Potentielle Haftungsrisiken bei der Leistungserbringung durch
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Potentielle Haftungsrisiken bei der Leistungserbringung durch
Potentielle Haftungsrisiken bei der Leistungserbringung durch Fremdkräfte Freie Mitarbeiter Dienstverträge Werkverträge Warum und wo werden Fremdkräfte eingesetzt? ► Motivation der Unternehmen: Erhöhung der Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit, Zugriff auf spezielles Know-how, Abdeckung von projektbedingten Spitzen, Potenzial zur Senkung der Lohnnebenkosten ► Hauptsächlich betroffene Branchen: IT-Branche, Automobilindustrie, Telekommunikation, Werbung/Marketing, Medien, Bauindustrie, Gesundheitssektor, Catering Welche Herausforderungen ergeben sich hieraus? ► Vermeidung von Scheinselbständigkeit und illegaler Arbeitnehmerüberlassung, insbesondere vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrages der CDU/CSU und SPD ► Einhaltung der gesetzlichen Regelungen, Gewährleistung von Compliance ► Vermeidung/Minimierung von rechtlichen Risiken für das Unternehmen und ggf. für das Management ► Sicherstellung effizienter Arbeitsabläufe zwischen Fachbereich, Einkauf, Personal und Rechtsabteilung Beschäftigen Sie freie Mitarbeiter? Beziehen Sie Leistungen über Dienst- und/oder Werkverträge? Mögliche Anlässe der Identifikation von Risiken: ► Beendigung von Vertragsverhältnissen: mögliche Statusklage von Fremdkräften vor dem Arbeitsgericht ► Prüfungen der FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) des Zolls ► Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung Bund ► Lohnsteuer-Außenprüfungen der Finanzbehörden ! Haftungsfalle Scheinselbständigkeit (= tatsächliches Arbeitsverhältnis) und/oder illegale Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) Indizien für Scheinselbständigkeit und/oder illegale Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) Risiko illegaler Arbeitnehmerüberlassung Verträge mit Unternehmen Gesetzliche & regulatorische Indikatoren Weisungsgebundenheit: örtlich, zeitlich, fachlich Eingliederung in Betriebsorganisation Kein eigenverantwortliches Handeln Höchstpersönlichkeit der Leistungserbringung Enge Zusammenarbeit mit Stammarbeitnehmern Verträge mit Einzelpersonen Risiko Scheinselbständigkeit Operative und Governance Indikatoren Stellvertretung interner Mitarbeiter Direktbeauftragung durch Fachbereiche Agieren als Entscheidungsträger/ Projektleitung Fehlende Governance und Reportingstrukturen Leistungsnachweise sind fehlerhaft oder unvollständig Unvollständige Stammdaten Mögliche operative Konsequenzen für Ihr Unternehmen Fehlende Strukturen im Fremdkräftemanagement und nicht gelebtes Konsequenzenmanagement Umgehung des Einkaufs und existierender Rahmenverträge “Bewusste Manipulation” durch unvollständige Angaben zu Fremdkraftverträgen Entscheidungen erfolgen anhand unvollständiger Datengrundlage Fremdkräftemanagement durch nachgelagerte statt präventiver Risikoindikatoren und Kennzahlen Fehlende Vergleichbarkeit der geplanten und tatsächlichen Fremdkrafteinsätze aufgrund mangelhafter Datenqualität und Datenverfügbarkeit Contract Risk Management Governance Fehlende bereichs- und schnittstellenübergreifende Prozesslandschaft RISIKEN Monitoring/ Reporting Unvollständige Berücksichtigung von strategischen, compliancerelevanten und operationalen Risiken im Rahmen des internen Kontrollsystems bzw. Risikomanagements Prozess Fehlende Einbindung von HR und Rechtsabteilung in den Beschaffungsprozess Unterschiedliche Zielsetzungen