Ausgabe 09/2015 - Zahnärztekammer Niedersachsen

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Ausgabe 09/2015 - Zahnärztekammer Niedersachsen
H 46427
S E P T E M B E R 2 0 15
9|15
Die monatliche Zeitschrift für alle niedersächsischen Zahnärzte
Das amtliche Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer Niedersachsen
Terminservicestellen
Bürgern wird Sand in die Augen gestreut _S. 454
Korruptionsgesetz Stellungnahme von BZÄK, KZBV und FVDZ _S. 443
Kassen-Willkür Bundesversicherungsamt rügt Krankenkassen _S. 446
Datensammelwut Datenschützer reagieren mit Argwohn _S. 450
Wartezeiten Facharzttermine im internationalen Vergleich _S. 452
BLUE SAFETY
Experten für Wasserhygiene
EDITORIAL
Henner Bunke,
Doctor of Dental
Medicine /
Univ. of Florida
Präsident der
Zahnärztekammer
Niedersachsen
Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen
Die richtigen Weichen sind jetzt zu stellen!
N
ach letzten Schätzungen kann
Deutschland 2015 mit ca. 800.000
Asylbewerbern rechnen, das ist rund
1 % der deutschen Bevölkerung, die
in diesem Jahr zu uns kommt. Dass
die größte Migrationswelle seit dem zweiten
Weltkrieg demnächst abreißen wird, glauben
die wenigsten. Rund 10 % dieser Migranten kommen nach Niedersachsen, sodass wir durch die
dezentrale Unterbringung in unseren Praxen mit
einer mehr oder weniger unkalkulierbaren Behandlungsbedürftigkeit in den nächsten Jahren
konfrontiert werden.
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt den Zugang zur gesundheitlichen Versorgung
und gewährleistet die zahnärztliche Behandlung
von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. Kostenträger sind die Sozialämter, die den
erforderlichen Behandlungsschein ausstellen,
welcher Voraussetzung für die Abrechnung des
Zahnarztes ist. Der Schein gilt für einen Behandlungsfall oder ein Quartal in einer Zahnarztpraxis.
Parodontitis- und Zahnersatzbehandlungen müssen beantragt werden, allerdings besteht ein Anspruch nur, wenn dies »aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist«.
Da damit zu rechnen ist, dass die meisten
Flüchtlinge und Asylbewerber in unserem Land
bleiben werden, ist es ein humanitäres Gebot, die-
se Menschen, die zum Teil in größter Gefahr um
Leib und Seele ihre lange Reise antraten, an der
von uns Zahnärzten praktizierten präventiven
Zahnmedizin teilnehmen zu lassen. Die Politik ist
gefordert, bürokratische Hürden umgehend abzubauen und die nötigen Gelder für eine notwendige
Basisversorgung bereitzustellen.
Packen wir diese Mammutaufgabe der sozialen
und kulturellen Integration an, dann werden diese Menschen, ihre Kinder und Kindeskinder unsere demographischen Probleme zukünftig mit lindern helfen können.
Mit freundlichen, kollegialen Grüßen
ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ·
437
ZKN MITTEILUNGEN
Die monatliche Zeitschrift für alle niedersächsischen
Zahnärzte mit amtlichen Mitteilungen der Zahnärztekammer
Niedersachsen (ZKN)
INHALT
EDITORIAL
HER AUSGEBER
Zahnärztekammer Niedersachsen (K.d.ö.R.)
Zeißstraße 11a, 30519 Hannover
Postfach 81 06 61, 30506 Hannover
Telefon (05 11) 8 33 91 – 0
Henner Bunke, Doctor of Dental
Medicine /Univ. of Florida:
Versorgung von Asylbewerbern
und Flüchtlingen ...................... 437
REDAK TIONSBÜRO
Zahnärztekammer Niedersachsen
Redaktion »ZKN MIT TEILUNGEN«
Zeißstraße 11a, 30519 Hannover
Telefon (05 11) 8 33 91-301, Fax: (05 11) 8 33 91-106
E-mail: [email protected]
KURZ & BÜNDIG ................... 440
REDAK TIONSLEITUNG
Chefredakteur: Dr. Julius Beischer (JB),
Vogteistraße 34, 29683 Bad Fallingbostel
Telefon (0 51 62) 30 06, Fax (0 51 62) 30 63
GESUNDHEITSPOLITIK
Korruptionsgesetz ........................
• Unscharfe Formulierungen
gefährden die Rechtssicherheit
• FVDZ kritisiert Ungenauigkeit
im Gesetzenrwurf ....................
•»Uns fehlt eine Klare Liste für
die Kitteltasche« ......................
• Antikorruptionsgesetz:
Bundesregierung schießt über
das Ziel hinaus ..........................
• Kassenärzte fürchten Rechtsunsicherheit .............................
• Man muss das Positive im
Korruptionsgesetz und VStG
sehen! .......................................
Kassen-Willkür ..............................
Kassen verschleiern Werbeausgaben ..................................
• Kassenchefs haften wegen
zu teuren Firmenfesten ...........
• Kritik an Krankenkassenzuschuss für Fitnessmessgeräte ..
Krankenversicherer überkommt
die Datensammelwut ..............
Massive Regresse bedrohen
Arztpraxen ................................
»Weniger als ein Zehntel Hund« ...
Regierung:
GOZ bleibt unverändert ............
MITGLIEDER
Dr. Eckhard Jung (EJ)
Vogteistraße 34, 29683 Bad Fallingbostel
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Dr. Karl-Hermann Karstens (KHK)
Burgberg 3A, 27283 Verden
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Kirsten Eigner, Melanie König
GESTALTUNG
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Betriebswirtschaftliche Aspekte
klassischer Behandlungen ....... 458
Was hält Ihre Krankenkasse von
sauberen Zähnen? .................... 459
14 Tonnen Medikamente und
medizinische Materialien an
120 Gesundheitsstationen
in Nepal ausgeliefert ............... 462
Patienten aus dem Ausland ........... 463
Strikte Vorgaben ........................... 464
• Hamburgs Ärztekammer sieht
Welle der Hilfsbereitschaft ...... 464
• Wissenschaftler plädieren
für Regelversorgung von Asylsuchenden ................................ 464
Warum Google eine negative
Arztbewertung im Internet
löschen muss ............................ 465
Abbau unnützer Bürokratie in
Arzt- und Zahnarztpraxen ........ 467
Das Heilmittelwerbegesetz –
spezielle Regeln für den
Gesundheitsbereich .................. 467
Formaldehyd ................................. 469
Aktion Zahngesunde Schultüte –
der beliebte Dauerbrenner ...... 471
Zahngesunde Schultüte 2015 ....... 471
»Ferien braucht der Mensch« ........ 472
14 Tonnen Medikamente wurden vom HDZ nach Nepal
geliefert
ab Seite 462
452
454
BERUFSSTÄNDISCHES
FOTO: DON BOSCO MONDO
ABONNENTENVERWALTUNG
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443
Geringe Wartezeiten in Deutschland ...........................................
Terminservicestellen ....................
• Nennen wir diese »Wartezeitenverwaltungsstellen«
ruhig mal beim wahren Namen
Termin Servicestelle mal
»lustig« betrachtet ...................
Achtung Feldhamster! ..................
9|15
Haben Sie etwas vergessen? ........ 473
Umfangreiche Informationen
und Empfehlungen ................... 474
Freisprechung in Braunschweig .... 475
Freisprechung in Südniedersachsen – Sommer 2015 ............ 476
Initiative proDente e. V. zum Tag
der Zahngesundheit ................. 496
WISSENSCHAFT
Hepatitis E ..................................... 478
Erster Malaria-Impfstoff nimmt
wichtige Hürde zur Zulassung . 478
Erfolg in der Ebola-Forschung:
Impfstoff schützt zuverlässig ... 479
Angebot der ZKN zur Hygieneschulung in Umstrukturierung ........ 480
Jörg Röver wurde 60 Jahre ............ 493
Wir trauern um Dr. Dr. Peter
Brachvogel ............................... 473
ZKN AMTLICH
Warum musste der InternetRiese Google eine negative Arztbewertung löschen?
Rechtsanwalt Marius Müller
aus Berlin berichtet darüber in
einem Interview
ab Seite 465
Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Zahnmedizinische Fachangestellte ...............................
Tag der Akademie .........................
Ungültigkeit von Zahnarztausweisen ................................
Telefon- und E-Mail-Verzeichnis
der Zahnärztekammer Niedersachsen .....................................
Wir trauern um unsere Kollegen ..
494
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KLEINANZEIGEN ................... 496
DIES & DAS .............................. 481
IMPRESSUM ............................ 438
PRESSE UND MEDIEN
Hebammen sollen Flüchtlingsfamilien helfen .........................
560.000 Jahre alter Zahn
entdeckt ...................................
Nichts als Kosten ...........................
Gesundheitsbranche ist der
größte Arbeitgeber ..................
Erfolg bei der Suche nach einem
MERS -Impfstoff ........................
Die Neugier des Dr. App ................
Statistik: Jeder vierte Arzt ist
über 60 Jahre alt .......................
484
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484
485
485
TERMINE · FORTBILDUNG
Terminkalender ............................ 486
Deutscher Ärztinnenbund e.V. ...... 486
7. Weimarer Forum vom
25. bis 27. September 2015 ...... 486
ZAN -Seminarprogramm ............... 487
Termine in den Bezirksstellen ...... 488
Kieferorthopädische Vortragsreihe 2015/2016 ....................... 489
DENTALMARKT ................... 490
PERSONALIA
Herzliche Glückwünsche
zum Geburtstag ........................ 492
Laudatio zum 75. Geburtstag von
Prof. Dr. Albrecht Roßbach ....... 492
Bitte überreichen
Sie das ZKNspecial
an Ihr zahnärztliches
Fachpersonal!
In der
Heftmitte:
16 Seiten
zu den
infotagen
dental 2015
Special
Die Beilage für das zahnärztliche
Fachpersonal
Dank und Gratulation ................... 2
Paracetamol: Keine Wirkung
bei Rückenschmerzen ................ 2
ZAN Seminarprogramm ............... 3
Freisprechung der Zahnmedizinischen Fachangestellten
in Hannover ................................ 4
PD Kullmanns Tipps zur Aufbereitung von Medizinprodukten:
Thema: Reinigung und Desinfektion von Abformungen und
zahntechnischen Werkstücken .. 5
Laudatio für Frau Rita Piepho ........ 7
Ines Stieler –
Dank für 20 Jahre Mitarbeit ......... 7
Schon gewusst? ............................ 8
Beilagenhinweis:
Dieser Ausgabe liegt eine Beilage zum
Deutschen Zahnärztetag bei.
Desweiteren liegt eine Einladung zur
Veranstaltung »Qualitainment im GOP«
des Landesverband Niedersachsen im
DGI e. V. bei.
Wir bitten um freundliche Beachtung.
Der Umwelt zuliebe gedruckt auf Papier aus
chlorfrei gebleichtem Zellstoff.
Titelgestaltung: Claus F. Weidmüller
Titelfoto: proDente e.V. / Johann Peter Kierzkowski
Redaktionsschluss ist jeweils
der 10. des Vormonats.
Verspätet eingegangene Manuskripte können
nicht berücksichtigt werden. – Anschrift:
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ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ·
439
KURZ & BÜNDIG
Grenzüberschreitende
Gesundheitsversorgung
L
ediglich fünf Prozent der EU -Bürger haben sich 2014 in einem anderen Mitgliedstaat medizinisch
behandeln lassen. In der Mehrzahl der
Fälle war die Behandlung nicht geplant.
Lediglich zwei Prozent der Patienten
hatten sich bewusst für eine Auslandsbehandlung entschieden. Das geht aus
einer Befragung von 28.000 EU-Bürgern im Auftrag der Europäischen Kommission hervor, dem Eurobarometer. Sie
wurde im Oktober 2014 durchgeführt,
die Ergebnisse wurden kürzlich veröffentlicht. Eine vergleichbare Umfrage
im Jahr 2007 kam zu ähnlichen Resultaten.
Bei der Frage nach der generellen
Bereitschaft, sich im Ausland behandeln zu lassen, gingen die Meinungen
auseinander: 49 Prozent sagten ja, 46
Prozent nein. 71 Prozent der Befragten
würden sich im Ausland behandeln lassen, wenn die Behandlung zu Hause
nicht verfügbar ist, 53 Prozent würden
es tun, wenn die Qualität der Behandlung im Ausland besser ist, sie schneller
einen Termin bekommen (34 Prozent)
oder die Behandlung kostengünstiger
ist (23 Prozent). Ganz oben auf der Liste
von Erkrankungen, für deren Behandlung die Bürger ins Ausland gehen würden, stehen Krebs (53 Prozent), gefolgt
von Herzoperationen (38 Prozent) und
Zahnbehandlungen (28 Prozent).
_ DEUT SCHE S ÄR Z TEBL AT T, 3.8.2015
Datenschutzbeauftragte
geht gegen Kassen vor
A
ndrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz, hat
den Kassen den Kampf angesagt.
In ihrem Tätigkeitsbericht für 2013 und
2014 kritisierte sie, dass viele Kassen
Briefe mit Sozialdaten widerrechtlich
geöffnet hätten. Das soll jetzt aufhören! Ihr Plan: Ärzte sollen künftig Patientenunterlagen direkt an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK ) schicken. Damit soll den
Datenschutzverstößen der Kassen bei
440 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015
der Übermittlung von Unterlagen endgültig der Riegel vorgeschoben werden.
Hintergrund: Daher sollen Ärzte künftig von den Kassen einen direkt an den
MDK adressierten Umschlag erhalten.
Voßhoff stellt heraus, dass die Ärzte
in der Vergangenheit nichts falsch gemacht hätten, sondern der schwarze
Peter allein bei den Kassen liege.
_ F VDZ AK TUELL, 28.7.2015
Apps: Nutzer verdrängen
Datenschutz-Risiken
B
ei der Installation von Gesundheits-Apps machen sich junge
Studenten kaum Gedanken über
den Datenschutz. Das ist jetzt das Ergebnis einer Studie. Die Autoren sprechen
von »einem bemerkenswerten Verdrängungsprozess«. Die Befragten wären
höchst sensibel wenn es um das Thema
gehen würde, erklärte der Gesundheitswissenschaftler Christoph Dockweiler
von der Universität Bielefeld. Spätestens
bei der Entscheidung für eine solche Anwendung sei der Datenschutz kein Thema mehr. »Gerade mit Blick auf Risiken
wie den Datenmissbrauch zeigt sich ein
bemerkenswerter Verdrängungsprozess«, erklärte der Forscher. Ursache sei
häufig die mangelnde Aufklärung über
mögliche Gefahren.
Die Wissenschaftler hatten deutschlandweit 675 Hochschulstudenten befragt. Demnach nutzt jeder dritte Befragte eine Gesundheits-App – zu
Fitness, Herzfrequenz oder Kalorienverbrauch. 70 Prozent der Nutzer
kontrollierten damit ihren Alltag – etwa
ihr Bewegungspensum oder ihr Schlafverhalten.
_ F VDZ AK TUELL, 28.7.2015
Sichere Herkunftsstaaten
D
er CDU -Landesvorsitzende,
der Europaabgeordnete David
McAllister, hat die niedersächsische Landesregierung am Dienstag
aufgefordert, ihren Widerstand gegen
die Erweiterung der als sicher geltenden Herkunftsstaaten aufzugeben.
Die rot-grünen Bundesländer müssten
ihre Blockade im Bundesrat beenden,
sagte McAllister im Interview mit dem
»Handelsblatt«. In seiner Eigenschaft
als ständiger Berichterstatter des Europäischen Parlaments für Serbien hat
er sich dafür ausgesprochen, Albanien,
Kosovo und Montenegro endlich als sicher zu qualifizieren. Der Niedersachse
hat in den vergangenen zwölf Monaten
mehrfach u. a. Serbien, Kosovo, Montenegro und Bosnien-Herzegowina besucht. Dass sie ihre Länder für sicher
halten, ließ McAllister sich schriftlich
von den Premierministern im Kosovo
und Montenegro geben. Die Antwort
aus Albanien steht noch aus.
_ RUNDBLICK, 5.8.2015
Niedersachsen hat ausreichende Hospiz-Standorte
F
ür zusätzliche Standorte von stationären Hospizen gibt es in Niedersachsen nur wenig Bedarf. Das
Zahl des Monats
1.309.000
Selbstständige in den Freien Berufen waren Anfang 2015 in Deutschland registriert. Eine Steigerung um 3,5 % gegenüber dem Vorjahr.
Dabei wuchs die Gruppe der Heilberufe am stärksten: um 3,9 % auf
404.000. die volkswirtschaftliche Leistung dieser Berufe ist für unser
Land von großer Bedeutung, was leider von vielen Politikern ignoriert
wird.
_ KHK
geht aus einer gemeinsamen Empfehlung der Fachverbände – Hospiz LAG ,
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, Koordinierungs- und Beratungsstelle für Hospizarbeit und Palliativversorgung sowie Krankenkassen – hervor.
Wie es darin heißt, seien der Ausbau
und die Weiterentwicklung anderer
Formen der Hospiz- und Palliativversorgung derzeit wichtiger als die Gründung neuer Hospize. Zurzeit gibt es
demnach landesweit 26 stationäre Hospize, darunter zwei Kinderhospize, mit
insgesamt 250 Plätzen sowie 130 ambulante Hospizdienste mit mehr als 3100
Ehrenamtlichen, die in der Betreuung
Sterbender tätig sind. Dazu kommen 44
Anbieter der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung sowie 320 Palliativbetten in den niedersächsischen
Krankenhäusern. Zudem haben unter
den niedergelassenen Ärzten 490 die
Zusatzqualifikation »Palliativmedizin«.
Damit verfüge Niedersachsen über eine gute Versorgungsstruktur, heißt es.
Die Verbände reagieren mit ihrer Empfehlung auf eine Diskussion von Interessenverbänden, die die Etablierung
weiterer Hospize in Niedersachsen anstreben. Die Fachverbände warnen darin vor einer ungesteuerten Ausweitung
der Zahl der Hospize; damit bestehe die
Gefahr, dass die notwendige Qualität
in der Arbeit nicht gewährleistet werde. Die Standards seien nur bei einer
Auslastung von mindestens 80 Prozent
wirtschaftlich umzusetzen. In den vorhandenen stationären Hospizen liege
die Auslastung derzeit zwischen 60 und
90 Prozent.
_ RUNDBLICK, 24.7.2015
AOK bezuschusst Kauf
von Apple Watch
B
islang läuft der Verkauf der »Apple Watch« eher schleppend – da
naht zumindest im Norden des
Landes Hoffnung für den Konzern mit
dem Apfel-Symbol: Die AOK Nordost
bezuschusst den Kauf der Smartwatch
nun mit 50 Euro.
Die Kasse gewährt ihren Mitgliedern in jedem zweiten Kalenderjahr
einen Zuschuss zu Pulsmessern oder
Fitness-Trackern. Der ist auf höchstens
50 Prozent der Kosten und einen Gesamtbetrag von maximal 50 Euro gedeckelt. »Dieser Zuschuss wird für sämtliche Geräte gewährt, die Herzfrequenz,
Streckenlänge, Höhenmeter, Geschwindigkeit, Kalorienverbrauch usw. dokumentieren, also für Fitnessarmbänder
und Smartwatches – auch die AppleWatch«, erklärte die Kasse dem IT-Magazin »Chip«.
50 Euro Zuschuss zum neuen Handy gibt die Krankenkasse aber nicht.
Handys sind generell von dieser Regel
ausgeschlossen. Dafür bezuschusst die
AOK Nordost jedoch Apps, die Daten aus
den oben genannten Kategorien erheben können. Hier werden bis zu 20 Euro
pro Kalenderjahr erstattet. Dies gilt für
Apps, Online-Fitnessportale und andere eHealth-Angebote.
_ FACHAR Z T.DE, 4.8.2015
»Fehlverwendung von
Versichertenbeiträgen
verbieten«
D
ie Barmer GEK macht in diesen
Tagen mit einer ungewöhnlichen Aktion von sich reden. Beim
Heavy-Metal-Festival in Wacken bietet
die Kasse Nackenmassagen für überlastete Festivalbesucher. Und ruft damit
Kritiker auf den Plan.
»Moshpital« nennt die Krankenkasse ihr Angebot auf dem Festivalgelände
im schleswig-holsteinischen Wacken.
Dort treffen sich tausende Heavy-Metal-Fans. Diese lädt die Barmer ein, sich
zwischendurch eine Nackenmassage
geben zu lassen, um sich vom anstrengenden Headbangen zu erholen.
»Gesundheit weiter denken bietet
Raum für überraschende Koalitionen.
Wir wollen Menschen da erreichen, wo
sie Spaß haben und offen sind für ungewöhnliche Angebote wie das Moshpital«, begründet Vize-Chef Jürgen Rothmaier die Aktion, für die die Kasse
eigens eine Website eingerichtet hat.
Gar nicht gut kommt diese bei
der Bürger Initiative Gesundheit an:
»Der Gesetzgeber muss solche Fehlverwendung von Beiträgen der Ver-
sicherten verbieten, da solche Tatbestände einer gesetzlichen Krankenkasse nicht den Verpflichtungen der
Sozialgesetzbücher zur Versorgung/Behandlung/Betreuung der Bürger durch
die Pflichtbeiträge entsprechen«, fordert Wolfram-Arnim Candidus, Präsident der Initiative.
Ein unkontrollierter Missbrauch der
Beiträge der Versicherten müsse im Sinne der Versicherten unterbunden werden. »Die missbräuchlich eingesetzten
Finanzmittel fehlen dann letztendlich
bei der Versorgung der Patienten oder
bei der Vergütung für die ambulant und
stationär tätigen Berufsgruppen und
Institutionen«, schimpft Candidus.
_ FACHAR Z T.DE, 1.8.2015
UPD-Ausschreibung:
Regierung bleibt Antworten
schuldig
D
ie Diskussionen um die Vergabe
der Unabhängigen Deutschen
Patientenberatung (UPD) ebben
nicht ab. Aus Sicht der Bundesregierung sind die Kriterien für eine unvoreingenommene Entscheidung im aktuell andauernden Vergabeverfahren
gewahrt. An den Spekulationen um den
Zuschlag für die Firma Sanvartis, die
in der Vergangenheit Dienstleister für
Krankenkassen war, beteiligt sich die
Regierung nicht. Dies geht aus einer
Antwort auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion hervor. Die Bundesregierung verweist auf die gesetzliche Regelung, dass der GKV-Spitzenverband
Inhalt und Umfang der Beratungstätigkeit nicht beeinflussen darf. Zudem
seien die Beteiligungsrechte des Patientenbeauftragten gestärkt worden und
die Unabhängigkeit bleibe durch regelmäßige Beratung durch einen Beirat gewahrt. Auf eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit Sanvartis gibt die Regierung keine Antwort. Sie verweist in
ihrem Schreiben auf den Grundsatz der
Vertraulichkeit im Vergabeverfahren.
Der Zuschlag kann bisher noch nicht
offiziell erteilt werden, da ein unterlegener Bieter Rechtsmittel eingelegt hat.
_ F VDZ AK TUELL, 18.8.2015
ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ·
441
Kammerversammlung
der Zahnärztekammer Niedersachsen
Freitag,
16. Oktober 2015,9.00 Uhr / Samstag,
17. Oktober, 9.00 Uhr
Radisson Blu Hotel, EXPO Plaza 5, 30539 Hannover
Ta g e s or d nu n g
1.
Eröffnung und Feststellung der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit
2.
Bericht des Präsidenten
3.
Ausbildungsvergütung für Auszubildende im Geltungsbereich der ZKN
4.
Änderung der Kostensatzung
5.
Vorlage des Nachtragsetats 2014 und des Jahresabschlusses 2014 der ZKN
6.
Entlastung des Vorstandes für das Rechnungsjahr 2014 der ZKN
7.
Beschlussfassung über die Beitragsordnung 2016 und den Haushaltsplan 2016
der ZKN
8.
Bericht des Vorsitzenden des Leitenden Ausschusses und Entgegennahme
und Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des AVW der ZKN
9.
Entgegennahme des versicherungsmathematischen Gutachtens über das AVW
zum 31.12.2014
10.
Beschlussfassung über die Verwendung von Überschüssen
11.
Entlastung des Vorstandes für das Rechnungsjahr 2014 des AVW der ZKN
12.
Entlastung des Leitenden Ausschusses des AVW der ZKN für das Rechnungsjahr 2014
13.
Fragestunde
Mitglieder der Zahnärztekammer Niedersachsen können als Zuhörer an der Sitzung
teilnehmen.
Henner Bunke, D.M.D./Univ. of Florida
Präsident der ZKN
GESUNDHEITSPOLITIK
Korruptionsgesetz
POSITION DER BZÄK ZUM GESETZENTWURF ZUR BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION
IM GESUNDHEITSWESEN
Statement des Präsidenten der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel zum
Gesetzentwurf zur Bekämpfung von
Korruption im Gesundheitswesen
D
ie Bundeszahnärztekammer verurteilt jegliche
Form von Korruption im
Gesundheitswesen und
steht seit jeher für eine
Null-Toleranz-Politik. Bereits weit vor
Beginn der Diskussion um die Notwendigkeit einer neuen Strafrechtsnorm, war und ist korruptes Verhalten
von Zahnärztinnen und Zahnärzten
in Deutschland durch die Berufs-
ordnungen der Länder verboten. Die
Bundeszahnärztekammer appelliert
daher an die Bundesregierung, in dem
gebilligten Entwurf eines Gesetzes
zur Bekämpfung von Korruption im
Gesundheitswesen, die Kammern als
Experten des Berufsrechts in der Frage
möglicher berufsrechtlicher Pflichtverletzungen frühzeitig miteinzubeziehen. Die BZÄK begrüßt als ersten Schritt,
dass der Gesetzgeber nunmehr die Berufsordnungen der Landeszahnärztekammern, die für alle Zahnärztinnen
und Zahnärzte gelten, ausdrücklich als
Grundlage der Beurteilung der Verletzung der heilberuflichen Unabhängig-
keit anerkennt. »Der geplante Straftatbestand lässt aber auch weiterhin Mängel erkennen«, so Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer.
»Die Gesetzesbegründung äußert sich
zwar zu den zulässigen und vom Gesetzgeber auch gewollten Möglichkeiten von zulässigen Kooperationen, lässt
aber eine entsprechende Konkretisierung im Tatbestand selber weiterhin
vermissen«, so Engel weiter. »Dies führt
nicht zu der anzustrebenden und notwendigen Rechtssicherheit.«
Die ausführliche Stellungnahme finden Sie unter www.bzaek.de
ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ·
443
Unscharfe Formulierungen
gefährden die Rechtssicherheit
DIE KZBV ZUM GEPLANTEN GESETZ ZUR BEKÄMPFUNG VON
KORRUPTION IM GESUNDHEITSWESEN
A
nlässlich des heute vom
Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurfes zur Bekämpfung
von Korruption im Gesundheitswesen, sagte Dr. Wolfgang
Eßer, Vorsitzender des Vorstandes
der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV ): »Die Zahnärzteschaft vertritt bereits seit Jahren geschlossen und unmissverständlich ein
Null-Toleranz-Prinzip gegenüber korruptem Verhalten. Korruption darf an
keiner Stelle toleriert, sondern muss
vielmehr konsequent sanktioniert werden, was durch strikte berufsrechtliche
Maßnahmen auch bereits seit lan-
gem geschieht. Die grundsätzliche
Absicht des Gesetzes ist also keine
schlechte, da korruptives Verhalten
das für jede Behandlung erforderliche
Vertrauensverhältnis zwischen Patient
und Zahnarzt beeinträchtigt. Der Gesetzgeber hat jedoch trotz intensiver
Anmahnung von Seiten der Selbstverwaltung keine konkrete Formulierung
des Korruptionstatbestandes getroffen. Stattdessen wird ein abstrakter
Rechtsbegriff gewählt, der Unsicherheit schafft. Die Folge wird sein, dass
eine Präzisierung dieses Korruptionsstraftatbestandes erst über die Gerichtsbarkeit in langjährigen Auseinandersetzungen erfolgen kann.«
Die KZBV hat auf ihrer Vertreterversammlung bereits zu Anfang des
Monats ihre überarbeitete Compliance-Leitlinie vorgestellt. Die Leitlinie
informiert über vertragszahnärztliche
Pflichten hinsichtlich des sozialrechtlichen Aspekts, etwa bei der Leistungsabrechnung, der Beteiligung von
Zahnärzten an Unternehmen oder der
Erbringung zahntechnischer Leistungen. Sie soll Zahnärzten dabei helfen,
Pflichtenverletzungen gegen bestehende Berufsausübungspflichten zu vermeiden.
Das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen sieht die Aufnahme eines neuen Paragrafen ins Strafgesetzbuch vor,
der Bestechung oder Bestechlichkeit im
Gesundheitswesen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit
einer Geldstrafe sanktioniert.
_ PRE SSEINFORMATION DER K A SSENZ AHNÄR Z TLICHEN BUNDE S VEREINIGUNG,
29.7.2015
KABINETTSENTWURF ZUM ANTIKORRUPTIONSGESETZ:
FVDZ kritisiert Ungenauigkeit im Gesetzentwurf
D
as Bundeskabinett hat in
seiner heutigen Sitzung
den Gesetzentwurf zur
Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
verabschiedet.
Dazu erklärt der stellvertretende
Bundesvorsitzende Dr. Michael Betz:
»Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte distanziert sich von jeder Form der
Korruption und Wirtschaftskriminalität. Der Bundesvorstand lehnt aber die
geplante Erweiterung der §§ 81a, 197a
SGB durch das Gesetz zur Bekämpfung
der Korruption im Gesundheitswesen
B
und die Einführung der §§ 299a und
299b StGB ab. Trotz mehrmaliger Hinweise seitens des Verbandes bleibt der
Kabinettsentwurf zu vage und ungenau in der Tatbestandsbeschreibung
und macht nicht deutlich, was unter
Korruption im Gesundheitswesen zukünftig zu verstehen ist.« Das führt, so
vermutet der Verband, in Zukunft zu einer größeren Rechtsunsicherheit.
Weiter kritisiert der FVDZ , dass die
geplante Beteiligung der Staatsanwaltschaften am verbindlichen Erfahrungsaustausch den Generalverdacht gegen
die Heilberufe auf korruptives Verhal-
ten verstärkt. Dass zukünftig auch vermutete Pflichtverletzungen so zu dokumentieren sind wie bereits nachgewiesene, entbehre, so Betz, jeder Verhältnismäßigkeit.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, mit
dem § 299a einen neuen Paragrafen
ins Strafgesetzbuch einzuführen, der
Bestechung oder Bestechlichkeit im
Gesundheitswesen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit
einer Geldstrafe sanktioniert.
_ PRE SSEMIT TEILUNG DE S FREIEN VERBANDE S
DEUT SCHER Z AHNÄR Z TE, 29.7.2015
»Uns fehlt eine klare Liste für die Kitteltasche«
undesärztekammer-Chef Montgomery sieht Nachbesserungsbedarf beim Anti-Korruptionsgesetz. Ärzte müssten
genau wissen, was erlaubt ist und was nicht. Eine solche Liste fehle im Entwurf der Bundesregierung. Eine Flut von
Strafanträgen der Krankenkassen fürchtet Montgomery durch das neue Gesetz indes nicht.
_ Z AEND.DE, 19.8.2015
444 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015
GESUNDHEITSPOLITIK ●
Antikorruptionsgesetz:
Bundesregierung schießt über das Ziel hinaus
DER BDIZ EDI KRITISIERT VERABSCHIEDETEN GESETZENTWURF: NORMENGESTRÜPP
SORGT FÜR VERUNSICHERUNG – SONDERSTRAFRECHT FÜR AKADEMISCHE HEILBERUFE
M
it dem am 29. Juli
2015 verabschiedeten
Gesetzentwurf zur
Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen hat die Bundesregierung
ein Sonderstrafrecht geschaffen, das
die akademischen Heilberufe unter
Generalverdacht stellt. Besonders deutlich wird dies in den jeweils zweiten
Absätzen der §§ 299a und 299b StGB
(Strafgesetzbuch).
»Anstatt übersichtliche Regeln aufzustellen und eine klare Linie zu ziehen,
verheddert sich die Bundesregierung
in einem Gestrüpp aus Normen und
missverständlichen Formulierungen«,
kritisiert BDIZ EDI -Präsident Christian
Berger den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Außerdem schaffe man explizit für die große Gruppe der akademischen Heilberufe – Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und
Tierärzte – ein Sonderstrafrecht, das
ungenau und unangemessen sei und
zu Verunsicherung der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen führe.
Der BDIZ EDI sieht die Notwendigkeit, Korruption in allen Bereichen zu
bekämpfen, auch im Gesundheitswesen. Aber er verwahrt sich entschieden dagegen, dass der Ärzte- und
Zahnärzteschaft neben den heute
schon bestehenden Sanktionsmöglichkeiten mittels Berufsgerichtsverfahren,
Disziplinarverfahren, Zulassungsentziehungsverfahren und Verfahren auf
Widerruf der Approbation auch noch
für dasselbe Verhalten mit Strafverfahren gedroht wird. Berger: »Es wird
immer schwieriger, Absolventen der
(zahn)medizinischen Fakultäten für
eine Niederlassung zu gewinnen mit
der Folge, dass trotz absolut steigender Arzt- und Zahnarztzahlen in immer
mehr Bereichen strukturelle Unterver-
sorgung entsteht. Durch immer neue
Hürden wird die Versorgungssituation weiter bedroht, wo doch dringend
Entlastung und Verbesserung geboten
wäre.«
Der BDIZ EDI -Justiziar Prof. Dr. Thomas Ratajczak: »Das neue Recht stellt
Verstöße gegen die einschlägigen Bestimmungen des Berufsrechts, des SGB
V und des Heilmittelwerberechts unter
Strafandrohung, obwohl es bereits berufs- und wettbewerbsrechtliche und
partiell auch strafrechtliche Sanktionen gibt.«
Der BDIZ EDI bringt als Reaktion auf
den Gesetzentwurf noch im August
2015 einen Ratgeber heraus, der auf
die künftigen Entwicklungen durch das
Antikorruptionsgesetz im zahnärztlichen Praxisalltag eingeht und anhand
von Synopsen und Praxisbeispielen
aufzeigt, wo die Strafbarkeitsrisiken
lauern können.
_ PRE SSEINFORMATION DE S BDIZ EDI, 4.8.2015
KV NIEDERSACHSEN KRITISIERT
ANTI-KORRUPTIONSGESETZ
Kassenärzte fürchten
Rechtsunsicherheit
Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen kritisiert
den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Bekämpfung
von Korruption im Gesundheitswesen. Dieser werde Rechtsunsicherheit
stiften, statt Korruption zu bekämpfen
»B
ei der Einführung eines Straftatbestandes
für Korruption im Gesundheitswesen sollte der Gesetzgeber eine präzise Abgrenzung der Korruption
zur Kooperation vornehmen«, sagte
KV-Chef Mark Barjenbruch in einer
Mitteilung vom 27.7.2015. Es bestehe
ansonsten die Gefahr, dass jede Form
des medizinischen Zusammenwirkens
zunächst unter dem Generalverdacht
der Korruption steht. »Dies läuft einer Weiterentwicklung von Verzahnungs- und Kooperationsformen wie
in Praxisnetzen, der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung oder
bei integrierten Versorgungsformen
zuwider«, kritisierte Barjenbruch. Das
Bundeskabinett will das Gesetz am
Mittwoch verabschieden
Die KV begrüße zwar jede Maßnahme zur Bekämpfung von Korruption
im Gesundheitswesen. »Korruptes Verhalten von Ärzten ist ethisch besonders
verwerflich. Es geht zu Lasten der überwältigenden Mehrheit von Berufskollegen, die sich stets und ausschließlich
gesetzestreu und berufswürdig verhalten.« Der vorliegende Gesetzesentwurf aber »wird aufgrund seiner Unbestimmtheit in großem Maße Rechtsunsicherheit stiften, statt echte Korruptionsfälle wirksam zu bekämpfen oder
zu verhindern«, sagte Dr. Jörg Berling,
stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVN .
Insbesondere die Aufnahme von unZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ·
445
bestimmten Pflichtverletzungen des
Berufsrechts in den Tatbestand der
geplanten Strafrechtsnorm berge die
Gefahr, dass künftig Strafverfolgungsbehörden die Auslegung wesentlicher
Teile des ärztlichen Berufsrechts übernehmen.
Zudem sei der Vergleich mit dem
Leistungswettbewerb der freien Wirtschaft nicht angebracht. Der KV-Vorstand warnt davor, im Rahmen der
Gesetzgebung und Auslegung des §
299a Strafgesetzbuch Grundsätze des
geschäftlichen Verkehrs auf das Gesundheitswesen zu übertragen. »Für
das Gesundheitswesen kann nicht das
marktübliche Wettbewerbsrecht angewendet werden.« _ FACHAR Z T.DE, 27.7.2015
Man muss das Positive
im Korruptionsgesetz und
VStG sehen!
Ein Kommentar
D
urch das Korruptionsgesetz entfällt die Diskussion um das autidem-Kreuz, dann ab jetzt gibt es
für Kassenpatienten ausschließlich nur
noch das billigste Präparat, begründen
werde ich das mit der Notwendigkeit,
nicht den Verdacht aufkommen zu lassen, Geld für die Verordnung teurer Präparate zu bekommen.
