Ausgabe 10/2012 vom 11. Mai 2012
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Ausgabe 10/2012 vom 11. Mai 2012
AmtsBlatt der Stadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen sowie ■ Jahrgang 22 des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West und der Gemeinden Doberschütz, Freitag, den 11. Mai 2012 Jesewitz, Laußig, Zschepplin Nummer 10 Kurzinfos ■ Die Stadtverwaltung informiert Seite 3 Eilenburger Vereine und Verbände Seite 11 Mitteilungen städtischer Unternehmen Seite 16 ■ Öffentliche Bekanntmachungen Seite 17 ■ Landkreis Nordsachsen Mitteilungen Landratsamt Seite 19 Mitteilungen Gemeinden Seite 24 U18-LÄNDERSPIELE Deutschland - Russland SPIEL 1: DIENSTAG, 22. MAI 2012, 18:00 UHR • STADION AM BAD, WESTSTRASSE, 04420 MARKRANSTÄDT Kartenvorverkauf: Geschäftsstelle Stadion Am Bad, Am Stadtbad 30, 04420 Markranstädt I Bürgerrathaus, Markt 1, 04420 Markranstädt I Sporthaus Am Ring, Ranstädter Steinweg 6, 04109 Leipzig SPIEL 2: DONNERSTAG, 24. MAI 2012, 17:00 UHR • ILBURGSTADION, HAINICHER AUE 1A, 04838 EILENBURG Kartenvorverkauf: Sparkassen-Fußballzentrum-Eilenburg, Hainicher Aue 1a, 04838 Eilenburg (Mo. Do. 08:00 - 11:00 Uhr) I Gaststätte Kartoffelsack, Puschkinstraße 25, 04838 Eilenburg I MuseumsShop, Eilenburg-Mitte, 04838 Eilenburg I Getränkeladen Fickert, Bergstraße 51, 04838 Eilenburg Telekom Mercedes-Benz adidas Lesen Sie weiter auf Seite 13. Anzeigen Über 65 Jahre Kompetenz in Pflege, Kinder- und Seniorenbetreuung Pflegestützpunkt in der Wallstr. 5 Grund- und Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Pflegeberatung, Hausnotruf, Mahlzeitendienst freie Wohnungen im „Wohnen mit Betreuung“ Pflegedienstleiterin Manuela Winter Tel. 0 34 23/60 79 87 24-h-Ruf: 01 72/5 67 85 90 Seit 20 Jahren bringen wir Qualität und Leistung zum Bauherrn . . . 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Mo + Mi 10.00 - 17.00 Uhr Di + Do 10.30 - 18.00 Uhr Fr 10.00 - 14.30 Uhr www.wittich.de Not- und Bereitschaftsdienste Ärztebereitschaft über Rettungsleitstelle Delitzsch Tel. 03 42 02/5 41 77 oder 1 92 22 Notruf Polizei: Notruf Feuerwehr und Schnelle Medizinische Hilfe:: Obdachlosenunterkunft 0 34 23/70 94 66 110 112 Stadtwerke Eilenburg In der Sydowstraße 1 finden Sie die Abteilungen Stromversorgung (für die Netzgebiete der Stadt Eilenburg, Hainichen und Wedelwitz) Rufbereitschaftstelefon: 68 74 41 Gasversorgung Rufbereitschaftstelefon: 01 72/5 62 50 93 in der Ernst-Mey-Straße finden Sie die Abteilung Fernwärmeversorgung Rufbereitschaftstelefon: 01 73/3 94 30 66 Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen Bei Störungen in der Wasserversorgung im Gebiet Eilenburg ist die Servicestelle Eilenburg zuständig. Bereitschaftsnummer: 68 55 93 Abwasserzweckverband „Mittlere Mulde“ 24-Stunden-Service über Funktelefon 01 72/7 92 02 19 EWV - Eilenburger Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Bereitschaftstelefon Klempner 30.04.2012 - 28.05.2012 Fa. Hillscher 01 77/3 31 56 66 Elektriker 30.04.2012 - 28.05.2012 Fa. Hillscher 01 77/3 31 56 66 Außerhalb der Bürozeiten gilt folgende Bereitschaftsnummer für unsere Hausmeister: 01 77/6 81 60 50. WGE - Wohnungsgenossenschaft Eilenburg eG Bereitschaftstelefon 01 73/3 90 63 86 (nur in Havariefällen) Apothekenbereitschaft 11.05.2012 12.05.2012 13.05.2012 14.05.2012 15.05.2012 16.05.2012 17.05.2012 18.05.2012 19.05.2012 Germania-Apotheke, Wettiner Platz 2, 04808 Wurzen, 0 34 25/92 25 59 Schloss-Apotheke, Schlossplatz 9, 04827 Machern, 03 42 92/7 79 50 Berg-Apotheke, Ferdinandstr. 4, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 52 02 Stadt-Apotheke, Domgasse 1, 04808 Wurzen, 0 34 25/92 00 71 Apotheke am Markt, Beuchaer Str. 1, 04821 Brandis, 03 42 92/7 39 80 Engel-Apotheke, Torgauer Str. 18, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 35 10 Ringelnatz-Apotheke, Dr.-Külz-Str. 3, 04808 Wurzen, 0 34 25/85 20 10 Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 76 89 Apotheke am Stadtpark, Geschwister-Scholl-Str. 5, 04808 Wurzen, 0 34 25/92 50 00 20.05.2012 21.05.2012 22.05.2012 23.05.2012 24.05.2012 25.05.2012 26.05.2012 27.05.2012 Löwen-Apotheke, Rinckartstr. 1, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 23 56 Adler-Apotheke, Leipziger Str. 13, 04821 Brandis, 03 42 92/7 30 67 Hirsch-Apotheke, Leipziger Str. 53, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 47 25 Adler-Apotheke, M.-Luther Str. 21, 04808 Wurzen, 0 34 25/92 34 57 Linden-Apotheke, An den Linden 1, 04808 Hohburg, 03 42 63/4 13 55 Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 36 17 Germania-Apotheke, Wettiner Platz 2, 04808 Wurzen, 0 34 25/92 25 59 Schloss-Apotheke, Schlossplatz 9, 04827 Machern, 03 42 92/7 79 50 Folgende Apotheken haben Sonnabend, den 12.05.12 von 8 bis 12 Uhr geöffnet: Eilenburg Ost Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, Tel.: 60 36 17 Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, Tel.: 60 76 89 Eilenburg Mitte Engel-Apotheke, Torgauer Str. 18, 04838 Eilenburg, Tel.: 0 34 23/60 35 10 Folgende Apotheken haben Sonnabend, den 19.05.12 von 8 bis 12 Uhr geöffnet: Eilenburg Ost Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, Tel.: 60 36 17 Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, Tel.: 60 76 89 Eilenburg Mitte Hirsch-Apotheke, Leipziger Str. 53, 04838 Eilenburg, Tel: 03423/604725 Folgende Apotheken haben Sonnabend, den 26.05.12 von 8 bis 12 Uhr geöffnet: Eilenburg Ost Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, Tel.: 60 36 17 Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, Tel.: 60 76 89 Eilenburg Mitte Löwen-Apotheke, Rinckartstr. 1, 04838 Eilenburg, Tel.: 0 34 23/60 23 56 Tierärztlicher Bereitschaftsplan für den Bereich Eilenburg Die Nachtbereitschaft an Wochentagen wird vom Bereitschaftsdienst des vorangegangenen Wochenendes abgesichert. 12.05. - 13.05.2012 DVM Völz, Zschepplin, Alte Dübener Str. 16, Tel. 0 34 23/60 09 25, Funk: 01 72/6 80 37 50 DVM Westermeyer, Doberschütz, Querweg 8, Tel. 03 42 44/5 03 85 Dr. Carola Schweitzer, Bad Düben, Ringstraße 24, Tel./Fax: 03 42 43/2 26 11, Funk: 01 72/3 55 10 37 Kleintiersprechstunde: Samstag 10.00 - 12.00 Uhr 19.05. - 20.05.2012 Dr. Wolf, Taucha, Davidstraße 13, Tel. 03 42 98/6 83 19, Funk: 01 72/3 55 54 38 DVM Enick, Bad Düben, Mühlstraße 5, Tel. 03 42 43/2 25 71, Funk: 01 71/6 56 87 51 DVM Agnes Telligmann, Kurt-Bennewitz-Straße 25, 04838 Eilenburg, Tel.: 01 72/1 31 04 75 3 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 ■ Anmeldung zur Teilnahme am 18. Stadtfest 2012 in Eilenburg zur nichtgewerblichen Nutzung einer Standfläche Name, Vorname: Telefon: Firma/Verein: Handy: Anschrift: E-Mail: Ich miete eine Standfläche Breite: Standortwunsch: Stromversorgung gewünscht? am Freitag am Samstag am Sonntag 08.06.2012 09.06.2012 10.06.2012 m/Tiefe: m zutreffendes bitte ankreuzen Teilnahmebedingungen für Teilnehmer ohne gewerbliche Nutzung des Standes 1. Die Nutzung der genehmigten Standfläche für nichtgewerbliche Standbetreiber ist kostenfrei. Die Gestaltung einschließlich Standbeschriftung und Möblierung obliegt dem Standbetreiber, ist jedoch nur einvernehmlich mit der Stadtverwaltung Eilenburg möglich; diesbezügliche Entscheidungen der Stadtverwaltung wird der Standbetreiber anerkennen. Parteienwerbung bzw. politische Werbung am Stand ist verboten. 2. Die Anmeldung ist verbindlich. Eine Nichtinanspruchnahme erfordert eine Abmeldung bis spätestens 15.05.2012. 3. Die Stadtverwaltung entscheidet über die Teilnahme und die konkrete Standfläche. Der Standbetreiber erhält eine schriftliche Mitteilung über eine zugeordnete Standfläche. 4. Der Standaufbau erfolgt am Freitag bis 18 Uhr, am Samstag bis 9 Uhr, am Sonntag bis 10 Uhr. Nach dem Aufbau des Standes sind sämtliche Autos außerhalb des Festgebietes abzustellen. 5. Der Standabbau ist möglich am Samstag ab 18 Uhr und Sonntag von 17 Uhr bis spätestens 18 Uhr. 6. Für den gesperrten Bereich der Festfläche sind bei Bedarf Einfahrgenehmigungen vom Standbetreiber im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eilenburg zu beantragen. 7. Das Risiko für die Standelemente trägt der Standbetreiber. 8. Elektro-Anschlüsse können nur im Ausnahmefall und nach vorhandener Möglichkeit gewährt werden. Sie sind separat zu bezahlen. Ein Anspruch besteht nicht. 9. Die Reinigung des Standes obliegt dem Standbetreiber. 10. Alle Video- und Rundfunkgeräte, die zur Veranstaltung genutzt werden, müssen der Stadtverwaltung angezeigt schriftlich werden, damit eine Sammelbestellung an die GEMA möglich ist. Bei Nichtanmeldung muss der Standbetreiber die entsprechende Gebühr selbst abführen. 11. Der Standbetreiber ist selbst für alle Schäden, die Dritte durch dessen Tätigkeit oder durch seinen Stand erleiden, haftpflichtig. 12. Zusagen der Stadtverwaltung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erteilt sind. Mit der Einsendung der unterzeichneten Anmeldung erkennt der Standbetreiber die vorstehenden Teilnahmebedingungen an. ✁ Datum: ........................... rechtsverbindliche Unterschrift: ................................... ■4 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Begeisterte Teams gesucht zum Drachenbootrennen am 10. Juni 2012 ab 13 Uhr auf der Mulde im Rahmen des 18. Stadtfestes in Eilenburg Allgemeine Informationen: Ausrichter: RVD Dragon ONE/Drachenbootteam Dessau Datum: 10. Juni 2012 Ort: Mulde Eilenburg Zeit: ab 13.00 Uhr Wettbewerb ab 11.30 Uhr Vorbereitung der Teilnehmer Rennklasse: Mixed 16 Sportler, davon mindestens 4 Frauen Anmeldeschluss: 30. Mai 2012 ✁ Einverständniserklärung Teilnehmer Nachname: ………………………………………………… Vorname: ………………………………………………… Geburtsdatum: ………………………………………………… Anschrift: ………………………………………………… Erziehungsberechtigter Nachname: ………………………………………………… Vorname: ………………………………………………… Anschrift: ………………………………………………… Telefonnummer: Handy: ………………………………………………… E-Mail: ……………………………………… ………………………………………………… Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Teilnahmebedingungen und die Sicherheitsbelehrung für die Teilnahme meines Sohnes/meiner Tochter am Drachenbootrennen am 10.06.2012 im Rahmen des Stadtfestes in Eilenburg an. Eilenburg, ………………… ……………………… Unterschrift ✁ Drachenbootrennen im Rahmen des Stadtfestes in Eilenburg am 10.06.2012 Teilnahmebedingungen 1. Die Meldeliste und die Teilnahmebedingungen müssen komplett ausgefüllt und unterschrieben spätestens 15 Minuten vor dem ersten Start beim Veranstalter abgegeben werden. 2. Zu einem Rennteam gehören 16 Sportler/ innen, davon mindestens 4 Frauen. Mit Ersatzpaddlern dürfen pro Team 25 Teilnehmer gemeldet werden. 3. Die Teams sind für das rechtzeitige Einfinden am Start selbst verantwortlich. 4. Den Anweisungen des Stegpersonals und der Steuerleute ist unbedingt Folge zu leisten. 5. Die Rennen werden mit „Are you ready - Attention-Go“ gestartet und mit einem Tonsignal oder durch Kommando des Steuermanns beendet. 6. Über den Ausgang des Rennens entscheidet das Zielgericht. 7. Protest kann bis 15 Minuten nach dem Rennen schriftlich beim Veranstalter eingelegt werden. Für die Entscheidung über den Protest tritt eine Jury, bestehend aus dem Veranstaltungsleiter, dem Kampfrichter des Ren- nens und dem Schriftführer zusammen. Es kann Bildmaterial des Veranstalters genutzt werden. Die Jury entscheidet sofort. Die Entscheidung der Jury ist unwiderruflich. 8. Mit seiner Unterschrift auf der Meldeliste erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Für Minderjährige hat ein Erziehungsberechtigter zu unterschreiben. Sicherheitsbelehrung 1. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung gegenüber Transportschäden, Diebstahl und anderen Gefahren während der Veranstaltung. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters entstehen. Dies gilt nicht bei Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, hier haftet der Veranstalter für jegliches Verschulden, auch seiner Erfüllungsgehilfen. 2. Den Anweisungen des Organisationspersonals ist Folge zu leisten. 3. Jeder Teilnehmer erklärt, dass er 200 m in Sportbekleidung schwimmen kann. 4. Jeder Teilnehmer erklärt, dass er körperlich in der Lage ist, am Wettbewerb teilzunehmen. 5. Für die Teilnahme von Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, muss die schriftliche Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person vorliegen. Für alle Teilnehmer oder Mitfahrer gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. 6. Das Organisationspersonal ist berechtigt, Personen, die körperlich nicht in der Lage sind, die Teilnahme am Wettkampf zu untersagen. 7. Im Falle einer Kenterung gilt: Menschen vor Material. 8. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Sicherheitsbelehrung zu unterschreiben. Mit der Unterschrift auf der Meldeliste erkennt der Teilnehmer die Sicherheitsbelehrung an. Für Minderjährige hat ein Erziehungsberechtigter zu unterschreiben. Für die Vollständigkeit ist der Teamcaptain verantwortlich. 9. Das Tragen von Rettungswesten oder Schwimmhilfen mit entsprechender Eignung ist Pflicht. 5 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 ■ ✁ ✁ Verkehrsbeschränkungen zum Stadtfest 2012 Einfahrtgenehmigungen Die erforderlichen Einfahrtgenehmigungen für das gesperrte Stadtfestgebiet sind ab sofort im Bürgerbüro erhältlich. Wir danken für Ihr Verständnis! Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen für alle Haushalte kostenlos. - Herausgeber: Große Kreisstadt Eilenburg, Telefon: 0 34 23/65 21 25, Fax: 0 34 23/60 16 12, Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27, Telefon: 0 34 21/7 58-10 14, E-Mail: [email protected], - Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 4 89-0, Telefax: (03535) 4 89-1 15, Fax-Redaktion: (0 35 35) 4 89-1 55 - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeister der Stadt Eilenburg, Herr Wacker der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt - Verantwortlich für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Verlagsleiter Ralf Wirz - Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Dagmar Schaaf, Telefon: 0171/4144032 IMPRESSUM Sehr geehrte Anwohner und Besucher, wir möchten Sie auf folgende Verkehrseinschränkungen (Sperrungen oder Haltverbote) während des Stadtfestes vom 8. bis 10. Juni hinweisen und bitten um Beachtung. Haltverbotsbeschilderung: Ort Zeitraum Sperrung Parkplatz Nordring ab 05.06., 8 Uhr bis 11.06., 16 Uhr Sperrung Parkplatz Nikolaiplatz ab 08.06., 12 Uhr bis 09.06., 22 Uhr Sperrung Bernhardistraße ab 07.06., 13 Uhr bis 11.06., ca. 8 Uhr (Abschnitt Marktkreuzung bis Nordring, einschl. Kreuzungsbereich Kleine und Große Mauerstr.) Sperrung gesamtes Stadtfestgebiet Kreisverkehr Leipziger Str. bis 08.06., 8 Uhr bis 10.06., 20 Uhr Torgauer Str. (Ecke Dr.-Külz-Ring), einschl. Rinckartstr. zw. Marktkreuzung und Nikolaiplatz (Ausfahrt Parkplatz) Stand: 04.05.2012 Eingereichte Manuskripte erheben keinen Anspruch auf Veröffentlichung bzw. Vollständigkeit. Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. ■6 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Programmheft zum Stadtfest erhältlich Das Programmheft zum Stadtfest ist ab sofort erhältlich unter anderem im Bürgerbüro im Rathaus, im Museumsshop und im Bürgerhaus. Außerdem steht es unter www.eilenburg.de auf der Stadtfestseite als PDF-Version zur Verfügung. Bürgerbüro bleibt am 19. Mai geschlossen Am Samstag, dem 19. Mai bleibt das Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eilenburg geschlossen. Die Mitarbeiter des Bürgerbüros stehen Ihnen ab Dienstag, den 22. Mai 2012 wieder zu den gewohnten Sprechzeiten (Dienstag Donnerstag 9 - 18 Uhr, Samstag 9 - 12 Uhr) zur Verfügung. Einladung zum Kindertag Am 1. Juni 2012 startet in der Kita „ Bärchen“ eine große Kindertagsparty. Ab 14.00 Uhr wird der Liedermacher Jürgen Denkewitz mit euch singen und tanzen. Danach gibt es auf dem Gelände der Kita allerlei Überraschungen für die Kinder. Für alle interessierten Kinder und Eltern der Stadt findet im Haus eine Ausstellung über den Alltag der Bärchen statt. Auch die Räumlichkeiten können an diesem Tag besichtigt werden. Wir freuen uns auf euch, das Team der Kita Bärchen. Versteigerung voller Erfolg Alle zur Versteigerung durch das Bürgerbüro angebotenen 41 Fahrräder konnten am 1. Mai zum Tag der offenen Tür der Eilenburger Feuerwehr durch den Auktionator Mathias Gürke unter den Gummihammer gebracht werden. Für 85 Euro wechselten gleich zwei Räder im Doppelpack und ein Kinderfahrrad für sogar nur vier Euro die Besitzer. Auch die angebotenen Schmuckstücke fanden zum großen Teil neue Interessenten. Insgesamt konnten 1.200 Euro eingenommen werden. Bereits zum fünften Mal veranstaltete das Fund- büro, das im Bürgerbüro ansässig ist, eine Versteigerung, bei der nicht abgeholte Fundstücke an den Mann oder die Frau gebracht wurden. Ein Dank geht an dieser Stelle an Mathias Gürke und an die Feuerwehr Eilenburg für ihre Unterstützung. Unter www.eilenburg.de - Bürgerbüro - sind alle aufgefundenen Schlüssel, Handys, Brillen usw. aufgeführt. Wer also etwas vermisst, sollte im Bürgerbüro nachfragen oder aber auf der Homepage der Stadt nachschauen. Streicher sind klasse - Konzert im Bürgerhaus Am 4. Mai fand zum zweiten Mal ein Konzert der Streicherklassen der Grundschulen Taucha „Am Park“ und der Grundschule Berg Eilenburg statt. An beiden Schulen wird im Musikunterricht das Projekt „Klassenmusizieren“ durchgeführt mit den Außenstellen der Musikschule „Heinrich Schütz“ in Taucha und Eilenburg. Die zahlreichen Gäste konnten sich von den tollen Klängen der Streichorchester beider Schulen überzeugen. Besonders beeindruckend waren die solistischen Beiträge ehemaliger Schüler, die nach dem Projekt ihre Instrumentalausbildung an der Musikschule fortgesetzt haben. An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren bei allen Beteiligten bedanken! 7 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 ■ Blumen und Prämien für das Ehrenamt in Eilenburg 2012 Anlässlich der jährlichen Vereinsehrung würdigte Oberbürgermeister Hubertus Wacker am 27. April im vollbesetzten Saal des Bürgerhaus von Eilenburg, ehrenamtliche Leistungen von Bürgern der Stadt und des Umlandes von Eilenburg. Eingeladen waren die Vereinsvorsitzenden und besonders verdienstvolle Mitglieder von Vereinen, die in Eilenburg aktiv sind. Als Ehrengäste wurden Vertreter aller Stadtratsfraktionen, die Präsidentin des Kreissportbundes und die Vorsitzende der Ortsteile von Eilenburg begrüßt. In seiner Rede erinnerte Hubertus Wacker an besondere Höhepunkte des Vereinslebens im vergangenen Jahr. Besonders betonte er, dass die Vereine unverzichtbar für die Lebensqualität in Eilenburg sind. Dabei dankte er vor allem den anwesenden Vereinsvorsitzenden verbunden mit der Bitte, auch unseren Kindern und Jugendlichen die ehrenamtliche Tätigkeit nahe zu bringen. In der anschließenden Auszeichnungsrunde wurden besonders herausragende Leistungen im Ehrenamt vorgestellt, wobei die persönlichen Leistungen der jeweiligen Person bzw. des ausgewählten Vereins konkret erläutert wurden. Auszeichnungen im Bereich Soziales erhielten Norbert Britze für seine sehr gute Arbeit als Vorsitzender des Blinden- und Sehbehindertenverbandes und Katrin Hengst für ihr umfangreiches Engagement im Notfallseelsorge-/Kriseninterventionsteam des DRK. Vom Bereich Kultur wurden der Leiter des Fanfarenzuges, Fred Falkenberg für sein langjähriges Engagement und Wolfgang Stein für seine intensive Arbeit im Eilenburger Geschichts- und Museumsverein geehrt. Für eine sehr beeindruckende Entwicklung und hervorragende Leistungen in den vergangenen der Chöre des Martin-Rinckart-Gymnasiums Eilenburg Mittwoch, 06.06.2012, 19.00 Uhr, in der Mensa unserer Schule, Hochhausstraße 49 Einlass: ab 18.30 Uhr Eintritt: 2,- €, Schüler unserer Schule 1,- € Jahren bekam der von Lena Ruddies künstlerisch geleitete RinckART e. V. eine Auszeichnung. Ein besonderes Dankeschön konnte Karsten Bäßler für jahrzehntelange Trainertätigkeit beim VfB Eilenburg entgegennehmen. Der erst 2008 entstandene Schwimmsportverein Eilenburg konnte unter der Leitung von Kathrin und Tilo Niedermanner einen rasanten Mitgliederzuwachs und gute sportliche Erfolge verzeichnen und wurde deshalb prämiert. Als Mitglied des THW viele Stunden wöchentlich tätig und für viele Einsätze bekam Jörg Schabehorn den Dank des Oberbürgermeisters. Eine außergewöhnliche Auszeichnung erhielt Rolf Löhr, der sich seit über 60 Jahren im Rassegeflügelzuchtverein betätigt und jahrelang Vorstandsmitglied war. Für 120-jährige aktive Vereinstätigkeit konnte der vom Vorsitzenden Günter Bierbach geleitete Rassekaninchenzuchtverein S 796 Eilenburg-Berg Blumen und eine Geldprämie entgegennehmen. Anerkennung durch herzlichen Beifall erhielten ausnahmslos alle Ausgezeichneten auch durch die anwesenden Vereinsvertreter und Ehrengäste. Im Anschluss an die Ehrungen konnten sich alle Gäste an einem hochwertigen und vielseitigen Büfett stärken. Der Abend fand seinen Ausklang mit Tanzmusik, was von vielen Anwesenden genutzt wurde. Unterbrochen wurden die Tanzrunden mit zwei sehr anspruchsvollen Präsentationen der Tanzgruppe Eilenburg und einer atemberaubenden Feuerschau zu Tangomusik. Rege Gespräche zwischen den doch sehr unterschiedlichen Vereinen trugen zum besseren kennen lernen bei. Gegen Mitternacht endete die gesellige Veranstaltung. Die Leistungen der ausgezeichneten Bürger und Vereine werden wir in den nächsten Ausgaben des Amtsblattes noch konkret vorstellen. Nächster Termin der anbieterunabhängigen Energieberatungsstelle Eilenburg der Verbraucherzentrale Sachsen Achtung - Terminverschiebung! Der nächste Termin der anbieterunabhängige Energieberatungsstelle Eilenburg der Verbraucherzentrale findet nicht, wie ursprünglich geplant am 5. Juni, sondern bereits am Dienstag, den 29. Mai von 15 - 18 Uhr in der Stadtbibliothek Eilenburg, Dr.-BelianStr. 3, Seiteneingang rechts, statt. Berater: Dipl.-Bauing. Jens Bechtloff. Termine können unter 0 34 23/75 40 08 (Stadtbibliothek Eilenburg) oder unter dem Zentralen Servicetelefon der Verbraucherzentrale Sachsen, 0180-5-79 77 77* (Montag - Freitag 9 - 16 Uhr), ausgemacht werden. Verbraucherzentrale Sachsen ■8 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Achtung - Ferienspaß! Anmeldung für Ferienlager in Blankenburg/Harz Liebe Eltern, im Jahr 2012 besteht wieder die Möglichkeit, dass Ihr Kind (7 bis 14 Jahre) an einem Ferienlager teilnehmen kann. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise: (1) Zeitraum des Ferienlagers: 12.08. bis 19.08.2012 (2) Veranstalter: Naturfreunde Ortsverein Stecklenberg e. V. Wurmtal 43 a 06507 Stecklenberg (3) Ferienort: Blankenburg/Harz (4) Angebote: Gut-Drauf-Camp mit vielfältigen Angeboten rund um Wellness und Fitness Wildnisabenteuer mit Feuermachen einmal anders, Floßbau, Orientierung in der Natur Sport-Camp mit täglich neuen Sportarten Lagerfeuer, Themenparties, Disco und Spaß ohne Ende (5) Anmeldetermin: bis zum 18. Mai 2012 beim Fachbereich Bürgerservice Eilenburg, Marktplatz 1, Eilenburg (6) Teilnehmerbeitrag: Der Teilnehmerbeitrag beträgt 95,- EUR (7) Besonderheit: Das Ferienlager ist ein sozialgestütztes Ferienlager der Stadt Eilenburg. Es gelten besondere Teilnahmebedingungen. Das Ferienlager wird nur für Kinder der Stadt Eilenburg und den dazugehörigen Ortsteilen angeboten. (8) Informationen über: Frau Riedel-Conrad, Fachbereich Bürgerservice, Tel. 65 22 74 Hinweis: In diesem Jahr stehen Plätze für Selbstzahler (ohne städtischen Zuschuss zur Verfügung). Bei Interesse bitte unter o. g. Telefonnummer Kontakt aufnehmen. AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN A MTSBLÄTTER B EILAGE N BROSCHÜREN P ROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKT E Fragen zur Werbung? Dagmar Schaaf [email protected] www.wittich.de berät Sie gern. 03 42 95/7 25 88 01 71/4 14 40 32 ✁ Vom Antragsteller auszufüllen: Name, Vorname (Antragsteller): Anschrift: Telefon-Nr.: Name, Vorname, Geburtsdatum des Kindes: Anschrift, wenn abweichend vom Antragsteller: Angaben zum Einkommen: 1. Erhalten Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe? -> wenn ja, ist keine weitere Frage zu beantworten -> wenn nein, Frage 2 beantworten ja*/ nein 2. Erhalten Sie Wohngeld/Lastenausgleich? * ja*/ nein Die erforderlichen Nachweise und Belege sind als Kopie beizulegen. Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben als Falschbeurkundung oder Betrug verfolgt und bestraft werden können. Mit meiner Unterschrift erkläre ich mein Einverständnis zur Weitergabe meiner persönlichen Daten an den Veranstalter. Ort, Datum Unterschrift Antragsteller Nach Prüfung der Zuschussvoraussetzungen erfolgt bis zum 02.06.2012 die Entscheidung, ob Ihr Kind am Ferienlager teilnehmen kann. _________________________________________________ Feststellung der Behörde (nicht vom Antragsteller auszufüllen) Voraussetzungen für Bezuschussung gegeben: Ort, Datum ja* / nein Unterschrift Behörde ✁ Grundschule Eilenburg-Ost Thematischer Elternabend „In die Zukunft investieren - Kinder tüchtig machen“ mit Ehe- und Familienberater Dieter Leicht (Oelsnitz) am Mittwoch, d. 23. Mai 2012 um 19.30 Uhr im Speiseraum der Friedrich-Tschanter-Mittelschule, Puschkinstraße 17. Alle Eltern, Großeltern und Interessenten sind herzlich eingeladen. Der Stadtseniorenrat lädt ein Wanderung nach Hainichen Ihre Anzeigenfachberaterin Telefon/Telefax: Funk: vom 12.08. bis 19.08.2012 und Antrag auf Bezuschussung für die Teilnahme eines Kindes an der Ferienfreizeit 2012 Zu einer geführten Wanderung durch die Aue nach Hainichen lädt der Stadtseniorenrat herzlich ein. Wann: Donnerstag, 24.05.2012 Treffpunkt: 10 Uhr Am Anger / Bahnhofstr. (ehem. Post) 10.15 Uhr Röhrenbrücke Imbiss: Café Storchennest Rückfahrt mit Linienbus möglich. Wir freuen uns auf zahlreiche Wanderfreunde. 