Kinder – und familienfreundliche Stadt Braunschweig

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Kinder – und familienfreundliche Stadt Braunschweig
Bürgerinformation
Kinder – und familienfreundliche
Stadt Braunschweig
Neuregelung der Betreuungszeiten
und Kindertagesstätten-Entgelte
ab 1. August 2003
Inhaltsverzeichnis
Herausgeber:
Stadt Braunschweig, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Redaktion:
Fachbereich Kinder- Jugend und Familie
Druck:
Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
www.braunschweig.de
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Vorwort
Ausgangslage
Die wichtigsten Neuerungen
Betreuungsformen
Stundenkontingente
Kerngruppenbetreuungszeit
Angebotsverbundsystem
Karenzzeit
Schulkindbetreuung
Kindertagesstätten-Entgelt
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Anlagen
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Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie
Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung
der Stadt Braunschweig v. 20. Mai 2003
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Entgelttabelle
Vorwort
Familien mit Kindern nehmen eine Schlüsselrolle inder Standortpolitik ein und bilden einen
wichtigen Bestandteil für den wirtschaftlichen
Rückhalt und die demografische Erneuerung
einer Gemeinde.
Die Stadt Braunschweig trägt diesem Umstand
Rechnung, indem sie als sogenannten „weichen
Standortfaktor“ die kinder- und familienfreundliche
Stadt zum Generalziel erklärt und somit einen
zukunftsfähigen Rahmen für sich und ihre
Bürgerinnen und Bürger gestaltet.
♦
Das zuletzt vom Deutschen Städtetag formulierte Ziel der verbesserten
Versorgung mit Ganztagsplätzen kann in Braunschweig mit 831 2/3tagsPlätzen,und 2927 Ganztagsplätzen bei insgesamt 7025 Plätzen über alle
Altersgruppen als deutlich
erfüllt betrachtet werden.
Insgesamt 36 unterschiedliche Träger betreiben 109 Einrichtungen mit dem Ziel,
wohnortnahe und qualitativ hochwertige Betreuung, Bildung und Erziehung der
Kinder sicherzustellen.
Das Vorhalten einer kinder- und familienfreundlichen Infrastruktur verursacht auf
Grund notwendiger personalintensiver Strukturen und vorgegebener gesetzlicher
Standards naturgemäß erhebliche Aufwendungen. Trotz der prekären finanziellen
Situation der Stadt ist es jedoch eine Investition in die Zukunft, die auf Dauer für das
kommunale Zusammenleben von großem Wert sein wird.
Braunschweig sieht sich schon immer als kinder- und familienfreundliche
Stadt und hält eine breite Pallette von Angeboten vor, die weit über die
gesetzlichen Mindestvorschriften hinausgehen. Während der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sich ausschließlich auf die
4 stündige Betreuung von 3-6 jährigen Kindern bezieht, gibt es in
Braunschweig darüber hinaus ein breites Angebot, das die Bedarfslagen von Eltern und Kindern berücksichtigt.
♦
Der Versorgungsgrad für 3-6 jährige Kinder (Kindergarten)
betrug 1998 in Niedersachsen rd. 80 %, in Braunschweig
dagegen 99.1 %, aktuell 99,1 %
♦
Im Krippenbereich (0-3 jährige Kinder) betrug der
Versorgungsgrad 1998 in den alten Bundesländern 3 %, in
Braunschweig 4,8 %, aktuell 5,0 %
♦
Im Hortbereich (Kinder im Grundschulalter) betrug der
Versorgungsgrad 1998 in den alten Bundesländern 3 %, in
Braunschweig 12,7 %, aktuell 14,4 %
Dr. Gert Hoffmann
Oberbürgermeister
Ausgangslage
Die Diskussion um die vor dem Hintergrund des notwendigen Sparkurses
der Stadt Braunschweig im August 2002 eingeführten Entgelte für Frühund Spätdienste (Sonderdienstentgelte) war heftig und hat alle Beteiligten
nachdenklich gemacht. Die Idee, die vorhandenen Strukturen der Kinderbetreuung in Braunschweig zu reformieren und flexibilisieren war schnell
geboren und wurde auch durch die Ergebnisse einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die in den städtischen Kindertagesstätten durchgeführt
wurde, bestätigt.
