Patenschaftsregeln

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Patenschaftsregeln
ASP “Ankerplatz”  Wellenstraße 18  53757 Sankt Augustin  Tel.:02241/1680944
Tierpatenschaft
auf dem
Ankerplatz
Wir haben auf dem Ankerplatz Meerschweinchen und Kaninchen angeschafft, damit sich alle
Besucher daran erfreuen können. Vor allem aber möchten wir all den Kindern, die zu Hause
keine Tiere halten dürfen, die Möglichkeit bieten , in Form einer Patenschaft trotzdem ein
„eigenes“ Tier zu haben und den richtigen Umgang damit zu erlernen.
Aber!!!.....unsere Kaninchen und Meerschweinchen sind Lebewesen. Sie spüren Schmerzen,
Angst, Hunger, Freude und Geborgenheit genauso wie wir Menschen.
Du als Pate trägst daher eine große Verantwortung für das Wohl „deines“ Tieres. Das
bedeutet:
 Du erhältst nicht nur besondere Rechte, du übernimmst auch wichtige Pflichten im
Umgang mit Deinem Tier!
 Du musst dich regelmäßig um dein Tier kümmern!
 Dein Tier darf nicht unter deinen Launen leiden (eine Puppe, ein Stofftier oder einen
Gameboy kannst du in die Ecke feuern, wenn Du keine Lust mehr drauf hast, bei einem
Lebewesen geht das nicht!).
 Du darfst nie vergessen, dass der beste Freund und Partner eines Kaninchens nur ein
anderes Kaninchen, für ein Meerschweinchen nur ein anderes Meerschweinchen sein
kann und du nur ein Ersatzfreund bist. Du möchtest das Tier haben, aber das Tier
brauchte dich eigentlich gar nicht ,wenn es nicht von uns in einen Käfig eingesperrt worden
wäre.
 Du musst mit Geduld und Ausdauer die Bedürfnisse Deines Tieres kennen lernen und
auf sie eingehen, damit es sich wohl fühlen kann. Nur dann wird dein Liebling dir mit
großer Zutraulichkeit danken.
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Damit dies gelingen kann, musst du dich als Pate an die folgenden Regeln halten:
1. Was bedeutet Patenschaft
Wenn du auf dem Ankerplatz eine Patenschaft über ein Kaninchen oder Meerschweinchen bekommst, ist das genauso, als wenn du zu Hause ein eigenes Tier
besitzt:
Du darfst dem Tier einen Namen geben. Nur du allein (außer den Mitarbeitern des
ASP) darfst es aus seiner Box nehmen, damit schmusen und bestimmen, welche
anderen Kinder es auf den Arm nehmen dürfen. Du musst es füttern und tränken,
pflegen und den Stall regelmäßig sauber halten.
Allerdings gehört „dein“ Patentier weiterhin dem Ankerplatz und so liegt die
Entscheidungsbefugnis über das Tier letztlich bei den Mitarbeitern des Platzes.
2. Wie bekommst du eine Patenschaft
Wenn du mindestens acht ( 8 ) Jahre alt bist und den Abenteuerspielplatz regelmäßig
(mehrmals pro Woche) besuchst, darfst du dich für eine Patenschaft über ein
Kaninchen oder Meerschweinchen bewerben. Sind mehrere Kinder an deinem
Wunschtier interessiert, so könnt ihr die Patenschaft gemeinsam übernehmen. Wollt ihr
dies nicht, so entscheidet das Los, wer Pate wird.
3. Probezeit und Dauerpatenschaft
Deine Patenschaft beginnt mit einer Probezeit von 6 Wochen. In dieser Zeit beobachten
die Mitarbeiter des ASP genau, ob du verantwortungsvoll und richtig mit deinem Tier
umgehst. Ist dies der Fall, so wird aus der Probezeit eine Dauerpatenschaft.
4. Deine Rechte als Pate
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Wenn dein Wunschtier noch keinen Namen hat, darfst du es nach deinem Wunsch
taufen.
Als guter Pate darfst du dein Tier täglich 1 mal aus seiner Box nehmen und damit
schmusen (höchstens 1 Stunde). Dies gilt nicht, wenn das Tier krank oder schwanger
ist, wenige Tage alte Junge führt oder sich im Freigehege befindet.
Nur du (außer den Mitarbeitern) darfst anderen Kindern die Erlaubnis geben, dein Tier
auf den Arm zu nehmen und damit zu schmusen.
Wenn du auf dem Platz bist, darfst du deinen Liebling jederzeit mit frischem Grünfutter
( Löwenzahn, Klee, Möhren, Zweige, Apfelstücke etc.) verwöhnen.
