Wohn-, Nutz- oder Verkehrsfläche?
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Wohn-, Nutz- oder Verkehrsfläche?
Wohn-, Nutz- oder Verkehrsfläche? Gegenüberstellung der verschiedenen Flächenberechnungen am Beispiel eines typischen Einfamilienhauses (Übertragung auf Eigentumswohnungen je nach Geschoßlage) Räume KG Vorratsräume Öllagerraum Flur Treppenraum EG Küche Hauswirtschaftsraum Wohn-/Essraum Gäste-WC Windfang + Flur Wohnflächenverordnung Grundfläche ist ... DIN 277 Grundfläche ist ... --------------------------------- Nutzfläche Funktionsfläche Verkehrsfläche Gesamte Grundfläche wird der Verkehrsfläche zugerechnet Wohnfläche Wohnfläche Nutzfläche Nutzfläche Wohnfläche Wohnfläche Wohnfläche Nutzfläche Nutzfläche Verkehrsfläche. Eine Wohndiele gehört zur Nutzfläche Gesamte Treppengrundfläche gehört zur Verkehrsfläche. Befindet sich die Treppe im Wohnraum, ist die Treppengrundfläche der Nutzfläche zuzurechnen. Nutzfläche Treppenraum unter der Treppe mit einer Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern bis zur Hälfte als Wohnfläche anzurechnen. unbeheizter Wintergarten Terrasse, Loggia zur Hälfte als Wohnfläche anzurechnen. Nutzfläche, muss aber separat in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch bis zur Hälfte ausgewiesen werden zur Wohnfläche anzurechnen. OG/DG Schlaf-, Kinder-, Arbeitszimmer etc. Badezimmer Flur Treppenraum Wohnfläche. Grundflächen unter Dachschrägen (u.D.) <1m Höhe dürfen nicht angerechnet werden, Grundflächen u.D. von 1-2m Höhe sind zur Hälfte anzurechnen, darüber vollständig. Wohnfläche. Dachschräge s.o. Wohnfläche. Dachschräge s.o. ---------ggf. s. EG Nutzfläche. Grundflächen unter Dachschrägen <1,5m Höhe sind separat auszuweisen. Nutzfläche. Dachschrägen s.o. Nutzfläche. Dachschräge s.o. siehe Treppenraum EG wohnen im eigentum e.V. (Hrsg.): Wohnflächenberechnungen, Vergleich - Seite 1 von 2 - Balkon, Dachterrasse in der Regel bis zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte der Wohnfläche zuzurechnen. Nutzfläche, muss aber separat ausgewiesen werden Besonderheiten Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen Grundflächen von Erkern, Wandschränken + anderen fest eingebauten Gegenständen gehören zur Nutzfläche. · · · von Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern, wenn sie eine Höhe von mehr als 1,50 Meter aufweisen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt, von Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze, von Türnischen sowie Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 m oder weniger tief sind. Bis zum Fußboden reichende Fenster- und Wandnischen, auch wenn sie tiefer als 0,13m sind, sind nicht zur Nutz- oder Verkehrsfläche zu rechnen. Wird der Grundflächenberechnung das Rohbaumaß zugrunde gelegt, dann sind 3% für Putz abzuziehen. Besonderheiten bei Eigentumswohnungen Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden nur dann bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt, wenn sie ausschließlich zur Wohnung gehören. Gemeinschaftsräume werden bei der Wohnflächenberechnung nicht berücksichtigt. Stand: Januar 2004 Autorin: G. Heinrich © wohnen im eigentum wohnen im eigentum e.V. (Hrsg.): Wohnflächenberechnungen, Vergleich - Seite 2 von 2 -