IHR GESCHÄFTSPARTNER

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IHR GESCHÄFTSPARTNER
POLEN
IHR GESCHÄFTSPARTNER
WARSCHAU 2008
HERAUSGEGEBEN VOM MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT
IN ZUSAMMENARBEIT MIT DEM INSTITUT FÜR MARKT-,
KONSUMTIONS- UND KONJUNKTURFORSCHUNG
VORBEREITET VOM INSTITUT FÜR MARKT-, KONSUMTIONSUND KONJUNKTURFORSCHUNG
© Copyright by Instytut Badań Rynku, Konsumpcji i Koniunktur, Warszawa 2008
Institut für Markt-, Konsumtions- und Konjunkturforschung
Instytut Badań Rynku, Konsumpcji i Koniunktur
Al. Jerozolimskie 87, 02-001 Warszawa, Polen
Tel.: (48) (0-22) 628 55 85, 813 46 50, 813 51 86
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ISBN 978-83-61284-09-3
Sehr geehrte LeserInnen,
Innerhalb von mehr als einem Jahrzehnt wurde in Polen eine leistungsfähige, weltoffene
Marktwirtschaft aufgebaut, die auf den sich dynamisch entwickelnden Privatsektor gestützt ist.
Polen hat sich aktiv dem Prozess der europäischen Integration angeschlossen, insbesondere ab
dem Zeitpunkt, als es vollberechtigtes Mitglied der Europäischen Union geworden ist.
Die polnischen Wirtschaftsträger haben ihre Konkurrenzfähigkeit nachgewiesen, indem sie auf
dem einheitlichen europäischen Markt wirksam tätig sind. Nach Polen fließt ein noch stärkerer
Strom ausländischer Direktinvestitionen sowohl aus der EU als auch aus den Drittländern.
Der wichtigste Faktor, der das wirtschaftliche Wachstum in den letzten Jahren beeinflusste,
war der stark expandierende Export. Die steigenden Tendenzen der polnischen Wirtschaft sind
darüber hinaus auf ein immer größeres Konsumwachstum und die Entwicklung inländischer
Investitionen zurückzuführen.
Innerhalb des gesamten sozialen und wirtschaftlichen Umgestaltungsprozesses lässt sich ein
großes Interesse ausländischer Rechtsträger an die Möglichkeit und an die Rahmenbedingungen
der gewerblichen Tätigkeit, insbesondere an die Investitionen in Polen, beobachten. Um dieser
Nachfrage entgegenzukommen, wird von unserem Institut seit 1992 alljährlich ein Handbuch
über Polen erarbeitet und herausgegeben. Es enthält die Grundinformationen über unser Land
und seine Wirtschaft und bietet unentbehrliche Informationen über rechtliche Regelungen zu
Firmengründung, Investitionen, Konzessionieren im Gewerbe und Warenverkehr, sowie über
geltende Steuern, Zölle, Arbeitsmarktvorschriften, Grundsätze des Immobilienerwerbs und
andere Bedingungen für eine Geschäftstätigkeit in Polen.
Wir hoffen, dass Ihnen dieses Handbuch bei der Anknüpfung und Entwicklung einer
erfolgreichen wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit polnischen Geschäftspartnern behilflich
sein wird. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren Aktivitäten in Polen.
Ryszard Michalski
Direktor des Instituts für Markt-,
Konsumtions- und Konjunkturforschung
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Polen
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Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeine Informationen ...................................................................................................... 7
1. Geographische Lage ...............................................................................................................7
2. Klima .......................................................................................................................................8
3. Bevölkerung und Sprache......................................................................................................8
4. Politische Ordnung.................................................................................................................9
5. Verwaltungsstruktur .............................................................................................................10
II. Polen in Europa und in der Welt ......................................................................................... 13
1. Polens Stellung in der Weltwirtschaft ................................................................................13
2. Mitgliedschaft in den internationalen Organisationen und Institutionen.....................14
3. Polen in der Europäischen Union ......................................................................................20
III. Wirtschaftsentwicklung und ihre Perspektiven ................................................................. 27
1. Die Wirtschaftslage in Polen...............................................................................................27
2. Externe Bewertungen der polnischen Wirtschaft .............................................................34
3. Perspektiven der wirtschaftlichen Entwicklung Polens im Lichte
der Nationalen Entwicklungsstrategie bis zum Jahr 2015...............................................36
IV. Ressourcen und Infrastruktur ..............................................................................................41
1. Arbeitsmarkt .........................................................................................................................41
2. Naturressourcen....................................................................................................................45
3. Produktionsvermögen ..........................................................................................................47
4. Infrastruktur der Wirtschaft................................................................................................48
5. Natürliche Umwelt...............................................................................................................54
6. Grenzübergänge ....................................................................................................................56
V. Hauptwirtschaftszweige ........................................................................................................58
1. Industrie ................................................................................................................................58
2. Bauwesen ...............................................................................................................................67
3. Landwirtschaft ......................................................................................................................68
4. Handel ...................................................................................................................................70
5. Transportdienstleistungen ...................................................................................................74
6. Tourismus ..............................................................................................................................76
7. Banken und Finanzdienstleistungen ..................................................................................78
VI. Polens Regionen ..................................................................................................................... 83
1. Wirtschaftliche Charakteristik der polnischen Regionen................................................83
2. Sonderwirtschaftszonen .....................................................................................................102
VII. Rahmenbedingungen für gewerbliche Tätigkeit .............................................................. 116
1. Allgemeine Regelungen .....................................................................................................116
2. Rechtsgrundlagen ...............................................................................................................116
3. Konzessionen und Genehmigungsverfahren für gewerbliche Tätigkeit.......................121
4. Eintragung der gewerblichen Tätigkeit ...........................................................................122
5. Unternehmenskontrolle .....................................................................................................123
6. Boden- und Immobilieneigentum.....................................................................................124
7. Vorbeugung monopolistischen Praktiken und unlauterem Wettbewerb ......................127
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8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
Schutz des geistigen Eigentums........................................................................................133
Arbeitsbeziehungen ............................................................................................................136
Steuersystem .......................................................................................................................139
Umweltauflagen..................................................................................................................147
Gerichtswesen und Schiedsgerichtsbarkeit .....................................................................150
Informationsdienstleistungen und Wirtschaftsförderung..............................................153
Wichtige Rechtsakte...........................................................................................................159
VIII. Grundlagen des Aussenhandels ..........................................................................................164
1. Grundsätze des Handelsaustausches innerhalb der Europäischen Union...................164
2. Zollregelungen und die wichtigsten außertariflichen Beschränkungen
im Handel mit Drittländern..............................................................................................169
3. Devisenrecht .......................................................................................................................180
4. Wechselkurs.........................................................................................................................184
5. Hauptrechtstakte ................................................................................................................186
IX. Praktische Informationen ................................................................................................... 188
1. Einreise in die Schengen-Zone und Grundsätze zum Aufenthalt
der Ausländer in Polen.......................................................................................................188
2. Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ....................................................................191
3. Wohnungen .........................................................................................................................194
4. Gesundheitswesen...............................................................................................................194
5. Wichtige Fremdsprachen...................................................................................................196
6. Währung ..............................................................................................................................196
7. Transport..............................................................................................................................196
8. Fernmeldewesen .................................................................................................................198
9. Internet ................................................................................................................................198
10. Arbeitszeiten der Behörden, Banken und Geschäfte ......................................................199
11. Hotels und Gastronomie ....................................................................................................200
12. Möglichkeiten der Freizeitgestaltung ..............................................................................201
13. Maßeinheiten, Ortszeit, Elektrospannung im Netz........................................................202
14. Unfallhilfe ...........................................................................................................................202
15. Nationale und religiöse Feiertage.....................................................................................202
X. Allgemeine statistische Angaben .......................................................................................203
XI. Nützliche Adressen ..............................................................................................................209
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1. Geographische Lage
Polen liegt in Mitteleuropa, an der Ostsee. Mit seinem Staatsgebiet von 312.679 km2
Fläche ist es das neuntgrößte Land in Europa und das sechstgrößte in der
Europäischen Union. Von Nord nach Süd beträgt seine Ausdehnung 649 km, von Ost
nach West 689 km. Die Hauptstadt Polens ist Warschau.
Die Gesamtlänge der Staatsgrenze beträgt 3.505 km. Im Westen verläuft die polnische
Grenze zu Deutschland entlang der Oder und der Lausitzer Neiße und beträgt
489 km. Im Norden wird das Land überwiegend durch die Ostseeküste (395 km)
begrenzt. Die zwei größten Buchten sind die Pommersche Bucht (Zatoka Pomorska)
und die Danziger Bucht (Zatoka Gdańska). Die übrigen 210 km im Norden bildet die
Grenze zu der russischen Enklave, dem Kaliningrader Gebiet. Im Osten grenzt Polen
an Litauen (104 km), Weißrussland (418 km) und an die Ukraine (535 km). Im Süden
trennen die Gebirgszüge der Sudeten und der Karpaten Polen von Tschechien
(790 km) und der Slowakei (541 km). Die über ein Tausend Kilometer lange Grenze
Polens zu der Ukraine, Weißrussland und dem Kaliningrader Gebiet ist seit dem
1. Mai 2004 die EU-Ostgrenze geworden.
Über 90 Prozent der Fläche Polens bilden Ebenen, die von einem dichten Netz von
Flüssen und Bächen durchzogen werden. Ertragreiche Böden, ein günstiges Klima
und die vorteilhafte Lage hatten zur Folge, dass Polen schon vor Jahrhunderten zu
einem bedeutenden Hersteller von den Landwirtschaftsprodukten geworden ist. Bereits
im 13. Jahrhundert gab es hier ein außerordentlich leistungsfähiges Absatzsystem für
landwirtschaftliche Produkte. Sie sind auf Holzflößen flussabwärts (vor allem auf der
Weichsel, dem längsten Fluss Polens) nach Danzig, der Hafenstadt an der Ostsee, und
weiter in andere europäische Länder transportiert worden.
Ein großer Teil der Fläche Polens ist durch Wälder bedeckt, die einen der größten
zusammenhängenden Waldgebiete dieser Art in Europa bilden. An der Grenze zu
Weißrussland befindet sich der Białowieża-Urwald, der ein Überbleibsel des einzigen
echten Primärwaldes in Europa ist. Er wird von einer Vielzahl von Tierarten bewohnt,
darunter von dem nur hier im Freien lebenden Wisent.
Trotz der Tatsache, dass das Tiefland überwiegt (in Polen beträgt die Durchschnittshöhe 173 m ü. d. M.), ist die Landschaft in Polen recht vielfältig. Einen Einfluss auf
die Oberflächengestaltung hatten vor allem die nacheinander folgenden Eiszeiten.
Ihnen ist es zu verdanken, dass sich wunderschöne Seenplatten im nördlichen Teil des
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Landes (die größten davon sind die Masurische und die Pommersche Seenplatte)
gebildet haben, die im Sommer Scharen von Touristen sowohl aus dem In- als auch
aus dem Ausland anziehen.
Wenn man sich in Richtung Süden bewegt, geht die Tief- in eine Hochebene und
anschließend in eine Gebirgslandschaft über. Die größten Gebirgsketten sind die
Sudeten und die Karpaten, mit der Hohen Tatra und Rysy, dem höchsten Berg Polens
(2499 m ü. d. M.). Im Winter fahren die Polen gerne in die Berge, um Wintersport
zu treiben. Im Sommer wiederum ziehen die ausgewiesenen Wege die Anhänger des
Bergwanderns und des Radfahrens an.
2. Klima
In Polen überwiegt ein gemäßigtes Klima. Typisch für das polnische Klima ist ein
recht wechselhaftes Wetter. Es ist durch das Aufeinanderprallen der Einflüsse von
warmer und feuchter Meeresluft vom Atlantik her auf die trockenen Massen der
euroasiatischen Kontinentalluft bedingt.
Im nördlichen und westlichen Teil des Landes herrscht generell ein gemäßigtes
Meeresklima mit leichten und feuchten Wintern und kühlen Sommern sowie recht
vielen Niederschlägen. Im östlichen Teil des Landes dagegen zeichnen sich
Kontinentaleinflüsse des Klimas ab, mit harten Wintern sowie mit heißen und
trockenen Sommern.
Die wärmsten Gebiete in Polen liegen im Südwesten (Schlesische Tiefebene)
und im Südosten (der westliche Teil des Talkessels von Sandomierz) des Landes.
Die kälteste Region in Polen ist die im nordöstlichen Teil des Landes gelegene
Suwalszczyzna, die „der polnische Kältepol” genannt wird.
Die Winter in Polen sind meistens warm und feucht, wobei es immer wieder auch
Zeiten mit starkem Frost gibt, wenn die Temperatur unter –10 Grad Celsius fällt.
Im Januar schwanken die Temperaturmittelwerte zwischen –1 Grad Celsius im
Westen bis –4,5 Grad Celsius im Osten und –5,5 Grad Celsius im Nordosten.
Die Sommer dagegen sind eher mild, mit häufigen Niederschlägen und Gewittern.
Die Temperaturmittelwerte im Juli reichen an die 17 Grad Celsius an der Küste und
an die 20 Grad Celsius im Süden.
Die höchsten Niederschlagsmengen pro Jahr werden im Gebirge und auf den
Hochebenen verzeichnet. Das Maximum an Niederschlägen entfällt auf die
Sommermonate.
3. Bevölkerung und Sprache
Die Bevölkerung Polens zählt 38 Mio. 125 Tsd. (31.12.2006), was den 33. Platz
weltweit (0,6 Prozent der Weltbevölkerung) und den 9. Platz in Europa (5,3 Prozent
der Bevölkerung auf dem Kontinent) und die 6. Stelle in der Europäischen Union
(über 8,4 Prozent der Bevölkerung der EU-25) ergibt. Die Bevölkerungsdichte beträgt
122 Personen pro km2.
Der überwiegende Teil der Bevölkerung (61,3 Prozent) wohnt in den Städten.
Die Hauptstadt Warschau, die 1 Mio. 702,1 Tsd. Einwohner (4,5 Prozent der Landes-
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bevölkerung) zählt, ist die größte unter ihnen. Weitere Großstädte sind: Lodz – Łódź
(760,3 Tsd.), Krakau – Kraków (756,3 Tsd.), Breslau – Wrocław (634,6 Tsd.), Posen –
Poznań (564,9 Tsd.), Danzig – Gdańsk (456,7 Tsd.), Stettin – Szczecin (409,1 Tsd.),
Bromberg – Bydgoszcz (363,5 Tsd.), Lublin (353,5 Tsd.) und Kattowitz – Katowice
(314,5 Tsd.).
48 Prozent der polnischen Bevölkerung sind Männer und 52 Prozent Frauen.
Die durchschnittliche Lebenserwartung beträgt bei Männern 70,5 und bei Frauen
78,9 Jahre.
In Bezug auf die ethnische Zusammensetzung ist Polen ein relativ homogenes
Land. Die nationalen Minderheiten stellen weniger als 2 Prozent der Gesamtbevölkerung
Polens dar. Die größten Minderheiten sind die Deutschen, Roma, Ukrainer und
Weißrussen. Des Weiteren leben hier auch Juden, Litauer, Slowaken und andere
Minoritäten. Bei der Religionszugehörigkeit stellen Katholiken die entschiedene
Mehrheit (ca. 90 Prozent) dar.
Die Amtssprache ist Polnisch.
4. Politische Ordnung
Gemäß dem Verfassungsgesetz vom 2. April 1997 gibt es folgende Staatsorgane:
· im Bereich der Legislative: der Sejm und der Senat der Republik Polen,
· im Bereich der Exekutive: der Präsident der Republik Polen und der Ministerrat,
· im Bereich der Judikative: unabhängige Gerichte.
Der Sejm , die untere Kammer des Parlaments, wird für eine vierjährige
Wahlperiode in allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und proportionalen Wahlen
gewählt. Er hat 460 Abgeordnete. Dem Sejm ist die Oberste Kontrollkammer,
das höchste Kontrollorgan im Staat, untergeordnet. Die Organe des Sejms sind:
das Präsidium des Sejms, der Ältestenrat und die Ausschüsse des Sejms. Die Grundformen
der politischen Organisation der Abgeordneten im Sejm sind die Fraktionen.
Der Senat, die obere Kammer des Parlaments, wird ebenfalls für eine vierjährige
Wahlperiode in allgemeinen und unmittelbaren Wahlen gewählt, die zeitgleich mit
den Sejm-Wahlen stattfinden. Der Senat setzt sich aus 100 Senatoren zusammen.
In den wichtigsten vom Verfassungsgesetz bestimmten Angelegenheiten tagen
der Sejm und der Senat unter dem Vorsitz des Marschalls des Sejms gemeinsam,
indem sie die Nationalversammlung bilden.
Im Oktober 2007 haben in Polen allgemeine Wahlen zum Sejm und Senat
stattgefunden, die den Sieg der politischen Rechten brachten. Die meisten Stimmen
hat die Partei Bürgerliche Plattform – Platforma Obywatelska (PO) erhalten, welche die
mehrheitliche Parlamentskoalition mit der Polnischen Bauernpartei – Polskie Stronnictwo
Ludowe (PSL) gebildet hat.
Der Präsident wird für eine fünfjährige Amtszeit, in allgemeinen, gleichen, und
unmittelbaren Wahlen bestimmt und kann nur einmal wiederholt gewählt werden.
Er ist der höchste Vertreter des Staates, wacht über die Einhaltung der Verfassung und
über die Sicherheit des Staates. Der Präsident beruft den Vorsitzenden des
Ministerrates (den Premierminister) und – auf seinen Antrag – die Minister. Ausführendes
Organ des Präsidenten ist die Kanzlei. Der Präsident der Republik Polen ist seit dem
23. Dezember 2005 Herr Lech Kaczyński.
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Den Ministerrat bilden: der Vorsitzende des Ministerrates (Premierminister), die
stellvertretenden Vorsitzenden des Ministerrates und die Minister. Die Regierung
trägt die Verantwortung für die Innen- und Außenpolitik des Staates.
Zu den Aufgaben der Regierung gehören insbesondere die Sicherung der
Gesetzesdurchführung, die Leitung der Regierungsverwaltung, das Beschließen des
Haushaltsentwurfs und die Leitung seiner Durchführung.
Das Vertrauensvotum wird der Regierung vom Sejm erteilt.
5. Verwaltungsstruktur
Seit dem 1. Januar 1999 gilt eine dreistufige Verwaltungsstruktur des Staates.
Danach wird Polen unterteilt in:
· 16 Woiwodschaften,
· 314 Land- und 65 Stadtkreise (kreisfreie Städte),
· 2478 Gemeinden.
Die Gemeinde ist die Grundeinheit der Verwaltungsstruktur. Die Verwaltungsorgane
der Gemeinde bilden: der Gemeinderat, der in einer allgemeinen Wahl der Selbstverwaltung bestimmt wird, sowie der Gemeindevorstand, der vom Gemeinderat gewählt
wird und in der Gemeinde die vollziehende Gewalt ausübt. Vorsitzender des
Gemeindevorstands ist in den ländlichen Gemeinden der Wojt, in kleineren Städten
der Bürgermeister und in Großstädten der Stadtpräsident. Die Verfassung ist der
Garant für die Priorität der Gemeinde bei der Durchführung von öffentlichen
Angelegenheiten von lokaler Bedeutung.
Die Gemeinde befasst sich im Einzelnen mit folgenden Bereichen:
- Kindergärten, Grundschulen und Gymnasien (erweiterte Grundschulen),
- Bibliotheken, Kulturzentren,
- Gesundheitswesen (Ambulatorien und Gesundheitszentren, in städtischen
Gemeinden ebenfalls Krankenhäuser),
- Wasserwerke und -leitungen sowie Wasserversorgung,
- Lokaltransport und Gemeindestraßen,
- Umweltschutz auf ihrem Gebiet,
- Beseitigung von Festabfall und Abwasser,
- Unterhaltung von Marktplätzen.
Der Kreis ist die zweitgrößte Einheit der Verwaltungsstruktur. Er setzt sich aus
bis zu über einem Dutzend Gemeinden zusammen. Die Verwaltungsorgane des
Kreises bilden: der Kreisrat, der in einer Wahl für die Selbstverwaltung bestimmt
wird, sowie der Kreisvorstand. An der Spitze des Kreisvorstands steht der Landrat
(starosta).
Die Kreisverwaltung befasst sich mit den Angelegenheiten, welche mehrere
dazugehörige Gemeinden betrifft, z.B. wenn es um Krankenhäuser oder Oberschulen
geht.
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Die Kreisverwaltungen befassen sich im Einzelnen mit:
- der Wahrung der öffentlichen Ordnung und der Gesamtsicherheit,
- dem Hochwasser- und Brandschutz,
- der Vorbeugung den Naturkatastrophen und deren Folgen,
- der Erhaltung von allgemeinen Krankenhäusern,
- den Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur sozialen Hilfe,
- dem Bau und der Erhaltung von Straßen mit übergemeindlicher Bedeutung,
- dem Schutz der Verbraucherrechte,
- der Ausgabe der Reisepässe und den Angelegenheiten im Zusammenhang mit
dem Wechsel der Staatsangehörigkeit.
Die Woiwodschaft stellt die größte Einheit der Verwaltungsstruktur des Landes
dar.
Die Verwaltungsorgane der Woiwodschaft sind: das Woiwodschaftsparlament (sejmik),
das in der Wahl für die Selbstverwaltung bestimmt wird, sowie der Woiwodschaftsvorstand. An der Spitze des Woiwodschaftsparlaments und des -vorstands steht der
Marschall der Woiwodschaft. Der Vertreter der Staatsgewalt in der Woiwodschaft ist
der Woiwode, dem die Wahrung des Staatsinteresses obliegt.
Die Woiwodschaft befasst sich mit Angelegenheiten, welche die zivilisatorische
Entwicklung der Region betreffen. Auf dieser Ebene werden Strategien vorbereitet
und umgesetzt sowie die für die Wirtschaftsentwicklung der Region günstigen
Rahmenbedingungen erarbeitet. Im Rahmen einer interregionaler Zusammenarbeit
kann die Woiwodschaft Beziehungen mit den Gemeinschaften anderer Staaten
unterhalten.
Polenkarte unter Berücksichtigung der Gliederung in Woiwodschaften
W – Woiwodschaft
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Die Aufgaben der Selbstverwaltung auf der Woiwodschaftsebene sind im
Hinblick auf günstige Bedingungen für die Regionalentwicklung in drei
Grundbereichen zusammengefasst:
1) Wirtschaftsentwicklung, die mitunter internationale Wirtschaftszusammenarbeit
und Öffentlichkeitsarbeit für die Region umfasst,
2) öffentliche Dienstleistungen „höheren” Ranges (u.a. Hochschulwesen,
Spezialbereiche des Gesundheitswesens, kulturelle Aktivitäten, die über
lokale Bedeutung hinausgehen),
3) Gestaltung einer dem Menschen freundlichen natürlichen Umwelt.
Die Charakteristik der regionalen polnischen Wirtschaft sowie eine Beschreibung
der Ziele und Richtungen der Regionalpolitik sind im Teil VI zu finden.
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1. Polens Stellung in der Weltwirtschaft
Polen ist ein europäisches Land mit einem bedeutenden Territorial-, Bevölkerungsund Wirtschaftspotential. Seine Bedeutung und sein Anteil an der Weltwirtschaft
wachsen in der letzten Zeit bemerkenswert schnell. Die Dynamik des Bruttoinlandsprodukts spiegelt dieses Wachstum am deutlichsten wider.
Seit Beginn des Transformationsprozesses ist das in Dollar ausgedrückte Volumen
des polnischen BIP mehr als um das Fünffache gestiegen. 1990 betrug es ca. 59 Mrd.
US-Dollar (in jeweiligen Preisen nach dem offiziellen Währungskurs), 2005 überschritt
es das Niveau von 300 Mrd. US-Dollar. Damit erreichte Polen – unter den Ländern
mit dem größten BIP-Volumen – die 21. Stelle weltweit und die 11. Stelle europaweit.
2006 waren es bereits mehr als 320 Mld. US-Dollar. 2007 stieg das Bruttoinlandsprodukt
um mehr als 6,6% und wuchs somit viel schneller als der Weltdurchschnitt.
Polen wird zu den weltweit führenden Produzenten verschiedener Industriewaren,
sowohl hinsichtlich der Hauptrohstoffe, als auch der verarbeiteten Erzeugnisse,
gezählt. Unter die ersten Zehn gehört es gemessen am Produktionsvolumen von
raffiniertem Kupfer, Schwefel, Stein- und Braunkohle sowie von Fernsehern. Unter
den ersten Zwanzig findet man es wiederum in der Produktion von Schwefelsäure,
Rohstahl und Elektroenergie.
Polen ist ebenso ein weltweit führender Produzent von nicht wenigen Agrarprodukten
und Lebensmitteln. Beim Roggenanbau erreicht Polen die höchsten Erträge weltweit
und deckt damit ca. 1/4 der gesamten Weltproduktion ab. Im Hafer-, Kartoffel-,
Zuckerrübenanbau und in der Schweinezucht gehört Polen seit Jahren zu den zehn
größten Produzenten. Unter den ersten Zwanzig befindet es sich in der Produktion
von Gerste, Weizen, Zucker, Fleisch, Kuhmilch und Hühnereiern.
Der Wert des polnischen Außenhandels, einschließlich des innergemeinschaftlichen
Handels, überschritt 2007 300 Mrd. US-Dollar. Im Welthandel stieg Polen als
Exporteur aus dem 30. auf den 29. Platz mit einem Anteil vom 1,1 Prozent
am Weltimport auf. Der Warenumsatz Polens war dem Ergebnis von der Schweiz,
Österreich, Schweden oder Australien angenähert und höher als in Thailand oder
Brasilien. Unter den EU-Ländern nimmt Polen als Exporteur den 10. Platz und als
Importeur den 8. Platz ein. Auf Polen fallen 2,6 Prozent des Exports und 2,9 Prozent
des Imports in der EU.
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Die wachsende Bedeutung Polens auf internationalen Märkten ist eine Folge der
hohen Dynamik der polnischen Außenhandelsumsätze, die deutlich über der des
Welthandels liegt. In den Jahren 1990-2005 betrug das durchschnittliche Wachstumstempo
des polnischen Warenexports über 10 Prozent jährlich und des Imports – 15 Prozent,
während das Welthandelsvolumen im gleichen Zeitraum nur ca. 6 Prozent jährlich
zunahm. Auch 2007 wuchs das Umsatzvolumen des polnischen Außenhandels (Export
– um beinahe 9 Prozent, Import – um ca. 14 Prozent) deutlich schneller als die
Umsätze des Welthandels.
Der wachsende Anteil des Außenhandels am BIP Polens (2007 betrug das Verhältnis
Export zu BIP beinahe 41 Prozent, und bei Importen mehr als 43 Prozent) spiegelt
den fortschreitenden Prozess der Öffnung der polnischen Wirtschaft und in der Folge
die zunehmende gegenseitige Abhängigkeit von Prozessen in der Weltwirtschaft
wider.
Zur dynamischen Entwicklung des polnischen Außenhandelsvolumens tragen in
einem hohen Maße die in Polen aktiven Gesellschaften mit Beteiligung des ausländischen
Kapitals bei. Polen bleibt einer der Hauptempfänger ausländischer Direktinvestitionen
in Mittel- und Osteuropa und liegt bei dem Gesamtinvestitionsvolumen an der Spitze.
Infolge des Beitritts zur Europäischen Union hat Polen als Standort für Investitionen
zusätzlich an Attraktivität gewonnen. Die Investitionsanreize sind in Polen in erster
Linie ein großer und aufnahmefähiger Inlandsmarkt, günstige Perspektiven für eine
dynamische Wirtschaftsentwicklung, wettbewerbsfähige Bedingungen für die gewerbliche
Aktivität – relativ niedrige Arbeitskosten, zahlreiche hoch qualifizierte Arbeitskräfte,
eine für die Logistik und die Entwicklung der Zusammenarbeit mit den östlichen
Märkten – Russland, der Ukraine und anderen GUS-Ländern – vorteilhafte geographische
Lage.
2. Mitgliedschaft in den internationalen Organisationen
und Institutionen
Polen ist ein aktiver Mitgliedstaat vieler internationaler Organisationen und
Institutionen von globaler und regionaler Bedeutung.
Organisation der Vereinten Nationen (UNO)
Polen ist einer der UNO-Gründungsstaaten. Im Laufe der über 60 Jahre des
Bestehens dieser weltweit bedeutendsten Organisation nahm Polen immer aktiv
an Maßnahmen der UNO-Organe, ihrer spezialisierten Nebenorgane sowie autonomer
Organisationen teil, die mit den Vereinten Nationen eng zusammenarbeiteten. Polen
war ebenfalls an vielfältigen Projekten, die von der UNO durchgeführt wurden,
beteiligt.
Einen besonders großen Beitrag leisteten Polens Vertreter bei:
· Maßnahmen zur Abrüstung und Wahrung des Weltfriedens,
· Organisieren der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit sowie der
Entwicklungshilfe,
· Aktivitäten zum Schutz der Menschenrechte,
· Kodifizierung und Setzung von Völkerrecht.
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Polnische Experten wirkten bei der Vorbereitung von Abrüstungsabkommen mit,
die unter dem Patronat der UNO erarbeitet wurden. Seit 1953 waren polnische
Soldaten an zahlreichen Friedens- und Überwachungsmissionen der UNO, u.a. auf
der Koreanischen und der Indochinesischen Halbinsel, in Ägypten, im Libanon, auf den
Golanhöhen, in Ruanda, Kuwait und Liberia sowie in den letzten Jahren im ehemaligen
Jugoslawien, in Afghanistan und im Irak beteiligt. Bislang haben über 35 Tsd. Polen
an den Missionen teilgenommen.
Aktuell sind polnische Vertreter auch an einigen UNO-Missionen, darunter:
· im Rahmen von zwei Militäreinheiten UNIFIL im Südlibanon und UNDOF
auf den Golanhöhen (ca. 700 Soldaten),
· an der Mehrzweckoperation UNMIK in Kosovo (ca. 130 Polizisten),
· an acht weiteren Militärmissionen (ca. 30 Beobachter)
dienstlich tätig.
Die polnischen Ingenieure, Ärzte und Wissenschaftler wirken aktiv bei Programmen
für die technische Entwicklungshilfe mit – ihre Träger sind die Sonderorganisationen
der UNO: FAO, WHO, UNIDO und UNDP/ILO.
Ein Ausdruck der Anerkennung für Polens Engagement bei der UNO waren zum
einen die Wahl Polens zum nichtständigen Mitglied des Sicherheitsrates, zum
anderen die von Polens Vertretern ausgeübten Funktionen des stellvertretenden
Generalsekretärs und des Vorsitzenden einer der Generalversammlungssitzungen.
Nordatlantikvertrag-Organisation (NATO)
Am 12. März 1999 wurde Polen, zusammen mit Tschechien und Ungarn, Mitglied
der NATO. Polens NATO-Beitritt war die logische Folge des nach 1989 im Land
erfolgten Wandels und trug wesentlich zur Stabilisierung seiner internationalen
Sicherheit bei. Darüber hinaus erleichterte er den Integrationsprozess Polens mit
weiteren europäischen Strukturen, vor allem mit der Europäischen Union.
Zur Zeit beteiligt sich Polen an NATO-Programmen zur Zusammenarbeit im
Bereich Sicherheit und Verteidigung im Rahmen der Partnerschaft für Frieden (PfP)
und im Rahmen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPC). Darüber hinaus
sind die polnischen Streitkräfte ein Teil der multinationalen Einheiten – im Rahmen
des deutsch-dänisch-polnischen Militärkorps „Nord-Ost”, des litauisch-polnischen
Bataillons der Friedenskräfte „Litpolbat” und des ukrainisch-polnischen Bataillons
der Friedenskräfte „Polukrbat”. In Bydgoszcz hat das Joint Force Training Centre
(JFTC), eines der NATO-Hauptquartieren und wesentliches Element der Führungstrukturen des Bündnisses, seinen Sitz. Die polnischen Soldaten nehmen an den
Aktivitäten zur Aufrecherhaltung und Wiederherstellung von Ordnung und
internationaler Sicherheit sowie an Friedensmissionen teil, die von der NATO aber
auch von der UNO, OSZE oder WEU durchgeführt werden. Zur Zeit sind sie
an folgenden NATO-Friedenseinsätzen beteiligt:
· Internationale Friedenskräfte Kosovo Force in Kosovo (KFOR),
· Internationale Stabilisierungskräfte in Bosnien und Herzegowina (SFOR),
· Internationale Kräfte für Förderung der Sicherheit in Afghanistan (ISAF); 2007
wurde die polnische Präsenz auf rund 1.200 und 2008 um die weiteren 400 Soldaten
erweitert, die im Rahmen von Militäroperationen Aufgaben in den Bereichen
Befehlshabung, Unterstützung sowie Sicherung wahrnehmen,
· Friedensmissionen der Militärgendarmerie in Bosnien und Herzegowina sowie
im Tschad und in Kongo (EUFOR),
· Trainingsmission NTM-I im Irak und Operation Active Endeavour im Mittelmeer.
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Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
Im Dezember 1964 hat A. Rapacki, damaliger polnischer Außenminister, während
der 19. Sitzung der UNO-Generalversammlung einen Vorschlag unterbreitet, eine
internationale Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit zu berufen.
Die heutige OSZE ist die zahlreichste regionale Organisation in der ganzen Welt.
Sie schließt 55 Staaten zusammen, dabei vereinigt sie außer den europäischen
Ländern die USA und Kanada sowie asiatische Staaten, die nach dem Zerfall der
Sowjetunion entstanden sind. Ein Zeichen für das aktive Mitwirken an der OSZE war
der Vorsitz Polens im Jahr 1998.
Warschau ist der Sitz des 1992 gegründeten OSZE-Büros für Demokratische
Institutionen und Menschenrechte (ODIHR). Dabei handelt es sich um die größte
internationale Institution mit Sitz in Polen. Von diesem Büro aus wird die Wahrung
der Menschenrechte, darunter auch der Rechte nationaler Minderheiten sowie der
Demokratieprinzipien in den Mitgliedstaaten überwacht. Darüber hinaus entfaltet das
Büro Aktivitäten zur Förderung der Toleranz und Bekämpfung der Diskriminierung sowie
zur Förderung der Frauenrechte und Bekämpfung des Menschenhandels. Die ODIHR
arbeitet eng mit dem Hohen OSZE-Kommissar für Nationale Minderheiten zusammen.
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (OECD)
Seit dem 22. November 1996 ist Polen ein vollberechtigtes Mitglied der OECD.
Durch diese Mitgliedschaft hat Polen einen wichtigen Schritt bei der Umsetzung
seiner Ziele in Bezug auf die Wirtschaftspolitik getan. Diese Ziele betreffen
hauptsächlich die Anpassung der Wirtschaft in Polen an die Erfordernisse der
Systemtransformation, der Regionalisierung und der Globalisierung. Als besonders
wichtig erwies sich für Polen die OECD-Mitgliedschaft bei der Annährung an die
europäischen Strukturen, vor allem bei den EU-Beitrittsbestrebungen. Die polnische
Gesetzgebung, die Institutionen, die Wirtschaftspolitik sowie die Praxis wurden in
vielen Bereichen an die OECD-Standards angeglichen.
Die Eingliederung Polens in die OECD – den Prestigeklub der hoch entwickelten
Staaten der Welt, war ein Beweis für die wirtschaftliche Stabilität Polens und erleichterte
in der Folge die Bewilligung von Vorzugskrediten von Seiten der internationalen
Finanzinstitute. Dies war auch ein Beweis dafür, dass Polen in der Lage war, sich
an die Standards und die internationalen Regeln anzupassen.
Seit Beginn seiner Mitgliedschaft nimmt Polen aktiv an Arbeiten der OECDKomitees und ihrer Arbeitsgruppen teil sowie beteiligt sich an allen Aktivitäten der
OECD, sowohl im Rahmen der traditionellen als auch der neuen fachübergreifenden
Bereiche. Im Herbst 2000 fand die Sitzung des Rats in Polen statt. Es war die dritte
Sitzung in der Geschichte der OECD, die im Ausland stattgefunden hatte, die erste
jedoch, die in einem mitteleuropäischen Land veranstaltet wurde. Überdies beteiligt
sich Polen an dem Konsultationsmechanismus der EU-Staaten, die gleichzeitig
OECD-Mitglieder sind.
Von der OECD werden die Wirtschaftslage in Polen, die umgesetzten Änderungen
sowie Fortschritte in den einzuführenden Reformen regelmäßig überprüft.
Die Kontrollberichte werden als eine maßgebliche und zuverlässige Quelle der
Angaben zur Wirtschaftsentwicklung und deren Perspektiven betrachtet. Gleichzeitig
bilden sie die Grundlage für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit Polens auf der
internationalen Ebene.
16
Welthandelsorganisation (WTO)
Polen war einer der Unterzeichner des Schlussaktes, mit dem die Verhandlungen
der GATT-Uruguay-Runde beendet wurden und ebenso Unterzeichner des WTOGründungsabkommens. Zum vollberechtigten Mitglied wurde Polen am 1. Juli 1995,
nachdem seine innerstaatliche Gesetzgebung harmoniert und der Ratifizierungsprozess
des Abkommens der Uruguay-Runde abgeschlossen worden war.
Polens WTO-Beitritt trug zur Verbesserung seiner wirtschaftlichen Position auf der
internationalen Ebene bei und die WTO-Mitgliedschaft selbst wurde zu einer der
Voraussetzungen für Polens Beitritt zu anderen Organisationen und internationalen
Strukturen, u.a. zu der OECD und der Europäischen Union.
Polen hat alle vereinbarten WTO-Liberalisierungsverpflichtungen übernommen.
Dies bedeutete, dass mit dem besseren Zugang der polnischen Waren zu den
Drittmärkten der Schutz vor den Importen verringert und der Wettbewerb auf dem
polnischen Markt stärker wurde. Der Anteil der liberalisierten Importe am gesamten
polnischen Importvolumen aus den Mitgliedstaaten, insbesondere die Einfuhr von
Industriewaren, stieg erheblich. Ebenso wichtig waren für Polen die Bestimmungen in
Bezug auf den Landwirtschaftssektor. Polen hat sämtliche allgemeinen Liberalisierungsverpflichtungen aus dem Abkommen über Landwirtschaft, u.a. in Bereichen der
Kontingentbestimmung sowie des Abbaus der landwirtschaftlichen Förderung,
akzeptiert.
Im Bereich der Dienstleistungen bedeutete Polens WTO-Beitritt die Übernahme
der Meistbegünstigungsklausel gegenüber allen WTO-Partnern, während Verpflichtungen
gegenüber den OECD-Mitgliedern auf sämtliche WTO-Staaten ausgedehnt wurden.
Polen übernahm ebenfalls die Verpflichtungen zur Liberalisierung der Finanzdienstleistungen.
Nach dem EU-Beitritt Polens am 1. Mai 2004 hat sich seine Lage innerhalb der
WTO geändert, indem die nationale Handelspolitik durch jene gemeinschaftliche
ersetzt wurde.
Es heißt, dass nun Verhandlungen mit den Drittländern und der WTO von der
Europäischen Kommission (Generaldirektion für Handel) auf Grund des Mandats des
EU-Rates und in Absprache mit den Arbeitsgruppen des EU-Rates, hauptsächlich
mit dem Komitee 133, geführt werden. Innerhalb des Komitees werden alle mit
der Beteiligung von den EU-Mitgliedstaaten an der WTO zusammenhängenden
Angelegenheiten besprochen. Darüber hinaus wird hier unter der Teilnahme von den
einzelnen Mitgliedsländern eine gemeinschaftliche Handelspolitik für Bedarf der
Verhandlungen mit der WTO geschaffen.
Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank)
Polen gehörte zu den Gründungsmitgliedern des Internationalen Währungsfonds
(IWF) und der Weltbank. 1950 musste jedoch – politisch bedingt – aus den Organisationen
austreten. Die Wiederaufnahme erfolgte 1986.
Nach 1989 stellte die Weltbank für Polen eine der Hauptquellen der Finanzierung
von den sozialen und wirtschaftlichen Reformen dar und spielte gleichzeitig eine
wichtige Rolle bei der Wiedergewinnung des Zugangs zum internationalen Kapitalmarkt.
Bisher hat Polen von der Bank Kredite für Projekte erhalten, deren Umsetzung zur
Stärkung der marktorientierten Reformen, Umstrukturierung der Wirtschaft, Besserung
17
der Kreditwürdigkeit Polens sowie zur Einführung von den System-, institutionellen
und strukturellen Änderungen beigetragen hat.
Zur Zeit werden sowohl Investitionsprojekte als auch Vorhaben umgesetzt, die mit
dem Einleiten von strukturellen Änderungen, vor allem in den Bereichen Modernisierung
der Transportinfrastruktur und Verkehrstechnologien, Sektor der Energie, Fernwärmeversorgung und Ausnutzung umweltfreundlicher Energiequellen, Umweltschutz und
Entwicklung von den ländlichen Räumen, zusammenhängen.
Nach dem EU-Beitritt Polens änderte sich die bisherige Kreditstrategie der Bank
zur Förderung Polens und erfolgte von nun an zugunsten eines der EU-Mitgliedstaaten.
Diese Beihilfe ist vor allem für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und die
Unterstützung der Regierung bei einer besseren Nutzung der EU-Strukturfonds
bestimmt. In der ersten Zeit nach dem EU-Beitritt wurden Polen von der Weltbank
Mittel für die Mitfinanzierung der Instandhaltung und Modernisierung von Straßen
und dem Transportnetz, für die Rekultivierung der Gelände ehemaliger Zechen sowie
für die Unterstützung des Regierungsreformprogramms für den polnischen Steinkohlebergbau eingeräumt. Zusammen mit der Erleichterung des Zugangs sowohl der
Regierung als auch des Privatsektors zu einer kommerziellen, wettbewerbsfähigen
Finanzierung erfolgte allmählich die Verlagerung der Leistungen der Weltbank von
der Krediteinräumung und -überwachung zu anderen, mit Krediten nicht zusammenhängenden, Aktivitäten mit dem Ziel einer besseren Nutzung von den internationalen
Erfahrungen und Schlussfolgerungen daraus bei der Unterstützung der polnischen
Regierung in ihren grundlegenden Wirtschaftsreformen.
Zur Zeit ist die Weltbank in Polen u.a. in folgenden Bereichen aktiv: Umsetzung
der Reformen im Sozialsektor, Umstrukturierung und Privatisierung des öffentlichen
Sektors, Umsetzung der Ziele in Sachen Umweltschutz, Rationalisierung der
öffentlichen Verwaltung, Schaffung von Arbeitsplätzen auf ländlichen Gebieten in
anderen Bereichen als die Landwirtschaft sowie Unterstützung des Regierungsprogramms zur Umstrukturierung des Steinkohlebergbaus und Gewährung von
Krediten für Innovationen und Pilotprogramme.
In den letzten Jahren haben polnische Firmen, die an den in Statistiken der Bank
erfassten Ausschreibungen teilnahmen, in erster Linie Verträge in solchen Sparten wie
Transport, Energetik und Bergbau realisiert. Diese Ausschreibungen wurden
vorwiegend in Polen durchgeführt. Gleichzeitig verzeichnet man jedoch immer größeres
Interesse polnischer Firmen für die Märke anderer Länder, u.a auch in Rußland und
der Ukraine sowie in den Ländern Ex-Jugoslaviens, für die ein großer Wachstumspotential charakteristisch ist, und die durch die Weltbank mit beträchtlichen
Finanzmitteln gefördert werden.
Nachdem die Funktionsweise der Weltbank 1997 umstrukturiert wurde und
zahlreiche Landesdirektoren und Experten aus der Zentrale in Washington in ihre
Zielländer verschickt wurden, befindet sich der Sitz des für Polen und die Baltischen
Staaten zuständigen Departements in Warschau.
Internationaler Währungsfonds (IWF)
Die Unterstützung seitens des Internationalen Währungsfonds spielte eine
erhebliche Rolle bei der Stabilisierung der Wirtschaft in Polen am Anfang der
Transformation. 1990-1994 wurden Polen Kredite und Darlehen in einer Gesamthöhe
von 1237 Mio. SDR (ca. 1,8 Mrd. USD) von dem IWF gewährt. Die rasche Belebung
18
der wirtschaftlichen Lage und erhebliche Währungsreserven ermöglichten eine
vorzeitige Rückzahlung, die vorwiegend 1995 stattfand.
Seitdem wird von Polen die finanzielle Hilfe des IWF nicht mehr benötigt. Dies
führte zur Änderung der Form der Zusammenarbeit. Derzeit konzentriert sie sich auf
eine systematische Überwachung der Wirtschaftslage Polens und der Fortschritte
beim Transformationsprozess sowie auf Beratung durch den IWF.
Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD)
Die EBRD ist ein internationales Finanzinstitut, das zwecks der Förderung des
politisch-wirtschaftlichen Wandels in den mittel- und osteuropäischen Staaten in
Richtung Marktwirtschaft 1991 ins Leben gerufen wurde. Sie wurde auf Initiative des
Europäischen Rates gegründet. 51 Prozent ihrer Anteile gehören der Europäischen
Union. Polen ist einer der 39 Staaten, die 1990 die Gründungserklärung unterzeichnet
haben. Mitglieder der EBRD sind gegenwärtig neben 60 Staaten ebenfalls die
Europäische Kommission und die Europäische Investitionsbank (EIB).
In der 1999 vom Rat des Bankdirektoriums verabschiedeten Agenda für
Zusammenarbeit mit Polen wurden Aktivitäten in folgenden Bereichen festgelegt:
· finanzielle und technische Hilfe im Bereich der Privatisierung und Umstrukturierung
staatlicher Unternehmen und Banken sowie der zu Kernbereichen der Wirtschaft
gehörenden Privatunternehmen;
· technische und finanzielle Hilfe für die Banken und den Finanzsektor als Ganzes
sowie Förderung von spezialisierten Finanzinstituten und Bankdienstleistungen
für kleine und mittlere Unternehmen (KMU);
· technische und finanzielle Hilfe für Programme im Bereich des Umweltschutzes;
· technische und finanzielle Hilfe für Programme der Energiewirtschaft,
die unter Berücksichtigung von Umweltauflagen durchgeführt werden, sowie
Hilfe im Rahmen der Modernisierung, Stabilisierung und Privatisierung der
Energieversorgung.
In der letzten Zeit erfolgten Änderungen im Aufgabenbereich der EBRD. Zu den
Prioritäten wurden u.a. folgende Bereiche erklärt:
· Investitions- und Kapitalgewinnung sowie ausländische Direktinvestitionen mit
dem Ziel der Umstrukturierung und Modernisierung der Privatunternehmen,
vor allem im Energie-, Gas- und Chemiesektor;
· Evaluierung und Entwicklung von Finanzierungsmöglichkeiten für den KMUSektor sowie Fortsetzung der Verhandlungen mit der Regierung über die
Finanzierung dieses Sektors;
· Förderung der Infrastrukturentwicklung und des Ausbaus von Maßnahmen im
Bereich Umweltschutz durch Zusammenarbeit mit der zentralen und regionalen
Verwaltung im Rahmen der Erarbeitung, Mitfinanzierung und Einleitung
der Projekte und Programme mit dem Ziel einer besseren Ausnutzung der
EU-Strukturfonds;
· Einbringen von internationalen Erfahrungen in die Entwicklung der Projektfinanzierung im Rahmen der privat-öffentlichen Partnerschaft, vorwiegend in
den Städten und Gemeinden im Transport- und Verkehrssektor.
2007 hat die Bank mit den polnischen Firmen drei neue Verträge über die
Projektfinanzierung geschlossen und somit ca. 100 Mrd. Euro in diese Projekte
investiert.
19
3. Polen in der Europäischen Union
Am 1. Mai 2004 wurde Polen Mitglied der Europäischen Union. Die Aufnahme
Polens in die EU war die Krönung der langjährigen Bestrebungen nacheinander
folgender polnischer Regierungen sowie der Erwartungen der polnischen Gesellschaft,
die die Hoffnungen auf eine Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lage in
Polen mit der EU-Mitgliedschaft geknüpft hatte.
Der Weg zur EU-Mitgliedschaft
Der Beginn Polens Bestrebungen zur Integration in die Europäische Gemeinschaft
geht auf die Zeit unmittelbar nach dem Systemwandel im Jahre 1989 zurück.
Das Ergebnis dieser Bemühungen war die Unterzeichnung des Europa-Abkommens
im Dezember 1991, infolgedessen Polen ein assoziiertes Mitglied der EG wurde.
Die Durchführung der Bestimmungen des Europa-Abkommens hat u.a. zur Bildung
einer Freihandelszone für Industrieprodukte zwischen Polen und der Europäischen
Gemeinschaft geführt (am 1. Januar 2002 wurden als die letzten Zölle für Fahrzeugimporte aus der EU aufgehoben) und hat ebenfalls zur Einführung von Erleichterungen
im Kapitalverkehr und – in einem geringeren Umfang – im Dienstleistungsverkehr
sowie in der Personenfreizügigkeit beigetragen. Die Unterzeichnung des Abkommens
hat Polen, das den Transformationsprozess vollzog, den Anstoß zur Einführung mehrerer
politischer und wirtschaftlicher Reformen gegeben. In der Zeit der Assoziierung mit
der EG hat Polen eine Reihe neuer Rechtsakte verabschiedet, welche eine Annäherung
der polnischen Vorschriften an das Gemeinschaftsrecht1 erwirken sollten. Es hat auch
die für das Funktionieren der freien Marktwirtschaft und für die künftige EUMitgliedschaft nötigen institutionellen Strukturen gebildet.
1994 hat Polen einen offiziellen Antrag auf die Mitgliedschaft in der Europäischen
Union gestellt und beim Gipfel des Europäischen Rates in Luxemburg 1997 ist Polen
zur Eröffnung der Verhandlungen im Frühjahr 1998 eingeladen worden2. Am 16.
April 2003 wurde in Athen der Beitrittsvertrag unterzeichnet, der die Bedingungen für
die EU-Mitgliedschaft Polens, sowie auch neun weiterer Staaten (Zypern, Tschechien,
Litauen, Lettland, Estland, Slowakei, Slowenien und Ungarn) bestimmt.
Im Mai 2003, während des gesamtstaatlichen Beitrittsreferendums, haben sich
77,5 Prozent der Polen für die EU-Mitgliedschaft Polens ausgesprochen. Am 31. Juli
2003 hat der polnische Präsident den Beitrittsvertrag ratifiziert.
Die Übergangsfristen im Beitrittsvertrag
Polens EU-Beitritt war mit der Übernahme des Gesamtbestandes des EU-Rechts,
d.h. des Primär- und Sekundärrechts, mit einigen in der Übergangsfristen verankerten
Ausnahmen verbunden. Diese Abweichungen wurden in den Beitrittvertrag
____________________
1 Unter den von der Harmonisierung umfassten Bereichen waren am wichtigsten:
Wettbewerbschutz, Bankrecht, Schutz des intellektuellen Eigentums, Zollrecht, technische
Vorschriften und Normen, indirekte Steuer.
2 Zum gleichen Zeitpunkt hat man auch fünf weitere Länder: Zypern, Tschechien, Estland,
Slowenien und Ungarn zur Eröffnung von Verhandlungen eingeladen. Im Dezember 1999 kamen
in Helsinki zu den verhandelnden „Luxemburger Sechs”: Bulgarien, Litauen, Lettland, Malta,
Rumänien und die Slowakei dazu.
20
aufgenommen. Sie wurden meist auf die Initiative Polens, eines schwächeren Partners,
eingeführt, der ernsthafte Kosten der Einleitung von gemeinschaftlichen Normen
und die damit verbundenen negativen Einflüsse auf die Wettbewerbsfähigkeit von
polnischen Waren und Dienstleistungen befürchtete. Die meisten Übergangsfristen
erhielt Polen im Bereich „Umweltschutz”, was ermöglichen wird, den Kraftakt im
Zusammenhang mit Investitionen zur Einführung der hohen EU-Standards in diesem
Bereich zeitlich besser einzuteilen3. Die Übergangsfristen in dem Bereich betreffen
u.a. die Beschränkung der Emissionen von Schadstoffen in die Luft, Transport- und
Lagerungskontrolle bei Abfällen, Normen im Bereich des Verpackungsrecyclings
sowie Reduktion von Schwefelgehalt in flüssigen Brennstoffen. Aus gleichen Gründen
erhielt Polen die Übergangsfristen (bis 2006 bzw. bis 2007) für die Anpassung der
Unternehmen des Lebensmittelverarbeitungssektors an die EU-Anforderungen
im Rahmen der veterinär-sanitären Normen. Weitere Übergangsfristen, welche auf
die Initiative Polens vereinbart wurden, betrafen die Bereiche des freien Waren(das Arzneimittelregistrierungsverfahren) und Kapitalverkehrs (Beschränkungen bei
dem Erwerb durch die EU-Bürger von Ackerland und Wäldern in Polen sowie von sog.
zweitem Haus), der Wettbewerbspolitik (Leistungen der öffentlichen Hilfe, insbesondere
für die Sonderwirtschaftszonen) sowie des Transports (Beibehaltung bis zum
31. Dezember 2008 der Beschränkungen des Zugangs zu den polnischen Straßennetzen
von Fahrzeugen mit einer Masse von über 40 t) sowie des Gesellschaftsrechts und der
Steuern (gewisse Abweichungen bei Anwendung der Mehrwertsteuer). Trotz der
Bemühungen ist es den polnischen Unterhändlern nicht gelungen, eine Übergansfrist
zum Erreichen der vollen Beitragsquote des EU-Haushaltes zu erlangen. Dafür aber
erhielt Polen zusätzliche Mittel für die Aufrecherhaltung einer entsprechenden
Staatshaushaltsliquidität in den ersten Jahren der Mitgliedschaft.
In drei Bereichen wurden die Übergangsfristen auf die Initiative der EU-15 in den
Beitrittsvertrag aufgenommen: im Bereich der Personenfreizügigkeit (einige Jahre
andauernde Frist für die Umsetzung einer vollständigen Freizügigkeit bei der
Einstellung der Bürger aus den neuen EU-Mitgliedstaaten in den EU-Ländern; Polen
erhielt die Gegenseitigkeitsklausel), des Transports (u.a. 3-jährige Übergangsfrist, mit
der Möglichkeit der Verlängerung auf fünf Jahre, für die Kabotage durch die polnischen
Beförderer in den EU-Ländern) sowie in der Landwirtschaft (die Direkthilfen
geringer als in den Ländern der EU-15, die Produktionslimits niedriger als von Polen
erwartet).
Aufgrund der relativ hohen Quote der in der Landwirtschaft Beschäftigten sowie
angesichts der Befürchtungen der polnischen Bauern, ob sie dem Wettbewerb auf dem
europäischen Markt standhalten können (die sich nach vier Jahren der Mitgliedschaft
als unbegründet erwiesen haben), bildeten die von der EU vorgeschlagenen Lösungen
in Fragen der Landwirtschaft einen besonders heiklen Verhandlungsgegenstand.
Beteiligung an Institutionen der Europäischen Union
Seit dem 1. Mai 2004 ist Polen in sämtlichen Organen der EU vertreten und trifft
darin Entscheidungen mit. Polen verfügt über eine relativ zahlreiche Vertretung
in den EU-Institutionen, in erster Linie wegen seiner Bevölkerungsanzahl (in demografischer Hinsicht ist Polen das sechstgrößte Land in der Europäischen Union). Seit
____________________
3 Es wird geschätzt, dass sich die mit den Investitionen für Umweltschutz verbundenen
Kosten in Polen auf ca. 30 Mrd. Euro belaufen werden.
21
dem 1. November 2004 verfügt Polen über 27 Stimmen im EU-Rat und hat einen
Kommissar in der Europäischen Kommission (Frau Danuta Hübner hat das Amt des
Kommissars für die Regionalpolitik inne). An den Sitzungen des Europäischen
Parlaments nehmen 54 polnische Abgeordnete teil, die im Juni 2004 in der allgemeinen
Wahl für die Amtszeit 2004-2009 gewählt wurden.
Einführung des Euro
Der Beitritt zur EU hat Polen den Weg zu einer weiteren Etappe der wirtschaftlichen Integration, der Mitgliedschaft in der Euro-Zone, geebnet. Mit dem EU-Beitritt
hat sich Polen langfristig zur Einführung des Euro und damit auch zum Betreiben der
gemeinsamen Geldpolitik mit den zu der Währungsunion gehörigen Staaten verpflichtet.
Der Termin für den Beitritt zum gemeinsamen Währungsraum steht noch nicht fest.
Polen ist ein Mitglied der Wirtschafts- und Währungsunion, dem die Derogation
zusteht. Dem Beitritt zur Euro-Zone muss die Teilnahme an dem Europäischen
Wechselkursmechanismus ERM II vorausgehen. Über die Aufnahme Polens in
die Euro-Zone werden die wirtschaftlichen Faktoren (Erfüllung der MaastrichtKriterien) entscheiden.
Beitritt zur Schengen-Zone
Im Dezember 2007 trat Polen der Schengen-Zone bei, die aus 22 EU-Mitgliedstaaten und 2 EFTA-Staaten (Island und Norwegen) gebildet ist. Innerhalb dieser
Zone wurde die regelmäßige Kontrolle von die Grenze überschreitenden Personen
aufgehoben, und die enge Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit und Asylpolitik
gestärkt. Die Kontrolle der zur Einfahrt und zum Aufenthalt berechtigenden
Dokumente sowie der beförderten Waren kann jedoch stichprobenweise durchgeführt
werden. In bestimmten Situationen, die mit der Gefährdung der öffentlichen
Sicherheit zusammenhängen, ist eine vorübergehende Wiederherstellung der
Grenzkontrollen möglich (z.B. während internationaler Massenveranstaltungen,
wie beispielsweise Euro 2008). Darüber hinaus hat Polen als ein Schengen-Land das
Recht, einem Staatsangehörigen eines anderen Landes, das auch zur Schengenzone
gehört, die Einreise und/oder den Aufenthalt zu verweigern, falls er die nationale
Sicherheit bzw. die öffentliche Ordnung gefährdet.
Der Beitritt Polens zur Schengenzone bewirkte die Rationalisierung der innergemeinschaftlichen Warenlieferungen. Dank der Abschaffung von Schlangen an den
Grenzübergängen zu 4 EU-Ländern sind die just-in-time-Lieferungen möglich.
Die Benutzung der Datenbasen des Schengen-Informationssystems (SIS II) erlaubt
eine effektivere Fahndung sowohl von Menschen als auch Gegenständen (z.B. gestohlene
Autos). Die Information über die Fahndung nach einer Person durch die Dienste eines
Staates wird gleichzeitig an die entsprechenden Dienste in allen übrigen SchengenStaaten verschickt.
Auch das Visasystem hat sich geändert. Pole, wie auch alle übrigen SchengenStaaten erteilen den Staatsangehörigen der visapflichtigen Drittstaaten vereinheitlichte
Schengen-Visa (kurzfristige Aufenthalts-, Transit und Flughafenvisa). Das SchengenVisum wird automatisch durch alle anderen Staaten der Schengenzone anerkannt.
Polen hat auch das Recht, Visa zu erteilen, deren Geltung zum Gebiet des
Ausstellerstaates beschränkt ist (langfristige Visa).
22
EU-Strukturfonds
Die EU-Mitgliedschaft bedeutet für Polen auch die Möglichkeit von Erlangung
einer finanziellen Hilfe aus den EU-Fonds (den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds).
In der Finanzperspektive 2004-2006 waren diese Mittel u.a. für die Modernisierung
der Landwirtschaft und der Infrastruktur, für die Regionalentwicklung sowie für die
Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen bestimmt. Eine zusätzliche
Finanzierungsquelle aus der EU waren die sog. gemeinschaftlichen Initiativen,
die der Förderung der EU als Ganzes und nicht der Förderung von den einzelnen
Regionen dienen. Dazu gehörten die Initiativen INTERREG (interregionale Zusammenarbeit), URBAN (Revitalisierung der von der strukturellen Arbeitslosigkeit betroffenen
städtischen Gebiete), LEADER+ (Förderung der Entwicklung der ländlichen Räume)
und EQUAL (Ausgleichen der Chancen auf dem Arbeitsmarkt).
Für die neue Haushaltsperiode der Jahre 2007-2013 wurde auf die o.g.
gemeinschaftlichen Initiativen verzichtet (sie wurden in den Kohärenzfonds
einbezogen), während die Finanzierung der Entwicklung von ländlichen Gebieten
und dem Fischfangsektor außerhalb der Kohärenzpolitik erfolgt. In dieser Periode
wird sich der Wert von Mitteln aus den EU-Fonds, die in Polen in Anspruch
genommen werden können, auf über 67 Mrd. Euro, gegenüber knapp 13 Mrd. Euro in
den Jahren 2004-2006, belaufen. In den Jahren 2007-2013 sollen fast 20 Prozent der
gesamten für die Kohärenzpolitik bestimmten EU-Fonds auf Polen entfallen.
Aufgrund der EU-Richtlinien, die die Hauptziele der Kohärenzpolitik festlegen
und unter Berücksichtigung der gesellschaftlich-wirtschaftlichen Gegebenheiten in
Polen wurde für die Jahre 2007-2013 der Nationale Strategische Bezugsrahmen – NSRO
(ebenfalls die Nationale Kohärenzstrategie genannt) erarbeitet. In diesem Dokument
wurden Richtungen für die Förderung durch die finanziellen Mittel aus dem EUHaushalt im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung, des Europäischen
Sozialfonds sowie des Kohärenzfonds binnen 7 folgenden Jahren festgelegt.
Das strategische Ziel des NSRO besteht darin, die Bedingungen für die Entwicklung
der Wettbewerbsfähigkeit der wissensorientierten Wirtschaft in Polen und des
Unternehmertums zu schaffen, die die Beschäftigungszunahme sowie Steigerung
des Niveaus der sozialen, wirtschaftlichen und räumlichen Kohärenz Polens auf der
nationalen Ebene wie auch im Rahmen der Europäischen Union gewährleisten.
Erreicht wird das Ziel durch die Umsetzung von ausführlichen horizontalen Zielen,
die aus den Herausforderungen der Lissabon-Strategie, den Strategischen Richtlinien
der Gemeinschaft sowie aus Schlüssen aus der Analyse von Schwächen und Stärken der
polnischen Wirtschaft, ihrer Chancen und Gefährdungen hervorgehen. Die detaillierten
Ziele des NSRO umfassen:
· Schaffen von Bedingungen für ein nachhaltiges und hohes Wirtschaftswachstumstempo;
· Beschäftigungszunahme durch die Entwicklung des Human- und gesellschaftlichen Kapitals;
· Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der polnischen Unternehmen, insbesondere
im Dienstleistungssektor;
· Ausbau und Modernisierung der technischen Infrastruktur, die eine grundlegende Bedeutung für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Polens und der
polnischen Regionen hat;
· Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der polnischen Regionen und Entgegenwirken der sozialen, wirtschaftlichen und räumlichen Marginalisierung;
· Entwicklung der ländlichen Räume.
23
Für die Umsetzung des NSRO in den Jahren 2007-2013 wurden ca. 85,6 Mrd. Euro
(bezogen auf Preise von 2006) bestimmt. Davon entfallen 67,3 Mrd. Euro auf den EUHaushalt (aus den Strukturfonds und dem Kohärenzfonds), 11,9 Mrd. Euro auf die
polnischen öffentlichen Mittel sowie schätzungsweise rund 6,4 Mrd. Euro auf die
Privatunternehmen. Bis zum Jahr 2015 werden durchschnittlich circa 9,5 Mrd. Euro
pro Jahr in Anspruch genommen, was dem Wert von etwa 5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts entspricht. Über 66 Prozent der Mittel wurden für die Umsetzung
der Ziele der Lissabon-Strategie bestimmt. Vorhaben, die aus dem Haushalt der
Kohärenzpolitik finanziert werden, werden zusätzlich mit einer Einlage aus Mitteln
der Gemeinschaftlichen Landwirtschaftspolitik und der Gemeinschaftlichen Fischereipolitik in Höhe von ca. 12,4 Mrd. Euro ergänzt.
Die finanziellen Beihilfen aus den europäischen Fonds werden im Rahmen der
einzelnen Beihilfeprogrammen (die sog. Operationellen Programme – OP) gewährt.
Jedes Operationelle Programm bestimmt, für welche Vorhaben finanzielle Beihilfen
gewährt werden, sowie legt Subjekte fest, welche die Beihilfen in Anspruch nehmen
können. Auf der Ebene des Nationalen Strategischen Bezugsrahmens ist die Realisierung
von 6 sektoralen Operationellen Programmen, die vom Ministerium für die Regionalentwicklung verwaltet werden („Infrastruktur und Umwelt”, „Humankapital”, „Innovative
Wirtschaft”, „Entwicklung für Ostpolen” und „Technische Beihilfe 2007-2013”), sowie
von 16 regionalen Operationellen Programmen, die von den WoiwodschaftsSelbstverwaltungen verwaltet werden, vorgesehen.
Anteil der einzelnen Operationellen Programme an der Zuweisung finanzieller Mittel
aus der Kohärenzpolitik für Polen in den Jahren 2007-2013
Operationelles Programm
Anteil des Programms
an der gesamten Zuweisung
finanzieller Mittel
Finanzierungsquelle
Infrastruktur und Umwelt
41,9% der Gesamtmittel
(27,9 Mrd. Euro)
Europäischer Fonds für Regionalentwicklung, Kohärenzfonds
Regionale Operationelle
Programme
24,9% der Gesamtmittel
(16,6 Mrd. Euro)
Europäischer Fonds für Regionalentwicklung
Humankapital
14,6% der Gesamtmittel
(9,7 Mrd. Euro)
Europäischer Sozialfonds
Innovative Wirtschaft
12,4% der Gesamtmittel
(8,3 Mrd. Euro)
Europäischer Fonds für Regionalentwicklung
Entwicklung für Ostpolen
3,4% der Gesamtmittel
(2,3 Mrd. Euro)
Europäischer Fonds für Regionalentwicklung (darunter zusätzlich
992 Mio. Euro, eingeräumt vom
Europäischen Rat den 5 ärmsten
EU-Regionen
Technische Beihilfe
0,8% der Gesamtmittel
(0,5 Mrd. Euro)
Europäischer Fonds für Regionalentwicklung
Quelle: Nationaler Strategischer Bezugsrahmen 2007-2013, Warschau, Mai 2007.
24
Im Rahmen der Programme der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit,
eines neuen Ziels der EU-Kohärenzpolitik, wird eine verstärkte Ausarbeitung von
Projekten vorgesehen, die eine Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten
und den mit der EU benachbarten Ländern fördern. Diese Zusammenarbeit wird
einen grenzübergreifenden, transnationalen und interregionalen Charakter haben.
Die Umsetzung von folgenden Projekten mit Beteiligung Polens wird geplant:
· grenzübergreifende Zusammenarbeit:
- drei bilaterale Programme im deutsch-polnischen Grenzgebiet (mit Beteiligung
von Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen),
- Polen – Tschechische Republik,
- Polen – Slowakei,
- Polen – Litauen,
- Polen – Schweden – Dänemark – Litauen – Deutschland (südlicher Teil des
Ostseeraums);
· transnationale Zusammenarbeit:
- der mittel- und osteuropäische Raum,
- die Region der Ostsee;
· das das gesamte EU-Gebiet umfassende Programm der interregionalen
Zusammenarbeit.
An den EU-Außengrenzen wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den
Partnerstaaten aus Mitteln des Europäischen Instruments für Nachbarschaft und
Partnerschaft gefördert. In diesem Rahmen werden mit Beteiligung Polens Programme
der grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit der Ukraine, Weißrussland und dem
Gebiet Kaliningrad der Russischen Föderation realisiert.
In den Jahren 2007-2013 werden Unternehmer die für die Regionalpolitik
bestimmten Mittel auf unterschiedliche Art und Weise in Anspruch nehmen können.
Im Rahmen des für die Unternehmer umfangreichsten Programms – Operationelles
Programm Innovative Wirtschaft – OP IW) – ist die Förderung von den für die Wirtschaft
bedeutenden Investitionen (im Wert von über 40 Mio. Euro) auf der mindestens
Landes- und/oder internationalen Ebene, von den durch Unternehmen in Auftrag
gegebenen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, von Maßnahmen zur Steigerung
der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch Stärkung der Nachfrage nach
neuen bzw. modernen Lösungen in der Wirtschaft, von Maßnahmen zur Stärkung
der Kooperation von Unternehmern, die auf dem einheitlichen europäischen Markt
tätig sind, vorgesehen. Darüber hinaus wurde ein Mechanismus zur Stimulierung
der Gründung von neuen Unternehmen mit einem hohen Innovationspotential
(Förderung in zwei Etappen) geschaffen. Im Rahmen des OP IW werden folgende
Prioritäten gesetzt:
· Forschung und Entwicklung (F+E) im Bereich von neuen Technologien,
· Infrastruktur der F+E-Zone,
· Kapital für Investitionen,
· Investitionen in innovative Projekte,
· Diffusion von Innovationen,
· Polnische Wirtschaft auf dem internationalen Markt.
Auf der lokalen bzw. regionalen Ebene wird der Innovationsgeist im Rahmen von
regionalen Operationellen Programmen sowie von dem Operationellen Programm
Entwicklung für Ostpolen gefördert.
Unternehmen, die die Umwelt übermäßig belasten, können die Förderung von
Investitionen zur Anpassung an die Umweltschutznormen anstreben. Außerdem
25
stehen den Unternehmen komplexe und spezialisierte Beratungsdienste zur Verfügung,
die von kompetenten Einrichtungen geleistet werden. Förderung ist ebenfalls für
Arbeitgeber vorgesehen, die bereit sind, in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu
investieren sowie neue Lösungen hinsichtlich der Arbeitsorganisation und des Angebots
an Arbeitsformen einzuleiten. Unternehmen, die in den Bereichen Fischfang,
Fischverarbeitung und -transporte tätig sind, können vielfältige Maßnahmen im
Rahmen der Förderung des Fischereisektors in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung sind der Firmensitz in
Polen, Erstellung des Entwurfs und der Geschäftsplanung für jeweiliges Projekt sowie
Einbringung einer eigenen finanziellen Einlage. Die meisten Mittel sind für kleine
und mittlere Unternehmen bestimmt.
*
*
*
Durch den EU-Beitritt stabilisierte Polen nicht nur seine internationale Position,
sondern erlangte auch die Möglichkeit, auf die EU-Politik Einfluss zu nehmen.
Die Steigerung der Glaubwürdigkeit Polens auf der internationalen Ebene trug
zusätzlich zum Zustrom der ausländischen Direktinvestitionen nach Polen bei.
Auch mikroökonomisch spielte der EU-Beitritt eine wichtige Rolle für Polen.
Die polnischen Unternehmen können sich jetzt dem Wettbewerb mit den EU-Firmen
stellen, die oft im Hinblick auf Finanzen und Marketing überlegen sind. Die Strukturund Kapitalumgestaltungen, die noch in der Zeit vor dem Beitritt Polens zur EU ihre
Anfänge nahmen, ermöglichen jedoch den polnischen Firmen einen ausgeglicheneren
Wettbewerb mit Firmen aus den weiteren EU-Mitgliedstaaten. Darüber hinaus bietet
ein größerer Markt die größeren Entwicklungschancen, mehr Möglichkeiten neue
Technologien zu gewinnen sowie mehr Kapital für Entwicklung und Investitionen.
Die Liberalisierung der sog. Netzsektoren (z.B. Telekommunikation, Energie) wirkt
sich, ähnlich wie die Abschaffung von Grenzen zuvor, auf die Senkung der
Gewerbekosten aus. Äußerst bedeutsam ist ebenfalls die Herstellung von stabilen und
voraussehbaren Bedingungen für die unternehmerische Tätigkeit.
Die meisten der Befürchtungen, die von den polnischen Staatsbürgern vor dem EUBeitritt geäußert wurden, haben sich als grundlos erwiesen. Die mühseligen und
langwierigen Vorbereitungen auf den EU-Beitritt haben einen fließenden Übergang in
das neue Wirtschaftssystem sowie eine schnelle Adaption an die neuen Bedingungen
ermöglicht.
26
1. Die Wirtschaftslage in Polen
Die letzten Jahre zeichneten sich durch eine besonders schnelle Entwicklung der
Wirtschaft in Polen aus. Sie ist geprägt durch ein hohes Wachstumstempo des Bruttoinlandsproduktes (BIP), Belebung der Investitionsaktivität, ein schnelles Wachstum
des Exports sowie eine Verbesserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt.
Nach kurzfristiger Abschwächung der wirtschaftlichen Entwicklung zu Beginn
der laufenden Dekade schlug die Wirtschaft in Polen seit 2003 wieder den Weg eines
schnellen Wachstums ein. In der Spitzenphase 2006 und 2007 erreichte das BIP
entsprechend 6,2 und 6,6 Prozent. Im Jahre 2007 und Anfang 2008 vergrößerte sich
jedoch die Inflationsrate unter dem Einfluß eines stürmischen Anstiegs der Weltpreise
für Brennstoff und Nahrungsmittel sowie eines raschen Wachstums des Einkommens
und der Investitions- und Konsumnachfrage im Inland. Aus diesem Grunde sowie
Das BIP-Wachstum in den Jahren 2003-2007 und die Prognose für das Jahr 2008
(das Wachstumstempo in Prozent im Verhältnis zum entsprechenden Vorjahr)
7
6
5
4
3
2
1
0
2003
2004
2005
2006
2007
2008
(Prognose)
Quelle: Angaben des Hauptamtes für Statistik (GUS), Prognose der Europäischen
Kommission.
27
Inflationsrate in den Jahren 2003-2007 und die Prognose für das Jahr 2008
(durchschnittliches Jahreswachstum von Waren- und Konsumdienstleistungspreisen
in Prozent im Vergleich zum entsprechenden Vorjahr)
5
4
3
2
1
0
2003
2004
2005
2006
2007
2008
(Prognose)
Quelle: Angaben des Hauptamtes für Statistik (GUS), Prognose der Europäischen
Kommission.
wegen der rückläufigen Wirtschaftskonjunktur welt- und europaweit ist eine zeitweilige
Verlangsamumng des Wachstums in den Jahren 2008-2009 zu erwarten. Trotzdem soll
das Wachstum auf verhältnismäßig hohem Niveau um 5 Prozent erhalten bleiben.
Diesem Wachstum ist eine breite Grundlage, auf die es gestützt ist, förderlich. Seine
Quelle liegt in der Inlandsnachfrage – Konsum und Investitionen – sowie im Export.
Zuwachs der Bruttoaufwendungen für Anlagevermögen in den Jahren 2005-2007
und Prognose für 2008 (das Wachstumstempo in Prozent)
20
15
10
5
0
2005
2006
2007
2008
(Prognose)
Quelle: Hauptamt für Statistik (GUS), Prognose der Europäischen Kommission.
28
Man schätzt, dass das BIP-Volumen 2008 um ca. 5,5 Prozent, und 2009 um ca.
5 Prozent steigen kann.
In Bezug auf die wirtschaftliche Dynamik überschreitet Polen zweimal den
Durchschnitt für die EU-Mitgliedstaaten und baut demzufolge die Distanz zu den
meist entwickelten EU-Ländern ab sowie verbessert seine Position in der Europäischen
Union. Nach Angaben der Europäischen Kommission erreichte das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner in Polen 52,4 Prozent des EU-Durchschnitts (EU-27).
Angesichts des Beschäftigungszuwachses und der Steigerung von den Einkünften
ist die Nachfrage nach Konsumgütern hoch und wächst weiterhin schnell. Die Zuwachsrate im individuellen Verbrauch erhöhte sich von 2,1 Prozent im Jahr 2005
auf 5 Prozent in den Jahren 2006 und 2007.
Besonders bemerkenswert ist eine große Belebung der Investitionsaktivität, die seit
dem 2. Halbjahr 2005 beobachtet wird.
Die Grundlage für die Ankurbelung der Investitionsaktivität ist ein wachsender
Optimismus von Unternehmen und ausländischen Investoren, der mit einer starken
Binnennachfrage und mit günstigen Perspektiven für den weiteren Exportzuwachs
verbunden ist. Die Finanzierung von Investoitionsaufwendungen erleichtert die gute
ökonomisch-finanzielle Lage der Firmen, wachsender Zustrom von EU-Fördermitteln
sowie Zugänglichkeit von Bankkrediten, deren Verzinsung jedoch in den Jahren 20082009 höher als in den vorangehenden Jahren sein wird. Angesichts der Inflationsbelebung ist nämlich die Währungspolitik restriktiver geworden. Das Finanzministerium prognostiziert jedoch, dass das das Tempo des Konsumpreisanstiegs im
Jahresdurchschnitt im Jahr 2009 bis auf 2,9 Prozent beschränkt wird, was eine
Voraussetzung für die allmähliche Milderung der restriktiven Währungspolitik
schaffen soll.
Angesichts einer großen Belebung der Wirtschaft in Polen verbessert sich
systematisch die Lage auf dem Arbeitsmarkt, und die Arbeitslosenzahl und -quote
Arbeitslosenzahl und Arbeitslosenquote in den Jahren 2003-2007
und im I. Halbjahr 2008 (Stand zum Ende des jeweiligen Zeitraumes)
3500
25
3000
20
15
2000
1500
3176
in %
in Tsd.
2500
3000
10
2773
2309
1000
1747
1606
5
500
0
0
2003
2004
2005
2006
die registrierten Arbeitslosen (in Tsd.)
2007
I. Halbjahr 2008
Arbeitslosenquote (in %)
Quelle: Hauptamt für Statistik (GUS).
29
sinken. Die Arbeitslosenquote hat Ende 2007 bis zu 11,4 Prozent und Mitte 2008 bis
zu ca. 10 Prozent gesunken. Noch niedriger dsind die harmonisierten (saisonbedingt
korrigierten) Arbeitslosenquoten nach Angaben von Eurostat (7,7 Prozent im März
2008).
Die Erwerbstätigenquote ist nach wie vor niedrig; im ersten Halbjahr 2008 betrug
sie nach Angaben von GUS ca. 54 Prozent. Die Erwerbstätigenquote, gerechnet nach
der EU-Metodologie, war zwar höher (63,6 Prozent im 4. Quartal 2007), jedoch
beträchtlich niedriger als der Durchschnitt für EU-27 (70,6 Prozent).
In Polen gelten jedoch längere Arbeitszeiten als in den alten EU-Ländern; im
Endeffekt ist in Polen eine hohe Steigerung der Produktivität zu beobachten. Diese
Tatsache lässt das Gefälle im Hinblick auf die erbrachte Arbeitsleistung im Vergleich
zu den alten EU-Mitgliedstaaten und zum Durchschnitt EU-27 schnell ausgleichen.
Die Arbeitsleistung in Polen, gemessen nach dem realen Wert des BIP pro
Erwerbstätigen, ist von 1/2 des Durchschittsneiveaus in EU-27 im Jahre 1999 bis
auf 2/3 im Jahr 2006 gestiegen.
Eine große Herausforderung für die Wirtschaftspolitik Polens, besonders im
Zusammenhang mit Vorbereitungen für die künftige Mitgliedschaft in der Euro-Zone,
sind die Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der öffentlichen Finanzen. Dies wird
es erforderlich machen, den Druck auf eine übermäßige Erhöhung von den
Sozialausgaben zu hemmen sowie eine Reform der öffentlichen Finanzen durchzuführen, was übrigens von der vorteilhaften Wirtschaftskonjunktur begünstigt wird.
Bei Anwendung der von Eurostat empfohlenen Methode sinkt das Haushaltsdefizit
von 3,8 Prozent des BIP im Jahr 2006 bis zu 2,0 Prozent im Jahr 2007. Niedriger wurde
ebenfalls die öffentliche Schuld im Verhältnis zum BIP – sie ist von 47,6 Prozent auf
45,2 Prozent gesunken. Dies erlaubte, die Polen im Jahr 2004 von der EU auferlegten
Prozedur des übermäßigen Defizits im Juni 2008 aufzuheben. Damit ist das formelle
Hindernis auf dem Weg zur Aufnahme der polnischen Währung zum Wechselkursmechanismus ERM II und der späteren Wechsel von PLN zum EUR beseitigt worden.
Laut dem Regierungsprogramm der Konvergenz, das im April 2008 aktualisiert
wurde, soll sich die Tendenz zur Verbesserung der Lage der öffentlichen Finanzen in
den Jahren 2008-2010 fortsetzen.
Die fiskale Belastung ist in Polen niedriger als der Durchschnitt in den EULändern. 2007 betrug sie im Verhältnis zum BIP 35,1 Prozent (davon Steuern
22,8 Prozentpunkte und Sozialversicherungsabgaben 11,9 Prozentpunkte). Das Finanzministerium sieht vor, dass deren Anteil am BIP bis 2010 auf 33,3 Prozent herabgesetzt
werden soll.
Ein starker Impuls für das Wirtschaftswachstum in Polen war im letzten Jahrzehnt
der Außenhandel. Im Zeitraum 2000-2007 wuchs das Exportvolumen im Jahresdurchschnitt um 13,2 Prozent, also in deutlich höherem Tempo als das Importvolumen (10,1 Prozent).
Das hohe Tempo des Anstiegs von Investitionen und Konsum hat in den letzten
zwei Jahren – 2006 und 2007 – zum schnelleren Anstieg des Imports (entsprechend
16,8 und 13,8 Prozent) als Exports (16,1 und 8,9 Prozent) und somit zur Vergrößerung
des Handelsdefizits und des Defizits des laufenden Verkehrs in der Zahlungsbilanz
(2007 bis zu 3,7 Prozent des BIP) beigetragen. Es ist jedoch immer noch ein Defizit,
das keine Gefährdung für das äußere Geichgewicht darstellt, denn es wird u.a. durch
den Zufluß von EU-Mitteln, die außländischen Direktinvestitionen und die Einnahmen
aus dem Transfer der Mittel polnischer Staatsbürger, die im Ausland arbeiten,
finanziert.
30
Zuwachs des Warenverkehrs im Außenhandel Polens
in den Jahren 2001-2007 (Wachstumstempo des Exportund Importvolumens im Vergleich zum Vorjahr in Prozent)
20
15
10
5
0
2001
2002
2003
2004
Export
2005
2006
2007
Import
Quelle: offizielle Schätzungen und Prognosen der Europäischen Kommission.
Handelsbilanzsaldo und Bilanzsaldo des laufenden Handelsverkehrs im Vergleich
zum BIP in den Jahren 2004-2007 sowie die Prognose für 2008-2009
(in Prozent des BIP)
1
0
-0,9
-1
-1,6
-2,2
-2
-3,1
-3,1
-3,7
-2
-4,4
-3,9
-4,6
-4,7
-5,5
-3
-4
-5
-6
2004
2005
Handelsbilanzsaldo
2006
2007
2008
(Prognose)
2009
(Prognose)
Bilanzsaldo des laufenden Handelsverkehrs
Quelle: offizielle Schätzungen und Prognosen der Europäischen Kommission.
Im Jahr 2007 vergrößerten sich die Kennzahlen des Exportengagements und der
Importpenetration (Verhältnis Export/Import von Waren und Dienstleistungen zum
BIP) entsprechend du 40,9 Prozent und 43,2 Prozent. Der Prozess der Öffnung der
Wirtschaft setzte sich somit fort.
31
Der polnische Außenhandel unterlag im Zeitraum der Transformation und der
EU-Mitgliedschaft tiefen Veränderungen im Hinblick auf die Produktschwerpunkte
und die geographische Ausrichtung. Der Anteil der verarbeiteten Industrieerzeugnisse am Export erhöhte sich beträchtlich, was vor allem auf Kosten des
Rohstoffanteils erfolgte. Im Ergebnis ist Polen heute infolge der Umorientierung des
Handelsverkehrs auf hochentwickelte Länder, insbesondere die EU-Länder, stärker in
die Europäische Union integriert als im Durchschnitt die anderen zehn neuen EUMitgliedstaaten und auch als viele der Länder der EU-15. Im Jahr 2007 fielen ca.
84 Prozent des Wertes polnischer Exporte und 71 Prozent der Importe auf den
Handelsverkehr mit entwickelten Ländern, die meisten davon (etwa 79 Prozent der
allgemeinen Exporte und 64 Prozent der Importe) auf die Länder der Europäischen
Union. Der in EUR ausgedrückte Wert des Exports in die EU ist 2007 um 14,7 Prozent
und des Imports aus der EU um 17,7 Prozent gestiegen.
Im polnischen Warenhandel spielen Industrieartikel die dominierende Rolle. 2007
entfielen auf diese Waren (aus der Sektion 6-8 SITC) über 77 Prozent des Exports und
65 Prozent des Imports. Der Gesamtsaldo für die oben erwähnten drei Sektionen war
positiv und entsprach 0,6 Prozent der Exporte insgesamt. Der Handel mit
landwirtschaftlichen Produkten und Nahrungsmitteln (Sektionen 0-1) stellt immer
noch einen sehr wichtigen Teil des Warenverkehrs (ca. 9 Prozent des Exports und über
5 prozent des Imports) dar. Der Umsatz in diesen Sektionen weist einen positiven
Saldo auf, der 2,3 Prozent des gesamten Exportsvolumens entspricht. In den übrigen
Sektionen sind Überschüsse des Imports über den Export auszuweisen, ähnlich wie
beim Gesamtvolumen des Warenverkehrs, wo das Defizit 2007 17,4 Prozent des
Exports ausmachte.
Ausführliche Angaben zur Lage des polnischen Außenhandels sind im Kapitel V.4
sowie im statistischen Annex dieser Studie zu finden.
Eine immer größere Rolle spielen in der polnischen Wirtschaft Unternehmen mit
ausländischem Kapitalanteil. Laut Angaben vom Ende 2006 bildeten sie 16,3 Prozent
der Gesamtzahl von Unternehmen, die zehn oder mehr Personen beschäftigten.
Auf diese Unternehmen entfielen 27,1 Prozent der Gesamtbeschäftigung in dieser
Gruppe sowie 36,4 Prozent deren Anlagevermögens. Ihr Anteil am Gewinn aus der
gesamten Aktivität betrug 2004 39,7 Prozent, an den Investitionsaufwendungen für
Anlagevermögen 45,6 Prozent. In den Wirtschaftsbereichen, die für ausländische
Investoren besonders attraktiv sind – wie die industrielle Verarbeitung, Handel und
Reparaturen sowie Transport, Lagerwirtschaft und Fernmeldewesen – konzentrieren
Firmen mit ausländischem Kapital bereits über die Hälfte des Anlagevermögens und
entscheiden über den gesamten Stand der Investitions-, Produktions- oder
Dienstleistungsaktivität. Seit dem Ende der 90er Jahre generieren sie auch den
überwiegenden Teil des Außenhandelsverkehrs Polens (2006 betrug deren Anteil am
Export 56,5 Prozent, und am Import 55,6 Prozent).
Unternehmen mit ausländischem Kapital bilden Hauptantrieb für den Strukturwandel
in Bereichen der industriellen Produktion und des Exports, hin zu einem höheren
Anteil an den technologisch fortgeschritteneren Erzeugnissen. Der Anteil an den
Medium-High-Technology-Produkten stieg im Export in den Jahren 1995-2006
beinahe auf das Doppelte – von 30 auf 56 Prozent; ähnlich war die Tendenz in Bezug
auf den Anteil dieser Erzeugnisse an der verkauften Produktion der Unternehmen mit
ausländischem Kapital. Auf diese Weise beginnen der Zuwachs von den ausländischen
Direktinvestitionen in Polen und die Aktivität der Firmen mit ausländischem Kapital
auf die Dynamik der Entwicklungsprozesse im polnischen Export und in der
polnischen Wirtschaft Einfluss zu nehmen.
32
Zufluss der ausländischen Direktinvestitionen nach Polen in den Jahren 2000-2007
(in Mio. USD)
20000
15000
10000
19198
17580
13091
5000
10363
9341
5713
4131
4589
0
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
(vorläufige
Angaben)
Quelle: Angaben der polnischen Nationalbank (NBP).
Die Zeit eines schwächeren Zustroms von ausländischen Direktinvestitionen
(2001-2003), welche mit dem Auslaufen der Hauptphase von den Privatisierungsprozessen und in der Folge auch mit einer wesentlichen Abschwächung der Bedeutung
von Privatisierung als eines Ansporns für Direktinvestitionen verbunden war, ist für
Polen mittlerweile vorüber. Die Privatisierungsinvestitionen wurden durch zahlreiche
neue Projekte vom Typ Greenfield und insbesondere durch die Reinvestitionen der
von den in Polen bereits tätigen Firmen mit ausländischem Kapital erzielten Gewinne
erfolgreich ersetzt.
Die guten Finanzergebnisse, die durch diese Firmen in den letzten Jahren erzielt
wurden sowie die günstige Einschätzung der Entwicklungsperspektiven für den
polnischen Markt verursachten, dass die reinvestierten Gewinne, die in den einzelnen
Jahren 29-51 Prozent des Investitionszuflusses ausmachten, seit Anfang 2004 zur
Hauptkomponente des gesamten Zustroms ausländischer Direktinvestitionen
geworden sind. Nach den vorläufigen Angaben für 2007 betrug der Wert der reinvestierten
Gewinne 5330 Mio. Euro und stieg im Vergleich zu 2006 um 22,3 Prozent.
Die reinvestierten Gewinne bildeten den Hauptbestandteil (41,5 Prozent) des Zustroms
ausländischer Direktinvestitionen.
Eine auffallende Entwicklung zeigen die geographische und sektorale Struktur
dieses Zustroms. Es wächst der Anteil der Investoren aus den Ländern der erweiterten
Europäischen Union (EU-25) – von 76,5 Prozent im Jahr 2003 bis zu 85,3 Prozent
im Jahr 2007. Gleichzeitig fließen diese Investitionen immer häufiger in den
Dienstleistungssektor; der Anteil der verarbeitenden Industrie sinkt hingegen
systematisch – von 40 Prozent im Jahr 2003 auf 20 Prozent im Jahr 2007.
Die verarbeitende Industrie war zwar 2007 Hauptabnehmer der ausländischen
Direktinvestitionen, jedoch flossen nicht viel weniger Investitionen in den Bereich der
Immobilien- sowie Businessdienstleistungen (19,8 Prozent); groß war auch der Anteil
der Finanzvermittlung (15,3 Prozent) sowie des Handels und der Reparaturen
(11,9 Prozent).
33
Unter den Faktoren, die über das Engagement ausländischer Investoren in Polen
entscheiden, haben die Größe des Marktes, die Arbeitskosten und die Perspektiven
des Wirtschaftswachstums sowie die wesentliche Einschränkung des Investitionsrisikos infolge des EU-Beitritts die größte Bedeutung.
