Ärzteblatt Baden-Württemberg 09-2011

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Ärzteblatt Baden-Württemberg 09-2011
www.aerzteblatt-bw.de
Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Foto: © Milan Klima, Neu-Isenburg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 66. Jahrgang | Gentner Verlag
09 | 2011
www.aerzteblatt-bw.de
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Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften
Editorial
Die BW-Bank präsentiert auf
der Titelseite „Fantastische Anatomie“
von Prof. Dr. med. Milan Klima:
Die Architektur des Bogens
Das Leichtbauprinzip findet sich beim funktionellen Bau des Knochens verwirklicht. Es gewährleistet bei minimaler Verwendung von
Baumaterial maximale Leistung bzw. Stabilität.
Bestes Beispiel sind die menschlichen Knochen: Dort, wo sich der Druck vorwiegend in
einer Richtung konzentriert, entsteht ein Kompaktknochen (Mittelstück oder Diaphyse eines
Röhrenknochens). Wo der Druck dagegen
breitflächig abgefangen wird, und wo es auch
seitliche Zugspannungen gibt, bildet sich ein
Schwammwerkknochen (Endstück oder Epiphyse eines Röhrenknochens). Die sich dabei
entwickelnden geometrischen Bogensysteme
hat der Künstler eindrucksvoll dargestellt. Die
Knochenbälkchen kreuzen einander und erinnern an das Bild eines gotischen Gewölbes:
Ähnliche Beanspruchung führt zu ähnlicher
räumlicher Anordnung in der Natur wie auch
in der Architektur aus menschlicher Hand.
Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite des
Ärzteblattes eine neue Sichtweise auf
den menschlichen Körper. Alle Bilder entstammen dem beruflichen Umfeld von
Ärztinnen und Ärzten. Die BW-Bank ver­
deutlicht damit ihre enge Beziehung zur
Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht
zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für
Heilberufe seit vielen Jahren kompetente
Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten.
Die BW-Bank ist mit knapp 200 Filialen in
allen Landesteilen vor Ort. Beispielsweise in
Villingen-Schwenningen berät Sie Ihre
VermögensManagerin Heilberufe Carolin
Möhrle (Tel. 0 77 20 / 3905-18, Fax -29)
kompetent und umfassend.
Mehr Informationen zum Angebot für Heilberufler oder zu Beratungsspezialisten in
­Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter
www.bw-bank.de/heilberufe oder telefonisch unter 07 11 / 1 24-4 90 95.
09 | 2011
Vermischtes
460Neue Unternehmenskultur
468Multiresistente Erreger
in Heimen
469Dialyse-Qualitätssicherung
Kammern und KV
461eGK-Lesegeräte jetzt anschaffen
469Herzkatheter-Qualitätssicherung
461DocLineBW
461DegMed verschoben
DE G
MED
Themenauswahl
DEGERLOCHER
AKADEMIE
•
MEDIZIN FÜR
DIE ZUKUNFT
•
N O R DW Ü R T T E M B E R G
Karriereplanung
– auch mit Familie!
•
Führungskompetenz
leicht gemacht
470Das Arztbild im Wandel der Zeit
•
Diagnostische Rätsel
souverän lösen
•
Behandlungsfehler
erkennen und vermeiden
•
Die Zeit danach
– aktiv im (Un-)Ruhestand
in Kooperation mit
Organisation und Information
MedCongress GmbH
BEZIRKS ÄRZTEKAMMER
Klinische Visite
– optimal gestaltet
•
der Weiterbildung
Wirtschaft
Planvolle Weiterbildung
– wie schafft man das?
462Ärztliches Lobbying
7. bis 10.Bernhard Schmidbauer
463Nachruf
September 2011
Stuttgart
463Förderprogramm
„Landärzte“
Degerloch
463Endspurt zur Evaluation
Veranstalter
Neu auf Station
– fit für den ersten Dienst
•
MEDICA
Deutsche Gesellschaft für
Interdisziplinäre Medizin e. V.
464Neues aus der Finanzwelt
Rechtsfragen
466Arbeits-, Ruhe- und
Bereitschaftsdienstzeiten
für angestellte Ärztinnen
und Ärzte (Teil 2)
Postfach 70 01 49
D-70571 Stuttgart
Tel. +49 711 72 07 12-0
Fax +49 711 72 07 12-29
[email protected]
www.degmed.de
470Kunst & Kultur
471Erfolgreiche
Verfassungsbeschwerde
471Neues Fortbildungsinstitut
472Neue Bücher
472Schulnote: 6
Veranstaltungsübersicht
474
Bekanntmachungen
477
Impressum
493
467Landesberufsgericht verurteilt
sog. Kick-Back-Verfahren
Einem Teil dieser Ausgabe liegen Prospekte der Bezirks­
ärztekammer Südbaden, Freiburg, bei.