Vertreterinnen und Vertreter des Rates der Stadt Braunschweig, die
Arbeitsgemeinschaft freier Träger Braunschweig, der Dachverband der
Elterinitiativen Braunschweig e. V. und der Stadtelternrat sowie die Fachverwaltung haben in einem gemeinsamen Arbeitskreis Ideen entwickelt, um
die Angebote zu verbessern, kundenfreundlicher zu gestalten, mehr
Gerechtigkeit bei der Bemessung der Elternentgelte sicherzustellen und
insgesamt die Bedürfnisse der Eltern und Kinder in den Mittelpunkt des
Handelns zu stellen.
Die wichtigsten Neuerungen
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Ab 1. August 2003 besteht in Einrichtungen der Stadt Braunschweig
und der Freien Träger die Möglichkeit, Ihr Kind/Ihre Kinder in einem für
Sie MASSGESCHNEIDERTEN UMFANG betreuen zu lassen
(Stundenkontingente).
Die SCHULKINDBETREUUNG (früher: Hortbetreuung) in Kindertagesstätten wird während der Schulzeit mit 4 Stunden, während der Ferien
mit 8 Stunden angeboten.
In den Kindertagesstätten, in denen es organisatorisch ohne Personalmehraufwand möglich ist, wird in den Angeboten Kindergarten und
Krippe zusätzlich zu den gebuchten Stunden eine KARENZZEIT von
30 Minuten gewährt. Diese Zeit soll helfen, unvorhergesehene
Verspätungen zu managen. Bei einem Betreuungszeitbedarf darüber
hinaus sind zusätzliche Stunden zu buchen.
•
Für die städtischen Kindertagesstätten wurde ein Angebotsverbundsystem geschaffen, damit Sie sämtliche Betreuungsformen mit
unterschiedlichen Betreuungszeiten in Ihrer Nähe finden.
Eine Einbeziehung der Einrichtungen freier Träger ist vorgesehen und
soll nach Möglichkeit ab 2005 flächendeckend erfolgen.
Betreuungsformen
Soweit im Folgenden von Betreuungsformen die Rede ist, sind hiermit
Krippe (Kinder bis 3 Jahre), Kindergarten (3 Jahre bis Schuleintritt) und
Schulkindbetreuung (bis max. 12 Jahre) gemeint.
Für Krippe und Kindergarten gilt Folgendes:
Stundenkontingente
Bis 31. Juli 2003 hatten Sie nur die Möglichkeit, Ihr Kind halbtags, 2/3-tags
oder ganztags in einer Kindertagesstätte betreuen zu lassen. Sofern Sie
darauf angewiesen waren, Ihr Kind vor oder nach der eigentlichen
Betreuungszeit betreuen zu lassen, war hierfür der sog. Sonderdienst in
Anspruch zu nehmen, für den ein gesondertes Entgelt zu zahlen war.
Ab 1. August 2003 besteht bei einer Mindestbetreuungszeit von 4 Stunden
täglich die Möglichkeit, die Betreuungszeit in einer stündlichen Staffelung auf
bis zu 10 Stunden auszuweiten.
(Bsp.: Bislang benötigten Sie eine Betreuungszeit von 08:00 bis 13:00 Uhr,
also 5 Stunden. Da ein entsprechendes Angebot nicht vorgehalten wurde,
mussten Sie einen 2/3 tags-Platz – 6 Stunden- in Anspruch nehmen und
bezahlen. Zukünftig zahlen Sie nur für die 5 Stunden, die Sie benötigen).
Die Buchung der Betreuungsstunden gilt für das laufende Kindergartenjahr
(1. August bis 31. Juli). Ist eine Änderung notwendig, kann diese mit einer
Frist von 6 Wochen zum Quartalsende beantragt werden. Sprechen sie in
diesem Fall bitte rechtzeitig mit Ihrer Kindertagesstättenleitung, um
entsprechende Wechselmöglichkeiten zu besprechen.
Kerngruppenbetreuungszeit
Schulkindbetreuung
Aus pädagogischen Gründen wird in jeder Kindergruppe eine sog.
