Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten
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Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Medien Fachgebiet Steuerlehre/Prüfungswesen o. Univ.-Prof. Dr. habil. Gernot Brähler Institut für Betriebswirtschaftslehre Fachgebiet für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Steuerlehre/Prüfungswesen Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten Stand: 22.04.2015 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis ................................................................................................................. III Tabellenverzeichnis ..................................................................................................................... III Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................. V 1 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten................................................................ 1 1.1 Einleitung ................................................................................................................................... 1 1.2 Problemstellung & Zielsetzung .................................................................................................. 2 1.3 Gang der Arbeit ......................................................................................................................... 2 2 Aufbau von wissenschaftlichen Arbeiten .................................................................................... 3 2.1 Gliederung der Arbeit ................................................................................................................ 3 2.2 Das Titelblatt .............................................................................................................................. 4 2.3 Die Eidesstattliche Erklärung ..................................................................................................... 4 2.4 Äußere Form der Arbeit............................................................................................................. 5 2.5 Rechtschreibreform ................................................................................................................... 7 2.6 Verwendung von Abkürzungen und Symbolen ......................................................................... 7 2.7 Anhang ....................................................................................................................................... 8 3 Literaturrecherche ..................................................................................................................... 8 4 Zitierweise in wissenschaftlichen Arbeiten ............................................................................... 12 4.1 Technik des Zitierens ............................................................................................................... 12 4.1.1 Sinngemäßes vs. wörtliches Zitat .................................................................................... 13 4.1.2 Fremdsprachliche Zitate .................................................................................................. 14 4.2 Die Quellenangabe .................................................................................................................. 14 4.2.1 Die äußere Form der Quellenangabe .............................................................................. 14 4.2.2 Der Inhalt der Quellenangabe – Fußnotentechnik .......................................................... 16 5 Beispiel für die korrekte Formatierung und Zitierung im Text .................................................... 21 6 Erstellen von Abbildungen ....................................................................................................... 22 6.1 Einfügen der Grafik .................................................................................................................. 22 6.2 Einbetten der Grafik ................................................................................................................ 24 6.3 Rahmen um die Grafik ............................................................................................................. 25 6.4 Abbildungen beschriften ......................................................................................................... 27 6.5 Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................. 28 7 Verzeichnisse in wissenschaftlichen Arbeiten ........................................................................... 29 8 Spezielle Anforderungen des Fachgebietes ............................................................................... 30 8.1 Seminararbeiten ...................................................................................................................... 30 I Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen 8.2 Abschlussarbeiten.................................................................................................................... 31 9 Zusammenfassung & Ausblick .................................................................................................. 32 Anhang ...................................................................................................................................... 33 Literaturverzeichnis ..................................................................................................................... VI II Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Wissenschaftliches Arbeiten als Prozess .............................................................. 1 Abbildung 2: Format übertragen................................................................................................ 6 Abbildung 3: Überarbeitungsmodus .......................................................................................... 6 Abbildung 4: Geschützte Leerzeichen ........................................................................................ 7 Abbildung 5: Quellenarbeit über Bibliothek-Homepage ........................................................... 9 Abbildung 6: Literatursuche über Datenbanken ...................................................................... 10 Abbildung 7: Literatursuche über SpringerLink.com ............................................................... 11 Abbildung 8: Formatvorlage Fußnotentext.............................................................................. 14 Abbildung 9: Formatvorlage für Fußnoten ändern .................................................................. 15 Abbildung 10: Formatierung der Fußnoten ............................................................................. 15 Abbildung 11: Abstand zwischen Fußnotennummer und Fußnotentext................................. 16 Abbildung 12: Beispiel für eine richtige Fußnotenformatierung ............................................. 16 Abbildung 13: Beispieltext mit korrekter Formatierung und Zitierung ................................... 21 Abbildung 14: Grafik markieren ............................................................................................... 22 Abbildung 15: Führungslinien .................................................................................................. 23 Abbildung 16: Grafik kopieren und in Word-Dokument einfügen – Schritt 1 ......................... 23 Abbildung 17: Grafik kopieren und in Word-Dokument einfügen – Schritt 2 ......................... 24 Abbildung 18: Grafik einbetten – Schritt 1 .............................................................................. 24 Abbildung 19: Grafik einbetten – Schritt 2 .............................................................................. 25 Abbildung 20: Grafik einrahmen .............................................................................................. 25 Abbildung 21: Rahmen um die Grafik einstellen ..................................................................... 26 Abbildung 22: Abstand der Rahmenlinien zur Grafik............................................................... 26 Abbildung 23: Grafik beschriften ............................................................................................. 27 Abbildung 24: Grafik und Bildunterschrift verbinden – Schritt 1............................................. 