Gültig 1. APRIL 2010 bis 31. MÄRZ 2012 Jucy NZ Camper

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Gültig 1. APRIL 2010 bis 31. MÄRZ 2012 Jucy NZ Camper
Bitte aufmerksam lesen,
da diese Informationen
wichtig sind – aber nicht
während des Fahrens –
Augen auf der
Straße Leute!
Bitte aufmerksam lesen,
da diese Informationen
wichtig sind – aber nicht
während des Fahrens –
Augen auf der
Straße Leute!
Jucy NZ Campervan Mietvertrag AGB’s (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Gültig 1. APRIL 2010 bis 31. MÄRZ 2012
Jucy NZ Campervan Mietvertrag AGB’s (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Gültig 1. APRIL 2010 bis 31. MÄRZ 2012
Dieser Mietvertrag ist am, im Vertrag festgelegten Datum zwischen Jucy Rentals (der “Besitzer”)
und dem Kunden (der “Mieter”) wessen Name und Adresse im Vertrag erscheinen, erstellt
worden. Der Besitzer und der Mieter stimmen Folgendem zu:
Selbstbeteiligung nichtig. Der Mieter ist dann verantwortlich für die Gesamtkosten jeglicher
Schäden. Dies beinhaltet ebenfalls Schäden, die durch mutwilliges Verhalten hervorgerufen
werden (z.B. Sitzen oder Stehen auf der Motorhaube oder auf dem Fahrzeugdach) und durch
Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.
h) Das Fahrzeug wurde mutwillig oder rücksichtslos vom Mieter oder jeder anderen im Vertrag
erwähnten oder der vom Mieter zum Fahren bevollmächtigen Person beschädigt, oder ging
aufgrund absichtlichen oder bedenkenlosen Verhaltens des Mieters oder jeglicher solcher
Personen verloren. (Bemerkung: Reifenpannen und –Schäden, Schäden an Felgen,
Kupplungsschäden und jegliche Schäden, die durch das Vorwärtstreiben anderer Fahrzeuge
entstehen, werden als absichtlich und rücksichtslos angesehen).
i) Keine der Versicherungsoptionen deckt den Falschgebrauch von Kraftstoff (Benzin oder Diesel).
Der Mieter ist für alle entstehenden Kosten verantwortlich.
j) Der Mieter ist verantwortlich für alle entstehenden Kosten, um ein liegen gebliebenes Fahrzeug
zu bergen, ungeachtet der gewählten Versicherungsoption.
k) Falls das Fahrzeug für jegliche Art von Wettrennen, Geschwindigkeitstests, Rallyes oder
Wettbewerbe genutzt wurde, verfällt der Versicherungsschutz.
l) Der Mieter ist eine Körperschaft, Staatliches Amt oder Firma und das Fahrzeug wird von einer
Person geführt, die nicht im Vertrag erwähnt wird.
m) Das Fahrzeug wird von einer Person geführt, die zu diesem Zeitpunkt nicht berechtigt ist, dieses
Fahrzeug zu führen oder niemals eine gültige Fahrerlaubnis besaß.
n) Das Fahrzeug wird auf einer der folgenden Straßen benutzt: Ninety Mile Beach (Northland),
Straßen nördlich von Colville Township (Coromandel), Ball Hutt Road (Mt.Cook) und Skippers
Canyon Road (Queenstown).
o) Das Fahrzeug wird außerhalb des im Mietvertrag vereinbarten Zeitraumes gefahren oder der
Mietzeitraum wird ohne Zustimmung verlängert.
p) Der Mieter und der Eigentümer stimmen überein, dass der Paragraph 11 des
Versicherungsreformgesetz von 1977 in Bezug auf die oben genannten Ausnahmen
angewendet wird.
q) Der Mieter erkennt an, dass er/sie haftbar für die Schäden oder den Verlust bis zu dem
im Vertrag festgelegten Selbstbeteiligungsbetrag ist. Dieser fällt an bei Schäden oder
Verlust aufgrund von Diebstahl, Fahrzeugumwandlung, versuchtem Diebstahl oder
versuchter Fahrzeugumwandlung.
