Feuerwehrfahrzeuge - Feuerwehr Manching
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Feuerwehrfahrzeuge - Feuerwehr Manching
8.1 Feuerwehrfahrzeuge Merkblatt für die Feuerwehren Bayerns 1 Inhaltsverzeichnis A. Begriffsbestimmungen ............................................................................................. 3 1. Fahrzeugdefinitionen ....................................................................................................... 3 2. Gewichtsverhältnisse ...................................................................................................... 4 B. Einteilung nach DIN 14 502 ................................................................................... 6 C. Kurzbeschreibungen ................................................................................................. 6 1. Einsatzleitfahrzeuge nach DIN 14 507-1 ................................................................ 6 2. Löschfahrzeuge nach DIN 14 530 ............................................................................. 7 3. Hubrettungsfahrzeuge nach DIN 14 701 ................................................................ 12 4. Drehleitern mit Handbetrieb nach DIN 14 702 5. .................................................... 15 Rüst- und Gerätefahrzeuge .......................................................................................... 15 6. Gerätefahrzeuge Gefahrgut .......................................................................................... 16 7. Nachschubfahrzeuge ...................................................................................................... 17 8. Sonderlöschfahrzeuge .................................................................................................... 18 9. Krankenkraftwagen der Feuerwehr ........................................................................... 18 10. Mannschaftstransportfahrzeuge ................................................................................. 19 11. Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge ............................................................................. 19 12. Wechselaufbauten ............................................................................................................ 19 13. Anhängefahrzeuge ............................................................................................................ 20 D. Kraftfahrzeug-Bezeichnungen nach DIN EN 1846-1 ........................... 21 2 Feuerwehrfahrzeuge Das Merkblatt gibt einen Überblick über die Hauptmerkmale der wichtigen Feuerwehrfahrzeuge entsprechend dem derzeitigen Stand der Normung. In diesem Merkblatt finden auch teilweise Feuerwehrfahrzeuge Berücksichtigung, deren Normung inzwischen zurückgezogen wurde, die aber dennoch für die Feuerwehren von Bedeutung sind. Änderungen Gegenüber dem Merkblatt Stand 05/2002 wurden folgende wesentliche Änderungen eingearbeitet: – Der Normenbegriff „Masse” wurde durchgehend für den Begriff „Gewicht” verwendet (z. B. zulässige Gesamtmasse, Leermasse, Massereserve usw.) – In der Tabelle 2 wurde das Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 ergänzt und das LF 16-TS (Beladeplan 1 und 2 nach der alten Norm) wurde gestrichen. Die Fußnoten wurden entsprechend aktualisiert – Auf Seite 10 wurde in der Fußnote auf die neuen Pumpentypen nach DIN EN 1028 hingewiesen – In der Tabelle 3 wurde das TLF 8/18 nach der zurückgezogenen Norm DIN 14530 Teil 18 entfernt – Bei der Tabelle 4 wurde eine Fußnote hinsichtlich der Ausrüstung des TSF mit Pressluftatmern ergänzt – In der Tabelle 6 wurde der GW nach der zurückgezogenen Norm DIN 14555 Teil 10 entfernt und die Auflistung der Ausstattung an zwei Stellen (Luftheber für Hebebaum und Gerätesatz „Absturzsicherung” für Zusatzausrüstung „Wassereinsatz”) umgestellt – Der Abschnitt 9 „Krankenkraftwagen der Feuerwehr” wurde an die Norm DIN EN 1789 angepasst. A. Begriffsbestimmungen Eine allgemeine Übersicht über Feuerwehrfahrzeuge und deren Leistungsmerkmale sowie über „Feuerwehranhänger” gibt die Norm DIN 14 502-1. 1. Fahrzeugdefinitionen 1.1 Kraftwagen Jedes motorgetriebene Straßenfahrzeug, welches vier oder mehr Räder hat, nicht an Schienen gebunden ist und normalerweise verwendet wird – für den Transport von Personen und / oder Gütern – als Zugfahrzeug für den Transport von Personen und / oder Gütern – für spezielle Anwendungen 3 1.2 Kraftfahrzeug Geschlossener Kraftwagen zum Transport von Personal und Ausrüstung 1.3 Feuerwehrfahrzeug Kraftfahrzeug, das zur Bekämpfung von Bränden, zur Durchführung technischer Hilfeleistung und / oder für Rettungseinsätze benutzt wird 1.4 Anhängefahrzeug Nicht selbstfahrendes Straßenfahrzeug, das nach seiner Bauart dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden und für den Transport von Personen und Gütern verwendet wird. Sattelanhänger sind in dieser Kategorie eingeschlossen. 