Ausgabe 14/2013 vom 05. Juli 2013

Transcrição

Ausgabe 14/2013 vom 05. Juli 2013
AmtsBlatt
der Stadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen sowie
N Jahrgang 23
des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West und der Gemeinden Doberschütz,
Freitag, den 5. Juli 2013
Jesewitz, Laußig, Zschepplin
Nummer 14
Kurzinfos
Jaecki Schwarz & Wolfgang Winkler
„Mit Dir möchte ich nicht verheiratet sein“
Die Stadtverwaltung
informiert
Seite
Eilenburger Vereine
und Verbände
Seite 10
Kirche
Seite 14
Öffentliche
Bekanntmachungen
Seite 14
Verschiedenes
Seite 16
3
Landkreis Nordsachsen
Andreas Kurtz hat die Ankündigung des
bevorstehenden Ruhestandes der Hauptkommissare – deren 50. und letzter Fall
ausgestrahlt wurde – zum Anlass genommen, die Schauspieler zu befragen.
In vergnüglichen Anekdoten berichten
sie über ihre Erlebnisse vor und hinter
der Kamera. Sie geben Auskunft über
ihre Laufbahn, über Filme, die Bestand
haben, und solche, auf die sie gut hätten
verzichten können, über mit Leidenschaft
gespielte Rollen und nicht zuletzt über
ihre Pläne. Denn Kommissare kann man
Mitteilungen
Landratsamt
Seite 17
Mitteilungen
Gemeinden
Seite 24
in Pension schicken, Vollblutschauspieler
aber nicht.
Die Buchvorlesung mit dem Titel „Mit Dir
möchte ich nicht verheiratet sein„ findet am
Dienstag, dem 1. Oktober, um 19.30 Uhr
im Bürgerhaus statt.
Karten gibt es im Bürgerhaus (FranzMehring-Str. 23, Tel.: 7003930), im Stadtmuseum (Torgauer Straße 40, Tel.: 652222)
und in der Stadtbibliothek (Dr.-BelianStr. 3, Tel.: 754008).
Anzeigen
# # $%+#)
%)%& !+(&
%)% %)& (& +%%#%
%)%#%%% % %
%' * *+( " " Seit 20 Jahren zufriedene Kunden
in
Sachsen · Sachsen-Anhalt · Brandenburg · Berlin
Fenster · Türen
Besuchen Sie unsere Ausstellung auf über 350 qm
04849 Bad Düben · Brückenstraße 5
Tel. 03 42 43 - 31 10
geöffnet: Mo-Fr: 8 - 17 Uhr und Sa: 9 - 12 Uhr (o. nach tel. Vereinbarung)
N2
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
Leser-Info-Nummer
„Klubraum Rote Jahne”
Bildungsstätte des Schornsteinfegerhandwerks
Voll ausgestattete Gaststätte bietet Ihnen die Möglichkeit
für alle Feiern mitten in der Dübener Heide
Anzeigenannahme: Beschwerde-Telefon: Haben Sie Interesse? Dann rufen Sie mich an.
Inh. C. Mederake · Mobil: 01 78 /7 36 34 75 · Privat: 0 34 23 / 75 75 97
GSL - Zäune & Tore jeder Art
Rufen Sie uns bei Fragen einfach an!
Zaunzubehör, Briefkästen, Hoftore, Torantriebe
www.GSL-Zaunbau.de · Tel./Fax: 03 42 02/5 69 40
04509 Delitzsch - Benndorfer Landstr. 2
Verkauf & Service
Nordring 28
04838 Eilenburg
Vieles für Tier & Teich
03423-609211
0177/2002335
Unsere Öffnungszeiten:
Mo - Fr 10.00 - 18.30 Uhr u. Sa. 9.00 - 13.00 Uhr
Not- und Bereitschaftsdienste
08.07.2013
09.07.2013
Tel. 034202 54177 oder 19222
10.07.2013
11.07.2013
Stadtwerke Eilenburg
12.07.2013
Stromversorgung (für die Netzgebiete der Stadt Eilenburg, Haini13.07.2013
chen und Wedelwitz)
687441
Gasversorgung
0800/eilenburg oder 0800 3453628
14.07.2013
Fernwärmeversorgung 0173 3943066
15.07.2013
Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen
16.07.2013
(bei Störungen in der Wasserversorgung)
685593 17.07.2013
18.07.2013
Abwasserzweckverband „Mittlere Mulde“
19.07.2013
24-Stunden-Service über Funktelefon
0172 7920219 20.07.2013
21.07.2013
Ärztebereitschaft über Rettungsleitstelle Delitzsch
EWV - Eilenburger Wohnungsbau -und Verwaltungsgesellschaft
Klempner
bis 05.08.2013
Fa. Hillscher
0177 3315666
Elektriker
bis 05.08.2013
Fa. Hillscher
0177 3315666
Außerhalb der Bürozeiten gilt folgende Bereitschaftsnummer für
unsere Hausmeister: 0177 6816050.
Stadt-Apotheke, Domgasse 1, 04808 Wurzen, 03425 920071
Apotheke am Markt, Beuchaer Str. 1, 04821 Brandis, 034292 73980
Engel-Apotheke, Torgauer Str. 18, 04838 Eilenburg, 03423 603510
Ringelnatz-Apotheke, Dr.-Külz-Str. 3, 04808 Wurzen, 03425 852010
Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, 04838 Eilenburg, 03423 607689
Apotheke am Stadtpark, Geschwister-Scholl-Str. 5, 04808 Wurzen,
03425 925000
Löwen-Apotheke, Rinckartstr. 1, 04838 Eilenburg, 03423 602356
Adler-Apotheke, Leipziger Str. 13, 04821 Brandis, 034292 73067
Hirsch-Apotheke, Leipziger Str. 53, 04838 Eilenburg, 03423 604725
Adler-Apotheke, M.-Luther Str. 21, 04808 Wurzen, 03425 923457
Linden-Apotheke, An den Linden 1, 04808 Hohburg, 034263 41355
Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, 04838 Eilenburg, 03423 603617
Germania-Apotheke, Wettiner Platz 2, 04808 Wurzen, 03425 922559
Schloss-Apotheke, Schlossplatz 9, 04827 Machern, 034292 77950
Tierärztlicher Bereitschaftsplan für den Bereich Eilenburg
Die Nachtbereitschaft an Wochentagen wird vom Bereitschaftsdienst des
vorangegangenen Wochenendes abgesichert.
06.07. - 07.07.2013
Dr. Wolf, Taucha, Davidstr. 13, Tel. 034298 68319, Funk: 0172 3555438
DVM Enick, Bad Düben, Mühlstraße 5, Tel. 034243 22571, Funk 0171 6568751
Dr. Pötzsch, Eilenburg, Franz-Mehring-Str. 35, Tel. 03423 603123; KleintierWGE - Wohnungsgenossenschaft Eilenburg eG
sprechstunde: Samstag 9.00 - 11.00 Uhr
Bereitschaftstelefon
0173 3906386
(nur in Havariefällen) 13.07. - 14.07.2013
DVM Völz, Zschepplin, Alte Dübener Str. 16, Tel. 03423 600925,
Apothekenbereitschaft
Funk 0172 6803750
05.07.2013 Germania-Apotheke, Wettiner Platz 2, 04808 Wurzen, 03425 922559 DVM Westermeyer, Doberschütz, Querweg 8, Tel. 034244 50335
06.07.2013 Schloss-Apotheke, Schlossplatz 9, 04827 Machern, 034292 77950 Dr. Carola Schweitzer, Ringstraße 24, Bad Düben, Tel. 034243 22611,
Funk 0172 3551037, Kleintiersprechstunde: Samstag 10.00 - 12.00 Uhr
07.07.2013 Berg-Apotheke, Ferdinandstr. 4, 04838 Eilenburg, 03423 605202
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
3
Bundestagswahl 2013
Bürgerinnen und Bürger der Großen Kreisstadt Eilenburg
für die ehrenamtliche Tätigkeit in den Wahlvorständen gesucht
Am Sonntag, dem 22. September 2013, findet die Bundestagswahl statt.
Da eine Wahl stets sehr aufwendig durchgeführt und organisiert werden muss, benötigt die Stadtverwaltung zusätzlich zu ihren Beschäftigten
Wahlhelfer für diesen Tag. Die Wahlräume werden von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Zu den Aufgaben im Wahllokal gehören u. a.
Prüfen der Wahlberechtigung
Ausgeben der Stimmzettel
Beaufsichtigen der Wahlkabinen und Wahlurnen
Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit in einem der 9 Wahlräume der Stadt Eilenburg haben, werden um
Mitteilung ihrer Bereitschaft auf dem folgenden Formular bis zum 26.07.2013 an folgende Adresse gebeten:
Stadtverwaltung Eilenburg
Wahlbüro
Marktplatz 1, 04838 Eilenburg
Diese Erklärung kann auch persönlich im Bürgerbüro im Rathaus während der Dienstzeiten abgegeben werden.
Wacker, Oberbürgermeister
Bereitschaftserklärung
zur Mitarbeit im Wahlvorstand
(Bitte in Druckschrift ausfüllen!)
Ich bin bereit, die Stadt Eilenburg bei der Bundestagswahl am 22. September 2013 als Wahlhelfer zu unterstützen.
Name: ______________________________________________
Vorname: ____________________________________________
Geburtsdatum: ________________________________________
Anschrift: ____________________________________________________________________________________________________
Telefon: _____________________________________________
E-Mail: ______________________________________________
Gewünschter Einsatzort: _________________________________
Datum, Unterschrift: ____________________________________
Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung nach § 4 SächsDSG:
Ich bin einverstanden, dass die vorgenannten Daten zum Zweck der entsprechenden Wahl, einschließlich deren Vorbereitung, verarbeitet werden
dürfen.
____________________________________________________
Datum, Unterschrift:
N
N4
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
Wohnbebauung Jacobsplatz - Stadt plant Umsetzung Rahmenplan „Eilenburg - Nord“
Ankündigung der Aufhebung der Nutzungsverträge für den Garagenstandort „Jacobsplatz“
Mit Beschluss Nr. 7/02 vom 11.03.2002 hat der
Stadtrat den Rahmenplan „Eilenburg-Nord“ vom
30.11.2001 als Arbeitsgrundlage für weiterführende Planungen und Bebauungen bestätigt. Einen
Bebauungsplan gibt es bisher nicht. Teile dieses
Planes wurden bereits umgesetzt (z. Bsp. ClaraZetkin-Straße und Am Mühlgraben). Die Hochwasserkatastrophe im Jahr 2002 hat diese Planungen
weit hinausgeschoben. Die schnelle Vermarktung
der durch private Investoren vorangetriebenen Erschließungen an anderen Standorten in der Innenstadt zeigt, dass der Bedarf an Wohngrundstücken
sehr hoch ist. Um diesem Bedarf nachzukommen,
ist es an der Zeit an diesen Rahmenplan anzuknüpfen und ein weiteres sehr attraktives Gebiet
für eine Wohnnutzung vorzubereiten.
Für die weitere Umsetzung im Rahmen dieses Planes und der damit verbundenen Vermarktung der
städtischen Grundstücke im Bereich Jacobsplatz
ist es erforderlich, die nötigen Rechtgrundlagen
zur Ausschreibung der für die Überplanung und
Bebauung vorgesehenen Flächen zu schaffen.
Der Garagenkomplex „Jacobsplatz“ befindet
sich nahezu komplett auf einem städtischen
Grundstück. Zu ihm gehören insgesamt 123 Garagen. 3 Garagen befinden sich auf einem privaten Nachbargrundstück und werden nicht von
der Stadt Eilenburg verwaltet. Derzeit sind von
den durch die Stadt verwalteten Garagen 85
genutzt. Die Vertragsformen sind dabei unterschiedlich. Die Auslastung von nur ca. 70% ist
dem teils sehr schlechten Zustand der Garagen
und dem gesamten Umfeld geschuldet.
Daher bereitet die Stadtverwaltung derzeit die
Aufhebung der verschiedenen Nutzungsverträge
vor. Die dafür nötigen Kündigungen der Verträge sind zum 30.11.2013 vorgesehen. Eine
Entschädigung der Garageneigentümer ist entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen und
der Verträge nicht vorgesehen. Inwieweit die
Garageneigentümer an den Abbruchkosten beteiligt werden, steht noch nicht fest. In einigen
Nutzungsverträgen sind diese direkt schriftlich
aufgenommen. In den Verträgen, welche vor dem
03.10.1990 abgeschlossen wurden („DDR-Pachtverträge“) sind diese nicht schriftlich vereinbart.
Nach den Vorschriften des Schuldrechtsanpassungsgesetzes können diese Eigentümer jedoch
bis zur Hälfte der Kosten beteiligt werden, wenn
der Abbruch innerhalb eines Jahres nach der
Kündigung vorgenommen wird.
Für die bisherigen Garageneigentümer und Mieter stehen kostengünstige Mietgaragen im Garagenstandort Fischeraue bereit. Die Miete beläuft
sich dort derzeit auf 16,30 EUR monatlich. Interessenten sollten sich frühzeitig zur Anmietung
im Bürgerbüro melden. Die Anzahl ist begrenzt.
Die Stadtverwaltung hofft auf das Verständnis
der Garageneigentümer und Mieter. Im Interesse
der weiteren Verschönerung der Stadt und dem
Nachkommen der Nachfrage an Baugrundstücken sind die Kündigungen der Nutzungsverträge nötig. Nur so ist eine weitere mittelfristige
Entwicklung der Stadt möglich. Ein weiterer unansehnlicher Platz verschwindet aus dem Stadtbild und weicht einer sehr attraktiven Wohnlage.
Die Stadt erhofft sich dadurch einen weiteren
Rückgang der Wegzüge und vielleicht auch der
Begünstigung von Zuzügen bauwilliger Familien
nach Eilenburg.
Eigene Garage auf fremden Grund - Wie ist derzeit die Rechtslage?
Laufzeit, Kündigungsfrist, Kündigungsschutz
Aus Anlass von Anfragen und Verkäufen von
Garagen auf städtischen Grundstücken, sowie
Diskussionen in Bezug auf geplante Nutzungsänderungen durch die Stadt Eilenburg für diese
Grundstücke, möchte die Stadt Eilenburg auf die
derzeitige Rechtslage zu den Vertragsverhältnissen hinweisen.
Die Große Kreisstadt Eilenburg verwaltet derzeit
knapp 2.000 Nutzungsverträge mit Garagen an
rund 20 verschiedenen Standorten im Stadtgebiet.
Derzeit gibt es 3 verschiedene Vertragsarten:
1. ein Nutzungsvertrag zwischen dem Eigentümer der Garage und dem Grundstückseigentümer, der vor dem 03.10.1990 abgeschlossen wurde („DDR-Pachtvertrag“),
2. ein Nutzungsvertrag zwischen dem Eigentümer der Garage und dem Grundstückseigentümer, der ab dem 03.10.1990 abgeschlossen wurde (BGB-Nutzungsvertrag) und
3. ein Mietvertrag zwischen dem Mieter und
der Stadt Eilenburg als Eigentümer der Garage und dem Grundstück.
Für die Verträge nach den Punkten 2 und 3
gelten ausschließlich die Regelungen aus den
abgeschlossenen Verträgen. In der Regel sind unbefristete Laufzeiten vereinbart. Die Kündigungsfrist ist unterschiedlich vereinbart aber nicht länger als 3 Monate zum Monatsende. Für Verträge
ohne ordentliche Kündigungsregelung gilt § 542
i. V. m. § 580a Abs. 1 Punkt 3 BGB („… spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats
zum Ablauf des übernächsten Monats, …“) Ein
besonderer Kündigungsschutz besteht nicht.
Für Garagen nach Punkt 2 gilt, dass im Falle ei-
ner Kündigung des Nutzungsvertrages für das
Grundstück, die Garage darauf entweder in das
Eigentum des Grundstückseigentümers fällt, zu
beseitigen ist oder der Garageneigentümer an
den Kosten beteiligt werden kann. Näheres ist
den Verträgen zu entnehmen.
Für Verträge nach Punkt 1 gilt das Schuldrechtsanpassungsgesetz und die Regelungen
aus dem Vertrag. Die noch bestehenden Verträge
gelten unbefristet. Eine Kündigung dieser Verträge durch den Grundstückseigentümer ist seit
dem 01.01.2000 möglich. Ab dem 01.01.2007
ist die Entschädigungspflicht des Grundstückseigentümers in Höhe des Verkehrswertes für die
Garage weggefallen. Eine Entschädigung erfolgt
dann nur noch, wenn der Wert des Grundstückes
sich durch die Garage erhöht. Das könnte der Fall
sein, wenn aus der Garage ein höheres Entgelt
bei Vermietung erzielt wird, als vorher.
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
Kündigt der Grundstückeigentümer um das
Grundstück einer anderen Nutzung zuzuführen und muss dafür die Garage beseitigt
werden, besteht für den Garageneigentümer kein Entschädigungsanspruch mehr.
Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Vertrag
oder der gesetzlichen Vorschriften des BGB (s. o.,
§ 542 i. V. m. § 580a Abs. 1 Punkt 3 BGB).
5
Aus diesen Erläuterungen ergibt sich, dass
Verkäufe von Garagen auf einem städtischen
Grundstück immer dreiseitige Verträge zwischen
Käufer, Verkäufer und Grundstückseigentümer
sind. So sollte dem Käufer bewusst sein, dass
der Grundstückseigentümer nicht nur das Recht
hat, dem Kaufvertrag zu widersprechen, sondern
auch die oben genannten Kündigungsmöglich-
N
keiten mit den entsprechenden Rechtsfolgen für
den Käufer hat. Selbst wenn der Grundstückseigentümer einem Eigentumsübergang der Garage zustimmt, wird die Kündigungsfrist im dann
neu abzuschließenden Vertrag nicht länger als 3
Monate zum Monatsende sein. Der Verkaufswert
einer Garage wird aus dieser Rechtslage wesentlich mitbestimmt.
Dreharbeiten zum Lutherweg Sachsen in Eilenburg
Am Samstag, dem 29.06.2013, filmte die Filmund Fernsehproduktion „alekto-film“ Eilenburg
im Rahmen des Lutherwegs. Dabei wurden Aufnahmen vom historischen Stadtrundgang entlang
der Eilenburger Innenstadt, vorbei an der Nikolaikirche, dem Stadtmuseums mit der Lutherbi-
bel sowie auch vom Burggelände und dem Sorbenturm aus gemacht. Dank der Evangelischen
Kirchgemeinde Martin Rinckart konnten ebenfalls
Szenen in der Marienkirche während die Orgel
spielte gedreht werden. Diese Videoaufnahmen
sind der erste Teil des Imagefilms zum Lutherweg
Absprachen des Filmteams vor der Bergkirche St. Marien
Sachsen, der ein Gesamtprojekt des Tourismusverbandes „Sächsisches Burgen- und Heideland“
e. V. ist und Ende des Jahres fertig gestellt werden
soll. Das Filmteam wurde vom Museumsleiter Andreas Flegel begleitet und drehte im Anschluss in
der Gemeinde Schildau weiter.
Während der Dreharbeiten auf dem Sorbenturm
Fotos: A. Flegel
Auszeichnungen im Rahmen der Vereinsehrung der Stadt Eilenburg 2013
Herr Thomas Quinque
und nationalen Wettkämpfen teil. Sein für ihn sicher größter Erfolg in seiner aktiven boxerischen
Laufbahn war der Vizemeistertitel in der Altersklasse Jugend bei den Deutschen Meisterschaften in Warendorf/Westfalen im Jahr 1998.
Foto: privat
„Der Boxsportverein Eilenburg schlug Thomas
Quinque für die Auszeichnung durch den Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Eilenburg
für sein ehrenamtliches Engagement vor.
Obwohl Thomas Quinque der Jüngste aller Auszuzeichnenden ist, ist er trotzdem schon fast 20
Jahre im Verein tätig. Als 10-jähriger Junge kam
er zum ersten Mal in die Boxhalle, damals noch
im Serum, um von Herrn Perl, auch ein Urgestein
für Vereinsarbeit in Eilenburg, das Einmaleins des
Boxens zu lernen.
10 Jahre lang nahm er selbst erfolgreich an verschiedenen Meisterschaften auf Landesebene
Auch nach dem erfolgreichen Abschluss seiner
Lehre und der Absolvierung des Wehrdienstes blieb
er seiner Heimatstadt und damit auch dem Boxsportverein Eilenburg treu. Als Übungsleiter stellte
er sein boxerisches Wissen dem Nachwuchs zur
Verfügung. Jedoch galt es nun andere Prioritäten zu
setzen. Dass ein guter Boxer nicht immer auch ein
guter Trainer ist, ist sicher auch aus anderen Sportarten bekannt. Aus diesem Grund entschloss sich
Herr Quinque, sein Fachwissen im sportlichen und
pädagogischen Bereich zu erweitern. Das Ergebnis
dieses Entschlusses war der erfolgreiche Abschluss
der Trainer-C-Lizenz im Jahr 2007.
Dies wiederum war Voraussetzung für die Übernahme einer eigenen Trainingsgruppe. Hier
brachte er sich sofort erfolgreich ein und gewann
mit seinen Sportlern diverse Titel. Er freute sich
über Siege bei Kinder- und Jugendspielen und
Regionalligawettkämpfen. Durch seine akribische Arbeit als Trainer blieben bei dem jährlich stattfindenden Highlight, dem Eilenburger
Burgpokal, logischerweise viele erste Plätze in
der Heimatstadt. Auch bei den jährlichen Sachsenmeisterschaften war Thomas Quinque mit
mehreren Sportlern im Jugendbereich sehr erfolgreich. Mit dem Titel des Sachsenmeisters
erreichten diese Boxer die Qualifikation zu den
Süddeutschen Meisterschaften. Dort holte er mit
seinen Schützlingen als Trainer im Frühjahr letzten Jahres seine erste Bronzemedaille als Trainer.
Da aber auch im Boxsport die Entwicklung nicht
stehen bleibt, war es für ihn selbstverständlich,
sein Fachwissen mit einer Trainer-B-Lizenz zu erweitern, die er im vergangenen Jahr nach einem
mehrwöchigen Lehrgang abschloss.
Mit diesem Rüstzeug im Gepäck ist Herr Quinque
eine nicht weg zu denkende große und sehr aktive Stütze für den Verein. Denn auch im Boxen
ist über kurz oder lang ein Generationswechsel
im Traineramt nicht mehr aufhaltbar. Mit diesem fleißigen Trainer im Rücken sollte den ZITAT
„boxsportverrückten Gebrüdern Perl“ für die Zukunft nicht bange sein.
Thomas Quinques leidenschaftliches Engagement für den Boxsport, sein Fachwissen, seine
ständige Bereitschaft Aufgaben zu übernehmen,
sein sorgfältiger Umgang mit dem ihm anvertrauten Nachwuchs und seine Zuverlässigkeit
hilft dem Verein, in den immer schwieriger werdenden Zeiten mit Erfolg zu bestehen.
Über sich selbst sagt Herr Quinque: Sport ist seine Leidenschaft, der er jede freie Minute widmet.
Deshalb hat er auch sein Hobby zum Beruf gemacht und arbeitet als Personal Trainer. Zu guter
Letzt soll erwähnt werden, dass er obwohl beruflich und familiär eingebunden, außerdem noch
regelmäßig an Marathonläufen teilnimmt.
Wir sagen: Herzlichen Dank an Thomas Quinque
für sein ehrenamtliches Engagement!“
N6
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
Webcam Muldepegel
wieder intakt
Teilnehmergemeinschaft Kospa-Pressen
Der Vorstandsvorsitzende
An die Teilnehmer der Ländlichen Neuordnung Kospa-Pressen
Ankündigung von Vermessungsarbeiten im
Verfahrensgebiet der Ländlichen Neuordnung
Kospa-Pressen
Sehr geehrte Teilnehmer,
im Auftrag der Teilnehmergemeinschaft KospaPressen führt das Öffentlich bestellte Vermessungsbüro Keller aus Oschatz in nächster Zeit
Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten im
ganzen Verfahrensgebiet der Ländlichen Neuordnung Kospa-Pressen durch. Die Arbeiten
dienen der Bildung der öffentlich und gemeinschaftlich genutzten Flächen.
Die Arbeiten werden im Zeitraum Juli bis Oktober 2013 durchgeführt.
Dazu ist es notwendig, dass zur Aufmessung
und Abmarkung die Grundstücke im Verfahrensgebiet betreten werden müssen. Auf das
Betretungsrecht gem. § 8 des Gesetzes zur
Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes wird
in diesem Zusammenhang verwiesen. Bei den
Vermessungs- und Grenzmarken handelt es
sich um solche, welche gem. § 6 des Gesetzes
über das amtliche Vermessungswesen und das
Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen
nicht verändert, beschädigt oder entfernt werden dürfen.
Sofern Sie als Beteiligte/r Fragen oder auch Hinweise zu diesen Vermessungsarbeiten haben,
wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiter:
s 5DO &RIEBEL 6ORSITZENDER DER 4EILNEHMERGEmeinschaft
Tel.: 03423 7097-3244
E-Mail: [email protected]
s *ÚRG -ORSTEIN 3TELLVERTRETER DES 6ORSITZENDEN
Tel.: 03423 7097-3249
E-Mail: [email protected]
Postanschrift:
Teilnehmergemeinschaft Kospa-Pressen
Dr. Belian-Straße 5
04838 Eilenburg
gez. Udo Friebel
Ein paar Tage nach dem Ausruf des Katastrophenalarms wegen Hochwasser Anfang Juni fiel
aufgrund eines technischen Problems die Webcam, welche aller fünf Minuten den Pegelstand
der Mulde abbildet, aus. Dank des Bereitstellungsdienst ECS Borchert und dem Webmaster
der Eilenburger Homepage funktioniert die
Kamera wieder und liefert aktuelle Bilder des
Muldepegels unter www.eilenburg.de/lebenarbeiten/eilenburg-und-die-mulde/webcammuldepegel.
Stadtseniorenrat sagt „Danke“
Kürzlich lud der Stadtseniorenrat zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Beistand und
Hilfe in schweren Stunden - Bestattungsinstitut
Andrea Steinbach stellt sich vor“ ein.
