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Hort-Gutschein / Bedarfsbescheid Für einen Hortplatz muss vorher ein Bedarfsbescheid im Jugendamt beantragt werden Ohne die Bedarfsanerkennung ist eine Betreuung des Kindes im Hort nicht möglich. Die Beantragung muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn erfolgen. 1. - 4. Klasse: Die Bedarfsanerkennung erfolgt für die Schul- und Ferienzeit 5. - 6. Klasse: die Bedarfsanerkennung erfolgt für die Schulzeit 5. - 6. Klasse: die Bedarfsanerkennung für die Ferien erfolgt auf gesonderten Antrag nur mit Stellungnahme der Schulleitung Voraussetzungen Erziehungsberechtigte und Kind sind in Berlin gemeldet. Erforderliche Unterlagen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung http://www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/ Notwendige Unterlagen für den Bedarfsnachweis Vollmacht zur Anmeldung des Kindes des sorgeberechtigten Elternteils, welches nicht unterschrieben hat oder eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht. Kopie des Pflegevertrages, falls es sich um ein Pflegekind handelt. Bei Zuzug Kopie der Meldebescheinigung Nachweis über die Erwerbs-/ Ausbildungssituation Diese Unterlagen werden von beiden Eltern benötigt, sofern das Kind von beiden betreut wird. Aktueller Nachweis des Arbeitgebers über die bestehende Erwerbstätigkeit (bzw. Beginn der Arbeitsaufnahme) mit konkreten Arbeitszeiten. Nachweis einer Ausbildung oder eines Studiums zum Zeitpunkt des gewünschten Betreuungsbeginns. Nachweis über die bestehende Selbständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit (z.B. Gewerbeanmeldung, Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse, Bescheinigung vom Steuerberater, Bescheinigung vom Finanzamt oder Erklärung über Ihre selbständige Tätigkeit). Praktikumsvertrag Sind Sie arbeitssuchend gemeldet oder in einer Beschäftigungsmaßnahme, wird ein Nachweis der Agentur für Arbeit, des JobCenters oder der Nachweis über den Bezug von ALG I benötigt. Nachweis über die Einkommenssituation Alle Unterlagen sind für den Zeitraum 01.01. bis 31.12. des letzten Kalenderjahres in Kopie einzureichen. Einkommensteuerbescheid des letzten Kalenderjahres, liegt der Bescheid noch nicht vor, reichen Sie bitte vorläufige Einkommensnachweise für das letzte Kalenderjahr ein - Selbsteinschätzung des Bruttoeinkommens - ist möglich. Sollten Sie keinen Einkommensteuerbescheid beantragen reichen Sie die elektronische Lohnsteuerbescheinigung des letzten Kalenderjahres bzw. Gehaltsnachweis Dezember mit aufgerechneter Jahressumme ein. Eltern, die ohne Arbeitsverhältnis im letzten Kalenderjahr waren, legen hierfür den Leistungsbescheid des Jobcenters bzw. der Agentur für Arbeit, Mutterschafts- und Elterngeldbescheid, Studien- bzw. Bafögnachweise oder bei Renten den Bescheid vom 01.07. des letzten Kalenderjahres sowie den ersten Rentenbescheid oder / und etwaige Zusatzrentenbescheide vor. Eltern, die Unterhalt für Kinder, die nicht im Haushalt leben zahlen, legen den Unterhaltstitel und die Nachweise über die Zahlung der letzten drei Monate vor. Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten im Original. http://www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/ Formulare Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung für die Jahrgangsstufen 1 - 4 an Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt http://www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/ Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung für die Jahrgangsstufen 5 und 6 sowie Schülerinnen und Schüler mit geistiger oder authistischer Behinderung oder den Förderstufen I oder II ab Jahrgangsstufe 5 / Mittelstufe http://www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/ Antrag auf Ferienbetreuung http://www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/ Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten der Tagesbetreuung von Kindern http://www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/ Erläuterungen und Hinweise zur Einkommenserklärung zur Kostenbeteiligung http://www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/ Gebühren Die Ausstellung der Bedarfsanerkennungsbescheides ist gebührenfrei. Rechtsgrundlagen SGB VIII http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/ Schülerförderungs- und betreuungsverordnung http://gesetze.berlin.de/default.aspx?vpath=bibdata\ges\BlnSchueFoeVO\cont \BlnSchueFoeVO.htm&mode=all&page=1 Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) http://www.berlin.de/sen/jugend/recht/rechtsvorschriften/ Verordnung Kindertagesförderungsgesetz http://www.berlin.de/sen/jugend/recht/rechtsvorschriften/ Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetzt http://www.berlin.de/sen/jugend/recht/rechtsvorschriften/ Durchschnittliche Bearbeitungszeit Die Bedarfsanerkennung wird nach 6 bis 8 Wochen den Eltern zugestellt. Hinweise zur Zuständigkeit Jugendamt des Wohnbezirks Informationen zum Standort Jugendamt - Tagesbetreuung von Kindern Anschrift Kirchstr. 1/3 14163 Berlin Postanschrift Kirchstr. 14160 Berlin Barrierefreie Zugänge Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht. Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden. Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden. Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden. Ca. 70 Meter rechts vom Haupteingang Kirchstr. 1/3 befindet sich Eingang zum Bauteil E. Er weist an der rechten Seite eine rollstuhlgerechte Metallrampe mit Automatiktür auf. Öffnungszeiten Montag: Familienbüro: 09:00 - 11:00 Uhr außerhalb der Öffnungszeit telefonisch erreichbar unter 90299 - 5797 (AB) Dienstag: Familienbüro: 09:00 - 11:00 Uhr außerhalb der Öffnungszeit telefonisch erreichbar unter 90299 - 5797 (AB) Donnerstag: Familienbüro: 16:00 - 18:00 Uhr außerhalb der Öffnungszeit telefonisch erreichbar unter 90299 - 5797 (AB) Verkehrsverbindungen S-Bahn S Zehlendorf: S1 Bus Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11 Kontakt Telefon: (030) 115 Informationen zum 115 Service-Center: http://www.berlin.de/115/ Fax: (030) 90299 - 4549 Internet: http://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/politik-und-verwaltung/aemter/jugenda mt/angebote-fuer-kinder-jugendliche-und-familien/kinderbetreuung/artikel.313674. php E-Mail: [email protected] Zahlungsarten Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich. PDF-Dokument erzeugt am 20.01.2017