Media-Daten Kombination 2016 [PDF-Format, 2,6 MB]
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Kombinationspreisliste 2016 Mittelhessische Druck- und Verlagshaus GmbH & Co. KG Marburger Straße 20 · 35390 Gießen Preisliste Nr. 23 · gültig ab 1. Januar 2016 Regional werben – gezielt werben! ein n sponta-vor Spaß Es war lag schief in Szene gesetzte isations Improv blikum nt turbule erten die ihren begeist nen Ideen fen sich sam am Worms zur den hatten shop gemein . Eingela Weg von zu arbeiten auf dem Hessen durch Laubac h (gdun) großen . Zur senen Die Erwach em Kuchen backen Impro-Thea Süße nden Petra Vorsitze steherin Ortsvor Wochenzeitung für die Gemeinde Mücke | Amtliches Bekanntmachungsblatt Mi ist – gemäßher Held. ase, Der Kasper– ein komisc Kleid, Hakenn le penspie bunt-kariertem mütze, STIMME HEIMA ZEITUNG HEIMAT POHLHEIMER NACHRICHTEN R E I S K I R C H E N E R A N Z E I G E R · R E I S K I R C H E N E R S T I M M E · BERSROD · BURKHARDSFELDEN · ETTINGSHAUSEN · HATTENROD · LINDENSTRUTH · REISKIRCHEN · SAASEN · WINNEROD Wochenzeitung für die Gemeinde Reiskirchen | Bekanntmachungsblatt | Dritter Kreativmarkt der Landfrauen Handwerk und Kunst gab es in bunter Vielfalt Ettingshausen (gal) Internet- und E-Mail-Adresse der Stadt Pohlheim: http://www.pohlheim.de [email protected] 26. November 2015 AMTLICHES MITTEILUNGSORGAN DER STADT POHLHEIM DORF-GÜLL · GARBENTEICH · GRÜNINGEN · HAUSEN · HOLZHEIM · WATZENBORN-STEINBERG Wochenzeitung für die Stadt Pohlheim Oh mein Albtraum, r Stando noch die fand das r darübe iden muss,statt. lung entscheMahnmal ohne festes schein zu Wochenzeitung für die Stadt Laubach | Amtliches Bekanntmachungsblatt | Große Buchausstellung MÜCKER ATZENHAIN · BERNSFELD · FLENSUNGEN · GROSS-EICHEN · HÖCKERSDORF · ILSDORF · MERLAU NIEDER-OHMEN · OBER-OHMEN · RUPPERTENROD · SELLNROD · WETTSAASEN g, Samsta t l t für konzer von Arndt Schmid in die evan der Leitung n Nora Uhr 19.30 mit Sängeri ber, um mber, mber 23. Novem ANZEIGER ALLENDORFER RABENAUER MITTEILUNGEN ZEITUNG AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSORGAN DER STADT ALLENDORF (LUMDA) · WWW.ALLENDORF-LDA.DE ALLENDORF · CLIMBACH · NORDECK · WINNEN A M T L I C H E S M I T T E I L U N G S O R G A N D E R G E M E I N D E R A B E N AU Gegen das »AufgeTischt«: ALLERTSHAUSEN · GEILSHAUSEN · KESSELBACH · LONDORF · ODENHAUSEN · RÜDDINGSHAUSEN Nr. 47 | fstagen ein. Täglich und Einkau Schau- nde recht herzlich Zu den das Freigelä te und Workshop Aufbau des Lutherw Treffen von 30 Vertr LAUBACHER A LT E N H A I N · F R E I E N S E E N · GON T E R S K I R C H E N · L A U B A C H · L A U T E R · M Ü N S T E R RÖTHGES · RUPPERTSBURG · WETTERFELD HZAK TUELL HAUSHALTSABDECKEND IN GRÜNBERG · LAUBACH · REISKIRCHEN · MÜCKE MDV GmbH · Gießen Marburger Straße 20 · 35390 Gießen Telefon 06 41/30 03-0 · TTelefax 06 41/30 03-3 00 26. September 2013 | Nr. 9 wehr, ZEITUNG A M T L I C H E S M I T T E I L U N G S B L AT T D E R S TA D T G R Ü N B E R G wa Kernst Jugend wart der ÜbungsszenaJugendhatten das H E I M AT A WO C H E N Z E I T U N G F Ü R G R Ü N B E R G U N D L AU B AC H LIC HE R LICHER LICHE HER WO CHE NB LATT LA TT WOCHENBLATT WOCHE CHENB NBLA › REGIONAL › ANGEBOTSSTARK ›› DIE EFFEKTIVE KOMBINATION mit den bewährten Wochenzeitungen und amtlichen Mitteilungsorganen MONATLICH AN ÜBER 18 000 AUFLAGE 22.000 29. Jahrgang Kolnhäuse lnhäuser Straße 3 · 35423 Lich · Telefon 0 64 04-70 29 oder 70 99 · Telefax 0 64 04 -30 53 E-Mail: info@ info@licher-wo licher-wochenblatt.de · ISDN-Nr.: licher-wo N-Nr 0 64 04-69 67 75 · Homepage: www.licher-wo N-Nr.: licher licher-wo chenblatt.de Annahmeschluss: Die Annahme Dienstags 17.00 Uhr NEUTRALE, UNABHÄNGIGE V Inhaltsverzeichnis Ich freue mich auf Sie Allgemeine Verlagsangaben ............................................................................................. 