IHR GESCHÄFTSPARTNER
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IHR GESCHÄFTSPARTNER
POLEN IHR GESCHÄFTSPARTNER WARSCHAU 2008 HERAUSGEGEBEN VOM MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT IN ZUSAMMENARBEIT MIT DEM INSTITUT FÜR MARKT-, KONSUMTIONS- UND KONJUNKTURFORSCHUNG VORBEREITET VOM INSTITUT FÜR MARKT-, KONSUMTIONSUND KONJUNKTURFORSCHUNG © Copyright by Instytut Badań Rynku, Konsumpcji i Koniunktur, Warszawa 2008 Institut für Markt-, Konsumtions- und Konjunkturforschung Instytut Badań Rynku, Konsumpcji i Koniunktur Al. Jerozolimskie 87, 02-001 Warszawa, Polen Tel.: (48) (0-22) 628 55 85, 813 46 50, 813 51 86 Fax: (48) (0-22) 628-24-79 E-Mail: [email protected] http://www.ibrkk.pl ISBN 978-83-61284-09-3 Sehr geehrte LeserInnen, Innerhalb von mehr als einem Jahrzehnt wurde in Polen eine leistungsfähige, weltoffene Marktwirtschaft aufgebaut, die auf den sich dynamisch entwickelnden Privatsektor gestützt ist. Polen hat sich aktiv dem Prozess der europäischen Integration angeschlossen, insbesondere ab dem Zeitpunkt, als es vollberechtigtes Mitglied der Europäischen Union geworden ist. Die polnischen Wirtschaftsträger haben ihre Konkurrenzfähigkeit nachgewiesen, indem sie auf dem einheitlichen europäischen Markt wirksam tätig sind. Nach Polen fließt ein noch stärkerer Strom ausländischer Direktinvestitionen sowohl aus der EU als auch aus den Drittländern. Der wichtigste Faktor, der das wirtschaftliche Wachstum in den letzten Jahren beeinflusste, war der stark expandierende Export. Die steigenden Tendenzen der polnischen Wirtschaft sind darüber hinaus auf ein immer größeres Konsumwachstum und die Entwicklung inländischer Investitionen zurückzuführen. Innerhalb des gesamten sozialen und wirtschaftlichen Umgestaltungsprozesses lässt sich ein großes Interesse ausländischer Rechtsträger an die Möglichkeit und an die Rahmenbedingungen der gewerblichen Tätigkeit, insbesondere an die Investitionen in Polen, beobachten. Um dieser Nachfrage entgegenzukommen, wird von unserem Institut seit 1992 alljährlich ein Handbuch über Polen erarbeitet und herausgegeben. Es enthält die Grundinformationen über unser Land und seine Wirtschaft und bietet unentbehrliche Informationen über rechtliche Regelungen zu Firmengründung, Investitionen, Konzessionieren im Gewerbe und Warenverkehr, sowie über geltende Steuern, Zölle, Arbeitsmarktvorschriften, Grundsätze des Immobilienerwerbs und andere Bedingungen für eine Geschäftstätigkeit in Polen. Wir hoffen, dass Ihnen dieses Handbuch bei der Anknüpfung und Entwicklung einer erfolgreichen wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit polnischen Geschäftspartnern behilflich sein wird. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren Aktivitäten in Polen. Ryszard Michalski Direktor des Instituts für Markt-, Konsumtions- und Konjunkturforschung 3 Polen 4 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Informationen ...................................................................................................... 7 1. Geographische Lage ...............................................................................................................7 2. Klima .......................................................................................................................................8 3. Bevölkerung und Sprache......................................................................................................8 4. Politische Ordnung.................................................................................................................9 5. Verwaltungsstruktur .............................................................................................................10 II. Polen in Europa und in der Welt ......................................................................................... 13 1. Polens Stellung in der Weltwirtschaft ................................................................................13 2. Mitgliedschaft in den internationalen Organisationen und Institutionen.....................14 3. Polen in der Europäischen Union ......................................................................................20 III. Wirtschaftsentwicklung und ihre Perspektiven ................................................................. 27 1. Die Wirtschaftslage in Polen...............................................................................................27 2. Externe Bewertungen der polnischen Wirtschaft .............................................................34 3. Perspektiven der wirtschaftlichen Entwicklung Polens im Lichte der Nationalen Entwicklungsstrategie bis zum Jahr 2015...............................................36 IV. Ressourcen und Infrastruktur ..............................................................................................41 1. Arbeitsmarkt .........................................................................................................................41 2. Naturressourcen....................................................................................................................45 3. Produktionsvermögen ..........................................................................................................47 4. Infrastruktur der Wirtschaft................................................................................................48 5. Natürliche Umwelt...............................................................................................................54 6. Grenzübergänge ....................................................................................................................56 V. Hauptwirtschaftszweige ........................................................................................................58 1. Industrie ................................................................................................................................58 2. Bauwesen ...............................................................................................................................67 3. Landwirtschaft ......................................................................................................................68 4. Handel ...................................................................................................................................70 5. Transportdienstleistungen ...................................................................................................74 6. Tourismus ..............................................................................................................................76 7. Banken und Finanzdienstleistungen ..................................................................................78 VI. Polens Regionen ..................................................................................................................... 83 1. Wirtschaftliche Charakteristik der polnischen Regionen................................................83 2. Sonderwirtschaftszonen .....................................................................................................102 VII. Rahmenbedingungen für gewerbliche Tätigkeit .............................................................. 116 1. Allgemeine Regelungen .....................................................................................................116 2. Rechtsgrundlagen ...............................................................................................................116 3. Konzessionen und Genehmigungsverfahren für gewerbliche Tätigkeit.......................121 4. Eintragung der gewerblichen Tätigkeit ...........................................................................122 5. Unternehmenskontrolle .....................................................................................................123 6. Boden- und Immobilieneigentum.....................................................................................124 7. Vorbeugung monopolistischen Praktiken und unlauterem Wettbewerb ......................127 5 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. Schutz des geistigen Eigentums........................................................................................133 Arbeitsbeziehungen ............................................................................................................136 Steuersystem .......................................................................................................................139 Umweltauflagen..................................................................................................................147 Gerichtswesen und Schiedsgerichtsbarkeit .....................................................................150 Informationsdienstleistungen und Wirtschaftsförderung..............................................153 Wichtige Rechtsakte...........................................................................................................159 VIII. Grundlagen des Aussenhandels ..........................................................................................164 1. Grundsätze des Handelsaustausches innerhalb der Europäischen Union...................164 2. Zollregelungen und die wichtigsten außertariflichen Beschränkungen im Handel mit Drittländern..............................................................................................169 3. Devisenrecht .......................................................................................................................180 4. Wechselkurs.........................................................................................................................184 5. Hauptrechtstakte ................................................................................................................186 IX. Praktische Informationen ................................................................................................... 188 1. Einreise in die Schengen-Zone und Grundsätze zum Aufenthalt der Ausländer in Polen.......................................................................................................188 2. Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ....................................................................191 3. Wohnungen .........................................................................................................................194 4. Gesundheitswesen...............................................................................................................194 5. Wichtige Fremdsprachen...................................................................................................196 6. Währung ..............................................................................................................................196 7. Transport..............................................................................................................................196 8. Fernmeldewesen .................................................................................................................198 9. Internet ................................................................................................................................198 10. Arbeitszeiten der Behörden, Banken und Geschäfte ......................................................199 11. Hotels und Gastronomie ....................................................................................................200 12. Möglichkeiten der Freizeitgestaltung ..............................................................................201 13. Maßeinheiten, Ortszeit, Elektrospannung im Netz........................................................202 14. Unfallhilfe ...........................................................................................................................202 15. Nationale und religiöse Feiertage.....................................................................................202 X. Allgemeine statistische Angaben .......................................................................................203 XI. Nützliche Adressen ..............................................................................................................209 6 1. Geographische Lage Polen liegt in Mitteleuropa, an der Ostsee. Mit seinem Staatsgebiet von 312.679 km2 Fläche ist es das neuntgrößte Land in Europa und das sechstgrößte in der Europäischen Union. Von Nord nach Süd beträgt seine Ausdehnung 649 km, von Ost nach West 689 km. Die Hauptstadt Polens ist Warschau. Die Gesamtlänge der Staatsgrenze beträgt 3.505 km. Im Westen verläuft die polnische Grenze zu Deutschland entlang der Oder und der Lausitzer Neiße und beträgt 489 km. Im Norden wird das Land überwiegend durch die Ostseeküste (395 km) begrenzt. Die zwei größten Buchten sind die Pommersche Bucht (Zatoka Pomorska) und die Danziger Bucht (Zatoka Gdańska). Die übrigen 210 km im Norden bildet die Grenze zu der russischen Enklave, dem Kaliningrader Gebiet. Im Osten grenzt Polen an Litauen (104 km), Weißrussland (418 km) und an die Ukraine (535 km). Im Süden trennen die Gebirgszüge der Sudeten und der Karpaten Polen von Tschechien (790 km) und der Slowakei (541 km). Die über ein Tausend Kilometer lange Grenze Polens zu der Ukraine, Weißrussland und dem Kaliningrader Gebiet ist seit dem 1. Mai 2004 die EU-Ostgrenze geworden. Über 90 Prozent der Fläche Polens bilden Ebenen, die von einem dichten Netz von Flüssen und Bächen durchzogen werden. Ertragreiche Böden, ein günstiges Klima und die vorteilhafte Lage hatten zur Folge, dass Polen schon vor Jahrhunderten zu einem bedeutenden Hersteller von den Landwirtschaftsprodukten geworden ist. Bereits im 13. Jahrhundert gab es hier ein außerordentlich leistungsfähiges Absatzsystem für landwirtschaftliche Produkte. Sie sind auf Holzflößen flussabwärts (vor allem auf der Weichsel, dem längsten Fluss Polens) nach Danzig, der Hafenstadt an der Ostsee, und weiter in andere europäische Länder transportiert worden. Ein großer Teil der Fläche Polens ist durch Wälder bedeckt, die einen der größten zusammenhängenden Waldgebiete dieser Art in Europa bilden. An der Grenze zu Weißrussland befindet sich der Białowieża-Urwald, der ein Überbleibsel des einzigen echten Primärwaldes in Europa ist. Er wird von einer Vielzahl von Tierarten bewohnt, darunter von dem nur hier im Freien lebenden Wisent. Trotz der Tatsache, dass das Tiefland überwiegt (in Polen beträgt die Durchschnittshöhe 173 m ü. d. M.), ist die Landschaft in Polen recht vielfältig. Einen Einfluss auf die Oberflächengestaltung hatten vor allem die nacheinander folgenden Eiszeiten. Ihnen ist es zu verdanken, dass sich wunderschöne Seenplatten im nördlichen Teil des 7 Landes (die größten davon sind die Masurische und die Pommersche Seenplatte) gebildet haben, die im Sommer Scharen von Touristen sowohl aus dem In- als auch aus dem Ausland anziehen. Wenn man sich in Richtung Süden bewegt, geht die Tief- in eine Hochebene und anschließend in eine Gebirgslandschaft über. Die größten Gebirgsketten sind die Sudeten und die Karpaten, mit der Hohen Tatra und Rysy, dem höchsten Berg Polens (2499 m ü. d. M.). Im Winter fahren die Polen gerne in die Berge, um Wintersport zu treiben. Im Sommer wiederum ziehen die ausgewiesenen Wege die Anhänger des Bergwanderns und des Radfahrens an. 2. Klima In Polen überwiegt ein gemäßigtes Klima. Typisch für das polnische Klima ist ein recht wechselhaftes Wetter. Es ist durch das Aufeinanderprallen der Einflüsse von warmer und feuchter Meeresluft vom Atlantik her auf die trockenen Massen der euroasiatischen Kontinentalluft bedingt. Im nördlichen und westlichen Teil des Landes herrscht generell ein gemäßigtes Meeresklima mit leichten und feuchten Wintern und kühlen Sommern sowie recht vielen Niederschlägen. Im östlichen Teil des Landes dagegen zeichnen sich Kontinentaleinflüsse des Klimas ab, mit harten Wintern sowie mit heißen und trockenen Sommern. Die wärmsten Gebiete in Polen liegen im Südwesten (Schlesische Tiefebene) und im Südosten (der westliche Teil des Talkessels von Sandomierz) des Landes. Die kälteste Region in Polen ist die im nordöstlichen Teil des Landes gelegene Suwalszczyzna, die „der polnische Kältepol” genannt wird. Die Winter in Polen sind meistens warm und feucht, wobei es immer wieder auch Zeiten mit starkem Frost gibt, wenn die Temperatur unter –10 Grad Celsius fällt. Im Januar schwanken die Temperaturmittelwerte zwischen –1 Grad Celsius im Westen bis –4,5 Grad Celsius im Osten und –5,5 Grad Celsius im Nordosten. Die Sommer dagegen sind eher mild, mit häufigen Niederschlägen und Gewittern. Die Temperaturmittelwerte im Juli reichen an die 17 Grad Celsius an der Küste und an die 20 Grad Celsius im Süden. Die höchsten Niederschlagsmengen pro Jahr werden im Gebirge und auf den Hochebenen verzeichnet. Das Maximum an Niederschlägen entfällt auf die Sommermonate. 3. Bevölkerung und Sprache Die Bevölkerung Polens zählt 38 Mio. 125 Tsd. (31.12.2006), was den 33. Platz weltweit (0,6 Prozent der Weltbevölkerung) und den 9. Platz in Europa (5,3 Prozent der Bevölkerung auf dem Kontinent) und die 6. Stelle in der Europäischen Union (über 8,4 Prozent der Bevölkerung der EU-25) ergibt. Die Bevölkerungsdichte beträgt 122 Personen pro km2. Der überwiegende Teil der Bevölkerung (61,3 Prozent) wohnt in den Städten. Die Hauptstadt Warschau, die 1 Mio. 702,1 Tsd. Einwohner (4,5 Prozent der Landes- 8 bevölkerung) zählt, ist die größte unter ihnen. Weitere Großstädte sind: Lodz – Łódź (760,3 Tsd.), Krakau – Kraków (756,3 Tsd.), Breslau – Wrocław (634,6 Tsd.), Posen – Poznań (564,9 Tsd.), Danzig – Gdańsk (456,7 Tsd.), Stettin – Szczecin (409,1 Tsd.), Bromberg – Bydgoszcz (363,5 Tsd.), Lublin (353,5 Tsd.) und Kattowitz – Katowice (314,5 Tsd.). 48 Prozent der polnischen Bevölkerung sind Männer und 52 Prozent Frauen. Die durchschnittliche Lebenserwartung beträgt bei Männern 70,5 und bei Frauen 78,9 Jahre. In Bezug auf die ethnische Zusammensetzung ist Polen ein relativ homogenes Land. Die nationalen Minderheiten stellen weniger als 2 Prozent der Gesamtbevölkerung Polens dar. Die größten Minderheiten sind die Deutschen, Roma, Ukrainer und Weißrussen. Des Weiteren leben hier auch Juden, Litauer, Slowaken und andere Minoritäten. Bei der Religionszugehörigkeit stellen Katholiken die entschiedene Mehrheit (ca. 90 Prozent) dar. Die Amtssprache ist Polnisch. 4. Politische Ordnung Gemäß dem Verfassungsgesetz vom 2. April 1997 gibt es folgende Staatsorgane: · im Bereich der Legislative: der Sejm und der Senat der Republik Polen, · im Bereich der Exekutive: der Präsident der Republik Polen und der Ministerrat, · im Bereich der Judikative: unabhängige Gerichte. Der Sejm , die untere Kammer des Parlaments, wird für eine vierjährige Wahlperiode in allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und proportionalen Wahlen gewählt. Er hat 460 Abgeordnete. Dem Sejm ist die Oberste Kontrollkammer, das höchste Kontrollorgan im Staat, untergeordnet. Die Organe des Sejms sind: das Präsidium des Sejms, der Ältestenrat und die Ausschüsse des Sejms. Die Grundformen der politischen Organisation der Abgeordneten im Sejm sind die Fraktionen. Der Senat, die obere Kammer des Parlaments, wird ebenfalls für eine vierjährige Wahlperiode in allgemeinen und unmittelbaren Wahlen gewählt, die zeitgleich mit den Sejm-Wahlen stattfinden. Der Senat setzt sich aus 100 Senatoren zusammen. In den wichtigsten vom Verfassungsgesetz bestimmten Angelegenheiten tagen der Sejm und der Senat unter dem Vorsitz des Marschalls des Sejms gemeinsam, indem sie die Nationalversammlung bilden. Im Oktober 2007 haben in Polen allgemeine Wahlen zum Sejm und Senat stattgefunden, die den Sieg der politischen Rechten brachten. Die meisten Stimmen hat die Partei Bürgerliche Plattform – Platforma Obywatelska (PO) erhalten, welche die mehrheitliche Parlamentskoalition mit der Polnischen Bauernpartei – Polskie Stronnictwo Ludowe (PSL) gebildet hat. Der Präsident wird für eine fünfjährige Amtszeit, in allgemeinen, gleichen, und unmittelbaren Wahlen bestimmt und kann nur einmal wiederholt gewählt werden. Er ist der höchste Vertreter des Staates, wacht über die Einhaltung der Verfassung und über die Sicherheit des Staates. Der Präsident beruft den Vorsitzenden des Ministerrates (den Premierminister) und – auf seinen Antrag – die Minister. Ausführendes Organ des Präsidenten ist die Kanzlei. Der Präsident der Republik Polen ist seit dem 23. Dezember 2005 Herr Lech Kaczyński. 9 Den Ministerrat bilden: der Vorsitzende des Ministerrates (Premierminister), die stellvertretenden Vorsitzenden des Ministerrates und die Minister. Die Regierung trägt die Verantwortung für die Innen- und Außenpolitik des Staates. Zu den Aufgaben der Regierung gehören insbesondere die Sicherung der Gesetzesdurchführung, die Leitung der Regierungsverwaltung, das Beschließen des Haushaltsentwurfs und die Leitung seiner Durchführung. Das Vertrauensvotum wird der Regierung vom Sejm erteilt. 5. Verwaltungsstruktur Seit dem 1. Januar 1999 gilt eine dreistufige Verwaltungsstruktur des Staates. Danach wird Polen unterteilt in: · 16 Woiwodschaften, · 314 Land- und 65 Stadtkreise (kreisfreie Städte), · 2478 Gemeinden. Die Gemeinde ist die Grundeinheit der Verwaltungsstruktur. Die Verwaltungsorgane der Gemeinde bilden: der Gemeinderat, der in einer allgemeinen Wahl der Selbstverwaltung bestimmt wird, sowie der Gemeindevorstand, der vom Gemeinderat gewählt wird und in der Gemeinde die vollziehende Gewalt ausübt. Vorsitzender des Gemeindevorstands ist in den ländlichen Gemeinden der Wojt, in kleineren Städten der Bürgermeister und in Großstädten der Stadtpräsident. Die Verfassung ist der Garant für die Priorität der Gemeinde bei der Durchführung von öffentlichen Angelegenheiten von lokaler Bedeutung. Die Gemeinde befasst sich im Einzelnen mit folgenden Bereichen: - Kindergärten, Grundschulen und Gymnasien (erweiterte Grundschulen), - Bibliotheken, Kulturzentren, - Gesundheitswesen (Ambulatorien und Gesundheitszentren, in städtischen Gemeinden ebenfalls Krankenhäuser), - Wasserwerke und -leitungen sowie Wasserversorgung, - Lokaltransport und Gemeindestraßen, - Umweltschutz auf ihrem Gebiet, - Beseitigung von Festabfall und Abwasser, - Unterhaltung von Marktplätzen. Der Kreis ist die zweitgrößte Einheit der Verwaltungsstruktur. Er setzt sich aus bis zu über einem Dutzend Gemeinden zusammen. Die Verwaltungsorgane des Kreises bilden: der Kreisrat, der in einer Wahl für die Selbstverwaltung bestimmt wird, sowie der Kreisvorstand. An der Spitze des Kreisvorstands steht der Landrat (starosta). Die Kreisverwaltung befasst sich mit den Angelegenheiten, welche mehrere dazugehörige Gemeinden betrifft, z.B. wenn es um Krankenhäuser oder Oberschulen geht. 10 Die Kreisverwaltungen befassen sich im Einzelnen mit: - der Wahrung der öffentlichen Ordnung und der Gesamtsicherheit, - dem Hochwasser- und Brandschutz, - der Vorbeugung den Naturkatastrophen und deren Folgen, - der Erhaltung von allgemeinen Krankenhäusern, - den Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur sozialen Hilfe, - dem Bau und der Erhaltung von Straßen mit übergemeindlicher Bedeutung, - dem Schutz der Verbraucherrechte, - der Ausgabe der Reisepässe und den Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Wechsel der Staatsangehörigkeit. Die Woiwodschaft stellt die größte Einheit der Verwaltungsstruktur des Landes dar. Die Verwaltungsorgane der Woiwodschaft sind: das Woiwodschaftsparlament (sejmik), das in der Wahl für die Selbstverwaltung bestimmt wird, sowie der Woiwodschaftsvorstand. An der Spitze des Woiwodschaftsparlaments und des -vorstands steht der Marschall der Woiwodschaft. Der Vertreter der Staatsgewalt in der Woiwodschaft ist der Woiwode, dem die Wahrung des Staatsinteresses obliegt. Die Woiwodschaft befasst sich mit Angelegenheiten, welche die zivilisatorische Entwicklung der Region betreffen. Auf dieser Ebene werden Strategien vorbereitet und umgesetzt sowie die für die Wirtschaftsentwicklung der Region günstigen Rahmenbedingungen erarbeitet. Im Rahmen einer interregionaler Zusammenarbeit kann die Woiwodschaft Beziehungen mit den Gemeinschaften anderer Staaten unterhalten. Polenkarte unter Berücksichtigung der Gliederung in Woiwodschaften W – Woiwodschaft 11 Die Aufgaben der Selbstverwaltung auf der Woiwodschaftsebene sind im Hinblick auf günstige Bedingungen für die Regionalentwicklung in drei Grundbereichen zusammengefasst: 1) Wirtschaftsentwicklung, die mitunter internationale Wirtschaftszusammenarbeit und Öffentlichkeitsarbeit für die Region umfasst, 2) öffentliche Dienstleistungen „höheren” Ranges (u.a. Hochschulwesen, Spezialbereiche des Gesundheitswesens, kulturelle Aktivitäten, die über lokale Bedeutung hinausgehen), 3) Gestaltung einer dem Menschen freundlichen natürlichen Umwelt. Die Charakteristik der regionalen polnischen Wirtschaft sowie eine Beschreibung der Ziele und Richtungen der Regionalpolitik sind im Teil VI zu finden. 12 1. Polens Stellung in der Weltwirtschaft Polen ist ein europäisches Land mit einem bedeutenden Territorial-, Bevölkerungsund Wirtschaftspotential. Seine Bedeutung und sein Anteil an der Weltwirtschaft wachsen in der letzten Zeit bemerkenswert schnell. Die Dynamik des Bruttoinlandsprodukts spiegelt dieses Wachstum am deutlichsten wider. Seit Beginn des Transformationsprozesses ist das in Dollar ausgedrückte Volumen des polnischen BIP mehr als um das Fünffache gestiegen. 1990 betrug es ca. 59 Mrd. US-Dollar (in jeweiligen Preisen nach dem offiziellen Währungskurs), 2005 überschritt es das Niveau von 300 Mrd. US-Dollar. Damit erreichte Polen – unter den Ländern mit dem größten BIP-Volumen – die 21. Stelle weltweit und die 11. Stelle europaweit. 2006 waren es bereits mehr als 320 Mld. US-Dollar. 2007 stieg das Bruttoinlandsprodukt um mehr als 6,6% und wuchs somit viel schneller als der Weltdurchschnitt. Polen wird zu den weltweit führenden Produzenten verschiedener Industriewaren, sowohl hinsichtlich der Hauptrohstoffe, als auch der verarbeiteten Erzeugnisse, gezählt. Unter die ersten Zehn gehört es gemessen am Produktionsvolumen von raffiniertem Kupfer, Schwefel, Stein- und Braunkohle sowie von Fernsehern. Unter den ersten Zwanzig findet man es wiederum in der Produktion von Schwefelsäure, Rohstahl und Elektroenergie. Polen ist ebenso ein weltweit führender Produzent von nicht wenigen Agrarprodukten und Lebensmitteln. Beim Roggenanbau erreicht Polen die höchsten Erträge weltweit und deckt damit ca. 1/4 der gesamten Weltproduktion ab. Im Hafer-, Kartoffel-, Zuckerrübenanbau und in der Schweinezucht gehört Polen seit Jahren zu den zehn größten Produzenten. Unter den ersten Zwanzig befindet es sich in der Produktion von Gerste, Weizen, Zucker, Fleisch, Kuhmilch und Hühnereiern. Der Wert des polnischen Außenhandels, einschließlich des innergemeinschaftlichen Handels, überschritt 2007 300 Mrd. US-Dollar. Im Welthandel stieg Polen als Exporteur aus dem 30. auf den 29. Platz mit einem Anteil vom 1,1 Prozent am Weltimport auf. Der Warenumsatz Polens war dem Ergebnis von der Schweiz, Österreich, Schweden oder Australien angenähert und höher als in Thailand oder Brasilien. Unter den EU-Ländern nimmt Polen als Exporteur den 10. Platz und als Importeur den 8. Platz ein. Auf Polen fallen 2,6 Prozent des Exports und 2,9 Prozent des Imports in der EU. 13 Die wachsende Bedeutung Polens auf internationalen Märkten ist eine Folge der hohen Dynamik der polnischen Außenhandelsumsätze, die deutlich über der des Welthandels liegt. In den Jahren 1990-2005 betrug das durchschnittliche Wachstumstempo des polnischen Warenexports über 10 Prozent jährlich und des Imports – 15 Prozent, während das Welthandelsvolumen im gleichen Zeitraum nur ca. 6 Prozent jährlich zunahm. Auch 2007 wuchs das Umsatzvolumen des polnischen Außenhandels (Export – um beinahe 9 Prozent, Import – um ca. 14 Prozent) deutlich schneller als die Umsätze des Welthandels. Der wachsende Anteil des Außenhandels am BIP Polens (2007 betrug das Verhältnis Export zu BIP beinahe 41 Prozent, und bei Importen mehr als 43 Prozent) spiegelt den fortschreitenden Prozess der Öffnung der polnischen Wirtschaft und in der Folge die zunehmende gegenseitige Abhängigkeit von Prozessen in der Weltwirtschaft wider. Zur dynamischen Entwicklung des polnischen Außenhandelsvolumens tragen in einem hohen Maße die in Polen aktiven Gesellschaften mit Beteiligung des ausländischen Kapitals bei. Polen bleibt einer der Hauptempfänger ausländischer Direktinvestitionen in Mittel- und Osteuropa und liegt bei dem Gesamtinvestitionsvolumen an der Spitze. Infolge des Beitritts zur Europäischen Union hat Polen als Standort für Investitionen zusätzlich an Attraktivität gewonnen. Die Investitionsanreize sind in Polen in erster Linie ein großer und aufnahmefähiger Inlandsmarkt, günstige Perspektiven für eine dynamische Wirtschaftsentwicklung, wettbewerbsfähige Bedingungen für die gewerbliche Aktivität – relativ niedrige Arbeitskosten, zahlreiche hoch qualifizierte Arbeitskräfte, eine für die Logistik und die Entwicklung der Zusammenarbeit mit den östlichen Märkten – Russland, der Ukraine und anderen GUS-Ländern – vorteilhafte geographische Lage. 2. Mitgliedschaft in den internationalen Organisationen und Institutionen Polen ist ein aktiver Mitgliedstaat vieler internationaler Organisationen und Institutionen von globaler und regionaler Bedeutung. Organisation der Vereinten Nationen (UNO) Polen ist einer der UNO-Gründungsstaaten. Im Laufe der über 60 Jahre des Bestehens dieser weltweit bedeutendsten Organisation nahm Polen immer aktiv an Maßnahmen der UNO-Organe, ihrer spezialisierten Nebenorgane sowie autonomer Organisationen teil, die mit den Vereinten Nationen eng zusammenarbeiteten. Polen war ebenfalls an vielfältigen Projekten, die von der UNO durchgeführt wurden, beteiligt. Einen besonders großen Beitrag leisteten Polens Vertreter bei: · Maßnahmen zur Abrüstung und Wahrung des Weltfriedens, · Organisieren der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit sowie der Entwicklungshilfe, · Aktivitäten zum Schutz der Menschenrechte, · Kodifizierung und Setzung von Völkerrecht. 14 Polnische Experten wirkten bei der Vorbereitung von Abrüstungsabkommen mit, die unter dem Patronat der UNO erarbeitet wurden. Seit 1953 waren polnische Soldaten an zahlreichen Friedens- und Überwachungsmissionen der UNO, u.a. auf der Koreanischen und der Indochinesischen Halbinsel, in Ägypten, im Libanon, auf den Golanhöhen, in Ruanda, Kuwait und Liberia sowie in den letzten Jahren im ehemaligen Jugoslawien, in Afghanistan und im Irak beteiligt. Bislang haben über 35 Tsd. Polen an den Missionen teilgenommen. Aktuell sind polnische Vertreter auch an einigen UNO-Missionen, darunter: · im Rahmen von zwei Militäreinheiten UNIFIL im Südlibanon und UNDOF auf den Golanhöhen (ca. 700 Soldaten), · an der Mehrzweckoperation UNMIK in Kosovo (ca. 130 Polizisten), · an acht weiteren Militärmissionen (ca. 30 Beobachter) dienstlich tätig. Die polnischen Ingenieure, Ärzte und Wissenschaftler wirken aktiv bei Programmen für die technische Entwicklungshilfe mit – ihre Träger sind die Sonderorganisationen der UNO: FAO, WHO, UNIDO und UNDP/ILO. Ein Ausdruck der Anerkennung für Polens Engagement bei der UNO waren zum einen die Wahl Polens zum nichtständigen Mitglied des Sicherheitsrates, zum anderen die von Polens Vertretern ausgeübten Funktionen des stellvertretenden Generalsekretärs und des Vorsitzenden einer der Generalversammlungssitzungen. Nordatlantikvertrag-Organisation (NATO) Am 12. März 1999 wurde Polen, zusammen mit Tschechien und Ungarn, Mitglied der NATO. Polens NATO-Beitritt war die logische Folge des nach 1989 im Land erfolgten Wandels und trug wesentlich zur Stabilisierung seiner internationalen Sicherheit bei. Darüber hinaus erleichterte er den Integrationsprozess Polens mit weiteren europäischen Strukturen, vor allem mit der Europäischen Union. Zur Zeit beteiligt sich Polen an NATO-Programmen zur Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Verteidigung im Rahmen der Partnerschaft für Frieden (PfP) und im Rahmen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPC). Darüber hinaus sind die polnischen Streitkräfte ein Teil der multinationalen Einheiten – im Rahmen des deutsch-dänisch-polnischen Militärkorps „Nord-Ost”, des litauisch-polnischen Bataillons der Friedenskräfte „Litpolbat” und des ukrainisch-polnischen Bataillons der Friedenskräfte „Polukrbat”. In Bydgoszcz hat das Joint Force Training Centre (JFTC), eines der NATO-Hauptquartieren und wesentliches Element der Führungstrukturen des Bündnisses, seinen Sitz. Die polnischen Soldaten nehmen an den Aktivitäten zur Aufrecherhaltung und Wiederherstellung von Ordnung und internationaler Sicherheit sowie an Friedensmissionen teil, die von der NATO aber auch von der UNO, OSZE oder WEU durchgeführt werden. Zur Zeit sind sie an folgenden NATO-Friedenseinsätzen beteiligt: · Internationale Friedenskräfte Kosovo Force in Kosovo (KFOR), · Internationale Stabilisierungskräfte in Bosnien und Herzegowina (SFOR), · Internationale Kräfte für Förderung der Sicherheit in Afghanistan (ISAF); 2007 wurde die polnische Präsenz auf rund 1.200 und 2008 um die weiteren 400 Soldaten erweitert, die im Rahmen von Militäroperationen Aufgaben in den Bereichen Befehlshabung, Unterstützung sowie Sicherung wahrnehmen, · Friedensmissionen der Militärgendarmerie in Bosnien und Herzegowina sowie im Tschad und in Kongo (EUFOR), · Trainingsmission NTM-I im Irak und Operation Active Endeavour im Mittelmeer. 15 Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) Im Dezember 1964 hat A. Rapacki, damaliger polnischer Außenminister, während der 19. Sitzung der UNO-Generalversammlung einen Vorschlag unterbreitet, eine internationale Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit zu berufen. Die heutige OSZE ist die zahlreichste regionale Organisation in der ganzen Welt. Sie schließt 55 Staaten zusammen, dabei vereinigt sie außer den europäischen Ländern die USA und Kanada sowie asiatische Staaten, die nach dem Zerfall der Sowjetunion entstanden sind. Ein Zeichen für das aktive Mitwirken an der OSZE war der Vorsitz Polens im Jahr 1998. Warschau ist der Sitz des 1992 gegründeten OSZE-Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR). Dabei handelt es sich um die größte internationale Institution mit Sitz in Polen. Von diesem Büro aus wird die Wahrung der Menschenrechte, darunter auch der Rechte nationaler Minderheiten sowie der Demokratieprinzipien in den Mitgliedstaaten überwacht. Darüber hinaus entfaltet das Büro Aktivitäten zur Förderung der Toleranz und Bekämpfung der Diskriminierung sowie zur Förderung der Frauenrechte und Bekämpfung des Menschenhandels. Die ODIHR arbeitet eng mit dem Hohen OSZE-Kommissar für Nationale Minderheiten zusammen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Seit dem 22. November 1996 ist Polen ein vollberechtigtes Mitglied der OECD. Durch diese Mitgliedschaft hat Polen einen wichtigen Schritt bei der Umsetzung seiner Ziele in Bezug auf die Wirtschaftspolitik getan. Diese Ziele betreffen hauptsächlich die Anpassung der Wirtschaft in Polen an die Erfordernisse der Systemtransformation, der Regionalisierung und der Globalisierung. Als besonders wichtig erwies sich für Polen die OECD-Mitgliedschaft bei der Annährung an die europäischen Strukturen, vor allem bei den EU-Beitrittsbestrebungen. Die polnische Gesetzgebung, die Institutionen, die Wirtschaftspolitik sowie die Praxis wurden in vielen Bereichen an die OECD-Standards angeglichen. Die Eingliederung Polens in die OECD – den Prestigeklub der hoch entwickelten Staaten der Welt, war ein Beweis für die wirtschaftliche Stabilität Polens und erleichterte in der Folge die Bewilligung von Vorzugskrediten von Seiten der internationalen Finanzinstitute. Dies war auch ein Beweis dafür, dass Polen in der Lage war, sich an die Standards und die internationalen Regeln anzupassen. Seit Beginn seiner Mitgliedschaft nimmt Polen aktiv an Arbeiten der OECDKomitees und ihrer Arbeitsgruppen teil sowie beteiligt sich an allen Aktivitäten der OECD, sowohl im Rahmen der traditionellen als auch der neuen fachübergreifenden Bereiche. Im Herbst 2000 fand die Sitzung des Rats in Polen statt. Es war die dritte Sitzung in der Geschichte der OECD, die im Ausland stattgefunden hatte, die erste jedoch, die in einem mitteleuropäischen Land veranstaltet wurde. Überdies beteiligt sich Polen an dem Konsultationsmechanismus der EU-Staaten, die gleichzeitig OECD-Mitglieder sind. Von der OECD werden die Wirtschaftslage in Polen, die umgesetzten Änderungen sowie Fortschritte in den einzuführenden Reformen regelmäßig überprüft. Die Kontrollberichte werden als eine maßgebliche und zuverlässige Quelle der Angaben zur Wirtschaftsentwicklung und deren Perspektiven betrachtet. Gleichzeitig bilden sie die Grundlage für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit Polens auf der internationalen Ebene. 16 Welthandelsorganisation (WTO) Polen war einer der Unterzeichner des Schlussaktes, mit dem die Verhandlungen der GATT-Uruguay-Runde beendet wurden und ebenso Unterzeichner des WTOGründungsabkommens. Zum vollberechtigten Mitglied wurde Polen am 1. Juli 1995, nachdem seine innerstaatliche Gesetzgebung harmoniert und der Ratifizierungsprozess des Abkommens der Uruguay-Runde abgeschlossen worden war. Polens WTO-Beitritt trug zur Verbesserung seiner wirtschaftlichen Position auf der internationalen Ebene bei und die WTO-Mitgliedschaft selbst wurde zu einer der Voraussetzungen für Polens Beitritt zu anderen Organisationen und internationalen Strukturen, u.a. zu der OECD und der Europäischen Union. Polen hat alle vereinbarten WTO-Liberalisierungsverpflichtungen übernommen. Dies bedeutete, dass mit dem besseren Zugang der polnischen Waren zu den Drittmärkten der Schutz vor den Importen verringert und der Wettbewerb auf dem polnischen Markt stärker wurde. Der Anteil der liberalisierten Importe am gesamten polnischen Importvolumen aus den Mitgliedstaaten, insbesondere die Einfuhr von Industriewaren, stieg erheblich. Ebenso wichtig waren für Polen die Bestimmungen in Bezug auf den Landwirtschaftssektor. Polen hat sämtliche allgemeinen Liberalisierungsverpflichtungen aus dem Abkommen über Landwirtschaft, u.a. in Bereichen der Kontingentbestimmung sowie des Abbaus der landwirtschaftlichen Förderung, akzeptiert. Im Bereich der Dienstleistungen bedeutete Polens WTO-Beitritt die Übernahme der Meistbegünstigungsklausel gegenüber allen WTO-Partnern, während Verpflichtungen gegenüber den OECD-Mitgliedern auf sämtliche WTO-Staaten ausgedehnt wurden. Polen übernahm ebenfalls die Verpflichtungen zur Liberalisierung der Finanzdienstleistungen. Nach dem EU-Beitritt Polens am 1. Mai 2004 hat sich seine Lage innerhalb der WTO geändert, indem die nationale Handelspolitik durch jene gemeinschaftliche ersetzt wurde. Es heißt, dass nun Verhandlungen mit den Drittländern und der WTO von der Europäischen Kommission (Generaldirektion für Handel) auf Grund des Mandats des EU-Rates und in Absprache mit den Arbeitsgruppen des EU-Rates, hauptsächlich mit dem Komitee 133, geführt werden. Innerhalb des Komitees werden alle mit der Beteiligung von den EU-Mitgliedstaaten an der WTO zusammenhängenden Angelegenheiten besprochen. Darüber hinaus wird hier unter der Teilnahme von den einzelnen Mitgliedsländern eine gemeinschaftliche Handelspolitik für Bedarf der Verhandlungen mit der WTO geschaffen. Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank) Polen gehörte zu den Gründungsmitgliedern des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank. 1950 musste jedoch – politisch bedingt – aus den Organisationen austreten. Die Wiederaufnahme erfolgte 1986. Nach 1989 stellte die Weltbank für Polen eine der Hauptquellen der Finanzierung von den sozialen und wirtschaftlichen Reformen dar und spielte gleichzeitig eine wichtige Rolle bei der Wiedergewinnung des Zugangs zum internationalen Kapitalmarkt. Bisher hat Polen von der Bank Kredite für Projekte erhalten, deren Umsetzung zur Stärkung der marktorientierten Reformen, Umstrukturierung der Wirtschaft, Besserung 17 der Kreditwürdigkeit Polens sowie zur Einführung von den System-, institutionellen und strukturellen Änderungen beigetragen hat. Zur Zeit werden sowohl Investitionsprojekte als auch Vorhaben umgesetzt, die mit dem Einleiten von strukturellen Änderungen, vor allem in den Bereichen Modernisierung der Transportinfrastruktur und Verkehrstechnologien, Sektor der Energie, Fernwärmeversorgung und Ausnutzung umweltfreundlicher Energiequellen, Umweltschutz und Entwicklung von den ländlichen Räumen, zusammenhängen. Nach dem EU-Beitritt Polens änderte sich die bisherige Kreditstrategie der Bank zur Förderung Polens und erfolgte von nun an zugunsten eines der EU-Mitgliedstaaten. Diese Beihilfe ist vor allem für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und die Unterstützung der Regierung bei einer besseren Nutzung der EU-Strukturfonds bestimmt. In der ersten Zeit nach dem EU-Beitritt wurden Polen von der Weltbank Mittel für die Mitfinanzierung der Instandhaltung und Modernisierung von Straßen und dem Transportnetz, für die Rekultivierung der Gelände ehemaliger Zechen sowie für die Unterstützung des Regierungsreformprogramms für den polnischen Steinkohlebergbau eingeräumt. Zusammen mit der Erleichterung des Zugangs sowohl der Regierung als auch des Privatsektors zu einer kommerziellen, wettbewerbsfähigen Finanzierung erfolgte allmählich die Verlagerung der Leistungen der Weltbank von der Krediteinräumung und -überwachung zu anderen, mit Krediten nicht zusammenhängenden, Aktivitäten mit dem Ziel einer besseren Nutzung von den internationalen Erfahrungen und Schlussfolgerungen daraus bei der Unterstützung der polnischen Regierung in ihren grundlegenden Wirtschaftsreformen. Zur Zeit ist die Weltbank in Polen u.a. in folgenden Bereichen aktiv: Umsetzung der Reformen im Sozialsektor, Umstrukturierung und Privatisierung des öffentlichen Sektors, Umsetzung der Ziele in Sachen Umweltschutz, Rationalisierung der öffentlichen Verwaltung, Schaffung von Arbeitsplätzen auf ländlichen Gebieten in anderen Bereichen als die Landwirtschaft sowie Unterstützung des Regierungsprogramms zur Umstrukturierung des Steinkohlebergbaus und Gewährung von Krediten für Innovationen und Pilotprogramme. In den letzten Jahren haben polnische Firmen, die an den in Statistiken der Bank erfassten Ausschreibungen teilnahmen, in erster Linie Verträge in solchen Sparten wie Transport, Energetik und Bergbau realisiert. Diese Ausschreibungen wurden vorwiegend in Polen durchgeführt. Gleichzeitig verzeichnet man jedoch immer größeres Interesse polnischer Firmen für die Märke anderer Länder, u.a auch in Rußland und der Ukraine sowie in den Ländern Ex-Jugoslaviens, für die ein großer Wachstumspotential charakteristisch ist, und die durch die Weltbank mit beträchtlichen Finanzmitteln gefördert werden. Nachdem die Funktionsweise der Weltbank 1997 umstrukturiert wurde und zahlreiche Landesdirektoren und Experten aus der Zentrale in Washington in ihre Zielländer verschickt wurden, befindet sich der Sitz des für Polen und die Baltischen Staaten zuständigen Departements in Warschau. Internationaler Währungsfonds (IWF) Die Unterstützung seitens des Internationalen Währungsfonds spielte eine erhebliche Rolle bei der Stabilisierung der Wirtschaft in Polen am Anfang der Transformation. 1990-1994 wurden Polen Kredite und Darlehen in einer Gesamthöhe von 1237 Mio. SDR (ca. 1,8 Mrd. USD) von dem IWF gewährt. Die rasche Belebung 18 der wirtschaftlichen Lage und erhebliche Währungsreserven ermöglichten eine vorzeitige Rückzahlung, die vorwiegend 1995 stattfand. Seitdem wird von Polen die finanzielle Hilfe des IWF nicht mehr benötigt. Dies führte zur Änderung der Form der Zusammenarbeit. Derzeit konzentriert sie sich auf eine systematische Überwachung der Wirtschaftslage Polens und der Fortschritte beim Transformationsprozess sowie auf Beratung durch den IWF. Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) Die EBRD ist ein internationales Finanzinstitut, das zwecks der Förderung des politisch-wirtschaftlichen Wandels in den mittel- und osteuropäischen Staaten in Richtung Marktwirtschaft 1991 ins Leben gerufen wurde. Sie wurde auf Initiative des Europäischen Rates gegründet. 51 Prozent ihrer Anteile gehören der Europäischen Union. Polen ist einer der 39 Staaten, die 1990 die Gründungserklärung unterzeichnet haben. Mitglieder der EBRD sind gegenwärtig neben 60 Staaten ebenfalls die Europäische Kommission und die Europäische Investitionsbank (EIB). In der 1999 vom Rat des Bankdirektoriums verabschiedeten Agenda für Zusammenarbeit mit Polen wurden Aktivitäten in folgenden Bereichen festgelegt: · finanzielle und technische Hilfe im Bereich der Privatisierung und Umstrukturierung staatlicher Unternehmen und Banken sowie der zu Kernbereichen der Wirtschaft gehörenden Privatunternehmen; · technische und finanzielle Hilfe für die Banken und den Finanzsektor als Ganzes sowie Förderung von spezialisierten Finanzinstituten und Bankdienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU); · technische und finanzielle Hilfe für Programme im Bereich des Umweltschutzes; · technische und finanzielle Hilfe für Programme der Energiewirtschaft, die unter Berücksichtigung von Umweltauflagen durchgeführt werden, sowie Hilfe im Rahmen der Modernisierung, Stabilisierung und Privatisierung der Energieversorgung. In der letzten Zeit erfolgten Änderungen im Aufgabenbereich der EBRD. Zu den Prioritäten wurden u.a. folgende Bereiche erklärt: · Investitions- und Kapitalgewinnung sowie ausländische Direktinvestitionen mit dem Ziel der Umstrukturierung und Modernisierung der Privatunternehmen, vor allem im Energie-, Gas- und Chemiesektor; · Evaluierung und Entwicklung von Finanzierungsmöglichkeiten für den KMUSektor sowie Fortsetzung der Verhandlungen mit der Regierung über die Finanzierung dieses Sektors; · Förderung der Infrastrukturentwicklung und des Ausbaus von Maßnahmen im Bereich Umweltschutz durch Zusammenarbeit mit der zentralen und regionalen Verwaltung im Rahmen der Erarbeitung, Mitfinanzierung und Einleitung der Projekte und Programme mit dem Ziel einer besseren Ausnutzung der EU-Strukturfonds; · Einbringen von internationalen Erfahrungen in die Entwicklung der Projektfinanzierung im Rahmen der privat-öffentlichen Partnerschaft, vorwiegend in den Städten und Gemeinden im Transport- und Verkehrssektor. 2007 hat die Bank mit den polnischen Firmen drei neue Verträge über die Projektfinanzierung geschlossen und somit ca. 100 Mrd. Euro in diese Projekte investiert. 19 3. Polen in der Europäischen Union Am 1. Mai 2004 wurde Polen Mitglied der Europäischen Union. Die Aufnahme Polens in die EU war die Krönung der langjährigen Bestrebungen nacheinander folgender polnischer Regierungen sowie der Erwartungen der polnischen Gesellschaft, die die Hoffnungen auf eine Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lage in Polen mit der EU-Mitgliedschaft geknüpft hatte. Der Weg zur EU-Mitgliedschaft Der Beginn Polens Bestrebungen zur Integration in die Europäische Gemeinschaft geht auf die Zeit unmittelbar nach dem Systemwandel im Jahre 1989 zurück. Das Ergebnis dieser Bemühungen war die Unterzeichnung des Europa-Abkommens im Dezember 1991, infolgedessen Polen ein assoziiertes Mitglied der EG wurde. Die Durchführung der Bestimmungen des Europa-Abkommens hat u.a. zur Bildung einer Freihandelszone für Industrieprodukte zwischen Polen und der Europäischen Gemeinschaft geführt (am 1. Januar 2002 wurden als die letzten Zölle für Fahrzeugimporte aus der EU aufgehoben) und hat ebenfalls zur Einführung von Erleichterungen im Kapitalverkehr und – in einem geringeren Umfang – im Dienstleistungsverkehr sowie in der Personenfreizügigkeit beigetragen. Die Unterzeichnung des Abkommens hat Polen, das den Transformationsprozess vollzog, den Anstoß zur Einführung mehrerer politischer und wirtschaftlicher Reformen gegeben. In der Zeit der Assoziierung mit der EG hat Polen eine Reihe neuer Rechtsakte verabschiedet, welche eine Annäherung der polnischen Vorschriften an das Gemeinschaftsrecht1 erwirken sollten. Es hat auch die für das Funktionieren der freien Marktwirtschaft und für die künftige EUMitgliedschaft nötigen institutionellen Strukturen gebildet. 1994 hat Polen einen offiziellen Antrag auf die Mitgliedschaft in der Europäischen Union gestellt und beim Gipfel des Europäischen Rates in Luxemburg 1997 ist Polen zur Eröffnung der Verhandlungen im Frühjahr 1998 eingeladen worden2. Am 16. April 2003 wurde in Athen der Beitrittsvertrag unterzeichnet, der die Bedingungen für die EU-Mitgliedschaft Polens, sowie auch neun weiterer Staaten (Zypern, Tschechien, Litauen, Lettland, Estland, Slowakei, Slowenien und Ungarn) bestimmt. Im Mai 2003, während des gesamtstaatlichen Beitrittsreferendums, haben sich 77,5 Prozent der Polen für die EU-Mitgliedschaft Polens ausgesprochen. Am 31. Juli 2003 hat der polnische Präsident den Beitrittsvertrag ratifiziert. Die Übergangsfristen im Beitrittsvertrag Polens EU-Beitritt war mit der Übernahme des Gesamtbestandes des EU-Rechts, d.h. des Primär- und Sekundärrechts, mit einigen in der Übergangsfristen verankerten Ausnahmen verbunden. Diese Abweichungen wurden in den Beitrittvertrag ____________________ 1 Unter den von der Harmonisierung umfassten Bereichen waren am wichtigsten: Wettbewerbschutz, Bankrecht, Schutz des intellektuellen Eigentums, Zollrecht, technische Vorschriften und Normen, indirekte Steuer. 2 Zum gleichen Zeitpunkt hat man auch fünf weitere Länder: Zypern, Tschechien, Estland, Slowenien und Ungarn zur Eröffnung von Verhandlungen eingeladen. Im Dezember 1999 kamen in Helsinki zu den verhandelnden „Luxemburger Sechs”: Bulgarien, Litauen, Lettland, Malta, Rumänien und die Slowakei dazu. 20 aufgenommen. Sie wurden meist auf die Initiative Polens, eines schwächeren Partners, eingeführt, der ernsthafte Kosten der Einleitung von gemeinschaftlichen Normen und die damit verbundenen negativen Einflüsse auf die Wettbewerbsfähigkeit von polnischen Waren und Dienstleistungen befürchtete. Die meisten Übergangsfristen erhielt Polen im Bereich „Umweltschutz”, was ermöglichen wird, den Kraftakt im Zusammenhang mit Investitionen zur Einführung der hohen EU-Standards in diesem Bereich zeitlich besser einzuteilen3. Die Übergangsfristen in dem Bereich betreffen u.a. die Beschränkung der Emissionen von Schadstoffen in die Luft, Transport- und Lagerungskontrolle bei Abfällen, Normen im Bereich des Verpackungsrecyclings sowie Reduktion von Schwefelgehalt in flüssigen Brennstoffen. Aus gleichen Gründen erhielt Polen die Übergangsfristen (bis 2006 bzw. bis 2007) für die Anpassung der Unternehmen des Lebensmittelverarbeitungssektors an die EU-Anforderungen im Rahmen der veterinär-sanitären Normen. Weitere Übergangsfristen, welche auf die Initiative Polens vereinbart wurden, betrafen die Bereiche des freien Waren(das Arzneimittelregistrierungsverfahren) und Kapitalverkehrs (Beschränkungen bei dem Erwerb durch die EU-Bürger von Ackerland und Wäldern in Polen sowie von sog. zweitem Haus), der Wettbewerbspolitik (Leistungen der öffentlichen Hilfe, insbesondere für die Sonderwirtschaftszonen) sowie des Transports (Beibehaltung bis zum 31. Dezember 2008 der Beschränkungen des Zugangs zu den polnischen Straßennetzen von Fahrzeugen mit einer Masse von über 40 t) sowie des Gesellschaftsrechts und der Steuern (gewisse Abweichungen bei Anwendung der Mehrwertsteuer). Trotz der Bemühungen ist es den polnischen Unterhändlern nicht gelungen, eine Übergansfrist zum Erreichen der vollen Beitragsquote des EU-Haushaltes zu erlangen. Dafür aber erhielt Polen zusätzliche Mittel für die Aufrecherhaltung einer entsprechenden Staatshaushaltsliquidität in den ersten Jahren der Mitgliedschaft. In drei Bereichen wurden die Übergangsfristen auf die Initiative der EU-15 in den Beitrittsvertrag aufgenommen: im Bereich der Personenfreizügigkeit (einige Jahre andauernde Frist für die Umsetzung einer vollständigen Freizügigkeit bei der Einstellung der Bürger aus den neuen EU-Mitgliedstaaten in den EU-Ländern; Polen erhielt die Gegenseitigkeitsklausel), des Transports (u.a. 3-jährige Übergangsfrist, mit der Möglichkeit der Verlängerung auf fünf Jahre, für die Kabotage durch die polnischen Beförderer in den EU-Ländern) sowie in der Landwirtschaft (die Direkthilfen geringer als in den Ländern der EU-15, die Produktionslimits niedriger als von Polen erwartet). Aufgrund der relativ hohen Quote der in der Landwirtschaft Beschäftigten sowie angesichts der Befürchtungen der polnischen Bauern, ob sie dem Wettbewerb auf dem europäischen Markt standhalten können (die sich nach vier Jahren der Mitgliedschaft als unbegründet erwiesen haben), bildeten die von der EU vorgeschlagenen Lösungen in Fragen der Landwirtschaft einen besonders heiklen Verhandlungsgegenstand. Beteiligung an Institutionen der Europäischen Union Seit dem 1. Mai 2004 ist Polen in sämtlichen Organen der EU vertreten und trifft darin Entscheidungen mit. Polen verfügt über eine relativ zahlreiche Vertretung in den EU-Institutionen, in erster Linie wegen seiner Bevölkerungsanzahl (in demografischer Hinsicht ist Polen das sechstgrößte Land in der Europäischen Union). Seit ____________________ 3 Es wird geschätzt, dass sich die mit den Investitionen für Umweltschutz verbundenen Kosten in Polen auf ca. 30 Mrd. Euro belaufen werden. 21 dem 1. November 2004 verfügt Polen über 27 Stimmen im EU-Rat und hat einen Kommissar in der Europäischen Kommission (Frau Danuta Hübner hat das Amt des Kommissars für die Regionalpolitik inne). An den Sitzungen des Europäischen Parlaments nehmen 54 polnische Abgeordnete teil, die im Juni 2004 in der allgemeinen Wahl für die Amtszeit 2004-2009 gewählt wurden. Einführung des Euro Der Beitritt zur EU hat Polen den Weg zu einer weiteren Etappe der wirtschaftlichen Integration, der Mitgliedschaft in der Euro-Zone, geebnet. Mit dem EU-Beitritt hat sich Polen langfristig zur Einführung des Euro und damit auch zum Betreiben der gemeinsamen Geldpolitik mit den zu der Währungsunion gehörigen Staaten verpflichtet. Der Termin für den Beitritt zum gemeinsamen Währungsraum steht noch nicht fest. Polen ist ein Mitglied der Wirtschafts- und Währungsunion, dem die Derogation zusteht. Dem Beitritt zur Euro-Zone muss die Teilnahme an dem Europäischen Wechselkursmechanismus ERM II vorausgehen. Über die Aufnahme Polens in die Euro-Zone werden die wirtschaftlichen Faktoren (Erfüllung der MaastrichtKriterien) entscheiden. Beitritt zur Schengen-Zone Im Dezember 2007 trat Polen der Schengen-Zone bei, die aus 22 EU-Mitgliedstaaten und 2 EFTA-Staaten (Island und Norwegen) gebildet ist. Innerhalb dieser Zone wurde die regelmäßige Kontrolle von die Grenze überschreitenden Personen aufgehoben, und die enge Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit und Asylpolitik gestärkt. Die Kontrolle der zur Einfahrt und zum Aufenthalt berechtigenden Dokumente sowie der beförderten Waren kann jedoch stichprobenweise durchgeführt werden. In bestimmten Situationen, die mit der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zusammenhängen, ist eine vorübergehende Wiederherstellung der Grenzkontrollen möglich (z.B. während internationaler Massenveranstaltungen, wie beispielsweise Euro 2008). Darüber hinaus hat Polen als ein Schengen-Land das Recht, einem Staatsangehörigen eines anderen Landes, das auch zur Schengenzone gehört, die Einreise und/oder den Aufenthalt zu verweigern, falls er die nationale Sicherheit bzw. die öffentliche Ordnung gefährdet. Der Beitritt Polens zur Schengenzone bewirkte die Rationalisierung der innergemeinschaftlichen Warenlieferungen. Dank der Abschaffung von Schlangen an den Grenzübergängen zu 4 EU-Ländern sind die just-in-time-Lieferungen möglich. Die Benutzung der Datenbasen des Schengen-Informationssystems (SIS II) erlaubt eine effektivere Fahndung sowohl von Menschen als auch Gegenständen (z.B. gestohlene Autos). Die Information über die Fahndung nach einer Person durch die Dienste eines Staates wird gleichzeitig an die entsprechenden Dienste in allen übrigen SchengenStaaten verschickt. Auch das Visasystem hat sich geändert. Pole, wie auch alle übrigen SchengenStaaten erteilen den Staatsangehörigen der visapflichtigen Drittstaaten vereinheitlichte Schengen-Visa (kurzfristige Aufenthalts-, Transit und Flughafenvisa). Das SchengenVisum wird automatisch durch alle anderen Staaten der Schengenzone anerkannt. Polen hat auch das Recht, Visa zu erteilen, deren Geltung zum Gebiet des Ausstellerstaates beschränkt ist (langfristige Visa). 22 EU-Strukturfonds Die EU-Mitgliedschaft bedeutet für Polen auch die Möglichkeit von Erlangung einer finanziellen Hilfe aus den EU-Fonds (den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds). In der Finanzperspektive 2004-2006 waren diese Mittel u.a. für die Modernisierung der Landwirtschaft und der Infrastruktur, für die Regionalentwicklung sowie für die Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen bestimmt. Eine zusätzliche Finanzierungsquelle aus der EU waren die sog. gemeinschaftlichen Initiativen, die der Förderung der EU als Ganzes und nicht der Förderung von den einzelnen Regionen dienen. Dazu gehörten die Initiativen INTERREG (interregionale Zusammenarbeit), URBAN (Revitalisierung der von der strukturellen Arbeitslosigkeit betroffenen städtischen Gebiete), LEADER+ (Förderung der Entwicklung der ländlichen Räume) und EQUAL (Ausgleichen der Chancen auf dem Arbeitsmarkt). Für die neue Haushaltsperiode der Jahre 2007-2013 wurde auf die o.g. gemeinschaftlichen Initiativen verzichtet (sie wurden in den Kohärenzfonds einbezogen), während die Finanzierung der Entwicklung von ländlichen Gebieten und dem Fischfangsektor außerhalb der Kohärenzpolitik erfolgt. In dieser Periode wird sich der Wert von Mitteln aus den EU-Fonds, die in Polen in Anspruch genommen werden können, auf über 67 Mrd. Euro, gegenüber knapp 13 Mrd. Euro in den Jahren 2004-2006, belaufen. In den Jahren 2007-2013 sollen fast 20 Prozent der gesamten für die Kohärenzpolitik bestimmten EU-Fonds auf Polen entfallen. Aufgrund der EU-Richtlinien, die die Hauptziele der Kohärenzpolitik festlegen und unter Berücksichtigung der gesellschaftlich-wirtschaftlichen Gegebenheiten in Polen wurde für die Jahre 2007-2013 der Nationale Strategische Bezugsrahmen – NSRO (ebenfalls die Nationale Kohärenzstrategie genannt) erarbeitet. In diesem Dokument wurden Richtungen für die Förderung durch die finanziellen Mittel aus dem EUHaushalt im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung, des Europäischen Sozialfonds sowie des Kohärenzfonds binnen 7 folgenden Jahren festgelegt. Das strategische Ziel des NSRO besteht darin, die Bedingungen für die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit der wissensorientierten Wirtschaft in Polen und des Unternehmertums zu schaffen, die die Beschäftigungszunahme sowie Steigerung des Niveaus der sozialen, wirtschaftlichen und räumlichen Kohärenz Polens auf der nationalen Ebene wie auch im Rahmen der Europäischen Union gewährleisten. Erreicht wird das Ziel durch die Umsetzung von ausführlichen horizontalen Zielen, die aus den Herausforderungen der Lissabon-Strategie, den Strategischen Richtlinien der Gemeinschaft sowie aus Schlüssen aus der Analyse von Schwächen und Stärken der polnischen Wirtschaft, ihrer Chancen und Gefährdungen hervorgehen. Die detaillierten Ziele des NSRO umfassen: · Schaffen von Bedingungen für ein nachhaltiges und hohes Wirtschaftswachstumstempo; · Beschäftigungszunahme durch die Entwicklung des Human- und gesellschaftlichen Kapitals; · Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der polnischen Unternehmen, insbesondere im Dienstleistungssektor; · Ausbau und Modernisierung der technischen Infrastruktur, die eine grundlegende Bedeutung für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Polens und der polnischen Regionen hat; · Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der polnischen Regionen und Entgegenwirken der sozialen, wirtschaftlichen und räumlichen Marginalisierung; · Entwicklung der ländlichen Räume. 23 Für die Umsetzung des NSRO in den Jahren 2007-2013 wurden ca. 85,6 Mrd. Euro (bezogen auf Preise von 2006) bestimmt. Davon entfallen 67,3 Mrd. Euro auf den EUHaushalt (aus den Strukturfonds und dem Kohärenzfonds), 11,9 Mrd. Euro auf die polnischen öffentlichen Mittel sowie schätzungsweise rund 6,4 Mrd. Euro auf die Privatunternehmen. Bis zum Jahr 2015 werden durchschnittlich circa 9,5 Mrd. Euro pro Jahr in Anspruch genommen, was dem Wert von etwa 5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts entspricht. Über 66 Prozent der Mittel wurden für die Umsetzung der Ziele der Lissabon-Strategie bestimmt. Vorhaben, die aus dem Haushalt der Kohärenzpolitik finanziert werden, werden zusätzlich mit einer Einlage aus Mitteln der Gemeinschaftlichen Landwirtschaftspolitik und der Gemeinschaftlichen Fischereipolitik in Höhe von ca. 12,4 Mrd. Euro ergänzt. Die finanziellen Beihilfen aus den europäischen Fonds werden im Rahmen der einzelnen Beihilfeprogrammen (die sog. Operationellen Programme – OP) gewährt. Jedes Operationelle Programm bestimmt, für welche Vorhaben finanzielle Beihilfen gewährt werden, sowie legt Subjekte fest, welche die Beihilfen in Anspruch nehmen können. Auf der Ebene des Nationalen Strategischen Bezugsrahmens ist die Realisierung von 6 sektoralen Operationellen Programmen, die vom Ministerium für die Regionalentwicklung verwaltet werden („Infrastruktur und Umwelt”, „Humankapital”, „Innovative Wirtschaft”, „Entwicklung für Ostpolen” und „Technische Beihilfe 2007-2013”), sowie von 16 regionalen Operationellen Programmen, die von den WoiwodschaftsSelbstverwaltungen verwaltet werden, vorgesehen. Anteil der einzelnen Operationellen Programme an der Zuweisung finanzieller Mittel aus der Kohärenzpolitik für Polen in den Jahren 2007-2013 Operationelles Programm Anteil des Programms an der gesamten Zuweisung finanzieller Mittel Finanzierungsquelle Infrastruktur und Umwelt 41,9% der Gesamtmittel (27,9 Mrd. Euro) Europäischer Fonds für Regionalentwicklung, Kohärenzfonds Regionale Operationelle Programme 24,9% der Gesamtmittel (16,6 Mrd. Euro) Europäischer Fonds für Regionalentwicklung Humankapital 14,6% der Gesamtmittel (9,7 Mrd. Euro) Europäischer Sozialfonds Innovative Wirtschaft 12,4% der Gesamtmittel (8,3 Mrd. Euro) Europäischer Fonds für Regionalentwicklung Entwicklung für Ostpolen 3,4% der Gesamtmittel (2,3 Mrd. Euro) Europäischer Fonds für Regionalentwicklung (darunter zusätzlich 992 Mio. Euro, eingeräumt vom Europäischen Rat den 5 ärmsten EU-Regionen Technische Beihilfe 0,8% der Gesamtmittel (0,5 Mrd. Euro) Europäischer Fonds für Regionalentwicklung Quelle: Nationaler Strategischer Bezugsrahmen 2007-2013, Warschau, Mai 2007. 24 Im Rahmen der Programme der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit, eines neuen Ziels der EU-Kohärenzpolitik, wird eine verstärkte Ausarbeitung von Projekten vorgesehen, die eine Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den mit der EU benachbarten Ländern fördern. Diese Zusammenarbeit wird einen grenzübergreifenden, transnationalen und interregionalen Charakter haben. Die Umsetzung von folgenden Projekten mit Beteiligung Polens wird geplant: · grenzübergreifende Zusammenarbeit: - drei bilaterale Programme im deutsch-polnischen Grenzgebiet (mit Beteiligung von Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen), - Polen – Tschechische Republik, - Polen – Slowakei, - Polen – Litauen, - Polen – Schweden – Dänemark – Litauen – Deutschland (südlicher Teil des Ostseeraums); · transnationale Zusammenarbeit: - der mittel- und osteuropäische Raum, - die Region der Ostsee; · das das gesamte EU-Gebiet umfassende Programm der interregionalen Zusammenarbeit. An den EU-Außengrenzen wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten aus Mitteln des Europäischen Instruments für Nachbarschaft und Partnerschaft gefördert. In diesem Rahmen werden mit Beteiligung Polens Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit der Ukraine, Weißrussland und dem Gebiet Kaliningrad der Russischen Föderation realisiert. In den Jahren 2007-2013 werden Unternehmer die für die Regionalpolitik bestimmten Mittel auf unterschiedliche Art und Weise in Anspruch nehmen können. Im Rahmen des für die Unternehmer umfangreichsten Programms – Operationelles Programm Innovative Wirtschaft – OP IW) – ist die Förderung von den für die Wirtschaft bedeutenden Investitionen (im Wert von über 40 Mio. Euro) auf der mindestens Landes- und/oder internationalen Ebene, von den durch Unternehmen in Auftrag gegebenen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, von Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch Stärkung der Nachfrage nach neuen bzw. modernen Lösungen in der Wirtschaft, von Maßnahmen zur Stärkung der Kooperation von Unternehmern, die auf dem einheitlichen europäischen Markt tätig sind, vorgesehen. Darüber hinaus wurde ein Mechanismus zur Stimulierung der Gründung von neuen Unternehmen mit einem hohen Innovationspotential (Förderung in zwei Etappen) geschaffen. Im Rahmen des OP IW werden folgende Prioritäten gesetzt: · Forschung und Entwicklung (F+E) im Bereich von neuen Technologien, · Infrastruktur der F+E-Zone, · Kapital für Investitionen, · Investitionen in innovative Projekte, · Diffusion von Innovationen, · Polnische Wirtschaft auf dem internationalen Markt. Auf der lokalen bzw. regionalen Ebene wird der Innovationsgeist im Rahmen von regionalen Operationellen Programmen sowie von dem Operationellen Programm Entwicklung für Ostpolen gefördert. Unternehmen, die die Umwelt übermäßig belasten, können die Förderung von Investitionen zur Anpassung an die Umweltschutznormen anstreben. Außerdem 25 stehen den Unternehmen komplexe und spezialisierte Beratungsdienste zur Verfügung, die von kompetenten Einrichtungen geleistet werden. Förderung ist ebenfalls für Arbeitgeber vorgesehen, die bereit sind, in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu investieren sowie neue Lösungen hinsichtlich der Arbeitsorganisation und des Angebots an Arbeitsformen einzuleiten. Unternehmen, die in den Bereichen Fischfang, Fischverarbeitung und -transporte tätig sind, können vielfältige Maßnahmen im Rahmen der Förderung des Fischereisektors in Anspruch nehmen. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung sind der Firmensitz in Polen, Erstellung des Entwurfs und der Geschäftsplanung für jeweiliges Projekt sowie Einbringung einer eigenen finanziellen Einlage. Die meisten Mittel sind für kleine und mittlere Unternehmen bestimmt. * * * Durch den EU-Beitritt stabilisierte Polen nicht nur seine internationale Position, sondern erlangte auch die Möglichkeit, auf die EU-Politik Einfluss zu nehmen. Die Steigerung der Glaubwürdigkeit Polens auf der internationalen Ebene trug zusätzlich zum Zustrom der ausländischen Direktinvestitionen nach Polen bei. Auch mikroökonomisch spielte der EU-Beitritt eine wichtige Rolle für Polen. Die polnischen Unternehmen können sich jetzt dem Wettbewerb mit den EU-Firmen stellen, die oft im Hinblick auf Finanzen und Marketing überlegen sind. Die Strukturund Kapitalumgestaltungen, die noch in der Zeit vor dem Beitritt Polens zur EU ihre Anfänge nahmen, ermöglichen jedoch den polnischen Firmen einen ausgeglicheneren Wettbewerb mit Firmen aus den weiteren EU-Mitgliedstaaten. Darüber hinaus bietet ein größerer Markt die größeren Entwicklungschancen, mehr Möglichkeiten neue Technologien zu gewinnen sowie mehr Kapital für Entwicklung und Investitionen. Die Liberalisierung der sog. Netzsektoren (z.B. Telekommunikation, Energie) wirkt sich, ähnlich wie die Abschaffung von Grenzen zuvor, auf die Senkung der Gewerbekosten aus. Äußerst bedeutsam ist ebenfalls die Herstellung von stabilen und voraussehbaren Bedingungen für die unternehmerische Tätigkeit. Die meisten der Befürchtungen, die von den polnischen Staatsbürgern vor dem EUBeitritt geäußert wurden, haben sich als grundlos erwiesen. Die mühseligen und langwierigen Vorbereitungen auf den EU-Beitritt haben einen fließenden Übergang in das neue Wirtschaftssystem sowie eine schnelle Adaption an die neuen Bedingungen ermöglicht. 26 1. Die Wirtschaftslage in Polen Die letzten Jahre zeichneten sich durch eine besonders schnelle Entwicklung der Wirtschaft in Polen aus. Sie ist geprägt durch ein hohes Wachstumstempo des Bruttoinlandsproduktes (BIP), Belebung der Investitionsaktivität, ein schnelles Wachstum des Exports sowie eine Verbesserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt. Nach kurzfristiger Abschwächung der wirtschaftlichen Entwicklung zu Beginn der laufenden Dekade schlug die Wirtschaft in Polen seit 2003 wieder den Weg eines schnellen Wachstums ein. In der Spitzenphase 2006 und 2007 erreichte das BIP entsprechend 6,2 und 6,6 Prozent. Im Jahre 2007 und Anfang 2008 vergrößerte sich jedoch die Inflationsrate unter dem Einfluß eines stürmischen Anstiegs der Weltpreise für Brennstoff und Nahrungsmittel sowie eines raschen Wachstums des Einkommens und der Investitions- und Konsumnachfrage im Inland. Aus diesem Grunde sowie Das BIP-Wachstum in den Jahren 2003-2007 und die Prognose für das Jahr 2008 (das Wachstumstempo in Prozent im Verhältnis zum entsprechenden Vorjahr) 7 6 5 4 3 2 1 0 2003 2004 2005 2006 2007 2008 (Prognose) Quelle: Angaben des Hauptamtes für Statistik (GUS), Prognose der Europäischen Kommission. 27 Inflationsrate in den Jahren 2003-2007 und die Prognose für das Jahr 2008 (durchschnittliches Jahreswachstum von Waren- und Konsumdienstleistungspreisen in Prozent im Vergleich zum entsprechenden Vorjahr) 5 4 3 2 1 0 2003 2004 2005 2006 2007 2008 (Prognose) Quelle: Angaben des Hauptamtes für Statistik (GUS), Prognose der Europäischen Kommission. wegen der rückläufigen Wirtschaftskonjunktur welt- und europaweit ist eine zeitweilige Verlangsamumng des Wachstums in den Jahren 2008-2009 zu erwarten. Trotzdem soll das Wachstum auf verhältnismäßig hohem Niveau um 5 Prozent erhalten bleiben. Diesem Wachstum ist eine breite Grundlage, auf die es gestützt ist, förderlich. Seine Quelle liegt in der Inlandsnachfrage – Konsum und Investitionen – sowie im Export. Zuwachs der Bruttoaufwendungen für Anlagevermögen in den Jahren 2005-2007 und Prognose für 2008 (das Wachstumstempo in Prozent) 20 15 10 5 0 2005 2006 2007 2008 (Prognose) Quelle: Hauptamt für Statistik (GUS), Prognose der Europäischen Kommission. 28 Man schätzt, dass das BIP-Volumen 2008 um ca. 5,5 Prozent, und 2009 um ca. 5 Prozent steigen kann. In Bezug auf die wirtschaftliche Dynamik überschreitet Polen zweimal den Durchschnitt für die EU-Mitgliedstaaten und baut demzufolge die Distanz zu den meist entwickelten EU-Ländern ab sowie verbessert seine Position in der Europäischen Union. Nach Angaben der Europäischen Kommission erreichte das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner in Polen 52,4 Prozent des EU-Durchschnitts (EU-27). Angesichts des Beschäftigungszuwachses und der Steigerung von den Einkünften ist die Nachfrage nach Konsumgütern hoch und wächst weiterhin schnell. Die Zuwachsrate im individuellen Verbrauch erhöhte sich von 2,1 Prozent im Jahr 2005 auf 5 Prozent in den Jahren 2006 und 2007. Besonders bemerkenswert ist eine große Belebung der Investitionsaktivität, die seit dem 2. Halbjahr 2005 beobachtet wird. Die Grundlage für die Ankurbelung der Investitionsaktivität ist ein wachsender Optimismus von Unternehmen und ausländischen Investoren, der mit einer starken Binnennachfrage und mit günstigen Perspektiven für den weiteren Exportzuwachs verbunden ist. Die Finanzierung von Investoitionsaufwendungen erleichtert die gute ökonomisch-finanzielle Lage der Firmen, wachsender Zustrom von EU-Fördermitteln sowie Zugänglichkeit von Bankkrediten, deren Verzinsung jedoch in den Jahren 20082009 höher als in den vorangehenden Jahren sein wird. Angesichts der Inflationsbelebung ist nämlich die Währungspolitik restriktiver geworden. Das Finanzministerium prognostiziert jedoch, dass das das Tempo des Konsumpreisanstiegs im Jahresdurchschnitt im Jahr 2009 bis auf 2,9 Prozent beschränkt wird, was eine Voraussetzung für die allmähliche Milderung der restriktiven Währungspolitik schaffen soll. Angesichts einer großen Belebung der Wirtschaft in Polen verbessert sich systematisch die Lage auf dem Arbeitsmarkt, und die Arbeitslosenzahl und -quote Arbeitslosenzahl und Arbeitslosenquote in den Jahren 2003-2007 und im I. Halbjahr 2008 (Stand zum Ende des jeweiligen Zeitraumes) 3500 25 3000 20 15 2000 1500 3176 in % in Tsd. 2500 3000 10 2773 2309 1000 1747 1606 5 500 0 0 2003 2004 2005 2006 die registrierten Arbeitslosen (in Tsd.) 2007 I. Halbjahr 2008 Arbeitslosenquote (in %) Quelle: Hauptamt für Statistik (GUS). 29 sinken. Die Arbeitslosenquote hat Ende 2007 bis zu 11,4 Prozent und Mitte 2008 bis zu ca. 10 Prozent gesunken. Noch niedriger dsind die harmonisierten (saisonbedingt korrigierten) Arbeitslosenquoten nach Angaben von Eurostat (7,7 Prozent im März 2008). Die Erwerbstätigenquote ist nach wie vor niedrig; im ersten Halbjahr 2008 betrug sie nach Angaben von GUS ca. 54 Prozent. Die Erwerbstätigenquote, gerechnet nach der EU-Metodologie, war zwar höher (63,6 Prozent im 4. Quartal 2007), jedoch beträchtlich niedriger als der Durchschnitt für EU-27 (70,6 Prozent). In Polen gelten jedoch längere Arbeitszeiten als in den alten EU-Ländern; im Endeffekt ist in Polen eine hohe Steigerung der Produktivität zu beobachten. Diese Tatsache lässt das Gefälle im Hinblick auf die erbrachte Arbeitsleistung im Vergleich zu den alten EU-Mitgliedstaaten und zum Durchschnitt EU-27 schnell ausgleichen. Die Arbeitsleistung in Polen, gemessen nach dem realen Wert des BIP pro Erwerbstätigen, ist von 1/2 des Durchschittsneiveaus in EU-27 im Jahre 1999 bis auf 2/3 im Jahr 2006 gestiegen. Eine große Herausforderung für die Wirtschaftspolitik Polens, besonders im Zusammenhang mit Vorbereitungen für die künftige Mitgliedschaft in der Euro-Zone, sind die Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der öffentlichen Finanzen. Dies wird es erforderlich machen, den Druck auf eine übermäßige Erhöhung von den Sozialausgaben zu hemmen sowie eine Reform der öffentlichen Finanzen durchzuführen, was übrigens von der vorteilhaften Wirtschaftskonjunktur begünstigt wird. Bei Anwendung der von Eurostat empfohlenen Methode sinkt das Haushaltsdefizit von 3,8 Prozent des BIP im Jahr 2006 bis zu 2,0 Prozent im Jahr 2007. Niedriger wurde ebenfalls die öffentliche Schuld im Verhältnis zum BIP – sie ist von 47,6 Prozent auf 45,2 Prozent gesunken. Dies erlaubte, die Polen im Jahr 2004 von der EU auferlegten Prozedur des übermäßigen Defizits im Juni 2008 aufzuheben. Damit ist das formelle Hindernis auf dem Weg zur Aufnahme der polnischen Währung zum Wechselkursmechanismus ERM II und der späteren Wechsel von PLN zum EUR beseitigt worden. Laut dem Regierungsprogramm der Konvergenz, das im April 2008 aktualisiert wurde, soll sich die Tendenz zur Verbesserung der Lage der öffentlichen Finanzen in den Jahren 2008-2010 fortsetzen. Die fiskale Belastung ist in Polen niedriger als der Durchschnitt in den EULändern. 2007 betrug sie im Verhältnis zum BIP 35,1 Prozent (davon Steuern 22,8 Prozentpunkte und Sozialversicherungsabgaben 11,9 Prozentpunkte). Das Finanzministerium sieht vor, dass deren Anteil am BIP bis 2010 auf 33,3 Prozent herabgesetzt werden soll. Ein starker Impuls für das Wirtschaftswachstum in Polen war im letzten Jahrzehnt der Außenhandel. Im Zeitraum 2000-2007 wuchs das Exportvolumen im Jahresdurchschnitt um 13,2 Prozent, also in deutlich höherem Tempo als das Importvolumen (10,1 Prozent). Das hohe Tempo des Anstiegs von Investitionen und Konsum hat in den letzten zwei Jahren – 2006 und 2007 – zum schnelleren Anstieg des Imports (entsprechend 16,8 und 13,8 Prozent) als Exports (16,1 und 8,9 Prozent) und somit zur Vergrößerung des Handelsdefizits und des Defizits des laufenden Verkehrs in der Zahlungsbilanz (2007 bis zu 3,7 Prozent des BIP) beigetragen. Es ist jedoch immer noch ein Defizit, das keine Gefährdung für das äußere Geichgewicht darstellt, denn es wird u.a. durch den Zufluß von EU-Mitteln, die außländischen Direktinvestitionen und die Einnahmen aus dem Transfer der Mittel polnischer Staatsbürger, die im Ausland arbeiten, finanziert. 