Kerngruppenbetreuungszeit eingerichtet. Diese ist wichtig für soziale und
pädagogische Gruppenaktivitäten (gemeinsames Essen, Förderangebote
und -projekte, Ausflüge usw.) und muss in der Buchungszeit enthalten sein,
damit Ihrem Kind ein „gemeinsames Erleben“ in der Gruppe ermöglicht wird
und es nicht abseits steht.
(Bsp.: Sie benötigen eine Betreuungszeit von 08:00 bis 12:00 Uhr. Die
Kerngruppenbetreuungszeit in der Kindertagesstätte liegt aber zwischen
9:00 und 13:00 Uhr. Da die Kerngruppenbetreuungszeit aus genannten
Gründen stets mitzubuchen ist, müssen Sie in diesen Fall bis 13:00 Uhr
buchen. Alternativ können Sie sich selbstverständlich nach anderen
Kindertagesstätten erkundigen, die eine Betreuungszeit bis 12:00 Uhr
vorhalten).
Die Schulkindbetreuung in Kindertagesstätten beträgt in der Schulzeit 4
Stunden und stellt die Betreuung von 13:00 bis 17:00 Uhr sicher. Während
der Ferien gilt eine Betreuungszeit von 08:00 bis 16:00 Uhr.
Angebotsverbundsystem
a) nach der Betreuungsform (Krippe, Kindergarten,
Schulkindbetreuung)
b) nach dem Betreuungsumfang (4 bis 10 Stunden)
bzw. 2 bis 4 Stunden bei sonstigen Schulkindbetreuungsformen
c) nach Ihrem Einkommen
Natürlich kann nicht jede Einrichtung das komplette Betreuungsangebot
sowohl nach Betreuungsart (Krippe, Kindergarten, Schulkindbetreuung) als
auch nach Stundenumfang (4 bis 10 Stunden) vorhalten. Durch die
Schaffung von Angebotsverbünden bei den städtischen Kindertagesstätten
(i. d. R. mehrere Kindertagesstätten in einem oder mehreren Stadtteil/en)
soll jedoch sichergestellt werden, dass Ihr Wunschangebot in einer
Kindertagesstätte in Ihrer Nähe vorgehalten wird. Eine Karte mit den
Verbünden städtischer Kindertagesstätten ist als Anlage beigefügt.
Karenzzeit
Nicht immer lässt sich ein Tag so gestalten wie man es sich wünscht. Ein
Stau, plötzliche Termine o. ä. können dazuführen, dass Sie Ihr Kind nicht
rechtzeitig abholen können. In diesen Ausnahmefällen kann vor oder im
Anschluss an die gebuchte Betreuungszeit eine Karenzzeit von maximal 30
Minuten täglich in Anspruch genommen werden, die nicht extra berechnet
wird. Aus organisatorischen Gründen ist es allerdings nicht möglich, in jeder
Kindertagesstätte eine Karenzzeit in Anspruch zu nehmen. Erkundigen Sie
sich bitte bei der Kindertagesstätte Ihrer Wahl.
Sofern Sie eine kürzere Betreuungszeit wünschen, bieten sonstige
Schulkindbetreuungseinrichtungen (z.B. Kinder – und Teeny-Klubs) auch
eine kürzere Betreuungszeit an.
Ein Einräumen von Karenzzeiten im Schulkindbereich ist nicht möglich.
Kindertagesstätten-Entgelt
Das Entgelt zur Betreuung Ihres Kindes richtet sich
Für die Berechnung und Festsetzung des Entgelts gilt der Entgelttarif für
Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung
vom 20. Mai 2003, den Sie in der Anlage finden.
Die Entgeltstaffel mit 21 Stufen wirkt zunächst verwirrend, aber sie ist sozial
gerecht, da sie sich wie bisher an Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit
orientiert. Die beigefügte Musterberechnung läßt den Berechnungsweg
erkennen und soll Ihnen helfen, Ihr Kita-Entgelt zu ermitteln.
Entgelte für Sonderdienste werden ab 1. August 2003 nicht mehr erhoben.