Immer mehr an Gewicht gewinnen außerdem die hohen Qualifikationen der
polnischen Arbeitnehmer. Die Rate der jungen Leute mit Hochschulabschluss nimmt
in Polen ständig zu und verstärkt das Potential an hoch qualifiziertem Personal, das
für die wirtschaftliche Entwicklung, mitunter von den ausländischen Investoren,
benötigt wird. An Hochschulen studiert beinahe die Hälfte der Population zwischen
dem 19. und 24. Lebensjahr. Anfang des Studienjahres 2007/2008 lernten an den
Hochschulen aller Typen 1937 Tsd. Studierende, mitunter 13,7 Tsd. Ausländer.
Die Bildung im ersten Studienjahr begannen 2007 über 0,5 Mio. Personen, 410 Tsd.
Absolventen haben ihr Studium beendet. Diese Tatsache spiegelt sich im wachsenden
Zustrom von ausländischen Investitionen wider, die ein hoch qualifiziertes Personal
erfordern und bei denen externe Firmen mit den damit verbundenen Dienstleistungen
(Offshoring) durch die Schaffung von den Forschungs- und Entwicklungszentren,
IT-Technologien und Zentren für die Betreuung von den Geschäftsprozessen
beauftragt werden.
2. Externe Bewertungen der polnischen Wirtschaft
Das hohe Tempo des Wirtschaftswachstums trägt dazu bei, dass Polen als ein
erfolgreiches, wirtschaftlich und politisch stabiles Land mit guten Entwicklungsperspektiven wahrgenommen wird. Dies belegen die Bewertungen der internationalen
Wirtschaftsorganisationen und Finanzinstitute, der Zentren und meinungsbildenden
Einrichtungen im Ausland sowie Veröffentlichungen in der ausländischen WirtschaftsFachpresse. Hervorgehoben werden dabei die Marktgröße in Polen, Lage des Landes
mitten im Zentrum Europas sowie der gute Zustand des Finanzsystems mit seiner
Resistenz Krisen gegenüber. Positiv bewertet werden die Strukturreformen,
insbesondere die Einführung eines neuen Rentensystems und die Fortschritte beim
Transformationsprozess.
Die Fortschritte Polens im Bereich der Transformation des Funktionierens von den
Unternehmen, der Märkte, der Finanzinstitutionen und der Infrastruktur werden
vor dem Hintergrund der anderen Länder Mittel- und Osteuropas von den Experten
der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung in ihrem Bericht
Transition Report 2006: Finance in Transition positiv bewertet. Polen erhielt die höchste
Note in den Bereichen Privatisierung im kleinen Maßstab, Liberalisierung von
Preisen sowie Regelung des Handels und des Währungsaustausches und erreichte
damit das Niveau der wirtschaftlich am meisten fortgeschrittenen Länder.
EBWE unterstreicht die Tatsache, dass der wirtschaftliche Aufstieg Polens ein
hohes Tempo erreicht hat, und erwartet, dass es in der nächsten Zukunft erhalten
bleibt. Auf günstige Perspektiven in diesem Bereich weisen die neuesten Prognosen
der OECD, des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank hin. Das von
diesen Organisationen vorausgesehene Anstiegstempo des BIP in Polen soll 5-6 Prozent
im Jahr 2008 und 4,5-5 Prozent in 2009 erreichen, so dass es trotz einer
Verschlechtedrung der Weltkonjunktur auf einem hohen Nivaeu – einem der höchsten in
der Europäischen Union – erhalten bleibt.
Eine große Bedeutung für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit und Abschätzung
des Investitionsrisikos haben die Ratings der renommierten Ratingagenturen, wie
34
Standard & Poors, Fitch IBCA und Moody’s Investor Service. Die ersten beiden
erhöhten zu Beginn des Jahres 2007 die Note Polens für seine langfristige
Verschuldung in ausländischen Währungen von BBB+ auf A–. Dabei haben die
Agenturen eine sehr gute Lage der polnischen Wirtschaft, ihre schnelle Entwicklung
und zunehmende Wettbewerbsfähigkeit gewürdigt.
Im Februar 2008 hat die Ratingagentur Standard & Poor’s die Ratingperspektive
für die Verschuldung Polens in fremder Währung aus einer stabilen auf eine positive
erhöht. Diese Einschätzung wurde durch die Verbesserung der Finanzlage und die
Strukturreformen der neuen Regierung begründet. Sie sollen laut S&P zur weiteren
Beschränkung des Haushaltsdefizits führen und die Perspektive der Mitgliedschaft in
der Eurozone stärken. S&P erwartet eine weitere fiskale Konsolidierung, Vergrößerung
der Flexibilität des Arbeitsmarktes und Bescheunigung der Privatisierungsprozesse.
Auf der Rangliste der Kreditwürdigkeit der amerikanischen Monatsschrift
„Institutional Investor”, die auf der Grundlage von Angaben der Chefvolkswirte
führender, global agierender Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen erstellt
wird, verbessert Polen ständig seine Position. In der neuesten Ranking-Ausgabe vom
März 2008 wird Polen mit 73 Punkten von maximal 100 möglichen auf 35. Stelle unter
174 Ländern klassifiziert. Das bedeutet ein um 1,8 Punkte besseres Ergebnis im
Vergleich zur Rangliste vom September 2007, als Polen den Rang 39 belegte, und ein
um 2,2 Punkte besseres Ergebnis gegenüber dem Stand vom Vorjahr, als es auf Platz
40 klassfiziert wurde.
Polen hat auch eine hohe Position auf der Rangliste der britischen Monatsschrift
„Euromoney”, die die Länder hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit für Investoren,
die u.a. politisches Risiko, Index der Schuldenlast und Kredittilgungsfähigkeit
berücksichtigt, in ihre Rangliste einordnet. Auf der letzten Rangliste vom März 2008
erreichte Polen den Platz 42 unter 185 untersuchten Ländern.
Nach der Meinung von Standard & Poor’s sehen die Perspektiven der Gewinnung
von ausländischen Investitionen durch Polen positiv aus. Dies wird durch ein von der
Regierung eingeleitetes Programm einer deutlichen Beschleunigung der Privatisierung
begünstigt. Es scheint, dass Polen durch eine weltweit deutliche Verschlechterung des
Ivestitionsklimas nur minimal betroffen wird. Hilfreich sind dabei die euroipäischen
Fonds, die eine sehr wichtige und ständig wachsende Quelle für die Kapitalunterstützung darstellen. Früher gab es Befürchtungen, dass der Einbruch des
wirtschaftlichen Anstiegs in der Welt auch in Polen Probleme mit den öffentlichen
Finanzen verursachen könnte. Polen setzt jedoch in einem raschen Tempo das
Haushaltsdefizit ab. Nach der Ansicht von S&P lohnt sich diese Bemühung, denn die
Bedrohung, dass die Situation im Ausland sich auf die öffentlichen Finanzen in Polen
negativ auswirken könnte, wurde deutlich vermindert.
Die hohe Attraktivität Polens als Investitionsstandort für die internationalen
Körperschaften bestätigt der neueste Bericht von Ernst & Young: Offene Welt.
Untersuchung der Investitionsattraktivität in Europa 2008. Polen belegt den ersten Platz
unter den in Betracht gezogenen Investitionsstandorten in Europa, vor Deutschland,
Russland und Frankreich. Polen nimmt auch eine Spitzenstelle in Europa (zweiter
Platz nach Großbritanien) hinsichtlich der neuen Arbeitsplätze, die infolge der hier
zu lokalisierenden ausländischen Investitionen geschaffen werden, ein. Im Jahr 2007
entstanden in Polen auf diese Weise 18,4 Tsd. neue Arbeitsplätze.
Laut Bericht von Ernst & Young aus dem Jahr 2007 belegte Polen den zweiten
Platz in der Welt auf der Rangliste der Investitionsstandorte für die Industrie – hinter
35
China, und vor Indien, den USA, Deutschland und Großbritanien – sowie den fünften
Platz in der Welt im Bereich solcher Dienstleistungsinverstitionen wie Call Centres.
Polen wird auch in der Rangliste der Firma A. T. Kearney Inc., die die Attraktivität
der einzelnen Länder und der sog. aufgehenden Märkte für die ausländischen Investoren
unter Anwendung von dem sog. Vertrauensindex für ausländische Direktinvestitionen
(FDI Confidence Index) untersucht. Dieser Index wird anhand der Bewertung von
führenden Managern aus 1000 größten Weltkörperschaften sowie auf Grund der Angaben
aus einer Reihe von internationalen Organisationen gestaltet. Auf der letzten Rangliste
vom Herbst 2007 wurde Polen die Benotung 1,58 Pkt (Bewertung nach der Skala von
0 bis 3) erteilt, was eine Verbesserung im Vergleich mit der früheren Rangliste aus
dem Jahr 2005, als Polen mit 1,36 bewertet wurde, bedeutet. Es wurde somit – als eines
der nur drei Länder Mittel- und Osteuropas – unter 25 für ausländische
Direktinvestitionen attrraktivsten Ländern klassifiziert. In einem ähnlichen Ranking
des UNCTAD aus dem Jahr 2007 befindet sich Polen unter 10 Ländern, die am
häufigsten als in Betracht gezogene Standorte für Direktinvestitionen genannt werden.
Das Investieren in Polen wird durch die allmähliche Verbesserung der
Bedingungen für die Führung der wirtschaftlichen Tätigkeit begünstigt, was sich in
dem Aufstieg auf der von der Weltbank geführten Rangliste der Erleichterungen bei
der Businessführung (Doing Business 2008) oder auf der Liste der Länder mit
businessfreundlichstem Umfeld, die von der Firma Economist Intelligence Unit
erstellt wird, widerspiegelt. Der Fortschritt Polens im Bereich der Entwicklung eines
Informationsgesellschaft wird u.a. durch die steigende Benotung im Ranking der
Vorbereitung auf die Nutzung und Einleitung von den IT-Technologien (e-readiness),
das gemeinsam von Economist Intelligence Unit und IBM erstellt wird. Höher werden
das Niveau der Infrastruktur, die Inanspruchnahme durch die Firmen von den OnlineLösungen sowie der Ausmaß der Nutznießung von den im Internet angebotenen
Gütern und Dienstleistungen berücksichtigt. Bei der Höchstbewertung von 10 Punkten
erlangte hier Polen im Jahr 2007 die Benotung 5,80, gegenüber 5,76 in der vorherigen
Klassifizierung.
Wie aus den oben vorgestellten Untersuchungsergebnissen hervorgeht, tragen die
für die Unternehmer günstigen Bedingungen sowie die guten Entwicklungsperspektiven dazu bei, dass Polen im Hinblick auf verschiedene Formen der
wirtschaftlichen Zusammenarbeit zu einem attraktiven Partner geworden ist.
3. Perspektiven der wirtschaftlichen Entwicklung Polens
im Lichte der Nationalen Entwicklungsstrategie
bis zum Jahr 2015
Die Mitgliedschaft Polens in der Europäischen Union und der Abstand vom
Entwicklungsgrad der meisten EU-Staaten machen die Notwendigkeit des nachhaltigen,
hohen Entwicklungstempos besonders dringend. Als seine Reaktion auf den
Globalisierungsprozess und die Herausforderungen der neuen Lissabon-Strategie für
Europa hat Polen dabei eine moderne Entwicklungspolitik zu führen, die für eine
rationale Nutzung der sich aus der EU-Mitgliedschaft ergebenden Chancen, vor allem
der Inanspruchnahme der für die Jahre 2007-2013 vorgesehenen EU-Finanzmittel
erforderlich ist, die im Verhältnis zu den Jahren 2004-2006 wesentlich höher werden.
Diese Politik muss auf jene Faktoren der Wirtschaft in Polen setzen, die eine Quelle
36
der komparativen Überlegenheit Polens bilden können. Dies sind vor allem die relativ
jungen und immer besser ausgebildeten Arbeitskräfte, hohe unternehmerische
Aktivität der polnischen Gesellschaft und die Anpassungsfähigkeit der Unternehmer
an die sich verändernden Bedingungen sowie der große inländische Markt und der
uneingeschränkte Zugang zum EU-Binnenmarkt.
Eine grundlegende Bedeutung für das zivilisatorische Vorwärtskommen Polens
bildet die Schaffung von entsprechenden Entwicklungsbedingungen, vor allem eines
leistungsfähigen Institutions- und Regelungssystems, das die bestmögliche Nutzung
der vorhandenen Ressourcen ermöglicht. Polen muss erhebliche Anstrengungen zur
Optimierung von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unternehmen, um eine
noch einfachere und kostengünstigere unternehmerische Aktivität zu ermöglichen,
was wiederum die Lage auf dem Arbeitsmarkt begünstigen wird.
Zum Mittelpunkt soll insbesondere die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen,
vor allem im Dienstleistungssektor werden, indem nur dieser Sektor Arbeitnehmer
aus dem Industriesektor, der modernisiert wird, und aus der sich umstrukturierenden
Landwirtschaft absorbieren kann. Die sozial-berufliche Aktivität, Mobilität und
Bildungsniveau der Bevölkerung sollen gesteigert werden. Das lebenslange Lernen
soll überall eingeführt werden. Polen muss ein Land sein, das sich auf das Wissen und
die breite Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien in sämtlichen
Lebensbereichen, darunter im Bereich der sozialen Dienstleistungen stützt, die für
jeden Bürger zugänglich sind. Der Staat hat die Entwicklung des intellektuellen
Kapitals sowohl in Bezug auf Personen als auch auf Organisationen zu fördern.
Diese Richtungen der Politik wurden in der Nationalen Entwicklungsstrategie
(NES) für die Jahre 2007-2015 formuliert, die von dem Ministerrat am 29. November
2006 angenommen wurde. Es ist ein grundlegendes strategisches Regierungsdokument,
das die Ziele und Prioritäten im Rahmen der sozial-wirtschaftlichen Entwicklung
Polens sowie Bedingungen bestimmt, die eine Basis für diese Entwicklung bilden
sollen. Es ist ein übergeordnetes, langjähriges Strategiedokument der sozialwirtschaftlichen Entwicklung des Landes und eine Ausgangsbasis für die weiteren
Strategien und Regierungsprogramme, auch für diejenigen, die von den Gebietskörperschaften erarbeitet werden.
Die Nationale Entwicklungsstrategie bildet Grundlage für eine effektive Nutzung
durch Polen von den sowohl eigenen als auch den aus der Europäischen Union
stammenden Entwicklungsmitteln für die Umsetzung von Zielen im sozialen wie
auch wirtschaftlichen Bereich. Eine wichtige Rolle fällt der Strategie zu im Hinblick
auf die Koordinierung der institutionellen und Regelungsreformen mit Maßnahmen,
die aus den EU-Mitteln finanziert werden, damit die beiden Bereiche der Wirtschaftspolitik durch Synergieeffekte das bestmögliche, die Entwicklung fördernde Ergebnis
erzielen lassen.
In der Nationalen Entwicklungsstrategie werden Ziele und Anforderungen
umgesetzt, die im grundlegenden strategischen Dokument der EU, der LissabonStrategie, mit den Schwerpunkten Wachstum und Beschäftigung formuliert werden.
2015 soll Polen zu einem Land mit den hohen Lebensniveau und -qualität seiner
Bewohner sowie mit einer starken und wettbewerbsfähigen, zur Schaffung neuer
Arbeitsplätze fähigen Wirtschaft werden.
37
Hauptziel der Nationalen Entwicklungsstrategie Polens ist die Erhöhung von
Lebensniveau und -qualität seiner Bewohner. Dieses Ziel wird im Rahmen von sechs
folgenden Prioritäten umgesetzt, die die wichtigsten Aktivitätsbereiche bestimmen:
1. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Innovationsgeistes in der
Wirtschaft,
2. Verbesserung der technischen und sozialen Infrastruktur,
3. Beschäftigungszunahme und Steigerung der Beschäftigungsqualität,
4. Aufbau einer integrierten Sozialgemeinschaft und ihrer Sicherheit,
5. Entwicklung der ländlichen Gebiete,
6. Regionalentwicklung und Steigerung der territorialen Kohärenz.
Der Umsetzung des ersten Teilzieles, d.h. der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
und des Innovationsgeistes in der Wirtschaft, werden folgende Maßnahmen dienen:
· Schaffung von stabilen makroökonomischen Grundlagen für die Entwicklung,
· Entwicklung des Unternehmertums,
· Verbesserung des Zugangs zur externen Finanzierung von Investitionen,
· Steigerung des technologischen Niveaus der Wirtschaft durch Erhöhung der
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sowie Innovationen,
· Entwicklung einer Informationsgesellschaft durch Nutzung der IT-Technologien
bei Kontakten zwischen dem Geschäftsbereich und der öffentlichen Verwaltung
(administrative und finanzielle Betreuung, Datenbanken u.Ä.), die E-Verwaltung,
· Wettbewerbsschutz,
· Export und Zusammenarbeit mit dem Ausland,
· Entwicklung des Dienstleistungssektors,
· Vollendung der Umstrukturierung von den traditionellen Industriezweigen sowie
strukturelle Änderungen in der Landwirtschaft und Fischerei.
Aktivitäten, die auf die Verwirklichung der zweiten Priorität – der Verbesserung der
Infrastruktur abzielen, werden im Bereich der technischen Infrastruktur die
Transport-, Wohnungs-, Teleinformatik-, Energetik- und Umweltschutzinfrastruktur
betreffen. Im Rahmen der Einwirkung auf die soziale Infrastruktur werden sich die
Maßnahmen auf die Verbesserung der Infrastruktur in den Bereichen Bildung,
Gesundheitswesen und sozialer Schutz, Kultur, Tourismus und Sport beziehen.
Im Rahmen der Umsetzung des dritten Teilziels, d.h. der Beschäftigungszunahme
und Steigerung der Beschäftigungsqualität, werden folgende Maßnahmen ergriffen:
· Schaffung von den das Unternehmertum fördernden Bedingungen und
Reduzierung der Arbeitgeberbelastung,
· Flexibilisierung des polnischen Arbeitsmarktes sowie Steigerung der Mobilität
von den Arbeitsressourcen,
· Initiativen zum Chancenausgleich auf dem Arbeitsmarkt,
· Anpassung des Bildungsangebotes an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes,
· Ausbau von Einrichtungen des sozialen Dialogs und Ausbau des Verhandlungssystems in Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern,
· Verbesserung der Arbeitssicherheit und -bedingungen,
· Steigerung der Leistungsfähigkeit der institutionellen Betreuung des Arbeitsmarktes,
· Führung einer effizienten Migrationspolitik.
Die Stärkung der sozialen Gemeinschaft und der Effizienz der öffentlichen
Verwaltung (das vierte Teilziel) wird durch folgende Aktivitäten erfolgen:
· Aufbau einer für die Gesellschaft vertrauenswürdigen und leistungsfähigen
öffentlichen Verwaltung sowie Entgegenwirken der Korruption,
38
· Förderung der Eigeninitiativen von den lokalen Gemeinschaften,
· Förderung der Politik der gesellschaftlichen Integration, darunter einer
familienfreundlichen Sozialpolitik, mit den Schwerpunkten wirtschaftliche,
Betreuungs- und erzieherische Funktionen,
· Gewährleistung der nationalen Sicherheit und des Sicherheitsgefühls,
· interne Sicherheit und öffentliche Ordnung.
Die Maßnahmen zur Umsetzung des fünften Teilziels (Entwicklung der ländlichen
Gebiete) werden sich auf folgende Bereiche konzentrieren:
· Entwicklung des Unternehmertums und der Aktivitäten außerhalb der
Landwirtschaft,
· Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von den landwirtschaftlichen Betrieben,
· Entwicklung und Verbesserung der technischen und sozialen Infrastruktur in
den ländlichen Gebieten,
· qualitative Steigerung des Humankapitals sowie berufliche Aktivität von den
Dorfbewohnern.
Zu einem Schlüssel zur Realisierung des sechsten Teilziels, also der regionalen
Entwicklung, wird die Fähigkeit der Regionen und ihrer Gemeinschaften werden,
ihre eigenen Entwicklungsressourcen zu nutzen und externe Investoren zu gewinnen.
Die staatliche Regionalpolitik für die Jahre 2007-2015 setzt sich als strategisches Ziel
die Schaffung von Bedingungen für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und
zwar so, dass sie die soziale, wirtschaftliche und territoriale Zusammengehörigkeit
begünstigen. Die Angleichung der Entwicklungschancen wird jene Gebiete betreffen,
die ohne staatliche Unterstützung zur Marginalisierung oder zu nachhaltigen
Entwicklungsschwierigkeiten verurteilt wären. Gleichzeitig wird sich die staatliche
Regionalpolitik – nach dem Subsidiaritätsprinzip und dem Grundsatz der endogenen
Entwicklung – weiterhin auf die flexible Differenzierung der Ziele und die Nutzung
des internen Potentials von den einzelnen Gebiete orientieren.
Die Möglichkeit der Realisierung von großen Investitionen dank Förderung aus
Mitteln der EU-Kohärenzpolitik steigert die Chancen auf die Umsetzung von den
NES-Zielen. Der Gesamtbetrag von den EU-Haushaltsmitteln, die für die Umsetzung
der Nationalen Entwicklungsstrategie in Anspruch genommen werden können, wird
sich auf knapp 86 Mrd. EUR und zusammen mit den öffentlichen und privaten
inländischen Mitteln für die Mitfinanzierung auf ca. 108 Mrd. EUR belaufen.
Die Gesamtsumme der Finanzmittel, die für die Jahre 2007-2015 vorgesehen sind,
ist somit viel höher als die Mittel der Nationalen Entwicklungsstrategie 2004-2006,
in deren Rahmen die gemeinschaftlichen Verbindlichkeiten 12,8 Mrd. EUR
betragen.
Die Umsetzung der Nationalen Entwicklungsstrategie soll Polen eine nachhaltige
und rasche Wirtschaftsentwicklung gewähren, die von den Investitionen und dem
Export im großen Ausmaß stimuliert wird. Es werden folgende Indexe für die
Realisierung der Nationalen Entwicklungsstrategie angestrebt:
· Beschleunigung des BIP-Wachstums von 3 Prozent im Jahresdurchschnitt in
den Jahren 2001-2005 auf 5,1 Prozent in den Jahren 2006-2010 und 5,2 Prozent in
den Jahren 2011-2015. Dies würde vermutlich die Erzielung von 66 Prozent des
EU-25-Durchschnitts im letzten Jahr der Umsetzung der Strategie, gegenüber
den gegenwärtigen ca. 50 Prozent bedeuten;
· Erhöhung der Investitionsrate von 18,8 Prozent in den Jahren 2001-2005 auf
21 Prozent in den Jahren 2006-2010 und 25 Prozent in den Jahren 2011-2015;
39
· Exportzuwachs pro Einwohner von 1,9 Tsd. Euro 2005 auf 3,5 Tsd. Euro 2010 und
4,9 Tsd. Euro 2015;
· Wesentliche Steigerung der Aufwendungen für die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten – von 0,58 Prozent des BIP 2004 auf 1,5 Prozent des BIP 2010 und
2,0 Prozent des BIP 2015, bei einem gleichzeitig wachsenden Gewerbeanteil
an den Aufwendungen – entsprechend von 22,6 Prozent auf 30 Prozent und
40 Prozent;
· Senkung der Arbeitslosenquote von 17,6 Prozent 2005 auf 12 Prozent 2010 und
9 Prozent 2015;
· makroökonomische Stabilisierung – Aufrechterhaltung der Inflationsrate auf
dem Niveau von jährlich ca. 2,5 Prozent sowie die stufenweise Reduzierung
des Defizits der öffentlichen Finanzen (von 2,5 Prozent des BIP 2010 auf
2,0 Prozent des BIP 2015), was das Anwachsen der öffentlichen Schuld stoppen
lässt (im Vergleich zum BIP soll sie nach dem Anwachsen von 48,8 Prozent 2005
auf 51,7 Prozent 2010, auf 47 Prozent 2015 sinken).
Die Realisierung der oben erwähnten Vorhaben verläuft bisher im allgemeinen
günstig, und in manchen Bereichen sogar außergewöhnlich gut. 2006-2007 betrug
das Anstiegstempo im Jahresdurchschnitt 6,4 Prozent und war somit wesentlich höher
als das für den Zeitraum 2006-2010 vorgesehenes Tempo von 5,1 Prozent. 2007 wurde
bereits die bis zum Jahr 2010 voranschlagte Senkung der Arbeirtslosenquote und
die bis 2015 vorgesehene Minderung des Defizits im Sektor der öffentlichen Finanzen
erreicht.
Diese Errungenschaften waren im Wesentlichen dank der Realisierung der aus
europäischen Fonds mitfinanzierten Programme möglich. Es wird geschätzt, dass das
BIP 2007 dank der Umsetzung dieser Programme von 0,57 bis 1,71 Prozent, und die
Anzahl der Arbeitstätigen im Jahr 2006 um 167 Tsd. (2007 sogar doppel so hoch) höher
waren. Im Hinblick auf die Langwierigkeit der Prozeduren in Verbindung mit der
Inanspruchnahme der Mittel aus den EU-Fonds war das in bedeutendem Maße das
Ergebnis der Umsetzung der Programme des Nationalen Entwicklungsplans 20042006. Noch bessere Resultate der Ausnutzung von Mitteln im Rahmen der
Operationsprogramme der Nationalen Kohärenzstrategie für die Jahre 2007-2013 sind
erst in den kommenden Jahren zu erwarten.
40
1. Arbeitsmarkt
Polens Gesellschaft ist relativ jung. Im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten
aus Mittel- und Osteuropa hat es immer noch den größten Prozentsatz der Bürger
im Alter unterhalb von 64 Jahren. Der seit 1989 beobachtete Rückgang der Dynamik
der Geburtenziffer hatte jedoch zur Folge, dass sich die Bevölkerung verminderte.
Erst seit zwei Jahren kann eine positive Geburtenziffer verzeichnet werden, woraus
sich die Möglichkeit einer Änderung des bisherigen Trends ableiten läßt.
Seit Beginn der Transformationsperiode zeichnete die Gruppe der Bevölkerung
im Erwerbsalter1 eine hohe Wachstumsdynamik aus. Zum Ende 2007 machte sie mit
24,5 Mio. 64 Prozent der Gesamtbevölkerung Polens aus.
Prozentsatz der Bevölkerung im Alter unter 64 Jahren
in ausgewählten Ländern Mittel- und Osteuropas 2007
90
88
86
84
88,1
86,6
85,6
84,4
82
84,1
84,1
83
83
82,9
82,9
80
Slowakei
Polen
Tschechien Litauen Slowenien Ungarn
EU-27
EU-25
Estland
Lettland
Quelle: eigene Studie aufgrund der Eurostat-Daten.
____________________
1 Für Frauen ist es das Alter von 18-59 Jahren, für Männer von 18-65 Jahren.
41
Seit 2007 ist eine Verbesserung auf dem Arbeitsmarkt sichtbar: die Beschäftigung
nahm zu, die Arbeitslosenquote ging zurück – mit verschiedener Intensität, je nach
Woiwodschaft. Die Zahl der in der Volkswirtschaft Beschäftigten erhöhte sich um
4,7 Prozent. Die Beschäftigungszunahme betrug von 3,5 Prozent in der Industrie bis
zu 9,1 Prozent in der Baubranche. In den Schlüsselsektionen des Dienstleistungssektors: Handel und Reparaturen, Immobilien- und Firmenbetreuung, lag der Anstieg
bei ca. 7 Prozent.
Ende 2007 arbeiteten in der Volkswirtschaft 9943,0 Tsd. Berufstätige, davon
47,7 Prozent Frauen. Im privaten Sektor arbeiteten ca. 66 Prozent der gesamten
Berufstätigen, im öffentlichen Sektor ca. 34 Prozent. Mehr als 58 Prozent der
Gesamtzahl der Beschäftigten arbeiteten in mittleren und großen Unternehmen (über
49 Personen).
Nach der Aufteilung in Sektionen arbeiteten im Jahr 2007 die meisten Personen in
der verarbeitenden Industrie – ca. 25 Prozent, im Handel und Reparaturen
(ca. 18 Prozent) und im Bildungswesen (12 prozent). Verhältnismäßig groß war die
Beschäftigung in der Immobilien- und Firmenbetreuung (8 Prozent aller Berufstätigen)
und in dem Bereich Gesundheitsschutz und soziale Fürsorge (7 prozent).
Aufteilung der Berufstätigen nach Sektionen 2007
pflichtgemäßer
Gesundheitsschutz
und soziale Fürsorge
7%
öffentliche Verwaltung
und nationale
Verteidigung,
Sozialpflichtversicherungen
4%
sonstige
9%
Bildungswesen
12%
Industrie
30%
Immobilien- und
Firmenbetreuung
8%
Transport,
Lagerwirtschaft und
Fernmeldewesen
6%
Handel und
Reparaturen
18%
Bauindustrie
6%
Quelle: eigene Studie aufgrund der Daten des Hauptamts für Statistik (GUS).
Die Mehrheit der Berufstätigen bilden die Facharbeiter (ca. 20 Prozent aller
Berufstätigen) sowie Industriearbeiter und Handwerker (ca. 18 Prozent). Einen
beträchtlichen Teil aller Berufstätigen bilden auch die Büroarbeiter (ca. 12 Prozent)
sowie Techniker und anderes Mittelpersonal (11,8 Prozent).
Polen arbeiten länger als der EU-Durchschnitt. Die mittlere Arbeitszeit in der
Woche ist in Westeuropa von 2 bis sogar zu 10 Stunden kürzer als in Polen.
Der Prozentsatz von Personen, die nach einer anderen Arbeit als zur Zeit ausgeübte
suchen, wird immer kleiner. Im 4. Jahresquartal 2007 machten sie 4,5 Prozent aller
Beschäftigten, und ein Jahr früher 6,1 Prozent aus. Der Hauptgrund dafür ist nach
wie vor der Wille, seine Finanzlage zu verbessern – darauf weisen mehr als 59 Prozent
42
Mittlere Stundenzahl in der Woche pro Mitarbeiter
in den gewählten EU-Mitgliedstaaten 2006
30,8
Holland
Dänemark
35,5
Deutschland
35,6
Großbritannien
36,9
Finnland
37,8
Frankreich
38
39,3
Spanien
40,3
Ungarn
Polen
40,9
Slowakei
41,3
Tschechien
41,7
42,7
Griechenland
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
Quelle: eigene Studie aufgrund der OECD-Daten.
aller Arbeitstätigen, die auf der Suche nach einer neuen Arbeit sind, hin (vor einem
jahr waren es 61,4 Prozent). Den zweiten Grund bildete die Suche nach einer festen
Arbeitstelle.
Der in Polen seit 2002 verzeichnete systematische Rückgang der registrierten
Arbeiotslosigkeit erreichte im Jahr 2007 die größte Dynamik. Ende Dezember 2007
waren bei den Arbeitsämtern 1746,6 Tsd. Personen, sogar um 562,8 Tsd. (24,4 Prozent)
weniger als im analogischen Zeitraum des Vorjahres. Auch die Anzahl der neu
eingetragenen Arbeitslosen war niedriger als ein Jahr zuvor (um 7,5 Prozent).
In dem ganzen Land betrug die Arbeitslosenquote im Jahr 2007 11,4 Prozent und
war um 3,4 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahr. Sie war jedoch regional differenziert
– von 8 Prozent in der Woiwodschaft Großpolen bis zu 19 Prozent in ErmlandMasuren. Eine verhältnismäßig niedrige Arbeitslosenquote war für die Woiwodschaften
Kleinpolen (8,8 Prozent), Masowien (9,2 Prozent) und Schlesien (9,3 Prozent)
kennzeichnend. Immer noch hoch war sie hingegen, außer der Woiwodschaft ErmlandMasuren – auch in Westpommern (16,6 Prozent), Kujawien-Pommern (15,2 Prozent)
und Świętokrzyskie (15,1 Prozent).
Ein Rückgang der Arbeitslosenzahl ließ sich sowohl unter den Männern (um 27,3
Prozent) als auch Frauen, obwohl hier im niedrigerem Grad im Vergleich zu den
Männern (um 22,1 Prozent), beobachten.
Die Zahl der Personen, die länger als 1 Jahr arbeitslos sind, ist kleiner geworden.
Der größte Rückgang konnte in den Woiwodschaften Großpolen (um 41 Prozent) und
Niederschlesien (um 40,1 Prozent) verzeichnet werden.
Ein typisches Merkmal des polnischen Arbeitsmarktes ist eine relativ hohe Zahl
von jungen Rentnern und Pensionären, von denen ein Teil der Teilzeitbeschäftigung
nachkommt.
Trotz der höheren Inflation kam es 2007 nicht zu einer Verschlechterung der
finanziellen lage polnischer Haushalte. Die Kaufkraft eines durchschnittliches
43
Monatslohns brutto im Sektor der Unternehmen erhöhte sich um 9,4 Prozent im
Vergleich zu 2006. Alle Woiwodschaften verzeichneten einen Lohnanstieg, was den
Einfluß der Inflation auf die Budgets privater Haushalte einschränkte. Den höchsten
Lohnanstieg verzeichneten die Woiwodschaften Pommern und Podlachien,
den niedrigsten Masowien und Schlesien, also jene, in denen das Vergütungsniveau
am größten ist.
Der/das durchschnittliche Monatslohn/-gehalt lag 2007 bei 2.691,03 PLN brutto
und stieg im Vergleich zum Vorjahr um 8,7 Prozent. Die Durchschnittslöhne/Gehälter
waren traditionell am höchsten in den Finanzdienstleistungen (5.122,36 PLN), im
Bergbau (4.941,78 PLN) sowie in der Erzeugung und Versorgung mit Elektroenergie,
Gas und Wasser (3.742,17 PLN). Die geringsten Löhne/Gehälter brutto wurden
dagegen in den Bereichen Hotel- und Gaststättengewerbe (2.096,16 PLN), Fischfang
(2.304,71 PLN) sowie Gesundheitsschutz und soziale Fürsorge (2.506,19 PLN)
verzeichnet. Der größte Anstieg der Löhne und Gehälter im Vergleich zum Vorjahr
wurde im Bereich Gesundheits-schutz und soziale Fürsorge (um 18 Prozent) und in der
Bauindustrie (um 15,4 Prozent) verzeichnet.
Zur Steigerung der Beschäftigung und Einschränkung der Folgen der Arbeitslosigkeit
führt die polnische Regierung eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Die arbeitslosen
Personen können unterschiedliche Formen der beruflichen Aktivität in Anspruch
nehmen: Zuschüsse für Umschulungsmaßnahmen und Berufsschulung von
Arbeitslosen, Rückerstattung der Reise- und Unterbringungskosten, öffentliche
Arbeitseinsätze, Interventionsarbeiten, sozial nützliche Arbeitsformen, Berufspraktika
und berufliche Vorbereitung am Arbeitsort, Schulungen, Schulungsdarlehen,
finanzielle Unterstützung während einer Ausbildung, Förderung der Aufnahme
eigener Gewerbetätigkeit.
Wichtig aus der Sicht der Arbeitgeber sind hingegen die Aktivitäten der Regierung,
die auf die Erhöhung der Flexibilität des Arbeitsrechts und Vereinfachung der
Verwaltungsprozeduren bei der Eintragung der Gewerbetätigkeit und Erteilung
von Genehmigungen und Lizenzen ausgerichtet sind, sowie jene, die die rechtlichen
Regelungen transparenter machen können.
Die Maßnahmen zur Verbesserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt in Polen umfassen
darüber hinaus: Fortsetzung der Reformen des Bildungs- und Schulungssystems mit
dem Ziel der Steigerung des Niveaus der Allgemeinbildung und einer besseren
Anpassung der beruflichen Qualifizierung an die Anforderungen des Arbeitsmarktes,
Entwicklung der sog. lebenslangen Bildung sowie Koordinierung des Steuer- und
Leistungsystems.
Zur Verbesserung der Lage auf dem polnischen Arbeitsmarkt trugen wesentlich
ebenfalls die neuen Zugangsmöglichkeiten zu den Arbeitsmärkten der meisten EUMitgliedstaaten bei. Polnische Arbeitnehmer können zur Zeit uneingeschränkt in elf
Ländern der EU-15 Arbeit aufnehmen: in Irland, Schweden, Großbritannien, Finnland,
Griechenland, Spanien, Portugal, Italien, Holland, Luxemburg und Frankreich sowie
in den übrigen neuen EU-Mitgliedstaaten aus Mittel- und Osteuropa: Bulgarien,
Tschechien, Estland, Litauen, Lettland, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Ungarn
tätig werden.
Die übrigen EU-Länder haben ihre bisherigen Beschränkungen hinsichtlich des
Zugangs zu ihren Arbeitsmärkten beibehalten, wobei einige von ihnen Erleichterungen
im Zugang zu bestimmten Wirtschaftssektoren bzw. für bestimmte Berufsgruppen
(Belgien) oder auch Erleichterungen im Hinblick auf Verfahren zur Erlangung einer
Arbeitsgenehmigung (Dänemark) einführen.
44
Eine Öffnung europäischer Arbeitsmärkte für die polnischen Arbeitnehmer
brachte im Wesentlichen zur Herabsetzung der registrierten Arbeitslosigkeit in Polen
bei, oder gar zum Mangel an Arbeitsnehmern, z.B. im Fall von Saisonarbeiten im
Landwirtschafts- und Nahrungsmittelsektor, in der Baubranche oder in manchen
seltenen Berufen. Die 2008 eingeführten und aus der Sicht der polnischen Arbeitgeber
günstigen Änderungen in der polnischen Gesetzgebeung erleichterten in gewissem
Maße den Prozess der Beschäftigung der Ausländer von außerhalb der EU (Näheres
dazu im Kapitel IX).
2. Naturressourcen
Polen ist reich an mineralischen Rohstoffen; es gehört zu den weltweit führenden
Produzenten und Exporteuren von Steinkohle, Schwefel, Kupfer und Silber.
Im polnischem Landesgebiet gibt es ebenfalls erhebliche Vorkommen an Zink, Blei,
Erdgas, Salz und anderen Mineralien.
Energierohstoffe. Brennstoff- und Energiebilanz
Der Kohleabbau bildet die Grundlage der Energieversorgung in Polen und ist eine
bedeutende Quelle der Exporteinnahmen. Polen ist (abgesehen von Russland) Europas
größter Steinkohleproduzent und -exporteur und ein bedeutender Braunkohleproduzent.
Die auf 43,3 Mrd. t geschätzten geologisch belegten Steinkohlevorräte werden
hauptsächlich in Oberschlesien sowie in der Region Lublin abgebaut. Braunkohle,
deren belegte Vorräte bei 13,7 Mrd. t liegen, wird im Tagebau im zentralen und
südwestlichen Teil Polens gefördert. Bei dem derzeit in Anspruch genommenen
Volumen dürften die Vorräte bei Steinkohle für 161 Jahre und bei Braunkohle für
31 Jahre reichen.
Die beträchtlichen Kohlevorräte und ihr Abbau sichern Polen eine weitgehende
Selbstständigkeit bei der Energieversorgung. Kohle liefert über 60 Prozent der in
Polen verbrauchten Primärenergie und stellt eine Quelle für die Erzeugung von ca.
92 Prozent der elektrischen Energie dar. Die Umstrukturierung des Kohlebergbaus
und die notwendige Diversifizierung der Energieversorgungsstruktur haben jedoch
zur Folge, dass die Bedeutung von den flüssigen und Gasbrennstoffen für die
Energiewirtschaft in Polen immer größer wird.
Das Volumen der in Polen in Anspruch genommenen Vorräte von Erdgas liegt bei
113 Mrd. m3, damit könnten seine Vorräte beim derzeitigen Förderstand für 20 Jahre
ausreichen. Der Abbau deckt über 30 Prozent des Inlandsbedarfs. Gering sind dagegen
Erdölvorräte und -förderung, weswegen nahezu die gesamte Erdölverarbeitung auf
importierten Rohstoffen, davon über 90 Prozent aus Russland, basiert.
Der einzige Erdgasexporteur und Hauptlieferant von Erdöl nach Polen war traditionell
die ehemalige Sowjetunion. In den neunziger Jahren sind die Möglichkeiten der
Diversifizierung von den Erdölimportquellen erheblich erweitert worden. Zu diesem
Zweck ist das Erdölterminal im Danziger Hafen ausgebaut worden. Es ist nicht
ausgeschlossen, dass künftig das kaspische Erdöl aus Aserbaidschan mit der Pipeline
Odessa-Brody-Danzig nach Polen geliefert wird. An diesem Projekt sind die Ukraine,
Georgien und Aserbaidschan neben Polen interessiert.
45
Der mit Abstand größte Erdgaslieferant Polens bleibt nach wie vor Russland,
wo derzeit Gas in einem Volumen von 7-8 Mrd. m3 pro Jahr von Polen bezogen wird.
Dies entspricht ungefähr der Hälfte des Landesverbrauchs. Ein Teil vom russischen
Erdgas wird über die erste Leitung der Jamal-Gaspipeline geliefert, die aus Russland
über Weißrussland und Polen nach Deutschland führt. Polen strebt es an, allmählich
ebenfalls seine Erdgasversorgung zu diversifizieren. Es wird u.a. der Bau eines
Flüssiggas-Terminals in Swinemünde (Świnoujście) geplant. Schätzungsweise werden
die ersten Schiffe mit Gas Świnoujście 2011 anlaufen und auf diesem Weg werden in
der ersten Phase 2,5-3 Mrd. m3 Gas jährlich nach Polen geliefert. Ein weiterer Schritt
im Rahmen der Politik der Diversifizierung von den Gasversorgungsquellen wird der
Bau einer Gaspipeline mit der Länge von 200 km aus dem nordwestlichen Bereich der
polnischen Ostseeküste nach Dänemark, mit der das norwegische Gas von der Nordsee
bezogen wird. Um sich die Gaslieferungen aus dieser Richtung zu sichern, wird die
von Polen kontriollierte polnische Firma PGNiG den Bau einer Pipeline aus Norwegen
nach Dänemark und Schweden mitfinanzieren. Die ersten Gaslieferungen aus Norwegen
könnten hier um die Wende 2012-2015 erfolgen. Schließlich werden zur Steigerung
der Energiesicherheit Polens der Bau von unterirdischen Gaslagern sowie Ausweitung
der Förderung von den inländischen Ressourcen dieses Brennstoffs geplant.
Metalle
Die bewirtschafteten Kupfervorräte in Polen, welche 1,6 Mrd. t umfassen, dürften
beim derzeitigen Förderniveau für 45 Jahren ausreichen. Kupfer wird in Niederschlesien,
in einer Tiefe von bis zu 1200 m, gefördert. Die in Polen vorhandenen Kupfererze
enthalten große Mengen an Silber, was sich positiv auf die Förderungsrentabilität
auswirkt. Der Kupferbergbau ist in Polen relativ jung; seine Entwicklung datiert sich
auf das Ende der sechziger Jahre vergangenen Jahrhunderts. Polen liegt beim
Kupferabbau weltweit an der neunten und in Europa (abgesehen von Russland) an der
ersten Stelle. Beim Silberabbau liegt es weltweit an der sechsten und europaweit
an der ersten Stelle. Großteil des geförderten Kupfers und Silbers wird exportiert, in
erster Linie auf die Märkte der Europäischen Union. Das Ergebnis der in den letzten
Jahren umgesetzten Umstrukturierung und Modernisierung der Branche sind eine
Produktionskostensenkung und eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf den
internationalen Märkten.
Im Jahre 1997 begann die Privatisierung der polnischen Kupferindustrie. Im Rahmen
der öffentlichen Ausschreibungen sind 36 Prozent der Aktien der Gesellschaft
KGHM Polska Miedź SA (Polnische Kupfer AG), des einzigen polnischen
Kupferförderungsunternehmens, an in- und ausländische Investoren veräußert
worden. Die KGHM gehört ebenso zu den führenden polnischen Exporteuren und ist
eines der größten polnischen Unternehmen. Sie ist auch ein wichtiger Produzent im
internationalen Maßstab. 2007 fiel auf die polnische Gesellschaft beinahe 6 Prozent
der Silbergewinnung und 3 Prozent der Kupfergewinnung in der Welt.
Erzlagerstätten von Zink und Blei gibt es in der Region Krakau-Schlesien.
Das derzeitige Fördervolumen von den Zinkerzen reicht nicht aus, um Bedarf der
inländischen Hüttenindustrie zu decken. Ein Teil der Nachfrage wird über Importe
von den Konzentraten bestritten. Ein Teil der Hüttenproduktion von Zink und,
im geringeren Maß, auch von Blei, wird wiederum exportiert.
46
3. Produktionsvermögen
Das Gesamtbruttovolumen an Sachanlagen in Polen belief sich Ende 2006 nach
laufenden Erfassungspreisen auf 1913,3 Mrd. PLN, d. h. auf ca. 657,4 Mrd. USD, wovon
58,6 Prozent auf den Privatsektor entfielen. Auf Gebäude und Bauwerke entfielen
65,8 Prozent, auf Maschinen und Anlagen 27,1 Prozent und auf die Transportmittel
6,2 Prozent des Sachanlagengesamtvolumens. Knapp 72 Prozent der Sachanlagen
waren in drei Wirtschaftssektoren konzentriert: in der Industrie (31,6 Prozent, davon
17,5 Prozent in der Verarbeitungsindustrie), in der Immobilien- und Firmenbetreuung
(22,8 Prozent, davon 20,54 Prozent in Wohnhäusern) sowie im Transport und
Fernmeldewesen (17,9 Prozent).
Das Produktionsvermögen der Verarbeitungsindustrie setzte sich hauptsächlich
aus Mitteln zusammen, die in die Bereiche Lebensmittel- und Getränkeproduktion
(18 Prozent), chemische Industrie (9,9 Prozent), Kraftfahrzeugindustrie (9,7 Prozent),
Mineralindustrie (8,8 Prozent), Produktion von Gummi- und Kunststofferzeugnissen
(6,5 Prozent), Kokserzeugung und Herstellung von Erdölraffinerieerzeugnissen
(5,7 Prozent), Produktion von Maschinen und Anlagen (5,6 Prozent) und
Metallerzeugung (5,5 Prozent) geflossen sind. Die Hauptbestandteile des Vermögens
der Verarbeitungsindustrie waren Maschinen und Anlagen (61,5 Prozent) sowie Gebäude
und bauliche Anlagen (33,8 Prozent).
Das Produktionsvermögen in Polen ist stark verringert. Ende 2006 betrug sein
Verschleißgrad in der Wirtschaft im Durchschnitt 46,8 Prozent, darunter in der
Industrie 50,2 Prozent. In der verarbeitenden Industrie lag diese Kennziffer
durchschnittlich bei 47,6 Prozent. Relativ hoch (über 55 Prozent) war diese Kennziffer
in solchen Sparten der Verarbeitungsindustrie wie Textilgewerbe, Produktion sonstiger
Transportmittel (d.h. hauptsächlich Schiffe), sowie die Produktion chemischer
Erzeugnisse. Relativ günstig dagegen (unter 42 Prozent) in Branchen wie Herstellung
von Koks und Erdölraffinerieerzeugnissen, Metallproduktion, Büromaschinen- und
Computerbau, Produktion von Rundfunk-, Fernseh- und Telekommunikationsgeräten
und -anlagen sowie Möbelproduktion.
Der Verschleißgrad der einzelnen Bestandteile des Produktionsvermögens der
Wirtschaft in Polen ist unterschiedlich. Ende 2006 betrug die Verringerung der
Produktionsmittel durch unzureichende Erneuerungsinvestitionen bei Maschinen
und Anlagen 62,8 Prozent, bei Transportmitteln 55,4 Prozent sowie bei Gebäuden und
Bauwerken 38,8 Prozent. Ein sehr hoher Maschinen- und Anlagenverschleiß war in
der Land- und Forstwirtschaft (83,9 Prozent) zu verzeichnen, ein deutlich geringerer,
aber trotzdem erheblich, in der Immobilien- und Firmenbetreuung (67,3 Prozent)
sowie in der Fischerei (64 Prozent). Ewas niedriger war diese Kennziffer für die
Industrie (60,7 Prozent), Transport- und Fernmeldewesen (60,4 prozent) sowie Handel
und Reparaturen (59,6 Prozent). In diesem letztgenannten Bereich gab es in den
letzten Jahren bedeutende Investitionen aus dem Ausland, die sich insbesondere auf
Schaffung von Handelsketten konzentrierten. In der Industrie war der Maschinenund Anlagenverschleiß am größten im Bergbau (67,8 Prozent), am niedrigsten in
der Verarbeitungsindustrie (57,2 Prozent). In dieser letzteren Branche erreichte er
über 60 Prozent in den Produktionssparten Textilgewerbe, Maschinen und Anlagen,
sonstige Transportmittel, medizinische, optische und Präzisionsgeräte und -instrumente,
Kleidung und Ledererzeugnisse, chemische Erzeugnisse sowie Büromaschinen und
Komputer.
47
Der hohe Wertminderungsgrad des Produktionsvermögens in Polen in Folge
unzureichender Erneuerungsinvestitionen und seine Konzentration in den traditionellen
Industriezweigen sind Gründe dafür, dass die Wirtschaftstransformation – über den
konsequent umgesetzten Systemwandel hinaus – auf der Modernisierung und dem
Austausch eines Großteils des Maschinenparks beruht und insbesondere auf Bereiche
ausgerichtet ist, die sich durch eine hohe Produktivität auszeichnen und vor großen
Entwicklungsperspektiven stehen. In den Jahren 1996-2006 sank der Verschleißgrad
des Produktionsvermögens der Wirtschaft in Polen von 49,7 auf 46,8 Prozent, darunter
in der Industrie von 57,2 auf 50,2 Prozent. Diese Kennziffer ging in dieser Zeit
besonders stark bei Herstellung von Koks und Erdölraffinerieprodukten (von 69,1 auf
38,3 Prozent), der Metallerzeugung (von 66,3 auf 38,6 Prozent), bei dem
Büromaschinen- und Computerbau (von 54,9 auf 41,9 Prozent), der textilindustrie
(von 66,6 Prozent auf 59,8 prozent), der Produktion von Rundfunk-, Fernseh- und
Telekommunikationsgeräten und -anlagen (von 49,8 auf 41,5 Prozent) und der
Kraftfahrzeugproduktion (von 53,3 auf 47 Prozent) zurück.
Die Reduzierung des Wertminderungsgrades des Produktionsvermögens in der
polnischen Wirtschaft war dank einer hohen Dynamik der Investitionsaufwendungen
möglich. Diese Aufwendungen nahmen besonders schnell (14-22 Prozent jährlich in
Festpreisen) in den Jahren 1995-1998 zu. In den darauffolgenden Jahren 1999-2002 ist
dieses Tempo jedoch deutlich gesunken. Seit dem zweiten Halbjahr 2003 wird erneut
eine Belebung der Investitionstätigkeit beobachtet. Eine deutliche Beschleunigung
erfolgte 2006 und 2007, als die Investitionen um über zehn Prozent jährlich gestiegen
waren (entsprechend um 14,9 Prozent und 17,6 Prozent). Eine immer wichtigere Rolle
spielen bei den Investitionsprozessen die ausländischen Firmen. 2006 betrug der Anteil
der Gesellschaften mit ausländischem Kapital an den gesamten Bruttoinvestitionsaufwendungen in Sachanlagen 45,6 Prozent gegenüber 18 Prozent im Jahr 1994.
4. Infrastruktur der Wirtschaft
Infrastruktur der Wirtschaft hat eine Schüsselbedeutung für die Entwicklung der
Aktivität in allen ihren Bereichen. Als EU-Mitglied strebt Polen die Integration seiner
wirtschaftlichen Infrastruktur mit jener der übrigen EU-Mitgliedstaaten an. Eine
der wichtigsten strategischen Richtungen der wirtschaftlichen Entwicklung Polens ist
die Liberalisierung des Dienstleistungsmarktes in den Netzsektoren sowie die Entwicklung
der jahrelang vernachlässigten wirtschaftlichen Infrastruktur.
Transport
Die Probleme der Transportinfrastruktur in Polen bestehen im Mangel an einem
gut entwickelten Straßennetz mit großer Durchlassfähigkeit (Autobahnen und
Schnellstraßen), in einem hohen Anteil des Straßennetzes mit einer qualitativ
schlechten Straßendecke, erheblichem technischem Verschleiß des Eisenbahnnetzes,
Nichtanpassung der Infrastruktur des Flugtransportes an die wachsenden
Fluggästezahlen sowie in einem schwachen interregionalen Verbindungsnetz,
insbesondere zwischen den östlichen Regionen Polens und den übrigen Landesgebieten.
Bei der Einbindung des polnischen Transportnetzes in die europäische
Verkehrsinfrastruktur sind sein Ausbau und Modernisierung erforderlich. Dank
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der Möglichkeit der Mitfinanzierung von den Investitionsprojekten durch die
Europäische Union bietet sich eine Chance für eine deutliche Verbesserung der Lage
in diesem Bereich. Diese Förderung bezieht sich auf Bestandteile der Transportinfrastruktur, die in den transeuropäischen Verkehrskorridoren (das Netz TEN-T)
liegen und eine wesentliche Bedeutung für die gesamte EU haben (Modernisierung
des Eisenbahn- und Straßennetzes, Bau von Autobahnen und Schnellstraßen) sowie
auf Investitionen im kleineren Rahmen, die die Entwicklung und Modernisierung der
regionalen Verkehrsinfrastruktur zum Ziel haben. Es ist vorgesehen, dass in den
Jahren 2007-2013 über 19 Mrd. Euro aus den EU-Mitteln für folgende Bereiche
bestimmt werden: transeuropäische Transportnetze TEN-T, Entwicklung des ökologischen Transports, Verkehrsinfrastruktur im östlichen Polen sowie die Verkehrssicherheit und die inländischen Verkehrsnetze. Der durchschnittliche Anteil der EUMittel an der Finanzierung von Projekten, welche die oben genannten Zwecke
umfassen, dürfte sich auf ca. 78 Prozent belaufen. Der öffentliche inländische Beitrag
zur Umsetzung dieser Projekte soll auch durch eine Beteiligung des Privatsektors
ergänzt werden. Insgesamt werden Aufwendungen für die Umsetzung der obigen
Ziele in den Jahren 2007-2013 über 26 Mrd. Euro betragen. Hauptziele dieser
Investitionen sind die territoriale Integration sowie Integration der einzelnen
Transportzweige in Polen, die qualitative Steigerung der Infrastruktur des Transports
wie auch Verminderung der negativen Einflüsse des Transports auf die Umwelt durch
eine größere Bedeutung insbesondere des Eisenbahn- und Seetransports im
Transportgewerbe.
Durch die Transitlage und die Umsetzung der infrastrukturellen Investitionen hat
Polen eine Chance, eine wichtige Rolle auf dem Gebiet des internationalen Verkehrs
zwischen Westeuropa und Russland, der Ukraine und Zentralasien sowie zwischen
Skandinavien und dem südlichen Teil Europas zu spielen.
Angesichts der Veranstaltung durch Polen und die Ukraine der FußballEuropameisterschaft 2012 werden in Polen u.a. geplant: Modernisierung und Ausbau
von Straßen- und Eisenbahnverbindungen zwischen Städten, wo Fußballspiele
ausgetragen werden (Warschau, Danzig, Breslau, Posen sowie als Reservestädte
Königshütte (Chorzów) und Krakau), Ausbau des öffentlichen Verkehrs und der
Flughäfen in diesen Städten sowie Ausbau der Straßen- und Eisenbahnverbindungen
Polens mit Deutschland, Tschechien, der Slowakei und der Ukraine.
Landtransport
In den letzten Jahren wächst die Zahl von Fahrzeugen, die die polnischen Straßen
befahren, sehr schnell. In den Jahren 2000-2007 stieg die Zahl der angemeldeten
Personenkraftwagen um 46 Prozent (von 9.991 Tsd. auf 14.589 Tsd.) und die der
Lastkraftfahrzeuge und der Sattelzugmaschinen um 34 Prozent (von 1.879 Tsd. auf
2.521 Tsd.).
In Folge des EU-Beitritts ist der Beförderungsmarkt in Polen vollständig
liberalisiert worden, was zu einem bedeutenden Zuwachs der Fahrzeuge im
internationalen Transport geführt hat. Angesichts der Transitlage Polens entfällt ein
erheblicher Anteil am internationalen Transport auf Beförderungen, die zwischen
Westeuropa und Russland, der Ukraine und den Staaten Zentralasiens erfolgen.
Ende 2006 gab es in Polen 256 Tsd. km öffentliche Straßen mit einer festen Decke,
wovon 90 Prozent mit einer verbesserten Decke ausgestattet waren. Auf 100 km2
der Landesfläche entfielen 81,7 km Straßen. Die höchste Straßennetzdichte gab es in
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Niederschlesien und Kleinpolen, die geringste in Ermland und Masuren sowie in der
Region Podlachien.
Eine erheblichen Zunahme der Belastung der Straßeninfrastruktur in der vergangenen
und zu Beginn der laufenden Dekade war nicht von einem angemessenen Ausbau und
der erforderlichen Modernisierung begleitet. Die Hauptschwäche des polnischen
Straßennetzes besteht in einer geringen Gesamtlänge von Autobahnen (674 km) und
Schnellverkehrsstraßen (294 km). Die Länge der Straßen, die einen internationalen
Charakter haben, betrug 5,5 Tsd. km, davon sind 4,8 Tsd. km Teil des transeuropäischen Netzes TEN-T. Es ist vorgesehen, bis 2012 die Länge der Autobahnen
um 1105 km und die der Schnellstraßen um 964 km auszuweiten. Die Erhöhung
der Durchlassfähigkeit und der Verkehrssicherheit wird durch den Bau von ca.
20 Umgehungsstraßen von Städten und Ortschaften erreicht. Dadurch entsteht ein
Netz von kollisionsfreien Verkehrswegen, die über den Großteil der Landesfläche
verteilt werden. In den Jahren 2007-2015 soll das Netz von den an den Verkehr von
Fahrzeugen mit einer Achslast von 11,5 t angepassten Straßen von 2191 km auf über
3400 km ausgebaut werden. Angesichts des bis zum Jahre 2020 prognostizierten
Zuwachses der Personenkraftwagenzahl um 40-60 Prozent und der systematischen
Frachtsteigerung im Tempo von 1,6 bis 2,1 Prozent jährlich ist die Umsetzung dieser
Investitionen notwendig. Eine Vergrößedrung des Badarfs an Warenbeförderung im
Rahmen des polnischen Außenhandels soll sich innerhalb dieses Zeitraums auf
150-190 Prozent belaufen.
Eine der Hauptprioritäten wird der Ausbau des Straßennetzes in Ostpolen sein und
insbesondere eine Verbesserung der Verbindungen der beiden größten Städte dieser
Region: Belostok (Białystok) und Lublin mit Warschau, was zu einer verbesserten
Qualität des internationalen Transports zwischen Westeuropa und den Staaten
Osteuropas beitragen wird.
Bahntransport
Ende 2007 gab es in Polen 20,1 Tsd. km Eisenbahnstrecken. Die Dichte des
Eisenbahnnetzes betrug 6,4 km/100 km2 der Landesfläche und lag somit über dem
Durchschnitt der EU-15 (5 km/100 km2). Die größte Dichte des Eisenbahnnetzes gibt
es im südwestlichen Landesteil, insbesondere in Schlesien (17,2 km/100 km2),
die geringste in den Woiwodschaften Podlachien, Lublin und Masowien (unter
5 km/100 km2). Der wichtigste Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur ist das Transeuropäische Eisenbahntransportnetz (TEN-T) mit der Länge von 5,4 Tsd. km. Dort
werden rund 60 Prozent aller Transporte abgewickelt. Mitten durch Polen verlaufen
Eisenbahnlinien, die in vier transeuropäischen Verkehrskorridoren gelegen sind.
Die Entwicklung des Einsenbahntransports in Polen soll in den kommenden
Jahren hauptsächlich in der Verbesserung bereits vorhandener Infrastruktur bestehen.
Dies wird zur Verbesserung des technischen Zustands der Eisenbahnlinien, darunter
auch zur Steigerung der Tragkraft auf 22,5 t pro Achse, Reduzierung der
Betriebskosten, Verbesserung der Bedingungen für die Beförderung von Personen und
Gütern und insbesondere zur Verkürzung der Eisenbahnfahrzeiten führen. Bis 2013
ist die Modernisierung von 50 Prozent des Eisenbahnnetzes innerhalb der
transeuropäischen Transportkorridore vorgesehen und bis 2020 soll seine komplette
Modernisierung erfolgt sein. Gleichzeitig wird der übrige Teil des Eisenbahnnetzes,
der staatlich verwaltet wird, erneuert. Bis zum Jahr 2013 sollen auch Vorbereitungsarbeiten für den Bau von Eisenbahn-Schnellstrecken (über 300 km/h) unternommen
werden.
50
Öffentlicher Transport in den Städten
2007 verfügten 262 polnische Städte über öffentliche Verkehrsmittel. Die Gesamtlänge
der oberirdischen Verkehrslinien betrug 28,8 Tsd. km. Dort wurden 11,6 Tsd. Busse,
3,7 Tsd. Straßenbahnen und 0,2 Tsd. Oberleitungsomnibusse eingesetzt. Die einzige
Stadt mit einer Untergrundbahn ist Warschau. Zur Zeit besteht hier eine einzige
Linie mit einer Länge von 18 km.
Der Zustand der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur in den polnischen Städten ist
unterschiedlich. Zu den größten Problemen gehören: hohe Betriebskosten des
Verkehrssystems und die Abnutzung der Wege infolge eines intensiven individuellen
Verkehrs, ungenügende Finanzmittel der kommunalen Selbstverwaltungen für die
infrastrukturellen Investitionen, ungenügende Entwicklung umweltfreundlicher
Verkehrsmittel (Schnellbahn, Straßenbahn, U-Bahn oder Oberleitungsbus), geringe
Wettbewerbsfähigkeit des im Verhältnis zu PKWs langsamen Schienenverkehrs
(bis auf die U-Bahn) in den Großstädten. Der individuelle Verkehr ist in den meisten,
insbesondere in den mittelgroßen Städten, dem Busverkehr überlegen. Eine positive
Entwicklung ist die Abschaffung des Monopols auf dem Markt der Beförderungsdienstleistungen im öffentlichen Transport.
Im Rahmen der Verkehrspolitik setzt sich der Staat zum Ziel, bis 2013 den Anteil
des umweltfreundlichen öffentlichen Verkehrs in Regionen um die folgenden Metropolen
zu steigern: Kattowitz (Katowice), Dreistadt (Danzig-Gdingen-Zoppot/GdańskGdynia-Sopot), Warschau (Waszawa), Thorn (Toruń) und Bromberg (Bydgoszcz), Lodz
(Łodź), Krakau (Kraków), Stettin (Szczecin) und Posen (Poznań). Als Endergebnis der
Maßnahmen soll eine strukturelle Integration von sämtlichen Arten der im Gebiet
jeweiliger Metropole eingesetzten Transportmittel erreicht werden, die dank Einführung
von integrierten Systemen der Verkehrsregelung den öffentlichen Verkehr begünstigt
sowie über die Förderung der umweltfreundlichen Transportmittel eine Alternative
für den individuellen Verkehr bildet.
Seetransport
Die größten polnischen Seehäfen – in Danzig (Gdańsk), Gdingen (Gdynia), Stettin
(Szczecin) und Swinemünde (Świnoujście) – stellen die strategischen Verkehrsknoten
für die polnische und europäische Verkehrsinfrastruktur dar. Sie verbinden und
integrieren verschiedene Zweige des Landtransports (Eisenbahn und Straßen)
sowie des Binnenwassertransports mit dem internationalen Seetransport. Bei
Transporten zu/aus den polnischen Häfen spielt die Eisenbahnbeförderung eine
vorrangige Rolle.
Die wichtigsten polnischen Handelsseehäfen verfügen über eine Infrastruktur,
die es ermöglicht, eine ganze Reihe von Dienstleistungen im Fracht- und
Personenverkehr zu erbringen. Sie sind zugleich jeweils auf bestimmte spezielle
Dienstleistungen ausgerichtet. Gdynia hat den größten Containerhafen im Südteil der
Ostsee; Gdańsk verfügt über einen der auf der Ostsee größten Umschlagterminal für
Erdöl, und der Hafenkomplex Szczecin-Świnoujście besitzt den größten Fährfenterminal in Polen. Die größten regionalen Häfen: Kołobrzeg, Darłowo, Elbląg üben
vorwiegend touristische und Fischereifunktionen aus.
Im Bereich der Entwicklung der Infrastruktur von Seetransporten sind eine
Modernisierung der Wasserstraße Świnoujście-Szczecin, der Bau der Hafeninfrastruktur
für das Containerterminal in Stettin und für das Westpommersche Logistikzentrum
51
in Szczecin (Zachodniopomorskie Centrum Logistyczne), die Erweiterung des Zugangs
zu den wichtigsten Häfen von der See- und Landseite sowie mehrere andere Vorhaben
im Zusammenhang mit der Modernisierung und dem Ausbau von Umschlagkapazitäten
vorgesehen. Zur Zeit verfügen die polnischen Häfen über attraktive Gelände für
potentielle Investoren.
Binnenschifffahrt
Die Binnenschifffahrt spielt in Polen eine geringere Rolle. Die Länge der
schiffbaren Binnenwasserstraßen beträgt in Polen ca. 3660 km, davon 200 km mit
internationaler Bedeutung. Das größte Potential für die Binnenschifffahr bietet
die Oder mit ihren Nebenflüssen. Die Oder-Wasserstraße (Odrzańska Droga Wodna)
bildet einen Bestandteil des transeuropäischen Transportnetzes und bedient vor allem
die Häfen Stettin und Swinemünde. Binnenschifffahrt, als die umweltfreundlichste
Transportart, wird künftig in Polen an Bedeutung gewinnen.
Luftverkehr
Der größte polnische Flughafen ist der Fryderyk-Chopin-Flughafen in Warschau,
welcher 2007 9,3 Mio. Fluggäste abgefertigt hat. Darüber hinaus verfügt Polen
über 11 regionale Flughäfen. Die größten unter ihnen – in Krakau, Kattowitz und
Danzig – bedienen jeweils über 1 Mio. Fluggäste pro Jahr (2007 insgesamt 8 Mio.
Fluggäste). 2007 stellten die polnischen Flughäfen reguläre Verbindungen mit
37 Ländern her.
Bei der dynamischen Entwicklung des Passagierluftverkehrs ist es notwendig, die
Infrastruktur von Flughäfen sowie der Bodenanlagen für die Luftfahrt, insbesondere
im Bereich der Navigation, auszubauen und zu modernisieren. 2007 wurde ein neues
Terminal im Flughafen Warschau fertig gestellt, wodurch Durchlassvermögen des
Flughafens auf 10 Mio. Fluggäste pro Jahr erhöht wurde. Zur Zeit laufen ebenfalls
Arbeiten an der Modernisierung und dem Ausbau von sieben übrigen Flughäfen,
die zum Netz TEN-T gehören (Poznań, Szczecin, Wrocław, Gdańsk, Rzeszów, Krakau,
Katowice). Eine strategische Bedeutung für den polnischen Luftverkehr wird der
geplante Bau eines zweiten Zentralflughafens haben.
Intermodale Transporte
In den letzten Jahren nimmt in Polen die Bedeutung von intermodalen Transporten
erheblich zu, die mindestens zwei unterschiedliche Transportarten in Anspruch nehmen.
Immer noch ist die Rolle des intermodalen Verkehrs geringer als in den Ländern der
EU-15. Die Zahl an gegenwärtig bestehenden Terminals ist nicht ausreichend und
erfordert Ausbau und Modernisierung. Die Entwicklung des intermodalen Transports
wird hauptsächlich durch den Bau von neuen Terminals – gestützt auf die vorhandene
Eisenbahninfrastruktur, durch die Gründung von den mit dem Eisenbahnnetz und
den Seehäfen zusammenarbeitenden Logistikzentren sowie durch die Einführung
einer modernen Technik für die Verkehrsabwicklung in den Terminals und in den
Zentren erfolgen. Infolge dieser Maßnahmen soll der Anteil des intermodalen
Transportes an der Ladegutbeförderung insgesamt bis 2015 von derzeitigen
1,5 Prozent auf 5 Prozent steigen.
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Infrastruktur des Erdöl- und Erdgastransports
Die Hauptrohrleitungen für die Beförderung von Erdöl und Erdölprodukten hatten
Ende 2007 eine Länge von 2.278 km. Mitten durch Polen verlaufen die wichtigsten
Transportwege des Erdöls aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion in die EU,
darunter die nördliche Pipeline „Freundschaft” („Przyjaźń”). Erdöl und die Erdölprodukte werden auch auf dem Seeweg nach Polen befördert. Die derzeitigen
Umschlagkapazitäten des Nordhafens (Port Północny) und des Erdöl-Hafens
(Naftoport) in Danzig überschreiten beinahe zweifach die Erdöl-Binnennachfrage.
2006 betrug die Länge des Gasleitungsnetzes 18,5 Tsd. km und die des Gasverteilungsnetzes 106,5 Tsd. km. Das Gasverteilungsnetz erreicht 7,1 Mio. individuelle
Verbraucher, wovon 6,3 Mio. Stadtbewohner sind. Am dichtesten ist das Verteilungsnetz
in den Woiwodschaften Kleinpolen und Schlesien, am geringsten in Podlachien sowie
in Ermland und Masuren ausgebildet. Es ist notwedig, das Netz, besonders in den
ländlichen Räumen im Nord-Ostpolens, zu entwickeln.
Dank einer bedeutenden Mitfinanzierung aus den Mitteln der EU-Fonds sind in
den Jahren 2007-2013 Bau und Modernisierung von Erdgas- und Erdölleitungen sowie
technischen Anlagen, die das Funktionieren der Transportsysteme sichern, Ausbau
von Erdgasspeichern sowie Bau einer Infrastruktur, die die Diversifizierung von Gasund Erdöllieferungen nach Polen gewähren soll, vorgesehen.
Fernmeldewesen
Ende 2007 gab es in Polen insgesamt 10.243 Tsd. Festnetz-Hauptanschlüsse, wovon
8.184 Tsd. auf Städte und 2.059 Tsd. auf ländliche Räume entfielen. Dies ergab eine
Dichte unter Festnetzteilnehmern von 30 Hauptanschlüssen pro 100 Einwohner, eine
der niedrigsten Kennziffer unter den Staaten der EU-25. Das Telekommunikationsnetz wird in den letzten Jahren ausgetauscht bzw. modernisiert, während die Zahl von
den Anschlüssen sinkt. Zu den Hauptgründen gehören die hohen Anschluss- und
Nutzungskosten sowie die Konkurrenz seitens des Mobilfunks. Zur Zeit sind alle
wichtigen Telefonzentralen, die auf der Basis der Glasfasernetzstruktur funktionieren,
digital. Der größte Betreiber der Festnetztelekommunikation ist die Polnische
Telekommunikation AG (Telekomunikacja Polska SA), von der 83 Prozent sämtlicher
Festnetzteilnehmer bedient werden. Unter den alternativen Betreibern, die ihre
eigene Telekommunikationsnätze aufgebaut haben, hatte 2007 die Firma Netia SA
den größten Anteil an der Gesamtzahl der Anschlüsse (ca. 3,8 Prozent).
Zügig wächst in Polen die Zahl der Mobilfunkteilnehmer und -nutzer. Zur Zeit
verzeichnet der Mobilfunk mehr Teilnehmer als die Festnetztelekommunikation.
In den Jahren 2000-2007 stieg die Zahl der Mobilfunknutzer von 6,7 Mio. auf
41,5 Mio. und überschritt die Einwohnerzahl in Polen. Derzeit sind auf dem polnischen
Markt acht Betreiber aktiv, die unter 13 Marken handeln. Zu den wichtigsten zählen:
Polkomtel AG, die Polnische Digitaltelekommunikation GmbH (Polska Telefonia
Cyfrowa Sp. z o.o.), die Polnische Mobilfunktelekommunikation Centertel GmbH
(Polska Telefonia Komórkowa Sp. z o.o.).
Eine der wichtigen Aufgaben der Politik im Bereich der Telekommunikation ist die
Sicherung eines allgemeinen und billigen Zugangs zum Internet, das in den letzten
Jahren zu dem sich am schnellsten entwickelnden Segment auf dem Gebiet der
Telekommunikations-Dienstleistungen geworden ist. 2007 hatten 12,9 Mio. Personen
Zugang zum Internet (2006 – 10,5 Mio.). Über den Internetzugang verfügten
41 Prozent der Haushalte und 92 Prozent der Firmen. Am populärsten war der
53
Breitband-Internetzugang, den 3,4 Mio. Benutzer (2,8 Prozent 2006) in Anspruch
genommen haben. Eine dynamische Zunahme von den Internet-Anschlüssen war
dank einer erheblichen Senkung der Installationskosten sowie der Zugangspreise
möglich. Die Zahl der allgemein zugänglichen Stellen, wo der drahtlose Internetzugang
genutzt werden kann, nimmt systematisch zu (Tourismuszentren, Hotels, Bürogebäude,
Restaurants, Kaffees u.ä.). Eine dynamische Entwicklung verzeichnet E-Banking.
2007 nahmen diese E-Dienstleistung 13 Prozent der Personen im Alter von 16-74
Jahren (2005 – 6 Prozent) in Anspruch. Schnell steigt auch die Anzahl von Personen
und Firmen, die Waren und Dienstleistungen per Internet kaufen, sowie auch
der Wert der damit verbundenen Transaktionen. Für die kommenden Jahre ist
die Beschleunigung der Entwicklung von den öffentlichen E-Dienstleistungen für
die Bevölkerung vorgesehen.
Die Telekommunikations-Entwicklungspolitik zielt darauf ab, klare und
durchsichtige Regeln, die den Prinzipien lauteren Wettbewerbs entsprechen, für alle
Betreiber auf dem Markt durchzusetzen. Großer Wert wird auf die Verbreitung der
Zugänglichkeit von den Kommunikationsdienstleistungen sowohl im Festnetz als
auch im Mobilfunkbereich, darunter der Breitbanddienstleistungen und der mobilen
Telekommunikation der dritten Generation, gelegt.
Elektroenergiewirtschaft
Die erreichte Leistung in den Kraft- und Heizkraftwerken betrug Ende 2007
32,6 Tsd. MW. Über 90 Prozent der elektrischen Energie werden in den Kohlekraftwerken produziert.
Die Gesamtlänge der elektrischen Leitungen in Polen beträgt 750 Tsd. km,
darunter 13 Tsd. km Leitungsnetze, und 705 Tsd. km Verteilungsnetze der Mittel- und
Hochspannung. Um die Energieversorgung auf der lokalen Ebene zu sichern, sind
Modernisierung und Ausbau des Energienetzes, besonders in ländlichen Räumen,
notwendig.
Polen liegt an der Grenze von drei elektroenergetischen Systemen: dem
westeuropäischen (UCTE), dem osteuropäischen (GUS/Baltische Staaten) und dem
skandinavischen (Nordel). Das Durchlassvermögen der Anschlüsse des polnischen
Elektroenergiesystems an die EU-Länder (Deutschland, Tschechei, Slowakei,
Schweden) beträgt zwischen 2000 und 3000 MW. Derzeit werden Ausbau der
Verbindungen mit Deutschland, Tschechien, der Slowakei und Ukraine geplant, was
die Versorgungssicherheit Polens steigern würde. Darüber hinaus ist geplant, mit
Hilfe von den EU-Fonds eine Leitung zu bauen, die das polnische Energiesystem mit
dem litauischen und dem des Kreises Kaliningrad verbinden würde.
5. Natürliche Umwelt
Polen zählt zu den Ländern, in denen der Umweltverschmutzungsgrad regional
stark variiert. Am problematischsten ist es in den städtischen Industriegebieten, auf
die ca. 5 Prozent der Landesfläche entfallen. In den letzten gut ein Dutzend Jahren
hat sich jedoch der Umweltzustand in Polen deutlich verbessert. Dazu haben die
Einschränkung der Industrieproduktion (hauptsächlich in den die Umwelt belastenden
Bereichen), die vor allem in der ersten Transformationsphase erfolgt ist, sowie
Verschärfung der umweltfreundlichen Gesetzgebung und ihre wirksamere Durchsetzung
54
über die Anwendung ökonomischer Instrumente wie vor allem ein System von
Gebühren und Strafgeldern beigetragen. Als Ergebnis sind Investitionsaufwendungen
für Umweltschutz und Interesse der Unternehmen an Rohstoffen, deren Verarbeitung
eine geringere Umweltverschmutzung verursacht (z.B. Kohle mit geringem Schwefelgehalt), gestiegen.
In den Jahren 1990-2005 sind die Gesamtemissionen von Schwefeldioxid um
61,9 Prozent, von Stickstoffdioxid um 36,6 Prozent, von Ammoniak um 40,5 Prozent,
von Kohlendioxid um 17,7 Prozent und von Methan um 34,9 Prozent gesunken.
Die letzten zwei Gase gehören zu den sog. Treibhausgasen. Die Europäische Union hat
sich im Rahmen des Kioto-Protokolls verpflichtet, die Emissionen von
Treibhausgasen im Zeitraum 2008-2012 um 8 Prozent im Verhältnis zu 1990 zu
verringern. Gemäß der Entscheidung der Europäischen Kommission wird Polen in
den Jahren 2008-2012 Recht auf Emissionen von 208,5 Mio. Tonnen Kohlendioxid
jährlich haben (dies gilt ausschließlich für Emissionen ausgewählter Industriebetriebe
mit Anlagen, die unter Handel mit Emissionen fallen). Zm Vergleich belief sich 2006
die Emission von Kohlendioxid in Polen auf 208,6 Mio. Tonnen, und 2007 auf
209,5 Mio. Tonnen. Sollte ein Industriebetrieb das eingeräumte Limit von Emissionen
überschritten haben, so wird er gezwungen, Recht auf Emissionen auf dem freien
Markt von Firmen zu erwerben, die über einen Überschuss an den nicht in Anspruch
genommenen Limits verfügen. Angesichts der Tatsache, dass das Polen für die Jahre
2008-2012 eingeräumte Limit von zulässigen Kohlendioxidemissionen das gegenwärtige
Niveau bereits überschreitet sowie mit einer erheblichen Zunahme der Industrieproduktion, darunter in Branchen, die die Umwelt stark belasten (Zementwerke,
Kokereien, Braunkohlekraftwerke), in den kommenden Jahren gerechnet wird, wird
ein großes Interesse an Investitionen in Anlagen für die Einschränkung der
Luftverschmitzung erwartet.
Staubschadstoffemissionen aus Betrieben mit einer hohen Luftbelastung sind von
1.163 Tsd. t im Jahr 1990 auf 103 Tsd. t im Jahr 2006, darunter aus Brennstoffverbrennung von 933 Tsd. t auf 80 Tsd. t gesunken. Im gleichen Zeitraum hat sich
die Menge der ungeklärt abgeleiteten Industrie- und Kommunalabwässer von
1,34 Mrd. m3 auf 0,17 Mrd. m3, darunter der über das Kanalisationsnetz abgeleiteten
Abwässer von 922,9 Mio. m3 auf 109,7 Mio. m3 und der direkt aus den Betrieben
abgeleiteten Abwässer von 419,7 Mio. m3 auf 57,7 Mio. m3, verringert. Die Menge der
zu klärenden Abwässer ging von 4,1 Mrd. m3 auf 2,1 Mrd. m3 zurück. Die Struktur der
geklärten Abwässer hat sich ebenfalls verbessert, d.h. Anteil der biologisch, somit mit
den für die Umwelt freundlichsten Methoden geklärten Abwässer, ist von 39,5 Prozent
bis auf 64,5 Prozent gestiegen.
Die Wasserentnahme für den Bedarf der Wirtschaft und der Bevölkerung ist in den
Jahren 1990-2006 von 14,2 Mrd. m3 auf 11,8 Mrd. m3 gesunken. Der Wasserverbrauch
hat sich in den drei wichtigsten Verbrauchsbereichen verringert: für Produktionszwecke (ausgenommen Land-, Forstwirtschaft und Fischerei) aus eigenen Wasserfassungen, für Bewässerungszwecke und Wasserergänzung in Teichen in der Land-,
Forstwirtschaft und Fischerei sowie im Wasserleitungsnetz.
Angesichts eines äußerst raschen Anwachsen der Anzahl von Kraftfahrzeugen in
den letzten gut ein Dutzend Jahren haben die Emissionen einiger Schadstoffe aus den
Verkehrsmitteln, hauptsächlich des Kohlendioxids und des Stickstoffsuboxids,
zugenommen. Dabei sind Emissionen anderer verkehrsbedingten Belastungsstoffe
(Methan, flüchtige organische Nichtmethanverbindungen, Kohlenoxid, Stickstoffoxide,
Schwefeldioxid oder Blei) zurückgegangen.
55
Die wirtschaftliche Erschließung des größten Teils des polnischen Landesgebiets
zeichnet sich durch einen ausgeprägt extensiven Charakter aus, was sich gemäßigt auf
die Änderung der Umweltqualität auswirkt. Beispielsweise werden in der Landwirtschaft
relativ wenig Mineraldünger und chemische Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Dies
eröffnet umfassende Möglichkeiten für die Entwicklung von Betrieben, die ökologisch
gesunde Nahrungsmittel produzieren. In den Jahren 1990-2006 ist in Polen die Zahl
der ökologischen Landwirtschaftsbetriebe von 27 auf 11.887 gestiegen. Ein besonders
großes Interesse an der Ökolandwirtschaft wurde in der letzten Zeit beobachtet. 2005
nahm die Zahl solcher Betriebe um 3.422, 2006 – um 2005, und 2007 – um 2.700
zu. In den Jahren 2005-2007 wurde der größte Zuwachs dieser Betriebe in den
Woiwodschaften Westpommern und Großpolen verzeichnet, nach wie vor gibt es
jedoch die zahlreichsten von ihnen in Woiwodschaften Südostpolens. 2007 gab es die
meisten Ökobetriebe in den Woiwodschaften Kleinpolen (1.657), Karpatenvorland
(1.575) und Lublin (1.397). Die gesamte ökologische Anbaufläche belief sich 2007 auf
285,9 ha und war somit dreieinhalb so groß wie 2004. Dabei nahm 2007 der
ökologische Anbau in Polen nur 1,5 Prozent des gesamten Ackerlandes ein (in der EU15 beläuft sich diese kennziffer in der Regel auf mahr als 3 Prozent).
Polen gilt als ein Land mit einer sehr hohen Naturqualität, besonders im Vergleich
zu Westeuropa. Viele polnische Regionen zeichnen sich durch eine große Artenvielfalt
aus. In Polen findet man seltene Pflanzen- und Tierarten, die anderenorts bereits
ausgestorben sind, bzw. auf dem Kontinent oft gefährdet sind. Die Gesamtfläche von
verschiedenartigen Schutzgebieten umfasst rund ein Drittel der Landesfläche, womit
Polen einen der vorderen Plätze in Europa belegt. Den größten Prozentsatz
an Schutzgebieten im Vergleich zu jeweiliger Woiwodschafts-Gesamtfläche gab es 2006
in den Woiwodschaften Heiligkreuz (Świętokrzyskie) (62,6 Prozent), Kleinpolen
(52,1 Prozent), Ermland-Masuren (46,3 prozent) und Karpatenvorland (44,5 Prozent).
Das System von Schutzgebieten wird in Polen seit Mitte der achtziger Jahre
entwickelt. Allein in den Jahren 1990-2006 ist die Fläche der Nationalparks
um 91 Prozent, der Naturschutzgebiete um 43 Prozent, der Landschaftsparks um
107 Prozent und der Schutzwälder um 22 Prozent gestiegen.
6. Grenzübergänge
Polen hat Landgrenzen mit sieben Staaten. Der nördliche Abschnitt der Grenze der
Republik Polen verläuft entlang der Ostseeküste. Seit dem 1. Mai 2004, dem Tag des
EU-Beitritts Polens, sind der westliche Teil der Grenze – zur Bundesrepublik
Deutschland, der südliche – zur Tschechischen Republik und zur Slowakischen
Republik sowie ein Teil der Grenze im Osten: zur Republik Litauen die EUBinnengrenzen. Der übrige Teil der polnischen Ostgrenze: zur Ukraine und zur
Republik Weißrussland sowie die nordöstliche Grenze zum zu der Russischen
Föderation gehörenden Kreis Kaliningrad stellen die EU-Außengrenze dar. Ab dem
21. Dezember 2007 haben sich die Grundsätze der Überschreitung der Staatsgrenze
zwischen Polen und den Nachbarländern geändert. Infolge des Beitritts zur
Schengenzone wurde die reguläre Dokumentenkontrolle, die gemäß den in der Zone
geltenden Regeln zur Grenzüberschreitung berechtigen, abgeschaffen. Die internen
Grenzen aller Mitgliedstaaten der Schengenzone und somit auch Polen können
an beliebiger Stelle und zu beliebiger Zeit unabhängig von der Staatsangehörigkeit
überschritten werden.
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Die Staatsgerenze zu der Ukraine, Republik Belarus und der Russischen
Föderation wurde zur Außengrenze der Schengenzone. Die Überschreitung dieser
Grenzen ist nur durch bestimmte Grenzübergänge gestattet. Die Staatsbürger der
Drittländer müssen zur Einfahrt in die Schengenzone bestimmte Bedingungen
erfüllen, nämlich:
· ein gültiges Reisedokument sowie ein Visum, soweit für die Bürger dieser Staaten
erforderlich, besitzen,
· das Reiseziel bestimmen,
· Mittel in entsprechender Höhe für den Aufenthalt und die Rückkehr besitzen,
· darüber hinaus darf die Person, die in das Schengen-Gebiet einfahren will,
im SIS-System (Schengener Informationssystem) nicht als eine unerwünschte
oder die öffentliche Ordnung gefährdende Person eingetragen sein.
Detaillierte Informationen über die Grenzübergänge sind auf der Internetseite
des polnischen Grenzschutzes: http://www.sg.gov.pl zu finden.
Die Interventions-Telefonnummer für kostenlose Anrufe zu den Grenzdiensten
landesweit lautet: 0 800 422 322.
57
1. Industrie
Das Absatzvolumen der industriellen Produktion betrug 2007 insgesamt mehr
als 835 Mrd. Zloty (302 Mrd. USD). Es setzte sich vor allem aus der Produktion
der Verarbeitungsindustrie – ca. 715 Mrd. PLN (258 Mrd. USD), ebenso der
Unternehmen, die im Bereich der Elektroenergie-, Gas- und Wasserversorgung und
-erzeugung – ca. 81 Mrd. PLN (29 Mrd. USD) sowie der Bergbaubranche – ca. 39 Mrd.
PLN (14 Mrd. USD) tätig sind, zusammen.
Die Struktur der verkauften Industrieproduktion 2007
(in % nach Sparten der PKD-Klassifizierung)a
Verarbeitungsindustrie
85%
Energie-, Gas- und
Wasserversorgung
11%
Bergbau
4%
a
PKD – Polnische Klassifizierung der Gewerbetätigkeit (Polska Klasyfikacja Działalności
Gospodarczej) (Anm. d. Übers.).
Im Jahr 2007 hatte die Herstellung von Lebensmitteln und Getränken mit 19,9 Prozent
den größten Anteil an der Produktion der Verarbeitungsindustrie, gefolgt von solchen
Produktionssparten, wie: Kraftfahrzeuge, Anhänger und Auflieger (11,2 Prozent),
Metallerzeugnisse (7,1 Prozent), chemische Erzeugnisse (6,9 Prozent), Koks- und
Erdölverarbeitung (6,4 Prozent), Maschinen und Anlagen (6,3%), Metalle (5,9 Prozent)
sowie Gummi- und Kunststoffprodukte (5,7 Prozent).
58
Seit über 15 Jahren läst sich die Tendenz zu einem raschen Produktionsanstieg
bemerken. Die Grundlage für die hohe Entwicklungsdynamik des Industriesektors ist
der Anstieg der Produktion der verarbeitenden Industrie, gestützt auf eine große
Aktivität der Firmen im Privatsektor.
Das Volumen der verkauften Industrieproduktion ist in den Jahren 1992-2000 im
Jahresdurchschnittstempo von 7,3 Prozent gewachsen. Nachdem sich 2001-2002 das
Wachstumstempo der Gesamtindustrieproduktion vorübergehend abgeschwächt
hatte, stieg es erneut im Jahr 2003 – bis auf 8,3 Prozent, und 2004 – bis auf 12,6 Prozent.
Nach einer Abschwächung dieses Tempos im Jahr 2005 (bis auf 3,7 Prozent) stieg
die Industrieproduktion im Jahr 2006 um 11,2 und 2007 um 9,5 Prozent. Besonders
wachstumsstark war die Verarbeitungsindustrie (um 10,6 Prozent), darunter insbesondere
die folgenden Produktionsbereiche: Maschinen und Anlagen (um 23,6 Prozent),
medizinische, optische und Präzisionsgeräte (um 18,6 Prozent), Metalerzeugnisse
(um 16,5 Prozent), Elektromaschinen und -geräte (um 16 Prozent), Fertigleder und
Ledererzeugnisse (um 14,5 Prozent), Rundfunk-, Fernseh- und Telekommunikationsgeräte und -anlagen (Anstieg um 14,3 Prozent), Kraftfahrzeuge (um 13,8 Prozent),
Gummie- und Kunststofferzeugnisse (um 12,7 Prozent), Erzeugnisse aus sonstigen
Nichtmetallrohstoffen (um 12,1 Prozent).
Das Wachstum der verkauften Industrieproduktion in den Jahren 2000-2004
konnte bei einer sinkenden Beschäftigung erreicht werden, und in den Jahren 20052007 bei einer Beschäftigung, die langsamer als die Produktion zunahm. Im Ergebnis
ist die Arbeitsproduktivität, gemessen am Wert der verkauften Produktion pro
Beschäftigten: 2005 um 2,9 Prozent, 2006 um 9,4 Prozent und 2007 um 7,7 Prozent (bei
einer um 3,4 Prozent größeren durchschnittlichen Beschäftigung) ständig gestiegen.
Am Anfang der neunziger Jahre begann der Umstrukturierungsprozess der polnischen
Industrie. Der Zweck der Umstrukturierung ist die Anpassung dieses Sektors an die
Bedingungen der freien Wirtschaft, die sich insbesondere aus den Herausforderungen
im Zusammenhang mit der Globalisierung, der Öffnung der Wirtschaft und der
Beteiligung Polens an den Prozessen der wirtschaftlichen Integration Polens als eines
der EU-Mitgliedstaaten ergeben.
