Ausgabe 10/2012 vom 11. Mai 2012

Transcrição

Ausgabe 10/2012 vom 11. Mai 2012
AmtsBlatt
der Stadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen sowie
■ Jahrgang 22
des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West und der Gemeinden Doberschütz,
Freitag, den 11. Mai 2012
Jesewitz, Laußig, Zschepplin
Nummer 10
Kurzinfos
■ Die Stadtverwaltung
informiert
Seite 3
Eilenburger Vereine
und Verbände
Seite 11
Mitteilungen städtischer
Unternehmen
Seite 16
■ Öffentliche
Bekanntmachungen
Seite 17
■ Landkreis Nordsachsen
Mitteilungen
Landratsamt
Seite 19
Mitteilungen
Gemeinden
Seite 24
U18-LÄNDERSPIELE
Deutschland - Russland
SPIEL 1: DIENSTAG, 22. MAI 2012, 18:00 UHR • STADION AM BAD, WESTSTRASSE,
04420 MARKRANSTÄDT
Kartenvorverkauf: Geschäftsstelle Stadion Am Bad, Am Stadtbad 30, 04420 Markranstädt I Bürgerrathaus, Markt 1, 04420 Markranstädt I Sporthaus Am Ring, Ranstädter Steinweg 6, 04109 Leipzig
SPIEL 2: DONNERSTAG, 24. MAI 2012, 17:00 UHR •
ILBURGSTADION, HAINICHER AUE 1A, 04838 EILENBURG
Kartenvorverkauf: Sparkassen-Fußballzentrum-Eilenburg, Hainicher Aue 1a, 04838 Eilenburg (Mo. Do. 08:00 - 11:00 Uhr) I Gaststätte Kartoffelsack, Puschkinstraße 25, 04838 Eilenburg I MuseumsShop, Eilenburg-Mitte, 04838 Eilenburg I Getränkeladen Fickert, Bergstraße 51, 04838 Eilenburg
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Lesen Sie weiter auf Seite 13.
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Ärztebereitschaft über Rettungsleitstelle Delitzsch
Tel.
03 42 02/5 41 77 oder 1 92 22
Notruf Polizei:
Notruf Feuerwehr und Schnelle Medizinische
Hilfe::
Obdachlosenunterkunft
0 34 23/70 94 66
110
112
Stadtwerke Eilenburg
In der Sydowstraße 1 finden Sie die Abteilungen
Stromversorgung
(für die Netzgebiete der Stadt Eilenburg, Hainichen und Wedelwitz)
Rufbereitschaftstelefon:
68 74 41
Gasversorgung
Rufbereitschaftstelefon:
01 72/5 62 50 93
in der Ernst-Mey-Straße finden Sie die Abteilung
Fernwärmeversorgung
Rufbereitschaftstelefon:
01 73/3 94 30 66
Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen
Bei Störungen in der Wasserversorgung im Gebiet Eilenburg ist die Servicestelle
Eilenburg zuständig.
Bereitschaftsnummer:
68 55 93
Abwasserzweckverband „Mittlere Mulde“
24-Stunden-Service über Funktelefon
01 72/7 92 02 19
EWV - Eilenburger Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft
Bereitschaftstelefon
Klempner
30.04.2012 - 28.05.2012
Fa. Hillscher
01 77/3 31 56 66
Elektriker
30.04.2012 - 28.05.2012
Fa. Hillscher
01 77/3 31 56 66
Außerhalb der Bürozeiten gilt folgende Bereitschaftsnummer für unsere
Hausmeister: 01 77/6 81 60 50.
WGE - Wohnungsgenossenschaft Eilenburg eG
Bereitschaftstelefon
01 73/3 90 63 86 (nur in Havariefällen)
Apothekenbereitschaft
11.05.2012
12.05.2012
13.05.2012
14.05.2012
15.05.2012
16.05.2012
17.05.2012
18.05.2012
19.05.2012
Germania-Apotheke, Wettiner Platz 2, 04808 Wurzen, 0 34 25/92 25 59
Schloss-Apotheke, Schlossplatz 9, 04827 Machern, 03 42 92/7 79 50
Berg-Apotheke, Ferdinandstr. 4, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 52 02
Stadt-Apotheke, Domgasse 1, 04808 Wurzen, 0 34 25/92 00 71
Apotheke am Markt, Beuchaer Str. 1, 04821 Brandis, 03 42 92/7 39 80
Engel-Apotheke, Torgauer Str. 18, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 35 10
Ringelnatz-Apotheke, Dr.-Külz-Str. 3, 04808 Wurzen, 0 34 25/85 20 10
Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 76 89
Apotheke am Stadtpark, Geschwister-Scholl-Str. 5, 04808 Wurzen,
0 34 25/92 50 00
20.05.2012
21.05.2012
22.05.2012
23.05.2012
24.05.2012
25.05.2012
26.05.2012
27.05.2012
Löwen-Apotheke, Rinckartstr. 1, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 23 56
Adler-Apotheke, Leipziger Str. 13, 04821 Brandis, 03 42 92/7 30 67
Hirsch-Apotheke, Leipziger Str. 53, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 47 25
Adler-Apotheke, M.-Luther Str. 21, 04808 Wurzen, 0 34 25/92 34 57
Linden-Apotheke, An den Linden 1, 04808 Hohburg, 03 42 63/4 13 55
Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 36 17
Germania-Apotheke, Wettiner Platz 2, 04808 Wurzen, 0 34 25/92 25 59
Schloss-Apotheke, Schlossplatz 9, 04827 Machern, 03 42 92/7 79 50
Folgende Apotheken haben Sonnabend, den 12.05.12 von 8 bis 12 Uhr geöffnet:
Eilenburg Ost
Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, Tel.: 60 36 17
Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, Tel.: 60 76 89
Eilenburg Mitte
Engel-Apotheke, Torgauer Str. 18, 04838 Eilenburg, Tel.: 0 34 23/60 35 10
Folgende Apotheken haben Sonnabend, den 19.05.12 von 8 bis 12 Uhr geöffnet:
Eilenburg Ost
Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, Tel.: 60 36 17
Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, Tel.: 60 76 89
Eilenburg Mitte
Hirsch-Apotheke, Leipziger Str. 53, 04838 Eilenburg, Tel: 03423/604725
Folgende Apotheken haben Sonnabend, den 26.05.12 von 8 bis 12 Uhr geöffnet:
Eilenburg Ost
Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, Tel.: 60 36 17
Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, Tel.: 60 76 89
Eilenburg Mitte
Löwen-Apotheke, Rinckartstr. 1,
04838 Eilenburg, Tel.: 0 34 23/60 23 56
Tierärztlicher Bereitschaftsplan für den Bereich Eilenburg
Die Nachtbereitschaft an Wochentagen wird vom Bereitschaftsdienst des vorangegangenen Wochenendes abgesichert.
12.05. - 13.05.2012
DVM Völz, Zschepplin, Alte Dübener Str. 16, Tel. 0 34 23/60 09 25,
Funk: 01 72/6 80 37 50
DVM Westermeyer, Doberschütz, Querweg 8, Tel. 03 42 44/5 03 85
Dr. Carola Schweitzer, Bad Düben, Ringstraße 24, Tel./Fax: 03 42 43/2 26 11,
Funk: 01 72/3 55 10 37
Kleintiersprechstunde: Samstag 10.00 - 12.00 Uhr
19.05. - 20.05.2012
Dr. Wolf, Taucha, Davidstraße 13, Tel. 03 42 98/6 83 19,
Funk: 01 72/3 55 54 38
DVM Enick, Bad Düben, Mühlstraße 5, Tel. 03 42 43/2 25 71,
Funk: 01 71/6 56 87 51
DVM Agnes Telligmann, Kurt-Bennewitz-Straße 25, 04838 Eilenburg,
Tel.: 01 72/1 31 04 75
3
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
■
Anmeldung zur Teilnahme am 18. Stadtfest 2012 in Eilenburg zur
nichtgewerblichen Nutzung einer Standfläche
Name, Vorname:
Telefon:
Firma/Verein:
Handy:
Anschrift:
E-Mail:
Ich miete eine Standfläche
Breite:
Standortwunsch:
Stromversorgung gewünscht?
am Freitag
am Samstag
am Sonntag
08.06.2012
09.06.2012
10.06.2012
m/Tiefe: m
zutreffendes bitte ankreuzen
Teilnahmebedingungen für Teilnehmer ohne gewerbliche Nutzung des Standes
1. Die Nutzung der genehmigten Standfläche für nichtgewerbliche Standbetreiber ist kostenfrei. Die Gestaltung einschließlich Standbeschriftung und Möblierung obliegt dem Standbetreiber, ist jedoch nur einvernehmlich mit der Stadtverwaltung Eilenburg möglich; diesbezügliche
Entscheidungen der Stadtverwaltung wird der Standbetreiber anerkennen. Parteienwerbung bzw. politische Werbung am Stand ist verboten.
2. Die Anmeldung ist verbindlich. Eine Nichtinanspruchnahme erfordert eine Abmeldung bis spätestens 15.05.2012.
3. Die Stadtverwaltung entscheidet über die Teilnahme und die konkrete Standfläche. Der Standbetreiber erhält eine schriftliche Mitteilung über
eine zugeordnete Standfläche.
4. Der Standaufbau erfolgt am Freitag bis 18 Uhr, am Samstag bis 9 Uhr, am Sonntag bis 10 Uhr. Nach dem Aufbau des Standes sind sämtliche Autos außerhalb des Festgebietes abzustellen.
5. Der Standabbau ist möglich am Samstag ab 18 Uhr und Sonntag von 17 Uhr bis spätestens 18 Uhr.
6. Für den gesperrten Bereich der Festfläche sind bei Bedarf Einfahrgenehmigungen vom Standbetreiber im Bürgerbüro der Stadtverwaltung
Eilenburg zu beantragen.
7. Das Risiko für die Standelemente trägt der Standbetreiber.
8. Elektro-Anschlüsse können nur im Ausnahmefall und nach vorhandener Möglichkeit gewährt werden. Sie sind separat zu bezahlen. Ein Anspruch besteht nicht.
9. Die Reinigung des Standes obliegt dem Standbetreiber.
10. Alle Video- und Rundfunkgeräte, die zur Veranstaltung genutzt werden, müssen der Stadtverwaltung angezeigt schriftlich werden, damit eine
Sammelbestellung an die GEMA möglich ist. Bei Nichtanmeldung muss der Standbetreiber die entsprechende Gebühr selbst abführen.
11. Der Standbetreiber ist selbst für alle Schäden, die Dritte durch dessen Tätigkeit oder durch seinen Stand erleiden, haftpflichtig.
12. Zusagen der Stadtverwaltung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erteilt sind.
Mit der Einsendung der unterzeichneten Anmeldung erkennt der Standbetreiber die vorstehenden Teilnahmebedingungen an.
✁
Datum: ...........................
rechtsverbindliche Unterschrift: ...................................
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Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Begeisterte Teams gesucht
zum Drachenbootrennen am 10. Juni 2012 ab 13 Uhr auf der Mulde im Rahmen des 18. Stadtfestes in Eilenburg
Allgemeine Informationen:
Ausrichter:
RVD Dragon ONE/Drachenbootteam Dessau
Datum:
10. Juni 2012
Ort:
Mulde Eilenburg
Zeit:
ab 13.00 Uhr Wettbewerb
ab 11.30 Uhr Vorbereitung der Teilnehmer
Rennklasse:
Mixed
16 Sportler, davon mindestens 4 Frauen
Anmeldeschluss:
30. Mai 2012
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Einverständniserklärung
Teilnehmer
Nachname:
…………………………………………………
Vorname: …………………………………………………
Geburtsdatum:
…………………………………………………
Anschrift: …………………………………………………
Erziehungsberechtigter
Nachname:
…………………………………………………
Vorname: …………………………………………………
Anschrift:
…………………………………………………
Telefonnummer:
Handy:
…………………………………………………
E-Mail:
………………………………………
…………………………………………………
Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Teilnahmebedingungen und die Sicherheitsbelehrung für die Teilnahme meines Sohnes/meiner Tochter am Drachenbootrennen am 10.06.2012 im Rahmen des Stadtfestes in Eilenburg an.
Eilenburg, …………………
………………………
Unterschrift
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Drachenbootrennen im Rahmen des Stadtfestes in Eilenburg am 10.06.2012
Teilnahmebedingungen
1. Die Meldeliste und die Teilnahmebedingungen
müssen komplett ausgefüllt und unterschrieben spätestens 15 Minuten vor dem ersten
Start beim Veranstalter abgegeben werden.
2. Zu einem Rennteam gehören 16 Sportler/
innen, davon mindestens 4 Frauen. Mit Ersatzpaddlern dürfen pro Team 25 Teilnehmer
gemeldet werden.
3. Die Teams sind für das rechtzeitige Einfinden
am Start selbst verantwortlich.
4. Den Anweisungen des Stegpersonals und der
Steuerleute ist unbedingt Folge zu leisten.
5. Die Rennen werden mit „Are you ready - Attention-Go“ gestartet und mit einem Tonsignal oder durch Kommando des Steuermanns
beendet.
6. Über den Ausgang des Rennens entscheidet
das Zielgericht.
7. Protest kann bis 15 Minuten nach dem Rennen schriftlich beim Veranstalter eingelegt
werden. Für die Entscheidung über den Protest tritt eine Jury, bestehend aus dem Veranstaltungsleiter, dem Kampfrichter des Ren-
nens und dem Schriftführer zusammen. Es
kann Bildmaterial des Veranstalters genutzt
werden.
Die Jury entscheidet sofort. Die Entscheidung
der Jury ist unwiderruflich.
8. Mit seiner Unterschrift auf der Meldeliste
erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Für Minderjährige hat ein Erziehungsberechtigter zu unterschreiben.
Sicherheitsbelehrung
1. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung
gegenüber Transportschäden, Diebstahl und
anderen Gefahren während der Veranstaltung. Der Haftungsausschluss gilt nicht für
Schäden, die durch vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten des Veranstalters entstehen. Dies gilt nicht bei Ansprüchen wegen
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, hier haftet der Veranstalter für jegliches
Verschulden, auch seiner Erfüllungsgehilfen.
2. Den Anweisungen des Organisationspersonals ist Folge zu leisten.
3. Jeder Teilnehmer erklärt, dass er 200 m in
Sportbekleidung schwimmen kann.
4. Jeder Teilnehmer erklärt, dass er körperlich in
der Lage ist, am Wettbewerb teilzunehmen.
5. Für die Teilnahme von Personen, die das
18. Lebensjahr nicht vollendet haben, muss
die schriftliche Einverständniserklärung einer
erziehungsberechtigten Person vorliegen. Für
alle Teilnehmer oder Mitfahrer gilt ein Mindestalter von 16 Jahren.
6. Das Organisationspersonal ist berechtigt,
Personen, die körperlich nicht in der Lage
sind, die Teilnahme am Wettkampf zu untersagen.
7. Im Falle einer Kenterung gilt: Menschen vor
Material.
8. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Sicherheitsbelehrung zu unterschreiben. Mit der
Unterschrift auf der Meldeliste erkennt der
Teilnehmer die Sicherheitsbelehrung an. Für
Minderjährige hat ein Erziehungsberechtigter
zu unterschreiben. Für die Vollständigkeit ist
der Teamcaptain verantwortlich.
9. Das Tragen von Rettungswesten oder
Schwimmhilfen mit entsprechender Eignung
ist Pflicht.
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Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
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Verkehrsbeschränkungen zum Stadtfest 2012
Einfahrtgenehmigungen
Die erforderlichen Einfahrtgenehmigungen für das gesperrte Stadtfestgebiet sind ab sofort im Bürgerbüro erhältlich. Wir danken für Ihr Verständnis!
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg
und des Landkreises Nordsachsen
Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen
für alle Haushalte kostenlos.
- Herausgeber: Große Kreisstadt Eilenburg,
Telefon: 0 34 23/65 21 25, Fax: 0 34 23/60 16 12, Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau,
Schloßstraße 27, Telefon: 0 34 21/7 58-10 14, E-Mail: [email protected],
- Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
04916 Herzberg, An den Steinenden 10,
Telefon: (03535) 4 89-0, Telefax: (03535) 4 89-1 15,
Fax-Redaktion: (0 35 35) 4 89-1 55
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Der Oberbürgermeister der Stadt Eilenburg,
Herr Wacker der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr
Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt
- Verantwortlich für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
vertreten durch den Verlagsleiter Ralf Wirz
- Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Dagmar Schaaf,
Telefon: 0171/4144032
IMPRESSUM
Sehr geehrte Anwohner und Besucher,
wir möchten Sie auf folgende Verkehrseinschränkungen (Sperrungen oder Haltverbote) während des
Stadtfestes vom 8. bis 10. Juni hinweisen und bitten um Beachtung.
Haltverbotsbeschilderung:
Ort
Zeitraum
Sperrung Parkplatz Nordring
ab 05.06., 8 Uhr bis 11.06., 16 Uhr
Sperrung Parkplatz Nikolaiplatz
ab 08.06., 12 Uhr bis 09.06., 22 Uhr
Sperrung Bernhardistraße
ab 07.06., 13 Uhr bis 11.06., ca. 8 Uhr
(Abschnitt Marktkreuzung bis
Nordring, einschl. Kreuzungsbereich Kleine und Große Mauerstr.)
Sperrung gesamtes Stadtfestgebiet
Kreisverkehr Leipziger Str. bis
08.06., 8 Uhr bis 10.06., 20 Uhr
Torgauer Str. (Ecke Dr.-Külz-Ring),
einschl. Rinckartstr. zw. Marktkreuzung und Nikolaiplatz
(Ausfahrt Parkplatz)
Stand: 04.05.2012
Eingereichte Manuskripte erheben keinen Anspruch auf Veröffentlichung bzw. Vollständigkeit.
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag
zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und
unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste.
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder
anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein
Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche,
insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
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Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Programmheft
zum Stadtfest erhältlich
Das Programmheft zum Stadtfest ist ab sofort
erhältlich unter anderem im Bürgerbüro im Rathaus, im Museumsshop und im Bürgerhaus.
Außerdem steht es unter www.eilenburg.de auf
der Stadtfestseite als PDF-Version zur Verfügung.
Bürgerbüro bleibt
am 19. Mai geschlossen
Am Samstag, dem 19. Mai bleibt das Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eilenburg geschlossen.
Die Mitarbeiter des Bürgerbüros stehen Ihnen ab Dienstag, den 22. Mai 2012 wieder
zu den gewohnten Sprechzeiten (Dienstag Donnerstag 9 - 18 Uhr, Samstag 9 - 12 Uhr)
zur Verfügung.
Einladung zum
Kindertag
Am 1. Juni 2012 startet in der Kita „ Bärchen“
eine große Kindertagsparty.
Ab 14.00 Uhr wird der Liedermacher Jürgen Denkewitz mit euch singen und tanzen.
Danach gibt es auf dem Gelände der Kita allerlei
Überraschungen für die Kinder.
Für alle interessierten Kinder und Eltern der Stadt
findet im Haus eine Ausstellung über den Alltag
der Bärchen statt. Auch die Räumlichkeiten können an diesem Tag besichtigt werden.
Wir freuen uns auf euch,
das Team der Kita Bärchen.
Versteigerung voller Erfolg
Alle zur Versteigerung durch das Bürgerbüro angebotenen 41 Fahrräder konnten am 1. Mai zum
Tag der offenen Tür der Eilenburger Feuerwehr
durch den Auktionator Mathias Gürke unter den
Gummihammer gebracht werden. Für 85 Euro
wechselten gleich zwei Räder im Doppelpack und
ein Kinderfahrrad für sogar nur vier Euro die Besitzer. Auch die angebotenen Schmuckstücke fanden zum großen Teil neue Interessenten. Insgesamt konnten 1.200 Euro eingenommen werden.
Bereits zum fünften Mal veranstaltete das Fund-
büro, das im Bürgerbüro ansässig ist, eine Versteigerung, bei der nicht abgeholte Fundstücke an
den Mann oder die Frau gebracht wurden.
Ein Dank geht an dieser Stelle an Mathias Gürke
und an die Feuerwehr Eilenburg für ihre Unterstützung.
Unter www.eilenburg.de - Bürgerbüro - sind alle
aufgefundenen Schlüssel, Handys, Brillen usw.
aufgeführt. Wer also etwas vermisst, sollte im
Bürgerbüro nachfragen oder aber auf der Homepage der Stadt nachschauen.
Streicher sind klasse - Konzert im Bürgerhaus
Am 4. Mai fand zum zweiten Mal ein Konzert der
Streicherklassen der Grundschulen Taucha „Am
Park“ und der Grundschule Berg Eilenburg statt.
An beiden Schulen wird im Musikunterricht das
Projekt „Klassenmusizieren“ durchgeführt mit
den Außenstellen der Musikschule „Heinrich
Schütz“ in Taucha und Eilenburg.
Die zahlreichen Gäste konnten sich von den tollen Klängen der Streichorchester beider Schulen
überzeugen.
Besonders beeindruckend waren die solistischen
Beiträge ehemaliger Schüler, die nach dem Projekt ihre Instrumentalausbildung an der Musikschule fortgesetzt haben.
An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich
für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen
Jahren bei allen Beteiligten bedanken!
7
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
■
Blumen und Prämien für das Ehrenamt in Eilenburg 2012
Anlässlich der jährlichen Vereinsehrung würdigte
Oberbürgermeister Hubertus Wacker am 27. April
im vollbesetzten Saal des Bürgerhaus von Eilenburg, ehrenamtliche Leistungen von Bürgern der
Stadt und des Umlandes von Eilenburg.
Eingeladen waren die Vereinsvorsitzenden und
besonders verdienstvolle Mitglieder von Vereinen, die in Eilenburg aktiv sind. Als Ehrengäste
wurden Vertreter aller Stadtratsfraktionen, die
Präsidentin des Kreissportbundes und die Vorsitzende der Ortsteile von Eilenburg begrüßt. In
seiner Rede erinnerte Hubertus Wacker an besondere Höhepunkte des Vereinslebens im vergangenen Jahr. Besonders betonte er, dass die
Vereine unverzichtbar für die Lebensqualität in
Eilenburg sind. Dabei dankte er vor allem den
anwesenden Vereinsvorsitzenden verbunden mit
der Bitte, auch unseren Kindern und Jugendlichen
die ehrenamtliche Tätigkeit nahe zu bringen. In
der anschließenden Auszeichnungsrunde wurden besonders herausragende Leistungen im
Ehrenamt vorgestellt, wobei die persönlichen
Leistungen der jeweiligen Person bzw. des ausgewählten Vereins konkret erläutert wurden.
Auszeichnungen im Bereich Soziales erhielten
Norbert Britze für seine sehr gute Arbeit als Vorsitzender des Blinden- und Sehbehindertenverbandes und Katrin Hengst für ihr umfangreiches
Engagement im Notfallseelsorge-/Kriseninterventionsteam des DRK. Vom Bereich Kultur wurden
der Leiter des Fanfarenzuges, Fred Falkenberg
für sein langjähriges Engagement und Wolfgang Stein für seine intensive Arbeit im Eilenburger Geschichts- und Museumsverein geehrt.
Für eine sehr beeindruckende Entwicklung und
hervorragende Leistungen in den vergangenen
der Chöre
des Martin-Rinckart-Gymnasiums
Eilenburg
Mittwoch, 06.06.2012,
19.00 Uhr,
in der Mensa unserer Schule,
Hochhausstraße 49
Einlass: ab 18.30 Uhr
Eintritt: 2,- €,
Schüler unserer Schule 1,- €
Jahren bekam der von Lena Ruddies künstlerisch
geleitete RinckART e. V. eine Auszeichnung. Ein
besonderes Dankeschön konnte Karsten Bäßler für jahrzehntelange Trainertätigkeit beim
VfB Eilenburg entgegennehmen. Der erst 2008
entstandene Schwimmsportverein Eilenburg
konnte unter der Leitung von Kathrin und Tilo
Niedermanner einen rasanten Mitgliederzuwachs
und gute sportliche Erfolge verzeichnen und wurde deshalb prämiert. Als Mitglied des THW viele
Stunden wöchentlich tätig und für viele Einsätze
bekam Jörg Schabehorn den Dank des Oberbürgermeisters.
Eine außergewöhnliche Auszeichnung erhielt
Rolf Löhr, der sich seit über 60 Jahren im Rassegeflügelzuchtverein betätigt und jahrelang Vorstandsmitglied war. Für 120-jährige aktive Vereinstätigkeit konnte der vom Vorsitzenden Günter
Bierbach geleitete Rassekaninchenzuchtverein
S 796 Eilenburg-Berg Blumen und eine Geldprämie entgegennehmen. Anerkennung durch
herzlichen Beifall erhielten ausnahmslos alle
Ausgezeichneten auch durch die anwesenden
Vereinsvertreter und Ehrengäste. Im Anschluss an
die Ehrungen konnten sich alle Gäste an einem
hochwertigen und vielseitigen Büfett stärken. Der
Abend fand seinen Ausklang mit Tanzmusik, was
von vielen Anwesenden genutzt wurde. Unterbrochen wurden die Tanzrunden mit zwei sehr anspruchsvollen Präsentationen der Tanzgruppe Eilenburg und einer atemberaubenden Feuerschau
zu Tangomusik.
Rege Gespräche zwischen den doch sehr unterschiedlichen Vereinen trugen zum besseren kennen lernen bei. Gegen Mitternacht endete die
gesellige Veranstaltung.
Die Leistungen der ausgezeichneten Bürger und
Vereine werden wir in den nächsten Ausgaben
des Amtsblattes noch konkret vorstellen.
Nächster Termin der
anbieterunabhängigen
Energieberatungsstelle
Eilenburg der Verbraucherzentrale Sachsen
Achtung - Terminverschiebung!
Der nächste Termin der anbieterunabhängige
Energieberatungsstelle Eilenburg der Verbraucherzentrale findet nicht, wie ursprünglich geplant am 5. Juni, sondern bereits am
Dienstag, den 29. Mai von 15 - 18 Uhr
in der Stadtbibliothek Eilenburg, Dr.-BelianStr. 3, Seiteneingang rechts, statt.
Berater: Dipl.-Bauing. Jens Bechtloff.
Termine können unter 0 34 23/75 40 08
(Stadtbibliothek Eilenburg) oder unter dem
Zentralen Servicetelefon der Verbraucherzentrale Sachsen, 0180-5-79 77 77*
(Montag - Freitag 9 - 16 Uhr), ausgemacht
werden.
Verbraucherzentrale Sachsen
■8
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Achtung - Ferienspaß!
Anmeldung für Ferienlager in Blankenburg/Harz
Liebe Eltern,
im Jahr 2012 besteht wieder die Möglichkeit,
dass Ihr Kind (7 bis 14 Jahre) an einem Ferienlager teilnehmen kann. Bitte beachten Sie die
folgenden Hinweise:
(1) Zeitraum des
Ferienlagers:
12.08. bis 19.08.2012
(2) Veranstalter:
Naturfreunde Ortsverein
Stecklenberg e. V.
Wurmtal 43 a
06507 Stecklenberg
(3) Ferienort:
Blankenburg/Harz
(4) Angebote:
Gut-Drauf-Camp
mit
vielfältigen Angeboten
rund um Wellness und
Fitness
Wildnisabenteuer
mit
Feuermachen
einmal
anders, Floßbau, Orientierung in der Natur
Sport-Camp mit täglich
neuen Sportarten
Lagerfeuer, Themenparties, Disco und Spaß
ohne Ende
(5) Anmeldetermin:
bis zum 18. Mai 2012
beim Fachbereich Bürgerservice
Eilenburg, Marktplatz 1,
Eilenburg
(6) Teilnehmerbeitrag:
Der Teilnehmerbeitrag
beträgt 95,- EUR
(7) Besonderheit:
Das Ferienlager ist ein
sozialgestütztes Ferienlager der Stadt Eilenburg.
Es gelten besondere Teilnahmebedingungen.
Das Ferienlager wird nur
für Kinder der Stadt Eilenburg und den dazugehörigen Ortsteilen
angeboten.
(8) Informationen
über:
Frau Riedel-Conrad,
Fachbereich
Bürgerservice,
Tel. 65 22 74
Hinweis: In diesem Jahr stehen Plätze für Selbstzahler (ohne städtischen Zuschuss zur Verfügung). Bei Interesse bitte unter o. g. Telefonnummer Kontakt aufnehmen.
AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N
PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER
BEILAGEN
BROSCHÜREN
PROSPEKTE
ZEITUNGEN A MTSBLÄTTER B EILAGE N
BROSCHÜREN P ROSPEKTE Z EITUNGEN
AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N
PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER
BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKT E
Fragen zur Werbung?
Dagmar Schaaf
[email protected]
www.wittich.de
berät Sie gern.
03 42 95/7 25 88
01 71/4 14 40 32
✁
Vom Antragsteller auszufüllen:
Name, Vorname (Antragsteller):
Anschrift:
Telefon-Nr.:
Name, Vorname, Geburtsdatum des Kindes:
Anschrift, wenn abweichend vom Antragsteller:
Angaben zum Einkommen:
1. Erhalten Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe?
-> wenn ja, ist keine weitere Frage zu beantworten
-> wenn nein, Frage 2 beantworten
 ja*/  nein
2. Erhalten Sie Wohngeld/Lastenausgleich?
*
 ja*/  nein
Die erforderlichen Nachweise und Belege sind als Kopie beizulegen.
Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben als Falschbeurkundung oder Betrug verfolgt und bestraft werden können.
Mit meiner Unterschrift erkläre ich mein Einverständnis zur Weitergabe meiner persönlichen Daten an
den Veranstalter.
Ort, Datum
Unterschrift Antragsteller
Nach Prüfung der Zuschussvoraussetzungen erfolgt bis zum 02.06.2012 die Entscheidung, ob Ihr Kind
am Ferienlager teilnehmen kann.
_________________________________________________
Feststellung der Behörde (nicht vom Antragsteller auszufüllen)
Voraussetzungen für Bezuschussung gegeben:
Ort, Datum
 ja* / nein
Unterschrift Behörde
✁
Grundschule Eilenburg-Ost
Thematischer Elternabend
„In die Zukunft investieren - Kinder tüchtig machen“ mit Ehe- und Familienberater Dieter Leicht
(Oelsnitz)
am Mittwoch, d. 23. Mai 2012 um 19.30 Uhr
im Speiseraum der Friedrich-Tschanter-Mittelschule, Puschkinstraße 17.
Alle Eltern, Großeltern und Interessenten sind
herzlich eingeladen.
Der Stadtseniorenrat lädt ein
Wanderung nach Hainichen
Ihre Anzeigenfachberaterin
Telefon/Telefax:
Funk:
vom 12.08. bis 19.08.2012 und Antrag auf Bezuschussung für die Teilnahme eines
Kindes an der Ferienfreizeit 2012
Zu einer geführten Wanderung durch die Aue
nach Hainichen lädt der Stadtseniorenrat
herzlich ein.
Wann:
Donnerstag, 24.05.2012
Treffpunkt:
10 Uhr Am Anger / Bahnhofstr.
(ehem. Post)
10.15 Uhr Röhrenbrücke
Imbiss:
Café Storchennest
Rückfahrt mit Linienbus möglich.
Wir freuen uns auf zahlreiche Wanderfreunde.
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Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Herzlich willkommen neuer Erdenbürger!
■
Neues aus dem Stadtmuseum
Seit Ende 2011 erhält jedes in Eilenburg geborene Baby bei der Anmeldung
der Geburt ein T-Shirt mit dem Eilenburger Maskottchen Heinz Elmann ®
als Willkommensgeschenk.
So auch Anne und Jan Vogel, die in dieser Woche ihr acht Tage junges Töchterchen Maike im Eilenburger Standesamt anmeldeten. Die fünfjährige
Schwester Paula findet das Heinzelmännchen niedlich, nur das T-Shirt sei
für Maike noch etwas zu groß. Aber da wächst sie bald rein, ganz bestimmt.
Neues aus dem Bürgerhaus
Eule`s Rocknacht
Zu Gast: Überraschungsgast
Fr. 11.05.2012, 21:00 Uhr
Spannende Unterhaltung für die ganze Familie
nach der erflgreichen TV-Serie.
Tanztee mit DJ Hagen Enge
Do.14.06.2012 um 14.00 Uhr
Simsala Grimm “ Das Märchen - Musical “
Fr. 11.05.2012 um 17:00 Uhr
I. Sommerbühne „Mexikanischer Abend“
Sa. 21.07.2012 ab 19:00 Uhr
Kultur - Gastronomie auf der Sonnenterasse des
Bürgerhauses Eilenburg!
Zu Gast : DIE MARIACHIS
Zwei Künstler der Gruppe
„Mariachi Internacional
El Dorado“ moderiert von Herrn Ibanez spielen
mit mitreisender Begeisterung die Musik der Liebe, Sehnsucht, Freude und Leidenschaft!
Quelle: Bürgerhaus Eilenburg
Sommerfest
der Volkssolidarität Eilenburg
Di.19.06.2012 um 14:00 Uhr
Zu Gast : Martina Bergholz und die Holzhäuser
Spatzen
Quelle: Dirk Kamella
Das neue Mitmach - Märchen - Musical von Cocomico.
II. Sommerbühne „Spanischer Abend„
Sa. 25.08.2012 ab 19:00 Uhr
Kultur - Gastronomie auf der Sonnenterasse des
Bürgerhauses Eilenburg!
Zu Gast : DIE GUITARREROS
DIE GUITARREROS spielen instrumentale Gitarrenmusik der Extraklasse! Rhythmisches
Feuer, spielerische Virtuosität, Spass und Lebensfreude legen die Zwillinge Volker und Torsten
Schubert in ihr Spiel hinein. In ihren Konzerten
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Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
sind vor allem eigene Kompositionen im Stile
des Flamenco- Nuevo, Samba und Bossa Nova zu
erleben. Hinzu kommen bekannte latein-amerikanische Stücke, wie „Brazil“ und „La Cucaracha“
oder Hits der Gipsy Kings.
Ticketverkauf
Nicht immer wohnt man gleich in der Nähe oder
liegt unser Ticketbüro gerade günstig auf Ihrem
Tagesweg. Wir reservieren Ihre Eintrittskarten
10 Werktage lang. Sie können auch eine Rechnung anfordern und sich die Karten gegen eine
Gebühr von 2,50 EUR ohne jeglichen Fahrtkosten- und Zeitaufwand einfach ganz bequem nach
Hause schicken lassen.
Stadtmuseum
Torgauer Straße 40
Tel.: 65 22 22
Dienstag-Freitag
Sonntag
Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht fristgerecht abgeholte Karten zu Gunsten anderer Interessenten wieder in den freien Verkauf gehen.
Stadtbibliothek
Dr.-Belian-Str. 3
Tel.: 75 40 08
Bürgerhaus
Franz-Mehring-Str.23
Tel.: 7 00 39 30
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Dienstag/Mittwoch
Donnerstag
09 - 12/13 - 17 Uhr
10 - 12/13 - 17 Uhr
13 - 18 Uhr
09 - 12 / 13 - 18 Uhr
09 - 12 Uhr
13 - 18 Uhr
09:00 - 12:30 Uhr
13:00 - 16.30 Uhr
09:00 - 12:30 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Und nach Vereinbarung
Die Stadtverwaltung und der Oberbürgermeister gratulieren
Herrn Gerald Zuckschwerdt
Frau Rosemarie Körner
Frau Brigitte Lohr
Frau Monika Lawnik
Frau Elfriede Steinitz
Frau Ilse Hahmann
Frau Ella Kasper
Herrn Klaus Richter
Herrn Hans-Peter Kleeberg
Frau Margitta Weigel
Frau Anneliese Thierfelder
Frau Monika Christoph
Frau Grete Belger
Frau Helga Heidepriem
Herrn Siegfried Thiele
Herrn Erhard Trauzettel
Herrn Richard Hausen
Frau Renate Römer
Herrn Wolfgang Kother
Frau Erika Weihmann
Hern Rainer Arnold
Herrn Fritz Kitschke
Frau Erika Steckelmann
Herrn Siegfried Bartsch
Frau Helga Göhler
Herrn Klaus Heinze
Frau Monika Krüger
Herrn Georg Lange
Frau Siegrid Born
Herrn Karl-Heinz Klumpp
Frau Margita Kliemchen
Frau Karin Harte
Herrn Horst Lehmann
Herrn Günter Winnemund
Frau Ingrid Brunzlow
Herrn Karl-Heinz Dubberstein
Herrn Eberhard Großmann
Frau Henni Hahn
Frau Anna Baumgart
Frau Christa-Maria Daudert
Frau Ursula Kabitzsch
Frau Eva-Maria Kiffner
Herrn Heinz Dubiel
Frau Sieglinde Eilenstein
Herrn Erhard Weigelt
Frau Gerda König
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
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zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
Frau Ula Münchow
Herrn Erhard Barthel
Herrn Günter Gutte
Frau Elfriede Preuß
Frau Christa Lasotta
Frau Rosemarie Hoff
Herrn Paul-Anton Rudolph
Frau Ruth Näther
Herrn Peter Sauer
Herrn Rolf Klöber
Frau Irmgard Harbach
Herrn Werner Riese
Frau Jutta Schmidt
Frau Ursula Klemmt
Herrn Heinz Hennig
Frau Christel Melcher
Herrn Hartmut Kittler
Herrn Wolfgang Klemmt
Herrn Wolfgang Ohmann
Herrn Johannes Schmidt
Herrn Klaus Kreßner
Herrn Franz Hilbert
Frau Gertraud Kuhnt
Herrn Manfred Feldkamp
Frau Eva Maria Karnahl
Herrn
Johannes-Christian Steiner
Herrn Wilfried Giermann
Herrn Horst Kunze
Frau Helga Hoff
Frau Lore Sawatzki
Frau Ingeburg Thiele
Herrn Horst Band
Frau Renate Knorr
Frau Gisela Steinert
Herrn Helmut Rotter
Herrn Wolfgang Lange
Herrn Roland Ullrich
Herrn Herbert Miotke
Herrn Horst Sägling
Frau Gertrud Hedel
Frau Frieda Zimmermann
Frau Christa Köditz
Frau Dorothea Lehmann
Frau Waltraud Schöpke
Frau Irmtraud Schleinitz
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
Frau Ingeborg Grabe
Herrn Dr. Axel Simon
Frau Waltraud Bunzel
Frau Renate Buchmann
Frau Irmgard Sambleben
Herrn Siegfried Matthäi
Herrn Lothar Funke
Herrn Heinz Hoffmann
Herrn Viktor Schönfeld
Herrn Horst Piwek
Herrn Kurt Sämisch
Herrn Lotte Prause
Frau Genia Müller
Frau Ruth Heide
Herrn Paul Lemke
Frau Gisela Müller
Frau Ruth Büchner
Frau Else Pfuhland
Frau Elfriede Kanitz
Herrn Rolf Winzer
Frau Dorothea Wacker
Herrn Konrad Helbig
Frau Ruth Hendelmann
Herrn Hans Engel
Frau Eugenie Voigt
Frau Gisela Domian
Frau Helene Steinert
Frau Irmgard Kunath
Frau Liselotte Drechsler
Frau Elfriede Kanitz
Herrn Kasimir Walter
Frau Ursula Marx
Herrn Gerhard Bunge
Herrn Heinz Müller
Herrn Bernhard Enigk
Herrn Wolfgang Klinger
Frau Elsa Stichel
Frau Emma Schulze
zum 80. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 100. Geburtstag
zum 101. Geburtstag
Wir gratulieren auch den nicht genannten Geburtstagskindern recht herzlich!
Sollte eine Gratulation nicht gewünscht werden,
bitten wir um schriftliche Information mindestens
vier Wochen vor dem Geburtstag unter Stadtverwaltung Eilenburg, Bürgerbüro, Marktplatz 1,
04838 Eilenburg.
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Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
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Baustellenkalender
Straßensperrungen in der Stadt Eilenburg
Straße:
Maßnahme:
Zeitraum:
Grund:
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Grund:
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Maßnahme:
Zeitraum:
Grund:
Mittelweg
Sperrung einer Fahrspur, Umleitung stadtauswärts Richtung B107 über die Bergstr. (Von der B107 ist die Fahrtrichtung Fischerweg
möglich!)
14.05.- 25.05.2012
Sanierungsarbeiten an der Fahrbahn, Beseitigung Winterschäden
Lahnstraße
Vollsperrung, Umleitung örtlich (Bergstr. - Mittelstr.)
14.- 25.05.2012
Sanierungsarbeiten an der Fahrbahn, Beseitigung Winterschäden
Bahnhofstr.
Halbseitige Sperrung.
02.05. - 11.05.2012
Sanierungsarbeiten an der Fahrbahn, Beseitigung Winterschäden
Schulstraße
Vollsperrung des linken Gehweges zw. Dr.-Külz-Ring und Schreckerstraße
08.05. - 18.05.2012
Kabelverlegung der Stadtwerke Eilenburg
Dr.-Külz-Ring
Sperrung des rechten Gehweges zw. Bahnhofstr. und Gustav-Raute-Str., einschließl. Querung Schulstr. und Röberstr., Umleitung
örtlich.
23.04. - 07.06.2012
Neuverlegung einer Gasleitung
G.-Schumann-Straße
Vollsperrung in mehreren Teilabschnitten, Umleitung örtlich.
07.05. - 25.05.2012
Verlegung von Trinkwasserleitungen
Hallesche Straße
Vollsperrung des Bauabschnitt zwischen Brunnerstr. und W.-Grune-Str., ACHTUNG! Das KKH ist für Besucher über die Marienstr. zu
erreichen.
09.01. - bis Mitte Juni 2012
Straßenbau
Mühlstraße
Vollsperrung im Hangbereich des Burgberges, Umleitung Bergstr. - Rödgener Str. - Röhrenweg - Schlossaue und zurück
seit 10.01.2011
Sicherheitsbereich nach Hangrutsch
Die Macht an der Mulde
Burgbergführung
1912 - 2012 100 Jahre Fußball in Eilenburg
Sonntag, den 13.05.2012, 15:00 Uhr
FC Eilenburg II - FSV Krostitz
Nordsachsenliga 2011 /2012
Der FC Eilenburg 1. und 2. Mannschaft hat
bei den Spielen am 12./13.05.12
Heimvorteil
Samstag, den 12.05.2012, 13:30 Uhr
FC Eilenburg I - Heidenauer SV
Wernesgrüner Sachsenliga Saison 2011/2012
Am Wochenende 19./20.05.2012 spielen die
Mannschaften des FC EB wie folgt!!
Sonntag, 20.05.2012, 15:00 Uhr
NFV Gelb-Weiß Görlitz : FC Eilenburg I
Samstag, den 19.05.2012, 15:00 Uhr
ESV Delitzsch - FC Eilenburg II
Für beide Mannschaften werden an diesen
Wochenenden tolle Leistungen erwartet.
Also auf in die Stadien.
Am Sonntag, dem 13. Mai, findet um 14 Uhr die
nächste Führung über das Eilenburger Burgberggelände statt.
Alle, die geschichtlich interessiert sind, werden
vom Burgfreund Wolfgang Beuche in der gut
einstündigen Führung viel Wissenswertes über
die Geschichte Sachsens erfahren. Enden wird
der Rundgang mit der Besichtigung der alten
Schlosskeller im ehemaligen Gefängnis.
Die Tour ist kostenfrei und beginnt auf der Freifläche am Burgtor.
Eilenburger Burgverein e. V.
■ 12
DRK Kreisverband
Eilenburg e. V.
Wir suchen für unser Pflegeheim in Eilenburg ab
01. September 2012
- 2 Auszubildende Altenpfleger/innen und
- 1 Auszubildende/n Hauswirtschafter/in.
Wir bieten:
· fachlich fundierte Ausbildung in einem engagierten Mitarbeiterteam,
· Vielseitigkeit,
· Möglichkeit zum selbstständigen Arbeiten
· Bezahlung nach Tarif
Wir erwarten:
· Motivation und Leistungsbereitschaft
· Sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen
· Teamfähigkeit
· Belastbarkeit
· Einfühlungsvermögen
· Fähigkeit und Bereitschaft zur Kommunikation
mit den Bewohnern und Mitarbeitern des
Hauses
Kontakt: Vollständige Bewerbung an Pflegeheim
des DRK - Frau Christoph, Walter-Stöcker-Str. 8 a,
04838 Eilenburg, Tel. 0 34 23/701-0, pflegeheim@
kv-eilenburg.drk.de, www.drk-eilenburg.de
Ein gelungener Einstieg
in die Freiluftsaison
Foto: privat
Der LC Eilenburgerland war am Samstag, dem
21.4.2012 Gastgeber des 9. Zeit- und Kinderzehnkampfes. Abwechslungsreich und vielseitig
kämpften die Kinder ab 4 Jahre, bei traditionellen Disziplinen wie Sprint, Hürdenlauf und
Weitsprung um Höchstleistungen. Aber auch bei
besonderen sportlichen Herausforderungen wie
Vortex, Stabhochsprung oder Gummiringweitwurf ging es um Spaß an der Bewegung, aber
auch um persönliche Bestleistungen.
Sportler ab 12 Jahre kämpften in den frühen
Morgenstunden in den gleichen Disziplinen, aber
unter Zeitdruck. In 90 Minuten musste der 10 Stationen umfassende Parkuhr bewältigt sein.
Für einen gelungenen Wettkampf sorgten ein reibungsloser Ablauf, Sonnenschein und ein mitfieberndes Publikum.
Ein großes Dankeschön an alle Sponsoren, Trainer, Kampfrichter und Helfer.
http://lg-eilenburgerland.de/
Kerstin Köher und Ivette Starcke
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Wettkampfbericht 4. Eilenburger Schwimm-Maile
Foto: privat
Bei sehr sonnigen 27 Grad begannen kurz vor
14 Uhr die Staffelwettbewerbe der 4. Eilenburger Schwimm-Maile. Eingeladen hatte der Eilenburger Schwimmsportverein. Rund 100 aktive
Schwimmfreunde und ca. 50 Gäste folgten ihr,
um gemeinsam den Maifeiertag zu begehen.
Beginnend mit den Jüngsten, zwischen 4 und
6 Jahren alt, folgten knapp 90 Minuten lang Staffelwettbewerbe über jeweils 4 x 25 Meter. Immer
vier Starter in einer Staffel war das einzige Muss.
Ansonsten war es egal, wie man schwamm, ob
mit oder ohne Kopfsprung, schnell ankommen
hieß die Devise. Die „Wasserbabies“ Fanni Wanjek, Lea Walther, Colin Schulze und Emma Steinberg brauchten nicht ganz 3 Minuten, um ins Ziel
zu kommen. Sie gewannen in der 1. Kategorie.
Eltern wie Großeltern feuerten die kleinen und
großen Staffelteilnehmer an, wollte doch jeder
die begehrten Siegerpokale mit nachhause nehmen. So ist es nicht verwunderlich, dass nach den
Kinderwettbewerben auch die Eltern zeigen wollten, was in ihnen steckt. Die Chance, gemeinsam
mit den Kindern in einer der 15 Familienstaffeln
zu starten, ließen sie sich nicht nehmen. Besonders das Familienteam Thurecht/Reuter (Staffelname “Blech ist Mist“) machte seinem Namen
alle Ehre und alle vier freuten sich, wieder ganz
oben auf dem Siegerpodest zu stehen.
Während sich draußen schon die ersten am reich
gefüllten Kuchen- und Grillstand der Linken labten und Kaffee tranken, kämpften drinnen in der
letzten Kategorie, die reine Erwachsenenstaffel,
Frauen und Männer gegeneinander. Als Sieger
gingen hier die Ehrengäste des SSV, die Gröditzer
Wasserballer, hervor, die die 4 x 25 Meter Distanz
in 59 Sekunden zurücklegten! Zweite wurde das
Schwimmhallenteam vor der SSV Jugend, die sich
mit der Zeit von 1:03 nur knapp geschlagen geben mussten.
Der Schwimmsportverein dankt seinen Mitgliedern für den regen Zuspruch. 41 Staffeln gingen
insgesamt ins Wasser, darunter auch zwei der
Eilenburger Mittelschule, eine der Caritas-Schule, besonders stolz sind die Veranstalter auf ihr
AWG-Team, dass wie in den letzten Jahren auch
dieses Mal an den Start ging. Zuschauer wie die
Stadträte Torsten Pötzsch, Jürgen Prochnow sowie Gerd Lehmann mischten sich unter die Sportler genauso wie Heiko Wittig (SPD), der extra anhielt, um Guten Tag zu sagen. Ohne den Einsatz
des Trainerteams, hier besonders zu erwähnen
sind Gerhard Brandstätter, Nora Haberecht und
Mike Lange und ohne die Vereinsjugend, die kräftig beim An- und Abbau mit anpackte, wäre das
Event nicht zu bewältigen gewesen. Wir danken
besonders den vielen Kuchensponsoren und dem
Linketeam um Gerd Lehmann für ihre Ausdauer
beim Ein- und Ausschenken sowie Gemeinderat
Benno Wagner fürs stundenlange Grillen bei der
Hitze! Die Modenschau setzte ein besonders
augenfreundliches Highlight zum Schluss, dem
Team der ernstings family-Filiale Eilenburg danken wir für die emsige Vorbereitung. Ein letzter
Dank geht an das Gesangsduo Anna Maurice
Dieser rundherum gelungene Maifeiertag überzeugte den Vorstand des SSV, sodass es auch im
nächsten Jahr eine Schwimm-Maile in Eilenburg
geben wird. Ein kleines Jubiläum steht dann an,
immerhin wird es die 5.sein.
Kathrin Niedermanner
www.schwimmsportverein.de
Die unendlichen Weiten des Weltalls ...
... zu erforschen, ist die Aufgabe des Raumschiff
Enterprise in der erfolgreichen Fernsehserie
„Star Trek“. Aber wie funktioniert das eigentlich mit der Raumfahrt? Tatsächlich so wie im
Fernsehen, in Sience Fiction Serien und Filmen
wie „STAR WARS“? Oder vielleicht doch alles
ganz anders?
Eine interessanten Abend zu diesem Thema gibt
es zum 2 Sterntisch in diesem Jahr des Altair e.
V. für Astronomie und Raumfahrt.
Dazu sind viel Besucher herzlich willkommen,
am Samstag, dem 12. Mai um 19Uhr im Jagdzimmer des „Roten Hirsch „ in Eilenburg.
Susanne Ferl, Altair e. V.
13
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Das Sportereignis des Jahres am 24.05.2012 in Eilenburg
■
„Einer für alle, alle für einen“
LC Eilenburger Land bei Teamwettbewerb der U 10 in Leipzig erfolgreich
Die deutsche U18-Fußball-Nationalmannschaft empfängt 17.00 Uhr im Ilburg-Stadion
die gleichaltrige Mannschaft aus Russland
zu einem offiziellen Länderspiel.
Den Stamm der vom früheren 72-maligen Nationalspieler Christian Ziege (Europameister 1996
und Vizeweltmeister 2002) trainierten deutschen
Mannschaft bilden Spieler, die im Sommer 2011
als U17-Junioren den zweiten Platz bei der EM in
Serbien und den dritten Platz bei der WM in Mexiko erspielt hatten. Unter ihnen ist mit Maximilian
Arnold auch ein Spieler mit sächsischen Wurzeln,
der 2009 von Dynamo Dresden zum VfL Wolfsburg wechselte. Maximilian Arnold gehört mit
seinen bisher 19 Junioren-Länderspielen bereits
zu den erfahrensten Spielern seines Jahrgangs.
Die deutsche U18-Mannschaft hat im laufenden
Spieljahr sechs von bisher acht Spielen gewonnen, u. a. gegen Italien, Belgien, Portugal, Niederlande und Frankreich. Das Spiel gegen Russland
dient bereits der Vorbereitung auf das kommende
Spieljahr, wenn es für die Mannschaft gilt, sich
wieder für die Europameisterschaft zu qualifizieren.
Gemeinsam mit dem DFB und dem Sächsischen
Fußballverband ist der FC Eilenburg bestrebt, dieses Ereignis zu einem vollen Erfolg werden zu lassen. Mit der Unterstützung von Kommune, Sponsoren, Vereinsmitgliedern und Sympathisanten
wird derzeit das Ilburg-Stadion länderspieltauglich gemacht. Bis zum Spiel selbst werden dabei
Leistungen von umgerechnet ca. EUR 25.000,00,
vorrangig durch den Verein und seine Mitglieder
selbst, erbracht sein. Dazu gehören Putz-, Sanierund Malerarbeiten am Stadionkörper ebenso wie
die teilweise Erneuerung sanitärer Einrichtungen
oder Arbeiten im Tribünenbereich und den Außenanlagen.
Offenkundig werden die Veränderungen durch
die in diesen Tagen fertig gestellte Tribüne und
den Mannschaftstunnel. Noch gibt es in und um
das Stadion herum eine Menge zu tun. In den vergangenen Wochen haben bereits über 50 Mitglie-
der und Sympathisanten an den „Subbotniks für
Rußland“ teilgenommen. Wer ebenfalls mit Hand
anlegen will und/oder Material zusteuern kann,
sollte sich in der FCE-Geschäftsstelle (jeweils
Montag- Donnerstag 08.00-11.00 Uhr) melden.
Die Karten zum Spiel sind über den Sächsischen Fußballverband oder den FC Eilenburg
erhältlich. Der Ticketverkauf beginnt ab dem
07.05.2012 über das Sparkassenfußballzentrum,
Hainicher Aue 1a, 04838 Eilenburg (Mo. bis Do.
08:00 bis 11:00 Uhr), über die Gaststätte Kartoffelsack, Puschkinstraße 25, 04838 Eilenburg,
über den Museums-Shop, Eilenburg-Mitte, 04838
Eilenburg, über den Getränkeladen Fickert, Bergstraße 51, 04838 Eilenburg und über den Sächsischen Fußballverband, PF 251461, 04351 Leipzig.
Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.fceilenburg.com, die Bestellung selbst
ist unter [email protected] möglich.
Tickets sind dabei in mehreren Kategorien erhältlich. Sitzplätze können für EUR 8,00, Stehplätze
für EUR 5,00 bzw. EUR 3,00 (Besucher unter
18 Jahre, Schwerbehinderte, Schüler und Studenten und Arbeitslose und ALGII-Empfänger (alle
mit Nachweis!) erworben werden.
Ein besonderes Angebot stellen die Gruppentickets dar: Bei 10 jugendlichen Besuchern zahlt
jeder der Jugendlichen nur EUR 1,00. Zudem
kann ein Betreuer kostenlos ins Stadion und pro
4 weiteren Jugendlichen jeweils ein zusätzlicher
Betreuer. Es ergibt sich somit eine Teilung von
10 + 1, 14 + 2, 18 + 3 usw. Solche Jugendsammelbestellungen können aber nur vorab über
den FC Eilenburg oder den SFV bestellt und nicht
an den Tageskassen erworben werden.
Schiedsrichter-Freikarten können ausschließlich nur beim SFV unter Angabe der SR-AusweisNr. bestellt werden.
Weitere Informationen finden sich im Internet
unter www.fceilenburg.com, die Bestellung
selbst oder Anfragen zum Spiel sind unter [email protected] möglich.
Zum 2. Mal gingen Aliah Peschel, Chantal Jeschke, Julie Tillack, Jette Hofbauer, Michel Gröper,
Nick Werrmann, Ben Apitz und Schorsch Gredig
an den Start es Teamwettbewerbes, welcher
durch das LAZ Leipzig organisiert und durchgeführt wurde. Strahlender Sonnenschein und
starke Hitze waren Begleiter des Bewerbes. Trotzdem motivierten sich unsere Jüngsten, hielten
zusammen und feuerten sich zu immer höheren
Leistungen an. In der Weitsprungstaffel mussten
unsere Sportler leider mit kleinen Behinderungen
kämpfen, ließen sich jedoch nicht aus der Ruhe
bringen und lagen da noch auf Platz 3. Das reichte ihnen nicht. Im Medizinballdruckstoß erreichten sie mit 122 Punkten den 2. Platz. Doch in der
Hindernisstaffel zeigten unsere kleinen Athleten,
wo der Haken hängt. Keiner der teilnehmenden
Teams kam nur annähert an unser Ergebnis an.
Sprinttechnik und Rhythmusgefühl waren hier
eindeutig unsere Stärke. Alle gaben absolut das
Beste und gewannen in der 3. Disziplin. In der
abschließenden Biathlon-Staffel war unser Team
läuferisch das Beste. Im Zielwurf hatten wir noch
einige Reserven und mussten dadurch 6 Mal in
die Strafrunde. Das war ganz schön viel, doch alle
kämpften bis zum Ende. Mit 2 Sekunden Rückstand zum Erstplatzierten lief unser „ILE-BIBER“Team über die Ziellinie.
Am Ende wurde unser Team gemeinsam mit den
Muldeperlen verdiente Sieger. Allen wurde eine
Urkunde überreicht und als Ansporn zu weiteren
sehr guten Leistungen bekam jeder eine Autogrammkarte eines Top-Athleten.
Ines Voß
■ 14
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Nicole Ketzler schlägt Männerkonkurrenz beim Ostercup
Nicole Ketzler beugt 150,0 kg und gewinnt Kniebeugen
Konstellation und zogen 415,0 kg. Im letzten Versuch ließen die Lobensteiner mit 500,0 kg noch
die Last für den Mannschaftssieg auflegen, scheiterten aber an den 10 Zentner knapp. Somit ging
der Sieg hauchdünn an die gastgebenden Muldestädter in einem hochspannenden Wettkampf.
Achtungsvoll verlief der Auftritt des Nachwuchsteams. Mit Tobias Beuche stand ein Newcomer
auf der Bühne und überraschte mit hervorragenden 140,0 kg im Kniebeugen, während sein
Teamkollege Stefan Andres 162,5 kg bewältigte.
Auf der Bank überzeugte Matthias Bartl mir Einstellung seiner persönlichen Bestmarke von 125,0 kg.
