PA: "Ehrenamtliche Helfer werden bei Aufnahme in den

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PA: "Ehrenamtliche Helfer werden bei Aufnahme in den
Kärntner Gemeindebund - Onlineplattform
PA: "Ehrenamtliche Helfer werden bei Aufnahme in den Gemeindedienst bereits jetzt
bevorzugt"
Montag, 18. Februar 2013
Seit bereits mehr als einem Jahr gibt es auf Gemeindeebene eine gesetzliche Grundlage, die vorsieht, dass
ehrenamtliche Tätigkeit bei Aufnahme in den Gemeindedienst zu berücksichtigen ist.
Zu den Pressemeldungen der letzten Woche darf seitens des Kärntner Gemeindebundes festgehalten werden, dass
Frauen und Männer, die ehrenamtlich tätig sind, bereits jetzt einen gesetzlichen Vorteil bei Aufnahme in ein Dienstverhältnis
zu einer Gemeinde haben. Das seit 1. Jänner 2012 in Kraft stehende Gemeinde-mitarbeiterinnengesetz sieht vor, dass
– wenn mehrere Bewerber/innen die fachlichen Voraussetzungen gleichermaßen erfüllen – diejenigen
aufzunehmen sind, welche einschlägige Fähigkeiten und Erfahrungen
- durch die Betreuung von Kindern oder
- pflegedürftigen Angehörigen oder
- durch im öffentlichen Interesse gelegene ehrenamtliche Tätigkeiten
erworben haben.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass die Tätigkeit in einer Blaulichtorganisation im Bereich der Gemeinden bereits heute
einen entscheidenden Pluspunkt für die Aufnahme in den öffentlichen Dienst bedeutet. Damit haben die Sozialpartner auf
Gemeindeebene, Kärntner Gemeindebund und Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, welche die Inhalte des
Gesetzes gemeinsam ausgearbeitet haben, schon vorausschauend gedacht. Das Land Kärnten ist gerne aufgefordert,
sich an den Städten und Gemeinden ein Beispiel zu nehmen und diese gesetzliche Regelung zu übernehmen.
http://www.kaerntner-gemeindebund.at
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