OB Reinhard Paß stellt Anzeige unbekannt
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OB Reinhard Paß stellt Anzeige unbekannt
OB Reinhard Paß stellt Anzeige unbekannt Foto: Stefan Arend Essens Oberbürgermeister Reinhard Paßß fühlt sich durch eine Strafanzeige im Zusammenhang mit der „GVE-Affäre“ verunglimpft und whrt sich. Essen. Essens Oberbürgermeister fühlt sich durch eine Strafanzeige im Zusammenhang mit der Finanzaffäre bei der städtischen GVE verunglimpft. Derweil beschließt der Aufsichtsrat: Der Geschäftsführer muss gehen. Oberbürgermeister Reinhard Pass fühlt sich verunglimpft, nachdem die WAZ über eine Anzeige gegen das Stadtoberhaupt berichtet hatte. Am Freitag reichte er bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige "gegen unbekannt" ein, weil ihn "ein Rechtsanwalt aus Genf", gemeint ist Felix Aden, wegen Untreue angezeigt habe. Darin geht es um die angebliche Zweckentfremdung von Geldern für das FolkwangMuseum durch die städtische GVE. Die Anzeige von Paß lautet auf "üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens". Andreas Wieser, Anwalt des Oberbürgermeisters, schreibt darin, die Vorwürfe von Felix Aden seien "völlig aus der Luft gegriffen". Paß weise sie "auf das Schärfste zurück". Wieser: "Zu keiner Zeit war er in irgendwelche Zahlungs- und Buchungsvorgänge im Zusammenhang mit Bauprojekten der GVE eingebunden." In der Anzeige heißt es weiter: "Der Verdacht liegt nahe, dass hier Behauptungen wider besseren Wissens oder zumindest ins Blaue hinein aufgestellt wurden, die dazu geeignet sind, sowohl unseren Mandanten herabzuwürdigen als auch das Amt des Oberbürgermeisters massiv zu beschädigen." Derweil sind die Tage von Andreas Hillebrand als GVE-Geschäftsführer gezählt. Der Aufsichtsrat beschloss gestern, Gespräche über einen Aufhebungsvertrag aufzunehmen. Auch eine fristlose Kündigung steht im Raum. Fest steht: Der zum Jahresende auslaufende Vertrag Hillebrands wird nicht verlängert. Dass dieser seinen Informationspflichten als Geschäftsführer nicht nachgekommen ist, gilt auch für den Aufsichtsrat als unstrittig. Fraglich sei aber, ob Hillebrand sich der Untreue schuldig gemacht hat, als er die fürs Museum Folkwang bestimmte Instandsetzungsrücklage ins Stadion steckte. Das Rechtsamt steht auf dem Standpunkt, er habe wissen müssen, dass es sich um Treuhandvermögen handelte. Er sei als ehemaliger Leiter des städtischen Beteiligungsverwaltung doch bestens mit den Folkwang-Verträgen vertraut gewesen. Hillebrand zieht sich darauf zurück, dass es weder von der Stadt noch vom Aufsichtsrat eine Anweisung gegeben habe, wie mit der Instandhaltungsrücklage zu verfahren sei. Sein Anwalt kann deshalb weder eine Pflichtverletzung erkennen, noch sieht er den Tatbestand der Untreue erfüllt. Die Liquiditätsprobleme der GVE seien der Beteiligungsverwaltung zudem seit langem bekannt gewesen, aber stillschweigend hingenommen worden, ohne diese zu hinterfragen. Im Gegenteil: Ein entsprechender Hinweis der GVE-Geschäftsführung im Bericht für den Jahresabschluss 2012 sei gar nicht erwünscht gewesen. Stefan Wette und Marcus Schymuczek