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459
Editorial
Regenbogen am dunklen gesundheitspolitischen Himmel
Neue Unternehmenskultur
E
Dr. Gräfin Vitzthum
und Dr. Braun
ine schlagkräftig handelnde Vertreterversammlung, die mit und
hinter ihrem Vorstand ar­beitet,
fachübergreifend denkt und handelt,
ist keine Vision, sondern das Ziel der
Vorsitzenden der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg (KVBW) in der
Legislaturperiode 2011 bis 2016.
Ein gutes halbes Jahr ist vergangen. Eine erste Rückschau und
Bilanz zeigt Regenbogen am dunklen
gesundheitspolitischen Himmel über
Berlin und im Ländle. Wir haben einen
„nur“ zweiköpfigen Vorstand (statt
bisher fünf Personen) mit einer hohen
Arbeitsmoral, Arbeitsfreude und auch
ersten Erfolgen, die Ihnen, liebe
­Kollegen, zugutekommen.
Eine Institution des öffentlichen
Rechts wie unsere KVBW hat ihre
wesentliche Aufgabe darin, politische
Rahmenbedingungen unter Aufsicht
des Sozialministeriums umzusetzen.
Dies war in den letzten Jahren derart
überbordend, dass unsere Interessenvertretung gegen Null tendierte. Das
ändern wir!
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Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Biberach
veranstaltet einen Informationsvortrag für Mediziner.
Vortragstitel:
Das neue Internet und die Arztpraxis –
Wer hat Angst vor dem „Bösen Wolf“?
Vortragsinhalte:
• Das neue Internet
• Facebook, Arztbewertungsportale, Googlebility
• Die Praxis-Website im neuen Internet
Referentin:
Frau Dr. rer. nat. Birgit Jenner
(promovierte Informatikerin und studierte Medizinerin aus Ulm)
Termin und Veranstaltungsort:
Museum Villa Rot,
Schlossweg 2, 88483 Burgrieden-Rot (bei Laupheim)
12. Oktober 2011,
Beginn: 19.15 Uhr, Einlass Museum mit Führung ab 18.30 Uhr
Information und Anmeldung:
BW-Bank Biberach, Frau Eva-Maria Spiegel,
Telefon (0 73 51) 5 08-34, E-Mail: [email protected]
Teilnahmegebühr: kostenfrei
460
ÄBW 09 • 2011
Als erstes Beispiel möchten wir
FALK nennen (eine enge Kooperation
der KVen aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern), die sich in Berlin Gehör
verschafft und als Opposition beispielsweise verhindern möchte, dass
uns zustehende Honorarzuwächse
nicht in anderen Bundesländern verteilt werden. Durch gesetzliche Umverteilung haben die baden-württembergischen Ärzte in den letzten Jahren
14 Prozent an Honorar ver­loren! Als
zweites Beispiel seien die Allgemeine
Kodierrichtlinien genannt, die durch
einen ganz wesentlichen Einsatz „unserer Mannschaft“ in der vorliegenden
Form begraben wurden. Aus dem
Hause KVBW stammt ein ganz bemerkenswertes Papier mit differenzierten
Kommentaren zum neuen Versorgungsstrukturgesetz. Es wurde zeitnah von den Vorständen unter Einbeziehung der ehrenamtlichen Delegierten und professionellen KV-Mitarbeiter
erstellt ­– in vielen Nachtschichten!
Dieses Werk fand Eingang in politische
Beratungs- und Entscheidungsgremien. Solche „Duftmarken“ durchdringen den ­praxisfernen Einheitsmief in
Berlin!
Wir begrüßen die wiederbelebte
Präsenz vor Ort, um sich Ihre aktuellen Praxisalltagsprobleme anzuhören und für bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen, soweit das die
politischen Vorgaben zulassen. Der
Vorstand war mit Bezirksbeiräten,
Vorsitzenden der VV und ihren gewählten Vertretern bei der „Vorstand
on Tour“ an 14 Orten.
Wir beobachten eine konstruktivere Zusammenarbeit zwischen
Hausärzten, Fachärzten und Psychotherapeuten, den Berufsverbänden
und auch zwischen den Delegierten
der Vertreterversammlung und dem
Vorstand. Die kompromisslose Bekämpfung der Selektivverträge durch
die KVBW ist Geschichte. Es zählt
eine planbare betriebswirtschaftliche
Kalkulation für die freiberuflichen
Ärztinnen und Ärzte und nicht nur
alleine der Nutzen für die Körperschaft. Was sich selektiv bewährt,
kann auch in den Kollektivvertrag
Eingang finden.
Nicht alle Konflikte sind überwunden, was bei nachvollziehbaren Partikularinteressen verständlich ist.
Aber Zusammenarbeit und Offenheit sind Grundlage für realisierbare
Veränderungen.
