Schreiben an Herrn Prof. Friedrich - Deutscher Club für Bullterrier eV
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Schreiben an Herrn Prof. Friedrich - Deutscher Club für Bullterrier eV
Ältester zuchtbuchführender Verein Deutschlands für die Rassen: Bullterrier Miniatur Bullterrier Staffordshire Bullterrier American Staffordshire Terrier - seit 1924 1. Vorsitzende DCBT e.V. Christiane Thul-Steinheuer Unterstr. 33, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler Tel: 02641-3039197 Fax: 02641 - 7119 Internet: www.dcbt.de Email: [email protected] VDH Herrn Professor Dr. Peter Friedrich Per Mail Bad Neuenahr, 26.12.2015 Größenproblematik Miniatur Bullterrier Sehr geehrter Herr Professor Dr. Friedrich, Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 22.12.2015 teile ich Ihnen mit, dass der DCBT e.V. sich intensiv mit dieser Problematik befasst. Auf der letzten Tagung unseres Zuchtausschusses am 13.12.2015 hatte dieses Thema höchste Priorität. Hier der Auszug aus dem Protokoll der Sitzung: …In einer Züchtertagung und Zuchtausschusssitzung wurde am 25.03. 2012 nachfolgender Stufenplan beschlossen: a) bis 15 inch volle Zuchttauglichkeit b) bis 16 inch Übergangsweise bis 1.1.2015 volle Zuchttauglichkeit nach dem 1.1.2015 beschränkte Zuchttauglichkeit für 2 Würfe c) über 16 inch Übergangsweise bis zum 1.1.2015 beschränkte Zuchttauglichkeit für 2 Würfe C.Thul-St. erklärt die momentane Situation, in der sich die Vereine befinden. Es gibt mittlerweile, insbesondere in NRW, vermehrt Ordnungsämter, die auch Hunde mit VDH-Ahnentafel zur Vermessung vorladen. Auch die VDHAhnentafel wird nur noch als Indiz zur Rassezugehörigkeit gewertet. Hunde, die über 40cm groß sind, sind trotz Ahnentafel als Standard BT eingestuft worden. Um weiteren Schaden abzuwenden, muss dringend eine Lösung gefunden werden, die zum einen der Größenproblematik Rechnung trägt; zum anderen aber auch eine rigorose Einschränkung im Gesamtzuchtpotential verhindert. Die Versammlung entscheidet, dass die Gesamthöhe der Verpaarung 77cm nicht überschreiten darf. Dieses gilt ab 01.01.2016. Ab dem 01.01.2017 gilt als maximale Gesamthöhe 76cm. MBT, die neu zur Zucht zugelassen werden sollen, dürfen ab 01.01.2016 nicht größer sein als 40cm. Ab 01.01.2017 gilt eine maximale Schulterhöhe von 39cm. Die Regelung der Gesamthöhe einer Verpaarung betrifft auch alle bereits zuchttauglich geschriebenen Hunde. Hunde, die bisher noch nicht vermessen sind, müssen vor dem nächsten Zuchteinsatz vermessen werden. Zu diesem Zweck wird ein „Messtermin“ in Kürze in Ginsheim abgehalten. Ist die Entfernung für den Einzelnen zu groß, kann das Tier von einem anerkannten Körmeister vermessen werden… . Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass die Politik der vergangenen Jahre bereits erste Früchte trägt. Die größeren Hunde, die zu den ZTPs vorgeführt werden, sind absolut in der Minderzahl. Von 42 zur Zucht zugelassenen Miniaturbullterriern, liegen 2 Hunde über 39cm. Mehr als 70% der vorgeführten Hunde liegen unter 38cm. Mit der Gesamthöhenregelung beabsichtigen wir in erster Linie auch den Altbestand mit Regularien zu versehen. Um eine möglichst große Objektivität zu wahren, wird die Messung immer von 3 Personen (1 Richter, 1 Zuchtwart 1 Vorstandsmitglied) nacheinander durchgeführt. Nach Abschluss der Messung werden die Ergebnisse abgeglichen. