Wohn-, Nutz- oder Verkehrsfläche?

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Wohn-, Nutz- oder Verkehrsfläche?
Wohn-, Nutz- oder Verkehrsfläche?
Gegenüberstellung der verschiedenen Flächenberechnungen am Beispiel eines
typischen Einfamilienhauses
(Übertragung auf Eigentumswohnungen je nach Geschoßlage)
Räume
KG
Vorratsräume
Öllagerraum
Flur
Treppenraum
EG
Küche
Hauswirtschaftsraum
Wohn-/Essraum
Gäste-WC
Windfang + Flur
Wohnflächenverordnung
Grundfläche ist ...
DIN 277
Grundfläche ist ...
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Nutzfläche
Funktionsfläche
Verkehrsfläche
Gesamte Grundfläche wird der
Verkehrsfläche zugerechnet
Wohnfläche
Wohnfläche
Nutzfläche
Nutzfläche
Wohnfläche
Wohnfläche
Wohnfläche
Nutzfläche
Nutzfläche
Verkehrsfläche.
Eine Wohndiele gehört zur
Nutzfläche
Gesamte Treppengrundfläche
gehört zur Verkehrsfläche.
Befindet sich die Treppe im
Wohnraum, ist die
Treppengrundfläche der
Nutzfläche zuzurechnen.
Nutzfläche
Treppenraum
unter der Treppe mit einer
Höhe von mindestens einem
Meter und weniger als zwei
Metern bis zur Hälfte als
Wohnfläche anzurechnen.
unbeheizter
Wintergarten
Terrasse, Loggia
zur Hälfte als Wohnfläche
anzurechnen.
Nutzfläche, muss aber separat
in der Regel zu einem Viertel,
höchstens jedoch bis zur Hälfte ausgewiesen werden
zur Wohnfläche anzurechnen.
OG/DG
Schlaf-, Kinder-,
Arbeitszimmer
etc.
Badezimmer
Flur
Treppenraum
Wohnfläche. Grundflächen
unter Dachschrägen (u.D.)
<1m Höhe dürfen nicht angerechnet werden, Grundflächen
u.D. von 1-2m Höhe sind zur
Hälfte anzurechnen, darüber
vollständig.
Wohnfläche. Dachschräge s.o.
Wohnfläche. Dachschräge s.o.
---------ggf. s. EG
Nutzfläche. Grundflächen unter
Dachschrägen <1,5m Höhe sind
separat auszuweisen.
Nutzfläche. Dachschrägen s.o.
Nutzfläche. Dachschräge s.o.
siehe Treppenraum EG
wohnen im eigentum e.V. (Hrsg.): Wohnflächenberechnungen, Vergleich - Seite 1 von 2 -
Balkon,
Dachterrasse
in der Regel bis zu einem
Viertel, höchstens jedoch zur
Hälfte der Wohnfläche
zuzurechnen.
Nutzfläche, muss aber separat
ausgewiesen werden
Besonderheiten
Bei der Ermittlung der
Grundflächen bleiben außer
Betracht die Grundflächen
Grundflächen von Erkern,
Wandschränken + anderen fest
eingebauten Gegenständen
gehören zur Nutzfläche.
·
·
·
von Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden
Pfeilern, wenn sie eine
Höhe von mehr als 1,50
Meter aufweisen und ihre
Grundfläche mehr als 0,1
Quadratmeter beträgt,
von Treppen mit über drei
Steigungen und deren
Treppenabsätze,
von Türnischen sowie
Fenster- und offenen
Wandnischen, die nicht bis
zum Fußboden
herunterreichen oder bis
zum Fußboden
herunterreichen und 0,13 m
oder weniger tief sind.
Bis zum Fußboden reichende
Fenster- und Wandnischen,
auch wenn sie tiefer als 0,13m
sind, sind nicht zur Nutz- oder
Verkehrsfläche zu rechnen.
Wird der
Grundflächenberechnung das
Rohbaumaß zugrunde gelegt,
dann sind 3% für Putz
abzuziehen.
Besonderheiten
bei Eigentumswohnungen
Balkone, Loggien, Dachgärten
und Terrassen werden nur
dann bei der
Wohnflächenberechnung
berücksichtigt, wenn sie
ausschließlich zur Wohnung
gehören.
Gemeinschaftsräume werden
bei der
Wohnflächenberechnung nicht
berücksichtigt.
Stand: Januar 2004
Autorin: G. Heinrich
© wohnen im eigentum
wohnen im eigentum e.V. (Hrsg.): Wohnflächenberechnungen, Vergleich - Seite 2 von 2 -