Zweiter Drücker war Andres, welcher 115,0 kg
gültig in die Wertung brachte.
Den Abschluss bestritten dann die beiden Junioren Beuche und Andres. Mit 350,0 kg gelang ihnen im Kreuzheben ein sehenswerter Versuch und
ein respektabler Wettkampf.
In der Endabrechnung kamen sie auf Platz 5.
Silber hinter der ersten Mannschaft erkämpften
sich die Thüringer aus Lobenstein vor der zweiten Mannschaft aus Döbeln, welche mit Bronze
belohnt wurden.
MM
Eilenburg. Zur zehnten Auflage des Ostercups
im Super-Kraftdreikampf fanden wie schon in
den letzten Jahren die Mannschaften aus Döbeln
und Lobenstein den Weg nach Eilenburg. Der
mittlerweile zur Tradition gereifte Ostercup hatte
in diesem Jahr auch einige Überraschungen parat. Die Dominanz der Gastgeber war nach der
Absage einiger Athleten nicht so groß wie sonst.
Zwar gewannen die Eilenburger, doch mussten
sie bis zur letzten Hebung zittern um den Sieg.
Das erste Team hatte in Nicole Ketzler und Markus Rücker die besten Kniebeuger der Veranstal-
tung. Während Rücker 260,0 kg schaffte, konnte
sich Ketzler mit ihren gebeugten 150,0 kg sogar
den Einzelsieg in dieser Teildisziplin sichern. Erstmals ging somit ein Einzelsieg an eine Frau, was
für die starke Form der Muldestädterin spricht.
Das Bankdrücken absolvierten Robert Bürger und
Thomas Riehl. Der fast 60-jährige Riehl brachte
bärenstarke 195,0 kg in die Wertung und Bürger
drückte 115,0 kg bei seinem ersten größeren
Wettkampf. Das abschließende Synchronkreuzheben wurde für Markus Rücker und Marcel Mette
zur Zitterpartie. Erstmals hoben beide in dieser
Einladung
zur Frühlingsausfahrt
Der Freizeitsportverein Eilenburg e. V. informiert
zu Nordic Walking
des Schwerhörigenvereines Eilenburg e. V. am
Mittwoch, dem 16. Mai 2012 in das Neuseenland
am Goitzscher See.
Abfahrtszeiten sind wie folgt:
Maxim-Gorki-Platz
10.00 Uhr
Am Anger
10.05 Uhr
Bürgerhaus
10.10 Uhr
Dr.-Külz-Ring
10.20 Uhr
Nordring - Netto 10.25 Uhr
Wurzener Platz
10.30 Uhr
Hochhaus
10.35 Uhr
Laußig
10.50 Uhr
Die Rückfahrt erfolgt gegen 17.00 Uhr.
Helga Jahn (Vorsitzende)
Nordic Walking ist der Trend und ein echter
Pluspunkt in Sachen Gesundheit!!! Jeder der Lust
auf individuelle Ausdauertraining an der frischen
Luft hat, ist hier genau richtig.
Nordic Walking ist ein exzellentes Körpertraining, welches bis ins hohe Alter ausgeführt werden kann und aufgrund gelenkschonenden Technik besonders geeignet für:
- gesundheitsbewusste Menschen
- Personen mit Gelenkkarthrosen und künstlichen Gelenken
- Personen mit Haltungsproblemen
- Übergewichtige
- Menschen, die ein dosiertes Ausdauertrai-
Endstand:
1. Kraft & Fitness Eilenburg I
2. Lobensteiner AV
3. KFV Döbeln II
4. KFV Döbeln I
5. Kraft & Fitness Eilenburg II
809 Punkte
799 Punkte
656 Punkte
654 Punkte
525 Punkte
ning zur Verbesserung der Herz-Kreislaufsituation erlernen wollen.
Wer die Nordic Walking Technik erlernen möchte, kann sich nähere Informationen beim Freizeitsportverein Eilenburg e. V. 0 34 23/67 60 14
oder 01 77/5 90 27 99 einholen. Der 1. Kurs mit
10 Einheiten beginnt am 22. Mai 2012 16.30 Uhr
Eingang Stadtpark/Am Anger/Bahnhofstraße. Die
gesamte Kursgebühr beträgt 40,00 EUR.
Anteile den Kursgebühren werden von einigen
Krankenkassen erstattet.
Kursleiterin ist Frau Sandy Riedel-Baibus - Physiotherapeutin und Nordic Walking Basic-Instructor.
Vorstand Freizeitsportverein Eilenburg e. V.
Partnerwahl der Vögel
Einladung zur heiteren Frühlingswanderung durch die Eilenburger Muldeauen
Der Vogelbuchautor Ernst Paul Dörfler vom Bund
für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
lädt am Sonntag, den 12. Mai 2012 Naturliebhaber zu einer heiteren Wanderung durch die Eilenburger Muldeauen ein. Die ca. 2-stündige Exkursion ist auch für Familien mit Kindern geeignet.
Auf dem Weg muldeaufwärts können vor allem
die fliegenden Frühlingsboten bestaunt werden,
darunter Nachtigallen, Amseln, Drosseln und
vielleicht auch der Pirol. Besonders eindrucksvoll sind ihre Balzspiele, die von Dörfler kenntnisreich und unterhaltsam kommentiert werden.
Mit bühnenreifen Gesangsdarbietungen machen
vor allem die Männchen der Singvögel auf sich
aufmerksam und signalisieren ihre Paarungsbereitschaft. Die Vogelweibchen nehmen zunächst
die Rolle der kritischen Beobachter ein. Sie stehen
vor der schwierigen Aufgabe, in recht kurzer Zeit
das jeweils fitteste Männchen herauszufinden.
Welcher Tricks und Hilfsmittel sich die Weibchen
bei Auswahl des passenden Partners bedienen,
werden die Teilnehmer der Wanderung erfahren
und erlauschen. Dabei wird so manche Lovestory unserer gefiederten Nachbarn zum Besten
gegeben. Ernst Paul Dörfler ist auch der Autor
des Buches „Die Liebe der Vögel“, Verlag Janos
Stekovics. Im Jahre 2010 wurde er für sein jahrzehntelanges Naturschutz-Engagement mit dem
EuroNaturpreis ausgezeichnet, den zuvor u. a.
Prinz Charles, Michail Gorbatschow und Klaus
Töpfer erhielten. Wer sich weitergehend mit den
Liebesspielen der Vögel vertraut machen möchte,
kann auch handsignierte und reich bebilderte Vogelbücher vom Autor erwerben.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Treffpunkt: Sonntag, den 12. Mai um 10 Uhr an
der Gartengaststätte Amsel, Bürgergarten 3, wo
auch die Wanderung wieder enden wird.
Rückfragen an Peter Burk, Tel. 0 34 23/60 39 69
15
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
■
Veranstaltungen vom 14.05.2012 bis 25.05.2012
Wir laden Sie herzlich zu unseren angebotenen Veranstaltungen ein. Wir haben aber noch einiges mehr zu bieten. Genießen Sie auch unser
Wohlfühl-Angebot, z. B. Sauna. Wenn Sie Interesse haben, rufen Sie einfach Frau Rita Kleinod unter der Telefon-Nr. 0 34 23/6 58 -5 15 an.
Montag, 14.05.
10:00 Uhr
Glücksradrätsel
15:30 Uhr
Ballspiele
Freitag, 18.05.
10:00 Uhr
Fingerhandgruppe
15:30 Uhr
Spielenachmittag
Donnerstag, 24.05.
10:00 Uhr
Kegelvormittag
15:30 Uhr
Plaudertasche
Dienstag, 15.05.
10:00 Uhr
Kognitives Training
19:00 Uhr
Treffen der Briefmarkenfreund
Montag, 21.05.
10:00 Uhr
Vertellekes/Lebensreise
15:30 Uhr
Schwungtuchübungen
Freitag, 25.05.
10:30 Uhr
Treffen der Aphasiegruppe
15:30 Uhr
Spielenachmittag
Mittwoch, 16.05.
10:00 Uhr
Zielweitwurf
15:30 Uhr
Lesegruppe
Dienstag, 22.05.
10:00 Uhr
Quizrunde
15:30 Uhr
Sitztanz/Sitzgymnastik
Förderverein Senioren-Residenz
„Haus am Stadtpark“ Eilenburg e. V.
Sydowstraße 1c, 04838 Eilenburg
Donnerstag, 17.05.
10:00 Uhr
Musikalischer Frühschoppen mit
Herrn Völkel
Mittwoch, 23.05.
10:00 Uhr
Wissenswertes über Pfingsten
15:30 Uhr
Bingo
Stefan Andres Sachsenmeister
mit neuem Landesrekord
Volkssolidarität Kreisverband
Nordsachsen e. V.
Begegnungsstätte, Eckartstraße 24a, Eilenburg
Ansprechpartner: Frau Windisch
Telefon: 0 34 23/60 23 50
Fax: 0 34 23/75 84 47
Angebote des Kreisverbandes
Woche vom 21.05. bis 25.05.2012
Kinderbetreuung in Kindertagesstätten, Möglichkeiten der aktiven Freizeitgestaltung
Stationärer Mittagstisch, „fahrbarer Mittagstisch“ Vollkost u. Diät
Nutzung der Begegnungsstätte für andere Vereine, Fahrdienst.
Weitere Angebote unterbreiten wir Ihnen gern
auf Anfrage.
Montag, 21.05.
14.30 Uhr
18.30 Uhr
Dienstag, 22.05.
09.00 - 12.30 Uhr
09.00 Uhr
Woche vom 14.05. bis 18.05.2012
Montag, 14.05.
14.30 Uhr
18.30 Uhr
Dienstag, 15.05.
09.00 - 12.30 Uhr
13.30 Uhr
13.30 Uhr
Mittwoch, 16.05.
09.00 - 11.00 Uhr
14:30 Uhr
Happy Lernclub
Weight Watchers
Reiseklub mit Frau Seebe
Brett- u. Kartenspiele
Sport mit Frau Itter
Seniorentanz
mit Frau Meglin
Happy Lernclub
13.30 Uhr
13.30 Uhr
14.00 Uhr
Happy Lernclub
Weight Watchers
Reiseklub mit Frau Seebe
Sportfest für alle im
Bummi-Kindergarten
Brett- u. Kartenspiele
Sport mit Frau Itter
Chorauftritt im
DRK Pflegeheim
Mittwoch, 23.05.
14.00 - 17.00 Uhr
VdK-Sprechstunde
14.30 Uhr
Happy Lernclub
Donnerstag, 24.05.
14.00 Uhr
Kaffeenachmittag
14.00 Uhr
Mieterverein
Freitag, 25.05.
14.00 Uhr
Treffen der Gruppe
Aphasie
Den Geburtstagskindern der Woche unseren
herzlichen Glückwunsch!
Sommerfest im Pflegeheim
am Sonntag, dem 24. Juni 2012 um 14 Uhr
mit Livemusik mit den Salzatalern - volkstümliche Unterhaltung aus Thüringen
mit Tombola, Kuchenbasar, Bratwurst vom
Grill und Eis
Wir freuen uns auf recht viele Gäste.
DRK-Pflegeheim, Walter-Stöcker-Straße 8a
Stefan Andres gewinnt mit Sachsenrekord
Riesa. Über 90 Teilnehmer gingen in dieser Saison bei den Landesmeisterschaften im Bankdrücken an die Hantel, unter ihnen auch die Eilenburger Kerstin Meichsner und Nicole Ketzler sowie die
Newcomer Stefan Andres und Torsten Kammer.
Die beiden Frauen zeigten hervorragende Leistungen. Während Meichsner mit 62,5 kg nur knapp
unter ihrem eigenen Sachsenrekord blieb, steigerte
Ketzler ihre persönliche Bestmarke auf nunmehr
82,5 kg. Letztendlich stiegen die Muldestädterinnen beide auf das Podest, für Meichsner gab es
den Siegerpokal und Ketzler holte sich in der starken Klasse bis 63 kg die Bronzemedaille.
Bei den Männern standen zwei Newcomer auf
der Wettkampfbühne. Der Junior Stefan Andres
drückte sich mit seinen 115 kg nicht nur zum
Titelgewinn, sondern auch in die Rekordbücher.
Seine geschaffte Last wird nun als neuer Sachsenrekord geführt. Sein Trainer Torsten Kammer
hatte es in der Masters-Kategorie bis 105 kg nicht
ganz einfach. Das Teilnehmer war bärenstark und
so wurde Kammer am Ende Fünfter. Was ihm
diese Platzierung vergessen ließ, war die neue
Bestleistung von 120 kg und das Gefühl, dass es
weiter bergauf geht mit der Leistungskurve.
MM
■ 16
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Neuapostolische Kirche
KIRCHE JESU CHRISTI
Gemeinde Eilenburg, Hirschgasse 3a
Am Mittwoch, dem 16.05.12, ist kein Gottesdienst in Eilenburg.
Die Gemeinde ist herzlich am Donnerstag, dem
17.05.12, zu Himmelfahrt, zum Gottesdienst eingeladen.
Der Gottesdienst beginnt 09:30 Uhr.
Gottesdienst
Sonntag
09:30 Uhr
Mittwoch
19:30 Uhr
Jeder ist herzlich willkommen.
DER HEILIGEN DER LETZTEN TAGE
Zweig Eilenburg
Gustav-Raute-Straße 5, Ecke Schreckerstraße
Gottesdienste:
sonntags
9:45 - 10:45 Uhr
Predigtgottesdienst
Am Sonntag, dem 20. Mai 2012 findet um 17 Uhr
ein besonderes Orgelkonzert in Eilenburgs St. Ma-
An dem 18. Mai 2012, dem Freitag nach Himmelfahrt, bleibt unser Kundenbüro geschlossen
und unsere Servicehotline unbesetzt.
Für technische Notfälle stehen Ihnen unsere Bereitschaftsnummern wie gewohnt zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Stadtwerke Eilenburg GmbH
Evangeliumsunterricht für
Kinder und Erwachsene
Jeder ist herzlich willkommen
Orgelkonzert mit Michael Schönheit
Foto: privat
Wichtige Information
der Stadtwerke Eilenburg
GmbH
10:55 - 11.45 Uhr
rien Kirche statt. Für das Konzert konnte Michael
Schönheit gewonnen werden. Der Gewandhausorganist erhielt seine erste musikalische
Ausbildung bei seinem Vater Walter Schönheit
in Saalfeld und war Mitglied der Thüringer Sängerknaben.
Von 1978 bis 1985 studierte er Dirigieren, Klavier
und Orgel an der Hochschule für Musik „Felix
Mendelssohn Bartholdy“. 1984 war er Preisträger des Internationalen Johann-Sebastian-BachWettbewerbs in Leipzig. Von 1985 bis 1991 war
Michael Schönheit als Organist und Kantor in
Saalfeld tätig. 1986 wurde er zum Gewandhausorganisten berufen.
An der Geißler-Orgel in Eilenburg spielt Herr
Schönheit ein deutsches Orgelprogramm, in dem
u. a. Werke von J.S. Bach, Mendelssohn Bartholdy,
Hesse, Liszt u. a. erklingen. Der Eintritt zu diesem
Konzert beträgt wie immer 6,- Euro, ermäßigt
4,- (Kinder unter 14 Jahren haben freien Eintritt,
Ermäßigung gilt für Schüler und Studenten.
Netzmeister Gas (m/w) bei der Stadtwerke Eilenburg GmbH
Die Stadtwerke Eilenburg GmbH versorgt die
Stadt Eilenburg sowie deren Umgebung mit
Strom, Erdgas und Fernwärme. Zur Unterstützung
unseres Teams im Bereich der Gasversorgung
suchen wir zum nächstmöglichen Termin einen
Netzmeister Gas (m/ w).
Ihre Aufgaben:
- Betrieb, Überwachung und Unterhaltung des
Gasversorgungsnetzes sowie dazugehöriger
Anlagen
- Planung und Überwachung von Bauvorhaben
sowie von Störungsbeseitigungen
- Organisation der anfallenden Instandhaltungsarbeiten und Funktionskontrollen
- Planung und Koordination des Mitarbeiter-,
Maschinen- und Materialeinsatzes
- Übernahme kaufmännischer Tätigkeiten, die
mit dem technischen Betrieb zusammenhängen
- Führen statistischer Auswertungen
- Teilnahme am Bereitschaftsdienst
Ihr Profil:
- abgeschlossene Ausbildung als Meister in der
Fachrichtung Gas Versorgungstechnik oder
als Gas-/ Netzmeister
-
Erfahrungen im Tief- und Rohrleitungsbau
Idealerweise Kenntnisse des DVGW - Regelwerkes sowie dazugehöriger Gesetzesgrundlagen
Bereitschaft zur Weiterbildung
Hohe Kommunikationsbereitschaft, Verhandlungsgeschick sowie selbstständiges Denken
und Handeln
Fähigkeit zur Mitarbeiterführung
gute EDV - Kenntnisse in MS - Office
Führerschein Klasse B
Wir bieten einen sicheren Arbeitsplatz, ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet sowie
eine leistungsgerechte Vergütung nach dem Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV - V).
Wenn Sie Interesse haben, dann senden Sie uns
bitte Ihre aussagekräftigen und vollständigen
Bewerbungsunterlagen an unsere Geschäftsführerin Frau Maike Schult.
Stadtwerke Eilenburg GmbH
Sydowstraße 1
04838 Eilenburg
E-Mail: [email protected]
17
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
■
■ Öffentliche Bekanntmachungen
Sitzung des Ortschaftsrates
Sehr geehrte Einwohner der Stadt Eilenburg,
ich gestatte mir, Sie recht herzlich zur Sitzung des
Ortschaftsrates am Dienstag, dem 29.05.2012,
19:00 Uhr im OT Wedelwitz (Fa. Tölutex, Südstraße 7) einzuladen.
Öffentliche Sitzung
1. Bestätigung der Tagesordnung
2. Bestätigung der Niederschrift vom 27.03.2012
3. Einwohnerfragestunde
4. Information Straßenbau Wedelwitz
5. Information zu Veranstaltungen in den Ortsteilen
6. Sonstige Informationen und Anfragen der
Ortschaftsräte
Feustel
Ortsvorsteherin
Einwohnerversammlung
im Stadtteil Berg
Sehr geehrte Einwohner,
ich gestatte mir, Sie recht herzlich zur Einwohnerversammlung im Stadtteil Berg am Donnerstag,
dem 31. Mai 2012 um 18.30 Uhr in die Grundschule Berg, Hallesche Straße 28, einzuladen.
Wacker
Oberbürgermeister
Landkreis Nordsachsen
Landratsamt
Amt für Ländliche Neuordnung
AZ: 320-8461.27-N02/LN
Ländliche Neuordnung:
Gemeinden:
Verfahrens- Nr.:
Wöllnauer Senke
Doberschütz und Laußig
N02/LN
I. Beschluss zur 1. geringfügigen Änderung des Verfahrensgebietes
1. Anordnung
Das mit Flurbereinigungsbeschluss des
Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung vom 23. Juli 2009, AZ:
320-8461.20-N02/LN festgestellte Verfahrensgebiet wird gemäß § 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I
S. 546), in der heute geltenden Fassung i.V.m.
§ 1 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung
des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom
15. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1429), in der heute geltenden Fassung geringfügig geändert.
2. Zum Verfahrensgebiet hinzukommende
Flurstücke
Folgende Flurstücke werden zum Verfahrensgebiet hinzugezogen:
Gemarkung Wöllnau, Flur 8:
Flurstück Nr.:
20/6
Gemarkung Doberschütz, Flur 1:
Flurstücke Nr.: 1
3/1; 225/1; 226/1; 228/1;
229/1 und 237/1
Gemarkung Battaune, Flur 1:
Flurstücke Nr.:
153/3; 153/4; 153/5; 153/6;
215/1; 217/1; 219/1; 221/1;
222/1; 225; 226/1; 235/1;
238/1; 248/1; 261/1; 261/2;
265/1; 271/1; 272/1; 280/1;
280/2; 280/3; 281/1; 291/1;
298/1; 309/1; 312/1; 325/1;
325/3; 327/1; 329; 346/215;
347/215; 391/277; 419/303;
420/303; 421/303; 422/304/;
458/224; 459/224; 560/318;
646/152; 647/151; 648/150;
649/149; 650/148; 651/147;
652/146; 653/145; 654/144;
655/191; 656/192; 657/197;
659/203; 660/204; 661/209;
664/215; 665/228; 666/228;
667/228; 668/234; 669/240;
670/240; 671/246; 672/255;
673/255; 674/255; 676/261;
677/261; 678/268; 679/269;
680/274; 681/277; 682/277;
683/277; 684/277; 685/284;
686/287; 687/299; 688/299;
689/299; 690/299; 691/302;
692/302; 696/322; 700/333;
803/330; 805/255; 835/182;
837/322; 838/317; 839/322
und 840/317
Die Fläche der hinzukommenden Flurstücke
beträgt ca.147,40 ha.
3. Aus dem Verfahrensgebiet ausscheidende
Flurstücke
Folgende Flurstücke scheiden aus dem Verfahrensgebiet aus:
Gemarkung Authausen, Flur 5:
Flurstück Nr.:
240
Gemarkung Pressel, Flur 10:
Flurstücke Nr.:
37; 57; 146 und 153
Die Fläche der ausscheidenden Flurstücke beträgt ca. 2,88 ha.
Das Verfahrensgebiet umfasst nunmehr eine
Fläche von ca. 1956 ha und ist auf der vom
Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche
Neuordnung gefertigten Karte „Änderung Nr.
1 des Neuordnungsgebietes“ (Gebietskarte)
im Maßstab 1:25000, die als Anlage 1 dem
Beschluss beigefügt ist, durch farbige Umrandung dargestellt. In der Detailkarte 1 zur
Änderung Nr. 1 sowie der Detailkarte 2 zur
Änderung Nr. 1 (Anlagen 2 und 3) sind die Änderungen zur besseren Übersicht nochmals im
Maßstab 1: 5000 dargestellt.
Die neue Gebietsgrenze ist grün eingetragen
und der weggefallene Teil der Gebietsgrenze
ist grün gekreuzt.
Die Karten Anlage 1 bis 3 gehören nicht zum
entscheidenden Teil dieses Beschlusses. Sie dienen der Information über die Lage des gesamten
Verfahrensgebietes und der Änderungen.
4. Teilnehmer
Die Eigentümer der zum geänderten Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke,
Gebäude und Anlagen sowie die den Grundstückseigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten sind Teilnehmer am Flurbereini-
gungsverfahren und somit Mitglieder der mit
dem Anordnungsbeschluss vom 23. Juli 2009
entstandenen
Teilnehmergemeinschaft Wöllnauer Senke
mit Sitz in der Gemeinde Doberschütz. Die
Teilnehmergemeinschaft ist eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts (§16 FlurbG) und untersteht der Aufsicht des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung.
Nebenbeteiligte sind u. a. Inhaber von Rechten an Grundstücken sowie die Eigentümer
von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung von
Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben.
Der Vorstand bleibt bezüglich seiner Zusammensetzung unverändert.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines
Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem ersten
Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Landratsamt Nordsachsen
Amt für Ländliche Neuordnung
Hausanschrift:
Postanschrift:
Dr.-Belian-Straße 5, 04855 Torgau
04838 Eilenburg
oder einem der weiteren Verwaltungsstandorte
des Landratsamtes Nordsachsen
Schlossstraße 27, 04860 Torgau
Südring 17, 04860 Torgau
Husarenpark 19, 04860 Torgau
Fischerstraße 26, 04860 Torgau
Dr.- Belian- Straße 4, 04838 Eilenburg
Richard-Wagner- Straße 7a,
04509 Delitzsch
Friedrich- Naumann- Promenade 9, 04758
Oschatz
einzulegen.
Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.
Eilenburg, den 16. April 2012
gez. Wirsching
Amtsleiter
DS
Amt für Ländliche Neuordnung
■ 18
II. Hinweise
zum Änderungsbeschluss
1. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte
Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, sind nach
§ 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntmachung dieses
Beschlusses schriftlich beim Landratsamt
Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung,
04855 Torgau oder zur Niederschrift beim
Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche
Neuordnung, Dr.- Belian- Straße 5, 04838
Eilenburg als zuständige Flurbereinigungsbehörde anzumelden. Die Frist beginnt mit dem
ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Auf Verlangen des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung hat der
Anmeldende sein Recht innerhalb einer vom
Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche
Neuordnung zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird
der Anmeldende nicht mehr beteiligt. Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so
kann das Landratsamt Nordsachsen, Amt für
Ländliche Neuordnung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen
(§ 14 Abs. 2 FlurbG). Der Inhaber eines nicht
aus dem Grundbuch ersichtlichen Rechts
muss die Wirkung eines vor der Anmeldung
eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen
sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem
gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des
Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG).
2. Aufforderung zur Grundbuchberichtigung
Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Grundstücken im Verfahrensgebiet erhebt
das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung aus dem Grundbuch. Um
Nachteile zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die Eintragungen im Grundbuch zu
überprüfen und erforderliche Berichtigungen
zu beantragen. Dazu genügt es in der Regel,
den Grundbuchämtern die entsprechenden
Urkunden wie Erbschein, Erbvertrag, Testament, Zuschlagsbeschluss, etc. vorzulegen.
Grundbucheinsicht und Auskünfte sind gebührenfrei. Für die Berichtigung des Grundbuches sind in bestimmten Fällen gebührenrechtliche Vergünstigungen vorgesehen.
3. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums
Von der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des
Flurbereinigungsplanes gelten folgende Einschränkungen:
a) In der Nutzungsart der Grundstücke
dürfen ohne Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche
Neuordnung nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen
Wirtschaftsbetrieb gehören (§ 34 Abs. 1
Nr.1 FlurbG).
b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen, u. ä. Anlagen dürfen
nur mit Zustimmung des Landratsamtes
Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung errichtet, hergestellt, wesentlich
verändert oder beseitigt werden (§ 34
Abs. 1 Nr. 2 FlurbG).
Sind entgegen den Bestimmungen nach a)
und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so
können diese im Verfahren unberücksichtigt
bleiben. Das Landratsamt Nordsachsen, Amt
für Ländliche Neuordnung kann den früheren
Zustand auf Kosten des betreffenden Betei-
ligten wiederherstellen lassen, wenn dies
der Flurbereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2
FlurbG).
c) Obstbäume, Beerensträucher, einzelne
Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze
dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit
landeskulturelle Belange, insbesondere
des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit
Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung
beseitigt werden.
Bei Verstößen gegen diese Vorschrift
muss das Landratsamt Nordsachsen, Amt
für Ländliche Neuordnung Ersatzpflanzungen anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG).
d) Von der Bekanntgabe des Anordnungsbeschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den
Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen,
Amt für Ländliche Neuordnung; die Zustimmung darf nur im Einvernehmen mit
der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden
(§ 85 Nr. 5 FlurbG).
Sind Holzeinschläge ohne Zustimmung
des Landratsamtes Nordsachsen, Amt
für Ländliche Neuordnung vorgenommen worden, kann es anordnen, dass
derjenige, der das Holz gefällt hat, die
abgeholzte oder verlichtete Fläche nach
den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu
bringen hat (§ 85 Nr. 6 FlurbG).
Verstöße gegen die Anordnungen zu Ziffer
3, Buchstaben b), c) und d) sind Ordnungswidrigkeiten i. S. des § 154 Abs. 1 FlurbG und
können mit Geldbußen geahndet werden. Es
gelten die Bestimmungen des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten (OWiG).
Hinweis zu den Auslegungszeiten und dem Auslegungsort des Beschlusses
zur 1. geringfügigen Änderung des Verfahrensgebietes mit Begründung und Karten
Ländliche Neuordnung:
Wöllnauer Senke
Gemeinden:
Doberschütz und Laußig
Lfd.-Nr.: N02/LN
In der Stadtverwaltung Eilenburg, Marktplatz 1,
04838 Eilenburg liegt ab dem 14. Mai 2012 während der Dienstzeiten
dienstags
9 - 18 Uhr
mittwochs
donnerstags
samstags
9 - 18 Uhr
9 - 18 Uhr
9 - 12 Uhr
(19. Mai geschlossen)
der Beschluss zur 1. geringfügigen Änderung des
Verfahrensgebietes bestehend aus:
I
Beschluss zur 1. geringfügigen Änderung
des Verfahrensgebietes mit Rechtsbehelfsbelehrung
II
Hinweise zum Änderungsbeschluss
III
Begründung
Karten
zwei Wochen lang zur kostenlosen Einsichtnahme
aus.