1. FAHRZEUGBESCHREIBUNG
Der Eigentümer überlässt und der Mieter übernimmt das umseitig beschriebene Fahrzeug unter
diesen Vertragsbedingungen.
2. DAUER DER VERMIETUNG
a) Das Mietverhältnis soll zu den aufgeführten Uhrzeiten und Daten beginnen und enden.
(Bemerkung: Camper werden anhand von Kalendertag Basis, nicht per 24 Stunden berechnet).
b) Standard Minimum Mietdauer für Camper ist 5 Tage.
c) Minimum Mietdauern sind von der Verfügbarkeit abhängig. Jucy behält sich das Recht vor,
Minimum Mietdauer ohne Warnung zu ändern.
d) Preise und AGB’s auf unseren gedruckten Werbemitteln sind zum Zeitpunkt des Druckes aktuell
und können ohne Warnung geändert werden. Wir werden jedoch (egal ob fehlerhafter Druck oder
Änderungen in der Gesetzgebung) keine Änderungen des Mietpreises in bereits bestätigten
Buchungen vornehmen. außer wenn die Buchung auf Wunsch des Kunden geändert wird.
e) Alle Änderungen müssen von Jucy bestätigt werden. Die erste Änderung zu einer Buchung ist
kostenfrei. Jede weitere Änderung wird mit einer Bearbeitungsgebühr von $25 belegt. Wenn der
Abholungsort, das Abholungsdatum, der Abgabeort, das Abgabedatum oder der Fahrzeugtyp vor
der geplanten Abholung geändert werden, wird der Mietpreis neu berechnet.
Mietpreise werden zum Buchungszeitraum, basierend auf aktuellen Preisen, berechnet. Je nach
aktuellem Stand wird der Mietpreis zum Zeitpunkt einer Änderung neu berechnet. Der höhere der
beiden Mietpreise ist zum Zeitpunkt der Änderung gültig und wird auf die geänderte Buchung
übertragen. Im Falle einer Mietverlängerung während der Vertragslaufzeit: Jucy wird die extra Tage
zum aktuellen Mietpreis berechnen.
f) Sollte der Mieter sich dazu entschließen, freiwillig eine niedrigere Fahrzeugklasse zu aktzeptieren
als original gebucht, wird keine Rückerstattung von Jucy geleistet.
g) Der Eigentümer muss jeglicher Mietverlängerung, über den im Vertrag vereinbarten Termin
hinaus, vor Rückgabe des Fahrzeuges zustimmen. Jede Verlängerung ist abhängig von der
Verfügbarkeit des Fahrzeuges. Sie muss mit dem Reservierungsteam mindestens 48 Stunden vor der
ursprünglichen Rückgabe des Fahrzeuges abgesprochen werden. Der Eigentümer behält sich das
Recht vor, bei Nichteinhaltung dieser Klausel eine Strafgebühr von NZ$ 500 zuzüglich des
Tagesmietsatzes zu erheben.
h) Stornogebühren für Jucy Campervans: Eine 20% Anzahlung ist zum Buchungszeitpunkt
erforderlich. Wenn die Buchung mehr als 10 Tage vor Abholung des Fahrzeuges storniert wird, wird
die Anzahlung in voller Höhe zurückerstattet. Wenn die Buchung innerhalb von 10 - 1 Tagen vor der
Abholung storniert wird, kann die Anzahlung nicht zurückerstattet werden. Wenn die Buchung am
Tag der Abholung storniert wird, oder der Kunde nicht zur Abholung erscheint, werden 100% des
Mietpreises berechnet.
3. BERECHTIGTE PERSONEN ZUR FAHRZEUGFÜHRUNG
Bemerkung: Die Versicherungsoptionen Risk-Taker und Chance-It beinhalten Schäden an Reifen
und Fenster-/Windschutzscheibe nicht. Sie decken auch keine Schäden ab, die bei einem Unfall
entstanden sind in dem kein weiteres Fahrzeug verwickelt ist. Mit der Option Stress-Free sind
Reifen- und Glasschäden, Unterboden- und Dachschäden sowie jegliche Unfallschäden
abgedeckt. Auch Einweg-Gebühren, Dieselsteuer, LPG Auffüllung und ein Campingstuhl pro
Person sind in der Stress-Free Versicherung mit enthalten.