Der Stadtseniorenrat bedankt sich herzlich für die
interessanten Ausführungen und Informationen.
Frau Steinbach und Herr Stressig beantworteten
auch die vielfältigen Fragen der Gäste kompetent
und einfühlsam.
Ein Dankeschön an Frau Windisch und ihr Team
für die freundliche Bewirtung.
Empfehlung Routenführung Hochwasser für Radtouristen und Alltagsradverkehr auf dem
Mulderadweg im Landkreis Nordsachsen
Streckenabschnitt
Befahrbarkeit
Beschreibung/Umleitungsempfehlung
____________________________________________________________________________________________________________________
Kollau - Eilenburg
Mit leichten Einschränkungen
Teilweise Verschmutzung des Betonfahrstreifen, Teilweise
möglich
Bankette ausgespült - Kanten Abrutschgefahr
____________________________________________________________________________________________________________________
Gruna Fähre
Umleitung
Außer Betrieb/ Defekt
Umleitungsempfehlung ab Gruna:
Benutzung Straße K 7412 bis S 11 (Straße Eilenburg Bad
Düben)- auf straßenbegleitenden Radweg nach Bad Düben
Hohenprießnitz - Glaucha
Strecke nicht befahrbar,
Zwischen Hohenprießnitz und Glaucha Asphalt teilweise
- Bad Düben
zerstört, B 107 Niederglaucha zerstört
____________________________________________________________________________________________________________________
Schnaditz - Löbnitz
Strecke nicht befahrbar wegen
mehreren Deichbrüchen und
Bauarbeiten
Löbnitz - Pouch
Komplett gesperrt Radweg
und S 12 keine Befahrung
möglich
Seeweg Seelhausener See
Nicht mehr befahrbar
Gesperrt
Bad Düben- Pouch
Auenradweg
Strecke nichtbefahrbar,
Weg teilweise zerstört
Umleitungsempfehlung ab Schnaditz:
ab Gut Maresch (Radweg Bad Düben - Löbnitz „ Logo
Gelbe Wassermühle“ benutzen bis Löbnitz) - Schnaditz Schloss
- S 12 - Tiefensee - Roitzchjora - Löbnitz
____________________________________________________________________________________________________________________
Umleitungsempfehlung ab Löbnitz:
Radweg Bad Düben- Delitzsch „ Logo Gelbe Wassermühle“
benutzen bis Delitzsch - in Delitzsch dann auf der Kohle
Dampf Licht Radroute bis Bitterfeld und dann Pouch
Mulderradweg
____________________________________________________________________________________________________________________
Löbnitz - Sausedlitz
befahrbar
Ab Sausedlitz - Sonnenblick
Gesperrt
Ab Löbnitz - Bitterfeld
Gesperrt
____________________________________________________________________________________________________________________
Umleitungsempfehlung:
Alaunwerk - Schwerz - Brösa - Rösa - Pouch
Achtung zwischen Rösa und Pouch kann teilweise noch
Wasser stehen.
____________________________________________________________________________________________________________________
Durch Bauarbeiten an den Deichen kommt es ständig zu Veränderungen und es ist möglich, dass in Kürze Streckenabschnitte wieder freigegeben werden
können. Keine Einschränkungen gibt es im Stadtgebiet Eilenburg und auf den Routen Eilenburg - Mörtitz, Mörtitz - Gruna und Bad Düben - Schnaditz. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie ebenfalls in den Rathausnachrichten unter www.eilenburg.de.
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
7
N
Neues aus dem Bürgerhaus
Achtung
Geänderte Öffnungszeiten!
Sommerzeit
Wir bringen unser Haus für Sie auf Vordermann!
Während
der
Sommerzeit
vom
01.07.2013 bis 31.08.2013 stehen wir
Ihnen für den Ticketverkauf unserer Veranstaltungen dennoch per Telefon, Fax,
E-Mail und persönlich nach Absprache
zur Verfügung.
Tel. Ticket: 03423 7003930
Tel. Vermietung: 03423 659394
Sommerbühne I
„Australischer Abend“
06.07.2013, um
19.00 Uhr
Zu Gast:
Andy Glandt
Andy Glandt hat
seine Eindrücke
und Erlebnisse
über dieses Land
in einer einzigartigen Show verarbeitet. Angefangen von den Aborigines über die ersten Siedler bis hin zur heutigen Zeit bietet Andy Glandt den Zuschauern viele
Lieder und Geschichten.
Sommerbühne II
„Schottischer Abend“
03.08. 2013,
um 19.00 Uhr
Zu Gast: Highland Piper
Jürgen Rech
Mit Dudelsack und Sangeskunst schafft der Piper
Jürgen Rech aus Bad Gandersheim ein festliches
Ambiente. Die schottischen Weisen, die er mit
Inbrunst singt, lassen die
Gäste vergessen, dass sie
in Sachsen und nicht in Schottland weilen.
Don Kosaken - Peter Orloff & Schwarzmeer
Kosaken Chor
17.09.2013, um 19.30 Uhr
Das Konzert - oder besser gesagt „Konzertereignis“ - ist ein wahres Feuerwerk von Wunschmelodien und eine musikalische Reise durch das
alte Russland mit Romanzen, Geschichten und
Balladen von überwältigender Ausdruckskraft,
tiefer Melancholie und überschäumendem Temperament. Heldentaten, Ruhm und Größe vergangener Tage erstrahlen neu in hellem Glanz
und rufen Erinnerungen und Sehnsüchte wach.
Jaecki Schwarz & Wolfgang Winkler
„Mit Dir möchte ich nicht verheiratet sein„
01.10.2013, um 19.30 Uhr
Andreas Kurtz hat die Ankündigung des bevorstehenden Ruhestandes der Hauptkommissare - deren 50. und letzter Fall im Sommer 2013
ausgestrahlt wird - zum Anlass genommen, die
Schauspieler zu befragen. Genauer gesagt: in
Plaudereien zu verstricken. Beim Rückblick auf fast
zwei Jahrzehnte gemeinsame Ermittlerkarriere
setzen sie ihren launigen Schlagabtausch fort.
In vergnüglichen Anekdoten berichten sie über
ihre Erlebnisse vor und hinter der Kamera. Sie
geben Auskunft über ihre Laufbahn, über Filme,
die Bestand haben, und solche, auf die sie gut
hätten verzichten können, über mit Leidenschaft
gespielte Rollen und nicht zuletzt über ihre Pläne.
Denn Kommissare kann man in Pension schicken,
Vollblutschauspieler aber nicht.
Ü-30 Party
05.10.2013,
um 20:00 Uhr
Multivisionsshow Argentinien & Chile
13.10.2013, um 16.00 Uhr
Gruppe 69
02.11.2013, um 20.00 Uhr
Seit über 40 Jahren hat sich die Gruppe 69 der
guten Rockmusik verschrieben.
Rock verbindet halt und das Alter wird an so einem Abend ausgeblendet.
Benefizkonzert
12.11.2013, um 19.30 Uhr
Das Bundeswehrblasorchester Erfurt mit bekannten Melodien aus Show, Musical und Film.
Musikantenparade zur
Weihnachtszeit
13.12.2013,
um 16.00 Uhr
Mit dabei:
Patrick Lindner, Angelika
Wiedl,
Die Schäfer
Weihnachtsdisco
25.12.2013,
um 20.00 Uhr
Brillant fotografiert und mit spannenden Geschichten bereichert, präsentieren die Fotojournalisten Sandra Butscheike und Steffen Mender
eine der eindrucksvollsten Regionen dieser Erde.
Die Musikantenparade - Das
Konzertereignis
im Herbst 2013
17.10.2013,
um 15.00 Uhr
Mara Kayser - Oliver
Thomas - Frau Wäber - Die Feldberger
Silvester Party 2013
31.12.2013, um 19.00 Uhr
Mit Bettina & Die Goldenen Boys, großem Tanzparkett und Schlemmer-Buffet ins neue Jahr ...
Kabarett academicer „Das wirds Beste
sein“
19.10.2013,
um 19.30 Uhr
Vorankündigungen für 2014
Baumann & Clausen 30.01.2014
„Alfred allein Zuhause“
City „Unplugged“ 28.03.2014
40 Jahre City “The Best”
Martin Zinsheim 15.04.2014
Kabarett und Zukunftsmusik
Tatjana Meißner 13.05.2014
Best of Comedy
N8
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
Geschichtliches
Vorschriften zur Installation für den Anschluss an das elektrische Leitungsnetz
der Stadt Eilenburg
anno 1910 (Teil 3)
Fortsetzung:
Teil 1 erschienen im Amtsblatt vom 10.05.2013
Teil 2 erschienen im Amtsblatt vom 21.06.2013
aufgestöbert von Siegfried Buchhold
Bogenlampen durften nicht ohne Vorrichtung,
welche ein Herausfallen glühender Kohlenteilchen verhinderte, verwendet werden. Mit
Ausnahme geschlossener Glocken für Dauerbrandlampen mussten Bogenlampenglocken
metallene Aschenteller haben. Die Lampe war
von der Erde isoliert anzubringen.
Bei Verwendung der Zuleitungsdrähte als Aufhängevorrichtung durften die Verbindungsstellen der
Drähte nicht durch Zug beansprucht und die Drähte
nicht verdrillt (in sich verdreht) werden. Die Einführungsöffnungen für die Leitungen mussten so
beschaffen sein, dass die Isolierhüllen der letzteren
nicht verletzt wurden und Feuchtigkeit in das Innere der Laterne nicht eindringen konnte. Vorgeschrieben wurde ein besonderer Einschaltwiderstand bei
Bogenlampenkreise von über 15 Ampere, welcher
eine allmähliche Entnahme des erforderlichen Stromes gestattete. Die zur Aufnahme von Drähten
bestimmten Hohlräume von Beleuchtungskörpern
mussten im Lichten soweit bemessen und von
Grad frei sein, dass die einzuführenden Drähte sicher, ohne Verletzung der Isolierung, durchgezogen
werden konnten. Die engsten für zwei Drähte bestimmten Rohre durften 6 mm Durchmesser nicht
unterschreiten. In und an den Beleuchtungskörpern
musste Gummiaderdraht, sogenannte Fassungsader, nach den Normen des Verbandes Deutscher
Elektrotechniker, verwendet werden.
Beleuchtungskörper mussten so aufgehangen
werden, dass ein Verletzen der Zuführungsdrähte durch Drehen der Körper ausgeschlossen war.
Jede Veränderung der inneren Leitungsanlagen
der Gebäude, sowie der Vertauschung von Glühund Bogenlampen und Motoren gegen solche
mit größerem Stromverbrauch war der Verwaltung des Elektrizitätswerkes anzuzeigen (!), welche sich die Entscheidung über die Zulässigkeit
der beabsichtigten Änderung vorbehielt.
Elektromotoren unter 1 PS Leistung konnten für
220 Volt gewickelt sein, von diesen durften solche unter 1/2 PS eventuell durch einen gewöhnlichen, im Außenleiter liegenden, Ausschalter
bedient werden, die übrigen waren durch einen
im Außenleiter liegenden, mit einem toten Kontakt versehenen, Anlasser zu bedienen. Elektromotoren von 1PS aufwärts waren sämtlich für
440 Volt vorzusehen und durch doppelpoligen
Hebelausschalter und Anlasser zu bedienen. An
allen Elektromotoren von 1/2 PS aufwärts musste ein Schild angebracht sein, welches die fabrizierende Firma, die Nummer, die Tourenzahl, die
Spannung, die Stromstärke und die Pferdestärke
(PS) des betreffenden Motors bei voller Beanspruchung angab. In Kültzschau durften Motoren
bis 1 PS Leistung mit Kurzschlussanker und über
1 PS mit Schleifringanker ausgerüstet sein.
Für Schaustellungen, Schaufenster, Warenhäuser
und ähnliche Räume, in welchen leichtentzündli-
che Stoffe aufgestapelt waren, galten dieselben
Vorschriften, soweit diese nicht durch Verbandsvorschriften ergänzt oder verschärft waren. Bei
Anlagen, welche nur zeitweilig zum Zweck der
Baubeleuchtung, Illumination usw. ausgeführt
worden, waren Abweichungen von vorstehenden
Bedingungen zulässig. Eine Projektzeichnung
musste in solchen Fällen nicht vorgelegt werden,
jedoch war im Voraus jede geplante derartige
Anlage mit der Verwaltung zu vereinbaren.
Seitens der Verwaltung hierbei gestellten Bedingungen war unbedingt Rechnung zu tragen.
Geschah dies nicht, so konnte der Anschluss untersagt werden.
Wurde von einem hier selbst zugelassenen Installateur der Anschluss einer schon bestehenden Anlage an das Netz beabsichtigt, so waren genaue
Pläne von der Anlage in doppelter Ausführung
einzureichen mit einem Antrag auf Anschluss der
betreffenden Anlage an das städtische Netz, worauf die Verwaltung in jedem einzelnen Fall nach
Prüfung der Pläne und der Anlage dem Installateur die Bedingungen, unter denen der Anschluss
erfolgen konnte, bekannt gab. Durch die Überwachung, Prüfung und den Anschluss einer Anlage
an das Leitungsnetz der Zentrale übernahm die
Verwaltung des Elektrizitätswerkes keinerlei Verantwortung für die Güte der Anlage.
Der Unternehmer war vielmehr allein für die
Güte und Brauchbarkeit der gesamten von ihm
ausgeführten Lieferungen und Arbeiten seinem
Auftraggeber gegenüber haftbar. Der Verwaltung
gegenüber haftete der Installateur mit einer bei
der städtischen Verwaltung zu hinterlegenden
Kaution von 200 bis 400 Mark, deren Höhe in
das Ermessen der Elektrizitätsverwaltung gestellt
war, für die Erfüllung seiner sämtlichen Verpflichtungen, insbesondere auch für tadellose und
vorschriftsmäßige Arbeiten und Lieferungen. Die
Kaution konnte in Form eines Sparkassenbuches
hinterlegt werden.
Jede Isolationsprüfung war in der Weise auszuführen, dass zunächst die Isolation der Gesamtanlage gemessen wurde. Ergab sich ein geringerer Isolationswiderstand als 220 000 Ohm, so
waren auch die einzelnen Zweige bzw. Abschnitte
der Anlage für sich zu messen. Stromkreise und
Leitungsteile, die eine Isolation von 220 000 0hm
nicht erreichten, waren als ungenügend isoliert
in dem Prüfungsbericht besonders hervorzuheben. Die Abnahmeprüfung einer als fertig angemeldeten Anlage erfolgte in Gegenwart des
Unternehmers oder eines bevollmächtigten Vertreters desselben und durch einen Beamten des
Elektrizitätswerkes.
Der Termin der Abnahme wurde von der Verwaltung festgesetzt. Die Prüfung erstreckte sich
auf eine allgemeine eingehende Besichtigung
der Anlage, durch welche festgestellt wurde,
ob die Anlage den Ausführungsbestimmungen
entsprach oder nicht, ferner auf Messungen des
Isolationswiderstandes, des Spannungsverlustes,
der Anlassstromstärke bei Motoren usw. Der Isolationswiderstand wurde mit Betriebsspannung
nach den Vorschriften des Verbandes Deutscher
Elektrotechniker gemessen. Zwecks Vornahme
dieser Messungen konnte die Einschaltung der
ganzen Anlage auf Kosten des Installateurs verlangt werden (!).
Hatte die Prüfung Mängel ergeben, so wurde der
Installateur mit der Beseitigung derselben beauftragt. Konnten die Mängel nach zweimaliger
Aufforderung nicht innerhalb der festgesetzten
Frist beseitigt werden. so war die Verwaltung des
Elektrizitätswerkes berechtigt, dieselben auf Kosten des Installateurs beseitigen zu lassen. Eine
Abnahmeprüfung war auch für provisorische
Anlagen erforderlich. Durch diese Prüfungen der
Anlagen übernahm jedoch die Verwaltung keinerlei Verantwortung für die Güte der ausgeführten Arbeit. Hatte die Prüfung einen ordnungsmäßigen Befund ergeben, so wurde die Installation
durch die Beamten des Elektrizitätswerkes an
das Leitungsnetz angeschlossen und dem Betrieb
übergeben. Eine Vorprüfung und Inbetriebnahme
einzelner früher fertiggestellter Teilabschnitte
einer Installation konnte auf besonderen Antrag ausnahmsweise erfolgen. Es war jedoch
nach Fertigstellung der Anlage eine nochmalige
Prüfung der gesamten Installation erforderlich.
Durch die Abnahme und den Anschluss einer Anlage an das Leitungsnetz seitens der Verwaltung
wurde der Installateur in keiner Beziehung der
seinem Auftraggeber gegenüber eingegangenen
Verpflichtungen enthoben.
Der Magistrat behielt sich vor, diese Vorschriften
den Fortschritten der Technik entsprechend und
aus anderen ihm zweckmäßig erscheinenden
Gründen jederzeit abzuändern.
System Bogenlampe
Quelle: Anschlussvorschriften an das
städtische Leitungsnetz vom 13. Juni 1910
Knauers Konversationslexikon 1932
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
9
N
Die Stadtverwaltung und der Oberbürgermeister gratulieren
zum 75. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
Sollte eine Gratulation nicht gewünscht
werden, bitten wir um SCHRIFTLICHE Information mindestens vier Wochen vor dem Geburtstag unter Stadtverwaltung Eilenburg,
Bürgerbüro, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg.
Straße:
Kurt-Bennewitz-Straße
Maßnahme: Vollsperrung in Teilabschnitten ab
Südstr. bis Tunnel B 87
Zeitraum:
Bis Ende Juli 2013
Grund:
Straßen- und Kanalbauarbeiten
Straße:
Franz-Mehring-Straße
Maßnahme: Vollsperrung zwischen Samuelisdamm und W.-Raabe-Straße
Zeitraum:
15.04.2013 - Ende Juli 2013
Grund:
Straßenbau
Straße:
Mittelstr.
Maßnahme: Vollsperrung zwischen Grenzstr.
und Lindenstr.
Zeitraum:
08.07.2013 - 10.07.2013
Grund:
Verlegung Elektroleitung
Straße:
Maßnahme:
Zeitraum:
Grund:
Straße:
Am Schadebach
Maßnahme: Vollsperrung ab Ecke GustavAdolf-Ring
Zeitraum:
10.06.13 bis 05.07.2013
Grund:
Kabelverlegung
Stand 01.07.2013
Frau Liane Höppner
Herrn Hartmut Schönherr
Frau Maria Lichtenberger
Frau Edith Hofmann
Herrn Norbert Stumpp
Herrn Pierre Deubel
Frau Helga Sylvester
Frau Ingeborg Haase
Frau Ingrid Baumgarten
Frau Anneliese Hensel
Herrn Karl Blencke
Herrn Heinz Sylvester
Herrn Jürgen Fathke
Frau Uta Vogt
Frau Gerlinde Feierabend
Herrn Peter Perl
Herrn Bernd Spangenberg
Herrn Erwin Solar
Herrn Manfred Krolik
Frau Gabriele Hempel
Frau Isolde Süße
Frau Regina Wagner
Frau Gabriele Salewski
Herrn Klaus Schlicke
Frau Helga Winkler
Herrn Heini Hörl
Frau Ursula Schmidt
Herrn Erhard Bäßler
Frau Ingrid Gerhardt
Herrn Kurt Leimbach
Herrn Horst Landgraf
Herrn Wolfgang Quitzsch
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
Frau Rita Langer
Herrn Heinz Erdmann
Frau Sigrid Bielefeldt
Frau Ruth Thar
Frau Rosemarie Stolpe
Frau Gisela Scheithauer
Frau Anita Kuck
Frau Leni Kullrich
Frau Waltraut Rühl
Frau Ilse Stahn
Frau Christa Wendt
Frau Helga Stock
Frau Elly Jentzsch
Frau Helga Schumann
Frau Edith Jahnke
Herrn Georg Hoffmann
Frau Elfriede Schwarz
Herrn Manfred Schördling
Herrn Wolfgang Böttcher
Frau Anna Korban
Herrn Helmut Teichmann
Herrn Dr. Wolfgang Thiele
Herrn Günther Löser
Herrn Kurt Rothfeld
Frau Ilse Kunze
Frau Charlotte Richter
Herrn Gerhard Lange
Herrn Günter Löffler
Frau Christa Preiß
Frau Marianne Leipnitz
Herrn Heinz Wendt
Frau Lieselotte Mehle
Frau Rose-Marie Nemec
Frau Gertraud Masuhr
Frau Lotte Dönecke
Herrn Rudolf Busch
Herrn Claus Rudolf
Herrn Gerhard Aßmann
Frau Hildegard Timm
Frau Elfriede Gläser
Frau Gerda Wiese
Frau Renate Götze
Frau Erika Strümke
Frau Edith Gruhne
Frau Wally Klöber
Herrn Peter Donath
Herrn Rolf Günther
Herrn Heinz Miersch
Frau Herta Heidlich
Herrn Emil Siewert
Frau Irma Schoppe
Herrn Rudolf Entschel
Frau Lotte Hofmann
Frau Marta Krähenberg
Frau Margarete Kinast
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
zum 102. Geburtstag
Wir gratulieren auch den nicht genannten
Geburtstagskindern recht herzlich!
Baustellenkalender
Straßensperrungen in der Stadt Eilenburg
Schlossberg
Vollsperrung ab Marienstr.
27.08.2012 - Ende Juli 2013
Straßenbau
IMPRESSUM
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen
Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen für alle Haushalte kostenlos.
- Herausgeber: Große Kreisstadt Eilenburg, Telefon: 0 34 23/65 21 25, Fax: 0 34 23/60 16 12,
Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27, Telefon: 0 34 21/7 58-10 14, E-Mail: [email protected],
- Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10,
Telefon: (03535) 4 89-0, Telefax: (03535) 4 89-1 15, Fax-Redaktion: (0 35 35) 4 89-1 55
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeister der Stadt Eilenburg,
Herr Wacker der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt
- Verantwortlich für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan
- Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Dagmar Schaaf, Telefon: 01 71/4 14 40 32, Telefon/Fax: 03 42 95/7 25 88
Eingereichte Manuskripte erheben keinen Anspruch auf Veröffentlichung bzw. Vollständigkeit.
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste.
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
N 10
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
Berichte vom
Eilenburger Stadtsportfest
Freizeit - Sport - Verein Eilenburg e. V.
Radfahren zum Stadtsportfest
in Eilenburg
Wie jedes Jahr zum Stadtsportfest in Eilenburg
trafen sich Radsportfreunde vom Freizeit-Sportverein Eilenburg und begeisterte Radfahrer aus
Eilenburg und Umgebung, um an dieser Veranstaltung teil zu nehmen. Gefahren wurde im
geschlossenen Verband. Die Touren wurden geführt von Manfred Schlöbe 10 km die Eilenburger Schleife, K. Sigismund 30 km und L. Straub
60 km. Alle Teilnehmer äußerten sich sehr positiv
über die ausgewählten Strecken wie z. B. „Wir
fahren viel Rad aber hier waren wir noch nie, wie
schön und so nah“.
Mit reichlich Getränken der Fa. Frankenbrunnen
und einer Bratwurst von „Jimmy“ konnten die
Akkus nach den Touren wieder aufgefüllt werden. Jeder Teilnehmer erhielt eine Urkunde für
seine erfolgreiche Teilnahme. Zum Abschluss verwies Th. Sigismund noch auf einen Höhepunkt in
diesem Jahr - das kleine Jubiläum „Die 5. Eilenburger RTF“ am 17.08.2013“ - Wer mehr darüber
erfahren möchte kann dies über www.fsv-eb.de
Nicht abgeholte Urkunden sind von den Teilnehmern im Fahrradladen Berg bei Fa. Petzold
hinterlegt.
Fotos: privat
FC Eilenburg e. V.
Der Pokal der Stadt Eilenburg
in seiner 8. Auflage war wieder
ein Erfolg!
Großes Gewimmel, sehenswerte Spiele, teilweise
auf sehr hohem Niveau, tolle Stimmung und strahlender Sonnenschein über weite Strecken prägten
das Turnier im Sparkassen Fußballzentrum.
Durch das Unwetter nach Aufbau der Zelte am
Vorabend, den sintflutartigen Regenfällen, zwei
eingeknickten und ein zerstörtes Zelt, schauten
die Organisatoren immer wieder auf die Rasenflächen und prüften die Plätze.
Aber die Wetterfee war gnädig und schickte pünktlich zur Eröffnung des Turniers durch den Präsidenten, Gerd Stephan, den Landrat Michael Czupalla,
und den Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse, Dr.
Harald Langenfeld, herrlichen Sonnenschein.
Zu Beginn wurden die Spieler unserer D- und CJugend für die Vizemeistertitel in der Bezirksliga
bzw. in Landesliga geehrt.
Den Ehrenpokal der Sparkasse für Verdienste im
Nachwuchsbereich überreichte Dr. Langenfeld
an den erfolgreichen Trainer der E-Junioren Nico
Baumgärtel.
In dem 19 Stunden währenden 128 Spielen dieser 2 Tage setzte sich der Vorjahressieger Borea
Dresden wieder durch und gewann zum 3. Mal
das Turnier. Unsere Jungs der E1 konnten das Elfmeterschießen um Platz 3 (nach torlosem Spiel)
leider nicht gewinnen und belegten den 4. Platz.
Fotos: privat
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
Die Siegerehrung nahm traditionell der Oberbürgermeister Hubertus Wacker vor, ihm zur Seite
stand diesmal der Geschäftsführer des Sächsischen Fußballverbandes Frank Pohl. Neben den
Pokalen und Urkunden für die Sieger und Platzierten, wurde auch ein Allstar-Team ausgezeichnet, sowie der beste Spieler und Torhüter des Turniers, sowie der beste Spieler jeder Mannschaft.
Der FC Eilenburg bedankt sich ganz herzlich
bei der Stadt Eilenburg, den vielen Unternehmen und den zahlreichen ehrenamtlichen Organisatoren und Helfern für die Unterstützung
dieses großen Events.
Boxsportverein Eilenburg e. V.
Boxen zum Eilenburger Sportfest
Am 20. und 22.06.2013 wurden die Wettkämpfe
im Rahmen des Stadtsportfestes in der Sportart
Boxen ausgetragen. In den Nachwuchs-Altersklassen sollten die Aktiven in Gewichtsklassengruppen ihre technischen Fähigkeiten nachweisen.