27 Abbildung 25: Grafik und Bildunterschrift verbinden – Schritt 2............................................. 28 Abbildung 26: Abbildungsverzeichnis erstellen ....................................................................... 28 Abbildung 27: Seite einrichten ................................................................................................. 35 Abbildung 28: Zeilenabstand einstellen ................................................................................... 35 Abbildung 29: Automatische Silbentrennung .......................................................................... 35 Abbildung 30: Seitenzahlen formatieren ................................................................................. 36 Abbildung 31: Abschnittswechsel einfügen ............................................................................. 36 III Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Formvorschriften ....................................................................................................... 5 IV Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen Abkürzungsverzeichnis Aufl. Auflage bspw. beispielsweise bzw. beziehungsweise DBA Doppelbesteuerungsabkommen d.h. das heißt DStZ Deutsche Steuer-Zeitung (Zeitschrift) IStR Internationales Steuerrecht (Zeitschrift) i.V.m. in Verbindung mit StuW Steuern und Wirtschaft (Zeitschrift) Vgl. vergleiche z.B. Zum Beispiel ZfB Zeitschrift für Betriebswirtschaft (Zeitschrift) V Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen 1 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten 1.1 Einleitung Wissenschaftliches Arbeiten heißt, eigenständig ein vorgegebenes oder selbst gewähltes Thema in einem begrenzten Zeitrahmen zu problematisieren und dabei in einer umfassenden Literaturrecherche Äußerungen verschiedener Autoren zu finden und diese nach anschließender Bewertung in die Arbeit einzubauen. Der Verfasser beweist sich darin, dass er ein Thema, hinsichtlich verschiedener Fragestellungen, selbständig durchdenken kann, die Problematik systematisch bearbeitet und dem Thema entsprechend aufbereitet. In einem letzten Schritt werden die Ergebnisse in geordneter Form schriftlich festgehalten und gegebenenfalls im Rahmen einer Präsentation mündlich vorgetragen. Ziel wissenschaftlichen Arbeitens ist es eigenständige neue Forschungsergebnisse zu schaffen. Methoden und Techniken beherrschen, aber auch das Einhalten der Formvorschriften ist ebenso Gegenstand wissenschaftlichen Arbeitens, wie die Prinzipien zu inhaltlicher Richtigkeit, Eindeutigkeit und Übersichtlichkeit. Auch auf eine interessante Darstellung sollte nicht verzichtet werden.1 Mithilfe von Abbildungen wird das zuvor Geschriebene untermauert und das Verständnis besser gefördert. Das Erstellen wissenschaftlicher Arbeiten ist ein Prozess, in dem es gilt, bestimmte Arbeitsabläufe einzuhalten: • Themenfindung (Thema vorgeben lassen oder selbst wählen) • bei eigenem Themenvorschlag: Forschungsstand erkunden Ist Thema bereits erschöpft? • Literaturrecherche • Material sammeln und Thema abgrenzen • Arbeitsgliederung entwickeln (Grobaufbau /Gedankengang der Arbeit) • Material sichten, auswählen und ordnen • Gliederung erstellen und mit dem Betreuer absprechen • Erstfassung schreiben • Reinschrift (Überarbeitung der Erstfassung) • gegebenenfalls erste Korrekturlesung • Druckfassung (Überarbeitung der Reinschrift) • letzte Korrekturlesung und evt. letzte Anpassungen vornehmen • Arbeit in mehrfacher Ausführung Drucken und Binden (Beachte Vorgaben des Fachgebiets) Abbildung 1: Wissenschaftliches Arbeiten als Prozess 1 Vgl. Rossig, Wolfram E./ Prätsch, Joachim: Wissenschaftliche Arbeiten, 8. Auflage, Hamburg 2010, S. 1f. 1 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen 1.2 Problemstellung & Zielsetzung Das Anfertigen einer Seminar- oder Abschlussarbeit erfordert eigenes wissenschaftliches Arbeiten und ist ein wesentlicher Bestandteil des Studiums. Fachkenntnisse anwenden, Arbeitstechniken beherrschen und richtig einsetzen sind ebenso bedeutend, wie die formale Gestaltung eines wissenschaftlichen Textes. Die Erfahrung zeigt, dass die erste wissenschaftliche Arbeit für die meisten Studierenden eine Herausforderung ist. Ein wesentlicher Grund für die bestehenden Defizite in der wissenschaftlichen Arbeitsweise ist die fehlende Schreibpraxis, die sich nicht zuletzt in der negativen Bewertung der Seminar- oder Abschlussarbeiten erkennbar macht. Schwierigkeiten entstehen nicht nur bei der Anwendung von Methoden und Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens, auch der formale Aspekt einer solchen Arbeit würft immer wieder neue Fragen auf. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung darf nicht an der formalen Qualität der Arbeit scheitern. Mithilfe des vorliegenden Leitfadens wird der Leser mit den wichtigsten Aspekten des wissenschaftlichen Arbeitens vertraut gemacht. Ziel ist es, mit genauen Formvorschriften den Studenten eine Orientierungshilfe zu geben und die Qualität der eingereichten Arbeiten zu erhöhen. Der Leitfaden ist selbst wie eine wissenschaftliche Arbeit aufgebaut und bietet den Lesern eine Hilfestellung für das Verfassen von Seminar- und Abschlussarbeiten im Rahmen der universitären Ausbildung am Fachgebiet Steuerlehre/Prüfungswesen der TU Ilmenau. 1.3 Gang der Arbeit In einem ersten Schritt wird geklärt, wie eine wissenschaftliche Arbeit aufgebaut ist. Eine Gliederung nach den entsprechenden formalen Standards ist in Abschnitt 2.1 als Beispiel angeführt, um den inhaltlichen Aufbau einer Seminar- oder Abschlussarbeit zu verdeutlichen. Angaben zum Titelblatt und der Eidesstattlichen Erklärung folgen in den Unterkapiteln 2.2 und 2.3. Eine Übersicht zu den Formvorschriften im Abschnitt 2.4 gibt Auskunft über die äußere Form, die jede wissenschaftliche Arbeit anzunehmen hat. Die Bedeutung und Funktion des Anhangs wird in 2.7 näher erläutert. Im anschließenden Kapitel drei folgen ausführliche Hinweise und nützliche Informationen rund um das Thema Literaturrecherche. Welche Technik des Zitierens anzuwenden ist und wie sich Form und Inhalt der Quellenangabe gestalten, wird in Kapitel vier näher erläutert. Ein Beispieltext im fünften Kapitel gibt Aufschluss über die korrekte Zitierung und Formatierung im Text und bietet dem Leser eine Orientierungshilfe bei der Gestaltung seiner eigenen Arbeit. Im nachfolgenden Kapitel sechs folgen hilfreiche Anmerkungen zum Erstellen von Abbildungen in PowerPoint und deren Einfügen in das Word-Dokument. Wie Grafiken beschriftet und anschließend in einem Abbildungsverzeichnis aufgenommen werden, wird in den Abschnitten 6.4 und 6.5 beschrieben. In Kapitel sieben werden Literatur-, Rechtsprechungs- und Quellenverzeichnis vorgestellt. Das Kapitel 8 informiert über die speziellen Anforderungen des Fachgebietes von Seitenumfang der wissenschaftlichen Arbeit bis hin zu den Besonderheiten, die bei der Abgabe zu beachten sind. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung und einem Ausblick. 2 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen 2 Aufbau von wissenschaftlichen Arbeiten 2.1 Gliederung der Arbeit Wissenschaftliche Arbeiten sind sorgfältig und ausgewogen zu gliedern, inhaltliche Überschneidungen sind zu vermeiden. Der rote Faden und der gedankliche Aufbau ihrer Arbeit müssen stets erkennbar sein. Einleitung und Schluss bilden eine Klammer um den Ausführungsteil und sind ein sehr wichtiger Bestandteil. Um sich der Problemstellung bewusst zu werden und den roten Faden zu definieren, empfiehlt es sich, eine erste Einleitung zu Beginn der Arbeit zu formulieren. Gegebenenfalls ist die Einleitung nach der Arbeitsfertigstellung zu ändern bzw. anzupassen. Jede Arbeit ist in Kapitel, Abschnitte und Unterabschnitte gegliedert. Zu beachten ist, dass der jeweils zu gliedernde Oberpunkt mindestens zwei Unterpunkte beschreibt, welche insgesamt den Gegenstandsbereich des Oberpunktes abdecken. Eine vierte Gliederungsebene bzw. noch tiefere Gliederungsebenen sind zu vermeiden. Der Arbeit sollte eine auf die Seitenzahl des Textes verweisende Gliederungsübersicht (Inhaltsverzeichnis) voranstehen. Die Überschriften im Text müssen wörtlich der Gliederungsübersicht entsprechen. Die Kennzeichnung der Gliederungspunkte erfolgt durch Ziffern. Abbildungsverzeichnis II Tabellenverzeichnis III Abkürzungsverzeichnis IV Ausführungsteil mit folgender empfohlener Gliederung: 1 „Name des Themas“ 1.1 Einleitung Warum ist das Thema interessant? Relevanz des Themas? 