Media-Daten Kombination 2016 [PDF-Format, 2,6 MB]

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Media-Daten Kombination 2016 [PDF-Format, 2,6 MB]
Kombinationspreisliste 2016
Mittelhessische Druck- und Verlagshaus GmbH & Co. KG
Marburger Straße 20 · 35390 Gießen
Preisliste Nr. 23 · gültig ab 1. Januar 2016
Regional werben –
gezielt werben!
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Wochenzeitung für die Gemeinde Mücke | Amtliches Bekanntmachungsblatt
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NACHRICHTEN
R E I S K I R C H E N E R A N Z E I G E R · R E I S K I R C H E N E R S T I M M E · BERSROD · BURKHARDSFELDEN · ETTINGSHAUSEN · HATTENROD
· LINDENSTRUTH · REISKIRCHEN · SAASEN · WINNEROD
Wochenzeitung für die Gemeinde Reiskirchen | Bekanntmachungsblatt
|
Dritter Kreativmarkt der Landfrauen
Handwerk und Kunst gab es in bunter Vielfalt
Ettingshausen (gal)
Internet- und E-Mail-Adresse
der Stadt Pohlheim:
http://www.pohlheim.de
[email protected]
26. November 2015
AMTLICHES MITTEILUNGSORGAN DER STADT POHLHEIM
DORF-GÜLL · GARBENTEICH · GRÜNINGEN · HAUSEN · HOLZHEIM · WATZENBORN-STEINBERG
Wochenzeitung für die Stadt Pohlheim
Oh mein Albtraum,
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Wochenzeitung für die Stadt Laubach | Amtliches Bekanntmachungsblatt |
Große Buchausstellung
MÜCKER
ATZENHAIN · BERNSFELD · FLENSUNGEN · GROSS-EICHEN · HÖCKERSDORF · ILSDORF · MERLAU
NIEDER-OHMEN · OBER-OHMEN · RUPPERTENROD · SELLNROD · WETTSAASEN
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ALLENDORFER
RABENAUER
MITTEILUNGEN
ZEITUNG
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSORGAN DER STADT ALLENDORF (LUMDA) · WWW.ALLENDORF-LDA.DE
ALLENDORF · CLIMBACH · NORDECK · WINNEN
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RÖTHGES · RUPPERTSBURG · WETTERFELD
HZAK TUELL
HAUSHALTSABDECKEND IN GRÜNBERG · LAUBACH · REISKIRCHEN · MÜCKE
MDV GmbH · Gießen
Marburger Straße 20 · 35390 Gießen
Telefon 06 41/30 03-0 · TTelefax 06 41/30 03-3 00
26. September 2013 | Nr. 9
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ZEITUNG
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› ANGEBOTSSTARK
›› DIE EFFEKTIVE
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mit den bewährten
Wochenzeitungen
und amtlichen
Mitteilungsorganen
MONATLICH AN
ÜBER 18 000
AUFLAGE 22.000
29. Jahrgang
Kolnhäuse
lnhäuser Straße 3 · 35423 Lich · Telefon 0 64 04-70 29 oder 70 99 · Telefax 0 64 04 -30 53
E-Mail: info@
info@licher-wo
licher-wochenblatt.de · ISDN-Nr.:
licher-wo
N-Nr 0 64 04-69 67 75 · Homepage: www.licher-wo
N-Nr.:
licher
licher-wo
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Annahmeschluss: Die
Annahme
Dienstags 17.00 Uhr
NEUTRALE, UNABHÄNGIGE V
Inhaltsverzeichnis
Ich freue mich auf Sie
Allgemeine Verlagsangaben ............................................................................................. 3
Produkte und Verbreitung ................................................................................................ 4 Preisberechnung .............................................................................................................. 5 Prospektbeilagen, Auflagen und Preisberechnung .............................................................. 6 Prospektbeilagen, Technische Angaben ............................................................................. 7 Technische Angaben ..........................................................................................................
