Feuerwehrfahrzeuge - Feuerwehr Manching

Transcrição

Feuerwehrfahrzeuge - Feuerwehr Manching
8.1 Feuerwehrfahrzeuge
Merkblatt für die Feuerwehren Bayerns
1
Inhaltsverzeichnis
A.
Begriffsbestimmungen ............................................................................................. 3
1.
Fahrzeugdefinitionen ....................................................................................................... 3
2.
Gewichtsverhältnisse ...................................................................................................... 4
B.
Einteilung nach DIN 14 502 ................................................................................... 6
C.
Kurzbeschreibungen ................................................................................................. 6
1.
Einsatzleitfahrzeuge nach DIN 14 507-1 ................................................................ 6
2.
Löschfahrzeuge nach DIN 14 530 ............................................................................. 7
3.
Hubrettungsfahrzeuge nach DIN 14 701 ................................................................ 12
4.
Drehleitern mit Handbetrieb nach DIN 14 702
5.
....................................................
15
Rüst- und Gerätefahrzeuge
..........................................................................................
15
6.
Gerätefahrzeuge Gefahrgut
..........................................................................................
16
7.
Nachschubfahrzeuge ...................................................................................................... 17
8.
Sonderlöschfahrzeuge .................................................................................................... 18
9.
Krankenkraftwagen der Feuerwehr ........................................................................... 18
10.
Mannschaftstransportfahrzeuge ................................................................................. 19
11.
Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge ............................................................................. 19
12.
Wechselaufbauten ............................................................................................................ 19
13.
Anhängefahrzeuge ............................................................................................................ 20
D.
Kraftfahrzeug-Bezeichnungen nach DIN EN 1846-1 ........................... 21
2
Feuerwehrfahrzeuge
Das Merkblatt gibt einen Überblick über die Hauptmerkmale der wichtigen
Feuerwehrfahrzeuge entsprechend dem derzeitigen Stand der Normung.
In diesem Merkblatt finden auch teilweise Feuerwehrfahrzeuge Berücksichtigung, deren Normung inzwischen zurückgezogen wurde, die aber dennoch
für die Feuerwehren von Bedeutung sind.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt Stand 05/2002 wurden folgende wesentliche Änderungen eingearbeitet:
–
Der Normenbegriff „Masse” wurde durchgehend für den Begriff „Gewicht”
verwendet (z. B. zulässige Gesamtmasse, Leermasse, Massereserve usw.)
–
In der Tabelle 2 wurde das Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 ergänzt und das
LF 16-TS (Beladeplan 1 und 2 nach der alten Norm) wurde gestrichen. Die
Fußnoten wurden entsprechend aktualisiert
–
Auf Seite 10 wurde in der Fußnote auf die neuen Pumpentypen nach DIN
EN 1028 hingewiesen
–
In der Tabelle 3 wurde das TLF 8/18 nach der zurückgezogenen Norm DIN
14530 Teil 18 entfernt
–
Bei der Tabelle 4 wurde eine Fußnote hinsichtlich der Ausrüstung des TSF
mit Pressluftatmern ergänzt
–
In der Tabelle 6 wurde der GW nach der zurückgezogenen Norm DIN 14555
Teil 10 entfernt und die Auflistung der Ausstattung an zwei Stellen (Luftheber für Hebebaum und Gerätesatz „Absturzsicherung” für Zusatzausrüstung „Wassereinsatz”) umgestellt
–
Der Abschnitt 9 „Krankenkraftwagen der Feuerwehr” wurde an die Norm
DIN EN 1789 angepasst.
A. Begriffsbestimmungen
Eine allgemeine Übersicht über Feuerwehrfahrzeuge und deren Leistungsmerkmale sowie über „Feuerwehranhänger” gibt die Norm DIN 14 502-1.
1.
Fahrzeugdefinitionen
1.1
Kraftwagen
Jedes motorgetriebene Straßenfahrzeug, welches vier oder mehr Räder hat,
nicht an Schienen gebunden ist und normalerweise verwendet wird
–
für den Transport von Personen und / oder Gütern
–
als Zugfahrzeug für den Transport von Personen und / oder Gütern
–
für spezielle Anwendungen
3
1.2
Kraftfahrzeug
Geschlossener Kraftwagen zum Transport von Personal und Ausrüstung
1.3
Feuerwehrfahrzeug
Kraftfahrzeug, das zur Bekämpfung von Bränden, zur Durchführung technischer
Hilfeleistung und / oder für Rettungseinsätze benutzt wird
1.4
Anhängefahrzeug
Nicht selbstfahrendes Straßenfahrzeug, das nach seiner Bauart dazu bestimmt
ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden und für den Transport von
Personen und Gütern verwendet wird. Sattelanhänger sind in dieser Kategorie
eingeschlossen.
2.
Gewichtsverhältnisse
Die im jeweiligen Fahrzeugschein
(die Angaben im Fahrzeugschein
müssen mit denen des Fahrzeugbriefs übereinstimmen!) angegebene
123456789
1234567890
123456789
1234567890
123456789
1234567891234567890
1234567890
123456789
1234567891234567890
1234567890
123456789
1234567891234567890
1234567890
zulässige Gesamtmasse
darf nicht überschritten werden, weder durch zusätzliche Ausrüstung
noch durch zusätzliche Besatzung
(die zulässige Besatzung ist im Fahrzeugschein festgelegt). Es ist außerdem die Grundlage für den erforderlichen Führerschein. Die
Höchstmasse nach Norm
ist nicht mit der im Fahrzeugschein angegebenen zulässigen Gesamtmasse zu
verwechseln und kann sogar über der zulässigen Gesamtmasse nach dem
Fahrzeugschein liegen. In diesem Fall darf es selbstverständlich nur bis zur
zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuges ausgenützt werden. Die
rechnerische Gesamtmasse
für ein Feuerwehrfahrzeug ergibt sich wie folgt:
Leermasse nach § 42 Abs. 3 StVZO ist die Masse des leeren betriebsfertigen
Fahrzeuges einschließlich Fahrer (75 kg) und einschließlich der Masse aller am
Fahrzeug fest angebrachten Teile (also auch einschl. Fahrzeugsprechfunkanlage1) sowie 1 Warndreieck, 1 Warnleuchte, gefüllter Kraftstofftank, Ersatzrad2),
1) Wird die Sprechfunkanlage nach der Feststellung der Leermasse (TÜV-Abnahme) eingebaut, so ist deren Gewicht mit 15 kg
der Masse der feuerwehrtechnischen Beladung zuzuschlagen
2) Ersatzrad ist für Feuerwehrfahrzeuge über 6000 kg zulässige Gesamtmasse nicht vorgeschrieben
4
Fahrgestell-Werkzeugkasten, Verbandskasten, usw.),
+
Masse der feuerwehrtechnischen Beladung (zulässige Normmasse der
einzelnen Ausrüstungsgegenstände einschließlich 1 weiteres Warndreieck und 1 weitere Warnleuchte),
+
Masse der Löschmittel (Masse des maximal mitzuführenden Löschwassers, Löschpulvers usw.),
+
Masse der Besatzung (je Mann sind 75 kg + 15 kg für persönliche Ausrüstung = 90 kg zu rechnen, für den Fahrer sind 75 kg wieder abzuziehen, da in
der Leermasse enthalten),
Beispiel: LF 16/12
Leermasse (lt. Fahrzeugschein) ................................................................ z. B.