Außerdem wurden die Leistungen in den verschiedenen Disziplinen der Athletik bewertet. Nach
Auswertung der Ergebnisse wurden die Daten in
einer festgelegten Punkttabelle eingetragen. Das
Kampfgericht ermittelte folgende Sieger:
Kinder 12 Jahre: männl. Michael Bauer, weibl.
Laura Meinel
Kinder 13 Jahre: männl. Keanu Schmidt,
weibl. Emily Drews
Kadetten 14 Jahre: männl. Tom Westerschell,
weibl. Saskia Meinel
Junioren 15 Jahre: Paul Blum
Junioren 16 Jahre: Denis Drews
Der Boxsportverein Eilenburg e. V. möchte sich
für die Unterstützung durch die Eilenburger
Stadtverwaltung herzlich bedanken.
Die gelungenen Vergleichskämpfe kamen bei
den Gästen gut an. Auch für die jüngeren Sportler, die noch nicht das Wettkampfalter erreicht
haben, soll dies ein weiterer Ansporn für ihre
Trainingseinstellung sein.
Zu erwähnen ist noch, dass sich auch unsere
weiblichen Boxerinnen gegen ihre männlichen
Trainingspartner gut in Szene setzten.
11
N
Kindertagesstätten am Ball
Heinzelmännchen holen sich den Ilebiber-Cup der Stadt Eilenburg
Im Rahmen des Stadtsportfestes fand die erneute Auflage des Ilebiber-Cups statt. Seit Wochen wurden die Steppkes der Kindergärten
„Bummi“, „St. Marien“, „Heinzelmännchen“,
“Schwalbennest“ und „Tausend-Fühler“ von
den beiden Übungsleitern des FC Eilenburg Doreen Keller und Matthias Eidner durch wöchentliches Training auf diese Ereignis vorbereitet.
Alle waren mit viel Eifer und Freude dabei.
Am 27. Juni war es endlich so weit, nachdem
am 20. Juni die Hitze für eine Absage sorgte.
Pünktlich um 9 Uhr nahmen die Spielerinnen
und Spieler Aufstellung und die Schiedsrichter
Herbert Schrader und Daniel Bela pfiffen die
ersten beiden Spiele an, die jeweils 6 : 0 von
den „Tausend-Fühlern“ und den „Heinzelmännchen“ gewonnen wurden. Im 15-Minuten-
Rhythmus wurden die 10 Spiele unter den lauten Anfeuerungsrufen der mitgebrachten Fans
und Erzieherinnen absolviert. Am Ende nahmen
alle Mannschaften ihren Pokal und eine Süßigkeit entgegen, den größten Pokal für den Sieger,
das Team „Heinzelmännchen“. Für sie, den 2.
vom „Schwalbennest“ und 3. von „TausendFühler“ gab es noch einen Fußball zum weiterüben. Über die Plätze 4 und 5 freuten sich die
Kämpfer von „Bummi“ und „St. Marien“. Der
Ilebiber war dank Ilburger auch dabei und gratulierte den Kinder ganz herzlich. Er musste viel
aushalten, weil alle einmal prüfen mussten, ob
er echt ist und ob er sprechen kann. Ob sie im
nächsten Jahr wieder dabei sind, beantworteten
alle Kinder mit einem lautstarken und begeisterten „Jaaaaaa“!
Foto: privat
Erste internationale Titel für Tobias Beuche und Torsten Kammer
Trnava. Einen Wettkampf der abenteuerlichen
Art erlebten die Eilenburger Kraftdreikämpfer
bei den Europameisterschaften im slowakischen Trnava. Am Wettkampftag stellte man mit
Erschrecken fest, dass das Fahrzeug der Muldestädter nicht mehr auf dem Parkplatz zu finden
war. Nicht nur, dass das Auto gestohlen wurde,
zudem standen die kompletten Wettkampfutensilien nicht mehr zur Verfügung.
Tobias Beuche ging also ohne sein Equipment
auf die Bühne und absolvierte ein unter diesen Umständen starkes internationales Debüt.
155,0 kg brachte der 19-Jährige im Kniebeugen
in die Wertung, während er im Bankdrücken seine persönliche Bestmarke auf 97,5 kg steigern
konnte. Das Kreuzheben beendete Beuche mit
175,0 kg und erreichte somit eine Totallast von
427,5 kg, was ihm seinen ersten internationalen
Titelgewinn sicherte.
Mit reichlich Wut im Bauch stand Torsten Kammer auf der Wettkampfbühne nach dem Verlust
seines Autos. Er lieh sich von den Sportfreunden
Torsten Kammer zieht 210.0 kg und wird neuer Europameister
Foto: privat
N 12
aus Köthen sowie aus Österreich die Ausrüstung
und ließ ein Feuerwerk an neuen Bestleistungen
in der Masterskategorie folgen. Schon im Kniebeugen blieb er 20 kg über seiner bisherigen
Bestmarke und konnte 230,0 kg in die Wertung
bringen. Beim Bankdrücken standen letztendlich
135,0 kg zu Buche, ebenfalls eine neue Höchstmarke. Im abschließenden Kreuzheben zog er sich
mit 210,0 kg zu einer hervorragenden Gesamtlast
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
von 575,0 kg. Überglücklich empfing Kammer seine verdiente Goldmedaille und so hatte die EM
zumindest sportlich einen perfekten Abschluss.
Weniger Stress hatte Silvio Rücker, welcher erst
später zum Team stieß. Er kämpfte bei den Submasters gegen den Slowaken Hudák. Aber schon
nach dem Kniebeugen war zu erkennen, dass der
Slowake seinen Heimvorteil nutzen würde auf
dem Weg zum EM-Titel. Dennoch lieferte Rücker
einen guten Wettkampf ab. Er erreichte ein Total
von 740,0 kg (Kniebeugen 270,0 kg, Bankdrücken 220,0 kg, Kreuzheben 250,0 kg) und konnte
sich mit Silber schmücken.
Das nächste internationale Highlight der Saison
ist dann die Weltmeisterschaft, wo die Eilenburger Heimvorteil genießen und im Bürgerhaus auf
weitere Steigerungen hoffen.
Marcel Mette
LC Eilenburger Land richtete Fünfkampf-Bezirksmeisterschaften im Ilburg-Stadion aus
Jessica Taychert holt Titel im Einzel und in der Mannschaft
Am 16.06.2013 führte der LC Eilenburger Land die
Bezirksmeisterschaften im Fünfkampf (50 m/75 m,
60 m Hürden, Weitsprung, 800 m) durch. Dieser
Wettkampf war bereits 14 Tage vorher geplant,
wurde aber wegen der schlechten Wetterbedingungen und dem drohenden Hochwasser verschoben.
Meisterschaften bedeuten immer eine Menge
Arbeit in der Vorbereitung. Es packten alle mit
an. Kampfrichter aus Eilenburg, Bad Düben und
Torgau, Trainer und Helfer zogen alle an einem
Strang. Es gelang wiederum sehr gute Bedingungen für die Fünfkämpfer zu schaffen. Trotz
kurzfristiger Änderungen im Zeitplan, waren am
Ende alle zufrieden, denn das Wettkampfteam
arbeitete profimäßig, sodass es am Ende nur
Lob hagelte. Die wenigen Meckereien wegen der
Zeitplanänderungen gingen völlig unter.
Pünktlich 9.45 Uhr fiel der 1. Startschuss für die
50 m der U 12, der Weitsprung und das Ballwerfen begann. Bei warmen Temperaturen und
Sonnenschein hatten die Athleten auch sehr gute
äußere Bedingungen. Ohne Zeitverzug wurden
alle Disziplinen gemeistert.
Für jede Disziplin gibt es auf die Leistung eine bestimmte Punktzahl, die am Ende addiert werden.
Auch hier kämpfen die Sportler um eine Norm für
die E-Kader-Berufung.
Mit riesigem Vorsprung setzte sich Jessica Taychert (W 11) vom LC Eilenburger Land gleich von
Anfang an ab. Es hagelte regelrecht persönliche
Rekorde. Sie lief die 50 m in 7,46 s; die 60-m-Hürden in 9,81 s; sprang 4,62 m weit, warf den Ball
auf 38,50 m und überquerte die Ziellinie beim
800 m bei 2:45,37 min. Diese Leistungen können
sich landesweit sehen lassen. Ihre Trainerin Ines
Voß ist stolz auf ihren kleinen Schützling. Jessi
gewann mit ca. 150 Punkten Vorsprung verdient
den Bezirksmeistertitel im Fünfkampf. Es ist eben
nicht nur das Talent, es spielen Fleiß, Regelmäßigkeit und natürlich auch Kampfgeist ein wichtige Rolle und dass hat sie alles.
Ihre Mannschaftskameradin Victoria Viehweger
(W 11) zeigte ebenfalls, dass sie einen riesigen
Foto: privat
Leistungssprung gemacht hat. Nach mehreren
Stürzen und einem Armbruch beim Hürdentraining lief sich mit 10,80 s persönliche Bestleistung. Insgesamt steigerte sie sich in allen Disziplinen und erreichte am Ende 2055 Punkte. Leider
kam sie mit dieser tollen Leistung nicht aufs
Treppchen, aber Platz 4 und die E-Kadernorm
überzeugten ihre Trainerin vollkommen.
Sina Kern (1831 Punkte), Jette Hofbauer
(1807 Pkt.) und Lena Hermann (1779 Pkt.), alle
AK W 10; konnten sich an diesem Tag nicht auf
die Medaillenplätze in der Einzelwertung kämpfen. Trotzdem waren Leistungssteigerungen vor
allem bei Jette zu erkennen. Sina muss über sich
hinaus wachsen und die Angst vor den 800 m verlieren und Lena ist unser Leichtathletik-Neuling,
die ihren Wettkampf sehr gut gemeistert hat. Alle
genannten Athleten erfüllten sich trotzdem ihren
kleinen Traum, denn gemeinsam wurden sie vor
Großbardau und dem LAZ Leipzig mit 9940 Punkten Mannschafts-Bezirksmeister in der W 10/11.
Bei den Jungen lief es ganz gut an. Moritz Morstein (M 10) und Alexander Köhler steigerten
ihre Leistungen deutlich. Bis zur letzten Disziplin
waren sie immer auf Medaillenkurs. Moritz lief
ein schnelle Hürdenzeit (11,15 s) und warf den
Ball auf 42,50 m. Alex lief die Hürden in Bestzeit (10,89 s) und die 800 m in 2:57,12 min, das
sind schon enorme Leistungssteigerungen im
Vergleich zum letzten Fünfkampf. Am Ende kam
Alex leider nur auf den undankbaren 4. Platz
(1929 Pkt.) und Moritz rutschte sogar auf den
5. Platz (1772 Pkt.) ab, doch beide erfüllten ihre
Fünfkampfnorm.
Die 12-jährigen Mädchen Vanessa Menzel
(2142 Pkt.) und Denise Mädler (2134 Pkt.)
können mit ihren Platzierungen sehr zufrieden
sein. Mit Platz 4 und 5 im Mehrkampf und der
E-Kadernorm in der Tasche können sie nun
auch für die Landesmeisterschaften in Angriff
nehmen.
Ines Voß
Sommerfest auf der Sternwarte
Nach einem erfolgreichen Fest im letzten Jahr
gibt es auch in diesem Jahr ein Sommerfest des
Altair e. V. für Astronomie & Raumfahrt in Zusammenarbeit mit der Sternwarte „Juri Gagarin“.
Am Samstag, dem 20.07.2013 lädt der Altair
e. V. von 15 bis 18 Uhr herzlich in die Eilenburger
Sternwarte ein, mit deren Zusammenarbeit ein
geselliger und natürlich wie immer auch interessanter Nachmittags-Sterntisch veranstaltet wird.
Bei hoffentlich gutem Wetter wird es Sonnenbeobachtung geben, das Planetarium wird
geöffnet sein, es warten kleine Experimente
der Physik auf kleine und große Forscher, Einblicke in Astrosoftware und Astrofotografie
werden möglich sein. Und auch für das leibliche Wohl wird mit Kaffee und Kuchen bestens
gesorgt.
Ein besonderes Highlight, besonders für unsere
kleinen Gäste, wird ein Astronauten-Training
sein.
Der Altair e. V. bedankt sich sehr für die freundliche Unterstützung der Sternwarte und freut sich
auch in diesem Jahr auf einen schönen Nachmittag und erwartet viele interessierte große und
kleine Gäste.
Susanne Ferl, Altair e. V. für Astronomie und
Raumfahrt
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
13
Kleines Turmfest
auf dem Burgberg
Kleingartenverein Grüner Fink e. V. Eilenburg
Herzlich willkommen zum Kinder- und Gartenfest
am 02.08.2013 - 03.08.2013
Programm
02.08.2013
20.00 Uhr
Die Mitglieder des Eilenburger Burgvereins wollen aus Anlass „150 Jahre Sorbenturm als Aussichtsturm“ zum „Tag des offenen Denkmals“
am Sonntag, dem 8. September von 10 Uhr bis
17 Uhr auf dem Gelände vor dem Mauerturm ein
kleines Turmfest gestalten.
Neben den Turmbesteigungen kann man verschiedenen Handwerkern beim Werkeln über die
Schulter schauen, am Bücherflohmarkt stöbern
und bei Speis und Trank den herrlichen Blick auf
unsere Stadt genießen.
Im Turm selbst werden Filzarbeiten von Alida Lademann und Schmuckarbeiten von Iris Richter zu
sehen und zu kaufen sein.
Die Kinder können sich beim Basteln, Schminken
oder lustigen Spielen vergnügen.
Stellen am Vereinsheim zum Umzug mit den Musik
für alle Fälle unter der Leitung Herr Völkel
Beginn Fackelumzug durch die Gänge
anschließend Lagerfeuer und gemütl. Beisammensein
20.30 Uhr
03.08.2013
ab 10.00 Uhr
ab 11.00 Uhr
ab 11.00 Uhr
ab 12.00 Uhr
ab 12.30 Uhr
– 17.30 Uhr
ab 13.00 Uhr
ab 16.00 Uhr
ab 19.30 Uhr
ab 20.00 Uhr
1.00 Uhr
N
Hüpfburg, Kinderkegeln Kleinfeld-Fußball mit dem FCE,
Kutschfahrten
Rote Brause und Eis für Kinder kostenlos
Essen aus der Gulaschkanone
Bastelstraße, Kinderschminken
Preiskegeln für Erwachsene
Kinderprogramm, Luftballonmodellieren, Seifenblasenshow, Kinderglücksrad,
Fußballtorwand und vieles mehr, alles unter der Leitung „THE PERAYS Magic„
Entertainment Leipzig
Kostenlose Zuckerwatte für Kinder
Modenschau Boutique ML Eilenburg
Tanz für Jung und Alt mit MPB Musik Promotion Baltic
Karsten Fiege unter dem Motto Schlager und Oldienacht mit Commedy & Erotisches zur Nacht
Ende der Veranstaltung
Für das leibliche Wohl an allen 2 Tagen sorgt das Team MPB Musik Promotion Baltic Karsten Fiege.
Unkostenbeitrag 2,50 € bei Kartenvorverkauf, bzw. 2,99 € an der Tageskasse am 03.08.2013.
Kinder bis 16 Jahre frei.
Der Parkplatz am Gang 9 bleibt vom 02.08.2013 ab 17.00 Uhr gesperrt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen allen Gartenfreunde und Gästen gute Unterhaltung, Erholung und Spaß.
Der Vorstand
Kreismusikschule
„Heinrich Schütz“
Nordsachsen
Außenstelle Eilenburg
lädt ein zum
Sommerfest
am Samstag, dem 6. Juli
von 14.00 bis ca. 16.30 Uhr
in die Baderscheune
am Ehrenfriedhof
in Eilenburg
Während ihr bei der Bastelstraße aktiv seid
oder euch beim Kuchenbasar stärken könnt,
musizieren, singen und tanzen Schülerinnen
und Schüler (mit ihren Lehrern) zur Unterhaltung.
Lasst euch überraschen und bringt eure Familie und Freunde mit!
Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V.
Mühlen öffnen in der Mühlenregion Nordsachsen
Im Juli werden in den folgenden Mühlen unserer Region
Mühlenführungen angeboten:
06.07.2013
Bad Düben, Stadtmühle „Schüßler“, Am Lauch 1, nach tel. Absprache geöffnet:
034243 21704
14 - 17 Uhr Bad Düben, Bergschiffmühle, Neuhofstr. 3
10 - 15 Uhr Bad Düben, Obermühle und Dübener Windmühle, Parkstr. 1,
Mühlen geöffnet, Angebot von frischem Brot
14 - 17 Uhr Dahlenberg, Dorfmühle „Prätzel“, Hauptstr. 9, Angebot von Kaffee u. Kuchen
14 - 17 Uhr Hohenroda, Bockwindmühle, Krensitzer Str. 24 a, mit Ausstellungen und Streichelzoo
14 - 17 Uhr Tiefensee, Bockwindmühle „Sommerfeld“, Zur Mühle 1
07.07.2013
14 - 18 Uhr
14 - 17 Uhr
14 - 17 Uhr
14 - 17 Uhr
Bad Düben, Obermühle, Parkstr. 1, mit Mühlencafé
Dahlenberg, Dorfmühle „Prätzel“, Hauptstr. 9, Angebot von Kaffee u. Kuchen
Hohenprießnitz, Göpelmühle in der Heimatscheune, Hinter der Schloßbreite 2
Paschwitz, Sächsische Turmwindmühle „Friedemann“, Mühlweg 4, nach tel. Absprache
geöffnet: 03423 754848
Zwochau, Bockwindmühle,
Am Sportplatz 5
Weitere Informationen unter Verein
Mühlenregion Nordsachsen e. V.
Telefon: 034208 78730 und unter
www.muehlen-nordsachsen.de
Foto: privat
Der Sozialverband VdK Sachsen e. V.,
Ortsverband Eilenburg, hatte zu einer
Informationsveranstaltung zum Thema Heimhilfepflege, Schwerbehinderung und Landesblindengeld in das Eilenburger „Strand
Hotel“ eingeladen. Die Referenten vom
Dezernat Soziales des Landratsamtes Nordsachsen Frau Kordula Ballarin und Andrea
Stark erläuterten sehr gut und verständlich
für alle Besucher diese Themen. Es wurden
sehr viele Fragen gestellt, welche ausführlich
beantwortet wurden. Es wurden nicht nur die
finanziellen Probleme angesprochen sondern
auch die Merkzeichen in den Ausweisen der
Schwerbehinderung. Herr Detlef Meding von
der VdK Beratungsstelle Leipzig erklärte die
Problematik des Grades von Behinderungen.
Frau Edelgard Sigismund, Leiterin eines Pflegedienstes berichtete über ihre Erfahrungen
in der Heimpflege.
Die Teilnahme und das Interesse dieses Forum waren sehr gut. Wir möchten uns bei
Landratsamt Nordsachsen, Dezernat Soziales
und dem Personal des „Strand Hotels“ herzlich bedanken.
Gudrun Eidner
N 14
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
Evang. Kirchengemeinde Martin Rinckart Eilenburg,
Nikolaiplatz 3, Tel. 60 20 56
Öffnungszeiten Gemeindebüro:
Dienstag 9 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr
Donnerstag 9 - 12 Uhr
Sommertöne-Benefizkonzert
zugunsten der Hochwasseropfer
So., 7. Juli
Das Mendelssohn Kammerorchester und
Trompeter Joachim Schäfer gastieren am 6. Juli
in der Eilenburger Kirche St. Nikolai -
Di., 16. Juli
Nikolaikirche -Abendmahlsgottesdienst mit
Rinckart-Bläsern
10:30 Uhr Andacht in der Seniorenresidenz
15 Uhr
Seniorengesprächskreis im Gemeindesaal Nikolaiplatz 3
14 Uhr
TREFF in der „Guten Stube“ Nikolaiplatz 3/4
10 Uhr
Marienkirche - Gottesdienst
19:30 Uhr Bibelgesprächskreis bei Pfrn. Krien, Schloßberg 5
18 Uhr
Frauenkreis bei Frau Daudert, Puschkinstr. 74
jeden Mi.
17 Uhr
jeden Do.
jeden Fr.
8 Uhr
18 Uhr
Di., 9. Juli
Mi., 10. Juli
So., 14. Juli
Mo., 15. Juli
10 Uhr
Konfirmandenkurs 7. Klasse im Gemeindehaus
Nikolaiplatz 3 außer in den Schulferien
Morgengebet in der Nikolaikirche
Abendgebet in der Marienkirche
Kirchenmusikalische Gruppen - Nikolaiplatz 3 - außer in den Schulferien
Rinckart-Singschule: mittwochs 17 Uhr ab 2. Schuljahr im Turmzimmer 2. OG
Flötenkreis: donnerstags 17 Uhr (Anfänger 16:30 Uhr - 17 Uhr mit Yvonne)
im Turmzimmer 2. OG
Martin-Rinckart-Kantorei: donnerstags 19 Uhr im Gemeindesaal
Rinckart-Bläser: 14-täglich mittwochs 19 Uhr im Gemeindesaal
Konzert für E-Gitarre und Orgel
So., 14. Juli 2013, 17 Uhr Marienkirche
E-Gitarre: Florian Schumann
Orgel Sebastian Pätzold
Werke von T. Albiano, F. Schumann, S. Rachmaninow, H. Gorecky, B. Bartok
Eintritt: 6,-/4,- EUR Ermäßigung gilt für Schüler u. Studenten
Unter der Schirmherrschaft von Landrat Michael Czupalla veranstaltet
das Festival Sommertöne, präsentiert von der Sparkasse Leipzig, am 6. Juli,
19 Uhr, in der Eilenburger Nikolaikirche ein Benefizkonzert zugunsten der
Hochwasseropfer. Musizieren werden das Mendelssohn Kammerorchester
Leipzig sowie der Trompeter Joachim Schäfer. Nun möchte der Veranstalter
Rosenthal Musikmanagement in gemeinsamer Initiative mit der Sparkasse
Leipzig und dem Landratsamt Nordsachsen helfen. Die gesamten Einnahmen des Abends fließen auf das Konto der Fluthilfe Nordsachsen. Von der
Flut betroffene Konzertbesucher erhalten freien Eintritt.
Programmatisch erwartet das Publikum in Eilenburg ein hochkarätiges
Konzert. Virtuosität und strahlende klangliche Brillanz beweist Joachim
Schäfer mit dem Trompetenkonzert von Giuseppe Tartini sowie in Sonaten
von Roberto Vanlentino und Domenico Gabrielli. Begleitet wird er bei dem
Sommertöne-Benefizkonzert vom Mendelssohn Kammerorchester Leipzig, das sich seit der Gründung im Jahr 2000 zu einem der profilierten Ensembles Deutschlands entwickelt hat. In der Eilenburger Nikolaikirche wird
das Orchester zudem die Streichersinfonie Nr. 2 von seinem Namensgeber
Felix Mendelssohn Bartholdy sowie das berühmte Doppelkonzert für zwei
Violinen, Streicher und Basso continuo BWV 1043 von Johann Sebastian
Bach interpretieren.
Kartenpreise: 15 Euro, erm. 8 Euro
Ermäßigung gilt für Rentner, Auszubildende, Schüler u. Studenten, Erwerbslose, Schwerbeschädigte
Kinder unter 12 Jahren sind frei
Kartenreservierung und Informationen:
Rosenthal Musikmanagement
Tel.: 0341 9102244, [email protected]
www.sommertoene.de
sowie Pfarramt St. Nikolaikirche, Tel. 03423 602056
N Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung „Am Bärenbruch“
Der Stadtrat der Stadt Eilenburg hat am
17.06.2013 in öffentlicher Sitzung den Entwurf
der Ergänzungssatzung „Am Bärenbruch“
vom Mai 2013 einschließlich der Begründung
gebilligt und deren öffentliche Auslegung nach
§ 13 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 3
Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats
beschlossen.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung
ist aus nachstehendem Lageplan ersichtlich.
Durch die Ergänzungssatzung werden die jetzt
im Außenbereich liegenden Grundstücke in den
Innenbereich einbezogen. Damit werden diese zu
Bauland. Eine förmliche Umweltprüfung nach § 2
Abs.4 BauGB ist nicht erforderlich.
Für die Satzung ist das vereinfachte Verfahren
nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2
BauGB anzuwenden.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Bärenbruch“ vom Mai 2013 wird mit dem Entwurf der
Begründung im Zeitraum vom
16.07. – 17.08.2013
während der nachfolgend genannten Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Eilenburg - Rathaus,
Bürgerbüro (Erdgeschoss) - öffentlich ausgelegt:
Dienstag bis Donnerstag
9.00 bis 18.00 Uhr
Samstag
9.00 bis 12.00 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Schriftlich vorgetragene Anregungen sollten die
vollständige Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls die vollständige Anschrift des betroffenen Grundstückes enthalten.
Eilenburg, 18.06.2013
Wacker
Oberbürgermeister
Siegel
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
15
N
Verfahrensregeln für Wahlwerbung in der Großen Kreisstadt Eilenburg
Anlässlich von Wahlen erlässt die Große Kreisstadt Eilenburg auf der Grundlage des § 18
Abs.2 Satz 2 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen vom 21. Januar 1993 (GVBl. S. 93),
zuletzt geändert durch Art. 5 SächsStOG vom
27. Januar 2012 (GVBl. S. 130), und des § 36 Abs.
2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003
(BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2827), folgende
Allgemeinverfügung für die Wahlwerbung durch
Plakatierung an Gemeindestraßen einschließlich
öffentlicher Wege und Plätze sowie Ortsdurchfahrten von Bundes-, Staat- und Kreisstraßen im
Gebiet der Stadt Eilenburg.
I. Auf folgende Regelung wird besonders hingewiesen:
1. Wahlplakate und Wahlstände innerhalb einer
Zeit von einem Monat unmittelbar vor dem
Wahltag und bis eine Woche danach bedürfen
keiner Erlaubnis und sind gebührenfrei, wenn
eine lichte Gehwegbreite von mindestens 1,50 m
erhalten bleibt (§ 3 Nr. 6 Sondernutzungssatzung);
2. Die Werbung für politische Parteien, Organisationen, Wählervereinigungen, soweit sie mit Plakaten, Ständen oder ähnlichen sperrigen Anlagen außerhalb dieses Zeitraumes durchgeführt
wird, bedarf dagegen der Genehmigung und ist
gebührenpflichtig.