EL CHEAPO CRUIZA und CRIB GRANDE - VERSICHERUNGSOPTIONEN FÜR FAHRER
VON 18-20 JAHREN
Eine der folgenden Versicherungsoptionen muss gewählt werden:
• Risk-Taker: Selbstbeteiligung NZ$ 2.500 (Bei Einzelunfall - kein weiteres Fahrzeug beteiligt:
NZ$ 3.500)
• Chance-It: Zusätzliche NZ$19 pro Tag: Selbstbeteiligung NZ$ 1.000 (Bei Einzelunfall: NZ$ 2.500)
• Stress-Free: Zusätzliche NZ$29 pro Tag: Keine Selbstbeteiligung, erweiterte Abdeckung
(siehe oben)
CRIB UND CRUIZA EL CHEAPO CRUIZA und CRIB GRANDE - VERSICHERUNGSOPTIONEN
FÜR FAHRER ÜBER 21 JAHREN
Eine der folgenden Versicherungsoptionen muss gewählt werden:
• Risk-Taker: Selbstbeteiligung NZ$ 1.900 (Bei Einzelunfall - kein weiteres Fahrzeug beteiligt:
NZ$ 3.500)
• Chance-It: Zusätzliche NZ$15 pro Tag: Selbstbeteiligung NZ$ 800 (Bei Einzelunfall: NZ$ 2.500)
• Stress-Free: Zusätzliche NZ$25 pro Tag: Keine Selbstbeteiligung, erweiterte Abdeckung
(siehe oben)
CONDO, CHASER UND CHARGA - VERSICHERUNGSOPTIONEN FÜR FAHRER VON
18-20 JAHREN
Eine der folgenden Versicherungsoptionen muss gewählt werden:
• Risk-Taker: Selbstbeteiligung NZ$ 3.500 (Bei Einzelunfall - kein weiteres Fahrzeug beteiligt:
NZ$ 4.500)
• Chance-It: Zusätzliche NZ$24 pro Tag: Selbstbeteiligung NZ$ 1.900 (Bei Einzelunfall: NZ$ 2.500)
• Stress-Free: Zusätzliche NZ$32 pro Tag: Keine Selbstbeteiligung, erweiterte Abdeckung
(siehe oben)
CONDO, CHASER UND CHARGA - VERSICHERUNGSOPTIONEN FÜR FAHRER VON
18-20 JAHREN
Eine der folgenden Versicherungsoptionen muss gewählt werden:
• Risk-Taker: Selbstbeteiligung NZ$ 2.900 (Bei Einzelunfall - kein weiteres Fahrzeug beteiligt:
NZ$ 4.500)
• Chance-It: Zusätzliche NZ$15 pro Tag: Selbstbeteiligung NZ$ 1.200 (Bei Einzelunfall: NZ$ 2.500)
• Stress-Free: Zusätzliche NZ$25 pro Tag: Keine Selbstbeteiligung, erweiterte Abdeckung
(siehe oben)
Das Fahrzeug darf während des Mietverhältnisses nur von den im Vertrag aufgeführten Personen
gefahren werden und nur, wenn diese eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. (Bemerkung: nur
Personen über 18 Jahre dürfen das Mietverhältnis eingehen und das Fahrzeug führen).
JUCY EMPFIEHLT NACHDRÜCKLICH, DIE SELBSTBETEILIGUNG DURCH WAHL EINER
ENTSPRECHENDEN VERSICHERUNGSOPTION ZU REDUZIEREN, UM UNBESORGT
REISEN ZU KÖNNEN.
