Nr. 315 Anfrage Meile Katharina und Mit. über den

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Nr. 315 Anfrage Meile Katharina und Mit. über den
Kantonsrat
Sitzung vom: 8. September 2014, vormittags
Protokoll-Nr. 315
Nr. 315
Anfrage Meile Katharina und Mit. über den Klimaschutz: Bemühungen im
Kanton Luzern (A 529). Schriftliche Beantwortung
Die schriftliche Antwort des Regierungsrates auf die am 27. Mai 2014 eröffnete Anfrage von
Katharina Meile über den Klimaschutz: Bemühungen im Kanton Luzern lautet wie folgt:
"Der Klimawandel ist eine der grossen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Im Alpenraum, in der Schweiz und im Kanton Luzern wird sich der Klimawandel vor allem durch den
Temperaturanstieg, die Änderung des typischen Niederschlagverhaltens und die Zunahme
von Extremereignissen bemerkbar machen. Dies hat Folgen für verschiedene Sektoren und
Bereiche, so unter anderem für den Tourismus, bauliche Infrastrukturen und die Energiewirtschaft. Der Umgang mit dem Klimawandel und die Anpassungen an dessen Folgen werden
in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen. Gleichzeitig ist eine Verminderung der
weltweiten Treibhausgasemissionen unabdingbar, um die Klimaerwärmung zu verlangsamen
und die negativen Auswirkungen des Klimawandels so weit wie möglich zu begrenzen.
Der Klimawandel ist eine globale Herausforderung. Wir unterstützen dabei die Massnahmen
des Bundesrates und setzen eigene Massnahmen im Kanton Luzern um. Hier wurde das
Thema Klimawandel bereits in zahlreichen Arbeiten und Planungen aufgenommen (z.B. Planungsbericht über den Schutz vor Naturgefahren B 92 vom 29. Oktober 2013).
Im Sinne der Vorsorge unterstützen wir auch den Bundesrat in der Zielsetzung und in der
Umsetzung der Energiewende. Die Energiepolitik des Kantons Luzern ist in unserem Planungsbericht an den Kantonsrat von 2006 und in einem Energiekonzept für die Jahre 2013
bis 2016 (bereits zweite Konzeptperiode) festgelegt. Neben der generellen Zielsetzung, für
den Kanton Luzern die 2000-Watt-Gesellschaft anzustreben, liegen die Schwerpunkte der
Aktivitäten im Bereich der gebäudebezogenen Energietechnik (Neubauten und bestehende
Gebäude) und in der Steigerung des Anteils an erneuerbarer Energie (Verdoppelung bis
2030 ist Zielsetzung gemäss Energiegesetz).
Die Erkenntnisse aus der Klimaforschung zeigen, dass die Schweiz auch mit Anpassungsmassnahmen an den Klimawandel aktiv werden muss. Der Bundesrat hat seine Strategie
dazu in zwei Berichten dargelegt. In einem ersten Bericht „Anpassung an den Klimawandel
in der Schweiz“ von 2012 werden die Ziele, Herausforderungen und Handlungsfelder dargelegt; in einem zweiten Bericht „Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz“ von 2014
wird der Aktionsplan für die Jahre 2014–2019 aufgezeigt.
Als grösste Herausforderungen werden erkannt:
 die grössere Hitzebelastung in den Agglomerationen und Städten,
 die zunehmende Sommertrockenheit,
 das steigende Hochwasserrisiko,
 die abnehmende Hangstabilität und häufigere Massenbewegungen,
 die Beeinträchtigung der Wasser-, Boden- und Luftqualität,
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

die Veränderung der Lebensräume, der Artenzusammensetzung und der Landschaft,
die Ausbreitung von Schadorganismen, Krankheiten und gebietsfremden Arten.
Teile der Anpassungsstrategie sind zudem die Verbesserung des Monitorings und die Umsetzung der Früherkennung klimabedingter Veränderungen, die Verbesserung der Wissensgrundlage, die Sensibilisierung, die Information und die Evaluation des Ressourcenbedarfes
und das Prüfen der Finanzierungsmöglichkeiten.
Bereits mit den heute vorliegenden Erkenntnissen war eine erste Abschätzung für den Kanton Luzern für Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel möglich. Dies ist ein laufender Prozess. Die Schwerpunkte im Kanton Luzern werden bei der Gefahrenprävention
(steigendes Hochwasserrisiko, abnehmende Hangstabilität und häufigere Massenbewegungen), der Sicherstellung der Wasserversorgung (zunehmende Sommertrockenheit), Massnahmen für die Bevölkerung (grössere Hitzebelastungen in Agglomerationen und Städten)
und Massnahmen zur Stabilisierung der Artenzusammensetzung und zur Eindämmung der
Ausbreitung von Schadorganismen liegen. Dazu muss auch das Monitoring klimabedingter
Veränderungen weiterentwickelt werden.