II. Folgende Auflagen werden erteilt:
1. Die Anzahl der angebrachten Plakate ist bei
der Stadtverwaltung Eilenburg, Fachbereich Bau
und Stadtentwicklung, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg, spätestens am Werktag nach der Anbringung schriftlich anzuzeigen. Die nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von
Auflagen in Ansehung der Plakatanzahl und der
Plakatstandorte bleibt vorbehalten (§ 36 Abs. 2
Nr. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz).
2. Plakate dürfen nur auf Plakatträgern und nur
innerhalb der Ortschaft im öffentlichen Verkehrsraum stehen oder an Masten von Straßenlampen
angebracht werden.
3. Plakatträger können doppelseitig angebracht
werden, jedoch nicht mehr als drei pro Straßenlampe.
4. Plakatträger sind so anzubringen, dass sie
den Witterungsbedingungen standhalten. Für
jegliche Schäden, die durch die Plakatierung entstehen, haftet die jeweilige Partei/ Wählervereinigung. Vorhandene Werbung darf nicht überklebt
werden (Litfaßsäulen).
5. Unzulässig ist:
a) das Anbringen von Plakatträgern an bzw. in
Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (§ 33 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung);
b) das Anbringen von Plakatträgern im Lichtraumprofil von Fahrbahnen, der Abstand zum
Fahrbahnrand muss mindestens 0,50 m betragen;
c) das Anbringen von Plakatträgern im Sichtdreieck von Kreuzungen, im Kreisverkehr und an Einmündungen von Straßen;
d) das Anbringen von Plakatträgern an Stadtmobiliar;
e) das Anbringen von Plakatträgern unter 2,50 m
Höhe, wenn sich die Lichtmasten auf Geh- und/
oder Radwegen befinden;
f) das Anbringen von Plakatträgern außerhalb
der geschlossenen Ortslage/Ortschaften (Begrenzung durch Ortseingangsschilder).
6. Wahlplakate sind spätestens eine Woche
nach dem Wahltag zu entfernen. Plakatträger
bzw. Plakate, die über diesen Zeitraum hinaus
angebracht sind, stellen eine unerlaubte Sondernutzung dar und sind damit nach § 10 Punkt 2
der Sondernutzungssatzung gebührenpflichtig.
Plakate, die eine Woche nach dem Wahltag noch
nicht entfernt worden, wird die Stadt Eilenburg
kostenpflichtig entfernen.
7. Die max. Größe der Plakatträger beträgt A 1.
III. Auf folgende Punkte wird zusätzlich
hingewiesen:
1. Am Wahltag ist im unmittelbaren Umkreis der
Wahllokale jegliche Wahlpropaganda gemäß
§ 17 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz, § 31 Abs. 1
Sächsisches Wahlgesetz, § 32 Abs. 1 Bundeswahlgesetzt und § 4 Europawahlgesetzt i.V. mit
§ 32Abs. 1 Bundeswahlgesetz verboten.
2. Allgemeiner Hinweis: Die Werbung auf zugelassenen Plakatträgern, die angemietet werden
können (vorhandene Großwerbetafel, Litfaßsäulen), wird von dieser Allgemeinverfügung nicht
erfasst. Sie bedarf in jedem Fall einer gesonderten Genehmigung der jeweiligen Firma. Bei der
Errichtung von Plakatträgern auf Privatgrundstücken ist die Zustimmung des Grundstückeigentümers erforderlich.
3. Wahlwerbung, die ohne Genehmigung die
zulässig Größe der Plakate übersteigt und/
oder außerhalb der erlaubnisfreien Zeit betrieben wird, stellt eine unerlaubte Sondernutzung dar und kann neben der Nachberechnung von Gebühren und der kostenpflichtigen
Entfernung als Ordnungswidrigkeit geahndet
werden.
Eilenburg, den 07.05.2013
Wacker
Oberbürgermeister
- Siegel -
Beschluss des Stadtrates der Großen Kreisstadt Eilenburg
28/2013 vom 17.06.2013
Feststellung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege
für das Jahr 2012
Der Stadtrat stellt gemäß § 14 Absatz 2 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen die durchschnittlichen Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen und
der Kindertagespflege der Stadt Eilenburg für das
Jahr 2012 laut Anlage fest.
Bekanntmachung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen der Stadt Eilenburg
nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG für das Jahr 2012
1. Kindertageseinrichtungen
1.1 Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten
Betriebskosten je Platz
____________________________________________________________________________
Krippe 9 h in €
Kindergarten 9 h in €
Hort 6 h in €
____________________________________________________________________________
erforderliche
Personalkosten
614,00
283,39
165,78
____________________________________________________________________________
erforderliche
Sachkosten
150,63
69,52
40,67
____________________________________________________________________________
Wacker
Oberbürgermeister
erforderliche
Betriebskosten
764,63
352,91
Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Betriebskosten.
206,45
N 16
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
1.2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat
Krippe 9 h
Kindergarten 9 h
Hort 6 h
in €
in €
in €
________________________________________________________
Landeszuschuss
(Pauschale
1.800 €/Jahr)
150,00
150,00
100,00
________________________________________________________
N Verschiedenes
Elternbeitrag
(ungekürzt)
155,97
93,89
54,93
________________________________________________________
Gemeinde
(inkl. Eigenanteil
freier Träger)
458,66
109,02
51,52
2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 Sächs. KitaG
2.1 Aufwendungsersatz je Platz und Monat
Kindertagespflege 9 h in €
__________________________
Krippe
Kindergarten
________________________________________________________
Erstattung der angemessenen
Kosten für den Sachaufwand
und eines angemessenen Beitrages
zur Anerkennung der Förderleistungen
der Tagespflegeperson (§ 23 Abs. 2
Nr. 1 und 2 SGB VIII)
425,00
425,00
________________________________________________________
durchschnittlicher Erstattungsbetrag
für Beiträge zur Unfallversicherung
(§ 23 Abs. 2 Nr.3 SGB VIII)
0,37
0,37
________________________________________________________
durchschnittlicher Erstattungsbetrag
für Beiträge zur Alterssicherung
(§ 23 Abs. 2 Nr.3 SGB VIII)
3,64
3,64
________________________________________________________
durchschnittlicher Erstattungsbetrag
für Aufwendungen zur Kranken- und
Pflegeversicherung
(§ 23 Abs. 2 Nr.4 SGB VIII)
4,52
4,52
________________________________________________________
Aufwendungsersatz
433,53
433,53
2.2 Deckung des Aufwendungsersatzes je Platz und Monat
Kindertagespflege 9 h in €
____________________________
Krippe
Kindergarten
________________________________________________________
Landeszuschuss
Elternbeitrag (ungekürzt)
Gemeinde
150,00
155,97
127,56
150,00
93,89
189,64
Info
für unsere Leser
Ihre persönliche Ansprechpartnerin für:
Geschäftsanzeigen
Infobroschüren
Beilagen-Werbung
Flyer
Kontakt
Dagmar Schaaf
Mobil:
Telefon:
Telefax:
(01 71) 4 14 40 32
(0 35 35) 4 89 - 0
(0 35 35) 4 89 - 115
[email protected]
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG
An den Steinenden 10 · 04916 Herzberg (Elster)
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
17
Telefonische Erreichbarkeit
des Landratsamtes Nordsachsen
Pressestelle
Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen
Zentrale Haupteinwahlen
Verwaltungsstandort Torgau
Verwaltungsstandort Delitzsch
Verwaltungsstandort Oschatz
Verwaltungsstandort Eilenburg
03421 758-0
034202 988-0
03435 984-0
03423 7097-0
Bürgerbüros
Bürgerbüro Torgau
Bürgerbüro Delitzsch
Bürgerbüro Oschatz
Bürgerbüro Eilenburg
03421 758-1371
034202 988-1336
03435 984-1380
03423 7097-1355
Bereich Landrat
Büro Landrat
Büro Kreistag
Stabsstelle Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Amt für Wirtschaftsförderung und
Landwirtschaft
Rechnungsprüfungsamt
Gleichstellungsbeauftragte
Dezernat - Hauptverwaltung
Dezernent
Kommunalamt
Haupt- und Personalamt
Schul- und Liegenschaftsamt
Eigenbetrieb Bildungsstätten
Landkreis Nordsachsen
Dezernat - Finanzverwaltung
2. Beigeordneter und Dezernent
Kämmereiamt
Kreiskasse
Vollstreckung
Amt für Beteiligungsverwaltung/
Controlling
Dezernat - Bau und Umwelt
1. Beigeordneter und Dezernent
Umweltamt
Vermessungsamt
Gutachterausschuss
Bauordnungs- und Planungsamt
Amt für Ländliche Neuordnung
Straßenbauamt
N
Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de.
Der Landrat
Ernennung zur Katharina-Botschafterin
03421 758-1001
03421 758-1015
03421 758-1013
034202 988-1051
03421 758-1090
03421 758-1096
03421 758-1102
03421 758-1202
03421 758-1502
03421 758-7002
03421 7739-300
03421 758-2002
03421 758-2140
03421 758-2150
03421 758-2160
Am 29.06. zeichnete die Stadt Torgau Sonja Brogiato (Bild, Mitte), Sprecherin des Flüchtlingsrates Leipzig e. V., für ihr herausragendes gemeinnütziges Engagement mit dem 2011 inaugurierten Katharina-von-Bora-Preis aus. Die Preisverleihung stellte
den Höhepunkt des Katharina-Tages dar. Verliehen wurde der
Preis von der Oberbürgermeisterin der Stadt Torgau, Andrea
Staude (Bild, l.). Auch der Landrat des Landkreises Nordsachsen, Michael Czupalla (Bild, r.), gratulierte der Preisträgerin sehr
herzlich.
03421 758-2130
03423 7097-4001
03423 7097-4102
03421 779-300
03421 779-200
03423 7097-3002
03423 7097-32 02
03423 7097-3301
Dezernat - Ordnung
Dezernentin
Straßenverkehrsamt
Lebensmittelüberwachungs- und
Veterinäramt
Ordnungsamt
Amt für Brand-, Zivil- und
Katastrophenschutz
Rettungsdienst
Gesundheitsamt
034202 988-5401
034202 65-212
03421 758-6302
Dezernat - Soziales
Dezernent
Jugendamt
Sozialamt
03421 758-6002
03421 758-6101
03421 758-6202
Ausstellungseröffnung
034202 988-5001
034202 988-5101
034202 988-5201
034202 988-5301
Am Donnerstag, dem 27. Juni 2013 wurde im Foyer des Landratsamtes Nordsachsen in Delitzsch eine Ausstellung mit Werken der Mal- und Zeichengruppe für Erwachsene des Torgauer
Kunst- und Kulturvereins „Johann Kentmann“ e. V. eröffnet. Unter dem Titel „Blickwinkel der Renaissancestadt Torgau“ findet
der Betrachter 22 Werke der Acryl- und Ölmalerei.
N 18
Die Mal- und Zeichengruppe etablierte sich im September 2002
und wird seit Oktober 2009 von Frau Sylke Köhler aus Zinna
angeleitet. In ungezwungener Atmosphäre vollzieht sich das
gemeinsame künstlerische Schaffen. Wenn es das Wetter erlaubt, dient die Natur als Bildmotivgeber. Unter professioneller
Anleitung erwerben und erweitern die Teilnehmer handwerkliche
und gestalterische Grundkenntnisse unterschiedlicher Techniken. Diese reichen von Öl- und Acryl, über Bleistift, Pastellkreide und Kohle bis hin zu Radierungen und Linolschnitten. Die
Ergebnisse werden in Gemeinschafts- oder Einzelausstellungen
der Öffentlichkeit präsentiert. Interessierte Hobbymalerinnenund maler finden herzliche Aufnahme in der Kleinen Galerie in
Torgau, Schlossstraße 11. Die Gruppe trifft sich im 14-täglichen
Rhythmus, dienstags von 17:00 bis 19:00 Uhr.
Bis einschließlich 7. August 2013 haben alle Bürgerinnen und
Bürger, aber auch Gäste des Landkreises die Möglichkeit zur
Besichtigung. Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter
der Wirtschaftsförderung unter Tel. 034202 9881056 oder 1057
zur Verfügung.
________________________________________________________
Mitteilung Büro Kreistag
Mitteilung des Büros des Kreistages
In der 38. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Vergabeausschusses des Kreistages Nordsachsen am 11. Juni 2013
wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Betreff
Beschluss-Nr.
> K 7422 Ausbau Ortsdurchfahrt Pönitz
128/13 VA
> Berufliches Schulzentrum Delitzsch
„Dr. Hermann Schulze-Delitzsch“,
Brandschutzmaßnahmen - Schulgebäude
und Brandschutzmaßnahmen Mehrzweckhalle Lose 11 und 31 sowie
Lose 20 und 40
129/13 VA
> Berufliches Schulzentrum Delitzsch
„Dr. Hermann Schulze Delitzsch“,
Brandschutzmaßnahmen Schulgebäude
und Brandschutzmaßnahmen
Mehrzweckhalle, Lose 12 und 32
130/13 VA
> Vergabeentscheidung zur wettbewerblichen
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages zur Erbringung von ÖPNVLeistungen im Linienbündel 3
des Landkreises Nordsachsen
131/13 VA
Die hier genannten Beschlüsse können im Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau, Büro des Kreistages
(Zimmer 335) eingesehen werden.
________________________________________________________
Die 39. öffentliche Sitzung des Vergabeausschusses des Kreistages Nordsachsen findet am
Dienstag, dem 9. Juli 2013, 18.00 Uhr, im Landratsamt Nordsachsen, Standort Eilenburg, Haus 4, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.55, Dr.-Belian-Str. 4, 04838 Eilenburg,
statt.
Tagesordnung
Drucks.-Nr.
1
Eröffnung der Sitzung, Begrüßung und
Feststellung der Beschlussfähigkeit
durch den Vorsitzenden des Ausschusses
2
Information zu den Baumaßnahmen am
Schloss Hartenfels in Vorbereitung zum
Reformationsjubiläum 2017
3
Beratung und Beschlussfassung von
Beschlussvorlagen
3.1
Schloss Hartenfels Torgau, Maßnahmen
Reformationsjubiläum 2017,
„Restaurierung Langer Gang“,
Los 04 Restaurierung Runderker
1- 819/13
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
3.2
Schloss Hartenfels Torgau, Maßnahmen
Reformationsjubiläum 2017, „Restaurierung
Fassaden Großer Wendelstein“, Los 02 und 03,
Steinrestaurierungsarbeiten
1- 820/13
3.3
K 8943, Fahrbahnerneuerung nördlich Kreina
1- 818/13
4
Informationen und Anfragen
________________________________________________________
In der 23. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Kreistages Nordsachsen am 12. Juni 2013 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Betreff
Beschluss-Nr.
Öffentlicher Teil
> Überprüfung, Anpassung sowie Regelung der
Trägerstruktur für die Stadt- und Kreissparkasse
Leipzig/der trägerschaftlichen Beziehungen
nach Austritt aus der Sachsen-Finanzgruppe
441/13 KT
> Wahl der Vertreter für die Trägerversammlung
der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig
442/13 KT
> Abschluss einer Zweckvereinbarung zur
Übertragung der Aufgabenträgerschaft für
gebietsüberschreitende Buslinien zwischen
dem Landkreis Leipzig, dem Landkreis
Nordsachsen sowie der Stadt Leipzig
443/13 KT
> Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten
für den Landkreis Nordsachsen
444/13 KT
> Durchführung einer europaweiten
Dienstleistungsausschreibung durch den
Landkreis Nordsachsen zur Vergabe der
Vermarktung/Verwertung des im Gebiet
des ehemaligen Landkreises Torgau-Oschatz
gesammelten kommunalen Altpapiers
ab dem 01.01.2014
445/13 KT
> Grundsatzentscheidung zur Bestimmung
des Grundstückseigentümers als
Gebührenschuldner bei der Veranlagung
der grundstücksbezogenen Abfallgebühren
im Gebiet des ehemaligen Landkreises
Torgau-Oschatz
446/13 KT
> Strukturmodell zur Minimierung der
Abfallgebühren im Entsorgungsgebiet
des Altkreises Delitzsch
447/13 KT
> Teilplan I - Kinder- und Jugendarbeit
(SGB VIII §§ 11-14 und 16)
448/13 KT
> Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen
Richter/innen am Verwaltungsgericht Leipzig
für die Amtsperiode 2014 bis 2018
449/13 KT
> Wahl der Vertrauenspersonen in den
Schöffenwahlausschuss der Amtsgerichte
Torgau und Eilenburg für die
Amtsperiode 2014 bis 2018
450/13 KT
> Anpassung des Gesellschaftsvertrages
der Flughafen Leipzig/Halle GmbH
451/13 KT
Nichtöffentlicher Teil
> Umsetzung der Eigenkapitalzuführungen
bei der Flughafen Leipzig/Halle GmbH
452/13 KT
> Bestellung des Geschäftsführers der
WRL Wirtschaftsförderung
Region Leipzig GmbH
453/13 KT
> Bestellung des Geschäftsführers der
Kreiskrankenhaus Delitzsch Service GmbH
454/13 KT
> Bestellung eines Prokuristen für die
Kreiskrankenhaus Delitzsch GmbH
455/13 KT
> Entscheidung über die Einstellung von
Beschäftigten ab Entgeltgruppe E 13
(Dezernat Ordnung/Gesundheitsamt)
456/13 KT
> Verlängerung des bestehenden
Verkehrsqualitätssicherung- und
-finanzierungsvertrages mit der Sax-Bus
Eilenburger Busverkehr GmbH
457/13 KT
Die hier genannten Beschlüsse (öffentlicher Teil) können im
Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau,
Büro des Kreistages (Zimmer 335) eingesehen werden.
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
19
Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft
N
Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen und Miete insgesamt
Existenzgründerberatungen
In engem Zusammenwirken mit Banken, der Agentur für Arbeit,
der IHK zu Leipzig und der Handwerkskammer Leipzig können
alle Bürger, die an einer Existenzgründung interessiert sind, kostenlose Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.
Existenzgründerberatungen der WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH des Landkreises Nordsachsen und des Amtes
für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft des Landkreises
Nordsachsen werden wie folgt durchgeführt:
In Delitzsch
Haus der Wirtschaft, August-Bebel-Straße 2
donnerstags in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr
Zur Terminabstimmung wenden Sie sich bitte an Herrn Keyselt,
Telefon 034202 988-1058 oder [email protected].
In Oschatz
Landratsamt Nordsachsen, Außenstelle Oschatz, Zi. 64
Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz
mittwochs, in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich. Bitte wenden
Sie sich diesbezüglich an Frau Müller, Telefon 03421 758-1053
oder [email protected].
In Torgau
Landratsamt Nordsachsen
Schlossstraße 27, Flügel C, Zi. 226, 04860 Torgau
(kein fester Beratungstag)
Wir bitten um vorherige Terminabstimmung mit Frau Müller, Telefon 03421 758-1053 oder [email protected].
________________________________________________________
Dezernat Hauptverwaltung
Veröffentlichung der Betriebskosten
des Jahres 2012 gemäß der Sächsischen
Förderschulbetriebsverordnung
(SächsFöSchulBetrVO) vom 30.07.2008
Aufwendungen Aufwendungen für
Heim
Betreuungsangebote
________________________________________________________
Abschreibungen
Zinsen
Miete (durch
Schulträger
0,00
#####
getragen)
________________________________________________________
Summe
0,00
#####
Aufwendungen je Platz und Monat in EUR für Abschreibungen, Zinsen und Miete
Aufwendungen
je Platz im Heim
Aufwendungen je
Platz für
Betreuungsangebote
3 Kinder
141 Kinder
________________________________________________________
Summe
0,00
8,06
________________________________________________________
FACHHOCHSCHULE
DER SÄCHSISCHEN
VERWALTUNG
Freistaat
SACHSEN
Studium für das mittlere Management
in sächsischen Behörden und der Justiz
Bewerbungsschluss: 1. Oktober 2013
für das Heim der allgemeinbildenden Schule
zur Lernförderung und für die Betreuungsangebote
in Delitzsch, Eilenburg, Torgau, Oschatz
Durchschnittliche Betriebskosten je Platz im Monat
Zusammensetzung der Betriebskosten in EUR
Durchschnittliche
Betriebskosten je
Platz im Heim
der Schule zur Lernförderung (Mo.- Fr.)
Durchschnittliche
Betriebskosten je Platz
im Betreuungsangebot
5h
6h
________________________________________________________
erforderliche
Personalkosten 841,90
235,60
265,05
erforderliche
Sachkosten
63,04
25,14
28,29
________________________________________________________
Summe
904,94
260,74
293,34
Deckung der durchschnittlichen Betriebskosten je Platz und
Monat in EUR
Heim
5h
6h
________________________________________________________
Landeszuschuss
400,91
110,83
124,66
Elternbeitrag
205,20
53,10
59,70
Öffentlicher Schulträger 298,83
96,81
108,98
________________________________________________________
Summe
904,94
260,74
293,34
Wir bieten zum September 2014 folgende Studiengänge an:
s¬ !LLGEMEINE¬6ERWALTUNG¬
Studienziel: „Bachelor of Laws“ (LL. B.)
s¬ 3OZIALVERWALTUNG
Studienziel: „Bachelor of Laws“ (LL. B.)
s¬ 3OZIALVERSICHERUNG
Studienziel: „Bachelor of Laws“ (LL. B.)
In diesen Studiengängen erfolgt das Studium in einem privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis mit einem Ausbildungsentgelt
s¬ 3TEUERVERWALTUNG
Studienziel: „Diplom-Finanzwirt/in“ (FH)
s¬ 2ECHTSPFLEGE
Studienziel: „Diplom-Rechtspfleger/in“ (FH)
s¬ 6OLLZUGS¬UND¬6ERWALTUNGSDIENST¬
Studienziel: „Diplom-Verwaltungswirt/in“ (FH)
In diesen Studiengängen erfolgt das Studium im Beamtenverhältnis auf Widerruf mit Anwärterbezügen.
Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sind ausdrücklich erwünscht. Menschen mit schweren Behinderungen
und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
ONLINE-Bewerbungen nehmen wir unter www.fhsv.sachsen.
de entgegen. In Ausnahmefällen kann man sich auch mit dem
Bewerbungsbogen bewerben. Diesen finden Sie auf der Homepage der Fachhochschule Meißen.
N 20
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
Dezernat Bau und Umwelt
Bekanntmachung des Landratsamtes
Nordsachsen zum Vollzug des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG)
Az.: 413/Gae/106.11-9.1b-2/30250-4
Der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 151 - Nordsachsen
Bekanntmachung
der Sitzung des Kreiswahlausschusses
zur Entscheidung über die Zulassung
der Kreiswahlvorschläge für die Wahl
zum 18. Deutschen Bundestag
am 22. September 2013
Die Sitzung des Kreiswahlausschusses gemäß § 26 Abs. 1 Satz
1 des Bundeswahlgesetzes zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge findet am
Freitag, dem 26. Juli 2013
um 13.00 Uhr
im Landratsamt Nordsachsen
Schlossstraße 27
04860 Torgau
Schloß Hartenfels, Flügel E
Beratungsraum
statt. Es wird darauf hingewiesen, dass jedermann Zutritt zu der
Sitzung hat.
Torgau, den 01. Juli 2013
Die MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung
GmbH beantragte gemäß § 4 des Gesetzes zum
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BundesImmissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013
(BGBl. I S. 1274), die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Bioerdgaseinspeiseanlage am Standort 04519 Rackwitz, Kletzener
Straße, Gemarkung Rackwitz, Flur 2, Flurstück
70/1 - einer genehmigungsbedürftigen Anlage
gemäß Nummer 9.1.1.2 des Anhanges zu § 1 der
Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über
genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV)
vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973). Gegenstand
des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb einer Bioerdgaseinspeiseanlage mit einer
Durchsatzleistung von bis zu 770 Ncbm/h.
Die im Rahmen eines Vorverfahrens erfolgte
standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls
gemäß § 3c Satz 2 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das durch Artikel 6
des Gesetzes vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 734)
geändert worden ist, in Verbindung mit Nummer
9.1.1.3 der Liste UVP-pflichtiger Vorhaben, Anlage 1 UVPG, ergab, dass das Vorhaben nach
Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG
aufgeführten Kriterien keine erheblichen Umweltauswirkungen
haben kann und eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Dieses Ergebnis der
Vorprüfung wird hiermit gemäß § 3a UVPG bekannt gegeben. Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig
anfechtbar.
Eilenburg, den 17.06.2013
Landratsamt Nordsachsen
Czupalla
Landrat
Bekanntmachung des Landratsamtes Nordsachsen
zum Vollzug des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Az.: 413/Wei/106.11-7.1e)-2/30330-16
vom 19. Juni 2013
Fleischer
Kreiswahlleiter
Die Milchhof Kötitz GmbH & Co.KG beantragte gemäß § 16 des
Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I
S. 1274), die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Milchviehanlage am Standort Böhlaer Straße 22 in 04779
Wermsdorf OT Calbitz, Gemarkung Calbitz, Flurstücke 1077, 1078
und 1079 - einer genehmigungsbedürftigen Anlage gemäß Nummer
7.1.5 sowie Nummer 9.36 des Anhanges zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV)
vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973). Gegenstand des Antrages vom
26. Oktober 2011 ist die wesentliche Änderung der gemäß
Nr. 7.1.5 sowie Nr. 9.36 des Anhanges zu § 1 der Verordnung über
genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV der bestehenden
genehmigungsbedürftigen Anlage zum Halten von 600 oder mehr
Rinderplätzen. Am Standort der vorhandenen Milchviehanlage ist
unter anderem die Erhöhung der Tierplatzkapazität auf insgesamt
2.964 Tierplätze geplant, es erfolgt die Errichtung eines neuen
Milchviehstalls, einer Horizontalsiloanlage mit 3 Kammern sowie die
Errichtung eines zusätzlichen Güllebehälters. Die im Rahmen eines
Vorverfahrens erfolgte standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Abs. 1, Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 734) geändert worden ist, in
Verbindung mit Nummer 7.5.1 der Liste UVP-pflichtiger Vorhaben,
Anlage 1 UVPG, ergab, dass das Vorhaben nach Einschätzung der
zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien
keine erheblichen Umweltauswirkungen haben kann und eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
nicht besteht. Dieses Ergebnis der Vorprüfung wird hiermit gemäß
§ 3a UVPG bekannt gegeben. Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese
Feststellung nicht selbständig anfechtbar.