BEZAHLUNG DURCH DEN MIETER
AUSNAHMEN
a) Der Mieter muss dem Eigentümer vor Beginn der Fahrzeugnutzung den vollen im Vertrag
vereinbarten Preis für die Dauer des Mietverhältnisses bezahlen. Der Mieter muss im Besitz einer
Kreditkarte sein. Der Mieter stimmt zu, jegliche zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit dem
Mietverhältnis zu bezahlen, einschließlich (aber nicht begrenzt auf) Parkgebühren und
Geschwindigkeitsbußgeld, Reifenpannen-Reparaturkosten, Umplatzierung und Reinigungskosten,
die durch den Besitz des Wagens durch den Mieter entstehen, einschließlich der Kosten die nach
Abgabe des Fahrzeuges auftreten. Der Mieter berechtigt den Eigentümer, dessen Kreditkarte mit
den Kosten zu belasten.
b) Zusätzlich zur in Klausel 4 festgelegten Bezahlung hat der Mieter dem Eigentümer die im Vertrag
festgelegte Summe zum Versicherungsschutz zu entrichten.
c) Der Mieter zahlt für jegliches Benzin oder Diesel (nicht jedoch Öl), welches während der Dauer des
Mietverhältnisses für das Fahrzeug benötigt wird.
d) Der Mieter ist für die kompletten Kosten des Mietverhältnisses verantwortlich, sollte der
Gutschein (Voucher) den er vorgelegt hat, nicht durch den Vermittler bezahlt worden sein. Die
Kosten werden von der Kreditkarte des Mieters abgezogen, falls keine Bezahlung durch den
Vermittler erfolgt ist.
e) Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: Visa, Mastercard, American Express. Beim Gebrauch
der Amex fällt ein Zuschlag von 4% auf die getätigten Umsätze an, bei Visa und Mastercard 2%. Der
Kreditkartenzuschlag wird im Falle einer Stornierung nicht zurückerstattet.
Alle Versicherungen sind unwirksam, wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht
eingehalten werden.
4. PFLICHTEN DES MIETERS
Rauchen und Tiere sind zu keiner Zeit im Camper erlaubt.
Der Mieter verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass ein gewissenhafter Umgang beim Bedienen und
Parken des Fahrzeugs garantiert ist und dass es bei Nichtbenutzung sicher abgeschlossen ist.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, die Straßenverkehrsregeln Neuseelands zu kennen.
Reisen mit Kindern: Das Gesetz schreibt vor, dass Kinder im Alter von unter 5 Jahren ordnungsgemäß
in einem anerkannten Kindersitz befestigt werden müssen. Es ist die Verantwortung des Mieters
darauf zu achten, dass der Kindersitz ordentlich befestigt und das Kind ordnungsgemäß
angeschnallt ist. Die Land- und Transportagentur Neuseelands empfiehlt ausdrücklich,, dass Kinder
im hinteren Bereich eines Fahrzeuges befördert werden.
VERSICHERUNG
a) Unter Vorbehalt der unten erwähnten Ausnahmen, sind der Mieter und jegliche berechtigte
Fahrer des Fahrzeuges bis zu einer Grenze von NZ$ 2.000.000,00 versichert. Dies steht in Bezug auf
jegliche Haftung, die er oder sie für Schäden an jeglichem Eigentum (einschließlich Verletzungen an
Tieren) anderer Personen haben könnten und die aus dem Gebrauch des Fahrzeugs hervorgehen.
b) Bei Schäden, die aus einem Unfall resultieren in welches kein weiteres Fahrzeug verwickelt ist,
erhöht sich der Selbstbehalt entsprechend den unten angegebenen Versicherungsbedingungen.
c) Haftpflichtversicherung ist im angebotenen Mietpreis inbegriffen. Diese versichert den Mieter für
jeglichen Schaden an einer dritten Person im unwahrscheinlichen Falle eines Unfalls.