Die Umstrukturierung wird auf verschiedenen Ebenen durchgeführt und umfasst
sowohl Horizontal- und Branchenprogramme als auch unmittelbar in den einzelnen
Industrieunternehmen getroffenen Maßnahmen. Eine Verbesserung der Innovationsfähigkeit und Rentabilität der Unternehmen bildet die Grundlage für die
Umstrukturierungsprogramme; dies wird gefördert durch Operatives Programm
„Innovative Wirtschaft” als Teil der Nationalen Strategischen Bezugsrahmen
2007-2013.
Die Umstrukturierungsmaßnahmen werden auf der Ebene der Unternehmen meist
mit der Privatisierung verbunden, auch unter Beteiligung ausländischen Kapitals.
2007 wurde der Hauptteil der Industrieproduktion (84 Prozent) von Privatunternehmen
erzeugt. Der Anteil des Privatsektors an der Durchschnittsbeschäftigung in der
Industrie betrug 82 Prozent (gegenüber 50 Prozent im Jahr 1995).
Die Umstrukturierungsmaßnahmen beruhen auf der Einführung von nichttechnologischen Innovationen – neuer Organisationsstrukturen und Methoden im
Management, aber auch auf technologischen Neuerungen – dem Ersetzen veralteter
Maschinen und der Einführung neuer Technologien, der Erneuerung des Produktionsprofils und -sortiments. An diese Maßnahmen wird die Einführung der Informationsund Fernmeldetechnologien (ICT), die Einführung reibungsloser Versorgungsverfahren
59
(u.a. Just-in-Time) und der Kontrollmethoden (u.a. Total Quality Management) sowie der
ISO-Normen und der EU-Zertifikate angeknüpft.
Die Umstrukturierung der Industrie führt zu einer Steigerung der Arbeitsleistung
und zur Verbesserung der Produktionsrentabilität. Aus strategischer Sicht besteht
das Ziel der Umstrukturierung in einem Wachstum von Anteilen des High-technology
und des Medium-high-technology-Sektors an der Industrieproduktion zu ungunsten
der Bedeutung der Medium-low-technology- und der Low-technology-Sektoren.
Interne Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie Beschäftigung
im Bereich Forschung und Entwicklung in ausgewählten Sektoren
der Verarbeitungsindustrie im Jahre 2006a
Industriesektoren nach der PKD-Klassifizierung
Aufwendungen intern
Beschäftigung
Mio. USD
%
(Personen)
15,7
4,8
200
6,6
2,1
107
Koksherstellung und Erdölverarbeitung
12,0
3,7
110
Chemikalienproduktion
93,9
29,0
1788
Produktion von Gummi- und Kunststofferzeugnissen
10,9
3,4
275
Metallproduktion
8,4
2,6
55
Produktion von Metallerzeugnissen
5,0
1,5
125
48,3
14,9
1155
1,8
0,6
61
Herstellung von Maschinen und elektrischen Geräten
34,9
10,8
685
Herstellung von Fernseh- und Rundfunkgeräten
16,5
5,1
374
Bau von medizinischen und Präzisionsgeräten
11,6
3,6
421
Produktion von mechanischen Fahrzeugen
58,3
18,0
1172
324,0
100,0
6528
Lebensmittel- und Getränkeherstellung
Textilienproduktion
Herstellung von Maschinen und Anlagen
Herstellung von Büromaschinen und Computern
die genannten Sektoren gesamt
a
Interne Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind Aufwendungen im Unternehmen
für F+E unabhängig von der Finanzquelle. Sie umfassen sowohl laufende als auch Investitionsaufwendungen für Sachanlagen im Zusammenhang mit F+E Aktivität, jedoch nicht die Abschreibung
solcher Anlagen. Die Aufwendungen werden in Bruttosummen angegeben, auch wenn die tatsächlichen
Kosten auf Grund von Ermäßigungen bzw. Rabatten, die nach der Durchführung von F+E Arbeiten
gewährt wurden, geringer waren.
Quelle: Hauptamt für Statistik (GUS).
60
Struktur der verkauften Produktion der Verarbeitungsindustrie 2004-2006
nach dem Stand der Technik (in Prozent)a
Spezifikation
2004
2005
2006
100,0
100,0
100,0
4,5
4,5
4,9
Medium-high Technology
25,6
26,1
26,7
Medium-low Technology
31,3
32,1
32,5
Low Technology
38,6
37,3
35,9
100,0
100,0
100,0
3,2
3,4
3,6
Medium-high Technology
23,7
26,7
25,6
Medium-low Technology
56,8
54,2
59,5
Low Technology
16,3
15,7
11,3
100,0
100,0
100,0
4,7
4,6
5,0
Medium-high Technology
25,8
26,0
26,8
Medium-low Technology
28,3
30,0
30,0
Low Technology
41,2
39,4
38,2
100,0
100,0
100,0
6,5
5,8
7,1
Medium-high Technology
42,5
43,0
42,8
Medium-low Technology
19,2
19,6
20,8
Low Technology
31,8
31,6
29,3
Insgesamt
Insgesamt
High Technology
Öffentlicher Sektor
Insgesamt
High Technology
Privatsektor
Insgesamt
High Technology
Ausländisches Eigentum im Privatsektor
Insgesamt
High Technology
a
Auf der Grundlage des OECD-Branchenregisters 1997.
Quelle: Hauptamt für Statistik (GUS).
61
Die Grundlage für eine solche Umstrukturierung bildet die Aktivität im Bereich
Forschung und Entwicklung (F+E), die in einer systematischen schöpferischen
Arbeit besteht, welche sowohl der Wissenserweiterung als auch der Findung neuer
Anwendungsbereiche für dieses Wissen dient.
2007 waren die internen Aufwendungen der Industrieunternehmen für Forschungsund Entwicklungsaktivitäten, aber auch Beschäftigung in diesem Bereich, auf
die Chemieindustrie (darunter die pharmazeutische Industrie) und darüber
hinaus auf die Herstellung von Kraftfahrzeugen sowie Maschinen und Anlagen
konzentriert.
In den Jahren 1995-2005 waren in Polen ca. 4 Prozent der Gesamtbeschäftigten in
allen Unternehmen, in denen 50 und mehr Personen tätig waren, in der Verarbeitungsindustrie in den High-Technology-Bereichen beschäftigt. Der Anteil des Hightechnology-Sektors an dem Volumen der verkauften Produktion der Verarbeitungsindustrie in Polen betrug zuletzt ca. 5 Prozent, dagegen einschließlich des MediumHigh-technology-Sektors über 30 Prozent, wobei er unter den Firmen mit Beteiligung
ausländischen Kapitals 50 Prozent erreichte.
Zu den typischen Merkmalen der Entwicklung der Verarbeitungsindustrie in Polen
gehört die Bildung von Clusters, d.h. Gruppen von spezialisierten miteinander
konkurrierenden und zusammenarbeitenden Unternehmen, vor allem auf der lokalen
Ebene, aber auch mit der regionalen, inländischen und internationalen Umgebung.
Als die Innovationsnachfrage kreierende Strukturen, generieren Cluster das hoch
qualifizierte Potential, welches die Erzielung und die Aufrecherhaltung der Überlegenheit
im Wettbewerb ermöglicht. Die Kommerzialisierung der Ergebnisse der Wissenschaftsforschungen erfolgt u.a in den Technologieparks, sowie in Zentren für Technologietransfer. Die transnationalen Korporationen gründen in Polen Wissenschaftsund Forschungszentren und nehmen die Zusammenarbeit mit polnischen Innovationsunternehmen auf.
Von polnischen Industrieunternehmen werden PR-Aktivitäten unternommen, und
ihre Kooperationsangebote werden auf den Webseiten veröffentlicht. Dies wird
standardmäßig in großen Unternehmen, in den meisten mittleren, und mit immer
größerer Zahl in kleinen Firmen praktiziert.
Ausgewählte Sektoren der Verarbeitungsindustrie
nach dem Stand der Technik
In vier kurzen, einheitlichen Profilen werden die wichtigsten Informationen über
die jeweiligen Sektoren (Industriebereich) und ihre Stellung auf den inländischen
und internationalen Märkten präsentiert. Das Ziel ist es, sowohl auf das Potenzial, als
auch auf die Entwicklungsmöglichkeiten der dargestellten Bereiche der Verarbeitungsindustrie hinzuweisen.
Die High-technology Industries werden vom Luftfahrtsektor und der Pharmaindustrie vertreten, und die Branche der Medium-high-technology Industries vom
Automobil- und Fahrzeugbausektor und der Chemieindustrie.
62
Ausgewählte Sektoren aus dem High-technology-Bereich
Luftfahrtsektor (Raumschiff- und Flugzeugproduktion – nach EKDa 35.30)
In diesem Sektor waren im Jahr 2006 11 Unternehmen aktiv, die (Ende Dezember)
13,9 Tsd. Personen mit einem monatlichen Durchschnittslohn von 2,7 Tsd. PLN
beschäftigten.
Das Volumen der verkauften Produktion betrug ca. 1,2 Mrd. PLN (ca. 0,4 Mrd.
USD), die Produktionsleistung (verkaufte Produktion pro Beschäftigten) –
118,3 Tsd. PLN und die Energieintensität (pro 100 PLN der verkauften Produktion)
– 8,8 kWh.
Diese Ergebnisse sind bei folgender Produktionskostenstruktur erzielt worden:
Roh- und Betriebsstoffe: 40,3 Prozent; Löhne und Gehälter: 13,1 Prozent;
Fremdleistungen: 28,4 Prozent.
Im Jahr 2006 betrug das Produktionsvolumen im Luftfahrtsektor 0,2 Prozent der
verkauften Gesamtproduktion bei Industrieerzeugnissen.
In den Jahren 2005 und 2006 war die Auslastung des Luftfahrtsektorpotentials
im Außenhandel wie folgt (in Mio. USD, in Klammern – Anteil am Handel
insgesamt, in Prozent):
HS-Sparte 88
2005
Export
2006
Import
Saldo
153
393
-241
(0,2)
(0,4)
х
Export
Import
Saldo
161
257
-96
(0,1)
(0,2)
х
Zu den spezifischen Merkmalen des Luftfahrtsektors in Polen gehören u.a.:
- langjährige Traditionen in Bezug auf die Konstruktion, den Bau und das
Einfliegen von Flugzeugen für den zivilen und militärischen Gebrauch. (Diese
Traditionen reichen bis in die Anfänge des vergangenen Jahrhunderts zurück.);
- Verbindungen mit dem industriellen Verteidigungspotential, insbesondere bei
Forschungs- und Entwicklungsarbeiten;
- ein vielfältiges und systematisch erneuerbares Angebot an Luftausrüstung, u.a.
für den Gebrauch in Wirtschaft und Sport;
- ein spezialisiertes Produktionspotential in über zehn mittelgroßen Betrieben;
- höchste Qualitätsgarantie dank der ISO-Normeinhaltung;
- Potential und Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Leadern der
Weltluftfahrtindustrie;
- Aktivität des Industrieclusters – „Fliegertal” Rzeszów („Dolina Lotnicza”
Rzeszów).
a
EKD – Europäische Klassifikation der Gewerbetätigkeit.
63
Pharmasektor (Produktion von Pharmazeutika, medizinischen Chemikalien und Mitteln
pflanzlicher Herkunft – nach EKD 24,4)
Im Jahr 2006 waren 73 Unternehmen in diesem Sektor aktiv, die (Ende
Dezember) 23 Tsd. Personen mit einem monatlichen Durchschnittslohn von
4,3 Tsd. PLN beschäftigten.
Das Volumen der verkauften Produktion betrug 8,1 Mrd. PLN (ca. 2,7 Mrd. USD),
die Produktionsleistung (verkaufte Produktion pro Beschäftigten) – 350,1 Tsd. PLN
und die Energieintensität (pro 100 PLN der verkauften Produktion) 5,1 kWh.
Diese Ergebnisse sind bei folgender Produktionskostenstruktur erzielt worden:
Roh- und Betriebsstoffe – 42,2 Prozent, Löhne und Gehälter – 21,0 Prozent,
Fremdleistungen – 17,7 Prozent.
Im Jahre 2006 betrug das Produktionsvolumen des Pharmasektors 1,2 Prozent
der verkauften Gesamtproduktion bei Industrieerzeugnissen.
In den Jahren 2005 und 2006 war die Auslastung des Pharmasektorpotentials im
Außenhandel wie folgt (in Mio. USD, in Klammern der Anteil am Handel
insgesamt, in Prozent):
HS-Sparte 30
2005
2006
Export
Import
Saldo
Export
Import
Saldo
525
3.096
(0,6)
(3,1)
-2.571
712
3.658
-2.946
х
(0,6)
(2,9)
х
Zu den spezifischen Merkmalen des Pharmasektors in Polen gehören u.a.:
- die Konzentration der Arzneimittelproduktion in Betrieben, die ursprünglich
dem Polfa-Verband angehörten;
- die Zusammenarbeit mit dem Institut für Biotechnologie der Antibiotika sowie
mit dem Pharmazeutischen Institut;
- die Aktivität von auf Kräuterbasis produzierenden Betrieben (Herbapol),
chemisch-pharmazeutischen Produktionsbetrieben und mehreren Privatbetrieben,
die ausschließlich nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel herstellen;
- die Dominanz von Investitionsaufwendungen für die GMP (Good Manufacturing
Practice), um die internationalen Qualitäts- und Umweltschutznormen zu
erfüllen.
64
Ausgewählte Sektoren aus dem Medium-high-technology-Bereich
Automobil- und Fahrzeugbausektor (Produktion von Kraftfahrzeugen, Anhängern und
Aufliegern – nach EKD 34)
Im Jahr 2006 waren 276 Unternehmen in diesem Sektor aktiv, die (Ende
Dezember) 105,5 Tsd. Personen mit einem monatlichen Durchschnittslohn von
2,8 Tsd. PLN beschäftigten.
Das Volumen der verkauften Produktion betrug 69,1 Mrd. PLN (ca. 23,1 Mrd.
USD), die Produktionsleistung (verkaufte Produktion pro Beschäftigten) –
1360,9 Tsd. PLN und die Energieintensität (pro 100 PLN der verkauften Produktion)
– 1,4 kWh.
Diese Ergebnisse sind bei folgender Produktionskostenstruktur erzielt worden:
Roh- und Betriebsstoffe – 87,2 Prozent, Löhne und Gehälter – 3,7 Prozent,
Fremdleistungen – 3,3 Prozent.
Im Jahre 2006 betrug das Produktionsvolumen Automobil- und Fahrzeugbausektors 10,6 Prozent der verkauften Gesamtproduktion von Industrieerzeugnissen.
In den Jahren 2005 und 2006 war die Auslastung des Automobil- und
Fahrzeugbausektorpotentials im Außenhandel wie folgt (in Mio. USD, in
Klammern – Anteil am Handel insgesamt, in Prozent):
HS-Sparte 87
2005
2006
Export
Import
Saldo
Export
Import
Saldo
11.655
8.836
2.819
14.886
11.438
3.448
(13,0)
(8,7)
х
(13,6)
(9,1)
х
Zu den spezifischen Merkmalen des Automobil- und Fahrzeugbausektors in
Polen gehören u.a.:
- eine Dominanz von Firmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung;
- ein bedeutender Anteil der Fahrzeugmontage im Vergleich zur Produktion;
- eingeschränkte Binnennachfrage aufgrund vorhandener Kreditzugangsbedingungen;
- Konkurrenz von Seiten individueller Gebrauchtfahrzeugimporte;
- Aktivität des Industrieclusters der Hersteller von Automobil- und
Fahrzeugteilen.
65
Chemiesektor – ausgenommen Pharmasektor (Produktion von Chemikalien – nach
EKD 24, ausgenommen 24,4)
Im Jahre 2006 waren 236 Unternehmen in diesem Sektor aktiv, die (Ende
Dezember) 64,0 Tsd. Personen mit einem monatlichen Durchschnittslohn von
ca. 3,4 PLN beschäftigten.
Das Volumen der verkauften Produktion betrug 35,5 Mrd. PLN (ca. 12,8 Mrd.
USD), die Produktionsleistung (verkaufte Produktion pro Beschäftigten) – 479 Tsd.
PLN und die Energieintensität (pro 100 PLN der verkauften Produktion) – 18,9 kWh.
Diese Ergebnisse sind bei folgender Produktionskostenstruktur erzielt worden:
Roh- und Betriebsstoffe – ca. 60 Prozent, Löhne und Gehälter – ca. 16 Prozent,
Fremdleistungen – ca. 17 Prozent.
Im Jahre 2006 betrug das Produktionsvolumen des Chemie- und Pharmasektors
5,4 Prozent der verkauften Gesamtproduktion bei Industrieerzeugnissen.
In den Jahren 2005 und 2006 war die Auslastung des Chemiesektorpotentials im
Außenhandel wie folgt (in Mio. USD, in Klammern – Anteil am Handel insgesamt,
in Prozent):
HS-Sparte IV (ohne 30)
2005
2006
Export
Import
Saldo
Export
Import
Saldo
4.121
7.123
-3.002
4.830
8.105
-3.275
(4,6)
(7,0)
х
(4,4)
(6,5)
х
Zu den spezifischen Merkmalen des Chemiesektors in Polen gehören u.a.:
- eine hohe Zahl an Unternehmen und ein umfangreiches Warensortiment;
- eine wesentliche Bedeutung von Kunstdüngemitteln (insbesondere der
Stickstoffdüngemittel) innerhalb der Gesamtproduktion des Sektors;
- ein beträchtlicher Anteil von Exportproduktion;
- ein ausgeprägtes negatives Handelssaldo bei Außenwirtschaftsumsätzen
parallel zu einer starken Binnennachfrage.
66
2. Bauwesen
Ein wichtiger Sektor der Wirtschaft in Polen ist das Bauwesen. 2007 betrug die
durchschnittliche Beschäftigtenzahl im Bausektor 336 Tsd. Personen und stellte
4,7 Prozent der Gesamtbeschäftigten in der Wirtschaft dar.
Das Bauwesen ist ein von kleinen Firmen aus dem Privatsektor dominierter
Wirtschaftssektor. Der Anteil des Privatsektors an der verkauften Montage- und
Bauproduktion betrug 2007 insgesamt 98 Prozent. Den meisten Anteil an dieser
Produktion haben Unternehmen, die von polnischen natürlichen Personen gegründet
wurden – ca. 66 Prozent, sowie die inländischen privaten Gesellschaften – über
22 Prozent.
Im Bezug auf die Struktur der Montage- und Bauproduktion stellen – nach
Klassifikation der Bauwerke – über die Hälfte die Objekte des Tief- und Wasserbaus,
ca. 1/3 – die nicht für die Wohnzwecke bestimmen Bauten, und lediglich ca. 16 Prozent
– die Wohngebäude dar. Die Nutzfläche einer im Jahre 2007 zur Benutzung
übergebenen Wohnung betrug über 105 m2 und war um 4 m2 größer als im Vorjahr.
Struktur der Montage- und Bauproduktion in den Jahren 2006 und 2007
nach den Arten der Bauwerke (in Prozent)
Art des Bauwerkes
Insgesamt
Bauten
darunter:
Wohnbauten
andere Bauten
Hoch-, Tief- und Wasserbau
2006
2007
100,0
45,3
100,0
47,8
13,4
31,9
54,7
16,1
31,7
52,2
Quelle: Hauptamt für Statistik (GUS).
Im Jahre 2007 ist die in Polen ausgeführte Produktion der Unternehmen im
Montage- und Bausektor, die mehr als 9 Personen beschäftigen um 15,7 Prozent
(in Festpreisen) gestiegen. Der Anstieg der Produktion ergab sich aus dem Zuwachs
des Verkaufs von Dienstleistungen durch die das Baugelände erschließenden
Unternehmen (um 30,1 Prozent) sowie Unternehmen, die im Bereich der Bauinstallationen tätig sind (um 16,4 Prozent), die neue Gebäude und bauliche Anlagen
errichten und im Beriech des Hoch-, Tief- und Wasserbaus tätig sind (um 15,4 Prozent)
sowie Ausbauarbeiten ausführen (um 9,0 Prozent).
Die Ausnutzung der Betriebsleistung in der Baubranche, die im Januar 2008 auf
ca. 84 Prozent geschätzt wurde, war höher als im analogischen Monat der jeweils
letzten zehn Jahre. Die größte Ausnutzung der Betriebsleistung (über 88 Prozent)
konnte in großen Unternehmen, bei denen 250 und mehr Personen beschäftigt sind,
verzeichnet werden.
Der besonders große Absatzanstieg in Unternehmen, die sich hauptsächlich mit
den Erschließungsarbeiten befassen sowie ein wesentlicher Zuwachs an erteilten
67
Baugenehmigungen lässt kurzfristig die Aufrechterhaltung einer guten Konjunktur
im Bauwesen vorhersehen. Langfristig dagegen wird die Montage- und Bauproduktion
von dem EU-Beitritt Polens stimuliert. Die Folge von Polens EU-Beitritt ist nämlich
– einerseits – die Möglichkeit der Nutzung von Strukturfonds bei Investitionsprojekten,
die in Polen durchgeführt werden, und – andererseits – die stufenweise Verbesserung
der Bedingungen für die Erteilung von Aufträgen an polnische Baufirmen auf dem
Binnenmarkt der erweiterten Europäischen Union.
Einen großen Ansporn für die Belebung der Bauaktivitäten in den nächsten Jahren
stellt ebenfalls die Organisation durch Polen (zusammen mit der Ukraine) der FußballEuropameisterschaft 2012 dar.
3. Landwirtschaft
Polen ist ein bedeutender Agrarproduzent europa- und weltweit.
Die Größe der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Polen beträgt 15,9 Mio. ha, was
ca. 12 Prozent des Ackerlandes der EU-15 entspricht und über 50 Prozent der Landesfläche darstellt, also mehr als der Durchschnitt in der EU-15. Auf Landwirtschaftbetriebe entfallen über 14,0 Mio. ha, d.h. 88 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Seit 1990 hat man mit der Privatisierung der staatseigenen
Landwirtschaftsbetriebe begonnen. Nahezu die gesamte Ackerfläche der ehemaligen
staatlichen Landwirtschaftsbetriebe (PGR) ist in Privateigentum, hauptsächlich in
Pachtform, übergegangen.
Die Ackerfläche stellt ca. 77,0 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche dar,
während für Obstgärten 1,8 Prozent und für Wiesen und Weiden 21,3 Prozent zur
Verfügung stehen.
Die Durchschnittsfläche eines individuellen Landwirtschaftsbetriebs betrug im
Jahre 2005 8,6 ha, davon waren 33 Prozent Landwirtschaftsbetriebe mit einer Fläche
von 2 bis 5 ha, 22,0 Prozent waren Landwirtschaftsbetriebe von 5 bis 10 ha, Landwirtschaftsbetriebe von 10 bis 15 ha stellten 9,4 Prozent und 10,9 Prozent der
Landwirtschaftsbetriebe hatten eine Fläche von mehr als 15 ha. Nicht unbeträchtlich
war der Anteil der Landwirtschaftsbetriebe mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche
zwischen 1 und 2 ha (25,1 Prozent). Seit 1995 vergrößerte sich die Durchschnittsfläche
eines individuellen Landwirtschaftsbetriebs um 1 ha.
Der Mechanisierungsgrad der Landwirtschaft ist relativ hoch. 2005 entfiel ein
Schlepper auf 10 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche. Der Verbrauch an Kunstdüngern
betrug umgerechnet in Reinnährstoff im Wirtschaftsjahr 2004/2005 102,4 kg des
Reinnährstoffs NPK pro 1 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche und war um ca. 10 kg/ha
höher als im Vorjahr.
Im Jahr 2005 waren insgesamt 2.100 Tsd. Personen, d.h. 16,3 Prozent der Gesamtsumme
der Beschäftigten in Polen in der Landwirtschaft, im Jagd- und Forstwesen tätig;
in der EU-15 beträgt dieser Quotient knapp über 4 Prozent.
Die Höhe des Produktionswertes in der Landwirtschaft wird wesentlich agrarmeteorologisch bedingt, was sich in hohem Maße auf die Produktionsquote auswirkt.
Sie verursachten, dass sie nach einer starken Zunahme des globalen Wertes der landwirtschaftlichen Produktion in 2004 (um 7,5 Prozent) im Jahr 2005 um 4,3 Prozent
sank. 2006 kam es zu einer weiteren Senkung (um 1,2 Prozent), insbesondere bei dem
Getreideanbau (um 19,1 Prozent). Im Jahre 2007 hat sich die globale Agrarproduktion
um 6,1 Prozent erhöht.
68
Seit dem EU-Beitritt treten in der polnischen Landwirtschaft sehr positive
Umwandlungen ein. Sie bestehen vor allem in der Beschleunigung der Umstrukturierungs- und Modernisierungsprozesse, insbesondere in den landwirtschaftlichen
Entwicklungsbetrieben, deren Zahl auf über 500 Tsd. geschätzt wird. Das Produktionsvolumen wächst in diesen Betrieben relativ schnell, was sich im Zuwachs der
ladwirtschaftlichen Nutzfläche, und insbesondere der Herden der Zuchttiere
z.B. Vieh (vor allem Milchkühe), Schweine u.a. widerspiegelt. Infolgedessen wächst
die Leistungsfähigkeit und die Effektivität der Landwirtschaft in Polen – die
Ernteerträge der Kulturpflanzen (insbesondere des Getreides), die Produktivität der
Tiere (insbesondere der Milchkühe), nehmen zu. Im Jahre 2005, also bereits im
zweiten Jahr der EU-Mitgliedschaft, wurde das Volumen der Milchquote erschöpft,
die im Beitrittsvertrag auf ca. 8,5 Mrd. l festgelegt wurde. Die Agrar- und
Lebensmittelindustrie, sowie der Export von Agrarprodukten und Nahrungsmittel
gewinnt an Dynamik. Der Export von diesen Waren stieg 2004 um 30,2 Prozent, 2005
um 32,7 Prozent und 2006 um 16 Prozent.
Zu der beschleunigten Entwicklung des landwirtschaftlichen und des Nahrungsmittelsektors trägt hauptsächlich die nach dem EU-Beitritt gestiegene Förderung aus
dem Haushalt bei, sowohl in Form der direkten Unterstützung der landwirtschaftlichen Erträge (Direktbeihilfen) als auch in Form der Förderung sozialer und
technisch-ökonomischer Umstrukturierung dieses Sektors.
Das Gesamtvolumen der Förderung nimmt vom Jahr zu Jahr zu. 2004 belief sie sich
insgesamt auf 11 Mrd. PLN (darunter 5,74 Mrd. PLN aus dem polnischen Staatshaushalt),
und 2005 – ca. 16,5 Mrd. PLN (darunter 8 Mrd. Zl. aus dem polnischen Staatshaushalt);
2007 betrug der Wert der externen Beihilfen für die polnischen Landwirtschaft
ca. 17,5 Mrd. PLN. Im Jahresdurchschnitt wurden dem polnischen Landwirtschafts- und
Lebensmittelsektor 177 Mio. EUR im Rahmen des Programms SAPARD sowie 1.353 Mio.
EUR im Rahmen des Entwicklungsplans für ländliche Gebiete (PROW-2004) und des
Sektoralen Operativen Programms „Landwirtschaft” (SPOR) übergeben. Es ist
vorgesehen, dass die Finanzförderung des Landwirtschafts- und Lebensmittelsektors
im Rahmen des Entwicklungsplans für ländliche Gebiete (PROW-2004) in den Jahren
2007-2013 im Jahresdurchschnitt bis auf 1.680 Mio. Euro steigen wird.
Als Ergebnis des Beitritts Polens zur Europäischen Union erhielten die polnischen
Bauern zum ersten Mal eine finanzielle Förderung der eigenen Erträge aus dem
EU-Haushalt (in Höhe von 25 Prozent des Förderniveaus, das den Landwirten aus
der EU-15 gewährt wird), die um die Förderung aus den EU-Geldern sowie Mitteln
des polnischen Haushalts, die aus der Verschiebung gewisser Summen aus der sog.
2. Säule – dem Bereich der Strukturmittel zur Verfügung gestellt werden, ergänzt
wurde (was das Niveau von über 30 Prozent des Förderniveaus in der EU-15 erreichen
lässt) und zusätzlich eine staatliche Unterstützung, was eine gesamte Förderung der
landwirtschaftlichen Erträge von ca. 55 Prozent des Förderniveaus in der EU-15
ergab.
Das Gesamtvolumen der Direktbeihilfen für die Landwirte betrug 2007 über
12,5 Mrd. PLN (2005 über 7 Mrd. PLN, 2004 ca. 6,5 Mrd. PLN).
Große Bedeutung haben auch die Exportsubventionen für Agrarprodukte und
Nahrungsmittel in Form von sog. Ausfuhrrückerstattungen, deren Volumen 2005 bis
auf 420,5 Mio. PLN zunahm.
Wichtig ist auch die Interventionsaktivität der polnischen Agentur für den Agrarmarkt
auf den Märkten der unterschiedlichen Agrar- und Nahrungsprodukte (hauptsächlich
die Interventionskäufe). Die Ausgaben für diese Aktivitäten beliefen sich 2005 auf
69
1.391 Mrd. PLN, darunter: 34,2 Prozent auf dem Getreide-Markt, 31,7 Prozent auf dem
Rübenzucker- und Zuckermarkt, 11,3 Prozent auf dem Milch- und Milchproduktenmarkt und 10,4 Prozent auf dem Tabakmarkt. Die Tätigkeit dieser Agentur stabilisiert
den Agrar- und Nahrungsmittelmarkt, und erhöht gleichzeitig die Effektivität der
Produktion und des Exportes in diesem Bereich.
In Polen wird das Anpassungsprogramm in der Landwirtschaft und im gesamten
Agrar- und Lebensmittelsektor an die Bedingungen in den Ländern der Europäischen
Union umgesetzt. Dabei wurden Mittel aus den folgenden Quellen bezogen und
folgende Maßnahmen ergriffen:
· das bald zu Ende kommende Vorbeitrittsprogramm SAPARD (Special Accession
Programme for Agriculture and Rural Development). Das Gesamtvolumen der zur
Umsetzung dieses Programms bestimmten Gelder dürfte 6.343,74 Mio. PLN
betragen, darunter stellen 4.191,13 Mio. PLN die öffentlichen Mittel (aus dem
EU- und dem Staatshaushalt) und 3.144,13 Mio. PLN die EU-Gelder dar;
· die Umwandlungen in der polnischen Landwirtschaft und in ihrem Umfeld
wurden aus den EU-Geldern, sowie aus landeseigenen Mitteln im Rahmen des
Entwicklungsplans für ländliche Gebiete für die Jahre 2004-2006, gefördert.
Es war vorgesehen, dass die finanzielle Unterstützung aus dem Budget sich auf
3.592,4 Mio. EUR belaufen wird, darunter werden 2.866,4 Mio. EUR aus dem
EU-Haushalt fließen. 2005 wurde mit der Umsetzung aller zehn im Programm
geplanten Maßnahmen begonnen;
· die Umstrukturierung des Agrar- und Lebensmittelsektors in Polen, darunter der
Landwirtschaft, wurde im Rahmen des für die Jahre 2004-2006 vorgesehenen
Sektoralen Operativen Programms „Umstrukturierung und Modernisierung
des Lebensmittelsektors und Entwicklung ländlicher Gebiete”, durchgeführt.
Insgesamt hat die Förderung aus diesem Programm 1.784,1 Mio. EUR betragen,
davon stellen 568,9 Mio. EUR die landeseigenen Mittel dar;
· Im Jahre 2007 begann die Umsetzung des Entwicklungsplans für ländliche
Gebiete PROW-2013. Der polnische Agrar- und Nahrungsmittelsektor und die
ländlichen Gebiete werden im Rahmen dieses Programms mit insgesamt
17,2 Mrd. EUR gefördert.
4. Handel
Binnenhandel
Der Wirtschaftstransformationsprozess brachte schnelle Effekte sowohl im Großals auch im Einzelhandel in Polen. In den neunziger Jahren wuchs die Anzahl der
Läden um mehr als das Doppelte. Ende 2006 wurde die Gesamtzahl der Einzelhandelsverkaufsstellen auf ca. 400 Tsd. geschätzt, darunter ca. 394 Tsd. Läden und
ca. 10,2 Tsd. Tankstellen.
Die Basis für den Ausbau der Handelsinfrastruktur war die Entwicklung privater
Unternehmen, die mit der Privatisierung von Staatsbetrieben einherging. Im Jahre
2006 lag der Verkaufsanteil der Firmen aus dem Privatsektor am Gesamtverkaufswert
– sowohl im Groß- als auch im Einzelhandel – bei ca. 98,4 Prozent. Die Beschäftigtenzahl im Privatsektor des Handels betrug ca. 0,9 Mio. Personen, gegenüber gerade
einmal ca. 15 Tsd. Beschäftigten im öffentlichen Sektor.
70
Der Wert der Einzelhandelsabsätze (in Festpreisen) war 2007 laut Schätzung um
ca. 8 Prozent höher als im Vorjahr (2006 – um 7,7 Prozent).
Die Großhandelsabsätze (in laufenden Preisen) in handelsfremden und Handelsunternehmen mit über 9 Beschäftigten waren im Jahre 2007 im Verhältnis zu 2006 um
12,7 Prozent höher. Der Einzelhandelsverkauf (in Festpreisen) war in diesen
Unternehmen um 14,0 Prozent höher als im Jahr 2006.
In der Struktur des Einzelhandels überwogen Nahrungsmittel, Getränke und
Tabak, sowie feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe. Etwas geringer fiel der Anteil
der Kraftfahrzeuge, Motorräder und deren Ersatzteile, Möbel, Rundfunk- und
Fernsehgeräte sowie Haushaltsartikel, pharmazeutische Erzeugnisse und Kosmetikwaren aus.
Struktur des Einzelhandels nach Warengruppen 2006 und 2007 (in Prozent)
Warengruppen
2006
2007
Insgesamt
davon:
Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe
Kraftfahrzeuge, Motorräder und deren Ersatzteile
Möbel, Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie
Haushaltsartikel
pharmazeutische Erzeugnisse und Kosmetikwaren
100,0
100,0
27,6
18,8
9,2
25,8
18,0
10,7
5,6
3,2
6,1
3,3
Quelle: Hauptamt für Statistik (GUS).
Das dichte Großhandelslagernetz ist in den am stärksten industrialisierten
Regionen, wie Schlesien, Masowien und Großpolen vorhanden. Dort befinden sich
die meisten der ca. 29,4 Tsd. geschlossenen Lager, ca. 3 Tsd. überdachte Lager sowie
ca. 5 Tsd. Lagerplätze. In der Umgebung mancher Städte (u.a. Warschau, Poznań,
Lublin, Radom) werden die Warenbörsen für die landwirtschaftlichen Produkte
betrieben.
Ca. 90 Prozent der Handelsfirmen sind mit Computertechnik ausgestattet. Sie wird
nicht nur für die Registrierung der Umsätze und der Büroarbeiten eingesetzt, sondern
vor allem, um die Betreuung der Marktpartner, auch via E-commerce, zu
beschleunigen. In den Woiwodschaften: Kujawien-Pommern, Pommern, Oppeln,
Westpommern, Ermland-Masuren, Podlachien, Masowien und Kleinpolen ist der
Anteil von Firmen, die ihre Aufträge im Internet vergeben, im Vergleich mit der
allgemeinen Anzahl der Unternehmen höher als Polens Durchschnitt (ca. 25 Prozent).
Auch Haushalte kaufen im Internet ein. In den Jahren 2004-2006 verdoppelte
sich (bis auf 3,5 Mio.) die Anzahl der Einwohner in Polen im Alter von 16 bis zu
74 Jahren, die innerhalb des letzten Jahres Waren für andere Zwecke als die
Gewerbetätigkeit im Internet bestellten bzw. kauften. Der Anteil dieser Personen in
der gesamten Bevölkerung vergrößerte sich mehr als zweimal: 2004 – 5 Prozent, 2006
– 12 Prozent.
71
Die besonders oft per Internet gekauften Produkte sind Bücher und Zeitschriften,
Sportbekleidung, Sport- und Elektrogeräte. Der Wert der per Internet gekauften Waren
und Dienstleistungen betrug 2006 mehr als 2,7 Mrd. PLN (0,9 Mrd. USD).
Die Kapitalintegration basiert unter polnischen Bedingungen auf der Organisationsform einer Holding, die die Kaufleute- und Produzentenverbände umfasst.
In wesentlichen Bereichen ändert sich die Struktur des Handelsnetzes. In den
Städten übernehmen die Super- und Hypermärkte, die unter dominierender
Beteiligung ausländischen Kapitals gebildet werden, einen immer größeren
Marktanteil. Diese Verkaufszentren sind preisführend und kreieren einen neuen Stil
bei Einzelhandelseinkäufen, da sie ihre Infrastruktur (Verkaufsfläche, sonderbare
Raumgestaltung, Parkhäuser) und ihre Arbeitsorganisation in neuartiger Weise
nutzen (vielseitiges Angebot mit Zugang zu Regalen, lange Öffnungszeiten). In der
Zeit von 1995-2007 stieg die Zahl der Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche von
über 400 m2 ums Zweifache bis auf ca. 4,8 Tsd. Unter diesen Umständen werden
immer mehr kleine und mittlere private Handelsfirmen mit einer Nachfragebarriere
konfrontiert.
Außenhandel (Warenverkehr)
Die Öffnung der Wirtschaft und die Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit
stimulierten das Wachstum der Außenhandelsumsätze Polens. Zwischen 1996 und
2007 erhöhte sich das Umsatzvolumen (in Festpreisen) beinahe um das 4-Fache.
Im Jahre 2007 betrug das Exportvolumen 386,6 Mrd. PLN (138,8 Mrd. USD,
101,8 Mrd. EUR) und das Importvolumen 456,8 Mrd. PLN (164,2 Mrd. USD, 120,4
Mrd. EUR).
Trotz der hohen Umsatzdynamik ist Polens Anteil an Weltexporten (1,0 Prozent)
sowie der Exportwert pro Bewohner (ca. 2,9 Tsd. US) weiterhin nicht adäquat
gegenüber dem Bedarf und Wirtschaftspotential.
In der geographischen Struktur des polnischen Außenhandels vollzog sich Ende
der achtziger und Anfang der neunziger Jahre ein Umbruch, der mit einer
Umorientierung auf die westeuropäischen Märkte verbunden war. 2007 stellte der
Export in die hoch entwickelten Industrieländer 84,1 Prozent der polnischen
Gesamtexporte (darunter in die EU-Länder – 78,9 Prozent), in die Länder Mittel- und
Osteuropas1 9,8 Prozent und in die Entwicklungsländer 6,1 Prozent. Ähnlich
gestaltete sich die Importstruktur. Der Anteil der Industrieländer betrug hier
71,1 Prozent (darunter der EU-Länder 64,2 Prozent), der Länder Mittelosteuropas
10,6 Prozent und der Entwicklungsländer 18,3 Prozent.
Der Hauptabnehmer der polnischen Waren war 2007 Deutschland (25,9 Prozent
des Gesamtexportes), gefolgt von Italien (6,6 Prozent), Frankreich (6,1), Großbritannien (5,9), Tschechische Republik (5,5), Russland (4,6), Ukraine (4,0), Holland
(3,8), Schweden (3,2) und Ungarn (2,9 Prozent). Bei den Importen galt die folgende
Reihenfolge: Deutschland (24,1 Prozent des Gesamtimportes), Russland (8,7), China
(7,2), Italien (6,9), Frankreich (5,1), Tschechische Republik (3,5), Holland (3,4),
Großbritannien (3,1), Belgien (2,5) und die Republik Korea (2,3 Prozent). Die detaillierte
geographische Struktur von Polens Außenhandelsumsätze wird im statistischen
Anhang (Kapitel X) dargestellt.
____________________
1 Der Warenverkehr mit den mittel- und osteuropäischen Ländern umfassen: Albanien,
Weißrussland, Bulgarien, Kroatien, Moldawien, Russland, Rumänien und die Ukraine.
72
Die wichtigsten Warengruppen im polnischen Außenhandel waren 2007 (gemäß
der SITC-Klassifikation) Maschinen, Transportanlagen und -einrichtungen (40,3
Prozent des Gesamtexportvolumens und 35,3 Prozent des Importvolumens), gefolgt
von den Industrieprodukten – geordnet nach Rohstoffarten (entsprechend 23,5 und
21,5 Prozent), verschiedene Industrieerzeugnisse (13,2 und 8,4 Prozent), Erzeugnisse
der chemischen Industrie und ähnliche Produkte (7,4 und 13,3 Prozent), mineralische
Brennstoffe, Schmiermittel und verwandte Produkte (3,8 und 9,9 Prozent) sowie
Lebensmittel und lebende Tiere (8,4 und 5,3 Prozent).
Bei den Importen dominieren Versorgungswaren, die für den mittelbaren Verbrauch
bestimmt sind (63,9 Prozent der Gesamtimporte in 2007); einen beträchtlich
niedrigeren Anteil nehmen Konsumwaren (18,9 Prozent) und Investitionsgüter
(17,2 Prozent) ein.
2006 betrug der Anteil der Hochtechnologieerzeugnisse (gemäß dem OECD-Register
von 1995) an Polens Außenhandelsvolumen insgesamt 3,1 Prozent bei Exporten und
9,2 Prozent bei Importen. Im Handel mit den Hochtechnologieerzeugnissen stehen
die Elektro- und Telekommunikationsprodukte an erster Stelle. Im Export spielen
darüber hinaus die Forschungsausrüstungen und Luftfahrtausrüstung und im Import
die Computer und Büromaschinen eine große Bedeutung. Im Export von High-techErzeugnissen war der Anteil von entwickelten Ländern am größten – 87,1 Prozent
(davon die EU-Länder 78,3 Prozent). Die Anteile der Länder des Mittel- und Osteuropas
sowie der sich entwickelnden Länder betrugen entsprechend 5,3 und 7,6 Prozent.
Im Import hingegen war der Anteil der entwickelten Länder wesentlich niedriger und
betrug 51,7 Prozent (davon die EU-Länder: 40,4 Prozent), und der sich entwickelnden
Länder – 48,0 Prozent (entscheidend dabei war der Import von Telekommunikationserzeugnissen aus China und der Republik Korea).
Die Struktur der Exporte und Importe von Hochtechnologieerzeugnissen
in den Jahren 2004-2006 nach Warengruppen (in Prozent)a
Exporte
Warengruppen
Gesamt
Luftfahrtausrüstung
2004
2005
2006
2004
2005
2006
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
14,7
8,8
10,6
7,4
4,2
3,1
Computer und Büromaschinen
10,9
8,5
8,7
23,9
23,0
23,2
Elektronik – Telekommunikation
27,7
42,9
43,5
33,3
38,2
41,0
Pharmaerzeugnisse
4,6
4,3
4,0
10,0
8,4
8,3
23,0
13,9
12,1
10,2
10,0
10,4
Elektromaschinen
4,1
2,5
3,1
3,2
4,6
2,9
nicht-elektrisch betriebene Maschinen
8,0
6,0
6,3
4,2
3,5
3,2
Ausrüstung
5,5
4,6
7,2
6,8
2,2
6,7
Chemikalien
1,5
7,5
4,5
1,0
5,0
1,3
Forschungsausrüstung
a
Importe
Auf der Grundlage des OECD-Registers von 2005.
Quelle: Hauptamt für Statistik (GUS).
73
Die Gesellschaften mit ausländischem Kapitel spielen eine wesentliche Rolle im
Warenumsatz mit dem Ausland. 2006 betrug der Anteil solcher Gesellschaften an
Gesamtexport 56,5 Prozent, und beim Import – 55,6 Prozent. Diese Umsätze
konzentrieren sich in einigen Warengruppen. Auf zwei wichtigsten von ihnen –
Maschinen und Anlagen einschließlich der elektrischer und elektrotechnischer
Geräte sowie Transportmittel – entfielen im Jahre 2006 mehr als die Hälfte
(51,8 Prozent) des gesamten Exportwertes und 44,2 des Wertes der Importe. Einen
wichtigen Anteil am Umsatz hatten auch Unedelmetalle und deren Erzeugnisse,
Produkte der Chemieindustrie (insbesondere beim Import), Kunststoffe und
Kunststofferzeugnisse, Mineral-produkte (insbesondere beim Import), verschiedene
Fertigprodukte (insbesondere beim Import), Lebensmittelprodukte, Holzschliff,
Papier und Karton sowie Textil-materialien und -erzeugnisse. Der Anteil von zehn
oben genannten Sparten im Umsatz der Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung
hat im Jahre 2006 90 Prozent überschritten.
Die strukturelle und langfristige Verbesserung der Exportwettbewerbsfähigkeit
bedarf der Einräumung den Qualitätsfaktoren des Vorrangs vor den Preisfaktoren,
die für schwach verarbeitete Güter charakteristisch sind (darunter diejenigen, die sich
aus den Wechselkursschwankungen ergeben), sowie der Verbesserung der Innovativität
der Unternehmen. Die Umstrukturierung der polnischen Industrie bringt sichtbare
Ergebnisse. Immer mehr Industrieerzeugnisse, die in Polen hergestellt werden,
entsprechen bereits den internationalen Standards – darunter den europäischen
Sicherheitsnormen – was allmählich ihre Wettbewerbsfähigkeit sowohl auf ausländischen
Märkten als auch auf dem Binnenmarkt gegenüber Importerzeugnissen verbessert.
Die Bildung einer Informationsgesellschaft sowie die Entwicklung einer
wissenschafts- und forschungsbasierten Wirtschaft sollen in den nächsten Jahren zu
bedeutenden Wachstumsfaktoren des polnischen Außenhandelsverkehrs, darunter
der Mittelhoch- und Hochtechnologieexporte, werden. Dies wird unmittelbar durch
die Umsetzung des Nationalen Strategischen Bezugsrahmens für die Jahre 2007-2013,
insbesondere des Operativen Programms „Innovative Wirtschaft” begünstigt. Eine
entscheidende Rolle können Großfirmen mit Beteiligung ausländischen Kapitals in
diesen Prozessen spielen; es gibt ebenfalls Beispiele einer effektiven Aktivität
polnischer kleiner und mittelständischer Innovationsfirmen.
5. Transportdienstleistungen
Polens zentrale Lage in Europa hat zur Folge, dass Transporte, vor allem
Landtransporte, eine besonders wichtige Rolle spielen. Durch Polen führen die
wichtigsten Verkehrsverbindungen von Westeuropa nach Osten, die Verkehrsverbindungsnetze der EU-Länder sind über Polen mit Russland, Weißrussland und
der Ukraine, sowie mit weiteren GUS-Staaten verbunden.
Eine wachsende Bedeutung haben ebenfalls die Nord-Süd-Verkehrsverbindungen,
die durch Polen führen und die polnischen Ostseehäfen mit südeuropäischen Ländern
verbinden.
2007 erhöhte sich der Wert der Erlöse aus dem Verkauf der Transport- und der
Lagerwirtschaftsdienstleistungen (ausgenommen Stadtverkehr) um 4,9 Prozent.
Der Anteil des Privatsektors war dabei um 5,5 Prozent höher.
Im Jahre 2007 wurden beinahe 3/4 der Gütertransporte mit Kraftfahrzeugen und
1/5 mit der Eisenbahn abgewickelt. Diese Anteile zeugen von einer Schlüsselrolle der
Kraftfahrzeug- und Eisenbahntransporte für die Frachtbeförderung.
74
Frachtbeförderung mit den einzelnen Transportmitteln 2006 in Polen
Transportart
Transporte insgesamt
darunter:
Kraftfahrzeugtransporteа
Eisenbahntransporte
Pipelinetransporte
Seetransporte
Binnenwassertransporte
Luftverkehr
a
Mio. Tonnen
Anteil in Prozent
1.532,7
100,0
1.213,3
245,3
52,9
9,4
9,8
0,05
79,2
16,0
3,5
0,7
0,6
0,0
Die Angaben berücksichteigen den Erwerbstransport und den wirtschaftlichen Transport (d.h. Transport,
der durch die Unternehmen für eigenen Bedarf betrieben wird) insgesamt.
Quelle: Hauptamt für Statistik (GUS).
Mit der Eisenbahn werden vor allem Kohle, Koks, Metallerze, Steine, Kies, Erdöl
und Erdölerzeugnisse, Metalle und Metallprodukte sowie Kunstdünger befördert.
Die internationale Warenbeförderung stellt über 45 Prozent des Volumens der
gesamten Eisenbahntransporte.
In den polnischen Seehäfen wurden 2007 beinahe 60 Mio. t Güter abgefertigt.
Es überwiegen Massengüter: Kohle und Koks, Erdöl, Getreide und Metallerze, wobei
jedoch einen beträchtlichen Teil davon auch Stückgut darstellt (31 Prozent im Jahr
2006).
Der Warenumschlag konzentrierte sich auf die Häfen in Gdańsk (Danzig)
(35,3 Prozent des Gesamtvolumens 2007), Gdynia (29,2 Prozent), Szczecin (15,9 Prozent),
Świnoujście (15,2 Prozent). Die Transitladungen stellten 2007 18,7 Prozent des
Umschlagvolumens insgesamt dar und konzentrierten sich in Gdańsk (66,1 Prozent)
und – im kleineren Bereich – in Świnoujście (16,6 Prozent) und Szczecin (14,8 Prozent).
Der Binnenwassertransport spielt in der Güterbeförderung eine geringere Rolle
(2007 betrug sein Anteil lediglich 0,6 Prozent). Er hat jedoch eine gewisse Bedeutung
bei der Beförderung (darunter auch international) von manchen Massengütern,
u.a. von Sand und Kies, Steinkohle, Metall und Metallerzeugnissen. Die Bedeutung
des Binnenwassertransportes, als eines der umweltfreundlichsten Transportarten,
wird in Polen künftig wachsen.
Die Bedeutung der Kraftfahrzeugtransporte für die Passagierbeförderung ist in
Polen gleich hoch wie für die Frachtbeförderung. Eine bedeutende Rolle spielt immer
noch der Passagiertransport mit der Eisenbahn. Die Umwandlungen im Rahmen der
Organisation, der Eigentumsverhältnisse sowie der gesetzlichen Rahmenbedingungen
ermöglichen eine Entwicklung von Unternehmen, die die Beförderung sowohl von
Gütern als auch von Passagieren betreiben, besonders im Regionalverkehr. In den
letzten Jahren ließ sich bemerken, dass die Bedeutung der Passagierbeförderung mit
den Kraftfahrzeugen und der Eisenbahn zugunsten des individuellen Kraftfahrzeugtransportes sowie des Lufttransportes immer mehr abnimmt.
Zur Zeit ist der Lufttransport einer der am dynamischsten wachsenden Transportzweige in Polen. Die Anzahl der in den polnischen Flughäfen ankommenden und
75
Personenbeförderung mit den einzelnen Transportmitteln in Polen 2005
Transportart
Mio. Passagiere
Anteil in Prozent
1.046,3
100,0
Kraftfahrzeugtransporteа
718,3
71,5
Eisenbahntransporte
278,2
27,7
Seetransporte (Fährschiffe)
6,2
0,6
Binnenwassertransporte
1,5
0,1
Luftverkehr
0,7
0,1
Transporte insgesamt
darunter:
a
Ausgenommen den Verkehr der städtischen öffentlichen Verkehrsbetriebe.
Quelle: *CWRVCOVHÒT5VCVKUVKM(GUS).
abgefertigten Passagiere überschritt 2007 17 Mio. und sie war gegenüber 2000 dreimal
höher. Der erhöhte Verkehr der polnischen und ausländischen Flugzeuge wurde in
nahezu allen Flughäfen verzeichnet. Diese dynamische Entwicklung ist einerseits mit
der Liberalisierung des Lufttransportes sowie mit dem Eintritt der billigen
Luftbeförderer auf dem polnischen Markt und in der Folge einer größeren
Marktöffnung verbunden, und andererseits ergibt sich aus der immer steigenden
Anzahl der Fluggäste, die geschäftlich bzw. zu gewerblichen Zwecken fliegen, als auch
infolge des stets steigenden touristischen Verkehr im sich integrierenden Europa.
Auf dem polnischen Markt sind heute 40 Lufttransportunternehmen aktiv.
Der Luftverkehr konzentriert sich auf die Passagierbeförderung im internationalen
Verkehr (ca. 89 Prozent der allgemeinen Zahl der Passagiere im Jahre 2007).
Die Erweiterung der Tätigkeit der privaten Billigflugunternehmen steigert schnell
ihren Anteil an dem gesamten Beförderungsvolumen. Wenn noch Anfang 2004 knapp
2-3 Prozent aller Passagiere ihre Dienstleistungen in Anspruch genommen hatten,
waren es 2005 schon über 31 Prozent, und im 1. Halbjahr 2006 beinahe die Hälfte aller
Fluggäste.
6. Tourismus
Polen ist ein touristisch attraktives Land. Die Anreize für die ausländischen Gäste,
Polen zu bereisen sind:
· reiche und vielfältige Landschaft, darunter einmalige National- und Landschaftsparks – weite, jungfräuliche, von der Umweltverschmutzung verschont gebliebene
Naturgebiete;
· außergewöhnliches kulturell-historisches Erbe und seine vielfältigen Äußerungen:
- die mit der Religion und Geistlichkeit, besonders mit dem Pontifikat von
Johannes Paul II. verbunden sind,
- die Denkmäler der materiellen Kultur – die über die Jahrhunderte an der
Berührungsstelle verschiedener Kulturen entstanden sind,
76
- lokale Eigenarten und Traditionen, nicht nur gänzlich originelle, aber auch
diejenigen, die Merkmale der Integration von verschiedenen Kulturen besitzen;
· hervorragende Küche – sowohl die herkömmliche als auch jene, die sich immer
stärker und besser aus dem Reichtum der Weltgeschmäcke bedient.
Einreisen der Touristen nach Polen (in Tsd. Personen)
16000
15500
15000
14500
14000
13500
2003
2004
2005
2006
2007
Quelle: Eigene Bearbeitung aufgrund der Angaben des Instituts für Tourismus.
Die Besucher können gute Übernachtungsmöglichkeiten, Handels- und
Gastronomieinfrastruktur in Anspruch nehmen, die dem europäischen Standard
nicht abweichen und – immer noch – mit Preisvorteilen gegenüber vielen Ländern
Europas überzeugen. Die Integration mit der EU erleichterte den Verkehr an Polens
Grenzen – insbesondere den Touristen aus den anderen EU-Mitgliedsländern. Dies
spiegelte sich in dem verstärkten Aufkommen sowohl 2004 als auch 2005 wider. 2006
wurde die Tendenz zum Anstieg des touristischen Verkehrs gehemmt, und das Jahr
2007 charakterisierte sich durch einen Rückgang der Einreisen ausländischer
Touristen (um mehr als 4 Prozent).
Die mit dem Reiseverkehr verbundenen Einnahmen werden zu einer immer
bedeutenderen Deviseneinnahmequelle und das Tourismusgewerbe stimuliert in
hohem Maße die Wirtschaftskonjunktur.
2007 stiegen die gesamten Erträge aus Einreisen
in der Zahlungsbilanz um mehr als 30 Prozent
und betrugen ca. 29 Mrd. PLN,
die Hälfte davon waren Einnahmen von den Touristen.
Die auf dem polnischen Markt aktiven Reiseunternehmen und die Firmen des
Horeca-Sektors können sich nicht nur über die mit dem Service für die
77
ausländischen Touristen verbundenen Profite erfreuen. Ein wesentliches Element
dieses Marktes sind auch die Inlands- und Auslandsreisen der polnischen Bürger.
2007 blieb die Beteiligung der polnischen Bürger am touristischen Verkehr dank der
guten wirtschaftlichen Konjunktur auf einem Niveau von ca. 47 Prozent erhalten,
wobei ein beträchtlicher Zuwachs an Auslandsreisen zahlen- und mengenmäßig zu
verzeichnen ist.
7. Banken und Finanzdienstleistungen
Am 29. August 1997 hat der Sejm der Republik Polen ein neues Gesetz über die
Polnische Nationalbank (einheitlicher Text in GBl. 2005 Nr. 1, Pos. 2) und das Gesetz
über das Bankrecht (GBl. 2002, Nr. 72, Pos. 665 mit nachträgl. Änd. sowie GBl. 2004,
Nr. 91, Pos. 870) verabschiedet. Diese beiden Gesetze und ihre Novellen bestimmen
die derzeitige Form des gesamten Bankensystems, sowie die Struktur und den
Zuständigkeitsbereich der polnischen Zentralbank. Sie stimmen zudem mit der
diesbezüglichen Gesetzgebung der Europäischen Union, die diesen Bereich des
Wirtschaftslebens regelt, völlig überein.
Laut dem novellierten Bankrecht sind seit dem 1. Mai 2004 die Niederlassungen
der ausländischen Banken, die ihren Sitz in den EU-Mitgliedsländern haben, als
Zweigstellen der Kreditinstitute zu betrachten. Dies bedeutet, dass sie nur im Bezug
auf die Aufrechterhaltung der Zahlungsliquidität von dem Ausschuss für Finanzaufsicht, die ab dem 1. Januar 2008 die Kompetenzen des Bankaufsichtsausschuses2
übernommen hat, überwacht werden. Die anderen polnischen, die Aktivität der
Banken regelnden Vorschriften haben hier keine Anwendung.
Die beiden Bankgesetze haben die rechtlichen Rahmenbedingungen für die seit
1990 vollzogene Reform des Systems der Staatsfinanzen gebildet und ermöglichten
dem polnischen Bankwesen Weltstandards zu erreichen, sowie sich in den
internationalen Finanzmarkt zu integrieren.
Die völlig unabhängige Polnische Nationalbank (NBP – Narodowy Bank Polski) ist
bestrebt, ein stabiles Preisniveau zu sichern, bei gleichzeitiger Förderung der
Wirtschaftspolitik der Regierung. Deshalb:
· wird von ihr die Geldpolitik umgesetzt, die vom Rat für Geldpolitik festgelegt
wird, der sich aus dem Nationalbankpräsidenten sowie neun Mitgliedern
zusammengesetzt, die zu gleicher Zahl vom Präsidenten der Republik Polen, dem
Sejm und Senat ernannt werden;
· werden von ihr die institutionellen Voraussetzungen für die Gewährleistung der
nötigen finanziellen Sicherheit und der Stabilität des Banksektors geschaffen;
· werden von ihr die Regeln und Mechanismen festgelegt, die die Liquidität
des Zahlungsverkehrs in der Wirtschaft gewährleisten.
Zugleich nimmt die Polnische Nationalbank drei grundlegende Funktionen als
Zentralbank wahr:
· die einer staatlichen Zentralbank (Abwicklung des Staatshaushalts sowie
Verwaltung der Devisenreserven),
____________________
2 Ausschuss für Finanzaufsicht – ein Organ der Staatsverwaltung zur Aufsicht über den
Finanzmarkt. Auf Grund des Gesetzes vom 19. Juli 2006 (GBl. Nr. 157, Pos. 1119) hat er die
Kompetenzen des Ausschusses für Wertpapiere und Börsen, des Ausschusses für Versicherungen
und Rentenfonds sowie des Bankenaufsichtsausschusses übernommen.
78
· die einer Emissionsbank (Emission von Bargeld, Organisation von Geldverkehr
und Regulierung der Geldmenge),
· die einer Bank der Banken (Organisation des Zahlungsverkehrssystems,
Refinanzierung der Banken und Kreditmanagement.
Bankmarkt
Als Polen 2004 der EU beitrat, verfügte es über einen völlig mit internationalen
Finanzmärkten integrierten Banksektor, über den Investment- und Rentenfondsmarkt
sowie den Versicherungsmarkt. Ähnlich wie in den anderen EU-Staaten wird hier
auch der fortschreitende Prozess der Kapitalkonzentration beobachtet.
Die Konsolidierungsprozesse hatten einen Rückgang der Zahl der kommerziellen
Banken in Polen, von 82 im Jahre 1994 auf 77 im Jahr 1999 bis auf 51 Ende 2007, zur
Folge. Gleichzeitig wächst die Zahl der Niederlassungen ausländischer Kreditinstitute,
die eine grenzübergreifende Tätigkeit aufnehmen. Seit dem EU-Beitritt Polens haben
13 Kreditinstitute diese Aktivität begonnen, indem sie 278 Niederlassungen im
ganzen Land eröffneten.
Auf die Gesamtzahl der 51 Banken entfallen 40, die von den ausländischen
Investoren kontrolliert werden. Das von ihnen in den Bankensektor angelegte Kapital
betrug Ende 2006 einen Gegenwert von 8,1 Mrd. PLN (60,5 Prozent des Grundkapitals).
Der polnische Fiskus kontrollierte unmittelbar lediglich 2 Banken, darunter die Bank
für Landeswirtschaft (BGK – Bank Gospodarstwa Krajowego), die als einzige den Status
einer Staatsbank besitzt. Zur BGK wird aus der NBP die laufende Bedienung der
Konten des Fiskus allmählich übertragen.
Außer den kommerziellen Banken boten 582 Genossenschaftsbanken mit einem
Stammkapital von 0,6 Mrd. PLN auf lokalen Märkten ihre Dienstleistungen an.
Die Einzelhandelsbanken bieten in immer größerem Bereich ihre Dienstleistungen
über die Einrichtungen der Kreditvermittlung oder Partnerunternehmen (Outsourcing).
Die Bank haftet für die Leistungserbringung durch diese Institutionen.
Die Kunden konnten in 9 Tsd. Zweigstellen der kommerziellen Banken und
an 4 Tsd. Stellen der Genossenschaftsbanken bedient werden.
Die meisten Investitionen in den polnischen Banksektor tätigten die belgischen
(1,7 Mrd. PLN) und deutschen (1,3 Mrd. PLN) Institutionen. Das Engagement der
französischen und österreichischen Rechtsträger hat 0,6 Mrd. PLN, und derjenigen
aus Portugal, Irland und Holland – jeweils 0,5 Mrd. PLN überschritten.
Der Anteil der aus den Einlagen gebildeten Fonds und Netto-Aktiva von 40 in
Polen tätigen Banken mit überwiegender Beteiligung ausländischen Kapitals an den
Mitteln und Aktiva des gesamten Banksektors betrug Ende 2007 entsprechend 71,8
und 70,2 Prozent. Diese Banken akkumulierten 65,2 Prozent der Einlagen des NichtFinanzsektors und vergaben 66,5 Prozent der Kredite.
Die polnischen Banken sind überwiegend als universelle Institutionen aktiv und
haben in ihrem Angebot eine umfangreiche Anzahl von Dienstleistungen, sowohl für
Firmen- als auch Einzelkunden. Einige dieser Kreditinstitute sind auch auf Kapitalmärkten aktiv, und die Maklerhäuser der Banken, die in finanzieller und
organisatorischer Hinsicht aus ihren Mutterinstitutionen ausgegliedert wurden,
dominieren den Wertpapiermarkt. Einige Banken entwickeln auch erfolgreich das
Investmentbanking, da sie z.B. Beratungsservice, Emissionsgarantie für Aktien und
Obligationen anbieten. Außerdem steigt die Bedeutung von Hypothekenbanken.
79
Die Mehrzahl der Großbanken und immer mehr kleinere, auch Genossenschaftsbanken, bieten ihre Produkte über das Internet an. Drei davon (BRE Bank SA,
PKO Bank Polski SA und Volkswagen Bank Polska) betreiben sog. Online-Banken, die
ihre gesamten Leistungen per Internet anbieten.
Die Banken in Polen haben für ihre Kunden sämtliche Arten von Zahlungskarten
im Angebot. Bis Ende 2007 waren beinahe 26,5 Mio. Zahlungskarten im Verkehr
(11,1 Prozent mehr als im Vorjahr).
An der Wertpapierbörse in Warschau waren Ende 2007 14 Banken notiert und ihr
Anteil an der Börsenkapitalisierung betrug 38,7 Prozent.
Eine dynamische Entwicklung der Bankdienstleistungen wird von der Verbesserung
der Qualität der Kundenbetreuung und der hohen Glaubwürdigkeit der Banken
begleitet. Die Kernkapitalquote betrug 2007 11,7 Prozent und war somit mit den
Kernkapitalquoten der Banken in Großbritanien, Irland oder Holland vergleichbar.
Die von der EU empfohlene Mindestgrenze der Kernkapitalquote beträgt 8 Prozent.
Finanzmärkte
Die dynamische Entwicklung der Finanzmärkte in Polen hat erheblich zum
Wirtschaftswachstum des Landes beigetragen. Zu den Grundelementen des
polnischen Finanzmarktes gehören:
· der Anleihenmarkt,
· der Geldmarkt,
· der geregelte Kapitalmarkt (Wertpapierbörse in Warschau),
· der Nicht-Börsenmarkt.
Der Anleihenmarkt in Polen wird durch häufige von der polnischen Regierung
vorgenommene Emissionen verschiedener Instrumente beeinflusst. Gleichzeitig
wächst der Wert der Emissionen von Unternehmensanleihen (Commercial Papers)
ständig. Die auf diesem Markt agierenden Vermittlerbanken organisieren für die
Emittenten die Kapitalgewinnung direkt auf dem Geldmarkt und ermöglichen den
Anlegern eine gewinnbringende Kapitalinvestition. Beachtenswert sind auch die
ständig an Bedeutung gewinnenden kommunalen Emissionen. Zu einem attraktiven
Segment des Schuldpapiermarktes in Polen wird der Markt der inländischen und der
Euroobligationen.
Der Geldmarkt stellt einen weiteren Markt dar, auf dem polnisches und
ausländisches Bankkapital konkurrieren. Auf diesem Markt werden Staatsanleihen
angeboten, die von der Polnischen Nationalbank ausgegeben werden, Depotzertifikate,
die von lokalen Banken sowie kurzfristige Schuldverschreibungen, die von großen
Gesellschaften (des Handelsrechts) ausgegeben werden.
Das wichtigste Element des sekundären Marktes in Polen ist die Wertpapierbörse
in Warschau, die zu den sich am dynamischsten entwickelnden Institutionen dieser
Art auf der Welt gehört. Sie hat eine lange Tradition, denn sie setzt die Tätigkeit der
ersten polnischen Börse, die 1817 in Warschau eröffnet wurde, fort. An der Börse, die
am 12. April 1991 reaktiviert wurde, waren am 31. Dezember 2006 351 inländische
(1991 waren es nur 9) und 25 ausländische Gesellschaften notiert. Die mittlere
Börsenkapitalisierung betrug zum Ende 2007 510 Mrd. PLN (0,1 Mrd. PLN 1991), und
der mittlere Marktwert einer Gesellschaft betrug 1.45 Mio. PLN (11 Mio. PLN 1991).
Im Verhältnis zu 2006 erfolgte ein Zuwachs von 16,4 Prozent bei der Börsenkapitalisierung und nur ein geringer Rückgang bei dem mittleren Marktwert der
notierten Gesellschaften. Im Vergleich mit 2001 ist der Marktwert fast um das
80
Fünffache gestiegen, ähnlich wie der mittlere Marktwert der Gesellschaften.
Die Kapitalisierung der ausländischen Gesellschaften betrug zum 31. Dezember 2007
356,8 Mrd. PLN und war beinahe zweimal höher als 2006. Eine der wichtigen
Kennzahlen der Entwicklung des Kapitalmarktes ist die Zahl der Erstauftritte; bis
2006 betrug sie um 40 im Jahr (am meisten in der Region), und im 1. Halbjahr 2007
hatten bereits 81 Gesellschaften ihren Erstauftritt auf der Börse.
Außer Aktien und Staatsanleihen werden an der Börse auch Anteile der Nationalen
Investmentfonds notiert. Im Januar 1998 ist der Markt der Derivate angelaufen,
im März 1998 sind Warranten in den Börsenverkehr eingeführt worden und im
September 1998 hat der Verkehr mit befristeten Verträgen für den Wechselkurs des
US-Dollar begonnen. Im Jahre 2000 wurde mit der Notierung der Obligationen von
Körperschaften begonnen und das Segment der Innovationstechnologien gegründet,
das (unabhängig vom Markt der Notierungen) für Gesellschaften bestimmt ist,
die zum Telekommunikations- und Informationsbereich gezählt werden. Darüber
hinaus wurde der Schatzwertpapiermarkt gegründet, der für große institutionelle
Anleger bestimmt ist; außerdem sind in den Börsenverkehr Fristverträge auf Aktien
der Gesellschaften eingeführt worden. Seit dem Februar 2005 kann man Fristverträge
auf Obligationen abschließen und seit dem Oktober 2005 wurde der Erwerb von
Optionen auf Aktien ermöglicht.
Seit 2000 stellten die Börsenservicebetreiber die Notierungen der Warschauer
Wertpapierbörse in Echtzeit (Realtime) ins Internet.
Die sich dynamisch entwickelnde Wertpapierbörse in Warschau hat 1999 den
Status eines assoziierten Mitglieds der Föderation der Europäischen Wertpapierbörsen erhalten und seit Juni 2004 ist sie ein vollberechtigtes Mitglied.
Das Umsatzvolumen auf dem Börsenmarkt belief sich 2007 auf über 1186 Mrd. PLN,
wovon 40,5 Prozent die Umsätze auf dem Aktienmarkt (Anstieg des Umsatzwertes um
40 Prozent im Vergleich mit dem Vorjahr), weniger als 0,2 Prozent auf dem
Anleihenmarkt, 57 Prozent auf dem Markt der befristeten Verträge und 2,3 Prozent
auf dem Optionenmarkt darstellten.
Versicherungen
Ende 2007 besaßen 67 Versicherungsanstalten die Genehmigung des Finanzministers zum Betreiben des Versicherungsgewerbes in Polen, davon:
· 32 Lebensversicherungsanstalten (Teil I.); die von diesen Anstalten eingenommenen
Beiträge ergaben Ende 2007 eine Summe von über 25,5 Mrd. PLN und die
gezahlten Entschädigungen und Leistungen 10,4 Mrd. PLN;
· 34 Anstalten im Bereich sonstiger Personen- und Vermögensversicherungen
(Teil II.); die von diesen Anstalten eingenommenen Beiträge ergaben Ende 2007
die Summe von über 18,2 Mrd. PLN und die gezahlten Entschädigungen und
Leistungen 9,2 Mrd. PLN.
Im Versicherungssektor war der Anteil der ausländischen Investoren bis 2000
relativ unbedeutend. In den Jahren 2000-2002 erfolgten wesentliche Änderungen im
Bereich ausländischer Investitionen im polnischen Versicherungssektor. Ihr Wert
stieg bis Ende 2007 um fast 200 Prozent im Vergleich zum Stand von Ende 1999,
d.h. insgesamt um über 2 Mrd. PLN. Die Beteiligung ausländischen Kapitals an der
Summe des Stammkapitals der Versicherungsanstalten betrug Ende 2007 76,4 Prozent,
was einer Summe von 3,80 Mrd. PLN entspricht (Ende 1999 – 50,1 Prozent, d.h.
1,22 Mrd. PLN).
81
· Nach dem Stand vom 31. Dezember 2007 haben ausländische Unternehmen in
den Lebensversicherungsanstalten insgesamt 1,72 Mrd. PLN investiert, was sich
in einem Anteil von 74,7 Prozent am Stammkapital (Teil I.) widerspiegelt
(am 31. Dezember 1999 – 520,1 Mio. PLN, was 46,6 Prozent des Stammkapitals
im Teil I. ausmachte).
· Der Direktanteil des ausländischen Kapitals am Stammkapital der sonstigen
Personen- und Vermögensversicherungsanstalten lag laut Stand vom 31. Dezember
2007 bei 77,9 Prozent, was einer Summe von 2,08 Mrd. PLN entspricht. Ende
1999 entsprach der Wert des ausländischen Kapitals, das in diesem Teil investiert
wurde, 697,2 Mio. PLN (das waren 53,2 Prozent des Stammkapitals im Teil II.).
Ende 2007 gab es 66 Versicherungsanstalten mit ausländischer Kapitalbeteiligung,
wovon 43 Versicherungsanstalten mit überwiegend ausländischem Anteil waren.
Als Ergebnis der in Polen eingeführten Sozialversicherungsreform haben 1999
offene Rentenfonds ihre Aktivität aufgenommen. Die Aktionäre dieser Unternehmen
sind hauptsächlich Versicherungsfirmen sowie Banken, wobei die Beteiligung des
ausländischen Kapitals am Aktienkapital dieser Gesellschaften ca. 80 Prozent beträgt.
Ende 2007 gab es bei den offenen Rentenfonds 13,14 Mio. Konten und die Summe der
seit 1999 eingenommenen Beiträge betrug samt der Zinsen 95,6 Mrd. PLN (allein im
Jahre 2007 belief sich die Summe auf 15,5 Mrd. PLN). Im Hinblick auf die
Marktbeteiligung der einzelnen Gesellschaften verdienen die zwei größten von
ausländischem Kapital kontrollierten offenen Rentenfonds Beachtung, die eine
Spitzenposition einnehmen: Commercial Union BPH CU WBK (26,9 Prozent der
eingenommenen Beiträge) sowie Nationale Nederlanden Polska (22,6 Prozent der
eingenommenen Beiträge).
82
1. Wirtschaftliche Charakteristik der polnischen
Regionen
Infolge der Verwaltungsreform, die ein Bestandteil der Transformation des sozialwirtschaftlichen Systems in Polen und der Dezentralisierung des Staates war,
wurde das Staatsgebiet Polens 1999 in 16 Woiwodschaften unterteilt (vgl. die Karte
im 1. Kapitel). Die Woiwodschaften wurden zu Einheiten der territorialen
Selbstverwaltung, und die Selbstverwaltungsbehörden sind dazu verpflichtet, die
Entwicklungsstrategie zu bestimmen, sowie Maßnahmen zur Dynamisierung der
wirtschaftlichen Aktivität, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovativität
der Woiwodschaftswirtschaft durchzuführen.
Die Entwicklung der Woiwodschaften wird nach wie vor durch den Staat
gefördert. Die Regionalpolitik des Staates verfolgt das Ziel, die soziale, ökonomische
und territoriale Zusammengehörigkeit zu stärken. Eines der wichtigsten strategischen
Ziele dieser Politik wird in Jahren 2007-2015 sein, Rahmenbedingungen für das
Wachstum der Wettbewerbsfähigkeit aller Regionen sowie für die Angleichung der
Entwicklungschancen in den Gebieten zu schaffen, die ohne staatliche Förderung
gegen Marginalisierung und langfristige Entwicklungsschwierigkeiten zu kämpfen
hätten1. Alle polnischen Woiwodschaften sind darüber hinaus Begünstigte der
Strukturfonds, und fünf von ihnen, die im Ostteil Polens gelegen sind (Lublin,
Karpatenverland, Podlachien, Heiligkreuz und Ermland-Masuren) und zu den
ärmsten Regionen der EU zählen, wurden in den Jahren 2007-2013 zusätzlich durch
ein Sonderprogramm Entwicklung für Ostpolen umfasst. Dieses operationelle
Programm hat zum Ziel, ihre Entwicklung zu beschleunigen sowie die
Investitionsattraktivität und Wettbewerbsfähigkeit im Landes- und internationalen
Maßstab zu verbessern.
Woiwodschaft Niederschlesien (Dolnośląskie)
Die Woiwodschaft liegt im süd-westlichen Teil Polens und grenzt an Deutschaland
und Tschechien. Ihre Hauptstadt ist Breslau (Wrocław) – ein starkes Industrie-,
____________________
1 vgl. Nationalentwicklungsplan 2007-2015, Ministerium für Regionalentwicklung, Warschau,
November 2006.
83
Hochschul-, Wissenschafts- und Kulturzentrum. Andere großen Städte der Region
sind Liegnitz (Legnica), Waldenburg (Wałbrzych) und Hirschberg (Jelenia Góra). Durch
diese Region verläuft das paneuropäische Transportkorridor III (Deutschland –
Ukraine) und die Route von Skandinavien nach Tschechien und Österreich.
Bevölkerung
Fläche
Bevölkerungsdichte
Arbeitslosenquote
BIP per capita
Bruttodurchschnittslöhne
und -gehälter, monatlich
Anteil an der verkauften
Industrieproduktion im
Inland
Anzahl der Gesellschaften
mit ausländischer Beteiligung
2,9 Mio.
19,9 Tsd. km²
Struktur der Bruttowertschöpfung
145 Personen/km²
Marktdienstleistungen
46,8%
11,8%
26.620 PLN
Landwirtschaft
2,6%
2.924 PLN
Baubranche
5,8%
8,5%
Nichtmarktdienstleistungen
15,2%
Industrie
29,6%
5.863
In Hinsicht auf den Entwicklungsgrad des Besiedlungsnetzes und der Verstädterung
steht Niederschlesien an zweiter Stelle (nach der Woiwodschaft Schlesien); 71 Prozent
der Gesamtbevölkerung wohnen in den Städten. Diese Region gehört zu den reichsten
und meist industrialisierten im Lande. Es entwickelte sich hier die Förderindustrie
und die Rohstoffverarbeitung, die Elektro- und Haushaltsgeräteproduktion,
Lebensmittel-, Chemie- und Kraftfahrzeugindustrie. Ebenso gut entwickelt sind Hightechnology Industries.
Eine der grundsätzlichen Zweige der wirtschaftlichen Aktivitäten ist Tourismus.
Sowohl die geographische und landschaftliche Vielfalt der Region (zwei Nationalparks:
Riesen- und Tafelgebirge – Karkonoski Park Narodowy, Góry Stołowe) und Denkmäler
von weltweiter Bedeutung (z.B. Dominsel – Ostrów Tumski und Breslauer Marktplatz)
als auch eine Basis für die Entwicklung des Kurwesens (reiche und vielfältige
Vorkommen an Mineral- und Heilgewässer) begünstigen die Entwicklung dieser
Branche.
Die Region wird als ein guter, attraktiver Standort für Investitionen betrachtet,
der sich hinsichtlich der Intensität der Außenhandelbeziehungen hoch platziert.
An Dynamik gewinnt die Zusammenarbeit im Rahmen zweier Euroregionen: der
„Glacensis” und der „Neiße”.
In den nächsten Jahren werden in der Woiwodschaft Projekte aus den Mitteln der
Strukturfonds realisiert, die den Anstieg der Wettbewerbsfähigkeit, die Entwicklung
der Transport- und energetischen Infrastruktur, die Verbesserung des Standes
der Umwelt und die bessere Ausnutzung und Förderung des touristischen und
Kulturpotentials der Region begünstigen. Die Regionalpolitik des Staates im Bezug
auf die Woiwodschaft Niederschlesien soll sich zukünftig auf die Stärkung der
hauptstädtischen Funktionen Breslaus und seiner Umgebung (hauptsächlich durch
84
die Entfaltung des Wissenschafts- und Kulturpotentials) sowie auf die Verbesserung
der Anbindung im internationalen Transport und den Ausbau der Verkehrsverbindungen
mit Warschau konzentrieren. Eine Verbesserung der natürlichen Umwelt wird dabei
auch eine große Rolle spielen.
Woiwodschaft Kujawien-Pommern (Kujawsko-Pomorskie)
Die Woiwodschaft liegt im mittleren Nordteil Polens. Die metropolischen
Funktionen wurden unter Bromberg (Bydgoszcz) (der Sitz des Woiwoden) und Thorn
(Toruń) (der Sitz des Marschalls und des Woiwodschaftsparlaments) aufgeteilt. Beide
Städte sind wichtige Industrie-, Kultur-, Bildungs- und Wissenschaftszentren. Zu den
anderen großen Städten der Region zählen: Graudenz (Grudziądz), Leslau (Włocławek)
und Inowrocław. Die Region überqueren die Transitstraßen aus Skandinavien nach
Südeuropa sowie aus den Baltikstaaten und Russland nach Westeuropa, aber ihre
Verbindungen mit dem Ausland sind verhältnismäßig gering.
Bevölkerung
Fläche
Bevölkerungsdichte
Arbeitslosenquote
BIP per capita
Bruttodurchschnittslöhne
und -gehälter, monatlich
2,1 Mio.
18 Tsd. km²
Struktur der Bruttowertschöpfung
11,5 Personen/km²
Marktdienstleistungen
47,9%
15,2%
22.474 PLN
Landwirtschaft
6,8%
2.514 PLN
Baubranche
5,8%
Anteil an der verkauften
Industrieproduktion im
Inland
4,2%
Anzahl der Gesellschaften
mit ausländischer Beteiligung
1.541
Nichtmarktdienstleistungen
15,9%
Industrie
23,7%
In wirtschaftlichem Bereich wird hier eine große Rolle der Lebensmittelherstellung,
Elektromaschinen-, Chemie-, Gummi-, Holz- und Papierbranche beigemessen. Ein
wichtiger Sektor ist auch die Landwirtschaft, die sich vor allem wegen einer günstigen
Agrarstruktur, ertragreicher Böden sowie einer hohen Agrarkultur entwickelt. Auch
der Grad an technischer Ausstattung in Landwirtschaftsbetrieben ist hoch.
Die Woiwodschaft ist für ihre touristischen Vorzüge und Kuraufenthalte bekannt:
hohe Qualität der natürlichen Umwelt, eine reizvolle Landschaft (Flusstäler, Hügel
und Moränenebenen, Seen, Wälder, Kiefernwälder: Urwälder von Tuchel – Bory
Tucholskie und Bromberger Heide – Puszcza Bydgoska, sowie Mineralwasservorkommen:
Ciechocinek, Inowrocław, Wieniec) und ein reiches Kulturerbe.
Im Rahmen der EU-Förderprogramme wird in den kommenden Jahren der Ausbau
der breit verstandenen Infrastruktur entwickelt (das Straßen- und Bahnnetzwerk,
Umweltschutz, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Gesundheitsschutz), die Entwicklung
einer Informationsgesellschaft gefördert und Maßnahmen zur Erhöhung der
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und zur Entwicklung des Tourismus
85
unternommen. Im Rahmen der Regionalpolitik wird der Statt den Ausbau des
Transportnetzwerkes finanzieren – die Achsenstraße A1 (Gdańsk – Staatsgrenze im
Süden – Ostrawa) und der Transportverbindungen mit Warschau, Szczecin, Poznań
und Olsztyn. Die Stärkung der Funktionen beider regionaler Hauptzentren, Entwicklung
des Wissenschafts- und Hochschulpotentials sowie Schutz des kulturellen Erbes soll
zu einer Integration von Bydgoszcz und Toruń führen. Es sind ebenfalls staatliche
Maßnahmen zur Erleichterung der Zugänglichkeit zum Arbeitsmarkt, Bildung
(insbesondere Hochschulbildung), Leistungen des Geschäftsumfelds, Dienstleistungen
im Kulturbereich und zur fachlichen Gesundheitspflege geplant.
Woiwodschaft Lublin (Lubelskie)
Die Woiwodschaft liegt im östlichen Teil Polens und grenzt an Belarus und die
Ukraine. Sie ist eine der Grenzregion der Europäischen Union. Die Hauptstadt der
Region ist Lublin – ein dynamisches Hochschulzentrum in Ostpolen und gleichzeitig
ein Mittelpunkt für Industrie und Dienstleistungen. Zu den großen Städten der
Region gehören außerdem Chełm, Zamość, Biała Podlaska und Puławy. Durch diese
Region verlaufen Verkehrswege von Belarus und der Ukraine nach Westeuropa. Ihre
geographische Lage begünstigt die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit den
osteuropäischen Ländern, u.a. im Rahmen der Euroregion „Bug”.
Bevölkerung
Fläche
Bevölkerungsdichte
Arbeitslosenquote
BIP per capita
Bruttodurchschnittslöhne
und -gehälter, monatlich
Anteil an der verkauften
Industrieproduktion im
Inland
Anzahl der Gesellschaften
mit ausländischer Beteiligung
2,2 Mio.
25,1 Tsd. km²
Struktur der Bruttowertschöpfung
87 Personen/km²
Marktdienstleistungen
47,5%
13%
17.591 PLN
Landwirtschaft
7,4%
2.542 PLN
Baubranche
5,6%
2,3%
Nichtmarktdienstleistungen
20,7%
Industrie
18,7%
896
Lublin gehört hinsichtlich der Fläche zu den größten Woiwodschaften in Polen.
Typisch sind hier eine geringe Bevölkerungsdichte sowie eine relativ schwache
Urbanisierung (über 53 Prozent der Bevölkerung wohnen auf dem Land). In erster
Linie jedoch hat diese Region einen Landwirtschaftscharakter. Sie steht in Polen an
der Spitze in der Hopfen- und Zuckerproduktion, sie ist auch ein anerkannter
Obstlieferant. Die Landwirtschaft floriert dank der relativ günstigen Witterungsverhältnissen, sehr ertragreichen Böden und guter Geländestruktur.
Zugleich gehört die Woiwodschaft Lublin zu den schwach industrialisierten
Regionen Polens. Der Hauptindustriezweig ist hier die Agrar- und Lebensmittelverarbeitung, die auf herkömmlichen Produkten basiert. Zu weiteren bedeutenden
86
Branchen zählen: Konfektions-, Maschinen-, Geräte-, Kraftfahrzeuge- sowie Chemieund Holzindustrie.
Die Bedingungen zur Entwicklung von Agrotourismus, der aktiven Touristik sowie
Kur- und Sanatoriumsaufenthalten sind hier außerordentlich gut. Die Woiwodschaft
gehört zu den mannigfaltigsten sowohl in Bezug auf die Vorzüge der natürlichen
Umwelt (u.a. zwei Nationalparks: Poleski und Roztoczański, Landschaftsparks,
Naturschutzgebiete, Seen) als auch im Hinblick auf die kulturellen Werte
(städtebaulicher Komplex von Zamość, die Altstadt in Lublin, Kazimierz Dolny,
Gestüte in Janów Podlaski und Białka).
In den kommenden Jahren werden in der Woiwodschaft dank den Strunkturfonds
Projekte zur Förderung des Unternehmungsgeistes und der Innovativität, der
Entwicklung der wirtschaftlichen, sozialen und Transportinfrastruktur realisiert, die
somit zur Entwicklung der Informationsgesellschaft, Verbesserung der Investitionsattraktivität, Ausbau des touristischen Potentials und Stärkung der internationalen
Zusammenarbeit beitragen werden. Die Regionalpolitik des Staates hingegen wird
sich in Bezug auf die Woiwodschaft Lubelskie auf die Verbesserung der Transportinfrastruktur und der Verkehrsverbindungen mit den bedeutendsten Zentren Polens
konzentrieren. Auch die hauptstädtischen Funktionen von Lublin sowie die
grenzübergreifende Zusammenarbeit und die Entwicklung des Bildungssystems
sollen gefördert werden.
Woiwodschaft Lebus (Lubuskie)
Die Woiwodschaft Lebus liegt im westlichen Teil Polens, an der Grenze zu
Deutschland. Hauptstädtische Funktionen werden von zwei Städten wahrgenommen:
Landsberg (Gorzów Wielkopolski, Sitz des Woiwoden) und Grünberg (Zielona Góra,
Sitz der Selbstverwaltungsbehörden). Durch die Woiwodschaft verlaufen Transitstraßen
in Richtung zentraler Regionen Polens sowie der Ostgrenze. Durch die geographische
Lage wird ebenso Handel und die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit Deutschland
begünstigt. Im Rahmen der Initiative zur Förderung zweier Euroregionen SpreeNeiße-Bober sowie Pro Europa Viadrina wird eine Reihe von engagierten Projekten
durchgeführt.
Bevölkerung
Fläche
Bevölkerungsdichte
Arbeitslosenquote
BIP per capita
Bruttodurchschnittslöhne
und -gehälter, monatlich
Anteil an der verkauften
Industrieproduktion im
Inland
Anzahl der Gesellschaften
mit ausländischer Beteiligung
1,0 Mio.
14 Tsd. km²
Struktur der Bruttowertschöpfung
72 Personen/km²
Marktdienstleistungen
46,4%
14,2%
23.241 PLN
Landwirtschaft
4,6%
2.511 PLN
Baubranche
5,3%
2%
Nichtmarktdienstleistungen
15,7%
Industrie
28,0%
2.475
87
Diese Woiwodschaft kennzeichnet sich durch die kleinste Bevölkerungszahl und
-dichte, was auf die großen Waldgebiete (ca. 48 Prozent der Fläche der Region),
die zugleich der größte Reichtum der Region sind, zurückzuführen ist. Dies bietet
besonders günstige Bedingungen für die Entwicklung des Jagd-, Reit-, Wasser- und
Fahrradtourismus.
Der Grad Industrialisierung der Region ist eher durchschnittlich. Die Industrie
konzentriert sich in vier Städten: Gorzów Wielkopolski, Zielona Góra, Żary und
Świebodzin. Zu den wichtigsten Branchen zählen: Holzverarbeitung, Möbelherstellung
und Papierindustrie.
Die Woiwodschaft hat – gemessen an seiner Gesamtfläche – den geringsten Anteil
an landwirtschaftlichem Nutzboden. Obwohl hier die für den landwirtschaftlichen
Anbau mit Abstand besten Klimabedingungen in ganz Polen herrschen, ist die
Qualität der Böden eher schlecht.
In dieser Woiwodschaft werden die Mittel aus den Strukturfonds vor allem für die
Entwicklung der Infrastruktur zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, für die
Förderung des Anstiegs von Investitionen in den hiesigen Unternehmen sowie deren
Innovationspotentials, und ferner für den Schutz der Naturbestände und die Entwicklung
und Modernisierung der sozialen, touristischer und kulturellen Infrastruktur
bestimmt. Im Rahmen der Regionalpolitik hingegen beabsichtigt die polnische
Regierung, die Integration der zwei bedeutendsten Städte: Gorzów Wielkopolski und
ZielonaGóra zu unterstützen, das Hochschulpotential zu stärken und ein Netz der
Institutionen, die die Entwicklung des Unternehmertums fördern werden,
auszubauen.
Woiwodschaft Lodz (Łódzkie)
Diese Region ist zentral in Mittelpolen gelegen. Die Hauptstadt der Woiwodschaft
ist Lodz (Łódź), eine Stadt, die traditionell stark von der Industrie geprägt –
insbesondere von der Textilindustrie – und ein großes Hochschulbildungszentrum ist.
Andere bedeutende Städte der Region sind: Piotrków Trybunalski, Sieradz,
Skierniewice, Bełchatów und Tomaszów Mazowiecki.
Bevölkerung
Fläche
Bevölkerungsdichte
Arbeitslosenquote
BIP per capita
Bruttodurchschnittslöhne
und -gehälter, monatlich
2,6 Mio.
18,2 Tsd. km²
141 Personen/km²
Marktdienstleistungen
47,4%
11,5 %
23.666 PLN
Landwirtschaft
5,9%
2.536 PLN
Baubranche
5,5%
Anteil an der verkauften
Industrieproduktion im
Inland
5,1%
Anzahl der Gesellschaften
mit ausländischer Beteiligung
2.414
88
Struktur der Bruttowertschöpfung
Nichtmarktdienstleistungen
15,2%
Industrie
26,0%
Kennzeichnend für diese Woiwodschaft ist eine sehr hohe Bevölkerungsdichte; ein
Drittel der Bevölkerung der Region lebt in Łódź selbst.
