Muster Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums

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Muster Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums
Muster
Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums
Zwischen dem Praxispartner/Unternehmen
(in Folge Firma genannt)
und dem/der im Rahmen eines dualen Studiums an der
Fachhochschule Dortmund Studierenden
(in der Folge Studierende/r genannt)
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Name:.................................................................................
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Vorname:............................................................................
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Wohnanschrift:....................................................................
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geb. am:.............................in:.............................................
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Tel: .............................. Mail-Adresse:……………………....
wird der folgende Studienvertrag
zum Bachelor of … (Engineering / Science / Arts)
in dem Studiengang …
an der Fachhochschule Dortmund geschlossen:
1) Vertragsdauer
Dieser Vertrag beginnt am ….
Das Regelstudium zur Erlangung des berufsqualifizierenden Bachelor-Abschlusses dauert … Semester.
Das Studium beginnt mit dem Wintersemester …: und endet mit dem Schluss des Sommersemesters ….
Kann das Prüfungsverfahren aus Gründen, die der/die Studierende nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb
der Regelstudienzeit von … Semestern abgeschlossen werden, so verlängert sich dieser Studienvertrag
entsprechend.
Besteht der/die Studierende die Abschlussprüfung gemäß Prüfungsordnung nicht, so verlängert sich das
Vertragsverhältnis auf sein/ihr Verlangen bis zur nächsten Wiederholungsprüfung. Besteht der /die Studierende die zulässige(n) Wiederholungsprüfung(en) nicht, so endet das Vertragsverhältnis mit dem Nichtbestehen der letzten möglichen Wiederholungsprüfung(en).
2) Probezeit
Die Probezeit beginnt mit Vertragsbeginn und dauert 3 Monate. Innerhalb der Probezeit kann das Vertragsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Wird mit Beendigung der Probezeit der Vertrag seitens der Firma nicht aufrechterhalten, so erhält der/die Studierende die vereinbarte
Vergütung in vollem Umfang noch für den Monat, in dem die Probezeit endet.
3) Praxisphasen
Die Praxisphasen gemäß der Prüfungsordnung werden in der Regel in der Betriebsstätte der Firma
durchgeführt. Ausnahmen sind möglich, soweit sie dem Erreichen des Studienzieles dienlich sind.
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4) Vergütung
Die Vergütung des Studenten beträgt kalendermonatlich im
1. Studienjahr .................... €
2. Studienjahr .................... €
3. Studienjahr .................... €
4. Studienjahr …………...….€
Die Vergütung wird spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt.
5) Wöchentliche betriebliche Arbeitszeit in den Projektphasen
Die regelmäßige wöchentliche betriebliche Arbeitszeit in den Praxisphasen richtet sich nach der Struktur
und dem Inhalt der jeweiligen Praxisprojekte unter Rücksichtnahme auf die betrieblichen Erfordernisse.
6) Pflichten der Firma
Die Firma verpflichtet sich,
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gemäß dem Curriculum der Fachhochschule dafür zu sorgen, dass dem/der Studierenden in den
Projektphasen Kenntnisse, Fertigkeiten und berufliche Erfahrungen vermittelt werden, die zum Erreichen der Studienziele erforderlich sind;
geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Betreuung der Praxisphasen zu beauftragen
und der Fachhochschule zu benennen;
dem/der Studierenden kostenlos die Studienmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und
Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die für das Studium in den betrieblichen Praxisphasen erforderlich sind. Dies betrifft nicht Lernmittel, die für das Studium an der Fachhochschule erforderlich sind;
der/die Studierende/n auch in Praxisphasen im notwendigen, im Studienverlaufsplan vorgesehenen Umfang, für die Teilnahme an Lehreinheiten an der Fachhochschule freizustellen;
dem/der Studierenden nur Tätigkeiten zu übertragen, die der Erreichung des Studienzieles gemäß
der Prüfungsordnung zum Studiengang dienen und dem Ausbildungsstand angemessen sind;
die/den Studierende(n) für die Teilnahme an Prüfungen, sofern sie in der Praxisphase anfallen,
freizustellen.
7) Pflichten des/der Studierenden
Der/die Studierende hat sich zu bemühen, die Kenntnisse, Fertigkeiten und beruflichen Erfahrungen zu
erwerben, die erforderlich sind, um das Studienziel in der vorgesehenen Studienzeit zu erreichen. Er/sie
verpflichtet sich insbesondere,
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die ihm/ihr im Rahmen seines/ihres Studiums übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft
auszuführen;
an den Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie an sonstigen Studienmaßnahmen und Prüfungen regelmäßig teilzunehmen;
den Weisungen zu folgen, die ihm/ihr im Rahmen des Studiums von weisungsberechtigten Personen erteilt werden;
die für die jeweilige betriebliche Studienstätte geltende Ordnung zu beachten;
Studienmittel, Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln und sie
nur zu den ihr/ihm übertragenen Arbeiten zu verwenden;
über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartnerin auch nach seinem/ihrem Ausscheiden aus der Firma Stillschweigen zu bewahren;
Der/die Studierende verpflichtet sich, die Firma unter Angabe von Gründen unverzüglich zu benachrichtigen
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bei Fernbleiben vom Betrieb innerhalb der Projektphase
beim Fernbleiben von Lehrveranstaltungen der Fachhochschule oder sonstigen Studienveranstaltungen innerhalb der Projektphase
bei Nichtbesuch von Vorlesungen.
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Bei Krankheit ist der Firma spätestens am 3. Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung zuzusenden.
Der/die Studierende erklärt sein/ihr Einverständnis damit, dass die Fachhochschule am Ende eines Semesters gemäß der Prüfungsordnung der Vertragspartnerin/dem Vertragspartner auf dessen/deren Verlangen über seinen/ihren Leistungsstand qualifiziert Rechenschaft gibt.