der eingebundenen Abteilungen z.B. Effizienz, Compliance, Kosten, Mitarbeiterauslastung Fehlende Risikoabdeckung mittels des internen Kontrollsystems oder Risikomanagements Integriertes Fremdkräftemanagement erhöht Kosteneffektivität bei sichergestellter Compliance und ermöglicht ein Gesamtpersonalmanagement im Einklang mit Unternehmensstrategie und Marktanforderungen. Mögliche rechtliche Konsequenzen für Ihr Unternehmen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, § 266a StGB Hinterziehung von Lohnsteuer, §§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, 38, 41a EStG Hinterziehung von Umsatzsteuer, §§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, 14 Abs. 3 UStG Verlust des Vorsteuerabzuges i.H.v. 19 % Haftung des Unternehmens wegen unterlassenem Lohnsteuerabzug Voll wirksames rückwirkendes Arbeitsverhältnis Arbeitsrecht Strafrecht RISIKEN Steuerrecht Sozialversicherungsrecht Anwendung aller Arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften Geldbuße wegen Verletzung der Aufsichtspflicht §§ 30, 130 OWiG Nachzahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge durch Unternehmen i.H.v. ca. 40 % bis zu 4 (max. 30) Jahren Finanzielle Mehrbelastung durch Scheinselbständigkeit bis zu ca. 60 %! Mögliche persönliche Konsequenzen für Vorstände und Geschäftsführer (Strafrecht und Ordnungswidrigkeit) § 266a StGB: Geldstrafe/Freiheitsstrafe bis zu 5 (in schweren Fällen bis zu 10) Jahren § 370 AO: Geldstrafe/Freiheitsstrafe bis zu 5 (in schweren Fällen bis zu 10) Jahren § 30 OWiG: Geldbuße bis € 10 Mio. Wie beantworten Sie diese Fragen für Ihr Unternehmen? Teil 1 1. Sind in Ihrem Unternehmen/Verantwortungsbereich Freie Mitarbeiter in Kernfunktionen/im Kerngeschäft z.B. in der Verwaltung bzw. zur Vertretung von fest angestellten Mitarbeitern tätig? 2. Sind in Ihrem Unternehmen/Verantwortungsbereich Freie Mitarbeiter länger als 1 Jahr gleichermaßen wie fest angestellte Vollzeitkräfte (5 Tage, 40 Stunden pro Woche) in den Räumlichkeiten des Unternehmens tätig? 3. Stellen Sie Freien Mitarbeitern Arbeitsplätze in den Räumlichkeiten des Unternehmens sowie kostenlos Betriebsmittel zur Erfüllung der übernommenen Aufgaben zur Verfügung? 4. Sind in Ihrem Unternehmen/Verantwortungsbereich Freie Mitarbeiter in gemischten Teams/Projektteams zusammen mit fest angestellten Mitarbeitern tätig? 5. Sind in Ihrem Unternehmen/Verantwortungsbereich Freie Mitarbeiter als Projektleiter für interne/gemischte Teams tätig? 6. Werden in Ihrem Unternehmen/Verantwortungsbereich Freie Mitarbeiter mit gleichen Aufgaben wie fest angestellte Mitarbeiter beschäftigt? 7. Werden Aufträge, die in Ihrem Unternehmen/Verantwortungsbereich als Werkverträge vergeben werden, in gemischten Teams mit fest angestellten Mitarbeitern Ihres Unternehmens gemeinsam realisiert? 8. Setzen Sie Freie Mitarbeiter zur Durchführung von Aufträgen direkt bei Ihren Kunden vor Ort ein? 9. Beauftragen Sie Subunternehmer, die ihrerseits wiederum Freie Mitarbeiter zur Auftragserfüllung einsetzen? Ja Nein ? 10. Gibt es gegen Ihr Unternehmen sog. Statusklagen von ehemaligen Freien Mitarbeitern, mit denen sich diese als Arbeitnehmer in Ihr Unternehmen einklagen wollen? Wenn aus Teil 1 auch nur eine Frage mit "ja" oder „?“ beantwortet wird, dann besteht für das Unternehmen Handlungs- bzw. Klärungsbedarf bei dieser Thematik. Wie beantworten Sie diese Fragen für Ihr Unternehmen? Teil 2 1. Hat die letzte Betriebsprüfung durch die Sozialversicherung/Rentenversicherung Bund Fälle von „Scheinselbständigkeit“ in Ihrem Unternehmen/Verantwortungsbereich aufgedeckt? 