KAUTION
a) Falls die Risk-Taker Option gewählt wurde (mit oben genanntem Selbstbehalt), kann die Kaution
nur mit Kreditkarte hinterlegt werden. Ihre Kreditkarte wird sofort mit der entsprechenden Summe
belastet. Die Kaution kann in vollem Umfang zurückerstattet werden, insofern das Fahrzeug
pünktlich am richtigen Ort, unbeschadet, mit einem sauberen Innenraum und einem vollem Tank
zurückgegeben wird.
b) Der Eigentümer behält sich das Recht vor, die Kaution für einen Zeitraum von 3 Monaten nach
Beendigung des Mietverhältnisses zu nutzen, um die Kosten für Strafzettel, wie Park- oder
Geschwindigkeitsverstöße oder Schäden an Dritten oder deren Eigentum zu begleichen.
c) Falls Dritte einen Schaden verursachen, ist der Mieter für den Schaden in der im Vertrag
festgelegten Höhe haftbar. Da Fahrzeugversicherung in Neuseeland nicht gesetzlich vorgeschrieben
ist, gibt es keine Garantie, dass diese Schäden ersetzt werden. In diesem Fall wird die Kaution zur
Deckung der Schäden einbehalten.
d) Wird das Fahrzeug außerhalb der Geschäftszeiten mit unbemerkten Schäden an Windschutzscheibe
oder Karosserie zurückgegeben, werden dem Mieter die Kosten berechnet und eine Nachricht mit
einer Beschreibung der Reparaturkosten zugesandt..
e) Für jeden Unfall wird eine Kaution erhoben. Im Falle einer Ausgabe eines Ersatzfahrzeuges wird
die Kaution das Doppelte der Kaution des ursprünglichen Fahrzeugs betragen.
f) Schäden beinhalten jegliche Art von Schäden am Eigentum Dritter, Schäden am gemieteten
Fahrzeug, Abschlepp- und Bergungskosten, Diebstahl, Brand, Einbruch oder Vandalismus. Dies
beinhaltet zusätzlich die Kosten der Tagesmiete für den Zeitraum der Reparatur des Fahrzeuges.
g) Die Selbstbeteiligung wird ungeachtet der Schuldfrage angewandt und muss dann bezahlt
werden, wenn der Unfallbericht ausgefüllt wird, nicht erst zum Ende des Mietvertrages. Die
Selbstbeteiligung wird nur zurückerstattet, wenn Jucy Rentals beim Zurückfordern der Schadenskosten
von der Versicherung des Dritten erfolgreich ist. Bitte beachten Sie, dass das Rückerstatten mehrere
Monate dauern kann.
5. VERSICHERUNGSAUSSCHLUSS
a) Wasserschäden oder Salzwasserschäden werden von keiner der Versicherungsoptionen
abgedeckt.
b) Wird die Fahrt trotz des Signals von Warn- oder Serviceleuchten im Fahrzeug fortgesetzt, ist der
Mieter für alle Folgeschäden haftbar.
c) Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch von Schneeketten oder Dachträgern entstehen,
sind nicht abgedeckt.
d) Kosten zum Ersatz verloren gegangener oder zur Wiedererlangung von im abgeschlossenen
Fahrzeug zurück gelassener Fahrzeugschlüssel sind nicht abgedeckt.
e) RISK TAKER und CHANCE IT Selbstbehalt Optionen decken Schäden an der Innenausstattung des
Fahrzeuges, Diebstahl oder versuchten Diebstahl der zu Schäden führt nicht ab.
f) Persönliche Gegenstände werden nicht abgedeckt. Wir empfehlen dem Mieter, keine
Wertgegenstände im Fahrzeug zurück zu lassen und eine persönliche Versicherung abzuschließen.
g) Sollten die Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden, sind alle Reduzierungen der
6. ZUSÄTZLICHE MIETKOSTEN
• Der erste Fahrer ist im Mietpreis inklusive, zusätzliche Fahrer kosten NZ$ 1 pro Tag, außer wenn
die Stress-Free Versicherungsoption gewählt wurde.
• Für alle Dieselfahrzeuge fällt in Neuseeland eine Staatliche Straßennutzungsgebühr an. Die Höhe
der Gebühr unterliegt den Änderungen durch die Regierung. Die Gebühr wird bei Rückgabe des
Fahrzeuges, basierend auf den während des Mietverhältnisses gefahrenen Kilometern, berechnet.
Die aktuelle Höhe der Gebühr kann beim Jucy Reservierungsteam erfragt werden.