Und die Haftung für die Klinikeinweisungen ist auch genial, vor jeder
Einweisung wird der Patient zur Kasse
/ MDK geschickt, um sich bescheinigen
zu lassen, dass die ambulanten Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Und die Terminservicestellen sind
die elegante Lösung der Terminprobleme der eigenen Praxis: »Bitte wenden
Sie sich an die KV«.
Genial, das System spielt uns in die
Hände, es reicht uns das Werkzeug für
seinen eigenen Sarg, doch, keine Bange, die Ärzteschaft wird auch diese
Chance versieben.
Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert!
Dr. med. Peter Grotmann
_ FACHAR Z T.DE, 30.7.2015
446 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015
Kassen-Willkür
DIESE KASSEN-PRAKTIKEN RÜGT DAS
BUNDESVERSICHERUNGSAMT (BVA)
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat alle Hände voll damit zu tun,
den Krankenkassen bei zweifelhaften Verträgen und Kooperationen auf
die Finger zu hauen. Das zeigt der am Dienstag veröffentlichte Tätigkeitsbericht 2014 des BVA deutlich
E
in Schwerpunkt der Prüfungen im vergangenen Jahr:
die Beratungsleistungen der
Krankenkassen. Eine Aufgabe,
die manche Kasse nur zu gerne
komplett an private Firmen abgeben
würde – das BVA zieht jedoch nicht selten die Notbremse: Die Prüfung von
»Verträgen der Krankenkassen mit privaten Dritten zur Beratung von Versicherten und Arbeitgebern« stand im
Zentrum der Kontrollen. Eine Vielzahl
der Verträge betraf dabei Beratungsleistungen für psychisch Kranke im
Rahmen von Patientenberatungsprogrammen. Das Fazit des BVA : »Nur
selten erfüllten diese Programme die
gesetzlichen Voraussetzungen einer
Patientenschulungsmaßnahme nach
§ 43.«
Oftmals hätten derartige Dienstleistungsverträge gegen den Sozialdatenschutz verstoßen oder in das
Arzt-Patienten-Verhältnis eingegriffen.
»Unter dem Deckmantel eines ›Krankengeldfallmanagements‹ werden psychisch kranke Versicherte von privaten
Dienstleistern angerufen und beraten«,
berichtet das Versicherungsamt.
Besonders problematisch seien Verträge gewesen, bei denen die Krankenkassen den Dienstleistern die Sozialdaten ihrer Versicherten mit dem Auftrag übermittelt hätten, die geeigneten Versicherten zu eruieren und dann
zur Teilnahme an den Beratungsprogrammen mittels telefonischer Kontaktaufnahme zu bewegen. »Für diese Datenübermittlung und -verarbeitung besteht keine Rechtsgrundlage,
wenn der Versicherte nicht zuvor in
die Datenübermittlung eingewilligt
hat und der Erstkontakt mit dem Ver-
sicherten durch die Krankenkasse erfolgt«, stellt das BVA nun in Richtung
Kassen klar.
BVA rügt Kassen-Aufträge
an Heilmittelberater
Eingreifen musste das Amt auch bei
den von Krankenkassen beauftragten
Hilfsmittelberatern. Vertragsänderungen und selbst Vertragskündigungen
waren die Folge. »Das Bundesversicherungsamt vertritt die Auffassung, dass
für die Inanspruchnahme von externen Hilfsmittelberatern aktuell keine
gesetzliche Grundlage vorhanden ist«,
heißt es in dem Bericht. Die Bewertung,
ob und wenn ja welches Hilfsmittel von
einer Kasse bewilligt wird, obliege der
Krankenkasse selbst im Rahmen ihrer
Aufgaben. Sie dürfe nicht einfach ohne
gesetzliche Grundlage an Dritte ausgegliedert werden.
Das BVA betont in der Sache: »Jede –
auch technische – Bewertung, welches
Hilfsmittel in Frage kommt, tangiert
die sozialrechtliche Prüfung der Erforderlichkeit der Versorgung im Sinne der
§§ 2, 12 SGB V. Ein Besuch bei dem Versicherten und damit einhergehend die
Aufnahme von persönlichen und räumlichen Verhältnissen des Versicherten
vor Ort sind der Krankenkasse dabei datenschutzrechtlich nicht erlaubt. Wenn
bereits die Krankenkasse selbst nicht
berechtigt ist, Hausbesuche bei ihren
Versicherten mit dem Ziel der Hilfsmittelberatung durchzuführen, darf dies
auch nicht an einen privaten Dritten
ausgegliedert werden.«
GESUNDHEITSPOLITIK ●
Daten aus Gesundheits-Apps:
Kassen mussten Programme
einstellen
Ein kritisches Auge hat das Amt offenbar auch auf Kassen, die ihren Versicherten Bonusleistungen für die Datenerhebungen über Fitness-Apps einräumen. Mehrere solche Angebote seien unter die Lupe genommen worden.
»Bonuspunkte oder Prämien im Rahmen der von den Krankenkassen angebotenen Bonusprogramme waren
in diesen Fällen insbesondere dann erreichbar, wenn der Krankenkasse Daten zum Nachweis einer sportlichen Betätigung übermittelt wurden, die von
den Versicherten selbst durch eine Fitness-App per Smartphone erhoben wurden.« Das Bundesversicherungsamt habe gegenüber den Krankenkassen erhebliche Zweifel an dieser Vorgehensweise deutlich gemacht – und sei auch
aufsichtsrechtlich eingeschritten. »In
mehreren Fällen sind die betroffenen
Krankenkassen den Bedenken des Bundesversicherungsamtes gefolgt und haben die Bonifizierung per App übermittelter Daten über sportliche Betätigungen eingestellt. Ein weiteres aufsichtsrechtliches Verfahren dauert zurzeit
noch an.«
Der Gesetzgeber habe den Krankenkassen zwar die Möglichkeit gegeben,
in ihren Satzungen durch finanzielle
Anreize gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern. Sportliche Betätigungen könnten aber nur dann als qualitätsgesicherte Maßnahmen eingestuft
werden, wenn diese nachweisbar unter
fachlicher Anleitung erfolge. »Die Vorgehensweise der Krankenkassen, von
Versicherten übermittelte Daten als
Nachweis sportlicher Betätigung für eine Bonifizierung zu akzeptieren, steht
nicht in Einklang mit den vorstehend
dargelegten rechtlichen Grundlagen«,
so das BVA .
ARGE: Kassen spielen über Bande
Kopfzerbrechen bereitet Frank Plate, dem Präsidenten des Bundesversicherungsamtes, im Moment zusätzlich eine besondere Entwicklung: Die
Krankenkassen erledigen zunehmend
einen Teil ihrer Aufgaben in Form von
Arbeitsgemeinschaften. Diese Zusammenschlüsse sind laut Platze zwar
grundsätzlich zu begrüßen, wenn ein
Effizienzgewinn zu erreichen sei. »Es ergeben sich jedoch auch vielfältige Probleme, die die organisationsrechtlichen
und aufgabenbezogenen Grenzen für
das Tätigwerden von Arbeitsgemeinschaften aufzeigen«, warnt Plate. Einfach ausgedrückt: Die Kassen versuchen über die Arbeitsgemeinschaften
(ARGE) Projekte umzusetzen, die ihnen
direkt nicht erlaubt sind.
Laut Bericht musste das BVA verhindern, dass eine ARGE ihre Geschäftstätigkeiten in der Form ausweitet, dass
sie »Dienstleistungen für private Dritte mit ›gesundheitsbezogener‹ Tätigkeit« erbringen wollte. »Eine solche Un-
terstützung Privater durch ARGEn ist
rechtswidrig. Denn Wesen der ARGE ist
die gemeinschaftliche Wahrnehmung
eigener Aufgaben der Mitglieder (...).
Die Unterstützung Privater zählt nicht
dazu«, warnt das BVA . Krankenkassen
dürften solche Geschäfte weder tätigen, noch Mittel dafür verwenden.
Die Prüfung der ARGEn werde dadurch erschwert, dass die eigentlich bestehende Anzeigepflicht der Tätigkeiten zum Teil ignoriert werde. Plate sieht
da die Politik in der Pflicht: »Hier wäre
eine Stärkung der Aufsichtsrechte wünschenswert, um die Qualität der Versorgung und der Betreuung der Versicherten durch die Arbeitsgemeinschaften
sicherstellen zu können«, so der BVA Chef.
_ FACHAR Z T.DE, 4.8.2015
Kassen verschleiern
Werbeausgaben
D
ass Krankenkassen sich
nicht scheuen, viel Geld
für Werbung auszugeben,
lassen T V -Spots, Hochglanz-Mitgliedermagazine
und Sportsponsoring schon erahnen.
Zum Teil überschreiten die Kassen dabei aber das erlaubte Maß – oder buchen Werbemaßnahmen unter »Aufklärung« ab, moniert das Bundesversicherungsamt (BVA).
Maßstab für alle Werbemaßnahmen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung unter anderem die »Gemeinsamen Wettbewerbsgrundsätze der Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenversicherung« in der
zuletzt 2006 aktualisierten Fassung.
Krankenkassen und ihrer Verbände
haben sich danach zu richten. Danach
dürfen die Kassen Ausgaben für Werbemaßnahmen nur bis zu einer festgelegten Höchstgrenze tätigen, die unter
anderem von der Zahl ihrer Mitglieder
abhängt.
Manche Kassen schlagen jedoch gern
einmal über die Stränge, geht aus dem
aktuellen BVA -Jahresbericht für 2014
hervor. »Eine Krankenkasse hatte hierbei mehrere Jahre in Folge das zulässige
Wettbewerbsbudget überschritten, in
einem Jahr sogar um mehr als 80 %«, berichtet das Amt über seine Prüfergebnisse auf dem Feld. Neben einem Verstoß
gegen die Wettbewerbsgrundsätze sei
somit auch das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht hinreichend beachtet worden. »Die Krankenkasse hat sich hiermit einen erheblichen
Wettbewerbsvorteil verschafft.«
Darüber hinaus hätten einige Krankenkassen Ausgaben für Werbemaßnahmen nicht immer korrekt verbucht
und somit ihre Gesamtausgaben für
Werbemaßnahmen als zu niedrig ausgewiesen. »So wurden in einem Fall
Vergütungen für Werbeagenturen unter dem Konto 7390 (Sonstige Vergütungen an andere) verbucht, obwohl es
sich eindeutig um Dienstleistungen im
Zusammenhang mit Werbung gehandelt hat. Der Kontenrahmen schließt
jedoch eine Verbuchung von Ausgaben
für Werbemaßnahmen auf das Konto
7390 ausdrücklich aus«, so das BVA in
seinem Bericht.
ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ·
447
Kritik an Krankenkassenzuschuss für Fitnessmessgeräte
Zudem sei in zahlreichen Fällen festgestellt worden, dass Kosten für Flyer
oder Broschüren, welche eindeutig
der Werbung dienten, auf das Konto
für Aufklärungsmaßnahmen verbucht
worden seien. Somit hätten die Kassen
die Höhe der tatsächlich angefallenen
Ausgaben für Wettbewerbsmaßnahmen verfälscht.
Interessant in diesem Zusammenhang auch: Nach § 30 Abs. 1 SGB IV dürfen gesetzliche Krankenkassen nur Ge-
Kassenchefs haften wegen
zu teuren Firmenfesten
B is zu 75.000 Euro müssen die beiden Vorstände der Novitas BKK zurückzahlen, weil sie zu teure Betriebsfeiern ausgerichtet haben. Die
Kasse klagte erfolglos vor dem Landessozialgericht.
Wie viel Geld dürfen Feiern für Mitarbeiter kosten? Im Falle der Novitas
BKK war es nach Ansicht des Bundesversicherungsamtes (BVA) zu viel. »Erstmals müssen Vorstände einer Krankenkasse für Verschwendung persönlich haften!«, titelt die »BILD «-Zeitung
am 10.8.2015 und berichtet, dass Ernst
Butz und Reiner Geisler, die beiden Vorstände der Kasse mit Sitz in Duisburg,
bis zu 74.540 Euro zurückzahlen müssen. »2009 veranstaltete die Novitas
die erste Sause für die rund 400 Mitarbeiter. Die Kosten beliefen sich auf
37.961 Euro«, heißt es in dem Bericht.
Das BVA als Aufsichtsbehörde habe die Kasse daraufhin gewarnt und
appelliert, das »Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit« zu beachten. »Trotzdem lud der Vorstand auch
im Jahr darauf zu einem Betriebsfest
ein. Es kostete diesmal 36.579,05 Euro«, schreibt die »BILD «. Das BVA habe
die Novitas BKK schließlich angewiesen, die verantwortlichen Vorstände
»in Regress zu nehmen«. Eine Klage
der Kasse vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen blieb ohne
Erfolg.
_ Z AEND.DE, 10.8.2015
448 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015
schäfte zur Erfüllung ihrer gesetzlich
vorgeschriebenen Aufgaben führen
und ihre Mittel nur für diese Aufgaben verwenden. Bei einer Krankenkasse wurden aber Verträge über Mitgliedschaften in diversen Vereinen, wie zum
Beispiel einer Werbe- oder Wirtschaftsvereinigung festgestellt. »Da Mitgliedschaften in privatwirtschaftlichen Werbe- und Wirtschaftsvereinigungen
nicht unter die Aufgaben im Sinne des
§ 30 SGB IV fallen, wurde die Krankenkasse dazu aufgefordert, die Mitgliedschaften umgehend zu kündigen.«
Drakonische Strafen haben die Kassen für die Verschleierungen und Fehlbuchungen allerdings nicht zu befürchten. »Sofern die entsprechenden Geschäftsjahre noch nicht abgeschlossen
waren, wurden Korrekturbuchungen
veranlasst«, heißt es lediglich zu den
Konsequenzen. Und weiter: »Das Bundesversicherungsamt wird die Aufsichtsprüfungen zu diesem Thema fortsetzen.«
_ FACHAR Z T.DE, 7.8.2015
Z uschüsse von Krankenkassen an Versicherte
für den Kauf elektronischer Fitnessmesser
stoßen in der Politik auf Kritik. Der Bonus sei
»fragwürdig«, sagte der SPD -Gesundheitspolitiker
Karl Lauterbach dem »Spiegel«. Damit wollten die
Kassen gut gebildete, junge und gesunde Mitglieder abwerben. »Die Kassen könnten dann demnächst auch Laufschuhe bezuschussen.«
Der stellvertretende Vorsitzender der CDU/
CSU -Fraktion, Georg Nüßlein, sagte: »Ich unterstütze gute Präventionsprogramme, aber ich halte nichts von Marketingmaßnahmen der Kassen
auf Kosten der Beitragszahler.« Als erste Krankenkasse bezuschusst die AOK Nordost den Kauf solcher Fitnessmesser. Versicherte, die am »AOK-Gesundheitskonto« teilnehmen, bekommen für den
Kauf solcher Geräte einmal in zwei Jahren einen
Zuschuss von maximal 50 Euro, aber höchstens 50
Prozent des Anschaff ungspreises. Den Zuschuss
gibt es für sämtliche Geräte, die Herzfrequenz,
Streckenlänge, Höhenmeter, Geschwindigkeit,
Kalorienverbrauch und anderes dokumentierten,
also für Fitnessarmbänder und Smartwatches –
auch für die AppleWatch.
_ Z AEND.DE, 8.8.2015
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Sinnvolle Vorteile für die Versicherten oder der Weg zur totalen Überwachung? Die Generali-Versicherung will im kommenden Jahr ihren
Tarif »Vitality« auf den Markt bringen, der gesundheitsbewusstes
Verhalten fördern soll. Gesunde Ernährung, Bewegung, Vorsorgeuntersuchungen oder der Verzicht auf das Rauchen sollen mit Boni oder
Vergünstigungen belohnt werden. Gesteuert werden soll das Konzept
über eine App, die Daten an den Versicherer weitergibt
P
olitiker, Verbraucher- und
Datenschützer betrachten
die Entwicklung mit Argwohn.
»Weil Menschen die Freiheit
behalten müssen, über ihr
Verhalten selbst zu entscheiden, müssen sie über die Verwendung ihrer Daten autonom entscheiden«, schreibt
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)
im »Handelsblatt«. Es müsse immer einen »Aus-Knopf« geben. Und die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea
Voßhoff mahnt die Bürger, in der Krankenversicherung nicht »unbedacht
mit ihren sensiblen Gesundheitsdaten
umzugehen«. Sie sollten kurzfristige
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will
und von einem Anbieter wegen
gesundheitlicher Probleme eine
Absage erhält, hat danach möglicherweise auch bei weiteren
Versicherern schlechtere Karten
finanzielle Vorteile gegen langfristige
Gefahren abwägen.
Schon ohne Dauerüberwachung
kann die Preisgabe von Gesundheitsund Verhaltensdaten Versicherungskunden auf die Füße fallen. Wer eine
Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will und von einem Anbieter wegen gesundheitlicher Probleme
eine Absage erhält, hat danach möglicherweise auch bei weiteren Versicherern schlechtere Karten. Denn die
Ablehnung des Antrags wird in einer
gemeinsamen Datenbank der Branche
festgehalten.
Wie schnell entsprechende Sondertarife von den Krankenversicherern entwickelt werden, bleibt abzuwarten. Zunächst konzentrieren sich
diverser Konzerne auf andere Versicherungskonzepte, für die Daten gesammelt werden müssen: Allianz, Huk-Coburg und andere Autoversicherer arbeiten an der Einführung sogenannter
Telematik-Tarife, bei denen das Verhalten des Fahrers technisch erfasst und
in die Prämienberechnung einbezogen
wird. In einigen anderen Ländern sind
diese Tarife unter dem Namen »Pay as
you drive« (Zahle wie Du fährst) schon
etabliert – in Deutschland stehen sie
nach ersten kleineren Versuchen mit
Überwachungsboxen im Auto jetzt vor
dem Durchbruch. Wenn die beiden Riesen Huk-Coburg und Allianz mit ihren
zusammen 18 Millionen Autoversicherungskunden damit starten, werden
auch die anderen nach Einschätzung
von Versicherungsexperten bald folgen.
_ Z AEND.DE, 3.8.2015
450 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015
ARZNEIMITTEL-RICHTGRÖSSENPRÜFUNGEN
FÜR 2013 IN NIEDERSACHSEN ANGELAUFEN
Massive
Regresse
bedrohen
Arztpraxen
In diesen Tagen hat die Geschäftsstelle der unabhängigen Prüfstelle die Arzneimittel-Richtgrößenprüfung für das Jahr 2013 für niedersächsische Vertragsarztpraxen
eingeleitet. Betroffen sind 474 von
rund 10.000 Praxen mit einem potentiellen Gesamtregressvolumen
in Höhe von etwa 200 Millionen
Euro
D
ie Forderungen bewegen
s i c h
zwischen 9,7 Millionen und 200 Euro pro Praxis. Die
K a ss e när z tli ch e
Vereinigung NieDr. Jörg Berling
dersachsen (KVN )
hat zeitgleich eine Beratungsoffensive gestartet, um diese Praxen effektiv in den anstehenden Verfahren zu
unterstützen und damit vor Regressen
zu schützen. »Die Regresse sind existenzbedrohend und gefährden damit
die ambulante Versorgung«, sagte der
stellvertretende KVN -Vorstandsvorsitzende, Dr. Jörg Berling, in Hannover.
Für die Jahre 2007 bis 2011 gab es
in Niedersachsen keine Richtgrößenprüfungen und Regresse, da die KVN
mit den Krankenkassen Ablösevereinbarungen, so genannte Regionalpakete, abgeschlossen hatte, die eine Steuerung der Ausgaben ermöglichte.
»Wir werden alles tun, um eine wirtFOTO: K VN
Krankenversicherer überkommt die
Datensammelwut
GESUNDHEITSPOLITIK ●
zeitig bietet sie Argumentationshilfen,
Praxisbesonderheiten gegenüber der
Prüfstelle geltend zu machen. Die Analyse ist ein kostenloser Service der KVN Bezirksstellen. Darüber hinaus erfolgt
neben der reinen Datenanalyse eine
umfangreiche Beratung durch die geschulten Mitarbeiter der Bezirksstellen.
Mit dem GK V -Versorgungsstärkungsgesetz sollen ab 2017 die bundeseinheitlichen Vorgaben für Wirtschaftlichkeitsprüfungen von ärztlich
verordneten Leistungen aufgehoben
und durch regionale Vereinbarungen zwischen den Landesverbänden
der Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ersetzt werden.
»Grundsätzlich begrüßen wir diesen Schritt. In Niedersachsen haben
wir in den vergangenen Jahren gute
Erfahrungen mit den Ablösevereinbarungen gemacht. Die regionalen Vereinbarungen mit den Landesverbänden haben den Regressdruck reduziert«,
so Berling. Grundsätzlich spricht sich
die KVN gegen Regresse oder Rückzahlungsverpflichtungen der niedergelassenen Ärzte aus. »Es ist die Aufgabe von Krankenkassen und Arzneimittelherstellern die Preise für die Medikamente zu verantworten. Bei Ärzten
liegt die Entscheidung über die Indikationsstellung und die geeignete Verordnungsmenge. Sie dürfen nicht für
den Preis des Arzneimittels persönlich
haftbar gemacht werden«, forderte der
KVN -Vize. _ PRE SSEINFORMATION DER K A SSEN ÄR Z TLICHEN VEREINIGUNG NIEDER S ACHSEN ,
FRAKTURBEHANDLUNG ZUM SPOTTPREIS
S
»Weniger als ein Zehntel Hund«
FOTO: PRIVAT
eit mehr als einem
Jahr ringen Chirurgen und Orthopäden
in NRW um mehr Honorar. Die Verhandlungen zwischen Kassenärztlicher Vereinigung Nordrhein
und den Krankenkassen aber
stecken fest. Die Verzweiflung
bei den betroffenen Ärzten
Dr. Manfred
wächst.
Weisweiler
Mit einem Plakat wollen
Dr. Manfred Weisweiler, Chirurg aus
Nordrhein-Westfalen, und seine Kollegen auf ihre Situation aufmerksam machen. Ein kleines Mädchen mit einem
Gipsarm sitzt dort neben ihrem Hund.
Der trägt ebenfalls Gips, am rechten
Vorderlauf. Unter den beiden Pechvögeln stehen zwei Zahlen, die die ganze Misere, in der Teilradiologie in der
Region Nordrhein illustrieren sollen:
Weisweiler und seine Kollegen bekommen für die Frakturbehandlung eines
Kassenpatienten derzeit noch knapp
25 Euro pro Quartal – inklusive Gips und
Röntgen. Hundebesitzer müssen bei einem Knochenbruch ihres Vierbeiners
tiefer in die Tasche greifen. Hier kostet
eine Frakturbehandlung laut Gebührenordnung für Tierärzte rund 370 Euro. »Der deutsche Kassenpatient ist also bei weniger als einem zehntel Hund
angekommen«, sagt Weisweiler.
Als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Niedergelassener Chirurgen
kämpft er gemeinsam mit Orthonet
NRW, der Genossenschaft der Chirurgen und Orthopäden im Land, um ein
angemessenes Honorar. Auch den Berufsverband der deutschen Chirurgen
BDC und den Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie BVOU haben
sie mittlerweile an ihrer Seite.
Rund ein halbes Jahr lang machten
die Verbände mit einer Protestaktion
auf sich aufmerksam und passten die
Röntgenleistungen in ihren Praxen einfach der Geldmenge an. Sie röntgten also nur noch so lange, bis die Pauschalen
von den Krankenkassen aufgebraucht
waren. Ausgenommen waren Notfälle
und Kinder unter 14 Jahren.
Alle anderen Kassenpatienten mussten entweder privat zahlen oder wurden zu ihren Krankenkassen geschickt.
30.7.2015
PL AK AT: DR. M. WEISW EILER
schaftliche Bedrohung der Praxen bis
hin zur Existenzvernichtung abzuwenden und ihnen bei der Zusammenstellung entlastender Belege und der Argumentation vor der Prüfstelle behilflich
zu sein«, betonte Berling. Dazu zählten
Informationen über die Durchführung
des Regressverfahrens, aber insbesondere eine Analyse der Verordnungsdaten, aus denen die Regressforderungen
abgeleitet werden.
Eine umfassende Analyse der Einzelverordnungsdaten ist die Grundlage
der Beratungen der betroffenen Ärztinnen und Ärzte durch die Mitarbeiter in
den elf KVN -Bezirksstellen. Auf diese
Weise lassen sich Implausibilitäten und
fehlerhafte Zuordnungen von Verordnungsdaten gezielt herausfiltern und
regressmindernd anrechnen. Gleich-
Dort mussten die Patienten dann die
Kostenübernahme einfordern.
Auf Bitte der KV Nordrhein habe
man die Aktion jedoch vor drei Monaten ausgesetzt, berichtet Weisweiler.
Man wolle die Verhandlungen mit den
Kassen nicht gefährden, so das Argument des KV-Vorstands. Denn diese
hätten den betroffenen Ärzten »Stützungsmaßnahmen« zugesagt. Allerdings stecken die Verhandlungen mit
den Krankenkassen offenbar fest. »Es
gibt noch immer keine Lösung«, sagt
Weisweiler.
_ Z AEND.DE, 14.8.2015
ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ·
451
Regierung: GOZ bleibt unverändert
W
FVDZ: PUNKTWERT STAGNIERT SEIT 1988
ie der FVDZ aus
gut unterrichteten
Regierungskreisen
erfahren hat, sieht
die Bundesregierung bei der GOZ derzeit keinen Handlungsbedarf. Dies geht aus einem
Bericht hervor, der am 19. August im
Kabinett vorgelegt werden soll. Darin heißt es unter anderem: Anhand
der dargestellten Auswirkungen der
GOZ-Novelle 2012 ergibt sich derzeit
kein dringender Handlungsbedarf für
eine Änderung der GOZ . Die weitere
Entwicklung ist jedoch sorgfältig über
einen längeren Zeitraum zu erfassen
und zu analysieren. Demnach plant das
Bundesgesundheitsministerium diese
Analyse, nach Anpassung der Datengrundlage, im Jahr 2017 durchzuführen.
Dazu erklärt die FVDZ-Bundesvorsitzende Kerstin Blaschke: »Zynisch be-
trachtet, könnten wir Zahnärzte jetzt
der Bundesregierung dankbar sein,
dass die GOZ 2012 unangetastet bleibt
und es keine Einschränkungen in finanzieller Hinsicht in den kommenden zwei
Jahren geben wird. Wie gesagt: zynisch
betrachtet. Aber in Wahrheit verweigert die Bundesregierung wieder einmal den Zahnärzten eine dringend
notwendige Erhöhung der Gebühren.
Es kann nicht sein, dass die GOZ zu einer Erstattungsordnung mutiert und
sich an der finanziellen Situation der
Kostenträger orientiert. Ein Punktwert
der seit 1988 (!) bei 5,6241 Cent stagniert,
hat die Bezeichnung angemessen in keiner Weise verdient. Das trägt weder den
gestiegenen Kosten für Praxis, noch für
Personal oder Material Rechnung – von
der seit 1988 aufgelaufenen Inflationsrate von 75 Prozent ganz zu schweigen.
Selbst die Politik erkennt an dieser Stelle
im Kabinettsentwurf, dass der Honoraranstieg von rund 9,2 Prozent den prognostizierten Honoraranstieg von sechs
Prozent überschreitet. Die Begründung dafür lautet: der Anteil der Material- und Laborkosten musste aufgrund
veränderter Rahmenbedingungen geschätzt werden. Allerdings weigert sich
die Bundesregierung, daraus die Konsequenzen zu ziehen. Wenn die Politik
weiterhin möchte, dass wir Zahnärzte
qualitativ hochwertig arbeiten und alle
Möglichkeiten der modernen Diagnose
und Therapie nutzen – zum Wohle des
Patienten – dann geht das auf Dauer
nur mit einer angemessenen Honorierung. Darüber erst wieder im Wahljahr
2017 zu entscheiden, klingt nach einem
billigen Wahlgeschenk, mit dem die
Zahnärzte milde gestimmt werden sollen. Das aber wird nicht funktionieren!«
_ F VDZ AK TUELL, 18.8.2015
FACHARZTTERMINE IM INTERNATIONALEN VERGLEICH
Geringe Wartezeiten in Deutschland
D
Künftig sollen die KVen Facharzttermine innerhalb von vier Wochen vermitteln. Ein internationaler Vergleich
zeigt: In der Schweiz und Deutschland sind die Wartezeiten auch ohne gesetzliche Regelung am kürzesten
ie derzeit amtierende Große Koalition stellt in ihrem
Koalitionsvertrag eine klare Aussage auf: »Für gesetzlich Versicherte wollen
wir die Wartezeit auf einen Arzttermin
deutlich reduzieren.« Dieser Satz suggeriert aber, dass es im vertragsärztlichen Bereich Probleme mit langen
Wartezeiten auf einen Behandlungstermin gäbe, die gelöst werden müssten. Mit dem inzwischen beschlossenen
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz werden die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, Terminservicestellen
einzurichten. Sie sollen innerhalb von
vier Wochen einen Facharzttermin vermitteln. Damit suggeriert die Politik
452 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015
auch: In Deutschland sei die Problematik von Wartezeiten auf Facharzttermine besonders schwerwiegend. Ein
Blick in internationale Studien widerlegt dies deutlich.
Wartezeiten als Maßstab
für Qualität
In einer Vielzahl von Studien wird die
Qualität eines Gesundheitssystems anhand der Informationen zu Wartelisten und zu Wartezeiten definiert. Bei
einem internationalen Vergleich von
Wartezeiten muss aber beachtet werden, dass die Länder mit Wartezeiten
sehr unterschiedlich umgehen. In einigen Ländern existieren transparente
Wartelisten, Wartezeiten werden offi-
ziell erfasst und Angaben darüber veröffentlicht. Andere Länder führen zwar
offizielle Wartelisten, veröffentlichen
aber keine Angaben darüber. Ein Teil der
Länder erfasst Wartezeiten gar nicht.
Für 14 der 34 OECD -Länder können
offizielle Angaben zu Wartezeiten auf
den entsprechenden Internetseiten recherchiert werden, darunter Australien,
Dänemark, Estland, Finnland, Großbritannien, Italien, Kanada, Neuseeland,
die Niederlande, Polen, Schweden und
Spanien (siehe Tabelle). Allerdings gibt
es nur in Australien, Kanada, Großbritannien und Schweden transparente
öffentliche Wartelisten, aus denen die
Anzahl der wartenden Patienten pro
Einrichtung hervorgeht.
GESUNDHEITSPOLITIK ●
Ergebnisse auf die von Teilnehmern
selbstgeschätzte Wartezeit beziehen.
Die Ergebnisse dieser Studie verdeutlichen, dass sich Wartezeiten im
Ländervergleich stark unterscheiden.
Während in Deutschland von den befragten Patienten nur sieben Prozent
der Patienten zwei Monate oder länger auf einen Facharzttermin warteten, sind es in Schweden und Norwegen
rund ein Drittel und in Kanada über 40
Prozent (Grafik l).
Die Wartezeiten auf einen geplanten Eingriff waren in Kanada am längsten. Hier wartete ein Viertel der befragten Patienten nach eigenen Angaben
länger als vier Monate auf einen Termin.
In Schweden, Norwegen und Großbritannien waren es über 20 Prozent. In
Deutschland musste dagegen niemand
der Befragten länger als vier Monate
warten.
Facharzttermin schon jetzt
innerhalb von vier Wochen
Ein spezieller Fall ist dabei Australien: Hier können auf der Webseite des
Gesundheitsministeriums Patienten
für jedes Territorium die Wartezeiten
für öffentliche Krankenhäuser mit ambulanter sowie stationärer Versorgung
einsehen. Ähnliches gibt es auch in Dänemark, Kanada und den Niederlanden für einige ausgewählte Indikationen und Diagnoseverfahren. Für die
übrigen 20 OECD -Länder sind dagegen
keine behördlichen Informationen zu
Wartezeiten verfügbar. Das bedeutet
aber nicht, dass in diesen Ländern keine Wartezeiten vorkommen.
Auch wenn Wartezeiten in bestimmten Ländern offiziell erfasst werden,
sind sie nur schwer miteinander vergleichbar. So ist beispielsweise die Definition von Beginn und Ende der Wartezeit, die statistische Darstellung der
Wartezeit sowie die Definition, welcher
Patient wirklich auf einen Arzttermin
wartet, unterschiedlich.
Daher sind zusätzliche Informationen zur Statistik wichtig, um die Ergebnisse beurteilen zu können. Entscheidend ist vor allem, wie stark die Länge
der Wartezeiten unter den Wartenden
variiert. Werden nur Mittelwerte bekannt gegeben, sagt dies wenig über
die Wartezeit einzelner Patienten aus.
Um diesen Vergleichsproblemen
zu begegnen und einen Überblick der
Wartezeiten im Ländervergleich zu
erhalten, ist ein Blick in eine Umfrage des Commonwealth Fund aus dem
Jahr 2010 interessant: Im Rahmen einer Telefonumfrage wurden mehr als
19.000 Personen ab 18 Jahre in Australien, Deutschland, Frankreich. Großbritannien. Kanada, Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, der
Schweiz und den USA unter anderem
zu ihren Erfahrungen mit Wartezeiten
im Gesundheitssystem befragt. Bei der
Befragung lag der Schwerpunkt auf geplanten Operationen und der fachärztlichen Versorgung. Der vom Forscherteam verwendete einheitliche Fragenkatalog bietet die Möglichkeit einer
Erhebung von Wartezeiten in den unterschiedlichen Ländern nach grundsätzlich gleichen Kriterien. Problematisch ist bei den Ergebnissen dennoch
eine gewisse Subjektivität, da sich die
Weniger als einen Monat auf einen Termin beim Facharzt warteten der Umfrage zufolge in Deutschland 83 Prozent aller Patienten, während dies in
Australien, Frankreich und Norwegen
nur für rund die Hälfte der Befragten
zutraf. Kanada rangiert mit einem Anteil von 41 Prozent auf dem letzten Platz
(Grafik 2).
Fazit: Im internationalen Vergleich
sind die Wartezeiten in Deutschland
und der Schweiz am geringsten. Das
heißt, die Länge der Wartezeiten in
Deutschland ist bei Heranziehung anderer Länder als Vergleichsmaßstab
als gering anzusehen und stellen daher kein Problem dar. das einer politischen Lösung bedarf.
_ DR. RER. POL. THOMA S KOPE T SCH
DEUT SCHE S ÄR Z TEBL AT T, 3. AUGUS T 2015
ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ·
453
Terminservicestellen
»DEN BÜRGERN WIRD SAND
IN DIE AUGEN GESTREUT«
454 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015
FOTO: ZKN-ARCHIV
H
err Dietrich, aufgrund
des Versorgungsstärkungsgesetzes müssen die
Kassenärztlichen Vereinigungen nun Terminservicestellen einrichten. Sie sprechen jedoch von »Wartezeitenverwaltungsstellen« und einer problematischen »Gröhe-Sprechstunde«. Warum ist die neue
Regelung Ihrer Meinung nach überflüssig?
Die von den Herren Gröhe und Lauterbach betriebenen Wartezeitenverwaltungsstellen zur »Gröhe-Sprechstunde« sind überflüssig, weil wir in
Deutschland unter den OECD -Ländern
ohnehin mit die kürzesten Wartezeiten
auf Facharzttermine haben.
Es ist aber viel schlimmer – die Wartezeitenverwaltungsstellen werden schädigende Effekte haben. Die Kosten sind
von den Vertragsärzten zu tragen und
werden damit im budgetierten System
der ohnehin prekären Versorgung der
GKV-pflichtversicherten Bürger entzogen. Aus Sachsen wissen wir, dass die
Kosten pro vermitteltem Termin bis zu
40 Euro betragen – dieses Geld fehlt für
die Behandlung der Patienten. Den Bürgern wird Sand in die Augen gestreut,
indem Herr Gröhe suggeriert, es wäre
mit solcher Planwirtschaft unter Verzicht auf jegliche Subsidiarität mehr
»Versorgung« möglich – der Mittelentzug sorgt für das Gegenteil.
Vertragsärzten – ohnehin seit Jahren mit Hyperbürokratie malträtiert –
droht, durch KV-seitige Versuche des
Hineinpressens der Gröhe-Sprechstunde in den Praxisablauf noch weiter an
Autonomie zu verlieren. Dabei ist die
selbstbestimmte Berufsausübung ein
fundamentales Element für ärztliche
Zufriedenheit und Motivation, wobei
letztere bei vielen Kollegen ohnehin im
Sinkflug begriffen ist. Es ist ja fast trau-
Welche Auswirkungen werden die Terminservicestellen haben, die von
den Kassenärztlichen Vereinigungen nun aufgebaut werden müssen –
und wie sollten die Niedergelassenen auf diese Entwicklung reagieren? Der änd sprach mit Wieland Dietrich, dem Vorsitzenden der Freien
Ärzteschaft (FÄ) über das Thema
rig, daran erinnern zu müssen, dass berufliche Autonomie ein Wesensmerkmal des freien Berufes Arzt ist. Das gilt
nicht nur für die fachliche Ebene, sondern auch für die Rahmenbedingungen
ärztlicher Berufsausübung.
Und noch eines: Die Wartezeitenverwaltungsstellen zeugen zwar prima vista von Planwirtschaft – aber private Unternehmen strecken bereits ihre Fühler aus, weil sie mit der Wartezeitenverwaltung, vor allem aber mit
dem damit erhofften Data Mining von
Gesundheitsdaten anfragender Patienten richtig Geld verdienen wollen. Das
ist nicht im Interesse des GKV-pflichtversicherten Bundesbürgers.
Findet die Terminservicestelle keinen
Facharzttermin für einen Patienten innerhalb der vier Wochen, soll er auch in
eine Klinik gehen können. Eine Regelung
im Sinne der Patienten?
