Oktober - Oderwitz

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Oktober - Oderwitz
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 05.10.2011
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Amtliches
Mitteilungsblatt der
Gemeinde Oderwitz
O DERWITZER
NACHRICHTEN
OKTOBER 2011
10. Ausgabe
Jahrgang 13
Preis: 0,25 ¤
05.10.2011
Herausgeber: Gemeinde Oderwitz, Tel: 03 58 42 / 2 23-0, Fax: 03 58 42 / 2 23 22 · Verantwortlich für den amtlichen Teil: Frau Engel,
Bürgermeisterin oder ihr Vertreter im Amt, für den übrigen Teil: Frau Ehrlich
Satz/Druck: Druckerei Albrecht Schmidt, Ebersbach-Neugersdorf Erscheinungsweise: jeweils am ersten Mittwoch des Monats
Einweihung Rasenplatz
am 10.09.2011
16.10.2011
ab 11 Uhr Schlachtfest
an der Bertholdmühle
29.– 30.10.2011
Lokalschau des Kaninchenzüchtervereins
Niederoderwitz/Sa. e. V.
Näheres S. 19
Kaninchenzüchterverein e.V.
S 363 Niederoderwitz/Sa
„Gut Zucht“
gegr. 1881
im Schützenhaus Niederoderwitz
Vorschau November
26.– 27.11.2011
Näheres Seite 19
17. Oderwitzer Weihnachtsmarkt
auf dem Gelände des EDEKA-Marktes
Näheres Seite 10
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Gemeindeverwaltung Oderwitz
Anschrift
Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung Oderwitz
Straße der Republik 54, 02791 Oderwitz
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Telefon: 03 58 42 / 2 23-0, Telefax: 03 58 42 / 2 23-22
E-Mail: [email protected]
www.oderwitz.de
Haus I
Tel.
Zimmer
9.00 bis 12.00 Uhr
9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
geschlossen
9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
9.00 bis 12.00 Uhr
Haus II
Tel.
Erdgeschoss
Erdgeschoss
BÜRGERMEISTERAMT
HAUPTAMT
Bürgermeisterin
Frau Engel, Adelheid
Standesamt
Frau Holzmann, Yvonne
Einwohnermeldeamt
Frau Döring, Manuela
Sekretariat/Allgemeine Verwaltung
Frau Döring, Annelies
223-0
1
KÄMMEREI
Zimmer
223-24
3
223-25
2
223-28
6
1. Etage
HAUPTAMT
Kämmerin
Frau Buder, Ingrid
223-90
4
Kassenverwalterin
Frau Gun, Elke
223-94
4
Sozialamt/Wohngeldstelle
Frau Köhler, Monika
BAUAMT
Gemeindekasse
Frau Tannert, Gabriele
223-92
2
Steuern/Abgaben/Lohnrechnungen
Frau Stübner, Petra
223-93
3
Bauamtsleiter
Herr Wirrig, Christian
223-60
Mitarbeiter Bauamt
Herr Junge, Hartmut
223-63
Mitarbeiterin Bauamt/Liegenschaften/
Wohnungswesen/Verträge
Frau Friedrich, Monique
223-62
9
5
8
1. Etage
FÜR DEN NOTFALL
HAUPTAMT
Hauptamtsleiterin
Frau Erbe, Jana
223-20 14
Ordnungsamt/Oderwitzer Nachrichten
Frau Ehrlich, Bianka
223-21 11
Gewerbeamt/Fundbüro
Frau Gänsrich, Doris
223-23 10
Sprechstunden der Bürgermeisterin
Dienstag
9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.00 Uhr
sowie nach vorheriger Vereinbarung
Nächste ordentliche öffentliche
Gemeinderatssitzung:
am 10. Oktober 2011, um 19.00 Uhr
im Sitzungssaal des Gemeindeamtes
OT Niederoderwitz, Straße der Republik 54
(Änderungen vorbehalten, bitte beachten Sie die Aushänge)
Feuerwehr / Rettungsdienst
112
OF Niederoderwitz Depot Südstr.2
OF Oberoderwitz Depot Dorfstr. 83
(03 58 42) 2 63 15
(03 58 42) 2 67 14
Anmeldung von Hausbesuchen /
Krankentransporten
(0 35 85) 86 24 04
Polizei
110
Neugersdorf
Löbau
Zittau
(0 35 86) 7 70 60
(0 35 85) 86 50
(0 35 83) 6 20
Bundespolizei
Bundespolizeiinspektion Hirschfelde
Bundespolizeiinspektion Ebersbach
(03 58 43) 26 10
(0 35 86) 7 60 20
ENSO-Störungshotline
Erdgas
Strom
Service-Telefon
(01 80) 2 78 79 01
(01 80) 2 78 79 02
(0 800) 6 68 68 68
Störungshotline
Trinkwasser
Abwasser
Fäkalienentsorgung
SOWAG
WAL Betrieb
WAL Betrieb
(01 71) 6 72 69 98
(03 58 42) 2 08 81
(03 58 42) 20 95 44
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Amtliches
Aus dem Gemeinderat
Die turnusmäßige Sitzung des Gemeinderates fand am
12.09.2011, um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal des Gemeindeamtes statt. Zur Sitzung waren 13 Gemeinderäte anwesend, 5 fehlten entschuldigt. Außerdem nahmen 9 Gäste an der Sitzung teil.
Nachdem die Bürgermeisterin die Anwesenden begrüßt hatte, erfolgten die Protokollbestätigung und die
Beschlusskontrolle.
Aus der Sitzung ergaben sich folgende Beschlüsse und
Informationen:
Der Tagesordnungspunkt zum Verkauf der Jugendherberge wurde vorerst von der Tagesordnung abgesetzt.
Baumschutzsatzung
Der Entwurf der Baumschutzsatzung wurde vom Gemeinderat mit Beschluss-Nr. 43/11 bereits in der Sitzung
im Juli bestätigt. Der Entwurf wurde dann ausgelegt
und die berührten Träger öffentlicher Belange sowie die
anerkannten Naturschutzvereinigungen angehört. Die
eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden
vom Gemeinderat geprüft und die Abwägung einstimmig
mit Beschluss-Nr. 45/11 beschlossen. Danach konnte
die Baumschutzsatzung durch Beschluss-Nr. 46/11
einstimmig in seiner endgültigen Form bestätigt werden,
die im Folgenden dieses Amtsblattes im vollständigen
Wortlaut abgedruckt ist.
Feuerwehr
Die Ortsfeuerwehr Niederoderwitz besitzt derzeit ein
Löschfahrzeug und ein Tanklöschfahrzeug, welche beide aufgrund ihres Alters den geltenden Anforderungen
an leistungsfähige Feuerwehrtechnik nicht mehr gerecht werden. Außerdem kommt es öfters zu Ausfällen
und die Reparaturen sind mangels der Beschaffung
von Ersatzteilen sehr kostenintensiv. Deshalb wird die
Abschaffung beider Fahrzeuge und die Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges in Betracht
gezogen. Um diese Maßnahmen umsetzen zu können,
musste in einem ersten Schritt die Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes erfolgen, den der Gemeinderat einstimmig mit Beschluss-Nr. 47/11 bestätigte.
Durch Beschluss-Nr. 48/11 wurde die Verwaltung
anschließend einstimmig beauftragt, einen Fördermittelantrag für die Anschaffung eines solchen Hilfeleistungslöschfahrzeuges im Gesamtwert von 270.000 €
für das Jahr 2012 zu stellen.
Rasenplatz
Nachdem der Rasenplatz fertiggestellt wurde, erfolgte am 10.09.2011 die offizielle Einweihung. Mit Beschluss-Nr. 49/11 entschied sich der Gemeinderat
einhellig dafür, die Bewirtschaftung des Rasenplatzes
ab dem 01.10.2011 an den FSV Oderwitz 02 e.V. zu
übertragen. Gleichzeitig wurde ein jährlicher Zuschuss
in Höhe von 5.000 € bewilligt. Bei der Beratung und
Beschlussfassung war ein Gemeinderat wegen Befangenheit ausgeschlossen.
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Finanzen
Im Zusammenhang mit der Bewilligung eines Bürgerarbeitsplatzes „Natur und Umwelt – Bildung für Kinder“
in der Kindertagesstätte „Knirpsenland“ bestätigte der
Gemeinderat mit Beschluss-Nr. 50/11 einstimmig die
außerplanmäßige Ausgabe für Personalkosten in Höhe
von 5.400 €. Die Ausgabe wird aus Mitteln des Bundes
und des Europäischen Sozialfonds gedeckt.
Bauwesen
Nach dem Augusthochwasser 2010 ist die Gemeinde
Oderwitz angehalten eine Bewertung des Hochwasserrisikos vorzunehmen. Die dafür notwendigen Mittel
sind bereits in den Haushalt 2011 eingestellt. Für den
Bereich des „Spitzkunnersdorfer Wassers“ soll eine gemeinsame Betrachtung mit der Gemeinde Leutersdorf,
für den Bereich „II. Ordnung, Landwasser“ eine gemeinsame Bewertung mit der Gemeinde Eibau in Auftrag
gegeben werden. Dafür ermächtigte der Gemeinderat die Bürgermeisterin, mit den einstimmig gefassten
Beschlüssen-Nr. 51/11 und 52/11 eine entsprechende
Zweckvereinbarung mit der jeweiligen Gemeinde abzuschließen.
Unter TOP 12 und durch Beschluss-Nr. 53/11 genehmigte der Gemeinderat bei einer Stimmenthaltung
einen Antrag auf Befreiung zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „Country-Camp Adler“. Damit ist eine
Überschreitung der überbaubaren Bungalowfläche um
2 m möglich.
Mit Beschluss-Nr. 54/11, und ebenfalls einstimmig,
stimmte der Gemeinderat weiterhin einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 41.384,53 € zur Beseitigung von Winterschäden auf den gemeindlichen
Straßen zu. Die Finanzierung der Ausgabe erfolgt mit
31.038,40 € aus Mitteln des Staatsministeriums für
Wirtschaft und Arbeit gem. der „Richtlinie zur Beseitigung von Winterschäden“. Der Restbetrag in Höhe von
10.346,13 € wird als Eigenanteil von der Gemeinde getragen. Die Deckung erfolgt aus den Mehreinnahmen
beim Straßenlastenausgleich.
Im Rahmen der bewilligten Hochwassermaßnahme
„Erneuerung der Regenwasserschleuse an der Oberherwigsdorfer Straße 16“ wurde das Vorhaben bereits
öffentlich ausgeschrieben. Um die Binde- und Zuschlagsfristen einzuhalten, wurde die Bürgermeisterin
mit Beschluss-Nr. 55/11 einstimmig dazu ermächtigt,
die Baumaßnahme an den günstigsten Bieter zu vergeben.
Unter dem nächsten TOP entschied der Gemeinderat mit Beschluss-Nr. 56/11, bei einer Gegenstimme,
die gewährte Investitionspauschale für die Vorhaben
Sanierung Mittelschule in Höhe von 16.999,45 € und
Sportanlage Niederoderwitz in Höhe von 24.016,47 €
zu verwenden. Die somit freigelenkten Mittel beim Bauvorhaben „Fertigstellung Sportanlage Niederoderwitz“
sollen nun gem. Beschluss-Nr. 57/11 für die Instandsetzung der Fassade am Feuerwehrgebäude und Beseitigung der sicherheitstechnischen Mängel in der Kita
„Knirpsenland“ als außerplanmäßige Ausgabe verwendet werden. Diesen Beschluss fasste der Gemeinderat
mit einer Gegenstimme und zwei Stimmenthaltungen.
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Des Weiteren erfolgte mit dem einstimmigen Beschluss-Nr. 58/11 die Vergabe zur Lieferung der Straßenlampen für das Straßenbauvorhaben „S 144/ Uferweg“ und „Gutfeld“ an die Firma Hubrig zu einem Bruttopreis in Höhe von 15.348,32 €. Bei dieser Beratung
und Beschlussfassung war ein Gemeinderat wegen
Befangenheit ausgeschlossen.
3. die Abwehr schädlicher Einwirkungen
4. die Erhaltung der Lebensstätten bestimmter
wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
5. die Erhaltung oder Verbesserung des Kleinklimas,
6. die Schaffung, Erhaltung oder Entwicklung von
Biotopverbundsystemen.
Der letzte Beschluss dieser Sitzung war der BeschlussNr. 59/11. Mit diesem bestätigte der Gemeinderat einhellig die überplanmäßige Ausgabe für den „Ersatzneubau der Brücke über das Neufeldenwasser“ in Höhe
von 7.493,20 €. Die Finanzierung erfolgt aus nicht verbrauchten Mitteln des Straßenbauvorhabens „Gutfeld“.
(2) Soweit in dieser Satzung auf gesetzliche Bestimmungen Bezug genommen wird, sind diese in der
jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Informationen/ Verschiedenes
Unter diesem Tagesordnungspunkt informierte die Bürgermeisterin unter anderem über den Abschluss der
Baumaßnahmen „Dorfstraße“, „Gutfeld“ und „Neufeldenbrücke“. Sie verdeutlichte den Gemeinderäten weiterhin
anhand von Bildern die Auswirkungen des Starkregens
vom 25.08.2011 und die entstandenen Schäden. Abschließend wertete sie die Badesaison in diesem Jahr
aus. Aufgrund des schlechten Wetters konnten im Bad
nur 7.750 Besucher verzeichnet werden. Vergleichbar
gering war der Wert in den Jahren 1996 und 2000.
Anfragen wurden beantwortet. Nach der sich anschließenden nichtöffentlichen Beratung endete die Sitzung
um 22.00 Uhr.
SATZUNG
zum Schutz des Gehölzbestandes auf dem
Gebiet der Gemeinde Oderwitz
(Baumschutzsatzung)
Aufgrund von § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung
(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), die zuletzt
durch Art. 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 323, 325) geändert worden ist, in Verbindung mit
§ 22 und § 50 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 des Sächsischen
Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 3. Juli 2007 (SächsGVBl. S.
321), das zuletzt durch Art. 17 des Gesetzes vom 15.
Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387, 398) geändert
worden ist, sowie §§ 3 Abs. 1 und 2, 22 Abs. 1 und 2, 29
des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 3
des Gesetzes vom 28.07.2011 (BGBl. S. 1690) hat der
Gemeinderat der Gemeinde Oderwitz am 12.09.2011
folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Schutzzweck;
Verweis auf gesetzliche Bestimmungen
(1) Schutzzweck der Satzung ist:
1. die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushalts,
2. die Belebung, Gliederung oder Pflege des Ortsoder Landschaftsbildes,
§ 2 Schutzgegenstand
(1) Gehölze auf dem Gebiet der Gemeinde Oderwitz werden nach Maßgabe dieser Satzung unter
Schutz gestellt.
