Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Schloss
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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Schloss
Amtliche Bekanntmachung der Schloss-Stadt Hückeswagen Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Schloss-Stadt Hückeswagen und der Hansestadt Wipperfürth zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Archivgesetz NRW durch die Einrichtung eines gemeinsamen Archivs Die Räte der Städte Hückeswagen und Wipperfürth haben die öffentlichrechtliche Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Archivgesetz NRW durch die Einrichtung eines gemeinsamen Archivs beschlossen. Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird durch den Landrat des Oberbergischen Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde am 20.02.2016 entsprechend § 22 Abs. 1 der Hauptsatzung des Oberbergischen Kreises durch Veröffentlichung in den folgenden Zeitungen öffentlich bekannt gemacht: Oberbergischer Anzeiger Oberbergische Volkszeitung und Bergische Landeszeitung (Ausgabe Bergische Rundschau) Bergische Morgenpost -Ausgabe Hückeswagen und Radevormwald Remscheider Generalanzeiger – Ausgabe Hückeswagen und Radevormwald – Auf die öffentliche Bekanntmachung wird hingewiesen. Der Text der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung kann auch im Internet unter www.hueckeswagen.de eingesehen werden. Hückeswagen, 15.02.2016 Dietmar Persian Bürgermeister Abgenommen am: _____________ Ausgehängt am: _____________