OB Reinhard Paß stellt Anzeige unbekannt

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OB Reinhard Paß stellt Anzeige unbekannt
OB Reinhard Paß stellt Anzeige unbekannt
Foto: Stefan Arend
Essens Oberbürgermeister Reinhard Paßß fühlt sich durch eine Strafanzeige im Zusammenhang mit
der „GVE-Affäre“ verunglimpft und whrt sich.
Essen. Essens Oberbürgermeister fühlt sich durch eine Strafanzeige im Zusammenhang mit der
Finanzaffäre bei der städtischen GVE verunglimpft. Derweil beschließt der Aufsichtsrat: Der
Geschäftsführer muss gehen.
Oberbürgermeister Reinhard Pass fühlt sich verunglimpft, nachdem die WAZ über eine Anzeige gegen
das Stadtoberhaupt berichtet hatte. Am Freitag reichte er bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige
"gegen unbekannt" ein, weil ihn "ein Rechtsanwalt aus Genf", gemeint ist Felix Aden, wegen Untreue
angezeigt habe. Darin geht es um die angebliche Zweckentfremdung von Geldern für das FolkwangMuseum durch die städtische GVE. Die Anzeige von Paß lautet auf "üble Nachrede und Verleumdung
gegen Personen des politischen Lebens".
Andreas Wieser, Anwalt des Oberbürgermeisters, schreibt darin, die Vorwürfe von Felix Aden seien
"völlig aus der Luft gegriffen". Paß weise sie "auf das Schärfste zurück". Wieser: "Zu keiner Zeit war er
in irgendwelche Zahlungs- und Buchungsvorgänge im Zusammenhang mit Bauprojekten der GVE
eingebunden." In der Anzeige heißt es weiter: "Der Verdacht liegt nahe, dass hier Behauptungen
wider besseren Wissens oder zumindest ins Blaue hinein aufgestellt wurden, die dazu geeignet sind,
sowohl unseren Mandanten herabzuwürdigen als auch das Amt des Oberbürgermeisters massiv zu
beschädigen."
Derweil sind die Tage von Andreas Hillebrand als GVE-Geschäftsführer gezählt. Der Aufsichtsrat
beschloss gestern, Gespräche über einen Aufhebungsvertrag aufzunehmen. Auch eine fristlose
Kündigung steht im Raum. Fest steht: Der zum Jahresende auslaufende Vertrag Hillebrands wird nicht
verlängert. Dass dieser seinen Informationspflichten als Geschäftsführer nicht nachgekommen ist, gilt
auch für den Aufsichtsrat als unstrittig. Fraglich sei aber, ob Hillebrand sich der Untreue schuldig
gemacht hat, als er die fürs Museum Folkwang bestimmte Instandsetzungsrücklage ins Stadion
steckte. Das Rechtsamt steht auf dem Standpunkt, er habe wissen müssen, dass es sich um
Treuhandvermögen handelte. Er sei als ehemaliger Leiter des städtischen Beteiligungsverwaltung
doch bestens mit den Folkwang-Verträgen vertraut gewesen.
Hillebrand zieht sich darauf zurück, dass es weder von der Stadt noch vom Aufsichtsrat eine
Anweisung gegeben habe, wie mit der Instandhaltungsrücklage zu verfahren sei. Sein Anwalt kann
deshalb weder eine Pflichtverletzung erkennen, noch sieht er den Tatbestand der Untreue erfüllt. Die
Liquiditätsprobleme der GVE seien der Beteiligungsverwaltung zudem seit langem bekannt gewesen,
aber stillschweigend hingenommen worden, ohne diese zu hinterfragen. Im Gegenteil: Ein
entsprechender Hinweis der GVE-Geschäftsführung im Bericht für den Jahresabschluss 2012 sei gar
nicht erwünscht gewesen.
Stefan Wette und Marcus Schymuczek

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