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 42 Hunde der Rasse MBT im DCBT e.V. zuchttauglich. Nachfolgend die Messergebnisse: Rüden (8): • • • • 1 4 1 2 mit mit mit mit 35 cm 37 cm 38 cm 40,5 cm (nur für 2 Deckakte zugelassen) Hündinnen (34): • • • • • 1 1 1 2 2 mit mit mit mit mit 32 cm 33 cm 34 cm 34,5 cm 35 cm • • • • • • • • 3 3 5 3 4 5 1 3 mit mit mit mit mit mit mit mit 35,5 cm 36 cm 36,5 cm 37 cm 37,5 cm 38 cm 38,5 cm 39 cm Ein grundsätzlicher Gedankengang: Der Miniatur Bullterrier-Markt boomt. Im Jahr 2014 wurden 688 Miniatur Bullterrier über den VDH gezüchtet. Zudem kann man von ca. 1.000 sogenannten „Dissidenzhunden“ mit „bunten Papieren“ ausgehen, die jährlich auf den Markt gebracht werden. Nicht vergessen dürfen wir die vermutlich noch größere Anzahl der illegal importierten Standard BT, die als MBT feilgeboten werden. Diese Tiere leiden zusätzlich häufig an sozialer Deprivation, da sie meist im Alter von 4-5 Wochen verkauft werden, um den Käufer über die wahre Rassezugehörigkeit zu täuschen. Last but not least die Anzahl der sogenannten „Mischlingswürfe“ mit tatsächlicher oder angeblicher MBT-Beteiligung. Durch mein mittlerweile über 20 Jahre währendes Engagement für den Verein „Bullterrier in Not e.V.“ habe ich täglich mit den Problemen, die insbesondere durch die 3 letztgenannten Gruppen verursacht werden, zu tun. Wir (Zuchtbeauftragte, Richter, Züchter, Vorstände, Rassespezialtierschutzvereine), die wir uns täglich mit diesen Tieren befassen, sind in der Lage einen echten, großen MBT von einem etwas zu „mickrig“ geratenem BT zu unterscheiden. Die Entscheidungsträger bei den Behörden verfügen jedoch häufig nicht über unsere Kompetenz. Zudem erfolgen dort Messungen, die oft mehr einer Schätzung entsprechen. Die meisten Probleme bei den Behörden treten durch die große Gruppe falscher MBT auf. Oft werden Kopien von VDH-Ahnentafeln als angebliche Abstammungsnachweise vorgelegt. Tatsächlich liegt eine Elternschaft nicht vor. Leider gibt es Anwälte, die sich diesem Markt sehr intensiv angenommen haben. Durch das Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 18.06.2008 (Az.: 18 K 5472/07) wurde der Erlass des MUNLV vom 11.07.2008, in dem die Ahnentafel Priorität vor dem Phänotyp hat zurückgenommen. Seit dieser Zeit berufen sich die Behörden wieder auf ein Schreiben aus dem Jahre 2005, in dem der MBT eine Größe von 25-35cm bei einem Gewicht von 11-15kg haben soll; und auch der BT wurde, entgegen dem Rassestandard, mit Größen- und Gewichtsmaßen versehen (42-56cm und 24-30kg). Ein Mini der bei einer Körpergröße von 25cm 11kg wiegt ist eine genauso entsetzliche Vorstellung wie ein Standard, der bei einem Schultermaß von 56cm nur 30kg wiegen soll. In einem Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiters des LANUV wurde mir mitgeteilt, dass eine Abstammungsurkunde durch den VDH nur noch als Indiz für die Rassezugehörigkeit gilt. Dies ist auch teilweise durch die Ausstellung von Registerahnentafeln verschuldet. Im DCBT e.V. habe ich alle Richter angewiesen, eine Registerahnentafel nur noch dann auszustellen, wenn das vorgestellte Tier der Sollgröße entspricht. Es kann nicht sein, dass wir denen, die „billig“ kaufen wollen, das Produkt mit unseren Registrierungen adeln. Des Weiteren zeigt der Blick ins benachbarte Ausland, insbesondere in das Mutterland der Rasse, dass die in Deutschland über den VDH gezüchteten MBT eher zu den kleineren Exemplaren gehören. Im Zuge der Erweiterung des Genpools sowie der Verdrängung von PLL wurden im Ausland auch kontrolliert größere Tiere zur Zucht verwendet. In England zählt der Miniaturbullterrier zu den „vulnerable breeds“. Hinsichtlich der Größe wird dies nur als Fehler im Showring gewertet. Interessanterweise ist der Miniaturbullterrier, nach meinem derzeitigen Kenntnisstand, die einzige Rasse mit einer im Rassestandard dokumentierten Soll-Größe, ohne aber gleichzeitig einen geschlechtsspezifischen Größenunterschied und hier eine „von - bis Reglung“, wie sie bei den meisten anderen Rassestandards zu finden ist, vorzugeben. Interpretiert man „Soll“ als mittleres Maß, hätte auch der MBT Möglichkeiten „von - bis“ , die sich im Übrigen rein rechnerisch in den von uns vorgegebenen Zuchtzulassungen bewegen, ungeachtet dessen sieht der Rassestandard des Bullterriers kein