2. Hat Ihre interne Revision Fälle von „Scheinselbständigkeit“ in Ihrem Unternehmen/Verantwortungsbereich aufgedeckt? 3. Wurden Konsequenzen (z.B. Veränderung von Prozessen, Änderungen bei den Einsatzbedingungen) aus den aufgedeckten Fällen von „Scheinselbständigkeit“ gezogen? 4. Haben Sie im Unternehmen einen aktuellen Überblick darüber, wie viele Freie Mitarbeiter mit welchen Aufträgen wie lange beschäftigt werden? 5. Obliegt die Beauftragung und die konkrete Durchführung von Aufträgen durch Freie Mitarbeiter/Werkauftragnehmer alleine den Fachmitarbeitern/Fachverantwortlichen? 6. Findet in Ihrem Unternehmen eine interne rechtliche Begleitung/Beratung hinsichtlich der Beauftragung und der konkreten Durchführung von Aufträgen durch Freie Mitarbeiter /Werkauftragnehmer statt? 7. Verfügen Sie in Ihrem Unternehmen über eine eindeutige und bereichsübergreifende Governancestrukur zum Fremdkräftemanagement? 8. Ist in Ihrem Unternehmen die Beschaffung von Fremdkräften in einem automatisierten Prozeß abgebildet? 9. Verfügen Sie und/oder Ihr Unternehmen über eine Berichterstattung inklusive präventiver Risikoindikatoren und Kennzahlen? Ja Nein 10. Berücksichtigen Sie und/oder Ihr Unternehmen im Rahmen des Fremdkräftemanagements die Möglichkeit des Risikotransfers zwischen den Vertragspartnern ? Wenn aus Teil 2 die Fragen 1, 2 und 5 mit "ja" oder „?“ bzw. die Fragen 3, 4 sowie 6–10 mit „Nein“ oder „?“ beantwortet werden, dann besteht für das Unternehmen Handlungs- bzw. Klärungsbedarf bei dieser Thematik. ? Haftungsrisiken vermeiden Vertragsprüfung ► ► ► arbeitsrechtlich sozialversicherungsrechtlich steuerrechtlich „Scheinselbständigkeits-Check” und Implementierung einer rechtssicheren Vertragsgestaltung Analyse der tatsächlichen Vertragsdurchführung Contract Life Cycle Management Entwicklung einer Systematik (Governance/ Prozesse/Tools) für den Einsatz Externer Abgleich der Vertragsregelungen und der tatsächlichen Vertragsdurchführung Contract Risk Services Analyse der daraus folgenden Risiken, ggf. Einbeziehung der zuständigen Behörden Der vertrags- und prozessorientierte EY Lösungsansatz zum Fremdkräftemanagement befähigt Unternehmen/betroffene Stakeholder, ihre externen Liefer- und Leistungsbeziehungen unter konsequenter Einhaltung der internen und/oder externen Regularien sowie Gesetzesvorgaben zu optimieren und nachhaltig zu pflegen. Ihre Experten Sprechen Sie uns an – wir sind für Sie da! Dr. Karsten Umnuß Netta J. Nyholm Partner, Head of Employment Law Partner, Advisory Services Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft München Telefon + 49 89 14331 22220 Mobil + 49 160 939 22220 [email protected] Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Köln Telefon: +49 221 2779 16427 Mobil: +49 160 939 16427 [email protected] Iris Tauth Mario Liebhart Senior Associate, Rechtsanwältin Manager, Advisory Services Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Stuttgart Telefon + 49 711 9881 12862 Mobil + 49 160 939 12862 [email protected] Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eschborn Telefon: +49 6196 996 24065 Mobil: +49 160 939 24065 [email protected] EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory Diese Publikation ist lediglich als allgemeine, unverbindliche Information gedacht und kann daher nicht als Ersatz für eine Detaillierte Recherche oder eine fachkundige Beratung oder Auskunft dienen. 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