Die Firma und der/die Studierende führen in regelmäßigen Abständen Gespräche über den Fortgang des
Studiums.
9) Urlaub
Grundsätzlich richtet sich die Dauer des Urlaubs nach den tariflichen bzw. betrieblichen Regelungen. Die
Verteilung betrieblicher sowie während der Vorlesungszeiten zu gewährender Urlaub erfolgt auf der
Grundlage des Studienplans.
Ausgehend von einem Gesamturlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen im Kalenderjahr beträgt der während
der Praxisphasen zu gewährende Urlaub rechnerisch im 1. Jahr (01.09. – 31.12.) … Arbeitstage, im 2.
Jahr (01.01. – 31.12.) … Arbeitstage, im 3. Jahr (01.01. – 31.12.) … Arbeitstage und im 4. Jahr (01.01. –
30.06.) … Arbeitstage.
Die restlichen Urlaubstage werden durch die Fachhochschule durch freie Tage während der Vorlesungszeiten abgegolten.
10) Kündigung
Das Vertragsverhältnis kann nur gekündigt werden:
(1) beiderseits aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist;
(2) beiderseits, wenn die/der Studierende vom Studium an der Fachhochschule ausgeschlossen worden
ist, ohne Frist zum Ende des Monats, in dem der Ausschluss wirksam wird;
(3) von der/dem Studierenden mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende, wenn sie/er
das Studium aufgeben oder sich für eine andere Tätigkeit ausbilden lassen will.
Die Kündigung muss schriftlich unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
Wird das Vertragsverhältnis gemäß Ziff. (1) oder (2) vorzeitig gelöst, so kann die Firma oder die/der Studierende Schadensersatz verlangen, wenn die andere Partei den Grund für die Auflösung zu vertreten
hat.
Bei Kündigung des Vertragsverhältnisses wegen Betriebsaufgabe verpflichtet sich die Firma, sich rechtzeitig um eine weitere Ausbildung in einer geeigneten Ausbildungsstätte zu bemühen.
11) Rückzahlungsklausel
Zwischen der Firma und der/dem Studierenden besteht ein uneingeschränktes Einvernehmen darüber,
dass die Teilnahme der/des Studierenden an diesem dualen Studiengang zur Erlangung des berufsqualifizierenden Bachelorabschlusses wesentlich der beruflichen Fort- und Weiterbildung der/des Studierenden
dient. Die zunächst noch vorläufig von der Firma getragenen Kosten für die externen Studienbeiträge in
Höhe von … Euro werden endgültig von der Firma übernommen, wenn die/der Studierende nach Abschluss des Studiums … (z.B. 24 oder 36) Monate im Dienst der Firma verblieben ist.
Die/der Studierende verpflichtet sich, der Firma die Studienbeiträge in voller Höhe zu erstatten, wenn
sie/er ein ihr/ihm angebotenes Anstellungsverhältnis nicht antritt. Für den Fall einer Beendigung ihres/seines Anstellungsverhältnisses vor Ablauf von … Monaten verpflichtet sich die/der Studierende zur
Erstattung der Studienbeiträge an die Firma um … (z.B. 1/24 oder 1/36) für jeden vollen Monat der vorzeitigen Beendigung.Dies sind monatlich … Euro.
Ein Erstattungsanspruch der Firma ist jedoch ausgeschlossen, wenn
a) die Firma das Anstellungsverhältnis vorzeitig kündigt aus Gründen, die der Studierende nicht zu
vertreten hat (z.B. betriebsbedingt).
b) die/der Studierende das Anstellungsverhältnis kündigt aus Gründen, die die Firma zu vertreten hat.
c) die Firma oder ein mit ihr gesellschaftsrechtlich verbundenes Unternehmen der/dem Studierenden
unmittelbar nach Studienabschluss keine angemessene Anstellung gewährt.
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Angemessen bedeutet:
- Vollzeitbeschäftigung,
- eine der erworbenen akademischen Qualifikation entsprechende tatsächliche Beschäftigung,
- eine Dotierung nach vergleichbarer Anfangsvergütung von Fachhochschulabsolventen der gleichen
Fachrichtung im Unternehmen (bzw. in der Branche bei fehlender Vergleichbarkeit im Unternehmen),
bezogen auf den Zeitpunkt der Einstellung.
d) die Parteien aus vorgenannten Gründen a – c einen Aufhebungsvertrag abschließen.
Für den Fall eines begründeten Erstattungsanspruches erklärt sich die Firma bereit, den Erstattungsbetrag zu stunden oder angemessene Ratenzahlungen zu gewähren, soweit der/dem Studierenden aus wirtschaftlichen Gründen eine Erstattung in einem Betrag nicht zugemutet werden kann.
Die Parteien verpflichten sich, der vorstehenden Rückzahlungsklausel auch in einem späteren Anstellungsvertrag Geltung zu verschaffen. Die Rückzahlungsklausel bleibt auch über die Beendigung oder den
Ablauf dieses Vertrages hinaus nachwirkend gültig.
12) Sonstige Vereinbarungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Im Übrigen gelten die separat zwischen den Parteien geschlossenen weiteren Vereinbarungen.
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle einer unwirksamen Vereinbarung werden die Parteien eine wirksame Ersatzregelung treffen, die dem ursprünglich Gewollten möglichst nahe kommt.
Der Vertrag ist in drei gleichlautenden Ausfertigungen ausgestellt und von den Vertragschließenden eigenhändig unterschrieben (ein Exemplar erhält die Fachhochschule Dortmund).
Firma:
Die/der Studierende:
................................, den .............................
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(Unterschrift, Stempel)
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(Unterschrift)
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