§2
Maßgebliches Einkommen
Entgelttarif
für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der TeilzeitSchulkindbetreuung
der Stadt Braunschweig vom 20. Mai 2003
(gilt auch für Einrichtungen Freier Träger)
Auf Grund des § 40 Abs. 1 Nr. 6 der Nds. Gemeindeordnung hat der Rat der Stadt
Braunschweig in seiner Sitzung am 20. Mai 2003 mit Wirkung vom 1. August 2003
folgende allgemeine privatrechtlichen Entgelte für den Besuch der städtischen
Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung
beschlossen.
Die Höhe des zu zahlenden Kindertagesstätten-Entgeltes sowie des zu zahlenden
Entgelts für Teilzeit-Schulkindbetreuung richtet sich nach dem Gesamteinkommen
das im gemeinsamen Haushalt der Kernfamilie, in der das Kind lebt
(sorgeberechtigte Person und deren Ehepartner bzw. Lebenspartner sowie
gemeinsame Kinder, Stief- oder Pflegekinder) erzielt wird.
Wird dieses Einkommen nicht nachgewiesen, ist das Entgelt der höchsten
Entgeltstufe zu zahlen. Eine rückwirkende Aufhebung der Festsetzung der höchsten
Entgeltstufe erfolgt längstens für den Zeitraum von 3 Monaten vor Eingang des
Nachweises.
Das Einkommen wird wie folgt ermittelt:
§1
Entgelt für den Besuch der Kindertagesstätten sowie
Einrichtungen der
Teilzeit Schulkindbetreuung
Für den Besuch der Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der TeilzeitSchulkindbetreuung wird ein Entgelt nach der beigefügten, durchgängig
einkommensabhängigen Kindertagesstätten-Entgeltstaffel erhoben. Das Entgelt wird
für den Zeitraum der Inanspruchnahme der jeweiligen Angebotsform (Krippe,
Kindergarten, Schulkindbetreuung) festgestellt.
Im Abstand von zwei Jahren nach der erstmaligen Festsetzung, spätestens aber
nach Ablauf von drei Jahren, erfolgt in der Regel eine Überprüfung des Einkommens
und Neuberechnung des Entgelts. Ein auf Grund der Überprüfung evt. neu
festzusetzendes Entgelt ist ab dem auf die Überprüfung folgenden Monat zu zahlen.
1. Einkommen
Als Einkommen gilt das Jahreseinkommen aller zum Haushalt rechnenden
Familienmitglieder. Dieses Einkommen errechnet sich aus der nicht um Verluste in
einzelnen Einkommensarten zu vermindernde Summe der positiven Einkünfte im
Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Daneben gelten
Unterhaltsleistungen (sowohl für Ehegatten als auch für Kinder), Leistungen nach
dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld
und Arbeitslosenhilfe) und steuerfreie sowie pauschal versteuerte Einnahmen als
Einkommen. Maßgeblich sind die voraussichtlichen Einkünfte des Kalenderjahres, in
dem das Kind die unter § 1 genannte Angebotsform erstmals nutzt.
2. Abzüge
Vom Einkommen nach Ziffer 1 werden abgezogen:
27 v. H. der Einkünfte, bei Personen im Sinne des § 10 c Abs. 3 des
Einkommensteuergesetzes 22 v. H. der Einkünfte;
•
Unterhaltsleistungen an Kinder bis zu dem durch Unterhaltstitel oder durch
Vereinbarung festgelegten Betrag und an sonstige Personen, soweit die
Leistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 oder § 33 a Abs. 1 des
Einkommensteuergesetzes berücksichtigt werden;
§3
Geschwisterermäßigung
Das zu zahlende Entgelt ermäßigt sich bei Geschwisterkindern, die gleichzeitig eine
Kindertagesstätte bzw. eine Einrichtung der Teilzeit-Schulkindbetreuung besuchen
und gemeinsam im Haushalt der entgeltpflichtigen Eltern bzw. Sorgeberechtigten
wohnen, für das zweite Kind um 50 v. H., für das dritte und jedes weitere Kind wird
kein Entgelt erhoben. Die Rangfolge der Kinder richtet sich nach dem Zeitpunkt ihrer
Geburt. Geschwisterkinder, die weder eine städtische Kindertagesstätte noch eine
von der Stadt Braunschweig geförderte Einrichtung der Träger der freien Jugendhilfe
oder Elterninitiativen besuchen, zählen nicht hinsichtlich einer
Geschwisterermäßigung.
ein Betrag entsprechend § 33 b Abs. 1 - 3 des Einkommensteuergesetzes für ein
Kind (Behinderten-Pauschbetrag);
kinderbezogener Abzug in Höhe von 2.045,17 € je Kind, für das Kindergeld oder
ein Kinderfreibetrag gewährt wird.