30 Zuwachs des Warenverkehrs im Außenhandel Polens in den Jahren 2001-2007 (Wachstumstempo des Exportund Importvolumens im Vergleich zum Vorjahr in Prozent) 20 15 10 5 0 2001 2002 2003 2004 Export 2005 2006 2007 Import Quelle: offizielle Schätzungen und Prognosen der Europäischen Kommission. Handelsbilanzsaldo und Bilanzsaldo des laufenden Handelsverkehrs im Vergleich zum BIP in den Jahren 2004-2007 sowie die Prognose für 2008-2009 (in Prozent des BIP) 1 0 -0,9 -1 -1,6 -2,2 -2 -3,1 -3,1 -3,7 -2 -4,4 -3,9 -4,6 -4,7 -5,5 -3 -4 -5 -6 2004 2005 Handelsbilanzsaldo 2006 2007 2008 (Prognose) 2009 (Prognose) Bilanzsaldo des laufenden Handelsverkehrs Quelle: offizielle Schätzungen und Prognosen der Europäischen Kommission. Im Jahr 2007 vergrößerten sich die Kennzahlen des Exportengagements und der Importpenetration (Verhältnis Export/Import von Waren und Dienstleistungen zum BIP) entsprechend du 40,9 Prozent und 43,2 Prozent. Der Prozess der Öffnung der Wirtschaft setzte sich somit fort. 31 Der polnische Außenhandel unterlag im Zeitraum der Transformation und der EU-Mitgliedschaft tiefen Veränderungen im Hinblick auf die Produktschwerpunkte und die geographische Ausrichtung. Der Anteil der verarbeiteten Industrieerzeugnisse am Export erhöhte sich beträchtlich, was vor allem auf Kosten des Rohstoffanteils erfolgte. Im Ergebnis ist Polen heute infolge der Umorientierung des Handelsverkehrs auf hochentwickelte Länder, insbesondere die EU-Länder, stärker in die Europäische Union integriert als im Durchschnitt die anderen zehn neuen EUMitgliedstaaten und auch als viele der Länder der EU-15. Im Jahr 2007 fielen ca. 84 Prozent des Wertes polnischer Exporte und 71 Prozent der Importe auf den Handelsverkehr mit entwickelten Ländern, die meisten davon (etwa 79 Prozent der allgemeinen Exporte und 64 Prozent der Importe) auf die Länder der Europäischen Union. Der in EUR ausgedrückte Wert des Exports in die EU ist 2007 um 14,7 Prozent und des Imports aus der EU um 17,7 Prozent gestiegen. Im polnischen Warenhandel spielen Industrieartikel die dominierende Rolle. 2007 entfielen auf diese Waren (aus der Sektion 6-8 SITC) über 77 Prozent des Exports und 65 Prozent des Imports. Der Gesamtsaldo für die oben erwähnten drei Sektionen war positiv und entsprach 0,6 Prozent der Exporte insgesamt. Der Handel mit landwirtschaftlichen Produkten und Nahrungsmitteln (Sektionen 0-1) stellt immer noch einen sehr wichtigen Teil des Warenverkehrs (ca. 9 Prozent des Exports und über 5 prozent des Imports) dar. Der Umsatz in diesen Sektionen weist einen positiven Saldo auf, der 2,3 Prozent des gesamten Exportsvolumens entspricht. In den übrigen Sektionen sind Überschüsse des Imports über den Export auszuweisen, ähnlich wie beim Gesamtvolumen des Warenverkehrs, wo das Defizit 2007 17,4 Prozent des Exports ausmachte. Ausführliche Angaben zur Lage des polnischen Außenhandels sind im Kapitel V.4 sowie im statistischen Annex dieser Studie zu finden. Eine immer größere Rolle spielen in der polnischen Wirtschaft Unternehmen mit ausländischem Kapitalanteil. Laut Angaben vom Ende 2006 bildeten sie 16,3 Prozent der Gesamtzahl von Unternehmen, die zehn oder mehr Personen beschäftigten. Auf diese Unternehmen entfielen 27,1 Prozent der Gesamtbeschäftigung in dieser Gruppe sowie 36,4 Prozent deren Anlagevermögens. Ihr Anteil am Gewinn aus der gesamten Aktivität betrug 2004 39,7 Prozent, an den Investitionsaufwendungen für Anlagevermögen 45,6 Prozent. In den Wirtschaftsbereichen, die für ausländische Investoren besonders attraktiv sind – wie die industrielle Verarbeitung, Handel und Reparaturen sowie Transport, Lagerwirtschaft und Fernmeldewesen – konzentrieren Firmen mit ausländischem Kapital bereits über die Hälfte des Anlagevermögens und entscheiden über den gesamten Stand der Investitions-, Produktions- oder Dienstleistungsaktivität. Seit dem Ende der 90er Jahre generieren sie auch den überwiegenden Teil des Außenhandelsverkehrs Polens (2006 betrug deren Anteil am Export 56,5 Prozent, und am Import 55,6 Prozent). Unternehmen mit ausländischem Kapital bilden Hauptantrieb für den Strukturwandel in Bereichen der industriellen Produktion und des Exports, hin zu einem höheren Anteil an den technologisch fortgeschritteneren Erzeugnissen. Der Anteil an den Medium-High-Technology-Produkten stieg im Export in den Jahren 1995-2006 beinahe auf das Doppelte – von 30 auf 56 Prozent; ähnlich war die Tendenz in Bezug auf den Anteil dieser Erzeugnisse an der verkauften Produktion der Unternehmen mit ausländischem Kapital. Auf diese Weise beginnen der Zuwachs von den ausländischen Direktinvestitionen in Polen und die Aktivität der Firmen mit ausländischem Kapital auf die Dynamik der Entwicklungsprozesse im polnischen Export und in der polnischen Wirtschaft Einfluss zu nehmen. 32 Zufluss der ausländischen Direktinvestitionen nach Polen in den Jahren 2000-2007 (in Mio. USD) 20000 15000 10000 19198 17580 13091 5000 10363 9341 5713 4131 4589 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 (vorläufige Angaben) Quelle: Angaben der polnischen Nationalbank (NBP). Die Zeit eines schwächeren Zustroms von ausländischen Direktinvestitionen (2001-2003), welche mit dem Auslaufen der Hauptphase von den Privatisierungsprozessen und in der Folge auch mit einer wesentlichen Abschwächung der Bedeutung von Privatisierung als eines Ansporns für Direktinvestitionen verbunden war, ist für Polen mittlerweile vorüber. Die Privatisierungsinvestitionen wurden durch zahlreiche neue Projekte vom Typ Greenfield und insbesondere durch die Reinvestitionen der von den in Polen bereits tätigen Firmen mit ausländischem Kapital erzielten Gewinne erfolgreich ersetzt. Die guten Finanzergebnisse, die durch diese Firmen in den letzten Jahren erzielt wurden sowie die günstige Einschätzung der Entwicklungsperspektiven für den polnischen Markt verursachten, dass die reinvestierten Gewinne, die in den einzelnen Jahren 29-51 Prozent des Investitionszuflusses ausmachten, seit Anfang 2004 zur Hauptkomponente des gesamten Zustroms ausländischer Direktinvestitionen geworden sind. Nach den vorläufigen Angaben für 2007 betrug der Wert der reinvestierten Gewinne 5330 Mio. Euro und stieg im Vergleich zu 2006 um 22,3 Prozent. Die reinvestierten Gewinne bildeten den Hauptbestandteil (41,5 Prozent) des Zustroms ausländischer Direktinvestitionen. Eine auffallende Entwicklung zeigen die geographische und sektorale Struktur dieses Zustroms. Es wächst der Anteil der Investoren aus den Ländern der erweiterten Europäischen Union (EU-25) – von 76,5 Prozent im Jahr 2003 bis zu 85,3 Prozent im Jahr 2007. Gleichzeitig fließen diese Investitionen immer häufiger in den Dienstleistungssektor; der Anteil der verarbeitenden Industrie sinkt hingegen systematisch – von 40 Prozent im Jahr 2003 auf 20 Prozent im Jahr 2007. Die verarbeitende Industrie war zwar 2007 Hauptabnehmer der ausländischen Direktinvestitionen, jedoch flossen nicht viel weniger Investitionen in den Bereich der Immobilien- sowie Businessdienstleistungen (19,8 Prozent); groß war auch der Anteil der Finanzvermittlung (15,3 Prozent) sowie des Handels und der Reparaturen (11,9 Prozent). 33 Unter den Faktoren, die über das Engagement ausländischer Investoren in Polen entscheiden, haben die Größe des Marktes, die Arbeitskosten und die Perspektiven des Wirtschaftswachstums sowie die wesentliche Einschränkung des Investitionsrisikos infolge des EU-Beitritts die größte Bedeutung. Immer mehr an Gewicht gewinnen außerdem die hohen Qualifikationen der polnischen Arbeitnehmer. Die Rate der jungen Leute mit Hochschulabschluss nimmt in Polen ständig zu und verstärkt das Potential an hoch qualifiziertem Personal, das für die wirtschaftliche Entwicklung, mitunter von den ausländischen Investoren, benötigt wird. An Hochschulen studiert beinahe die Hälfte der Population zwischen dem 19. und 24. Lebensjahr. Anfang des Studienjahres 2007/2008 lernten an den Hochschulen aller Typen 1937 Tsd. Studierende, mitunter 13,7 Tsd. Ausländer. Die Bildung im ersten Studienjahr begannen 2007 über 0,5 Mio. Personen, 410 Tsd. Absolventen haben ihr Studium beendet. Diese Tatsache spiegelt sich im wachsenden Zustrom von ausländischen Investitionen wider, die ein hoch qualifiziertes Personal erfordern und bei denen externe Firmen mit den damit verbundenen Dienstleistungen (Offshoring) durch die Schaffung von den Forschungs- und Entwicklungszentren, IT-Technologien und Zentren für die Betreuung von den Geschäftsprozessen beauftragt werden. 2. Externe Bewertungen der polnischen Wirtschaft Das hohe Tempo des Wirtschaftswachstums trägt dazu bei, dass Polen als ein erfolgreiches, wirtschaftlich und politisch stabiles Land mit guten Entwicklungsperspektiven wahrgenommen wird. Dies belegen die Bewertungen der internationalen Wirtschaftsorganisationen und Finanzinstitute, der Zentren und meinungsbildenden Einrichtungen im Ausland sowie Veröffentlichungen in der ausländischen WirtschaftsFachpresse. Hervorgehoben werden dabei die Marktgröße in Polen, Lage des Landes mitten im Zentrum Europas sowie der gute Zustand des Finanzsystems mit seiner Resistenz Krisen gegenüber. Positiv bewertet werden die Strukturreformen, insbesondere die Einführung eines neuen Rentensystems und die Fortschritte beim Transformationsprozess. Die Fortschritte Polens im Bereich der Transformation des Funktionierens von den Unternehmen, der Märkte, der Finanzinstitutionen und der Infrastruktur werden vor dem Hintergrund der anderen Länder Mittel- und Osteuropas von den Experten der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung in ihrem Bericht Transition Report 2006: Finance in Transition positiv bewertet. Polen erhielt die höchste Note in den Bereichen Privatisierung im kleinen Maßstab, Liberalisierung von Preisen sowie Regelung des Handels und des Währungsaustausches und erreichte damit das Niveau der wirtschaftlich am meisten fortgeschrittenen Länder. EBWE unterstreicht die Tatsache, dass der wirtschaftliche Aufstieg Polens ein hohes Tempo erreicht hat, und erwartet, dass es in der nächsten Zukunft erhalten bleibt. Auf günstige Perspektiven in diesem Bereich weisen die neuesten Prognosen der OECD, des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank hin. Das von diesen Organisationen vorausgesehene Anstiegstempo des BIP in Polen soll 5-6 Prozent im Jahr 2008 und 4,5-5 Prozent in 2009 erreichen, so dass es trotz einer Verschlechtedrung der Weltkonjunktur auf einem hohen Nivaeu – einem der höchsten in der Europäischen Union – erhalten bleibt. Eine große Bedeutung für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit und Abschätzung des Investitionsrisikos haben die Ratings der renommierten Ratingagenturen, wie 34 Standard & Poors, Fitch IBCA und Moody’s Investor Service. Die ersten beiden erhöhten zu Beginn des Jahres 2007 die Note Polens für seine langfristige Verschuldung in ausländischen Währungen von BBB+ auf A–. Dabei haben die Agenturen eine sehr gute Lage der polnischen Wirtschaft, ihre schnelle Entwicklung und zunehmende Wettbewerbsfähigkeit gewürdigt. Im Februar 2008 hat die Ratingagentur Standard & Poor’s die Ratingperspektive für die Verschuldung Polens in fremder Währung aus einer stabilen auf eine positive erhöht. Diese Einschätzung wurde durch die Verbesserung der Finanzlage und die Strukturreformen der neuen Regierung begründet. Sie sollen laut S&P zur weiteren Beschränkung des Haushaltsdefizits führen und die Perspektive der Mitgliedschaft in der Eurozone stärken. S&P erwartet eine weitere fiskale Konsolidierung, Vergrößerung der Flexibilität des Arbeitsmarktes und Bescheunigung der Privatisierungsprozesse. Auf der Rangliste der Kreditwürdigkeit der amerikanischen Monatsschrift „Institutional Investor”, die auf der Grundlage von Angaben der Chefvolkswirte führender, global agierender Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen erstellt wird, verbessert Polen ständig seine Position. In der neuesten Ranking-Ausgabe vom März 2008 wird Polen mit 73 Punkten von maximal 100 möglichen auf 35. Stelle unter 174 Ländern klassifiziert. Das bedeutet ein um 1,8 Punkte besseres Ergebnis im Vergleich zur Rangliste vom September 2007, als Polen den Rang 39 belegte, und ein um 2,2 Punkte besseres Ergebnis gegenüber dem Stand vom Vorjahr, als es auf Platz 40 klassfiziert wurde. Polen hat auch eine hohe Position auf der Rangliste der britischen Monatsschrift „Euromoney”, die die Länder hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit für Investoren, die u.a. politisches Risiko, Index der Schuldenlast und Kredittilgungsfähigkeit berücksichtigt, in ihre Rangliste einordnet. Auf der letzten Rangliste vom März 2008 erreichte Polen den Platz 42 unter 185 untersuchten Ländern. Nach der Meinung von Standard & Poor’s sehen die Perspektiven der Gewinnung von ausländischen Investitionen durch Polen positiv aus. Dies wird durch ein von der Regierung eingeleitetes Programm einer deutlichen Beschleunigung der Privatisierung begünstigt. Es scheint, dass Polen durch eine weltweit deutliche Verschlechterung des Ivestitionsklimas nur minimal betroffen wird. Hilfreich sind dabei die euroipäischen Fonds, die eine sehr wichtige und ständig wachsende Quelle für die Kapitalunterstützung darstellen. Früher gab es Befürchtungen, dass der Einbruch des wirtschaftlichen Anstiegs in der Welt auch in Polen Probleme mit den öffentlichen Finanzen verursachen könnte. Polen setzt jedoch in einem raschen Tempo das Haushaltsdefizit ab. Nach der Ansicht von S&P lohnt sich diese Bemühung, denn die Bedrohung, dass die Situation im Ausland sich auf die öffentlichen Finanzen in Polen negativ auswirken könnte, wurde deutlich vermindert. Die hohe Attraktivität Polens als Investitionsstandort für die internationalen Körperschaften bestätigt der neueste Bericht von Ernst & Young: Offene Welt. Untersuchung der Investitionsattraktivität in Europa 2008. Polen belegt den ersten Platz unter den in Betracht gezogenen Investitionsstandorten in Europa, vor Deutschland, Russland und Frankreich. Polen nimmt auch eine Spitzenstelle in Europa (zweiter Platz nach Großbritanien) hinsichtlich der neuen Arbeitsplätze, die infolge der hier zu lokalisierenden ausländischen Investitionen geschaffen werden, ein. Im Jahr 2007 entstanden in Polen auf diese Weise 18,4 Tsd. neue Arbeitsplätze. Laut Bericht von Ernst & Young aus dem Jahr 2007 belegte Polen den zweiten Platz in der Welt auf der Rangliste der Investitionsstandorte für die Industrie – hinter 35 China, und vor Indien, den USA, Deutschland und Großbritanien – sowie den fünften Platz in der Welt im Bereich solcher Dienstleistungsinverstitionen wie Call Centres. Polen wird auch in der Rangliste der Firma A. T. Kearney Inc., die die Attraktivität der einzelnen Länder und der sog. aufgehenden Märkte für die ausländischen Investoren unter Anwendung von dem sog. Vertrauensindex für ausländische Direktinvestitionen (FDI Confidence Index) untersucht. Dieser Index wird anhand der Bewertung von führenden Managern aus 1000 größten Weltkörperschaften sowie auf Grund der Angaben aus einer Reihe von internationalen Organisationen gestaltet. Auf der letzten Rangliste vom Herbst 2007 wurde Polen die Benotung 1,58 Pkt (Bewertung nach der Skala von 0 bis 3) erteilt, was eine Verbesserung im Vergleich mit der früheren Rangliste aus dem Jahr 2005, als Polen mit 1,36 bewertet wurde, bedeutet. Es wurde somit – als eines der nur drei Länder Mittel- und Osteuropas – unter 25 für ausländische Direktinvestitionen attrraktivsten Ländern klassifiziert. In einem ähnlichen Ranking des UNCTAD aus dem Jahr 2007 befindet sich Polen unter 10 Ländern, die am häufigsten als in Betracht gezogene Standorte für Direktinvestitionen genannt werden. Das Investieren in Polen wird durch die allmähliche Verbesserung der Bedingungen für die Führung der wirtschaftlichen Tätigkeit begünstigt, was sich in dem Aufstieg auf der von der Weltbank geführten Rangliste der Erleichterungen bei der Businessführung (Doing Business 2008) oder auf der Liste der Länder mit businessfreundlichstem Umfeld, die von der Firma Economist Intelligence Unit erstellt wird, widerspiegelt. Der Fortschritt Polens im Bereich der Entwicklung eines Informationsgesellschaft wird u.a. durch die steigende Benotung im Ranking der Vorbereitung auf die Nutzung und Einleitung von den IT-Technologien (e-readiness), das gemeinsam von Economist Intelligence Unit und IBM erstellt wird. Höher werden das Niveau der Infrastruktur, die Inanspruchnahme durch die Firmen von den OnlineLösungen sowie der Ausmaß der Nutznießung von den im Internet angebotenen Gütern und Dienstleistungen berücksichtigt. Bei der Höchstbewertung von 10 Punkten erlangte hier Polen im Jahr 2007 die Benotung 5,80, gegenüber 5,76 in der vorherigen Klassifizierung. Wie aus den oben vorgestellten Untersuchungsergebnissen hervorgeht, tragen die für die Unternehmer günstigen Bedingungen sowie die guten Entwicklungsperspektiven dazu bei, dass Polen im Hinblick auf verschiedene Formen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zu einem attraktiven Partner geworden ist. 3. Perspektiven der wirtschaftlichen Entwicklung Polens im Lichte der Nationalen Entwicklungsstrategie bis zum Jahr 2015 Die Mitgliedschaft Polens in der Europäischen Union und der Abstand vom Entwicklungsgrad der meisten EU-Staaten machen die Notwendigkeit des nachhaltigen, hohen Entwicklungstempos besonders dringend. Als seine Reaktion auf den Globalisierungsprozess und die Herausforderungen der neuen Lissabon-Strategie für Europa hat Polen dabei eine moderne Entwicklungspolitik zu führen, die für eine rationale Nutzung der sich aus der EU-Mitgliedschaft ergebenden Chancen, vor allem der Inanspruchnahme der für die Jahre 2007-2013 vorgesehenen EU-Finanzmittel erforderlich ist, die im Verhältnis zu den Jahren 2004-2006 wesentlich höher werden. Diese Politik muss auf jene Faktoren der Wirtschaft in Polen setzen, die eine Quelle 36 der komparativen Überlegenheit Polens bilden können. Dies sind vor allem die relativ jungen und immer besser ausgebildeten Arbeitskräfte, hohe unternehmerische Aktivität der polnischen Gesellschaft und die Anpassungsfähigkeit der Unternehmer an die sich verändernden Bedingungen sowie der große inländische Markt und der uneingeschränkte Zugang zum EU-Binnenmarkt. Eine grundlegende Bedeutung für das zivilisatorische Vorwärtskommen Polens bildet die Schaffung von entsprechenden Entwicklungsbedingungen, vor allem eines leistungsfähigen Institutions- und Regelungssystems, das die bestmögliche Nutzung der vorhandenen Ressourcen ermöglicht. Polen muss erhebliche Anstrengungen zur Optimierung von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unternehmen, um eine noch einfachere und kostengünstigere unternehmerische Aktivität zu ermöglichen, was wiederum die Lage auf dem Arbeitsmarkt begünstigen wird. Zum Mittelpunkt soll insbesondere die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, vor allem im Dienstleistungssektor werden, indem nur dieser Sektor Arbeitnehmer aus dem Industriesektor, der modernisiert wird, und aus der sich umstrukturierenden Landwirtschaft absorbieren kann. Die sozial-berufliche Aktivität, Mobilität und Bildungsniveau der Bevölkerung sollen gesteigert werden. Das lebenslange Lernen soll überall eingeführt werden. Polen muss ein Land sein, das sich auf das Wissen und die breite Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien in sämtlichen Lebensbereichen, darunter im Bereich der sozialen Dienstleistungen stützt, die für jeden Bürger zugänglich sind. Der Staat hat die Entwicklung des intellektuellen Kapitals sowohl in Bezug auf Personen als auch auf Organisationen zu fördern. Diese Richtungen der Politik wurden in der Nationalen Entwicklungsstrategie (NES) für die Jahre 2007-2015 formuliert, die von dem Ministerrat am 29. November 2006 angenommen wurde. Es ist ein grundlegendes strategisches Regierungsdokument, das die Ziele und Prioritäten im Rahmen der sozial-wirtschaftlichen Entwicklung Polens sowie Bedingungen bestimmt, die eine Basis für diese Entwicklung bilden sollen. Es ist ein übergeordnetes, langjähriges Strategiedokument der sozialwirtschaftlichen Entwicklung des Landes und eine Ausgangsbasis für die weiteren Strategien und Regierungsprogramme, auch für diejenigen, die von den Gebietskörperschaften erarbeitet werden. Die Nationale Entwicklungsstrategie bildet Grundlage für eine effektive Nutzung durch Polen von den sowohl eigenen als auch den aus der Europäischen Union stammenden Entwicklungsmitteln für die Umsetzung von Zielen im sozialen wie auch wirtschaftlichen Bereich. Eine wichtige Rolle fällt der Strategie zu im Hinblick auf die Koordinierung der institutionellen und Regelungsreformen mit Maßnahmen, die aus den EU-Mitteln finanziert werden, damit die beiden Bereiche der Wirtschaftspolitik durch Synergieeffekte das bestmögliche, die Entwicklung fördernde Ergebnis erzielen lassen. In der Nationalen Entwicklungsstrategie werden Ziele und Anforderungen umgesetzt, die im grundlegenden strategischen Dokument der EU, der LissabonStrategie, mit den Schwerpunkten Wachstum und Beschäftigung formuliert werden. 2015 soll Polen zu einem Land mit den hohen Lebensniveau und -qualität seiner Bewohner sowie mit einer starken und wettbewerbsfähigen, zur Schaffung neuer Arbeitsplätze fähigen Wirtschaft werden. 37 Hauptziel der Nationalen Entwicklungsstrategie Polens ist die Erhöhung von Lebensniveau und -qualität seiner Bewohner. Dieses Ziel wird im Rahmen von sechs folgenden Prioritäten umgesetzt, die die wichtigsten Aktivitätsbereiche bestimmen: 1. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Innovationsgeistes in der Wirtschaft, 2. Verbesserung der technischen und sozialen Infrastruktur, 3. Beschäftigungszunahme und Steigerung der Beschäftigungsqualität, 4. Aufbau einer integrierten Sozialgemeinschaft und ihrer Sicherheit, 5. Entwicklung der ländlichen Gebiete, 6. Regionalentwicklung und Steigerung der territorialen Kohärenz. Der Umsetzung des ersten Teilzieles, d.h. der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Innovationsgeistes in der Wirtschaft, werden folgende Maßnahmen dienen: · Schaffung von stabilen makroökonomischen Grundlagen für die Entwicklung, · Entwicklung des Unternehmertums, · Verbesserung des Zugangs zur externen Finanzierung von Investitionen, · Steigerung des technologischen Niveaus der Wirtschaft durch Erhöhung der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sowie Innovationen, · Entwicklung einer Informationsgesellschaft durch Nutzung der IT-Technologien bei Kontakten zwischen dem Geschäftsbereich und der öffentlichen Verwaltung (administrative und finanzielle Betreuung, Datenbanken u.Ä.), die E-Verwaltung, · Wettbewerbsschutz, · Export und Zusammenarbeit mit dem Ausland, · Entwicklung des Dienstleistungssektors, · Vollendung der Umstrukturierung von den traditionellen Industriezweigen sowie strukturelle Änderungen in der Landwirtschaft und Fischerei. Aktivitäten, die auf die Verwirklichung der zweiten Priorität – der Verbesserung der Infrastruktur abzielen, werden im Bereich der technischen Infrastruktur die Transport-, Wohnungs-, Teleinformatik-, Energetik- und Umweltschutzinfrastruktur betreffen. Im Rahmen der Einwirkung auf die soziale Infrastruktur werden sich die Maßnahmen auf die Verbesserung der Infrastruktur in den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen und sozialer Schutz, Kultur, Tourismus und Sport beziehen. Im Rahmen der Umsetzung des dritten Teilziels, d.h. der Beschäftigungszunahme und Steigerung der Beschäftigungsqualität, werden folgende Maßnahmen ergriffen: · Schaffung von den das Unternehmertum fördernden Bedingungen und Reduzierung der Arbeitgeberbelastung, · Flexibilisierung des polnischen Arbeitsmarktes sowie Steigerung der Mobilität von den Arbeitsressourcen, · Initiativen zum Chancenausgleich auf dem Arbeitsmarkt, · Anpassung des Bildungsangebotes an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes, · Ausbau von Einrichtungen des sozialen Dialogs und Ausbau des Verhandlungssystems in Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, · Verbesserung der Arbeitssicherheit und -bedingungen, · Steigerung der Leistungsfähigkeit der institutionellen Betreuung des Arbeitsmarktes, · Führung einer effizienten Migrationspolitik. Die Stärkung der sozialen Gemeinschaft und der Effizienz der öffentlichen Verwaltung (das vierte Teilziel) wird durch folgende Aktivitäten erfolgen: · Aufbau einer für die Gesellschaft vertrauenswürdigen und leistungsfähigen öffentlichen Verwaltung sowie Entgegenwirken der Korruption, 38 · Förderung der Eigeninitiativen von den lokalen Gemeinschaften, · Förderung der Politik der gesellschaftlichen Integration, darunter einer familienfreundlichen Sozialpolitik, mit den Schwerpunkten wirtschaftliche, Betreuungs- und erzieherische Funktionen, · Gewährleistung der nationalen Sicherheit und des Sicherheitsgefühls, · interne Sicherheit und öffentliche Ordnung. Die Maßnahmen zur Umsetzung des fünften Teilziels (Entwicklung der ländlichen Gebiete) werden sich auf folgende Bereiche konzentrieren: · Entwicklung des Unternehmertums und der Aktivitäten außerhalb der Landwirtschaft, · Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von den landwirtschaftlichen Betrieben, · Entwicklung und Verbesserung der technischen und sozialen Infrastruktur in den ländlichen Gebieten, · qualitative Steigerung des Humankapitals sowie berufliche Aktivität von den Dorfbewohnern. Zu einem Schlüssel zur Realisierung des sechsten Teilziels, also der regionalen Entwicklung, wird die Fähigkeit der Regionen und ihrer Gemeinschaften werden, ihre eigenen Entwicklungsressourcen zu nutzen und externe Investoren zu gewinnen. Die staatliche Regionalpolitik für die Jahre 2007-2015 setzt sich als strategisches Ziel die Schaffung von Bedingungen für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zwar so, dass sie die soziale, wirtschaftliche und territoriale Zusammengehörigkeit begünstigen. Die Angleichung der Entwicklungschancen wird jene Gebiete betreffen, die ohne staatliche Unterstützung zur Marginalisierung oder zu nachhaltigen Entwicklungsschwierigkeiten verurteilt wären. Gleichzeitig wird sich die staatliche Regionalpolitik – nach dem Subsidiaritätsprinzip und dem Grundsatz der endogenen Entwicklung – weiterhin auf die flexible Differenzierung der Ziele und die Nutzung des internen Potentials von den einzelnen Gebiete orientieren. Die Möglichkeit der Realisierung von großen Investitionen dank Förderung aus Mitteln der EU-Kohärenzpolitik steigert die Chancen auf die Umsetzung von den NES-Zielen. Der Gesamtbetrag von den EU-Haushaltsmitteln, die für die Umsetzung der Nationalen Entwicklungsstrategie in Anspruch genommen werden können, wird sich auf knapp 86 Mrd. EUR und zusammen mit den öffentlichen und privaten inländischen Mitteln für die Mitfinanzierung auf ca. 108 Mrd. EUR belaufen. Die Gesamtsumme der Finanzmittel, die für die Jahre 2007-2015 vorgesehen sind, ist somit viel höher als die Mittel der Nationalen Entwicklungsstrategie 2004-2006, in deren Rahmen die gemeinschaftlichen Verbindlichkeiten 12,8 Mrd. EUR betragen. Die Umsetzung der Nationalen Entwicklungsstrategie soll Polen eine nachhaltige und rasche Wirtschaftsentwicklung gewähren, die von den Investitionen und dem Export im großen Ausmaß stimuliert wird. Es werden folgende Indexe für die Realisierung der Nationalen Entwicklungsstrategie angestrebt: · Beschleunigung des BIP-Wachstums von 3 Prozent im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2001-2005 auf 5,1 Prozent in den Jahren 2006-2010 und 5,2 Prozent in den Jahren 2011-2015. Dies würde vermutlich die Erzielung von 66 Prozent des EU-25-Durchschnitts im letzten Jahr der Umsetzung der Strategie, gegenüber den gegenwärtigen ca. 50 Prozent bedeuten; · Erhöhung der Investitionsrate von 18,8 Prozent in den Jahren 2001-2005 auf 21 Prozent in den Jahren 2006-2010 und 25 Prozent in den Jahren 2011-2015; 39 · Exportzuwachs pro Einwohner von 1,9 Tsd. Euro 2005 auf 3,5 Tsd. Euro 2010 und 4,9 Tsd. Euro 2015; · Wesentliche Steigerung der Aufwendungen für die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten – von 0,58 Prozent des BIP 2004 auf 1,5 Prozent des BIP 2010 und 2,0 Prozent des BIP 2015, bei einem gleichzeitig wachsenden Gewerbeanteil an den Aufwendungen – entsprechend von 22,6 Prozent auf 30 Prozent und 40 Prozent; · Senkung der Arbeitslosenquote von 17,6 Prozent 2005 auf 12 Prozent 2010 und 9 Prozent 2015; · makroökonomische Stabilisierung – Aufrechterhaltung der Inflationsrate auf dem Niveau von jährlich ca. 2,5 Prozent sowie die stufenweise Reduzierung des Defizits der öffentlichen Finanzen (von 2,5 Prozent des BIP 2010 auf 2,0 Prozent des BIP 2015), was das Anwachsen der öffentlichen Schuld stoppen lässt (im Vergleich zum BIP soll sie nach dem Anwachsen von 48,8 Prozent 2005 auf 51,7 Prozent 2010, auf 47 Prozent 2015 sinken). Die Realisierung der oben erwähnten Vorhaben verläuft bisher im allgemeinen günstig, und in manchen Bereichen sogar außergewöhnlich gut. 2006-2007 betrug das Anstiegstempo im Jahresdurchschnitt 6,4 Prozent und war somit wesentlich höher als das für den Zeitraum 2006-2010 vorgesehenes Tempo von 5,1 Prozent. 2007 wurde bereits die bis zum Jahr 2010 voranschlagte Senkung der Arbeirtslosenquote und die bis 2015 vorgesehene Minderung des Defizits im Sektor der öffentlichen Finanzen erreicht. Diese Errungenschaften waren im Wesentlichen dank der Realisierung der aus europäischen Fonds mitfinanzierten Programme möglich. Es wird geschätzt, dass das BIP 2007 dank der Umsetzung dieser Programme von 0,57 bis 1,71 Prozent, und die Anzahl der Arbeitstätigen im Jahr 2006 um 167 Tsd. (2007 sogar doppel so hoch) höher waren. Im Hinblick auf die Langwierigkeit der Prozeduren in Verbindung mit der Inanspruchnahme der Mittel aus den EU-Fonds war das in bedeutendem Maße das Ergebnis der Umsetzung der Programme des Nationalen Entwicklungsplans 20042006. Noch bessere Resultate der Ausnutzung von Mitteln im Rahmen der Operationsprogramme der Nationalen Kohärenzstrategie für die Jahre 2007-2013 sind erst in den kommenden Jahren zu erwarten. 40 1. Arbeitsmarkt Polens Gesellschaft ist relativ jung. Im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten aus Mittel- und Osteuropa hat es immer noch den größten Prozentsatz der Bürger im Alter unterhalb von 64 Jahren. Der seit 1989 beobachtete Rückgang der Dynamik der Geburtenziffer hatte jedoch zur Folge, dass sich die Bevölkerung verminderte. Erst seit zwei Jahren kann eine positive Geburtenziffer verzeichnet werden, woraus sich die Möglichkeit einer Änderung des bisherigen Trends ableiten läßt. Seit Beginn der Transformationsperiode zeichnete die Gruppe der Bevölkerung im Erwerbsalter1 eine hohe Wachstumsdynamik aus. Zum Ende 2007 machte sie mit 24,5 Mio. 64 Prozent der Gesamtbevölkerung Polens aus. Prozentsatz der Bevölkerung im Alter unter 64 Jahren in ausgewählten Ländern Mittel- und Osteuropas 2007 90 88 86 84 88,1 86,6 85,6 84,4 82 84,1 84,1 83 83 82,9 82,9 80 Slowakei Polen Tschechien Litauen Slowenien Ungarn EU-27 EU-25 Estland Lettland Quelle: eigene Studie aufgrund der Eurostat-Daten. ____________________ 1 Für Frauen ist es das Alter von 18-59 Jahren, für Männer von 18-65 Jahren. 41 Seit 2007 ist eine Verbesserung auf dem Arbeitsmarkt sichtbar: die Beschäftigung nahm zu, die Arbeitslosenquote ging zurück – mit verschiedener Intensität, je nach Woiwodschaft. Die Zahl der in der Volkswirtschaft Beschäftigten erhöhte sich um 4,7 Prozent. Die Beschäftigungszunahme betrug von 3,5 Prozent in der Industrie bis zu 9,1 Prozent in der Baubranche. In den Schlüsselsektionen des Dienstleistungssektors: Handel und Reparaturen, Immobilien- und Firmenbetreuung, lag der Anstieg bei ca. 7 Prozent. Ende 2007 arbeiteten in der Volkswirtschaft 9943,0 Tsd. Berufstätige, davon 47,7 Prozent Frauen. Im privaten Sektor arbeiteten ca. 66 Prozent der gesamten Berufstätigen, im öffentlichen Sektor ca. 34 Prozent. Mehr als 58 Prozent der Gesamtzahl der Beschäftigten arbeiteten in mittleren und großen Unternehmen (über 49 Personen). Nach der Aufteilung in Sektionen arbeiteten im Jahr 2007 die meisten Personen in der verarbeitenden Industrie – ca. 25 Prozent, im Handel und Reparaturen (ca. 18 Prozent) und im Bildungswesen (12 prozent). Verhältnismäßig groß war die Beschäftigung in der Immobilien- und Firmenbetreuung (8 Prozent aller Berufstätigen) und in dem Bereich Gesundheitsschutz und soziale Fürsorge (7 prozent). Aufteilung der Berufstätigen nach Sektionen 2007 pflichtgemäßer Gesundheitsschutz und soziale Fürsorge 7% öffentliche Verwaltung und nationale Verteidigung, Sozialpflichtversicherungen 4% sonstige 9% Bildungswesen 12% Industrie 30% Immobilien- und Firmenbetreuung 8% Transport, Lagerwirtschaft und Fernmeldewesen 6% Handel und Reparaturen 18% Bauindustrie 6% Quelle: eigene Studie aufgrund der Daten des Hauptamts für Statistik (GUS). Die Mehrheit der Berufstätigen bilden die Facharbeiter (ca. 20 Prozent aller Berufstätigen) sowie Industriearbeiter und Handwerker (ca. 18 Prozent). Einen beträchtlichen Teil aller Berufstätigen bilden auch die Büroarbeiter (ca. 12 Prozent) sowie Techniker und anderes Mittelpersonal (11,8 Prozent). Polen arbeiten länger als der EU-Durchschnitt. Die mittlere Arbeitszeit in der Woche ist in Westeuropa von 2 bis sogar zu 10 Stunden kürzer als in Polen. Der Prozentsatz von Personen, die nach einer anderen Arbeit als zur Zeit ausgeübte suchen, wird immer kleiner. Im 4. Jahresquartal 2007 machten sie 4,5 Prozent aller Beschäftigten, und ein Jahr früher 6,1 Prozent aus. Der Hauptgrund dafür ist nach wie vor der Wille, seine Finanzlage zu verbessern – darauf weisen mehr als 59 Prozent 42 Mittlere Stundenzahl in der Woche pro Mitarbeiter in den gewählten EU-Mitgliedstaaten 2006 30,8 Holland Dänemark 35,5 Deutschland 35,6 Großbritannien 36,9 Finnland 37,8 Frankreich 38 39,3 Spanien 40,3 Ungarn Polen 40,9 Slowakei 41,3 Tschechien 41,7 42,7 Griechenland 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 Quelle: eigene Studie aufgrund der OECD-Daten. aller Arbeitstätigen, die auf der Suche nach einer neuen Arbeit sind, hin (vor einem jahr waren es 61,4 Prozent). Den zweiten Grund bildete die Suche nach einer festen Arbeitstelle. Der in Polen seit 2002 verzeichnete systematische Rückgang der registrierten Arbeiotslosigkeit erreichte im Jahr 2007 die größte Dynamik. Ende Dezember 2007 waren bei den Arbeitsämtern 1746,6 Tsd. Personen, sogar um 562,8 Tsd. (24,4 Prozent) weniger als im analogischen Zeitraum des Vorjahres. Auch die Anzahl der neu eingetragenen Arbeitslosen war niedriger als ein Jahr zuvor (um 7,5 Prozent). In dem ganzen Land betrug die Arbeitslosenquote im Jahr 2007 11,4 Prozent und war um 3,4 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahr. Sie war jedoch regional differenziert – von 8 Prozent in der Woiwodschaft Großpolen bis zu 19 Prozent in ErmlandMasuren. Eine verhältnismäßig niedrige Arbeitslosenquote war für die Woiwodschaften Kleinpolen (8,8 Prozent), Masowien (9,2 Prozent) und Schlesien (9,3 Prozent) kennzeichnend. Immer noch hoch war sie hingegen, außer der Woiwodschaft ErmlandMasuren – auch in Westpommern (16,6 Prozent), Kujawien-Pommern (15,2 Prozent) und Świętokrzyskie (15,1 Prozent). Ein Rückgang der Arbeitslosenzahl ließ sich sowohl unter den Männern (um 27,3 Prozent) als auch Frauen, obwohl hier im niedrigerem Grad im Vergleich zu den Männern (um 22,1 Prozent), beobachten. Die Zahl der Personen, die länger als 1 Jahr arbeitslos sind, ist kleiner geworden. Der größte Rückgang konnte in den Woiwodschaften Großpolen (um 41 Prozent) und Niederschlesien (um 40,1 Prozent) verzeichnet werden. Ein typisches Merkmal des polnischen Arbeitsmarktes ist eine relativ hohe Zahl von jungen Rentnern und Pensionären, von denen ein Teil der Teilzeitbeschäftigung nachkommt. Trotz der höheren Inflation kam es 2007 nicht zu einer Verschlechterung der finanziellen lage polnischer Haushalte. Die Kaufkraft eines durchschnittliches 43 Monatslohns brutto im Sektor der Unternehmen erhöhte sich um 9,4 Prozent im Vergleich zu 2006. Alle Woiwodschaften verzeichneten einen Lohnanstieg, was den Einfluß der Inflation auf die Budgets privater Haushalte einschränkte. Den höchsten Lohnanstieg verzeichneten die Woiwodschaften Pommern und Podlachien, den niedrigsten Masowien und Schlesien, also jene, in denen das Vergütungsniveau am größten ist. Der/das durchschnittliche Monatslohn/-gehalt lag 2007 bei 2.691,03 PLN brutto und stieg im Vergleich zum Vorjahr um 8,7 Prozent. Die Durchschnittslöhne/Gehälter waren traditionell am höchsten in den Finanzdienstleistungen (5.122,36 PLN), im Bergbau (4.941,78 PLN) sowie in der Erzeugung und Versorgung mit Elektroenergie, Gas und Wasser (3.742,17 PLN). Die geringsten Löhne/Gehälter brutto wurden dagegen in den Bereichen Hotel- und Gaststättengewerbe (2.096,16 PLN), Fischfang (2.304,71 PLN) sowie Gesundheitsschutz und soziale Fürsorge (2.506,19 PLN) verzeichnet. Der größte Anstieg der Löhne und Gehälter im Vergleich zum Vorjahr wurde im Bereich Gesundheits-schutz und soziale Fürsorge (um 18 Prozent) und in der Bauindustrie (um 15,4 Prozent) verzeichnet. Zur Steigerung der Beschäftigung und Einschränkung der Folgen der Arbeitslosigkeit führt die polnische Regierung eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Die arbeitslosen Personen können unterschiedliche Formen der beruflichen Aktivität in Anspruch nehmen: Zuschüsse für Umschulungsmaßnahmen und Berufsschulung von Arbeitslosen, Rückerstattung der Reise- und Unterbringungskosten, öffentliche Arbeitseinsätze, Interventionsarbeiten, sozial nützliche Arbeitsformen, Berufspraktika und berufliche Vorbereitung am Arbeitsort, Schulungen, Schulungsdarlehen, finanzielle Unterstützung während einer Ausbildung, Förderung der Aufnahme eigener Gewerbetätigkeit. Wichtig aus der Sicht der Arbeitgeber sind hingegen die Aktivitäten der Regierung, die auf die Erhöhung der Flexibilität des Arbeitsrechts und Vereinfachung der Verwaltungsprozeduren bei der Eintragung der Gewerbetätigkeit und Erteilung von Genehmigungen und Lizenzen ausgerichtet sind, sowie jene, die die rechtlichen Regelungen transparenter machen können. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt in Polen umfassen darüber hinaus: Fortsetzung der Reformen des Bildungs- und Schulungssystems mit dem Ziel der Steigerung des Niveaus der Allgemeinbildung und einer besseren Anpassung der beruflichen Qualifizierung an die Anforderungen des Arbeitsmarktes, Entwicklung der sog. lebenslangen Bildung sowie Koordinierung des Steuer- und Leistungsystems. Zur Verbesserung der Lage auf dem polnischen Arbeitsmarkt trugen wesentlich ebenfalls die neuen Zugangsmöglichkeiten zu den Arbeitsmärkten der meisten EUMitgliedstaaten bei. Polnische Arbeitnehmer können zur Zeit uneingeschränkt in elf Ländern der EU-15 Arbeit aufnehmen: in Irland, Schweden, Großbritannien, Finnland, Griechenland, Spanien, Portugal, Italien, Holland, Luxemburg und Frankreich sowie in den übrigen neuen EU-Mitgliedstaaten aus Mittel- und Osteuropa: Bulgarien, Tschechien, Estland, Litauen, Lettland, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Ungarn tätig werden. Die übrigen EU-Länder haben ihre bisherigen Beschränkungen hinsichtlich des Zugangs zu ihren Arbeitsmärkten beibehalten, wobei einige von ihnen Erleichterungen im Zugang zu bestimmten Wirtschaftssektoren bzw. für bestimmte Berufsgruppen (Belgien) oder auch Erleichterungen im Hinblick auf Verfahren zur Erlangung einer Arbeitsgenehmigung (Dänemark) einführen. 44 Eine Öffnung europäischer Arbeitsmärkte für die polnischen Arbeitnehmer brachte im Wesentlichen zur Herabsetzung der registrierten Arbeitslosigkeit in Polen bei, oder gar zum Mangel an Arbeitsnehmern, z.B. im Fall von Saisonarbeiten im Landwirtschafts- und Nahrungsmittelsektor, in der Baubranche oder in manchen seltenen Berufen. Die 2008 eingeführten und aus der Sicht der polnischen Arbeitgeber günstigen Änderungen in der polnischen Gesetzgebeung erleichterten in gewissem Maße den Prozess der Beschäftigung der Ausländer von außerhalb der EU (Näheres dazu im Kapitel IX). 2. Naturressourcen Polen ist reich an mineralischen Rohstoffen; es gehört zu den weltweit führenden Produzenten und Exporteuren von Steinkohle, Schwefel, Kupfer und Silber. Im polnischem Landesgebiet gibt es ebenfalls erhebliche Vorkommen an Zink, Blei, Erdgas, Salz und anderen Mineralien. Energierohstoffe. Brennstoff- und Energiebilanz Der Kohleabbau bildet die Grundlage der Energieversorgung in Polen und ist eine bedeutende Quelle der Exporteinnahmen. Polen ist (abgesehen von Russland) Europas größter Steinkohleproduzent und -exporteur und ein bedeutender Braunkohleproduzent. Die auf 43,3 Mrd. t geschätzten geologisch belegten Steinkohlevorräte werden hauptsächlich in Oberschlesien sowie in der Region Lublin abgebaut. Braunkohle, deren belegte Vorräte bei 13,7 Mrd. t liegen, wird im Tagebau im zentralen und südwestlichen Teil Polens gefördert. Bei dem derzeit in Anspruch genommenen Volumen dürften die Vorräte bei Steinkohle für 161 Jahre und bei Braunkohle für 31 Jahre reichen. Die beträchtlichen Kohlevorräte und ihr Abbau sichern Polen eine weitgehende Selbstständigkeit bei der Energieversorgung. Kohle liefert über 60 Prozent der in Polen verbrauchten Primärenergie und stellt eine Quelle für die Erzeugung von ca. 92 Prozent der elektrischen Energie dar. Die Umstrukturierung des Kohlebergbaus und die notwendige Diversifizierung der Energieversorgungsstruktur haben jedoch zur Folge, dass die Bedeutung von den flüssigen und Gasbrennstoffen für die Energiewirtschaft in Polen immer größer wird. Das Volumen der in Polen in Anspruch genommenen Vorräte von Erdgas liegt bei 113 Mrd. m3, damit könnten seine Vorräte beim derzeitigen Förderstand für 20 Jahre ausreichen. Der Abbau deckt über 30 Prozent des Inlandsbedarfs. Gering sind dagegen Erdölvorräte und -förderung, weswegen nahezu die gesamte Erdölverarbeitung auf importierten Rohstoffen, davon über 90 Prozent aus Russland, basiert. Der einzige Erdgasexporteur und Hauptlieferant von Erdöl nach Polen war traditionell die ehemalige Sowjetunion. In den neunziger Jahren sind die Möglichkeiten der Diversifizierung von den Erdölimportquellen erheblich erweitert worden. Zu diesem Zweck ist das Erdölterminal im Danziger Hafen ausgebaut worden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass künftig das kaspische Erdöl aus Aserbaidschan mit der Pipeline Odessa-Brody-Danzig nach Polen geliefert wird. An diesem Projekt sind die Ukraine, Georgien und Aserbaidschan neben Polen interessiert. 45 Der mit Abstand größte Erdgaslieferant Polens bleibt nach wie vor Russland, wo derzeit Gas in einem Volumen von 7-8 Mrd. m3 pro Jahr von Polen bezogen wird. Dies entspricht ungefähr der Hälfte des Landesverbrauchs. Ein Teil vom russischen Erdgas wird über die erste Leitung der Jamal-Gaspipeline geliefert, die aus Russland über Weißrussland und Polen nach Deutschland führt. Polen strebt es an, allmählich ebenfalls seine Erdgasversorgung zu diversifizieren. Es wird u.a. der Bau eines Flüssiggas-Terminals in Swinemünde (Świnoujście) geplant. Schätzungsweise werden die ersten Schiffe mit Gas Świnoujście 2011 anlaufen und auf diesem Weg werden in der ersten Phase 2,5-3 Mrd. m3 Gas jährlich nach Polen geliefert. Ein weiterer Schritt im Rahmen der Politik der Diversifizierung von den Gasversorgungsquellen wird der Bau einer Gaspipeline mit der Länge von 200 km aus dem nordwestlichen Bereich der polnischen Ostseeküste nach Dänemark, mit der das norwegische Gas von der Nordsee bezogen wird. Um sich die Gaslieferungen aus dieser Richtung zu sichern, wird die von Polen kontriollierte polnische Firma PGNiG den Bau einer Pipeline aus Norwegen nach Dänemark und Schweden mitfinanzieren. Die ersten Gaslieferungen aus Norwegen könnten hier um die Wende 2012-2015 erfolgen. Schließlich werden zur Steigerung der Energiesicherheit Polens der Bau von unterirdischen Gaslagern sowie Ausweitung der Förderung von den inländischen Ressourcen dieses Brennstoffs geplant. Metalle Die bewirtschafteten Kupfervorräte in Polen, welche 1,6 Mrd. t umfassen, dürften beim derzeitigen Förderniveau für 45 Jahren ausreichen. Kupfer wird in Niederschlesien, in einer Tiefe von bis zu 1200 m, gefördert. Die in Polen vorhandenen Kupfererze enthalten große Mengen an Silber, was sich positiv auf die Förderungsrentabilität auswirkt. Der Kupferbergbau ist in Polen relativ jung; seine Entwicklung datiert sich auf das Ende der sechziger Jahre vergangenen Jahrhunderts. Polen liegt beim Kupferabbau weltweit an der neunten und in Europa (abgesehen von Russland) an der ersten Stelle. Beim Silberabbau liegt es weltweit an der sechsten und europaweit an der ersten Stelle. Großteil des geförderten Kupfers und Silbers wird exportiert, in erster Linie auf die Märkte der Europäischen Union. Das Ergebnis der in den letzten Jahren umgesetzten Umstrukturierung und Modernisierung der Branche sind eine Produktionskostensenkung und eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf den internationalen Märkten. Im Jahre 1997 begann die Privatisierung der polnischen Kupferindustrie. Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibungen sind 36 Prozent der Aktien der Gesellschaft KGHM Polska Miedź SA (Polnische Kupfer AG), des einzigen polnischen Kupferförderungsunternehmens, an in- und ausländische Investoren veräußert worden. Die KGHM gehört ebenso zu den führenden polnischen Exporteuren und ist eines der größten polnischen Unternehmen. Sie ist auch ein wichtiger Produzent im internationalen Maßstab. 2007 fiel auf die polnische Gesellschaft beinahe 6 Prozent der Silbergewinnung und 3 Prozent der Kupfergewinnung in der Welt. Erzlagerstätten von Zink und Blei gibt es in der Region Krakau-Schlesien. Das derzeitige Fördervolumen von den Zinkerzen reicht nicht aus, um Bedarf der inländischen Hüttenindustrie zu decken. Ein Teil der Nachfrage wird über Importe von den Konzentraten bestritten. Ein Teil der Hüttenproduktion von Zink und, im geringeren Maß, auch von Blei, wird wiederum exportiert. 46 3. Produktionsvermögen Das Gesamtbruttovolumen an Sachanlagen in Polen belief sich Ende 2006 nach laufenden Erfassungspreisen auf 1913,3 Mrd. PLN, d. h. auf ca. 657,4 Mrd. USD, wovon 58,6 Prozent auf den Privatsektor entfielen. Auf Gebäude und Bauwerke entfielen 65,8 Prozent, auf Maschinen und Anlagen 27,1 Prozent und auf die Transportmittel 6,2 Prozent des Sachanlagengesamtvolumens. Knapp 72 Prozent der Sachanlagen waren in drei Wirtschaftssektoren konzentriert: in der Industrie (31,6 Prozent, davon 17,5 Prozent in der Verarbeitungsindustrie), in der Immobilien- und Firmenbetreuung (22,8 Prozent, davon 20,54 Prozent in Wohnhäusern) sowie im Transport und Fernmeldewesen (17,9 Prozent). Das Produktionsvermögen der Verarbeitungsindustrie setzte sich hauptsächlich aus Mitteln zusammen, die in die Bereiche Lebensmittel- und Getränkeproduktion (18 Prozent), chemische Industrie (9,9 Prozent), Kraftfahrzeugindustrie (9,7 Prozent), Mineralindustrie (8,8 Prozent), Produktion von Gummi- und Kunststofferzeugnissen (6,5 Prozent), Kokserzeugung und Herstellung von Erdölraffinerieerzeugnissen (5,7 Prozent), Produktion von Maschinen und Anlagen (5,6 Prozent) und Metallerzeugung (5,5 Prozent) geflossen sind. Die Hauptbestandteile des Vermögens der Verarbeitungsindustrie waren Maschinen und Anlagen (61,5 Prozent) sowie Gebäude und bauliche Anlagen (33,8 Prozent). Das Produktionsvermögen in Polen ist stark verringert. Ende 2006 betrug sein Verschleißgrad in der Wirtschaft im Durchschnitt 46,8 Prozent, darunter in der Industrie 50,2 Prozent. In der verarbeitenden Industrie lag diese Kennziffer durchschnittlich bei 47,6 Prozent. Relativ hoch (über 55 Prozent) war diese Kennziffer in solchen Sparten der Verarbeitungsindustrie wie Textilgewerbe, Produktion sonstiger Transportmittel (d.h. hauptsächlich Schiffe), sowie die Produktion chemischer Erzeugnisse. Relativ günstig dagegen (unter 42 Prozent) in Branchen wie Herstellung von Koks und Erdölraffinerieerzeugnissen, Metallproduktion, Büromaschinen- und Computerbau, Produktion von Rundfunk-, Fernseh- und Telekommunikationsgeräten und -anlagen sowie Möbelproduktion. Der Verschleißgrad der einzelnen Bestandteile des Produktionsvermögens der Wirtschaft in Polen ist unterschiedlich. Ende 2006 betrug die Verringerung der Produktionsmittel durch unzureichende Erneuerungsinvestitionen bei Maschinen und Anlagen 62,8 Prozent, bei Transportmitteln 55,4 Prozent sowie bei Gebäuden und Bauwerken 38,8 Prozent. Ein sehr hoher Maschinen- und Anlagenverschleiß war in der Land- und Forstwirtschaft (83,9 Prozent) zu verzeichnen, ein deutlich geringerer, aber trotzdem erheblich, in der Immobilien- und Firmenbetreuung (67,3 Prozent) sowie in der Fischerei (64 Prozent). Ewas niedriger war diese Kennziffer für die Industrie (60,7 Prozent), Transport- und Fernmeldewesen (60,4 prozent) sowie Handel und Reparaturen (59,6 Prozent). In diesem letztgenannten Bereich gab es in den letzten Jahren bedeutende Investitionen aus dem Ausland, die sich insbesondere auf Schaffung von Handelsketten konzentrierten. In der Industrie war der Maschinenund Anlagenverschleiß am größten im Bergbau (67,8 Prozent), am niedrigsten in der Verarbeitungsindustrie (57,2 Prozent). In dieser letzteren Branche erreichte er über 60 Prozent in den Produktionssparten Textilgewerbe, Maschinen und Anlagen, sonstige Transportmittel, medizinische, optische und Präzisionsgeräte und -instrumente, Kleidung und Ledererzeugnisse, chemische Erzeugnisse sowie Büromaschinen und Komputer. 47 Der hohe Wertminderungsgrad des Produktionsvermögens in Polen in Folge unzureichender Erneuerungsinvestitionen und seine Konzentration in den traditionellen Industriezweigen sind Gründe dafür, dass die Wirtschaftstransformation – über den konsequent umgesetzten Systemwandel hinaus – auf der Modernisierung und dem Austausch eines Großteils des Maschinenparks beruht und insbesondere auf Bereiche ausgerichtet ist, die sich durch eine hohe Produktivität auszeichnen und vor großen Entwicklungsperspektiven stehen. In den Jahren 1996-2006 sank der Verschleißgrad des Produktionsvermögens der Wirtschaft in Polen von 49,7 auf 46,8 Prozent, darunter in der Industrie von 57,2 auf 50,2 Prozent. Diese Kennziffer ging in dieser Zeit besonders stark bei Herstellung von Koks und Erdölraffinerieprodukten (von 69,1 auf 38,3 Prozent), der Metallerzeugung (von 66,3 auf 38,6 Prozent), bei dem Büromaschinen- und Computerbau (von 54,9 auf 41,9 Prozent), der textilindustrie (von 66,6 Prozent auf 59,8 prozent), der Produktion von Rundfunk-, Fernseh- und Telekommunikationsgeräten und -anlagen (von 49,8 auf 41,5 Prozent) und der Kraftfahrzeugproduktion (von 53,3 auf 47 Prozent) zurück. Die Reduzierung des Wertminderungsgrades des Produktionsvermögens in der polnischen Wirtschaft war dank einer hohen Dynamik der Investitionsaufwendungen möglich. Diese Aufwendungen nahmen besonders schnell (14-22 Prozent jährlich in Festpreisen) in den Jahren 1995-1998 zu. In den darauffolgenden Jahren 1999-2002 ist dieses Tempo jedoch deutlich gesunken. Seit dem zweiten Halbjahr 2003 wird erneut eine Belebung der Investitionstätigkeit beobachtet. Eine deutliche Beschleunigung erfolgte 2006 und 2007, als die Investitionen um über zehn Prozent jährlich gestiegen waren (entsprechend um 14,9 Prozent und 17,6 Prozent). Eine immer wichtigere Rolle spielen bei den Investitionsprozessen die ausländischen Firmen. 2006 betrug der Anteil der Gesellschaften mit ausländischem Kapital an den gesamten Bruttoinvestitionsaufwendungen in Sachanlagen 45,6 Prozent gegenüber 18 Prozent im Jahr 1994. 4. Infrastruktur der Wirtschaft Infrastruktur der Wirtschaft hat eine Schüsselbedeutung für die Entwicklung der Aktivität in allen ihren Bereichen. Als EU-Mitglied strebt Polen die Integration seiner wirtschaftlichen Infrastruktur mit jener der übrigen EU-Mitgliedstaaten an. Eine der wichtigsten strategischen Richtungen der wirtschaftlichen Entwicklung Polens ist die Liberalisierung des Dienstleistungsmarktes in den Netzsektoren sowie die Entwicklung der jahrelang vernachlässigten wirtschaftlichen Infrastruktur. Transport Die Probleme der Transportinfrastruktur in Polen bestehen im Mangel an einem gut entwickelten Straßennetz mit großer Durchlassfähigkeit (Autobahnen und Schnellstraßen), in einem hohen Anteil des Straßennetzes mit einer qualitativ schlechten Straßendecke, erheblichem technischem Verschleiß des Eisenbahnnetzes, Nichtanpassung der Infrastruktur des Flugtransportes an die wachsenden Fluggästezahlen sowie in einem schwachen interregionalen Verbindungsnetz, insbesondere zwischen den östlichen Regionen Polens und den übrigen Landesgebieten. Bei der Einbindung des polnischen Transportnetzes in die europäische Verkehrsinfrastruktur sind sein Ausbau und Modernisierung erforderlich. Dank 48 der Möglichkeit der Mitfinanzierung von den Investitionsprojekten durch die Europäische Union bietet sich eine Chance für eine deutliche Verbesserung der Lage in diesem Bereich. Diese Förderung bezieht sich auf Bestandteile der Transportinfrastruktur, die in den transeuropäischen Verkehrskorridoren (das Netz TEN-T) liegen und eine wesentliche Bedeutung für die gesamte EU haben (Modernisierung des Eisenbahn- und Straßennetzes, Bau von Autobahnen und Schnellstraßen) sowie auf Investitionen im kleineren Rahmen, die die Entwicklung und Modernisierung der regionalen Verkehrsinfrastruktur zum Ziel haben. Es ist vorgesehen, dass in den Jahren 2007-2013 über 19 Mrd. Euro aus den EU-Mitteln für folgende Bereiche bestimmt werden: transeuropäische Transportnetze TEN-T, Entwicklung des ökologischen Transports, Verkehrsinfrastruktur im östlichen Polen sowie die Verkehrssicherheit und die inländischen Verkehrsnetze. Der durchschnittliche Anteil der EUMittel an der Finanzierung von Projekten, welche die oben genannten Zwecke umfassen, dürfte sich auf ca. 78 Prozent belaufen. Der öffentliche inländische Beitrag zur Umsetzung dieser Projekte soll auch durch eine Beteiligung des Privatsektors ergänzt werden. Insgesamt werden Aufwendungen für die Umsetzung der obigen Ziele in den Jahren 2007-2013 über 26 Mrd. Euro betragen. Hauptziele dieser Investitionen sind die territoriale Integration sowie Integration der einzelnen Transportzweige in Polen, die qualitative Steigerung der Infrastruktur des Transports wie auch Verminderung der negativen Einflüsse des Transports auf die Umwelt durch eine größere Bedeutung insbesondere des Eisenbahn- und Seetransports im Transportgewerbe. Durch die Transitlage und die Umsetzung der infrastrukturellen Investitionen hat Polen eine Chance, eine wichtige Rolle auf dem Gebiet des internationalen Verkehrs zwischen Westeuropa und Russland, der Ukraine und Zentralasien sowie zwischen Skandinavien und dem südlichen Teil Europas zu spielen. Angesichts der Veranstaltung durch Polen und die Ukraine der FußballEuropameisterschaft 2012 werden in Polen u.a. geplant: Modernisierung und Ausbau von Straßen- und Eisenbahnverbindungen zwischen Städten, wo Fußballspiele ausgetragen werden (Warschau, Danzig, Breslau, Posen sowie als Reservestädte Königshütte (Chorzów) und Krakau), Ausbau des öffentlichen Verkehrs und der Flughäfen in diesen Städten sowie Ausbau der Straßen- und Eisenbahnverbindungen Polens mit Deutschland, Tschechien, der Slowakei und der Ukraine. Landtransport In den letzten Jahren wächst die Zahl von Fahrzeugen, die die polnischen Straßen befahren, sehr schnell. In den Jahren 2000-2007 stieg die Zahl der angemeldeten Personenkraftwagen um 46 Prozent (von 9.991 Tsd. auf 14.589 Tsd.) und die der Lastkraftfahrzeuge und der Sattelzugmaschinen um 34 Prozent (von 1.879 Tsd. auf 2.521 Tsd.). In Folge des EU-Beitritts ist der Beförderungsmarkt in Polen vollständig liberalisiert worden, was zu einem bedeutenden Zuwachs der Fahrzeuge im internationalen Transport geführt hat. Angesichts der Transitlage Polens entfällt ein erheblicher Anteil am internationalen Transport auf Beförderungen, die zwischen Westeuropa und Russland, der Ukraine und den Staaten Zentralasiens erfolgen. Ende 2006 gab es in Polen 256 Tsd. km öffentliche Straßen mit einer festen Decke, wovon 90 Prozent mit einer verbesserten Decke ausgestattet waren. Auf 100 km2 der Landesfläche entfielen 81,7 km Straßen. Die höchste Straßennetzdichte gab es in 49 Niederschlesien und Kleinpolen, die geringste in Ermland und Masuren sowie in der Region Podlachien. Eine erheblichen Zunahme der Belastung der Straßeninfrastruktur in der vergangenen und zu Beginn der laufenden Dekade war nicht von einem angemessenen Ausbau und der erforderlichen Modernisierung begleitet. Die Hauptschwäche des polnischen Straßennetzes besteht in einer geringen Gesamtlänge von Autobahnen (674 km) und Schnellverkehrsstraßen (294 km). Die Länge der Straßen, die einen internationalen Charakter haben, betrug 5,5 Tsd. km, davon sind 4,8 Tsd. km Teil des transeuropäischen Netzes TEN-T. Es ist vorgesehen, bis 2012 die Länge der Autobahnen um 1105 km und die der Schnellstraßen um 964 km auszuweiten. Die Erhöhung der Durchlassfähigkeit und der Verkehrssicherheit wird durch den Bau von ca. 20 Umgehungsstraßen von Städten und Ortschaften erreicht. Dadurch entsteht ein Netz von kollisionsfreien Verkehrswegen, die über den Großteil der Landesfläche verteilt werden. In den Jahren 2007-2015 soll das Netz von den an den Verkehr von Fahrzeugen mit einer Achslast von 11,5 t angepassten Straßen von 2191 km auf über 3400 km ausgebaut werden. Angesichts des bis zum Jahre 2020 prognostizierten Zuwachses der Personenkraftwagenzahl um 40-60 Prozent und der systematischen Frachtsteigerung im Tempo von 1,6 bis 2,1 Prozent jährlich ist die Umsetzung dieser Investitionen notwendig. Eine Vergrößedrung des Badarfs an Warenbeförderung im Rahmen des polnischen Außenhandels soll sich innerhalb dieses Zeitraums auf 150-190 Prozent belaufen. Eine der Hauptprioritäten wird der Ausbau des Straßennetzes in Ostpolen sein und insbesondere eine Verbesserung der Verbindungen der beiden größten Städte dieser Region: Belostok (Białystok) und Lublin mit Warschau, was zu einer verbesserten Qualität des internationalen Transports zwischen Westeuropa und den Staaten Osteuropas beitragen wird. Bahntransport Ende 2007 gab es in Polen 20,1 Tsd. km Eisenbahnstrecken. Die Dichte des Eisenbahnnetzes betrug 6,4 km/100 km2 der Landesfläche und lag somit über dem Durchschnitt der EU-15 (5 km/100 km2). Die größte Dichte des Eisenbahnnetzes gibt es im südwestlichen Landesteil, insbesondere in Schlesien (17,2 km/100 km2), die geringste in den Woiwodschaften Podlachien, Lublin und Masowien (unter 5 km/100 km2). Der wichtigste Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur ist das Transeuropäische Eisenbahntransportnetz (TEN-T) mit der Länge von 5,4 Tsd. km. Dort werden rund 60 Prozent aller Transporte abgewickelt. Mitten durch Polen verlaufen Eisenbahnlinien, die in vier transeuropäischen Verkehrskorridoren gelegen sind. Die Entwicklung des Einsenbahntransports in Polen soll in den kommenden Jahren hauptsächlich in der Verbesserung bereits vorhandener Infrastruktur bestehen. Dies wird zur Verbesserung des technischen Zustands der Eisenbahnlinien, darunter auch zur Steigerung der Tragkraft auf 22,5 t pro Achse, Reduzierung der Betriebskosten, Verbesserung der Bedingungen für die Beförderung von Personen und Gütern und insbesondere zur Verkürzung der Eisenbahnfahrzeiten führen. Bis 2013 ist die Modernisierung von 50 Prozent des Eisenbahnnetzes innerhalb der transeuropäischen Transportkorridore vorgesehen und bis 2020 soll seine komplette Modernisierung erfolgt sein. Gleichzeitig wird der übrige Teil des Eisenbahnnetzes, der staatlich verwaltet wird, erneuert. Bis zum Jahr 2013 sollen auch Vorbereitungsarbeiten für den Bau von Eisenbahn-Schnellstrecken (über 300 km/h) unternommen werden. 50 Öffentlicher Transport in den Städten 2007 verfügten 262 polnische Städte über öffentliche Verkehrsmittel. Die Gesamtlänge der oberirdischen Verkehrslinien betrug 28,8 Tsd. km. Dort wurden 11,6 Tsd. Busse, 3,7 Tsd. Straßenbahnen und 0,2 Tsd. Oberleitungsomnibusse eingesetzt. Die einzige Stadt mit einer Untergrundbahn ist Warschau. Zur Zeit besteht hier eine einzige Linie mit einer Länge von 18 km. Der Zustand der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur in den polnischen Städten ist unterschiedlich. Zu den größten Problemen gehören: hohe Betriebskosten des Verkehrssystems und die Abnutzung der Wege infolge eines intensiven individuellen Verkehrs, ungenügende Finanzmittel der kommunalen Selbstverwaltungen für die infrastrukturellen Investitionen, ungenügende Entwicklung umweltfreundlicher Verkehrsmittel (Schnellbahn, Straßenbahn, U-Bahn oder Oberleitungsbus), geringe Wettbewerbsfähigkeit des im Verhältnis zu PKWs langsamen Schienenverkehrs (bis auf die U-Bahn) in den Großstädten. Der individuelle Verkehr ist in den meisten, insbesondere in den mittelgroßen Städten, dem Busverkehr überlegen. Eine positive Entwicklung ist die Abschaffung des Monopols auf dem Markt der Beförderungsdienstleistungen im öffentlichen Transport. Im Rahmen der Verkehrspolitik setzt sich der Staat zum Ziel, bis 2013 den Anteil des umweltfreundlichen öffentlichen Verkehrs in Regionen um die folgenden Metropolen zu steigern: Kattowitz (Katowice), Dreistadt (Danzig-Gdingen-Zoppot/GdańskGdynia-Sopot), Warschau (Waszawa), Thorn (Toruń) und Bromberg (Bydgoszcz), Lodz (Łodź), Krakau (Kraków), Stettin (Szczecin) und Posen (Poznań). Als Endergebnis der Maßnahmen soll eine strukturelle Integration von sämtlichen Arten der im Gebiet jeweiliger Metropole eingesetzten Transportmittel erreicht werden, die dank Einführung von integrierten Systemen der Verkehrsregelung den öffentlichen Verkehr begünstigt sowie über die Förderung der umweltfreundlichen Transportmittel eine Alternative für den individuellen Verkehr bildet. Seetransport Die größten polnischen Seehäfen – in Danzig (Gdańsk), Gdingen (Gdynia), Stettin (Szczecin) und Swinemünde (Świnoujście) – stellen die strategischen Verkehrsknoten für die polnische und europäische Verkehrsinfrastruktur dar. Sie verbinden und integrieren verschiedene Zweige des Landtransports (Eisenbahn und Straßen) sowie des Binnenwassertransports mit dem internationalen Seetransport. Bei Transporten zu/aus den polnischen Häfen spielt die Eisenbahnbeförderung eine vorrangige Rolle. Die wichtigsten polnischen Handelsseehäfen verfügen über eine Infrastruktur, die es ermöglicht, eine ganze Reihe von Dienstleistungen im Fracht- und Personenverkehr zu erbringen. Sie sind zugleich jeweils auf bestimmte spezielle Dienstleistungen ausgerichtet. Gdynia hat den größten Containerhafen im Südteil der Ostsee; Gdańsk verfügt über einen der auf der Ostsee größten Umschlagterminal für Erdöl, und der Hafenkomplex Szczecin-Świnoujście besitzt den größten Fährfenterminal in Polen. Die größten regionalen Häfen: Kołobrzeg, Darłowo, Elbląg üben vorwiegend touristische und Fischereifunktionen aus. Im Bereich der Entwicklung der Infrastruktur von Seetransporten sind eine Modernisierung der Wasserstraße Świnoujście-Szczecin, der Bau der Hafeninfrastruktur für das Containerterminal in Stettin und für das Westpommersche Logistikzentrum 51 in Szczecin (Zachodniopomorskie Centrum Logistyczne), die Erweiterung des Zugangs zu den wichtigsten Häfen von der See- und Landseite sowie mehrere andere Vorhaben im Zusammenhang mit der Modernisierung und dem Ausbau von Umschlagkapazitäten vorgesehen. Zur Zeit verfügen die polnischen Häfen über attraktive Gelände für potentielle Investoren. Binnenschifffahrt Die Binnenschifffahrt spielt in Polen eine geringere Rolle. Die Länge der schiffbaren Binnenwasserstraßen beträgt in Polen ca. 3660 km, davon 200 km mit internationaler Bedeutung. Das größte Potential für die Binnenschifffahr bietet die Oder mit ihren Nebenflüssen. Die Oder-Wasserstraße (Odrzańska Droga Wodna) bildet einen Bestandteil des transeuropäischen Transportnetzes und bedient vor allem die Häfen Stettin und Swinemünde. Binnenschifffahrt, als die umweltfreundlichste Transportart, wird künftig in Polen an Bedeutung gewinnen. Luftverkehr Der größte polnische Flughafen ist der Fryderyk-Chopin-Flughafen in Warschau, welcher 2007 9,3 Mio. Fluggäste abgefertigt hat. Darüber hinaus verfügt Polen über 11 regionale Flughäfen. Die größten unter ihnen – in Krakau, Kattowitz und Danzig – bedienen jeweils über 1 Mio. Fluggäste pro Jahr (2007 insgesamt 8 Mio. Fluggäste). 2007 stellten die polnischen Flughäfen reguläre Verbindungen mit 37 Ländern her. Bei der dynamischen Entwicklung des Passagierluftverkehrs ist es notwendig, die Infrastruktur von Flughäfen sowie der Bodenanlagen für die Luftfahrt, insbesondere im Bereich der Navigation, auszubauen und zu modernisieren. 2007 wurde ein neues Terminal im Flughafen Warschau fertig gestellt, wodurch Durchlassvermögen des Flughafens auf 10 Mio. Fluggäste pro Jahr erhöht wurde. Zur Zeit laufen ebenfalls Arbeiten an der Modernisierung und dem Ausbau von sieben übrigen Flughäfen, die zum Netz TEN-T gehören (Poznań, Szczecin, Wrocław, Gdańsk, Rzeszów, Krakau, Katowice). Eine strategische Bedeutung für den polnischen Luftverkehr wird der geplante Bau eines zweiten Zentralflughafens haben. Intermodale Transporte In den letzten Jahren nimmt in Polen die Bedeutung von intermodalen Transporten erheblich zu, die mindestens zwei unterschiedliche Transportarten in Anspruch nehmen. Immer noch ist die Rolle des intermodalen Verkehrs geringer als in den Ländern der EU-15. Die Zahl an gegenwärtig bestehenden Terminals ist nicht ausreichend und erfordert Ausbau und Modernisierung. Die Entwicklung des intermodalen Transports wird hauptsächlich durch den Bau von neuen Terminals – gestützt auf die vorhandene Eisenbahninfrastruktur, durch die Gründung von den mit dem Eisenbahnnetz und den Seehäfen zusammenarbeitenden Logistikzentren sowie durch die Einführung einer modernen Technik für die Verkehrsabwicklung in den Terminals und in den Zentren erfolgen. Infolge dieser Maßnahmen soll der Anteil des intermodalen Transportes an der Ladegutbeförderung insgesamt bis 2015 von derzeitigen 1,5 Prozent auf 5 Prozent steigen. 52 Infrastruktur des Erdöl- und Erdgastransports Die Hauptrohrleitungen für die Beförderung von Erdöl und Erdölprodukten hatten Ende 2007 eine Länge von 2.278 km. Mitten durch Polen verlaufen die wichtigsten Transportwege des Erdöls aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion in die EU, darunter die nördliche Pipeline „Freundschaft” („Przyjaźń”). Erdöl und die Erdölprodukte werden auch auf dem Seeweg nach Polen befördert. Die derzeitigen Umschlagkapazitäten des Nordhafens (Port Północny) und des Erdöl-Hafens (Naftoport) in Danzig überschreiten beinahe zweifach die Erdöl-Binnennachfrage. 2006 betrug die Länge des Gasleitungsnetzes 18,5 Tsd. km und die des Gasverteilungsnetzes 106,5 Tsd. km. Das Gasverteilungsnetz erreicht 7,1 Mio. individuelle Verbraucher, wovon 6,3 Mio. Stadtbewohner sind. Am dichtesten ist das Verteilungsnetz in den Woiwodschaften Kleinpolen und Schlesien, am geringsten in Podlachien sowie in Ermland und Masuren ausgebildet. Es ist notwedig, das Netz, besonders in den ländlichen Räumen im Nord-Ostpolens, zu entwickeln. Dank einer bedeutenden Mitfinanzierung aus den Mitteln der EU-Fonds sind in den Jahren 2007-2013 Bau und Modernisierung von Erdgas- und Erdölleitungen sowie technischen Anlagen, die das Funktionieren der Transportsysteme sichern, Ausbau von Erdgasspeichern sowie Bau einer Infrastruktur, die die Diversifizierung von Gasund Erdöllieferungen nach Polen gewähren soll, vorgesehen. Fernmeldewesen Ende 2007 gab es in Polen insgesamt 10.243 Tsd. Festnetz-Hauptanschlüsse, wovon 8.184 Tsd. auf Städte und 2.059 Tsd. auf ländliche Räume entfielen. Dies ergab eine Dichte unter Festnetzteilnehmern von 30 Hauptanschlüssen pro 100 Einwohner, eine der niedrigsten Kennziffer unter den Staaten der EU-25. Das Telekommunikationsnetz wird in den letzten Jahren ausgetauscht bzw. modernisiert, während die Zahl von den Anschlüssen sinkt. Zu den Hauptgründen gehören die hohen Anschluss- und Nutzungskosten sowie die Konkurrenz seitens des Mobilfunks. Zur Zeit sind alle wichtigen Telefonzentralen, die auf der Basis der Glasfasernetzstruktur funktionieren, digital. Der größte Betreiber der Festnetztelekommunikation ist die Polnische Telekommunikation AG (Telekomunikacja Polska SA), von der 83 Prozent sämtlicher Festnetzteilnehmer bedient werden. Unter den alternativen Betreibern, die ihre eigene Telekommunikationsnätze aufgebaut haben, hatte 2007 die Firma Netia SA den größten Anteil an der Gesamtzahl der Anschlüsse (ca. 3,8 Prozent). Zügig wächst in Polen die Zahl der Mobilfunkteilnehmer und -nutzer. Zur Zeit verzeichnet der Mobilfunk mehr Teilnehmer als die Festnetztelekommunikation. In den Jahren 2000-2007 stieg die Zahl der Mobilfunknutzer von 6,7 Mio. auf 41,5 Mio. und überschritt die Einwohnerzahl in Polen. Derzeit sind auf dem polnischen Markt acht Betreiber aktiv, die unter 13 Marken handeln. Zu den wichtigsten zählen: Polkomtel AG, die Polnische Digitaltelekommunikation GmbH (Polska Telefonia Cyfrowa Sp. z o.o.), die Polnische Mobilfunktelekommunikation Centertel GmbH (Polska Telefonia Komórkowa Sp. z o.o.). Eine der wichtigen Aufgaben der Politik im Bereich der Telekommunikation ist die Sicherung eines allgemeinen und billigen Zugangs zum Internet, das in den letzten Jahren zu dem sich am schnellsten entwickelnden Segment auf dem Gebiet der Telekommunikations-Dienstleistungen geworden ist. 2007 hatten 12,9 Mio. Personen Zugang zum Internet (2006 – 10,5 Mio.). Über den Internetzugang verfügten 41 Prozent der Haushalte und 92 Prozent der Firmen. Am populärsten war der 53 Breitband-Internetzugang, den 3,4 Mio. Benutzer (2,8 Prozent 2006) in Anspruch genommen haben. Eine dynamische Zunahme von den Internet-Anschlüssen war dank einer erheblichen Senkung der Installationskosten sowie der Zugangspreise möglich. Die Zahl der allgemein zugänglichen Stellen, wo der drahtlose Internetzugang genutzt werden kann, nimmt systematisch zu (Tourismuszentren, Hotels, Bürogebäude, Restaurants, Kaffees u.ä.). Eine dynamische Entwicklung verzeichnet E-Banking. 2007 nahmen diese E-Dienstleistung 13 Prozent der Personen im Alter von 16-74 Jahren (2005 – 6 Prozent) in Anspruch. Schnell steigt auch die Anzahl von Personen und Firmen, die Waren und Dienstleistungen per Internet kaufen, sowie auch der Wert der damit verbundenen Transaktionen. Für die kommenden Jahre ist die Beschleunigung der Entwicklung von den öffentlichen E-Dienstleistungen für die Bevölkerung vorgesehen. Die Telekommunikations-Entwicklungspolitik zielt darauf ab, klare und durchsichtige Regeln, die den Prinzipien lauteren Wettbewerbs entsprechen, für alle Betreiber auf dem Markt durchzusetzen. Großer Wert wird auf die Verbreitung der Zugänglichkeit von den Kommunikationsdienstleistungen sowohl im Festnetz als auch im Mobilfunkbereich, darunter der Breitbanddienstleistungen und der mobilen Telekommunikation der dritten Generation, gelegt. Elektroenergiewirtschaft Die erreichte Leistung in den Kraft- und Heizkraftwerken betrug Ende 2007 32,6 Tsd. MW. Über 90 Prozent der elektrischen Energie werden in den Kohlekraftwerken produziert. Die Gesamtlänge der elektrischen Leitungen in Polen beträgt 750 Tsd. km, darunter 13 Tsd. km Leitungsnetze, und 705 Tsd. km Verteilungsnetze der Mittel- und Hochspannung. Um die Energieversorgung auf der lokalen Ebene zu sichern, sind Modernisierung und Ausbau des Energienetzes, besonders in ländlichen Räumen, notwendig. Polen liegt an der Grenze von drei elektroenergetischen Systemen: dem westeuropäischen (UCTE), dem osteuropäischen (GUS/Baltische Staaten) und dem skandinavischen (Nordel). Das Durchlassvermögen der Anschlüsse des polnischen Elektroenergiesystems an die EU-Länder (Deutschland, Tschechei, Slowakei, Schweden) beträgt zwischen 2000 und 3000 MW. Derzeit werden Ausbau der Verbindungen mit Deutschland, Tschechien, der Slowakei und Ukraine geplant, was die Versorgungssicherheit Polens steigern würde. Darüber hinaus ist geplant, mit Hilfe von den EU-Fonds eine Leitung zu bauen, die das polnische Energiesystem mit dem litauischen und dem des Kreises Kaliningrad verbinden würde. 5. Natürliche Umwelt Polen zählt zu den Ländern, in denen der Umweltverschmutzungsgrad regional stark variiert. Am problematischsten ist es in den städtischen Industriegebieten, auf die ca. 5 Prozent der Landesfläche entfallen. In den letzten gut ein Dutzend Jahren hat sich jedoch der Umweltzustand in Polen deutlich verbessert. Dazu haben die Einschränkung der Industrieproduktion (hauptsächlich in den die Umwelt belastenden Bereichen), die vor allem in der ersten Transformationsphase erfolgt ist, sowie Verschärfung der umweltfreundlichen Gesetzgebung und ihre wirksamere Durchsetzung 54 über die Anwendung ökonomischer Instrumente wie vor allem ein System von Gebühren und Strafgeldern beigetragen. Als Ergebnis sind Investitionsaufwendungen für Umweltschutz und Interesse der Unternehmen an Rohstoffen, deren Verarbeitung eine geringere Umweltverschmutzung verursacht (z.B. Kohle mit geringem Schwefelgehalt), gestiegen. In den Jahren 1990-2005 sind die Gesamtemissionen von Schwefeldioxid um 61,9 Prozent, von Stickstoffdioxid um 36,6 Prozent, von Ammoniak um 40,5 Prozent, von Kohlendioxid um 17,7 Prozent und von Methan um 34,9 Prozent gesunken. Die letzten zwei Gase gehören zu den sog. Treibhausgasen. Die Europäische Union hat sich im Rahmen des Kioto-Protokolls verpflichtet, die Emissionen von Treibhausgasen im Zeitraum 2008-2012 um 8 Prozent im Verhältnis zu 1990 zu verringern. Gemäß der Entscheidung der Europäischen Kommission wird Polen in den Jahren 2008-2012 Recht auf Emissionen von 208,5 Mio. Tonnen Kohlendioxid jährlich haben (dies gilt ausschließlich für Emissionen ausgewählter Industriebetriebe mit Anlagen, die unter Handel mit Emissionen fallen). Zm Vergleich belief sich 2006 die Emission von Kohlendioxid in Polen auf 208,6 Mio. Tonnen, und 2007 auf 209,5 Mio. Tonnen. Sollte ein Industriebetrieb das eingeräumte Limit von Emissionen überschritten haben, so wird er gezwungen, Recht auf Emissionen auf dem freien Markt von Firmen zu erwerben, die über einen Überschuss an den nicht in Anspruch genommenen Limits verfügen. Angesichts der Tatsache, dass das Polen für die Jahre 2008-2012 eingeräumte Limit von zulässigen Kohlendioxidemissionen das gegenwärtige Niveau bereits überschreitet sowie mit einer erheblichen Zunahme der Industrieproduktion, darunter in Branchen, die die Umwelt stark belasten (Zementwerke, Kokereien, Braunkohlekraftwerke), in den kommenden Jahren gerechnet wird, wird ein großes Interesse an Investitionen in Anlagen für die Einschränkung der Luftverschmitzung erwartet. Staubschadstoffemissionen aus Betrieben mit einer hohen Luftbelastung sind von 1.163 Tsd. t im Jahr 1990 auf 103 Tsd. t im Jahr 2006, darunter aus Brennstoffverbrennung von 933 Tsd. t auf 80 Tsd. t gesunken. Im gleichen Zeitraum hat sich die Menge der ungeklärt abgeleiteten Industrie- und Kommunalabwässer von 1,34 Mrd. m3 auf 0,17 Mrd. m3, darunter der über das Kanalisationsnetz abgeleiteten Abwässer von 922,9 Mio. m3 auf 109,7 Mio. m3 und der direkt aus den Betrieben abgeleiteten Abwässer von 419,7 Mio. m3 auf 57,7 Mio. m3, verringert. Die Menge der zu klärenden Abwässer ging von 4,1 Mrd. m3 auf 2,1 Mrd. m3 zurück. Die Struktur der geklärten Abwässer hat sich ebenfalls verbessert, d.h. Anteil der biologisch, somit mit den für die Umwelt freundlichsten Methoden geklärten Abwässer, ist von 39,5 Prozent bis auf 64,5 Prozent gestiegen. Die Wasserentnahme für den Bedarf der Wirtschaft und der Bevölkerung ist in den Jahren 1990-2006 von 14,2 Mrd. m3 auf 11,8 Mrd. m3 gesunken. Der Wasserverbrauch hat sich in den drei wichtigsten Verbrauchsbereichen verringert: für Produktionszwecke (ausgenommen Land-, Forstwirtschaft und Fischerei) aus eigenen Wasserfassungen, für Bewässerungszwecke und Wasserergänzung in Teichen in der Land-, Forstwirtschaft und Fischerei sowie im Wasserleitungsnetz. Angesichts eines äußerst raschen Anwachsen der Anzahl von Kraftfahrzeugen in den letzten gut ein Dutzend Jahren haben die Emissionen einiger Schadstoffe aus den Verkehrsmitteln, hauptsächlich des Kohlendioxids und des Stickstoffsuboxids, zugenommen. Dabei sind Emissionen anderer verkehrsbedingten Belastungsstoffe (Methan, flüchtige organische Nichtmethanverbindungen, Kohlenoxid, Stickstoffoxide, Schwefeldioxid oder Blei) zurückgegangen. 