Bestehensregeln - Niederrheinische Industrie

Transcrição

Bestehensregeln - Niederrheinische Industrie
NIEDERRHEINISCHE INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER
DUISBURG WESEL KLEVE ZU DUISBURG
Bestehensregelung
Ausbildungsberuf:
Kaufmann im Groß- und Außenhandel
(Verordnung vom 14. Februar 2006)
•
Ermittlung des Gesamtergebnisses
Sind die Prüfungsleistungen in bis zu zwei schriftlichen Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in
den übrigen schriftlichen Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist
auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündlichen Prüfung von
etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben
kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für
diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die Prüfungsbereiche Großhandels- oder Außenhandelsgeschäfte und Fallbezogenes Fachgespräch gegenüber jedem der übrigen Prüfungsbereiche das doppelte Gewicht.
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und in mindestens zwei der in
Klammern stehenden Prüfungsbereichen (Großhandelsgeschäfte / Außenhandelsgeschäfte, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle/Organisation, Wirtschafts- und Sozialkunde) sowie im Fallbezogenen Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden.
In folgenden Fällen ist die Prüfung nicht bestanden:
a)
b)
c)
d)
weniger als 50 Punkte (Note „mangelhaft“) im Gesamtergebnis
weniger als 50 Punkte (Note „mangelhaft“) in zwei oder mehr Prüfungsfächern
weniger als 50 Punkte (Note „mangelhaft“) in Fallbezogenen Fachgespräch (Sperrfach)
weniger als 30 Punkte (Note „ungenügend“) in einem Prüfungsfach
•
Punkteschlüssel:
0 – 29
30 – 49
50 – 66
67 – 80
81 – 91
92 100
= ungenügend
= mangelhaft
= ausreichend
= befriedigend
= gut
= sehr gut