+
8150 kg
feuerwehrtechnische Beladung
(lt. DIN 14 530, Teil 11) ........................................................................ ca.
1651 kg
+
Löschmittel (z.B. 1200 l Wasser) ................................................... ca.
1200 kg
+
9 Mann Besatzung (9 x 90 kg abzüglich
75 kg für den Fahrer) ............................................................................
735 kg
rechnerisches Gesamtmasse .................................................................. ca.
11736 kg
Höchstmasse nach Norm ............................................................................
13500 kg
zulässige Gesamtmasse (lt. Fahrzeugschein) .................................
12000 kg
Die durch Wiegen festgestellte
tatsächliche Gesamtmasse
kann im Einzelfall unter der obigen rechnerischen Gesamtmasse liegen, weil
die einzelnen Ausrüstungsgegenstände u. U. ihre zulässige Normmasse nicht
erreichen. Dies darf aber nicht dazu verleiten, so viel zusätzliche Beladung auf
dem Fahrzeug unterzubringen, bis die zulässige Gesamtmasse erreicht ist. Die
Masse für die Besatzung ist mit 90 kg recht knapp angesetzt. Bei der Nachbeschaffung von Ausrüstungsgegenständen wird dann das Fahrzeug u. U. überladen.
Verbleibt dagegen zwischen rechnerischer und zulässiger Gesamtmasse noch
ein Masseunterschied, so kann dieser Masseunterschied bei vorhandenem freiem Raum zur Unterbringung zusätzlicher Ausrüstungsgegenstände nach örtlichen Belangen ausgenützt werden. Man nennt dies „Massereserve für vorhandenen Leerraum“ (im vorhergehenden Beispiel: 12000 – 11736 = 264 kg).
Die zusätzlichen Ausrüstungsgegenstände und deren Lagerung dürfen die
Massereserve nicht überschreiten.
5
B. Einteilung nach DIN 14 502
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
Einsatzleitfahrzeuge DIN 14 507
Löschfahrzeuge DIN 14 530
Hubrettungsfahrzeuge DIN 14 701
Drehleitern mit Handantrieb DIN 14 702
Rüst- und Gerätefahrzeuge DIN 14 555
Gerätefahrzeuge Gefahrgut
Nachschubfahrzeuge, z. B. DIN 14 565
Sonderlöschfahrzeuge
Krankenkraftwagen der Feuerwehr
Mannschaftstransportfahrzeuge
Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge
Außerdem verwendet DIN 14 502-1 folgende Gruppenbezeichnungen
12.
Wechselaufbauten DIN 14 505
13.
Anhängefahrzeuge, z. B. DIN 14 503, DIN 14 521, DIN 14 703
Für die verschiedenen Arten und Größen der Feuerwehrfahrzeuge sind Kurzzeichen festgelegt. Die Kurzzeichen setzen sich zusammen aus
–
Buchstaben (Abkürzungen der Fahrzeugart)
–
Zahlen (Kurzangaben zu wichtigen Leistungsmerkmalen) und ggf.
–
weitere Buchstaben oder Zahlen (als weiteres Unterscheidungsmerkmal)
C. Kurzbeschreibungen
1.
Einsatzleitfahrzeuge nach DIN 14 507-1
Einsatzleitfahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge, die mit Kommunikationsmitteln
und anderer Ausrüstung zur Führung taktischer Einheiten ausgestattet sind.
Hinweis: Die Definition des Einsatzleitwagens (ELW) ist identisch mit der Definition des Einsatzleitfahrzeuges.
1.1
Einsatzleitwagen ELW 1 nach DIN 14 507-2
Einsatzleitwagen ELW 1 dienen der Einsatzleitung vorwiegend
–
zur Anfahrt sowie Erkundung von Einsatzstellen
–
als Hilfsmittel zur Führung von taktischen Einheiten
–
als Hilfsmittel zum Führen von Verbänden mit Führungsgehilfen, jedoch
ohne stabsmäßige Führung
Der ELW 1 hat die Funkrufnamen-Kennzahl 12.
6
1.2
Einsatzleitwagen ELW 2 nach DIN 14 507-3
Einsatzleitwagen ELW 2 dienen vorwiegend
–
der Einsatzleitung als Hilfsmittel zum Führen von Verbänden mit Führungsgehilfen und stabsmäßiger Führung
–
der Technischen Einsatzleitung im Katastrophenfall als Führungsmittel
Der ELW 2 hat die Funkrufnamen-Kennzahl 13.
Die Festlegungen nach DIN 14 507-3 ermöglichen eine Auslegung des ELW 2 in
der Größe des ehemaligen ELW 3 (Norm zurückgezogen).
1.3
Kommandowagen KdoW nach DIN 14 507-5
Kommandowagen KdoW dienen vorwiegend der Einsatzleitung zur Anfahrt sowie Erkundung von Einsatzstellen.
Der KdoW hat die Funkrufnamen-Kennzahl 10.
Tabelle 1: Einsatzleitwagen
Maximale Fahrzeugmaße und zul. Gesamtmasse nach DIN 14 507
Typ
2.