55 Die wirtschaftliche Erschließung des größten Teils des polnischen Landesgebiets zeichnet sich durch einen ausgeprägt extensiven Charakter aus, was sich gemäßigt auf die Änderung der Umweltqualität auswirkt. Beispielsweise werden in der Landwirtschaft relativ wenig Mineraldünger und chemische Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Dies eröffnet umfassende Möglichkeiten für die Entwicklung von Betrieben, die ökologisch gesunde Nahrungsmittel produzieren. In den Jahren 1990-2006 ist in Polen die Zahl der ökologischen Landwirtschaftsbetriebe von 27 auf 11.887 gestiegen. Ein besonders großes Interesse an der Ökolandwirtschaft wurde in der letzten Zeit beobachtet. 2005 nahm die Zahl solcher Betriebe um 3.422, 2006 – um 2005, und 2007 – um 2.700 zu. In den Jahren 2005-2007 wurde der größte Zuwachs dieser Betriebe in den Woiwodschaften Westpommern und Großpolen verzeichnet, nach wie vor gibt es jedoch die zahlreichsten von ihnen in Woiwodschaften Südostpolens. 2007 gab es die meisten Ökobetriebe in den Woiwodschaften Kleinpolen (1.657), Karpatenvorland (1.575) und Lublin (1.397). Die gesamte ökologische Anbaufläche belief sich 2007 auf 285,9 ha und war somit dreieinhalb so groß wie 2004. Dabei nahm 2007 der ökologische Anbau in Polen nur 1,5 Prozent des gesamten Ackerlandes ein (in der EU15 beläuft sich diese kennziffer in der Regel auf mahr als 3 Prozent). Polen gilt als ein Land mit einer sehr hohen Naturqualität, besonders im Vergleich zu Westeuropa. Viele polnische Regionen zeichnen sich durch eine große Artenvielfalt aus. In Polen findet man seltene Pflanzen- und Tierarten, die anderenorts bereits ausgestorben sind, bzw. auf dem Kontinent oft gefährdet sind. Die Gesamtfläche von verschiedenartigen Schutzgebieten umfasst rund ein Drittel der Landesfläche, womit Polen einen der vorderen Plätze in Europa belegt. Den größten Prozentsatz an Schutzgebieten im Vergleich zu jeweiliger Woiwodschafts-Gesamtfläche gab es 2006 in den Woiwodschaften Heiligkreuz (Świętokrzyskie) (62,6 Prozent), Kleinpolen (52,1 Prozent), Ermland-Masuren (46,3 prozent) und Karpatenvorland (44,5 Prozent). Das System von Schutzgebieten wird in Polen seit Mitte der achtziger Jahre entwickelt. Allein in den Jahren 1990-2006 ist die Fläche der Nationalparks um 91 Prozent, der Naturschutzgebiete um 43 Prozent, der Landschaftsparks um 107 Prozent und der Schutzwälder um 22 Prozent gestiegen. 6. Grenzübergänge Polen hat Landgrenzen mit sieben Staaten. Der nördliche Abschnitt der Grenze der Republik Polen verläuft entlang der Ostseeküste. Seit dem 1. Mai 2004, dem Tag des EU-Beitritts Polens, sind der westliche Teil der Grenze – zur Bundesrepublik Deutschland, der südliche – zur Tschechischen Republik und zur Slowakischen Republik sowie ein Teil der Grenze im Osten: zur Republik Litauen die EUBinnengrenzen. Der übrige Teil der polnischen Ostgrenze: zur Ukraine und zur Republik Weißrussland sowie die nordöstliche Grenze zum zu der Russischen Föderation gehörenden Kreis Kaliningrad stellen die EU-Außengrenze dar. Ab dem 21. Dezember 2007 haben sich die Grundsätze der Überschreitung der Staatsgrenze zwischen Polen und den Nachbarländern geändert. Infolge des Beitritts zur Schengenzone wurde die reguläre Dokumentenkontrolle, die gemäß den in der Zone geltenden Regeln zur Grenzüberschreitung berechtigen, abgeschaffen. Die internen Grenzen aller Mitgliedstaaten der Schengenzone und somit auch Polen können an beliebiger Stelle und zu beliebiger Zeit unabhängig von der Staatsangehörigkeit überschritten werden. 56 Die Staatsgerenze zu der Ukraine, Republik Belarus und der Russischen Föderation wurde zur Außengrenze der Schengenzone. Die Überschreitung dieser Grenzen ist nur durch bestimmte Grenzübergänge gestattet. Die Staatsbürger der Drittländer müssen zur Einfahrt in die Schengenzone bestimmte Bedingungen erfüllen, nämlich: · ein gültiges Reisedokument sowie ein Visum, soweit für die Bürger dieser Staaten erforderlich, besitzen, · das Reiseziel bestimmen, · Mittel in entsprechender Höhe für den Aufenthalt und die Rückkehr besitzen, · darüber hinaus darf die Person, die in das Schengen-Gebiet einfahren will, im SIS-System (Schengener Informationssystem) nicht als eine unerwünschte oder die öffentliche Ordnung gefährdende Person eingetragen sein. Detaillierte Informationen über die Grenzübergänge sind auf der Internetseite des polnischen Grenzschutzes: http://www.sg.gov.pl zu finden. Die Interventions-Telefonnummer für kostenlose Anrufe zu den Grenzdiensten landesweit lautet: 0 800 422 322. 57 1. Industrie Das Absatzvolumen der industriellen Produktion betrug 2007 insgesamt mehr als 835 Mrd. Zloty (302 Mrd. USD). Es setzte sich vor allem aus der Produktion der Verarbeitungsindustrie – ca. 715 Mrd. PLN (258 Mrd. USD), ebenso der Unternehmen, die im Bereich der Elektroenergie-, Gas- und Wasserversorgung und -erzeugung – ca. 81 Mrd. PLN (29 Mrd. USD) sowie der Bergbaubranche – ca. 39 Mrd. PLN (14 Mrd. USD) tätig sind, zusammen. Die Struktur der verkauften Industrieproduktion 2007 (in % nach Sparten der PKD-Klassifizierung)a Verarbeitungsindustrie 85% Energie-, Gas- und Wasserversorgung 11% Bergbau 4% a PKD – Polnische Klassifizierung der Gewerbetätigkeit (Polska Klasyfikacja Działalności Gospodarczej) (Anm. d. Übers.). Im Jahr 2007 hatte die Herstellung von Lebensmitteln und Getränken mit 19,9 Prozent den größten Anteil an der Produktion der Verarbeitungsindustrie, gefolgt von solchen Produktionssparten, wie: Kraftfahrzeuge, Anhänger und Auflieger (11,2 Prozent), Metallerzeugnisse (7,1 Prozent), chemische Erzeugnisse (6,9 Prozent), Koks- und Erdölverarbeitung (6,4 Prozent), Maschinen und Anlagen (6,3%), Metalle (5,9 Prozent) sowie Gummi- und Kunststoffprodukte (5,7 Prozent). 58 Seit über 15 Jahren läst sich die Tendenz zu einem raschen Produktionsanstieg bemerken. Die Grundlage für die hohe Entwicklungsdynamik des Industriesektors ist der Anstieg der Produktion der verarbeitenden Industrie, gestützt auf eine große Aktivität der Firmen im Privatsektor. Das Volumen der verkauften Industrieproduktion ist in den Jahren 1992-2000 im Jahresdurchschnittstempo von 7,3 Prozent gewachsen. Nachdem sich 2001-2002 das Wachstumstempo der Gesamtindustrieproduktion vorübergehend abgeschwächt hatte, stieg es erneut im Jahr 2003 – bis auf 8,3 Prozent, und 2004 – bis auf 12,6 Prozent. Nach einer Abschwächung dieses Tempos im Jahr 2005 (bis auf 3,7 Prozent) stieg die Industrieproduktion im Jahr 2006 um 11,2 und 2007 um 9,5 Prozent. Besonders wachstumsstark war die Verarbeitungsindustrie (um 10,6 Prozent), darunter insbesondere die folgenden Produktionsbereiche: Maschinen und Anlagen (um 23,6 Prozent), medizinische, optische und Präzisionsgeräte (um 18,6 Prozent), Metalerzeugnisse (um 16,5 Prozent), Elektromaschinen und -geräte (um 16 Prozent), Fertigleder und Ledererzeugnisse (um 14,5 Prozent), Rundfunk-, Fernseh- und Telekommunikationsgeräte und -anlagen (Anstieg um 14,3 Prozent), Kraftfahrzeuge (um 13,8 Prozent), Gummie- und Kunststofferzeugnisse (um 12,7 Prozent), Erzeugnisse aus sonstigen Nichtmetallrohstoffen (um 12,1 Prozent). Das Wachstum der verkauften Industrieproduktion in den Jahren 2000-2004 konnte bei einer sinkenden Beschäftigung erreicht werden, und in den Jahren 20052007 bei einer Beschäftigung, die langsamer als die Produktion zunahm. Im Ergebnis ist die Arbeitsproduktivität, gemessen am Wert der verkauften Produktion pro Beschäftigten: 2005 um 2,9 Prozent, 2006 um 9,4 Prozent und 2007 um 7,7 Prozent (bei einer um 3,4 Prozent größeren durchschnittlichen Beschäftigung) ständig gestiegen. Am Anfang der neunziger Jahre begann der Umstrukturierungsprozess der polnischen Industrie. Der Zweck der Umstrukturierung ist die Anpassung dieses Sektors an die Bedingungen der freien Wirtschaft, die sich insbesondere aus den Herausforderungen im Zusammenhang mit der Globalisierung, der Öffnung der Wirtschaft und der Beteiligung Polens an den Prozessen der wirtschaftlichen Integration Polens als eines der EU-Mitgliedstaaten ergeben. Die Umstrukturierung wird auf verschiedenen Ebenen durchgeführt und umfasst sowohl Horizontal- und Branchenprogramme als auch unmittelbar in den einzelnen Industrieunternehmen getroffenen Maßnahmen. Eine Verbesserung der Innovationsfähigkeit und Rentabilität der Unternehmen bildet die Grundlage für die Umstrukturierungsprogramme; dies wird gefördert durch Operatives Programm „Innovative Wirtschaft” als Teil der Nationalen Strategischen Bezugsrahmen 2007-2013. Die Umstrukturierungsmaßnahmen werden auf der Ebene der Unternehmen meist mit der Privatisierung verbunden, auch unter Beteiligung ausländischen Kapitals. 2007 wurde der Hauptteil der Industrieproduktion (84 Prozent) von Privatunternehmen erzeugt. Der Anteil des Privatsektors an der Durchschnittsbeschäftigung in der Industrie betrug 82 Prozent (gegenüber 50 Prozent im Jahr 1995). Die Umstrukturierungsmaßnahmen beruhen auf der Einführung von nichttechnologischen Innovationen – neuer Organisationsstrukturen und Methoden im Management, aber auch auf technologischen Neuerungen – dem Ersetzen veralteter Maschinen und der Einführung neuer Technologien, der Erneuerung des Produktionsprofils und -sortiments. An diese Maßnahmen wird die Einführung der Informationsund Fernmeldetechnologien (ICT), die Einführung reibungsloser Versorgungsverfahren 59 (u.a. Just-in-Time) und der Kontrollmethoden (u.a. Total Quality Management) sowie der ISO-Normen und der EU-Zertifikate angeknüpft. Die Umstrukturierung der Industrie führt zu einer Steigerung der Arbeitsleistung und zur Verbesserung der Produktionsrentabilität. Aus strategischer Sicht besteht das Ziel der Umstrukturierung in einem Wachstum von Anteilen des High-technology und des Medium-high-technology-Sektors an der Industrieproduktion zu ungunsten der Bedeutung der Medium-low-technology- und der Low-technology-Sektoren. Interne Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie Beschäftigung im Bereich Forschung und Entwicklung in ausgewählten Sektoren der Verarbeitungsindustrie im Jahre 2006a Industriesektoren nach der PKD-Klassifizierung Aufwendungen intern Beschäftigung Mio. USD % (Personen) 15,7 4,8 200 6,6 2,1 107 Koksherstellung und Erdölverarbeitung 12,0 3,7 110 Chemikalienproduktion 93,9 29,0 1788 Produktion von Gummi- und Kunststofferzeugnissen 10,9 3,4 275 Metallproduktion 8,4 2,6 55 Produktion von Metallerzeugnissen 5,0 1,5 125 48,3 14,9 1155 1,8 0,6 61 Herstellung von Maschinen und elektrischen Geräten 34,9 10,8 685 Herstellung von Fernseh- und Rundfunkgeräten 16,5 5,1 374 Bau von medizinischen und Präzisionsgeräten 11,6 3,6 421 Produktion von mechanischen Fahrzeugen 58,3 18,0 1172 324,0 100,0 6528 Lebensmittel- und Getränkeherstellung Textilienproduktion Herstellung von Maschinen und Anlagen Herstellung von Büromaschinen und Computern die genannten Sektoren gesamt a Interne Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind Aufwendungen im Unternehmen für F+E unabhängig von der Finanzquelle. Sie umfassen sowohl laufende als auch Investitionsaufwendungen für Sachanlagen im Zusammenhang mit F+E Aktivität, jedoch nicht die Abschreibung solcher Anlagen. Die Aufwendungen werden in Bruttosummen angegeben, auch wenn die tatsächlichen Kosten auf Grund von Ermäßigungen bzw. Rabatten, die nach der Durchführung von F+E Arbeiten gewährt wurden, geringer waren. Quelle: Hauptamt für Statistik (GUS). 60 Struktur der verkauften Produktion der Verarbeitungsindustrie 2004-2006 nach dem Stand der Technik (in Prozent)a Spezifikation 2004 2005 2006 100,0 100,0 100,0 4,5 4,5 4,9 Medium-high Technology 25,6 26,1 26,7 Medium-low Technology 31,3 32,1 32,5 Low Technology 38,6 37,3 35,9 100,0 100,0 100,0 3,2 3,4 3,6 Medium-high Technology 23,7 26,7 25,6 Medium-low Technology 56,8 54,2 59,5 Low Technology 16,3 15,7 11,3 100,0 100,0 100,0 4,7 4,6 5,0 Medium-high Technology 25,8 26,0 26,8 Medium-low Technology 28,3 30,0 30,0 Low Technology 41,2 39,4 38,2 100,0 100,0 100,0 6,5 5,8 7,1 Medium-high Technology 42,5 43,0 42,8 Medium-low Technology 19,2 19,6 20,8 Low Technology 31,8 31,6 29,3 Insgesamt Insgesamt High Technology Öffentlicher Sektor Insgesamt High Technology Privatsektor Insgesamt High Technology Ausländisches Eigentum im Privatsektor Insgesamt High Technology a Auf der Grundlage des OECD-Branchenregisters 1997. Quelle: Hauptamt für Statistik (GUS). 61 Die Grundlage für eine solche Umstrukturierung bildet die Aktivität im Bereich Forschung und Entwicklung (F+E), die in einer systematischen schöpferischen Arbeit besteht, welche sowohl der Wissenserweiterung als auch der Findung neuer Anwendungsbereiche für dieses Wissen dient. 2007 waren die internen Aufwendungen der Industrieunternehmen für Forschungsund Entwicklungsaktivitäten, aber auch Beschäftigung in diesem Bereich, auf die Chemieindustrie (darunter die pharmazeutische Industrie) und darüber hinaus auf die Herstellung von Kraftfahrzeugen sowie Maschinen und Anlagen konzentriert. In den Jahren 1995-2005 waren in Polen ca. 4 Prozent der Gesamtbeschäftigten in allen Unternehmen, in denen 50 und mehr Personen tätig waren, in der Verarbeitungsindustrie in den High-Technology-Bereichen beschäftigt. Der Anteil des Hightechnology-Sektors an dem Volumen der verkauften Produktion der Verarbeitungsindustrie in Polen betrug zuletzt ca. 5 Prozent, dagegen einschließlich des MediumHigh-technology-Sektors über 30 Prozent, wobei er unter den Firmen mit Beteiligung ausländischen Kapitals 50 Prozent erreichte. Zu den typischen Merkmalen der Entwicklung der Verarbeitungsindustrie in Polen gehört die Bildung von Clusters, d.h. Gruppen von spezialisierten miteinander konkurrierenden und zusammenarbeitenden Unternehmen, vor allem auf der lokalen Ebene, aber auch mit der regionalen, inländischen und internationalen Umgebung. Als die Innovationsnachfrage kreierende Strukturen, generieren Cluster das hoch qualifizierte Potential, welches die Erzielung und die Aufrecherhaltung der Überlegenheit im Wettbewerb ermöglicht. Die Kommerzialisierung der Ergebnisse der Wissenschaftsforschungen erfolgt u.a in den Technologieparks, sowie in Zentren für Technologietransfer. Die transnationalen Korporationen gründen in Polen Wissenschaftsund Forschungszentren und nehmen die Zusammenarbeit mit polnischen Innovationsunternehmen auf. Von polnischen Industrieunternehmen werden PR-Aktivitäten unternommen, und ihre Kooperationsangebote werden auf den Webseiten veröffentlicht. Dies wird standardmäßig in großen Unternehmen, in den meisten mittleren, und mit immer größerer Zahl in kleinen Firmen praktiziert. Ausgewählte Sektoren der Verarbeitungsindustrie nach dem Stand der Technik In vier kurzen, einheitlichen Profilen werden die wichtigsten Informationen über die jeweiligen Sektoren (Industriebereich) und ihre Stellung auf den inländischen und internationalen Märkten präsentiert. Das Ziel ist es, sowohl auf das Potenzial, als auch auf die Entwicklungsmöglichkeiten der dargestellten Bereiche der Verarbeitungsindustrie hinzuweisen. Die High-technology Industries werden vom Luftfahrtsektor und der Pharmaindustrie vertreten, und die Branche der Medium-high-technology Industries vom Automobil- und Fahrzeugbausektor und der Chemieindustrie. 62 Ausgewählte Sektoren aus dem High-technology-Bereich Luftfahrtsektor (Raumschiff- und Flugzeugproduktion – nach EKDa 35.30) In diesem Sektor waren im Jahr 2006 11 Unternehmen aktiv, die (Ende Dezember) 13,9 Tsd. Personen mit einem monatlichen Durchschnittslohn von 2,7 Tsd. PLN beschäftigten. Das Volumen der verkauften Produktion betrug ca. 1,2 Mrd. PLN (ca. 0,4 Mrd. USD), die Produktionsleistung (verkaufte Produktion pro Beschäftigten) – 118,3 Tsd. PLN und die Energieintensität (pro 100 PLN der verkauften Produktion) – 8,8 kWh. Diese Ergebnisse sind bei folgender Produktionskostenstruktur erzielt worden: Roh- und Betriebsstoffe: 40,3 Prozent; Löhne und Gehälter: 13,1 Prozent; Fremdleistungen: 28,4 Prozent. Im Jahr 2006 betrug das Produktionsvolumen im Luftfahrtsektor 0,2 Prozent der verkauften Gesamtproduktion bei Industrieerzeugnissen. In den Jahren 2005 und 2006 war die Auslastung des Luftfahrtsektorpotentials im Außenhandel wie folgt (in Mio. USD, in Klammern – Anteil am Handel insgesamt, in Prozent): HS-Sparte 88 2005 Export 2006 Import Saldo 153 393 -241 (0,2) (0,4) х Export Import Saldo 161 257 -96 (0,1) (0,2) х Zu den spezifischen Merkmalen des Luftfahrtsektors in Polen gehören u.a.: - langjährige Traditionen in Bezug auf die Konstruktion, den Bau und das Einfliegen von Flugzeugen für den zivilen und militärischen Gebrauch. (Diese Traditionen reichen bis in die Anfänge des vergangenen Jahrhunderts zurück.); - Verbindungen mit dem industriellen Verteidigungspotential, insbesondere bei Forschungs- und Entwicklungsarbeiten; - ein vielfältiges und systematisch erneuerbares Angebot an Luftausrüstung, u.a. für den Gebrauch in Wirtschaft und Sport; - ein spezialisiertes Produktionspotential in über zehn mittelgroßen Betrieben; - höchste Qualitätsgarantie dank der ISO-Normeinhaltung; - Potential und Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Leadern der Weltluftfahrtindustrie; - Aktivität des Industrieclusters – „Fliegertal” Rzeszów („Dolina Lotnicza” Rzeszów). a EKD – Europäische Klassifikation der Gewerbetätigkeit. 63 Pharmasektor (Produktion von Pharmazeutika, medizinischen Chemikalien und Mitteln pflanzlicher Herkunft – nach EKD 24,4) Im Jahr 2006 waren 73 Unternehmen in diesem Sektor aktiv, die (Ende Dezember) 23 Tsd. Personen mit einem monatlichen Durchschnittslohn von 4,3 Tsd. PLN beschäftigten. Das Volumen der verkauften Produktion betrug 8,1 Mrd. PLN (ca. 2,7 Mrd. USD), die Produktionsleistung (verkaufte Produktion pro Beschäftigten) – 350,1 Tsd. PLN und die Energieintensität (pro 100 PLN der verkauften Produktion) 5,1 kWh. Diese Ergebnisse sind bei folgender Produktionskostenstruktur erzielt worden: Roh- und Betriebsstoffe – 42,2 Prozent, Löhne und Gehälter – 21,0 Prozent, Fremdleistungen – 17,7 Prozent. Im Jahre 2006 betrug das Produktionsvolumen des Pharmasektors 1,2 Prozent der verkauften Gesamtproduktion bei Industrieerzeugnissen. In den Jahren 2005 und 2006 war die Auslastung des Pharmasektorpotentials im Außenhandel wie folgt (in Mio. USD, in Klammern der Anteil am Handel insgesamt, in Prozent): HS-Sparte 30 2005 2006 Export Import Saldo Export Import Saldo 525 3.096 (0,6) (3,1) -2.571 712 3.658 -2.946 х (0,6) (2,9) х Zu den spezifischen Merkmalen des Pharmasektors in Polen gehören u.a.: - die Konzentration der Arzneimittelproduktion in Betrieben, die ursprünglich dem Polfa-Verband angehörten; - die Zusammenarbeit mit dem Institut für Biotechnologie der Antibiotika sowie mit dem Pharmazeutischen Institut; - die Aktivität von auf Kräuterbasis produzierenden Betrieben (Herbapol), chemisch-pharmazeutischen Produktionsbetrieben und mehreren Privatbetrieben, die ausschließlich nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel herstellen; - die Dominanz von Investitionsaufwendungen für die GMP (Good Manufacturing Practice), um die internationalen Qualitäts- und Umweltschutznormen zu erfüllen. 64 Ausgewählte Sektoren aus dem Medium-high-technology-Bereich Automobil- und Fahrzeugbausektor (Produktion von Kraftfahrzeugen, Anhängern und Aufliegern – nach EKD 34) Im Jahr 2006 waren 276 Unternehmen in diesem Sektor aktiv, die (Ende Dezember) 105,5 Tsd. Personen mit einem monatlichen Durchschnittslohn von 2,8 Tsd. PLN beschäftigten. Das Volumen der verkauften Produktion betrug 69,1 Mrd. PLN (ca. 23,1 Mrd. USD), die Produktionsleistung (verkaufte Produktion pro Beschäftigten) – 1360,9 Tsd. PLN und die Energieintensität (pro 100 PLN der verkauften Produktion) – 1,4 kWh. Diese Ergebnisse sind bei folgender Produktionskostenstruktur erzielt worden: Roh- und Betriebsstoffe – 87,2 Prozent, Löhne und Gehälter – 3,7 Prozent, Fremdleistungen – 3,3 Prozent. Im Jahre 2006 betrug das Produktionsvolumen Automobil- und Fahrzeugbausektors 10,6 Prozent der verkauften Gesamtproduktion von Industrieerzeugnissen. In den Jahren 2005 und 2006 war die Auslastung des Automobil- und Fahrzeugbausektorpotentials im Außenhandel wie folgt (in Mio. USD, in Klammern – Anteil am Handel insgesamt, in Prozent): HS-Sparte 87 2005 2006 Export Import Saldo Export Import Saldo 11.655 8.836 2.819 14.886 11.438 3.448 (13,0) (8,7) х (13,6) (9,1) х Zu den spezifischen Merkmalen des Automobil- und Fahrzeugbausektors in Polen gehören u.a.: - eine Dominanz von Firmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung; - ein bedeutender Anteil der Fahrzeugmontage im Vergleich zur Produktion; - eingeschränkte Binnennachfrage aufgrund vorhandener Kreditzugangsbedingungen; - Konkurrenz von Seiten individueller Gebrauchtfahrzeugimporte; - Aktivität des Industrieclusters der Hersteller von Automobil- und Fahrzeugteilen. 65 Chemiesektor – ausgenommen Pharmasektor (Produktion von Chemikalien – nach EKD 24, ausgenommen 24,4) Im Jahre 2006 waren 236 Unternehmen in diesem Sektor aktiv, die (Ende Dezember) 64,0 Tsd. Personen mit einem monatlichen Durchschnittslohn von ca. 3,4 PLN beschäftigten. Das Volumen der verkauften Produktion betrug 35,5 Mrd. PLN (ca. 12,8 Mrd. USD), die Produktionsleistung (verkaufte Produktion pro Beschäftigten) – 479 Tsd. PLN und die Energieintensität (pro 100 PLN der verkauften Produktion) – 18,9 kWh. Diese Ergebnisse sind bei folgender Produktionskostenstruktur erzielt worden: Roh- und Betriebsstoffe – ca. 60 Prozent, Löhne und Gehälter – ca. 16 Prozent, Fremdleistungen – ca. 17 Prozent. Im Jahre 2006 betrug das Produktionsvolumen des Chemie- und Pharmasektors 5,4 Prozent der verkauften Gesamtproduktion bei Industrieerzeugnissen. In den Jahren 2005 und 2006 war die Auslastung des Chemiesektorpotentials im Außenhandel wie folgt (in Mio. USD, in Klammern – Anteil am Handel insgesamt, in Prozent): HS-Sparte IV (ohne 30) 2005 2006 Export Import Saldo Export Import Saldo 4.121 7.123 -3.002 4.830 8.105 -3.275 (4,6) (7,0) х (4,4) (6,5) х Zu den spezifischen Merkmalen des Chemiesektors in Polen gehören u.a.: - eine hohe Zahl an Unternehmen und ein umfangreiches Warensortiment; - eine wesentliche Bedeutung von Kunstdüngemitteln (insbesondere der Stickstoffdüngemittel) innerhalb der Gesamtproduktion des Sektors; - ein beträchtlicher Anteil von Exportproduktion; - ein ausgeprägtes negatives Handelssaldo bei Außenwirtschaftsumsätzen parallel zu einer starken Binnennachfrage. 66 2. Bauwesen Ein wichtiger Sektor der Wirtschaft in Polen ist das Bauwesen. 2007 betrug die durchschnittliche Beschäftigtenzahl im Bausektor 336 Tsd. Personen und stellte 4,7 Prozent der Gesamtbeschäftigten in der Wirtschaft dar. Das Bauwesen ist ein von kleinen Firmen aus dem Privatsektor dominierter Wirtschaftssektor. Der Anteil des Privatsektors an der verkauften Montage- und Bauproduktion betrug 2007 insgesamt 98 Prozent. Den meisten Anteil an dieser Produktion haben Unternehmen, die von polnischen natürlichen Personen gegründet wurden – ca. 66 Prozent, sowie die inländischen privaten Gesellschaften – über 22 Prozent. Im Bezug auf die Struktur der Montage- und Bauproduktion stellen – nach Klassifikation der Bauwerke – über die Hälfte die Objekte des Tief- und Wasserbaus, ca. 1/3 – die nicht für die Wohnzwecke bestimmen Bauten, und lediglich ca. 16 Prozent – die Wohngebäude dar. Die Nutzfläche einer im Jahre 2007 zur Benutzung übergebenen Wohnung betrug über 105 m2 und war um 4 m2 größer als im Vorjahr. Struktur der Montage- und Bauproduktion in den Jahren 2006 und 2007 nach den Arten der Bauwerke (in Prozent) Art des Bauwerkes Insgesamt Bauten darunter: Wohnbauten andere Bauten Hoch-, Tief- und Wasserbau 2006 2007 100,0 45,3 100,0 47,8 13,4 31,9 54,7 16,1 31,7 52,2 Quelle: Hauptamt für Statistik (GUS). Im Jahre 2007 ist die in Polen ausgeführte Produktion der Unternehmen im Montage- und Bausektor, die mehr als 9 Personen beschäftigen um 15,7 Prozent (in Festpreisen) gestiegen. Der Anstieg der Produktion ergab sich aus dem Zuwachs des Verkaufs von Dienstleistungen durch die das Baugelände erschließenden Unternehmen (um 30,1 Prozent) sowie Unternehmen, die im Bereich der Bauinstallationen tätig sind (um 16,4 Prozent), die neue Gebäude und bauliche Anlagen errichten und im Beriech des Hoch-, Tief- und Wasserbaus tätig sind (um 15,4 Prozent) sowie Ausbauarbeiten ausführen (um 9,0 Prozent). Die Ausnutzung der Betriebsleistung in der Baubranche, die im Januar 2008 auf ca. 84 Prozent geschätzt wurde, war höher als im analogischen Monat der jeweils letzten zehn Jahre. Die größte Ausnutzung der Betriebsleistung (über 88 Prozent) konnte in großen Unternehmen, bei denen 250 und mehr Personen beschäftigt sind, verzeichnet werden. Der besonders große Absatzanstieg in Unternehmen, die sich hauptsächlich mit den Erschließungsarbeiten befassen sowie ein wesentlicher Zuwachs an erteilten 67 Baugenehmigungen lässt kurzfristig die Aufrechterhaltung einer guten Konjunktur im Bauwesen vorhersehen. Langfristig dagegen wird die Montage- und Bauproduktion von dem EU-Beitritt Polens stimuliert. Die Folge von Polens EU-Beitritt ist nämlich – einerseits – die Möglichkeit der Nutzung von Strukturfonds bei Investitionsprojekten, die in Polen durchgeführt werden, und – andererseits – die stufenweise Verbesserung der Bedingungen für die Erteilung von Aufträgen an polnische Baufirmen auf dem Binnenmarkt der erweiterten Europäischen Union. Einen großen Ansporn für die Belebung der Bauaktivitäten in den nächsten Jahren stellt ebenfalls die Organisation durch Polen (zusammen mit der Ukraine) der FußballEuropameisterschaft 2012 dar. 3. Landwirtschaft Polen ist ein bedeutender Agrarproduzent europa- und weltweit. Die Größe der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Polen beträgt 15,9 Mio. ha, was ca. 12 Prozent des Ackerlandes der EU-15 entspricht und über 50 Prozent der Landesfläche darstellt, also mehr als der Durchschnitt in der EU-15. Auf Landwirtschaftbetriebe entfallen über 14,0 Mio. ha, d.h. 88 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Seit 1990 hat man mit der Privatisierung der staatseigenen Landwirtschaftsbetriebe begonnen. Nahezu die gesamte Ackerfläche der ehemaligen staatlichen Landwirtschaftsbetriebe (PGR) ist in Privateigentum, hauptsächlich in Pachtform, übergegangen. Die Ackerfläche stellt ca. 77,0 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche dar, während für Obstgärten 1,8 Prozent und für Wiesen und Weiden 21,3 Prozent zur Verfügung stehen. Die Durchschnittsfläche eines individuellen Landwirtschaftsbetriebs betrug im Jahre 2005 8,6 ha, davon waren 33 Prozent Landwirtschaftsbetriebe mit einer Fläche von 2 bis 5 ha, 22,0 Prozent waren Landwirtschaftsbetriebe von 5 bis 10 ha, Landwirtschaftsbetriebe von 10 bis 15 ha stellten 9,4 Prozent und 10,9 Prozent der Landwirtschaftsbetriebe hatten eine Fläche von mehr als 15 ha. Nicht unbeträchtlich war der Anteil der Landwirtschaftsbetriebe mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche zwischen 1 und 2 ha (25,1 Prozent). Seit 1995 vergrößerte sich die Durchschnittsfläche eines individuellen Landwirtschaftsbetriebs um 1 ha. Der Mechanisierungsgrad der Landwirtschaft ist relativ hoch. 2005 entfiel ein Schlepper auf 10 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche. Der Verbrauch an Kunstdüngern betrug umgerechnet in Reinnährstoff im Wirtschaftsjahr 2004/2005 102,4 kg des Reinnährstoffs NPK pro 1 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche und war um ca. 10 kg/ha höher als im Vorjahr. Im Jahr 2005 waren insgesamt 2.100 Tsd. Personen, d.h. 16,3 Prozent der Gesamtsumme der Beschäftigten in Polen in der Landwirtschaft, im Jagd- und Forstwesen tätig; in der EU-15 beträgt dieser Quotient knapp über 4 Prozent. Die Höhe des Produktionswertes in der Landwirtschaft wird wesentlich agrarmeteorologisch bedingt, was sich in hohem Maße auf die Produktionsquote auswirkt. Sie verursachten, dass sie nach einer starken Zunahme des globalen Wertes der landwirtschaftlichen Produktion in 2004 (um 7,5 Prozent) im Jahr 2005 um 4,3 Prozent sank. 2006 kam es zu einer weiteren Senkung (um 1,2 Prozent), insbesondere bei dem Getreideanbau (um 19,1 Prozent). Im Jahre 2007 hat sich die globale Agrarproduktion um 6,1 Prozent erhöht. 68 Seit dem EU-Beitritt treten in der polnischen Landwirtschaft sehr positive Umwandlungen ein. Sie bestehen vor allem in der Beschleunigung der Umstrukturierungs- und Modernisierungsprozesse, insbesondere in den landwirtschaftlichen Entwicklungsbetrieben, deren Zahl auf über 500 Tsd. geschätzt wird. Das Produktionsvolumen wächst in diesen Betrieben relativ schnell, was sich im Zuwachs der ladwirtschaftlichen Nutzfläche, und insbesondere der Herden der Zuchttiere z.B. Vieh (vor allem Milchkühe), Schweine u.a. widerspiegelt. Infolgedessen wächst die Leistungsfähigkeit und die Effektivität der Landwirtschaft in Polen – die Ernteerträge der Kulturpflanzen (insbesondere des Getreides), die Produktivität der Tiere (insbesondere der Milchkühe), nehmen zu. Im Jahre 2005, also bereits im zweiten Jahr der EU-Mitgliedschaft, wurde das Volumen der Milchquote erschöpft, die im Beitrittsvertrag auf ca. 8,5 Mrd. l festgelegt wurde. Die Agrar- und Lebensmittelindustrie, sowie der Export von Agrarprodukten und Nahrungsmittel gewinnt an Dynamik. Der Export von diesen Waren stieg 2004 um 30,2 Prozent, 2005 um 32,7 Prozent und 2006 um 16 Prozent. Zu der beschleunigten Entwicklung des landwirtschaftlichen und des Nahrungsmittelsektors trägt hauptsächlich die nach dem EU-Beitritt gestiegene Förderung aus dem Haushalt bei, sowohl in Form der direkten Unterstützung der landwirtschaftlichen Erträge (Direktbeihilfen) als auch in Form der Förderung sozialer und technisch-ökonomischer Umstrukturierung dieses Sektors. Das Gesamtvolumen der Förderung nimmt vom Jahr zu Jahr zu. 2004 belief sie sich insgesamt auf 11 Mrd. PLN (darunter 5,74 Mrd. PLN aus dem polnischen Staatshaushalt), und 2005 – ca. 16,5 Mrd. PLN (darunter 8 Mrd. Zl. aus dem polnischen Staatshaushalt); 2007 betrug der Wert der externen Beihilfen für die polnischen Landwirtschaft ca. 17,5 Mrd. PLN. Im Jahresdurchschnitt wurden dem polnischen Landwirtschafts- und Lebensmittelsektor 177 Mio. EUR im Rahmen des Programms SAPARD sowie 1.353 Mio. EUR im Rahmen des Entwicklungsplans für ländliche Gebiete (PROW-2004) und des Sektoralen Operativen Programms „Landwirtschaft” (SPOR) übergeben. Es ist vorgesehen, dass die Finanzförderung des Landwirtschafts- und Lebensmittelsektors im Rahmen des Entwicklungsplans für ländliche Gebiete (PROW-2004) in den Jahren 2007-2013 im Jahresdurchschnitt bis auf 1.680 Mio. Euro steigen wird. Als Ergebnis des Beitritts Polens zur Europäischen Union erhielten die polnischen Bauern zum ersten Mal eine finanzielle Förderung der eigenen Erträge aus dem EU-Haushalt (in Höhe von 25 Prozent des Förderniveaus, das den Landwirten aus der EU-15 gewährt wird), die um die Förderung aus den EU-Geldern sowie Mitteln des polnischen Haushalts, die aus der Verschiebung gewisser Summen aus der sog. 2. Säule – dem Bereich der Strukturmittel zur Verfügung gestellt werden, ergänzt wurde (was das Niveau von über 30 Prozent des Förderniveaus in der EU-15 erreichen lässt) und zusätzlich eine staatliche Unterstützung, was eine gesamte Förderung der landwirtschaftlichen Erträge von ca. 55 Prozent des Förderniveaus in der EU-15 ergab. Das Gesamtvolumen der Direktbeihilfen für die Landwirte betrug 2007 über 12,5 Mrd. PLN (2005 über 7 Mrd. PLN, 2004 ca. 6,5 Mrd. PLN). Große Bedeutung haben auch die Exportsubventionen für Agrarprodukte und Nahrungsmittel in Form von sog. Ausfuhrrückerstattungen, deren Volumen 2005 bis auf 420,5 Mio. PLN zunahm. Wichtig ist auch die Interventionsaktivität der polnischen Agentur für den Agrarmarkt auf den Märkten der unterschiedlichen Agrar- und Nahrungsprodukte (hauptsächlich die Interventionskäufe). Die Ausgaben für diese Aktivitäten beliefen sich 2005 auf 69 1.391 Mrd. PLN, darunter: 34,2 Prozent auf dem Getreide-Markt, 31,7 Prozent auf dem Rübenzucker- und Zuckermarkt, 11,3 Prozent auf dem Milch- und Milchproduktenmarkt und 10,4 Prozent auf dem Tabakmarkt. Die Tätigkeit dieser Agentur stabilisiert den Agrar- und Nahrungsmittelmarkt, und erhöht gleichzeitig die Effektivität der Produktion und des Exportes in diesem Bereich. In Polen wird das Anpassungsprogramm in der Landwirtschaft und im gesamten Agrar- und Lebensmittelsektor an die Bedingungen in den Ländern der Europäischen Union umgesetzt. Dabei wurden Mittel aus den folgenden Quellen bezogen und folgende Maßnahmen ergriffen: · das bald zu Ende kommende Vorbeitrittsprogramm SAPARD (Special Accession Programme for Agriculture and Rural Development). Das Gesamtvolumen der zur Umsetzung dieses Programms bestimmten Gelder dürfte 6.343,74 Mio. PLN betragen, darunter stellen 4.191,13 Mio. PLN die öffentlichen Mittel (aus dem EU- und dem Staatshaushalt) und 3.144,13 Mio. PLN die EU-Gelder dar; · die Umwandlungen in der polnischen Landwirtschaft und in ihrem Umfeld wurden aus den EU-Geldern, sowie aus landeseigenen Mitteln im Rahmen des Entwicklungsplans für ländliche Gebiete für die Jahre 2004-2006, gefördert. Es war vorgesehen, dass die finanzielle Unterstützung aus dem Budget sich auf 3.592,4 Mio. EUR belaufen wird, darunter werden 2.866,4 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt fließen. 2005 wurde mit der Umsetzung aller zehn im Programm geplanten Maßnahmen begonnen; · die Umstrukturierung des Agrar- und Lebensmittelsektors in Polen, darunter der Landwirtschaft, wurde im Rahmen des für die Jahre 2004-2006 vorgesehenen Sektoralen Operativen Programms „Umstrukturierung und Modernisierung des Lebensmittelsektors und Entwicklung ländlicher Gebiete”, durchgeführt. Insgesamt hat die Förderung aus diesem Programm 1.784,1 Mio. EUR betragen, davon stellen 568,9 Mio. EUR die landeseigenen Mittel dar; · Im Jahre 2007 begann die Umsetzung des Entwicklungsplans für ländliche Gebiete PROW-2013. Der polnische Agrar- und Nahrungsmittelsektor und die ländlichen Gebiete werden im Rahmen dieses Programms mit insgesamt 17,2 Mrd. EUR gefördert. 4. Handel Binnenhandel Der Wirtschaftstransformationsprozess brachte schnelle Effekte sowohl im Großals auch im Einzelhandel in Polen. In den neunziger Jahren wuchs die Anzahl der Läden um mehr als das Doppelte. Ende 2006 wurde die Gesamtzahl der Einzelhandelsverkaufsstellen auf ca. 400 Tsd. geschätzt, darunter ca. 394 Tsd. Läden und ca. 10,2 Tsd. Tankstellen. Die Basis für den Ausbau der Handelsinfrastruktur war die Entwicklung privater Unternehmen, die mit der Privatisierung von Staatsbetrieben einherging. Im Jahre 2006 lag der Verkaufsanteil der Firmen aus dem Privatsektor am Gesamtverkaufswert – sowohl im Groß- als auch im Einzelhandel – bei ca. 98,4 Prozent. Die Beschäftigtenzahl im Privatsektor des Handels betrug ca. 0,9 Mio. Personen, gegenüber gerade einmal ca. 15 Tsd. Beschäftigten im öffentlichen Sektor. 70 Der Wert der Einzelhandelsabsätze (in Festpreisen) war 2007 laut Schätzung um ca. 8 Prozent höher als im Vorjahr (2006 – um 7,7 Prozent). Die Großhandelsabsätze (in laufenden Preisen) in handelsfremden und Handelsunternehmen mit über 9 Beschäftigten waren im Jahre 2007 im Verhältnis zu 2006 um 12,7 Prozent höher. Der Einzelhandelsverkauf (in Festpreisen) war in diesen Unternehmen um 14,0 Prozent höher als im Jahr 2006. In der Struktur des Einzelhandels überwogen Nahrungsmittel, Getränke und Tabak, sowie feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe. Etwas geringer fiel der Anteil der Kraftfahrzeuge, Motorräder und deren Ersatzteile, Möbel, Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Haushaltsartikel, pharmazeutische Erzeugnisse und Kosmetikwaren aus. Struktur des Einzelhandels nach Warengruppen 2006 und 2007 (in Prozent) Warengruppen 2006 2007 Insgesamt davon: Nahrungsmittel, Getränke und Tabak feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe Kraftfahrzeuge, Motorräder und deren Ersatzteile Möbel, Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Haushaltsartikel pharmazeutische Erzeugnisse und Kosmetikwaren 100,0 100,0 27,6 18,8 9,2 25,8 18,0 10,7 5,6 3,2 6,1 3,3 Quelle: Hauptamt für Statistik (GUS). Das dichte Großhandelslagernetz ist in den am stärksten industrialisierten Regionen, wie Schlesien, Masowien und Großpolen vorhanden. Dort befinden sich die meisten der ca. 29,4 Tsd. geschlossenen Lager, ca. 3 Tsd. überdachte Lager sowie ca. 5 Tsd. Lagerplätze. In der Umgebung mancher Städte (u.a. Warschau, Poznań, Lublin, Radom) werden die Warenbörsen für die landwirtschaftlichen Produkte betrieben. Ca. 90 Prozent der Handelsfirmen sind mit Computertechnik ausgestattet. Sie wird nicht nur für die Registrierung der Umsätze und der Büroarbeiten eingesetzt, sondern vor allem, um die Betreuung der Marktpartner, auch via E-commerce, zu beschleunigen. In den Woiwodschaften: Kujawien-Pommern, Pommern, Oppeln, Westpommern, Ermland-Masuren, Podlachien, Masowien und Kleinpolen ist der Anteil von Firmen, die ihre Aufträge im Internet vergeben, im Vergleich mit der allgemeinen Anzahl der Unternehmen höher als Polens Durchschnitt (ca. 25 Prozent). Auch Haushalte kaufen im Internet ein. In den Jahren 2004-2006 verdoppelte sich (bis auf 3,5 Mio.) die Anzahl der Einwohner in Polen im Alter von 16 bis zu 74 Jahren, die innerhalb des letzten Jahres Waren für andere Zwecke als die Gewerbetätigkeit im Internet bestellten bzw. kauften. Der Anteil dieser Personen in der gesamten Bevölkerung vergrößerte sich mehr als zweimal: 2004 – 5 Prozent, 2006 – 12 Prozent. 71 Die besonders oft per Internet gekauften Produkte sind Bücher und Zeitschriften, Sportbekleidung, Sport- und Elektrogeräte. Der Wert der per Internet gekauften Waren und Dienstleistungen betrug 2006 mehr als 2,7 Mrd. PLN (0,9 Mrd. USD). Die Kapitalintegration basiert unter polnischen Bedingungen auf der Organisationsform einer Holding, die die Kaufleute- und Produzentenverbände umfasst. In wesentlichen Bereichen ändert sich die Struktur des Handelsnetzes. In den Städten übernehmen die Super- und Hypermärkte, die unter dominierender Beteiligung ausländischen Kapitals gebildet werden, einen immer größeren Marktanteil. Diese Verkaufszentren sind preisführend und kreieren einen neuen Stil bei Einzelhandelseinkäufen, da sie ihre Infrastruktur (Verkaufsfläche, sonderbare Raumgestaltung, Parkhäuser) und ihre Arbeitsorganisation in neuartiger Weise nutzen (vielseitiges Angebot mit Zugang zu Regalen, lange Öffnungszeiten). In der Zeit von 1995-2007 stieg die Zahl der Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche von über 400 m2 ums Zweifache bis auf ca. 4,8 Tsd. Unter diesen Umständen werden immer mehr kleine und mittlere private Handelsfirmen mit einer Nachfragebarriere konfrontiert. Außenhandel (Warenverkehr) Die Öffnung der Wirtschaft und die Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit stimulierten das Wachstum der Außenhandelsumsätze Polens. Zwischen 1996 und 2007 erhöhte sich das Umsatzvolumen (in Festpreisen) beinahe um das 4-Fache. Im Jahre 2007 betrug das Exportvolumen 386,6 Mrd. PLN (138,8 Mrd. USD, 101,8 Mrd. EUR) und das Importvolumen 456,8 Mrd. PLN (164,2 Mrd. USD, 120,4 Mrd. EUR). Trotz der hohen Umsatzdynamik ist Polens Anteil an Weltexporten (1,0 Prozent) sowie der Exportwert pro Bewohner (ca. 2,9 Tsd. US) weiterhin nicht adäquat gegenüber dem Bedarf und Wirtschaftspotential. In der geographischen Struktur des polnischen Außenhandels vollzog sich Ende der achtziger und Anfang der neunziger Jahre ein Umbruch, der mit einer Umorientierung auf die westeuropäischen Märkte verbunden war. 2007 stellte der Export in die hoch entwickelten Industrieländer 84,1 Prozent der polnischen Gesamtexporte (darunter in die EU-Länder – 78,9 Prozent), in die Länder Mittel- und Osteuropas1 9,8 Prozent und in die Entwicklungsländer 6,1 Prozent. Ähnlich gestaltete sich die Importstruktur. Der Anteil der Industrieländer betrug hier 71,1 Prozent (darunter der EU-Länder 64,2 Prozent), der Länder Mittelosteuropas 10,6 Prozent und der Entwicklungsländer 18,3 Prozent. Der Hauptabnehmer der polnischen Waren war 2007 Deutschland (25,9 Prozent des Gesamtexportes), gefolgt von Italien (6,6 Prozent), Frankreich (6,1), Großbritannien (5,9), Tschechische Republik (5,5), Russland (4,6), Ukraine (4,0), Holland (3,8), Schweden (3,2) und Ungarn (2,9 Prozent). Bei den Importen galt die folgende Reihenfolge: Deutschland (24,1 Prozent des Gesamtimportes), Russland (8,7), China (7,2), Italien (6,9), Frankreich (5,1), Tschechische Republik (3,5), Holland (3,4), Großbritannien (3,1), Belgien (2,5) und die Republik Korea (2,3 Prozent). Die detaillierte geographische Struktur von Polens Außenhandelsumsätze wird im statistischen Anhang (Kapitel X) dargestellt. ____________________ 1 Der Warenverkehr mit den mittel- und osteuropäischen Ländern umfassen: Albanien, Weißrussland, Bulgarien, Kroatien, Moldawien, Russland, Rumänien und die Ukraine. 72 Die wichtigsten Warengruppen im polnischen Außenhandel waren 2007 (gemäß der SITC-Klassifikation) Maschinen, Transportanlagen und -einrichtungen (40,3 Prozent des Gesamtexportvolumens und 35,3 Prozent des Importvolumens), gefolgt von den Industrieprodukten – geordnet nach Rohstoffarten (entsprechend 23,5 und 21,5 Prozent), verschiedene Industrieerzeugnisse (13,2 und 8,4 Prozent), Erzeugnisse der chemischen Industrie und ähnliche Produkte (7,4 und 13,3 Prozent), mineralische Brennstoffe, Schmiermittel und verwandte Produkte (3,8 und 9,9 Prozent) sowie Lebensmittel und lebende Tiere (8,4 und 5,3 Prozent). Bei den Importen dominieren Versorgungswaren, die für den mittelbaren Verbrauch bestimmt sind (63,9 Prozent der Gesamtimporte in 2007); einen beträchtlich niedrigeren Anteil nehmen Konsumwaren (18,9 Prozent) und Investitionsgüter (17,2 Prozent) ein. 2006 betrug der Anteil der Hochtechnologieerzeugnisse (gemäß dem OECD-Register von 1995) an Polens Außenhandelsvolumen insgesamt 3,1 Prozent bei Exporten und 9,2 Prozent bei Importen. Im Handel mit den Hochtechnologieerzeugnissen stehen die Elektro- und Telekommunikationsprodukte an erster Stelle. Im Export spielen darüber hinaus die Forschungsausrüstungen und Luftfahrtausrüstung und im Import die Computer und Büromaschinen eine große Bedeutung. Im Export von High-techErzeugnissen war der Anteil von entwickelten Ländern am größten – 87,1 Prozent (davon die EU-Länder 78,3 Prozent). Die Anteile der Länder des Mittel- und Osteuropas sowie der sich entwickelnden Länder betrugen entsprechend 5,3 und 7,6 Prozent. Im Import hingegen war der Anteil der entwickelten Länder wesentlich niedriger und betrug 51,7 Prozent (davon die EU-Länder: 40,4 Prozent), und der sich entwickelnden Länder – 48,0 Prozent (entscheidend dabei war der Import von Telekommunikationserzeugnissen aus China und der Republik Korea). Die Struktur der Exporte und Importe von Hochtechnologieerzeugnissen in den Jahren 2004-2006 nach Warengruppen (in Prozent)a Exporte Warengruppen Gesamt Luftfahrtausrüstung 2004 2005 2006 2004 2005 2006 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 14,7 8,8 10,6 7,4 4,2 3,1 Computer und Büromaschinen 10,9 8,5 8,7 23,9 23,0 23,2 Elektronik – Telekommunikation 27,7 42,9 43,5 33,3 38,2 41,0 Pharmaerzeugnisse 4,6 4,3 4,0 10,0 8,4 8,3 23,0 13,9 12,1 10,2 10,0 10,4 Elektromaschinen 4,1 2,5 3,1 3,2 4,6 2,9 nicht-elektrisch betriebene Maschinen 8,0 6,0 6,3 4,2 3,5 3,2 Ausrüstung 5,5 4,6 7,2 6,8 2,2 6,7 Chemikalien 1,5 7,5 4,5 1,0 5,0 1,3 Forschungsausrüstung a Importe Auf der Grundlage des OECD-Registers von 2005. Quelle: Hauptamt für Statistik (GUS). 73 Die Gesellschaften mit ausländischem Kapitel spielen eine wesentliche Rolle im Warenumsatz mit dem Ausland. 2006 betrug der Anteil solcher Gesellschaften an Gesamtexport 56,5 Prozent, und beim Import – 55,6 Prozent. Diese Umsätze konzentrieren sich in einigen Warengruppen. Auf zwei wichtigsten von ihnen – Maschinen und Anlagen einschließlich der elektrischer und elektrotechnischer Geräte sowie Transportmittel – entfielen im Jahre 2006 mehr als die Hälfte (51,8 Prozent) des gesamten Exportwertes und 44,2 des Wertes der Importe. Einen wichtigen Anteil am Umsatz hatten auch Unedelmetalle und deren Erzeugnisse, Produkte der Chemieindustrie (insbesondere beim Import), Kunststoffe und Kunststofferzeugnisse, Mineral-produkte (insbesondere beim Import), verschiedene Fertigprodukte (insbesondere beim Import), Lebensmittelprodukte, Holzschliff, Papier und Karton sowie Textil-materialien und -erzeugnisse. Der Anteil von zehn oben genannten Sparten im Umsatz der Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung hat im Jahre 2006 90 Prozent überschritten. Die strukturelle und langfristige Verbesserung der Exportwettbewerbsfähigkeit bedarf der Einräumung den Qualitätsfaktoren des Vorrangs vor den Preisfaktoren, die für schwach verarbeitete Güter charakteristisch sind (darunter diejenigen, die sich aus den Wechselkursschwankungen ergeben), sowie der Verbesserung der Innovativität der Unternehmen. Die Umstrukturierung der polnischen Industrie bringt sichtbare Ergebnisse. Immer mehr Industrieerzeugnisse, die in Polen hergestellt werden, entsprechen bereits den internationalen Standards – darunter den europäischen Sicherheitsnormen – was allmählich ihre Wettbewerbsfähigkeit sowohl auf ausländischen Märkten als auch auf dem Binnenmarkt gegenüber Importerzeugnissen verbessert. Die Bildung einer Informationsgesellschaft sowie die Entwicklung einer wissenschafts- und forschungsbasierten Wirtschaft sollen in den nächsten Jahren zu bedeutenden Wachstumsfaktoren des polnischen Außenhandelsverkehrs, darunter der Mittelhoch- und Hochtechnologieexporte, werden. Dies wird unmittelbar durch die Umsetzung des Nationalen Strategischen Bezugsrahmens für die Jahre 2007-2013, insbesondere des Operativen Programms „Innovative Wirtschaft” begünstigt. Eine entscheidende Rolle können Großfirmen mit Beteiligung ausländischen Kapitals in diesen Prozessen spielen; es gibt ebenfalls Beispiele einer effektiven Aktivität polnischer kleiner und mittelständischer Innovationsfirmen. 5. Transportdienstleistungen Polens zentrale Lage in Europa hat zur Folge, dass Transporte, vor allem Landtransporte, eine besonders wichtige Rolle spielen. Durch Polen führen die wichtigsten Verkehrsverbindungen von Westeuropa nach Osten, die Verkehrsverbindungsnetze der EU-Länder sind über Polen mit Russland, Weißrussland und der Ukraine, sowie mit weiteren GUS-Staaten verbunden. Eine wachsende Bedeutung haben ebenfalls die Nord-Süd-Verkehrsverbindungen, die durch Polen führen und die polnischen Ostseehäfen mit südeuropäischen Ländern verbinden. 2007 erhöhte sich der Wert der Erlöse aus dem Verkauf der Transport- und der Lagerwirtschaftsdienstleistungen (ausgenommen Stadtverkehr) um 4,9 Prozent. Der Anteil des Privatsektors war dabei um 5,5 Prozent höher. Im Jahre 2007 wurden beinahe 3/4 der Gütertransporte mit Kraftfahrzeugen und 1/5 mit der Eisenbahn abgewickelt. Diese Anteile zeugen von einer Schlüsselrolle der Kraftfahrzeug- und Eisenbahntransporte für die Frachtbeförderung. 74 Frachtbeförderung mit den einzelnen Transportmitteln 2006 in Polen Transportart Transporte insgesamt darunter: Kraftfahrzeugtransporteа Eisenbahntransporte Pipelinetransporte Seetransporte Binnenwassertransporte Luftverkehr a Mio. Tonnen Anteil in Prozent 1.532,7 100,0 1.213,3 245,3 52,9 9,4 9,8 0,05 79,2 16,0 3,5 0,7 0,6 0,0 Die Angaben berücksichteigen den Erwerbstransport und den wirtschaftlichen Transport (d.h. Transport, der durch die Unternehmen für eigenen Bedarf betrieben wird) insgesamt. Quelle: Hauptamt für Statistik (GUS). Mit der Eisenbahn werden vor allem Kohle, Koks, Metallerze, Steine, Kies, Erdöl und Erdölerzeugnisse, Metalle und Metallprodukte sowie Kunstdünger befördert. Die internationale Warenbeförderung stellt über 45 Prozent des Volumens der gesamten Eisenbahntransporte. In den polnischen Seehäfen wurden 2007 beinahe 60 Mio. t Güter abgefertigt. Es überwiegen Massengüter: Kohle und Koks, Erdöl, Getreide und Metallerze, wobei jedoch einen beträchtlichen Teil davon auch Stückgut darstellt (31 Prozent im Jahr 2006). Der Warenumschlag konzentrierte sich auf die Häfen in Gdańsk (Danzig) (35,3 Prozent des Gesamtvolumens 2007), Gdynia (29,2 Prozent), Szczecin (15,9 Prozent), Świnoujście (15,2 Prozent). Die Transitladungen stellten 2007 18,7 Prozent des Umschlagvolumens insgesamt dar und konzentrierten sich in Gdańsk (66,1 Prozent) und – im kleineren Bereich – in Świnoujście (16,6 Prozent) und Szczecin (14,8 Prozent). Der Binnenwassertransport spielt in der Güterbeförderung eine geringere Rolle (2007 betrug sein Anteil lediglich 0,6 Prozent). Er hat jedoch eine gewisse Bedeutung bei der Beförderung (darunter auch international) von manchen Massengütern, u.a. von Sand und Kies, Steinkohle, Metall und Metallerzeugnissen. Die Bedeutung des Binnenwassertransportes, als eines der umweltfreundlichsten Transportarten, wird in Polen künftig wachsen. Die Bedeutung der Kraftfahrzeugtransporte für die Passagierbeförderung ist in Polen gleich hoch wie für die Frachtbeförderung. Eine bedeutende Rolle spielt immer noch der Passagiertransport mit der Eisenbahn. Die Umwandlungen im Rahmen der Organisation, der Eigentumsverhältnisse sowie der gesetzlichen Rahmenbedingungen ermöglichen eine Entwicklung von Unternehmen, die die Beförderung sowohl von Gütern als auch von Passagieren betreiben, besonders im Regionalverkehr. In den letzten Jahren ließ sich bemerken, dass die Bedeutung der Passagierbeförderung mit den Kraftfahrzeugen und der Eisenbahn zugunsten des individuellen Kraftfahrzeugtransportes sowie des Lufttransportes immer mehr abnimmt. Zur Zeit ist der Lufttransport einer der am dynamischsten wachsenden Transportzweige in Polen. Die Anzahl der in den polnischen Flughäfen ankommenden und 75 Personenbeförderung mit den einzelnen Transportmitteln in Polen 2005 Transportart Mio. Passagiere Anteil in Prozent 1.046,3 100,0 Kraftfahrzeugtransporteа 718,3 71,5 Eisenbahntransporte 278,2 27,7 Seetransporte (Fährschiffe) 6,2 0,6 Binnenwassertransporte 1,5 0,1 Luftverkehr 0,7 0,1 Transporte insgesamt darunter: a Ausgenommen den Verkehr der städtischen öffentlichen Verkehrsbetriebe. Quelle: *CWRVCOVHÒT5VCVKUVKM(GUS). abgefertigten Passagiere überschritt 2007 17 Mio. und sie war gegenüber 2000 dreimal höher. Der erhöhte Verkehr der polnischen und ausländischen Flugzeuge wurde in nahezu allen Flughäfen verzeichnet. Diese dynamische Entwicklung ist einerseits mit der Liberalisierung des Lufttransportes sowie mit dem Eintritt der billigen Luftbeförderer auf dem polnischen Markt und in der Folge einer größeren Marktöffnung verbunden, und andererseits ergibt sich aus der immer steigenden Anzahl der Fluggäste, die geschäftlich bzw. zu gewerblichen Zwecken fliegen, als auch infolge des stets steigenden touristischen Verkehr im sich integrierenden Europa. Auf dem polnischen Markt sind heute 40 Lufttransportunternehmen aktiv. Der Luftverkehr konzentriert sich auf die Passagierbeförderung im internationalen Verkehr (ca. 89 Prozent der allgemeinen Zahl der Passagiere im Jahre 2007). Die Erweiterung der Tätigkeit der privaten Billigflugunternehmen steigert schnell ihren Anteil an dem gesamten Beförderungsvolumen. Wenn noch Anfang 2004 knapp 2-3 Prozent aller Passagiere ihre Dienstleistungen in Anspruch genommen hatten, waren es 2005 schon über 31 Prozent, und im 1. Halbjahr 2006 beinahe die Hälfte aller Fluggäste. 6. Tourismus Polen ist ein touristisch attraktives Land. Die Anreize für die ausländischen Gäste, Polen zu bereisen sind: · reiche und vielfältige Landschaft, darunter einmalige National- und Landschaftsparks – weite, jungfräuliche, von der Umweltverschmutzung verschont gebliebene Naturgebiete; · außergewöhnliches kulturell-historisches Erbe und seine vielfältigen Äußerungen: - die mit der Religion und Geistlichkeit, besonders mit dem Pontifikat von Johannes Paul II. verbunden sind, - die Denkmäler der materiellen Kultur – die über die Jahrhunderte an der Berührungsstelle verschiedener Kulturen entstanden sind, 76 - lokale Eigenarten und Traditionen, nicht nur gänzlich originelle, aber auch diejenigen, die Merkmale der Integration von verschiedenen Kulturen besitzen; · hervorragende Küche – sowohl die herkömmliche als auch jene, die sich immer stärker und besser aus dem Reichtum der Weltgeschmäcke bedient. Einreisen der Touristen nach Polen (in Tsd. Personen) 16000 15500 15000 14500 14000 13500 2003 2004 2005 2006 2007 Quelle: Eigene Bearbeitung aufgrund der Angaben des Instituts für Tourismus. Die Besucher können gute Übernachtungsmöglichkeiten, Handels- und Gastronomieinfrastruktur in Anspruch nehmen, die dem europäischen Standard nicht abweichen und – immer noch – mit Preisvorteilen gegenüber vielen Ländern Europas überzeugen. Die Integration mit der EU erleichterte den Verkehr an Polens Grenzen – insbesondere den Touristen aus den anderen EU-Mitgliedsländern. Dies spiegelte sich in dem verstärkten Aufkommen sowohl 2004 als auch 2005 wider. 2006 wurde die Tendenz zum Anstieg des touristischen Verkehrs gehemmt, und das Jahr 2007 charakterisierte sich durch einen Rückgang der Einreisen ausländischer Touristen (um mehr als 4 Prozent). Die mit dem Reiseverkehr verbundenen Einnahmen werden zu einer immer bedeutenderen Deviseneinnahmequelle und das Tourismusgewerbe stimuliert in hohem Maße die Wirtschaftskonjunktur. 2007 stiegen die gesamten Erträge aus Einreisen in der Zahlungsbilanz um mehr als 30 Prozent und betrugen ca. 29 Mrd. PLN, die Hälfte davon waren Einnahmen von den Touristen. Die auf dem polnischen Markt aktiven Reiseunternehmen und die Firmen des Horeca-Sektors können sich nicht nur über die mit dem Service für die 77 ausländischen Touristen verbundenen Profite erfreuen. Ein wesentliches Element dieses Marktes sind auch die Inlands- und Auslandsreisen der polnischen Bürger. 2007 blieb die Beteiligung der polnischen Bürger am touristischen Verkehr dank der guten wirtschaftlichen Konjunktur auf einem Niveau von ca. 47 Prozent erhalten, wobei ein beträchtlicher Zuwachs an Auslandsreisen zahlen- und mengenmäßig zu verzeichnen ist. 7. Banken und Finanzdienstleistungen Am 29. August 1997 hat der Sejm der Republik Polen ein neues Gesetz über die Polnische Nationalbank (einheitlicher Text in GBl. 2005 Nr. 1, Pos. 2) und das Gesetz über das Bankrecht (GBl. 2002, Nr. 72, Pos. 665 mit nachträgl. Änd. sowie GBl. 2004, Nr. 91, Pos. 870) verabschiedet. Diese beiden Gesetze und ihre Novellen bestimmen die derzeitige Form des gesamten Bankensystems, sowie die Struktur und den Zuständigkeitsbereich der polnischen Zentralbank. Sie stimmen zudem mit der diesbezüglichen Gesetzgebung der Europäischen Union, die diesen Bereich des Wirtschaftslebens regelt, völlig überein. Laut dem novellierten Bankrecht sind seit dem 1. Mai 2004 die Niederlassungen der ausländischen Banken, die ihren Sitz in den EU-Mitgliedsländern haben, als Zweigstellen der Kreditinstitute zu betrachten. Dies bedeutet, dass sie nur im Bezug auf die Aufrechterhaltung der Zahlungsliquidität von dem Ausschuss für Finanzaufsicht, die ab dem 1. Januar 2008 die Kompetenzen des Bankaufsichtsausschuses2 übernommen hat, überwacht werden. Die anderen polnischen, die Aktivität der Banken regelnden Vorschriften haben hier keine Anwendung. Die beiden Bankgesetze haben die rechtlichen Rahmenbedingungen für die seit 1990 vollzogene Reform des Systems der Staatsfinanzen gebildet und ermöglichten dem polnischen Bankwesen Weltstandards zu erreichen, sowie sich in den internationalen Finanzmarkt zu integrieren. Die völlig unabhängige Polnische Nationalbank (NBP – Narodowy Bank Polski) ist bestrebt, ein stabiles Preisniveau zu sichern, bei gleichzeitiger Förderung der Wirtschaftspolitik der Regierung. Deshalb: · wird von ihr die Geldpolitik umgesetzt, die vom Rat für Geldpolitik festgelegt wird, der sich aus dem Nationalbankpräsidenten sowie neun Mitgliedern zusammengesetzt, die zu gleicher Zahl vom Präsidenten der Republik Polen, dem Sejm und Senat ernannt werden; · werden von ihr die institutionellen Voraussetzungen für die Gewährleistung der nötigen finanziellen Sicherheit und der Stabilität des Banksektors geschaffen; · werden von ihr die Regeln und Mechanismen festgelegt, die die Liquidität des Zahlungsverkehrs in der Wirtschaft gewährleisten. Zugleich nimmt die Polnische Nationalbank drei grundlegende Funktionen als Zentralbank wahr: · die einer staatlichen Zentralbank (Abwicklung des Staatshaushalts sowie Verwaltung der Devisenreserven), ____________________ 2 Ausschuss für Finanzaufsicht – ein Organ der Staatsverwaltung zur Aufsicht über den Finanzmarkt. Auf Grund des Gesetzes vom 19. Juli 2006 (GBl. Nr. 157, Pos. 1119) hat er die Kompetenzen des Ausschusses für Wertpapiere und Börsen, des Ausschusses für Versicherungen und Rentenfonds sowie des Bankenaufsichtsausschusses übernommen. 78 · die einer Emissionsbank (Emission von Bargeld, Organisation von Geldverkehr und Regulierung der Geldmenge), · die einer Bank der Banken (Organisation des Zahlungsverkehrssystems, Refinanzierung der Banken und Kreditmanagement. Bankmarkt Als Polen 2004 der EU beitrat, verfügte es über einen völlig mit internationalen Finanzmärkten integrierten Banksektor, über den Investment- und Rentenfondsmarkt sowie den Versicherungsmarkt. Ähnlich wie in den anderen EU-Staaten wird hier auch der fortschreitende Prozess der Kapitalkonzentration beobachtet. Die Konsolidierungsprozesse hatten einen Rückgang der Zahl der kommerziellen Banken in Polen, von 82 im Jahre 1994 auf 77 im Jahr 1999 bis auf 51 Ende 2007, zur Folge. Gleichzeitig wächst die Zahl der Niederlassungen ausländischer Kreditinstitute, die eine grenzübergreifende Tätigkeit aufnehmen. Seit dem EU-Beitritt Polens haben 13 Kreditinstitute diese Aktivität begonnen, indem sie 278 Niederlassungen im ganzen Land eröffneten. Auf die Gesamtzahl der 51 Banken entfallen 40, die von den ausländischen Investoren kontrolliert werden. Das von ihnen in den Bankensektor angelegte Kapital betrug Ende 2006 einen Gegenwert von 8,1 Mrd. PLN (60,5 Prozent des Grundkapitals). Der polnische Fiskus kontrollierte unmittelbar lediglich 2 Banken, darunter die Bank für Landeswirtschaft (BGK – Bank Gospodarstwa Krajowego), die als einzige den Status einer Staatsbank besitzt. Zur BGK wird aus der NBP die laufende Bedienung der Konten des Fiskus allmählich übertragen. Außer den kommerziellen Banken boten 582 Genossenschaftsbanken mit einem Stammkapital von 0,6 Mrd. PLN auf lokalen Märkten ihre Dienstleistungen an. Die Einzelhandelsbanken bieten in immer größerem Bereich ihre Dienstleistungen über die Einrichtungen der Kreditvermittlung oder Partnerunternehmen (Outsourcing). Die Bank haftet für die Leistungserbringung durch diese Institutionen. Die Kunden konnten in 9 Tsd. Zweigstellen der kommerziellen Banken und an 4 Tsd. Stellen der Genossenschaftsbanken bedient werden. Die meisten Investitionen in den polnischen Banksektor tätigten die belgischen (1,7 Mrd. PLN) und deutschen (1,3 Mrd. PLN) Institutionen. Das Engagement der französischen und österreichischen Rechtsträger hat 0,6 Mrd. PLN, und derjenigen aus Portugal, Irland und Holland – jeweils 0,5 Mrd. PLN überschritten. Der Anteil der aus den Einlagen gebildeten Fonds und Netto-Aktiva von 40 in Polen tätigen Banken mit überwiegender Beteiligung ausländischen Kapitals an den Mitteln und Aktiva des gesamten Banksektors betrug Ende 2007 entsprechend 71,8 und 70,2 Prozent. Diese Banken akkumulierten 65,2 Prozent der Einlagen des NichtFinanzsektors und vergaben 66,5 Prozent der Kredite. Die polnischen Banken sind überwiegend als universelle Institutionen aktiv und haben in ihrem Angebot eine umfangreiche Anzahl von Dienstleistungen, sowohl für Firmen- als auch Einzelkunden. Einige dieser Kreditinstitute sind auch auf Kapitalmärkten aktiv, und die Maklerhäuser der Banken, die in finanzieller und organisatorischer Hinsicht aus ihren Mutterinstitutionen ausgegliedert wurden, dominieren den Wertpapiermarkt. Einige Banken entwickeln auch erfolgreich das Investmentbanking, da sie z.B. Beratungsservice, Emissionsgarantie für Aktien und Obligationen anbieten. Außerdem steigt die Bedeutung von Hypothekenbanken. 79 Die Mehrzahl der Großbanken und immer mehr kleinere, auch Genossenschaftsbanken, bieten ihre Produkte über das Internet an. Drei davon (BRE Bank SA, PKO Bank Polski SA und Volkswagen Bank Polska) betreiben sog. Online-Banken, die ihre gesamten Leistungen per Internet anbieten. Die Banken in Polen haben für ihre Kunden sämtliche Arten von Zahlungskarten im Angebot. Bis Ende 2007 waren beinahe 26,5 Mio. Zahlungskarten im Verkehr (11,1 Prozent mehr als im Vorjahr). An der Wertpapierbörse in Warschau waren Ende 2007 14 Banken notiert und ihr Anteil an der Börsenkapitalisierung betrug 38,7 Prozent. Eine dynamische Entwicklung der Bankdienstleistungen wird von der Verbesserung der Qualität der Kundenbetreuung und der hohen Glaubwürdigkeit der Banken begleitet. Die Kernkapitalquote betrug 2007 11,7 Prozent und war somit mit den Kernkapitalquoten der Banken in Großbritanien, Irland oder Holland vergleichbar. Die von der EU empfohlene Mindestgrenze der Kernkapitalquote beträgt 8 Prozent. Finanzmärkte Die dynamische Entwicklung der Finanzmärkte in Polen hat erheblich zum Wirtschaftswachstum des Landes beigetragen. Zu den Grundelementen des polnischen Finanzmarktes gehören: · der Anleihenmarkt, · der Geldmarkt, · der geregelte Kapitalmarkt (Wertpapierbörse in Warschau), · der Nicht-Börsenmarkt. Der Anleihenmarkt in Polen wird durch häufige von der polnischen Regierung vorgenommene Emissionen verschiedener Instrumente beeinflusst. Gleichzeitig wächst der Wert der Emissionen von Unternehmensanleihen (Commercial Papers) ständig. Die auf diesem Markt agierenden Vermittlerbanken organisieren für die Emittenten die Kapitalgewinnung direkt auf dem Geldmarkt und ermöglichen den Anlegern eine gewinnbringende Kapitalinvestition. Beachtenswert sind auch die ständig an Bedeutung gewinnenden kommunalen Emissionen. Zu einem attraktiven Segment des Schuldpapiermarktes in Polen wird der Markt der inländischen und der Euroobligationen. Der Geldmarkt stellt einen weiteren Markt dar, auf dem polnisches und ausländisches Bankkapital konkurrieren. Auf diesem Markt werden Staatsanleihen angeboten, die von der Polnischen Nationalbank ausgegeben werden, Depotzertifikate, die von lokalen Banken sowie kurzfristige Schuldverschreibungen, die von großen Gesellschaften (des Handelsrechts) ausgegeben werden. Das wichtigste Element des sekundären Marktes in Polen ist die Wertpapierbörse in Warschau, die zu den sich am dynamischsten entwickelnden Institutionen dieser Art auf der Welt gehört. Sie hat eine lange Tradition, denn sie setzt die Tätigkeit der ersten polnischen Börse, die 1817 in Warschau eröffnet wurde, fort. An der Börse, die am 12. April 1991 reaktiviert wurde, waren am 31. Dezember 2006 351 inländische (1991 waren es nur 9) und 25 ausländische Gesellschaften notiert. Die mittlere Börsenkapitalisierung betrug zum Ende 2007 510 Mrd. PLN (0,1 Mrd. PLN 1991), und der mittlere Marktwert einer Gesellschaft betrug 1.45 Mio. PLN (11 Mio. PLN 1991). Im Verhältnis zu 2006 erfolgte ein Zuwachs von 16,4 Prozent bei der Börsenkapitalisierung und nur ein geringer Rückgang bei dem mittleren Marktwert der notierten Gesellschaften. Im Vergleich mit 2001 ist der Marktwert fast um das 80 Fünffache gestiegen, ähnlich wie der mittlere Marktwert der Gesellschaften. Die Kapitalisierung der ausländischen Gesellschaften betrug zum 31. Dezember 2007 356,8 Mrd. PLN und war beinahe zweimal höher als 2006. Eine der wichtigen Kennzahlen der Entwicklung des Kapitalmarktes ist die Zahl der Erstauftritte; bis 2006 betrug sie um 40 im Jahr (am meisten in der Region), und im 1. Halbjahr 2007 hatten bereits 81 Gesellschaften ihren Erstauftritt auf der Börse. Außer Aktien und Staatsanleihen werden an der Börse auch Anteile der Nationalen Investmentfonds notiert. Im Januar 1998 ist der Markt der Derivate angelaufen, im März 1998 sind Warranten in den Börsenverkehr eingeführt worden und im September 1998 hat der Verkehr mit befristeten Verträgen für den Wechselkurs des US-Dollar begonnen. Im Jahre 2000 wurde mit der Notierung der Obligationen von Körperschaften begonnen und das Segment der Innovationstechnologien gegründet, das (unabhängig vom Markt der Notierungen) für Gesellschaften bestimmt ist, die zum Telekommunikations- und Informationsbereich gezählt werden. Darüber hinaus wurde der Schatzwertpapiermarkt gegründet, der für große institutionelle Anleger bestimmt ist; außerdem sind in den Börsenverkehr Fristverträge auf Aktien der Gesellschaften eingeführt worden. Seit dem Februar 2005 kann man Fristverträge auf Obligationen abschließen und seit dem Oktober 2005 wurde der Erwerb von Optionen auf Aktien ermöglicht. Seit 2000 stellten die Börsenservicebetreiber die Notierungen der Warschauer Wertpapierbörse in Echtzeit (Realtime) ins Internet. Die sich dynamisch entwickelnde Wertpapierbörse in Warschau hat 1999 den Status eines assoziierten Mitglieds der Föderation der Europäischen Wertpapierbörsen erhalten und seit Juni 2004 ist sie ein vollberechtigtes Mitglied. Das Umsatzvolumen auf dem Börsenmarkt belief sich 2007 auf über 1186 Mrd. PLN, wovon 40,5 Prozent die Umsätze auf dem Aktienmarkt (Anstieg des Umsatzwertes um 40 Prozent im Vergleich mit dem Vorjahr), weniger als 0,2 Prozent auf dem Anleihenmarkt, 57 Prozent auf dem Markt der befristeten Verträge und 2,3 Prozent auf dem Optionenmarkt darstellten. Versicherungen Ende 2007 besaßen 67 Versicherungsanstalten die Genehmigung des Finanzministers zum Betreiben des Versicherungsgewerbes in Polen, davon: · 32 Lebensversicherungsanstalten (Teil I.); die von diesen Anstalten eingenommenen Beiträge ergaben Ende 2007 eine Summe von über 25,5 Mrd. PLN und die gezahlten Entschädigungen und Leistungen 10,4 Mrd. PLN; · 34 Anstalten im Bereich sonstiger Personen- und Vermögensversicherungen (Teil II.); die von diesen Anstalten eingenommenen Beiträge ergaben Ende 2007 die Summe von über 18,2 Mrd. PLN und die gezahlten Entschädigungen und Leistungen 9,2 Mrd. PLN. Im Versicherungssektor war der Anteil der ausländischen Investoren bis 2000 relativ unbedeutend. In den Jahren 2000-2002 erfolgten wesentliche Änderungen im Bereich ausländischer Investitionen im polnischen Versicherungssektor. Ihr Wert stieg bis Ende 2007 um fast 200 Prozent im Vergleich zum Stand von Ende 1999, d.h. insgesamt um über 2 Mrd. PLN. Die Beteiligung ausländischen Kapitals an der Summe des Stammkapitals der Versicherungsanstalten betrug Ende 2007 76,4 Prozent, was einer Summe von 3,80 Mrd. PLN entspricht (Ende 1999 – 50,1 Prozent, d.h. 1,22 Mrd. PLN). 81 · Nach dem Stand vom 31. Dezember 2007 haben ausländische Unternehmen in den Lebensversicherungsanstalten insgesamt 1,72 Mrd. PLN investiert, was sich in einem Anteil von 74,7 Prozent am Stammkapital (Teil I.) widerspiegelt (am 31. Dezember 1999 – 520,1 Mio. PLN, was 46,6 Prozent des Stammkapitals im Teil I. ausmachte). · Der Direktanteil des ausländischen Kapitals am Stammkapital der sonstigen Personen- und Vermögensversicherungsanstalten lag laut Stand vom 31. Dezember 2007 bei 77,9 Prozent, was einer Summe von 2,08 Mrd. PLN entspricht. Ende 1999 entsprach der Wert des ausländischen Kapitals, das in diesem Teil investiert wurde, 697,2 Mio. PLN (das waren 53,2 Prozent des Stammkapitals im Teil II.). Ende 2007 gab es 66 Versicherungsanstalten mit ausländischer Kapitalbeteiligung, wovon 43 Versicherungsanstalten mit überwiegend ausländischem Anteil waren. Als Ergebnis der in Polen eingeführten Sozialversicherungsreform haben 1999 offene Rentenfonds ihre Aktivität aufgenommen. Die Aktionäre dieser Unternehmen sind hauptsächlich Versicherungsfirmen sowie Banken, wobei die Beteiligung des ausländischen Kapitals am Aktienkapital dieser Gesellschaften ca. 80 Prozent beträgt. Ende 2007 gab es bei den offenen Rentenfonds 13,14 Mio. Konten und die Summe der seit 1999 eingenommenen Beiträge betrug samt der Zinsen 95,6 Mrd. PLN (allein im Jahre 2007 belief sich die Summe auf 15,5 Mrd. PLN). Im Hinblick auf die Marktbeteiligung der einzelnen Gesellschaften verdienen die zwei größten von ausländischem Kapital kontrollierten offenen Rentenfonds Beachtung, die eine Spitzenposition einnehmen: Commercial Union BPH CU WBK (26,9 Prozent der eingenommenen Beiträge) sowie Nationale Nederlanden Polska (22,6 Prozent der eingenommenen Beiträge). 82 1. Wirtschaftliche Charakteristik der polnischen Regionen Infolge der Verwaltungsreform, die ein Bestandteil der Transformation des sozialwirtschaftlichen Systems in Polen und der Dezentralisierung des Staates war, wurde das Staatsgebiet Polens 1999 in 16 Woiwodschaften unterteilt (vgl. die Karte im 1. Kapitel). Die Woiwodschaften wurden zu Einheiten der territorialen Selbstverwaltung, und die Selbstverwaltungsbehörden sind dazu verpflichtet, die Entwicklungsstrategie zu bestimmen, sowie Maßnahmen zur Dynamisierung der wirtschaftlichen Aktivität, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovativität der Woiwodschaftswirtschaft durchzuführen. Die Entwicklung der Woiwodschaften wird nach wie vor durch den Staat gefördert. Die Regionalpolitik des Staates verfolgt das Ziel, die soziale, ökonomische und territoriale Zusammengehörigkeit zu stärken. Eines der wichtigsten strategischen Ziele dieser Politik wird in Jahren 2007-2015 sein, Rahmenbedingungen für das Wachstum der Wettbewerbsfähigkeit aller Regionen sowie für die Angleichung der Entwicklungschancen in den Gebieten zu schaffen, die ohne staatliche Förderung gegen Marginalisierung und langfristige Entwicklungsschwierigkeiten zu kämpfen hätten1. Alle polnischen Woiwodschaften sind darüber hinaus Begünstigte der Strukturfonds, und fünf von ihnen, die im Ostteil Polens gelegen sind (Lublin, Karpatenverland, Podlachien, Heiligkreuz und Ermland-Masuren) und zu den ärmsten Regionen der EU zählen, wurden in den Jahren 2007-2013 zusätzlich durch ein Sonderprogramm Entwicklung für Ostpolen umfasst. Dieses operationelle Programm hat zum Ziel, ihre Entwicklung zu beschleunigen sowie die Investitionsattraktivität und Wettbewerbsfähigkeit im Landes- und internationalen Maßstab zu verbessern. Woiwodschaft Niederschlesien (Dolnośląskie) Die Woiwodschaft liegt im süd-westlichen Teil Polens und grenzt an Deutschaland und Tschechien. Ihre Hauptstadt ist Breslau (Wrocław) – ein starkes Industrie-, ____________________ 1 vgl. Nationalentwicklungsplan 2007-2015, Ministerium für Regionalentwicklung, Warschau, November 2006. 