niederlande

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MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT
NIEDERLANDE
Allgemeine Informationen
Fläche: 41.526 km2
Einwohner: 16.902.208
Erwerbstätige Bevölkerung:
in der Landwirtschaft: 3%
in der Industrie: 20%
im Dienstleistungsbereich: 77%
Sprachen:Niederländisch
anerkannte
Sprachen
der Minderheiten
z.B. Friesisch, Limburgisch
• Bis 3 Monate: StaatsbürgerInnen aus EU/EWR-Ländern
und der Schweiz benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung. Sie können ohne Visum einreisen.
•Ab 3 Monaten: Sie können sich eine Meldebescheinigung beim IND (Immigratie en Naturalisatie Dienst)
­besorgen, wenn Sie länger als drei Monate bleiben ­wollen.
Sie ­müssen sich zunächst innerhalb von fünf Tagen im
­zentralen Melderegister (BRP) Ihres Wohnortes melden,
dort erhalten Sie eine Bürgerservicenummer, die Sie für
Sozialversicherung und Finanzamt brauchen.
ARBEITSUCHE
EU/EWR/Schweizer StaatsbürgerInnen und deren
Angehörige (EU/EWR/Schweizer Staatsbürgerschaft) haben
freien Zugang zum Arbeitsmarkt; sie können von den lokalen
Arbeitsämtern der niederländischen Arbeitsverwaltung
(UWV WERKbedrijf) betreut werden.
Für kroatische StaatsbürgerInnen gelten Übergangs­
bestimmungen. Weitere Informationen finden Sie auf der
EURES Homepage: eures.europa.eu unter „Freizügigkeit:
Niederlande“
Informationen über freie Stellen sowie Lebens- und
Arbeitsbedingungen in den Niederlanden finden Sie auf der
EURES Homepage: eures.europa.eu
Stellenangebote der niederländischen Arbeitsverwaltung:
www.werk.nl
Private Jobvermittler/Zeitarbeitsfirmen (Uitzendbureaus)
finden Sie unter der Rubrik „Internet-Adressen“.
Stellensuche in Tageszeitungen:
z.B.
• NRC Handelsblad
• de Volkskrant
• de Telegraaf
• Algemeen Dagblad
• Metro
Stellenangebote finden Sie in den Samstagsausgaben.
Leben und Arbeiten
in den Niederlanden
Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen
und Arbeitsrecht:
•Gewerkschaften (niederländischer Gewerkschaftsbund –
FNV)
• Handels- und Wirtschaftskammern
SOZIALE SICHERHEIT
Alle EinwohnerInnen der Niederlande
versichert. Sozialversicherungsbeiträge
ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen
Sozialversicherungsbeiträge werden zum
Gehalt einbehalten und abgeführt.
sind pflicht­
werden von
finanziert. Die
Großteil vom
Krankenversicherung: Wenn Sie in den Nieder­
landen leben und arbeiten, müssen Sie eine
Krankenversicherung abschließen. Es gibt mehrere
Anbieter. Diese Krankenversicherung (zorgverzekering)
bietet Basisleistungen an. Für ergänzende Leistungen
(z.B. Zahnbehandlung für Erwachsene) wird eine
Zusatzversicherung (Aanvullende verzekering) empfohlen.
Personen mit niedrigen Einkommen erhalten einen
Fürsorgezuschlag.
Die ärztliche Behandlung und der Krankenhausaufenthalt
sind im Rahmen dieser Versicherung kostenlos. Sie
müssen sich für einen Hausarzt/eine Hausärztin (huisarts)
entscheiden, der/die innerhalb Ihrer Versicherungsregion
ordiniert.
Wenn Sie als Arbeitsuchende/r oder TouristIn in die
Niederlande kommen, bringen Sie Ihre europäische
Krankenversicherungskarte mit.
Arbeitslosenversicherung: Melden Sie sich spätestens
am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit bei der zuständigen
Geschäftsstelle des Instituts für Arbeitnehmerversicherungen
(UWV werken aan perspectief).
Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
beziehen, besteht die Möglichkeit diese für max. drei
Monate in die Niederlande mitzunehmen. Das erforderliche
Formular PD U2 bitte unbedingt rechtzeitig vor Abreise bei
der zuständigen AMS Geschäftsstelle anfordern.
Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie
in den Niederlanden erarbeiten, erhalten Sie eine Pension
nach dort geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem
Jahr werden in die österreichische Pension eingerechnet.
