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Hort-Gutschein / Bedarfsbescheid
Für einen Hortplatz muss vorher ein Bedarfsbescheid im Jugendamt beantragt
werden
Ohne die Bedarfsanerkennung ist eine Betreuung des Kindes im Hort nicht
möglich.
Die Beantragung muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten
Betreuungsbeginn erfolgen.
1. - 4. Klasse: Die Bedarfsanerkennung erfolgt für die Schul- und Ferienzeit
5. - 6. Klasse: die Bedarfsanerkennung erfolgt für die Schulzeit
5. - 6. Klasse: die Bedarfsanerkennung für die Ferien erfolgt auf gesonderten
Antrag nur mit Stellungnahme der Schulleitung
Voraussetzungen
Erziehungsberechtigte und Kind sind in Berlin gemeldet.
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung
http://www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/
Notwendige Unterlagen für den Bedarfsnachweis
Vollmacht zur Anmeldung des Kindes des sorgeberechtigten Elternteils,
welches nicht unterschrieben hat oder eine schriftliche Erklärung über das
alleinige Sorgerecht.
Kopie des Pflegevertrages, falls es sich um ein Pflegekind handelt.
Bei Zuzug Kopie der Meldebescheinigung
Nachweis über die Erwerbs-/ Ausbildungssituation
Diese Unterlagen werden von beiden Eltern benötigt, sofern das Kind von
beiden betreut wird.
Aktueller Nachweis des Arbeitgebers über die bestehende Erwerbstätigkeit
(bzw. Beginn der Arbeitsaufnahme) mit konkreten Arbeitszeiten.
Nachweis einer Ausbildung oder eines Studiums zum Zeitpunkt des
gewünschten Betreuungsbeginns.
Nachweis über die bestehende Selbständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit
(z.B. Gewerbeanmeldung, Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse,
Bescheinigung vom Steuerberater, Bescheinigung vom Finanzamt oder
Erklärung über Ihre selbständige Tätigkeit).
Praktikumsvertrag
Sind Sie arbeitssuchend gemeldet oder in einer Beschäftigungsmaßnahme,
wird ein Nachweis der Agentur für Arbeit, des JobCenters oder der Nachweis
über den Bezug von ALG I benötigt.
Nachweis über die Einkommenssituation
Alle Unterlagen sind für den Zeitraum 01.01. bis 31.12. des letzten
Kalenderjahres in Kopie einzureichen.
Einkommensteuerbescheid des letzten Kalenderjahres, liegt der Bescheid
noch nicht vor, reichen Sie bitte vorläufige Einkommensnachweise für das
letzte Kalenderjahr ein - Selbsteinschätzung des Bruttoeinkommens - ist
möglich.
Sollten Sie keinen Einkommensteuerbescheid beantragen reichen Sie die
elektronische Lohnsteuerbescheinigung des letzten Kalenderjahres bzw.
Gehaltsnachweis Dezember mit aufgerechneter Jahressumme ein.
Eltern, die ohne Arbeitsverhältnis im letzten Kalenderjahr waren, legen
hierfür den Leistungsbescheid des Jobcenters bzw. der Agentur für Arbeit,
Mutterschafts- und Elterngeldbescheid, Studien- bzw. Bafögnachweise oder
bei Renten den Bescheid vom 01.07. des letzten Kalenderjahres sowie den
ersten Rentenbescheid oder / und etwaige Zusatzrentenbescheide vor.
Eltern, die Unterhalt für Kinder, die nicht im Haushalt leben zahlen, legen den
Unterhaltstitel und die Nachweise über die Zahlung der letzten drei Monate
vor.
Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten im Original.
http://www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/
Formulare
Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung für die
Jahrgangsstufen 1 - 4 an Grundschulen und Schulen mit
sonderpädagogischem Förderschwerpunkt
http://www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/
Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung für die
Jahrgangsstufen 5 und 6 sowie Schülerinnen und Schüler mit geistiger
oder authistischer Behinderung oder den Förderstufen I oder II ab
Jahrgangsstufe 5 / Mittelstufe
http://www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/
Antrag auf Ferienbetreuung
http://www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/
Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten der
Tagesbetreuung von Kindern
http://www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/
Erläuterungen und Hinweise zur Einkommenserklärung zur
Kostenbeteiligung
http://www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/
Gebühren
Die Ausstellung der Bedarfsanerkennungsbescheides ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
SGB VIII
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/
Schülerförderungs- und betreuungsverordnung
http://gesetze.berlin.de/default.aspx?vpath=bibdata\ges\BlnSchueFoeVO\cont
\BlnSchueFoeVO.htm&mode=all&page=1
Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG)
http://www.berlin.de/sen/jugend/recht/rechtsvorschriften/
Verordnung Kindertagesförderungsgesetz
http://www.berlin.de/sen/jugend/recht/rechtsvorschriften/
Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetzt
http://www.berlin.de/sen/jugend/recht/rechtsvorschriften/
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bedarfsanerkennung wird nach 6 bis 8 Wochen den Eltern zugestellt.
Hinweise zur Zuständigkeit
Jugendamt des Wohnbezirks
Informationen zum Standort
Jugendamt - Tagesbetreuung von Kindern
Anschrift
Kirchstr. 1/3
14163 Berlin
Postanschrift
Kirchstr.
14160 Berlin
Barrierefreie Zugänge
Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Ca. 70 Meter rechts vom Haupteingang Kirchstr. 1/3 befindet sich Eingang zum
Bauteil E. Er weist an
der rechten Seite eine rollstuhlgerechte Metallrampe mit Automatiktür auf.
Öffnungszeiten
Montag: Familienbüro: 09:00 - 11:00 Uhr
außerhalb der Öffnungszeit telefonisch erreichbar unter 90299 - 5797 (AB)
Dienstag: Familienbüro: 09:00 - 11:00 Uhr
außerhalb der Öffnungszeit telefonisch erreichbar unter 90299 - 5797 (AB)
Donnerstag: Familienbüro: 16:00 - 18:00 Uhr
außerhalb der Öffnungszeit telefonisch erreichbar unter 90299 - 5797 (AB)
Verkehrsverbindungen
S-Bahn S Zehlendorf: S1
Bus Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11
Kontakt
Telefon: (030) 115
Informationen zum 115 Service-Center: http://www.berlin.de/115/
Fax: (030) 90299 - 4549
Internet:
http://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/politik-und-verwaltung/aemter/jugenda
mt/angebote-fuer-kinder-jugendliche-und-familien/kinderbetreuung/artikel.313674.
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E-Mail: [email protected]
Zahlungsarten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
PDF-Dokument erzeugt am 20.01.2017