83 Hochschul-, Wissenschafts- und Kulturzentrum. Andere großen Städte der Region sind Liegnitz (Legnica), Waldenburg (Wałbrzych) und Hirschberg (Jelenia Góra). Durch diese Region verläuft das paneuropäische Transportkorridor III (Deutschland – Ukraine) und die Route von Skandinavien nach Tschechien und Österreich. Bevölkerung Fläche Bevölkerungsdichte Arbeitslosenquote BIP per capita Bruttodurchschnittslöhne und -gehälter, monatlich Anteil an der verkauften Industrieproduktion im Inland Anzahl der Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung 2,9 Mio. 19,9 Tsd. km² Struktur der Bruttowertschöpfung 145 Personen/km² Marktdienstleistungen 46,8% 11,8% 26.620 PLN Landwirtschaft 2,6% 2.924 PLN Baubranche 5,8% 8,5% Nichtmarktdienstleistungen 15,2% Industrie 29,6% 5.863 In Hinsicht auf den Entwicklungsgrad des Besiedlungsnetzes und der Verstädterung steht Niederschlesien an zweiter Stelle (nach der Woiwodschaft Schlesien); 71 Prozent der Gesamtbevölkerung wohnen in den Städten. Diese Region gehört zu den reichsten und meist industrialisierten im Lande. Es entwickelte sich hier die Förderindustrie und die Rohstoffverarbeitung, die Elektro- und Haushaltsgeräteproduktion, Lebensmittel-, Chemie- und Kraftfahrzeugindustrie. Ebenso gut entwickelt sind Hightechnology Industries. Eine der grundsätzlichen Zweige der wirtschaftlichen Aktivitäten ist Tourismus. Sowohl die geographische und landschaftliche Vielfalt der Region (zwei Nationalparks: Riesen- und Tafelgebirge – Karkonoski Park Narodowy, Góry Stołowe) und Denkmäler von weltweiter Bedeutung (z.B. Dominsel – Ostrów Tumski und Breslauer Marktplatz) als auch eine Basis für die Entwicklung des Kurwesens (reiche und vielfältige Vorkommen an Mineral- und Heilgewässer) begünstigen die Entwicklung dieser Branche. Die Region wird als ein guter, attraktiver Standort für Investitionen betrachtet, der sich hinsichtlich der Intensität der Außenhandelbeziehungen hoch platziert. An Dynamik gewinnt die Zusammenarbeit im Rahmen zweier Euroregionen: der „Glacensis” und der „Neiße”. In den nächsten Jahren werden in der Woiwodschaft Projekte aus den Mitteln der Strukturfonds realisiert, die den Anstieg der Wettbewerbsfähigkeit, die Entwicklung der Transport- und energetischen Infrastruktur, die Verbesserung des Standes der Umwelt und die bessere Ausnutzung und Förderung des touristischen und Kulturpotentials der Region begünstigen. Die Regionalpolitik des Staates im Bezug auf die Woiwodschaft Niederschlesien soll sich zukünftig auf die Stärkung der hauptstädtischen Funktionen Breslaus und seiner Umgebung (hauptsächlich durch 84 die Entfaltung des Wissenschafts- und Kulturpotentials) sowie auf die Verbesserung der Anbindung im internationalen Transport und den Ausbau der Verkehrsverbindungen mit Warschau konzentrieren. Eine Verbesserung der natürlichen Umwelt wird dabei auch eine große Rolle spielen. Woiwodschaft Kujawien-Pommern (Kujawsko-Pomorskie) Die Woiwodschaft liegt im mittleren Nordteil Polens. Die metropolischen Funktionen wurden unter Bromberg (Bydgoszcz) (der Sitz des Woiwoden) und Thorn (Toruń) (der Sitz des Marschalls und des Woiwodschaftsparlaments) aufgeteilt. Beide Städte sind wichtige Industrie-, Kultur-, Bildungs- und Wissenschaftszentren. Zu den anderen großen Städten der Region zählen: Graudenz (Grudziądz), Leslau (Włocławek) und Inowrocław. Die Region überqueren die Transitstraßen aus Skandinavien nach Südeuropa sowie aus den Baltikstaaten und Russland nach Westeuropa, aber ihre Verbindungen mit dem Ausland sind verhältnismäßig gering. Bevölkerung Fläche Bevölkerungsdichte Arbeitslosenquote BIP per capita Bruttodurchschnittslöhne und -gehälter, monatlich 2,1 Mio. 18 Tsd. km² Struktur der Bruttowertschöpfung 11,5 Personen/km² Marktdienstleistungen 47,9% 15,2% 22.474 PLN Landwirtschaft 6,8% 2.514 PLN Baubranche 5,8% Anteil an der verkauften Industrieproduktion im Inland 4,2% Anzahl der Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung 1.541 Nichtmarktdienstleistungen 15,9% Industrie 23,7% In wirtschaftlichem Bereich wird hier eine große Rolle der Lebensmittelherstellung, Elektromaschinen-, Chemie-, Gummi-, Holz- und Papierbranche beigemessen. Ein wichtiger Sektor ist auch die Landwirtschaft, die sich vor allem wegen einer günstigen Agrarstruktur, ertragreicher Böden sowie einer hohen Agrarkultur entwickelt. Auch der Grad an technischer Ausstattung in Landwirtschaftsbetrieben ist hoch. Die Woiwodschaft ist für ihre touristischen Vorzüge und Kuraufenthalte bekannt: hohe Qualität der natürlichen Umwelt, eine reizvolle Landschaft (Flusstäler, Hügel und Moränenebenen, Seen, Wälder, Kiefernwälder: Urwälder von Tuchel – Bory Tucholskie und Bromberger Heide – Puszcza Bydgoska, sowie Mineralwasservorkommen: Ciechocinek, Inowrocław, Wieniec) und ein reiches Kulturerbe. Im Rahmen der EU-Förderprogramme wird in den kommenden Jahren der Ausbau der breit verstandenen Infrastruktur entwickelt (das Straßen- und Bahnnetzwerk, Umweltschutz, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Gesundheitsschutz), die Entwicklung einer Informationsgesellschaft gefördert und Maßnahmen zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und zur Entwicklung des Tourismus 85 unternommen. Im Rahmen der Regionalpolitik wird der Statt den Ausbau des Transportnetzwerkes finanzieren – die Achsenstraße A1 (Gdańsk – Staatsgrenze im Süden – Ostrawa) und der Transportverbindungen mit Warschau, Szczecin, Poznań und Olsztyn. Die Stärkung der Funktionen beider regionaler Hauptzentren, Entwicklung des Wissenschafts- und Hochschulpotentials sowie Schutz des kulturellen Erbes soll zu einer Integration von Bydgoszcz und Toruń führen. Es sind ebenfalls staatliche Maßnahmen zur Erleichterung der Zugänglichkeit zum Arbeitsmarkt, Bildung (insbesondere Hochschulbildung), Leistungen des Geschäftsumfelds, Dienstleistungen im Kulturbereich und zur fachlichen Gesundheitspflege geplant. Woiwodschaft Lublin (Lubelskie) Die Woiwodschaft liegt im östlichen Teil Polens und grenzt an Belarus und die Ukraine. Sie ist eine der Grenzregion der Europäischen Union. Die Hauptstadt der Region ist Lublin – ein dynamisches Hochschulzentrum in Ostpolen und gleichzeitig ein Mittelpunkt für Industrie und Dienstleistungen. Zu den großen Städten der Region gehören außerdem Chełm, Zamość, Biała Podlaska und Puławy. Durch diese Region verlaufen Verkehrswege von Belarus und der Ukraine nach Westeuropa. Ihre geographische Lage begünstigt die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit den osteuropäischen Ländern, u.a. im Rahmen der Euroregion „Bug”. Bevölkerung Fläche Bevölkerungsdichte Arbeitslosenquote BIP per capita Bruttodurchschnittslöhne und -gehälter, monatlich Anteil an der verkauften Industrieproduktion im Inland Anzahl der Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung 2,2 Mio. 25,1 Tsd. km² Struktur der Bruttowertschöpfung 87 Personen/km² Marktdienstleistungen 47,5% 13% 17.591 PLN Landwirtschaft 7,4% 2.542 PLN Baubranche 5,6% 2,3% Nichtmarktdienstleistungen 20,7% Industrie 18,7% 896 Lublin gehört hinsichtlich der Fläche zu den größten Woiwodschaften in Polen. Typisch sind hier eine geringe Bevölkerungsdichte sowie eine relativ schwache Urbanisierung (über 53 Prozent der Bevölkerung wohnen auf dem Land). In erster Linie jedoch hat diese Region einen Landwirtschaftscharakter. Sie steht in Polen an der Spitze in der Hopfen- und Zuckerproduktion, sie ist auch ein anerkannter Obstlieferant. Die Landwirtschaft floriert dank der relativ günstigen Witterungsverhältnissen, sehr ertragreichen Böden und guter Geländestruktur. Zugleich gehört die Woiwodschaft Lublin zu den schwach industrialisierten Regionen Polens. Der Hauptindustriezweig ist hier die Agrar- und Lebensmittelverarbeitung, die auf herkömmlichen Produkten basiert. Zu weiteren bedeutenden 86 Branchen zählen: Konfektions-, Maschinen-, Geräte-, Kraftfahrzeuge- sowie Chemieund Holzindustrie. Die Bedingungen zur Entwicklung von Agrotourismus, der aktiven Touristik sowie Kur- und Sanatoriumsaufenthalten sind hier außerordentlich gut. Die Woiwodschaft gehört zu den mannigfaltigsten sowohl in Bezug auf die Vorzüge der natürlichen Umwelt (u.a. zwei Nationalparks: Poleski und Roztoczański, Landschaftsparks, Naturschutzgebiete, Seen) als auch im Hinblick auf die kulturellen Werte (städtebaulicher Komplex von Zamość, die Altstadt in Lublin, Kazimierz Dolny, Gestüte in Janów Podlaski und Białka). In den kommenden Jahren werden in der Woiwodschaft dank den Strunkturfonds Projekte zur Förderung des Unternehmungsgeistes und der Innovativität, der Entwicklung der wirtschaftlichen, sozialen und Transportinfrastruktur realisiert, die somit zur Entwicklung der Informationsgesellschaft, Verbesserung der Investitionsattraktivität, Ausbau des touristischen Potentials und Stärkung der internationalen Zusammenarbeit beitragen werden. Die Regionalpolitik des Staates hingegen wird sich in Bezug auf die Woiwodschaft Lubelskie auf die Verbesserung der Transportinfrastruktur und der Verkehrsverbindungen mit den bedeutendsten Zentren Polens konzentrieren. Auch die hauptstädtischen Funktionen von Lublin sowie die grenzübergreifende Zusammenarbeit und die Entwicklung des Bildungssystems sollen gefördert werden. Woiwodschaft Lebus (Lubuskie) Die Woiwodschaft Lebus liegt im westlichen Teil Polens, an der Grenze zu Deutschland. Hauptstädtische Funktionen werden von zwei Städten wahrgenommen: Landsberg (Gorzów Wielkopolski, Sitz des Woiwoden) und Grünberg (Zielona Góra, Sitz der Selbstverwaltungsbehörden). Durch die Woiwodschaft verlaufen Transitstraßen in Richtung zentraler Regionen Polens sowie der Ostgrenze. Durch die geographische Lage wird ebenso Handel und die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit Deutschland begünstigt. Im Rahmen der Initiative zur Förderung zweier Euroregionen SpreeNeiße-Bober sowie Pro Europa Viadrina wird eine Reihe von engagierten Projekten durchgeführt. Bevölkerung Fläche Bevölkerungsdichte Arbeitslosenquote BIP per capita Bruttodurchschnittslöhne und -gehälter, monatlich Anteil an der verkauften Industrieproduktion im Inland Anzahl der Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung 1,0 Mio. 14 Tsd. km² Struktur der Bruttowertschöpfung 72 Personen/km² Marktdienstleistungen 46,4% 14,2% 23.241 PLN Landwirtschaft 4,6% 2.511 PLN Baubranche 5,3% 2% Nichtmarktdienstleistungen 15,7% Industrie 28,0% 2.475 87 Diese Woiwodschaft kennzeichnet sich durch die kleinste Bevölkerungszahl und -dichte, was auf die großen Waldgebiete (ca. 48 Prozent der Fläche der Region), die zugleich der größte Reichtum der Region sind, zurückzuführen ist. Dies bietet besonders günstige Bedingungen für die Entwicklung des Jagd-, Reit-, Wasser- und Fahrradtourismus. Der Grad Industrialisierung der Region ist eher durchschnittlich. Die Industrie konzentriert sich in vier Städten: Gorzów Wielkopolski, Zielona Góra, Żary und Świebodzin. Zu den wichtigsten Branchen zählen: Holzverarbeitung, Möbelherstellung und Papierindustrie. Die Woiwodschaft hat – gemessen an seiner Gesamtfläche – den geringsten Anteil an landwirtschaftlichem Nutzboden. Obwohl hier die für den landwirtschaftlichen Anbau mit Abstand besten Klimabedingungen in ganz Polen herrschen, ist die Qualität der Böden eher schlecht. In dieser Woiwodschaft werden die Mittel aus den Strukturfonds vor allem für die Entwicklung der Infrastruktur zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, für die Förderung des Anstiegs von Investitionen in den hiesigen Unternehmen sowie deren Innovationspotentials, und ferner für den Schutz der Naturbestände und die Entwicklung und Modernisierung der sozialen, touristischer und kulturellen Infrastruktur bestimmt. Im Rahmen der Regionalpolitik hingegen beabsichtigt die polnische Regierung, die Integration der zwei bedeutendsten Städte: Gorzów Wielkopolski und ZielonaGóra zu unterstützen, das Hochschulpotential zu stärken und ein Netz der Institutionen, die die Entwicklung des Unternehmertums fördern werden, auszubauen. Woiwodschaft Lodz (Łódzkie) Diese Region ist zentral in Mittelpolen gelegen. Die Hauptstadt der Woiwodschaft ist Lodz (Łódź), eine Stadt, die traditionell stark von der Industrie geprägt – insbesondere von der Textilindustrie – und ein großes Hochschulbildungszentrum ist. Andere bedeutende Städte der Region sind: Piotrków Trybunalski, Sieradz, Skierniewice, Bełchatów und Tomaszów Mazowiecki. Bevölkerung Fläche Bevölkerungsdichte Arbeitslosenquote BIP per capita Bruttodurchschnittslöhne und -gehälter, monatlich 2,6 Mio. 18,2 Tsd. km² 141 Personen/km² Marktdienstleistungen 47,4% 11,5 % 23.666 PLN Landwirtschaft 5,9% 2.536 PLN Baubranche 5,5% Anteil an der verkauften Industrieproduktion im Inland 5,1% Anzahl der Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung 2.414 88 Struktur der Bruttowertschöpfung Nichtmarktdienstleistungen 15,2% Industrie 26,0% Kennzeichnend für diese Woiwodschaft ist eine sehr hohe Bevölkerungsdichte; ein Drittel der Bevölkerung der Region lebt in Łódź selbst. Die wirtschaftliche Struktur des Gebietes ist vielfältig. Die in den Stadtgebieten (hauptsächlich im Ballungszentrum Łódź und Industriegebiet Bełchatów) angesiedelte Industrie spielt hier die Hauptrolle. Die Branche mit der langen Tradition in der Woiwodschaft Lodz war die Leichtindustrie. In den letzten Jahren jedoch wird ihre Bedeutung zugunsten der Energiebranche, Braunkohlebergbau, Nahrungsmittel-, Chemie-, Elektromaschinen- und Baumaterialienbranche immer geringer. Hinsichtlich der Größe der Agrarfläche steht die Woiwodschaft an der Spitzenposition in Polen (über 50 Prozent der Gesamtfläche der Region). Die Landwirtschaft erreicht eine relativ hohe Produktivität. Die Produktionsstruktur wird vom Gemüseund Obstanbau sowie Schweinezucht bestimmt. Zu den weiteren positiven Merkmalen der Region zählen natürliche Vorkommen an Quell- und Geothermalgewässer, die für die Entwicklung des spezialistischen und Ökotourismus von Vorteil sind. Aus den Strukturfonds werden in den kommenden Jahren die Entwicklung der Transportinfrastruktur, der Innovativität und des Unternehmertums, die Projekte zum Umweltschutz, der Vorbeugung von Bedrohungen, der Energiewirtschaft, der Entwicklung eines Informationsgesellschaft, der Verbesserung der sozialen Infrastruktur und Erneuerung städtischer Räume gefördert. Die Regionalpolitik des Staates wird sich in Bezug auf die Woiwodschaft Lodz auf die Verbesserung der Transportzugänglichkeit, insbesondere der Verbindungen mit Warschau sowie auf den Ausbau der Großstadtfunktionen von Łódź konzentrieren. Woiwodschaft Kleinpolen (Małopolskie) Die Woiwodschaft Kleinpolen ist im Süden Polens an der Grenze zu der Slowakei gelegen. Die Hauptstadt der Woiwodschaft ist Krakau – ein wirtschaftlicher, wissenschaftlicher und kultureller Mittelpunkt der Region und gleichzeitig die nach Warschau zweitgrößte Hochschulstadt Polens. Eine weitere wichtige Stadt in der Region ist Tarnów. Durch diese Region führen die Straßen in den Richtungen NordSüd und Ost-West, insbesondere der Paneuropäische Transportkorridor Nr. 3. Bevölkerung Fläche Bevölkerungsdichte Arbeitslosenquote BIP per capita 3,3 Mio. 15,2 Tsd. km² Struktur der Bruttowertschöpfung 215 Personen/km² Marktdienstleistungen 51,0% 8,8% 21.989 PLN Landwirtschaft 2,9% Bruttodurchschnittslöhne und -gehälter, monatlich 2.741 PLN Anteil an der verkauften Industrieproduktion im Inland 6,5% Anzahl der Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung 3.060 Baubranche 6,7% Nichtmarktdienstleistungen 16,9% Industrie 22,5% 89 Die Woiwodschaft entwickelt die Zusammenarbeit im Rahmen der Euroregione „Tatra” und „Karpaten” Für Kleinpolen ist eine hohe Bevölkerungsdichte sowie geringe Urbanisierung (weniger als 50 Prozent der Bevölkerung wohnen in Städten) charakteristisch. Das Produktionspotential der Woiwodschaft ist breit gefächert und die traditionellen Industriezweige (Bergbau, Hüttenindustrie und Schwerchemie) verlieren allmählich an Bedeutung. Dagegen expandieren die Kabel-, Telekommunikations-, Computer-, Pharma-, Baumaterialien- und polygraphische Industrie. Die größten Beschäftigungszahlen verzeichnet jedoch die Landwirtschaft, die durch eine starke Zersplitterung und Zerstreuung der Agrarbetriebe gekennzeichnet ist. Diese Region verfügt über bedeutende historische, kulturelle und volkstümliche Vorzüge (u.a. vier Objekte aus der Liste des Weltkulturerbes: Krakau, Groß Salze (Wieliczka), Auschwitz und Kalwaria Zebrzydowska) sowie über ein Mikroklima mit heilenden Eigenschaften (Krynica, Muszyna, Piwniczna, Rabka, Szczawnica), was die Entwicklung des Tourismus begünstigt. Die mannigfaltige Geländestruktur bietet gute Möglichkeiten für Wandertourismus, sowie Fels- und Alpineklettern. Dank der finanziellen Unterstützung seitens der Europäischen Union werden in der Woiwodschaft in den kommenden Jahren bessere Voraussetzungen für die Entwicklung regionaler Wirtschaft (insbesondere der Touristik und Kultur) und einer Wissengesellschaft geschaffen. Es soll die Infrastruktur und das Potential des Krakauer hauptstädtischen Raumes entwickelt werden. Die Mittel im Rahmen der EU-Programme sollen ferner für die Stärkung der innerregionalen Kohäsion, überregionalen Zusammenarbeit sowie den Umweltschutz verwendet werden. Kleinpolen wird vom Staat bei Maßnahmen unterstützt, die den räumlichen Zusammenhalt der Woiwodschaft verstärken, der Aufrechterhaltung der Landschaftsqualität dienen und die natürliche Umwelt verbessern. Ein wesentlicher Bestandteil der Regionalpolitik wird außerdem die Förderung der Woiwodschaft beim Werben für das eigene Tourismus- und Kulturpotential sein. Woiwodschaft Masowien (Mazowieckie) Die Woiwodschaft Masowien ist in Zentralpolen gelegen. Die Hauptstadt der Woiwodschaft und zugleich Landeshauptstadt ist Warschau – hier konzentriert sich ein beträchtlicher Teil des polnischen Wirtschafts-, Wissenschafts- und Kulturpotentials des Landes. Eine wichtige Rolle in der Region spielen auch andere Städte: Radom, Płock, Siedlce, Ostrołęka und Ciechanów. Durch diese Region führen wichtige Transportwege Nord-Süd und Ost-West. In Warschau laufen auch die Bahnlinien (darunter auch internationale Verbindungen) zusammen, die das Gerüst für das Bahnnetzwerk in Polen bilden. Diese Region Polens hat die größte Fläche von allen Woiwodschaften und zeichnet sich durch die höchste Bevölkerungszahl. Auch das Einkommensniveau ist hier am höchsten. Auf die Bevölkerung der Woiwodschaft entfallen 65 Prozent der Stadtbewohner. Die Wirtschaft der Region ist durch eine hohe Differenzierung der Branchen charakterisiert. Das ganze Gebiet ist relativ gut industrialisiert. Hier befindet sich Polens größtes Zentrum der petrochemischen Industrie (Płock). Die Agrar- und Nahrungsmittelherstellung sowie die modernsten Industriezweige florieren ebenso. Darüber hinaus ist Masowien der Hauptproduzent von Obst, Gemüse, Kartoffeln, Getreide, Milch, Rindvieh und Schweine landesweit. 90 Das Ballungsgebiet Warschau baut immer mehr seine Position als Business- und Finanzzentrum sowie als Mittelpunkt der unternehmerischen Aktivitäten in den Bereichen: Versicherungen, Consulting und Handel aus. Infolgedessen verzeichnet der Dienstleistungssektor die höchsten Beschäftigungsquoten in der Region. Bevölkerung Fläche Bevölkerungsdichte Arbeitslosenquote BIP per capita 5,2 Mio 35,6 Tsd. km² 145 Personen/km² Marktdienstleistungen 63,1% 9,2% 40.817 PLN Landwirtschaft 3,7% Bruttodurchschnittslöhne und -gehälter, monatlich 3.720 PLN Anteil an der verkauften Industrieproduktion im Inland 21,2% Anzahl der Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung Struktur der Bruttowertschöpfung Baubranche 4,5% Nichtmarktdienstleistungen 12,0% Industrie 16,7% 21.557 Zu den weiteren Vorzügen der Woiwodschaft gehört ihre saubere Umwelt (Naturschutzgebiete sind Kampinoski-Nationalpark sowie Urwälder: Biała und Kozienicka) sowie die Baudenkmäler (Warschauer Altstadt und Żelazowa Wola), die die Entwicklung des Tourismus begünstigen. In den nächsten Jahren werden in der Woiwodschaft die von der EU geförderten Projekte umgesezt, die der Erhöhung des Innovastionsniveaus, des Unternehmungsgeistes und des Humankapitals sowie dem Ausbau des regionalen Transportsystems, der Umweltpflege, der Stärkung der Rolle von Städten in der Entwicklung der Region, des Tourismus und Erholungsmöglichkeiten dienen. Darüber hinaus wird auch der Staat im Rahmen seiner Regionalpolitik den Ausbau der hauptstädtischen Funktionen von Warschau und der Umgebung (insbesondere derjenigen von internationaler Bedeutung), die Stabilisierung des räumlichen und funktionellen Zusammenhalts (hauptsächlich durch die Verbesserung der Transportverbindungen innerhalb der Woiwodschaft), die Integration von Warschau und anderen Städten mit einer wesentlichen subregionalen Bedeutung, die Aktivitäten zur Verbesserung der Zugänglichkeit zum Arbeitsmarkt, Bildungs- und Kulturdienstleistungen, sowie Dienstleistungen im Rahmen des Gesundheitswesens für die um Warschau gelegene Gebiete, sowie auch die Auflockerungsmaßnahmen (Deglomeration) fördern, mit dem Zweck, wirtschaftliche Aktivitäten sowie die mit der Entwicklung des Unternehmertums zusammenhängenden Initiativen außerhalb des Ballungsgebietes, und insbesondere außerhalb Warschau, anzusiedeln. Die Politik des Staates wird sich ebenso eine Verbesserung der Qualität der natürlichen Umwelt in den im Hinblick auf die Natur wertvollen Gebieten von überregionaler Bedeutung zum Ziel setzen. Aufgrund des Hauptstadtcharakters Warschaus soll die Umsetzung der gemeinsamen Projekte der Regierung und der Selbstverwaltung, die zwecks Koordination gemeinpolnischen Prozessen durchgeführt werden, durch die staatliche Regionalpolitik gefördert werden. 91 Woiwodschaft Oppeln (Opolskie) Die Region ist im Süden Polens gelegen und grenzt im Süden an die Tschechische Republik. Die Hauptstadt der Woiwodschaft ist Oppeln (Opole), ein starkes Wirtschafts-, Dienstleistungs-, Kultur- und Hochschulbildungszentrum. Zu den größten Städten der Woiwodschaft zählen außerdem: Kandrzin (Kędzierzyn Koźle), Brieg (Brzeg) und Neiße (Nysa). Oppeln entwickelt die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit Tschechien im Rahmen der Euroregion „Urahn” („Pradziad”). Der wichtigste Verkehrsweg, welcher mitten durch die Woiwodschaft und von Westeuropa bis zur Ukraine verläuft, ist der Paneuropäische Transportkorridor. Bevölkerung Fläche Bevölkerungsdichte Arbeitslosenquote BIP per capita Bruttodurchschnittslöhne und -gehälter, monatlich 1,0 Mio 9,4 Tsd. km² Struktur der Bruttowertschöpfung 111 Personen/km² Marktdienstleistungen 42,7% 12% 21.347 PLN Landwirtschaft 5,5% 2.682 PLN Baubranche 5,7% Anteil an der verkauften Industrieproduktion im Inland 2,4% Anzahl der Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung 1.279 Nichtmarktdienstleistungen 16,8% Industrie 29,3% Flächenmäßig ist Oppeln die kleinste Woiwodschaft in Polen und eine von denen mit der geringsten Bevölkerungszahl. Der Urbanisierungsindikator ist hier ebenso niedrig (zu etwas über 52 Prozent besteht die Bevölkerung aus Städtebewohnern). Die Industrie ist in dieser Region gleichmäßig verteilt. Zu den vorrangigen Branchen gehören: Nahrungsmittel-, Energie-, Chemie-, Mineral-, Maschinen-, Metall- und Möbelindustrie. In der Woiwodschaft entwickelt sich auch die Landwirtschaft. Die landwirtschaftlichen Betriebe zeichnen sich durch die höchste Produktivität aus, was auf eine hohe Agrarkultur, eine gute Ausstattung der Landgüter und günstige Voraussetzungen im Hinblick auf Witterungs- und Bodenverhältnisse zurückzuführen ist. Darüber hinaus bietet die Region Vorzüge, welche die Tourismusentwicklung – insbesondere das Wandern, Fahrrad- und Agrartourismus – begünstigen. Zahlreich sind hier auch Denkmäler der säkularen und sakralen Architektur, Erholungs- und Sportobjekte, Seen, Wälder sowie unter Naturschutz stehende Gebiete. Die Anspruchnahme der zugewiesenen Mittel aus den Strukturfonds erlaubt der Woiwodschaftsverwaltung die wirtschaftliche Attraktivität der Region zu erhöhen, die Transportentwicklung, den Umweltschutz, die Informationsgesellschaft, die soziale Infrastruktur und des Hochschulwesens zu fördern. Eine große Bedeutung wird dabei der Aktivierung städtischer und von Degradation betroffener Gebiete beigemessen. In Bezug auf die Woiwodschaft Oppeln wird sich die Regionalpolitik des Staates auf die Verbesserung der natürlichen Umwelt, bessere Ausnutzung des 92 Tourismuspotentials sowie auf die Stärkung der Institutionen im Geschäftsumfeld konzentrieren. Es ist ebenso vorgesehen, die Modernisierung der Transportinfrastruktur (vor allem in Richtung Ost-West) sowie die Entwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit dem Nachbarland – der Tschechischen Republik (besonders im Wirtschaftsbereich) zu fördern. Woiwodschaft Karpatenverland (Podkarpackie) Diese Woiwodschaft ist im süd-östlichen Teil Polens gelegen. Sie grenzt an die Slowakei und Ukraine und ist eine der Grenzregionen der Europäischen Union. Die Hauptstadt der Region ist Rzeszów. Weitere große Städte sind: Przemyśl, Tarnobrzeg und Krosno. Das Karpatenvorland wird von Verkehrswegen durchzogen, die von Deutschland in die Ukraine, von Zentralpolen in die Slowakei und vom Süden nach Litauen führen. Im Rahmen der Euroregion „Karpaten” liegt der Schwerpunkt in der Entwicklung der Zusammenarbeit mir der Slowakei, Ungarn, der Ukraine und Rumänien. Bevölkerung Fläche Bevölkerungsdichte Arbeitslosenquote BIP per capita 2,1 Mio. 17,8 Tsd. km² 118 Personen/km² Marktdienstleistungen 44,8% 14,4% 17.789 PLN Landwirtschaft 3,3% Bruttodurchschnittslöhne und -gehälter, monatlich 2.423 PLN Anteil an der verkauften Industrieproduktion im Inland 3,5% Anzahl der Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung Struktur der Bruttowertschöpfung Baubranche 5,8% Nichtmarktdienstleistungen 18,8% Industrie 27,4% 772 Es ist die am schwächsten urbanisierte Woiwodschaft (ca. 40 Prozent der Bewohner wohnen in den Städten). Sie verfügt über ein starkes Produktionspotential sowie vielfältige natürliche Ressourcen (Erdöl, Erdgas, Schwefel, Bauzuschlagstoffe und Mineralquellen). In der Wirtschaftsentwicklung der Woiwodschaft spielt die Agrar-, Nahrungsmittel-, Chemie-, Maschinen- und Bauindustrie die Hauptrolle. Auch die Möbel- und Holzverarbeitungsbranche wächst dynamisch. In der Region entwickelt sich auch die Landwirtschaft. Sie basiert im hohen Maße auf natürlichen Produktionsprozessen und ist sehr zerstückelt. Typisch ist hier der Überfluss an Arbeitskräften und eine niedrige Effektivität. Die ungünstigen Witterungs- und Bodenverhältnisse führen zu einer Einschränkung der landwirtschaftlichen Produktivität. Karpatenvorland hat Potential zur Entwicklung des Tourismus, das mit Vorzügen der Natur (u.a. zwei Nationalparks: Bieszczadzki und Magurski) sowie zahlreichen 93 historischen Orten (Łańcut, Krasiczyn, Baranów Sandomierski) verbunden ist. Die relativ reine natürliche Umwelt und die einzig auf diesem Gebiet vorkommenden Gewässer der höchsten Reinheitsklasse haben auch einen hohen Wert. Die für die Woiwodschaft bestimmten Strukturfonds sollen in den kommenden Jahren für die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit und der innovativen Wirtschaft, den Ausbau der technischen und öffentlichen Infrastruktur, Maßnahmen zur Förderung des Umweltschutzes und der Gefahrenvorbeugung, Projekte im Bereich des Tourismus und der Kultur sowie die innerregionale Kohäsion verwendet werden. Die staatliche Regionalpolitik hingegen wird sich hier auf jene Maßnahmen konzentrieren, die zur Änderung der Agrarstruktur der Woiwodschaft führen werden. Sie soll ebenso zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und zur Verbesserung des Bildungssystems beitragen. Überdies wird die Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit und die Modernisierung der Transport-infrastruktur (hauptsächlich in Richtung: West-Ost sowie die Fortsetzung des Baus der Autobahn A4, die von Görlitz/Zgorzelec an der polnisch-deutschen Grenze über Wrocław, Katowice, Krakau bis zum ukrainischen Grenzübergang Korczowa-Krakowiec) geplant. Woiwodschaft Podlachien (Podlaskie) Diese region ist im nord-östlichen Teil Polens gelegen. Sie grenzt an Belarus und Litauen und ist eine der Grenzregionen der Europäischen Union. Die Hauptstadt der Region ist Białystok – ein großes industrielles, wissenschaftliches und kulturelles Zentrum. Weitere große Städte sind: Suwalken (Suwałki), Łomża, Augustów, Bielsk Podlaski, Grajewo, Hajnówka, Zambrów und Sokółka. Die Woiwodschaft entwickelt eine internationale Zusammenarbeit im Rahmen der Euroregion „Memel” („Niemen”). Bevölkerung Fläche Bevölkerungsdichte Arbeitslosenquote BIP per capita Bruttodurchschnittslöhne und -gehälter, monatlich Anteil an der verkauften Industrieproduktion im Inland Anzahl der Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung 1,2 Mio. 20,2 Tsd. km² Struktur der Bruttowertschöpfung Marktdienstleistungen 44,4% 59 Personen/km² 10,7% 19.075 PLN 2.607 PLN ndwirtschaft 11,8% Industrie 18,0% Baubranche 5,8% 1,6% Nichtmarktdienstleistungen 20,1% 432 Podlachien gehört zu den Gebieten Polens mit der niedrigsten Bevölkerungszahl und die am wenigsten urbanisiert sind. Es gibt nur wenige Städte und die ländlichen Ortschaften sind zerstückelt und zerstreut. Sie gehört zu den verhältnismäßig schwach entwickelten Regionen, und der Anteil des Industrie-, Bau- und Dienstleistungssektors 94 an der Bruttowertschöpfung gehört polenweit zu den geringsten. Die Hauptbranche ist hier die Landwirtschaft, die sich trotz der durchschnittlich schlechten Bodenqualität und des wechselhaften Klimas entwickelt. Sie ist gekennzeichnet durch eine niedrige Produktivität, hohe Beschäftigungsquote und verdeckte Arbeitslosigkeit. Andererseits bilden geringe Bodenverschmutzung und ökologisch saubere Gebiete gute Voraussetzungen für die Entwicklung ökologischer Landwirtschaft. In der Wirtschaft der Woiwodschaft überwiegen die Produktion und Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten und Lebensmitteln, sowie die Maschinen- und Holzbranche (z.B. Produzenten von Fenstern und Türen). Podlachien spezialisiert sich auch in der Baubranche. Diese Woiwodschaft gehört zu den saubersten polnischen Regionen. Sie bietet einmalige Vorzüge, darunter das europaweit größte Moorgebiet und die von der Zivilisation unveränderten Urwälder (Puszcza Białowieska). All dies stellt eine Grundlage für die Entwicklung des qualifizierten, landeskundlichen Tourismus sowie des Agrartourismus und der Kuraufenthalte (Augustów, Supraśl) dar. Ähnlich wie die anderen Woiwodschaften plant Podlachien die durch die EU zugewiesenen Fördermittel für die Erhöhung der Innovativität und des Niveaus des Unternehmungsgeistes, die Entwicklung der Informationsgesellschaft, der Transport-, sozialen und lokalen Infrastruktur, den Umweltschutz und die Entwicklung des Tourismus zu verwenden. Im Rahmen der Regionalpolitik ist hingegen vom Staat vorgesehen, die Verkehrsanbindung der Woiwodschaft zu verbessern (insbesondere Via Baltica, Rail Baltica) sowie den Ausbau und die Modernisierung der Grenzübergänge zu fördern. Diese Politik soll auch zur Erweiterung der Großstadtfunktionen von Białystok sowie zur Entwicklung ländlicher Gebiete und kleineren Städten führen. Eine wichtige Stellung nimmt in der regionalen Politik auch die Entwicklung des Tourismus ein. Woiwodschaft Pommern (Pomorskie) Die Woiwodschaft Pommern liegt im Norden Polens an der Ostsee. Die Hauptstadt der Region ist Danzig (Gdańsk). Gdańsk, Gdingen (Gdynia) und Zoppot (Sopot) bilden ein multifunktionelles Ballungsgebiet, in dem mehr als 40 Prozent der Bevölkerung Bevölkerung Fläche Bevölkerungsdichte Arbeitslosenquote BIP per capita 2,2 Mio. 18,3 Tsd. km² Struktur der Bruttowertschöpfung 120 Personen/km² Marktdienstleistungen 52,8% 10,9% 25.308 PLN Landwirtschaft 2,8% Bruttodurchschnittslöhne und -gehälter, monatlich 3.016 PLN Anteil an der verkauften Industrieproduktion im Inland 6,2% Anzahl der Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung 3.669 Baubranche 6,0% Nichtmarktdienstleistungen 15,6% Industrie 22,8% 95 Pommerns leben. Die Hauptbestandteile der Transport-Infrastruktur sind die Seehäfen in Gdańsk (Massengutumschlagshafen) und in Gdynia (Container-Seeterminal). Die Region wird durch Verkehrswege nordsüdlicher und westöstlicher Ausrichtung durchgeschnitten. Die Woiwodschaft befeiligt sich an der Zusammenarbeit im Ostseeraum. Die Wirtschaft Pommerns hängt unmittelbar oder mittelbar mit dem Meer zusammen. Schiffsbau-, Hafen- und petrochemische Industrie sind Wachstumsbranchen ebenso wie Transport- und Beförderungsdienstleistungen sowie qualifizierte Dienstleistungen, die mit der Fischerei verbunden sind. Eine wesentliche Rolle in der Entwicklung der Woiwodschaft, besonders der Erholungsorte an der Ostseeküste, spielt der Tourismus. Die natürlichen Vorzüge (Nationalparks: Słowiński und Bory Tucholskie sowie Landschaftsparks), verhältnismäßig wenig menschliche Eingriffe in die natürliche Umwelt sowie zahlreiche Denkmäler (vor allem im Moorland (Żuławy) und in Kaschubien (Kaszuby) sowohl von einem sakralen als auch säkularen Charakter (u.a. Gdańsk und die Ritterburg in Marienburg (Malbork)) beeinflussen positiv die Entfaltung des Tourismus. Dank den EU-Fonds werden in der Woiwodschaft Pommern besondere Akzente auf die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (mit besonderem Nachdruck auf deren Innovativität), die Entwicklung der Wissengesellschaft, der städtischen und hauptstädtischen Funktionen, der lokalen und sozialen Grundinfrastruktur sowie des Transportsystems gelegt. Es werden dafür auch Projekte aus dem Bereich des Umweltschutzes und der umweltfreundlichen Energetik, des Gesundheitsschutzes, des Tourismus und des Kulturerbes mitfinanziert. Die staatliche Regionalpolitik wird die Entwicklung der Hafenfunktionen, des modernen Sektors, der mit dem Hafen zusammenhängenden Dienstleistungen, sowie die Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Dreistadt (Gdańsk, Gdynia, Sopot) fördern. Die Transportverbindungen in den nordsüdlichen und ostwestlichen Richtungen sollen modernisiert werden. Ein Teil der Fördermittel wird für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Kulturerbes und des Wassersystems im Moorland sowie die Förderung von Kultur und Natur in der Region verwendet. Woiwodschaft Schlesien (Śląskie) Die Woiwodschaft liegt im Süden Polens, an der Schnittstelle der Verkehrswegen von landes- und europaweiter Bedeutung. Im Süden grenzt Schlesien an Tschechien und die Slowakei, mit denen sie im Rahmen zweier Euroregionen: „Beskiden” („Beskidy” – mit Tschechien und der Slowakei) und Teschiner Schlesien („Śląsk Cieszyński” – mit Tschechien). Die Hauptstadt der Region ist Katowice – ein bedeutendes Hochschul-, Wissenschafts-, Finanz- und Kulturzentrum. Weitere großen Städte sind: Tschenstochau (Częstochowa), Sosnowiec, Gleiwitz (Gliwice), Beuthen (Bytom), Hindenburg (Zabrze), Bielitz-Biala (Bielsko-Biała), Ruda Śląska, Rybnik, Dobrau (Dąbrowa Górnicza), Königshütte (Chorzów), Tychy und JastrzębieZdrój. Die Woiwodschaft zeichnet sich durch die landesweit höchste (dreifach den Landesdurchschnitt übersteigende) Bevölkerungsdichte sowie die höchsten Industrialisierungs- und Urbanisierungsindikatoren aus – beinahe 80 Prozent der Bevölkerung wohnen in den Städten, hauptsächlich im Ballungsgebiet Katowice und Rybnik. Demgegenüber hat diese Woiwodschaft die geringste Rate der in der Landwirtschaft Beschäftigten. 96 Die Woiwodschaft ist ein industrielles Zentrum Polens. Die Industrie hat sich hier in hohem Ausmaß auf der Basis der herkömmlichen Rohstoffe: der Steinkohle, Zink- und Bleierze entwickelt. Die Bedeutung des traditionellen rohstoffgebundenen Sektors (Bergbau, Metallurgie, Koksgewinnung) sinkt in der Wirtschaft der Region allmählich zugunsten der Elektromaschinenindustrie und der Energie- und Heizkraftindustrie sowie der Nahrungsmittel und Kraftfahrzeugherstellung und der modernen Technologien. Bevölkerung Fläche Bevölkerungsdichte Arbeitslosenquote BIP per capita Bruttodurchschnittslöhne und -gehälter, monatlich Anteil an der verkauften Industrieproduktion im Inland Anzahl der Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung 4,7 Mio. Struktur der Bruttowertschöpfung 12,3 Tsd. km² 379 Personen/km² Marktdienstleistungen 47,4% 9,3% 27.792 PLN 2.997 PLN 17,9% Landwirtschaft 1,3% Baubranche 5,8% Nichtmarktdienstleistungen 12,3% Industrie 33,3% 4.844 Die Region bietet wertvolle natürliche (Krakau-Tschenstochau-Jura – Wyżyna Krakowsko-Częstochowska, Schlesisches Vorgebirge – Pogórze Śląskie, West-Beskiden – Beskid Zachodni) und geschichtlich-kulturelle Vorzüge (Ruinen von alten Burgen, Schloss- und Parkanlagen, Sakralarchitektur) sowie ein umfassendes Potential an Möglichkeiten für den Reitsport. All das begünstigt die Entwicklung des Tourismus. In der Woiwodschaft Schlesien werden die Fördermittel aus der EU vor allem für die Entwicklung der Forschung und Technologien, der Innovativität und des Unternehmungsgeistes, der Informationsgesellschaft und der Bildungsstruktur verwendet. Darüber hinaus werden auch Projekte im Bereich Tourismus, Kultur, Umwelt und Transport sowie jene, die eine nachhaltige Entwicklung der Städte, Gesundheit und Erholung begünstigen, bestimmt. Die Regionalpolitik Polens ist in Schlesien darauf ausgerichtet, die moderne Wirtschaft zu entwickeln (insbesondere in stark degradierten Industriegebieten), sowie die Entwicklung des Dienstleistungssektors und die Verbesserung der natürlichen Umwelt zu fördern. Die Politik des Staates dient auch der Unterstützung von Projekten zur Verbesserung der technischen Infrastruktur, darunter des Transports auf den Hauptverkehrswegen in Richtungen: Nord-Süd und West-Ost. Woiwodschaft Heiligkreuz (Świętokrzyskie) Die Region Heiligkreuz liegt im zentralen Teil Polens. Die Hauptstadt der Woiwodschaft ist Kielce. Weitere großen Städte der Region sind: Ostrowiec Świętokrzyski, Starachowice, Skarżysko-Kamienna und Sandomierz. 97 Heiligkreuz gehört zu den kleinsten Regionen in Polen, sowohl in Hinsicht auf die Bevölkerungszahl als auch flächenmäßig. Darüber hinaus ist sie eine der am wenigsten urbanisierten (knapp über 45 Prozent der Bevölkerung leben in Städten) und wirtschaftlich schwächsten Regionen in Polen. Bevölkerung Fläche Bevölkerungsdichte Arbeitslosenquote BIP per capita Bruttodurchschnittslöhne und -gehälter, monatlich Anteil an der verkauften Industrieproduktion im Inland Anzahl der Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung 1,3 Mio. 11,7 Tsd. km² Struktur der Bruttowertschöpfung 109 Personen/km² Marktdienstleistungen 46,3% 15,1% 19.274 PLN Landwirtschaft 6,3% 2.527 PLN Baubranche 6,5% 2,3% Nichtmarktdienstleistungen 18,2% Industrie 22,8% 504 Charakteristisch für diese Region ist ein geringer Anteil an der gesamten polnischen Industrie. Zahlreiche Städte haben ökonomische Schwierigkeiten, die mit der Umstrukturierung von großen Industriebetrieben zusammenhängen. Die Hauptproduktionszweige sind: Metallurgie und Elektromaschinenindustrie. Entwickelt ist hier auch die Bauindustrie, die auf die in der Region vorhandenen Ressourcen an Mineralstoffen (Sandstein, Quarzit, Marmor, Gips, Kalksteine, Mergel) basiert. Mit vielen Sparten der Baumaterialien-Produktion (z.B. Gipsbindemittel, Kalk, Zement, Bauzuschlagstoff) belegt die Region landesweit einen Spitzenplatz. Die Landwirtschaft wird von kleinflächigen, einzelbäuerlichen Betrieben dominiert, die meist eine karge Ausrüstung und eine schwache Infrastruktur haben. Auf den Böden mit besserer Qualität (süd-östlicher Teil der Woiwodschaft) gedeiht Obst- und Gartenanbau. Die Beschäftigungsrate in der Landwirtschaft übersteigt den Landesdurchschnitt nahezu um das Zweifache, dabei ist die verstecke Arbeitslosigkeit sehr hoch. Heiligkreuz gehört zu den ökologisch saubersten Gebieten Polens und ist deswegen touristisch eine reizvolle Region. Einen erheblichen Bereich nimmt hier das malerische Gebirge – Góry Świętokrzyskie ein. Außerdem befinden sich hier die bekannten Kurorte: Busko-Zdrój und Solec-Zdrój. Dank den Strukturfonds werden in der Woiwodschaft in den kommenden Jahren Projekte zur Entwicklung des Unternehmungsgeistes, der Innovativität und der Informationsgesellschaft realisiert. Gefördert wird auch die Ausnutzung des vorhandenen Investitionspotentials, das Kommunikationsnetz, der Umweltschutz, die energetische und soziale Infrastruktur. Ein Teil der aus der EU kommenden Mittel wird für die Investitionen im Bereich des Kulturerbes, des Tourismus, Sport und Erholung, Entwicklung städtischer Zentren und Revitalisierung kleiner Städte verwendet. Im Rahmen der regionalen Politik soll sich die staatliche Unterstützung auf der 98 Verbesserung der Verkehrsanbindungen im Rahmen der Woiwodschaft, einer besseren Nutzung des Tourismuspotenzials sowie der Entwicklung des Bildungs-systems konzentrieren. Woiwodschaft Ermland-Masuren (Warmińsko-Mazurskie) Die Woiwodschaft Ermland-Masuren liegt im nord-östlichen Teil Polens und grenzt an Rußland (Königsberger Gebiet). Sie ist die Grenzregion der Europäischen Union. Die Hauptstadt der Woiwodschaft ist Allenstein (Olsztyn) und zu den weiteren größeren Städten gehören: Elbląg, Ełk, Kętrzyn und Giżycko. In Bezug auf ihre Fläche gehört sie landesweit zu den größten Woiwodschaften, gleichzeitig ist sie jedoch am schwächsten bevölkert. Bevölkerung Fläche Bevölkerungsdichte Arbeitslosenquote BIP per capita Bruttodurchschnittslöhne und -gehälter, monatlich Anteil an der verkauften Industrieproduktion im Inland Anzahl der Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung 1,4 Mio. 24,2 Tsd. km² Struktur der Bruttowertschöpfung 59 Personen/km² Marktdienstleistungen 45,4% 19% 19.709 PLN Landwirtschaft 8,5% 2.454 PLN Baubranche 5,3% 2,1% Nichtmarktdienstleistungen 18,8% Industrie 22,0% 895 Einen der Trümpfe der Region stellt die unverschmutzte Natur dar. Die Region ist ein Teil des Gebietes, das „Polens grüne Lunge” genannt wird und Gegenden mit besonderen Vorzügen bezüglich der Natur und Landschaft umfasst. Einen enormen Vorzug der Region bildet die vielfältige Geländebeschaffenheit – zahlreiche Seen und Seenplatten (die Große Masurische Seenplatte), Waldgebiete (Puszcza Piska – Johannisburger Heide) und Landschaftsparks. Der Tourismus stellt somit eine der wichtigsten Beschäftigungsquellen dar. In der Woiwodschaft entwickeln sich vor allem die Industriezweige, die auf natürlichen Ressourcen basieren, also die Nahrungsmittelverarbeitungs- und Holzindustrie. Ebenso spielt die Gummiindustrie in der Wirtschaft der Region eine herausragende Rolle. Bei der Gummireifen-, aber auch Reifkäse-, Geflügelfleisch-, Bier- und Butterproduktion steht die Region auf einer der Spitzenstellen. Die Landwirtschaftsbetriebe sind trotz der nicht sehr vorteilhaften Boden- und Witterungsverhältnissen relativ effektiv im Vergleich zu anderen polnischen Regionen. Das liegt an der flächenmäßig günstigen Agrarstruktur (große landwirtschaftliche Betriebe bilden 30 Prozent der Gesamtzfläche). Die Woiwodschaft wird die Finanzmittel des den EU-Fonds in den kommenden Jahren für die Entwicklung des Unternehmertums, Tourismus, der sozialen 99 Infrastruktur, Informationsgesellschaft, Transportinfrastruktur, Umstrukturierung und Revitalisierung der Städte sowie der Umwelt verwenden. Die staatliche Regionalpolitik für die Region richtet sich auf die Verbesserung der Verkehrsanbindung (u.a. in Richtung des Königsberger Gebiets), die Entwicklung des Bildungssystems, des Wissenschafts- und Hochschulbildungspotentials sowie der überregionalen Funktionen von Olsztyn. Von besonderer Bedeutung ist auch die Erhaltung der großen Umwelt-Vorzüge der Region sowie die Intensivierung ihrer touristischen Attraktivität. Woiwodschaft Großpolen (Wielkopolskie) Die Woiwodschaft Großpolen liegt im zentral-westlichen Teil Polens. Die Hauptstadt der Woiwodschaft ist Poznań – eine Metropole von landesweiter Bedeutung und ein wirtschaftlicher, wissenschaftlicher und kultureller Mittelpunkt sowie ein Ausstellungs- und Messezentrum. In Poznań werden die größten Messen in Polen und die internationalen Ausstellungen organisiert. Weitere Städte von regionaler Bedeutung sind: Kalisz, Konin, Piła, Leszno, Ostrów Wielkopolski und Gniezno. Die Woiwodschaft durchqueren Verkehrswege, welche Zentralpolen mit Ostund Westeuropa verbinden. Bevölkerung Fläche Bevölkerungsdichte Arbeitslosenquote BIP per capita Bruttodurchschnittslöhne und -gehälter, monatlich Anteil an der verkauften Industrieproduktion im Inland Anzahl der Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung 3,4 Mio. 29,8 Tsd. km² Struktur der Bruttowertschöpfung 113 Personen/km² Marktdienstleistungen 46,2% 8% 27.553 PLN Landwirtschaft 7,8% 2.700 PLN Baubranche 6,2% 11,4% Nichtmarktdienstleistungen 13,4% Industrie 26,4% 5.214 Großpolen zählt sowohl flächenmäßig als auch in Bezug auf die Bevölkerungszahl zu den größten Regionen Polens. Sie ist eine der reichsten Gebiete des Landes. Wesentlich für die Wirtschaft der Woiwodschaft ist die Industrie, die in den großen Stadtgebieten konzentriert ist (insbesondere in Poznań und der Umgebung). Die Industriestruktur ist sehr differenziert, dabei übersteigt allerdings die Agrar- und Lebensmittel verarbeitende Industrie alle anderen. An Dynamik gewinnen auch die Fahrzeug- und Möbelherstellung, die pharmazeutische Branche, die Beleuchtungsund Haushaltsgeräteproduktion, Textil- und Bekleidungsindustrie sowie die Erzeugung von Keramik-, Glas- und Kunststoffartikeln. Darüber hinaus spielt der Braunkohlebergbau, die Metallurgie und die Energieerzeugung eine große Rolle in der Wirtschaft der Region. 100 Der Anteil der Landwirtschaft an der Bruttowertschöpfung ist verhältnismäßig hoch. Großpolen gehört zu den Regionen mit einem hohen Volumen an landwirtschaftlichem Nutzboden (ca. 2/3 der Fläche ist Ackerland). Trotz der wenig ertragreichen Böden ist die Landwirtschaft der Region, dank der hohen Agrarkultur und effektiven Wirtschaften, führend bei der Nahrungsmittelherstellung. Besonders große Bedeutung haben hier die Schweinezucht und Gemüseanbau. Aus den EU-Fördermitteln werden in der Region Projekte finanziert, die folgende Bereiche betreffen: Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, Entwicklung der Infrastruktur für Humankapital und Verkehrsinfrastruktur, Verbesserung der Umweltqualität, Revitalisierung der Problemgebiete, Förderung des Tourismus und der Kulturumwelt. Die staatliche Regionalpolitik hingegen wird sich auf die Stärkung der internationalen Bedeutung von Poznań – einer bereits wachsenden Metropole (u.a. durch die Verbesserung des regionalen Verkehrssystems) und den Ausbau der Transportinfrastruktur konzentrieren. Darüber hinaus wird die Woiwodschaft staatliche Unterstützung im Rahmen der Werbeaktivitäten für Kultur in Anspruch nehmen. Woiwodschaft Westpommern (Zachodniopomorskie) Diese Region liegt im nord-westlichen Teil Polens. Im Norden grenzt sie an die Ostsee und im Westen ist sie mit Deutschland benachbart. Die Hauptstadt der Woiwodschaft ist Stettin (Szczecin) – ein bedeutendes Wirtschafts- und Hochschulbildungszentrum. Weitere große Städte sind: Köslin (Koszalin), Stargard in Pommern (Stargard Szczeciński), Swinemünde (Świunoujście) und Kolberg (Kołobrzeg). Mittendurch verlaufen Transitwege von internationaler Bedeutung. Wichtige Bestandteile der Infrastruktur sind überdies die Häfen in Szczecin, Świnoujście und Kołobrzeg. Bevölkerung Fläche Bevölkerungsdichte Arbeitslosenquote BIP per capita Bruttodurchschnittslöhne und -gehälter, monatlich 1,7 Mio. 22,9 Tsd. km² Struktur der Bruttowertschöpfung 74 Personen/km² Marktdienstleistungen 53,6% 16,6% 23.924 PLN Landwirtschaft 4,5% 2.674 PLN Baubranche 6,3% Anteil an der verkauften Industrieproduktion im Inland 2,8% Anzahl der Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung 3.930 Nichtmarktdienstleistungen 17,7% Industrie 17,9% Zachodniopomorskie engagiert sich bei Programmen der internationalen Zusammenarbeit im Ostseeraum, besonders bei der gemeinsamen Initiative der Staaten dieser Region VASAB 2010 (Visions and Strategies around the Baltic Sea), und an Aktivitäten im Rahmen der Euroregion „Pomerania”. 101 Die Woiwodschaft Westpommern gehört flächenmäßig zu den größten Woiwodschaften in Polen. Das Urbanisierungsniveau ist relativ hoch (beinahe 70 Prozent der Bevölkerung wohnen in den Städten). Die Bevölkerungszahl ist jedoch gering. Die Wirtschaftsstruktur ist hier differenziert, doch aufgrund der geografischen Lage dominiert die Meereswirtschaft. Es wächst ebenso die Kunstdüngerproduktion, die Erzeugung elektrischer Energie, die elektrotechnische, Holz-, Textil- sowie Agrarund Lebensmittel verarbeitende Industrie. Durch die Lage der Region werden die Dienstleistungsaktivitäten begünstigt, insbesondere das Erholungs- und Sportstourismus sowie Personenschifffahrt und Dienstleistungen, die mit Kuraufenthalten zusammenhängen. Zu den bekannten Kurorten gehören: Kołobrzeg, Połczyn Zdrój, Świnoujście und Kamień Pomorski. Die landwirtschaftliche Entwicklung wird durch die vorteilhafte Flächenstruktur der landwirtschaftlichen Betriebe begünstigt. Kennzeichnend für dieser Region ist die landesweit höchste Rate sehr großer Agrarbetriebe (über 50 ha). Die für diese Woiwodschaft vorgesehenen Mittel aus den Strukturfonds werden für die Entwicklung der Innovativität und der neuen Technologien, die Informationsgesellschaft, den Ausbau der Infrastruktur für Transport, Energieerzeugung und -versorgung, den Umweltschutz, Tourismus, Kultur und Revitalisierung, Entwicklung der Großstadtfunktionen, soziale Infrastruktur und Gesundheitsschutz sowie für die Förderung von Einrichtungen, die die Schaffung neuer Arbeitsplätze begünstigen, verwendet. Im Rahmen der regionalen Politik beabsichtigt der Staat, Aktivitäten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Hafen- und hafengebundenen Funktionen (insbesondere der Speditions- und Finanzdienstleistungen) zu fördern. Eine wichtige Rolle erhält auch die Verbesserung der Verkehrsanbindungen Stettins (in nordsüdlichen Richtungen aber auch die Verbindungen mit den übrigen Landesteilen hauptsächlich mit Poznań und Warschau) sowie der Ausbau von Verkehrsnetzen. Von der Regionalpolitik werden darüber hinaus die Verbesserung des Zustands der natürlichen Umwelt, die Aufrecherhaltung der großen natürlichen Vorzüge und die Werbeaktivitäten sowie Öffentlichkeitsarbeit für die Region gefördert. 2. Sonderwirtschaftszonen Die Sonderwirtschaftszonen – SWZ (SSE) – stellen das wichtigste Entwicklungsinstrument der gewerblichen Tätigkeit dar. Sie dienen der Schaffung von Arbeitsplätzen und dem Transfer innovativer Technologien nach Polen. In diesen Zonen werden die meisten Direktinvestitionen großer Konzerne, die in Polen produzieren, vorgenommen. Sie sind auf dem Verwaltungswege ausgesonderte unbewohnte Bereiche des polnischen Territoriums, auf denen eine gewerbliche Tätigkeit, gemäß den im Gesetz bestimmten Regelungen, betrieben werden darf. Unternehmer, die eine gewerbliche Tätigkeit in der SWZ aufnehmen, dürfen eine öffentliche Unterstützung in Form von verschiedenen Begünstigungen genießen, wie z.B. Befreiung von der Einkommensteuer (CIT oder PIT) sowie von den Gebühren und lokalen Gemeindeabgaben, darunter auch von der Immobiliensteuer, Konkurrenzpreise für den Erwerb der Grundstücke, welche vollauf 102 für die neuen Investitionen bestimmt sind, oder kostenlose Unterstützung bei der Abwicklung investitionsgebundener Formalitäten. Die wichtigsten Gesetzesvorschriften, welche die Prinzipien und das Verfahren bei der Hilfeleistung bei Investitionen in SWE bestimmen, sind: · Gesetz vom 20. Oktober 1994 über Sonderwirtschaftszonen (GBl. 1994 Nr. 123, Pos. 600), · Gesetz vom 16. November 2000 über die Novellierung des Gesetzes über Sonderwirtschaftszonen sowie über die Änderung mehrerer Gesetze, welches die Rechtsvorschriften über die SWZ an die EU-Gesetzgebung anpasst, und welches diejenigen Unternehmer betrifft, denen eine Genehmigung nach dem 1. Januar 2001 erteilt wurde (GBl. 2000 Nr. 117, Pos. 1228), · Gesetz vom 2. Oktober 2003 über die Novellierung des Gesetzes über Sonderwirtschaftszonen und über die Änderung mehrerer Gesetze, welches die Bestimmungen des Beitrittvertrags in das Gesetz umsetzt (GBl. 2003 Nr. 188, Pos. 1840), · Gesetz vom 30. April 2004 über das Vorgehen in Sachen öffentliche Unterstützung (GBl. 2004 Nr. 123, Pos. 1291), · Gesetz vom 23. Juni 2006 über die Änderung des Gesetzes über die Sonderwirtschafszonen sowie einiger anderer Gesetze (GBl. 2006 Nr. 141, Pos. 997), · Verordnung des Ministerrates vom 13. Oktober 2006 über die Fördergebietskarte (GBl. 2006 Nr. 190, Pos. 1402), · Verordnungen des Ministerrates und des Ministers für Wirtschaft, welche die Einzelheiten bezüglich der einzelnen SWZ regeln. Im August 2008 ist eine folgende Novelle des Gesetzes über die Sonderwirtschaftszonen in Kraft getreten, die u.a. eine Erweiterung des Limits für die SWZ (bis zu 20 Tsd. ha) vorsieht. Die Folge davon ist, dass eine Reihe von Durchführungsbestimmungen zum Gesetz (Verordnungen des Ministerrates und des Wirtschaftsministers) erlassen werden müssen, wobei jedoch die jetzt geltenden Verordnungen binnen 12 Monaten ab Inkrafttreten des novellierten Gesetzes ihre Rechtskraft behalten werden. Jede SWZ wird von einer Verwaltungsgesellschaft verwaltet (s. Kapitel XI „Nützliche Adressen”), die allein zuständig ist, den in der SWZ aktiven Unternehmen die Nutzung des SWZ-Vermögens zu ermöglichen, die Anlagegüter der SWZ zu verwalten, den Unternehmen Dienstleistungen zu erbringen sowie Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für die SWZ zu machen. Darüber hinaus erteilt die verwaltende Gesellschaft auf dem Wege einer Ausschreibung oder durch Verhandlungen Genehmigungen, welche die Grundlage für die öffentliche Hilfe in Form einer Steuerbefreiung bilden2. Die Unternehmer können die Steuerbefreiungen bei entsprechend hohem Investitionsaufwand und/oder wenn sie neue Arbeitsplätze schaffen in Anspruch nehmen. Diese Berechtigung steht den Unternehmern zu, wenn der von ihnen geleistete Investitionsaufwand 100 Tsd. EUR überschreitet, oder wenn sie die vorgesehene Mindestzahl an Beschäftigten einstellen (je nach Zone – mindestens von 40 bis 100 Personen). ____________________ 2 In den SWZ ist es erlaubt, die Gewerbetätigkeit auch ohne Genehmigung zu betreiben. In diesem Fall jedoch unterliegen die Einkünfte nicht einer Einkommenssteuerbefreiung. 103 Die wichtigsten Verordnungen des Ministerrates und des Ministers für Wirtschaft, die die Aktivitäten in den einzelnen SWZ regeln SWZ kleiner Betriebe Kamienna Góra SWZ Katowice GBl. 1999 Nr. 35, Pos. 328 GBl. 1998 Nr. 70, Pos. 459 GBl. 2004 Nr. 254, Pos. 2539 GBl. 2004 Nr. 254, Pos. 2540 GBl. 2005 Nr. 81, Pos. 708 GBl. 2006 Nr. 202, Pos. 1485 GBl. 2006 Nr. 211, Pos. 1555 GBl. 2007 Nr. 26, Pos. 171 GBl. 2007 Nr. 26, Pos. 166 GBl. 2007 Nr. 179, Pos. 1268 GBl. 2007 Nr. 179, Pos. 1267 GBl. 2008 Nr. 27, Pos. 153 SWZ Kostrzyń-Słubice SWZ Krakauer Technologiepark GBl. 1998 Nr. 43, Pos. 258 GBl. 1999 Nr. 86, Pos. 960 GBl. 2004 Nr. 254, Pos. 2541 GBl. 2004 Nr. 254, Pos. 2542 GBl. 2005 Nr. 182, Pos. 1534 GBl. 2007 Nr. 17, Pos. 97 GBl. 2006 Nr. 236, Pos. 1704 GBl. 2007 Nr. 179, Pos. 1269 GBl. 2007 Nr. 26, Pos. 167 GBl. 2008 Nr. 39, Pos. 229 GBl. 2007 Nr. 178, Pos. 1253 SW Liegnitz SWZ Lodz GBl. 1997 Nr. 153, Pos. 1003 GBl. 1998 Nr. 139, Pos. 900 GBl. 2004 Nr. 254, Pos. 2543 GBl. 2004 Nr. 254, Pos. 2544 GBl. 2006 Nr. 191, Pos.1416 GBl. 2005 Nr. 81, Pos. 709 GBl. 2007 Nr. 17, Pos. 98 GBl. 2005 Nr. 207, Pos. 1730 GBl. 2008 Nr. 41, Pos. 240 GBl. 2006 Nr. 141, Pos. 1001 GBl. 2006 Nr. 200, Pos. 1473 GBl. 2007 Nr. 26, Pos. 172 GBl. 2007 Nr. 97, Pos. 640 GBl. 2007 Nr. 212, Pos. 1551 SWZ Euro-Park Mielec SWZ Pommern GBl. 1996 Nr. 154, Pos. 749 GBl. 2004 Nr. 254, Pos. 2545 GBl. 2004 Nr. 254, Pos. 2538 GBl. 2005 Nr. 81, Pos. 707 GBl. 2005 Nr. 81, Pos. 710 GBl. 2005 Nr. 207, Pos. 1731 GBl. 2005 Nr. 182, Pos. 1532 GBl. 2006 Nr. 183, Pos. 1361 GBl. 2007 Nr. 26, Pos. 163 GBl. 2006 Nr. 228, Pos. 1667 GBl. 2007 Nr. 182, Pos. 1299 GBl. 2007 Nr. 26, Pos. 168 GBl. 2007 Nr. 212, Pos. 1557 GBl. 2007 Nr. 211, Pos. 1545 GBl. 2008 Nr. 41, Pos. 242 GBl. 2008 Nr. 96, Pos. 610 104 SWZ Słupsk SWZ Starachowice GBl. 1998 Nr. 43, Pos. 259, GBl. 1998 Nr. 135, Pos. 879 GBl. 2004 Nr. 254, Pos. 2546 GBl. 2004 Nr. 254, Pos. 2547 GBl. 2005 Nr. 81, Pos. 711 GBl. 2007 Nr. 26, Pos. 164 GBl. 2007 , Nr. 26, Pos. 169 GBl. 2007 Nr. 189, Pos. 1352 GBl. 2007 Nr. 179, Pos. 1270 SWZ Suwałki SWZ Tarnobrzeg Euro-Park Wisłosan GBl. 1997 Nr. 17, Pos. 92 GBl. 2000 Nr. 2, Pos. 23 GBl. 2004 Nr. 254, Pos. 2548 GBl. 2004 Nr. 254, Pos. 2549 GBl. 2005 Nr. 81, Pos. 712 GBl. 2005 Nr. 207, Pos. 1732 GBl. 2005 Nr. 182, Pos. 1531 GBl. 2006 Nr. 215, Pos. 1581 GBl. 2007 Nr. 26, Pos. 165 GBl. 2007 Nr. 26, Pos. 173 GBl. 2007 Nr. 178, Pos. 1254 GBl. 2007 Nr. 182, Pos. 1300 GBl. 2007 Nr. 215, Pos. 1587 SWZ Wałbrzych Invest-Park SWZ Ermland-Masuren GBl. 1997 Nr. 153, Pos. 1004 GBl. 1998 Nr. 70, Pos. 460 GBl. 2000 Nr. 62, Pos. 727 GBl. 2004 Nr. 254, Pos. 2551 GBl. 2004 Nr. 254, Pos. 2550 GBl. 2007 Nr. 26, Pos. 170 GBl. 2005 Nr. 81, Pos. 713 GBl. 2007 Nr. 105, Pos. 716 GBl. 2005 Nr. 182, Pos. 1533 GBl. 2007 Nr. 187, Pos. 1325 GBl. 2006 Nr. 236, Pos. 1705 GBl. 2007 Nr. 17, Pos. 99 GBl. 2007 Nr. 55, Pos. 362 GBl. 2007 Nr. 147, Pos. 1035 GBl. 2007 Nr. 212, Pos. 1552 GBl. 2008 Nr. 96, Pos. 611 Quelle: Bearbeitung anhand der polnischen Gesetzblätter. Die Höhe der Unterstützung, die dem Unternehmer erteilt werden kann, hängt von der Lokalisierung der Investition, des Umfangs der Investitionsauflagen bzw. den Aufwendungen für die Beschäftigung neuer Arbeitskräfte und der Unternehmensgröße ab. Die Inanspruchnahme der regionalen Beihilfe aufgrund der Aufwendungen für eine Neuinvestition erfordert: · die Gewerbetätigkeit mindestens über 5 Jahre zu betreiben (im Fall von KMU beträgt diese Frist 3 Jahre ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Investition), · das Eigentum der Vermögensbestandteile, mit denen die Investitionsaufwendungen verbunden waren, über 5 Jahre nach deren Erfassung im Register der Sachanlagen 105 und immateriellen und rechtlichen Anlagewerte zu behalten (bei KMU – 3 Jahre ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Investition). In diesem Fall wird der maximale Hilfeumfang als Ergebnis der Intensitätskennzahl der Beihilfe und der qualifizierten Investitionskosten bestimmt3. Bei der Errechnung des Hilfeumfangs werden der Grundstückerwerbspreis, Ausgaben für Bauwerke und Gebäude, Aufwendungen für Ausstattung der Objekte sowie Ausgaben für den Kauf der immateriellen und rechtlichen Anlagewerte berücksichtigt (max. bis zu 25 Prozent der o.g. Kosten). Hingegen muss der Unternehmer, welcher die regionale Hilfe aufgrund der Schaffung neuer Arbeitsplätze in Anspruch genommen hat, die neu geschaffenen Arbeitsplätze über 5 Jahre (3 Jahre bei KMU) behalten. Die Förderhöhe wird hier als ein Ergebnis der Förderquote und der Bruttoausgaben für Löhne und Gehälter der Neubeschäftigten innerhalb der ersten zwei Jahre errechnet, erhöht um sämtliche obligatorischen Zahlungen, welche der Investor bezüglich deren Einstellung zu tragen hatte. Seit dem 1. Januar 2007 gestaltet sich die Höchstgrenze der Beihilfeintensität wie folgt: 1) 50 Prozent – auf dem Gebiet der Woiwodschaften: Lublin, Karpatenvorland, Ermland-Masuren, Podlachien, Heiligkreuz, Oppeln, Kleinpolen, Lebus, Lodz, Kujawien-Pommern; 2) 40 Prozent – auf dem Gebiet der Woiwodschaften: Pommern, Westpommern, Niederschlesien, Großpolen, Schlesien, und im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2010 auf dem Gebiet der Woiwodschaft Masowien, mit Ausnahme der Hauptstadt Warschaw; 3) 30 Prozent – im Kreis der Hauptstadt Warschau, und im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2010 auf dem Gebiet der Woiwodschaft Masowien. Bei kleinen Unternehmen kann die maximale Quote der erteilten Fördermittel entsprechend um 20 Prozentpunkte, und bei mittleren Unternehmen um 10 Prozentpunkte erhöht werden. Die Höhe der zulässigen Förderung für umfangreiche Investitionsprojekte, deren Aufwendungen 50 Mio. EUR überschreiten, wurde in den Verordnungen des Ministerrates für die einzelnen SWZ verankert. Im Falle der Maßnahmen, deren qualifizierte Kosten 100 Mio. EUR überschreiten, erfordert die Leistung der öffentlichen Hilfe in Form einer Steuerbefreiung eine individuelle Notifikation von der Europäischen Kommission. Zur Zeit werden auf dem Gebiet Polens 14 Sonderwirtschaftszonen betrieben. Bis Ende 2007 haben die Unternehmer, die ihre Aktivität in den SWZ aufgenommen haben, über 46 Mrd. PLN investiert und dabei mehr als 182 Tsd. neue Arbeitsplätze geschaffen. Die gesamte Fläche der Sonderwirtschaftszonen betrug 11 Tsd. ha. Zu den größten Sonderwirtschaftszonen gehören: SWZ Kattowitz, SWZ Tarnobrzeg, SWZ Mielec, SWZ Pommern und SWZ Kostrzyń-Słubice. Die durchschnittliche Bewirtschaftung der Sonderwirtschaftszonen betrug Ende 2007 über 68 Prozent. Drei Zonen: Słupsk, Starachowice und Kamienna Góra fiel der Indikator deutlich geringer aus. Die Bewirtschaftung von SWZ: Liegnitz, Krakau und Kostrzyń-Słubice war hingegen am besten. Die systematische Anpassung der Gebiete ____________________ 3 Die Definition für die Aufwendungen, welche von der Förderung umfasst werden, sind in den Verordnungen des Ministerrates über SWZ enthalten. 106 Sonderwirtschaftszonen SWZ-Größe der Zonen an die Bedürfnisse der Investoren, darunter Ausschluss unattraktiver Böden und die Einbeziehung von Grundstücken, die entsprechend für Investitionen vorbereitet sind, haben zur Folge, dass die Differenzierung bei der Flächenutzung der SWZ immer geringer wird. Es werden auch entsprechende Maßnahmen vorgesehen, um die Verkehrsinfrastruktur in den einzelnen SWZ zu verbessern. Im Jahre 2007 wurden in den Sonderwirtschaftszonen 201 Genehmigungen für die Aufnahme der Investitionstätigkeit erteilt – die meisten in den SWZ Katowice, Kostrzyń-Słubice und Wałbrzych. Den größten Anstieg der jeweiligen Investitionsaufwandes können die SWZ Krakau (MAN Trucks), Tarnobrzeg (LG Philips LCD Poland) und Kostrzyń-Słubice (Stelmet, Homanit Polska, TPV Displays Polska) verzeichnen. Ein überdurchschnittlicher Zuwachs erfolgte auch in den SWZ Pomern, Suwałki und Wałbrzych. In demselben Jahr stieg die Zahl der Arbeitsplätze in den SWZ um beinahe 25 Prozent im Vergleich zu 2006. Die Beschäftigung stieg am meisten in den SWZ Lodz, Kamienna Góra und Pommern. In Bezug auf das Investitionsvolumen zeichneten sich nach dem Stand zum Ende 2007 eindeutig folgende fünf Sonderwirtschaftszonen aus: die Kattowitz (über 11,7 Mrd. PLN, 1/4 sämtlicher Investitionen in den SWZ), Wałbrzych (beinahe 7,8 Mrd. PLN), Tarnobrzeg und Lodz (zu jeweils 4 Mrd. PLN) sowie Liegnitz (3,6 Mrd. PLN). Das in den Wirtschaftszonen angelegte Kapital stammt – außer Polen – in erster Linie aus Deutschland, den USA, Japan und Italien. Kapitalmäßig war der Einsatz der Firmen in die Automobilindustrie (ca. 32 Prozent aller bisherigen Investitionen) am größten; an weiteren Stellen sind die Hersteller der Erzeugnisse aus Gummi und Kunststoff, aus Metall sowie die Erzeuger der elektrischen und optischen Geräte. 107 108 Niederschleisien, Großpolen Schleisien, Kleinpolen, Oppeln Lebus, Westpommern, Großpolen Kleinpolen, Karpatenvorland Niederschlesien Lodz, Großpolen, Masowien Karpatenvorland, Kleinpolen, Lublin Pommern, Kujawien-Pommern, Westpommern Westpommern, Pommern SWZ Kattowitz SWZ Kostrzyń-Słubice SWZ Krakauer Technologiepark SWZ Liegnitz SWZ Lodz SWZ Euro-Park Mielec SWZ Pommern SWZ Słupsk Wojewodschaft SWZ kleiner Betriebe Kamienna Góra Benennung 41 65 88 91 53 38 101 170 39 Anzahl gültiger Genehmigungen 377 1.054 926 897 417 299 1.005 1.300 339 Fläche (ha) 194 331 292 309 94 70 249 339 172 Zu bewirtschaftende Fläche (ha) 616 2.649 3.114 3.896 3.626 1.026 2.450 11.760 1.216 2.180 Holzverarbeitung 17.493 elektrische und optische Geräte 13.104 Holzverarbeitung 14.756 Metallindustrie 8.104 Automobilindustrie 5.566 Automobilindustrie 12.891 Holzverarbeitung, Papierindustrie 35.285 Automobilindustrie 5.033 Druckindustrie Wert der Beschäfti- Führende Branche bisherigen gung (nach Kapitalaufwand) Investitionen (Personen(Mio. Zl) zahl) Die Nutzung der Fläche der Sonderwirtschaftszonen in Polen (Stand für den 31. Dezember 2007) 109 Podlachien, Ermland-Masuren, Masowien Karpatenvorland, Masowien, Heiligkreuz, Lublin, Niederschlesien, Kleinpolen Niederschlesien, Oppeln, Großpolen, Lebus Ermland-Masuren, Masowien SWZ Suwałki SWZ Tarnobrzeg Euro-Park Wisłosan SWZ Wałbrzych Invest-Park SWZ Ermland-Masuren Quelle: Ministerium für Wirtschaft. Insgesamt Heiligkreuz, Masowien, Oppeln, Lodz, Lublin Wojewodschaft SWZ Starachowice Benennung 1.059 52 100 102 52 67 Anzahl gültiger Genehmigungen 10.963 700 1.435 1.336 313 566 Fläche (ha) 3.459 187 491 358 83 290 Zu bewirtschaftende Fläche (ha) 46.085 2.008 7.855 4.129 1.001 740 182.365 8.415 Gummi- und Kunststofferzeugnisse 28.673 Automobilindustrie 18.799 elektrische und optische Geräte 5.096 Holzverarbeitungsindustrie 6.970 Druckindustrie Wert der Beschäfti- Führende Branche bisherigen gung (nach Kapitalaufwand) Investitionen (Personen(Mio. Zl) zahl) Geographische Struktur des in die SWZ investierten Kapitals (Stand zum 31. Dezember 2007) Japan 14% Italien 9% USA 15% Frankreich 5% Südkorea 5% Österreich 4% Deutschland 17% Holland 3% Sonstige 9% Polen 19% Quelle: Angaben des Ministeriums für Wirtschaft. Struktur des in die SWZ investierten Kapitals nach Branchen (Stand zum 31. Dezember 2007) Sonstige 13% Maschinen und Anlagen, woanders nicht klassifiziert 6% Transportmittel 32% Holz und Holzerzeugnisse 6% Erzeugnisse aus sonstigen Nichtmetallrohstoffen 7% Papierbranche 7% elektrische und optische Geräte 9% Metalle und Grunderzeugnisse aus Metall 10% Erzeugnisse aus Gummi und Kunststoff 10% Quelle: Angaben des Ministeriums für Wirtschaft. Die Sonderwirtschaftszonen wurden für 20 Jahre errichtet, was bedeutet, dass die Tätigkeit der letzten von ihnen im Jahre 2017 zu Ende geht. Das Wirtschaftsministerium hat bereits jetzt mit Arbeiten an den neuen Instrumenten zur Förderung der Errichtung und Entwicklung neuer Firmen, wie z.B. Industrie- bzw. Technologieparks sowie Technologie-Inkubatoren, begonnen. 110 111 SWZ Kostrzyń-Słubice SWZ Kattowitz SWZ kleiner Betriebe Kamienna Góra Benennung Italien Maflow Polska Sp. z o.o. Spanien USA Lear Corporation Poland II Tajwan USA Eaton Automotive Systems sp. z o.o. TPV Displays Sp. z o.o. USA Guardian Industries Poland sp. z o.o. Faurecia Gorzów Sp. z o.o. Japan Isuzu Motors Polska Italien Italien Brembo Poland sp. z o.o. ICT Poland Sp. z o.o. USA Italien CM3 Polska Sp. z o.o. Delphi Polska Automotive Systems Deutschland Weber – Hydraulika Sp. z o.o. Japan Deutschland/Polen Wepa Professional Piechowice SA NGK Ceramics Polska sp. z o.o. Deutschland Dr Schneider Automotive Polska Sp. z o.o. USA Deutschland Sopp Polska Sp. z o.o. Italien Japan Takata Petri Parts Polska Sp. z o.o. Fiat – GM Powertrain Polska sp. z o.o. Italien General Motors Manufacturing Poland sp. z o.o. Deutschland Ceramika Marconi Sp. z o.o. Herkunftsland BDN Sp. z o.o. Sp. Komandytowa Investor Optikindustrie Automobilindustrie Papierindustrie Elektroindustrie Automobilindustrie Automobilindustrie Glaserzeugnisse Automobilindustrie Automobilindustrie Automobilindustrie Automobilindustrie Automobilindustrie Automobilindustrie Metallindustrie Metallindustrie Papierindustrie Automobilindustrie Textilindustrie Automobilindustrie keramische Industrie Druckindustrie Branche/Industriesparte Hauptinvestoren mit ausländischem Kapital, die eine Gewerbetätigkeit in den SWZ betreiben 112 SWZ Liegnitz SWZ Krakauer Technologiepark Benennung Deutschland Japan C+P Systemy Meblowe Sp. z o.o. Sanden Manufacturing Polska Sp. z o.o. Kanada Royal Europa Sp. z o.o. Frankreich Japan/Frankreich TBMeca Holandia USA/Großbritannien Gates Polska Sp. z o.o. Brugman Fabryka Grzejników Sp. z o.o. Deutschland Faurecia Legnica Sp. z o.o. Deutschland Indien/USA HCL Poland Sp. z o.o. Winkelmann Sp. z o.o. Deutschland Meiller Polska Sp. z o.o. Sitech Sp. z o.o. Großbritannien/Holland BPO Shell Polska Sp. z o.o. Deutschland Deutschland MAN Trucks Sp. z o.o. Volkswagen Motor Polska Sp. z o.o. Holland Automobilindustrie Möbelindustrie Metallindustrie Automobilindustrie Bauindustrie Automobilindustrie Automobilindustrie Metallindustrie Automobilindustrie Automobilindustrie IT Automobilindustrie Automobilindustrie BPO Elektronikindustrie Druckindustrie Maschinenindustrie ACS Poland Sp. z o.o. Belgien Teleskop Sp. z o.o. Lebensmittelindustrie USA Großbritannien AB Foods Polska Sp. z o.o. Optikindustrie Automobilindustrie Motorola Polska Electronics Sp. z o.o. Japan Funai Electric Sp. z o.o. Branche/Industriesparte Automobilindustrie USA Deutschland RR Donnelley Schweden Volkswagen Poznań SA Herkunftsland Arctic Paper Kostrzyn SA Investor 113 SWZ Pommern SWZ Euro-Park Mielec SWZ Lodz Benennung Deutschland USA USA Frankreich Kirchhoff Polska Sp. z o.o. Lear Corporation Sp. z o.o. Polskie Zakłady Lotnicze Sp. z o.o. Onduline Production Sp. z o.o. Japan Österreich HPL Pustków Sp. z o.o. Sharp Manufacturing Poland sp. z o.o. Österreich Deutschland Euroglas Polska Sp. z o.o. Kronoflooring Mielec Sp. z o.o. Japan Fuji Seal Poland Sp. z o.o. Österreich Deutschland Prowell Sp. z o.o. Kronospan Mielec Sp. z o.o. USA Deutschland Haering Polska Sp. z o.o. Großbritannien Deutschland BSH Sprzęt Gospodarstwa Domowego sp. z o.o. Printpack Poland Sp. z o.o. Holland ABB Sp. z.o.o UMA Investments Sp. z o.o. USA Italien Indesit Company Polska Sp. z o.o. USA Gillette Poland International Sp. z o.o. Procter&Gamble Operations Polska Sp. z o.o. USA Deutschland Dell Products (Poland) Sp. z o.o. Deutschland wezi-tec Sp. z o.o. Herkunftsland Voss Automotive Polska Sp. z o.o. Investor Elektronikindustrie Bauindustrie Flugzeugindustrie Automobilindustrie Automobilindustrie Kunststoffindustrie Holzverarbeitung Holzverarbeitung Glaserzeugung Etikettenerzeugung, Verpackung Papierindustrie Verpackungserzeugung Lebensmittelindustrie spanabhebende Formgebung Haushaltsartikel Industrieautomatik Haushaltsartikel Kosmetikindustrie Rasiergereäte IT Kunststoffindustrie Automobilindustrie Branche/Industriesparte 114 SWZ Suwałki SWZ Starachowice SWZ Słupsk Benennung Spanien Clear Aluminium Opole Sp. z o.o. Deutschland Italien Ceramika Końskie Sp. z o.o. Impress Decor Polska Sp. z o.o. USA Palco Sp. z o.o. USA Frankreich Provost Polska Sp. z o.o. Porta KMI System Sp. z o .o. USA Frankreich Starfam Sp. z o.o. international Orizzonte Polska Sp. z o.o. RR Donnelley Starachowice Sp. z o.o. USA Deutschland MAN Star Trucks & Buses Sp. z o.o. Schweiz Biella Polska Sp. z o.o. EC Starachowice Sp. z o.o Spanien Ulma System SA Italien Zypern Gemalto sp. z o.o. Kronospan Polska Sp. z o.o. Frankreich Jabil Circuit Poland sp. z o.o. Kapena SA USA International Paper Kwidzyn SA China USA Flextronics International Poland sp. z o.o. Athletic Manufacturing Sp. z o.o. Japan USA Bridgestone Stargard sp. z o.o. Japan Herkunftsland Orion Electric (Poland) sp. z o.o. Investor Druckindustrie Bauindustrie Metallindustrie Keramische Industrie Verwertung von Abfällen und Wertstoffen Metallindustrie Textilindustrie Druckindustrie Metallindustrie Automobilindustrie Energiewirtschaft Büroartikel Metallindustrie Herstellung holzartiger Platten Automobilerzeugung Produktion der Fahrräder, Motorräder/Motorroller Elektronikindustrie Elektrotechnik Papierindustrie Elektronikindustrie Reifenerzeugung Elektronikindustrie Branche/Industriesparte 115 Frankreich Südkorea LG Electronics Mława Sp. z o.o. Italien Marcegaglia Poland Michelin Polska SA USA Japan NSK Steering Systems Europe Japan Bridgestone Diversified Products Poland Wabco Polska Spanien FagorMastercook SA USA Colgate Palmolive Manufacturing Poland Holland Holland Whirlpool Deutschland Frankreich Faurecia Wałbrzych sp. z o.o. Metzeler Automotive Profile Systems Schweden General Electric PC Japan Electrolux Poland Japan Toshiba Television Central Europe Sp. z o.o. Toyota Motor Industries Poland sp. z o.o. Korea Heesung Electronics Poland Sp. z o.o. Japan Deutschland ATS Stahlschmidt & Maiworm Sp. z o.o. Toyota Motor Manufacturing Poland sp. z o.o. Korea Dänemark Rockwool Polska sp. Z o.o. LG Philips LCD Poland Sp. z o.o. Deutschland Herkunftsland Pfleiderer MDF Sp. z o.o. Investor Quelle: Polnische Agentur für Information und Auslandsinvestitionen. SWZ Ermland-Masuren SWZ Wałbrzych Invest-Park SWZ Tarnobrzeg Euro-Park Wisłosan Benennung Elektronikindustrie Reifenerzeugung Stahlrohre, Wärmeumtauscher Transportmittel Automobilindustrie Gummi- und Kunststoffindustrie Haushaltartikel Gummi- und Kunststoffindustrie Elektroindustrie Chemieindustrie Haushaltsartikel Automobilindustrie Haushaltsartikel Automobilindustrie Automobilindustrie Elektronikindustrie Elektronikindustrie Herstellung der Alufelgen Herstellung von LCD-Bildschirmen Bauindustrie Holzindustrie Branche/Industriesparte 1. Allgemeine Regelungen Die gewerbliche Tätigkeit in Polen ist durch einfache und universelle Regeln gekennzeichnet. Die wichtigsten davon sind: · Gewerbefreiheit, · Gleichheit der staatlichen und privaten sowie in- und ausländischen Unternehmen, · Regelung der unternehmerischen Tätigkeit durch Marktmechanismen, · Beschränkung der staatlichen Interventionen auf das notwendige Minimum. Diese Regeln sind im Wirtschaftsrecht verankert und garantiert, dessen Vorschriften auf den Standards des demokratischen Rechtsstaates fußen. 2. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen der gewerblichen Tätigkeit in Polen sind im Zivilgesetzbuch, im Handelsgesellschaftsgesetzbuch und im Gesetz über Freiheit der unternehmerischen Tätigkeit vom 2. Juli 2004, welches das Gesetz über die gewerbliche Tätigkeit von 1999 ersetzte, festgelegt. Das Zivilgesetzbuch (ZGB) regelt die Vermögensbeziehungen zwischen natürlichen Personen, zwischen juristischen Personen, zwischen natürlichen und juristischen Personen sowie den Schutz der persönlichen Güter. Dieses Gesetzbuch wurde mit dem Gesetz vom 28. Juli 1990 an die sich in Polen vollziehende gesellschaftspolitische und wirtschaftliche Transformation angepasst. Die im ZGB enthaltenen Regelungen respektieren das Prinzip der Gleichheit der Akteure, d.h. der Teilnehmer eines jeweiligen Rechtsverhältnisses ungeachtet ihrer Eigentumsform; der Äquivalenz der Leistungen (die für eine Seite erbrachte Leistung entspricht der für die andere Seite erbrachten Leistung); der Freizügigkeit und Freiheit der Verträge. Im ZGB wurden u.a. die dinglichen Rechte, die wirksamen erga omnes, die Erfüllung und das Erlöschen der Verpflichtungen, die Vertragsarten (z.B. Kaufvertrag, vertragliche Vereinbarung, Werkvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Agenturvertrag, Kommissionsvertrag, Beförderungsabkommen, Speditionsvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Darlehensvertrag, Bankkontovertrag), die nur zwischen den Seiten eines jeweiligen zivilrechtlichen Verhältnisses wirksamen Rechte inter partes, 116 die gesetzliche und testamentarische Erbfolge (Testament und Vermächtnis) festgelegt. Mit der Novellierung des Zivilgesetzbuches vom 26. Juli 2000 wurde die Frage des Leasingvertrags geregelt und mit der vom 14. Februar 2003 wurde eindeutig festgelegt, dass Konzessionen, Lizenzen und Genehmigungen Bestandteil eines Unternehmens sind und mit dem Verkauf auf den Käufer des Unternehmens abgetreten werden. Eine weitere Novellierung des ZGB führte neue Vorschriften für die Haftung des Staatsschatzes (GBl. Nr. 162, Pos. 1692) ein. Diese Lösungen betreffen Angelegenheiten und Rechtslagen, die nach dem 1. September 2004 stattfanden. Für alle früheren Geschehnisse sind die vorherigen Vorschriften geltend. Neben dem Zivilgesetzbuch enthalten das Handelsgesellschaftsgesetzbuch, das Urheberrecht, das Recht des gewerblichen Eigentums u. dgl. m. Rechtsregelungen für die gewerbliche Tätigkeit. Bei der Anwendung verschiedener Rechtsakte gilt das römische Prinzip: das partikulare Recht hat Vorrang vor dem allgemeinen Recht. Seit dem 1. Januar 2001 gelten gemäß dem Gesetz vom 15. September 2000, dem Handelsgesellschaftsgesetzbuch (HGGB) neue Gewerberegeln für Handelsgesellschaften. Die Regelungen dieses Gesetzes ersetzen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches von 1934 (mit nachträglichen Änderungen). Das neue Gesetzbuch regelt die Gründung, Organisation, Tätigkeit, Auflösung, Teilung und die Umgestaltung der Handelsgesellschaften. Es wurden folgende Arten der Handelsgesellschaften unterschieden: offene Handelsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie Aktiengesellschaft. Das HGGB definiert den Vertrag der Handelsgesellschaft, dem zufolge die Gesellschafter oder Aktionäre sich dazu verpflichten, durch Einbringen von Einlagen und, wenn es der Vertrag oder die Satzung der Gesellschaft so bestimmen, durch das Zusammenwirken auf eine andere bestimmte Art und Weise ein gemeinsames Ziel anzustreben. Das Gesetz enthält auch entsprechende Änderungen in den geltenden Vorschriften, die es den Regelungen des HGGB anpasst. Das sind unter anderem Änderungen im Konkursrecht, in der Zivilprozessordnung, im Notariatsgesetz, im Gesetz über das Rechnungswesen, in der Steuerordnung, im Bankrecht usw. Nach wie vor gelten jedoch Sondervorschriften, die folgende Bereiche betreffen: · nationale Investmentfonds, · Gesellschaften, die ein Bankgewerbe betreiben, · Gesellschaften, die Börsen- oder Nicht-Börsenmärkte betreiben, · Maklergesellschaften, · Nationales Wertpapierdepot AG, · Versicherungsgesellschaften, · Gesellschaften für Investmentfonds, · Rentengesellschaften, · öffentliche Mediengesellschaften – Rundfunk und Fernsehen, · Gesellschaften, die in Folge von Kommerzialisierung und Privatisierung staatlicher Unternehmen entstanden sind, · andere Handelsgesellschaften, die in gesonderten Gesetzen geregelt werden. Am 20. Juni 2008 trat eine Novelle des HGGB (Gesetz vom 25. April 2008 zur Änderung des Gesetzes Handelsgesellschaftsgesetzbuch, GBl. Nr. 86, Pos. 524), welche die neuen Vorschriften betreffend die grenzübergreifende Fusionen von Kapitalgesellschaften einführte, in Kraft. Es wurden Prozeduren definiert, welche den Zusammenschluss polnischer Gesellschaften mit manchen Gesellschaften, die nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaates bzw. eines Staates, der Partei des Abkommen 117 über den Europäischen Wirtschaftsraum(EWR) ist und ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft oder eines Staates, der Partei des EWR ist, haben. Die folgende Novelle vom 23. Juni 2008 betreffend die Änderung des Gesetzes Handelsgesellschaftsgesetzbuch hat die Pflicht, eine Zivilgesellschaft in eine offene Handelsgesellschaft umzuwandeln, aufgehoben. Diese Umwandlung ist jetzt vorgeschrieben, wenn der Jahresnettoerlös eines Unternehmens jeweils in zwei aufeinander folgenden Jahren einen Wert erreicht hat, der die Firma verpflichtet, Rechnungsbücher zu führen (800 Tsd. EUR pro Jahr). Die neuen Vorschriften sehen auch eine Herabsetzung der Mindesthöhe des Stammkapitals in Gesellschaften mit beschränkter Haftung von 50 Tsd. PLN auf 5 Tsd. PLN, und des Grundkapitals der Aktiengesellschaften von 500 Tsd. PLN Auf 100 Tsd. PLN Vor. Es wurde auch die Höhe einer Strafe, die auf die Vorstandsmitglieder der Handelsgesellschaften für die Einreichung eines nicht kompletten Handelsauftrags auferlegt wird (von 10 Tsd. auf 5 Tsd. PLN), herabgesetzt. Zur Zeit laufen im Parlament (Sejm) Prozesse ab, die sich auf die weiteren Änderungen des HGGB beziehen und zum Zweck haben, Regelungen einzuführen, aufgrund deren die Schwelle für den Erwerb eigener Aktien von 5 Prozent auf 20 Prozent angehoben werden soll. Das Gesetz über die Freiheit der unternehmerischen Tätigkeit vom 2. Juli 2004 (GBl. Nr. 173, Pos. 1807) mit nachträgl. Änderungen regelt die Aufnahme, die Ausübung sowie die Auflösung einer gewerblichen Tätigkeit sowie die Aufgaben der Organe der öffentlichen Verwaltung in diesem Bereich. Das Gesetz definiert den Begriff Unternehmer (przedsiębiorca). Im Sinne des Gesetzes ist ein Unternehmer eine natürliche Person, eine Rechtsperson und eine Handelsgesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, die im eigenen Namen ein Gewerbe aufnimmt und betreibt. Es betrachtet auch die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Unternehmer im Rahmen der von ihnen ausgeübten gewerblichen Tätigkeit. In das Gesetz wurden Kriterien aufgenommen, die es ermöglichen, einen Unternehmer als Kleinst-, kleinen oder mittelständischen Unternehmer einzustufen, nämlich: aufgrund des maximalen Beschäftigungsstandes im Jahresdurchschnitt sowie aufgrund des maximalen Nettoerlöses aus dem Verkauf von Waren, Erzeugnissen, Dienstleistungen sowie Finanzoperationen oder auf der Basis des maximalen Betrages der Bilanzaktiva vom Ende des einen von zwei letzten Geschäftsjahren. Diese Kriterien und die Definitionen der Begriffe kleine und mittelständische Unternehmen sind gleich in der ganzen Europäischen Union. Gestützt auf diese Kriterien gilt als Mikrounternehmer ein Unternehmer, der (i) im Jahresdurchschnitt weniger als 10 Arbeitnehmer beschäftigt und (ii) sein jährlicher Nettoumsatz- umgerechnet in PLN – 2 Mio. EUR nicht überschreitet oder dessen gesamte Aktiva den Gegenwert – in PLN – von 2 Mio. EUR nicht überschreiten. Als kleines Unternehmer gilt ein Unternehmen, das (i) im Jahresdurchschnitt weniger als 50 Arbeitnehmer beschäftigt und (ii) einen jährlichen Nettoerlös aus dem Verkauf erzielt, der den Gegenwert von 10 Mio. EUR – umgerechnet in PLN – nicht überschreitet oder dessen Bilanzaktiva den Gegenwert von 10 Mio. EUR – in PLN – nicht überschreiten. Als mittelständischer Unternehmer gilt wiederum ein Unternehmen, das (i) im Jahresdurchschnitt weniger als 250 Arbeitnehmer beschäftigt und (ii) einen jährlichen Nettoerlös aus dem Verkauf erzielt, der den Gegenwert von 50 Mio. EUR – in PLN – nicht überschreitet oder dessen Bilanzaktiva den Gegenwert von 43 Mio. EUR – in PLN – nicht überschreiten. 