21
g)
h)
i)
j)
k)
Eilenburg, den 19. Juni 2013
l)
Landratsamt Nordsachsen
m)
Czupalla
Landrat
________________________________________________________
n)
o)
Dezernat Ordnung
p)
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
q)
a) Auftraggeber: LRA Nordsachsen, Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, Schäfergraben 6, 04509
Delitzsch, Tel. 034202 650, Fax: 034202 65100
b) Vergabeverfahren:
öffentliche Ausschreibung
c) Auftragsvergabe auf elektronischen Weg:
nein
d) Art des Auftrags:
Anbauten an die Rettungswache Taucha
e) Ort des Auftrags:
04425 Taucha, Graßdorfer Straße 13
f) Art und Umfang der Leistung :
Los 1 mit
-Bauhauptleistungen u. a. mit (Baustelleneinrichtung, Gerüstbauarbeiten (220 qm Fassadengerüst), Erdarbeiten (195 cbm
Baugrubenaushub, 50 cbm Fundament- u. Rohrgrabenaushub,
105 cbm Hinterfüllung mit Lieferkies), Entwässerungskanalarbeiten (75 m DN 100, 52 Bögen/ Abzweige, 2 Bodeneinläufe),
Mauerarbeiten (53 cbm Poroton T10,
r)
s)
t)
u)
v)
w)
N
21 cbm Poroton T16, 45 m Ziegelstürze), Betonarbeiten (95 qm
Frostschutzschicht, 25 cbm Fundamentbeton, 40 qm Schalung,
120 qm Stahlbetonbodenplatte, 39 m Ringanker in U- Schale,
120 qm Filigrandecke, 3,2 t Betonstahl) Abdichtungsarbeiten
(119 qm Abdichtung G200, 22 qm Bitumendickbeschichtung),
Putzarbeiten (125 qm Außenputz/Scheibenputz, 23 qm Sockelputz, 383 qm Innenputz), Straßen, Wege (80 qm Betonpflaster
ausbauen und wieder einbauen, 433 qm Frostschutzschicht, 350 qm
Betonpflaster, 71m Bordsteine), Estrichlegerarbeiten (56 qm
Zementestrich), Trockenbauarbeiten (32 qm Unterdecke, 32qm
Dämmung und Dampfsperre),
-Fenster und Türen (PVC) (2 Fenster 2,0/1,45 m, 1 Fenster
1,0/0,9 m, 1 Fenster 2,0/0,9 m, 1 Haustür 1,5/2,25 m, 1 Nebeneingangstür 1 Sturzrollladen, 4 Innentüren, 1 T-30 Tür),
-Dachdeckerarbeiten (128 qm Dachdeckung Bitumenschweißbahn, 24 m Dachrinne Zink, 22 m Ortgangblech Zink, 46 m Alu
Wandverkleidung h = 45 cm),
-Malerarbeiten (135 qm Egalisationsanstrich, 23 qm Sockelanstrich, 695 qm Innenanstrich),
-Fliesenlegerarbeiten (49 qm Feinsteinzeugbelag R12, 34 m
Sockel, 3,50 m Stahlwinkel, 6 qm Wandfliesen),
-Bodenbelagsarbeiten (69 qm PVC-Belag entfernen, 125 qm
PVC-Belag verlegen, 144 qm Sockelleisten)
Planungsleistungen:
nein
Aufteilung in Lose:
nein
Beginn:
35. KW 2013
Ende:
50. KW 2013 (Gesamtbaumaßnahme)
Änderungsvorschläge oder Nebenangebote:
zulässig, bei gleichzeitiger Abgabe des Hauptangebotes
Anforderung der Unterlagen:
Architekturbüro Hering, Breite Straße 2a, 04758 Oschatz,
Tel.: 03435 920348, Fax: 03435 986912,
[email protected]
Bedingungen für den Versand der Unterlagen:
Vervielfältigungskosten Los 1: 40,00 EUR inkl. Porto und Versand, Betrag ist inkl. 19% Mwst.,
Zahlungsweise: in bar oder Verrechnungsscheck, ausgestellt auf
Architekturbüro Hering (Die Unterlagen werden nur verschickt
bei erfolgter Barzahlung oder vorliegenden Verrechnungsscheck. Der Betrag wird nicht zurückerstattet.)
Frist für den Eingang der Teilnahmeantrags:
entfällt
Frist für die Angebotsabgabe:
06.08.2013, 10.00 Uhr (Submissionstermin)
Anschrift für die Angebotsabgabe:
LRA Nordsachsen, Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und
Katastrophenschutz, Schäfergraben 6, 04509 Delitzsch
Sprache:
deutsch
Datum und Uhrzeit des Eröffnungstermins:
06.08.2013, 10.00 Uhr (Submission),
Ort: Feuerwehrgerätehaus Delitzsch, 04509 Delitzsch, Schäfergraben 6, (Zur Eröffnung der Angebote dürfen nur der Bieter und
deren Bevollmächtigte anwesend sein.)
Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 % der Bruttoabrechnungssumme
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß
§ 16 VOB/B
gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigten Vertreter
Mit dem Angebot verlangte Nachweise des Bieters:
- Unterlagen zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß VOB/A § 6 Nr. 3 Abs. 2 Buchstabe a bis i,
- Haftpflichtversicherungsnachweis,
- Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen,
Zuschlagsfrist:
20.09.2013
Vergabenachprüfstelle:
Landesdirektion Sachsen, Referat L 33 Gewerberecht, Preisprüfung, VOL und VOB, Braustraße 2, 04107 Leipzig
N 22
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
Beprobte Badegewässer im Landkreis Nordsachsen (Stand: 26.06.2013)
Siehe auch: www.gesunde.sachsen.de/badegewaesser.php
Art des
Bad
Letzte
BadewasserSichttiefe
Anlagen
Bades
Beprobung
qualität
(mind. 1 m)
____________________________________________________________________________________________________________________
Naturbäder
Naturbad Luppa
11.06.2013
entspricht
> 2,00 m
- Kinderspielplatz
Sächsischer Bade- Ausleihe von Wassertretern
gewässerVO
- FKK
vom 15.04.2008
- Versorgungseinrichtungen
- Beachvolleyballfeld
- Wasserrutsche
____________________________________________________________________________________________________________________
Campingplatz
25.06.2013
entspricht
> 1,00 m
- Kioskbetrieb
„Alte Mulde“
Sächsischer Bade- Campingmöglichkeit
Roitzschjora
gewässerVO
- Tischtennisplatte
vom 15.04.2008
- Beachvolleyballfeld
- Klettergerüst
____________________________________________________________________________________________________________________
Mertgenteich
17.06.2013
entspricht
> 1,00 m
- Schullandheim
Schullandheim
Sächsischer BadeReibitz
gewässerVO
vom 15.04.2008
____________________________________________________________________________________________________________________
Schladitzer Bucht 29.05.2013
entspricht
> 3,00 m
- Wassersportzentrum
Sächsischer Bade„All-on-Sea“
gewässerVO
- Kursangebote für
vom 15.04.2008
Windsurfer, Segler,
Katamaran
- Volleyballanlage
- Rundweg für Skater,
Radfahren, Spazieren
- Ausleih von Segelbooten,
Kanus, Wassertretern,
Surfmaterial
- Kioskbetrieb
____________________________________________________________________________________________________________________
Kiesgrube
11.06.2013
entspricht
2,80 m
- Kinderspielplatz
Eilenburg
Sächsischer Bade- FKK möglich
gewässerVO
- Versorgungseinrichtungen
vom 15.04.2008
- Campingplatz
- Wasserskianlage
____________________________________________________________________________________________________________________
Ziegeleiteich
29.05.2013
entspricht
2,00 m
- Grillmöglichkeit
Schönwölkau
Sächsischer Bade- Kinderspielplatz
gewässerVO
- Tischtennisplatte
vom 15.04.2008
- überdachte Sitzbänke
____________________________________________________________________________________________________________________
Campingplatz
13.06.2013
entspricht
> 2.00 m
- Campingplatz
Kleinliebenau
Sächsischer Bade- Gaststätte
gewässerVO
vom 15.04.2008
____________________________________________________________________________________________________________________
Neumühle
14.06.2013
entspricht
> 1,00 m
- Campingplatz
Badesee
Sächsischer Bade- Gaststätte
Schildau
gewässerVO
- Unterkünfte für Gruppen
vom 15.04.2008
- Kinderspielplatz
- Ausleih von Booten und
Wassertretern mgl.
____________________________________________________________________________________________________________________
Bad Großwig
19.06.2013
entspricht
> 1,00 m
- Kinderspielplatz
Sächsischer Bade- Tischtennisplatte
gewässerVO
vom 15.04.2008
____________________________________________________________________________________________________________________
Pressler Teich
13.06.2013
entspricht
> 1,00 m
- Campingplatz
(ohne BadeSächsischer Bademeister)
gewässerVO
vom 15.04.2008
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
23
N
Art des
Bad
Letzte
BadewasserSichttiefe
Anlagen
Bades
Beprobung
qualität
(mind. 1 m)
____________________________________________________________________________________________________________________
Beckenbäder Parthe-Bad
18.05.2013
entspricht den
bis Grund
- Rutsche
Taucha
Anforderungen der
- Beachvolleyballfeld
DIN 19643
- Imbiss
- Kinderspielplatz
____________________________________________________________________________________________________________________
Freibad
21.05.2013
entspricht den
bis Grund
- Rutsche
Elberitzmühle
Anforderungen der
- große Liegewiese
Delitzsch
DIN 19643
- großes
Nichtschwimmerbecken
- Versorgungseinrichtung
____________________________________________________________________________________________________________________
Freibad Mügeln
13.06.2013
entspricht den
bis Grund
- Imbiss
Anforderungen der
- Beachvolleyballfeld
DIN 19643
- Zelten für Gruppen möglich
- Rutsche
____________________________________________________________________________________________________________________
Freibad
14.06.2013
entspricht den
bis Grund
- Campingplatz
Neumühle
Anforderungen der
- Gaststätte
Schildau
DIN 19643
- Unterkünfte für Gruppen
- Kinderspielplatz
- Ausleih von Booten und
Wassertretern mgl.
____________________________________________________________________________________________________________________
Heide Spa
25.06.2013
entspricht den
bis Grund
- Hallen- und Außenbecken
Bad Düben
Anforderungen der
- große Saunalandschaft
DIN 19643
- Strömungskanal
- Hotel & Resort
- Restaurant
____________________________________________________________________________________________________________________
Schwimmhalle
18.03.2013
entspricht den
bis Grund
Hallenbecken (SchwimmerEilenburg
Anforderungen der
+ Nichtschwimmer)
DIN 19643
- Sauna
- Sprungturm
____________________________________________________________________________________________________________________
Freibad
18.06.2013
entspricht den
bis Grund
- Imbiss
Hammermühle
Anforderungen der
- Kinderspielplatz
Bad Düben
DIN 19643
- Beachvolleyballfeld
- Nichtschwimmer- und
Sportbecken
Seniorengesundheit stand im Mittelpunkt
„Im Alter IN FORM: Gesunde Lebensstile fördern“
Die Aussicht, ein sehr hohes Lebensalter zu erreichen, ist eine
Herausforderung für jeden Einzelnen und die Gesellschaft, gesundheitsbewusster zu leben und Präventionsmaßnahmen auszubauen. Möglichkeiten der günstigen Einflussnahme auf die
Gesundheit sind auch im Alter sehr vielfältig.
Im Rahmen des nationalen Aktionsplans „IN FORM - Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Gesundheit führte
daher die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO e. V.) in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Landkreises am 19. und 20.06.2013 eine Schulung zur
Seniorengesundheit durch. Diese stand unter dem Motto: „Im
Alter IN FORM - Gesunde Lebensstile fördern“ und richtete
sich an MitarbeiterInnen in Senioreneinrichtungen und in der
ambulanten Pflege.
Der Einladung nach Delitzsch und Torgau folgten insgesamt 45 Fachkräfte aus der Pflege, Betreuung, Küche und Hauswirtschaft. Sie
informierten sich im Rahmen der Module „Ernährung bei Demenz“ sowie „Sturzprävention“ über die Zusammenhänge zwischen Bewegung, Ernährung und Gesundheit älterer Menschen
und kamen dabei rege miteinander ins Gespräch. Drei Referenten gaben ganz praktische Tipps für den Alltag, so zum Beispiel,
was bei der Ernährung von dementiell erkrankten Menschen zu
berücksichtigen ist und mit welchen Übungen Muskelkraft und
Gleichgewicht bei den Senioren zu trainieren sind, um Stürze zu
vermeiden. Die Teilnehmer werteten besonders die kompakten
Inhalte, die praktischen Übungen sowie den Austausch untereinander als sehr positiv. Sie nahmen zahlreiche Anregungen für
ihre berufliche Tätigkeit mit, wobei die Umsetzung nicht immer
einfach sein wird. Weitere Module sollen auch 2014 unter Beachtung der Wünsche der Fachkräfte angeboten werden.
Eine bessere Gesundheitsförderung und Prävention sowie die
Anpassung der Versorgungsstrukturen an die Bedürfnisse älterer
Menschen sind Inhalte des Gesundheitsziels „Gesund älter werden“. Unter diesem Handlungsfeld waren die Veranstaltungen
Teil einer Schulungsreihe des Gesundheitsamtes Nordsachsen,
welche am 21./22.05.2013 mit einer zweitägigen Intensivschulung für LeiterInnen von Seniorenorganisationen, AlltagsbegleiterInnen und weiterer Ehrenamtler in Torgau begann.
Die Intensivschulung zur Ernährung, Bewegung und Zahngesundheit von Senioren findet nochmals am 04./05.09.2013
in Delitzsch statt, zu welcher Sie herzlich eingeladen sind.
Das Programm und Anmeldungshinweise erhalten Sie unter:
www.landkreis-nordsachsen.de (Bürgerservice von A bis Z Gesundheitsförderung) oder bei Conny Dietze, Gesundheitsamt
(Tel.: 034202 988-6333).
N 24
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
Demenzsprechstunde im Landratsamt Nordsachsen
An Demenz Erkrankte und ihre Angehörigen fühlen sich oftmals
überfordert und alleingelassen. Erfahrene Mitarbeiter und betroffene Angehörige des Vereins „Selbstbestimmt Leben Leipzig
und Umgebung e. V.“ bieten kostenfrei eine Demenzsprechstunde für Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen sowie andere interessierte Bürgern an. Sie informieren über die Krankheit
und deren Auswirkungen, über den Umgang mit dem Erkrankten, Pflege und Betreuung sowie Entlastungsmöglichkeiten und
finanzielle Hilfen.
Wann?
Jeden zweiten Dienstag im Monat
von 14.00 bis 18.00 Uhr
(andere Termine nach Vereinb.)
Wo?
Landratsamt Nordsachsen,
Richard-Wagner-Str. 7a, 04509 Delitzsch,
Haus A, 1.OG, Zi.: 2.07
Wer?
Verein Selbstbestimmt Leben Leipzig und
Umgebung e. V.
Ansprechpartnerin: Frau Hoffmann
Tel.: 0341 71070724
Tel.: 034202 9886240
(zu den Sprechzeiten in Delitzsch)
E-Mail: [email protected]
Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Das Projekt wird unterstützt durch den Landkreis Nordsachsen.
Informationen auch unter: 034202 9886333 (Frau Dietze - Gesundheitsamt).
________________________________________________________
Dezernat Soziales
- Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst
im Landkreis Nordsachsen
Wir beraten Eltern kostenfrei vor und nach der Geburt eines Kindes sowie Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren:
s¬ ZU¬ WICHTIGEN¬ "EHÚRDENANGELEGENHEITEN¬ UND¬ !NTRAGSTELLUN
gen im Zusammenhang mit der (bevorstehenden) Geburt
eines Kindes
s¬ ZU¬ MÚGLICHEN¬ ZUSËTZLICHEN¬ KOMMUNALEN¬ UND¬ STAATLICHEN¬
Leistungen
s¬ ZU¬REGIONALEN¬!KTIVITËTEN¬FàR¬3CHWANGERE¬%LTERN¬MIT¬"ABYS¬
sowie Kleinkindern
s¬ ZU¬ "ERATUNGS¬ UND¬ 5NTERSTàTZUNGSMÚGLICHKEITEN¬ IN¬ )HRER¬
.ËHE¬
s¬ ZU¬VERSCHIEDENSTEN¬&RAGEN¬DER¬%LTERNSCHAFT¬
s¬ ZU¬-ÚGLICHKEITEN¬DER¬+INDERTAGESBETREUUNG
Ihre Ansprechpartner:
s¬ &àR¬DEN¬'RO”RAUM¬$ELITZSCH¬UND¬3CHKEUDITZ
Kathrin Grasse
Tel.: 034202 9886141
E-Mail: [email protected]
s¬ &àR¬ DEN¬ 'RO”RAUM¬ %ILENBURG¬ 4AUCHA¬ SOWIE¬ +ROSTITZ¬ UND¬
Löbnitz:
Tanja Schön
Tel.: 034202 9886141
E-Mail: [email protected]
- Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst
Q
Mitteilungen Gemeinden
Gemeinde Doberschütz
Einladung
Am Donnerstag, 11. Juli 2013, um 19:30 Uhr im Versammlungsraum der FFw Battaune, Dorfplatz 9, 04838 Doberschütz
OT Battaune, zur
26. öffentliche Gemeinderatssitzung
Tagesordnung
Drucksache
¬
%RÚFFNUNG¬DER¬3ITZUNG¬"EGRà”UNG¬&ESTSTELLUNG¬
¬
DER¬"ESCHLUSSFËHIGKEIT¬DURCH¬DEN¬"àRGERMEISTER
¬
"ESTËTIGUNG¬DER¬.IEDERSCHRIFT¬VOM¬
2.
Einwohnerfragestunde
3.
Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen
3.1. Information zum Junihochwasser 2013
072
¬ !BWËGUNGSBESCHLUSS¬ZUM¬%NTWURF¬DER¬
1. einfachen Änderung des B-Planes
¬
u3CHIE”STANDWEG¬3PROTTA3IEDLUNGh¬
3.3. Satzungsbeschluss der 1. einfachen Änderung
¬
DES¬"0LANES¬u3CHIE”STANDWEG¬3PROTTA3IEDLUNGh¬ 3.4. Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zur
frühzeitigen Beteiligung für den Vorentwurf der
1. Änderung des B-Planes „Gewerbegebiet
An der Mühle“ Gemeinde Doberschütz
075
¬ !BWËGUNG¬DER¬3TELLUNGNAHMEN¬ZUR¬FRàHZEITIGEN¬
Beteiligung B-Plan „Biogasanlage an
der Putenmast“
076
3.6. Billigungs- und Offenlegungsbeschluss B-Plan
„Biogasanlage an der Putenmast“
077
3.7. Vergabe der Bauleistung „Abbruch Wohnhaus
¬
"ATTAUNER¬(AUPTSTRA”E¬h¬
3.8. Vergabe der Bauleistung „Beseitigung von
¬
7INTERSCHËDEN¬h¬
¬ "ESCHLUSS¬ZUR¬%RMËCHTIGUNG¬DES¬"àRGERMEISTERS¬
¬
ZUR¬6ERGABE¬VON¬7EGEBAUMA”NAHMEN¬IM¬:UGE
des Junihochwassers 2013
080
¬ "ESCHLUSS¬ZUR¬%RMËCHTIGUNG¬DES¬"àRGERMEISTERS¬
zur Vergabe von Bauleistungen
081
¬ 6ERKAUF¬4EILFLËCHEN¬DER¬&LURSTàCKE¬¬UND¬¬
der Flur 6 der Gemarkung Mörtitz
082
3.12. Vertrag über die Durchführung von Prüfungs¬
LEISTUNGEN¬GEM˔¬e¬¬3ËCHS'EM/¬
¬
3ONSTIGES)NFORMATIONEN
gez. Märtz
Bürgermeister
Bekanntmachung der Betriebskosten 2012
der Gemeinde Doberschütz
nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG
1. Kindertageseinrichtungen
1.1. Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammensetzung
der Betriebskosten
Betriebskosten je Platz
Krippe 9 h
Kindergarten 9 h Hort 6 h
in €
in €
in €
________________________________________________________
erforderliche
Personalkosten
(PK)
694,51
320,54
187,52
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
Betriebskosten je Platz
Krippe 9 h
Kindergarten 9 h Hort 6 h
in €
in €
in €
________________________________________________________
erforderliche
Sachkosten
(SK)
208,42
96,19
56,27
________________________________________________________
erforderliche
Betriebskosten
(PK+SK)
902,93
416,73
243,79
Geringere Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Betriebskosten.
(z. B. 6 Stunden Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9 Stunden)
1.2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat
Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h
in €
in €
in €
________________________________________________________
Landeszuschuss 150,00
150,00
100,00
Elternbeitrag
(ungekürzt)
164,99
90,65
53,03
Gemeindeanteil 587,94
176,08
90,76
1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete u.
Personalkostenumlage
1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat
Aufwendungen
in €
________________________________________________________
Abschreibungen
keine
Zinsen
keine
Miete
keine
Personalkostenumlage
________________________________________________________
Gesamt
-
1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat
Krippe
Kindergarten
Hort
9h
9h
6h
________________________________________________________
Gesamt
nicht ermittelt nicht ermittelt nicht ermittelt
2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG
entfällt
Haushaltsatzung der Gemeinde Doberschütz
für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der
Gemeinderat in der Sitzung am 23.05.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden
Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden
Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
im Ergebnishaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der ordentlichen
Erträge auf
4.440.581 EUR
25
N
-
Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen auf
4.590.391 EUR
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und
Aufwendungen
(ordentliches Ergebnis) auf
-149.810 EUR
- Betrag der veranschlagten Abdeckung von
Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses
aus Vorjahren auf
0 EUR
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und
Aufwendungen einschließlich der Abdeckung
von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses
aus Vorjahren
(veranschlagtes ordentliches Ergebnis)
-149.810 EUR
- Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge
auf
3.000 EUR
- Gesamtbetrag der außerordentlichen
Anwendungen auf
0 EUR
- Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und
Anwendungen
(Sonderergebnis) auf
3.000 EUR
- Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen
Ergebnisses auf
-149.810 EUR
- Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf
3.000 EUR
- Gesamtergebnis auf
-146.810 EUR
im Finanzhaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
4.449.581 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
4.590.391 EUR
- Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf
aus laufender Verwaltungstätigkeit als
Saldo der Gesamtbeiträge der Einzahlungen
oder Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
-140.810 EUR
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
926.484 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
619.979 EUR
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
306.505 EUR
- Finanzierungsmittelüberschuss oder
-fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender
Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der
Gesamtbeträge der Einzahlungen und
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
auf
165.695 EUR
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf
0 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf
181.277 EUR
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf
-181.277 EUR
- Saldo aus Finanzierungsmittelübersicht oder
-fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als
Änderung des Finanzmittelbestandes auf
festgesetzt.
-15.582 EUR
§2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und lnvestitionsfördermaßnahmen
wird auf
0 EUR
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen,
der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird
auf
138.000 EUR
festgesetzt.
N 26
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite der zur rechtmäßigen Leistung von Auszahlungen
in Anspruch genommen werden darf, wird auf
800.000 EUR
festgesetzt.
Dipl.-Ing. Heinz Dahmen
Öffentlich bestellter
Vermessungsingenieur
als Amtverwalter von
Dipl.-Ing. Maximilian Hennig
Leipzig, d. 14.06.2013
Bekanntmachung der Verwaltungsakte
§5
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
293 vom Hundert
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
398 vom Hundert
Gewerbesteuer auf
383 vom Hundert
Doberschütz, den 23.05.2013
Bürgermeister
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 der Gemeinde Doberschütz liegt gemäß § 76 Abs. 3
SächsGemO in der Zeit vom 08.07.2013 bis 16.07.2013 zu den
Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite
Straße 17 in Doberschütz zur Einsichtnahme öffentlich aus.
im Rahmen einer Katastervermessung an
langgestreckten Anlagen
Am 14.10.2011 wurden im Amtsblatt Nummer 21, Jahrgang
21, Seite 21 die Verwaltungsakte einer Katastervermessung bekanntgegeben. Hierbei wurde die falsche Gesetzesgrundlage zitiert. Anstatt § 29 Abs. 2 SächsVermGeoG vom 29. Januar 2008
muß es richtig heißen § 16 Abs. 3 Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz vom 29. Januar 2008, rechtsbereinigt
mit Stand vom 5. Juni 1010. Der § 16 Abs. 3 beider Gesetze ist
inhaltsgleich.
gez. Dipl.-Ing. Heinz Dahmen
Tel.: 0341 5647327
E-Mail: [email protected]
Gemeinde Laußig
Bekanntmachung über die Auflegung der Schöffenvorschlagsliste 2014 bis 2018 und über Einspruchsmöglichkeiten
Märtz
Bürgermeister
Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung:
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag
9.00 - 11.00 Uhr
Gemeinde Jesewitz
Öffentliche Ausschreibung
Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH beabsichtigt folgende Flächen zu verkaufen:
Forstflächen in Groitzsch
Gemeinde Jesewitz
Gemarkung
Groitzsch
Größe:
Orientierungswert (Kauf):
Objektart:
Ausschreibung endet:
Flur 1 Flurstücke 74/1, 74/2,
Flur 2 Flurstücke 51/1, 51/2
Flur 3 Flurstücke 7, 8, 12, 16, 43/2,
44, 46, 138, 146, 149
25,7499 ha
nach Gebot
Wald
am 30.07.2013, um 10:00 Uhr
Die Veröffentlichung und Ausschreibungsbedingungen sind im
Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1 in
04838 Eilenburg während der Sprechzeiten oder unter
www.bvvg.de einzusehen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Laußig stellte in seiner öffentlichen Sitzung am 25. Juni 2013 gemäß § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) die Vorschlagsliste in Vorbereitung der
Wahl und Berufung der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014
bis 2018 auf.