Die wirtschaftliche Struktur des Gebietes ist vielfältig. Die in den Stadtgebieten
(hauptsächlich im Ballungszentrum Łódź und Industriegebiet Bełchatów) angesiedelte
Industrie spielt hier die Hauptrolle. Die Branche mit der langen Tradition in der
Woiwodschaft Lodz war die Leichtindustrie. In den letzten Jahren jedoch wird ihre
Bedeutung zugunsten der Energiebranche, Braunkohlebergbau, Nahrungsmittel-,
Chemie-, Elektromaschinen- und Baumaterialienbranche immer geringer.
Hinsichtlich der Größe der Agrarfläche steht die Woiwodschaft an der Spitzenposition in Polen (über 50 Prozent der Gesamtfläche der Region). Die Landwirtschaft
erreicht eine relativ hohe Produktivität. Die Produktionsstruktur wird vom Gemüseund Obstanbau sowie Schweinezucht bestimmt. Zu den weiteren positiven Merkmalen
der Region zählen natürliche Vorkommen an Quell- und Geothermalgewässer,
die für die Entwicklung des spezialistischen und Ökotourismus von Vorteil sind.
Aus den Strukturfonds werden in den kommenden Jahren die Entwicklung der
Transportinfrastruktur, der Innovativität und des Unternehmertums, die Projekte
zum Umweltschutz, der Vorbeugung von Bedrohungen, der Energiewirtschaft,
der Entwicklung eines Informationsgesellschaft, der Verbesserung der sozialen
Infrastruktur und Erneuerung städtischer Räume gefördert. Die Regionalpolitik des
Staates wird sich in Bezug auf die Woiwodschaft Lodz auf die Verbesserung der
Transportzugänglichkeit, insbesondere der Verbindungen mit Warschau sowie auf den
Ausbau der Großstadtfunktionen von Łódź konzentrieren.
Woiwodschaft Kleinpolen (Małopolskie)
Die Woiwodschaft Kleinpolen ist im Süden Polens an der Grenze zu der Slowakei
gelegen. Die Hauptstadt der Woiwodschaft ist Krakau – ein wirtschaftlicher,
wissenschaftlicher und kultureller Mittelpunkt der Region und gleichzeitig die nach
Warschau zweitgrößte Hochschulstadt Polens. Eine weitere wichtige Stadt in der
Region ist Tarnów. Durch diese Region führen die Straßen in den Richtungen NordSüd und Ost-West, insbesondere der Paneuropäische Transportkorridor Nr. 3.
Bevölkerung
Fläche
Bevölkerungsdichte
Arbeitslosenquote
BIP per capita
3,3 Mio.
15,2 Tsd. km²
Struktur der Bruttowertschöpfung
215 Personen/km²
Marktdienstleistungen
51,0%
8,8%
21.989 PLN
Landwirtschaft
2,9%
Bruttodurchschnittslöhne
und -gehälter, monatlich
2.741 PLN
Anteil an der verkauften
Industrieproduktion im
Inland
6,5%
Anzahl der Gesellschaften
mit ausländischer Beteiligung
3.060
Baubranche
6,7%
Nichtmarktdienstleistungen
16,9%
Industrie
22,5%
89
Die Woiwodschaft entwickelt die Zusammenarbeit im Rahmen der Euroregione
„Tatra” und „Karpaten”
Für Kleinpolen ist eine hohe Bevölkerungsdichte sowie geringe Urbanisierung
(weniger als 50 Prozent der Bevölkerung wohnen in Städten) charakteristisch.
Das Produktionspotential der Woiwodschaft ist breit gefächert und die
traditionellen Industriezweige (Bergbau, Hüttenindustrie und Schwerchemie) verlieren
allmählich an Bedeutung. Dagegen expandieren die Kabel-, Telekommunikations-,
Computer-, Pharma-, Baumaterialien- und polygraphische Industrie. Die größten
Beschäftigungszahlen verzeichnet jedoch die Landwirtschaft, die durch eine starke
Zersplitterung und Zerstreuung der Agrarbetriebe gekennzeichnet ist.
Diese Region verfügt über bedeutende historische, kulturelle und volkstümliche
Vorzüge (u.a. vier Objekte aus der Liste des Weltkulturerbes: Krakau, Groß Salze
(Wieliczka), Auschwitz und Kalwaria Zebrzydowska) sowie über ein Mikroklima mit
heilenden Eigenschaften (Krynica, Muszyna, Piwniczna, Rabka, Szczawnica), was die
Entwicklung des Tourismus begünstigt. Die mannigfaltige Geländestruktur bietet gute
Möglichkeiten für Wandertourismus, sowie Fels- und Alpineklettern.
Dank der finanziellen Unterstützung seitens der Europäischen Union werden in
der Woiwodschaft in den kommenden Jahren bessere Voraussetzungen für die
Entwicklung regionaler Wirtschaft (insbesondere der Touristik und Kultur) und einer
Wissengesellschaft geschaffen. Es soll die Infrastruktur und das Potential des Krakauer
hauptstädtischen Raumes entwickelt werden. Die Mittel im Rahmen der EU-Programme
sollen ferner für die Stärkung der innerregionalen Kohäsion, überregionalen
Zusammenarbeit sowie den Umweltschutz verwendet werden. Kleinpolen wird vom
Staat bei Maßnahmen unterstützt, die den räumlichen Zusammenhalt der Woiwodschaft
verstärken, der Aufrechterhaltung der Landschaftsqualität dienen und die natürliche
Umwelt verbessern. Ein wesentlicher Bestandteil der Regionalpolitik wird außerdem
die Förderung der Woiwodschaft beim Werben für das eigene Tourismus- und
Kulturpotential sein.
Woiwodschaft Masowien (Mazowieckie)
Die Woiwodschaft Masowien ist in Zentralpolen gelegen. Die Hauptstadt der
Woiwodschaft und zugleich Landeshauptstadt ist Warschau – hier konzentriert sich
ein beträchtlicher Teil des polnischen Wirtschafts-, Wissenschafts- und
Kulturpotentials des Landes. Eine wichtige Rolle in der Region spielen auch andere
Städte: Radom, Płock, Siedlce, Ostrołęka und Ciechanów. Durch diese Region führen
wichtige Transportwege Nord-Süd und Ost-West. In Warschau laufen auch die
Bahnlinien (darunter auch internationale Verbindungen) zusammen, die das Gerüst
für das Bahnnetzwerk in Polen bilden.
Diese Region Polens hat die größte Fläche von allen Woiwodschaften und
zeichnet sich durch die höchste Bevölkerungszahl. Auch das Einkommensniveau ist
hier am höchsten. Auf die Bevölkerung der Woiwodschaft entfallen 65 Prozent
der Stadtbewohner.
Die Wirtschaft der Region ist durch eine hohe Differenzierung der Branchen
charakterisiert. Das ganze Gebiet ist relativ gut industrialisiert. Hier befindet sich
Polens größtes Zentrum der petrochemischen Industrie (Płock). Die Agrar- und
Nahrungsmittelherstellung sowie die modernsten Industriezweige florieren ebenso.
Darüber hinaus ist Masowien der Hauptproduzent von Obst, Gemüse, Kartoffeln,
Getreide, Milch, Rindvieh und Schweine landesweit.
90
Das Ballungsgebiet Warschau baut immer mehr seine Position als Business- und
Finanzzentrum sowie als Mittelpunkt der unternehmerischen Aktivitäten in den
Bereichen: Versicherungen, Consulting und Handel aus. Infolgedessen verzeichnet
der Dienstleistungssektor die höchsten Beschäftigungsquoten in der Region.
Bevölkerung
Fläche
Bevölkerungsdichte
Arbeitslosenquote
BIP per capita
5,2 Mio
35,6 Tsd. km²
145 Personen/km²
Marktdienstleistungen
63,1%
9,2%
40.817 PLN
Landwirtschaft
3,7%
Bruttodurchschnittslöhne
und -gehälter, monatlich
3.720 PLN
Anteil an der verkauften
Industrieproduktion im
Inland
21,2%
Anzahl der Gesellschaften
mit ausländischer Beteiligung
Struktur der Bruttowertschöpfung
Baubranche
4,5%
Nichtmarktdienstleistungen
12,0%
Industrie
16,7%
21.557
Zu den weiteren Vorzügen der Woiwodschaft gehört ihre saubere Umwelt
(Naturschutzgebiete sind Kampinoski-Nationalpark sowie Urwälder: Biała und
Kozienicka) sowie die Baudenkmäler (Warschauer Altstadt und Żelazowa Wola),
die die Entwicklung des Tourismus begünstigen.
In den nächsten Jahren werden in der Woiwodschaft die von der EU geförderten
Projekte umgesezt, die der Erhöhung des Innovastionsniveaus, des Unternehmungsgeistes und des Humankapitals sowie dem Ausbau des regionalen Transportsystems, der
Umweltpflege, der Stärkung der Rolle von Städten in der Entwicklung der Region, des
Tourismus und Erholungsmöglichkeiten dienen. Darüber hinaus wird auch der Staat
im Rahmen seiner Regionalpolitik den Ausbau der hauptstädtischen Funktionen von
Warschau und der Umgebung (insbesondere derjenigen von internationaler
Bedeutung), die Stabilisierung des räumlichen und funktionellen Zusammenhalts
(hauptsächlich durch die Verbesserung der Transportverbindungen innerhalb der
Woiwodschaft), die Integration von Warschau und anderen Städten mit einer
wesentlichen subregionalen Bedeutung, die Aktivitäten zur Verbesserung der
Zugänglichkeit zum Arbeitsmarkt, Bildungs- und Kulturdienstleistungen, sowie
Dienstleistungen im Rahmen des Gesundheitswesens für die um Warschau gelegene
Gebiete, sowie auch die Auflockerungsmaßnahmen (Deglomeration) fördern, mit dem
Zweck, wirtschaftliche Aktivitäten sowie die mit der Entwicklung des Unternehmertums zusammenhängenden Initiativen außerhalb des Ballungsgebietes, und
insbesondere außerhalb Warschau, anzusiedeln.
Die Politik des Staates wird sich ebenso eine Verbesserung der Qualität der
natürlichen Umwelt in den im Hinblick auf die Natur wertvollen Gebieten von
überregionaler Bedeutung zum Ziel setzen. Aufgrund des Hauptstadtcharakters
Warschaus soll die Umsetzung der gemeinsamen Projekte der Regierung und der
Selbstverwaltung, die zwecks Koordination gemeinpolnischen Prozessen durchgeführt
werden, durch die staatliche Regionalpolitik gefördert werden.
91
Woiwodschaft Oppeln (Opolskie)
Die Region ist im Süden Polens gelegen und grenzt im Süden an die Tschechische
Republik. Die Hauptstadt der Woiwodschaft ist Oppeln (Opole), ein starkes
Wirtschafts-, Dienstleistungs-, Kultur- und Hochschulbildungszentrum. Zu den größten
Städten der Woiwodschaft zählen außerdem: Kandrzin (Kędzierzyn Koźle), Brieg
(Brzeg) und Neiße (Nysa). Oppeln entwickelt die grenzübergreifende Zusammenarbeit
mit Tschechien im Rahmen der Euroregion „Urahn” („Pradziad”). Der wichtigste
Verkehrsweg, welcher mitten durch die Woiwodschaft und von Westeuropa bis zur
Ukraine verläuft, ist der Paneuropäische Transportkorridor.
Bevölkerung
Fläche
Bevölkerungsdichte
Arbeitslosenquote
BIP per capita
Bruttodurchschnittslöhne
und -gehälter, monatlich
1,0 Mio
9,4 Tsd. km²
Struktur der Bruttowertschöpfung
111 Personen/km²
Marktdienstleistungen
42,7%
12%
21.347 PLN
Landwirtschaft
5,5%
2.682 PLN
Baubranche
5,7%
Anteil an der verkauften
Industrieproduktion im
Inland
2,4%
Anzahl der Gesellschaften
mit ausländischer Beteiligung
1.279
Nichtmarktdienstleistungen
16,8%
Industrie
29,3%
Flächenmäßig ist Oppeln die kleinste Woiwodschaft in Polen und eine von denen
mit der geringsten Bevölkerungszahl. Der Urbanisierungsindikator ist hier ebenso
niedrig (zu etwas über 52 Prozent besteht die Bevölkerung aus Städtebewohnern).
Die Industrie ist in dieser Region gleichmäßig verteilt. Zu den vorrangigen Branchen
gehören: Nahrungsmittel-, Energie-, Chemie-, Mineral-, Maschinen-, Metall- und
Möbelindustrie.
In der Woiwodschaft entwickelt sich auch die Landwirtschaft. Die landwirtschaftlichen Betriebe zeichnen sich durch die höchste Produktivität aus, was auf eine hohe
Agrarkultur, eine gute Ausstattung der Landgüter und günstige Voraussetzungen im
Hinblick auf Witterungs- und Bodenverhältnisse zurückzuführen ist. Darüber hinaus
bietet die Region Vorzüge, welche die Tourismusentwicklung – insbesondere das
Wandern, Fahrrad- und Agrartourismus – begünstigen. Zahlreich sind hier auch
Denkmäler der säkularen und sakralen Architektur, Erholungs- und Sportobjekte,
Seen, Wälder sowie unter Naturschutz stehende Gebiete.
Die Anspruchnahme der zugewiesenen Mittel aus den Strukturfonds erlaubt der
Woiwodschaftsverwaltung die wirtschaftliche Attraktivität der Region zu erhöhen,
die Transportentwicklung, den Umweltschutz, die Informationsgesellschaft, die
soziale Infrastruktur und des Hochschulwesens zu fördern. Eine große Bedeutung
wird dabei der Aktivierung städtischer und von Degradation betroffener Gebiete
beigemessen. In Bezug auf die Woiwodschaft Oppeln wird sich die Regionalpolitik des
Staates auf die Verbesserung der natürlichen Umwelt, bessere Ausnutzung des
92
Tourismuspotentials sowie auf die Stärkung der Institutionen im Geschäftsumfeld
konzentrieren. Es ist ebenso vorgesehen, die Modernisierung der Transportinfrastruktur
(vor allem in Richtung Ost-West) sowie die Entwicklung der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit mit dem Nachbarland – der Tschechischen Republik (besonders im
Wirtschaftsbereich) zu fördern.
Woiwodschaft Karpatenverland (Podkarpackie)
Diese Woiwodschaft ist im süd-östlichen Teil Polens gelegen. Sie grenzt an die
Slowakei und Ukraine und ist eine der Grenzregionen der Europäischen Union. Die
Hauptstadt der Region ist Rzeszów. Weitere große Städte sind: Przemyśl, Tarnobrzeg
und Krosno. Das Karpatenvorland wird von Verkehrswegen durchzogen, die von
Deutschland in die Ukraine, von Zentralpolen in die Slowakei und vom Süden nach
Litauen führen. Im Rahmen der Euroregion „Karpaten” liegt der Schwerpunkt in der
Entwicklung der Zusammenarbeit mir der Slowakei, Ungarn, der Ukraine und
Rumänien.
Bevölkerung
Fläche
Bevölkerungsdichte
Arbeitslosenquote
BIP per capita
2,1 Mio.
17,8 Tsd. km²
118 Personen/km²
Marktdienstleistungen
44,8%
14,4%
17.789 PLN
Landwirtschaft
3,3%
Bruttodurchschnittslöhne
und -gehälter, monatlich
2.423 PLN
Anteil an der verkauften
Industrieproduktion im
Inland
3,5%
Anzahl der Gesellschaften
mit ausländischer Beteiligung
Struktur der Bruttowertschöpfung
Baubranche
5,8%
Nichtmarktdienstleistungen
18,8%
Industrie
27,4%
772
Es ist die am schwächsten urbanisierte Woiwodschaft (ca. 40 Prozent der Bewohner
wohnen in den Städten). Sie verfügt über ein starkes Produktionspotential sowie
vielfältige natürliche Ressourcen (Erdöl, Erdgas, Schwefel, Bauzuschlagstoffe und
Mineralquellen). In der Wirtschaftsentwicklung der Woiwodschaft spielt die Agrar-,
Nahrungsmittel-, Chemie-, Maschinen- und Bauindustrie die Hauptrolle. Auch die
Möbel- und Holzverarbeitungsbranche wächst dynamisch.
In der Region entwickelt sich auch die Landwirtschaft. Sie basiert im hohen Maße
auf natürlichen Produktionsprozessen und ist sehr zerstückelt. Typisch ist hier der
Überfluss an Arbeitskräften und eine niedrige Effektivität. Die ungünstigen
Witterungs- und Bodenverhältnisse führen zu einer Einschränkung der landwirtschaftlichen Produktivität.
Karpatenvorland hat Potential zur Entwicklung des Tourismus, das mit Vorzügen
der Natur (u.a. zwei Nationalparks: Bieszczadzki und Magurski) sowie zahlreichen
93
historischen Orten (Łańcut, Krasiczyn, Baranów Sandomierski) verbunden ist.
Die relativ reine natürliche Umwelt und die einzig auf diesem Gebiet vorkommenden
Gewässer der höchsten Reinheitsklasse haben auch einen hohen Wert.
Die für die Woiwodschaft bestimmten Strukturfonds sollen in den kommenden
Jahren für die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit und der innovativen Wirtschaft,
den Ausbau der technischen und öffentlichen Infrastruktur, Maßnahmen zur
Förderung des Umweltschutzes und der Gefahrenvorbeugung, Projekte im Bereich
des Tourismus und der Kultur sowie die innerregionale Kohäsion verwendet werden.
Die staatliche Regionalpolitik hingegen wird sich hier auf jene Maßnahmen
konzentrieren, die zur Änderung der Agrarstruktur der Woiwodschaft führen werden.
Sie soll ebenso zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und zur Verbesserung des
Bildungssystems beitragen. Überdies wird die Förderung der grenzübergreifenden
Zusammenarbeit und die Modernisierung der Transport-infrastruktur (hauptsächlich
in Richtung: West-Ost sowie die Fortsetzung des Baus der Autobahn A4, die von
Görlitz/Zgorzelec an der polnisch-deutschen Grenze über Wrocław, Katowice, Krakau
bis zum ukrainischen Grenzübergang Korczowa-Krakowiec) geplant.
Woiwodschaft Podlachien (Podlaskie)
Diese region ist im nord-östlichen Teil Polens gelegen. Sie grenzt an Belarus und
Litauen und ist eine der Grenzregionen der Europäischen Union. Die Hauptstadt der
Region ist Białystok – ein großes industrielles, wissenschaftliches und kulturelles
Zentrum. Weitere große Städte sind: Suwalken (Suwałki), Łomża, Augustów, Bielsk
Podlaski, Grajewo, Hajnówka, Zambrów und Sokółka. Die Woiwodschaft entwickelt
eine internationale Zusammenarbeit im Rahmen der Euroregion „Memel” („Niemen”).
Bevölkerung
Fläche
Bevölkerungsdichte
Arbeitslosenquote
BIP per capita
Bruttodurchschnittslöhne
und -gehälter, monatlich
Anteil an der verkauften
Industrieproduktion im
Inland
Anzahl der Gesellschaften
mit ausländischer Beteiligung
1,2 Mio.
20,2 Tsd. km²
Struktur der Bruttowertschöpfung
Marktdienstleistungen
44,4%
59 Personen/km²
10,7%
19.075 PLN
2.607 PLN
ndwirtschaft
11,8%
Industrie
18,0%
Baubranche
5,8%
1,6%
Nichtmarktdienstleistungen
20,1%
432
Podlachien gehört zu den Gebieten Polens mit der niedrigsten Bevölkerungszahl
und die am wenigsten urbanisiert sind. Es gibt nur wenige Städte und die ländlichen
Ortschaften sind zerstückelt und zerstreut. Sie gehört zu den verhältnismäßig schwach
entwickelten Regionen, und der Anteil des Industrie-, Bau- und Dienstleistungssektors
94
an der Bruttowertschöpfung gehört polenweit zu den geringsten. Die Hauptbranche
ist hier die Landwirtschaft, die sich trotz der durchschnittlich schlechten
Bodenqualität und des wechselhaften Klimas entwickelt. Sie ist gekennzeichnet durch
eine niedrige Produktivität, hohe Beschäftigungsquote und verdeckte Arbeitslosigkeit.
Andererseits bilden geringe Bodenverschmutzung und ökologisch saubere Gebiete
gute Voraussetzungen für die Entwicklung ökologischer Landwirtschaft.
In der Wirtschaft der Woiwodschaft überwiegen die Produktion und Verarbeitung
von landwirtschaftlichen Produkten und Lebensmitteln, sowie die Maschinen- und
Holzbranche (z.B. Produzenten von Fenstern und Türen). Podlachien spezialisiert
sich auch in der Baubranche.
Diese Woiwodschaft gehört zu den saubersten polnischen Regionen. Sie bietet
einmalige Vorzüge, darunter das europaweit größte Moorgebiet und die von der
Zivilisation unveränderten Urwälder (Puszcza Białowieska). All dies stellt eine
Grundlage für die Entwicklung des qualifizierten, landeskundlichen Tourismus sowie
des Agrartourismus und der Kuraufenthalte (Augustów, Supraśl) dar.
Ähnlich wie die anderen Woiwodschaften plant Podlachien die durch die EU
zugewiesenen Fördermittel für die Erhöhung der Innovativität und des Niveaus des
Unternehmungsgeistes, die Entwicklung der Informationsgesellschaft, der Transport-,
sozialen und lokalen Infrastruktur, den Umweltschutz und die Entwicklung des
Tourismus zu verwenden. Im Rahmen der Regionalpolitik ist hingegen vom Staat
vorgesehen, die Verkehrsanbindung der Woiwodschaft zu verbessern (insbesondere
Via Baltica, Rail Baltica) sowie den Ausbau und die Modernisierung der Grenzübergänge
zu fördern. Diese Politik soll auch zur Erweiterung der Großstadtfunktionen von
Białystok sowie zur Entwicklung ländlicher Gebiete und kleineren Städten führen.
Eine wichtige Stellung nimmt in der regionalen Politik auch die Entwicklung des
Tourismus ein.
Woiwodschaft Pommern (Pomorskie)
Die Woiwodschaft Pommern liegt im Norden Polens an der Ostsee. Die Hauptstadt
der Region ist Danzig (Gdańsk). Gdańsk, Gdingen (Gdynia) und Zoppot (Sopot) bilden
ein multifunktionelles Ballungsgebiet, in dem mehr als 40 Prozent der Bevölkerung
Bevölkerung
Fläche
Bevölkerungsdichte
Arbeitslosenquote
BIP per capita
2,2 Mio.
18,3 Tsd. km²
Struktur der Bruttowertschöpfung
120 Personen/km²
Marktdienstleistungen
52,8%
10,9%
25.308 PLN
Landwirtschaft
2,8%
Bruttodurchschnittslöhne
und -gehälter, monatlich
3.016 PLN
Anteil an der verkauften
Industrieproduktion im
Inland
6,2%
Anzahl der Gesellschaften
mit ausländischer Beteiligung
3.669
Baubranche
6,0%
Nichtmarktdienstleistungen
15,6%
Industrie
22,8%
95
Pommerns leben. Die Hauptbestandteile der Transport-Infrastruktur sind die Seehäfen
in Gdańsk (Massengutumschlagshafen) und in Gdynia (Container-Seeterminal).
Die Region wird durch Verkehrswege nordsüdlicher und westöstlicher Ausrichtung
durchgeschnitten. Die Woiwodschaft befeiligt sich an der Zusammenarbeit im
Ostseeraum.
Die Wirtschaft Pommerns hängt unmittelbar oder mittelbar mit dem Meer
zusammen. Schiffsbau-, Hafen- und petrochemische Industrie sind Wachstumsbranchen
ebenso wie Transport- und Beförderungsdienstleistungen sowie qualifizierte
Dienstleistungen, die mit der Fischerei verbunden sind. Eine wesentliche Rolle in der
Entwicklung der Woiwodschaft, besonders der Erholungsorte an der Ostseeküste,
spielt der Tourismus. Die natürlichen Vorzüge (Nationalparks: Słowiński und Bory
Tucholskie sowie Landschaftsparks), verhältnismäßig wenig menschliche Eingriffe in
die natürliche Umwelt sowie zahlreiche Denkmäler (vor allem im Moorland (Żuławy)
und in Kaschubien (Kaszuby) sowohl von einem sakralen als auch säkularen Charakter
(u.a. Gdańsk und die Ritterburg in Marienburg (Malbork)) beeinflussen positiv die
Entfaltung des Tourismus.
Dank den EU-Fonds werden in der Woiwodschaft Pommern besondere Akzente
auf die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (mit besonderem
Nachdruck auf deren Innovativität), die Entwicklung der Wissengesellschaft, der
städtischen und hauptstädtischen Funktionen, der lokalen und sozialen Grundinfrastruktur sowie des Transportsystems gelegt. Es werden dafür auch Projekte
aus dem Bereich des Umweltschutzes und der umweltfreundlichen Energetik, des
Gesundheitsschutzes, des Tourismus und des Kulturerbes mitfinanziert. Die staatliche
Regionalpolitik wird die Entwicklung der Hafenfunktionen, des modernen Sektors,
der mit dem Hafen zusammenhängenden Dienstleistungen, sowie die Steigerung
der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Dreistadt (Gdańsk, Gdynia, Sopot)
fördern. Die Transportverbindungen in den nordsüdlichen und ostwestlichen
Richtungen sollen modernisiert werden. Ein Teil der Fördermittel wird für
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Kulturerbes und des Wassersystems im
Moorland sowie die Förderung von Kultur und Natur in der Region verwendet.
Woiwodschaft Schlesien (Śląskie)
Die Woiwodschaft liegt im Süden Polens, an der Schnittstelle der Verkehrswegen
von landes- und europaweiter Bedeutung. Im Süden grenzt Schlesien an Tschechien
und die Slowakei, mit denen sie im Rahmen zweier Euroregionen: „Beskiden”
(„Beskidy” – mit Tschechien und der Slowakei) und Teschiner Schlesien („Śląsk
Cieszyński” – mit Tschechien). Die Hauptstadt der Region ist Katowice – ein
bedeutendes Hochschul-, Wissenschafts-, Finanz- und Kulturzentrum. Weitere
großen Städte sind: Tschenstochau (Częstochowa), Sosnowiec, Gleiwitz (Gliwice),
Beuthen (Bytom), Hindenburg (Zabrze), Bielitz-Biala (Bielsko-Biała), Ruda Śląska,
Rybnik, Dobrau (Dąbrowa Górnicza), Königshütte (Chorzów), Tychy und JastrzębieZdrój.
Die Woiwodschaft zeichnet sich durch die landesweit höchste (dreifach
den Landesdurchschnitt übersteigende) Bevölkerungsdichte sowie die höchsten
Industrialisierungs- und Urbanisierungsindikatoren aus – beinahe 80 Prozent der
Bevölkerung wohnen in den Städten, hauptsächlich im Ballungsgebiet Katowice und
Rybnik. Demgegenüber hat diese Woiwodschaft die geringste Rate der in der
Landwirtschaft Beschäftigten.
96
Die Woiwodschaft ist ein industrielles Zentrum Polens. Die Industrie hat sich
hier in hohem Ausmaß auf der Basis der herkömmlichen Rohstoffe: der Steinkohle,
Zink- und Bleierze entwickelt. Die Bedeutung des traditionellen rohstoffgebundenen
Sektors (Bergbau, Metallurgie, Koksgewinnung) sinkt in der Wirtschaft der Region
allmählich zugunsten der Elektromaschinenindustrie und der Energie- und
Heizkraftindustrie sowie der Nahrungsmittel und Kraftfahrzeugherstellung und der
modernen Technologien.
Bevölkerung
Fläche
Bevölkerungsdichte
Arbeitslosenquote
BIP per capita
Bruttodurchschnittslöhne
und -gehälter, monatlich
Anteil an der verkauften
Industrieproduktion im
Inland
Anzahl der Gesellschaften
mit ausländischer Beteiligung
4,7 Mio.
Struktur der Bruttowertschöpfung
12,3 Tsd. km²
379 Personen/km²
Marktdienstleistungen
47,4%
9,3%
27.792 PLN
2.997 PLN
17,9%
Landwirtschaft
1,3%
Baubranche
5,8%
Nichtmarktdienstleistungen
12,3%
Industrie
33,3%
4.844
Die Region bietet wertvolle natürliche (Krakau-Tschenstochau-Jura – Wyżyna
Krakowsko-Częstochowska, Schlesisches Vorgebirge – Pogórze Śląskie, West-Beskiden –
Beskid Zachodni) und geschichtlich-kulturelle Vorzüge (Ruinen von alten Burgen,
Schloss- und Parkanlagen, Sakralarchitektur) sowie ein umfassendes Potential an
Möglichkeiten für den Reitsport. All das begünstigt die Entwicklung des Tourismus.
In der Woiwodschaft Schlesien werden die Fördermittel aus der EU vor allem für
die Entwicklung der Forschung und Technologien, der Innovativität und des
Unternehmungsgeistes, der Informationsgesellschaft und der Bildungsstruktur
verwendet. Darüber hinaus werden auch Projekte im Bereich Tourismus, Kultur,
Umwelt und Transport sowie jene, die eine nachhaltige Entwicklung der Städte,
Gesundheit und Erholung begünstigen, bestimmt. Die Regionalpolitik Polens ist in
Schlesien darauf ausgerichtet, die moderne Wirtschaft zu entwickeln (insbesondere in
stark degradierten Industriegebieten), sowie die Entwicklung des Dienstleistungssektors und die Verbesserung der natürlichen Umwelt zu fördern. Die Politik des
Staates dient auch der Unterstützung von Projekten zur Verbesserung der technischen
Infrastruktur, darunter des Transports auf den Hauptverkehrswegen in Richtungen:
Nord-Süd und West-Ost.
Woiwodschaft Heiligkreuz (Świętokrzyskie)
Die Region Heiligkreuz liegt im zentralen Teil Polens. Die Hauptstadt der
Woiwodschaft ist Kielce. Weitere großen Städte der Region sind: Ostrowiec
Świętokrzyski, Starachowice, Skarżysko-Kamienna und Sandomierz.
97
Heiligkreuz gehört zu den kleinsten Regionen in Polen, sowohl in Hinsicht auf
die Bevölkerungszahl als auch flächenmäßig. Darüber hinaus ist sie eine der am
wenigsten urbanisierten (knapp über 45 Prozent der Bevölkerung leben in Städten)
und wirtschaftlich schwächsten Regionen in Polen.
Bevölkerung
Fläche
Bevölkerungsdichte
Arbeitslosenquote
BIP per capita
Bruttodurchschnittslöhne
und -gehälter, monatlich
Anteil an der verkauften
Industrieproduktion im
Inland
Anzahl der Gesellschaften
mit ausländischer Beteiligung
1,3 Mio.
11,7 Tsd. km²
Struktur der Bruttowertschöpfung
109 Personen/km²
Marktdienstleistungen
46,3%
15,1%
19.274 PLN
Landwirtschaft
6,3%
2.527 PLN
Baubranche
6,5%
2,3%
Nichtmarktdienstleistungen
18,2%
Industrie
22,8%
504
Charakteristisch für diese Region ist ein geringer Anteil an der gesamten
polnischen Industrie. Zahlreiche Städte haben ökonomische Schwierigkeiten, die mit
der Umstrukturierung von großen Industriebetrieben zusammenhängen. Die Hauptproduktionszweige sind: Metallurgie und Elektromaschinenindustrie. Entwickelt
ist hier auch die Bauindustrie, die auf die in der Region vorhandenen Ressourcen
an Mineralstoffen (Sandstein, Quarzit, Marmor, Gips, Kalksteine, Mergel) basiert.
Mit vielen Sparten der Baumaterialien-Produktion (z.B. Gipsbindemittel, Kalk,
Zement, Bauzuschlagstoff) belegt die Region landesweit einen Spitzenplatz.
Die Landwirtschaft wird von kleinflächigen, einzelbäuerlichen Betrieben dominiert,
die meist eine karge Ausrüstung und eine schwache Infrastruktur haben. Auf den
Böden mit besserer Qualität (süd-östlicher Teil der Woiwodschaft) gedeiht Obst- und
Gartenanbau. Die Beschäftigungsrate in der Landwirtschaft übersteigt den Landesdurchschnitt nahezu um das Zweifache, dabei ist die verstecke Arbeitslosigkeit sehr
hoch.
Heiligkreuz gehört zu den ökologisch saubersten Gebieten Polens und ist deswegen
touristisch eine reizvolle Region. Einen erheblichen Bereich nimmt hier das
malerische Gebirge – Góry Świętokrzyskie ein. Außerdem befinden sich hier die
bekannten Kurorte: Busko-Zdrój und Solec-Zdrój.
Dank den Strukturfonds werden in der Woiwodschaft in den kommenden Jahren
Projekte zur Entwicklung des Unternehmungsgeistes, der Innovativität und der
Informationsgesellschaft realisiert. Gefördert wird auch die Ausnutzung des vorhandenen
Investitionspotentials, das Kommunikationsnetz, der Umweltschutz, die energetische
und soziale Infrastruktur. Ein Teil der aus der EU kommenden Mittel wird für
die Investitionen im Bereich des Kulturerbes, des Tourismus, Sport und Erholung,
Entwicklung städtischer Zentren und Revitalisierung kleiner Städte verwendet.
Im Rahmen der regionalen Politik soll sich die staatliche Unterstützung auf der
98
Verbesserung der Verkehrsanbindungen im Rahmen der Woiwodschaft, einer besseren
Nutzung des Tourismuspotenzials sowie der Entwicklung des Bildungs-systems
konzentrieren.
Woiwodschaft Ermland-Masuren (Warmińsko-Mazurskie)
Die Woiwodschaft Ermland-Masuren liegt im nord-östlichen Teil Polens und
grenzt an Rußland (Königsberger Gebiet). Sie ist die Grenzregion der Europäischen
Union. Die Hauptstadt der Woiwodschaft ist Allenstein (Olsztyn) und zu den weiteren
größeren Städten gehören: Elbląg, Ełk, Kętrzyn und Giżycko. In Bezug auf ihre Fläche
gehört sie landesweit zu den größten Woiwodschaften, gleichzeitig ist sie jedoch am
schwächsten bevölkert.
Bevölkerung
Fläche
Bevölkerungsdichte
Arbeitslosenquote
BIP per capita
Bruttodurchschnittslöhne
und -gehälter, monatlich
Anteil an der verkauften
Industrieproduktion im
Inland
Anzahl der Gesellschaften
mit ausländischer Beteiligung
1,4 Mio.
24,2 Tsd. km²
Struktur der Bruttowertschöpfung
59 Personen/km²
Marktdienstleistungen
45,4%
19%
19.709 PLN
Landwirtschaft
8,5%
2.454 PLN
Baubranche
5,3%
2,1%
Nichtmarktdienstleistungen
18,8%
Industrie
22,0%
895
Einen der Trümpfe der Region stellt die unverschmutzte Natur dar. Die Region
ist ein Teil des Gebietes, das „Polens grüne Lunge” genannt wird und Gegenden mit
besonderen Vorzügen bezüglich der Natur und Landschaft umfasst. Einen enormen
Vorzug der Region bildet die vielfältige Geländebeschaffenheit – zahlreiche Seen und
Seenplatten (die Große Masurische Seenplatte), Waldgebiete (Puszcza Piska –
Johannisburger Heide) und Landschaftsparks. Der Tourismus stellt somit eine der
wichtigsten Beschäftigungsquellen dar.
In der Woiwodschaft entwickeln sich vor allem die Industriezweige, die auf
natürlichen Ressourcen basieren, also die Nahrungsmittelverarbeitungs- und Holzindustrie. Ebenso spielt die Gummiindustrie in der Wirtschaft der Region eine
herausragende Rolle. Bei der Gummireifen-, aber auch Reifkäse-, Geflügelfleisch-,
Bier- und Butterproduktion steht die Region auf einer der Spitzenstellen. Die Landwirtschaftsbetriebe sind trotz der nicht sehr vorteilhaften Boden- und Witterungsverhältnissen relativ effektiv im Vergleich zu anderen polnischen Regionen. Das liegt
an der flächenmäßig günstigen Agrarstruktur (große landwirtschaftliche Betriebe
bilden 30 Prozent der Gesamtzfläche).
Die Woiwodschaft wird die Finanzmittel des den EU-Fonds in den kommenden
Jahren für die Entwicklung des Unternehmertums, Tourismus, der sozialen
99
Infrastruktur, Informationsgesellschaft, Transportinfrastruktur, Umstrukturierung
und Revitalisierung der Städte sowie der Umwelt verwenden. Die staatliche Regionalpolitik für die Region richtet sich auf die Verbesserung der Verkehrsanbindung
(u.a. in Richtung des Königsberger Gebiets), die Entwicklung des Bildungssystems,
des Wissenschafts- und Hochschulbildungspotentials sowie der überregionalen
Funktionen von Olsztyn. Von besonderer Bedeutung ist auch die Erhaltung der
großen Umwelt-Vorzüge der Region sowie die Intensivierung ihrer touristischen
Attraktivität.
Woiwodschaft Großpolen (Wielkopolskie)
Die Woiwodschaft Großpolen liegt im zentral-westlichen Teil Polens.
Die Hauptstadt der Woiwodschaft ist Poznań – eine Metropole von landesweiter
Bedeutung und ein wirtschaftlicher, wissenschaftlicher und kultureller Mittelpunkt
sowie ein Ausstellungs- und Messezentrum. In Poznań werden die größten Messen in
Polen und die internationalen Ausstellungen organisiert. Weitere Städte von
regionaler Bedeutung sind: Kalisz, Konin, Piła, Leszno, Ostrów Wielkopolski und
Gniezno. Die Woiwodschaft durchqueren Verkehrswege, welche Zentralpolen mit Ostund Westeuropa verbinden.
Bevölkerung
Fläche
Bevölkerungsdichte
Arbeitslosenquote
BIP per capita
Bruttodurchschnittslöhne
und -gehälter, monatlich
Anteil an der verkauften
Industrieproduktion im
Inland
Anzahl der Gesellschaften
mit ausländischer Beteiligung
3,4 Mio.
29,8 Tsd. km²
Struktur der Bruttowertschöpfung
113 Personen/km²
Marktdienstleistungen
46,2%
8%
27.553 PLN
Landwirtschaft
7,8%
2.700 PLN
Baubranche
6,2%
11,4%
Nichtmarktdienstleistungen
13,4%
Industrie
26,4%
5.214
Großpolen zählt sowohl flächenmäßig als auch in Bezug auf die Bevölkerungszahl
zu den größten Regionen Polens. Sie ist eine der reichsten Gebiete des Landes.
Wesentlich für die Wirtschaft der Woiwodschaft ist die Industrie, die in den großen
Stadtgebieten konzentriert ist (insbesondere in Poznań und der Umgebung).
Die Industriestruktur ist sehr differenziert, dabei übersteigt allerdings die Agrar- und
Lebensmittel verarbeitende Industrie alle anderen. An Dynamik gewinnen auch
die Fahrzeug- und Möbelherstellung, die pharmazeutische Branche, die Beleuchtungsund Haushaltsgeräteproduktion, Textil- und Bekleidungsindustrie sowie die Erzeugung
von Keramik-, Glas- und Kunststoffartikeln. Darüber hinaus spielt der Braunkohlebergbau, die Metallurgie und die Energieerzeugung eine große Rolle in der
Wirtschaft der Region.
100
Der Anteil der Landwirtschaft an der Bruttowertschöpfung ist verhältnismäßig
hoch. Großpolen gehört zu den Regionen mit einem hohen Volumen an landwirtschaftlichem Nutzboden (ca. 2/3 der Fläche ist Ackerland). Trotz der wenig
ertragreichen Böden ist die Landwirtschaft der Region, dank der hohen Agrarkultur
und effektiven Wirtschaften, führend bei der Nahrungsmittelherstellung. Besonders
große Bedeutung haben hier die Schweinezucht und Gemüseanbau.
Aus den EU-Fördermitteln werden in der Region Projekte finanziert, die folgende
Bereiche betreffen: Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, Entwicklung
der Infrastruktur für Humankapital und Verkehrsinfrastruktur, Verbesserung der
Umweltqualität, Revitalisierung der Problemgebiete, Förderung des Tourismus und
der Kulturumwelt. Die staatliche Regionalpolitik hingegen wird sich auf die Stärkung
der internationalen Bedeutung von Poznań – einer bereits wachsenden Metropole (u.a.
durch die Verbesserung des regionalen Verkehrssystems) und den Ausbau der
Transportinfrastruktur konzentrieren. Darüber hinaus wird die Woiwodschaft
staatliche Unterstützung im Rahmen der Werbeaktivitäten für Kultur in Anspruch
nehmen.
Woiwodschaft Westpommern (Zachodniopomorskie)
Diese Region liegt im nord-westlichen Teil Polens. Im Norden grenzt sie an die
Ostsee und im Westen ist sie mit Deutschland benachbart. Die Hauptstadt der
Woiwodschaft ist Stettin (Szczecin) – ein bedeutendes Wirtschafts- und Hochschulbildungszentrum. Weitere große Städte sind: Köslin (Koszalin), Stargard in Pommern
(Stargard Szczeciński), Swinemünde (Świunoujście) und Kolberg (Kołobrzeg). Mittendurch
verlaufen Transitwege von internationaler Bedeutung. Wichtige Bestandteile der
Infrastruktur sind überdies die Häfen in Szczecin, Świnoujście und Kołobrzeg.
Bevölkerung
Fläche
Bevölkerungsdichte
Arbeitslosenquote
BIP per capita
Bruttodurchschnittslöhne
und -gehälter, monatlich
1,7 Mio.
22,9 Tsd. km²
Struktur der Bruttowertschöpfung
74 Personen/km²
Marktdienstleistungen
53,6%
16,6%
23.924 PLN
Landwirtschaft
4,5%
2.674 PLN
Baubranche
6,3%
Anteil an der verkauften
Industrieproduktion im
Inland
2,8%
Anzahl der Gesellschaften
mit ausländischer Beteiligung
3.930
Nichtmarktdienstleistungen
17,7%
Industrie
17,9%
Zachodniopomorskie engagiert sich bei Programmen der internationalen Zusammenarbeit im Ostseeraum, besonders bei der gemeinsamen Initiative der Staaten dieser
Region VASAB 2010 (Visions and Strategies around the Baltic Sea), und an Aktivitäten
im Rahmen der Euroregion „Pomerania”.
101
Die Woiwodschaft Westpommern gehört flächenmäßig zu den größten
Woiwodschaften in Polen. Das Urbanisierungsniveau ist relativ hoch (beinahe
70 Prozent der Bevölkerung wohnen in den Städten). Die Bevölkerungszahl ist jedoch
gering.
Die Wirtschaftsstruktur ist hier differenziert, doch aufgrund der geografischen
Lage dominiert die Meereswirtschaft. Es wächst ebenso die Kunstdüngerproduktion,
die Erzeugung elektrischer Energie, die elektrotechnische, Holz-, Textil- sowie Agrarund Lebensmittel verarbeitende Industrie. Durch die Lage der Region werden
die Dienstleistungsaktivitäten begünstigt, insbesondere das Erholungs- und Sportstourismus sowie Personenschifffahrt und Dienstleistungen, die mit Kuraufenthalten
zusammenhängen. Zu den bekannten Kurorten gehören: Kołobrzeg, Połczyn Zdrój,
Świnoujście und Kamień Pomorski. Die landwirtschaftliche Entwicklung wird durch
die vorteilhafte Flächenstruktur der landwirtschaftlichen Betriebe begünstigt.
Kennzeichnend für dieser Region ist die landesweit höchste Rate sehr großer
Agrarbetriebe (über 50 ha).
Die für diese Woiwodschaft vorgesehenen Mittel aus den Strukturfonds werden
für die Entwicklung der Innovativität und der neuen Technologien, die Informationsgesellschaft, den Ausbau der Infrastruktur für Transport, Energieerzeugung und
-versorgung, den Umweltschutz, Tourismus, Kultur und Revitalisierung, Entwicklung
der Großstadtfunktionen, soziale Infrastruktur und Gesundheitsschutz sowie für die
Förderung von Einrichtungen, die die Schaffung neuer Arbeitsplätze begünstigen,
verwendet.
Im Rahmen der regionalen Politik beabsichtigt der Staat, Aktivitäten zur Stärkung
der Wettbewerbsfähigkeit der Hafen- und hafengebundenen Funktionen (insbesondere
der Speditions- und Finanzdienstleistungen) zu fördern. Eine wichtige Rolle erhält
auch die Verbesserung der Verkehrsanbindungen Stettins (in nordsüdlichen
Richtungen aber auch die Verbindungen mit den übrigen Landesteilen hauptsächlich
mit Poznań und Warschau) sowie der Ausbau von Verkehrsnetzen. Von der
Regionalpolitik werden darüber hinaus die Verbesserung des Zustands der natürlichen
Umwelt, die Aufrecherhaltung der großen natürlichen Vorzüge und die Werbeaktivitäten sowie Öffentlichkeitsarbeit für die Region gefördert.
2. Sonderwirtschaftszonen
Die Sonderwirtschaftszonen – SWZ (SSE) – stellen das wichtigste Entwicklungsinstrument der gewerblichen Tätigkeit dar. Sie dienen der Schaffung von
Arbeitsplätzen und dem Transfer innovativer Technologien nach Polen. In diesen
Zonen werden die meisten Direktinvestitionen großer Konzerne, die in Polen
produzieren, vorgenommen.
Sie sind auf dem Verwaltungswege ausgesonderte unbewohnte Bereiche des polnischen
Territoriums, auf denen eine gewerbliche Tätigkeit, gemäß den im Gesetz bestimmten
Regelungen, betrieben werden darf. Unternehmer, die eine gewerbliche Tätigkeit in
der SWZ aufnehmen, dürfen eine öffentliche Unterstützung in Form von verschiedenen
Begünstigungen genießen, wie z.B. Befreiung von der Einkommensteuer (CIT oder
PIT) sowie von den Gebühren und lokalen Gemeindeabgaben, darunter auch von der
Immobiliensteuer, Konkurrenzpreise für den Erwerb der Grundstücke, welche vollauf
102
für die neuen Investitionen bestimmt sind, oder kostenlose Unterstützung bei der
Abwicklung investitionsgebundener Formalitäten.
Die wichtigsten Gesetzesvorschriften, welche die Prinzipien und das Verfahren bei
der Hilfeleistung bei Investitionen in SWE bestimmen, sind:
· Gesetz vom 20. Oktober 1994 über Sonderwirtschaftszonen (GBl. 1994 Nr. 123,
Pos. 600),
· Gesetz vom 16. November 2000 über die Novellierung des Gesetzes über Sonderwirtschaftszonen sowie über die Änderung mehrerer Gesetze, welches die
Rechtsvorschriften über die SWZ an die EU-Gesetzgebung anpasst, und welches
diejenigen Unternehmer betrifft, denen eine Genehmigung nach dem 1. Januar
2001 erteilt wurde (GBl. 2000 Nr. 117, Pos. 1228),
· Gesetz vom 2. Oktober 2003 über die Novellierung des Gesetzes über Sonderwirtschaftszonen und über die Änderung mehrerer Gesetze, welches die
Bestimmungen des Beitrittvertrags in das Gesetz umsetzt (GBl. 2003 Nr. 188,
Pos. 1840),
· Gesetz vom 30. April 2004 über das Vorgehen in Sachen öffentliche Unterstützung
(GBl. 2004 Nr. 123, Pos. 1291),
· Gesetz vom 23. Juni 2006 über die Änderung des Gesetzes über die Sonderwirtschafszonen sowie einiger anderer Gesetze (GBl. 2006 Nr. 141, Pos. 997),
· Verordnung des Ministerrates vom 13. Oktober 2006 über die Fördergebietskarte
(GBl. 2006 Nr. 190, Pos. 1402),
· Verordnungen des Ministerrates und des Ministers für Wirtschaft, welche die
Einzelheiten bezüglich der einzelnen SWZ regeln.
Im August 2008 ist eine folgende Novelle des Gesetzes über die Sonderwirtschaftszonen in Kraft getreten, die u.a. eine Erweiterung des Limits für die SWZ
(bis zu 20 Tsd. ha) vorsieht. Die Folge davon ist, dass eine Reihe von
Durchführungsbestimmungen zum Gesetz (Verordnungen des Ministerrates und des
Wirtschaftsministers) erlassen werden müssen, wobei jedoch die jetzt geltenden
Verordnungen binnen 12 Monaten ab Inkrafttreten des novellierten Gesetzes ihre
Rechtskraft behalten werden.
Jede SWZ wird von einer Verwaltungsgesellschaft verwaltet (s. Kapitel XI
„Nützliche Adressen”), die allein zuständig ist, den in der SWZ aktiven Unternehmen
die Nutzung des SWZ-Vermögens zu ermöglichen, die Anlagegüter der SWZ zu
verwalten, den Unternehmen Dienstleistungen zu erbringen sowie Werbung und
Öffentlichkeitsarbeit für die SWZ zu machen. Darüber hinaus erteilt die verwaltende
Gesellschaft auf dem Wege einer Ausschreibung oder durch Verhandlungen
Genehmigungen, welche die Grundlage für die öffentliche Hilfe in Form einer
Steuerbefreiung bilden2.
Die Unternehmer können die Steuerbefreiungen bei entsprechend hohem
Investitionsaufwand und/oder wenn sie neue Arbeitsplätze schaffen in Anspruch
nehmen. Diese Berechtigung steht den Unternehmern zu, wenn der von ihnen
geleistete Investitionsaufwand 100 Tsd. EUR überschreitet, oder wenn sie die
vorgesehene Mindestzahl an Beschäftigten einstellen (je nach Zone – mindestens
von 40 bis 100 Personen).
____________________
2 In den SWZ ist es erlaubt, die Gewerbetätigkeit auch ohne Genehmigung zu betreiben.
In diesem Fall jedoch unterliegen die Einkünfte nicht einer Einkommenssteuerbefreiung.
103
Die wichtigsten Verordnungen des Ministerrates und des Ministers für Wirtschaft,
die die Aktivitäten in den einzelnen SWZ regeln
SWZ kleiner Betriebe Kamienna Góra
SWZ Katowice
GBl. 1999 Nr. 35, Pos. 328
GBl. 1998 Nr. 70, Pos. 459
GBl. 2004 Nr. 254, Pos. 2539
GBl. 2004 Nr. 254, Pos. 2540
GBl. 2005 Nr. 81, Pos. 708
GBl. 2006 Nr. 202, Pos. 1485
GBl. 2006 Nr. 211, Pos. 1555
GBl. 2007 Nr. 26, Pos. 171
GBl. 2007 Nr. 26, Pos. 166
GBl. 2007 Nr. 179, Pos. 1268
GBl. 2007 Nr. 179, Pos. 1267
GBl. 2008 Nr. 27, Pos. 153
SWZ Kostrzyń-Słubice
SWZ Krakauer Technologiepark
GBl. 1998 Nr. 43, Pos. 258
GBl. 1999 Nr. 86, Pos. 960
GBl. 2004 Nr. 254, Pos. 2541
GBl. 2004 Nr. 254, Pos. 2542
GBl. 2005 Nr. 182, Pos. 1534
GBl. 2007 Nr. 17, Pos. 97
GBl. 2006 Nr. 236, Pos. 1704
GBl. 2007 Nr. 179, Pos. 1269
GBl. 2007 Nr. 26, Pos. 167
GBl. 2008 Nr. 39, Pos. 229
GBl. 2007 Nr. 178, Pos. 1253
SW Liegnitz
SWZ Lodz
GBl. 1997 Nr. 153, Pos. 1003
GBl. 1998 Nr. 139, Pos. 900
GBl. 2004 Nr. 254, Pos. 2543
GBl. 2004 Nr. 254, Pos. 2544
GBl. 2006 Nr. 191, Pos.1416
GBl. 2005 Nr. 81, Pos. 709
GBl. 2007 Nr. 17, Pos. 98
GBl. 2005 Nr. 207, Pos. 1730
GBl. 2008 Nr. 41, Pos. 240
GBl. 2006 Nr. 141, Pos. 1001
GBl. 2006 Nr. 200, Pos. 1473
GBl. 2007 Nr. 26, Pos. 172
GBl. 2007 Nr. 97, Pos. 640
GBl. 2007 Nr. 212, Pos. 1551
SWZ Euro-Park Mielec
SWZ Pommern
GBl. 1996 Nr. 154, Pos. 749
GBl. 2004 Nr. 254, Pos. 2545
GBl. 2004 Nr. 254, Pos. 2538
GBl. 2005 Nr. 81, Pos. 707
GBl. 2005 Nr. 81, Pos. 710
GBl. 2005 Nr. 207, Pos. 1731
GBl. 2005 Nr. 182, Pos. 1532
GBl. 2006 Nr. 183, Pos. 1361
GBl. 2007 Nr. 26, Pos. 163
GBl. 2006 Nr. 228, Pos. 1667
GBl. 2007 Nr. 182, Pos. 1299
GBl. 2007 Nr. 26, Pos. 168
GBl. 2007 Nr. 212, Pos. 1557
GBl. 2007 Nr. 211, Pos. 1545
GBl. 2008 Nr. 41, Pos. 242
GBl. 2008 Nr. 96, Pos. 610
104
SWZ Słupsk
SWZ Starachowice
GBl. 1998 Nr. 43, Pos. 259,
GBl. 1998 Nr. 135, Pos. 879
GBl. 2004 Nr. 254, Pos. 2546
GBl. 2004 Nr. 254, Pos. 2547
GBl. 2005 Nr. 81, Pos. 711
GBl. 2007 Nr. 26, Pos. 164
GBl. 2007 , Nr. 26, Pos. 169
GBl. 2007 Nr. 189, Pos. 1352
GBl. 2007 Nr. 179, Pos. 1270
SWZ Suwałki
SWZ Tarnobrzeg Euro-Park Wisłosan
GBl. 1997 Nr. 17, Pos. 92
GBl. 2000 Nr. 2, Pos. 23
GBl. 2004 Nr. 254, Pos. 2548
GBl. 2004 Nr. 254, Pos. 2549
GBl. 2005 Nr. 81, Pos. 712
GBl. 2005 Nr. 207, Pos. 1732
GBl. 2005 Nr. 182, Pos. 1531
GBl. 2006 Nr. 215, Pos. 1581
GBl. 2007 Nr. 26, Pos. 165
GBl. 2007 Nr. 26, Pos. 173
GBl. 2007 Nr. 178, Pos. 1254
GBl. 2007 Nr. 182, Pos. 1300
GBl. 2007 Nr. 215, Pos. 1587
SWZ Wałbrzych Invest-Park
SWZ Ermland-Masuren
GBl. 1997 Nr. 153, Pos. 1004
GBl. 1998 Nr. 70, Pos. 460
GBl. 2000 Nr. 62, Pos. 727
GBl. 2004 Nr. 254, Pos. 2551
GBl. 2004 Nr. 254, Pos. 2550
GBl. 2007 Nr. 26, Pos. 170
GBl. 2005 Nr. 81, Pos. 713
GBl. 2007 Nr. 105, Pos. 716
GBl. 2005 Nr. 182, Pos. 1533
GBl. 2007 Nr. 187, Pos. 1325
GBl. 2006 Nr. 236, Pos. 1705
GBl. 2007 Nr. 17, Pos. 99
GBl. 2007 Nr. 55, Pos. 362
GBl. 2007 Nr. 147, Pos. 1035
GBl. 2007 Nr. 212, Pos. 1552
GBl. 2008 Nr. 96, Pos. 611
Quelle: Bearbeitung anhand der polnischen Gesetzblätter.
Die Höhe der Unterstützung, die dem Unternehmer erteilt werden kann, hängt von
der Lokalisierung der Investition, des Umfangs der Investitionsauflagen bzw. den
Aufwendungen für die Beschäftigung neuer Arbeitskräfte und der Unternehmensgröße ab.
Die Inanspruchnahme der regionalen Beihilfe aufgrund der Aufwendungen für
eine Neuinvestition erfordert:
· die Gewerbetätigkeit mindestens über 5 Jahre zu betreiben (im Fall von KMU
beträgt diese Frist 3 Jahre ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Investition),
· das Eigentum der Vermögensbestandteile, mit denen die Investitionsaufwendungen
verbunden waren, über 5 Jahre nach deren Erfassung im Register der Sachanlagen
105
und immateriellen und rechtlichen Anlagewerte zu behalten (bei KMU – 3 Jahre
ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Investition). In diesem Fall wird der
maximale Hilfeumfang als Ergebnis der Intensitätskennzahl der Beihilfe und der
qualifizierten Investitionskosten bestimmt3.
Bei der Errechnung des Hilfeumfangs werden der Grundstückerwerbspreis,
Ausgaben für Bauwerke und Gebäude, Aufwendungen für Ausstattung der Objekte
sowie Ausgaben für den Kauf der immateriellen und rechtlichen Anlagewerte
berücksichtigt (max. bis zu 25 Prozent der o.g. Kosten).
Hingegen muss der Unternehmer, welcher die regionale Hilfe aufgrund der
Schaffung neuer Arbeitsplätze in Anspruch genommen hat, die neu geschaffenen
Arbeitsplätze über 5 Jahre (3 Jahre bei KMU) behalten. Die Förderhöhe wird hier als
ein Ergebnis der Förderquote und der Bruttoausgaben für Löhne und Gehälter der
Neubeschäftigten innerhalb der ersten zwei Jahre errechnet, erhöht um sämtliche
obligatorischen Zahlungen, welche der Investor bezüglich deren Einstellung zu tragen
hatte.
Seit dem 1. Januar 2007 gestaltet sich die Höchstgrenze der Beihilfeintensität wie
folgt:
1) 50 Prozent – auf dem Gebiet der Woiwodschaften: Lublin, Karpatenvorland,
Ermland-Masuren, Podlachien, Heiligkreuz, Oppeln, Kleinpolen, Lebus, Lodz,
Kujawien-Pommern;
2) 40 Prozent – auf dem Gebiet der Woiwodschaften: Pommern, Westpommern,
Niederschlesien, Großpolen, Schlesien, und im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis
zum 31. Dezember 2010 auf dem Gebiet der Woiwodschaft Masowien, mit
Ausnahme der Hauptstadt Warschaw;
3) 30 Prozent – im Kreis der Hauptstadt Warschau, und im Zeitraum vom 1. Januar
2007 bis zum 31. Dezember 2010 auf dem Gebiet der Woiwodschaft
Masowien.
Bei kleinen Unternehmen kann die maximale Quote der erteilten Fördermittel
entsprechend um 20 Prozentpunkte, und bei mittleren Unternehmen um 10 Prozentpunkte erhöht werden. Die Höhe der zulässigen Förderung für umfangreiche
Investitionsprojekte, deren Aufwendungen 50 Mio. EUR überschreiten, wurde in den
Verordnungen des Ministerrates für die einzelnen SWZ verankert. Im Falle der
Maßnahmen, deren qualifizierte Kosten 100 Mio. EUR überschreiten, erfordert
die Leistung der öffentlichen Hilfe in Form einer Steuerbefreiung eine individuelle
Notifikation von der Europäischen Kommission.
Zur Zeit werden auf dem Gebiet Polens 14 Sonderwirtschaftszonen betrieben.
Bis Ende 2007 haben die Unternehmer, die ihre Aktivität in den SWZ aufgenommen
haben, über 46 Mrd. PLN investiert und dabei mehr als 182 Tsd. neue Arbeitsplätze
geschaffen. Die gesamte Fläche der Sonderwirtschaftszonen betrug 11 Tsd. ha. Zu den
größten Sonderwirtschaftszonen gehören: SWZ Kattowitz, SWZ Tarnobrzeg, SWZ
Mielec, SWZ Pommern und SWZ Kostrzyń-Słubice.
Die durchschnittliche Bewirtschaftung der Sonderwirtschaftszonen betrug Ende
2007 über 68 Prozent. Drei Zonen: Słupsk, Starachowice und Kamienna Góra fiel der
Indikator deutlich geringer aus. Die Bewirtschaftung von SWZ: Liegnitz, Krakau und
Kostrzyń-Słubice war hingegen am besten. Die systematische Anpassung der Gebiete
____________________
3 Die Definition für die Aufwendungen, welche von der Förderung umfasst werden, sind in
den Verordnungen des Ministerrates über SWZ enthalten.
106
Sonderwirtschaftszonen
SWZ-Größe
der Zonen an die Bedürfnisse der Investoren, darunter Ausschluss unattraktiver
Böden und die Einbeziehung von Grundstücken, die entsprechend für Investitionen
vorbereitet sind, haben zur Folge, dass die Differenzierung bei der Flächenutzung der
SWZ immer geringer wird. Es werden auch entsprechende Maßnahmen vorgesehen,
um die Verkehrsinfrastruktur in den einzelnen SWZ zu verbessern.
Im Jahre 2007 wurden in den Sonderwirtschaftszonen 201 Genehmigungen für die
Aufnahme der Investitionstätigkeit erteilt – die meisten in den SWZ Katowice,
Kostrzyń-Słubice und Wałbrzych. Den größten Anstieg der jeweiligen Investitionsaufwandes können die SWZ Krakau (MAN Trucks), Tarnobrzeg (LG Philips LCD
Poland) und Kostrzyń-Słubice (Stelmet, Homanit Polska, TPV Displays Polska)
verzeichnen. Ein überdurchschnittlicher Zuwachs erfolgte auch in den SWZ Pomern,
Suwałki und Wałbrzych.
In demselben Jahr stieg die Zahl der Arbeitsplätze in den SWZ um beinahe
25 Prozent im Vergleich zu 2006. Die Beschäftigung stieg am meisten in den SWZ
Lodz, Kamienna Góra und Pommern.
In Bezug auf das Investitionsvolumen zeichneten sich nach dem Stand zum Ende
2007 eindeutig folgende fünf Sonderwirtschaftszonen aus: die Kattowitz (über
11,7 Mrd. PLN, 1/4 sämtlicher Investitionen in den SWZ), Wałbrzych (beinahe 7,8 Mrd.
PLN), Tarnobrzeg und Lodz (zu jeweils 4 Mrd. PLN) sowie Liegnitz (3,6 Mrd. PLN).
Das in den Wirtschaftszonen angelegte Kapital stammt – außer Polen – in erster
Linie aus Deutschland, den USA, Japan und Italien. Kapitalmäßig war der Einsatz
der Firmen in die Automobilindustrie (ca. 32 Prozent aller bisherigen Investitionen)
am größten; an weiteren Stellen sind die Hersteller der Erzeugnisse aus Gummi und
Kunststoff, aus Metall sowie die Erzeuger der elektrischen und optischen Geräte.
107
108
Niederschleisien,
Großpolen
Schleisien, Kleinpolen,
Oppeln
Lebus, Westpommern,
Großpolen
Kleinpolen,
Karpatenvorland
Niederschlesien
Lodz, Großpolen,
Masowien
Karpatenvorland,
Kleinpolen, Lublin
Pommern,
Kujawien-Pommern,
Westpommern
Westpommern,
Pommern
SWZ Kattowitz
SWZ Kostrzyń-Słubice
SWZ Krakauer
Technologiepark
SWZ Liegnitz
SWZ Lodz
SWZ Euro-Park Mielec
SWZ Pommern
SWZ Słupsk
Wojewodschaft
SWZ kleiner Betriebe
Kamienna Góra
Benennung
41
65
88
91
53
38
101
170
39
Anzahl gültiger
Genehmigungen
377
1.054
926
897
417
299
1.005
1.300
339
Fläche
(ha)
194
331
292
309
94
70
249
339
172
Zu bewirtschaftende
Fläche (ha)
616
2.649
3.114
3.896
3.626
1.026
2.450
11.760
1.216
2.180 Holzverarbeitung
17.493 elektrische und
optische Geräte
13.104 Holzverarbeitung
14.756 Metallindustrie
8.104 Automobilindustrie
5.566 Automobilindustrie
12.891 Holzverarbeitung,
Papierindustrie
35.285 Automobilindustrie
5.033 Druckindustrie
Wert der
Beschäfti- Führende Branche
bisherigen
gung (nach Kapitalaufwand)
Investitionen (Personen(Mio. Zl)
zahl)
Die Nutzung der Fläche der Sonderwirtschaftszonen in Polen (Stand für den 31. Dezember 2007)
109
Podlachien,
Ermland-Masuren,
Masowien
Karpatenvorland,
Masowien, Heiligkreuz,
Lublin, Niederschlesien,
Kleinpolen
Niederschlesien, Oppeln,
Großpolen, Lebus
Ermland-Masuren,
Masowien
SWZ Suwałki
SWZ Tarnobrzeg Euro-Park
Wisłosan
SWZ Wałbrzych Invest-Park
SWZ Ermland-Masuren
Quelle: Ministerium für Wirtschaft.
Insgesamt
Heiligkreuz, Masowien,
Oppeln, Lodz, Lublin
Wojewodschaft
SWZ Starachowice
Benennung
1.059
52
100
102
52
67
Anzahl gültiger
Genehmigungen
10.963
700
1.435
1.336
313
566
Fläche
(ha)
3.459
187
491
358
83
290
Zu bewirtschaftende
Fläche (ha)
46.085
2.008
7.855
4.129
1.001
740
182.365
8.415 Gummi- und
Kunststofferzeugnisse
28.673 Automobilindustrie
18.799 elektrische und
optische Geräte
5.096 Holzverarbeitungsindustrie
6.970 Druckindustrie
Wert der
Beschäfti- Führende Branche
bisherigen
gung (nach Kapitalaufwand)
Investitionen (Personen(Mio. Zl)
zahl)
Geographische Struktur des in die SWZ investierten Kapitals
(Stand zum 31. Dezember 2007)
Japan
14%
Italien
9%
USA
15%
Frankreich
5%
Südkorea
5%
Österreich
4%
Deutschland
17%
Holland
3%
Sonstige
9%
Polen
19%
Quelle: Angaben des Ministeriums für Wirtschaft.
Struktur des in die SWZ investierten Kapitals nach Branchen
(Stand zum 31. Dezember 2007)
Sonstige
13%
Maschinen und
Anlagen, woanders
nicht klassifiziert
6%
Transportmittel
32%
Holz und
Holzerzeugnisse
6%
Erzeugnisse
aus sonstigen
Nichtmetallrohstoffen
7%
Papierbranche
7%
elektrische und
optische Geräte
9%
Metalle und
Grunderzeugnisse
aus Metall
10%
Erzeugnisse aus
Gummi und Kunststoff
10%
Quelle: Angaben des Ministeriums für Wirtschaft.
Die Sonderwirtschaftszonen wurden für 20 Jahre errichtet, was bedeutet, dass
die Tätigkeit der letzten von ihnen im Jahre 2017 zu Ende geht. Das Wirtschaftsministerium hat bereits jetzt mit Arbeiten an den neuen Instrumenten zur Förderung
der Errichtung und Entwicklung neuer Firmen, wie z.B. Industrie- bzw. Technologieparks sowie Technologie-Inkubatoren, begonnen.
110
111
SWZ Kostrzyń-Słubice
SWZ Kattowitz
SWZ kleiner Betriebe Kamienna Góra
Benennung
Italien
Maflow Polska Sp. z o.o.
Spanien
USA
Lear Corporation Poland II
Tajwan
USA
Eaton Automotive Systems sp. z o.o.
TPV Displays Sp. z o.o.
USA
Guardian Industries Poland sp. z o.o.
Faurecia Gorzów Sp. z o.o.
Japan
Isuzu Motors Polska
Italien
Italien
Brembo Poland sp. z o.o.
ICT Poland Sp. z o.o.
USA
Italien
CM3 Polska Sp. z o.o.
Delphi Polska Automotive Systems
Deutschland
Weber – Hydraulika Sp. z o.o.
Japan
Deutschland/Polen
Wepa Professional Piechowice SA
NGK Ceramics Polska sp. z o.o.
Deutschland
Dr Schneider Automotive Polska Sp. z o.o.
USA
Deutschland
Sopp Polska Sp. z o.o.
Italien
Japan
Takata Petri Parts Polska Sp. z o.o.
Fiat – GM Powertrain Polska sp. z o.o.
Italien
General Motors Manufacturing Poland sp. z o.o.
Deutschland
Ceramika Marconi Sp. z o.o.
Herkunftsland
BDN Sp. z o.o. Sp. Komandytowa
Investor
Optikindustrie
Automobilindustrie
Papierindustrie
Elektroindustrie
Automobilindustrie
Automobilindustrie
Glaserzeugnisse
Automobilindustrie
Automobilindustrie
Automobilindustrie
Automobilindustrie
Automobilindustrie
Automobilindustrie
Metallindustrie
Metallindustrie
Papierindustrie
Automobilindustrie
Textilindustrie
Automobilindustrie
keramische Industrie
Druckindustrie
Branche/Industriesparte
Hauptinvestoren mit ausländischem Kapital, die eine Gewerbetätigkeit in den SWZ betreiben
112
SWZ Liegnitz
SWZ Krakauer Technologiepark
Benennung
Deutschland
Japan
C+P Systemy Meblowe Sp. z o.o.
Sanden Manufacturing Polska Sp. z o.o.
Kanada
Royal Europa Sp. z o.o.
Frankreich
Japan/Frankreich
TBMeca
Holandia
USA/Großbritannien
Gates Polska Sp. z o.o.
Brugman Fabryka Grzejników Sp. z o.o.
Deutschland
Faurecia Legnica Sp. z o.o.
Deutschland
Indien/USA
HCL Poland Sp. z o.o.
Winkelmann Sp. z o.o.
Deutschland
Meiller Polska Sp. z o.o.
Sitech Sp. z o.o.
Großbritannien/Holland BPO
Shell Polska Sp. z o.o.
Deutschland
Deutschland
MAN Trucks Sp. z o.o.
Volkswagen Motor Polska Sp. z o.o.
Holland
Automobilindustrie
Möbelindustrie
Metallindustrie
Automobilindustrie
Bauindustrie
Automobilindustrie
Automobilindustrie
Metallindustrie
Automobilindustrie
Automobilindustrie
IT
Automobilindustrie
Automobilindustrie
BPO
Elektronikindustrie
Druckindustrie
Maschinenindustrie
ACS Poland Sp. z o.o.
Belgien
Teleskop Sp. z o.o.
Lebensmittelindustrie
USA
Großbritannien
AB Foods Polska Sp. z o.o.
Optikindustrie
Automobilindustrie
Motorola Polska Electronics Sp. z o.o.
Japan
Funai Electric Sp. z o.o.
Branche/Industriesparte
Automobilindustrie
USA
Deutschland
RR Donnelley
Schweden
Volkswagen Poznań SA
Herkunftsland
Arctic Paper Kostrzyn SA
Investor
113
SWZ Pommern
SWZ Euro-Park Mielec
SWZ Lodz
Benennung
Deutschland
USA
USA
Frankreich
Kirchhoff Polska Sp. z o.o.
Lear Corporation Sp. z o.o.
Polskie Zakłady Lotnicze Sp. z o.o.
Onduline Production Sp. z o.o.
Japan
Österreich
HPL Pustków Sp. z o.o.
Sharp Manufacturing Poland sp. z o.o.
Österreich
Deutschland
Euroglas Polska Sp. z o.o.
Kronoflooring Mielec Sp. z o.o.
Japan
Fuji Seal Poland Sp. z o.o.
Österreich
Deutschland
Prowell Sp. z o.o.
Kronospan Mielec Sp. z o.o.
USA
Deutschland
Haering Polska Sp. z o.o.
Großbritannien
Deutschland
BSH Sprzęt Gospodarstwa Domowego sp. z o.o.
Printpack Poland Sp. z o.o.
Holland
ABB Sp. z.o.o
UMA Investments Sp. z o.o.
USA
Italien
Indesit Company Polska Sp. z o.o.
USA
Gillette Poland International Sp. z o.o.
Procter&Gamble Operations Polska Sp. z o.o.
USA
Deutschland
Dell Products (Poland) Sp. z o.o.
Deutschland
wezi-tec Sp. z o.o.
Herkunftsland
Voss Automotive Polska Sp. z o.o.
Investor
Elektronikindustrie
Bauindustrie
Flugzeugindustrie
Automobilindustrie
Automobilindustrie
Kunststoffindustrie
Holzverarbeitung
Holzverarbeitung
Glaserzeugung
Etikettenerzeugung, Verpackung
Papierindustrie
Verpackungserzeugung
Lebensmittelindustrie
spanabhebende Formgebung
Haushaltsartikel
Industrieautomatik
Haushaltsartikel
Kosmetikindustrie
Rasiergereäte
IT
Kunststoffindustrie
Automobilindustrie
Branche/Industriesparte
114
SWZ Suwałki
SWZ Starachowice
SWZ Słupsk
Benennung
Spanien
Clear Aluminium Opole Sp. z o.o.
Deutschland
Italien
Ceramika Końskie Sp. z o.o.
Impress Decor Polska Sp. z o.o.
USA
Palco Sp. z o.o.
USA
Frankreich
Provost Polska Sp. z o.o.
Porta KMI System Sp. z o .o.
USA
Frankreich
Starfam Sp. z o.o.
international
Orizzonte Polska Sp. z o.o.
RR Donnelley Starachowice Sp. z o.o.
USA
Deutschland
MAN Star Trucks & Buses Sp. z o.o.
Schweiz
Biella Polska Sp. z o.o.
EC Starachowice Sp. z o.o
Spanien
Ulma System SA
Italien
Zypern
Gemalto sp. z o.o.
Kronospan Polska Sp. z o.o.
Frankreich
Jabil Circuit Poland sp. z o.o.
Kapena SA
USA
International Paper Kwidzyn SA
China
USA
Flextronics International Poland sp. z o.o.
Athletic Manufacturing Sp. z o.o.
Japan
USA
Bridgestone Stargard sp. z o.o.
Japan
Herkunftsland
Orion Electric (Poland) sp. z o.o.
Investor
Druckindustrie
Bauindustrie
Metallindustrie
Keramische Industrie
Verwertung von Abfällen
und Wertstoffen
Metallindustrie
Textilindustrie
Druckindustrie
Metallindustrie
Automobilindustrie
Energiewirtschaft
Büroartikel
Metallindustrie
Herstellung holzartiger Platten
Automobilerzeugung
Produktion der Fahrräder,
Motorräder/Motorroller
Elektronikindustrie
Elektrotechnik
Papierindustrie
Elektronikindustrie
Reifenerzeugung
Elektronikindustrie
Branche/Industriesparte
115
Frankreich
Südkorea
LG Electronics Mława Sp. z o.o.
Italien
Marcegaglia Poland
Michelin Polska SA
USA
Japan
NSK Steering Systems Europe
Japan
Bridgestone Diversified Products Poland
Wabco Polska
Spanien
FagorMastercook SA
USA
Colgate Palmolive Manufacturing Poland
Holland
Holland
Whirlpool
Deutschland
Frankreich
Faurecia Wałbrzych sp. z o.o.
Metzeler Automotive Profile Systems
Schweden
General Electric PC
Japan
Electrolux Poland
Japan
Toshiba Television Central Europe Sp. z o.o.
Toyota Motor Industries Poland sp. z o.o.
Korea
Heesung Electronics Poland Sp. z o.o.
Japan
Deutschland
ATS Stahlschmidt & Maiworm Sp. z o.o.
Toyota Motor Manufacturing Poland sp. z o.o.
Korea
Dänemark
Rockwool Polska sp. Z o.o.
LG Philips LCD Poland Sp. z o.o.
Deutschland
Herkunftsland
Pfleiderer MDF Sp. z o.o.
Investor
Quelle: Polnische Agentur für Information und Auslandsinvestitionen.
SWZ Ermland-Masuren
SWZ Wałbrzych Invest-Park
SWZ Tarnobrzeg Euro-Park Wisłosan
Benennung
Elektronikindustrie
Reifenerzeugung
Stahlrohre, Wärmeumtauscher
Transportmittel
Automobilindustrie
Gummi- und Kunststoffindustrie
Haushaltartikel
Gummi- und Kunststoffindustrie
Elektroindustrie
Chemieindustrie
Haushaltsartikel
Automobilindustrie
Haushaltsartikel
Automobilindustrie
Automobilindustrie
Elektronikindustrie
Elektronikindustrie
Herstellung der Alufelgen
Herstellung von LCD-Bildschirmen
Bauindustrie
Holzindustrie
Branche/Industriesparte
1. Allgemeine Regelungen
Die gewerbliche Tätigkeit in Polen ist durch einfache und universelle Regeln
gekennzeichnet.
Die wichtigsten davon sind:
· Gewerbefreiheit,
· Gleichheit der staatlichen und privaten sowie in- und ausländischen Unternehmen,
· Regelung der unternehmerischen Tätigkeit durch Marktmechanismen,
· Beschränkung der staatlichen Interventionen auf das notwendige Minimum.
Diese Regeln sind im Wirtschaftsrecht verankert und garantiert, dessen Vorschriften
auf den Standards des demokratischen Rechtsstaates fußen.
2. Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen der gewerblichen Tätigkeit in Polen sind im Zivilgesetzbuch,
im Handelsgesellschaftsgesetzbuch und im Gesetz über Freiheit der unternehmerischen Tätigkeit vom 2. Juli 2004, welches das Gesetz über die gewerbliche
Tätigkeit von 1999 ersetzte, festgelegt.
Das Zivilgesetzbuch (ZGB) regelt die Vermögensbeziehungen zwischen
natürlichen Personen, zwischen juristischen Personen, zwischen natürlichen und
juristischen Personen sowie den Schutz der persönlichen Güter. Dieses Gesetzbuch
wurde mit dem Gesetz vom 28. Juli 1990 an die sich in Polen vollziehende
gesellschaftspolitische und wirtschaftliche Transformation angepasst. Die im ZGB
enthaltenen Regelungen respektieren das Prinzip der Gleichheit der Akteure, d.h. der
Teilnehmer eines jeweiligen Rechtsverhältnisses ungeachtet ihrer Eigentumsform; der
Äquivalenz der Leistungen (die für eine Seite erbrachte Leistung entspricht
der für die andere Seite erbrachten Leistung); der Freizügigkeit und Freiheit der
Verträge. Im ZGB wurden u.a. die dinglichen Rechte, die wirksamen erga omnes,
die Erfüllung und das Erlöschen der Verpflichtungen, die Vertragsarten (z.B. Kaufvertrag,
vertragliche Vereinbarung, Werkvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Agenturvertrag,
Kommissionsvertrag, Beförderungsabkommen, Speditionsvertrag, Mietvertrag,
Pachtvertrag, Darlehensvertrag, Bankkontovertrag), die nur zwischen den Seiten eines
jeweiligen zivilrechtlichen Verhältnisses wirksamen Rechte inter partes,
116
die gesetzliche und testamentarische Erbfolge (Testament und Vermächtnis)
festgelegt. Mit der Novellierung des Zivilgesetzbuches vom 26. Juli 2000 wurde die
Frage des Leasingvertrags geregelt und mit der vom 14. Februar 2003 wurde eindeutig
festgelegt, dass Konzessionen, Lizenzen und Genehmigungen Bestandteil eines
Unternehmens sind und mit dem Verkauf auf den Käufer des Unternehmens
abgetreten werden. Eine weitere Novellierung des ZGB führte neue Vorschriften für
die Haftung des Staatsschatzes (GBl. Nr. 162, Pos. 1692) ein. Diese Lösungen betreffen
Angelegenheiten und Rechtslagen, die nach dem 1. September 2004 stattfanden.
Für alle früheren Geschehnisse sind die vorherigen Vorschriften geltend.
Neben dem Zivilgesetzbuch enthalten das Handelsgesellschaftsgesetzbuch, das
Urheberrecht, das Recht des gewerblichen Eigentums u. dgl. m. Rechtsregelungen
für die gewerbliche Tätigkeit. Bei der Anwendung verschiedener Rechtsakte gilt das
römische Prinzip: das partikulare Recht hat Vorrang vor dem allgemeinen Recht.
Seit dem 1. Januar 2001 gelten gemäß dem Gesetz vom 15. September 2000, dem
Handelsgesellschaftsgesetzbuch (HGGB) neue Gewerberegeln für Handelsgesellschaften.
Die Regelungen dieses Gesetzes ersetzen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches
von 1934 (mit nachträglichen Änderungen). Das neue Gesetzbuch regelt die Gründung,
Organisation, Tätigkeit, Auflösung, Teilung und die Umgestaltung der Handelsgesellschaften. Es wurden folgende Arten der Handelsgesellschaften unterschieden:
offene Handelsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, Kommanditgesellschaft,
Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie
Aktiengesellschaft. Das HGGB definiert den Vertrag der Handelsgesellschaft, dem
zufolge die Gesellschafter oder Aktionäre sich dazu verpflichten, durch Einbringen
von Einlagen und, wenn es der Vertrag oder die Satzung der Gesellschaft so
bestimmen, durch das Zusammenwirken auf eine andere bestimmte Art und Weise
ein gemeinsames Ziel anzustreben.
Das Gesetz enthält auch entsprechende Änderungen in den geltenden Vorschriften,
die es den Regelungen des HGGB anpasst. Das sind unter anderem Änderungen im
Konkursrecht, in der Zivilprozessordnung, im Notariatsgesetz, im Gesetz über das
Rechnungswesen, in der Steuerordnung, im Bankrecht usw. Nach wie vor gelten
jedoch Sondervorschriften, die folgende Bereiche betreffen:
· nationale Investmentfonds,
· Gesellschaften, die ein Bankgewerbe betreiben,
· Gesellschaften, die Börsen- oder Nicht-Börsenmärkte betreiben,
· Maklergesellschaften,
· Nationales Wertpapierdepot AG,
· Versicherungsgesellschaften,
· Gesellschaften für Investmentfonds,
· Rentengesellschaften,
· öffentliche Mediengesellschaften – Rundfunk und Fernsehen,
· Gesellschaften, die in Folge von Kommerzialisierung und Privatisierung
staatlicher Unternehmen entstanden sind,
· andere Handelsgesellschaften, die in gesonderten Gesetzen geregelt werden.
Am 20. Juni 2008 trat eine Novelle des HGGB (Gesetz vom 25. April 2008 zur
Änderung des Gesetzes Handelsgesellschaftsgesetzbuch, GBl. Nr. 86, Pos. 524), welche
die neuen Vorschriften betreffend die grenzübergreifende Fusionen von Kapitalgesellschaften einführte, in Kraft. Es wurden Prozeduren definiert, welche den
Zusammenschluss polnischer Gesellschaften mit manchen Gesellschaften, die nach
dem Recht eines EU-Mitgliedstaates bzw. eines Staates, der Partei des Abkommen
117
über den Europäischen Wirtschaftsraum(EWR) ist und ihren satzungsmäßigen Sitz,
ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft
oder eines Staates, der Partei des EWR ist, haben.
Die folgende Novelle vom 23. Juni 2008 betreffend die Änderung des Gesetzes
Handelsgesellschaftsgesetzbuch hat die Pflicht, eine Zivilgesellschaft in eine offene
Handelsgesellschaft umzuwandeln, aufgehoben. Diese Umwandlung ist jetzt
vorgeschrieben, wenn der Jahresnettoerlös eines Unternehmens jeweils in zwei
aufeinander folgenden Jahren einen Wert erreicht hat, der die Firma verpflichtet,
Rechnungsbücher zu führen (800 Tsd. EUR pro Jahr). Die neuen Vorschriften sehen
auch eine Herabsetzung der Mindesthöhe des Stammkapitals in Gesellschaften
mit beschränkter Haftung von 50 Tsd. PLN auf 5 Tsd. PLN, und des Grundkapitals
der Aktiengesellschaften von 500 Tsd. PLN Auf 100 Tsd. PLN Vor. Es wurde auch
die Höhe einer Strafe, die auf die Vorstandsmitglieder der Handelsgesellschaften für
die Einreichung eines nicht kompletten Handelsauftrags auferlegt wird (von 10 Tsd.
auf 5 Tsd. PLN), herabgesetzt.
Zur Zeit laufen im Parlament (Sejm) Prozesse ab, die sich auf die weiteren
Änderungen des HGGB beziehen und zum Zweck haben, Regelungen einzuführen,
aufgrund deren die Schwelle für den Erwerb eigener Aktien von 5 Prozent auf
20 Prozent angehoben werden soll.
Das Gesetz über die Freiheit der unternehmerischen Tätigkeit vom 2. Juli 2004
(GBl. Nr. 173, Pos. 1807) mit nachträgl. Änderungen regelt die Aufnahme, die Ausübung
sowie die Auflösung einer gewerblichen Tätigkeit sowie die Aufgaben der Organe
der öffentlichen Verwaltung in diesem Bereich. Das Gesetz definiert den Begriff
Unternehmer (przedsiębiorca). Im Sinne des Gesetzes ist ein Unternehmer eine natürliche
Person, eine Rechtsperson und eine Handelsgesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit,
die im eigenen Namen ein Gewerbe aufnimmt und betreibt. Es betrachtet auch die
Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Unternehmer im Rahmen
der von ihnen ausgeübten gewerblichen Tätigkeit.
In das Gesetz wurden Kriterien aufgenommen, die es ermöglichen, einen
Unternehmer als Kleinst-, kleinen oder mittelständischen Unternehmer einzustufen,
nämlich: aufgrund des maximalen Beschäftigungsstandes im Jahresdurchschnitt sowie
aufgrund des maximalen Nettoerlöses aus dem Verkauf von Waren, Erzeugnissen,
Dienstleistungen sowie Finanzoperationen oder auf der Basis des maximalen Betrages
der Bilanzaktiva vom Ende des einen von zwei letzten Geschäftsjahren. Diese Kriterien
und die Definitionen der Begriffe kleine und mittelständische Unternehmen sind
gleich in der ganzen Europäischen Union.
Gestützt auf diese Kriterien gilt als Mikrounternehmer ein Unternehmer, der (i) im
Jahresdurchschnitt weniger als 10 Arbeitnehmer beschäftigt und (ii) sein jährlicher
Nettoumsatz- umgerechnet in PLN – 2 Mio. EUR nicht überschreitet oder dessen
gesamte Aktiva den Gegenwert – in PLN – von 2 Mio. EUR nicht überschreiten.
Als kleines Unternehmer gilt ein Unternehmen, das (i) im Jahresdurchschnitt
weniger als 50 Arbeitnehmer beschäftigt und (ii) einen jährlichen Nettoerlös aus dem
Verkauf erzielt, der den Gegenwert von 10 Mio. EUR – umgerechnet in PLN – nicht
überschreitet oder dessen Bilanzaktiva den Gegenwert von 10 Mio. EUR – in PLN –
nicht überschreiten.
Als mittelständischer Unternehmer gilt wiederum ein Unternehmen, das (i) im
Jahresdurchschnitt weniger als 250 Arbeitnehmer beschäftigt und (ii) einen jährlichen
Nettoerlös aus dem Verkauf erzielt, der den Gegenwert von 50 Mio. EUR – in PLN –
nicht überschreitet oder dessen Bilanzaktiva den Gegenwert von 43 Mio. EUR – in
PLN – nicht überschreiten.
118
Das Gesetz definiert auch die Prinzipien für die gewerbliche Tätigkeit der
Niederlassungen und Vertretungen ausländischer Unternehmen auf dem Hoheitsgebiet
der Republik Polen. Ausländische Unternehmer dürfen eine gewerbliche Tätigkeit
entweder in Form von Niederlassungen oder in Form von Vertretungen betreiben. Der
Tätigkeitsbereich der Niederlassung darf nicht vom Tätigkeitsbereich des
ausländischen Unternehmers abweichen. Der Tätigkeitsbereich der Vertretung darf
ausschließlich eine Tätigkeit im Bereich der Werbung und der Öffentlichkeitsarbeit
für das ausländische Unternehmen umfassen.
Der Unternehmer wurde dazu verpflichtet, ein Gewerbe nach den Prinzipien
des lauteren Wettbewerbs, der Respektierung der Sitten und Bräuche sowie der
berechtigten Interessen der Verbraucher zu betreiben. Er muss die in den Rechtsvorschriften bestimmten Bedingungen für das Betreiben dieses Gewerbes (insbesondere
im Bereich des Schutzes vor Lebensgefährdung und in Hinsicht auf die öffentliche
Moral, im Gesundheitswesen, Umweltschutz und bezüglich der Genehmigung zur
Berufsausübung) erfüllen. Alle Unternehmer haben darüber hinaus die absolute
Pflicht, auf den Waren oder ihren Verpackungen Informationen in polnischer Sprache
bezüglich der Bezeichnung des Produzenten der Ware und seiner Anschrift,
den Namen der Waren und andere Kennzeichnungen anzubringen, wenn gesonderte
Vorschriften es verlangen. Bei Nichterfüllung dieser formalen Bedingungen für das
Betreiben eines Gewerbes droht eine Geldstrafe.
Das Gesetz über Freiheit der unternehmerischen Tätigkeit verpflichtet die Organe
der Regierungsverwaltung und der Selbstverwaltung dazu, das Unternehmertum zu
fördern. Insbesondere sollen diese Organe die Änderungen im Recht umsetzen,
um die Entwicklung des Unternehmertums begünstigen, darüber hinaus sollen die
Institutionen, die gewerbliche Tätigkeit finanzieren, unterstützt und Aktivitäten im
Rahmen der Informationsmaßnahmen, Bildung, Schulung zur Entwicklung des
Unternehmertums sowie im Rahmen der Zusammenarbeit der Unternehmer
durchgeführt werden.
Im April 2008 hat der Sejm Arbeiten an der Änderung der Definition der
wirtschaftlichen Tätigkeit in dem Teil, der sich auf die Einkommensteuer von
natürlichen Personen bezieht, begonnen. Der Begriff wirtschaftliche Tätigkeit soll
ebenfalls eine Tätigkeit, die auf fremde Rechnung geführt wird, einschließen.
Die Regierung von Donald Tusk will in Erwägung weiterer Erleichterungen bei der
Führung der wirtschaftlichen Tätigkeit Regelungen einzuführen, welche die
Neugründung einer Firma an einem Schalter ermöglichen, die Wirtschaftsgerichtsbarkeit rationalisieren und die Zeit der Betreibung von Forderungen real
verkürzen. Das Wirtschaftsministerium beabsichtigt, einige wichtigsten Änderungen
im Gesetz über Freiheit der unternehmerischen Tätigkeit noch vor dem Ende 2008
einzuführen, u.a. jene, die erlauben, die wirtschaftliche Tätigkeit vorübergehend
einzustellen.