2. Gewichtsverhältnisse Die im jeweiligen Fahrzeugschein (die Angaben im Fahrzeugschein müssen mit denen des Fahrzeugbriefs übereinstimmen!) angegebene 123456789 1234567890 123456789 1234567890 123456789 1234567891234567890 1234567890 123456789 1234567891234567890 1234567890 123456789 1234567891234567890 1234567890 zulässige Gesamtmasse darf nicht überschritten werden, weder durch zusätzliche Ausrüstung noch durch zusätzliche Besatzung (die zulässige Besatzung ist im Fahrzeugschein festgelegt). Es ist außerdem die Grundlage für den erforderlichen Führerschein. Die Höchstmasse nach Norm ist nicht mit der im Fahrzeugschein angegebenen zulässigen Gesamtmasse zu verwechseln und kann sogar über der zulässigen Gesamtmasse nach dem Fahrzeugschein liegen. In diesem Fall darf es selbstverständlich nur bis zur zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuges ausgenützt werden. Die rechnerische Gesamtmasse für ein Feuerwehrfahrzeug ergibt sich wie folgt: Leermasse nach § 42 Abs. 3 StVZO ist die Masse des leeren betriebsfertigen Fahrzeuges einschließlich Fahrer (75 kg) und einschließlich der Masse aller am Fahrzeug fest angebrachten Teile (also auch einschl. Fahrzeugsprechfunkanlage1) sowie 1 Warndreieck, 1 Warnleuchte, gefüllter Kraftstofftank, Ersatzrad2), 1) Wird die Sprechfunkanlage nach der Feststellung der Leermasse (TÜV-Abnahme) eingebaut, so ist deren Gewicht mit 15 kg der Masse der feuerwehrtechnischen Beladung zuzuschlagen 2) Ersatzrad ist für Feuerwehrfahrzeuge über 6000 kg zulässige Gesamtmasse nicht vorgeschrieben 4 Fahrgestell-Werkzeugkasten, Verbandskasten, usw.), + Masse der feuerwehrtechnischen Beladung (zulässige Normmasse der einzelnen Ausrüstungsgegenstände einschließlich 1 weiteres Warndreieck und 1 weitere Warnleuchte), + Masse der Löschmittel (Masse des maximal mitzuführenden Löschwassers, Löschpulvers usw.), + Masse der Besatzung (je Mann sind 75 kg + 15 kg für persönliche Ausrüstung = 90 kg zu rechnen, für den Fahrer sind 75 kg wieder abzuziehen, da in der Leermasse enthalten), Beispiel: LF 16/12 Leermasse (lt. Fahrzeugschein) ................................................................ z. B. + 8150 kg feuerwehrtechnische Beladung (lt. DIN 14 530, Teil 11) ........................................................................ ca. 1651 kg + Löschmittel (z.B. 1200 l Wasser) ................................................... ca. 1200 kg + 9 Mann Besatzung (9 x 90 kg abzüglich 75 kg für den Fahrer) ............................................................................ 735 kg rechnerisches Gesamtmasse .................................................................. ca. 11736 kg Höchstmasse nach Norm ............................................................................ 13500 kg zulässige Gesamtmasse (lt. Fahrzeugschein) ................................. 12000 kg Die durch Wiegen festgestellte tatsächliche Gesamtmasse kann im Einzelfall unter der obigen rechnerischen Gesamtmasse liegen, weil die einzelnen Ausrüstungsgegenstände u. U. ihre zulässige Normmasse nicht erreichen. Dies darf aber nicht dazu verleiten, so viel zusätzliche Beladung auf dem Fahrzeug unterzubringen, bis die zulässige Gesamtmasse erreicht ist. Die Masse für die Besatzung ist mit 90 kg recht knapp angesetzt. Bei der Nachbeschaffung von Ausrüstungsgegenständen wird dann das Fahrzeug u. U. überladen. Verbleibt dagegen zwischen rechnerischer und zulässiger Gesamtmasse noch ein Masseunterschied, so kann dieser Masseunterschied bei vorhandenem freiem Raum zur Unterbringung zusätzlicher Ausrüstungsgegenstände nach örtlichen Belangen ausgenützt werden. Man nennt dies „Massereserve für vorhandenen Leerraum“ (im vorhergehenden Beispiel: 12000 – 11736 = 264 kg). Die zusätzlichen Ausrüstungsgegenstände und deren Lagerung dürfen die Massereserve nicht überschreiten. 