1.2 Problemstellung und Zielsetzung Forschungslücke & Ziel der Arbeit beschreiben 1.3 Gang der Arbeit Aufbau der Arbeit wiedergeben: 1 1 2 2 Vermeiden Sie Formulierungen, wie: „In Kapitel zwei soll auf … eingegangen werden.“, „In der vorliegenden Arbeit möchte ich untersuchen… „, „Ziel dieser Arbeit wird es sein, … “ Stattdessen: „In Kapitel zwei wird auf … eingegangen.“, „Die vorliegenden Arbeit untersucht… “, „Ziel dieser Arbeit ist… “ 2 (…) 3 3 (…) 17 4 Zusammenfassung und Ausblick 30 Umfasst u.a. einen Rückblick auf Verlauf und essentielle Ergebnisse der Arbeit. 3 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen Anhang 31 Literaturverzeichnis V Rechtsprechungsverzeichnis VI Quellenverzeichnis VII Eidesstattliche Erklärung VIII 2.2 Das Titelblatt Das Titelblatt (siehe Anhang A1) soll u. a. enthalten: allg. Angaben: TU Ilmenau, Fakultät WiWi, Institut für Betriebswirtschaftslehre… Art der Arbeit: Seminar-, Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit Thema der Arbeit verfasst von ... Betreuer bei Bachelor-, Master- und Diplomarbeit den Abgabetermin angeben Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse, Studiengang, Semesterzahl und Matrikelnummer 2.3 Die Eidesstattliche Erklärung Mit der Eidesstattlichen Erklärung (siehe Anhang A2) versichern Sie, die Arbeit eigenständig verfasst, keine anderen als die angegeben Quellen verwendet zu haben und das die Arbeit weder in gleicher noch ähnlicher Form einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt wurde. Denke Sie stets daran, dass jede Textpassage, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach aus einem anderen Werk entnommen wurde (dazu zählen auch ungedruckte Arbeiten aus dem Internet – auch Hausarbeiten anderer Studenten) nachzuweisen ist! Anderenfalls drohen Ihnen erhebliche Konsequenzen, die zu einer Exmatrikulation führen können. Für wissenschaftliches Arbeiten gilt eine besondere Sorgfaltspflicht. Zitate müssen absolut korrekt sein, Quellen sind vollständig und präzise anzugeben! Niemals Quellen abschreiben (maximal drei Wörter hintereinander), immer paraphrasieren und die Quelle mit einer Fußnote kenntlich machen. Das „Abschreiben“ ist ein Verstoß gegen die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens und steht einem Diebstahl geistigen Eigentums gleich. 4 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen 2.4 Äußere Form der Arbeit Die Arbeit ist in 1,5-zeiligem Abstand maschinenschriftlich (Schriftgrad 12) in deutscher Sprache zu erstellen. Der Blattrand ist wie folgt zu gestalten: links 3 cm, rechts 2 cm, oben 2 cm, unten 2 cm (siehe Anhang A3 Abbildung 26). Den einzelnen Abschnitten der Arbeit sind die entsprechenden Gliederungspunkte (Überschriften) voranzustellen. Die Zeilenausrichtung sowohl im Textteil als auch in den Fußnoten ist in Blocksatz zu halten. Format Einstellung Ränder oben: 2 cm unten: 2 cm rechts: 2 cm links: 3 cm Times New Roman Text: 12 pt Fußnoten: 10 pt Blocksatz 1,5-zeilig (siehe Anhang A3 Abbildung 27) automatisch (siehe Anhang A3 Abbildung 28) römische Seitennummerierung für Inhaltsverzeichnis, Abbildungs-, Tabellen- und Abkürzungsverzeichnis (z.B. I,II,III,IV,V usw.) Literatur-, Rechtsprechungsund Quellenverzeichnis setzen die römische Nummerierung fort (z.B. VI, VII, VIII, IX, usw.) (siehe Anhang A3 Abbildung 29) arabische Seitennummerierung für den laufenden Text und Anhang (z.B. -1-, -2-, usw.) BEACHTE: Abschnittswechsel zwischen dem letzten Verzeichnis (z.B. Abkürzungsverzeichnis) und dem ersten Kapitel einfügen sowie zwischen dem letzten Kapitel (z.B. Zusammenfassung) bzw. Anhang und Literaturverzeichnis (siehe Anhang A3 Abbildung 30) nummerisch, dabei sind die Gliederungsebenen zu beachten (z.B. die Untergliederung von Kapitel 1.2 in 1.2.1 erfordert zwingend den Gliederungspunkt 1.2.2) BEACHTE: Der Kapitelnummerierung folgt immer ein Punkt (z.B. 1. (…) 1.2 (…) 1.3 (…) usw.). Der Punkt entfällt bei der weiteren Abschnittsnummerierung (z.B. 1. (…) 1.1 (…) 1.2 (…) 1.3 (…) 2. (…) 2.1 (…) usw.) Schriftart Schriftgröße Textausrichtung Zeilenabstand Silbentrennung Seitennummerierung Gliederung Tabelle 1: Formvorschriften Oftmals treten Schwierigkeiten auf, die Formatierung von der einen auf die andere Textpassage zu übertragen. An dieser Stelle wird auf den „Zauberpinsel“ hingewiesen. Dazu markieren Sie den Textabschnitt, der bereits die gewünschte Struktur aufweist. Anschließend klicken Sie im Menü Start auf das Symbol Format übertragen und markieren die entsprechenden Zeilen, die das Format tragen sollen. 5 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen Abbildung 2: Format übertragen Hinweis: Sie können ihre Arbeit auch mit LATEX oder anderen Textverarbeitungsprogrammen verfassen, beachten Sie jedoch, dass die Formvorschriften dennoch ohne Ausnahmen einzuhalten sind! Informieren Sie sich, wie das Format entsprechend einzustellen ist. Leseproben werden vom Fachgebiet nach Absprache entgegengenommen und ggf. Ausschnittsweise gelesen. Bitte senden Sie diese jedoch nur mit zielgerichteten Fragen, damit wir und Sie wissen, wo die Probleme liegen. Sie erhalten ihre Seiten von ihrem zuständigen Betreuer ggf. mit Kommentierung und Hinweisen am Rand des Textes zurück. Dazu arbeitet das Fachgebiet u.U. mit dem Überarbeitungsmodus von Word, der beliebig ein- und ausgeschaltet werden kann. Die Kommentierungen können Sie folgendermaßen verbergen: Wechseln sie im Menü Überprüfen von Abgeschlossene Markups anzeigen auf Abgeschlossen. In diesem Modus werden die Änderungen am Rand für die entsprechenden Textpassagen übernommen. Wählen sie stattdessen die Option Original erscheint ihr Originaltext ohne Änderungen. Sollten Sie einen Textabschnitt einreichen, ist der Überarbeitungsmodus durch Annehmen oder Ablehnen der Änderungsvorschläge auszuschalten, um eine bessere Übersichtlichkeit zu gewährleisten. Abbildung 3: Überarbeitungsmodus 6 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen 2.5 Rechtschreibreform Die am Lehrstuhl einzureichenden wissenschaftlichen Arbeiten sind zwingend unter Beachtung der neuen Vorschriften der Rechtschreibreform zu erstellen. Elementare Fehler treten häufig bei der Kommasetzung auf. Die Rechtschreibung ist Teil der Bewertung. Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie niemals in Ich-Form schreiben, sondern nur in der dritten Person! Vermeiden Sie Formulierungen wie: „Die nachfolgende Abbildung soll zeigen…“, „Die Arbeit soll auf die Problematik aufmerksam machen…“, „Ziel wird es ein,…“ Sie müssen die Formulierung so wählen, dass die Aussagen konkret klingen und keinen Interpretationsspielraum lassen, z.B. „Die nachfolgende Abbildung zeigt…“ 2.6 Verwendung von Abkürzungen und Symbolen Abkürzungen 2 sind in einem alphabetisch zu ordnenden Abkürzungsverzeichnis zu erläutern. Zweckmäßigerweise steht dies bereits zwischen Gliederung und Text der Arbeit. Die Abkürzungen müssen eindeutig sein. Alle in einer Arbeit verwendeten Symbole sind an der Stelle, an der sie zum ersten Mal gebraucht werden, zu definieren. Wichtige Symbole, die häufig Verwendung finden, sind in einem Symbolverzeichnis zusammenzufassen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, in Referaten oder Seminararbeiten, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen angefertigt werden, die in der betreffenden Lehrveranstaltung gegebenenfalls bereits eingeführten Symbole zu verwenden. Bei der Verwendung von €, %, §-Zeichen, Abs., Nr. und S.-Angaben und bei Aufzählungen (z.B. 10. Auflage) sind sowohl im Text als auch in den Fußnoten geschützte Leerzeichen einzusetzen. So wird verhindert, dass bei einem Zeilenumbruch beispielsweise das §-Zeichen in einer Zeile steht, der Rest der Vorschrift jedoch in der nächsten Zeile. Zudem wird sichergestellt, dass bei der Verwendung von Blocksatz der Abstand zwischen § und Zahl (z.B. § 5 EStG) immer gleich bleibt und nicht unnötig auseinander gezogen wird. Mit der Tastenkombination Strg + Umschalt + Leerzeichen werden geschützte Leerzeichen im Text eingefügt. Sie sind durch „°“ gekennzeichnet und werden nicht gedruckt. Abbildung 4: Geschützte Leerzeichen 2 Vgl. hierzu im Einzelnen: Theisen, Manuel René: Wissenschaftliches Arbeiten, Technik-Methodik-Form, 14. Auflage, München 2009, S. 184 f. 7 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen 2.7 Anhang Ist es problematisch, gewisse Ausführungen in die Arbeit an sich einzubeziehen, da sie beispielsweise den Gesamtzusammenhang der Ausführungen stören würden, jedoch dem Verständnis der Arbeit dienlich erscheinen, dann ist es möglich der Arbeit einen sogenannten „Anhang“ anzufügen. Im Ausführungsteil ist dann an entsprechender Stelle auf den Anhang zu verweisen. Der Anhang darf keinesfalls dazu verwendet werden, der Arbeit einen größeren Umfang zu geben und diese „dicker“ erscheinen zu lassen! 