DIN
14 507
Teil
Länge
m
max.
Breite
m
max.
Höhe
m
max.
zulässige
Gesamtmasse kg
ELW 1
2
5,6
2,1
2,8
3500
ELW 2
3
10,0
2,5
3,3
75001)
KdoW
5
5,0
2,0
2,2
25002)
Löschfahrzeuge nach DIN 14 530
Löschfahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge, die mit einer Feuerlöschkreiselpumpe und im Regelfall mit einem Wasserbehälter und anderen zusätzlichen Geräten für die Brandbekämpfung ausgerüstet sind. Die Löschfahrzeuge werden
unterteilt in
–
Löschgruppenfahrzeuge (Tabelle 2)
–
Tanklöschfahrzeuge (Tabelle 3)
–
Tragkraftspritzenfahrzeuge (Tabelle 4)
–
Sonstige Löschfahrzeuge
Diese Fahrzeuge haben fest ein- bzw. angebaute und/oder tragbare Feuerlöschkreiselpumpen.
1) Bei Allradantrieb maximal 9500 kg
2) Mindestens 1500 kg, bei Allradantrieb maximal 2800 kg
7
Tabelle 2: Löschgruppenfahrzeuge
Wichtige technische Daten (Auszug aus DIN 14 530)
Fahrzeuggeneration
alt
Funkruf- DIN Antriebs- BesatKenn14530
art
zung
zahl
Teil
Pumpe
Lösch- Schaumwasser- mittel
tank
Pressluftatmer
einge- eingebaut schoben
TS
FP
neu
(ltr.)
(ltr.)
LF 8
(leicht)
43
71)
Straße
1/8
4
FP 8/8
(Front)
TS 8/8
–
60
LF 8
(mittel)
42
71)
Straße
1/8
4
FP 8/8
(Front)
TS 8/8
–
60
LF 8
(schwer)
42
71)
Allrad
1/8
4
FP 8/8
(Front)
TS 8/8
–
60
LF 8/6
48/47
2)
5
Straße
1/8
4
FP 8/8
(Heck)
TS 8/8
600
60
LF 8/6
48/47
2)
5
Allrad
1/8
4
FP 8/8
(Heck)
TS 8/8
600
60
LF 10/6 48/47
2)
5
Straße
1/8
4
FPN
10/1000
(Heck)
TS 8/8
600 4)
120
LF 10/6 48/47
2)
5
Allrad
1/8
4
FPN
10/1000
(Heck)
TS 8/8
600 4)
120
41
8
Straße/
Allrad
1/8
4
FP 16/8
Front
TS 8/8
–
120
40
91)
Allrad
1/8
4
FP 16/8
(Heck)
–
1200
120
40
11
Allrad
1/8
4
FP 16/8
(Heck)
–
LF 16-TS
für den
Katastrophenschutz
LF 16
LF 16/12
1)
Norm zurückgezogen
Funkruf-Kennzahl 47 für LF 10/6 bzw. LF 8/6 ohne Zusatzbeladung THL
3)
Nur auf Wunsch des Bestellers im Rahmen der vorhandenen Masse- und Raumreserve
4)
Im Rahmen der Masse- und Raumreserve bis 1000 Liter zulässig
2)
8
1200
2000
3)
120
Tabelle 2 Fortsetzung
Druckschläuche
max. Abmessungen
Leitern
Sonstige Ausrüstung
B
C
S
Steck- 3teilige
leiter- Schiebteile
leiter
zul.
Gesamtmasse
nach
DIN
Länge
Breite
Höhe
m
m
m
kg
7,5
2,5
3,0
6000
14
12
–
4
–
14
12
–
4
–
Zusatzbeladung THL
7,5
2,5
3,0
7500
14
12
–
4
–
Zusatzbeladung THL
7,5
2,5
3,0
9000
12
10
S28
4
–
Zusatzbeladung THL1)
7,0
2,5
3,0
7500 3)
12
10
S28
4
–
Zusatzbeladung THL1)
7,0
2,5
3,1
10000
4
–
Zusatzbeladung THL2)
7,0
2,5
3,0
8000
14
2C421)
12 oder
2D
4
–
Zusatzbeladung THL2)
7,0
2,5
3,1
10500
30
16
–
4
1
Klappleiter
Sprungtuch oder
Sprungpolster
8,6
2,5
3,1
9500
16
S28/
C42
30 m
1
Klappleiter
Sprungtuch
Zusatzausrüstung THL
ohne Spreizer, fahrbare
Schlauchhaspel
8,6
2,5
3,1
12000
1
Lichtmast mit 2 x 1000 W,
Satz Luftheber,
Zusatzbeladung THL,
Rettungszylinder,
fahrbare Schlauchhaspel,
Sprungtuch oder
Sprungpolster
8,6
2,5
3,3
13500 4)
14
14
12
2C421)
12 oder
2D
10
S28
4
4
1)
Zur schnellen Wasserabgabe müssen zwei zur Beladung gehörende Druckschläuche C 42 oder D und ein Strahlrohr schnell
und einfach mit der FPN 10/1000 verbunden werden können. Alternativ darf auf Wunsch des Bestellers eine Schnellangriffseinrichtung eingebaut sein, bestehend aus einer Schlauchhaspel mit 30 m Druckschlauch S 28 mit einem Strahlrohr und / oder etwa
50 m formstabilem Druckschlauch DN 25 und einem Strahlrohr mit einem Durchfluss von etwa 100 l/min
2)
Kann nach örtlichen Belangen im Rahmen der vorhandenen Gewichts- und Raumreserve mitgeführt werden
3)
Auf Wunsch des Bestellers 8000 kg Gesamtmasse zulässig
4)
Mit CAFS bzw. Automatikgetriebe bis 14000 kg förderfähig
9
Die Bezeichnungen der „Feuerlöschkreiselpumpe” nach DIN 14 4201) haben
folgende Bedeutung:
FP 8/8:
Nennförderstrom 800 l/min bei 8 bar Nennförderdruck und 3 m geodätischer Nennsaughöhe
(sind auch in tragbaren Feuerlöschkreiselpumpen TS 8/8 eingebaut)
FP 16/8
Nennförderstrom 1600 l/min bei 8 bar Nennförderdruck und 3 m geodätischer Nennsaughöhe
FP 24/8
Nennförderstrom 2400 l/min bei 8 bar Nennförderdruck und 3 m geodätischer Nennsaughöhe
2.1
Löschgruppenfahrzeuge LF 8, LF 8/6, LF 10/6, LF 16-TS, LF 16, LF 16/12
LF
1. Zahl x 100
2. Zahl x 100
TS
=
=
=
=
Löschgruppenfahrzeug
Pumpen-Nennförderstrom in l/min
Inhalt Löschwasserbehälter in l
Tragkraftspritze
Löschgruppenfahrzeuge sind Löschfahrzeuge für eine Gruppe (1/8), mit einer
vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe und einer feuerwehrtechnischen Beladung. Sie können zusätzlich mit einer Tragkraftspritze ausgerüstet sein. Löschgruppenfahrzeuge sind mit ihrer Besatzung selbstständige
taktische Einheiten (vgl. Tabelle 2 auf Seite 8).