9 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Herzlich willkommen neuer Erdenbürger! ■ Neues aus dem Stadtmuseum Seit Ende 2011 erhält jedes in Eilenburg geborene Baby bei der Anmeldung der Geburt ein T-Shirt mit dem Eilenburger Maskottchen Heinz Elmann ® als Willkommensgeschenk. So auch Anne und Jan Vogel, die in dieser Woche ihr acht Tage junges Töchterchen Maike im Eilenburger Standesamt anmeldeten. Die fünfjährige Schwester Paula findet das Heinzelmännchen niedlich, nur das T-Shirt sei für Maike noch etwas zu groß. Aber da wächst sie bald rein, ganz bestimmt. Neues aus dem Bürgerhaus Eule`s Rocknacht Zu Gast: Überraschungsgast Fr. 11.05.2012, 21:00 Uhr Spannende Unterhaltung für die ganze Familie nach der erflgreichen TV-Serie. Tanztee mit DJ Hagen Enge Do.14.06.2012 um 14.00 Uhr Simsala Grimm “ Das Märchen - Musical “ Fr. 11.05.2012 um 17:00 Uhr I. Sommerbühne „Mexikanischer Abend“ Sa. 21.07.2012 ab 19:00 Uhr Kultur - Gastronomie auf der Sonnenterasse des Bürgerhauses Eilenburg! Zu Gast : DIE MARIACHIS Zwei Künstler der Gruppe „Mariachi Internacional El Dorado“ moderiert von Herrn Ibanez spielen mit mitreisender Begeisterung die Musik der Liebe, Sehnsucht, Freude und Leidenschaft! Quelle: Bürgerhaus Eilenburg Sommerfest der Volkssolidarität Eilenburg Di.19.06.2012 um 14:00 Uhr Zu Gast : Martina Bergholz und die Holzhäuser Spatzen Quelle: Dirk Kamella Das neue Mitmach - Märchen - Musical von Cocomico. II. Sommerbühne „Spanischer Abend„ Sa. 25.08.2012 ab 19:00 Uhr Kultur - Gastronomie auf der Sonnenterasse des Bürgerhauses Eilenburg! Zu Gast : DIE GUITARREROS DIE GUITARREROS spielen instrumentale Gitarrenmusik der Extraklasse! Rhythmisches Feuer, spielerische Virtuosität, Spass und Lebensfreude legen die Zwillinge Volker und Torsten Schubert in ihr Spiel hinein. In ihren Konzerten ■ 10 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 sind vor allem eigene Kompositionen im Stile des Flamenco- Nuevo, Samba und Bossa Nova zu erleben. Hinzu kommen bekannte latein-amerikanische Stücke, wie „Brazil“ und „La Cucaracha“ oder Hits der Gipsy Kings. Ticketverkauf Nicht immer wohnt man gleich in der Nähe oder liegt unser Ticketbüro gerade günstig auf Ihrem Tagesweg. Wir reservieren Ihre Eintrittskarten 10 Werktage lang. Sie können auch eine Rechnung anfordern und sich die Karten gegen eine Gebühr von 2,50 EUR ohne jeglichen Fahrtkosten- und Zeitaufwand einfach ganz bequem nach Hause schicken lassen. Stadtmuseum Torgauer Straße 40 Tel.: 65 22 22 Dienstag-Freitag Sonntag Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht fristgerecht abgeholte Karten zu Gunsten anderer Interessenten wieder in den freien Verkauf gehen. Stadtbibliothek Dr.-Belian-Str. 3 Tel.: 75 40 08 Bürgerhaus Franz-Mehring-Str.23 Tel.: 7 00 39 30 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Dienstag/Mittwoch Donnerstag 09 - 12/13 - 17 Uhr 10 - 12/13 - 17 Uhr 13 - 18 Uhr 09 - 12 / 13 - 18 Uhr 09 - 12 Uhr 13 - 18 Uhr 09:00 - 12:30 Uhr 13:00 - 16.30 Uhr 09:00 - 12:30 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Und nach Vereinbarung Die Stadtverwaltung und der Oberbürgermeister gratulieren Herrn Gerald Zuckschwerdt Frau Rosemarie Körner Frau Brigitte Lohr Frau Monika Lawnik Frau Elfriede Steinitz Frau Ilse Hahmann Frau Ella Kasper Herrn Klaus Richter Herrn Hans-Peter Kleeberg Frau Margitta Weigel Frau Anneliese Thierfelder Frau Monika Christoph Frau Grete Belger Frau Helga Heidepriem Herrn Siegfried Thiele Herrn Erhard Trauzettel Herrn Richard Hausen Frau Renate Römer Herrn Wolfgang Kother Frau Erika Weihmann Hern Rainer Arnold Herrn Fritz Kitschke Frau Erika Steckelmann Herrn Siegfried Bartsch Frau Helga Göhler Herrn Klaus Heinze Frau Monika Krüger Herrn Georg Lange Frau Siegrid Born Herrn Karl-Heinz Klumpp Frau Margita Kliemchen Frau Karin Harte Herrn Horst Lehmann Herrn Günter Winnemund Frau Ingrid Brunzlow Herrn Karl-Heinz Dubberstein Herrn Eberhard Großmann Frau Henni Hahn Frau Anna Baumgart Frau Christa-Maria Daudert Frau Ursula Kabitzsch Frau Eva-Maria Kiffner Herrn Heinz Dubiel Frau Sieglinde Eilenstein Herrn Erhard Weigelt Frau Gerda König zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag Frau Ula Münchow Herrn Erhard Barthel Herrn Günter Gutte Frau Elfriede Preuß Frau Christa Lasotta Frau Rosemarie Hoff Herrn Paul-Anton Rudolph Frau Ruth Näther Herrn Peter Sauer Herrn Rolf Klöber Frau Irmgard Harbach Herrn Werner Riese Frau Jutta Schmidt Frau Ursula Klemmt Herrn Heinz Hennig Frau Christel Melcher Herrn Hartmut Kittler Herrn Wolfgang Klemmt Herrn Wolfgang Ohmann Herrn Johannes Schmidt Herrn Klaus Kreßner Herrn Franz Hilbert Frau Gertraud Kuhnt Herrn Manfred Feldkamp Frau Eva Maria Karnahl Herrn Johannes-Christian Steiner Herrn Wilfried Giermann Herrn Horst Kunze Frau Helga Hoff Frau Lore Sawatzki Frau Ingeburg Thiele Herrn Horst Band Frau Renate Knorr Frau Gisela Steinert Herrn Helmut Rotter Herrn Wolfgang Lange Herrn Roland Ullrich Herrn Herbert Miotke Herrn Horst Sägling Frau Gertrud Hedel Frau Frieda Zimmermann Frau Christa Köditz Frau Dorothea Lehmann Frau Waltraud Schöpke Frau Irmtraud Schleinitz zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag Frau Ingeborg Grabe Herrn Dr. Axel Simon Frau Waltraud Bunzel Frau Renate Buchmann Frau Irmgard Sambleben Herrn Siegfried Matthäi Herrn Lothar Funke Herrn Heinz Hoffmann Herrn Viktor Schönfeld Herrn Horst Piwek Herrn Kurt Sämisch Herrn Lotte Prause Frau Genia Müller Frau Ruth Heide Herrn Paul Lemke Frau Gisela Müller Frau Ruth Büchner Frau Else Pfuhland Frau Elfriede Kanitz Herrn Rolf Winzer Frau Dorothea Wacker Herrn Konrad Helbig Frau Ruth Hendelmann Herrn Hans Engel Frau Eugenie Voigt Frau Gisela Domian Frau Helene Steinert Frau Irmgard Kunath Frau Liselotte Drechsler Frau Elfriede Kanitz Herrn Kasimir Walter Frau Ursula Marx Herrn Gerhard Bunge Herrn Heinz Müller Herrn Bernhard Enigk Herrn Wolfgang Klinger Frau Elsa Stichel Frau Emma Schulze zum 80. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 100. Geburtstag zum 101. Geburtstag Wir gratulieren auch den nicht genannten Geburtstagskindern recht herzlich! Sollte eine Gratulation nicht gewünscht werden, bitten wir um schriftliche Information mindestens vier Wochen vor dem Geburtstag unter Stadtverwaltung Eilenburg, Bürgerbüro, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg. 11 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 ■ Baustellenkalender Straßensperrungen in der Stadt Eilenburg Straße: Maßnahme: Zeitraum: Grund: Straße: Maßnahme: Zeitraum: Grund: Straße: Maßnahme: Zeitraum: Grund: Straße: Maßnahme: Zeitraum: Grund: Straße: Maßnahme: Zeitraum: Grund: Straße: Maßnahme: Zeitraum: Grund: Straße: Maßnahme: Zeitraum: Grund: Straße: Maßnahme: Zeitraum: Grund: Mittelweg Sperrung einer Fahrspur, Umleitung stadtauswärts Richtung B107 über die Bergstr. (Von der B107 ist die Fahrtrichtung Fischerweg möglich!) 14.05.- 25.05.2012 Sanierungsarbeiten an der Fahrbahn, Beseitigung Winterschäden Lahnstraße Vollsperrung, Umleitung örtlich (Bergstr. - Mittelstr.) 14.- 25.05.2012 Sanierungsarbeiten an der Fahrbahn, Beseitigung Winterschäden Bahnhofstr. Halbseitige Sperrung. 02.05. - 11.05.2012 Sanierungsarbeiten an der Fahrbahn, Beseitigung Winterschäden Schulstraße Vollsperrung des linken Gehweges zw. Dr.-Külz-Ring und Schreckerstraße 08.05. - 18.05.2012 Kabelverlegung der Stadtwerke Eilenburg Dr.-Külz-Ring Sperrung des rechten Gehweges zw. Bahnhofstr. und Gustav-Raute-Str., einschließl. Querung Schulstr. und Röberstr., Umleitung örtlich. 23.04. - 07.06.2012 Neuverlegung einer Gasleitung G.-Schumann-Straße Vollsperrung in mehreren Teilabschnitten, Umleitung örtlich. 07.05. - 25.05.2012 Verlegung von Trinkwasserleitungen Hallesche Straße Vollsperrung des Bauabschnitt zwischen Brunnerstr. und W.-Grune-Str., ACHTUNG! Das KKH ist für Besucher über die Marienstr. zu erreichen. 09.01. - bis Mitte Juni 2012 Straßenbau Mühlstraße Vollsperrung im Hangbereich des Burgberges, Umleitung Bergstr. - Rödgener Str. - Röhrenweg - Schlossaue und zurück seit 10.01.2011 Sicherheitsbereich nach Hangrutsch Die Macht an der Mulde Burgbergführung 1912 - 2012 100 Jahre Fußball in Eilenburg Sonntag, den 13.05.2012, 15:00 Uhr FC Eilenburg II - FSV Krostitz Nordsachsenliga 2011 /2012 Der FC Eilenburg 1. und 2. Mannschaft hat bei den Spielen am 12./13.05.12 Heimvorteil Samstag, den 12.05.2012, 13:30 Uhr FC Eilenburg I - Heidenauer SV Wernesgrüner Sachsenliga Saison 2011/2012 Am Wochenende 19./20.05.2012 spielen die Mannschaften des FC EB wie folgt!! Sonntag, 20.05.2012, 15:00 Uhr NFV Gelb-Weiß Görlitz : FC Eilenburg I Samstag, den 19.05.2012, 15:00 Uhr ESV Delitzsch - FC Eilenburg II Für beide Mannschaften werden an diesen Wochenenden tolle Leistungen erwartet. Also auf in die Stadien. Am Sonntag, dem 13. Mai, findet um 14 Uhr die nächste Führung über das Eilenburger Burgberggelände statt. Alle, die geschichtlich interessiert sind, werden vom Burgfreund Wolfgang Beuche in der gut einstündigen Führung viel Wissenswertes über die Geschichte Sachsens erfahren. Enden wird der Rundgang mit der Besichtigung der alten Schlosskeller im ehemaligen Gefängnis. Die Tour ist kostenfrei und beginnt auf der Freifläche am Burgtor. Eilenburger Burgverein e. V. ■ 12 DRK Kreisverband Eilenburg e. V. Wir suchen für unser Pflegeheim in Eilenburg ab 01. September 2012 - 2 Auszubildende Altenpfleger/innen und - 1 Auszubildende/n Hauswirtschafter/in. Wir bieten: · fachlich fundierte Ausbildung in einem engagierten Mitarbeiterteam, · Vielseitigkeit, · Möglichkeit zum selbstständigen Arbeiten · Bezahlung nach Tarif Wir erwarten: · Motivation und Leistungsbereitschaft · Sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen · Teamfähigkeit · Belastbarkeit · Einfühlungsvermögen · Fähigkeit und Bereitschaft zur Kommunikation mit den Bewohnern und Mitarbeitern des Hauses Kontakt: Vollständige Bewerbung an Pflegeheim des DRK - Frau Christoph, Walter-Stöcker-Str. 8 a, 04838 Eilenburg, Tel. 0 34 23/701-0, pflegeheim@ kv-eilenburg.drk.de, www.drk-eilenburg.de Ein gelungener Einstieg in die Freiluftsaison Foto: privat Der LC Eilenburgerland war am Samstag, dem 21.4.2012 Gastgeber des 9. Zeit- und Kinderzehnkampfes. Abwechslungsreich und vielseitig kämpften die Kinder ab 4 Jahre, bei traditionellen Disziplinen wie Sprint, Hürdenlauf und Weitsprung um Höchstleistungen. Aber auch bei besonderen sportlichen Herausforderungen wie Vortex, Stabhochsprung oder Gummiringweitwurf ging es um Spaß an der Bewegung, aber auch um persönliche Bestleistungen. Sportler ab 12 Jahre kämpften in den frühen Morgenstunden in den gleichen Disziplinen, aber unter Zeitdruck. In 90 Minuten musste der 10 Stationen umfassende Parkuhr bewältigt sein. Für einen gelungenen Wettkampf sorgten ein reibungsloser Ablauf, Sonnenschein und ein mitfieberndes Publikum. Ein großes Dankeschön an alle Sponsoren, Trainer, Kampfrichter und Helfer. http://lg-eilenburgerland.de/ Kerstin Köher und Ivette Starcke Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Wettkampfbericht 4. Eilenburger Schwimm-Maile Foto: privat Bei sehr sonnigen 27 Grad begannen kurz vor 14 Uhr die Staffelwettbewerbe der 4. Eilenburger Schwimm-Maile. Eingeladen hatte der Eilenburger Schwimmsportverein. Rund 100 aktive Schwimmfreunde und ca. 50 Gäste folgten ihr, um gemeinsam den Maifeiertag zu begehen. Beginnend mit den Jüngsten, zwischen 4 und 6 Jahren alt, folgten knapp 90 Minuten lang Staffelwettbewerbe über jeweils 4 x 25 Meter. Immer vier Starter in einer Staffel war das einzige Muss. Ansonsten war es egal, wie man schwamm, ob mit oder ohne Kopfsprung, schnell ankommen hieß die Devise. Die „Wasserbabies“ Fanni Wanjek, Lea Walther, Colin Schulze und Emma Steinberg brauchten nicht ganz 3 Minuten, um ins Ziel zu kommen. Sie gewannen in der 1. Kategorie. Eltern wie Großeltern feuerten die kleinen und großen Staffelteilnehmer an, wollte doch jeder die begehrten Siegerpokale mit nachhause nehmen. So ist es nicht verwunderlich, dass nach den Kinderwettbewerben auch die Eltern zeigen wollten, was in ihnen steckt. Die Chance, gemeinsam mit den Kindern in einer der 15 Familienstaffeln zu starten, ließen sie sich nicht nehmen. Besonders das Familienteam Thurecht/Reuter (Staffelname “Blech ist Mist“) machte seinem Namen alle Ehre und alle vier freuten sich, wieder ganz oben auf dem Siegerpodest zu stehen. Während sich draußen schon die ersten am reich gefüllten Kuchen- und Grillstand der Linken labten und Kaffee tranken, kämpften drinnen in der letzten Kategorie, die reine Erwachsenenstaffel, Frauen und Männer gegeneinander. Als Sieger gingen hier die Ehrengäste des SSV, die Gröditzer Wasserballer, hervor, die die 4 x 25 Meter Distanz in 59 Sekunden zurücklegten! Zweite wurde das Schwimmhallenteam vor der SSV Jugend, die sich mit der Zeit von 1:03 nur knapp geschlagen geben mussten. Der Schwimmsportverein dankt seinen Mitgliedern für den regen Zuspruch. 41 Staffeln gingen insgesamt ins Wasser, darunter auch zwei der Eilenburger Mittelschule, eine der Caritas-Schule, besonders stolz sind die Veranstalter auf ihr AWG-Team, dass wie in den letzten Jahren auch dieses Mal an den Start ging. Zuschauer wie die Stadträte Torsten Pötzsch, Jürgen Prochnow sowie Gerd Lehmann mischten sich unter die Sportler genauso wie Heiko Wittig (SPD), der extra anhielt, um Guten Tag zu sagen. Ohne den Einsatz des Trainerteams, hier besonders zu erwähnen sind Gerhard Brandstätter, Nora Haberecht und Mike Lange und ohne die Vereinsjugend, die kräftig beim An- und Abbau mit anpackte, wäre das Event nicht zu bewältigen gewesen. Wir danken besonders den vielen Kuchensponsoren und dem Linketeam um Gerd Lehmann für ihre Ausdauer beim Ein- und Ausschenken sowie Gemeinderat Benno Wagner fürs stundenlange Grillen bei der Hitze! Die Modenschau setzte ein besonders augenfreundliches Highlight zum Schluss, dem Team der ernstings family-Filiale Eilenburg danken wir für die emsige Vorbereitung. Ein letzter Dank geht an das Gesangsduo Anna Maurice Dieser rundherum gelungene Maifeiertag überzeugte den Vorstand des SSV, sodass es auch im nächsten Jahr eine Schwimm-Maile in Eilenburg geben wird. Ein kleines Jubiläum steht dann an, immerhin wird es die 5.sein. Kathrin Niedermanner www.schwimmsportverein.de Die unendlichen Weiten des Weltalls ... ... zu erforschen, ist die Aufgabe des Raumschiff Enterprise in der erfolgreichen Fernsehserie „Star Trek“. Aber wie funktioniert das eigentlich mit der Raumfahrt? Tatsächlich so wie im Fernsehen, in Sience Fiction Serien und Filmen wie „STAR WARS“? Oder vielleicht doch alles ganz anders? Eine interessanten Abend zu diesem Thema gibt es zum 2 Sterntisch in diesem Jahr des Altair e. V. für Astronomie und Raumfahrt. Dazu sind viel Besucher herzlich willkommen, am Samstag, dem 12. Mai um 19Uhr im Jagdzimmer des „Roten Hirsch „ in Eilenburg. Susanne Ferl, Altair e. V. 13 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Das Sportereignis des Jahres am 24.05.2012 in Eilenburg ■ „Einer für alle, alle für einen“ LC Eilenburger Land bei Teamwettbewerb der U 10 in Leipzig erfolgreich Die deutsche U18-Fußball-Nationalmannschaft empfängt 17.00 Uhr im Ilburg-Stadion die gleichaltrige Mannschaft aus Russland zu einem offiziellen Länderspiel. Den Stamm der vom früheren 72-maligen Nationalspieler Christian Ziege (Europameister 1996 und Vizeweltmeister 2002) trainierten deutschen Mannschaft bilden Spieler, die im Sommer 2011 als U17-Junioren den zweiten Platz bei der EM in Serbien und den dritten Platz bei der WM in Mexiko erspielt hatten. Unter ihnen ist mit Maximilian Arnold auch ein Spieler mit sächsischen Wurzeln, der 2009 von Dynamo Dresden zum VfL Wolfsburg wechselte. Maximilian Arnold gehört mit seinen bisher 19 Junioren-Länderspielen bereits zu den erfahrensten Spielern seines Jahrgangs. Die deutsche U18-Mannschaft hat im laufenden Spieljahr sechs von bisher acht Spielen gewonnen, u. a. gegen Italien, Belgien, Portugal, Niederlande und Frankreich. Das Spiel gegen Russland dient bereits der Vorbereitung auf das kommende Spieljahr, wenn es für die Mannschaft gilt, sich wieder für die Europameisterschaft zu qualifizieren. Gemeinsam mit dem DFB und dem Sächsischen Fußballverband ist der FC Eilenburg bestrebt, dieses Ereignis zu einem vollen Erfolg werden zu lassen. Mit der Unterstützung von Kommune, Sponsoren, Vereinsmitgliedern und Sympathisanten wird derzeit das Ilburg-Stadion länderspieltauglich gemacht. Bis zum Spiel selbst werden dabei Leistungen von umgerechnet ca. EUR 25.000,00, vorrangig durch den Verein und seine Mitglieder selbst, erbracht sein. Dazu gehören Putz-, Sanierund Malerarbeiten am Stadionkörper ebenso wie die teilweise Erneuerung sanitärer Einrichtungen oder Arbeiten im Tribünenbereich und den Außenanlagen. Offenkundig werden die Veränderungen durch die in diesen Tagen fertig gestellte Tribüne und den Mannschaftstunnel. Noch gibt es in und um das Stadion herum eine Menge zu tun. In den vergangenen Wochen haben bereits über 50 Mitglie- der und Sympathisanten an den „Subbotniks für Rußland“ teilgenommen. Wer ebenfalls mit Hand anlegen will und/oder Material zusteuern kann, sollte sich in der FCE-Geschäftsstelle (jeweils Montag- Donnerstag 08.00-11.00 Uhr) melden. Die Karten zum Spiel sind über den Sächsischen Fußballverband oder den FC Eilenburg erhältlich. Der Ticketverkauf beginnt ab dem 07.05.2012 über das Sparkassenfußballzentrum, Hainicher Aue 1a, 04838 Eilenburg (Mo. bis Do. 08:00 bis 11:00 Uhr), über die Gaststätte Kartoffelsack, Puschkinstraße 25, 04838 Eilenburg, über den Museums-Shop, Eilenburg-Mitte, 04838 Eilenburg, über den Getränkeladen Fickert, Bergstraße 51, 04838 Eilenburg und über den Sächsischen Fußballverband, PF 251461, 04351 Leipzig. Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.fceilenburg.com, die Bestellung selbst ist unter [email protected] möglich. Tickets sind dabei in mehreren Kategorien erhältlich. Sitzplätze können für EUR 8,00, Stehplätze für EUR 5,00 bzw. EUR 3,00 (Besucher unter 18 Jahre, Schwerbehinderte, Schüler und Studenten und Arbeitslose und ALGII-Empfänger (alle mit Nachweis!) erworben werden. Ein besonderes Angebot stellen die Gruppentickets dar: Bei 10 jugendlichen Besuchern zahlt jeder der Jugendlichen nur EUR 1,00. Zudem kann ein Betreuer kostenlos ins Stadion und pro 4 weiteren Jugendlichen jeweils ein zusätzlicher Betreuer. Es ergibt sich somit eine Teilung von 10 + 1, 14 + 2, 18 + 3 usw. Solche Jugendsammelbestellungen können aber nur vorab über den FC Eilenburg oder den SFV bestellt und nicht an den Tageskassen erworben werden. Schiedsrichter-Freikarten können ausschließlich nur beim SFV unter Angabe der SR-AusweisNr. bestellt werden. Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.fceilenburg.com, die Bestellung selbst oder Anfragen zum Spiel sind unter [email protected] möglich. Zum 2. Mal gingen Aliah Peschel, Chantal Jeschke, Julie Tillack, Jette Hofbauer, Michel Gröper, Nick Werrmann, Ben Apitz und Schorsch Gredig an den Start es Teamwettbewerbes, welcher durch das LAZ Leipzig organisiert und durchgeführt wurde. Strahlender Sonnenschein und starke Hitze waren Begleiter des Bewerbes. Trotzdem motivierten sich unsere Jüngsten, hielten zusammen und feuerten sich zu immer höheren Leistungen an. In der Weitsprungstaffel mussten unsere Sportler leider mit kleinen Behinderungen kämpfen, ließen sich jedoch nicht aus der Ruhe bringen und lagen da noch auf Platz 3. Das reichte ihnen nicht. Im Medizinballdruckstoß erreichten sie mit 122 Punkten den 2. Platz. Doch in der Hindernisstaffel zeigten unsere kleinen Athleten, wo der Haken hängt. Keiner der teilnehmenden Teams kam nur annähert an unser Ergebnis an. Sprinttechnik und Rhythmusgefühl waren hier eindeutig unsere Stärke. Alle gaben absolut das Beste und gewannen in der 3. Disziplin. In der abschließenden Biathlon-Staffel war unser Team läuferisch das Beste. Im Zielwurf hatten wir noch einige Reserven und mussten dadurch 6 Mal in die Strafrunde. Das war ganz schön viel, doch alle kämpften bis zum Ende. Mit 2 Sekunden Rückstand zum Erstplatzierten lief unser „ILE-BIBER“Team über die Ziellinie. Am Ende wurde unser Team gemeinsam mit den Muldeperlen verdiente Sieger. Allen wurde eine Urkunde überreicht und als Ansporn zu weiteren sehr guten Leistungen bekam jeder eine Autogrammkarte eines Top-Athleten. Ines Voß ■ 14 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Nicole Ketzler schlägt Männerkonkurrenz beim Ostercup Nicole Ketzler beugt 150,0 kg und gewinnt Kniebeugen Konstellation und zogen 415,0 kg. Im letzten Versuch ließen die Lobensteiner mit 500,0 kg noch die Last für den Mannschaftssieg auflegen, scheiterten aber an den 10 Zentner knapp. Somit ging der Sieg hauchdünn an die gastgebenden Muldestädter in einem hochspannenden Wettkampf. Achtungsvoll verlief der Auftritt des Nachwuchsteams. Mit Tobias Beuche stand ein Newcomer auf der Bühne und überraschte mit hervorragenden 140,0 kg im Kniebeugen, während sein Teamkollege Stefan Andres 162,5 kg bewältigte. Auf der Bank überzeugte Matthias Bartl mir Einstellung seiner persönlichen Bestmarke von 125,0 kg. Zweiter Drücker war Andres, welcher 115,0 kg gültig in die Wertung brachte. Den Abschluss bestritten dann die beiden Junioren Beuche und Andres. Mit 350,0 kg gelang ihnen im Kreuzheben ein sehenswerter Versuch und ein respektabler Wettkampf. In der Endabrechnung kamen sie auf Platz 5. Silber hinter der ersten Mannschaft erkämpften sich die Thüringer aus Lobenstein vor der zweiten Mannschaft aus Döbeln, welche mit Bronze belohnt wurden. MM Eilenburg. Zur zehnten Auflage des Ostercups im Super-Kraftdreikampf fanden wie schon in den letzten Jahren die Mannschaften aus Döbeln und Lobenstein den Weg nach Eilenburg. Der mittlerweile zur Tradition gereifte Ostercup hatte in diesem Jahr auch einige Überraschungen parat. Die Dominanz der Gastgeber war nach der Absage einiger Athleten nicht so groß wie sonst. Zwar gewannen die Eilenburger, doch mussten sie bis zur letzten Hebung zittern um den Sieg. Das erste Team hatte in Nicole Ketzler und Markus Rücker die besten Kniebeuger der Veranstal- tung. Während Rücker 260,0 kg schaffte, konnte sich Ketzler mit ihren gebeugten 150,0 kg sogar den Einzelsieg in dieser Teildisziplin sichern. Erstmals ging somit ein Einzelsieg an eine Frau, was für die starke Form der Muldestädterin spricht. Das Bankdrücken absolvierten Robert Bürger und Thomas Riehl. Der fast 60-jährige Riehl brachte bärenstarke 195,0 kg in die Wertung und Bürger drückte 115,0 kg bei seinem ersten größeren Wettkampf. Das abschließende Synchronkreuzheben wurde für Markus Rücker und Marcel Mette zur Zitterpartie. Erstmals hoben beide in dieser Einladung zur Frühlingsausfahrt Der Freizeitsportverein Eilenburg e. V. informiert zu Nordic Walking des Schwerhörigenvereines Eilenburg e. V. am Mittwoch, dem 16. Mai 2012 in das Neuseenland am Goitzscher See. Abfahrtszeiten sind wie folgt: Maxim-Gorki-Platz 10.00 Uhr Am Anger 10.05 Uhr Bürgerhaus 10.10 Uhr Dr.