Nein. Denn es gilt, die vorgenannten Nebenwirkungen vor Augen zu haben. Es ist ja seit Jahrzehnten so, dass
Fachärzte Patienten regelmäßig an Kliniken zur ambulanten oder stationären
Behandlung überweisen – aber eben in
Abhängigkeit von medizinischer Notwendigkeit und Dringlichkeit. Klinikambulanzen sind strukturell bedingt
stets teurer – und aufgrund von Verantwortungsdiffusion erfahrungsgemäß
oft auch unorganisierter – als Praxen
oder inhabergeführte MVZ . Die Mittel
würden dann aber der fachärztlichen
ambulanten »Versorgung« entzogen,
so dass das Gesamtsystem teurer wird.
Und: Klinikmanager werden versuchen, ambulante Patienten in stationäre »Fälle« umzuwidmen, weil das für
Kliniken lukrativer ist. Das ist für Patienten auch fachlich meist nicht wünschenswert – man muss hier etwa nur
an das Infektionsrisiko mit Hospitalkeimem denken. Es müsste das Prinzip
»ambulant vor stationär« gelten, aber
das wird regulatorisch ja seit Jahren
konterkariert.
Nicht zuletzt gibt es in den Kliniken keinen Facharztstandard, und vie-
durch die Uralt-Bedarfsplanung, die nicht den Bedarf
befriedigt, sondern nur die
Arzt verteilung festlegt, für
die vorhandenen Wartezeiten
bei Haus- und Fachärzten
verantwortlich
le ambulant behandelbare Fälle sehen die Ärzte dort schlicht seltener als
Praxisärzte. Vor allem gibt es in vielen
Kliniken gar keine Fachabteilungen etwa für Augenheilkunde, Orthopädie,
Rheumatologie, HNO -, Hautkrankheiten und andere Fächer. Da werden dem
Patienten oft nur Angebote an entfernten Kliniken gemacht werden können,
die nach über vier Wochen Wartezeit
mit weiten Wegen verbunden sind.
Reden wir einmal über Geld. Die Kosten für die Terminservicestellen gehen
zu Lasten....
...der Kassenärztlichen Vereinigungen, und damit der Vertragsärzte, die
den Unsinn über die Verwaltungskostenumlage zahlen müssen. Durch die
steigenden Bürokratiekosten für die
Vertragsärzte werden unter gedeckelten Gesamtbudgets die Behandlungsressourcen der Patienten weiter eingeschränkt. Ich muss daran erinnern, dass
für viele Arztgruppen die Behandlung
von GKV-Patienten bereits jetzt nicht
kostendeckend ist. Ökonomen, KBV,
Zentralinstitut und auch oberster Sozialrichter wissen das offenbar, denn
sie berücksichtigen sonstige Einnahmen der Vertragsärzte regelmäßig bei
Argumentationen bzw. Kalkulationen.
Was hätte der Gesetzgeber aus Ihrer
Sicht tun sollen, um Wartezeiten zu verkürzen?
Ja, wenn man das denn für nötig hielte, dann müsste man die
Behandlungsmöglichkeiten in den
Facharztpraxen stärken anstatt sie
durch die Praxisaufkaufregelung zu
schwächen. Entweder nominell durch
mehr Ärzte – oder strukturell durch
mehr Motivation für zusätzliche Arztleistung bei den vorhandenen Ärzten,
oder durch eine Steuerung der Inanspruchnahme auf Seiten der Patienten.
Oder eine Kombination davon. Aber
Herr Lauterbach als Kliniklobbyist hat
ja als Ziel verlautbart, die Facharztpraxen abzuschaffen, und Herr Gröhe ist
ihm und den Ministerialbeamten im
BMG dabei auf den Leim gegangen, falls
er nicht ohnehin längerfristig dasselbe
Ziel verfolgt.
Weicht die Regierung mit den Terminservicestellen einer Debatte über Rationierung und begrenzte Ressourcen aus?
Die Herren Gröhe und Lauterbach
tun in der Tat so, als wären die Vertragsärzte an der rapide zunehmenden Rationierung schuld und müssten »nur mehr Patienten behandeln«.
Dabei ist die Politik doch selbst durch
die Uralt-Bedarfsplanung, die nicht
den Bedarf befriedigt, sondern nur
die Arztverteilung festlegt, für die vorhandenen Wartezeiten bei Haus- und
Fachärzten verantwortlich. Ebenso wie
sie nach dem Sozialgesetzbuch V für
Budgets für Arztleistungen und Patientenzahlen, Regresse und Hyperbürokratie verantwortlich ist.
Im Rahmen der Zuweisung an die
Wartezeitenverwaltungsstellen sollen
die Hausärzte künftig die Triage für
»dringliche Fälle« erledigen – das ist
nichts anders als ein Priorisierungsprozess, der in zeitliche Rationierung mündet. Dabei verweigert sich die Politik
seit Jahren der Diskussion um Priorisierung, Rationierung und sinnvolle Leistungssteuerung. Statt einer notwendigen öffentlichen Debatte wird Terminrationierung jetzt auf kaltem Weg
eingeführt – Wartezeitenverwaltungsstellen werden am Ende zu ungeliebten,
bürokratischen Einrichtungen einer rationierten Zuteilungsmedizin, eben für
die Gröhe-Sprechstunde.
Nennen wir diese
»Wartezeitenverwaltungsstellen« ruhig mal beim
wahren Namen:
D
er semantische Schwindel
»Terminservicestellen« gaukelt »Service« vor, wo es um
gesetzlich auferlegte Pflicht und
plattes Warten geht.
Er lockt mit dem
Köder »Termin«,
den ja – »ich bin
doch nicht blöd!« –
jedermann gerne
haben will, wo es
tatsächlich um die
durch Polit-Versagen verknappte
Ressource Ärztliche
Dr. Axel
Arbeitskraft geht.
Brunngraber
Das von Gröhes
PR -Abteilung ausgeheckte Unwort
sollten wir genauso wenig im Munde führen wie »Leistungser bringer«,
»Praxisgebühr« oder »Richtgrößenprüfung«.
Politische Gewalt arbeitet heutzutage nicht mehr mit Stiefeln, Stacheldraht und Tschakos – sie funktioniert
medial durch die Besetzung von Begriffen und beherrscht das öffentliche
Bewusstsein durch semantische Lügen.
Darum immer: Wartezeitenverwaltungsstellen.
Widerstand ist möglich und geboten.
Dr. Axel Brunngraber, Hannover
FOTO: PRIVAT
Die Politik ist doch selbst
PL AK AT: DR. A . BRUNNGR ABER
GESUNDHEITSPOLITIK ●
_ FACHAR Z T.DE, 25.7.2015
Wie sollten die Kollegen nun mit der Situation umgehen?
In wirklich eiligen Fällen wird sich
der Hausarzt sowieso direkt mit dem
Facharzt in Verbindung setzen, um dem
ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ·
455
Patienten eine sachgerechte und zeitnahe Behandlung zu ermöglichen. Dieses Verfahren ist seit Jahrzehnten gute
und geübte Praxis in Deutschland. Es
ist Ausdruck verantwortungsvoller, autonomer und professioneller ärztlicher
Berufsausübung. Nicht selten ist ein
Termin zur Gröhe-Sprechstunde nach
vier Wochen übrigens gar nicht ausreichend, sondern es ist eine frühere Behandlung geboten.
Gelingt dies nicht, kann der Patient
direkt, wie bisher auch, an eine Klinikambulanz überwiesen werden, sofern räumlich und fachlich vorhanden.
Wenn eine solche nicht existent ist,
könnte die Wartezeitenverwaltungsstelle auch nichts ausrichten. Die unsinnige und teure Wartezeitenverwaltungsbürokratie wird so vermieden. In
echten Notfällen ist oftmals ohnehin eine stationäre Behandlung nötig. Nicht
zuletzt können Patienten auf ihre Rechte nach dem Sozialgesetzbuch V §13, Abs.
3 hingewiesen werden.
Welche Rechte im Sozialgesetzbuch meinen Sie konkret?
Der Gesetzestext des Abs. 3 § 13 SGB
V lautet (Auszug): »Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung
nicht rechtzeitig erbringen ... und sind
dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden,
sind diese von der Krankenkasse in der
entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war«.
Damit ist klar, dass der pflichtversicherte Patient für unaufschiebbare und
notwendige Leistungen grundsätzlich
Anspruch auf Erstattung der Kosten
durch die Kasse hat. Dies gilt unabhängig von Wartezeitenverwaltungsstelle
und Gröhe-Sprechstunde. Der Patient
kann sich deshalb in solchen Fällen in
der Privatsprechstunde des Vertragsarztes oder auch beim Privatarzt behandeln lassen – den Erstattungsanspruch muss er allerdings gegenüber
seiner Kasse durchsetzen. Dabei kann
helfen, dass privatärztliche Behandlungen in Deutschland im Vergleich meist
durchaus günstig sind.
Unsere tägliche Praxis zeigt aber
auch, dass Patienten oftmals gar nicht
456 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015
bereit sind, vier Wochen auf einen Termin zu warten. Daran sieht man, dass
der »Bedarf« und die Dringlichkeit für
ärztliche Behandlung interindividuell ganz unterschiedlich sind, oftmals
auch unabhängig von vermeintlich
»objektiven« Schwergraden von Krankheit, (Nicht-)Gefährlichkeit oder Akuität. Häufig bezahlen Patienten ihre Behandlung dann lieber gleich selber und
sind froh, dass ihnen schnell geholfen
wurde. Dieser Lebenswirklichkeit und
persönlichen Prioritätensetzung wird
das Planinstrument der Gröhe-Sprechstunde ohnehin nicht gerecht.
So kann es sein, dass sich mancher
Patient ohnehin lieber für eine Privatbehandlung entscheidet, anstatt sich
zeitaufwändig mit der Wartezeitenverwaltungsstelle herumzuschlagen, um
schließlich nach womöglich über vier
Wochen in irgendeiner entfernten Praxis oder Klinikambulanz unterzukommen, verbunden mit zusätzlicher Fahrzeit und Fahrtkosten.
_ FACHAR Z T.DE, 11.8.2015
Termin Servicestelle mal
»lustig« betrachtet – EINE REALSATIRE
Z
ugegeben, bei der Vorstellung einer Termin Servicestelle kommt mir als alter,
ausgedienter Orthopäde
mit mehreren medizinische
Fachangestellten, ein lautes Glucksen
in die Kehle. Ich stelle mir gerade vor
ab Februar 2016, vier noch lebensfrohe Angestellte (keine Ahnung welche
hochtrabende Berufsbezeichung sie
bekommen werden) sitzen voller Tatendrang an ihren Telefonen. Bei rund
700 – 800 Überweisungen dringlicher
Natur pro Tag (!) hoffen wir mal für
die »telefonischen Fachangestellten«,
dass sie gute Nerven beweisen! Beispiel
eines Anrufes von »vielen«: Hallo, ich
habe einen akuten Bandscheibenvorfall und bekomme erst in drei Wochen
einen Termin bei meinem Orthopäden
(man bemerke, sie darf, laut der neuen
Regelung auf einen Termin innerhalb
von vier Wochen hoffen!) Der oder die
»Fachtelefonist(in)» versucht via Inet
einen Termin für den Patienten zu
finden, klärt (hoffentlich) im Voraus,
Krankenkasse, Überweisung, überweisenden Arzt und eventuelle tatsächliche Diagnose ab und verspricht
eine Rückmeldung INNERHALB einer
Woche. Sollte bis dahin das Gespräch
noch freundlich verlaufen sein, droht es
spätestens hier umzukippen! Schließlich ist er ja schon seit fünf Wochen
in Behandlung seines Hausarztes! Ein
Patient möchte weder eine Woche auf
seinen Termin warten, sondern jetzt
gleich, wenn möglich noch gestern
mit seinen akuten Beschwerden (die
seit fünf Wochen bestehen) zu einem
Facharzt! Hier wird sich dann die Professionalität und Nervenstärke des »Fachtelefonisten« das erste Mal bewähren
müssen. Hat er diese Klippe geschafft,
findet auch einen Termin und ruft wieder beim Patienten freudestrahlend
an: wir haben einen Termin in drei
Wochen für sie beim Dr. XXY in Tralala
gefunden! Böse Falle drei Wochen sind
dem Patienten (man bedenke er leidet
seit fünf Wochen) extrem zuviel und
der mittlerweile schon nicht mehr so
fröhliche »Fachtelefonist(in) bekommt
seinen ersten Dämpfer. Immer noch
freundlich versucht er, sie, den Patienten weiter zu beraten – aber wieder hat
er die Rechnung ohne diesen gemacht,
denn der Arzt XXY hat ja seine Praxis
in Tralala ca. 20 km vom Patient entfernt, da geht er schon einmal gar nicht
hin , und außerdem hat Frau M. aus B.
eine nette Nachbarin ganz Schlimmes
über Dr. XXY zu berichten gewusst, der
Patient mag ja eigentlich auch zu »seinem« Facharzt« !! Weiterhin ruhig (so
das klappt – immerhin »klopft« telefonisch ja inzwischen schon der nächste
Terminwillige an) wird versucht dem
GESUNDHEITSPOLITIK ●
Achtung Feldhamster!
_ FACHAR Z T.DE, 25.7.2015
S
FOTO: PRIVAT
Patienten die Lage »schmackhaft » zu
machen. Die »Tiraden« die sich jetzt auf
den gebeutelten »Fachtelefonisten(in)
ergießen sind beliebig zu erweitern.
Abgesehen vom abgelaufenen Krankenschein (Hausarzt mag ihn nicht so
ohne weiteres verlängern) bis zu den
unerträglichen Schmerzen (seit mittlerweile sechs Wochen) und wüsten Beschimpfungen über die Unfähigkeit des
/der »Fachtelefonisten/in« oder auch
der dringenden Bitte »geben sie mir
mal ihren Vorgesetzten« werden jetzt
die Nerven des Gegenübers auf eine
harte Probe gestellt. Man könnte das
jetzt noch ausführlicher beschreiben,
nur soviel, letztendlich ist das Resultat.
Der genervte Fachtelefonist(in) weiß
sich nicht anders zu helfen und schickt
den Patienten in die nächste Klinik, wo
ein bestimmt »hochmotivierter« Assistenzarzt (er hatte vorher schon zig solcher Fälle abzuarbeiten) möglichst noch
im ersten Jahr der Facharztausbildung
(ich bekenne , das ist Ironie) sich »intensiv« dem geplagten Patienten widmet!
Aus diesen Bildern entsteht eine Hoffnung: der genervte Patient lernt daraus, spricht mit seinem, ihm vertrauten Hausarzt, der seinerseits einmal
den Telefonhörer in die Hand nimmt
und Kollege Facharzt anruft um einen
dringlichen Termin auszumachen (ich
kenne aus meiner Erfahrung keinen
Fall, wo das nicht geklappt hätte!) und
der Patient kann einen Termin innerhalb einer Woche bei dem Facharzt seines Vertrauens erlangen! Die Hoffnung
stirbt zuletzt.
PS . Ich hoffe hier auch für die »Fachtelefonisten«, denn ihre Nerven werden
extrem gefordert sein, logischerweise mag jeder Patient seinen Wunschtermin, zu seiner, ihm passenden Zeit,
beim Arzt seines Vertrauens und das
bitte sofort! Viel Glück
Wolfgang Kirst
ehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
im Wahn der vorgreifenden Gehorsamkeit und in
der Übererfüllung aller Pflichten und Vorschriften
meiner so frei gewählten Legislativler sehe ich mich
doch manchmal am Todesstreifen des menschlichen
Verstandes.
Insbesondere, wenn es um die fachlich vollständige und für
den Patienten vollumfänglich verständliche Aufklärungspflicht
geht.
Gerade noch suhle ich mich im Glücke eines Heinrich
Dr. Christiane
Mann´schen Untertans mit einem vollständig ausgefüllten
Koch
Anamnesebogen in der Hand und zücke schon den Stift um
einen finalen Haken unter die rechtlich akkurat erfolgte Aufklärung bezüglich Befund,
Diagnose, Therapie und ihre Alternativen sowie Prognose jeder einzelnen inklusive
Kosten, in patientenverständlicher Form zu machen, … da bricht das Grauen über
mich herein.
Mein Patient, eingebettet zwischen dem Bildschirm der intraoralen Kamera und
dem ZE -Aufklärungsprogramm, mit individuellem Farbausdruck in der einen Hand,
das ZE -Modell zum Anfassen in der anderen, dem Röntgenbild auf dem nächsten
Bildschirm, dem Spiegel zur Selbstbetrachtung über ihm schwebend, eine Skizze
bezüglich seiner Situation und zur individuellen Aufklärung auf dem Schwebetisch,
wendet seinen Blick ab und schaut auf seinen …. Pulli.
Dort liegen, hingehaucht und ganz unschuldig, zarte kleine weiße Flocken…
Der Patient springt auf, Modell und Farbausdruck fliegen gen Fenster, einer
der Beratungsbildschirme knallt in seiner Halterung gegen die Wand und der
Schwebetisch blökt Alarm.
»Sie haben meinen Zahn explodieren lassen!« brüllt der sicherlich im Recht
befindliche Patient.
»Schauen Sie auf meinen Pulli! Alles Zahnstücke! Alles kaputt!«
Im völligen Bewusstsein meiner sicherlich unbestreitbaren Schuld betrachte ich die
Flöckchen.
Dann wandert mein Blick verbotenerweise zum Dreitagebart des Patienten, in
welchem ähnliche Flocken haften. Wie um mich zu verhöhnen greift der Patient zu
seiner Serviette und reibt sich nochmal ausgiebig eine nichtvorhandene Feuchtigkeit
aus dem Gesicht, was die Ansammlung der verdächtigen Objekte schlagartig erhöht.
Mit ausgesuchter Höflichkeit und ganz im Sinne des Gesetzesgebers erkläre ich
dem Patienten mit visuellen und haptischen Hilfsmitteln, sowie im ausgiebigen
Rollenspiel den Zusammenhang zwischen seinem saugfähigem Kleidungsschutz
zum Einmalgebrauch, dem natürlichen hormongesteuerten Bewuchs seiner
Gesichtsoberfläche und dem materialbedingten Abrieb beim Zusammenbringen der
beiden. Das Aufklärungsgespräch befindet sich jetzt im freien Fall – wir erreichen
zügig Teletubby-Niveau.
Nichts zu machen. Der Patient beharrt auf seiner Aussage. Lautstark.
Oh Schreck!
Vor mir sitzt er! Der Feldhamster, lat. Cricetus cricetus aus der Familie der Rodentia.
Der Alptraum eines jeden aufklärungsverpflichteten Arztes/Zahnarztes.
»Schnack mit der Kuh Französisch!« hätte meine Schwiegermutter jetzt gesagt.
Schließlich biete ich dem Patienten eine labortechnische Untersuchung der Corpora
delicti an, um ihm die zellstoffartige Herkunft seiner »Zahnstücke« zu beweisen.
Daraufhin rauscht der Hamst… pardon Patient empört aus der Praxis.
Sicherlich habe ich in Deutschland als Zahnärztin nicht viele Rechte und schon gar
keine Privilegien, aber bitte lieber Gesetzesgeber: befreit mich von der vollumfänglich
verständlichen Beratungspflicht der Rodentia!
Tierschutz hin oder her!
Ich vergeß mich sonst!
Mit den besten Grüßen,
Dr. Christiane Koch aus Hannover
ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ·
457
BERUFSSTÄNDISCHES
1) Eingehende Untersuchung, Beratung, Entfernen harter und weicher Zahnbeläge:
Leistung
informiert
über
Betriebswirtschaftliche
Aspekte klassischer
Behandlungen
N
FOTO: PRIVAT
ur im Vorfeld
hat man die
Möglichkeit, die
Vergütung für
Behandlungen
nach GOZ /GOÄ betriebswirtschaftlich zu kalkulieren und
dementsprechend nach § 2
Absatz 1 und 2 GOZ eine abweichende Gebührenhöhe
Dr. Peter Klotz
festzulegen. Vereinbart werden kann nur der Steigerungsfaktor.
Die Vereinbarung einer abweichenden
Punktzahl (§ 5 Absatz 1 Satz 2) oder eines
abweichenden Punktwertes (§ 5 Absatz
1 Satz 3) ist gemäß § 2 Absatz 1 GOZ nicht
zulässig.
0010 (100)
Ä1 (80)
18x 4050 (10,0)
10x 4055 (13,0)
Euro-Betrag bei
Euro-Betrag bei
Euro-Betrag bei
durchgängigem
durchgängigem
durchgängigem
1,0-fachen Steige- 2,3-fachen Steige- 3,5-fachen Steigerungsfaktor
rungsfaktor
rungsfaktor
5,62
12,94
19,68
4,66
10,72
16,32
10,08
23,22
35,46
7,30
16,80
25,60
SUMME in Euro
27,66
63,68
97,06
Zur Verfügung
stehende Zeit
in Minuten
5,53
12,74
19,41
2) Beratung, Anästhesie regio 15, Stillen Zahnfleischrandblutung, Caries profunda –
Behandlung, 3-fl ächige Amalgamfüllung:
Leistung
Ä1 (80)
0090 (60)
2030 (65)
2330 (110)
2090 (297)
Euro-Betrag bei
Euro-Betrag bei
Euro-Betrag bei
durch-gängigem durch-gängigem durch-gängigem
1,0-fachen Steige- 2,3-fachen Steige- 3,5-fachen Steigerungsfaktor
rungsfaktor
rungsfaktor
4,66
10,72
16,32
3,37
7,76
11,81
3,66
8,41
12,80
6,19
14,23
21,65
16,70
38,42
58,46
SUMME in Euro
34,58
79,54
121,04
Zur Verfügung
stehende Zeit
in Minuten
6,92
15,91
24,21
3) Beratung, Anästhesie regio 15, Stillen Zahnfleischrandblutung, Kofferdam anlegen, Caries profunda – Behandlung, 3-fl ächige Kompositrestauration:
Leistung
Euro-Betrag bei
Euro-Betrag bei
Euro-Betrag bei
durch-gängigem durch-gängigem durch-gängigem
1,0-fachen Steige- 2,3-fachen Steige- 3,5-fachen Steigerungsfaktor
rungsfaktor
rungsfaktor
4,66
10,72
16,32
3,37
7,76
11,81
3,66
8,41
12,80
3,66
8,41
12,80
6,19
14,23
21,65
36,11
83,05
126,38
Grundlagen für die betriebswirtschaftliche Bemessung des Steigerungsfaktors sind der praxisindividuell
notwendige bzw. avisierte Stundenhonorarumsatz sowie die beim speziellen
Patienten zu erwartenden Parameter,
insbesondere der Zeitaufwand, jedoch
auch Schwierigkeit und Umstände, die
sich dann in der Begründung des nach
der Behandlung festgelegten Steigerungsfaktors wiederfinden.
Ä1 (80)
0090 (60)
2030 (65)
2040 (65)
2330 (110)
2100 (642)
SUMME in Euro
57,65
132,58
201,76
Die folgenden Beispiele basieren auf
einem angedachten Stundenhonorarumsatz von 300,– €:
Zur Verfügung
stehende Zeit
in Minuten
11,53
26,51
40,35
458 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015
4) Neuer Behandlungsfall, überempfindlicher Zahnhals regio 16:
Leistung
Ä5 (80)
Ä1 (80)
4055 (13,0)
2010 (50)
Euro-Betrag bei
Euro-Betrag bei
Euro-Betrag bei
durchgängigem
durchgängigem
durchgängigem
1,0-fachen Steige- 2,3-fachen Steige- 3,5-fachen Steigerungsfaktor
rungsfaktor
rungsfaktor
4,66
10,72
16,32
4,66
10,72
16,32
0,73
1,68
2,56
2,81
6,47
9,84
SUMME in Euro
12,86
29,59
45,04
Zur Verfügung
stehende Zeit
in Minuten
2,57
5,92
9,01
5) Neuer Behandlungsfall, symptombezogene Untersuchung, Beratung, Vitalitätsprobe regio 17 – 14, regio 16 Aufbau für eine Krone erforderlich, Anästhesie regio
16, Stillen Zahnfleischrandblutung, Caries profunda – Behandlung, Aufbaufüllung
aus Glasionomerzement:
Leistung
Ä5 (80)
Ä1 (80)
0070 (50)
0090 (60)
2030 (65)
2330 (110)
2180 (150)
Euro-Betrag bei
Euro-Betrag bei
Euro-Betrag bei
durchgängigem
durchgängigem
durchgängigem
1,0-fachen Steige- 2,3-fachen Steige- 3,5-fachen Steigerungsfaktor
rungsfaktor
rungsfaktor
4,66
10,72
16,32
4,66
10,72
16,32
2,81
6,47
9,84
3,37
7,76
11,81
3,66
8,41
12,80
6,19
14,23
21,65
8,44
19,40
29,53
SUMME in Euro
33,79
95,31
118,27
Zur Verfügung
stehende Zeit
in Minuten
6,76
19,06
23,65
6) Neuer Behandlungsfall, symptombezogene Untersuchung, Beratung, Vitalitätsprobe regio 17 – 14, regio 16 Aufbau für eine Krone erforderlich, Anästhesie regio
16, Stillen Zahnfleischrandblutung, Kofferdam anlegen, Caries profunda – Behandlung, Mehrschichtige dentinadhäsive Aufbaurekonstruktion:
Leistung
Ä5 (80)
Ä1 (80)
0070 (50)
0090 (60)
2030 (65)
2040 (65)
2330 (110)
2120a (770)
Euro-Betrag bei
Euro-Betrag bei
Euro-Betrag bei
durchgängigem
durchgängigem
durchgängigem
1,0-fachen Steige- 2,3-fachen Steige- 3,5-fachen Steigerungsfaktor
rungsfaktor
rungsfaktor
4,66
10,72
16,32
4,66
10,72
16,32
2,81
6,47
9,84
3,37
7,76
11,81
3,66
8,41
12,80
3,66
8,41
12,80
6,19
14,23
21,65
43,31
99,60
151,57
SUMME in Euro
72,32
166,32
253,11
Zur Verfügung
stehende Zeit
in Minuten
14,46
33,26
50,62
_ DR. PE TER KLOT Z, GERMERING
NACHDRUCK AUS W W W. Z AEND.DE VOM 30.7.2015 – 16.8.2015 (TEIL 1 – TEIL 3)
Was hält Ihre
Krankenkasse von
sauberen Zähnen?
UMFRAGE ZUR PROFESSIONELLEN ZAHNREINIGUNG:
FAST JEDE ZWEITE KASSE
GEWÄHRT ZUSCHÜSSE
E
in sauberes Gebiss und präventiver Schutz vor Karies- und
Parodontalerkrankungen –
viele Patientinnen und Patienten entschließen sich beim
Zahnarzttermin aus guten Gründen
für eine Professionelle Zahnreinigung
(PZR). Jetzt ergab eine aktuelle Umfrage der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), dass nahezu jede
zweite gesetzliche Krankenkasse die
PZR auf freiwilliger Basis bezuschusst.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV: »In Deutschland leiden bis zu 70 Prozent aller Erwachsenen an parodontalen Erkrankungen.
Dennoch wird diese sinnvolle Behandlung immer wieder zu Unrecht als im
Nutzen nicht belegte IGel-Leistung
verunglimpft, etwa durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Hier besteht ein eklatanter Widerspruch zwischen den Zuschüssen
der Kassen und der Fundamentalkritik des MDK : zahlreiche Kassen bezuschussen die PZR zunächst mit knappen
Versichertengeldern, aber zugleich lassen sie den Nutzen der Leistung durch
den MDK anzweifeln.«
Nutzen der PZR als präventive
Maßnahme anerkannt
Fest steht: Mittel- und langfristig kann
mit einer PZR eine umfassende und
kostenintensivere Parodontaltherapie
vermieden werden. Bereits eine unterstützende Parodontaltherapie umfasst
Elemente einer PZR . »Gerade bei PaZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ·
459
einen Zuschuss zur PZR pro Jahr oder
pro Termin. Einige Kostenträger bieten Vergünstigungen jedoch nur in
Zusammenarbeit mit ausgewählten
Zahnärztinnen und Zahnärzten an.
Versicherte können diese Angebote
also häufig nicht beim Zahnarzt ihrer
Wahl in Anspruch nehmen. Dafür sind
in diesen Fällen oft aber ein bis zwei
Zahnreinigungen kostenfrei. Manche
Kassen bieten ihren Versicherten bei
der PZR wahlweise beide Zuschuss-Varianten an.
Umfrage-Ergebnisse als Tabelle
Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten die Umfrage-Ergebnisse mit den
Leistungen der Krankenkassen bei der
PZR als tabellarische Übersicht in der
Ausgabe 15 der »Zahnärztlichen Mitteilungen« (zm) sowie auf der Website der KZBV, auf der zudem das Praxisplakat »Was hält Ihre Krankenkasse von
sauberen Zähnen« in zwei Größen zum
Download bereitsteht.
Umfang und Nutzen einer PZR
tienten mit ersten parodontalen Problemen ist die Maßnahme aus medizinischer Sicht absolut geboten, da mit
dieser die Sondierungstiefe der Zahntaschen reduziert werden kann. Der
wissenschaftliche Nutzen der PZR als
präventive Maßnahme bei Karies und
Parodontalerkrankungen ist in der Wissenschaft schon lange anerkannt«, sagte Eßer.
Umfrage der KZBV bei allen
gesetzlichen Krankenkassen
Die KZBV hat die Angebotsvielfalt bei
der PZR zum Anlass genommen, und
eine Umfrage bei allen 124 vom GKVSpitzenverband im April 2015 gelisteten
gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt. Immerhin 61 Kassen beteiligten
sich an der Umfrage. Gefragt wurde,
wie sich die konkrete Leistung der jeweiligen Kasse im Zusammenhang mit
einer PZR gestaltet, ob es Absprachen
mit Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) gibt und ob der Zahnarzt frei
nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abrechnen kann. Ein Teil der
460 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015
Eine PZR umfasst eine
gründliche Reinigung
von Zähnen und
Zahnfleisch, eine
Politur sowie eine
Fluoridierung. Sie ist
auch für Patienten
sinnvoll, die ihre Zähne
regelmäßig pflegen
Angebote basiert auf sogenannten Selektivverträgen und hat damit eine Einschränkung der freien Zahnarztwahl
zur Folge.
Verschiedene Varianten
von Zuschüssen für eine PZR
Etliche der durch die KZBV befragten
Kassen gewähren ihren Versicherten
Eine PZR umfasst eine gründliche Reinigung von Zähnen und Zahnfleisch,
eine Politur sowie eine Fluoridierung.
Sie ist auch für Patienten sinnvoll, die
ihre Zähne regelmäßig pflegen. Denn
durch spezielle Instrumente erreicht
der Zahnarzt bei einer PZR Stellen im
Mund, an die Zahnbürste und Zahnseide nicht herankommen. Nach der Reinigung gibt das Praxisteam zudem individuelle Tipps zur Mundpflege und einer zahngesunden Ernährung.
Neben regelmäßigen Kontrolluntersuchungen ist die PZR auch ein wichtiger Bestandteil zahnmedizinischer
Prävention. Bakterien im Mundraum
werden gründlich entfernt, Zähne und Zahnfleisch vor einer Neuansiedelung geschützt. Dies beugt
Allgemeinerkrankungen wie Diabetes
vor, da der Patient insgesamt weniger
Bakterien im Körper hat.
_ PRE SSEINFORMATION DER K A SSENZ AHNÄR Z TLICHEN BUNDE S VEREINIGUNG, 3.8.2015
2015
Innovationen entdecken.
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FOTOS:
14 Tonnen Medikamente und medizinische Materialien an 120 Gesundheitsstationen in Nepal ausgeliefert
STIFTUNG HILFSWERK DEUTSCHER ZAHNÄRZTE ZIEHT BILANZ
UND BITTET UM WEITERE UNTERSTÜTZUNG
D
ie Erdbeben im Frühjahr
haben in Nepal mehr als
8.600 Menschen das Leben gekostet. Besonders
schwer betroffen war
und ist die Region um die Hauptstadt
Kathmandu. Unterstützt von der
Spendenaktion der Stiftung Hilfswerk
Deutscher Zahnärzte für Lepra- und
Notgebiete (HDZ) gemeinsam mit der
Bundeszahnärztekammer (BZÄK ) versorgen dort die Partner, die Salesianer
Don Boscos, die Menschen mit Trinkwasser, Lebensmitteln, Hygieneartikeln, Medikamenten, Decken und beteiligen sich am Wiederaufbau.
»Wir möchten uns bei allen Spendern bedanken«, so der BZÄK-Präsident
Dr. Peter Engel. »Bislang standen uns
75.000 Euro zur Verfügung, die schon
etliches bewegen konnten«, zieht der
HDZ-Vorsteher und Kuratoriumsmitglied von Don Bosco Mondo e.V., Dr.
Klaus Winter, Bilanz. »14 Tonnen Medikamente und medizinische Bedarfsmaterialien konnten durch die Zusammenarbeit der Salesianer Don Boscos
mit action medeor an über 120 Gesund-
462 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015
Von oben im Uhrzeigersinn:
● Im Don Bosco Berufsbildungszentrum Thecho werden Nahrungsmittel an die Betroffenen
verteilt. ● Traumatisierte Kinder
brauchen wieder Zuversicht und
Perspektive. ● Zusammenarbeit
der Salesianer mit action medeor,
hier: Registrierung der Namen
nach Medikamentenverteilung
heitsstationen ausgeliefert werden. Zusätzlich wurden sieben Krankenhäuser
und ca. 45 medizinische Teams sowie 30
Don Bosco-Schulen mit einer Erste-Hilfe-Ausstattung unterstützt.«
Anlässlich des morgigen Welttags
der humanitären Hilfe bitten BZÄK und
HDZ darum, die Hilfe nicht abreißen zu
lassen, denn der Wiederaufbau müsse
weitergehen. Unterstützt durch das nepalesische Bildungsministerium wird
derzeit der Wiederaufbau der zerstörten Schulen gemeinsam mit der Bevölkerung geplant.
Spendenkonto:
Hilfswerk Deutscher Zahnärzte
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN: DE28 300 60601 000 4444 000
BIC: DAAEDEDD
Stichwort: Nepal
Eine Spendenbescheinigung wird
bei Adressangabe ausgestellt. Zur Steuerbegünstigung bis 200,- Euro kann als
vereinfachter Zuwendungsnachweis
nach § 50 Abs. 2 EStDV der Kontoauszug vorgelegt werden.
Das HDZ trägt aufgrund seiner
Transparenz das Siegel der Initiative
Transparente Zivilgesellschaft.
Kontakt
Stiftung Hilfswerk
Deutscher Zahnärzte:
Dr. Klaus Winter,
Vorsteher der Stiftung HDZ ,
E-Mail: [email protected],
Postfach 2132, 37011 Göttingen,
www.stiftung-hdz.de
_ PRE SSEINFORMATION DER
BUNDE S Z AHNÄR Z TEK AMMER, 18.8.2015
BERUFSSTÄNDISCHES ●
Patienten aus dem Ausland
N
ÜBER- UND ZWISCHENSTAATLICHES KRANKENVERSICHERUNGSRECHT
icht nur in der Urlaubszeit kommen Urlauber
aus dem Ausland als
Schmerzpatienten in die
Zahnarztpraxis zur Be-
handlung.
Um Probleme bei der Abrechnung
der zahnärztlichen Leistungen zu vermeiden, sollten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
1. Legt der Patient als Anspruchsnachweis für die Behandlung eine Europäische Krankenversichertenkarte vor,
ist zunächst zu überprüfen, ob diese auch gültig ist. Wie entsprechende Nachfragen aus den Praxen ergeben haben, werden in Österreich immer noch vereinzelt Karten ausgestellt,
die lediglich im Feld 8 (Kennnummer
der Karte) einen gültigen Eintrag enthalten. Alle weiteren Felder sind mit
Sternchen gefüllt. Diese Karten berechtigen nicht zur Leistungsaushilfe. Patienten, die eine solche Karte vorlegen,
sind an die gewählte deutsche Krankenkasse zu verweisen. Die Krankenkasse fordert sodann bei der zuständigen
österreichischen Krankenkasse eine
Provisorische Ersatzbescheinigung an.
Versicherte aus der Schweiz erhalten
eine Karte, auf der das »europäische
Emblem« (Kranz aus 12 Sternen) fehlt.
Diese Karten berechtigen jedoch zur
Leistungsaushilfe.
Versicherte des tschechischen Krankenversicherungsträgers VZP erhalten
eine innerstaatliche Krankenversichertenkarte, die der Europäischen Krankenversichertenkarte sehr ähnlich sieht. Sie
ist jedoch grün anstatt blau, trägt den
Eindruck der VZP und es fehlen sowohl
das Länderkürzel als auch das »europäische Emblem«. Diese Karten berechtigen nicht zur Leistungsaushilfe.
2. Bei Vorlage eines gültigen Anspruchsnachweises wählt der Patient
sodann die aushelfende deutsche Krankenkasse aus. Die Praxis kann dem Patienten bei der Wahl der Krankenkas-
se auch behilflich sein. Die zahnärztlichen Leistungen werden dann unter Berücksichtigung des jeweils geltenden
Punktwertes der ausgewählten Krankenkasse vergütet.
3. Der Patient wird in die ausgewählte Krankenkasse manuell aufgenommen, die Europäische Krankenversichertenkarte lässt sich nicht einlesen,
Statusergänzung »7« eintragen (Kennzeichnung für Auslandsabkommen).
