A T V - R E G E L W E R K
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ATV-DVWK-Regelwerk ATV - REG ELW ERK ABW ASSER - ABFALL ATV-M 767 Abwasser aus Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben DK 628.543:637.513 Januar 1992 Ein Regelwerk der Abwassertechnischen Vereinigung e.V. (ATV) Vom ATV-Fachausschuß 7.2 "Industrieabwasser mit organischen Inhaltsstoffen" wurde zur Erarbeitung dieses Merkblattes die Arbeitsgruppe 7.2.15 "Schlacht- und Fleischbe- und verarbeitungsbetriebe" eingerichtet, in der folgende Personen mitarbeiteten: Dr. R. Heineke, Stuttgart Dr. G. Hilse, Bonn Dr. W. Jäppelt, Hildesheim Dipl.-Ing. A. Krause, Hamburg Prof. Dr. H. Neumann, Hildesheim Dipl.-Ing. T. Wieferig, Vechta Dr.-Ing. E. Wolf, Hamburg (Sprecher) 1. Allgemeines In der Bundesrepublik Deutschland lag der Verbrauch 1980 (1984) für die Versorgung der Bevölkerung bei 5,607 (5,503) Mio. Tonnen Fleisch (einschließlich der Knochen, jedoch ohne Fett und Talg) 1. Hiervon wurden ca. 90% durch Eigenversorgung gedeckt. Lediglich Geflügel ist in erheblichem Umfang importiert worden (1984 lag der Selbstversorgungsanteil bei gut 61%) 2. Das Fleisch wird zu ca. 60% als Frischfleisch und ca. 40% als Fleischwaren (Wurstwaren und sonstige Fleischerzeugnisse) verzehrt. Die Schlachttiere werden in 312 öffentlichen Schlachthöfen 3, in ca. 150 privaten Schlachthöfen, in einigen der etwa 304 Betrieben der Fleischwarenindustrie 1 sowie in vielen der ca. 28500 handwerklichen Fleischereien 4 geschlachtet. Hinzu kommen etwa 150 Geflügelschlachtereien mit einer Schlachtleistung von jeweils mehr als Copyright GFA, Hennef 1 ATV-DVWK-Regelwerk 2000 Stück Geflügel pro Tag. Über 97% der Geflügelschlachtleistung erfolgt in Betrieben, die mehr als 50000 Tiere pro Tag verarbeiten 5. In den letzten beiden Jahrzehnten ist der Schlachtprozeß weitgehend an spezialisierte Betriebe übergegangen. Die Fleischwarenindustrie sowie zunehmend auch Betriebe des Fleischerhandwerkes beziehen ihr Fleisch überwiegend in Form von Schlachthälften und Teilstücken. In wachsendem Maße wird auch die Zerlegung der Schlachttierkörper in besonderen Betrieben durchgeführt. Die durchschnittlichen Gewichtsanteile der anfallenden Nebenprodukte unterschiedlicher Schlachttierkörper sind Tab. 1 zu entnehmen. Das bei der Schlachtung sowie der Be- und Verarbeitung der Schlachttierkörper anfallende Abwasser wird hauptsächlich indirekt eingeleitet (Tab. 2). Schwein Nebenprodukt Rind Kalb ∅ Lebendgewicht ∅ Lebendgewicht ∅ Lebendgewicht (100 kg) (544 kg) (178 kg) Blut 3,4 15,3 6,2 Schwarte 5,7 - Füße 2,6 10,0 Borsten 0,4 - - Zunge 0,3 - - Geschlinge 3,2 14,8 8,0 Milz 0,1 0,9 0,5 Nieren 0,3 1,1 0,7 Magen 0,8 17,5 2,5 Därme 3,6 9,6 5,7 Harnblase 0,1 0,3 - Gallenblase - 0,1 - Augen - 0,1 - Ohrenausschn. 0,1 - - Geschlechtsorgane 0,3 3,3 - Klauen 0,1 1,5 - Knochen 9,7 50,3 25,7 0,1 0,4 - 5,6 aus dem STK *) Gallenflüssigkeit Copyright GFA, Hennef 2 ATV-DVWK-Regelwerk Mageninhalt 0,4 59,8 Darminhalt 2,8 18,0 Flomen 2,5 - - Netz und Micker 1,2 5,3 1,3 12,8 16,3 - Kopf mit Zunge - 16,5 7,1 Haut - 38,2 15,4 Euter - 2,7 - Hörner - 0,4 - Nierentalg - 5,5 1,4 288,4 88,1 Fettgewebsabschn. Summe der Produkte 50,6 8,0 *) STK=Schlachttierkörper Tabelle 1: Durchschnittliche Gewichtsanteile der Nebenprodukte unterschiedlicher Schlachttierkörper in (kg) Art der Einleitung Art der Betriebe Großschlachtbetriebe %-Anteil der Betriebe Indirekteinleitung (in öffentl. Abwasseranlagen) Direkteinleitung (in Gewässer) ca. 95% ca. 5% fleischverarbeitende ca. 97% ca. 3% Industriebetriebe Fleischereien ca. 85% ca. 15% Fleischzerlegebetriebe ca. 95% ca. Geflügelschlachtereien 95% private und kommunale Schlachthöfe 5% 5% Tabelle 2: Prozentualer Anteil der indirekt bzw. direkt einleitenden Betriebe Bedingungen und Hinweise für die Einleitung dieser Abwässer sind gegeben - für Indirekteinleitung: ATV-A 115, insbesondere Anlage I 29 - für Direkteinleitung: Anhang 10, Rahmen-Abwasser VwV vom 08.09.1989 53. Copyright GFA, Hennef 3 ATV-DVWK-Regelwerk Daraus auszugsweise (Tab. 2a): Proben qualifizierte Stichprobe oder 2-Std.-Mischprobe Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) mg/l Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB5) mg/l Ammonium -stickstoff 1) mg/l Phosphor gesamt 2) mg/l 110 25 10 2 1) Diese Anforderung gilt, wenn die dem wasserrechtlichen Bescheid zugrundeliegende tägliche Abwassermenge 500 m3 übersteigt. Sie gilt ferner nur bei einer Abwassertemperatur von 12° und mehr im Ablauf des biologischen Reaktors der Abwasserbehandlungsanlage. 2) Diese Anforderung gilt, wenn die dem wasserrechtlichen Bescheid zugrundeliegende tägliche Abwassermenge 2.000 m3 übersteigt. Tabelle 2a: Mindestanforderungen Sofern die dem wasserrechtlichen Bescheid zugrundeliegende tägliche Abwassermenge 500 m3 übersteigt, darf Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen nur eingeleitet werden, wenn die Anlage mit einer gezielten Denitrifikation betrieben wird. Die Arbeitsblätter ATV-A 107 (Okt. 1963) 22 und ATV-A 112 (Dez. 1966) 26 werden durch dieses Papier ersetzt. 2. Produktionsverfahren Die Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetriebe lassen sich entsprechend den unterschiedlichen Produktionsprozessen in die folgenden fünf Gruppen unterteilen: - Großschlachtbetriebe (kommunale und privatwirtschaftlich betriebene Schlachthöfe) fleischverarbeitende Industrie Fleischereien Fleischzerlegebetriebe Geflügelschlachtereien. 2.1 Großschlachtbetriebe Das Schlachten der Rinder, Kälber, Schweine und Schafe erfolgt vorwiegend in Großschlachtbetrieben. Zunehmend erfolgt für einen Teil der Schlachtungen eine Zerlegung der Tierkörper in Copyright GFA, Hennef 4