Tabelle 3: Tanklöschfahrzeuge
Wichtigste technische Daten (Auszug aus DIN 14 530)
FunkDIN
Fahrzeuggeneration ruf- 14530
KennTeil
alt
neu
zahl
TLF16/25
TLF
16/24-Tr
TLF24/50 TLF24/50
1)
Be- Presssatluftzung atmer
Eingebaute
Pumpe
Löschwassertank
Schaumausrüstung
21
20
1/5
4
FP16/8
(Heck)
max.
2500
120
22
22
1/2
2
FP16/8
(Heck)
2400
60
23
21
1/2
2
FP24/8
(Heck)
max.
5000
500
Die neue Norm DIN EN 1028 (Stand 11/2002) sieht insgesamt 12 verschiedene Pumpentypen nach einer neuen Systematik vor.
Für die Ausbildung wird jedoch vorläufig noch die alte Systematik zugrunde gelegt
10
Die Löschgruppenfahrzeuge LF 8/6, LF 10/6, LF 16/12 und LF 16-TS - nach
Beladeplan - sollen mit einer zusätzlichen Beladung zur Durchführung technischer Hilfeleistungen kleineren Umfanges ausgerüstet sein. Wichtigste Bestandteile sind:
1 Stromerzeuger 5 kVA DIN 14 685, 2 Flutlichtstrahler 1000 W, 1 oder 2 elektrische
Tauchpumpe(n) TP 4-1 DIN 14 425 (400 l/min), 1 Spreizer SP 30-E DIN 14 751,
1 Schneidgerät mit Handpumpe S 90-H DIN 14 751, 1 Motorsäge, 1 Trennschleifer.
Bei Löschgruppenfahrzeugen LF 16/12 können unter bestimmten Voraussetzungen1) Druckluftschaumlöschanlagen (sog. CAFS-Anlagen) eingebaut werden.
2.2
Tanklöschfahrzeuge TLF 16/24-Tr, TLF 16/25, TLF 24/50
TLF
1. Zahl x 100
2. Zahl x 100
= Tanklöschfahrzeug
= Pumpen-Nennförderstrom in l/min
= Inhalt Löschwasserbehälter2) in l
Tanklöschfahrzeuge sind Löschfahrzeuge für einen Trupp (1/2) oder eine Staffel
(1/5), mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlösch-Kreiselpumpe,
fest eingebauten Löschmittelbehältern und einer feuerwehrtechnischen Beladung (vgl. Tabelle 3).
Das Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 kann mit einer zusätzlichen Beladung zur
Durchführung technischer Hilfeleistungen kleineren Umfanges ausgerüstet sein.
Bei Tanklöschfahrzeugen TLF 24/50 können unter bestimmten Voraussetzungen1)
Druckluftschaumlöschanlagen (sog. CAFS-Anlagen) eingebaut werden.
Tabelle 3 Fortsetzung
Druckschläuche
Steckleiterteile
Sonstige
Ausrüstung
Antriebsart
max. Abmessungen
Länge Breite Höhe
m
m
m
zul.Gesamtmasse
nach DIN
kg
B
C
S
6
7
S28
4
Zusatzbela- Straße/
dung THL3) Allrad
7,5
2,5
3,2
12000
4
6
S28
4
Allrad
7,5
2,5
3,1
10500
6
3
S28
2
Straße/
Allrad
8,0
2,5
3,3
17000
SchaumWasserwerfer
auf dem Dach,
Schaumausrüstung
2 x (Z8 u. S8)
1)
vgl. IMS ID2 - 2241.2045-1 vom 11.02.2002
Wegen der Gewichtserhöhungen (Fahrgestell und Aufbau) mussten die tatsächlichen Inhalte der Löschwasserbehälter teilweise deutlich reduziert werden
3)
Kann nach örtlichen Belangen im Rahmen der vorhandenen Gewichts- und Raumreserve mitgeführt werden
2)
11
Tabelle 4: Tragkraftspritzenfahrzeuge und Tragkraftspritzenanhänger
Wichtige technische Daten (Auszug aus DIN 14 530)
Fahrzeuggeneration
alt
TSF-W
2.3
DIN
Besatzung
Pumpe
neu
TSF
TSA
FunkrufKennzahl
Löschwasser
Schaumausrüstung
ltr.
Druckschläuche
B
C
S
44
14530
T 16
1/5
TS 8/8
–
–
8
6
–
46
14530
T 17
1/5
TS 8/8
5003)
402)
10
9
2C42
oder
2D
145201)
–
TS 8/8
–
–
5
8
–
–
Tragkraftspritzenfahrzeuge TSF, TSF-W
TSF
= Tragkraftspritzenfahrzeug
W
= Löschwasserbehälter
Tragkraftspritzenfahrzeuge sind Löschfahrzeuge für eine Staffel (1/5) und eine
feuerwehrtechnische Beladung (einschließlich Tragkraftspritze TS 8/8) für eine
Gruppe (vgl. Tabelle 4).
3.
Hubrettungsfahrzeuge nach DIN 14 701
Hubrettungsfahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge, die mit einer Drehleiter oder
einer Hubarbeitsbühne ausgerüstet sind.
Hubrettungsfahrzeuge werden vorrangig zur Rettung von Menschen aus größeren
Höhen, weiterhin auch zur Durchführung technischer Hilfeleistungen und zur Brandbekämpfung verwendet.