3 Produkte und Verbreitung ................................................................................................ 4 Preisberechnung .............................................................................................................. 5 Prospektbeilagen, Auflagen und Preisberechnung .............................................................. 6 Prospektbeilagen, Technische Angaben ............................................................................. 7 Technische Angaben .......................................................................................................... 8 Allgemeine Geschäftsbedingungen ................................................................................... 9 Medienberaterin Anke Erbeck Mitteilungsblätter und Anzeigenblatt HZ aktuell Telefon 06 41/30 03-2 94 Mobil 01 63/5 00 32 81 Telefax 06 41/30 03-3 02 E-Mail [email protected] Anzeigenblatt Licher/Hungener Wochenblatt Telefon 0 64 04/70 99 Mobil 01 63/5 00 32 81 Fax 0 64 04/30 53 E-Mail [email protected] Allgemeine Verlagsangaben Verlag Mittelhessische Druck- und Verlagshaus GmbH & Co. KG Marburger Straße 20, 35390 Gießen Postfach 10 04 62, 35334 Gießen Telefon 06 41/30 03-0 E-Mail [email protected] Internet www.giessener-allgemeine.de www.alsfelder-allgemeine.de Bankverbindungen Sparkasse Gießen IBAN: DE91 5135 0025 0227 0055 54, BIC: SKGIDE5F Volksbank Mittelhessen eG IBAN: DE78 5139 0000 0000 4243 07, BIC: VBMHDE5F Erscheinungsweise · Mitteilungsblätter: Heimatzeitung Grünberg, Laubacher Anzeiger, Mücker Stimme, Reiskirchener Anzeiger, Pohlheimer Nachrichten, Allendorfer Mitteilungen, Rabenauer Zeitung jeweils wöchentlich, donnerstags · Anzeigenblätter: Licher/Hungener Wochenblatt wöchentlich, donnerstags; HZ Aktuell letzter Sonntag im Monat Annahmeschluss Mitteilungsblätter und HZ Aktuell = Dienstag 10.00 Uhr Licher/Hungener Wochenblatt = Dienstag 17.00 Uhr Rücktrittsterminesiehe Annahmeschluss, bei Rücktritt bereits entstandene Satzkosten werden in Rechnung gestellt. Abzugsanzeigen Korrekturabzüge werden nur bis Dienstag 12.00 Uhr angefertigt. 3 Preise Alle Preise in Euro zzgl. MwSt. GeschäftsbedingungenAufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften und zu den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt. ZahlungsbedingungenZahlung sofort nach Rechnungserhalt netto. Bei Vorauskasse oder Bankeinzug wird 2 % Skonto gewährt. Chiffregebühr Bei Abholung für jede Veröffentlichung = 0,90 € zzgl. MwSt., Bei Zusendung für jeder Veröffentlichung = 4,50 € zzgl. MwSt. Mengenstaffel ab 1000 mm 3 % 3000 mm 5 % 5000 mm 10 % 10 000 mm 15 % 20 000 mm 20 % 6 Anzeigen 5 % 12 Anzeigen 10 % 24 Anzeigen 15 % 52 Anzeigen 20 % Rabatte Agenturprovision 15 % auf die Grundpreise Verleger-Rabatt 10 % für Direktaufträge Ausgaben-Kombinationsrabatt: (auch gültig bei Kombinationen mit Tageszeitungen) ab 2 Ausgaben 5 % ab 3 Ausgaben 10 % ab 4 Ausgaben 15 % Produkte und Verbreitung 4 Erreichen Sie Ihre lokale Zielgruppe durch Schaltung einer Anzeige im Mitteilungs- oder Anzeigenblatt der Region. Mitteilungsblätter · Gesamtauflage 10 900 Exemplare Nordeck Rüddingshausen Rabenau Reiskirchen Saasen Lindenstruth Göbelnrod Grünberg Harbach Queckborn Burkhardsfelden