3 Literaturrecherche Bei der Literatursuche kann man zwei Vorgehensweisen unterscheiden: 1. Der pragmatische Weg, der über Literaturlisten, Handapparate, Lehrbücher, Kommentare sowie Literaturverzeichnisse in themenspezifischer Literatur zu der angestrebten Literaturübersicht führt, wobei die Möglichkeit der Verwendung von Informations-, Daten- und Dokumentationsdiensten die Recherchen erweitern und erleichtern kann. 2. Die systematische Vorgehensweise, die ausgehend von Nachschlagewerken, Bibliothekskatalogen, Bibliographien, amtlichen Veröffentlichungen sowie Periodika erfolgt. Nachfolgend sind wichtige Quellen 3 für die Literatursuche genannt: Nachschlagewerke - Fachlexika - Fachhandwörterbücher Bibliothekskataloge - Schlagwort-/Stichwortkatalog - systematischer Katalog - Standortkatalog Bibliographien (national, international) - Allgemeinbibliographie (z. B. CD-Rom) - Spezialbibliographie - Buchhandels- und Fachbibliographien Amtliche Veröffentlichungen - Gesetzgebung - Rechtsprechung - Verwaltung Statistiken - Statistisches Amt der EU - Statistisches Bundesamt - Deutsche Bundesbank Periodika - Jahrbücher - Fachzeitschriften - Zeitungen und Magazine 3 Vgl. hierzu im Einzelnen: Theisen, Manuel René: Wissenschaftliches Arbeiten, Technik-Methodik-Form, 14. Auflage, München 2009, S. 88-99. 8 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen Um sich einen groben Überblick über das Thema zu verschaffen, kann die Recherche mit Grundlagenliteratur aus den Lehrveranstaltungen beginnen, in der weitere Hinweise auf verwendete Literatur zu finden sind. Hand(wörter)bücher (Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaften, Enzyklopädien der Betriebswirtschaftslehre) sind ebenfalls hilfreich, das Thema näher zu erschließen. Für die Literatursuche ist der Sachkatalog der Bibliothek unumgänglich. Er enthält den gesamten Bücherbestand der Bibliothek, sortiert nach Autoren, Titel, Erscheinungsjahr, Verlag und Stichworten. Abbildung 5: Quellenarbeit über Bibliothek-Homepage Unverzichtbar ist das Verwenden aktueller Fachzeitschriften, die über neueste Entwicklungen in Wirtschaft und Wissenschaft informieren. 4 In ihrer Arbeit sollten Sie überwiegend Beiträge aus Fachzeitschriften als Quellen verwenden, denn sie machen wissenschaftliches Arbeiten aus! Bücher eignen sich sicherlich gut dazu, dem Leser einen Einstieg in das Thema zu geben. Für eine umfassendere Themenerschließung sind sie jedoch nicht ausreichend! Warum sind Fachzeitschriften so wichtig? - 4 Aussagen sind mit Quellen belegt man stößt immer wieder auf neue Quellen Quellenvielfalt gesicherte Qualität der Artikel Bewertung durch VHB Jourqual von Experten verfasst Vgl. Rossig, Wolfram E./ Prätsch, Joachim: Wissenschaftliche Arbeiten, 8. Auflage, Hamburg 2010, S. 65. 9 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen zur Information: Das VHB –Jourqual ist eine Zeitschriftenbewertung des Verbands der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V.. Die wissenschaftliche Qualität einer Zeitschrift wird aus dem wissenschaftlichen Niveau der in der Zeitschrift veröffentlichten Artikel sowie den wissenschaftlichen Anforderungen der Herausgeber der Zeitschrift berechnet. Im Rahmen einer Internet-Befragung können die Mitglieder des VHB und die beim VHB gemeldeten Habilitierenden und Juniorprofessoren/-innen die Zeitschriften bewertet. Die wissenschaftliche Qualität wird mit dem Expertenstatus der Befragten gewichtet, der sich aus (a) der Anzahl der Zeitschriften, in denen veröffentlicht wurde, (b) der Anzahl der Veröffentlichungen in Top-Zeitschriften und (c) den Erfahrungen mit internationalen Zeitschriften zusammensetzt. Die Rating-Kategorien reichen von A+ bis E. Zu den besten deutschsprachigen Zeitschriften aus dem Bereich der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre zählen: Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung (zfbf), Zeitschrift für Betriebswirtschaft (ZfB), Die Betriebswirtschaft (DBW), Steuern und Wirtschaft (StuW) Da der Buchbestand der Bibliothek begrenzt ist, sollten Sie zudem das Angebot der Fernleihe nutzen. Nicht vorhandene Literatur kann so bei anderen Bibliotheken besorgt werden. Der Service ist zwar kostenpflichtig (1,50 € pro Bestellung), dennoch sollten Sie nicht davor zurückschrecken, die Fernleihoption in Anspruch zu nehmen! Eine weitere Möglichkeit bietet die Suche in Datenbanken, wie z.B. Beck Online (enthält u.a. die Fachzeitschrift IStR und DStR sowie Urteile, Kommentare und aktuelle DBA’s), Business Source Premier und NWB aus der Rubrik Wirtschaftswissenschaften oder Springer Link (enthält u.a. die Fachzeitschrift ZfB) aus der Rubrik Allgemeines. Abbildung 6: Literatursuche über Datenbanken 10 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen Zur Information: Eine Datenbank ist keine Quelle sondern ein Recherche-Instrument. Sie enthält Bücher, Aufsätze aus Fachzeitschriften, Kommentare und Gesetze in elektronischer Form. Oftmals sind Volltexte einsehbar, ansonsten werden Abstracts oder allgemeine Informationen (z.B. Autor, Titel, Name des Buches oder der Zeitschrift) zu dem literarischen Werk angezeigt. Im Falle, dass keine Volltextversion verfügbar ist, können Sie zumindest mit den gegebenen Informationen das Buch oder den Aufsatz über den Sachkatalog der Bibliothek suchen oder über Fernleihe bestellen. Wichtig: Werden Sie mithilfe von Datenbanken zu ihrem Thema fündig, so ist nicht der entsprechende Link, der Sie zu der Volltextversion führt, als Quelle anzugeben sondern das Werk selbst im Literaturverzeichnis aufzunehmen! Abbildung 7: Literatursuche über SpringerLink.com Die Quelle ist nicht: http://springerlink.com/content/xr04421747p2637m/fulltext.pdf !! sondern: Brähler, Gernot/ Göttsche, Max/ Rauch, Bernhard, Verlustnutzung von Kapitalgesellschaften bei Umwandlungen – Eine ökonomische Vorteilhaftigkeitsanalyse, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft 10/2009 Hinweis: Sollten Sie noch offene Fragen haben, wenden Sie sich an das Bibliothekspersonal. In bibliotheksinternen Schulungen erhalten Sie einen Überblick über die Recherchemöglichkeiten und können den Umgang mit Datenbanken und der Elektronischen Zeitschriftenbibliothek erlernen. Die Veranstaltungen dauern ca. 90 Minuten. Die Teilnahme ist kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. 11 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen 4 Zitierweise in wissenschaftlichen Arbeiten In wissenschaftlichen Arbeiten müssen Meinungen und originäre Gedanken, soweit sie von anderen Autoren übernommen wurden, durch Zitate belegt werden. Dabei ist nicht irgendeine Quelle anzuführen, um die vom Verfasser hervorgebrachte Meinung zu untermauern, sondern unbedingt die ursprüngliche Quelle, d.h. in der Regel desjenigen Autors, der diese Meinung zum ersten Mal vertreten hat. Zur Bestärkung dieser Meinung können dann weitere bestätigende Zitate, auch von anderen Autoren, angeführt werden; in diesem Fall sind die Zitate in chronologischer Reihenfolge zu nennen. „Die Methode des Zitierens verlangt, dass alles Gedankengut, das von anderen übernommen wird, deutlich und überprüfbar gekennzeichnet wird. Daraus ergibt sich, dass alle nicht gekennzeichneten Stellen dem Verfasser zugerechnet werden.“ 5 4.1 Technik des Zitierens Als Grundlage des Zitats kommt grundsätzlich nur die Originalquelle in Frage, wobei die neueste Ausgabe eines Buches zu zitieren ist. Unter Umständen ist es wichtig, auch ältere Auflagen zu zitieren (z. B. bei literaturhistorischen Arbeiten). Lediglich wenn die Originalquelle weder im normalen noch im Fernleihverkehr zu beschaffen ist, darf ausnahmsweise nach einer früheren Auflage oder einer sekundären Quelle zitiert werden. Im letzteren Fall ist in der Fußnote durch den Vermerk „zitiert nach ...