118 Das Gesetz definiert auch die Prinzipien für die gewerbliche Tätigkeit der Niederlassungen und Vertretungen ausländischer Unternehmen auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen. Ausländische Unternehmer dürfen eine gewerbliche Tätigkeit entweder in Form von Niederlassungen oder in Form von Vertretungen betreiben. Der Tätigkeitsbereich der Niederlassung darf nicht vom Tätigkeitsbereich des ausländischen Unternehmers abweichen. Der Tätigkeitsbereich der Vertretung darf ausschließlich eine Tätigkeit im Bereich der Werbung und der Öffentlichkeitsarbeit für das ausländische Unternehmen umfassen. Der Unternehmer wurde dazu verpflichtet, ein Gewerbe nach den Prinzipien des lauteren Wettbewerbs, der Respektierung der Sitten und Bräuche sowie der berechtigten Interessen der Verbraucher zu betreiben. Er muss die in den Rechtsvorschriften bestimmten Bedingungen für das Betreiben dieses Gewerbes (insbesondere im Bereich des Schutzes vor Lebensgefährdung und in Hinsicht auf die öffentliche Moral, im Gesundheitswesen, Umweltschutz und bezüglich der Genehmigung zur Berufsausübung) erfüllen. Alle Unternehmer haben darüber hinaus die absolute Pflicht, auf den Waren oder ihren Verpackungen Informationen in polnischer Sprache bezüglich der Bezeichnung des Produzenten der Ware und seiner Anschrift, den Namen der Waren und andere Kennzeichnungen anzubringen, wenn gesonderte Vorschriften es verlangen. Bei Nichterfüllung dieser formalen Bedingungen für das Betreiben eines Gewerbes droht eine Geldstrafe. Das Gesetz über Freiheit der unternehmerischen Tätigkeit verpflichtet die Organe der Regierungsverwaltung und der Selbstverwaltung dazu, das Unternehmertum zu fördern. Insbesondere sollen diese Organe die Änderungen im Recht umsetzen, um die Entwicklung des Unternehmertums begünstigen, darüber hinaus sollen die Institutionen, die gewerbliche Tätigkeit finanzieren, unterstützt und Aktivitäten im Rahmen der Informationsmaßnahmen, Bildung, Schulung zur Entwicklung des Unternehmertums sowie im Rahmen der Zusammenarbeit der Unternehmer durchgeführt werden. Im April 2008 hat der Sejm Arbeiten an der Änderung der Definition der wirtschaftlichen Tätigkeit in dem Teil, der sich auf die Einkommensteuer von natürlichen Personen bezieht, begonnen. Der Begriff wirtschaftliche Tätigkeit soll ebenfalls eine Tätigkeit, die auf fremde Rechnung geführt wird, einschließen. Die Regierung von Donald Tusk will in Erwägung weiterer Erleichterungen bei der Führung der wirtschaftlichen Tätigkeit Regelungen einzuführen, welche die Neugründung einer Firma an einem Schalter ermöglichen, die Wirtschaftsgerichtsbarkeit rationalisieren und die Zeit der Betreibung von Forderungen real verkürzen. Das Wirtschaftsministerium beabsichtigt, einige wichtigsten Änderungen im Gesetz über Freiheit der unternehmerischen Tätigkeit noch vor dem Ende 2008 einzuführen, u.a. jene, die erlauben, die wirtschaftliche Tätigkeit vorübergehend einzustellen. Die staatliche Hilfe für die Unternehmen, die als eine finanzielle Begünstigung für einen konkreten Unternehmer im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit definiert wird, gilt – ähnlich wie im EU-Recht – als nicht mit der Idee der wirtschaftlichen Freiheit und den Regeln des Binnenmarktes übereinstimmend, da einige Unternehmen gegenüber anderen begünstigt würden. Das Verbot einer solchen Hilfe wird damit gemildert, dass die sog. geringfügige Hilfe davon ausgeschlossen wurde. Der Wert dieser Unterstützung darf im Zeitraum von dem laufenden Kalenderjahr und zwei vorherigen Kalenderjahren die Summe von 200 Tsd. EUR (EU-de minimis-Prinzip) nicht überschreiten und wird ausschließlich den auf den lokalen Märkten tätigen 119 Unternehmen zugeteilt. Diese öffentlichen Mittel dürfen nicht im Bezug auf Exporte in Anspruch genommen werden. Die mit den EU-Standards übereinstimmenden Regelungen führte in Polen das Gesetz über Zulassungsbedingungen und Aufsicht der öffentlichen Hilfe für Unternehmer (GBl. Nr. 60 vom 27. Juli 2000, Pos. 704) ein. Diese Regelungen galten samt den Novellierungen bis zum Mai 2004, also bis zum Zeitpunkt Polens EU-Beitritt. Sie wurden mit dem Tag des In-Kraft-Tretens des Gesetzes über Verfahren in Angelegenheiten der öffentlichen Hilfe (GBl. Nr. 123 vom 30. April 2004, Pos. 1291 mit nachträgl. Änd.) aufgehoben. Derzeit werden die Regeln und Kriterien für die Gewährung von öffentlicher Hilfe in Polen neben diesem Gesetz direkt durch das Gemeinschaftsrecht und den EU-Beitrittsvertrag geregelt. Polens EU-Beitritt bedeutet eine direkte Anwendung der gemeinschaftlichen Vorschriften bezüglich der Zulässigkeit der öffentlichen Hilfe, und insbesondere des Artikels 88 und 89 des EG-Vertrages sowie der Verordnungen des EG-Rates (EG Nr. 695/1999 vom 22. März 1999), die das Verfahren bei der Anwendung von Vorschriften des EG-Vertrages im Bezug auf die öffentliche Hilfe bestimmen. Das Überwachungsorgan für die Erteilung der öffentlichen Förderung ist nicht wie vorher der Präsident des Amtes für Wettbewerb- und Verbraucherschutz sondern die Europäische Kommission. Sie ist zur Aufsicht des Systems von Unterstützungen, die an Unternehmer von den EU-Mitgliedsländern erteilt wurden, und zur Beurteilung ihrer Konformität mit dem EG-Vertrag, sowie mit den anderen Regelungen des Gemeinschaftsrechts, verpflichtet. Dagegen gehören zu den Aufgaben des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz, die im Gesetz über Verfahren in Angelegenheiten der öffentlichen Hilfe von 2004 festgeschrieben werden, die Vermittlung zwischen den Institutionen, die diese Hilfe gewähren und der Europäischen Kommission sowie Unterstützung bei der Notifizierung der Anträge (sowohl im Rahmen der Hilfsprogramme, als auch einer individuellen Unterstützung). Die Änderungen im System der öffentlichen Förderung betrafen ebenfalls die geltenden Regeln bei der Notifizierung der Anträge. Ein Ausdruck dafür war, dass die fakultative Benachrichtigung der Europäischen Kommission durch die Pflichtmäßigkeit der Notifizierung ersetzt wurde. Gemäß dem EG-Recht muss die öffentliche Förderung (sowohl die der Hilfsprogramme als auch die individuelle Unterstützung) noch vor der Gewährung an die Europäische Kommission zwecks Einwilligung eingereicht werden. Dies betrifft die neuen Fälle der Erteilung von Förderungen an die Unternehmen. Die Pflichtmäßigkeit der Notifizierung umfasst dagegen nicht die bestehende Hilfe1, die im Artikel 88.1 EG-Vetrages (Anhang IV des EU-Beitrittsvertrages, Kapitel 3, Pt. 1) definiert wurde. Dazu werden gezählt: a) alle Fördermaßnahmen, die vor dem 10. Dezember 1994 in Kraft traten, b) Maßnahmen, die im Nachtrag zum Anhang IV erwähnt wurden, d.h. die an die Europäische Kommission vor dem Abschuss der Erfassung des EU-Beitrittsvertrages eingereicht wurden (7 Arten von Fördermaßnahmen), c) Fördermaßnahmen, die im Rahmen eines in der Übergangszeit angewendeten Verfahrens einem zweifachen Text unterlagen – sie wurden vom Präsidenten des Amtes für Wettbewerb- und Verbraucherschutz als mit dem EU-Recht konform ____________________ 1 Die bestehende Hilfe umfasst: Mittel, die in den Sonderwirtschaftszonen gewährt werden (bis 2017), Kriterien für die Erteilung und Abrechnung von Mitteln aus dem Staatshaushalt für Bildung, Programme zur regionalen Hilfe für Unternehmer, die eine gewerbliche Tätigkeit in den SWZ betreiben, Rückzahlung der Vergütungen für die Jungarbeitnehmer, Fördermaßnahmen für Schulungen und für Stabilisierung der Beschäftigung sowie für die Unternehmer, die Strafvollzugsinsassen beschäftigen. 120 bewilligt, und die Europäische Kommission keinen Einspruch erhob. In solchen Fällen wird die Hilfe innerhalb eines Zeitraumes nach dem Beitritt angewendet. Diese Regelungen beinhalten lediglich zwei Ausnahmen. Sie betreffen die finanzielle Hilfe für die kleinen und mittelständischen Unternehmer (entsprechend – bis Ende 2011 bzw. Ende 2010) nicht. Der Charakter der finanziellen Beziehungen zwischen der öffentlichen Hand und den öffentlichen Unternehmen wurde im Gesetz vom 22. September 2006 über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden sowie über die finanzielle Transparenz mancher Unternehmer (GBl. Nr. 191, Pos. 1411) geregelt. Dieses Gesetz regelte die Grundsätze und die Art und Weise der Gewährung der Transparenz dieser Beziehungen, insbesondere präzisiert es die Pflichten des öffentlichen Unternehmers hinsichtlich der Buchführung und der Erstellung der Dokumentation bezüglich seiner Rechts- und Wirtschaftslage, in denen die tatsächliche Art und Weise der Benutzung der Zuwendung aus öffentlichen Mitteln dargelegt wird. 3. Konzessionen und Genehmigungsverfahren für gewerbliche Tätigkeit Einige Arten der gewerblichen Tätigkeit verlangen die Einholung von Konzessionen. Sie wurden genau im Gesetz über Freiheit der unternehmerischen Tätigkeit mit den nachträgl. Änderungen bestimmt. Seit dem 1. Januar 2005 ist das Betreiben einer gewerblichen Tätigkeit in folgenden Bereichen konzessionspflichtig: Suche oder Erkundung von Lagerstätten mineralischer Rohstoffe, Abbau mineralischer Rohstoffe, behälterlose Lagerung von Substanzen und Abfällen im Gebirge – darunter in den unterirdischen Abbauhohlräumen, Herstellung und Vertrieb von Explosivstoffen, Waffen und Munition sowie von Erzeugnissen und Technologien für das Militär und die Polizei; Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Versand, Vertrieb und Handel von Brennstoffen und Energie; Schutz von Personen und Gütern; Luftfracht; Verbreitung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen (Art. 46). Die Konzessionspflicht in anderen Bereichen darf nur durch eine Gesetzesänderung und nur dann eingeführt werden, wenn es aus Gründen der Sicherheit bzw. der Wehrfähigkeit des Staates oder eines sonstigen wichtigen öffentlichen Interesse notwendig wäre. Das Konzessionsorgan erteilt die Konzession. Dieses Organ kann die Erteilung der Konzession ablehnen, wenn die Wehrfähigkeit oder die Sicherheit des Staates oder der Bürger bedroht wird. Der Unternehmer kann vor der Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit eine Konzessionszusage beantragen. Diese Zusage bestimmt die für die Erteilung der Konzession nötigen Bedingungen. Wenn die Zahl der Unternehmer, welche die Konzessionsvoraussetzungen erfüllen und die sachgemäße Ausübung des konzessionierten Gewerbes gewähren, größer als die Zahl der zur Verleihung vorgesehenen Konzessionen ist, verordnet das Konzessionsorgan eine Ausschreibung, deren Gegenstand die Konzessionserteilung ist. Eine Konzession wird befristet erteilt, jedoch für nicht weniger als 5 Jahre und nicht länger als für 50 Jahre, es sei denn, dass der Unternehmer die Erteilung der Konzession für eine kürzere Zeit beantragte. Ausgewählte Geschäftstätigkeiten (über 200) werden als regulierte Tätigkeit betrachtet, wofür die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen und der Eintrag im „Register 121 regulierter Tätigkeiten” obligatorisch ist. In vielen Bereichen besteht jedoch die Pflicht, eine Genehmigung einzuholen. Die Auflistung der Bereiche (26), die einer Genehmigung bedürfen, wird in gesonderten Gesetzen bestimmt, wie z.B. Bankenrecht, Vorschriften über Investitionsfonds, über Erziehung ohne Alkohol und Alkoholismusprävention. Einer Lizenz dagegen bedarf die Ausübung einer Geschäftstätigkeit im Bereich, der in Gesetzen zum Straßen- und Bahnverkehr geregelt wird. Im Gesetz wurden Situationen definiert, in denen das Verwaltungsorgan die Erteilung einer Konzession oder die Eintragung in das „Register regulierter Tätigkeiten” ablehnen (oder ihren Geltungsbereich einschränken) oder die Eintragung in das System der geregelten Tätigkeiten verweigern kann. Es wurden die Regeln der Gewerbekontrolle und Situationen aufgezeigt, in denen die Konzession eingezogen werden kann. 4. Eintragung der gewerblichen Tätigkeit Der Unternehmer darf die gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, nachdem er die Eintragung ins Landesgerichtsregister oder ins Gewerberegister vorgenommen hat. Eine Kapitalgesellschaft im Aufbau darf die Tätigkeit vor der Eintragung ins Register aufnehmen. Laut den Gesetzesvorschriften vom 20. August 1997 über Landesgerichtsregister KRS (GBl. 2000, Nr. 60, Pos. 702, Nr. 114, Pos. 1193 mit nachträgl. Änd.) umfasst es: 1) das Register der Unternehmer, 2) das Register der Verbände, anderer gesellschaftlicher und beruflicher Organisationen, der Stiftungen und der öffentlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie 3) das Register der insolventen Schuldner. Das Landesgerichtregister wird nach den Regeln der formalen (jeder hat das Recht, in die Registerdaten Einsicht zu nehmen) und materiellen (man darf sich nicht hinter Unkenntnis der Registerdaten verstecken) Transparenz und auch der Glaubwürdigkeit der Eintragungen geführt. Die Unternehmer haben die Pflicht, die Registerdaten zu aktualisieren. Das Register der Unternehmer umfasst u.a.: Gesellschaften (offene Handelsgesellschaften, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften), Genossenschaften und staatliche Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungseinheiten, ausländische Unternehmen und Niederlassungen ausländischer Unternehmen sowie Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Das Gewerberegister wird von der für den Wohnort des Unternehmers entsprechenden Gemeinde geführt. Der Pflicht der Eintragung in das Gewerberegister unterliegen die Unternehmer, die natürliche Personen sind. Alle vom Register der Unternehmer erfassten natürlichen und juristischen Personen sind verpflichtet, zwecks Eintragung eine ganze Reihe von Angaben zu machen. Die Voraussetzungen diesbezüglich werden durch das Gesetz über Landesgerichtsregister und das Gesetz über Freiheit der unternehmerischen Tätigkeit geregelt. Ein eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmender Unternehmer hat die Möglichkeit, samt dem Antrag auf Eintragung in das Landesgerichtsregister oder ins Gewerberegister einen Antrag in folgenden Bereichen zu stellen: · Eintragung in das Landesamtsregister der volkswirtschaftlichen Rechtssubjekte (REGON); 122 · die Anmeldung oder die Aktualisierung des Eintrages seiner Steueridentifikation beim Finanzamt (NIP – Steueridentifikationsnummer); · die Anmeldung des Beitragszahlers oder die Anmeldung zu Sozialversicherungen. Die Regeln der Registrierung ausländischer Unternehmensvertretungen sind in den Vorschriften über Freiheit der unternehmerischen Tätigkeit geregelt. Die Gründung einer Vertretung erfordert die Eintragung der Vertretung in das Register der Vertretungen der ausländischen Unternehmer. Die Eintragung in das Register nimmt der für Wirtschaft zuständige Minister vor. Dem Antrag auf Eintragung in das Register sind folgende Unterlagen beizufügen: (i) die Gründungsurkunde (der Vertrag, die Satzung) des ausländischen Unternehmens, (ii) der Auszug aus dem Handelsregister, (iii) die Erklärung des Unternehmers über die Gründung der Vertretung in Polen, (iv) ein Dokument, welches den Rechtstitel des ausländischen Unternehmers zum Betreiben von Geschäftsräumen (Immobilie), in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, bestätigt. Ab dem 1. Januar 2008 gilt die Polnische Klassifizierung der Tätigkeiten (PKD 2007), die aufgrund der Verordnung des Ministerrates vom 24. Dezember 2007 (GBl. Nr. 251, Pos. 1885) eingeführt wurde. Dies bedeutet, dass jede Änderung der Daten in der Evidenz der Gewerblichen Tätigkeit oder in der Zentralen Auskunft des Nationalen Gerichtsregisters KRS es erforderlich macht, neue PKD-Kennzeichnungen für die Tätigkeit der Unternehmer anzugeben. Die Änderungen sollen innerhalb des Zeitraums vom 1. Juli 2008 bis zum 31. Dezember 2009 vorgenommen werden. Darüber hinaus ist es notwendig, diese Änderungen bei de zuständigen Steueramt und der Sozialversicherungsanstalt anzugeben. 5. Unternehmerkontrolle Im Gesetz über Freiheit der unternehmerischen Tätigkeit mit den nachträglichen Änderungen werden die Regeln zur Kontrolle der wirtschaftlichen Aktivität des Unternehmens durch die Organe der öffentlichen Verwaltung strikt bestimmt. Es gilt das Prinzip, dass im gleichen Zeitraum nicht mehr als eine Kontrolle beschlossen und durchgeführt werden darf. In folgenden Situationen gilt diese Regelung jedoch nicht: · die ratifizierten internationalen Verträge bestimmen es anders; · die Durchführung einer Kontrolle ist für das Untersuchungs- oder Ermittlungsverfahren, das gegen den Unternehmer geführt wird, notwendig; · die Kontrolle bezieht sich auf die Stichhaltigkeit der Vergütung der Umsatzsteuer vor der Vollziehung dieser Vergütung, · wenn die Notwendigkeit einer Kontrolle durch Gefahr für Leben, Gesundheit oder natürliche Umwelt begründet wird; · wenn die Kontrolle im Rahmen der Erfüllung von Pflichten, die das EU-Recht über Wettbewerbschutz beinhaltet oder im Rahmen des Schutzes der EUFinanzinteressen, durchgeführt wird. Die Kontrolle in den Mikro-, kleinen und mittelständischen Unternehmen darf nicht länger als 4 Wochen, und in großen Unternehmen – nicht länger als 8 Wochen andauern. Diese Einschränkungen werden jedoch nicht in Situationen angewendet, in denen gleichzeitige Durchführungen von mehr als einer Kontrolle zugelassen werden. Die obigen Regelungen finden keine Anwendung gegenüber den Unternehmen, die: a) einer besonderen steuerlichen Aufsicht, b) einer Aufsicht über dem Kapital- 123 und Warenmarkt, c) einer Bankaufsicht, d) einer Versicherungsaufsicht, e) einer Rentenaufsicht und f) einer Veterinäraufsicht unterliegen. 6. Boden- und Immobilieneigentum Die Bestimmungen, die das Recht auf Grund und Boden regeln, sind vor allem im Zivilgesetzbuch und im Gesetz über die Agrarimmobilienwirtschaft des Staatsschatzes vom 19. Oktober 1991 enthalten. Das Recht auf Grund und Boden kann folgende Formen annehmen: Eigentumsrecht, Recht auf ewigen Nießbrauch, Pacht, Leihe, dauerhafte Verwaltungsübertragung. Das Eigentumsrecht gibt dem Eigentümer in den Grenzen der Bestimmungen (mit Ausnahme anderer Personen) die Möglichkeit, die Sachen der Bestimmung gemäß zu nutzen, insbesondere Einkünfte zu erzielen und über die Sache zu verfügen. Das ist ein veräußerliches, erbliches, der Vollstreckung unterliegendes Recht. Der Erwerb und die Veräußerung dieses Rechts erfolgt in Form einer notariellen Urkunde. Das Recht auf ewigen Nießbrauch betrifft staatliche und kommunale Grundstücke in Städten und Siedlungen und/oder im Flächennutzungsplan für nichtlandwirtschaftliche Zwecke ausgewiesene Grundstücke. Es wird in Form einer notariellen Urkunde für 99 Jahre (mindestens für 40 Jahre) mit der Möglichkeit festgelegt, es auf weitere 40-99 Jahre zu verlängern. Es ist ein veräußerliches, erbliches, der Vollstreckung unterliegendes Recht. Mit diesem Grundstück verbundene Bestandteile (Bauten, Gebäude, Baum- und Pflanzenbestand) sind Eigentum des ewigen Nießbrauchers. Er ist verpflichtet, entsprechende Gebühren für die Nutzung sowie mit diesem Grundstück verbundene Gebühren und Steuern zu entrichten. Jede Immobilie muss ein vom Amtsgericht geführtes Grundbuch besitzen, das die Rechtsverhältnisse an diesem Grundstück offen legt. Im Teil I des Grundbuchs wird die Immobilie gekennzeichnet (Standort, Lage, Fläche), im Teil II ihr Eigentümer oder ewiger Nießbraucher aufgeführt, im Teil III beschränkte dingliche Rechte sowie im Teil IV die Hypothek festgelegt. Die detaillierten Bedingungen für die Nutzung der Immobilie durch die jeweilige Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit (staatlich oder kommunal), die die Immobilie in dauerhafter Verwaltung besitzt, werden vom Landrat gegenüber staatlichen Immobilien und vom Kreisvorstand oder vom Gemeindevorsteher (wójt gminy) gegenüber den Immobilien festgelegt, die das Eigentum – entsprechend – des Kreises oder der Gemeinde bilden. Immobilien aus dem Bestand des Agrareigentums des Staatsschatzes können per Entscheidung des Vorsitzenden der Agentur für Agrareigentum des Staatsschatzes auf dauerhafte Verwaltung übertragen werden. Das Gesetz vom 19. Oktober 1991 über die Bewirtschaftung von landschaftlichen Grundstücken des Staatsschatzes genehmigt den Verkauf von Grundstücken, die staatliches Eigentum sind, an Ausländer, außerdem die Überlassung zum ewigen Nießbrauch und auch zur Nutzung und Pacht. In den beiden Fällen muss die Genehmigung des Ministers für Inneres und Verwaltung eingeholt werden. Er ist dazu verpflichtet, dem Sejm jedes Jahr einen Bericht über den Verkauf von Grund und Boden an Ausländer vorzulegen. Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass das eher eine formale, wenn auch mitunter zeitaufwändige Prozedur ist, denn alle Investoren, die den Ankauf von Boden oder Immobilien zu anderen als landwirtschaftlichen Gewerbezwecken beantragt hatten, haben eine solche Genehmigung erhalten. 124 Der Verkauf oder die Überlassung von Grundstücken zum ewigen Nießbrauch, die Eigentum des Staatsschatzes oder der Gemeinde sind, darf ausschließlich über eine Ausschreibung erfolgen. Der Begriff Ausländer im Sinne des Ausländergesetzes vom 13. Juni 2003 (GBl. Nr. 128, Pos. 1175), ist nach Art. 2 des Gesetzes wie folgt: Alle Personen, die keine polnische Staatsangehörigkeit besitzen, sind Ausländer. Handelsgesellschaften sind Ausländer, wenn sie ihren Sitz außerhalb der Grenzen Polens haben. Auch Gesellschaften, die ihren Sitz in Polen haben und in denen Ausländer eine dominierende Stellung inne haben, sind Ausländer. Die Bestimmungen des Gesetzes von 1920 über Erwerb von Immobilien durch Ausländer (GBl. Nr. 54 von 1996, Pos. 245 mit nachträgl. Änderungen) betreffen alle Fälle des Immobilienerwerbs ungeachtet seiner Form, also Tausch- und Kaufverträge, Schenkungen, Leibrentenverträge, Verträge über das Einbringen von Sachanlagen in die Gesellschaft (die nach den Buchstaben des Gesetzes als Ausländer zählt) durch die Gesellschafter und die Ersitzung. Man darf dabei nicht außer Acht lassen, dass die Genehmigungspflicht nicht nur Immobilien betrifft, die dem Staatsschatz oder der Gemeinde gehören, sondern auch private Immobilien. Der Minister für Inneres und Verwaltung genehmigt den Verkauf von Immobilien an einen Ausländer nach Erhalt eines positiven Gutachtens vom Minister für nationale Verteidigung, und im Bezug auf Agrarimmobilien – vom Minister für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes (Art. 1 Abs. 1 und 1a des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Erwerb von Immobilien durch Ausländer – GBl. Nr. 49/2004, Pos. 466). Nicht genehmigungspflichtig ist unter anderem der Erwerb: · eines eigenständigen Wohnraums durch den Ausländer, · eines eigenständigen Nutzraums mit dem Zweck der Einrichtung einer Garage, · einer Immobilie durch einen Ausländer, der mindestens 5 Jahre nach Erhalt der ständigen Aufenthaltsgenehmigung in Polen gelebt hat, · eines „zweiten Wohnsitzes”, wenn der Erwerber legal und ohne Unterbrechung mindestens 4 Jahre lang in Polen lebt, · einer Immobilie durch einen Ausländer, der mit einem polnischen Staatsangehörigen verheiratet ist, mindestens 2 Jahre nach Erhalt der ständigen Aufenthaltsgenehmigung in Polen gelebt hat und die Immobilie als Gesamteigentum (mit dem Ehepartner) erwirbt, · einer Immobilie durch einen Ausländer, wenn er am Tag des Erwerbs zur gesetzlichen Erbfolge berechtigt und der Veräußerer seit mindestens 5 Jahren Eigentümer (oder ewiger Nießbraucher) der Immobilie ist, · einer unbebauten Immobilie (eines Grundstücks) bis zu 0,4 ha im Stadtgebiet (im gesamten Gebiet Polens) durch eine Rechtsperson, die ihren Sitz in Polen hat und durch einen Ausländer kontrolliert wird, für ihre satzungsmäßigen Ziele, · einer Immobilie durch einen Ausländer, der ein Staatsbürger oder Unternehmer eines Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes ist, mit Ausnahme von Agrar- und Waldimmobilien (mit einer Mindestfläche von 1 ha), 12 Jahre lang ab dem Tag Polens EU-Beitritts, sowie mit Ausnahme von einem „zweiten Wohnsitz” – 5 Jahre lang ab dem Tag Polens EU-Beitritts, · einer Agrarimmobilie/eines Agrargrundstücks (in Woiwodschaften im Westen und im Norden) durch einen Ausländer, der ein Staatsbürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes ist, nach 7 Jahren ab dem Tag, an dem der Pachtvertrag geschlossen wurde, wenn er sich 125 während dieser Zeit persönlich auf diesem Grundstück mit einer landwirtschaftlichen Aktivität beschäftigt hat (darunter als Gesellschafter oder Teilhaber einer Gesellschaft) sowie legal in Polen gelebt hat, · einer Agrarimmobilie/eines Agrargrundstücks (in Woiwodschaften im Zentrum, Osten und im Süden) durch einen Ausländer, der ein Staatsbürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes ist, nach 3 Jahren ab dem Tag, an dem der Pachtvertrag geschlossen wurde, wenn Dokumente, die sich auf Verwaltungsverfahren im Department für Genehmigungen und Konzessionen des Ministeriums für innere Angelegenheiten und Verwaltung beziehen, sollen beim Eingangsregister dieses Ministeriums, Rakowiecka-Str. 2a, persönlich oder auf postalischem Wege eingereicht werden. Allgemeine Anfragen können per E-Mail – [email protected] oder Fax: 48 (22) 848-97-81 geschickt werden. Auskünfte betreffend die anhängigen Verwaltungsverfahren werden unter Angabe der Geschäftsnummer unter den folgenden Telefonnummern erteilt: - (22) 60-146-96 – Konzessionen, - (22) 60-118-70 – Genehmigungen für den Erwerb von Immobilien, Aktien, Geschäfts-anteilen durch die Ausländer, - (22) 60-116-02 – öffentliche Kollekten, im Einsatz zur Vorfahrt berechtigte Fahrzeuge. Auskünfte betreffend den Erwerb von Immobilien durch die Ausländer können auch bei der Polnischen Agentur für Information und Auslandsinvestitionen (Tel. 48 (22) 334 98 00; Fax. 48 (22) 334 99 99) eingeholt werden. Die Pflicht zur Entrichtung der Stempelgebühr entsteht mit der Einreichung des Antrags auf die Erteilung einer Genehmigung, Erlaubnis bzw. Konzession, Ausstellung einer Bescheinigung, Einreichung einer Vollmacht zu der betreffenden Sache oder Vornahme anderer Handlungen, die mit der Stempelgebühr belegt sind. Die Höhe der Stempelsteuer beträgt: - 1.570 PLN – Genehmigung zum Erwerb von Immobilien, Aktien, Geschäftsanteilen durch den Ausländer, - 616 PLN – Konzession für Dienstleistungen im Bereich des Schutzes von Personen und Vermögen, für den Sonderumsatz (von dem beantragten Umfang), für Eintragung in das Register der geregelten Tätigkeiten, - 523 PLN – Bescheid über die Anerkennung der Qualifikationen zur Ausübung eines geregelten Berufes, - 82 PLN – Genehmigung zu einer öffentlichen Kollekte, - 855 PLN – Genehmigung zur Errichtung durch eine ausländische Stiftung einer Niederlassung auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen, - 50% des Satzes – Verlängerung des Gültigkeitstermins einer Genehmigung bzw. Erweiterung des Tätigkeitsumfangs, - 100% des Satzes – für die folgende Art der Tätigkeit, - 98 PLN – Promesse, - 10 PLN – ein anderer Bescheid als jene, auf die die Vorschriften der Verwaltungsverfahrenordnung (VerwVO) Anwendung finden, - 17 PLN – Vollmacht, Ausstellung einer Bescheinigung. 126 er sich während dieser Zeit persönlich auf diesem Grundstück mit einer landwirtschaftlichen Aktivität beschäftigt hat (darunter als Gesellschafter oder Teilhaber einer Gesellschaft) sowie legal in Polen gelebt hat. Oben genannte Regelungen finden im grenznahen Bereich keine Anwendung. Die Genehmigung (nach der Verordnung des Ministers für innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 26. April 2004 über Detailinformationen und Arten von Unterlagen, die von einem Ausländer vorgelegt werden müssen, von dem eine Genehmigung zum Immobilienerwerb beantragt wurde – GBl. Nr. 94, Pos. 925, geändert – GBl. 2006, Nr. 226, Pos. 1653) gilt für den ausgewiesenen Zeitraum und wird auf Grund eines Antrags erteilt, der Informationen über den Erwerber und Veräußerer der Immobilie, ihre genaue Charakteristik und den Nachweis der finanziellen Mittel enthält, die dem Erwerber die erklärten Investitionen ermöglichen. Dem Antrag sind auch solche Unterlagen beizufügen, wie ein Auszug aus dem Handelsregister (oder aus dem Register natürlicher Personen) des Erwerbers, eine Willenserklärung zur Veräußerung der Immobilie, ein aktueller Grundbuchauszug, eine Abschrift aus dem Liegenschaftskataster, eine Bescheinigung vom Gemeindeamt über die Bestimmung der Immobilie im Raumwidmungsplan oder eine amtliche Bestätigung über Nichtvorhandensein eines solchen Plans. Genehmigungspflichtig ist auch der Erwerb der Aktien bzw. Anteile durch einen Ausländer an einer Gesellschaft, die Eigentümerin oder Erbnießbraucherin der Immobilie ist (gemäß der oben erwähnten Verordnung des Ministers für innere Angelegenheiten und Verwaltung). Das betrifft jedoch nicht die Börsengesellschaften. Die Erlangung einer Genehmigung zum Erwerb einer Immobile befreit die Ausländer nicht von der Erfüllung anderer Anforderungen, die den Eigentümern der Immobilien und Grundstücke in Polen auferlegt werden. Insbesondere ist es erforderlich, bei zuständigen Verwaltungsbehörden jeweils alle vorschriftsmäßigen Genehmigungen, welche die Raumplanung, den Kulturdenkmalschutz, den Naturschutz und den Schutz der Nationalparks, das Baurecht, das Recht über die Benutzung und Erhaltung von Binnengewässern berücksichtigen, einzuholen. Der potentielle Erwerber soll darüber hinaus im eigenen Interesse prüfen, ob die Grundstücke oder die Immobilie für den von ihm vorgesehenen Zweck benutzt werden dürfen. 7. Vorbeugung monopolistischen Praktiken und unlauterem Wettbewerb Für Unternehmer, die eine gewerbliche Tätigkeit auf dem polnischen Markt betreiben, gelten parallel zwei Rechtssysteme zum Wettbewerbsschutz – das gemeinschaftliche und das polnische. Das Gemeinschaftsrecht ist in Polen, genauso wie in den anderen EU-Mitgliedsstaaten, direkt anwendbar und hat Vorrang vor dem innerstaatlichen Recht. Das Gemeinschaftswettbewerbsrecht beinhaltet vor allem Normen, die im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) sowie in anderen Akten, die aufgrund der Bestimmungen des EG-Vertrages erlassen wurden. Das polnische Anti-Monopolrecht stellt vor allem das Gesetz über Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (allgemein als das Anti-Monopolgesetz bezeichnet) dar. Die materiellen Normen des polnischen Wettbewerbsrechts sind gestützt auf die gemeinschaftlichen Regelungen, nämlich auf den Art. 81 über den Verbot aller Vereinbarungen zwischen Unternehmern und den Art. 82 über den Verbot einer 127 missbräuchlichen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Gemeinsamen Markt, sowie die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (eng. EC Merger Regulation). Die Aufteilung der Zuständigkeitsbereiche zwischen der Europäischen Kommission – der gemeinschaftlichen Wettbewerbsbehörde – und dem Präsidenten des Amtes für Wettbewerb- und Verbraucherschutz – der nationalen Wettbewerbsbehörde in Polen – ist in der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates über die Umsetzung der Wettbewerbsregeln, gemäß Art. 81 und 82 des EG-Vertrages, festgelegt. Diese Verordnung hat das Vorrangsprinzip der Europäischen Kommission im System der Wettbewerbsbehörden in der Gemeinschaft aufrechterhalten. Der Präsident des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz hat das Recht, kraft des Gemeinschaftsrechts ein Anti-Monopolverfahren in Sachen mit einer europaweiten Auswirkung einzuleiten, wenn Verhaltensweisen den Handel zwischen Polen und den anderen EU-Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Dabei ist die Europäische Kommission das für die Angelegenheiten zuständige Organ, wenn Vereinbarungen und Praktiken in mehr als drei EUMitgliedsstaaten (das sog. 3+ Prinzip) den Wettbewerb benachteiligen. Wenn die monopolistischen Praktiken jedoch den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten in keiner Weise beeinträchtigen, wird das Verfahren nach Maßgabe der nationalen Rechtsvorschriften durchgeführt (das Anti-Monopolgesetz). Es ist der Kommission überlassen zu entscheiden, welche Fälle auf der nationalen und welche auf der gemeinschaftlichen Ebene geprüft werden sollen. Wenn die Kommission ein Verfahren zur Vorbeugung der Verletzung der Art. 81 und 82 des EG-Vertrages einleitet, ist das Amt für Wettbewerb- und Verbraucherschutz für die Anwendung dieser Artikel nicht mehr zuständig. Falls das Amt für Wettbewerb- und Verbraucherschutz ein Verfahren in dieser Sache führte, sollte die Kommission ein Gutachten dieser Behörde einholen, bevor sie ein Verfahren einleitet. Der Präsident des Amtes für Wettbewerb- und Verbraucherschutz ist verpflichtet, bei der Anwendung der gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln mit den nationalen Wettbewerbsbehörden in anderen Mitgliedsstaaten und mit der Europäischen Kommission innerhalb des sog. Europäischen Wettbewerbsnetzes zusammenzuarbeiten. Das Gesetz vom 16. Februar 2007 über Wettbewerb- und Verbraucherschutz bestimmt Verfahren und Regeln zur Vorbeugung von Praktiken: · die den Wettbewerb einschränken (gegen den Wettbewerb gerichteten Vereinbarungen oder der Missbrauch der dominierenden Stellung), · Maßnahmen gegen eine Konzentration von Unternehmern und deren Verbänden, · Praktiken, die die Sammelinteressen der Verbraucher verletzen2, sofern diese Praktiken und Konzentrationen Folgen auf dem polnischen Staatsgebiet nach sich ziehen (oder nach sich ziehen können). Die gegen den Wettbewerb gerichteten Vereinbarungen beruhen unter anderem darauf, direkt oder indirekt die Preise und andere Kauf- und Verkaufsbedingungen von Waren festzulegen, die Produktion, den Absatz oder die Investitionen zu begrenzen oder zu kontrollieren, den Verkaufs- oder Kaufmarkt aufzuteilen, den Marktzugang zu beschränken oder nicht von der Vereinbarung erfasste Unternehmer vom Markt zu drängen. Das Verbot umfasst waagerechte (zwischen den Unternehmer, die auf gleicher Umsatzebene tätig sind) und senkrechte Vereinbarungen (wenn die Unternehmer ____________________ 2 Mit einer Verletzung der Sammelinteressen der Verbraucher hat man zu tun, wenn eine unbeschränkte Personanzahl durch die Praktiken des Unternehmers betroffen werden können (potentiell kann jeder dadurch geschädigt werden). 128 auf verschiedenen Umsatzebenen agieren). Das Verbot der den Wettbewerb einschränkenden Vereinbarungen ist kein absolutes Verbot – es betrifft nicht die sog. Bagatellvereinbarungen, deren Gesamtanteil am Markt nicht über 5 Prozent liegt. Wenn die Unternehmer auf verschiedenen Umsatzebenen tätig sind, darf dieser Anteil sogar bis zu 10 Prozent betragen. Zulässig sind auch die sog. Gruppenausschlüsse, die kraft der Verordnung des Ministerrates eingeführt werden (die z.B. manche vertikale Vereinbarungen des Automobilsektors oder manche Vereinbarungen zwischen den Versicherungsinstituten ausschließen), sowie auch individuelle Ausschlüsse. Ein Unternehmer hat eine dominierende Stellung, wenn er der wirksamen Konkurrenz auf dem relevanten Markt dadurch vorbeugen kann, dass er eine Möglichkeit hat, im bedeutenden Ausmaß unabhängig von den Konkurrenten, Vertragspartnern oder Verbrauchern zu agieren. Man geht davon aus, dass ein Unternehmer dann eine dominierende Stellung besitzt, wenn sein Marktanteil bei über 40 Prozent liegt. Eine dominierende Stellung ist nicht rechtswidrig, dagegen ist der Missbrauch dieser Stellung bedingungslos verboten. Als Missbrauch gelten u.a. direkte und indirekte unlautere Preise (z.B. übermäßig hohe oder auffallend niedrige), unvorteilhafte Vertragsbedingungen, Produktions-, Absatzbeschränkungen oder Einschränkungen beim technischen Fortschritt zuungunsten der Vertragspartner oder Verbraucher, sowie Entgegenhandeln der Bildung von für das Entstehen und die Entwicklung des Wettbewerbs nötigen Bedingungen. In Polen gilt die sog. präventive Kontrolle der Konzentration. Jede beabsichtigte Konzentration, welche die Transaktionen mit der Beteiligung von Unternehmern, derer gesamte Jahresumsatz in Vorjahr 1 Mrd. Euro in der Welt oder 50 Mio. EUR in Polen überschritten hat, ist dem Präsidenten des Amtes für Wettbewerb- und Verbraucherschutz anzumelden. Die Konzentration darf nicht ohne seine vorherige Genehmigung umgesetzt werden. Falls die Konzentration ohne die Bewilligung des Präsidenten des Amtes für Wettbewerb- und Verbraucherschutz vollzogen wurde und die Wiederherstellung des Wettbewerbs anderweitig nicht möglich ist, darf die Anti-Monopolbehörde u.a. die Aufteilung des Unternehmens oder den Verkauf, entweder des gesamten oder eines Teiles des Unternehmensvermögens, anordnen. Der Präsident des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz erteilt den Bewilligungsbescheid für die Vollziehung der Konzentration, wenn sie nicht zur Entstehung oder Stärkung der dominierenden Stellung führen wird. Als Praktiken, die gegen die Sammelinteressen der Verbraucher verstoßen, werden rechtswidrige Handlungen eines Unternehmers, die auf diese Interessen zielen, angesehen. Dies betrifft insbesondere: · die Verletzung der Pflicht, den Verbrauchern die aufrichtige, wahre und vollständige Auskunft zu erteilen, · die unlauteren Marktpraktiken bzw. unlautere Wettbewerbshandlungen, · die Anwendung unerlaubter Vertragsklauseln, die in dem vom Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz geführten Register aufgelistet sind. Der in dem Gesetz über Wettbewerb- und Verbraucherschutz vorgesehene Schutz der Sammelinteressen der Verbraucher schließt nicht den sich aus anderen Gesetzen ergebenden Schutz, insbesondere den Vorschriften über Entgegenwirkung den unlauteren Marktpraktiken und die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, aus. 129 Das Antimonopolverfahren wird als Verwaltungsverfahren durchgeführt. Verfahren gegen die den Wettbewerb einschränkenden Verhaltensweisen sowie Praktiken, die gegen die allgemeinen Verbraucherinteressen verstoßen, werden von Amts wegen eingeleitet. Unternehmer und Verbraucher können ihre Ansprüche im Zivilverfahren vor den allgemeinen Gerichten geltend machen. Sie können auch wegen der Anwendung verbotener Praktiken die Anzeige bei dem Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz erstatten. Zwar ist sie für den Präsidenten des Amtes nicht bindend, jedoch kann sie die Einleitung des Verfahrens verursachen. Antimonopolverfahren in Sachen der Konzentration werden auf Antrag oder von Amts wegen eingeleitet. Bevor der Präsident des Amtes einen Beschluss über die Einleitung eines Antimonopolverfahrens oder über seine Ablehnung trifft, kann er aufklärendes Verfahren anfordern. Das Verfahren in Sachen des unlauteren Wettbewerbs kann nicht länger als fünf Monate ab dem Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens, und in Sachen der Konzentration – höchstens zwei Monate (in gewissen Situationen kann diese Frist um 14 Tage verlängert werden). Das Verfahren in Sachen der allgemeinen Verbraucherinteressen soll hingegen spätestens binnen zwei Monaten (in besonders komplizierten Fällen spätestens binnen drei Monaten) beendet werden. Der Präsident des Amtes kann auch einstweilige Maßnahmen erlassen. In bestimmten Ausnahmefällen steht dem Präsidenten des Amtes frei, dem Unternehmer noch vor dem Verfahrensabschluss anzuordnen, eine bestimmte Verhaltensweise zu unterlassen, die unabwendbare Auswirkungen auf den Markt haben könnte. Darüber hinaus steht dem Antimonopolamt zu, auf Antrag der Europäischen Kommission oder der Behörden eines anderen Mitgliedsstaates Kontrollen, darunter Durchsuchungen, durchzuführen, ohne ein getrenntes Verfahren einzuleiten. Polnisches Recht sieht strenge Strafen für die Nichteinhaltung des Wettbewerbsrechts vor. Den Unternehmern, auch wenn sie fahrlässig handelten, droht für die Anwendung der den Wettbewerb verzerrenden oder die übermäßige Kapitalkonzentration verursachenden, oder die gegen die allgemeinen Verbraucherinteressen verstoßenden Praktiken Geldbuße in Höhe von 10 Prozent ihrer Erträge in dem Jahr, das dem Jahr, an dem diese Geldbuße verhängt wird, voranging. Wenn der Unternehmer während der Kontrolle die Zusammenarbeit mit der Antimonopolbehörde verweigert, unwahre Auskünfte erteilt oder Auskunft verweigert, kann gegen ihn eine Geldbuße bis zu 50 Mio. EUR verhängt werden. Im Fall des Verzugs bei der Ausführung des Verwaltungsaktes des Präsidenten des Amtes oder der Gerichtsentscheidungen in Sachen, auf die sich das Gesetz bezieht, kann für jeden Tag des Verzugs eine Geldbuße verhängt werden, die bis zu einem Gegenwert von 10 Tsd. EUR entspricht. Personen, die eine leitende Funktion ausüben oder Mitglieder des Verwaltungsorgans eines Unternehmers (Unternehmerverbandes) sind, welche: · den Bescheid bzw. Beschluss des Präsidenten des Amtes oder die Gerichtsentscheidung nicht ausgeführt haben, · die beabsichtigte Konzentration nicht angemeldet haben, · unwahre Auskünfte oder keine Auskunft erteilt haben, kann eine Geldbuße bis zum fünfzigfachen Wert des durchschnittlichen Lohnes auferlegt werden. Gleichzeitig wendet Polen das Programm der Strafmilderung (leniency), welches sich nach den von der Europäischen Kommission angewandten Lösungen richtet, an. Sofern der an einem Kartell beteiligte Unternehmer als erster den Präsidenten des Amtes für Wettbewerb- und Verbraucherschutz von dem Bestehen des Kartells in 130 Kenntnis setzt oder Beweismittel vorlegt, das den Erlass des Bescheides, in dem die Verhaltensweise als den Wettbewerb verzerrend angesehen wird, ermöglicht (sofern der Präsident zu diesem Zeitpunkt nicht bereits über diese Beweismittel bzw. Auskünfte verfügte), kann der Präsident des Amtes von der Verhängung des Bußgeldes absehen, sofern dabei bestimmte andere Voraussetzungen erfüllt sind. Unternehmer, die nicht als vollkommen straflos angesehen werden, können mit einer Strafmilderung rechnen, sofern sie aus eigener Initiative Beweismittel liefern, die zu dem Erlass eines solchen Bescheides beitragen. In beiden Fällen müssen jedoch die Kartellteilnehmer freiwillig die rechtswidrigen Handlungen unterlassen. Gegen die Entscheidung des Präsidenten des Amtes kann eine Berufung beim Gericht für Wettbewerb- und Verbraucherschutz, das als Gericht erster Instanz gilt, eingelegt werden. Im Fall anderer Praktiken als die den Wettbewerb einschränkenden Vereinbarungen oder des Missbrauchs der dominierenden Stellung können die Unternehmer, nach deren Meinung der Wettbewerber ihre Interessen verletzt, ihre Rechte bei einem Zivilgericht aufgrund des Gesetzes vom 16. April 1993 über die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (mit nachträglichen Änderungen) geltend machen. Dieses Gesetz, ähnlich wie das Gesetz über den Wettbewerbs- und Verbraucherschutz, soll der Wahrung des Wettbewerbs dienen. Während sich jedoch das Gesetz über Wettbewerbs- und Verbraucherschutz in erster Linie den Schutz des freien Wettebewerbs zum Ziel setzt, so ist das Ziel des Gesetzes über die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs die Sicherung eines fairen Wettbewerbs zwischen den Unternehmern. Beide Regulierungen sind komplementäre Rechtsakte, die den Schutz der Interessen der Unternehmer ermöglichen – sowohl vor Maßnahmen seitens der stärkeren Marktbeteiligten sowie vor individuellen Aktivitäten der Unternehmer. Die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs soll mit Mitteln des Zivil- und Strafrechts gesichert werden, im Gegensatz zu Praktiken, die sich gegen den Wettbewerb richten, die wiederum mit verwaltungsrechtlichen Maßnahmen bekämpft werden sollen. Das Gesetz über die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs regelt im Interesse der Öffentlichkeit, der Unternehmer und der Kunden, vor allem der Verbraucher, die Vorbeugung unlauterem Wettbewerb und die Bekämpfung dessen bei Gewerbetätigkeit, insbesondere in der Industrie- und Landwirtschaftsproduktion, im Bauwesen, Handel und in den Dienstleistungen. Als unlautere Wettbewerbshandlung wird im Sinne des Gesetzes eine Handlung bezeichnet, die gegen Recht oder gute Sitten verstößt und das Interesse eines anderen Unternehmers oder Kunden verletzt. Unter den Handlungen eines unlauteren Wettbewerbs sind im Einzelnen genannt worden: eine irreführende Kennzeichnung des Unternehmens, falsche oder betrügerische Kennzeichnung des geografischen Ursprungs von Waren bzw. Dienstleistungen, Verletzung des Unternehmensgeheimnisses, Verleitung zur Auflösung oder Nichterfüllung eines Vertrags, Produktnachahmung, Verleumdung bzw. Anreißen, Erschweren des Marktzugangs, Bestechung einer Person, die eine öffentliche Funktion bekleidet, sowie auch eine unlautere oder verbotene Werbung und die Organisation eines sog. Schneeballverkaufssystems sowie Führung bzw. Organisierung der Tätigkeit nach dem Konsortiumsprinzip. Der Unternehmer, dessen Interesse durch unlauteren Wettbewerb verletzt oder gefährdet wurde, kann die Einstellung der verbotenen Handlungen, die Beseitigung der Folgen der verbotenen Handlungen, die Abgabe einer Erklärung entsprechenden Inhalts, Schadenersatz und Rückgabe ungerechtfertigt erzielter Einkünfte, die 131 Verurteilung zur Entrichtung eines entsprechenden Geldbetrags für soziale Zwecke, die mit der Förderung der polnischen Kultur verbunden sind, verlangen. Das Gericht kann auf Antrag des Berechtigten auch über Erzeugnisse, ihre Verpackungen, Werbematerialien und andere Gegenstände ein Urteil fällen, die direkt mit der unlauteren Wettbewerbshandlung verbunden sind. Vor allem kann das Gericht deren Vernichtung oder ihre Anrechnung auf Schadensersatz fordern. Wenn die unlautere Wettbewerbshandlung die Interessen der Verbraucher gefährdet, können Forderungen vom Präsidenten des Amtes für Wettbewerb- und Verbraucherschutz, von inländischen oder regionalen Organisationen, deren satzungsmäßiger Zweck der Verbraucherschutz ist, und von den Sprechern der Verbraucher gestellt werden. Die Vorschriften, die sich den Verbraucherschutz zum Ziel setzen, verordnen in erster Linie das Verbot der Irreführung der Verbraucher. Für eine falsche (bzw. fehlende) Kennzeichnung von Waren, die die Kunden hinsichtlich des Ursprungs, der Menge, der Qualität, der Zutaten, der Herstellungsart, des Nutzens, der Anwendungsmöglichkeit, Reparatur, Wartung und anderer wichtiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen irreführen kann, aber auch bei vorsätzlichem Verschweigen des Risikos, das mit der Nutzung verbunden ist, droht eine Haft- oder Geldstrafe. Mit der gleichen Strafe wird derjenige belegt, der eine unlautere Wettbewerbshandlung im Bereich Werbung, Werbetombolas und Verkauf, die mit einer unentgeltlichen Prämie einhergeht, ausübt. Für die Bekanntgabe einer Information, die ein Geschäftsgeheimnis darstellt, ist eine Geldstrafe, eine Freiheitsbeschränkung oder ein Freiheitsentzug bis zu 2 Jahren vorgesehen. Derselben Strafe unterliegt eine Person, die rechtswidrig in den Besitz einer Information gelangt, die als Geschäftsgeheimnis gilt, sie einer anderen Person offen legt oder sie in der eigenen gewerblichen Tätigkeit nutzt. Für die Gewerbetätigkeit nach dem Schneeballsystem droht eine Haftstrafe von 3 Monaten bis zu 8 Jahren. Parallel zu dem Gesetz vom 16. April 1993 über die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs gilt seit Dezember 2007 das Gesetz vom 23. August 2007 über die Entgegenwirkung den unlauteren Marktpraktiken, welches die Richtlinie der 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern in das polnische Rechtssystem implementiert. Die beiden Rechtsakte normieren häufig angenäherte sachliche Anwendungsbereiche und beinhalten gleichzeitig analogische Kataloge der Sanktionen für den Fall der Begehung darin festgelegten Handlungen. Das Gesetz über die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs schützt jedoch vor allem die Interessen der Unternehmer, wobei die Interessen der Verbraucher durch dieses Gesetz nur mittelbar geschützt werden. Das Gesetz über die Entgegenwirkung den unlauteren Marktpraktiken hingegen dient in erster Linie den Verbrauchern. Als unlautere Marktpraxis gellten insbesondere die Irreführung und die aggressive Marktpraxis (z.B. die Androhung von körperlicher oder psychischer Gewalt, die die Fähigkeit des Verbrauchers zur informierten Entscheidung einschränken können) sowie eine rechtswidrige Anwendung des Verhaltenskodex. Im Gesetz werden 31 Praktiken erwähnt, die für unlautere Marktpraktiken gehalten werden und von Rechts wegen untersagt sind (sog. Schwarze Liste). Die Anwendung aggressiver Geschäftspraktiken wird mit Geldstrafe bestraft. Ein Unternehmer, der unlautere Markthandlungen, die auf der Verwaltung eines Vermögens, das im Rahmen einer Gruppe mit Beteiligung der Verbraucher zwecks der Finanzierung eines Produktankaufs nach dem Konsortiumsprinzip gesammelt wird, beruhen, wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft. 132 8. Schutz des geistigen Eigentums Das in Polen geltende Recht im Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums (des gewerblichen Eigentums sowie der Urheberrechte und verwandter Rechte) zielte darauf ab, das geltende Recht den modernen internationalen Standards anzupassen. Zu den wichtigsten Rechtsakten, die derzeit in Kraft sind, gehören das Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Rechte (von 1994 mit nachträglichen Änderungen) sowie das Gesetz über das gewerbliche Eigentum (von 2000 mit nachträglichen Änderungen). Das Gesetz über das gewerbliche Eigentum, das am 22. August 2001 in Kraft getreten ist, hat den Charakter eines Gesetzbuches. Polen ist Signatarstaat der wichtigsten internationalen Verträge, die mit dem Schutz des gewerblichen und geistigen Eigentums verbundene Fragen regeln: · Pariser Übereinkommen zum Schutz des gewerblichen Eigentums (seit 1975), · Berner Übereinkommen zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (seit 1990), · Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums – TRIPS/WTO (seit 2000) · Vertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) über Urheberrechte (seit 2004), · Vertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) über künstlerische Darbietungen und Tonträger (seit 2004), · Übereinkommen über Erteilung europäischer Patente (seit 2004). Im Rahmen des Schutzes von Erfindungen und Gebrauchsmustern unterzeichnete Polen u.a. auch das Washingtoner Abkommen über die Patentzusammenarbeit (ist seit 1990 in Kraft), das Straßburger Abkommen über die Internationale Patentklassifikation (seit 1997), und in Bezug auf die Warenzeichen u.a. das Madrider Abkommen über die Internationale Registrierung von Marken (seit 1991), Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (seit 1997) sowie das Wiener Abkommen zur Errichtung einer internationalen Klassifikation für Bildelemente (seit 1997). In Polen gelten darüber hinaus die EU-Rechtsakte betreffend den Schutz des gewerblichen Eigentums, des Urheberrechtes und der verwandten Schutzrechte. Schutz des gewerblichen Eigentums In Polen ist das gewerbliche Eigentum (Erfindung, Gebrauchsmuster, industrielles Gebrauchsmuster, Warenzeichen, geografische Bezeichnung, Topografie integrierter Schaltungen) rechtlich geschützt. Die Bürger fremder Staaten und ausländische juristische Personen haben Anspruch auf Schutz des gewerblichen Eigentums auf der Basis von durch Polen geschlossenen internationalen Verträgen oder, wenn es die internationalen Verträge nicht berührt, nach dem Gegenseitigkeitsprinzip. Die Autoren einer Erfindung, eines Gebrauchsmusters, eines industriellen Gebrauchsmusters und einer Topografie integrierter Schaltungen haben Anspruch auf: · ein Patent, Schutzzeugnis oder Eintragungsrecht, · Vergütung. In Polen werden zusätzliche Schutzrechte für Heilmittel und Pflanzenschutzerzeugnisse erteilt. 133 Das Recht auf ein Patent für eine Erfindung, das Recht auf Schutz eines Gebrauchsmusters oder die Eintragung eines industriellen Gebrauchsmusters sind veräußerbar und erblich. Patente werden in Polen in allen Bereichen der Technik für Erfindungen erteilt, die neu sind, ein Erfindungsniveau erreicht haben (d.h. sie ergeben sich nicht selbstverständlich aus dem Stand der Technik) und geeignet sind, Anwendung im Gewerbe zu finden. Besondere Regelungen betreffen biotechnologische Erfindungen an. Das erlangte Patent ist die ausschließliche Befugnis, eine Erfindung auf polnischem Staatsgebiet erwerbsmäßig oder beruflich über 20 Jahre nach Anmeldung der Erfindung beim Patentamt zu benutzen. Der Patentinhaber kann einer anderen Person die Lizenz für seine Erfindung erteilen. Um ein Patent zu erlangen, muss man beim Patentamt einen Antrag mit Beschreibung der Erfindung und Vorbehalten (die unter anderem den Bereich des gewünschten Patentschutzes einschließen) stellen. In Polen stehen auch europäische Patente, die vom Europäischen Patentamt erteilt wurden, auf der Grundlage des Übereinkommens über Erteilung europäischer Patente, unter Schutz. 2006 haben die Residenten beim Patentamt der Republik Polen 2157 Erfindungsanmeldungen, d.h. um 129 mehr als 2005, zum Patentschutz eingereicht. Die Anzahl der erteilten Patente betrug 1122 und war um 68 höher als 2005. Die Zahl der ausländischen Erfindungen, die zum Patentschutz in Polen angemeldet wurden, betrug 1564. 2006 kamen die Mehrheit der Anmeldungen traditionell aus den USA (34 Prozent) und Deutschland (13 Prozent). Diese Länder hatten auch führende Positionen bei der Zahl der erteilten Patente. 2006 betrug der Anteil Deutschlands 29 Prozent aller an Nicht-Residenten erteilten Patente, und der Anteil der USA – 21 Prozent. Die meisten in- und ausländischen Patentanmeldungen und erteilten Patente betrafen die Chemie und Metallurgie (entsprechend 23 und 32 Prozent), Grundbedarfsartikel (jeweils 18 Prozent) sowie verschiedene Industrieverfahren und Transport (jeweils 17 Prozent). Um in Polen ein Gebrauchsmuster zu schützen, muss es bei dem Patentamt, bei dem Schutzzeugnisse und Gebrauchsmusterschutzzeugnisse ausgestellt werden, angemeldet werden. Das Schutzzeugnis gibt das Recht auf ausschließliche Benutzung des Gebrauchsmusters auf dem Staatsgebiet Polens. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre nach der Anmeldung des Gebrauchmusters beim Patentamt. In Polen kann auch das industrielle Gebrauchsmuster geschützt werden. Das vom Patentamt ausgestellte Veräußerbarkeitszeugnis legt das Eigentum des industriellen Gebrauchsmusters und das ausschließliche Recht auf seine Anwendung über 25 Jahre nach der Anmeldung beim Patentamt fest. Die industriellen Gebrauchsmuster, für die die Veräußerbarkeit erteilt wurde, werden in das Register der industriellen Gebrauchmuster eingetragen. Die Veräußerbarkeit wird nicht für industrielle Gebrauchsmuster erteilt, deren Anwendung gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstöße. 134 Schutz des industriellen Eigentums in Polen 2003-2006 (Residenten) 12000 10000 8000 6000 4000 2000 0 2003 2004 2005 2006 erteilte Patente für Erfindungen erteilte Schutzrechte für Gebrauchsmuster erteilte Rechte aus Eintragung industrieller Gebrauchsmuster erteilte Schutzrechte für Warenzeichen Quelle: Wissenschaft und Technik 2006, Hauptamt für Statistik (GUS), Warschau 2008. Der Eintragung und dem Schutz unterliegt nur ein solches Warenzeichen, das Waren oder Dienstleistungen, die von einem bestimmten Unternehmen hergestellt oder in den Verkehr gebracht werden, von Waren und Dienstleistungen der gleichen Art unterscheidet, die von anderen Firmen hergestellt oder in den Verkehr gebracht werden. In Polen ist das Warenzeichen gewöhnlich nach der Eintragung geschützt. Ein allgemein bekanntes Warenzeichen ist (selbst ohne Eintragung) geschützt, wenn es vom überwiegenden Teil potentieller Käufer mit der Ware oder der Dienstleistung der jeweiligen Art entsprechend assoziiert wird. Für ein eingetragenes Warenzeichen wird ein Schutzzeugnis ausgestellt. Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre und kann für weitere Zeitabschnitte von jeweils 10 Jahren verlängert werden. Schutzzeugnisse für Warenzeichen werden nicht erteilt, wenn die Benutzung der Ware: · persönliche und Vermögensrechte Dritter verletzt, · gegen die Gesetze, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt, · die Käufer in die Irre führen kann, insbesondere bezüglich des Charakters der Ware, ihrer Qualität, ihrer Eigenschaften oder ihrer Herkunft. In Polen werden auch geografische Bezeichnungen, Benennungen und Bezeichnungen der Agrarprodukte und der Lebensmittel sowie Topografien integrierter Schaltungen geschützt, für die die Rechte aus Registrierung gewährt werden. Die Firma – der Name des Unternehmens ist durch die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Zivilgesetzbuches geschützt. Unterstützende Rechtsregelungen aus dem Bereich des Schutzes des gewerblichen Eigentums enthält das Gesetz über die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (von 1993 mit nachträgl. Änderungen) und das Gesetz über den Wettbewerb- und Verbraucherschutz (von 2000 mit nachträgl. Änderungen). Schutz des Urheberrechts und verwandter Rechte In Polen werden auch das Urheberrecht und die verwandten Rechte geschützt. Das Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Rechte von 1994 (mit nachträgl. 135 Änderungen) regelt Angelegenheiten im Bereich der geistigen Schöpfung. Dazu gehören insbesondere Werke der Literatur, Publizistik und Wissenschaft, Musikwerke, Bühnenwerke, Geigenbauarbeiten, Choreographien und pantomimische Werke, audiovisuelle (darunter Filmwerke), kartographische Werke, Computerprogramme, plastische Arbeiten und Fotografien, Gewerbemuster, architektonische und städtebauliche Werke als auch Bearbeitung des Werkes einer fremden Person (im Einzelnen: Übersetzung, Überarbeitung, Adaptierung), Sammelwerke, Anthologien, Auswahl, Datenbanken, deren Eigenschaften die Anforderungen an ein Werk erfüllen. Das Gesetz schützt persönliche Rechte und Vermögensrechte. Die Urheberpersönlichkeitsrechte (z. B. das Recht auf Unantastbarkeit des Inhalts und der Form eines Werkes und eine aufrichtige Nutzung) sind unveräußerlich und unvererbbar. Sie sind ohne zeitliche Beschränkungen geschützt. Das Vermögensrecht (auf ausschließliche Verwendung des Werkes und Verfügung darüber sowie auf Vergütung für die Verwendung des Werkes) ist erblich und auf Grund von Verträgen veräußerlich. Es erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers oder nach der Erstveröffentlichung. Das Gesetz über das Urheberrecht enthält besondere Regelungen über audiovisuelle Werke und Computerprogramme. Es regelt auch die mit verwandten Rechten verbundenen Fragen, die sich auf geistige Schöpfung beziehen, die nicht die Merkmale eines Werkes trägt, jedoch wie ein Werk geschützt wird (z.B. das Recht auf künstlerische Wiedergabe, Phonogramme und Videogramme, Programmsendungen, Erstausgaben des Werkes sowie wissenschaftlicher Ausgaben und kritischer Abhandlungen). Im Gesetz sind auch detaillierte Vorschriften über den Schutz von Bildnissen, Schutz von Empfängern eines Briefwechsels sowie des Geheimnisses über Informationsquellen enthalten. 9. Arbeitsbeziehungen Grundlegende Rechtsregelungen Das Arbeitsrecht wird im Gesetz vom 26. Juni 1974, dem Arbeitsgesetzbuch (AGB) mit nachträgl. Änderungen, geregelt. Das AGB bestimmt die Reche und Pflichten des Arbeitnehmers und -gebers. Das AGB regelt vor allem die Entstehung, den Inhalt und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Rechte und Pflichten der Seiten des Arbeitsvertrages, die Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis, den Urlaub und die Kündigung, die Beschäftigung und ihren Schutz, die Beschäftigung von Frauen und Jugendlichen, die Regelung von Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis. Die Bestimmungen des AGB werden auf alle Arbeitsverhältnisse angewandt, wenn Sonderregelungen es nicht anders bestimmen. Sie betreffen insbesondere die Beschäftigung der polnischen Bürger im Ausland in den polnischen Niederlassungen, Missionen u.ä., sowie in einer ausländischen Vertretung, die auf dem Gebiet der Republik Polen tätig ist, soweit die Abkommen und internationale Vereinbarungen nichts anderes bestimmen. Rechtsverordnungen zum AGB und andere Bestimmungen des Arbeitsrechts werden von Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen begutachtet. Abschluss eines Arbeitsvertrags Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers erfolgt auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags. Der Arbeitgeber hat die ihm durch Art. 29 des AGB auferlegte 136 Pflicht, die Art des geschlossenen Vertrags und seine Bedingungen spätestens am Tag der Arbeitsaufnahme durch den Arbeitnehmer zu bestätigen. Der einen Arbeitnehmer beschäftigende Arbeitgeber hat die Pflicht, den Arbeitsplatz zu bestimmen sowie den Arbeitnehmer schriftlich zu informieren, wann er die Arbeit zu leisten hat (an welchen Tagen und zu welchen Zeiten), für welche Höchstdauer der Arbeitszeit er verpflichtet wird, wie viele Urlaubstage ihm zustehen und wie lang die Kündigungsfrist bei seinem Arbeitsvertrag ist. Jede Änderung des Arbeitsplatzes erfordert die Zustimmung des Arbeitnehmers. Bei fehlender Zustimmung ist eine Änderungskündigung notwendig. Das AGB bestimmt nicht die Art des Arbeitsvertrages. Aus dem Gesamtregelwerk folgt jedoch, dass der Arbeitsvertrag entweder für eine Probezeit (nicht länger als drei Monate), befristet, unbefristet oder für die Zeit der Ausführung einer bestimmen Arbeit geschlossen wird. Seit dem 1. Mai 2004 ist eine Vorschrift in Kraft getreten, die den Arbeitgeber in dem Falle beschränkt, wenn er zweimal befristete Verträge mit dem Arbeitnehmer geschlossen hatte. Nach Art. 25 des AGB ist der Arbeitgeber berechtigt, den folgenden (dritten) Vertrag lediglich als unbefristeten Vertrag auszustellen, solange die Pause zwischen der Auflösung des vorangegangenen und dem Ausstellen des folgenden Vertrags einen Monat nicht überschritten hat. Kündigung des Arbeitsvertrags Das Arbeitsgesetzbuch macht die Kündigungsfrist eines unbefristeten Arbeitsvertrags von den Dienstjahren abhängig. Bei Kündigung des Vertrags durch den Arbeitgeber gilt eine zweiwöchige Kündigungsfrist, wenn er den Arbeitnehmer weniger als sechs Monate beschäftigt hat. Diese Frist beträgt einen Monat, wenn er den Arbeitnehmer mindestens sechs Monate beschäftigt hat und drei Monate, wenn er den Arbeitnehmer mindestens drei Jahre beschäftigt hat. Dieselben Kündigungsfristen gelten auch für den Arbeitnehmer. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag aus betriebsbedingten Gründen kündigt, hat der Arbeitgeber das Recht, die dreimonatige Kündigungsfrist einseitig zu verkürzen (sogar bis auf einen Monat), wobei er verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer für die restliche Kündigungsfrist die Vergütung und eine Entschädigung auf Grund des Verlustes der Arbeitsstelle auszuzahlen. Es gelten auch die Bestimmungen, die eine Auflösung des Arbeitsvertrags ohne Kündigung ermöglichen. Art. 52 des AGB erlaubt es dem Arbeitgeber, selbständig einzuschätzen, ob das festgestellte Vergehen den Charakter „einer schweren Verletzung der grundlegenden Arbeitnehmerpflichten durch den Arbeitnehmer” hat. Der Arbeitnehmer hat das Recht, den Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist (Art. 55 § 1 des AGB) aufzulösen, wenn der Arbeitgeber sich ihm gegenüber eine „schwere Verletzung der Pflichten” zuschulden kommen ließ. Die Auflösung des Vertrags auf diese Art und Weise ist für den Arbeitnehmer mit dem Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Lohnes für die Kündigungszeit verbunden. Hat der Arbeitnehmer keinen triftigen Grund vorzuweisen, kann der Arbeitgeber ihn jedoch vor dem Arbeitsgericht auf Schadensersatz verklagen. Zusätzliche Verpflichtungen für die Arbeitgeber ergeben sich auch aus der Bestimmung von Art. 30 des AGB. Darin wurde definiert, dass die in Wochen oder Monaten festgelegten Kündigungsfristen an einem Sonnabend oder am letzten Tag des Monats enden müssen. Eine solch allgemeine Regelung kann einen günstigen Effekt für den Arbeitnehmer haben, mit dem der Arbeitsvertrag mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgelöst wird. 137 Aus dem AGB geht hervor, dass die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags eine schriftliche Begründung erforderlich macht. Bei einem Streit darf sich der Arbeitgeber vor Gericht nicht auf andere Gründe für die Entlassung des Arbeitnehmers berufen als auf die in der Kündigung genannten. Die aus dem Arbeitsverhältnis entstandenen Streitigkeiten entscheiden die Arbeitsgerichte. Entlohnung In den Arbeitsverträgen unterscheidet man zwischen folgenden Systemen der Entlohnung: Zeitlohn, Akkordlohn, Zeitlohn plus Prämie und Mischformen. Bei einer Verringerung der Entlohnung ist eine Kündigung der Arbeitsbedingungen notwendig, bei einer Erhöhung ist eine schriftliche Bestätigung erforderlich. Die einzelnen Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers können in der Arbeitsordnung festgelegt werden, die jedoch die Situation des Arbeitnehmers gegenüber den Regelungen des AGB nicht verschlechtern darf. Die gesetzliche Arbeitszeit darf, außer vorschriftlich bestimmten Not- und Sonderfällen, acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich im vereinbarten Abrechnungszeitraum nicht überschreiten. Die Arbeitszeit der Jugendlichen (zwischen 15 und 18 Jahren) ist verkürzt. Mehrarbeit muss zusätzlich vergütet werden. Der Arbeitnehmer hat das Recht auf einen Erholungsurlaub von 20 bis 26 Arbeitstagen, abhängig von der Dienstzeit und des bekleideten Posten. Der Arbeitnehmer erlangt das Recht auf seinen ersten Urlaub mit dem Ablauf eines jeden Arbeitsmonats – mit einer Dauer von 1/12 der ihm zustehenden Gesamtdauer des Urlaubs nach einem Jahr Arbeit. Das Recht auf weitere Urlaubstage erlangt der Arbeitnehmer in jedem weiteren Kalenderjahr. Die Vorschriften des novellierten AGB besagen, dass die freien Sonnabende nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Arbeitsschutz Das Ziel des Arbeitsschutzes ist das Entgegenwirken der Lebens- oder Gesundheitsgefahren, die für den Arbeitnehmer bei der Ausführung seiner Arbeit entstehen können. Das betrifft vor allem die Arbeitssicherheit und Arbeitshygiene, insbesondere Frauen- und Jugendarbeitsschutz sowie die Arbeitsaufsicht (Arbeitsinspektion). Der Betrieb ist dazu verpflichtet, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu schaffen. Schwangere Frauen und die, die Kleinkinder bis zu 4 Jahren betreuen, sowie Jugendliche, dürfen nicht in den Nachtstunden, unter besonders schädlichen Bedingungen und in Mehrarbeit beschäftigt werden. Die Frauen haben das Recht auf Mutterschaftsurlaub (von 16 bis 26 Wochen) und Erziehungsurlaub (bis zu 3 Jahren), und die Jugendlichen auf eine verkürzte Arbeitszeit. Die Arbeitsschutzaufsicht obliegt der Staatlichen Arbeitsinspektion, die mit dem Gesetz vom 6. März 1989 berufen wurde. Ihre Aufgabe ist zu kontrollieren, ob der Betrieb das Arbeitsrecht einhält, insbesondere die Vorschriften der Arbeitssicherheit und Arbeitshygiene. Arbeitnehmerversicherungen Versicherungsleistungen werden bei Krankheit und Mutterschaft ausgezahlt. Sie haben die Form von Krankengeld, Pflegegeld, Ausgleichsgeld, Geburtenbeihilfe, Mutterschaftsgeld und Sterbegeld. Diese Leistungen zahlt die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) aus. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, das Krankengeld für die einzelnen 138 Arbeitnehmer bis zu 33 Tagen jährlich zu zahlen. Die Sozialversicherungsanstalt zahlt auch die Alters- und Berufsunfähigkeitsrente. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Namen sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers Beiträge in folgender Höhe an die ZUS abzuführen: · Altersrentenbeitrag (19,52 Prozent der Bruttovergütung) – jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen, · Berufsunfähigkeitsrentenbeitrag (6 Prozent) – getragen entsprechend zu 1,5 Prozent vom Arbeitnehmer und zu 4,5 Prozent vom Arbeitgeber, · Krankengeldbeitrag, der auch Leistungen bei Mutterschaftsansprüchen betrifft (2,45 Prozent) – vom Arbeitnehmer getragen, · Unfallgeldbeitrag – wird vom Arbeitgeber getragen, nach Maßgabe des Gesetzes vom 30. Oktober 2002 über die Sozialversicherung auf der Grundlage von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten; seit dem 1. Januar 2003 wird die Beitragshöhe nach der Branche und der Zahl der Beschäftigten in einem Unternehmen bemessen, · Krankenversicherungsbeitrag (9 Prozent) – wird vom Arbeitnehmer gezahlt; berechnet nach Bruttowert der Vergütung minus oben genannte und aufgeschlagene Beiträge (der Arbeitnehmer rechnet von der Einkommenssteuer 7,75 Prozent ab, der übrige Teil des Beitrages wird vom Arbeitgeber von der Nettovergütung abgezogen). Der Arbeitgeber zahlt einen Beitrag von 2,45 Prozent in den Arbeitsfonds und 0,10 Prozent in den Fonds der Garantierten Arbeitnehmerleistungen ein. Die Arbeitgeber, die über 25 Arbeitnehmer beschäftigen, sind verpflichtet (mit gewissen Ausnahmen, die im Gesetz über die Beschäftigung und Wiedereingliederung Behinderter enthalten sind) monatliche Beiträge in den Staatlichen Fonds für die Wiedereingliederung Behinderter zu leisten. Von diesen Gebühren sind Arbeitgeber befreit, die Behinderte beschäftigen, die 6 Prozent und mehr der gesamten Belegschaft darstellen. Arbeitgebern, bei denen diese Kennziffer 7 Prozent und mehr beträgt, steht auch eine Steuererleichterung in der Einkommenssteuer in einer Höhe zu, die vom Anteil der Behinderten an der Gesamtbeschäftigung abhängt, bis hin zur Befreiung von der Einkommenssteuer überhaupt. 10. Steuersystem Die allgemeinen Regeln des Steuersystems sind in der Steuerordnung enthalten, die seit dem 1. Januar 1998 (GBl. Nr. 137, Pos. 926, verändert durch Art. 142 des Gesetzes vom 24. Juli 1998 über die Änderung einiger Gesetze, welche die Kompetenzen der öffentlichen Verwaltungsorgane des Staates definieren – GBl. Nr. 106, Pos. 668 mit nachträglichen Änderungen) gilt. Die Steuerordnung regelt u.a. Steuerverbindlichkeiten, Steuerinformationen, Steuerverfahren, Steuerkontrolle, Prüfhandlungen und Steuergeheimnis. Die Vorschriften dieses Gesetzes werden auf Steuern, Gebühren und andere nichtsteuerliche Forderungen des Staatshaushalts und der Haushalte der Einheiten der territorialen Selbstverwaltung angewandt. Die institutionelle Struktur des Systems ist dreistufig und besteht aus den Finanzämtern – als erste Steuerinstanz, den Schatzkammern und dem Ministerium der Finanzen. Die örtliche Zuständigkeit der Steuerorgane wird nach dem Wohnort oder dem Sitz des Steuerpflichtigen, des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers, bestimmt. Die Steuerordnung verpflichtet die Steuerpflichtige dazu, Steuerbücher 139 und Rechnungsbelege fünf Jahre lang zu führen und legt fest, dass die Steuerschulden nach fünf Jahren verjähren, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Fälligkeitstermin der Steuerzahlung abgelaufen ist. Das polnische Steuersystem umfasst insbesondere die Körperschaftssteuer und die darin vorgesehenen Erleichterungen, die Mehrwertsteuer (VAT), die Verbrauchssteuer, die Einkommenssteuer und die Immobilienbesteuerung. Darüber hinaus ist für eine Reihe von zivilrechtlichen Handlungen eine Stempelgebühr zu entrichten. Zu den gebührenpflichtigen Handlungen gehören u.a. Verträge über den Verkauf und den Tausch von Gütern und Vermögensrechten, Miet- und Pachtverträge, Darlehensverträge, Gesellschaftsverträge, Bürgschaftsverträge. Die Grundlage der Fiskalpolitik ist eine stufenweise Senkung der Steuersätze der Einkommenssteuer und der Körperschaftssteuer unter gleichzeitiger Aufhebung oder Beschränkung der bisherigen Erleichterungen und Abschläge. Körperschaftssteuer Die Besteuerung der Einkünfte juristischer Personen regelt das Gesetz vom 15. Februar 1992 (mit nachträgl. Änderungen). Steuerpflichtige sind: · juristische Personen, · Organisationseinheiten, die keine Rechtspersönlichkeit haben, ausgenommen jene Gesellschaften, die nicht Rechtspersonen sind; Steuerpflichtige sind jedoch Kapitalgesellschaften in Gründung, · steuerliche Kapitalgruppen (Gruppen von Gesellschaften, die sich mindestens aus zwei Gesellschaften des Handelsrechts, die Rechtspersönlichkeit haben, kapitalverbunden sind sowie die im Gesetz festgelegten Bedingungen erfüllen, zusammensetzen), · Gesellschaften, die keine Rechtspersönlichkeit oder die Geschäftsverwaltung im anderen Staat haben, wenn sie gemäß den steuerlichen Vorschriften dieses Staates als Rechtspersonen betrachtet werden, und deren gesamtes Einkommen ungeachtet der Erwerbsquellen in diesem Staat besteuert wird. Steuerjahr ist das Kalenderjahr. Im Falle der Erstaufnahme von unternehmerischer Tätigkeit dauert das Steuerjahr vom Tag der Aufnahme der Tätigkeit bis zum Ende des Kalenderjahres bzw. bis zu dem letzten Tag eines bestimmten Steuerjahres, jedoch nicht länger als 12 aufeinander folgende Kalendermonate. Die Besteuerungsgrundlage bilden die Einnahmen nach Abzug von Schenkungen für Zwecke, die in Art. 4 des Gesetzes vom 24. April 2003 über Tätigkeiten zu gemeinnützigen Zwecken und Volontariat, an Organisationen, die sich mit Aktivität zu gemeinnützigen Zwecken in den Bereichen öffentlicher Aufgaben befassen, die in diesem Gesetz benannt werden, vorgesehen sind. Der Gesamtbetrag der Abschläge von der Steuerbemessungsgrundlage auf Grund dieser Schenkungen darf 10 Prozent der Einkünfte nicht überschreiten. Schenkungen zu religiösen Zwecken können die Steuerbemessungsgrundlage bis zu 10 Prozent der Einkünfte verringern. Die Gesamtsumme der Abschläge aus beiderlei Grundlagen kann allerdings die Summe von 10 Prozent nicht überschreiten. Nicht abgesetzt werden Schenkungen zugunsten natürlicher Personen, sowie Schenkungen zugunsten juristischer Personen und Organisationseinheiten, die keine Rechtspersönlichkeit besitzen und eine gewerbliche Tätigkeit betreiben, die auf der Herstellung von Elektronik, Brennstoffen, Tabak, Spirituosen, Wein, Bier und sonstiger alkoholischer Erzeugnisse mit einem Alkoholgehalt von über 1,5 Prozent 140 sowie von Erzeugnissen aus Edelmetallen – oder mit einem Anteil an Edelmetallen – bzw. auf dem Vertrieb dieser Erzeugnisse beruht. Der Körperschaftssteuersatz wurde im Jahr 2008 auf 19 Prozent der Besteuerungsgrundlage festgelegt. Juristische Personen, die ihren Sitz in Polen haben bzw. deren Vorstand seinen Sitz in Polen hat, unterliegen der Steuer von den Gesamteinkünften nach diesem Steuersatz. Wenn der Sitz des Steuerpflichtigen sich jedoch im Ausland befindet, unterliegt nur der in Polen erzielte Teil der Einkünfte der Besteuerung. Die Steuer von Einkünften aus Dividenden und anderen Gewinneinnahmen auf Grund von Anteilen am Gewinn von juristischen Personen, die ihren Sitz in Polen haben, beträgt 19 Prozent der erzielten Einkünfte. Diese Steuer kann jedoch von der Körperschaftssteuer für die gesamte Gewerbetätigkeit abgesetzt werden. Seit Anfang 2000 wurden die Regeln für die Abschreibungen, welche die Betriebsausgaben verringern, flexibler gestaltet. Es wurde vereinbart, dass das Anlagevermögen, dessen Anfangswert 3500 PLN nicht überschritten hat, einer einmaligen Abschreibung in dem Monat der Betriebsaufnahme des Anlagevermögens im Folgemonat unterliegt. Die Steuerpflichtigen haben das Recht, eine für ihre Firma günstige Abschreibungsmethode bei Anlagevermögen auszusuchen. Die zulässigen Abschreibungsmethoden und -sätze werden im Art. 16 h des Gesetzes beschrieben. Anspruch auf Erleichterungen bei der Körperschaftssteuer haben auf Grund entsprechender Vorschriften Unternehmen, die Investitionen im Agrarbereich umsetzen sowie Unternehmen, die in Sonderwirtschaftszonen tätig sind. Steuerpflichtige sind berechtigt, Aufwendungen für den Erwerb neuer Technologien in der Höhe und zu den Bedingungen, die im Gesetz benannt sind (Art. 18 b) abzuziehen. Als neue Technologien gilt im Sinne des Gesetzes technologisches Wissen in Form der immateriellen und rechtlichen Werte, insbesondere die Ergebnisse der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die der Steuerpflichtige bei den wissenschaftlichen Einrichtungen erworben hat. Im Falle eines finanziellen Verlustes lässt es das Gesetz zu, den Verlust im Laufe von fünf aufeinander folgenden Steuerjahren zu verrechnen, doch der in einem Jahr abzusetzende Maximalbetrag darf die halbe Höhe des Verlustes nicht überschreiten (Art. 7). Das Gesetz verpflichtet die Steuerbehörden dazu, das Einkommen durch Taxierung zu ermitteln, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Steuerpflichtige sein Einkommen zu niedrig angesetzt hat. Für Taxierungszwecke kann man das Verfahren des vergleichbaren, nicht konkurrenzfähigen Preises bzw. des Weiterverkaufspreises oder der sog. vernünftigen Marge anwenden. Bezüglich der direkten Steuern – darunter der Einkommens- und Körperschaftssteuersätze – gibt es in der Europäischen Union keine Harmonisierung, deswegen erforderte Polens EU-Beitritt keine Anpassungsaktivitäten in dieser Hinsicht. Die Körperschaftssteuersätze sind in den einzelnen Ländern der EU-15 recht unterschiedlich, sie bewegen sich jedoch um die 30 Prozent. Der Steuersatz von 19 Prozent, der in Polen Anwendung findet, ist also für die Unternehmer sehr günstig. Mehrwertsteuer (VAT) und die Verbrauchsteuer (Akzise) Laut Gesetz vom 11. März 2004 über die Steuer von Waren und Dienstleistungen (GBl. Nr. 54, Pos. 535) unterliegen dieser Besteuerung entgeltliche Warenlieferung 141 und entgeltliche Dienstleistungen innerhalb Polens, der Export und Import von Waren, der Erwerb von Waren innerhalb der EU gegen Entgelt in Polen sowie die Warenlieferungen innerhalb der EU. Der Verkauf des zur Anfertigung einer Bilanz verpflichteten Unternehmens oder Betriebs (Niederlassung) wird nicht versteuert. 