5 B. Einteilung nach DIN 14 502 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Einsatzleitfahrzeuge DIN 14 507 Löschfahrzeuge DIN 14 530 Hubrettungsfahrzeuge DIN 14 701 Drehleitern mit Handantrieb DIN 14 702 Rüst- und Gerätefahrzeuge DIN 14 555 Gerätefahrzeuge Gefahrgut Nachschubfahrzeuge, z. B. DIN 14 565 Sonderlöschfahrzeuge Krankenkraftwagen der Feuerwehr Mannschaftstransportfahrzeuge Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge Außerdem verwendet DIN 14 502-1 folgende Gruppenbezeichnungen 12. Wechselaufbauten DIN 14 505 13. Anhängefahrzeuge, z. B. DIN 14 503, DIN 14 521, DIN 14 703 Für die verschiedenen Arten und Größen der Feuerwehrfahrzeuge sind Kurzzeichen festgelegt. Die Kurzzeichen setzen sich zusammen aus – Buchstaben (Abkürzungen der Fahrzeugart) – Zahlen (Kurzangaben zu wichtigen Leistungsmerkmalen) und ggf. – weitere Buchstaben oder Zahlen (als weiteres Unterscheidungsmerkmal) C. Kurzbeschreibungen 1. Einsatzleitfahrzeuge nach DIN 14 507-1 Einsatzleitfahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge, die mit Kommunikationsmitteln und anderer Ausrüstung zur Führung taktischer Einheiten ausgestattet sind. Hinweis: Die Definition des Einsatzleitwagens (ELW) ist identisch mit der Definition des Einsatzleitfahrzeuges. 1.1 Einsatzleitwagen ELW 1 nach DIN 14 507-2 Einsatzleitwagen ELW 1 dienen der Einsatzleitung vorwiegend – zur Anfahrt sowie Erkundung von Einsatzstellen – als Hilfsmittel zur Führung von taktischen Einheiten – als Hilfsmittel zum Führen von Verbänden mit Führungsgehilfen, jedoch ohne stabsmäßige Führung Der ELW 1 hat die Funkrufnamen-Kennzahl 12. 6 1.2 Einsatzleitwagen ELW 2 nach DIN 14 507-3 Einsatzleitwagen ELW 2 dienen vorwiegend – der Einsatzleitung als Hilfsmittel zum Führen von Verbänden mit Führungsgehilfen und stabsmäßiger Führung – der Technischen Einsatzleitung im Katastrophenfall als Führungsmittel Der ELW 2 hat die Funkrufnamen-Kennzahl 13. Die Festlegungen nach DIN 14 507-3 ermöglichen eine Auslegung des ELW 2 in der Größe des ehemaligen ELW 3 (Norm zurückgezogen). 1.3 Kommandowagen KdoW nach DIN 14 507-5 Kommandowagen KdoW dienen vorwiegend der Einsatzleitung zur Anfahrt sowie Erkundung von Einsatzstellen. Der KdoW hat die Funkrufnamen-Kennzahl 10. Tabelle 1: Einsatzleitwagen Maximale Fahrzeugmaße und zul. Gesamtmasse nach DIN 14 507 Typ 2. DIN 14 507 Teil Länge m max. Breite m max. Höhe m max. zulässige Gesamtmasse kg ELW 1 2 5,6 2,1 2,8 3500 ELW 2 3 10,0 2,5 3,3 75001) KdoW 5 5,0 2,0 2,2 25002) Löschfahrzeuge nach DIN 14 530 Löschfahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge, die mit einer Feuerlöschkreiselpumpe und im Regelfall mit einem Wasserbehälter und anderen zusätzlichen Geräten für die Brandbekämpfung ausgerüstet sind. Die Löschfahrzeuge werden unterteilt in – Löschgruppenfahrzeuge (Tabelle 2) – Tanklöschfahrzeuge (Tabelle 3) – Tragkraftspritzenfahrzeuge (Tabelle 4) – Sonstige Löschfahrzeuge Diese Fahrzeuge haben fest ein- bzw. angebaute und/oder tragbare Feuerlöschkreiselpumpen. 1) Bei Allradantrieb maximal 9500 kg 2) Mindestens 1500 kg, bei Allradantrieb maximal 2800 kg 7 Tabelle 2: Löschgruppenfahrzeuge Wichtige technische Daten (Auszug aus DIN 14 530) Fahrzeuggeneration alt Funkruf- DIN Antriebs- BesatKenn14530 art zung zahl Teil Pumpe Lösch- Schaumwasser- mittel tank Pressluftatmer einge- eingebaut schoben TS FP neu (ltr.) (ltr.) LF 8 (leicht) 43 71) Straße 1/8 4 FP 8/8 (Front) TS 8/8 – 60 LF 8 (mittel) 42 71) Straße 1/8 4 FP 8/8 (Front) TS 8/8 – 60 LF 8 (schwer) 42 71) Allrad 1/8 4 FP 8/8 (Front) TS 8/8 – 60 LF 8/6 48/47 2) 5 Straße 1/8 4 FP 8/8 (Heck) TS 8/8 600 60 LF 8/6 48/47 2) 5 Allrad 1/8 4 FP 8/8 (Heck) TS 8/8 600 60 LF 10/6 48/47 2) 5 Straße 1/8 4 FPN 10/1000 (Heck) TS 8/8 600 4) 120 LF 10/6 48/47 2) 5 Allrad 1/8 4 FPN 10/1000 (Heck) TS 8/8 600 4) 120 41 8 Straße/ Allrad 1/8 4 FP 16/8 Front TS 8/8 – 120 40 91) Allrad 1/8 4 FP 16/8 (Heck) – 1200 120 40 11 Allrad 1/8 4 FP 16/8 (Heck) – LF 16-TS für den Katastrophenschutz LF 16 LF 16/12 1) Norm zurückgezogen Funkruf-Kennzahl 47 für LF 10/6 bzw. LF 8/6 ohne Zusatzbeladung THL 3) Nur auf Wunsch des Bestellers im Rahmen der vorhandenen Masse- und Raumreserve 4) Im Rahmen der Masse- und Raumreserve bis 1000 Liter zulässig 2) 8 1200 2000 3) 120 Tabelle 2 Fortsetzung Druckschläuche max. Abmessungen Leitern Sonstige Ausrüstung B C S Steck- 3teilige leiter- Schiebteile leiter zul. Gesamtmasse nach DIN Länge Breite Höhe m m m kg 7,5 2,5 3,0 6000 14 12 – 4 – 14 12 – 4 – Zusatzbeladung THL 7,5 2,5 3,0 7500 14 12 – 4 – Zusatzbeladung THL 7,5 2,5 3,0 9000 12 10 S28 4 – Zusatzbeladung THL1) 7,0 2,5 3,0 7500 3) 12 10 S28 4 – Zusatzbeladung THL1) 7,0 2,5 3,1 10000 4 – Zusatzbeladung THL2) 7,0 2,5 3,0 8000 14 2C421) 12 oder 2D 4 – Zusatzbeladung THL2) 7,0 2,5 3,1 10500 30 16 – 4 1 Klappleiter Sprungtuch oder Sprungpolster 8,6 2,5 3,1 9500 16 S28/ C42 30 m 1 Klappleiter Sprungtuch Zusatzausrüstung THL ohne Spreizer, fahrbare Schlauchhaspel 8,6 2,5 3,1 12000 1 Lichtmast mit 2 x 1000 