Hattenrod Merlau Ruppertenrod LAUBACHER ANZEIGER A LT E N H A I N · F R E I E N S E E N · GON T E R S K I R C H E N · L A U B A C H · L A U T E R · M Ü N S T E R RÖTHGES · RUPPERTSBURG · WETTERFELD Flensungen Ober-Ohmen Ilsdorf Groß-Eichen Stockhausen Klein-Eichen Höckersdorf Lardenbach Sellnrod Weickartshain MÜCKER STIMME Freienseen Münster Impro-Thea Altenhain HEIMAT HEIMA ZEITUNG R E I S K I R C H E N E R A N Z E I G E R · R E I S K I R C H E N E R S T I M M E · BERSROD · BURKHARDSFELDEN · ETTINGSHAUSEN · HATTENROD · LINDENSTRUTH · REISKIRCHEN · SAASEN · WINNEROD Lich Muschenheim Bettenhausen Hungen Inheiden Bellersheim st a der Kern ngss ndw Juge ndwart n das Übu Juger, hatte weh 04-30 53 zena - t adwa Kerns Jugen dwart der Übungsszen Jugen hatten das wehr, AUFLAGE 22.000 29. Jahrgang Kolnhäuse lnhäuser Straße 3 · 35423 Lich · Telefon 0 64 04-70 29 oder 70 99 · Telefax 0 64 04-30 53 E-Mail: info@ info@licher-wo licher-wochenblatt.de · ISDN-Nr.: licher-wo N-Nr 0 64 04-69 67 75 · Homepage: www.licher-wo N-Nr.: licher licher-wo chenblatt.de Annahmeschluss: Die Annahme Dienstags 17.00 Uhr NEUTRALE, UNABHÄNGIGE V NACHRICHTEN Internet- und E-Mail-Adresse der Stadt Pohlheim: http://www.pohlheim.de [email protected] AMTLICHES MITTEILUNGSORGAN DER STADT POHLHEIM Stadt Pohlheim DORF-GÜLL · GARBENTEICH · GRÜNINGEN · HAUSEN · HOLZHEIM · WATZENBORN-STEINBERG 26. November 2015 Wochenzeitung für die Stadt Pohlheim Nr. 47 | Anzeigenblatt 15 000 Exemplare Lich 15 000 Exemplare Hungen 7000 Exemplare Obbornhofen Langd Rabertshausen Rodheim Trais-Horloff Steinheim Utphe ALLENDORFER MITTEILUNGEN Stadt Allendorf (Lumda) AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSORGAN DER STADT ALLENDORF (LUMDA) · WWW.ALLENDORF-LDA.DE ALLENDORF · CLIMBACH · NORDECK · WINNEN Gegen das l Samstag, konzert g von Arndt dt für Schmi die evan der Leitun rin Nora Uhr in 19.30 mit Sängember ber, um mber, 23. Novem Eberstadt LIC HE R LICHER LICHE HER WO CHE NB LATT LA TT WOCHENBLATT WOCHE CHENB NBLA Gemeinde Reiskirchen Oh mein Albtraum, Holzheim R ER NE EN GE NG HU N T TT AT LA BL EN B HE CH OC WO | POHLHEIMER Gonterskirchen Villingen Langsdorf Wochenzeitung für die Gemeinde Reiskirchen | Bekanntmachungsblatt Dritter Kreativmarkt der Landfrauen Handwerk und Kunst gab es in bunter Vielfalt Ettingshausen (gal) Ruppertsburg Nonnenroth Kloster Birklar Arnsburg Laubach r Stando noch die fand das darüber eiden muss,statt. lung entsch Mahnmal ohne festes Grüningen Dorf-Güll Wetterfeld Röthges gemäß Held. Mi nase, r ist – cher Haken Der Kaspe– ein komis m Kleid, penspielebunt-karierte mütze, Nieder-Bessingen Ober-Bessingen Pohlheim Gemeinde Mücke ATZENHAIN · BERNSFELD · FLENSUNGEN · GROSS-EICHEN · HÖCKERSDORF · ILSDORF · MERLAU NIEDER-OHMEN · OBER-OHMEN · RUPPERTENROD · SELLNROD · WETTSAASEN Wochenzeitung für die Gemeinde Mücke | Amtliches Bekanntmachungsblatt Lauter Ettingshausen Hausen Watzenborn- GarbenSteinheim teich Stadt Laubach Wochenzeitung für die Stadt Laubach | Amtliches Bekanntmachungsblatt | Große Buchausstellung Süße enden Vorsitz rin Petra rstehe Ortsvo Anzeigenblatt 19 120 Exemplare 19 120 Exemplare MONATLICH AN ÜBER 18 000 Wettsaasen Mücke nen Ideen mit den bewährten Wochenzeitungen und amtlichen Mitteilungsorganen Atzenhain ein ten sponta vor Spaß Es war lag schief in Szene gesetz visationsImpro blikum turbulent terten die ihren begeis › ANGEBOTSSTARK ›› DIE EFFEKTIVE KOMBINATION Nieder-Ohmen Lumda Reinhardshain Stangenrod Bersrod Beltershain Winnerod Lehnheim ufstagenh ein. Täglich und