Laut § 36 Abs. 3 GVG wird die Vorschlagsliste der Gemeinde
Laußig in der
Gemeindeverwaltung Laußig
Bahnhofstraße 1a
04838 Laußig
im Sekretariat zu folgenden Zeiten
Montag
09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag
09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch
09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr
in der Zeit vom 08.07.2013 bis 12.07.2013 zu jedermanns Einsicht aufgelegt.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer
Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist bei der Gemeinde oder
dem Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste
Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht
aufgenommen werden sollten.
Schneider
Bürgermeister
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
27
N
Gemeinde Schönwölkau
Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG
der Gemeinde Schönwölkau
für das Haushaltsjahr 2012
macht‘s besser!
1. Kindereinrichtungen
1.1. Betriebskosten je Platz und Monat, Zusammensetzung
der Betriebskosten
Betriebskosten je Platz
_________________________________________
Krippe 9 h
Kindergarten 9 h Hort 6 h
in €
in €
in €
________________________________________________________
erforderliche
Personalkosten 626,70
289,25
169,21
________________________________________________________
erforderliche
Sachkosten
226,06
104,33
61,04
________________________________________________________
erforderliche
Betriebskosten 852,76
393,58
230,25
1.2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat
Krippe 9 h
Kindergarten 9 h Hort 6 h
in €
in €
in €
________________________________________________________
Landeszuschuss 150,00
150,00
100,00
________________________________________________________
Elternbeitrag
(ungekürzt)
185,00
111,00
65,00
________________________________________________________
Gemeinde
(inkl. Eigenanteil
freier Träger)
517,76
132,58
65,25
1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete
1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat
Aufwendungen
in €
________________________________________________________
Abschreibungen
Zinsen
Miete
Gesamt
1.3.2. Aufwendungen je Platz
Krippe 9 h
Kindergarten 9 h Hort 6 h
in €
in €
in €
________________________________________________________
Gesamt
2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG
2.1. Aufwendungen je Platz und Monat
Kindertagespflege 9 h
in €
________________________________________________________
Erstattung der angemessenen Kosten für den
Sachaufwand und eines angemessenen
Beitrages zur Anerkennung der Förderleistungen
der Tagespflegeperson
-
N 28
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
Kindertagespflege 9 h
in €
________________________________________________________
durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge
zur Unfallversicherung
________________________________________________________
durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge
zur Alterssicherung
________________________________________________________
= Aufwendungsersatz
-
2.2. Deckung des Aufwendungsersatzes je Platz und Monat
Kindertagespflege 9 h
in €
________________________________________________________
Landeszuschuss
________________________________________________________
Elternbeitrag (ungekürzt)
Gemeinde
-
Schließung Einwohnermeldeamt
Das Einwohnermeldeamt Wiedemar bleibt
am Montag, dem 22. Juli 2013
aufgrund einer Schulung geschlossen.
Wir bitten um Beachtung.
Möller
Bürgermeisterin
Gemeinde Zschepplin
Ausfall Sprechstunde Bürgermeisterin
der Gemeinde Zschepplin
Am Dienstag, dem 09.07.2013 und am Dienstag, dem
16.07.2013 fällt die Bürgermeister-Sprechstunde von 15.00
bis 18.00 Uhr im Gemeindeamt Zschepplin, OT Naundorf,
Bahnhofstraße 1 aus.
Berkes
Bürgermeisterin
Schönwölkau, den 18.06.2013
Bekanntmachung gefasste Beschlüsse
Tiefensee
Bürgermeister
Gemeinde Wiedemar
Änderung amtlicher Dokumente/Adressänderung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wie bereits informiert, wandelte sich der Verwaltungsverband
Wiedemar und seine Mitgliedsgemeinden Neukyhna, Wiedemar
und Zwochau zum 1. Januar 2013 zu einer neuen Gemeinde
Wiedemar um. Im Zuge dieser Gebietsreform machten sich
Straßenumbenennungen sowie Änderungen der Hausnummern
erforderlich.
Anlässlich dieser Gebietsreform bitten wir die erforderlichen
Änderungen Ihrer Personalausweise/Reisepässe vorzunehmen.
Auch die Gewerbetreibenden bitten wir während der Öffnungszeiten die neuen Änderungen vornehmen zu lassen.
Mo.
Di., Do.
Fr.
Einwohnermeldeamt
08:00 - 12:00 Uhr
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:30 Uhr
08:00 - 12:00 Uhr
Gewerbeamt
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:30 Uhr
Für die Änderungen der Personalausweise/Reisepässe sowie
Gewerbeunterlagen werden unsererseits keine Gebühren erhoben.
Die Änderungen Ihrer Kfz-Unterlagen bitten wir direkt bei der Zulassungsstelle des Landratsamtes Nordsachsen, Richard-Wagner-Str. 7a in 04509 Delitzsch vorzunehmen. Die Änderungen
können nur vorgenommen werden, wenn der Personalausweis
bzw. Reisepass eine ab dem 1. Januar 2013 gültige Anschrift
enthält.
Mit freundlichen Grüßen
Möller
Bürgermeisterin
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde
Zschepplin am 28.05.2013 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr. Inhalt
40/2013
Vertrag über die Durchführung von Prüfungsaufgaben gemäß §§ 104-106 SächsGemO
41/2013
Vergabe von Bauleistungen zum Bauvorhaben
Komplexe Instandsetzung/ Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte „Kuschelkiste“
OT Naundorf
Los 8 - Elektroinstallation
42/2013
Vergabe von Bauleistungen zum Bauvorhaben
Komplexe Instandsetzung/ Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte „Kuschelkiste“
OT Naundorf
Los 9 - Heizung, Lüftung, Sanitär
43/2013
Antrag auf nachträgliche Aufstockung von zwei
vorhandenen Balkonanlagen aus Holz um jeweils einen zusätzlichen Balkon im OT Hohenprießnitz
Antragsteller: Eigentümergemeinschaft Schulstr. 4 c/o VI Poschmann e.K., Bad Düben
44/2013
Antrag auf Umnutzung ehemaliges Lehrlingswohnheim zur Begegnungs- und Bildungsstätte
mit dazugehörenden Wohnhaus im OT Hohenprießnitz
Antragsteller: Atmaseva e. V., Kassel
45/2013
Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung einer
Werkstatt- und Lagerhalle im OT Glaucha
Antragsteller: Herr Marco Stolle, OT Glaucha
46/2013
Antrag auf einen Erweiterungsbau für Wohnund Esszimmer im OT Naundorf
Antragsteller: Herr Steffen Kurth, OT Naundorf
47/2013
Abstufung einer öffentlichen Straße im OT Rödgen nach § 7 SächsStrG
48/2013
Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 39
„Sondergebiet Handel Nordring“ der Stadt
Eilenburg
49/2013
Ersatzbeschaffung eines Gemeinde PKW
Berkes
Bürgermeisterin
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
Bekanntmachung
Abstufung einer öffentlichen Straße
Es ist beabsichtigt, die öffentlich gewidmete Straße (Gemeindeverbindungsstraße) in der Gemarkung Rödgen, Flurstück 65/1,
Flur 3 von Rödgen nach Hainichen in einen öffentlichen Feldweg
abzustufen. Die Verfügung ist zum August 2013 vorgesehen.
Straßenbeschreibung
Anfangspunkt:
Anfangspunkt: Einmündung von der
K 7442 (Ortsverbindungsstraße Rödgen - Eilenburg)
Endpunkt:
Gemarkungsgrenze Rödgen zur
B 107
Gesamtfläche:
ca. 6.738 m2
Bezeichnung nach der
Abstufung:
Feldweg Rödgen - Hainichen
Gründe der Abstufung: Die betreffende Straße wurde mit
Erstellung des Straßenbestandsverzeichnisses für die Gemeinde
in der Gemeinde Zschepplin vom
05.10.1995 als öffentlich gewidmete
Gemeindeverbindungsstraße
nach
§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a SächsStrG aufgenommen. Bei der Straße handelt es
sich jedoch um einen öffentlichen
Feldweg im Sinne von § 3 Abs. 1
Nr. 4 a SächsStrG. Gemäß § 7 Abs. 2
SächsStrG ist eine Straße umzustufen, wenn sie nicht in die ihre Verkehrsbedeutung
entsprechenden
Straßenklasse eingeordnet ist.
Die Verfügung kann während der üblichen Dienstzeiten bei dem
Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1 in
04838 Eilenburg, Zimmer 3.07 eingesehen werden.
Berkes
Bürgermeisterin
29
N
ABDRUCK
Teilnehmergemeinschaft
Kospa-Pressen
Der Vorstandsvorsitzende
An die
Teilnehmer der Ländlichen Neuordnung
Kospa-Pressen
Ankündigung von Vermessungsarbeiten
im Verfahrensgebiet
der Ländlichen Neuordnung Kospa-Pressen
Sehr geehrte Teilnehmer,
im Auftrag der Teilnehmergemeinschaft Kospa-Pressen führt
das Öffentlich bestellte Vermessungsbüro Keller aus Oschatz in
nächster Zeit Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten im ganzen Verfahrensgebiet der Ländlichen Neuordnung Kospa-Pressen durch. Die Arbeiten dienen der Bildung der öffentlich und
gemeinschaftlich genutzten Flächen.
Die Arbeiten werden im Zeitraum Juli bis Oktober 2013 durchgeführt. Dazu ist es notwendig, dass zur Aufmessung und Abmarkung
die Grundstücke im Verfahrensgebiet betreten werden müssen. Auf
das Betretungsrecht gem. § 8 des Gesetzes zur Ausführung des
Flurbereinigungsgesetzes wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Bei den Vermessungs- und Grenzmarken handelt es sich um
solche, welche gem. § 6 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen
nicht verändert, beschädigt oder entfernt werden dürfen.
Sofern Sie als Beteiligte/r Fragen oder auch Hinweise zu diesen
Vermessungsarbeiten haben, wenden Sie sich bitte an folgende
Mitarbeiter:
s¬ 5DO¬&RIEBEL¬¬6ORSITZENDER¬DER¬4EILNEHMERGEMEINSCHAFT
Tel.: 03423 7097-3244
E-Mail: [email protected]
s¬ *ÚRG¬-ORSTEIN¬¬3TELLVERTRETER¬DES¬6ORSITZENDEN
Tel.: 03423 7097-3249
E-Mail: [email protected]
Postanschrift:
Teilnehmergemeinschaft Kospa-Pressen
Dr. Belian-Straße 5
04838 Eilenburg
gez.
Udo Friebel
Der Abwasserzweckverband Delitzsch fasste
in seiner öffentlichen Sitzung am 24.06.2013
folgende Beschlüsse
Beschluss-Nr. 2.1/1/13
Wahl des Verbandsvorsitzenden
Beschluss-Nr. 2.2/1/13
Änderung der Geschäftsordnung
Beschluss-Nr. 2.3/1/13
Änderung der Kassenordnung
Beschluss-Nr. 2.4/1/13
Änderung der Zuständigkeitsordnung
Beschluss-Nr. 2.5/1/13
Organisationsstruktur AZV Delitzsch
Beschluss-Nr. 2.6/1/13
Änderung der Verbandssatzung
Beschlüsse, welche in öffentlicher Sitzung gefasst wurden, können während der Dienstzeit beim Abwasserzweckverband Delitzsch, Beerendorfer Str. 1 in 04509 Delitzsch eingesehen werden.
N 30
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes
Industrie- und Gewerbegebiet Delitzsch Südwest
des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“
Nach Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbegebiet Delitzsch Südwest am
23.05.2013 über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2013 und Genehmigung durch das Landratsamt Nordsachsen - Rechtsaufsichtsbehörde - vom 12.06.2013
wird diese gemäß § 76 Abs. 3 der SächsGemO öffentlich bekannt gemacht.
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ fasste im schriftlichen Verfahren folgende Beschlüsse:
Beschluss-Nr. Inhalt
06/13
Vergabe der Bauleistung
„Kläranlage Zschepplin, OT Noitzsch“
07/13
Vergabe von Leistungen
- Sanierung des Faulturms in der Kläranlage Eilenburg
- Lieferung eines Hochdruckspül-/Saugfahrzeugs
(Aufbau)
Wacker
Verbandsvorsitzender
Öffentliche Bekanntmachung
des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ fasste in ihrer öffentlichen Sitzung am 25.04.2013 folgende Beschlüsse:
Beschluss-Nr.
03/13
04/13
05/13
Inhalt
Vergabe der Bauleistung
„Schmutzwasserentsorgung Zschepplin,
OT Naundorf, 1. BA“
Vergabe der Leistung
„Transport und Entsorgung Klärschlamm“
Vergabe der Leistung
„Beschaffung eines Spülfahrzeugs
(Fahrgestell)“
Haushaltssatzung des Zweckverbandes
Industrie- und Gewerbegebiet Delitzsch Südwest
für das Jahr 2013
Auf der Grundlage des § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung und Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55), zuletzt geändert
durch Art. 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl.
S. 323), beschließt die Verbandsversammlung am 23. Mai 2013
folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2013:
§1
Haushaltsplan
Der Wirtschaftsplan 2013 wird festgestellt mit:
1. der Summe der Erträge von
der Summe der Aufwendungen von
dem Jahresverlust im Erfolgsplan von
2. dem Liquiditätsplan mit einem
Finanzmittelbestand am
31.12.2013 von
3. dem Investitionsplan von
4. der Stellenübersicht von
202 TEUR
527 TEUR
-325 TEUR
10.266 TEUR
0 TEUR
0 Stellen
Eine von den Mitgliedsgemeinden zu tragende Verwaltungs- und
Betriebskostenumlage wird für das Jahr 2013 nicht erhoben.
Wacker
Verbandsvorsitzender
Öffentliche Bekanntgabe des DERAWA
Zweckverband Delitzsch-Rackwitzer
Wasserversorgung
Die 2. Verbandsversammlung findet am 10.07.2013, um 10 Uhr
in der Bitterfelder Straße 80, 04509 Delitzsch statt. Die Sitzung
ist öffentlich.
Dr. Wilde
Verbandsvorsitzender
Vorgeschlagene Tagesordnung:
1. Feststellung Beschlussfähigkeit, Bestätigung Tagesordnung
und Niederschrift
2. Feststellung Jahresabschluss 2012 und Erteilung Entlastung
3. 4. Änderung Verbandssatzung
4. Höhe Ausschüttung Eigenkapitalverzinsung 2012
5. Unterstützung hochwassergeschädigter Anschlussnehmer
6. Information Geschäftsführung
7. Anfragen, Sonstiges
Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung
ist der Haushaltsplan gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO für die
Dauer von mindestens einer Woche öffentlich zur kostenlosen
Einsichtnahme auszulegen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 08.07. bis
16.07.2013 in der Verbandsgeschäftsstelle, Kyhnaer Hauptstr. 29,
04509 Wiedemar, OT Kyhna, während folgender Dienststunden:
Montag, Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
7.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 - 12.00 Uhr.
Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.
gez. Dr. Wilde
Verbandsvorsitzender
Dr. Wilde
Verbandsvorsitzender
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
Q
Kultur und Schulen
31
N
N 32
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
Standort
Schönewalde/Holzdorf
Der Standortälteste
Schönewalde, 17.05.2013
Fliegerhorstallee 1
04916 Schönewalde
Tel.: 035389 86-330 50
Fax: 035389 86-330 52
Schießwarnung Nr. 27-31/13
für den „Militärischen Sicherheitsbereich
Annaburger Heide“ (MSB AH)
1) Im Militärischen Sicherheitsbereich der Annaburger Heide
Schießgebiet wird an folgenden Tagen Schießen im freien Gelände durchgeführt:
Tag
Do.
Fr.
Mo.
Mi.
Do.
Mo.
Di.
Mi.
Do.
Datum
04.07.2013
05.07.2013
08.07.2013
10.07.2013
11.07.2013
29.07.2013
30.07.2013
31.07.2013
01.08.2013
Sperrzeit
07:00 - 17:00
07:00 - 13:00
07:00 - 17:00
07:00 - 17:00
07:00 - 17:00
07:00 - 17:00
07:00 - 17:00
07:00 - 17:00
07:00 - 17:00
Sperrbereich Bemerkung
A
A
A
A
A
A
A
A
A
2) Für den MSB AH insgesamt gilt grundsätzlich Betreteund Befahrverbot.
Der Sperrbereich A (Schießen im freien Gelände) ist darüber hinaus durch Schilder und Schranken gesondert gekennzeichnet.
Es ist verboten,
- den MSB AH unbefugt zu betreten,
- sich widerrechtlich Munition oder Munitionsteile anzueignen
oder
- Blindgänger, Munition und Munitionsteile zu berühren.
Fundorte von Blindgängern im Randgebiet des MSB AH sind
zu kennzeichnen und dem StOÄ Schönewalde/ Holzdorf sofort telefonisch zu melden.
3) Übende Truppenteile und Inhaber von Berechtigungsausweisen/ Sonderausweisen dürfen den MSB AH nur nach vorheriger
Einweisung und Belehrung betreten bzw. befahren.
4) Der übenden Truppe ist jederzeit Vorrang zu gewähren, gegebenenfalls ist anzuhalten. Größte Aufmerksamkeit gilt bei unbeleuchteten und getarnten Fahrzeugen der übenden Truppen im
MSB AH.
Im Auftrag
Im Original gezeichnet
Schmidt, Oberleutnant
OffzStOAngel
Haema Blutspendedienst
Termine
Torgau
Soziokulturelles Zentrum KULTURBASTION
Straße der Jugend 14b | 04860 Torgau
jeden Dienstag, jeweils 14.00 - 19.00 Uhr
Di., 09., 16., 23. und 30.07.2013
Di., 06., 13., 20. und 27.08.2013
Di., 03., 10., 17. und 24.09.2013
Di., 01., 08., 15., 22. und 29.10.2013
Di., 05., 12., 19. und 26.11.2013
Di., 03., 10. und 17.12.2013
Oschatz
Collm Klinik Oschatz
Parkstr. 1 (Eingang Orthopädische Abteilung) | 04758 Oschatz
jeden Freitag und aller 14 Tage dienstags, jeweils 13.00 - 18.00 Uhr
Fr., 05., 12., 19. und 26.07.2013
Di., 09. und 23.07.2013
Fr., 02., 09., 16., 23. und 30.08.2013
Di., 06. und 20.08.2013
Fr., 06., 13., 20. und 27.09.2013
Di., 03. und 17.09.2013
Fr., 04., 11., 18. und 25.10.2013
Di., 01., 15. und 29.10.2013
Fr., 01., 08., 15., 22. und 29.11.2013
Di., 12. und 26.11.2013
Fr., 06., 13., 20. und 27.12.2013
Di., 10.12.2013
Mügeln
Grundschule
Altmügelner Straße 12 | 04769 Mügeln
Mi., 24.07.2013, 14.00 - 19.00 Uhr
Mi., 28.08.2013, 14.00 - 19.00 Uhr
Mi., 02.10.2013, 14.00 - 19.00 Uhr
Mi., 06.11.2013, 14.00 - 19.00 Uhr
Mo., 02.12.2013, 14.00 - 19.00 Uhr
Dahlen
Grundschule
Max-Hupfer-Straße 6 | 04774 Dahlen
Mi., 10.07.2013, 14.00 - 19.00 Uhr
Mi., 04.12.2013, 14.00 - 19.00 Uhr
Kinderschutzbund Sachsen sucht Fachkräfte
als Fortbildner im Kinderschutz
Der Fortbildungsbedarf in sächsischen Kindertageseinrichtungen zum Thema Kinderschutz ist nach wie vor sehr groß. Seit
2010 gibt es in Sachsen die Fortbildung „Kinder in guten Händen“ des Kinderschutzbundes Sachsen, um Sicherheit in die
Kitas zu bringen. Doch die Nachfrage für die Fortbildung ist so
groß, dass Fachkräfte qualifiziert werden müssen, die in ihrem
Bereich (z. B. beim eigenen Kita-Träger) Erzieher/-innen fortbilden.
Es gibt viele Kindertageseinrichtungen, die sich zum Kindeswohl
mit „Kinder in guten Händen“ fortbilden möchten. Schließlich
ist es ein evaluiertes, vom Freistaat Sachsen gefördertes Programm. Und dass die Fortbildung mehr als gewöhnlich praxisnah gestaltet ist, hat sich längst herumgesprochen. Doch Frau
Röhner und Frau Herrmann, die zuständigen Fachreferentinnen
des Deutschen Kinderschutzbundes Landesverband Sachsen e. V.,
können die große Nachfrage nicht bedienen. Eine Dozentenschulung soll dem abhelfen. Vom 23. bis 27. September diesen
Jahres findet eine Dozentenschulung in Trebsen/Seelingstädt
statt, in der Teilnehmer/-innen als Multipliaktorinnen und Multiplikatoren für die Fortbildung „Kinder in guten Händen“ qualifiziert werden. Der Aufruf, Dozentin, Dozent für die Fortbildung
„Kinder in guten Händen“ zu werden, richtet sich an:
s¬ &ACHBERATERINNEN
s¬ &ACHBEREICHSLEITERINNEN
s¬ %RZIEHERINNEN¬VON¬+INDERTAGESEINRICHTUNGEN(ORT
s¬ ,EITERINNEN¬VON¬+INDERTAGESEINRICHTUNGEN(ORT
s¬ &REIE¬$OZENTINNEN¬DER¬7EITERBILDUNG
Dahinter steckt die Idee, dass durch diese Personen viele KinDERTAGESEINRICHTUNGEN¬ERREICHT¬WERDEN¬KÚNNEN¬7ENN¬3IE¬IN¬EI
ner anderen Funktion tätig sind, sind wir ebenso neugierig auf
Ihre Anmeldung!
7IR¬FREUEN¬UNS¬AUF¬3IE¬
Deutscher Kinderschutzbund
Landesverband Sachsen e.V.
www.kinderschutzbund-sachsen.de
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
Kontakt:
Wenke Röhner
(Tel. 0351 4242064/ [email protected])
Franziska Herrmann
(Tel. 0351 4242064/ [email protected])
Sommerbildungsreise für Jugendliche aus Nordsachsen
Das Soziokulturelle Zentrum E-Werk Oschatz veranstaltet vom
29. bis 31.07.2013 eine Bildungsreise für Jugendliche nach Berlin. „Auf den Spuren jüdischen Lebens“ führt die TeilnehmerInnen zwischen 14 und 27 Jahren unter anderen ins Jüdische
Museum, Anne-Frank-Zentrum, Stelendenkmal und den Bundestag. Die TeilnehmerInnen zahlen für Übernachtung mit Frühstück, Fahrtkosten & Programm einen Beitrag von 20,00 EUR.
Das Projekt wird gefördert aus Mitteln des LAP Nordsachsen.
Anmeldungen werden bis zum 15.07.13 bei Anja Kohlbach (Tel.
03435 6669711/[email protected]) entgegengenommen.
Wir informieren Sie auch sehr gern über das spannende und
vielfältige Ferienprogramm im Soziokulturellen Zentrum
E-Werk Oschatz.
Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V.
Mühlen öffnen in der Mühlenregion
Nordsachsen
Im Juli werden in den folgenden Mühlen unserer
Region Mühlenführungen angeboten:
06.07.2013
14 - 17 Uhr
10 - 15 Uhr
14 - 17 Uhr
14 - 17 Uhr
14 - 17 Uhr
Bad Düben, Stadtmühle „Schüßler“, Am Lauch 1,
nach tel. Absprache geöffnet: 034243 21704
Bad Düben, Bergschiffmühle, Neuhofstr. 3
Bad Düben, Obermühle und Dübener Windmühle,
Parkstr. 1, Mühlen geöffnet, Angebot von frischem
Brot
Dahlenberg, Dorfmühle „Prätzel“, Hauptstr. 9,
Angebot von Kaffee u. Kuchen
Hohenroda, Bockwindmühle, Krensitzer Str. 24 a,
mit Ausstellungen und Streichelzoo
Tiefensee, Bockwindmühle „Sommerfeld“,
Zur Mühle 1
07.07.2013
14 - 17 Uhr
14 - 18 Uhr
14 - 17 Uhr
14 - 17 Uhr
14 - 17 Uhr
Audenhain, Paltrockwindmühle „Ebbecke“,
Heide 47, Angebot von Kaffee u. Kuchen
Bad Düben, Obermühle, Parkstr. 1,
mit Mühlencafé
Dahlenberg, Dorfmühle „Prätzel“,
Hauptstr. 9, Angebot von Kaffee u. Kuchen
Hohenprießnitz, Göpelmühle in der Heimatscheune, Hinter der Schloßbreite 2
Paschwitz, Sächsische Turmwindmühle
„Friedemann“, Mühlweg 4, nach tel. Absprache
geöffnet: 03423 754848
Zwochau, Bockwindmühle, Am Sportplatz 5
Weitere Informationen unter Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V.
Telefon: 034208 78730 und unter
www.muehlen-nordsachsen.de
Theatersommer Schloss Hartenfels Torgau 2013
Torgau-Kultur e. V. präsentiert hochwertige Musik- und Theateraufführungen in der außergewöhnlichen Kulisse im Schloss Hartenfels. Die große Besonderheit ist in diesem Jahr, die Torgauer
Beteiligung am Theatersommer: Denn es wird die Premiere eines Torgau-Stückes mit Torgauer Laiendarstellern geben und in
der Freischütz-Inszenierung „The Black Rider“ ist der ehemalige
Torgauer Hilmar Henjes in der Hauptrolle zu sehen und zu hören.
33
N
Sa., 03.08., 20:00 The Black Rider - Grandioser Freischütz,
Musical nach Tom Waits, Bayerischer Theaterpreis 2012!
Mit dem Torgauer Hilmar Henjes in der Hauptrolle!
Diese ironisch gebrochene und höchst witzige Neufassung der
romantischen Oper „Der Freischütz“ ist Musiktheater auf sehr
hohem künstlerischem Niveau. Die Musik dazu schuf der legendäre Musiker Tom Waits. Auf das Publikum wartet ein aufregender, kurzweiliger, inszenatorisch fesselnder und bildsatter
Theaterabend. Die ausgezeichneten Sänger erwecken die grandiosen Bilder und Kostüme zum Leben und celebrieren, die für
Waits typische schwarze Romantik für Auge und Ohr. Die Hauptrolle im Stück spielt und singt der Ex-Torgauer Hilmar Henjes.