(2) Geschützte Gehölze im Sinne dieser Satzung sind:
1. Bäume mit einem Stammumfang von 120 Zentimetern und mehr, gemessen in einem Meter
Höhe vom Erdboden aus. Liegt der Kronenansatz niedriger, so ist der Stammdurchmesser
unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend,
2. Alleen und einseitige Baumreihen unabhängig
von Art und Stammumfang,
3. heimische Wildfruchtgehölze ab 3,0 m Höhe
und einer Ausdehnung über 10 m²,
4. Pflanzungen, die aufgrund von Anordnungen
nach § 10 dieser Satzung sowie aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften, insbesondere nach
Maßgabe von fortgeltenden Entscheidungen
auf Grundlage früherer Fassungen der Gehölzschutzsatzungen, angelegt wurden, unabhängig
von Alter, Größe, Art und Stammumfang.
(3) Geschützt sind nicht nur die oberirdischen Teile der
in Absatz 2 aufgeführten Gehölze, sondern auch
deren Wurzelbereiche. Je nach Wuchsform der geschützten Gehölze sind folgende Wurzelbereiche
geschützt:
1. Bei Bäumen mit säulen- bzw. pyramidaler Krone
die Flächen unterhalb der Baumkronen zuzüglich des Kronendurchmessers nach allen Seiten,
2. Bei den übrigen Bäumen die Flächen unterhalb
der Baumkronen zuzüglich 1,5 Meter nach allen
Seiten,
(4) Generell ist es nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG
verboten, in der Zeit vom 01.03. – 30.09. eines jeden Jahres Gebüsche, Hecken, Bäume, Röhrichtbestände oder ähnlichen Bewuchs abzuschneiden,
zu roden oder auf sonstige Weise zu zerstören.
(5) Die Bestimmungen der Satzung gelten vorbehaltlich des vorgenannten Verbotszeitraumes nicht
für:
1. Gehölze in Baumschulen und Gärtnereien, die zu
gewerblichen Zwecken herangezogen werden,
2. Obstbäume (ausgenommen sind Streuobstwiesen nach § 26 Abs. 1 Nr. 6 SächsNatSchG sowie Alleen und einseitige Baumreihen) auf mit
Gebäuden bebauten Grundstücken; Gebäude
sind selbstständig benutzbare, überdeckte bau-
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4.
5.
6.
7.
8.
liche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind,
dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen
zu dienen, § 2 Abs. 2 Sächsische Bauordnung
(SächsBO),
Nadelgehölze (ausgenommen sind Alleen und
einseitige Baumreihen) auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken, soweit sie nicht vom
Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes oder
anderer Rechtsvorschriften erfasst werden,
Pappeln (Populus spec.), Birken (Betula spec.),
Baumweiden (Salix spec.) und abgestorbene
Bäume auf mit Gebäuden bebauten Grundstükken (ausgenommen sind Alleen und einseitige Baumreihen), soweit sie nicht vom Schutz
des Bundesnaturschutzgesetzes oder anderer
Rechtsvorschriften erfasst werden,
Bäume mit einem Stammumfang von bis zu 120
Zentimetern, gemessen in einer Stammhöhe
von einem Meter, auf mit Gebäuden bebauten
Grundstücken (ausgenommen sind Alleen und
einseitige Baumreihen),
Gehölze im Wald im Sinne von § 2 Sächsisches
Waldgesetz (SächsWaldG),
Bäume und Hecken (ausgenommen sind Alleen und einseitige Baumreihen) in Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
(BKleingG),
Bäume und Sträucher auf Deichen, Deichschutzstreifen, Talsperren, Wasserspeichern
und Rückhaltebecken.
(6) Diese Satzung gilt insoweit nicht, als weitergehende Schutzvorschriften, insbesondere über
Schutzgebiete gemäß den §§ 20 ff. BNatSchG,
über geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und
§ 26 SächsNatSchG den Schutzzweck nach § 1 gewährleisten und den Schutzgegenstand nach den
Absätzen 1 bis 3 sicherstellen.
(7) Diese Satzung ist nicht anzuwenden, soweit über
eine Beeinträchtigung von nach den Absätzen 1 bis
3 geschützten Gehölzen im Rahmen der Eingriffsregelung nach den §§ 14 und 15 BNatSchG in Verbindung mit §§ 8 ff. SächsNatSchG zu entscheiden ist.
§ 3 Schutz- und Pflegegrundsätze
(1) Die nach § 2 geschützten Gehölze sind artgerecht
zu pflegen und deren Lebensbedingungen so zu erhalten, dass ihre gesunde Entwicklung und ihr Fortbestand langfristig gesichert bleiben.
Bei Baumaßnahmen sind die Bestimmungen der
DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen),
der ZTV-Baumpflege (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege)
und der RAS-LP 4 (Richtlinien für die Anlage von
Straßen - Landschaftspflege Teil 4) einzuhalten. Bei
der Beweidung von Flächen sind nach § 2 geschützte Gehölze durch geeignete Auskopplungsmaßnahmen vor Beschädigungen, insbesondere vor Verbiss-, Scheuer- oder Trittschäden zu schützen.
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(2) Die Gemeinde Oderwitz kann nach pflichtgemäßem Ermessen Anordnungen treffen, die erforderlich und zweckmäßig sind, um die Zerstörung,
Beschädigung oder wesentliche Veränderung des
nach § 2 geschützten Gehölzbestandes abzuwenden oder um die Folgen der vorgenannten Handlungen zu mindern. Hiervon umfasst sind Maßnahmen zur Pflege, zur Erhaltung und zum Schutz des
geschützten Gehölzes. Werden nach § 2 geschützte Gehölze beschädigt, kann vom Verursacher deren Sanierung verlangt werden, wenn diese Erfolg
verspricht.
§ 4 Verbote
(1) Die Beseitigung der nach § 2 geschützten Gehölze sowie alle Handlungen, die zur Zerstörung, Beschädigung oder zu einer wesentlichen Veränderung ihres Aufbaus führen können, sind verboten.
Eine wesentliche Veränderung des Aufbaus liegt
vor, wenn an den nach § 2 geschützten Gehölzen
Handlungen vorgenommen werden, durch die deren natürliches Erscheinungsbild verändert wird.
(2) Verboten ist insbesondere:
1. den nach § 2 Absatz 3 geschützten Wurzelbereich durch Befahren mit Kraftfahrzeugen
einschließlich des Parkens und des Abstellens sowie durch Ablagern von Gegenständen,
durch Aufbringen von Asphalt, Beton, Pflaster,
wassergebundenen Decken oder ähnlichen
wasserundurchlässigen Materialien oder durch
Einbringen von Unterbauten für Oberflächenbefestigungen so zu verdichten bzw. abzudichten, dass die Vitalität der Gehölze beeinträchtigt
wird,
2. näher als 2 Meter von der Stammbasis nach
§ 2 geschützter Gehölze entfernt Abgrabungen,
Ausschachtungen oder Aufschüttungen vorzunehmen,
3. im nach § 2 Absatz 3 geschützten Wurzelbereich oder oberirdischen Bereich nach § 2 geschützter Gehölze feste, flüssige oder gasförmige Stoffe auszubringen bzw. freizusetzen,
welche geeignet sind, das Gehölzwachstum zu
gefährden,
4. an nach § 2 geschützten Gehölzen Werbematerial, wie Plakate, Schilder, Hinweistafeln usw.,
anzukleben, zu nageln, zu schrauben oder auf
sonstige schädigende Weise anzubringen,
5. an nach § 2 geschützten Gehölzen Weidezäune
bzw. Halterungen für Weidezäune zu befestigen,
6. die Rinde nach § 2 geschützter Gehölze abzuschneiden, abzuschälen oder sonst wie zu entfernen,
7. Kronenschnitte an nach § 2 geschützten Gehölzen vorzunehmen, die das art- oder sortentypische Aussehen verändern,
§ 5 Ausnahmen
(1) Die Gemeinde kann auf Antrag von den Verboten
dieser Satzung eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn:
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1. der Eigentümer eines Grundstückes oder ein
sonstiger Berechtigter aufgrund von öffentlichrechtlichen Vorschriften verpflichtet ist, nach
§ 2 geschützte Gehölze zu entfernen, zu beeinträchtigen oder ihren Kronenaufbau wesentlich
zu verändern;
2. ein geschütztes Gehölz ein anderes wertvolleres Gehölz wesentlich beeinträchtigt;
3. Veränderungen der Fahrbahnbefestigung im Bereich nach § 2 geschützter Standorte aus Sicherheitsgründen vorgenommen werden müssen.
(2) Ausnahmegenehmigungen können mit Nebenbestimmungen versehen werden.
§ 6 Befreiungen
(1) Liegen die Voraussetzungen einer Ausnahmegenehmigung nicht vor, kann auf Antrag eine Befreiung
nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
von den Verboten dieser Satzung gewährt werden,
wenn
1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer
und wirtschaftlicher Art, notwendig ist, oder
2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall
zu einer unzumutbaren Belastung führen würde
und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.
(2) Befreiungen können mit Nebenbestimmungen versehen werden.
§ 7 Zulässige Handlungen
Die §§ 4 bis 6 gelten nicht für:
1. ordnungsgemäße und fachgerechte Maßnahmen
a) zur Pflege und Erhaltung geschützter Gehölze, wie das Nachschneiden von Astabbrüchen,
Wundpflege, Erziehungsschnitt an Jungbäumen, Schnitt von bestehenden Formhecken und
Formbäumen,
b) zur Herstellung des Lichtraumprofils an Wegen,
Straßen und Schienenwegen sowie des notwendigen Sicherheitsabstandes zu Freileitungen,
2. unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwendung
einer unmittelbaren Gefahr für Personen und Sachen. Die Maßnahmen sind auf das notwendige,
den jeweiligen Umständen angemessene Maß unter Beachtung des Schutzzwecks dieser Satzung
zu beschränken und der Gemeinde unverzüglich
anzuzeigen und zu begründen. Äußert sich die Gemeinde gegenüber dem Anzeigeerstatter zu der
Maßnahme nicht innerhalb von 4 Wochen nach
Eingang der Anzeige mit entsprechender Begründung, so gilt die Zulässigkeit der Maßnahme als festgestellt. Die Anwendung von § 10 bleibt unberührt.
§ 8 Verfahren zur Erteilung einer
Ausnahmegenehmigung nach § 5
(1) Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach
§ 5 ist vom Eigentümer der nach § 2 geschützten
Gehölze oder eines sonstigen Berechtigten schriftlich bei der Gemeinde zu beantragen. In dem zu
begründenden Antrag sind Art (soweit bekannt) und
Ausmaße (Stammumfang in Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe vom Erdboden aus, Höhe
und Kronendurchmesser) der nach § 2 geschützten
Gehölze auf dem Grundstück anzugeben und der
Standort unter Beifügung eines Lageplanes zu beschreiben. Auf einen Lageplan kann verzichtet werden, wenn der Standort der Gehölze auf andere Art
und Weise ausreichend beschrieben ist.
(2) Die Gemeinde entscheidet über die Anträge nach
Absatz 1 innerhalb von drei Wochen nach Eingang
der vollständigen Unterlagen im Sinne von Absatz 1.
Die Genehmigung nach § 5 gilt als erteilt, wenn der
Antrag nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe
von Gründen abgelehnt wird. Die Frist kann einmal
angemessen verlängert werden, wenn dies wegen
der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt
ist. In diesem Fall erteilt die Gemeinde vor Ablauf
der Dreiwochenfrist eine entsprechend begründete
schriftliche Zwischenmitteilung. Auf Verlangen wird
der Eintritt der Genehmigungsfiktion nach Satz 2
schriftlich bescheinigt.
(3) Die Gemeinde hat die Ausnahmegenehmigung für
den Zeitraum vom 1. März bis 30. September auszusetzen oder sie auf die Zeit vom 1. Oktober bis
zum Ende des Monats Februar zu befristen. Dies
gilt nicht, wenn die Voraussetzungen des § 39
Abs. 5 Satz 2 BNatSchG vorliegen bzw. die Voraussetzungen einer beantragten Befreiung nach
§ 67 BNatSchG vom Verbot, Gehölze in der Zeit
vom 1. März bis 30. September abzuschneiden
oder auf den Stock zu setzen (§ 39 Abs. 5 Satz 1
Nr. 2 BNatSchG) gegeben sind, weil zwingende
Gründe für die Unaufschiebbarkeit der Maßnahme vorliegen. Die Voraussetzungen nach Satz 2
müssen durch Angaben im Antrag nachgewiesen
werden. Die Gemeinde entscheidet im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens über die beantragte Befreiung nach § 67 BNatSchG im Einvernehmen mit
der unteren Naturschutzbehörde.
(4) Für das Verfahren werden keine Kosten erhoben.
Die Kostenfreiheit erstreckt sich jedoch nicht auf ein
mögliches Widerspruchsverfahren.
§ 9 Verfahren zur Erteilung einer Befreiung nach § 6
(1) Für das Verfahren zur Erteilung einer Befreiung
nach § 6 gelten § 8 Abs. 1 und 3 entsprechend sowie § 53 Abs. 3 SächsNatSchG.
(2) Für dieses Verfahren werden Verwaltungsgebühren entsprechend der Verwaltungskostensatzung
der Gemeinde Oderwitz erhoben.
§ 10 Ersatzpflanzungen/Ersatzzahlungen
(1) Werden nach § 2 geschützte Gehölze
a) entgegen § 4 oder
b) aufgrund einer Ausnahmegenehmigung nach
§ 5 oder
c) aufgrund einer Befreiung nach § 6 oder
d) entsprechend § 7 Nr. 2 beseitigt oder beschädigt, können Ersatzpflanzungen verlangt wer-
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den. Anstelle einer Ersatzpflanzung kann auch
die Umpflanzung sowie das Wiederaustreibenlassen von regenerierungsfähigen Stubben verlangt werden, wenn diese sinnvoll und erforderlich erscheinen und dem Verpflichteten zuzumuten sind.
(2) Ersatzpflanzungen sind auf dem von der Veränderung des nach § 2 geschützten Gehölzbestandes
betroffenen Grundstück vorzunehmen. Im Einzelfall
können Ersatzpflanzungen auch auf einem anderen Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung
zugelassen werden.
(3) Den Umfang und die Qualität der Ersatzpflanzungen legt die Gemeindeverwaltung nach pflichtgemäßem Ermessen auf der Grundlage der als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Tabelle „Richtwerte zur Festlegung von Ersatzpflanzungen“ fest.
(4) Wachsen die gepflanzten Gehölze nicht an, sind
die Ersatzpflanzungen zu wiederholen.
(5) Ist eine Ersatzpflanzung ganz oder teilweise nicht
möglich, kann eine Ersatzzahlung verlangt werden.
Die Höhe der Ersatzzahlung bemisst sich nach den
Kosten für eine Ersatzpflanzung, einschließlich
der dreijährigen Anwuchspflege, wie sie auf einem
Grundstück üblicherweise vorgenommen wird. Die
Zahlung ist an die Gemeinde Oderwitz zu entrichten und wird zweckgebunden verwendet.