Die staatliche Hilfe für die Unternehmen, die als eine finanzielle Begünstigung für
einen konkreten Unternehmer im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit definiert
wird, gilt – ähnlich wie im EU-Recht – als nicht mit der Idee der wirtschaftlichen
Freiheit und den Regeln des Binnenmarktes übereinstimmend, da einige Unternehmen
gegenüber anderen begünstigt würden. Das Verbot einer solchen Hilfe wird damit
gemildert, dass die sog. geringfügige Hilfe davon ausgeschlossen wurde. Der Wert
dieser Unterstützung darf im Zeitraum von dem laufenden Kalenderjahr und zwei
vorherigen Kalenderjahren die Summe von 200 Tsd. EUR (EU-de minimis-Prinzip)
nicht überschreiten und wird ausschließlich den auf den lokalen Märkten tätigen
119
Unternehmen zugeteilt. Diese öffentlichen Mittel dürfen nicht im Bezug auf Exporte
in Anspruch genommen werden. Die mit den EU-Standards übereinstimmenden
Regelungen führte in Polen das Gesetz über Zulassungsbedingungen und Aufsicht der
öffentlichen Hilfe für Unternehmer (GBl. Nr. 60 vom 27. Juli 2000, Pos. 704) ein. Diese
Regelungen galten samt den Novellierungen bis zum Mai 2004, also bis zum
Zeitpunkt Polens EU-Beitritt. Sie wurden mit dem Tag des In-Kraft-Tretens des
Gesetzes über Verfahren in Angelegenheiten der öffentlichen Hilfe (GBl. Nr. 123 vom
30. April 2004, Pos. 1291 mit nachträgl. Änd.) aufgehoben. Derzeit werden die Regeln
und Kriterien für die Gewährung von öffentlicher Hilfe in Polen neben diesem Gesetz
direkt durch das Gemeinschaftsrecht und den EU-Beitrittsvertrag geregelt.
Polens EU-Beitritt bedeutet eine direkte Anwendung der gemeinschaftlichen
Vorschriften bezüglich der Zulässigkeit der öffentlichen Hilfe, und insbesondere des
Artikels 88 und 89 des EG-Vertrages sowie der Verordnungen des EG-Rates (EG Nr.
695/1999 vom 22. März 1999), die das Verfahren bei der Anwendung von Vorschriften
des EG-Vertrages im Bezug auf die öffentliche Hilfe bestimmen. Das Überwachungsorgan
für die Erteilung der öffentlichen Förderung ist nicht wie vorher der Präsident des
Amtes für Wettbewerb- und Verbraucherschutz sondern die Europäische Kommission.
Sie ist zur Aufsicht des Systems von Unterstützungen, die an Unternehmer von den
EU-Mitgliedsländern erteilt wurden, und zur Beurteilung ihrer Konformität mit dem
EG-Vertrag, sowie mit den anderen Regelungen des Gemeinschaftsrechts, verpflichtet.
Dagegen gehören zu den Aufgaben des Amtes für Wettbewerbs- und
Verbraucherschutz, die im Gesetz über Verfahren in Angelegenheiten der öffentlichen
Hilfe von 2004 festgeschrieben werden, die Vermittlung zwischen den Institutionen,
die diese Hilfe gewähren und der Europäischen Kommission sowie Unterstützung bei
der Notifizierung der Anträge (sowohl im Rahmen der Hilfsprogramme, als auch
einer individuellen Unterstützung).
Die Änderungen im System der öffentlichen Förderung betrafen ebenfalls
die geltenden Regeln bei der Notifizierung der Anträge. Ein Ausdruck dafür war, dass
die fakultative Benachrichtigung der Europäischen Kommission durch die Pflichtmäßigkeit der Notifizierung ersetzt wurde. Gemäß dem EG-Recht muss die
öffentliche Förderung (sowohl die der Hilfsprogramme als auch die individuelle
Unterstützung) noch vor der Gewährung an die Europäische Kommission zwecks
Einwilligung eingereicht werden. Dies betrifft die neuen Fälle der Erteilung von
Förderungen an die Unternehmen. Die Pflichtmäßigkeit der Notifizierung umfasst
dagegen nicht die bestehende Hilfe1, die im Artikel 88.1 EG-Vetrages (Anhang IV des
EU-Beitrittsvertrages, Kapitel 3, Pt. 1) definiert wurde. Dazu werden gezählt:
a) alle Fördermaßnahmen, die vor dem 10. Dezember 1994 in Kraft traten,
b) Maßnahmen, die im Nachtrag zum Anhang IV erwähnt wurden, d.h. die an die
Europäische Kommission vor dem Abschuss der Erfassung des EU-Beitrittsvertrages eingereicht wurden (7 Arten von Fördermaßnahmen),
c) Fördermaßnahmen, die im Rahmen eines in der Übergangszeit angewendeten
Verfahrens einem zweifachen Text unterlagen – sie wurden vom Präsidenten des
Amtes für Wettbewerb- und Verbraucherschutz als mit dem EU-Recht konform
____________________
1 Die bestehende Hilfe umfasst: Mittel, die in den Sonderwirtschaftszonen gewährt werden
(bis 2017), Kriterien für die Erteilung und Abrechnung von Mitteln aus dem Staatshaushalt
für Bildung, Programme zur regionalen Hilfe für Unternehmer, die eine gewerbliche Tätigkeit
in den SWZ betreiben, Rückzahlung der Vergütungen für die Jungarbeitnehmer,
Fördermaßnahmen für Schulungen und für Stabilisierung der Beschäftigung sowie für die
Unternehmer, die Strafvollzugsinsassen beschäftigen.
120
bewilligt, und die Europäische Kommission keinen Einspruch erhob. In solchen
Fällen wird die Hilfe innerhalb eines Zeitraumes nach dem Beitritt angewendet.
Diese Regelungen beinhalten lediglich zwei Ausnahmen. Sie betreffen die
finanzielle Hilfe für die kleinen und mittelständischen Unternehmer (entsprechend –
bis Ende 2011 bzw. Ende 2010) nicht.
Der Charakter der finanziellen Beziehungen zwischen der öffentlichen Hand und
den öffentlichen Unternehmen wurde im Gesetz vom 22. September 2006 über die
Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden sowie über die
finanzielle Transparenz mancher Unternehmer (GBl. Nr. 191, Pos. 1411) geregelt. Dieses
Gesetz regelte die Grundsätze und die Art und Weise der Gewährung der Transparenz
dieser Beziehungen, insbesondere präzisiert es die Pflichten des öffentlichen
Unternehmers hinsichtlich der Buchführung und der Erstellung der Dokumentation
bezüglich seiner Rechts- und Wirtschaftslage, in denen die tatsächliche Art und Weise
der Benutzung der Zuwendung aus öffentlichen Mitteln dargelegt wird.
3. Konzessionen und Genehmigungsverfahren
für gewerbliche Tätigkeit
Einige Arten der gewerblichen Tätigkeit verlangen die Einholung von Konzessionen.
Sie wurden genau im Gesetz über Freiheit der unternehmerischen Tätigkeit mit den
nachträgl. Änderungen bestimmt.
Seit dem 1. Januar 2005 ist das Betreiben einer gewerblichen Tätigkeit in folgenden
Bereichen konzessionspflichtig: Suche oder Erkundung von Lagerstätten mineralischer
Rohstoffe, Abbau mineralischer Rohstoffe, behälterlose Lagerung von Substanzen
und Abfällen im Gebirge – darunter in den unterirdischen Abbauhohlräumen,
Herstellung und Vertrieb von Explosivstoffen, Waffen und Munition sowie von
Erzeugnissen und Technologien für das Militär und die Polizei; Herstellung,
Verarbeitung, Lagerung, Versand, Vertrieb und Handel von Brennstoffen und Energie;
Schutz von Personen und Gütern; Luftfracht; Verbreitung von Rundfunk- und
Fernsehprogrammen (Art. 46).
Die Konzessionspflicht in anderen Bereichen darf nur durch eine Gesetzesänderung
und nur dann eingeführt werden, wenn es aus Gründen der Sicherheit bzw. der
Wehrfähigkeit des Staates oder eines sonstigen wichtigen öffentlichen Interesse
notwendig wäre.
Das Konzessionsorgan erteilt die Konzession. Dieses Organ kann die Erteilung der
Konzession ablehnen, wenn die Wehrfähigkeit oder die Sicherheit des Staates oder
der Bürger bedroht wird. Der Unternehmer kann vor der Aufnahme einer gewerblichen
Tätigkeit eine Konzessionszusage beantragen. Diese Zusage bestimmt die für die
Erteilung der Konzession nötigen Bedingungen. Wenn die Zahl der Unternehmer,
welche die Konzessionsvoraussetzungen erfüllen und die sachgemäße Ausübung des
konzessionierten Gewerbes gewähren, größer als die Zahl der zur Verleihung
vorgesehenen Konzessionen ist, verordnet das Konzessionsorgan eine Ausschreibung,
deren Gegenstand die Konzessionserteilung ist. Eine Konzession wird befristet erteilt,
jedoch für nicht weniger als 5 Jahre und nicht länger als für 50 Jahre, es sei denn, dass
der Unternehmer die Erteilung der Konzession für eine kürzere Zeit beantragte.
Ausgewählte Geschäftstätigkeiten (über 200) werden als regulierte Tätigkeit betrachtet,
wofür die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen und der Eintrag im „Register
121
regulierter Tätigkeiten” obligatorisch ist. In vielen Bereichen besteht jedoch die Pflicht,
eine Genehmigung einzuholen. Die Auflistung der Bereiche (26), die einer Genehmigung
bedürfen, wird in gesonderten Gesetzen bestimmt, wie z.B. Bankenrecht, Vorschriften
über Investitionsfonds, über Erziehung ohne Alkohol und Alkoholismusprävention.
Einer Lizenz dagegen bedarf die Ausübung einer Geschäftstätigkeit im Bereich, der in
Gesetzen zum Straßen- und Bahnverkehr geregelt wird.
Im Gesetz wurden Situationen definiert, in denen das Verwaltungsorgan die Erteilung
einer Konzession oder die Eintragung in das „Register regulierter Tätigkeiten”
ablehnen (oder ihren Geltungsbereich einschränken) oder die Eintragung in das
System der geregelten Tätigkeiten verweigern kann. Es wurden die Regeln der
Gewerbekontrolle und Situationen aufgezeigt, in denen die Konzession eingezogen
werden kann.
4. Eintragung der gewerblichen Tätigkeit
Der Unternehmer darf die gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, nachdem er die
Eintragung ins Landesgerichtsregister oder ins Gewerberegister vorgenommen hat.
Eine Kapitalgesellschaft im Aufbau darf die Tätigkeit vor der Eintragung ins Register
aufnehmen.
Laut den Gesetzesvorschriften vom 20. August 1997 über Landesgerichtsregister
KRS (GBl. 2000, Nr. 60, Pos. 702, Nr. 114, Pos. 1193 mit nachträgl. Änd.) umfasst es:
1) das Register der Unternehmer, 2) das Register der Verbände, anderer gesellschaftlicher
und beruflicher Organisationen, der Stiftungen und der öffentlichen Einrichtungen des
Gesundheitswesens sowie 3) das Register der insolventen Schuldner.
Das Landesgerichtregister wird nach den Regeln der formalen (jeder hat das Recht,
in die Registerdaten Einsicht zu nehmen) und materiellen (man darf sich nicht hinter
Unkenntnis der Registerdaten verstecken) Transparenz und auch der Glaubwürdigkeit
der Eintragungen geführt. Die Unternehmer haben die Pflicht, die Registerdaten zu
aktualisieren. Das Register der Unternehmer umfasst u.a.: Gesellschaften (offene
Handelsgesellschaften, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften
mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften), Genossenschaften und staatliche
Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungseinheiten, ausländische Unternehmen
und Niederlassungen ausländischer Unternehmen sowie Versicherungsvereine auf
Gegenseitigkeit.
Das Gewerberegister wird von der für den Wohnort des Unternehmers
entsprechenden Gemeinde geführt. Der Pflicht der Eintragung in das Gewerberegister
unterliegen die Unternehmer, die natürliche Personen sind.
Alle vom Register der Unternehmer erfassten natürlichen und juristischen
Personen sind verpflichtet, zwecks Eintragung eine ganze Reihe von Angaben zu
machen. Die Voraussetzungen diesbezüglich werden durch das Gesetz über
Landesgerichtsregister und das Gesetz über Freiheit der unternehmerischen Tätigkeit
geregelt.
Ein eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmender Unternehmer hat die Möglichkeit,
samt dem Antrag auf Eintragung in das Landesgerichtsregister oder ins Gewerberegister
einen Antrag in folgenden Bereichen zu stellen:
· Eintragung in das Landesamtsregister der volkswirtschaftlichen Rechtssubjekte
(REGON);
122
· die Anmeldung oder die Aktualisierung des Eintrages seiner Steueridentifikation
beim Finanzamt (NIP – Steueridentifikationsnummer);
· die Anmeldung des Beitragszahlers oder die Anmeldung zu Sozialversicherungen.
Die Regeln der Registrierung ausländischer Unternehmensvertretungen sind in
den Vorschriften über Freiheit der unternehmerischen Tätigkeit geregelt. Die
Gründung einer Vertretung erfordert die Eintragung der Vertretung in das Register
der Vertretungen der ausländischen Unternehmer. Die Eintragung in das Register
nimmt der für Wirtschaft zuständige Minister vor. Dem Antrag auf Eintragung in das
Register sind folgende Unterlagen beizufügen: (i) die Gründungsurkunde (der Vertrag,
die Satzung) des ausländischen Unternehmens, (ii) der Auszug aus dem Handelsregister,
(iii) die Erklärung des Unternehmers über die Gründung der Vertretung in Polen,
(iv) ein Dokument, welches den Rechtstitel des ausländischen Unternehmers zum
Betreiben von Geschäftsräumen (Immobilie), in dem die Tätigkeit ausgeübt wird,
bestätigt.
Ab dem 1. Januar 2008 gilt die Polnische Klassifizierung der Tätigkeiten (PKD
2007), die aufgrund der Verordnung des Ministerrates vom 24. Dezember 2007 (GBl.
Nr. 251, Pos. 1885) eingeführt wurde. Dies bedeutet, dass jede Änderung der Daten in
der Evidenz der Gewerblichen Tätigkeit oder in der Zentralen Auskunft des Nationalen
Gerichtsregisters KRS es erforderlich macht, neue PKD-Kennzeichnungen für die
Tätigkeit der Unternehmer anzugeben. Die Änderungen sollen innerhalb des
Zeitraums vom 1. Juli 2008 bis zum 31. Dezember 2009 vorgenommen werden.
Darüber hinaus ist es notwendig, diese Änderungen bei de zuständigen Steueramt und
der Sozialversicherungsanstalt anzugeben.
5. Unternehmerkontrolle
Im Gesetz über Freiheit der unternehmerischen Tätigkeit mit den nachträglichen
Änderungen werden die Regeln zur Kontrolle der wirtschaftlichen Aktivität des
Unternehmens durch die Organe der öffentlichen Verwaltung strikt bestimmt. Es gilt
das Prinzip, dass im gleichen Zeitraum nicht mehr als eine Kontrolle beschlossen und
durchgeführt werden darf. In folgenden Situationen gilt diese Regelung jedoch nicht:
· die ratifizierten internationalen Verträge bestimmen es anders;
· die Durchführung einer Kontrolle ist für das Untersuchungs- oder Ermittlungsverfahren, das gegen den Unternehmer geführt wird, notwendig;
· die Kontrolle bezieht sich auf die Stichhaltigkeit der Vergütung der Umsatzsteuer
vor der Vollziehung dieser Vergütung,
· wenn die Notwendigkeit einer Kontrolle durch Gefahr für Leben, Gesundheit
oder natürliche Umwelt begründet wird;
· wenn die Kontrolle im Rahmen der Erfüllung von Pflichten, die das EU-Recht
über Wettbewerbschutz beinhaltet oder im Rahmen des Schutzes der EUFinanzinteressen, durchgeführt wird.
Die Kontrolle in den Mikro-, kleinen und mittelständischen Unternehmen darf
nicht länger als 4 Wochen, und in großen Unternehmen – nicht länger als 8 Wochen
andauern. Diese Einschränkungen werden jedoch nicht in Situationen angewendet,
in denen gleichzeitige Durchführungen von mehr als einer Kontrolle zugelassen
werden.
Die obigen Regelungen finden keine Anwendung gegenüber den Unternehmen,
die: a) einer besonderen steuerlichen Aufsicht, b) einer Aufsicht über dem Kapital-
123
und Warenmarkt, c) einer Bankaufsicht, d) einer Versicherungsaufsicht, e) einer
Rentenaufsicht und f) einer Veterinäraufsicht unterliegen.
6. Boden- und Immobilieneigentum
Die Bestimmungen, die das Recht auf Grund und Boden regeln, sind vor allem im
Zivilgesetzbuch und im Gesetz über die Agrarimmobilienwirtschaft des Staatsschatzes
vom 19. Oktober 1991 enthalten. Das Recht auf Grund und Boden kann folgende
Formen annehmen: Eigentumsrecht, Recht auf ewigen Nießbrauch, Pacht, Leihe,
dauerhafte Verwaltungsübertragung.
Das Eigentumsrecht gibt dem Eigentümer in den Grenzen der Bestimmungen
(mit Ausnahme anderer Personen) die Möglichkeit, die Sachen der Bestimmung
gemäß zu nutzen, insbesondere Einkünfte zu erzielen und über die Sache zu verfügen.
Das ist ein veräußerliches, erbliches, der Vollstreckung unterliegendes Recht.
Der Erwerb und die Veräußerung dieses Rechts erfolgt in Form einer notariellen
Urkunde.
Das Recht auf ewigen Nießbrauch betrifft staatliche und kommunale Grundstücke
in Städten und Siedlungen und/oder im Flächennutzungsplan für nichtlandwirtschaftliche
Zwecke ausgewiesene Grundstücke. Es wird in Form einer notariellen Urkunde für
99 Jahre (mindestens für 40 Jahre) mit der Möglichkeit festgelegt, es auf weitere
40-99 Jahre zu verlängern. Es ist ein veräußerliches, erbliches, der Vollstreckung
unterliegendes Recht. Mit diesem Grundstück verbundene Bestandteile (Bauten,
Gebäude, Baum- und Pflanzenbestand) sind Eigentum des ewigen Nießbrauchers.
Er ist verpflichtet, entsprechende Gebühren für die Nutzung sowie mit diesem
Grundstück verbundene Gebühren und Steuern zu entrichten.
Jede Immobilie muss ein vom Amtsgericht geführtes Grundbuch besitzen, das die
Rechtsverhältnisse an diesem Grundstück offen legt. Im Teil I des Grundbuchs wird
die Immobilie gekennzeichnet (Standort, Lage, Fläche), im Teil II ihr Eigentümer
oder ewiger Nießbraucher aufgeführt, im Teil III beschränkte dingliche Rechte sowie
im Teil IV die Hypothek festgelegt.
Die detaillierten Bedingungen für die Nutzung der Immobilie durch die jeweilige
Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit (staatlich oder kommunal), die
die Immobilie in dauerhafter Verwaltung besitzt, werden vom Landrat gegenüber
staatlichen Immobilien und vom Kreisvorstand oder vom Gemeindevorsteher (wójt
gminy) gegenüber den Immobilien festgelegt, die das Eigentum – entsprechend – des
Kreises oder der Gemeinde bilden. Immobilien aus dem Bestand des Agrareigentums
des Staatsschatzes können per Entscheidung des Vorsitzenden der Agentur für
Agrareigentum des Staatsschatzes auf dauerhafte Verwaltung übertragen werden.
Das Gesetz vom 19. Oktober 1991 über die Bewirtschaftung von landschaftlichen
Grundstücken des Staatsschatzes genehmigt den Verkauf von Grundstücken,
die staatliches Eigentum sind, an Ausländer, außerdem die Überlassung zum ewigen
Nießbrauch und auch zur Nutzung und Pacht. In den beiden Fällen muss die
Genehmigung des Ministers für Inneres und Verwaltung eingeholt werden. Er ist dazu
verpflichtet, dem Sejm jedes Jahr einen Bericht über den Verkauf von Grund und
Boden an Ausländer vorzulegen. Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass das eher eine
formale, wenn auch mitunter zeitaufwändige Prozedur ist, denn alle Investoren,
die den Ankauf von Boden oder Immobilien zu anderen als landwirtschaftlichen
Gewerbezwecken beantragt hatten, haben eine solche Genehmigung erhalten.
124
Der Verkauf oder die Überlassung von Grundstücken zum ewigen Nießbrauch, die
Eigentum des Staatsschatzes oder der Gemeinde sind, darf ausschließlich über eine
Ausschreibung erfolgen.
Der Begriff Ausländer im Sinne des Ausländergesetzes vom 13. Juni 2003 (GBl.
Nr. 128, Pos. 1175), ist nach Art. 2 des Gesetzes wie folgt: Alle Personen, die keine
polnische Staatsangehörigkeit besitzen, sind Ausländer.
Handelsgesellschaften sind Ausländer, wenn sie ihren Sitz außerhalb der Grenzen
Polens haben. Auch Gesellschaften, die ihren Sitz in Polen haben und in denen
Ausländer eine dominierende Stellung inne haben, sind Ausländer.
Die Bestimmungen des Gesetzes von 1920 über Erwerb von Immobilien durch
Ausländer (GBl. Nr. 54 von 1996, Pos. 245 mit nachträgl. Änderungen) betreffen alle
Fälle des Immobilienerwerbs ungeachtet seiner Form, also Tausch- und Kaufverträge,
Schenkungen, Leibrentenverträge, Verträge über das Einbringen von Sachanlagen in
die Gesellschaft (die nach den Buchstaben des Gesetzes als Ausländer zählt) durch
die Gesellschafter und die Ersitzung. Man darf dabei nicht außer Acht lassen, dass
die Genehmigungspflicht nicht nur Immobilien betrifft, die dem Staatsschatz oder
der Gemeinde gehören, sondern auch private Immobilien.
Der Minister für Inneres und Verwaltung genehmigt den Verkauf von Immobilien
an einen Ausländer nach Erhalt eines positiven Gutachtens vom Minister für nationale
Verteidigung, und im Bezug auf Agrarimmobilien – vom Minister für Landwirtschaft
und Entwicklung des ländlichen Raumes (Art. 1 Abs. 1 und 1a des Gesetzes zur
Änderung des Gesetzes über Erwerb von Immobilien durch Ausländer – GBl.
Nr. 49/2004, Pos. 466).
Nicht genehmigungspflichtig ist unter anderem der Erwerb:
· eines eigenständigen Wohnraums durch den Ausländer,
· eines eigenständigen Nutzraums mit dem Zweck der Einrichtung einer Garage,
· einer Immobilie durch einen Ausländer, der mindestens 5 Jahre nach Erhalt der
ständigen Aufenthaltsgenehmigung in Polen gelebt hat,
· eines „zweiten Wohnsitzes”, wenn der Erwerber legal und ohne Unterbrechung
mindestens 4 Jahre lang in Polen lebt,
· einer Immobilie durch einen Ausländer, der mit einem polnischen Staatsangehörigen
verheiratet ist, mindestens 2 Jahre nach Erhalt der ständigen Aufenthaltsgenehmigung in Polen gelebt hat und die Immobilie als Gesamteigentum (mit
dem Ehepartner) erwirbt,
· einer Immobilie durch einen Ausländer, wenn er am Tag des Erwerbs zur
gesetzlichen Erbfolge berechtigt und der Veräußerer seit mindestens 5 Jahren
Eigentümer (oder ewiger Nießbraucher) der Immobilie ist,
· einer unbebauten Immobilie (eines Grundstücks) bis zu 0,4 ha im Stadtgebiet
(im gesamten Gebiet Polens) durch eine Rechtsperson, die ihren Sitz in Polen hat
und durch einen Ausländer kontrolliert wird, für ihre satzungsmäßigen Ziele,
· einer Immobilie durch einen Ausländer, der ein Staatsbürger oder Unternehmer
eines Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes ist, mit Ausnahme
von Agrar- und Waldimmobilien (mit einer Mindestfläche von 1 ha), 12 Jahre
lang ab dem Tag Polens EU-Beitritts, sowie mit Ausnahme von einem „zweiten
Wohnsitz” – 5 Jahre lang ab dem Tag Polens EU-Beitritts,
· einer Agrarimmobilie/eines Agrargrundstücks (in Woiwodschaften im Westen
und im Norden) durch einen Ausländer, der ein Staatsbürger eines Mitgliedsstaates
der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes ist, nach
7 Jahren ab dem Tag, an dem der Pachtvertrag geschlossen wurde, wenn er sich
125
während dieser Zeit persönlich auf diesem Grundstück mit einer landwirtschaftlichen Aktivität beschäftigt hat (darunter als Gesellschafter oder Teilhaber einer
Gesellschaft) sowie legal in Polen gelebt hat,
· einer Agrarimmobilie/eines Agrargrundstücks (in Woiwodschaften im Zentrum,
Osten und im Süden) durch einen Ausländer, der ein Staatsbürger eines
Mitgliedsstaates der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes
ist, nach 3 Jahren ab dem Tag, an dem der Pachtvertrag geschlossen wurde, wenn
Dokumente, die sich auf Verwaltungsverfahren im Department für
Genehmigungen und Konzessionen des Ministeriums für innere Angelegenheiten
und Verwaltung beziehen, sollen beim Eingangsregister dieses Ministeriums,
Rakowiecka-Str. 2a, persönlich oder auf postalischem Wege eingereicht werden.
Allgemeine Anfragen können per E-Mail – [email protected] oder Fax:
48 (22) 848-97-81 geschickt werden.
Auskünfte betreffend die anhängigen Verwaltungsverfahren werden unter
Angabe der Geschäftsnummer unter den folgenden Telefonnummern erteilt:
- (22) 60-146-96 – Konzessionen,
- (22) 60-118-70 – Genehmigungen für den Erwerb von Immobilien, Aktien,
Geschäfts-anteilen durch die Ausländer,
- (22) 60-116-02 – öffentliche Kollekten, im Einsatz zur Vorfahrt berechtigte
Fahrzeuge.
Auskünfte betreffend den Erwerb von Immobilien durch die Ausländer können
auch bei der Polnischen Agentur für Information und Auslandsinvestitionen
(Tel. 48 (22) 334 98 00; Fax. 48 (22) 334 99 99) eingeholt werden.
Die Pflicht zur Entrichtung der Stempelgebühr entsteht mit der Einreichung des
Antrags auf die Erteilung einer Genehmigung, Erlaubnis bzw. Konzession,
Ausstellung einer Bescheinigung, Einreichung einer Vollmacht zu der betreffenden
Sache oder Vornahme anderer Handlungen, die mit der Stempelgebühr belegt sind.
Die Höhe der Stempelsteuer beträgt:
- 1.570 PLN – Genehmigung zum Erwerb von Immobilien, Aktien,
Geschäftsanteilen durch den Ausländer,
- 616 PLN – Konzession für Dienstleistungen im Bereich des Schutzes von
Personen und Vermögen, für den Sonderumsatz (von dem beantragten
Umfang), für Eintragung in das Register der geregelten Tätigkeiten,
- 523 PLN – Bescheid über die Anerkennung der Qualifikationen zur Ausübung
eines geregelten Berufes,
- 82 PLN – Genehmigung zu einer öffentlichen Kollekte,
- 855 PLN – Genehmigung zur Errichtung durch eine ausländische Stiftung
einer Niederlassung auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen,
- 50% des Satzes – Verlängerung des Gültigkeitstermins einer Genehmigung
bzw. Erweiterung des Tätigkeitsumfangs,
- 100% des Satzes – für die folgende Art der Tätigkeit,
- 98 PLN – Promesse,
- 10 PLN – ein anderer Bescheid als jene, auf die die Vorschriften der
Verwaltungsverfahrenordnung (VerwVO) Anwendung finden,
- 17 PLN – Vollmacht, Ausstellung einer Bescheinigung.
126
er sich während dieser Zeit persönlich auf diesem Grundstück mit einer
landwirtschaftlichen Aktivität beschäftigt hat (darunter als Gesellschafter oder
Teilhaber einer Gesellschaft) sowie legal in Polen gelebt hat.
Oben genannte Regelungen finden im grenznahen Bereich keine Anwendung.
Die Genehmigung (nach der Verordnung des Ministers für innere Angelegenheiten
und Verwaltung vom 26. April 2004 über Detailinformationen und Arten von Unterlagen,
die von einem Ausländer vorgelegt werden müssen, von dem eine Genehmigung zum
Immobilienerwerb beantragt wurde – GBl. Nr. 94, Pos. 925, geändert – GBl. 2006,
Nr. 226, Pos. 1653) gilt für den ausgewiesenen Zeitraum und wird auf Grund eines
Antrags erteilt, der Informationen über den Erwerber und Veräußerer der Immobilie,
ihre genaue Charakteristik und den Nachweis der finanziellen Mittel enthält, die dem
Erwerber die erklärten Investitionen ermöglichen. Dem Antrag sind auch solche
Unterlagen beizufügen, wie ein Auszug aus dem Handelsregister (oder aus dem
Register natürlicher Personen) des Erwerbers, eine Willenserklärung zur Veräußerung
der Immobilie, ein aktueller Grundbuchauszug, eine Abschrift aus dem Liegenschaftskataster, eine Bescheinigung vom Gemeindeamt über die Bestimmung der Immobilie
im Raumwidmungsplan oder eine amtliche Bestätigung über Nichtvorhandensein
eines solchen Plans.
Genehmigungspflichtig ist auch der Erwerb der Aktien bzw. Anteile durch einen
Ausländer an einer Gesellschaft, die Eigentümerin oder Erbnießbraucherin der Immobilie
ist (gemäß der oben erwähnten Verordnung des Ministers für innere Angelegenheiten
und Verwaltung). Das betrifft jedoch nicht die Börsengesellschaften.
Die Erlangung einer Genehmigung zum Erwerb einer Immobile befreit die Ausländer
nicht von der Erfüllung anderer Anforderungen, die den Eigentümern der Immobilien
und Grundstücke in Polen auferlegt werden. Insbesondere ist es erforderlich, bei
zuständigen Verwaltungsbehörden jeweils alle vorschriftsmäßigen Genehmigungen,
welche die Raumplanung, den Kulturdenkmalschutz, den Naturschutz und den Schutz
der Nationalparks, das Baurecht, das Recht über die Benutzung und Erhaltung von
Binnengewässern berücksichtigen, einzuholen. Der potentielle Erwerber soll darüber
hinaus im eigenen Interesse prüfen, ob die Grundstücke oder die Immobilie für den
von ihm vorgesehenen Zweck benutzt werden dürfen.
7. Vorbeugung monopolistischen Praktiken
und unlauterem Wettbewerb
Für Unternehmer, die eine gewerbliche Tätigkeit auf dem polnischen Markt
betreiben, gelten parallel zwei Rechtssysteme zum Wettbewerbsschutz – das
gemeinschaftliche und das polnische. Das Gemeinschaftsrecht ist in Polen, genauso
wie in den anderen EU-Mitgliedsstaaten, direkt anwendbar und hat Vorrang vor dem
innerstaatlichen Recht. Das Gemeinschaftswettbewerbsrecht beinhaltet vor allem
Normen, die im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag)
sowie in anderen Akten, die aufgrund der Bestimmungen des EG-Vertrages erlassen
wurden. Das polnische Anti-Monopolrecht stellt vor allem das Gesetz über
Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (allgemein als das Anti-Monopolgesetz
bezeichnet) dar. Die materiellen Normen des polnischen Wettbewerbsrechts sind gestützt
auf die gemeinschaftlichen Regelungen, nämlich auf den Art. 81 über den Verbot aller
Vereinbarungen zwischen Unternehmern und den Art. 82 über den Verbot einer
127
missbräuchlichen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Gemeinsamen
Markt, sowie die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über
die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (eng. EC Merger Regulation).
Die Aufteilung der Zuständigkeitsbereiche zwischen der Europäischen Kommission –
der gemeinschaftlichen Wettbewerbsbehörde – und dem Präsidenten des Amtes für
Wettbewerb- und Verbraucherschutz – der nationalen Wettbewerbsbehörde in Polen –
ist in der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates über die Umsetzung
der Wettbewerbsregeln, gemäß Art. 81 und 82 des EG-Vertrages, festgelegt. Diese
Verordnung hat das Vorrangsprinzip der Europäischen Kommission im System der
Wettbewerbsbehörden in der Gemeinschaft aufrechterhalten. Der Präsident des Amtes
für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz hat das Recht, kraft des Gemeinschaftsrechts
ein Anti-Monopolverfahren in Sachen mit einer europaweiten Auswirkung einzuleiten,
wenn Verhaltensweisen den Handel zwischen Polen und den anderen EU-Mitgliedstaaten
beeinträchtigen. Dabei ist die Europäische Kommission das für die Angelegenheiten
zuständige Organ, wenn Vereinbarungen und Praktiken in mehr als drei EUMitgliedsstaaten (das sog. 3+ Prinzip) den Wettbewerb benachteiligen. Wenn die
monopolistischen Praktiken jedoch den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten in
keiner Weise beeinträchtigen, wird das Verfahren nach Maßgabe der nationalen
Rechtsvorschriften durchgeführt (das Anti-Monopolgesetz).
Es ist der Kommission überlassen zu entscheiden, welche Fälle auf der nationalen
und welche auf der gemeinschaftlichen Ebene geprüft werden sollen. Wenn die
Kommission ein Verfahren zur Vorbeugung der Verletzung der Art. 81 und 82 des
EG-Vertrages einleitet, ist das Amt für Wettbewerb- und Verbraucherschutz für die
Anwendung dieser Artikel nicht mehr zuständig. Falls das Amt für Wettbewerb- und
Verbraucherschutz ein Verfahren in dieser Sache führte, sollte die Kommission ein
Gutachten dieser Behörde einholen, bevor sie ein Verfahren einleitet.
Der Präsident des Amtes für Wettbewerb- und Verbraucherschutz ist verpflichtet,
bei der Anwendung der gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln mit den nationalen
Wettbewerbsbehörden in anderen Mitgliedsstaaten und mit der Europäischen
Kommission innerhalb des sog. Europäischen Wettbewerbsnetzes zusammenzuarbeiten.
Das Gesetz vom 16. Februar 2007 über Wettbewerb- und Verbraucherschutz
bestimmt Verfahren und Regeln zur Vorbeugung von Praktiken:
· die den Wettbewerb einschränken (gegen den Wettbewerb gerichteten Vereinbarungen oder der Missbrauch der dominierenden Stellung),
· Maßnahmen gegen eine Konzentration von Unternehmern und deren Verbänden,
· Praktiken, die die Sammelinteressen der Verbraucher verletzen2,
sofern diese Praktiken und Konzentrationen Folgen auf dem polnischen Staatsgebiet
nach sich ziehen (oder nach sich ziehen können).
Die gegen den Wettbewerb gerichteten Vereinbarungen beruhen unter anderem darauf,
direkt oder indirekt die Preise und andere Kauf- und Verkaufsbedingungen von
Waren festzulegen, die Produktion, den Absatz oder die Investitionen zu begrenzen
oder zu kontrollieren, den Verkaufs- oder Kaufmarkt aufzuteilen, den Marktzugang zu
beschränken oder nicht von der Vereinbarung erfasste Unternehmer vom Markt zu
drängen. Das Verbot umfasst waagerechte (zwischen den Unternehmer, die auf
gleicher Umsatzebene tätig sind) und senkrechte Vereinbarungen (wenn die Unternehmer
____________________
2 Mit einer Verletzung der Sammelinteressen der Verbraucher hat man zu tun, wenn eine
unbeschränkte Personanzahl durch die Praktiken des Unternehmers betroffen werden können
(potentiell kann jeder dadurch geschädigt werden).
128
auf verschiedenen Umsatzebenen agieren). Das Verbot der den Wettbewerb
einschränkenden Vereinbarungen ist kein absolutes Verbot – es betrifft nicht die sog.
Bagatellvereinbarungen, deren Gesamtanteil am Markt nicht über 5 Prozent liegt.
Wenn die Unternehmer auf verschiedenen Umsatzebenen tätig sind, darf dieser Anteil
sogar bis zu 10 Prozent betragen. Zulässig sind auch die sog. Gruppenausschlüsse, die kraft der Verordnung des Ministerrates eingeführt werden (die z.B.
manche vertikale Vereinbarungen des Automobilsektors oder manche Vereinbarungen
zwischen den Versicherungsinstituten ausschließen), sowie auch individuelle
Ausschlüsse.
Ein Unternehmer hat eine dominierende Stellung, wenn er der wirksamen Konkurrenz
auf dem relevanten Markt dadurch vorbeugen kann, dass er eine Möglichkeit hat,
im bedeutenden Ausmaß unabhängig von den Konkurrenten, Vertragspartnern oder
Verbrauchern zu agieren. Man geht davon aus, dass ein Unternehmer dann eine
dominierende Stellung besitzt, wenn sein Marktanteil bei über 40 Prozent liegt. Eine
dominierende Stellung ist nicht rechtswidrig, dagegen ist der Missbrauch dieser
Stellung bedingungslos verboten. Als Missbrauch gelten u.a. direkte und indirekte
unlautere Preise (z.B. übermäßig hohe oder auffallend niedrige), unvorteilhafte
Vertragsbedingungen, Produktions-, Absatzbeschränkungen oder Einschränkungen
beim technischen Fortschritt zuungunsten der Vertragspartner oder Verbraucher,
sowie Entgegenhandeln der Bildung von für das Entstehen und die Entwicklung des
Wettbewerbs nötigen Bedingungen.
In Polen gilt die sog. präventive Kontrolle der Konzentration. Jede beabsichtigte
Konzentration, welche die Transaktionen mit der Beteiligung von Unternehmern,
derer gesamte Jahresumsatz in Vorjahr 1 Mrd. Euro in der Welt oder 50 Mio. EUR in
Polen überschritten hat, ist dem Präsidenten des Amtes für Wettbewerb- und
Verbraucherschutz anzumelden. Die Konzentration darf nicht ohne seine vorherige
Genehmigung umgesetzt werden. Falls die Konzentration ohne die Bewilligung
des Präsidenten des Amtes für Wettbewerb- und Verbraucherschutz vollzogen wurde
und die Wiederherstellung des Wettbewerbs anderweitig nicht möglich ist, darf
die Anti-Monopolbehörde u.a. die Aufteilung des Unternehmens oder den Verkauf,
entweder des gesamten oder eines Teiles des Unternehmensvermögens, anordnen.
Der Präsident des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz erteilt den
Bewilligungsbescheid für die Vollziehung der Konzentration, wenn sie nicht zur
Entstehung oder Stärkung der dominierenden Stellung führen wird.
Als Praktiken, die gegen die Sammelinteressen der Verbraucher verstoßen, werden
rechtswidrige Handlungen eines Unternehmers, die auf diese Interessen zielen,
angesehen. Dies betrifft insbesondere:
· die Verletzung der Pflicht, den Verbrauchern die aufrichtige, wahre und
vollständige Auskunft zu erteilen,
· die unlauteren Marktpraktiken bzw. unlautere Wettbewerbshandlungen,
· die Anwendung unerlaubter Vertragsklauseln, die in dem vom Präsidenten des
Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz geführten Register aufgelistet
sind.
Der in dem Gesetz über Wettbewerb- und Verbraucherschutz vorgesehene Schutz
der Sammelinteressen der Verbraucher schließt nicht den sich aus anderen Gesetzen
ergebenden Schutz, insbesondere den Vorschriften über Entgegenwirkung den
unlauteren Marktpraktiken und die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, aus.
129
Das Antimonopolverfahren wird als Verwaltungsverfahren durchgeführt. Verfahren
gegen die den Wettbewerb einschränkenden Verhaltensweisen sowie Praktiken,
die gegen die allgemeinen Verbraucherinteressen verstoßen, werden von Amts wegen
eingeleitet. Unternehmer und Verbraucher können ihre Ansprüche im Zivilverfahren
vor den allgemeinen Gerichten geltend machen. Sie können auch wegen der
Anwendung verbotener Praktiken die Anzeige bei dem Amt für Wettbewerbs- und
Verbraucherschutz erstatten. Zwar ist sie für den Präsidenten des Amtes nicht bindend,
jedoch kann sie die Einleitung des Verfahrens verursachen. Antimonopolverfahren in
Sachen der Konzentration werden auf Antrag oder von Amts wegen eingeleitet.
Bevor der Präsident des Amtes einen Beschluss über die Einleitung eines
Antimonopolverfahrens oder über seine Ablehnung trifft, kann er aufklärendes
Verfahren anfordern.
Das Verfahren in Sachen des unlauteren Wettbewerbs kann nicht länger als fünf
Monate ab dem Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens, und in Sachen der
Konzentration – höchstens zwei Monate (in gewissen Situationen kann diese Frist um
14 Tage verlängert werden). Das Verfahren in Sachen der allgemeinen Verbraucherinteressen soll hingegen spätestens binnen zwei Monaten (in besonders komplizierten
Fällen spätestens binnen drei Monaten) beendet werden.
Der Präsident des Amtes kann auch einstweilige Maßnahmen erlassen. In bestimmten
Ausnahmefällen steht dem Präsidenten des Amtes frei, dem Unternehmer noch vor
dem Verfahrensabschluss anzuordnen, eine bestimmte Verhaltensweise zu unterlassen,
die unabwendbare Auswirkungen auf den Markt haben könnte.
Darüber hinaus steht dem Antimonopolamt zu, auf Antrag der Europäischen
Kommission oder der Behörden eines anderen Mitgliedsstaates Kontrollen, darunter
Durchsuchungen, durchzuführen, ohne ein getrenntes Verfahren einzuleiten.
Polnisches Recht sieht strenge Strafen für die Nichteinhaltung des Wettbewerbsrechts vor. Den Unternehmern, auch wenn sie fahrlässig handelten, droht für die
Anwendung der den Wettbewerb verzerrenden oder die übermäßige Kapitalkonzentration verursachenden, oder die gegen die allgemeinen Verbraucherinteressen
verstoßenden Praktiken Geldbuße in Höhe von 10 Prozent ihrer Erträge in dem Jahr,
das dem Jahr, an dem diese Geldbuße verhängt wird, voranging. Wenn der Unternehmer
während der Kontrolle die Zusammenarbeit mit der Antimonopolbehörde verweigert,
unwahre Auskünfte erteilt oder Auskunft verweigert, kann gegen ihn eine Geldbuße
bis zu 50 Mio. EUR verhängt werden. Im Fall des Verzugs bei der Ausführung des
Verwaltungsaktes des Präsidenten des Amtes oder der Gerichtsentscheidungen in
Sachen, auf die sich das Gesetz bezieht, kann für jeden Tag des Verzugs eine Geldbuße
verhängt werden, die bis zu einem Gegenwert von 10 Tsd. EUR entspricht.
Personen, die eine leitende Funktion ausüben oder Mitglieder des Verwaltungsorgans eines Unternehmers (Unternehmerverbandes) sind, welche:
· den Bescheid bzw. Beschluss des Präsidenten des Amtes oder die Gerichtsentscheidung nicht ausgeführt haben,
· die beabsichtigte Konzentration nicht angemeldet haben,
· unwahre Auskünfte oder keine Auskunft erteilt haben,
kann eine Geldbuße bis zum fünfzigfachen Wert des durchschnittlichen Lohnes
auferlegt werden.
Gleichzeitig wendet Polen das Programm der Strafmilderung (leniency), welches
sich nach den von der Europäischen Kommission angewandten Lösungen richtet,
an. Sofern der an einem Kartell beteiligte Unternehmer als erster den Präsidenten des
Amtes für Wettbewerb- und Verbraucherschutz von dem Bestehen des Kartells in
130
Kenntnis setzt oder Beweismittel vorlegt, das den Erlass des Bescheides, in dem die
Verhaltensweise als den Wettbewerb verzerrend angesehen wird, ermöglicht (sofern
der Präsident zu diesem Zeitpunkt nicht bereits über diese Beweismittel bzw. Auskünfte
verfügte), kann der Präsident des Amtes von der Verhängung des Bußgeldes absehen,
sofern dabei bestimmte andere Voraussetzungen erfüllt sind. Unternehmer, die nicht
als vollkommen straflos angesehen werden, können mit einer Strafmilderung rechnen,
sofern sie aus eigener Initiative Beweismittel liefern, die zu dem Erlass eines solchen
Bescheides beitragen. In beiden Fällen müssen jedoch die Kartellteilnehmer freiwillig
die rechtswidrigen Handlungen unterlassen.
Gegen die Entscheidung des Präsidenten des Amtes kann eine Berufung beim
Gericht für Wettbewerb- und Verbraucherschutz, das als Gericht erster Instanz gilt,
eingelegt werden.
Im Fall anderer Praktiken als die den Wettbewerb einschränkenden Vereinbarungen
oder des Missbrauchs der dominierenden Stellung können die Unternehmer, nach
deren Meinung der Wettbewerber ihre Interessen verletzt, ihre Rechte bei einem
Zivilgericht aufgrund des Gesetzes vom 16. April 1993 über die Bekämpfung des
unlauteren Wettbewerbs (mit nachträglichen Änderungen) geltend machen. Dieses
Gesetz, ähnlich wie das Gesetz über den Wettbewerbs- und Verbraucherschutz, soll
der Wahrung des Wettbewerbs dienen. Während sich jedoch das Gesetz über
Wettbewerbs- und Verbraucherschutz in erster Linie den Schutz des freien
Wettebewerbs zum Ziel setzt, so ist das Ziel des Gesetzes über die Bekämpfung des
unlauteren Wettbewerbs die Sicherung eines fairen Wettbewerbs zwischen den
Unternehmern. Beide Regulierungen sind komplementäre Rechtsakte, die den Schutz
der Interessen der Unternehmer ermöglichen – sowohl vor Maßnahmen seitens
der stärkeren Marktbeteiligten sowie vor individuellen Aktivitäten der Unternehmer.
Die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs soll mit Mitteln des Zivil- und Strafrechts
gesichert werden, im Gegensatz zu Praktiken, die sich gegen den Wettbewerb richten,
die wiederum mit verwaltungsrechtlichen Maßnahmen bekämpft werden sollen.
Das Gesetz über die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs regelt im Interesse
der Öffentlichkeit, der Unternehmer und der Kunden, vor allem der Verbraucher, die
Vorbeugung unlauterem Wettbewerb und die Bekämpfung dessen bei Gewerbetätigkeit,
insbesondere in der Industrie- und Landwirtschaftsproduktion, im Bauwesen, Handel
und in den Dienstleistungen.
Als unlautere Wettbewerbshandlung wird im Sinne des Gesetzes eine Handlung
bezeichnet, die gegen Recht oder gute Sitten verstößt und das Interesse eines anderen
Unternehmers oder Kunden verletzt. Unter den Handlungen eines unlauteren
Wettbewerbs sind im Einzelnen genannt worden: eine irreführende Kennzeichnung
des Unternehmens, falsche oder betrügerische Kennzeichnung des geografischen
Ursprungs von Waren bzw. Dienstleistungen, Verletzung des Unternehmensgeheimnisses, Verleitung zur Auflösung oder Nichterfüllung eines Vertrags,
Produktnachahmung, Verleumdung bzw. Anreißen, Erschweren des Marktzugangs,
Bestechung einer Person, die eine öffentliche Funktion bekleidet, sowie auch eine
unlautere oder verbotene Werbung und die Organisation eines sog. Schneeballverkaufssystems sowie Führung bzw. Organisierung der Tätigkeit nach dem
Konsortiumsprinzip.
Der Unternehmer, dessen Interesse durch unlauteren Wettbewerb verletzt oder
gefährdet wurde, kann die Einstellung der verbotenen Handlungen, die Beseitigung
der Folgen der verbotenen Handlungen, die Abgabe einer Erklärung entsprechenden
Inhalts, Schadenersatz und Rückgabe ungerechtfertigt erzielter Einkünfte, die
131
Verurteilung zur Entrichtung eines entsprechenden Geldbetrags für soziale Zwecke,
die mit der Förderung der polnischen Kultur verbunden sind, verlangen. Das Gericht
kann auf Antrag des Berechtigten auch über Erzeugnisse, ihre Verpackungen,
Werbematerialien und andere Gegenstände ein Urteil fällen, die direkt mit der
unlauteren Wettbewerbshandlung verbunden sind. Vor allem kann das Gericht deren
Vernichtung oder ihre Anrechnung auf Schadensersatz fordern.
Wenn die unlautere Wettbewerbshandlung die Interessen der Verbraucher
gefährdet, können Forderungen vom Präsidenten des Amtes für Wettbewerb- und
Verbraucherschutz, von inländischen oder regionalen Organisationen, deren satzungsmäßiger Zweck der Verbraucherschutz ist, und von den Sprechern der Verbraucher
gestellt werden.
Die Vorschriften, die sich den Verbraucherschutz zum Ziel setzen, verordnen in
erster Linie das Verbot der Irreführung der Verbraucher. Für eine falsche (bzw.
fehlende) Kennzeichnung von Waren, die die Kunden hinsichtlich des Ursprungs, der
Menge, der Qualität, der Zutaten, der Herstellungsart, des Nutzens, der Anwendungsmöglichkeit, Reparatur, Wartung und anderer wichtiger Merkmale der Waren oder
Dienstleistungen irreführen kann, aber auch bei vorsätzlichem Verschweigen des
Risikos, das mit der Nutzung verbunden ist, droht eine Haft- oder Geldstrafe. Mit der
gleichen Strafe wird derjenige belegt, der eine unlautere Wettbewerbshandlung im
Bereich Werbung, Werbetombolas und Verkauf, die mit einer unentgeltlichen Prämie
einhergeht, ausübt. Für die Bekanntgabe einer Information, die ein Geschäftsgeheimnis darstellt, ist eine Geldstrafe, eine Freiheitsbeschränkung oder ein Freiheitsentzug bis zu 2 Jahren vorgesehen. Derselben Strafe unterliegt eine Person,
die rechtswidrig in den Besitz einer Information gelangt, die als Geschäftsgeheimnis
gilt, sie einer anderen Person offen legt oder sie in der eigenen gewerblichen Tätigkeit
nutzt. Für die Gewerbetätigkeit nach dem Schneeballsystem droht eine Haftstrafe von
3 Monaten bis zu 8 Jahren.
Parallel zu dem Gesetz vom 16. April 1993 über die Bekämpfung des unlauteren
Wettbewerbs gilt seit Dezember 2007 das Gesetz vom 23. August 2007 über die
Entgegenwirkung den unlauteren Marktpraktiken, welches die Richtlinie der
2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern in das polnische Rechtssystem
implementiert. Die beiden Rechtsakte normieren häufig angenäherte sachliche
Anwendungsbereiche und beinhalten gleichzeitig analogische Kataloge der Sanktionen
für den Fall der Begehung darin festgelegten Handlungen. Das Gesetz über
die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs schützt jedoch vor allem die Interessen
der Unternehmer, wobei die Interessen der Verbraucher durch dieses Gesetz nur
mittelbar geschützt werden. Das Gesetz über die Entgegenwirkung den unlauteren
Marktpraktiken hingegen dient in erster Linie den Verbrauchern.
Als unlautere Marktpraxis gellten insbesondere die Irreführung und die aggressive
Marktpraxis (z.B. die Androhung von körperlicher oder psychischer Gewalt, die die
Fähigkeit des Verbrauchers zur informierten Entscheidung einschränken können)
sowie eine rechtswidrige Anwendung des Verhaltenskodex. Im Gesetz werden 31 Praktiken
erwähnt, die für unlautere Marktpraktiken gehalten werden und von Rechts wegen
untersagt sind (sog. Schwarze Liste). Die Anwendung aggressiver Geschäftspraktiken wird mit Geldstrafe bestraft. Ein Unternehmer, der unlautere Markthandlungen, die auf der Verwaltung eines Vermögens, das im Rahmen einer Gruppe
mit Beteiligung der Verbraucher zwecks der Finanzierung eines Produktankaufs nach
dem Konsortiumsprinzip gesammelt wird, beruhen, wird mit Freiheitsstrafe von
3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft.
132
8. Schutz des geistigen Eigentums
Das in Polen geltende Recht im Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums
(des gewerblichen Eigentums sowie der Urheberrechte und verwandter Rechte)
zielte darauf ab, das geltende Recht den modernen internationalen Standards
anzupassen. Zu den wichtigsten Rechtsakten, die derzeit in Kraft sind, gehören das
Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Rechte (von 1994 mit nachträglichen
Änderungen) sowie das Gesetz über das gewerbliche Eigentum (von 2000 mit nachträglichen Änderungen). Das Gesetz über das gewerbliche Eigentum, das am
22. August 2001 in Kraft getreten ist, hat den Charakter eines Gesetzbuches.
Polen ist Signatarstaat der wichtigsten internationalen Verträge, die mit dem
Schutz des gewerblichen und geistigen Eigentums verbundene Fragen regeln:
· Pariser Übereinkommen zum Schutz des gewerblichen Eigentums (seit 1975),
· Berner Übereinkommen zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst
(seit 1990),
· Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen
Eigentums – TRIPS/WTO (seit 2000)
· Vertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) über Urheberrechte
(seit 2004),
· Vertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) über künstlerische
Darbietungen und Tonträger (seit 2004),
· Übereinkommen über Erteilung europäischer Patente (seit 2004).
Im Rahmen des Schutzes von Erfindungen und Gebrauchsmustern unterzeichnete
Polen u.a. auch das Washingtoner Abkommen über die Patentzusammenarbeit
(ist seit 1990 in Kraft), das Straßburger Abkommen über die Internationale
Patentklassifikation (seit 1997), und in Bezug auf die Warenzeichen u.a. das Madrider
Abkommen über die Internationale Registrierung von Marken (seit 1991), Abkommen
von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für
die Eintragung von Marken (seit 1997) sowie das Wiener Abkommen zur Errichtung
einer internationalen Klassifikation für Bildelemente (seit 1997).
In Polen gelten darüber hinaus die EU-Rechtsakte betreffend den Schutz des
gewerblichen Eigentums, des Urheberrechtes und der verwandten Schutzrechte.
Schutz des gewerblichen Eigentums
In Polen ist das gewerbliche Eigentum (Erfindung, Gebrauchsmuster, industrielles
Gebrauchsmuster, Warenzeichen, geografische Bezeichnung, Topografie integrierter
Schaltungen) rechtlich geschützt. Die Bürger fremder Staaten und ausländische
juristische Personen haben Anspruch auf Schutz des gewerblichen Eigentums auf der
Basis von durch Polen geschlossenen internationalen Verträgen oder, wenn es die
internationalen Verträge nicht berührt, nach dem Gegenseitigkeitsprinzip.
Die Autoren einer Erfindung, eines Gebrauchsmusters, eines industriellen
Gebrauchsmusters und einer Topografie integrierter Schaltungen haben Anspruch
auf:
· ein Patent, Schutzzeugnis oder Eintragungsrecht,
· Vergütung.
In Polen werden zusätzliche Schutzrechte für Heilmittel und Pflanzenschutzerzeugnisse erteilt.
133
Das Recht auf ein Patent für eine Erfindung, das Recht auf Schutz eines
Gebrauchsmusters oder die Eintragung eines industriellen Gebrauchsmusters sind
veräußerbar und erblich.
Patente werden in Polen in allen Bereichen der Technik für Erfindungen erteilt,
die neu sind, ein Erfindungsniveau erreicht haben (d.h. sie ergeben sich nicht
selbstverständlich aus dem Stand der Technik) und geeignet sind, Anwendung im
Gewerbe zu finden. Besondere Regelungen betreffen biotechnologische Erfindungen
an. Das erlangte Patent ist die ausschließliche Befugnis, eine Erfindung auf
polnischem Staatsgebiet erwerbsmäßig oder beruflich über 20 Jahre nach Anmeldung
der Erfindung beim Patentamt zu benutzen. Der Patentinhaber kann einer anderen
Person die Lizenz für seine Erfindung erteilen. Um ein Patent zu erlangen, muss man
beim Patentamt einen Antrag mit Beschreibung der Erfindung und Vorbehalten
(die unter anderem den Bereich des gewünschten Patentschutzes einschließen)
stellen. In Polen stehen auch europäische Patente, die vom Europäischen Patentamt
erteilt wurden, auf der Grundlage des Übereinkommens über Erteilung europäischer
Patente, unter Schutz.
2006 haben die Residenten beim Patentamt der Republik Polen 2157 Erfindungsanmeldungen, d.h. um 129 mehr als 2005, zum Patentschutz eingereicht. Die Anzahl
der erteilten Patente betrug 1122 und war um 68 höher als 2005.
Die Zahl der ausländischen Erfindungen, die zum Patentschutz in Polen
angemeldet wurden, betrug 1564. 2006 kamen die Mehrheit der Anmeldungen
traditionell aus den USA (34 Prozent) und Deutschland (13 Prozent). Diese Länder
hatten auch führende Positionen bei der Zahl der erteilten Patente. 2006 betrug
der Anteil Deutschlands 29 Prozent aller an Nicht-Residenten erteilten Patente, und
der Anteil der USA – 21 Prozent.
Die meisten in- und ausländischen Patentanmeldungen und erteilten Patente
betrafen die Chemie und Metallurgie (entsprechend 23 und 32 Prozent),
Grundbedarfsartikel (jeweils 18 Prozent) sowie verschiedene Industrieverfahren
und Transport (jeweils 17 Prozent).
Um in Polen ein Gebrauchsmuster zu schützen, muss es bei dem Patentamt, bei
dem Schutzzeugnisse und Gebrauchsmusterschutzzeugnisse ausgestellt werden,
angemeldet werden. Das Schutzzeugnis gibt das Recht auf ausschließliche Benutzung
des Gebrauchsmusters auf dem Staatsgebiet Polens. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre
nach der Anmeldung des Gebrauchmusters beim Patentamt.
In Polen kann auch das industrielle Gebrauchsmuster geschützt werden. Das vom
Patentamt ausgestellte Veräußerbarkeitszeugnis legt das Eigentum des industriellen
Gebrauchsmusters und das ausschließliche Recht auf seine Anwendung über 25 Jahre
nach der Anmeldung beim Patentamt fest. Die industriellen Gebrauchsmuster, für die
die Veräußerbarkeit erteilt wurde, werden in das Register der industriellen
Gebrauchmuster eingetragen. Die Veräußerbarkeit wird nicht für industrielle
Gebrauchsmuster erteilt, deren Anwendung gegen die öffentliche Ordnung oder gegen
die guten Sitten verstöße.
134
Schutz des industriellen Eigentums in Polen 2003-2006 (Residenten)
12000
10000
8000
6000
4000
2000
0
2003
2004
2005
2006
erteilte Patente für Erfindungen
erteilte Schutzrechte für Gebrauchsmuster
erteilte Rechte aus Eintragung industrieller
Gebrauchsmuster
erteilte Schutzrechte für Warenzeichen
Quelle: Wissenschaft und Technik 2006, Hauptamt für Statistik (GUS), Warschau 2008.
Der Eintragung und dem Schutz unterliegt nur ein solches Warenzeichen, das
Waren oder Dienstleistungen, die von einem bestimmten Unternehmen hergestellt
oder in den Verkehr gebracht werden, von Waren und Dienstleistungen der gleichen
Art unterscheidet, die von anderen Firmen hergestellt oder in den Verkehr gebracht
werden. In Polen ist das Warenzeichen gewöhnlich nach der Eintragung geschützt.
Ein allgemein bekanntes Warenzeichen ist (selbst ohne Eintragung) geschützt, wenn
es vom überwiegenden Teil potentieller Käufer mit der Ware oder der Dienstleistung
der jeweiligen Art entsprechend assoziiert wird. Für ein eingetragenes Warenzeichen
wird ein Schutzzeugnis ausgestellt. Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre und kann für
weitere Zeitabschnitte von jeweils 10 Jahren verlängert werden. Schutzzeugnisse für
Warenzeichen werden nicht erteilt, wenn die Benutzung der Ware:
· persönliche und Vermögensrechte Dritter verletzt,
· gegen die Gesetze, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt,
· die Käufer in die Irre führen kann, insbesondere bezüglich des Charakters der
Ware, ihrer Qualität, ihrer Eigenschaften oder ihrer Herkunft.
In Polen werden auch geografische Bezeichnungen, Benennungen und Bezeichnungen
der Agrarprodukte und der Lebensmittel sowie Topografien integrierter Schaltungen
geschützt, für die die Rechte aus Registrierung gewährt werden.
Die Firma – der Name des Unternehmens ist durch die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Zivilgesetzbuches geschützt.
Unterstützende Rechtsregelungen aus dem Bereich des Schutzes des gewerblichen
Eigentums enthält das Gesetz über die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs
(von 1993 mit nachträgl. Änderungen) und das Gesetz über den Wettbewerb- und
Verbraucherschutz (von 2000 mit nachträgl. Änderungen).
Schutz des Urheberrechts und verwandter Rechte
In Polen werden auch das Urheberrecht und die verwandten Rechte geschützt.
Das Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Rechte von 1994 (mit nachträgl.
135
Änderungen) regelt Angelegenheiten im Bereich der geistigen Schöpfung. Dazu
gehören insbesondere Werke der Literatur, Publizistik und Wissenschaft, Musikwerke,
Bühnenwerke, Geigenbauarbeiten, Choreographien und pantomimische Werke,
audiovisuelle (darunter Filmwerke), kartographische Werke, Computerprogramme,
plastische Arbeiten und Fotografien, Gewerbemuster, architektonische und städtebauliche Werke als auch Bearbeitung des Werkes einer fremden Person (im Einzelnen:
Übersetzung, Überarbeitung, Adaptierung), Sammelwerke, Anthologien, Auswahl,
Datenbanken, deren Eigenschaften die Anforderungen an ein Werk erfüllen.
Das Gesetz schützt persönliche Rechte und Vermögensrechte. Die Urheberpersönlichkeitsrechte (z. B. das Recht auf Unantastbarkeit des Inhalts und der Form eines
Werkes und eine aufrichtige Nutzung) sind unveräußerlich und unvererbbar. Sie sind
ohne zeitliche Beschränkungen geschützt. Das Vermögensrecht (auf ausschließliche
Verwendung des Werkes und Verfügung darüber sowie auf Vergütung für die Verwendung
des Werkes) ist erblich und auf Grund von Verträgen veräußerlich. Es erlischt
70 Jahre nach dem Tod des Urhebers oder nach der Erstveröffentlichung.
Das Gesetz über das Urheberrecht enthält besondere Regelungen über audiovisuelle
Werke und Computerprogramme. Es regelt auch die mit verwandten Rechten
verbundenen Fragen, die sich auf geistige Schöpfung beziehen, die nicht die
Merkmale eines Werkes trägt, jedoch wie ein Werk geschützt wird (z.B. das Recht auf
künstlerische Wiedergabe, Phonogramme und Videogramme, Programmsendungen,
Erstausgaben des Werkes sowie wissenschaftlicher Ausgaben und kritischer
Abhandlungen). Im Gesetz sind auch detaillierte Vorschriften über den Schutz von
Bildnissen, Schutz von Empfängern eines Briefwechsels sowie des Geheimnisses über
Informationsquellen enthalten.
9. Arbeitsbeziehungen
Grundlegende Rechtsregelungen
Das Arbeitsrecht wird im Gesetz vom 26. Juni 1974, dem Arbeitsgesetzbuch (AGB)
mit nachträgl. Änderungen, geregelt. Das AGB bestimmt die Reche und Pflichten des
Arbeitnehmers und -gebers. Das AGB regelt vor allem die Entstehung, den Inhalt und
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Rechte und Pflichten der Seiten des
Arbeitsvertrages, die Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis, den Urlaub und die
Kündigung, die Beschäftigung und ihren Schutz, die Beschäftigung von Frauen und
Jugendlichen, die Regelung von Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis.
Die Bestimmungen des AGB werden auf alle Arbeitsverhältnisse angewandt, wenn
Sonderregelungen es nicht anders bestimmen. Sie betreffen insbesondere die
Beschäftigung der polnischen Bürger im Ausland in den polnischen Niederlassungen,
Missionen u.ä., sowie in einer ausländischen Vertretung, die auf dem Gebiet der
Republik Polen tätig ist, soweit die Abkommen und internationale Vereinbarungen
nichts anderes bestimmen.
Rechtsverordnungen zum AGB und andere Bestimmungen des Arbeitsrechts
werden von Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen begutachtet.
Abschluss eines Arbeitsvertrags
Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers erfolgt auf der Grundlage eines
Arbeitsvertrags. Der Arbeitgeber hat die ihm durch Art. 29 des AGB auferlegte
136
Pflicht, die Art des geschlossenen Vertrags und seine Bedingungen spätestens am Tag
der Arbeitsaufnahme durch den Arbeitnehmer zu bestätigen. Der einen Arbeitnehmer
beschäftigende Arbeitgeber hat die Pflicht, den Arbeitsplatz zu bestimmen sowie
den Arbeitnehmer schriftlich zu informieren, wann er die Arbeit zu leisten hat
(an welchen Tagen und zu welchen Zeiten), für welche Höchstdauer der Arbeitszeit
er verpflichtet wird, wie viele Urlaubstage ihm zustehen und wie lang die
Kündigungsfrist bei seinem Arbeitsvertrag ist. Jede Änderung des Arbeitsplatzes
erfordert die Zustimmung des Arbeitnehmers. Bei fehlender Zustimmung ist eine
Änderungskündigung notwendig.
Das AGB bestimmt nicht die Art des Arbeitsvertrages. Aus dem Gesamtregelwerk
folgt jedoch, dass der Arbeitsvertrag entweder für eine Probezeit (nicht länger als drei
Monate), befristet, unbefristet oder für die Zeit der Ausführung einer bestimmen
Arbeit geschlossen wird. Seit dem 1. Mai 2004 ist eine Vorschrift in Kraft getreten,
die den Arbeitgeber in dem Falle beschränkt, wenn er zweimal befristete Verträge mit
dem Arbeitnehmer geschlossen hatte. Nach Art. 25 des AGB ist der Arbeitgeber
berechtigt, den folgenden (dritten) Vertrag lediglich als unbefristeten Vertrag
auszustellen, solange die Pause zwischen der Auflösung des vorangegangenen und
dem Ausstellen des folgenden Vertrags einen Monat nicht überschritten hat.
Kündigung des Arbeitsvertrags
Das Arbeitsgesetzbuch macht die Kündigungsfrist eines unbefristeten Arbeitsvertrags
von den Dienstjahren abhängig. Bei Kündigung des Vertrags durch den Arbeitgeber
gilt eine zweiwöchige Kündigungsfrist, wenn er den Arbeitnehmer weniger als sechs
Monate beschäftigt hat. Diese Frist beträgt einen Monat, wenn er den Arbeitnehmer
mindestens sechs Monate beschäftigt hat und drei Monate, wenn er den Arbeitnehmer
mindestens drei Jahre beschäftigt hat. Dieselben Kündigungsfristen gelten auch für
den Arbeitnehmer.
Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag aus betriebsbedingten
Gründen kündigt, hat der Arbeitgeber das Recht, die dreimonatige Kündigungsfrist
einseitig zu verkürzen (sogar bis auf einen Monat), wobei er verpflichtet ist, dem
Arbeitnehmer für die restliche Kündigungsfrist die Vergütung und eine Entschädigung
auf Grund des Verlustes der Arbeitsstelle auszuzahlen.
Es gelten auch die Bestimmungen, die eine Auflösung des Arbeitsvertrags ohne
Kündigung ermöglichen. Art. 52 des AGB erlaubt es dem Arbeitgeber, selbständig
einzuschätzen, ob das festgestellte Vergehen den Charakter „einer schweren
Verletzung der grundlegenden Arbeitnehmerpflichten durch den Arbeitnehmer” hat.
Der Arbeitnehmer hat das Recht, den Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist (Art. 55
§ 1 des AGB) aufzulösen, wenn der Arbeitgeber sich ihm gegenüber eine „schwere
Verletzung der Pflichten” zuschulden kommen ließ. Die Auflösung des Vertrags auf
diese Art und Weise ist für den Arbeitnehmer mit dem Anspruch auf eine
Entschädigung in Höhe des Lohnes für die Kündigungszeit verbunden. Hat der
Arbeitnehmer keinen triftigen Grund vorzuweisen, kann der Arbeitgeber ihn jedoch
vor dem Arbeitsgericht auf Schadensersatz verklagen.
Zusätzliche Verpflichtungen für die Arbeitgeber ergeben sich auch aus der
Bestimmung von Art. 30 des AGB. Darin wurde definiert, dass die in Wochen oder
Monaten festgelegten Kündigungsfristen an einem Sonnabend oder am letzten Tag
des Monats enden müssen. Eine solch allgemeine Regelung kann einen günstigen
Effekt für den Arbeitnehmer haben, mit dem der Arbeitsvertrag mit einer
zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgelöst wird.
137
Aus dem AGB geht hervor, dass die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags
eine schriftliche Begründung erforderlich macht. Bei einem Streit darf sich der
Arbeitgeber vor Gericht nicht auf andere Gründe für die Entlassung des Arbeitnehmers
berufen als auf die in der Kündigung genannten. Die aus dem Arbeitsverhältnis
entstandenen Streitigkeiten entscheiden die Arbeitsgerichte.
Entlohnung
In den Arbeitsverträgen unterscheidet man zwischen folgenden Systemen der
Entlohnung: Zeitlohn, Akkordlohn, Zeitlohn plus Prämie und Mischformen. Bei einer
Verringerung der Entlohnung ist eine Kündigung der Arbeitsbedingungen notwendig,
bei einer Erhöhung ist eine schriftliche Bestätigung erforderlich.
Die einzelnen Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers können in der
Arbeitsordnung festgelegt werden, die jedoch die Situation des Arbeitnehmers
gegenüber den Regelungen des AGB nicht verschlechtern darf.
Die gesetzliche Arbeitszeit darf, außer vorschriftlich bestimmten Not- und
Sonderfällen, acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich im vereinbarten
Abrechnungszeitraum nicht überschreiten. Die Arbeitszeit der Jugendlichen (zwischen
15 und 18 Jahren) ist verkürzt. Mehrarbeit muss zusätzlich vergütet werden.
Der Arbeitnehmer hat das Recht auf einen Erholungsurlaub von 20 bis 26 Arbeitstagen,
abhängig von der Dienstzeit und des bekleideten Posten. Der Arbeitnehmer erlangt
das Recht auf seinen ersten Urlaub mit dem Ablauf eines jeden Arbeitsmonats – mit
einer Dauer von 1/12 der ihm zustehenden Gesamtdauer des Urlaubs nach einem Jahr
Arbeit. Das Recht auf weitere Urlaubstage erlangt der Arbeitnehmer in jedem
weiteren Kalenderjahr. Die Vorschriften des novellierten AGB besagen, dass die freien
Sonnabende nicht auf den Urlaub angerechnet werden.
Arbeitsschutz
Das Ziel des Arbeitsschutzes ist das Entgegenwirken der Lebens- oder
Gesundheitsgefahren, die für den Arbeitnehmer bei der Ausführung seiner Arbeit
entstehen können. Das betrifft vor allem die Arbeitssicherheit und Arbeitshygiene,
insbesondere Frauen- und Jugendarbeitsschutz sowie die Arbeitsaufsicht (Arbeitsinspektion). Der Betrieb ist dazu verpflichtet, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu schaffen. Schwangere Frauen und die, die Kleinkinder bis zu
4 Jahren betreuen, sowie Jugendliche, dürfen nicht in den Nachtstunden, unter
besonders schädlichen Bedingungen und in Mehrarbeit beschäftigt werden. Die Frauen
haben das Recht auf Mutterschaftsurlaub (von 16 bis 26 Wochen) und Erziehungsurlaub
(bis zu 3 Jahren), und die Jugendlichen auf eine verkürzte Arbeitszeit.
Die Arbeitsschutzaufsicht obliegt der Staatlichen Arbeitsinspektion, die mit dem
Gesetz vom 6. März 1989 berufen wurde. Ihre Aufgabe ist zu kontrollieren, ob der
Betrieb das Arbeitsrecht einhält, insbesondere die Vorschriften der Arbeitssicherheit
und Arbeitshygiene.
Arbeitnehmerversicherungen
Versicherungsleistungen werden bei Krankheit und Mutterschaft ausgezahlt.
Sie haben die Form von Krankengeld, Pflegegeld, Ausgleichsgeld, Geburtenbeihilfe,
Mutterschaftsgeld und Sterbegeld. Diese Leistungen zahlt die Sozialversicherungsanstalt
(ZUS) aus. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, das Krankengeld für die einzelnen
138
Arbeitnehmer bis zu 33 Tagen jährlich zu zahlen. Die Sozialversicherungsanstalt zahlt
auch die Alters- und Berufsunfähigkeitsrente.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Namen sowohl des Arbeitnehmers als auch des
Arbeitgebers Beiträge in folgender Höhe an die ZUS abzuführen:
· Altersrentenbeitrag (19,52 Prozent der Bruttovergütung) – jeweils zur Hälfte
vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen,
· Berufsunfähigkeitsrentenbeitrag (6 Prozent) – getragen entsprechend zu 1,5 Prozent
vom Arbeitnehmer und zu 4,5 Prozent vom Arbeitgeber,
· Krankengeldbeitrag, der auch Leistungen bei Mutterschaftsansprüchen betrifft
(2,45 Prozent) – vom Arbeitnehmer getragen,
· Unfallgeldbeitrag – wird vom Arbeitgeber getragen, nach Maßgabe des Gesetzes
vom 30. Oktober 2002 über die Sozialversicherung auf der Grundlage von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten; seit dem 1. Januar 2003 wird die
Beitragshöhe nach der Branche und der Zahl der Beschäftigten in einem
Unternehmen bemessen,
· Krankenversicherungsbeitrag (9 Prozent) – wird vom Arbeitnehmer gezahlt;
berechnet nach Bruttowert der Vergütung minus oben genannte und
aufgeschlagene Beiträge (der Arbeitnehmer rechnet von der Einkommenssteuer
7,75 Prozent ab, der übrige Teil des Beitrages wird vom Arbeitgeber von der
Nettovergütung abgezogen).
Der Arbeitgeber zahlt einen Beitrag von 2,45 Prozent in den Arbeitsfonds und
0,10 Prozent in den Fonds der Garantierten Arbeitnehmerleistungen ein.
Die Arbeitgeber, die über 25 Arbeitnehmer beschäftigen, sind verpflichtet (mit
gewissen Ausnahmen, die im Gesetz über die Beschäftigung und Wiedereingliederung
Behinderter enthalten sind) monatliche Beiträge in den Staatlichen Fonds für die
Wiedereingliederung Behinderter zu leisten. Von diesen Gebühren sind Arbeitgeber
befreit, die Behinderte beschäftigen, die 6 Prozent und mehr der gesamten Belegschaft
darstellen. Arbeitgebern, bei denen diese Kennziffer 7 Prozent und mehr beträgt, steht
auch eine Steuererleichterung in der Einkommenssteuer in einer Höhe zu, die vom
Anteil der Behinderten an der Gesamtbeschäftigung abhängt, bis hin zur Befreiung
von der Einkommenssteuer überhaupt.
10. Steuersystem
Die allgemeinen Regeln des Steuersystems sind in der Steuerordnung enthalten,
die seit dem 1. Januar 1998 (GBl. Nr. 137, Pos. 926, verändert durch Art. 142 des
Gesetzes vom 24. Juli 1998 über die Änderung einiger Gesetze, welche die
Kompetenzen der öffentlichen Verwaltungsorgane des Staates definieren – GBl.
Nr. 106, Pos. 668 mit nachträglichen Änderungen) gilt. Die Steuerordnung regelt u.a.
Steuerverbindlichkeiten, Steuerinformationen, Steuerverfahren, Steuerkontrolle,
Prüfhandlungen und Steuergeheimnis. Die Vorschriften dieses Gesetzes werden auf
Steuern, Gebühren und andere nichtsteuerliche Forderungen des Staatshaushalts und
der Haushalte der Einheiten der territorialen Selbstverwaltung angewandt.
Die institutionelle Struktur des Systems ist dreistufig und besteht aus den
Finanzämtern – als erste Steuerinstanz, den Schatzkammern und dem Ministerium
der Finanzen. Die örtliche Zuständigkeit der Steuerorgane wird nach dem Wohnort
oder dem Sitz des Steuerpflichtigen, des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers,
bestimmt. Die Steuerordnung verpflichtet die Steuerpflichtige dazu, Steuerbücher
139
und Rechnungsbelege fünf Jahre lang zu führen und legt fest, dass die Steuerschulden
nach fünf Jahren verjähren, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der
Fälligkeitstermin der Steuerzahlung abgelaufen ist.
Das polnische Steuersystem umfasst insbesondere die Körperschaftssteuer und die
darin vorgesehenen Erleichterungen, die Mehrwertsteuer (VAT), die Verbrauchssteuer,
die Einkommenssteuer und die Immobilienbesteuerung. Darüber hinaus ist für eine
Reihe von zivilrechtlichen Handlungen eine Stempelgebühr zu entrichten. Zu den
gebührenpflichtigen Handlungen gehören u.a. Verträge über den Verkauf und den
Tausch von Gütern und Vermögensrechten, Miet- und Pachtverträge, Darlehensverträge,
Gesellschaftsverträge, Bürgschaftsverträge. Die Grundlage der Fiskalpolitik ist eine
stufenweise Senkung der Steuersätze der Einkommenssteuer und der Körperschaftssteuer unter gleichzeitiger Aufhebung oder Beschränkung der bisherigen Erleichterungen
und Abschläge.
Körperschaftssteuer
Die Besteuerung der Einkünfte juristischer Personen regelt das Gesetz vom
15. Februar 1992 (mit nachträgl. Änderungen). Steuerpflichtige sind:
· juristische Personen,
· Organisationseinheiten, die keine Rechtspersönlichkeit haben, ausgenommen
jene Gesellschaften, die nicht Rechtspersonen sind; Steuerpflichtige sind jedoch
Kapitalgesellschaften in Gründung,
· steuerliche Kapitalgruppen (Gruppen von Gesellschaften, die sich mindestens
aus zwei Gesellschaften des Handelsrechts, die Rechtspersönlichkeit haben,
kapitalverbunden sind sowie die im Gesetz festgelegten Bedingungen erfüllen,
zusammensetzen),
· Gesellschaften, die keine Rechtspersönlichkeit oder die Geschäftsverwaltung im
anderen Staat haben, wenn sie gemäß den steuerlichen Vorschriften dieses
Staates als Rechtspersonen betrachtet werden, und deren gesamtes Einkommen
ungeachtet der Erwerbsquellen in diesem Staat besteuert wird.
Steuerjahr ist das Kalenderjahr. Im Falle der Erstaufnahme von unternehmerischer
Tätigkeit dauert das Steuerjahr vom Tag der Aufnahme der Tätigkeit bis zum Ende
des Kalenderjahres bzw. bis zu dem letzten Tag eines bestimmten Steuerjahres, jedoch
nicht länger als 12 aufeinander folgende Kalendermonate.
Die Besteuerungsgrundlage bilden die Einnahmen nach Abzug von Schenkungen
für Zwecke, die in Art. 4 des Gesetzes vom 24. April 2003 über Tätigkeiten zu
gemeinnützigen Zwecken und Volontariat, an Organisationen, die sich mit Aktivität
zu gemeinnützigen Zwecken in den Bereichen öffentlicher Aufgaben befassen, die in
diesem Gesetz benannt werden, vorgesehen sind. Der Gesamtbetrag der Abschläge
von der Steuerbemessungsgrundlage auf Grund dieser Schenkungen darf 10 Prozent
der Einkünfte nicht überschreiten.
Schenkungen zu religiösen Zwecken können die Steuerbemessungsgrundlage bis
zu 10 Prozent der Einkünfte verringern. Die Gesamtsumme der Abschläge aus
beiderlei Grundlagen kann allerdings die Summe von 10 Prozent nicht überschreiten.
Nicht abgesetzt werden Schenkungen zugunsten natürlicher Personen, sowie
Schenkungen zugunsten juristischer Personen und Organisationseinheiten, die keine
Rechtspersönlichkeit besitzen und eine gewerbliche Tätigkeit betreiben, die auf der
Herstellung von Elektronik, Brennstoffen, Tabak, Spirituosen, Wein, Bier und
sonstiger alkoholischer Erzeugnisse mit einem Alkoholgehalt von über 1,5 Prozent
140
sowie von Erzeugnissen aus Edelmetallen – oder mit einem Anteil an Edelmetallen –
bzw. auf dem Vertrieb dieser Erzeugnisse beruht.
Der Körperschaftssteuersatz wurde im Jahr 2008 auf 19 Prozent der Besteuerungsgrundlage festgelegt. Juristische Personen, die ihren Sitz in Polen haben bzw. deren
Vorstand seinen Sitz in Polen hat, unterliegen der Steuer von den Gesamteinkünften
nach diesem Steuersatz. Wenn der Sitz des Steuerpflichtigen sich jedoch im Ausland
befindet, unterliegt nur der in Polen erzielte Teil der Einkünfte der Besteuerung.
Die Steuer von Einkünften aus Dividenden und anderen Gewinneinnahmen auf
Grund von Anteilen am Gewinn von juristischen Personen, die ihren Sitz in Polen
haben, beträgt 19 Prozent der erzielten Einkünfte. Diese Steuer kann jedoch von der
Körperschaftssteuer für die gesamte Gewerbetätigkeit abgesetzt werden.
Seit Anfang 2000 wurden die Regeln für die Abschreibungen, welche die
Betriebsausgaben verringern, flexibler gestaltet. Es wurde vereinbart, dass das
Anlagevermögen, dessen Anfangswert 3500 PLN nicht überschritten hat, einer
einmaligen Abschreibung in dem Monat der Betriebsaufnahme des Anlagevermögens im Folgemonat unterliegt. Die Steuerpflichtigen haben das Recht, eine für
ihre Firma günstige Abschreibungsmethode bei Anlagevermögen auszusuchen.
Die zulässigen Abschreibungsmethoden und -sätze werden im Art. 16 h des Gesetzes
beschrieben.
Anspruch auf Erleichterungen bei der Körperschaftssteuer haben auf Grund
entsprechender Vorschriften Unternehmen, die Investitionen im Agrarbereich
umsetzen sowie Unternehmen, die in Sonderwirtschaftszonen tätig sind.
Steuerpflichtige sind berechtigt, Aufwendungen für den Erwerb neuer Technologien
in der Höhe und zu den Bedingungen, die im Gesetz benannt sind (Art. 18 b)
abzuziehen. Als neue Technologien gilt im Sinne des Gesetzes technologisches Wissen
in Form der immateriellen und rechtlichen Werte, insbesondere die Ergebnisse der
Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die der Steuerpflichtige bei den wissenschaftlichen Einrichtungen erworben hat.
Im Falle eines finanziellen Verlustes lässt es das Gesetz zu, den Verlust im Laufe
von fünf aufeinander folgenden Steuerjahren zu verrechnen, doch der in einem Jahr
abzusetzende Maximalbetrag darf die halbe Höhe des Verlustes nicht überschreiten
(Art. 7).
Das Gesetz verpflichtet die Steuerbehörden dazu, das Einkommen durch Taxierung
zu ermitteln, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Steuerpflichtige sein
Einkommen zu niedrig angesetzt hat. Für Taxierungszwecke kann man das Verfahren
des vergleichbaren, nicht konkurrenzfähigen Preises bzw. des Weiterverkaufspreises
oder der sog. vernünftigen Marge anwenden.
Bezüglich der direkten Steuern – darunter der Einkommens- und Körperschaftssteuersätze – gibt es in der Europäischen Union keine Harmonisierung, deswegen
erforderte Polens EU-Beitritt keine Anpassungsaktivitäten in dieser Hinsicht.
Die Körperschaftssteuersätze sind in den einzelnen Ländern der EU-15 recht
unterschiedlich, sie bewegen sich jedoch um die 30 Prozent. Der Steuersatz von
19 Prozent, der in Polen Anwendung findet, ist also für die Unternehmer sehr günstig.
Mehrwertsteuer (VAT) und die Verbrauchsteuer (Akzise)
Laut Gesetz vom 11. März 2004 über die Steuer von Waren und Dienstleistungen
(GBl. Nr. 54, Pos. 535) unterliegen dieser Besteuerung entgeltliche Warenlieferung
141
und entgeltliche Dienstleistungen innerhalb Polens, der Export und Import von
Waren, der Erwerb von Waren innerhalb der EU gegen Entgelt in Polen sowie die
Warenlieferungen innerhalb der EU. Der Verkauf des zur Anfertigung einer Bilanz
verpflichteten Unternehmens oder Betriebs (Niederlassung) wird nicht versteuert.
2008 sind Steuerpflichtige, bei denen der Verkaufswert der Waren und Dienstleistungen (inklusive Exporte) im vorangegangenen Steuerjahr 39.700 PLN nicht
überschritten hat, von der Mehrwertsteuer befreit. Die Steuerpflicht entsteht mit
der Ausgabe, Übergabe, dem Tausch, der Schenkung der Ware oder der Erbringung
der Dienstleistung. In den Artikeln 19 und 20 des Gesetzes werden strikt die Fälle und
Fristen bestimmt, in denen eine Steuerpflicht entsteht. Die Steuerpflichtige sind
verpflichtet, vor dem Tag der ersten steuerpflichtigen Geschäftshandlung die Firma
beim Finanzamt zu registrieren. Auf den Rechnungen und den Angeboten muss
die Steueridentifikationsnummer angegeben werden. Jeden Monat sind Steuererklärungen im Finanzamt abzugeben.
Das Gesetz über die Mehrwertsteuer sieht folgende Steuersätze vor: den Grundsatz
in Höhe von 22 Prozent, den ermäßigten Steuersatz in Höhe von 7 Prozent bzw. von
3 Prozent und den Nullsatz. Der Nullsatz gilt für den Export von Waren und
Dienstleistungen unter der Bedingung, dass ein Nachweis erbracht wird und ein
Dokument vorliegt, das die Ausfuhr der Waren ins Ausland bestätigt. Bei
Warenlieferungen innerhalb der EU liegt der Steuersatz bei 0 Prozent.
Die Aufstellung der von der Mehrwertsteuer befreiten sowie vom ermäßigten
Steuersatz erfassten Waren und Dienstleistungen ist in den Anlagen zum Gesetz
enthalten. (vgl. Gesetz vom 11. März 2004 über Steuer von Waren und Dienstleistungen,
GBl. Nr. 54, Pos. 535 mit nachträglichen Änderungen).
Der für die öffentlichen Finanzen zuständige Minister darf durch eine Verordnung
die Steuersätze auf 0, 3 oder 7 Prozent für die Lieferung von manchen Waren und für
die Erbringung von manchen Dienstleistungen oder für einen Teil der Lieferungen
oder einen Teil der Dienstleistungen senken, sowie die Bedingungen für die
geminderten Steuersätze bestimmen.
Die von obigen Steuersätzen erfassten Kategorien von Waren und Dienstleistungen
unterliegen Änderungen; daher ist es erforderlich, in konkreten Fällen die aktuellen
Vorschriften zu beachten.
Innerhalb des Zeitraums vom 1. Mai 2008 bis zum 31. Dezember 2008 gelten die
3 Prozent-Steuersätze, welche in der Beilage zum Gesetz vom 11. April 2008 zur
Änderung des Gesetzes über die Steuer von Waren und Leistungen (GBl. 2008, Nr. 74,
Pos. 444) benannt sind. Von der 3-prozentigen – ermäßigten – Steuer sind mit
bestimmten Ausnahmen unter anderem Produkte tierischer Herkunft, Molkereierzeugnisse, Gartenbauprodukte, Fischfangerzeugnisse und Fischkonserven, Produkte
der Tierhaltung, der Forstwirtschaft und des Jagdwesens, Kunstdünger, Pestizide,
pharmazeutische Erzeugnisse, einige Erzeugnisse der Lebensmittelindustrie sowie
einige Dienstleistungen, erfasst. Dienstleistungen des Gesundheitswesens und der
Sozialfürsorge, sowie mit dem Bildungswesen verbundene Leistungen sind von der
Mehrwertsteuer befreit. Eine wichtige, seit dem 1. Januar 2006 geltende Änderung ist
die Einführung des 22-prozentigen Mehrwertsteuersatzes für die Forschungs- und
Entwicklungsdienstleistungen.
Der Steuerpflichtige hat das Recht, die ihm für gekaufte Waren und
Dienstleistungen in Rechnung gestellte Vorsteuer von der geschuldeten Steuer
abzuziehen.
142
Mit dem Gesetz vom 23. Januar 2004 über die Verbrauchssteuer (GBl. Nr. 29,
Pos. 257) wird eine Steuerpflicht in Form der Verbrauchsteuer (Akzise) auferlegt.
Dieser Besteuerung unterliegen: Produktion von harmonisierten mit Verbrauchsteuer
belegten Gütern, Entnahme von harmonisierten mit Verbrauchssteuer belegten
Gütern aus einem Steuerlager, Verkauf von mit Verbrauchsteuer belegten Gütern
innerhalb Polens, Exporte und Importe von mit Verbrauchsteuer belegten Gütern
sowie gemeinschaftsinterner Erwerb und Lieferung. Von der Verbrauchssteuer sind
u.a. erfasst: Erdölprodukte und synthetische Treibstoffe, Unterhaltungselektronik,
Jagd- und Gaswaffen, Alkohol- und Tabakerzeugnisse, Wein und Bier, Parfümerieartikel, Glückspielautomaten und elektronische Spielmaschinen, Segel- und
Motorboote, Hochseejachten, Personenkraftwagen, Pelze, Salz, Kunststoffverpackungen, Treib- und Propangas.
Die Verbrauchssteuersätze werden in Prozent oder quotenmäßig festgelegt.
Der Verbrauchssteuersatz wird prozentual im Verhältnis zum Verkaufspreis bei den
Produzenten oder zum Zollwert bei den Importeuren ermittelt. Die Verbrauchssteuersätze unterliegen Änderungen, auch innerhalb eines Kalenderjahres, und
werden in Anhängen zu Verordnungen des Finanzministers veröffentlicht.
Der für öffentliche Finanzen zuständige Minister kann durch Verordnungen die
Verbrauchssteuersätze senken oder einige Erzeugnisse von der Verbrauchsteuer
befreien.
Beim Import von Verbrauchssteuergütern ist der Zollwert, zu dem der nach
dem Grundsatz berechnete Zoll hinzugerechnet wird, die Bemessungsgrundlage für
die Verbrauchssteuer. Wenn der Grundzollsatz nicht bestimmt ist, werden autonome
Sätze angewandt. Der Verkauf von mit der Verbrauchsteuer zu belegenden und für
den Export vorgesehenen Erzeugnissen unterliegt nicht der Verbrauchssteuer mit
Ausnahme der Güter, die früher mit Verbrauchssteuerzeichen versehen worden sind.
Der Finanzminister legt in einer Verordnung die Bedingungen und das Erstattungsverfahren für die Exportverbrauchssteuer fest.