Vor über 32 Jahren war Herr
Prof. Dr. Häussler 1. Vorsitzender des
Hauses KV Nord-Württemberg. Er war
der Antityp eines Funktionärs, erfolgreich und geachtet. Wir möchten einen Satz von ihm zitieren: „Es ist an
der Zeit, Vernünftiges durchzusetzen.
Das gelingt nur durch zähes, beharrliches Arbeiten einer zu einem Ziel orientierten Mannschaft.“
Diese Mannschaft hat sich formiert. Sie blickt auf eine jetzt achtmonatige Einarbeitungsphase zurück. In
dieser Zeit erleben wir, die Vorsitzenden der Vertreterversammlung, dass
aus der Exekutivagentur KVBW wieder eine im Interesse der Kollegen
handelnde ärztliche Körperschaft
­geworden ist. Das legislative Virus­
programm zur Zerstörung der Frei­
beruflichkeit erfordert akut wirksame Medizin. Alle tragen, manchmal
mühsam, die Altlasten (100 000 Widersprüche gegen die Honorarabrechnung), und wir entwickeln kreativ
neue Zukunftsmodelle, nach dem
Motto: Das Unmögliche denken, um
Mögliches zu schaffen.
Das heißt: Planbare Betriebswirtschaft, weniger Bürokratie und den
Nachwuchs ante portas, um die
­ärztliche Zukunft im Sinne der Pa­
tientenversorgung selbst zu gestalten und zwar als Freiberufler für die
niedergelassene Medizin und ohne
ökonomisch dominierte Fremdbestimmung für die im Krankenhaus
tätigen Kollegen.
Wir danken an dieser Stelle allen,
die sich in der KVBW für die Belange
der Ärzte und Psychotherapeuten in
Baden-Württemberg einsetzen.
Dr. med. Frank-Dieter Braun
Vorsitzender der
Vertreterversammlung der KVBW
Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum
Stellvertretende Vorsitzende der
Vertreterversammlung der KVBW
Kammern und KV
Bestellung des Kartenterminals bis 30. September ist Voraussetzung für Refinanzierung
eGK-Lesegerät jetzt anschaffen
A
b dem 1. Oktober ersetzt die
elektronische Gesundheits­
karte (eGK) schrittweise die
bis­herige Krankenversichertenkarte.
Damit die eGK in den Praxen eingelesen werden kann, brauchen die
niedergelassenen Ärzte neue Kartenterminals. Für Anschaffung und Installation der Lesegeräte erhalten sie
Pauschalen, die sie noch bis 30. September zur Refinanzierung in Anspruch nehmen können. Um die
­Refinanzierung in Anspruch zu nehmen, ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Praxen bis Ende Sep-
tember 2011 die Kartenterminals voll
funktionsfähig installiert haben. Die
Bestellung des Geräts beim Anbieter
bis 30. September reicht aus. Darauf
haben sich der Spitzenverband der
Gesetzlichen Krankenversicherung
und die Kassenärztliche Bundesvereinigung verständigt. Die Regelung
wurde notwendig, weil einige Hersteller bei der Auslieferung der Geräte zuletzt Schwierigkeiten hatten.
Für die Anschaffung eines stationären Gerätes, das die Daten der eGK
lesen kann, erhalten Ärzte 355 Euro.
Für ein mobiles Gerät gibt es 280
Rasche und koordinierte Beratung im Krisenfall
DocLineBW
Euro und für die Installation erstatten
die Kassen 215 Euro. Anträge auf finanzielle Förderung bzw. Refinanzierung von beschafften, eGK-fähigen
Lesegeräten reichen Ärzte und Psychotherapeuten bitte bis 31. Oktober 2011 bei der Kassenärztlichen
Vereinigung
Baden-Württemberg
(KVBW) ein. Danach ist eine Förderung vonseiten der Krankenkassen
nicht mehr möglich. Ein bereits vorbefülltes Antragsformular haben
Ärzte und Psychotherapeuten in
Baden-Württemberg von der KVBW
zugeschickt bekommen.
DocL neBW
Ihr Praxisser vice im Notfall
K
risensituationen im Unternehmen Praxis kommen immer wieder vor.
Die Abschlagszahlung ist auf einmal deutlich niedriger, die Praxiskosten können nicht mehr gedeckt werden. Wegen Krankheit oder Tod
des Inhabers muss die Praxis vorübergehend geschlossen werden. Eine
Vertretung gibt es nicht, der Arzt rutscht in eine wirtschaftliche Krise. – Hier
unterstützt DocLineBW, die Anlaufstelle für Mitglieder der KVBW, in finanziellen und/oder existenziellen Krisensituationen. Die Hotline (07 11 / 78 7533 00) soll solche Krisenfälle schnell und unbürokratisch klären. Mit einer
garantierten Reaktionszeit von maximal acht Arbeitstagen nimmt sich ein
Mitarbeiter des Falles an.