8 Allgemeine Geschäftsbedingungen ...................................................................................
9
Medienberaterin Anke Erbeck
Mitteilungsblätter und Anzeigenblatt HZ aktuell Telefon 06 41/30 03-2 94 Mobil 01 63/5 00 32 81 Telefax 06 41/30 03-3 02 E-Mail [email protected]
Anzeigenblatt Licher/Hungener Wochenblatt Telefon 0 64 04/70 99 Mobil 01 63/5 00 32 81 Fax
0 64 04/30 53 E-Mail [email protected]
Allgemeine Verlagsangaben
Verlag
Mittelhessische Druck- und Verlagshaus GmbH & Co. KG Marburger Straße 20, 35390 Gießen Postfach 10 04 62, 35334 Gießen
Telefon
06 41/30 03-0
E-Mail
[email protected]
Internet
www.giessener-allgemeine.de www.alsfelder-allgemeine.de
Bankverbindungen Sparkasse Gießen IBAN: DE91 5135 0025 0227 0055 54, BIC: SKGIDE5F
Volksbank Mittelhessen eG IBAN: DE78 5139 0000 0000 4243 07, BIC: VBMHDE5F
Erscheinungsweise
· Mitteilungsblätter: Heimatzeitung Grünberg, Laubacher Anzeiger, Mücker Stimme, Reiskirchener Anzeiger, Pohlheimer Nachrichten, Allendorfer Mitteilungen, Rabenauer Zeitung jeweils wöchentlich, donnerstags
· Anzeigenblätter: ­Licher/Hungener Wochenblatt wöchentlich, donnerstags; HZ Aktuell letzter Sonntag im Monat
Annahmeschluss
Mitteilungsblätter und HZ Aktuell = Dienstag 10.00 Uhr Licher/Hungener Wochenblatt = Dienstag 17.00 Uhr
Rücktrittsterminesiehe Annahmeschluss, bei Rücktritt bereits entstandene Satzkosten werden in Rechnung gestellt.
Abzugsanzeigen Korrekturabzüge werden nur bis Dienstag 12.00 Uhr angefertigt.
3
Preise
Alle Preise in Euro zzgl. MwSt.
GeschäftsbedingungenAufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften und zu den zusätzlichen
Geschäfts­bedingungen des Verlages ausgeführt.
ZahlungsbedingungenZahlung sofort nach Rechnungserhalt netto. Bei Vorauskasse oder Bankeinzug wird 2 % Skonto gewährt.
Chiffregebühr Bei Abholung für jede Veröffentlichung = 0,90 € zzgl. MwSt., Bei Zusendung für jeder Veröffentlichung = 4,50 € zzgl. MwSt.
Mengenstaffel ab
1000 mm 3 % 3000 mm 5 % 5000 mm
10 % 10 000 mm
15 % 20 000 mm
20 %
6 Anzeigen 5 % 12 Anzeigen
10 % 24 Anzeigen
15 % 52 Anzeigen
20 %
Rabatte
Agenturprovision 15 % auf die Grundpreise Verleger-Rabatt 10 % für Direktaufträge
Ausgaben-Kombinationsrabatt: (auch gültig bei Kombinationen mit Tageszeitungen) ab 2 Ausgaben 5 % ab 3 Ausgaben 10 % ab 4 Ausgaben 15 %
Produkte und Verbreitung
4
Erreichen Sie Ihre lokale Zielgruppe durch Schaltung einer Anzeige im Mitteilungs- oder Anzeigenblatt der Region.
Mitteilungsblätter · Gesamtauflage 10 900 Exemplare
Nordeck
Rüddingshausen
Rabenau
Reiskirchen
Saasen
Lindenstruth Göbelnrod
Grünberg
Harbach Queckborn
Burkhardsfelden Hattenrod
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LAUBACHER
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RÖTHGES · RUPPERTSBURG · WETTERFELD
Flensungen
Ober-Ohmen
Ilsdorf
Groß-Eichen
Stockhausen
Klein-Eichen Höckersdorf
Lardenbach Sellnrod
Weickartshain
MÜCKER
STIMME
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Münster
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HEIMA ZEITUNG
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AUFLAGE 22.000
29. Jahrgang
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Annahme
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AMTLICHES MITTEILUNGSORGAN DER STADT POHLHEIM
Stadt Pohlheim
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26. November 2015
Wochenzeitung für die Stadt Pohlheim
Nr. 47 |
Anzeigenblatt
15 000 Exemplare
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ALLENDORFER
MITTEILUNGEN
Stadt Allendorf (Lumda)
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSORGAN DER STADT ALLENDORF (LUMDA) · WWW.ALLENDORF-LDA.DE
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Gonterskirchen
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Wochenzeitung für die Gemeinde Reiskirchen | Bekanntmachungsblatt
Dritter Kreativmarkt der Landfrauen
Handwerk und Kunst gab es in bunter Vielfalt
Ettingshausen (gal)
Ruppertsburg
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Nieder-Bessingen
Ober-Bessingen
Pohlheim
Gemeinde Mücke
ATZENHAIN · BERNSFELD · FLENSUNGEN · GROSS-EICHEN · HÖCKERSDORF · ILSDORF · MERLAU
NIEDER-OHMEN · OBER-OHMEN · RUPPERTENROD · SELLNROD · WETTSAASEN
Wochenzeitung für die Gemeinde Mücke | Amtliches Bekanntmachungsblatt
Lauter
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Stadt Laubach
Wochenzeitung für die Stadt Laubach | Amtliches Bekanntmachungsblatt |
Große Buchausstellung
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Anzeigenblatt
19 120 Exemplare
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ÜBER 18 000
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Wochenzeitungen
und amtlichen
Mitteilungsorganen
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Telefon 06 41/30 03-0 · TTelefax 06 41/30 03-3 00
Stadt Grünberg
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RABENAUER
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»AufgeTischt«:
Gemeinde Rabennau
Mitteilungs- und Anzeigenblätter
5
Erreichen Sie Ihre lokale Zielgruppe durch Schaltung einer Anzeige im Mitteilungs- oder Anzeigenblatt der Region.
