Merkblatt-Gefahrgutfahrer 2016
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Merkblatt-Gefahrgutfahrer 2016
MERKBLATT Standortpolitik SCHULUNGSPFLICHT FÜR GEFAHRGUTFAHRER Wer Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern will, muss im Besitz einer ADR-Schulungsbescheinigung sein. Grundsätzlich müssen alle Fahrzeugführer, die Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern, unabhängig von der höchstzulässigen Gesamtmasse des eingesetzten Fahrzeugs, im Besitz einer ADRSchulungsbescheinigung sein. Neben dem Besuch einer mindestens zweieinhalbtägigen Schulung (für Beförderungen von Versandstücken bzw. Beförderungen in loser Schüttung) bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter ist eine Prüfung bei der IHK abzulegen. Eine weitere Schulung mit abschließender Prüfung ist für die Durchführung von Gefahrguttransporten in Tankfahrzeugen sowie für die Beförderung von explosiven und radioaktiven Stoffen erforderlich. INFORMATIONEN FÜR FAHRER VON GEFAHRGUTFAHRZEUGEN UND BEFÖRDERER RECHTSGRUNDLAGEN • Gefahrgutbeförderungsgesetz vom 1. Januar 2010 (BGBI: I Seite 1704) • Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Eisenbahn und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB -) (in der Fassung vom 30. März 2015, veröffentlicht im BGBl. Teil I Nr. 13 vom 8. April 2015) • ADR Teil 8 • 24. ADR-Änderungsverordnung vom 6. Oktober 2014 (BGBl. 2014 II S. 722 mit Anlagenband) • IHK-Satzung betreffend Name des Verfassers: Petra Tausend Durchwahl: -1464 Fax: -81464 E-Mail: [email protected] die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen Erstellungsdatum: 07. Januar 2015 IHK-Service: Tel. 089 / 5116-0 Anschrift: 80323 München Homepage: www.muenchen.ihk.de Seite 2 von 7 WO IST DIE PFLICHT ZUR BESONDEREN AUSBILDUNG DER FAHRZEUGFÜHRER/-INNEN GEREGELT? • Im ADR, Teil 8, Kapitel 8.2, Unterabschnitt 8.2.1.1 i. V. m. § 4 GGVSEB, • Absatz 1.1.3.6.2, Abschnitt 1.3.1 und Absatz 8.2.3 ADR Schulungspflicht für Gefahrgutfahrer/-innen besteht: a) beim Transport von Gefahrgut als Stückgut oder Schüttgut , für • Führer von Fahrzeugen, die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern. Diese müssen im Besitz einer ADR-Schulungs- bescheinigung für den Basiskurs sein. Das gilt auch für die Sondervorschriften bezüglich der Klasse 1 und der Klasse 7 (siehe Unterabschnitt 8.2.1.4 ADR). b) bei Tanktransporten, für • Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m3 befördert werden, • Führer von Batteriefahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 m3, • Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern, orts- beweglichen Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m3 auf einer Beförderungseinheit befördert werden. Für diese Beförderungsarten ist die ADR-Schulungsbescheinigung für Tanktransporte erforderlich. c) bei Transporten von Gütern der Klasse 1 (Explosivstoffe) • besteht, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs, eine Schulungspflicht, d) bei Transporten von Gütern der Klasse 7 (radioaktive Stoffe) • besteht, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs, eine Schulungs- und Prüfungspflicht, es sei denn, eine Sondervorschrift befreit davon. Seite 3 von 7 SCHULUNGSSYSTEM • Erstschulung Basiskurs (BK) - 19 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten) • Aufbaukurs Tank (AKT) - 13 UE • Aufbaukurs Klasse 1 (AK1) - 8 UE • Aufbaukurs Klasse 7 (AK7) - 8 UE • Auffrischungsschulung (AF) - 12 UE (einheitlich für alle Schulungsteile der Erstschulung) Die Schulungen finden ausschließlich in deutscher Sprache statt und enden jeweils mit einer Prüfung. WER DARF GEFAHRGUTFAHRERSCHULUNGEN DURCHFÜHREN? Jeder von der jeweils zuständigen IHK anerkannte Lehrgangsveranstalter. Die Liste der derzeit anerkannten Lehrgangsveranstalter finden Sie im Anhang. Weitere Informationen können gerne angefordert werden bei: WESENTLICHE SCHULUNGSINHALTE: • allgemeine Vorschriften, hauptsächliche Gefahrenarten • Überwachung der Beförderung, Umweltschutz, Abfalltransporte • Kenntnisse über Vorsorge- und Schutzmaßnahmen • Erste Hilfe, Verkehrssicherung, Feuerlöschübung (praktische Übung) • Bezettelung und Kennzeichnung von Versandstücken und Fahrzeugen • Umgang mit Versandstücken, Ladungssicherung (praktische Übung) • Zusammenladen in Fahrzeugen und Containern • Vorsichtsmaßnahmen beim Be- und Entladen von Gefahrgütern • Handhabung von Tankfahrzeugen und deren Be- und Entladung • Begleit- und Beförderungspapiere Seite 4 von 7 • Regelungen zu Haftung und Ordnungswidrigkeiten • multimodale Transportvorgänge, Tunnelregelungen FACHLICHE AUSKÜNFTE ZUR SCHULUNGSPFLICHT ERHALTEN BEI: Petra Tausend, Tel. 089/5116-1464 und Christian Hüttinger, Tel. 089/5116-1270 [email protected] [email protected] PRÜFUNGSARTEN: Die Durchführung der Prüfungen obliegt der jeweils zuständigen IHK. Es werden ausschließlich bundeseinheitliche Fragebögen (Multiple-Choice-Aufgaben) in deutscher Sprache verwendet. PRÜFUNGSDAUER: • Erstschulung Basiskurs 45 Minuten Aufbaukurs Tank 45 Minuten Aufbaukurs Klasse 1 30 Minuten Aufbaukurs Klasse 7 30 Minuten • Auffrischungsschulung 30 Minuten Nicht bestandene Prüfungen dürfen einmal ohne nochmalige Schulung wiederholt werden. WER STELLT DIE ADR-SCHULUNGSBESCHEINIGUNG AUS? Die für den Lehrgang und die Prüfung zuständige IHK stellt die ADR-Schulungsbescheinigung aus, wenn der Teilnehmer die Schulung(en) ohne Fehlzeiten besucht und die Prüfung(en) bestanden hat. Seite 5 von 7 GÜLTIGKEIT DER ADR-SCHULUNGSBESCHEINIGUNG? Die ADR-Schulungsbescheinigung gilt fünf Jahre ab dem Datum der bestandenen Grundprüfung. Für die Verlängerung der ADR-Schulungsbescheinigung um weitere 5 Jahre muss eine Auffrischungsschulung besucht und die Auffrischungsprüfung bestanden werden. Dies muss zwingend vor Ablauf der Gültigkeit der ADR-Schulungsbescheinigung erfolgen. Ist das Datum der Gültigkeit überschritten, ist zwingend eine Erstschulung und -prüfung zu absolvieren. ADR-Schulungsbescheinigungen werden um weitere 5 Jahre ab dem Gültigkeitsdatum verlängert, wenn die Auffrischungsschulung innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung erfolgreich abgeschlossen wurde. ERSATZAUSSTELLUNG DER ADR-SCHULUNGSBESCHEINIGUNG Im Falle des Verlustes der ADR-Schulungsbescheinigung (z: B: durch Diebstahl) kann bei der IHK, bei der die Prüfung abgelegt wurde, gebührenpflichtig eine Ersatzbescheinigung in schriftlicher Form beantragt werden. AUSKÜNFTE ZU DEN PRÜFUNGEN ERHALTEN SIE BEI: Peter Wimmer, Tel. 089/5116-1402 [email protected] Liste der anerkannten Lehrgangsveranstalter für die Gefahrgutfahrerschulung (siehe nächste Seite) Seite 6 von 7 DEKRA Akademie GmbH Steinheilstraße 3 85053 Ingolstadt Telefon: 0841/966990 Internet: www.dekra-akademie.de E-Mail: [email protected] Lehrgangsteile: BK, AKT, AK1, AF DEKRA Akademie GmbH Haberlandstraße 59 80335 München Telefon: 089/8392940-15 Internet: www.dekra-akademie.de