Einka Schau- lände recht herzlic Zu den das Freige te und 26. September 2013 | Nr. 9 Treffen von 30 Vertr zu MDV GmbH · Gießen Marburger Straße 20 · 35390 Gießen Telefon 06 41/30 03-0 · TTelefax 06 41/30 03-3 00 Stadt Grünberg A M T L I C H E S M I T T E I L U N G S B L AT T D E R S TA D T G R Ü N B E R G schein HAUSHALTSABDECKEND IN GRÜNBERG · LAUBACH · REISKIRCHEN · MÜCKE ZEITUNG WO C H E N Z E I T U N G F Ü R G R Ü N B E R G U N D L AU B AC H Workshop Aufbau des Lutherw Zur großen HZAK TUELL › REGIONAL H E I M AT A Bernsfeld Weitershain Lauba Kesselbach Climbach Odenhausen Allerts- Geilshausen hausen ). ch (gdun Londorf n hsene n Die Erwac Kuche nem backe Allendorf/ Lumda fen sich nsam am Worms zur aden hatten shop gemeiWeg von n. Eingel zu arbeite auf dem Hessen durch Winnen RABENAUER ZEITUNG A M T L I C H E S M I T T E I L U N G S O R G A N D E R G E M E I N D E R A B E N AU ALLERTSHAUSEN · GEILSHAUSEN · KESSELBACH · LONDORF · ODENHAUSEN · RÜDDINGSHAUSEN »AufgeTischt«: Gemeinde Rabennau Mitteilungs- und Anzeigenblätter 5 Erreichen Sie Ihre lokale Zielgruppe durch Schaltung einer Anzeige im Mitteilungs- oder Anzeigenblatt der Region. Grundpreis je mm in € Mitteilungsblätter s/w Farbe Ortspreis je mm in € s/w Farbe Heimatzeitung Grünberg und Laubacher Anzeiger 0,52 0,64 0,43 0,54 Mücker Stimme 0,39 0,48 0,33 0,41 Reiskirchener Anzeiger 0,34 0,43 0,29 0,36 Pohlheimer Nachrichten 0,39 0,48 0,33 0,41 Allendorfer Mitteilungen 0,35 0,44 0,30 0,37 Rabenauer Zeitung 0,35 0,44 0,30 0,37 Ausgaben-Kombinationsrabatt: (auch gültig bei Kombinationen mit Tageszeitungen) ab 2 Ausgaben 5 % ab 3 Ausgaben 10 % ab 4 Ausgaben 15 % So berechnen Sie Ihre Anzeige: Anzahl der Spalten x Höhe = Gesamtvolumen in mm, Gesamtvolumen x mm-Preis = Anzeigenpreis zzgl. MwSt. Berechnungsbeispiel: Ihre farbige Anzeige für z. B. Licher/Hungener Wochenblatt 2-spaltig (92,5 mm) Ihre Anzeige Grundpreis je mm in € Ortspreis je mm in € s/w Farbe s/w Farbe HZ Aktuell 0,98 1,22 0,83 1,04 Licher/Hungener Wochenblatt 0,75 0,94 0,64 0,80 Anzeigenblätter 70 mm 2 Spalten x 70 mm Höhe = 140 mm Gesamtvolumen 140 mm x 0,80 € (Ortspreis Farbe) = 112,00 € Anzeigenpreis zzgl. MwSt. Prospektbeilagen Auflagen und Preisberechnung Beilagenauflagen Mitteilungsblätter Gewicht pro Exemplar bis 6 Preis pro 1000 Exemplare in €1 Grundpreis ermäßigter Grundpreis2 20 g 49,00 42,00 25 g 52,00 45,00 30 g 55,00 48,00 Teilbelegung: nach Orten/Gemeinden bzw. Tourenbelegungen ist nur für die Anzeigenblätter HZ Aktuell und Licher/Hungener Wochenblatt möglich. Mindestzahl: 3000 Exemplare Teilbelegung für Mitteilungsblätter ist nicht möglich. Mitteilungsblätter Heimatzeitung Grünberg und Laubacher Anzeiger 2350 Mücker Stimme 2100 Reiskirchener Anzeiger 750 Pohlheimer Nachrichten 3500 35 g 58,00 51,00 Allendorfer Mitteilungen 950 40 g 61,00 54,00 Rabenauer Zeitung 1250 Jede weiteren angefangenen 5 g zzgl. 3,00 € pro 1000 Exempl. Anzeigenblatt HZ Aktuell Anzeigenblätter HZ Aktuell 19 120 Licher/Hungener Wochenblatt 22 000 Licher Wochenblatt 15 000 Hungener Wochenblatt 7000 20 g 49,00 42,00 Jede weiteren angefangenen 5 g zzgl. 3,00 € pro 1000 Exempl. Anzeigenblatt Licher/Hungener Wochenblatt 20 g 45,00 40,00 Jede weiteren angefangenen 5 g zzgl. 3,00 € pro 1000 Exempl. Ansprechpartner: Tel. 06 41/30 03-1 96 · Fax 06 41/30 03-3 00 E-Mail: [email protected] Versandanschrift: Mittelhessische Druck- und Verlagshaus GmbH & Co. KG Marburger Str. 20, 35390 Gießen Annahme Mo.