4. Den Anspruchsnachweis (Europäische Krankenversichertenkarte oder
Ersatzbescheinigung) und den Identitätsnachweis (Personalausweis oder
Reisepass) des Patienten für evtl. Rückfragen/Berichtigungsanträge der Krankenkasse kopieren (Kopie verbleibt in
der Behandlungskartei des Patienten).
5. Muster 80 und 81 vollständig ausfüllen, ansonsten übernimmt die gewählte Krankenkasse die Kosten der Behandlung nicht. Kann das Muster 80
und 81 nicht vollständig ausgefüllt werden, ist dem Patienten zunächst eine
GOZ-Rechnung zu erstellen. Der Rechnungsbetrag wird dem Patienten dann
wieder zurück erstattet, wenn die fehlenden Informationen zur Abrechnung
der Behandlung gegenüber der Kran-
Zum Leistungsumfang
ist anzumerken, dass die
zahnärztlichen Leistungen grundsätzlich so
erbracht werden können,
als ob der Patient in
Deutschland krankenversichert wäre
kenkasse nachgereicht worden sind.
Das Muster 80 und 81 kann bei der KZV
M-V angefordert werden.
6. Muster 81 ist vom Patienten zu unterschreiben.
7. Das Original von Muster 80 und 81
umgehend an die gewählte Krankenkasse übersenden, ansonsten erfolgt
keine Kostenerstattung für die Behandlung.
8. Der Durchschlag von Muster 80
und 81 verbleibt in der Behandlungskartei des Patienten.
9. Die Abrechnung der Behandlung
erfolgt mit der Quartalsabrechnung
(Online, Diskette, Erfassungsschein)
über die KZV M-V, wobei der Erfassungsschein vom Patienten zu unterschreiben ist.
Zum Leistungsumfang ist anzumerken, dass die zahnärztlichen Leistungen grundsätzlich so erbracht werden
können, als ob der Patient in Deutschland krankenversichert wäre. Auch hinsichtlich der gesetzlichen Zuzahlungen
erfolgt eine Gleichstellung zu den Versicherten einer deutschen Krankenkasse.
Beispielsweise wäre dann im Rahmen
einer Füllungstherapie auch eine Mehrkostenvereinbarung mit dem Patienten möglich.
Behandlungsanspruch nach EG Recht besteht für folgende beteiligte
Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark,
Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (nur griech. Teil)
Behandlungsanspruch nach dem
Abkommensrecht besteht für:
Bosnien-Herzegowina, Kroatien,
Mazedonien, Montenegro, Serbien,
Türkei, Tunesien.
_ ANDRE A MAURIT Z
DENS 7/2015
ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ·
463
Strikte Vorgaben
ABER AUCH ASYLBEWERBER KÖNNEN ZUM ZAHNARZT GEHEN
Wie die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni mitteilt,
können Asylbewerber nicht nur eine medizinische, sondern auch eine zahnmedizinische Grundversorgung in
Anspruch nehmen
G
eregelt ist dies im Asylbewerberleistungsgesetz,
das die Behandlung von
akuten Erkrankungen
und Schmerzzuständen
vorsieht. Kostenträger sind die Sozialämter, die den erforderlichen Zahnbehandlungsschein ausstellen, der wie
die elektronische Gesundheitskarte
des gesetzlich Versicherten Voraussetzung für die Abrechnung des Zahnarz-
Hamburgs Ärztekammer sieht
Welle der Hilfsbereitschaft
D
er Aufruf der Ärztekammer Hamburg an
Allgemeinmediziner, Internisten sowie
Kinder- und Jugendärzte in der Hansestadt habe eine Welle der Hilfsbereitschaft ausgelöst. »Die Resonanz ist überwältigend, sagte Ärztekammerpräsident Prof. Frank Ulrich
Montgomery.
»Es ist beeindruckend, denn wir bekommen
viele Mails von Ärzten, die auch ehrenamtlich neben ihrer Praxistätigkeit helfen wollen, um ein
Zeichen für mehr Menschlichkeit zu setzen«, sagte Montgomery am 6.8.2015.
Gemeinsam mit dem Hausärzteverband
und dem Institut für Allgemeinmedizin am
Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf hatte
die Ärztekammer am Mittwoch auf Bitte der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Ärzte aus den drei Fachrichtungen angeschrieben, um
möglichst schnell die medizinische Versorgung
von Flüchtlingen in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu verbessern.
»Ganz wichtig ist jetzt aber, dass die beteiligten Behörden gemeinsam die zahlreichen
Hilfsangebote seitens der Ärzteschaft zügig auf
die verschiedenen Einsatzorte verteilen«, forderte Kammerpräsident Montgomery.
_ FACHAR Z T.DE, 6.8.2015
464 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015
tes ist. Der Zahnbehandlungsschein
gilt, wenn nichts anderes vermerkt ist,
für ein Quartal und auch nur für eine
Zahnarztpraxis.
Das Behandlungsspektrum reicht
von der Schmerzbeseitigung bis zur
Versorgung mit Zahnersatz. Eine Behandlung in größerem Umfang kann jedoch nur gewährt werden, wenn sie aus
medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Im Zweifelsfall entscheiden darüber die Zahnärzte bei den Gesundheitsämtern der Städte und Landkreise.
Kiefergelenk-, Parodontal- und Zahnersatzbehandlungen einschließlich der
Reparaturen müssen grundsätzlich vor
Behandlungsbeginn genehmigt werden. Besondere Einschränkungen gelten für kieferorthopädische Maßnahmen.
Stephan Allroggen, Vorsitzender
der Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Hessen, erklärt dazu: »Jeder Behand-
E
lungsfall ist ein Einzelfall und die Behandlung von Asylbewerbern ist mit
viel Bürokratie und auch Unsicherheiten bei allen Beteiligten verbunden. Einerseits sind sehr viele Formalitäten zu
beachten, andererseits ist ein Behandlungsbedarf oft zweifelsfrei vorhanden.
Dem zahnmedizinisch Machbaren stehen die strikten Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes und auch die
knappen Kassen der Länder und Kommunen entgegen. Das ist insbesondere
bei der zahnärztlichen Versorgung von
Kindern und Jugendlichen bedauerlich.
Angesichts der weiterhin steigenden
Zahl von Asylbewerbern wären klarere
und vor allem einfachere Regelungen
wünschenswert. In jedem Fall gilt hier
aber auch, dass die Behandlung leidender Menschen durch den Zahnarzt ein
humanitäres Gebot ist.«
_ PRE SSEINFORMATION DER K A SSENZ AHNÄR Z TLICHEN VEREINIGUNG HE SSEN, 20.6.2015
Wissenschaftler plädieren für Regelversorgung von Asylsuchenden
ine reguläre medizinische Versorgung von Asylsuchenden ist
nach einer Studie günstiger als
ein eingeschränkter Zugang
zum Gesundheitssystem. Zu
dem Ergebnis kommen Wissenschaftler
der Universitätsklinik Heidelberg und
der Universität Bielefeld nach der Auswertung von Daten des Statistischen
Bundesamtes, wie sie am 23.7.2015 mitteilten.
Demnach lagen die Kosten für Asylsuchende mit eingeschränktem Zugang zum Gesundheitssystem in den
Jahren 1994 bis 2013 um durchschnittlich 376 Euro im Jahr oder rund 40 Prozent höher als bei Asylsuchenden, die
bereits Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hatten.
Die Studie wurde online in der Fachzeitschrift »Plos One« veröffentlicht.
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden Asylsuchende in den ersten 15 Monaten nur behandelt, wenn sie
akut krank sind, Schmerzen haben oder
eine Behandlung unaufschiebbar ist.
Ausnahmen gelten in den Ländern Bremen und Hamburg. Dort erhalten sie
ohne Wartezeit eine Gesundheitskarte.
Die Autoren der Studie, Kayvan Bozorgmehr vom Universitätsklinikum Heidelberg und Oliver Razum von der Universität Bielefeld, plädieren für eine frühe Anbindung an die Regelversorgung.
Das sei nicht nur ethisch geboten. Denn
Parallelsysteme seien teuer und ineffizient.
_ Z AEND.DE, 24.7.2015
BERUFSSTÄNDISCHES ●
INTERNET-RIESE GOOGLE
Warum Google eine negative Arztbewertung
im Internet löschen muss
Herr Müller, Ihre Kanzlei hat sich mit
dem Internet-Riesen Google angelegt
und vor dem Landgericht Berlin Recht
bekommen. Wie fühlt sich dieser juristische Erfolg an?
Selbstverständlich ist es erfreulich,
wenn man einen Rechtstreit mit einem
obsiegenden Urteil abschließt. Nebensächlich war in dem betreffenden Verfahren allerdings, dass dies auch gelingt, wenn man einen so von Ihnen bezeichneten »Internet- Riesen« beklagt.
Deutlich wurde dabei allenfalls, dass
das Gesetz diesbezüglich keine Unterschiede macht.
Klingeln jetzt ständig Ärzte mit ähnlichen Problemen wie dem Ihres Mandanten bei Ihnen an?
Ohne Frage besteht ein immer größer werdendes Interesse innerhalb der
Ärzteschaft, sich gegen Behauptungen
im Internet über die eigene Person oder
die eigene Praxis zu verteidigen. Diesen Trend stellen wir schon seit geraumer Zeit unabhängig von dem durch
uns erstrittenen Urteil fest. Dies liegt
daran, dass der technische Fortschritt
den rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten häufig vorauseilt und es generell
immer einfacher wird, schädigende
Behauptungen anonym und ohne wesentlichen zeitlichen Versatz zu verbreiten. Von daher ist es auch nachvollziehbar, dass Entscheidungen wie in diesem
Fall innerhalb unserer Mandantschaft
grundsätzlich positiven Anklang finden.
Worum ging es in dem konkreten Fall
und was stand in der Bewertung des
Mandanten?
Im Verfahren ging es um die Entfernung einer rechtswidrigen Beurteilung
FOTO: RECHTSANT WALTSK ANZLEI BENDIG,
BERLIN
Ein Orthopäde kassierte im Internet eine unangemessen negative Arztbewertung und klagte erfolgreich gegen
den Portalbetreiber (Az. 27 O 105/14). Im Interview mit dem änd spricht sein Rechtsanwalt Marius Müller
(Rechtsanwaltskanzlei Bendig, Berlin) über die Hintergründe des Falls. Und er erklärt, warum es für Ärzte wichtig ist, Bewertungsportale regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zügig zu handeln. Gegen das Urteil
des Landgerichts Berlin wurde zunächst Berufung eingelegt. Sie wurde inzwischen zurückgenommen
Marius
Müller
Der titulierte
Löschungsanspruch
wurde mit Entfernung
der Bewertung erfüllt.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen waren nicht
erforderlich
eines privatärztlich tätigen Orthopäden auf dem von der Google Inc. betriebenen Geolokations- bzw. Geosuchdient Google Maps. Dazu muss gesagt
werden, dass die Bewertung bei Nutzung von Google Maps zum Beispiel
zur Adresssuche oder Streetview unter der Praxisadresse erschien, sodass
ein nicht zu unterschätzendes Verbreitungspotenzial, gerade bei Neupatienten, bestand.
Den Wortlaut der Bewertung können wir aus rechtlichen Gründen an
dieser Stelle nicht widergeben. Es sei
nur so viel gesagt, dass es sich um ei-
ne ungewöhnlich umfangreiche Äußerung über unseren Mandanten, seine
Behandlungsweise und sein Verordnungsverhalten handelte. Auch die Ordnungsgemäßheit der Abrechnung und
die Notwendigkeit bestimmter Leistungen wurden in unangemessener Form
öffentlich in Zweifel gezogen.
Hat der betroffene Arzt die Bewertung
selbst im Netz gefunden oder wurde er
darauf aufmerksam gemacht? Und wie
kam die Sache schließlich ins Rollen?
Die Bewertung hat der Mandant
entdeckt und uns diese zur Prüfung
vorgelegt. Schon seit Längerem überprüfen wir allerdings die Einträge über
Mandanten gelegentlich und weisen –
wertungsneutral – auf auffällige Passagen hin. Nachdem wir zu dem Ergebnis gekommen waren, dass die Bewertung das Persönlichkeitsrecht unseres
Mandanten verletzt, haben wir Google
auf den rechtsverletzenden Inhalt der
Bewertung hingewiesen und außergerichtlich zur Löschung aufgefordert.
Da man dem nicht nachgekommen ist
und auch jegliche Überprüfungsmaßnahmen unterlassen hat, war die klageweise Durchsetzung des äußerungsrechtlichen Unterlassungsanspruches
unumgänglich.
Welche Schwierigkeiten gab es bei der juristischen Auseinandersetzung und welche – offenbar stichhaltigen – Argumente haben Sie in die Waagschale gelegt?
Grundsätzlich rechnen wir in gerichtlichen Auseinandersetzungen
mit Widerstand. Dieser zeichnete sich
vorliegend bereits bei erster Kontaktaufnahme ab, war insoweit – obgleich
seiner Vehemenz – zu erwarten. UnZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ·
465
gewöhnlich war hier, dass die Klage –
nach Scheitern unserer außergerichtlichen Bemühungen – auf Grund des Geschäftssitzes der Google Inc. im außereuropäischen Ausland (USA) zugestellt
werden musste. Da zusätzlich die Übersetzung der wesentlichen Prozessunterlagen notwendig war, nahm schon
die Einleitung des Prozesses bis zur Klagezustellung einige Zeit in Anspruch.
In rechtlicher Sicht kam unserem
Mandanten zu Gute, dass Google es
unberechtigterweise verweigert hatte, den Urheber der Äußerungen zur
Stellungnahme auf die von uns dargestellte Rechtswidrigkeit der Bewertung
aufzufordern. Denn nach gefestigter
Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofes haftet der Portalbetreiber
als sogenannter Störer für den Inhalt
einer Bewertung, wenn er trotz Hinweises auf deren rechtsverletzenden
Inhalt keine Aufklärungsbemühungen
an den Tag legt.
Was passiert jetzt? Was muss Google tun,
was Ihr Mandant?
Zum aktuellen Zeitpunkt ist nichts
Weiteres zu unternehmen. Nachdem
die von der Google Inc. fristwahrend
eingelegte Berufung gegen das Urteil
zurückgenommen wurde, ist die Entscheidung rechtskräftig. Der titulierte
Löschungsanspruch wurde mit Entfernung der Bewertung erfüllt. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen waren
nicht erforderlich.
Wie viel Zeit und Geld hat Ihren Mandanten dieser Sieg gekostet?
Das Verfahren hat von der ersten
außergerichtlichen Kontaktaufnahme bis zur Rechtskraft des Urteils etwa
1 1/2 Jahre in Anspruch genommen. Das
scheint auf den ersten Blick kein ungewöhnlich langes Verfahren gewesen
zu sein. Allerdings blieb die angegriffene Bewertung bis zum Verfahrensabschluss veröffentlicht. Abgesehen von
weitreichender Geduld hat unseren
Mandanten die Auseinandersetzung
lediglich außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren gekostet. An den weiteren Verfahrenskosten wurde der Mandant nicht beteiligt.
466 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015
Unterstützen kann …
auch die Staatsanwaltschaft, die durch das
Stellen eines Strafantrages zur Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens
bewegt werden kann
Wie oft gibt es Klagen gegen Bewertungen?
Wir haben das Gefühl, dass ein überwiegender Teil der Auseinandersetzungen außergerichtlich erledigt wird. Dies
mag einerseits daran liegen, dass die
Betreiber von Bewertungsportalen die
gerichtliche Beurteilung in bestimmten Konstellationen möglichst verhindern wollen, da damit natürlich Präjudiz für vergleichbare Fälle geschaffen
wird. Andererseits wirkt natürlich der
gewöhnliche (zeitliche) Umfang eines
Gerichtsverfahrens, der in keinem Verhältnis zu der Dauer steht, die die Veröffentlichung der Bewertung im Internet
in Anspruch nimmt, für den Betroffenen zunächst abschreckend, was wiederum in bestimmten Fällen durch umgehende Einleitung eines gerichtlichen
Eilverfahrens verhindert werden kann.
Was empfehlen Sie Ärzten generell im
Umgang mit Bewertungsportalen? Was
muss man hinnehmen, wogegen sollte
man sich wehren?
Wichtig ist beim Umgang mit Bewertungsportalen deren regelmäßige
Überprüfung. Mittelfristig wird der
Arzt – genau wie andere Dienstleister,
zum Beispiel Hoteliers oder Gastronomen – nicht umhinkommen, sich
mit der Existenz von Bewertungsportalen als Forum für zufriedene,
aber auch unzufriedene Patienten
auseinanderzusetzen. Die Zulässigkeit
solcher Portale wurde zunächst für
Lehrer, zwischenzeitlich auch für die
Berufsgruppe der Ärzte, vom Bundesgerichtshof ausdrücklich bestätigt. Wir
legen daher nahe, die Bewertung der eigenen Praxis mit geeigneten Maßnahmen zu fördern und damit im eigenen
Sinne mitzugestalten.
Falls Anhaltspunkte für eine unzutreffende oder unsachliche Äußerung
feststellbar sind, sollte der Betroffene unverzüglich eine rechtliche Überprüfung der veröffentlichten Bewertung einleiten, da gerichtlicher Eilrechtschutz nur unter zeitlichen Einschränkungen in Anspruch genommen
werden kann. Wehren sollte man sich
immer dann, wenn offensichtlich wahrheitswidrige oder solche Behauptungen aufgestellt werden, die keinerlei
sachliche Auseinandersetzung zum Inhalt haben. Ob diese Voraussetzungen
erfüllt sind, bedarf in der Regel einer
wortlautorientierten Einzelfallbetrachtung.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten, gegen ungerechtfertigte Negativbewertungen vorzugehen?
Die Erfolgsaussichten des Vorgehens
gegen Negativbewertungen lassen sich
pauschal nicht benennen. Da es sich
aber häufig um Äußerungen handelt,
die aus der Emotion oder Unzufriedenheit von Patienten hervorgehen und
daher meist nur wenig Sachbezug haben, kann man einer darauf gerichteten
Auseinandersetzung nach unseren Erfahrungen nur selten jegliche Erfolgsaussichten absprechen. Unterscheiden
muss man – abhängig von der Reaktion des Portalbetreibers – aber immer,
ob ein weiteres Vorgehen gegen selbigen angezeigt ist oder der Urheber der
Bewertung unmittelbar auf Löschung
und/oder Schadenersatz in Anspruch
zu nehmen ist. Unterstützen kann dabei manchmal auch die Staatsanwaltschaft, die durch das Stellen eines Strafantrages zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bewegt werden kann.
_ Z AEND.DE, 23.7.2015
BERUFSSTÄNDISCHES ●
Abbau unnützer Bürokratie in Arzt- und
Zahnarztpraxen
PROJEKT »MEHR ZEIT FÜR DIE BEHANDLUNG – VEREINFACHUNG VON VERFAHREN UND
PROZESSEN IN ARZT- UND ZAHNARZTPRAXEN« DES NATIONALEN NORMENKONTROLLRATES
»Bürokratie kostet Zeit und Geld, und diese Zeit fehlt für die Behandlung von Patientinnen und Patienten.«
Immer häufiger berichten (Zahn-)Ärzte über unnötige Bürokratie in den Praxen, die zu Lasten der medizinischen
Versorgung ihrer Patienten geht
D
ies nahm der Nationale Normenkontrollrat
(NKR ), ein Beratergremium der Bundesregierung
zum Bürokratieabbau
und zur besseren Rechtssetzung, gemeinsam mit der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung, der Bundeszahnärztekammer (durch die Abt.
Versorgung und Qualität), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung,
dem Spitzenverband der Gesetzlichen
Krankenversicherung und dem Bundesministerium für Gesundheit zum
Anlass, die möglichen Ursachen zu analysieren.
In dem Projekt »Mehr Zeit für Behandlung – Vereinfachung von Verfahren in Arzt- und Zahnarztpraxen«
wurden in einer ersten Phase die
Bürokratiekosten, die in Arzt-, Psychotherapeuten und Zahnarzt- und Psychotherapeutenpraxen durch die Befolgung von Informationspflichten entstehen, nach einer einheitlichen Methode
ermittelt. Hierzu befragte das Statistische Bundesamt praktisch tätige Zahnärzte und Ärzte, wie groß die tatsächliche Belastung für die ermittelten Informationspflichten im Praxisalltag
ist. Bundesweit hatten sich über 500
zahnärztlichen Kolleginnen und Kolle-
gen freiwillig bereiterklärt, an dieser
Messung teilzunehmen.
In einer zweiten Phase werden auf
Basis dieser Messergebnisse mit den
Projektpartnern konkrete Handlungsempfehlungen herausgearbeitet. BZÄK
und KZBV haben sich hier intensiv eingebracht und konkrete Bürokratieabbauvorschläge aus den Bereichen
Qualitätsmanagement, Praxisführung
und Röntgen eingebracht. Die Präsentation der Ergebnisse sowie der Handlungsempfehlungen ist für Herbst 2015
geplant.
_ A SS. JUR. S VEN T SCHOEPE, LL.M., 24.7.2015
BUNDE S Z AHNÄR Z TEK AMMER
Das Heilmittelwerbegesetz –
spezielle Regeln für den Gesundheitsbereich
FOTO: ZKN-ARCHIV
WETTBEWERB UND WERBUNG, 2. TEIL
1. Einleitung
Über die allgemeinen »Spielregeln« des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hinaus gelten für jeden, der im Gesundheitsbereich wirbt, die
speziellen Regelungen des
Heilmit telwerbegesetzes
(HWG). Der Gesetzgeber hat
Christiane
mit dem HWG für GesundKöber
heitswerbung noch strengere
Regelungen geschaffen, da in diesem
Bereich Werbemethoden, die im Einzelhandel gang und gäbe sein mögen, ausgeschlossen werden sollten. Der Anwendungsbereich des HWG ergibt sich aus
§ 1: Werbung, in der für Arzneimittel,
Medizinprodukte, Behandlungen oder
Gegenstände mit Krankheitsbezug geworben wird, unterfällt den Vorgaben
dieses Gesetzes. Eine reine Imagewerbung ist dagegen nicht erfasst.
2. § 3 HWG:
Werbung muss wahr sein!
Wie auch im UWG stellt das Irreführungsverbot im HWG eine zentrale Vorschrift dar. § 3 HWG bestimmt, dass eine irreführende Werbung unzulässig
ist. Sodann werden einzelne Umstände aufgeführt, bei denen eine Irreführung vom Gesetzgeber angenommen
wird. Dies ist etwa der Fall, wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen
oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben (§
3 Nr. 1 HWG). Eine wettbewerbswidrige Werbung liegt auch dann vor, wenn
fälschlich der Eindruck erweckt wird,
dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet
werden kann (§ 3 Ziff. 2 a HWG). Auch
unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über die werbende Person
sind wettbewerbswidrig (§ 3 Ziff. 3 b
HWG). Der Bundesgerichtshof betont
in allen seinen Entscheidungen, dass
an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und
Klarheit gesundheitsbezogener Werbeaussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind, weil das hohe
Schutzgut der Gesundheit des EinzelZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ·
467
nen und der Bevölkerung tangiert ist
und an die Gesundheit anknüpfende
Werbeaussagen besonders werbewirksam sind. Dementsprechend streng urteilen auch die Instanzgerichte: So hat
z. B. das Oberlandesgericht Hamburg
einem Arzt die von ihm beworbene Diagnose und Behandlung des KISS -Syndroms (Kopfgelenk-induzierte Symmetrie Störung) bzw. des KIDD -Syndroms
(Kopfgelenk-induzierte Dyspraxie und
Dysgnosie) untersagt. Es vertrat die
Auffassung, dass die Werbung irreführend sei, weil es ein Krankheitsbild namens KISS - bzw. KIDD -Syndrom nicht
gebe, die vorgenannten Erkrankungen
mit manueller Medizin, insbesondere
Osteopathie, aber auch nicht wirksam
behandelt werden könnten (OLG Hamburg, Beschluss vom 5.11.2012, 3 W 18/12).
Auch das Landgericht Berlin verurteilte
einen Arzt zur Unterlassung seiner Werbung. Er hatte für das Verfahren der
Osteopathie mit zahlreichen Anwendungsgebieten bei Erwachsenen und
Kindern geworben ohne nachweisen
zu können, dass es für die beworbenen Anwendungsgebiete wissenschaftliche Nachweise für die Wirksamkeit
der Therapie gibt (LG Berlin, Urteil vom
25.7.2013, 52 O 300/12 – nicht rechtskräftig). Als Ergebnis lässt sich den Urteilen
entnehmen, dass derjenige, der mit Anwendungsgebieten wirbt, im Streitfall
nachweisen muss, dass es sich um eine
wissenschaftlich anerkannte Methode
der Diagnostik oder Behandlung handelt. Als Nachweis erkennen die Gerichte nur Studien an, die nach allgemein
üblichen Standards durchgeführt worden sind und Gegenstand der wissenschaftlichen Diskussion in der Fachwelt
waren, also veröffentlicht worden sind.
Vorsicht ist ebenfalls geboten mit
Aussagen, die den Eindruck erwecken,
dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet
werden kann (§ 3 Ziff. 2 a HWG). Es reicht
bereits aus, wenn dem Verbraucher dieser Eindruck vermittelt wird, etwa durch
Behauptungen wie »Wo die Schulmedizin endet, helfen wir Ihnen weiter!«. In
der oben erwähnten Entscheidung des
Landgerichts Berlin hatte der Werbende
als Anwendungsgebiet der Osteopathie
mehr als dreißig Krankheitsbilder bei Er468 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015
wachsenen oder Kindern aufgeführt. In
diesen Fällen, in denen allein durch die
Vielzahl der Anwendungsgebiete dem
Leser die Vorstellung vermittelt wird, es
handele sich um eine »Wunderbehandlung«, nehmen die Gerichte häufig einen Fall der irreführenden Werbung an.
Aber auch vor allzu pauschalen Aussagen wie »Implantate ohne Schmerzen!«
und ähnlichem sei gewarnt.
3. Der Verbotskatalog des § 11 HWG
§ 11 HWG enthält eine Reihe von Verboten für bestimmte Werbemethoden.
Der Katalog ist im Herbst 2012 überarbeitet und an die europäische Rechtsprechung angepasst worden. Damit
sind zunächst einige Verbote weggefallen, die es dem Zahnarzt einfacher machen, für seine Tätigkeit zu werben. So
ist z. B. das Verbot, sich in der Berufskleidung oder bei der Ausübung des zahnärztlichen Berufes abbilden zu lassen,
ersatzlos gestrichen worden. Auch das
frühere Verbot in § 11 Abs. 1 Nr. 6 HWG
– die Werbung mit fremd- oder fachsprachlichen Bezeichnungen – gibt es
seit der Reform nicht mehr.
Die Veröffentlichung von Patientenmeinungen ist – insbesondere im
Internetauftritt oder sozialen Netzwerken – sehr beliebt geworden. Das ist
grundsätzlich auch zulässig, allerdings
dürfen diese Äußerungen Dritter weder irreführend noch abstoßend sein
oder etwa zur Selbstbehandlung anleiten. Ein Fall, in dem eine Patientenstimme »abstoßend« ist (der Begriff wurde
aus dem europäischen Recht übernommen) ist kaum vorstellbar. Irreführend
könnten aber Patientenstimmen dann
sein, wenn sich zahlreiche Patienten
allzu lobend über die zahnärztliche Behandlung äußern und damit den Eindruck erwecken, eine Behandlung bei
dem Zahnarzt verspreche auf jeden Fall
Erfolg. Hier sind Zahnarzt oder Zahnärztin in der Pflicht, Einträge in ihrem
Internetauftritt oder bei Facebook oder
ähnlichen Medien zu kontrollieren und
eventuell aus dem Netz zu nehmen.
4. Geschenke nicht erlaubt –
das Zugabeverbot des § 7 HWG
Geschenke sind im allgemeinen will-
kommen. Im Bereich der Gesundheitswerbung sind sie aber streng reglementiert. § 7 HWG enthält ein generelles
Zugabeverbot mit einigen Ausnahmen.
Unzulässig ist es, Geschenke anzubieten oder damit zu werben. Genauso
wettbewerbswidrig handelt aber auch
der Zahnarzt, der Werbegaben annimmt, etwa die Kaffeemaschine bei
Bestellung einer bestimmten Anzahl
von Implantaten. Unzulässig ist es etwa, dem Patienten eine individuelle Beratung kostenlos anzubieten, denn diese ist Teil der zahnärztlichen Behandlung und wird normalerweise abgerechnet (LG Stade, Urteil vom 25.6.2015,
8 O 37/15, zur Erstellung eines kostenlosen Vitalitätsplanes, nicht rechtskräftig; OLG Celle, Beschluss vom 3.11.2011, 13
U 167/11 zum Angebot einer kostenlosen
Venenmessung).
Zudem verstoßen derartige Angebote meist auch gegen die Vorgaben
der GOZ , die eine Abrechnung nach der
Behandlung und nach sachlich-medizinischen Kriterien vorsieht. Rabatte
und Sonderpreise widersprechen deshalb den Vorgaben der GOZ und sind
damit zugleich wettbewerbswidrig
(so zum Beispiel LG Bonn, Urteil vom
21.4.2011, 14 O 184/10 zur Werbung mit
einer Herbstaktion, während der ein
Implantat zum Pauschalpreis angeboten wurde oder LG Oldenburg, Urteil
vom 8.1.2014, 5 O 1233/13, mit dem ein
sogenannter Partnergutschein für eine vergünstigte PZR verboten wurde).
Wer die aufgezeigten Grundsätze
beherzigt und die eigene Werbung kritisch daraufhin überprüft, ob sie den
erweckten Erwartungen Stand hält,
hat bereits seine »Hausaufgaben« gemacht. Wer umfangreiche Werbung
plant, sollte sich bereits im Vorfeld
kompetent beraten lassen, um wettbewerbsrechtlichen Fallstricken zu entgehen. Dies ist letztlich kostengünstiger
als eine Abmahnung oder gar ein Wettbewerbsprozess.
RAin Christiane Köber
Zentrale zur Bekämpfung
unlauteren Wettbewerbs
Frankfurt am Main e. V.
Büro Bad Homburg v. d. Höhe
BERUFSSTÄNDISCHES ●
Formaldehyd
NEUE EINSTUFUNG ALS KREBSERZEUGEND
F
Seit über 100 Jahren wird Formaldehyd im Gesundheitsdienst eingesetzt. Nach einer Neubewer tung gilt es nun
offiziell als krebserzeugend. Was bedeutet das für die Einrichtungen?
rüher oder später haben die
meisten Beschäftigten im Gesundheitsdienst mit Formaldehyd zu tun. Es kommt bei diversen Tätigkeiten zum Einsatz,
bei denen Keime abgetötet werden
müssen, zum Beispiel als
● Wirkstoff in Desinfektionsmitteln,
● Sterilisationsgas,
● Begasungsmittel bei der Raumdesinfektion,
● Konservierungsmittel für biologische Proben in der Human und Veterinärmedizin sowie
● Konservierungsmittel in technischen Produkten wie Farben, Lacken
oder Klebstoffen.
Was ist Formaldehyd?
Formaldehyd ist ein kleines, leichtes
Molekül und als reine Substanz bei
Raumtemperatur und Umgebungsdruck in gasförmigem Zustand. Es ist
in Wasser löslich, muss allerdings oft
durch Zugabe einer geringen Menge
Methanol stabilisiert werden. Besonders bekannt ist die 37-prozentige wässerige Lösung von Formaldehyd unter
dem Namen Formalin. Formaldehyd ist
giftig für die meisten Lebensformen
daher eignet es sich sehr gut als Konservierungs- und Desinfektionsmittel.
Zu diesen nützlichen kommen allerdings einige negative Eigenschaften, insbesondere eine ausgeprägte Toxizität das heißt giftige Wirkung
für Menschen sowie reizende, ätzende
oder hautsensibilisierende Eigenschaften. Schon nach Tierversuchen an Ratten in den 1970er-Jahren wurde Form-
FOTO: FOTOLIA / PIONEER111
Formaldehyd
ist ein kleines,
leichtes Molekül
und als reine
Substanz bei
Raumtemperatur
und Umgebungsdruck in gasförmigem Zustand
Die Neueinstufung führt
dazu, dass alle Tätigkeiten mit Produkten, die
Formaldehyd enthalten,
einer erneuten Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden müssen
aldehyd als krebsverdächtige Substanz
eingestuft.
Angesichts aktueller Daten hat die
Europäische Union nun eine neue
Einstufung vorgenommen: Formaldehyd gilt demnach als »krebserzeugend« (Kat. 1BJ sowie »keimzellmutagen« (Kat. 2: verdächtig). Formal gesehen läuft noch eine Übergangsfrist bis
zum 1. Januar 2016, doch die Betriebe
müssen sich bereits jetzt mit den Auswirkungen der veränderten Rechtslage befassen.
Was muss jetzt getan werden?
Die Neueinstufung führt dazu, dass
alle Tätigkeiten mit Produkten, die
Formaldehyd enthalten, einer erneuten Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden müssen. Dabei sind
neben den gemäß Gefahrstoffverordnung bereits bisher notwendigen
Schutzmaßnahmen ab sofort zusätzlich
die in Paragraf 10 geregelten »besonderen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten
mit CMR Stoffen« zu berücksichtigen
also Stoffen, die krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften aufweisen.
Ausschlaggebend ist, ob der Schwellenwert eingehalten wird, unterhalb
dessen ein sicherer Umgang mit dem
Stoff möglich ist: Der ArbeitsplatzZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ·
469
Bei welchen Bereichen
besteht besonderer
Handlungsbedarf?
grenzwert (AGW) für Formaldehyd beträgt 0,3 ml/m3 beziehungsweise 0,37
mg/m3. Der Kurzzeitwert für die kurzfristige Spitzenbelastung liegt bei 0,74
mg/m3. Diese Werte wurden im März
2015 in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 veröffentlicht.
Wird der AGW am jeweiligen Arbeitsplatz nachweislich eingehalten,
müssen die Betriebe keine zusätzlichen
Schutzmaßnahmen ergreifen. Welche
Bereiche hier in der Regel unproblematisch sind, führt der Infokasten auf der
rechten Seite auf. In allen anderen Fällen sollte zunächst geprüft werden, ob
formaldehydhaltige Produkte durch
andere Produkte ohne diese Substanz
ersetzt werden könnten. Hier helfen
beispielsweise bekannte Desinfektionsmittellisten wie die VAH Liste oder
die RKI Liste weiter.
Schutzmaßnahmen bei
Nichteinhaltung des AGW
Wenn die Einhaltung des AGW nicht
nachgewiesen werden kann, sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich:
● Expositionsermittlung durchführen
und dokumentieren
● Gefahrenbereiche abgrenzen und
kennzeichnen; Zutrittsverbote für
Unbefugte erlassen
● alle technischen Schutzmaßnahmen
ausschöpfen (zum Beispiel geschlossene Systeme, Automaten, lokale
Abluftsysteme, raumlufttechnische
Anlagen)
● Persönliche Schutzausrüstungen
zur Verfügung stellen (zum Beispiel
Atemschutzgeräte, Schutzkleidung,
Schutzhandschuhe)
● Rückführung abgesaugter Luft in Arbeitsbereiche ausschließen (Ausnah-
me: anerkannte Luftreinigungsverfahren)
● betroffenen Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten
Zusätzliche Dokumentations- und
Unterrichtungspflichten
Für Tätigkeiten mit CMR-Stoffen, zu
denen nun auch Formaldehyd gehört,
gelten darüber hinaus zusätzliche Dokumentations- und Unterrichtungspflichten:
● sicherstellen, dass alle Beschäftigten
nachprüfen können, ob tatsächlich
alle möglichen Schutzmaßnahmen
ausgeschöpft wurden
● alle Beschäftigten unverzüglich über
die gefährdende Exposition, die Ursachen und die Gegenmaßnahmen
informieren
● ein Expositionsverzeichnis führen,
regelmäßig aktualisieren und 40
Jahre lang aufbewahren, das betroffene Beschäftigte, deren Tätigkeiten
sowie die Höhe und Dauer der Exposition auflistet (seit März 2015 online
möglich: http://zed.dguv.de)
Der Schutz der Beschäftigten vor
der krebserzeugenden Wirkung von
Formaldehyd hat eine herausragende
Bedeutung, das macht die gesetzliche
Neuregelung deutlich. Dadurch kann
jedoch in nächster Zeit Aufwand für
viele Einrichtungen im Gesundheitsdienst entstehen. Wo immer möglich,
sollte deshalb eine Alternative zum Einsatz formaldehydhaltiger Produkte geprüft werden.
Prof. Dr. Udo Eickmann
_ BERUFSGENOSSENSCHAF T FÜR GE SUNDHEIT S-
Die BGW untersucht seit vielen Jahren, an welchen Arbeitsplätzen Beschäftigte in welchem
Maß mit Formaldehyd in Kontakt kommen.