Tauchen Sie ein in die märchenhafte Szenerie des Freischütz
und seinen Zauberkugeln …! Theater Belacqua Wasserburg
(Kinder 6 - 12 J. freier Eintritt!)
Fr., 09.08., 20:00 Ossimisten Wessimisten - Musical über Torgau
mit Torgauern
Von den Jahrhundertfluten, dem Friedenschwur & Luthers
Wirken
Die Aufführung bringt den Kampf der Bürger gegen die Elbe-Fluten auf die Bühne und lässt Torgau als Stadt der Begegnungen
lebendig werden. Junge Leute sind in den Sommerferien auf dem
Weg von Sachsen an die Ostsee. Am Wasser kommen sie auch
an - aber sie stranden mitten im Elbe-Hochwasser und schmeißen sich in die Hilfs-Aktivitäten!!! Als wir die Aufführung planten,
konnten wir nicht ahnen, wie aktuell das Thema Hochwasser wieder sein würde. Um dem Rechnung zu tragen, spielen die Torgauer die Hauptrolle: In die Erarbeitung des Stückes sind neben
den Profi-Darstellern, die Torgauer Laiendarsteller eingebunden,
die im Juli gemeinsam im Kulturhaus Torgau proben werden. Bei
der großen Premiere im Schloss Hartenfels können Sie sich auf
ein farbenfrohes Musical über Torgau und seine Geschichte(n) mit
Live-Musik freuen. Uraufführung, Landesbühnen Sachsen, bodytalk, Torgau-Kultur e. V., (Kinder bis 12 J. - freier Eintritt!)
Sa., 10.08., 20:00 MDR1 Radio Sachsen präs.: Die 4-SterneSchlager-Party **** mit Tony Christie, den Paldauern, Mary
Roos, G.G. Anderson, Charly Brunner, Simone Freuen Sie sich auf die großen Stars der Schlagerwelt, einen
Sommerabend voller Glanzlichter und ein einzigartiges musikalisches Feuerwerk im Ambiente des Schlosshofes Hartenfels. MDR-Moderator Silvio Zschage, führt mit Herzblut, Humor
und Leidenschaft durchs Programm und empfängt die Gäste:
Tony Christie - Eine grandiose Stimme, ein charmanter Entertainer; Die Paldauer mit ihrem typischen Sound; Charly Brunner - erstmals als Solist; Sängerin Mary Roos mit dem Grand
Prix Siegertitel „Arizona Man“, G.G. Anderson - feste Größe im
Schlagergeschäft und - ein wahrer Augen- und Ohrenschmaus
die Österreicherin Simone mit ihren Hits aus dem Album „Mondblind“. Erleben Sie eine einmalige musikalische Reise, einen
unverwechselbaren Konzertabend und lassen Sie sich von den
Geschichten und Liedern entführen.
Veranstalter: THOMANN Management
So., 11.08., 15.00 Bibi Blocksberg - Kinder- und Familienmusical ab 3 J., Cocomico Theater
Nach einem verhexten Vormittag zuhause wird Bibi von Karla Kolumnas Neuigkeiten überrascht: Der Bürgermeister von
Neustadt will Schloss Klunkerburg abreißen lassen! Das ist ein
Skandal, schließlich ist das Schloss ein herrlicher Ort für geheime Junghexen-Treffen. Da muss etwas unternommen werden!
Bibi und ihre Hexenfreundin Schubia erfahren von der Legende
der alten Hexenkönigin Coronaria, die vor 333 Jahren mit einem
„Super-Hexspruch“ in eine Statue verhext wurde und seitdem
im Rosengarten von Schloss Klunkerburg steht. Aus Versehen
hexen die beiden Coronaria lebendig. Ob sie ihnen dabei hilft,
Schloss Klunkerburg zu retten? Für Kinder und Familien, ab 3 J.
Karten-Hotline im Kulturhaus: 03421 903523, Torgau Informations Center (TIC): 03421 70140, www.kulturhaus-torgau.de
N 34
Der Torgauer Kunst- und Kulturverein
„Johann Kentmann“ e. V. informiert
In der Kleinen Galerie Torgau, Schlossstraße 11, wird am 8. Juli 2013, um
19:00 Uhr eine neue Ausstellung eröffnet.
Almuth Bretschneider (Bad Schmiedeberg) stellt Keramiken und
Zeichnungen aus ihrem künstlerischen Schaffen vor.
„bemerkt“ - wie oft geht alles so schnell, kaum oder gar nicht bemerkt, nicht gesehen, wenig erkannt und nicht verstanden, vorbei.
„bemerkt“ ist wieder!
So diese Ausstellung. (A. Bretschneider)
Musikalische Umrahmung durch Schüler der Musikschule „Heinrich
Schütz“ Torgau.
Zu dieser Ausstellungseröffnung sind alle Kunstinteressierte recht
herzlich eingeladen.
Der Torgauer Kunst- und Kulturverein
„Johann Kentmann“ e. V. lädt
am Freitag, dem 19. Juli 2013, um 19.00 Uhr zu einem Lyrik Abend
mit Manfred Boes in die Kleine Galerie Torgau, Schlossstraße 11,
ein.
„Das Leben ist eine Reise;
das Ziel ist
die wahre Seele in sich zu entdecken!“ (M. Boes)
Wer mehr aus der Feder von Manfred Boes hören möchte, ist herzlich zu diesem Lyrik-Abend unter dem Titel „Wege ....“ eingeladen.
Eintritt: 2,00 Euro 1,00 Euro für Mitglieder
Wir bitten um Voranmeldung unter Tel. 03421 713583.
Jehovas Zeugen Bad Düben
Königreichssaal Petersroda, Hauptstraße 10 a
Sonntag, den 07.07.2013
09.30 Uhr Biblische Besprechung: Was bedeutet es ein Evangeliumsverkündiger zu sein? Warum muss jeder die gute Botschaft
hören? Wie können wir unsere Aufgabe als Evangeliumsverkündiger
erfüllen?
Mittwoch, den 10.07.2013
19.00 Uhr Begeisterndes aus dem Buch Jeremia: Was Jeremia lehrte, hatte deswegen eine so große Wirkung, weil er viele Veranschaulichungen gebrauchte, die ihm Jehova vermittelte. Welche Lehrmethoden der Ältesten in deiner Versammlung schätzt du besonders?
Sonntag, den 14.07.2013
19.00 Uhr Biblische Besprechung: Heute verleiht man Preise für besondere Leistungen. Wie viel wertvoller ist es doch sich als Gesandter Gottes einsetzen zu können. Die Bibel empfiehlt gemäß Titus
2:14 dazu, „eifrig zu sein, für vortreffliche Werke“.
Mittwoch, den 17.07.2013
19.00 Uhr Begeisterndes aus dem Buch Jeremia: Warum brauchen
buchstäbliche und sinnbildliche Aufmerksamkeit? Wie kann ein Ältester in der Versammlung diesem Bedürfnis nachkommen?
Sonntag, den 21.07.2013
09.30 Uhr Biblische Besprechung: Gute Kommunikation ist für das
Glück in Ehe und Familie von entscheidender Bedeutung. Heute
geht es um Eigenschaften, die es uns leichter machen, gut zu kommunizieren.
Eine gute Botschaft für alle?
Gibt es das heute noch? Diese Frage beantwortet Patrick Dill, der
erneut als reisender Prediger die Gemeinde von Jehovas Zeugen in
Bad Düben besucht.
Am Sonntag, dem 28.07., um 9.30 Uhr wird er im Königreichssaal
der Zeugen Jehovas in Petersroda zu dem Thema „Eine gute Botschaft für jede Nation, jeden Stamm, jede Zunge“ Stellung nehmen.
In der Woche ab dem 23.07. wird zu diesem besonderen Vortrag
durch Hausbesuche eingeladen. Das Ehepaar Dill wird dabei mit Jehovas Zeugen vor Ort zusammenarbeiten.
Lernen Sie die „gute Botschaft“ aus Ihrer Bibel kennen und besuchen Sie den angekündigten Vortrag. Sie sind herzlich willkommen.
Der Eintritt ist frei; es findet keine Kollekte statt.
Dienstag, den 23.07.2013
19.00 Uhr Begeisterndes aus dem Buch Jeremia: Was können Aufseher der Versammlung tun, damit es ihren Brüdern gut geht? Wie
können sie bessere Lehrer und Hirten werden?
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
Donnerstag, den 25.07.2013
19.00 Uhr Begeisterndes aus dem Buch Jeremia: Warum kann man
sagen, das König Josia Jehova gut kannte? Was bedeutet es heute,
Jehova so gut zu kennen?
Sonntag, den 28.07.2013
09.30 Uhr Biblische Besprechung: Was kann der Kommunikation
zwischen Eltern und Kindern im Weg stehen, und wie lässt sich das
überwinden?
Mittwoch, den 31.07.2013
19.00 Uhr Begeisterndes aus dem Buch Jeremia: Was ist liebende
Güte? Was berührt dich an Jehovas liebender Güte am meisten?
Wie kommt sie uns zugute?
Eintritt frei keine Kollekte
15 Jahre
„Rock und Lyrik in der Kirche“
Das Kulturraumprojekt 2013
findet am 13. JULI 2013 in der „Patronatskirche Schön-Wölkau“ in
Wölkau
um 17: Uhr statt. EINTRITT: 3,00 EUR; ERM. 2,00 EUR
Mit dabei sind: Zwei Überraschungsgäste (Eröffnung des Programms):
Reiner Herrig liest Auszüge aus seinen Lyrikbänden „The
Cockes“ spielen eigene Deutsch-Rock-Songs „Willie und Co.“
liest eigene Lyrik die Linedancegruppe „Yellow Rose“ zeigt Ausschnitte aus ihrem Repertoire der Kammerchor der Leipziger
Volkssingakademie singt unter dem Motto „Nun fanget an, ein
gut Liedlein zu singen“ Wencke Moeller und Alexander Wust „Ein komödiantischer Dialog“ und Sara Fromm als Moderatorin.
Veranstalter: Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft des
LK NS, unterstützt durch den Verein „Patronatskirche - Kunst &
Kultur Wölkau e. V.“ und die Gemeinde Schönwölkau.
Bei Regen und Sturm findet die Veranstaltung in der Gellert-Kirche in Großwölkau, Lindenallee 24 statt!
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
Nach Redaktionsschluss eingegangen
Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG
für 2012 der Gemeinde Laußig
1. Kindertageseinrichtungen
1.1. Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammensetzung
der Betriebskosten
Betriebskosten je Platz
Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h
in €
in €
in €
________________________________________________________
erforderliche
598,23 €
276,10 €
161,51 €
Personalkosten
________________________________________________________
erforderliche
186,88 €
86,25 €
50,45 €
Sachkosten
________________________________________________________
erforderliche
785,11 €
362,35 €
211,96 €
Betriebskosten
Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils Betriebskosten (z. B. 6 Stunden Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9 Stunden).
1.2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat
Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h
________________________________________________________
Landeszu150,00 €
150,00 €
100,00 €
schuss
________________________________________________________
Elternbeitrag
159,50 €
92,00 €
56,00 €
(ungekürzt)
________________________________________________________
Gemeinde (inkl. 475,61 €
120,35 €
55,96 €
Eigenanteil
freier Träger)
1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete
1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat
Aufwendungen
in €
________________________________________________________
Abschreibungen
0
________________________________________________________
Zinsen
0
________________________________________________________
Miete
0
________________________________________________________
Gesamt
0
35
N
1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat
Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h
in €
in €
in €
________________________________________________________
Gesamt
475,61 €
120,35 €
55,96 €
2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG
2.1. Aufwendungsersatz je Platz und Monat
Kindertagespflege
9h
in €
________________________________________________________
Erstattung der angemessenen
Kosten für den Sachaufwand und
eines angemessenen Beitrages zur
Anerkennung der Förderleistungen
der Tagespflegeperson
(§ 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB VIII)
0
________________________________________________________
durchschnittlicher Erstattungsbetrag 0
für Beiträge zur Unfallversicherung
(§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII),
________________________________________________________
durchschnittlicher Erstattungsbetrag 0
für Beiträge zur Alterssicherung
(§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)
________________________________________________________
durchschnittlicher Erstattungsbetrag 0
für Aufwendungen zur Kranken- und
Pflegeversicherung
(§ 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII)
________________________________________________________
= Aufwendungsersatz
425,00 €
2.2. Deckung des Aufwendungsersatzes je Platz und Monat
Kindertagespflege
9h
in €
________________________________________________________
Landeszuschuss
150,00 €
________________________________________________________
Elternbeitrag (ungekürzt)
159,50 €
________________________________________________________
Gemeinde
115,50 €
Laußig, den 28.05.2013
Schneider
Bürgermeister
der Gemeinde Laußig
■ 36
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
- Anzeige -
Sie wollen Bauen, Kaufen oder Sanieren?
Praktischer Reparaturtipp fürs Bad
Wir bieten dazu maßgeschneiderte Finanzierungen.
Gesprungene Fliese
Unsere Konditionen ab 100.000,00 € z.B.:
- Annuitätendarlehen 10 Jahre fest ab 2,20 %, effektiv 2,22 %
- Annuitätendarlehen 15 Jahre fest ab 2,89 %, effektiv 2,93 %
- Mainzer Direkt Darlehen Lz. ca. 11,5 Jahre ab 1,94 %, effektiv 2,64 %
- KfW-Darlehen 10 Jahre fest ab 1,0 %, effektiv 1,0 %
- KfW-Zuschüsse bis 18.750,00 € möglich
Infos zu aktuellen Angeboten unter Harald Schulze,
Tel. 034202/36926 oder 0177/6891971, Bausparkasse Mainz
Gr. Bauernhaus zu verkaufen,
zw. Leipzig u. Dübener Heide,
Ortsrandlage, 240 m2 Wfl.,
5.500 m2 Grundstück,
NEU: Dach, Fenster, Gasheizung, 20 min bis Leipzig,
VB 148.000 €,
Tel. 01520/6641055
4-Raum-Wohnung in EB,
Breitscheidstr. 9 von Privat zu
vermieten, Wfl. ca. 94 m2, Teillaminat, Keller, Balkon, Stellplatz, ruhige Lage,
4,50 €/m2 kalt + NK
Tel. 0171/6427107
Kein Hexenwerk, aber handwerklich etwas anspruchsvoller, ist das
Austauschen einer gesprungenen Fliese. Bevor es losgeht, müssen
alle Anschlussfugen so auskratzt werden, dass keine Verbindung
mehr zur kaputten Fliese besteht. Das geht am besten mit einem
Fugenfräser, den man im Baumarkt ausleihen kann. Anschließend
die Fliese mit einem Meißel herausschlagen und Kleberreste entfernen. Neuen Fliesenkleber auftragen, Ersatzfliese einsetzen, neu
verfugen – fertig!
Quelle: www.immowelt.de
Ladengeschäft in EB
ab Juni 2013 zu vermieten!
• 1-A-Lage in der Leipziger Str.
• ca. 60 m2 ebenerdig
• 350,- € + 30,- € NK
Tel. 0157/71350000
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
37
N
mobiler
Pflegedienst
an Ihrer Seite - Schwester
80 m2, Parterre:
3-Raum-Wohnung
in EB Stadtmitte mit Balkon,
KM 400,00 Euro + NK,
ruhige Lage,
Tel.: 01 63 / 3 81 72 67
Wohnen im Grünen, Nähe Bad
Düben, top-sanierte 2- Raum-
Verk. DHH in Eilenburg-Berg,
sehr gute Lage,
zu erfragen unter
Immobilienscout 24 oder
Büro Andreas Kressig,
Tel. 03423/7588456
EB-Berg, schöne 2-Raumwhg.,
im 2. OG, 67 m2 , mit off. Kü.,
Wendeltreppe, Dusche,
KM 310,- € (+ 160,- € NK)
zu vermieten,
Tel. 03423/605605
oder 0162/3206894
2
Whg., 45 m , Parterre mit Balkon und
Dachwhg., 45 m2, in Hohenprießnitz
zu vermieten, Tel. 034242/53413,
03423/601416 und 0171/4909713
Marlis Schneider
Mit unseren Leistungen rund um die Uhr
Pappelallee 20 · 04808 Thallwitz
Tel.: (03425)8 53 68 23 · Funk (0175) 2 70 37 17
Tel. 03 42 43- 2 61 55
Fax 03 42 43- 2 61 57
Funk: 0178 - 4 42 61 55
Markisen - Insektenschutz - Tore
Rollläden - Innentüren - Reparaturen
[email protected]
www.ottis-fenster.de
Öffentliche Bekanntmachung
Landkreis Nordsachsen
Verkauf landeseigener Kleinwaldflächen
Der Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Taura, veräußert auf
dem Wege der öffentlichen Ausschreibung die im Gemeindeterritorium gelegenen Kleinwaldflächen:
Stadt/ Gemeinde
Delitzsch
Delitzsch
Delitzsch
Delitzsch
Delitzsch
Delitzsch
Krostitz
Krostitz
Krostitz
Dahlen
Dahlen
Dahlen
Dahlen
Trossin
Trossin
Trossin
Bad Düben
Eilenburg
Eilenburg
Schönwölkau
Gemarkung
Beerendorf
Beerendorf
Beerendorf
Beerendorf
Beerendorf
Döbernitz
Zschölkau
Zschölkau
Zschölkau
Dahlen
Dahlen
Dahlen
Dahlen
Falkenberg
Falkenberg
Falkenberg
Tiefensee
Kospa-Pressen
Kospa-Pressen
Brinnis
Flur
4
4
5
5
5
2
1
1
1
7
7
7
7
9
9
6
Flurstück
57/15
79/2
79
80
197
28/26
39/4
39/16
39/24
2944
2958 e
2907
2912
41
44 (Wald)
44 (Acker)
20/2
406/122
122/6
44/1
Fläche(ha)
0,4178
0,6377
0,2800
0,2870
0,1680
0,2140
0,0926
0,0778
0,0604
0,5710
0,3720
1,0379
0,4980
0,2414
0,6646
0,2960
0,2068
0,1118
0,0350
0,2590
Die Verkaufsexposés mit weiterführenden Angaben zu den
Objekten können bis zum 01.09.2013 beim Forstbezirk Taura,
Neußener Straße 28, 04889 Belgern-Schildau OT Taura, gegen
einen Unkostenbeitrag von 5 Euro je Objekt bzw. per E-Mail
(dann kostenfrei) angefordert werden. Ebenso können Sie
sich die Unterlagen im Internet unter www.sachsenforst.de
unter der Rubrik Angebote/Leistungen/Ausschreibungen
herunterladen.
Ansprechpartner im Forstbezirk sind Frau Großstück
(Tel.: 034221 541924) und Herr Hohlfeld (Tel.: 034221 541934).
E-Mail: [email protected]
Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Taura
Sagen Sie „
JA“ –
zu einer Hochzeitsanzeige
in Ihrem Mitteilungsblatt!
Gestalten und buchen Sie gleich online.
Just d
it!
Katrin Muster & Marco Mustermann
Wir heiraten am 31. Mai 2013 im Standesamt Musterhausen.
Mustergasse 12, Musterhausen, im Mai 2013
Wählen Sie in Ruhe Ihre Hochzeitsanzeige aus
unserem Online-Familienkatalog oder entwerfen
Sie diese selbst ganz bequem online auf
www.wittich.de/hochzeit
Ein Service von WITTICHonline.
N 38
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
SERVICEKRAFT/KELLNERIN
für Gastronomie gesucht!
Voll- oder Teilzeit
- angenehmes Äußeres
- Umgang mit Menschen
- flexible Arbeitszeiteinteilung
- Entlohnung nach Vereinbarung
t
Immer gu
!
informiert
Ihre Kurzbewerbung an Torsten Prechel, Puschkinstraße 66
04838 Eilenburg oder Tel. 01 57 71 35 00 00
AG r
T
N
N
O
S
Uh
14-17
n
o
v
.
28.7
NET
F
F
Ö
E
G
TUELL
GESAK NTAG
A
T
s
e
N
all
G – SO
MONTA
Orts- und stadtteilbezogene,
tagesaktuelle Informationen
aus Vereinen, Institutionen
und Unternehmen
crossmedial
Geschäftsanzeigen
Privatanzeigen
Branchenbuch
Bannerwerbung
Veranstaltungskalender
Links zu kommunalen Diensten
Wettervorschau
weitere nützliche
Informationslinks
Wir helfen Hochwasserbetroffenen
gern und unbürokratisch. Bitte sprechen Sie uns an!
Dübener Teppich-Eck GmbH
Filiale Pretzsch
Grünstraße 2, 04849 Bad Düben
ÖZ:
Mo-Fr 9-19 Uhr, Sa 9-14 Uhr
Tel.: 034243/25389
Fax: 034243/25420
E-Mail [email protected]
Wittenberger Straße 41
ÖZ: Mo-Fr 10-18 Uhr
Sa
9-12 Uhr
Tel.: 034926/57860
www.localbook.de
www.wittich.de www.wittich.de www.wittich.de www.wittich.de www.wittich.de www.wittich.de
)954
?4 )6>B )
059
'9? =-% ,(
?@BA #)
A- ?@BA .947
059 &% 55?B7<9
)$ &! & 8&8%= !
4 )
059 >4
9?9 <4 9B?6>9 - 9?9 <4
9?<99 )
?B- 79 9?9 9B
99 4;
79 )6>49
7 B959- 79 C9?
9>4;
9- ;C4B9 9
4B
9
46> 19?6><- 459- C 7 (>
>C 79
C?
? 9<
A 9 0
B9 ?
79C '<9?9
959 <9
4 ?9 79C 94>979A 4 )
059
+28 28!&" : @CC
?CC9 4; 7?9 <9B
4; 74 9?9B9- 059B
?<97 6>9- 6>B0?<9 ?B7
4A/
94<9<959 A )954
?4 )6>B )
059
&% #44
9?- )
4746>9 )
49 *9BA =238!2- 49?<9?
?6> 6>?9C<4A79
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
39
t
h
c
a
n
e
6. Les
am
3
1
0
2
r
e
b
m
e
t
p
e
S
.
7
ab 19.00 Uhr
Rathaus
Hören Sie
spannende Geschichten
vor denkmalgeschützten
Kulissen!
St.Nicolai Kirche
Simonettihaus
Kavalierhaus
Grotte
Amtshaus
Klosterhof
Infos unter:
e.de oder t
nlin
www.coswigo
/61 01 15
3 49 03
0
r
e
t
n
u
h
c
is
elefon
N
N 40
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
Computer- & Kommunikationstechnik
Sigrid Petersdorff Bergstraße 11 · 04838 Eilenburg
Tel. 03423-60 25 81
E-Mail: [email protected]
Mo - Fr 9 - 18 Uhr, Sa 9 - 12 Uhr
sonst nach Vereinbarung
Wir haben vom
08. bis 27.07.2013 Urlaub!
!
"
" " - 02)'." ).1 + .).)#') * )." )21 -%
" & -%
+$
(,,1 1 $1 !/" & +1 $1 !/
Über 1500 neue
# $,& ..** $-
)-+ $)$.+ %$$#
*&) $(+ $")
$-+ ' !&&+ + + )
Brautkleider
je 298 €
Wählen Sie in Ruhe Ihr Traumkleid aus über 1500
vorrätigen hochwertigen neuen Brautkleidern bekannter deutscher und internationaler Markenhersteller zum Outlet-Festpreis. Große Auswahl
an passendem Zubehör, Festmode und Anzügen.
www.Brautmode-Discount.de
Für einen Anprobetermin erreichen Sie
uns unter: 035 91 / 318 99
oder
0163 / 814 59 65
09
(!%% #& "
' ' " %& ' ! ## $
" # # # # #
Oberlausitz... Zittauer
Gebirge
%%#%% % $)%
Superior
Sommergenuss
Reisezeit bis Ende August 2013
3 Tage (2 Nächte) inklusive:
2 Übernachtungen im DZ Neubau
1x Begrüßungsdrink
2x reichhaltiges Frühstücksbuffet
2x sommerlich leichtes 3-Gang-Menü
/Buffet am Abend
1x entspannende Rückenmassge
1x Eintritt Burg & Kloster Oybin
www.schlosshotel-althoernitz.de
$ %
)& !&
)&
!&&')
,
))
& $ )&
&
$&& +" *&#- &( + + (!&&#-& &($&
119,- €
p.P. im DZ
bei Anreise Mo & Di € 99,- p. P.
Für alle Reisen gilt: Termine buchbar ab sofort und nach Verfügbarkeit!
Eigene Hin-/Rückreise. Preise exklusive Kurtaxe. Programmänderungen vorbehalten. Einzelzimmerzuschlag, Kinderermäßigung u. Verlängerungsnächte
auf Anfrage. Kreditkartenzahlung gegen Gebühr. Veranstalter: Schloßhotel
.5+@30,5;/%1<#,55$6(3 53$=(<
@30,5;
1/2.(/(05?31&+"(38$.560*4/%<(5(34453$=(
<
Leipzig / Geschäftsführer H. Eberle
Buchungsservice:
03583 / 5500
Bitte angeben: WVS-0513-SAZ
Mail: [email protected]
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
2 Probestunden
gratis
41
N
Studienkreis
Profi-Nachhilfe für alle
Gute Noten durch Nachhilfe
Studienkreis
Bad Düben, Ritterstr. 17
Tel. (03 42 43) 7 10 50
04838 Eilenburg · Schreckerstraße 11 · Tel. 0 34 23/75 83 07
email: [email protected]
Öffnungszeiten: Mo - Fr 14.30 - 17.30 Uhr
ACHTUNG! Mit diesem Coupon sparen
Sie eine halbe Monatsgebühr
für Gr.- u. Erstanmeldung
Inh. Susanne Brauner
Nachhilfe
… und mehr
Eilenburg, Wallstr. 2-3
Tel. (0 34 23) 75 87 63
www.hotel-breitenbacher-hof.de
Kerstin`s Rasthof B87
Party…und keine Lust auf Stress?