Wir haben Ihrem Rat dazu bereits zahlreiche Planungsberichte und Botschaften unterbreitet:
 Botschaft zum Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für den Hochwasserschutz
und die Neugestaltung des Verkehrs im Gebiet Seetalplatz in den Gemeinden Emmen
und Luzern und eines Kantonsratsbeschlusses über die Änderung der Einreihung der
Kantonsstrassen (B 15 vom 27. September 2011),
 Botschaft zum Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für den Hochwasserschutz
am Rubibach in der Gemeinde Weggis (B 151 vom 2. März 2010),
 Planungsbericht des Regierungsrates an den Kantonsrat über den Schutz vor Naturgefahren in den Jahren 2014–2016 (B 92 vom 29. Oktober 2013),
 Botschaft zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Bau einer Holzrückhalteanlage an der Kleinen Emme im Abschnitt
Ettisbühl, Gemeinde Malters (B 98 vom 3. Dezember 2013),
 Botschaft an den Kantonsrat über den Schutz vor Naturgefahren in den Jahren 2009–
2013 (B 109 vom 9. Juni 2009),
 Botschaft an den Kantonsrat zum Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für den
Ersatz der Langnauerbrücke (Kantonsstrasse K 33) über die Kleine Emme, Gemeinden
Werthenstein und Ruswil (B 112 vom 15. April 2014),
 Botschaft zum Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für den Hochwasserschutz
an der Kleinen Emme im Abschnitt Ennigen, Gemeinde Malters (B118 vom 7. Juli 2009).
Zu Frage 1: Reagiert der Regierungsrat in Bezug auf den Kanton Luzern auf die aktuellen,
oben genannten Teilberichte des fünften IPCC-Berichtes?
Der Klimawandel ist eine grosse Herausforderung für die Zukunft. Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgase im Kanton Luzern im Rahmen der Energiepolitik und zur Anpassung
an den Klimawandel sind geplant und teilweise in Ausführung, wie sich aus den einleitenden
Bemerkungen ergibt.
Zu Frage 2: Welche Folgen des Klimawandels sieht der Regierungsrat konkret für den Kanton Luzern?
a. Bereits jetzt?
b. In den nächsten fünf bis zehn Jahren?
c. In mehr als zehn Jahren?
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Der Klimawandel ist eine komplexe Entwicklung, die laufend fortschreitet, aber von vielen
Rahmenbedingungen abhängt. Die Folgen können deshalb nicht in der gewünschten Genauigkeit abgeschätzt werden.
Verschiedene Kantone verfügen bereits heute über Statusberichte zu den Auswirkungen des
Klimawandels (z.B. Nachbarkantone AG, BE) oder über kantonale Strategien zur Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels (z.B. Nachbarkanton UR). Der Kanton Luzern hat bis jetzt weder einen Statusbericht noch eine kantonsspezifische Strategie zum Klimawandel. Aufgrund der geografischen Lage des Kantons Luzern mit Teilen am Nordrand
der Alpen und mit Mittellandgebieten können die Auswirkungen des Klimawandels gut anhand der gesamtschweizerischen Erkenntnisse, aber auch jenen der Nachbarkantone, abgeschätzt werden. Eine zeitliche Zuordnung der klimabedingten Veränderungen beansprucht
allerdings einen Zeitraum von 30 bis 40 Jahren. Der Zeithorizont der bekannten Studien des
Bundes und der Kantone ist daher das Jahr 2060.
Der Bund verfügt über Studien (Messungen, Modellrechnungen) zu klimabedingten Veränderungen in der Schweiz. Diese stützen sich auf die Ergebnisse des Intergovernmental Panel
on Climate Change und Analysen schweizerischer Institute. Die Ergebnisse sind in verschiedenen Berichten, zum Beispiel auch „Klimaszenarien Schweiz – eine regionale Übersicht“,
zusammengefasst.
Die Kernmerkmale sind: Seit Beginn der systematischen Temperaturmessungen im Jahre
1864 ist es in der Schweiz auf der Alpennordseite um rund 1.3 °C wärmer geworden. Im
20. Jahrhundert hat der Winterniederschlag nördlich der Alpen um 10 bis 30 % zugenommen. Die mittleren Oberflächentemperaturen der Gewässer sind messbar angestiegen.