3. Abweichende Entgeltfestsetzung
Verringert sich das Einkommen um mindestens 15 v. H. gegenüber dem
Einkommen, welches der Berechnung des maßgeblichen Einkommens zugrunde
liegt, wird unabhängig von § 1 Abs. 2 das zu erhebende Entgelt auf Antrag neu
festgesetzt, und zwar ab dem Zeitpunkt der Veränderung, wenn Anzeige und
Nachweis bis spätestens 3 Monate nach dem Veränderungszeitpunkt vorliegen.
Bei späterer Anzeige und Vorlage des Nachweises erfolgt die Neufestsetzung mit
Beginn des Monats, in dem der Nachweis geführt wird. Erhöht sich das Einkommen
um mindestens 15 v.H. gegenüber dem Einkommen, welches der Berechnung des
maßgeblichen Einkommens zugrunde liegt, haben die Erziehungsberechtigten oder
die im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteile dies unverzüglich schriftlich
anzuzeigen. Das Entgelt wird ab dem Zeitpunkt der Veränderung neu festgesetzt,
ggf. auch mit Wirkung für die Vergangenheit.
4. Überprüfung der Einkommensverhältnisse
Die Stadt Braunschweig behält sich vor, das der Entgelterhebung zu Grunde
liegende maßgebliche Einkommen stichprobenweise zu überprüfen.
§4
Essengeld
Das Entgelt für das in den Kindertagesstätten verabreichte Mittagessen (für
Krippenkinder die Baby-Kost) wird auf 38,35 € mtl. festgesetzt.
§5
In-Kraft-Treten
Dieser Entgelttarif tritt am 1. August 2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Entgelttarif in
der Fassung des Ratsbeschlusses vom 7. Mai 2002 außer Kraft.
Städtische Einrichtungen
Kindertagesstätte
Straße mit Hausnummer
PLZ
Pfälzerstraße
Pfälzerstraße 34
38112
Prinzenpark
Ebertallee 100
38104
Prinzenpark/Außengrp.
Kastanienallee 71
38102
Alsterplatz
Alsterplatz 2
38120
Querum
Duisburger Straße 1
38108
Böcklinstraße
Böcklinstraße 29
38106
Rautheim
Passage 3
38126
Christian-Friedrich-Krull-Straße
Christian-Friedrich-Krull-Straße 5
38118
Rautheim/Außengrp.
Schulstraße 7
38126
Dorothea-Erxleben-Straße
Dorothea-Erxleben-Straße 9
38116
Recknitzstraße
Recknitzstraße 10
38120
Fichtengrund
Fichtengrund 4
38126
Riddagshausen
Johanniterstraße 5
38104
Frankfurter Straße
Frankfurter Straße 15 a
38122
Rühme
Am Wendenturm 8
38112
Gartenstadt
Wurmbergstraße 35
38122
Schölkestraße
Schölkestraße 1 d
38118
Gliesmarode
Hermann-Dürre-Weg 1
38104
Schölkestraße/Außengrp.
Celler Heerstraße 38
38114
Gliesmarode/Außengrp.
Karl-Hintze-Weg 3
38104
Schuntersiedlung
Mergesstraße 13 b
38108
Grünewaldstraße
Grünewaldstraße 11
38104
Schwedenheim
Hugo-Luther-Straße 60
38118
Hondelage
In den Heistern 5
38108
Siegmundstraße
Siegmundstraße 2 a
38106
Karlstraße
Karlstraße 35
38106
Südstadt
Nietzschestraße 22
38126
Kasernenstraße
Kasernenstraße 15
38106
Volkskindergarten
Leopoldstraße 30
38100
Lamme
Frankenstraße 6 b
38116
Lehndorf
Saarplatz 3
38116
Leibnizplatz
Leibnizplatz 15
38114
Leiferde
Lüdersstraße 27
38124
Lindenbergsiedlung
Kopernikusstraße 11
38126
Lindenbergsiedlung/Außengrp.