• Bei Fahrzeugübernahme am Flughafen Auckland wird eine Flughafengebühr von
NZ$ 2 erhoben.
• Einwegmieten zwischen Auckland City und Auckland Flughafen können eine Umplatzierungsgebühr
von NZ$ 50 mit sich führen.
• Einwegmieten zwischen Auckland und Christchurch können eine Umplatzierungsgebühr von NZ$
150 mit sich führen.
• Kindersitze können auf Anfrage bei der Reservierung zu einem Preis von NZ$ 40.00 pro Sitz
angefordert werden. Skigestelle und Schneeketten können ebenfalls bei der Reservierung zum
Preis von NZ$ 25 pro Miete angefordert werden. Die Bereitstellung erfolgt je nach Verfügbarkeit.
• Eine Bearbeitungsgebühr von NZ$ 40 wird für unbezahlte Strafzettel - wie Falschparken oder das
nicht einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzungen - zusätzlich zum Bußgeld berechnet. Dies ist
unabhänig davon, ob Kenntnis darüber bestand.
• Eine Bearbeitungsgebühr von NZ$ 25 wird für nicht bezahlte Toll-Gebühren zusätzlich zur
Gebühr berechnet.
• Sollte das Abwasser und die Campingtoilette (wenn zutreffend) nicht geleert sein, wird eine
Gebühr von NZ$ 500 erhoben.
• Sollte das Fahrzeug mit leerem Tank (Benzin oder Diesel) und/oder unaufgefülltem LPG Gas
zurückgebracht werden, fallen Auffüllungsgebühren an - es sei denn, der Kunde hat eine der
vorausbezahlten Gas und/oder Tank-Optionen gewählt. Benzin, Diesel und Auffüllungsgebühren
für LPG Gas werden bei Rückgabe des Fahrzeuges mitgeteilt.
7. PFLICHTEN DES EIGENTÜMERS
a) Der Eigentümer muss das Fahrzeug in einem sicheren und verkehrszulässigem Zustand
bereitstellen.
b) Der Eigentümer ist für alle gewöhnlichen und außergewöhnlichen Kosten verantwortlich, um das
Fahrzeug während des Mietverhältnisses in einem straßenverkehrszulässigem Zustand zu halten.
Der Mieter ist für die im Mietvertrag festgesetzten Bedingungen verantwortlich. (Bemerkung: Der
Mieter muss den Eigentümer schnellstmöglich und innerhalb von 24 Stunden über jegliche
Beschwerden, Defekte oder Versagen des Fahrzeuges informieren. Sollte der Mieter dies nicht
befolgen, kann der Eigentümer für daraus resultierende Forderungen nicht zur Rechenschaft
gezogen werden).
c) Jegliche für das Fahrzeug notwendigen mechanischen oder Abschleppkosten müssen vom
Eigentümer genehmigt werden, bevor die Reparaturen oder der Abschleppdienst erfolgen. Sollten
diese Ausgaben nicht genehmigt werden, kann der Mieter für die Kosten belangt werden.
d) Der Eigentümer hält seine Vermittler über die aktuellen AGB’s sowie Fahreugklassen auf dem
Laufenden. Missverständnisse müssen mit dem oder durch den jeweiligen Vermittler (Reisebuero/
Reiseverantalter) geklärt werden.
8. MECHANISCHE REPARATUREN UND UNFÄLLE
a) Jegliche Probleme die mit dem Fahrzeug zusammenhängen, einschließlich Fehler der
Ausrüstung, müssen so schnell wie möglich, innerhalb von 24 Stunden, beim Eigentümer gemeldet
werden, um dem Eigentümer die Möglichkeit zu geben, diese Probleme während des
Mietverhältnisses zu lösen. Der Eigentümer übernimmt keine Haftung für Forderungen, die nach
dieser Zeitspanne eingehen. Der Eigentümer bemüht sich, alle Probleme innerhalb von 24 Stunden
zu lösen.