Bei Arbeiten in folgenden
Bereichen kann in der Regel
von einer Einhaltung des
Arbeitsplatzgrenzwerts ausgegangen werden:
● bei Formaldehyd-Sterilisatoren, die als
Vollautomaten betrieben werden und den
Vorgaben der TRGS 420 »Verfahrens- und
stoff spezifische Kriterien« entsprechen
● im medizinischen und chemisch-analytischen Labor, sofern die Arbeiten der TRGS
526 »Laboratorien« entsprechen
● bei Desinfektionsautomaten, zum Beispiel
zur Instrumentendesinfektion
Von einer möglichen Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwerts, insbesondere
des Kurzzeitwerts, muss in
folgenden Bereichen ausgegangen werden:
● bei der Flächendesinfektion mit formaldehydhaltigen Mitteln, zum
Beispiel Schlussdesinfektion
● bei der manuellen Instrumentendesinfektion an offenen Becken mit formaldehydhaltigen Mitteln
● in der Pathologie, zum Beispiel bei der Entsorgung
● in der Veterinär-Anatomie
● in der Human-Anatomie
Hier gilt:
➔ Ersatz (Substitution) der formaldehydhaltigen Produkte prüfen und nachweisen
➔ Ist die Substitution nicht möglich: im Einzelfall die Einhaltung des AGW durch geeignete Schutzmaßnahmen nachweisen
Weitere Informationen zum Thema:
www.bgw-online.de/goto/formaldehyd
DIENS T UND WOHLFAHRT SPFLEGE, 3/2015
Formaldehyd: GHS-Einstufung nach EG-VO 1272/2008:
Karzinogenität, Kat. 1B; H350
Keimzellmutagenität, Kat. 2; H341
Akute Toxizität, Kat. 3, Verschlucken; H301
Akute Toxizität, Kat. 3, Hautkontakt; H311
Akute Toxizität, Kat. 3, Einatmen; H331
Ätzwirkung auf die Haut, Kat. 1; H314
Sensibilisierung der Haut, Kat. 1; H317
470 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015
H350:
H341:
H301:
H311:
H331:
H314:
H317:
kann Krebs erzeugen
kann vermutlich genetische Defekte verursachen
giftig bei Verschlucken
giftig bei Hautkontakt
giftig bei Einatmen
verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden
kann allergische Hautreaktionen verursachen
FOTOS: ZKN
BERUFSSTÄNDISCHES ●
Aktion Zahngesunde Schultüte –
D
DER BELIEBTE DAUERBRENNER
Dies bewiesen in diesem Jahr mal
wieder die über 1300 Zuschriften der
Einschüler/innen. Es wurde gebastelt,
geklebt, gemalt. Und in den Kindergärten wurde das Thema durch die Erzie-
FOTOS: S. JOSCH
ie Aktion Zahngesunde
Schultüte erfreut sich
auch nach 20 Jahren noch
immer einer sehr großen
Beliebtheit.
Zahngesunde Schultüte 2015
T
her/innen den Schulanfängern nahe
gebracht , die dies mit großer Motivation in selbstgemalten Bilden festgehalten haben.
Die Verlosung der Zahngesunden
Schultüte findet in den Kreisstellen
statt. Dort engagieren sich die Jugendzahnpflegerinnen und -zahnpfleger
und die Bezirks- und Kreisstellenvorsitzenden nach wie vor mit viel Engagement für die gute Sache (siehe auch
nachfolgender Bericht).
Gut ist auch, dass es bei der Aktion
Zahngesunde Schultüte keine Verlierer
gibt. Denn jedes Kind, das sich beteiligt,
bekommt per Post seinen kleinen Gewinn – nämlich ein Blinkebärchen, das
an die Schultasche, den Mantel oder
die Jacke geheftet werden kann, um
die Verkehrssicherheit der ABC-Schützen zu erhöhen.
Wie in den letzten Jahren war und ist
die Zusammenarbeit mit den Jugendzahnpflegereferentinnen und –referenten vertraut und unkompliziert. An dieser Stelle ein herzliches DANKESCHÖN
an alle Beteiligten.
_ KIR S TEN EIGNER
raditionell gehör t die
Schultüte zum Schulanfang.
Sie ist das Symbol, dass aus
dem Kindergartenkind ein
Schulkind wird.
Dabei sollen kleine Überraschungen
den Einstieg verschönern.
Neben kleinen Spielen, Zookarten,
Von links nach rechts: Jugendzahnpflegereferentin
Susanne Josch mit der Gewinnern Nika, Anna, Till und Levi
Büchern können auch neue Zahnputzutensilien einen Platz darin finden.
Da zu dieser Zeit auch die ersten bleibenden Zähne durchbrechen, sollte ein
Wechsel zur Juniorzahnpasta mit einem höheren Fluoridanteil stattfinden.
Da die Zähne ein lebenslang halten sollen, benötigen sie nun besondere Auf-
merksamkeit. Dieses Jahr gab es vier
Sieger für die zahngesunde Schultüte.
Anna, Nika, Till und Levi freuten sich
riesig über die vollgepackten zucker –
und süßigkeitenfreien Tüten.
_ SUS ANNE JOSCH
JUGENDZ AHNPFLEGEREFERENTIN
DER BE ZIRK SS TELLE HANNOVER
ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ·
471
»FER IEN BR AUCH T DER MENSCH«
Wenn Sie die Ferien inzwischen gut
und gesund überstanden haben und
jetzt wieder tatkräftig in die Praxis gestartet sind, dann sind Sie sicher gespannt, ob Sie einen der diesjährigen
Preise gewonnen haben:
Die sehr informativen Fachbücher,
die aus dem Fundus der in den letzten
Monaten erschienenen Buchbesprechungen stammen, gehen an die Gewinner-Plätze zehn bis zwei.
Es haben gewonnen:
10. Dr. Larissa Dehne, Bremen
9. Dr. Stefan Scheinert, Varel
8. Dr. Andreas Petereit, Tostedt
7. Christine Holewik, Hoya
6. Dr. Friedrich Ollermann,
Westerstede
5. Dr. Christine Hutschenreuter,
Oldenburg
4. Fatma Gören, Hoya
3. Claudia Scheiblich, Wathlingen
2. Dr. Dr. Christian Vogel, Hildesheim
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Herzlichen Glückwunsch an die Gewinner dieser interessanten Buchpreise, wir wünschen viel Spaß und gute
Lernerfolge damit.
Den ersten Platz, nämlich die Teilnahme am nächsten Winter fortbildungskongress der Zahnärztekammer
Niedersachsen, vom 27. bis zum 30. Januar 2016 in Braunlage, hat Dr. Dirk
Kühler aus Hannover gewonnen.
Herzlichen Glückwunsch zu diesem
attraktiven Hauptgewinn. Wir freuen
uns, Dr. Dirk Kühler im Maritim-Hotel
am Pfaffenstieg in Braunlage begrü472 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015
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FOTO: M. KÖNIG
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ach all der anstrengenden Arbeit eigentlich eine
ganz selbstverständliche
Wahrheit, oder? Aber nicht
nur dies, sondern diese
Feststellung war auch gleichzeitig die
Lösung des diesjährigen Sommerpreisrätsels der ZKN Mitteilungen.
ßen zu können und wünschen schon
jetzt einen guten Verlauf des interessanten Kongresses, der dann unter dem
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Mitarbeiterin in
der Pressestelle
der ZKN und
Michael Behring,
Geschäftsführer
der ZKN bei der
Ziehung der
Gewinner
Thema »Misserfolg – Nein, danke! Erfolgreiche
Zahnmedizin durch Vermeidung von
Misserfolgen« stehen wird.
_ DR. E. JUNG
BERUFSSTÄNDISCHES ●
Haben Sie etwas vergessen?
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NACHTRÄGLICHE KORREKTUREN IN DER EINKOMMENSSTEUERERKLÄRUNG
FOTO: PRIVAT
er es schlicht
vergisst, die
Ste u e rla s t
mindernde
Ta t s a c h e n
in der entsprechenden Anlage der elektronischen Einkommenssteuererklärung anzugeben, handelt nicht zwingend
grob fahrlässig.
Heike Nagel
Der IX. Senat des Bundesfinanzhofes (BFH) hat mit Urteil vom
10.2.2015 (Az.: IX R 18/14) entschieden,
dass solche Angaben auch dann noch
vom Finanzamt berücksichtigt werden müssen, wenn sie dort erst nach
Bestandskraft der Steuerveranlagung
mitgeteilt werden.
Im vorliegenden Fall hatte der Steuerberater des Klägers bei Erstellung der
elektronischen Steuererklärung vergessen, einen Verlustbetrag, den er selbst
errechnet hatte, in das entsprechende
Feld des Steuerprogramms einzutragen. Das Finanzamt hatte somit keine
Kenntnis von diesem Betrag und konnte ihn auch nicht bei der Veranlagung
berücksichtigen.
Vier Jahre später beantragte der Kläger, diesen Verlust doch noch zu berücksichtigen. Das lehnte das Finanzamt ab.
Es argumentierte, dass eine Änderung
nur möglich sei, wenn den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden treffe.
Im vorliegenden Fall allerdings sei es
zwar nicht der eigene Fehler gewesen,
der Kläger müsse sich aber das grobe
Verschulden seines Steuerberaters zurechnen lassen. Diesem hätten schließlich alle Fakten vorgelegen, er hingegen
habe es versäumt, den entsprechenden Eintrag im EDV-Programm vorzunehmen.
Der Bundesfinanzhof sah das allerdings anders. Grobe Fahrlässigkeit liege vor, wenn der Steuerpflichtige die
ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in besonders hohem Maße und in
nicht entschuldbarer Weise verletzt habe. In der Rechtsprechung liege dies insbesondere dann vor, wenn der Steuerpflichtige seiner Erklärungspflicht nur
unzureichend nachkomme, indem er
unvollständige Steuererklärungen abgebe.
Der Begriff des Verschuldens sei bei
elektronisch gefertigten Steuererklärungen in gleicher Weise auszulegen
wie bei schriftlich gefertigten Erklärungen. Für die Beurteilung der Frage, ob ein grobes Verschulden vorliege, müsse zum einen der Umstand bedacht werden, dass sich der Kläger zur
Erstellung seiner Einkommenssteuererklärung eines Steuerberaters bedient
habe, an den erhöhte Sorgfaltsanforderungen hinsichtlich seiner Kenntnisse
und der Anwendung steuerrechtlicher
Vorschriften gestellt werden könnten.
Darüber hinaus müsse bedacht werden, dass bei elektronisch gefertigten
Erklärungen der Überblick über die Felder auf dem Monitor mitunter schwieriger zu erlangen sei als bei einer Steuererklärung in Papierform.
Ein individuelles Fehlverhalten hat
der BFH insofern nicht festgestellt. Er
sah in dem »Vergessen« ein unbewusstes mechanisches Versehen, das bei der
Verwendung elektronischer Steuerprogramme passieren könne. Es handele
sich hier um eine Nachlässigkeit, die
üblicherweise vorkommen könne und
mit denen immer gerechnet werden
müsse. Sie seien nicht als grob fahrlässig zu werten, wenn sie selbst bei sorgfältiger Arbeit nicht zu vermeiden sind.
Dieses Urteil zeigt Milde gegenüber
dem Steuerpflichtigen, wird doch hier
der Umstand gewürdigt, dass der Kläger sich auf seinen Steuerberater verlassen können musste. Dieser allerdings
wird sich einer weiteren Überprüfung
nicht entziehen können: Das Finanzgericht hat nun darüber zu befinden,
ob ihn ggf. aus anderen Gründen ein
grobes Verschulden trifft. Schließlich
hat das Finanzamt durch sein Versäumnis erst nachträglich von dem Verlustbetrag des Klägers erfahren.
_ HEIKE NAGEL, A SSIS TENTIN DE S JUS TITIAR S
A
FOTO: MHH
Wir trauern um Dr. Dr. Peter Brachvogel
m 28.7.2015 verstarb unerwartet der ehemalige Oberarzt der Medizinischen Hochschule Hannover Dr. med. Dr. med. dent. Peter Brachvogel.
Herr Brachvogel war 33 Jahre lang ein allgegenwärtiger und überaus geschätzter Kollege und Mitarbeiter der Abteilung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie an der Medizinischen Hochschule Hannover. In die Trauer des Abschieds von
einem großartigen Arzt, der für das Gradlinige und Verlässliche stand, mischt sich die Hoffnung, dass er auch jetzt bei uns ist und er weiß und fühlt, dass wir bei ihm sind.
Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt insbesondere seiner Ehefrau und seinen Angehörigen.
_ MEDIZINISCHE HOCHSCHULE HANNOVER, KLINIK- UND POLIKLINIK FÜR MUND-, KIEFER- UND GE SICHT SCHIRURGIE
PROF. DR. DR. NIL S-CL AUDIUS GELLRICH
ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ·
473
LEITLINIE ZUR WASSER HYGIENE IN ZA-PRAXEN
Umfangreiche Informationen und Empfehlungen
Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) hat eine Leitlinie unter dem Titel
»Hygienische Anforderungen an das Wasser in zahnärztlichen Behandlungseinheiten« (S2k-Empfehlung) ins
Netz gestellt. Eine Downloadmöglichkeit ist eingerichtet unter: http://www.dgzmk.de/zahnaerzte/
wissenschaft-forschung/leitlinien.html
D
ie Leitlinie richtet sich explizit an alle in der Zahn-,
Mund und Kieferheilkunde
Tätigen. Sie soll für den
Zahnarzt als Anwender
Möglichkeiten aufzeigen, wie die hygienischen Anforderungen der KRINKO Empfehlung an die mikrobiologische
Qualität des Wassers erhalten bzw.
(bei kontaminierten Einheiten) erreicht werden können. Sie dient aber
auch zur Information der Hersteller von
Dentaleinheiten und der Hersteller von
Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
bzw. –verfahren. Denn die Konstruktion
und Installation der durch die Dentalindustrie angebotenen Behandlungseinheiten hat im täglichen Betrieb eine
Umsetzung der KRINKO -Empfehlung
zu gewährleisten.
Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis:
● Mikroorganismen in den Wasser
führenden Systemen: Biofilme, Legionellen
● Anforderungen an die Wasserqualität bei der Behandlung von Patienten mit und ohne erhöhtes
Infektionsrisiko
474 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015
● Eingriffe, die eine Wasserkühlung
erfordern
● Installation einer neuen Behandlungseinheit – Empfehlungen für
den Anwender: Trinkwasserinstallation, Erstmalige Inbetriebnahme,
Betrieb einer Behandlungseinheit,
Spülen der Wasser führenden Systeme
● Retrograde Kontamination
● Betriebswasserkonditionierung /
Desinfektion dezentral, Zentrale
Desinfektionssysteme, Intensivdesinfektion oder Sanierung, Biofilmreduktion (»Biofilm Removing«)
Ein Kapitel beschäftigt sich zudem
mit der Prüfung der Wasserqualität
in der Behandlungseinheit. Darin heißt
es u. a.:
»Damit liegt die Entscheidung zur mikrobiologischen Untersuchung des Wassers der Dentaleinheit in der Verantwortung des Betreibers. Mikrobiologische
Testungen eröffnen dem Betreiber eine
wichtige Einschätzung der Wirksamkeit
der Umsetzung der KRINKO -Empfehlungen zur Einhaltung einer mikrobiolo-
gisch unbedenklichen Wasserqualität
in seiner Praxis. Liegen keine Anhaltspunkte für Mängel vor, erscheint ein Intervall von 12 Monaten sinnvoll. Jeglicher Verdacht auf eine Wasser bedingte
Infektion durch zahnärztliche Behandlung muss jedoch eine anlassbezogene Nachuntersuchung nach sich ziehen
(KRINKO 2006, Kat. IV). Die mikrobiologische Überprüfung (eine Entnahmestelle pro Behandlungseinheit wurde von
der KRINKO [32] als ausreichend angesehen) umfasst die Bestimmung der Koloniezahl bei 36 Grad C sowie die Bestimmung von Legionellen durch ein Labor
mit entsprechender Erfahrung. Die Entnahme der zu untersuchenden Probe
erfolgt nach Ablaufen des Wassers über
einen Zeitraum von 20 Sekunden und
sollte durch geschultes Personal durchgeführt werden (Kat. III)«.
_QUELLE: DGZMK-LEITLINIE
FOTO: CF W-ARCHIV / CC VISION
Die Leitlinie dient auch zur
Information der Hersteller
von Dentaleinheiten und der
Hersteller von Reinigungsund Desinfektionsmitteln
bzw. –verfahren
FOTOS: H. LÖFFLER
BERUFSSTÄNDISCHES ●
Geschaff t, die neuen Zahnmedizinischen Fachangestellten freuen sich auf neue Aufgaben
A
Freisprechung in Braunschweig
m Mittwoch, den 22.
Juli 2015 fand die Freisprechungsfeier für die
Zahnmedizinischen Fachangestellten der Helene-Engelbrecht-Schule in den Räumen der
Öffentlichen Versicherung in Braunschweig statt.
43 Zahnmedizinischen Fachangestellten konnte das Abschlusszeugnis
ausgehändigt werden. Selbstverständlich wurden auch in diesem Jahr, wie
auch in den Jahren zuvor, die Mitglieder der Prüfungsausschüsse und die
Direktorin der Berufsbildenden Schule,
Frau von Langendorff, mit Ihrem Kollegium eingeladen. Während eine Präsentation über Weiterbildungsmöglichkeiten für die Zahnmedizinischen
Fachangestellten lief, füllte sich der
Saal bis auf den letzen Platz. Besonders
erfreulich ist die zahlreiche Teilnahme
von Ausbilderinnen und Ausbildern
an dieser Feierstunde. Auf diese Weise
wurde das Bild dieser Feier abgerundet. Der Vorsitzende der Bezirksstelle
Braunschweig, Dr. Jörg Thomas, überbrachte in seiner Begrüßung zunächst
einmal die besten Glückwünsche und
Grüße der Zahnärztekammer Niedersachsen und gratulierte auch persönlich ganz herzlich. Er stellte in seiner
kurzen Ansprache den Satz voran, dass
die Abschlussprüfung der
erste Baustein für ein erfülltes Berufsleben sei. Gerade
für Berufe im Medizinischen
Sektor ist die Notwendigkeit
eines lebenslangen Lernens
längst Realität. Der Prüfungserfolg sollte durch Weiterbildung gesichert werden. Mehr
denn je sind heute Leistungsbereitschaft und Innovationen erforderlich. Erfolgreich
im Leben zu sein, setzt zwei
Dinge voraus: erstens klare
Ziele zu haben und zweitens
der brennende Wunsch diese auch zu erreichen. Dr. Thomas wünschte allen Prüflingen für Ihre persönliche und
berufliche Zukunft den ErFrau Jasmin Burghauser und Frau Anna-Lena Erbe
folg und alles Gute. Um den
erhalten aus den Händen des Bezirksstellen Vordualen Ausbildungsweg,
sitzenden, Herrn Dr. Jörg Thomas, die Gutscheine
Zahnarztpraxen und Schu- für Ihre guten Leistungen
le, noch einmal aufzuzeigen
sprach auch die Direktorin der BBS, Frau
Die zwei Jahrgangsbesten wurden
von Langendorff, einige Worte zu den
mit Gutscheinen der ZahnärztekamPrüflingen. Nach ihren aufmunternden
mer Niedersachsen ausgezeichnet.
Grußworten, hielt der Vorsitzende des
Nach der feierlichen Zeugnisübergabe
Prüfungsausschusses I, Zahnarzt And- wurde zu einem kleinen Sektempfang
ré Schwandt, eine sehr launige, farben- von der Zahnärztekammer eingeladen
frohe Rede und berichtete noch einmal
und noch ausgiebig gefeiert.
von besonderen Bonmots, die in der
_ DR. JÖRG THOMA S, VOR SIT ZENDER
Prüfung vorkamen.
DER BE ZIRK SS TELLE BR AUNSCHWEIG DER ZKN
ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ·
475
Freisprechung in Südniedersachsen – Sommer 2015
FOTO: G. GODE-TROCH
Garthof), Dr. Norbert Klewe (Franziska Klases) und
Dr. Michael Buxton (Alina Schenk)
mit einer silbernen Urkunde ausgezeichnet werden.
Nach einem
Dank der Schülerinnen an ihre Lehrer, Herrn
Hiescher und
Herrn Dr. Brennecke, wurden vor
der Schule die
Abschlussfotos
geschossen und
dann genossen
alle das leckere Büfett. Es war eine gelungene kleine Feier und – wie Frau Gode-Troch bei Gesprächen mit den neuen
zahnmedizinischen Fachangestellten
und ihren Familien feststellen konnte
– fast alle blieben im Beruf, hatten eine
neue Stelle gefunden oder waren sofort
übernommen worden.
E
Holzminden
s ist schon fast Tradition, dass
die Freisprechungen im Kammer-Bezirk Göttingen mit der
BBS Georg-von-Langen in Holzminden starten. Am Mittwoch,
den 8. Juli 2015, wurden dort sieben
Auszubildende in Anwesenheit ihrer
Familien, Freunde und einigen Ausbildern, sowie den Prüfungsausschussmitgliedern feierlich die Zeugnisse
überreicht. Die Freisprechung fand
dieses Mal in der Cafeteria der Schule
statt, die von den jungen Damen mit
Stuhlreihen, einigen Tischen und einem
einladenden Büfett zu diesem Anlass
umgestaltet worden war.
Stellvertretend für den Schulleiter
wurden alle Anwesenden vom Klassenlehrer, Herrn Hiescher, begrüßt; danach
hielt die Bezirksstellenvorsitzende, Frau
Gode-Troch, eine kleine Rede mit Rückblicken auf die Lehrzeit und Aussichten
auf die Zukunft.
Zur bestandenen Prüfung konnten
Anna Ferget, Alina Garthof, Michele
Harbort, Franziska Klases, Janina Lehmann, Sabrina Reuter und Alina Schenk
die Zeugnisse, Glückwünsche und ein
Blumensträußchen entgegennehmen.
Aufgrund der guten Prüfungsergebnisse ihrer Auszubildenden konnten die Praxen Dr. Gerald Becker (Alina
476 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015
In Osterode/Harz hatten in diesem Jahr
zehn Auszubildende ihren Abschluss erreicht und erschienen mit ihren Familien, Freunden und einigen Ausbildern
Osterode/Harz
am Mittwoch, den 15. Juli 2015 zur Freisprechung im Restaurant Da Capo. Sie
wurden dort von ihren Klassenlehrerinnen, Frau Weitemeyer und Frau Melzer,
sowie Frau Niemke stellvertretend für
die Schuldirektion begrüßt und bekamen nach einer Ansprache der Bezirksstellenvorsitzenden, Frau Gode-Troch,
ihre Zeugnisse und Blumen überreicht.
Für Ihre guten Prüfungsergebnisse
wurde Nadja Plohmann und Linda Jacoby mit einem kleinen Präsent ausgezeichnet; die silbernen Urkunden für
gute Ausbildung gingen an die Praxen
von Dr. Ulf Klemme und Dr. Rolf Müllhofer.
Bei strahlendem Sonnenschein und
sichtbar guter Laune wurden die Abschlussfotos vor dem Wasserspiel im
Kurpark gemacht und dann das sehr
gute Büfett im Restaurant genossen.
Wie sich bei den Gesprächen während
des Essens ergab, bleiben etliche junge Damen dem Beruf treu und haben
bereits ihre Stellen in und um Osterode fest, ein positives Ergebnis für die
Zahnärzte in der Region Osterode/Harz.
Wir gratulieren Isabell Apel, Seyma
Aydemir, Justine Butzke, Franziska Hannig, Linda Jacoby, Tatjana Kahn, Nadja
Plohmann, Sara Sahnoun, Julia Sbrisny und Sara Schladitz zur bestandenen
Prüfung.
FOTO: M. FAHLBUSCH
BERUFSSTÄNDISCHES ●
Das gute Wetter hielt an und so trafen
sich am Freitag, den 17. Juli 2015, bei
hochsommerlichen Temperaturen 13
junge Damen mit ihren Familien und
Freunden in der Pizzeria Italia in Moringen, in der Umgebung von Northeim.
Die Klassenlehrerin, Frau Fahlbusch,
begrüßte die Anwesenden, sowie die
Prüfungsausschuß-Mitglieder Zä Gabriele Jagemann, Andrea Heise und Silke
Schneeberg und gab das Wort weiter an
die Bezirksstellenvorsitzende, Frau Gode-Troch, die auch hier einen Rückblick
auf die Ausbildung warf und auf die guten Zukunftsaussichten des Berufes der
zahnmedizinischen Fachangestellten
hinwies und ihrer Hoffnung Ausdruck
gab, daß die jungen Damen dem Beruf
verhaftet bleiben.
Zeugnisse und Blumen konnten Leyla Altan, Denise Dehne, Fediye Demirkase, Sarah Herbst, Janina Kerwien, Jasmin Kohn, Friederike Kreike, Elena Missiou, Sabrina Ohle, Pia Schachler, Lisa
Schulz, Carolin von Daake, und Nina
von Döhren-Schieberle entgegennehmen. Für ihre guten Prüfungsleistungen wurden Jasmin Kohn, Denise Dehne, Sabrina Ohle, Friederike Kreike und
Carolin von Daake mit einem kleine Präsent ausgezeichnet, eine silberne Urkunde erhielten die Praxen Dr. Dr. Florian Fialka, Zä Cora Ludewig, Zä Theda
Marten, die anwesend waren, sowie
Zä Ilona Großbach und Dres. Dora und
Thomas Bohne.
Nach einer überaus sonnigen Foto-Session stand ein italienisches Büfett bereit und der gesellige Teil der
Freisprechungsfeier konnte beginnen. Wie schon in Holzminden und
Osterode stellte sich in den Gesprächen heraus, dass die meisten neuen
zahnmedizinischen Fachangestellten
entweder von ihrer Praxis übernommen wurden oder eine neue Stelle bereits angetreten hatten.
Bei fast tropischen Temperaturen fand
die Freisprechungsfeier in Göttingen
am Mittwoch, den 22. Juli 2015 in der
Traditionsgaststätte Bullerjahn statt.
Neben den Lehrern Frau Schwendt,
Frau Dreier, Frau Fahlbusch und Herrn
Hülfenhaus waren der Prüfungsausschuß-Vorsitzende Dr. Holger Ohm, sowie aus der Bezirksstelle Zä Annette
Apel und Frau Ruth Schodrowski anwesend, als 23 junge Damen in die Berufswelt entlassen wurden.
Die Bezirksstellenvorsitzende, Frau
Gisela Gode-Troch, begrüßte alle Anwesenden und zeigte in ihrer Abschlußrede die sich nun eröffnenden
Zukunftsaussichten für die neuen
zahnmedizinischen Fachangestellten
auf. Dann konnten Michelle Boden-
_GISEL A GODE-TROCH
FOTO: M. FAHLBUSCH
FOTO: G. GODE-TROCH
Northeim
stab, Vivien Curdt, Franziska Dzyk, Maya Dullnig, Alina Friedrich, Kyra Gerke, Nicole Jassens, Teresa Jende, Karolin Kernchen, Sarah Klapprodt, Leana
Koch, Ruby Krüger, Esmahan Nazif, Celine Ngiayi, Ann-Kathrin Rausch, Annalena Siegmann, Laura Schütze, Lisa
Trümper, Silvana Vetter, Lisa-Christina
Westermann, Isabell Wolf, Didar Yilmaz
und Janin Zern ihre Zeugnisse entgegennehmen.
Für ihre guten Leistungen konnten
in Göttingen sieben junge Damen mit
einem kleinen Präsent ausgezeichnet
werden: Nicole Jassens (Praxis Dr. Antonia Scheck), Isabell Wolf (Praxis Michael Wilken), Ann-Kathrin Rausch (Praxis
Dr. Andreas Rutschmann), Didar Yilmaz
(Praxis Dr. Jörg Hoch), Karolin Kernchen
(Praxis Dr. Jürgen Wenzel), Leana Koch
(ZMK Uni Göttingen) und Janin Zern
(Praxis Gerald Nachtweg).
Die anwesenden Kollegen Dr. Antonia Scheck, Dr. Andreas Rutschmann, Dr.
Jörg Hoch, Dr. Jürgen Wenzel, ein Vertreter der Uniklinik und eine Vertreterin
der Praxis Nachtweg konnten eine silberne Urkunde für diese guten Leistungen entgegennehmen. Anschließend
wurden die traditionellen Fotos auf der
Rathaustreppe gemacht und die kleine
Feier klang mit Gesprächen bei Kaffee
und Kuchen langsam aus. Auch in Göttingen wird die Mehrheit der neuen
zahnmedizinischen Angestellten in ihrem Beruf bleiben.
Göttingen
ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ·
477
WISSENSCHAFT
Hepatitis E
IMMER MEHR ERKRANKUNGEN IN DEUTSCHLAND
Ä
Die ursprünglich in den Tropen verbreitete Lebererkrankung Hepatitis E wird in Deutschland immer häufiger gemeldet,
obwohl viele Infizierte gar nicht in diesen Regionen waren. Forscher sind auf neue Zusammenhänge gestoßen
rzte diagnostizieren in
Deutschland zunehmend
mehr Hepatitis E-Fälle.
2014 wurden 670 dieser
Lebererkrankungen gemeldet. Das sei im Vergleich zu 2013 ein
Plus von mehr als 46 Prozent, teilte das
Berliner Robert Koch-Instituts (RKI) mit.
»Die Tendenz ist klar steigend«, sagte
RKI -Epidemiologe Mirko Faber. Hintergrund sei in Europa allerdings nicht
eine rasant ansteigende Verbreitung
der Erreger, sondern eine verbesserte
Diagnostik sowie eine höhere Sensibilität der Mediziner.
Hepatitis E galt lange Zeit als eine
aus Asien und Afrika importierte Infektionskrankheit. Dort werde der Erreger hauptsächlich durch verunreinigtes Trinkwasser übertragen, erklärte eine Sprecherin des Brandenburger
Gesundheitsministeriums im Vorfeld
des Welt-Hepatitis-Tages am 28. Juli.
Die Viren wurden erst 1983 von einem russischen Forscher entdeckt. Später konnten andere Wissenschaftler eine Epidemiewelle in Indien, die 1955
insgesamt 30.000 Erkrankungen ver-
ursachte, auf Hepatitis E zurückführen.
Im Rückschluss wurde laut Faber so belegt, dass es wohl keine ganz neu aufgetretene Krankheit ist.
Das RKI schätzt, dass sich in Afrika
und Asien jährlich bis zu 20 Millionen
Menschen mit dem Virus anstecken.
»Viele Leute machen eine Hepatitis EInfektion durch, ohne es zu wissen«, erklärte Faber, denn häufig verlaufe die
Infektion mit nur leichten Beschwerden.
Oft beginnt die Krankheit nach RKI-Angaben mit unspezifischen Symptomen
wie Müdigkeit und Gliederschmerzen,
es kann aber auch zu Fieber und Gelbsucht kommen. Zumeist klingen die Beschwerden innerhalb von Wochen ab.
Noch häufiger hat die Infektion gar keine Krankheitszeichen.
Die akute Hepatitis E-Erkrankung
ist jedoch alles andere als harmlos und
kann zu tödlichem Leberversagen führen. Das RKI geht in Afrika und Asien
jährlich von bis zu 65.000 Todesfällen
aus. Die Inkubationszeit beträgt bis
zu 60 Tage, und die Erkrankung hat in
manchen Ländern eine Sterblichkeitsrate von bis zu vier Prozent. Eine Gefahr
besteht nach RKI -Angaben bei Vorschäden der Leber, Immungeschwächten
wie etwa Krebspatienten in der Chemotherapie oder in der Schwangerschaft.
In Deutschland galt Hepatitis E lange Zeit als eine bei Reisen erworbene Krankheit. Wissenschaftler fanden
erst vor einigen Jahren heraus, dass es
diesen Erreger hier vermutlich schon
seit langer Zeit gibt. »Die Übertragung
läuft hier aber nicht fäkal-oral über das
verunreinigte Trinkwasser, sondern
über den Verzehr von kontaminierten
Schweine- und Wildfleisch«, erklärte Faber. In Europa treten andere Genotypen
des Erregers auf, diese werden in der
Regel nur vom Tier auf den Menschen
übertragen und nicht wie in Afrika und
Asien von Mensch zu Mensch. Die Mehrzahl der in Europa auftretenden Hepatitis E-Erkrankungen sind demnach nicht
eingeschleppt, sondern hier erworben.
»Da hilft wirklich nur strikte Hygiene«, rät Faber. Es sollte nur gut durchgebratenes oder gegartes Fleisch gegessen werden. Nach Tierkontakten sollten stets die Hände gründlich gereinigt
werden.
_ FACHAR Z T.DE, 24.7.2015
EUROPÄISCHE ARZNEIMITTEL-AGENTUR
Erster Malaria-Impfstoff nimmt wichtige Hürde
zur Zulassung
Der weltweit erste Malaria-Impfstoff hat von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) Grünes Licht erhalten:
Die Vakzine RTS ,S (Mosquirix) vom britischen Unternehmen GlaxoSmihKline solle für die Impfung von Kindern in Afrika,
die ein erhöhtes Malaria-Risiko haben, zugelassen werden, empfiehlt die EMA
D
ie Entwicklung des Impfstoffes, die von der Billund Melinda-Gates-Stiftung unterstützt wurde,
hat rund drei Jahrzehnte
gedauert und bisher schon mehr als
500 Millionen Euro gekostet. GlaxoSmithKline hat sich verpflichtet, den
478 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015
Impfstoff zu einem Preis zur Verfügung
zu stellen, mit dem das Unternehmen
keinen Gewinn erzielt. Fünf Prozent
sollen in die weitere Erforschung der
Malaria und anderer Tropenkrankheiten investiert werden. Pro Dosis soll der
Preis unter fünf Euro liegen (Kosten insgesamt rund 18 Euro).
Daten einer Phase-3-Studie mit einer Beobachtungsdauer von vier Jahren
sind im April dieses Jahres im Fachmagazin »The Lancet« erschienen. Erprobt
wurde die Vakzine an 15.459 Kleinkindern, die bei der ersten Impfung entweder sechs bis 12 Wochen oder fünf bis 17
Monate alt waren. Durchgeführt wurde
die Studie in Burkina Faso, Gabon, Ghana, Kenia, Malawi, Mozambique und
Tansania.
Alle Studienteilnehmer erhielten
entweder drei Impfstoff-Dosen – mit
oder ohne Booster-Impfung nach 18
Monaten – oder viermal eine KontrollImpfstoff. Erste Daten wurden bereits
zuvor publiziert: Sie zeigten eine Effektivität der Impfung (Reduktion der
Krankheits-Inzidenz) von allerdings
nur 27 Prozent bei den sechs bis 12 Wochen alten und von 46 Prozent bei den
fünf bis 17 Monate alten Kindern. Die
im April veröffentlichen Vier-JahresDaten zeigten dann allerdings, dass
die Schutzwirkung anhält: Sie nahm
zwar etwas ab, aber ein Nutzen bllieb
dennoch erhalten, zumal eine BoosterImpfung den Schutz verstärken konnte.
So wurde bei den älteren Kindern
mit drei Dosen der Verum-Vakzine
(RTS,S/AS01) plus Booster-Impfung die
Erkrankungs-Rate über vier Jahre um 36
Prozent reduziert. Auch die Häufigkeit
schwerer Krankheits-Fälle und malariabedingter Klinik-Aufenhalte wurde gesenkt (um 32 und 35 Prozent). Bei Verzicht auf eine Booster-Impfung wurde
allerdings kein Effekt auf schwere Erkrankungsfälle festgestellt. Laut dem
britischen Infektiologen und Tropen-
mediziner Professor Brian Greenwood
(London School of Hygiene & Tropical
Medicine) wurden demzufolge während der vier Jahre pro 1000 geimpften Kindern (Alter fünf Monate bis 17
Monate) 1363 Malaria-Fälle verhindert,
in Kombination mit der Booster-Impfung sogar 1774 Fälle. Bei den primär
sechs- bis 12 Wochen alten Kindern wurde die Inzidenz (plus Booster-Impfung)
im Zeitraum von drei Jahren um 26 Prozent gesenkt. Ein Effekt auf schwere
Malaria-Erkrankungen wurde bei diesen Kindern allerdings auch dann nicht
nachgewiesen, wenn eine Booster-Impfung vorgenommen worden war.
Laut WHO gab es 2013 weltweit
627.000 malaria-bedingte Todesfälle,
562.000 davon in Afrika (82 Prozent bei
Kindern unter fünf Jahren). Immerhin
sei die weltweite Inzidenz der Malaria
zwischen 2003 und 2013 um fast 30 Prozent gesunken, meldeten 2014 die Autoren der »Global Burden of Disease Studie 2010« im »Lancet«.
Doch laut britischer Infektiologen
um Professor Nicholas White von der
Universität Oxford breiten sich in Südostasien immer weiter Parasiten (P. falciparum) aus, die teilweise auf Artemisinin resistent seien, auf jenen Wirkstoff also, mit dem – in Kombination
mit anderen Malaria-Mitteln – in den
vergangenen Jahren große Erfolge erzielt wurden und noch immer erzielt
werden. Inzwischen seien die resistenten Erreger in den Grenzregionen im
Norden und Westen von Kambodscha,
im Osten von Burma, in Thailand und
Vietnam nachgewiesen worden, so die
Forscher der »Tracking Resistance to
Artemisinin-Collaboration« vor einem
Jahr im »New England Journal of Medicine«.
Die seit langem bestehende Befürchtung, dass dieses wirksame Präparat
ein ähnliches Schicksal erleidet wie frühere Anti-Malaria-Mittel, könnte demzufolge schneller Realität werden als
vermutet. Hinzu komme, dass auch die
Wirksamkeit von Insektiziden abnehme. »Alle unsere Erfolge sind bedroht«,
so Nicholas White; sollten sich resistente Erreger in Asien ausbreiten und bis
nach Afrika gelangen, würde dies viele
Erfolge im Kampf gegen die Malaria zunichte machen, verdeutlichte den Ernst
der Lage auch Dr. Jeremy Farrar, Direktor der 1936 gegründeten britischen
Stiftung »Wellcome Trust«, die ebenso
wie die »Gates-Stiftung« die medizinische Forschung fördert.