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1. entgegen § 4 Absatz 2 Nr. 1 den nach § 2 Absatz 3 geschützten Wurzelbereich durch Befahren
mit Kraftfahrzeugen einschließlich des Parkens
und des Abstellens sowie durch Ablagern von
Gegenständen, durch Aufbringen von Asphalt,
Beton, Pflaster, wassergebundenen Decken
oder ähnlichen wasserundurchlässigen Materialien oder durch Einbringen von Unterbauten für
Oberflächenbefestigungen so verdichtet bzw.
abdichtet, dass die Vitalität der Gehölze beeinträchtigt wird,
2. entgegen § 4 Absatz 2 Nr. 2 näher als 2 Meter
von der Stammbasis nach § 2 geschützter Gehölze entfernt Abgrabungen, Ausschachtungen
oder Aufschüttungen vornimmt,
3. im nach § 2 Absatz 3 geschützten Wurzelbereich
oder oberirdischen Bereich nach § 2 geschützter
Gehölze feste, flüssige oder gasförmige Stoffe
ausbringt bzw. freisetzt, welche geeignet sind,
das Gehölzwachstum zu gefährden,
4. an nach § 2 geschützten Gehölzen Werbematerial wie Plakate, Schilder, Hinweistafeln usw. anklebt, nagelt, schraubt oder auf sonstige schädigende Weise anbringt,
5. an nach § 2 geschützten Gehölzen Weidezäune
bzw. Halterungen für Weidezäune befestigt,
(6) Zur Ersatzpflanzung bzw. Ersatzzahlung ist der
Verursacher verpflichtet. Verursacher ist, wer
Handlungen entgegen § 4 vornimmt oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 5 bzw. eine Befreiung
nach § 6 erhalten hat.
6. die Rinde nach § 2 geschützter Gehölze abschneidet, abschält oder sonst wie entfernt,
(7) Muss ein nach § 2 geschütztes Gehölz aufgrund
von Beschädigungen und dem daraus resultierenden Verlust an Lebenskraft (ausgenommen sind
abgestorbene Bäume auf mit Gebäuden bebauten
Grundstücken) innerhalb von 2 Jahren beseitigt
werden, kann die Gemeinde den Verursacher zur
Ersatzpflanzung oder zweckgebundenen Ersatzzahlung verpflichten.
(2) Unbefugt im Sinne von Absatz 1 handelt, wer nicht
über die erforderliche Ausnahmegenehmigung, Befreiung oder Gestattung verfügt und sich auch nicht
auf einen sonstigen Rechtfertigungsgrund (insbesondere nach § 7 Nr. 2) berufen kann.
(8) Die Anordnung von Ersatzpflanzungen oder Ersatzzahlungen lässt die Anwendung des § 12 unberührt.
§ 11 Betreten von Grundstücken
Bedienstete oder Beauftragte der Gemeinde sind zum
Zwecke der Durchführung dieser Satzung unter den
Voraussetzungen des § 54 Abs. 2 SächsNatSchG berechtigt, Grundstücke zu betreten.
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Absatz 1 Nr. 1
SächsNatSchG handelt, wer unbefugt vorsätzlich
oder fahrlässig entgegen § 4 nach § 2 geschützte
Gehölze beseitigt oder Handlungen vornimmt, die zur
Zerstörung, Beschädigung oder die zu einer wesentlichen Veränderung ihres Aufbaus führen können.
Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Absatz 1 Nr. 1
SächsNatSchG handelt insbesondere, wer unbefugt vorsätzlich oder fahrlässig:
7. an nach § 2 geschützten Gehölzen Kronenschnitte vornimmt, die das art- oder sortentypische Aussehen verändern,
(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Absatz 1 Nr. 1
handelt des Weiteren, wer vorsätzlich oder fahrlässig:
1. seiner Anzeigepflicht gemäß § 7 Nr. 2 Satz 2
nicht oder nicht fristgerecht nachkommt,
2. auf Grundlage von § 10 angeordnete Ersatzpflanzungen bzw. Ersatzzahlungen oder Sanierungsmaßnahmen nicht, nicht fristgerecht oder
nicht ordnungsgemäß durchführt,
3. den mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 5
Abs. 2 oder einer Befreiung nach § 6 Abs. 2 i. V.
m. § 67 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG verbundenen
Nebenbestimmungen nicht, nicht fristgerecht
oder nicht ordnungsgemäß nachkommt,
4. einem Bediensteten oder Beauftragten der Gemeinde entgegen § 11 den Zutritt auf seinem
Grundstück verweigert.
(4) Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld
in Höhe von bis zu EUR 50.000 geahndet werden.
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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 05.10.2011
Bekanntmachungsanordnung
§ 13 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
D E OD E
IN
R
WI
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustandegekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
TZ
G EM E
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes vom 21.09.1999, zuletzt geändert
durch die 1. Änderungssatzung vom 04.09.2007
außer Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
A. Engel
Bürgermeisterin
Anlage
zu § 10 der Satzung der Gemeinde Oderwitz
Richtwerte zur Festlegung von Ersatzpflanzungen
1. Anzahl
2,00 – 2,50
2xB
> 2,50
2xC
Oderwitz, 05.10.2011
G EM E
1xB
D E OD E
IN
TZ
1,20 – 2,00
WI
Geforderte
Ersatzpflanzung
(Regelfall)
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 oder 3 geltend gemacht
worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind
nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung
auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
R
Stammumfang bei Bestandsminderung/m (gemessen bei 1 m
Höhe über dem Erdboden)
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet
hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gemacht worden ist.
A. Engel
Bürgermeisterin
2. Pflanzgröße
Pflanzenklasse zu verwendende Pflanzengröße
Öffentliche Bekanntmachung
A
Heister bis 3 m Höhe
B
Hochstamm, Stammumfang 8 – 14 cm
C
Hochstamm, Stammumfang 14 – 20 cm
D
Hochstamm, Stammumfang 20 – 30 cm
E
Solitär, Stammumfang
30 – 50 cm
Bei besonders wertvollen Gehölzen kann ein darüber
hinaus gehender Ausgleich festgesetzt werden.
Von Anzahl und Pflanzgröße kann weiterhin abgewichen werden, wenn besondere Merkmale zu berücksichtigen sind, wie z. B.
• das Erscheinungsbild / die Vitalität
• der ökologische Wert oder ggf. die lokale oder regionale Seltenheit (z. B. einheimische Lindenarten ökologisch wertvoller als Krim-Linde)
Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Country – Camp – Adler“
Oderwitz
Der vom Gemeinderat der Gemeinde Oderwitz in öffentlicher Sitzung am 09.05.2011 als Satzung beschlossene
vorhabenbezogene
Bebauungsplan
„Country – Camp – Adler“ wurde gemäß § 10 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) ohne Auflagen durch das
Landratsamt Görlitz, Dezernat III, Amt für Kreisentwicklung genehmigt.
Eine Verletzung von Rechtsvorschriften wurde nicht
geltend gemacht.
3. Pflanzzeit
Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplanes in
der Fassung vom 17.03.2011.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Country –
Camp – Adler“ tritt mit dieser Bekanntmachung in
Kraft. (Vgl. § 12 BauGB)
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung bei der Gemeindeverwaltung Oderwitz, Haus II, Straße der Republik
58, während der üblichen Dienststunden eingesehen
werden.
Die Pflanzung ist in der Regel zeitnah zur Fällung vorzunehmen, spätestens innerhalb der Pflanzperiode im
Herbst, die der Beseitigung als nächste folgt.
Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
3. Pflanzarten
Als Ersatzpflanzungen sind einheimische Gehölzarten
vorzusehen, welche sich für den jeweiligen Standort
eignen.
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 05.10.2011
Seite 9
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und
2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind gemäß § 215
Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o.g. Verfahrens- und Formvorschriften nicht
innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung
schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht
worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen
soll, darzulegen.
und Erbbauberechtigten der oben aufgeführten Flurstücke werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung
und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht.
Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und
Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum
Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz –
SächsVermKatGDVO) vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl.
S. 271).
Die Gemeindeverwaltung stellt vor
Die Ergebnisse liegen ab dem
25.10.2011 bis zum 24.11.2011
in meinen Geschäftsräumen
Rosa-Luxemburg-Straße 29a in 02763 Zittau
von Montag bis Freitag
in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Monique Friedrich
Vielen ist Frau Friedrich bereits als Sachbearbeiterin beim AZV
„Landwasser“ bekannt.
Seit dem 16.09.2011
nimmt sie nun die Aufgaben als Sachbearbeiterin für die Liegenschafts- und Bauverwaltung in der Gemeindeverwaltung Oderwitz
wahr.
Innerhalb dieses Aufgabengebietes ist sie unter anderem die neue Ansprechpartnerin bei Fragen zu Wohnungs- und Vertragsangelegenheiten, wie z. B. Auskünfte zu freistehendem
Wohnraum, Betreuung der gemeindeeigenen Objekte
sowie Verwaltung der gemeindeeigenen Pachtflächen
und Garagengrundstücke.
Außerdem wird sie nach entsprechender Einarbeitungszeit die Stellvertretung der Standesbeamtin wahrnehmen.
Frau Friedrich wurde aus einer Vielzahl von Bewerbern
ausgewählt und wir wünschen ihr an dieser Stelle, dass
sie sich gut in ihr neues Arbeitsgebiet einarbeitet und
stets viel Freude bei der neuen Tätigkeit hat.
So erreichen Sie Frau Friedrich:
Tel.: 03 58 42 / 2 23 62, E-Mail: [email protected]
Offenlegung von Ergebnissen
einer Grenzbestimmung und
Abmarkung
gem. § 17 der Durchführungsverordnung
zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz
In der Gemeinde Oderwitz / Gemarkung Oberoderwitz wurden an den Flurstücken 1796, 1843/2, 1843/3,
1852, 1853, 1921/2, 1926, 1931, 1956, 1959a, 1960,
1995, 2017/8, 2020/1, 2041, 2411, 2412, 2427/1
Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung bestimmt und abgemarkt. Den betroffenen Eigentümern
zur Einsichtnahme bereit. Gemäß § 17 Abs. 1 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem 01.12.2011 als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung können die betroffenen Eigentümer und Erbbauberechtigten innerhalb eines Monats
nach dem Wirksamwerden der Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur
Niederschrift beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Heiko Naumann, Rosa-Luxemburg-Straße 29a in 02763 Zittau oder beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen,
Postfach 10 02 44, 01072 Dresden einzulegen.
gez. Dipl.-Ing. (FH) Heiko Naumann
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Rosa-Luxemburg-Straße 29a, 02763 Zittau
Telefon 03583 5722-40 / [email protected]
ILE-Region Kottmar
im Herzen der Oberlausitz
Mitteilung zu den Beratungstagen
Sehr geehrte Interessenten und Antragsteller
für ILE-Projekte!
Aufgrund der vielen eingegangenen und bewilligten
Förderanträge ist das finanzielle Budget der ILE-Region „Kottmar“ ausgelastet, so dass derzeit keine neuen
Anträge mehr entgegengenommen werden können. Bis
auf weiteres entfallen deshalb die angekündigten monatlichen Beratungen des Regionalmanagements der
ILE-Region „Kottmar“ im Stadtamt in Herrnhut.
Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informieren. Für Ihre Anfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich weiterhin gern zur Verfügung.
Danke für Ihr Verständnis.
Ihr Koordinierungsausschuss und
Regionalmanagement der ILE-Region „Kottmar“
Seite 10
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 05.10.2011
Ankündigung von Vermessungsarbeiten
Verfahrensgebietsgrenze Ländliche Neuordnung B 178 - Ruppersdorf
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbV)
Dipl.-Ing. Thomas Engelmann wird ab dem 01.11.2011
bis voraussichtlich 01.06.2012 in der Gemeinde Oderwitz, Gemarkung Oberoderwitz und Niederoderwitz Vermessungsarbeiten nach dem Gesetz über das amtliche
Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im
Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und
Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29.01.2008
(SächsGVBl. S. 138), zuletzt geändert durch Art. 2 des
Gesetzes vom 19.05.2010 (SächsGVBl. S.134, 140), in
der jeweils geltenden Fassung, durchführen.
Anlass der Vermessungsarbeiten ist die durch den
Landkreis Görlitz - Amt für Vermessungswesen und
Flurneuordnung - beauftragte Grenzwiederherstellung
zur Bestimmung der Verfahrensgebietsgrenze für die
Ländliche Neuordnung B 178 Abschnitt 3.2 (Ruppersdorf - OU Herrnhut).
Zur sachgerechten Bearbeitung ist es notwendig, im erforderlichen Umfang Grenzmarken und weitere Objekte
auf den an der Verfahrensgebietsgrenze angrenzenden
Flurstücken sowie gegebenenfalls auch auf weiteren
Flurstücken aufzumessen. Dabei kann es unvermeidbar
sein, dass der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur oder seine Mitarbeiter diese Grundstücke betreten
werden, um die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen.
Personen, die Aufgaben nach dem Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz wahrnehmen, sind gemäß § 5 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz befugt, Flurstücke zu betreten oder zu befahren.
Werden an Flurstücken Grenzen bestimmt und/oder
Grenzpunkte abgemarkt, dann werden die beteiligten
Grundstückseigentümer weiterhin zu einem Grenztermin eingeladen. Bei diesem Grenztermin werden die
durchgeführten Arbeiten vor Ort erläutert.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Dipl.-Ing. Thomas Engelmann -ÖbV- Rosa-LuxemburgStr. 29a, 02763 Zittau, Telefon 03583 5722-10, Telefax
03583 5722-19, E-Mail [email protected]
VORANKÜNDIGUNG
Wenn die Abende kühler und die Tage kürzer
werden, dann hat der Herbst seinen Einzug gehalten und bald steht die Adventszeit vor der Tür.
Deshalb möchte ich bereits jetzt in altbewährter
Weise alle Senioren und interessierten Bürger
unserer Gemeinde zur diesjährigen
Weihnachtsfeier
am Mittwoch, dem 30.11.2011,
um 14.00 Uhr ins „Landmannsheim“
herzlich einladen.
Sie sollten diesen Termin schon vormerken und
sich Zeit für ein paar schöne und besinnliche
Stunden in der Vorweihnachtszeit nehmen.
Ihre Bürgermeisterin Adelheid Engel
Vorankündigung
Oderwitzer
Weihnachtsmarkt 2011
Auf dem Gelände des EDEKA-Marktes im OT
Niederoderwitz, findet
und am Samstag, dem 26. November 2011
und am Sonntag, dem 27. November 2011,
und jeweils von 14.00 bis 19.00 Uhr
der Oderwitzer Weihnachtsmarkt statt.
❄❆❅❄❆❅❄❆❅❄❆❅❄❆❅❄❆❅❄❆❅❄❆❅
Händler gesucht
Für den diesjährigen Weihnachtsmarkt suchen wir
noch Händler mit interessanten Sortimenten z.B.