Eilenburg, den 11.05.2012
19
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Telefonische Erreichbarkeit
des Landratsamtes Nordsachsen
Zentrale Haupteinwahlen
Verwaltungsstandort Torgau
Verwaltungsstandort Delitzsch
Verwaltungsstandort Oschatz
Verwaltungsstandort Eilenburg
0 34 21/7 58 -0
03 42 02/9 88 -0
0 34 35/9 84 -0
0 34 23/70 97 -0
Bürgerbüros
Bürgerbüro Torgau
Bürgerbüro Delitzsch
Bürgerbüro Oschatz
Bürgerbüro Eilenburg
0 34 21/75 8- 13 71
03 42 02/98 8- 13 36
0 34 35/98 4- 13 80
0 34 23/7 09 7- 13 55
Bereich Landrat
Büro Landrat
Büro Kreistag
Stabsstelle Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Amt für Wirtschaftsförderung und
Landwirtschaft
Rechnungsprüfungsamt
Gleichstellungsbeauftragte
Dezernat - Hauptverwaltung
Dezernent
Kommunalamt
Haupt- und Personalamt
Schul- und Liegenschaftsamt
Eigenbetrieb Bildungsstätten
Landkreis Nordsachsen
Dezernat - Finanzverwaltung
2. Beigeordneter und Dezernent
Kämmereiamt
Kreiskasse
Vollstreckung
Amt für Beteiligungsverwaltung/
Controlling
Dezernat - Bau und Umwelt
1. Beigeordneter und Dezernent
Umweltamt
Vermessungsamt
Gutachterausschuss
Bauordnungs- und Planungsamt
Amt für Ländliche Neuordnung
Straßenbauamt
0 34 21/75 8- 10 01
0 34 21/75 8- 10 15
0 34 21/75 8- 10 13
03 42 02/98 8- 10 50
0 34 21/75 8- 10 90
0 34 21/75 8- 10 96
0 34 21/75 8- 11 02
0 34 21/75 8- 12 02
0 34 21/75 8- 15 02
0 34 21/75 8- 70 02
0 34 21/77 39 -3 00
0 34 21/75 8- 20 02
0 34 21/75 8- 20 02
0 34 21/75 8- 21 50
0 34 21/75 8- 21 60
0 34 21/75 8- 20 02
0 34 23/7 09 7- 40 01
0 34 23/7 09 7- 41 02
0 34 21/7 79 -3 00
0 34 21/7 79 -2 00
0 34 23/7 09 7- 30 02
0 34 23/7 09 7- 32 02
0 34 23/7 09 7- 33 01
Dezernat - Ordnung
Dezernentin
Straßenverkehrsamt
Lebensmittelüberwachungs- und
Veterinäramt
Ordnungsamt
Amt für Brand-, Zivil- und
Katastrophenschutz
Eigenbetrieb Rettungsdienst
Gesundheitsamt
03 42 02/98 8- 54 01
03 42 02/65 -2 12
0 34 21/75 8- 63 02
Dezernat - Soziales
Dezernent
Jugendamt
Sozialamt
0 34 21/75 8- 60 02
0 34 21/75 8- 61 01
0 34 21/75 8- 62 02
■
Pressestelle
Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen
Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de.
Mitteilung des Büros des Kreistages
Die 31. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Vergabeausschusses des Kreistages Nordsachsen findet am
Dienstag, dem 15. Mai 2012, 18.00 Uhr,
im Landratsamt Nordsachsen, Standort Eilenburg, Haus 4,
1. Obergeschoss, Raum 2.55, Dr.-Belian-Straße 4, 04838 Eilenburg,
statt.
Tagesordnung
Drucks.-Nr.
1
Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden des Ausschusses und Bestätigung der Niederschriften vom 21.03.2012
und 03.04.2012
2
Beratung und Beschlussfassung von Informations- und
Beschlussvorlagen
2.1
K 8985 Ausbau / Erhaltung in Süptitz,
Klitzschener Straße
1- 681/12
2.2
Gymnasium Schkeuditz, Gebäudeteil III Ersatzneubau an
Stelle Umsetzung von Containern, Los 56
1- 689/12
2.3
Vergabe der Lieferung von preisgebundenen, lernmittelfreien Schulbüchern, Nachschlagewerken und Lesestoffen für die Schulen in Trägerschaft des LK Nordsachsen
für das Schuljahr 2012/13
1- 676/12
2.4
Vergabe von Facility Management Dienstleistungen in
landkreiseigenen Liegenschaften
1- 684/12
3
Informationen und Anfragen
Es schließt sich eine nicht öffentliche Sitzung an.
Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft
Sachgebiet Kultur und Sport
Ausstellung im Foyer
03 42 02/98 8- 50 01
03 42 02/98 8- 51 01
03 42 02/98 8- 52 01
03 42 02/98 8- 53 01
Am Donnerstag, dem 26. April 2012 wurde im Foyer des Landratsamtes Nordsachsen in Delitzsch um 09:00 Uhr im Beisein
der regionalen Presse eine Ausstellung mit Werken von Mayk
Schnurrpfeil aus Kletzen eröffnet. In Aquarell,- Bleistift- und Ölkreidetechnik stellt der Hobbymaler Landschaften und Ansich-
■ 20
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
ten aus dem Landkreis Nordsachsen vor. Für den Hobbymaler
ist es die erste Ausstellung. Schon seit frühester Kindheit machte er sich mit Farben und Stiften vertraut, verlor aber dieses
schöne Hobby durch berufliche Einbindungen aus den Augen.
2003 griff er dann aber wieder zu Pinsel, Stiften und Farben und
begann zu malen. Das positive Ergebnis belegt diese Ausstellung eindrucksvoll.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Ausstellung bis
einschließlich 06. Juni 2012 besichtigen.
Bei weiteren Fragen zur Ausstellung ist das Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft, Sachgebiet Kultur und Sport unter Tel. 03 42 02/9 88 10 56 erreichbar.
________________________________________________________
Dezernat Hauptverwaltung
Landratsamt Nordsachsen
Dezernat Hauptverwaltung
25.04.2012
Öffentliche Stellenausschreibung
Im Landratsamt Nordsachsen, Dezernat Bau und Umwelt,
Bauordnungs- und Planungsamt, Standort Eilenburg, ist ab
01.02.2013 die Stelle als
Amtsleiter/-in
-
Umfagreche und tiefgründige Kenntnisse der einschlägigen
Vorschriften des Bauplanungs-, Landesplanungs- und Bauordnungsrechts, Denkmalsrecht; Grundkenntnisse im Umweltrecht, Bergrecht, Straßenrecht
- Nachgewiesene Erfahrungen in Leitungsfunktionn; Fähigkeit
zur Führung von großen Arbeitskollektiven
- Fähigkeit schwierige rechtliche, ökonomische und politische
Zusammenhänge sowie komplexe Sachverhalte präzise,
verständlich und kompetent darzustellen
- Verhandlungsgeschick sowie Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen
- Besondere Kontaktfähigkeit und Bereitschaft sowie Fähigkeit zur kooperativen und koordinierenden Teamarbeit
- Nachgewiesene Erfahrungen im Umgang mit kommunalen
Gremien
- Erfahrung in der Anbwendung moderer Informationssysteme
- Hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Verantwortungsbewusstsein
Die Vergütung erfolgt in der Entgeltgruppe E 13 TVöD.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 23.05.2012 an das Landratsamt Nordsachsen, Haupt- und Personalamt, Schlossstraße
27 in 04860 Torgau.
Wir bitten um Verständnis, dass die Bewerbungsunterlagen
ohne ausreichend frankierten Rückumschlag nicht zurückgesandt werden können.
mit 40 Stunden wöchentlich zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst:
Leitungstätigkeit
• Verantwortung für die Aufgabenerfüllung des Amtes in
den Sachgebieten Bauaufsicht, Planung, Denkmalschutz
Insbesondere gehören dazu:
• Koordinierung der Zusammenarbeit und der Arbeitsverteilung im Amt
• Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde im Sinne des
Denkmalschutzgesetzes
• Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde
• Die dem Landkreis zugewiesenen Aufgaben auf dem Gebiet
der Raumordnung und Landesplanung und die Organisation
der Stellungnahmen des Landratsamtes als Träger öffentlicher Belange
• Aufgaben der höheren Verwaltungsbehörde nach dem Baugesetzbuch entsprechend Zuständigkeitsregelung
• Vollzug der Aufgaben nach dem Gesetz über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Kleingartenvereinen und die
Führung der Gemeinnützigkeitsaufsicht
• Mitwirkung und Letztentscheidung bei der Bearbeitung bzw.
persönliche Übernahme der Bearbeitung komplizierter oder
besonders wichtiger Vorgänge im Zuständigkeitsbereich des
Amtes
• Mitwirkung bei der Bearbeitung ressortübergreifender Vorgänge im Landratsamt, soweit der Zuständigkeitsbereich
des Amtes berührt wird
• Leitung von bzw. Mitwirkung in Arbeits- und Projektgruppen
• Konzeptionelle Tätigkeit speziell in Wahrnehmung der Kreisaufgaben bei der Landes- und Regionalplanung, der Aufstellung fachlicher Entwicklungspläne etc.
• Aufstellung des Haushaltsplanes für das Amt, Bewirtschaftung des Haushaltes nach den geltenden Dienstvorschriften
• Vertretung der Angelegenheiten des Amtes nach außen, soweit nicht dem Dezernenten vorbehalten
Voraussetzungen:
- Befähigung für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst oder Befähigung für den höheren bautechnischen Dienst
- Mehrjährige Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung;
besondere Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen im allgemeinen Verwaltungsrecht
Winkler
Dezernent
________________________________________________________
Landkreis Nordsachsen
Schul- und Liegenschaftsamt
SG Schulverwaltung
Vergabe von Hallenzeiten
für Sport- und Freizeitvereine für die Schulsporthallen (Bereich Eilenburg), bei denen der Landkreis
Nordsachsen Eigentümer oder Träger ist
Die Vergabe betrifft die Sporthallennutzung im Schuljahr
2012/2013 für folgende Schulsporthallen:
- Schulsporthalle Dr.-Belian-Straße 8, 04838 Eilenburg
- Schulsporthalle Martin-Rinckart-Gymnasium, Haus Möbius,
Hochhausstr., 04838 Eilenburg
- Schulsporthalle BSZ Eilenburg „Rote Jahne“, Wöllnauer
Chaussee 2, 04838 Doberschütz
Die Anträge zur Sporthallennutzung sind bis zum 30. Juni 2012
abzugeben und müssen folgende Angaben enthalten:
- Name des Vereins
- Name der Schulsporthalle
- Gewünschte Nutzungstage und Nutzungszeiten
- Durchschnittsalter der Trainingsgruppe (unter 21 Jahre/ab 21
Jahre)
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Vereinsvorsitzenden, des verantwortlichen Übungsleiters und seines Stellvertreters
Abgabe der Anträge bzw. Rückfragen bitte an Herrn Martin Polten (Sporthallenmanager), Landkreis Nordsachsen, Schul-und
Liegenschaftsamt, SG Schulverwaltung Außenstelle Eilenburg,
Dr.-Belian-Straße 4 ( Zi. 464), 04838 Eilenburg, Tel.: Mobil 01 63/
9 28 49 50, Festnetz 0 34 23/70 97 18 25 bzw. in der Schulsporthalle, Dr.-Belian-Straße 8, 04838 Eilenburg, Tel.: 0 34 23/70 03 20
21
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Dezernat Bau- und Umwelt
Bekanntmachung des Landratsamtes Nordsachsen
zum Vollzug des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Az.: 413/Ba/106.11-1.4-2/30230-16-2211
vom 27.04.2012
Die MBG Mitteldeutsche Biogasgesellschaft mbH beantragte
gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), in der jeweils geltenden
Fassung, die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der
bestehenden Biogasanlage am Standort Oschatz / Leuben in
04758 Oschatz, Gemarkung Leuben, Flurstück 305/1 - einer
genehmigungsbedürftigen Anlage gemäß Nummer 1.4 Spalte 2
Buchst. b) aa) sowie Nummer 9.1 Buchstabe b) Spalte 2 des
Anhanges zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), in der
jeweils geltenden Fassung. Gegenstand des Antrages ist die Erweiterung der Biogasanlage Oschatz / Leuben durch eine Gärresttrocknungshalle, ein Blockheizkraftwerk, einer Trafostation
und eines Kondensatschachtes.
Die im Rahmen eines Vorverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Abs. 1, Satz 1 des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797),
in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit Nummer
9.1.4 der Liste UVP-pflichtiger Vorhaben, Anlage 1 UVPG, ergab,
dass das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der
in Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen
Umweltauswirkungen haben kann und eine Verpflichtung zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Dieses Ergebnis der Vorprüfung wird hiermit gemäß § 3a
UVPG bekannt gegeben. Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese
Feststellung nicht selbständig anfechtbar.
Eilenburg, den 27.04.2012
Landratsamt Nordsachsen
■
5 Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit
6 Änderung der Angabe der Lagebezeichnung
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus
§ 14 Abs. 6 SächsVermKatG1.
Das Vermessungsamt ist nach § 2 des SächsVermKatG1 für die
Fortführung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zu Grunde.
Die Unterlagen liegen ab dem 14.05.2012 bis 13.06.2012
in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes in Torgau,
Husarenpark 19, 04860 Torgau
Tel.: 0 34 21/7 79 -1 10, -1 11, -1 12
in der Zeit
Dienstag:
08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG1 gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters
7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle
zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen während der
Öffnungszeiten einzusehen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen kann
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben beim
Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau.
Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift beim Landratsamt
Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder den Außenstellen
Südring 17, 04860 Torgau;
Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch;
Dr.-Belian-Straße 4 - 5, 04838 Eilenburg;
Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz;
Husarenpark 19, 04860 Torgau
Fischerstraße 26, 04860 Torgau
erhoben werden.
Pahlitzsch
Amtsleiterin
Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) = Artikel 9 des
Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordungsgesetz - SächsVwNG) vom
29. Januar 2008 rechtsbereinigt mit Stand vom 05. Juni 2010
________________________________________________________
1
Dezernat Ordnung
Czupalla
Landrat
Landkreis Nordsachsen
Landratsamt Nordsachsen • 04855 Torgau
Offenlegung der Änderung
von Daten des Liegenschaftskatasters
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung
nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz
Das Vermessungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:
Betroffene Flurstücke
Belgern Flur 11 (7751)
64, 65, 66, 67/1, 67/2, 68, 69, 70, 71,
72, 74, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100,
103, 104, 105
Liebersee Flur 3 (7893) 87, 88, 94, 95, 89
Art der Änderung
1 Änderung der Angabe der Flächengröße
2 Änderung der Angabe zur Nutzung
3 Änderung der Flurstücksnummer
4 Änderung von Daten über Grenzen eines Flurstückes
gemäß 5 4 SächsVwVfZG i.V.m. 5 10 VwZG
In dem Verwaltungsverfahren des Herrn Werner Olaf Stolzenburg
geb. 25.01.1957
57320 Bouzonville, Pluce Pierre et Ellise Augerot, Res. Iris 5,
Frankreich ist für Herrn Werner Olaf Stotzenburg ein Bescheid
vom 26.03.2012, Az:511.ha.113.328/MFT, im
Landratsamt Nordsachsen
Fahrerlaubnisbehörde
Standort Delitzsch
Zimmer 105
Richard-Wagner-Str. 7 a
04509 Delitzsch
zur Abholung hinterlegt.
Der vorgenannte Bescheid kann zu den bekannten Öffnungszeiten abgeholt werden.
■ 22
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Personen, deren rechtliche Interessen durch das o.g. Verwaltungsverfahren berührt werden, können unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises die Verfügung unter der genannten
Anschrift einsehen.
Gemäß 5 4 SächsVwVfZG i.V.m. 5 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG gilt
der Bescheid an dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tage
der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverlust droht.
Delitzsch, 02.05.2012
Programm
Huth
Amtsleiter
________________________________________________________
12:15 bis 13:00 Uhr
Mittagspause
13:00 bis 16:15 Uhr
Grundlagen der Mikrobiologie
(4 Stunden)
- Grundbegriffe der Medizinischen Mikrobiologie
- Darstellung der unterschiedlichen Arten von Mikroorganismen (Viren, Bakterien, Pilze, Parasiten)
- Übertragungswege bei Infektionen
- Multiresistenten bei Mikroorganismen
- Grundlagen der Mechanismen der Desinfektions- und Sterilisationsverfahren unter besonderer Berücksichtigung des unterschiedlichen Verhaltens der verschiedenen Mikroorganismen
- Wichtige übertragbare Erkrankungen (HIV, Hepatitis B, Hepatitis C, infektiöse Dermatitiden, venerische Erkrankungen)
Landratsamt Meißen
Gesundheitsamt
Fortbildungsveranstaltung
zum Erwerb der Sachkenntnisse gemäß § 2
der SächsHygVO am 04./05.Juni 2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur oben vorgenannten Weiterbildung laden wir Sie herzlich ein.
Im Sinne der SächsHygVO sollten Sie als Dienstleister den Erwerb ausreichender Kenntnisse auf den geforderten Gebieten
durch die Teilnahme an folgender Bildungsmaßnahme Ihrem
Gesundheitsamt nachweisen können.
Die Fortbildungsveranstaltung wird in Zusammenarbeit mit dem
Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz und der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen angeboten.
Veranstaltungsort
Fachhochschule der Sächsischen
Verwaltung Meißen
Herbert-Böhme-Straße 11 in
01662 Meißen
Haus 1 Raum 107
Organisation
Frau Stelmacher
Tel.: 0 35 21/72 5- 34 02
Fax: 0 35 21/72 5- 34 00
Mail:
[email protected]
Teilnehmergebühr
80,00 EUR/Teilnehmer
Die Teilnehmergebühr ist im Vorfeld zu zahlen, siehe Anmeldeformular.
Zahlung an:
Sparkasse Meißen
BLZ: 850 550 00
Konto: 3 100 031 007
Bitte immer angeben:
Name, Vorname des Teilnehmers
Verwendungszweck:
50000.16700
Einzahlung bitte bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn (18.05.2012).
Die Einzahlung gilt als Bestätigung der Anmeldung, es erfolgt
keine weitere Information. Eine Teilnahmebestätigung kann nach
dem 2. Veranstaltungstag nur ausgehändigt werden, wenn die
Teilnehmergebühr eingegangen ist.
Erfolgt eine Abmeldung innerhalb von 5 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn, berechnen wir Ihnen eine Stornogebühr von
50 % des Entgeltes. Wird eine Abmeldung am Tag des Veranstaltungsbeginns zurückgezogen oder erscheint ein Teilnehmer
nicht zur Veranstaltung, ist das volle Entgelt zu entrichten. Im
Verhinderungsfall kann auch ein Ersatzteilnehmer schriftlich (per
Fax) nachgemeldet werden.
Wir freuen uns, Sie zur Veranstaltung begrüßen zu können und
wünschen Ihnen eine gute Anreise.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Med. Petra Albrecht
Amtsärztin
1. Tag 04.06.2012
9:00 bis 12:15 Uhr
Anatomie (4 Stunden)
- Struktur und Funktion von Haut und Schleimhäuten
- Struktur und Funktion von Blutgefäßen, Nerven und Knorpel
- Gefäß und Nervenversorgung spezieller Körperregionen
(Augenlider, Nase, Lippen, Zunge, Brustwarzen, Bauchnabel, männliche und weibliche Genitalregion)
- Anatomisch-pathologische Grundlagen der Infektabwehr
- Folgen einer gestörten Blutversorgung oder Nervenläsion
- Folgen einer Knorpelläsion
- Wundheilungs- und Vernarbungsreaktionen
2. Tag 05.06.2012
9:00 bis 9:45 Uhr Gesetzliche Grundlagen (1 Stunde)
- Öffentlicher Gesundheitsdienst, Infektionsschutz, Sächsische Hygieneverordnung
- Biostoffverordnung und deren Umsetzung: TRBA 250 und
LAGA-Richtlinie
- weitere relevante Gesetze im Überblick
9:45 bis 11:00 Uhr Desinfektion/Sterilisation (1,5 Stunden)
- Grundbegriffe der Desinfektion und Sterilisation
- Physikalische Desinfektionsverfahren, chemische Desinfektionsmittel und Desinfektionsmittellisten
- Grundlagen der physikalischen und chemischen Sterilisationsverfahren
11:00 bis 11:30 Uhr
Desinfektion/Sterilisation
(0,5 Stunden)
- rechtliche Regelungen für Tätowierfarben und kosmetische
Mittel
11:30 bis 14:30 Uhr
Anforderungen an die Hygiene in einer Kosmetik-, Fußpflegeeinrichtung o. Ä. (3 Stunden)
- Bauliche Voraussetzungen
- Die Gestaltung des Tätigkeitsbereiches
- Der Hygieneplan
* Desinfektion (Hände, Fläche, Haut)
* Instrumentaufbereitung, Sterilisation, Sterilgutlagerung
* Überprüfung von Sterilisatoren und Desinfektionsautomaten
* Entsorgung
* Wäschehygiene
* Personalschutz (Schutzimpfungen, Umgang mit infektiösen Kunden)
12:15 bis 13:00 Uhr
Mittagspause
14:30 bis 15:15 Uhr
Besprechung aktueller Hygieneprobleme/-fragen der Kursteilnehmer
15:15 bis 16:15 Uhr schriftliche Abschlussprüfung
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
23
■
■ 24
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Anreiseskizze
Da auf dem Gelände der Fachhochschule keine ausreichenden Parkmöglichkeiten zur
Verfügung stehen, weisen wir
Sie vorsorglich darauf hin, mit
öffentlichen
Verkehrsmitteln
anzureisen. Sollte die Anreise
dennoch mit dem Pkw erfolgen,
machen wir darauf aufmerksam,
dass das Parken im nahen Umfeld der Fachhochschule nur
eingeschränkt möglich ist.
■
Mitteilungen Gemeinden
Haushaltssatzung der Gemeinde Doberschütz
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf
der Steuermessbeträge.
für das Haushaltsjahr 2012
§4
Aufgrund von § 74 SächsGemO hat der Gemeinderat am
29.03.2012 in seiner öffentlichen Sitzung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen:
Alle nicht verbrauchten Ausgabenansätze des Verwaltungshaushaltes in der Gruppierung 5, 65, 71 und 81 werden am Ende
des Haushaltsjahres für übertragbar erklärt, sofern die Übertragbarkeit eine sparsame Mittelbewirtschaftung fördert.
Doberschütz, 29.03.2012
Gemeinde Doberschütz
§1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben von je 5.961.809,00 Euro
davon
im Verwaltungshaushalt
4.137.987,00 Euro
im Vermögenshaushalt
1.823.822,00 Euro
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
(Kreditermächtigungen) von
0,00 Euro
3. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Verpflichtungsermächtigungen von
0,00 Euro
§2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
wird festgesetzt auf
383 vom Hundert
Märtz
Bürgermeister
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 der Gemeinde Doberschütz liegt gemäß § 76 Abs. 4
SächsGemO in der Zeit vom 14.05.2012 bis 23.05.2012 zu den
Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite
Straße 17 in Doberschütz zur Einsichtnahme öffentlich aus.
400.000,00 Euro
§3
Die Hebesätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
293 vom Hundert
398 vom Hundert
Märtz
Bürgermeister
25
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung:
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00
Freitag
9.00 - 11.00 Uhr
- 15.00 Uhr
- 18.00 Uhr
- 15.00 Uhr
- 15.00 Uhr
■
Gemeinde Doberschütz und Laußig
Ländliche Neuordnung:
Gemeinden:
Verfahrens- Nr.:
Wöllnauer Senke
Doberschütz und Laußig
N02/LN
Einladung
Am Donnerstag, 24. Mai 2012 findet um 19:30 Uhr im Versammlungsraum der Gemeinde Doberschütz, Breite Straße 17,
04838 Doberschütz, die
16. öffentliche Verwaltungsausschusssitzung
statt, zu der ich Sie herzlich einlade.
Tagesordnung
Drucksache
1.
Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister und Bestätigung der Niederschrift vom 22.03.2012
2.
Einwohnerfragestunde
3.
Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen
3.1. Zustimmung zur überplanmäßigen
Ausgabe „Dachsanierung mit
055
Wärmedämmung, Verwaltungsgebäude
in Doberschütz“
3.2. Beratung zur Veräußerung
kommunaler Grundstücke
056
3.3. Information Auseinandersetzungsvereinbarung
zur Auflösung des ZV
057
„Beschäftigungsförderung Nordsachsen“
3.4. Beratung zur geplanten Veranstaltung
„Gedenkfeier 10 Jahre Flut in Mörtitz“
058
4.
Sonstiges/Informationen
Es folgt ein nichtöffentlicher Teil.
gez. Märtz
Bürgermeister
Einladung
zur 9. Sitzung des Ortschaftsrates Doberschütz am
Montag, dem 21.05.2012
um 19.30 Uhr im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung
Doberschütz, Breite Str. 17 in 04838 Doberschütz
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit
Bestätigung der Niederschrift vom 20.02.2012
2. Einwohnerfragestunde
3. Beratung über den Einsatz von gemeinnützig Beschäftigte
4. Beratung über Antrag von Veranstaltungen
5. Sonstiges/Informationen
gez. Donath
Ortsvorsteher
Einladung
zur 12. öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Battaune am
Mittwoch, den 23.05.2012
um 19.30 Uhr im FFw-Gebäude Battaune, Dorfplatz 9 in 04838
Doberschütz OT Battaune
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit
2. Bestätigung der Niederschrift vom 13.03.2012
3. Fragen von Einwohnern
4. Vorbereitung Kinderfest
5. Festlegung Termine für Ortschaftsratssitzungen 2.Halbjahr
2012
6. Sonstiges/Informationen
gez. Mahrle
Ortsvorsteherin
I. Beschluss zur 1. geringfügigen Änderung
des Verfahrensgebietes
1. Anordnung
Das mit Flurbereinigungsbeschluss des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung vom 23. Juli 2009, AZ:
320-8461.20-N02/LN festgestellte Verfahrensgebiet wird gemäß
§ 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der
heute geltenden Fassung i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes
zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl.
S. 1429), in der heute geltenden Fassung geringfügig geändert.
2. Zum Verfahrensgebiet hinzukommende Flurstücke
Folgende Flurstücke werden zum Verfahrensgebiet hinzugezogen:
Gemarkung Wöllnau, Flur 8:
Flurstück Nr.: 20/6
Gemarkung Doberschütz, Flur 1:
Flurstücke Nr.: 13/1; 225/1; 226/1; 228/1; 229/1 und 237/1
Gemarkung Battaune, Flur 1:
Flurstücke Nr.: 153/3; 153/4; 153/5; 153/6; 215/1; 217/1;
219/1; 221/1; 222/1; 225; 226/1; 235/1; 238/1; 248/1;
261/1; 261/2; 265/1; 271/1; 272/1; 280/1; 280/2; 280/3;
281/1; 291/1; 298/1; 309/1; 312/1; 325/1; 325/3; 327/1; 329;
346/215; 347/215; 391/277; 419/303; 420/303; 421/303;
422/304/; 458/224; 459/224; 560/318; 646/152; 647/151;
648/150; 649/149; 650/148; 651/147; 652/146; 653/145;
654/144; 655/191; 656/192; 657/197; 659/203; 660/204;
661/209; 664/215; 665/228; 666/228; 667/228; 668/234;
669/240; 670/240; 671/246; 672/255; 673/255; 674/255;
676/261; 677/261; 678/268; 679/269; 680/274; 681/277;
682/277; 683/277; 684/277; 685/284; 686/287; 687/299;
688/299; 689/299; 690/299; 691/302; 692/302; 696/322;
700/333; 803/330; 805/255; 835/182; 837/322; 838/317;
839/322 und 840/317
Die Fläche der hinzukommenden Flurstücke beträgt ca.147,40 ha.
3. Aus dem Verfahrensgebiet ausscheidende Flurstücke
Folgende Flurstücke scheiden aus dem Verfahrensgebiet aus:
Gemarkung Authausen, Flur 5:
Flurstück Nr.: 240
Gemarkung Pressel, Flur 10:
Flurstücke Nr.: 37; 57; 146 und 153
Die Fläche der ausscheidenden Flurstücke beträgt ca. 2,88 ha.
Das Verfahrensgebiet umfasst nunmehr eine Fläche von ca.
1956 ha und ist auf der vom Landratsamt Nordsachsen, Amt
für Ländliche Neuordnung gefertigten Karte „Änderung Nr. 1 des
Neuordnungsgebietes“ (Gebietskarte) im Maßstab 1:25000, die
als Anlage 1 dem Beschluss beigefügt ist, durch farbige Umrandung dargestellt. In der Detailkarte 1 zur Änderung Nr. 1 sowie
der Detailkarte 2 zur Änderung Nr. 1 (Anlagen 2 und 3) sind die
Änderungen zur besseren Übersicht nochmals im Maßstab 1 : 5000
dargestellt.
Die neue Gebietsgrenze ist grün eingetragen und der weggefallene Teil der Gebietsgrenze ist grün gekreuzt.
Die Karten Anlage 1 bis 3 gehören nicht zum entscheidenden
Teil dieses Beschlusses. Sie dienen der Information über die
Lage des gesamten Verfahrensgebietes und der Änderungen.
■ 26
4. Teilnehmer
Die Eigentümer der zum geänderten Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke, Gebäude und Anlagen sowie die den Grundstückseigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten sind
Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren und somit Mitglieder
der mit dem Anordnungsbeschluss vom 23. Juli 2009 entstandenen Teilnehmergemeinschaft Wöllnauer Senke mit Sitz in
der Gemeinde Doberschütz. Die Teilnehmergemeinschaft ist
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§16 FlurbG) und untersteht der Aufsicht des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für
Ländliche Neuordnung.