– Fr. von 8.00 –15.00 Uhr Letzter Anlieferungstermin: 2 Werktage vor Erscheinen Sonstige Angaben: Konkurrenzausschluss und Alleinbelegung ist aus wett bewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich. Letzter Rücktrittstermin: 8 Tage vor Erscheinen. Agenturprovision: 15 % In der belegten Ausgabe erfolgt ein kostenloser Beilagen hinweis. Jedoch berechtigt Nichterscheinen dieses Hinweises nicht zu Ersatzansprüchen. 1) Preise sind nicht rabattfähig. 2) Nur gültig bei Direktaufträgen für Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet. Prospektbeilagen Technische Angaben Beilagen müssen so beschaffen sein, dass sie maschinell verarbeitet werden können. Folgende Bedingungen sind aus technischen Gründen für das Beilegen von Fremdprodukten erforderlich: Formate Mindestformat: DIN A6 (105 x 148 mm) Maximalformat: 230 x 310 mm (größere Formate müssen auf Maximalformat gefalzt sein) Höchstgewicht 80 g pro Exemplar, höhere Gewichte nur nach Rücksprache mit dem Verlag möglich. Falzungen Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel oder Mittelfalz verarbeitet sein. Leporello- und Altarfalz können nicht maschinell beigelegt werden. Mehrseitige Prospekte mit Formaten größer als DIN A5 müssen den Falz an der langen Seite haben. Sonderformen mit einer Anlagekante auf Anfrage. Beschnitt Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein und dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer oder Verkleben aufweisen. Heftung Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden. Bei Draht-Rückenheftung darf die Drahtstärke nicht stärker als der Rücken der Beilage sein. Beilagen im Zeitungsformat können nur angenommen werden, wenn diese auf Maximalformat gefalzt angeliefert werden oder das Falzen auf Kosten des Auftraggebers erfolgt. Einzelblätter müssen ein Flächengewicht von mind. 120 g/m2 aufweisen. Bei geringerem Papiergewicht ist das Blatt zu falzen, wobei das Mindestformat nicht unterschritten werden darf. ngeklebte Produkte A Antwortkarten dürfen nicht auf der Prospektaußenseite angebracht werden. Transport und Verpackung Die Anlieferung muss frei Haus und auf einwandfreien, vor Transportschäden und Nässe geschützten Euro-Paletten erfolgen. Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene, feucht gewordene Beilagen, Beilagen mit umgeknickten Ecken, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind nicht verarbeitbar. Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein. Die Lagen sollten eine Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen. Begleitpapiere Der Lieferschein muss folgende Angaben enthalten: · Zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgaben · Erscheinungstermin · Auftraggeber der Beilage · Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv · Auslieferungstermin des Beilagenherstellers · Absender und Empfänger · Anzahl der Paletten · Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen Auf Textgleichheit des Lieferscheines zur Palettenkarte ist unbedingt zu achten. 7 Sonstige Angaben ie Beilage von Warenmustern und Sonderformaten sowie D von Beilagen mit höherem Gewicht ist nur bedingt möglich. Entsprechende Muster müssen dem Verlag vorab zur Prüfung vorgelegt werden. rundsätzlich gelten die »Technischen Richtlinien für G Fremdbeilagen in Tageszeitungen« des Bundesverbandes Druck und Medien e. V. (www.bvdm-online.de). Bei Lieferung von Beilagen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen oder beschädigt angeliefert werden, kann der Verlag für die Verteilung keine Gewähr übernehmen. Für evtl. Mehrkosten bei notwendiger Weiterverarbeitung haftet der Auftraggeber. B