_ FACHAR Z T.DE, 24.7.2015
Erfolg in der Ebola-Forschung:
Impfstoff schützt zuverlässig
FIEBERHAFT FORSCHTEN WISSENSCHAFTLER AN IMPFSTOFFEN GEGEN DAS EBOLA-VIRUS.
NUN BERICHTEN SIE VON EINEM AUSSERORDENTLICHEN FORTSCHRITT. KANN DIE EPIDEMIE IN WESTAFRIKA DAMIT BESIEGT WERDEN?
E
in in Westafrika erstmals im
Feldversuch getesteter Impfstoff gegen das Ebola-Virus
ist nach Interims-Resultaten
einer Phase-3-Studie vermutlich wirksam und sicher. Geimpft wurden Personen, die engen Kontakt zu
einem neu Infizierten hatten und besonders gefährdet sind. Die ZwischenResultate der Feldstudie und die neuartige Studienmethode sind in den
Fachmagazinen »Lancet« und »British
Medical Journal« publiziert worden.
Die Impf-Studie eines internationalen
Forscher-Teams, zu dem auch Wissenschaftler des Bernhard-Nocht-Instituts
in Hamburg und der Universität Bern
gehören, wurde von der WHO finanziert und geleitet.
Obwohl die Fallzahlen von Ebola in
Westafrika seit Jahresbeginn markant
zurückgegangen sind, ist die Epidemie
noch nicht besiegt. Ein einzelner Erkrankungsfall in den betroffenen Ländern
Guinea, Liberia und Sierra Leone kann
die Seuche wieder ausbrechen lassen.
Deshalb wurden unter Hochdruck zwei
Impfstoffe entwickelt und bereits bei
Menschen erprobt. Einer davon mit der
Bezeichnung »rVSV-ZEBOV« wurde nun
in einer Studie (Name der Studie: »Ebola ça suffit«) in Guinea getestet.
Die internationale Forscher-GrupZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ·
479
pe setzte ein mehrstufiges Vorgehen
ein, um die Wirksamkeit des Impfstoffes zu testen. Basierend auf einer RingSchutzimpfungsstrategie, die bereits
in den 1970er in Westafrika eingesetzt
wurde, um die Pocken auszumerzen,
wurden in einem ersten Schritt Personen identifiziert, welche innerhalb der
vergangenen 21 Tage engen Kontakt zu
einer frisch an Ebola erkrankten Person
hatten und deshalb direkt von einer
Ansteckung gefährdet waren – darunter Angehörige und Mitbewohner, oder
Krankenpfleger.
In einem zweiten Schritt wurden
indirekt gefährdete Personen ausgemacht wie zum Beispiel die Nachbarn
oder Arbeitskollegen einer direkt gefährdeten Person. Diese Kontaktpersonen werden auch als »Ring« bezeichnet.
Daraus wurden diejenigen ausgewählt,
welche für die Test-Impfung in Frage
kamen, und deren Einwilligung eingeholt. Von der Studie ausgeschlossen
waren früher an Ebola Erkrankte, Kinder, Schwangere sowie stillende Mütter,
Schwerkranke sowie Personen mit Immunschwächen oder allergischen Reak-
tionen auf Impfstoffe. So konnten 90
Ringe im Zeitraum von April bis Juli 2015
bestimmt und untersucht werden. Die
Ringe bestanden aus insgesamt 7.651
Kontaktpersonen, von denen 5.415 für
die Impfung in Frage kamen. Von diesen wiederum konnten 3.512 (65 Prozent) geimpft werden.
Die Ringe wurden nach dem Zufallsprinzip in zwei gleich große Gruppen
unterteilt: Die einen wurden sofort geimpft, die anderen erst nach einer Wartezeit von 21 Tagen, der Inkubationszeit
des Ebola-Virus. Bei Personen aus der
zweiten Gruppe wurde also erwartet,
dass einige an Ebola erkranken würden.
»Leider kann nur so geprüft werden, ob
der Impfstoff auch wirklich wirkt«, sagt
der an der Studie beteiligte Berner Wissenschaftler Professor Matthias Egger.
Die Ergebnisse zeigten, dass bei den
sofort Geimpften nach zehn Tagen keine Ansteckung mehr erfolgte, wohingegen bei der Gruppe mit verzögerter
Impfung 16 Ebolafälle auftraten. Diese
Fälle traten alle entweder vor oder bis
maximal sechs Tage nach der verzögerten Impfung auf. Danach kam es auch
in der zweiten Gruppe zu keinen neuen
Krankheitsfällen mehr.
»Wir können also sagen, dass der
Impfstoff nach etwa einer Woche zu
100 Prozent vor einer Ebola-Ansteckung
schützt«, so Eggers Mitautor Privatdozent Sven Trelle. Insgesamt betrug die
Schutzwirkung innerhalb der Ringe,
in denen sich auch nicht Geimpfte befanden, immer noch 76 Prozent; das
heisst, die Ansteckungskette konnte in
vielen Fällen unterbrochen werden. Insgesamt wurde die Vakzine gut vertragen; nur bei einem Geimpften kam es
zu einer als schwer beurteilten ImpfKomplikation (Fieber)
»Nicht nur die Wirksamkeit des Ebola Impfstoffes ist nun belegt, sondern
auch die der Impfstrategie mit der Bildung von Schutzringen«, sagt Egger erfreut. »Dies könnte endlich das Ende der
Ebola-Epidemie in West Afrika einleiten
und auch in Zukunft für die Bekämpfung dieser Krankheit nützlich sein.«
Allerdings seien noch weitere klinische Daten erforderlich, heißt es in einem Editorial im »Lancet«.
_ FACHAR Z T.DE, 31.7.2015
INFORMATION DES ZKN-VORSTANDSREFERATS »ZAHNÄRZTLICHE PRAXISFÜHRUNG«:
Angebot der ZKN zur Hygieneschulung
in Umstrukturierung
D
as Schulungsangebot der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) zur sachgerechten
Aufbereitung von Medizinprodukten wird zurzeit überarbeitet und das Kursangebot
sowie die Referenten zielgruppen- und themenorientiert entsprechend neu struktu-
riert. Sobald diese Maßnahmen abgeschlossen sind, wird das neue Konzept zusammen mit
neuen Kursen/Vorträgen auf der Homepage der ZKN angeboten und flankierend dazu in den
ZKN Mitteilungen sowie dem ZKN special darüber informiert.
Alle diejenigen, die als Abschluss ihrer bisherigen Weiterbildung »Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten in der Zahnarztpraxis« noch ihre Kenntnisprüfung online ablegen möchten, können dies weiterhin nachholen unter:
https://zkn.de/Anmeldung/hygiene_2008/login.htma
480 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015
DIES & DAS
FROH, AUFGEFLOGEN ZU SEIN
FALSCHER ARZT MUSS
INS GEFÄNGNIS
A
rzt war er nicht und dennoch führte er Dutzende Schönheitsoperationen durch. Doch der Schwindel flog
auf. Jetzt hat das Landgericht Regensburg
sein Urteil gefällt.
Vier Jahre und drei Monate Haft lautet
das Urteil des Landgerichts Regensburg gegen den 31-jährigen Angeklagten. Er hatte
an Dutzenden Männern und Frauen Schönheitsoperationen vorgenommen – ohne
Arzt zu sein. Das vergleichsweise milde Urteil verdankt er vor allem seinem umfangreichen Geständnis. »Er hat mehrfach seine Reue zum Ausdruck gebracht«, erklärte
die Richterin am Montag in ihrer Urteilsbegründung.
Mehrere Zehntausend Euro soll der falsche Arzt mit den Operationen verdient
und in bar kassiert haben. Meist spritzte er
Silikon und Botox in Wangen, Lippen und
Stirn. Erste Patientin war eine Sängerin
aus Hannover. Die angeblich erfolgreiche
Behandlung sprach sich schnell in sozialen Netzwerken herum, die Kunden standen fortan Schlange. Mehr als 50 listet die
Anklage auf.
Die Täuschung des Mannes wirkte offensichtlich ziemlich echt. »Alle Patienten
ließen sich nur deshalb behandeln, weil sie
dachten, es mit einem Arzt zu tun zu haben«, sagte die Richterin. Mit gefälschten
Dokumenten und Urkunden hatte er sich
einen angeblichen medizinischen Werdegang zugelegt, warb im Internet mit Behandlungserfolgen.
Schließlich war es eine besorgte Mutter aus Österreich, die den Betrug auffliegen ließ. Ihr kamen Zweifel an der Echtheit
der Arztzulassung, sie schaltete die Behörden ein. Zahlreiche Geschädigte hatten von
schmerzhaften Schwellungen und Taubheitsgefühlen berichtet. »Gravierende Folgen sind bislang Gott sei Dank nicht eingetreten«, sagte die Richterin. Der Ertappte
selbst hatte vor Gericht gesagt, er sei froh,
aufgeflogen zu sein.
Gänzlich unvorbereitet ging der Regensburger nicht ans Werk. Mehrfach hatte er
sich zunächst selbst kosmetischen Operationen unterzogen und Korrekturen
auch am eigenen Gesicht vorgenommen.
Ein Gutachter hatte festgestellt, dass der
31-Jährige an Dysmorphophobie leidet. Er
halte sich für hässlich und entstellt. Auch
eine narzisstische Persönlichkeitsstörung
wurde diagnostiziert. Diese psychischen
Erkrankungen wirkten sich nach Angaben
der Richterin strafmildernd aus. Sie empfahl dem Mann, im Gefängnis psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Den Wunsch nach einer Unterbringung
in einer Entziehungsanstalt lehnte das Gericht schließlich ab. Der Mann hatte von
Kokainsucht berichtet, Gutachter jedoch
keine Abhängigkeit festgestellt. »Seien Sie
froh, dass bei Ihnen keine Unterbringung
angeordnet werden muss«, sagte die Richterin zum Angeklagten. Der Aufenthalt
dort sei im Unterschied zur Haft nämlich
zeitlich nicht begrenzt. _ Z AEND.DE, 28.7.2015
KR ANKENGELDBEZUG
KASSE GNADENLOS
D
er Fall: Ein 27-jähriger Patient, Familienvater, arbeitsunfähig nach zweimaliger Hüftgelenksoperation, auf
dem Wege der Besserung, bezieht Krankengeld. Der letzte Auszahlungsschein weist eine Arbeitsunfähigkeit bis zum 25. Juni aus.
Der Patient kommt am 26. Juni in die Praxis.
Die Untersuchung ergibt eine weiter bestehende Arbeitsunfähigkeit, die entsprechend bescheinigt wird. Der Patient legt
den Auszahlungsschein der Krankenkasse
vor. Die teilt ihm mit, dass er ab dem 26.
Juni kein Krankengeld mehr bekomme, da
die Arbeitsunfähigkeit mit dem 25. Juni geendet habe. Die vorgelegte Bescheinigung
sei irrelevant; er hätte sich, damit das Krankengeld hätte weiterlaufen können, bereits
am 25. Juni beim Arzt vorstellen müssen.
Telefonat mit der AOK-Niedersachsen.
Nach dreieinhalb Minuten in der Warteschleife mit verbalem Gesülze (»Ihr Anruf
ist uns wichtig.« »Wir sind immer für Sie
da.«) erfahre ich, dass der Patient ab dem
26. Juni »gar nicht mehr in der AOK Niedersachsen versichert« sei. Wie das? Antwort: Mit Auslaufen der Krankengeldzahlung ende die Mitgliedschaft, der Patient
müsse sich jetzt bei der ARGE als arbeitssuchend melden, von dort aus werde er dann
wieder krankenversichert. Eine gesetzliche
Krankenkasse schmeißt ein Mitglied ein-
fach raus? Meinem Einwand, dass die Kontinuität der Krankenbescheinigung doch zu
100 Prozent gewahrt sei, da zwischen dem
Ende der letzten Krankengeldauszahlungsphase am 25. Juni (24 Uhr) und dem 26. Juni
(0 Uhr) nicht eine 10.000stel Sekunde liege,
wird entgegnet, dass das nun einmal die
Rechtslage sei.
Fassungslos bitte ich um ein Gespräch
mit der Geschäftsführerin Frau S. Diese
ruft auch prompt zurück. Sie könne meine
Entrüstung verstehen, sei »emotional voll
auf meiner Seite« – aber: Die höchstinstanzliche Sozialgerichtsrechtsprechung fordere
einen Tag »Überlappung« bei der Krankengeldbescheinigung, um deren Fortbestand
zu erhalten. Auf meinen Einwurf, dass für
meinen Patienten nun eine durchaus dramatische Zwangslage entstehe, indem er
und die Familie ohne Vorwarnung keinen
Versicherungsschutz mehr haben, kommt
wieder der Hinweis auf die ARGE . Die hat
aber bereits abgewinkt, ein arbeitsunfähiger Patient werde gar nicht aufgenommen.
Nun stand bereits in der Zeitung, dass
diese abstruse Regelung zum 1. Juli gesetzlich geändert werde. Frau S. bekräftigt das
sogar: Insbesondere auf Initiative der AOK
Niedersachsen sei die Revision des Gesetzes auf den Weg gebracht worden. »Leider«
werde das mit dem 1. Juli nicht klappen; die
Neuregelung werde mit dem Versorgungsstärkungsgesetz vermutlich erst zum 1. August in Kraft treten.
Ich erwidere, dass eine schon praktisch
beschlossene Neuregelung doch auch heute schon faktisch greifen müsse, um solche
unverhältnismäßigen Härten zu vermeiden. Das kann Frau S. nicht akzeptieren,
da dann eine Ungleichbehandlung zu anderen, ähnlich gelagerten Fällen vorläge.
Mich erinnert das an einen DDR-Richter im
Oktober 1989, der – bereits wissend, dass
die Mauer in Berlin gefallen ist – noch Menschen wegen »Republikflucht« verurteilte.
Die AOK Niedersachsen kann dem Patienten also nicht weiterhelfen. Gnadenlos? Ist das nun kafkaeske Hilflosigkeit »vor
dem Gesetz«? Ist das »politisch korrektes«
Verhalten? Ist das GKV-Kostenminimierung oder ein immanenter Systemzynismus der GKV ?
Dr. med. Rudolf Mengersen, Hausarzt
_ DEUT SCHE S ÄR Z TEBL AT T, JG. 112, HEF T 29-30,
20. JULI 2015/
ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ·
481
VERBRAUCHERTÄUSCHUNG
PKV-VERBAND GEHT GEGEN
BILLIGANGEBOTE BEI DER
KR ANKENVERSICHERUNG VOR
Irreführende Werbung für günstige
Krankenversicherungen ist dem
Verband der privaten Krankenversicherung (PKV ) offenbar ein Dorn
im Auge. Wie Verbandschef Volker
Leienbach am 27.7.2015 erklärte,
werde seit einigen Monaten juristisch
dagegen vorgegangen
»D
as juristische Vorgehen des
PKV -Verbandes gegen irreführende Billigangebote zeigt
Wirkung: Mittlerweile liegen dem Verband
fünf Unterlassungserklärungen vor«, heißt
es aus Berlin. Bisher habe der Verband acht
bundesweite Anbieter abgemahnt, deren
irreführende Werbung das Gesetz gegen
den unlauteren Wettbewerb verletzt habe.
»Denn fragwürdige Werbetricks à la ‚PKV
ab 59 Euro‘ haben mit den realen Angeboten einer Privaten Krankenversicherung
nichts zu tun und schaden dem Ruf der gesamten Branche«, so Leienbach.
Eine Abfrage bei PKV-Mitgliedsunternehmen habe ergeben, dass kein Tarif bekannt sei, der den üblichen Schutzumfang
einer privaten Krankenversicherung zu den
genannten Billigst-Beiträgen bietet. »Soweit es einzelne Tarife mit derart geringen
Beiträgen gibt, sind sie an enge Voraussetzungen geknüpft und beziehen sich auf
spezielle Zielgruppen«, etwa Studierende
oder Beamtenanwärter. »Sie werden in der
Regel auch speziell kalkuliert, zum Beispiel
ohne Alterungsrückstellungen, und entsprechen somit nicht der typischen privaten Krankenvollversicherung.«
Bei vielen »Lockvogel-Anzeigen« seien
Abmahnungen jedoch nicht erfolgversprechend, weil sich die Anbieter hinter dubiosen Internetadressen im Ausland versteckten. »Hier drängt sich der Verdacht auf, dass
Adressenhändler am Werk sind. Manche
Anzeigen führen direkt zu Fragebögen, auf
denen persönliche Daten gesammelt werden«, so Leienbach. Er kündigte an, dass der
PKV-Verband auch weiterhin gegen diese
»Verbrauchertäuschungen« vorgehen wird.
_ FACHAR Z T.DE, 27.7.2015
482 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015
BUNDESTAG
77.500 MENSCHEN NICHT
KRANKENVERSICHERT
U
ngeachtet der Krankenver sicherungspflicht sind in Deutschland
hochgerechnet noch immer rund
77.500 Menschen nicht versichert. Das berichtet Ingrid Fischbach, Staatssekretärin
im Bundesgesundheitsministerium, bei einer Sitzung des Gesundheitsausschusses
des Deutschen Bundestags.
Demzufolge lag die Zahl der Nichtversicherten 2003 noch bei rund 188.000
Fällen, 2011 waren es etwa 137.000. Unter
den bis heute nicht krankenversicherten
Menschen in Deutschland sind laut Fischbach viele Ausländer.
Eine weitere Gruppe von Nichtversicherten sind Obdachlose und sogenannte kleine Selbstständige, die nicht in der Lage sind,
ihre Beiträge zu zahlen. Fischbach merkte
an, in einigen Fällen sei den Betroffenen
womöglich nicht klar gewesen, dass es mit
der vom Gesetzgeber initiierten befristeten Beitragsamnestie eine sehr günstige
Rückkehrmöglichkeit in die Krankenversicherung gegeben habe.
Seit April 2007 gilt in der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) eine Versicherungspflicht, in der Privaten Krankenversicherung (PKV) seit Anfang 2009. Wer der
Versicherungspflicht verspätet nachkam,
musste zunächst zusätzlich zu den offenen
Beiträgen einen Säumniszuschlag in Höhe
von fünf Prozent pro Monat zahlen. Dies
führte zu einer enormen Anhäufung von
Beitragsschulden. In der Folge beschloss
der Bundestag 2013 das »Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung«. Das
beinhaltete eine Stichtagsregelung, wonach Nichtversicherte, die bis Ende 2013
bei einer Krankenkasse eine Mitgliedschaft
beantragten, von Säumniszuschlägen und
Altbeiträgen befreit wurden. Wer sich erst
ab 2014 versicherte, musste Säumniszuschläge in Höhe von einem Prozent entrichten. Zudem sollten die Kassen den Neuversicherten die nachzuzahlenden Beiträge
angemessen ermäßigen. In der PKV wurde
ein Notlagentarif eingeführt.
_GERECHT – GERECHT-GE SUNDHEIT.DE, 8.7.2015
GESUNDHEIT UNTER
SELBSTKONTROLLE
STUDIE DER UNIVERSITÄT
BIELEFELD: JEDER DRIT TE
STUDIERENDE IN DEUTSCHL AND
KONTROLLIERT SEINE GESUNDHEIT ONLINE
D
ie Smartwatch erinnert Nutzerinnen und Nutzer daran, sich mehr
zu bewegen, Fitness-Apps schlagen
Übungen vor, das Smartphone zeichnet
Herzfrequenz und Kalorienverbrauch auf:
Einer der am stärksten wachsenden Bereiche bei den Smartphone-Anwendungen
ist die Gesundheit. Mehr als 100.000 Apps
beschäftigen sich mittlerweile mit Gesundheits- oder Medizinthemen. Ein Forscherteam der Universität Bielefeld hat jetzt untersucht, wie Studierende bundesweit Gesundheits- und Medizin-Apps nutzen.
Die Ergebnisse der Bielefelder Studie zeigen, dass ein Drittel der Befragten gesundheitsbezogene Applikationen (Apps) auf
ihrem Smartphone nutzt. Über 70 Prozent
der Nutzerinnen und Nutzer kontrollieren
ihr tägliches Bewegungspensum oder ihr
Schlafverhalten in der Nacht. Jeder Zweite
setzt die Apps während des Sports ein, etwa um die Herzfrequenz oder Laufstrecken
aufzuzeichnen. Weniger im Fokus der jungen Zielgruppe stehen dagegen Applikationen, die einen konkreteren Bezug zu medizinischen Themen haben – zum Beispiel
Ärzteregister, Apps zur Stressbewältigung
oder zur Online-Vernetzung unter Patientinnen und Patienten.
Laut Studie nutzen angehende Akademikerinnen und Akademiker die Programme,
um ihren Gesundheitszustand besser einschätzen zu können und um ihre Leistungsfähigkeit zu steigern. Dabei wünschen sich
78 Prozent künftig, dass Ärztinnen und Ärzte sie beraten, wie sie die Technik richtig
einsetzen können. Gleichzeitig zeigen sie
sich in der Theorie höchst sensibel für Fragen des Datenschutzes. Über 90 Prozent
erwarten hier eine Sicherung der Qualität von Gesundheits-Apps und Informationen darüber, wie ihre Gesundheitsdaten
verwendet werden. Gerade hierbei kommen die Bielefelder Forscherinnen und Forscher zu erstaunlichen Ergebnissen. Steht
ein junger Erwachsener vor der Wahl, eine
Gesundheits-App zu installieren und zu
DIES & DAS ●
nutzen, sind die Bedenken hinsichtlich des
Datenschutzes nicht mehr das Ausschlaggebende. Viel entscheidender sei, so Dockweiler, wie groß der Gesundheitsgewinn
eingeschätzt wird, wie andere Nutzerinnen und Nutzer sowie Freundinnen und
Freunde die App bewerten und ob anfallende Kosten selber zu tragen sind. Christoph
Dockweiler: »Gerade mit Blick auf Risiken
wie den Datenmissbrauch zeigt sich hier
ein bemerkenswerter Verdrängungsprozess, der allerdings auch damit einhergeht,
dass das bisherige Wissen der Nutzerinnen
und Nutzer zu gering ist. Gerade mal jeder
Dritte fühlt sich ausreichend informiert
über die potenziellen Risiken der Nutzung.«
Quelle: www.uni-bielefeld.de
–MED-DENT-MAG A ZIN.DE, 8/2015
CHRISTIAN DÜRR:
ARBEITSVERMITTLUNG VON
FLÜCHTLINGEN ERFOLGREICH –
MODELLPROJEKT AUS
HANNOVER SCHNELL
AUSWEITEN
D
er Vorsitzende der FDP -Fraktion,
Christian Dürr, lobt das Modellprojekt der Agentur für Arbeit Hannover zur schnellen Vermittlung von Flüchtlingen in Arbeit. »Die Agentur für Arbeit
zeigt in Hannover, dass es sich lohnt, sich
besonders um die Arbeitsvermittlung von
Flüchtlingen zu kümmern. Die allermeisten der Menschen, die aus dem Nahen und
Mittleren Osten oder Afrika zu uns kommen, bringen Qualifikationen mit. Mit intensiven Deutschkursen, Hilfe bei der Anerkennung von Qualifikationen und auch
Beratung der Arbeitsgeber ermöglicht die
Agentur für Arbeit den Flüchtlingen einen
Start ins neue Leben bei uns. Das ist vorbildlich«, so der der FDP-Fraktionschef voll
des Lobes. Es ist Dürr zufolge wichtig, die
Erfahrungen dieses Modellprojekts jetzt
schnell für möglichst viele Arbeitsagenturen nutzbar zu machen. Überall in Deutschland warteten Menschen, die vor Verfolgung und Not geflohen sind, sehnlichst darauf, sich durch Arbeit ein neues Leben aufbauen zu können.
Dürr: »Deutschland erlebt eine Welle
der Hilfsbereitschaft gegenüber den vielen Flüchtlingen aus Syrien, dem Irak oder
Afrika. Damit diese Welle nicht abreißt, ist
es entscheidend, dass die deutsche Bürokratie niemanden zur Untätigkeit und zum
Nichtstun zwingt. Die Menschen, die zu
uns kommen, wollen kein geschenktes Geld
– sie wollen eine Chance auf ein neues Leben.« Dass junge Zuwanderer voller Tatendrang im alternden Deutschland schnell arbeiten dürfen und können, ist Dürr zufolge
ohnehin im besten nationalen Interesse.
Hintergrund: Das Modellprojekt »Early Intervention – Jeder Mensch hat Potenzial« der Agentur für Arbeit in Hannover
hat heute eine erste positive Zwischenbilanz. Ziel ist es, durch intensive Betreuung
qualifizierte Flüchtlinge mit guter Bleiberechtsperspektive schnell in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Für die FDP-Fraktion
ist der schnelle Zugang zum Arbeitsmarkt
seit langem der entscheidende Schlüsselaspekt der Flüchtlingspolitik.
_ PRE SSEINFORMATION DER FREIEN DEMOKR ATEN
IM L ANDTAG NIEDER S ACHSEN, 4.8.2015
ZAHNMEDIZIN IST 5000 JAHRE
ÄLTER ALS GEDACHT
D
er älteste Nachweis für einen zahnmedizinischen Eingriff stammt aus
dem Jungpaläolithikum, wie Wissenschaftler der Senckenberg Gesellschaft
für Naturforschung, der Universität Bologna und der Universität Ferrara herausfanden. Das Forscherteam untersuchte den
kariösen Backenzahn eines 14.000 Jahre
alten Individuums, dessen Überreste 1988
in der Felshöhle von Riparo Villabruna in
Norditalien gefunden wurde. Die Ergebnisse zeigen, dass das Loch im Zahn mit einer kleinen spitzen Steinklinge bearbeitet
wurde. Der Nachweis ist somit rund 5000
Jahre älter, als die in Pakistan entdeckten
Backenzähne mit Bohrlöchern aus dem
Neolithikum.
Auch steinzeitliche Jäger und Sammler hatten schon ein Problem mit faulenden Zähnen, das sich mit dem Einzug von
Ackerbau und Viehzucht sowie der damit
verbundenen veränderten Ernährung ausgebreitet hat. Nachweise für vorzeitliche
Zahnbehandlungen sind äußerst selten.
Die bisher ältesten Funde stammen aus
der Jungsteinzeit, dem Neolithikum, vor
rund 9000 Jahren. »Doch der Backenzahn
aus Villabruna beweist, dass es bereits vor
mindestens 14.000 Jahren, in der jüngeren Altsteinzeit, erste Eingriffe an kariösem
Zahngewebe gab«, erklärt PD Dr. Ottmar
Kullmer, Mitautor der Studie sowie Experte
für Evolution und Funktionsmorphologie
von Urmenschen-Zähnen im Senckenberg
Forschungsinstitut in Frankfurt am Main.
_ MED-DENT-MAG A ZIN.DE, 8/2015
E-BOOK »PRAXISGRÜNDUNG –
DER WEG IN DIE FREIBERUFLICHKEIT«
S
eit Jahrzehnten unterstützt die BZÄK
Zahnärzte mit einem Ratgeber rund
um die Praxisgründung, der wiederkehrend aktualisiert wird. Die Broschüre »Praxisgründung – Der Weg in die
Freiberuflichkeit« wurde aktuell neu aufgelegt. Grundlegend überarbeitet berücksichtigt sie zahlreiche neue gesetzliche
Grundlagen. Von Abrechnung bis Zulassung finden Berufsanfänger und Praxisgründer in der Publikation zahlreiche Hilfestellungen und Informationen.
Die Broschüre ist als Online-Version sowohl als PDF als auch als E-Book verfügbar
und steht ab sofort auf der Homepage der
BZÄK .
_ MED-DENT-MAG A ZIN.DE, 8/2015
FEHLENDER BÜRGERDIALOG
DER BUNDESREGIERUNG
N
ur für ein Drittel der Deutschen wird
Deutschland »vom Willen der Bürger her« regiert. 63 Prozent sind gegenteiliger Meinung. Selbst Anhänger der
Regierungsparteien (38:62) urteilen in dieser Frage nicht wesentlich anders. Dies ist
kein gutes Votum für die »Bürgernähe«
der GROKO, obwohl ein besseres als in 2011
für Schwarz-Gelb: Vor dreieinhalb Jahren
erhielt die damalige Bundesregierung das
Prädikat »bürgerorientiert« nur von jedem
Fünften (21 Prozent). Gut drei Viertel (77
Prozent) sprachen ihr dies damals ab – so,
wie auch die französische und die britische
Regierung von ihren Bürgern damals beurteilt wurden (die internationalen Ergebnisse 2015 werden in Kürze vorliegen).
_ MED-DENT-MAG A ZIN.DE, 8/2015
ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ·
483
PRESSE & MEDIEN
HANNOVER
HEBAMMEN SOLLEN FLÜCHTLINGSFAMILIEN HELFEN
F
amilienhebammen sollen in Niedersachsen den Tausenden Flüchtlingsfamilien mit kleinen Kindern in praktischen und sozialen Fragen des Alltags zur
Seite stehen. Dafür setzt sich die Stiftung
Eine Chance für Kinder ein. Mindestens
3000 Flüchtlingsfamilien brauchten diese
Hilfe von ausgebildeten Fachkräften, sagte
der Stiftungsvorsitzende Adolf Windorfer.
_ DIE WELT, 31.7.2015
FR ANKREICH
560.000 JAHRE ALTER ZAHN
ENTDECKT
C
amille, 16-jährige französische Hobby-Archäologin, hat bei Ausgrabungen einen rund 560.000 Jahre alten
Zahn gefunden. Camille und ein anderer
freiwilliger Helfer fanden den Zahn in der
berühmten Ausgrabungsstätte im südfranzösischen Tautavel, wie die Paläontologin Amelie Viallet sagte. Es handle sich um
einen »bedeutenden Fund«, schließlich seien in Europa nur sehr wenige menschliche
Fossilien aus dieser Zeit entdeckt worden.
Laut Viallet ist der Zahn rund 100.000 Jahre
älter als der sogenannte Tautavel-Mensch,
dessen Überreste in der Region gefunden
worden waren.
_ DIE WELT, 29.7.2015
NICHTS ALS KOSTEN
KOMMENTAR von Gabi Stief
E
in Berufsstand positioniert sich – gut
so! Die Pflegekräfte sind schließlich die
größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen, ohne dass sich dies bislang in der
öffentlichen Wertschätzung niederschlägt.
Aber, Hand aufs Herz, ist eine Pflegekammer tatsächlich der richtige Weg? Lohnt der
enorme Einsatz an Geld und persönlichem
Engagement?
Eine Kammer löst keines der drängenden Probleme. Sie kann weder bei der Bezahlung noch bei den Arbeitsbedingungen mitreden. Sie wird zwar bei neuen
Gesetzesinitiativen angehört, aber das garantiert noch lange nicht, dass die Pflege
484 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015
künftig besser dasteht. Sicher ist dagegen,
dass ein kostspieliger Verwaltungsapparat
mit vielen Funktionären aufgebaut wird,
der von allen Pflegefachkräften mit teilweise kleinen Gehältern bezahlt werden muss.
Mag sein, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber aus Eigennutz und zum Schutze
eigener Pfründe die Kammer-Idee ablehnen. Dennoch haben sie die besseren Argumente.
_ HA Z, 29.7.2015
GESUNDHEITSBRANCHE IST DER
GRÖSSTE ARBEITGEBER
H
annover. In der niedersächsischen
Gesundheitsbranche arbeiten mehr
als 580.000 Menschen. »Sie zählt
zu den stärksten Wirtschaftszweigen in
Niedersachsen, wir haben hier ein riesiges Potenzial für die Schaffung weiterer
sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze«, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt
(SPD) am 6.8.2015 in Hannover. Der Anteil
der Erwerbstätigen am Arbeitsmarkt betrage 15,1 Prozent und hege damit beispielsweise deutlich vor der Automobilfertigung
Größtes Unternehmen ist dabei die Medizinische Hochschule Hannover mit mehr als
8000 Mitarbeitern und einer Wertschöpfung von rund 430 Millionen Euro.
_ HA Z, 7.8.2015
ERFOLG BEI DER SUCHE NACH
EINEM MERS-IMPFSTOFF
WISSENSCHAFTLER ENTDECKEN
ANTIKÖRPER, DIE VOR AUSBRUCH
DER LUNGENERKR ANKUNG
SCHÜTZEN
Gwendolyn Dorow
V
or gut zwei Monaten meldeten die
Gesundheitsbehörden den ersten
Mers-Fall in Südkorea. Dann ging alles sehr schnell. Das Virus breitete sich aus,
binnen kurzer Zeit steckten sich 187 Personen an. 36 von ihnen starben. Fieberhaft
wurde die Suche nach einem Medikament
oder einem Impfstoff vorangetrieben, um
zu verhindern, dass die Infektionskrankheit
sich weiter ausbreitet.
Jetzt ist es Forschern gelungen, einen
Antikörper gegen das Middle East Respi-
ratory Syndrom Coronavirus (Mers-CoV) zu
isolieren. Das ist ein erster Schritt für die
Entwicklung eines Therapeutikums. Davide Corti und seine Kollegen von der Universitä della Svizzera Italiana berichten im
Journal »PNAS «, dass sie in nur vier Monaten einen Antikörper gegen Mers-CoV
aus Zellen einer infizierten Personen gewinnen konnten. Dieser Antikörper, LCA60
genannt, verhindert, dass das Virus in eine
Zelle gelangt. Es blockiert den Rezeptor, also
die »Eingangstür«, über die das Virus normalerweise in die Zelle gelangt. Das Besondere sei, so die Forscher, dass der Antikörper sowohl prophylaktisch genutzt werden
könne, also auch für die Therapie von bereits infizierten Personen. In einem Mausexperiment verabreichten die Forscher mit
Mers-CoV infizierten Mäusen unterschiedliche Dosen des Antikörpers. Einige Mäuse
wurden einen Tag vor der Infektion »geimpft«, anderen spritzten die Forscher den
Antikörper erst einen Tag nach der Infektion. In fast allen Mäusen war das Virus nach
fünf Tagen nicht mehr nachweisbar.
Mers wurde erstmals im Juni 2012 auf
der arabischen Halbinsel nachgewiesen. Es
scheint vor allem von jungen Dromedaren
auf den Menschen übertragen zuwerden.
In Saudi-Arabien und Afrika werden
Dromedare häufig als Nutztiere gehalten.
Deshalb ist der Übersprung von den Tieren
auf Menschen hier leicht moglich. In einer
Studie konnten Forscher zeigen, dass die
Dromedare in diesen Ländern tatsächlich
Antikörper gegen Mers in sich tragen. Sogar in Gewebeproben aus den 80er-Jahren
wurden Antikörper gefunden. Das bedeutet, dass das Virus schon länger in den Tieren kursiert. Dass es auch auf Menschen
überspringen kann, war bis 2012 nicht bekannt. Zudem war unklar, ob ein infizierter
Mensch es an andere Menschen weitergeben kann. Nicht erst der Mers-Ausbruch in
Südkorea hat dies bestätigt.
Die Gefahr, dass Reisende das Virus
von den Ursprungsländern im arabischen
Raum auch in andere Länder oder sogar
Kontinente mitbringen, besteht weiter. In
Südkorea war ein erkrankter Patient zu
spät isoliert worden, weshalb er sehr viele
Menschen ansteckte.
Sollte der Antikörper LCA60 halten, was
die Forscher versprechen, so besteht immerhin die Hoffnung, dass bald ein Me-
dikament oder sogar ein Impfstoff gegen
die Lungenerkrankung hergestellt werden
kann.
_ DIE WELT, 4.8.2015
DIE NEUGIER DES DR. APP
MIT RISIKEN UND NEBEN WIRKUNGEN: GESUND HEITS PROGR AMME
SOLLEN BEI KR ANK HEITEN WIE
DEPRESSION ODER DIABETES
HELFEN. VERBR AUCHER SCHÜTZER WARNEN SEIT L ANGEM VOR
EINEM MISSBR AUCH DER DATEN
− JETZT SCHL ÄGT AUCH DIE
POLITIK AL ARM
Von Markus Balser
B
erlin – Sie messen den Puls, rechnen
den Kalorienverbrauch aus, erinnern
an die nächste Untersuchung, managen den Ernährungsplan für Diabetiker und
helfen beim Umgang mit Depressionen. Gesundheits- und Medizin-Apps, kleine Programme auf dem Handy, geben vielen Deut
sehen in kritischen Momenten Tipps oder
nehmen ihnen lästiges Rechnen ab. Die digitalen Helfer sind längst weitverbreitet.
Jeder Fünfte hat laut einer aktuellen Studie
des Universitätsklinikums Freiburg eine solche Anwendung auf sein Smartphone geladen. Entstanden ist damit auch ein gigantischer Markt: Rund 400 000 Apps sind im
Angebot. Jeden Monat kommen 1000 hinzu.
Bis 2017 soll sich der Markt im Vergleich zu
2013 auf 24 Milliarden Euro verzehnfachen.
Doch mit dem Angebot und der Nachfrage wachst auch die Sorge. Denn die Nutzer
müssen bisher mit Risiken leben. Oft gibt
es Kritikern zufolge keine oder nur wenige Kontrollmöglichkeiten darüber, ob die
angebotenen Informationen tatsächlich
korrekt sind und ob sie aus unabhängigen,
verlässlichen Quellen stammen. Der Studie
der Uni Freiburg zufolge finden sich bei den
wenigsten Apps Angaben über die Quelle
der Informationen. Gerade mal jede vierte
Vorsorge- oder Impf-App liefere diese Angaben. Bei den Diabetes Programmen sind
es sogar nur vier Prozent.