Nebenbeteiligte sind u.a. Inhaber von Rechten an Grundstücken
sowie die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung von Grenzzeichen
an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben.
Der Vorstand bleibt bezüglich seiner Zusammensetzung unverändert.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der
Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Landratsamt Nordsachsen
Amt für Ländliche Neuordnung
Hausanschrift:
Postanschrift:
Dr.-Belian-Straße 5
04855 Torgau
04838 Eilenburg
oder einem der weiteren Verwaltungsstandorte des Landratsamtes Nordsachsen
Schlossstraße 27, 04860 Torgau
Südring 17, 04860 Torgau
Husarenpark 19, 04860 Torgau
Fischerstraße 26, 04860 Torgau
Dr.-Belian-Straße 4, 04838 Eilenburg
Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch
Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz
einzulegen.
Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.
Eilenburg, den 16. April 2012
gez.
Wirsching
Amtsleiter
DS
Amt für Ländliche Neuordnung
II. Hinweise zum Änderungsbeschluss
1. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte
Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur
Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, sind
nach § 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb von drei Monaten nach der
Bekanntmachung dieses Beschlusses schriftlich beim Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, 04855 Torgau oder zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Amt
für Ländliche Neuordnung, Dr.-Belian-Straße 5, 04838 Eilenburg
als zuständige Flurbereinigungsbehörde anzumelden. Die Frist
beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Auf Verlangen des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer vom Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung zu setzenden Frist nachzuweisen.
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird der Anmeldende nicht
mehr beteiligt.
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 Abs. 2 FlurbG). Der
Inhaber eines nicht aus dem Grundbuch ersichtlichen Rechts
muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte,
dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG).
2. Aufforderung zur Grundbuchberichtigung
Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den Grundstücken im
Verfahrensgebiet erhebt das Landratsamt Nordsachsen, Amt
für Ländliche Neuordnung aus dem Grundbuch. Um Nachteile
zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die Eintragungen im
Grundbuch zu überprüfen und erforderliche Berichtigungen zu
beantragen. Dazu genügt es in der Regel, den Grundbuchämtern die entsprechenden Urkunden wie Erbschein, Erbvertrag,
Testament, Zuschlagsbeschluss, etc. vorzulegen.
Grundbucheinsicht und Auskünfte sind gebührenfrei. Für die
Berichtigung des Grundbuches sind in bestimmten Fällen gebührenrechtliche Vergünstigungen vorgesehen.
3. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums
Von der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses bis
zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten folgende Einschränkungen:
a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche
Neuordnung nur Änderungen vorgenommen werden, die
zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören (§ 34
Abs. 1 Nr. 1 FlurbG).
b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen,
u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung errichtet,
hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden (§ 34
Abs. 1 Nr. 2 FlurbG).
Sind entgegen den Bestimmungen nach a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt
worden, so können diese im Verfahren unberücksichtigt
bleiben. Das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche
Neuordnung kann den früheren Zustand auf Kosten des betreffenden Beteiligten wiederherstellen lassen, wenn dies der
Flurbereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG).
c) Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken,
Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit
landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes
und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden,
mit Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für
Ländliche Neuordnung beseitigt werden.
Bei Verstößen gegen diese Vorschrift muss das Landratsamt
Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung Ersatzpflanzungen anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG).
d) Von der Bekanntgabe des Anordnungsbeschlusses bis zur
Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den
Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt
für Ländliche Neuordnung; die Zustimmung darf nur im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden
(§ 85 Nr. 5 FlurbG).
Sind Holzeinschläge ohne Zustimmung des Landratsamtes
Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung vorgenommen
worden, kann es anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt
hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen
der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand
zu bringen hat (§ 85 Nr. 6 FlurbG).
Verstöße gegen die Anordnungen zu Ziffer 3, Buchstaben b),
c) und d) sind Ordnungswidrigkeiten i. S. des § 154 Abs. 1
FlurbG und können mit Geldbußen geahndet werden. Es gelten
die Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG).
27
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Hinweis zu den Auslegungszeiten und dem Auslegungsort
des Beschlusses zur 1. geringfügigen Änderung des Verfahrensgebietes mit Begründung und Karten der Gemeinde
Doberschütz
Ländliche Neuordnung:
Wöllnauer Senke
Gemeinden:
Doberschütz und Laußig
Lfd.-Nr.:
N02/LN
In der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17, Zi. 14,
04838 Doberschütz liegt ab dem 14.05.2012 während der
Dienstzeiten
montags
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
dienstags
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
mittwochs
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
donnerstags
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
freitags
09:00 bis 11:00 Uhr
der Beschluss zur 1. geringfügigen Änderung des Verfahrensgebietes bestehend aus:
I
Beschluss zur 1. geringfügigen Änderung des Verfahrensgebietes mit Rechtsbehelfsbelehrung
II
Hinweise zum Änderungsbeschluss
III
Begründung
Karten
zwei Wochen lang zur kostenlosen Einsichtnahme aus.
Doberschütz, den 11.05.2012
■
Hinweis zu den Auslegungszeiten und dem Auslegungsort
des Beschlusses zur 1. geringfügigen Änderung des Verfahrensgebietes mit Begründung und Karten der Gemeinde
Laußig
Ländliche Neuordnung:
Wöllnauer Senke
Gemeinden:
Doberschütz und Laußig
Lfd.-Nr.:
N02/LN
In der Gemeindeverwaltung Laußig, Bahnhofstraße 1a, Zi. 2.2,
04838 Laußig liegt ab dem 14. Mai 2012 während der Sprechzeiten
montags
9.00 - 12.00 Uhr
dienstags
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
mittwochs
geschlossen
donnerstags
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
freitags
9.00 - 12.00 Uhr
der Beschluss zur 1. geringfügigen Änderung des Verfahrensgebietes bestehend aus:
I
Beschluss zur 1. geringfügigen Änderung des Verfahrensgebietes mit Rechtsbehelfsbelehrung
II
Hinweise zum Änderungsbeschluss
III
Begründung
Karten
zwei Wochen lang zur kostenlosen Einsichtnahme aus.
Gemeinde Jesewitz
Gemeinde Jesewitz
Gemäß § 99 Abs. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung gibt die Gemeinde Jesewitz bekannt,
dass der am 03.05.2012 dem Gemeinderat zur
Kenntnis gebrachte Beteiligungsbericht der Gemeinde Jesewitz für das Jahr 2010 in der Zeit
vom 14.05.2012 bis 23.05.2012 in der Kämmerei des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West,
Maxim-Gorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg zu den
täglichen Dienstzeiten öffentlich zu jedermanns
Einsichtnahme ausliegt.
Tauchnitz
Bürgermeister
Die Sportvereinigung Jesewitz e.V. lädt ein
zum traditionellen
vom 01. – 03. Juni 2012
Freitag, 01. Juni:
Erlebnisnachmittag zum Kindertag – Spiel und Spaß für alle Kleinen und Großen
1700 Fußballspiel unserer D-Jugendmannschaft
1800 Fußballspiel unserer „Alten Herren“
Samstag, 02. Juni:
30
9 – 12
Auf zum Ritterfest
AM 30.05.2012
In die Kita „MÄUSELAND“!
AB 15:00 Uhr erwarten euch u. a.:
Rittershow mit Klaus Beginn: 15:30 Uhr
Steckenpferd basteln und reiten
Bogenschießen
Papier schöpfen
Ritterspiele Steine bemalen
Tombola und Gauklerladen
Kinderschminken
Ritterpuzzle
Knüppelkuchen
Rittersuppe
Bratwurststand
00
Fußballturniere der G- und E-Jugendmannschaften
mit anschließender Siegerehrung im Festzelt
1300 Punktspiel SV Jesewitz II – Dommitzscher SV II
1500 Punktspiel SV Jesewitz I – FSV Glesien
1430 Begegnung bei Kaffee und Kuchen
Abendprogramm
GROßES MUSIK- UND SHOWPROGRAMM IM FESTZELT
DJ & Live-Band „No Sound“
Tanzgruppe
Sonntag, 03. Juni:
1000 voraussichtlich Gottesdienst im Festzelt
Frühschoppen
30
10 Traditionelles Fußball-Freizeitturnier um den Jesewitzer Pokal
An allen Tagen ist für Verpflegung bestens gesorgt!
■ 28
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Gemeinde Laußig
Einwohnerversammlung im Ortsteil Gruna und
Ortsteil Görschlitz
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aus terminlichen Gründen müssen wir die für den 9. Mai 2012
geplante Einwohnerversammlung im OT Gruna nochmals verschieben.
Neuer Termin ist der 22. Mai 2012 um 19:00 Uhr im Bürgerhaus.
Die nachgeschobene Einwohnerversammlung im Ortsteil
Görschlitz findet am
29. Mai 2012 um 18:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus
Görschlitz statt.
Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis.
gez. Schneider/Bürgermeister
Einladung Gemeinderatssitzung
Am 15.05.2012 findet um 19:00 Uhr in Kossa, Bürger-ServiceCenter die nächste Gemeinderatssitzung statt.
Tagesordnung
I.
öffentlicher Teil
1.
Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Niederschrift vom
27.03.2012, Festlegung der Mitunterzeichner der Niederschrift vom 15.05.2012, Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
2.
Beschlussvorlagen
2.1. Nachzahlung Verwaltungskostenumlage 2011 an den
Schulzweckverband „Mulde Ost“ für die Grundschule
Laußig
2.2. Nachzahlung Verwaltungskostenumlage 2011 an den
Schulzweckverband „Mulde Ost“ für die Grundschule
Authausen
2.3. Außerplanmäßige Ausgabe - Auskehr Pachtzinsen
2.4. Außerplanmäßige Ausgabe - Honorarvertrag
2.5. Überplanmäßige Ausgabe - Trinkwasserversorgung
Campingplatz/Neumühle
2.6. Vergabe einer Hausnummer im OT Gruna
2.7. Über/Außerplanmäßige Ausgaben
3.
Informationsvorlagen
3.1. Vorkaufsrechtsverzichte
3.2. Bauanträge
4.
Allgemeine Informationen, Verschiedenes, Anfragen
5.
Bürgerfragestunde
Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.
gez. Schneider
Bürgermeister
Jagdgenossenschaft Pristäblich
Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft
Pristäblich am 31.03.2012
Verwendung der Pachteinnahmen
Der Vorstand schlägt vor, dass die Pachteinnahmen weiterhin
für die Ausgestaltung der Jahreshauptversammlung verwendet
werden, aber nicht mehr für besondere Anlässe genutzt werden,
sondern dass Geld für zu erwartende Ausgaben bei Neuvermessung der Flurneuordnungsverfahren Pristäblich zurückgelegt
wird.
Es wird vorgeschlagen, dass der Beschluss ab 01.04.2012 in
Kraft tritt. Die Mitglieder stimmen diesem Vorschlag einstimmig
zu.
Gemeinde Neukyhna
Jagdgenossenschaft Pohritzsch-Zschernitz
Einladung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft PohritzschZschernitz am Mittwoch, 30.05.2012, um 19.00 Uhr, zur Jagdgenossenschaftsversammlung in Axels Bierstube, Pappelweg 1,
04509 Pohritzsch,
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht Jagdvorstand
3. Bericht Jagdpächter
5. Kassenbericht und Haushaltsplan
6. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers
7. Beschlussfassung zur Verwendung des Reinertrages
8. Beschlussfassung Haushaltsplan 2011/2012
9. Sonstiges
Das Protokoll der Versammlung liegt vom 05.06. - 04.07. in der
Gemeindeverwaltung Neukyhna, Hauptstraße, 04509 Kyhna, zu
Einsicht aus.
Gemeinde Rackwitz
Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Abt. Bodenordnung und Wertermittlung
Obere Flurbereinigungsbehörde
Burgplatz 1
04109 Leipzig
geplantes Flurbereinigungsverfahren: Lützschena-Stahmeln
Gemarkungen:
Lützschena
Stahmeln
Stadt:
kreisfreie Stadt Leipzig
Einladung zur Aufklärungsversammlung
Die Stadt Leipzig, Amt für Geoinformation und Bodenordnung,
Abteilung Bodenordnung und Wertermittlung, obere Flurbereinigungsbehörde beabsichtigt in Teilen der Gemarkungen Lützschena und Stahmeln ein Flurbereinigungsverfahren nach §§ 4 und
86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durchzuführen. Das geplante
Verfahrensgebiet befindet sich in der Aue der weißen Elster östlich
der Ortslage Lützschena und westlich der Ortslage Stahmeln. Im
Süden wird das Verfahrensgebiet von der weißen Elster, im Norden
von der Halleschen Straße bzw. der Stahmelner Straße begrenzt.
Hauptziel der Flurbereinigung ist die flächendeckende Neuordnung der Eigentumsverhältnisse, eine Verbesserung der
Erschließung der Flurstücke und die Beseitigung von Landnutzungskonflikten im Verfahrensgebiet.
Aus diesem Grund lädt sie alle Eigentümer von Grundstücken,
Gebäuden bzw. Anlagen sowie Erbbauberechtigte
am Donnerstag, dem 31. Mai 2012
um 19.00 Uhr
in die ehemalige Grundschule Lützschena-Stahmeln,
Zimmer 3, Am Bildersaal 4, 04159 Leipzig ein.
Die Flurbereinigungsbehörde klärt über Ziele und Zweck des
beabsichtigten Verfahrens, über den zeitlichen und Verfahrenstechnischen Ablauf, die zu planenden gemeinschaftlichen und
öffentlichen Anlagen, sowie über die voraussichtlich anfallenden
Kosten und deren Finanzierung auf.
Das Flurbereinigungsverfahren ist nicht nur für die Landwirte von
Bedeutung, vielmehr sollen die Eigentümer intensiv an der Durchführung des Verfahrens mitwirken. Es werden daher alle Eigentümer aufgefordert an der Aufklärungsversammlung teilzunehmen.
Für eine Aussprache besteht ausreichend Gelegenheit.
Leipzig, den 04.04.2012
B. Hatzfeld
Leiterin der oberen Flurbereinigungsbehörde
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
29
■
Landkreis Nordsachsen
Landratsamt Nordsachsen, Bereich Landrat,
Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft,
SG Landwirtschaft, 04855 Torgau
Torgau, den 11.05.2012
Telefon: (0 34 21) 7 58 10 11
Fax: (0 34 21) 7 58 85 10 81
E-Mail: Angela.Heinemann@
lra.nordsachsen.de
Bearbeiter: Frau Heinemann
Hausnummer: Flügel C, Zi. 423
Aktenzeichen: 043/Hei/780.21
Reg.-Nr: 276/2012
Öffentlicher Hinweis
Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe
Über die Genehmigung zur Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung
FlurstücksGröße in ha
Nutzungsart gem. Angaben im
(Gemeinde)
Nr.
Vertrag/Katasterkarte
____________________________________________________________________________________________________________________
Krostitz Flur 1 (Gde. Krostitz)
10/10
0,4471
Krostitz Flur 1 (Gde. Krostitz)
10/11
0,0474
Verkehrsfläche
Krostitz Flur 1 (Gde. Krostitz)
10/6
0,1391
Betriebsfläche
Krostitz Flur 1 (Gde. Krostitz)
10/7
0,7682
Krostitz Flur 1 (Gde. Krostitz)
231/17
0,3570
Krostitz Flur 1 (Gde. Krostitz)
316/77
2,0870
Krostitz Flur 1 (Gde. Krostitz)
61/4
0,2695
Krostitz Flur 1 (Gde. Krostitz)
70/1
1,6494
Krostitz Flur 2 (Gde. Krostitz)
6/22
1,2449
Straße und LN
Krostitz Flur 2 (Gde. Krostitz)
6/29
2,1605
Straße und LN
Krostitz Flur 2 (Gde. Krostitz)
8/50
0,0404
Krostitz Flur 3 (Gde. Krostitz)
10/3
1,4200
Krostitz Flur 3 (Gde. Krostitz)
10/6
2,3068
Krostitz Flur 3 (Gde. Krostitz)
16/9
11,9257
Wasser und LN
■ 30
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Gemarkung
FlurstücksGröße in ha
Nutzungsart gem. Angaben im
(Gemeinde)
Nr.
Vertrag/Katasterkarte
____________________________________________________________________________________________________________________
Krostitz Flur 3 (Gde. Krostitz)
Krostitz Flur 3 (Gde. Krostitz)
Krostitz Flur 5 (Gde. Krostitz)
Krostitz Flur 5 (Gde. Krostitz)
Krostitz Flur 5 (Gde. Krostitz)
Krostitz Flur 5 (Gde. Krostitz)
Krostitz Flur 7 (Gde. Krostitz)
Krostitz Flur 8 (Gde. Krostitz)
Krostitz Flur 8 (Gde. Krostitz)
Krostitz Flur 8 (Gde. Krostitz)
Krostitz Flur 8 (Gde. Krostitz)
Krostitz Flur 8 (Gde. Krostitz)
Krostitz Flur 9 (Gde. Krostitz)
Krostitz Flur 9 (Gde. Krostitz)
Krostitz Flur 9 (Gde. Krostitz)
Krostitz Flur 9 (Gde. Krostitz)
Krostitz Flur 9 (Gde. Krostitz)
Krostitz Flur 9 (Gde. Krostitz)
Krostitz Flur 9 (Gde. Krostitz)
Krostitz Flur 9 (Gde. Krostitz)
Krostitz Flur 9 (Gde. Krostitz)
Krostitz Flur 9 (Gde. Krostitz)
Priester Flur 1 (Gde. Krostitz)
Zschortau Flur 7 (Gde. Rackwitz)
Hohenheida (Gde. Leipzig, Stadt)
Hohenheida (Gde. Leipzig, Stadt)
Hohenheida (Gde. Leipzig, Stadt)
Hohenheida (Gde. Leipzig, Stadt)
Hohenheida (Gde. Leipzig, Stadt)
6
9/2
16/3
16/5
24/1
7/11
12/19
153/71
16/1
229/12
343/73
39/6
108/16
112/16
122/13
3
30
306/88
37/1
37/2
55/1
55/2
12/2
18/6
243
244
254/1
254/2
256
4,3680
1,4421
7,5198
13,8924
4,6230
0,3571
2,2120
0,0095
4,6016
1,5105
0,5334
0,5007
0,2179
0,0379
0,4880
0,2385
1,0070
0,4853
0,9995
0,3475
0,4122
0,3563
5,7580
3,5413
2,5120
10,5780
1,5042
0,4848
2,1270
Wasser und LN
Leistungsfähige land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes
interessiert wären, wird Gelegenheit gegeben, dem Landratsamt Nordsachsen, Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft,
bis zum 21.05.2012 ihr Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen Preis sie bei einer eventuell gegebenen
Erwerbsmöglichkeit anbieten würden.
Rentzsch
SGL Landwirtschaft
Vorankündigung
Feuerwehrfest der FFw Biesen
2. bis 3. Juni 2012
Festwiese
Samstag
Eröffnung mit Löschangriff 12 Uhr
ab 16 Uhr Schauvorführung der Highlander
„Die Appelkriebsche“
am Abend Auslosung der Tombola und
Showeinlage mit dem „Selbener Männerballett“
80‘er Jahre Party
Sonntag
10 Uhr Fußballturnier um den „Biesener Wanderpokal“
Frühschoppen mit Unterhaltung der „Delitzscher Stadtmusikanten“
an allen Tagen
Luftgewehrschießen, Darts, Kinderunterhaltung
musikalische Umrahmung mit „DJ Micha“
Für Ihr leibliches Wohl sorgen die Kameraden der FFw Biesen!
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Gemeinde Schönwölkau
19. Deutscher Mühlentag in der Mühlenregion
Nordsachsen
Pfingstmontag, den 28.05.2012
Die Zentrale Eröffnung des 19. Deutschen Mühlentages für
die Mühlenregion Nordsachsen findet in diesem Jahr an der
Göpelmühle in der Heimatscheune Hohenprießnitz, Hinter
der Schlossbreite 2, statt.
Diese Veranstaltung wird gemeinsam mit den Hohenprießnitzer
Heimatfreunden e. V. organisiert.
2003 eröffnete dieser Verein in der Nähe des Hohenprießnitzer
Schlosses eine Heimatscheune mit zahlreichen sehr gut erhaltenen Ausstellungsstücken vorwiegend aus der Land- und Hauswirtschaft. Neben Maschinen, Handwerksgeräten, Möbeln und Haushaltsgegenständen aus längst vergangenen Zeiten kann auch noch
der letzte Tante-Emma-Laden des Ortes besichtigt werden.
Eine Mühle mit Steinmahlgang - ehemals aus Hohenprießnitz
stammend - wurde in die Scheune über zwei Etagen eingebaut.
Der gusseiserne Rundganggöpel aus dem Jahr 1898 - ursprünglich zum Betreiben einer Dreschmaschine verwendet - wurde in
vielen Stunden wieder funktionstüchtig gemacht und treibt nun
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
über eine Transmission die Mühle an. Am Mühlentag wird die
voll funktionstüchtige Mühle durch ein Pferd angetrieben.
Programmablauf:
10.00 Uhr
Grußworte des Schirmherrn Michael Czupalla, Landrat Nordsachsen; Heidrun
Kräger, Vorsitzende Verein Mühlenregion
Nordsachsen e. V.; Roswitha Berkes, Bürgermeisterin und Bärbel Ruhnke, Vorsitzende der Hohenprießnitzer Heimatfreunde e. V.
10.30 - 18.00 Uhr Pferdegetriebener Göpel mit Mühle, Vorführung halbstündlich Vorführungen der Walzenmühle, Besichtigung der Heimatscheune
10.00 - 12.00 Uhr Deutsche Volkslieder und anderes Liedgut
mit der Folkband „querDURch“ aus Oschatz
13.00 - 17.00 Uhr Folklore und freche Lieder zum Mitsingen
und Zuhören mit dem Duo „Lied-Fass“
15.30 Uhr
„Vom kleinen Kätzchen und der Maus“,
Puppentheater für Menschen ab 4 mit
„WIWO“ aus Leipzig
16.30 Uhr
Blechfasstrommelgruppe „NormalAnders“
Ausstellung:
Heimatmuseum der Gemeinde mit Exponaten aus den umliegenden Dörfern zur
Geschichte der Handwerker, Bauern und
anderen Gewerbetreibenden.
Für Groß und Klein: Kreatives Handwerk zum Mitmachen:
Laubsägearbeiten, Korbflechten, u. a., verschiedene Haustiere zum Streicheln
Familienwiegen auf der Dezimalwaage
Vorführungen alter Handwerkstechniken:
Sense dengeln, Schmieden, Korbflechten,
Strickliesl, Sattler,
Schaustücke vom Klein-Erzgebirge e. V.
und Schauschnitzen
Mühlenschmaus: frisches Brot aus dem mobilen Holzbackofen, Kaffee und hausgebackener Kuchen,
Suppe aus der Gulaschkanone, Grillhähnchen, Fisch, Grillspezialitäten, Getränke aller Art, Eisspezialitäten
Bei der Firma Holz-Göttsching Hohenprießnitz bedanken wir uns recht herzlich
für die Bereitstellung der Parkfläche für unsere Besucher.
Weitere 19 interessante Mühlenstandorte
unserer Region laden am Mühlentag alle Besucher herzlich ein. Das Programm finden
Sie unter www.muehlen-nordsachsen.de
GLÜCK ZU!
· Programme der 19 weiteren Mühlenstandorte
Paltrockwindmühle „Ebbecke“ Audenhain
Mühleneigentümer: Müllermeister Reinhard Ebbecke,
Mühlenstandort: Heide 47 in 04862 Audenhain
10.00 Uhr
Eröffnung durch den Müllermeister
10.30 - 18.00 Uhr Besichtigungen und MÜHLENFÜHRUNGEN
11.00 - 12.00 Uhr
und
13.30 - 14.30 Uhr Roggen wird gemahlen zu Mehl, Grieß,
Dunst und Kleie
13.00 - 13.30 Uhr Darbietungen des Spielmannszuges der
Freiwilligen Feuerwehr Audenhain
Für Kinder:
10.30 - 15.00 Uhr Töpfern, Filzen für Klein und Groß mit der
Töpferei der AWO GmbH Muldental-Werkstätten Eilenburg
15.00 Uhr
„Der Froschkönig“, Märchentheater Fingerhut, Frank Schenke Leipzig
Ausstellungen:
10.30 - 18.00 Uhr - Zur Geschichte des Mühlenstandortes
„Ebbecke“
- Bücher/Verkauf
- Fotos der Hobbyfotografen aus Torgau
31
■
Mühlenschmaus: Imbiss, Grillspezialitäten, Bauernkuchen,
Kaffee, frisches Brot, Suppen, Getränke aller Art, Ausschank aus
der Oldtimer-Feuerwehr, Eisspezialitäten
Mühle „Fiehn“ und Mühle „Ludwig“ Authausen
Mühleneigentümer: Gemeinde Laußig
Mühlenstandorte: Görschlitzer Str. 7 und 8 in 04849 Authausen
10.00 - 18.00 Uhr Besichtigung beider Bockwindmühlen
10.00 - 18.00 Uhr MÜHLENFÜHRUNGEN in der Bockwindmühle „Ludwig“
11.00 - 18.00 Uhr Unterhaltungsmusik
ab 13.00 Uhr
Musik aus dem Leierkasten
13.30 Uhr
Blechfasstrommel-Kindergruppe „Normal
Anders“
ab 14.00 Uhr
Kranzreiten
14.00 - 15.30 Uhr Authausener Blasmusikanten
Für Kinder:
10.00 - 18.00 Uhr Kinderspielplatz mit Kletterburg aus Stroh,
Reiten für Kinder
16.30 Uhr
„Des Müllers Tochter und der arme Ritter
Michael“
Puppentheater Krambambolo Schkeuditz
Ausstellung:
Geschichte der Bockwindmühlen Fiehn
und Ludwig in Authausen, Landwirtschaftliche Geräte und Maschinen
Angebot:
Heide-Produkte
Informationsstand: Naturpark Dübener Heide
Mühlenschmaus: ab 10.00 Uhr: Frischer Kuchen aus dem Backofen und Kaffee, Kräuterbrot und Fettbemme,
Erbsensuppe aus der Gulaschkanone, Kartoffeln und Quark, Spezialitäten vom Grill, Bier
vom Fass, Fassbrause, Sekt, Wein, Eis
Bergschiffmühle Bad Düben
Mühleneigentümer: Stadt Bad Düben
Mühlenstandort: Burg Düben, Neuhofstr. 3 in 04849 Bad Düben
Mühlenbetreiber: Heimatverein Bad Düben e. V.
9.00 Uhr
Treffpunkt an der Bergschiffmühle für die
traditionelle Radtour des Heimatvereins
Bad Düben durch die Mühlenregion Nordsachsen unter Führung des Heimatvereines
10.00 - 18.00 Uhr Besichtigung und MÜHLENFÜHRUNGEN
durch den Heimatverein Bad Düben e.V.
10.00 - 18.00 Uhr Unterhaltungsmusik
11.30 - 15.30 Uhr Tanzprogramm der Tanzgruppen Glaucha/
Hohenprießnitz
Landschaftsmuseum der Dübener Heide Burg Düben:
10.00 - 17.00 Uhr Ständige Ausstellung zur Stadt- und Regionalgeschichte und Dübener Heide.
Sonderausstellung: Günter Fiedler: Hüllenlos - Aktfotografie
www.museumburgdueben.de
Eintritt lt. Gebührenordnung des Museums
Naturparkhaus Naturpark Dübener Heide:
10.00 - 16.00 Uhr „Momentaufnahmen aus der Natur“, Illustrationen von Alexander Schmidt, Atelier
Symbiota, Leipzig
Eintritt frei
Mühlenschmaus: Fischbrötchen, Fettbemme, Deftiges vom
Grill, Kaffee und hausgemachter Kuchen,
Bier vom Fass, alkoholfreie Getränke und
andere Leckereien
Obermühle Bad Düben & Dübener Windmühle
Mühleneigentümer: Museumsdorf Dübener Heide e. V.
(Bockwindmühle)/Stadt Bad Düben (Obermühle)
Mühlenstandort: Parkstr. 1 in 04849 Bad Düben
Mühlenbetreiber: Museumsdorf Dübener Heide e. V.
10.00 - 18.00 Uhr Besichtigung der Obermühle
Ganztägig Mühlenmarkt & musikalische
Umrahmung
Historischer Waschplatz
11.00 - 15.00 Uhr Folklore und Oldie-Rock aus der Lausitz
mit Peter, Steffen & Inge
■ 32
14.00 - 17.00 Uhr
Für Kinder
11.00 Uhr und
15.30 Uhr
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
1. Offener Mühlespiel-Wettbewerb im Freien
für Spieler jeder Altersgruppe
Die Streiche von Max & Moritz - frei nach
Wilhelm Busch, aufgeführt von der Laienspielgruppe des Museumsdorf Dübener
Heide e. V.