eilagen, die außer Eigenwerbung des Auftraggebers noch Fremdanzeigen enthalten oder optisch der Zeitung ähneln, werden nur nach Einzelprüfung des Verlags angenommen. Technische Angaben 8 Spaltenbreiten und Satzspiegel Technische Angaben für Druckvorlagen Datenübermittlung Halbes Berliner Format (Tabloid): Druckverfahren: Coldset-Rollenoffsetdruck Anzeigenauftrag: Vor Übermittlung senden Sie uns bitte Ihren Anzeigenauftrag inklusive eines Ausdruckes der Anzeige. Geben Sie bitte auch Ihren Ansprechpartner mit Telefonnummer für die Anzeigenübermittlung an. Rasterweite: 150 lpi (60er Raster) Tonwertzunahme: ca. 26 % nach Prozess-Standard Zeitungsdruck ISO 12647-3 265 mm 1 sp. = 45 mm 2 sp. = 92,5 mm 3 sp. = 140 mm 4 sp. = 187,5 mm Panoramaanzeige Halbes Berliner Format: 407,5 mm breit Ab 250 mm Höhe werden die Anzeigen mit der vollen Satzspiegelhöhe (265 mm) berechnet. Gesamtfarbauftrag: max. 116 % Rasterumfang: Lichtpunkt 3 %, Tiefenpunkt 95 % Ausgabeprofil: für Farbanzeigen ISOnewspaper26v4, für Graustufen-Anzeigen ISOnewspaper26v4_gr Bildauflösung: 280 dpi für Farb- und Graustufenbilder, 1270 dpi für Strichzeichnungen (1-Bit-Bilder) in der zu druckenden Größe Druckvorlagen: Wir erwarten für den Zeitungsdruck aufbereitete PDF-X-1a-Dokumente mit eingebundenen Zeichen sätzen auf Endformat ohne Beschnitt- oder Passermarken. Führen Sie im Druckmenü keine Farb separation durch. Gelieferte Office-Dokumente können nur als Satzvorlage dienen, darin enthaltene Schriftarten und Farbtöne sind nicht verbindlich. Farben: Alle Farben, auch Sonderfarben, sind aus den Prozessfarben Cyan, Magenta, Gelb und Schwarz aufzubauen. Die Druckvorlage darf keine RGB- oder LAB-Farbräume enthalten. ießener/Alsfelder Allgemeine Zeitung G Anzeigenabteilung, Marburger Str. 20, 35390 Gießen, E-Mail [email protected] Fax 06 41/30 03-3 00 (Mo.– Fr. 8.00 –16.00 Uhr) Telefon 06 41/30 03-2 13 oder -2 90 Übermittlungsmöglichkeiten: E-Mail [email protected] (bis 5 MB Dateigröße) FTP Bitte fordern Sie die Zugangsdaten unter Telefon 06 41/30 03-5 55 an. Datenträger CD, DVD, USB-Stick an den Verlag Datenbenennung: Bitte vergeben Sie Ihren Druckunterlagen eindeutige Dateinamen, z. B. kundenname_stichwort_erscheinungstermin. Druckunterlagenschluss: Dienstag, 10.00 Uhr T echnisch bedingte Farbabweichungen, die durch das Umwandeln von Sonderfarben in Prozessfarben, das Ein binden nicht korrekter Ein- oder Ausgabeprofile oder falscher Farbmodi (z. B. RGB) entstanden sind, berechtigen nicht zu Ersatz- oder Minderungsansprüchen. Gleiches gilt für unerwünschte Druck ergebnisse, die sich auf Abweichungen der gelieferten Druckunterlagen von den nebenstehenden technischen Angaben des Verlages zurückführen lassen. Allgemeine Geschäftsbedingungen (Blatt 1/3) für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1. » Anzeigenauftrag« im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. B ei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. B ei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Milli meterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. A ufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahme stellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. F ür die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt 9 wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. S ind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Allgemeine Geschäftsbedingungen (Blatt 2/3) für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 13. F alls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preis liste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsver- zug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15.Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Anzeigen bis zur Größe von 4 Spalten/220 mm Höhe werden auf der Rechnung abgedruckt und gelten als Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Ver öffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16.Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17.Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H. bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H. bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H. bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Ab sinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18.Bei Chiffre-Anzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffre-Anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffre-Anzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht ein geräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren, Bücher, Katalogsendungen und Päckchen sind von der 10 Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. Die Pflicht zur Wahrung des Chiffre-Geheimnisses bezieht sich nicht auf das Auskunftsrecht der öffentlichen Hand. Zuschriften auf ChiffreAnzeigen werden nur bearbeitet, wenn die Absender von außen erkennbar sind. 19.Filme, Reinzeichnungen, Reprovorlagen, Firmenlogos u. ä. sind Arbeitsmaterialien. Sie werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. Zum Zwecke der Kredit-/Bonitätsprüfung übermittelt uns die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, die in ihrer Datenbank zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten, einschließlich auf der Basis mathematischstatistischer Verfahren ermittelter Scorewerte, sofern wir unser berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben. Bei der Berechnung des Scorewertes werden u.a. auch Anschriftendaten genutzt. 21.Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des V erlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, b estimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung u nbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Allgemeine Geschäftsbedingungen (Blatt 3/3) für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages: 1.Wird ein Anzeigenauftrag zu einem Zeitpunkt zurückgezogen, zu dem das Inserat bereits ausgesetzt war, so werden die Satzkosten in Rechnung gestellt. Korrekturen oder Stornierungen von Stellenanzeigen für die Samstagsausgabe müssen aus technischen Gründen dem Verlag bis Donnerstag, 16.00 Uhr vorliegen. 2.Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich. 3.Der Verlag wendet bei Entgegennahme von Anzeigen die g eschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von dem Auftraggeber irregeführt wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Ver fügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Anträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. 4.Dem Verlag kann einzelvertraglich als Empfangsbevollmächtigtem des Auftraggebers das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. 5.Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung findet er z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbständiger hoheit licher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, an denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. 11 Mittelhessische Druck- und Verlagshaus GmbH & Co. KG Marburger Straße 20 · 35390 Gießen MÜCKER STIMME POHLHEIMER ALLENDORFER HZAKTUELL LICHER / HUNGENER WOCHENBLATT NACHRICHTEN MITTEILUNGEN