W, Satz Luftheber, Zusatzbeladung THL, Rettungszylinder, fahrbare Schlauchhaspel, Sprungtuch oder Sprungpolster 8,6 2,5 3,3 13500 4) 14 14 12 2C421) 12 oder 2D 10 S28 4 4 1) Zur schnellen Wasserabgabe müssen zwei zur Beladung gehörende Druckschläuche C 42 oder D und ein Strahlrohr schnell und einfach mit der FPN 10/1000 verbunden werden können. Alternativ darf auf Wunsch des Bestellers eine Schnellangriffseinrichtung eingebaut sein, bestehend aus einer Schlauchhaspel mit 30 m Druckschlauch S 28 mit einem Strahlrohr und / oder etwa 50 m formstabilem Druckschlauch DN 25 und einem Strahlrohr mit einem Durchfluss von etwa 100 l/min 2) Kann nach örtlichen Belangen im Rahmen der vorhandenen Gewichts- und Raumreserve mitgeführt werden 3) Auf Wunsch des Bestellers 8000 kg Gesamtmasse zulässig 4) Mit CAFS bzw. Automatikgetriebe bis 14000 kg förderfähig 9 Die Bezeichnungen der „Feuerlöschkreiselpumpe” nach DIN 14 4201) haben folgende Bedeutung: FP 8/8: Nennförderstrom 800 l/min bei 8 bar Nennförderdruck und 3 m geodätischer Nennsaughöhe (sind auch in tragbaren Feuerlöschkreiselpumpen TS 8/8 eingebaut) FP 16/8 Nennförderstrom 1600 l/min bei 8 bar Nennförderdruck und 3 m geodätischer Nennsaughöhe FP 24/8 Nennförderstrom 2400 l/min bei 8 bar Nennförderdruck und 3 m geodätischer Nennsaughöhe 2.1 Löschgruppenfahrzeuge LF 8, LF 8/6, LF 10/6, LF 16-TS, LF 16, LF 16/12 LF 1. Zahl x 100 2. Zahl x 100 TS = = = = Löschgruppenfahrzeug Pumpen-Nennförderstrom in l/min Inhalt Löschwasserbehälter in l Tragkraftspritze Löschgruppenfahrzeuge sind Löschfahrzeuge für eine Gruppe (1/8), mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe und einer feuerwehrtechnischen Beladung. Sie können zusätzlich mit einer Tragkraftspritze ausgerüstet sein. Löschgruppenfahrzeuge sind mit ihrer Besatzung selbstständige taktische Einheiten (vgl. Tabelle 2 auf Seite 8). Tabelle 3: Tanklöschfahrzeuge Wichtigste technische Daten (Auszug aus DIN 14 530) FunkDIN Fahrzeuggeneration ruf- 14530 KennTeil alt neu zahl TLF16/25 TLF 16/24-Tr TLF24/50 TLF24/50 1) Be- Presssatluftzung atmer Eingebaute Pumpe Löschwassertank Schaumausrüstung 21 20 1/5 4 FP16/8 (Heck) max. 2500 120 22 22 1/2 2 FP16/8 (Heck) 2400 60 23 21 1/2 2 FP24/8 (Heck) max. 5000 500 Die neue Norm DIN EN 1028 (Stand 11/2002) sieht insgesamt 12 verschiedene Pumpentypen nach einer neuen Systematik vor. Für die Ausbildung wird jedoch vorläufig noch die alte Systematik zugrunde gelegt 10 Die Löschgruppenfahrzeuge LF 8/6, LF 10/6, LF 16/12 und LF 16-TS - nach Beladeplan - sollen mit einer zusätzlichen Beladung zur Durchführung technischer Hilfeleistungen kleineren Umfanges ausgerüstet sein. Wichtigste Bestandteile sind: 1 Stromerzeuger 5 kVA DIN 14 685, 2 Flutlichtstrahler 1000 W, 1 oder 2 elektrische Tauchpumpe(n) TP 4-1 DIN 14 425 (400 l/min), 1 Spreizer SP 30-E DIN 14 751, 1 Schneidgerät mit Handpumpe S 90-H DIN 14 751, 1 Motorsäge, 1 Trennschleifer. Bei Löschgruppenfahrzeugen LF 16/12 können unter bestimmten Voraussetzungen1) Druckluftschaumlöschanlagen (sog. CAFS-Anlagen) eingebaut werden. 2.2 Tanklöschfahrzeuge TLF 16/24-Tr, TLF 16/25, TLF 24/50 TLF 1. Zahl x 100 2. Zahl x 100 = Tanklöschfahrzeug = Pumpen-Nennförderstrom in l/min = Inhalt Löschwasserbehälter2) in l Tanklöschfahrzeuge sind Löschfahrzeuge für einen Trupp (1/2) oder eine Staffel (1/5), mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlösch-Kreiselpumpe, fest eingebauten Löschmittelbehältern und einer feuerwehrtechnischen Beladung (vgl. Tabelle 3). Das Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 kann mit einer zusätzlichen Beladung zur Durchführung technischer Hilfeleistungen kleineren Umfanges ausgerüstet sein. Bei Tanklöschfahrzeugen TLF 24/50 können unter bestimmten Voraussetzungen1) Druckluftschaumlöschanlagen (sog. CAFS-Anlagen) eingebaut werden. Tabelle 3 Fortsetzung Druckschläuche Steckleiterteile Sonstige Ausrüstung Antriebsart max. Abmessungen Länge Breite Höhe m m m zul.Gesamtmasse nach DIN kg B C S 6 7 S28 4 Zusatzbela- Straße/ dung THL3) Allrad 7,5 2,5 3,2 12000 4 6 S28 4 Allrad 7,5 2,5 3,1 10500 6 3 S28 2 Straße/ Allrad 8,0 2,5 3,3 17000 SchaumWasserwerfer auf dem Dach, Schaumausrüstung 2 x (Z8 u. S8) 1) vgl. IMS ID2 - 2241.2045-1 vom 11.02.2002 Wegen der Gewichtserhöhungen (Fahrgestell und Aufbau) mussten die tatsächlichen Inhalte der Löschwasserbehälter teilweise deutlich reduziert werden 3) Kann nach örtlichen Belangen im Rahmen der vorhandenen Gewichts- und Raumreserve mitgeführt werden 2) 11 Tabelle 4: Tragkraftspritzenfahrzeuge und Tragkraftspritzenanhänger Wichtige technische Daten (Auszug aus DIN 14 530) Fahrzeuggeneration alt TSF-W 2.3 DIN Besatzung Pumpe neu TSF TSA FunkrufKennzahl Löschwasser Schaumausrüstung ltr. Druckschläuche B C S 44 14530 T 16 1/5 TS 8/8 – – 8 6 – 46 14530 T 17 1/5 TS 8/8 5003) 402) 10 9 2C42 oder 2D 145201) – TS 8/8 – – 5 8 – – Tragkraftspritzenfahrzeuge TSF, TSF-W TSF = Tragkraftspritzenfahrzeug W = Löschwasserbehälter Tragkraftspritzenfahrzeuge sind Löschfahrzeuge für eine Staffel (1/5) und eine feuerwehrtechnische Beladung (einschließlich Tragkraftspritze TS 8/8) für eine Gruppe (vgl. Tabelle 4). 