Mühlenschmaus: Kaffee und selbst gebackener Kuchen, Frisches Obermühlenbrot aus dem Steinbackofen, Käse und Wein, Deftiger Mittagstisch,
Frischgezapftes, Fassbrause und andere
Getränke für Groß und Klein
10.00 - 18.00 Uhr Besichtigung der Dübener Windmühle
Bier- und Getränkeausschank
Stadtmühle Bad Düben
Mühleneigentümer: Müllermeister Peter Schüßler
Mühlenstandort: Am Lauch 1, 04849 Bad Düben
11.00 - 18.00 Uhr Besichtigung und MÜHLENFÜHRUNGEN
Bockwindmühle „Sommerfeld“ Bad Düben, OT Tiefensee
Mühleneigentümer: Fred Sommerfeld
Mühlenstandort: Zur Mühle 1 in 04849 Bad Düben, OT Tiefensee
10.00 - 18.00 Uhr Besichtigung und MÜHLENFÜHRUNGEN
in der Bockwindmühle und der motorangetriebenen Mühle
ab 10.00 Uhr
Vorführungen im Honigschleudern
10.30 und 15.30 Uhr
Vorführung der Dreschflegelgruppe 1813
Tiefensee
12.30 - 18.00 Uhr Unterhaltungsmusik mit Karambolage & Co.
ab 14.00 Uhr
Drehorgelmusik
Für Kinder:
10.00 - 18.00 Uhr Reiten für Kinder, Hüpfburg, Glücksrad und
Kinderspiele, Bastelstraße mit Carola und
Heike
15.30 Uhr
„Der Teufel und seine Großmutter“, Puppenbühne GAYAYA
Angebot:
Heideprodukte, Imkereiprodukte
Informationsstand: Jagdgenossenschaft Tiefensee
Ausstellungen:
Zweirad-Ausstellung, Historische Bügeleisen, Kaffeemühlen
Oldtimertreffen
an der Bockwindmühle
vom 26. -28.05.12:
historische Pkw und Lkw
Mühlenschmaus: Kuchen, frisches Brot und Pizza aus dem
Holzbackofen, Kaffee, Pumpernickel, Eis,
Herzhaftes und Getränke
Ehemalige Wassermühle Badrina
Mühleneigentümerin: Christine Horchheimer,
Mühlenstandort: Leipziger Str. 4 in 04509 Badrina
10.00 Uhr
Gottesdienst mit Pfarrerin Eva Fitschen, ev.
Kirchspiel Krippehna, Posaunenchor der
Gemeinde Krippehna
11.00 - 18.00 Uhr Musikalische Umrahmung vom „Theater im
Globus“
Für Kinder:
15.30 Uhr
„Der Wettlauf zwischen dem Hasen und
dem Igel“, Puppentheater im Globus Leipzig
Angebot:
Dinkelfladen mit Wildkräutersauce vom
Kräuterhof Falkenhain
Regionale Produkte im Bauernlädchen Badrina, Imkereiprodukte, Kräuter
Mühlenschmaus: Kaffee und Kuchen, Spanferkel mit Sauerkraut und Brot, Kartoffelsuppe mit Bockwurst, Fettbemme, Pilzpfanne, vegetarische Nudelpfanne, Grillstand, Kinderbowle
Weinausschank - Weißweine aus der Pfalz,
Rot- und Heidelbeerwein aus der Dübener
Heide
Holländerwindmühle Beilrode
Mühlenbetreiber: Heimatverein Beilrode e. V.
Mühlenstandort: Ernst-Thälmann-Str. 160 in 04886 Beilrode
10.00 - 17.00 Uhr Besichtigung und MÜHLENFÜHRUNGEN
13.00 Uhr
Jagdhornbläsergruppe Falkenstruth
13.00 - 16.30 Uhr Züllsdorfer Blasmusikanten im Festzelt
13.30 Uhr
Tanzmäuse und Dancing Kids
Für Kinder:
Ponykutsche, Pony-Reiten, Kutschfahrten,
Streichelzoo, Kamelführungen
Tombola des Heimatvereins
Mühlenschmaus: Frisches Mühlenbrot und Kuchen aus dem
Holzbackofen, Deftiges vom Grill, Bier vom
Fass
Dorfmühle „Prätzel“ Dahlenberg
Mühleneigentümer: Armin Prätzel,
Mühlenstandort: Hauptstr. 9 in 04880 Dahlenberg
10.00 - 18.00 Uhr Besichtigung und MÜHLENFÜHRUNGEN
14.00 Uhr
Demonstration des Mühlsteinschärfens
Ausstellung:
Historische Geräte
Mühlenschmaus: Kaffee und Kuchen, Grillstand und Getränke
Ehemalige Walzenmühle Delitzsch
Mühleneigentümer: Walzenmühle GmbH & Co. KG
Mühlenstandort: Leipziger Str. 24b in 04509 Delitzsch
10.00 - 18.00 Uhr Besichtigungen und FÜHRUNGEN durch
das Silogebäude der ehemaligen Walzenmühle
Ausstellungen:
Ausstellung von Arbeiten junger Künstler
aus Delitzsch und Leipzig: Sascha Kriemer,
Peter Fahr, Frank Schäfer, Steve Schäfer
Fotos, Dokumente und Erklärungen zur Geschichte der Walzenmühle
Bockwindmühle Hohenroda
Mühleneigentümer: Gemeinde Schönwölkau
Mühlenstandort: Krensitzer Str. 24a in 04509 Hohenroda
10.00 - 18.00 Uhr Besichtigung und MÜHLENFÜHRUNGEN
10.00 - 18.00 Uhr Unterhaltungsmusik
Für Kinder:
Tiergehege, große Spiellandschaft für unsere Kleinsten mit Mega-Hüpfburg
Ausstellungen:
Ausstellung historischer Landwirtschaftstechnik
Mühlenschmaus: Leckeres vom Grill, Pommes, Riesen-Currywurst sowie Mutzbraten mit Sauerkraut,
Getränke, am Nachmittag Kaffee und selbst
gebackener Kuchen, Eisspezialitäten
Angebot:
frisches Brot aus dem Steinbackofen
Paltrockwindmühle „Wernicke“ Kyhna
Mühleneigentümer: Martin Wernicke
Mühlenstandort: Windmühlenweg 1 in 04509 Kyhna
10.00 - 18.00 Uhr Besichtigung und MÜHLENFÜHRUNGEN
Für Kinder:
13.00 - 16.00 Uhr Die Jugendfeuerwehr Kyhna stellt sich vor.
Mühlenschmaus: Kaffee und selbst gebackener Kuchen,
Bierwagen und alkoholfreie Getränke sowie
Deftiges vom Grill von der Freiwilligen Feuerwehr Kyhna
Mühle „Kräger“ Laußig (ehemals Plinsenmühle)
Mühleneigentümer: Familie Kräger
Mühlenstandort: An der Mühle 1 in 04838 Laußig
11.00 - 18.00 Uhr MÜHLENBESICHTIGUNG
10.30 - 12.30 Uhr Musikalischer Frühschoppen mit den Authausener Blasmusikanten
14.00 - 17.30 Uhr Die fröhlichen Akkordeon-Asse
15.00 - 16.00 Uhr Modenschau mit „Modexpress Nr. 1“
16.00 Uhr
Kaffeekonzert mit dem Heide-Chor Laußig
Ausstellungen:
In Deutschland einzigartige kleine, aber feine Sammlung historischer Öfen und Herde
Bilder der Sonntagsmalergruppe von Volker
Pohlenz
Präsentation:
Info-Mobil: „Erneuerbare Energien“
33
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Mühlenschmaus:
Kaffee und Kuchen, Eis, Grillstand mit
sächsischen und thüringischen Spezialitäten, Getränke
Bockwindmühle Niederglaucha
Mühleneigentümer: Bernd Wolkwitz
Mühlenstandort: Zur Mühle 5 in 04838 Glaucha
10.00 - 18.00 Uhr Besichtigung und MÜHLENFÜHRUNGEN
10.00 - 17.00 Uhr Unterhaltungsmusik
ab 10.00 Uhr
Basteltisch
13.30 Uhr
Tanzmädchen Glaucha
14.30 - 16.30 Uhr Schalmeienkapelle Glaucha
Ausstellung:
Modell der Bockwindmühle, Kaninchenschau
Mühlenschmaus: Kaffee und hausgebackener Kuchen, Eisspezialitäten, Bier vom Fass, Steaks, Bratwurst, Kesselgulasch, Getränke
Sächsische Turmwindmühle „Friedemann“ Paschwitz
Mühleneigentümer: Müllermeister Edgar Friedemann
Mühlenstandort: Mühlweg 4 in 04838 Paschwitz
10.00 - 18.00 Uhr Besichtigung und MÜHLENFÜHRUNGEN
10.00 - 18.00 Uhr Unterhaltungsmusik
14.00 - 16.00 Uhr „Röcknitzer Blasmusikanten e. V.“
Für Kinder:
10.00 - 18.00 Uhr Hüpfburg
15.30 Uhr
„Der Frieder und das Katerlieschen“, Figurentheater Anna-Sophia, Halle
Mühlenschmaus: Kaffee und Kuchen, Mühlenschmaus vom
Grill, Mittagstisch: Kassler, Sauerkraut und
Klöße, Getränke aller Art
Werbeliner Bockwindmühle Reibitz
Mühleneigentümer: Schullandheim des Landkreises Nordsachsen
Mühlenstandort: Schullandheim Reibitz, Badrinaer Landstr.
in 04509 Reibitz
10.00 - 17.00 Uhr Besichtigung und MÜHLENFÜHRUNGEN
11.00 - 15.00 Uhr Führung durch das Schullandheim mit Projektvorstellungen
11.00 - 13.00 Uhr Blaskapelle „Frischluftprojekt“
anschließend Leierkastenmusik
13.00 - 14.00 Uhr Akrobatikgruppe des LSV Mörtitz
14.00 - 16.00 Uhr Reiten für Kinder
Für Kinder:
Abenteuerspielplatz, Bootsteich, Kinderkremser mit Lanz-Bulldog
Alte Handwerke: Stellmacher, Zimmermann, Schafscherer, Tierpräparator, Imker, Spinnerin, Dorfschmied, Wäscherin (wie zu Omas Zeiten),
Dreschflegelgruppe Tiefensee
Bäckerburschen am Holzfeuerbackofen
Korbmacher, Korbflechten selbst probieren
Der Forstbezirk Taura stellt sich vor.
Ausstellungen:
Landschaftsbilder der Malerin Ilse Tauchnitz
Museumsscheune mit landwirtschaftlichen
Maschinen
Mühlenschmaus: Roster und Steaks vom Grill, Bockwurst,
Gulaschsuppe, Erbsensuppe, Kaffee und
Kuchen
Bockwindmühle Zwochau
Mühleneigentümer: Gemeinde Zwochau
Mühlenstandort: Am Sportplatz in 04509 Zwochau
10.00 - 18.00 Uhr Besichtigung und MÜHLENFÜHRUNGEN,
bei ausreichendem Wind Schaumahlen
10.00 Uhr
Fanfarenzug Zwochau
11.30 Uhr
Kleines Kulturprogramm, aufgeführt von
den Schülern der St.-Martin-Grundschule
Zwochau
14.00 Uhr
Große Flugtaubenshow mit Sebastian Raca
aus Calbitz
Für Kinder:
Spiel, Spaß und Sport, basteln mit dem
Kinderhaus
„Sonnenkäfer“
Zwochau,
Pony- bzw. Eselreiten
Angebot:
Mühlenschmaus:
■
ganztägiger Mühlen- und Bauernmarkt mit
ländlichen Produkten und Unterhaltungsmusik.
frisches Mühlenbrot, Flammkuchen aus
dem Holzbackofen, Bratwurst vom Grill,
Essen aus der Gulaschkanone, Kaffee und
selbst gebackener Kuchen, Bier vom Fass,
Fassbrause und vieles mehr …
Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins
gem. § 15 der Durchführungsverordnung
zum Sächsischen Vermessungs -und Katastergesetz
(SächsVermKatGDVO)
Die Grenzen der Flurstücke: 23/6, 23/7, 26, 222/29, 223/29,
224/31, 33/1, 33/1, 226/36, 37/1, 228/40, 41/1, 287/43, 46/2,
46/3, 46/4, 245/46, 285/48, 92/2, 93/1, 93/2, 95/15, 123/2, 160,
221/137, 243/23, 243/23 der Gemarkung Mocherwitz Flur 1,
der Flurstücke: 1/1, 159/2, 160/3, 163/4, 162/5, 6, 112/9, 11/2,
13/1, 15/2, 15/2, 15/4, 15/5, 15/5, 161/17, 22, 23, 58/7, 58/8,
58/10, 58/11, 305, 306, 307, 68/4, 68/5, 70, 73/2, 73/3 der Gemarkung Kreuma Flur 1 und
der Flurstücke: 65/2, 74/3, 5/2, 7/1, 9/8, 9/9, 9/10, 9/11, 9/12,
9/13, 9/14, 73/10, 13/1, 13/1, 15/2, 17/1, 75/17, 18/3, 18/5, 19
der Gemarkung Kreuma Flur 2
sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (siehe unten)
bestimmt werden. Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die
Eigentümer und Erbbauberechtigten der oben aufgeführten
Flurstücke sind Beteiligte am Verwaltungsverfahren. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen
Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort
und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie
im Rahmen des § 16 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und
Katastergesetzes Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.
Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung an langgestreckten Anlagen „ Staatsstraße S7,
Ausbau westlich Mocherwitz bis Kreuma“ durch das Straßenbauamt Leipzig.
Mit der Katastervermessung sollen Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt und bestehende Flurstücksgrenzen aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit
übertragen werden.
Der Grenztermin findet
am Freitag, dem 25.05.2012 um 14.00 Uhr statt.
Treffpunkt: Ortsausgang Kreuma, Richtung Mocherwitz
Ich bitte Sie, zum Grenztermin ihren Personalausweis mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine von
Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen.
Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten
Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Delitzsch, 11.05.2012
gez. Dipl.-Ing. (FH) Frank Knobbe
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Eilenburger Str. 65
04509 Delitzsch
Tel. 03 42 02/3 46 26
Fax 03 42 02/3 46 27
■ 34
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Auszug aus dem Gesetz über das amtliche
Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster
im Freistaat Sachsen
(Sächsisches Vermessungs- und
Katastergesetz - SächsVermKatG)
= Artikel 9 des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz - SächsVwNG)
Vom 29. Januar 2008, rechtsbereinigt mit Stand vom 5. Juni 2010
§ 16
Grenzbestimmung
(1) Flurstücksgrenzen werden bestimmt durch Katastervermessungen zur erstmaligen Festlegung einer Flurstücksgrenze im
Liegenschaftskataster (Grenzfeststellung) oder durch Katastervermessungen zur Übertragung einer im Liegenschaftskataster
festgelegten Flurstücksgrenze in die Örtlichkeit (Grenzwiederherstellung) oder durch Ergebnisse öffentlich-rechtlicher Bodenordnungsverfahren.
(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Katastervermessungen auf Antrag vorgenommen. Antragsberechtigt sind Flurstückseigentümer sowie Behörden im Rahmen ihrer Aufgaben.
(3) Zur Anhörung der Beteiligten bei einer Grenzbestimmung
ist ein Grenztermin durchzuführen. Zeitpunkt und Ort sind den
Beteiligten rechtzeitig anzukündigen sowie die für die Grenzbestimmung maßgebenden Tatsachen mitzuteilen. Dabei sind sie
darauf hinzuweisen, dass auch ohne ihre Anwesenheit Grenzen
bestimmt werden können. Über den Grenztermin ist eine Niederschrift zu fertigen. Beteiligter ist auch derjenige, dessen Flurstück vom Ergebnis der Grenzbestimmung berührt ist. Bei einer
Sonderung ist kein Grenztermin erforderlich.
(4) Lässt sich eine Flurstücksgrenze nach dem Liegenschaftskataster nicht wiederherstellen, erfolgt die Grenzbestimmung auf
der Grundlage einer Vereinbarung der beteiligten Grundstückseigentümer aufgrund einer Grenzverhandlung. Die Verhandlung
über den Grenzverlauf ist von dem die Katastervermessung
durchführenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu
führen, im Übrigen vom Leiter einer katasterführenden Behörde
oder von einem von diesem beauftragten Mitarbeiter der Behörde.
(5) Erfolgt im Fall des Absatzes 4 keine Einigung über den Grenzverlauf mit den beteiligten Grundstückseigentümern, ist die
Grenze im Liegenschaftskataster besonders zu kennzeichnen.
(6) Für das Flurstück, für das eine Katastervermessung beantragt wurde, sind von Amts wegen alle im Liegenschaftskataster
zu führenden Daten zu erfassen. § 7 bleibt unberührt.
Gemeinde Wiedemar
Bekanntgabe
Der Gemeinderat Wiedemar tritt am Donnerstag dem
24.05.2012, zu seiner nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung zusammen.
Die Beratung findet im Versammlungsraum der Gemeinde
Wiedemar, Schulstraße 2 in 04509 Wiedemar statt.
Die Tagesordnung wird ab 16.05.2012 an entsprechenden
Aushangtafeln der Gemeinde Wiedemar ortsüblich bekannt
gegeben.
Bödemann
Bürgermeisterin
Gemeinde Zschepplin
Einladung
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde
Zschepplin findet
am Dienstag, dem 22.05.2012, 19.30 Uhr
in der Gaststätte Kummer, Schulstraße 2a, OT Hohenprießnitz
in 04838 Zschepplin statt. Alle interessierten Bürgerinnen und
Bürger sind herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1.
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung
2.
Bestätigung der Niederschrift vom 24.04.2012
3.
Bürgerfragestunde
4.
Ergebnisse des LEADER-Prozesses im Delitzscher Land
und in der Gemeinde Zschepplin
5.
Beschlüsse Bauanträge:
5.1
Antrag auf Bauvorbescheid zur Bebaubarkeit eines
Grundstückes im OT Rödgen
Antragsteller: Herr David Kapuscinski, OT Rödgen
5.2
Antrag auf Neubau einer Lagerhalle für Rauhfutter oder
Festdung im OT Krippehna
Antragsteller: Frau Sylvia Praters, OT Krippehna
5.3
Antrag auf Überdachung einer Sauna im OT Zschepplin
Antragsteller: Herr Wolfgang Knötzsch, OT Zschepplin
5.4
Antrag auf Errichtung eines hofseitigen Anbaues und
Änderung der Dachkonstruktion am Bauhof im OT
Zschepplin
Antragsteller: Gemeinde Zschepplin
5.5
Antrag auf Errichtung eines Anbaues an die vorhandene
Kindereinrichtung und Nutzungsänderung der Funktionsbereiche im Erdgeschoss im OT Naundorf
Antragsteller: Gemeinde Zschepplin
6.
Beschluss - Überplanmäßige Ausgaben zum Bauvorhaben: Anbau Windfang und komplexe Außensanierung
Hort Hohenprießnitz
7.
Beschluss - Verkauf von Teilflächen der Grundstücke,
Gemarkung Krippehna, Flur 7, Flurstücke 23, 24 und
26/3 durch die Gemeinde Zschepplin
8.
Beschluss - Öffentliche Widmung von Wegen im OT Hohenprießnitz und im OT Zschepplin
9.
Beschluss - Stellungnahme zum Bebauungsplan „Teilflächen der ehemaligen Heidekaserne im Alaunwerksweg“
der Stadt Bad Düben
10.
Beschluss - Feststellung der Jahresrechnung 2010
11.
Verschiedenes
Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.
Berkes
Bürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung
über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die
Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Hohenprießnitz
am Sonntag, dem 10. Juni 2012
1.
Das Wählerverzeichnis für den Wahlbezirk der Ortschaft
Hohenprießnitz für die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Hohenprießnitz wird in der Zeit vom
21. Mai 2012 bis 25. Mai 2012
zu folgenden Zeiten:
Montag
9.00 bis 12.00 Uhr,
Dienstag
9.00 bis 12.00 Uhr
und
13.00 bis 18.00 Uhr,
Mittwoch
9.00 bis 12.00 Uhr,
Donnerstag
9.00 bis 12.00 Uhr
und
13.00 bis 15.00 Uhr
Freitag
9.00 bis 12.00 Uhr,
35
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
2.
3.
4.
5.
5.1
5.2
im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-GorkiPlatz 1, 04838 Eilenburg, Zimmer 3.09 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das
Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und
Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Die Einsichtnahme kann sich auch auf
die Eintragung anderer Personen erstrecken, wenn derjenige, der Einsicht nehmen möchte, Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des
Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Person ergeben
kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist
ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine
Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im
Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechtes einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur
für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten
nicht zugänglich gemacht werden.
Wählen kann nur, wer In das Wählerverzeichnis eingetragen Ist oder einen Wahlschein für die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Hohenprießnitz hat.
Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für
unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Zeit
der Einsichtnahme, spätestens am 25. Mai 2012 bis
12.00 Uhr, bei dem Verwaltungsverband Eilenburg-West,
Einwohnermeldeamt, schriftlich oder durch Erklärung zur
Niederschrift
- für die Ergänzungswahl
Berichtigung beantragen.
Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig
sind, hat der Einspruchsführer/Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 20. Mai 2012 eine
Wahlbenachrichtigung.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen
Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben,
erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt
zu sein, muss für die Ergänzungswahl einen Antrag auf
Berichtigung des Wählerverzeichnis stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann.
Wer einen Wahlschein
- zu der Ergänzungswahl hat, kann an der Wahl durch
Stimmabgabe im Wahlraum (Wahlbezirk) des für ihn
zuständigen Wahlgebietes oder durch Briefwahl teilnehmen.
Einen Wahlschein erhält auf Antrag
für die Ergänzungswahl ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn er verhindert ist, in
dem Wahlbezirk zu wählen, in dessen Wählerverzeichnis
er eingetragen ist.
ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach
Ablauf der Frist zur Einsichtnahme entstanden ist oder
c) wenn sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 08. Juni 2012, 16.00 Uhr,
bei dem Verwaltungsverband Eilenburg-West, Zimmer
3.09, schriftlich, durch Telefax oder Telegramm, per E-
■
Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische
Übermittlung oder mündlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. In dem Antrag
sind die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder seine Wählerverzeichnisnummer (siehe
Wahlbenachrichtigung) anzugeben.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den vorstehend unter 5.2 Buchstabe
a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung
eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr,
stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht
zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert
ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte
Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage
vor der Wahl (09. Juni 2012), bis 12.00 Uhr, ein neuer
Wahlschein erteilt werden.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass
er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter
kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen
Person bedienen.
6.
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte für die
Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat
- einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Ortschaftsrat,
- einen amtlichen blauen Wahlumschlag,
- einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und
- ein Merkblatt zur Briefwahl.
Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und
die Briefwahlunterlagen ab, so kann er die Briefwahl an
Ort und Stelle ausüben. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur
möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der
Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht
mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie dem
Verwaltungsverband vor Empfangnahme der Unterlagen
schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die Bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche
Wahlbrief mit Wahlumschlag, Stimmzettel und dem
Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle gesandt werden, dass der Wahlbrief dort
spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Er kann
auch an der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Nähere Hinweise zur Briefwahl sind dem Merkblatt für
die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt
wird, zu entnehmen.
Eilenburg, 04.05.2012
Verwaltungsverband Eilenburg-West
im Namen der Gemeinde Zschepplin
Frank Pöhler
Verbandsvorsitzender
■ 36
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Öffentliche Bekanntmachung des zugelassenen Wahlvorschlages
für die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat in der Ortschaft Hohenprießnitz der Gemeinde Zschepplin
am 10. Juni 2012
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 26.04.2012 folgenden Wahlvorschlag für die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat am 10. Juni 2012 in der Ortschaft Hohenprießnitz zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird.
Lfd.
Nr.
Name der Partei oder Kurzbe- Familiennamen, Vornamen Geburts- Beruf
Anschrift
Wählervereinigung
zeichder Bewerber/-innen
jahr
oder Stand
(Hauptwohnung)
nung
___________________________________________________________________________________________________________________
1
Freie
Wählervereinigung
Hohenprießnitz
-
1. Hornauer, Thomas
1984
Student
04838 Zschepplin
OT Hohenprießnitz
Dübener Str. 16
„
-
2. Dietze, Udo
1971
Landwirt
04838 Zschepplin
OT Hohenprießnitz
Bauerndorf 10
„
-
3. Burkhardt, Stephan
1981
Fleischer/
Betriebswirt
04838 Zschepplin
OT Hohenprießnitz
Bauerndorf 19
Da für die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Hohenprießnitz nur ein Wahlvorschlag vorliegt, möchte ich darauf hinweisen, dass,
gemäß § 21 (3) KomWO, zu dieser Wahl außerdem jede wählbare Person gewählt werden kann.
Eilenburg, 04.05.2012
Verwaltungsverband Eilenburg-West
im Namen der Gemeinde Zschepplin
Frank Pöhler
Verbandsvorsitzender
___________________________________________________________________________________________________________________
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der
Gemeinde Zschepplin am 24.04.2012 wurden
folgende Beschlüsse gefasst
Beschluss-Nr.
24/2012
25/2012
26/2012
27/2012
28/2012
29/2012
30/2012
Berkes
Bürgermeisterin
Inhalt
Auftragsvergabe zum Bauvorhaben Beseitigung von Winterschäden an kommunalen
Straßen
Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgericht Leipzig in der Sache „Immissionsschutzrechtliche
Genehmigung
für eine Schweinemastanlage am Standort
Krippehna“
Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau
eines Bürogebäudes im OT Zschepplin
Antragsteller: Herr Wolfgang Knötzsch, OT
Zschepplin
Antrag auf Neubau einer Kfz-Werkstatt im
OT Zschepplin
Antragsteller: Herr Thomas Paulich, OT
Zschepplin
Antrag auf Errichtung eines Doppelcarports
im OT Naundorf
Antragsteller: Herr Jens Ziegler, OT
Naundorf
Antrag auf Ausbau Obergeschoss und
Wohnraumerweiterung im Erdgeschoss im
OT Naundorf
Antragsteller: Frau Sabine und Herr Friedrich Ehrmann, OT Naundorf
Stellungnahme zur Ergänzungssatzung
„Zur Jaske“ OT Sprotta der Gemeinde Doberschütz
Ländliche Neuordnung:
Gemeinden:
Verfahrens- Nr.:
Wöllnauer Senke
Doberschütz und Laußig
N02/LN
I. Beschluss zur 1. geringfügigen Änderung
des Verfahrensgebietes
1. Anordnung
Das mit Flurbereinigungsbeschluss des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung vom 23. Juli 2009, AZ:
320-8461.20-N02/LN festgestellte Verfahrensgebiet wird gemäß
§ 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der
heute geltenden Fassung i. V. m. § 1 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes
zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl.
S. 1429), in der heute geltenden Fassung geringfügig geändert.
2. Zum Verfahrensgebiet hinzukommende Flurstücke
Folgende Flurstücke werden zum Verfahrensgebiet hinzugezogen:
Gemarkung Wöllnau, Flur 8:
Flurstück Nr.: 20/6
Gemarkung Doberschütz, Flur 1:
Flurstücke Nr.: 13/1; 225/1; 226/1; 228/1; 229/1 und 237/1
Gemarkung Battaune, Flur 1:
Flurstücke Nr.: 153/3; 153/4; 153/5; 153/6; 215/1; 217/1; 219/1;
221/1; 222/1; 225; 226/1; 235/1; 238/1; 248/1; 261/1; 261/2;
265/1; 271/1; 272/1; 280/1; 280/2; 280/3; 281/1; 291/1; 298/1;
309/1; 312/1; 325/1; 325/3; 327/1; 329; 346/215; 347/215;
391/277; 419/303; 420/303; 421/303; 422/304/; 458/224;
459/224; 560/318; 646/152; 647/151; 648/150; 649/149;
650/148; 651/147; 652/146; 653/145; 654/144; 655/191;
656/192; 657/197; 659/203; 660/204; 661/209; 664/215;
665/228; 666/228; 667/228; 668/234; 669/240; 670/240;
37
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
671/246; 672/255; 673/255; 674/255; 676/261; 677/261;
678/268; 679/269; 680/274; 681/277; 682/277; 683/277;
684/277; 685/284; 686/287; 687/299; 688/299; 689/299;
690/299; 691/302; 692/302; 696/322; 700/333; 803/330;
805/255; 835/182; 837/322; 838/317; 839/322 und 840/317
Die Fläche der hinzukommenden Flurstücke beträgt ca.147,40 ha.
3. Aus dem Verfahrensgebiet ausscheidende Flurstücke
Folgende Flurstücke scheiden aus dem Verfahrensgebiet aus:
Gemarkung Authausen, Flur 5:
Flurstück Nr.: 240
Gemarkung Pressel, Flur 10:
Flurstücke Nr.: 37; 57; 146 und 153
Die Fläche der ausscheidenden Flurstücke beträgt ca. 2,88 ha.
Das Verfahrensgebiet umfasst nunmehr eine Fläche von ca.