Grundpreis je mm in €
Mitteilungsblätter
s/w
Farbe
Ortspreis je mm in €
s/w
Farbe
Heimatzeitung Grünberg und Laubacher Anzeiger
0,52
0,64
0,43
0,54
Mücker Stimme 0,39
0,48
0,33
0,41
Reiskirchener Anzeiger
0,34
0,43
0,29
0,36
Pohlheimer Nachrichten
0,39
0,48
0,33
0,41
Allendorfer Mitteilungen
0,35
0,44
0,30
0,37
Rabenauer Zeitung
0,35
0,44
0,30
0,37
Ausgaben-Kombinationsrabatt:
(auch gültig bei Kombinationen mit Tageszeitungen)
ab 2 Ausgaben 5 %
ab 3 Ausgaben 10 %
ab 4 Ausgaben 15 %
So berechnen Sie Ihre Anzeige:
Anzahl der Spalten x Höhe = Gesamtvolumen in mm,
Gesamtvolumen x mm-Preis = Anzeigenpreis zzgl. MwSt.
Berechnungsbeispiel:
Ihre farbige Anzeige für z. B. Licher/Hungener Wochenblatt
2-spaltig (92,5 mm)
Ihre Anzeige
Grundpreis je mm in €
Ortspreis je mm in €
s/w
Farbe
s/w
Farbe
HZ Aktuell
0,98
1,22
0,83
1,04
Licher/Hungener Wochenblatt
0,75
0,94
0,64
0,80
Anzeigenblätter
70
mm
2 Spalten x 70 mm Höhe = 140 mm Gesamtvolumen
140 mm x 0,80 € (Ortspreis Farbe) = 112,00 € Anzeigenpreis zzgl. MwSt.
Prospektbeilagen Auflagen und Preisberechnung
Beilagenauflagen
Mitteilungsblätter
Gewicht pro Exemplar bis
6
Preis pro 1000 Exemplare in €1
Grundpreis
ermäßigter Grundpreis2
20 g
49,00
42,00
25 g
52,00
45,00
30 g
55,00
48,00
Teilbelegung:
nach Orten/Gemeinden bzw. Tourenbelegungen ist nur für die Anzeigenblätter HZ Aktuell und Licher/Hungener Wochenblatt möglich.
Mindestzahl: 3000 Exemplare
Teilbelegung für Mitteilungsblätter ist nicht möglich.
Mitteilungsblätter
Heimatzeitung Grünberg und Laubacher Anzeiger
2350
Mücker Stimme
2100 Reiskirchener Anzeiger 750
Pohlheimer Nachrichten
3500
35 g
58,00
51,00
Allendorfer Mitteilungen
950
40 g
61,00
54,00
Rabenauer Zeitung
1250
Jede weiteren angefangenen 5 g zzgl. 3,00 € pro 1000 Exempl.
Anzeigenblatt HZ Aktuell
Anzeigenblätter
HZ Aktuell
19 120
Licher/Hungener Wochenblatt
22 000
Licher Wochenblatt
15 000
Hungener Wochenblatt
7000
20 g
49,00
42,00
Jede weiteren angefangenen 5 g zzgl. 3,00 € pro 1000 Exempl.