Unsere Öffnungszeiten:
Mo – Do 9.00 Uhr – 20.00 Uhr, Fr 9.00 Uhr – 16.00 Uhr
Sa und So Familienfeiern und Partyservice
Vogelherdstraße 1, Gewerbegebiet Sprotta, 04838 Doberschütz, Tel.: 03423 / 757627
N 42
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
Bauen, Wohnen
Renovieren
&
Holztreppen in eigener handwerklicher Maßfertigung
in verschiedenen Ausführungen und Holzarten
z. B. Buchentreppe, 1/4 oder 1/2 gewendelt mit
versch. Geländerstäben nach Wunsch (ohne Aufpreis)
Komplettpreis: 2.450,– € zzgl. MwSt.
#$' ##&# &# % ##
##
' # #
## &#&#
# ## #
# #'#&# #
#
!##
" &
'&'#
#
# #
#
© Rainer Sturm /
pixelio.de
HOLZTECHNIK
CHNIK
K
Matthias Schneiderr
Familien
betrieb
seit 1928
Beratung Planung Montage
>
>
>
>
>
>
t & Service
Innenausbau
alitä
Möbel
Qu om Fachmann
Fenster, Haustüren les v Landstraße 9
Innentüren
04838 Laußig
Verglasungen
Telefon/Fax:
Reparaturen
034243/22327
Al
vom Treppenbaumeister Dietmar Oertelt
und Zimmerermeister Stephan Oertelt
Straße des Friedens 17 · 04880 Roitzsch · Tel. 03 42 23/4 11 17
Funk 01 63/6 41 56 62 · www.treppenbau-oertelt.de
+( $ )
) * $' ) ) " " ) ) " " )
,
($#'$!$$'#$
& *
) *% #' "
$' Renovierungsfachbetrieb - Qualität zum Festpreis
Renovierung
& Neu nach Maß
%'' (
' % !+'
!''& !+'
'' !!&
& & '%'
#+'(!"''
#+'''#+'
''
''& ' !
& ((& $
!*!'& %'
"'%!#+*'
!!
!'
!'''& !%)'#'
Besuchen Sie unsere Ausstellung!
Volker Klinger · Wurzener Landstraße 7 · 04838 Eilenburg
0 34 23/75 94 84 · www.klinger-renovierung.de
.1
+ $0 . (
+ + && ##0 !)
& 0 )
" ,,& /*'- # $
% ! (
01 $" " $! !" $"% #% % !
"""0+#0
Werkstoff Kupfer
kann die Heizungspumpe entlasten
- Anzeige -
Nicht nur die eigentliche Heiztechnik im Keller hat Einfluss darauf,
wie viel Energie für die Wärmeversorgung des Hauses aufgewendet werden muss. Großen Einfluss hat auch die Heizungspumpe.
Das Gerät, das die Wärme aus dem Brenner oder einer anderen
Heizanlage durch die Rohre und in die Heizkörper oder Flächenheizungen transportiert, nehmen viele Hausbesitzer gar nicht
wahr, solange es seinen Dienst störungsfrei versieht. Dabei gehören Heizungspumpen zu den größten Stromverbrauchern im Haus.
Wie hoch dieser Stromverbrauch ausfällt, hängt nicht nur von der
Pumpe, sondern auch von der Auslegung der Heizungsinstallation
ab. Viele Kunststoff-Rohrsysteme arbeiten beispielsweise mit eingesteckten Rohrverbindern. Sie verengen den Innenquerschnitt und
es kommt so zu „Engpässen“ in der Leitung. Diese Verengungen
führen dazu, dass die Heizungspumpe einen größeren Widerstand
überwinden muss, um das warme Wasser gleichmäßig zu allen
Räumen zu transportieren, in der Folge kann der Stromverbrauch
ansteigen. Kupferleitungen besitzen nur einen sehr geringen Widerstand gegen das durchfließende Heizungswasser. Egal, ob
Kupferleitungen klassisch gelötet, geschweißt oder mit modernen
Pressverbindern verarbeitet werden, ihr Innenquerschnitt ist weitgehend gleichmäßig und besitzt keine unerwünschten Engstellen.
Zudem ist Kupfer ein Werkstoff, der sich in der Hausinstallation
seit Jahrzehnten bewährt hat. Die Installationen mit dem roten Metall haben bewiesen, dass das Material nicht korrodiert und auch
bei der Verlegung über Putz oder unter Sonneneinstrahlung nicht
versprödet. Außerdem bilden sie mit der Zeit im Inneren des Rohrs
sogar noch eine Art Schutzschicht.
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
43
N
Bauen, Wohnen
Renovieren
&
© Rainer Sturm /
pixelio.de
Tischlerei
Restaurationswerkstatt
Siegmund Schneider
Familienbetrieb
04838 Laußig · Landstr. 11 a
© Rainer Sturm / pixelio.de
Tel.: 034243 / 52173
- Anzeige -
Treppen rutschsicher und
barrierefrei nachrüsten
Wir fertigen:
Mehr als 1.000 Todesstürze sind jedes Jahr an Treppen zu beklagen. Damit Treppen sicher zu begehen sind, brauchen sie rutschsichere Stufenbeläge – besonders wenn mit Feuchtigkeit zu rechnen
ist. So das Deutsche Institut für Treppensicherheit e. V. (DIT).
www.antik-tischlerei.de
Insektenschutz
Ein ebenso wichtiger Aspekt ist die Ausleuchtung. Die Stufenvorderkante sollte keinen Schatten werfen. Damit eine Treppe sicher
barrierefrei zu begehen ist, braucht sie außerdem noch feste, griffsichere Handläufe auf beiden Seiten, die ebenfalls einen starken
Farbkontrast zum Hintergrund bilden sollten.
&(,",0)
))&-)
*
(.)'&
&
")
)")
))
)
#
)
Markisen - Rollläden
© Rainer Sturm /
pixelio.de
#-11))- &
-(,0))-
b
NEU: VERKAUF VON
RESTAURIERTEN MÖBELN
Um Treppen im Altbestand kostengünstig nachzurüsten, haben
mittlerweile viele Anbieter Antirutschsysteme in ihr Programm aufgenommen. So bietet ein Schweizer Unternehmen eine transparente, körnige Beschichtung an, die von einem Fachmann fachgerecht
auf die Treppenstufen oder auf rutschgefährliche Böden aufgetragen wird. Struktur und Farbe des Untergrundes bleiben erhalten.
Auf Wunsch ist auch ein farblicher Auftrag möglich. Das bietet
sich besonders dann an, wenn die Stufen kontrastreich gestaltet
werden sollen, um Menschen mit Sehbehinderungen eine bessere
Orientierung zu geben. Die Stufen sollten sich dafür deutlich farbig vom übrigen Bodenbelag abheben. Wichtig bei der Planung
ist, dass nebeneinanderliegende Fußbodenbeläge benachbarten
Rutschhemmklassen angehören, weil es sonst zu Sturzunfällen am
Übergang zwischen Treppe und Podest kommen kann.
)0 )')! #-11)1)-)
Handwerksbetrie
Wohnmöbel
mit Tradition
Massivholztüren
Terrassenüberdachungen
Garagen- & Scheunentore
Holzarbeiten aller Art
Rödgener Straße 8
04838 Eilenburg
Tel. 0 34 23/60 09 07
www.schroeder-bauelemente-gmbh.de
//1/
+ &
-* % &! )0/ + + + +! & + + ! . $ Kamine · Kachelöfen · Backöfen · Grundöfen
Schornsteine · Fliesenarbeiten
Natursteinarbeiten
Ofenbau- und Fliesenlegermeister
Reinhard Scholz
04509 Delitzsch · Leipziger Str. 19
Tel.: (034202)51169 · Fax: (034202)51034
Funk: (0173)3909288 · [email protected]
Entspannt renovieren - Neukauf sparen
Aus alt wird NEU in nur 1 Tag!
Türen Haustüren Küchen Treppen Schranklösungen Spanndecken Fenster
PORTAS-Fachbetrieb
Holger Uhlrich
04683 Fuchshain · Hauptstr. 50
Tel. 03 42 97/4 15 70
Studio in Wurzen
Jacobsplatz 1
Tel. 03425/8526200
Montag: 9 - 13 Uhr
Mittwoch: 9 - 17 Uhr
Schautag 6. Juli 2013 von 9.00 - 12.00 Uhr
N 44
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
5RLAUB IN 4H~RINGEN
und Nacht im
Doppelzimmer
!"
# !!$ %
& !'()*"
!*+
& ,-,$./012
0
#34!5)!6"
7 .2
(8&%
*+
'&9
*+
#:%
;
inklusive:
*einheimisches
Begrüßungsgetränk
*reichhaltiges Frühstück
*Halbpension
(3- Gang- Menü)
Angebot ab 3 Übernachtungen!
<-9-)
<++
08=9-
<
#
+&
Buchungen unter 036871/28842 oder [email protected]
'*'&>
6 ?@?5!
AB@CD/'6!E
'!6444
!
4
'!
!
F
O
H
R
E
B
/
N
I
E
H
C
S
I
R
F
R
E
3OMM
Genießen Sie die fantastischen Aussichten in und um Oberhof.
Bei Bewegung in klarer Luft können Sie die einzigartige Mischung aus dem Farbenrausch der
Natur bestaunen.
Inklusivleistungen:
3x Übernachtungen im komfortablen Doppelzim
mmer
3x Frühstücksbuffet
3x Abendessen
1x Wanderkarte
1x All Inklusive Card
1x Gefüllter Rucksack für die Wanderung
Für erfrischende 111,–/Person im Doppelzimmeer
20,– Einzelzimmerzuschlag
Buchbar bis 31.08.2013 nach Anfrage auf Verfügbarkeit
Familienzimmer gegen Aufpreis, Verlängerungsnächte möglich.
Das Team vom Aparthotel Oberhof freut sich auf Ihren Besuch!
Eckardtskopf 1 u. 3
98559 Oberhof
Telefon +49(0)36842-2850
www.aparthotel-oberhof.de
Telefax +49(0)36842-21163
[email protected]
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
45
Fristen beachten!
Wer aufgrund eines Unfalls ganz oder teilweise invalide wird, muss
die Invalidität innerhalb einer Frist von 15 Monaten bei seinem
Versicherer melden, sonst geht er vielleicht am Ende leer aus. Die
Invalidität muss schriftlich von einem Arzt festgestellt werden. Die
Gültigkeit der 15-Monats-Frist für die Meldung einer Invalidität hat
der Bundesgerichtshof jüngst in einem Urteil bestätigt. Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein rät
Versicherungsnehmern einer Unfallversicherung daher, sich im
Ernstfall intensiv mit den Bedingungen in ihren Versicherungsverträgen auseinanderzusetzen, gegebenenfalls auch mit anwaltlicher
Hilfe. Wichtig ist es, sämtliche Belege der ärztlichen Behandlung
und notwendiger Reha-Maßnahmen zu sammeln, um sie der Versicherung vorlegen zu können. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, welche Fristen gelten, wenn Versicherungsleistungen
in Anspruch genommen werden sollen. Bei der Durchsetzung der
Ansprüche ist ein Fachanwalt für Versicherungsrecht behilflich. Er
vertritt Versicherungsnehmer im Ernstfall auch vor Gericht.
N
Haftungsausschluss: Die Inhalte dieser Seite wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt, trotzdem sind sie als allgemeine Hinweise zu betrachten.Wir übernehmen
keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit,Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten
Informationen. Zum Zeitpunkt des Verweises auf eine Internetseite waren keine illegalen Inhalte
auf dieser Seite erkennbar. Eine Vervielfältigung oder Verwendung der Inhalte auf dieser Seite in
anderen Publikationen ist nicht gestattet.
B
§L
Rechtsanwältin Bianca Lemm
Fachanwältin für Familienrecht
www.kanzlei-lemm.de
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Erbrecht,
Mietrecht, Vereinsrecht, Allg. Zivilrecht
Leipziger Str. 53 in 04838 Eilenburg
Tel. 0 34 23 - 75 89 98 6
Fax 0 34 23 - 75 89 98 7
E-Mail: [email protected]
Gern auch Termine bei Ihnen zu Hause.
Rechtsanwälte
SCHAEFER, BESECKE, HAUFFE & KOLL.
R ECHTSANWÄLTE P ARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT
Berlin
Hennigsdorf
München
Eilenburg
Leipzig - Eilenburg - Magdeburg
Leipzig
CARSTEN SCHÄFER
DR. STEFFEN HAUFFE
Rechtsanwältin Cathleen Voigt
· Arbeitsrecht
· Verkehrsrecht
Leipziger Straße 53
04838 Eilenburg
[email protected]
· Sozialrecht/Hartz IV
· Strafrecht/OWi
· Zivilrecht
· Familien- und Erbrecht
Tel. 0 34 23 / 70 66 70
Fax 0 34 23 / 70 66 710
Internet: www.pbwg.de
- Rechtsanwälte Alle Fachgebiete
Eilenburg: Dr.-Külz-Ring 06 · Tel. 0 34 23/70 65 48 · Fax 0 34 23/70 65 50
Das neue Punktesystem
Am 16.05.2013 hat der Deutsche Bundestag die geplanten
Veränderungen im Flensburger Punktesystem beschlossen.
Folgende Änderungen soll es danach voraussichtlich
ab 01.02.2014 geben: Künftig werden Verstöße nur mit
1, 2 oder 3 Punkten geahndet. Einen Punkt gibt es für
sog. schwere Verstöße, z. B. wenn man innerorts mehr
als 20 km/h zu schnell gefahren ist. Zwei Punkte gibt es
für besonders schwere Verstöße, z. B. Rotlichtverstöße,
Drängeln. Drei Punkte werden für Straftaten, z. B. Unfallflucht fällig. Der Führerschein wird bereits entzogen,
wenn man insgesamt 8 Punkte „gesammelt“ hat. Das
geht jedoch nicht ohne Vorwarnung. Vielmehr wird man
bei einem Punktestand von 4 – 5 Punkten informiert und
ermahnt. Erreicht man 6 – 7 Punkte, wird man verwarnt
und zu einem Fahreignungsseminar aufgefordert. Die
bereits eingetragenen Punkte werden umgerechnet,
wobei nur diejenigen Verstöße berücksichtigt werden, die
sicherheitsrelevant waren. Das wird zur Folge haben, dass
manche Punkte, die bisher eingetragen waren, wegfallen,
weil der Verstoß eben nicht sicherheitsrelevant war.Auch
die Verjährung der Punkte wird neu geregelt. Jeder Punkt
verjährt zukünftig separat. Einträge der Kategorie 1 (ein
Punkt) verjähren nach 2,5 Jahren, Einträge mit 2 Punkten
nach fünf Jahren und Einträge der höchsten Kategorie,
also 3 Punkte nach 10 Jahren. Bekommt man wegen
4 bis 5 eingetragenen Punkten eine Ermahnung, so hat
man auch zukünftig die Möglichkeit, Punkte abzubauen,
wenn man freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht.
Hiermit kann man 2 Punkte abbauen, allerdings nur
einmal in 5 Jahren. Da die nicht sicherheitsrelevanten
Ordnungswidrigkeiten zukünftig nicht mehr mit Punkten
geahndet werden, werden die Buß- und Verwarngelder
deutlich steigen. Das Fahren in einer Umweltzone ohne
die entsprechende Plakette oder Ausnahmegenehmigung
wird künftig z. B. 80,00 € kosten, statt bisher 40,00 €.
Einen Punkt gibt es dafür aber nicht mehr.
R E C HTSAN WA LTSKA NZLEI
Karl Heinz Lehmann
Carmen Schmidt
Anett Weber
Silvia Reinhard
zugleich Fachanwalt
für Verkehrsrecht
weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
Strafrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht
Verkehrsrecht
Erbrecht
Wirtschaftsrecht
Steuerstrafrecht
- in Anstellung Sozialrecht
Familienrecht
Mietrecht
- in Bürogemeinschaft Fachanwältin
für Familienrecht, Mediatorin
Z s c h e r n g a s s e 2 · 04509 D el i tzs ch · P o s tf ach 1229
Te l. 0 3 4 2 0 2 / 5 2 8 80 o der - /5 28 88 · F ax - /5 28 83
We b : le h ma n n - re in h a rd .c o m , E- M ai l : i nf o @ l ehm ann- rei nhard.co m
N 46
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
$!&#&
'464: 94@ &4:41
3
4>143>:29 0
29 :434 029 0
4?
!
4 ':4 34 <@601>4
$!0
.'4:24
6. ,,(
.8B> ,G1 8GGDB B>1 28>"
H>> < G>DD;C> ,;C>D
2 26 =5;8 68 "888
+"%
.8B> 489>C8@> (>>F3>
2868 8A2
38 ;8A=5;8 )88!
368 2
B;298 )68
+"%
A .8B> 8H9B < H <8 . 2>G
2B3
: *28B068 0385?
23 %
& .8B> 0D>"G3>"8C
+C>D1 $8D1 %>;F8 $>G
2?9
- 5;8B- 8=68A38:- (068;8=B)@ 2- =:8
+"%
.8B> $D1 HD D (@D>G8<
(
6 B 6=8 $688 B= A5;25?- *88A
>8 6 =8A "88+;#@@@
+"%
& .8B> >;C> $D>GB>9DB>
&682A6- )82 6 5;2
%
.8B> ,88G8< !D>9>> !>9>>
88A8 ;2B8 2 "8A 6 )22
=B %! 6885? 8
5;A26 2?8=5; 8B3
:
+"%
# .8B> > ,;C88G< >D %8>G>9D
)5;A
5;88 *==88 )@ A2=8 8=3
: 2=8
;A A2 AB2 (=
8=;
+%
.8B> =8CD- C;C ' DH
,;C88G<
)2
5;A832; )5;22A632; AA82A32; 8=3
: 6888
+%
& .8B> @ <> ,;C9;C> D>98C
45;A8 2; *3;A8 26 )5;
8=86
&385;238
+"%
(,
.8B> D> ,>D>H8F <8 B3> > :>>D;C
=83A=5;8 265;298 6 ?
A
8AA8 38
8685?8
+"%
# .8B> 8G3 DH +>D;C <> >D8><>
)=A82!5;2A828 2
82A '22
2A A
=B .=5;:2
"29
+"%
.8B> > DB> ,3<> :>>D;C
"2A2!5;2AB28- /;888$2=2A2? $5?38:8- )A8=8
+%
.8B> G>9D>G C> .8>
=30;8A8 A8- 25;8=- :A5?8)2A3
:
+%
.8B> .DG D> 8 <>H DG<>9;C
,0:A=5;8 *A8 =5;8 *=A 6 )06=A
+"%
.8B> >B>>D> /G89H>
D .DG
'=2A 1
:=8 42A 2
82A *2;8=B8 *2A
+%
'$
,
6 .8B> $D 0GG<8H@ >>B
==5;8 10:8 = )068:A26- /2A8 6
$68:A26
)%
? .8B> ,;CG8< B8<D> %8
< G
"= 68 =:= 68 5;8=8=5;8 2;8
B 068A26 = /2AA=
%
.8B> D@>G>@@> D <> ,;C>D
4D;C> $ G8; < $8>C
"%
.8B> DB>1 $;C < B@8
2==8868 )5;8=8 8:8A 68 )
8A2=8
""%
& .8B> 8H@98CH8DF
D <> ,;C>D
"= ?262B932; =88 (;32;
%
# .8B> =8CD- C;C &
> ,;C>D<>D> HD & 43B>
A25=8!8! 6 8=2!8!)85?8288- 82AA=32; 6
"!A25!8
"%
$
*
$,
.8B> E<> %>B> <
);CD@@ <> DB>
2=:8 $2
8A83=8 = 8=8B 68
5;8 (8=8=8A8 68 /8A
)"%
.8B> %8>G>9D %>B>
(8=8 = >6A26 B= 8=8 68 388=!
6
5?868 2;85?8 68 /8A
+%
.8B> ,3<;C><>
A2: 5; B6 8A "
AA 8A
2 5; $8 =:;A26 6=3
:;
)%
.8
B8 )BA26 "8A8 )5?;AB
%
$,
$
,(
6 .8B> 8D;C> >G>G>
?- 8- => 6 (23 8A
28 92328 )5;;8=
23 %
6 .8B> 8D> +<>D>
= ?A8=8 26 90 8=8 :8 ,A2
3
23 %
.8B> )8D < H <> D@@>GH
"= $8 2B8- )257 8
- "22==88A
6 .82=AA8
23 ""%
.8B> )>;>
':4 10
294 :29 @ :29 <.@@4 : 70::44 ' 6. ':4?
$,
.8B> G8;D>">1 $8>C
< <D> ,;C>D> G>
8B382
3868 265;298 6
8A83=8=5;8 2;92;8
=%=?
82
8- (
=AA- 2B2:
8- =:&2:8- 65;8!)5;A
5;- "%
# .8B> ,3<DG < <D> GHD>
"82 AB=8
692; )8=8 AB 28A
; 8
+"%
# .8B> 8<8>> < <D> )>G>
%<D8GD>
.886=:- .82- 8:2B- )=B=8-*8!)88
23 +"%
.8B> 8<8>> D>D $><D>8> .8H HD G>9GD;F
= )05? "=8AB88 2 68 A
98
68 A8
23 %
*# .8B> D> ;C> ,>>
(9>D8GD>
2: "2::=8- :28 )88- B8 )8826288
23 +"%
# .8B> .F88 D>D
552- A8- )=82- )2 =B=:2;=2=!/8=28- '=2
23 +%
*# .8B> GH>DD>8 3>H $8; 5> <7
"68 08- "88 6 )8
23 "%
.8B> +H <D> >DB> ,8<
8= 2;2
868 85;=5;8
"+%
#*
.8B> >GG8 8GD8 D8GD>D;C> H>D>
'B8>=- $828A- B2A9=?08- (B- A8
23 "%
6 .8B> ,DDGD>
<2 *2A 68 *8B8A = :=:8 22=2 )2?
*2B=2
"%
>>4 &4:4 @: 0>14: := 3= 4> 6>.74 :4 :@ 0<
4>>4 00>7 1429:414=
-4:44 7414 29
74 : ;434@ &4:41.? $! )$*&' :014:4 0 34 16094>>4 :3 4>143>:29?
,47>4:294 ':4 143:7 4 %4:4:
7,49>:?
$<0 )
@1 = -:410294 '04 8" '= -434> )4>46 ( "/ 5# "" )4>460 ( "/ "" "
,444 : .14 /" &4:41. : )9.:74+ '0294+ '029490> 3 0341
7 34 ':4 44 4
4 -:400>7 @: :4>4 -4:9029 3 ':>44&4:4 0?
*,($
*
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
47
Achtung!
Landfleischerei Henry Schreiber
Unser Geschäft bleibt vom
13.07. - 31.07.13
N
Fachmann
vor Or t!
Sicherheit und
Kommunikation
Ihr Fachmann vor Ort
Ab 01.08.2013 sind wir wieder
mit neuen Öffnungszeiten für Sie da.
Lindenstr. 16 · 04838 Zschepplin/OT Oberglaucha
Öffnungszeiten: Do, Fr 13 - 18 Uhr
NEU!
Sa
8 - 12 Uhr
Tel. 03 42 43/2 92 62
Fax 03 42 43/2 95 94
ALARMANLAGEN
geschlossen.
Palm Sicherheitstechnik RAUCHMELDER
04838 Eilenburg
BRANDMELDEANLAGEN
Winkelstr. 6
Tel.: 03423 /7 58 45 0
Fax: 03423 /7 58 45 28
[email protected]
www.palm-sicherheitstechnik.de
VIDEOÜBERWACHUNG
WARTUNG GEM. DIN 0833
Torgau-Kultur e.V.
präsentiert Open Air
THE ATE RS OM M E R
SCHLOSS HARTENFELS
Sa, | 03.08. | 20:00 Uhr | 15,- / 17,- / 23,- The Black Rider - Grandioser Freischütz
Musical nach Tom Waits, Bayerischer Theaterpreis 2012!
Mit dem Torgauer Hilmar Henjes in der Hauptrolle!
Wiedereröffnung nach Umbau
Hochzeitsträume ~ Perückenservice ~ Kosmetik
Friseur uchs
Anlässlich unseres 20-jährigen Firmenjubiläums möchte sich
das gesamte Team bei all unseren treuen Kunden,
Freunden und Bekannten für das Vertrauen und
die vielen Glückwünsche bedanken.
Fr, | 09.08. | 20:00 Uhr | 9,- / 15,- Ossimisten Wessimisten - Musical über Torgau mit Live-Musik
Von den Jahrhundertfluten,
dem Friedenschwur & Luthers Wirken
Uraufführung, Landesbühnen Sachsen, bodytalk, Torgau-Kultur e.V.
So, | 11.08. | 15:00 Uhr | 8,- / 10,- / 16,- Bibi Blocksberg - Kinder- und Familienmusical
Ab 3 J., Cocomico Theater
Karten-Hotline Kulturhaus: 0 34 21-90 35 23, TIC Torgau: 0 34 21-7 01 40
+ alle bek. VVK-Stellen, www.eventim.de, www.kulturhaus-torgau.de
N 48
Amtsblatt Eilenburg, 05.07.2013
Fachmann vor Ort
. *!* (( %(.2 $,( $+((.&,(/#
5# . 3 C ? F ! !<
3 ? :! 6</%$, 3 >$<FHI +
C !-.
* /! # /
* 6#6#)<6
$
* F$ /6>0 1<L<F"
* 6
* E-
* 5% 8- /8E K/ 8 E- , I,B
* % >
( 2$
+(%
- C ? F ,' 6>5L D J F(F
(**(0/ $,(.
) -
#)
$$(
" 1(.('( $,1+ ,DD & ($2%($+ '( .$.(+ ,7D' & $*(. 7 ? $$( ' @ ; &
&,1$( ,'7D' & ($1(,(%($+ ,7 & **(0.( $,(. 4 11.$ +(%'( 4 ($
%(.++(%!, ; & $*(. %(. .$.(+ 7,; &
5 / 8?/2 1 896<> %<E 'D0 E- - / 5 89 <
I , A I : % J % ,
=! ( . ' . D . 'D 2C0<5<
. D ( K
IC K58B A, 7D(07B, 5%% 3
G 00, F """, ,,
0
F C ? :AACI/G:CA,
" $
##
#
!
!