Als guter Pate darfst du dein Tier auch mal übers Wochenende oder über die Ferien mit
nach Hause nehmen. Einen Käfig stellt der Ankerplatz dann (soweit vorhanden) zur
Verfügung. Für die Beschaffung des Futters bist du aber selbst verantwortlich.
Ist dein Tier auf dem Platz mit anderen Tieren gemeinsam im Stall, so musst du alle zusammen
mitnehmen, da sie sich sonst später nicht mehr riechen könnten und gegenseitig bekämpfen würden.
Das Mitnehmen ist nicht möglich, wenn das Tier krank oder schwanger ist bzw. noch Junge hat, die es
säugen muss. Auch in der kalten Jahreszeit ist die Mitnahme ausgeschlossen (wegen
Temperaturschock zwischen ASP-Stall und Wohnung)
5. Deine Pflichten als Pate
Da nicht alle Paten jeden Tag auf dem Ankerplatz sind, manche Tiere keine Paten
besitzen, einige Paten ihre Tiere zusammen in der selben Box haben und weil wir mehr
Tiere und Boxen als Paten haben, beziehen sich Deine Pflichten nicht allein auf Dein
eigenes Tier, sondern auf alle Kaninchen und Meerschweinchen, die zum Platz gehören.
Nach folgenden Regeln musst du diesen Pflichten nachkommen:
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Beim Füttern wechselst du dich mit den anderen Paten ab. Täglich übernehmen ein
oder höchstens zwei Paten die Versorgung aller Boxen und des Freigeheges mit
Wasser, Körnerfutter trockenem Brot und (falls vorhanden) Heu. Wer füttern will, muß
vor 16.30 Uhr dem Zivi bescheid sagen und wenn vorhanden sich in die Liste
eintragen .
Freiwillige Helfer (Kinder ohne Patenschaft) können die Paten oder den Zivi beim
Füttern unterstützten.
Gefüttert und getränkt wird immer erst kurz vor Ende der Öffnungszeit (ab 163° Uhr).
Wenn du Ställe säubern willst, meldest du dich beim Zivi und trägst dich in die Liste
ein. Boxen mit zwei oder mehr Tieren müssen spätestens alle zwei Wochen, Boxen mit
einem Tier alle drei Wochen gesäubert werden.
Beim Entfernen der alten Einstreu musst du immer darauf achten, , dass sich kein
Trinkröhrchen zwischen den Sägespänen versteckt.
Neben der Box deines Tieres musst du dich auch um die Reinigung weiterer Ställe (für
die es keine Paten gibt) kümmern.
Außer der Boxenreinigung gehört auch das Fegen und Aufräumen des gesamten Stalles
zu deinen Patenpflichten.
Geht ein Futternapf oder eine Trinkflasche kaputt, fehlt ein Trinkröhrchen, wird das
Futter oder die Einstreu knapp, hat ein Tier eine Verletzung oder fällt dir etwas
Besonderes auf, so muss du umgehend den Zivi oder die Mitarbeiter informieren!
Auch wenn du über längere Zeit (mehr als eine Woche) nicht füttern oder Ställe
säubern kannst, weil du den Platz nicht besuchen darfst, auf Klassenfahrt oder in
Urlaub fährst, oder anderweitig verhindert bist, musst du früh genug Bescheid sagen.
6. Dies ist absolut verboten,
• dein Patentier durch nicht artgerechten Umgang zu quälen (hochwerfen, mit den
Trinkflaschen bespritzen, an Ohren oder Schwanz ziehen, es ständig auf dem Arm über
den Platz tragen, es wie eine Puppe behandeln etc.);
• dein Tier aus dem Freigehege zu holen, wenn es dort gerade seinen freien Nachmittag
hat;
• Männchen und Weibchen im Freigehege, im Stall, auf der Bank zusammenzusetzen, so
dass sie sich paaren und ungewünscht Nachwuchs bekommen können;
• das mobile Freigehege zu betreten, wenn sich darin Tiere befinden
• die Tiere im Sommer über längere Zeit im Freigehege oder unter einem Käfiggitter der
prallen Sonne auszusetzen (Gefahr eines Hitzschlages)!
• die Tiere mit verschimmeltem Brot, Teilchen oder Süßigkeiten zu füttern
7. Das passiert, wenn du die Regeln nicht einhältst, oder dich schlecht um dein Tier
kümmerst
• Wenn du mehrfach gegen diese Regeln verstößt, dich schlecht oder zu selten um dein
Tier kümmerst, wird dir die Patenschaft wieder aberkannt und du wirst vorläufig von
der Tierpflege ausgeschlossen.
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Diese Regeln werden bei Bedarf erweitert oder angepasst .
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