Keramik-, Holzwaren, Schnitzereien oder ähnliches.
Interessenten melden sich bitte bei der Händlergemeinschaft Tel.: 03 58 42 / 2 68 76 oder bei der Gemeindeverwaltung Oderwitz Tel.: 03 58 42 / 2 23-0
Mitteilungen
des Wetterkabinetts
Wie wäre es mit einem kleinen Kulturbeitrag bei Klassentreffen, runden Geburtstagen, Weihnachtsfeiern
o.ä.? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Fürs Wetter
interessieren sich fast alle, warum nicht auch mal etwas
mehr darüber erfahren, z.B., wie entsteht denn eigentlich eine Wetterkarte, was hat es mit dem „Böhmischen
Wind“ auf sich, oder was kann man heute noch von
Bauernregeln halten?
Diese und viele Fragen mehr bekommen Sie bei uns
im Wetterkabinett bei einem 1-stündigen Wettervortrag
beantwortet.
Für Gruppen stehen wir Ihnen selbstverständlich
auch außerhalb unserer Öffnungszeiten, ganz nach
Ihren Wünschen, zur Verfügung. Zu erreichen sind
wir unter der Telefon-Nr.: 03 58 42 / 2 07 90 oder per
E-Mail: [email protected]
- Die ersten Kalender fürs neue Jahr 2012 sind
schon da!
Wandkalender, mehrere Größen und Sorten
Familien-Kalender
Hausbuch
- Speziell für Wetterinteressierte:
Oberlausitzer Wetter- und Klimakalender 2012
Festliches Konzert der
Maxim-Kowalew-Don-Kosaken
am 04.11.2011 um 19.30 Uhr
in der Ev.-luth. Kirche Großschönau
Kartenvorverkauf in der TI/Wetterkabinett Oderwitz
VVK - Preis 14,00 € / Abendkasse 16,00 €
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 05.10.2011
Monatsplan der Wandergruppe „Oderwitz“
Monat Oktober:
22.10.2011
Oberlausitztour – Rund um Ebersbach mit Schlechteberg und Hainberg
Wer Lust zum Wandern hat, kann sich zwanglos anschließen. Bitte dann bei Herrn Zachmann, Telefon
27559, anrufen.
Aus der Ortsgeschichte
In eigener Sache
Auch Generationen nach uns sollen Interessantes und
Wissenswertes aus unserer Ortsgeschichte erfahren.
Deshalb sind Aufzeichnungen und Fotos von Ereignissen, Begebenheiten und Schicksalen zu jeder Zeit
wichtig.
Vieles an Bild- und Textmaterial ist in unserer Gemeinde
vorhanden. Das sind zum Teil handschriftlich geführte
Protokollbücher, zum Beispiel von Gerichtsakten, Kaufurkunden, von Vereinssitzungen und vieles mehr. Es
gibt aber auch chronistisch gestaltete Aufzeichnungen
von Korschelt bis 1871, aus Oberoderwitz von Förster
bis 1965, von Rentsch bis 1939 und von Wendler bis
1998. Aus Niederoderwitz waren es Schlichting bis
1937, Seibt bis 1940, Tappert bis 1985 und Herbert
Feurich bis 1995. Dazu gibt es einen wertvollen Bestand an Fotos ganz unterschiedlichen Inhalts.
Die Arbeitsgemeinschaft Ortsgeschichte hat in den
sechs Jahren ihres Bestehens ebenfalls zur Bereicherung des Bestandes und zur geordneten Aufarbeitung verschiedener Themen beigetragen. Nun will
die Arbeitsgemeinschaft ein Thema aufgreifen, was
nur gründlich bearbeitet werden kann, wenn alle Einwohner, die Sachkenntnis besitzen oder Bildmaterial
haben, mithelfen. Es ist das Thema:
„Hochwasser und Unwetter in den Jahrhunderten
in Oderwitz“.
Wir wissen, dass das viel Arbeit macht. Es soll eine
aussagefähige Dokumentation entstehen und das nicht
nur über die letzten Hochwasser, sondern über einen
langen Zeitraum. Dabei kann jedes Foto und jede Er-
Seite 11
innerung von Bedeutung sein. Es ergeht deshalb der
Aufruf an alle Einwohner, die Fotos oder Erinnerungen
zu diesem Thema haben, sich bei einem Mitglied der
Arbeitsgemeinschaft Ortsgeschichte oder in der Gemeindeverwaltung zu melden.
Der Verantwortliche in der Arbeitsgemeinschaft für die
Bearbeitung ist:
Sven Zschoppe, zu erreichen
Telefon: 0172 / 7 91 49 13
oder im Internet: [email protected]
Wir hoffen auf die Mithilfe vieler Einwohner, die uns zu
diesem Thema etwas sagen können. Von ihren Bildern
oder Texten machen wir uns lediglich Kopien oder sie
überlassen uns bereits angefertigte Kopien.
Klaus Reichel
Ortschronist
Aus der Kirchgemeinde
Liebe Leserinnen
und Leser,
ich darf mich Ihnen vorstellen: Mein Name ist Gregor
Reichenbach, 31 Jahre, Ihr neuer Pfarrer in den Kirchgemeinden Oderwitz und Mittelherwigsdorf. Im September habe ich bei Ihnen meine erste Pfarrstelle angetreten. Über die freundliche und offene Begrüßung
hier habe ich mich gefreut. Seit Ende August wohne
ich mit meiner Frau und unseren beiden Kindern im
wunderschönen Pfarrhaus in Niederoderwitz. Vorher
wohnten wir in Leipzig. Es war ein Abschied dort, von
unserem Stadtteil Plagwitz, wo wir gewohnt haben, von
unseren Freunden, vom Kindergarten und von der Krippengruppe für unsere Kinder. Nun sind wir in Oderwitz
angekommen. Erst war alles neu. Manches ist uns nun
schon vertraut. Ich hatte Gelegenheit, bereits einige
Oderwitzer und Mittelherwigsdorfer kennen zu lernen.
Für die freundliche Begrüßung und Ihre Glückwünsche
zu meiner Ordination am 11. September möchte ich
mich an dieser Stelle herzlich bedanken. Es war für
alle Beteiligten ein festlicher Nachmittag in der Kirche
Oberoderwitz und im Lutherhaus. So freue ich mich auf
ein gutes Miteinander in der Kirchgemeinde und in der
Kommune. Lassen Sie uns ins Gespräch kommen über
das, was Ihnen wichtig ist. Lassen Sie uns aufeinander
hören, so, dass wir dabei die Stimme Gottes hören, der
zu uns redet. Alle, ob getauft oder nicht, ob Christ oder
Atheist: Sie sind eingeladen reinzuschauen bei einem
unserer Gottesdienste. Es kostet nichts und es verpflichtet zu nichts. Die Türen sind, auf jeden Fall zu den
Gottesdiensten, offen – vielleicht sehen wir uns!
Bis dahin grüßt Sie herzlich, auch im Namen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Kirchgemeinde,
Ihr Pfarrer z. A. Dr. Gregor Reichenbach
Der Monatsspruch für Oktober steht im Hiobbuch im 4. Kapitel:
Das Hochwasser am 07. August 2010 Bachweg 14/
R.-Luxemburg-Straße 23.
Foto: Boyke
Wie kann ein Mensch gerecht sein vor Gott?
(Hiob 4,17)
Seite 12
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 05.10.2011
Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten
unserer Gemeinde:
09. Oktober 10.15 Uhr
Kirchweih mit Taufe in Niederoderwitz
16. Oktober 09.00 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl
in Mittelherwigsdorf
Kirchweih in Oberoderwitz
10.15 Uhr
23. Oktober 17.00 Uhr
18.30 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl
in Niederoderwitz
Gottesdienst in Mittelherwigsdorf
30. Oktober 10.15 Uhr
Gottesdienst in Oberoderwitz
31. Oktober 10.15 Uhr
Gottesdienst zum Reformationstag in Mittelherwigsdorf
aber die Beine verbrennen. Sofort waren wir bereit, gemeinsam mit ihm die richtige Kleidung aus dem Berg
herauszusuchen. Nur gut, das wir wussten, was ein
Feuerwehrmann im Einsatz anhaben muss. Willi hatte
wohl seinen Urlaubskoffer ausgekippt. Schnell räumten
wir die Sommersachen zur Seite. Jetzt war wieder Ordnung bei der Feuerwehr.
Nun konnten uns die Zwei endlich das Feuerwehrauto
zeigen und unsere vielen Fragen beantworten.
Wir wollten zum Bsp. wissen: „Warum ist das Feuerwehrauto rot? Warum ist das Signal der Feuerwehr so
laut? Was ist im Feuerwehrauto alles drin? Wie muss
ein Feuerwehrmann sein? …..“ Die Beiden brauchten
viel Geduld, denn wir wollten alles ganz genau wissen
und auch vor allem mal anfassen.
Unordnung bei
der Feuerwehr?
Endlich war es soweit! Aufgeregt stehen die Kinder der
Käfergruppe an der Bushaltestelle. Heute wollen sie die
Feuerwehrwache in Oderwitz besuchen.
Mit dem Bus zu fahren ist schon etwas Besonderes,
denn die meisten Kinder fahren oft nur mit dem Auto.
Fred (Fred Schulze, der Jugendfeuerwehrwart der
Oberoderwitzer Feuerwehr) begrüßte uns schon in Uniform vor der Feuerwehrwache. Aber, wo war denn sein
Bruder Willi? (Willi Schulze, stellvertretender Jugendwart) Laut riefen wir nach ihm! Als er endlich kam, sah
er gar nicht wie ein Feuerwehrmann aus. Wo war nur
seine Uniform? Da sahen wir es! Neben dem großen
roten Feuerwehrauto lag ein Berg aus lauter Kleidungsstücken. Das sah vielleicht aus, so eine Unordnung!
Doch Willi versprach uns, sich jetzt ganz schnell umzuziehen. Doch was zog Willi da an? Eine kurze Hose,
Badelatschen und einen Sonnenhut. Wir protestierten
lautstark. Im Einsatz soll eine Uniform den Feuerwehrmann schützen. In der kurzen Hose würde sich Willi
Zum Schluss durften wir alle im Feuerwehrauto Probesitzen und bei einem Wettrennen zeigen, wie schnell
und geschickt wir sind. Besonders viel Spaß hatten wir
beim Umspritzen der „Lodriane“ (der kleine Feuerteufel aus Holz). Wir sind uns einig: „Wenn wir noch ein
Stückchen gewachsen sind, dann gehen wir auch zur
Feuerwehr!“ Fred und Willi können sich schon einmal
auf den Nachwuchs freuen!
Vielen Dank für den tollen Vormittag in der Feuerwache
sagen die Kinder der Käfergruppe und K.Titzler.
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 05.10.2011
Seite 13
Neues aus der DRK Kindertagesstätte
„Märchenland“
Abschlussfest der Vorschulkinder und Zuckertütenfest
So ist es im „Märchenland“ schon viele Jahre Brauch:
Unsere Vorschulkinder übernachten in ihrem Kindergarten mit anschließendem morgendlichen Frühstücksbuffet, von Sabine und Sylvia aus der Küche liebevoll
vorbereitet.
Und am Tag davor gibt es unser Abschlussfest, mit
Eltern, Geschwistern und allen Erzieherinnen – diesmal im „Sandbüschl“. Unser Dank geht an Mutti Anja
Schubert für die Reservierung und die Übernahme der
Mietkosten. Zuvor trafen sich alle, um erst einmal zum
„Sandbüschl“ zu wandern! Während der 2-stündigen
Wanderung bestritten die Eltern mit ihren Kindern lustige Wettspiele. Zwischendurch wurden wir von Familie
Mißner, liebe Oma und lieber Opa von Max Wünsche,
mit einer Erfrischung erfreut – auch dafür herzlichen
Dank!
Nach einer Stärkung im „Sandbüschl“ gab es nun für
Erzieherin Regina Heinrich eine große Überraschung.
Die Eltern bedankten sich mit Blumen und einem liebevoll gestalteten großen Bild, welches in der Kindertagesstätte neben den anderen Bildern vergangener
Schulanfängergruppen Platz finden wird. Vielen Dank
dafür an Frau Warmus, für ihre besondere Mühe. Zurück zur Kita mussten die Kinder nun nicht mehr wandern, denn: Der Kremser von Dirk Augustin holte uns
ab und brachte alle Kinder zum Übernachten in die Kita. Vielen Dank dafür an Herrn Augustin und vor allem
an Familie Stefan, die uns den Kremser sponserte! Die
Überraschung war gelungen!
Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen Eltern und
Familien für das sehr gute Zusammenarbeiten während
der gesamten Kindergartenzeit.
Ihr Kita-Team
Zum Zuckertütenfest, kurz vor dem Schulanfang,
überbrachten wie immer die nächsten Vorschulkinder
selbstgebackene und verzierte Zuckertüten – und alle
Gruppen sangen, tanzten und erzählten in bunten Pro-
grammen zum Abschied vom Kindergarten – die Kleinsten konnten schon ein Fingerspiel und einen Teddytanz. Mit einer Sonnenblume und einer Zuckertüte vom
Zwerg aus der Geschichte sagen wir noch einmal:
„Tschüss“, liebe Schulkinder, lernt gut, auch wenn
mal was daneben geht – ihr schafft das! Und bleibt
gute Freunde!
Zum Schuleintritt im Landmannsheim waren wir vom
Programm der Grundschüler, von den farbigen Traummännchen, den Liedern, von der Idee des Stückes bis
zur überreichten „stärkenden Bommel“ begeistert (auch
wenn diese natürlich im Anschluss etwas untersucht
werden musste).
Von kleinen Gärtnern, oder: Säen, Pflanzen,
Ernten im „Märchenland“……
…. und zwischendurch gut pflegen!
Seit einem halben Jahr arbeitet innerhalb des Projektes
„Bürgerarbeit“ Frau Silke Beck in unserem „Märchenland“.
Sie hat es sich besonders zur Aufgabe gemacht, mit
den Kindern zu gärtnern und Themen zur gesunden
Ernährung vorzubereiten. Dafür bereiteten alle Kinder
im Frühling ihre Gefäße mit Erde vor, säten vorsichtig
mit kleinen Fingern und viel Konzentration die kleinen
Samenkörnchen in die Erde und gossen mit kleinen
Gießkannen. Nun hieß es warten, warten…… und bald
konnte man kleine Pflänzchen sehen, 2 Blättchen an
dünnen Stielen, die behütet und gut gepflegt werden
mussten. Dafür bereiteten wir gemeinsam unseren kleinen Garten vor.