Anzeigenblatt Licher/Hungener Wochenblatt
20 g
45,00
40,00
Jede weiteren angefangenen 5 g zzgl. 3,00 € pro 1000 Exempl.
Ansprechpartner:
Tel. 06 41/30 03-1 96 · Fax 06 41/30 03-3 00
E-Mail: [email protected]
Versandanschrift:
Mittelhessische Druck- und Verlagshaus GmbH & Co. KG
Marburger Str. 20, 35390 Gießen
Annahme Mo.– Fr. von 8.00 –15.00 Uhr
Letzter Anlieferungstermin: 2 Werktage vor Erscheinen
Sonstige Angaben:
Konkurrenzausschluss und Alleinbelegung ist aus wett bewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich.
Letzter Rücktrittstermin: 8 Tage vor Erscheinen.
Agenturprovision: 15 %
In der belegten Ausgabe erfolgt ein kostenloser Beilagen hinweis. Jedoch berechtigt Nichterscheinen dieses Hinweises nicht zu Ersatzansprüchen.
1) Preise sind nicht rabattfähig. 2) Nur gültig bei Direktaufträgen für Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet. Prospektbeilagen Technische Angaben
Beilagen müssen so beschaffen sein, dass sie maschinell
verarbeitet werden können. Folgende Bedingungen sind aus
technischen Gründen für das Beilegen von Fremdprodukten
erforderlich:
Formate
Mindestformat: DIN A6 (105 x 148 mm) Maximalformat: 230 x 310 mm (größere Formate müssen
auf Maximalformat gefalzt sein)
Höchstgewicht
80 g pro Exemplar, höhere Gewichte nur nach Rücksprache
mit dem Verlag möglich.
Falzungen
Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel oder Mittelfalz verarbeitet sein. Leporello- und Altarfalz können nicht maschinell beigelegt werden. Mehrseitige Prospekte mit Formaten
größer als DIN A5 müssen den Falz an der langen Seite
haben. Sonderformen mit einer Anlagekante auf Anfrage.
Beschnitt
Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich
geschnitten sein und dürfen am Schnitt keine Verblockung
durch stumpfe Messer oder Verkleben aufweisen.
Heftung
Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken- oder
Falzleimung hergestellt werden. Bei Draht-Rückenheftung
darf die Drahtstärke nicht stärker als der Rücken der
Beilage sein.
Beilagen
im Zeitungsformat
können nur angenommen werden, wenn diese auf Maximalformat gefalzt angeliefert werden oder das Falzen auf
Kosten des Auftraggebers erfolgt.
Einzelblätter
müssen ein Flächengewicht von mind. 120 g/m2 aufweisen.
Bei geringerem Papiergewicht ist das Blatt zu falzen, wobei
das Mindestformat nicht unterschritten werden darf.
ngeklebte Produkte
A
Antwortkarten dürfen nicht auf der Prospektaußenseite
angebracht werden.
Transport und Verpackung Die Anlieferung muss frei Haus und auf einwandfreien, vor Transportschäden und Nässe geschützten Euro-Paletten
erfolgen. Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte,
stark elektrostatisch aufgeladene, feucht gewordene
­Bei­lagen, Beilagen mit umgeknickten Ecken, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind nicht
ver­arbeitbar. Jede Palette muss analog zum Lieferschein
deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein. Die Lagen sollten eine Höhe von 80 bis 100 mm
aufweisen.
Begleitpapiere Der Lieferschein muss folgende Angaben enthalten: · Zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgaben · Erscheinungstermin · Auftraggeber der Beilage · Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv · Auslieferungstermin des Beilagenherstellers · Absender und Empfänger · Anzahl der Paletten · Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen Auf Textgleichheit des Lieferscheines zur Palettenkarte ist unbedingt zu achten.
7
Sonstige Angaben
ie Beilage von Warenmustern und Sonderformaten sowie
D
von Beilagen mit höherem Gewicht ist nur bedingt möglich.
Entsprechende Muster müssen dem Verlag vorab zur
Prüfung vorgelegt werden.
rundsätzlich gelten die »Technischen Richtlinien für
G
Fremdbeilagen in Tageszeitungen« des Bundesverbandes
Druck und Medien e. V. (www.bvdm-online.de). Bei Lieferung von Beilagen, die diesen Anforderungen nicht
entsprechen oder beschädigt angeliefert werden, kann der
Verlag für die Verteilung keine Gewähr übernehmen. Für
evtl. Mehrkosten bei notwendiger Weiterverarbeitung haftet
der Auftraggeber.