Das polnische System der indirekten Steuern (MWSt. und Verbrauchssteuer) war
bereits vor dem Beitritt relativ gut an die Anforderungen des EU-Rechts angepasst –
sowohl bei Arten und bei angewendeten Steuersätzen, als auch bei dem Berechnungsmodus. Deswegen ist die Liste der Waren, die im Zusammenhang mit Polens EUBeitritt mit einem anderen Steuersatz belegt wurden, gar nicht lang, obwohl hier
solche Posten zu finden sind, die eine große Bedeutung für die privaten Haushalte
haben. Eine Anhebung der Mehrwertsteuersätze war bei folgenden Waren notwendig:
Kinderbedarfsartikeln, Baustoffen und Dienstleistungen mit einer grundlegenden
Bedeutung (z.B. im Bauwesen, Gaststättenwesen, manche Dienstleistungen im
Rechtsbereich). Eine Erhöhung (bzw. Einführung) von Verbrauchsteuern war bei
Brennstoffen und Zigaretten sowie bei anderen Tabakwaren notwendig. Die Folgen
der Preiserhöhung wurden jedoch dadurch abgefedert, dass Übergangsfristen für ihre
Einführung im Beitrittsvertrag ausgehandelt wurden. Sie beziehen sich auf folgende
Bereiche:
· Beibehalten der ermäßigten 7-prozentigen Mehrwertsteuer im Wohnungsbau bei
neuen Wohnungen sowie bei Bau- und Reparaturdienstleistungen bis zum Ende
2010 (dies betrifft nicht die Baustoffe),
· Beibehalten der ermäßigten 7-prozentigen Mehrwertsteuer für Gaststättendienstleistungen bis zum Ende 2010,
· Beibehalten der Mehrwertsteuer von 0 Prozent für Fachbücher und -zeitschriften
bis zum Ende 2010,
143
· Verlängerung bis zum Ende 2010 der Übergangsfrist für die Anwendung der
sonderermäßigten Mehrwertsteuer von 3 Prozent an manche Landwirtschaftsproduktionsmittel, Produkte landwirtschaftlichen Ursprungs sowie Landwirtschaftsdienstleistungen,
· Übergangsfrist bis Ende 2008 für ein allmähliches Herangehen an das in der EU
geltende Minimalniveau der Verbrauchsteuer für Zigaretten,
· technische Übergangsfrist von einem Jahr für die Anwendung des 0-prozentigen
Verbrauchsteuersatzes an Ökokomponenten und eines reduzierten Steuersatzes
an Biobrennstoffe (mit einer Möglichkeit der Fristverlängerung für die
Anwendung dieses Steuersatzes).
Darüber hinaus wurden Polen von der EU Übergangsfristen für eine völlige
Implementierung der minimalen Verbrauchsteuersätze an Brennstoffe im Zusammenhang
mit der Einführung von Energiesteuer in der EU von der Europäischen Union
eingeräumt. Die Dauer der Übergangsfristen ist wie folgt: an Dieselkraftstoff – bis
Anfang 2012, an bleifreies Benzin – bis Anfang 2009, an schweres Heizöl und
an leichtes Heizöl, das zum Beheizen von öffentlichen Gebäuden genutzt wird – bis
Anfang 2008, an Kohle und Koks – bis Anfang 2012. Polen wurde bis Anfang 2014 von
der Pflicht befreit, die Verbrauchsteuer an Erdgas einzuführen, es sei denn, der Anteil
von Gas am Gesamtverbrauch in Polen würde über 25 Prozent steigen.
Einkommensteuer
Die natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Republik Polen
haben, unterliegen gemäß dem Gesetz vom 26. Juli 1991 über die Einkommensteuer
von natürlichen Personen der Steuerpflicht für die Gesamtheit ihrer Einkünfte,
ungeachtet der Erwerbsquelle (unbeschränkte Steuerpflicht).
Mit der Steuer werden die Einkommen der natürlichen Personen, die ihren festen
Wohnsitz in Polen haben und Personen, die sich in Polen länger als 183 Tage im
Steuerjahr aufhalten, belegt. Die Einkommen der Personen, die im Ausland leben,
werden ebenso besteuert, wenn sich ihre Einkommensquelle in Polen befindet.
Im Jahr 2008 gelten drei Steuersätze mit einem veränderten System der
Steuererleichterungen und der Steuerabschläge.
Steuerbemessungsgrundlage in PLN
Die Steuer beträgt
über
44.490
85.528
bis
44.490
19 Prozent der Bemessungsgrundlage minus
die Summe von 586,85 PLN
85.528
7.866,25 PLN + 30 Prozent des Überschusses
über 44.490 PLN
20.177,65 PLN + 40 Prozent des Überschusses
über 85.528 PLN
Im Jahr 2008 gilt eine Steuerbegünstigung für natürliche Personen, die das Internet
benutzen. Sie können 760 PLN im Jahr von der Steuer abziehen.
144
Der Steuerpflichtige kann darüber hinaus Schenkungsbeträge abziehen, die er
übergeben hat:
· an Einrichtungen, die in den Vorschriften zur Regelung der Tätigkeiten von
Einrichtungen, die gemeinnützige Zwecke in Polen und in den EU-Mitgliedstaaten
bzw. in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes verfolgen, genannt
sind,
· zu religiösen Zwecken,
· zum Zwecke der freiwilligen und unentgeltlichen Blutspende.
Das Limit der Schenkungen, die von der Steuer abgesetzt werden dürfen, beträgt
2008 6 Prozent des von dem Steuerpflichtigen erzielten Einkommens. Eine Ausnahme
bildet eine Schenkung, die für karitative Zwecke und die Fürsorge der Kirche
bestimmt wird; in diesem Fall kann sogar das gesamte Einkommen geschenkt und die
Vergünstigung in voller Höhe in Anspruch genommen werden.
Es gilt weiterhin das Recht, eine Spende zugunsten einer gemeinnützigen
Organisation in Höhe von 1 Prozent der Steuerschuld abschreiben zu können.
Ein folgendes Jahr gilt die Abzugsmöglichkeit und die steuerliche Vergünstigung
für Kinder. 2008 hängt sie von der Anzahl der erzogenen Kinder ab und wird nach
folgendem Muster errechnet: Anzahl der Kinder x 1.173,70 PLN.
Um die Steuerbemessungsgrundlage zu ermitteln, wird das Einkommen um die
Alters- und Berufsunfähigkeitsrentenbeiträge, Kranken- und Unfallversicherungsbeiträge, die in den Vorschriften über das Sozialversicherungssystem vorgesehen sind,
vermindert.
Mit dem Pauschalsatz der Einkommenssteuer von 19 Prozent sind Dividenden und
andere Einnahmen auf Grund von Anteilen am Gewinn juristischer Personen belastet.
Von den Zinsen oder anderen Einnahmen aus Geldmitteln sowie anderen
Spareinlagen des Unternehmens, die sich auf dem Konto des Steuerpflichtigen
befinden, wird auf Grund gesonderter Vorschriften eine Steuer in Höhe von 19 Prozent
erhoben.
Mit einer Steuer in Höhe von 19 Prozent wird Einkommen aus der entgeltlichen
Veräußerung der Immobilien und Rechten, die in Art. 10 Abs. 1 Pkt. 8 Buchst. a-c,
welche nach dem 31. Dezember 2006 erworben werden, belegt (erfolgte der Erwerb vor
dem 1. Januar 2007, gelten die „alten” Regelungen – 10 Prozent der Erträge gemäß
Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 16. November 2006 zur Änderung des Gesetzes über die
Einkommensteuer von natürlichen Personen sowie über die Änderung einiger anderer
Gesetze – GBl. 217, Pos. 1588).
Besteuerung von Immobilien
Die Immobilien werden in Polen mit drei Steuern belegt: der Grundsteuer, der
Steuer auf landwirtschaftliche Nutzflächen und der Forstabgabe.
Zur Zahlung der Liegenschaftssteuer sind verpflichtet: natürliche und juristische
Personen sowie organisatorische Einheiten, einschließlich der Gesellschaften, die
keine Rechtspersönlichkeit haben, soweit sie:
· Eigentümer oder Eigenbesitzer von Immobilien oder Bauobjekten sind,
· Erbnießbraucher von Grundstücken sind,
· Eigentümer der Immobilien oder deren Teile bzw. Bauobjekte oder deren Teile,
welche das Eigentum des Staatsschatzes oder einer Selbstverwaltungsbehörde
sind, wenn der Besitz sich aus einem Vertrag ergibt, der mit dem Eigentümer oder
145
der Agentur für Agrareigentum des Staatsschatzes geschlossen wurde, oder
aufgrund eines anderen Rechtstitels, ausgenommen den Besitz durch natürliche
Personen der Wohnungen, die keine separate Immobilie darstellen, sind, oder
· die Immobilie oder deren Teile bzw. Bauobjekte oder deren Teile, welche das
Eigentum des Staatsschatzes oder einer Selbstverwaltungsbehörde sind, ohne
Rechtstitel besitzen.
Mit der Liegenschaftssteuer werden Grundstücke, Gebäude oder deren Teile sowie,
bauliche Anlagen oder deren Teile, die mit der Gewerbetätigkeit zusammenhängen,
belegt.
Die Höhe der Grundsteuersätze wird gemäß dem Gesetz zur Änderung des
Gesetzes über lokale Steuern und Gebühren vom 30. Oktober 2002 vom Gemeinderat
bestimmt, wobei sie 2007 im Jahresmaßstab 0,54 PLN für 1 m2 Nutzfläche von
Wohngebäuden, 17,98 PLN von 1 m2 Nutzfläche von Wirtschaftsgebäuden, 3,61 PLN.
Für 1 m2 Nutzfläche für die gewerbliche Tätigkeit im Bereich der Gesundheitsleistungen
und 6,01 PLN von 1 m2 sonstiger Nutzflächen, sowie 2 Prozent vom Gebäudewert und
0,66 PLN von 1 m2 der Fläche von Grundstücken, die mit der gewerblichen Tätigkeit
verbunden sind, unabhängig von der Art deren Einstufung in der Grundstücks- und
Gebäudeevidenz, nicht überschreiten darf. Die Gemeinderäte sind berechtigt, die
Sätze zu senken oder Steuerbefreiungen zu erteilen.
Mit der Steuer auf landwirtschaftliche Nutzflächen werden Flächen, die in der
Grundstücks- und Gebäudeerfassung als Ackerland oder mit Bäumen und Gebüsch
bewachsener Boden auf dem Ackerland klassifiziert wurden, belegt. Von der
Steuerpflicht werden Landwirtschaftsbetriebe mit einer Fläche von weniger als 1 ha
und einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, die 1 Verrechnungshektar nicht
überschreitet, befreit. Eine Novelle des Gesetzes sieht vor, dass das Ackerland
unterhalb von 1 ha mit der Steuer auf landwirtschaftliche Nutzflächen, und nicht wie
bis jetzt, mit der Liegenschaftssteuer belegt wird.
Die Steuer auf landwirtschaftliche Nutzflächen wird auf der Grundlage der
Verrechnungshektare bemessen, die die Differenzierung der Bodenklassen der landwirtschaftlichen Fläche berücksichtigt, sowie anhand der Eingliederung des Landwirtschaftsbetriebes zu einem der vier Steuergebiete (z.B. 1 tatsächlicher Hektar
von landwirtschaftlicher Nutzfläche der 1. Klasse im 1. Steuergebiet entspricht
1,95 Verrechnungshektar). Derzeit gilt das Maß der Steuer auf landwirtschaftliche
Nutzflächen für 1 Verrechnungshektar mit einem Gegenwert in Geld von 2,5 Doppelzentner Roggen, der nach dem Durchschnittspreis für den Aufkauf von Roggen für die
ersten drei Quartale des dem Steuerjahr vorausgehenden Jahres, und für 1 ha der
übrigen landwirtschaftlichen Nutzfläche – mit einem Gegenwert in Geld von 5 Doppelzentner Roggen berechnet wird.
Von den Steuerbelastungen wurden u.a. die niedrigsten Bodenklassen befreit.
Es ist auch möglich, eine zeitweilige Suspendierung der Steuer (von 1 Jahr bis zu
15 Jahren) oder eine Verminderung des Steuersatzes (Gebirgsregionen) zuerkannt zu
bekommen.
Laut Gesetz vom 30. Oktober 2002 über die Forstabgabe beträgt diese Steuer die
im Gesetz bestimmten Wälder, ausgenommen jene Forstflächen, die zur Ausübung
anderer Tätigkeiten als die Forstwirtschaft benutzt werden. Die Forstabgabe pro
1 Verrechnungshektar für das Steuerjahr 2008 den Gegenwert in Geldmitteln von
0,220 m3 Holz, der nach dem Durchschnittsverkaufspreis des Holzes berechnet wird,
der vom Oberforstbezirk für die ersten drei Quartale des dem Steuerjahr
vorausgehendes Jahres erzielt wurde.
146
Doppelbesteuerungsabkommen
Polen hat Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit 81 Staaten
abgeschlossen. Nach dem Vorbild der OECD gilt in diesen Abkommen die Regel, dass
die Gewinne des Unternehmens nur in dem Staat versteuert werden, in dem es seinen
Sitz hat, es sei denn, das Unternehmen hat seine Niederlassungen im Land des
Partners, was es ermöglicht, dort die Ertragssteuern von dem Teil des Gewinns
einzuziehen, der durch diese Niederlassungen realisiert wurde. Es ist auch üblich,
dass die Gewinne aus dem internationalen Transfer „an der Quelle” von der Steuer
befreit sind.
Die meisten von Polen geschlossenen Abkommen bestimmen den maximalen
Steuersatz von den Dividenden auf einem Niveau von 5-15 Prozent. Die Senkung
dieser Steuer auf 5 Prozent kann in dem Fall erfolgen, wenn der ausländische
Abnehmer am Kapital des Unternehmens mit Sitz in Polen einen bestimmten
minimalen Anteil (10 Prozent oder 25 Prozent) hat.
In einem Teil der von Polen geschlossenen Abkommen wird die Steuerbefreiung
der Zinsen „an der Quelle” vorausgesetzt, was bedeutet, dass diese Besteuerung im
Wohnsitzland der Person erfolgt, zu deren Gunsten sie vorgenommen werden. In den
übrigen Abkommen überwiegen Sätze in Höhe von 10 Prozent. Die von Polen
geschlossenen Abkommen über die Vermeidung von Doppelbesteuerung lassen
ebenfalls die Besteuerung von Lizenzgebühren zu.
Das vollständige Verzeichnis von Abkommen über die Vermeidung der Doppelbesteuerung, die Polen geschlossen hat, finden Sie auf der Webseite des Finanzministeriums http://www.mf.gov.pl
11. Umweltauflagen
Regelungen zur Benutzung von Umweltressourcen sind in Polen mittlerweile voll
an die Regelungen der EU angepasst. Die grundlegenden Rechtsakte, welche die
Prinzipien des Umweltschutzes regeln, sind das Gesetz vom 27. April 2001 über den
Umweltschutz (GBl. Nr. 62, Pos. 627) mit nachträglichen Änderungen und das Gesetz
über Abfallwirtschaft (GBl. Nr. 62, Pos. 628) mit nachträglichen Änderungen.
Die Novellen dieser Gesetze hatten zum Zweck, Auslegungszweifel zu beseitigen, und
vor allem die Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften, z.B. über den öffentlichen
Zugang zu den Umweltinformationen oder die Bestimmung der Regeln der
Vorgehensweise bei schweren Havarien, festzulegen. Diese Gesetze bestimmen die
Regeln der Gestaltung, des Schutzes und der Nutzung der Umwelt, vor allem
präzisieren sie jedoch die diesbezüglichen Anforderungen an die Unternehmer,
darunter auch die Prinzipien des Umweltschutzes in Verbindung mit ihren
Investitionsaktivitäten.
Die Nutzung der Umwelt, die keinen allgemeinen Charakter hat, ist mit der Pflicht
belegt, eine Genehmigung einzuholen, die vom zuständigen Organ für Umweltschutz
erteilt wird, in der die Bedingungen und der Bereich dieser Nutzung festgelegt
werden. Vor dem Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit hat der Unternehmer eine
147
Genehmigung für die Führung einer bestimmten Art der Gewerbetätigkeit sowie eine
Emissionsgenehmigung, welche die Voraussetzung zum Betreiben der Gewerbetätigkeit
in bestimmter Weise durch die Nutzung einer Anlage, aus der Substanzen bzw.
Energie in die Umwelt abgeführt werden, darstellt, einzuholen. Die Emissionsgenehmigung wird vom Starosten (Kreishauptmann) oder Woiwoden auf Antrag
der interessierten Partei erteilt. Diese Genehmigung wird für bestimmte Dauer, höchstens
für 10 Jahre erteilt. Unternehmer, deren Betriebe die Umwelt oder die Naturbestandteile beträchtlich verschmutzen, haben die spezielle integrierte Genehmigung
zu erlangen. Die integrierte Genehmigung unterscheidet sich von einer sektoralen
Genehmigung u.a. durch das Erfordernis, die beste verfügbare Technik (BAT-Prinzip)
anwenden zu müssen. Diese Anlagen sollen innerhalb der Grenzen des speziell
festgelegten Emissionsstandards (Emissionsgrenzwerte) enthalten sein.
Das Umweltschutzgesetz legt den Unternehmern, welche die natürliche Umgebung
nutzen, die Pflicht auf, das Niveau und das Volumen der Emission von Stoffen (oder
Energie) in der Umwelt zu messen, die Daten zu speichern und sie für den Bedarf der
staatlichen Umweltkontrolle zugänglich zu machen. Es legt darüber hinaus die Regeln
fest, nach denen das Verfahren zur Bewertung des Umwelteinflusses eingeleitet wird,
(das von dem für die Entscheidung zuständigen Verwaltungsorgan durchgeführt wird)
und regelt auch die Gebühren für die Nutzung der natürlichen Umgebung und die
Strafen für die Nichteinhaltung der Gesetzesvorschriften.
Für die gewerbliche Nutzung der natürlichen Ressourcen, und dadurch hervorgerufene
Änderungen der Umweltlage, sind Gebühren vorgesehen. Die Gebührensätze sind je
nach Art und Menge der in die Luft emittierten Substanzen gestaffelt. Die Liste der
gebührenpflichtigen, die Umwelt verschmutzenden Substanzen, sowie die Höhe der
einzelnen Gebührensätze wird durch den Ministerrat durch Verordnung festgesetzt.
Diese Gebührensätze unterliegen jeweils zum 1. Januar jeden Kalenderjahres einer
Aufwertung und werden alljährlich (spätestens bis zum 31. Oktober) im Amtsblatt
Monitor Polski veröffentlicht.
Der Staatsschatz, die Behörden der territorialen Selbstverwaltung, Stiftungen oder
Vereine, deren satzungsmäßige Zweck der Umweltschutz ist, können die Unterlassung
rechtswidriger Tätigkeit, welche die Umwelt gefährdet oder verletzt, beantragen.
Ökologische Organisationen können darüber hinaus die Unterlassung der Werbung
oder andersartiger Förderung beantragen, sofern diese die Inhalte propagiert,
die nicht mit den Grundsätzen des Umweltschutzes und der nachhaltigen Entwicklung
konform sind.
Die Unternehmer wurden zu Maßnahmen verpflichtet, die darauf abzielen,
die Ursachen für eine umweltschädliche Einwirkung zu beseitigen. Die Haftung
des Unternehmers (einschließlich der materiellen Haftung), der infolge seiner wirtschaftlichen Tätigkeit der Umwelt einen Schaden beifügte, sowie die Verpflichtung zur
Wiedergutmachung dieses Schadens sind durch das Gesetz vom 13. April 2007 über
die Abwendung von Schäden in der Umwelt und deren Wiedergutmachung (GBl.
Nr. 75, Pos. 493) geregelt. Die Wirtschaftsträger haben die erforderliche Mühe
anzuwenden (Vorbeugungsmaßnahmen zu treffen) und die Umweltschutzbehörden
über die bestehenden Gefährdungen für die Umwelt und die ihr beigefügten Schäden
zu informieren. Ist ein Schaden eingetreten, hat er die Bedingungen der zu treffenden
Wiedergutmachungsmaßnahmen mit der Umweltaufsichtsbehörde abzustimmen.
Die mit den Vorbeugungs- und Wiedergutmachungsmaßnahmen verbundenen Kosten
trägt der Rechtsträger, der die Umwelt beansprucht. In dem Fall, dass keine
Maßnahmen getroffen werden oder der Eintritt der Schadensgefährdung der
148
Umweltaufsichtsbehörde nicht angemeldet, wird, droht dem Betroffenen eine Geldbuße.
Abgesehen von der zivil- und strafrechtlichen Haftung unterliegt der Rechtsträger,
dessen Tätigkeit der Umwelt einen Schaden beifügt, auch der verwaltungsrechtlichen
Haftung3. Ein Register dieser Schäden wird vom Hauptinspektor für Umweltschutz
geführt.
Die Aufsicht über die Umsetzung der Anforderungen dieses Gesetzes durch die
Unternehmer wurden den Woiwoden übertragen. Ihre diesbezüglichen Befugnisse
umfassen auch die Einschätzung des Schadstoffniveaus in der Luft. Die Unternehmen
wurden dazu verpflichtet, die Art und Menge der in die Luft emittierten Substanzen
zu registrieren und den Woiwoden jährlich Berichte vorzulegen, die Informationen
über die gebührenpflichtigen Luftverschmutzungen enthalten.
Zusätzliche Regelungen im Bereich des Umweltschutzes führte das Gesetz über
Abfallwirtschaft ein. Dieses Gesetz bestimmt die Grundsätze der Abfallverwertung
insbesondere die Regeln der Abfallvermeidung oder der Minimierung der Abfallmenge,
die Entsorgung der Abfälle an ihrem Entstehungsort und auch die Nutzung oder
Unschädlichmachung der Abfälle auf eine Art und Weise, die den Schutz des Lebens
und der Gesundheit der Menschen sowie den Umweltschutz gewährleistet. Es gilt der
Grundsatz, dass Abfälle in erster Linie verwertet werden sollen. Ist das aus
technologischen Gründen nicht möglich, sind sie an ihrem Entstehungsort
unschädlich zu machen, und erst wenn diese Möglichkeit nicht besteht, sind sie den
nächst gelegenen Orten zu übergeben, wo sie den Entsorgungsprozessen unterworfen
werden können. Die Unternehmer sind verpflichtet worden, die Verpackungen
entsprechender Qualität, d.h. hinsichtlich der allfälligen Auswirkung von Abfällen,
die infolge ihrer Verwendung entstehen, auf die Umwelt sicherzustellen.
Das Gesetz über Abfallwirtschaft verbietet den Import von Sondermüll aus dem
Ausland und schreibt die Einholung einer Genehmigung des Hauptinspektors
für Umweltschutz für die Einfuhr von anderen Abfällen aus dem Ausland vor.
Die Unternehmer, deren Gewerbe mit Entstehung von Abfällen (außer Sondermüll)
verbunden ist, wurden dazu verpflichtet, die lokalen Behörden darüber zu informieren.
Je nach der zu erwartenden Abfallmenge ist der Unternehmer verpflichtet,
die entsprechenden Behörden (den Gemeindevorsteher oder den Landrat) zwei Monate
vor Beginn der Produktion darüber zu informieren. Der Woiwode muss in Kenntnis
gesetzt werden, wenn das Objekt, das der Unternehmer baut oder unterhält,
zu besonders umwelt- und gesundheitsschädlichen Investitionen gerechnet wird.
Zur Erzeugung von Sondermüll muss der Unternehmer einen Bescheid, der sein
Programm der Abfallwirtschaft hinsichtlich der Sonderabfälle (wenn er mehr als
0,1 Mg dieser Abfälle erzeugt) sowie eine Genehmigung zu ihrer Erzeugung erwirken.
Der Landrat erteilt sie nach Absprache mit dem Gemeindevorsteher und dem
Woiwodschaftssanitärinspektor (Bei Investitionen, die in einer besonderen Weise
die Umwelt schädigen, wird eine Genehmigung vom Woiwoden erteilt.)
____________________
3 In dem Gesetz – Umweltschutzrecht sind beispielsweise die folgenden Werkzeuge der
verwaltungsrechtlichen Haftung vorgesehen: der Bescheid, der den betroffenen Rechtsträger
verpflichtet, Einwirkungen auf die Umwelt einzuschränken und ihren vorherigen Zustand
wiederherzustellen; der Bescheid über die Unterlassung der wirtschaftlichen Tätigkeit durch den
Rechtsträger, der die Umwelt beansprucht, oder über die Einstellung des Betriebs der Anlage;
der Bescheid über das Widerrufen oder Beschränkung der bereits erteilten Genehmigung zur
Umweltbeanspruchung. Die Vorschriften dieses Gesetzes sehen darüber hinaus die Möglichkeit
vor, eine Aufsichts-maßnahme in Form des Bescheides über die Einstellung der geführten
Tätigkeit zu treffen.
149
Wenn der Unternehmer die Vorschriften des Gesetzes nicht einhält (dazu gehören
ebenfalls falsche Informationen), wird er von der Verwaltungsbehörde dazu
aufgefordert, sein Verhalten zu ändern. Erfolgt keine positive Reaktion, kann die
Einstellung der Tätigkeit in dem Bereich, an den sich das Programm der
Sonderabfallwirtschaft bezieht, angeordnet werden.
Ähnliche Fragen bezüglich der Binnengewässer (Flüsse, Seen, Kanäle, natürliche
Wasserbecken und Grundwasser) werden, ungeachtet ihrer Eigentumsform, vom
Wassergesetz vom 18. Juli 2001 (GBl. Nr. 115, Pos. 1229) mit nachträgl. Änderungen
geregelt. Es werden Begrenzungen und Verbote bei der Einleitung von Abwässern
und Abfällen in die Gewässer vorgesehen. Es wird in erster Linie verboten, besonders
gesundheitsschädigende und für das Leben der Menschen gefährliche oder die
Umweltqualität mindernde Investitionen in hochwassergefährdeten Gebieten
anzusiedeln sowie dort Abwässer zu konzentrieren, Abfälle und chemische Mittel zu
lagern und wirtschaftlich zu nutzen. Allen Gewässereigentümern wurde die Pflicht
auferlegt, sich um den ökologischen Zustand zu kümmern und beim Wiederaufbau
degradierter Ökosysteme mitzuwirken. Sie müssen nicht nur den ungehinderten
Abfluss der Flutgewässer und des Eises gewährleisten, sondern auch die Flussmengen
regeln, indem entsprechende Anlagen gebaut werden. Beim Bau von Wasserleitungen
sind die Betriebe verpflichtet, auch ein Kanalisationssystem und Kläranlagen zu
bauen. Unter Schutz stehen nach wie vor die Quellen und Wasserentnahmestellen,
die der Versorgung der Bevölkerung dienen, ebenso die Flächen der natürlichen
und künstlichen Sammelbecken für Oberflächen- und Grundgewässer sowie
die Uferzonen (Auf diesen Gebieten wird z.B. die Pflicht eingeführt, bestimmte
Pflanzen anzubauen, damit kein Kunstdünger in die Gewässer gelangen kann).
Wasseranlagen, die ohne entsprechende Genehmigung gebaut wurden, werden
abgerissen. Betriebe, die Abwasser in ein Gewässer oder in den Boden ableiten, sind
verpflichtet sicher zu stellen, dass dieses Gewässer oder der Boden vor schädlichen
Verunreinigungen geschützt werden, insbesondere durch die Anwendung von
Wasserschutzanlagen und – soweit es zweckmäßig ist – Wiederverwertung der
geklärten Abwässer.
Das Gesetz regelt darüber hinaus die Fragen des Wasserbaus, der Wassergesellschaften und der Kontrolle der Wasserwirtschaft. Das Gesetz enthält auch
Strafbestimmungen. So ist es z.B. eine Straftat, wenn die Nutzung des Wassers zur
Bekämpfung von Naturkatastrophen oder außerordentlichen Umweltbedrohungen
erschwert wird. Dafür droht eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe oder Freiheitsentzug
bis zu einem Jahr und bei Todesopfern sogar bis zu 5 Jahren. Die ständige Aufsicht
über die Gewässer, samt darunter befindlichen Böden, die Eigentum des Staatsschatzes
sind, obliegt den Seeämtern, der regionalen Wasserwirtschaftsverwaltung oder den
Nationalparks.
12. Gerichtswesen und Schiedsgerichtsbarkeit
Die Tätigkeit des Gerichtswesens in Polen wird von dem Gesetz über die Ordnung
der allgemeinen Gerichte vom 27. Juli 2001 (GBl. Nr. 98, Pos. 1070) geregelt.
Die Gerichte in Polen sind unabhängig; im Bereich der Rechtsprechung unterliegen
die Richter nur den Gesetzen. Die Aufsicht über die Rechtsprechung wird von dem
Obersten Gericht ausgeübt. In der Struktur des Gerichtswesens sind vor allem die
150
allgemeinen Gerichte, Bezirks- und Berufungsgerichte sowie Sondergerichte, wie die
Verwaltungsgerichte, zu unterscheiden.
Die Gerichtsbarkeit ist in zwei Instanzen gegliedert. Die Rechtssprechung des
Gerichts der zweiten Instanz ist rechtskräftig und kann nicht mit normalen
Berufungsmitteln angefochten werden. Die allgemeinen Gerichte entscheiden zivil-,
straf-, familien- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten.
Die Amtsgerichte umfassen den Bereich einer oder mehrerer Gemeinden. In ihrem
Rahmen sind die Abteilungen für Zivil- und Strafrecht (darunter für Ordnungswidrigkeiten), für Familien- und Arbeitsrecht und für Grundbücher tätig. Bei den
Amtsgerichten können Kreisgerichte als Abteilungen oder auswärtige Abteilungen
dieser Gerichte gegründet werden. Sie erörtern Ordnungswidrigkeiten (in erster
Instanz), darunter Finanzdelikte und -straftaten, Privatdelikte und andere in einem
vereinfachten Verfahren verfolgte Straftaten.
Die Bezirksgerichte werden im Zuständigkeitsbereich mindestens zweier
Amtsgerichte mit den Abteilungen für Zivil-, Straf- und Vollzugsrecht und Aufsicht
über den Vollzug der Strafurteile, für Arbeitsrecht (mitunter zusammen mit den
Sozialversicherungen) und Wirtschaftsrecht eingerichtet. Das Berufungsgericht
wiederum wird für den Zuständigkeitsbereich mindestens zweier Bezirksgerichte
organisiert. In seinem Rahmen sind die Abteilungen für Zivil- und Strafrecht sowie
Arbeitsrecht und Sozialversicherungen tätig. Je nach Bedarf kann der Justizminister
andere Abteilungen in den Gerichten aller Instanzen gründen oder aufheben.
Die Gerichtsorgane sind im Amtsgericht der Gerichtspräsident, im Bezirks- und
Berufungsgericht der Präsident und das Kollegium.
Aus den allgemeinen Gerichten ausgegliederte Abteilungen – die Wirtschaftsgerichte
– erörtern zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Gewerbetreibenden im Bereich ihrer
gewerblichen Tätigkeit. Eine Novellierung der Zivilprozessordnung, die aufgrund des
Gesetzes vom 16. November 2006 zur Änderung des Gesetzes Zivilprozessordnung
sowie mancher anderer Gesetze (GBl. Nr. 235, Pos. 1699) vorgenommen wurde, legte
den Zuständigkeitsbereich von Wirtschaftsgerichten sowie die gesetzliche Definition
des Begriffs Unternehmer fest. Unternehmer ist laut dieser Definition eine natürliche
oder juristische Person, oder die organisatorische Einheit, die nicht juristische Person
ist, der kraft Gesetzes die Rechtsfähigkeit zuerkannt wird, und die die gewerbliche
oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt4. Laut dieser Novelle sind die Bezirksgerichte als Gerichte der ersten Instanz zuständig, die Wirtschaftssachen der folgenden
Kategorien zu erörtern: Vermögensrechte, sofern der Wert des Streitgegenstands
100 Tsd. PLN übersteigt; Immaterialgüterrechte und zusammen mit diesen Rechten
geltend gemachte Vermögensansprüche; Urheberrechte und verwandte Schutzrechte
sowie Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen; Aufhebung oder
Nichtigkeitsfeststellung von Beschlüssen der Organe juristischer Personen oder
organisatorischer Einheiten, die nicht juristische Personen sind, denen kraft Gesetzes
die Rechtsfähigkeit zuerkannt wird, sowie die Vorbeugung und Bekämpfung des
unlauteren Wettbewerbs.
____________________
4 In der Folge wurden in diese Kategorie der Wirtschaftsangelegenheiten auch Sachen (die bis
dahin durch Zivilgerichte erörtert wurden) eingegliedert, in denen die Partei (bzw. Parteien)
Einpersonenunternehmer ist (sind), der die gewerbliche Tätigkeit ausübt und eine andere
Einkommensquelle hat, sofern die Verbindlichkeit, welche den Streitgegenstand darstellt, sich
aus der ausgeübten gewerblichen Tätigkeit ergibt.
151
2004 wurde in Polen die Reform des Verwaltungsgerichtswesens durchgeführt.
Mit der Reform wurde Gerichtsverfahren in zwei Instanzen eingeführt und die
Organisationsstruktur geändert (Verordnung des Staatspräsidenten der Republik
Polen, GBl. Nr. 72, Pos. 652). An Stelle von 11 Gerichtsfilialen des Obersten
Verwaltungsgerichts (NSA) entstanden 16 Woiwodschaftsverwaltungsgerichte (erste
Instanz). Zu den Aufgaben dieser Gerichte gehört die Überprüfung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltungsbeschlüsse. Hingegen untersucht NSA – als zweite Instanz
– die Kassationsbeschwerden und Klagen gegen Urteile der Woiwodschaftsverwaltungsgerichte.
Neben dem Gerichtsweg (allgemeine Gerichte) ist es möglich, Wirtschaftsstreitfälle
über die Schiedsgerichtsbarkeit (in Polen und im Ausland) beizulegen. Die Schiedsgerichte können ständige Gerichte sein, die in den Satzungen von Verbänden und
Gesellschaften (Schiedsgerichte) errichtet wurden, oder auch Gerichte, die ad hoc
berufen werden, um einen Einzelstreit zu entscheiden. Die durch die Schiedsgerichte
zu beurteilenden Sachen sind u.a: Vermögensrechte oder Immaterialgüterrechte,
die Gegenstand eines gerichtlichen Vergleichs sein können, ausgenommen jedoch
die Unterhaltssachen5.
Ihre Merkmale sind die Freiwilligkeit des Verfahrens sowie die Entscheidung
von Streitigkeiten aus Vermögensrechten durch Gerichte, die aus Schiedsrichtern
bestehen, welche von den Parteien ernannt wurden. Die von den Schiedsgerichten
erlassenen Urteile haben die Gültigkeit von Urteilen der allgemeinen Gerichte der
ersten Instanz. Die Novellierung der Zivilprozessordnung von 2004 brach das bisherige
Prinzip der Eininstanzlichkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens. Sie überließ den
Parteien jedoch die Freiheit bei der Wahl, auf welche Art und Weise die Angelegenheit
in zweiter Instanz untersucht wird. Das in Polen erlassene Schiedsspruch kann durch
ein Gericht im Verfahren, dass infolge der auf seine Aufhebung erhobenen Klage
(binnen drei Monaten ab der Zustellung des Schiedspruchs) eingeleitet wird,
aufgehoben werden.
Die Partei, welche die Durchführung einer Vollstreckung auf Grund eines
Schiedsurteils anstrebt, muss eine gerichtlichte Feststellung der Vollstreckbarkeit
dieses Urteils erlangen. Falls der Schiedsspruch im Ausland gefällt wurde, wird
die Vollstreckbarkeit durch ein Woiwodschaftsgericht am Wohnort, bzw. am Sitz des
Schuldners festgestellt; wenn es ein solches Gericht nicht gibt, ist das Woiwodschaftsgericht, in dem Gebiet, wo die Vollstreckung stattfinden soll, zuständig.
In Polen gibt es ca. 20 ständige Schiedsgerichte. Das größte von ihnen, das zur
Entscheidung von Streitigkeiten, die sich aus internationalen Handelsbeziehungen
ergeben, berufen wurde, ist bei der Landeswirtschaftskammer in Warschau tätig.
Schiedsgerichte sind auch bei dem Verband Polnischer Banken und der Polnischen
Konföderation Privater Arbeitgeber Lewiatan tätig.
Die Entscheidung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Bewerbung um
einen öffentlichen Auftrag wird im Gesetz vom 13. April 2007 zur Änderung des
Gesetzes – Recht des öffentlichen Vergabewesens sowie mancher anderer Gesetze
(GBl. Nr. 82, Pos. 560) geregelt. Durch dieses Gesetz wurde die Landesberufungskammer (Krajowa Izba Odwoławcza – KIO), die bei dem Präsidenten des Amtes für
____________________
5 Vom Schiedsgericht kann die Zuerkennung einer Leistung und die Feststellung des
Bestehens eines Rechtsverhältnisses sowie die Gestaltung des Rechtsverhältnisses verlangt
werden.
152
öffentliche Aufträge tätig ist, einberufen. Die Entscheidung dieser Streitigkeiten
wurde einem Team der Berufsschiedsrichter anvertraut. Zu den Aufgaben der KIO
gehört die Prüfung von Berufungen gegen die Entscheidungen über die eingelegten
Proteste gegen die im Verlauf der öffentlichen Auftragsvergabe gefassten Beschlüsse.
Die Berufung kann eingelegt werden, wenn der Auftragswert mindestens 137 Tsd./211 Tsd.
EUR (je nach der Kategorie des Auftraggebers) beträgt6. Die Kammer hat innerhalb
von 15 Tagen ab dem Tag der Einreichung dem Präsidenten des Amtes über die
Berufung zu entscheiden. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Parteien
gemäß dem Entscheidungsergebnis. Über die Berufung wird entschieden, wenn die
Anmeldegebühr entrichtet wurde. Ihre Höhe und die Art und Weise deren Erhebung
(je nach Auftragswert und -art) wird vom Ministerpräsidenten durch Verordnung
festgesetzt.
Zwecks des Schutzes von Interessen des Staatsschatzes wurde durch das Gesetz vom
8. Juli 2005 die Generalstaatsanwaltschaft des Staatsschatzes (GBl. Nr. 169, Pos. 1417)
ins Leben berufen. Sie ist eine staatliche organisatorische Einheit, über die der
Minister des Staatsschatzes Aufsicht ausübt. Ihre grundlegende Aufgabe ist die
Sicherstellung der einheitlichen Prozessvertretung des Staatsschatzes vor den in- und
ausländischen Gerichten. Die Prozessvertretung findet in Angelegenheiten Anwendung,
wo der Staatschatz die klagende oder beklagte Partei bzw. Beteiligter eines Verfahrens
vor dem Gericht, dem Gerichtshof oder einem anderen Urteil sprechenden Organ ist,
bzw. werden soll. Diese Vertretung umfasst jedoch nicht Angelegenheiten im Bezug
auf das Verfahren in Grundbuchsachen, in Sachen der Registereintragung, der
Konkurs- und Reparaturverfahren sowie Zwangsvollstreckungen.
Zu den Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaft des Staatsschatzes gehört ebenso
die Prozessvertretung der Republik Polen vor den Gerichten, Gerichtshöfen und
anderen Urteil sprechenden Organen vor den internationalen Organen, sowie, auf
Antrag des Ministers des Staatsschatzes, der Erlass von Entwürfen der juristischen
Gesetze, die Angelegenheiten im Bereich der Verwaltung über das Staatsvermögen
betreffen. Die Prozessvertretung der Generalstaatsanwaltschaft des Staatsschatzes ist
obligatorisch in Sachen, wo der Wert des Streitgegenstandes 1 Mio. PLN überschreitet.
13. Informationsdienstleistungen
und Wirtschaftsförderung
In Polen sind Wirtschaftsinformationen allgemein zugänglich. Über die größte
Sammlung verfügt die zentrale Statistische Auskunftsstelle des Statistischen
Hauptamts für Statistik (GUS) (Warschau, Al. Niepodległości 208).
In den Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland erfüllen die Wirtschaftsabteilungen,
Abteilungen für die Förderung von Handel und Investitionen sowie die Konsulate der
Botschaften der Republik Polen Aufgaben, die mit Information und Wirtschaftsförderung
verbunden sind. Für die polnischen Unternehmer sind sie eine Informationsquelle
über die ausländischen Märkte; den ausländischen Geschäftsleuten und Anlegern,
die am polnischen Markt interessiert sind, liefern sie Informationen über die
____________________
6 Auf Berufungsverfahren finden entsprechend die Vorschriften des Gesetzes vom
17. November 1964 – Zivilprozessordnung – in Bezug auf Schiedsgerichte Anwendung, soweit
das Gesetz nichts anderes bestimmt.
153
Bedingungen der gewerblichen Tätigkeit in Polen und erleichtern die Anbahnung von
Wirtschaftskontakten mit polnischen Partnern.
Die polnischen Wirtschafts- und Handelsvertretungen im Ausland sind im
Allgemeinen der Ort des Erstkontaktes mit dem polnischen Markt. Zahlreiche
Datenbanken über polnische Unternehmen, Unternehmensberatungsfirmen und
Wirtschaftsauskunftsbüros versorgen die auf den Markt kommenden und bereits
agierenden Firmen mit Informationen. Zur Zeit gibt es in Polen viele staatliche und
private Einrichtungen, die Datenbanken über polnische Unternehmen führen und
bearbeiten. In erster Linie wären zu nennen:
· das Büro für Wirtschaftsinformation der Landeswirtschaftskammer, das über ein
gesamtpolnisches Wirtschaftsinformationssystem verfügt,
· die Polnische Agentur für Information und Auslandsinvestitionen,
· das Zentrum der Marktinformation des Institutes für Konjunktur und Preise des
Außenhandels,
· die Industrie- und Handelskammer der ausländischen Anleger,
· das Euro-Info Zentrum der Polnischen Agentur für Entwicklung des
Unternehmertums,
· ausländische Vertretungen auf dem polnischen Markt.
Ein breit gefächertes Angebot an Dienstleistungen im Informations-, Marketing-,
Finanz- und Rechtsbereich wird von Unternehmensberatungsfirmen angeboten. Ihre
Adressen können beim Verband der Wirtschaftsberater angefordert werden.
Eine anerkannte Form der Werbung auf dem polnischen Markt ist die Fernsehund Rundfunk-, die Presse- und Ausstellungswerbung. 2008 sind die durchschnittlichen Kosten der Fernseh- und Rundfunkwerbung auf dem Vorjahresniveau
geblieben und betragen (netto) für 30 Sekunden Sendezeit im Fernsehen von
900 PLN bis 38.000 PLN – abhängig vom Fernsehsender und der Sendezeit. Preiswerter
ist die Werbung im Videotext verschiedener Fernsehsender von gesamtpolnischer und
regionaler Reichweite. Im ersten und zweiten Programm des Polnischen Fernsehens
belaufen sich die Kosten für eine Wochenwerbung auf einer Bildschirmseite auf
30 PLN bis 200 PLN je nach Branche.
Eine große Bedeutung hat auch die Pressewerbung. Der durchschnittliche Preis für
eine Werbeanzeige in der polnischen Presse liegt zwischen 300 PLN und 2.700 PLN
für 1 Modul Fläche (10 PLN bis 60 PLN für 1 cm2). Der Werbeanzeigenpreis ist von
der Größe der in Anspruch genommenen Fläche, aber auch davon auf welcher Seite
sie inseriert wird und ob sie in Farbe oder schwarz/weiß gedruckt wird, abhängig.
Eine wichtige Rolle spielt in Polen die Außenwerbung (Outdoor). In Polen
entwickelt sich „mobiles Marketing”, das die Möglichkeit nutzt, Informationen per
Handy zu übermitteln. Jedoch muss nach polnischem Recht der Empfänger den
Erhalt solcher Nachrichten einwilligen.
In Polen wächst das Interesse an großen Freilichtveranstaltungen sowohl unter
den Ausstellern als auch unter den Besuchern eine immer größere Rolle. Die
Messeausstellungen finden in vielen größeren Städten Polens statt. Die bekanntesten
Ausstellungen werden in Posen, Warschau, Kielce, Gdańsk, Krakau, Bielsko-Biała,
Łódź, Lublin, Szczecin und Bydgoszcz organisiert. Die Messefläche hat sich im Zeitraum
2003-2007 um 21 Prozent vergrößert und umfasste 2007 insgesamt 639.771 m2. Man
beobachtet auch einen Anstieg der Ausstellerzahl aus In- und Ausland. 2007 belief
sich sie sich auf insgesamt 30.621, davon 5.342 aus dem Ausland, und vergrößerte sich
um mehr als 13 Prozent im Vergleich zu 2003. Das Interesse der Besucher an den
Messen ist ebenfalls beträchtlich gestiegen. 2007 wurden die Messen von über 1. Mio.
Besuchern, um 28 Prozent mehr als im Jahr 2003, besucht.
154
Die größte verkaufte Ausstellungsfläche notierte 2007 die Internationale Messe
Poznań (297.734 m2). Sie erfreute sich auch der größten Popularität unter den
Besuchern – sie wurde von mehr als 288. Tsd. Personen besucht. Die meisten
Aussteller stellten 2007 auf der Messe BUDMA (Internationale Baumesse) in Poznań
aus (1.293). Das größte Interesse der ausländischen Aussteller erweckte hingegen
die Messe PLASTPOL (die 11. Internationale Messe der Kunststoffverarbeitung) in
Kielce (386 ausländische Aussteller).
Rangliste der Messeveranstalter je nach der verkauften Messefläche (2007)
Lfd.
Nr.
Veranstalter
Stadt
Messefläche Prozentanteil
netto [m2]
1.
Międzynarodowe Targi Poznańskie Sp. z o.o. Poznań
297.734
47,71
2.
Targi Kielce Sp. z o.o.
Kielce
127.798
20,48
3.
Międzynarodowe Targi Gdańskie SA
Gdańsk
30.630
4,91
4.
Targi w Krakowie Sp. z o.o.
Krakau
27.103
4,34
5.
Międzynarodowe Targi Polska Sp. z o.o.
Warschau
20.161
3,23
6.
ZIAD Bielsko-Biała SA
Bielsko-Biała
17.023
2,73
7.
Międzynarodowe Targi Łódzkie Sp. z o.o.
Łódź
14.314
2,29
8.
MURATOR EXPO Sp. z o.o.
Warschau
13.510
2,16
9.
INTERSERVIS Sp. z o.o.
Łódź
13.126
2,10
10.
Izba Gospodarcza Wodociągi Polskie
Bydgoszcz
11.524
1,85
11.
sonstige auditierte Firmen
51.164
8,20
624.087
100,00
Insgesamt
12.
nich auditierte Firmen
15.684
Insgesamt
639.771
Quelle: Bericht Messen in Polen 2007, Polnische Kammer der Messeindustrie.
155
Rangliste der Messen je nach der Ausstellerzahl insgesamt (2007)
Lfd.
Nr.
Messe
Stadt
Aussteller
insgesamt
Prozentanteil
1.
BUDMA – Internationale Baumesse
Poznań
1.293
4,28
2.
TOUR SALON – Messe für Regionen
und Touristikprodukte
Poznań
783
2,59
3.
POLEKO – Internationale Umweltschutzmesse
Poznań
781
2,59
4.
PLASTPOL – 11. Internationale Messe
für Kunststoffverarbeitung
Kielce
748
2,48
5.
ENERGETAB – Internationale Messe
für Energie
Bielsko-Biała
645
2,14
6.
AUTOSTRADA-POLSKA –
13. Internationale Messe
für Straßenbau
Kielce
629
2,08
7.
FARMA – Internationale Fachmesse
für Tierzucht, Gartenbau und Entwicklung
ländlicher Räume
Poznań
548
1,81
8.
ITM POLSKA: MACH-TOOL –
Fachausstellung für Werkzeugmaschinen
und Werkzeuge
Poznań
530
1,75
9.
TT WARSAW TOUR & TRAVEL –
15. Internationale Touristikmesse
Warschau
493
1,63
491
1,63
23.261
77,02
30.202
100,00
10.
POLAGRA-FOOD – Internationale Messe Poznań
für Nahrungsprodukte und Gastronomie
11.
Sonstige auditierte Messen
Insgesamt
12.
Nich auditierte Messen
419
Insgesamt
30.621
Quelle: Bericht Messen in Polen 2007, Polnische Kammer der Messeindustrie.
156
Rangliste der Messen je nach der Aussteller (2007)
Lfd.
Nr.
Messe
Stadt
Ausländische Prozentanteil
Aussteller
insgesamt
1.
PLASTPOL – 11. Internationale Messe
für Kunststoffverarbeitung
Kielce
386
7,31
2.
BUDMA – Internationale Baumesse
Poznań
325
6,16
3.
TT WARSAW TOUR & TRAVEL –
15. Internationale Touristikmesse
Warschau
286
5,42
4.
ITM POLSKA: MACH-TOOL – Fachausstell- Poznań
ung für Werkzeugmaschinen und Werkzeuge
252
4,78
5.
POLAGRA-FOOD – Internationale Messe
für Nahrungsprodukte und Gastronomie
Poznań
224
4,24
6.
POLEKO – Internationale Umweltschutzmesse
Poznań
196
3,71
7.
METAL – 13. Internationale Messe
für Giessereitechnik
Kielce
194
3,68
8.
TOUR SALON – Messe für Regionen
und Touristikprodukte
Poznań
190
3,60
9.
TTM – Messe für Automobiltechnik
Poznań
166
3,15
10.
MEBLE – Messe für Möbel
und Innenausstattung
Poznań
148
2,80
11.
Sonstige auditierte Messen
2.910
55,14
5.277
100,00
Insgesamt
12.
Nich auditierte Messen
65
Insgesamt
5.342
Quelle: Bericht Messen in Polen 2007, Polnische Kammer der Messeindustrie.
157
Rangliste der Messeveranstalter je nach der Besucherzahl (2007)
Lfd.
Nr.
Veranstalter
Stadt
1.
Międzynarodowe Targi Poznańskie Sp. z o.o.
Poznań
288.339
31,14
2.
Targi Kielce Sp. z o.o.
Kielce
182.786
19,74
3.
Targi w Krakowie Sp. z o.o.
Kraków
79.769
8,61
4.
Międzynarodowe Targi Gdańskie SA
Gdańsk
69.634
7,52
5.
MURATOR EXPO Sp. z o.o.
Warschau
64.164
6,93
6.
Międzynarodowe Targi Łódzkie Sp. z o.o.
Łódź
62.189
6,72
7.
INTERSERVIS Sp. z o.o.
Łódź
44.111
4,76
8.
Międzynarodowe Targi Lubelskie SA
Lublin
37.328
4,03
9.
Międzynarodowe Targi Szczecińskie Sp. z o.o.
Szczecin
21.873
2,36
10.
Zarząd Targów Warszawskich SA
Warschau
21.250
2,29
11.
Sonstige auditierte Firmen
54.558
5,89
926.001
100,00
Insgesamt
12.
Nich auditierte Firmen
Besucher
insgesamt
Prozentanteil
75.000
Insgesamt
1.001.001
Quelle: Bericht Messen in Polen 2007, Polnische Kammer der Messeindustrie.
Nähere Informationen über die Messen und Ausstellungen, die in 15 Städten
Polens veranstaltet werden, kann man bei der Polnischen Kammer für Messeindustrie, Głogowska-Str. 26, 60-734 Poznań, Tel. (+48 61) 866 15 32, Fax: (+48 61)
866 10 53, E-Mail: [email protected]; http://www.polfair.com.pl, erhalten.
Seit April 2006 gilt in Polen die Verordnung über Ethik in der Werbung. Sie ist
keine Sammlung von amtlichen Vorschriften, sondern eine interne Eigenregulierung
der Branche, die von Vertretern der Autoren, Werbeagenturen sowie Medien,
die Mitglieder beim Verein der Verbände – dem Werberat – sind, vereinbart wurde.
Die Aufgabe des Rates ist die Überwachung der Einhaltung der Verordnungsbestimmungen. Darüber hinaus wurde auch der Ausschuss für Ethik in der Werbung
ins Leben gerufen, dessen Aufgabe die Prüfung der Verbraucher-, Firmen- und
Unternehmerklagen ist. Nach dem Vorbild anderer Staaten kann auch in Polen
dem Ausschuss ein Antrag auf die Beurteilung der Werbung – bereits während der
Anfangsvorbereitungsfase – vorgelegt werden. Dies ermöglicht den Firmen die Kosten
für solche Werbungen zu vermeiden, die nachher vom Markt genommen werden
müsste.
158
14. Wichtige Rechtsakte
Rechtsgrundlagen für gewerbliche Tätigkeit
- Gesetzbuch der Handelsgesellschaften, Gesetz vom 15. September 2000; GBl.
2000 Nr. 94, Pos. 1037 mit nachträgl. Änd. (zuletzt: GBl. 2008 Nr. 86,
Pos. 524; GBl. 2003 Nr. 229, Pos. 2276 sowie von 2005 – GBl. Nr. 132, Pos. 1108,
Nr. 183, Pos. 1538, Nr. 184, Pos. 1539);
- Zivilgesetzbuch, Gesetz vom 23. April 1964; GBl. 1964 Nr. 16, Pos. 94 mit
nachträgl. Änd. (zuletzt: GBl. 2004 Nr. 96, Pos. 959 sowie von 2005 – GBl. Nr. 48,
Pos. 462, Nr. 157, Pos. 1316, Nr. 172, Pos. 1438);
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes Zivilprozessordnung und mancher anderer
Gesetze vom 16. November 2006, GBl. Nr. 235, Pos. 1699;
- Gesetz vom 2. Juli 2004 über die Freiheit der unternehmerischen Tätigkeit, GBl.
2004 Nr. 173, Pos. 1807 mit nachträgl. Änd.;
- Gesetz vom 2. Juli 2004 – Vorschriften, die das Gesetz über die Freiheit der
unternehmerischen Tätigkeit einführen GBl. 2004 Nr. 173, Pos. 1808 mit
nachträgl. Änd. (GBl. 2006 Nr. 225, Pos. 1636);
- Verordnung des Ministerrates vom 24. Dezember 2007 (GBl. Nr. 251, Pos. 1885)
über die polnische Klassifizierung der Tätigkeiten (PKD);
- Gesetz – Insolvenz- und Sanierungsrecht vom 28. Februar 2003, GBl. 2003
Nr. 60, Pos. 535, GBl. 2005 Nr. 94, Pos. 785, Nr. 183, Pos. 1538, Nr. 184, Pos. 1539;
- Gesetz über das nationale Gerichtsregister vom 20. August 1997, GBl. 1997
Nr. 121, Pos. 769 mit nachträgl. Änd. (GBl. 2002 Nr. 1, Pos. 2; GBl. 2004 Nr. 92,
Pos. 959, GBl. 2005 Nr. 62, Pos. 551, Nr. 86, Pos. 732, GBl. 2006 Nr. 208,
Pos. 1540);
- Ausländergesetz vom 13. Juni 2003, GBl. 2003 Nr. 128, Pos. 1175 mit nachträgl.
Änd. (GBl. 2004 Nr. 96, Pos. 959 sowie von 2005 – GBl. Nr. 90, Pos. 757, Nr. 94,
Pos. 788, Nr. 132, Pos. 1105, Nr. 163, pos. 1362);
- Gesetz vom 30. April 2004 über das Verfahren in Angelegenheiten der
öffentlichen Hilfe mit nachträgl. Änd. (GBl. 2004 Nr. 123, Pos. 1291 und GBl.
2006 Nr. 245, Pos. 1775);
- Verordnung (EG) Nr. 695/1999 des Rates vom 22. März 1999, die das Verfahren
bei der Anwendung von Vorschriften des EG-Vertrages im Bereich der
öffentlichen Hilfe bestimmen (Amtsblatt der EG Nr. 83 vom 27. März 1999);
- Gesetz Recht über die öffentlichen Aufträge vom 29. Januar 2004 (GBl. 2004
Nr. 19, Pos. 177, GBl. 2005 – Nr. 163, Pos. 1362, Nr. 184, Pos. 1539);
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes Recht des öffentlichen Vergabewesens sowie
mancher anderer Gesetze vom 13. April 2007, GBl. Nr. 82, Pos. 560;
- Gesetz vom 20. Oktober 1994 über die Sonderwirtschaftszonen, GBl. 1994
Nr. 123, Pos. 600 mit nachträgl. Änd. (GBl. 2003 Nr. 188, Pos. 1840, GBl. 2005
Nr. 167, Pos. 1398);
- Gesetz vom 20. März 2002 über finanzielle Förderung von Investitionen, GBl.
2002 Nr. 41, Pos. 363 mit nachträgl. Änd. (GBl. 2003 Nr. 159, Pos. 1537, GBl. 2005
Nr. 179, Pos. 1484, Nr. 249, Pos. 2104);
- Gesetz vom 20. April 2004 über den Nationalentwicklungsplan (GBl. 2004
Nr. 116, Pos. 1206);
- Gesetz vom 22. September 2006 über die Transparenz der finanziellen
Beziehungen zwischen den öffentlichen Organen und den Unternehmen sowie
über die Transparenz der Finanzverhältnisse mancher Unternehmer (GBl. 2006
Nr. 191, Pos. 1411).
159
Eigentum von Grund und Boden sowie Immobilieneigentum
- Gesetz vom 21. August 1997 über den Immobilienverkehr (GBl. 1997 Nr. 115,
Pos. 741 mit nachträgl. Änd., GBl. 2005 – Nr. 130, Pos. 1087, Nr. 169,
Pos. 1420, Nr. 175, Pos. 1459, von 2006 Nr. 249, Pos. 1832);
- Gesetz vom 19. Oktober 1991 über den Verkehr von Agrarimmobilien des
Staatsschatzes, (einheitlicher Text des Gesetzes GBl. 1995 Nr. 57, Pos. 299), mit
nachträgl. Änd. (zuletzt: GBl. 2004 Nr. 69, Pos. 624 sowie GBl. 2005
Nr. 132, Pos. 1110, Nr. 163, Pos. 1362, Nr. 167, Pos. 1398, Nr. 169, Pos. 1420,
Nr. 175, Pos. 1459; 2006 Nr. 104, Pos. 708, Nr. 141, Pos. 997, Nr. 170, Pos. 1217,
Nr. 195, Pos. 1437, Nr. 249, Pos. 1832 sowie 2007 Nr. 35, Pos. 218);
- Gesetz vom 24. März 1920 über den Immobilienerwerb durch Ausländer (GBl.
1996 Nr. 54, Pos. 245 mit nachträgl. Änd. – zuletzt: GBl. 2004 Nr. 49,
Pos. 466 sowie GBl. 2005 Nr. 94, pos. 788, Nr. 183, Pos. 1538);
- Gesetz vom 8. September 2006 zur Änderung des Gesetzes über die Wahrnehmung
des Rechts auf Schadenersatz für die Hinterlassung der Immobilien außerhalb
der jetzigen Grenzen der Republik Polen sowie mancher anderer Gesetze (GBl.
Nr. 195, Pos. 1437);
- Verordnung des Ministers für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom
21. November 2006 über detaillierte Informationen sowie Arten von Unterlagen,
die ein Ausländer vorzulegen hat, wenn er eine Genehmigung für den Erwerb von
Immobilien beantragt (GBl. Nr. 226, Pos. 1653);.
- Verordnung des Umweltministers vom 20. April 2007 über die detaillierten
Bedingungen und Art der Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung sowie
die Art und die Bedingungen der Durchführung von Preisverhandlungen bei dem
Verkauf von Wäldern, Grund und Boden sowie anderen Immobilien, die von den
Staatlichen Wäldern verwaltet werden (GBl. Nr. 78, Pos. 532);
- Verordnung des Ministers des Staatsschatzes vom 26. Januar 2007 über die
detaillierten Grundsätze der Finanzwirtschaft der Agentur für Agrarimmobilien
sowie der Finanzwirtschaft der Agentur für Staatliches Agrareigentum (GBl.
Nr. 24, Pos. 159).
Entgegenwirkung den monopolistischen Praktiken und unlauterem Wettbewerb
- Gesetz vom 16. Februar 2007 über den Wettbewerb- und Verbraucherschutz (GBl.
2007 Nr. 50, Pos. 331); geändert durch das Gesetz vom 13. April 2007 zur
Änderung des Gesetzes über den Wettbewerb- und Verbraucherschutz und des
Gesetzes über den Staatlichen Personalbestand und hohe staatliche Dienststellen
(GBl. 2007 Nr. 99, Pos. 660) sowie das Gesetz vom 23. August 2007 über die
Entgegenwirkung den unlauteren Marktpraktiken (GBl. 2007 Nr. 171, Pos. 1206,
einheitlicher Text);
- Gesetz vom 16 April 1993 über die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs
(GBl. 1993 Nr. 47, Pos. 211 mit Änd. – GBl. 2002 Nr. 126, Pos. 1071, GBl. 2003 Nr.
153, Pos. 1503; GBl. 2004 Nr. 96, Pos. 959; GBl. 2004 Nr. 172, Pos. 1804;
GBl. 2004 Nr. 162, Pos. 1693; GBl. 2005 Nr. 10, Pos. 68; GBl. 2007 Nr. 171,
Pos. 1206, einheitlicher Text);
- Gesetz vom 23. August 2007 über Entgegenwirkung den monopolistischen
Marktpraktiken, GBl. 2007 Nr. 171, Pos. 1206.
Schutz des geistigen Eigentums
- Stockholmer Fassung der Pariser Konvention vom 20. März 1883 (mit nachträgl.
Änd.) zum Schutz des gewerblichen Eigentums vom 14. Juli 1967 (GBl. 1975
Nr. 9, Pos. 51);
160
- Pariser Fassung des Berner Übereinkommens zum Schutz von Werken der
Literatur und Kunst vom 9. September 1886 mit nachträgl. Änd. vom
24. Juli 1971 (GBl. 1990 Nr. 82, Pos. 474 und GBl. 1994 Nr. 104, Pos. 506, 507);
- WIPO-Vertrag über künstlerische Darbietungen und Tonträger, Genf, den
20. Dezember 1996 (GBl. 2004 Nr. 41, Pos. 375, 376);
- WIPO-Vertrag über Urheberrechte, Genf, den 20. Dezember 1996, GBl. 2005
Nr. 3, Pos. 12, 13;
- Abkommen über die Handelsaspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS),
das eine Anlage zum Gründungsabkommen der Welthandelorganisation (WTO)
darstellt und am 15. April 1994 in Marrakesch unterzeichnet wurde (Anlage zu
GBl. 1996 Nr. 32, Pos. 143);
- Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente, München, den 5. Oktober
1973, mit nachträgl. Änd. (GBl. 2004 Nr. 79, Pos. 737, 738);
- Gesetz vom 4. Februar 1994 über das Urheberrecht und verwandte Rechte,
einheitlicher Text in: GBl. 2000 Nr. 80, Pos. 904, mit nachträgl. Änd.;
- Gesetz über das gewerbliche Eigentum vom 30. Juni 2000 (GBl. 2001 Nr. 49,
Pos. 508 , mit nachträgl. Änd.).
Arbeitsverhältnisse
- Arbeitsgesetzbuch (GBl. 1996 Nr. 24, Pos. 110, mit nachträgl. Änd. – zuletzt: GBl.
2002 Nr. 135, Pos. 1146, GBl. 2003 Nr. 213, Pos. 2081, GBl. 2004
Nr. 96, Pos. 959 sowie GBl. 2005 Nr. 10, Pos. 71, Nr. 68, Pos. 610, Nr. 86, Pos. 732,
Nr. 167, Pos. 1398).
Steuersystem
- Steuerordnung, Gesetz vom 29. August 1997 (GBl. 1997 Nr. 137, Pos. 926, Nr. 160,
Pos. 1083, mit nachträgl. Änd. – zuletzt z.B.: GBl. 2004 Nr. 91, Pos. 868, GBl. 2005
Nr. 85, Pos. 727, Nr. 86, Pos. 732, Nr. 143, Pos. 1199); einheitlicher Text des
Gesetzes – GBl. 2005 Nr. 8, Pos. 60;
- Gesetz vom 13. Oktober 1995 über die Grundsätze der Registrierung und
Identifizierung der Steuerpflichtigen (GBl. 1995 Nr. 142, Pos. 702 mit nachträgl.
Änderungen – GBl. 2004 Nr. 173, Pos. 1808, GBl. 2005 Nr. 14, Pos. 113); einheitlicher
Text des Gesetzes – GBl. 2004 Nr. 269, Pos. 2681;
- Gesetz über die Körperschaftssteuer, einheitlicher Gesetzestext vom 13. Juli 2000
(GBl. 2000 Nr. 54, Pos. 654, mit nachträgl. Änd.);
- Gesetz vom 3. März 2000 über die Einkommenssteuer von natürlichen Personen
(GBl. 2000 Nr. 14, Pos. 176, mit nachträgl. Änd.);
- Gesetz vom 11. März 2004 über Steuer von Waren und Dienstleistungen (GBl.
2004 Nr. 54, Pos. 535; einheitlicher Text des Gesetzes im GBl. 2005 Nr. 14,
Pos 113, Nr. 90, Pos. 756, Nr. 143, pos. 1199, Nr. 179, Pos. 1484);
- Gesetz vom 23. Januar 2004 über die Verbrauchssteuer (GBl. 2004 Nr. 29,
Pos. 257 mit nachträgl. Änd. – GBl. 2004 Nr. 68, Pos. 623, GBl. 2005 Nr. 160,
Pos. 1341);
- Gesetz vom 9. September 2000 über die Stempelgebühr (GBl. 2000 Nr. 86,
Pos. 960, mit nachträgl. Änd.; einheitlicher Text des Gesetzes – GBl. 2004 Nr. 253,
Pos. 2532 sowie GBl. 2005 Nr. 14, Pos. 115, Nr. 48, Pos. 447, Nr. 62,
Pos. 550, Nr. 90, Pos. 757, Nr. 94, Pos. 788, Nr. 113, Pos. 954, Nr. 143, Pos. 1199,
Nr. 153, Pos. 1272, Nr. 169, Pos. 1418, Nr. 175, Pos. 1458, Nr. 179, Pos. 1485);
161
- Gesetz vom 2. Dezember 1993 über die Kennzeichnung von Erzeugnissen mit
Banderolensteuermarken (GBl. 1993 Nr. 127, Pos. 584, mit nachträgl. Änd.);
- Verordnung des Ministers der Finanzen vom 22. Dezember 2000 über die
Ausführung einiger Vorschriften des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und über
die Verbrauchsteuer (GBl. 2000 Nr. 121, Pos. 1296);
- Gesetz vom 30. Oktober 2002 zur Änderung des Gesetzes über lokale Steuern
und Gebühren sowie über die Änderung weiterer Gesetze (GBl. 2002 Nr. 200,
Pos. 1683 mit nachträgl. Änderungen – zuletzt z.B. GBl. 2004 Nr. 96, Pos. 959);
- Gesetz vom 30. August 2002 über die Restrukturierung einiger öffentlichrechtlicher Entgelte bei Unternehmern (GBl. 2002 Nr. 155, Pos. 1287);
- Verordnung des Ministerrates vom 21. April 2001 über besondere Bedingungen
bei der Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen im Rahmen
der Steuererleichterungen (GBl. 2004 Nr. 95, Pos. 954);
- Verordnung des Ministerrates vom 21. April 2004 über besondere Bedingungen
bei der Förderung von Beschäftigung im Rahmen mancher Steuererleichterungen
(GBl. 2004 Nr. 95, Pos. 956).
Umweltschutz
- Gesetz Umweltschutzrecht vom 27. Juli 2001 (GBl. 2001 Nr. 62, Pos. 627 mit
nachträgl. Änd. – GBl. 2003 Nr. 190, Pos. 1865, GBl. 2004 Nr. 96, Pos. 959, GBl.
2004 Nr. 281, Pos. 2784 sowie GBl. 2005 Nr. 25, Pos. 202, Nr. 62, Pos. 552, Nr. 113,
Pos. 954, Nr. 130, Pos. 1087, Nr. 132, Pos. 1110, Nr. 163, Pos. 1362, Nr. 167,
Pos. 1399, Nr. 169, Pos. 1420, Nr. 175, Pos. 1458, 1462, Nr. 180, Pos. 1495, Nr. 249,
Pos. 2104);
- Gesetz vom 24. Februar 2006 zur Änderung des Gesetzes Umweltschutzrecht
sowie mancher anderer Gesetze (GBl. 2006 Nr. 50, Pos. 360 vom 28. März 2006);
- Gesetz vom 12. Januar 2007 zur Änderung des Gesetzes Energierecht, des Gesetzes
Umweltschutzrecht sowie des Gesetzes über das System der Vereinbarkeitsbewertung (GBl. 2007 Nr. 21, Pos. 124 vom 9. Februar 2007);
- Gesetz Wasserrecht vom 18. Juli 2001 (GBl. 2001 Nr. 115, Pos. 1229 mit nachträgl.
Änd. – GBl. 2003 Nr. 165, Pos. 1592, GBl. 2004 Nr. 96, Pos. 959 sowie GBl. 2005
Nr. 85, Pos. 729, Nr. 130, Pos. 1087, Nr. 163, Pos. 1362, Nr. 169,
Pos. 1420, Nr. 175, pos. 1462);
- Gesetz vom 27. Juli 2001 über Abfallwirtschaft, GBl. 2001 Nr. 62, Pos. 628,
mit nachträgl. Änd. – GBl. 2003 Nr. 7, Pos. 78, GBl. 2004 Nr. 96, Pos. 959, GBl.
2004 Nr. 116, Pos. 1208 sowie GBl. 2005 Nr. 25, Pos. 202, Nr. 90, Pos. 758, Nr. 130,
Pos. 1087, Nr. 175, Pos. 1458, 1462, Nr. 180, Pos. 1495);
- Gesetz vom 11. Mai 2001 über Pflichten der Unternehmer im Bereich der
Bewirtschaftung mancher Abfallsorten sowie über Produkt- und Depotgebühren,
GBl. 2001 Nr. 63, Pos. 638 und 639 mit nachträgl. Änd. – GBl. 2004 Nr. 96,
Pos. 959, GBl. 2004 Nr. 121, Pos. 1263 sowie GBl. 2005 Nr. 33, Pos. 291, Nr. 175,
Pos. 1458, Nr. 180, Pos. 1495);
- Gesetz vom 20. April 2004 über Substanzen, die zum Abbau der Ozonschicht
beitragen (GBl. 2004 Nr. 121, Pos. 1263);
- Gesetz vom 20. Juli 1991 über die Umweltschutzinspektion (einheitlicher Text im
GBl. 2007 Nr. 44, Pos. 287);
- Gesetz vom 13. April 2007 über Vorbeugung gegen und die Sanierung von
Umweltschäden (GBl. 2007 Nr. 75, Pos. 493 vom 26. April 2007).
162
Gerichtswesen und Schiedsgerichte
- Gesetz über die Gerichtsverfassung allgemeiner Gerichte vom 27. Juli 2001 (GBl.
2001 Nr. 98, Pos. 1070, Nr. 154 von 2001, Pos. 1787, mit nachträgl. Änd. – GBl.
2002 Nr. 153, Pos. 1271, GBl. 2003 Nr. 188, Pos. 1838, GBl. 2003 Nr. 228,
Pos. 2256, GBl. 2004 Nr. 96, Pos. 959 sowie GBl. 2005 Nr. 13, Pos. 98, Nr. 131,
Pos. 1102, Nr. 167, Pos. 1398, Nr. 169, Pos. 1410, Nr. 169, Pos. 1413, 1417, Nr. 178,
Pos. 1479, Nr. 249, Pos. 2104);
- Gesetz Einführungsvorschriften zum Gesetz über die Gerichtsverfassung der
Verwaltungsgerichte und zum Gesetz über das Verfahren vor Verwaltungsgerichten vom 30. August 2002 (GBl. 2002 Nr. 153, Pos. 1271 mit nachträgl. Änd.
– GBl. 2003 Nr. 228, Pos. 2261, GBl. 2005 Nr. 169, Pos. 1417);
- Verordnung des Staatspräsidenten der Republik Polen vom 25. April 2003 über
die Einrichtung von Woiwodschaftsverwaltungsgerichten (GBl. 2003 Nr. 72,
Pos. 652);
- Zivilprozessordnung vom 17. November 1964 mit nachträgl. Änd. (GBl. 1964
Nr. 43, Pos. 296; Änd. in 2005 – GBl. Nr. 13, Pos. 98, Nr. 22, Pos. 185, Nr. 86,
Pos. 732, Nr. 122, Pos. 1024, Nr. 143, Pos. 1199, Nr. 150, Pos. 1239, Nr. 167,
Pos. 1398, Nr. 169, Pos. 1413, 1417, Nr. 172, Pos. 1438, Nr. 178, Pos. 1478, Nr. 183,
Pos. 1538, Nr. 267, Pos. 2258, Änderungen in 2006 – GBl. Nr. 66, Pos. 466);
- Gesetz vom 14. Juli 2006 zur Änd. des Gesetzes Recht über Verfassung
allgemeiner Gerichte, des Gesetzes Recht über Verfassung der Militärgerichte
und des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft (GBl. 2006 Nr. 144, Pos. 1044 vom
11. August 2006).
163
Das Hoheitsgebiet Polens gehört zum Zollgebiet der Europäischen Union.
Dies bedeutet, dass Handelsaustausch zwischen Polen und den EU-Mitgliedstaaten
(der sog. innergemeinschaftliche Austausch) Grundsätzen des EU-Binnenmarkts
unterliegt, wo ein freier Warenverkehr erfolgt, d.h. es gibt keine Grenzen und es gilt
harmonisiertes (angeglichenes) Regelwerk zu den technischen Anforderungen an die
Waren. Der Warenaustausch Polens mit Ländern außerhalb der EU (sog. Drittländer)
unterliegt unterdessen den einheitlichen EU-Regeln, die sich aus der gemeinsamen
Handelspolitik ergeben sowie der einheitlichen Zollgesetzgebung. Gleichzeitig ist
Polen eine der Parteien der von der EU unterzeichneten internationalen Handelsverträge.
Die Gestaltung und die Umsetzung der gemeinsamen Handelspolitik finden auf
der Gemeinschaftsebene statt. Maßnahmen zur Handelspolitik werden vom Rat der
Europäischen Union oder von der Europäischen Kommission im Wege unmittelbar
anwendbarer Verordnungen ergriffen. Für die handelspolitischen Maßnahmen,
darunter für die Durchführung von den Antidumping-, Antisubventionsund Schutzverfahren, ist die Europäische Kommission verantwortlich. Unter den
Zuständigkeitsbereich der polnischen Behörden fallen hauptsächlich die Erteilung
von den Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigungen sowie die Festlegung von den wirtschaftlich nicht bedingten Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen wie beispielsweise im
Hinblick auf Gesundheitsschutz von Menschen und Tieren (laut Art. 36 EG-Vertrag).
Die größte Bedeutung unter den polnischen Vorschriften haben unterdessen das
Gesetz Zollrecht sowie das Gesetz über die Verwaltung des Außenhandels, die mit
dem EU-Beitritt Polens in Kraft getreten sind.
1. Grundsätze des Handelsaustausches innerhalb
der Europäischen Union
Handelsgeschäfte zwischen den EU-Staaten gelten nicht als Export- bzw. Importgeschäfte. Die Begriffe Export und Import finden ausschließlich bei Geschäften mit
Unternehmen der Drittländer Anwendung. Handelsgeschäfte zwischen Unternehmen
der einzelnen EU-Mitgliedsländer gelten als die innergemeinschaftliche Lieferung
und innergemeinschaftlicher Erwerb.
164
Handelsaustausch im Rahmen des einheitlichen EU-Marktes zeichnet sich aus
durch:
1) keine Zollkontrollen an den Grenzen (freier Warenverkehr),
2) gleiche technische Anforderungen im gesamten EU-Gebiet,
3) Erfordernis des Vorhandenseins einer Steuernummer mit dem Präfix PL für
Polen im Handelgewerbe sowie der Eintragung des Gewerbes bei zuständigem
Finanzamt,
4) Pflicht zur Abgabe allmonatlich von den statistischen Erklärungen INTRASTAT
mit einer zusammenfassenden Aufstellung von Warenein- und Ausfuhren durch
Unternehmer im Handel mit den EU-Firmen.
WER IST VERPFLICHTET, AUSKUNFT IM RAHMEN DES INTRASTATSYSTEMS ZU ERTEILEN? – STATISTISCHE SCHWELLEN 2008
Gemäß Vorschriften des Zollrechts ist die zur Erteilung der Auskunft im Rahmen
des INTRASTAT-Systems verpflichtete Person eine natürliche oder juristische
Person sowie eine organisatorische Einheit ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die
ein MWSt-Pflichtiger ist und Warenaustausch mit den EU-Ländern führt.
Pflicht zur Erteilung der Auskunft gilt für Unternehmen, bei denen der Einfuhrbzw. Ausfuhrwert die festgelegten und vom Präsidenten des Hauptamtes für
Statistik jedes Jahr bekannt gegebenen Werte von den sog. statistischen Schwellen
überschreitet. 2008 gelten folgende Werte der statistischen Schwellen:
Grundschwelle in PLN
Ausführliche Schwelle in PLN
für Einfuhr
500.000
33.000.000
für Ausfuhr
800.000
49.000.000
Ein Unternehmen ist verpflichtet, die INTRASTAT-Erklärung auszufüllen, wenn
der Wert seiner Wareneinfuhren bzw. -ausfuhren im Vorjahr des Berichtsjahres oder
im Berichtsjahr den Wert der Grundschwelle überschritten hat. In dem zweiten Fall
erfolgen die INTRASTAT-Anmeldungen, indem die dazu verpflichtete Person mit
der Anmeldung für Berichtszeitraum beginnt, in dem der Wert von den
Wareneinfuhren bzw. -ausfuhren den jeweils für die statistische Grundschwelle
bestimmten Wert überschritten hat. Unternehmer, bei dem der Wert von Ein- bzw.
Ausfuhren die ausführliche Schwelle überschritten hat, ist verpflichtet, sämtliche
Felder der INTRASTAT-Erklärung auszufüllen.
Quelle: Hauptamt für Statistik (GUS)
Die Einreichung der INTRASTAT-Erklärung kann durch die verpflichtete Person
oder deren Vertreter erfolgen. Die obigen Erklärungen sind von Unternehmern auf
165
entsprechenden Formularen in schriftlicher oder elektronischer Form bei den örtlich
zuständigen Zollbehörden bis zum 10. Kalendertag des nach dem Berichtsmonat
folgenden Monats einzureichen. Jedes Vierteljahr haben die Unternehmer eine
zusammenfassende Information über den Verkehr im Rahmen der innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und -erwerben unter Angabe von Beträgen pro Vertragspartner
(„Zusammenfassende Auskunft”) einzureichen. Die Analyse der Richtigkeit der
Erklärung erfolgt durch Vergleich mit der MWSt-Erklärung. Unternehmen, das
der Pflicht zur Berichterstattung unterliegt und diese nicht ordnungsgemäß erfüllt,
unterliegt Strafen gemäß dem Gesetz Zollrecht.
Einfuhr von Waren, für die die harmonisierte Verbrauchsteuer gilt, ist beim
Zollamt anzumelden.
Seit dem EU-Beitritt finden in Polen hinsichtlich des In-Verkehr-Bringens von
Produkten die gemeinschaftlichen Regelungen Anwendung. Sämtliche gemäß den
Anforderungen der Europäischen Union in Polen hergestellten Waren, sind zum
Verkehr auf dem europäischen Binnenmarkt uneingeschränkt zugelassen. Die
technischen Anforderungen der Europäischen Union beziehen sich hauptsächlich auf
die Warensicherheit.
Der einheitliche europäische Binnenmarkt unterliegt dem Prinzip der gegenseitigen
Anerkennung. Demnach darf jedes rechtsgemäß hergestellte und in einem der EUMitgliedstaaten vermarktete Produkt in einem anderen Mitgliedstaat zum Verkauf
zugelassen werden. Das Verkaufsverbot eines solchen Produkts auf dem Markt in
einem anderen Land kann nur unter Nachweis verhängt werden, dass gegebene Ware
die grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt. In der Praxis genügt das
Prinzip der gegenseitigen Anerkennung für den freien Warenverkehr auf dem
Binnenmarkt nicht, denn die Mehrheit der Verbraucher verlangt beim Erwerb einen
in ihrem Land anerkannten Test oder ein anerkanntes Zertifikat.
Technische Anforderungen an bestimmte Produktgruppen wurden auf der
Gemeinschaftsebene angeglichen. Anfangs wurden diese Anforderungen sehr detailliert
festgelegt (der sog. alte Ansatz). Diese Harmonisierung betraf u.a. Lebensmittel,
pharmazeutische Erzeugnisse, chemische Stoffe und Kraftfahrzeuge. Hinsichtlich der
erheblichen Menge von Richtlinien über technische Anforderungen an einzelne
Erzeugnisse (in der Kraftfahrzeugindustrie ca. 90!) wurde 1985 der sog. neuen Ansatz
zur Harmonisierung von den technischen Anforderungen eingeführt. Demnach betrifft
sie ausschließlich die Sicherheits-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutzvorschriften.
Im Gegensatz zu den Richtlinien des alten Ansatzes werden in den neuen nur die
grundsätzlichen Anforderungen, die zu erreichenden Ergebnisse oder die zu
verhindernden Bedrohungen vorgesehen, ohne dass dabei die erforderlichen
technischen Maßnahmen präzisiert werden.
Dem Hersteller eines dem neuen Ansatz für die technische Harmonisierung
unterliegenden Produktes steht die Wahl der Methode für die Erzielung von den
vorgegebenen Ergebnissen frei. Er kann aber auch auf detaillierte Europäische
Normen zurückgreifen, die im Amtsblatt der Europäischen Union (sie tragen das
Symbol EN)1 veröffentlicht werden. Diese Normen werden in das polnische Recht
____________________
1 Bei den Europäischen Normen handelt es sich um sog. harmonisierte Normen, die von den
europäischen Normenorganisationen: CEN, CENELEC oder ETSI ausgearbeitet werden. Die
CEN ist für die Normung in verschiedenen Bereichen, die CENELEC in der Elektrotechnik und
die ETSI in der Telekommunikation zuständig. Ein nach den harmonisierten Normen
hergestelltes Produkt schafft die sog. Konformitätsvermutung mit der Richtlinie und stellt somit
die Bestätigung dar, dass das Produkt die Grundanforderungen der Richtlinie erfüllt.
166
über die im Amtsblatt der Republik Polen Monitor Polski veröffentlichten
Bekanntmachungen des Präsidenten des Normenausschusses eingeführt. Meist
werden sie mit dem Symbol PN-EN gekennzeichnet.
Das alle 4-5 Wochen aktualisierte Verzeichnis Polnischer Normen, welche die mit
den Richtlinien des neuen Ansatzes harmonisierten europäischen Normen
einführen, ist auf der Webseite des Normenausschusses erhältlich:
http://www.pkn.pl/index.php?pid=wykaz_norm_zharm.
Erzeugnisse, die die Anforderungen der Polnischen Normen erfüllen, können
freiwillig der Beurteilung ihrer Konformität, zur Erlangung durch ihren Hersteller
bzw. Person, die das Erzeugnis in Verkehr bringt, des Rechts auf ihre Kennzeichnung
mit dem Zeichen der Konformität mit der Polnischen Norm unterzogen werden.
Voraussetzung für die Erlangung des Rechts auf Kennzeichnung des Erzeugnisses mit
dem Konformitätszeichen ist die Erlangung durch den Antrag stellenden Unternehmer
des Zertifikats PN.
Dieses Zeichen ist für den Abnehmer eine Garantie, dass das Erzeugnis mit der
entsprechenden Polnischen Norm konform ist sowie dass dies durch eine unabhängige
Stelle für die Zertifizierung von Erzeugnissen bestätigt wurde.
Die meisten der von Richtlinien des neuen Ansatzes erfassten Produkte müssen mit
dem Symbol CE am Erzeugnis und, falls nicht möglich, an der Verpackung oder in
den begleitenden Unterlagen gekennzeichnet sein. Dies sind u.a.: Maschinen,
elektrische Geräte mit niedriger Spannung, Druckgeräte, medizinische Erzeugnisse,
Spielzeug sowie persönliche Schutzmittel. Die Kennzeichnung CE muss folgende
Form haben:
Die Verfahren zur Kennzeichnung mit dem Symbol CE sind sehr unterschiedlich,
je nach Umfang der potentiellen Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit durch
jeweiliges Erzeugnis. Für die Wahl eines geeigneten CE-Verfahrens für jeweiliges
Erzeugnis ist Risiko bei seinem Gebrauch einzuschätzen. Auf diese Weise wird es in
eine bestimmte in der Richtlinie aufgeführte Kategorie eingestuft. Produkte mit dem
geringsten Risiko unterliegen dem einfachsten Verfahren, bei dem der Hersteller
167
selbst die Konformität des Produkts mit Anforderungen entsprechender Richtlinie
erklärt. Je größer die vom Produkt ausgehende Gefährdung, desto komplizierter
das Verfahren. Bei der Zertifizierung von den potentiell gefährlichsten Produkten
werden externe Stellen, sog. notifizierte Stellen eingesetzt. Diese Stellen beurteilen
die Konformität von Produkten mit den Anforderungen der Richtlinien in ihrer
Entwurfsphase und/oder bei der Herstellungsüberwachung. Der Hersteller ist berechtigt,
eine beliebige notifizierte Stelle im Gebiet der Gemeinschaft, unabhängig von dem
Produktionsstandort und seinem Sitz, frei zu wählen.
Verzeichnisse von den polnischen für die Richtlinien betreffend die CEKennzeichnung notifizierten Stellen wurden in folgenden Ausgaben des Amtsblatts
Monitor Polski veröffentlicht: Nr. 50 von 2004, Pos. 858 (das erste Verzeichnis)
sowie Nr. 46 von 2005, Pos. 636 und Nr. 69 von 2006, Pos. 706 und Nr. 73 von 2007,
Pos. 785 (Ergänzung und Korrekturen). Informationen dazu sind in der ofiziellen
Datenbank aller notifizierten EU-Stellen, d.h. im informatischen System Nando
(New Approach Notified and Designated Organisations Information System):
http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/nando/ zu finden.
Die Richtlinien verpflichten den Hersteller zur Erstellung einer technischen
Dokumentation, die die Konformität des Erzeugnisses mit den grundlegenden
Anforderungen nachweist.
Zertifikate, die die Produktsicherheit nachweisen, sind vom Hersteller (oder
Importeur, wenn das Erzeugnis von außerhalb der Gemeinschaft eingeführt wird)
vor dem In-Verkehr-Bringen des Produkts zu erlangen. Der Hersteller haftet für
sämtliche durch das Produkt verursachten Vermögens- oder Personenschäden
(Richtlinie 85/374/EWG, geändert durch die Richtlinie 1999/34/WE, übernommen in
das polnische Recht durch das Gesetz über Schutz mancher Verbraucherrechte und
über Haftung für die durch ein gefährliches Produkt verursachten Schäden).
Jeder Mitgliedstaat überwacht die Sicherheit von Erzeugnissen, die in seinem Land
in Verkehr gebrachten werden. Auskunft über die mit Mängeln behafteten
Erzeugnisse wird einem Land durch ein anderes erteilt. In Polen ist für die allgemeine
Marktüberwachung das Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz zuständig.
Neben den obligatorischen, von dem Hersteller zu beachtenden Anforderungen
gibt es zusätzlich fakultative Anforderungen, die beachtet werden können, aber nicht
müssen (sog. freiwillige Zertifizierung). Sie sind meistens als Nachweis einer hohen
Qualität des Erzeugnisses bzw. der Erfüllung von den ökologischen Normen zu
verstehen.
Den polnischen Herstellern steht es auch zu, ihre Erzeugnisse mit Kennzeichen
zertifizieren zu lassen, die nach Prinzipien des EU-Rechts erteilt werden. Einen
besonderen Schutz genießen in der Europäischen Union Erzeugnisse, die für
spezifisch gehalten werden, z.B. aus einer bestimmten geographischen Region kommen
oder unter Anwendung von traditionellen Methoden (vor allem Nahrungsmittel)
hergestellt werden. Diese Produkte können das Zeichen Protected Designation of Origin
(PDC), Protected Geographical Indication (PGI) oder Traditional Speciality Guaranteed
(TSG) erlangen.
168
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlamentes und des
Rates vom 29. April 2004 zur Hygiene der Lebensmittel haben seit dem 1. Januar 2006
sämtliche Firmen, die sich mit der Produktion und dem Vertrieb von Lebensmitteln
beschäftigen, die Prinzipien des 7-stufigen HACCP-Systems (Hazard Analysis and
Critical Control Points) einzuführen und anzuwenden, das gewährleistet, dass Lebensmittel weder verschmutzt noch kontaminiert sowie sicher für den Verbraucher sein
werden.
2. Zollregelungen und die wichtigsten außertariflichen
Beschränkungen im Handel mit Drittländern
Änderungen der Vorschriften zur Regelung des polnischen Handelsaustausches mit
den außergemeinschaftlichen Partnern nach dem 1. Mai 2004 (nach dem EU-Beitritt
Polens) resultieren aus der Übernahme durch Polen sämtlicher Instrumente und
Regelungen der Europäischen Union zur gemeinsamen Handelspolitik gegenüber
Drittländern, darunter insbesondere des Gemeinschaftlichen Zollkodexes (Community
Customs Code) mitsamt seinen Durchführungsbestimmungen, des gemeinsamen
Zolltarifs (Community Customs Tariff), verschiedener außertariflicher Maßnahmen
sowie eines ausgebauten Systems von Verträgen mit den außergemeinschaftlichen
Handelspartnern.
Der gemeinsame externe Zolltarif
Bei Einfuhr nach Polen gilt der gemeinsame EU-Zolltarif. Im Zolltarif sind in einer
Spalte die sog. Konventionssätze, d.h. Sätze aufgeführt, die auf Importe aus
Drittländern Anwendung finden, die Mitglieder der WTO sind oder mit denen die EU
Verträge zur Einräumung der Meistbegünstigungsklausel (die MFN-Sätze) abgeschlossen
hat. Für bestimmte Waren (hauptsächlich Agrarprodukte) werden – als eine Ergänzung
zum jeweiligen Konventionssatz – ebenfalls autonome Sätze angegeben, die
unabhängig von den MFN-Sätzen und Verpflichtungen der WTO gegenüber
festgesetzt werden.