3. Hubrettungsfahrzeuge nach DIN 14 701 Hubrettungsfahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge, die mit einer Drehleiter oder einer Hubarbeitsbühne ausgerüstet sind. Hubrettungsfahrzeuge werden vorrangig zur Rettung von Menschen aus größeren Höhen, weiterhin auch zur Durchführung technischer Hilfeleistungen und zur Brandbekämpfung verwendet. Drehleiter ist eine ausschiebbare Konstruktion in Form einer Leiter, mit oder ohne Rettungskorb. Sie ist auf dem Untergestell schwenkbar montiert. Automatikdrehleiter ist ein Hubrettungsfahrzeug mit einem Ausleger in Form einer Leiter mit oder ohne Korb, bei dem der Hubrettungssatz auf einem selbstfahrenden Fahrgestell befestigt ist. 1) Norm zurückgezogen; Grundlage für die Ausrüstung, Ausbildung und Förderung sind die Empfehlungen des Bayer. Staatsministeriums des Innern für Anforderungen und Beladung der Tragkraftspritzen-Anhänger, Stand 01.95 2) Kann nach örtlichen Belangen im Rahmen der vorhandenen Gewichts- und Raumreserve mitgeführt werden 3) Im Rahmen einer evtl. vorhandenen Gewichtsreserve ist für örtliche Belange eine nutzbare Wassermenge bis zu 750 l zulässig 12 Tabelle 4 Fortsetzung Steckleiter teile Sonstige Ausrüstung Antriebsart max. Abmessungen zul. Gesamtmasse nach DIN Länge m Breite m Höhe m kg 4 4 Pressluftatmer 1) Straße 6,0 2,3 2,6 3500 4 4 Pressluftatmer, Motorsäge mit Zubehör 2) Straße 6,3 2,3 2,8 6000 – – – 4,0 1,8 2,0 1200 Automatikdrehleitern (Drehleitern mit maschinellem Antrieb) nach DIN 14 701 Teil 2 werden unterteilt in: DL 23-12 DLK 23-12 DL 18-12 DL DLK Erste Zahl Zweite Zahl DLK 18-12 DL 12- 9 DLK 12- 9 = = = = Drehleiter Drehleiter mit Rettungskorb Nenn-Rettungshöhe in m im Freistand (Skizze 1) Nennausladung in m im Freistand (bei Nenn-Rettungshöhe) Automatikdrehleitern sind für einen Trupp (1/2) mit einer feuerwehrtechnischen Beladung sowie einem vom Motor angetriebenen, gleichzeitig aufricht-, ausfahrund drehbaren Leitersatz ohne oder mit Rettungskorb. Nennlast im Freistand: 1 Person = 90 kg (DL 23-12), 2 Personen = 180 kg (DLK 23-12) Brückenbelastbarkeit in aufgelegtem Zustand: bis zur Freistandsgrenze 8 Mann (720 kg), bis zur Benutzungsgrenze 4 Mann (360 kg) Beladung: 2 B- und 4 C-Druckschläuche – Motorsäge Straßenantrieb 1) Bei entsprechender schriftlicher Begründung (Personalprobleme, fehlende Haushaltsmittel u. ä.) kann auf die Ausstattung von Atemschutzgeräten verzichtet werden (vgl. IMS ID2 - 2241.2043-16 vom 14.08.2002). Zwingende Voraussetzung ist aber die Einhaltung der zehnminütigen Hilfsfrist durch ein geeignetes Feuerwehrfahrzeug mit Atemschutzgeräten einer benachbarten Feuerwehr 2) Kann im Rahmen der vorhandenen Gewichts- und Raumreserve nach örtlichen Belangen mitgeführt werden 13 Nennrettungshöhe Nennausladung Skizze 1: Nennrettungshöhe Nennausladung Skizze 2: Wendekreisdurchmesser Tabelle 5: Drehleitern mit maschinellem Antrieb Wichtigste feuerwehrtechnische Daten (Auszug aus DIN 14 701 Teil 2) max. Abmessungen m Typ DL FunkrufKennzahl 23-12 Länge 18-12 3,3 21 14 0003) 2,5 3,3 19 12 0004) 2,3 3,3 19 9 000 9,52) DLK 18-12 12- 9 8,5 32 1) 2,5 8,5 31 DLK 12- 9 Höhe 112) DLK 23-12 DL Breite 10 30 DL Wendekreisdurchmesser a1) m zul. Gesamtmasse nach DIN kg 9,52) Bei eingehängtem Korb in Fahrstellung darf das Maß überschritten werden. Der Wendekreisdurchmesser ist in DIN EN 1846-2 „Feuerwehrfahrzeuge - Allgemeine Anforderungen” entsprechend den Gewichtsklassen und Antriebsarten festgelegt 2) Mit abnehmbarem aber eingehängtem Korb 3) Mit Automatikgetriebe oder Hinterachslenkung (sofern notwendig) bis 14500 kg förderfähig 4) Mit Automatikgetriebe bis 12500 kg förderfähig 14 4. Drehleitern mit Handantrieb nach DIN 14 702 Drehleiter DL 16-4 DL = Drehleiter 16-4 = Nenn-Rettungshöhe 16 m bei einer Nenn-Ausladung von 4 m im Freistand Drehleiter mit Handantrieb ist ein Feuerwehrfahrzeug (kein Hubrettungsfahrzeug), das vorrangig zum Retten von Menschen aus Notlagen dient. Es findet ferner auch für technische Hilfeleistungen und zur Brandbekämpfung Verwendung. Es