B eilagen, die außer Eigenwerbung des Auftraggebers noch
Fremdanzeigen enthalten oder optisch der Zeitung ähneln,
werden nur nach Einzelprüfung des Verlags angenommen.
Technische Angaben
8
Spaltenbreiten und Satzspiegel
Technische Angaben für Druckvorlagen
Datenübermittlung
Halbes Berliner Format (Tabloid):
Druckverfahren: Coldset-Rollenoffsetdruck
Anzeigenauftrag: Vor Übermittlung senden Sie uns bitte Ihren Anzeigenauftrag inklusive eines Ausdruckes der Anzeige. Geben Sie bitte auch Ihren Ansprechpartner mit Telefonnummer für die Anzeigenübermittlung an.
Rasterweite: 150 lpi (60er Raster)
Tonwertzunahme: ca. 26 % nach Prozess-Standard Zeitungsdruck ISO 12647-3
265
mm
1 sp. = 45 mm
2 sp. = 92,5 mm
3 sp. = 140 mm
4 sp. = 187,5 mm
Panoramaanzeige Halbes Berliner Format:
407,5 mm breit
Ab 250 mm Höhe werden die Anzeigen mit der vollen Satzspiegelhöhe (265 mm) berechnet.
Gesamtfarbauftrag: max. 116 %
Rasterumfang: Lichtpunkt 3 %, Tiefenpunkt 95 %
Ausgabeprofil: für Farbanzeigen ISOnewspaper26v4, für Graustufen-Anzeigen ISOnewspaper26v4_gr Bildauflösung: 280 dpi für Farb- und Graustufenbilder, 1270 dpi für Strichzeichnungen (1-Bit-Bilder) in der zu druckenden Größe
Druckvorlagen: Wir erwarten für den Zeitungsdruck aufbereitete PDF-X-1a-Dokumente mit eingebundenen Zeichen sätzen auf Endformat ohne Beschnitt- oder Passermarken. Führen Sie im Druckmenü keine Farb separation durch. Gelieferte Office-Dokumente können nur als Satzvorlage dienen, darin enthaltene Schriftarten und Farbtöne sind nicht verbindlich.
Farben: Alle Farben, auch Sonderfarben, sind aus den Prozessfarben Cyan, Magenta, Gelb und Schwarz aufzubauen. Die Druckvorlage darf keine RGB- oder LAB-Farbräume enthalten. ießener/Alsfelder Allgemeine Zeitung G
Anzeigenabteilung,
Marburger Str. 20, 35390 Gießen,
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Dienstag, 10.00 Uhr
T echnisch bedingte Farbabweichungen, die durch das Umwandeln von Sonderfarben in Prozessfarben, das Ein binden nicht korrekter Ein- oder Ausgabeprofile oder falscher Farbmodi (z. B. RGB) entstanden sind, berechtigen nicht zu Ersatz- oder Minderungsansprüchen. Gleiches gilt für unerwünschte Druck ergebnisse, die sich auf Abweichungen der gelieferten Druckunterlagen von den nebenstehenden technischen Angaben des Verlages zurückführen lassen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Blatt 1/3)
für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1. » Anzeigenauftrag« im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäfts­bedingungen ist der Vertrag über die Veröffent­lichung
einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druck­schrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines
Jahres nach Vertrags­abschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines
­Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner ­Anzeigen eingeräumt,
so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit ­Erscheinen der ersten
Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz
1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. B ei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigen­menge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu
vertreten hat, so hat der Auftraggeber, ­unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und
dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem
Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung
auf höherer Gewalt im ­Risikobereich des Verlages beruht.
5. B ei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Milli­
meterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. A ufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, ­bestimmten ­Ausgaben oder an
bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen,
müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der
Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen
werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der
ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an
den Text und nicht an andere Anzeigen ­angrenzen. Anzeigen, die auf
Grund ihrer ­redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar
sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe
im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagen­aufträge wegen des
Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen,
sachlich ­gerecht­fertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen,
wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche ­Bestimmungen
verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar
ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäfts­stellen, Annahme­
stellen oder Vertretern aufgegeben werden.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch
Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages
wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. F ür die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier
Druck­unterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen
fordert der Verlag unverzüglich ­Ersatz an.
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druck­unterlagen ­gegebenen
Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch
auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber
nur in dem ­Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt
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wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte ­angemessene
Frist verstreichen oder ist die ­Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder
Rückgängig­machung des Auftrages.