Bunsenstraße 22
38126
Madamenweg
Madamenweg 35
38118
Magnitorwall
Magnitorwall 7
38100
Neue Knochenhauerstraße
Neue Knochenhauerstraße 10
38100
Peterskamp
Peterskamp 21
38108
Einrichtungen der Freien Träger
Kindertagesstätte
Straße + Hausnr.
St. Kjeld
PLZ
Pfingststraße 1
38118
St. Marien
Köterei 4
38108
St. Nikolaus
Böcklerstraße 230
38102
Weststadt-Ahrplatz
Ahrplatz 14
38120
Muldeweg
Ilmenaustraße 31
38120
Christuskirche
Am Schwarzen Berge 18
38112
Timmerlah
Kirchstraße 10 b
38120
Dankeskirche
Elsa-Brandström-Straße 1
38108
Chemnitzstraße
Chemnitzstraße 10
38118
Dietrich-Bonhoeffer-Kirche/Melverode
Görlitzstraße 17
38124
Stöckheim (AWO)
Bruchweg 6
38124
Kreuzkirche
Große Straße 13
38116
Ilmenaustraße
Ilmenaustraße 24
38120
Mascherode
Schulgasse 1a
38126
Geitelde
Geiteldestraße 40
38122
St. Andreas
Hamburger Straße 18
38114
Quäker Nachbarschaftsheim
Pestalozzistraße 12
38114
St. Georg
Freyastraße 20a
38106
Broitzem
Landeshuter Weg 1a
38122
St. Johannis
Leonhardstraße 39
38102
Stephanus-Kindergarten (Heidberg)
Halberstadtstraße 9
38124
St. Magni I
Hinter der Magnikirche 8
38100
Christuszentrum e. V.
Am Alten Bahnhof 15
38122
St. Martini
Kreuzstraße 1c
38118
Broitzemer Straße (DRK)
Broitzemer Straße 1
38118
Stöckheim
Gebrüder-Grimm-Straße 2
38124
Großes Waisenhaus BMV
Salzdahlumer Straße
38126
Völkenrode
Pöttgerbrink 8
38112
Studentenwerk
Fallersleber-Torwall 10
38100
Watenbüttel
Schulberg 5
38112
Waldorfkindergarten Am Giersberg e.V. Giersbergstraße 1
38102
Weststadt-Lechstraße I
Lechstraße 61
38120
Waldorfkindergarten Rudolf-SteinerStraße
Kindergarten der Lebenshilfe
Rudolf-Steiner-Straße 32
38120
Ebertallee 44
38104
Sterntaler e.V.
Alter Weg 8
38124
Spinnerstraße 4
38114
Wichern I
Sulzbacher Straße 41
38116
Geschwister-Sperling-Kindergarten
(Wichern II)
Bevenrode
Adolf-Bingel-Straße 59
38116
Schulweg 36
38110
KiTa Spinnerstraße - Okerpiraten
Bienrode
Maschweg 14 a
38110
Schefflerstraße
Schefflerstraße 30
38126
St. Matthäus
Böcklinstraße 28
38104
Till Eulenspiegel e.V.
Steinbrecherstraße 27
38106
Rüningen I (Hort)
Leiferder Weg 1
38122
Arbeitsgemeinschaft Kinderstall e.V.
Schwarzer Weg 1
38122
Schapen
Schapenstraße 2a
38104
Die 7 Zwerge e.V.
Herzogin-Elisabeth-Straße
80
Wolfenbütteler Straße 80
38104
Rüningen II (Kita)
Elternaktion Vorschulerziehung e.V.
Emsstraße 2b
Thune
Thunstraße 15a
38110
Volkmarode
Am Feuerteich 8
38104
Waggum
Opferkamp 3
38110
Wenden
Rathenowstraße 15
38110
Weststadt-Lechstraße II (Mittenmank)
Lechstraße 61a
38120
St. Maximilian Kolbe
Donaustraße 11
38120
St. Albertus Magnus
St. Bernward
Brucknerstraße 1
Stettinstraße 2
38106
38124
Heinrich-Jasper-Haus Falkenheim e.V. Tostmannplatz 12
38102
38120
38108
Flohkiste e.V.