ist ein Feuerwehrfahrzeug für einen Trupp (1/2) mit einer feuerwehrtechnischen Beladung sowie einem handbetätigten, aufricht-, ausfahr- und drehbaren Leitersatz ohne Arbeits- oder Rettungskorb Nennlast im Freistand: 1 Person (= 90 kg) Brückenbelastbarkeit in aufgelegtem Zustand: bis zur Freistandsgrenze 6 Mann (540 kg), bis zur Benutzungsgrenze 3 Mann (270 kg) Beladung: 4 C-Druckschläuche Länge / Breite / Höhe / Wendekreisdurchmesser: 8,0 / 2,3 / 3,0 / 16 m Höchstgewicht nach Norm 7500 kg Straßenantrieb Funkruf-Kennzahl 32 5. Rüst- und Gerätefahrzeuge Rüst- und Gerätefahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge, die z. B. für die Durchführung folgender technischer Hilfeleistungseinsätze ausgerüstet sind: – Suchen und Retten von Personen – Beseitigung von Unfallfolgen – Gewaltsames Öffnen – Tierrettung (vgl. Tabelle 6) 5.1 Rüstwagen RW nach DIN 14 555 R W = Rüstwagen Rüstwagen sind Feuerwehrfahrzeuge mit einer feuerwehrtechnischen Beladung, einem betriebsbereit ein- oder ausgebautem Lichtmast 1), einer eingebauten vom Fahrzeugmotor angetriebenen Zugeinrichtung mit maschiniellem Antrieb und einem vom Fahrzeugmotor angetriebenen Stromerzeuger2). Die Besatzung besteht aus einem Trupp (1/2), mindestens aber aus einem Führer / einer Führerin und einem Maschinisten / einer Maschinistin. Die nachfolgende Tabelle berücksichtigt noch die Rüstwagentypen RW 1 und RW 2 nach den inzwischen zurückgezogenen Normen DIN 14555-2 und DIN 14555-3 (Stand 3/95). Die neue Norm DIN 14 555-3 (Stand Juni 2002) vereinigt die Rüstwagen RW1 und RW2 zu einem Rüstwagen RW. 1) 2) Nicht bei RW 1 mit zul. Gesamtgewicht von max. 7500 kg Bei RW 1 nach Vereinbarung auch tragbarer Stromerzeuger 15 5.2 Gerätewagen Gerätewagen sind Feuerwehrfahrzeuge für eine Besatzung von 1/1 oder 1/2, die zum Bereitstellen von Geräten für technische Hilfeleistungen eingesetzt werden. Es gibt verschiedene (nicht genormte) Gerätewagen für besondere Aufgaben, z. B.: – – – – GW-A GW-Öl GW-S GW-W (Atemschutz) (Ölschadenbekämpfung) (Strahlenschutz) (Wasserrettung) 6. Gerätefahrzeuge Gefahrgut Gerätefahrzeuge Gefahrgut sind Feuerwehrfahrzeuge mit einer Ausrüstung zum Schutz von Eigentum und zur Begrenzung von Schäden für die Umwelt, z. B. bei – – – – – Gefahr einer Umweltverschmutzung Chemischer Gefahr Gefahr durch radioaktive Stoffe Biologischer Gefahr Bergung Flutlichtstrahler 1000 W, in der Beladung Steckleiterteile Mehrzweckleiter Strickleiter 7 m Stützen hydr. Winde 100 kN Mehrzweckzug 16 kN hydr. Hebesatz Luftheber Spreizer 26) 2 – 1 – 4 22) 1 – 1 1 121) 2 3 2 – 1 4 2 1 – 12) 1 50 15-20 2 2 4 – 1 12 2 1 1 12) 1 – 20 2 2 – – – – – – – – – 37) 1/2 505) 22-30 RW 1 62 23) 1/2 50 RW 2 61 33) 1/2 –4) GW-G 52 1/1 Generator kVA 61 Besatzung Funkruf-Kennzahl RW DIN 14 555 Teil Typ Zugeinrichtung kN Flutlichtstrahler 1000 W, am Lichtmast Tabelle 6: Rüst- und Gerätefahrzeuge, Gerätefahrzeuge Gefahrgut Wichtige feuerwehrtechnische Daten (Auszug aus DIN 14 555) 1) 4) 2) 5) vgl. Abschnitt C, Nr. 5.1 Nur auf Wunsch des Bestellers im Rahmen der vorhandenen Gewichts- und Raumreserve 3) Norm zurückgezogen 16 Nach Richtlinien für Bayern Auf Wunsch des Bestellers 80 kN möglich 6) 1500 W 7) Norm Stand Juni 2002 7. Nachschubfahrzeuge Nachschubfahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge zur Beförderung von Ausrüstung, Löschmitteln und sonstigen Gütern zur Versorgung einer eingesetzten Einheit. Schlauchwagen SW 1000, SW 2000-Tr nach DIN 14 565 SW = Schlauchwagen 1000, 2000 = Gesamtlänge der B-Druckschläuche in m Tr = Truppbesatzung Schlauchwagen sind Fahrzeuge für eine Besatzung sowie eine feuerwehrtechnische Beladung (ggf. einschließlich Tragkraftspritze TS 8/8). Sie dienen dem Nachschub von Druckschläuchen und Armaturen sowie zum Verlegen von Druckschläuchen über lange Strecken (vgl. Tabelle 7, S. 18). Tabelle 6 Fortsetzung 1) 2) 3) Stromerzeuger 5 kVA Lüftungsgerät Motorsäge Trennschleifer Brennschneidgerät Gerätesatz „Absturzsicherung” Zusatzausrüstung „Öl” Gasmessgerätesatz Antrieb 1 15) 1 1 1 16) 1 12) – Allr. 8,6 – – – 1 1 1 – – – Allr. 7,5 2,5 3,01) – 9000 1 1 1 1 1 1 – 12) 12) Allr. 8,6 2,5 3,13) – 120004) – 1 1 – – – – – 1 Str. 8,6 2,5 3,1 – 12000 Eine max. Höhe von 3,1 m kann zugelassen werden Nur auf Wunsch des Bestellers im Rahmen der vorhandenen Gewichts- und Raumreserve Eine max. Höhe von 3,2 m kann zugelassen werden 14000 Höhe 1 Breite 2,55 3,3 Länge Arbeitsplattform zul. Gesamtmasse nach Norm Schneidgerät max. Abmessungen m m m kg 4) Bei Verwendung eines Automatikgetriebes kann die zulässige Gesamtmasse auf 12500 kg erhöht werden 