-Külz-Ring 10.20 Uhr Nordring - Netto 10.25 Uhr Wurzener Platz 10.30 Uhr Hochhaus 10.35 Uhr Laußig 10.50 Uhr Die Rückfahrt erfolgt gegen 17.00 Uhr. Helga Jahn (Vorsitzende) Nordic Walking ist der Trend und ein echter Pluspunkt in Sachen Gesundheit!!! Jeder der Lust auf individuelle Ausdauertraining an der frischen Luft hat, ist hier genau richtig. Nordic Walking ist ein exzellentes Körpertraining, welches bis ins hohe Alter ausgeführt werden kann und aufgrund gelenkschonenden Technik besonders geeignet für: - gesundheitsbewusste Menschen - Personen mit Gelenkkarthrosen und künstlichen Gelenken - Personen mit Haltungsproblemen - Übergewichtige - Menschen, die ein dosiertes Ausdauertrai- Endstand: 1. Kraft & Fitness Eilenburg I 2. Lobensteiner AV 3. KFV Döbeln II 4. KFV Döbeln I 5. Kraft & Fitness Eilenburg II 809 Punkte 799 Punkte 656 Punkte 654 Punkte 525 Punkte ning zur Verbesserung der Herz-Kreislaufsituation erlernen wollen. Wer die Nordic Walking Technik erlernen möchte, kann sich nähere Informationen beim Freizeitsportverein Eilenburg e. V. 0 34 23/67 60 14 oder 01 77/5 90 27 99 einholen. Der 1. Kurs mit 10 Einheiten beginnt am 22. Mai 2012 16.30 Uhr Eingang Stadtpark/Am Anger/Bahnhofstraße. Die gesamte Kursgebühr beträgt 40,00 EUR. Anteile den Kursgebühren werden von einigen Krankenkassen erstattet. Kursleiterin ist Frau Sandy Riedel-Baibus - Physiotherapeutin und Nordic Walking Basic-Instructor. Vorstand Freizeitsportverein Eilenburg e. V. Partnerwahl der Vögel Einladung zur heiteren Frühlingswanderung durch die Eilenburger Muldeauen Der Vogelbuchautor Ernst Paul Dörfler vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) lädt am Sonntag, den 12. Mai 2012 Naturliebhaber zu einer heiteren Wanderung durch die Eilenburger Muldeauen ein. Die ca. 2-stündige Exkursion ist auch für Familien mit Kindern geeignet. Auf dem Weg muldeaufwärts können vor allem die fliegenden Frühlingsboten bestaunt werden, darunter Nachtigallen, Amseln, Drosseln und vielleicht auch der Pirol. Besonders eindrucksvoll sind ihre Balzspiele, die von Dörfler kenntnisreich und unterhaltsam kommentiert werden. Mit bühnenreifen Gesangsdarbietungen machen vor allem die Männchen der Singvögel auf sich aufmerksam und signalisieren ihre Paarungsbereitschaft. Die Vogelweibchen nehmen zunächst die Rolle der kritischen Beobachter ein. Sie stehen vor der schwierigen Aufgabe, in recht kurzer Zeit das jeweils fitteste Männchen herauszufinden. Welcher Tricks und Hilfsmittel sich die Weibchen bei Auswahl des passenden Partners bedienen, werden die Teilnehmer der Wanderung erfahren und erlauschen. Dabei wird so manche Lovestory unserer gefiederten Nachbarn zum Besten gegeben. Ernst Paul Dörfler ist auch der Autor des Buches „Die Liebe der Vögel“, Verlag Janos Stekovics. Im Jahre 2010 wurde er für sein jahrzehntelanges Naturschutz-Engagement mit dem EuroNaturpreis ausgezeichnet, den zuvor u. a. Prinz Charles, Michail Gorbatschow und Klaus Töpfer erhielten. Wer sich weitergehend mit den Liebesspielen der Vögel vertraut machen möchte, kann auch handsignierte und reich bebilderte Vogelbücher vom Autor erwerben. Die Teilnahme ist kostenfrei. Treffpunkt: Sonntag, den 12. Mai um 10 Uhr an der Gartengaststätte Amsel, Bürgergarten 3, wo auch die Wanderung wieder enden wird. Rückfragen an Peter Burk, Tel. 0 34 23/60 39 69 15 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 ■ Veranstaltungen vom 14.05.2012 bis 25.05.2012 Wir laden Sie herzlich zu unseren angebotenen Veranstaltungen ein. Wir haben aber noch einiges mehr zu bieten. Genießen Sie auch unser Wohlfühl-Angebot, z. B. Sauna. Wenn Sie Interesse haben, rufen Sie einfach Frau Rita Kleinod unter der Telefon-Nr. 0 34 23/6 58 -5 15 an. Montag, 14.05. 10:00 Uhr Glücksradrätsel 15:30 Uhr Ballspiele Freitag, 18.05. 10:00 Uhr Fingerhandgruppe 15:30 Uhr Spielenachmittag Donnerstag, 24.05. 10:00 Uhr Kegelvormittag 15:30 Uhr Plaudertasche Dienstag, 15.05. 10:00 Uhr Kognitives Training 19:00 Uhr Treffen der Briefmarkenfreund Montag, 21.05. 10:00 Uhr Vertellekes/Lebensreise 15:30 Uhr Schwungtuchübungen Freitag, 25.05. 10:30 Uhr Treffen der Aphasiegruppe 15:30 Uhr Spielenachmittag Mittwoch, 16.05. 10:00 Uhr Zielweitwurf 15:30 Uhr Lesegruppe Dienstag, 22.05. 10:00 Uhr Quizrunde 15:30 Uhr Sitztanz/Sitzgymnastik Förderverein Senioren-Residenz „Haus am Stadtpark“ Eilenburg e. V. Sydowstraße 1c, 04838 Eilenburg Donnerstag, 17.05. 10:00 Uhr Musikalischer Frühschoppen mit Herrn Völkel Mittwoch, 23.05. 10:00 Uhr Wissenswertes über Pfingsten 15:30 Uhr Bingo Stefan Andres Sachsenmeister mit neuem Landesrekord Volkssolidarität Kreisverband Nordsachsen e. V. Begegnungsstätte, Eckartstraße 24a, Eilenburg Ansprechpartner: Frau Windisch Telefon: 0 34 23/60 23 50 Fax: 0 34 23/75 84 47 Angebote des Kreisverbandes Woche vom 21.05. bis 25.05.2012 Kinderbetreuung in Kindertagesstätten, Möglichkeiten der aktiven Freizeitgestaltung Stationärer Mittagstisch, „fahrbarer Mittagstisch“ Vollkost u. Diät Nutzung der Begegnungsstätte für andere Vereine, Fahrdienst. Weitere Angebote unterbreiten wir Ihnen gern auf Anfrage. Montag, 21.05. 14.30 Uhr 18.30 Uhr Dienstag, 22.05. 09.00 - 12.30 Uhr 09.00 Uhr Woche vom 14.05. bis 18.05.2012 Montag, 14.05. 14.30 Uhr 18.30 Uhr Dienstag, 15.05. 09.00 - 12.30 Uhr 13.30 Uhr 13.30 Uhr Mittwoch, 16.05. 09.00 - 11.00 Uhr 14:30 Uhr Happy Lernclub Weight Watchers Reiseklub mit Frau Seebe Brett- u. Kartenspiele Sport mit Frau Itter Seniorentanz mit Frau Meglin Happy Lernclub 13.30 Uhr 13.30 Uhr 14.00 Uhr Happy Lernclub Weight Watchers Reiseklub mit Frau Seebe Sportfest für alle im Bummi-Kindergarten Brett- u. Kartenspiele Sport mit Frau Itter Chorauftritt im DRK Pflegeheim Mittwoch, 23.05. 14.00 - 17.00 Uhr VdK-Sprechstunde 14.30 Uhr Happy Lernclub Donnerstag, 24.05. 14.00 Uhr Kaffeenachmittag 14.00 Uhr Mieterverein Freitag, 25.05. 14.00 Uhr Treffen der Gruppe Aphasie Den Geburtstagskindern der Woche unseren herzlichen Glückwunsch! Sommerfest im Pflegeheim am Sonntag, dem 24. Juni 2012 um 14 Uhr mit Livemusik mit den Salzatalern - volkstümliche Unterhaltung aus Thüringen mit Tombola, Kuchenbasar, Bratwurst vom Grill und Eis Wir freuen uns auf recht viele Gäste. DRK-Pflegeheim, Walter-Stöcker-Straße 8a Stefan Andres gewinnt mit Sachsenrekord Riesa. Über 90 Teilnehmer gingen in dieser Saison bei den Landesmeisterschaften im Bankdrücken an die Hantel, unter ihnen auch die Eilenburger Kerstin Meichsner und Nicole Ketzler sowie die Newcomer Stefan Andres und Torsten Kammer. Die beiden Frauen zeigten hervorragende Leistungen. Während Meichsner mit 62,5 kg nur knapp unter ihrem eigenen Sachsenrekord blieb, steigerte Ketzler ihre persönliche Bestmarke auf nunmehr 82,5 kg. Letztendlich stiegen die Muldestädterinnen beide auf das Podest, für Meichsner gab es den Siegerpokal und Ketzler holte sich in der starken Klasse bis 63 kg die Bronzemedaille. Bei den Männern standen zwei Newcomer auf der Wettkampfbühne. Der Junior Stefan Andres drückte sich mit seinen 115 kg nicht nur zum Titelgewinn, sondern auch in die Rekordbücher. Seine geschaffte Last wird nun als neuer Sachsenrekord geführt. Sein Trainer Torsten Kammer hatte es in der Masters-Kategorie bis 105 kg nicht ganz einfach. Das Teilnehmer war bärenstark und so wurde Kammer am Ende Fünfter. Was ihm diese Platzierung vergessen ließ, war die neue Bestleistung von 120 kg und das Gefühl, dass es weiter bergauf geht mit der Leistungskurve. MM ■ 16 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Neuapostolische Kirche KIRCHE JESU CHRISTI Gemeinde Eilenburg, Hirschgasse 3a Am Mittwoch, dem 16.05.12, ist kein Gottesdienst in Eilenburg. Die Gemeinde ist herzlich am Donnerstag, dem 17.05.12, zu Himmelfahrt, zum Gottesdienst eingeladen. Der Gottesdienst beginnt 09:30 Uhr. Gottesdienst Sonntag 09:30 Uhr Mittwoch 19:30 Uhr Jeder ist herzlich willkommen. DER HEILIGEN DER LETZTEN TAGE Zweig Eilenburg Gustav-Raute-Straße 5, Ecke Schreckerstraße Gottesdienste: sonntags 9:45 - 10:45 Uhr Predigtgottesdienst Am Sonntag, dem 20. Mai 2012 findet um 17 Uhr ein besonderes Orgelkonzert in Eilenburgs St. Ma- An dem 18. Mai 2012, dem Freitag nach Himmelfahrt, bleibt unser Kundenbüro geschlossen und unsere Servicehotline unbesetzt. Für technische Notfälle stehen Ihnen unsere Bereitschaftsnummern wie gewohnt zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Stadtwerke Eilenburg GmbH Evangeliumsunterricht für Kinder und Erwachsene Jeder ist herzlich willkommen Orgelkonzert mit Michael Schönheit Foto: privat Wichtige Information der Stadtwerke Eilenburg GmbH 10:55 - 11.45 Uhr rien Kirche statt. Für das Konzert konnte Michael Schönheit gewonnen werden. Der Gewandhausorganist erhielt seine erste musikalische Ausbildung bei seinem Vater Walter Schönheit in Saalfeld und war Mitglied der Thüringer Sängerknaben. Von 1978 bis 1985 studierte er Dirigieren, Klavier und Orgel an der Hochschule für Musik „Felix Mendelssohn Bartholdy“. 1984 war er Preisträger des Internationalen Johann-Sebastian-BachWettbewerbs in Leipzig. Von 1985 bis 1991 war Michael Schönheit als Organist und Kantor in Saalfeld tätig. 1986 wurde er zum Gewandhausorganisten berufen. An der Geißler-Orgel in Eilenburg spielt Herr Schönheit ein deutsches Orgelprogramm, in dem u. a. Werke von J.S. Bach, Mendelssohn Bartholdy, Hesse, Liszt u. a. erklingen. Der Eintritt zu diesem Konzert beträgt wie immer 6,- Euro, ermäßigt 4,- (Kinder unter 14 Jahren haben freien Eintritt, Ermäßigung gilt für Schüler und Studenten. Netzmeister Gas (m/w) bei der Stadtwerke Eilenburg GmbH Die Stadtwerke Eilenburg GmbH versorgt die Stadt Eilenburg sowie deren Umgebung mit Strom, Erdgas und Fernwärme. Zur Unterstützung unseres Teams im Bereich der Gasversorgung suchen wir zum nächstmöglichen Termin einen Netzmeister Gas (m/ w). Ihre Aufgaben: - Betrieb, Überwachung und Unterhaltung des Gasversorgungsnetzes sowie dazugehöriger Anlagen - Planung und Überwachung von Bauvorhaben sowie von Störungsbeseitigungen - Organisation der anfallenden Instandhaltungsarbeiten und Funktionskontrollen - Planung und Koordination des Mitarbeiter-, Maschinen- und Materialeinsatzes - Übernahme kaufmännischer Tätigkeiten, die mit dem technischen Betrieb zusammenhängen - Führen statistischer Auswertungen - Teilnahme am Bereitschaftsdienst Ihr Profil: - abgeschlossene Ausbildung als Meister in der Fachrichtung Gas Versorgungstechnik oder als Gas-/ Netzmeister - Erfahrungen im Tief- und Rohrleitungsbau Idealerweise Kenntnisse des DVGW - Regelwerkes sowie dazugehöriger Gesetzesgrundlagen Bereitschaft zur Weiterbildung Hohe Kommunikationsbereitschaft, Verhandlungsgeschick sowie selbstständiges Denken und Handeln Fähigkeit zur Mitarbeiterführung gute EDV - Kenntnisse in MS - Office Führerschein Klasse B Wir bieten einen sicheren Arbeitsplatz, ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet sowie eine leistungsgerechte Vergütung nach dem Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV - V). Wenn Sie Interesse haben, dann senden Sie uns bitte Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen an unsere Geschäftsführerin Frau Maike Schult. Stadtwerke Eilenburg GmbH Sydowstraße 1 04838 Eilenburg E-Mail: [email protected] 17 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 ■ ■ Öffentliche Bekanntmachungen Sitzung des Ortschaftsrates Sehr geehrte Einwohner der Stadt Eilenburg, ich gestatte mir, Sie recht herzlich zur Sitzung des Ortschaftsrates am Dienstag, dem 29.05.2012, 19:00 Uhr im OT Wedelwitz (Fa. Tölutex, Südstraße 7) einzuladen. Öffentliche Sitzung 1. Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung der Niederschrift vom 27.03.2012 3. Einwohnerfragestunde 4. Information Straßenbau Wedelwitz 5. Information zu Veranstaltungen in den Ortsteilen 6. Sonstige Informationen und Anfragen der Ortschaftsräte Feustel Ortsvorsteherin Einwohnerversammlung im Stadtteil Berg Sehr geehrte Einwohner, ich gestatte mir, Sie recht herzlich zur Einwohnerversammlung im Stadtteil Berg am Donnerstag, dem 31. Mai 2012 um 18.30 Uhr in die Grundschule Berg, Hallesche Straße 28, einzuladen. Wacker Oberbürgermeister Landkreis Nordsachsen Landratsamt Amt für Ländliche Neuordnung AZ: 320-8461.27-N02/LN Ländliche Neuordnung: Gemeinden: Verfahrens- Nr.: Wöllnauer Senke Doberschütz und Laußig N02/LN I. Beschluss zur 1. geringfügigen Änderung des Verfahrensgebietes 1. Anordnung Das mit Flurbereinigungsbeschluss des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung vom 23. Juli 2009, AZ: 320-8461.20-N02/LN festgestellte Verfahrensgebiet wird gemäß § 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der heute geltenden Fassung i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1429), in der heute geltenden Fassung geringfügig geändert. 2. Zum Verfahrensgebiet hinzukommende Flurstücke Folgende Flurstücke werden zum Verfahrensgebiet hinzugezogen: Gemarkung Wöllnau, Flur 8: Flurstück Nr.: 20/6 Gemarkung Doberschütz, Flur 1: Flurstücke Nr.: 1 3/1; 225/1; 226/1; 228/1; 229/1 und 237/1 Gemarkung Battaune, Flur 1: Flurstücke Nr.: 153/3; 153/4; 153/5; 153/6; 215/1; 217/1; 219/1; 221/1; 222/1; 225; 226/1; 235/1; 238/1; 248/1; 261/1; 261/2; 265/1; 271/1; 272/1; 280/1; 280/2; 280/3; 281/1; 291/1; 298/1; 309/1; 312/1; 325/1; 325/3; 327/1; 329; 346/215; 347/215; 391/277; 419/303; 420/303; 421/303; 422/304/; 458/224; 459/224; 560/318; 646/152; 647/151; 648/150; 649/149; 650/148; 651/147; 652/146; 653/145; 654/144; 655/191; 656/192; 657/197; 659/203; 660/204; 661/209; 664/215; 665/228; 666/228; 667/228; 668/234; 669/240; 670/240; 671/246; 672/255; 673/255; 674/255; 676/261; 677/261; 678/268; 679/269; 680/274; 681/277; 682/277; 683/277; 684/277; 685/284; 686/287; 687/299; 688/299; 689/299; 690/299; 691/302; 692/302; 696/322; 700/333; 803/330; 805/255; 835/182; 837/322; 838/317; 839/322 und 840/317 Die Fläche der hinzukommenden Flurstücke beträgt ca.147,40 ha. 3. Aus dem Verfahrensgebiet ausscheidende Flurstücke Folgende Flurstücke scheiden aus dem Verfahrensgebiet aus: Gemarkung Authausen, Flur 5: Flurstück Nr.: 240 Gemarkung Pressel, Flur 10: Flurstücke Nr.: 37; 57; 146 und 153 Die Fläche der ausscheidenden Flurstücke beträgt ca. 2,88 ha. Das Verfahrensgebiet umfasst nunmehr eine Fläche von ca. 1956 ha und ist auf der vom Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung gefertigten Karte „Änderung Nr. 1 des Neuordnungsgebietes“ (Gebietskarte) im Maßstab 1:25000, die als Anlage 1 dem Beschluss beigefügt ist, durch farbige Umrandung dargestellt. In der Detailkarte 1 zur Änderung Nr. 1 sowie der Detailkarte 2 zur Änderung Nr. 1 (Anlagen 2 und 3) sind die Änderungen zur besseren Übersicht nochmals im Maßstab 1: 5000 dargestellt. Die neue Gebietsgrenze ist grün eingetragen und der weggefallene Teil der Gebietsgrenze ist grün gekreuzt. Die Karten Anlage 1 bis 3 gehören nicht zum entscheidenden Teil dieses Beschlusses. Sie dienen der Information über die Lage des gesamten Verfahrensgebietes und der Änderungen. 4. Teilnehmer Die Eigentümer der zum geänderten Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke, Gebäude und Anlagen sowie die den Grundstückseigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten sind Teilnehmer am Flurbereini- gungsverfahren und somit Mitglieder der mit dem Anordnungsbeschluss vom 23. Juli 2009 entstandenen Teilnehmergemeinschaft Wöllnauer Senke mit Sitz in der Gemeinde Doberschütz. Die Teilnehmergemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§16 FlurbG) und untersteht der Aufsicht des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung. Nebenbeteiligte sind u. a. Inhaber von Rechten an Grundstücken sowie die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung von Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben. Der Vorstand bleibt bezüglich seiner Zusammensetzung unverändert. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen Amt für Ländliche Neuordnung Hausanschrift: Postanschrift: Dr.-Belian-Straße 5, 04855 Torgau 04838 Eilenburg oder einem der weiteren Verwaltungsstandorte des Landratsamtes Nordsachsen Schlossstraße 27, 04860 Torgau Südring 17, 04860 Torgau Husarenpark 19, 04860 Torgau Fischerstraße 26, 04860 Torgau Dr.- Belian- Straße 4, 04838 Eilenburg Richard-Wagner- Straße 7a, 04509 Delitzsch Friedrich- Naumann- Promenade 9, 04758 Oschatz einzulegen. Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen. Eilenburg, den 16. April 2012 gez. Wirsching Amtsleiter DS Amt für Ländliche Neuordnung ■ 18 II. Hinweise zum Änderungsbeschluss 1. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, sind nach § 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntmachung dieses Beschlusses schriftlich beim Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, 04855 Torgau oder zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, Dr.- Belian- Straße 5, 04838 Eilenburg als zuständige Flurbereinigungsbehörde anzumelden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Auf Verlangen des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer vom Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird der Anmeldende nicht mehr beteiligt. Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 Abs. 2 FlurbG). Der Inhaber eines nicht aus dem Grundbuch ersichtlichen Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG). 2. Aufforderung zur Grundbuchberichtigung Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Grundstücken im Verfahrensgebiet erhebt das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung aus dem Grundbuch. Um Nachteile zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die Eintragungen im Grundbuch zu überprüfen und erforderliche Berichtigungen zu beantragen. Dazu genügt es in der Regel, den Grundbuchämtern die entsprechenden Urkunden wie Erbschein, Erbvertrag, Testament, Zuschlagsbeschluss, etc. vorzulegen. Grundbucheinsicht und Auskünfte sind gebührenfrei. Für die Berichtigung des Grundbuches sind in bestimmten Fällen gebührenrechtliche Vergünstigungen vorgesehen. 3. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums Von der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten folgende Einschränkungen: a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören (§ 34 Abs. 1 Nr.1 FlurbG). b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen, u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG). Sind entgegen den Bestimmungen nach a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können diese im Verfahren unberücksichtigt bleiben. Das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung kann den früheren Zustand auf Kosten des betreffenden Betei- ligten wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG). c) Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung beseitigt werden. Bei Verstößen gegen diese Vorschrift muss das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung Ersatzpflanzungen anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG). d) Von der Bekanntgabe des Anordnungsbeschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung; die Zustimmung darf nur im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden (§ 85 Nr. 5 FlurbG). Sind Holzeinschläge ohne Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung vorgenommen worden, kann es anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85 Nr. 6 FlurbG). Verstöße gegen die Anordnungen zu Ziffer 3, Buchstaben b), c) und d) sind Ordnungswidrigkeiten i. S. des § 154 Abs. 1 FlurbG und können mit Geldbußen geahndet werden. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Hinweis zu den Auslegungszeiten und dem Auslegungsort des Beschlusses zur 1. geringfügigen Änderung des Verfahrensgebietes mit Begründung und Karten Ländliche Neuordnung: Wöllnauer Senke Gemeinden: Doberschütz und Laußig Lfd.-Nr.: N02/LN In der Stadtverwaltung Eilenburg, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg liegt ab dem 14. Mai 2012 während der Dienstzeiten dienstags 9 - 18 Uhr mittwochs donnerstags samstags 9 - 18 Uhr 9 - 18 Uhr 9 - 12 Uhr (19. Mai geschlossen) der Beschluss zur 1. geringfügigen Änderung des Verfahrensgebietes bestehend aus: I Beschluss zur 1. geringfügigen Änderung des Verfahrensgebietes mit Rechtsbehelfsbelehrung II Hinweise zum Änderungsbeschluss III Begründung Karten zwei Wochen lang zur kostenlosen Einsichtnahme aus. Eilenburg, den 11.05.2012 19 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Telefonische Erreichbarkeit des Landratsamtes Nordsachsen Zentrale Haupteinwahlen Verwaltungsstandort Torgau Verwaltungsstandort Delitzsch Verwaltungsstandort Oschatz Verwaltungsstandort Eilenburg 0 34 21/7 58 -0 03 42 02/9 88 -0 0 34 35/9 84 -0 0 34 23/70 97 -0 Bürgerbüros Bürgerbüro Torgau Bürgerbüro Delitzsch Bürgerbüro Oschatz Bürgerbüro Eilenburg 0 34 21/75 8- 13 71 03 42 02/98 8- 13 36 0 34 35/98 4- 13 80 0 34 23/7 09 7- 13 55 Bereich Landrat Büro Landrat Büro Kreistag Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Rechnungsprüfungsamt Gleichstellungsbeauftragte Dezernat - Hauptverwaltung Dezernent Kommunalamt Haupt- und Personalamt Schul- und Liegenschaftsamt Eigenbetrieb Bildungsstätten Landkreis Nordsachsen Dezernat - Finanzverwaltung 2. Beigeordneter und Dezernent Kämmereiamt Kreiskasse Vollstreckung Amt für Beteiligungsverwaltung/ Controlling Dezernat - Bau und Umwelt 1. Beigeordneter und Dezernent Umweltamt Vermessungsamt Gutachterausschuss Bauordnungs- und Planungsamt Amt für Ländliche Neuordnung Straßenbauamt 0 34 21/75 8- 10 01 0 34 21/75 8- 10 15 0 34 21/75 8- 10 13 03 42 02/98 8- 10 50 0 34 21/75 8- 10 90 0 34 21/75 8- 10 96 0 34 21/75 8- 11 02 0 34 21/75 8- 12 02 0 34 21/75 8- 15 02 0 34 21/75 8- 70 02 0 34 21/77 39 -3 00 0 34 21/75 8- 20 02 0 34 21/75 8- 20 02 0 34 21/75 8- 21 50 0 34 21/75 8- 21 60 0 34 21/75 8- 20 02 0 34 23/7 09 7- 40 01 0 34 23/7 09 7- 41 02 0 34 21/7 79 -3 00 0 34 21/7 79 -2 00 0 34 23/7 09 7- 30 02 0 34 23/7 09 7- 32 02 0 34 23/7 09 7- 33 01 Dezernat - Ordnung Dezernentin Straßenverkehrsamt Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Ordnungsamt Amt für Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz Eigenbetrieb Rettungsdienst Gesundheitsamt 03 42 02/98 8- 54 01 03 42 02/65 -2 12 0 34 21/75 8- 63 02 Dezernat - Soziales Dezernent Jugendamt Sozialamt 0 34 21/75 8- 60 02 0 34 21/75 8- 61 01 0 34 21/75 8- 62 02 ■ Pressestelle Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de. Mitteilung des Büros des Kreistages Die 31. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Vergabeausschusses des Kreistages Nordsachsen findet am Dienstag, dem 15. Mai 2012, 18.00 Uhr, im Landratsamt Nordsachsen, Standort Eilenburg, Haus 4, 1. Obergeschoss, Raum 2.55, Dr.-Belian-Straße 4, 04838 Eilenburg, statt. Tagesordnung Drucks.-Nr. 1 Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden des Ausschusses und Bestätigung der Niederschriften vom 21.03.2012 und 03.04.2012 2 Beratung und Beschlussfassung von Informations- und Beschlussvorlagen 2.1 K 8985 Ausbau / Erhaltung in Süptitz, Klitzschener Straße 1- 681/12 2.2 Gymnasium Schkeuditz, Gebäudeteil III Ersatzneubau an Stelle Umsetzung von Containern, Los 56 1- 689/12 2.3 Vergabe der Lieferung von preisgebundenen, lernmittelfreien Schulbüchern, Nachschlagewerken und Lesestoffen für die Schulen in Trägerschaft des LK Nordsachsen für das Schuljahr 2012/13 1- 676/12 2.4 Vergabe von Facility Management Dienstleistungen in landkreiseigenen Liegenschaften 1- 684/12 3 Informationen und Anfragen Es schließt sich eine nicht öffentliche Sitzung an. Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Sachgebiet Kultur und Sport Ausstellung im Foyer 03 42 02/98 8- 50 01 03 42 02/98 8- 51 01 03 42 02/98 8- 52 01 03 42 02/98 8- 53 01 Am Donnerstag, dem 26. April 2012 wurde im Foyer des Landratsamtes Nordsachsen in Delitzsch um 09:00 Uhr im Beisein der regionalen Presse eine Ausstellung mit Werken von Mayk Schnurrpfeil aus Kletzen eröffnet. In Aquarell,- Bleistift- und Ölkreidetechnik stellt der Hobbymaler Landschaften und Ansich- ■ 20 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 ten aus dem Landkreis Nordsachsen vor. Für den Hobbymaler ist es die erste Ausstellung. Schon seit frühester Kindheit machte er sich mit Farben und Stiften vertraut, verlor aber dieses schöne Hobby durch berufliche Einbindungen aus den Augen. 2003 griff er dann aber wieder zu Pinsel, Stiften und Farben und begann zu malen. Das positive Ergebnis belegt diese Ausstellung eindrucksvoll. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Ausstellung bis einschließlich 06. Juni 2012 besichtigen. Bei weiteren Fragen zur Ausstellung ist das Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft, Sachgebiet Kultur und Sport unter Tel. 03 42 02/9 88 10 56 erreichbar. ________________________________________________________ Dezernat Hauptverwaltung Landratsamt Nordsachsen Dezernat Hauptverwaltung 25.04.2012 Öffentliche Stellenausschreibung Im Landratsamt Nordsachsen, Dezernat Bau und Umwelt, Bauordnungs- und Planungsamt, Standort Eilenburg, ist ab 01.02.2013 die Stelle als Amtsleiter/-in - Umfagreche und tiefgründige Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften des Bauplanungs-, Landesplanungs- und Bauordnungsrechts, Denkmalsrecht; Grundkenntnisse im Umweltrecht, Bergrecht, Straßenrecht - Nachgewiesene Erfahrungen in Leitungsfunktionn; Fähigkeit zur Führung von großen Arbeitskollektiven - Fähigkeit schwierige rechtliche, ökonomische und politische Zusammenhänge sowie komplexe Sachverhalte präzise, verständlich und kompetent darzustellen - Verhandlungsgeschick sowie Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen - Besondere Kontaktfähigkeit und Bereitschaft sowie Fähigkeit zur kooperativen und koordinierenden Teamarbeit - Nachgewiesene Erfahrungen im Umgang mit kommunalen Gremien - Erfahrung in der Anbwendung moderer Informationssysteme - Hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Verantwortungsbewusstsein Die Vergütung erfolgt in der Entgeltgruppe E 13 TVöD. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 23.05.2012 an das Landratsamt Nordsachsen, Haupt- und Personalamt, Schlossstraße 27 in 04860 Torgau. Wir bitten um Verständnis, dass die Bewerbungsunterlagen ohne ausreichend frankierten Rückumschlag nicht zurückgesandt werden können. mit 40 Stunden wöchentlich zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst: Leitungstätigkeit • Verantwortung für die Aufgabenerfüllung des Amtes in den Sachgebieten Bauaufsicht, Planung, Denkmalschutz Insbesondere gehören dazu: • Koordinierung der Zusammenarbeit und der Arbeitsverteilung im Amt • Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde im Sinne des Denkmalschutzgesetzes • Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde • Die dem Landkreis zugewiesenen Aufgaben auf dem Gebiet der Raumordnung und Landesplanung und die Organisation der Stellungnahmen des Landratsamtes als Träger öffentlicher Belange • Aufgaben der höheren Verwaltungsbehörde nach dem Baugesetzbuch entsprechend Zuständigkeitsregelung • Vollzug der Aufgaben nach dem Gesetz über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Kleingartenvereinen und die Führung der Gemeinnützigkeitsaufsicht • Mitwirkung und Letztentscheidung bei der Bearbeitung bzw. persönliche Übernahme der Bearbeitung komplizierter oder besonders wichtiger Vorgänge im Zuständigkeitsbereich des Amtes • Mitwirkung bei der Bearbeitung ressortübergreifender Vorgänge im Landratsamt, soweit der Zuständigkeitsbereich des Amtes berührt wird • Leitung von bzw. Mitwirkung in Arbeits- und Projektgruppen • Konzeptionelle Tätigkeit speziell in Wahrnehmung der Kreisaufgaben bei der Landes- und Regionalplanung, der Aufstellung fachlicher Entwicklungspläne etc. • Aufstellung des Haushaltsplanes für das Amt, Bewirtschaftung des Haushaltes nach den geltenden Dienstvorschriften • Vertretung der Angelegenheiten des Amtes nach außen, soweit nicht dem Dezernenten vorbehalten Voraussetzungen: - Befähigung für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst oder Befähigung für den höheren bautechnischen Dienst - Mehrjährige Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung; besondere Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen im allgemeinen Verwaltungsrecht Winkler Dezernent ________________________________________________________ Landkreis Nordsachsen Schul- und Liegenschaftsamt SG Schulverwaltung Vergabe von Hallenzeiten für Sport- und Freizeitvereine für die Schulsporthallen (Bereich Eilenburg), bei denen der Landkreis Nordsachsen Eigentümer oder Träger ist Die Vergabe betrifft die Sporthallennutzung im Schuljahr 2012/2013 für folgende Schulsporthallen: - Schulsporthalle Dr.-Belian-Straße 8, 04838 Eilenburg - Schulsporthalle Martin-Rinckart-Gymnasium, Haus Möbius, Hochhausstr., 04838 Eilenburg - Schulsporthalle BSZ Eilenburg „Rote Jahne“, Wöllnauer Chaussee 2, 04838 Doberschütz Die Anträge zur Sporthallennutzung sind bis zum 30. Juni 2012 abzugeben und müssen folgende Angaben enthalten: - Name des Vereins - Name der Schulsporthalle - Gewünschte Nutzungstage und Nutzungszeiten - Durchschnittsalter der Trainingsgruppe (unter 21 Jahre/ab 21 Jahre) - Name, Anschrift und Telefonnummer des Vereinsvorsitzenden, des verantwortlichen Übungsleiters und seines Stellvertreters Abgabe der Anträge bzw. Rückfragen bitte an Herrn Martin Polten (Sporthallenmanager), Landkreis Nordsachsen, Schul-und Liegenschaftsamt, SG Schulverwaltung Außenstelle Eilenburg, Dr.-Belian-Straße 4 ( Zi. 464), 04838 Eilenburg, Tel.: Mobil 01 63/ 9 28 49 50, Festnetz 0 34 23/70 97 18 25 bzw. in der Schulsporthalle, Dr.-Belian-Straße 8, 04838 Eilenburg, Tel.: 0 34 23/70 03 20 21 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Dezernat Bau- und Umwelt Bekanntmachung des Landratsamtes Nordsachsen zum Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Az.: 413/Ba/106.11-1.4-2/30230-16-2211 vom 27.04.2012 Die MBG Mitteldeutsche Biogasgesellschaft mbH beantragte gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), in der jeweils geltenden Fassung, die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Biogasanlage am Standort Oschatz / Leuben in 04758 Oschatz, Gemarkung Leuben, Flurstück 305/1 - einer genehmigungsbedürftigen Anlage gemäß Nummer 1.4 Spalte 2 Buchst. b) aa) sowie Nummer 9.1 Buchstabe b) Spalte 2 des Anhanges zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), in der jeweils geltenden Fassung. Gegenstand des Antrages ist die Erweiterung der Biogasanlage Oschatz / Leuben durch eine Gärresttrocknungshalle, ein Blockheizkraftwerk, einer Trafostation und eines Kondensatschachtes. Die im Rahmen eines Vorverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Abs. 1, Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit Nummer 9.1.4 der Liste UVP-pflichtiger Vorhaben, Anlage 1 UVPG, ergab, dass das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen Umweltauswirkungen haben kann und eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Dieses Ergebnis der Vorprüfung wird hiermit gemäß § 3a UVPG bekannt gegeben. Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Eilenburg, den 27.04.2012 Landratsamt Nordsachsen ■ 5 Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit 6 Änderung der Angabe der Lagebezeichnung Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG1. Das Vermessungsamt ist nach § 2 des SächsVermKatG1 für die Fortführung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zu Grunde. Die Unterlagen liegen ab dem 14.05.2012 bis 13.06.2012 in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes in Torgau, Husarenpark 19, 04860 Torgau Tel.: 0 34 21/7 79 -1 10, -1 11, -1 12 in der Zeit Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG1 gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen während der Öffnungszeiten einzusehen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder den Außenstellen Südring 17, 04860 Torgau; Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch; Dr.-Belian-Straße 4 - 5, 04838 Eilenburg; Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz; Husarenpark 19, 04860 Torgau Fischerstraße 26, 04860 Torgau erhoben werden. Pahlitzsch Amtsleiterin Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) = Artikel 9 des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordungsgesetz - SächsVwNG) vom 29. Januar 2008 rechtsbereinigt mit Stand vom 05. Juni 2010 ________________________________________________________ 1 Dezernat Ordnung Czupalla Landrat Landkreis Nordsachsen Landratsamt Nordsachsen • 04855 Torgau Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz Das Vermessungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Betroffene Flurstücke Belgern Flur 11 (7751) 64, 65, 66, 67/1, 67/2, 68, 69, 70, 71, 72, 74, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 103, 104, 105 Liebersee Flur 3 (7893) 87, 88, 94, 95, 89 Art der Änderung 1 Änderung der Angabe der Flächengröße 2 Änderung der Angabe zur Nutzung 3 Änderung der Flurstücksnummer 4 Änderung von Daten über Grenzen eines Flurstückes gemäß 5 4 SächsVwVfZG i.V.m. 5 10 VwZG In dem Verwaltungsverfahren des Herrn Werner Olaf Stolzenburg geb. 25.01.1957 57320 Bouzonville, Pluce Pierre et Ellise Augerot, Res. Iris 5, Frankreich ist für Herrn Werner Olaf Stotzenburg ein Bescheid vom 26.03.2012, Az:511.ha.113.328/MFT, im Landratsamt Nordsachsen Fahrerlaubnisbehörde Standort Delitzsch Zimmer 105 Richard-Wagner-Str. 7 a 04509 Delitzsch zur Abholung hinterlegt. Der vorgenannte Bescheid kann zu den bekannten Öffnungszeiten abgeholt werden. ■ 22 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Personen, deren rechtliche Interessen durch das o.g. Verwaltungsverfahren berührt werden, können unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises die Verfügung unter der genannten Anschrift einsehen. Gemäß 5 4 SächsVwVfZG i.V.m. 5 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG gilt der Bescheid an dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverlust droht. Delitzsch, 02.05.2012 Programm Huth Amtsleiter ________________________________________________________ 12:15 bis 13:00 Uhr Mittagspause 13:00 bis 16:15 Uhr Grundlagen der Mikrobiologie (4 Stunden) - Grundbegriffe der Medizinischen Mikrobiologie - Darstellung der unterschiedlichen Arten von Mikroorganismen (Viren, Bakterien, Pilze, Parasiten) - Übertragungswege bei Infektionen - Multiresistenten bei Mikroorganismen - Grundlagen der Mechanismen der Desinfektions- und Sterilisationsverfahren unter besonderer Berücksichtigung des unterschiedlichen Verhaltens der verschiedenen Mikroorganismen - Wichtige übertragbare Erkrankungen (HIV, Hepatitis B, Hepatitis C, infektiöse Dermatitiden, venerische Erkrankungen) Landratsamt Meißen Gesundheitsamt Fortbildungsveranstaltung zum Erwerb der Sachkenntnisse gemäß § 2 der SächsHygVO am 04./05.Juni 2012 Sehr geehrte Damen und Herren, zur oben vorgenannten Weiterbildung laden wir Sie herzlich ein. Im Sinne der SächsHygVO sollten Sie als Dienstleister den Erwerb ausreichender Kenntnisse auf den geforderten Gebieten durch die Teilnahme an folgender Bildungsmaßnahme Ihrem Gesundheitsamt nachweisen können. Die Fortbildungsveranstaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz und der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen angeboten. Veranstaltungsort Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen Herbert-Böhme-Straße 11 in 01662 Meißen Haus 1 Raum 107 Organisation Frau Stelmacher Tel.: 0 35 21/72 5- 34 02 Fax: 0 35 21/72 5- 34 00 Mail: [email protected] Teilnehmergebühr 80,00 EUR/Teilnehmer Die Teilnehmergebühr ist im Vorfeld zu zahlen, siehe Anmeldeformular. Zahlung an: Sparkasse Meißen BLZ: 850 550 00 Konto: 3 100 031 007 Bitte immer angeben: Name, Vorname des Teilnehmers Verwendungszweck: 50000.16700 Einzahlung bitte bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn (18.05.2012). Die Einzahlung gilt als Bestätigung der Anmeldung, es erfolgt keine weitere Information. Eine Teilnahmebestätigung kann nach dem 2. Veranstaltungstag nur ausgehändigt werden, wenn die Teilnehmergebühr eingegangen ist. Erfolgt eine Abmeldung innerhalb von 5 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn, berechnen wir Ihnen eine Stornogebühr von 50 % des Entgeltes. Wird eine Abmeldung am Tag des Veranstaltungsbeginns zurückgezogen oder erscheint ein Teilnehmer nicht zur Veranstaltung, ist das volle Entgelt zu entrichten. Im Verhinderungsfall kann auch ein Ersatzteilnehmer schriftlich (per Fax) nachgemeldet werden. Wir freuen uns, Sie zur Veranstaltung begrüßen zu können und wünschen Ihnen eine gute Anreise. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Med. Petra Albrecht Amtsärztin 1. Tag 04.06.2012 9:00 bis 12:15 Uhr Anatomie (4 Stunden) - Struktur und Funktion von Haut und Schleimhäuten - Struktur und Funktion von Blutgefäßen, Nerven und Knorpel - Gefäß und Nervenversorgung spezieller Körperregionen (Augenlider, Nase, Lippen, Zunge, Brustwarzen, Bauchnabel, männliche und weibliche Genitalregion) - Anatomisch-pathologische Grundlagen der Infektabwehr - Folgen einer gestörten Blutversorgung oder Nervenläsion - Folgen einer Knorpelläsion - Wundheilungs- und Vernarbungsreaktionen 2. Tag 05.06.2012 9:00 bis 9:45 Uhr Gesetzliche Grundlagen (1 Stunde) - Öffentlicher Gesundheitsdienst, Infektionsschutz, Sächsische Hygieneverordnung - Biostoffverordnung und deren Umsetzung: TRBA 250 und LAGA-Richtlinie - weitere relevante Gesetze im Überblick 9:45 bis 11:00 Uhr Desinfektion/Sterilisation (1,5 Stunden) - Grundbegriffe der Desinfektion und Sterilisation - Physikalische Desinfektionsverfahren, chemische Desinfektionsmittel und Desinfektionsmittellisten - Grundlagen der physikalischen und chemischen Sterilisationsverfahren 11:00 bis 11:30 Uhr Desinfektion/Sterilisation (0,5 Stunden) - rechtliche Regelungen für Tätowierfarben und kosmetische Mittel 11:30 bis 14:30 Uhr Anforderungen an die Hygiene in einer Kosmetik-, Fußpflegeeinrichtung o. Ä. (3 Stunden) - Bauliche Voraussetzungen - Die Gestaltung des Tätigkeitsbereiches - Der Hygieneplan * Desinfektion (Hände, Fläche, Haut) * Instrumentaufbereitung, Sterilisation, Sterilgutlagerung * Überprüfung von Sterilisatoren und Desinfektionsautomaten * Entsorgung * Wäschehygiene * Personalschutz (Schutzimpfungen, Umgang mit infektiösen Kunden) 12:15 bis 13:00 Uhr Mittagspause 14:30 bis 15:15 Uhr Besprechung aktueller Hygieneprobleme/-fragen der Kursteilnehmer 15:15 bis 16:15 Uhr schriftliche Abschlussprüfung Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 23 ■ ■ 24 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Anreiseskizze Da auf dem Gelände der Fachhochschule keine ausreichenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen, weisen wir Sie vorsorglich darauf hin, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Sollte die Anreise dennoch mit dem Pkw erfolgen, machen wir darauf aufmerksam, dass das Parken im nahen Umfeld der Fachhochschule nur eingeschränkt möglich ist. ■ Mitteilungen Gemeinden Haushaltssatzung der Gemeinde Doberschütz b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge. für das Haushaltsjahr 2012 §4 Aufgrund von § 74 SächsGemO hat der Gemeinderat am 29.03.2012 in seiner öffentlichen Sitzung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen: Alle nicht verbrauchten Ausgabenansätze des Verwaltungshaushaltes in der Gruppierung 5, 65, 71 und 81 werden am Ende des Haushaltsjahres für übertragbar erklärt, sofern die Übertragbarkeit eine sparsame Mittelbewirtschaftung fördert. Doberschütz, 29.03.2012 Gemeinde Doberschütz §1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je 5.961.809,00 Euro davon im Verwaltungshaushalt 4.137.987,00 Euro im Vermögenshaushalt 1.823.822,00 Euro 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigungen) von 0,00 Euro 3. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen von 0,00 Euro §2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 383 vom Hundert Märtz Bürgermeister Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 der Gemeinde Doberschütz liegt gemäß § 76 Abs. 4 SächsGemO in der Zeit vom 14.05.2012 bis 23.05.2012 zu den Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17 in Doberschütz zur Einsichtnahme öffentlich aus. 400.000,00 Euro §3 Die Hebesätze werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 293 vom Hundert 398 vom Hundert Märtz Bürgermeister 25 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung: Montag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 Freitag 9.00 - 11.00 Uhr - 15.00 Uhr - 18.00 Uhr - 15.00 Uhr - 15.00 Uhr ■ Gemeinde Doberschütz und Laußig Ländliche Neuordnung: Gemeinden: Verfahrens- Nr.: Wöllnauer Senke Doberschütz und Laußig N02/LN Einladung Am Donnerstag, 24. Mai 2012 findet um 19:30 Uhr im Versammlungsraum der Gemeinde Doberschütz, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz, die 16. öffentliche Verwaltungsausschusssitzung statt, zu der ich Sie herzlich einlade. Tagesordnung Drucksache 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister und Bestätigung der Niederschrift vom 22.03.2012 2. Einwohnerfragestunde 3. Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen 3.1. Zustimmung zur überplanmäßigen Ausgabe „Dachsanierung mit 055 Wärmedämmung, Verwaltungsgebäude in Doberschütz“ 3.2. Beratung zur Veräußerung kommunaler Grundstücke 056 3.3. Information Auseinandersetzungsvereinbarung zur Auflösung des ZV 057 „Beschäftigungsförderung Nordsachsen“ 3.4. Beratung zur geplanten Veranstaltung „Gedenkfeier 10 Jahre Flut in Mörtitz“ 058 4. Sonstiges/Informationen Es folgt ein nichtöffentlicher Teil. gez. Märtz Bürgermeister Einladung zur 9. Sitzung des Ortschaftsrates Doberschütz am Montag, dem 21.05.2012 um 19.30 Uhr im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Str. 17 in 04838 Doberschütz Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit Bestätigung der Niederschrift vom 20.02.2012 2. Einwohnerfragestunde 3. Beratung über den Einsatz von gemeinnützig Beschäftigte 4. Beratung über Antrag von Veranstaltungen 5. Sonstiges/Informationen gez. Donath Ortsvorsteher Einladung zur 12. öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Battaune am Mittwoch, den 23.05.2012 um 19.30 Uhr im FFw-Gebäude Battaune, Dorfplatz 9 in 04838 Doberschütz OT Battaune Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit 2. Bestätigung der Niederschrift vom 13.03.2012 3. Fragen von Einwohnern 4. Vorbereitung Kinderfest 5. Festlegung Termine für Ortschaftsratssitzungen 2.Halbjahr 2012 6. Sonstiges/Informationen gez. Mahrle Ortsvorsteherin I. Beschluss zur 1. geringfügigen Änderung des Verfahrensgebietes 1. Anordnung Das mit Flurbereinigungsbeschluss des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung vom 23. Juli 2009, AZ: 320-8461.20-N02/LN festgestellte Verfahrensgebiet wird gemäß § 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der heute geltenden Fassung i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1429), in der heute geltenden Fassung geringfügig geändert. 2. Zum Verfahrensgebiet hinzukommende Flurstücke Folgende Flurstücke werden zum Verfahrensgebiet hinzugezogen: Gemarkung Wöllnau, Flur 8: Flurstück Nr.: 20/6 Gemarkung Doberschütz, Flur 1: Flurstücke Nr.: 13/1; 225/1; 226/1; 228/1; 229/1 und 237/1 Gemarkung Battaune, Flur 1: Flurstücke Nr.: 153/3; 153/4; 153/5; 153/6; 215/1; 217/1; 219/1; 221/1; 222/1; 225; 226/1; 235/1; 238/1; 248/1; 261/1; 261/2; 265/1; 271/1; 272/1; 280/1; 280/2; 280/3; 281/1; 291/1; 298/1; 309/1; 312/1; 325/1; 325/3; 327/1; 329; 346/215; 347/215; 391/277; 419/303; 420/303; 421/303; 422/304/; 458/224; 459/224; 560/318; 646/152; 647/151; 648/150; 649/149; 650/148; 651/147; 652/146; 653/145; 654/144; 655/191; 656/192; 657/197; 659/203; 660/204; 661/209; 664/215; 665/228; 666/228; 667/228; 668/234; 669/240; 670/240; 671/246; 672/255; 673/255; 674/255; 676/261; 677/261; 678/268; 679/269; 680/274; 681/277; 682/277; 683/277; 684/277; 685/284; 686/287; 687/299; 688/299; 689/299; 690/299; 691/302; 692/302; 696/322; 700/333; 803/330; 805/255; 835/182; 837/322; 838/317; 839/322 und 840/317 Die Fläche der hinzukommenden Flurstücke beträgt ca.147,40 ha. 3. Aus dem Verfahrensgebiet ausscheidende Flurstücke Folgende Flurstücke scheiden aus dem Verfahrensgebiet aus: Gemarkung Authausen, Flur 5: Flurstück Nr.: 240 Gemarkung Pressel, Flur 10: Flurstücke Nr.: 37; 57; 146 und 153 Die Fläche der ausscheidenden Flurstücke beträgt ca. 2,88 ha. Das Verfahrensgebiet umfasst nunmehr eine Fläche von ca. 1956 ha und ist auf der vom Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung gefertigten Karte „Änderung Nr. 1 des Neuordnungsgebietes“ (Gebietskarte) im Maßstab 1:25000, die als Anlage 1 dem Beschluss beigefügt ist, durch farbige Umrandung dargestellt. In der Detailkarte 1 zur Änderung Nr. 1 sowie der Detailkarte 2 zur Änderung Nr. 1 (Anlagen 2 und 3) sind die Änderungen zur besseren Übersicht nochmals im Maßstab 1 : 5000 dargestellt. Die neue Gebietsgrenze ist grün eingetragen und der weggefallene Teil der Gebietsgrenze ist grün gekreuzt. Die Karten Anlage 1 bis 3 gehören nicht zum entscheidenden Teil dieses Beschlusses. Sie dienen der Information über die Lage des gesamten Verfahrensgebietes und der Änderungen. ■ 26 4. Teilnehmer Die Eigentümer der zum geänderten Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke, Gebäude und Anlagen sowie die den Grundstückseigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten sind Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren und somit Mitglieder der mit dem Anordnungsbeschluss vom 23. Juli 2009 entstandenen Teilnehmergemeinschaft Wöllnauer Senke mit Sitz in der Gemeinde Doberschütz. Die Teilnehmergemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§16 FlurbG) und untersteht der Aufsicht des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung. Nebenbeteiligte sind u.a. Inhaber von Rechten an Grundstücken sowie die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung von Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben. Der Vorstand bleibt bezüglich seiner Zusammensetzung unverändert. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen Amt für Ländliche Neuordnung Hausanschrift: Postanschrift: Dr.-Belian-Straße 5 04855 Torgau 04838 Eilenburg oder einem der weiteren Verwaltungsstandorte des Landratsamtes Nordsachsen Schlossstraße 27, 04860 Torgau Südring 17, 04860 Torgau Husarenpark 19, 04860 Torgau Fischerstraße 26, 04860 Torgau Dr.-Belian-Straße 4, 04838 Eilenburg Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz einzulegen. Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen. Eilenburg, den 16. April 2012 gez. Wirsching Amtsleiter DS Amt für Ländliche Neuordnung II. Hinweise zum Änderungsbeschluss 1. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, sind nach § 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntmachung dieses Beschlusses schriftlich beim Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, 04855 Torgau oder zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, Dr.-Belian-Straße 5, 04838 Eilenburg als zuständige Flurbereinigungsbehörde anzumelden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Auf Verlangen des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer vom Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird der Anmeldende nicht mehr beteiligt. Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 Abs. 2 FlurbG). Der Inhaber eines nicht aus dem Grundbuch ersichtlichen Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG). 2. Aufforderung zur Grundbuchberichtigung Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den Grundstücken im Verfahrensgebiet erhebt das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung aus dem Grundbuch. Um Nachteile zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die Eintragungen im Grundbuch zu überprüfen und erforderliche Berichtigungen zu beantragen. Dazu genügt es in der Regel, den Grundbuchämtern die entsprechenden Urkunden wie Erbschein, Erbvertrag, Testament, Zuschlagsbeschluss, etc. vorzulegen. Grundbucheinsicht und Auskünfte sind gebührenfrei. Für die Berichtigung des Grundbuches sind in bestimmten Fällen gebührenrechtliche Vergünstigungen vorgesehen. 3. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums Von der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten folgende Einschränkungen: a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG). b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen, u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG). Sind entgegen den Bestimmungen nach a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können diese im Verfahren unberücksichtigt bleiben. Das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung kann den früheren Zustand auf Kosten des betreffenden Beteiligten wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG). c) Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung beseitigt werden. Bei Verstößen gegen diese Vorschrift muss das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung Ersatzpflanzungen anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG). d) Von der Bekanntgabe des Anordnungsbeschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung; die Zustimmung darf nur im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden (§ 85 Nr. 5 FlurbG). Sind Holzeinschläge ohne Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung vorgenommen worden, kann es anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85 Nr. 6 FlurbG). Verstöße gegen die Anordnungen zu Ziffer 3, Buchstaben b), c) und d) sind Ordnungswidrigkeiten i. S. des § 154 Abs. 1 FlurbG und können mit Geldbußen geahndet werden. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). 27 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Hinweis zu den Auslegungszeiten und dem Auslegungsort des Beschlusses zur 1. geringfügigen Änderung des Verfahrensgebietes mit Begründung und Karten der Gemeinde Doberschütz Ländliche Neuordnung: Wöllnauer Senke Gemeinden: Doberschütz und Laußig Lfd.-Nr.: N02/LN In der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17, Zi. 14, 04838 Doberschütz liegt ab dem 14.05.2012 während der Dienstzeiten montags 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr dienstags 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr mittwochs 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr donnerstags 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr freitags 09:00 bis 11:00 Uhr der Beschluss zur 1. geringfügigen Änderung des Verfahrensgebietes bestehend aus: I Beschluss zur 1. geringfügigen Änderung des Verfahrensgebietes mit Rechtsbehelfsbelehrung II Hinweise zum Änderungsbeschluss III Begründung Karten zwei Wochen lang zur kostenlosen Einsichtnahme aus. Doberschütz, den 11.05.2012 ■ Hinweis zu den Auslegungszeiten und dem Auslegungsort des Beschlusses zur 1. geringfügigen Änderung des Verfahrensgebietes mit Begründung und Karten der Gemeinde Laußig Ländliche Neuordnung: Wöllnauer Senke Gemeinden: Doberschütz und Laußig Lfd.-Nr.: N02/LN In der Gemeindeverwaltung Laußig, Bahnhofstraße 1a, Zi. 2.2, 04838 Laußig liegt ab dem 14. Mai 2012 während der Sprechzeiten montags 9.00 - 12.00 Uhr dienstags 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr mittwochs geschlossen donnerstags 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr freitags 9.00 - 12.00 Uhr der Beschluss zur 1. geringfügigen Änderung des Verfahrensgebietes bestehend aus: I Beschluss zur 1. geringfügigen Änderung des Verfahrensgebietes mit Rechtsbehelfsbelehrung II Hinweise zum Änderungsbeschluss III Begründung Karten zwei Wochen lang zur kostenlosen Einsichtnahme aus. Gemeinde Jesewitz Gemeinde Jesewitz Gemäß § 99 Abs. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung gibt die Gemeinde Jesewitz bekannt, dass der am 03.05.2012 dem Gemeinderat zur Kenntnis gebrachte Beteiligungsbericht der Gemeinde Jesewitz für das Jahr 2010 in der Zeit vom 14.05.2012 bis 23.05.2012 in der Kämmerei des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg zu den täglichen Dienstzeiten öffentlich zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt. Tauchnitz Bürgermeister Die Sportvereinigung Jesewitz e.V. lädt ein zum traditionellen vom 01. – 03. Juni 2012 Freitag, 01. Juni: Erlebnisnachmittag zum Kindertag – Spiel und Spaß für alle Kleinen und Großen 1700 Fußballspiel unserer D-Jugendmannschaft 1800 Fußballspiel unserer „Alten Herren“ Samstag, 02. Juni: 30 9 – 12 Auf zum Ritterfest AM 30.05.2012 In die Kita „MÄUSELAND“! AB 15:00 Uhr erwarten euch u. a.: Rittershow mit Klaus Beginn: 15:30 Uhr Steckenpferd basteln und reiten Bogenschießen Papier schöpfen Ritterspiele Steine bemalen Tombola und Gauklerladen Kinderschminken Ritterpuzzle Knüppelkuchen Rittersuppe Bratwurststand 00 Fußballturniere der G- und E-Jugendmannschaften mit anschließender Siegerehrung im Festzelt 1300 Punktspiel SV Jesewitz II – Dommitzscher SV II 1500 Punktspiel SV Jesewitz I – FSV Glesien 1430 Begegnung bei Kaffee und Kuchen Abendprogramm GROßES MUSIK- UND SHOWPROGRAMM IM FESTZELT DJ & Live-Band „No Sound“ Tanzgruppe Sonntag, 03. Juni: 1000 voraussichtlich Gottesdienst im Festzelt Frühschoppen 30 10 Traditionelles Fußball-Freizeitturnier um den Jesewitzer Pokal An allen Tagen ist für Verpflegung bestens gesorgt! ■ 28 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Gemeinde Laußig Einwohnerversammlung im Ortsteil Gruna und Ortsteil Görschlitz Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, aus terminlichen Gründen müssen wir die für den 9. Mai 2012 geplante Einwohnerversammlung im OT Gruna nochmals verschieben. Neuer Termin ist der 22. Mai 2012 um 19:00 Uhr im Bürgerhaus. Die nachgeschobene Einwohnerversammlung im Ortsteil Görschlitz findet am 29. Mai 2012 um 18:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Görschlitz statt. Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis. gez. Schneider/Bürgermeister Einladung Gemeinderatssitzung Am 15.05.2012 findet um 19:00 Uhr in Kossa, Bürger-ServiceCenter die nächste Gemeinderatssitzung statt. Tagesordnung I. öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Niederschrift vom 27.03.2012, Festlegung der Mitunterzeichner der Niederschrift vom 15.05.2012, Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 2. Beschlussvorlagen 2.1. Nachzahlung Verwaltungskostenumlage 2011 an den Schulzweckverband „Mulde Ost“ für die Grundschule Laußig 2.2. Nachzahlung Verwaltungskostenumlage 2011 an den Schulzweckverband „Mulde Ost“ für die Grundschule Authausen 2.3. Außerplanmäßige Ausgabe - Auskehr Pachtzinsen 2.4. Außerplanmäßige Ausgabe - Honorarvertrag 2.5. Überplanmäßige Ausgabe - Trinkwasserversorgung Campingplatz/Neumühle 2.6. Vergabe einer Hausnummer im OT Gruna 2.7. Über/Außerplanmäßige Ausgaben 3. Informationsvorlagen 3.1. Vorkaufsrechtsverzichte 3.2. Bauanträge 4. Allgemeine Informationen, Verschiedenes, Anfragen 5. Bürgerfragestunde Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. gez. Schneider Bürgermeister Jagdgenossenschaft Pristäblich Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Pristäblich am 31.03.2012 Verwendung der Pachteinnahmen Der Vorstand schlägt vor, dass die Pachteinnahmen weiterhin für die Ausgestaltung der Jahreshauptversammlung verwendet werden, aber nicht mehr für besondere Anlässe genutzt werden, sondern dass Geld für zu erwartende Ausgaben bei Neuvermessung der Flurneuordnungsverfahren Pristäblich zurückgelegt wird. Es wird vorgeschlagen, dass der Beschluss ab 01.04.2012 in Kraft tritt. Die Mitglieder stimmen diesem Vorschlag einstimmig zu. Gemeinde Neukyhna Jagdgenossenschaft Pohritzsch-Zschernitz Einladung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft PohritzschZschernitz am Mittwoch, 30.05.2012, um 19.00 Uhr, zur Jagdgenossenschaftsversammlung in Axels Bierstube, Pappelweg 1, 04509 Pohritzsch, Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht Jagdvorstand 3. Bericht Jagdpächter 5. Kassenbericht und Haushaltsplan 6. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers 7. Beschlussfassung zur Verwendung des Reinertrages 8. Beschlussfassung Haushaltsplan 2011/2012 9. Sonstiges Das Protokoll der Versammlung liegt vom 05.06. - 04.07. in der Gemeindeverwaltung Neukyhna, Hauptstraße, 04509 Kyhna, zu Einsicht aus. Gemeinde Rackwitz Amt für Geoinformation und Bodenordnung Abt. Bodenordnung und Wertermittlung Obere Flurbereinigungsbehörde Burgplatz 1 04109 Leipzig geplantes Flurbereinigungsverfahren: Lützschena-Stahmeln Gemarkungen: Lützschena Stahmeln Stadt: kreisfreie Stadt Leipzig Einladung zur Aufklärungsversammlung Die Stadt Leipzig, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Abteilung Bodenordnung und Wertermittlung, obere Flurbereinigungsbehörde beabsichtigt in Teilen der Gemarkungen Lützschena und Stahmeln ein Flurbereinigungsverfahren nach §§ 4 und 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durchzuführen. Das geplante Verfahrensgebiet befindet sich in der Aue der weißen Elster östlich der Ortslage Lützschena und westlich der Ortslage Stahmeln. Im Süden wird das Verfahrensgebiet von der weißen Elster, im Norden von der Halleschen Straße bzw. der Stahmelner Straße begrenzt. Hauptziel der Flurbereinigung ist die flächendeckende Neuordnung der Eigentumsverhältnisse, eine Verbesserung der Erschließung der Flurstücke und die Beseitigung von Landnutzungskonflikten im Verfahrensgebiet. Aus diesem Grund lädt sie alle Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden bzw. Anlagen sowie Erbbauberechtigte am Donnerstag, dem 31. Mai 2012 um 19.00 Uhr in die ehemalige Grundschule Lützschena-Stahmeln, Zimmer 3, Am Bildersaal 4, 04159 Leipzig ein. Die Flurbereinigungsbehörde klärt über Ziele und Zweck des beabsichtigten Verfahrens, über den zeitlichen und Verfahrenstechnischen Ablauf, die zu planenden gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, sowie über die voraussichtlich anfallenden Kosten und deren Finanzierung auf. Das Flurbereinigungsverfahren ist nicht nur für die Landwirte von Bedeutung, vielmehr sollen die Eigentümer intensiv an der Durchführung des Verfahrens mitwirken. Es werden daher alle Eigentümer aufgefordert an der Aufklärungsversammlung teilzunehmen. Für eine Aussprache besteht ausreichend Gelegenheit. Leipzig, den 04.04.2012 B. Hatzfeld Leiterin der oberen Flurbereinigungsbehörde Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 29 ■ Landkreis Nordsachsen Landratsamt Nordsachsen, Bereich Landrat, Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft, SG Landwirtschaft, 04855 Torgau Torgau, den 11.05.2012 Telefon: (0 34 21) 7 58 10 11 Fax: (0 34 21) 7 58 85 10 81 E-Mail: Angela.Heinemann@ lra.nordsachsen.de Bearbeiter: Frau Heinemann Hausnummer: Flügel C, Zi. 423 Aktenzeichen: 043/Hei/780.21 Reg.-Nr: 276/2012 Öffentlicher Hinweis Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe Über die Genehmigung zur Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden: Gemarkung FlurstücksGröße in ha Nutzungsart gem. Angaben im (Gemeinde) Nr. Vertrag/Katasterkarte ____________________________________________________________________________________________________________________ Krostitz Flur 1 (Gde. Krostitz) 10/10 0,4471 Krostitz Flur 1 (Gde. Krostitz) 10/11 0,0474 Verkehrsfläche Krostitz Flur 1 (Gde. Krostitz) 10/6 0,1391 Betriebsfläche Krostitz Flur 1 (Gde. Krostitz) 10/7 0,7682 Krostitz Flur 1 (Gde. Krostitz) 231/17 0,3570 Krostitz Flur 1 (Gde. Krostitz) 316/77 2,0870 Krostitz Flur 1 (Gde. Krostitz) 61/4 0,2695 Krostitz Flur 1 (Gde. Krostitz) 70/1 1,6494 Krostitz Flur 2 (Gde. Krostitz) 6/22 1,2449 Straße und LN Krostitz Flur 2 (Gde. Krostitz) 6/29 2,1605 Straße und LN Krostitz Flur 2 (Gde. Krostitz) 8/50 0,0404 Krostitz Flur 3 (Gde. Krostitz) 10/3 1,4200 Krostitz Flur 3 (Gde. Krostitz) 10/6 2,3068 Krostitz Flur 3 (Gde. Krostitz) 16/9 11,9257 Wasser und LN ■ 30 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Gemarkung FlurstücksGröße in ha Nutzungsart gem. Angaben im (Gemeinde) Nr. Vertrag/Katasterkarte ____________________________________________________________________________________________________________________ Krostitz Flur 3 (Gde. Krostitz) Krostitz Flur 3 (Gde. Krostitz) Krostitz Flur 5 (Gde. Krostitz) Krostitz Flur 5 (Gde. Krostitz) Krostitz Flur 5 (Gde. Krostitz) Krostitz Flur 5 (Gde. Krostitz) Krostitz Flur 7 (Gde. Krostitz) Krostitz Flur 8 (Gde. Krostitz) Krostitz Flur 8 (Gde. Krostitz) Krostitz Flur 8 (Gde. Krostitz) Krostitz Flur 8 (Gde. Krostitz) Krostitz Flur 8 (Gde. Krostitz) Krostitz Flur 9 (Gde. Krostitz) Krostitz Flur 9 (Gde. Krostitz) Krostitz Flur 9 (Gde. Krostitz) Krostitz Flur 9 (Gde. Krostitz) Krostitz Flur 9 (Gde. Krostitz) Krostitz Flur 9 (Gde. Krostitz) Krostitz Flur 9 (Gde. Krostitz) Krostitz Flur 9 (Gde. Krostitz) Krostitz Flur 9 (Gde. Krostitz) Krostitz Flur 9 (Gde. Krostitz) Priester Flur 1 (Gde. Krostitz) Zschortau Flur 7 (Gde. Rackwitz) Hohenheida (Gde. Leipzig, Stadt) Hohenheida (Gde. Leipzig, Stadt) Hohenheida (Gde. Leipzig, Stadt) Hohenheida (Gde. Leipzig, Stadt) Hohenheida (Gde. Leipzig, Stadt) 6 9/2 16/3 16/5 24/1 7/11 12/19 153/71 16/1 229/12 343/73 39/6 108/16 112/16 122/13 3 30 306/88 37/1 37/2 55/1 55/2 12/2 18/6 243 244 254/1 254/2 256 4,3680 1,4421 7,5198 13,8924 4,6230 0,3571 2,2120 0,0095 4,6016 1,5105 0,5334 0,5007 0,2179 0,0379 0,4880 0,2385 1,0070 0,4853 0,9995 0,3475 0,4122 0,3563 5,7580 3,5413 2,5120 10,5780 1,5042 0,4848 2,1270 Wasser und LN Leistungsfähige land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert wären, wird Gelegenheit gegeben, dem Landratsamt Nordsachsen, Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft, bis zum 21.05.2012 ihr Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden. Rentzsch SGL Landwirtschaft Vorankündigung Feuerwehrfest der FFw Biesen 2. bis 3. Juni 2012 Festwiese Samstag Eröffnung mit Löschangriff 12 Uhr ab 16 Uhr Schauvorführung der Highlander „Die Appelkriebsche“ am Abend Auslosung der Tombola und Showeinlage mit dem „Selbener Männerballett“ 80‘er Jahre Party Sonntag 10 Uhr Fußballturnier um den „Biesener Wanderpokal“ Frühschoppen mit Unterhaltung der „Delitzscher Stadtmusikanten“ an allen Tagen Luftgewehrschießen, Darts, Kinderunterhaltung musikalische Umrahmung mit „DJ Micha“ Für Ihr leibliches Wohl sorgen die Kameraden der FFw Biesen! Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Gemeinde Schönwölkau 19. Deutscher Mühlentag in der Mühlenregion Nordsachsen Pfingstmontag, den 28.05.2012 Die Zentrale Eröffnung des 19. Deutschen Mühlentages für die Mühlenregion Nordsachsen findet in diesem Jahr an der Göpelmühle in der Heimatscheune Hohenprießnitz, Hinter der Schlossbreite 2, statt. Diese Veranstaltung wird gemeinsam mit den Hohenprießnitzer Heimatfreunden e. V. organisiert. 2003 eröffnete dieser Verein in der Nähe des Hohenprießnitzer Schlosses eine Heimatscheune mit zahlreichen sehr gut erhaltenen Ausstellungsstücken vorwiegend aus der Land- und Hauswirtschaft. Neben Maschinen, Handwerksgeräten, Möbeln und Haushaltsgegenständen aus längst vergangenen Zeiten kann auch noch der letzte Tante-Emma-Laden des Ortes besichtigt werden. Eine Mühle mit Steinmahlgang - ehemals aus Hohenprießnitz stammend - wurde in die Scheune über zwei Etagen eingebaut. Der gusseiserne Rundganggöpel aus dem Jahr 1898 - ursprünglich zum Betreiben einer Dreschmaschine verwendet - wurde in vielen Stunden wieder funktionstüchtig gemacht und treibt nun Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 über eine Transmission die Mühle an. Am Mühlentag wird die voll funktionstüchtige Mühle durch ein Pferd angetrieben. Programmablauf: 10.00 Uhr Grußworte des Schirmherrn Michael Czupalla, Landrat Nordsachsen; Heidrun Kräger, Vorsitzende Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V.; Roswitha Berkes, Bürgermeisterin und Bärbel Ruhnke, Vorsitzende der Hohenprießnitzer Heimatfreunde e. V. 10.30 - 18.00 Uhr Pferdegetriebener Göpel mit Mühle, Vorführung halbstündlich Vorführungen der Walzenmühle, Besichtigung der Heimatscheune 10.00 - 12.00 Uhr Deutsche Volkslieder und anderes Liedgut mit der Folkband „querDURch“ aus Oschatz 13.00 - 17.00 Uhr Folklore und freche Lieder zum Mitsingen und Zuhören mit dem Duo „Lied-Fass“ 15.30 Uhr „Vom kleinen Kätzchen und der Maus“, Puppentheater für Menschen ab 4 mit „WIWO“ aus Leipzig 16.30 Uhr Blechfasstrommelgruppe „NormalAnders“ Ausstellung: Heimatmuseum der Gemeinde mit Exponaten aus den umliegenden Dörfern zur Geschichte der Handwerker, Bauern und anderen Gewerbetreibenden. Für Groß und Klein: Kreatives Handwerk zum Mitmachen: Laubsägearbeiten, Korbflechten, u. a., verschiedene Haustiere zum Streicheln Familienwiegen auf der Dezimalwaage Vorführungen alter Handwerkstechniken: Sense dengeln, Schmieden, Korbflechten, Strickliesl, Sattler, Schaustücke vom Klein-Erzgebirge e. V. und Schauschnitzen Mühlenschmaus: frisches Brot aus dem mobilen Holzbackofen, Kaffee und hausgebackener Kuchen, Suppe aus der Gulaschkanone, Grillhähnchen, Fisch, Grillspezialitäten, Getränke aller Art, Eisspezialitäten Bei der Firma Holz-Göttsching Hohenprießnitz bedanken wir uns recht herzlich für die Bereitstellung der Parkfläche für unsere Besucher. Weitere 19 interessante Mühlenstandorte unserer Region laden am Mühlentag alle Besucher herzlich ein. Das Programm finden Sie unter www.muehlen-nordsachsen.de GLÜCK ZU! · Programme der 19 weiteren Mühlenstandorte Paltrockwindmühle „Ebbecke“ Audenhain Mühleneigentümer: Müllermeister Reinhard Ebbecke, Mühlenstandort: Heide 47 in 04862 Audenhain 10.00 Uhr Eröffnung durch den Müllermeister 10.30 - 18.00 Uhr Besichtigungen und MÜHLENFÜHRUNGEN 11.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 14.30 Uhr Roggen wird gemahlen zu Mehl, Grieß, Dunst und Kleie 13.00 - 13.30 Uhr Darbietungen des Spielmannszuges der Freiwilligen Feuerwehr Audenhain Für Kinder: 10.30 - 15.00 Uhr Töpfern, Filzen für Klein und Groß mit der Töpferei der AWO GmbH Muldental-Werkstätten Eilenburg 15.00 Uhr „Der Froschkönig“, Märchentheater Fingerhut, Frank Schenke Leipzig Ausstellungen: 10.30 - 18.00 Uhr - Zur Geschichte des Mühlenstandortes „Ebbecke“ - Bücher/Verkauf - Fotos der Hobbyfotografen aus Torgau 31 ■ Mühlenschmaus: Imbiss, Grillspezialitäten, Bauernkuchen, Kaffee, frisches Brot, Suppen, Getränke aller Art, Ausschank aus der Oldtimer-Feuerwehr, Eisspezialitäten Mühle „Fiehn“ und Mühle „Ludwig“ Authausen Mühleneigentümer: Gemeinde Laußig Mühlenstandorte: Görschlitzer Str. 7 und 8 in 04849 Authausen 10.00 - 18.00 Uhr Besichtigung beider Bockwindmühlen 10.00 - 18.00 Uhr MÜHLENFÜHRUNGEN in der Bockwindmühle „Ludwig“ 11.00 - 18.00 Uhr Unterhaltungsmusik ab 13.00 Uhr Musik aus dem Leierkasten 13.30 Uhr Blechfasstrommel-Kindergruppe „Normal Anders“ ab 14.00 Uhr Kranzreiten 14.00 - 15.30 Uhr Authausener Blasmusikanten Für Kinder: 10.00 - 18.00 Uhr Kinderspielplatz mit Kletterburg aus Stroh, Reiten für Kinder 16.30 Uhr „Des Müllers Tochter und der arme Ritter Michael“ Puppentheater Krambambolo Schkeuditz Ausstellung: Geschichte der Bockwindmühlen Fiehn und Ludwig in Authausen, Landwirtschaftliche Geräte und Maschinen Angebot: Heide-Produkte Informationsstand: Naturpark Dübener Heide Mühlenschmaus: ab 10.00 Uhr: Frischer Kuchen aus dem Backofen und Kaffee, Kräuterbrot und Fettbemme, Erbsensuppe aus der Gulaschkanone, Kartoffeln und Quark, Spezialitäten vom Grill, Bier vom Fass, Fassbrause, Sekt, Wein, Eis Bergschiffmühle Bad Düben Mühleneigentümer: Stadt Bad Düben Mühlenstandort: Burg Düben, Neuhofstr. 3 in 04849 Bad Düben Mühlenbetreiber: Heimatverein Bad Düben e. V. 9.00 Uhr Treffpunkt an der Bergschiffmühle für die traditionelle Radtour des Heimatvereins Bad Düben durch die Mühlenregion Nordsachsen unter Führung des Heimatvereines 10.00 - 18.00 Uhr Besichtigung und MÜHLENFÜHRUNGEN durch den Heimatverein Bad Düben e.V. 10.00 - 18.00 Uhr Unterhaltungsmusik 11.30 - 15.30 Uhr Tanzprogramm der Tanzgruppen Glaucha/ Hohenprießnitz Landschaftsmuseum der Dübener Heide Burg Düben: 10.00 - 17.00 Uhr Ständige Ausstellung zur Stadt- und Regionalgeschichte und Dübener Heide. Sonderausstellung: Günter Fiedler: Hüllenlos - Aktfotografie www.museumburgdueben.de Eintritt lt. Gebührenordnung des Museums Naturparkhaus Naturpark Dübener Heide: 10.00 - 16.00 Uhr „Momentaufnahmen aus der Natur“, Illustrationen von Alexander Schmidt, Atelier Symbiota, Leipzig Eintritt frei Mühlenschmaus: Fischbrötchen, Fettbemme, Deftiges vom Grill, Kaffee und hausgemachter Kuchen, Bier vom Fass, alkoholfreie Getränke und andere Leckereien Obermühle Bad Düben & Dübener Windmühle Mühleneigentümer: Museumsdorf Dübener Heide e. V. (Bockwindmühle)/Stadt Bad Düben (Obermühle) Mühlenstandort: Parkstr. 1 in 04849 Bad Düben Mühlenbetreiber: Museumsdorf Dübener Heide e. V. 10.00 - 18.00 Uhr Besichtigung der Obermühle Ganztägig Mühlenmarkt & musikalische Umrahmung Historischer Waschplatz 11.00 - 15.00 Uhr Folklore und Oldie-Rock aus der Lausitz mit Peter, Steffen & Inge ■ 32 14.00 - 17.00 Uhr Für Kinder 11.00 Uhr und 15.30 Uhr Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 1. Offener Mühlespiel-Wettbewerb im Freien für Spieler jeder Altersgruppe Die Streiche von Max & Moritz - frei nach Wilhelm Busch, aufgeführt von der Laienspielgruppe des Museumsdorf Dübener Heide e. V. Mühlenschmaus: Kaffee und selbst gebackener Kuchen, Frisches Obermühlenbrot aus dem Steinbackofen, Käse und Wein, Deftiger Mittagstisch, Frischgezapftes, Fassbrause und andere Getränke für Groß und Klein 10.00 - 18.00 Uhr Besichtigung der Dübener Windmühle Bier- und Getränkeausschank Stadtmühle Bad Düben Mühleneigentümer: Müllermeister Peter Schüßler Mühlenstandort: Am Lauch 1, 04849 Bad Düben 11.00 - 18.00 Uhr Besichtigung und MÜHLENFÜHRUNGEN Bockwindmühle „Sommerfeld“ Bad Düben, OT Tiefensee Mühleneigentümer: Fred Sommerfeld Mühlenstandort: Zur Mühle 1 in 04849 Bad Düben, OT Tiefensee 10.00 - 18.00 Uhr Besichtigung und MÜHLENFÜHRUNGEN in der Bockwindmühle und der motorangetriebenen Mühle ab 10.00 Uhr Vorführungen im Honigschleudern 10.30 und 15.30 Uhr Vorführung der Dreschflegelgruppe 1813 Tiefensee 12.30 - 18.00 Uhr Unterhaltungsmusik mit Karambolage & Co. ab 14.00 Uhr Drehorgelmusik Für Kinder: 10.00 - 18.00 Uhr Reiten für Kinder, Hüpfburg, Glücksrad und Kinderspiele, Bastelstraße mit Carola und Heike 15.30 Uhr „Der Teufel und seine Großmutter“, Puppenbühne GAYAYA Angebot: Heideprodukte, Imkereiprodukte Informationsstand: Jagdgenossenschaft Tiefensee Ausstellungen: Zweirad-Ausstellung, Historische Bügeleisen, Kaffeemühlen Oldtimertreffen an der Bockwindmühle vom 26. -28.05.12: historische Pkw und Lkw Mühlenschmaus: Kuchen, frisches Brot und Pizza aus dem Holzbackofen, Kaffee, Pumpernickel, Eis, Herzhaftes und Getränke Ehemalige Wassermühle Badrina Mühleneigentümerin: Christine Horchheimer, Mühlenstandort: Leipziger Str. 4 in 04509 Badrina 10.00 Uhr Gottesdienst mit Pfarrerin Eva Fitschen, ev. Kirchspiel Krippehna, Posaunenchor der Gemeinde Krippehna 11.00 - 18.00 Uhr Musikalische Umrahmung vom „Theater im Globus“ Für Kinder: 15.30 Uhr „Der Wettlauf zwischen dem Hasen und dem Igel“, Puppentheater im Globus Leipzig Angebot: Dinkelfladen mit Wildkräutersauce vom Kräuterhof Falkenhain Regionale Produkte im Bauernlädchen Badrina, Imkereiprodukte, Kräuter Mühlenschmaus: Kaffee und Kuchen, Spanferkel mit Sauerkraut und Brot, Kartoffelsuppe mit Bockwurst, Fettbemme, Pilzpfanne, vegetarische Nudelpfanne, Grillstand, Kinderbowle Weinausschank - Weißweine aus der Pfalz, Rot- und Heidelbeerwein aus der Dübener Heide Holländerwindmühle Beilrode Mühlenbetreiber: Heimatverein Beilrode e. V. Mühlenstandort: Ernst-Thälmann-Str. 160 in 04886 Beilrode 10.00 - 17.00 Uhr Besichtigung und MÜHLENFÜHRUNGEN 13.00 Uhr Jagdhornbläsergruppe Falkenstruth 13.00 - 16.30 Uhr Züllsdorfer Blasmusikanten im Festzelt 13.30 Uhr Tanzmäuse und Dancing Kids Für Kinder: Ponykutsche, Pony-Reiten, Kutschfahrten, Streichelzoo, Kamelführungen Tombola des Heimatvereins Mühlenschmaus: Frisches Mühlenbrot und Kuchen aus dem Holzbackofen, Deftiges vom Grill, Bier vom Fass Dorfmühle „Prätzel“ Dahlenberg Mühleneigentümer: Armin Prätzel, Mühlenstandort: Hauptstr. 9 in 04880 Dahlenberg 10.00 - 18.00 Uhr Besichtigung und MÜHLENFÜHRUNGEN 14.00 Uhr Demonstration des Mühlsteinschärfens Ausstellung: Historische Geräte Mühlenschmaus: Kaffee und Kuchen, Grillstand und Getränke Ehemalige Walzenmühle Delitzsch Mühleneigentümer: Walzenmühle GmbH & Co. KG Mühlenstandort: Leipziger Str. 24b in 04509 Delitzsch 10.00 - 18.00 Uhr Besichtigungen und FÜHRUNGEN durch das Silogebäude der ehemaligen Walzenmühle Ausstellungen: Ausstellung von Arbeiten junger Künstler aus Delitzsch und Leipzig: Sascha Kriemer, Peter Fahr, Frank Schäfer, Steve Schäfer Fotos, Dokumente und Erklärungen zur Geschichte der Walzenmühle Bockwindmühle Hohenroda Mühleneigentümer: Gemeinde Schönwölkau Mühlenstandort: Krensitzer Str. 24a in 04509 Hohenroda 10.00 - 18.00 Uhr Besichtigung und MÜHLENFÜHRUNGEN 10.00 - 18.00 Uhr Unterhaltungsmusik Für Kinder: Tiergehege, große Spiellandschaft für unsere Kleinsten mit Mega-Hüpfburg Ausstellungen: Ausstellung historischer Landwirtschaftstechnik Mühlenschmaus: Leckeres vom Grill, Pommes, Riesen-Currywurst sowie Mutzbraten mit Sauerkraut, Getränke, am Nachmittag Kaffee und selbst gebackener Kuchen, Eisspezialitäten Angebot: frisches Brot aus dem Steinbackofen Paltrockwindmühle „Wernicke“ Kyhna Mühleneigentümer: Martin Wernicke Mühlenstandort: Windmühlenweg 1 in 04509 Kyhna 10.00 - 18.00 Uhr Besichtigung und MÜHLENFÜHRUNGEN Für Kinder: 13.00 - 16.00 Uhr Die Jugendfeuerwehr Kyhna stellt sich vor. Mühlenschmaus: Kaffee und selbst gebackener Kuchen, Bierwagen und alkoholfreie Getränke sowie Deftiges vom Grill von der Freiwilligen Feuerwehr Kyhna Mühle „Kräger“ Laußig (ehemals Plinsenmühle) Mühleneigentümer: Familie Kräger Mühlenstandort: An der Mühle 1 in 04838 Laußig 11.00 - 18.00 Uhr MÜHLENBESICHTIGUNG 10.30 - 12.30 Uhr Musikalischer Frühschoppen mit den Authausener Blasmusikanten 14.00 - 17.30 Uhr Die fröhlichen Akkordeon-Asse 15.00 - 16.00 Uhr Modenschau mit „Modexpress Nr. 1“ 16.00 Uhr Kaffeekonzert mit dem Heide-Chor Laußig Ausstellungen: In Deutschland einzigartige kleine, aber feine Sammlung historischer Öfen und Herde Bilder der Sonntagsmalergruppe von Volker Pohlenz Präsentation: Info-Mobil: „Erneuerbare Energien“ 33 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Mühlenschmaus: Kaffee und Kuchen, Eis, Grillstand mit sächsischen und thüringischen Spezialitäten, Getränke Bockwindmühle Niederglaucha Mühleneigentümer: Bernd Wolkwitz Mühlenstandort: Zur Mühle 5 in 04838 Glaucha 10.00 - 18.00 Uhr Besichtigung und MÜHLENFÜHRUNGEN 10.00 - 17.00 Uhr Unterhaltungsmusik ab 10.00 Uhr Basteltisch 13.30 Uhr Tanzmädchen Glaucha 14.30 - 16.30 Uhr Schalmeienkapelle Glaucha Ausstellung: Modell der Bockwindmühle, Kaninchenschau Mühlenschmaus: Kaffee und hausgebackener Kuchen, Eisspezialitäten, Bier vom Fass, Steaks, Bratwurst, Kesselgulasch, Getränke Sächsische Turmwindmühle „Friedemann“ Paschwitz Mühleneigentümer: Müllermeister Edgar Friedemann Mühlenstandort: Mühlweg 4 in 04838 Paschwitz 10.00 - 18.00 Uhr Besichtigung und MÜHLENFÜHRUNGEN 10.00 - 18.00 Uhr Unterhaltungsmusik 14.00 - 16.00 Uhr „Röcknitzer Blasmusikanten e. V.“ Für Kinder: 10.00 - 18.00 Uhr Hüpfburg 15.30 Uhr „Der Frieder und das Katerlieschen“, Figurentheater Anna-Sophia, Halle Mühlenschmaus: Kaffee und Kuchen, Mühlenschmaus vom Grill, Mittagstisch: Kassler, Sauerkraut und Klöße, Getränke aller Art Werbeliner Bockwindmühle Reibitz Mühleneigentümer: Schullandheim des Landkreises Nordsachsen Mühlenstandort: Schullandheim Reibitz, Badrinaer Landstr. in 04509 Reibitz 10.00 - 17.00 Uhr Besichtigung und MÜHLENFÜHRUNGEN 11.00 - 15.00 Uhr Führung durch das Schullandheim mit Projektvorstellungen 11.00 - 13.00 Uhr Blaskapelle „Frischluftprojekt“ anschließend Leierkastenmusik 13.00 - 14.00 Uhr Akrobatikgruppe des LSV Mörtitz 14.00 - 16.00 Uhr Reiten für Kinder Für Kinder: Abenteuerspielplatz, Bootsteich, Kinderkremser mit Lanz-Bulldog Alte Handwerke: Stellmacher, Zimmermann, Schafscherer, Tierpräparator, Imker, Spinnerin, Dorfschmied, Wäscherin (wie zu Omas Zeiten), Dreschflegelgruppe Tiefensee Bäckerburschen am Holzfeuerbackofen Korbmacher, Korbflechten selbst probieren Der Forstbezirk Taura stellt sich vor. Ausstellungen: Landschaftsbilder der Malerin Ilse Tauchnitz Museumsscheune mit landwirtschaftlichen Maschinen Mühlenschmaus: Roster und Steaks vom Grill, Bockwurst, Gulaschsuppe, Erbsensuppe, Kaffee und Kuchen Bockwindmühle Zwochau Mühleneigentümer: Gemeinde Zwochau Mühlenstandort: Am Sportplatz in 04509 Zwochau 10.00 - 18.00 Uhr Besichtigung und MÜHLENFÜHRUNGEN, bei ausreichendem Wind Schaumahlen 10.00 Uhr Fanfarenzug Zwochau 11.30 Uhr Kleines Kulturprogramm, aufgeführt von den Schülern der St.