b) Alle Fahrzeuge sind beim 24-Stunden Pannenhilfdienst des Automobilclub (AA) registriert. Dieser
Service deckt alle mechanischen Defekte des Fahrzeuges ab. Bemerkung: der AA übernimmt die
folgenden und damit zusammenhängenden Kosten nicht: (Diese sind vom Mieter zu tragen.) •
Das Benzin ist ausgegangen • Schlüssel wurden im Fahrzeug eingesperrt oder verloren • Die
Batterie ist leer, da das Licht angelassen oder die Schlüssel stecken gelassen wurden • Eine Panne
aufgrund von Unfallschäden • KOSTENLOSE AA-RUFNUMMER UNTER 0800 734 543
c) Der Mieter muss sicherstellen, dass keine Person, außer im Falle eines Notfalles, am Tachometer,
im Motor, im Getriebe, an Bremsen oder an der Federung herummontiert.
d) Für alle nicht mechanischen Anfragen wird eine Gebühr von NZ$ 85 erhoben.
e) Der AA Service steht 24 Stunden zur Verfügung, für Anfragen außerhalb der Geschäftszeiten
(einschließlich Wochenende und Feiertage) können jedoch Verspätungen auftreten. Der Eigentümer
versucht stets, das Auto in der kürzest möglichen Zeit reparieren zu lassen.
f) Die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges ist abhängig von der Verfügbarkeit, des Standortes,
Haftbarkeit des Unfalls und der restlichen Mietdauer und wird nicht garantiert. Gebühren für den
Mieter können anfallen (siehe unten). • Wenn ein Ersatzfahrzeug aufgrund eines Unfalls
angefordert wurde, ist der Mieter dafür verantwortlich, zur nächstgelegenen Jucy Zweigstelle und
Übergabestelle zu gelangen. • Jucy kann dem Mieter die Option anbieten, eine „ErsatzfahrzeugUmplazierungsgebühr" zu bezahlen, um einen Fahrer zu schicken, der das Ersatzfahrzeug zu
dessen Aufenthaltsort liefert. • Der Mieter wird für die Kosten aufkommen, die aufgrund jedes
einzelnen Unfalls mit dieser Umplazierung zusammenhängen. Diese Gebühr fällt an, egal welche
Versicherungsoption ausgewählt wurde.
g) Selbst wenn der Mieter Stress-Free Versicherung gewählt hat, ist er immer noch für
eingeschlossene Schlüssel im Wagen verantwortlich und für das Wechseln der Reifen.
h) Es wird kein Ersatzfahrzeug gestellt solange das Unfall-Melde-Versicherungsformular nicht
ausgefüllt wurde.
i) Sollte im Falle eines Unfalls kein Ersatzfahrzeug verfügbar sein, ist Jucy für eventuell anfallende
Übernachtungskosten oder Lebenshaltungskosten nicht verantwortlich.
9. GEBRAUCH DES FAHRZEUGS
Der Mieter darf das Fahrzeug nicht zur kommerziellen Personenbeförderung nutzen oder dies einer
dritten Person erlauben, es sei denn, das Auto ist mit Wissen des Eigentümers vermietet worden
und zum Gebrauch einer Passagierdienstleistung unter Teil 1 des Transportdienstleistungsgesetz
von 1989 lizenziert.
DER MIETER DARF NICHT:
a) Das Fahrzeug an eine dritte Person weitervermieten.
b) Erlauben, dass das Fahrzeug außerhalb seiner Befugnis betrieben wird.
c) Das Fahrzeug in jeglicher Art von Wettrennen, Geschwindigkeitstests, Rallye oder Wettbewerb
fahren oder es erlauben.
d) Mit dem Fahrzeug gegen das Transportgesetz von 1962, die Verkehrsregelungen von 1976 oder
jegliche Art von Gesetzen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr verstoßen.
e) Erlauben, dass das Fahrzeug zum Transport von mehr als der im Fahrzeugschein festgelegten
Anzahl von Personen oder Gewicht verwendet wird.
f) Erlauben, dass das Fahrzeug von ihm/ihr selbst oder einer anderen Person ohne gültige
Fahrerlaubnis für das Fahrzeug gefahren wird.