Wir danken Silke und Herrn Beck für eine schöne und
sichere selbstgebaute Pflanztreppe, die sie uns schenkten. Nun konnten alle Pflanzgefäße auf die Treppe. Sie
wurden mit „Märchenlandschildern“ versehen und im
Haus wurde ein Pflegeplan erstellt, so dass jeder weiß,
wann er an der Reihe ist mit der kleinen Harke, den
Gießkännchen und den Händen zu gärtnern. Wir bedanken uns bei unseren Gärtnerei-Familien Jauch/Steffensen und Hohberger/Otto für Pflanzen und Blumen und
bei Frau Pollack für Erdbeerpflanzen. Mit diesen bauten
wir noch ein besonderes Kindergartentürmchen: einen
Erdbeerturm, aus dem - Etage für Etage - die Erdbeeren
sprießen und abwechselnd in die Münder wanderten.
Seite 14
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 05.10.2011
Frank Hänsch und Andreas Mordowicz bereiteten uns
noch Hochbeete vor, an die die Schnecken nicht gelangen, so dass nun die Kohlrabi-Erntezeit vor der Tür
steht.
Zu unserem wöchentlichen gesunden Frühstück würzten wir mit den geernteten Kräutern den Quark, aßen
Petersilie, Kresse, Schnittlauch, Basilikum, Kapuzinerkresse und Kohlrabi aufs Knäckebrot. Silke ließ uns
auch an den verschiedenen Kräutern schnuppern und
wir erfuhren, wo man sie überall einsetzen kann und
dass sie sehr gesund sind. Eins ist klar: Das Gärtnern
macht Spaß – und für alle Großen: In unserer Konzeption und im Bildungsplan steht, dass Bewegung in der
Natur, gesunde Ernährung sowie das Wohlfühlen beim
Tätigsein in der Gemeinschaft gefördert werden soll.
Gärtnern verbindet alles – wir bleiben dabei.
Zum Waldfest dann als Höhepunkt des Projektes,
gab es gesunden Quark mit Waldbeeren, Wald-Geräuscheraten und – fabrizieren, z.B. mit Hammer und
Nägeln auf einem Baumstumpf (Specht), Tierspurenzuordnung mit Riesenstempeln und viele Spiele mehr
rund um den Wald. Unter anderem gestaltete sich auch
jedes Kind eine Waldkrone durch das Abpausen von
Baumrinden-Mustern und Aufkleben von Naturmaterial.
„Wald – Sommerprojekt im Märchenland“
Im Sommer beschäftigten wir uns wieder intensiver
mit dem Wald und seinen Bäumen, Früchten, Tieren.
Zu Beginn unseres übergreifenden Waldprojektes gab
es das Puppenspiel vom Naturschutzzentrum „Vom
Ahorn- und Buchenzwerg und dem Hochwaldmännchen“. Wir sammelten dann im Wald verschiedene Naturmaterialien, wie Äste, Zapfen, kleine Rindenstücke,
Blätter und Stöcke bzw. kleinere Zweige. Nun wurden
weitere Ideen aufgeschrieben. 2 Waldrundgänge mit
dem Förster Herrn Lademann und seiner Dackeldame
Elli gehörten auch zum Projekt. Herr Lademann erzählte uns von den Bäumen und von Tieren, die der Wald
braucht. Wir hörten gespannt zu. Zum Dank gab es
Schokolade und für Elli Hundekuchen. Im Kindergarten
sortierten wir unsere Wald-Natur-Schätze in verschiedene Schubkästen, zum Spielen und Bauen im flachen
Natursandkasten. Wir bauten auch einen Sinnespfad,
fühlten Ästchen und Moos barfuß, färbten eben auf diesem Sinnespfad mit den Füßen lange Tapetenrollen
grün, werkelten danach Bäume aus der grünen Tapete
und gestalteten alle gemeinsam unseren Kindergarten
als Sommerwald.
Dem Alter entsprechend werkelten und gestalteten alle
Kinder einfallsreich Waldbilder, schnitten aus Zeitungen aus, gestalteten Gemeinschaftsarbeiten als Hausund Zimmerausstellung.
Ein guter Abschluss war die Gestaltung zweier großer
Mandalas – eins fürs Haus und eins mit vielen Bildern
als Projektergebnis für das Naturschutzzentrum, an
dessen Aktion wir uns mit diesem Sommerprojekt beteiligten. Fürs mathematische Grundverständnis und
auch mathematisches Fühlen ist die Wiederholung eines Rhythmus, wie im Mandala vorgesehen, sehr wichtig. Reihenfolge und Muster werden von den Kindern
ohne Worte empfunden und so bestaunten wir auch die
vielen Einzelmandalas auf den bunten Matten im Turnraum, die die Kinder aus Freude weiter legten.
Das Projekt wurde mit Geschichten und Liedern begleitet, u.a.:
„Wir gehen heute wandern,….,in den grünen Wald.“
Das werden wir sicher noch öfter tun.
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 05.10.2011
BEKANNTMACHUNG
der Grundschule „Max Langer“ Oderwitz
Sehr geehrte Eltern,
alle Kinder, die in der Zeit
vom 01.07.2005 bis 30.06.2006
geboren sind, werden im September 2012 schulpflichtig und sind durch die Erziehungsberechtigten in der Grundschule anzumelden.
Darüber hinaus können auch die Kinder von den
Eltern angemeldet werden, die bis zum 30. September 2012 das 6. Lebensjahr vollenden.
Die Anmeldung findet in der
Grundschule „Max Langer“ zu folgenden Terminen statt:
Am Dienstag, dem 1. November 2011
von 14.00 Uhr –17.30 Uhr
und
am Donnerstag, dem 3. November 2011
von 14.00 Uhr –17.30 Uhr.
Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde und, wenn
vorhanden, den Schein vom Jugendärztlichen
Dienst mit.
Gärtner, Schulleiter
Schuleintritt
Am 20. August 2011 war es auch in Oderwitz wieder
soweit: Schuleinführung stand in der Grundschule auf
dem Programm.
32 Mädchen und Jungen wurden bei viel schönerem
Wetter als vor einem Jahr in unserem Landmannsheim
in die Grundschule „Max Langer“ aufgenommen.
Die Schüler der 4. Klassen gestalteten unter Leitung
von Frau Steudner ein kleines Programm bevor die
Erstklässler ihre ersehnten Zuckertüten erhielten.
Nun sind schon die ersten Schulwochen von den Schülern absolviert und die Umstellung, vor der viele Angst
hatten, ist lange nicht mehr so schlimm als am Anfang.
Bedanken möchten wir uns bei der Gemeindeverwaltung für die Bereitstellung der Zuckertüten, bei der
Gärtnerei Denecke für die Ausgestaltung und bei Herrn
Rösch für die Fotografie.
Unser Dank gilt auch Herrn Augustin und seinen Gehilfen für die schöne Kremserfahrt und allen Lehrern und
Erzieherinnen, die zum guten Gelingen der Feierstunde
beigetragen haben.
Gärtner, Schulleiter
Ihre Ortsfeuerwehr Oberoderwitz
informiert
Feuerwehrfest mit Tag der offenen Tür bei
der OF Oberoderwitz
Am Sonnabend, dem 10. September, veranstaltete
die Ortsfeuerwehr Oberoderwitz ihr 8. Feuerwehrfest.
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Trotz eines vollen Veranstaltungskalenders für dieses
Wochenende konnten wir zahlreiche Gäste bei uns
begrüßen. Bei bestem Spätsommerwetter fanden sich
bereits zur Mittagszeit viele hungrige Besucher ein, um
sich an der Gulaschkanone ein leckeres Mittagessen
zu holen. Von unseren kleinen Gästen wurde sofort die
Hüpfburg gestürmt. So konnten die Eltern und Großeltern gemütlich Kaffee und Kuchen genießen. Talente
aus dem Kindergarten „Knirpsenland“ erfreuten dabei
mit einem kleinen Programm. Natürlich gehört zum
Feuerwehrfest auch ein bisschen Action. Ausgerechnet
in Frau Flodders Gemüsegarten hat es einen Autounfall
gegeben. In Angst um ihre Petersilie hat Frau Flodder
da natürlich gleich die Feuerwehr gerufen. Die ist dann
auch sofort in Form unserer Jugendfeuerwehrgruppe
angerückt und hat die verletzte Person geborgen und
das brennende Fahrzeug gelöscht. Im weiteren Verlauf
des Abends füllte sich der Festplatz immer mehr und
Grill und Getränkewagen haben für das leibliche Wohl
gesorgt. Es wurde dann bei Musik und Tanz noch bis
weit in die Nacht ausgelassen gefeiert.
Die Kameraden der Ortsfeuerwehr Oberoderwitz bedanken sich bei ihren Gästen, den vielen fleißigen Helfern, ohne deren Mitarbeit dieses Fest nicht so gelungen
wäre und für die gute Zusammenarbeit und freundliche
Unterstützung bei allen Lieferanten und Sponsoren.
Michael Jahr
PS.: Die OF Oberoderwitz ist ständig bestrebt einem
vorrangig in der schlechten Arbeitsmarktsituation begründeten Personalschwund frühzeitig entgegenzuwirken. Deshalb suchen wir weiterhin Bürgerinnen und
Bürger, die Interesse haben, in unserer Aktiven Abteilung mitzuarbeiten.
- WIR BRAUCHEN SIE !!! Interessenten steht die OF Oberoderwitz nach Absprache gerne für Fragen zur Verfügung. Weitere Informationen über die OF Oberoderwitz, deren Einsätze und
Sonstiges auch unter www.feuerwehr-oderwitz.de.
Kontakt: Kam. Dieter Schulze, Gasstraße 2, Telefon:
035842-26282, E-mail: [email protected]
Abteilung Volleyball
Die Saison 2011
Nach einem erfolgreichen Wiederaufstieg in die Bezirksliga hat die Volleyball-Männermannschaft des TSV-Niederoderwitz nun
das Ziel, sich im Mittelfeld dieser Spielklasse zu etablieren. Dazu werden 16 Spiele in dieser Saison bestritten. Wir würden uns über reichlich Unterstützung von
den Zuschauerplätzen freuen – vor allem bei unseren
Heimspielen. Für einen kleinen Imbiss und Getränke ist
jeweils gesorgt. Eintritt frei.
Es sind folgende Ansetzungen geplant:
Heim
Heim
Ausw
Ausw
08.10.2011
08.10.2011
05.11.2011
19.11.2011
14:00 Uhr
14:00 Uhr
14:00 Uhr
14:00 Uhr
OSC Löbau I
MSV Bautzen 04 II
VfB Görlitz I
TSG KW Boxberg
Weißwasser I
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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 05.10.2011
Heim 03.12.2011
Heim
Ausw
Ausw
Heim
Heim
Ausw
Ausw
Heim
Heim
03.12.2011
17.12.2011
14.01.2012
21.01.2012
21.01.2012
04.02.2012
03.03.2012
17.03.2012
17.03.2012
Ausw 31.03.2012
14:00 Uhr SV GnaschwitzDoberschau I
14:00 Uhr SC Hoyerswerda I
14:00 Uhr SV Kaupa Neuwiese I
14:00 Uhr OSC Löbau I
14:00 Uhr SV Laußnitz I
14:00 Uhr VfB Görlitz I
14:00 Uhr MSV Bautzen 04 II
14:00 Uhr SC Hoyerswerda I
14:00 Uhr SV Kaupa Neuwiese I
14:00 Uhr TSG KW Boxberg
Weißwasser I
14:00 Uhr SV GnaschwitzDoberschau
An dieser Stelle möchten wir die Gelegenheit nutzen,
sportbegeisterte Oderwitzer auch mal zu uns zum Training einzuladen. Wir suchen stets neue Mitstreiter im
Bereich der Hobbymannschaft (Mixed) und auch der
Punktspielmannschaft. Bei Interesse besucht doch einfach mal unsere Internetseite oder kommt zum Training
in der Sporthalle Niederoderwitz vorbei.
Mittwoch 20:00 - 22:00 Uhr
(Punktspielmannschaft)
Freitag
(Hobby- und Punktspielmannschaft)
19:30 - 22:00 Uhr
In Vorfreude auf erfolgreiche Spiele grüßt die Abteilung
Volleyball.
SV 1861 Oberoderwitz e.V.
Wenn ein Sportverein 150 Jahre alt wird,
dann gibt es viel zu erzählen. Und genau
das geschah am 27.08.2011 an der Turnhalle Oberoderwitz.
Die Abteilungen Gymnastik, Tischtennis und Volleyball
des SV 1861 Oberoderwitz e.V. feierten genau an diesem Tag in gemütlicher Runde mit vielen geladenen,
aber leider nur wenigen spontanen Besuchern, das Bestehen des Vereins.
Dank der vielen Sponsoren, die der Vereinsvorstand um
Hartmut Fiedler gefunden hatte, und der fleißigen Helfer
aus den Abteilungen des Vereins, konnte das Fest an
diesem etwas regnerischen Abend stattfinden. Für die
musikalische Umrahmung sorgte Heikos Diskothek und
das leckere Buffet kam vom Partyservice Weise.
Neben der bereits in der August-Ausgabe angekündigten Vorstellung der Vereinschronik, konnten die
Besucher eine Kinderbauchtanzgruppe im Rahmenprogramm bestaunen. Und soviel ist gewiss: die Kleinen
haben einen großen Auftritt geboten.
Wer es bisher noch nicht geschafft hat, kann bei den
Vorstandsmitgliedern des SV 1861 Oberoderwitz e.V.
noch das eine oder andere Exemplar der Chronik erstehen.
Die Verkaufsstellen sind:
Hartmut Fiedler, Hintere Dorfstraße 3
Michael Worf, Ruppersdorfer Straße 2
Elke Schnitter, Hauptstraße 24
Wir bedanken uns an dieser Stelle noch einmal recht
herzlich bei allen Sponsoren, Helfern und Mitwirken-
den, die zu diesem gelungenen Fest beigetragen haben. Wir hoffen, dass unsere Chronik und unser Alter
für den einen oder anderen ein Ansporn ist, um jetzt in
die Fußstapfen der vergangenen Tage zu treten und für
neue Erfolge und Höhepunkte des SV 1861 Oberoderwitz zu sorgen.
Vielen Dank.
Der Vorstand des SV 1861 Oberoderwitz e.V.
-Abteilung VolleyballHerzlichen Glückwunsch zum Aufstieg
in die Bezirksklasse
Endlich hat es unsere Männermannschaft geschafft.
Das Spieljahr 2011/12 bestreiten wir in der Bezirksklasse und die Mannschaft freut sich auf diese neue Herausforderung.
Am 17.09.2011 hatte die Mannschaft ihre erste Bewährungsprobe zu bestehen. Als Gastgeber hatten wir das
Vorrundenturnier zum Bezirkspokal auszutragen und
dabei waren die Mannschaften des VF BW Hoyerswerda 2 und Bautzner LV Rot Weiß 90 zu Gast.
Schon im ersten Spiel gegen Hoyerswerda zeigte sich,
dass es in der Bezirksklasse schon ein wenig heftiger
zur Sache geht, als wir das von der Kreisklasse gewohnt waren.