1956 ha und ist auf der vom Landratsamt Nordsachsen, Amt
für Ländliche Neuordnung gefertigten Karte „Änderung Nr. 1 des
Neuordnungsgebietes“ (Gebietskarte) im Maßstab 1 : 25000, die
als Anlage 1 dem Beschluss beigefügt ist, durch farbige Umrandung dargestellt. In der Detailkarte 1 zur Änderung Nr. 1 sowie
der Detailkarte 2 zur Änderung Nr. 1 (Anlagen 2 und 3) sind die
Änderungen zur besseren Übersicht nochmals im Maßstab
1 : 5000 dargestellt.
Die neue Gebietsgrenze ist grün eingetragen und der weggefallene Teil der Gebietsgrenze ist grün gekreuzt.
Die Karten Anlage 1 bis 3 gehören nicht zum entscheidenden
Teil dieses Beschlusses. Sie dienen der Information über die
Lage des gesamten Verfahrensgebietes und der Änderungen.
4. Teilnehmer
Die Eigentümer der zum geänderten Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke, Gebäude und Anlagen sowie die den Grundstückseigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten sind
Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren und somit Mitglieder
der mit dem Anordnungsbeschluss vom 23. Juli 2009 entstandenen Teilnehmergemeinschaft Wöllnauer Senke mit Sitz in
der Gemeinde Doberschütz. Die Teilnehmergemeinschaft ist
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§16 FlurbG) und untersteht der Aufsicht des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für
Ländliche Neuordnung.
Nebenbeteiligte sind u. a. Inhaber von Rechten an Grundstücken
sowie die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung von Grenzzeichen an
der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben. Der
Vorstand bleibt bezüglich seiner Zusammensetzung unverändert.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der
Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Landratsamt Nordsachsen
Amt für Ländliche Neuordnung
Hausanschrift:
Postanschrift:
Dr.-Belian-Straße 5
04855 Torgau
04838 Eilenburg
oder einem der weiteren Verwaltungsstandorte des Landratsamtes Nordsachsen
Schlossstraße 27, 04860 Torgau
Südring 17, 04860 Torgau
Husarenpark 19, 04860 Torgau
Fischerstraße 26, 04860 Torgau
Dr.-Belian-Straße 4, 04838 Eilenburg
Richard-Wagner- Straße 7a, 04509 Delitzsch
Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz
einzulegen.
Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.
Eilenburg, den 16. April 2012
gez. Wirsching
Amtsleiter
DS
Amt für Ländliche Neuordnung
■
II. Hinweise zum Änderungsbeschluss
1. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte
Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur
Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, sind
nach § 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb von drei Monaten nach der
Bekanntmachung dieses Beschlusses schriftlich beim Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, 04855 Torgau oder zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Amt
für Ländliche Neuordnung, Dr.-Belian-Straße 5, 04838 Eilenburg
als zuständige Flurbereinigungsbehörde anzumelden. Die Frist
beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Auf Verlangen des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung hat der Anmeldende sein Recht innerhalb
einer vom Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem
Ablauf der Frist wird der Anmeldende nicht mehr beteiligt.
Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 Abs. 2 FlurbG). Der
Inhaber eines nicht aus dem Grundbuch ersichtlichen Rechts
muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte,
dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG).
2. Aufforderung zur Grundbuchberichtigung
Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den Grundstücken im
Verfahrensgebiet erhebt das Landratsamt Nordsachsen, Amt
für Ländliche Neuordnung aus dem Grundbuch. Um Nachteile
zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die Eintragungen im
Grundbuch zu überprüfen und erforderliche Berichtigungen zu
beantragen. Dazu genügt es in der Regel, den Grundbuchämtern die entsprechenden Urkunden wie Erbschein, Erbvertrag,
Testament, Zuschlagsbeschluss, etc. vorzulegen.
Grundbucheinsicht und Auskünfte sind gebührenfrei. Für die
Berichtigung des Grundbuches sind in bestimmten Fällen gebührenrechtliche Vergünstigungen vorgesehen.
3. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums
Von der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses bis
zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten folgende Einschränkungen:
a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche
Neuordnung nur Änderungen vorgenommen werden, die
zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören (§ 34
Abs. 1 Nr. 1 FlurbG).
b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen,
u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung errichtet,
hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden (§ 34
Abs. 1 Nr. 2 FlurbG).
Sind entgegen den Bestimmungen nach a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt
worden, so können diese im Verfahren unberücksichtigt
bleiben. Das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche
Neuordnung kann den früheren Zustand auf Kosten des betreffenden Beteiligten wiederherstellen lassen, wenn dies der
Flurbereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG).
c) Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken,
Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit
landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes
und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden,
mit Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für
Ländliche Neuordnung beseitigt werden.
Bei Verstößen gegen diese Vorschrift muss das Landratsamt
Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung Ersatzpflanzungen anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG).
d) Von der Bekanntgabe des Anordnungsbeschlusses bis zur
Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den
■ 38
Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt
für Ländliche Neuordnung; die Zustimmung darf nur im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden
(§ 85 Nr. 5 FlurbG).
Sind Holzeinschläge ohne Zustimmung des Landratsamtes
Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung vorgenommen
worden, kann es anordnen, dass derjenige, der das Holz
gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den
Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85 Nr. 6 FlurbG).
Verstöße gegen die Anordnungen zu Ziffer 3, Buchstaben b), c)
und d) sind Ordnungswidrigkeiten i. S. des § 154 Abs. 1 FlurbG
und können mit Geldbußen geahndet werden. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).
Hinweis zu den Auslegungszeiten
und dem Auslegungsort
des Beschlusses zur 1. geringfügigen Änderung
des Verfahrensgebietes mit Begründung und Karten
Ländliche Neuordnung:
Wöllnauer Senke
Gemeinden:
Doberschütz und Laußig
Lfd.-Nr.:
N02/LN
Im Verwaltungsverband Eilenburg West, Maxim-Gorki-Platz 1,
Zi. 3.05, 04838 Eilenburg liegt ab dem 14. Mai 2012 während
der Sprechzeiten
montags
9.00 - 12.00 Uhr
dienstags
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
mittwochs
9.00 - 12.00 Uhr
donnerstags
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
freitags
9.00 - 12.00 Uhr.
der Beschluss zur 1. geringfügigen Änderung des Verfahrensgebietes bestehend aus:
I
Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung
II
Hinweise zum Änderungsbeschluss
III
Begründung
Karte
zwei Wochen lang zur kostenlosen Einsichtnahme aus.
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Danach bringt uns der Bus auf Schloss Wackerbarth (Radebeul)
zur Sektverkostung und Besichtigung, danach kann bei schönem Wetter auf der Terrasse die Landschaft, Kaffee und Kuchen
genossen werden. Wer möchte, kann auch durch die Weinberge
laufen.
Gegen 17.30 Uhr wollen wir dann die Heimreise antreten.
Zu dieser Fahrt sind alle Landeigentümer der Jagdgenossenschaft Krippehna mit Partner recht herzlich eingeladen.
Weiterhin wurde beschlossen, dass pro Mitglied der Jagdgenossenschaft und Partner ein Unkostenbeitrag von 15,00 EUR pro
Person bei der Anmeldung zu entrichten ist. Für Nichtmitglieder
kostet die Fahrt pro Person 65,00 EUR, ebenfalls bei Anmeldung
zu entrichten.
Wer mitfahren möchte, meldet sich bitte bis spätestens
30.06.2012 bei Frau Appmeier - Tel. priv. 0 34 23/60 27 92,
dienstl. 0 34 23/60 09 13 oder bei Herrn Kaiser - Tel. 0 34 23/
60 27 98.
Wir hoffen auf eine rege Beteiligung
Der Jagdvorstand
Verwaltungsverband Wiedemar
Stellenausschreibung
Der Verwaltungsverband Wiedemar beabsichtigt zum
nächst möglichen Zeitpunkt die Besetzung einer Stelle als
Schulsekretärin
in der Grundschule Wiedemar (Schulweg 1, 04509 Wiedemar OT Wiesenena), in Teilzeit mit 10 Wochenstunden.
Aufgabengebiete:
- Vorzimmer- und Sekretariatstätigkeiten
- Bearbeitung von Postein- und -ausgängen
- Betreuung von Schülerangelegenheiten
- Bestellung und Verwaltung von Lehrmitteln
Bekanntmachung
Anforderungen:
- Computerkenntnisse (Word, Excel etc.)
- Soziale Kompetenzen, Einfühlungsvermögen, Freundlichkeit
- Umgang mit Kindern
- Flexibilität und Belastbarkeit
der Jagdgenossenschaft Krippehna
für die Landeigentümer
Die Einstellung erfolgt auf Honorarbasis mit einer Vergütung
in Höhe von 10 Euro je Stunde.
Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Krippehna haben am
13.4.2012 in ihrer Jagdversammlung beschlossen, eine Tagesfahrt nach Meißen durchzuführen.
Ihre Bewerbungsunterlagen bitten wir bis zum 3. Juni 2012
an den:
Verwaltungsverband Wiedemar
Hauptstraße 29
04509 Neukyhna
zu richten.
Zschepplin, den 11.05.2012
Termin: Samstag, 15. September 2012
Abfahrt:
7.00 Uhr Bushaltestelle Rödgen
7.10 Uhr Bushaltestelle Krippehna
7.15 Uhr Bushaltestelle Göritz
7.20 Uhr Bushaltestelle Lindenhayn
7.25 Uhr Bushaltestelle Gollmenz
Ab 9.30 Uhr werden wir in der Staatlichen Porzellan-Manufaktur
Meissen GmbH an einer Veranstaltung „Tee, Kaffee und Schokolade - die drei heißen Lustgetränke“ teilnehmen.
10.30 Uhr haben wir eine Sonderführung durch die PorzellanManufaktur organisiert und um 12.20 - 12.40 Uhr findet ein kleines Orgelanspiel in der Porzellan-Manufaktur statt (Orgelpfeifen
aus Meissener Porzellan). Anschließend können wir im Waldschlösschen unser Mittag einnehmen bis ca. 13.30 Uhr.
Aus Kostengründen können eingereichte Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend
frankierter Briefumschlag beigelegt wurde. Andernfalls
werden die Unterlagen aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet. Aufwendungen in Verbindung mit der ausgeschriebenen Stelle (Bewerbungs- und Reisekosten etc.)
können nicht erstattet werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Bonert:
Tel. 03 42 02/3 75 14/Fax: 03 42 02/6 39 04
E-Mail: [email protected]
39
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Aufruf zum Ideenwettbewerb
■
Schulzweckverband „Mulde Ost“
Beschluss-Nr.: 116/60/2012
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der
Gemeinden Neukyhna, Wiedemar und Zwochau,
Haushaltssatzung Schulzweckverband „Mulde Ost“
für das Haushaltsjahr 2012
die Gemeinden beabsichtigen zum Jahresende eine Einheitsgemeinde zu bilden und verhandeln derzeit über den hierzu
erforderlichen öffentlich-rechtlichen Vertrag. Wir möchten Sie
gern in diesen Prozess einbeziehen und rufen zum Ideenwettbewerb bezüglich des neuen Gemeindenamens auf.
Auf Grund des § 8 Abs. (1) Satz 4 und 5 der Verbandssatzung hat die
Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Mulde Ost in der
Sitzung am 24.02.2012 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen:
Der Name der Einheitsgemeinde soll:
- möglichst kurz und treffend sein,
- eine geographische und historische Verbindung zu der
Region haben,
- höchstens 16 Druckzeichen enthalten,
- kein Doppelname sein.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird
im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
352.400 EUR
in der Ausgabe
352.400 EUR
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
1.200 EUR
in der Ausgabe
1.200 EUR festgesetzt.
Gesamthaushalt
in den Einnahmen auf
353.600 EUR
in den Ausgaben
353.600 EUR
Wir bitten Sie Ihre Vorschläge bis zum 31. Mai 2012 beim
Verwaltungsverband Wiedemar einzureichen per:
Post: Hauptstraße 29, in 04509 Neukyhna OT Kyhna,
Mail: [email protected] oder
Fax: 03 42 02/63 9- 04.
Eine Jury, bestehend aus Vertretern aller drei Gemeinden wird
nach Einsendeschluss alle eingegangenen Vorschläge sichten und die besten veröffentlichen. Wir freuen uns auf Ihre
interessanten Ideen und danken Ihnen für Ihre Mitwirkung.
Ihre Verbandsvorsitzende
Ines Möller
§1
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr
2012 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 0 EUR festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf 0 EUR
festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im Haushaltsjahr zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 45.000 EUR festgesetzt.
§5
Der Abwasserzweckverband Delitzsch teilt mit
Am 18.05.2012 bleibt die Geschäftsstelle des AZV Delitzsch, Beerendorfer Str. 1 und Bitterfelder Straße 199 in Delitzsch geschlossen.
Bei Havarien sind wir unter der Telefonnummer
03 42 02/3 47 9-22 zu erreichen.
Lösch
Verbandsvorsitzende
AZV Delitzsch
Öffentliche Bekanntmachung
des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbegebiet
Delitzsch Südwest
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbegebiet Delitzsch Südwest hat in ihrer öffentlichen Sitzung am
02.05.2012 folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 03/2012
Verkauf von Flächen an die Firma Enerparc Real Estate GmbH, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg
Beschluss-Nr. 04/2012
Beauftragung der Firma Delitzscher Landhandels- und Dienste GmbH
zur Baufeldfreimachung und Stubbenrodung am Kleinbahndamm, zugleich Beschluss über die überplanmäßige Ausgabe
Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbegebiet Delitzsch Südwest können im Verwaltungsverband Wiedemar, OT Kyhna, Hauptstraße 29, 04509 Neukyhna, während der Dienststunden eingesehen werden.
gez. Dr. Wilde
Verbandsvorsitzender
Verwaltungskostenumlage
für die Grundschule Laußig
Verwaltungskostenumlage
für die Grundschule Doberschütz
Verwaltungskostenumlage
für die Grundschule Authausen 75.600 EUR
Kapitalumlage für die Grundschule Laußig
Kapitalumlage für die Grundschule Doberschütz
Kapitalumlage für die Grundschule Authausen
Laußig, den 24.02.2012
Schneider
Verbandsvorsitzender
93.700 EUR
146.800 EUR
0 EUR
0 EUR
1.200 EUR
Siegel
Mit Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen vom 04.04.2012
wird die Haushaltssatzung des Schulzweckverbandes „Mulde Ost“
für das Haushaltsjahr 2012 bestätigt.
Haushaltsplan/Haushaltssatzung liegen mit allen Anlagen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 14.05.2012 bis 24.05.2012 zu den
Dienstzeiten in der Gemeinde Laußig (Kämmerei) aus.
■ 40
■
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Kultur und Schulen
Volkshochschule Nordsachsen
Melden Sie sich unter www.vhs-nordsachsen.de an
oder senden Sie uns eine ausgefüllte Anmeldung per Post oder per Fax 034202/300935
DELITZSCH
14.05.
1Q30124
14.05.
1Q11003
Tel.: 034202/861820
Yoga für Anfänger und mit geringen
Vorkenntnissen
Dia-Vortrag: Südamerika – Teil I
Die Länder Südamerikas faszinieren durch Ihre außergewöhnliche
natürliche Vielfalt der Landschaften: schneebedeckte Gipfel der
Anden, Gletscher Patagoniens, Wasserfälle von Iguacu, AtacamaWüste und traumhafte Städte - wie Buenos Aires oder Santiago de
Chile.
14.05.
23.05.
1Q10505
1Q30441
Vortrag: Richtig erben & vererben
Vortrag: Schüssler-Salze
Die "12 Salze des Lebens" stehen im Mittelpunkt des Vortrages über
die nach Dr. Schüßler benannten 12 Basis-Salze und die 13 Ergänzungs-Salze. Dazu werden die Heileigenschaften dargestellt und
viele praktische Anwendungsbeispiele gegeben
24.05.
1Q20302
24.05.
24.05.
26.05.
1Q50124
1Q20502
1Q50144
30.05.
31.05.
06.06.
1Q50124
1Q20610
1Q10508
Vortrag: Kleine Baustilkunde
- Renaissance in Italien
Tastschreiben am PC - Aufbaukurs
Atelier im Freien
Elektronisches
Beobachtungstagebuch
Erstellen einer eigenen Homepage
Einfach Schmuck selbst gestalten
Privater Immobilienverkauf
- die 7 größten Fehler
Um dies auch ohne Makler sicher bewerkstelligen zu können, erhalten Sie an diesem Abend Hinweise und Anregungen um die 7 größten Fehler eines privaten Immobilienverkaufes vermeiden zu können.
Sue erhalten Tipps und Hinweise, damit Sie letztendlich nicht nur Ihre
Immobilie verkauft haben, sondern auch den Verkaufspreis pünktlich
und vollständig auf Ihrem Konto haben.
09.06.
1Q30706
Kräuterwanderung für Anfänger in
der Loberaue
Sie lernen einige Heil- und Wildpflanzen kennen. Sie erfahren etwas
über ihren gesundheitlichen Nutzen und ihre Anwendungen. Zusätzlich erhalten Sie Vorschläge zur Zubereitung und Verarbeitung.
11.06.
1Q10706
Small talk - Kleines Gespräch mit
großer Wirkung
Wir üben Gesprächssituationen bei ersten persönlichen Kontakten,
also in der ständig ablaufenden alltäglichen Kommunikation. Erster
Eindruck - letzter Eindruck? Wie kann ich in den ersten Augenblicken
bei meinem Gegenüber ein positives Vorurteil hervorrufen?
Sprachkurse in den Sommerferien:
20.08.
20.08.
20.08.
20.08.
20.08.
1Q40668
1Q40670
1Q42210
1Q40905
1Q40808
Englisch für die Reise
Englisch für Wiedereinsteiger
Spanisch für die Reise
Italienisch für die Reise
Französisch für die Reise
SCHKEUDITZ
21.05.
24.05.
3Q10509
3Q20503
04.06.
11.06.
3Q10507
3Q20605
26.06.
3Q30403
30.06.
3Q10603
10.07.
3Q30709
14.07.
3Q10705
19.07.
3Q10702
Tel.: 034204/990637
Erben und vererben Vortrag
Atelier im Freien
(6 Veranstaltungen)
Mietrecht Vortrag
Duftherzen aus Stoff
(Einzelveranstaltung)
Natürlich gesünder leben mit
Schüßler-Salzen Vortrag
Wirkung von Musik und Farben
Workshop am Samstag
Brotbacken mit Sauerteig
Vortrag mit Verkostung
Aber hallo!
Regeln fürs Benehmen am Tisch
Tischknigge für Kinder
Ton und Takt bei Tisch –
Tischknigge für Erwachsene
EILENBURG
16.05.
2Q10701
21.05.
2Q50105
24.05.
2Q20002
25.05.
2Q11002
11.06.
2Q40607
12.06.
2Q10508
20.08.
2Q40610
Tel.: 03423/604187
Der Körper lügt nicht!
Analyse der Körpersprache
(18:00 Uhr, 3 Termine)
Grundkurs Digitale Bildbearbeitung
(09:15 Uhr, Mo. u. Do., 6 Termine)
Fotoübungskurs
(8 Termine, 18:45 Uhr, 1x pro Monat)
Südamerika (Peru und Bolivien)
- Videovortrag mit Dr. Peter Paschke
(18:00 Uhr, 1 Termin)
Englisch für den Urlaub – Intensivkurs
(17:00 Uhr, Mo. u. Mi., 6 Termine)
Chancen und Risiken beim privaten
Immobilienverkauf (18:00 Uhr, 1 Termin)
Englisch Kompakt
– Auffrischung iin den Ferien
(Mo.-Fr., 5 Termine)
Sie wollten schon immer mal wieder Englisch lernen, haben aber nie die
Zeit dazu gefunden? Wir bieten Ihnen in den Schulferien die Möglichkeit, innerhalb einer Woche früher erworbenes Wissen wieder aufzufrischen. Der Kurs ist auch für Schüler geeignet.
BAD DÜBEN
16.05.
5Q21403
31.05.
04.06.
13.06.
18.06.
5Q20801
5Q20002
5Q30407
5Q30401
5Q50106
Bei
Bedarf
TAUCHA
Tel.: 034243/690037
Nadel Faden Fingerhut
Kinderkurs
Gitarre spielen ohne Noten
Fotokurs
Naturheilkundliche Behandlung
Tanz und Entspannung
Präsentation mit Power Point
Tel.: 034298/29275
Gesunde Ernährung - ein Informationsproblem? Einzelveranstaltung
15.05. 4Q10505 Meine Rechte als Bauherr
31.05. 4Q50114 Richtige Datenspeicherung auf dem PC
Einzelveranstaltung
07.06. 4Q50118 Internetsicherheit Einzelveranstaltung
Juni
4Q10702 Ton und Takt bei Tisch
- Tischknigge für Erwachsene
Diese Einzelveranstaltung findet im
„Ratskeller“ in Taucha statt.
Zudem haben wir zahlreiche Sprachkurse für Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch verschiedener Niveaustufen im Angebot, in die ein Einstieg jederzeit möglich ist. Sprechen Sie uns bei Bedarf an, damit wir Ihnen einen geeigneten
Kurs empfehlen können.
ERZIEHER, TAGESMÜTTER
Tel.: 034204/990637
UND LEHRER
23.06. 1Q10620 FREUNDE
- Ein Präventivangebot für Kindertageseinrichtungen zur Förderung von Lebenskompetenzen (Sa. + So. in Delitzsch)
14.05.
4Q30702
30.06.
3Q10603
08.09.
1Q10625
Wirkung von Musik und Farben
(1 Veranstaltung in Schkeuditz)
Heilpädagogische Zusatzqualifikation
HPZ-2003 (in Delitzsch)
41
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Berufliches Schulzentrum Torgau
Die Nachfrage nach gut ausgebildeten jungen Fachkräften ist im
Moment groß. Nicht selten findet man Annoncen ortsansässiger
Unternehmen, die auf der Suche nach geschultem Pflegepersonal, Mitarbeitern im Gastgewerbe oder Facharbeitern in der
Planung und Montage technischer Systeme sind. Das Berufliche
Schulzentrum Torgau bildet seit Jahren Azubis in diesen Richtungen in der Theorie erfolgreich aus und stellt so einen zuverlässigen Partner für zahlreiche Unternehmen unserer Region dar.
Grundlegend sind im BSZ Torgau vier tragende Säulen integriert:
Berufsschule
Berufliches Gymnasium
Berufsfachschule
Berufsgrundbildungsjahr und Berufsvorbereitungsjahr
Die Berufsschule umfasst die Bereiche Glastechnik, Metalltechnik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Gastronomie. Die
Berufsschüler absolvieren eine duale Ausbildung, d. h. der praktische Teil findet im Betrieb/Unternehmen statt, bei dem sich der
Auszubildende erfolgreich um eine Stelle beworben hat und die
theoretische Ausbildung erfolgt in der Berufsschule.
Wer sich für Glastechnik interessiert, hat die Möglichkeit entweder Flachglasmechaniker zu werden, der sich mit dem Rüsten/Umrüsten von Maschinen und Anlagen beschäftigt oder er
entscheidet sich für den Verfahrensmechaniker Glas, dessen
Betätigungsfeld die Herstellung und Verarbeitung von Glas ist.
Handwerklich Interessierte können auch Metallbauer werden.
Das Ausbildungsprogramm orientiert sich v. a. an der Planung,
Herstellung und Montage von Systemen des Stahlbaus.
Diejenigen, die den Umgang mit Kunden im Bereich der Wirtschaft und Verwaltung suchen, können z. B. Kaufmann im Einzelhandel, Verkäufer oder Bürokaufmann werden.
Während der Kaufmann im Einzelhandel hauptsächlich im Einkaufs- und Lagerwesen, in der Sortimentsgestaltung tätig sind,
besteht das Aufgabenfeld der Verkäufer in erster Linie im Warenverkauf, der Bestands- und Qualitätsprüfung sowie der Warenbestellung.
Bürokaufleute hingegen erledigen kaufmännisch- verwaltende
Tätigkeiten wie Buchhaltung, Schriftverkehr und Abrechnung.
Auf langjährige Tradition kann das BSZ Torgau im Bereich der
Gastronomieausbildung zurückblicken. Dabei stellt die Ausbildung zum Koch den zentralen Beruf des Gastgewerbes dar.
Dieser Beruf kann sowohl auf nationaler als auch internationaler
Ebene ausgeübt werden und bietet Karrieremöglichkeiten wie
Partykoch oder Küchenchef. Ein weiterer Beruf in der Gastronomie ist der Restaurantfachmann, dessen Aufgaben u. a. in
der Dekoration von Räumen und Tafeln, der Serviertätigkeit und
dem Gestalten von Festlichkeiten bestehen.
Schüler, die einen sehr guten oder guten Realschulabschluss erreicht haben und später noch an einer Hochschule, Universität
oder Fachhochschule studieren wollen, können am Beruflichen
Gymnasium ihr Abitur in drei Jahren erwerben. Das BSZ Torgau bietet hierfür die Richtungen Wirtschaftswissenschaft oder
Technikwissenschaft an. Mit dem auf diese Weise erworbenen
Abitur kann man jede beliebige Studienrichtung einschlagen
und sowohl bundesweit als auch europaweit studieren.
Schüler mit Realschul- oder Hauptschulabschluss, die keinen
Ausbildungsplatz haben, können eine Richtung in der Be-
■
rufsfachschule wählen und in einem bzw. zwei Jahren einen
Abschluss erwerben. So erlangt der Sozialassistent in zwei
Jahren Basiskompetenzen, um in pflegerischen und sozialpädagogischen Arbeitsfeldern unterstützend zu wirken. Praktika in
verschiedenen Einrichtungen gehören zur Ausbildung.
Neu ab dem Schuljahr 2012/13 ist der Krankenpflegehelfer,
der in berufsbezogenen und praktischen Lernfeldern Kompetenzen zur Pflege von kranken und älteren Menschen in zwei
Jahren erreichen.
Hat ein Schüler mindestens den Hauptschulabschluss geschafft, jedoch keinen Ausbildungsplatz gefunden, so kann er
ein Berufsgrundbildungsjahr in den Richtungen Ernährung,
Gästebetreuung und Hauswirtschaftliche Dienstleistung oder
Metalltechnik bzw. Elektrotechnik absolvieren mit dem Ziel, anschließend in dieser Richtung einen berufsqualifizierenden Bildungsgang einzuschlagen.
Schüler ohne Hauptschulabschluss und Berufsausbildungsverhältnis können ein Jahr das Berufsvorbereitungsjahr besuchen
und dort in zwei Berufsfeldern fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse erwerben.
Unter www.bsztorgau.de sind weitere Informationen zum Schulleben und zur Ausbildung zu finden.
Sozialverband VdK Ortsverband Delitzsch
Frühlingskonzert
Frühlingskonzert mit Liedern, die vom Herzen kommen! Dazu
hatte der VdK Ortsverband seine Mitglieder in das Hotel „Zum
Weißen Roß„ Delitzsch eingeladen.
So war es dann auch, als unter der bewährten Leitung des Chorleiters Herrn Dieter Graupner der Männergesangsverein 1860
Löbnitz e. V. ein Konzert darbot.
Der Saal war gut besetzt. So fanden sich nicht nur zahlreiche
Mitglieder unseres Verbandes im Saal ein, sondern auch als
Gäste Mitglieder des Rolli-Clubs aus Delitzsch. Der Rolli-Club
hat nach kurzem Gespräch die Teilnahme sofort dankend angenommen, und dies wird nicht das letzte Mal gewesen sein.
Bevor das eigentliche Programm begann, begrüßte unser Vorsitzender des VdK Ortsverbandes Delitzsch Herr Manfred Werner
alle Anwesenden, sprach sich positiv über die hohe Beteiligung
aus und wünschte für den Verlauf ein gutes Gelingen bei ein
paar frohen Stunden mit musikalischen Klängen. 15.30 Uhr begann der musikalische Reigen.
Begleitet wurde der Chor von dem Pianisten Herrn Siegfried
Hildner und durch das Programm führte mit überleitenden Worten Herr Peter Banderlow.
Ein großes Dankeschön an die Organisatoren und an alle Beteiligten, besonders dem Chor und nicht zuletzt auch dem Team
des Hotels.
Ingeburg Antosch
Einladung
Für unsere nächste Mitgliederveranstaltung des Sozialverbandes VdK Ortsverband Delitzsch laden wir unsere Mitglieder und
Ihren Partner zu einem Zoo-Besuch in den Tierpark Delitzsch
recht herzlich ein.
Wir treffen uns am Donnerstag, dem 24. Mai 2012 um 14.00 Uhr
an Eingang des Tierparks.
■ 42
Nach einem geführten Rundgang mit der Leiterin des Tierparks
Frau Dr. Ernst wird in einem gemütlichen Beisammensein Kaffee
und ein Imbiß gereicht.
Bringen Sie nicht nur gute Laune mit, sondern auch entsprechende Kleidung und den Schwerbehinderten - Ausweis.
Bitte beachten Sie den veränderten Termin. Nicht wie angekündigt der 19.05.12, sondern wie oben genannt der Donnerstag, den 25.05.2012
Der Vorstand
Ein Prinz fürs schönste Obstreich
Streuobstwiesenwettbewerb 2012 in Nordsachsen
Gesucht wird die
schönste Streuobstwiese
im Landkreis Nordsachsen.