Meistens werden Zölle als ein Prozentsatz des Zollwertes der Ware auf der CIFBasis (Zoll ad valorem)2 ausgedrückt; Zölle können ebenfalls im Hinblick auf die
physikalischen Größen der Importe, d.h. nach Menge, Gewicht, Gehalt an reinem
Alkohol u.Ä. (sspezifischer Zoll) festgesetzt werden. In manchen Fällen werden die
beiden Zollarten angegeben und alternativ (kombinierte Sätze) oder gemeinsam
angewendet, d.h. ein Teil des Zolls wird in Form des Zolls ad valorem und ein Teil in
Form des spezifischen Zolls (gemischte Sätze) erhoben. Darüber hinaus kann Zoll als
Differenz zwischen dem Mindestpreis (Referenzpreis) und dem Zollwert der Ware auf
der CIF-Basis (veränderlicher Zoll) ausgedrückt werden, der vom Importeur an der
Grenze angemeldet wird. Zölle für bestimmte in der EU hergestellte Waren (z.B. für
Kartoffeln, Obst, Blumen) sind saisongebunden.
____________________
2 Gilt für fast 100 Prozent der Sätze für Industriewaren und 54 Prozent der Sätze für
Agrarprodukte. WTO, Trade Policy Review. Report by the Secretariat, European Communities,
22 January 2007. Aus dieser Quelle stammen sämtliche Informationen über die EU-Zollsätze.
169
Der Gemeinsame Zolltarif (WTC) und TARIC
Die Europäische Union klassifiziert Waren nach der Kombinierten Nomenklatur
(Combined Nomenclature – CN), die einen 8-stelligen, ausgebauten Code im Rahmen
des internationalen Harmonisierten Systems (Harmonised System – HS) darstellt.
Die speziell für den Bedarf der EU geschaffene CN-Nomenklatur stimmt mit dem
HS-System in ihren 6 Stellen überein. Sie umfasst über 10 Tsd. Tariflinien, wovon
rund 8 Tsd. auf die Industriewaren entfallen.
Anlage zum gemeinsamen Zolltarif, wo Zollsätze für das kommende Kalenderjahr angegeben werden, wird im Amtsblatt der Europäischen Union Ende Oktober
jeden Jahres veröffentlicht. Zollsätze für das Jahr 2008 wurden in der Verordnung
der Kommission (EG) Nr. 1214/2007 vom 20. September 2007 veröffentlicht, die die
Anlage 1 zur Verordnung des Rates (EWG) Nr. 2658/87 zur Tarif- und statistischer
Nomenklatur sowie zum Gemeinsamen Zolltarif (Amtsblatt der EU L 286 vom
31. Oktober 2007) abändert.
Nähere Informationen über die Zollsätze, insbesondere über die Präferenzzollsätze
sowie über andere handelspolitische Maßnahmen (z.B. Antidumpingzölle), enthält
der online zugängliche Integrierte Zolltarif – TARIC. TARIC ist in sämtlichen
EU-Amtssprachen in Form einer täglich aktualisierten Datenbank unter
http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/en/tarhome.htm zugänglich.
Nach Eingabe des CN-Codes wird der Zollsatz samt allen Informationen über
Tarif- und Mengenkontingente, Zollaussetzungen, Antidumping- und Ausgleichszölle,
Agrarzölle, Überwachungsmaßnahmen und sonstige Maßnahmen der Handelspolitik
bei der Einfuhr des gegebenen Produkts angezeigt. Der TARIC umfasst keine
Informationen über die Mehrwertsteuer (VAT) und die Verbrauchssteuer.
Sämtliche Zollsätze sind gebunden. Über 24 Prozent der Waren (Tariflinien) fallen
unter den Null-Satz. Der durchschnittliche arithmetische, meistbegünstigte Zollsatz
für die Industrieerzeugnisse (HS 25-97) betrug 2006 4,0 Prozent und für die
Agrarprodukte 18,6 Prozent. Über 1700 Warenarten (Tariflinien) wurden von einem
System der Zollaussetzung umfasst. Die entscheidende Mehrheit (ca. 99 Prozent) der
ausgesetzten Zölle liegt bei dem Satz von 0 Prozent.
Im gemeinsamen Zolltarif liegen 81,5 Prozent der meistbegünstigten Zollsätze
(nach den Tariflinien) bei unter 10 Prozent. Die höchsten Zollsätze gelten im Bereich
der Industriewaren für die sog. heiklen Waren wie Kleidung und Textilgewebe,
Schuhe, Transportmittel und Kunststoffe.
Der meistbegünstigte Zollsatz gilt für die Einfuhr aus folgenden neun Ländern:
Australien, Kanada, Taiwan, Hongkong, Japan, Südkorea, Neuseeland, Singapur und
die Vereinigten Staaten. Für Importe aus den übrigen Staaten gelten Präferenzen,
daher auch ist die Zollbelastung der polnischen Importe aus diesen Ländern
wesentlich geringer, als es sich aus den Sätzen des gemeinsamen Zolltarifs ergeben
würde. Die Präferenzen äußern sich in Form von den Tarifkontingenten (Nullsatz
bzw. herabgesetzter Satz im Rahmen eines Kontingents), herabgesetzten Zollsätzen
außerhalb eines Kontingents und/oder einer völligen Zollaussetzung ohne festgesetzte
Limits.
170
EU- Handelspräferenzen
Von der Europäischen Union wird ein ausgebautes System von den nicht gegenseitigen
Zollpräferenzen für die Entwicklungsländer (Präferenzen für die AKP-Länder3 kraft
des Abkommens von Cotonou sowie das Allgemeine Präferenzsystem – GSP, Generalized
System of Preferences) sowie von den gegenseitigen Präferenzen in Kontakten mit
zahlreichen Handelspartnern im Rahmen der Freihandelszonen (u.a. EFTA-Länder,
Mexiko, Chile, Republik Südafrika) angewendet.
Zollpräferenzen für Staaten in Afrika, im Karibischen Raum
und im Pazifischen Ozean
Bis Ende 2007 wurden die Handelsbeziehungen der EU mit 77 AKP-Ländern durch
ein Abkommen von Cotonou, das im Jahre 2000 geschlossen wurde, geregelt. Das
Abkommen wurde für eine Dauer von 20 Jahren unterzeichnet, aber dessen Handelsteil
sollte nur 7 Jahre in Geltung bleiben. Dank der privilegierten Zugangsbedingungen
zum EU-Markt (die günstiger sind als die GSP-Präferenzen) umfasste der zollfreie
Zugang zum europäischen Markt über 97 Prozent des Exportes aus den AKP-Staaten.
Ab dem 1. Januar 2008 sollten die Beziehungen zwischen der EU und den AKPLändern durch die Verträge über die wirtschaftliche Partnerschaft (Economic
Partnership Afreements) geregelt werden. Die Befürchtungen afrikanisacher Staaten vor
einer breiteren (wenn auch nur schrittweisen und asymmetrischen) Öffnung eigener
Märkte verursachten, dass die EU derartige Abkommen nur mit 15 Karibikstaaten
(CARIFORUM-Gruppe) unterzeichnete. 20 Staaten hingegen (18 afrikanische und
2 Pazifikstaaten), die sog. ACP-non-LDC, entschieden sich, nur Übergangsverträge zu
schließen. Im Gegensatz zu dem komplexen Abkommen mit der CARIFORUMGruppe beziehen sich diese Verträge ausschießlich auf den Warenverkehr. Die
übrigen 42 AKP-Staaten, die keine Verträge über die wirtschaftliche Partnerschaft
(ganzheitliche oder Übwergangsverträge) unterzeichneten, exportieren ihre Waren
nach Polen und in die übrigen EU-Mitgliedstaaten zu den GSP-Bedingungen, wobei
die ärmsten 32 Länder ein günstigeres System (Everythig but Arms – „Alles außer
Waffen”), das einen freien Zugang zum EU-Markt bietet, in Anspruch nehmen.
Allgemeines Zollpräferenzsystem GSP
Die GSP-Präferenzen umfassen 178 Entwicklungsländer und -territorien4. Seit
Anfang der 90er Jahre gehören zu den GSP-begünstigten Ländern – neben den
Entwicklungsländern – auch die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft Unabhängiger
Staaten sowie Albanien und einige Länder des ehemaligen Jugoslawiens. Die
Präferenzen beziehen sich auf Industrieerzeugnisse und Agrarprodukte, wobei ein
Teil dieser Produkte (die für die EU sensibelsten Produkte) von dem System
ausgeschlossen ist. Für einen Teil der GSP-Begünstigten gelten kraft des Präferenz____________________
3 In dieser Gruppe befinden sich 79 Staaten. Ihre Auflistung ist unter: http://www.acpsec.org/
en/acp_states.htm zu finden.
4 Im Juni 2006 hat die EU der Republik Belarus den Zugang zu den allgemeinen
Tarifpräferenzen zeitweilig zurückgenommen. Den Grund zur Verhängung wirtschaftlicher
Sanktionen bildete die systematische Verletzung durch dieses Land der Arbeiterrechte, die in
den UN- und IAO-Konventionen festgelegt sind und die „grundsätzlichen Menschen- und
Arbeitsrechte” regeln.
171
systems für die AKP-Staaten günstigere Präferenzbedingungen für den EUMarktzugang.
Das gegenwärtige GSP wird bis Ende 2008 gelten. Abänderungen, die Anfang 2006
an dem System vorgenommen wurden, hatten das Ausdehnen der Präferenzen auf die
rückständigsten Länder, insbesondere auf die kleinen Länder, Inselländer, Staaten
ohne Zugang zum Meer sowie Länder mit einer wenig diversifizierten Wirtschaft zum
Ziel. Darüber hinaus wurde ein vereinfachter Mechanismus der Ausschlüsse (Graduation)
aus dem Handelspräferenzsystem eingeführt. Dieser Mechanismus bezieht sich auf
Warengruppen aus den Entwicklungsländern, die mittlerweile so wettbewerbsfähig
auf dem EU-Markt sind, sodass sie die GSP-Präferenzen nicht mehr in Anspruch
nehmen müssen. Die vorherigen, auf unterschiedlichen Kennziffern (Anteil an den
Präferenzimporten, Entwicklungsindex, Spezialisierungsindex für Exporte) gestützten
Ausschlusskriterien wurden durch ein gemeinsames Kriterium in Form des
Importanteils aus den GSP-begünstigten Ländern am EU-Markt ersetzt. Wenn die
Einfuhr einer bestimmten Warengruppe aus einem Staat 15 Prozent des Gesamtimportes aller von dem GSP umfassten Länder überschreitet, unterliegt der Staat dem
Ausschluss, d.h. er wird vom Zugang zum EU-Markt zu den Präferenzbedingungen
ausgeschlossen. In Bezug auf Textilien und Bekleidung wurde die Ausschlussschwelle
auf 12,5 Prozent gesenkt. Im Rahmen des neuen Mechanismus fallen 80 Prozent der
Exporte aus China auf den EU-Markt unter Ausschlüsse, obwohl China formal
weiterhin ein GSP-Begünstigter bleibt. Im Fall der Exporte aus Indien sind die
Textilstoffe ausgeschlossen und genießen keine Handelspräferenzen (sie überschreiten
die Schwelle), dagegen gelten diese weiterhin für die Bekleidung.
Das System sieht zusätzliche Präferenzen („GSP+”) für diejenigen Staaten vor,
die die internationalen Übereinkommen zur nachhaltigen Entwicklung, unter
Berücksichtigung des Umweltschutzes (sog. Umweltklausel), der Menschenrechte
und Arbeitnehmerrechte (sog. Sozialklausel) sowie der Prinzipien eines guten
Regierens (Good Governance) ratifiziert haben und diese wirksam umsetzen. Das Programm
GSP+ gewährleistet den zollfreien Zugang zum EU-Markt für Produkte aus 91 Prozent
der Tariflinien und umfasst insgesamt 15 Staaten: 5 Länder aus dem Andenraum
Präferenzmargen für Waren im Allgemeinen Präferenzsystem GSP:
- nicht sensible Erzeugnisse (z.B. mineralische Brennstoffe, Leder, Holz, bestimmte
Eisen- und Stahlwaren, Nickel und Nickelerzeugnisse, Flugzeuge und
Flugzeugteile, Musikinstrumente, Möbel, Spielzeug, Sportgeräte) – die
Erhebung der Zölle wurde ausgesetzt (mit Ausnahme der Zölle für landwirtschaftliche Bestandteile);
- sensible Erzeugnisse (z.B. viele Agrarerzeugnisse, Personenfahrzeuge, Lieferwagen, Fahrzeuge für besondere Verwendung, Uhren, Beleuchtungsgeräte) –
Zollsenkung ad valorem beträgt 3,5 Prozentpunkte und bei Waren aus den
Bereichen 50 bis 63 (Bekleidung und Textilien) – 20 Prozent. Bei spezifischen
Zöllen, ausgenommen die als Mindest- oder Höchstzollsätze bezeichneten
Sätze, beträgt die Senkung 30 Prozent.
Quelle: Verordnung (EG) des Rates Nr. 980/2005 vom 27. Juni 2005 zur Einführung
des Schemas der allgemeinen Tarifpräferenzen (ABl. L 169 vom 30. Juni 2005).
172
(Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru und Venezuela), 6 Länder Mittelamerikas
(Guatemala, Honduras, Costa Rika, Nicaragua, Panama und Salvador) sowie Georgien,
Moldawien, die Mongolei und Sri Lanka (Beschluss der Europäischen Kommission
vom 21. Dezember 2005, ABl. EG L 337 vom 22. Dezember 2005).
Die vorgenannten Kriterien gelten nicht für die ärmsten Staaten (Least Developed
Countries – LDC), die unter das Programm „Alles außer Waffen” (Everything but Arms
– EBA) fallen. Das EBA ermöglicht diesen Ländern einen zoll- und kontingentfreien
Zugang zum EU-Markt für ihre sämtlichen Produkte, ausgenommen Waffen und
Munition (das System GSP umfasst nicht die HS-Warengruppe 93) sowie einige
Agrarerzeugnisse (Zucker, Reis, Bananen), für die die Zollsätze schrittweise gesenkt
werden.
Die Inanspruchnahme der Zollpräferenzen erfordert die Beachtung der
Ursprungsregeln. Nähere Informationen zu dem Thema sind im Wegweiser auf
folgender Internetseite zu finden: http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/
publications/info_docs/customs/index_en.htm
Freihandelsabkommen
Mit seinem EU-Beitritt ist Polen gleichzeitig den ehedem geltenden oder noch
auszuhandelnden Freihandelsabkommen mit anderen Partnern beigetreten.
Die wichtigsten davon, neben den Abkommen mit 3 EFTA-Ländern (Europäischer
Wirtschaftsraum), der Schweiz (Freihandelszone) und der Türkei (Zollunion) sind:
· Abkommen über die Euro-Mediterranean Partnership (mit Algerien, Ägypten,
Israel, Jordanien, dem Libanon, Marokko, der Palästinensischen Autonomie,
Syrien, Tunesien und der Türkei; Libyen hat den Beobachter-Status),
· Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (mit Ländern des ehemaligen
Jugoslawiens), die der Stabilisierung der Bedingungen für die wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Einführung gegenseitiger Handelspräferenzen zur
Unterstützung des sich in diesen Ländern vollziehenden demokratischen Wandels
dienen sollen,
· Assoziierungsabkommen mit Mexiko und Chile,
· Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit mit der Republik
Südafrika.
Zollkodex der Gemeinschaft
Das System des Zollrechts in Polen setzt sich aus den direkt anzuwendenden
Vorschriften des gemeinschaftlichen Rechts sowie des nationalen Rechts: dem Gesetz
Zollrecht und den Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz zusammen.
Die Fragen der Zollkontrolle sowie der Struktur von den Zollbehörden sind im Gesetz
Zolldienst geregelt. Zollkodex der Gemeinschaft – der grundlegende Rechtsakt der
Gemeinschaft im Bereich des Zollrechts, lässt die Anwendung von vervollständigenden und präzisierenden nationalen Vorschriften zu.
173
Seit dem 1. Mai 2004 dürfen Waren in das Gebiet der Gemeinschaft, was Polen
anbetrifft, ausschließlich über Flughäfen und Seehafengrenzübergänge sowie
Landgrenzübergänge zu Weißrussland, der Ukraine und Russland (Kreis Kaliningrad)
eingeführt werden. An den Grenzübergängen zu Litauen, der Slowakei, der
Tschechischen Republik und Deutschland wurde die Zollabfertigung abgeschafft.
Waren, die in das Zollgebiet Polens (der Gemeinschaft) eingeführt werden,
unterliegen ab dem Zeitpunkt der Einfuhr der Zollaufsicht. Diese Waren sind – bis
auf bestimmte Ausnahmen – einer Zollbehörde im Zollamt oder an einem anderen
Ort, der von Zollbehörde anerkannt und für Zollzwecke bestimmt wurde, zur
Festlegung ihrer Zollbestimmung vorzulegen. Waren, die vom Zollverfahren erfasst
werden sollen, erfordern eine Anmeldung für dieses Verfahren. Anforderungen an die
Zollanmeldungen wurden detailliert in der Verordnung des Finanzministers vom
22. April 2004 festgelegt. Innerhalb des Zeitraums vom 31. August 2007 bis zum
30. Juni 2009 kann die Zollanmeldung die Form sowohl eines Papier- als auch eines
elektronischen Dokuments haben. Diese Änderungen ergeben sich aus der
Inbetriebnahme durch Polen am 31. August 2007 der 1. Phase des in der EU geltenden
Ausfuhrkontrollsystems (ECS). Das ECS erlaubt einen elektronischen Austausch der
durch den Ausführer/Exporteur zu übersendenden Ausfuhranmeldung zwischen der
Ausfuhrzoll-stelle und den Ausgangszollstellen, soweit die Zollanmeldung für:
· die Ausfuhrprozeduren,
· die Prozeduren der passiven Veredelung,
· die Wiederausfuhr nach Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung,
· die Beförderung (einheitlicher Frachtvertrag)
abgegeben wird, sowie in anderen Fällen, wenn das Zollamt die Aufgabe einer
Ausgangsstelle wahrnimmt.
Die elektronische Bestätigung des Warenausgangs, die von der Ausgangsstelle dem
Anmeldenden rückgesandt wird, ersetzt das Exemplar Nr. 3 der Ausfuhranmeldung
(SAD 3) und dient als ein Dokument, das die Ausfuhr von Waren für die Zwecke
der Mehrwertsteuer (VAT) bestätigt. Das System stellt sicher, das die Zollverwaltung
ihre Zollaufsicht wirksamer wahrnehmen kann, und ermöglicht den Exporteuren, die
Warenausfuhr schneller zu dokumentieren und den Steuersatz in Höhe von 0 Prozent
für den Warenexport anzuwenden.
Die zweite Phase des ECS-Systems wird am 1. Juli 2009 in Betrieb genommen.
In der ganzen EU werden die Ausfuhranmeldungen ausschließlich in elektronicher
Form abgegeben, wobei dazu die Funktionen des ECS-Systems verwendet werden
(Papierform wird nur in Notsituationen zulässig sein). Darüber hinaus werden auch
Daten bezüglich der Sicherheit und des Schutzes übermittelt.
Außertarifliche Beschränkungen
Die Einbeziehung Polens in die gemeinsame Handelspolitik bedeutet die Anwendung
von den gemeinschaftlichen Lösungen in Bezug auf außertarifliche Maßnahmen
wie die Antidumping-, Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen, Mengenkontingente,
Aufsichtssystem sowie Einfuhr- und Ausfuhrverbote. Zwar werden die Verwaltungsmaßnahmen im Warenverkehr mit Drittländern von der EU und nicht von einzelnen
Mitgliedstaaten ergriffen, doch schließen die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften
die Anwendung durch die Mitgliedstaaten von Verboten, Einschränkungen und
Überwachungsmaßnahmen bei der Einfuhr, Ausfuhr und Transit nicht aus, sofern
174
sich diese auf Schutz der Moral, öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Leben von
Menschen, Tieren und Pflanzen, Schutz von den nationalen Schätzen mit einem
künstlerischen, historischen oder archäologischen Wert sowie auf Schutz des Handelsund geistigen Eigentums beziehen. Diese Verbote und Einschränkungen dürfen
jedoch nicht der eigenmächtigen Diskriminierung oder einer verdeckten
Beschränkung im Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten dienen.
Antidumping- und Antisubventionszölle (Ausgleichszölle). In der Europäischen Union,
wo die Industrieerzeugnisse einen sehr liberalisierten Zugang zum Markt haben,
finden relativ oft außertarifliche Verfahren, vor allem gegen unlauteren Wettbewerb
wie Dumping (häufiger) und Subventionen (seltener) Anwendung. Laut Stand zum
30. Juni 2008 galten in Bezug auf Importe in die EU, damit auch nach Polen,
131 Antidumpingmaßnahmen (überwiegend für Chemie- und Stahlerzeugnisse) sowie
8 Ausgleichsmaßnahmen (meist für chemische Produkte aus Indien). Im ersten
Halbjahr 2008 hat die Europäische Union kein neues Verfahren wegen Subventionen
oder Dumping eingeleitet.
Die Liste der geltenden Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen ist auf folgender
Internetseite zu finden: http://ec.europa.eu/trade/issues/respectrules/anti_dumping/
stats.htm
Die Antidumpingzölle für Importe aus den Drittländern können nur dann erhoben
werden, wenn aufgrund eines durchgeführten Verfahrens nachgewiesen wird, dass:
· der Import zu Dumping-Preisen stattfand,
· die EU-Produzenten von ähnlichen Waren einen tatsächlichen Schaden erlitten
haben oder erleiden können, bzw. die Entwicklung eines bestimmen Sektors in
der EU wesentlich verlangsamt werden könnte,
· eine Ursachen-Folgen-Beziehung zwischen den beiden Vorkommnissen besteht,
· die Einführung der Zölle im Interesse der Gemeinschaft liegt.
Eine Alternative für die Antidumpingzölle kann die sog. Preisverpflichtung bilden.
Der unter dem Verdacht des Dumpings stehende Exporteur kann sich während des
Untersuchungsverfahrens verpflichten, das minimale mit der Europäischen
Kommission vereinbarte Niveau der Exportpreise (Preisverpflichtung – Price Undertaking)
oder des maximalen Exportvolumens (nur bei Ländern, die der WTO nicht angehören)
einzuhalten. Dieses Angebot kann er erst nach der erfolgten Feststellung des Dumpings
bzw. Schadens machen. Die Europäische Kommission akzeptiert Preisverpflichtungen
nur von denjenigen Exporteuren, die während des Untersuchungsverfahrens mit ihr
zusammengearbeitet haben. Es wird dann auch in Betracht gezogen, ob jeweiliger
Exporteur in der Vergangenheit seinen Verpflichtungen nachgekommen ist (dies gilt
für Firmen, gegen die Antidumpingverfahren schon in der Vergangenheit eröffnet
wurde). Die Voraussetzung für die Annahme einer solchen Verpflichtung ist die
Möglichkeit einer wirksamen Überwachung deren Erfüllung.
Den Exporteuren (wie auch Importeuren und Produzenten, die eine Partei eines
solchen Verfahrens waren) steht es zu, eine Berufung gegen Beschlüsse der Europäischen Kommission oder des Rates einzulegen. Dies kann auf der Verwaltungsebene
(in der Europäischen Kommission) oder auf dem gerichtlichen Wege (vor Gericht der
ersten Instanz sowie vor dem Europäischen Gerichtshof) geschehen.
175
Ein Jahr nach der Verhängung von Antidumpingzöllen können die Exporteure
die Durchführung einer Prüfung der auferlegten Antidumpingzölle (Interim Review)
beantragen. Infolgedessen kann Umfang der Antidumpingmaßnahme modifiziert werden.
Exporteure, die innerhalb des Prüfungszeitraumes durch die Kommission eine
bestimmte Ware nicht ausführten, dies jedoch nach der Eröffnung des Verfahrens
taten, bzw. die Ausfuhrverträge abgeschlossen hatten, haben die Möglichkeit, ein
beschleunigtes Sonderverfahren (New Comers Review) zu beantragen. Infolgedessen
können die individuellen Antidumpingzollsätze auf der Grundlage der individuellen
Dumpingspanne festgelegt werden oder kann die Befreiung vom Dumpingverdacht
erfolgen. Zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens wird der Antidumpingzoll auf
die von einem neuen Exporteur gelieferten Waren ausgesetzt. Gleichzeitig bestimmt
die Europäische Kommission ein Erfassungssystem, das eine retrospektive Erhebung
vom Antidumpingzoll ermöglicht.
Wenn der Import zu Dumpingpreisen nicht mehr erfolgt bzw. wenn die
Dumpingspanne gesenkt wurde, können Einführer die Erstattung der erhobenen
Zölle beantragen. Der Importeur soll das Geld spätesten nach 21 Monaten erhalten
haben (Entscheidung über die Erstattung soll innerhalb eines Jahres, spätestens bis zu
18 Monaten getroffen sein und die Auszahlung spätestens 90 Tage nach der
Entschlussfassung erfolgt sein).
Einführer von Fahrradteilen chinesischen Ursprungs haben das Recht, eine
Befreiung von den erhebungspflichtigen Antidumpingzöllen zu beantragen, sofern
ihre Firma monatlich weniger als 300 Teile einer und derselben Art einführt. Firmen,
die über 299 Teile einer und derselben Art einführen, kann ein solcher Ausschluss von
der Europäischen Kommission eingeräumt werden, vorausgesetzt, dass der Mehrwert
an diesen Teilen 25 Prozent der Herstellungskosten übersteigt und der Wert der Teile
unter 60 Prozent des Endproduktwertes liegt.
Eine ähnliche Handlungsweise gilt bei den Antisubventionsmaßnahmen. Die
Differenzen bestehen hauptsächlich darin, dass bei den Antisubventionszöllen die
Verfahren für die neuen Exporteure in beschleunigter Form (sog. Accelerated Investigation
Review) geführt werden und die Ausgleichszölle bis zum Abschluss des Verfahrens
gelten. Bei den Antidumpingmaßnahmen dagegen wird der Zoll mit der Einleitung
des Verfahrens aufgehoben. Darüber hinaus kann es bei den Antisubventionsmaßnahmen eine Alternative für Ausgleichszölle geben, indem sich Staatsbehörden
des exportierenden Landes verpflichten, die Subventionierung abzuschaffen oder zu
reduzieren.
Mengenmäßige Kontingente. Bei der Einfuhr von bestimmten Stahlerzeugnissen aus
Kasachstan, Russland und der Ukraine gelten Mengenkontingente, die kraft
bilateraler Sektorverträge zwischen der EU und diesen Ländern festgesetzt werden.
Die Mengenkontingente gelten auch bei Importen von bestimmten Bekleidungsarten
und Textilprodukten aus Nordkorea (autonom festgesetzt) und Belarus (bilateraler
Vertrag). Bei Einfuhren aus Belarus finden sog. Limits für die passive Veredelung von
Textilien und Bekleidung Anwendung.
Die Verwaltung der Kontingente bleibt der Europäischen Kommission vorbehalten.
Die polnischen Behörden sind lediglich für die Erteilung der Einfuhrgenehmigungen
nach Erhalt einer Mitteilung der Europäischen Kommission über die zugeteilte
Menge zuständig. Das System zur Verwaltung der Kontingente ist in der Verordnung
des Rates (EG) Nr. 520/945 festgelegt. Sie lässt eine Aufteilung der Kontingente in der
____________________
5 Verordnung des Rates (EG) Nr. 520/94 vom 07. März 1994 (Amtsblatt EG L 66 vom 10. März
1994, S.1), Verordnung der Europäischen Kommission (EG) Nr. 2044/2003 vom 20. November 2003.
176
Reihenfolge der Antragstellung (im sog. Windhundverfahren, nach dem Prinzip
„Wer zuerst kommt, mahlt zuerst”), eine Aufteilung unter Berücksichtigung der
traditionellen Handelsströme sowie eine anteilsmäßige Aufteilung nach den beantragten
Mengen zu. Bei Kontingenten für Stahl und Textilien gilt das erste Verfahren.
Die Kontingente werden nicht den einzelnen Staaten, sondern den Einführern,
nach der zeitlichen Reihenfolge der von der Kommission erhaltenen Mitteilungen der
Mitgliedstaaten über die bei ihnen eingegangenen Genehmigungsanträge zugeteilt.
Nach der Prüfung der Verfügbarkeit eines Kontingents benachrichtigt die Kommission
die Mitgliedstaaten darüber, ob eine Einfuhrgenehmigung für die beantragte
Warenmenge (sofern der auf einen Einführer entfallende Anteil nicht überschritten
wird) gewährt werden kann. Die Entscheidungen werden von der Kommission nach
Bedarf täglich getroffen; beim Überschreiten des Bedarfs erfolgt eine pro rata
Reduzierung, d.h. eine anteilige Reduzierung nach der beantragten Menge.
Die Einführer können notwendige Informationen über die verfügbaren Mengenkontingente im Integrierten System der Genehmigungsverwaltung (Systeme Integre
de Gestion de Licenses – SIGL: http://trade.ec.europa.eu/sigl/query.html) erhalten.
Das System verbindet die Europäische Kommission mit Behörden in den Mitgliedstaaten, die für die Genehmigungserteilung zuständig sind, darunter mit dem
polnischen Wirtschaftsministerium.
Überwachungssystem. Die Überwachung kann die bereits abgewickelten Importe
(nachträgliche Überwachung – Retrospective Surveillance) oder die geplanten Einfuhren
(vorherige Überwachung – Prior Surveillance, anders automatisches Einfuhrlizenzverfahren)
betreffen. Im ersten Fall, infolge der Eintragung des Importverkehrs durch die
Zollbehörden, erhält die Europäische Kommission Mitteilungen über die Importe der
EU-Mitgliedstaaten schneller als sonst. Bei vorherigen Überwachungen ist die
Erlangung durch den Importeur von der zuständigen Behörde jeweiligen Mitgliedstaates eines einheitlichen Importscheins (Surveillance Document) (in Polen die
Einfuhrgenehmigung – s. weiter unten) die Voraussetzung für die Zulassung zum
Warenverkehr im EU-Gebiet. In manchen Fällen kann die Einfuhrgenehmigung
vorbehaltlich der Vorlage des Originals einer Ausfuhrgenehmigung des liefernden
Landes erlangt werden (Double-checking Surveillance).
Importlizenzen (Einfuhrgenehmigungen) sind bei der Einfuhr von Industriewaren
erforderlich, für die ein Kontingent besteht, sowie bei der Einfuhr von Waren, die der
Aufsicht unterliegen (falls diese Pflicht besteht). Sie werden von dem für die Wirtschaft
zuständigen Minister automatisch ausgestellt. Die Erteilung der Genehmigung für
die beantragte Menge hat binnen 5 Arbeitstagen nach Einreichung des Antrags zu
erfolgen (im Bereich der Agrarprodukte und Lebensmittel werden die Genehmigungen
vom Vorsitzenden der Agentur für den Agrarmarkt ausgestellt). Für die Erteilung
einer gemeinschaftlichen Importlizenz (im Rahmen eines Kontingents) gilt eine
Stempelsteuer im Wert von 82 PLN. Die Stempelgebühr wird nicht für einen Antrag,
der sich auf die Überwachung der Einfuhr von Stahlerzeugnissen Erga Omnes (die auf
Grund der Verordnung 076/2002 erfolgt) erhoben. Der Einzahlungsschein ist dem
Antrag beizufügen. Bei Mangel an anderen Nachweisen gilt, dass die für die Erteilung
177
einer Einfuhrgenehmigung zuständige Behörde den Antrag innerhalb von 3 Arbeitstagen
nach seiner Stellung erhalten hat. Muster des Antrags auf Erteilung einer Einfuhroder Ausfuhrgenehmigung wurde in der Verordnung des Ministers für Wirtschaft und
Arbeit vom 14. Mai 2004 über Einfuhr- oder Ausfuhrgenehmigungen, die im Rahmen
der Verwaltungsmaßnahmen beim Warenverkehr mit dem Ausland erteilt werden,
veröffentlicht. Die von Zollgebühren kraft besonderer Vorschriften befreiten Waren
sind nicht genehmigungspflichtig.
Erteilung der Genehmigung kann von der Leistung einer Kaution (in Form der
Barzahlung oder Garantie) abhängig gemacht werden. Die Kaution wird in der
polnischen Währung, entsprechend dem Währungskurs der Polnischen Nationalbank
(NBP), der am Arbeitstag vor dem Tag der Kautionsleistung galt, erhoben.
Die Rückerstattung einer Kaution, die in Form der Bareinzahlung geleistet wurde,
erfolgt per Überweisung auf das im Antrag angegebene Konto und in Form einer Garantie
– durch die Rückgabe der die Garantieerteilung bestätigenden Urkunde. Wenn die
Genehmigung für einen geringeren als den beantragten Umfang erteilt wurde, ist die
überbezahlte Kaution binnen 14 Tagen nach dem Tag der Genehmigungserteilung
zurückzuerstatten. Das Verfahren zur Erhebung und Rückerstattung der Kaution ist
in der Verordnung des Ministers für Wirtschaft und Arbeit vom 18. Mai 2004 über
Kaution, die im Rahmen der Verwaltungsmaßnahmen beim Warenverkehr mit dem
Ausland festgesetzt wird, geregelt.
In der Praxis findet die Überwachung bei Importen von den sensiblen Waren wie
Stahl, Textilen und Bekleidung Anwendung. Das System der doppelten Überwachung
gilt bei der Einfuhr von Kleidung und Textilien aus Usbekistan, acht Kategorien der
Textilerzeugnisse aus China (u.a. T-Shirts, Hosen, Bettwäsche) sowie von
Stahlerzeugnissen im Rahmen der Kontingente bei Importen aus Russland und
Kasachstan. Bis zum 31. Dezember 2009 gilt für Importe bestimmter Stahlerzeugnisse
aus den übrigen Drittländern (bis auf die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island
und die Türkei) die gemeinschaftliche vorherige Überwachung (es sind lediglich die
Einfuhrgenehmigungen – Single-checking-System erforderlich). Dies gilt nicht für
Einfuhr mit dem Nettogewicht unter 2,5 t.
Einfuhr- und Ausfuhrverbote. Die Verbote des Verkehrs (der Ein- und Ausfuhr)
werden von der Europäischen Union nur in Ausnahmefällen verhängt (u.a. zwecks des
Schutzes von Menschen, Tieren und Pflanzen, der öffentlichen Sicherheit, der
Kulturgüter u.ä.). Die in den EU-Verordnungen festgesetzten Einfuhr/Ausfuhrverbote beziehen sich u.a. auf:
· Verkehr mit Waren, die zur Ausübung der Todesstrafe, Foltern oder einer
anderen grausamen, unmenschlichen oder herabwürdigenden Behandlung bzw.
Bestrafung verwendet werden könnten;
· Einfuhr in die EU von Waren, die manche Rechte am geistigen Eigentum
verletzen;
· Einfuhr/Ausfuhr von den Kulturgütern aus dem Irak;
· Verkauf, kostenlose Übergabe oder Lieferung der technischen, mit militärischen
Aktivitäten zusammenhängenden Unterstützung an sämtliche Unternehmer in
Liberia, Einfuhr von Rohdiamanten aus Liberia, Einfuhr von Holz und
Holzerzeugnissen mit liberianischem Ursprung;
· Einfuhr von Leder und sonstigen Waren, die aus manchen Wildtierarten
gewonnen werden, welche aus den Ländern kommen, wo beim Tierfang Tierfallen
bzw. Methoden angewendet werden, die den internationalen Normen des
humanitären Tierfangs nicht entsprechen;
· Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten (CITES);
178
· Einfuhr von Sonnenblumenöl, das aus der Ukraine herkommt oder versandt
wird, für das kein gültiges Zertifikat mit der Bescheinigung des Nichtvorhandenseins einer unzulässigen Konzentration von Mineralöl vorliegt.
Seit dem 31. Dezember 2008 wird in der EU das Verbot des Inverkehrbringens, der
Ein- und Ausfuhr von Hunde- und Katzenfellen sowie Erzeugnissen aus diesem Fell
in Kraft treten.
Gemäß den nationalen Vorschriften, der Verordnung des Ministerrates, gilt in
Polen ein Einfuhrverbot aus Drittländern für Felle von manchen Arten der
Robbenwelpen sowie Erzeugnisse daraus, sowie Asbest und asbesthaltige Waren.
Zur Regelung des Handels mit Rohdiamanten (Diamanten, die nicht bearbeitet oder
lediglich gesägt, gespalten oder roh belassen sind) gelten besondere Bestimmungen.
Die Ein- und Ausfuhr erfordert in erster Linie die Vorlage des sog. internationalen
Kimberley-Zerzifikats, zu dessen Anwendung sich die Europäische Gemeinschaft
kraft der Interlaken-Erklärung über den Handel mit Rohdiamanten vom 1. Januar
2003, gemäß dem als Kimberley Process Certification Scheme bezeichneten Dokument,
verpflichtet hat. Die gemeinschaftlichen Ausfuhrzertifikate sind in Belgien, der
Bundesrepublik Deutschland oder in Großbritannien zu erwerben. Dort kann man
auch die importierten Sendungen mit Rohdiamanten einer Prüfung unterziehen
lassen. Die polnischen Behörden erteilen keine Einfuhr- oder Ausfuhrgenehmigungen
sowie keine Ausfuhrzertifikate für Rohdiamanten.
Waren und Technologien mit einem doppelten Verwendungszweck. Für das gemeinsame
Überwachungssystem der Exporte von Waren mit einem doppelten Verwendungszweck gilt für das gesamte EU-Gebiet eine einheitliche Liste der Waren und
Technologien mit einem doppelten Verwendungszweck. Sie ist in der Verordnung des
Rates (EG) Nr. 1183/2007 vom 18. September 2007 enthalten, die die Verordnung
(EG) Nr. 1334/2000 über eine Gemeinschaftsregelung zur Kontrolle der Ausfuhr von
Gütern und Technologien mit einem doppelten Verwendungszweck ändert und
aktualisiert. Die Regeln des Außenhandels mit Waren, Technologien und Dienstleistungen
mit der strategischen Bedeutung für die Staatssicherheit sowie für die Erhaltung des
internationalen Friedens und Sicherheit, die Überwachungs- und Erfassungsregeln
für diesen Verkehr sowie die Formen der Verantwortung für den rechtswidrigen
Waren-, Technologien- und Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland sind im Gesetz
vom 29. November 2000, das an die gemeinschaftlichen Vorschriften angeglichen ist,
festgelegt.
Auskunft über Grundsätze des Verkehrs von Waren mit einem doppelten
Verwendungszweck befindet sich auf der Internetseite: http://dke.mg.gov.pl
Die Kontrolle der Einfuhr von Waren mit einem doppelten Verwendungszweck ist
nicht vorgesehen. Die einzige Ausnahme stellt die Einfuhr von kryptografischen
Geräten dar, die hinsichtlich der Staatssicherheitsanforderungen von der Agentur für
die Innere Sicherheit überwacht werden.
Die Exporte und Importe von Waffen und militärischer Ausrüstung nach Polen
erfordern eine entsprechende individuelle Genehmigung. Dem Antrag auf die
Erteilung einer individuellen Genehmigung für die Ausfuhr der Ausrüstung soll der
179
Antragsteller eine Erklärung des Endverbrauchers, dem Antrag auf Genehmigung für
den Export der Waren mit einem doppelten Verwendungszweck wiederum entweder
ein Importzertifikat oder die Erklärung des Endverbrauchers beifügen. Die Ausfuhr
von Waren mit der für die Staatssicherheit strategischen Bedeutung in manche ist
Länder verboten oder erfordert eine entsprechende Genehmigung des Ministerrates.
Auskünfte in polnischer und englischer Sprache über Voraussetzungen für
Handelaustausch mit Drittländern sind auf der Webseite des polnischen
Ministeriums für Wirtschaft: http://mg.gov.pl/Clo/ oder auf der Webseite der
Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/trade/index_en.htm zu finden.
Informationen über Bedingungen für Importe in die EU sind ebenso im
Internetportal: Expanding Exports Helpdesk einzuholen, das von der Europäischen
Kommission für Exporteure aus den Entwicklungsländern geschaffen wurde.
In diesem Portal wurde auch ein Forum organisiert, mit dessen Vermittlung die
Unternehmer Kontakte knüpfen und einen Lieferanten oder Käufer für ihre Waren
finden können.
3. Devisenrecht
Im Juni 1995 hat Polen Verpflichtungen aus dem Art. 8 der Satzung des
Internationalen Währungsfonds übernommen; es wurde die Konvertibilität der
Landeswährung nach den IWF-Standards erklärt.
Das aktuell geltende Gesetz Devisenrecht vom 27. Juli 2002, das am 1. Oktober
2002 in Kraft getreten ist (poln. Gesetzblatt Nr. 141, Pos. 1178 mit nachträglichen
Änderungen6) wurde im Hinblick auf eine weitere Liberalisierung des Kapitalverkehrs
sowie die Übereinstimmung mit den Anforderungen der Europäischen Union vorbereitet.
Anwendung findet das Prinzip eines freien Kapital- und Zahlungsverkehrs; zulässig
sind lediglich die im Vertrag über die Europäische Union vorgesehenen
Beschränkungen.
Das Gesetz regelt den Devisenverkehr7 (den Devisenverkehr mit dem Ausland
sowie den Verkehr mit Devisenwerten im Inland) und das Betreiben von den
Geldwechselstellen8. Es legt ebenfalls Pflichten fest: 1) die mit der Ausfuhr ins
____________________
6 Änderungen zum genannten Gesetz wurden im Gesetzblatt 2003 Nr. 228, Pos. 2260, 2004
Nr. 91, Pos. 870 und Nr. 173, Pos. 1808, 2006 Nr. 157, Pos. 1119 und 2007 Nr. 61, Pos. 410
veröffentlicht. Zum Gesetz Devisenrecht wurden 8 Verordnungen erlassen: fünf Verordnungen
des Finanzministers – darunter über die allgemeinen Devisengenehmigungen, eine Verordnung
des Ministerrates sowie eine Bekanntmachung des Präsidenten der Polnischen Nationalbank
(NBP) und eine Verordnung des Präsidenten der NBP.
7 Der Verkehr mit inländischen Zahlungsmitteln zwischen den Gebietsfremden stellt keinen
Devisenverkehr dar, damit fällt er nicht unter den durch das Gesetz Devisenrecht geregelten
Bereich.
8 Das Betreiben einer Geldwechselstelle ist eine Gewerbetätigkeit, die im An- und Verkauf
und in der Vermittlung bei An- und Verkauf von Devisenwerten besteht. Der Handel mit
Devisenwerten für den Eigenbedarf wird nicht reglementiert.
180
Ausland, Einfuhr ins Inland von Devisenwerten bzw. inländischen Zahlungsmitteln
sowie mit Geldüberweisungen ins Ausland und Verrechnungen im Inland im Devisenverkehr verbunden sind; 2) die mit der Übergabe an die Polnische Nationalbank
(NBP) von Angaben über den Devisenverkehr und Aktivitäten von den Geldwechselstellen sowie mit Aufbewahrung von den diesen Verkehr und diese Aktivitäten
betreffenden Unterlagen verbunden sind. Darüber hinaus führt das Gesetz Kontrolle
ein, die im Zusammenhang mit den im Gesetz festgelegten Beschränkungen und
Pflichten ausgeübt wird.
Der Devisenverkehr unterliegt den im Gesetz genannten Beschränkungen nicht,
wenn eine der Parteien im Straf-, Zivil- oder Verwaltungsverfahren der Fiskus, die
Polnische Nationalbank oder eine öffentliche Behörde ist. Den Beschränkungen
unterliegt ebenfalls nicht der Devisenverkehr unter Teilnahme einer Bank oder eines
anderen Unternehmens mit Sitz im Inland im Hinblick auf Handlungen, die unter der
aufgrund gesonderter Vorschriften geführten Bank-, Versicherungs-, Rentenaufsicht oder
Aufsicht über den Kapitalmarkt stehen. Dabei würden die sog. Sonderbeschränkungen hinsichtlich des Devisenverkehrs mit Ausland Banken und andere
genannte Unternehmen betreffen, sich jedoch nicht auf die drei erstgenannten
Parteien beziehen9.
Einige wenige der im Gesetz belassenen Beschränkungen beziehen sich auf Verkehr
mit Drittländern. Darüber hinaus gibt es eine Beschränkung, die nicht geografisch
orientiert ist, sondern mit dem Ausweis von Geldschuldverhältnissen grundsätzlich
nur in polnischer Währung gemäß Art. 58 § 1 des Zivilgesetzbuches zu tun hat. Im
Gesetz wurden Ausnahmen von dieser Regel berücksichtigt.
Die Drittländer sind Länder, die keine EU-Mitglieder sind sowie die abhängigen,
autonomen und assoziierten Gebiete von den sämtlichen Staaten. Drittländer, die
Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums (EEA) bzw. der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sind, werden analog zu
den EU-Ländern behandelt. Darüber hinaus, wenn sich aus den internationalen
Abkommen die gleiche Behandlung von den abhängigen, autonomen und assoziierten
Gebieten der genannten Länder (EU, EWR, OECD) in dem durch das Gesetz
geregelten Umfang ergibt, so sind diese Gebiete genauso wie die genannten Länder zu
behandeln.
Den Beschränkungen unterliegt – kann also ohne die Devisengenehmigung nicht
stattfinden – eine Verrechnung in einer Fremdwährung in Polen sowie Abschluss von
Verträgen, die diese Verrechnung zufolge haben. Diese Beschränkung gilt nicht für
bestimmte, im Gesetz genannte Fälle des Devisenverkehrs hinsichtlich des Verkehrs
mit dem Ausland sowie des Devisenverkehrs zwischen den Gebietsfremden und des
Devisenverkehrs zwischen Gebietsansässigen, die natürliche Personen sind und keine
gewerbliche Tätigkeit ausüben.
Der übrige Teil der Devisenbeschränkungen des Gesetzes bezieht sich auf
Devisenverkehr mit Drittländern, also einen geringen Anteil am gesamten Verkehr.
Dazu gehören u.a.:
· Ausfuhr, Transfer sowie Überweisung von den in- oder ausländischen
Zahlungsmitteln durch Gebietsansässige in die Drittländer mit Bestimmung für
____________________
9 Sonderbeschränkungen hinsichtlich des Devisenverkehrs mit Ausland können im Wege
einer Verordnung von dem Ministerrat für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten eingeführt
werden. Dies würde mit der Befolgung der Entscheidungen von internationalen Organen, deren
Mitglied die Republik Polen ist oder mit einer dramatischen Lage in der Zahlungsbilanz im
Zusammenhang stehen.
181
·
·
·
·
·
die Gründung oder Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit in diesen Ländern,
darunter für Erwerb von Immobilien (mit Ausschlüssen),
Erwerb durch Gebietsansässige (Residenten) u.a. von Anteilen und Aktien von
Gesellschaften mit Sitz in Drittländern sowie Investmentfondsanteilen in
Drittländern, von Schuldverschreibungen, die von Gebietsfremden aus Drittländern
ausgestellt werden, von Devisenwerten, die von Gebietsfremden aus Drittländern
veräußert werden,
Veräußerung durch Gebietsansässige u.a. von Schuldverschreibungen mit
Einlösungstermin unter einem Jahr in Drittländern,
Eröffnen durch Gebietsansässige von Konten bei Banken und Bankfilialen, die
ihren Sitz in Drittländern haben (mit Ausschlüssen),
Veräußerung im Inland durch Gebietsfremde aus Drittländern sowie in Drittländern
durch Gebietsansässige von Schuldverschreibungen mit Einlösungstermin unter
einem Jahr, sei es, dass diese dort gemäß geltenden Vorschriften früher erworben
wurden,
Vornehmen zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden von Geldabrechnungen,
die sich aus den oben genannten Handlungen ergeben.
Von den im Gesetz genannten Beschränkungen oder Pflichten im Devisenverkehr
kann auf der Grundlage von allgemeinen Devisengenehmigungen (die von dem für
öffentliche Finanzen zuständigen Minister im Verordnungswege erteilt werden) bzw.
von individuellen Devisengenehmigungen (die vom Präsidenten der Polnischen
Nationalbank im Wege von Verwaltungsbeschlüssen erteilt werden) abgegangen
werden. Als Kriterium für die Erteilung von Devisengenehmigungen gilt das
Kriterium einer nicht vorkommenden Gefährdung des öffentlichen Interesses bzw. der
internationalen Verpflichtungen der Republik Polen. Möglichkeit der Anwendung von
den allgemeinen und individuellen Devisengenehmigungen erlaubt es, den Bereich
der Freiheit des Devisenverkehrs im Hinblick auf den im Gesetz festgelegten Stand in
Abhängigkeit von den sich ändernden Bedingungen zu erweitern.
Die Verordnung des Finanzministers vom 4. September 2007 über allgemeine
Devisengenehmigungen erlaubt es, von manchen Beschränkungen im Devisenverkehr
mit dem Ausland Abstand zu nehmen, wobei die Genehmigungen alle Drittländer
oder nur die betreffen, mit denen Polen Verträge über gegenseitige Förderung und
Schutz von Investitionen abgeschlossen hat10.
In Beziehungen mit Drittländern, mit denen Verträge über gegenseitige Förderung
und Schutz von Investitionen abgeschlossen wurden, wird gegenwärtig u.a. Folgendes
genehmigt:
· Übergabe durch Gebietsansässige – über zuständige Banken – von Zahlungsmitteln
für die wirtschaftliche Betätigung (darunter für Erwerb von Immobilien) in
diesen Ländern,
· Erwerb durch Gebietsansässige in diesen Ländern von Anteilen und Aktien,
Beteiligungen sowie Schuldverschreibungen mit einem einjährigen oder längeren
Einlösungstermin.
In Bezug auf sämtliche Drittländer ist u.a. Folgendes genehmigt worden:
· Erwerb durch Gebietsansässige im Inland von Anteilen und Aktien, Beteiligungen
sowie Schuldverschreibungen mit einem einjährigen oder längeren Einlösungstermin sowie von Schuldverschreibungen mit einem Einlösungstermin unter
____________________
10 Drittländer, mit denen Europäische Gemeinschaften Abkommen über Partnerschaft und
Zusammenarbeit bzw. Assoziierung abgeschlossen haben, werden analog behandelt.
182
einem Jahr, die im Inland von Gebietsfremden gemäß geltenden Vorschriften
veräußert werden,
· Erwerb durch Gebietsansässige während ihres Aufenthalts in Drittländern deren
Währungen für die Nutzung gemäß geltenden Vorschriften,
· Eröffnen durch Gebietsansässige von Bankkonten in diesen Ländern zu
Abrechnungen mit Gebietsfremden gemäß geltenden Vorschriften.
Darüber hinaus wurden Genehmigungen erteilt, die nicht geografisch ausgerichtet
sind, indem sie sich auf Abrechnungen zwischen Gebietsansässigen in Fremdwährungen
im Inland beziehen. Dabei handelt es sich um Abstand von Beschränkungen
hinsichtlich des Devisenverkehrs im Inland.
Es wird u.a. Folgendes genehmigt:
· Abrechnungen in EUR in Bezug auf Mittel aus dem EU-Haushalt sowie
Abrechnungen in konvertierbaren Währungen in Bezug auf andere genannte
Mittel aus ausländischen Quellen, die nicht rückzahlbar sind11,
· Abrechnungen zwischen Gebietsansässigen in Fremdwährungen im Inland, wenn
diese Währungen von einem Gebietsfremden zur Deckung seiner Verbindlichkeiten
dem Gebietsansässigen gegenüber erhalten werden oder für eine Auftragsabwicklung
im Verkehr mit dem Ausland bestimmt sind sowie wenn sich Abrechnungen aus
der Realisierung von Geldüberweisungen im Verkehr mit dem Ausland durch
Gebietsansässige ergeben, die eine diesbezügliche Gewerbetätigkeit ausüben,
· Überweisung durch Gebietsansässige, die inländische Arbeitgeber sind, auf
Bankkonten von Gebietsansässigen – Arbeitnehmern der Vergütungen für deren
Arbeit im Ausland.
Ein gesonderter Teil des Gesetzes Devisenrecht wurde der Tätigkeit der
Geldwechselstellen gewidmet. Vorschriften über die Tätigkeit von Geldwechselstellen
finden keine Anwendung bei Banken12, Niederlassungen ausländischer Banken sowie
für Kreditinstitute und ihre Niederlassungen. Tätigkeit von Geldwechselstellen fällt
unter Tätigkeit, die im Sinne der Vorschriften des Gesetzes über Freiheit der
wirtschaftlichen Betätigung geregelt wird. Sie erfordert die Eintragung im Register
der Geldwechselstellen. Organ, das dieses Register führt, ist der Präsident der
Polnischen Nationalbank. Im Gesetz wurde festgelegt, welche Anforderungen eine
Person zu erfüllen hat, die eine Geldwechselstelle direkt betreibt. Gleichzeitig wurden
Pflichten eines Unternehmers, der diese Tätigkeit ausübt, detailliert festgelegt. In der
Tätigkeit von Geldwechselstellen gelten die Kontinuität von Geschäften, Ausstellen
von Einkaufs/Verkaufsbelegen sowie eine redliche Registrierung. Die Tätigkeit im
Bereich der Geldwechselstellen kann ebenfalls von einem Gebietsfremden sowie
zugunsten von Unternehmen ausgeübt werden. Gegenstand des Handels können auch
andere Devisenwerte als Fremdwährungen, Devisengold und Devisenplatin – wie z.B.
Reiseschecks sein.
Trotz der Liberalisierung des Devisenverkehrs gibt es nur noch einige wenige
Pflichten, die in der Regel erst nach Überschreitung einer bestimmten Schwelle
gelten. Bei Geldüberweisungen ins Ausland sowie bei inländischen Abrechnungen im
Devisenverkehr haben sowohl Gebietsansässige als auch Gebietsfremde bei
Überschreitung des Gegenwerts von 15.000 EUR die Vermittlung von zuständigen
Banken in Anspruch zu nehmen. Beim Überschreiten der polnischen Grenze sind
____________________
11 Gemäß dem Gesetz über öffentliche Finanzen.
12 Das Verzeichnis von Bankgeschäften wurde um den An- und Verkauf von Devisenwerten
ergänzt.
183
Gebietsansässige und Gebietsfremde wiederum verpflichtet, die Einfuhr bzw. Ausfuhr
von in- und ausländischen Zahlungsmitteln im Gegenwert von über 10.000 EUR (bei
Devisengold und Devisenplatin unabhängig von dem Wert) bei Zollbehörden oder
Grenzschutz anzumelden.
Aufgrund der allgemeinen Devisengenehmigung wird genehmigt, von der Pflicht
zur Vermittlung einer zuständigen Bank Abstand zu nehmen, wenn:
1) eine der Parteien, Gebietsansässiger oder Gebietsfremder, ein Verbraucher ist
sowie es sich um bargeldlosen Verkehr handelt,
2) die Parteien natürliche Personen außerhalb der wirtschaftlichen Betätigung
sind.
Für die im Gesetz vorgesehene Kontrolle hinsichtlich erteilter individueller
Devisengenehmigungen, der Tätigkeit von Geldwechselstellen sowie der Erfüllung
von Pflichten zur Berichterstattung durch Gebietsansässige im Devisenverkehr und
durch Unternehmer, die Geldwechselstellen betreiben, ist der Präsident der
Polnischen Nationalbank zuständig.
Im Steuerstrafgesetzbuch wurden strafrechtliche Normen präzise festgelegt, die bei
Finanzstraftaten und -übertretungen gegen Devisenverkehr in Bezug auf Verstoß
gegen Beschränkungen oder Nichtnachgehen den im Gesetz festgelegten Pflichten
Anwendung finden.
4. Wechselkurs
Das System der Wechselkursermittlung unterlag in den neunziger Jahren einer
Evolution – vom System eines festen, an den US-Dollar (und dann einige Monate lang
an den Korb von 5 Währungen) gebundenen Kurses über den kriechenden Kurs
(Crawling Peg) und den variablen Kurs im Rahmen des kriechenden Bandes (Crawling
Band) bis hin zu einem flüssigen Kurs (Independent Floating). Die Struktur des Korbes
blieb bis Januar 1999 unverändert13. Die Wachstumsrate des Korbertes in PLN wurde
sukzessiv gesenkt: von 1,8 Prozent monatlich im Oktober 1991 auf 0,3 Prozent im
März 1999, was die erlöschenden Inflationserwartungen widerspiegelte. Der mittlere
Kurs des US-Dollars, der 1990 0,95 PLN betrug, erreichte 1999 3,9675 PLN und 2000
4,3464 PLN.
Die flexible Gestaltung des Kurssystems ermöglichte einen immer größeren
Einfluss des Marktes auf die Gestaltung des PLN-Kurses. Die Forex- und
Fixingwechselkurse mussten sich im Rahmen eines festgelegten Bandes platzieren,
das mit der Zeit erweitert wurde. Ursprünglich, d.h. ab Mai 1995, betrug die maximale
Abweichung vom Paritätskurs, die die Bandgrenze bestimmte +/-7 Prozent, und
ab März 1999 bereits +/-15 Prozent. Schon seit Mitte 1997 ließ sich eine wesentliche
Verschiebung des PLN-Kurses im Rahmen des Schwankungsbandes beobachten.
Die Zentralbank hat seit August 1998 nicht mehr auf dem Devisenmarkt eingegriffen
und im Juni 1999 wurde das Geschäftsfixing aufgehoben. Damit näherte ihn die
Wechselkurspolitik – trotz der formalen Beibehaltung des Systems des Crawling Band
– in der Praxis dem System des flüssigen Kurses an.
____________________
13 In der Struktur des Korbs blieb der US-Dollar mit dem bisherigen Anteil von 45 Prozent
und die übrigen vier Währungen wurden vom Euro ersetzt.
184
Mit dem 12. April 2000 wurde der PLN-Kurs gänzlich flüssig gemacht. Dies erfolgte
auf Beschluss des Ministerrats in Absprache mit dem Rat für Geldpolitik. Seitdem
gestaltet sich der PLN-Kurs ungehindert auf dem Markt; die Kategorien des
Paritätskurses, der schleichenden Entwertung und der Bandgrenzen wurden
abgeschafft. Die Zentralbank hat die Möglichkeit, auf dem Devisenmarkt
einzugreifen, was selbst beim System des völlig flüssigen Kurses (Independent Floating)
zulässig ist. Bisher hat sie jedoch eine solche Möglichkeit nicht in Anspruch
genommen.
Nach der Zeit einer langfristigen nominalen Entwertung von PLN, die 1999 zu
Ende kam, schwankte der PLN-Kurs beträchtlich. In den Jahren 2000-2001 konnte
eine Aufwertung des nominalen Effektivkurses des PLN (gerechnet Jahr zu Jahr)
verzeichnet werden. In den Jahren 2002-2004 hingegen war eine entwertende Tendenz
zu beobachten. 2005 kam die aufwertende Tendenz wieder, wobei die Aufwertung
insgesamt 12 Prozent betrug. 2006-2007 wurde die aufwertende Tendenz wesentlich
schwächer – 3 Prozent im Jahr. Im Endeffekt war der Zloty 2007 gegenüber 1999
insgesamt um 14 Prozent stärker.
Der nominale Effektivkurs des PLN bleibt unter einem starken Einfluss seines
Kurses gegenüber dem EUR. 2007 betrug der PLN-Kurs im Jahresdurchschnitt 3,7829
PLN/EUR und 2,7667 PLN/USD. Im Vergleich zu 2006 wurde der PLN gegenüber
dem EUR um 3 Prozent und gegenüber dem US-Dollar um 12,1 Prozent aufgewertet.
Der Ausgleich der Dynamik des PLN-Kurses gegenüber beiden genannten Währungen
resultierte aus der Aufwertung von 9,2 Prozent des Kurses US-Dollar/EUR im
Jahresdurchschnitt.
Der reale Effektivkurs des PLN, deflazioniert durch den Index der Konsumpreise,
ist 1999-2007 um 23 Prozent gestiegen, was in hohem Mase das Resultat einer hohen
Inlandinflation um die Dekadenwende war. Gleichzeitih jedoch ist der reale Effektivkurs
des PLN, deflazioniert durch den Index der Arbeitseinheitskosten in der
verarbetenden Industrie, um 19 Prozent gesunken. Das war das Eregebnis eines
28-prozentigen Rückgangs der nominalen relativen Arbeitseinheitskosten. Der stärkste
Kostenverfall konnte in den Jahren 2002 und 2003 verzeichnet werden. 2006 betrug
zwar der Kostenverfall noch 4 Prozent, jedoch hat er 2007 (genauso wie 2004-2005)
praktisch seinen deflazionserzeugenden Einfluss auf den PLN-Realkurs verloren.
Diese Gestaltung des nominalen und realen PLN-Kurses gewährte günstige
Investitionsbedingungen in Polen sowohl den Investoren, die in PLN nominierte
Portefeuille-Wertpapiere erwerben und sich die nominale Aufwertung des PLN
zunutze machten, als auch unmittelbaren Investoren, die Vorteile aus der realen
Entwertung des PLN-Kurses, der durch die Arbeitseinheitskosten deflazioniert
wurde, ziehen können.
Ähnlich wie die sonstigen neuen Länder Mitteleuropas ist Polen Mitglied der
Wirtschafts- und Währungsunion mit Derogation und hat sich somit verpflichtet,
nach Erfüllung von den Konvergenzkriterien laut dem Maastricht-Vertrag die
gemeinsame Währung einzuführen. Polen erfüllt bereits die meisten dieser Kriterien.
Es wird erwartet, dass die Einführung von EUR Polen allerlei Nutzen bringt, darunter
Geschäftskosten und Kursrisiko reduziert, Zugang zum Kapitalmarkt der Eurozone
erleichtert sowie zur Vertiefung von Bindungen zwischen den Unternehmen und
somit der Integration der polnischen Wirtschaft mit der europäischen Wirtschaft
beiträgt.
185
5. Hauptrechtstakte
EU-Vorschriften
- Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung
des Zollkodexes der Gemeinschaften (ABl. EG L 302 vom 19. Oktober 1992), mit
Änderungen;
- Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates über den Schutz gegen Dumpingeinfuhren
aus nicht zur Europaeischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (ABl. EG L 56
vom 6. März 1996), mit Änderungen;
- Verordnung (EG) Nr. 2026/97 des Rates vom 6. Oktober 1997 über den Schutz
gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europaeischen Gemeinschaft
gehörenden Ländern (ABl. EG L 288 vom 21. Oktober 1997), mit Änderungen;
- Verordnung (EG) Nr. 3285/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 über die
gemeinsame Einfuhrregelung, zur Aufhebung der Verordnung Nr. 518/94
(ABl. EG L 349 vom 31. Dezember 1994), mit Änderungen;
- Verordnung (EG) Nr. 519/94 des Rates vom 7. März 1994 über die gemeinsame
Regelung der Einfuhren aus bestimmten Drittländern, zur Aufhebung der
Verordnungen (EWG) Nr. 1765/82, 1766/82 und 3420/83 (ABl. EG L 67 vom
10. März 1994), mit Änderungen;
- Verordnung (EWG) Nr. 3030/93 des Rates vom 12. Oktober 1993 über die
gemeinsame Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in
Drittländern (ABl. EG L 275 vom 8. November 1993), mit Änderungen;
- Verordnung (EG) Nr. 517/94 des Rates vom 7. März 1994 über die gemeinsame
Regelung der Einfuhren von Textilwaren aus Drittländern, die nicht unter
bilaterale Abkommen, Protokolle, andere Vereinbarungen oder eine spezifische
gemeinschaftliche Einfuhrregelung fallen (ABl. EG L 67 vom 10. März 1994), mit
Änderungen;
- Verordnung (EG) Nr. 3286/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 zur Festlegung
der Verfahren der Gemeinschaft im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik zur
Ausübung der Rechte der Gemeinschaft nach internationalen Handelsregeln,
insbesondere nach den im Rahmen der Welthandelsorganisation vereinbarten
Regeln (ABl. EG L 349 vom 31. Dezember 1994);
- Verordnung (EG) Nr. 3036/94 des Rates vom 8. Dezember 1994, welche die
Importe im Rahmen des wirtschaftlichen passiven Veredelungsverkehrs regelt,
mit Änderungen (ABl. EG L 322/94);
- Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005, die das Schema der
allgemeinen Tarifpräferenzen einführt (ABl. L 169 vom 30. Juni 2005), mit
Änderungen;
- Verordnung (EG) Nr. 1183/2007 des Rates vom 18. September 2007 zur Änderung
und Aktualisierung der Verordnung (EG) N4. 1334/2000, die ein gemeinschaftliches
System der Kontrolle von Ausfuhren der Produkte und Technologien mit einem
doppelten Verwendungszweck festlegt (ABl. EG L 278 vom 22. Oktober 2007);
- Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004
Nr. 852/2004 über Hygiene der Nahrungsmittel sowie Nr. 853/2004 zur Festlegung
der Sondervorschriften betreffend die Hygiene der Nahrungsmittel tierischer
Herkunft (ABl. EG L 139 vom 30. April 2004).
Polnische Vorschriften
- Gesetz vom 30. August 2002 über das System der Konformitätsbewertung (Text in
der neuesten Fassung: Gesetzblatt Nr. 204, Pos. 2087); eine wesentliche Änderung
ab dem 7. Januar 2007 (GBl. 2006 Nr. 249, Pos. 1834);
186
- Gesetz vom 27. Juli 2002 – Devisenrecht (Gesetzblatt Nr. 141, Pos. 1178, mit
Änderungen, zuletzt 2007 – GBl. Nr. 61, Pos. 410);
- Gesetz vom 29. November 2000 über den Außenhandel mit Waren, Technologien
und Dienstleistungen mit einer strategischen Bedeutung für die Sicherheit des
Staates sowie Erhaltung des internationalen Friedens und der Sicherheit sowie
über die Änderung mancher Gesetze, mit Änderungen (GBl. 2004, Nr. 229,
Pos. 2315, Text in der neuesten Fassung);
- Gesetz vom 19. März 2004 – Zollrecht (GBl. 2004, Nr. 68, Pos. 622);
- Gesetz vom 16. April 2004 über Verwalten des Außenhandels mit Waren, mit
Änderungen (GBl. 2004, Nr. 97, Pos. 963);
- Gesetz vom 10. März 2006 über Verwalten des Außenhandels mit Dienstleistungen
(GBl. 2006, Nr. 79, Pos. 546).
- Verordnung des Ministers für Wirtschaft und Arbeit vom 14. Mai 2004 über die
Genehmigungen zur Wareneinfuhr und -ausfuhr, die im Rahmen der Maßnahmen
zur Verwaltung des Außenhandels mit Waren erteilt werden (GBl. 2004 Nr. 131,
Pos. 1402);
- Verordnung des Ministers für Wirtschaft und Arbeit vom 18. Mai 2004 über
Kaution, die im Rahmen der Maßnahmen zur Verwaltung des Außenhandels mit
Waren festgelegt wurde (GBl. 2004, Nr. 131, Pos. 1403);
- Verordnung des Finanzministers vom 22. April 2004 über detaillierte
Anforderungen, die eine Zollanmeldung erfüllen soll (GBl. 2004 Nr. 94, Pos. 902);
- Gesetz vom 25. August 2006 über die Sicherheit von Nahrungsmitteln und
Ernährung (GBl. 2006 Nr. 171, Pos. 1225).
187
1. Einreise in die Schengen-Zone und Grundsätze
zum Aufenthalt der Ausländer in Polen
Am 21. Dezember 2007 trat Polen der Gruppe von Ländern bei, die Mitglieder der
Schengen-Zone sind, also eines Gebietes, in dem einheitliche Grundsätze für die
Einfahrt und kurzfristigen Aufenthalt gelten, und in dem keine Kontrollen an seinen
Innengrenzen durchgeführt werden. Die Innengrenzen aller Staaten dieser Zone
können an beliebiger Stelle und zu beliebiger Zeit unabhängig von der
Staatsangehörigkeit überschritten werden.
Die Schengenstaaten
- Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Holland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen,
Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechien, Ungarn –
EU-Mitgliedstaaten
- Norwegen, Island – mit der EU assoziierte Staaten, in denen die SchengenGrundsätze gelten
Zusätzlich wurden Sonderverträge abgeschlossen, welche sich auf die Erleichterungen
für die Bürger der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der
Schweiz im Grenzverkehr der Schengen-Zone beziehen.
Außerhalb der Schengen-Zone bleiben die folgenden EU-Staaten: Zypern, Bulgarien,
Rumänien, Großbritannien und Irland.
Die drei erstgenannten EU-Staaten sowie die Schweiz und Liechtenstein
beabsichtigen, der Schengen-Zone beizutreten.
Die Bürger der Staaten von außerhalb der EU müssen bei der Einreise in die
Schengen-Zone ein Visum, soweit erforderlich, haben und die folgenden Bedingungen
erfüllen:
· ein gültiges Reisedokument besitzen,
188
· den Reisezweck (z.B. die Einladung) und die Bedingungen des geplanten
Aufenthaltes begründen, den Nachweis für das Vorhandensein der für die
Unterhaltung ausreichenden Finanzmittel sowohl während des Aufenthaltes
selbst (mindestens 100 PLN für jeden Aufenthaltstag oder einen Gegenwert dieses
Betrages in fremder Währung) wie auch für die Rückkehr in das Wohnland oder
den Transit in einen Drittstaat, in den die betroffene Person sicher einreisen
kann, erbringen, oder imstande sein, diese Mittel legal zu erwerben,
· auf der Liste von Personen, denen die Einwilligung zur Einreise in irgendwelchen
Mitgliedstaat der Schengen-Zone verweigert wurde, nicht eingetragen sein,
· nicht als Personen angesehen werden, die die öffentliche Ordnung, Sicherheit
oder internationale Beziehungen eines der Schengenstaaten verletzen könnten.
Staatsbürger der Nicht-Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
Um den grenzüberschreitenden Reise- und Geschäftsverkehr zu erleichtern, hat Polen
mit zahlreichen Ländern eine gegenseitige bzw. einseitige Aufhebung der Visumpflicht
bei Aufenthalten vereinbart, die in der Regel nicht länger als 90 Tage dauern.
Die Bürger dieser Staaten, die einen längeren Aufenthalt als 90 Tage planen und die
Absicht haben, Arbeit in Polen aufzunehmen, müssen allerdings ein Visum besitzen1.
Ein Verzeichnis der Staaten, mit denen Polen ein Abkommen über die
gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht, oder die das Visumpflicht für die Bürger
der Republik Polen einseitig aufgehoben haben, befindet sich auf der Internetseite
des Ministeriums für äuswärtige Angelegenheiten http://www.msz.gov.pl in dem
Teil Konsularinformationen.
Nach dem beitritt zur Schengen-Zone haben sich die Grundsätze der Visumerteilung
sowie die Höhe der Gebühren dafür geändert. Polen, ähnlich wie die anderen Staaten
der Schengen-Zone, erteilt für einen kurzfristigen Aufenthalt die folgenden Arten der
einheitlichen Visa (die sog. Schengen-Visa):
· ein Flughafenvisum (A) wird ausschließlich Personen erteilt, die mit einem Flugzeug
reisen; sie berechtigt den Besitzer nicht, den Transitbereich des Flughafens zu
verlassen,
· ein Transitvisum (B) erlaubt dem Besitzer einen Transit durch das gesamte
Schengengebiet, der jedoch nicht 5 Tage überschreiten darf,
· ein kurzfristiges Aufenthaltsvisum (C) ermöglicht den Aufenthalt im Schengengebiet
bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten ab der ersten Einreise.
Neben den einheitlichen Visa werden in Polen langfristige nationale Aufenthaltsvisa (D) sowie Aufenthaltsgenehmigungen erteilt, die ausschließlich im Hoheheistgebiet
Polens gültig sind. Die D-Visa gelten für einen mehr als 3 Monate langen Aufenthalt
(z.B. Arbeitsvertrag, Studien usw.), aber nicht länger als 1 Jahr lang, gemäß den
Prozeduren, die in inländischen Rechtsregelungen vorgesehen sind.
____________________
1 Der grundlegende Rechtsakt, der diese Fragen regelt, ist das Ausländergesetz vom 13. Juni
2003 (GBl. 2006, Nr. 234, Pos. 1694, mit nachträgl. Änd.).
189
Für die Annahme und Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung eines
Flughafenvisums (A), Transitvisums (B), einheitlichen kurzfristigen Aufenthaltsvisums
(C) und nationalen Aufenthaltsvisums (D) aller Arten erheben die polnischen
Konsulaten eine Gebühr in Höhe von EUR 60.
Für die Länder, die mit der Europäischen Union Sonderverträge über
Erleichterungen bei der Visumerteilung2 geschlossen haben, sind die Gebühren für
die Annahme und Bearbeitung des Visumsantrags niedriger. Dies betrifft Russland,
Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Mazedonien, Moldawien, Serbien
und Ukraine. Die Bürger dieser Länder entrichten eine Gebühr in Höhe von 35 EUR
für einheitliche Visa aller Arten (A, B, C). Für die Bürger Weißrusslands beträgt die
Gebühr für die Erteilung eines A-, B- oder C-Visums 60 EUR. Die Bürger Russlands
und der Ukraine zahlen in dem Fall, wenn der Antrag samt zugehörigen Unterlagen
drei tage vor dem geplanten Einreisedatum eingereicht wurden, eine erhöhte
Gebühr in Höhe von 70 EUR für die Bearbeitung des Antrags auf ein einheitliches
Visum.
Für die Annahme und Bearbeitung des Antrags auf Erteilung eines nationalen
Aufenthaltsvisums (D) entrichten die Bürger der Ukraine und Weißrusslands die
niedrigste Gebühr in Höhe von jeweils 35 EUR. Für die Bürger aller übrigen Länder
beträgt die Gebühr für diese Visumsart 60 EUR.
Staatsbürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
Trotz der fehlenden Grenzkontrolle können die Staatsbürger der EU-Länder sowie
Norwegens, Islands und Liechtensteins nach Polen auf der Grundlage eines
Reisedokuments einreisen, das die Identität und Staatsbürgerschaft feststellen lässt
(Reisepass, Personalausweis). Die Personen aus diesen Ländern, die sich in Polen
länger als 3 Monate aufhalten wollen, müssen ihren Aufenthalt anmelden und eine
befristete Aufenthaltsgenehmigung einholen.
Die Registrierung des Aufenthaltes und die Erteilung der Genehmigung für die
(befristete) Niederlassung wird vorgenommen, wenn der Bürger der EU eine der
nachstehend genannten Voraussetzungen erfüllt:
1) er ist Arbeitnehmer bzw. Person, die im Hoheitsgebiet Polens auf eigene Rechnung
arbeitet,
2) er hat die Gesundheitsversicherung sowie Finanzmittel, die für den Unterhalt
von ihm selbst und von seinen Familienangehörigen ohne die Notwendigkeit,
die Sozialversicherungsleistungen beziehen zu müssen, ausreichend sind,
3) er ist Studierender oder Berufsauszubildender und unterliegt der allgemeinen
Gesundheitsversicherung oder ist zu den Leistungen der Gesundheitspflege auf
Grund der Vorschriften über die Koordinierung der Sozialversicherungssystemen
____________________
2 Ein Verzeichnis dieser Verträge und deren Inhalte befinden sich auf der Internetseite des
Auswärtigen Ministeriums http://msz.gov.pl.
190
Berechtigter und besitzt ausreichende Finanzmittel zum Unterhalt von ihm
selbst und von seinen Familienangehörigen in Polen,
4) er ist Ehegatte/in eines polnischen Staatsbürgers3.
Die Registrierung und die Ausstellung der Bescheinigung über die Registrierung
des Aufenthaltes erfolgt unverzüglich. Die für die Legalisierung des Aufenthaltes
zuständige Behörde ist der Woiwode, der für den Ort des geplanten Aufenthaltes des
EU-Bürgers im Hoheitsgebiet Polens zuständig ist. Der Antrag auf die Registrierung
des Aufenthaltes hat der Interessierte persönlich einzureichen; für die übrigen
Amtshandlungen kann er einen Bevollmächtigten (aufgrund einer schriftlichen
Vollmacht) bestellen. Für die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Gebühr in
Hohe von 1 PLN, und für die Erteilung einer befristeten Niederlassungsgenehmigung
von 340 PLN erhoben. Kommt man der Registrierungspflicht im Hoheitsgebiet
Polens nicht nach, wird man mit Geldbuße bestraft.
Der Ausländer, dem die Genehmigung zur Niederlassung in Polen erteilt wurde,
erhält eine Aufenthaltskarte.
In Polen besteht eine Meldepflicht. EU-Bürger, die sich außerhalb eines Hotels
oder Betriebes, welche die Aufenthaltsräume im Zusammenhang mit der ausgeübten
Arbeit, Lehre, ärztlichen Behandlung/Kur, Erholung gewähren, aufhalten, sind
verpflichtet, sich für einen befristeten Aufenthalt (im örtlich zuständigen Stadt- bzw.
Gemeindeamt) spätestens vor Ablauf des vierten Tages seit der Überschreitung der
polnischen Grenze zu melden
Nach Ablauf von 5 Jahren eines ununterbrochenen Aufenthalts im Hoheitsgebiet
Polens erwirb der EU-Bürger das Recht zum ständigen Aufenthalt.
2. Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer
Beschäftigung der Staatsbürger der Nicht-Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union und des EWR
Der Arbeitgeber, der sich um Beschäftigung eines Ausländers in Polen bemüht,
muss eine Genehmigung beantragen. Das Arbeitsgenehmigungsverfahren für
Ausländer verläuft in zwei Etappen4. In der ersten Etappe beantragt der künftige
Arbeitgeber eine Erlaubniszusage bei dem hinsichtlich des Arbeitgeberfirmensitzes
zuständigen Woiwoden, die für den Ausländer die Grundlage für die Beantragung
von Aufenthaltsvisum mit Arbeitserlaubnis (Visum D8) darstellt. In der zweiten
____________________
3 Detaillierte Grundsätze betreffend den Aufenthalt von EU-Bürgern in Polen sind im Gesetz
vom 14. Juli 2006 über die Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik Polen, den Aufenthalt und
die Ausreise aus diesem Gebiet von Bürgern der Mitgliedsstaaten der EU und deren
Familienangehörigen (GBl. 2006, Nr. 144, Pos. 1043) enthalten. Das o.g. Gesetz findet
Anwendung auch an die Staatsangehörigen der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes
sowie an die Bürger der Staaten, die nicht Parteien des EWR-Abkommens sind, die das Recht der
Freizügigkeit aufgrund der Abkommen zwischen diesen Staaten und der EU und ihren
Mitgliedsstaaten (es sind: Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz) und deren
Familienangehörigen, die mit ihnen verweilen oder sich ihnen anschließen, genießen.
4 Rechtsgrundlage: Gesetz über die Beschäftigungsförderung und Behörden des Arbeitsmarktes
(einheitlicher Text GBl. 2004 Nr. 99, Pos. 1001) sowie das Ausländergesetz (einheitlicher Text
GBl. 2006 Nr. 234, Pos. 1694 mit nachträgl. Änd.).
191
Etappe wird nach Erhalt des Aufenthaltsvisums mit Arbeitserlaubnis dem Ausländer
eine Arbeitsgenehmigung für eine Arbeitstätigkeit im Hoheitsgebiet Polens von dem
Woiwoden ausgestellt (um eine solche Arbeitserlaubnis gewährt zu bekommen, muss
der Arbeitgeber zuvor eine Einzahlung zugunsten des Arbeitsfonds in Höhe von
50 PLN, wenn er den Ausländer für die Dauer bis zu 3 Monaten und 100 PLN, wenn
er beabsichtigt, ihn länger als 3 Monate zu beschäftigen, entrichten). Die Erlaubniszusage und die Arbeitserlaubnis werden ausschließlich auf Antrag des Arbeitgebers
für die befristete Dauer, für den bestimmten Ausländer und den bestimmten
Arbeitgeber, für die bestimmte Stelle und die Art der ausgeübten Arbeit erteilt.
Anträge auf die Arbeitsgenehmigung für Ausländer werden unverzüglich bearbeitet,
in der Regel dauert es weniger als einen Monat. Das Datum des Arbeitsbeginns durch
den Ausländer kann nicht früher sein als das Datum der Erteilung des Bescheides
über die Arbeitsgenehmigung. Beendet der Ausländer seine Arbeit vor dem Ablauf der
Frist, für die die Genehmigung erteilt wurde, bzw. beginnt er seine Arbeit nicht
innerhalb der in dem betreffenden Dokument festgelegten Frist, hat der Arbeitgeben
dem Woiwoden die von ihm erteilte Zusage und Arbeitserlaubnis unverzüglich
zurückzugeben. Der Arbeitgeber, der einen Ausländer ohne Arbeitserlaubnis oder zu
den Bedingungen, die anders sind, als in der Arbeitserlaubnis genannt, beschäftigt,
begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird durch eine Geldstrafe in Höhe von 3 bis zu
5 Tsd. PLN angedroht.
Die Erteilung der Zusage und der Arbeitsgenehmigung für den Ausländer
hängt von der Lage auf dem örtlichen Arbeitsmarkt und der Qualifikation des
Beschäftigungssuchenden ab. Diese Vorschriften werden auf bestimmte Arbeitnehmergruppen nicht angewendet (z.B. Familienmitglieder von Angehörigen diplomatischer
Vertretungen, Ausländer – Absolventen polnischer medizinischer Hochschulen, die
erforderliche Praktika durchführen, Ausländer, die ein ausländisches Unternehmen
in Polen vertreten, Ausländer, die in Polen auf der Grundlage internationaler Verträge
betreffend die Beschäftigung arbeiten).
In manchen Fällen ist es zulässig, dem Ausländer die Ausführung einer Arbeit
anzuvertrauen, ohne dass dazu die Einholung einer Arbeitsgenehmigung erforderlich
wäre5. Das betrifft unter anderem Fremdsprachenlehrer, die auf Grund internationaler
Verträge nach Polen gekommen sind, ständige Auslandskorrespondenten, Ausländer,
die nicht Staatsbürger der EU bzw. des EWR sind und eine Funktion im Vorstand
juristischer Personen ausüben (die in Polen auf der Grundlage eines Aufenthaltsvisums
bleiben, wenn die Dauer ihres Aufenthalts in Polen im Zusammenhang mit der
Ausübung ihrer Funktion sechs Monate innerhalb der nacheinander folgenden zwölf
Monate nicht überschreitet), sowie Personen, die Schulungsmaßnahmen durchführen,
bzw. an Berufspraktika teilnehmen, Beratungs- bzw. Aufsichts- oder eine solche
Funktion ausüben, die einer besonderen Qualifizierung und Fähigkeiten erfordert
und im Rahmen der Aktivitäten der Europäischen Union bzw. anderer internationalen
Förderprogramme realisiert wird, Ausländer von außerhalb der EU/des EWR und der
Schweiz, die von ihrem Arbeitgeber zur Erbringung einer bestimmten Dienstleistung
auf dem Gebiet Polens für eine bestimmte Zeit entsandt wurden, sowie die Bürger der
____________________
5 Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 30. August 2006 über Ausübung
einer Tätigkeit von Ausländern ohne Arbeitsgenehmigung (GBl. 2006 Nr. 156, Pos. 1116)
einschließlich der nachträglichen Änderung vom 27. Juni 2007 (GBl. 2007, Nr. 120, Pos. 824) und
vom 29. Januar 2008 (GBl. 2008 Nr. 17, Pos. 106) bestimmen genau wer, in welcher Situation und
unter welchen Umständen auf eine Beschäftigung in Polen ohne Beantragung der
Arbeitsgenehmigung rechnen kann.
192
Republik Türkei mitsamt ihren Familien, die in Polen seit mindestens fünf Jahren
wohnen und seit vier Jahren gesetzmäßig arbeiteten. Außerdem sind die Bürger der
Ukraine, Russlands und Weißrusslands, die von dem polnischen Arbeitgeber in allen
Branchen legal beschäftigt sind, jedoch nicht länger als sechs Monate innerhalb der
nacheinander folgenden zwölf Monate und unter der Voraussetzung, dass sie vom
polnischen Arbeitgeber eine Bescheinigung des polnischen Arbeitgebers über seine
Absicht, sie mit der Ausübung der Arbeit zu betrauen, erhalten, bis zum 31. Dezember
2009 von der Pflicht, die Arbeitserlaubnis zu besitzen, befreit. Dieses Dokument muss
bei dem hinsichtlich des Wohnortes bzw. Sitzes des Arbeitgebers zuständigen
Landkreisarbeitsamt registriert werden. Diese Bescheinigung (in Original) stellt die
Grundlage zur Erteilung von dem polnischen Konsul des Aufenthaltsvisums mit
Arbeitsgenehmigung dar6.
Beschäftigung der Staatsbürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
und des EWR
Für die Bürger der EU und des EWR ergeben sich aus dem Beitritt Polens zur
Schengen-Zone keine Änderungen.
Die Bedingungen für die Beschäftigung der EU-Bürger in Polen waren bis Januar
2007 unterschiedlich je nach Land, aus dem die Ausländer kommen. Mit den seit dem
1. Mai 2004 geltenden Vorschriften werden Einschränkungen eingeführt, die die
Einschränkungen bei der Arbeitsaufnahme widerspiegeln, die von den EU-Mitgliedsländern gegenüber polnischen Staatsangehörigen Anwendung finden7. Mit dem
17. Januar 2007 verzichtete Polen auf die Anwendung gleichwertiger Mittel gegenüber
den Bürgern jener Staaten, die diese Übergangslösungen aufrechterhalten8. Laut den
neuen Vorschriften erlangten das Recht zur Arbeitsausübung ohne Notwendigkeit,
eine Arbeitserlaubnis zu besitzen, die Staatsangehörige von Österreich, Belgien,
Dänemark, Frankreich, Holland, Liechtenstein, Luxemburg, Deutschland, Norwegen
und der Schweiz. Die übrigen EU- und EWR-Bürger haben diese Berechtigung bereits
früher erlangt.
____________________
6 Seit dem 21. März 2008 werden die Aufenthaltsvisa mit Arbeitsgenehmigung, die aufgrund
einer Zusage, die Arbeitsgenehmigung auf dem Gebiet Polens zu erteilen, sowie aufgrund der
schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers über seine Absicht, den Ausländer mit der Ausübung
der Arbeit in den Fällen, wenn eine solche Arbeitsgenehmigung erforderlich ist, zu betrauen,
erteilt werden, durch die Konsularämter als nationale Aufenthaltsvisa, die zur mehrmaligen
Einreise berechtigen, erteilt.
7 Polnische Staatsangehörige haben freien Zugang zu den Arbeitsmärkten in Großbritannien,
Irland und Schweden sowie den neuen Mitgliedsstaaten aus Ost- und Mitteleuropa (seit dem
1. Mai 2004, ausgenommen Malta) sowie Spanien, Portugal, Griechenland, Finnland, Island
(seit dem 1. Mai 2006) sowie Italien (seit dem 31. Juli 2006), Holland (seit dem 1. Mai 2007),
Luxemburg (seit dem 1. November 2007) und Frankreich (seit dem 1. Juli 2008). Darüber hinaus
erlangten die Polen Zugang zum Arbeitsmarkt in Bulgarien und Rumänien, nachdem diese
Staaten am 1. Januar 2007 der Europäischen Union beitraten. Die übrigen Staaten führten
gewisse Erleichterungen in der Erteilung von Arbeitsgenehmigungen für die polnischen Bürger
ein; nur Österreich, Deutschland und die Schweiz erhielten die Übergangslösungen aufrecht.
8 Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 10. Januar 2007, welche die
Verordnung betreffend dem Umfang von Beschränkungen im Bereich der Arbeitsausübung
durch Ausländer im Hoheitsgebiet der Republik Polen aufheben (GBl. 2007, Nr. 7, Pos. 54).
193
Praktisch genommen bedeutet dies, dass alle Bürger der EU9 und des EWRStaaten, die der EU nicht gehören, sowie die Bürger der Staaten, die nicht EWRStaaten sind, die die Freizügigkeit aufgrund der Verträge, welche diese Staaten mit
der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten geschlossen haben, genießen,
können in Polen Arbeit ohne die Notwendigkeit früherer Erlangung einer Erlaubnis
aufnehmen.
Ausländer mit festem Wohnsitz in Polen oder solche, deren befristeter Aufenthalt
im Steuerjahr länger als 183 Tage dauert, unterliegen der unbegrenzten Steuerpflicht,
d.h. sie müssen Steuern von ihrem gesamten Einkommen ungeachtet des Standortes
der Einnahmenquellen entrichten10. Die Doppelbesteuerung wird von Abkommen
verhindert, die Polen zu diesem Zweck mit vielen Staaten abgeschlossen hat.
Die Ausländer ohne einen festen Wohnsitz in Polen oder solche, deren befristeter
Aufenthalt in Polen im entsprechenden Steuerjahr nicht länger als 183 Tage dauert,
unterliegen einer begrenzten Steuerpflicht, d.h. sie müssen lediglich ihr Einkommen
aus der im Hoheitsgebiet Polens verrichteten Arbeit versteuern.
3. Wohnungen
Ausländer, die sich in Polen aufhalten, können ohne Probleme eine Immobilie
(Wohnung, Einfamilienhaus) mieten, ohne dass eine entsprechende Genehmigung
dazu erforderlich wäre. Auch beim Kauf einer Wohnung, die einen Teil einer
Immobilie darstellt, ist eine Genehmigung nicht nötig. Eine solche Genehmigung ist
dagegen beim Erwerb der Eigentumsrechte bzw. der Rechte des ewigen Nießbrauchs
für eine Immobilie erforderlich. Der Antrag (mit Anlagen) auf Erteilung einer
Genehmigung für einen Immobilienkauf durch einen Ausländer ist bei der Abteilung
für Genehmigungen und Konzessionen des Ministeriums für innere Angelegenheiten
und Verwaltung zu stellen11. Sonderregelungen gelten für Kauf von Grund und Boden
(siehe Teil VII, P. 6).
Beim Mieten oder Kauf von Immobilien kann man den Service von zahlreichen
Agenturen in Anspruch nehmen, die ein breites Angebot an Wohnungen und Häusern
haben und beim Abschluss eines Vertrages vermitteln.
4. Gesundheitswesen
Jeder versicherte polnische Bürger hat einen Anspruch auf kostenlose Behandlung
in den Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens und auf eine selbständige
Wahl des sog. Erstkontakt-Arztes12.
____________________
9 Die Bürger der neuen EU-Mitgliedstaaten, d.h. Bulgarien und Rumänien, können seit dem
1. Januar 2007 Arbeit in Polen unbeschränkt aufnehmen.
10 Bekanntmachung des Finanzministers vom 31. Januar 2000 über Vereinheitlichung des
Einkommenssteuergesetzes für natürliche Personen (GBl. 2000 Nr. 14, Pos. 176).