Wir verloren mit 0:2 Sätzen, aber der Spielverlauf zeigte uns, dass wir spielerisch mithalten konnten und der
Gegner sein ganzes Können für den Sieg zeigen musste.
Auch im 2. Spiel gegen Bautzen verloren wir knapp.
Aber mit dem Wissen, gegen zwei Spitzenteams der
Bezirksklasse nur knapp verloren zu haben, sollte der
Mannschaft vor dem bevorstehenden Punktspielstart
nicht bange sein.
Vielleicht gibt es den einen oder anderen Oderwitzer,
der unser Team in heimischer Halle unterstützen will,
jeder ist als Zuschauer herzlich willkommen. Wollen
wir mal ganz ehrlich sein, was gibt es Schöneres, als
vor den eigenen Fans unterstützt zu werden. Dazu gibt
es am 05.11.2011 in der Turnhalle in Oberoderwitz ab
14.00 Uhr die erste Möglichkeit.
Für die bevorstehende Saison wünschen wir dem Team
viel Erfolg.
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 05.10.2011
Folgende Spieler sind auf dem Foto zu sehen:
obere Reihe von links nach rechts
David Konieczny, Rick Wagner, Johannes Brettschneider, Maik Schnitter, Sebastian Kaus
untere Reihe von links
Manuel Schnitter, Alexander Roob, Marcel Roob
Fußballsportverein
Oderwitz
Saisonvorbereitung
37 Jungs aus Oderwitz bzw. Herrnhut und 4 aus Hainewalde nahmen am diesjährigen Camp teil. Vier tolle, aufregende und anstrengende Tage erlebten die
Nachwuchs-Kicker beim Trainingscamp in der letzten
Ferienwoche. Nicht nur Trainingseinheiten (TE) standen auf dem Programm, auch Spiel und Spaß kamen
nicht zu kurz. Die 7-14-Jährigen konnten sich bei Tischtennis, Krocket, Tischkicker und im Calcetto (Spielfeld
mit Bande) austoben. Am ersten Tag wurden drei TE
durchgeführt. Donnerstag ging es bei strahlendem Sonnenschein ins Volksbad. Die F-Junioren bekamen nach
dem Mittag Besuch von Neptun. Stanley, Nick, Tony,
Ben und Maximilian wurden getauft. Mit Roter Grütze,
Vanille-, Schokoladen-, Erdbeer- und Ketchupsoße sahen sie ziemlich „verschleimt“ aus. Entschädigt wurden
sie später mit einer Kremserfahrt zurück ins Camp.
Abends trainierte die 1. Männermannschaft auf dem
neuen Rasenplatz. Die Kinder hatten ihre Lieblinge
schnell ausfindig gemacht und feuerten Nino, Cherry
und Mutschi an. Euch Dreien noch mal ein Dankeschön.
Sie waren als Betreuer alle Tage dabei, ebenso Robert
Jähne (2. Mä.) und John Arlt. Am Freitagnachmittag
spielten die F und E kleine Turniere gegen Gastmannschaften. Die F gewann beide Spiele souverän gegen
Neueibau (2:0) und „Spitz“(5:1). Die E konnte nur ein
Spiel durchführen. Gegen die SpG Neugersdorf/Seifh.
gewannen sie 3:1. Danach entlud sich eine halbe Stunde ein Wolkenbruch. An eine Fortführung der Turniere
war nicht zu denken. Alle Mannschaften wurden zum
Sieger erklärt und es gab Süßigkeiten, nur „Spitz“ war
schon abgereist. Die D kam mit einem 6:4 vom Gutfeld zurück. 4 Tore gelangen Till Scholz gegen Obercunnersdorf. Die neu aufgestellte C Mannschaft in SpG
mit Herrnhut muss sich erst noch finden. Gegen Neueibau verlor man in Ebersbach auf Kunstrasen nicht
zweistellig. Dafür durften sie am Samstagvormittag ein
bisschen Laufen, auf dem Kottmar! Die anderen Altersklassen machten leichte Übungen. Am Nachmittag
natürlich das erste Bezirksliga Spiel der 1. Männer. 5
mal konnten die klein „Ninos und Mutschis“ jubeln, beim
5:2-Sieg ihrer Helden. Zum Grillabend mit Eltern hatte
man genügend Gesprächsstoff über Spiel und die zurückliegenden Tage. Pokale erhielten beim Jonglieren:
Jahrgänge 2001/jünger 2000/älter
1. Platz
2. Platz
3. Platz
Max Nitsche
Johann Worf
Tom Beck
Marc Slabon
Anton Zimmermann
Philipp Hahmann
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Später ließen die Kinder Luftballons fliegen, mit Kärtchen versehen und Namen drauf. Werden diese zurückgeschickt erhält das Kind, wo der Fundort am weitesten liegt, eine süße Überraschung. Zum Abschluss
des Camps zündeten Vatis ein kleines Feuerwerk.
Die Organisatoren des 6. Sommer-Trainingscamps des
Nachwuchses des FSV Oderwitz 02 bedanken sich
recht, recht herzlich für die tolle Unterstützung. Als erstes möchten wir den Eltern, für ihre Dienste rund um
die Versorgung und Nachtwachen der 41 Kindern danken. Besonders herzlichen Dank an Roland Arms, der
mir ständig zur Seite stand und Torsten Pohl für die Gewinnung zahlreicher Sponsoren.
Übungsleiter und Betreuer der einzelnen Altersklassen:
F-Junioren: Roland Arms, Peter Petzold
E-Junioren: Christian Tempel, Nino Scharfen, John Arlt
D-Junioren: Werner Mischok, Sven “Mutschi“ Mutscher
C-Junioren: Torsten Pohl, Robert Jähne, Andre Cerwinka
sowie die nach Arbeitsende Dazustoßenden:
Maik Jährig, Frank Pfennigwert, Steffen Slabon und
Christian Weber
Rasenplatzeröffnung
Sonnabend, den 10.09.2011, war es nun endlich soweit:
Im Ortsteil Niederoderwitz, auf der Sportanlage ErnstThälmann-Straße 4, konnte der neue Rasenplatz freigegeben werden. Neben dem Rasenplatz wurde auch
der neue Anbau an die Sporthalle eingeweiht. So sollte
es zukünftig weniger Probleme mit Überschneidungen
mit Sportveranstaltungen in der Sporthalle kommen.
Auch für die Austragung von Turnieren aller Sportarten verbessern sich die Umkleidemöglichkeiten. Der
Beschluss des Gemeinderates Oderwitz, verbunden
mit Fördermöglichkeiten des Konjunkturpaketes, machte die Gesamtbaumaßnahme möglich. Für die Vorbereitung der großen Eröffnungsfeier konnte mit Johann
Stein, dem ehemaligen Präsidenten des FVO/OFV, ein
erfahrener Organisator gefunden werden. Sportfreund
Stein, Ehrenmitglied unseres Vereins, scheute keine
Mühe und Zeit eine gelungene Einweihungsfeier auf
die Beine zu stellen.
Der Nachmittag begann mit dem Punktspiel unserer
2. Vertretung gegen den FC Schönau Berzdorf. Mit
freundlicher Genehmigung des Gastvereins konnte dieses Spiel eine Stunde früher beginnen, um zwischen
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den Spielen die Zeit für den „offiziellen Teil“ zu gewinnen. Unsere zweite Mannschaft fühlte sich auf dem
neuen Rasen wohl und siegte letztendlich überlegen
mit 6:2. In der Halbzeitpause des Kreisklassenspieles
durften die Kleinen unseres Vereins auf den beiden
Spielhälften ihr Können zeigen. Gäste waren die Nachwuchsfußballer des SV Neueibau. Auf beiden Plätzen
wurde, jeweils bei den G-Junioren und bei den F-Junioren, um jeden Ball gekämpft. In den 2. 45 Minuten des
Kreisklassenspieles konnten sich die jungen Fußballer
erholen, um dann mit den Bezirksligaspielern aus Oderwitz und Weixdorf „wie in der Bundesliga“ einlaufen zu
können. Bevor es soweit war, wurde vor den eingetroffenen Sponsoren und Ehrengästen des Nachmittags,
so zum Beispiel Landtagsabgeordneter Stephan Meyer,
Günther Jautze (ehemaliger Bürgermeister von Oderwitz) oder auch einzelne Gemeinderäte von Oderwitz,
Reginald Lassahn als Vertreter des Fußballverbandes
Oberlausitz e. V. und vielen anderen Gästen die offizielle Einweihung des Platzes durchgeführt.
Die Bürgermeisterin von Oderwitz, Frau Adelheid Engel, und der Vereinsvorsitzende des FSV Oderwitz
02, Sportfreund Udo Bertelmann, fanden die richtigen
Worte das entstandene Schmuckstück zu würdigen. Im
Anschluss der offiziellen Eröffnungsworte wurde Sportfreund Frank Werner mit der Ehrennadel des SFV in
Silber für sein langjähriges Wirken für den Fußballsport
geehrt. Sportfreund Johann Stein seinerseits zeichnete die erfolgreiche Herrenmannschaft und das Trainerteam des Vorjahres mit persönlichen Präsenten aus.
15.00 Uhr, kurz vor dem Ehrenanstoß durch die Frau
Bürgermeisterin und den Vereinsvorsitzenden des FSV
Oderwitz 02, überbrachten die Schützen der Oberlausitzer Sportschützen ihren Gruß. 3 Kanonenböller
krachten in den spätsommerlichen Himmel.
Anschließend ging es dann sportlich zur Sache. In einem abwechslungsreichen Bezirksligaspiel, in dem beide Mannschaften ihre Siegchancen besaßen, gab es
vor 341 zahlenden Zuschauern am Ende ein leistungsgerechtes 2:2 unentschieden. In der Halbzeitpause
des Spieles zeigten die Mitglieder der Funkengarde
des Kunnersdorfer Karnevalsclubs eine kleine Aerobicshow. Weiterhin wurden die Preise für das Torwandschießen und für die Stadionlotterie überreicht.
In den Abendstunden klang der erfolgreiche Tag im
Schützenhaus bei noch so manchem Bier aus.
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 05.10.2011
Der FSV Oderwitz 02 bedankt sich bei allen Beteiligten die diesen gelungenen Nachmittag ermöglichten.
Alle aktuellen Tabellen und Ergebnisse aller Mannschaften unseres Vereins versuchen wir wie immer unter www.FSV-Oderwitz.de zu veröffentlichen.
Vorstand des FSV Oderwitz 02
Pferdeleistungsschau des
RFVZ Niederoderwitz e.V.
am 03. / 04.09.2011
Vom 03. bis 04. September 2011 führten wir unsere
jährliche Pferdeleistungsschau auf der Pferdesportanlage in Niederoderwitz durch. 159 Reiter mit 142 Pferden von 30 Vereinen aus Sachsen und Brandenburg
kämpften um die Platzierungen in den 22 Prüfungen.
Das Wetter brachte uns mit fast 30 °C an beiden Tagen ganz schön zum Schwitzen. Während am Sonnabend hauptsächlich die breitsportlichen Wettbewerbe
im Programm waren, präsentierten sich am Sonntag
die Reiter in den Leistungsprüfungen bis Klasse L in
der Dressur und Springen. Zusätzlich sorgten Voltigierwettbewerbe und eine Gespannvorführung für ein
abwechslungsreiches Programm. Die erfolgreichsten
Reiter des Turniers mit zwei oder mehr ersten Plätzen
waren Christine Holzhausen (PSV Am Geyerberg Kodersdorf e.V.), Nicole Johnel (OSV Zittau e.V.), Martin
Schutza (RFV Klein Partwitz e.V.) und Ines Rücker aus
unserem Verein.
Der RFZV Niederoderwitz e.V. möchte sich noch einmal bei allen Helfern und Sponsoren bedanken, die uns
bei der Durchführung dieser Veranstaltung geholfen
und unterstützt haben.
Große Familienbörse
Unsere 6. Börse im Kretscham Spitzkunnersdorf, zum
dritten Mal als Familienbörse für groß und klein, findet
am 29.10.2011 von 09.00 – 13.00 Uhr statt.
Angeboten werden gut erhaltene Übergangs- und Winterkleidung für Kinder und Erwachsene, Spielsachen
für drinnen und draußen, Kinderfahrzeuge, Umstandskleidung, Kinderwagen und –sitze und alles rund ums
Baby. Wie immer spenden wir auch für das Heim der
Diakonie in St. Georgental (Jiretin).
Alle Infos für Käufer und Verkäufer sowie Fotos finden
Sie auf unserer Homepage www.pfiffikuss.npage.de
Kontakt:
Anja Pfeiffer, 03586/368490, email: pfiffi[email protected]
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 05.10.2011
Der Kaninchenzüchterverein
- Gut Zucht - S 363
Niederoderwitz/Sa. e. V.
lädt zur Lokalschau ein:
Kaninchenzüchterverein e.V.
S 363 Niederoderwitz/Sa
„Gut Zucht“
gegr. 1881
Unser Kaninchenzüchterverein führt traditionsgemäß
seine Lokalschau am 29. und 30. Oktober 2011 im
Schützenhaus Niederoderwitz durch.
Lokalschauen sind immer Höhepunkte im Vereinsleben, wo die Zuchtfreunde ihre züchterischen Leistungen vom vergangenen Jahr zur Schau stellen und bewerten lassen.
Neben einem Lebendtierverkauf und einer großen
Tombola wird auch für das leibliche Wohl unserer
Gäste bestens gesorgt. Für Interessenten findet, wie
in den vergangenen Jahren, ein Futtermittelverkauf,
ergänzt mit einem Angebot von Kleinmaterial für die
Kaninchenzucht, statt.
Die Ausstellung ist am 29. Oktober von 09.00 bis
17.00 Uhr und am 30. Oktober von 09.00 bis 16.00 Uhr
geöffnet.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen einen
angenehmen Aufenthalt.
Der Vorstand
Förderkreis Oberoderwitzer
Bockwindmühlen e.V.
Liebe Mühlenfreunde,
es ist Herbst und die Tage werden zusehends kürzer.
Der Vorteil ist, dass man endlich Zeit und Muse für ein
paar Zeilen im Amtsblatt findet. Und das wird höchste
Zeit, denn seit unserer letzten Nachricht ist ein ganzes
Jahr vergangen. Und dabei gibt es ja wirklich viel zu berichten rund um die Neumannmühle und unseren Verein.
Das Schönste zuerst:
Nach langem Anlauf, vielen Antragsstellungen und aufwendigen Vorbereitungen konnten wir im Frühjahr 2010
mit unserem Großvorhaben „Sanierung der Neumannmühle mit Erneuerung aller Mühlenflügel“ beginnen.