Parlamentarier warnen:
Gesundheits-Apps haben Risiken und
Nebenwirkungen
Auch Gesundheitspolitiker in Deutschland
halten den Wildwuchs für ein ernstes und
immer drängenderes Problem. »Fragen Sie
Ihren Arzt oder Apotheker – dieser gute Rat
verhallt bei Gesundheits-Apps im Netz«,
sagt Gitta Connemann, die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU -Fraktion im
Deutschen Bundestag der Süddeutschen
Zeitung. »Natürlich bieten sie Chancen.
Aber Gesundheits-Apps haben auch Risiken und Nebenwirkungen.« Eine fehlerhafte App könne fatale Folgen für die Gesundheit der Anwender haben.
Angesichts immer neuer Hiobsbotschaften über den Missbrauch von Daten
im Netz treibt Parlamentarier der Regierungsparteien derzeit vor allem ein Thema
um: »Gesundheitsdaten sind ein sensibles
Gut – mit großem Marktwert. Sie verdienen
höchsten Schutz. Der Datenschutz im Netz
ist aber löchrig«, warnt Connemann. Im
Klartext: Die Daten könnten für kommerzielle Zwecke genutzt werden, die nicht im
Sinne des Nutzers sind.
Klar ist: Viele Apps legen einen enormen
Datenhunger an den Tag, ohne allzu viel
über die Motive und die Qualifikation ihrer
Anbieter preiszugeben, urteilen auch die
Autoren Ursula Kramer und Martin Lucht
aus Freiburg. Schließlich winken Geschäfte. Unternehmen dürften die Informationen einiges wert sein. So würden viele Daten etwa Krankenkassen Rückschlüsse auf
und Prognosen zur Gesundheit des Nutzers
erlauben. Sie könnten sie nutzen, um Leistungen zu gewähren oder zu verweigern.
Deutsche Gesundheitspolitiker wollen deshalb den Druck auf die Europäische Kommission erhöhen, schnell härtere und konsequentere Regeln festzulegen.
»Wir brauchen verbindliche Standards für
Klarheit und Sicherheit. Nur so ist ein umfassender gesundheitlicher Verbraucherschutz gewährleistet«, sagt Connemann.
»Gefordert ist hier die EU. Denn das Netz
kennt keine Ländergrenzen.«
Die Programme sollen künftig
ein Impressum haben und Angaben
zum Urheber machen
Doch ein erster Vorstoß Brüssels ruht bisher, zum Unverständnis deutscher Abgeordneter. Geht es nach dem Willen deutscher Parlamentarier, müssen Anbieter in
Zukunft einen ganzen Katalog von Auflagen erfüllen. Demnach soll jede App ein
Impressum haben, verpflichtende Angaben zum Urheber und zur Aktualität der
Informationen machen. Die App sollte zudem eine Datenschutzerklärung, Kontaktmöglichkeiten enthalten – und die Finanzierung offenlegen. Nur so kann die Quelle
auch überprüft werden. Zwar unterliegen
Medizintechnik-Apps schon jetzt strikten
Vorgaben. Wer als Anbieter dagegen den
Kunstgriff wählt, eine Gesundheits-App
anzubieten, hat es schon viel leichter.
Auch Andrea Voßhoff, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, ist auf das Thema Apps
aufmerksam geworden. Ȇberlegungen,
mithilfe des Smartphones, eines Tablets
oder einer Smartwatch mit einer integrierten Gesundheits-App den Krankenkassen
den jeweiligen Fitnesszustand des Versicherten zu übermitteln«, sehe sie »sehr kritisch«, heißt es in ihrem Tätigkeitsbericht.
Ein Versicherer hatte solche Pläne angekündigt. Sie werde die Entwicklung in den
nächsten Jahren im Auge behalten.
Und die dürften einen neuen Schub bei
den technischen Möglichkeiten bringen.
Denn längst sind ganz neue Entwicklungen geplant. Start-ups arbeiten an noch
weitreichenderen Anwendungen per App.
Beispiel Kalifornien: Die US -Firma Proteus
Digital Health lasst Patienten eine mit Sensoren gespickte Pille schlucken. Messwerte
werden dann über ein Pflaster direkt aus
dem eigenen Körper geliefert natürlich via
App an ein Smartphone. _ DIE WELT, 3.8.2015
STATISTIK: JEDER VIERTE ARZT
IST ÜBER 60 JAHRE ALT
D
ie Ärzteschaft wird immer älter. Wie
das Statistische Bundesamt (Destatis) in der vergangenen Woche bekanntgab, waren Ende 2013 fast zwei Drittel aller niedergelassenen Ärzte mindestens 50 Jahre alt. Ein Viertel war sogar
60 Jahre oder älter. In der Altersgruppe
der über 50-jährigen waren Psychotherapeuten (69 Prozent) sowie Zahnärzte und
Kieferorthopäden (50 Prozent) überdurchschnittlich stark vertreten.
_ F VDZ AK TUELL, 1.9.20105
ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ·
485
TERMINE · FORTBILDUNG
16.9.2015
Niedersachsen
Anmeldeschluss in allen Bezirksstellen der Zahnärztekammer Niedersachsen zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Zahnmedizinische Fachangestellte
19.9.2015
Bremen
9. Zahnärztetag und Prophylaxe-Kongress Niedersachsen / Bremen,
Infos unter: www.zkn.de
26.9.2015
Hannover
id infotage dental, Infos unter: www.infotage-dental.de
30.9. – 1.10.2015
München
Europäischer Gesundheitskongress München 2015:
Ökonomisierung: Ein vermeidbarer Trend?
8. – 10.10.2015
Bonn
Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte
16. – 17.10.2015
Hannover
Kammerversammlung der Zahnärztekammer Niedersachsen
22. – 24.10.2015
München
56. Bayerischer Zahnärztetag »Kieferorthopädie und Kinderzahnheilkunde«
28.10.2015
Hannover
Tag der Akademie
6. – 7.11.2015
Hannover
Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen
6. – 8.11.2015
Dessau
Jahreshauptversammlung von Dentists for Africa
Deutscher Ärztinnenbund e.V.
Gruppe Braunschweig
Termine 2. Halbjahr 2015
Donnerstag, 8.10.2015, 19.30 Uhr
Restaurant Al Duomo
(im Hotel Deutsches Haus)
Vortrag von Frau Ines Eder / Frau Cathrin Burs,
Vorstandsmitglied der Apothekerkammer:
»Athina« (Arzneimitteltherapiesicherheit in Apotheken)
Was können Apotheker zur Arzneimittelversorgung
unserer Patienten beitragen?
Zertifizierungspunkte sind beantragt.
Anmeldung erbeten.
Gäste sind herzlich willkommen.
Anmeldungen an Frau Dr. med. Dagmar Berkling, Tel. (0 53 31) 18 39,
Fax (0 53 31) 92 57 02, E-Mail: [email protected]
7. Weimarer Forum vom 25. bis 27. September 2015
Zum siebten Mal lädt das ZoRA KompetenzNetzwerk des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) zum Weimarer Forum ein. Unter dem Motto »Konzentration schaff t Perspektiven« diskutieren Zahnärztinnen vom 25. bis 27. September
2015 in der Goethestadt
»A
ls Einzelkämpfer in der
Praxis weiß man nicht
immer, ob die eigene
Perspektive die richtige
ist. Der Schlüssel zum
Erfolg ist der Austausch mit anderen.
Durch neue Blickwinkel ergeben sich
andere Perspektiven. Im Fall von ZoRA richtet sich das Angebot schwerpunktmäßig an Frauen«, betont die
FVDZ-Bundesvorsitzende und Initiatorin des Weimarer Forums, Kerstin
Blaschke. Passend zum Motto haben
die Teilnehmer in diversen Workshops,
Vorträgen und Referaten rund um
486 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015
Zahnmedizin, Recht und Betriebswirtschaft drei Tage lang die Möglichkeit
zum Erfahrungsaustausch.
Zu den fachlichen Höhepunkten
gehört das Erfolgsforum »Zwei Blickwinkel – ein Ziel«, bei dem erfahrene
Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie
Berufseinsteiger und Studierende die
ökonomischen Fragen der Praxisübergabe und -übernahme besprechen.
Weiterhin geben Experten Einblick in
das Feld der energetischen Psychotherapie und berichten über den Einfluss
von Umwelt und Gentechnik auf die
Zahngesundheit. Der Vortrag einer Kör-
persprache-Spezialistin über die Bedeutung von unterschiedlichen Gesten rund um den Globus rundet den
Kongress ab.
In Kooperation mit der Deutschen
Bahn bietet der FVDZ erstmals ein Veranstaltungsticket an. Ab 99 Euro können Teilnehmer aus ganz Deutschland
die Hin- und Rückreise antreten.
Das vollständige Programm, Informationen zu den Referenten und Details zur Anmeldung finden Sie unter
www.zora-netzwerk.de.
Zahnmedizinische Akademie Niedersachsen
SEMINARPROGRAMM
Zahnärztekammer Niedersachsen
Zeißstraße 11a · 30519 Hannover
Telefon (05 11) 8 33 91-311 · Telefax (05 11) 8 33 91-306
Ansprechpartnerin: Marlis Grothe
FOTO: ZKN-ARCHIV
Grundlagen der lichthärtenden Glasfasertechnik
in der ästhetischen Zahnheilkunde
Fasertechnologie ist aus unserer Welt nicht mehr wegzudenken. Verwendet werden sie in Form von Karbon-,
Kevlar- oder Glasfasern u. a. beim Bau von Flugzeugen, Schiffen, Autos, Surfbrettern und Kabeln. Als Einzelfaser ist Glasfaser biegsam sowie geschmeidig, als Faserbündel oder Matte eingebettet in eine Kunststoffmatrix nach Lichtaushärtung bei geringem Gewicht extrem belastbar. Da Glasfasern darüber hinaus durchsichtig
sind, eignen sie sich ausgezeichnet für die ästhetische Zahnheilkunde. Sie sind silanisiert sowie gebondet und
bilden in der Einbettung in Kompositmaterial, nach Lichthärtung ohne Trennschicht, ein Molekül – ein Laminat.
Dies gewährleistet beste physikalische Werte bei Belastung, gute Resistenz in der Mundflora und eine hohe Dr. Wolfraam
Bücking
Polier- und Gestaltbarkeit in Ästhetik und Funktion.
In der ästhetischen Zahnmedizin von heute werden Glasfasern in direkter und indirekter Technik angewandt. In diesem Handson Kurs sollen mit dem Hightech- Glasfasersystem DENTAPREG folgende Indikationen in ausgeklügelter Technik vorgestellt, demonstriert und an Modellen schrittweise in kleinen Gruppen praktisch erarbeitet werden:
Direkte Technik
●ästhetische PA -Schienungen von gelockerten Zähnen – intradental, interinzisal und extern ●ästhetische unsichtbare Retentionach
kieferorthopädischer Behandlung ●Verstärkung von Kompositfüllungen ● provisorische Spontanbrücken mit extrahiertem Zahn
● Stiftaufbauten mit Glasfaserwurzelstiften ● Platzhalter im Wechselgebiss ● parapulpäre Stiftaufbauten mit Miniglaspins ●Verstärkung von Kunststoffprothesen nach Bruch ●Verstärkung provisorischer Brücken
Semidirekte Technik
●Brücken als Langzeitprovisorium ●Marylandbrücken ●Inlaybrücken ●Verstärkung von Kunststoffprothesen
Indirekte Technik
● Inlay-Onlay-Brücken ● Dauerretainer in der Kieferorthopädie ● Aufbissschienen in der Funktionstherapie ● Prothesenbasis-Fasergerüste als Modellgussersatz ●metallfreie Teleskopprothesen auf Zirkon-Innenteleskopen
Referent: Dr. Wolfraam Bücking
Freitag, 16.10.2015, 14:00 – 19:00 Uhr/Samstag, 17.10.2015, 9:00 – 17:00 Uhr/
Kursgebühr: € 635,−
Max. 16 Teilnehmer, 14 Fortbildungspunkte nach BZÄK , Kurs-Nr.: Z 1561
7.10.2015
Z 1557
6 Fortbildungspunkte
Differentialtherapie des schwachen Implantatlagers
in der zahnärztlichen Praxis
Dr. Dr. Matthias Kaupe, Düsseldorf
Mittwoch, 7.10.2015 von 14.00 bis 19.00 Uhr
Seminargebühr: 247,− €
16.10.2015
Z 1560
Dr. Ralf Großbölting, Berlin
Freitag, 16.10.2015 von 14.00 bis 18.00 Uhr
Seminargebühr: 94,− €
16./17.10.2015 Z 1561
7.10.2015
Z/F 1558
7 Fortbildungspunkte
Dentalfotografie – praktische Übungen und
Einstellungsoptimierung, Tipps und Tricks
Klaus-Dieter Fröhlich DGPh, Hannover
Mittwoch, 7.10.2015 von 14.00 bis 19.00 Uhr
Seminargebühr: 99,− €
4 Fortbildungspunkte
Praxisnachfolge – strategisch planen, sicher gestalten
14 Fortbildungspunkte
Grundlagen der lichthärtenden Glasfasertechnik in der
ästhetischen Zahnheilkunde
Dr. Wolfram Bücking, Wangen/Allgäu
Freitag, 16.10.2015 von 14.00 bis 19.00 Uhr/
Samstag, 17.10.2015 von 9.00 bis 17.00 Uhr
Seminargebühr: 635,− €
ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ·
487
24.10.2015
Z 1564
9 Fortbildungspunkte
Bezirksstelle Hannover
CMD nicht nur aus zahnärztlicher Sicht oder Was muss
bei der Diagnostik und Therapie der CMD (ganzheitlich)
berücksichtigt werden, um erfolgreich zu behandeln?
Dr. Kai Petrik Worch, M.S. (USA), Waldstr. 1, 30823 Garbsen;
Tel. (0511) 8 33 91-190/-191
Mit praktischen Übungen
Ort: Hannover Congress Centrum, Theodor-Heuss-Platz 1 − 3,
30175 Hannover
Ehrenprof. Uni. Nanjing TCM Dr. Winfried Wojak,
Horn-Bad Meinbach
Samstag, 24.10.2015 von 9.00 bis 17.00 Uhr
Seminargebühr: 225,− €
30.9.2015, 15:00 Uhr – ca. 18:00 Uhr
Wirbel knacken, Ohren sausen – Die Halswirbelsäule im
Berufsalltag des Zahnarztes
Referentin: Dr. Petra Kramme, Hannover
11.11.2015, 15:00 Uhr – ca. 18:00 Uhr
24.10.2015
Z 1565
9 Fortbildungspunkte
Kinder- und Jugendzahnheilkunde kompakt
Prof. Dr. Norbert Krämer, Giessen
Samstag, 24.10.2015 von 9.00 bis 18.00 Uhr
Seminargebühr: 374,− €
31.10.2015
Z 1566
6 Fortbildungspunkte
Aus einer guten Praxis eine Spitzenpraxis machen –
Praxisführung und Behandlungskonzept
Dr. Gernot Mörig, Düsseldorf
Samstag, 31.10.2015 von 9.00 bis 16.00 Uhr
Seminargebühr: 215,− €
31.10.2015
Z 1567
Ort: Hannover Congress Centrum, Blauer Saal,
Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover
Erfolg und Misserfolg parodontischer Therapien und
deren Management
Referent: Dr. Wolfgang Westermann, Emsdetten
Bezirksstelle Oldenburg
Dr. Volker Schaper, Burgstr. 11, 27243 Harpstedt,
Tel. (0 42 44) 16 71;
30.9.2015, 18:00 Uhr − ca. 21:00 Uhr
Ort: Universität Carl von Ossietzky, Ammerländer Heerstr. 114
−118, 26129 Oldenburg
9 Fortbildungspunkte
Minimalinvasive vollkeramische Rekonstruktionen:
Praxis und Wissenschaft
Prof. Dr. Petra Gierthmühlen, Freiburg
Samstag, 31.10.2015 von 9.00 bis 18.00 Uhr
Seminargebühr: 474,− €
Begründung zahnärztlicher Leistungen
Referent: Frank Ihde, Hannover
11.11.2015, 18:00 Uhr – ca. 21:30 Uhr
Ort: Universität Carl von Ossietzky, Ammerländer Heerstr. 114 −
118, 26129 Oldenburg
ABC der Schienentherapie
Referent: Prof. Dr. Dr. h.c. Georg Meyer, Greifswald
TERMINE IN DEN BEZIRKSSTELLEN
Bezirksstelle Osnabrück
Dr. Nicola Witte, Wittekindstr. 1, 49134 Wallenhorst,
Tel. (0 54 07) 8 57 53 55;
10.10.2015, 9:00 Uhr – ca. 12:00 Uhr
Bezirksstelle Braunschweig
Dr. Harald Salewski, Kattowitzer Str. 191, 38226 Salzgitter
Tel: (0 53 41) 8 48 30;
30.9.2015, 19:00 Uhr – ca. 21:30 Uhr
Ort: Hochschule Ostfalia für angewandte Wissenschaften
Salzdahlumer Str. 46, 38302 Wolfenbüttel
Thema des Vortrags: Diagnose und Therapie von
Mundschleimhauterkrankungen
Referent: Prof. Dr. Torsten W. Remmerbach, Leipzig
4.11.2015, 19:00 Uhr – ca. 21:30 Uhr
Ort: Hochschule Ostfalia für angewandte Wissenschaften
Salzdahlumer Str. 46, 38302 Wolfenbüttel
Ort: Steigenberger Hotel Remarque, Natruper-Tor-Wall 1,
49076 Osnabrück
Fit für die Kinderzahnheilkunde – Besondere Aspekte
Referent: Prof. Dr. Norbert Krämer, Giessen
Bezirksstelle Verden
Fortbildungsreferent: Dr. Walter Schulze, Nordstr. 5,
27356 Rotenburg/W., Tel. (0 42 61) 36 65
30.9.2015, 18:00 Uhr – ca. 21:00 Uhr
Ort: Haags Hotel Niedersachsen, Lindhooper Str. 297,
27283 Verden
Einführung in das Qualitätsmanagement
ABC der Schienentherapie
Referenten: Dr. Jürgen Reinstrom, Nordenham
Dr. Stefan Liepe, Hannover
Referent: Prof. Dr. Dr. h.c. Georg Meyer, Greifswald
14.10.2015, 18:00 Uhr – ca. 21:00 Uhr
Bezirksstelle Göttingen
Dr. Herbert Betke, Genfstr. 17a, 37079 Göttingen,
Tel. (05 51) 6 39 43
Ort: Bezirksstelle Verden der Ärztekammer Nds., Am Allerufer 7,
27283 Verden
Parodontitis, Inflammaging und der Alterungsprozess
des menschlichen Körpers
Referent: Dr. René Sanderink, Rastatt
30.9.2015, 17:00 Uhr – ca. 19:30 Uhr
18.11.2015, 18:00 Uhr – ca. 21:00 Uhr
Ort: Universitätsklinikum Göttingen, Hörsaal 552, Robert-Koch
Str. 40, 37075 Göttingen
Ort: Haags Hotel Niedersachsen, Lindhooper Str. 297,
27283 Verden
Arterielle Hypertonie und Folgeerkrankungen –
Wissenswertes für Zahnärzte in der täglichen Praxis
Kommunikation mit Eltern und Kindern –
Stress oder Chance?
Referent: Prof. Dr. Gerhard Anton Müller, Göttingen
Referent: Dr. Christian Bittner, Salzgitter
488 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015
Kieferorthopädische Vortragsreihe 2015/2016
Für Fachzahnärzte für Kieferorthopädie
und kieferorthopädisch behandelnde Zahnärzte
Wissenschaftliche Leitung:
Veranstaltungsort:
Gebühren:
Dr. Gundi Mindermann, 1. Vorsitzende des BDK
Zahnärztliche Akademie Niedersachsen, Zeißstraße 11 a,
30519 Hannover, Tel. (05 11) 8 33 91-311/313
60,– EUR pro Einzelveranstaltung,
180,– EUR insgesamt bei Buchung aller vier Veranstaltungen.
Die Veranstaltungen finden freitags von 19.30 Uhr s.t. bis ca. 22.00 Uhr statt.
S 1511
Freitag, 6.11.2015
S 1512
Freitag, 4.12.2015
S 1601
Freitag, 5.2.2016
S 1602
Freitag, 4.3.2016
PROGR AMM
Bedeutung der Stellung der unteren Schneidezähne für
die kieferorthopädische Behandlungsplanung
Referent: Prof. Dr. Andreas Jäger, Bonn
Frühbehandlung in der Kieferorthopädie
Referent: Dr. Bernd Koos, Rostock
Behandlungsergebnisse, Erfolg und Misserfolg, eine
kritische Würdigung unter dem Aspekt des Patientenrechtegesetzes und des kollegialen Miteinanders
Referentin: Dr. Gundi MIndermann, Bremervörde
Therapiestrategien der skelettalen Klasse III – Wann, Was, Wie?
Referent: Prof. Dr. Philipp Meyer-Marcotty, Göttingen
Anmeldungen bitte schriftlich per Post oder Fax an:
Zahnärztliche Akademie Niedersachsen
Zeißstraße 11 a
30519 Hannover
oder per Fax unter (05 11) 8 33 91-306
❏ Seminar S 1511 ❏ Seminar S 1512 ❏ Seminar S 1601 ❏ Seminar S 1602
Name:
....................................................................................................................................
Anschrift:
....................................................................................................................................
Telefon:
......................................................
Unterschrift: ....................................................
ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ·
489
I N F O R M AT I V E P R E S S E - I N F O R M AT I O N E N D E R I N D U S T R I E ,
F Ü R D E R E N I N H A LT D I E J E W E I L I G E N H E R A U S G E B E R V E R A N T W O R T L I C H Z E I C H N E N
DENTALMARKT
Wie kann man mit Wasserhygiene Geld sparen?
K
ostenersparnisse, die eine zeitgemäße Konzeption in Bezug
auf das Thema Wasser für eine
Zahnarztpraxis erzielen kann, ist in der
Dentalbranche weitgehend unbekannt.
Die Wasserhygiene spielt bei der Ausgabenreduktion eine tragende Rolle, da
sie sämtliche wasserführende Bereiche
einer zahnmedizinischen Einrichtung
technisch wie rechtlich berührt.
Einer der höchsten Kostenposten
wird bauartbedingt durch Dentaleinheiten verursacht. Materialwahl von
Schläuchen und Verbindern, sowie das
Design der Bauteile verhindern eine
sehr gute Haltbarkeit und fördern speziell durch Biofilm induzierte Defekte.
Die dann oftmals notwendigen Intensiventkeimungen der Einheiten aufgrund von wasserhygienischen Mängeln führen dabei zu hohen Kosten – und
das ohne Garantien auf Teile, ohne dauerhafte hygienische Problemlösungen
herbeiführen zu können, dafür aber oft
verbunden mit Korrosions- oder Degradationsschäden.
Alte, aber hochwertige Dentaleinheiten die über keine durch die Trinkwasserverordnung geforderte Sicherungseinrichtung gem. DIN EN 1717
(integrierter freier Auslauf) verfügen,
müssen durch neuere Modelle ersetzt
werden, da nicht abgesicherte Einheiten schon seit mehr als 20 Jahren nicht
mehr betrieben werden dürften.
Doch auch einige hundert Euro investiert in jährliche Wasserproben können sich als verbranntes Geld erweisen,
wenn beim Vorgang selbst grundlegende Normen missachtet werden und so
die erwünschte Rechtssicherheit bei
der Dokumentation verloren geht. Hier
hilft nur Expertenwissen, das, wie sich
in den letzten Jahren herausgestellt hat,
oft nicht einmal bei auswertenden Laboren vorausgesetzt werden kann.
Demgegenüber steht die Tatsache,
dass Bezirksregierungen und Gesundheitsämter den Nachweis verlangen,
dass Einheiten ordnungsgemäß aufbereitet, beprobt (DIN EN ISO 19458) und
gem. MPG und Trinkwasserverordnung
490 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015
betrieben werden. Fehlende Wasserproben werden nachverlangt, Einheiten ohne Sicherungseinrichtung geschlossen.
Fehlinvestitionen im Bereich des Sterilisationsraumes, darunter teures und
teilweise nicht normkonformes Validierungsmaterial für die ebenfalls mit
Wasser betriebenen Aufbereitungsprozesse, lassen sich oftmals erst im intensiven Beratungsgespräch mit dem Hygieneexperten offenlegen. Hier können
hunderte von Euro pro Jahr eingespart
Vorher-Nachher-besser-2
werden, wenn derartiges Material direkt beim Entwickler und Hersteller erworben wird, der die Normenkompetenz auf seiner Seite hat. Speziell bei
der Bereitstellung von Reinstwasser für
die Aufbereitungsprozesse in Autoklav
und Thermodesinfektor lohnt der Preisvergleich.
Die Lösung:
Durch effizienten Einsatz von Ressourcen lassen sich in der zahnmedizinischen Einrichtung egal welcher
Größe – auch bei zunächst bestehenden Defiziten – sowohl die geltenden
Rechtsnormen einhalten als auch Kosten sparen. Mit geeigneten technischen
Möglichkeit im Bereich von unter 1.000
€ lässt es sich so vermeiden, gut 60.000
€ für eine neue Einheit auszugeben.
Durch den Einsatz eines SAFEWATER
Systems in einer Praxis mit 5 Behandlungseinheiten können sich beispielsweise jährlich folgende Kosten einsparen lassen:
Reparaturkosten für verstopfte
Hand und Winkelstücke:
900€
Intensiventkeimung bei 2 von
5 Einheiten:
1.300€
Jährliche Kosten für Wasserhygienemittel:
1.200€
Materialkorrosion (chemisch
oder biofiolminduziert):
950€
Jährliche Wasserproben (rechtlich
verwertbar, da akkreditiert):
550€
Biofilm in dentalter Behandlungseinheit
GESAMT:
4.900€
Über einen Zeitraum von 10 Jahren
können sich so knapp 50.000€ an Kostenersparnissen zugunsten Ihrer Praxis ergeben.
Praxisbeispiel Zahnklinik der Uni
Witten/Herdecke:
2012 wurde in der Zahnklinik der Universität Witten/Herdecke aufgrund einer wasserhygienischen Problemsituation in der Trinkwasserinstallation und
den Behandlungseinheiten ein SAFEWATER System der Firma BLUE SAFETY
in Betrieb genommen. Zuvor wurden
regelmäßig Intensiventkeimungen an
den positiv beprobten Dentaleinheiten
durchgeführt, was zu nennenswerten
Schäden an den Bauteilen der Einheiten führte und keinen dauerhaften Erfolg bewirkte.Der durch die Wasserhygieneproblematik verursachte Schaden
belief sich bis zu diesem Zeitpunkt auf
eine sechsstellige Summe.
Damit eine erfolgreiche Sanierung
der Behandlungseinheiten (Ultradent/
Sirona) sichergestellt werden konnte,
durfte kein Wasserstoffperoxid mehr
verwendet werden. Allein hierdurch ergaben sich Ersparnisse, die höher waren als die Kosten für das SAFEWATER
System. Die aufgrund der nicht mehr
durchzuführenden Intensiventkeimungen nun ausbleibenden Schäden an
Ventilen, Dichtungen und Schläuchen
und den damit verbundenen Ausfällen
im Betrieb hatten eine noch größere
Kostenreduktion zur Folge.
Deutliche Reduktionen im Bereich
der laufenden Kosten beispielsweise
für die Bereitstellung von VE-Wasser
für Steri und Thermodesinfektor lassen
sich durch die Verwendung von BLUE
SAFETY Equipment erzielen. Weitere
Informationen auch unter www.bluesafety.com
Neue Aufklärungsbroschüre »Milchzähne«
A
uch wenn Deutschland im internationalen Vergleich bei der
Mundgesundheit von Kindern
und Jugendlichen einen Spitzenplatz
einnimmt, so benötigen gerade die
ersten Zähnchen der Kinder bis zu drei
Jahren dringend mehr Aufmerksamkeit. »Denn anders als die Karies an
bleibenden Zähnen ist die frühkindliche Karies der Milchzähne nicht entsprechend zurückgegangen«, betont
Prof. Dr. Stefan Zimmer, 1. Vorsitzender
der Aktion Zahnfreundlich und Leiter
der Abteilung für Zahnerhaltung und
Präventivzahnmedizin der Universität
Witten/Herdecke. »Ganz im Gegenteil.
Es ist alarmierend, dass heute bereits
10 bis 15 % aller Dreijährigen unter ei-
ner Nuckel- oder Saugerflaschenkaries leiden.« Die ›Early Childhood Caries‹ (ECC), also die Zerstörung der Milchzähne durch Karies innerhalb der ersten Lebensjahre, hat sich zum größten
Problem in der Kinderzahnheilkunde
entwickelt. Darüber hinaus ist aber –
wie bei den größeren Kindern – auch
bei den Jüngsten eine starke Polarisierung des Kariesrisikos festzustellen: Aktuellen Studien zufolge vereinen 2 %
der Kinder 52 % des Kariesbefalls auf
sich. Häufig kommen diese Kinder aus
Bevölkerungsschichten mit niedriger
Bildung und niedrigem sozialem Status.
Gesund vom ersten Zähnchen an
Genau deshalb beginnt die Milchzahn-Broschüre bei der Auf klärung der werdenden Mama. »Schon
in der Schwangerschaft kann die
Zahngesundheit des Kindes durch gesunde Ernährung und intensivierte
Zahnpflege positiv beeinflusst werden«, so Prof. Zimmer. »Um frühkindliche Karies zu vermeiden und den Kleinsten schmerzhafte Erfahrungen durch
kranke Milchzähne zu ersparen, sollte nach der Stillzeit auf süße Getränke oder saure Fruchtsäfte in der Babyflasche ebenso verzichtet werden wie
auf eine Dauernuckelflasche zur Beruhigung oder als Einschlafhilfe. Als Durstlöscher eignen sich am besten Wasser
oder zahnfreundliche Kindertees mit
dem Zahnmännchen, die nachweislich
weder Karies noch Erosionsschäden an
der Zahnoberfläche verursachen.«
In der Broschüre »Milchzähne« wird
jede Entwicklungsstufe des kindlichen
Gebisses in einfachen Worten erklärt
und von emotionalen Fotos begleitet.
Dazu gibt es Tipps zum zahngesunden
Essen und Trinken, vom zahnfreundlichen Beruhigungssauger bis zur Zahnpflege, von der Anwendung von Fluoriden bis zum ersten Zahnarztbesuch
des Kleinkindes.
reits so manifestiert, dass nur noch eine größere Behandlung unter Anästhesie möglich und im schlimmsten Fall
mehrere Zahnextraktionen notwendig
sind.« Um das zu verhindern, empfiehlt
Prof. Zimmer gemeinsam mit seinen
Kolleginnen und Kollegen sowie mit
den Hebammen, parallel zu den ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen
jeweils auch eine zahnärztliche Untersuchung zwischen dem 6.-9., dem 10.20. und ab dem 21. Lebensmonat. »Dabei soll nicht nur die Mundgesundheit
der Kleinen überprüft und können
eventuell notwendige Behandlungen
frühzeitig durchgeführt werden, sondern sollen ganz besonders die Eltern
über die Bedeutung der Milchzähne
und der Mundhygiene, die richtige
Zahnputztechnik und die zahngesunde
Ernährung aufgeklärt werden.« Weitere Informationen auch unter www.
zahnfreundlich.de
Appell für Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen
Heute werden Kinder erst ab dem 30.
Lebensmonat durch das zahnärztliche
Vorsorgeprogramm betreut. »Dann haben sich die Kariesschäden häufig beZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ·
491
FOTO: MHH
PERSONALIA
Herzliche
Glück wünsche
zum Geburtstag!
19.8.2015 Dr. Ute Eggeling (75)
Am Viehmarkt 17, 31655 Stadthagen
24.8.2015 Dr. Hildegard
Schmidt-Bruncke (92)
Gerberstraße 23, 27356 Rotenburg
24.8.2015 Dr. Helmut Reimann (70)
Ulmenweg 14, 31863 Coppenbrügge
27.8.2015 Friedrich-Wilhelm Müller (87)
Königsberger Ring 28, 38442 Wolfsburg
28.8.2015 Dr. Alfred Harz (93)
Max-Eyth-Straße 47, 30173 Hannover
28.8.2015 Dr. Bernd Altmann (70)
Walsroder Straße 42, 30851 Langenhagen
28.8.2015 Dr. Alexander Schipke (70)
Ehlersstraße 28, 30853 Langenhagen
31.8.2015 Peter Geertz (85)
Einsteinstraße 10, 38440 Wolfsburg
1.9.2015 Dr. Joachim Schauf (70)
Wiesenweg 21, 38226 Salzgitter
1.9.2015 Wolf Gaese (70)
Kampstraße 46 A, 30629 Hannover
2.9.2015 Dr. Michael Becker (70)
Am Triften 62, 28876 Oyten
3.9.2015 Dr. Mechtild Jähn (90)
Am Pfingstanger 39, 37075 Göttingen
6.9.2015 Professor Dr.
Albrecht Roßbach (75)
Am Katasteramt 3, 31303 Burgdorf
7.9.2015 Theodora Decking (86)
Goethestraße 5, 26603 Aurich
13.9.2015 Dr. Bodo Eckhardt (85)
Buchenwinkel 4, 31789 Hameln
14.9.2015 Dr. Axel Koch (70)
Apenrader Straße 48, 30165 Hannover
15.9.2015 Dr. Dieter Born (85)
Estebrügger Straße 4 B, 21614 Buxtehude
492 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015
Laudatio zum 75. Geburtstag von
Herrn Prof. Dr. Albrecht Roßbach
E
s ist für mich eine große Ehre und Freude, Herrn Prof. Dr.
med. dent. Albrecht Roßbach
in Vertretung des Präsidenten der Zahnärztekammer
Niedersachsen zu seinem 75. Geburtstag die herzlichen Glückwünsche der
niedersächsischen Zahnärzte zu überbringen.
Mit Herrn Professor Roßbach verbinden mich neben dem ähnlichen Lebensalter viele persönliche Begegnungen sowie Anregungen und Vorstellungen zu
unserem standespolitischen Engagement, an die ich mich gern und nachhaltig erinnere, aber auch unsere Liebe zu dem fränkischen Landstrich von
Bamberg bis zum Grabfeldgau.
Von Geburt her ist der Jubilar allerdings Badenser, wurde in Karlsruhe geboren und studierte in München und
Würzburg Zahnheilkunde.
Nach seinem Staatsexamen engagierte er sich für kurze Zeit in einer
zahnärztlichen Praxis in Karlsruhe, aber
wohl nur um damit auch die Vorausset-
zungen für eine eventuelle spätere Zulassung für eine vertragszahnärztliche
Tätigkeit zu schaffen.
Die Vorstellungen für eine spätere
Laufbahn als Hochschullehrer hatten
damals schon bestanden.
So war er seit April 1966 bereits als
wissenschaftlicher Assistent in der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik an der
Universität Würzburg tätig, promovierte und habilitierte dort und wurde als
Oberarzt verbeamtet.
Am 1.4.1980 erhielt er den Ruf an
die Medizinische Hochschule Hannover und wurde hier am 9.6.1980 zum
Ordentlichen Professor auf Lebenszeit
als Leiter der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik ernannt.
Schon bald erfolgte seine Wahl zum
Ersten Vorsitzenden der Vereinigung
der Hochschullehrer für Zahn-, Mundund Kieferheilkunde der MHH und
vom 1.4.1990 bis zu seiner Emeritierung war er der Geschäftsführende Direktor des Zentrums für Zahn-, Mundund Kieferheilkunde der Medizinischen
Die bis heute leider noch immer
nicht umgesetzte Überarbeitung der
zahnärztlichen Approbationsordnung
in Verbindung mit den Gedanken zu
einer Aktualisierung der Kapazitätsverordnung waren für Herrn Prof. Dr.
Roßbach geradezu eine Herzensangelegenheit.
Bei einem derart engagierten Lebensweg konnten Ehrungen nicht ausbleiben. So wurde der Jubilar 1998 mit
der Hans van Thiel-Medaille der Deutschen Gesellschaft für Zahnärztliche
Prothetik und Werkstoffkunde ausgezeichnet und 2006 zum Ehrenmitglied
der Vereinigung der Hochschullehrer
für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
ernannt. Fast bescheiden, aber nicht
minder herzlich, erscheint dabei die
Verleihung der Ehrennadel der Deutschen Zahnärzteschaft im Jahre 2005
durch den Präsidenten der Zahnärztekammer Niedersachsen.
Ich wünsche Herrn Prof. Dr. Albrecht
Roßbach weiterhin einen gesunden
und glücklichen Lebensweg mit noch
vielen neuen Anregungen und Begegnungen mit Menschen, die ihn in seinem Leben bereichern.
FOTO: ZKN-ARCHIV
Hochschule Hannover. Zu dem guten
Ruf, den sich die noch junge Zahnklinik
der MHH schon bald in Fachkreisen erarbeitet hatte, hat Herr Prof. Dr. Roßbach in entscheidender Weise beigetragen.
Generationen von niedergelassenen Zahnärzten, weit über die Grenzen Niedersachsens hinaus, erinnern
sich gern an alles, was ihnen in dieser
Klinik an Wissen und Fertigkeiten vermittelt wurde.
Der Jubilar war allein schon aufgrund seiner imposanten Statur eine
Respekt einflößende Persönlichkeit, die
aber niemals die Belange der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen außer Acht gelassen hat. Von diesem Habitus und seiner sonoren Stimme musste er allerdings nur wenig Gebrauch
machen. Seine vorgetragenen Gedanken überzeugten allein schon wegen
ihrer klaren Gliederung und ihres Inhalts und zwangen per se zu einem aufmerksamen Zuhören.
