Ihr Ansprechpartner in Fragen zu

Transcrição

Ihr Ansprechpartner in Fragen zu
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Jobcenter Mönchengladbach betreut seit dem Start am 01.
Juli 2005 unter der gemeinsamen Trägerschaft der Stadt Mönchengladbach und der Agentur für Arbeit Mönchengladbach die
Bezieher von Arbeitslosengeld II in Mönchengladbach bei allen
Fragen zur Vermittlung in Arbeit und zum Bezug der wirtschaftlichen Hilfen im Rahmen der Sicherung des Lebensunterhaltes
und setzt die Ziele des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II)
um.
Dies erfolgt an drei Standorten:
Standort Mönchengladbach
zuständig für Kunden/innen mit Wohnort in:
41061 – MG-Mitte
41063 – MG-Mitte
41065 – Volksgarten
41066 – Neuwerk
41068 – Venn
41069 – Holt
41169 – Hardt
41179 – Rheindahlen
Standort Rheydt
zuständig für Kunden/innen
mit Wohnort in:
41189 – Wickrath
41199 – Odenkirchen
41236 – Rheydt-Mitte
41238 – Giesenkirchen
41239 – Rheydt -West
Jugend-Jobcenter
zuständig für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von
15 bis 24 Jahren.
In Anliegen rund um Geldleistungen zuständig für Jugendliche
und junge Erwachsene unter 25 Jahre wenn sie:
•
•
allein in einer eigenen Wohnung leben oder
mit Menschen zusammenleben, die auch unter 25 Jahre
alt sind (z.B. mit Ihrem Kind und/oder Ihrer/m Partner/in)
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Anliegen an allen
Standorten geklärt werden können. Für Terminanfragen und
weitergehende Auskünfte kontaktieren Sie bitte das ServiceCenter.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten gelten zur Klärung allgemeiner
Angelegenheiten ohne Termin.
Darüber hinaus können Sie im Einzelfall auch
außerhalb dieser Zeiten einen Besuchstermin vereinbaren.
Service-Center
Nutzen Sie das Service-Center für telefonische
Anfragen aller Art.
Bitte halten Sie Ihre Kundennummer bereit!
Ihr Ansprechpartner in
Fragen zu:
Alle Änderungen, die Einfluss auf die Höhe Ihrer
individuellen Leistung haben könnten, müssen
Sie sofort mitteilen. Dies können Sie bereits am
Empfang oder in der Eingangszone erledigen.
Über alle Einzelheiten beraten Sie kompetent
die Eingangszone und das Service-Center.
> Arbeitslosengeld II
> Wiedereingliederung in Arbeit
> Stellensuche oder Vermittlung
> Förderung der beruflichen Weiterbildung
Dienstgebäude Mönchengladbach
Viktoriastraße 52
41061 Mönchengladbach
Fax: 0 21 61 / 94 88 - 1120
Dienstgebäude Rheydt
Limitenstraße 144-148
41236 Mönchengladbach
Fax: 0 21 61 / 94 88 - 2120
Jugend-Jobcenter
Lürriper Straße 52
41065 Mönchengladbach
Fax: 0 21 61 / 94 88 - 3000
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. von 08:00 - 12:30 Uhr und nach Vereinbarung
Service-Center: 0 21 61 / 94 88 - 0
Mo., Di., Do.
07:45 - 16:00 Uhr
Mi. u. Fr.
07:45 - 14:00 Uhr
E-Mail: [email protected]
Internet: www.jobcenter-mg.de
Stand: Juni 2014
Standorte
Jobcenter Mönchengladbach
Empfang im Erdgeschoss
Markt und Integration
Bitte sprechen Sie zuerst am Empfang vor. Hier wird Ihre Angelegenheit direkt geklärt. Sie können Unterlagen abgeben oder
allgemeine Auskünfte erhalten. Kann der Empfang Ihr Anliegen
nicht abschließend klären, werden Sie über unser EDV-gestütztes
Kundensteuerungssystem an die Eingangszonen oder den persönlichen Ansprechpartner weitergeleitet.
Haben Sie einen festen Termin, sprechen Sie direkt im Zimmer
des Ansprechpartners vor. Eine Anmeldung am Empfang ist dann
nicht erforderlich. Zimmer-Nr. und Name des Ansprechpartners
finden Sie auf dem Einladungsschreiben.
Damit der berufliche Einstieg für Sie gelingt, unterstützen wir Sie
umfassend. Ein persönlicher Ansprechpartner/in steht Ihnen von
Anfang an beratend zur Seite.
Ihre aktuelle Situation ist ausschlaggebend für die individuellen
Förder- und Vermittlungsleistungen, die wir Ihnen anbieten.