-Martin-Grundschule Zwochau 14.00 Uhr Große Flugtaubenshow mit Sebastian Raca aus Calbitz Für Kinder: Spiel, Spaß und Sport, basteln mit dem Kinderhaus „Sonnenkäfer“ Zwochau, Pony- bzw. Eselreiten Angebot: Mühlenschmaus: ■ ganztägiger Mühlen- und Bauernmarkt mit ländlichen Produkten und Unterhaltungsmusik. frisches Mühlenbrot, Flammkuchen aus dem Holzbackofen, Bratwurst vom Grill, Essen aus der Gulaschkanone, Kaffee und selbst gebackener Kuchen, Bier vom Fass, Fassbrause und vieles mehr … Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins gem. § 15 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs -und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO) Die Grenzen der Flurstücke: 23/6, 23/7, 26, 222/29, 223/29, 224/31, 33/1, 33/1, 226/36, 37/1, 228/40, 41/1, 287/43, 46/2, 46/3, 46/4, 245/46, 285/48, 92/2, 93/1, 93/2, 95/15, 123/2, 160, 221/137, 243/23, 243/23 der Gemarkung Mocherwitz Flur 1, der Flurstücke: 1/1, 159/2, 160/3, 163/4, 162/5, 6, 112/9, 11/2, 13/1, 15/2, 15/2, 15/4, 15/5, 15/5, 161/17, 22, 23, 58/7, 58/8, 58/10, 58/11, 305, 306, 307, 68/4, 68/5, 70, 73/2, 73/3 der Gemarkung Kreuma Flur 1 und der Flurstücke: 65/2, 74/3, 5/2, 7/1, 9/8, 9/9, 9/10, 9/11, 9/12, 9/13, 9/14, 73/10, 13/1, 13/1, 15/2, 17/1, 75/17, 18/3, 18/5, 19 der Gemarkung Kreuma Flur 2 sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (siehe unten) bestimmt werden. Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der oben aufgeführten Flurstücke sind Beteiligte am Verwaltungsverfahren. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern. Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung an langgestreckten Anlagen „ Staatsstraße S7, Ausbau westlich Mocherwitz bis Kreuma“ durch das Straßenbauamt Leipzig. Mit der Katastervermessung sollen Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt und bestehende Flurstücksgrenzen aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen werden. Der Grenztermin findet am Freitag, dem 25.05.2012 um 14.00 Uhr statt. Treffpunkt: Ortsausgang Kreuma, Richtung Mocherwitz Ich bitte Sie, zum Grenztermin ihren Personalausweis mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können. Mit freundlichen Grüßen Delitzsch, 11.05.2012 gez. Dipl.-Ing. (FH) Frank Knobbe Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Eilenburger Str. 65 04509 Delitzsch Tel. 03 42 02/3 46 26 Fax 03 42 02/3 46 27 ■ 34 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Auszug aus dem Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) = Artikel 9 des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz - SächsVwNG) Vom 29. Januar 2008, rechtsbereinigt mit Stand vom 5. Juni 2010 § 16 Grenzbestimmung (1) Flurstücksgrenzen werden bestimmt durch Katastervermessungen zur erstmaligen Festlegung einer Flurstücksgrenze im Liegenschaftskataster (Grenzfeststellung) oder durch Katastervermessungen zur Übertragung einer im Liegenschaftskataster festgelegten Flurstücksgrenze in die Örtlichkeit (Grenzwiederherstellung) oder durch Ergebnisse öffentlich-rechtlicher Bodenordnungsverfahren. (2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Katastervermessungen auf Antrag vorgenommen. Antragsberechtigt sind Flurstückseigentümer sowie Behörden im Rahmen ihrer Aufgaben. (3) Zur Anhörung der Beteiligten bei einer Grenzbestimmung ist ein Grenztermin durchzuführen. Zeitpunkt und Ort sind den Beteiligten rechtzeitig anzukündigen sowie die für die Grenzbestimmung maßgebenden Tatsachen mitzuteilen. Dabei sind sie darauf hinzuweisen, dass auch ohne ihre Anwesenheit Grenzen bestimmt werden können. Über den Grenztermin ist eine Niederschrift zu fertigen. Beteiligter ist auch derjenige, dessen Flurstück vom Ergebnis der Grenzbestimmung berührt ist. Bei einer Sonderung ist kein Grenztermin erforderlich. (4) Lässt sich eine Flurstücksgrenze nach dem Liegenschaftskataster nicht wiederherstellen, erfolgt die Grenzbestimmung auf der Grundlage einer Vereinbarung der beteiligten Grundstückseigentümer aufgrund einer Grenzverhandlung. Die Verhandlung über den Grenzverlauf ist von dem die Katastervermessung durchführenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu führen, im Übrigen vom Leiter einer katasterführenden Behörde oder von einem von diesem beauftragten Mitarbeiter der Behörde. (5) Erfolgt im Fall des Absatzes 4 keine Einigung über den Grenzverlauf mit den beteiligten Grundstückseigentümern, ist die Grenze im Liegenschaftskataster besonders zu kennzeichnen. (6) Für das Flurstück, für das eine Katastervermessung beantragt wurde, sind von Amts wegen alle im Liegenschaftskataster zu führenden Daten zu erfassen. § 7 bleibt unberührt. Gemeinde Wiedemar Bekanntgabe Der Gemeinderat Wiedemar tritt am Donnerstag dem 24.05.2012, zu seiner nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung zusammen. Die Beratung findet im Versammlungsraum der Gemeinde Wiedemar, Schulstraße 2 in 04509 Wiedemar statt. Die Tagesordnung wird ab 16.05.2012 an entsprechenden Aushangtafeln der Gemeinde Wiedemar ortsüblich bekannt gegeben. Bödemann Bürgermeisterin Gemeinde Zschepplin Einladung Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde Zschepplin findet am Dienstag, dem 22.05.2012, 19.30 Uhr in der Gaststätte Kummer, Schulstraße 2a, OT Hohenprießnitz in 04838 Zschepplin statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung der Niederschrift vom 24.04.2012 3. Bürgerfragestunde 4. Ergebnisse des LEADER-Prozesses im Delitzscher Land und in der Gemeinde Zschepplin 5. Beschlüsse Bauanträge: 5.1 Antrag auf Bauvorbescheid zur Bebaubarkeit eines Grundstückes im OT Rödgen Antragsteller: Herr David Kapuscinski, OT Rödgen 5.2 Antrag auf Neubau einer Lagerhalle für Rauhfutter oder Festdung im OT Krippehna Antragsteller: Frau Sylvia Praters, OT Krippehna 5.3 Antrag auf Überdachung einer Sauna im OT Zschepplin Antragsteller: Herr Wolfgang Knötzsch, OT Zschepplin 5.4 Antrag auf Errichtung eines hofseitigen Anbaues und Änderung der Dachkonstruktion am Bauhof im OT Zschepplin Antragsteller: Gemeinde Zschepplin 5.5 Antrag auf Errichtung eines Anbaues an die vorhandene Kindereinrichtung und Nutzungsänderung der Funktionsbereiche im Erdgeschoss im OT Naundorf Antragsteller: Gemeinde Zschepplin 6. Beschluss - Überplanmäßige Ausgaben zum Bauvorhaben: Anbau Windfang und komplexe Außensanierung Hort Hohenprießnitz 7. Beschluss - Verkauf von Teilflächen der Grundstücke, Gemarkung Krippehna, Flur 7, Flurstücke 23, 24 und 26/3 durch die Gemeinde Zschepplin 8. Beschluss - Öffentliche Widmung von Wegen im OT Hohenprießnitz und im OT Zschepplin 9. Beschluss - Stellungnahme zum Bebauungsplan „Teilflächen der ehemaligen Heidekaserne im Alaunwerksweg“ der Stadt Bad Düben 10. Beschluss - Feststellung der Jahresrechnung 2010 11. Verschiedenes Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. Berkes Bürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Hohenprießnitz am Sonntag, dem 10. Juni 2012 1. Das Wählerverzeichnis für den Wahlbezirk der Ortschaft Hohenprießnitz für die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Hohenprießnitz wird in der Zeit vom 21. Mai 2012 bis 25. Mai 2012 zu folgenden Zeiten: Montag 9.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr, Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr, 35 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 2. 3. 4. 5. 5.1 5.2 im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-GorkiPlatz 1, 04838 Eilenburg, Zimmer 3.09 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Die Einsichtnahme kann sich auch auf die Eintragung anderer Personen erstrecken, wenn derjenige, der Einsicht nehmen möchte, Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Person ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechtes einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wählen kann nur, wer In das Wählerverzeichnis eingetragen Ist oder einen Wahlschein für die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Hohenprießnitz hat. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Zeit der Einsichtnahme, spätestens am 25. Mai 2012 bis 12.00 Uhr, bei dem Verwaltungsverband Eilenburg-West, Einwohnermeldeamt, schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift - für die Ergänzungswahl Berichtigung beantragen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Einspruchsführer/Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 20. Mai 2012 eine Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss für die Ergänzungswahl einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnis stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann. Wer einen Wahlschein - zu der Ergänzungswahl hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe im Wahlraum (Wahlbezirk) des für ihn zuständigen Wahlgebietes oder durch Briefwahl teilnehmen. Einen Wahlschein erhält auf Antrag für die Ergänzungswahl ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn er verhindert ist, in dem Wahlbezirk zu wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme entstanden ist oder c) wenn sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 08. Juni 2012, 16.00 Uhr, bei dem Verwaltungsverband Eilenburg-West, Zimmer 3.09, schriftlich, durch Telefax oder Telegramm, per E- ■ Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung oder mündlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder seine Wählerverzeichnisnummer (siehe Wahlbenachrichtigung) anzugeben. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den vorstehend unter 5.2 Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (09. Juni 2012), bis 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte für die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat - einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Ortschaftsrat, - einen amtlichen blauen Wahlumschlag, - einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und - ein Merkblatt zur Briefwahl. Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so kann er die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie dem Verwaltungsverband vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die Bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche Wahlbrief mit Wahlumschlag, Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle gesandt werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Er kann auch an der angegebenen Stelle abgegeben werden. Nähere Hinweise zur Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird, zu entnehmen. Eilenburg, 04.05.2012 Verwaltungsverband Eilenburg-West im Namen der Gemeinde Zschepplin Frank Pöhler Verbandsvorsitzender ■ 36 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Öffentliche Bekanntmachung des zugelassenen Wahlvorschlages für die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat in der Ortschaft Hohenprießnitz der Gemeinde Zschepplin am 10. Juni 2012 Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 26.04.2012 folgenden Wahlvorschlag für die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat am 10. Juni 2012 in der Ortschaft Hohenprießnitz zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird. Lfd. Nr. Name der Partei oder Kurzbe- Familiennamen, Vornamen Geburts- Beruf Anschrift Wählervereinigung zeichder Bewerber/-innen jahr oder Stand (Hauptwohnung) nung ___________________________________________________________________________________________________________________ 1 Freie Wählervereinigung Hohenprießnitz - 1. Hornauer, Thomas 1984 Student 04838 Zschepplin OT Hohenprießnitz Dübener Str. 16 „ - 2. Dietze, Udo 1971 Landwirt 04838 Zschepplin OT Hohenprießnitz Bauerndorf 10 „ - 3. Burkhardt, Stephan 1981 Fleischer/ Betriebswirt 04838 Zschepplin OT Hohenprießnitz Bauerndorf 19 Da für die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Hohenprießnitz nur ein Wahlvorschlag vorliegt, möchte ich darauf hinweisen, dass, gemäß § 21 (3) KomWO, zu dieser Wahl außerdem jede wählbare Person gewählt werden kann. Eilenburg, 04.05.2012 Verwaltungsverband Eilenburg-West im Namen der Gemeinde Zschepplin Frank Pöhler Verbandsvorsitzender ___________________________________________________________________________________________________________________ In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Zschepplin am 24.04.2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst Beschluss-Nr. 24/2012 25/2012 26/2012 27/2012 28/2012 29/2012 30/2012 Berkes Bürgermeisterin Inhalt Auftragsvergabe zum Bauvorhaben Beseitigung von Winterschäden an kommunalen Straßen Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgericht Leipzig in der Sache „Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Schweinemastanlage am Standort Krippehna“ Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines Bürogebäudes im OT Zschepplin Antragsteller: Herr Wolfgang Knötzsch, OT Zschepplin Antrag auf Neubau einer Kfz-Werkstatt im OT Zschepplin Antragsteller: Herr Thomas Paulich, OT Zschepplin Antrag auf Errichtung eines Doppelcarports im OT Naundorf Antragsteller: Herr Jens Ziegler, OT Naundorf Antrag auf Ausbau Obergeschoss und Wohnraumerweiterung im Erdgeschoss im OT Naundorf Antragsteller: Frau Sabine und Herr Friedrich Ehrmann, OT Naundorf Stellungnahme zur Ergänzungssatzung „Zur Jaske“ OT Sprotta der Gemeinde Doberschütz Ländliche Neuordnung: Gemeinden: Verfahrens- Nr.: Wöllnauer Senke Doberschütz und Laußig N02/LN I. Beschluss zur 1. geringfügigen Änderung des Verfahrensgebietes 1. Anordnung Das mit Flurbereinigungsbeschluss des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung vom 23. Juli 2009, AZ: 320-8461.20-N02/LN festgestellte Verfahrensgebiet wird gemäß § 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der heute geltenden Fassung i. V. m. § 1 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1429), in der heute geltenden Fassung geringfügig geändert. 2. Zum Verfahrensgebiet hinzukommende Flurstücke Folgende Flurstücke werden zum Verfahrensgebiet hinzugezogen: Gemarkung Wöllnau, Flur 8: Flurstück Nr.: 20/6 Gemarkung Doberschütz, Flur 1: Flurstücke Nr.: 13/1; 225/1; 226/1; 228/1; 229/1 und 237/1 Gemarkung Battaune, Flur 1: Flurstücke Nr.: 153/3; 153/4; 153/5; 153/6; 215/1; 217/1; 219/1; 221/1; 222/1; 225; 226/1; 235/1; 238/1; 248/1; 261/1; 261/2; 265/1; 271/1; 272/1; 280/1; 280/2; 280/3; 281/1; 291/1; 298/1; 309/1; 312/1; 325/1; 325/3; 327/1; 329; 346/215; 347/215; 391/277; 419/303; 420/303; 421/303; 422/304/; 458/224; 459/224; 560/318; 646/152; 647/151; 648/150; 649/149; 650/148; 651/147; 652/146; 653/145; 654/144; 655/191; 656/192; 657/197; 659/203; 660/204; 661/209; 664/215; 665/228; 666/228; 667/228; 668/234; 669/240; 670/240; 37 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 671/246; 672/255; 673/255; 674/255; 676/261; 677/261; 678/268; 679/269; 680/274; 681/277; 682/277; 683/277; 684/277; 685/284; 686/287; 687/299; 688/299; 689/299; 690/299; 691/302; 692/302; 696/322; 700/333; 803/330; 805/255; 835/182; 837/322; 838/317; 839/322 und 840/317 Die Fläche der hinzukommenden Flurstücke beträgt ca.147,40 ha. 3. Aus dem Verfahrensgebiet ausscheidende Flurstücke Folgende Flurstücke scheiden aus dem Verfahrensgebiet aus: Gemarkung Authausen, Flur 5: Flurstück Nr.: 240 Gemarkung Pressel, Flur 10: Flurstücke Nr.: 37; 57; 146 und 153 Die Fläche der ausscheidenden Flurstücke beträgt ca. 2,88 ha. Das Verfahrensgebiet umfasst nunmehr eine Fläche von ca. 1956 ha und ist auf der vom Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung gefertigten Karte „Änderung Nr. 1 des Neuordnungsgebietes“ (Gebietskarte) im Maßstab 1 : 25000, die als Anlage 1 dem Beschluss beigefügt ist, durch farbige Umrandung dargestellt. In der Detailkarte 1 zur Änderung Nr. 1 sowie der Detailkarte 2 zur Änderung Nr. 1 (Anlagen 2 und 3) sind die Änderungen zur besseren Übersicht nochmals im Maßstab 1 : 5000 dargestellt. Die neue Gebietsgrenze ist grün eingetragen und der weggefallene Teil der Gebietsgrenze ist grün gekreuzt. Die Karten Anlage 1 bis 3 gehören nicht zum entscheidenden Teil dieses Beschlusses. Sie dienen der Information über die Lage des gesamten Verfahrensgebietes und der Änderungen. 4. Teilnehmer Die Eigentümer der zum geänderten Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke, Gebäude und Anlagen sowie die den Grundstückseigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten sind Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren und somit Mitglieder der mit dem Anordnungsbeschluss vom 23. Juli 2009 entstandenen Teilnehmergemeinschaft Wöllnauer Senke mit Sitz in der Gemeinde Doberschütz. Die Teilnehmergemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§16 FlurbG) und untersteht der Aufsicht des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung. Nebenbeteiligte sind u. a. Inhaber von Rechten an Grundstücken sowie die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung von Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben. Der Vorstand bleibt bezüglich seiner Zusammensetzung unverändert. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen Amt für Ländliche Neuordnung Hausanschrift: Postanschrift: Dr.-Belian-Straße 5 04855 Torgau 04838 Eilenburg oder einem der weiteren Verwaltungsstandorte des Landratsamtes Nordsachsen Schlossstraße 27, 04860 Torgau Südring 17, 04860 Torgau Husarenpark 19, 04860 Torgau Fischerstraße 26, 04860 Torgau Dr.-Belian-Straße 4, 04838 Eilenburg Richard-Wagner- Straße 7a, 04509 Delitzsch Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz einzulegen. Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen. Eilenburg, den 16. April 2012 gez. Wirsching Amtsleiter DS Amt für Ländliche Neuordnung ■ II. Hinweise zum Änderungsbeschluss 1. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, sind nach § 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntmachung dieses Beschlusses schriftlich beim Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, 04855 Torgau oder zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, Dr.-Belian-Straße 5, 04838 Eilenburg als zuständige Flurbereinigungsbehörde anzumelden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Auf Verlangen des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer vom Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird der Anmeldende nicht mehr beteiligt. Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 Abs. 2 FlurbG). Der Inhaber eines nicht aus dem Grundbuch ersichtlichen Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG). 2. Aufforderung zur Grundbuchberichtigung Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den Grundstücken im Verfahrensgebiet erhebt das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung aus dem Grundbuch. Um Nachteile zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die Eintragungen im Grundbuch zu überprüfen und erforderliche Berichtigungen zu beantragen. Dazu genügt es in der Regel, den Grundbuchämtern die entsprechenden Urkunden wie Erbschein, Erbvertrag, Testament, Zuschlagsbeschluss, etc. vorzulegen. Grundbucheinsicht und Auskünfte sind gebührenfrei. Für die Berichtigung des Grundbuches sind in bestimmten Fällen gebührenrechtliche Vergünstigungen vorgesehen. 3. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums Von der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten folgende Einschränkungen: a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG). b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen, u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG). Sind entgegen den Bestimmungen nach a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können diese im Verfahren unberücksichtigt bleiben. Das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung kann den früheren Zustand auf Kosten des betreffenden Beteiligten wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG). c) Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung beseitigt werden. Bei Verstößen gegen diese Vorschrift muss das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung Ersatzpflanzungen anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG). d) Von der Bekanntgabe des Anordnungsbeschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den ■ 38 Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung; die Zustimmung darf nur im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden (§ 85 Nr. 5 FlurbG). Sind Holzeinschläge ohne Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung vorgenommen worden, kann es anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85 Nr. 6 FlurbG). Verstöße gegen die Anordnungen zu Ziffer 3, Buchstaben b), c) und d) sind Ordnungswidrigkeiten i. S. des § 154 Abs. 1 FlurbG und können mit Geldbußen geahndet werden. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Hinweis zu den Auslegungszeiten und dem Auslegungsort des Beschlusses zur 1. geringfügigen Änderung des Verfahrensgebietes mit Begründung und Karten Ländliche Neuordnung: Wöllnauer Senke Gemeinden: Doberschütz und Laußig Lfd.-Nr.: N02/LN Im Verwaltungsverband Eilenburg West, Maxim-Gorki-Platz 1, Zi. 3.05, 04838 Eilenburg liegt ab dem 14. Mai 2012 während der Sprechzeiten montags 9.00 - 12.00 Uhr dienstags 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr mittwochs 9.00 - 12.00 Uhr donnerstags 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr freitags 9.00 - 12.00 Uhr. der Beschluss zur 1. geringfügigen Änderung des Verfahrensgebietes bestehend aus: I Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung II Hinweise zum Änderungsbeschluss III Begründung Karte zwei Wochen lang zur kostenlosen Einsichtnahme aus. Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Danach bringt uns der Bus auf Schloss Wackerbarth (Radebeul) zur Sektverkostung und Besichtigung, danach kann bei schönem Wetter auf der Terrasse die Landschaft, Kaffee und Kuchen genossen werden. Wer möchte, kann auch durch die Weinberge laufen. Gegen 17.30 Uhr wollen wir dann die Heimreise antreten. Zu dieser Fahrt sind alle Landeigentümer der Jagdgenossenschaft Krippehna mit Partner recht herzlich eingeladen. Weiterhin wurde beschlossen, dass pro Mitglied der Jagdgenossenschaft und Partner ein Unkostenbeitrag von 15,00 EUR pro Person bei der Anmeldung zu entrichten ist. Für Nichtmitglieder kostet die Fahrt pro Person 65,00 EUR, ebenfalls bei Anmeldung zu entrichten. Wer mitfahren möchte, meldet sich bitte bis spätestens 30.06.2012 bei Frau Appmeier - Tel. priv. 0 34 23/60 27 92, dienstl. 0 34 23/60 09 13 oder bei Herrn Kaiser - Tel. 0 34 23/ 60 27 98. Wir hoffen auf eine rege Beteiligung Der Jagdvorstand Verwaltungsverband Wiedemar Stellenausschreibung Der Verwaltungsverband Wiedemar beabsichtigt zum nächst möglichen Zeitpunkt die Besetzung einer Stelle als Schulsekretärin in der Grundschule Wiedemar (Schulweg 1, 04509 Wiedemar OT Wiesenena), in Teilzeit mit 10 Wochenstunden. Aufgabengebiete: - Vorzimmer- und Sekretariatstätigkeiten - Bearbeitung von Postein- und -ausgängen - Betreuung von Schülerangelegenheiten - Bestellung und Verwaltung von Lehrmitteln Bekanntmachung Anforderungen: - Computerkenntnisse (Word, Excel etc.) - Soziale Kompetenzen, Einfühlungsvermögen, Freundlichkeit - Umgang mit Kindern - Flexibilität und Belastbarkeit der Jagdgenossenschaft Krippehna für die Landeigentümer Die Einstellung erfolgt auf Honorarbasis mit einer Vergütung in Höhe von 10 Euro je Stunde. Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Krippehna haben am 13.4.2012 in ihrer Jagdversammlung beschlossen, eine Tagesfahrt nach Meißen durchzuführen. Ihre Bewerbungsunterlagen bitten wir bis zum 3. Juni 2012 an den: Verwaltungsverband Wiedemar Hauptstraße 29 04509 Neukyhna zu richten. Zschepplin, den 11.05.2012 Termin: Samstag, 15. September 2012 Abfahrt: 7.00 Uhr Bushaltestelle Rödgen 7.10 Uhr Bushaltestelle Krippehna 7.15 Uhr Bushaltestelle Göritz 7.20 Uhr Bushaltestelle Lindenhayn 7.25 Uhr Bushaltestelle Gollmenz Ab 9.30 Uhr werden wir in der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH an einer Veranstaltung „Tee, Kaffee und Schokolade - die drei heißen Lustgetränke“ teilnehmen. 10.30 Uhr haben wir eine Sonderführung durch die PorzellanManufaktur organisiert und um 12.20 - 12.40 Uhr findet ein kleines Orgelanspiel in der Porzellan-Manufaktur statt (Orgelpfeifen aus Meissener Porzellan). Anschließend können wir im Waldschlösschen unser Mittag einnehmen bis ca. 13.30 Uhr. Aus Kostengründen können eingereichte Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Briefumschlag beigelegt wurde. Andernfalls werden die Unterlagen aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet. Aufwendungen in Verbindung mit der ausgeschriebenen Stelle (Bewerbungs- und Reisekosten etc.) können nicht erstattet werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Bonert: Tel. 03 42 02/3 75 14/Fax: 03 42 02/6 39 04 E-Mail: [email protected] 39 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Aufruf zum Ideenwettbewerb ■ Schulzweckverband „Mulde Ost“ Beschluss-Nr.: 116/60/2012 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Neukyhna, Wiedemar und Zwochau, Haushaltssatzung Schulzweckverband „Mulde Ost“ für das Haushaltsjahr 2012 die Gemeinden beabsichtigen zum Jahresende eine Einheitsgemeinde zu bilden und verhandeln derzeit über den hierzu erforderlichen öffentlich-rechtlichen Vertrag. Wir möchten Sie gern in diesen Prozess einbeziehen und rufen zum Ideenwettbewerb bezüglich des neuen Gemeindenamens auf. Auf Grund des § 8 Abs. (1) Satz 4 und 5 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Mulde Ost in der Sitzung am 24.02.2012 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen: Der Name der Einheitsgemeinde soll: - möglichst kurz und treffend sein, - eine geographische und historische Verbindung zu der Region haben, - höchstens 16 Druckzeichen enthalten, - kein Doppelname sein. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 352.400 EUR in der Ausgabe 352.400 EUR im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 1.200 EUR in der Ausgabe 1.200 EUR festgesetzt. Gesamthaushalt in den Einnahmen auf 353.600 EUR in den Ausgaben 353.600 EUR Wir bitten Sie Ihre Vorschläge bis zum 31. Mai 2012 beim Verwaltungsverband Wiedemar einzureichen per: Post: Hauptstraße 29, in 04509 Neukyhna OT Kyhna, Mail: [email protected] oder Fax: 03 42 02/63 9- 04. Eine Jury, bestehend aus Vertretern aller drei Gemeinden wird nach Einsendeschluss alle eingegangenen Vorschläge sichten und die besten veröffentlichen. Wir freuen uns auf Ihre interessanten Ideen und danken Ihnen für Ihre Mitwirkung. Ihre Verbandsvorsitzende Ines Möller §1 §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2012 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 0 EUR festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf 0 EUR festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 45.000 EUR festgesetzt. §5 Der Abwasserzweckverband Delitzsch teilt mit Am 18.05.2012 bleibt die Geschäftsstelle des AZV Delitzsch, Beerendorfer Str. 1 und Bitterfelder Straße 199 in Delitzsch geschlossen. Bei Havarien sind wir unter der Telefonnummer 03 42 02/3 47 9-22 zu erreichen. Lösch Verbandsvorsitzende AZV Delitzsch Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbegebiet Delitzsch Südwest Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbegebiet Delitzsch Südwest hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 02.05.2012 folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.: 03/2012 Verkauf von Flächen an die Firma Enerparc Real Estate GmbH, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg Beschluss-Nr. 04/2012 Beauftragung der Firma Delitzscher Landhandels- und Dienste GmbH zur Baufeldfreimachung und Stubbenrodung am Kleinbahndamm, zugleich Beschluss über die überplanmäßige Ausgabe Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbegebiet Delitzsch Südwest können im Verwaltungsverband Wiedemar, OT Kyhna, Hauptstraße 29, 04509 Neukyhna, während der Dienststunden eingesehen werden. gez. Dr. Wilde Verbandsvorsitzender Verwaltungskostenumlage für die Grundschule Laußig Verwaltungskostenumlage für die Grundschule Doberschütz Verwaltungskostenumlage für die Grundschule Authausen 75.600 EUR Kapitalumlage für die Grundschule Laußig Kapitalumlage für die Grundschule Doberschütz Kapitalumlage für die Grundschule Authausen Laußig, den 24.02.2012 Schneider Verbandsvorsitzender 93.700 EUR 146.800 EUR 0 EUR 0 EUR 1.200 EUR Siegel Mit Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen vom 04.04.2012 wird die Haushaltssatzung des Schulzweckverbandes „Mulde Ost“ für das Haushaltsjahr 2012 bestätigt. Haushaltsplan/Haushaltssatzung liegen mit allen Anlagen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 14.05.2012 bis 24.05.2012 zu den Dienstzeiten in der Gemeinde Laußig (Kämmerei) aus. ■ 40 ■ Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Kultur und Schulen Volkshochschule Nordsachsen Melden Sie sich unter www.vhs-nordsachsen.de an oder senden Sie uns eine ausgefüllte Anmeldung per Post oder per Fax 034202/300935 DELITZSCH 14.05. 1Q30124 14.05. 1Q11003 Tel.: 034202/861820 Yoga für Anfänger und mit geringen Vorkenntnissen Dia-Vortrag: Südamerika – Teil I Die Länder Südamerikas faszinieren durch Ihre außergewöhnliche natürliche Vielfalt der Landschaften: schneebedeckte Gipfel der Anden, Gletscher Patagoniens, Wasserfälle von Iguacu, AtacamaWüste und traumhafte Städte - wie Buenos Aires oder Santiago de Chile. 14.05. 23.05. 1Q10505 1Q30441 Vortrag: Richtig erben & vererben Vortrag: Schüssler-Salze Die "12 Salze des Lebens" stehen im Mittelpunkt des Vortrages über die nach Dr. Schüßler benannten 12 Basis-Salze und die 13 Ergänzungs-Salze. Dazu werden die Heileigenschaften dargestellt und viele praktische Anwendungsbeispiele gegeben 24.05. 1Q20302 24.05. 24.05. 26.05. 1Q50124 1Q20502 1Q50144 30.05. 31.05. 06.06. 1Q50124 1Q20610 1Q10508 Vortrag: Kleine Baustilkunde - Renaissance in Italien Tastschreiben am PC - Aufbaukurs Atelier im Freien Elektronisches Beobachtungstagebuch Erstellen einer eigenen Homepage Einfach Schmuck selbst gestalten Privater Immobilienverkauf - die 7 größten Fehler Um dies auch ohne Makler sicher bewerkstelligen zu können, erhalten Sie an diesem Abend Hinweise und Anregungen um die 7 größten Fehler eines privaten Immobilienverkaufes vermeiden zu können. Sue erhalten Tipps und Hinweise, damit Sie letztendlich nicht nur Ihre Immobilie verkauft haben, sondern auch den Verkaufspreis pünktlich und vollständig auf Ihrem Konto haben. 09.06. 1Q30706 Kräuterwanderung für Anfänger in der Loberaue Sie lernen einige Heil- und Wildpflanzen kennen. Sie erfahren etwas über ihren gesundheitlichen Nutzen und ihre Anwendungen. Zusätzlich erhalten Sie Vorschläge zur Zubereitung und Verarbeitung. 11.06. 1Q10706 Small talk - Kleines Gespräch mit großer Wirkung Wir üben Gesprächssituationen bei ersten persönlichen Kontakten, also in der ständig ablaufenden alltäglichen Kommunikation. Erster Eindruck - letzter Eindruck? Wie kann ich in den ersten Augenblicken bei meinem Gegenüber ein positives Vorurteil hervorrufen? Sprachkurse in den Sommerferien: 20.08. 20.08. 20.08. 20.08. 20.08. 1Q40668 1Q40670 1Q42210 1Q40905 1Q40808 Englisch für die Reise Englisch für Wiedereinsteiger Spanisch für die Reise Italienisch für die Reise Französisch für die Reise SCHKEUDITZ 21.05. 24.05. 3Q10509 3Q20503 04.06. 11.06. 3Q10507 3Q20605 26.06. 3Q30403 30.06. 3Q10603 10.07. 3Q30709 14.07. 3Q10705 19.07. 3Q10702 Tel.: 034204/990637 Erben und vererben Vortrag Atelier im Freien (6 Veranstaltungen) Mietrecht Vortrag Duftherzen aus Stoff (Einzelveranstaltung) Natürlich gesünder leben mit Schüßler-Salzen Vortrag Wirkung von Musik und Farben Workshop am Samstag Brotbacken mit Sauerteig Vortrag mit Verkostung Aber hallo! Regeln fürs Benehmen am Tisch Tischknigge für Kinder Ton und Takt bei Tisch – Tischknigge für Erwachsene EILENBURG 16.05. 2Q10701 21.05. 2Q50105 24.05. 2Q20002 25.05. 2Q11002 11.06. 2Q40607 12.06. 2Q10508 20.08. 2Q40610 Tel.: 03423/604187 Der Körper lügt nicht! Analyse der Körpersprache (18:00 Uhr, 3 Termine) Grundkurs Digitale Bildbearbeitung (09:15 Uhr, Mo. u. Do., 6 Termine) Fotoübungskurs (8 Termine, 18:45 Uhr, 1x pro Monat) Südamerika (Peru und Bolivien) - Videovortrag mit Dr. Peter Paschke (18:00 Uhr, 1 Termin) Englisch für den Urlaub – Intensivkurs (17:00 Uhr, Mo. u. Mi., 6 Termine) Chancen und Risiken beim privaten Immobilienverkauf (18:00 Uhr, 1 Termin) Englisch Kompakt – Auffrischung iin den Ferien (Mo.-Fr., 5 Termine) Sie wollten schon immer mal wieder Englisch lernen, haben aber nie die Zeit dazu gefunden? Wir bieten Ihnen in den Schulferien die Möglichkeit, innerhalb einer Woche früher erworbenes Wissen wieder aufzufrischen. Der Kurs ist auch für Schüler geeignet. BAD DÜBEN 16.05. 5Q21403 31.05. 04.06. 13.06. 18.06. 5Q20801 5Q20002 5Q30407 5Q30401 5Q50106 Bei Bedarf TAUCHA Tel.: 034243/690037 Nadel Faden Fingerhut Kinderkurs Gitarre spielen ohne Noten Fotokurs Naturheilkundliche Behandlung Tanz und Entspannung Präsentation mit Power Point Tel.: 034298/29275 Gesunde Ernährung - ein Informationsproblem? Einzelveranstaltung 15.05. 4Q10505 Meine Rechte als Bauherr 31.05. 4Q50114 Richtige Datenspeicherung auf dem PC Einzelveranstaltung 07.06. 4Q50118 Internetsicherheit Einzelveranstaltung Juni 4Q10702 Ton und Takt bei Tisch - Tischknigge für Erwachsene Diese Einzelveranstaltung findet im „Ratskeller“ in Taucha statt. Zudem haben wir zahlreiche Sprachkurse für Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch verschiedener Niveaustufen im Angebot, in die ein Einstieg jederzeit möglich ist. Sprechen Sie uns bei Bedarf an, damit wir Ihnen einen geeigneten Kurs empfehlen können. ERZIEHER, TAGESMÜTTER Tel.: 034204/990637 UND LEHRER 23.06. 1Q10620 FREUNDE - Ein Präventivangebot für Kindertageseinrichtungen zur Förderung von Lebenskompetenzen (Sa. + So. in Delitzsch) 14.05. 4Q30702 30.06. 3Q10603 08.09. 1Q10625 Wirkung von Musik und Farben (1 Veranstaltung in Schkeuditz) Heilpädagogische Zusatzqualifikation HPZ-2003 (in Delitzsch) 41 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Berufliches Schulzentrum Torgau Die Nachfrage nach gut ausgebildeten jungen Fachkräften ist im Moment groß. Nicht selten findet man Annoncen ortsansässiger Unternehmen, die auf der Suche nach geschultem Pflegepersonal, Mitarbeitern im Gastgewerbe oder Facharbeitern in der Planung und Montage technischer Systeme sind. Das Berufliche Schulzentrum Torgau bildet seit Jahren Azubis in diesen Richtungen in der Theorie erfolgreich aus und stellt so einen zuverlässigen Partner für zahlreiche Unternehmen unserer Region dar. Grundlegend sind im BSZ Torgau vier tragende Säulen integriert: Berufsschule Berufliches Gymnasium Berufsfachschule Berufsgrundbildungsjahr und Berufsvorbereitungsjahr Die Berufsschule umfasst die Bereiche Glastechnik, Metalltechnik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Gastronomie. Die Berufsschüler absolvieren eine duale Ausbildung, d. h. der praktische Teil findet im Betrieb/Unternehmen statt, bei dem sich der Auszubildende erfolgreich um eine Stelle beworben hat und die theoretische Ausbildung erfolgt in der Berufsschule. Wer sich für Glastechnik interessiert, hat die Möglichkeit entweder Flachglasmechaniker zu werden, der sich mit dem Rüsten/Umrüsten von Maschinen und Anlagen beschäftigt oder er entscheidet sich für den Verfahrensmechaniker Glas, dessen Betätigungsfeld die Herstellung und Verarbeitung von Glas ist. Handwerklich Interessierte können auch Metallbauer werden. Das Ausbildungsprogramm orientiert sich v. a. an der Planung, Herstellung und Montage von Systemen des Stahlbaus. Diejenigen, die den Umgang mit Kunden im Bereich der Wirtschaft und Verwaltung suchen, können z. B. Kaufmann im Einzelhandel, Verkäufer oder Bürokaufmann werden. Während der Kaufmann im Einzelhandel hauptsächlich im Einkaufs- und Lagerwesen, in der Sortimentsgestaltung tätig sind, besteht das Aufgabenfeld der Verkäufer in erster Linie im Warenverkauf, der Bestands- und Qualitätsprüfung sowie der Warenbestellung. Bürokaufleute hingegen erledigen kaufmännisch- verwaltende Tätigkeiten wie Buchhaltung, Schriftverkehr und Abrechnung. Auf langjährige Tradition kann das BSZ Torgau im Bereich der Gastronomieausbildung zurückblicken. Dabei stellt die Ausbildung zum Koch den zentralen Beruf des Gastgewerbes dar. Dieser Beruf kann sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene ausgeübt werden und bietet Karrieremöglichkeiten wie Partykoch oder Küchenchef. Ein weiterer Beruf in der Gastronomie ist der Restaurantfachmann, dessen Aufgaben u. a. in der Dekoration von Räumen und Tafeln, der Serviertätigkeit und dem Gestalten von Festlichkeiten bestehen. Schüler, die einen sehr guten oder guten Realschulabschluss erreicht haben und später noch an einer Hochschule, Universität oder Fachhochschule studieren wollen, können am Beruflichen Gymnasium ihr Abitur in drei Jahren erwerben. Das BSZ Torgau bietet hierfür die Richtungen Wirtschaftswissenschaft oder Technikwissenschaft an. Mit dem auf diese Weise erworbenen Abitur kann man jede beliebige Studienrichtung einschlagen und sowohl bundesweit als auch europaweit studieren. Schüler mit Realschul- oder Hauptschulabschluss, die keinen Ausbildungsplatz haben, können eine Richtung in der Be- ■ rufsfachschule wählen und in einem bzw. zwei Jahren einen Abschluss erwerben. So erlangt der Sozialassistent in zwei Jahren Basiskompetenzen, um in pflegerischen und sozialpädagogischen Arbeitsfeldern unterstützend zu wirken. Praktika in verschiedenen Einrichtungen gehören zur Ausbildung. Neu ab dem Schuljahr 2012/13 ist der Krankenpflegehelfer, der in berufsbezogenen und praktischen Lernfeldern Kompetenzen zur Pflege von kranken und älteren Menschen in zwei Jahren erreichen. Hat ein Schüler mindestens den Hauptschulabschluss geschafft, jedoch keinen Ausbildungsplatz gefunden, so kann er ein Berufsgrundbildungsjahr in den Richtungen Ernährung, Gästebetreuung und Hauswirtschaftliche Dienstleistung oder Metalltechnik bzw. Elektrotechnik absolvieren mit dem Ziel, anschließend in dieser Richtung einen berufsqualifizierenden Bildungsgang einzuschlagen. Schüler ohne Hauptschulabschluss und Berufsausbildungsverhältnis können ein Jahr das Berufsvorbereitungsjahr besuchen und dort in zwei Berufsfeldern fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse erwerben. Unter www.bsztorgau.de sind weitere Informationen zum Schulleben und zur Ausbildung zu finden. Sozialverband VdK Ortsverband Delitzsch Frühlingskonzert Frühlingskonzert mit Liedern, die vom Herzen kommen! Dazu hatte der VdK Ortsverband seine Mitglieder in das Hotel „Zum Weißen Roß„ Delitzsch eingeladen. So war es dann auch, als unter der bewährten Leitung des Chorleiters Herrn Dieter Graupner der Männergesangsverein 1860 Löbnitz e. V. ein Konzert darbot. Der Saal war gut besetzt. So fanden sich nicht nur zahlreiche Mitglieder unseres Verbandes im Saal ein, sondern auch als Gäste Mitglieder des Rolli-Clubs aus Delitzsch. Der Rolli-Club hat nach kurzem Gespräch die Teilnahme sofort dankend angenommen, und dies wird nicht das letzte Mal gewesen sein. Bevor das eigentliche Programm begann, begrüßte unser Vorsitzender des VdK Ortsverbandes Delitzsch Herr Manfred Werner alle Anwesenden, sprach sich positiv über die hohe Beteiligung aus und wünschte für den Verlauf ein gutes Gelingen bei ein paar frohen Stunden mit musikalischen Klängen. 15.30 Uhr begann der musikalische Reigen. Begleitet wurde der Chor von dem Pianisten Herrn Siegfried Hildner und durch das Programm führte mit überleitenden Worten Herr Peter Banderlow. Ein großes Dankeschön an die Organisatoren und an alle Beteiligten, besonders dem Chor und nicht zuletzt auch dem Team des Hotels. Ingeburg Antosch Einladung Für unsere nächste Mitgliederveranstaltung des Sozialverbandes VdK Ortsverband Delitzsch laden wir unsere Mitglieder und Ihren Partner zu einem Zoo-Besuch in den Tierpark Delitzsch recht herzlich ein. Wir treffen uns am Donnerstag, dem 24. Mai 2012 um 14.00 Uhr an Eingang des Tierparks. ■ 42 Nach einem geführten Rundgang mit der Leiterin des Tierparks Frau Dr. Ernst wird in einem gemütlichen Beisammensein Kaffee und ein Imbiß gereicht. Bringen Sie nicht nur gute Laune mit, sondern auch entsprechende Kleidung und den Schwerbehinderten - Ausweis. Bitte beachten Sie den veränderten Termin. Nicht wie angekündigt der 19.05.12, sondern wie oben genannt der Donnerstag, den 25.05.2012 Der Vorstand Ein Prinz fürs schönste Obstreich Streuobstwiesenwettbewerb 2012 in Nordsachsen Gesucht wird die schönste Streuobstwiese im Landkreis Nordsachsen. Bewerbungen sind bis zum 01.06.2012 bei den Landschaftspflegeverbänden in Eilenburg und Elsnig schriftlich einzureichen. Wer die schönste Wiese besitzt, darf sich auf die „Hoheiten“ der Obstsorten, wie zum Beispiel ‘Prinz Albrecht‘, ‘Kaiser Wilhelm‘ und ‘Gräfin von Paris‘ freuen. Eine Jury wird Ihre Streuobstwiese vor Ort besichtigen und nach folgenden Kriterien bewerten: · Anzahl alter und neuer Obstbäume · Bewirtschaftungsweise · Artenreichtum · Verwertung des Obstes Die Prämierung wird am 11. August 2012 stattfinden und soll die Arbeit der Streuobstwiesenbesitzer anerkennen. Schriftliche Bewerbungen mit Name, Anschrift, Telefonnummer, der Lage und Größe der Streuobstwiese richten Sie bitte an: Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen e. V. Dr.-Belian-Str. 4, 04838 Eilenburg Tel.: 0 34 23/70 97 39 24 Landschaftspflegeverband Torgau-Oschatz e. V. Dorfallee 8, 04880 Elsnig Tel.: 03 42 23/61 90 40 www.Streuobstin-Sachsen.de Jehovas Zeugen Bad Düben Königreichssaal Petersroda, Hauptstraße 10 a Freitag, den 11.05.2012 19.00 Uhr Begeisterndes aus der Apostelgeschichte: Paulus kam wie versprochen nach Ephesus zurück, obwohl er dabei 1600 km Fußmarsch bewältigte. Was wissen wir über diese Stadt? Zudem hielt Paulus täglich von 11 bis 16.00 Uhr Lehrgespräche im Hörsaal einer Schule und predigte außerdem von Haus zu Haus. Was probiere ich alles aus, um mit anderen über Jehova zu sprechen? Außerdem: Können Menschen durch ihre Handlungen wirklich Gottes Gefühle beeinflussen? Sonntag, den 13.05.2012 16.30 Uhr Biblische Besprechung: Wir leben in einer besonderen Zeit. Wieso und wie können wir unser Dringlichkeitsbewusstsein bewahren? Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Freitag, den 18.05.2012 19.00 Uhr Begeisterndes aus der Apostelgeschichte - Da Christen keinen Bilderkult betrieben, kam es zu einem Aufstand der Silberschmiede in Ephesus. Religiöser Fanatismus trieb Blüten und ließ Menschen ihren Verstand ausschalten. Wie wurde die Situation damals gelöst? Außerdem: Wie können Menschen heute mit Hilfe Jesu Worten aus Johannes 13 : 35 erkennen, wer dessen Jünger sind? Einige Beispiele aus Berichten im Bürgerkrieg Ruandas! Sonntag, den 20.05.2012 16.30 Uhr Biblische Besprechung: 1. Petrus 1 : 3 und Titus 1 : 2 sprechen von einer „lebendigen Hoffnung“ und „ewigem Leben“. Was ist damit gemeint? Worauf können sich echte Christen freuen? Mittwoch, den 30.05.2012 19.00 Uhr Biblische Besprechung: Jesus sagte warnend: „Denkt an Lots Frau“ Worum ging es ihm dabei? Ob das eine oder andere davon auch auf uns zutrifft? Vortrag unseres Zonenaufsehers Bruder Warren Shewfelt Freitag, den 18.05.2012 19.00 Uhr Begeisterndes aus der Apostelgeschichte - Paulus setzt seine Reise nach Mazedonien fort. Der Bericht spiegelt schön wieder, wie viel Paulus seine Brüder bedeuteten. Statt wie die Pharisäer, die andere nur verachteten, sah Paulus sie als seine Mitarbeiter an und behandelte sie motivierend. Eintritt frei keine Kollekte Kirchenausstellung in Zwochau am 12. und 13. Mai 2012 Nach dem Theaterprojekt zur Dorfgeschichte im letzten Jahr laden wir zu einer großen Kirchenausstellung mit einem umfangreichen Begleitprogramm ein. Die zwei Tage beginnen jeweils mit einer Andacht um 9 Uhr. Danach wird es stündlich Führungen, Informationen und Musik geben. Der Samstagabend wird mit einem Grillfest im Pfarrgarten beschlossen. Das Event endet am Sonntag, 18 Uhr mit einem Abschlusskonzert. Das detaillierte Ablaufprogramm entnehmen Sie bitte den Flyern und Aushängen. Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung gem. § 17 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs -und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO) In der Gemeinde Delitzsch, Gemarkung Delitzsch Flur 5, Flurstücke: 60/16, 60/18, 60/23, 60/29, 60/30, 1596/61 wurden Flurstücksgrenzen durch Katastervermessung bestimmt. (Katastervermessung zum Zweck der Bildung von Flurstücken). Allen betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gegeben. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes vom 6. Juli 2011. Die Ergebnisse der Grenzbestimmung liegen ab dem 14.05.2012 bis einschließlich 13.06.2012 in meinen Geschäftsräumen Eilenburger Straße 65 in 04509 Delitzsch zu folgenden Zeiten zur Einsichtnahme bereit: 43 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung. Gemäß § 17 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem 21.06.2012 als bekannt gegeben. Rechtsgrundlagen: 1. Sächsisches Vermessungs - und Katastergesetz (SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), rechtsbereinigt mit Stand vom 5.Juni 2010 durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19.Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134,140) 2. Verordnung des Sächsischen Staatsministerium des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs - und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs - und Katastergesetz - SächsVermKatGDVO ) vom 6. Juli 2011 3. Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens - und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) vom 19.05.2010 (SächsGVBl.S.142) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die offen gelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Frank Knobbe, Eilenburger Str. 65, 04509 Delitzsch, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden gewahrt. Delitzsch, 11.05.2012 gez. Dipl.-Ing. (FH) Frank Knobbe Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Eilenburger Straße 65 04509 Delitzsch Tel.: 03 42 02/3 46 26 Fax: 03 42 02/3 46 27 Chance auf Gründungszuschuss erfordert gründliche Vorbereitung Existenzgründer-Seminar/Intensivkurs der erste Schritt in die Selbständigkeit, in Delitzsch, Leipziger Str. 28 Termin: 11.06. - 13.06.2012/3 Tage In der Zeit von 16.00 bis 22.00 Uhr Themen: • Konzeptionelle Grundlagen (von Geschäftsidee bis Konzept) • Rechtliche Rahmenbedingungen, Fördermöglichkeiten, Marketing • buchhalterische und steuerliche Grundlagen Zur Teilnahmen berechtigt ist jeder, der sich mit dem Gedanken zur Selbständigkeit trägt bzw. sich vor kurzem gegründet hat. GPV management berät und schult in Delitzsch seit mehr als 15 Jahren Existenzgründer und steht Ihnen auch beim Schritt in die Selbstständigkeit gern zur Seite. Das Seminar ist autorisiert durch das BMWi und die EU. Es wird durch die Jobcenter/ARGE, der Agentur für Arbeit bzw. die SAB als Qualifikationsnachweis anerkannt. Die Teilnehmergebühr beträgt inclusive Zertifikat und Teilnehmerunterlagen 30 EUR Anmeldung erbeten bei: GPV management, 04849 Bad Düben, Durchwehnaer Str.12a Tel.: 03 42 43/2 53 33, Fax 03 42 43/2 93 66 ■ Heide-Ranger Hallo, liebe Kinder! Auch im Sommer haben wir uns etwas Tolles einfallen lassen. Entdecke deine Umwelt mit allen Sinnen. Am unten genannten Termin führen wir wieder unser Ferienlager im Schullandheim Olganitz durch. Unsere Ranger sind ständig in der Natur unterwegs und werden sich um das Leben der Tiere und Pflanzen kümmern und diese vor Wilderern schützen und verteidigen. Also Abenteuer pur. Termin: 4. August 2012 - 10. August 2012 Kosten: 150,00 EUR für Übernachtung und Vollverpflegung Wichtig! Bitte festes Schuhwerk (Gummistiefel), „Räubersachen“ und wenn vorhanden ein Fernglas mitbringen! Anmeldungen wie immer unter: 03 43 63/5 14 45 Wir würden uns freuen euch bei uns begrüßen zu können. Das Team vom Schullandheim in Olganitz Das Polizeirevier Eilenburg präsentiert sich in Taucha Am 25. Mai 2012 führt das Polizeirevier Eilenburg seinen „Tag der Prävention“ in der Stadt Taucha durch. Das Polizeirevier Eilenburg wird unterstützt von der Stadt Taucha, der Bereitschaftspolizei Leipzig, dem Landeskriminalamt, der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste, der Polizeidirektion Westsachsen, dem ADAC, der DEKRA Leipzig, der Verkehrswacht Torgau, der Agentur „Schutzengel“, der FFW Taucha und dem Kreissportbund Nordsachsen. Das ausgefüllte Tagesprogramm wird in der Mehrzweckhalle mit dem dazugehörigen Außengelände, dem „Geschwister Scholl Gymnasium“, der „Grundschule am Park“ und auf der Festwiese dargeboten. Als ganz besonderes Highlight für Kinder hat sich POLDI, das Maskottchen der sächsischen Polizei, zur Eröffnung des „Tag der Prävention“ in der Mehrzweckhalle Taucha angekündigt, um sich den Vorschulkindern vorzustellen. Hier weitere Beispiele für konkrete Angebote: 1) Vormittags können die Vorschulkinder und Grundschüler im Bereich der Mehrzweckhalle und dem dazugehörigen Außengelände an polizeilichen Lern-, Bastel- und Malspielen teilnehmen und die Einsatztechnik und Einsatzausrüstung der Polizei begutachten. 2) Natürlich darf dabei auch die Spurensicherung nicht fehlen. Die Kriminaltechniker zeigen, was es für Spuren gibt, wie man diese entdeckt und polizeilich sichert. 3) Der Kampfmittelbeseitigungsdienst wird über Gefahren hinsichtlich der Feststellung von Fundmunition aufklären. 4) Weitere Höhepunkte werden zweifellos die Programme des Polizeiorchesters zum einen für Schüler der Klassen 1 und 2 am Vormittag und zum anderen für Senioren am Nachmittag in der Mehrzweckhalle sein. 5) Auch das Thema Verkehrssicherheit, insbesondere für die Risikogruppen der jungen und alten Kraftfahrzeugführer wird in Zusammenarbeit mit externen Partnern behandelt. Hier können ein Fahrsimulator und Rauschbrillen zur Verdeutlichung bestimmter Gefahren ausprobiert werden. 6) Außerdem führt die Agentur “Schutzengel“ in der „Grundschule am Park“ einen Selbstbehauptungskurs für Jungen und Mädchen der 1. und 2. Klassen durch, um zu zeigen, wie sie sich zur Wehr setzen könnten. 7) Ein Fahrradparcour wird für Schüler der Klassen 3 und 4 angeboten, um den Fahrrad-Champion zu ermitteln. 