“ hierauf hinzuweisen. Es kann mitunter notwendig werden, durch Einschübe in den Originaltext die Verständlichkeit des Zitates zu erhöhen. Derartige Einschübe sind in eckige Klammern zu setzten. Werden im Zitat Teile des Originaltextes weggelassen, so ist hierauf durch eingeklammerte Punkte (...) hinzuweisen. Beispiel für Ergänzungen: „Die Bedeutung des Kriteriums Steuerbelastung hat im Laufe der letzten siebzig Jahr (um 10 %) zugenommen.“ Beispiel für Auslassung: „Die Bedeutung des Kriteriums Steuerbelastung hat im Laufe der letzten siebzig Jahre (...) zugenommen.“ 6 5 Rossig, Wolfram E./ Prätsch, Joachim: Wissenschaftliche Arbeiten, 8. Auflage, Hamburg 2010, S. 143. 6 Wöhe, Gerd, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Band II, 1. Halbband, Der Einfluss der Besteuerung auf die Wahl und den Wechsel der Rechtsform des Betriebes, 5. Auflage, München 1990, S. 25. 12 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen 4.1.1 Sinngemäßes vs. wörtliches Zitat Die Meinung anderer Autoren kann entweder sinngemäß (mit Quellenhinweis und Quellenangabe) oder wörtlich (mit Quellenhinweis, Quellenangabe und in Anführungszeichen) wiedergegeben werden. Wörtliche Zitate sind nur dann zweckmäßig, wenn der genaue Wortlaut wichtig ist oder der Autor besonders treffend formuliert hat. Es gilt prinzipiell, dass der Text innerhalb der Anführungszeichen wortwörtlich, einschließlich Interpunktion, zu übernehmen ist. Wörtliche Zitate sind jedoch ungern gesehen! Wichtig: Bei nicht wörtlichen Zitaten ist der Quellenangabe ein „Vgl.“ voranzustellen. Beispiele für sinngemäßes Zitat: Die unbeschränkte Steuerpflicht liegt vor, wenn das Steuersubjekt eine subjektive, persönliche Beziehung zum Staat aufweist. 7 Beispiele für wörtliches Zitat: „Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind alle Personen, die im Inland eine Wohnung im Sinne von § 8 AO haben oder sich hier im Sinne von § 9 AO gewöhnlich aufhalten.“ 8 Von dieser Grundsatzregelung sind nur folgende Ausnahmen zulässig: wird ein Satzanfang so zitiert, dass er im laufenden Text nicht als solcher erscheint, ist das betreffende Anfangswort klein zu schreiben; entsprechend gilt im umgekehrten Fall, dass der erste Buchstabe eines Zitates am Satzanfang groß zu schreiben ist, auch wenn er im Original klein geschrieben ist. Hervorhebungen, Sperrungen, Kursivdrucke u. ä. müssen in einem Zitat nicht übernommen werden. In diesem Fall ist dann aber die Fußnote unbedingt mit der Anmerkung „Im Original vorhandene Hervorhebungen wurden weggelassen“ oder mit einem ähnlichen Hinweis zu versehen. Werden umgekehrt, Teile des Zitats hervorgehoben, die im Original nicht hervorgehoben sind, so ist dies mit dem Vermerk „Hervorhebung im Original nicht vorhanden“ kenntlich zu machen. Die Formulierung „Hervorhebung(en) vom Verfasser“ ist mehrdeutig und daher unzulässig. 7 8 9 Die Interpunktion am Zitatende darf nicht übernommen werden, wenn sie im laufenden Text nicht korrekt ist. Bei Zitaten innerhalb von Zitaten sind nur einfache Anführungszeichen ('...') zu verwenden. Beispiel zu Zitaten innerhalb von Zitaten: „Alle Geheimnisse dieser Materie sind 'nur einem Häuflein Eingeweihter vertraut'.“ 9 Vgl. Vogel, Klaus, Doppelbesteuerungsabkommen und ihre Auslegung (I), StuW 1982, S. 112; Vogel, Klaus, Internationales Steuerrecht, DStZ 1997, S. 272. Rose, Gerd, Die Ertragsteuern, 19. Auflage, Wiesbaden 2009, S. 27. Lippross, Otto-Gerd/ Kreft, Volker, Einkommensteuerrecht, 10. Aufl., Köln 2003, S. 192. 13 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen 4.1.2 Fremdsprachliche Zitate Kürzere Zitate aus dem Englischen sind im Original zu belassen. Zitate aus einer anderen Fremdsprache sollen in einer Fußnote übersetzt werden. Hierbei ist in der Fußnote zu klären, ob die Übersetzung durch den Verfasser der Arbeit vorgenommen wurde oder ob eine bereits vorhandene deutsche Übersetzung benutzt wurde. Zur Verbesserung der Lesbarkeit sind längere Zitate aus dem Englischen zu übersetzen. 4.2 Die Quellenangabe 4.2.1 Die äußere Form der Quellenangabe Der Fußnotentext und das Fußnotenzeichen folgen bereits einer von Word definierten Formatvorlage. Diese kann aber selbstverständlich nach eigenem Belieben geändert werden. Dazu müssen zunächst alle möglichen Formatvorlagen angezeigt werden. Die Abbildung 7 zeigt, wie diese Einstellungen vorzunehmen sind. Abbildung 8: Formatvorlage Fußnotentext Anschließend kann die Formatvorlage für den Fußnotentext individuell eingestellt werden: Die Quellenangabe für zitierte Quellen wird am Fuße der betreffenden Seite aufgeführt. Sie wird eingeleitet durch eine arabische Ziffer, ist einzeilig zu schreiben und beginnt immer mit einem Großbuchstaben und wird durch einen Punkt abgeschlossen. Die Fußnoten (Schriftgrad 10) und längere wörtliche Zitate werden in einzeiligem Abstand geschrieben. Der Fußnotentext ist zwingend im Blocktext zu gestalten und der Sondereinzug ist hängend um 1,5 cm zu setzen. Der Absatzabstand nach den einzelnen Fußnoten sollte 3 Punkte betragen. 14 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen Wichtig: Fußnoten enden immer mit einem Punkt! Am Anfang der Fußnote bzw. nach einem Punkt wird natürlich großgeschrieben. Werden in einer Fußnote mehrere Quellen angeführt, so sind diese mit Semikolon zu trennen. Abbildung 9: Formatvorlage für Fußnoten ändern Abbildung 10: Formatierung der Fußnoten 15 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen Für den Abstand zwischen Fußnotennummer und Fußnotentext ist ein Tabstopp auf 0,5 cm zu definieren. Abbildung 11: Abstand zwischen Fußnotennummer und Fußnotentext Abbildung 12: Beispiel für eine richtige Fußnotenformatierung 4.2.2 Der Inhalt der Quellenangabe – Fußnotentechnik In diesem Abschnitt werden allgemeine Zitiervorschriften anhand des Zitierens nach einem Buch aufgeführt. Die nachfolgenden Abschnitte enthalten Sonderregeln für andere Quellen. Über Interpunktion beim Zitieren und andere nicht explizit genannte Zitiervorschriften geben die Beispiele Auskunft. Auch bei wiederholtem Zitieren einer Quelle sind die Formvorschriften wie beim erstmaligen Zitieren dieser Quelle anzuwenden, d.h. die Verwendung von ebenda, ders., a.a.O. ist untersagt! Wichtig: In Ihrer Arbeit ist grundsätzlich die Langzitierweise anzuwenden! 16 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen Bücher folgende Angaben sind zu machen: • • • • • • Name des Autors (ohne Titel oder akademischen Grade) Vorname ausgeschrieben Titel des Buches Auflage Erscheinungsort/-jahr Seite bzw. Spalte Beispiel: König, Rolf, Besteuerung und Rechtsformwahl, 2. Aufl., Berlin 2001, S. 19. Sind Verfasser, Erscheinungsort oder Erscheinungsjahr nicht zu ermitteln, so ist dies durch den Vermerk "o.V." („ohne Verfasser“), „o.O.“ („ohne Ort“) oder „o.J.“ („ohne Jahr“) zu kennzeichnen. Bei den Quellenangaben sind die zitierten Seiten genau anzugeben, also etwa „S. 26-27“ oder „S. 26-38“. Wenn sich die Quellenangabe nur auf zwei aufeinanderfolgende Seiten bezieht, kann dies durch ein „f.“ („folgende“) (z.B. „S. 26 f.“ steht für „S. 26-27“) gekennzeichnet werden. Die Bezeichnung „ff.“ („fortfolgende“), eine Quellenangabe, die sich auf mehr als zwei aufeinanderfolgende Seiten bezieht, ist letztlich unbestimmt und sollte deshalb vermieden werden. Ist ein Werk in mehreren Bänden erschienen, muss nach dem Titel die Bandzahl des zitierten Buches angegeben werden. Beispiel: Wöhe, Günter, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Band I, 2. Halbband, Der Einfluss der Besteuerung auf das Rechnungswesen des Betriebes. SteuerbilanzVermögensaufstellung-Steuerliche Betriebsprüfung, 6. Aufl., München 1986, S. 158. Ist das zu zitierende Buch in einer Schriftenreihe veröffentlicht worden, so werden nach der Angabe der Bandzahl, der Titel der Schriftenreihe und der Name des Herausgebers der Schriftenreihe angegeben. Beispiel: Schildbach, Thomas, Analyse des betrieblichen Rechnungswesens aus der Sicht der Unternehmungsbeteiligten dargestellt am Beispiel der Aktiengesellschaft, Band 22 der Schriftenreihe „Betriebswirtschaftliche Beiträge“, hrsg. von H. Münstermann unter Mitwirkung von W. Busse von Colbe, A.G. Coenenberg, K.D. Haase, J. Kloock und G. Sieben, Wiesbaden 1975, S. 123. 