Mit tatkräftiger Unterstützung unserer Vereinsmitglieder und Freunden außerhalb des Vereines verpasste
Malermeister Harald Liebe der Mühle einen neuen Außenanstrich. Zimmerermeister Hans-Georg Wendler
fertigte unterdessen in der ehemaligen Daminohalle die
neuen Flügel. Vielen Dank an Herrn Gutekunst für die
Bereitstellung der Räumlichkeiten und an alle, die auch
bei diesen Arbeiten mit Hand anlegten. Im Herbst war
es dann soweit. Der Baumfällbetrieb Carsten Schnitter
transportierte die Flügel zur Mühle und nach ein paar
Vorbereitungen wurden sie Ende September von den
Vereinsmitgliedern und Freunden angebracht. Nun
mussten wir nur noch auf den richtigen Wind warten.
Und der ließ sich nicht lange betteln. In der letzten Septemberwoche war es so weit, wir konnten die Bremse lösen und die neuen Mühlenflügel drehten sich im
Wind. Die Mühle lief und lief – wie Öl aus der Pulle!
Eine bessere Belohnung kann es für uns Mühlenfreunde nicht geben.
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Das Investitionvolumen für dieses Vorhaben belief sich
immerhin auf rund 25.000 Euro. Möglich wurde dies
durch die Bereitstellung umfangreicher Fördermittel
und einer 2.000 Euro-Spende der Sparkassenstiftung.
Dennoch mussten rund 7.000 Euro vom Verein gedeckelt werden. Geld, was wir in rund 15 Jahren durch
Einnahmen aus unseren Mühlenfesten erwirtschafteten. Unser Dank gilt allen Helfern, Spendern, Freunden
und vor allem den zahlreichen Besuchern unserer Feste. Bitte bleibt uns weiterhin so treu, denn nach der
Sanierung ist vor der Sanierung. Als Nächstes muss die
Zugvorrichtung in Ordnung gebracht werden, damit die
Mühle in den Wind gedreht werden kann. Und neben
vielen „kleinen“ Arbeiten im Inneren der Mühle wird irgendwann wieder Farbe gebraucht, will das Dach repariert werden und in ca. 20 Jahren werden sich unsere
jungen Vereinsmitglieder mit der Frage nach neuen
Flügeln beschäftigen.
2011 gab es auf unserem Mühlberg nur kleinere Aktivitäten. Frühjahrsputz, Sonnenwende und natürlich den
Deutschen Mühlentag mit Führungen in der Neumannmühle und dem kleinen Mühlenfest an der Bertholdmühle, die an diesem Tag traditionsgemäß bei laufendem
Betrieb besichtigt werden konnte. Zahlreiche Besucher
machten von diesem Angebot Gebrauch und ließen das
Fest zu einem vollen Erfolg werden. Ihnen gilt unser
Dank. Besonders danken möchten wir der Gemeinde
Eibau für die Bereitstellung des Toilettenwagens und
der Agrargenossenschaft Eibau für den Transport.
In diesem Jahr feierte unser Verein sein 20-jähriges Bestehen. Zeit, auch mal an sich zu denken.
Am 18. September hatten wir eine Vereinsausfahrt ins
Erzgebirge. Wir besuchten eine ehemalige Wassermühle in Dörnthal, die jetzt als Museum und Gaststätte
mit eigener Hausbrauerei fungiert. Nach dem Genuss
des Hausbieres und einiger lokaler Spezialitäten besichtigten wir die nur wenige Meter entfernte und noch
produzierende Ölmühle. Es war ein sehr schöner Tag.
Zum Schluss unseres diesmal recht ausführlichen Berichtes wollen wir die Gelegenheit nutzen, sie wieder
herzlichst zu unserm traditionellen
Schlachtfest
einzuladen.
Es findet am 16. Oktober, ab 11.00 Uhr an der
Berthold-Mühle im Oberdorf statt.
Bei einer guten Schlachtschüssel mit hausgemachtem
Sauerkraut und anderen Schlachtspezialitäten kommen alle Freunde des guten Geschmackes wieder voll
auf ihre Kosten. Wurst und Schlachtschüssel gibt’s
auch wieder zum Mitnehmen – bitte an Gefäße denken.
Auch Vorbestellungen sind wieder möglich und empfehlenswert, um Wartezeiten zu vermeiden.
Bestellungen bitte telefonisch unter 035842-27470
oder persönlich direkt in der Mühle. „Lusst‘s‘ch oack zu
Schmare gedeih‘n“ („Langt zu und esst“)
Mit der Hoffnung auf viele Besucher verbleiben wir bis
dahin mit einem zünftigen
Glück zu!
Der Förderkreis Oberoderwitzer Bockwindmühlen e.V.
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Nachruf
Unser Fräulein Pissang ist
verstorben.
„Unser Fräulein Pissang“, so nannten die
junge Lehrerin und spätere Schulleiterin ihre
ehemaligen Schüler, Kollegen, Mitstreiter in der Elternschaft und in den Betrieben bis ins hohe Alter.
Fräulein Ursula Pissang kam unmittelbar nach dem
Ende des furchtbaren Krieges, noch nicht voll als Lehrerin ausgebildet, in ihren Heimatort zurück. Trotzdem
übernahm sie Ende 1945 die Stelle des Schulleiters,
nachdem Herr Oberlehrer Schieblich gestorben war.
Die Schwierigkeiten, die vor der jungen Kollegin standen und bewältigt werden mussten, waren erdrückend.
Im Vordergrund stand bei den meisten Menschen in
diesen Tagen der Kampf um das „täglich Brot“. Kartoffellesen stand vor der Schularbeit – auch bei den
meisten Eltern. Die Klassenstärken betrugen bis zu 54
Schülern, viele Kinder kamen aus Umsiedler-Familien,
beherrschten kaum die deutsche Sprache. Etwa 30 %
wurden von der Mutter allein erzogen, weil die Väter im
Kriege geblieben waren.
Es gab keine Lehrbücher, kaum Schreibhefte und Bleistifte. Die alten Lehrer, die unter dem Nazisystem gearbeitet hatten, waren entlassen. An ihrer Stelle traten
sogenannte Neulehrer, die selbst erst ausgebildet werden mussten.
Aus dieser Situation mussten die Schule herausgeführt
werden! Und diese Führungsaufgabe stand vor der jungen Kollegin Pissang.
Nach 8 Jahren hatte sie es geschafft. Am 12. Juni 1954
wurde „Unser Fräulein Pissang“ anlässlich des Tages
des Lehrers in einem Festakt in Berlin mit dem Ehrentitel „Verdienter Lehrer des Volkes“ ausgezeichnet.
Was in diesen 8 Jahren an der Landschule Niederoderwitz geleistet und geschaffen wurde, war in erster Linie
das Führungsverdienst von Ursula Pissang!
Sie verstand es meisterlich, Mitstreiter unter der Elternschaft, in den Betrieben und Institutionen im Ort für die
Probleme der Schule zu gewinnen. Die Elternaktivs
in den Klassen wurden nicht nur gewählt, sie wurden
auch befähigt, Erziehungsarbeit in den Elternhäusern
zu leisten. Die Patenbrigaden in den volkseigenen Betrieben setzten so manches Klassenzimmer instand,
sie übernahmen aber auch die Leitung von Arbeitsgemeinschaften im Pionierverband. Die Schulleiterin, die
keiner Partei angehörte, scheute sich nicht, in die Versammlungen der örtlichen Parteigruppen zu gehen und
die Genossinnen und Genossen für die Bildungs- und
Erziehungsaufgaben im Ort zu mobilisieren.
Das Hauptaugenmerk ihrer Arbeit galt der Aus- und
Weiterbildung ihrer Neulehrer. Das Kernstück war
dabei die Einführung des Fachlehrersystems in einer
Landschule wie Niederoderwitz.
Die Ergebnisse dieser Aufgaben konnten im Rahmen
einer Kulturwoche in einer großen Ausstellung vom 14.
bis 16. Mai 1950 erstmals in den Räumen der Grundschule einer breiten Öffentlichkeit aus dem Ort und
dem Kreisgebiet gezeigt werden. Über 800 Besucher
nutzten die Gelegenheit, sich mit den Vorzügen des
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 05.10.2011
Fachlehrerunterrichtes vertraut zu machen.
Fräulein Pissang führte konsequent und mit Gefühl. Sie
sparte nicht mit Lob, aber auch nicht mit Kritik. Was beschlossen wurde, wurde regelmäßig kontrolliert. Man
hatte nicht immer die besten Gefühle, wenn man zur
Rechenschaftslegung zu ihr bestellt wurde. Neben der
eigentlichen Unterrichtsarbeit organisierte sie viele Dinge, die Schüler, Lehrer und Eltern für die Schularbeit
gewannen. Patenbrigaden und Elternschaft bauten einen Schulgarten und einen Volleyballplatz. Viele Kinder
verbrachten ihre Freizeit in sportlichen, kulturellen und
manuellen Arbeitsgemeinschaften. Sie selbst leitete einen viel und gern besuchten Literaturzirkel. Die meisten
Dienstbesprechungen endeten mit einem kleinen Ausflug z.B. ins Nadelbüschel zum Bratkartoffeln essen.
Diese ersten Jahre nach dem Kriege waren harte Zeiten, auch an den Schulen.
Die Schüler lernten trotz allem mit Eifer und zeigten
Einsatzbereitschaft bei vielen gesellschaftlichen Arbeiten. Unser Fräulein Pissang verstand es, die Kinder zur
gegenseitigen Hilfe und Achtung zu erziehen. Interessante Unterrichtsgänge, Wanderungen und Schulfahrten bleiben den ehemaligen Schülern unvergessen.
Aber die Mühen haben sich gelohnt – die Ergebnisse
der Anstrengungen waren und sind heute noch sichtbar. Ein großer Anteil an diesen Erfolgen kommt der
Führungsarbeit „Unseres Fräuleins Pissang“ zu. „Unser
Fräulein Pissang“ – das ist Ausdruck des Respekts vor
den Leistungen einer Lehrerin und Schulleiterin aber
auch der Zuneigung und Verehrung durch ihre Mitstreiter und Untergebenen.
1954 verließ Ursula Pissang die Grundschule Niederoderwitz. Sie übernahm in Berlin im Ministerium für
Volksbildung größere Aufgaben. Dort fand sie auch den
Weg zur Partei der Arbeiterklasse, der sie bis an ihr
Lebensende treu blieb.
Ihr ehemaliger Kollege Herbert Feurich im Namen
weiterer Kollegen und vieler dankbarer, ehemaliger
Schüler
Jazz in der Kirche
Sie werden sich fragen, ist das möglich?
Ja, es ist möglich, noch dazu, wenn es von einer international so renommierten Big Band, wie der Gustav
Brom Big-Band, unterstützt vom Kammerchor des Geschwister-Scholl-Gymnasium Löbau, geboten wird.
Wir laden Sie herzlich ein, sich davon am 31. Oktober
2011, um 16.00 Uhr, in der Nikolai-Kirche Spitzkunnersdorf, zu überzeugen.
Jazz, entstanden in der schwarzen amerikanischen Bevölkerung als Ausdruck und Möglichkeit zur Kommunikation, präsentierte deren Gefühlswelt im täglichen Leben und erbat auch göttlichen Beistand, er war spontan
und frei improvisiert.
Das Konzert soll Kennern und Liebhabern den Jazz in
seinen vielen Facetten Freude bereiten.
Das Konzert ist zweigeteilt. Im ersten Teil hören Sie
die von Jaromir Hnilicka, 1.Trompeter des Orchesters,
komponierte „Jazz-Missa“ zu der er schrieb: “Moderne
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 05.10.2011
Musik ist neurotisch. Die Jazz-Missa soll etwas sein,
was den Zuhörern innere Ruhe verleiht, einen zentralen
Punkt und Boden unter die Füße gibt!“
Im zweiten Teil „Swing unterm Kreuz“ kommen Sie
dann in den Genuss bekannter Ohrwürmer.
Der gebürtige Spitzkunnersdorfer, Klaus Herrmann,
Kenner des Jazz und auch langjähriger Begleiter der
Big-Band, wird Sie, als Zuhörer, einfühlsam und verständnisvoll durch das Programm führen.
Wir freuen uns auf Sie!
Karten für das Konzert erhalten Sie im Vorverkauf für
12,00 € in den Touristinformationen Zittau, Löbau,
Görlitz und Waltersdorf, in der Buchhandlung Haußig
in Neugersdorf, im CD-Studio Zittau, bei Lotto-Kaiser in
Seifhennersdorf, im Mini-Markt in Spitzkunnersdorf und
im Kirchenbüro in Spitzkunnersdorf.
Restkarten zu 14,00 € sind an der Abendkasse erhältlich.
Seite 21
Sommerfest 2011
am 26.08.2011 im Senioren- und Pflegeheim
Niederoderwitz
Als Heimbeiratsvorsitzender möchte ich dem gesamten
Team der Einrichtung ein herzliches Dankeschön für
die Organisation des Sommerfestes sagen.
Es waren wieder viele Künstler zur Unterhaltung eingeladen. Hervorragend im Gesang der Stargast Gerd
Christian, aber auch für viel Stimmung sorgte M. Vodiozka mit seinen Seniorenchor vom Partnerheim in Liberec, die Hochsteinmusikanten mit Blasmusik und unser
Musikantenhansl Hans Pittermann mit seinen Titeln
und der zusätzlich noch durch das Programm führte.
Senioren- und Pflegeheim
Niederoderwitz
6 Lehrlinge erhielten Abschluss,
3 beginnen ihre Lehre
Am 29.08.2011 gab es für 6 Lehrlinge und deren Betreuer ein kleines Abschlussessen in der Rübezahlbaude Waltersdorf.
Allesamt bestanden sie ihre Prüfungen zum Altenpfleger mit sehr guten Ergebnissen. Erfreulich ist auch,
dass alle eine Arbeit in der Region gefunden haben,
drei werden im ehemaligen Lehrbetrieb weiter als Altenpfleger arbeiten und einer im gleichen Unternehmen
im Haus Sonne in Zittau.
Am 01.08. bzw. 01.09.2011 haben nun drei neue Azubis ihre Lehre begonnen. Davon bilden wir zwei als Altenpfleger aus und einen Azubi als Köchin.
Wir können in unsere Einrichtung gerne wieder mehr
Lehrlinge ausbilden, es gab auch viele Bewerbungen,
aber es scheiterte schon oft an den Zensuren.
Im Januar 2012 werden wir erneut in die Schulen gehen
und auch wieder einen Lehrlingstag in der Einrichtung veranstalten und hoffen auch 2012 auf viele Bewerbungen.
Im Namen der Teams wünschen wir den fertigen Azubis viel Erfolg im Beruf und den neuen Azubis viel Spaß
bei ihrer Lehre!
Bernd Zöllner
Leiter der Einrichtung
Aber für uns Heimbewohner ganz wichtig ist, dass wieder ungefähr 500 zusätzliche Besucher beim Fest waren. Das sind Dorfbewohner, aber auch viele Bekannte und Nachbarn der Bewohner, die einfach aus nun
schon 5-jährige Tradition, an diesen Tag nach Oderwitz
kommen. Auch viele Seniorenclubs aus der näheren
Umgebung sind dabei und sind von Unterhaltung, Speiseangebot und Organisation begeistert.