2008 sind Steuerpflichtige, bei denen der Verkaufswert der Waren und Dienstleistungen (inklusive Exporte) im vorangegangenen Steuerjahr 39.700 PLN nicht überschritten hat, von der Mehrwertsteuer befreit. Die Steuerpflicht entsteht mit der Ausgabe, Übergabe, dem Tausch, der Schenkung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung. In den Artikeln 19 und 20 des Gesetzes werden strikt die Fälle und Fristen bestimmt, in denen eine Steuerpflicht entsteht. Die Steuerpflichtige sind verpflichtet, vor dem Tag der ersten steuerpflichtigen Geschäftshandlung die Firma beim Finanzamt zu registrieren. Auf den Rechnungen und den Angeboten muss die Steueridentifikationsnummer angegeben werden. Jeden Monat sind Steuererklärungen im Finanzamt abzugeben. Das Gesetz über die Mehrwertsteuer sieht folgende Steuersätze vor: den Grundsatz in Höhe von 22 Prozent, den ermäßigten Steuersatz in Höhe von 7 Prozent bzw. von 3 Prozent und den Nullsatz. Der Nullsatz gilt für den Export von Waren und Dienstleistungen unter der Bedingung, dass ein Nachweis erbracht wird und ein Dokument vorliegt, das die Ausfuhr der Waren ins Ausland bestätigt. Bei Warenlieferungen innerhalb der EU liegt der Steuersatz bei 0 Prozent. Die Aufstellung der von der Mehrwertsteuer befreiten sowie vom ermäßigten Steuersatz erfassten Waren und Dienstleistungen ist in den Anlagen zum Gesetz enthalten. (vgl. Gesetz vom 11. März 2004 über Steuer von Waren und Dienstleistungen, GBl. Nr. 54, Pos. 535 mit nachträglichen Änderungen). Der für die öffentlichen Finanzen zuständige Minister darf durch eine Verordnung die Steuersätze auf 0, 3 oder 7 Prozent für die Lieferung von manchen Waren und für die Erbringung von manchen Dienstleistungen oder für einen Teil der Lieferungen oder einen Teil der Dienstleistungen senken, sowie die Bedingungen für die geminderten Steuersätze bestimmen. Die von obigen Steuersätzen erfassten Kategorien von Waren und Dienstleistungen unterliegen Änderungen; daher ist es erforderlich, in konkreten Fällen die aktuellen Vorschriften zu beachten. Innerhalb des Zeitraums vom 1. Mai 2008 bis zum 31. Dezember 2008 gelten die 3 Prozent-Steuersätze, welche in der Beilage zum Gesetz vom 11. April 2008 zur Änderung des Gesetzes über die Steuer von Waren und Leistungen (GBl. 2008, Nr. 74, Pos. 444) benannt sind. Von der 3-prozentigen – ermäßigten – Steuer sind mit bestimmten Ausnahmen unter anderem Produkte tierischer Herkunft, Molkereierzeugnisse, Gartenbauprodukte, Fischfangerzeugnisse und Fischkonserven, Produkte der Tierhaltung, der Forstwirtschaft und des Jagdwesens, Kunstdünger, Pestizide, pharmazeutische Erzeugnisse, einige Erzeugnisse der Lebensmittelindustrie sowie einige Dienstleistungen, erfasst. Dienstleistungen des Gesundheitswesens und der Sozialfürsorge, sowie mit dem Bildungswesen verbundene Leistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Eine wichtige, seit dem 1. Januar 2006 geltende Änderung ist die Einführung des 22-prozentigen Mehrwertsteuersatzes für die Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen. Der Steuerpflichtige hat das Recht, die ihm für gekaufte Waren und Dienstleistungen in Rechnung gestellte Vorsteuer von der geschuldeten Steuer abzuziehen. 142 Mit dem Gesetz vom 23. Januar 2004 über die Verbrauchssteuer (GBl. Nr. 29, Pos. 257) wird eine Steuerpflicht in Form der Verbrauchsteuer (Akzise) auferlegt. Dieser Besteuerung unterliegen: Produktion von harmonisierten mit Verbrauchsteuer belegten Gütern, Entnahme von harmonisierten mit Verbrauchssteuer belegten Gütern aus einem Steuerlager, Verkauf von mit Verbrauchsteuer belegten Gütern innerhalb Polens, Exporte und Importe von mit Verbrauchsteuer belegten Gütern sowie gemeinschaftsinterner Erwerb und Lieferung. Von der Verbrauchssteuer sind u.a. erfasst: Erdölprodukte und synthetische Treibstoffe, Unterhaltungselektronik, Jagd- und Gaswaffen, Alkohol- und Tabakerzeugnisse, Wein und Bier, Parfümerieartikel, Glückspielautomaten und elektronische Spielmaschinen, Segel- und Motorboote, Hochseejachten, Personenkraftwagen, Pelze, Salz, Kunststoffverpackungen, Treib- und Propangas. Die Verbrauchssteuersätze werden in Prozent oder quotenmäßig festgelegt. Der Verbrauchssteuersatz wird prozentual im Verhältnis zum Verkaufspreis bei den Produzenten oder zum Zollwert bei den Importeuren ermittelt. Die Verbrauchssteuersätze unterliegen Änderungen, auch innerhalb eines Kalenderjahres, und werden in Anhängen zu Verordnungen des Finanzministers veröffentlicht. Der für öffentliche Finanzen zuständige Minister kann durch Verordnungen die Verbrauchssteuersätze senken oder einige Erzeugnisse von der Verbrauchsteuer befreien. Beim Import von Verbrauchssteuergütern ist der Zollwert, zu dem der nach dem Grundsatz berechnete Zoll hinzugerechnet wird, die Bemessungsgrundlage für die Verbrauchssteuer. Wenn der Grundzollsatz nicht bestimmt ist, werden autonome Sätze angewandt. Der Verkauf von mit der Verbrauchsteuer zu belegenden und für den Export vorgesehenen Erzeugnissen unterliegt nicht der Verbrauchssteuer mit Ausnahme der Güter, die früher mit Verbrauchssteuerzeichen versehen worden sind. Der Finanzminister legt in einer Verordnung die Bedingungen und das Erstattungsverfahren für die Exportverbrauchssteuer fest. Das polnische System der indirekten Steuern (MWSt. und Verbrauchssteuer) war bereits vor dem Beitritt relativ gut an die Anforderungen des EU-Rechts angepasst – sowohl bei Arten und bei angewendeten Steuersätzen, als auch bei dem Berechnungsmodus. Deswegen ist die Liste der Waren, die im Zusammenhang mit Polens EUBeitritt mit einem anderen Steuersatz belegt wurden, gar nicht lang, obwohl hier solche Posten zu finden sind, die eine große Bedeutung für die privaten Haushalte haben. Eine Anhebung der Mehrwertsteuersätze war bei folgenden Waren notwendig: Kinderbedarfsartikeln, Baustoffen und Dienstleistungen mit einer grundlegenden Bedeutung (z.B. im Bauwesen, Gaststättenwesen, manche Dienstleistungen im Rechtsbereich). Eine Erhöhung (bzw. Einführung) von Verbrauchsteuern war bei Brennstoffen und Zigaretten sowie bei anderen Tabakwaren notwendig. Die Folgen der Preiserhöhung wurden jedoch dadurch abgefedert, dass Übergangsfristen für ihre Einführung im Beitrittsvertrag ausgehandelt wurden. Sie beziehen sich auf folgende Bereiche: · Beibehalten der ermäßigten 7-prozentigen Mehrwertsteuer im Wohnungsbau bei neuen Wohnungen sowie bei Bau- und Reparaturdienstleistungen bis zum Ende 2010 (dies betrifft nicht die Baustoffe), · Beibehalten der ermäßigten 7-prozentigen Mehrwertsteuer für Gaststättendienstleistungen bis zum Ende 2010, · Beibehalten der Mehrwertsteuer von 0 Prozent für Fachbücher und -zeitschriften bis zum Ende 2010, 143 · Verlängerung bis zum Ende 2010 der Übergangsfrist für die Anwendung der sonderermäßigten Mehrwertsteuer von 3 Prozent an manche Landwirtschaftsproduktionsmittel, Produkte landwirtschaftlichen Ursprungs sowie Landwirtschaftsdienstleistungen, · Übergangsfrist bis Ende 2008 für ein allmähliches Herangehen an das in der EU geltende Minimalniveau der Verbrauchsteuer für Zigaretten, · technische Übergangsfrist von einem Jahr für die Anwendung des 0-prozentigen Verbrauchsteuersatzes an Ökokomponenten und eines reduzierten Steuersatzes an Biobrennstoffe (mit einer Möglichkeit der Fristverlängerung für die Anwendung dieses Steuersatzes). Darüber hinaus wurden Polen von der EU Übergangsfristen für eine völlige Implementierung der minimalen Verbrauchsteuersätze an Brennstoffe im Zusammenhang mit der Einführung von Energiesteuer in der EU von der Europäischen Union eingeräumt. Die Dauer der Übergangsfristen ist wie folgt: an Dieselkraftstoff – bis Anfang 2012, an bleifreies Benzin – bis Anfang 2009, an schweres Heizöl und an leichtes Heizöl, das zum Beheizen von öffentlichen Gebäuden genutzt wird – bis Anfang 2008, an Kohle und Koks – bis Anfang 2012. Polen wurde bis Anfang 2014 von der Pflicht befreit, die Verbrauchsteuer an Erdgas einzuführen, es sei denn, der Anteil von Gas am Gesamtverbrauch in Polen würde über 25 Prozent steigen. Einkommensteuer Die natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Republik Polen haben, unterliegen gemäß dem Gesetz vom 26. Juli 1991 über die Einkommensteuer von natürlichen Personen der Steuerpflicht für die Gesamtheit ihrer Einkünfte, ungeachtet der Erwerbsquelle (unbeschränkte Steuerpflicht). Mit der Steuer werden die Einkommen der natürlichen Personen, die ihren festen Wohnsitz in Polen haben und Personen, die sich in Polen länger als 183 Tage im Steuerjahr aufhalten, belegt. Die Einkommen der Personen, die im Ausland leben, werden ebenso besteuert, wenn sich ihre Einkommensquelle in Polen befindet. Im Jahr 2008 gelten drei Steuersätze mit einem veränderten System der Steuererleichterungen und der Steuerabschläge. Steuerbemessungsgrundlage in PLN Die Steuer beträgt über 44.490 85.528 bis 44.490 19 Prozent der Bemessungsgrundlage minus die Summe von 586,85 PLN 85.528 7.866,25 PLN + 30 Prozent des Überschusses über 44.490 PLN 20.177,65 PLN + 40 Prozent des Überschusses über 85.528 PLN Im Jahr 2008 gilt eine Steuerbegünstigung für natürliche Personen, die das Internet benutzen. Sie können 760 PLN im Jahr von der Steuer abziehen. 144 Der Steuerpflichtige kann darüber hinaus Schenkungsbeträge abziehen, die er übergeben hat: · an Einrichtungen, die in den Vorschriften zur Regelung der Tätigkeiten von Einrichtungen, die gemeinnützige Zwecke in Polen und in den EU-Mitgliedstaaten bzw. in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes verfolgen, genannt sind, · zu religiösen Zwecken, · zum Zwecke der freiwilligen und unentgeltlichen Blutspende. Das Limit der Schenkungen, die von der Steuer abgesetzt werden dürfen, beträgt 2008 6 Prozent des von dem Steuerpflichtigen erzielten Einkommens. Eine Ausnahme bildet eine Schenkung, die für karitative Zwecke und die Fürsorge der Kirche bestimmt wird; in diesem Fall kann sogar das gesamte Einkommen geschenkt und die Vergünstigung in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Es gilt weiterhin das Recht, eine Spende zugunsten einer gemeinnützigen Organisation in Höhe von 1 Prozent der Steuerschuld abschreiben zu können. Ein folgendes Jahr gilt die Abzugsmöglichkeit und die steuerliche Vergünstigung für Kinder. 2008 hängt sie von der Anzahl der erzogenen Kinder ab und wird nach folgendem Muster errechnet: Anzahl der Kinder x 1.173,70 PLN. Um die Steuerbemessungsgrundlage zu ermitteln, wird das Einkommen um die Alters- und Berufsunfähigkeitsrentenbeiträge, Kranken- und Unfallversicherungsbeiträge, die in den Vorschriften über das Sozialversicherungssystem vorgesehen sind, vermindert. Mit dem Pauschalsatz der Einkommenssteuer von 19 Prozent sind Dividenden und andere Einnahmen auf Grund von Anteilen am Gewinn juristischer Personen belastet. Von den Zinsen oder anderen Einnahmen aus Geldmitteln sowie anderen Spareinlagen des Unternehmens, die sich auf dem Konto des Steuerpflichtigen befinden, wird auf Grund gesonderter Vorschriften eine Steuer in Höhe von 19 Prozent erhoben. Mit einer Steuer in Höhe von 19 Prozent wird Einkommen aus der entgeltlichen Veräußerung der Immobilien und Rechten, die in Art. 10 Abs. 1 Pkt. 8 Buchst. a-c, welche nach dem 31. Dezember 2006 erworben werden, belegt (erfolgte der Erwerb vor dem 1. Januar 2007, gelten die „alten” Regelungen – 10 Prozent der Erträge gemäß Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 16. November 2006 zur Änderung des Gesetzes über die Einkommensteuer von natürlichen Personen sowie über die Änderung einiger anderer Gesetze – GBl. 217, Pos. 1588). Besteuerung von Immobilien Die Immobilien werden in Polen mit drei Steuern belegt: der Grundsteuer, der Steuer auf landwirtschaftliche Nutzflächen und der Forstabgabe. Zur Zahlung der Liegenschaftssteuer sind verpflichtet: natürliche und juristische Personen sowie organisatorische Einheiten, einschließlich der Gesellschaften, die keine Rechtspersönlichkeit haben, soweit sie: · Eigentümer oder Eigenbesitzer von Immobilien oder Bauobjekten sind, · Erbnießbraucher von Grundstücken sind, · Eigentümer der Immobilien oder deren Teile bzw. Bauobjekte oder deren Teile, welche das Eigentum des Staatsschatzes oder einer Selbstverwaltungsbehörde sind, wenn der Besitz sich aus einem Vertrag ergibt, der mit dem Eigentümer oder 145 der Agentur für Agrareigentum des Staatsschatzes geschlossen wurde, oder aufgrund eines anderen Rechtstitels, ausgenommen den Besitz durch natürliche Personen der Wohnungen, die keine separate Immobilie darstellen, sind, oder · die Immobilie oder deren Teile bzw. Bauobjekte oder deren Teile, welche das Eigentum des Staatsschatzes oder einer Selbstverwaltungsbehörde sind, ohne Rechtstitel besitzen. Mit der Liegenschaftssteuer werden Grundstücke, Gebäude oder deren Teile sowie, bauliche Anlagen oder deren Teile, die mit der Gewerbetätigkeit zusammenhängen, belegt. Die Höhe der Grundsteuersätze wird gemäß dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über lokale Steuern und Gebühren vom 30. Oktober 2002 vom Gemeinderat bestimmt, wobei sie 2007 im Jahresmaßstab 0,54 PLN für 1 m2 Nutzfläche von Wohngebäuden, 17,98 PLN von 1 m2 Nutzfläche von Wirtschaftsgebäuden, 3,61 PLN. Für 1 m2 Nutzfläche für die gewerbliche Tätigkeit im Bereich der Gesundheitsleistungen und 6,01 PLN von 1 m2 sonstiger Nutzflächen, sowie 2 Prozent vom Gebäudewert und 0,66 PLN von 1 m2 der Fläche von Grundstücken, die mit der gewerblichen Tätigkeit verbunden sind, unabhängig von der Art deren Einstufung in der Grundstücks- und Gebäudeevidenz, nicht überschreiten darf. Die Gemeinderäte sind berechtigt, die Sätze zu senken oder Steuerbefreiungen zu erteilen. Mit der Steuer auf landwirtschaftliche Nutzflächen werden Flächen, die in der Grundstücks- und Gebäudeerfassung als Ackerland oder mit Bäumen und Gebüsch bewachsener Boden auf dem Ackerland klassifiziert wurden, belegt. Von der Steuerpflicht werden Landwirtschaftsbetriebe mit einer Fläche von weniger als 1 ha und einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, die 1 Verrechnungshektar nicht überschreitet, befreit. Eine Novelle des Gesetzes sieht vor, dass das Ackerland unterhalb von 1 ha mit der Steuer auf landwirtschaftliche Nutzflächen, und nicht wie bis jetzt, mit der Liegenschaftssteuer belegt wird. Die Steuer auf landwirtschaftliche Nutzflächen wird auf der Grundlage der Verrechnungshektare bemessen, die die Differenzierung der Bodenklassen der landwirtschaftlichen Fläche berücksichtigt, sowie anhand der Eingliederung des Landwirtschaftsbetriebes zu einem der vier Steuergebiete (z.B. 1 tatsächlicher Hektar von landwirtschaftlicher Nutzfläche der 1. Klasse im 1. Steuergebiet entspricht 1,95 Verrechnungshektar). Derzeit gilt das Maß der Steuer auf landwirtschaftliche Nutzflächen für 1 Verrechnungshektar mit einem Gegenwert in Geld von 2,5 Doppelzentner Roggen, der nach dem Durchschnittspreis für den Aufkauf von Roggen für die ersten drei Quartale des dem Steuerjahr vorausgehenden Jahres, und für 1 ha der übrigen landwirtschaftlichen Nutzfläche – mit einem Gegenwert in Geld von 5 Doppelzentner Roggen berechnet wird. Von den Steuerbelastungen wurden u.a. die niedrigsten Bodenklassen befreit. Es ist auch möglich, eine zeitweilige Suspendierung der Steuer (von 1 Jahr bis zu 15 Jahren) oder eine Verminderung des Steuersatzes (Gebirgsregionen) zuerkannt zu bekommen. Laut Gesetz vom 30. Oktober 2002 über die Forstabgabe beträgt diese Steuer die im Gesetz bestimmten Wälder, ausgenommen jene Forstflächen, die zur Ausübung anderer Tätigkeiten als die Forstwirtschaft benutzt werden. Die Forstabgabe pro 1 Verrechnungshektar für das Steuerjahr 2008 den Gegenwert in Geldmitteln von 0,220 m3 Holz, der nach dem Durchschnittsverkaufspreis des Holzes berechnet wird, der vom Oberforstbezirk für die ersten drei Quartale des dem Steuerjahr vorausgehendes Jahres erzielt wurde. 146 Doppelbesteuerungsabkommen Polen hat Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit 81 Staaten abgeschlossen. Nach dem Vorbild der OECD gilt in diesen Abkommen die Regel, dass die Gewinne des Unternehmens nur in dem Staat versteuert werden, in dem es seinen Sitz hat, es sei denn, das Unternehmen hat seine Niederlassungen im Land des Partners, was es ermöglicht, dort die Ertragssteuern von dem Teil des Gewinns einzuziehen, der durch diese Niederlassungen realisiert wurde. Es ist auch üblich, dass die Gewinne aus dem internationalen Transfer „an der Quelle” von der Steuer befreit sind. Die meisten von Polen geschlossenen Abkommen bestimmen den maximalen Steuersatz von den Dividenden auf einem Niveau von 5-15 Prozent. Die Senkung dieser Steuer auf 5 Prozent kann in dem Fall erfolgen, wenn der ausländische Abnehmer am Kapital des Unternehmens mit Sitz in Polen einen bestimmten minimalen Anteil (10 Prozent oder 25 Prozent) hat. In einem Teil der von Polen geschlossenen Abkommen wird die Steuerbefreiung der Zinsen „an der Quelle” vorausgesetzt, was bedeutet, dass diese Besteuerung im Wohnsitzland der Person erfolgt, zu deren Gunsten sie vorgenommen werden. In den übrigen Abkommen überwiegen Sätze in Höhe von 10 Prozent. Die von Polen geschlossenen Abkommen über die Vermeidung von Doppelbesteuerung lassen ebenfalls die Besteuerung von Lizenzgebühren zu. Das vollständige Verzeichnis von Abkommen über die Vermeidung der Doppelbesteuerung, die Polen geschlossen hat, finden Sie auf der Webseite des Finanzministeriums http://www.mf.gov.pl 11. Umweltauflagen Regelungen zur Benutzung von Umweltressourcen sind in Polen mittlerweile voll an die Regelungen der EU angepasst. Die grundlegenden Rechtsakte, welche die Prinzipien des Umweltschutzes regeln, sind das Gesetz vom 27. April 2001 über den Umweltschutz (GBl. Nr. 62, Pos. 627) mit nachträglichen Änderungen und das Gesetz über Abfallwirtschaft (GBl. Nr. 62, Pos. 628) mit nachträglichen Änderungen. Die Novellen dieser Gesetze hatten zum Zweck, Auslegungszweifel zu beseitigen, und vor allem die Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften, z.B. über den öffentlichen Zugang zu den Umweltinformationen oder die Bestimmung der Regeln der Vorgehensweise bei schweren Havarien, festzulegen. Diese Gesetze bestimmen die Regeln der Gestaltung, des Schutzes und der Nutzung der Umwelt, vor allem präzisieren sie jedoch die diesbezüglichen Anforderungen an die Unternehmer, darunter auch die Prinzipien des Umweltschutzes in Verbindung mit ihren Investitionsaktivitäten. Die Nutzung der Umwelt, die keinen allgemeinen Charakter hat, ist mit der Pflicht belegt, eine Genehmigung einzuholen, die vom zuständigen Organ für Umweltschutz erteilt wird, in der die Bedingungen und der Bereich dieser Nutzung festgelegt werden. Vor dem Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit hat der Unternehmer eine 147 Genehmigung für die Führung einer bestimmten Art der Gewerbetätigkeit sowie eine Emissionsgenehmigung, welche die Voraussetzung zum Betreiben der Gewerbetätigkeit in bestimmter Weise durch die Nutzung einer Anlage, aus der Substanzen bzw. Energie in die Umwelt abgeführt werden, darstellt, einzuholen. Die Emissionsgenehmigung wird vom Starosten (Kreishauptmann) oder Woiwoden auf Antrag der interessierten Partei erteilt. Diese Genehmigung wird für bestimmte Dauer, höchstens für 10 Jahre erteilt. Unternehmer, deren Betriebe die Umwelt oder die Naturbestandteile beträchtlich verschmutzen, haben die spezielle integrierte Genehmigung zu erlangen. Die integrierte Genehmigung unterscheidet sich von einer sektoralen Genehmigung u.a. durch das Erfordernis, die beste verfügbare Technik (BAT-Prinzip) anwenden zu müssen. Diese Anlagen sollen innerhalb der Grenzen des speziell festgelegten Emissionsstandards (Emissionsgrenzwerte) enthalten sein. Das Umweltschutzgesetz legt den Unternehmern, welche die natürliche Umgebung nutzen, die Pflicht auf, das Niveau und das Volumen der Emission von Stoffen (oder Energie) in der Umwelt zu messen, die Daten zu speichern und sie für den Bedarf der staatlichen Umweltkontrolle zugänglich zu machen. Es legt darüber hinaus die Regeln fest, nach denen das Verfahren zur Bewertung des Umwelteinflusses eingeleitet wird, (das von dem für die Entscheidung zuständigen Verwaltungsorgan durchgeführt wird) und regelt auch die Gebühren für die Nutzung der natürlichen Umgebung und die Strafen für die Nichteinhaltung der Gesetzesvorschriften. Für die gewerbliche Nutzung der natürlichen Ressourcen, und dadurch hervorgerufene Änderungen der Umweltlage, sind Gebühren vorgesehen. Die Gebührensätze sind je nach Art und Menge der in die Luft emittierten Substanzen gestaffelt. Die Liste der gebührenpflichtigen, die Umwelt verschmutzenden Substanzen, sowie die Höhe der einzelnen Gebührensätze wird durch den Ministerrat durch Verordnung festgesetzt. Diese Gebührensätze unterliegen jeweils zum 1. Januar jeden Kalenderjahres einer Aufwertung und werden alljährlich (spätestens bis zum 31. Oktober) im Amtsblatt Monitor Polski veröffentlicht. Der Staatsschatz, die Behörden der territorialen Selbstverwaltung, Stiftungen oder Vereine, deren satzungsmäßige Zweck der Umweltschutz ist, können die Unterlassung rechtswidriger Tätigkeit, welche die Umwelt gefährdet oder verletzt, beantragen. Ökologische Organisationen können darüber hinaus die Unterlassung der Werbung oder andersartiger Förderung beantragen, sofern diese die Inhalte propagiert, die nicht mit den Grundsätzen des Umweltschutzes und der nachhaltigen Entwicklung konform sind. Die Unternehmer wurden zu Maßnahmen verpflichtet, die darauf abzielen, die Ursachen für eine umweltschädliche Einwirkung zu beseitigen. Die Haftung des Unternehmers (einschließlich der materiellen Haftung), der infolge seiner wirtschaftlichen Tätigkeit der Umwelt einen Schaden beifügte, sowie die Verpflichtung zur Wiedergutmachung dieses Schadens sind durch das Gesetz vom 13. April 2007 über die Abwendung von Schäden in der Umwelt und deren Wiedergutmachung (GBl. Nr. 75, Pos. 493) geregelt. Die Wirtschaftsträger haben die erforderliche Mühe anzuwenden (Vorbeugungsmaßnahmen zu treffen) und die Umweltschutzbehörden über die bestehenden Gefährdungen für die Umwelt und die ihr beigefügten Schäden zu informieren. Ist ein Schaden eingetreten, hat er die Bedingungen der zu treffenden Wiedergutmachungsmaßnahmen mit der Umweltaufsichtsbehörde abzustimmen. Die mit den Vorbeugungs- und Wiedergutmachungsmaßnahmen verbundenen Kosten trägt der Rechtsträger, der die Umwelt beansprucht. In dem Fall, dass keine Maßnahmen getroffen werden oder der Eintritt der Schadensgefährdung der 148 Umweltaufsichtsbehörde nicht angemeldet, wird, droht dem Betroffenen eine Geldbuße. Abgesehen von der zivil- und strafrechtlichen Haftung unterliegt der Rechtsträger, dessen Tätigkeit der Umwelt einen Schaden beifügt, auch der verwaltungsrechtlichen Haftung3. Ein Register dieser Schäden wird vom Hauptinspektor für Umweltschutz geführt. Die Aufsicht über die Umsetzung der Anforderungen dieses Gesetzes durch die Unternehmer wurden den Woiwoden übertragen. Ihre diesbezüglichen Befugnisse umfassen auch die Einschätzung des Schadstoffniveaus in der Luft. Die Unternehmen wurden dazu verpflichtet, die Art und Menge der in die Luft emittierten Substanzen zu registrieren und den Woiwoden jährlich Berichte vorzulegen, die Informationen über die gebührenpflichtigen Luftverschmutzungen enthalten. Zusätzliche Regelungen im Bereich des Umweltschutzes führte das Gesetz über Abfallwirtschaft ein. Dieses Gesetz bestimmt die Grundsätze der Abfallverwertung insbesondere die Regeln der Abfallvermeidung oder der Minimierung der Abfallmenge, die Entsorgung der Abfälle an ihrem Entstehungsort und auch die Nutzung oder Unschädlichmachung der Abfälle auf eine Art und Weise, die den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Menschen sowie den Umweltschutz gewährleistet. Es gilt der Grundsatz, dass Abfälle in erster Linie verwertet werden sollen. Ist das aus technologischen Gründen nicht möglich, sind sie an ihrem Entstehungsort unschädlich zu machen, und erst wenn diese Möglichkeit nicht besteht, sind sie den nächst gelegenen Orten zu übergeben, wo sie den Entsorgungsprozessen unterworfen werden können. Die Unternehmer sind verpflichtet worden, die Verpackungen entsprechender Qualität, d.h. hinsichtlich der allfälligen Auswirkung von Abfällen, die infolge ihrer Verwendung entstehen, auf die Umwelt sicherzustellen. Das Gesetz über Abfallwirtschaft verbietet den Import von Sondermüll aus dem Ausland und schreibt die Einholung einer Genehmigung des Hauptinspektors für Umweltschutz für die Einfuhr von anderen Abfällen aus dem Ausland vor. Die Unternehmer, deren Gewerbe mit Entstehung von Abfällen (außer Sondermüll) verbunden ist, wurden dazu verpflichtet, die lokalen Behörden darüber zu informieren. Je nach der zu erwartenden Abfallmenge ist der Unternehmer verpflichtet, die entsprechenden Behörden (den Gemeindevorsteher oder den Landrat) zwei Monate vor Beginn der Produktion darüber zu informieren. Der Woiwode muss in Kenntnis gesetzt werden, wenn das Objekt, das der Unternehmer baut oder unterhält, zu besonders umwelt- und gesundheitsschädlichen Investitionen gerechnet wird. Zur Erzeugung von Sondermüll muss der Unternehmer einen Bescheid, der sein Programm der Abfallwirtschaft hinsichtlich der Sonderabfälle (wenn er mehr als 0,1 Mg dieser Abfälle erzeugt) sowie eine Genehmigung zu ihrer Erzeugung erwirken. Der Landrat erteilt sie nach Absprache mit dem Gemeindevorsteher und dem Woiwodschaftssanitärinspektor (Bei Investitionen, die in einer besonderen Weise die Umwelt schädigen, wird eine Genehmigung vom Woiwoden erteilt.) ____________________ 3 In dem Gesetz – Umweltschutzrecht sind beispielsweise die folgenden Werkzeuge der verwaltungsrechtlichen Haftung vorgesehen: der Bescheid, der den betroffenen Rechtsträger verpflichtet, Einwirkungen auf die Umwelt einzuschränken und ihren vorherigen Zustand wiederherzustellen; der Bescheid über die Unterlassung der wirtschaftlichen Tätigkeit durch den Rechtsträger, der die Umwelt beansprucht, oder über die Einstellung des Betriebs der Anlage; der Bescheid über das Widerrufen oder Beschränkung der bereits erteilten Genehmigung zur Umweltbeanspruchung. Die Vorschriften dieses Gesetzes sehen darüber hinaus die Möglichkeit vor, eine Aufsichts-maßnahme in Form des Bescheides über die Einstellung der geführten Tätigkeit zu treffen. 149 Wenn der Unternehmer die Vorschriften des Gesetzes nicht einhält (dazu gehören ebenfalls falsche Informationen), wird er von der Verwaltungsbehörde dazu aufgefordert, sein Verhalten zu ändern. Erfolgt keine positive Reaktion, kann die Einstellung der Tätigkeit in dem Bereich, an den sich das Programm der Sonderabfallwirtschaft bezieht, angeordnet werden. Ähnliche Fragen bezüglich der Binnengewässer (Flüsse, Seen, Kanäle, natürliche Wasserbecken und Grundwasser) werden, ungeachtet ihrer Eigentumsform, vom Wassergesetz vom 18. Juli 2001 (GBl. Nr. 115, Pos. 1229) mit nachträgl. Änderungen geregelt. Es werden Begrenzungen und Verbote bei der Einleitung von Abwässern und Abfällen in die Gewässer vorgesehen. Es wird in erster Linie verboten, besonders gesundheitsschädigende und für das Leben der Menschen gefährliche oder die Umweltqualität mindernde Investitionen in hochwassergefährdeten Gebieten anzusiedeln sowie dort Abwässer zu konzentrieren, Abfälle und chemische Mittel zu lagern und wirtschaftlich zu nutzen. Allen Gewässereigentümern wurde die Pflicht auferlegt, sich um den ökologischen Zustand zu kümmern und beim Wiederaufbau degradierter Ökosysteme mitzuwirken. Sie müssen nicht nur den ungehinderten Abfluss der Flutgewässer und des Eises gewährleisten, sondern auch die Flussmengen regeln, indem entsprechende Anlagen gebaut werden. Beim Bau von Wasserleitungen sind die Betriebe verpflichtet, auch ein Kanalisationssystem und Kläranlagen zu bauen. Unter Schutz stehen nach wie vor die Quellen und Wasserentnahmestellen, die der Versorgung der Bevölkerung dienen, ebenso die Flächen der natürlichen und künstlichen Sammelbecken für Oberflächen- und Grundgewässer sowie die Uferzonen (Auf diesen Gebieten wird z.B. die Pflicht eingeführt, bestimmte Pflanzen anzubauen, damit kein Kunstdünger in die Gewässer gelangen kann). Wasseranlagen, die ohne entsprechende Genehmigung gebaut wurden, werden abgerissen. Betriebe, die Abwasser in ein Gewässer oder in den Boden ableiten, sind verpflichtet sicher zu stellen, dass dieses Gewässer oder der Boden vor schädlichen Verunreinigungen geschützt werden, insbesondere durch die Anwendung von Wasserschutzanlagen und – soweit es zweckmäßig ist – Wiederverwertung der geklärten Abwässer. Das Gesetz regelt darüber hinaus die Fragen des Wasserbaus, der Wassergesellschaften und der Kontrolle der Wasserwirtschaft. Das Gesetz enthält auch Strafbestimmungen. So ist es z.B. eine Straftat, wenn die Nutzung des Wassers zur Bekämpfung von Naturkatastrophen oder außerordentlichen Umweltbedrohungen erschwert wird. Dafür droht eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe oder Freiheitsentzug bis zu einem Jahr und bei Todesopfern sogar bis zu 5 Jahren. Die ständige Aufsicht über die Gewässer, samt darunter befindlichen Böden, die Eigentum des Staatsschatzes sind, obliegt den Seeämtern, der regionalen Wasserwirtschaftsverwaltung oder den Nationalparks. 12. Gerichtswesen und Schiedsgerichtsbarkeit Die Tätigkeit des Gerichtswesens in Polen wird von dem Gesetz über die Ordnung der allgemeinen Gerichte vom 27. Juli 2001 (GBl. Nr. 98, Pos. 1070) geregelt. Die Gerichte in Polen sind unabhängig; im Bereich der Rechtsprechung unterliegen die Richter nur den Gesetzen. Die Aufsicht über die Rechtsprechung wird von dem Obersten Gericht ausgeübt. In der Struktur des Gerichtswesens sind vor allem die 150 allgemeinen Gerichte, Bezirks- und Berufungsgerichte sowie Sondergerichte, wie die Verwaltungsgerichte, zu unterscheiden. Die Gerichtsbarkeit ist in zwei Instanzen gegliedert. Die Rechtssprechung des Gerichts der zweiten Instanz ist rechtskräftig und kann nicht mit normalen Berufungsmitteln angefochten werden. Die allgemeinen Gerichte entscheiden zivil-, straf-, familien- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Die Amtsgerichte umfassen den Bereich einer oder mehrerer Gemeinden. In ihrem Rahmen sind die Abteilungen für Zivil- und Strafrecht (darunter für Ordnungswidrigkeiten), für Familien- und Arbeitsrecht und für Grundbücher tätig. Bei den Amtsgerichten können Kreisgerichte als Abteilungen oder auswärtige Abteilungen dieser Gerichte gegründet werden. Sie erörtern Ordnungswidrigkeiten (in erster Instanz), darunter Finanzdelikte und -straftaten, Privatdelikte und andere in einem vereinfachten Verfahren verfolgte Straftaten. Die Bezirksgerichte werden im Zuständigkeitsbereich mindestens zweier Amtsgerichte mit den Abteilungen für Zivil-, Straf- und Vollzugsrecht und Aufsicht über den Vollzug der Strafurteile, für Arbeitsrecht (mitunter zusammen mit den Sozialversicherungen) und Wirtschaftsrecht eingerichtet. Das Berufungsgericht wiederum wird für den Zuständigkeitsbereich mindestens zweier Bezirksgerichte organisiert. In seinem Rahmen sind die Abteilungen für Zivil- und Strafrecht sowie Arbeitsrecht und Sozialversicherungen tätig. Je nach Bedarf kann der Justizminister andere Abteilungen in den Gerichten aller Instanzen gründen oder aufheben. Die Gerichtsorgane sind im Amtsgericht der Gerichtspräsident, im Bezirks- und Berufungsgericht der Präsident und das Kollegium. Aus den allgemeinen Gerichten ausgegliederte Abteilungen – die Wirtschaftsgerichte – erörtern zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Gewerbetreibenden im Bereich ihrer gewerblichen Tätigkeit. Eine Novellierung der Zivilprozessordnung, die aufgrund des Gesetzes vom 16. November 2006 zur Änderung des Gesetzes Zivilprozessordnung sowie mancher anderer Gesetze (GBl. Nr. 235, Pos. 1699) vorgenommen wurde, legte den Zuständigkeitsbereich von Wirtschaftsgerichten sowie die gesetzliche Definition des Begriffs Unternehmer fest. Unternehmer ist laut dieser Definition eine natürliche oder juristische Person, oder die organisatorische Einheit, die nicht juristische Person ist, der kraft Gesetzes die Rechtsfähigkeit zuerkannt wird, und die die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt4. Laut dieser Novelle sind die Bezirksgerichte als Gerichte der ersten Instanz zuständig, die Wirtschaftssachen der folgenden Kategorien zu erörtern: Vermögensrechte, sofern der Wert des Streitgegenstands 100 Tsd. PLN übersteigt; Immaterialgüterrechte und zusammen mit diesen Rechten geltend gemachte Vermögensansprüche; Urheberrechte und verwandte Schutzrechte sowie Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen; Aufhebung oder Nichtigkeitsfeststellung von Beschlüssen der Organe juristischer Personen oder organisatorischer Einheiten, die nicht juristische Personen sind, denen kraft Gesetzes die Rechtsfähigkeit zuerkannt wird, sowie die Vorbeugung und Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. ____________________ 4 In der Folge wurden in diese Kategorie der Wirtschaftsangelegenheiten auch Sachen (die bis dahin durch Zivilgerichte erörtert wurden) eingegliedert, in denen die Partei (bzw. Parteien) Einpersonenunternehmer ist (sind), der die gewerbliche Tätigkeit ausübt und eine andere Einkommensquelle hat, sofern die Verbindlichkeit, welche den Streitgegenstand darstellt, sich aus der ausgeübten gewerblichen Tätigkeit ergibt. 151 2004 wurde in Polen die Reform des Verwaltungsgerichtswesens durchgeführt. Mit der Reform wurde Gerichtsverfahren in zwei Instanzen eingeführt und die Organisationsstruktur geändert (Verordnung des Staatspräsidenten der Republik Polen, GBl. Nr. 72, Pos. 652). An Stelle von 11 Gerichtsfilialen des Obersten Verwaltungsgerichts (NSA) entstanden 16 Woiwodschaftsverwaltungsgerichte (erste Instanz). Zu den Aufgaben dieser Gerichte gehört die Überprüfung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltungsbeschlüsse. Hingegen untersucht NSA – als zweite Instanz – die Kassationsbeschwerden und Klagen gegen Urteile der Woiwodschaftsverwaltungsgerichte. Neben dem Gerichtsweg (allgemeine Gerichte) ist es möglich, Wirtschaftsstreitfälle über die Schiedsgerichtsbarkeit (in Polen und im Ausland) beizulegen. Die Schiedsgerichte können ständige Gerichte sein, die in den Satzungen von Verbänden und Gesellschaften (Schiedsgerichte) errichtet wurden, oder auch Gerichte, die ad hoc berufen werden, um einen Einzelstreit zu entscheiden. Die durch die Schiedsgerichte zu beurteilenden Sachen sind u.a: Vermögensrechte oder Immaterialgüterrechte, die Gegenstand eines gerichtlichen Vergleichs sein können, ausgenommen jedoch die Unterhaltssachen5. Ihre Merkmale sind die Freiwilligkeit des Verfahrens sowie die Entscheidung von Streitigkeiten aus Vermögensrechten durch Gerichte, die aus Schiedsrichtern bestehen, welche von den Parteien ernannt wurden. Die von den Schiedsgerichten erlassenen Urteile haben die Gültigkeit von Urteilen der allgemeinen Gerichte der ersten Instanz. Die Novellierung der Zivilprozessordnung von 2004 brach das bisherige Prinzip der Eininstanzlichkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens. Sie überließ den Parteien jedoch die Freiheit bei der Wahl, auf welche Art und Weise die Angelegenheit in zweiter Instanz untersucht wird. Das in Polen erlassene Schiedsspruch kann durch ein Gericht im Verfahren, dass infolge der auf seine Aufhebung erhobenen Klage (binnen drei Monaten ab der Zustellung des Schiedspruchs) eingeleitet wird, aufgehoben werden. Die Partei, welche die Durchführung einer Vollstreckung auf Grund eines Schiedsurteils anstrebt, muss eine gerichtlichte Feststellung der Vollstreckbarkeit dieses Urteils erlangen. Falls der Schiedsspruch im Ausland gefällt wurde, wird die Vollstreckbarkeit durch ein Woiwodschaftsgericht am Wohnort, bzw. am Sitz des Schuldners festgestellt; wenn es ein solches Gericht nicht gibt, ist das Woiwodschaftsgericht, in dem Gebiet, wo die Vollstreckung stattfinden soll, zuständig. In Polen gibt es ca. 20 ständige Schiedsgerichte. Das größte von ihnen, das zur Entscheidung von Streitigkeiten, die sich aus internationalen Handelsbeziehungen ergeben, berufen wurde, ist bei der Landeswirtschaftskammer in Warschau tätig. Schiedsgerichte sind auch bei dem Verband Polnischer Banken und der Polnischen Konföderation Privater Arbeitgeber Lewiatan tätig. Die Entscheidung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Bewerbung um einen öffentlichen Auftrag wird im Gesetz vom 13. April 2007 zur Änderung des Gesetzes – Recht des öffentlichen Vergabewesens sowie mancher anderer Gesetze (GBl. Nr. 82, Pos. 560) geregelt. Durch dieses Gesetz wurde die Landesberufungskammer (Krajowa Izba Odwoławcza – KIO), die bei dem Präsidenten des Amtes für ____________________ 5 Vom Schiedsgericht kann die Zuerkennung einer Leistung und die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses sowie die Gestaltung des Rechtsverhältnisses verlangt werden. 152 öffentliche Aufträge tätig ist, einberufen. Die Entscheidung dieser Streitigkeiten wurde einem Team der Berufsschiedsrichter anvertraut. Zu den Aufgaben der KIO gehört die Prüfung von Berufungen gegen die Entscheidungen über die eingelegten Proteste gegen die im Verlauf der öffentlichen Auftragsvergabe gefassten Beschlüsse. Die Berufung kann eingelegt werden, wenn der Auftragswert mindestens 137 Tsd./211 Tsd. EUR (je nach der Kategorie des Auftraggebers) beträgt6. Die Kammer hat innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag der Einreichung dem Präsidenten des Amtes über die Berufung zu entscheiden. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Parteien gemäß dem Entscheidungsergebnis. Über die Berufung wird entschieden, wenn die Anmeldegebühr entrichtet wurde. Ihre Höhe und die Art und Weise deren Erhebung (je nach Auftragswert und -art) wird vom Ministerpräsidenten durch Verordnung festgesetzt. Zwecks des Schutzes von Interessen des Staatsschatzes wurde durch das Gesetz vom 8. Juli 2005 die Generalstaatsanwaltschaft des Staatsschatzes (GBl. Nr. 169, Pos. 1417) ins Leben berufen. Sie ist eine staatliche organisatorische Einheit, über die der Minister des Staatsschatzes Aufsicht ausübt. Ihre grundlegende Aufgabe ist die Sicherstellung der einheitlichen Prozessvertretung des Staatsschatzes vor den in- und ausländischen Gerichten. Die Prozessvertretung findet in Angelegenheiten Anwendung, wo der Staatschatz die klagende oder beklagte Partei bzw. Beteiligter eines Verfahrens vor dem Gericht, dem Gerichtshof oder einem anderen Urteil sprechenden Organ ist, bzw. werden soll. Diese Vertretung umfasst jedoch nicht Angelegenheiten im Bezug auf das Verfahren in Grundbuchsachen, in Sachen der Registereintragung, der Konkurs- und Reparaturverfahren sowie Zwangsvollstreckungen. Zu den Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaft des Staatsschatzes gehört ebenso die Prozessvertretung der Republik Polen vor den Gerichten, Gerichtshöfen und anderen Urteil sprechenden Organen vor den internationalen Organen, sowie, auf Antrag des Ministers des Staatsschatzes, der Erlass von Entwürfen der juristischen Gesetze, die Angelegenheiten im Bereich der Verwaltung über das Staatsvermögen betreffen. Die Prozessvertretung der Generalstaatsanwaltschaft des Staatsschatzes ist obligatorisch in Sachen, wo der Wert des Streitgegenstandes 1 Mio. PLN überschreitet. 13. Informationsdienstleistungen und Wirtschaftsförderung In Polen sind Wirtschaftsinformationen allgemein zugänglich. Über die größte Sammlung verfügt die zentrale Statistische Auskunftsstelle des Statistischen Hauptamts für Statistik (GUS) (Warschau, Al. Niepodległości 208). In den Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland erfüllen die Wirtschaftsabteilungen, Abteilungen für die Förderung von Handel und Investitionen sowie die Konsulate der Botschaften der Republik Polen Aufgaben, die mit Information und Wirtschaftsförderung verbunden sind. Für die polnischen Unternehmer sind sie eine Informationsquelle über die ausländischen Märkte; den ausländischen Geschäftsleuten und Anlegern, die am polnischen Markt interessiert sind, liefern sie Informationen über die ____________________ 6 Auf Berufungsverfahren finden entsprechend die Vorschriften des Gesetzes vom 17. November 1964 – Zivilprozessordnung – in Bezug auf Schiedsgerichte Anwendung, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. 153 Bedingungen der gewerblichen Tätigkeit in Polen und erleichtern die Anbahnung von Wirtschaftskontakten mit polnischen Partnern. Die polnischen Wirtschafts- und Handelsvertretungen im Ausland sind im Allgemeinen der Ort des Erstkontaktes mit dem polnischen Markt. Zahlreiche Datenbanken über polnische Unternehmen, Unternehmensberatungsfirmen und Wirtschaftsauskunftsbüros versorgen die auf den Markt kommenden und bereits agierenden Firmen mit Informationen. Zur Zeit gibt es in Polen viele staatliche und private Einrichtungen, die Datenbanken über polnische Unternehmen führen und bearbeiten. In erster Linie wären zu nennen: · das Büro für Wirtschaftsinformation der Landeswirtschaftskammer, das über ein gesamtpolnisches Wirtschaftsinformationssystem verfügt, · die Polnische Agentur für Information und Auslandsinvestitionen, · das Zentrum der Marktinformation des Institutes für Konjunktur und Preise des Außenhandels, · die Industrie- und Handelskammer der ausländischen Anleger, · das Euro-Info Zentrum der Polnischen Agentur für Entwicklung des Unternehmertums, · ausländische Vertretungen auf dem polnischen Markt. Ein breit gefächertes Angebot an Dienstleistungen im Informations-, Marketing-, Finanz- und Rechtsbereich wird von Unternehmensberatungsfirmen angeboten. Ihre Adressen können beim Verband der Wirtschaftsberater angefordert werden. Eine anerkannte Form der Werbung auf dem polnischen Markt ist die Fernsehund Rundfunk-, die Presse- und Ausstellungswerbung. 2008 sind die durchschnittlichen Kosten der Fernseh- und Rundfunkwerbung auf dem Vorjahresniveau geblieben und betragen (netto) für 30 Sekunden Sendezeit im Fernsehen von 900 PLN bis 38.000 PLN – abhängig vom Fernsehsender und der Sendezeit. Preiswerter ist die Werbung im Videotext verschiedener Fernsehsender von gesamtpolnischer und regionaler Reichweite. Im ersten und zweiten Programm des Polnischen Fernsehens belaufen sich die Kosten für eine Wochenwerbung auf einer Bildschirmseite auf 30 PLN bis 200 PLN je nach Branche. Eine große Bedeutung hat auch die Pressewerbung. Der durchschnittliche Preis für eine Werbeanzeige in der polnischen Presse liegt zwischen 300 PLN und 2.700 PLN für 1 Modul Fläche (10 PLN bis 60 PLN für 1 cm2). Der Werbeanzeigenpreis ist von der Größe der in Anspruch genommenen Fläche, aber auch davon auf welcher Seite sie inseriert wird und ob sie in Farbe oder schwarz/weiß gedruckt wird, abhängig. Eine wichtige Rolle spielt in Polen die Außenwerbung (Outdoor). In Polen entwickelt sich „mobiles Marketing”, das die Möglichkeit nutzt, Informationen per Handy zu übermitteln. Jedoch muss nach polnischem Recht der Empfänger den Erhalt solcher Nachrichten einwilligen. In Polen wächst das Interesse an großen Freilichtveranstaltungen sowohl unter den Ausstellern als auch unter den Besuchern eine immer größere Rolle. Die Messeausstellungen finden in vielen größeren Städten Polens statt. Die bekanntesten Ausstellungen werden in Posen, Warschau, Kielce, Gdańsk, Krakau, Bielsko-Biała, Łódź, Lublin, Szczecin und Bydgoszcz organisiert. Die Messefläche hat sich im Zeitraum 2003-2007 um 21 Prozent vergrößert und umfasste 2007 insgesamt 639.771 m2. Man beobachtet auch einen Anstieg der Ausstellerzahl aus In- und Ausland. 2007 belief sich sie sich auf insgesamt 30.621, davon 5.342 aus dem Ausland, und vergrößerte sich um mehr als 13 Prozent im Vergleich zu 2003. Das Interesse der Besucher an den Messen ist ebenfalls beträchtlich gestiegen. 2007 wurden die Messen von über 1. Mio. Besuchern, um 28 Prozent mehr als im Jahr 2003, besucht. 154 Die größte verkaufte Ausstellungsfläche notierte 2007 die Internationale Messe Poznań (297.734 m2). Sie erfreute sich auch der größten Popularität unter den Besuchern – sie wurde von mehr als 288. Tsd. Personen besucht. Die meisten Aussteller stellten 2007 auf der Messe BUDMA (Internationale Baumesse) in Poznań aus (1.293). Das größte Interesse der ausländischen Aussteller erweckte hingegen die Messe PLASTPOL (die 11. Internationale Messe der Kunststoffverarbeitung) in Kielce (386 ausländische Aussteller). Rangliste der Messeveranstalter je nach der verkauften Messefläche (2007) Lfd. Nr. Veranstalter Stadt Messefläche Prozentanteil netto [m2] 1. Międzynarodowe Targi Poznańskie Sp. z o.o. Poznań 297.734 47,71 2. Targi Kielce Sp. z o.o. Kielce 127.798 20,48 3. Międzynarodowe Targi Gdańskie SA Gdańsk 30.630 4,91 4. Targi w Krakowie Sp. z o.o. Krakau 27.103 4,34 5. Międzynarodowe Targi Polska Sp. z o.o. Warschau 20.161 3,23 6. ZIAD Bielsko-Biała SA Bielsko-Biała 17.023 2,73 7. Międzynarodowe Targi Łódzkie Sp. z o.o. Łódź 14.314 2,29 8. MURATOR EXPO Sp. z o.o. Warschau 13.510 2,16 9. INTERSERVIS Sp. z o.o. Łódź 13.126 2,10 10. Izba Gospodarcza Wodociągi Polskie Bydgoszcz 11.524 1,85 11. sonstige auditierte Firmen 51.164 8,20 624.087 100,00 Insgesamt 12. nich auditierte Firmen 15.684 Insgesamt 639.771 Quelle: Bericht Messen in Polen 2007, Polnische Kammer der Messeindustrie. 155 Rangliste der Messen je nach der Ausstellerzahl insgesamt (2007) Lfd. Nr. Messe Stadt Aussteller insgesamt Prozentanteil 1. BUDMA – Internationale Baumesse Poznań 1.293 4,28 2. TOUR SALON – Messe für Regionen und Touristikprodukte Poznań 783 2,59 3. POLEKO – Internationale Umweltschutzmesse Poznań 781 2,59 4. PLASTPOL – 11. Internationale Messe für Kunststoffverarbeitung Kielce 748 2,48 5. ENERGETAB – Internationale Messe für Energie Bielsko-Biała 645 2,14 6. AUTOSTRADA-POLSKA – 13. Internationale Messe für Straßenbau Kielce 629 2,08 7. FARMA – Internationale Fachmesse für Tierzucht, Gartenbau und Entwicklung ländlicher Räume Poznań 548 1,81 8. ITM POLSKA: MACH-TOOL – Fachausstellung für Werkzeugmaschinen und Werkzeuge Poznań 530 1,75 9. TT WARSAW TOUR & TRAVEL – 15. Internationale Touristikmesse Warschau 493 1,63 491 1,63 23.261 77,02 30.202 100,00 10. POLAGRA-FOOD – Internationale Messe Poznań für Nahrungsprodukte und Gastronomie 11. Sonstige auditierte Messen Insgesamt 12. Nich auditierte Messen 419 Insgesamt 30.621 Quelle: Bericht Messen in Polen 2007, Polnische Kammer der Messeindustrie. 156 Rangliste der Messen je nach der Aussteller (2007) Lfd. Nr. Messe Stadt Ausländische Prozentanteil Aussteller insgesamt 1. PLASTPOL – 11. Internationale Messe für Kunststoffverarbeitung Kielce 386 7,31 2. BUDMA – Internationale Baumesse Poznań 325 6,16 3. TT WARSAW TOUR & TRAVEL – 15. Internationale Touristikmesse Warschau 286 5,42 4. ITM POLSKA: MACH-TOOL – Fachausstell- Poznań ung für Werkzeugmaschinen und Werkzeuge 252 4,78 5. POLAGRA-FOOD – Internationale Messe für Nahrungsprodukte und Gastronomie Poznań 224 4,24 6. POLEKO – Internationale Umweltschutzmesse Poznań 196 3,71 7. METAL – 13. Internationale Messe für Giessereitechnik Kielce 194 3,68 8. TOUR SALON – Messe für Regionen und Touristikprodukte Poznań 190 3,60 9. TTM – Messe für Automobiltechnik Poznań 166 3,15 10. MEBLE – Messe für Möbel und Innenausstattung Poznań 148 2,80 11. Sonstige auditierte Messen 2.910 55,14 5.277 100,00 Insgesamt 12. Nich auditierte Messen 65 Insgesamt 5.342 Quelle: Bericht Messen in Polen 2007, Polnische Kammer der Messeindustrie. 157 Rangliste der Messeveranstalter je nach der Besucherzahl (2007) Lfd. Nr. Veranstalter Stadt 1. Międzynarodowe Targi Poznańskie Sp. z o.o. Poznań 288.339 31,14 2. Targi Kielce Sp. z o.o. Kielce 182.786 19,74 3. Targi w Krakowie Sp. z o.o. Kraków 79.769 8,61 4. Międzynarodowe Targi Gdańskie SA Gdańsk 69.634 7,52 5. MURATOR EXPO Sp. z o.o. Warschau 64.164 6,93 6. Międzynarodowe Targi Łódzkie Sp. z o.o. Łódź 62.189 6,72 7. INTERSERVIS Sp. z o.o. Łódź 44.111 4,76 8. Międzynarodowe Targi Lubelskie SA Lublin 37.328 4,03 9. Międzynarodowe Targi Szczecińskie Sp. z o.o. Szczecin 21.873 2,36 10. Zarząd Targów Warszawskich SA Warschau 21.250 2,29 11. Sonstige auditierte Firmen 54.558 5,89 926.001 100,00 Insgesamt 12. Nich auditierte Firmen Besucher insgesamt Prozentanteil 75.000 Insgesamt 1.001.001 Quelle: Bericht Messen in Polen 2007, Polnische Kammer der Messeindustrie. Nähere Informationen über die Messen und Ausstellungen, die in 15 Städten Polens veranstaltet werden, kann man bei der Polnischen Kammer für Messeindustrie, Głogowska-Str. 26, 60-734 Poznań, Tel. (+48 61) 866 15 32, Fax: (+48 61) 866 10 53, E-Mail: [email protected]; http://www.polfair.com.pl, erhalten. Seit April 2006 gilt in Polen die Verordnung über Ethik in der Werbung. Sie ist keine Sammlung von amtlichen Vorschriften, sondern eine interne Eigenregulierung der Branche, die von Vertretern der Autoren, Werbeagenturen sowie Medien, die Mitglieder beim Verein der Verbände – dem Werberat – sind, vereinbart wurde. Die Aufgabe des Rates ist die Überwachung der Einhaltung der Verordnungsbestimmungen. Darüber hinaus wurde auch der Ausschuss für Ethik in der Werbung ins Leben gerufen, dessen Aufgabe die Prüfung der Verbraucher-, Firmen- und Unternehmerklagen ist. Nach dem Vorbild anderer Staaten kann auch in Polen dem Ausschuss ein Antrag auf die Beurteilung der Werbung – bereits während der Anfangsvorbereitungsfase – vorgelegt werden. Dies ermöglicht den Firmen die Kosten für solche Werbungen zu vermeiden, die nachher vom Markt genommen werden müsste. 158 14. Wichtige Rechtsakte Rechtsgrundlagen für gewerbliche Tätigkeit - Gesetzbuch der Handelsgesellschaften, Gesetz vom 15. September 2000; GBl. 2000 Nr. 94, Pos. 1037 mit nachträgl. Änd. (zuletzt: GBl. 2008 Nr. 86, Pos. 524; GBl. 2003 Nr. 229, Pos. 2276 sowie von 2005 – GBl. Nr. 132, Pos. 1108, Nr. 183, Pos. 1538, Nr. 184, Pos. 1539); - Zivilgesetzbuch, Gesetz vom 23. April 1964; GBl. 1964 Nr. 16, Pos. 94 mit nachträgl. Änd. (zuletzt: GBl. 2004 Nr. 96, Pos. 959 sowie von 2005 – GBl. Nr. 48, Pos. 462, Nr. 157, Pos. 1316, Nr. 172, Pos. 1438); - Gesetz zur Änderung des Gesetzes Zivilprozessordnung und mancher anderer Gesetze vom 16. November 2006, GBl. Nr. 235, Pos. 1699; - Gesetz vom 2. Juli 2004 über die Freiheit der unternehmerischen Tätigkeit, GBl. 2004 Nr. 173, Pos. 1807 mit nachträgl. Änd.; - Gesetz vom 2. Juli 2004 – Vorschriften, die das Gesetz über die Freiheit der unternehmerischen Tätigkeit einführen GBl. 2004 Nr. 173, Pos. 1808 mit nachträgl. Änd. (GBl. 2006 Nr. 225, Pos. 1636); - Verordnung des Ministerrates vom 24. Dezember 2007 (GBl. Nr. 251, Pos. 1885) über die polnische Klassifizierung der Tätigkeiten (PKD); - Gesetz – Insolvenz- und Sanierungsrecht vom 28. Februar 2003, GBl. 2003 Nr. 60, Pos. 535, GBl. 2005 Nr. 94, Pos. 785, Nr. 183, Pos. 1538, Nr. 184, Pos. 1539; - Gesetz über das nationale Gerichtsregister vom 20. August 1997, GBl. 1997 Nr. 121, Pos. 769 mit nachträgl. Änd. (GBl. 2002 Nr. 1, Pos. 2; GBl. 2004 Nr. 92, Pos. 959, GBl. 2005 Nr. 62, Pos. 551, Nr. 86, Pos. 732, GBl. 2006 Nr. 208, Pos. 1540); - Ausländergesetz vom 13. Juni 2003, GBl. 2003 Nr. 128, Pos. 1175 mit nachträgl. Änd. (GBl. 2004 Nr. 96, Pos. 959 sowie von 2005 – GBl. Nr. 90, Pos. 757, Nr. 94, Pos. 788, Nr. 132, Pos. 1105, Nr. 163, pos. 1362); - Gesetz vom 30. April 2004 über das Verfahren in Angelegenheiten der öffentlichen Hilfe mit nachträgl. Änd. (GBl. 2004 Nr. 123, Pos. 1291 und GBl. 2006 Nr. 245, Pos. 1775); - Verordnung (EG) Nr. 695/1999 des Rates vom 22. März 1999, die das Verfahren bei der Anwendung von Vorschriften des EG-Vertrages im Bereich der öffentlichen Hilfe bestimmen (Amtsblatt der EG Nr. 83 vom 27. März 1999); - Gesetz Recht über die öffentlichen Aufträge vom 29. Januar 2004 (GBl. 2004 Nr. 19, Pos. 177, GBl. 2005 – Nr. 163, Pos. 1362, Nr. 184, Pos. 1539); - Gesetz zur Änderung des Gesetzes Recht des öffentlichen Vergabewesens sowie mancher anderer Gesetze vom 13. April 2007, GBl. Nr. 82, Pos. 560; - Gesetz vom 20. Oktober 1994 über die Sonderwirtschaftszonen, GBl. 1994 Nr. 123, Pos. 600 mit nachträgl. Änd. (GBl. 2003 Nr. 188, Pos. 1840, GBl. 2005 Nr. 167, Pos. 1398); - Gesetz vom 20. März 2002 über finanzielle Förderung von Investitionen, GBl. 2002 Nr. 41, Pos. 363 mit nachträgl. Änd. (GBl. 2003 Nr. 159, Pos. 1537, GBl. 2005 Nr. 179, Pos. 1484, Nr. 249, Pos. 2104); - Gesetz vom 20. April 2004 über den Nationalentwicklungsplan (GBl. 2004 Nr. 116, Pos. 1206); - Gesetz vom 22. September 2006 über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den öffentlichen Organen und den Unternehmen sowie über die Transparenz der Finanzverhältnisse mancher Unternehmer (GBl. 2006 Nr. 191, Pos. 1411). 159 Eigentum von Grund und Boden sowie Immobilieneigentum - Gesetz vom 21. August 1997 über den Immobilienverkehr (GBl. 1997 Nr. 115, Pos. 741 mit nachträgl. Änd., GBl. 2005 – Nr. 130, Pos. 1087, Nr. 169, Pos. 1420, Nr. 175, Pos. 1459, von 2006 Nr. 249, Pos. 1832); - Gesetz vom 19. Oktober 1991 über den Verkehr von Agrarimmobilien des Staatsschatzes, (einheitlicher Text des Gesetzes GBl. 1995 Nr. 57, Pos. 299), mit nachträgl. Änd. (zuletzt: GBl. 2004 Nr. 69, Pos. 624 sowie GBl. 2005 Nr. 132, Pos. 1110, Nr. 163, Pos. 1362, Nr. 167, Pos. 1398, Nr. 169, Pos. 1420, Nr. 175, Pos. 1459; 2006 Nr. 104, Pos. 708, Nr. 141, Pos. 997, Nr. 170, Pos. 1217, Nr. 195, Pos. 1437, Nr. 249, Pos. 1832 sowie 2007 Nr. 35, Pos. 218); - Gesetz vom 24. März 1920 über den Immobilienerwerb durch Ausländer (GBl. 1996 Nr. 54, Pos. 245 mit nachträgl. Änd. – zuletzt: GBl. 2004 Nr. 49, Pos. 466 sowie GBl. 2005 Nr. 94, pos. 788, Nr. 183, Pos. 1538); - Gesetz vom 8. September 2006 zur Änderung des Gesetzes über die Wahrnehmung des Rechts auf Schadenersatz für die Hinterlassung der Immobilien außerhalb der jetzigen Grenzen der Republik Polen sowie mancher anderer Gesetze (GBl. Nr. 195, Pos. 1437); - Verordnung des Ministers für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 21. November 2006 über detaillierte Informationen sowie Arten von Unterlagen, die ein Ausländer vorzulegen hat, wenn er eine Genehmigung für den Erwerb von Immobilien beantragt (GBl. Nr. 226, Pos. 1653);. - Verordnung des Umweltministers vom 20. April 2007 über die detaillierten Bedingungen und Art der Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung sowie die Art und die Bedingungen der Durchführung von Preisverhandlungen bei dem Verkauf von Wäldern, Grund und Boden sowie anderen Immobilien, die von den Staatlichen Wäldern verwaltet werden (GBl. Nr. 78, Pos. 532); - Verordnung des Ministers des Staatsschatzes vom 26. Januar 2007 über die detaillierten Grundsätze der Finanzwirtschaft der Agentur für Agrarimmobilien sowie der Finanzwirtschaft der Agentur für Staatliches Agrareigentum (GBl. Nr. 24, Pos. 159). Entgegenwirkung den monopolistischen Praktiken und unlauterem Wettbewerb - Gesetz vom 16. Februar 2007 über den Wettbewerb- und Verbraucherschutz (GBl. 2007 Nr. 50, Pos. 331); geändert durch das Gesetz vom 13. April 2007 zur Änderung des Gesetzes über den Wettbewerb- und Verbraucherschutz und des Gesetzes über den Staatlichen Personalbestand und hohe staatliche Dienststellen (GBl. 2007 Nr. 99, Pos. 660) sowie das Gesetz vom 23. August 2007 über die Entgegenwirkung den unlauteren Marktpraktiken (GBl. 2007 Nr. 171, Pos. 1206, einheitlicher Text); - Gesetz vom 16 April 1993 über die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (GBl. 1993 Nr. 47, Pos. 211 mit Änd. – GBl. 2002 Nr. 126, Pos. 1071, GBl. 2003 Nr. 153, Pos. 1503; GBl. 2004 Nr. 96, Pos. 959; GBl. 2004 Nr. 172, Pos. 1804; GBl. 2004 Nr. 162, Pos. 1693; GBl. 2005 Nr. 10, Pos. 68; GBl. 2007 Nr. 171, Pos. 1206, einheitlicher Text); - Gesetz vom 23. August 2007 über Entgegenwirkung den monopolistischen Marktpraktiken, GBl. 2007 Nr. 171, Pos. 1206. Schutz des geistigen Eigentums - Stockholmer Fassung der Pariser Konvention vom 20. März 1883 (mit nachträgl. Änd.) zum Schutz des gewerblichen Eigentums vom 14. Juli 1967 (GBl. 1975 Nr. 9, Pos. 51); 160 - Pariser Fassung des Berner Übereinkommens zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst vom 9. September 1886 mit nachträgl. Änd. vom 24. Juli 1971 (GBl. 1990 Nr. 82, Pos. 474 und GBl. 1994 Nr. 104, Pos. 506, 507); - WIPO-Vertrag über künstlerische Darbietungen und Tonträger, Genf, den 20. Dezember 1996 (GBl. 2004 Nr. 41, Pos. 375, 376); - WIPO-Vertrag über Urheberrechte, Genf, den 20. Dezember 1996, GBl. 2005 Nr. 3, Pos. 12, 13; - Abkommen über die Handelsaspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS), das eine Anlage zum Gründungsabkommen der Welthandelorganisation (WTO) darstellt und am 15. April 1994 in Marrakesch unterzeichnet wurde (Anlage zu GBl. 1996 Nr. 32, Pos. 143); - Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente, München, den 5. Oktober 1973, mit nachträgl. Änd. (GBl. 2004 Nr. 79, Pos. 737, 738); - Gesetz vom 4. Februar 1994 über das Urheberrecht und verwandte Rechte, einheitlicher Text in: GBl. 2000 Nr. 80, Pos. 904, mit nachträgl. Änd.; - Gesetz über das gewerbliche Eigentum vom 30. Juni 2000 (GBl. 2001 Nr. 49, Pos. 508 , mit nachträgl. Änd.). Arbeitsverhältnisse - Arbeitsgesetzbuch (GBl. 1996 Nr. 24, Pos. 110, mit nachträgl. Änd. – zuletzt: GBl. 2002 Nr. 135, Pos. 1146, GBl. 2003 Nr. 213, Pos. 2081, GBl. 2004 Nr. 96, Pos. 959 sowie GBl. 2005 Nr. 10, Pos. 71, Nr. 68, Pos. 610, Nr. 86, Pos. 732, Nr. 167, Pos. 1398). Steuersystem - Steuerordnung, Gesetz vom 29. August 1997 (GBl. 1997 Nr. 137, Pos. 926, Nr. 160, Pos. 1083, mit nachträgl. Änd. – zuletzt z.B.: GBl. 2004 Nr. 91, Pos. 868, GBl. 2005 Nr. 85, Pos. 727, Nr. 86, Pos. 732, Nr. 143, Pos. 1199); einheitlicher Text des Gesetzes – GBl. 2005 Nr. 8, Pos. 60; - Gesetz vom 13. Oktober 1995 über die Grundsätze der Registrierung und Identifizierung der Steuerpflichtigen (GBl. 1995 Nr. 142, Pos. 702 mit nachträgl. Änderungen – GBl. 2004 Nr. 173, Pos. 1808, GBl. 2005 Nr. 14, Pos. 113); einheitlicher Text des Gesetzes – GBl. 2004 Nr. 269, Pos. 2681; - Gesetz über die Körperschaftssteuer, einheitlicher Gesetzestext vom 13. Juli 2000 (GBl. 2000 Nr. 54, Pos. 654, mit nachträgl. Änd.); - Gesetz vom 3. März 2000 über die Einkommenssteuer von natürlichen Personen (GBl. 2000 Nr. 14, Pos. 176, mit nachträgl. Änd.); - Gesetz vom 11. März 2004 über Steuer von Waren und Dienstleistungen (GBl. 2004 Nr. 54, Pos. 535; einheitlicher Text des Gesetzes im GBl. 2005 Nr. 14, Pos 113, Nr. 90, Pos. 756, Nr. 143, pos. 1199, Nr. 179, Pos. 1484); - Gesetz vom 23. Januar 2004 über die Verbrauchssteuer (GBl. 2004 Nr. 29, Pos. 257 mit nachträgl. Änd. – GBl. 2004 Nr. 68, Pos. 623, GBl. 2005 Nr. 160, Pos. 1341); - Gesetz vom 9. September 2000 über die Stempelgebühr (GBl. 2000 Nr. 86, Pos. 960, mit nachträgl. Änd.; einheitlicher Text des Gesetzes – GBl. 2004 Nr. 253, Pos. 2532 sowie GBl. 2005 Nr. 14, Pos. 115, Nr. 48, Pos. 447, Nr. 62, Pos. 550, Nr. 90, Pos. 757, Nr. 94, Pos. 788, Nr. 113, Pos. 954, Nr. 143, Pos. 1199, Nr. 153, Pos. 1272, Nr. 169, Pos. 1418, Nr. 175, Pos. 1458, Nr. 179, Pos. 1485); 161 - Gesetz vom 2. Dezember 1993 über die Kennzeichnung von Erzeugnissen mit Banderolensteuermarken (GBl. 1993 Nr. 127, Pos. 584, mit nachträgl. Änd.); - Verordnung des Ministers der Finanzen vom 22. Dezember 2000 über die Ausführung einiger Vorschriften des Gesetzes über die Mehrwertsteuer und über die Verbrauchsteuer (GBl. 2000 Nr. 121, Pos. 1296); - Gesetz vom 30. Oktober 2002 zur Änderung des Gesetzes über lokale Steuern und Gebühren sowie über die Änderung weiterer Gesetze (GBl. 2002 Nr. 200, Pos. 1683 mit nachträgl. Änderungen – zuletzt z.B. GBl. 2004 Nr. 96, Pos. 959); - Gesetz vom 30. August 2002 über die Restrukturierung einiger öffentlichrechtlicher Entgelte bei Unternehmern (GBl. 2002 Nr. 155, Pos. 1287); - Verordnung des Ministerrates vom 21. April 2001 über besondere Bedingungen bei der Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen im Rahmen der Steuererleichterungen (GBl. 2004 Nr. 95, Pos. 954); - Verordnung des Ministerrates vom 21. April 2004 über besondere Bedingungen bei der Förderung von Beschäftigung im Rahmen mancher Steuererleichterungen (GBl. 2004 Nr. 95, Pos. 956). Umweltschutz - Gesetz Umweltschutzrecht vom 27. Juli 2001 (GBl. 2001 Nr. 62, Pos. 627 mit nachträgl. Änd. – GBl. 2003 Nr. 190, Pos. 1865, GBl. 2004 Nr. 96, Pos. 959, GBl. 2004 Nr. 281, Pos. 2784 sowie GBl. 2005 Nr. 25, Pos. 202, Nr. 62, Pos. 552, Nr. 113, Pos. 954, Nr. 130, Pos. 1087, Nr. 132, Pos. 1110, Nr. 163, Pos. 1362, Nr. 167, Pos. 1399, Nr. 169, Pos. 1420, Nr. 175, Pos. 1458, 1462, Nr. 180, Pos. 1495, Nr. 249, Pos. 2104); - Gesetz vom 24. Februar 2006 zur Änderung des Gesetzes Umweltschutzrecht sowie mancher anderer Gesetze (GBl. 2006 Nr. 50, Pos. 360 vom 28. März 2006); - Gesetz vom 12. Januar 2007 zur Änderung des Gesetzes Energierecht, des Gesetzes Umweltschutzrecht sowie des Gesetzes über das System der Vereinbarkeitsbewertung (GBl. 2007 Nr. 21, Pos. 124 vom 9. Februar 2007); - Gesetz Wasserrecht vom 18. Juli 2001 (GBl. 2001 Nr. 115, Pos. 1229 mit nachträgl. Änd. – GBl. 2003 Nr. 165, Pos. 1592, GBl. 2004 Nr. 96, Pos. 959 sowie GBl. 2005 Nr. 85, Pos. 729, Nr. 130, Pos. 1087, Nr. 163, Pos. 1362, Nr. 169, Pos. 1420, Nr. 175, pos. 1462); - Gesetz vom 27. Juli 2001 über Abfallwirtschaft, GBl. 2001 Nr. 62, Pos. 628, mit nachträgl. Änd. – GBl. 2003 Nr. 7, Pos. 78, GBl. 2004 Nr. 96, Pos. 959, GBl. 2004 Nr. 116, Pos. 1208 sowie GBl. 2005 Nr. 25, Pos. 202, Nr. 90, Pos. 758, Nr. 130, Pos. 1087, Nr. 175, Pos. 1458, 1462, Nr. 180, Pos. 1495); - Gesetz vom 11. Mai 2001 über Pflichten der Unternehmer im Bereich der Bewirtschaftung mancher Abfallsorten sowie über Produkt- und Depotgebühren, GBl. 2001 Nr. 63, Pos. 638 und 639 mit nachträgl. Änd. – GBl. 2004 Nr. 96, Pos. 959, GBl. 2004 Nr. 121, Pos. 1263 sowie GBl. 2005 Nr. 33, Pos. 291, Nr. 175, Pos. 1458, Nr. 180, Pos. 1495); - Gesetz vom 20. April 2004 über Substanzen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen (GBl. 2004 Nr. 121, Pos. 1263); - Gesetz vom 20. Juli 1991 über die Umweltschutzinspektion (einheitlicher Text im GBl. 2007 Nr. 44, Pos. 287); - Gesetz vom 13. April 2007 über Vorbeugung gegen und die Sanierung von Umweltschäden (GBl. 2007 Nr. 75, Pos. 493 vom 26. April 2007). 162 Gerichtswesen und Schiedsgerichte - Gesetz über die Gerichtsverfassung allgemeiner Gerichte vom 27. Juli 2001 (GBl. 2001 Nr. 98, Pos. 1070, Nr. 154 von 2001, Pos. 1787, mit nachträgl. Änd. – GBl. 2002 Nr. 153, Pos. 1271, GBl. 2003 Nr. 188, Pos. 1838, GBl. 2003 Nr. 228, Pos. 2256, GBl. 2004 Nr. 96, Pos. 959 sowie GBl. 2005 Nr. 13, Pos. 98, Nr. 131, Pos. 1102, Nr. 167, Pos. 1398, Nr. 169, Pos. 1410, Nr. 169, Pos. 1413, 1417, Nr. 178, Pos. 1479, Nr. 249, Pos. 2104); - Gesetz Einführungsvorschriften zum Gesetz über die Gerichtsverfassung der Verwaltungsgerichte und zum Gesetz über das Verfahren vor Verwaltungsgerichten vom 30. August 2002 (GBl. 2002 Nr. 153, Pos. 1271 mit nachträgl. Änd. – GBl. 2003 Nr. 228, Pos. 2261, GBl. 2005 Nr. 169, Pos. 1417); - Verordnung des Staatspräsidenten der Republik Polen vom 25. April 2003 über die Einrichtung von Woiwodschaftsverwaltungsgerichten (GBl. 2003 Nr. 72, Pos. 652); - Zivilprozessordnung vom 17. November 1964 mit nachträgl. Änd. (GBl. 1964 Nr. 43, Pos. 296; Änd. in 2005 – GBl. Nr. 13, Pos. 98, Nr. 22, Pos. 185, Nr. 86, Pos. 732, Nr. 122, Pos. 1024, Nr. 143, Pos. 1199, Nr. 150, Pos. 1239, Nr. 167, Pos. 1398, Nr. 169, Pos. 1413, 1417, Nr. 172, Pos. 1438, Nr. 178, Pos. 1478, Nr. 183, Pos. 1538, Nr. 267, Pos. 2258, Änderungen in 2006 – GBl. Nr. 66, Pos. 466); - Gesetz vom 14. Juli 2006 zur Änd. des Gesetzes Recht über Verfassung allgemeiner Gerichte, des Gesetzes Recht über Verfassung der Militärgerichte und des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft (GBl. 2006 Nr. 144, Pos. 1044 vom 11. August 2006). 163 Das Hoheitsgebiet Polens gehört zum Zollgebiet der Europäischen Union. Dies bedeutet, dass Handelsaustausch zwischen Polen und den EU-Mitgliedstaaten (der sog. innergemeinschaftliche Austausch) Grundsätzen des EU-Binnenmarkts unterliegt, wo ein freier Warenverkehr erfolgt, d.h. es gibt keine Grenzen und es gilt harmonisiertes (angeglichenes) Regelwerk zu den technischen Anforderungen an die Waren. Der Warenaustausch Polens mit Ländern außerhalb der EU (sog. Drittländer) unterliegt unterdessen den einheitlichen EU-Regeln, die sich aus der gemeinsamen Handelspolitik ergeben sowie der einheitlichen Zollgesetzgebung. Gleichzeitig ist Polen eine der Parteien der von der EU unterzeichneten internationalen Handelsverträge. Die Gestaltung und die Umsetzung der gemeinsamen Handelspolitik finden auf der Gemeinschaftsebene statt. Maßnahmen zur Handelspolitik werden vom Rat der Europäischen Union oder von der Europäischen Kommission im Wege unmittelbar anwendbarer Verordnungen ergriffen. Für die handelspolitischen Maßnahmen, darunter für die Durchführung von den Antidumping-, Antisubventionsund Schutzverfahren, ist die Europäische Kommission verantwortlich. Unter den Zuständigkeitsbereich der polnischen Behörden fallen hauptsächlich die Erteilung von den Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigungen sowie die Festlegung von den wirtschaftlich nicht bedingten Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen wie beispielsweise im Hinblick auf Gesundheitsschutz von Menschen und Tieren (laut Art. 36 EG-Vertrag). Die größte Bedeutung unter den polnischen Vorschriften haben unterdessen das Gesetz Zollrecht sowie das Gesetz über die Verwaltung des Außenhandels, die mit dem EU-Beitritt Polens in Kraft getreten sind. 1. Grundsätze des Handelsaustausches innerhalb der Europäischen Union Handelsgeschäfte zwischen den EU-Staaten gelten nicht als Export- bzw. Importgeschäfte. Die Begriffe Export und Import finden ausschließlich bei Geschäften mit Unternehmen der Drittländer Anwendung. Handelsgeschäfte zwischen Unternehmen der einzelnen EU-Mitgliedsländer gelten als die innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb. 164 Handelsaustausch im Rahmen des einheitlichen EU-Marktes zeichnet sich aus durch: 1) keine Zollkontrollen an den Grenzen (freier Warenverkehr), 2) gleiche technische Anforderungen im gesamten EU-Gebiet, 3) Erfordernis des Vorhandenseins einer Steuernummer mit dem Präfix PL für Polen im Handelgewerbe sowie der Eintragung des Gewerbes bei zuständigem Finanzamt, 4) Pflicht zur Abgabe allmonatlich von den statistischen Erklärungen INTRASTAT mit einer zusammenfassenden Aufstellung von Warenein- und Ausfuhren durch Unternehmer im Handel mit den EU-Firmen. WER IST VERPFLICHTET, AUSKUNFT IM RAHMEN DES INTRASTATSYSTEMS ZU ERTEILEN? – STATISTISCHE SCHWELLEN 2008 Gemäß Vorschriften des Zollrechts ist die zur Erteilung der Auskunft im Rahmen des INTRASTAT-Systems verpflichtete Person eine natürliche oder juristische Person sowie eine organisatorische Einheit ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die ein MWSt-Pflichtiger ist und Warenaustausch mit den EU-Ländern führt. Pflicht zur Erteilung der Auskunft gilt für Unternehmen, bei denen der Einfuhrbzw. Ausfuhrwert die festgelegten und vom Präsidenten des Hauptamtes für Statistik jedes Jahr bekannt gegebenen Werte von den sog. statistischen Schwellen überschreitet. 2008 gelten folgende Werte der statistischen Schwellen: Grundschwelle in PLN Ausführliche Schwelle in PLN für Einfuhr 500.000 33.000.000 für Ausfuhr 800.000 49.000.000 Ein Unternehmen ist verpflichtet, die INTRASTAT-Erklärung auszufüllen, wenn der Wert seiner Wareneinfuhren bzw. -ausfuhren im Vorjahr des Berichtsjahres oder im Berichtsjahr den Wert der Grundschwelle überschritten hat. In dem zweiten Fall erfolgen die INTRASTAT-Anmeldungen, indem die dazu verpflichtete Person mit der Anmeldung für Berichtszeitraum beginnt, in dem der Wert von den Wareneinfuhren bzw. -ausfuhren den jeweils für die statistische Grundschwelle bestimmten Wert überschritten hat. Unternehmer, bei dem der Wert von Ein- bzw. Ausfuhren die ausführliche Schwelle überschritten hat, ist verpflichtet, sämtliche Felder der INTRASTAT-Erklärung auszufüllen. Quelle: Hauptamt für Statistik (GUS) Die Einreichung der INTRASTAT-Erklärung kann durch die verpflichtete Person oder deren Vertreter erfolgen. Die obigen Erklärungen sind von Unternehmern auf 165 entsprechenden Formularen in schriftlicher oder elektronischer Form bei den örtlich zuständigen Zollbehörden bis zum 10. Kalendertag des nach dem Berichtsmonat folgenden Monats einzureichen. Jedes Vierteljahr haben die Unternehmer eine zusammenfassende Information über den Verkehr im Rahmen der innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und -erwerben unter Angabe von Beträgen pro Vertragspartner („Zusammenfassende Auskunft”) einzureichen. Die Analyse der Richtigkeit der Erklärung erfolgt durch Vergleich mit der MWSt-Erklärung. Unternehmen, das der Pflicht zur Berichterstattung unterliegt und diese nicht ordnungsgemäß erfüllt, unterliegt Strafen gemäß dem Gesetz Zollrecht. Einfuhr von Waren, für die die harmonisierte Verbrauchsteuer gilt, ist beim Zollamt anzumelden. Seit dem EU-Beitritt finden in Polen hinsichtlich des In-Verkehr-Bringens von Produkten die gemeinschaftlichen Regelungen Anwendung. Sämtliche gemäß den Anforderungen der Europäischen Union in Polen hergestellten Waren, sind zum Verkehr auf dem europäischen Binnenmarkt uneingeschränkt zugelassen. Die technischen Anforderungen der Europäischen Union beziehen sich hauptsächlich auf die Warensicherheit. Der einheitliche europäische Binnenmarkt unterliegt dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung. Demnach darf jedes rechtsgemäß hergestellte und in einem der EUMitgliedstaaten vermarktete Produkt in einem anderen Mitgliedstaat zum Verkauf zugelassen werden. Das Verkaufsverbot eines solchen Produkts auf dem Markt in einem anderen Land kann nur unter Nachweis verhängt werden, dass gegebene Ware die grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt. In der Praxis genügt das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung für den freien Warenverkehr auf dem Binnenmarkt nicht, denn die Mehrheit der Verbraucher verlangt beim Erwerb einen in ihrem Land anerkannten Test oder ein anerkanntes Zertifikat. Technische Anforderungen an bestimmte Produktgruppen wurden auf der Gemeinschaftsebene angeglichen. Anfangs wurden diese Anforderungen sehr detailliert festgelegt (der sog. alte Ansatz). Diese Harmonisierung betraf u.a. Lebensmittel, pharmazeutische Erzeugnisse, chemische Stoffe und Kraftfahrzeuge. Hinsichtlich der erheblichen Menge von Richtlinien über technische Anforderungen an einzelne Erzeugnisse (in der Kraftfahrzeugindustrie ca. 90!) wurde 1985 der sog. neuen Ansatz zur Harmonisierung von den technischen Anforderungen eingeführt. Demnach betrifft sie ausschließlich die Sicherheits-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutzvorschriften. Im Gegensatz zu den Richtlinien des alten Ansatzes werden in den neuen nur die grundsätzlichen Anforderungen, die zu erreichenden Ergebnisse oder die zu verhindernden Bedrohungen vorgesehen, ohne dass dabei die erforderlichen technischen Maßnahmen präzisiert werden. Dem Hersteller eines dem neuen Ansatz für die technische Harmonisierung unterliegenden Produktes steht die Wahl der Methode für die Erzielung von den vorgegebenen Ergebnissen frei. Er kann aber auch auf detaillierte Europäische Normen zurückgreifen, die im Amtsblatt der Europäischen Union (sie tragen das Symbol EN)1 veröffentlicht werden. Diese Normen werden in das polnische Recht ____________________ 1 Bei den Europäischen Normen handelt es sich um sog. harmonisierte Normen, die von den europäischen Normenorganisationen: CEN, CENELEC oder ETSI ausgearbeitet werden. Die CEN ist für die Normung in verschiedenen Bereichen, die CENELEC in der Elektrotechnik und die ETSI in der Telekommunikation zuständig. Ein nach den harmonisierten Normen hergestelltes Produkt schafft die sog. Konformitätsvermutung mit der Richtlinie und stellt somit die Bestätigung dar, dass das Produkt die Grundanforderungen der Richtlinie erfüllt. 