Wir unterstützen Sie als Arbeitslosengeld II-Bezieher/in bei der
Vermittlung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes, einer Nebenbeschäftigung, der Aufnahme einer tragfähigen selbständigen Tätigkeit oder auch einer Qualifizierungsmaßnahme.
Ziel ist es gemeinsam mit Ihnen konkrete Schritte zu erarbeiten,
um Ihre Hilfebedürftigkeit schnellstmöglich und dauerhaft zu beenden.
Eingangszonen in den Etagen
Rechtsstelle
Sollten Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sein,
können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss beim
Jobcenter Mönchengladbach schriftlich eingelegt oder dort persönlich zur Niederschrift erklärt werden. Er bewirkt, dass die
Entscheidung nochmals überprüft wird.
Unterhaltsheranziehung
Der Bereich Unterhaltsheranziehung prüft, bei Gewährung von
Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende bzw. Sozialgeld
das Vorliegen von Ansprüchen auf Kindesunterhalt, Trennungsoder Nachehelichenunterhalt, Unterhalt wegen Betreuung eines
nichtehelichen Kindes.
Fallmanagement
Viele Menschen, die zu uns kommen, finden aus den unterschiedlichsten Gründen nicht sofort eine Arbeitsstelle. Um individueller
auf Problemlagen und Krisensituationen eingehen zu können, ist
eine intensive Zusammenarbeit mit dem/der Fallmanager/in sinnvoll. Das Fallmanagement wird gemeinsam mit Ihnen eine realisierbare Lösung finden und Sie ganz persönlich unterstützen. Ziel
ist es, die Voraussetzungen für eine Wiedereingliederung in das
Arbeitsleben zu schaffen.
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Kundenreaktionsmanagement
Geldleistungen sind die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes aller in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen:
Rehabilitation und Schwerbehinderte
Wir bieten für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der
Behinderung ab 50, für sonstige behinderte Menschen und Rehabilitanden alle Leistungen der Arbeitsvermittlung sowie besondere
Förderleistungen an.
•
Arbeitslosengeld II für erwerbsfähige Hilfebedürftige oder
Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Personen,
•
Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene
schwerbehinderte Menschen und Rehabilitanden
•
sowie zusätzliche Leistungen bei bestimmten
Mehrbedarfen
•
Förderung von Probebeschäftigung
•
Leistungen zur Bildung u. Teilhabe für Kinder und
Jugendliche
•
Leistungserbringung nach § 33 SGB IX
•
Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung
•
Kosten für Unterkunft und Heizung
Die Mitarbeiter/innen der Eingangszone klären umfangreiche
Sachverhalte sowohl in Leistungsangelegenheiten als auch im
Bereich Markt und Integration. Sie vereinbaren für Sie Termine in
der Sachbearbeitung, bei der Arbeitsvermittlung oder im Fallmanagement.
Leistungsbereich
Der Leistungsbereich entscheidet über die zustehenden Geldund Sachleistungen sowie die Sozialversicherungsbeiträge nach
dem Sozialgesetzbuch II und macht diese zahlbar.
>
Tipp
Wir möchten Wartezeiten verkürzen. Nutzen Sie die frühen
Vormittagsstunden.
Erfahrungsgemäß sind dann die Wartezeiten kürzer.
Die Förderleistungen werden nur erbracht, sofern keine andere
Stelle zur Erbringung dieser Leistungen verpflichtet ist.
>
Tipp
Bringen Sie bei jeder Vorsprache einen Identitätsnachweis
(Pass/Personalausweis) und ggf. Schwerbehindertenausweis mit.
Ausländer benötigen zusätzlich einen Nachweis über den
Aufenthaltsstatus.
Zentrale Aufgabe der Beauftragten für Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt ist die Unterstützung und Beratung des Jobcenters sowie der Leistungsberechtigten und Arbeitsmarktpartner
in übergeordneten Fragen der Gleichstellung von Frauen und
Männern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei
beiden Geschlechtern.
E-Mail: [email protected]
Wir möchten unser Dienstleistungs- und Serviceangebot an
Ihren Wünschen orientieren. Dazu benötigen wir Ihre Hilfe.
Wir freuen uns über Ideen, Anregungen und auch Lob. Wir nehmen aber auch Ihre Probleme ernst und werden gemeinsam mit
Ihnen versuchen, eine Lösung zu finden.
E-Mail: [email protected]
Datenschutz
Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Sollten Sie Fragen,
Anregungen oder Beschwerden zum Umgang des Jobcenters
mit Ihren persönlichen Daten haben hilft Ihnen der Datenschutzbeauftragte des Jobcenters Mönchengladbach gerne weiter.
E-Mail: [email protected]
>
Tipp
Nutzen Sie die Hausbriefkästen und die Teambriefkästen in den Eingangszonen, wenn Sie Unterlagen abgeben möchten.
Bitte immer BG-Nr. und Teambezeichnung angeben.