Größen- und Gewichtslimit vor. Dass es bis heute immer noch größere Hunde auch aus VDH-Zucht gibt, liegt an dem gezielten Einsatz der größeren MBT, zu der Zeit als es noch keinen PLL-Test gab. Da man sich seinerzeit davon versprach diese Krankheit durch den Einsatz größerer Tiere, die weniger betroffen schienen, zu eliminieren. Dennoch lastet diese genetische Last immer noch auf unseren Schultern und wird auch in Zukunft immer mal wieder dazu führen, dass einzelne Tiere die Sollgröße überschreiten. Auf der anderen Seite muss man feststellen, dass neben dem unerwünschten Größenzuwachs, sich sowohl die Optik als auch das Wesen des MBT wesentlich verbessert haben. Gerade weil der Markt boomt ist es umso wichtiger, dass die von uns gezüchteten Hunde ein gutes Wesen haben. Dies ist einer der Gründe, warum wir in unseren ZTPs, neben der Größe des MBT, insbesondere Wert auf den Teil der Wesenüberprüfung legen und dieses selbstverständlich bei allen Rassen, die durch unseren Verein betreut werden. Ein Ansatz, den wir verfolgen werden, ist die Einladung der zuständigen Personen im MUNLV und dem untergeordneten LANUV zu einem Seminar auf dem Gelände des Nothofes, um dort „echte“ und „falsche“ MBT sowie „mickrige“ BT im Abgleich zu präsentieren und über die Unterschiede zu referieren. Eine Überlegung, die wir aber verworfen haben, war die Anweisung an die Richter mehr auf Größe zu achten. Wir halten es für falsch einen Hund, der bis auf 1-2 Zentimeter Größe zuviel, ansonsten in Wesen und Optik perfekt ist, abzustrafen und ihm dadurch den Championtitel zu verwehren. Insbesondere im internationalen Vergleich zeigt sich wie erfolgreich die deutschen MBT auch auf internationaler Ebene sind. Gerade im Mutterland der Rasse konnten in der jüngeren Vergangenheit immer wieder Erfolge errungen werden. Dieses ist sicherlich ein Zeichen für unsere Qualität. Den Richtern eine Meinung aufzuzwingen erscheint uns falsch. Eine „gewaltsame“ Größenreduzierung würde uns im internationalen Vergleich mittelfristig zurückwerfen. Zudem sehen wir, dass unsere bisherige Politik durchaus Erfolge (siehe Messergebnisse unserer ZTPs) bringt. Grundsätzlich sehe ich aber auch den VDH als unseren Dachverband in der Pflicht sich einzubringen. Dies insbesondere im Bezug auf Lobbyarbeit und Intervention auf politischer Ebene. Es darf nicht sein, dass eine VDHAhnentafel bei den Behörden genauso gewichtet wird, wie ein „buntes Stück Papier“ eines Dissidenzvereines und der VDH diesen Imageverlust hinnimmt. Wir bitten Sie um entsprechende Hilfestellung, um unsere Züchter und unseren Qualitätsanspruch auch auf politischer Ebene zu vertreten. Schlussbemerkung: Der Miniature Bull Terrier wird letztlich nicht durch 1 oder 2 Zentimeter zuviel auf dem Index landen. Vermutlich werden einzelne über den VDH gezogene Hunde, die 40cm oder größer werden, als BT eingestuft werden. Die grundsätzliche Gefahr, dass der Mini „gelistet“ wird liegt m. E. darin, dass es bei den „bunten MBT“ zu Beißvorfällen kommen wird, da im Hinterhof alles was 4 Beine hat und auch nur im entferntesten an einen MBT erinnert, zur Vermehrung eingesetzt wird, ohne dass auch nur ansatzweise auf Wesen, Optik, Größe oder gar Gesundheit geachtet wird. Unsere Maßnahmen müssen darin liegen, dass wir die „Marke“ unter dem VDH gezogener MBT und dass was darin impliziert ist (Wesen!!!, Gesundheit und letztlich auch die Größenpolitik), stärker in der Öffentlichkeit und bei den Ministerien und den untergeordneten Behörden vertreten. Gerne sind wir bereit diese Maßnahmen gemeinsam mit Ihnen zu evaluieren und einen Masterplan zu erarbeiten. Ihnen und Ihrem Team wünsche ich im Namen meiner Vorstandskollegen, unserer Züchter und unserer Mitglieder einen guten Rutsch ins neue Jahr und viel Gesundheit, Erfolg und Glück für 2016. Mit freundlichen Grüßen Christiane Thul-Steinheuer