1 Unterteilung der MODs Der Casemodding Contest auf der TT
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1 Unterteilung der MODs Der Casemodding Contest auf der TT
§1 Unterteilung der MODs Der Casemodding Contest auf der TT-LAN 30 ist nicht in Casecons und Casemods unterteilt. Die Bewertung beider Casemod Arten werden zusammen bewertet. Erläuterung Casemods und Casecons: • "Casemods" (case modifications), nämlich durch den Teilnehmer modifizierte bzw. umgebaute Computergehäuse aus industrieller Serienproduktion. • "Casecons" (case constructions) an. Dies sind vom Teilnehmer komplett selbst entworfene und gebaute Computergehäuse, die nicht auf industriell hergestellten Computergehäusen basieren. Ebenfalls zählen zweckentfremdete Gehäuse, die nicht als Computergehäuse hergestellt wurden, aber zu einem solchen umgebaut wurden, als Casecon (z.B. Koffer, Bierkasten, Hi-Fi-Gehäuse usw.). §2 Teilnahmebedingungen (1) Es wird jeder Lanpartyteilnehmer zum Casemodding Contest zugelassen, der mindestens einen Casemod zu §1 vorweisen kann. (2) Die Modifikationen müssen weitestgehend vom Teilnehmer selbst durchgeführt worden sein. Anderenfalls erfolgt der Ausschluss von dem Casemodding Contest durch die ModYour-Case.de Jury. (3) Da der Sinn und Zweck eines Casemods bzw. Casecons darin besteht einen Computer zu beherbergen, muss bei dem Casemodding Contest ein funktionsfähiger Rechner im Gehäuse vorgezeigt werden, welcher durch den Casemod bzw. Casecon nicht in seiner eigentlich angedachten Aufgabe behindert wird. Im Zweifelsfall behält sich die Jury vor, den PC auf seine Funktionsfähigkeit zu überprüfen und bei Nichtvorhandensein der Funktionsfähigkeit den Casemod bzw. Casecon von der Teilnahme auszuschließen. (4) Jeder Casemod und Casecon muss so verarbeitet sein, das eine Gefahr für Mensch oder Hardware ausgeschlossen ist. Unzureichend isolierte Kabel, ungeschützte Lüfter, undichte Wasserschläuche o. ä. können zu einer Disqualifikation durch die Jury führen. (5) Jeder Teilnehmer muss sich bis zum entsprechenden Anmeldeschluss auf der Lanparty zur Teilnahme im Intranet anmelden. Eine vorläufige Anmeldung über die Internetseite des Veranstalters mit entsprechenden Infos zum Casemod bzw. Casecon ist wünschenswert. (6) Jeder Casemod bzw. Casecon muss während der Bewertung und der anschließenden Siegerehrung in den Räumlichkeiten der Veranstaltung anwesend sein. Während der Bewertung seines Exponates muss der Teilnehmer der Jury für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung stehen. (7) Jeder Teilnehmer darf mit nur einem Exponat teilnehmen. (8) Es darf pro Casemod bzw. Casecon nur eine Person am Contest teilnehmen. Wurde das entsprechende Exponat von mehreren Personen gebaut, so kann nur eine dieser Personen mit dem entsprechenden Exponat teilnehmen und auch nur diese Person wird im Fall einer entsprechenden Platzierung mit einem Preis ausgezeichnet. §3 Bewertung und Siegerehrung (1) Für die beiden Bewertungskategorien Casemods und Casecons steht auf der Veranstaltung ein Jury-Team parat, das sich aus erfahrenen Casemoddern zusammen. (2) Jeder Teilnehmer darf der Jury Einzelheiten seines Exponates erläutern und vorführen, welche rein äußerlich schlecht bzw. nicht zu erkennen sind aber dennoch zu dem Konzept des Exponates bzw. zur Leistung des Teilnehmers gehören. (3) Das Jury-Team wird jedes Exponat geschlossen begutachten. Jedes Jury-Mitglied gibt dabei jedoch seine Bewertung für das jeweilige Exponat nach seinem Ermessen ab. (4) Die Kriterien für die Bewertung der Exponate sind: • Elektrik: Umfang, Funktionalität und Kreativität aller selbst gebauten elektrischen und elektronischen Schaltungen im und am Gehäuse. • Handwerkliches: Der generelle Aufwand und Anspruch aller modifizierten Teile des Exponats und die Qualität ihrer Umsetzung. • Optik: Äußeres Erscheinungsbild bzw. der Gesamteindruck des Gehäuses • Kreativität: Die Idee bzw. das Konzept hinter einer Kreation, ihre Originalität, Funktionalität, Innovation und ihr Begeisterungspotenzial (5) Das Gesamturteil über ein Exponat ist der Durchschnitt der jeweiligen Endwertungen aller Jury-Mitglieder. (6) Bewertet wird ausschließlich das Exponat sowie gemoddetes Zubehör (Monitor, Eingabegeräte usw.) und auch gewisse Hardwarelösungen, die selbst gebaut und Teil des Exponats sind. Die Hardwareausstattung des Rechners spielt bei der Bewertung keine Rolle, ebenso alle Arten von Hardware-Tuning (z.B. Übertakten). (7) Die Siegerehrung erfolgt wird vom Veranstalter durchgeführt. Geehrt werden die drei besten Exponate. §4 Sonstiges (1) Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Bilder bzw. Videoaufzeichnungen von ihm und seinem Exponat zu Pressezwecken und zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen. (2) Der Rechtsweg bei der Bestimmung der Platzierungen ist ausgeschlossen. (3) Fairness und Sportlichkeit ist der wichtigste Grundsatz bei solch einem Contest. Grobe unfaires oder schädigendes Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern oder Juroren auch außerhalb der jeweiligen Veranstaltung - kann zum Ausschluss von dem Casemodding Contest durch den Veranstalter bzw. die Jury führen.