17 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen An die Stelle eines einzelnen Verfassers kann auch eine Institution treten. Beispiel: Union Européene des Experts Comptables, Economiques et Financiers (U.E.C.), Die Prüfung des Jahresabschlusses, Handbuch für Studium und Praxis, ausgearbeitet von der Kommission für Buchprüfung der U.E.C., Düsseldorf 1973, S. 10. Beiträge in Sammelwerken Es sind der Verfasser des Beitrages, der Titel des Beitrages, der des Sammelwerkes und der Name des Herausgebers sowie die zitierte(n) Seite(n) bzw. Spalte(n) des Beitrages zu nennen. Das Wort „Herausgeber“ ist mit „Hrsg.“, der Vermerk „herausgegeben von“ mit „hrsg. von“ abzukürzen. Beispiel: Forster, Karl-Heinz, Gedanken zur passiven Sicherung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, in: „Bilanzfragen“, Festschrift zum 65. Geburtstag von Professor Dr. Ulrich Leffson, hrsg. von Jörg Baetge, Adolf Moxter und Dieter Schneider, Düsseldorf 1976, S. 327. Zeitschriftenaufsätze Bei Zeitschriftenaufsätzen sind nach dem Verfasser und dem Titel des Aufsatzes, der Name der Zeitschrift, der Jahrgang, das Erscheinungsjahr und die zitierte(n) Seite(n) (bzw. Spalte(n)) des Aufsatzes anzugeben. Die gebräuchlichen Abkürzungen der Zeitschriften dürfen verwendet werden – sie sind dann allerdings in einem Abkürzungsverzeichnis aufzunehmen. Herausgeber und Erscheinungsort der Zeitschrift sind nicht zu nennen. Beispiel: Kußmaul, Heinz/ Beckmann, Stefan, Die Dividendenbesteuerung im nationalen und internationalen Kontext, in: StuB 23/2001, S. 609. Sind die Seitenzahlen einer Zeitschrift nicht fortlaufend durch den gesamten Jahrgang durchnummeriert, so ist die Angabe der Heftnummer erforderlich. Gesetze und ähnliche Vorschriften Gesetzliche und ähnliche Vorschriften sind regelmäßig nur abgekürzt zu zitieren. Dabei sind die amtlichen Abkürzungen, im Zweifelsfall auch die in den Beck’schen Textausgaben verwendeten, zu benutzen. Beispiele: § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3, 1. Hs. EStG. § 5 Abs. 1 StBerG. Abschn. 40 Abs. 3 Satz 2 KStR. 18 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen Die Angabe der Gesetzesfassung etc. ist nur notwendig, wenn andere als die zur Zeit der Anfertigung der Arbeit gültigen Fassungen (etwa zum Vergleich) zitiert werden. Gesetzesentscheidungen Gerichtsentscheidungen sind in jedem Fall mit Quellenangabe zu zitieren. Hierbei sind anzugeben das Gericht, das das Urteil gefällt hat, das Aktenzeichen und das Datum der Entscheidung sowie die Fundstelle. Beispiel: Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, 1 BvR 210/68 vom 16.12.1970, abgedruckt in: Der Betrieb, 24/1971, S. 460. Urteile des Bundesfinanzhofes sind, soweit dort veröffentlicht, nach einer der drei folgenden Quellen zu zitieren Beispiel: • Bundessteuerblatt Teil III (bis 1967) bzw. Teil II (ab 1968): BFH I R 45/70 vom 26.5.1971, BStB1 1971 II, 17. • (Amtliche) Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs: BFH II 58/63 vom 02.04.1966, BFH 86, 169. • Steuerrechtsprechung in Karteiform: BFH I 73/55 U vom 04.02.1956, StRK KStG § 6 Abs. 1 Satz 2 R, 20. Urteile von Finanzgerichten sind, sofern dort veröffentlicht, nach der Sammlung „Entscheidungen der Finanzgerichte“ („EEFG“) zu zitieren, und zwar unter Angabe der ersten Seite (nicht der Nummer) des Urteilsabdrucks. Beispiel: FG München I 235-237/67 vom 14.12.1965, EFG 1966, 341. Verwaltungserlasse und –verfügungen Es sind stets anzugeben: - die erlassende bzw. verfügende Behörde - das Aktenzeichen - das Datum und - die Fundstelle. Beispiel: Erlass Finanzminister N S 3194-19-V 1 vom 15.02.1966 II, 56. Verfügung OFD Köln S2176-27-St 111 vom 05.10.1970, StEK § 6a Nr. 70. 19 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen Kommentare Bei Kommentaren, die die Namen mehrerer (möglicherweise auch früherer) Verfasser tragen, ist jeder Verfasser anzuführen, wobei die Vornamen weggelassen und die Nach-namen durch Schrägstriche gegeneinander abgegrenzt werden. Beispiel: Adler, Hans/ Düring, Walther/ Schmaltz, Kurt: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, Band I, 5. Aufl., völlig neu bearbeitet von K.-H. Forster, R. Goerdeler, J. Lanfermann, H-P. Müller, W. Müller, G. Siepe, K. Stolber, S. Weirich, Stuttgart 1987. In jedem Fall ist bei Loseblattkommentaren nicht das Erscheinungsjahr, sondern der Stand, also das Datum der letzten eingeordneten Ergänzungslieferung anzugeben. Internetquellen Ist ein Text im Internet als Quelle verfügbar, so ist der Verfasser, Titel, Link und der Tag der Abfrage anzugeben. Es sollte jedoch vermieden werden Internetquellen heranzuziehen. Beispiel: ZEW (2004), Der European Tax Analyzer, http://www.zew.de/de/publikationen/taxation/eta_beispiel.pdf (Abfrage vom 28.12.2006), 2004. Tabellen Die Quellenangaben für Tabellen werden unmittelbar unter die Tabelle gesetzt, wobei das Wort „Quelle“ bzw. „Quellen“ immer voranzustellen ist. Eine nochmalige Angabe der Quelle(n) in einer Fußnote ist nicht erforderlich. Etwaige Fußnoten, die sich auf sachliche, zeitliche und räumliche Besonderheiten einzelner Zahlen beziehen und zur Vermeidung von Missverständnissen mit kleinen lateinischen Buchstaben (a, b, c usw.) zu bezeichnen sind, werden am Ende, aber noch innerhalb der eingerahmten Tabelle gebracht. Verwendete Zahlen müssen nachprüfbar sein, auch wenn sie allgemein bekannt sind (z.B. Einwohnerzahlen und Größenangaben der Länder). Sie sind daher zu belegen. Werden in einer Arbeit Zahlen aus vielen Quellen verarbeitet, neu zusammengestellt oder umgeordnet, so sind auf alle Fälle zu Beginn des betreffenden Abschnitts alle Quellen anzugeben und auf die Art der Verarbeitung in einer Fußnote hinzuweisen, wenn das genaue Belegen jeder einzelnen Zahl nicht möglich ist. Enthält die Arbeit Tabellen bzw. Abbildungen, so ist ein Tabellen- bzw. Abbildungsverzeichnis am Anfang der Arbeit aufzunehmen. 20 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen 5 Beispiel für die korrekte Formatierung und Zitierung im Text 5.1.2.1 Die unbeschränkte Steuerpflicht Die unbeschränkte Steuerpflicht liegt vor, wenn das Steuersubjekt eine subjektive, persönliche Beziehung zum Staat aufweist.1 Steuersubjekte sind im Bereich der deutschen Einkommensteuer die natürlichen Personen.2 Ihre persönliche Bindung findet in der Anknüpfung an den Wohnsitz (§ 8 AO) sowie den gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland seinen Ausdruck. Das Innehaben eines Wohnsitzes zielt im Steuerrecht nicht auf den rechtlichen Sitz i.S.d. §§ 7 ff. BGB ab.3 Von Bedeutung sind vielmehr die Umstände des Besitzens, Beibehaltens oder Benutzens einer Wohnung.4 Der gewöhnliche Aufenthalt knüpft an den äußeren Umstand an, dauerhaft5 an einem Ort oder in einem Gebiet zu verweilen.6 Dieses Anknüpfungsmerkmal kann grundsätzlich nur einmal vorliegen.7 5.1.2.2 Die beschränkte Steuerpflicht Während die unbeschränkte Steuerpflicht an subjektive Beziehungen des Steuerpflichtigen zum Hoheitsgebiet anknüpft, bezieht sich die beschränkte Steuerpflicht auf objektiv vorliegende, sachliche Gegebenheiten.8 Kennzeichen dieser Steuerpflicht ist, dass über das Steuerobjekt eine räumliche Beziehung zum Inland gegeben ist und somit eine objektive Inlandsbeziehung vorliegt, was als Territoralitäts- oder Quellenprinzip bezeichnet wird.9 Aus diesem Grund kann der Steuerpflichtige Sonderausgaben nur eingeschränkt und außergewöhnliche Belastungen in keinem Fall geltend machen (§ 50 Abs. 1 Satz 4 EStG). Durch die fehlende Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse erhält die beschränkte Steuerpflicht einen Objektsteuercharakter.10 Für eine beschränkte Steuerpflicht müssen somit hinreichende Anknüpfungsmomente vorliegen, die je nach Art der Einkünfte und des 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Vgl. Vogel, Klaus, Doppelbesteuerungsabkommen und ihre Auslegung (I), in: StuW 12/1982, S. 112; Vogel, Klaus, Internationales Steuerrecht, in: DStZ 16/1997, S. 272. Vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 2 EStG; vgl. Schaumburg, Harald, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl., Köln 1998, S. 111. Vgl. Rose, Gerd, Grundzüge des Internationalen Steuerrechts, 5. Aufl., Wiesbaden 2000, S. 28. Vgl. BFH v. 22.04.1994, III-R-22/92, BStBl. 1994 II, S. 887 ff. D.h. mehr als sechs Monate, § 9 Satz 2 AO. Vgl. BFH v. 03.08.1977, I-R-210/75, BStBl. 1978 II, S. 118 ff. Vgl. BFH v. 09.02.1966, I-244/63, BStBl. 