Die Klimamodelle prognostizieren bis 2060 im Vergleich zu 1990 eine weitere Temperaturerhöhung auf der Alpennordseite im Mittel von 2.7 °C im Sommer und 1.8 °C im Winter. Die
mittleren Niederschläge nehmen im Winter um 8 % zu und im Sommer um 17 % ab, ebenfalls im Vergleich zu 1990. Die Vegetationsperiode dauert heute im Mittelland etwa 250 Tage
und beginnt in den ersten Märzwochen. Bis 2060 wird die Vegetation stellenweise über 300
Tage dauern.
Zusammen mit den Änderungen der mittleren Temperatur- und Niederschlagsverhältnisse ist
auch eine Änderung der Wetterextreme zu erwarten. Hitzesommer, wie derjenige von 2003,
und Starkniederschläge in allen Jahreszeiten nehmen tendenziell zu. Trockenperioden dürften vor allem im Sommer zunehmen.
Als Folge des Klimawandels sind im Kanton Luzern in den kommenden Jahren und Jahrzehnten vermehrt Hochwasser, Murgänge, Erdrutsche, Felsstürze und stärkere Stürme zu
erwarten. Vor allem für exponierte Siedlungen im Entlebuch, im Napfgebiet und an der Rigi
dürften die Risiken zunehmen. In den tieferen Lagen und in nördlichen Gebieten des Kantons droht durch häufigere Hitzeperioden zunehmende Sommertrockenheit. Trockene Sommermonate werden künftig vor allem in Karstgebieten zu lokalen Problemen mit der Wasserversorgung führen und hauptsächlich den kleinen Wasserversorgungen zu schaffen machen.
Weiter sind die klimabedingte Ausbreitung von Schädlingen oder Krankheitserregern absehbar (z.B. Zecken) oder Veränderungen der Artenzusammensetzung (Neophyten).
Zu Frage 3: Wie reagiert der Kanton Luzern auf diese Gefahren und Folgen des Klimawandels?
a. Was unternimmt der Kanton im Bereich der Symptombekämpfung (Adaption)?
b. Was unternimmt der Kanton im Bereich der Prävention (Mitigation)?
c. Wo setzt er Prioritäten?
d. Nennen Sie mehrere konkrete Projekte zu den obigen Punkten.
Im Kanton Luzern werden die Schwerpunkte der Aktivitäten bei der Gefahrenprävention
(steigendes Hochwasserrisiko, abnehmende Hangstabilität und häufigere Massenbewegun-
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gen), der Sicherstellung der Wasserversorgung in nördlichen Gebieten des Kantons (zunehmende Sommertrockenheit), bei Massnahmen für die Bevölkerung (grössere Hitzebelastungen in Agglomerationen und Städten) und bei Massnahmen zur Stabilisierung der Artenzusammensetzung und zur Eindämmung der Ausbreitung von Schadorganismen erkannt.
Gleichzeitig muss auch das Monitoring klimabedingter Veränderungen weiterentwickelt werden.
Wir verfolgen eine aktive Energiepolitik und unterstützen dabei den Bundesrat bei der Verfolgung der Ziele zur Energiewende. Die 2000-Watt-Gesellschaft ist das langfristige, auch klimarelevante Ziel. Bis 2030 sollen die erneuerbaren Energien am Gesamtverbrauch im Kanton Luzern anteilsmässig verdoppelt werden. Die Umsetzung des lufthygienischen Massnahmenplanes beinhaltet ebenfalls klimawirksame Massnahmen.
Ein Schwerpunkt bei der Anpassung an den Klimawandel ist im Kanton Luzern die Vorsorge
gegenüber den Naturgefahren. Gerade die Projekte zum Hochwasserschutz (Kleine Emme,
Reuss) sind auf einer Zeitachse von 10 und mehr Jahren geplant und umzusetzen. Wir haben Ihrem Rat bereits verschiedene Botschaften zu diesem Thema überwiesen.
Zu Frage 4: Mit welchen finanziellen Auswirkungen rechnet der Regierungsrat infolge des
Klimawandels im Kanton Luzern?
Eine Übersicht über die finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel
liegt nicht vor. Für die Teilbereiche bei der Prävention vor Naturgefahren und in der Energiepolitik liegen Kostenschätzungen vor, die wir in unserem Planungsbericht dargestellt haben.
Zu Frage 5: Wie wichtig ist dem Regierungsrat der Klimaschutz?
Dem Klimawandel und dessen Auswirkungen im Kanton Luzern kommt wie erwähnt eine
grosse Bedeutung zu. Die obigen Ausführungen zeigen die Aktualität und hohe Wichtigkeit
der Massnahmen auf."
Die Anfragende ist mit der Antwort des Regierungsrates zufrieden.
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