11 Genehmigung wird von den EU-Bürgern und Unternehmern nicht verlangt, mit Ausnahme
des Erwerbs der landwirtschaftlichen Immobilien (bis 12 Jahre nach dem EU-Beitritt Polens)
und des sog. zweiten Wohnsitzes (bis 5 Jahre nach Polens EU-Beitritt).
12 Gesetz über Leistungen der Krankenversicherung, die aus den öffentlichen Mitteln
finanziert sind (GBl. 2004 Nr. 210, Pos. 2135 mit nachträgl. Änd.).
194
Ausländer, die ein Aufenthaltsvisum mit Recht auf Arbeit, eine Aufenthaltsberechtigung oder eine zeitweilige Aufenthaltsberechtigung besitzen, dürfen die
Leistungen im Rahmen des öffentlichen Gesundheitswesens in Anspruch nehmen,
wenn sie versichert sind und einen entsprechenden Beitrag leisten. Die Ausländer
können sich auch freiwillig versichern. Das Recht auf Versicherung und Nutzung der
Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens haben auch in Polen studierende
Ausländer.
Bürger der EU- und EWR-Mitgliedsstaaten (sowie ihre Familienmitglieder), die in
ihren Ländern krankenversichert sind, können medizinische Leistungen in Polen
in Anspruch nehmen (auch wenn sie sich in Polen z.B. als Touristen aufhalten). Die
Kostenabrechnung für die empfangenen Leistungen erfolgt zwischen den Stellen,
die für die Krankenversicherung zuständig sind. Der Patient sollte die Europäische
Krankenversicherungskarte oder eine Ersatzbescheinigung mitführen. Die beiden
Dokumente berechtigen zu unentgeltlicher ärztlicher Behandlung (ausschließlich in
Praxen, die mit dem Nationalen Gesundheitsfond einen Vertrag abgeschlossen haben)
auf dem Niveau der erforderlichen Grundversorgung sowie beim Zahnarztbesuch.
In einem Notfall kann die berechtigte Person direkt vom Facharzt behandelt werden,
ins Krankenhaus geliefert werden oder den Notarzt und den medizinischen Transport
innerhalb des polnischen Territoriums in Anspruch nehmen. Die EU-Bürger, die in
ihren Ländern nicht krankenversichert sind, können die Leistungen des Gesundheitswesens in Polen in Anspruch nehmen, vorausgesetzt, dass sie sich freiwillig versichern
und dass sie einen Wohnsitz in Polen haben. Einen Vertrag über freiwillige
Krankenversicherung mit dem Nationalen Gesundheitsfond dürfen jene Ausländer
abschließen, die sich in Polen aufhalten und eine Arbeitsgenehmigung, Aufenthaltsgenehmigung oder eine befristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen und der
Krankenversicherungspflicht nicht unterliegen (z.B. als Arbeitnehmer).
Andere Ausländer dürfen das öffentliche Gesundheitswesen nicht unentgeltlich in
Anspruch nehmen, es sei denn, internationale Abkommen zwischen Polen und
anderen Ländern bestimmen es anders13. Jedes Abkommen bestimmt, wem, unter
welchen Umständen und in welchem Umfang unentgeltliche Gesundheitsleistungen
zustehen. Mit der Leistung können umfasst werden:
· Personen versichert im Land, mit dem ein entsprechendes Abkommen
unterzeichnet wurde (z.B. in Russland, in den Ländern des ehemaligen
Jugoslawiens), ungeachtet des Besuchszwecks,
· zur Arbeit entsandte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer im grenznahen Verkehr,
· sämtliche Bürger des gegebenen Landes.
Die Grundlage für die Erteilung einer Leistung ist die Vorlage eines entsprechenden
Dokumentes (z.B. Passes, Krankenversicherungsbescheinigung oder des entsprechenden
Formulars).
Der Umfang der Leistungen kann lediglich Behandlungen umfassen, die im
Zusammenhang mit einem akuten Fall stehen bzw. die gesamte ärztliche Betreuung
decken, je nach Art des Abkommens, wenn ein solches mit dem gegebenen Land
besteht. Die Kosten der medizinischen Dienstleistungen, die im Rahmen eines
internationalen Abkommens erteilt wurden, werden meistens vom Staatshaushalt
getragen.
____________________
13 Abkommen dieser Art wurden unterzeichnet mit: Albanien, Russland, Bosnien und
Herzegowina, Mazedonien, Kroatien, Serbien und Montenegro, sowie Tunesien.
195
Ausländer, die sich auf dem polnischen Staatgebiet aufhalten, die nicht von der
allgemeinen Krankenversicherung erfasst werden und die keine Bürger der Länder
sind, mit denen Polen entsprechende Abkommen geschlossen hat, können:
· das gut entwickelte Netz (insbesondere in Großstädten) des privaten und des
genossenschaftlichen Gesundheitswesens im vollen Umfang der medizinischen
Leistungen in Anspruch nehmen,
· einen Versicherungsvertrag mit einer Versicherungsanstalt (z.B. mit der Allgemeinen
Versicherungsanstalt PZU) schließen, die die Erstattung der Behandlungskosten
in Folge von Unfällen oder von anderen im Versicherungsvertrag festgelegten
Vorfällen sichert.
5. Wichtige Fremdsprachen
Die in Polen am häufigsten benutzte Fremdsprache ist Englisch. Relativ populär
sind auch Deutsch und Russisch. Seltener trifft man Personen mit Französisch-,
Spanisch- oder Italienischkenntnissen an. Fremdsprachenkenntnisse besitzen vor
allem die Großstadtbewohner, junge Menschen sowie jene, die bei ihrer Arbeit Kontakt
mit Ausländern haben. In den letzten Jahren lässt sich eine systematische Zunahme
der Fremdsprachenkenntnisse unter der polnischen Bevölkerung beobachten.
6. Währung
Das in Polen geltende Zahlungsmittel ist der polnische Zloty, der 100 Grosz
entspricht. Geld kann man bei Banken, Hotelkassen und Wechselstuben wechseln.
Nach dem Wechselkurs vom Juli 2007 war der US-Dollar ca. 2,04 Zloty und der Euro
3,26 Zloty wert.
Derzeit befinden sich folgende Geldscheine und Münzen im Umlauf:
· Banknoten: 10 Zloty, 20 Zloty, 50 Zloty, 100 Zloty und 200 Zloty;
· Münzen: 1 Grosz, 2 Grosz, 5 Grosz, 10 Grosz, 20 Grosz, 50 Grosz, 1 Zloty, 2 Zloty
und 5 Zloty.
7. Transport
Zwischen den größeren Städten Polens bestehen Flugverbindungen, die von den
polnischen Luftlinien PLL LOT bedient werden. Auf dem polnischen Flugmarkt
tauchen nach und nach die sog. Billigflieger auf, die nationale und internationale
Flüge anbieten.
Die meisten Städte Polens sind durch ein dichtes Netz der Eisenbahnlinien der
Polnischen Staatsbahnen (PKP) verbunden.
PKP InterCity bedient die Expressverbindungen zwischen den größten Städten
Polens sowie manchen europäischen Städten (z.B. Berlin, Hamburg, Wilna, Moskau,
Prag, Wien). PKP Przewozy Regionalne (Regionalbeförderung) sind der größte polnische
Bahnbeförderer, der die Fahrgäste jeden Tag zur Arbeit, zu den Schulen sowie zu
Handels- und Verwaltungszentren, und beim interregionalen Personenverkehr
zwischen den größeren Städten und touristischen Regionen befördert.
196
Die Bewohner der Dreistadt (Gdańsk, Gdynia, Sopot) und der anliegenden Orte
sowie von Warschau und der Umgebung benutzen jeden Tag die Schnellstadtbahn,
deren Züge in kurzen Zeitabständen verkehren und derer Fahrpläne mit denen von
anderen öffentlichen Verkehrsmitteln abgestimmt sind.
Die Zugverbindungen kann man sich auf der Webseite der PKP www.pkp.pl
ansehen, sowie Platzreservierungen oder Fahrscheinkauf für eine inländische
Strecke vornehmen.
In jeder Stadt gibt es einen öffentlichen Nahverkehr, d.h. Busse, Straßenbahnen
(in den größeren Städten) sowie U-Bahn (nur in Warschau). Die Fahrscheine für den
öffentlichen Verkehr können in den Zeitungskiosken, Geschäften auf den U-Bahnhöfen,
manchmal auch beim Fahrzeugführer gekauft werden. Eine Erleichterung für Touristen
sind die 24-Stunden- sowie Wochenkarten. In jeder Stadt gilt ein anderes System für
die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs. Die Fahrscheine können als Zeitkarten
(gelten über einen bestimmten Zeitraum) bzw. Fahrkarten für eine (beliebig lange)
Strecke gekauft werden. Manche Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs können
Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Ein Fahrschein ist nur für die Stadt gültig,
in der er gekauft wurde. Die Preise der Fahrscheine sind in den einzelnen Städten
unterschiedlich (sie schwanken von 1,70 PLN bis 7,20 PLN für eine Fahrt).
Ein bequemes Transportmittel sind Taxis, die per Telefon bestellt werden bzw. am
Taxistand bereit stehen. Die Nutzung von Taxis, die zu einem größeren Verband
gehören, ist in der Regel preiswerter und sicherer. Man kann ebenfalls einen Wagen
bei einer der zahlreichen „Rent a car”-Firmen, die in Polen aktiv sind, mieten. Die
Autovermietungsstationen gibt es an den Flughäfen, an den Rezeptionen der größeren
Hotels und in manchen Reisebüros.
Die in der EU ausgestellten Führerscheine, werden auch in Polen anerkannt und
sind gültig so lange wie es im Dokument eingetragen ist (vor dem Terminablauf ist es
nicht nötig ein polnisches Ersatzdokument einzuholen, es sei denn, es wäre verloren
gegangen). Ein Autofahrer in Polen ist verpflichtet, ein Fahrzeugschein und
Haftpflichtversicherungsnachweis mitzuführen. In Polen gilt für Personenkraftwagen
ein Tempolimit. Es beträgt innerhalb der geschlossenen Ortschaften für PKWs
50 km/h, außerhalb von Ortschaften 90 km/h und auf den Autobahnen 130 km/h.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeugs mit Anhänger beträgt 70 km/h,
auf der Autobahn und Schnellstraßen 80 km/h.
Alle Autofahrer (sowohl die Lenker als auch Fahrgäste) sind verpflichtet, Sicherheitsgürtel anzuschnallen. Während der Fahr ist die Benutzung eines Mobiltelefons
am Steuer untersagt, es sei denn, dass das das Gespräch mittels Freisprechanlage oder
Hörereinrichtung geführt wird. Darüber hinaus soll man nicht vergessen, dass alle
Fahrzeuge das ganze Jahr durch, tags- und nachtsüber, mit eingeschaltetem Licht
fahren müssen.
In den nächsten Jahren ist der Ausbau des Autobahn- sowie Schnellstraßennetzes
geplant, was den Automobilverkehr in Polen erheblich verbessern und beschleunigen
wird.
197
8. Fernmeldewesen
Telefondienstleistungen werden in Polen vor allem von der Telekomunikacja
Polska SA erbracht, jedoch werden Fern- und Auslandsgespräche auch von anderen
Betreibern (Tele 2, Netia etc.) vermittelt. Beinahe das gesamte Territorium des Landes
wird von dem Mobilfunknetz gedeckt. Öffentliche Fernsprecher können mit
Telefonkarten benutzt werden, die bei Postämtern und in den Zeitungskiosken
gekauft werden können. In Polen gibt es keine Münzfernsprecher.
Im Selbstwählverkehr in Polen ist die „0”, dann die Zugangsnummer, die
Vorwahlnummer und die gewünschte Teilnehmernummer anzuwählen (z.B. 0 (1011)
99 12 34 567). Die Wahl der jeweiligen Zugangsnummer bezeichnet die Wahl des
Betreibers, dessen Leistungen man in Anspruch nehmen will. Bei Ferngesprächen
bedeutet Anwahl einer Telefonnummer ohne Zugangsnummer die Wahl von
Telekomunikacja Polska als Betreiber für die Verbindung.
Ortsgespräche werden überwiegend von Telekomunikacja Polska vermittelt.
In einigen Fällen muss man zuerst einen gesonderten Vertrag mit dem Betreiber
über die Telekommunikationsdienstleistungen abschließen, wenn man eine
Telefonverbindung durch einen anderen Betreiber als die Telekomunikacja Polska
herstellen möchte.
Vorwahlnummer nach Polen: 0048.
Vorwahlnummern von Hauptstädten der Woiwodschaften:
Warschau (Masowien): 0-22
Białystok (Podlachien): 0-85
Bydgoszcz (Kujawien-Pommern): 0-52
Gdańsk (Pommern): 0-58
Gorzów Wielkopolski (Lebus): 0-95
Katowice (Schlesien): 0-32
Kielce (Heiligkreuz): 0-41
Krakau (Kleinpolen): 0-12
Lublin (Lublin): 0-81
Łódź (Lodz): 0-42
Olsztyn (Ermland-Masuren): 0-89
Opole (Oppeln): 0-77
Poznań (Großpolen): 0-61
Rzeszów (Karpatenverland): 0-17
Szczecin (Westpommern): 0-91
Wrocław (Niederschlesien): 0-71
9. Internet
Das Internet in Polen erfüllt immer mehr Funktionen in Kommunikation,
Information und Bildung. Zur Zeit benutzt jeder dritte Pole im Alter von 16 bis 74
198
Jahren regelmäßig das Internet. Onlineeinkäufe werden in Polen immer populärer
Eine dynamische Entwicklung kann auch E-Banking verzeichnen.
Beinahe alle polnischen Unternehmen sind mit Computern ausgestattet und
verfügen über einen Internetanschluss, und die meisten Firmen haben ihre eigene
Webseite. Die elektronische Signatur wird von jedem dritten großen Unternehmen
und einigen zehn Prozent der kleinen Firmen benutzt. Die Internetnutzung ist immer
noch im Vergleich mit anderen europäischen Ländern recht kostspielig. Jedoch müsste
der Wettbewerb zwischen den Providern demnächst eine Preissenkung bewirken.
Landesweit gibt es ein Netz von Internetcafes, die die Internetnutzung, oft zu einer
beliebigen Tages- oder Nachtstunde, ermöglichen.
Wichtige Internetadressen
Ministerium für auswärtige Angelegenheiten
www.msz.gov.pl
Ministerium der Finanzen
www.mf.gov.pl
Ministerium für innere Angelegenheiten und Verwaltung
www.mswia.gov.pl
Ministerium für Wirtschaft
www.mg.gov.pl
Sejm
www.sejm.gov.pl
Senat
www.senat.gov.pl
Amt des Komitees für Europäische Integration
www.ukie.gov.pl
Polnische Nationalbank
www.nbp.pl
Kanzlei des Staatspräsidenten
www.prezydent.pl
Kanzlei des Präsidenten des Ministerrates
www.kprm.gov.pl
Polnische Presseagentur
www.pap.pl
Hauptamt für Statistik
www.stat.gov.pl
Polnische Agentur für Entwicklung des Unternehmertums
www.parp.gov.pl
Polnische Agentur für Information
und Auslandsinvestitionen
www.paiz.gov.pl
Die meisten der oben genannten Internet-Informationsdienste enthalten
Informationen in der polnischen und englischen Sprache.
10. Arbeitszeiten der Behörden, Banken und Geschäfte
Die Staats- und Verwaltungsbehörden in Polen sind von Montag bis Freitag
zwischen 8.00 und 16.00 Uhr und an einigen Samstagen geöffnet. Die Produktionsbetriebe arbeiten oft in zwei Schichten von 6.00 bis 14.00 sowie von 14.00 bis 22.00.
Die Banken sind von Montag bis Freitag, meist zwischen 8.00 und 18.00 Uhr und
zum Teil samstags von 9.00 bis 13.00 Uhr geöffnet. Allerdings soll man sich darauf
einstellen, dass manche Banken, insbesondere in Kleinstädten, samstags geschlossen
bleiben, und dass ihre Öffnungszeiten an den übrigen Tagen verkürzt sein können.
199
Die Lebensmittelgeschäfte sind von 7.00 bis 19.00 Uhr geöffnet, die Supermärkte
länger, mitunter sogar bis 22.00 Uhr. Es gibt auch die sog. Nachtgeschäfte, die rund
um die Uhr geöffnet sind. Manche Lebensmittelgeschäfte und Supermärkte sind auch
sonntags geöffnet.
Die Apotheken, in den Arzneimittel und pharmazeutische Produkte verkauft
werden, haben meist von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet. In jeder Stadt hat mindestens
eine Apotheke Nachtdienst. Viele Medikamente sind verschreibungspflichtig.
Die Mitarbeiter von Privatunternehmen fangen meistens um 8.00 bzw. 9.00 ihren
Arbeitstag an. In Warschau und in anderen Großstädten haben die Mitarbeiter großer,
insbesondere ausländischer Firmen immer öfter die Möglichkeit, während ihrer
Arbeitszeit für kurze Zeit zu einem Lunch zu gehen. Immer öfter wird auch
Geschäftliches bei den Mahlzeiten in Restaurants und Kaffeehäusern besprochen,
sowohl zur Mittagszeit, als auch nachmittags.
11. Hotels und Gastronomie
Polens Infrastruktur im Hotel- und Gaststättenbereich wird zügig ausgebaut, zugleich
wächst die Bandbreite des Serviceangebots und seine Qualität. In verschiedenen
Regionen des Landes, hauptsächlich in den Großstädten, entstand ein Netz von Hotels
mit einem hohen Standard, die in erster Linie für ausländische Geschäftsreisende und
Touristen gedacht sind. Die Qualität der erbrachten Dienstleistungen entspricht
weitgehend dem Weltstandard. Ein beträchtlicher Teil der Hotels bietet den RoomService, Reinigung der Garderobe, betreibt Autoverleih, besitzt Freizeit- und
Sportanlagen und Anderes mehr. Die Hotelpreise schwanken je nach Kategorie und
Standort.
In jüngster Zeit ist auch eine beachtliche Menge an privaten Pensionen entstanden,
überwiegend entlang der durch Polen führenden Transitstrecken. Der von ihnen
gebotene Service hat eine mit Hotels vergleichbare Bandbreite und Qualität.
Das vorhandene Netz an Gaststätten, Schnellimbissen und Cafes bietet ein
vielfältiges Speise- und Getränkemenü der internationalen Küche, vor allem jedoch
nahrhafte und köstliche Spezialitäten der polnischen Küche. Darunter versteht man
vor allem Fleischgerichte (eine Spezialität ist erstklassig zubereitetes Wildbret, Ente
oder Rippchen). Als Beilage werden hauptsächlich Kartoffeln gereicht. Unter den
Suppen sind bei den Polen besonders die Fleischbrühe und „saure” Suppen,
beispielsweise die Rotebeetesuppe (barszcz czerwony), Sauerteigsuppe (żurek) oder
Sauerkrautsuppe (kapuśniak) beliebt. Das Fleisch wird oft durch Fisch ersetzt.
(Vor allem Forelle und Schleie gelten als Spezialitäten.) Die polnische Küche kann
sich auch sehr schmackhafter fleischloser Speisen rühmen, d.h. Maultaschen (pierogi)
aller Art (süß mit Obst- oder salzig mit Kraut- oder Quarkfüllung u.ä.), Eierkuchen
und Fladen.
Eine der Lieblingsspeisen der Polen und zugleich eine Spezialität der hiesigen
Küche ist Bigos, d.h. gekochtes Weiß- und Sauerkraut mit verschiedenen Fleischsorten
und einer großen Menge von Zutaten (insbesondere Pilzen) und Gewürzen.
Es sei noch anzumerken, dass die polnische Küche in den einzelnen Regionen sehr
variiert. Im Westteil Polens sind die Einflüsse der deutschen Küche und im Osten der
russischen Küche spürbar.
200
Die Gaststätten in Polen haben ebenfalls ein breites Angebot an Gerichten der
italienischen, französischen und chinesischen Küche.
In den meisten Lokalen der höheren Preisklasse werden Kreditkarten akzeptiert,
in den Schnellimbissen, Pubs oder in den preiswerteren Gaststätten ist das manchmal
nicht möglich. Es ist üblich, Trinkgeld in Höhe von 10 Prozent der Rechnung
zu geben.
12. Möglichkeiten der Freizeitgestaltung
Es lohnt die Freizeit für Erkundungen zu nutzen. Das Hauptziel der Reisenden aus
dem Ausland sind polnische Großstädte: Warschau, Krakau, Wrocław, Gdańsk und
Poznań. Sie locken die Besucher durch ihre vielfältige Baukunst, interessante
Denkmäler und ihre schöne Lage. Nicht zu vergessen sei jedoch, dass auch kleinere
Städte sehenswert sind, denn es sind nicht selten ungewöhnlich reizvolle Orte mit
typisch polnischer Architektur und zahlreichen Denkmälern der reichen polnischen
Geschichte.
Polen zeichnet sich auch durch eine herrliche Natur aus. Besonders schön ist sie
um die Seenplatten, vor allem um die Masurische Seenplatte (Mazury). Die dortigen
Seen und Flüsse lassen sich am besten mit einem Segel- oder Paddelboot erkunden.
Einen Besuch wert ist auch die polnische Ostseeküste mit Sandstränden, an denen
man immer noch Bernstein finden kann, der nicht nur wegen seiner Schönheit,
sondern auch wegen seiner Heilkraft begehrt ist.
Die Freunde der Berglandschaften werden auch auf ihre Kosten kommen. Sowohl
das höchste Gebirge in Polen, die Hohe Tatra, als auch niedrigere Gebirgszüge wie die
Sudeten und Beskiden ziehen die Touristen durch ihre herrlichen Landschaften und
ihre schöne Natur an.
Vom Naturreichtum des Landes zeugt auch die Zahl der Naturparks, die an 23
Standorten eingerichtet wurden, wo die interessantesten Beispiele der Flora und
Fauna zu finden sind.
In Polen kann man auch beim Sporttreiben die Zeit interessant verbringen. Zum
Fahrradfahren lädt die wachsende Menge an Radwegen an, die sowohl innerhalb als
auch außerhalb von Städten angelegt sind. Auf Sportplätzen, in den Sporthallen und
auf den Tennisplätzen kann man alle Sportarten treiben.
Es lohnt, das reiche Kulturangebot in Anspruch zu nehmen. In dieser Hinsicht hebt
sich Warschau deutlich von anderen Orten ab. Ein hohes künstlerisches Niveau
repräsentieren hier Theater; besonders geschätzt wird auch die Ballettszene und das
Opernrepertoire.
Beachtung verdienen auch die Museen. Die bekanntesten gibt es vor allem in
Warschau und in Krakau. Sie können sich rühmen, in ihren Sammlungen die wertvollsten
Werke polnischer und ausländischer Künstler in ihren Sammlungen zu besitzen.
In den Buchhandlungen sind sehr gute, auch fremdsprachige Reiseführer erhältlich,
die detaillierte Informationen zu Möglichkeiten der Freizeitgestaltung in den
interessantesten Städten und Regionen Polens enthalten.
Zahlreiche Reisebüros bieten ihren Service im Bereich der Hotelzimmerreservierung,
für den Kauf von Fahrkarten, die Vermittlung von Fremdenführern und Dolmetschern,
den Autoverleih, Geldwechsel usw. an.
201
13. Maßeinheiten, Ortszeit, Elektrospannung im Netz
Maße und Gewichte
Es gilt das Dezimalsystem, das dem SI-System (Système International d’Unités)
entspricht.
Zeitzone
Polen liegt in der mitteleuropäischen Zeitzone (Sommerzeit 15. Ost-Meridian).
Jedoch gilt von Ende März bis Ende Oktober die osteuropäische Zeit (30. OstMeridian).
Netzstrom
Die Netzstromspannung beträgt in Polen 230 V. Die üblichen Steckdosen
entsprechen denen in den meisten europäischen Ländern. Die durchschnittliche
Stromfrequenz liegt bei 50 Hz.
14. Unfallhilfe
In Notfällen sind folgende Rufnummern zu wählen:
Medizinischer Rettungsdienst: 999
Feuerwehr: 998
Polizei: 997
Gasrettungsdienst: 992
Notfallnummer für Mobilfunk: 112
15. Nationale und religiöse Feiertage
Zu den wichtigsten staatlichen und religiösen Feiertagen in Polen werden gezählt:
Neujahr – 1. Januar
Ostern – beweglich (im Frühjahr)
Tag der Arbeit – 1. Mai
Jahrestag der Verfassung vom 3. Mai – 3. Mai
Fronleichnam – beweglich (Donnerstag, Juni)
Maria-Himmelfahrt – 15. August
Allerheiligen – 1. November
Tag der Nationalen Unabhängigkeit – 11. November
Weihnachten – 25.-26. Dezember
Alle oben genannten Feiertage sind gesetzlich festgelegte arbeitsfreie Tage.
202
Allgemeine Indikatoren der Wirtschaftsentwicklung in Polen in den Jahren 2000-2007
(Wachstumstempo in %)
Spezifikation
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Bruttoinlandsprodukt
4,3
1,2
1,4
3,9
5,3
3,6
6,2
6,6
Einzelverbrauch
3,0
2,2
3,4
2,0
4,7
2,1
5,0
5,0
Bruttoaufwendungen
für Sachanlagen
2,7
-9,7
-6,3
-0,1
6,4
6,5
14,9
17,6
-5,6
5,8
-1,9
-0,8
7,5
-4,3
-1,2
6,1
Verkaufte Industrieproduktion
6,7
0,6
1,1
8,3
12,6
3,7
11,2
9,5
Bau- und Montageproduktion
1,4
-11,7
-4,1
1,6
1,8
8,0
15,9
12,2
Export (Volumen)
25,3
11,8
8,3
18,7
18,2
10,6
16,1
8,9
Import (Volumen)
10,8
3,2
7,3
8,2
17,3
5,2
16,8
13,8
Durchschnittliche
Beschäftigung im
Unternehmenssektor
-3,3
-3,3
-4,4
-3,8
-0,9
1,9
3,0
4,7
Gesamte Agrarproduktion
Konsumgüter - und
Dienstleistungspreise
10,1
5,5
1,9
0,8
3,5
2,1
1,0
2,5
- Dezember im Vergleich
zum Dezember
8,5
3,6
0,8
1,7
4,4
0,7
1,4
4,0
Arbeitslosenquote (in %)
15,1
19,4
20,0
20,0
19,0
17,6
14,8
11,4
4,3464
4,0939
4,0795
3,8889
3,6540
3,2348
3,1025
2,7667
- Jahresdurchschnitt
Wechselkurs laut NBPa
(PLN zu USD)
a
Polnische Nationalbank.
Quelle: Hauptamt für Statistik.
203
Ausgewählte Angaben zur Wirtschaftslage in Polen in den Jahren 2005-2007
Spezifikation
Bruttoinlandsprodukt (Mrd. USD)
2005
2006
2007
304,0
341,7
422,1
8,0
9,0
11,1
188,7
210,4
253,4
BIP pro Kopf der Bevölkerung (Tsd. USD)
Einzelverbrauch (Mrd. USD)
55,4
67,1
91,7
101,5
125,6
164,2
Bruttoaufwendungen für Sachanlagen (Mrd. USD)
Import (Mrd. USD)
89,4
109,6
138,8
4.773
4.918
5.150
778
852
1.044
Export (Mrd. USD)
Durchschnittsbeschäftigung im Unternehmenssektor (in Tausend)
Nominaler Bruttodurchschnittslohn im Unternehmenssektor (in USD)
Quelle: Hauptamt für Statistik.
Geographische Struktur des Außenhandels und die wichtigsten Handelspartner Polens 2007
Spezifikation
Export
Import
Saldo
in Mio. USD
Struktur
in %
in Mio. USD
Struktur
in %
in Mio. USD
Gesamt
138.785,0
100,0
164.172,5
100,0
-25.387,5
Industriestaaten
116.573,3
84,1
116.587,0
71,1
-13,7
109.366,6
78,9
105.226,4
64,2
4.140,2
8.482,1
6,1
30.149,7
18,3
-21.667,6
darunter Europäische
Union
Entwicklungsländer
Länder Mittelund Osteuropas
13.729,6
9,8
17.435,8
10,6
-3.706,2
Deutschland
35.901,2
25,9
39.434,6
24,1
-3.533,4
Russland
6.432,2
4,6
14.352,8
8,7
-7.920,5
Italien
9.151,6
6,6
11.235,9
6,9
-2.084,3
Frankreich
8.443,1
6,1
8.380,5
5,1
62,6
Tschechien
7.683,8
5,5
5.673,8
3,5
2.010,0
Großbritannien
8.238,0
5,9
5.107,0
3,1
3.131,0
986,4
0,7
11.753,4
7,2
-10.767,0
Holland
5.302,1
3,8
5.602,4
3,4
-300,3
Schweden
4.464,6
3,2
3.622,3
2,2
842,3
Belgien
3.721,6
2,7
4.152,6
2,5
-431,0
Spanien
4.006,5
2,9
3.503,7
2,1
502,8
Ungarn
4.033,8
2,9
3.449,8
2,1
584,0
Ukraine
5.511,3
4,0
1.693,5
1,0
3.817,8
China
Quelle: Hauptamt für Statistik.
204
205
-25.387,5
2.481,0
-847,3
-194,2
1.307,4
-12.281,3
-7.206,9
-3.263,1
-559,7
1.883,7
-402,5
-2.299,5
-279,6
728,0
330,1
-2.313,0
-5.717,9
4.343,2
-2.860,5
-66,2
5.954,9
-4.124,1
100,0
1,4
2,1
0,3
2,8
10,9
8,9
7,3
0,7
1,0
2,7
4,2
0,5
1,5
0,2
12,7
24,5
11,4
2,4
0,1
1,7
2,5
164.172,5
2.379,8
3.502,3
531,2
4.598,9
17.953,5
14.498,4
12.010,5
1.090,2
1.679,9
4.465,1
6.954,8
780,1
2.415,3
383,7
20.724,1
40.353,0
18.689,6
3.989,6
132,9
2.861,7
4.177,9
100,0
3,5
1,9
0,2
4,3
4,1
5,3
6,3
0,4
2,6
2,9
3,4
0,4
2,3
0,5
13,3
24,9
16,6
0,8
0,1
6,4
0,0
4.860,8
2.655,0
337,0
5.906,3
5.672,2
7.291,5
8.747,4
530,5
3.563,6
4.062,6
4.655,3
500,5
3.143,3
713,8
18.411,1
34.635,1
23.032,8
1.129,1
66,7
8.816,6
53,8
Waren pflanzlichen Ursprungs
Lebensmittelerzeugnisse
Mineralische Stoffe
Erzeugnisse der chemischen Industrie
Kunststoffe und Kautschuk sowie Kunststoff- und Kautschukerzeugnisse
Leder und Ledererzeugnisse
Holz und Holzerzeugnisse
Holzschliff, Papier, Pappe und -produkte
Spinnstoffe und -erzeugnisse
Schuhe, Kopfbedeckungen u.ä.
Unedle Metalle und Erzeugnisse
Maschinen und Anlagen, Elektrogeräte und Elektrotechnik
Kraftwagen und sonstige Fahrzeuge
Optische, Foto-, Mess- und Kontrollinstrumente und -apparate u.ä.
Quelle: Hauptamt für Statistik.
Kunstgegenstände, Sammlerstücke, Antiquitäten
Diverse Fertigerzeugnisse – Möbel, Fertigbauteile, Spielzeug u.ä.
Waffen und Munition
Perlen, Edelsteine, Edelmetalle und -erzeugnisse
Waren aus Stein, Keramik und Glas
Fette und Öle
Gesamt
138.785,0
in Mio.
USD
Struktur
in %
in Mio.
USD
Saldo
Struktur
in %
Import
in Mio.
USD
Export
Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
Spezifikation
Polens Außenhandel im Jahre 2007 nach Grundwarengruppen (Sektionen CN)
Polens Zahlungsbilanz auf der Grundlage von Transaktionen in den Jahren 2005-2007
(Mio. USD)
Spezifikation
2006
2007
-15.794
-4.775
-11.084
Warenumsatzsaldo
-2.766
-7.004
-15.553
Exporte (f.o.b.)
96.395
117.468
144.609
Importe (f.o.b.)
99.161
124.472
160.162
1.946
2.217
4.024
Einnahmen
16.258
20.584
28.710
Ausgaben
14.312
18.367
24.686
-10.889
-14.500
-12.788
A. LAUFENDE RECHNUNG
Diestleistungsumsatzsaldo
Saldo der Einkünfte
Einnahmen
2.795
4.147
10.372
Ausgaben
13.684
18.647
23.160
6.934
8.203
8.523
Einnahmen
11.036
12.785
15.274
Ausgaben
4.102
4.582
6.751
Saldo der laufenden Transfers
B. KAPITALRECHNUNG
Einnahmen
Ausgaben
995
2.105
4.752
1.185
2.573
5.392
190
468
640
34.315
15.295
12.111
polnische Direktinvestitionen im Ausland
-3.350
-9.161
-3.353
ausländische Direktinvestitionen in Polen
10.363
19.198
17.580
Portefeuilleinvestitionen – Aktiva
-2.509
-4.550
-6.054
Portefeuilleinvestitionen – Passiva
15.109
1.543
1.400
sonstige Investitionen – Aktiva
-2.782
-3.734
-918
sonstige Investitionen – Passiva
-1.729
9.572
27.650
193
-757
-1.990
-3.380
-652
-10.236
8.135
2.480
13.037
-8.135
-2.480
-13.037
C. FINANZRECHNUNG
abgeleitete Finanzinstrumente
D. SALDO VON FEHLERN UND AUSLASSUNGEN
POSTEN VON A BIS D - GESAMT
E. OFFIZIELLE RESERVEMITTEL
Quelle: Polnische Nationalbank.
206
2005
Zufluss von ausländischen Direktinvestitionen in 2006 und Verbindlichkeiten Polens
aus dem Zufluss von ausländischen Direktinvestitionen zum Ende 2006 – Aufstellung
nach Herkunftsland der Investoren
Spezifikation
Zufluss 2006
Verbindlichkeiten
zum 31.12.2006
Mio. USD
Beteiligung
in %
Gesamt
18.942,1
UE-15
Davon:
- Holland
- Deutschland
- Frankreich
- Luxemburg
- Italien
- Großbritannien
- Schweden
- Österreich
- Belgien
16.347,5
Sonstige Länder
Davon:
- USA
- Südkorea
- Japan
- Russland
Mio. USD
Beteiligung
in %
100,0
124.358,5
100,0
86,3
103.530,9
83,3
1.648,5
3.405,2
959,6
4.488,8
1.707,0
1.483,5
300,6
-476,3
305,3
8,7
18,0
5,1
23,7
9,0
7,8
1,6
x
1,6
24.795,1
20.412,7
14.245,1
9.770,5
5.425,5
4.992,9
4.760,5
4.556,7
3.952,0
19,9
16,4
11,5
7,9
4,4
4,0
3,8
3,7
3,2
2.594,6
13,7
20.827,6
16,7
529,7
489,8
314,3
-39,0
2,8
2,6
1,7
x
9.068,2
1.237,5
1.062,6
660,7
7,3
1,0
0,9
0,5
Quelle: Polnische Nationalbank.
207
Zufluss von ausländischen Direktinvestitionen in 2006 und Verbindlichkeiten Polens
aus dem Zufluss von ausländischen Direktinvestitionen zum Ende 2006 nach Sektoren
und nach Sektoren und Sparten der Industrieverarbeitung
Spezifikation
Gesamt
Landwirtschaft und Fischerei
Bergbau
Industrieverarbeitung
darunter die Produktion von:
- Lebensmitteln
- Textilstoffen und Kleidern
- Holz, Papier, Polygraphie
- Koks und Erdölprodukten
- chemischen Erzeugnissen
- Gummi- und Kunststofferzeugnissen
- Metallen und Metallerzeugnissen
- Maschinen und Anlagen
- Büromaschinen und Computern
- Fernseh- und Rundfunkgeräten
- Kraftfahrzeugen
- sonstigen Transportmitteln
Erzeugung und Versorgung mit Energie, Gas
und Wasser
Bauwesen
Handel und Reparaturen
Hotels und Restaurants
Zufluss in 2006
Verbindlichkeiten zum
31.12.2006
Mio. USD
Beteiligung
in %
Mio. USD
Beteiligung
in %
18.942,1
100,0
124.358,5
100,0
50,5
0,3
514,1
0,4
25,8
0,1
161,0
0,1
4.464,3
23,6
42.195,5
33,9
372,2
6,2
431,5
33,0
705,4
654,1
921,5
217,5
24,0
238,1
556,8
238,8
2,0
0,0
2,3
0,2
3,7
3,5
4,9
1,1
0,1
1,3
2,9
1,3
6.356,9
436,0
4.426,8
125,2
4.216,7
3.518,7
4.497,7
2.113,0
61,1
1.101,4
6.910,2
582,0
5,1
0,4
3,6
0,1
3,4
2,8
3,6
1,7
0,0
0,9
5,6
0,5
96,3
0,5
3.579,6
2,9
482,4
2,5
2.381,1
1,9
3.040,3
16,1
21.694,1
17,4
45,6
0,2
664,7
0,5
Transport, Lagerwirtschaft
und Fernmeldewesen
1.102,7
5,8
10.001,6
8,0
Finanzvermittlung
2.124,5
11,2
23.492,3
18,9
Bedienung von Immobilien, Informatik,
Wissenschaft und sonstige Dienstleistungen
im Zusammenhang mit der Gewerbetätigkeit
6.162,1
32,5
17.057,1
13,7
4.586,4
12.554,0
25,6
66,3
45.936,1
73.475,1
37,0
59,1
Memo:
- Industrie insgesamt
- Dienstleistungen insgesamt
Quelle: Polnische Nationalbank.
208
I. MINISTERIEN UND AUSGEWÄHLTE ZENTRALBEHÖRDEN
1.
MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT
4.
MINISTERSTWO GOSPODARKI
Pl. Trzech Krzy¿y 3/5
00-507 Warszawa
Tel.: 48(22) 6935000
Fax: 6934048, 6934013
E-Mail: [email protected]
http:// www.mg.gov.pl
ul. Cha³ubiñskiego 4/6
00-928 Warszawa
Tel.: 48(22) 6301000, 6301122
Fax: 6301116, 8300063
E-Mail: [email protected]
http://www.mi.gov.pl
5.
2.
MINISTERIUM FÜR NATIONALBILDUNG
MINISTERSTWO EDUKACJI NARODOWEJ
Al. J.Ch. Szucha 25
00-918 Warszawa
Tel.: 48(22) 3474100, 5224100
Fax: 6286953, 6283504
E-Mail: [email protected], [email protected]
http://www.men.gov.pl
3.
MINISTERIUM FÜR INFRASTRUKTUR
MINISTERIUM FÜR KULTUR
UND NATIONALERBE
MINISTERSTWO KULTURY I DZIEDZICTWA
NARODOWEGO
ul. Krakowskie Przedmieœcie 15/17
00-071 Warszawa
Tel.: 48(22) 4210100, 4210431
Fax: 8260726, 8269148
E-Mail: [email protected]
http://www.mkidn.gov.pl
MINISTERIUM DER FINANZEN
MINISTERSTWO FINANSÓW
ul. Œwiêtokrzyska 12
00-916 Warszawa
Tel.: 48(22) 6945555, 6945058
Fax: 6944177, 8272722
E-Mail: [email protected]
http://www.mf.gov.pl
6.
MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT
UND HOCHSCHULWESEN
MINISTERSTWO NAUKI I SZKOLNICTWA
WY¯SZEGO
ul. Wspólna 1/3
00-529 Warszawa
Tel.: 48(22) 5292718, 6281944
Fax: 6280922, 5292621
E-Mail: [email protected]
http://www.mnisw.gov.pl
209
7.
MINISTERIUM FÜR NATIONALE
VERTEIDIGUNG
MINISTERSTWO OBRONY NARODOWEJ
ul. Klonowa 1
00-909 Warszawa
Tel.: 48(22) 6280031, 6280032, 6280033, 6280034
Fax: 8455378, 6840224
E-Mail: [email protected]
http://www.mon.gov.pl
8.
MINISTERIUM FÜR ARBEIT
UND SOZIALPOLITIK
MINISTERSTWO PRACY I POLITYKI
SPO£ECZNEJ
ul. Nowogrodzka 1/3/5
00-513 Warszawa
Tel.: 48(22) 6611000, 6611102
Fax: 6611101, 6611336
E-Mail: [email protected]
http://www.mpips.gov.pl
9.
MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT
UND ENTWICKLUNG
DER LÄNDLICHEN RAÜME
MINISTERSTWO ROLNICTWA I ROZWOJU WSI
ul. Wspólna 30
00-930 Warszawa
Tel.: 48(22) 6231239, 6231510, 6231000
Fax: 6232750, 6232751
E-Mail: [email protected]
http://www.minrol.gov.pl
10. MINISTERIUM FÜR REGIONALENTWICKLUNG
MINISTERSTWO ROZWOJU REGIONALNEGO
ul. Wspólna 2/4
00-926 Warszawa
Tel.: 48(22) 4613000, 4613962
Fax: 4613310
E-Mail: [email protected]
http://www.mrr.gov.pl
12. MINISTERIUM FÜR SPORT
UND TOURISMUS
MINISTERSTWO SPORTU I TURYSTYKI
ul. Senatorska 14
00-082 Warszawa
Tel.: 48(22) 2443142, 2443144
Fax: 2443255, 2443209
E-Mail: [email protected]
http://www.msport.gov.pl
13. MINISTERIUM DER JUSTIZ
MINISTERSTWO SPRAWIEDLIWOŒCI
Al. Ujazdowskie 11
00-950 Warszawa
Tel.: 48(22) 5212888
Fax: 6286552, 6281901
E-Mail: [email protected]
http://www.ms.gov.pl
14. MINISTERIUM FÜR INNERE
ANGELEGENHEITEN
UND VERWALTUNG
MINISTERSTWO SPRAW WEWNÊTRZNYCH
I ADMINISTRACJI
ul. S.Batorego 5
02-591 Warszawa
Tel.: 48(22) 6212020
Fax: 8497494, 6227973
E-Mail: [email protected]
http://www.mswia.gov.pl
15. MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE
ANGELEGENHEITEN
MINISTERSTWO SPRAW ZAGRANICZNYCH
Al. J.Ch. Szucha 23
00-580 Warszawa
Tel.: 48(22) 5239000, 5239318
Fax: 6290287, 6283353
E-Mail: [email protected], [email protected]
http://www.msz.gov.pl
16. MINISTERIUM FÜR UMWELT
11. MINISTERIUM DES STAATSSCHATZES
MINISTERSTWO SKARBU PAÑSTWA
ul. Krucza 36
00-522 Warszawa
Tel.: 48(22) 6958000, 6959000
Fax: 6213361, 6280872
E-Mail: [email protected]
http://www.msp.gov.pl
210
MINISTERSTWO ŒRODOWISKA
ul. Wawelska 52/54
00-922 Warszawa
Tel.: 48(22) 5792900, 5792400
Fax: 5792224, 5792511
E-Mail: [email protected], [email protected]
http://www.mos.gov.pl
17. MINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT
MINISTERSTWO ZDROWIA
ul. Miodowa 15
00-952 Warszawa
Tel.: 48(22) 6349600, 6349326
Fax: 6349213, 8262791
E-Mail: [email protected]
http://www.mz.gov.pl
18. AMT DES KOMITEES FÜR EUROPÄISCHE
INTEGRATION
URZ¥D KOMITETU INTEGRACJI EUROPEJSKIEJ
Al. J.Ch. Szucha 23
00-580 Warszawa
Tel.: 48(22) 4555337, 4555352
Fax: 4555340, 4555353
E-Mail: [email protected],
[email protected]
http://www.ukie.gov.pl
19. AMT FÜR WETTBEWERBSUND VERBRAUCHERSCHUTZ
URZ¥D OCHRONY KONKURENCJI
I KONSUMENTÓW
Plac Powstañców Warszawy 1
00-950 Warszawa
Tel.: 48(22) 5560800
Fax: 8266125
E-Mail: [email protected]
http://www.uokik.gov.pl
20. PATENTAMT DER REPUBLIK POLEN
URZ¥D PATENTOWY RZECZYPOSPOLITEJ
POLSKIEJ
Al. Niepodleg³oœci 188/192
00-950 Warszawa
Tel.: 48(22) 5790000, 5790220
Fax: 5790001
E-Mail: [email protected]
http://www.uprp.pl
21. AMT FÜR TECHNISCHE ÜBERWACHUNG
URZ¥D DOZORU TECHNICZNEGO
ul. Szczêœliwicka 34
02-353 Warszawa
Tel.: 48(22) 5722100, 5722101
Fax: 8227209
E-Mail: [email protected]
http://www.udt.gov.pl
22. HAUPTEICHAMT
G£ÓWNY URZ¥D MIAR
ul. Elektoralna 2
00-139 Warszawa
Tel.: 48(22) 5819399, 5819545
Fax: 6208378, 6208411
E-Mail: [email protected]
http://www.gum.gov.pl
23. STAATLICHES INSTITUT FÜR HYGIENE
PAÑSTWOWY ZAK£AD HIGIENY
ul. Chocimska 24
00-791 Warszawa
Tel.: 48(22) 5421400
Fax: 8497484, 8493513
http://www.pzh.gov.pl
24. POLNISCHE NATIONALBANK
NARODOWY BANK POLSKI
ul. Œwiêtokrzyska 11/21
00-919 Warszawa
Tel.: 48(22) 6531000
Fax: 6208518
E-Mail: [email protected], [email protected]
http://www.nbp.pl
25. LANDESWIRTSCHAFTSKAMMER
KRAJOWA IZBA GOSPODARCZA
ul. Trêbacka 4
00-074 Warszawa
Tel.: 48(22) 6309600
Fax: 8274673
E-Mail: [email protected], [email protected]
http://www.kig.pl
26. POLNISCHE AGENTUR
FÜR INFORMATION
UND AUSLANDSINVESTITIONEN AG
POLSKA AGENCJA INFORMACJI I INWESTYCJI
ZAGRANICZNYCH SA
ul. Bagatela 12
00-585 Warszawa
Tel.: 48(22) 3349800, 3349905, 3349980
Fax: 3349999
E-Mail: [email protected], [email protected]
http://www.paiz.gov.pl
211
II. WOIWODSCHAFTSÄMTER
1.
Amt der Woiwodschaft Niederschlesien
in Breslau
6.
Ma³opolski Urz¹d Wojewódzki w Krakowie
ul. Basztowa 22
31-156 Kraków
Tel.: 48(12) 3921200, 3921104
Fax: 6160438, 3921999
E-Mail: [email protected]
http://www.krakow.uw.gov.pl, www.malopolska.uw.gov.pl
Dolnoœl¹ski Urz¹d Wojewódzki we Wroc³awiu
Pl. Powstañców Warszawy 1
50-951 Wroc³aw
Tel.: 48(71) 3406000, 3406273, 3406301
Fax: 3406895
E-Mail: [email protected]
http://www.duw.pl
7.
2.
8.
9.
Amt der Woiwodschaft Lebus
in Landsberg a.d. Warthe
Lubuski Urz¹d Wojewódzki w Gorzowie Wielkopolskim
ul. Jagielloñczyka 8
66-400 Gorzów Wielkopolski
Tel.: 48(95) 7115110, 7115235, 7115600
Fax: 7115803
E-Mail: [email protected]
http://www.wojewodalubuski.pl, www.luw.pl
Amt der Woiwodschaft Oppeln in Oppeln
Opolski Urz¹d Wojewódzki w Opolu
ul. Piastowska 14
45-082 Opole
Tel.: 48(77) 4524125, 4524706, 4524252
Fax: 4524705
E-Mail: [email protected]
http://www.opole.uw.gov.pl
Amt der Woiwodschaft Lublin in Lublin
Lubelski Urz¹d Wojewódzki w Lublinie
ul. Spokojna 4
20-914 Lublin
Tel.: 48(81) 7424308, 7424310
Fax: 7424309
e-mai: [email protected]
http://www.uw.lublin.pl, www.lublin.uw.gov.pl
4.
Amt der Woiwodschaft Masowien in Warschau
Mazowiecki Urz¹d Wojewódzki w Warszawie
Pl. Bankowy 3/5
00-950 Warszawa
Tel.: 48(22) 6956588, 6956995
Fax: 6203704, 6956687
E-Mail: [email protected],
[email protected]
http://www.mazowsze.uw.gov.pl, www.mazowieckie.pl
Amt der Woiwodschaft Kujawien-Pommern
in Bromberg
Kujawsko-Pomorski Urz¹d Wojewódzki w Bydgoszczy
ul. Jagielloñska 3
85-950 Bydgoszcz
Tel.: 48(52) 3497913, 3497780
Fax: 3497294, 3497460
E-Mail: [email protected]
http://www.uwoj.bydgoszcz.pl
3.
Amt der Woiwodschaft Kleinpolen in Krakau
Amt der Woiwodschaft Karpatenvorland
in Rzeszow
Podkarpacki Urz¹d Wojewódzki w Rzeszowie
ul. Grunwaldzka 15
35-959 Rzeszów
Tel.: 48(17) 8671000, 8671901
Fax: 8671950
E-Mail: [email protected]
http://www.rzeszow.uw.gov.pl
10. Amt der Woiwodschaft Podlachien in Białystok
5.
Amt der Woiwodschaft Lodz in Lodz
£ódzki Urz¹d Wojewódzki w £odzi
ul. Piotrkowska 104
90-926 £ódŸ
Tel.: 48(42) 6641010, 6641413
Fax: 6641040
E-Mail: [email protected]
http://www.uw.lodz.pl, www.lodz.uw.gov.pl
212
Podlaski Urz¹d Wojewódzki w Bia³ymstoku
ul. Mickiewicza 3
15-213 Bia³ystok
Tel.: 48(85) 7439315, 7439201
Fax: 7439231, 7322486
E-Mail: [email protected]
http://www.bialystok.uw.gov.pl
11. Amt der Woiwodschaft Pommern in Danzig
Pomorski Urz¹d Wojewódzki w Gdañsku
ul. Okopowa 21/27
80-810 Gdañsk
Tel.: 48(58) 3077695, 3077213
Fax: 3011417
E-Mail: [email protected]
http://www.gdansk.uw.gov.pl
14. Amt der Woiwodschaft Ermland-Masuren
in Allenstein
Warmiñsko-Mazurski Urz¹d Wojewódzki w Olsztynie
Al. J. Pi³sudskiego 7/9
10-575 Olsztyn
Tel.: 48(89) 5232201, 5232200
Fax: 5351881
E-Mail: [email protected]
http://www.uw.olsztyn.pl, www.olsztyn.uw.gov.pl
12. Amt der Woiwodschaft Schlesien in Kattowitz
Œl¹ski Urz¹d Wojewódzki w Katowicach
ul. Jagielloñska 25
40-032 Katowice
Tel.: 48(32) 2077777, 2554037
Fax: 2552482, 2054623
E-Mail: [email protected]
http://www.katowice.uw.gov.pl
13. Amt der Woiwodschaft Heiligkreuz
in Kielce
Œwiêtokrzyski Urz¹d Wojewódzki w Kielcach
Al. IX Wieków Kielc 3
25-516 Kielce
Tel.: 48(41) 3442956, 3421115
Fax: 3444832
E-Mail: [email protected]
http://www.kielce.uw.gov.pl
15. Amt der Woiwodschaft Großpolen in Posen
Wielkopolski Urz¹d Wojewódzki w Poznaniu
al. Niepodleg³oœci 16/18
61-713 Poznañ
Tel.: 48(61) 8541071, 8541300
Fax: 8527327
E-Mail: [email protected]
http://www.poznan.uw.gov.pl
16. Amt der Woiwodschaft Westpommern
in Stettin
Zachodniopomorski Urz¹d Wojewódzki w Szczecinie
Wa³y Chrobrego 4
70-502 Szczecin
Tel.: 48(91) 4303315, 4342413
Fax: 4303431, 4330250
E-Mail: [email protected]
http://www.szczecin.uw.gov.pl
III. SONDERWIRTSCHAFTSZONEN
1.
Sonderwirtschaftszone EURO-PARK Mielec
Specjalna Strefa Ekonomiczna EURO-PARK Mielec
Verwalter: Agentur für Industrieentwicklung AG
in Warschau (Agencja Rozwoju Przemys³u SA
w Warszawie)
ARP SA Oddzia³ w Mielcu
ul. Partyzantów 25
39-300 Mielec
Tel.: 48(17) 7887236
Fax: 7887769
E-Mail: [email protected]
http://www.europark.com.pl
2.
Sonderwirtschaftszone Kattowitz
Katowicka Specjalna Strefa Ekonomiczna
Verwalter: Kattowitzer Sonderwirtschaftszone AG
(Katowicka Specjalna Strefa Ekonomiczna SA)
ul. Sienkiewicza 28
40-032 Katowice
Tel.: 48(32) 2510736, 2510958, 7857068
Fax: 2513766
E-Mail: [email protected]
http://www.ksse.com.pl
213
3.
Sonderwirtschaftszone Suwałki
7.
Suwalska Specjalna Strefa Ekonomiczna
Verwalter: Sonderwirtschaftszone Suwa³ki AG
(Suwalska Specjalna Strefa Ekonomiczna SA
w Suwa³kach)
ul. Noniewicza 49
16-400 Suwa³ki
Tel./Fax: 48(87) 5652217, 5652449
E-Mail: [email protected], [email protected],
[email protected], [email protected]
http://www.ssse.com.pl
4.
5.
Sonderwirtschaftszone Wałbrzych
Wa³brzyska Specjalna Strefa Ekonomiczna
Verwalter: Sonderwirtschaftszone Wa³brzych
Invest-Park GmbH (Wa³brzyska Specjalna Strefa
Ekonomiczna Invest-Park Sp. z o.o.)
ul. Uczniowska 21
58-306 Wa³brzych
Tel.: 48(74) 6649163, 6649164
Fax: 6649162
E-Mail: [email protected]
http://www.invest-park.com.pl
214
8.
Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Slubice
Kostrzyñsko-S³ubicka Specjalna Strefa Ekonomiczna
Verwalter: Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Slubice AG
(Kostrzyñsko-S³ubicka Specjalna Strefa
Ekonomiczna SA w Kostrzyniu)
ul. Or³a Bia³ego 22
66-470 Kostrzyn nad Odr¹
Tel.: 48(95) 7219800
Fax: 7524167
E-Mail: [email protected]
http://www.kssse.pl
Sonderwirtschaftszone Lodz
£ódzka Specjalna Strefa Ekonomiczna
Verwalter: Sonderwirtschaftszone Lodz AG
(£ódzka Specjalna Strefa Ekonomiczna S.A.)
ul. Ks. Tymienieckiego 22/24
90-349 £ódŸ
Tel.: 48(42) 6762753, 6762754
Fax: 6762755
E-Mail: [email protected]
http://www.sse.lodz.pl
6.
Kamiennogórska Specjalna Strefa Ekonomiczna Ma³ej
Przedsiêbiorczoœci
Verwalter: Sonderwirtschaftszone kleiner Betriebe
Kamienna Góra AG (Specjalna Strefa Ekonomiczna
Ma³ej Przedsiêbiorczoœci SA)
ul. Papie¿a Jana Paw³a II 11a
58-400 Kamienna Góra
Tel.: 48(75) 6451503 do 06
Fax: 7442017
E-Mail: [email protected]
http://www.ssemp.pl
Sonderwirtschaftszone Liegnitz
Legnicka Specjalna Strefa Ekonomiczna
Verwalter: Sonderwirtschaftszone Liegnitz AG
(Legnicka Specjalna Strefa Ekonomiczna SA)
ul. Kardyna³a B. Kominka 9
59-220 Legnica
Tel.: 48(76) 7277470
Fax: 7277474
E-Mail: [email protected]
http://www.strefa-legnica.com
Sonderwirtschaftszone kleiner Betriebe
Kamienna Góra
9.
Sonderwirtschaftszone Słupsk
S³upska Specjalna Strefa Ekonomiczna
Verwalter: Pommersche Agentur für
Regionalentwicklung AG (Pomorska Agencja Rozwoju
Regionalnego SA)
ul. Poznañska 1a
76-200 S³upsk
Tel.: 48(59) 8412892, 8401174
Fax: 8413261
E-Mail: [email protected]
http://www.parr.slupsk.pl
10. Sonderwirtschaftszone „Starachowice”
Specjalna Strefa Ekonomiczna „Starachowice”
Verwalter: Sonderwirtschaftszone „Starachowice” AG
(Specjalna Strefa Ekonomiczna „Starachowice” SA)
ul. Radomska 29
27-200 Starachowice
Tel.: 48(41) 2754101, 2754445
Fax: 2754102
E-Mail: [email protected], [email protected]
http://www.sse.com.pl
11. Sonderwirtschaftszone Tarnobrzeg
Euro-Park Wisłosan
Tarnobrzeska Specjalna Strefa Ekonomiczna
Euro-Park Wis³osan
Verwalter: Agentur für Industrieentwicklung AG
in Warschau (Agencja Rozwoju Przemys³u SA
w Warszawie)
ul. Wo³oska 7
02-675 Warszawa
Tel.: 48(22) 4603600, 4603700
Fax: 4603701
E-Mail: [email protected]
http://www.arp.com.pl
Vertretung in Tarnobrzeg:
Agentur für Industrieentwicklung AG in Warschau
Filiale in Tarnobrzeg
Agencja Rozwoju Przemys³u SA w Warszawie
Oddzia³ w Tarnobrzegu
ul. Zak³adowa 48
39-405 Tarnobrzeg - Machów
Tel.: 48(15) 8229999, 8236688
Fax: 8234708
E-Mail: [email protected]
http://www.tsse.pl
13. Sonderwirtschaftszone Ermland-Masuren
Warmiñsko-Mazurska Specjalna Strefa Ekonomiczna
Verwalter: Sonderwirtschaftszone Ermland-Masuren AG
(Warmiñsko-Mazurska Specjalna Strefa
Ekonomiczna SA)
ul. Kasprowicza 1
10-219 Olsztyn
Tel.: 48(89) 5350241
Fax: 5359002
E-Mail: [email protected]
http://www.wmsse.com.pl
14. Sonderwirtschaftszone Krakauer
Technologiepark
Specjalna Strefa Ekonomiczna Krakowski Park
Technologiczny
Verwalter: Krakauer Technologiepark AG (Krakowski
Park Technologiczny Sp. z o.o.)
Al. Jana Paw³a II 41 L
31-864 Kraków
Tel.: 48(12) 6401940
Fax: 6401945
E-Mail: [email protected]
http://www.sse.krakow.pl
12. Sonderwirtschaftszone Pommern
Pomorska Specjalna Strefa Ekonomiczna
Verwalter: Sonderwirtschaftszone Pommern GmbH
(Pomorska Specjalna Strefa Ekonomiczna Sp. z o.o.)
ul. W³adys³awa IV 9
81-703 Sopot
Tel.: 48(58) 5559700, 5559717
Fax: 5559711
E-Mail: [email protected],
[email protected]
http://www.strefa.gda.pl
IV. POLNISCHE BOOTSCHAFTEN IM AUSLAND
1.
AFGHANISTAN
Embassy of the Republic of Poland
Maghzan Street
Kharte Seh, Kabul, Afghanistan
E-Mail: [email protected]
http://www.kabul.polemb.net
2.
ÄGYPTEN
Embassy of the Republic of Poland
5 El Aziz Osman Str., Zamalek, Cairo
Arab Republic of Egypt
Tel.: (0-0202) 27367456, 27359583
Fax: (0-0202) 27355427
E-Mail: [email protected],
[email protected], [email protected]
http://www.kair.polemb.net, www.cairo.trade.gov.pl
215
3.
ALBANIEN
8.
Embassy of the Republic of Poland
Rruga e Durresit 123, Tirana, Albania
Tel.: (0-0355 4) 2234190
Fax: (0-0355 4) 2233364
E-Mail: [email protected]
http://www.tirana.polemb.net
4.
ARGENTINIEN
Embajada de la República de Polonia
Alejandro María de Aguado 2870
1425 Buenos Aires, Argentina
Tel.: (0-054 11) 48029681-82, 48081700
Fax: (0-054 11) 48029683, 48081701
E-Mail: [email protected],
[email protected],
[email protected]
http://www.buenosaires.polemb.net,
www.buenosaires.trade.gov.pl
7.
ÄTHIOPIEN
Embassy of the Republic of Poland
Gulele Sub-City, Kebele 08, House No. 583,
Dej. Belay Zeleke Road
P.O.Box 27207/1000, Addis Ababa, Ethiopia
Tel.: (0-0251 11) 1574189, 1574190
Fax: (0-0251 11) 1574222
E-Mail: [email protected]
http://www.addisabeba.polemb.net
10. AUSTRALIEN
Embassy of the Republic of Poland
7 Turrana Street
Yarralumla ACT 2600
Australia
Tel.: (0-061 2) 62721000
Fax: (0-061 2) 62733184
E-Mail: [email protected]
http://www.canberra.polemb.net
11. BELGIEN
Ambassade de la République de Pologne
Avenue des Gaulois 29
1040 Bruxelles-Etterbeek, Belgique
Tel.: (0-032 2) 7390100
Fax: (0-032 2) 7361881
E-Mail: [email protected],
[email protected], [email protected]
http://www.bruksela.polemb.net,
www.brussels.trade.gov.pl
ARMENIEN
Embassy of the Republic of Poland
44 a Hanrapetutyan str., 375010 Yerevan, Armenia
Tel.: (0-0374 10) 542493, 542495
Fax: (0-0374 10) 542498, 542496
E-Mail: [email protected],
[email protected]
http://erewan.polemb.net
216
9.
ANGOLA
Embaixada da República da Polónia
Rua Comandante N´zaji 21/23
CP. 1340, Alvalade, Luanda, Angola
Tel.: (0-0244) 222 323088
Fax: (0-0244) 222 323086
E-Mail: [email protected]
http://www.luanda.polemb.net
6.
Embassy of the Republic of Poland
2, Kichik Gala str.
AZ-1000 Baku, Azerbaijan
Tel.: (0-0994 12) 4920114, 4975281, 4974708
Fax: (0-0994 12) 4920214
E-Mail: [email protected]
http://www.baku.polemb.net
ALGERIEN
Ambassade de la République de Pologne
104 Hai El Binaa, Dely Brahim
Alger, Algerie
Tel.: (0-0213 21) 917782, 917783
Fax: (0-0213 21) 917812, 917804
E-Mail: [email protected],
[email protected]
http://www.algier.polemb.net, www.alger.trade.gov.pl
5.
ASERBEJDSCHAN
12. BOSNIEN UND HERZEGOWINA
Embassy of the Republic of Poland
ul. Dola 13, 71000 Sarajevo, Bosnia and Herzegovina
Tel.: (0-0387 33) 201142
Fax: (0-0387 33) 233796
E-Mail: [email protected]
http://www.sarajewo.polemb.net
13. BRASILIEN
Embaixada da República da Polônia
SES - Avenida das Nações, Od. 809 Lote 33
Brasilia - DF - CEP 70423-900, Brasil
Tel.: (0-055 61) 32128000
Fax: (0-055 61) 32428543
E-Mail: [email protected],
[email protected]
http://www.brazylia.polemb.net,
www.saopaulo.trade.gov.pl
14. BULGARIEN
Embassy of the Republic of Poland
ul. Chan Krum 46, 1000 Sofia, Bulgaria
Tel.: (0-0359 2) 9872610, 9872660
Fax: (0-0359 2) 9872939
E-Mail: [email protected], [email protected]
http://www.sofia.polemb.net, www.sofia.trade.gov.pl
15. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Botschaft der Republik Polen
Lassenstr. 19-21, 14193 Berlin, Deutschland
Tel.: (0-049 30) 223130
Fax: (0-049 30) 22313155
E-Mail: [email protected], [email protected],
[email protected]
http://www.berlin.polemb.net, www.berlin.trade.gov.pl,
www.kolonia.trade.gov.pl
16. CHILE
Embajada de la República de Polonia
Mar del Plata 2055, Comuna Providencia
Santiago, Chile
Tel.: (0-056 2) 2041213, 2690212
Fax: (0-056 2) 2049332, 3418648
E-Mail: [email protected]
http://www.santiagodechile.polemb.net, www.polonia.cl,
www.embpolonia.cl
17. CHINA
Embassy of the Republic of Poland
1, Ritan Road
100600 Beijing, People’s Republic of China
Tel.: (0-086 10) 65321235 - 37
Fax: (0-0 86 10) 65321745
E-Mail: [email protected],
[email protected]
http://www.pekin.polemb.net, www.beijing.trade.gov.pl
Generalkonsulat der Republik Polen in Honkong
Consulate General of the Republic of Poland
Rooms 3505-3506, Hopewell Centre
183 Quueen’s Road East, Wanchai,
Hong Kong Special Administrative Region
of the People’s Republic of China
Tel.: (0-0852) 28400779, 28400814
Fax: (0-0852) 25960062, 29189109
E-Mail: [email protected],
[email protected]
http://www.hongkongkg.polemb.net
18. DÄNEMARK
Embassy of the Republic of Poland
Richelieus Alle 12, 2900 Hellerup, Denmark
Tel.: (0-045) 39467700
Fax: (0-045) 39467766
E-Mail: [email protected], [email protected]
http://www.copenhagen.polemb.net, www.polcom.dk,
www.copenhagen.trade.gov.pl
19. DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO
Ambassade de la République de Pologne
63, Avenue de la Justice
Kinshasa Gombe
BP 8553 Kinshasa 1
République Démocratique du Congo
Tel. (0-0243) 817006327
Fax: (0-0243) 813000523
E-Mail: [email protected]
http://www.kinszasa.polemb.net
20. ESTLAND
Embassy of the Republic of Poland
Suur Karja 1/Vana Turg 2/4
10140 Tallinn, Estonia
Tel.: (0-0372) 6278206, 6278212
Fax: (0-0372) 6445221
E-Mail: [email protected], [email protected]
http://www.tallin.polemb.net, www.poola.ee
21. FINNLAND
Embassy of the Republic of Poland
Armas Lindgrenin tie 21
00570 Helsinki, Finland
Tel.: (0-0358 9) 618280, 61828120
Fax: (0-0358 9) 6847477
E-Mail: [email protected],
[email protected]
http://www.helsinki.polemb.net,
www.helsinki.trade.gov.pl
217
22. FRANKREICH
Ambassade de la République de Pologne
1, rue de Talleyrand
75343 Paris Cedex 07, France
Tel.: (0-033 1) 43173400, 43173405
Fax: (0-033 1) 43173507
E-Mail: [email protected],
[email protected]
[email protected]
http://www.paris.polemb.net, www.eco.amb-pologne.fr,
www.paris.trade.gov.pl
23. GEORGIEN
Embassy of the Republic of Poland
19, Brothers Zubalashvili Street
0108 Tbilisi, Georgia
Tel.: (0-0995 32) 920398, 936236
Fax: (0-0995 32) 920397, 936231
E-Mail: [email protected],
[email protected]
http://www.tbilisi.polemb.net
24. GRIECHENLAND
Embassy of the Republic of Poland
Chryssanthemon 22
154-52 Paleo Psychico, Athens, Greece
Tel.: (0-030 210) 6797700
Fax: (0-030 210) 6797711
E-Mail: [email protected], [email protected],
[email protected]
http://www.ateny.polemb.net,
http://www.athens.trade.gov.pl
25. GROSSBRITANNIEN
Embassy of the Republic of Poland
47 Portland Place
London W1B 1JH, United Kingdom
Tel.: (0-044) 8707742700, 8707742702
Fax: (0-044) 2073234018, 2072913575, 2072913576
E-Mail: [email protected],
[email protected], [email protected]
http://www.polishembassy.org.uk,
www.polishemb-trade.co.uk, www.londyn.trade.gov.pl
218
26. INDIEN
Embassy of the Republic of Poland
50-M Shantipath, Chanakyapuri
110021 New Delhi, India
Tel.: (0-091 11) 41496900, 41496901
Fax: (0-091 11) 26871914
E-Mail: [email protected],
[email protected]
[email protected], [email protected]
http://www.newdelhi.polemb.net, www.poltrade.in,
www.newdelhi.trade.gov.pl
27. INDONESIEN
Embassy of the Republic of Poland
Jl. HR Rasuna Said Kav. X Blok IV / 3
12950 Jakarta Selatan, Indonesia
Tel.: (0-062 21) 2525938 - 40
Fax: (0-062 21) 2525958
E-Mail: [email protected], [email protected],
[email protected]
http://www.jakarta.polemb.net, www.jakarta.trade.gov.pl
28. IRAK
Embassy of the Republic of Poland
38/75 Karadat Mariam
International Zone
Baghdad, Republic of Iraq
Tel.: (0-0964) 7904434125, 7902303942
E-Mail: [email protected], [email protected]
29. IRAN
Embassy of the Republic of Poland
Africa Expressway, Pirouz str. 1-3
P.O.Box 11155-3489, 19-174 Tehran, Iran
Tel.: (0-09821) 88787262-64
Fax: (0-09821) 88788774
E-Mail: [email protected],
[email protected]
http://www.teheran.polemb.net
30. IRLAND
Embassy of the Republic of Poland
5, Ailesbury Road, Ballsbridge
Dublin 4, Ireland
Tel.: (0-0353 1) 2830855
Fax: (0-0353 1) 2698309
E-Mail: [email protected],
[email protected],
[email protected]
http://www.dublin.polemb.net, www.dublin.trade.gov.pl
31. ISRAEL
Embassy of the Republic of Poland
16 Soutine St.
Tel-Aviv 64-684, Israel
Tel.: (0-0972 3) 7253111
Fax: (0-0972 3) 5237806
E-Mail: [email protected], [email protected]
http://www.telaviv.polemb.net, www.telaviv.trade.gov.pl
36. KASACHSTAN
Embassy of the Republic of Poland
Dzharkentskaya 9 - Iskanderova 11/13
050059 Almaty, Kazakhstan
Tel.: (0-07 727) 2581551, 2581617
Fax: (0-07 727) 2581550
E-Mail: [email protected], [email protected]
http://www.almaty.polemb.net, www.pol-trade.kz,
www.almaty.trade.gov.pl
32. ITALIEN
Ambasciata della Repubblica di Polonia
Via P.P. Rubens 20, Monti Parioli 00197, Roma, Italia
Tel.: (0-039 06) 36204200
Fax: (0-039 06) 3217895
E-Mail: [email protected],
[email protected], [email protected]
http://www.rzym.polemb.net, www.roma.trade.gov.pl
37. KATHAR
Embassy of the Republic of Poland
West Bay, Al-Qutaifiya 66, Str. no 519, Saha 49
P.O. Box 23380, Doha, Qatar
Tel.: (0-0974) 411 32 30, 411 35 05
Fax: (0-0974) 411 03 07
E-Mail: [email protected]
http://www.doha.polemb.net
33. JAPAN
Embassy of the Republic of Poland
2-13-5 Mita, Meguro-ku
Tokyo, 153-0062, Japan
Tel.: (0-081 3) 57947020, 57947050
Fax: (0-081 3) 57947024, 57947053
E-Mail: [email protected], [email protected]
http://www.tokio.polemb.net, www.tokyo.trade.gov.pl
38. KENIA
Embassy of the Republic of Poland
Kabarnet Road, 00100 Nairobi, Kenya
P. O. Box 30086
Tel.: (0-0254 20) 3872811, 3872812
Fax: (0-0254 20) 3872814, 3874572
E-Mail: [email protected]
http://www.nairobi.polemb.net
34. JORDANIEN
Embassy of the Republic of Poland
No 3 Mahmoud Seif Al-Din Al-Irani St.
P.O.Box 942050
Amman 11194, Jordan
Tel.: (0-0962 6) 5512593, 5512594, 5512596
Fax: (0-0962 6) 5512595, 5532681
E-Mail: [email protected],
[email protected]
http://www.amman.polemb.net
35. KANADA
Embassy of the Republic of Poland
443 Daly Avenue, Ottawa, Ontario K1N 6H3,
Canada
Tel.: (0-01 613) 7890468, 7893376, 7893377
Fax: (0-01 613) 7891218
E-Mail: [email protected],
[email protected]
http://www.ottawa.polemb.net, www.poland-canada.org,
www.montreal.gov.pl
39. KOLUMBIEN
Embajada de la República de Polonia
de Bogota, D.C., Columbia
Apartado Aereo 101363 Unicentro
Cra 21 Bis No 104A - 15 Bogota
República de Colombia
Tel.: (0-057 1) 2140400, 2142931
Fax: (0-057 1) 2140854
E-Mail: [email protected],
[email protected]
http://www.bogota.polemb.net
40. KOREANISCHE VOLKSDEMOKRATISCHE
REPUBLIK
Embassy of the Republic of Poland
Tedongang - Munsudong, Pyongyang, DPR of Korea
Tel.: (0-08502) 3817325
Fax: (0-08502) 3817634, 3817637
http://www.phenian.polemb.net
219
41. KROATIEN
Embassy of the Republic of Poland
ul. Krležin Gvozd 3, 10000 Zagreb, Croatia
Tel.: (0-0385 1) 4899444
Fax: (0-0385 1) 4834577
E-Mail: [email protected],
[email protected], [email protected],
[email protected]
http://www.zagrzeb.polemb.net, www.zagrzeb.trade.gov.pl
42. KUBA
Embajada de la República de Polonia
Calle G no.452 esq. 19 Vedado
Ciudad de la Habana C.P. 10400
Apartado 6650, Cuba
Tel.: (0-0537) 8332439, 8332440
Fax: (0-0537) 8332442
E-Mail: [email protected]
http://www.hawana.polemb.net
43. KUWAIT
Embassy of the Republic of Poland
Al-Jabriya, Area No 7, Street No 3, House No 20
Kuwait
P.O. Box 5066, Safat, 13051 Kuwait
Tel.: (0-0965) 5311571, 5311572
Fax: (0-0965) 5311576, 5311578
E-Mail: [email protected],
[email protected]
http://www.kuwejt.polemb.net
44. LETTLAND
Embassy of the Republic of Poland
Mednieku iela 6B, LV 1010 Riga, Latvia
Tel.: (0-0371) 67031500
Fax: (0-0371) 67031549
E-Mail: [email protected], [email protected]
http://www.ryga.polemb.net, www.poltrade.lv
45. LIBANON
Embassy of the Republic of Poland
Av. President Suleiman Frangieh
52 – Raymond Khalife Bldg.
Baabda – P.O. Box 40-215, Lebanon
Tel.: (0-0961 5) 924881
Fax: (0-0961 5) 924882
E-Mail: [email protected]
http://www.polambeirut.org
220
46. LIBYEN
Embassy of the Republic of Poland
61 Sharia Ben Ashour
P.O. Box 519, 3686
Tripoli, Libya
Tel.: (0-0218 21) 3608569, 3615972
Fax: (0-0218 21) 3615199
E-Mail: [email protected]
http://www.trypolis.polemb.net
47. LITAUEN
Embassy of the Republic of Poland
ul. Smelio 20A
LT-10323 Vilnius, Lietuva
Tel.: (0-0370 5) 2709001
Fax: (0-0370 5) 2709007
E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected],
[email protected]
http://www.wilno.polemb.net, www.vilnius.trade.gov.pl
48. LUXEMBURG
Ambassade de la République de Pologne
2, rue de Pulvermühl
L-2356 Luxembourg
Grand-duché de Luxembourg
Tel.: (0-0352) 260032
Fax: (0-0352) 26687574
E-Mail: [email protected]
http://luksemburg.polemb.net
49. MALAYSIA
Embassy of the Republic of Poland
No 10, Lorong Damai 9, Off Jalan Damai
55000 Kuala Lumpur
P.O. Box 10052, 50704 Kuala Lumpur, Malaysia
Tel.: (0-060 3) 21610805, 21610780
Fax: (0-060 3) 21610779, 21649924
E-Mail: [email protected], [email protected]
http://www.kualalumpur.polemb.net,
www.kualalumpur.trade.gov.pl
50. MAROKKO
Ambassade de la République de Pologne
23, rue Oqbah
B.P. 425
Rabat, Maroc
Tel.: (0-0212 37) 771791, 771173, 771794
Fax: (0-0212 37) 775320, 778566
E-Mail: [email protected], [email protected]
http://www.rabat.polemb.net, http://www.wehrabat.ma
51. MAZEDONIEN
Embassy of the Republic of Poland
ul. Djuro Djakoviæ 50
1000 Skopje, Republic of Macedonia
Tel.: (0-0389 2) 3112647
Fax: (0-0389 2) 3119744
Tel./Fax: (0-0389 2) 3133057
E-Mail: [email protected],
[email protected]
http://www.skopje.polemb.net
52. MEXIKO
Embajada de la República de Polonia
Calle Cracovia 40
Colonia San Ángel
01000 México, D.F.
Tel.: (0-052 55) 54812050
Fax: (0-052 55) 56160822
E-Mail: [email protected],
[email protected]
http://www.meksyk.polemb.net
56. NEUSEELAND
Embassy of the Republic of Poland
17 Upland Road
Kelburn
Wellington 6012, New Zealand
P.O. Box 10211
Tel.: (0-0644) 4759453
Fax: (0-0644) 4759458
E-Mail: [email protected]
http://www. wellington.polemb.net
57. NIEDERLANDE
Embassy of the Republic of Poland
Alexanderstraat 25
2514 JM Den Haag, The Netherlands
Tel.: (0-031 70) 7990100, 7990110
Fax: (0-031 70) 7990137
E-Mail: [email protected], [email protected]
http:// www.haga.polemb.net, www.wehhaga.nl,
www.haga.trade.gov.pl
58. NIGERIA
53. MOLDAU
Ambassade de la République de Pologne
Str. Grenoble 126 A
MD-2019 Chisinau, Moldova
Tel.: (0-037322) 285950, 285960,285970
Fax: (0-037322) 289000
E-Mail: [email protected]
http://www.kiszyniow.polemb.net
54. MONGOLEI
Embassy of the Republic of Poland
Diplomat 95 Ajlyn Oron Suuc VI ORC
PO Box-1049, Ulaanbaatar-13, Mongolia
Tel.: (0-0976 11) 320641, 321926
Fax: (0-0976 11) 322926, 320576
E-Mail: [email protected],
[email protected]
http://www.ulanbator.polemb.net
55. MONTENEGRO
Embassy of the Republic of Poland
8 Marta 72, 81000 Podgorica, Montenegro
Tel.: (00-382) 81 662 442, 81 662 394
Fax: (00-382) 81 662 397
Embassy of the Republic of Poland
10, Ona Crescent, off Lake Tchad Crescent, Maitama
900271, Abuja, Nigeria
Tel.: (0-0234 9) 4138280 - 83
Fax: (0-0234 9) 4138281
E-Mail: [email protected],
[email protected]
http://www.abuja.polemb.net
59. NORWEGEN
Embassy of the Republic of Poland
Olav Kyrres plass 1, 0244 OSLO, Norway
Tel.: (0-04724) 110850, 110851, 110852
Fax: (0-04722) 444839
E-Mail: [email protected], [email protected],
[email protected]
http://www.oslo.polemb.net, www.oslo.trade.gov.pl,
www.wehoslo.com
60. ÖSTERREICH
Botschaft der Republik Polen
Hietzinger Hauptstraße 42c
1130 Wien, Österreich
Tel.: (0-043 1) 87015-0, 87015100
Fax: (0-043 1) 87015222
E-Mail: [email protected], [email protected],
[email protected]
http://www.wien.polemb.net, www.wien.trade.gov.pl
221
61. PAKISTAN
Embassy of the Republic of Poland
Diplomatic Enclave II, Street 24, G-5/4
P. O. Box 1032, Islamabad, Pakistan
Tel.: (0-092 51) 2600844 - 46
Fax: (0-092 51) 2600852, 2600853
E-Mail: [email protected]
http://www.islamabad.polemb.net
62. PERU
Embajada de la República de Polonia
Avenida Salaverry 1978, Jesús María
Lima 11, Perú
Tel.: (0-0511) 4713920, 4713925
Fax: (0-0511) 4714813
E-Mail: [email protected],
[email protected]
http://www.lima.polemb.net
66. RUMÄNIEN
Ambassade de la République de Pologne
al. Alexandru 23
Sector 1, Bucharest, Romania
Tel.: (0-040 21) 3082200
Fax: (0-040 21) 2307832
E-Mail: [email protected],
[email protected], [email protected]
http://www.bukareszt.polemb.net,
www.bukareszt.trade.gov.pl
67. RUSSLAND (RUSSISCHE FÖDERATION)
Embassy of the Republic of Poland
Klimashkina 4, 123557 Moscow, Russian Federation
Tel.: (0-07495) 2311500, 2311511
Fax: (0-07495) 2311515, 2311555
E-Mail: [email protected], [email protected],
[email protected]
http://www.moskwa.polemb.net, www.moskwa.trade.gov.pl
63. PORTUGALIEN
Embaixada da República da Polônia
Av. das Descobertas 2
1400-092 Lisboa, Portugal
Tel.: (0-0351 21) 3041410, 3014200, 3012350
Fax: (0-0351 21) 3041429
E-Mail: [email protected],
[email protected],
[email protected]
http://www.lizbona.polemb.net, www.lisbon.trade.gov.pl
64. REPUBLIK KOREA
Embassy of the Republic of Poland
70, Sagan-dong, Jongno-gu,
110-190 Seoul, Republic of Korea
Tel.: (0-082 2) 7239681
Fax: (0-082 2) 7239680
E-Mail: [email protected], [email protected]
http:// www.seul.polemb.net, www.seoul.trade.gov.pl
65. REPUBLIK SÜDAFRIKA
Embassy of the Republic of Poland
PO Box 12277 Queenswood 0121
14 Amos Street, Colbyn 0083, Pretoria
Republic of South Africa
Tel.: (0-027 12) 4302621
Fax: (0-027 12) 4302608
E-Mail: [email protected], [email protected],
[email protected]
http://www.poland.co.za, www.johannesburg.trade.gov.pl
222
68. SAUDI-ARABIEN
Embassy of the Republic of Poland
Al-Warood Area 20, Abdullah Bin Jafar Street
P.O. Box 94016, Riyadh 11693
Kingdom of Saudi Arabia
Tel.: (0-0966 1) 4549274, 4508889
Fax: (0-0966 1) 4549210
E-Mail: [email protected]
http://www.rijad.polemb.net
69. SCHWEDEN
Embassy of the Republic of Poland
Karlavägen 35, SE-114 31 Stockholm, Sweden
Tel.: (0-046 8) 50575000
Fax: (0-046 8) 50575086
E-Mail: [email protected], [email protected]
http://www.sztokholm.polemb.net,
www.polcommerce.com, www.stockholm.trade.gov.pl
70. SCHWEIZ
Botschaft der Republik Polen
Elfenstrasse 20A
3000 Bern 15, Schweiz
Tel.: (0-041 31) 3580202
Fax: (0-041 31) 3580216
E-Mail: [email protected],
[email protected], [email protected]
http://www.berno.polemb.net, www.weh-pl-bern.ch,
www.bern.trade.gov.pl
71. SENEGAL
Ambassade de la République de Pologne
Villa “Les Ailes”
Fann Résidence x Corniche Ouest
BP 343 Dakar, Senegal
Tel.: (0-0221) 33 8242354, 33 8252403
Fax: (0-0221) 33 8249526
E-Mail: [email protected]
http://www.ambassade-pologne.sn,
www.dakar.polemb.net
72. SERBIEN
Ambassade de la République de Pologne
ul. Kneza Miloša 38, 11000 Beograd, Serbia
Tel.: (0-0381 11) 2065318
Fax: (0-0381 11) 3617576
E-Mail: [email protected]
http://www.belgrad.polemb.net
73. SIMBABWE
Embassy of the Republic of Poland
16 Cork Rd, Belgravia
P.O. Box 3932
Harare, Zimbabwe
Tel.: (0-02634) 253442, 253443
Fax: (0-02634) 253710
E-Mail: [email protected]
http://www.harare.polemb.net
74. SINGAPUR
Embassy of the Republic of Poland
435 Orchard Road
#17-02/03, Wisma Atria
Singapore 238877
Tel.: (0-065) 62359478
Fax: (0-065) 62359479
E-Mail: [email protected],
[email protected]
http://www.singapore.polemb.net
75. SLOWAKEI
Ambassade de la République de Pologne
Hummelova 4, 814 91 Bratislava, Slovaquie
Tel.: (0-0421 2) 59490211
Fax: (0-0421 2) 54432007
E-Mail: [email protected], [email protected]
http://www.polskevelvyslanectvo.sk,
www.bratyslawa.polemb.net
76. SLOWENIEN
Embassy of the Republic of Poland
Bežigrad 10
1000 Ljubljana, Slovenia
Tel: (0-0386 1) 4364712
Fax: (0-0386 1) 4362521
E-Mail: [email protected]
http://www.lublana.polemb.net
77. SPANIEN
Embajada de la República de Polonia
Calle Guisando, 23-bis
28035 Madrid, España
Tel.: (0-034) 91 3736605
Fax: (0-034) 91 3736624
E-Mail: [email protected], [email protected],
[email protected]
http://www.madrid.polemb.net, www.madrid.trade.gov.pl
78. SYRIEN
Embassy of the Republic of Poland
P.O. Box 501
Abou Rumaneh, Basha’ Aldin Aita Str.
Damascus, Syria
Tel.: (0-0963 11) 3316098, 3333010
Fax: (0-0963 11) 3315318
E-Mail: [email protected], [email protected]
http://www.damaszek.polemb.net
79. TAIWAN
Auf der Insel gibt es weder eine polnische diplomatische
Vertretung noch ein Konsulat. In dringenden Fällen
kann man das Warschauer Handelsbüro in Taipei
kontaktieren.
Warsaw (Poland) Trade Office in Taipei
Taipei World Trade Center Bldg.
No. 333, Keelung Rd., Sec. 1, 20-th Floor, 2006 Suite
110 Taipei, Taiwan
Tel.: (0-0886 2) 27220139, 27225364
Fax: (0-0886 2) 27220557
E-Mail: [email protected]
http://www.poland.org.tw
223
80. THAILAND
Embassy of the Republic of Poland
100/81-82, Vongvanij Building B, 25th Floor
Rama 9 Road, Huaykwang District
Bangkok 10310, Thailand
Tel.: (0-066) 26450367/9
Fax: (0-066) 26450365
E-Mail: [email protected], [email protected],
[email protected]
http://www.bangkok.polemb.net
85. UKRAINE
Ambassade de la République de Pologne
Jaros³awiw Wa³ 12
01901 Kiev-34, Ukraine
Tel.: (0-0380 44) 2300700
Fax: (0-0380 44) 2706336
E-Mail: [email protected], [email protected],
[email protected]
http://www.kijow.polemb.net, www.kiev.trade.gov.pl
86. UNGARN
81. TSCHECHISCHE REPUBLIK
Embassy of the Republic of Poland
Valdštejnská 8, 118 01 Praha 1, Czech Republik
Tel.: (0-0420) 257099500
Fax: (0-0420) 257530399
E-Mail: [email protected], [email protected]
http://www.prague.polemb.net, www.praha.trade.gov.pl
Lengyel Köztársaság Nagykövetsége
Városligeti fasor 16
H-1068 Budapest, Magyar Köztársaság
Tel.: (0-0361) 4138200
Fax: (0-0361) 3511723
E-Mail: [email protected], [email protected]
http://www.budapeszt.polemb.net,
www.budapest.trade.gov.pl
82. TUNESIEN
Ambassade de la République de Pologne
5, Impasse N°1, Rue de Cordoue
2092 El Manar I, Tunis, Tunisie
Tel.: (0-0216 71) 873837, 874843
Fax: (0-0216 71) 872987
E-Mail: [email protected], [email protected]
http://www.tunis.polemb.net, www.polambcommerce.planet.tn, www.tunis.trade.gov.pl
83. TÜRKEI
Embassy of the Republic of Poland
Atatürk Bulvari No. 241
Kavaklidere
PK-20, 06-650 Ankara, Turkey
Tel.: (0-090 312) 4572000, 4572001
Fax: (0-090 312) 4678963
E-Mail: [email protected], [email protected],
[email protected]
http://www.ankara.polemb.net, www.ankara.trade.gov.pl
84. TURKMENISTAN
Embassy of the Republic of Poland
Azadi Str. 17a
744 005 Aszchabad, Turkmenistan
Tel.: (0-099312) 27 40 35, 27 65 52
Fax: (0-099312) 27 31 22
E-Mail: [email protected],
[email protected]
http://www.aszchabad.polemb.net
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87. USBEKISTAN
Embassy of the Republic of Poland
Firdavsiy 66 str., Junusabadskiy Rayon
700084 Tashkent, Uzbekistan
Tel.: (0-0998 71) 1208650, 1208652
Fax: (0-0998 71) 1208651
E-Mail: [email protected], [email protected]
http://www.taszkent.polemb.net
88. VENEZUELA
Embajada de la República de Polonia
Av. Nicolas Copernico, Qta. „Ambar”
Urb. Las Mercedes
A.P. Chacao 62293
Caracas, Venezuela
Tel.: (0-058 212) 9911461
Fax: (0-058 212) 9922164
E-Mail: [email protected], [email protected]
http://www.caracas.polemb.net
89. VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATEN
Embassy of the Republic of Poland
P.O. Box 2334
Abu Dhabi, United Arab Emirates
Tel.: (0-0971 2) 4465200
Fax: (0-0971 2) 4462967
E-Mail: [email protected],
[email protected], [email protected],
[email protected]
http://www.abuzabi.polemb.net
90. VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA
Embassy of the Republic of Poland
2640 16th Street, N.W. Washington
D.C. 20009, USA
Tel.: (0-01 202) 2343800
Fax: (0-01 202) 3286271
E-Mail: [email protected],
[email protected], [email protected]
http://www.washington.polemb.net,
www.washington.trade.gov.pl,
www.newyork.trade.gov.pl
91. VIETNAM
Embassy of the Republic of Poland
3 Chua Mot Cot, Hanoi, Vietnam
Tel.: (0-084 43) 8452027
Fax: (0-084 43) 8236914
E-Mail: [email protected]
http://www.hanoi.polemb.net
92. WEIßRUSSLAND
Ambassade de la République de Pologne
Rumiancewa 6
220034 Minsk, République de Biélorussie
Tel.: (0-0375 17) 2882114, 2882313
Fax: (0-0375 17) 2339750, 2944992
E-Mail: [email protected],
[email protected], [email protected]
http://www.minsk.polemb.net, www.minsk.trade.gov.pl
93. ZYPERN
Embassy of the Republic of Poland
Kennedy Avenue 12-14, Office 601
1087 Nicosia, Cyprus
Tel.: (0-0 357) 22 753517
Fax: (0-0 357) 22 751981
E-Mail: [email protected], [email protected]
http://www.nikozja.polemb.net
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