E-Mail: [email protected] Lehrgangsteile: BK, AKT, AK1; AF DGZfP Deutsche Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung e.V. Ausbildung und Training GmbH Steinheilstraße 6 85737 Ismaning Telefon: 089/96208723 Internet: www.dgzfp.de E-Mail: [email protected] Lehrgangsteile: BK, AK7, AF Fahrschule Leonhard Betz Rheinstraße 30 80803 München Telefon: 089/3681880 Internet: http://www.fahrschulebetz.de/ E-Mail: [email protected] angebotene Lehrgangsteile: BK, AKT, AF Henfling- Ausbildungen Bad-Trißl-Straße 59 b 83080 Oberaudorf Telefon: 08033/30 30 188 Internet: www.henfling-ausbildungen.de E-Mail: [email protected] Lehrgangsteile: BK, AKT, AK1, AF KHB Fahrschule GmbH Heideckstraße 4 86633 Neuburg an der Donau Telefon: 08431/593-0 Internet: www.khb-fahrschulen.de E-Mail: [email protected] Lehrgangsteile: BK, AKT, AF Verkehrsinstitut München Hunger GmbH Martin-Luther-Straße 22 81539 München Telefon: 089/6924409 Internet: www.vm-verkehrsinstitut.de E-Mail: [email protected] Lehrgangsteile: BK, AKT, AF Opticon GmbH Gutenbergstraße 3 86558 Hohenwart Telefon: 08443/9263-0 Internet: www.die-fahrerakademie.de E-Mail: [email protected] Lehrgangsteile: BK, AF Seminarorganisation Tanja Eskofier Vachendorfer Ring 31 83278 Traunstein Telefon: 0861/2007520 Internet: www.berufskraftfahrerseminar.de E-Mail: [email protected] Lehrgangsteile: BK, AKT, AF SZD Schulungszentrum Dudek Oberer Markt 28 94536 Eging am See Telefon: 08544/917761 Internet: www.schulungszentrum.h-j-dudek.de Lehrgangsteile: BK, AKT, AF Fahrschule Siegfried Renoth Marktplatz 3 83471 Berchtesgaden Telefon: 08652/4356 Internet: www.fahrschule-renoth.de E-Mail: [email protected] Lehrgangsteile: BK, AKT, AF Fahrschule Georg Krackhardt Johann-Arnold-Straße 12 a 86899 Landsberg a. Lech Telefon: 08191/2304 Internet: www.fahrschule-krackhardt.de Lehrgangsteile: BK, AKT, AK1, AF Seite 7 von 7 Fahrschule Edbauer Inhaber Stefan Madlener Bräuhausstraße 24 83101 Rohrdorf Telefon: 08032/ 988694 E-Mail: [email protected] Lehrgangsteile: BK, AKT, AF Kraftverkehrsinstitut Weilheim GmbH Schützenstraße 18 82362 Weilheim i.Obb. Telefon: 0881/9253483 Internet: www.kvi-weilheim.de Lehrgangsteile: BK, AF Schiffner Consult GbR Gefahrgutschulung und Beratung Boschstraße 17 94405 Landau a. d. Isar Telefon: 09951/98420 Internet: www.schiffner-gefahrgut.de E-Mail: [email protected] Lehrgangsteile: BK, AKT, AK1, AK7, AF Senlog Schulungs- u. Beratungsgesellschaft mbH Mödlitzer Straße 26 96279 Weidhausen Telefon: 09562/57185 Internet: www.senlog.de E-Mail: [email protected] Lehrgangsteile: BK, AF, AK1 Strober & Partner GmbH Gefahrguttreffpunkt Töginger Straße 169 84453 Mühldorf am Inn Telefon: 08631/1607-0 Internet: www.gefahrguttreff.de E-Mail: [email protected] Lehrgangsteile: BK, AF, AKT Verkehrsinstitut & Fahrschule Dehler-Peucker GmbH Proviantstraße 24 85049 Ingolstadt Telefon: 0841/935300 Internet: www.dehler-peucker.de E-Mail: [email protected] Lehrgangsteile: BK, AKT, AK1, AF SVG SiQUM GmbH Leonrodstraße 48 80636 München Telefon: 0911/94010-10 Internet: www.svg-siqum.de E-Mail: [email protected] Lehrgangsteile: BK, AKT, AK1, AK7, AF TÜV Süd Akademie GmbH Training Center München Westendstraße 199 80686 München Telefon: 089/57911694 Internet: www.tuev-sued.de E-Mail: [email protected] Lehrgangsteile: BK, AKT, AK1, AK7, AF Erklärungen: BK AKT AK 1 AK 7 AF Basiskurs Aufbaukurs Tank Aufbaukurs Klasse 1 Aufbaukurs Klasse 7 Auffrischungsschulungen