STEUERN
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Unselbstständig Erwerbstätige: Die Steuer wird von
Ihrem Lohn oder Gehalt direkt von Ihrem Arbeitgeber/
Ihrer Arbeitgeberin einbehalten und an die Finanzbehörde
abgeführt.
Selbstständig Erwerbstätige: müssen im Laufe des
Steuerjahres Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der
Steuervorauszahlung bemisst sich nach dem Einkommen.
Steuersatz:
Einkommen aus unselbstständiger oder selbstständiger
Erwerbstätigkeit werden mit bis zu 52% besteuert.
WOHNEN
Unterstützung bei der Wohnungs- /Haussuche finden Sie u.a.
• in Zeitungen
• beim niederländischen Immobilienmaklerverband
• auf dem Gemeindeamt
Mietwohnungen zu finden ist schwierig. Für manche Regionen
gibt es Wartelisten. Es gibt drei Kategorien von Immobilien:
•Staatlich subventionierte Häuser (sociale koopwoningen)
für Personen mit niedrigem Einkommen
• Wohnungen mit Mietzuschuss (huurtoeslag)
• frei zu finanzierende Häuser
Normalerweise wird eine Kaution von bis zu einer Monatsmiete
verlangt. Mietverträge werden meist auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens
einen Monat. Eigentumskäufe sind über NotarInnen/
RechtsanwältInnen abzuwickeln.
AUSBILDUNG
Kindergarten: Der Besuch von Kindergärten ist in der Regel
kostenpflichtig.
Pflichtschule: Der Schulbesuch ist für SchülerInnen bis zum
18. Lebensjahr kostenfrei. Allerdings können Kosten für die
Lernmittel etc. anfallen.
Schulpflicht: von 5 bis16/18 Jahre
ANERKENNUNG VON DIPLOMEN
Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in den
Niederlanden beantragt werden. Diese Behörde nimmt – falls
erforderlich – eine Einzelfallprüfung vor.
Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss
zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhoch­
schule etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich
um nähere Informationen einzuholen.
INTERNET-ADRESSEN
EURES-Homepage:
eures.europa.eu
EURES BeraterInnen in Österreich:
www.ams.at/
Arbeitsverwaltung:
www.werk.nl
Niederlande:
www.government.nl/
Statistik Niederlande:
www.cbs.nl/
Leben und Arbeiten in den Niederlanden:
www.inspectieszw.nl/
www.werk.nl/ (in deutscher Sprache)
www.werk.nl/
www.newtoholland.nl/
www.rijksoverheid.nl/
Aufenthalt:
www.ind.nl/
Private Jobvermittlung:
www.nationalemediasite.nl
www.careerbuilder.nl/
www.intermediair.nl/
www.nationalevacaturebank.nl/
www.medweb.nl/ (Medizinische Berufe)
www.undutchables.nl/
www.academictransfer.com/
www.englishlanguagejobs.com/
Gewerkschaften:
www.fnv.nl
Arbeitgebervereinigung:
www.fme.nl/
Handelskammer:
www.kvk.nl/
Presse:
www.nrc.nl
www.volkskrant.nl/
www.telegraaf.nl/
www.ad.nl/
www.readmetro.com/
Soziale Sicherheit:
www.svb.nl/
Gesundheit:
www.zorginstituutnederland.nl/
www.government.nl/
www.svb.nl/
Arbeitslosigkeit:
www.uwv.nl/
Pension:
www.svb.nl/
Beschäftigung, Soziales und Inklusion:
ec.europa.eu/social
Steuern:
www.belastingdienst.nl/
www.rijksoverheid.nl/
Wohnen:
www.vbo.nl/
www.aedesnet.nl/
www.rijksoverheid.nl/
www.consumentenbond.nl
www.funda.nl/
Überprüfung der Mietpreise:
www.huurcommissie.nl
ImmobilienmaklerInnen:
makelaars.startpagina.nl/
Wohnungskauf:
www.eigenhuis.nl/
Bildungssysteme in Europa:
eacea.ec.europa.eu/
Bildung:
www.rijksoverheid.nl/
Schulkosten:
www.rijksoverheid.nl/
www.kennisnet.nl
Studieren:
www.studyinholland.nl/
Internationale Schulen:
www.ecis.org
Anerkennung von Diplomen:
www.enic-naric.net/
www.nuffic.nl
anabin.kmk.org/
Gelbe Seiten:
www.detelefoongids.nl/
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Stand: März 2015