Königsstieg 8
38118
Fröhlicher Anfang e.V.
Adolfstraße 39c
38102
Grabowski e.V.
Marienstraße 36
38104
Heidberger Kindergarten e.V.
Dresdenstraße 140
38124
Kind in Hondelage e.V.
Johannisweg 4
38108
Kinderbutze e.V.
Helmstedter Straße 20
38102
Hubeta e.V.
An der Schule 10
38116
Kleine Raupe e.V.
Wabestraße 37
38106
Kindergarten Ölper e.V.
Celler Heerstraße 38
38114
Kobold e.V.
Husarenstraße 62
38102
Kindergruppe Rappelkiste e. V.
Nesselweg 1
38108
Kindergruppe Rasselbande e.V.
Helmstedter Straße 20
38102
Rumpelstilzchen e.V.
Salzdahlumer Straße 170
38126
Rübe e.V.
Goslarsche Straße 2
38118
Kita Höfenstraße e.V.
Höfenstraße 16
38118
Kita Heinrichstraße e.V.
Heinrichstraße 13
38106
Kinderspielkreis an St. Matthäus e.V.
Herzogin-Elisabeth-Straße
80a
Bundesalle 50
38104
Krümelkiste e.V.
38116
Angebotsform
Stunden
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
Stufe 7
Stufe 8
Stufe 9
Stufe 10
Stufe 11
Stufe 12
Stufe 13
Stufe 14
Stufe 15
Stufe 16
Stufe 17
Stufe 18
Stufe 19
Stufe 20
Stufe 21
Krippe
maßgebliches
Einkommen in Euro
bis zu 6.150
6.150 - 8.200
8.200 - 10.250
10.250 - 12.300
12.300 - 14.350
14.350 - 16.400
16.400 - 18.450
18.450 - 20.500
20.500 - 22.550
22.550 - 24.600
24.600 - 26.650
26.650 - 28.700
28.700 - 30.750
30.750 - 32.800
32.800 - 34.850
34.850 - 36.900
36.900 - 38.950
38.950 - 41.000
41.000 - 43.050
43.050 - 45.100
45.100 und mehr
4
5
6
7
Kindergarten
8
9
10
4
5
6
7
8
Schulkindbetreuung
9
10
Vollzeit
4
Teilzeit
4
3
2
37 € 43 € 50 € 56 € 61 € 67 € 72 € 23 € 27 € 31 € 35 € 38 € 42 € 45 € 23 € 23 € 19 € 14 €
49 € 58 € 66 € 74 € 82 € 89 € 96 € 31 € 36 € 41 € 46 € 51 € 56 € 60 € 31 € 31 € 25 € 18 €
61 € 72 € 83 € 93 € 102 € 112 € 121 € 38 € 45 € 52 € 58 € 64 € 69 € 75 € 38 € 38 € 31 € 23 €
74 € 87 € 99 € 111 € 123 € 134 € 145 € 46 € 54 € 62 € 69 € 76 € 83 € 90 € 46 € 46 € 37 € 28 €
86 € 101 € 116 € 130 € 143 € 156 € 169 € 54 € 63 € 72 € 81 € 89 € 97 € 105 € 54 € 54 € 43 € 32 €
98 € 116 € 132 € 148 € 164 € 178 € 193 € 61 € 72 € 82 € 92 € 102 € 111 € 120 € 61 € 61 € 50 € 37 €
111 € 130 € 149 € 167 € 184 € 201 € 217 € 69 € 81 € 93 € 104 € 115 € 125 € 135 € 69 € 69 € 56 € 41 €
123 € 145 € 166 € 185 € 205 € 223 € 241 € 76 € 90 € 103 € 115 € 127 € 139 € 150 € 76 € 76 € 62 € 46 €
135 € 159 € 182 € 204 € 225 € 245 € 265 € 84 € 99 € 113 € 127 € 140 € 153 € 165 € 84 € 84 € 68 € 51 €
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