Bewerbungen sind bis zum 01.06.2012 bei den Landschaftspflegeverbänden in Eilenburg und Elsnig schriftlich
einzureichen.
Wer die schönste Wiese besitzt, darf sich auf die „Hoheiten“
der Obstsorten, wie zum Beispiel ‘Prinz Albrecht‘, ‘Kaiser
Wilhelm‘ und ‘Gräfin von Paris‘ freuen.
Eine Jury wird Ihre Streuobstwiese vor Ort besichtigen und
nach folgenden Kriterien bewerten:
· Anzahl alter und neuer Obstbäume
· Bewirtschaftungsweise
· Artenreichtum
· Verwertung des Obstes
Die Prämierung wird am 11. August 2012 stattfinden und soll
die Arbeit der Streuobstwiesenbesitzer anerkennen.
Schriftliche Bewerbungen mit Name, Anschrift, Telefonnummer, der Lage und Größe der Streuobstwiese richten Sie
bitte an:
Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen e. V.
Dr.-Belian-Str. 4, 04838 Eilenburg
Tel.: 0 34 23/70 97 39 24
Landschaftspflegeverband Torgau-Oschatz e. V.
Dorfallee 8, 04880 Elsnig
Tel.: 03 42 23/61 90 40
www.Streuobstin-Sachsen.de
Jehovas Zeugen Bad Düben
Königreichssaal Petersroda, Hauptstraße 10 a
Freitag, den 11.05.2012
19.00 Uhr
Begeisterndes aus der Apostelgeschichte: Paulus kam wie versprochen nach Ephesus zurück,
obwohl er dabei 1600 km Fußmarsch bewältigte.
Was wissen wir über diese Stadt? Zudem hielt
Paulus täglich von 11 bis 16.00 Uhr Lehrgespräche im Hörsaal einer Schule und predigte außerdem von Haus zu Haus. Was probiere ich alles
aus, um mit anderen über Jehova zu sprechen?
Außerdem: Können Menschen durch ihre Handlungen wirklich
Gottes Gefühle beeinflussen?
Sonntag, den 13.05.2012
16.30 Uhr
Biblische Besprechung: Wir leben in einer besonderen Zeit. Wieso und wie können wir unser Dringlichkeitsbewusstsein bewahren?
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Freitag, den 18.05.2012
19.00 Uhr
Begeisterndes aus der Apostelgeschichte - Da
Christen keinen Bilderkult betrieben, kam es zu
einem Aufstand der Silberschmiede in Ephesus.
Religiöser Fanatismus trieb Blüten und ließ Menschen ihren Verstand ausschalten. Wie wurde die
Situation damals gelöst?
Außerdem: Wie können Menschen heute mit Hilfe Jesu Worten aus Johannes 13 : 35 erkennen, wer dessen
Jünger sind? Einige Beispiele aus Berichten im
Bürgerkrieg Ruandas!
Sonntag, den 20.05.2012
16.30 Uhr
Biblische Besprechung: 1. Petrus 1 : 3 und Titus 1
: 2 sprechen von einer „lebendigen Hoffnung“ und
„ewigem Leben“. Was ist damit gemeint? Worauf
können sich echte Christen freuen?
Mittwoch, den 30.05.2012
19.00 Uhr
Biblische Besprechung: Jesus sagte warnend:
„Denkt an Lots Frau“ Worum ging es ihm dabei?
Ob das eine oder andere davon auch auf uns zutrifft?
Vortrag unseres Zonenaufsehers Bruder Warren
Shewfelt
Freitag, den 18.05.2012
19.00 Uhr
Begeisterndes aus der Apostelgeschichte - Paulus setzt seine Reise nach Mazedonien fort. Der
Bericht spiegelt schön wieder, wie viel Paulus seine Brüder bedeuteten. Statt wie die Pharisäer, die
andere nur verachteten, sah Paulus sie als seine
Mitarbeiter an und behandelte sie motivierend.
Eintritt frei
keine Kollekte
Kirchenausstellung
in Zwochau am 12. und 13. Mai 2012
Nach dem Theaterprojekt zur Dorfgeschichte im letzten Jahr laden wir zu einer großen Kirchenausstellung mit einem umfangreichen Begleitprogramm ein.
Die zwei Tage beginnen jeweils mit einer Andacht um 9 Uhr. Danach wird es stündlich Führungen, Informationen und Musik geben. Der Samstagabend wird mit einem Grillfest im Pfarrgarten
beschlossen. Das Event endet am Sonntag, 18 Uhr mit einem
Abschlusskonzert. Das detaillierte Ablaufprogramm entnehmen
Sie bitte den Flyern und Aushängen.
Offenlegung von Ergebnissen
einer Grenzbestimmung und Abmarkung
gem. § 17 der Durchführungsverordnung
zum Sächsischen Vermessungs -und Katastergesetz
(SächsVermKatGDVO)
In der Gemeinde Delitzsch, Gemarkung Delitzsch Flur 5,
Flurstücke:
60/16, 60/18, 60/23, 60/29, 60/30, 1596/61
wurden Flurstücksgrenzen durch Katastervermessung bestimmt. (Katastervermessung zum Zweck der Bildung von
Flurstücken). Allen betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und
Abmarkung durch Offenlegung bekannt gegeben. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege
ergibt sich aus § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes vom 6. Juli 2011.
Die Ergebnisse der Grenzbestimmung liegen ab dem
14.05.2012 bis einschließlich 13.06.2012
in meinen Geschäftsräumen Eilenburger Straße 65 in 04509
Delitzsch zu folgenden Zeiten zur Einsichtnahme bereit:
43
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Montag bis Freitag von
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung.
Gemäß § 17 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der
Grenzbestimmung und Abmarkung
ab dem
21.06.2012
als bekannt gegeben.
Rechtsgrundlagen:
1. Sächsisches Vermessungs - und Katastergesetz (SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148),
rechtsbereinigt mit Stand vom 5.Juni 2010 durch Artikel 2
des Gesetzes vom 19.Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134,140)
2. Verordnung des Sächsischen Staatsministerium des Innern
zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs - und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen
Vermessungs - und Katastergesetz - SächsVermKatGDVO )
vom 6. Juli 2011
3. Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens - und des
Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen
(SächsVwVfZG) vom 19.05.2010 (SächsGVBl.S.142)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die offen gelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und
Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Frank Knobbe, Eilenburger Str. 65, 04509 Delitzsch, schriftlich oder zur Niederschrift zu
erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs
beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung
Sachsen, Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden gewahrt.
Delitzsch, 11.05.2012
gez. Dipl.-Ing. (FH) Frank Knobbe
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Eilenburger Straße 65
04509 Delitzsch
Tel.: 03 42 02/3 46 26
Fax: 03 42 02/3 46 27
Chance auf Gründungszuschuss erfordert
gründliche Vorbereitung
Existenzgründer-Seminar/Intensivkurs
der erste Schritt in die Selbständigkeit,
in Delitzsch, Leipziger Str. 28
Termin: 11.06. - 13.06.2012/3 Tage
In der Zeit von 16.00 bis 22.00 Uhr
Themen:
• Konzeptionelle Grundlagen (von Geschäftsidee bis Konzept)
• Rechtliche Rahmenbedingungen, Fördermöglichkeiten,
Marketing
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Heide-Ranger
Hallo, liebe Kinder!
Auch im Sommer haben wir uns etwas Tolles einfallen lassen.
Entdecke deine Umwelt mit allen Sinnen.
Am unten genannten Termin führen wir wieder unser Ferienlager
im Schullandheim Olganitz durch. Unsere Ranger sind ständig
in der Natur unterwegs und werden sich um das Leben der Tiere
und Pflanzen kümmern und diese vor Wilderern schützen und
verteidigen. Also Abenteuer pur.
Termin: 4. August 2012 - 10. August 2012
Kosten: 150,00 EUR für Übernachtung und Vollverpflegung
Wichtig! Bitte festes Schuhwerk (Gummistiefel), „Räubersachen“
und wenn vorhanden ein Fernglas mitbringen!
Anmeldungen wie immer unter:
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Wir würden uns freuen euch bei uns begrüßen zu können.
Das Team vom Schullandheim in Olganitz
Das Polizeirevier Eilenburg präsentiert
sich in Taucha
Am 25. Mai 2012 führt das Polizeirevier Eilenburg seinen „Tag
der Prävention“ in der Stadt Taucha durch. Das Polizeirevier
Eilenburg wird unterstützt von der Stadt Taucha, der Bereitschaftspolizei Leipzig, dem Landeskriminalamt, der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste, der Polizeidirektion Westsachsen,
dem ADAC, der DEKRA Leipzig, der Verkehrswacht Torgau, der
Agentur „Schutzengel“, der FFW Taucha und dem Kreissportbund Nordsachsen. Das ausgefüllte Tagesprogramm wird in der
Mehrzweckhalle mit dem dazugehörigen Außengelände, dem
„Geschwister Scholl Gymnasium“, der „Grundschule am Park“
und auf der Festwiese dargeboten.
Als ganz besonderes Highlight für Kinder hat sich POLDI, das
Maskottchen der sächsischen Polizei, zur Eröffnung des „Tag
der Prävention“ in der Mehrzweckhalle Taucha angekündigt, um
sich den Vorschulkindern vorzustellen.
Hier weitere Beispiele für konkrete Angebote:
1)
Vormittags können die Vorschulkinder und Grundschüler
im Bereich der Mehrzweckhalle und dem dazugehörigen
Außengelände an polizeilichen Lern-, Bastel- und Malspielen teilnehmen und die Einsatztechnik und Einsatzausrüstung der Polizei begutachten.
2)
Natürlich darf dabei auch die Spurensicherung nicht fehlen. Die Kriminaltechniker zeigen, was es für Spuren gibt,
wie man diese entdeckt und polizeilich sichert.
3)
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst wird über Gefahren
hinsichtlich der Feststellung von Fundmunition aufklären.
4)
Weitere Höhepunkte werden zweifellos die Programme des
Polizeiorchesters zum einen für Schüler der Klassen 1 und
2 am Vormittag und zum anderen für Senioren am Nachmittag in der Mehrzweckhalle sein.
5)
Auch das Thema Verkehrssicherheit, insbesondere für
die Risikogruppen der jungen und alten Kraftfahrzeugführer wird in Zusammenarbeit mit externen Partnern behandelt. Hier können ein Fahrsimulator und Rauschbrillen zur Verdeutlichung bestimmter Gefahren ausprobiert
werden.
6)
Außerdem führt die Agentur “Schutzengel“ in der „Grundschule am Park“ einen Selbstbehauptungskurs für Jungen und Mädchen der 1. und 2. Klassen durch, um zu
zeigen, wie sie sich zur Wehr setzen könnten.
7)
Ein Fahrradparcour wird für Schüler der Klassen 3 und 4
angeboten, um den Fahrrad-Champion zu ermitteln.
8)
Auf der Festwiese wird als ein weiteres Highlight wahrscheinlich der Polizeihubschrauber landen und zur Besichtigung, neben weiterer Polizeitechnik, zur Verfügung
stehen.
■ 44
9)
Wer wissen möchte, was für Maßnahmen zur Sicherung
seiner Wohnung oder seines Hauses notwendig sind, der
kann sich auch auf der Festwiese beim Info-Mobil vom
Landeskriminalamt die notwendigen Informationen holen
und sich ausführlich beraten lassen.
10)
Im „Geschwister-Scholl-Gymnasium“ führt der Fachdienst Prävention eine Veranstaltung zu „Gefahren und
Risiken im Umgang mit neuen Medien“ und eine Fachveranstaltung für Pädagogen zum Thema: “Gewalt und
Extremismus“ durch.
Für all diejenigen, denen das alles nicht reichen sollte, sind natürlich zahlreiche Polizisten vor Ort und stehen Rede und Antwort.
Jeder ist eingeladen, hinter die Kulissen der polizeilichen Arbeit
zu schauen.
gez. Peer Oehler
Leiter Polizeirevier
Festveranstaltung anlässlich des Jubiläums
200 Jahre Bockwindmühle Kühnitzsch
und bundesweite zentrale Eröffnungsveranstaltung
des 19. Deutschen Mühlentages
Programm:
Pfingstsamstag, 26.05.2012
ab 19.00 Uhr
Mühlenball mit den Vereinen der Gemeinde
Lossatal
Pfingstsonntag, 27.05.2012
ab 16.00 Uhr
Country- u. LineDancefest unter der Leitung der BuKiLiners und Lossataler LineDancer
Pfingstmontag, 28.05.2012 - 19. Deutscher Mühlentag
10.00 Uhr
Gottesdienst
10.00 Uhr
Eröffnung Bauernmarkt
ab 10.00 Uhr
alle 15 Minuten Mühlenführung und Kinderprogramm „Vom Korn zum Brot“
11.00 - 12.00 Uhr Frühschoppen mit den Hohburger Musikanten
11.30 Uhr
Bekanntgabe des Kompetenzprojektes der
AIK Dresden
11.00 Uhr
„Brote schieben“ in der ortsansässigen Bäckerei „Anno dazumal“ mit Bäckermeister
Ricardo Fischer und Bäckermeister i. R.
Reinhold Krause am altdeutschen Backofen
12.00 - 13.00 Uhr Auftakt zum Deutschen Mühlentag
Begrüßung durch den Heimat- und
Schulverein Kühnitzsch/Körlitz e. V.
Kerstin Kaltofen und dem Bürgermeister der Gemeinde, Grußworte der Gäste,
Eröffnung des Deutschen Mühlentages
2012 durch den Präsidenten der DGM
Erhard Jahn
13.00 - 13.30 Uhr musikalische Unterhaltung mit den Wurzener Stadtmusikanten
13.30 Uhr
Darbietung der Dreschflegelgruppe aus
Klöditz
14.00 - 15.00 Uhr Theaterstück „Glücksmühle“ unter der Leitung des Theaterverein Mark Schönstädt
15.00 - 15.30 Uhr Programm der Kindertagesstätte „Villa Regenbogen“ Falkenhain
15.30 - 16.00 Uhr musikalische Unterhaltung mit den Wurzener Stadtmusikanten
ab 16.00 Uhr
LANZ-Parade rund um das Festgelände,
Anlassen des Hatzmotors1
18.00 Uhr
Ende der Veranstaltung
Zahlreiche Vorführungen, Ausstellungen und Informationsstände rund um die 200-jährige Bockwindmühle (Historie, Denkmalschutz, Naturschutz, Tourismus, Energie, Dorf und Landwirtschaft)
- Filzen, Handarbeiten aus Wolle
Kaffee und Kuchen, Grill- und Getränkestände
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Extras für Kinder:
- Projekt „Vom Korn zum Mehl“ gefördert durch enviaM
> Darstellung des Mehlmahlens von Getreide, Verarbeitung
zu Teig, Backen der Waffeln
- Hüpfburg wie aus Großmutters Zeiten: aus Strohballen
- Kinderanimation: Mehlsäckchen werfen
- Kinderschminken
- Basteln und Malen
- Kremser + Ponykutsche
- Streichelzoo „Jana Schmidt“
- Hüpfburg
Im Ort:
ab 12.30 Uhr
Möglichkeit zum Besuch der Barockkirche
ab 12.30 Uhr
Heimatstube „Alte Brennerei“ geöffnet
ab 11.00 Uhr
Tag der offenen Tür in der ortsansässigen
Bäckerei „Anno dazumal“ - Brote schieben
am altdeutschen Backofen
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= abhängig von der Mühlenstellung/Windrichtung
neu erschienen: Handbuch Energie/Bau 2012 18. Auflage
Das neue Handbuch bietet wieder u. a. Informationen zum energiesparenden Bauen und Sanieren (z. B. Passivhaus, KfW-Effizienzhaus ...) zu aktuellen Gesetzen (z. B. EnEV 2009/2012, EEG,
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Förderprogrammen (z. B. KfW/SAB) für die Realisierung von
energiesparenden Maßnahmen für Altbau, Neubau und erneuerbare Energien. Auch zur geförderten Energieberatung vor Ort
(oftmals Grundlage für verschiedene Förderungen) wird informiert. Das Handbuch (Schutzgebühr 5,- EUR zzgl. Versand) und
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Sonntag, 20. Mai 2012, Internationaler Museumstag
im Landschaftsmuseum der Dübener Heide Burg
Düben
Am Sonntag, dem 20. Mai 2012 beteiligt sich das Landschaftsmuseum der Dübener Heide Burg Düben mit folgendem Programm am Internationalen Museumstag. Dieser steht in diesem
Jahr unter dem Motto „Welt im Wandel - Museen im Wandel“.
Das Landschaftsmuseum kann an diesem Tag von 10:00 Uhr bis
17:00 Uhr bei freiem Eintritt besucht werden.
11:00 Uhr | Führung
14:30 Uhr | Führung mit Beteiligung der Kinder des Kurses
Stadtgeschichte
10:00 Uhr bis 17:00 Uhr | Büchermarkt in den Räumen des
Landschaftsmuseums
10:00 Uhr bis 17:00 Uhr | Zeichen- und Malwettbewerb für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zum Thema:
~ZEIT~RÄUME~LEBEN~
Im Burgwächterhäuschen gibt es das passende Material und es
darf kreativ gewerkelt werden. Alle Arbeiten werden anlässlich
der Jubiläumsausstellung 2013 „60 Jahre Landschaftsmuseum“
im Haus präsentiert und prämiert. Das Publikum ist die Jury.
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr | Die Schiffmühle im Burggarten kann
besichtigt werden.
15:00 Uhr bis 16:00 Uhr | Das Pegelhaus (Hydrologisches Kleinmuseum) ist geöffnet.
Mit freundlicher Unterstützung des Heimatvereins Bad Düben e. V.
Für das leibliche Wohl wird gesorgt.
Landschaftsmuseum der Dübener Heide
Burg Düben, Neuhofstraße 3, 04849 Bad Düben
Tel.: 03 42 43/2 36 91
[email protected]
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Bau- oder Kaufpreis aus und vergessen häufig die Nebenkosten, beobachtet der Verband Privater Bauherren (VPB) immer
wieder. Fachleute unterteilen die Nebenkosten in jene, die
beim Erwerb der Immobilie anfallen, wie beispielsweise Notar- oder Grundbuchgebühren, und Nebenkosten, die zur Unterhaltung der Immobilie auflaufen. Allein die Gebühren und
Abgaben, die beim Kauf anfallen, addieren sich bis auf rund
fünf Prozent der reinen Baukosten. Dieses Geld – immerhin
der Gegenwert eines komfortablen Kleinwagens - müssen
Bauherren und Hauskäufer gleich am Anfang zusätzlich zum
reinen Kaufpreis auf den Tisch legen. Kluge Bauherren kalkulieren das bei der Finanzierung mit ein. Sie rechnen auch
kritisch nach, wie viel Geld sie monatlich für Zinsen und Tilgung ausgeben können. Experten raten, die monatlichen
Ausgaben für die Immobilienfinanzierung bei maximal 30 bis
40 Prozent des Familiennettoeinkommens anzusetzen. Nur so
lässt sich der bisherige Lebensstandard wahren.
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Nebenkosten sollten im
Festpreis enthalten sein
BERLIN. Viele Bauträger und Generalunternehmen listen Anschlüsse, Erdarbeiten, Außenanlagen und ähnliches als „Nebenkosten“ auf. Dies jedenfalls beobachtet der Verband privater Bauherren (VPB) seit einigen Jahren zunehmend. Dabei
sind diese Arbeiten unentbehrlich, um das Haus überhaupt
bauen zu können: Es handelt sich also, so der VPB, genau genommen um Herstellungskosten. Und die müssten eigentlich
im Festpreis inbegriffen sein. Wer einen Bauvertrag unterschreibt, in dem diese Nebenkosten nicht enthalten sind, der
muss mit enormen Nachzahlungen rechnen. Deshalb: Besser
den Vertrag vor Unterschrift genau prüfen lassen.
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n 50
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
51
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Von allen Vätern auf der Welt
Von allen Vätern auf der Welt
ist keiner, der mir so gut gefällt,
wie mein Vater, wenn er lacht
und wenn er mir die Tür aufmacht.
Auch, wenn ich ihn mal aufgeregt,
er mir dann wieder Holz zusägt.
Das Fahrrad er dann auch noch flickt,
Tipps und Ratschläge er mir gibt.
Ja, was er überhaupt auch tut,
ich mag ihn immer, bin ihm gut.
Und hin und wieder wundert’s mich,
dass wir uns fanden – er und ich.
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Himmelfahrt ins
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Bedeutung Vatertag
Die Bedeutung des Vatertags und das genaue Datum sind im
deutschsprachigen Raum regional verschieden. Als offizieller Feiertag hat er seine Wurzeln in den USA. Dort wird der Vatertag als
ein Ehrentag für Väter ähnlich wie der Muttertag gefeiert. Zurückzuführen ist der Feiertag auf Sonora Smart Dodd (1882–1978),
deren Vater im Sezessionskrieg 1861–1865 gekämpft hatte. 1910
rief sie, beeinflusst durch die Einführung eines Muttertages, eine
Bewegung zur Ehrung von Vätern ins Leben. Präsident Calvin
Coolidge gab 1924 eine Empfehlung für die Einführung eines besonderen Feiertages an die Einzelstaaten der USA heraus. Präsident Richard Nixon erhob ihn 1972 in den Rang eines offiziellen
Feiertages für den jeweils dritten Sonntag im Juni.
Quelle: www.wikipedia.de
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n 52
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Vertrag genau prüfen
Schlafwandler bekommt kein Geld
Wenn der Sommer naht, packt viele Leute das Sportfieber
und der Ansturm auf die Fitness-Studios beginnt. Bevor der
Neusportler übereifrig einen Vertrag unterschreibt, sollte er ein
Probetraining absolvieren, um zu sehen, ob es ihm überhaupt
gefällt. Denn ist der Vertrag einmal unterzeichnet, so kommt er
meist so schnell nicht mehr da raus.Auch nach Abschluss sollte
akribisch auf die Kündigungsklauseln geachtet werden. Häufig
verlängert sich der Vertrag automatisch, wenn nicht bestimmte
Kündigungszeiten eingehalten werden. Lediglich in Ausnahmefällen darf außerordentlich gekündigt werden.Häufig versuchen
Studiobetreiber auch, das Mitbringen von eigenen Getränken zu
untersagen. Dies ist allerdings nicht gestattet. Lediglich das Mitführen von Glasflaschen kann aufgrund des möglichen Verletzungsrisikos verboten werden (BHG, Az.: XII ZR 193/95, BGH,
Az.: XII ZR 55/95, OLG Brandenburg,Az.: 7 U 36/03).
Berlin. Wer sich nachts beim Schlafwandeln verletzt,
kann für die Verletzungsfolgen nicht seine private Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Das berichtet das
Urteilsportal kostenlose-urteile.de unter Berufung auf
ein Urteil des Landgerichts Bayreuth.
Geklagt hatte ein Mann, der gegenüber seiner Versicherung angab, „durch Schlafwandlung gestolpert“ zu sein. Er verletzte sich
dabei am Auge, was zu einer starken Einschränkung seiner Sehkraft führte.Von der Versicherung verlangte er eine Invaliditätsleistung in Höhe von 46.500,- Euro.
Kein Versicherungsschutz
Das Landgericht wies die Klage des Mannes ab. Nach den Allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen bestehe kein Versicherungsschutz. Unfälle, die durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen verursacht werden, seien vom Versicherungsschutz
ausgenommen. Schlafwandeln falle unter den Sammelbegriff
der Bewusstseins- oder Geistesstörungen. Der Mann berief sich
laut kostenlose-urteile.de später darauf, den Begriff des „Schlafwandelns“ in Unkenntnis seiner eigenlichten Bedeutung benutzt zu haben. Das half ihm aber nicht. Das Gericht wies seine
Klage trotzdem ab (Az. 23 O 938/09).
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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nicht gestattet.
53
Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012
Sachgerechte Verteidigung
dank Anwalt
In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne
Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.Selbst genaue Kenntnisse des Strafrechts und des Strafprozessrechts werden nicht
ausreichen. Wenn der strafrechtliche Vorwurf im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall erhoben wird, hat die Verteidigung erhebliche Auswirkungen auf Fragen der Haftung aus dem
Verkehrsunfall sowie auf versicherungsrechtliche Folgen. Es
droht immer ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung
gegen den Fahrer. Darüber hinaus müssen verwaltungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Führerschein berücksichtigt werden. Oft entscheidet sich der Ausgang dieser Folgeprobleme mit den ersten Schritten der Verteidigung gegen den
strafrechtlichen Vorwurf. Allein ein qualifizierter Verkehrsanwalt hat es in der Hand, spätere Maßnahmen der Führerscheinbehörde zu stoppen oder Leistungsverweigerungen des Versicherers zu verhindern.Anfängliche Fehler können später meist
nicht mehr richtiggestellt werden. Ein Verkehrsanwalt kennt
sich gut aus in versicherungsrechtlichen Themen wie Regress
nach Trunkenheitsfahrt oder Deckungsschutzversagung wegen
grober Fahrlässigkeit. (DAV)
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Neues für Strom- und Gaskunden
Ein Anbieterwechsel darf zukünftig höchstens drei Wochen dauern; das legte die Bundesnetzagentur kürzlich fest. Die Frist beginnt mit der Anmeldung des Wechsels beim Netzbetreiber, für
die der neue Lieferant zuständig ist. Neue Lieferverträge können
außerdem an jedem beliebigen Werktag beginnen; bisher war
dies nur zum 1. eines Monats möglich. Die Energielieferanten
haben noch bis zum 1. April 2012 Zeit, diese Regelungen umzusetzen.
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Rechtstipp: Krank und gefeuert
Leichte Kopfschmerzen, ein bisschen Schnupfen – keine Gründe, direkt zum Arzt
zu gehen. Ein simpler Anruf auf Arbeit genügt, da am nächsten Tag bestimmt
wieder alles in Ordnung ist.
Bei leichteren Erkrankungen war es bisher der Regelfall, dass Arbeitnehmer
so vorgehen konnten. Das Landesarbeitsgericht Köln hat nunmehr entschieden, dass der Arbeitgeber bereits am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest
verlangen darf, obwohl gesetzlich geregelt ist, dass erst nach drei Tagen die
Krankschreibung vorliegen muss. Dieser Umstand wurde durch das Landesarbeitsgericht Köln in einem jetzt veröffentlichten Urteil verneint. Der Arbeitgeber
muss nach der Entscheidung weder eine Begründung vorlegen noch ist seine
Aufforderung vom Gericht auf „billiges Ermessen“ zu überprüfen (LAG Köln, 3
Sa 597/11 vom 14.09.2011).
Selbst wenn vorliegend andere Landesarbeitsgerichte das anders beurteilen und
diese Frage noch vom Bundesarbeitsgericht geklärt wird: Jeder Arbeitnehmer
sollte sich auf keinen Fall auf einen Streit mit seinem Arbeitgeber einlassen. Ist
klar, dass der Chef die Krankschreibung sofort verlangt, oder ist das Verhältnis
auf Führungsebene angespannt, sollten Mitarbeiter gleich zum Arzt gehen und
sich krankschreiben lassen. Es genügt, wenn sie innerhalb der 3-Tage-Frist den
Nachweis erbracht haben, dass sie sofort zum Arzt gegangen sind.
Verlangt der Chef die Krankmeldung sofort, sollten sie auch sofort beim Arbeitgeber abgegeben werden, um Komplikationen zu vermeiden. Sollten Sie trotz
mehrmaliger Aufforderung und einer Abmahnung es wiederum vergessen haben, sich sofort krank zu melden, muss mit der Kündigung gerechnet werden
(LAG Frankfurt, 12 Sa 522/10).
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Farben schaffen Atmosphäre. Deshalb hat die Entscheidung, in
welchen Farben wir unser Heim gestalten, weitreichende Folgen. Umso mehr, wenn es sich um den Anstrich der großflächigen Wände handelt. Hier ist die Weitsicht gefragt. Helle Farben
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Eindruck von Sachlichkeit und Funktionalität. Sie wirken beruhigend, entspannend und erfrischend und eignen sich für Räume mit sehr viel Sonneneinstrahlung. Warme Farben sorgen für
eine gemütliche Atmosphäre. Sie wirken anregend und auch aktivierend. Dunkle Farbtöne haben eine düstere Wirkung, können
aber auch Geborgenheit vermitteln. Für den Essbereich eignen
sich helle fröhliche Farbtöne, während Grau den Appetit verdirbt.
Im Arbeitszimmer sollte auf kühle Töne verzichtet werden, weil
sie einschläfernd wirken. Und auch im Wohnzimmer sind kühle
Farben ungünstig, da sie Frohsinn und Kommunikation hemmen.
Im Schlafzimmer haben warme Farben nichts zu suchen, weil sie
den Geist nicht zur Ruhe kommen lassen. Und im Kinderzimmer
sollte auf zu viel Rot verzichtet werden, da es Aggressionen fördert. Vor der Auswahl der Farben und dem Anstrich sollte man
sich also reiflich überlegen, was man will und den Rat eines Fachmanns einholen. Ein Probeanstrich an einer größeren Fläche ist
nie falsch, damit man lange Freude an den bunten Wänden hat.
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