Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Schloss

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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Schloss
Amtliche Bekanntmachung der Schloss-Stadt Hückeswagen
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
der Schloss-Stadt Hückeswagen und der Hansestadt Wipperfürth
zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Archivgesetz NRW
durch die Einrichtung eines gemeinsamen Archivs
Die Räte der Städte Hückeswagen und Wipperfürth haben die öffentlichrechtliche Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Archivgesetz NRW durch die Einrichtung eines gemeinsamen Archivs beschlossen.
Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird durch den Landrat des
Oberbergischen Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde am
20.02.2016 entsprechend § 22 Abs. 1 der Hauptsatzung des Oberbergischen Kreises durch Veröffentlichung in den folgenden Zeitungen öffentlich bekannt gemacht:
 Oberbergischer Anzeiger
 Oberbergische Volkszeitung und Bergische Landeszeitung (Ausgabe
Bergische Rundschau)
 Bergische Morgenpost -Ausgabe Hückeswagen und Radevormwald  Remscheider Generalanzeiger – Ausgabe Hückeswagen und Radevormwald –
Auf die öffentliche Bekanntmachung wird hingewiesen.
Der Text der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung kann auch im
Internet unter www.hueckeswagen.de eingesehen werden.
Hückeswagen, 15.02.2016
Dietmar Persian
Bürgermeister
Abgenommen am:
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Ausgehängt am:
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