Drehleiter ist eine ausschiebbare Konstruktion in Form einer Leiter, mit oder ohne
Rettungskorb. Sie ist auf dem Untergestell schwenkbar montiert.
Automatikdrehleiter ist ein Hubrettungsfahrzeug mit einem Ausleger in Form einer
Leiter mit oder ohne Korb, bei dem der Hubrettungssatz auf einem selbstfahrenden
Fahrgestell befestigt ist.
1)
Norm zurückgezogen; Grundlage für die Ausrüstung, Ausbildung und Förderung sind die Empfehlungen des Bayer. Staatsministeriums des Innern für Anforderungen und Beladung der Tragkraftspritzen-Anhänger, Stand 01.95
2)
Kann nach örtlichen Belangen im Rahmen der vorhandenen Gewichts- und Raumreserve mitgeführt werden
3)
Im Rahmen einer evtl. vorhandenen Gewichtsreserve ist für örtliche Belange eine nutzbare Wassermenge bis zu 750 l zulässig
12
Tabelle 4 Fortsetzung
Steckleiter
teile
Sonstige
Ausrüstung
Antriebsart
max. Abmessungen
zul.
Gesamtmasse
nach DIN
Länge
m
Breite
m
Höhe
m
kg
4
4 Pressluftatmer 1)
Straße
6,0
2,3
2,6
3500
4
4 Pressluftatmer,
Motorsäge
mit Zubehör 2)
Straße
6,3
2,3
2,8
6000
–
–
–
4,0
1,8
2,0
1200
Automatikdrehleitern (Drehleitern mit maschinellem Antrieb) nach DIN 14 701 Teil 2
werden unterteilt in:
DL 23-12
DLK 23-12
DL 18-12
DL
DLK
Erste Zahl
Zweite Zahl
DLK 18-12
DL
12- 9
DLK 12- 9
=
=
=
=
Drehleiter
Drehleiter mit Rettungskorb
Nenn-Rettungshöhe in m im Freistand (Skizze 1)
Nennausladung in m im Freistand (bei Nenn-Rettungshöhe)
Automatikdrehleitern sind für einen Trupp (1/2) mit einer feuerwehrtechnischen
Beladung sowie einem vom Motor angetriebenen, gleichzeitig aufricht-, ausfahrund drehbaren Leitersatz ohne oder mit Rettungskorb.
Nennlast im Freistand: 1 Person = 90 kg (DL 23-12), 2 Personen = 180 kg (DLK 23-12)
Brückenbelastbarkeit in aufgelegtem Zustand: bis zur Freistandsgrenze 8 Mann
(720 kg), bis zur Benutzungsgrenze 4 Mann (360 kg)
Beladung: 2 B- und 4 C-Druckschläuche – Motorsäge
Straßenantrieb
1)
Bei entsprechender schriftlicher Begründung (Personalprobleme, fehlende Haushaltsmittel u. ä.) kann auf die Ausstattung von
Atemschutzgeräten verzichtet werden (vgl. IMS ID2 - 2241.2043-16 vom 14.08.2002). Zwingende Voraussetzung ist aber die
Einhaltung der zehnminütigen Hilfsfrist durch ein geeignetes Feuerwehrfahrzeug mit Atemschutzgeräten einer benachbarten
Feuerwehr
2)
Kann im Rahmen der vorhandenen Gewichts- und Raumreserve nach örtlichen Belangen mitgeführt werden
13
Nennrettungshöhe
Nennausladung
Skizze 1: Nennrettungshöhe
Nennausladung
Skizze 2: Wendekreisdurchmesser
Tabelle 5: Drehleitern mit maschinellem Antrieb
Wichtigste feuerwehrtechnische Daten (Auszug aus DIN 14 701 Teil 2)
max. Abmessungen
m
Typ
DL
FunkrufKennzahl
23-12
Länge
18-12
3,3
21
14 0003)
2,5
3,3
19
12 0004)
2,3
3,3
19
9 000
9,52)
DLK 18-12
12- 9
8,5
32
1)
2,5
8,5
31
DLK 12- 9
Höhe
112)
DLK 23-12
DL
Breite
10
30
DL
Wendekreisdurchmesser a1)
m
zul. Gesamtmasse
nach DIN
kg
9,52)
Bei eingehängtem Korb in Fahrstellung darf das Maß überschritten werden. Der Wendekreisdurchmesser ist in DIN EN 1846-2
„Feuerwehrfahrzeuge - Allgemeine Anforderungen” entsprechend den Gewichtsklassen und Antriebsarten festgelegt
2)
Mit abnehmbarem aber eingehängtem Korb
3)
Mit Automatikgetriebe oder Hinterachslenkung (sofern notwendig) bis 14500 kg förderfähig
4)
Mit Automatikgetriebe bis 12500 kg förderfähig
14
4.
Drehleitern mit Handantrieb nach DIN 14 702
Drehleiter DL 16-4
DL = Drehleiter
16-4 = Nenn-Rettungshöhe 16 m bei einer Nenn-Ausladung von 4 m im Freistand
Drehleiter mit Handantrieb ist ein Feuerwehrfahrzeug (kein Hubrettungsfahrzeug),
das vorrangig zum Retten von Menschen aus Notlagen dient. Es findet ferner
auch für technische Hilfeleistungen und zur Brandbekämpfung Verwendung.
Es ist ein Feuerwehrfahrzeug für einen Trupp (1/2) mit einer feuerwehrtechnischen
Beladung sowie einem handbetätigten, aufricht-, ausfahr- und drehbaren Leitersatz ohne Arbeits- oder Rettungskorb
Nennlast im Freistand: 1 Person (= 90 kg)
Brückenbelastbarkeit in aufgelegtem Zustand: bis zur Freistandsgrenze 6 Mann
(540 kg), bis zur Benutzungsgrenze 3 Mann (270 kg)
Beladung: 4 C-Druckschläuche
Länge / Breite / Höhe / Wendekreisdurchmesser: 8,0 / 2,3 / 3,0 / 16 m
Höchstgewicht nach Norm 7500 kg
Straßenantrieb
Funkruf-Kennzahl 32
5.