Das konnte deshalb auch nicht überraschen, weil er durch seine Gattin als
niedergelassene Kollegin stets den direkten Kontakt zur Praxis behielt.
Als Mitglied der Sachverständigenkommission zur Überprüfung ausländischer, also nicht den EU -Richtlinien unterlegenen zahnmedizinischen Ausbildungswege, stellte er sich 1984 bis1993
ehrenamtlich zur Verfügung.
Auch für den Rat der Europäischen
Union engagierte er sich mehrere Jahre
lang als Mitglied des Beratenden Ausschusses für die zahnärztliche Ausbildung.
Seine vielfältigen Kenntnisse und Erfahrungen waren für uns bei unserer
Arbeit in den zahnärztlichen Körperschaften eine durch nichts und niemanden zu ersetzende Hilfe.
Auch bei der Wiedervereinigung
Deutschlands dürfte es eine glückliche
Fügung gewesen sein, dass sich mit den
Herren Prof. Dr. Roßbach in der BRD und
Prof. Dr. von Schwanewede in der DDR
zwei Persönlichkeiten begegnet sind,
die auch die beiden Fachgesellschaften
für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde problemlos zusammenführen konnten.
Jörg Röver
wurde 60 Jahre
I
n der niedersächsischen Berufspolitik geht Kollege Jörg Röver nach
wie vor als einer der »Jungen« durch.
Das ist weniger seinem kalendarischen Alter geschuldet, als vielmehr
seinem jugendlichen und sportlichen
Elan.
Von diesem Elan profitieren aber
nicht nur seine Patienten in Braunschweig, wo er seit 1986 niedergelassen
_ DR. DR. HENNING BORCHER S
ist, sondern auch die Kollegenschaft,
die ihn seit vielen Jahren als ihren Repräsentanten in die verschiedensten
Gremien der Körperschaften wählten.
Man muss dort nicht immer gleich die
Nummer Eins sein, um wertvolle, erfolgreiche Arbeit für die Kollegenschaft
zu machen. Das gilt auch für Jörg Röver, der am 15.8.2015 sein 60. Lebensjahr vollendete. Er redet nicht viel, vor
allem nicht laut und ohne falsches Pathos. Stattdessen arbeitet er gewissenhaft, zielgerichtet und immer mit klarer Diktion. Damit hat er sich sowohl in
den vielen Gremien, die er seit 2001 in
der Kammer betreut, als auch in den
leitenden Positionen des Freien Verbandes einen Namen gemacht.
1984 erhielt er seine Approbation.
Ab 2001 ist er sowohl Mitglied der
Kammerversammlung als auch der
Ver treterversammlung der KZVN . 2005
wurde er in den Vorstand der ZKN gewählt, wo er in seiner 3. Legislaturperiode als einer der Erfahrensten zum
stellvertretenden Kammerpräsidenten
gewählt wurde. Daneben ist er seit vier
Jahren stellvertretender Landesvorsitzender im Landesverband Niedersachsen des FVDZ .
Lieber Jörg, wir wünschen Dir weiterhin eine glückliche Hand bei Deinen
verantwortungsvollen Aufgaben, die
Du möglichst noch viele Jahre für die
Kollegenschaft erfüllen mögest.
_ DR. JULIUS BEISCHER
DR. K ARL-HERMANN K AR S TENS
ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ·
493
ZKN AMTLICH
Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf
Zahnmedizinische Fachangestellte
– Alle Bezirksstellen –
Termine der schriftlichen Abschlussprüfung:
Abschlussprüfun
Mittwoch, 18.11.2015 – Behandlungsassistenz / Praxisorganisation und -verwaltung
Donnerstag, 19.11.2015 – Abrechnungswesen / Wirtschafts- und Sozialkunde
Anmeldeschluß
16. September 2015,
bei der zuständigen Bezirksstelle
gez. Dr. K.-H. Düvelsdorf
Vorstandsreferent für das Zahnärztliche Fachpersonal
Tag der Akademie, Mittwoch, 28.10.2015
13.00 Uhr – 14.00 Uhr
Mittagsimbiss
14.00 Uhr – 15.00 Uhr
Dr. Hajo Rasing, Göttingen
Moderne implantatprothetische Versorgungskonzepte
15.00 Uhr – 16.00 Uhr
Dr. Hendrik Friederichs, Münster
Kommunikation in Zeiten von IPhone, IPad, Apps & Co
16.00 Uhr – 16.30 Uhr
Pause
16.30 Uhr – 17.30 Uhr
Prof. Dr. Philipp Meyer-Marcotty, Göttingen
Was soll der allgemeintätige Zahnarzt bei KFO-Frühbehandlungen beachten – Überweisung zum Fachzahnarzt …
17.30 Uhr – 18.30 Uhr
PD Dr. Sven Rinke, Göttingen
Vollkeramische Restaurationen –
Bewährtes, Neues und Fehler, die man vermeiden kann!
18.30 Uhr
Ausklang bei einem gemeinsamen Abendessen
494 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015
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sind gern
Telefon- und E-Mail-Verzeichnis
der Zahnärztekammer Niedersachsen
Adresse:
ZAHNÄRZTEK AMMER NIEDERSACHSEN
Zeißstrasse 11a
30519 Hannover
■ Zahnärzte M – T
ZFA-Ausbildung
Bez.Stelle Braunschweig,
Christa Kohl, chkohl(at)zkn.de ................ -145
Postanschrift:
ZAHNÄRZTEK AMMER NIEDERSACHSEN
Postfach 81 06 61
30506 Hannover
■ Zahnärzte U – Z
ZFA-Ausbildung
Bez.Stellen Göttingen, Hannover,
Hildesheim, Lüneburg,
Agnes Schuh, aschuh(at)zkn.de ............... -142
■ Zentrale
Annette Labendsch, Christina Illhardt
Telefon: (05 11) 8 33 91 ..........................
-0
Fax:
(05 11) 8 33 91 .......................... -116
E-Mail: info(at)zkn.de
■ Vorstand
Präsident
Henner Bunke, D.M.D./Univ.of Florida,
hbunke(at)zkn.de
Vizepräsident
Jörg Röver, jroever(at)zkn.de
■ Sekretariat
Assistentin des Vorstandes
Heidrun König, hkoenig(at)zkn.de .......... -102
■ Geschäftsführung
Hauptgeschäftsführer
Jürgen Schwarz
Sekretariat
Christine Balke, cbalke(at)zkn.de ........... -109
Heike Nagel, hnagel(at)zkn.de ............... -110
Geschäftsführer
Michael Behring
Sekretariat
Rena Umlandt, rumland(at)zkn.de ......... -310
■ GOZ
Honorar- und Vermittlungsangelegenheiten
Heike Fries, hfries(at)zkn.de ................... -115
Birgit Weiß, bweiss(at)zkn.de ................. -181
■ Berufsordnung, Rechtsabteilung
Heike Nagel, hnagel(at)zkn.de ............... -110
■ Pressestelle
Kirsten Eigner, keigner(at)zkn.de ........... -301
Melanie König, mkoenig(at)zkn.de ........ -304
■ Personalstelle
Julia Meins, jmeins(at)zkn.de .................. -176
■ Technische Dienste
Sekretariat
Yvonne Fülling, yfuelling(at)zkn.de ....... -366
■ Mitgliederverwaltung
Abteilungsleiterin
Heike Hengen, hhengen(at)zkn.de ......... -143
■ Zahnärzte A – G
ZFA-Ausbildung
Bez.Stelle Oldenburg
Holdine Schattschneider,
hschattschneider(at)zkn.de ............... -141
■ Zahnärzte H – L
Weiterbildung zum FZA OC
Defizit / Kenntnisprüfungen
Anne Reddehase, areddehase(at)zkn.de -193
■ ZFA-Ausbildung
Bez.Stellen, Osnabrück, Ostfriesland,
Stade, Verden, Wilhelmshaven
Fürsorgeausschuss
Sabine Koch, skoch(at)zkn.de .................. -144
Ungültigkeit von
Zahnarztausweisen
Die Ausweise von
Dr. Lisa Macke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nr. 225
Dr. Antje Matzat-Walther . . . . . . . . . Nr. 808
Dr. Thomas Heidrich . . . . . . . . . . . . . Nr. 4030
Dr. Werner Reh . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nr. 555
Dr. Wolfdietrich Reupke . . . . . . . . . Nr. 4568
Dr. Ahmed Gaiballa Eltahir . . . . . . . Nr. 7446
wurden verloren, gestohlen, beziehungsweise nicht zurückgegeben und werden für ungültig erklärt.
_ ZKN
■ Buchhaltung
Abteilungsleiter
Roland Gutsche, rgutsche(at)zkn.de ...... -121
■ Zahnärztliche Stelle
Hildegard Sniehotta,
hsniehotta(at)zkn.de .......................... -117
Andrea Küssner, akuessner(at)zkn.de ..... -117
Dominic Hartwich,
dhartwich(at)zkn.de ............................. -118
■ Ausbildung / Fortbildung,
Zahnärztliches Fachpersonal
Leitung
Michael Behring, mbehring(at)zkn.de .... -302
Sekretariat
Rena Umlandt, rumlandt(at)zkn.de ....... -310
Ausbildung
Ansgar Zboron, azboron(at)zkn.de ......... -303
■ ZAN – Zahnärztliche Akademie
Niedersachsen,
Seminarverwaltung (Referenten)
Strukturierte Fortbildung
Gabriele König, gkoenig(at)zkn.de ......... -313
■ ZAN – Zahnärztliche Akademie
Niedersachsen
Seminarverwaltung (Teilnehmer)
Marlis Grothe, mgrothe(at)zkn.de .......... -311
■ Dezentrale Weiterbildung,
Dezentrale Fortbildung der Bezirksstellen,
Winterfortbildungskongress
Ansgar Zboron, azboron(at)zkn.de ......... -303
■ ZMV – Zahnmedizinische
Verwaltungsassistentin
Isabell Bohnert, ibohnert(at)zkn.de ......... -331
■ DH – Dentalhygienikerin
Karen Schneider, kschneider(at)zkn.de .. -332
■ ZMP – Zahnmedizinische
Prophylaxeassistentin, ZMP-Schule
Karen Schneider, kschneider(at)zkn.de .. -332
Isabell Bohnert, ibohnert(at)zkn.de ......... -331
■ Jugendzahnpflege, Alterszahnmedizin
Rena Umlandt, rumlandt(at)zkn.de ....... -310
Wir
trauern
um
unsere
Kollegen
IS TOCKPHOTO © DON SAUNDER SON
Zahnär zt
Dr. Rüdiger Bartels
Harburger Straße 15, 21266 Jesteburg
geboren am 15.2.1954, verstorben am
25.7.2015
Dr. Dr. Peter Brachvogel
Bergener Straße 18, 30625 Hannover
geboren am 27.1.1949, verstorben am
28.7.2015
Rolf Schmidt
An der Untermühle 14,
27721 Ritterhude
geboren am 28.5.1952, verstorben am
29.7.2015
■ RöV-Aktualisierung Helferinnen / ...
Begabtenförderung
Isabell Bohnert, ibohnert(at)zkn.de ....... -331
Dr. Albert Lübbe
Tannenweg 11, 49377 Vechta
geboren am 29.6.1935, verstorben am
14.8.2015
■ Praxisführung/RÖV-Aktualisierung
Zahnärzte, ZQMS
Christine Lange-Schönhoff,
clange(at)zkn.de ...................................... -123
Christian Göhler, cgoehler(at)zkn.de ...... -315
Zahnärztekammer Niedersachsen
Der Vorstand
ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015 ·
495
Ihre Zuschriften auf Chiffre-Anzeigen richten Sie bitte an:
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Initiative proDente e.V. zum Tag der Zahngesundheit
»Gesund beginnt im Mund – 25 Jahre Tag der Zahngesundheit« lautet das Motto der diesjährigen Aktion. Anlass genug, bei
diesem Jubiläum in die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zu blicken. Seit einiger Zeit im Trend: Menschen informieren sich anhand von Bildern oder mit Illustrationen. Hier setzt die Initiative proDente mit ihrem Informationsangeboten
zum Tag der Zahngesundheit an
»I
mmer mehr Menschen nutzen die neuen Medien. Mit
kurzen Videos oder Grafiken, die zahnmedizinische oder
zahntechnische Inhalte anschaulich erläutern, kommt
proDente diesem Bedürfnis nach«, freut sich Dirk Kropp,
Geschäftsführer der Initiative. »Im Mittelpunkt unserer
diesjährigen Aktion steht daher die Bildsprache.«
Überarbeitete Broschüren: viel Bild – weniger Text Zum
Tag der Zahngesundheit bietet proDente überarbeitete Patienteninformationen in neuem Design an. Auf aktuellem,
wissenschaftlichem Stand setzt das neue Layout auf eine
großzügige Bildwelt und kurze, prägnante Texte. Bislang sind
zwei ganz neue Titel geplant. Nach und nach werden dann
alle Broschüren in diesem Layout umgesetzt.
Erklärvideo zum Thema »Implantate«
Bildsprache steht auch im Mittelpunkt des ersten proDente Erklärvideos, das ebenfalls zum Tag der Zahngesundheit
erscheint. Eine dreiminütige Videosequenz zeigt Schritt für
Schritt, wie eine hochwertige Implantatversorgung eine
Zahnlücke schließen kann. Patienten erhalten zudem Tipps
zur gründlichen Pflege des eingesetzten Implantats.
Neuer Internetauftritt und umfangreiche
Bilddatenbank
Die neue Internetseite von proDente stellt alle Informationen
auch bequem auf Smartphone oder Tablet zur Verfügung.
496 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2015
Sie ist daher noch nutzerfreundlicher und modern gestaltet. Aus einer Bilddatenbank mit über 1700 Fotos und Grafiken können Zahnärzte sowie Zahntechniker, die Mitglied
einer Innung sind, Bildmaterial für Webseiten oder eigene
Broschüren nutzen.
Kostenfrei
Bis zum 25.9.2015 können niedergelassene Zahnärzte und
zahntechnische Innungsbetriebe je 100 Exemplare der neuen
und alten Broschüren und Flyer zum Tag der Zahngesundheit
kostenfrei unter (0 18 05) 55 22 55 bestellen. Alternativ ist eine
Bestellung mit vollständiger und lesbarer Adresse per Fax an
(02 21) 1 70 99-742 möglich. Die Bestellung ist kostenfrei und
wird ohne Portogebühr versendet – so lange der Vorrat reicht.
Auch können Erklärvideo, Fotos und Illustrationen über
www.prodente.de kostenfrei heruntergeladen und mit Angabe des Copyrights eingesetzt werden. Eine Verlinkung zum
neuen proDente Internetauftritt stellt umfassende Informationen zur Zahn- und Mundgesundheit zur Verfügung.
Initiative proDente e.V.
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Wortzwischenraum und jedes Satzzeichen bitte ein Feld benutzen.
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zusätzlich für mindestens vier Wochen auch im Internet erscheinen,
so rechnen Sie zum Zeilenpreis noch die jeweilige Gebühr hinzu. – Für
alle Kleinanzeigenaufträge ist Ihr SEPA-Lastschriftmandat erforderlich. Annahmeschluss für Kleinanzeigen ist der 22. des Monats vor
Erscheinen der Zeitschrift.
Anzeigenredaktion
ZKN MITTEILUNGEN
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(05 11) 8 33 91-106
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Gläubiger-ID DE56ZZZ00000974781, Mandatsreferenz ...........................................
SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige die Ingrid Weidmüller Design & Media Agentur, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift
einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Ingrid Weidmüller Design & Media Agentur
auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
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BEIL AGE ZU DEN ZKN MIT TEILUNGEN
9|15
Die Seitenangaben beziehen sich auf das Hauptheft.
Die Seiten für das zahnärztliche Fachpersonal · September 2015
Termin−
servicestellen
Bürgern wird Sand in die Augen gestreut _S. 454
Korruptionsgesetz Stellungnahme von BZÄK, KZBV und FVDZ _S. 443
Kassen−Willkür Bundesversicherungsamt rügt Krankenkassen _S. 446
Datensammelwut Datenschützer reagieren mit Argwohn _S. 450
Wartezeiten Facharzttermine im internationalen Vergleich _S. 452
FOTO: ZKN-ARCHIV
Editorial
Dr. Julius Beischer
Dank und Gratulation
Trotz mancher Unkenrufe sind die Zahlen
ein deutig: Der Beruf der Medizinischen- und
Zahnmedizinischen Fachangestellten, (früher:
Arzt- und Zahnarzthelferin) gehört nach wie vor
zu den beliebtesten Ausbildungsberufen für
Schulabgängerinnen. In den letzten fünf Jahren
(2010 bis 2014) haben 140.000 junge Menschen
eine Ausbildung im medizinischen-, zahnmedizinischen- und tiermedizinischen Bereich
als Auszubildende zur Fachangestellten
begonnen; die Tendenz ist auch in diesem Jahr
ungebrochen. Unsere ZMF’s nehmen dabei einen
Spitzenplatz ein.
Es ist gerade in diesen Monaten auch uns als
Redaktionsmitgliedern immer wieder eine Freude,
wenn wir die Berichte über Freisprechungsfeiern
veröffentlichen können, und wenn auf den Fotos
die strahlenden Gesichter der Abschluss-Kandidatinnen zu sehen sind.
Im wahrsten Sinne »Blut, Schweiß und Tränen«,
liegen hinter ihnen, und das ersehnte Abschlusszeugnis bestätigt, dass sie nicht umsonst »geackert« haben.
Nicht vergessen darf man an dieser Stelle, dass
die Ausbildung in der Praxis eine Aufgabe des
gesamten Teams gewesen ist, wobei – dass darf
man als Chef ruhig zugeben – die Hauptlast auf
den Schultern der Helferinnen lag.
Deren Geduld, Empathie, Vorbildfunktion und
Engagement sind die Hauptfaktoren für einen
gelungenen Ausbildungsabschluss.
Danke Ihnen allen, die Sie in unzähligen Praxen
unsere jungen Mitarbeiterinnen bis zu diesem
Punkt so erfolgreich begleitet haben!
Dr. Julius Beischer
Arzneimittel
Paracetamol:
Keine
Wirkung
bei
Rückenschmerzen
P
aracetamol wirkt bei Rü−
ckenschmerzen nicht bes−
ser als ein Placebo. Das ist
das Ergebnis einer austra−
lischen Meta−Analyse, die
kürzlich im britischen Ärzteblatt
»The BMJ « veröffentlicht wurde. In
höheren Dosen, so die Forscher vom
George Institute for Global Health in
Sydney, kann das Schmerzmittel, das
auch in Deutschland frei verkäuflich
ist, zu starken Leberschäden fuhren.
Dennoch wird Parcetamol selbst in
den Leitlinien zur Behandlung von
Rückenschmerzen als ein geeignetes
Mittel empfohlen. Bereits im letzten
Jahr hatten die Wissenschaftler eine
Studie veröffentlicht, die die Wirkung
von Paracetamol bei akuten Rücken−
schmerzen in Frage stellte. Mit ihrer
neuen Meta−Analyse, die 13 Studien
mit insgesamt 5366 Patientendaten
umfasst, haben sie ihre Ergebnisse
nun bestätigt: Durch Paracetamol
werden weder die Stärke der Rü−
ckenschmerzen noch die schmerzbe−
dingten Behinderungen verringert.
Lediglich bei Hüft− und Kniegelenks−
arthrosen sei eine geringe Wirksam−
keit festzustellen. Bei längerer oder
hochdosierter Einnahme von Para−
cetamol müssten unbedingt die Le−
berwerte überprüft werden: Auch in
der aktuellen Studie zeigte sich eine
viermal häufigere Erhöhung der Le−
berwerte als bei der Einnahme von
Placebo. mehr: http:⁄⁄tuq.in⁄zrMB
_UNTERNEHMEN PR A XIS 8/2015
2
ZKN SPECIAL 9 | 2015
1.10.2014
F 1449
Mehr Erfolg und mehr Geld durch bessere Gesprächstechnik Zeit sparen, Kundenbindung, Patientenzufriedenheit und Leistung steiger
Katrin Suhle, Eicklingen
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Samstag, 19.9.2015 von 9.00 bis 18.00 Uhr
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25.9.2015
F 1558
Willkommen am Telefon!
Brigitte Kühn, Tutzing
Freitag, 25.9.2015 von 9.00 bis 17.00 Uhr
Seminargebühr: 220,− €
26.9.2015
F 1559
Die organisierte Rezeption –
Gewinnen Sie täglich Zeit und Geld!
Investieren Sie in patienten- und praxisgerechte Organisation
Brigitte Kühn, Tutzing
Samstag, 26.9.2015 von 9.00 bis 17.00 Uhr
Seminargebühr: 220,− €
26.9.2015
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Die parodontale Vorbehandlung Praktischer Arbeitskurs für
die ZMP/ZMF (Bitte Nachweis beifügen)
Simone Klein, Berlin
Samstag, 26.9.2015 von 9.00 bis 17.00 Uhr
Seminargebühr: 235,− €
10.10.2015
F 1565
Gekonnte Psychologie in der Prophylaxe
360°Prophylaxe −
Unsere Impulse für Sie!
FOTO: ZKN-ARCHIV
Fit für die Kids- und Junior-Prophylaxe
Ein 2−Tages Intensiv Workshop mit
Hands−on−training für die fortgebildete
ZFA, BAZ, ZMP und ZMF−Mitarbeiterin!
Die Mundhöhle der Menschen unterliegt
im Laufe eines Lebens meist verschiedenen
Veränderungen. Diese können sowohl phy−
siologischen als auch pathologischen Ur− Solveyg Hesse
sprungs sein. Die am häufigsten verbreite−
te Erkrankung im Erwachsenenalter ist die
chronische Parodontitis. Tendenziell beob−
achten wir auch eine Zunahme an Mund−
schleimhauterkrankungen und Zahnhart−
substanzdefekten.
Eine gute Möglichkeit sich mit neuem
Wissen und mit neuen Fähigkeiten zu ver−
sorgen, ist der Besuch unseres Intensiv
Workshops. News aus der Prophylaxe und
individuelle Behandlungskonzepte zu den Sabrina Baule
nachgenannten Themen sollen im Fokus
stehen, neben einem praktischen Training zur Optimierung der
maschinellen und manuellen Instrumentation.
FOTO: ZKN-ARCHIV
18.9.2015
Themen: ● Parodontitis und Allgemeingesundheit ● Der Paro−
dontitis−Patient ● Der Implantat−Patient ● Mundschleimhaut−
erkrankungen ● Airpolishing ● Erhaltungstherapie
Referentin: Solveyg Hesse, Otter
Referentin: Sabrina Baule, Giesen
Freitag, 30.10.2015, 9:00 − 18:00 Uhr
Samstag, 31.10.2015, 9:00 − 18:00 Uhr
Kursgebühr: € 370,−
Max. 24 Teilnehmer
Kurs−Nr.: F 1569
NEU!
Wie Sie noch eleganter und raffinierter kommunizieren
Herbert Prange, Mallorca
Samstag, 10.10.2015 von 9.00 bis 16.00 Uhr
Seminargebühr: 225,− €
27.11.2015
4.11.2015
F 1570
Befundbezogene Festzuschüsse Zahnersatz –
für Auszubildende, Jung-ZFA und Einsteiger
Alma Ott, Hamburg
Mittwoch, 4.11.2015 von 13.00 bis 19.00 Uhr
Seminargebühr: 99,− €
ZKN SPECIAL 9 | 2015
F 1548
Larning by doing
Arbeits-Grundkurs »Fit für die Kids- und Junior-Prophylaxe
praktisch« Bema-Positionen FU, IP 1, IP 2 und IP 4
Sabine Sandvoß, Hannover
Freitag, 27.11.2015 von 9.00 bis 18.00 Uhr
Seminargebühr: 195,− €
3
Freisprechungen
Freisprechung der Zahnmedizinischen
Fachangestellten in Hannover
I
FOTOS: A . REDDEHA SE
n diesem
Jahr konn−
ten
sich
91 »neue«
Z ah n m edi −
zinische Fach−
angestellte
über ihre be−
standene Ab−
schlussprüfung
freuen. Zu der
Feierstunde am
21.7.2015 in der
Alice−Salomon−
Schule, BBS für
Gesundheit und
Soziales, waren
die »frischge−
Die besten Prüflinge aus dem Jahr 2015 haben mit der Note 2 bestanden
backenen« ZFA s
zahlreich mit
ihren Angehörigen und Kollegen
staltung bot ein wenig Abkühlung.
gestellten fortgesetzt. Aus den Hän−
erschienen, um ihre Prüfungs− und
Die Schulband sorgte in gewohnter
den von Herrn Behring und Herrn Dr.
Berufsschulzeugnisse in Empfang zu
Weise mit musikalischen Einlagen für
Beckedorf, Referent für Helferinnen
nehmen.
die gute Stimmung.
der Bezirksstelle Hannover der ZKN ,
Wie in jedem Jahr meinte es der
Die Begrüßungsansprache in die− erhielten die Zahnmedizinischen
Wettergott sehr gut und der kleine
sem Jahr wurde von Herrn Michael
Fachangestellten ein Gratulations−
Sektempfang zu Beginn der Veran− Behring, Geschäftsführer und Lan− schreiben und Kinogutscheine für ih−
desausbildungsberater der ZKN , ge− re »guten« Leistungen.
halten. Mit der Gratulation und dem
Danach folgten die Ehrungen im
launigen Hinweis nun erst einmal or− Klassenverband durch Herrn Behring,
dentlich den erfolgreichen Abschluss
Herrn Dr. Beckedorf und die Berufs−
zu feiern, ließ Herr Behring nicht un− schullehrer⁄innen der einzelnen
erwähnt, dass man sich auf dem Er− Klassen. Mit dem Prüfungszeugnis
reichten nicht ausruhen solle und
der ZKN und den Schulzeugnissen
kontinuierlich weiterbilden möge.
gab es dann auch wie in jedem Jahr
Nach einer weiteren musikali− für jede Absolventin eine Rose. Mit
schen Einlage der Schulband, gab
den besten Wünschen für die Zukunft
es im Anschluss die Gratulation und
und einen guten Start in ein erfolg−
Grußworte von Frau Sabine Sahling,
reiches Berufsleben endete die Frei−
Schulleiterin der Berufsschule für Ge− sprechungsfeier der Zahnmedizini−
sundheit und Soziales. Auch in dieser
schen Fachangestellten 2015 gegen
Rede wurde deutlich, wie wichtig
17 Uhr.
_ SUS ANNE DOMAY ER
heutzutage die ständige Fort− und
BE ZIRK SS TELLE HANNOVER
Weiterbildung ist. Das Angebot für
DER ZKN
Zahnmedizinische Fachangestellte
ist vielfältig vorhanden.
Die Veranstaltung wurde, nach
der letzten musikalischen Darbie−
Frau Sabine Sahling, Schulleiterin
tung, mit den Auszeichnungen der 18
der Berufsschule für Gesundheit
und Soziales
besten Zahnmedizinischen Fachan−
4
ZKN SPECIAL 9 | 2015
Praxisjubiläum
Z
um zweiten Mal in diesem
Jahr feiert eine Mitarbei−
terin in unserer Praxis ein
25−jähriges Jubiläum. Am
15. August 2015 ist Frau Rita
Piepho seit 25 Jahren in unserer Pra−
xis tätig, wozu wir ihr sehr herzlich
gratulieren.
Frau Piepho begann am 15. August
1990 ihre Tätigkeit in unserer Praxis
als zahnmedizinische Fachangestell−
te. In all den Jahren hat sie mit Ver−
antwortungsbewusstsein, organi−
satorischem Talent und souveränem
Einsatz unsere Praxis begleitet und
viele Auszubildende bis zum erfolg−
reichen Abschluss gebracht.
Ihre einerseits sehr off ene, an−
dererseits aber einfühlsame Art hat
bei unseren Patienten sehr guten An−
klang gefunden und zu einer über−
aus großen Patientenbindung ge−
führt. Sie arbeitet überwiegend im
Assistenz− und Prophylaxebereich.
Dabei gehört das vorausschauende
Assistieren bei allen konservieren−
den, chirurgischen, parodontologi−
schen, implantologischen und pro−
thetischen Behandlungsabläufen zu
ihren Hauptaufgaben.
Ihre Assistenz im Behandlungs−
bereich ist absolut perfekt, so dass
selbst bei schwierigen Behandlungs−
fällen der Behandlungsvorgang ru−
hig und gezielt durchgeführt werden
kann. Das Instrumentieren bei der As−
sistenz beherrscht Frau Piepho per−
fekt. Sie ist sehr gut vertraut mit sämt−
lichen Materialien und Instrumenten.
Darüber hinaus führt Frau Piepho
seit vielen Jahren die professionel−
le Zahnreinigung durch. Im Rahmen
der Prophylaxebetreuung baut Frau
Piepho eine ganz besondere Bezie−
hung zu den Patienten auf. Sie wird
dabei für ihre ruhige und professio−
nelle Behandlungstätigkeit beson−
ders geschätzt.
Auch Arbeiten im Praxislabor wie
Modellherstellung, Anfertigung von
individuellen Abdrucklöffeln, Funk−
tionsschienen, Aufbißschienen und
einfache Röntgenmessschablonen
erledigt Frau Piepho zu unserer volls−
ten Zufriedenheit. Frau Piepho ver−
fügt über ein freundliches Wesen und
ist wegen ihrer stets verbindlichen,
kooperativen und hilfsbereiten Art
eine wertvolle Stütze und den Mitar−
beiterinnen eine geschätzte Partne−
FOTO: M. FAR AHBOD
Laudatio für Frau Rita Piepho
Rita Piepho
rin. Sie ist aufgrund ihrer Aufrichtig−
keit und Hilfsbereitschaft vorbildlich
und nicht nur bei uns, sondern auch
bei unseren Patienten hoch angese−
hen und geschätzt.
Vielen Dank für 25 Jahre Enga−
gement, Wir wünschen Frau Piepho
persönlich weiterhin alles Gute und
eine erfolgreiche und glückliche Zeit
in unserer Praxis.
_ DR. HANS-HERMANN LIEPE
DR. S TEFAN LIEPE
FOTO: DR. M. S TEGMANN
Ines Stieler − Danke für 20 Jahre Mitarbeit
Ines Stieler
ZKN SPECIAL 9 | 2015
E
s war im August 1995 als
Ines bei uns in der Praxis
anfing. Als ersten Schritt
beendete Sie Ihre Ausbil−
dung zur »Zahnarzthelfe−
rin« . Schnell etablierte Sie sich als
qualifizierte Stuhlassistenz und ar−
beitete sich über die Prophylaxe und
das Labor in die Anmeldung vor. Dort
liegt auch heute noch Ihr Hauptauf−
gabengebiet mit Telefonieren, Ter−
minvergabe und Abrechnung. Gerne
geniest sie jedoch ab und zu mit dem
Sauger in der Hand die Abwechslung
am Behandlungsstuhl bei einer gro−
ßen Präparation. Mit ihrem überaus
praktischen Geschick repariert sie als
Ines Mac Gyver auch einmal den trop−
fenden Wasserhahn oder bastelt an
einer neuen Praxisdekoration.
Liebe Ines, da Anerkennung und
Lob in der täglichen Routine häufig zu
kurz kommen, möchten wir uns auf
diesem Wege bei Dir für die wunder−
bare Zusammenarbeit und den täg−
lichen Einsatz bedanken und freuen
uns auf viele weitere kreative Jahre.
_ PR A XIS TE AM DR. MICHAEL S TEGMANN
7
Was macht das Passivrauchen gefährlich?
Viele der eingeatmeten Schadstoffe schädigen
die Gefäßinnenwände, so dass Ablagerungen
entstehen, die Arteriosklerose
FOTO: FOTOLIA .DE / KIT T Y
schon gew usst?
NEUE STUDIE ZU SCHLAGANFALL-RISIKO
Passivrauchen ist gefährlich
Raucher erleiden häufiger Schlaganfälle, das ist bekannt.
Eine neue US −Studie belegt jetzt auch, wie gefährlich das
Passivrauchen ist.
Im Rahmen der »Reasons for Geographic and Racial Dif−
ferences in Stroke« Studie (REGARDS) wurde der Zusam−
menhang zwischen Passivrauchen und Schlaganfall un−
tersucht. An der Untersuchung nahmen 21.743 Probanden
teil, von denen 23 % an ihrem Wohnort oder Arbeitsplatz
Passivrauchen ausgesetzt waren. Insgesamt gab es unter
den verhältnismäßig jungen Teilnehmern über einen Zeit−
raum von etwa fünf Jahren 428 Schlaganfälle. In der Grup−
pe der Passivraucher war die Rate um 30 % höher.
Studien zu den Folgen des Passivrauchens sind metho−
disch schwierig, weil sich hier die Effekte von verschie−
denen sozialen Risikofaktoren vermischen. Der Zusam−
menhang zwischen Passivrauchen und Herzinfarkten gilt
dennoch als gut belegt. Nun gibt es auch bessere Daten
für den Schlaganfall.
Was macht das Passivrauchen gefährlich? Viele der ein−
geatmeten Schadstoffe schädigen die Gefäßinnenwände,
so dass Ablagerungen entstehen, die Arteriosklerose. Die
Folge ist eine schlechtere Durchblutung aller Organe und
ein steigender Blutdruck. Dieser Druck schädigt die Gefä−
ße zusätzlich, die Gefahr von Thrombosen steigt.
Viele Fakten rund um das Rauchen und hilfreiche Tipps
für ein rauchfreies Leben hat die Deutsche Schlaganfall−
Hilfe in ihrem Internetportal zusammengestellt unter
www.schlaganfall−hilfe.de⁄rauchen.
_(AM J PRE V MED 2015; DOI: 10.1016/J. AMEPRE.2015.04.014)
TABUTHEMA INKONTINENZ:
KONSERVATIVE THERAPIE ALS ERSTE OPTION
Eine konservative Therapie, wie gezieltes Beckenboden−
training, kann bei Inkontinenz unterstützend wirken und
sollte daher erste Option vor einer Operation sein. Die−
se Empfehlung gab Dr. Anke Mothes, Koordinatorin am
Interdisziplinären Universitäts−Beckenbodenzentrum
der Frauenklinik am Universitätsklinikum Jena (UKJ), im
Rahmen der diesjährigen Welt−Kontinenz−Woche. Schät−
zungsweise fünf Millionen Frauen in Deutschland leiden
aufgrund von Beckenbodenschwäche an Harninkontinenz,
unfreiwilligem Harnverlust, Senkungsbeschwerden oder
Stuhlgangproblemen. Inkontinenz ist aber häufig noch
ein Tabuthema. »Aus Scham suchen viele Betroffene erst
dann ärztliche Hilfe auf, wenn der Leidensdruck sehr hoch
ist«, berichtet Mothes. Obwohl das Durchschnittsalter der
Jenaer Patientinnen bei 67 Jahren liegt, entstehen nach
Ansicht der Expertin die Ursachen für Beckenbodenpro−
bleme schon viel früher. Neben dem häufigen Tragen
schwerer Lasten konnten auch Fettleibigkeit sowie chro−
nischer Husten bei Asthma oder Bronchitis die Spannkraft
des Bindegewebes der Beckenorgane verringern. Aber
auch eine familiär bedingte Bindegewebsschwäche sei
ein möglicher Risikofaktor.
_UNTERNEHMEN PR A XIS, 8/2015
»LEITUNGSWASSER MIT EINER SPUR
KOCHSALZ« / FREIZEITSPORTLER BRAUCHEN
KEINE TEUREN SPORTGETRÄNKE
Die gesundheitlichen Vorteile sportlicher Betätigung
lassen sich kaum noch aufzählen. Eins aber dürfen Frei−
zeitsportler nicht vergessen: Die durch Schwitzen verlo−
rene Flüssigkeit und Körpersalze wieder auszugleichen.
Sonst geht der Kreislauf leicht in die Knie. Teure Sportge−
tränke sind aber meist nicht nötig, betont Professor Her−
bert Löllgen von der Deutschen Gesellschaft für Sport−
medizin und Prävention: »Leitungswasser mit einer Spur
Kochsalz tut es auch.« Ebenfalls empfehlenswert: Mine−
ralwasser, ungesüßter Tee oder Apfelschorle.
_ MED-DENT-MAG A ZIN.DE, 8/2015
H 46427
S E P T E M B E R 2 0 15
9|15
Die monatliche Zeitschrift für alle niedersächsischen Zahnärzte
Das amtliche Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer Niedersachsen
REDAK TIONSANSCHRIFT:
Termin-
servicestellen
Bürgern wird Sand in die Augen gestreut _S. 454
Korruptionsgesetz Stellungnahme von BZÄK, KZBV und FVDZ _S. 443
Kassen-Willkür Bundesversicherungsamt rügt Krankenkassen _S. 446
Datensammelwut Datenschützer reagieren mit Argwohn _S. 450
S TIF TUNG DEUSCHE SCHL AG ANFALL-HILFE, 3.8.2015
8
Das ZKN-SPECIAL ist eine Beilage zu den
monatlich von der Zahnärztekammer Niedersachsen
herausgegebenen »ZKN MIT TEILUNGEN« .
Wartezeiten Facharzttermine im internationalen Vergleich _S. 452
Zahnärztekammer Niedersachsen,
Redaktion »ZKN MITTEILUNGEN«,
Zeißstraße 11a, 30519 Hannover.
Tel. (05 11) 8 33 91-301
Fax (05 11) 8 33 91-106
ZKN SPECIAL 9 | 2015

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