5) mind. 11 kVA 6) Plasmagerät 17 8. – 2000 2 13) zul. Gesamtmasse nach Norm – Wendekreisdurchmesser 1 Höhe SW2000-Tr2) 88 1/2 240 2000 10 1 Breite 2 4 Länge 1 8 1 Antrieb SW2000-Tr1) 88 1/2 1000 max. Abmessung Steckleiterteile – Ausgleichsbehälter 3000 l Schaummittel – m Druckschläuche C Schaumrohr S 4 – SW10001) Druckschläuche B TS 8/8 87 1/1 Typ Besatzung Funkruf-Kennzahl Tabelle 7: Schlauchwagen Wichtigste feuerwehrtechnische Daten (Auszug aus DIN 14 565) m m m m kg Str. 6,5 2,2 2,7 16 5500 4 Allr. 8,5 2,5 3,1 18,5 11000 – Allr. 7,5 2,5 3,1 16 9000 Sonderlöschfahrzeuge Sonderlöschfahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge mit für die Brandbekämpfung spezieller Ausrüstung mit oder ohne speziellem Löschmittel z. B. Trockentanklöschfahrzeug (TroTLF), Trockenlöschfahrzeug (TroLF). 9. Krankenkraftwagen der Feuerwehr Krankenkraftwagen der Feuerwehr sind Kraftfahrzeuge, die den Anforderungen von DIN EN 1789 entsprechen, von Feuerwehrpersonal betrieben werden und für die Versorgung und den Transport von Patienten konstruiert sind. Sie dürfen auch andere Einrichtungen für den speziellen Gebrauch durch die Feuerwehr einschließen. Ihre Besatzung besteht aus dem Personal im Rettungsdienst und gegebenenfalls aus einem Notarzt. Die DIN EN 1789 unterscheidet folgende vier Kategorien von Krankenkraftwagen: – Typ A1: geeignet für den Transport eines einzelnen Patienten – Typ A2: geeignet für den Transport eines oder mehrerer Patienten (auf Krankentragen oder -sesseln) – Typ B: Notfallkrankenwagen – Typ C: Rettungswagen 1) Norm zurückgezogen Norm Stand 03.1991 3) Ausgleichsbehälter 5000 l 2) 18 Die Kategorien A1 und A2 entsprechen in etwa dem bisherigen Krankentransportwagen KTW (Funkruf-Kennzahl 72 - 74 je nach Anzahl der Tragen), der grundsätzlich für den Transport und nicht für notfallmedizinische Erstversorgung von Patienten vorgesehen ist. Die Kategorie B entspricht in etwa dem bisherigen Rettungswagen RTW (Funkruf-Kennzahl 71), der für den Transport, die Erstversorgung und die Überwachung von Patienten konstruiert und ausgerüstet ist. Die Kategorie C entspricht in etwa dem bisherigen Notarztwagen NAW (FunkrufKennzahl 70), der für den Transport, die erweiterte Behandlung und Überwachung von PAtienten kontruiert und ausgerüstet ist. Der NAW ist mit einem Notarzt besetzt. In DIN 75 079 ist das Notarzt-Einsatzfahrzeug NEF (Funkruf-Kennzahl 76) genormt. Das NEF ist ein besonders ausgerüsteter Pkw zum Transport eines Notarztes. Außerdem gibt es: Großraum-Rettungswagen GRTW, Funkruf-Kennzahl 75 Großraum-Krankentransportwagen GKTW, Funkruf-Kennzahl 75 10. Mannschaftstransportfahrzeuge Mannschaftstransportfahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge, die geeignet sind zur Beförderung von Feuerwehrpersonal und dessen persönlicher Ausrüstung. 11. Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge, die für Sonder- oder Spezialaufgaben konstruiert sind, z. B. – Einsatz im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen – Einsatz auf oder unter Wasser – Einsatz im Zusammenhang mit Schienenfahrzeugen Ein Feuerwehrkran FwK (Funkruf-Kennzahl 64) ist ein Kranfahrzeug mit zusätzlicher feuerwehrtechnischer Ausstattung. Er dient zum Bewegen schwerer Lasten beim Retten von Menschen und bei technischer Hilfeleistung. Die Besatzung besteht aus mindestens einem Trupp 1/1. Feuerwehrboote sind Wasserfahrzeuge der Feuerwehr (nach DIN 14 961). Sie dienen zu Rettungseinsätzen, zur Brandbekämpfung und zu technischen Hilfeleistungen auf oder an Gewässern, z. B. – Rettungsboot Typ 1 RTB 1 (Antrieb durch Paddel) – Rettungsboot Typ 2 RTB 2 (Antrieb durch Außenbordmotor) – Mehrzweckboote MZB (z. B. K-Boot/A-Boot, Funkruf-Kennzahl 99) 19 12. Wechselaufbauten Bei einem Wechselaufbau handelt es sich um einen besonders gestalteten Behälter, der von einem geeigneten Fahrzeug (Wechselladerfahrzeug) einfach auf- und abgesetzt werden kann. Wechselladerfahrzeuge nach DIN 14 505 haben die Funkruf-Kennzahl 82. 13. Anhängefahrzeuge Anhängefahrzeuge sind nicht selbstfahrende Straßenfahrzeuge, die in ihrer Bauart dazu bestimmt sind, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden und für den Transport von Gütern verwendet werden. Sattelanhänger sind in dieser Kategorie eingeschlossen. Allgemeine Anforderungen an einachsige Feuerwehranhänger sind in DIN 14 503 definiert. 13.1 Tragkraftspritzen-Anhänger TSA Tragkraftspritzen-Anhänger zur Aufnahme einer Tragkraftspritze TS 8/8 und der feuerwehrtechnischen Beladung für eine Löschgruppe (vgl. Tabelle 4 auf Seite 12). 