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind –
auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug
sind beschränkt auf Ersatz des vorherseh­baren Schadens und auf
das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt.
Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers,
seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine
Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter
­Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von ­Erfüllungsgehilfen, in
den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe
Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden
bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts ­beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und
­Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert.
Der Auftrag­geber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der
zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle
Fehler­korrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des
Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. S ind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird
die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruck­höhe der
­Berechnung zugrunde gelegt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Blatt 2/3)
für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
13. F alls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffent­lichung der
­Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preis­
liste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist
zu ­bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die
Einziehungs­kosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsver­- zug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung
ver­langen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des
Auftrag­gebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen
ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel
von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu ­machen.
15.Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden
Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern
geliefert. Anzeigen bis zur Größe von 4 Spalten/220 mm Höhe werden auf der Rechnung abgedruckt und gelten als Anzeigenbeleg.
Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle
eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Ver­
öffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16.Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche
­Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17.Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über
mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung ­hergeleitet
werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten ­Anzeige
beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn
eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich
tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur
dann ein zur Preisminderung ­berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H.
bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H.
bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H.
bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche
ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Ab­
sinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser
vor Erscheinen der ­Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18.Bei Chiffre-Anzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und
rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ­ordentlichen
Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffre-Anzeigen
werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
Die Eingänge auf Chiffre-Anzeigen werden vier Wochen aufbewahrt.
Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht ein­
geräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im
erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das
zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g) überschreiten, ­sowie
Waren, Bücher, Katalogsendungen und Päckchen sind von der 10
Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart ­werden, dass der Auftraggeber die
dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. Die
Pflicht zur Wahrung des Chiffre-Geheimnisses bezieht sich nicht auf
das Auskunftsrecht der öffentlichen Hand. Zuschriften auf ChiffreAnzeigen werden nur bearbeitet, wenn die Absender von außen
erkennbar sind.
19.Filme, Reinzeichnungen, Reprovorlagen, Firmenlogos u. ä. sind
Arbeitsmaterialien. Sie werden nur auf besondere An­forderung
an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung
endet drei Monate nach Ablauf des ­Auftrages.
20. Zum Zwecke der Kredit-/Bonitätsprüfung übermittelt uns die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss,
die in ihrer Datenbank zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten, einschließlich auf der Basis mathematischstatistischer Verfahren ermittelter Scorewerte, sofern wir unser
berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben. Bei der Berechnung des Scorewertes werden u.a. auch Anschriftendaten genutzt.
21.Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr
mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
oder bei öffentlich-rechtlichen ­Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des
V­ er­lages nicht im ­Mahnverfahren geltend gemacht werden,
b­ estimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren
Wohnsitz.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers,
auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klage­erhebung
u­ nbekannt oder hat der ­Auftraggeber nach Vertragsschluss ­seinen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Blatt 3/3)
für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem ­Geltungsbereich
des ­Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages
vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages:
1.Wird ein Anzeigenauftrag zu einem Zeitpunkt zurückgezogen,
zu dem das ­Inserat bereits ausgesetzt war, so werden die Satzkosten in Rechnung gestellt. Korrekturen oder Stornierungen
von Stellenanzeigen für die Samstagsausgabe müssen aus
technischen Gründen dem Verlag bis Donnerstag, 16.00 Uhr
vorliegen.
2.Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.
3.Der Verlag wendet bei Entgegennahme von Anzeigen die
g­ eschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von
dem Auftraggeber irregeführt wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche
Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen,
und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt
und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Ver­
fügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem ­Auftraggeber
obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen,
die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er
sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist
nicht verpflichtet, Anträge und Anzeigen ­daraufhin zu prüfen,
ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen
sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus
keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.
4.Dem Verlag kann einzelvertraglich als Empfangsbevollmächtigtem des Auftraggebers das Recht eingeräumt werden, die
eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des
Auftraggebers zu öffnen. Der Verlag kann darüber hinaus mit
dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der
gebührenpflichtigen Zusendung ­vereinbaren.
5.Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten
Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung findet er z. B.
beim Zusammenschluss verschiedener selbständiger hoheit­
licher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, an denen
Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
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Mittelhessische Druck- und Verlagshaus GmbH & Co. KG
Marburger Straße 20 · 35390 Gießen
MÜCKER STIMME
POHLHEIMER
ALLENDORFER
HZAKTUELL
LICHER / HUNGENER
WOCHENBLATT
NACHRICHTEN
MITTEILUNGEN