Rüst- und Gerätefahrzeuge
Rüst- und Gerätefahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge, die z. B. für die Durchführung folgender technischer Hilfeleistungseinsätze ausgerüstet sind:
–
Suchen und Retten von Personen
–
Beseitigung von Unfallfolgen
–
Gewaltsames Öffnen
–
Tierrettung
(vgl. Tabelle 6)
5.1
Rüstwagen RW nach DIN 14 555
R W = Rüstwagen
Rüstwagen sind Feuerwehrfahrzeuge mit einer feuerwehrtechnischen Beladung,
einem betriebsbereit ein- oder ausgebautem Lichtmast 1), einer eingebauten
vom Fahrzeugmotor angetriebenen Zugeinrichtung mit maschiniellem Antrieb
und einem vom Fahrzeugmotor angetriebenen Stromerzeuger2). Die Besatzung
besteht aus einem Trupp (1/2), mindestens aber aus einem Führer / einer Führerin und einem Maschinisten / einer Maschinistin.
Die nachfolgende Tabelle berücksichtigt noch die Rüstwagentypen RW 1 und
RW 2 nach den inzwischen zurückgezogenen Normen DIN 14555-2 und DIN
14555-3 (Stand 3/95). Die neue Norm DIN 14 555-3 (Stand Juni 2002) vereinigt
die Rüstwagen RW1 und RW2 zu einem Rüstwagen RW.
1)
2)
Nicht bei RW 1 mit zul. Gesamtgewicht von max. 7500 kg
Bei RW 1 nach Vereinbarung auch tragbarer Stromerzeuger
15
5.2
Gerätewagen
Gerätewagen sind Feuerwehrfahrzeuge für eine Besatzung von 1/1 oder 1/2, die
zum Bereitstellen von Geräten für technische Hilfeleistungen eingesetzt werden.
Es gibt verschiedene (nicht genormte) Gerätewagen für besondere Aufgaben,
z. B.:
–
–
–
–
GW-A
GW-Öl
GW-S
GW-W
(Atemschutz)
(Ölschadenbekämpfung)
(Strahlenschutz)
(Wasserrettung)
6.
Gerätefahrzeuge Gefahrgut
Gerätefahrzeuge Gefahrgut sind Feuerwehrfahrzeuge mit einer Ausrüstung zum
Schutz von Eigentum und zur Begrenzung von Schäden für die Umwelt, z. B. bei
–
–
–
–
–
Gefahr einer Umweltverschmutzung
Chemischer Gefahr
Gefahr durch radioaktive Stoffe
Biologischer Gefahr
Bergung
Flutlichtstrahler 1000 W,
in der Beladung
Steckleiterteile
Mehrzweckleiter
Strickleiter 7 m
Stützen
hydr. Winde 100 kN
Mehrzweckzug 16 kN
hydr. Hebesatz
Luftheber
Spreizer
26)
2
–
1
–
4
22)
1
–
1
1
121)
2
3
2
–
1
4
2
1
–
12)
1
50
15-20
2
2
4
–
1
12
2
1
1
12)
1
–
20
2
2
–
–
–
–
–
–
–
–
–
37) 1/2
505) 22-30
RW 1
62
23) 1/2
50
RW 2
61
33) 1/2
–4)
GW-G 52
1/1
Generator kVA
61
Besatzung
Funkruf-Kennzahl
RW
DIN 14 555 Teil
Typ
Zugeinrichtung kN
Flutlichtstrahler 1000 W,
am Lichtmast
Tabelle 6: Rüst- und Gerätefahrzeuge, Gerätefahrzeuge Gefahrgut
Wichtige feuerwehrtechnische Daten (Auszug aus DIN 14 555)
1)
4)
2)
5)
vgl. Abschnitt C, Nr. 5.1
Nur auf Wunsch des Bestellers im Rahmen der vorhandenen Gewichts- und Raumreserve
3)
Norm zurückgezogen
16
Nach Richtlinien für Bayern
Auf Wunsch des Bestellers 80 kN möglich
6)
1500 W
7)
Norm Stand Juni 2002
7.
Nachschubfahrzeuge
Nachschubfahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge zur Beförderung von Ausrüstung,
Löschmitteln und sonstigen Gütern zur Versorgung einer eingesetzten Einheit.
Schlauchwagen SW 1000, SW 2000-Tr nach DIN 14 565
SW
= Schlauchwagen
1000, 2000 = Gesamtlänge der B-Druckschläuche in m
Tr
= Truppbesatzung
Schlauchwagen sind Fahrzeuge für eine Besatzung sowie eine feuerwehrtechnische Beladung (ggf. einschließlich Tragkraftspritze TS 8/8). Sie dienen dem
Nachschub von Druckschläuchen und Armaturen sowie zum Verlegen von Druckschläuchen über lange Strecken (vgl. Tabelle 7, S. 18).
Tabelle 6 Fortsetzung
1)
2)
3)
Stromerzeuger 5 kVA
Lüftungsgerät
Motorsäge
Trennschleifer
Brennschneidgerät
Gerätesatz
„Absturzsicherung”
Zusatzausrüstung „Öl”
Gasmessgerätesatz
Antrieb
1
15)
1
1
1
16)
1
12)
–
Allr.
8,6
–
–
–
1
1
1
–
–
–
Allr.
7,5
2,5
3,01)
–
9000
1
1
1
1
1
1
–
12)
12)
Allr.
8,6
2,5
3,13)
–
120004)
–
1
1
–
–
–
–
–
1
Str.
8,6
2,5
3,1
–
12000
Eine max. Höhe von 3,1 m kann zugelassen werden
Nur auf Wunsch des Bestellers im Rahmen der vorhandenen Gewichts- und Raumreserve
Eine max. Höhe von 3,2 m kann zugelassen werden
14000
Höhe
1
Breite
2,55 3,3
Länge
Arbeitsplattform
zul. Gesamtmasse
nach Norm
Schneidgerät
max.
Abmessungen
m
m
m
kg
4)
Bei Verwendung eines Automatikgetriebes kann die zulässige
Gesamtmasse auf 12500 kg erhöht werden
5)
mind. 11 kVA
6)
Plasmagerät
17
8.
–
2000
2 13)
zul. Gesamtmasse
nach Norm
–
Wendekreisdurchmesser
1
Höhe
SW2000-Tr2) 88 1/2
240 2000 10 1
Breite
2
4
Länge
1
8 1
Antrieb
SW2000-Tr1) 88 1/2
1000
max.