13.2 Anhänger mit Schaum-Wasserwerfer SWA nach DIN 14 521 Der Anhänger mit Schaum-Wasserwerfer SWA ist ein einachsiger Feuerwehranhänger mit abnehmbarem Schaum-Wasserwerfer, Schaummittelzumischer und Behälter für Schaummittel (Inhalt mindestens 220 l). z. B. SWA-16 S: Anhänger mit Schaum-Wasserwerfer mit einem Schaumstrahlrohr Typ SW 16 S (Schaummittel-Wasser-Gemisch-Durchfluss 1600 l/min, mit Selbstansaugung). 13.3 Anhängeleiter AL 16-4 nach DIN 14 703 AL 16-4 = Anhängeleiter = Nenn-Rettungshöhe 16 m bei einer Nenn-Ausladung von 4 m Eine Anhängeleiter besteht aus einem Einachsfahrgestell mit einer Zugeinrichtung sowie einem handbetätigten aufricht- und ausfahrbaren Leitersatz – Nennlast im Freistand: 1 Person (= 90 kg), Nennlast in aufgelegtem Zustand: 2 Personen (= 180 kg) je Leiterteil – 8,25/2,25/2,7 m – Höchstgewicht nach Norm 1500 kg. 13.4 Beispiele für weitere Feuerwehranhänger ÖSA Ölschadenanhänger GA-Öa Geräteanhänger Ölabscheider GA-Ölsp Geräteanhänger Ölsperre GA-Ölent Gerätewagen Ölentsorgung P 250 Pulveranhänger 20 FwA-RTB Feuerwehranhänger mit Rettungsboot Lima Lichtmastanhänger FwA-LABH Feuerwehranhänger mit Löschwasser-Außenlastbehälter für Hubschrauber D. Kraftfahrzeug-Bezeichnungen nach DIN EN 1846-1 Die nachfolgend verwendeten Bezeichnungen wurden geschaffen, um ein einheitliches Bezeichnungssystem von Feuerwehrfahrzeugen in Europa festzulegen. Jedem Feuerwehrfahrzeug werden Hauptmerkmale durch eine Reihenfolge von Zahlen und Buchstaben zugeordnet, die für die Ausschreibungen innerhalb Europas angewendet werden können. Alle Kraftfahrzeuge müssen durch sechs besondere Merkmale bezeichnet sein, basierend auf der Kraftfahrzeuggruppe, der sie zugeordnet sind. Beispiel 1: Feuerlöschfahrzeug Bezeichnung eines Tanklöschfahrzeuges nach DIN 1846-1 mit der Kraftfahrzeug-Gewichtsklasse mittel (M), der Kraftfahrzeug-Kategorie 1: straßenfähig, einer Sitz-platzkapazität für die Mannschaft von 6 Personen, einer Löschwassertankkapazität von 800 l, einer Leistung der eingebauten Feuerlöschpumpe von 10 bar/2 000 l/min und einem elektrischen Generator (1): Tanklöschfahrzeug EN 1846-1 M - 1 - 6 - 800 - 10/2 000 - 1 Benennung Norm-Nummer Kraftfahrzeug-Gewichtsklasse: mittel Kraftfahrzeug-Kategorie: straßenfähig Sitzkapazität für die Mannschaft: 6 Löschwassertankkapazität: 800 l Leistung der eingebauten FeuerlöschKreiselpumpe: 10 bar/2 000 l/min Besondere Ausrüstung (elektrischer Generator) 21 Beispiel 2: Feuerlöschfahrzeug Bezeichnung einer Drehleiter nach DIN 1846-1 mit der Kraftfahrzeug-Gewichtsklasse mittel (M), der Kraftfahrzeug-Kategorie 1: straßenfähig, einer Sitzplatzkapazität für die Mannschaft von 3 Personen, einem Arbeitsbereich mit einer Nenn-Rettungshöhe von 30 m und einer Nenn-Ausladung von 10 m, einer eingebauten Feuerlöschpumpe (1) und einem Korb (1): Drehleiter EN 1846-1 M - 1 - 3 - 30/10 - 1- 1 Benennung Norm-Nummer Kraftfahrzeug-Gewichtsklasse: mittel Kraftfahrzeug-Kategorie: straßenfähig Sitzkapazität für die Mannschaft: 3 Arbeitsbereich: 30 m/10 m Mit Feuerlöschpumpe Besondere Ausrüstung (Korb) Erläuterung 1. Merkmal: Kraftfahrzeug-Gewichtsklassen Liegt bei einem Kraftfahrzeug das Gesamtgewicht (GG) über 2 t, muss dieses entsprechend einer der drei Klassen zugeordnet werden – Leicht L 2 t < GG ≤ – Mittel M 7,5 t < GG ≤ 14 t – Super S GG > 14 t 7,5 t 2. Merkmal: Kraftfahrzeug-Kategorie Alle Kraftfahrzeuge müssen in Abhängigkeit von ihren Fahreigenschaften und bei unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten einer der folgenden drei Kategorien zugeordnet werden: – Kategorie 1: straßenfähig – Kategorie 2: geländefähig – Kategorie 3: geländegängig (Querfeldeinfahrten) (bedingt für Geländefahrten) 3. Merkmal: Sitzplatzkapazität Hier wird die Sitzplatzkapazität für die Mannschaft einschließlich Fahrer genannt. 22 Die weiteren drei Merkmale werden je nach Kraftfahrzeuggruppe unterschiedlich angegeben 4. Merkmal: Weitere Spezifikation Beispiel für Feuerlöschfahrzeuge: Nutzbare Wassertankkapazität (in Liter) Beispiel für Rüst- und Gerätefahrzeuge: Energieversorgung 1: 2: 3: 4: elektrisch hydraulisch pneumatisch andere 5. Merkmal: Weitere Spezifikation Beispiel für Feuerlöschfahrzeuge: Leistung der eingebauten Feuerlösch-Kreiselpumpe (Druck in bar und Nennförderstrom in l/min) Beispiel für Gerätefahrzeug-Gefahrgut: Bergungsausrüstung 0: ohne 1: mit 6. Merkmal: Weitere Spezifikation Bei allen Kraftfahrzeuggruppen: andere besondere Ausrüstung 0: ohne (zu benennen) 1: mit 23 Merkblatt: „Feuerwehrfahrzeuge” Herausgeber: Staatliche Feuerwehrschule Würzburg, Weißenburgstr. 60, 97082 Würzburg Ausgabe CD MA 07/2003 24