1966 III, S. 522 ff.; BFH v. 10.08.1983, I-R-241/82, BStBl. 1984 II, S. 11 ff. Vgl. Crezelius, Georg, Steuerrecht II, Besonderes Steuerrecht, München 1991, S. 47; Koblenzer, Thomas, Grundlagen der „beschränkten Steuerpflicht“, in: BB 39/1996, S. 934; Hohensee, Günther/ Bellstedt, Christoph, Die Besteuerung international verflochtener Gesellschaften, 2. Aufl., Köln 1970, S. 16. Vgl. Rose, Gerd, Grundzüge des Internationalen Steuerrechts, 5. Aufl., Wiesbaden 2000, S. 25; Loritz, Karl-Georg, Einkommensteuerrecht, Heidelberg 1988, S. 22; Vogel, Klaus, Internationales Steuerrecht, in: DStZ 16/1997, S. 273. Vgl. Schaumburg, Harald, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl., Köln 1998, S. 164; Crezelius, Georg,21 Steuerrecht II, Besonderes Steuerrecht, München 1991, S. 47. Abbildung 13: Beispieltext mit korrekter Formatierung und Zitierung Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen 6 Erstellen von Abbildungen 6.1 Einfügen der Grafik Die Grafik, die in das Word-Dokument eingefügt werden soll, ist zunächst in PowerPoint zu erstellen. Um die Grafik zu kopieren, muss die Grafik in PowerPoint markiert (z.B. durch Strg + a) und anschließend kopiert (Strg + c) werden. Die ausgewählten Elemente sehen danach folgendermaßen aus: Abbildung 14: Grafik markieren Tipp: Um zu vermeiden, dass die Grafik (und damit auch die Schriftgröße des Textes in der Grafik) im Word-Dokument nach dem Einfügen nicht verkleinert bzw. vergrößert wird, sollte die Grafik bereits in PowerPoint in der entsprechenden Größe, insbesondere der Breite, sowie mit der Schriftgröße des übrigen Textes des Word-Dokuments (i.d.R. 12 Punkte) angelegt werden. Als Hilfsmittel für die Bemessung der Breite der Grafik in PowerPoint dienen die Führungslinien (Menü Ansicht, Führungslinien), die so ausgerichtet werden sollten, dass sie die beschreibbare Fläche des Word-Dokuments anzeigen. Das heißt, wenn das Word-Dokument eine beschreibbare Fläche von bspw. 16 cm hat, können die Führungslinien jeweils 8 cm links und rechts von der Mitte ausgerichtet werden (siehe linke Führungslinie in nachfolgender Abbildung). 22 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen Abbildung 15: Führungslinien Nach dem Kopieren der Grafik in PowerPoint muss in Word gewechselt werden, um die Grafik dort an der gewünschten Stelle in das Dokument einfügen zu können. Das Einfügen der zuvor kopierten Grafik geschieht über das Menü „Start“ „Einfügen“ mit dem Unterpunkt „Inhalte einfügen“. Abbildung 16: Grafik kopieren und in Word-Dokument einfügen – Schritt 1 23 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen Im anschließend erscheinenden Fenster ist der Punkt „Microsoft Office-Grafikdokument“ auszuwählen. Keine Verknüpfung zur Grafik erstellen!! Abbildung 17: Grafik kopieren und in Word-Dokument einfügen – Schritt 2 6.2 Einbetten der Grafik Die Grafik ist nun im Word-Dokument eingefügt und muss nur noch eingebettet werden. Dafür ist mit der Maus auf die Grafik mit der rechten Maustaste zu klicken und unter dem Punkt „Zeilenumbruch“ die Option „Mit Text in einer Zeile“ auszuwählen. Abbildung 18: Grafik einbetten – Schritt 1 24 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen Ob die Grafik in den Textfluss eingebettet wurde, kann überprüft werden, indem man die Grafik anklickt und schaut, ob am linken Rand ein Anker zu sehen ist (vgl. Abbildung 14). Wenn ja, dann ist die Grafik noch nicht im Textfluss integriert (vorherigen Schritt wiederholen). Die Grafik kann nach der Einbettung hinsichtlich deren Ausrichtung (linksbündig, zentriert, rechtsbündig) weitestgehend wie der übrige Text behandelt werden. Abbildung 19: Grafik einbetten – Schritt 2 6.3 Rahmen um die Grafik Um einen Rahmen um die Grafik zu ziehen, wird die Grafik markiert (anklicken) und im Menü „Start“ das Symbol „Rahmenlinien“ gewählt. Abbildung Grafik einrahmen Abbildung20: 15: Grafik einrahmen 25 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen Im nun erscheinenden Fenster können die Art des Rahmens (Kontur etc.) und die Rahmenbreite (½ Punkt, ¾ Punkt, 1 Punkt) eingestellt werden. Bitte nehmen Sie hier die Einstellungen „schattiert“, „1 Pt“ um den „Absatz“ vor. Abbildung 21: Rahmen um die Grafik einstellen Falls die Rahmenlinie insbesondere oben und unter zu nah an der Grafik anliegt, kann der Abstand der Grafik zur Rahmenlinie verändert werden. Dafür ist Menü „Start“ wieder das Symbol „Rahmenlinien“ anzuwählen. Im nun erscheinenden Fenster können unter dem Punkt „Optionen“ der Abstand der Rahmenlinie zur Grafik eingestellt werden. Damit die Rahmenlinien links und rechts nicht über den übrigen Text hinausgeht, sollten im nachfolgenden Fenster entsprechende Werte eingesetzt werden. Abbildung 22: Abstand der Rahmenlinien zur Grafik 26 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen 6.4 Abbildungen beschriften Werden Abbildungen verwendet, müssen diese immer eine Bildunterschrift tragen. Dazu wird die Grafik mit der rechten Maustaste angeklickt. Mit der Option „Beschriftung einfügen“ kann für die Grafik eine Unterschrift erstellt werden. Abbildung 23: Grafik beschriften Damit die eingefügte Abbildungsunterschrift von der Grafik nicht getrennt wird (z.B. durch Seitenumbrüche), kann diese mit der Grafik ständig verbunden werden. Dazu sind die Grafik und die Abbildungsunterschrift zu markieren und mit der rechten Maustaste anzuklicken. Unter dem Punkt „Absatz“ kann der Zeilen- und Seitenwechsel eingestellt werden. Abbildung 24: Grafik und Bildunterschrift verbinden – Schritt 1 27 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen Im Bereich Zeilen- und Seitenumbruch müssen die Felder „Absatzkontrolle“, „Absätze nicht trennen“ und „Diesen Absatz zusammenhalten“ eingestellt werden um zu verhindern, dass sich die Abbildungsunterschrift von der Grafik löst. Das gleiche kann auch für Überschriften eingestellt werden. Abbildung 25: Grafik und Bildunterschrift verbinden – Schritt 2 6.5 Abbildungsverzeichnis Werden Abbildungen verwendet, so muss ein Abbildungsverzeichnis erstellt und zu Beginn der Arbeit nach dem Inhaltsverzeichnis mit römischer Seitenzahl eingefügt werden. Nachdem alle Abbildungen, wie oben beschrieben, beschriftet wurden, kann ein entsprechendes Verzeichnis angelegt werden, indem man im Menü den Punkt „Verweise“ wählt und den Button „Abbildungsverzeichnis einfügen“ drückt. Abbildung 26: Abbildungsverzeichnis erstellen 28 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen 7 Verzeichnisse in wissenschaftlichen Arbeiten In jede wissenschaftliche Arbeit sind Verzeichnisse der durch Quellenangaben belegten Literatur aufzunehmen Literaturverzeichnis: Die Angaben sollten dem erstmaligen Zitieren der ausführlichen Zitierweise entsprechen. Als Beispiel siehe dazu das nachfolgend angeführte Literaturverzeichnis. Eine Untergliederung des Literaturverzeichnisses in z. B. „Bücher“ und „Beiträge in Sammelwerken und Zeitschriften“ ist nicht erforderlich. Beispiel: Literaturauswahl zum Erstellen wissenschaftlicher Arbeiten Eco, Umberto, Wie man wissenschaftliche Arbeiten schreibt, Doktor- Diplom- und Magisterarbeiten in Geistes- und Sozialwissenschaften, 13. Auflage, Wien: Facultas-Universitätsverlag, 2010. Franke, Fabian/ Klein, Annette/ Schüller-Zweirlein, André, Schlüsselkompetenz: Literatur recherchieren in Bibliotheken und Internet, Weimar: Verlag J.B. Metzler Stuttgart, 2010 Kronmeier, Martin, Wissenschaftlich schreiben leicht gemacht, 3. aktualisierte Auflage, Bern: Haupt, 2010 Nicol, Natascha/ Ralf Albrecht, Wissenschaftliche Arbeiten schreiben mit Word 2010, 7. aktualisierte Auflage, München: Addison-Wesley Verlag, 2011 Sensing, Werner, Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten: mit Internet, Textverarbeitung, Präsentation, E-Learning und Web 2.0, 8. vollst. überarb. und aktualisierte Auflage, München: Oldenbourg, 2010. Rechtsprechungsverzeichnis: Gerichtsentscheidungen die im Text zitiert wurden, sind in einem Rechtsprechungsverzeichnis aufzuführen. Folgende Darstellung ist einzuhalten: Gericht BFH Datum Aktenzeichen Fundstelle Urt. v. 07.08.1967 VI R 25/67 BStBl. III 1967, S. 778-779 Quellenverzeichnis: Verweise auf Texte aus dem Internet sind in einem Quellenverzeichnis zusammenzufassen. Es sei jedoch nochmals darauf hingewiesen, dass Internetquellen nur bedingt als wissenschaftliche Quelle geeignet sind. Die Angaben haben dem erstmaligen Zitieren der ausführlichen Zitierweise zu entsprechen. 