Auch die im Foyer angebotenen Verkäufe einheimischer Händler wurden wieder sehr gut angenommen.
Die absolute Show war natürlich das Wetter an diesem
Freitag, denn wer kann in diesem Jahr schon sagen,
ein Sommerfest bei 35 Grad im Schatten ohne Regen
durchgeführt zu haben.
Also nochmals besten Dank an den Einrichtungsleiter,
Herrn Bernd Zöllner, und sein Team und bitte auf ein
neues Jahr 2012.
Bernd Vogt
Heimbeiratsvorsitzender
Seite 22
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 05.10.2011
Seniorenclub I berichtet
Programm Oktober
Ein schöner, warmer Sommertag erwartete uns zum
Ausflug ins Café Engel. Die Beteiligung war sehr gut,
die Stimmung auch und so fand jeder einen Platz an
der hübsch gedeckten Kaffeetafel.
Gäste des Ortes, die zu uns auf „Schnupperkurs“ kamen,
wurden von Frau Dressler ebenfalls herzlich begrüßt.
Als Überraschungsgast hatte sich Herr Kühnel aus
Oderwitz zu uns gesellt. Er wollte mit schönen Melodien zum gemütlichen Kaffeetrinken beitragen. Leckerer
Kuchen, herrliche Eisbecher, dazu schöne Musik – was
wollten wir mehr! Diese unterhaltsamen Stunden vergingen mal wieder viel zu schnell.
Wir danken Herrn Kühnel für die musikalische Umrahmung und dem Team des Café Engel ganz herzlich.
05.10.
12.10.
19.10.
26.10.
Wir starteten am 17.08.2011 zu einer Tagesfahrt ins
Nachbarland Polen – nach Bad Flinsberg. Gemütlich
kutschierte uns unser Fahrer Bernhard von MichelReisen durch die Landschaft, ehe wir zum Mittagessen
im „Hirsch“ in Bad Flinsberg eintrafen. Hier wurden wir
schon erwartet und bekamen ein schmackhaftes Mittagessen serviert. Danach ergab sich noch die Gelegenheit auf der „Kur-Promenade“ zu lustwandeln. Weiter ging es mit dem Bus zur Talstation. Unser Ziel, die
Heufuderbaude, sollte nun in Angriff genommen werden. Für manchen begann hier der Ernst des Lebens,
wie kam man am besten in die schwankende Gondel!
Umsichtig und hilfreich stand uns Bernhard zur Seite.
Alle kamen oben gut an und auch später wieder herunter. War die Auffahrt schon ein Erlebnis, bot sich uns
dann eine wunderbare Aussicht. Das Wetter meinte es
gut mit uns, so konnten alle noch auf der Terrasse die
Sonne genießen und die Seele baumeln lassen. Bald
hieß es Abschied nehmen – wir mussten an die Rückfahrt denken. Zum Abschluss unserer Reise noch ein
deftiges Abendbrot in Rosental in der „Alten Wäscherei“, ehe wir nach einem ereignisreichen Tag die Fahrt
in Richtung Heimat fortsetzten.
Und wieder Herr Grafe!
Es scheint sich in der Gemeinde herumgesprochen
zu haben, wie interessant und heiter die Vorträge von
Herrn Grafe sind. Auch am 24.08.11 konnten wir zahlreiche Gäste des Ortes zu dem angekündigten DIAVortrag bei uns begrüßen.
„Vom Wildfluss zu den Bergwiesen im Tiroler Lechtal“,
so lautete das Motto.
Was haben wir nicht alles gesehen. Immer entlang des
Lech-Flusses, bot sich uns eine wunderbare, unberührte Natur - geprägt von herrlichen Wäldern, farbenfrohen
Almwiesen und schneebedeckten Berghängen, auf denen sich Steinböcke und Gämsen tummelten. Hier ist
die Welt noch in Ordnung. Wir waren begeisterte Zuschauer und -hörer und sparten nicht mit Beifall.
Für noch weitere schöne Entdeckungsreisen wünschen
wir Herrn Grafe beste Gesundheit und danken ihm für
den unterhaltsamen Nachmittag.
Geburtstagsfeier und Spiele / Sept.
Weinfest mit Regina
Vorlesen und Singen
Geburtstagsfeier und Spiele / Okt.
Vorschau November
02.11. DIA-Vortrag Herr Grafe „Insel im Meer“
30.11. Adventsfahrt in die Buschmühle nach Ohorn,
weihnachtl. Programm
Kaffeetrinken u. Abendessen
Abfahrt ist 13.00 Uhr, der Preis 29,00 Euro
Anmeldung bei Frau Markula Tel.: 26517
Seniorenclub II berichtet
Oftmals, wenn die Senioren einen Ausflug machen, ist
die Sonne mit dabei. So auch am 18. August, als wir auf
den Spitzberg fuhren. Leider waren wir nicht vollzählig,
da Urlaub und Krankheit etlichen einen Strich durch die
Rechnung machten.
Wie immer auf unserem Hausberg war Kaffee und Kuchen sehr lecker. Danach nutzten wir das schöne Wetter zu einem kleinen Rundgang oder Aufstieg auf den
Berg. Viele Gespräche und auch Neuigkeiten wurden
ausgetauscht.
So verging die Zeit wie im Fluge und das Abendbrot,
was sich jeder vorher ausgewählt hatte, wurde aufgetischt.
So gegen 19.00 Uhr endete unser gemeinsamer Ausflug. Es ist immer sehr schön, wenn man mit Freunden
in gemütlicher Runde beieinander ist.
Am Sonnabend, 15.10. ist wieder eine Halbtagsfahrt
geplant zum Schweinschlachten (2 andere Wahlessen,
wer Schwein nicht mag) und Blasmusik. Viele Einlagen
lockern den Nachmittag etwas auf. Pausen sind selbstverständlich auch dabei. Wer Lust auf ein Tänzchen
hat, kann das gerne tun. Ja, ihr wollt ja sicher auch wissen, wo das stattfindet, im Hirsch in Bertsdorf. Der Preis
pro Pers. 28,00 Euro. Abfahrt 13.45 Uhr ab ehemals
Kaffee Wenzel.
Wer gerne Blasmusik hört, ist bei uns sehr willkommen.
Bezahlt wird bis 14.10. bei G. Hille.
Vorschau:
Die Adventszeit lässt nicht mehr lange auf sich warten und die ersten Schwibbögen erhellen die Fenster.
Unser Seniorenclub hat sich auf diese Zeit eingestellt,
deshalb fahren wir am Montag, dem 28.11.2011, in die
Gaststätte „Buschmühle“ nach Hauswalde. Ein kleines
Programm wird geboten und die Adventszeit eingeläutet. Preis pro Person 29,00 Euro, Abfahrt ist 13.00 Uhr.
Zu bezahlen wäre diese Fahrt in Bertsdorf oder bei G.
Hille bis 19.11. Wir bitten auch hier um rege Beteiligung.
Wenn Sie Interesse an unseren Clubnachmittagen haben, Sie sind immer herzlich willkommen.
So, meine lieben Seniorinnen und Senioren, mehr habe
ich heute nicht zu berichten. Bleibt alle gesund und ich
verbleibe mit allen guten Wünschen
Eine schöne Herbstzeit wünschen allen Gisela und Ursel
Eure B. Teuber
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 05.10.2011
Standesamtliche Mitteilungen
der Monate August/September 2011
Im o. g. Zeitraum wurden in Oderwitz
3 Kinder geboren.
Jeremie-Finn Kriegel, Mia Anne Meusel,
Conner Scheibe
Den Bund für´s Leben schlossen
Carola Hanzl und Stefan Höhne
beide wohnhaft in Bertsdorf.
Lolita Treuse und Martin Fiedler
beide wohnhaft in Oderwitz.
Im genannten Zeitraum sind nachstehende
Einwohner unseres Ortes verstorben:
Dieter Golbs, Gerhard Neumann, Hildegard Kutschera,
Friedrich Speer, Horst Stief, Erna Jährig, Ilse Peter,
Heinz Meinhold, Ursula Pissang, Ingeburg Scheibel,
Hedwig Grünheid, Rudi Elstner.
Den trauernden Hinterbliebenen übermittelt die Gemeinde ihre aufrichtige Anteilnahme.
Meldeamt Oderwitz
GEBURTSTAGS-JUBILARE
Wir wünschen allen Jubilaren, auch
denen, die aus persönlichen Gründen
nicht genannt sein wollen, alles erdenklich
Gute und einen schönen Lebensabend.
am 06.10. Frau Hildegard
Palitzsch
Am Seniorenheim 2
zum 90. Geburtstag
am 09.10. Herr Eberhard Gruner zum 70. Geburtstag
Otto-Buchwitz-Str. 14
am 09.10. Frau Ursula Salomon
Dorfstraße 47
zum 70. Geburtstag
am 10.10. Herr Rudolf Eger
Webergasse 11
zum 85. Geburtstag
am 11.10. Herr Herbert Wittig
zum 85. Geburtstag
Oberherwigsdorfer Str. 23
Seite 23
am 21.10. Frau Irmgard
Neubauer
Kretschamweg 3
zum 93. Geburtstag
am 22.10. Frau Sonja Scheibler
Am Seniorenheim 2
zum 80. Geburtstag
am 23.10. Frau Gudrun Dutschke zum 70. Geburtstag
Str. der Republik 65
am 23.10. Frau Frieda Otto
Am Seniorenheim 2
zum 92. Geburtstag
am 24.10. Herr Günter Berndt
Am Köchlerberg 2
zum 70. Geburtstag
am 25.10. Herr Werner
Großmann
Otto-Buchwitz-Str. 4
zum 70. Geburtstag
am 30.10. Herr Peter Küttner
Untere Dorfstr. 14
zum 70. Geburtstag
am 31.10. Herr Hans Forgber
Otto-Buchwitz-Str. 8
zum 75. Geburtstag
am 31.10. Frau Liesbeth
Zschuppe
Neue Straße 2
zum 92. Geburtstag
am 01.11. Frau Brigitte Zöllner
Am Seniorenheim 2
zum 80. Geburtstag
am 02.11. Frau Frieda
Deutscher
Am Seniorenheim 2
zum 101. Geburtstag
Öffentliche Bekanntmachung
über Fundsachen
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass in der
Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.09.2011 folgende
Fundgegenstände bei der Gemeindeverwaltung abgegeben wurden.
Fundgegenstand
Abgabe
bei der Gemeinde
1 Herrenjacke, silber
1 Herrenfahrrad, silber,
Marke DIAMANT
23.08.2011
19.08.2011
an 12.10. Frau Hannelore Rößler zum 70. Geburtstag
Hintere Dorfstraße 4
am 15.10. Frau Rosemarie
Güntzel
Bachweg 49
zum 75. Geburtstag
am 15.10. Herr Kurt Pappert
Rudolf-Renner-Str. 4
zum 80. Geburtstag
am 16.10. Frau Helga Steudtner zum 70. Geburtstag
Bachweg 17
am 17.10. Frau Ingrid Friede
Hauptstraße 81
zum 80. Geburtstag
am 18.10. Frau Ilse Kammel
Dorfstraße 8
zum 85. Geburtstag
Fundbüro
Gewerbe - Aktuell
Wir gratulieren allen genannten und ungenannten Gewerbetreibenden herzlich und wünschen alles Gute,
Gesundheit, persönliches Wohlergehen und weiterhin
viel Erfolg.
Geburtstage von
Gewerbetreibenden
Monat Oktober
50 Jahre
Matz, Tatiana
Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 3
Medienberaterin bei Radio Lausitz
Seite 24
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 05.10.2011
Gewerbeneuanmeldungen
Zinke, René
Dorfstraße 122
Textilveredlung, Verkauf von Textilien
Sollte eine Veröffentlichung der Daten, auch Geburtstage (ab 50., 60.,...), von den jeweiligen Gewerbetreibenden nicht erwünscht sein, geben Sie bitte eine Mitteilung bis zum 15. des Vormonates an das Gewerbeamt
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Dorfstraße 32 • 02791 Oderwitz • Telefon: 03 58 42 / 2 53 43
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& Einzelmodelle
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Tag und Nacht (03 58 42) 2 92 35
Ihr Ansprechpartner im Trauerfall:
Anke Walter · Hauptstr. 171 · 02791 Oderwitz
Verkauft werden auch Einrichtungsgegenstände wie Regale,
Büromöbel, Ständer, Heizkörper, Nähmaschine u. v. m.
Öffnungszeiten:
Mo 14 - 18 Uhr • Di-Fr 9 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr • Sa 9 - 12 Uhr
100 €
Eisen- und Buntmetallannahme
Bauschutt- und Sperrmüllentsorgung
Containerdienst und Toilettenvermietung
bezahle ich für alte Ansichtskartenalben, Alben mit
Soldatenfotos, Münzen, Mosaiks, alte Orden und
Uniformen, Helme u. Mützen vom 1. + 2. Weltkrieg,
Puppen, Puppenstuben, Blechspielzeug, Baukästen,
Reklameschilder, Möbel, Hausrat, Bücher u.a. mehr
Entsorgungsfachbetrieb Frank Berger
Kostenlose Haushaltauflösungen + kostenlose Bodenberäumung
Telefon 03 58 75 / 61 30 Fax 03 58 75 / 6 13 23
Telefon 0 35 86/78 99 25 oder 01 71/8 56 23 85
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Wir übernehmen für Sie alle Entsorgungsaufgaben!
Sonderabfälle: Dachpappe, Asbest und Erdkabel
Hintere Dorfstraße 15 a
02708 Obercunnersdorf
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Freitag
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7.00 – 16.00 Uhr
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OL-Beteiligungs- und
Consulting GmbH
Uferweg 2 · 02779 Großschönau ·
☎ 0 35 96 / 60 42 96
Brenn- und
Baustoffhandel
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der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.
Das Haus Ihres Vertrauens
Hauptstraße 18 · 02794 Spitzkunnersdorf
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Internet: www.Baustoff-Raetze.de
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• Containerdienst 2 – 7 m³
• Lieferung von Sand, Mineralgemisch,
• Splitt, Fertigbeton, Rindenmulch,
• Mineralboden
• Annahme von Bauschutt
• und Erdaushub
Fachgeprüfter Bestatter
Sie trauern um einen lieben Verstorbenen
Im Haus Ihres Vertrauens ist eine Bestattung nicht teuer.
Wir helfen Ihnen in den schweren Stunden bei der
Wahl zur Bestattung.
Erd-, Feuer- oder Seebestattung
Erledigung aller Formalitäten
Große Auswahl an Särgen, Wäsche und Zubehör
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02739 Neueibau · Hauptstr. 88 · % 0 35 86 / 3 30 10
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• Minibagger 2,5 t mit und ohne Fahrer,
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