166 über die im Amtsblatt der Republik Polen Monitor Polski veröffentlichten Bekanntmachungen des Präsidenten des Normenausschusses eingeführt. Meist werden sie mit dem Symbol PN-EN gekennzeichnet. Das alle 4-5 Wochen aktualisierte Verzeichnis Polnischer Normen, welche die mit den Richtlinien des neuen Ansatzes harmonisierten europäischen Normen einführen, ist auf der Webseite des Normenausschusses erhältlich: http://www.pkn.pl/index.php?pid=wykaz_norm_zharm. Erzeugnisse, die die Anforderungen der Polnischen Normen erfüllen, können freiwillig der Beurteilung ihrer Konformität, zur Erlangung durch ihren Hersteller bzw. Person, die das Erzeugnis in Verkehr bringt, des Rechts auf ihre Kennzeichnung mit dem Zeichen der Konformität mit der Polnischen Norm unterzogen werden. Voraussetzung für die Erlangung des Rechts auf Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem Konformitätszeichen ist die Erlangung durch den Antrag stellenden Unternehmer des Zertifikats PN. Dieses Zeichen ist für den Abnehmer eine Garantie, dass das Erzeugnis mit der entsprechenden Polnischen Norm konform ist sowie dass dies durch eine unabhängige Stelle für die Zertifizierung von Erzeugnissen bestätigt wurde. Die meisten der von Richtlinien des neuen Ansatzes erfassten Produkte müssen mit dem Symbol CE am Erzeugnis und, falls nicht möglich, an der Verpackung oder in den begleitenden Unterlagen gekennzeichnet sein. Dies sind u.a.: Maschinen, elektrische Geräte mit niedriger Spannung, Druckgeräte, medizinische Erzeugnisse, Spielzeug sowie persönliche Schutzmittel. Die Kennzeichnung CE muss folgende Form haben: Die Verfahren zur Kennzeichnung mit dem Symbol CE sind sehr unterschiedlich, je nach Umfang der potentiellen Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit durch jeweiliges Erzeugnis. Für die Wahl eines geeigneten CE-Verfahrens für jeweiliges Erzeugnis ist Risiko bei seinem Gebrauch einzuschätzen. Auf diese Weise wird es in eine bestimmte in der Richtlinie aufgeführte Kategorie eingestuft. Produkte mit dem geringsten Risiko unterliegen dem einfachsten Verfahren, bei dem der Hersteller 167 selbst die Konformität des Produkts mit Anforderungen entsprechender Richtlinie erklärt. Je größer die vom Produkt ausgehende Gefährdung, desto komplizierter das Verfahren. Bei der Zertifizierung von den potentiell gefährlichsten Produkten werden externe Stellen, sog. notifizierte Stellen eingesetzt. Diese Stellen beurteilen die Konformität von Produkten mit den Anforderungen der Richtlinien in ihrer Entwurfsphase und/oder bei der Herstellungsüberwachung. Der Hersteller ist berechtigt, eine beliebige notifizierte Stelle im Gebiet der Gemeinschaft, unabhängig von dem Produktionsstandort und seinem Sitz, frei zu wählen. Verzeichnisse von den polnischen für die Richtlinien betreffend die CEKennzeichnung notifizierten Stellen wurden in folgenden Ausgaben des Amtsblatts Monitor Polski veröffentlicht: Nr. 50 von 2004, Pos. 858 (das erste Verzeichnis) sowie Nr. 46 von 2005, Pos. 636 und Nr. 69 von 2006, Pos. 706 und Nr. 73 von 2007, Pos. 785 (Ergänzung und Korrekturen). Informationen dazu sind in der ofiziellen Datenbank aller notifizierten EU-Stellen, d.h. im informatischen System Nando (New Approach Notified and Designated Organisations Information System): http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/nando/ zu finden. Die Richtlinien verpflichten den Hersteller zur Erstellung einer technischen Dokumentation, die die Konformität des Erzeugnisses mit den grundlegenden Anforderungen nachweist. Zertifikate, die die Produktsicherheit nachweisen, sind vom Hersteller (oder Importeur, wenn das Erzeugnis von außerhalb der Gemeinschaft eingeführt wird) vor dem In-Verkehr-Bringen des Produkts zu erlangen. Der Hersteller haftet für sämtliche durch das Produkt verursachten Vermögens- oder Personenschäden (Richtlinie 85/374/EWG, geändert durch die Richtlinie 1999/34/WE, übernommen in das polnische Recht durch das Gesetz über Schutz mancher Verbraucherrechte und über Haftung für die durch ein gefährliches Produkt verursachten Schäden). Jeder Mitgliedstaat überwacht die Sicherheit von Erzeugnissen, die in seinem Land in Verkehr gebrachten werden. Auskunft über die mit Mängeln behafteten Erzeugnisse wird einem Land durch ein anderes erteilt. In Polen ist für die allgemeine Marktüberwachung das Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz zuständig. Neben den obligatorischen, von dem Hersteller zu beachtenden Anforderungen gibt es zusätzlich fakultative Anforderungen, die beachtet werden können, aber nicht müssen (sog. freiwillige Zertifizierung). Sie sind meistens als Nachweis einer hohen Qualität des Erzeugnisses bzw. der Erfüllung von den ökologischen Normen zu verstehen. Den polnischen Herstellern steht es auch zu, ihre Erzeugnisse mit Kennzeichen zertifizieren zu lassen, die nach Prinzipien des EU-Rechts erteilt werden. Einen besonderen Schutz genießen in der Europäischen Union Erzeugnisse, die für spezifisch gehalten werden, z.B. aus einer bestimmten geographischen Region kommen oder unter Anwendung von traditionellen Methoden (vor allem Nahrungsmittel) hergestellt werden. Diese Produkte können das Zeichen Protected Designation of Origin (PDC), Protected Geographical Indication (PGI) oder Traditional Speciality Guaranteed (TSG) erlangen. 168 Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. April 2004 zur Hygiene der Lebensmittel haben seit dem 1. Januar 2006 sämtliche Firmen, die sich mit der Produktion und dem Vertrieb von Lebensmitteln beschäftigen, die Prinzipien des 7-stufigen HACCP-Systems (Hazard Analysis and Critical Control Points) einzuführen und anzuwenden, das gewährleistet, dass Lebensmittel weder verschmutzt noch kontaminiert sowie sicher für den Verbraucher sein werden. 2. Zollregelungen und die wichtigsten außertariflichen Beschränkungen im Handel mit Drittländern Änderungen der Vorschriften zur Regelung des polnischen Handelsaustausches mit den außergemeinschaftlichen Partnern nach dem 1. Mai 2004 (nach dem EU-Beitritt Polens) resultieren aus der Übernahme durch Polen sämtlicher Instrumente und Regelungen der Europäischen Union zur gemeinsamen Handelspolitik gegenüber Drittländern, darunter insbesondere des Gemeinschaftlichen Zollkodexes (Community Customs Code) mitsamt seinen Durchführungsbestimmungen, des gemeinsamen Zolltarifs (Community Customs Tariff), verschiedener außertariflicher Maßnahmen sowie eines ausgebauten Systems von Verträgen mit den außergemeinschaftlichen Handelspartnern. Der gemeinsame externe Zolltarif Bei Einfuhr nach Polen gilt der gemeinsame EU-Zolltarif. Im Zolltarif sind in einer Spalte die sog. Konventionssätze, d.h. Sätze aufgeführt, die auf Importe aus Drittländern Anwendung finden, die Mitglieder der WTO sind oder mit denen die EU Verträge zur Einräumung der Meistbegünstigungsklausel (die MFN-Sätze) abgeschlossen hat. Für bestimmte Waren (hauptsächlich Agrarprodukte) werden – als eine Ergänzung zum jeweiligen Konventionssatz – ebenfalls autonome Sätze angegeben, die unabhängig von den MFN-Sätzen und Verpflichtungen der WTO gegenüber festgesetzt werden. Meistens werden Zölle als ein Prozentsatz des Zollwertes der Ware auf der CIFBasis (Zoll ad valorem)2 ausgedrückt; Zölle können ebenfalls im Hinblick auf die physikalischen Größen der Importe, d.h. nach Menge, Gewicht, Gehalt an reinem Alkohol u.Ä. (sspezifischer Zoll) festgesetzt werden. In manchen Fällen werden die beiden Zollarten angegeben und alternativ (kombinierte Sätze) oder gemeinsam angewendet, d.h. ein Teil des Zolls wird in Form des Zolls ad valorem und ein Teil in Form des spezifischen Zolls (gemischte Sätze) erhoben. Darüber hinaus kann Zoll als Differenz zwischen dem Mindestpreis (Referenzpreis) und dem Zollwert der Ware auf der CIF-Basis (veränderlicher Zoll) ausgedrückt werden, der vom Importeur an der Grenze angemeldet wird. Zölle für bestimmte in der EU hergestellte Waren (z.B. für Kartoffeln, Obst, Blumen) sind saisongebunden. ____________________ 2 Gilt für fast 100 Prozent der Sätze für Industriewaren und 54 Prozent der Sätze für Agrarprodukte. WTO, Trade Policy Review. Report by the Secretariat, European Communities, 22 January 2007. Aus dieser Quelle stammen sämtliche Informationen über die EU-Zollsätze. 169 Der Gemeinsame Zolltarif (WTC) und TARIC Die Europäische Union klassifiziert Waren nach der Kombinierten Nomenklatur (Combined Nomenclature – CN), die einen 8-stelligen, ausgebauten Code im Rahmen des internationalen Harmonisierten Systems (Harmonised System – HS) darstellt. Die speziell für den Bedarf der EU geschaffene CN-Nomenklatur stimmt mit dem HS-System in ihren 6 Stellen überein. Sie umfasst über 10 Tsd. Tariflinien, wovon rund 8 Tsd. auf die Industriewaren entfallen. Anlage zum gemeinsamen Zolltarif, wo Zollsätze für das kommende Kalenderjahr angegeben werden, wird im Amtsblatt der Europäischen Union Ende Oktober jeden Jahres veröffentlicht. Zollsätze für das Jahr 2008 wurden in der Verordnung der Kommission (EG) Nr. 1214/2007 vom 20. September 2007 veröffentlicht, die die Anlage 1 zur Verordnung des Rates (EWG) Nr. 2658/87 zur Tarif- und statistischer Nomenklatur sowie zum Gemeinsamen Zolltarif (Amtsblatt der EU L 286 vom 31. Oktober 2007) abändert. Nähere Informationen über die Zollsätze, insbesondere über die Präferenzzollsätze sowie über andere handelspolitische Maßnahmen (z.B. Antidumpingzölle), enthält der online zugängliche Integrierte Zolltarif – TARIC. TARIC ist in sämtlichen EU-Amtssprachen in Form einer täglich aktualisierten Datenbank unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/en/tarhome.htm zugänglich. Nach Eingabe des CN-Codes wird der Zollsatz samt allen Informationen über Tarif- und Mengenkontingente, Zollaussetzungen, Antidumping- und Ausgleichszölle, Agrarzölle, Überwachungsmaßnahmen und sonstige Maßnahmen der Handelspolitik bei der Einfuhr des gegebenen Produkts angezeigt. Der TARIC umfasst keine Informationen über die Mehrwertsteuer (VAT) und die Verbrauchssteuer. Sämtliche Zollsätze sind gebunden. Über 24 Prozent der Waren (Tariflinien) fallen unter den Null-Satz. Der durchschnittliche arithmetische, meistbegünstigte Zollsatz für die Industrieerzeugnisse (HS 25-97) betrug 2006 4,0 Prozent und für die Agrarprodukte 18,6 Prozent. Über 1700 Warenarten (Tariflinien) wurden von einem System der Zollaussetzung umfasst. Die entscheidende Mehrheit (ca. 99 Prozent) der ausgesetzten Zölle liegt bei dem Satz von 0 Prozent. Im gemeinsamen Zolltarif liegen 81,5 Prozent der meistbegünstigten Zollsätze (nach den Tariflinien) bei unter 10 Prozent. Die höchsten Zollsätze gelten im Bereich der Industriewaren für die sog. heiklen Waren wie Kleidung und Textilgewebe, Schuhe, Transportmittel und Kunststoffe. Der meistbegünstigte Zollsatz gilt für die Einfuhr aus folgenden neun Ländern: Australien, Kanada, Taiwan, Hongkong, Japan, Südkorea, Neuseeland, Singapur und die Vereinigten Staaten. Für Importe aus den übrigen Staaten gelten Präferenzen, daher auch ist die Zollbelastung der polnischen Importe aus diesen Ländern wesentlich geringer, als es sich aus den Sätzen des gemeinsamen Zolltarifs ergeben würde. Die Präferenzen äußern sich in Form von den Tarifkontingenten (Nullsatz bzw. herabgesetzter Satz im Rahmen eines Kontingents), herabgesetzten Zollsätzen außerhalb eines Kontingents und/oder einer völligen Zollaussetzung ohne festgesetzte Limits. 170 EU- Handelspräferenzen Von der Europäischen Union wird ein ausgebautes System von den nicht gegenseitigen Zollpräferenzen für die Entwicklungsländer (Präferenzen für die AKP-Länder3 kraft des Abkommens von Cotonou sowie das Allgemeine Präferenzsystem – GSP, Generalized System of Preferences) sowie von den gegenseitigen Präferenzen in Kontakten mit zahlreichen Handelspartnern im Rahmen der Freihandelszonen (u.a. EFTA-Länder, Mexiko, Chile, Republik Südafrika) angewendet. Zollpräferenzen für Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean Bis Ende 2007 wurden die Handelsbeziehungen der EU mit 77 AKP-Ländern durch ein Abkommen von Cotonou, das im Jahre 2000 geschlossen wurde, geregelt. Das Abkommen wurde für eine Dauer von 20 Jahren unterzeichnet, aber dessen Handelsteil sollte nur 7 Jahre in Geltung bleiben. Dank der privilegierten Zugangsbedingungen zum EU-Markt (die günstiger sind als die GSP-Präferenzen) umfasste der zollfreie Zugang zum europäischen Markt über 97 Prozent des Exportes aus den AKP-Staaten. Ab dem 1. Januar 2008 sollten die Beziehungen zwischen der EU und den AKPLändern durch die Verträge über die wirtschaftliche Partnerschaft (Economic Partnership Afreements) geregelt werden. Die Befürchtungen afrikanisacher Staaten vor einer breiteren (wenn auch nur schrittweisen und asymmetrischen) Öffnung eigener Märkte verursachten, dass die EU derartige Abkommen nur mit 15 Karibikstaaten (CARIFORUM-Gruppe) unterzeichnete. 20 Staaten hingegen (18 afrikanische und 2 Pazifikstaaten), die sog. ACP-non-LDC, entschieden sich, nur Übergangsverträge zu schließen. Im Gegensatz zu dem komplexen Abkommen mit der CARIFORUMGruppe beziehen sich diese Verträge ausschießlich auf den Warenverkehr. Die übrigen 42 AKP-Staaten, die keine Verträge über die wirtschaftliche Partnerschaft (ganzheitliche oder Übwergangsverträge) unterzeichneten, exportieren ihre Waren nach Polen und in die übrigen EU-Mitgliedstaaten zu den GSP-Bedingungen, wobei die ärmsten 32 Länder ein günstigeres System (Everythig but Arms – „Alles außer Waffen”), das einen freien Zugang zum EU-Markt bietet, in Anspruch nehmen. Allgemeines Zollpräferenzsystem GSP Die GSP-Präferenzen umfassen 178 Entwicklungsländer und -territorien4. Seit Anfang der 90er Jahre gehören zu den GSP-begünstigten Ländern – neben den Entwicklungsländern – auch die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten sowie Albanien und einige Länder des ehemaligen Jugoslawiens. Die Präferenzen beziehen sich auf Industrieerzeugnisse und Agrarprodukte, wobei ein Teil dieser Produkte (die für die EU sensibelsten Produkte) von dem System ausgeschlossen ist. Für einen Teil der GSP-Begünstigten gelten kraft des Präferenz____________________ 3 In dieser Gruppe befinden sich 79 Staaten. Ihre Auflistung ist unter: http://www.acpsec.org/ en/acp_states.htm zu finden. 4 Im Juni 2006 hat die EU der Republik Belarus den Zugang zu den allgemeinen Tarifpräferenzen zeitweilig zurückgenommen. Den Grund zur Verhängung wirtschaftlicher Sanktionen bildete die systematische Verletzung durch dieses Land der Arbeiterrechte, die in den UN- und IAO-Konventionen festgelegt sind und die „grundsätzlichen Menschen- und Arbeitsrechte” regeln. 171 systems für die AKP-Staaten günstigere Präferenzbedingungen für den EUMarktzugang. Das gegenwärtige GSP wird bis Ende 2008 gelten. Abänderungen, die Anfang 2006 an dem System vorgenommen wurden, hatten das Ausdehnen der Präferenzen auf die rückständigsten Länder, insbesondere auf die kleinen Länder, Inselländer, Staaten ohne Zugang zum Meer sowie Länder mit einer wenig diversifizierten Wirtschaft zum Ziel. Darüber hinaus wurde ein vereinfachter Mechanismus der Ausschlüsse (Graduation) aus dem Handelspräferenzsystem eingeführt. Dieser Mechanismus bezieht sich auf Warengruppen aus den Entwicklungsländern, die mittlerweile so wettbewerbsfähig auf dem EU-Markt sind, sodass sie die GSP-Präferenzen nicht mehr in Anspruch nehmen müssen. Die vorherigen, auf unterschiedlichen Kennziffern (Anteil an den Präferenzimporten, Entwicklungsindex, Spezialisierungsindex für Exporte) gestützten Ausschlusskriterien wurden durch ein gemeinsames Kriterium in Form des Importanteils aus den GSP-begünstigten Ländern am EU-Markt ersetzt. Wenn die Einfuhr einer bestimmten Warengruppe aus einem Staat 15 Prozent des Gesamtimportes aller von dem GSP umfassten Länder überschreitet, unterliegt der Staat dem Ausschluss, d.h. er wird vom Zugang zum EU-Markt zu den Präferenzbedingungen ausgeschlossen. In Bezug auf Textilien und Bekleidung wurde die Ausschlussschwelle auf 12,5 Prozent gesenkt. Im Rahmen des neuen Mechanismus fallen 80 Prozent der Exporte aus China auf den EU-Markt unter Ausschlüsse, obwohl China formal weiterhin ein GSP-Begünstigter bleibt. Im Fall der Exporte aus Indien sind die Textilstoffe ausgeschlossen und genießen keine Handelspräferenzen (sie überschreiten die Schwelle), dagegen gelten diese weiterhin für die Bekleidung. Das System sieht zusätzliche Präferenzen („GSP+”) für diejenigen Staaten vor, die die internationalen Übereinkommen zur nachhaltigen Entwicklung, unter Berücksichtigung des Umweltschutzes (sog. Umweltklausel), der Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte (sog. Sozialklausel) sowie der Prinzipien eines guten Regierens (Good Governance) ratifiziert haben und diese wirksam umsetzen. Das Programm GSP+ gewährleistet den zollfreien Zugang zum EU-Markt für Produkte aus 91 Prozent der Tariflinien und umfasst insgesamt 15 Staaten: 5 Länder aus dem Andenraum Präferenzmargen für Waren im Allgemeinen Präferenzsystem GSP: - nicht sensible Erzeugnisse (z.B. mineralische Brennstoffe, Leder, Holz, bestimmte Eisen- und Stahlwaren, Nickel und Nickelerzeugnisse, Flugzeuge und Flugzeugteile, Musikinstrumente, Möbel, Spielzeug, Sportgeräte) – die Erhebung der Zölle wurde ausgesetzt (mit Ausnahme der Zölle für landwirtschaftliche Bestandteile); - sensible Erzeugnisse (z.B. viele Agrarerzeugnisse, Personenfahrzeuge, Lieferwagen, Fahrzeuge für besondere Verwendung, Uhren, Beleuchtungsgeräte) – Zollsenkung ad valorem beträgt 3,5 Prozentpunkte und bei Waren aus den Bereichen 50 bis 63 (Bekleidung und Textilien) – 20 Prozent. Bei spezifischen Zöllen, ausgenommen die als Mindest- oder Höchstzollsätze bezeichneten Sätze, beträgt die Senkung 30 Prozent. Quelle: Verordnung (EG) des Rates Nr. 980/2005 vom 27. Juni 2005 zur Einführung des Schemas der allgemeinen Tarifpräferenzen (ABl. L 169 vom 30. Juni 2005). 172 (Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru und Venezuela), 6 Länder Mittelamerikas (Guatemala, Honduras, Costa Rika, Nicaragua, Panama und Salvador) sowie Georgien, Moldawien, die Mongolei und Sri Lanka (Beschluss der Europäischen Kommission vom 21. Dezember 2005, ABl. EG L 337 vom 22. Dezember 2005). Die vorgenannten Kriterien gelten nicht für die ärmsten Staaten (Least Developed Countries – LDC), die unter das Programm „Alles außer Waffen” (Everything but Arms – EBA) fallen. Das EBA ermöglicht diesen Ländern einen zoll- und kontingentfreien Zugang zum EU-Markt für ihre sämtlichen Produkte, ausgenommen Waffen und Munition (das System GSP umfasst nicht die HS-Warengruppe 93) sowie einige Agrarerzeugnisse (Zucker, Reis, Bananen), für die die Zollsätze schrittweise gesenkt werden. Die Inanspruchnahme der Zollpräferenzen erfordert die Beachtung der Ursprungsregeln. Nähere Informationen zu dem Thema sind im Wegweiser auf folgender Internetseite zu finden: http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/ publications/info_docs/customs/index_en.htm Freihandelsabkommen Mit seinem EU-Beitritt ist Polen gleichzeitig den ehedem geltenden oder noch auszuhandelnden Freihandelsabkommen mit anderen Partnern beigetreten. Die wichtigsten davon, neben den Abkommen mit 3 EFTA-Ländern (Europäischer Wirtschaftsraum), der Schweiz (Freihandelszone) und der Türkei (Zollunion) sind: · Abkommen über die Euro-Mediterranean Partnership (mit Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, dem Libanon, Marokko, der Palästinensischen Autonomie, Syrien, Tunesien und der Türkei; Libyen hat den Beobachter-Status), · Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (mit Ländern des ehemaligen Jugoslawiens), die der Stabilisierung der Bedingungen für die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Einführung gegenseitiger Handelspräferenzen zur Unterstützung des sich in diesen Ländern vollziehenden demokratischen Wandels dienen sollen, · Assoziierungsabkommen mit Mexiko und Chile, · Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit mit der Republik Südafrika. Zollkodex der Gemeinschaft Das System des Zollrechts in Polen setzt sich aus den direkt anzuwendenden Vorschriften des gemeinschaftlichen Rechts sowie des nationalen Rechts: dem Gesetz Zollrecht und den Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz zusammen. Die Fragen der Zollkontrolle sowie der Struktur von den Zollbehörden sind im Gesetz Zolldienst geregelt. Zollkodex der Gemeinschaft – der grundlegende Rechtsakt der Gemeinschaft im Bereich des Zollrechts, lässt die Anwendung von vervollständigenden und präzisierenden nationalen Vorschriften zu. 173 Seit dem 1. Mai 2004 dürfen Waren in das Gebiet der Gemeinschaft, was Polen anbetrifft, ausschließlich über Flughäfen und Seehafengrenzübergänge sowie Landgrenzübergänge zu Weißrussland, der Ukraine und Russland (Kreis Kaliningrad) eingeführt werden. An den Grenzübergängen zu Litauen, der Slowakei, der Tschechischen Republik und Deutschland wurde die Zollabfertigung abgeschafft. Waren, die in das Zollgebiet Polens (der Gemeinschaft) eingeführt werden, unterliegen ab dem Zeitpunkt der Einfuhr der Zollaufsicht. Diese Waren sind – bis auf bestimmte Ausnahmen – einer Zollbehörde im Zollamt oder an einem anderen Ort, der von Zollbehörde anerkannt und für Zollzwecke bestimmt wurde, zur Festlegung ihrer Zollbestimmung vorzulegen. Waren, die vom Zollverfahren erfasst werden sollen, erfordern eine Anmeldung für dieses Verfahren. Anforderungen an die Zollanmeldungen wurden detailliert in der Verordnung des Finanzministers vom 22. April 2004 festgelegt. Innerhalb des Zeitraums vom 31. August 2007 bis zum 30. Juni 2009 kann die Zollanmeldung die Form sowohl eines Papier- als auch eines elektronischen Dokuments haben. Diese Änderungen ergeben sich aus der Inbetriebnahme durch Polen am 31. August 2007 der 1. Phase des in der EU geltenden Ausfuhrkontrollsystems (ECS). Das ECS erlaubt einen elektronischen Austausch der durch den Ausführer/Exporteur zu übersendenden Ausfuhranmeldung zwischen der Ausfuhrzoll-stelle und den Ausgangszollstellen, soweit die Zollanmeldung für: · die Ausfuhrprozeduren, · die Prozeduren der passiven Veredelung, · die Wiederausfuhr nach Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, · die Beförderung (einheitlicher Frachtvertrag) abgegeben wird, sowie in anderen Fällen, wenn das Zollamt die Aufgabe einer Ausgangsstelle wahrnimmt. Die elektronische Bestätigung des Warenausgangs, die von der Ausgangsstelle dem Anmeldenden rückgesandt wird, ersetzt das Exemplar Nr. 3 der Ausfuhranmeldung (SAD 3) und dient als ein Dokument, das die Ausfuhr von Waren für die Zwecke der Mehrwertsteuer (VAT) bestätigt. Das System stellt sicher, das die Zollverwaltung ihre Zollaufsicht wirksamer wahrnehmen kann, und ermöglicht den Exporteuren, die Warenausfuhr schneller zu dokumentieren und den Steuersatz in Höhe von 0 Prozent für den Warenexport anzuwenden. Die zweite Phase des ECS-Systems wird am 1. Juli 2009 in Betrieb genommen. In der ganzen EU werden die Ausfuhranmeldungen ausschließlich in elektronicher Form abgegeben, wobei dazu die Funktionen des ECS-Systems verwendet werden (Papierform wird nur in Notsituationen zulässig sein). Darüber hinaus werden auch Daten bezüglich der Sicherheit und des Schutzes übermittelt. Außertarifliche Beschränkungen Die Einbeziehung Polens in die gemeinsame Handelspolitik bedeutet die Anwendung von den gemeinschaftlichen Lösungen in Bezug auf außertarifliche Maßnahmen wie die Antidumping-, Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen, Mengenkontingente, Aufsichtssystem sowie Einfuhr- und Ausfuhrverbote. Zwar werden die Verwaltungsmaßnahmen im Warenverkehr mit Drittländern von der EU und nicht von einzelnen Mitgliedstaaten ergriffen, doch schließen die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften die Anwendung durch die Mitgliedstaaten von Verboten, Einschränkungen und Überwachungsmaßnahmen bei der Einfuhr, Ausfuhr und Transit nicht aus, sofern 174 sich diese auf Schutz der Moral, öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Leben von Menschen, Tieren und Pflanzen, Schutz von den nationalen Schätzen mit einem künstlerischen, historischen oder archäologischen Wert sowie auf Schutz des Handelsund geistigen Eigentums beziehen. Diese Verbote und Einschränkungen dürfen jedoch nicht der eigenmächtigen Diskriminierung oder einer verdeckten Beschränkung im Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten dienen. Antidumping- und Antisubventionszölle (Ausgleichszölle). In der Europäischen Union, wo die Industrieerzeugnisse einen sehr liberalisierten Zugang zum Markt haben, finden relativ oft außertarifliche Verfahren, vor allem gegen unlauteren Wettbewerb wie Dumping (häufiger) und Subventionen (seltener) Anwendung. Laut Stand zum 30. Juni 2008 galten in Bezug auf Importe in die EU, damit auch nach Polen, 131 Antidumpingmaßnahmen (überwiegend für Chemie- und Stahlerzeugnisse) sowie 8 Ausgleichsmaßnahmen (meist für chemische Produkte aus Indien). Im ersten Halbjahr 2008 hat die Europäische Union kein neues Verfahren wegen Subventionen oder Dumping eingeleitet. Die Liste der geltenden Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen ist auf folgender Internetseite zu finden: http://ec.europa.eu/trade/issues/respectrules/anti_dumping/ stats.htm Die Antidumpingzölle für Importe aus den Drittländern können nur dann erhoben werden, wenn aufgrund eines durchgeführten Verfahrens nachgewiesen wird, dass: · der Import zu Dumping-Preisen stattfand, · die EU-Produzenten von ähnlichen Waren einen tatsächlichen Schaden erlitten haben oder erleiden können, bzw. die Entwicklung eines bestimmen Sektors in der EU wesentlich verlangsamt werden könnte, · eine Ursachen-Folgen-Beziehung zwischen den beiden Vorkommnissen besteht, · die Einführung der Zölle im Interesse der Gemeinschaft liegt. Eine Alternative für die Antidumpingzölle kann die sog. Preisverpflichtung bilden. Der unter dem Verdacht des Dumpings stehende Exporteur kann sich während des Untersuchungsverfahrens verpflichten, das minimale mit der Europäischen Kommission vereinbarte Niveau der Exportpreise (Preisverpflichtung – Price Undertaking) oder des maximalen Exportvolumens (nur bei Ländern, die der WTO nicht angehören) einzuhalten. Dieses Angebot kann er erst nach der erfolgten Feststellung des Dumpings bzw. Schadens machen. Die Europäische Kommission akzeptiert Preisverpflichtungen nur von denjenigen Exporteuren, die während des Untersuchungsverfahrens mit ihr zusammengearbeitet haben. Es wird dann auch in Betracht gezogen, ob jeweiliger Exporteur in der Vergangenheit seinen Verpflichtungen nachgekommen ist (dies gilt für Firmen, gegen die Antidumpingverfahren schon in der Vergangenheit eröffnet wurde). Die Voraussetzung für die Annahme einer solchen Verpflichtung ist die Möglichkeit einer wirksamen Überwachung deren Erfüllung. Den Exporteuren (wie auch Importeuren und Produzenten, die eine Partei eines solchen Verfahrens waren) steht es zu, eine Berufung gegen Beschlüsse der Europäischen Kommission oder des Rates einzulegen. Dies kann auf der Verwaltungsebene (in der Europäischen Kommission) oder auf dem gerichtlichen Wege (vor Gericht der ersten Instanz sowie vor dem Europäischen Gerichtshof) geschehen. 175 Ein Jahr nach der Verhängung von Antidumpingzöllen können die Exporteure die Durchführung einer Prüfung der auferlegten Antidumpingzölle (Interim Review) beantragen. Infolgedessen kann Umfang der Antidumpingmaßnahme modifiziert werden. Exporteure, die innerhalb des Prüfungszeitraumes durch die Kommission eine bestimmte Ware nicht ausführten, dies jedoch nach der Eröffnung des Verfahrens taten, bzw. die Ausfuhrverträge abgeschlossen hatten, haben die Möglichkeit, ein beschleunigtes Sonderverfahren (New Comers Review) zu beantragen. Infolgedessen können die individuellen Antidumpingzollsätze auf der Grundlage der individuellen Dumpingspanne festgelegt werden oder kann die Befreiung vom Dumpingverdacht erfolgen. Zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens wird der Antidumpingzoll auf die von einem neuen Exporteur gelieferten Waren ausgesetzt. Gleichzeitig bestimmt die Europäische Kommission ein Erfassungssystem, das eine retrospektive Erhebung vom Antidumpingzoll ermöglicht. Wenn der Import zu Dumpingpreisen nicht mehr erfolgt bzw. wenn die Dumpingspanne gesenkt wurde, können Einführer die Erstattung der erhobenen Zölle beantragen. Der Importeur soll das Geld spätesten nach 21 Monaten erhalten haben (Entscheidung über die Erstattung soll innerhalb eines Jahres, spätestens bis zu 18 Monaten getroffen sein und die Auszahlung spätestens 90 Tage nach der Entschlussfassung erfolgt sein). Einführer von Fahrradteilen chinesischen Ursprungs haben das Recht, eine Befreiung von den erhebungspflichtigen Antidumpingzöllen zu beantragen, sofern ihre Firma monatlich weniger als 300 Teile einer und derselben Art einführt. Firmen, die über 299 Teile einer und derselben Art einführen, kann ein solcher Ausschluss von der Europäischen Kommission eingeräumt werden, vorausgesetzt, dass der Mehrwert an diesen Teilen 25 Prozent der Herstellungskosten übersteigt und der Wert der Teile unter 60 Prozent des Endproduktwertes liegt. Eine ähnliche Handlungsweise gilt bei den Antisubventionsmaßnahmen. Die Differenzen bestehen hauptsächlich darin, dass bei den Antisubventionszöllen die Verfahren für die neuen Exporteure in beschleunigter Form (sog. Accelerated Investigation Review) geführt werden und die Ausgleichszölle bis zum Abschluss des Verfahrens gelten. Bei den Antidumpingmaßnahmen dagegen wird der Zoll mit der Einleitung des Verfahrens aufgehoben. Darüber hinaus kann es bei den Antisubventionsmaßnahmen eine Alternative für Ausgleichszölle geben, indem sich Staatsbehörden des exportierenden Landes verpflichten, die Subventionierung abzuschaffen oder zu reduzieren. Mengenmäßige Kontingente. Bei der Einfuhr von bestimmten Stahlerzeugnissen aus Kasachstan, Russland und der Ukraine gelten Mengenkontingente, die kraft bilateraler Sektorverträge zwischen der EU und diesen Ländern festgesetzt werden. Die Mengenkontingente gelten auch bei Importen von bestimmten Bekleidungsarten und Textilprodukten aus Nordkorea (autonom festgesetzt) und Belarus (bilateraler Vertrag). Bei Einfuhren aus Belarus finden sog. Limits für die passive Veredelung von Textilien und Bekleidung Anwendung. Die Verwaltung der Kontingente bleibt der Europäischen Kommission vorbehalten. Die polnischen Behörden sind lediglich für die Erteilung der Einfuhrgenehmigungen nach Erhalt einer Mitteilung der Europäischen Kommission über die zugeteilte Menge zuständig. Das System zur Verwaltung der Kontingente ist in der Verordnung des Rates (EG) Nr. 520/945 festgelegt. Sie lässt eine Aufteilung der Kontingente in der ____________________ 5 Verordnung des Rates (EG) Nr. 520/94 vom 07. März 1994 (Amtsblatt EG L 66 vom 10. März 1994, S.1), Verordnung der Europäischen Kommission (EG) Nr. 2044/2003 vom 20. November 2003. 176 Reihenfolge der Antragstellung (im sog. Windhundverfahren, nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst”), eine Aufteilung unter Berücksichtigung der traditionellen Handelsströme sowie eine anteilsmäßige Aufteilung nach den beantragten Mengen zu. Bei Kontingenten für Stahl und Textilien gilt das erste Verfahren. Die Kontingente werden nicht den einzelnen Staaten, sondern den Einführern, nach der zeitlichen Reihenfolge der von der Kommission erhaltenen Mitteilungen der Mitgliedstaaten über die bei ihnen eingegangenen Genehmigungsanträge zugeteilt. Nach der Prüfung der Verfügbarkeit eines Kontingents benachrichtigt die Kommission die Mitgliedstaaten darüber, ob eine Einfuhrgenehmigung für die beantragte Warenmenge (sofern der auf einen Einführer entfallende Anteil nicht überschritten wird) gewährt werden kann. Die Entscheidungen werden von der Kommission nach Bedarf täglich getroffen; beim Überschreiten des Bedarfs erfolgt eine pro rata Reduzierung, d.h. eine anteilige Reduzierung nach der beantragten Menge. Die Einführer können notwendige Informationen über die verfügbaren Mengenkontingente im Integrierten System der Genehmigungsverwaltung (Systeme Integre de Gestion de Licenses – SIGL: http://trade.ec.europa.eu/sigl/query.html) erhalten. Das System verbindet die Europäische Kommission mit Behörden in den Mitgliedstaaten, die für die Genehmigungserteilung zuständig sind, darunter mit dem polnischen Wirtschaftsministerium. Überwachungssystem. Die Überwachung kann die bereits abgewickelten Importe (nachträgliche Überwachung – Retrospective Surveillance) oder die geplanten Einfuhren (vorherige Überwachung – Prior Surveillance, anders automatisches Einfuhrlizenzverfahren) betreffen. Im ersten Fall, infolge der Eintragung des Importverkehrs durch die Zollbehörden, erhält die Europäische Kommission Mitteilungen über die Importe der EU-Mitgliedstaaten schneller als sonst. Bei vorherigen Überwachungen ist die Erlangung durch den Importeur von der zuständigen Behörde jeweiligen Mitgliedstaates eines einheitlichen Importscheins (Surveillance Document) (in Polen die Einfuhrgenehmigung – s. weiter unten) die Voraussetzung für die Zulassung zum Warenverkehr im EU-Gebiet. In manchen Fällen kann die Einfuhrgenehmigung vorbehaltlich der Vorlage des Originals einer Ausfuhrgenehmigung des liefernden Landes erlangt werden (Double-checking Surveillance). Importlizenzen (Einfuhrgenehmigungen) sind bei der Einfuhr von Industriewaren erforderlich, für die ein Kontingent besteht, sowie bei der Einfuhr von Waren, die der Aufsicht unterliegen (falls diese Pflicht besteht). Sie werden von dem für die Wirtschaft zuständigen Minister automatisch ausgestellt. Die Erteilung der Genehmigung für die beantragte Menge hat binnen 5 Arbeitstagen nach Einreichung des Antrags zu erfolgen (im Bereich der Agrarprodukte und Lebensmittel werden die Genehmigungen vom Vorsitzenden der Agentur für den Agrarmarkt ausgestellt). Für die Erteilung einer gemeinschaftlichen Importlizenz (im Rahmen eines Kontingents) gilt eine Stempelsteuer im Wert von 82 PLN. Die Stempelgebühr wird nicht für einen Antrag, der sich auf die Überwachung der Einfuhr von Stahlerzeugnissen Erga Omnes (die auf Grund der Verordnung 076/2002 erfolgt) erhoben. Der Einzahlungsschein ist dem Antrag beizufügen. Bei Mangel an anderen Nachweisen gilt, dass die für die Erteilung 177 einer Einfuhrgenehmigung zuständige Behörde den Antrag innerhalb von 3 Arbeitstagen nach seiner Stellung erhalten hat. Muster des Antrags auf Erteilung einer Einfuhroder Ausfuhrgenehmigung wurde in der Verordnung des Ministers für Wirtschaft und Arbeit vom 14. Mai 2004 über Einfuhr- oder Ausfuhrgenehmigungen, die im Rahmen der Verwaltungsmaßnahmen beim Warenverkehr mit dem Ausland erteilt werden, veröffentlicht. Die von Zollgebühren kraft besonderer Vorschriften befreiten Waren sind nicht genehmigungspflichtig. Erteilung der Genehmigung kann von der Leistung einer Kaution (in Form der Barzahlung oder Garantie) abhängig gemacht werden. Die Kaution wird in der polnischen Währung, entsprechend dem Währungskurs der Polnischen Nationalbank (NBP), der am Arbeitstag vor dem Tag der Kautionsleistung galt, erhoben. Die Rückerstattung einer Kaution, die in Form der Bareinzahlung geleistet wurde, erfolgt per Überweisung auf das im Antrag angegebene Konto und in Form einer Garantie – durch die Rückgabe der die Garantieerteilung bestätigenden Urkunde. Wenn die Genehmigung für einen geringeren als den beantragten Umfang erteilt wurde, ist die überbezahlte Kaution binnen 14 Tagen nach dem Tag der Genehmigungserteilung zurückzuerstatten. Das Verfahren zur Erhebung und Rückerstattung der Kaution ist in der Verordnung des Ministers für Wirtschaft und Arbeit vom 18. Mai 2004 über Kaution, die im Rahmen der Verwaltungsmaßnahmen beim Warenverkehr mit dem Ausland festgesetzt wird, geregelt. In der Praxis findet die Überwachung bei Importen von den sensiblen Waren wie Stahl, Textilen und Bekleidung Anwendung. Das System der doppelten Überwachung gilt bei der Einfuhr von Kleidung und Textilien aus Usbekistan, acht Kategorien der Textilerzeugnisse aus China (u.a. T-Shirts, Hosen, Bettwäsche) sowie von Stahlerzeugnissen im Rahmen der Kontingente bei Importen aus Russland und Kasachstan. Bis zum 31. Dezember 2009 gilt für Importe bestimmter Stahlerzeugnisse aus den übrigen Drittländern (bis auf die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island und die Türkei) die gemeinschaftliche vorherige Überwachung (es sind lediglich die Einfuhrgenehmigungen – Single-checking-System erforderlich). Dies gilt nicht für Einfuhr mit dem Nettogewicht unter 2,5 t. Einfuhr- und Ausfuhrverbote. Die Verbote des Verkehrs (der Ein- und Ausfuhr) werden von der Europäischen Union nur in Ausnahmefällen verhängt (u.a. zwecks des Schutzes von Menschen, Tieren und Pflanzen, der öffentlichen Sicherheit, der Kulturgüter u.ä.). Die in den EU-Verordnungen festgesetzten Einfuhr/Ausfuhrverbote beziehen sich u.a. auf: · Verkehr mit Waren, die zur Ausübung der Todesstrafe, Foltern oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder herabwürdigenden Behandlung bzw. Bestrafung verwendet werden könnten; · Einfuhr in die EU von Waren, die manche Rechte am geistigen Eigentum verletzen; · Einfuhr/Ausfuhr von den Kulturgütern aus dem Irak; · Verkauf, kostenlose Übergabe oder Lieferung der technischen, mit militärischen Aktivitäten zusammenhängenden Unterstützung an sämtliche Unternehmer in Liberia, Einfuhr von Rohdiamanten aus Liberia, Einfuhr von Holz und Holzerzeugnissen mit liberianischem Ursprung; · Einfuhr von Leder und sonstigen Waren, die aus manchen Wildtierarten gewonnen werden, welche aus den Ländern kommen, wo beim Tierfang Tierfallen bzw. Methoden angewendet werden, die den internationalen Normen des humanitären Tierfangs nicht entsprechen; · Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten (CITES); 178 · Einfuhr von Sonnenblumenöl, das aus der Ukraine herkommt oder versandt wird, für das kein gültiges Zertifikat mit der Bescheinigung des Nichtvorhandenseins einer unzulässigen Konzentration von Mineralöl vorliegt. Seit dem 31. Dezember 2008 wird in der EU das Verbot des Inverkehrbringens, der Ein- und Ausfuhr von Hunde- und Katzenfellen sowie Erzeugnissen aus diesem Fell in Kraft treten. Gemäß den nationalen Vorschriften, der Verordnung des Ministerrates, gilt in Polen ein Einfuhrverbot aus Drittländern für Felle von manchen Arten der Robbenwelpen sowie Erzeugnisse daraus, sowie Asbest und asbesthaltige Waren. Zur Regelung des Handels mit Rohdiamanten (Diamanten, die nicht bearbeitet oder lediglich gesägt, gespalten oder roh belassen sind) gelten besondere Bestimmungen. Die Ein- und Ausfuhr erfordert in erster Linie die Vorlage des sog. internationalen Kimberley-Zerzifikats, zu dessen Anwendung sich die Europäische Gemeinschaft kraft der Interlaken-Erklärung über den Handel mit Rohdiamanten vom 1. Januar 2003, gemäß dem als Kimberley Process Certification Scheme bezeichneten Dokument, verpflichtet hat. Die gemeinschaftlichen Ausfuhrzertifikate sind in Belgien, der Bundesrepublik Deutschland oder in Großbritannien zu erwerben. Dort kann man auch die importierten Sendungen mit Rohdiamanten einer Prüfung unterziehen lassen. Die polnischen Behörden erteilen keine Einfuhr- oder Ausfuhrgenehmigungen sowie keine Ausfuhrzertifikate für Rohdiamanten. Waren und Technologien mit einem doppelten Verwendungszweck. Für das gemeinsame Überwachungssystem der Exporte von Waren mit einem doppelten Verwendungszweck gilt für das gesamte EU-Gebiet eine einheitliche Liste der Waren und Technologien mit einem doppelten Verwendungszweck. Sie ist in der Verordnung des Rates (EG) Nr. 1183/2007 vom 18. September 2007 enthalten, die die Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 über eine Gemeinschaftsregelung zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit einem doppelten Verwendungszweck ändert und aktualisiert. Die Regeln des Außenhandels mit Waren, Technologien und Dienstleistungen mit der strategischen Bedeutung für die Staatssicherheit sowie für die Erhaltung des internationalen Friedens und Sicherheit, die Überwachungs- und Erfassungsregeln für diesen Verkehr sowie die Formen der Verantwortung für den rechtswidrigen Waren-, Technologien- und Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland sind im Gesetz vom 29. November 2000, das an die gemeinschaftlichen Vorschriften angeglichen ist, festgelegt. Auskunft über Grundsätze des Verkehrs von Waren mit einem doppelten Verwendungszweck befindet sich auf der Internetseite: http://dke.mg.gov.pl Die Kontrolle der Einfuhr von Waren mit einem doppelten Verwendungszweck ist nicht vorgesehen. Die einzige Ausnahme stellt die Einfuhr von kryptografischen Geräten dar, die hinsichtlich der Staatssicherheitsanforderungen von der Agentur für die Innere Sicherheit überwacht werden. Die Exporte und Importe von Waffen und militärischer Ausrüstung nach Polen erfordern eine entsprechende individuelle Genehmigung. Dem Antrag auf die Erteilung einer individuellen Genehmigung für die Ausfuhr der Ausrüstung soll der 179 Antragsteller eine Erklärung des Endverbrauchers, dem Antrag auf Genehmigung für den Export der Waren mit einem doppelten Verwendungszweck wiederum entweder ein Importzertifikat oder die Erklärung des Endverbrauchers beifügen. Die Ausfuhr von Waren mit der für die Staatssicherheit strategischen Bedeutung in manche ist Länder verboten oder erfordert eine entsprechende Genehmigung des Ministerrates. Auskünfte in polnischer und englischer Sprache über Voraussetzungen für Handelaustausch mit Drittländern sind auf der Webseite des polnischen Ministeriums für Wirtschaft: http://mg.gov.pl/Clo/ oder auf der Webseite der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/trade/index_en.htm zu finden. Informationen über Bedingungen für Importe in die EU sind ebenso im Internetportal: Expanding Exports Helpdesk einzuholen, das von der Europäischen Kommission für Exporteure aus den Entwicklungsländern geschaffen wurde. In diesem Portal wurde auch ein Forum organisiert, mit dessen Vermittlung die Unternehmer Kontakte knüpfen und einen Lieferanten oder Käufer für ihre Waren finden können. 3. Devisenrecht Im Juni 1995 hat Polen Verpflichtungen aus dem Art. 8 der Satzung des Internationalen Währungsfonds übernommen; es wurde die Konvertibilität der Landeswährung nach den IWF-Standards erklärt. Das aktuell geltende Gesetz Devisenrecht vom 27. Juli 2002, das am 1. Oktober 2002 in Kraft getreten ist (poln. Gesetzblatt Nr. 141, Pos. 1178 mit nachträglichen Änderungen6) wurde im Hinblick auf eine weitere Liberalisierung des Kapitalverkehrs sowie die Übereinstimmung mit den Anforderungen der Europäischen Union vorbereitet. Anwendung findet das Prinzip eines freien Kapital- und Zahlungsverkehrs; zulässig sind lediglich die im Vertrag über die Europäische Union vorgesehenen Beschränkungen. Das Gesetz regelt den Devisenverkehr7 (den Devisenverkehr mit dem Ausland sowie den Verkehr mit Devisenwerten im Inland) und das Betreiben von den Geldwechselstellen8. Es legt ebenfalls Pflichten fest: 1) die mit der Ausfuhr ins ____________________ 6 Änderungen zum genannten Gesetz wurden im Gesetzblatt 2003 Nr. 228, Pos. 2260, 2004 Nr. 91, Pos. 870 und Nr. 173, Pos. 1808, 2006 Nr. 157, Pos. 1119 und 2007 Nr. 61, Pos. 410 veröffentlicht. Zum Gesetz Devisenrecht wurden 8 Verordnungen erlassen: fünf Verordnungen des Finanzministers – darunter über die allgemeinen Devisengenehmigungen, eine Verordnung des Ministerrates sowie eine Bekanntmachung des Präsidenten der Polnischen Nationalbank (NBP) und eine Verordnung des Präsidenten der NBP. 7 Der Verkehr mit inländischen Zahlungsmitteln zwischen den Gebietsfremden stellt keinen Devisenverkehr dar, damit fällt er nicht unter den durch das Gesetz Devisenrecht geregelten Bereich. 8 Das Betreiben einer Geldwechselstelle ist eine Gewerbetätigkeit, die im An- und Verkauf und in der Vermittlung bei An- und Verkauf von Devisenwerten besteht. Der Handel mit Devisenwerten für den Eigenbedarf wird nicht reglementiert. 180 Ausland, Einfuhr ins Inland von Devisenwerten bzw. inländischen Zahlungsmitteln sowie mit Geldüberweisungen ins Ausland und Verrechnungen im Inland im Devisenverkehr verbunden sind; 2) die mit der Übergabe an die Polnische Nationalbank (NBP) von Angaben über den Devisenverkehr und Aktivitäten von den Geldwechselstellen sowie mit Aufbewahrung von den diesen Verkehr und diese Aktivitäten betreffenden Unterlagen verbunden sind. Darüber hinaus führt das Gesetz Kontrolle ein, die im Zusammenhang mit den im Gesetz festgelegten Beschränkungen und Pflichten ausgeübt wird. Der Devisenverkehr unterliegt den im Gesetz genannten Beschränkungen nicht, wenn eine der Parteien im Straf-, Zivil- oder Verwaltungsverfahren der Fiskus, die Polnische Nationalbank oder eine öffentliche Behörde ist. Den Beschränkungen unterliegt ebenfalls nicht der Devisenverkehr unter Teilnahme einer Bank oder eines anderen Unternehmens mit Sitz im Inland im Hinblick auf Handlungen, die unter der aufgrund gesonderter Vorschriften geführten Bank-, Versicherungs-, Rentenaufsicht oder Aufsicht über den Kapitalmarkt stehen. Dabei würden die sog. Sonderbeschränkungen hinsichtlich des Devisenverkehrs mit Ausland Banken und andere genannte Unternehmen betreffen, sich jedoch nicht auf die drei erstgenannten Parteien beziehen9. Einige wenige der im Gesetz belassenen Beschränkungen beziehen sich auf Verkehr mit Drittländern. Darüber hinaus gibt es eine Beschränkung, die nicht geografisch orientiert ist, sondern mit dem Ausweis von Geldschuldverhältnissen grundsätzlich nur in polnischer Währung gemäß Art. 58 § 1 des Zivilgesetzbuches zu tun hat. Im Gesetz wurden Ausnahmen von dieser Regel berücksichtigt. Die Drittländer sind Länder, die keine EU-Mitglieder sind sowie die abhängigen, autonomen und assoziierten Gebiete von den sämtlichen Staaten. Drittländer, die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums (EEA) bzw. der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sind, werden analog zu den EU-Ländern behandelt. Darüber hinaus, wenn sich aus den internationalen Abkommen die gleiche Behandlung von den abhängigen, autonomen und assoziierten Gebieten der genannten Länder (EU, EWR, OECD) in dem durch das Gesetz geregelten Umfang ergibt, so sind diese Gebiete genauso wie die genannten Länder zu behandeln. Den Beschränkungen unterliegt – kann also ohne die Devisengenehmigung nicht stattfinden – eine Verrechnung in einer Fremdwährung in Polen sowie Abschluss von Verträgen, die diese Verrechnung zufolge haben. Diese Beschränkung gilt nicht für bestimmte, im Gesetz genannte Fälle des Devisenverkehrs hinsichtlich des Verkehrs mit dem Ausland sowie des Devisenverkehrs zwischen den Gebietsfremden und des Devisenverkehrs zwischen Gebietsansässigen, die natürliche Personen sind und keine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Der übrige Teil der Devisenbeschränkungen des Gesetzes bezieht sich auf Devisenverkehr mit Drittländern, also einen geringen Anteil am gesamten Verkehr. Dazu gehören u.a.: · Ausfuhr, Transfer sowie Überweisung von den in- oder ausländischen Zahlungsmitteln durch Gebietsansässige in die Drittländer mit Bestimmung für ____________________ 9 Sonderbeschränkungen hinsichtlich des Devisenverkehrs mit Ausland können im Wege einer Verordnung von dem Ministerrat für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten eingeführt werden. Dies würde mit der Befolgung der Entscheidungen von internationalen Organen, deren Mitglied die Republik Polen ist oder mit einer dramatischen Lage in der Zahlungsbilanz im Zusammenhang stehen. 181 · · · · · die Gründung oder Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit in diesen Ländern, darunter für Erwerb von Immobilien (mit Ausschlüssen), Erwerb durch Gebietsansässige (Residenten) u.a. von Anteilen und Aktien von Gesellschaften mit Sitz in Drittländern sowie Investmentfondsanteilen in Drittländern, von Schuldverschreibungen, die von Gebietsfremden aus Drittländern ausgestellt werden, von Devisenwerten, die von Gebietsfremden aus Drittländern veräußert werden, Veräußerung durch Gebietsansässige u.a. von Schuldverschreibungen mit Einlösungstermin unter einem Jahr in Drittländern, Eröffnen durch Gebietsansässige von Konten bei Banken und Bankfilialen, die ihren Sitz in Drittländern haben (mit Ausschlüssen), Veräußerung im Inland durch Gebietsfremde aus Drittländern sowie in Drittländern durch Gebietsansässige von Schuldverschreibungen mit Einlösungstermin unter einem Jahr, sei es, dass diese dort gemäß geltenden Vorschriften früher erworben wurden, Vornehmen zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden von Geldabrechnungen, die sich aus den oben genannten Handlungen ergeben. Von den im Gesetz genannten Beschränkungen oder Pflichten im Devisenverkehr kann auf der Grundlage von allgemeinen Devisengenehmigungen (die von dem für öffentliche Finanzen zuständigen Minister im Verordnungswege erteilt werden) bzw. von individuellen Devisengenehmigungen (die vom Präsidenten der Polnischen Nationalbank im Wege von Verwaltungsbeschlüssen erteilt werden) abgegangen werden. Als Kriterium für die Erteilung von Devisengenehmigungen gilt das Kriterium einer nicht vorkommenden Gefährdung des öffentlichen Interesses bzw. der internationalen Verpflichtungen der Republik Polen. Möglichkeit der Anwendung von den allgemeinen und individuellen Devisengenehmigungen erlaubt es, den Bereich der Freiheit des Devisenverkehrs im Hinblick auf den im Gesetz festgelegten Stand in Abhängigkeit von den sich ändernden Bedingungen zu erweitern. Die Verordnung des Finanzministers vom 4. September 2007 über allgemeine Devisengenehmigungen erlaubt es, von manchen Beschränkungen im Devisenverkehr mit dem Ausland Abstand zu nehmen, wobei die Genehmigungen alle Drittländer oder nur die betreffen, mit denen Polen Verträge über gegenseitige Förderung und Schutz von Investitionen abgeschlossen hat10. In Beziehungen mit Drittländern, mit denen Verträge über gegenseitige Förderung und Schutz von Investitionen abgeschlossen wurden, wird gegenwärtig u.a. Folgendes genehmigt: · Übergabe durch Gebietsansässige – über zuständige Banken – von Zahlungsmitteln für die wirtschaftliche Betätigung (darunter für Erwerb von Immobilien) in diesen Ländern, · Erwerb durch Gebietsansässige in diesen Ländern von Anteilen und Aktien, Beteiligungen sowie Schuldverschreibungen mit einem einjährigen oder längeren Einlösungstermin. In Bezug auf sämtliche Drittländer ist u.a. Folgendes genehmigt worden: · Erwerb durch Gebietsansässige im Inland von Anteilen und Aktien, Beteiligungen sowie Schuldverschreibungen mit einem einjährigen oder längeren Einlösungstermin sowie von Schuldverschreibungen mit einem Einlösungstermin unter ____________________ 10 Drittländer, mit denen Europäische Gemeinschaften Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit bzw. Assoziierung abgeschlossen haben, werden analog behandelt. 182 einem Jahr, die im Inland von Gebietsfremden gemäß geltenden Vorschriften veräußert werden, · Erwerb durch Gebietsansässige während ihres Aufenthalts in Drittländern deren Währungen für die Nutzung gemäß geltenden Vorschriften, · Eröffnen durch Gebietsansässige von Bankkonten in diesen Ländern zu Abrechnungen mit Gebietsfremden gemäß geltenden Vorschriften. Darüber hinaus wurden Genehmigungen erteilt, die nicht geografisch ausgerichtet sind, indem sie sich auf Abrechnungen zwischen Gebietsansässigen in Fremdwährungen im Inland beziehen. Dabei handelt es sich um Abstand von Beschränkungen hinsichtlich des Devisenverkehrs im Inland. Es wird u.a. Folgendes genehmigt: · Abrechnungen in EUR in Bezug auf Mittel aus dem EU-Haushalt sowie Abrechnungen in konvertierbaren Währungen in Bezug auf andere genannte Mittel aus ausländischen Quellen, die nicht rückzahlbar sind11, · Abrechnungen zwischen Gebietsansässigen in Fremdwährungen im Inland, wenn diese Währungen von einem Gebietsfremden zur Deckung seiner Verbindlichkeiten dem Gebietsansässigen gegenüber erhalten werden oder für eine Auftragsabwicklung im Verkehr mit dem Ausland bestimmt sind sowie wenn sich Abrechnungen aus der Realisierung von Geldüberweisungen im Verkehr mit dem Ausland durch Gebietsansässige ergeben, die eine diesbezügliche Gewerbetätigkeit ausüben, · Überweisung durch Gebietsansässige, die inländische Arbeitgeber sind, auf Bankkonten von Gebietsansässigen – Arbeitnehmern der Vergütungen für deren Arbeit im Ausland. Ein gesonderter Teil des Gesetzes Devisenrecht wurde der Tätigkeit der Geldwechselstellen gewidmet. Vorschriften über die Tätigkeit von Geldwechselstellen finden keine Anwendung bei Banken12, Niederlassungen ausländischer Banken sowie für Kreditinstitute und ihre Niederlassungen. Tätigkeit von Geldwechselstellen fällt unter Tätigkeit, die im Sinne der Vorschriften des Gesetzes über Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung geregelt wird. Sie erfordert die Eintragung im Register der Geldwechselstellen. Organ, das dieses Register führt, ist der Präsident der Polnischen Nationalbank. Im Gesetz wurde festgelegt, welche Anforderungen eine Person zu erfüllen hat, die eine Geldwechselstelle direkt betreibt. Gleichzeitig wurden Pflichten eines Unternehmers, der diese Tätigkeit ausübt, detailliert festgelegt. In der Tätigkeit von Geldwechselstellen gelten die Kontinuität von Geschäften, Ausstellen von Einkaufs/Verkaufsbelegen sowie eine redliche Registrierung. Die Tätigkeit im Bereich der Geldwechselstellen kann ebenfalls von einem Gebietsfremden sowie zugunsten von Unternehmen ausgeübt werden. Gegenstand des Handels können auch andere Devisenwerte als Fremdwährungen, Devisengold und Devisenplatin – wie z.B. Reiseschecks sein. Trotz der Liberalisierung des Devisenverkehrs gibt es nur noch einige wenige Pflichten, die in der Regel erst nach Überschreitung einer bestimmten Schwelle gelten. Bei Geldüberweisungen ins Ausland sowie bei inländischen Abrechnungen im Devisenverkehr haben sowohl Gebietsansässige als auch Gebietsfremde bei Überschreitung des Gegenwerts von 15.000 EUR die Vermittlung von zuständigen Banken in Anspruch zu nehmen. Beim Überschreiten der polnischen Grenze sind ____________________ 11 Gemäß dem Gesetz über öffentliche Finanzen. 12 Das Verzeichnis von Bankgeschäften wurde um den An- und Verkauf von Devisenwerten ergänzt. 183 Gebietsansässige und Gebietsfremde wiederum verpflichtet, die Einfuhr bzw. Ausfuhr von in- und ausländischen Zahlungsmitteln im Gegenwert von über 10.000 EUR (bei Devisengold und Devisenplatin unabhängig von dem Wert) bei Zollbehörden oder Grenzschutz anzumelden. Aufgrund der allgemeinen Devisengenehmigung wird genehmigt, von der Pflicht zur Vermittlung einer zuständigen Bank Abstand zu nehmen, wenn: 1) eine der Parteien, Gebietsansässiger oder Gebietsfremder, ein Verbraucher ist sowie es sich um bargeldlosen Verkehr handelt, 2) die Parteien natürliche Personen außerhalb der wirtschaftlichen Betätigung sind. Für die im Gesetz vorgesehene Kontrolle hinsichtlich erteilter individueller Devisengenehmigungen, der Tätigkeit von Geldwechselstellen sowie der Erfüllung von Pflichten zur Berichterstattung durch Gebietsansässige im Devisenverkehr und durch Unternehmer, die Geldwechselstellen betreiben, ist der Präsident der Polnischen Nationalbank zuständig. Im Steuerstrafgesetzbuch wurden strafrechtliche Normen präzise festgelegt, die bei Finanzstraftaten und -übertretungen gegen Devisenverkehr in Bezug auf Verstoß gegen Beschränkungen oder Nichtnachgehen den im Gesetz festgelegten Pflichten Anwendung finden. 4. Wechselkurs Das System der Wechselkursermittlung unterlag in den neunziger Jahren einer Evolution – vom System eines festen, an den US-Dollar (und dann einige Monate lang an den Korb von 5 Währungen) gebundenen Kurses über den kriechenden Kurs (Crawling Peg) und den variablen Kurs im Rahmen des kriechenden Bandes (Crawling Band) bis hin zu einem flüssigen Kurs (Independent Floating). Die Struktur des Korbes blieb bis Januar 1999 unverändert13. Die Wachstumsrate des Korbertes in PLN wurde sukzessiv gesenkt: von 1,8 Prozent monatlich im Oktober 1991 auf 0,3 Prozent im März 1999, was die erlöschenden Inflationserwartungen widerspiegelte. Der mittlere Kurs des US-Dollars, der 1990 0,95 PLN betrug, erreichte 1999 3,9675 PLN und 2000 4,3464 PLN. Die flexible Gestaltung des Kurssystems ermöglichte einen immer größeren Einfluss des Marktes auf die Gestaltung des PLN-Kurses. Die Forex- und Fixingwechselkurse mussten sich im Rahmen eines festgelegten Bandes platzieren, das mit der Zeit erweitert wurde. Ursprünglich, d.h. ab Mai 1995, betrug die maximale Abweichung vom Paritätskurs, die die Bandgrenze bestimmte +/-7 Prozent, und ab März 1999 bereits +/-15 Prozent. Schon seit Mitte 1997 ließ sich eine wesentliche Verschiebung des PLN-Kurses im Rahmen des Schwankungsbandes beobachten. Die Zentralbank hat seit August 1998 nicht mehr auf dem Devisenmarkt eingegriffen und im Juni 1999 wurde das Geschäftsfixing aufgehoben. Damit näherte ihn die Wechselkurspolitik – trotz der formalen Beibehaltung des Systems des Crawling Band – in der Praxis dem System des flüssigen Kurses an. ____________________ 13 In der Struktur des Korbs blieb der US-Dollar mit dem bisherigen Anteil von 45 Prozent und die übrigen vier Währungen wurden vom Euro ersetzt. 184 Mit dem 12. April 2000 wurde der PLN-Kurs gänzlich flüssig gemacht. Dies erfolgte auf Beschluss des Ministerrats in Absprache mit dem Rat für Geldpolitik. Seitdem gestaltet sich der PLN-Kurs ungehindert auf dem Markt; die Kategorien des Paritätskurses, der schleichenden Entwertung und der Bandgrenzen wurden abgeschafft. Die Zentralbank hat die Möglichkeit, auf dem Devisenmarkt einzugreifen, was selbst beim System des völlig flüssigen Kurses (Independent Floating) zulässig ist. Bisher hat sie jedoch eine solche Möglichkeit nicht in Anspruch genommen. Nach der Zeit einer langfristigen nominalen Entwertung von PLN, die 1999 zu Ende kam, schwankte der PLN-Kurs beträchtlich. In den Jahren 2000-2001 konnte eine Aufwertung des nominalen Effektivkurses des PLN (gerechnet Jahr zu Jahr) verzeichnet werden. In den Jahren 2002-2004 hingegen war eine entwertende Tendenz zu beobachten. 2005 kam die aufwertende Tendenz wieder, wobei die Aufwertung insgesamt 12 Prozent betrug. 2006-2007 wurde die aufwertende Tendenz wesentlich schwächer – 3 Prozent im Jahr. Im Endeffekt war der Zloty 2007 gegenüber 1999 insgesamt um 14 Prozent stärker. Der nominale Effektivkurs des PLN bleibt unter einem starken Einfluss seines Kurses gegenüber dem EUR. 2007 betrug der PLN-Kurs im Jahresdurchschnitt 3,7829 PLN/EUR und 2,7667 PLN/USD. Im Vergleich zu 2006 wurde der PLN gegenüber dem EUR um 3 Prozent und gegenüber dem US-Dollar um 12,1 Prozent aufgewertet. Der Ausgleich der Dynamik des PLN-Kurses gegenüber beiden genannten Währungen resultierte aus der Aufwertung von 9,2 Prozent des Kurses US-Dollar/EUR im Jahresdurchschnitt. Der reale Effektivkurs des PLN, deflazioniert durch den Index der Konsumpreise, ist 1999-2007 um 23 Prozent gestiegen, was in hohem Mase das Resultat einer hohen Inlandinflation um die Dekadenwende war. Gleichzeitih jedoch ist der reale Effektivkurs des PLN, deflazioniert durch den Index der Arbeitseinheitskosten in der verarbetenden Industrie, um 19 Prozent gesunken. Das war das Eregebnis eines 28-prozentigen Rückgangs der nominalen relativen Arbeitseinheitskosten. Der stärkste Kostenverfall konnte in den Jahren 2002 und 2003 verzeichnet werden. 2006 betrug zwar der Kostenverfall noch 4 Prozent, jedoch hat er 2007 (genauso wie 2004-2005) praktisch seinen deflazionserzeugenden Einfluss auf den PLN-Realkurs verloren. Diese Gestaltung des nominalen und realen PLN-Kurses gewährte günstige Investitionsbedingungen in Polen sowohl den Investoren, die in PLN nominierte Portefeuille-Wertpapiere erwerben und sich die nominale Aufwertung des PLN zunutze machten, als auch unmittelbaren Investoren, die Vorteile aus der realen Entwertung des PLN-Kurses, der durch die Arbeitseinheitskosten deflazioniert wurde, ziehen können. Ähnlich wie die sonstigen neuen Länder Mitteleuropas ist Polen Mitglied der Wirtschafts- und Währungsunion mit Derogation und hat sich somit verpflichtet, nach Erfüllung von den Konvergenzkriterien laut dem Maastricht-Vertrag die gemeinsame Währung einzuführen. Polen erfüllt bereits die meisten dieser Kriterien. Es wird erwartet, dass die Einführung von EUR Polen allerlei Nutzen bringt, darunter Geschäftskosten und Kursrisiko reduziert, Zugang zum Kapitalmarkt der Eurozone erleichtert sowie zur Vertiefung von Bindungen zwischen den Unternehmen und somit der Integration der polnischen Wirtschaft mit der europäischen Wirtschaft beiträgt. 185 5. Hauptrechtstakte EU-Vorschriften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodexes der Gemeinschaften (ABl. EG L 302 vom 19. Oktober 1992), mit Änderungen; - Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates über den Schutz gegen Dumpingeinfuhren aus nicht zur Europaeischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (ABl. EG L 56 vom 6. März 1996), mit Änderungen; - Verordnung (EG) Nr. 2026/97 des Rates vom 6. Oktober 1997 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europaeischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (ABl. EG L 288 vom 21. Oktober 1997), mit Änderungen; - Verordnung (EG) Nr. 3285/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 über die gemeinsame Einfuhrregelung, zur Aufhebung der Verordnung Nr. 518/94 (ABl. EG L 349 vom 31. Dezember 1994), mit Änderungen; - Verordnung (EG) Nr. 519/94 des Rates vom 7. März 1994 über die gemeinsame Regelung der Einfuhren aus bestimmten Drittländern, zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1765/82, 1766/82 und 3420/83 (ABl. EG L 67 vom 10. März 1994), mit Änderungen; - Verordnung (EWG) Nr. 3030/93 des Rates vom 12. Oktober 1993 über die gemeinsame Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Drittländern (ABl. EG L 275 vom 8. November 1993), mit Änderungen; - Verordnung (EG) Nr. 517/94 des Rates vom 7. März 1994 über die gemeinsame Regelung der Einfuhren von Textilwaren aus Drittländern, die nicht unter bilaterale Abkommen, Protokolle, andere Vereinbarungen oder eine spezifische gemeinschaftliche Einfuhrregelung fallen (ABl. EG L 67 vom 10. März 1994), mit Änderungen; - Verordnung (EG) Nr. 3286/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 zur Festlegung der Verfahren der Gemeinschaft im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik zur Ausübung der Rechte der Gemeinschaft nach internationalen Handelsregeln, insbesondere nach den im Rahmen der Welthandelsorganisation vereinbarten Regeln (ABl. EG L 349 vom 31. Dezember 1994); - Verordnung (EG) Nr. 3036/94 des Rates vom 8. Dezember 1994, welche die Importe im Rahmen des wirtschaftlichen passiven Veredelungsverkehrs regelt, mit Änderungen (ABl. EG L 322/94); - Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005, die das Schema der allgemeinen Tarifpräferenzen einführt (ABl. L 169 vom 30. Juni 2005), mit Änderungen; - Verordnung (EG) Nr. 1183/2007 des Rates vom 18. September 2007 zur Änderung und Aktualisierung der Verordnung (EG) N4. 1334/2000, die ein gemeinschaftliches System der Kontrolle von Ausfuhren der Produkte und Technologien mit einem doppelten Verwendungszweck festlegt (ABl. EG L 278 vom 22. Oktober 2007); - Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 Nr. 852/2004 über Hygiene der Nahrungsmittel sowie Nr. 853/2004 zur Festlegung der Sondervorschriften betreffend die Hygiene der Nahrungsmittel tierischer Herkunft (ABl. EG L 139 vom 30. April 2004). Polnische Vorschriften - Gesetz vom 30. August 2002 über das System der Konformitätsbewertung (Text in der neuesten Fassung: Gesetzblatt Nr. 204, Pos. 2087); eine wesentliche Änderung ab dem 7. Januar 2007 (GBl. 2006 Nr. 249, Pos. 1834); 186 - Gesetz vom 27. Juli 2002 – Devisenrecht (Gesetzblatt Nr. 141, Pos. 1178, mit Änderungen, zuletzt 2007 – GBl. Nr. 61, Pos. 410); - Gesetz vom 29. November 2000 über den Außenhandel mit Waren, Technologien und Dienstleistungen mit einer strategischen Bedeutung für die Sicherheit des Staates sowie Erhaltung des internationalen Friedens und der Sicherheit sowie über die Änderung mancher Gesetze, mit Änderungen (GBl. 2004, Nr. 229, Pos. 2315, Text in der neuesten Fassung); - Gesetz vom 19. März 2004 – Zollrecht (GBl. 2004, Nr. 68, Pos. 622); - Gesetz vom 16. April 2004 über Verwalten des Außenhandels mit Waren, mit Änderungen (GBl. 2004, Nr. 97, Pos. 963); - Gesetz vom 10. März 2006 über Verwalten des Außenhandels mit Dienstleistungen (GBl. 2006, Nr. 79, Pos. 546). - Verordnung des Ministers für Wirtschaft und Arbeit vom 14. Mai 2004 über die Genehmigungen zur Wareneinfuhr und -ausfuhr, die im Rahmen der Maßnahmen zur Verwaltung des Außenhandels mit Waren erteilt werden (GBl. 2004 Nr. 131, Pos. 1402); - Verordnung des Ministers für Wirtschaft und Arbeit vom 18. Mai 2004 über Kaution, die im Rahmen der Maßnahmen zur Verwaltung des Außenhandels mit Waren festgelegt wurde (GBl. 2004, Nr. 131, Pos. 1403); - Verordnung des Finanzministers vom 22. April 2004 über detaillierte Anforderungen, die eine Zollanmeldung erfüllen soll (GBl. 2004 Nr. 94, Pos. 902); - Gesetz vom 25. August 2006 über die Sicherheit von Nahrungsmitteln und Ernährung (GBl. 2006 Nr. 171, Pos. 1225). 187 1. Einreise in die Schengen-Zone und Grundsätze zum Aufenthalt der Ausländer in Polen Am 21. Dezember 2007 trat Polen der Gruppe von Ländern bei, die Mitglieder der Schengen-Zone sind, also eines Gebietes, in dem einheitliche Grundsätze für die Einfahrt und kurzfristigen Aufenthalt gelten, und in dem keine Kontrollen an seinen Innengrenzen durchgeführt werden. Die Innengrenzen aller Staaten dieser Zone können an beliebiger Stelle und zu beliebiger Zeit unabhängig von der Staatsangehörigkeit überschritten werden. Die Schengenstaaten - Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Holland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechien, Ungarn – EU-Mitgliedstaaten - Norwegen, Island – mit der EU assoziierte Staaten, in denen die SchengenGrundsätze gelten Zusätzlich wurden Sonderverträge abgeschlossen, welche sich auf die Erleichterungen für die Bürger der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz im Grenzverkehr der Schengen-Zone beziehen. Außerhalb der Schengen-Zone bleiben die folgenden EU-Staaten: Zypern, Bulgarien, Rumänien, Großbritannien und Irland. Die drei erstgenannten EU-Staaten sowie die Schweiz und Liechtenstein beabsichtigen, der Schengen-Zone beizutreten. Die Bürger der Staaten von außerhalb der EU müssen bei der Einreise in die Schengen-Zone ein Visum, soweit erforderlich, haben und die folgenden Bedingungen erfüllen: · ein gültiges Reisedokument besitzen, 188 · den Reisezweck (z.B. die Einladung) und die Bedingungen des geplanten Aufenthaltes begründen, den Nachweis für das Vorhandensein der für die Unterhaltung ausreichenden Finanzmittel sowohl während des Aufenthaltes selbst (mindestens 100 PLN für jeden Aufenthaltstag oder einen Gegenwert dieses Betrages in fremder Währung) wie auch für die Rückkehr in das Wohnland oder den Transit in einen Drittstaat, in den die betroffene Person sicher einreisen kann, erbringen, oder imstande sein, diese Mittel legal zu erwerben, · auf der Liste von Personen, denen die Einwilligung zur Einreise in irgendwelchen Mitgliedstaat der Schengen-Zone verweigert wurde, nicht eingetragen sein, · nicht als Personen angesehen werden, die die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder internationale Beziehungen eines der Schengenstaaten verletzen könnten. Staatsbürger der Nicht-Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Um den grenzüberschreitenden Reise- und Geschäftsverkehr zu erleichtern, hat Polen mit zahlreichen Ländern eine gegenseitige bzw. einseitige Aufhebung der Visumpflicht bei Aufenthalten vereinbart, die in der Regel nicht länger als 90 Tage dauern. Die Bürger dieser Staaten, die einen längeren Aufenthalt als 90 Tage planen und die Absicht haben, Arbeit in Polen aufzunehmen, müssen allerdings ein Visum besitzen1. Ein Verzeichnis der Staaten, mit denen Polen ein Abkommen über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht, oder die das Visumpflicht für die Bürger der Republik Polen einseitig aufgehoben haben, befindet sich auf der Internetseite des Ministeriums für äuswärtige Angelegenheiten http://www.msz.gov.pl in dem Teil Konsularinformationen. Nach dem beitritt zur Schengen-Zone haben sich die Grundsätze der Visumerteilung sowie die Höhe der Gebühren dafür geändert. Polen, ähnlich wie die anderen Staaten der Schengen-Zone, erteilt für einen kurzfristigen Aufenthalt die folgenden Arten der einheitlichen Visa (die sog. Schengen-Visa): · ein Flughafenvisum (A) wird ausschließlich Personen erteilt, die mit einem Flugzeug reisen; sie berechtigt den Besitzer nicht, den Transitbereich des Flughafens zu verlassen, · ein Transitvisum (B) erlaubt dem Besitzer einen Transit durch das gesamte Schengengebiet, der jedoch nicht 5 Tage überschreiten darf, · ein kurzfristiges Aufenthaltsvisum (C) ermöglicht den Aufenthalt im Schengengebiet bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten ab der ersten Einreise. Neben den einheitlichen Visa werden in Polen langfristige nationale Aufenthaltsvisa (D) sowie Aufenthaltsgenehmigungen erteilt, die ausschließlich im Hoheheistgebiet Polens gültig sind. Die D-Visa gelten für einen mehr als 3 Monate langen Aufenthalt (z.B. Arbeitsvertrag, Studien usw.), aber nicht länger als 1 Jahr lang, gemäß den Prozeduren, die in inländischen Rechtsregelungen vorgesehen sind. ____________________ 1 Der grundlegende Rechtsakt, der diese Fragen regelt, ist das Ausländergesetz vom 13. Juni 2003 (GBl. 2006, Nr. 234, Pos. 1694, mit nachträgl. Änd.). 189 Für die Annahme und Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung eines Flughafenvisums (A), Transitvisums (B), einheitlichen kurzfristigen Aufenthaltsvisums (C) und nationalen Aufenthaltsvisums (D) aller Arten erheben die polnischen Konsulaten eine Gebühr in Höhe von EUR 60. Für die Länder, die mit der Europäischen Union Sonderverträge über Erleichterungen bei der Visumerteilung2 geschlossen haben, sind die Gebühren für die Annahme und Bearbeitung des Visumsantrags niedriger. Dies betrifft Russland, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Mazedonien, Moldawien, Serbien und Ukraine. Die Bürger dieser Länder entrichten eine Gebühr in Höhe von 35 EUR für einheitliche Visa aller Arten (A, B, C). Für die Bürger Weißrusslands beträgt die Gebühr für die Erteilung eines A-, B- oder C-Visums 60 EUR. Die Bürger Russlands und der Ukraine zahlen in dem Fall, wenn der Antrag samt zugehörigen Unterlagen drei tage vor dem geplanten Einreisedatum eingereicht wurden, eine erhöhte Gebühr in Höhe von 70 EUR für die Bearbeitung des Antrags auf ein einheitliches Visum. Für die Annahme und Bearbeitung des Antrags auf Erteilung eines nationalen Aufenthaltsvisums (D) entrichten die Bürger der Ukraine und Weißrusslands die niedrigste Gebühr in Höhe von jeweils 35 EUR. Für die Bürger aller übrigen Länder beträgt die Gebühr für diese Visumsart 60 EUR. Staatsbürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Trotz der fehlenden Grenzkontrolle können die Staatsbürger der EU-Länder sowie Norwegens, Islands und Liechtensteins nach Polen auf der Grundlage eines Reisedokuments einreisen, das die Identität und Staatsbürgerschaft feststellen lässt (Reisepass, Personalausweis). Die Personen aus diesen Ländern, die sich in Polen länger als 3 Monate aufhalten wollen, müssen ihren Aufenthalt anmelden und eine befristete Aufenthaltsgenehmigung einholen. Die Registrierung des Aufenthaltes und die Erteilung der Genehmigung für die (befristete) Niederlassung wird vorgenommen, wenn der Bürger der EU eine der nachstehend genannten Voraussetzungen erfüllt: 1) er ist Arbeitnehmer bzw. Person, die im Hoheitsgebiet Polens auf eigene Rechnung arbeitet, 2) er hat die Gesundheitsversicherung sowie Finanzmittel, die für den Unterhalt von ihm selbst und von seinen Familienangehörigen ohne die Notwendigkeit, die Sozialversicherungsleistungen beziehen zu müssen, ausreichend sind, 3) er ist Studierender oder Berufsauszubildender und unterliegt der allgemeinen Gesundheitsversicherung oder ist zu den Leistungen der Gesundheitspflege auf Grund der Vorschriften über die Koordinierung der Sozialversicherungssystemen ____________________ 2 Ein Verzeichnis dieser Verträge und deren Inhalte befinden sich auf der Internetseite des Auswärtigen Ministeriums http://msz.gov.pl. 190 Berechtigter und besitzt ausreichende Finanzmittel zum Unterhalt von ihm selbst und von seinen Familienangehörigen in Polen, 4) er ist Ehegatte/in eines polnischen Staatsbürgers3. Die Registrierung und die Ausstellung der Bescheinigung über die Registrierung des Aufenthaltes erfolgt unverzüglich. Die für die Legalisierung des Aufenthaltes zuständige Behörde ist der Woiwode, der für den Ort des geplanten Aufenthaltes des EU-Bürgers im Hoheitsgebiet Polens zuständig ist. Der Antrag auf die Registrierung des Aufenthaltes hat der Interessierte persönlich einzureichen; für die übrigen Amtshandlungen kann er einen Bevollmächtigten (aufgrund einer schriftlichen Vollmacht) bestellen. Für die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Gebühr in Hohe von 1 PLN, und für die Erteilung einer befristeten Niederlassungsgenehmigung von 340 PLN erhoben. Kommt man der Registrierungspflicht im Hoheitsgebiet Polens nicht nach, wird man mit Geldbuße bestraft. Der Ausländer, dem die Genehmigung zur Niederlassung in Polen erteilt wurde, erhält eine Aufenthaltskarte. In Polen besteht eine Meldepflicht. EU-Bürger, die sich außerhalb eines Hotels oder Betriebes, welche die Aufenthaltsräume im Zusammenhang mit der ausgeübten Arbeit, Lehre, ärztlichen Behandlung/Kur, Erholung gewähren, aufhalten, sind verpflichtet, sich für einen befristeten Aufenthalt (im örtlich zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeamt) spätestens vor Ablauf des vierten Tages seit der Überschreitung der polnischen Grenze zu melden Nach Ablauf von 5 Jahren eines ununterbrochenen Aufenthalts im Hoheitsgebiet Polens erwirb der EU-Bürger das Recht zum ständigen Aufenthalt. 2. Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer Beschäftigung der Staatsbürger der Nicht-Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des EWR Der Arbeitgeber, der sich um Beschäftigung eines Ausländers in Polen bemüht, muss eine Genehmigung beantragen. Das Arbeitsgenehmigungsverfahren für Ausländer verläuft in zwei Etappen4. In der ersten Etappe beantragt der künftige Arbeitgeber eine Erlaubniszusage bei dem hinsichtlich des Arbeitgeberfirmensitzes zuständigen Woiwoden, die für den Ausländer die Grundlage für die Beantragung von Aufenthaltsvisum mit Arbeitserlaubnis (Visum D8) darstellt. In der zweiten ____________________ 3 Detaillierte Grundsätze betreffend den Aufenthalt von EU-Bürgern in Polen sind im Gesetz vom 14. Juli 2006 über die Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik Polen, den Aufenthalt und die Ausreise aus diesem Gebiet von Bürgern der Mitgliedsstaaten der EU und deren Familienangehörigen (GBl. 2006, Nr. 144, Pos. 1043) enthalten. Das o.g. Gesetz findet Anwendung auch an die Staatsangehörigen der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie an die Bürger der Staaten, die nicht Parteien des EWR-Abkommens sind, die das Recht der Freizügigkeit aufgrund der Abkommen zwischen diesen Staaten und der EU und ihren Mitgliedsstaaten (es sind: Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz) und deren Familienangehörigen, die mit ihnen verweilen oder sich ihnen anschließen, genießen. 4 Rechtsgrundlage: Gesetz über die Beschäftigungsförderung und Behörden des Arbeitsmarktes (einheitlicher Text GBl. 2004 Nr. 99, Pos. 1001) sowie das Ausländergesetz (einheitlicher Text GBl. 2006 Nr. 234, Pos. 1694 mit nachträgl. Änd.). 