29 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen 8 Spezielle Anforderungen des Fachgebietes 8.1 Seminararbeiten Seitenumfang: Die folgenden Angaben beziehen sich auf den reinen Textteil, das heißt ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abbildungsverzeichnis, Tabellenverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Anhang, Literatur- und Quellenverzeichnis Proseminar: 12 Seiten (+/- max. 10 %) Hauptseminar: 15 Seiten (+/- max. 10 %) Abgabe: Die Arbeit ist im Sekretariat des Fachgebietes Steuerlehre/Prüfungswesen spätestens bis 12 Uhr des bekanntgegebenen Abgabetermins in dreifacher Ausführung, davon 2 in gebundener Form (Ringbuch) und 1 ungebunden (Hefter oder Heftstreifen) abzugeben und in digitaler Form (ungeschützte PDF-Datei und Word-Datei) an die E-Mail-Adresse des Fachgebietes zu senden: [email protected] Verteidigung: Die Seminararbeit ist ca. zwei Wochen nach Abgabe zu verteidigen. Pro Vortrag ist ein Zeitumfang von 10 Minuten eingeplant. Diesen sollten Sie zwingend einhalten. Bei Themen mit Doppelbelegung sollten die Vorträge möglichst gemeinsam ausgearbeitet und gehalten werden. Die Vortragsdauer verlängert sich dementsprechend bei zwei vortragenden Personen auf 20 Minuten. Im Anschluss an die Vorträge ist eine kurze Diskussionsrunde eingeplant. Ihre Betreuer geben Ihnen gerne Auskunft, ob weitere Teilnehmer dasselbe Thema bearbeiten. Das Präsentationsmedium kann frei gewählt werden. Die notwendigen technischen Voraussetzungen (Beamer, OverheadProjektor) sind gegeben. Bitte geben Sie uns ihre Präsentationen per USB Stick vor Beginn der Veranstaltung, damit diese auf den gemeinsamen Präsentationsrechner kopiert werden können. Des Weiteren stellen Sie bitte allen Teilnehmern ein Handout zur Verfügung (Ausdruck ihrer PowerPoint-Folien ist ausreichend); Legere Business-Kleidung ist erwünscht. 30 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen 8.2 Abschlussarbeiten Seitenumfang: Die folgenden Angaben beziehen sich auf den reinen Textteil, das heißt ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abbildungsverzeichnis, Tabellenverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Anhang, Literatur- und Quellenverzeichnis Bachelorarbeit: 30 Seiten (+/- max. 10 %) Masterarbeit: 60 Seiten (+/- max. 10 %) Diplomarbeit: 60 Seiten /+/- max. 10 %) Abgabe: Die Arbeit ist spätestens bis zum bekanntgegebenen Abgabetermin im Prüfungsamt in dreifacher festgebundener Ausführung (Hardcover) abzugeben und einer der abgegebenen Arbeiten ist eine CD beizufügen, welche die Arbeit in digitaler Form (ungeschützte PDF-Datei und Word-Datei) sowie ggf. Excel Berechnungen und Literaturquellen in digitaler Form enthält. Des Weiteren ist das für die Bibliothek verpflichtend abzugebende Abstract einer der Arbeiten als separates Blatt beizufügen. Anmerkungen: Die Vorschriften des Leitfadens sind zwingend einzuhalten. An die Abgabe von Teilauszügen der Arbeit zur Besprechung des Inhalts werden die gleichen (Format-)Anforderungen gestellt, wie an die endgültige Abgabe. Unformatierte oder falsch formatierte Textauszügen werden nicht angenommen. Dateien, die Sie uns zur Durchsicht bzw. bei Abgabe zusenden, sind mit der Art der Arbeit (PS, HS, BA, MA oder DA), ihrem Namen und dem Datum des Arbeitsstand zu benennen, z:B.: „BA Katrin Müller 17.05.2001“. Das Fachgebiet steht Ihnen für inhaltliche Fragen und einen intensive Betreuung gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie aber, dass wir auf die Einhaltung der Höflichkeitsformen Wert legen. Hinweis: Schwierigkeiten mit der Textverarbeitung werden nicht als ausreichende Entschuldigung für die verspätete Abgabe von Seminar-, Diplom-, Bachelor und Masterarbeiten akzeptiert werden. 31 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen 9 Zusammenfassung & Ausblick Rückblickend sei festzuhalten, dass sowohl Seminar- als auch Abschlussarbeiten, die am Fachgebiet Steuerlehre/Prüfungswesen eingereicht werden, den Formvorschriften in jeder Hinsicht zu genügen haben. Der Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeit ist immer gleich und stets einzuhalten. Es ist grundsätzlich die Langzitierweise anzuwenden und überwiegend aus Fachzeitschriften zu zitieren. Informieren Sie sich beim VHB Jourqual über das wissenschaftliche Niveau der deutschen Fachzeitschriften und gewährleisten Sie damit eine qualitative wissenschaftliche Auseinandersetzung in ihrer Arbeit. Um eine umfassende Literaturrecherche zu ihrem Thema sicherzustellen, nutzen Sie Datenbanken und die Fernleihoption als weitere Recherchemöglichkeiten. Lassen Sie sich in bibliotheksinternen Schulungen über die Instrumente zur Literatursuche informieren. Sie erhalten nicht nur nützliche Tipps zum Umgang mit Datenbanken sondern auch Hinweise zur richtigen und effektiven Literarturrecherche im Internet und im Bestand der Bibliothek. Der rote Faden Ihrer Arbeit muss stets erkennbar sein. Vermieden Sie die Ich-Form und schreiben Sie immer in der dritten Person. Quellen dürfen niemals abgeschrieben werden und sind in der Fußnote mit einem vorangehenden „Vgl.“ aufzunehmen. Wörtliche Zitate sind hingegen ohne „Vgl.“ in der Fußnote auf der betreffenden Seite kenntlich zu machen. Nach Absprache mit den Betreuern können Leseproben zur Besprechung des Inhalts eingereicht werden. An die Abgabe von Leseproben werden die gleichen Formatansprüche gestellt, wie an die endgültige Arbeit. Der Leitfaden enthält eine umfassende Darstellung, wie wissenschaftliche Arbeiten aufzubauen und zu gestalten sind. Hinweise zur Literaturrecherche und Tipps zur Grafikerstellung geben zusätzlich Hilfestellung qualitativ an der wissenschaftlichen Kommunikation teilzunehmen. In diesem Umfang gibt der Leitfaden eine weitreichende Aufklärung in Fragen zu Aufbau, Inhalt und Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten. Das Fachgebiet wünscht Ihnen viel Spaß und Erfolg beim wissenschaftlichen Arbeiten! 32 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen Anhang A1 Beispieltitelblatt Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Medien Institut für Betriebswirtschaftslehre Fachgebiet Steuerlehre/Prüfungswesen Univ.-Prof. Dr. habil. Gernot Brähler Art der Arbeit Titel der Arbeit Untertitel verfasst von: Betreuer: Abgabetermin: Name Anschrift Telefonnummer Email-Adresse Studiengang Semesterzahl Matrikelnummer 33 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen A2 Eidesstattliche Erklärung Erklärung Ich versichere an Eides Statt durch meine eigenhändige Unterschrift, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe angefertigt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder dem Sinn nach auf Publikationen oder Vorträgen anderer Autoren beruhen, sind als solche kenntlich gemacht. Ich versichere außerdem, dass ich keine andere als die angegebene Literatur verwendet habe. Diese Versicherung bezieht sich auch auf alle in der Arbeit enthaltenen Zeichnungen, Skizzen, bildlichen Darstellungen und dergleichen. Die Arbeit wurde bisher keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch noch nicht veröffentlicht. Ilmenau, Datum der Abgabe Unterschrift 34 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen A3 Formateinstellungen Abbildung 27: Seite einrichten Abbildung 28: Zeilenabstand einstellen Abbildung 29: Automatische Silbentrennung 35 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen Abbildung 30: Seitenzahlen formatieren Abbildung 31: Abschnittswechsel einfügen 36 Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten am FG Steuerlehre/Prüfungswesen Literaturverzeichnis Lippross, Otto-Gerd/ Kreft, Volker, Einkommensteuerrecht, 10. Aufl., Köln 2003 Rose, Gerd, Die Ertragsteuern, 19. Auflage, Wiesbaden 2009 Rossig, Wolfram E./ Prätsch, Joachim, Wissenschaftliche Arbeiten, 8. Auflage, Hamburg 2010 Theisen, Manuel René, Wissenschaftliches Arbeiten, Technik-Methodik-Form, 14. Auflage, München 2009 Vogel, Klaus, Doppelbesteuerungsabkommen und ihre Auslegung (I), in: StuW 1982, S. 112 Vogel, Klaus, Internationales Steuerrecht, in: DStZ 1997, S. 272 Wöhe, Gerd, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Band II, 1. Halbband, Der Einfluss der Besteuerung auf die Wahl und den Wechsel der Rechtsform des Betriebes, 5. Auflage, München 1990 VI