Abmessung
Steckleiterteile
–
Ausgleichsbehälter 3000 l
Schaummittel
–
m
Druckschläuche C
Schaumrohr S 4
–
SW10001)
Druckschläuche B
TS 8/8
87 1/1
Typ
Besatzung
Funkruf-Kennzahl
Tabelle 7: Schlauchwagen
Wichtigste feuerwehrtechnische Daten (Auszug aus DIN 14 565)
m
m
m
m
kg
Str. 6,5 2,2 2,7 16
5500
4 Allr. 8,5 2,5 3,1 18,5 11000
– Allr. 7,5 2,5 3,1 16
9000
Sonderlöschfahrzeuge
Sonderlöschfahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge mit für die Brandbekämpfung
spezieller Ausrüstung mit oder ohne speziellem Löschmittel z. B. Trockentanklöschfahrzeug (TroTLF), Trockenlöschfahrzeug (TroLF).
9.
Krankenkraftwagen der Feuerwehr
Krankenkraftwagen der Feuerwehr sind Kraftfahrzeuge, die den Anforderungen
von DIN EN 1789 entsprechen, von Feuerwehrpersonal betrieben werden und
für die Versorgung und den Transport von Patienten konstruiert sind. Sie dürfen
auch andere Einrichtungen für den speziellen Gebrauch durch die Feuerwehr
einschließen. Ihre Besatzung besteht aus dem Personal im Rettungsdienst und
gegebenenfalls aus einem Notarzt.
Die DIN EN 1789 unterscheidet folgende vier Kategorien von Krankenkraftwagen:
–
Typ A1: geeignet für den Transport eines einzelnen Patienten
–
Typ A2: geeignet für den Transport eines oder mehrerer Patienten (auf
Krankentragen oder -sesseln)
–
Typ B: Notfallkrankenwagen
–
Typ C: Rettungswagen
1)
Norm zurückgezogen
Norm Stand 03.1991
3)
Ausgleichsbehälter 5000 l
2)
18
Die Kategorien A1 und A2 entsprechen in etwa dem bisherigen Krankentransportwagen KTW (Funkruf-Kennzahl 72 - 74 je nach Anzahl der Tragen), der grundsätzlich für den Transport und nicht für notfallmedizinische Erstversorgung von
Patienten vorgesehen ist.
Die Kategorie B entspricht in etwa dem bisherigen Rettungswagen RTW (Funkruf-Kennzahl 71), der für den Transport, die Erstversorgung und die Überwachung von Patienten konstruiert und ausgerüstet ist.
Die Kategorie C entspricht in etwa dem bisherigen Notarztwagen NAW (FunkrufKennzahl 70), der für den Transport, die erweiterte Behandlung und Überwachung von PAtienten kontruiert und ausgerüstet ist. Der NAW ist mit einem Notarzt besetzt.
In DIN 75 079 ist das Notarzt-Einsatzfahrzeug NEF (Funkruf-Kennzahl 76) genormt. Das NEF ist ein besonders ausgerüsteter Pkw zum Transport eines Notarztes.
Außerdem gibt es:
Großraum-Rettungswagen GRTW, Funkruf-Kennzahl 75
Großraum-Krankentransportwagen GKTW, Funkruf-Kennzahl 75
10. Mannschaftstransportfahrzeuge
Mannschaftstransportfahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge, die geeignet sind zur
Beförderung von Feuerwehrpersonal und dessen persönlicher Ausrüstung.
11.
Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge
Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge, die für Sonder- oder
Spezialaufgaben konstruiert sind, z. B.
–
Einsatz im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen
–
Einsatz auf oder unter Wasser
–
Einsatz im Zusammenhang mit Schienenfahrzeugen
Ein Feuerwehrkran FwK (Funkruf-Kennzahl 64) ist ein Kranfahrzeug mit zusätzlicher feuerwehrtechnischer Ausstattung. Er dient zum Bewegen schwerer Lasten
beim Retten von Menschen und bei technischer Hilfeleistung. Die Besatzung
besteht aus mindestens einem Trupp 1/1.
Feuerwehrboote sind Wasserfahrzeuge der Feuerwehr (nach DIN 14 961). Sie
dienen zu Rettungseinsätzen, zur Brandbekämpfung und zu technischen Hilfeleistungen auf oder an Gewässern, z. B.
–
Rettungsboot Typ 1
RTB 1 (Antrieb durch Paddel)
–
Rettungsboot Typ 2
RTB 2 (Antrieb durch Außenbordmotor)
–
Mehrzweckboote
MZB
(z. B. K-Boot/A-Boot, Funkruf-Kennzahl 99)
19
12. Wechselaufbauten
Bei einem Wechselaufbau handelt es sich um einen besonders gestalteten
Behälter, der von einem geeigneten Fahrzeug (Wechselladerfahrzeug) einfach
auf- und abgesetzt werden kann.
Wechselladerfahrzeuge nach DIN 14 505 haben die Funkruf-Kennzahl 82.
13. Anhängefahrzeuge
Anhängefahrzeuge sind nicht selbstfahrende Straßenfahrzeuge, die in ihrer Bauart
dazu bestimmt sind, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden und für den
Transport von Gütern verwendet werden. Sattelanhänger sind in dieser Kategorie eingeschlossen. Allgemeine Anforderungen an einachsige Feuerwehranhänger sind in DIN 14 503 definiert.
13.1 Tragkraftspritzen-Anhänger TSA
Tragkraftspritzen-Anhänger zur Aufnahme einer Tragkraftspritze TS 8/8 und der
feuerwehrtechnischen Beladung für eine Löschgruppe (vgl. Tabelle 4 auf Seite 12).
13.2 Anhänger mit Schaum-Wasserwerfer SWA nach DIN 14 521
Der Anhänger mit Schaum-Wasserwerfer SWA ist ein einachsiger Feuerwehranhänger mit abnehmbarem Schaum-Wasserwerfer, Schaummittelzumischer und
Behälter für Schaummittel (Inhalt mindestens 220 l).
z. B. SWA-16 S: Anhänger mit Schaum-Wasserwerfer mit einem Schaumstrahlrohr
Typ SW 16 S (Schaummittel-Wasser-Gemisch-Durchfluss 1600 l/min, mit Selbstansaugung).