191 Etappe wird nach Erhalt des Aufenthaltsvisums mit Arbeitserlaubnis dem Ausländer eine Arbeitsgenehmigung für eine Arbeitstätigkeit im Hoheitsgebiet Polens von dem Woiwoden ausgestellt (um eine solche Arbeitserlaubnis gewährt zu bekommen, muss der Arbeitgeber zuvor eine Einzahlung zugunsten des Arbeitsfonds in Höhe von 50 PLN, wenn er den Ausländer für die Dauer bis zu 3 Monaten und 100 PLN, wenn er beabsichtigt, ihn länger als 3 Monate zu beschäftigen, entrichten). Die Erlaubniszusage und die Arbeitserlaubnis werden ausschließlich auf Antrag des Arbeitgebers für die befristete Dauer, für den bestimmten Ausländer und den bestimmten Arbeitgeber, für die bestimmte Stelle und die Art der ausgeübten Arbeit erteilt. Anträge auf die Arbeitsgenehmigung für Ausländer werden unverzüglich bearbeitet, in der Regel dauert es weniger als einen Monat. Das Datum des Arbeitsbeginns durch den Ausländer kann nicht früher sein als das Datum der Erteilung des Bescheides über die Arbeitsgenehmigung. Beendet der Ausländer seine Arbeit vor dem Ablauf der Frist, für die die Genehmigung erteilt wurde, bzw. beginnt er seine Arbeit nicht innerhalb der in dem betreffenden Dokument festgelegten Frist, hat der Arbeitgeben dem Woiwoden die von ihm erteilte Zusage und Arbeitserlaubnis unverzüglich zurückzugeben. Der Arbeitgeber, der einen Ausländer ohne Arbeitserlaubnis oder zu den Bedingungen, die anders sind, als in der Arbeitserlaubnis genannt, beschäftigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird durch eine Geldstrafe in Höhe von 3 bis zu 5 Tsd. PLN angedroht. Die Erteilung der Zusage und der Arbeitsgenehmigung für den Ausländer hängt von der Lage auf dem örtlichen Arbeitsmarkt und der Qualifikation des Beschäftigungssuchenden ab. Diese Vorschriften werden auf bestimmte Arbeitnehmergruppen nicht angewendet (z.B. Familienmitglieder von Angehörigen diplomatischer Vertretungen, Ausländer – Absolventen polnischer medizinischer Hochschulen, die erforderliche Praktika durchführen, Ausländer, die ein ausländisches Unternehmen in Polen vertreten, Ausländer, die in Polen auf der Grundlage internationaler Verträge betreffend die Beschäftigung arbeiten). In manchen Fällen ist es zulässig, dem Ausländer die Ausführung einer Arbeit anzuvertrauen, ohne dass dazu die Einholung einer Arbeitsgenehmigung erforderlich wäre5. Das betrifft unter anderem Fremdsprachenlehrer, die auf Grund internationaler Verträge nach Polen gekommen sind, ständige Auslandskorrespondenten, Ausländer, die nicht Staatsbürger der EU bzw. des EWR sind und eine Funktion im Vorstand juristischer Personen ausüben (die in Polen auf der Grundlage eines Aufenthaltsvisums bleiben, wenn die Dauer ihres Aufenthalts in Polen im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Funktion sechs Monate innerhalb der nacheinander folgenden zwölf Monate nicht überschreitet), sowie Personen, die Schulungsmaßnahmen durchführen, bzw. an Berufspraktika teilnehmen, Beratungs- bzw. Aufsichts- oder eine solche Funktion ausüben, die einer besonderen Qualifizierung und Fähigkeiten erfordert und im Rahmen der Aktivitäten der Europäischen Union bzw. anderer internationalen Förderprogramme realisiert wird, Ausländer von außerhalb der EU/des EWR und der Schweiz, die von ihrem Arbeitgeber zur Erbringung einer bestimmten Dienstleistung auf dem Gebiet Polens für eine bestimmte Zeit entsandt wurden, sowie die Bürger der ____________________ 5 Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 30. August 2006 über Ausübung einer Tätigkeit von Ausländern ohne Arbeitsgenehmigung (GBl. 2006 Nr. 156, Pos. 1116) einschließlich der nachträglichen Änderung vom 27. Juni 2007 (GBl. 2007, Nr. 120, Pos. 824) und vom 29. Januar 2008 (GBl. 2008 Nr. 17, Pos. 106) bestimmen genau wer, in welcher Situation und unter welchen Umständen auf eine Beschäftigung in Polen ohne Beantragung der Arbeitsgenehmigung rechnen kann. 192 Republik Türkei mitsamt ihren Familien, die in Polen seit mindestens fünf Jahren wohnen und seit vier Jahren gesetzmäßig arbeiteten. Außerdem sind die Bürger der Ukraine, Russlands und Weißrusslands, die von dem polnischen Arbeitgeber in allen Branchen legal beschäftigt sind, jedoch nicht länger als sechs Monate innerhalb der nacheinander folgenden zwölf Monate und unter der Voraussetzung, dass sie vom polnischen Arbeitgeber eine Bescheinigung des polnischen Arbeitgebers über seine Absicht, sie mit der Ausübung der Arbeit zu betrauen, erhalten, bis zum 31. Dezember 2009 von der Pflicht, die Arbeitserlaubnis zu besitzen, befreit. Dieses Dokument muss bei dem hinsichtlich des Wohnortes bzw. Sitzes des Arbeitgebers zuständigen Landkreisarbeitsamt registriert werden. Diese Bescheinigung (in Original) stellt die Grundlage zur Erteilung von dem polnischen Konsul des Aufenthaltsvisums mit Arbeitsgenehmigung dar6. Beschäftigung der Staatsbürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des EWR Für die Bürger der EU und des EWR ergeben sich aus dem Beitritt Polens zur Schengen-Zone keine Änderungen. Die Bedingungen für die Beschäftigung der EU-Bürger in Polen waren bis Januar 2007 unterschiedlich je nach Land, aus dem die Ausländer kommen. Mit den seit dem 1. Mai 2004 geltenden Vorschriften werden Einschränkungen eingeführt, die die Einschränkungen bei der Arbeitsaufnahme widerspiegeln, die von den EU-Mitgliedsländern gegenüber polnischen Staatsangehörigen Anwendung finden7. Mit dem 17. Januar 2007 verzichtete Polen auf die Anwendung gleichwertiger Mittel gegenüber den Bürgern jener Staaten, die diese Übergangslösungen aufrechterhalten8. Laut den neuen Vorschriften erlangten das Recht zur Arbeitsausübung ohne Notwendigkeit, eine Arbeitserlaubnis zu besitzen, die Staatsangehörige von Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Holland, Liechtenstein, Luxemburg, Deutschland, Norwegen und der Schweiz. Die übrigen EU- und EWR-Bürger haben diese Berechtigung bereits früher erlangt. ____________________ 6 Seit dem 21. März 2008 werden die Aufenthaltsvisa mit Arbeitsgenehmigung, die aufgrund einer Zusage, die Arbeitsgenehmigung auf dem Gebiet Polens zu erteilen, sowie aufgrund der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers über seine Absicht, den Ausländer mit der Ausübung der Arbeit in den Fällen, wenn eine solche Arbeitsgenehmigung erforderlich ist, zu betrauen, erteilt werden, durch die Konsularämter als nationale Aufenthaltsvisa, die zur mehrmaligen Einreise berechtigen, erteilt. 7 Polnische Staatsangehörige haben freien Zugang zu den Arbeitsmärkten in Großbritannien, Irland und Schweden sowie den neuen Mitgliedsstaaten aus Ost- und Mitteleuropa (seit dem 1. Mai 2004, ausgenommen Malta) sowie Spanien, Portugal, Griechenland, Finnland, Island (seit dem 1. Mai 2006) sowie Italien (seit dem 31. Juli 2006), Holland (seit dem 1. Mai 2007), Luxemburg (seit dem 1. November 2007) und Frankreich (seit dem 1. Juli 2008). Darüber hinaus erlangten die Polen Zugang zum Arbeitsmarkt in Bulgarien und Rumänien, nachdem diese Staaten am 1. Januar 2007 der Europäischen Union beitraten. Die übrigen Staaten führten gewisse Erleichterungen in der Erteilung von Arbeitsgenehmigungen für die polnischen Bürger ein; nur Österreich, Deutschland und die Schweiz erhielten die Übergangslösungen aufrecht. 8 Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 10. Januar 2007, welche die Verordnung betreffend dem Umfang von Beschränkungen im Bereich der Arbeitsausübung durch Ausländer im Hoheitsgebiet der Republik Polen aufheben (GBl. 2007, Nr. 7, Pos. 54). 193 Praktisch genommen bedeutet dies, dass alle Bürger der EU9 und des EWRStaaten, die der EU nicht gehören, sowie die Bürger der Staaten, die nicht EWRStaaten sind, die die Freizügigkeit aufgrund der Verträge, welche diese Staaten mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten geschlossen haben, genießen, können in Polen Arbeit ohne die Notwendigkeit früherer Erlangung einer Erlaubnis aufnehmen. Ausländer mit festem Wohnsitz in Polen oder solche, deren befristeter Aufenthalt im Steuerjahr länger als 183 Tage dauert, unterliegen der unbegrenzten Steuerpflicht, d.h. sie müssen Steuern von ihrem gesamten Einkommen ungeachtet des Standortes der Einnahmenquellen entrichten10. Die Doppelbesteuerung wird von Abkommen verhindert, die Polen zu diesem Zweck mit vielen Staaten abgeschlossen hat. Die Ausländer ohne einen festen Wohnsitz in Polen oder solche, deren befristeter Aufenthalt in Polen im entsprechenden Steuerjahr nicht länger als 183 Tage dauert, unterliegen einer begrenzten Steuerpflicht, d.h. sie müssen lediglich ihr Einkommen aus der im Hoheitsgebiet Polens verrichteten Arbeit versteuern. 3. Wohnungen Ausländer, die sich in Polen aufhalten, können ohne Probleme eine Immobilie (Wohnung, Einfamilienhaus) mieten, ohne dass eine entsprechende Genehmigung dazu erforderlich wäre. Auch beim Kauf einer Wohnung, die einen Teil einer Immobilie darstellt, ist eine Genehmigung nicht nötig. Eine solche Genehmigung ist dagegen beim Erwerb der Eigentumsrechte bzw. der Rechte des ewigen Nießbrauchs für eine Immobilie erforderlich. Der Antrag (mit Anlagen) auf Erteilung einer Genehmigung für einen Immobilienkauf durch einen Ausländer ist bei der Abteilung für Genehmigungen und Konzessionen des Ministeriums für innere Angelegenheiten und Verwaltung zu stellen11. Sonderregelungen gelten für Kauf von Grund und Boden (siehe Teil VII, P. 6). Beim Mieten oder Kauf von Immobilien kann man den Service von zahlreichen Agenturen in Anspruch nehmen, die ein breites Angebot an Wohnungen und Häusern haben und beim Abschluss eines Vertrages vermitteln. 4. Gesundheitswesen Jeder versicherte polnische Bürger hat einen Anspruch auf kostenlose Behandlung in den Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens und auf eine selbständige Wahl des sog. Erstkontakt-Arztes12. ____________________ 9 Die Bürger der neuen EU-Mitgliedstaaten, d.h. Bulgarien und Rumänien, können seit dem 1. Januar 2007 Arbeit in Polen unbeschränkt aufnehmen. 10 Bekanntmachung des Finanzministers vom 31. Januar 2000 über Vereinheitlichung des Einkommenssteuergesetzes für natürliche Personen (GBl. 2000 Nr. 14, Pos. 176). 11 Genehmigung wird von den EU-Bürgern und Unternehmern nicht verlangt, mit Ausnahme des Erwerbs der landwirtschaftlichen Immobilien (bis 12 Jahre nach dem EU-Beitritt Polens) und des sog. zweiten Wohnsitzes (bis 5 Jahre nach Polens EU-Beitritt). 12 Gesetz über Leistungen der Krankenversicherung, die aus den öffentlichen Mitteln finanziert sind (GBl. 2004 Nr. 210, Pos. 2135 mit nachträgl. Änd.). 194 Ausländer, die ein Aufenthaltsvisum mit Recht auf Arbeit, eine Aufenthaltsberechtigung oder eine zeitweilige Aufenthaltsberechtigung besitzen, dürfen die Leistungen im Rahmen des öffentlichen Gesundheitswesens in Anspruch nehmen, wenn sie versichert sind und einen entsprechenden Beitrag leisten. Die Ausländer können sich auch freiwillig versichern. Das Recht auf Versicherung und Nutzung der Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens haben auch in Polen studierende Ausländer. Bürger der EU- und EWR-Mitgliedsstaaten (sowie ihre Familienmitglieder), die in ihren Ländern krankenversichert sind, können medizinische Leistungen in Polen in Anspruch nehmen (auch wenn sie sich in Polen z.B. als Touristen aufhalten). Die Kostenabrechnung für die empfangenen Leistungen erfolgt zwischen den Stellen, die für die Krankenversicherung zuständig sind. Der Patient sollte die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine Ersatzbescheinigung mitführen. Die beiden Dokumente berechtigen zu unentgeltlicher ärztlicher Behandlung (ausschließlich in Praxen, die mit dem Nationalen Gesundheitsfond einen Vertrag abgeschlossen haben) auf dem Niveau der erforderlichen Grundversorgung sowie beim Zahnarztbesuch. In einem Notfall kann die berechtigte Person direkt vom Facharzt behandelt werden, ins Krankenhaus geliefert werden oder den Notarzt und den medizinischen Transport innerhalb des polnischen Territoriums in Anspruch nehmen. Die EU-Bürger, die in ihren Ländern nicht krankenversichert sind, können die Leistungen des Gesundheitswesens in Polen in Anspruch nehmen, vorausgesetzt, dass sie sich freiwillig versichern und dass sie einen Wohnsitz in Polen haben. Einen Vertrag über freiwillige Krankenversicherung mit dem Nationalen Gesundheitsfond dürfen jene Ausländer abschließen, die sich in Polen aufhalten und eine Arbeitsgenehmigung, Aufenthaltsgenehmigung oder eine befristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen und der Krankenversicherungspflicht nicht unterliegen (z.B. als Arbeitnehmer). Andere Ausländer dürfen das öffentliche Gesundheitswesen nicht unentgeltlich in Anspruch nehmen, es sei denn, internationale Abkommen zwischen Polen und anderen Ländern bestimmen es anders13. Jedes Abkommen bestimmt, wem, unter welchen Umständen und in welchem Umfang unentgeltliche Gesundheitsleistungen zustehen. Mit der Leistung können umfasst werden: · Personen versichert im Land, mit dem ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet wurde (z.B. in Russland, in den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens), ungeachtet des Besuchszwecks, · zur Arbeit entsandte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer im grenznahen Verkehr, · sämtliche Bürger des gegebenen Landes. Die Grundlage für die Erteilung einer Leistung ist die Vorlage eines entsprechenden Dokumentes (z.B. Passes, Krankenversicherungsbescheinigung oder des entsprechenden Formulars). Der Umfang der Leistungen kann lediglich Behandlungen umfassen, die im Zusammenhang mit einem akuten Fall stehen bzw. die gesamte ärztliche Betreuung decken, je nach Art des Abkommens, wenn ein solches mit dem gegebenen Land besteht. Die Kosten der medizinischen Dienstleistungen, die im Rahmen eines internationalen Abkommens erteilt wurden, werden meistens vom Staatshaushalt getragen. ____________________ 13 Abkommen dieser Art wurden unterzeichnet mit: Albanien, Russland, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Kroatien, Serbien und Montenegro, sowie Tunesien. 195 Ausländer, die sich auf dem polnischen Staatgebiet aufhalten, die nicht von der allgemeinen Krankenversicherung erfasst werden und die keine Bürger der Länder sind, mit denen Polen entsprechende Abkommen geschlossen hat, können: · das gut entwickelte Netz (insbesondere in Großstädten) des privaten und des genossenschaftlichen Gesundheitswesens im vollen Umfang der medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen, · einen Versicherungsvertrag mit einer Versicherungsanstalt (z.B. mit der Allgemeinen Versicherungsanstalt PZU) schließen, die die Erstattung der Behandlungskosten in Folge von Unfällen oder von anderen im Versicherungsvertrag festgelegten Vorfällen sichert. 5. Wichtige Fremdsprachen Die in Polen am häufigsten benutzte Fremdsprache ist Englisch. Relativ populär sind auch Deutsch und Russisch. Seltener trifft man Personen mit Französisch-, Spanisch- oder Italienischkenntnissen an. Fremdsprachenkenntnisse besitzen vor allem die Großstadtbewohner, junge Menschen sowie jene, die bei ihrer Arbeit Kontakt mit Ausländern haben. In den letzten Jahren lässt sich eine systematische Zunahme der Fremdsprachenkenntnisse unter der polnischen Bevölkerung beobachten. 6. Währung Das in Polen geltende Zahlungsmittel ist der polnische Zloty, der 100 Grosz entspricht. Geld kann man bei Banken, Hotelkassen und Wechselstuben wechseln. Nach dem Wechselkurs vom Juli 2007 war der US-Dollar ca. 2,04 Zloty und der Euro 3,26 Zloty wert. Derzeit befinden sich folgende Geldscheine und Münzen im Umlauf: · Banknoten: 10 Zloty, 20 Zloty, 50 Zloty, 100 Zloty und 200 Zloty; · Münzen: 1 Grosz, 2 Grosz, 5 Grosz, 10 Grosz, 20 Grosz, 50 Grosz, 1 Zloty, 2 Zloty und 5 Zloty. 7. Transport Zwischen den größeren Städten Polens bestehen Flugverbindungen, die von den polnischen Luftlinien PLL LOT bedient werden. Auf dem polnischen Flugmarkt tauchen nach und nach die sog. Billigflieger auf, die nationale und internationale Flüge anbieten. Die meisten Städte Polens sind durch ein dichtes Netz der Eisenbahnlinien der Polnischen Staatsbahnen (PKP) verbunden. PKP InterCity bedient die Expressverbindungen zwischen den größten Städten Polens sowie manchen europäischen Städten (z.B. Berlin, Hamburg, Wilna, Moskau, Prag, Wien). PKP Przewozy Regionalne (Regionalbeförderung) sind der größte polnische Bahnbeförderer, der die Fahrgäste jeden Tag zur Arbeit, zu den Schulen sowie zu Handels- und Verwaltungszentren, und beim interregionalen Personenverkehr zwischen den größeren Städten und touristischen Regionen befördert. 196 Die Bewohner der Dreistadt (Gdańsk, Gdynia, Sopot) und der anliegenden Orte sowie von Warschau und der Umgebung benutzen jeden Tag die Schnellstadtbahn, deren Züge in kurzen Zeitabständen verkehren und derer Fahrpläne mit denen von anderen öffentlichen Verkehrsmitteln abgestimmt sind. Die Zugverbindungen kann man sich auf der Webseite der PKP www.pkp.pl ansehen, sowie Platzreservierungen oder Fahrscheinkauf für eine inländische Strecke vornehmen. In jeder Stadt gibt es einen öffentlichen Nahverkehr, d.h. Busse, Straßenbahnen (in den größeren Städten) sowie U-Bahn (nur in Warschau). Die Fahrscheine für den öffentlichen Verkehr können in den Zeitungskiosken, Geschäften auf den U-Bahnhöfen, manchmal auch beim Fahrzeugführer gekauft werden. Eine Erleichterung für Touristen sind die 24-Stunden- sowie Wochenkarten. In jeder Stadt gilt ein anderes System für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs. Die Fahrscheine können als Zeitkarten (gelten über einen bestimmten Zeitraum) bzw. Fahrkarten für eine (beliebig lange) Strecke gekauft werden. Manche Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs können Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Ein Fahrschein ist nur für die Stadt gültig, in der er gekauft wurde. Die Preise der Fahrscheine sind in den einzelnen Städten unterschiedlich (sie schwanken von 1,70 PLN bis 7,20 PLN für eine Fahrt). Ein bequemes Transportmittel sind Taxis, die per Telefon bestellt werden bzw. am Taxistand bereit stehen. Die Nutzung von Taxis, die zu einem größeren Verband gehören, ist in der Regel preiswerter und sicherer. Man kann ebenfalls einen Wagen bei einer der zahlreichen „Rent a car”-Firmen, die in Polen aktiv sind, mieten. Die Autovermietungsstationen gibt es an den Flughäfen, an den Rezeptionen der größeren Hotels und in manchen Reisebüros. Die in der EU ausgestellten Führerscheine, werden auch in Polen anerkannt und sind gültig so lange wie es im Dokument eingetragen ist (vor dem Terminablauf ist es nicht nötig ein polnisches Ersatzdokument einzuholen, es sei denn, es wäre verloren gegangen). Ein Autofahrer in Polen ist verpflichtet, ein Fahrzeugschein und Haftpflichtversicherungsnachweis mitzuführen. In Polen gilt für Personenkraftwagen ein Tempolimit. Es beträgt innerhalb der geschlossenen Ortschaften für PKWs 50 km/h, außerhalb von Ortschaften 90 km/h und auf den Autobahnen 130 km/h. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeugs mit Anhänger beträgt 70 km/h, auf der Autobahn und Schnellstraßen 80 km/h. Alle Autofahrer (sowohl die Lenker als auch Fahrgäste) sind verpflichtet, Sicherheitsgürtel anzuschnallen. Während der Fahr ist die Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer untersagt, es sei denn, dass das das Gespräch mittels Freisprechanlage oder Hörereinrichtung geführt wird. Darüber hinaus soll man nicht vergessen, dass alle Fahrzeuge das ganze Jahr durch, tags- und nachtsüber, mit eingeschaltetem Licht fahren müssen. In den nächsten Jahren ist der Ausbau des Autobahn- sowie Schnellstraßennetzes geplant, was den Automobilverkehr in Polen erheblich verbessern und beschleunigen wird. 197 8. Fernmeldewesen Telefondienstleistungen werden in Polen vor allem von der Telekomunikacja Polska SA erbracht, jedoch werden Fern- und Auslandsgespräche auch von anderen Betreibern (Tele 2, Netia etc.) vermittelt. Beinahe das gesamte Territorium des Landes wird von dem Mobilfunknetz gedeckt. Öffentliche Fernsprecher können mit Telefonkarten benutzt werden, die bei Postämtern und in den Zeitungskiosken gekauft werden können. In Polen gibt es keine Münzfernsprecher. Im Selbstwählverkehr in Polen ist die „0”, dann die Zugangsnummer, die Vorwahlnummer und die gewünschte Teilnehmernummer anzuwählen (z.B. 0 (1011) 99 12 34 567). Die Wahl der jeweiligen Zugangsnummer bezeichnet die Wahl des Betreibers, dessen Leistungen man in Anspruch nehmen will. Bei Ferngesprächen bedeutet Anwahl einer Telefonnummer ohne Zugangsnummer die Wahl von Telekomunikacja Polska als Betreiber für die Verbindung. Ortsgespräche werden überwiegend von Telekomunikacja Polska vermittelt. In einigen Fällen muss man zuerst einen gesonderten Vertrag mit dem Betreiber über die Telekommunikationsdienstleistungen abschließen, wenn man eine Telefonverbindung durch einen anderen Betreiber als die Telekomunikacja Polska herstellen möchte. Vorwahlnummer nach Polen: 0048. Vorwahlnummern von Hauptstädten der Woiwodschaften: Warschau (Masowien): 0-22 Białystok (Podlachien): 0-85 Bydgoszcz (Kujawien-Pommern): 0-52 Gdańsk (Pommern): 0-58 Gorzów Wielkopolski (Lebus): 0-95 Katowice (Schlesien): 0-32 Kielce (Heiligkreuz): 0-41 Krakau (Kleinpolen): 0-12 Lublin (Lublin): 0-81 Łódź (Lodz): 0-42 Olsztyn (Ermland-Masuren): 0-89 Opole (Oppeln): 0-77 Poznań (Großpolen): 0-61 Rzeszów (Karpatenverland): 0-17 Szczecin (Westpommern): 0-91 Wrocław (Niederschlesien): 0-71 9. Internet Das Internet in Polen erfüllt immer mehr Funktionen in Kommunikation, Information und Bildung. Zur Zeit benutzt jeder dritte Pole im Alter von 16 bis 74 198 Jahren regelmäßig das Internet. Onlineeinkäufe werden in Polen immer populärer Eine dynamische Entwicklung kann auch E-Banking verzeichnen. Beinahe alle polnischen Unternehmen sind mit Computern ausgestattet und verfügen über einen Internetanschluss, und die meisten Firmen haben ihre eigene Webseite. Die elektronische Signatur wird von jedem dritten großen Unternehmen und einigen zehn Prozent der kleinen Firmen benutzt. Die Internetnutzung ist immer noch im Vergleich mit anderen europäischen Ländern recht kostspielig. Jedoch müsste der Wettbewerb zwischen den Providern demnächst eine Preissenkung bewirken. Landesweit gibt es ein Netz von Internetcafes, die die Internetnutzung, oft zu einer beliebigen Tages- oder Nachtstunde, ermöglichen. Wichtige Internetadressen Ministerium für auswärtige Angelegenheiten www.msz.gov.pl Ministerium der Finanzen www.mf.gov.pl Ministerium für innere Angelegenheiten und Verwaltung www.mswia.gov.pl Ministerium für Wirtschaft www.mg.gov.pl Sejm www.sejm.gov.pl Senat www.senat.gov.pl Amt des Komitees für Europäische Integration www.ukie.gov.pl Polnische Nationalbank www.nbp.pl Kanzlei des Staatspräsidenten www.prezydent.pl Kanzlei des Präsidenten des Ministerrates www.kprm.gov.pl Polnische Presseagentur www.pap.pl Hauptamt für Statistik www.stat.gov.pl Polnische Agentur für Entwicklung des Unternehmertums www.parp.gov.pl Polnische Agentur für Information und Auslandsinvestitionen www.paiz.gov.pl Die meisten der oben genannten Internet-Informationsdienste enthalten Informationen in der polnischen und englischen Sprache. 10. Arbeitszeiten der Behörden, Banken und Geschäfte Die Staats- und Verwaltungsbehörden in Polen sind von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 16.00 Uhr und an einigen Samstagen geöffnet. Die Produktionsbetriebe arbeiten oft in zwei Schichten von 6.00 bis 14.00 sowie von 14.00 bis 22.00. Die Banken sind von Montag bis Freitag, meist zwischen 8.00 und 18.00 Uhr und zum Teil samstags von 9.00 bis 13.00 Uhr geöffnet. Allerdings soll man sich darauf einstellen, dass manche Banken, insbesondere in Kleinstädten, samstags geschlossen bleiben, und dass ihre Öffnungszeiten an den übrigen Tagen verkürzt sein können. 199 Die Lebensmittelgeschäfte sind von 7.00 bis 19.00 Uhr geöffnet, die Supermärkte länger, mitunter sogar bis 22.00 Uhr. Es gibt auch die sog. Nachtgeschäfte, die rund um die Uhr geöffnet sind. Manche Lebensmittelgeschäfte und Supermärkte sind auch sonntags geöffnet. Die Apotheken, in den Arzneimittel und pharmazeutische Produkte verkauft werden, haben meist von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet. In jeder Stadt hat mindestens eine Apotheke Nachtdienst. Viele Medikamente sind verschreibungspflichtig. Die Mitarbeiter von Privatunternehmen fangen meistens um 8.00 bzw. 9.00 ihren Arbeitstag an. In Warschau und in anderen Großstädten haben die Mitarbeiter großer, insbesondere ausländischer Firmen immer öfter die Möglichkeit, während ihrer Arbeitszeit für kurze Zeit zu einem Lunch zu gehen. Immer öfter wird auch Geschäftliches bei den Mahlzeiten in Restaurants und Kaffeehäusern besprochen, sowohl zur Mittagszeit, als auch nachmittags. 11. Hotels und Gastronomie Polens Infrastruktur im Hotel- und Gaststättenbereich wird zügig ausgebaut, zugleich wächst die Bandbreite des Serviceangebots und seine Qualität. In verschiedenen Regionen des Landes, hauptsächlich in den Großstädten, entstand ein Netz von Hotels mit einem hohen Standard, die in erster Linie für ausländische Geschäftsreisende und Touristen gedacht sind. Die Qualität der erbrachten Dienstleistungen entspricht weitgehend dem Weltstandard. Ein beträchtlicher Teil der Hotels bietet den RoomService, Reinigung der Garderobe, betreibt Autoverleih, besitzt Freizeit- und Sportanlagen und Anderes mehr. Die Hotelpreise schwanken je nach Kategorie und Standort. In jüngster Zeit ist auch eine beachtliche Menge an privaten Pensionen entstanden, überwiegend entlang der durch Polen führenden Transitstrecken. Der von ihnen gebotene Service hat eine mit Hotels vergleichbare Bandbreite und Qualität. Das vorhandene Netz an Gaststätten, Schnellimbissen und Cafes bietet ein vielfältiges Speise- und Getränkemenü der internationalen Küche, vor allem jedoch nahrhafte und köstliche Spezialitäten der polnischen Küche. Darunter versteht man vor allem Fleischgerichte (eine Spezialität ist erstklassig zubereitetes Wildbret, Ente oder Rippchen). Als Beilage werden hauptsächlich Kartoffeln gereicht. Unter den Suppen sind bei den Polen besonders die Fleischbrühe und „saure” Suppen, beispielsweise die Rotebeetesuppe (barszcz czerwony), Sauerteigsuppe (żurek) oder Sauerkrautsuppe (kapuśniak) beliebt. Das Fleisch wird oft durch Fisch ersetzt. (Vor allem Forelle und Schleie gelten als Spezialitäten.) Die polnische Küche kann sich auch sehr schmackhafter fleischloser Speisen rühmen, d.h. Maultaschen (pierogi) aller Art (süß mit Obst- oder salzig mit Kraut- oder Quarkfüllung u.ä.), Eierkuchen und Fladen. Eine der Lieblingsspeisen der Polen und zugleich eine Spezialität der hiesigen Küche ist Bigos, d.h. gekochtes Weiß- und Sauerkraut mit verschiedenen Fleischsorten und einer großen Menge von Zutaten (insbesondere Pilzen) und Gewürzen. Es sei noch anzumerken, dass die polnische Küche in den einzelnen Regionen sehr variiert. Im Westteil Polens sind die Einflüsse der deutschen Küche und im Osten der russischen Küche spürbar. 200 Die Gaststätten in Polen haben ebenfalls ein breites Angebot an Gerichten der italienischen, französischen und chinesischen Küche. In den meisten Lokalen der höheren Preisklasse werden Kreditkarten akzeptiert, in den Schnellimbissen, Pubs oder in den preiswerteren Gaststätten ist das manchmal nicht möglich. Es ist üblich, Trinkgeld in Höhe von 10 Prozent der Rechnung zu geben. 12. Möglichkeiten der Freizeitgestaltung Es lohnt die Freizeit für Erkundungen zu nutzen. Das Hauptziel der Reisenden aus dem Ausland sind polnische Großstädte: Warschau, Krakau, Wrocław, Gdańsk und Poznań. Sie locken die Besucher durch ihre vielfältige Baukunst, interessante Denkmäler und ihre schöne Lage. Nicht zu vergessen sei jedoch, dass auch kleinere Städte sehenswert sind, denn es sind nicht selten ungewöhnlich reizvolle Orte mit typisch polnischer Architektur und zahlreichen Denkmälern der reichen polnischen Geschichte. Polen zeichnet sich auch durch eine herrliche Natur aus. Besonders schön ist sie um die Seenplatten, vor allem um die Masurische Seenplatte (Mazury). Die dortigen Seen und Flüsse lassen sich am besten mit einem Segel- oder Paddelboot erkunden. Einen Besuch wert ist auch die polnische Ostseeküste mit Sandstränden, an denen man immer noch Bernstein finden kann, der nicht nur wegen seiner Schönheit, sondern auch wegen seiner Heilkraft begehrt ist. Die Freunde der Berglandschaften werden auch auf ihre Kosten kommen. Sowohl das höchste Gebirge in Polen, die Hohe Tatra, als auch niedrigere Gebirgszüge wie die Sudeten und Beskiden ziehen die Touristen durch ihre herrlichen Landschaften und ihre schöne Natur an. Vom Naturreichtum des Landes zeugt auch die Zahl der Naturparks, die an 23 Standorten eingerichtet wurden, wo die interessantesten Beispiele der Flora und Fauna zu finden sind. In Polen kann man auch beim Sporttreiben die Zeit interessant verbringen. Zum Fahrradfahren lädt die wachsende Menge an Radwegen an, die sowohl innerhalb als auch außerhalb von Städten angelegt sind. Auf Sportplätzen, in den Sporthallen und auf den Tennisplätzen kann man alle Sportarten treiben. Es lohnt, das reiche Kulturangebot in Anspruch zu nehmen. In dieser Hinsicht hebt sich Warschau deutlich von anderen Orten ab. Ein hohes künstlerisches Niveau repräsentieren hier Theater; besonders geschätzt wird auch die Ballettszene und das Opernrepertoire. Beachtung verdienen auch die Museen. Die bekanntesten gibt es vor allem in Warschau und in Krakau. Sie können sich rühmen, in ihren Sammlungen die wertvollsten Werke polnischer und ausländischer Künstler in ihren Sammlungen zu besitzen. In den Buchhandlungen sind sehr gute, auch fremdsprachige Reiseführer erhältlich, die detaillierte Informationen zu Möglichkeiten der Freizeitgestaltung in den interessantesten Städten und Regionen Polens enthalten. Zahlreiche Reisebüros bieten ihren Service im Bereich der Hotelzimmerreservierung, für den Kauf von Fahrkarten, die Vermittlung von Fremdenführern und Dolmetschern, den Autoverleih, Geldwechsel usw. an. 201 13. Maßeinheiten, Ortszeit, Elektrospannung im Netz Maße und Gewichte Es gilt das Dezimalsystem, das dem SI-System (Système International d’Unités) entspricht. Zeitzone Polen liegt in der mitteleuropäischen Zeitzone (Sommerzeit 15. Ost-Meridian). Jedoch gilt von Ende März bis Ende Oktober die osteuropäische Zeit (30. OstMeridian). Netzstrom Die Netzstromspannung beträgt in Polen 230 V. Die üblichen Steckdosen entsprechen denen in den meisten europäischen Ländern. Die durchschnittliche Stromfrequenz liegt bei 50 Hz. 14. Unfallhilfe In Notfällen sind folgende Rufnummern zu wählen: Medizinischer Rettungsdienst: 999 Feuerwehr: 998 Polizei: 997 Gasrettungsdienst: 992 Notfallnummer für Mobilfunk: 112 15. Nationale und religiöse Feiertage Zu den wichtigsten staatlichen und religiösen Feiertagen in Polen werden gezählt: Neujahr – 1. Januar Ostern – beweglich (im Frühjahr) Tag der Arbeit – 1. Mai Jahrestag der Verfassung vom 3. Mai – 3. Mai Fronleichnam – beweglich (Donnerstag, Juni) Maria-Himmelfahrt – 15. August Allerheiligen – 1. November Tag der Nationalen Unabhängigkeit – 11. November Weihnachten – 25.-26. Dezember Alle oben genannten Feiertage sind gesetzlich festgelegte arbeitsfreie Tage. 202 Allgemeine Indikatoren der Wirtschaftsentwicklung in Polen in den Jahren 2000-2007 (Wachstumstempo in %) Spezifikation 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Bruttoinlandsprodukt 4,3 1,2 1,4 3,9 5,3 3,6 6,2 6,6 Einzelverbrauch 3,0 2,2 3,4 2,0 4,7 2,1 5,0 5,0 Bruttoaufwendungen für Sachanlagen 2,7 -9,7 -6,3 -0,1 6,4 6,5 14,9 17,6 -5,6 5,8 -1,9 -0,8 7,5 -4,3 -1,2 6,1 Verkaufte Industrieproduktion 6,7 0,6 1,1 8,3 12,6 3,7 11,2 9,5 Bau- und Montageproduktion 1,4 -11,7 -4,1 1,6 1,8 8,0 15,9 12,2 Export (Volumen) 25,3 11,8 8,3 18,7 18,2 10,6 16,1 8,9 Import (Volumen) 10,8 3,2 7,3 8,2 17,3 5,2 16,8 13,8 Durchschnittliche Beschäftigung im Unternehmenssektor -3,3 -3,3 -4,4 -3,8 -0,9 1,9 3,0 4,7 Gesamte Agrarproduktion Konsumgüter - und Dienstleistungspreise 10,1 5,5 1,9 0,8 3,5 2,1 1,0 2,5 - Dezember im Vergleich zum Dezember 8,5 3,6 0,8 1,7 4,4 0,7 1,4 4,0 Arbeitslosenquote (in %) 15,1 19,4 20,0 20,0 19,0 17,6 14,8 11,4 4,3464 4,0939 4,0795 3,8889 3,6540 3,2348 3,1025 2,7667 - Jahresdurchschnitt Wechselkurs laut NBPa (PLN zu USD) a Polnische Nationalbank. Quelle: Hauptamt für Statistik. 203 Ausgewählte Angaben zur Wirtschaftslage in Polen in den Jahren 2005-2007 Spezifikation Bruttoinlandsprodukt (Mrd. USD) 2005 2006 2007 304,0 341,7 422,1 8,0 9,0 11,1 188,7 210,4 253,4 BIP pro Kopf der Bevölkerung (Tsd. USD) Einzelverbrauch (Mrd. USD) 55,4 67,1 91,7 101,5 125,6 164,2 Bruttoaufwendungen für Sachanlagen (Mrd. USD) Import (Mrd. USD) 89,4 109,6 138,8 4.773 4.918 5.150 778 852 1.044 Export (Mrd. USD) Durchschnittsbeschäftigung im Unternehmenssektor (in Tausend) Nominaler Bruttodurchschnittslohn im Unternehmenssektor (in USD) Quelle: Hauptamt für Statistik. Geographische Struktur des Außenhandels und die wichtigsten Handelspartner Polens 2007 Spezifikation Export Import Saldo in Mio. USD Struktur in % in Mio. USD Struktur in % in Mio. USD Gesamt 138.785,0 100,0 164.172,5 100,0 -25.387,5 Industriestaaten 116.573,3 84,1 116.587,0 71,1 -13,7 109.366,6 78,9 105.226,4 64,2 4.140,2 8.482,1 6,1 30.149,7 18,3 -21.667,6 darunter Europäische Union Entwicklungsländer Länder Mittelund Osteuropas 13.729,6 9,8 17.435,8 10,6 -3.706,2 Deutschland 35.901,2 25,9 39.434,6 24,1 -3.533,4 Russland 6.432,2 4,6 14.352,8 8,7 -7.920,5 Italien 9.151,6 6,6 11.235,9 6,9 -2.084,3 Frankreich 8.443,1 6,1 8.380,5 5,1 62,6 Tschechien 7.683,8 5,5 5.673,8 3,5 2.010,0 Großbritannien 8.238,0 5,9 5.107,0 3,1 3.131,0 986,4 0,7 11.753,4 7,2 -10.767,0 Holland 5.302,1 3,8 5.602,4 3,4 -300,3 Schweden 4.464,6 3,2 3.622,3 2,2 842,3 Belgien 3.721,6 2,7 4.152,6 2,5 -431,0 Spanien 4.006,5 2,9 3.503,7 2,1 502,8 Ungarn 4.033,8 2,9 3.449,8 2,1 584,0 Ukraine 5.511,3 4,0 1.693,5 1,0 3.817,8 China Quelle: Hauptamt für Statistik. 204 205 -25.387,5 2.481,0 -847,3 -194,2 1.307,4 -12.281,3 -7.206,9 -3.263,1 -559,7 1.883,7 -402,5 -2.299,5 -279,6 728,0 330,1 -2.313,0 -5.717,9 4.343,2 -2.860,5 -66,2 5.954,9 -4.124,1 100,0 1,4 2,1 0,3 2,8 10,9 8,9 7,3 0,7 1,0 2,7 4,2 0,5 1,5 0,2 12,7 24,5 11,4 2,4 0,1 1,7 2,5 164.172,5 2.379,8 3.502,3 531,2 4.598,9 17.953,5 14.498,4 12.010,5 1.090,2 1.679,9 4.465,1 6.954,8 780,1 2.415,3 383,7 20.724,1 40.353,0 18.689,6 3.989,6 132,9 2.861,7 4.177,9 100,0 3,5 1,9 0,2 4,3 4,1 5,3 6,3 0,4 2,6 2,9 3,4 0,4 2,3 0,5 13,3 24,9 16,6 0,8 0,1 6,4 0,0 4.860,8 2.655,0 337,0 5.906,3 5.672,2 7.291,5 8.747,4 530,5 3.563,6 4.062,6 4.655,3 500,5 3.143,3 713,8 18.411,1 34.635,1 23.032,8 1.129,1 66,7 8.816,6 53,8 Waren pflanzlichen Ursprungs Lebensmittelerzeugnisse Mineralische Stoffe Erzeugnisse der chemischen Industrie Kunststoffe und Kautschuk sowie Kunststoff- und Kautschukerzeugnisse Leder und Ledererzeugnisse Holz und Holzerzeugnisse Holzschliff, Papier, Pappe und -produkte Spinnstoffe und -erzeugnisse Schuhe, Kopfbedeckungen u.ä. Unedle Metalle und Erzeugnisse Maschinen und Anlagen, Elektrogeräte und Elektrotechnik Kraftwagen und sonstige Fahrzeuge Optische, Foto-, Mess- und Kontrollinstrumente und -apparate u.ä. Quelle: Hauptamt für Statistik. Kunstgegenstände, Sammlerstücke, Antiquitäten Diverse Fertigerzeugnisse – Möbel, Fertigbauteile, Spielzeug u.ä. Waffen und Munition Perlen, Edelsteine, Edelmetalle und -erzeugnisse Waren aus Stein, Keramik und Glas Fette und Öle Gesamt 138.785,0 in Mio. USD Struktur in % in Mio. USD Saldo Struktur in % Import in Mio. USD Export Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs Spezifikation Polens Außenhandel im Jahre 2007 nach Grundwarengruppen (Sektionen CN) Polens Zahlungsbilanz auf der Grundlage von Transaktionen in den Jahren 2005-2007 (Mio. USD) Spezifikation 2006 2007 -15.794 -4.775 -11.084 Warenumsatzsaldo -2.766 -7.004 -15.553 Exporte (f.o.b.) 96.395 117.468 144.609 Importe (f.o.b.) 99.161 124.472 160.162 1.946 2.217 4.024 Einnahmen 16.258 20.584 28.710 Ausgaben 14.312 18.367 24.686 -10.889 -14.500 -12.788 A. LAUFENDE RECHNUNG Diestleistungsumsatzsaldo Saldo der Einkünfte Einnahmen 2.795 4.147 10.372 Ausgaben 13.684 18.647 23.160 6.934 8.203 8.523 Einnahmen 11.036 12.785 15.274 Ausgaben 4.102 4.582 6.751 Saldo der laufenden Transfers B. KAPITALRECHNUNG Einnahmen Ausgaben 995 2.105 4.752 1.185 2.573 5.392 190 468 640 34.315 15.295 12.111 polnische Direktinvestitionen im Ausland -3.350 -9.161 -3.353 ausländische Direktinvestitionen in Polen 10.363 19.198 17.580 Portefeuilleinvestitionen – Aktiva -2.509 -4.550 -6.054 Portefeuilleinvestitionen – Passiva 15.109 1.543 1.400 sonstige Investitionen – Aktiva -2.782 -3.734 -918 sonstige Investitionen – Passiva -1.729 9.572 27.650 193 -757 -1.990 -3.380 -652 -10.236 8.135 2.480 13.037 -8.135 -2.480 -13.037 C. FINANZRECHNUNG abgeleitete Finanzinstrumente D. SALDO VON FEHLERN UND AUSLASSUNGEN POSTEN VON A BIS D - GESAMT E. OFFIZIELLE RESERVEMITTEL Quelle: Polnische Nationalbank. 206 2005 Zufluss von ausländischen Direktinvestitionen in 2006 und Verbindlichkeiten Polens aus dem Zufluss von ausländischen Direktinvestitionen zum Ende 2006 – Aufstellung nach Herkunftsland der Investoren Spezifikation Zufluss 2006 Verbindlichkeiten zum 31.12.2006 Mio. USD Beteiligung in % Gesamt 18.942,1 UE-15 Davon: - Holland - Deutschland - Frankreich - Luxemburg - Italien - Großbritannien - Schweden - Österreich - Belgien 16.347,5 Sonstige Länder Davon: - USA - Südkorea - Japan - Russland Mio. USD Beteiligung in % 100,0 124.358,5 100,0 86,3 103.530,9 83,3 1.648,5 3.405,2 959,6 4.488,8 1.707,0 1.483,5 300,6 -476,3 305,3 8,7 18,0 5,1 23,7 9,0 7,8 1,6 x 1,6 24.795,1 20.412,7 14.245,1 9.770,5 5.425,5 4.992,9 4.760,5 4.556,7 3.952,0 19,9 16,4 11,5 7,9 4,4 4,0 3,8 3,7 3,2 2.594,6 13,7 20.827,6 16,7 529,7 489,8 314,3 -39,0 2,8 2,6 1,7 x 9.068,2 1.237,5 1.062,6 660,7 7,3 1,0 0,9 0,5 Quelle: Polnische Nationalbank. 207 Zufluss von ausländischen Direktinvestitionen in 2006 und Verbindlichkeiten Polens aus dem Zufluss von ausländischen Direktinvestitionen zum Ende 2006 nach Sektoren und nach Sektoren und Sparten der Industrieverarbeitung Spezifikation Gesamt Landwirtschaft und Fischerei Bergbau Industrieverarbeitung darunter die Produktion von: - Lebensmitteln - Textilstoffen und Kleidern - Holz, Papier, Polygraphie - Koks und Erdölprodukten - chemischen Erzeugnissen - Gummi- und Kunststofferzeugnissen - Metallen und Metallerzeugnissen - Maschinen und Anlagen - Büromaschinen und Computern - Fernseh- und Rundfunkgeräten - Kraftfahrzeugen - sonstigen Transportmitteln Erzeugung und Versorgung mit Energie, Gas und Wasser Bauwesen Handel und Reparaturen Hotels und Restaurants Zufluss in 2006 Verbindlichkeiten zum 31.12.2006 Mio. USD Beteiligung in % Mio. USD Beteiligung in % 18.942,1 100,0 124.358,5 100,0 50,5 0,3 514,1 0,4 25,8 0,1 161,0 0,1 4.464,3 23,6 42.195,5 33,9 372,2 6,2 431,5 33,0 705,4 654,1 921,5 217,5 24,0 238,1 556,8 238,8 2,0 0,0 2,3 0,2 3,7 3,5 4,9 1,1 0,1 1,3 2,9 1,3 6.356,9 436,0 4.426,8 125,2 4.216,7 3.518,7 4.497,7 2.113,0 61,1 1.101,4 6.910,2 582,0 5,1 0,4 3,6 0,1 3,4 2,8 3,6 1,7 0,0 0,9 5,6 0,5 96,3 0,5 3.579,6 2,9 482,4 2,5 2.381,1 1,9 3.040,3 16,1 21.694,1 17,4 45,6 0,2 664,7 0,5 Transport, Lagerwirtschaft und Fernmeldewesen 1.102,7 5,8 10.001,6 8,0 Finanzvermittlung 2.124,5 11,2 23.492,3 18,9 Bedienung von Immobilien, Informatik, Wissenschaft und sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gewerbetätigkeit 6.162,1 32,5 17.057,1 13,7 4.586,4 12.554,0 25,6 66,3 45.936,1 73.475,1 37,0 59,1 Memo: - Industrie insgesamt - Dienstleistungen insgesamt Quelle: Polnische Nationalbank. 208 I. MINISTERIEN UND AUSGEWÄHLTE ZENTRALBEHÖRDEN 1. MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT 4. MINISTERSTWO GOSPODARKI Pl. Trzech Krzy¿y 3/5 00-507 Warszawa Tel.: 48(22) 6935000 Fax: 6934048, 6934013 E-Mail: [email protected] http:// www.mg.gov.pl ul. Cha³ubiñskiego 4/6 00-928 Warszawa Tel.: 48(22) 6301000, 6301122 Fax: 6301116, 8300063 E-Mail: [email protected] http://www.mi.gov.pl 5. 2. MINISTERIUM FÜR NATIONALBILDUNG MINISTERSTWO EDUKACJI NARODOWEJ Al. J.Ch. Szucha 25 00-918 Warszawa Tel.: 48(22) 3474100, 5224100 Fax: 6286953, 6283504 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.men.gov.pl 3. MINISTERIUM FÜR INFRASTRUKTUR MINISTERIUM FÜR KULTUR UND NATIONALERBE MINISTERSTWO KULTURY I DZIEDZICTWA NARODOWEGO ul. Krakowskie Przedmiecie 15/17 00-071 Warszawa Tel.: 48(22) 4210100, 4210431 Fax: 8260726, 8269148 E-Mail: [email protected] http://www.mkidn.gov.pl MINISTERIUM DER FINANZEN MINISTERSTWO FINANSÓW ul. wiêtokrzyska 12 00-916 Warszawa Tel.: 48(22) 6945555, 6945058 Fax: 6944177, 8272722 E-Mail: [email protected] http://www.mf.gov.pl 6. MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND HOCHSCHULWESEN MINISTERSTWO NAUKI I SZKOLNICTWA WY¯SZEGO ul. Wspólna 1/3 00-529 Warszawa Tel.: 48(22) 5292718, 6281944 Fax: 6280922, 5292621 E-Mail: [email protected] http://www.mnisw.gov.pl 209 7. MINISTERIUM FÜR NATIONALE VERTEIDIGUNG MINISTERSTWO OBRONY NARODOWEJ ul. Klonowa 1 00-909 Warszawa Tel.: 48(22) 6280031, 6280032, 6280033, 6280034 Fax: 8455378, 6840224 E-Mail: [email protected] http://www.mon.gov.pl 8. MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALPOLITIK MINISTERSTWO PRACY I POLITYKI SPO£ECZNEJ ul. Nowogrodzka 1/3/5 00-513 Warszawa Tel.: 48(22) 6611000, 6611102 Fax: 6611101, 6611336 E-Mail: [email protected] http://www.mpips.gov.pl 9. MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT UND ENTWICKLUNG DER LÄNDLICHEN RAÜME MINISTERSTWO ROLNICTWA I ROZWOJU WSI ul. Wspólna 30 00-930 Warszawa Tel.: 48(22) 6231239, 6231510, 6231000 Fax: 6232750, 6232751 E-Mail: [email protected] http://www.minrol.gov.pl 10. MINISTERIUM FÜR REGIONALENTWICKLUNG MINISTERSTWO ROZWOJU REGIONALNEGO ul. Wspólna 2/4 00-926 Warszawa Tel.: 48(22) 4613000, 4613962 Fax: 4613310 E-Mail: [email protected] http://www.mrr.gov.pl 12. MINISTERIUM FÜR SPORT UND TOURISMUS MINISTERSTWO SPORTU I TURYSTYKI ul. Senatorska 14 00-082 Warszawa Tel.: 48(22) 2443142, 2443144 Fax: 2443255, 2443209 E-Mail: [email protected] http://www.msport.gov.pl 13. MINISTERIUM DER JUSTIZ MINISTERSTWO SPRAWIEDLIWOCI Al. Ujazdowskie 11 00-950 Warszawa Tel.: 48(22) 5212888 Fax: 6286552, 6281901 E-Mail: [email protected] http://www.ms.gov.pl 14. MINISTERIUM FÜR INNERE ANGELEGENHEITEN UND VERWALTUNG MINISTERSTWO SPRAW WEWNÊTRZNYCH I ADMINISTRACJI ul. S.Batorego 5 02-591 Warszawa Tel.: 48(22) 6212020 Fax: 8497494, 6227973 E-Mail: [email protected] http://www.mswia.gov.pl 15. MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN MINISTERSTWO SPRAW ZAGRANICZNYCH Al. J.Ch. Szucha 23 00-580 Warszawa Tel.: 48(22) 5239000, 5239318 Fax: 6290287, 6283353 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.msz.gov.pl 16. MINISTERIUM FÜR UMWELT 11. MINISTERIUM DES STAATSSCHATZES MINISTERSTWO SKARBU PAÑSTWA ul. Krucza 36 00-522 Warszawa Tel.: 48(22) 6958000, 6959000 Fax: 6213361, 6280872 E-Mail: [email protected] http://www.msp.gov.pl 210 MINISTERSTWO RODOWISKA ul. Wawelska 52/54 00-922 Warszawa Tel.: 48(22) 5792900, 5792400 Fax: 5792224, 5792511 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.mos.gov.pl 17. MINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT MINISTERSTWO ZDROWIA ul. Miodowa 15 00-952 Warszawa Tel.: 48(22) 6349600, 6349326 Fax: 6349213, 8262791 E-Mail: [email protected] http://www.mz.gov.pl 18. AMT DES KOMITEES FÜR EUROPÄISCHE INTEGRATION URZ¥D KOMITETU INTEGRACJI EUROPEJSKIEJ Al. J.Ch. Szucha 23 00-580 Warszawa Tel.: 48(22) 4555337, 4555352 Fax: 4555340, 4555353 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.ukie.gov.pl 19. AMT FÜR WETTBEWERBSUND VERBRAUCHERSCHUTZ URZ¥D OCHRONY KONKURENCJI I KONSUMENTÓW Plac Powstañców Warszawy 1 00-950 Warszawa Tel.: 48(22) 5560800 Fax: 8266125 E-Mail: [email protected] http://www.uokik.gov.pl 20. PATENTAMT DER REPUBLIK POLEN URZ¥D PATENTOWY RZECZYPOSPOLITEJ POLSKIEJ Al. Niepodleg³oci 188/192 00-950 Warszawa Tel.: 48(22) 5790000, 5790220 Fax: 5790001 E-Mail: [email protected] http://www.uprp.pl 21. AMT FÜR TECHNISCHE ÜBERWACHUNG URZ¥D DOZORU TECHNICZNEGO ul. Szczêliwicka 34 02-353 Warszawa Tel.: 48(22) 5722100, 5722101 Fax: 8227209 E-Mail: [email protected] http://www.udt.gov.pl 22. HAUPTEICHAMT G£ÓWNY URZ¥D MIAR ul. Elektoralna 2 00-139 Warszawa Tel.: 48(22) 5819399, 5819545 Fax: 6208378, 6208411 E-Mail: [email protected] http://www.gum.gov.pl 23. STAATLICHES INSTITUT FÜR HYGIENE PAÑSTWOWY ZAK£AD HIGIENY ul. Chocimska 24 00-791 Warszawa Tel.: 48(22) 5421400 Fax: 8497484, 8493513 http://www.pzh.gov.pl 24. POLNISCHE NATIONALBANK NARODOWY BANK POLSKI ul. wiêtokrzyska 11/21 00-919 Warszawa Tel.: 48(22) 6531000 Fax: 6208518 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.nbp.pl 25. LANDESWIRTSCHAFTSKAMMER KRAJOWA IZBA GOSPODARCZA ul. Trêbacka 4 00-074 Warszawa Tel.: 48(22) 6309600 Fax: 8274673 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.kig.pl 26. POLNISCHE AGENTUR FÜR INFORMATION UND AUSLANDSINVESTITIONEN AG POLSKA AGENCJA INFORMACJI I INWESTYCJI ZAGRANICZNYCH SA ul. Bagatela 12 00-585 Warszawa Tel.: 48(22) 3349800, 3349905, 3349980 Fax: 3349999 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.paiz.gov.pl 211 II. WOIWODSCHAFTSÄMTER 1. Amt der Woiwodschaft Niederschlesien in Breslau 6. Ma³opolski Urz¹d Wojewódzki w Krakowie ul. Basztowa 22 31-156 Kraków Tel.: 48(12) 3921200, 3921104 Fax: 6160438, 3921999 E-Mail: [email protected] http://www.krakow.uw.gov.pl, www.malopolska.uw.gov.pl Dolnol¹ski Urz¹d Wojewódzki we Wroc³awiu Pl. Powstañców Warszawy 1 50-951 Wroc³aw Tel.: 48(71) 3406000, 3406273, 3406301 Fax: 3406895 E-Mail: [email protected] http://www.duw.pl 7. 2. 8. 9. Amt der Woiwodschaft Lebus in Landsberg a.d. Warthe Lubuski Urz¹d Wojewódzki w Gorzowie Wielkopolskim ul. Jagielloñczyka 8 66-400 Gorzów Wielkopolski Tel.: 48(95) 7115110, 7115235, 7115600 Fax: 7115803 E-Mail: [email protected] http://www.wojewodalubuski.pl, www.luw.pl Amt der Woiwodschaft Oppeln in Oppeln Opolski Urz¹d Wojewódzki w Opolu ul. Piastowska 14 45-082 Opole Tel.: 48(77) 4524125, 4524706, 4524252 Fax: 4524705 E-Mail: [email protected] http://www.opole.uw.gov.pl Amt der Woiwodschaft Lublin in Lublin Lubelski Urz¹d Wojewódzki w Lublinie ul. Spokojna 4 20-914 Lublin Tel.: 48(81) 7424308, 7424310 Fax: 7424309 e-mai: [email protected] http://www.uw.lublin.pl, www.lublin.uw.gov.pl 4. Amt der Woiwodschaft Masowien in Warschau Mazowiecki Urz¹d Wojewódzki w Warszawie Pl. Bankowy 3/5 00-950 Warszawa Tel.: 48(22) 6956588, 6956995 Fax: 6203704, 6956687 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.mazowsze.uw.gov.pl, www.mazowieckie.pl Amt der Woiwodschaft Kujawien-Pommern in Bromberg Kujawsko-Pomorski Urz¹d Wojewódzki w Bydgoszczy ul. Jagielloñska 3 85-950 Bydgoszcz Tel.: 48(52) 3497913, 3497780 Fax: 3497294, 3497460 E-Mail: [email protected] http://www.uwoj.bydgoszcz.pl 3. Amt der Woiwodschaft Kleinpolen in Krakau Amt der Woiwodschaft Karpatenvorland in Rzeszow Podkarpacki Urz¹d Wojewódzki w Rzeszowie ul. Grunwaldzka 15 35-959 Rzeszów Tel.: 48(17) 8671000, 8671901 Fax: 8671950 E-Mail: [email protected] http://www.rzeszow.uw.gov.pl 10. Amt der Woiwodschaft Podlachien in Białystok 5. Amt der Woiwodschaft Lodz in Lodz £ódzki Urz¹d Wojewódzki w £odzi ul. Piotrkowska 104 90-926 £ód Tel.: 48(42) 6641010, 6641413 Fax: 6641040 E-Mail: [email protected] http://www.uw.lodz.pl, www.lodz.uw.gov.pl 212 Podlaski Urz¹d Wojewódzki w Bia³ymstoku ul. Mickiewicza 3 15-213 Bia³ystok Tel.: 48(85) 7439315, 7439201 Fax: 7439231, 7322486 E-Mail: [email protected] http://www.bialystok.uw.gov.pl 11. Amt der Woiwodschaft Pommern in Danzig Pomorski Urz¹d Wojewódzki w Gdañsku ul. Okopowa 21/27 80-810 Gdañsk Tel.: 48(58) 3077695, 3077213 Fax: 3011417 E-Mail: [email protected] http://www.gdansk.uw.gov.pl 14. Amt der Woiwodschaft Ermland-Masuren in Allenstein Warmiñsko-Mazurski Urz¹d Wojewódzki w Olsztynie Al. J. Pi³sudskiego 7/9 10-575 Olsztyn Tel.: 48(89) 5232201, 5232200 Fax: 5351881 E-Mail: [email protected] http://www.uw.olsztyn.pl, www.olsztyn.uw.gov.pl 12. Amt der Woiwodschaft Schlesien in Kattowitz l¹ski Urz¹d Wojewódzki w Katowicach ul. Jagielloñska 25 40-032 Katowice Tel.: 48(32) 2077777, 2554037 Fax: 2552482, 2054623 E-Mail: [email protected] http://www.katowice.uw.gov.pl 13. Amt der Woiwodschaft Heiligkreuz in Kielce wiêtokrzyski Urz¹d Wojewódzki w Kielcach Al. IX Wieków Kielc 3 25-516 Kielce Tel.: 48(41) 3442956, 3421115 Fax: 3444832 E-Mail: [email protected] http://www.kielce.uw.gov.pl 15. Amt der Woiwodschaft Großpolen in Posen Wielkopolski Urz¹d Wojewódzki w Poznaniu al. Niepodleg³oci 16/18 61-713 Poznañ Tel.: 48(61) 8541071, 8541300 Fax: 8527327 E-Mail: [email protected] http://www.poznan.uw.gov.pl 16. Amt der Woiwodschaft Westpommern in Stettin Zachodniopomorski Urz¹d Wojewódzki w Szczecinie Wa³y Chrobrego 4 70-502 Szczecin Tel.: 48(91) 4303315, 4342413 Fax: 4303431, 4330250 E-Mail: [email protected] http://www.szczecin.uw.gov.pl III. SONDERWIRTSCHAFTSZONEN 1. Sonderwirtschaftszone EURO-PARK Mielec Specjalna Strefa Ekonomiczna EURO-PARK Mielec Verwalter: Agentur für Industrieentwicklung AG in Warschau (Agencja Rozwoju Przemys³u SA w Warszawie) ARP SA Oddzia³ w Mielcu ul. Partyzantów 25 39-300 Mielec Tel.: 48(17) 7887236 Fax: 7887769 E-Mail: [email protected] http://www.europark.com.pl 2. Sonderwirtschaftszone Kattowitz Katowicka Specjalna Strefa Ekonomiczna Verwalter: Kattowitzer Sonderwirtschaftszone AG (Katowicka Specjalna Strefa Ekonomiczna SA) ul. Sienkiewicza 28 40-032 Katowice Tel.: 48(32) 2510736, 2510958, 7857068 Fax: 2513766 E-Mail: [email protected] http://www.ksse.com.pl 213 3. Sonderwirtschaftszone Suwałki 7. Suwalska Specjalna Strefa Ekonomiczna Verwalter: Sonderwirtschaftszone Suwa³ki AG (Suwalska Specjalna Strefa Ekonomiczna SA w Suwa³kach) ul. Noniewicza 49 16-400 Suwa³ki Tel./Fax: 48(87) 5652217, 5652449 E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected], [email protected] http://www.ssse.com.pl 4. 5. Sonderwirtschaftszone Wałbrzych Wa³brzyska Specjalna Strefa Ekonomiczna Verwalter: Sonderwirtschaftszone Wa³brzych Invest-Park GmbH (Wa³brzyska Specjalna Strefa Ekonomiczna Invest-Park Sp. z o.o.) ul. Uczniowska 21 58-306 Wa³brzych Tel.: 48(74) 6649163, 6649164 Fax: 6649162 E-Mail: [email protected] http://www.invest-park.com.pl 214 8. Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Slubice Kostrzyñsko-S³ubicka Specjalna Strefa Ekonomiczna Verwalter: Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Slubice AG (Kostrzyñsko-S³ubicka Specjalna Strefa Ekonomiczna SA w Kostrzyniu) ul. Or³a Bia³ego 22 66-470 Kostrzyn nad Odr¹ Tel.: 48(95) 7219800 Fax: 7524167 E-Mail: [email protected] http://www.kssse.pl Sonderwirtschaftszone Lodz £ódzka Specjalna Strefa Ekonomiczna Verwalter: Sonderwirtschaftszone Lodz AG (£ódzka Specjalna Strefa Ekonomiczna S.A.) ul. Ks. Tymienieckiego 22/24 90-349 £ód Tel.: 48(42) 6762753, 6762754 Fax: 6762755 E-Mail: [email protected] http://www.sse.lodz.pl 6. Kamiennogórska Specjalna Strefa Ekonomiczna Ma³ej Przedsiêbiorczoci Verwalter: Sonderwirtschaftszone kleiner Betriebe Kamienna Góra AG (Specjalna Strefa Ekonomiczna Ma³ej Przedsiêbiorczoci SA) ul. Papie¿a Jana Paw³a II 11a 58-400 Kamienna Góra Tel.: 48(75) 6451503 do 06 Fax: 7442017 E-Mail: [email protected] http://www.ssemp.pl Sonderwirtschaftszone Liegnitz Legnicka Specjalna Strefa Ekonomiczna Verwalter: Sonderwirtschaftszone Liegnitz AG (Legnicka Specjalna Strefa Ekonomiczna SA) ul. Kardyna³a B. Kominka 9 59-220 Legnica Tel.: 48(76) 7277470 Fax: 7277474 E-Mail: [email protected] http://www.strefa-legnica.com Sonderwirtschaftszone kleiner Betriebe Kamienna Góra 9. Sonderwirtschaftszone Słupsk S³upska Specjalna Strefa Ekonomiczna Verwalter: Pommersche Agentur für Regionalentwicklung AG (Pomorska Agencja Rozwoju Regionalnego SA) ul. Poznañska 1a 76-200 S³upsk Tel.: 48(59) 8412892, 8401174 Fax: 8413261 E-Mail: [email protected] http://www.parr.slupsk.pl 10. Sonderwirtschaftszone Starachowice” Specjalna Strefa Ekonomiczna Starachowice Verwalter: Sonderwirtschaftszone Starachowice AG (Specjalna Strefa Ekonomiczna Starachowice SA) ul. Radomska 29 27-200 Starachowice Tel.: 48(41) 2754101, 2754445 Fax: 2754102 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.sse.com.pl 11. Sonderwirtschaftszone Tarnobrzeg Euro-Park Wisłosan Tarnobrzeska Specjalna Strefa Ekonomiczna Euro-Park Wis³osan Verwalter: Agentur für Industrieentwicklung AG in Warschau (Agencja Rozwoju Przemys³u SA w Warszawie) ul. Wo³oska 7 02-675 Warszawa Tel.: 48(22) 4603600, 4603700 Fax: 4603701 E-Mail: [email protected] http://www.arp.com.pl Vertretung in Tarnobrzeg: Agentur für Industrieentwicklung AG in Warschau Filiale in Tarnobrzeg Agencja Rozwoju Przemys³u SA w Warszawie Oddzia³ w Tarnobrzegu ul. Zak³adowa 48 39-405 Tarnobrzeg - Machów Tel.: 48(15) 8229999, 8236688 Fax: 8234708 E-Mail: [email protected] http://www.tsse.pl 13. Sonderwirtschaftszone Ermland-Masuren Warmiñsko-Mazurska Specjalna Strefa Ekonomiczna Verwalter: Sonderwirtschaftszone Ermland-Masuren AG (Warmiñsko-Mazurska Specjalna Strefa Ekonomiczna SA) ul. Kasprowicza 1 10-219 Olsztyn Tel.: 48(89) 5350241 Fax: 5359002 E-Mail: [email protected] http://www.wmsse.com.pl 14. Sonderwirtschaftszone Krakauer Technologiepark Specjalna Strefa Ekonomiczna Krakowski Park Technologiczny Verwalter: Krakauer Technologiepark AG (Krakowski Park Technologiczny Sp. z o.o.) Al. Jana Paw³a II 41 L 31-864 Kraków Tel.: 48(12) 6401940 Fax: 6401945 E-Mail: [email protected] http://www.sse.krakow.pl 12. Sonderwirtschaftszone Pommern Pomorska Specjalna Strefa Ekonomiczna Verwalter: Sonderwirtschaftszone Pommern GmbH (Pomorska Specjalna Strefa Ekonomiczna Sp. z o.o.) ul. W³adys³awa IV 9 81-703 Sopot Tel.: 48(58) 5559700, 5559717 Fax: 5559711 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.strefa.gda.pl IV. POLNISCHE BOOTSCHAFTEN IM AUSLAND 1. AFGHANISTAN Embassy of the Republic of Poland Maghzan Street Kharte Seh, Kabul, Afghanistan E-Mail: [email protected] http://www.kabul.polemb.net 2. ÄGYPTEN Embassy of the Republic of Poland 5 El Aziz Osman Str., Zamalek, Cairo Arab Republic of Egypt Tel.: (0-0202) 27367456, 27359583 Fax: (0-0202) 27355427 E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected] http://www.kair.polemb.net, www.cairo.trade.gov.pl 215 3. ALBANIEN 8. Embassy of the Republic of Poland Rruga e Durresit 123, Tirana, Albania Tel.: (0-0355 4) 2234190 Fax: (0-0355 4) 2233364 E-Mail: [email protected] http://www.tirana.polemb.net 4. ARGENTINIEN Embajada de la República de Polonia Alejandro María de Aguado 2870 1425 Buenos Aires, Argentina Tel.: (0-054 11) 48029681-82, 48081700 Fax: (0-054 11) 48029683, 48081701 E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected] http://www.buenosaires.polemb.net, www.buenosaires.trade.gov.pl 7. ÄTHIOPIEN Embassy of the Republic of Poland Gulele Sub-City, Kebele 08, House No. 583, Dej. Belay Zeleke Road P.O.Box 27207/1000, Addis Ababa, Ethiopia Tel.: (0-0251 11) 1574189, 1574190 Fax: (0-0251 11) 1574222 E-Mail: [email protected] http://www.addisabeba.polemb.net 10. AUSTRALIEN Embassy of the Republic of Poland 7 Turrana Street Yarralumla ACT 2600 Australia Tel.: (0-061 2) 62721000 Fax: (0-061 2) 62733184 E-Mail: [email protected] http://www.canberra.polemb.net 11. BELGIEN Ambassade de la République de Pologne Avenue des Gaulois 29 1040 Bruxelles-Etterbeek, Belgique Tel.: (0-032 2) 7390100 Fax: (0-032 2) 7361881 E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected] http://www.bruksela.polemb.net, www.brussels.trade.gov.pl ARMENIEN Embassy of the Republic of Poland 44 a Hanrapetutyan str., 375010 Yerevan, Armenia Tel.: (0-0374 10) 542493, 542495 Fax: (0-0374 10) 542498, 542496 E-Mail: [email protected], [email protected] http://erewan.polemb.net 216 9. ANGOLA Embaixada da República da Polónia Rua Comandante N´zaji 21/23 CP. 1340, Alvalade, Luanda, Angola Tel.: (0-0244) 222 323088 Fax: (0-0244) 222 323086 E-Mail: [email protected] http://www.luanda.polemb.net 6. Embassy of the Republic of Poland 2, Kichik Gala str. AZ-1000 Baku, Azerbaijan Tel.: (0-0994 12) 4920114, 4975281, 4974708 Fax: (0-0994 12) 4920214 E-Mail: [email protected] http://www.baku.polemb.net ALGERIEN Ambassade de la République de Pologne 104 Hai El Binaa, Dely Brahim Alger, Algerie Tel.: (0-0213 21) 917782, 917783 Fax: (0-0213 21) 917812, 917804 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.algier.polemb.net, www.alger.trade.gov.pl 5. ASERBEJDSCHAN 12. BOSNIEN UND HERZEGOWINA Embassy of the Republic of Poland ul. Dola 13, 71000 Sarajevo, Bosnia and Herzegovina Tel.: (0-0387 33) 201142 Fax: (0-0387 33) 233796 E-Mail: [email protected] http://www.sarajewo.polemb.net 13. BRASILIEN Embaixada da República da Polônia SES - Avenida das Nações, Od. 809 Lote 33 Brasilia - DF - CEP 70423-900, Brasil Tel.: (0-055 61) 32128000 Fax: (0-055 61) 32428543 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.brazylia.polemb.net, www.saopaulo.trade.gov.pl 14. BULGARIEN Embassy of the Republic of Poland ul. Chan Krum 46, 1000 Sofia, Bulgaria Tel.: (0-0359 2) 9872610, 9872660 Fax: (0-0359 2) 9872939 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.sofia.polemb.net, www.sofia.trade.gov.pl 15. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Botschaft der Republik Polen Lassenstr. 19-21, 14193 Berlin, Deutschland Tel.: (0-049 30) 223130 Fax: (0-049 30) 22313155 E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected] http://www.berlin.polemb.net, www.berlin.trade.gov.pl, www.kolonia.trade.gov.pl 16. CHILE Embajada de la República de Polonia Mar del Plata 2055, Comuna Providencia Santiago, Chile Tel.: (0-056 2) 2041213, 2690212 Fax: (0-056 2) 2049332, 3418648 E-Mail: [email protected] http://www.santiagodechile.polemb.net, www.polonia.cl, www.embpolonia.cl 17. CHINA Embassy of the Republic of Poland 1, Ritan Road 100600 Beijing, Peoples Republic of China Tel.: (0-086 10) 65321235 - 37 Fax: (0-0 86 10) 65321745 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.pekin.polemb.net, www.beijing.trade.gov.pl Generalkonsulat der Republik Polen in Honkong Consulate General of the Republic of Poland Rooms 3505-3506, Hopewell Centre 183 Quueens Road East, Wanchai, Hong Kong Special Administrative Region of the Peoples Republic of China Tel.: (0-0852) 28400779, 28400814 Fax: (0-0852) 25960062, 29189109 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.hongkongkg.polemb.net 18. DÄNEMARK Embassy of the Republic of Poland Richelieus Alle 12, 2900 Hellerup, Denmark Tel.: (0-045) 39467700 Fax: (0-045) 39467766 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.copenhagen.polemb.net, www.polcom.dk, www.copenhagen.trade.gov.pl 19. DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO Ambassade de la République de Pologne 63, Avenue de la Justice Kinshasa Gombe BP 8553 Kinshasa 1 République Démocratique du Congo Tel. (0-0243) 817006327 Fax: (0-0243) 813000523 E-Mail: [email protected] http://www.kinszasa.polemb.net 20. ESTLAND Embassy of the Republic of Poland Suur Karja 1/Vana Turg 2/4 10140 Tallinn, Estonia Tel.: (0-0372) 6278206, 6278212 Fax: (0-0372) 6445221 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.tallin.polemb.net, www.poola.ee 21. FINNLAND Embassy of the Republic of Poland Armas Lindgrenin tie 21 00570 Helsinki, Finland Tel.: (0-0358 9) 618280, 61828120 Fax: (0-0358 9) 6847477 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.helsinki.polemb.net, www.helsinki.trade.gov.pl 217 22. FRANKREICH Ambassade de la République de Pologne 1, rue de Talleyrand 75343 Paris Cedex 07, France Tel.: (0-033 1) 43173400, 43173405 Fax: (0-033 1) 43173507 E-Mail: [email protected], [email protected] [email protected] http://www.paris.polemb.net, www.eco.amb-pologne.fr, www.paris.trade.gov.pl 23. GEORGIEN Embassy of the Republic of Poland 19, Brothers Zubalashvili Street 0108 Tbilisi, Georgia Tel.: (0-0995 32) 920398, 936236 Fax: (0-0995 32) 920397, 936231 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.tbilisi.polemb.net 24. GRIECHENLAND Embassy of the Republic of Poland Chryssanthemon 22 154-52 Paleo Psychico, Athens, Greece Tel.: (0-030 210) 6797700 Fax: (0-030 210) 6797711 E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected] http://www.ateny.polemb.net, http://www.athens.trade.gov.pl 25. GROSSBRITANNIEN Embassy of the Republic of Poland 47 Portland Place London W1B 1JH, United Kingdom Tel.: (0-044) 8707742700, 8707742702 Fax: (0-044) 2073234018, 2072913575, 2072913576 E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected] http://www.polishembassy.org.uk, www.polishemb-trade.co.uk, www.londyn.trade.gov.pl 218 26. INDIEN Embassy of the Republic of Poland 50-M Shantipath, Chanakyapuri 110021 New Delhi, India Tel.: (0-091 11) 41496900, 41496901 Fax: (0-091 11) 26871914 E-Mail: [email protected], [email protected] [email protected], [email protected] http://www.newdelhi.polemb.net, www.poltrade.in, www.newdelhi.trade.gov.pl 27. INDONESIEN Embassy of the Republic of Poland Jl. HR Rasuna Said Kav. X Blok IV / 3 12950 Jakarta Selatan, Indonesia Tel.: (0-062 21) 2525938 - 40 Fax: (0-062 21) 2525958 E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected] http://www.jakarta.polemb.net, www.jakarta.trade.gov.pl 28. IRAK Embassy of the Republic of Poland 38/75 Karadat Mariam International Zone Baghdad, Republic of Iraq Tel.: (0-0964) 7904434125, 7902303942 E-Mail: [email protected], [email protected] 29. IRAN Embassy of the Republic of Poland Africa Expressway, Pirouz str. 1-3 P.O.Box 11155-3489, 19-174 Tehran, Iran Tel.: (0-09821) 88787262-64 Fax: (0-09821) 88788774 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.teheran.polemb.net 30. IRLAND Embassy of the Republic of Poland 5, Ailesbury Road, Ballsbridge Dublin 4, Ireland Tel.: (0-0353 1) 2830855 Fax: (0-0353 1) 2698309 E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected] http://www.dublin.polemb.net, www.dublin.trade.gov.pl 31. ISRAEL Embassy of the Republic of Poland 16 Soutine St. Tel-Aviv 64-684, Israel Tel.: (0-0972 3) 7253111 Fax: (0-0972 3) 5237806 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.telaviv.polemb.net, www.telaviv.trade.gov.pl 36. KASACHSTAN Embassy of the Republic of Poland Dzharkentskaya 9 - Iskanderova 11/13 050059 Almaty, Kazakhstan Tel.: (0-07 727) 2581551, 2581617 Fax: (0-07 727) 2581550 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.almaty.polemb.net, www.pol-trade.kz, www.almaty.trade.gov.pl 32. ITALIEN Ambasciata della Repubblica di Polonia Via P.P. Rubens 20, Monti Parioli 00197, Roma, Italia Tel.: (0-039 06) 36204200 Fax: (0-039 06) 3217895 E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected] http://www.rzym.polemb.net, www.roma.trade.gov.pl 37. KATHAR Embassy of the Republic of Poland West Bay, Al-Qutaifiya 66, Str. no 519, Saha 49 P.O. Box 23380, Doha, Qatar Tel.: (0-0974) 411 32 30, 411 35 05 Fax: (0-0974) 411 03 07 E-Mail: [email protected] http://www.doha.polemb.net 33. JAPAN Embassy of the Republic of Poland 2-13-5 Mita, Meguro-ku Tokyo, 153-0062, Japan Tel.: (0-081 3) 57947020, 57947050 Fax: (0-081 3) 57947024, 57947053 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.tokio.polemb.net, www.tokyo.trade.gov.pl 38. KENIA Embassy of the Republic of Poland Kabarnet Road, 00100 Nairobi, Kenya P. O. Box 30086 Tel.: (0-0254 20) 3872811, 3872812 Fax: (0-0254 20) 3872814, 3874572 E-Mail: [email protected] http://www.nairobi.polemb.net 34. JORDANIEN Embassy of the Republic of Poland No 3 Mahmoud Seif Al-Din Al-Irani St. P.O.Box 942050 Amman 11194, Jordan Tel.: (0-0962 6) 5512593, 5512594, 5512596 Fax: (0-0962 6) 5512595, 5532681 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.amman.polemb.net 35. KANADA Embassy of the Republic of Poland 443 Daly Avenue, Ottawa, Ontario K1N 6H3, Canada Tel.: (0-01 613) 7890468, 7893376, 7893377 Fax: (0-01 613) 7891218 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.ottawa.polemb.net, www.poland-canada.org, www.montreal.gov.pl 39. KOLUMBIEN Embajada de la República de Polonia de Bogota, D.C., Columbia Apartado Aereo 101363 Unicentro Cra 21 Bis No 104A - 15 Bogota República de Colombia Tel.: (0-057 1) 2140400, 2142931 Fax: (0-057 1) 2140854 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.bogota.polemb.net 40. KOREANISCHE VOLKSDEMOKRATISCHE REPUBLIK Embassy of the Republic of Poland Tedongang - Munsudong, Pyongyang, DPR of Korea Tel.: (0-08502) 3817325 Fax: (0-08502) 3817634, 3817637 http://www.phenian.polemb.net 219 41. KROATIEN Embassy of the Republic of Poland ul. Krlein Gvozd 3, 10000 Zagreb, Croatia Tel.: (0-0385 1) 4899444 Fax: (0-0385 1) 4834577 E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected], [email protected] http://www.zagrzeb.polemb.net, www.zagrzeb.trade.gov.pl 42. KUBA Embajada de la República de Polonia Calle G no.452 esq. 19 Vedado Ciudad de la Habana C.P. 10400 Apartado 6650, Cuba Tel.: (0-0537) 8332439, 8332440 Fax: (0-0537) 8332442 E-Mail: [email protected] http://www.hawana.polemb.net 43. KUWAIT Embassy of the Republic of Poland Al-Jabriya, Area No 7, Street No 3, House No 20 Kuwait P.O. Box 5066, Safat, 13051 Kuwait Tel.: (0-0965) 5311571, 5311572 Fax: (0-0965) 5311576, 5311578 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.kuwejt.polemb.net 44. LETTLAND Embassy of the Republic of Poland Mednieku iela 6B, LV 1010 Riga, Latvia Tel.: (0-0371) 67031500 Fax: (0-0371) 67031549 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.ryga.polemb.net, www.poltrade.lv 45. LIBANON Embassy of the Republic of Poland Av. President Suleiman Frangieh 52 Raymond Khalife Bldg. Baabda P.O. Box 40-215, Lebanon Tel.: (0-0961 5) 924881 Fax: (0-0961 5) 924882 E-Mail: [email protected] http://www.polambeirut.org 220 46. LIBYEN Embassy of the Republic of Poland 61 Sharia Ben Ashour P.O. Box 519, 3686 Tripoli, Libya Tel.: (0-0218 21) 3608569, 3615972 Fax: (0-0218 21) 3615199 E-Mail: [email protected] http://www.trypolis.polemb.net 47. LITAUEN Embassy of the Republic of Poland ul. Smelio 20A LT-10323 Vilnius, Lietuva Tel.: (0-0370 5) 2709001 Fax: (0-0370 5) 2709007 E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected], [email protected] http://www.wilno.polemb.net, www.vilnius.trade.gov.pl 48. LUXEMBURG Ambassade de la République de Pologne 2, rue de Pulvermühl L-2356 Luxembourg Grand-duché de Luxembourg Tel.: (0-0352) 260032 Fax: (0-0352) 26687574 E-Mail: [email protected] http://luksemburg.polemb.net 49. MALAYSIA Embassy of the Republic of Poland No 10, Lorong Damai 9, Off Jalan Damai 55000 Kuala Lumpur P.O. Box 10052, 50704 Kuala Lumpur, Malaysia Tel.: (0-060 3) 21610805, 21610780 Fax: (0-060 3) 21610779, 21649924 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.kualalumpur.polemb.net, www.kualalumpur.trade.gov.pl 50. MAROKKO Ambassade de la République de Pologne 23, rue Oqbah B.P. 425 Rabat, Maroc Tel.: (0-0212 37) 771791, 771173, 771794 Fax: (0-0212 37) 775320, 778566 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.rabat.polemb.net, http://www.wehrabat.ma 51. MAZEDONIEN Embassy of the Republic of Poland ul. Djuro Djakoviæ 50 1000 Skopje, Republic of Macedonia Tel.: (0-0389 2) 3112647 Fax: (0-0389 2) 3119744 Tel./Fax: (0-0389 2) 3133057 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.skopje.polemb.net 52. MEXIKO Embajada de la República de Polonia Calle Cracovia 40 Colonia San Ángel 01000 México, D.F. Tel.: (0-052 55) 54812050 Fax: (0-052 55) 56160822 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.meksyk.polemb.net 56. NEUSEELAND Embassy of the Republic of Poland 17 Upland Road Kelburn Wellington 6012, New Zealand P.O. Box 10211 Tel.: (0-0644) 4759453 Fax: (0-0644) 4759458 E-Mail: [email protected] http://www. wellington.polemb.net 57. NIEDERLANDE Embassy of the Republic of Poland Alexanderstraat 25 2514 JM Den Haag, The Netherlands Tel.: (0-031 70) 7990100, 7990110 Fax: (0-031 70) 7990137 E-Mail: [email protected], [email protected] http:// www.haga.polemb.net, www.wehhaga.nl, www.haga.trade.gov.pl 58. NIGERIA 53. MOLDAU Ambassade de la République de Pologne Str. Grenoble 126 A MD-2019 Chisinau, Moldova Tel.: (0-037322) 285950, 285960,285970 Fax: (0-037322) 289000 E-Mail: [email protected] http://www.kiszyniow.polemb.net 54. MONGOLEI Embassy of the Republic of Poland Diplomat 95 Ajlyn Oron Suuc VI ORC PO Box-1049, Ulaanbaatar-13, Mongolia Tel.: (0-0976 11) 320641, 321926 Fax: (0-0976 11) 322926, 320576 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.ulanbator.polemb.net 55. MONTENEGRO Embassy of the Republic of Poland 8 Marta 72, 81000 Podgorica, Montenegro Tel.: (00-382) 81 662 442, 81 662 394 Fax: (00-382) 81 662 397 Embassy of the Republic of Poland 10, Ona Crescent, off Lake Tchad Crescent, Maitama 900271, Abuja, Nigeria Tel.: (0-0234 9) 4138280 - 83 Fax: (0-0234 9) 4138281 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.abuja.polemb.net 59. NORWEGEN Embassy of the Republic of Poland Olav Kyrres plass 1, 0244 OSLO, Norway Tel.: (0-04724) 110850, 110851, 110852 Fax: (0-04722) 444839 E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected] http://www.oslo.polemb.net, www.oslo.trade.gov.pl, www.wehoslo.com 60. ÖSTERREICH Botschaft der Republik Polen Hietzinger Hauptstraße 42c 1130 Wien, Österreich Tel.: (0-043 1) 87015-0, 87015100 Fax: (0-043 1) 87015222 E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected] http://www.wien.polemb.net, www.wien.trade.gov.pl 221 61. PAKISTAN Embassy of the Republic of Poland Diplomatic Enclave II, Street 24, G-5/4 P. O. Box 1032, Islamabad, Pakistan Tel.: (0-092 51) 2600844 - 46 Fax: (0-092 51) 2600852, 2600853 E-Mail: [email protected] http://www.islamabad.polemb.net 62. PERU Embajada de la República de Polonia Avenida Salaverry 1978, Jesús María Lima 11, Perú Tel.: (0-0511) 4713920, 4713925 Fax: (0-0511) 4714813 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.lima.polemb.net 66. RUMÄNIEN Ambassade de la République de Pologne al. Alexandru 23 Sector 1, Bucharest, Romania Tel.: (0-040 21) 3082200 Fax: (0-040 21) 2307832 E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected] http://www.bukareszt.polemb.net, www.bukareszt.trade.gov.pl 67. RUSSLAND (RUSSISCHE FÖDERATION) Embassy of the Republic of Poland Klimashkina 4, 123557 Moscow, Russian Federation Tel.: (0-07495) 2311500, 2311511 Fax: (0-07495) 2311515, 2311555 E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected] http://www.moskwa.polemb.net, www.moskwa.trade.gov.pl 63. PORTUGALIEN Embaixada da República da Polônia Av. das Descobertas 2 1400-092 Lisboa, Portugal Tel.: (0-0351 21) 3041410, 3014200, 3012350 Fax: (0-0351 21) 3041429 E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected] http://www.lizbona.polemb.net, www.lisbon.trade.gov.pl 64. REPUBLIK KOREA Embassy of the Republic of Poland 70, Sagan-dong, Jongno-gu, 110-190 Seoul, Republic of Korea Tel.: (0-082 2) 7239681 Fax: (0-082 2) 7239680 E-Mail: [email protected], [email protected] http:// www.seul.polemb.net, www.seoul.trade.gov.pl 65. REPUBLIK SÜDAFRIKA Embassy of the Republic of Poland PO Box 12277 Queenswood 0121 14 Amos Street, Colbyn 0083, Pretoria Republic of South Africa Tel.: (0-027 12) 4302621 Fax: (0-027 12) 4302608 E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected] http://www.poland.co.za, www.johannesburg.trade.gov.pl 222 68. SAUDI-ARABIEN Embassy of the Republic of Poland Al-Warood Area 20, Abdullah Bin Jafar Street P.O. Box 94016, Riyadh 11693 Kingdom of Saudi Arabia Tel.: (0-0966 1) 4549274, 4508889 Fax: (0-0966 1) 4549210 E-Mail: [email protected] http://www.rijad.polemb.net 69. SCHWEDEN Embassy of the Republic of Poland Karlavägen 35, SE-114 31 Stockholm, Sweden Tel.: (0-046 8) 50575000 Fax: (0-046 8) 50575086 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.sztokholm.polemb.net, www.polcommerce.com, www.stockholm.trade.gov.pl 70. SCHWEIZ Botschaft der Republik Polen Elfenstrasse 20A 3000 Bern 15, Schweiz Tel.: (0-041 31) 3580202 Fax: (0-041 31) 3580216 E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected] http://www.berno.polemb.net, www.weh-pl-bern.ch, www.bern.trade.gov.pl 71. SENEGAL Ambassade de la République de Pologne Villa Les Ailes Fann Résidence x Corniche Ouest BP 343 Dakar, Senegal Tel.: (0-0221) 33 8242354, 33 8252403 Fax: (0-0221) 33 8249526 E-Mail: [email protected] http://www.ambassade-pologne.sn, www.dakar.polemb.net 72. SERBIEN Ambassade de la République de Pologne ul. Kneza Miloa 38, 11000 Beograd, Serbia Tel.: (0-0381 11) 2065318 Fax: (0-0381 11) 3617576 E-Mail: [email protected] http://www.belgrad.polemb.net 73. SIMBABWE Embassy of the Republic of Poland 16 Cork Rd, Belgravia P.O. Box 3932 Harare, Zimbabwe Tel.: (0-02634) 253442, 253443 Fax: (0-02634) 253710 E-Mail: [email protected] http://www.harare.polemb.net 74. SINGAPUR Embassy of the Republic of Poland 435 Orchard Road #17-02/03, Wisma Atria Singapore 238877 Tel.: (0-065) 62359478 Fax: (0-065) 62359479 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.singapore.polemb.net 75. SLOWAKEI Ambassade de la République de Pologne Hummelova 4, 814 91 Bratislava, Slovaquie Tel.: (0-0421 2) 59490211 Fax: (0-0421 2) 54432007 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.polskevelvyslanectvo.sk, www.bratyslawa.polemb.net 76. SLOWENIEN Embassy of the Republic of Poland Beigrad 10 1000 Ljubljana, Slovenia Tel: (0-0386 1) 4364712 Fax: (0-0386 1) 4362521 E-Mail: [email protected] http://www.lublana.polemb.net 77. SPANIEN Embajada de la República de Polonia Calle Guisando, 23-bis 28035 Madrid, España Tel.: (0-034) 91 3736605 Fax: (0-034) 91 3736624 E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected] http://www.madrid.polemb.net, www.madrid.trade.gov.pl 78. SYRIEN Embassy of the Republic of Poland P.O. Box 501 Abou Rumaneh, Basha Aldin Aita Str. Damascus, Syria Tel.: (0-0963 11) 3316098, 3333010 Fax: (0-0963 11) 3315318 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.damaszek.polemb.net 79. TAIWAN Auf der Insel gibt es weder eine polnische diplomatische Vertretung noch ein Konsulat. In dringenden Fällen kann man das Warschauer Handelsbüro in Taipei kontaktieren. Warsaw (Poland) Trade Office in Taipei Taipei World Trade Center Bldg. No. 333, Keelung Rd., Sec. 1, 20-th Floor, 2006 Suite 110 Taipei, Taiwan Tel.: (0-0886 2) 27220139, 27225364 Fax: (0-0886 2) 27220557 E-Mail: [email protected] http://www.poland.org.tw 223 80. THAILAND Embassy of the Republic of Poland 100/81-82, Vongvanij Building B, 25th Floor Rama 9 Road, Huaykwang District Bangkok 10310, Thailand Tel.: (0-066) 26450367/9 Fax: (0-066) 26450365 E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected] http://www.bangkok.polemb.net 85. UKRAINE Ambassade de la République de Pologne Jaros³awiw Wa³ 12 01901 Kiev-34, Ukraine Tel.: (0-0380 44) 2300700 Fax: (0-0380 44) 2706336 E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected] http://www.kijow.polemb.net, www.kiev.trade.gov.pl 86. UNGARN 81. TSCHECHISCHE REPUBLIK Embassy of the Republic of Poland Valdtejnská 8, 118 01 Praha 1, Czech Republik Tel.: (0-0420) 257099500 Fax: (0-0420) 257530399 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.prague.polemb.net, www.praha.trade.gov.pl Lengyel Köztársaság Nagykövetsége Városligeti fasor 16 H-1068 Budapest, Magyar Köztársaság Tel.: (0-0361) 4138200 Fax: (0-0361) 3511723 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.budapeszt.polemb.net, www.budapest.trade.gov.pl 82. TUNESIEN Ambassade de la République de Pologne 5, Impasse N°1, Rue de Cordoue 2092 El Manar I, Tunis, Tunisie Tel.: (0-0216 71) 873837, 874843 Fax: (0-0216 71) 872987 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.tunis.polemb.net, www.polambcommerce.planet.tn, www.tunis.trade.gov.pl 83. TÜRKEI Embassy of the Republic of Poland Atatürk Bulvari No. 241 Kavaklidere PK-20, 06-650 Ankara, Turkey Tel.: (0-090 312) 4572000, 4572001 Fax: (0-090 312) 4678963 E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected] http://www.ankara.polemb.net, www.ankara.trade.gov.pl 84. TURKMENISTAN Embassy of the Republic of Poland Azadi Str. 17a 744 005 Aszchabad, Turkmenistan Tel.: (0-099312) 27 40 35, 27 65 52 Fax: (0-099312) 27 31 22 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.aszchabad.polemb.net 224 87. USBEKISTAN Embassy of the Republic of Poland Firdavsiy 66 str., Junusabadskiy Rayon 700084 Tashkent, Uzbekistan Tel.: (0-0998 71) 1208650, 1208652 Fax: (0-0998 71) 1208651 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.taszkent.polemb.net 88. VENEZUELA Embajada de la República de Polonia Av. Nicolas Copernico, Qta. Ambar Urb. Las Mercedes A.P. Chacao 62293 Caracas, Venezuela Tel.: (0-058 212) 9911461 Fax: (0-058 212) 9922164 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.caracas.polemb.net 89. VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATEN Embassy of the Republic of Poland P.O. Box 2334 Abu Dhabi, United Arab Emirates Tel.: (0-0971 2) 4465200 Fax: (0-0971 2) 4462967 E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected], [email protected] http://www.abuzabi.polemb.net 90. VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA Embassy of the Republic of Poland 2640 16th Street, N.W. Washington D.C. 20009, USA Tel.: (0-01 202) 2343800 Fax: (0-01 202) 3286271 E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected] http://www.washington.polemb.net, www.washington.trade.gov.pl, www.newyork.trade.gov.pl 91. VIETNAM Embassy of the Republic of Poland 3 Chua Mot Cot, Hanoi, Vietnam Tel.: (0-084 43) 8452027 Fax: (0-084 43) 8236914 E-Mail: [email protected] http://www.hanoi.polemb.net 92. WEIßRUSSLAND Ambassade de la République de Pologne Rumiancewa 6 220034 Minsk, République de Biélorussie Tel.: (0-0375 17) 2882114, 2882313 Fax: (0-0375 17) 2339750, 2944992 E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected] http://www.minsk.polemb.net, www.minsk.trade.gov.pl 93. ZYPERN Embassy of the Republic of Poland Kennedy Avenue 12-14, Office 601 1087 Nicosia, Cyprus Tel.: (0-0 357) 22 753517 Fax: (0-0 357) 22 751981 E-Mail: [email protected], [email protected] http://www.nikozja.polemb.net 225