GPS – (Satelitten Navigationsgerät)
a) Vorsicht muss beim Gebrauch des gemieteten Gerätes zu jeder Zeit geboten werden. Lassen Sie
das Gerät nicht sichtbar im abgesstellten Fahrzeug.
b) Der Mieter ist für den Verlust der Gerätes oder jeglichen Zubehörs sowie Schaden am Gerät
oder Zubehör voll verantwortlich und kann mit einer Ersatzzahlung von bis zu NZ $300,00
belangt werden.
c) Jucy Rentals ist nicht für Schäden verantwortlich, die aus der Nutzung oder falschen Benutzung
der Gerätes entstehen.
d) Der Mieter stimmt zu, dass er den Anweisungen und Beschreibungen des Herstellers und Jucy
Rentals folgen wird.
10. RÜCKGABE DES FAHRZEUGS
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug am letzten Tag des Mietverhältnisses oder früher zu der
vereinbarten Zweigstelle zurückzubringen oder das Eigentümereinverständnis über eine
Verlängerung des Mietverhältnisses einzuholen. (Bemerkung: Es gibt keine Rückerstattung des
vereinbarten Mietpreises, sollte das Fahrzeug vorzeitig zurückgebracht werden). Das Fahrzeug
muss in einem sauberen und ordentlichen Zustand zurückgebracht werden, sollte dies nicht der
Fall sein, kann eine Reinigungsgebühr von NZ$ 250 berechnet werden. Das Fahrzeug muss mit
einem vollen Tank zurückgebracht werden. Sollte es nicht mit Benzin gefüllt sein, fällt zuzüglich zu
den Benzinkosten eine Bearbeitungsgebühr von NZ$ 20. Ist der Abwassertank oder die
Campingtoilette (wenn vorhanden) nicht geleert, kann eine Gebühr von NZ$ 500 berechnet
werden. Sollte das Fahrzeug nicht zur vereinbarten Zweigstelle zurückgebracht werden, kann eine
Umplatzierungsgebühr von NZ$ 500 anfallen.
11. KÜNDIGUNG
Der Eigentümer hat das Recht, das Mietverhältnis jederzeit zu beenden und sofortigen Besitz über
das Fahrzeug zu ergreifen, falls der Mieter gegen die Vertragsbedingungen verstößt oder das
Fahrzeug mutwillig beschädigt wurde. Die Beendigung des Mietverhältnisses unter dieser Klausel
erfolgt ohne Vorurteile zu anderen Rechten des Eigentümers und Mieters in diesem Vertrag oder
jeglichen anderen Vereinbarungen.
12. WECHSELKURS / WÄHRUNGSSCHWANKUNGEN
Jegliche Transaktionen werden in Neuseeland Dollar ausgeführt. Aufgrund von
Wechselkursschwankungen kann es zu Differenzen zwischen dem Betrag kommen, der Ihrer
Kreditkarte berechnet wurde und dem Betrag, der am Ablauf des Mietverhältnisses zurückerstattet
wird. Der Eigentümer ist für solche Schwankungen nicht verantwortlich.
13. RELEASE und Abfindungen an Jucy Rentals
a) Der Kunde entlässt Jucy Rentals, seine Mitarbeiter und Agenten von jeglicher Haftung
(Unabhängig davon, wer Schuld trägt) für entstandene Verluste oder Schäden, die durch die
Nutzung des Fahrzeugs durch den Kunden während des Mietverhältnisses entstandenen sind.
b) Der Kunde garantiert hiermit, dass er Jucy Rentals, seine Mitarbeiter und Agenten nicht dafür
verantwortlich macht, keine Entschädigungen einfordert, keine Ansprüche und Forderungen stellt
(einschließlich Anwaltskosten), wenn Schäden aus unsachgemäßer oder fahrlässiger Nutzung des
Fahrzeuges durch den Kunden oder anderen autorisierten Fahrern entstanden sind.
c) Fahrlässige Handlung seitens Jucy Rentals setzen das Garantieren der Nichteinforderung von
Entschädigungen nicht voraus.
Informationen sind richtig zum Zeitpunkt des Druckes, können aber jederzeit ohne Warnung geändert werden. Aug 2010

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