13.3 Anhängeleiter AL 16-4 nach DIN 14 703
AL
16-4
= Anhängeleiter
= Nenn-Rettungshöhe 16 m bei einer Nenn-Ausladung von 4 m
Eine Anhängeleiter besteht aus einem Einachsfahrgestell mit einer Zugeinrichtung sowie einem handbetätigten aufricht- und ausfahrbaren Leitersatz –
Nennlast im Freistand: 1 Person (= 90 kg), Nennlast in aufgelegtem Zustand:
2 Personen (= 180 kg) je Leiterteil – 8,25/2,25/2,7 m – Höchstgewicht nach Norm
1500 kg.
13.4 Beispiele für weitere Feuerwehranhänger
ÖSA
Ölschadenanhänger
GA-Öa
Geräteanhänger Ölabscheider
GA-Ölsp
Geräteanhänger Ölsperre
GA-Ölent
Gerätewagen Ölentsorgung
P 250
Pulveranhänger
20
FwA-RTB
Feuerwehranhänger mit Rettungsboot
Lima
Lichtmastanhänger
FwA-LABH
Feuerwehranhänger mit Löschwasser-Außenlastbehälter für Hubschrauber
D. Kraftfahrzeug-Bezeichnungen nach DIN EN 1846-1
Die nachfolgend verwendeten Bezeichnungen wurden geschaffen, um ein einheitliches Bezeichnungssystem von Feuerwehrfahrzeugen in Europa festzulegen.
Jedem Feuerwehrfahrzeug werden Hauptmerkmale durch eine Reihenfolge von
Zahlen und Buchstaben zugeordnet, die für die Ausschreibungen innerhalb Europas angewendet werden können.
Alle Kraftfahrzeuge müssen durch sechs besondere Merkmale bezeichnet sein,
basierend auf der Kraftfahrzeuggruppe, der sie zugeordnet sind.
Beispiel 1: Feuerlöschfahrzeug
Bezeichnung eines Tanklöschfahrzeuges nach DIN 1846-1 mit der Kraftfahrzeug-Gewichtsklasse mittel (M), der Kraftfahrzeug-Kategorie 1: straßenfähig, einer Sitz-platzkapazität für die Mannschaft von 6 Personen, einer Löschwassertankkapazität von 800 l, einer Leistung der eingebauten Feuerlöschpumpe von 10
bar/2 000 l/min und einem elektrischen Generator (1):
Tanklöschfahrzeug EN 1846-1 M - 1 - 6 - 800 - 10/2 000 - 1
Benennung
Norm-Nummer
Kraftfahrzeug-Gewichtsklasse: mittel
Kraftfahrzeug-Kategorie: straßenfähig
Sitzkapazität für die Mannschaft: 6
Löschwassertankkapazität: 800 l
Leistung der eingebauten FeuerlöschKreiselpumpe: 10 bar/2 000 l/min
Besondere Ausrüstung (elektrischer
Generator)
21
Beispiel 2: Feuerlöschfahrzeug
Bezeichnung einer Drehleiter nach DIN 1846-1 mit der Kraftfahrzeug-Gewichtsklasse mittel (M), der Kraftfahrzeug-Kategorie 1: straßenfähig, einer Sitzplatzkapazität für die Mannschaft von 3 Personen, einem Arbeitsbereich mit einer
Nenn-Rettungshöhe von 30 m und einer Nenn-Ausladung von 10 m, einer eingebauten Feuerlöschpumpe (1) und einem Korb (1):
Drehleiter EN 1846-1 M - 1 - 3 - 30/10 - 1- 1
Benennung
Norm-Nummer
Kraftfahrzeug-Gewichtsklasse: mittel
Kraftfahrzeug-Kategorie: straßenfähig
Sitzkapazität für die Mannschaft: 3
Arbeitsbereich: 30 m/10 m
Mit Feuerlöschpumpe
Besondere Ausrüstung (Korb)
Erläuterung
1. Merkmal: Kraftfahrzeug-Gewichtsklassen
Liegt bei einem Kraftfahrzeug das Gesamtgewicht (GG) über 2 t, muss dieses
entsprechend einer der drei Klassen zugeordnet werden
–
Leicht
L
2
t
<
GG
≤
–
Mittel
M
7,5 t
<
GG
≤ 14
t
–
Super
S
GG
> 14
t
7,5 t
2. Merkmal: Kraftfahrzeug-Kategorie
Alle Kraftfahrzeuge müssen in Abhängigkeit von ihren Fahreigenschaften und
bei unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten einer der folgenden drei Kategorien zugeordnet werden:
–
Kategorie 1:
straßenfähig
–
Kategorie 2:
geländefähig
–
Kategorie 3:
geländegängig (Querfeldeinfahrten)
(bedingt für Geländefahrten)
3. Merkmal: Sitzplatzkapazität
Hier wird die Sitzplatzkapazität für die Mannschaft einschließlich Fahrer genannt.
22
Die weiteren drei Merkmale werden je nach Kraftfahrzeuggruppe unterschiedlich angegeben
4. Merkmal: Weitere Spezifikation
Beispiel für Feuerlöschfahrzeuge: Nutzbare Wassertankkapazität (in Liter)
Beispiel für Rüst- und Gerätefahrzeuge: Energieversorgung
1:
2:
3:
4:
elektrisch
hydraulisch
pneumatisch
andere
5. Merkmal: Weitere Spezifikation
Beispiel für Feuerlöschfahrzeuge: Leistung der eingebauten Feuerlösch-Kreiselpumpe (Druck in bar und Nennförderstrom in l/min)
Beispiel für Gerätefahrzeug-Gefahrgut: Bergungsausrüstung
0: ohne
1: mit
6. Merkmal: Weitere Spezifikation
Bei allen Kraftfahrzeuggruppen: andere besondere Ausrüstung 0: ohne
(zu benennen)
1: mit
23
Merkblatt:
„Feuerwehrfahrzeuge”
Herausgeber:
Staatliche Feuerwehrschule Würzburg, Weißenburgstr. 60, 97082 Würzburg
Ausgabe CD MA 07/2003
24