8) Auf der Festwiese wird als ein weiteres Highlight wahrscheinlich der Polizeihubschrauber landen und zur Besichtigung, neben weiterer Polizeitechnik, zur Verfügung stehen. ■ 44 9) Wer wissen möchte, was für Maßnahmen zur Sicherung seiner Wohnung oder seines Hauses notwendig sind, der kann sich auch auf der Festwiese beim Info-Mobil vom Landeskriminalamt die notwendigen Informationen holen und sich ausführlich beraten lassen. 10) Im „Geschwister-Scholl-Gymnasium“ führt der Fachdienst Prävention eine Veranstaltung zu „Gefahren und Risiken im Umgang mit neuen Medien“ und eine Fachveranstaltung für Pädagogen zum Thema: “Gewalt und Extremismus“ durch. Für all diejenigen, denen das alles nicht reichen sollte, sind natürlich zahlreiche Polizisten vor Ort und stehen Rede und Antwort. Jeder ist eingeladen, hinter die Kulissen der polizeilichen Arbeit zu schauen. gez. Peer Oehler Leiter Polizeirevier Festveranstaltung anlässlich des Jubiläums 200 Jahre Bockwindmühle Kühnitzsch und bundesweite zentrale Eröffnungsveranstaltung des 19. Deutschen Mühlentages Programm: Pfingstsamstag, 26.05.2012 ab 19.00 Uhr Mühlenball mit den Vereinen der Gemeinde Lossatal Pfingstsonntag, 27.05.2012 ab 16.00 Uhr Country- u. LineDancefest unter der Leitung der BuKiLiners und Lossataler LineDancer Pfingstmontag, 28.05.2012 - 19. Deutscher Mühlentag 10.00 Uhr Gottesdienst 10.00 Uhr Eröffnung Bauernmarkt ab 10.00 Uhr alle 15 Minuten Mühlenführung und Kinderprogramm „Vom Korn zum Brot“ 11.00 - 12.00 Uhr Frühschoppen mit den Hohburger Musikanten 11.30 Uhr Bekanntgabe des Kompetenzprojektes der AIK Dresden 11.00 Uhr „Brote schieben“ in der ortsansässigen Bäckerei „Anno dazumal“ mit Bäckermeister Ricardo Fischer und Bäckermeister i. R. Reinhold Krause am altdeutschen Backofen 12.00 - 13.00 Uhr Auftakt zum Deutschen Mühlentag Begrüßung durch den Heimat- und Schulverein Kühnitzsch/Körlitz e. V. Kerstin Kaltofen und dem Bürgermeister der Gemeinde, Grußworte der Gäste, Eröffnung des Deutschen Mühlentages 2012 durch den Präsidenten der DGM Erhard Jahn 13.00 - 13.30 Uhr musikalische Unterhaltung mit den Wurzener Stadtmusikanten 13.30 Uhr Darbietung der Dreschflegelgruppe aus Klöditz 14.00 - 15.00 Uhr Theaterstück „Glücksmühle“ unter der Leitung des Theaterverein Mark Schönstädt 15.00 - 15.30 Uhr Programm der Kindertagesstätte „Villa Regenbogen“ Falkenhain 15.30 - 16.00 Uhr musikalische Unterhaltung mit den Wurzener Stadtmusikanten ab 16.00 Uhr LANZ-Parade rund um das Festgelände, Anlassen des Hatzmotors1 18.00 Uhr Ende der Veranstaltung Zahlreiche Vorführungen, Ausstellungen und Informationsstände rund um die 200-jährige Bockwindmühle (Historie, Denkmalschutz, Naturschutz, Tourismus, Energie, Dorf und Landwirtschaft) - Filzen, Handarbeiten aus Wolle Kaffee und Kuchen, Grill- und Getränkestände Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Extras für Kinder: - Projekt „Vom Korn zum Mehl“ gefördert durch enviaM > Darstellung des Mehlmahlens von Getreide, Verarbeitung zu Teig, Backen der Waffeln - Hüpfburg wie aus Großmutters Zeiten: aus Strohballen - Kinderanimation: Mehlsäckchen werfen - Kinderschminken - Basteln und Malen - Kremser + Ponykutsche - Streichelzoo „Jana Schmidt“ - Hüpfburg Im Ort: ab 12.30 Uhr Möglichkeit zum Besuch der Barockkirche ab 12.30 Uhr Heimatstube „Alte Brennerei“ geöffnet ab 11.00 Uhr Tag der offenen Tür in der ortsansässigen Bäckerei „Anno dazumal“ - Brote schieben am altdeutschen Backofen Änderungen vorbehalten! 1 = abhängig von der Mühlenstellung/Windrichtung neu erschienen: Handbuch Energie/Bau 2012 18. Auflage Das neue Handbuch bietet wieder u. a. Informationen zum energiesparenden Bauen und Sanieren (z. B. Passivhaus, KfW-Effizienzhaus ...) zu aktuellen Gesetzen (z. B. EnEV 2009/2012, EEG, EEWärmeG ...) sowie aktuelle Übersichten zu sehr günstigen Förderprogrammen (z. B. KfW/SAB) für die Realisierung von energiesparenden Maßnahmen für Altbau, Neubau und erneuerbare Energien. Auch zur geförderten Energieberatung vor Ort (oftmals Grundlage für verschiedene Förderungen) wird informiert. Das Handbuch (Schutzgebühr 5,- EUR zzgl. Versand) und Infos zu o. g. Förderprogrammen können angefordert werden bei IBEU Dresden e. V.; Tel.: 03 51/4 22 09 65, Fax: 03 51/ 4 22 09 64 (Online-Bestellung: www.sinu.de) Sonntag, 20. Mai 2012, Internationaler Museumstag im Landschaftsmuseum der Dübener Heide Burg Düben Am Sonntag, dem 20. Mai 2012 beteiligt sich das Landschaftsmuseum der Dübener Heide Burg Düben mit folgendem Programm am Internationalen Museumstag. Dieser steht in diesem Jahr unter dem Motto „Welt im Wandel - Museen im Wandel“. Das Landschaftsmuseum kann an diesem Tag von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr bei freiem Eintritt besucht werden. 11:00 Uhr | Führung 14:30 Uhr | Führung mit Beteiligung der Kinder des Kurses Stadtgeschichte 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr | Büchermarkt in den Räumen des Landschaftsmuseums 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr | Zeichen- und Malwettbewerb für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zum Thema: ~ZEIT~RÄUME~LEBEN~ Im Burgwächterhäuschen gibt es das passende Material und es darf kreativ gewerkelt werden. Alle Arbeiten werden anlässlich der Jubiläumsausstellung 2013 „60 Jahre Landschaftsmuseum“ im Haus präsentiert und prämiert. Das Publikum ist die Jury. 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr | Die Schiffmühle im Burggarten kann besichtigt werden. 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr | Das Pegelhaus (Hydrologisches Kleinmuseum) ist geöffnet. Mit freundlicher Unterstützung des Heimatvereins Bad Düben e. V. Für das leibliche Wohl wird gesorgt. Landschaftsmuseum der Dübener Heide Burg Düben, Neuhofstraße 3, 04849 Bad Düben Tel.: 03 42 43/2 36 91 [email protected] www.museumburgdueben.de Anmeldungen zum Büchermarkt werden gern noch angenommen. Die Standgebühr beträgt 5,00 EUR. 45 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 n Spenden Sie Blumen gegen das Vergessen! Blumen sind Erinnerungen an geliebte Menschen. Adler-Drogerie K. Bautzmann OHG, Eilenburger Str. 5, 04425 Taucha, Tel. 034298 / 68547 sweite Elt ern nde ra gung Au gu bef Einzelnachhilfe zu Hause RA TEST bu INF Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Spendenkonto: 3 222 999 • Commerzbank Kassel: BLZ 520 400 21 Gesamtnote GUT (1,8) I 2007 nstitut st www.Blumenspenden.de www.Blumenspenden.de qualifizierte Nachhilfelehrer für alle Fächer und Klassen Schöner Wohnen Schöner Ausblick 03 42 98 / 6 88 68, 03 42 02 / 97 99 77 w w w. a b a c u s - n a c h h i l f e . d e Neubezug ab 1. Juli 2012 In der Straße der Jugend 50/51 in Eilenburg entsteht eine barrierefreie Wohnanlage mit behindertengerechten Einzelwohnungen bis 50 qm und sanierte Wohnungen bis 84 qm sowie Senioren-WG mit 24 h Betreuung Wir bieten Ihnen häusliche Krankenpflege mit kompetenter Betreuung im Haus an. Interessenten erreichen uns über Tel. 0 34 23/75 48 33 oder 01 63/7 23 00 71 ZEIT SPAREN – private Kleinanzeigen ONLINE BUCHEN: www.wittich.de SERVICEKRAFT für Gastronomie gesucht! z. B. Studentin - angenehmes Äußeres - Umgang mit Menschen - flexible Arbeitszeiteinteilung - Entlohnung nach Vereinbarung Ihre Kurzbewerbung an Torsten Prechel, Puschkinstraße 66 04838 Eilenburg oder Tel. 01 57 71 35 00 00 Tag der offenen Tür am 19.05.2012 und am 09.06.2012 von 10 bis 14 Uhr Besuchen Sie uns im Internet – www.wittich.de BrandenBurg Feiert – Feiern Sie mit! lübbenau/Spreewald lädt Sie herzlich ein, Brandenburg mit allen Sinnen zu entdecken. am 01. und 02. September 2012 auf dem 13. BrandenBurg-Tag – seien Sie dabei und erleben Sie: • das Beste aus Brandenburgs Wirtschaft, Handwerk, Wissen schaft und tourismus • Informationen rund um die landesregierung • Spiel, Spaß und Stars auf den Bühnen • eine Spreewaldkahnschau auf den Fließen • brandenburgische Künstler bei ihrer kreativen arbeit • Freiwilligenorganisationen und Sportvereine im einsatz • regionale Köstlichkeiten auf der gurkengourmetmeile www.landesfest.de BrandenBurg-Tag 01.– 02. SeptemBer 2012 BrandenBurg mit allen Sinnen ... genau, Lübbenau/ Spreewald! n 46 Bauen, Wohnen Renovieren Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 & Blitzschutz Bräuer Tischlerei & Restaurationswerkstatt Fasanenweg 7 · 04779 Wermsdorf Siegmund Schneider - Familienbetrieb Telefon (03 43 64) 5 23 98 · Fax 5 18 09 Funk (01 72) 7 91 19 21 Büro / Ausstellung / Verkauf 04838 Laußig · Landstr. 11 a Tel.: 034243 / 52173 Bau, Prüfung, Wartung und Planung von Blitzschutzund Erdungsanlagen Spezialunternehmen für gerüstfreies Arbeiten Freier Sachverständiger NEU Werkstatt Str. der Bodenreform 11 · Laußig Entscheiden Sie sich für mehr Sicherheit! 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Fachleute unterteilen die Nebenkosten in jene, die beim Erwerb der Immobilie anfallen, wie beispielsweise Notar- oder Grundbuchgebühren, und Nebenkosten, die zur Unterhaltung der Immobilie auflaufen. Allein die Gebühren und Abgaben, die beim Kauf anfallen, addieren sich bis auf rund fünf Prozent der reinen Baukosten. Dieses Geld – immerhin der Gegenwert eines komfortablen Kleinwagens - müssen Bauherren und Hauskäufer gleich am Anfang zusätzlich zum reinen Kaufpreis auf den Tisch legen. Kluge Bauherren kalkulieren das bei der Finanzierung mit ein. Sie rechnen auch kritisch nach, wie viel Geld sie monatlich für Zinsen und Tilgung ausgeben können. Experten raten, die monatlichen Ausgaben für die Immobilienfinanzierung bei maximal 30 bis 40 Prozent des Familiennettoeinkommens anzusetzen. Nur so lässt sich der bisherige Lebensstandard wahren. Quelle: Verband Privater Bauherren, Stand 28. März 2012 Neu im Sortiment: Zäune und Trennwandelemente aus Kunststoff Vogelherdstraße 3 · 04838 Paschwitz Tel. 0 34 23 / 60 22 40 · Fax 0 34 23 / 75 50 65 Mo - Do 9.00 - 18.00 Uhr, Fr 9 - 16 Uhr www.dasbauelement.de Dorfstraße 74 04838 Laußig /OT Gruna Tel. 03 42 42 / 5 05 13 Fax 03 42 42 / 5 05 14 E-Mail: [email protected] ■ Neubau, Um- und Ausbau ■ Maurer- und Putzarbeiten ■ Wärmedämm-Verbundsystem Büro Laußig 04838 Laußig, Landstr. 53 Tel. 01 62/2 69 30 80 47 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Bauen, Wohnen Renovieren HOLZTECHNIK CHNIK Matthias Schneider er Groß- und Einzelhandel Hauptstraße 1 A • 04808 Kühren Tel. (034261) 61047 • Fax (034261) 61328 Mo - Fr 9 - 18 Uhr • Sa 9 -12 Uhr Montage Service - ständige Musterausstellung - Beratung • Planung • Montage > > > > > > t & Service Innenausbau alitä Möbel Qu om Fachmann v s Fenster, Haustüren le Landstraße 9 Innentüren 04838 Laußig Verglasungen Telefon/Fax: Reparaturen 034243/22327 Al Gottschlich GmbH Familien betrieb seit 1928 & KLINGER n „AUS ALT MACH NEU“ Renovierungsfachbetrieb - Qualität zum Festpreis Renovierung & Neu nach Maß • 30 Holzdekore für Türen und Rahmen • Glaseinsätze, Stilrahmen • Treppen mit Laminat, Holz, Kork, Geländer • Schleifarbeiten • Küchen-Frontenwechsel • Zimmertüren • Fenster, Türen aus Holz, Kunststoff, Alu • Ganzglastüren, -wände • Überdachungen • Laminat/Kork/Parkett • Paneele, Wand/Decke Besuchen Sie unsere Ausstellung! VPB rät: Volker Klinger · Wurzener Landstraße 7 · 04838 Eilenburg 0 34 23/75 94 84 · www.klinger-renovierung.de Nebenkosten sollten im Festpreis enthalten sein BERLIN. Viele Bauträger und Generalunternehmen listen Anschlüsse, Erdarbeiten, Außenanlagen und ähnliches als „Nebenkosten“ auf. Dies jedenfalls beobachtet der Verband privater Bauherren (VPB) seit einigen Jahren zunehmend. Dabei sind diese Arbeiten unentbehrlich, um das Haus überhaupt bauen zu können: Es handelt sich also, so der VPB, genau genommen um Herstellungskosten. Und die müssten eigentlich im Festpreis inbegriffen sein. Wer einen Bauvertrag unterschreibt, in dem diese Nebenkosten nicht enthalten sind, der muss mit enormen Nachzahlungen rechnen. Deshalb: Besser den Vertrag vor Unterschrift genau prüfen lassen. © Rainer Sturm / pixelio.de Formvollendete Überdachung und Markise in einem System Terrado Das multifunktionelle Terrassendach – Schützt vor Regen, Schnee und auf Wunsch auch vor Sonne. Quelle: Verband Privater Bauherren, Stand 14. März 2012 Wintergärten - Terrassendächer - Glasfassaden Schwimmbadüberdachungen - Sonnenschutz Insektenschutz - Fenster - Türen - Montagen Strenge Vorgaben für Qualitätszeichen Beratung-Verkauf-Montage Reparatur-Service (djd). Alle vom unabhängigen internationalen Verein natureplus ausgezeichneten Baustoffe werden besonders nachhaltig und ressourcenschonend hergestellt. Eine unabhängige Kommission aus Experten erarbeitet für jede Produktgruppe umfassende Vorgaben, nach denen das natureplus-Zeichen vergeben werden kann. Die strengen Grundsätze werden regelmäßig an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt angepasst. Die mehr als 300 zertifizierten Bauprodukte erfüllen besonders hohe Anforderungen an den Schutz der Gesundheit und müssen dies bei Tests in zugelassenen Laboren beweisen. 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Das Fahrrad er dann auch noch flickt, Tipps und Ratschläge er mir gibt. Ja, was er überhaupt auch tut, ich mag ihn immer, bin ihm gut. Und hin und wieder wundert’s mich, dass wir uns fanden – er und ich. Rasthof Doberschütz • Übernachtungen im Haus • preiswerte Tagesgerichte, Essen auf Rädern • Bestellung von Spanferkel, Partyservice • Konferenzräume bis 60 Personen • Ausstattung von allen Ihren Feierlichkeiten Doberschützer Gastronom Service GmbH Mo bis Fr 6.00 - 22.00 Uhr · Sa 10.00 - 19.00 Uhr · So 10.00 - 15.00 Uhr und nach VB 04838 Doberschütz · M.-Brautzsch-Str. 36 · Tel. 03 42 44/ 5 03 77 · Fax 5 15 60 Besuchen Sie unser „Lindencafé“ von Freitag bis Montag 14.00 - 20.00 Uhr und nach VB 04838 Doberschütz · Martha-Brautzsch-Str. 1 · Tel. (03 42 44) 5 00 18 Wir freuen uns auf Ihren Besuch Restaurant u. 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Zurückzuführen ist der Feiertag auf Sonora Smart Dodd (1882–1978), deren Vater im Sezessionskrieg 1861–1865 gekämpft hatte. 1910 rief sie, beeinflusst durch die Einführung eines Muttertages, eine Bewegung zur Ehrung von Vätern ins Leben. Präsident Calvin Coolidge gab 1924 eine Empfehlung für die Einführung eines besonderen Feiertages an die Einzelstaaten der USA heraus. Präsident Richard Nixon erhob ihn 1972 in den Rang eines offiziellen Feiertages für den jeweils dritten Sonntag im Juni. Quelle: www.wikipedia.de Wir bieten Leckeres aus der Feldküche. Wir haben am Pfingstmontag für Sie geöffnet! 04849 Bad Düben 03 42 43 / 2 46 52 Löbnitzer Str. 30 Rückfahrt... ? Einen schönen Männertag & frohe Pfingsten wünscht Taxi-Geißler ■ n 52 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Vertrag genau prüfen Schlafwandler bekommt kein Geld Wenn der Sommer naht, packt viele Leute das Sportfieber und der Ansturm auf die Fitness-Studios beginnt. Bevor der Neusportler übereifrig einen Vertrag unterschreibt, sollte er ein Probetraining absolvieren, um zu sehen, ob es ihm überhaupt gefällt. Denn ist der Vertrag einmal unterzeichnet, so kommt er meist so schnell nicht mehr da raus.Auch nach Abschluss sollte akribisch auf die Kündigungsklauseln geachtet werden. Häufig verlängert sich der Vertrag automatisch, wenn nicht bestimmte Kündigungszeiten eingehalten werden. Lediglich in Ausnahmefällen darf außerordentlich gekündigt werden.Häufig versuchen Studiobetreiber auch, das Mitbringen von eigenen Getränken zu untersagen. Dies ist allerdings nicht gestattet. Lediglich das Mitführen von Glasflaschen kann aufgrund des möglichen Verletzungsrisikos verboten werden (BHG, Az.: XII ZR 193/95, BGH, Az.: XII ZR 55/95, OLG Brandenburg,Az.: 7 U 36/03). Berlin. Wer sich nachts beim Schlafwandeln verletzt, kann für die Verletzungsfolgen nicht seine private Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Das berichtet das Urteilsportal kostenlose-urteile.de unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Bayreuth. Geklagt hatte ein Mann, der gegenüber seiner Versicherung angab, „durch Schlafwandlung gestolpert“ zu sein. Er verletzte sich dabei am Auge, was zu einer starken Einschränkung seiner Sehkraft führte.Von der Versicherung verlangte er eine Invaliditätsleistung in Höhe von 46.500,- Euro. Kein Versicherungsschutz Das Landgericht wies die Klage des Mannes ab. Nach den Allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen bestehe kein Versicherungsschutz. Unfälle, die durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen verursacht werden, seien vom Versicherungsschutz ausgenommen. Schlafwandeln falle unter den Sammelbegriff der Bewusstseins- oder Geistesstörungen. Der Mann berief sich laut kostenlose-urteile.de später darauf, den Begriff des „Schlafwandelns“ in Unkenntnis seiner eigenlichten Bedeutung benutzt zu haben. Das half ihm aber nicht. Das Gericht wies seine Klage trotzdem ab (Az. 23 O 938/09). Quelle: www.kostenlose-urteile.de ©Pixelio/Susann von Wolffersdorff BERLIN EILENBURG HENNIGSDORF LEIPZIG MÜNCHEN RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT PERING BEHNKE WEIGELT GIESE Rechtsanwältin Bianca Lemm auch Fachanwältin für Familienrecht, in den Bereichen Familienrecht (Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht etc.), Erbrecht, Vereinsrecht, Mietrecht, Betreuungs- und Vorsorgerecht (inkl. Patientenverfügung, Vorsorgevollmachten), allgem. Zivilrecht Rechtsanwältin Cathleen Voigt in den Bereichen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht (Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, Schadensregulierung nach Verkehrsunfall), Strafrecht, Sozialrecht (ALG II, Rentenangelegenheiten etc.), allg. Zivilrecht Rechtsanwalt Frank Weigelt auch Fachanwalt für Arbeitsrecht in den Bereichen Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Verkehrsrecht, Insolvenzberatung, Grundstücksund Immobilienrecht Leipziger Straße 53, 04838 Eilenburg Telefon: 0 34 23 / 70 66 7-0, Telefax: 0 34 23 / 70 66 7-10 Mo. - Do. 9.00-17.00 Uhr, Fr. 9.00-15.00 Uhr. Gern auch Termine bei Ihnen zu Hause. www.pbwg.de SOFORT ZUM ANWALT! Gehen Sie jetzt online! 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Eine Vervielfältigung oder Verwendung der Inhalte auf dieser Seite in anderen Publikationen ist nicht gestattet. 53 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Sachgerechte Verteidigung dank Anwalt In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.Selbst genaue Kenntnisse des Strafrechts und des Strafprozessrechts werden nicht ausreichen. Wenn der strafrechtliche Vorwurf im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall erhoben wird, hat die Verteidigung erhebliche Auswirkungen auf Fragen der Haftung aus dem Verkehrsunfall sowie auf versicherungsrechtliche Folgen. Es droht immer ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung gegen den Fahrer. Darüber hinaus müssen verwaltungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Führerschein berücksichtigt werden. Oft entscheidet sich der Ausgang dieser Folgeprobleme mit den ersten Schritten der Verteidigung gegen den strafrechtlichen Vorwurf. Allein ein qualifizierter Verkehrsanwalt hat es in der Hand, spätere Maßnahmen der Führerscheinbehörde zu stoppen oder Leistungsverweigerungen des Versicherers zu verhindern.Anfängliche Fehler können später meist nicht mehr richtiggestellt werden. Ein Verkehrsanwalt kennt sich gut aus in versicherungsrechtlichen Themen wie Regress nach Trunkenheitsfahrt oder Deckungsschutzversagung wegen grober Fahrlässigkeit. (DAV) n Neues für Strom- und Gaskunden Ein Anbieterwechsel darf zukünftig höchstens drei Wochen dauern; das legte die Bundesnetzagentur kürzlich fest. Die Frist beginnt mit der Anmeldung des Wechsels beim Netzbetreiber, für die der neue Lieferant zuständig ist. Neue Lieferverträge können außerdem an jedem beliebigen Werktag beginnen; bisher war dies nur zum 1. eines Monats möglich. Die Energielieferanten haben noch bis zum 1. April 2012 Zeit, diese Regelungen umzusetzen. Rechtsanwälte SCHAEFER, BESECKE, HAUFFE & KOLL. Leipzig – Eilenburg – Magdeburg Leipzig - Eilenburg - Magdeburg CARSTEN SCHÄFER DR. STEFFEN HAUFFE - Rechtsanwalt Eilenburg: Dr.-Külz-Ring 06 Tel.: 0 34 23 - 70 65 48 Fax: 0 34 23 - 70 65 50 Oliver Schulze-Wechsungen Rechtsanwalt ∙ Mediator auch Fachanwalt für Verkehrsrecht IP: Arbeits-, Straßenverkehrs-, Familien-, Erb-, Mietrecht, Mediation: Familien-, Erb- und Unternehmensmediation Kranoldstr. 12, D-04838 Eilenburg (03423) www. 690 260 690 262 .de - Anzeige - ©Pixelio/Torben Wengert Haftungsausschluss: Die Inhalte dieser Seite wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt, trotzdem sind sie als allgemeine Hinweise zu betrachten.Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit,Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Zum Zeitpunkt des Verweises auf eine Internetseite waren keine illegalen Inhalte auf dieser Seite erkennbar. Eine Vervielfältigung oder Verwendung der Inhalte auf dieser Seite in anderen Publikationen ist nicht gestattet. Rechtstipp: Krank und gefeuert Leichte Kopfschmerzen, ein bisschen Schnupfen – keine Gründe, direkt zum Arzt zu gehen. Ein simpler Anruf auf Arbeit genügt, da am nächsten Tag bestimmt wieder alles in Ordnung ist. Bei leichteren Erkrankungen war es bisher der Regelfall, dass Arbeitnehmer so vorgehen konnten. Das Landesarbeitsgericht Köln hat nunmehr entschieden, dass der Arbeitgeber bereits am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen darf, obwohl gesetzlich geregelt ist, dass erst nach drei Tagen die Krankschreibung vorliegen muss. Dieser Umstand wurde durch das Landesarbeitsgericht Köln in einem jetzt veröffentlichten Urteil verneint. Der Arbeitgeber muss nach der Entscheidung weder eine Begründung vorlegen noch ist seine Aufforderung vom Gericht auf „billiges Ermessen“ zu überprüfen (LAG Köln, 3 Sa 597/11 vom 14.09.2011). Selbst wenn vorliegend andere Landesarbeitsgerichte das anders beurteilen und diese Frage noch vom Bundesarbeitsgericht geklärt wird: Jeder Arbeitnehmer sollte sich auf keinen Fall auf einen Streit mit seinem Arbeitgeber einlassen. Ist klar, dass der Chef die Krankschreibung sofort verlangt, oder ist das Verhältnis auf Führungsebene angespannt, sollten Mitarbeiter gleich zum Arzt gehen und sich krankschreiben lassen. Es genügt, wenn sie innerhalb der 3-Tage-Frist den Nachweis erbracht haben, dass sie sofort zum Arzt gegangen sind. Verlangt der Chef die Krankmeldung sofort, sollten sie auch sofort beim Arbeitgeber abgegeben werden, um Komplikationen zu vermeiden. Sollten Sie trotz mehrmaliger Aufforderung und einer Abmahnung es wiederum vergessen haben, sich sofort krank zu melden, muss mit der Kündigung gerechnet werden (LAG Frankfurt, 12 Sa 522/10). Schulze-Wechsungen Rechtsanwalt, Mediator n 54 Amtsblatt Eilenburg,11.05.2012 Eilenburg Ost, Erdgeschoss, 2-Raum-Wohnung (56 m2), 240 € KM + 120 € NK, Bad mit Wanne, zu verm. Tel. 034 243/20 347 EB-Ost Puschkinstr., Schöne 1-R.-Whg. (DG) mit Südbalkon im sanierten Altbau zu vermieten. Tel. 0177 / 37 22 157 Eilenburg/Berg. schöne 2-R-Wohnung, 43 m2 im 1. OG, sonnige Lage mit Balkon, Tageslichtbad, Zimmer mit Laminat, frei ab Juni Tel. 0 34 23/75 52 41 Vermiete in EB/Berg schöne sonnige 2-R.-Whg. mit Balkon, frisch renov., Fliesen u. 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Veröffentlichung im Internet: http://www.zvg-portal.de 1 Woche vor dem Umzug Zusage der Umzugshelfer überprüfen nichts einpacken, was noch benutzt wird Altlasten entsorgen Lebensmittelvorräte aufbrauchen Pappteller, Becher und Wegwerfbesteck für die kleine Stärkung am Umzugstag kaufen Farben beeinflussen die Stimmung Farben schaffen Atmosphäre. Deshalb hat die Entscheidung, in welchen Farben wir unser Heim gestalten, weitreichende Folgen. Umso mehr, wenn es sich um den Anstrich der großflächigen Wände handelt. Hier ist die Weitsicht gefragt. Helle Farben wirken leicht und freundlich, vermitteln den Eindruck von Weite und lassen jeden Raum größer erscheinen. Empfehlenswert für kleine Räume. Kalte Farben schaffen Distanz und vermitteln den Eindruck von Sachlichkeit und Funktionalität. Sie wirken beruhigend, entspannend und erfrischend und eignen sich für Räume mit sehr viel Sonneneinstrahlung. Warme Farben sorgen für eine gemütliche Atmosphäre. Sie wirken anregend und auch aktivierend. Dunkle Farbtöne haben eine düstere Wirkung, können aber auch Geborgenheit vermitteln. Für den Essbereich eignen sich helle fröhliche Farbtöne, während Grau den Appetit verdirbt. Im Arbeitszimmer sollte auf kühle Töne verzichtet werden, weil sie einschläfernd wirken. Und auch im Wohnzimmer sind kühle Farben ungünstig, da sie Frohsinn und Kommunikation hemmen. Im Schlafzimmer haben warme Farben nichts zu suchen, weil sie den Geist nicht zur Ruhe kommen lassen. Und im Kinderzimmer sollte auf zu viel Rot verzichtet werden, da es Aggressionen fördert. Vor der Auswahl der Farben und dem Anstrich sollte man sich also reiflich überlegen, was man will und den Rat eines Fachmanns einholen. Ein Probeanstrich an einer größeren Fläche ist nie falsch, damit man lange Freude an den bunten Wänden hat. Nimm 3, zahl 2 Räume im Stadtteil Eilenburg-Berg, sanierte 3-Raum-Wohnungen ca.60 m2 mit Balkon, ab 385 € WM. 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