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Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet
an verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg
ein Fachseminar für niederlassungswillige Mediziner.
Seminartitel:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
Neuer Termin für innovativen Fortbildungskongress
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitions- und Kostenplanung
Themenauswahl
DEGERLOCHER
AKADEMIE
• Finanzierungsmöglichkeiten
• Neu auf Station
– fit für den ersten Dienst
MEDIZIN• FÜR
Öffentliche Fördermittel
DIE ZUKUNFT
• Planvolle Weiterbildung
– wie schafft man das?
Termine und Veranstaltungsorte:
ob von allen Seiten haben wir für nach reiflicher Überlegung dazu ent• Klinische Visite
Ulm: 28. September 2011 (19.00 Uhr)
– optimal gestaltet
Konzept und Programmplanung schlossen, das neue Fortbildungs­
Eberbach: 5. Oktober 2011 (19.00 Uhr)
• Karriereplanung
unserer „DegMed: Degerlocher format „DegMed“ der Bezirksärztekam– auch mit Familie!
Stuttgart: 12. Oktober 2011 (18.00 Uhr)
bisder10.MEDI• Führungskompetenz
Akademie – Medizin für die Zukunft“ mer Nordwürttemberg7.und
Tübingen: 19. Oktober 2011 (18.30 Uhr)
leicht gemacht
September 2011
erhalten, doch leider blieben die An- CA Deutsche Gesellschaft für Interdiszi• Diagnostische Rätsel
Information
und
Anmeldung:
Stuttgart
souverän lösen
meldezahlen hinter unseren Erwar- plinäre Medizin e. V. zuDverschieben.
egerloch
BW-Bank Ulm, Frau Kathrin Russ,
• Behandlungsfehler
Da wir nach wie vor von unserem
tungen zurück. Gleichzeitig teilten
erkennen und vermeiden
Telefon (07 31) 14 24-1 21, E-Mail: [email protected]
• Die Zeit danach
uns jedoch viele Kolleginnen und DegMed-Konzept überzeugt sind,
BW-Bank Eberbach, Herr Bernd Weber,
– aktiv im (Un-)Ruhestand
Kollegen mit, dass sie sehr gern teil- werden wir zu gegebener Zeit einen
Telefon (0 62 71) 92 00-16, E-Mail: [email protected]
um einem grögenommen hätten, dies aber urlaubs- neuen Anlauf wagen, Veranstalter
inBW-Bank
Kooperation mit Stuttgart, Frau Oxana Melnikova,
Organisation und Information
Tel. +49 711 72 07 12-0
MedCongress GmbH
oder vertretungshalber nicht möglich ßeren Publikum die Teilnahme zu erTelefon (07 11) 1 24-3 13 18, E-Mail:
[email protected]
Fax +49 711 72 07 12-29
Postfach 70 01 49
MEDICA
sei. Der Zeitpunkt der Veranstaltung möglichen. Der neue Termin wird
[email protected]
D-70571
Stuttgart
für
Deutsche GesellschaftTübingen,
BW-Bank
Frau Melanie Spörl,
BEZIRKS ÄRZTEKAMMER
www.degmed.de
Interdisziplinäre Medizin e. V.
am Ende der Ferien war wohl doch rechtzeitig bekannt gegeben.
Telefon (0 70 71) 1 58-1 66, E-Mail: [email protected]
ungünstig gewählt.
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Diesen Gegebenheiten möchten
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
wir Rechnung tragen und haben uns
DegMed verschoben
L
DEG
MED
N O R DW Ü R T T E M B E R G
ÄBW 09 • 2011
461
Kammern und KV
Kammerpräsident Dr. Clever führt zahlreiche gezielte Gespräche
Ärztliches Lobbying
D
ie Anliegen der Ärzteschaft
müssen direkt zu den Adressaten transportiert werden“, so
lautet das Credo von Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever. „Die Erfahrungen aus der täglichen Praxis von
Ärztinnen und Ärzten müssen einfließen in die Verordnungen, die Vorgaben und die tausende bürokratische
Kleinkriege im Alltag“, so der Kammerchef, „denn sonst wird die Freude
am ärztlichen Beruf immer geringer
werden, da soll man sich nicht wundern.“ Seit seinem Amtsantritt nehmen daher gezielte Gespräche mit
Politikern, den Krankenkassen, Verbänden und weiteren Organisationen
und Partnern aus dem Gesundheitswesen in Baden-Württemberg einen
wichtigen Raum ein.
So wird Dr. Clever nicht müde, den
Politikern auf Landesebene die Bedeutung einer längst überfälligen Novelle
der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
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Veranstaltungshinweis
Prof. Dr. Gerd Glaeske
kommt im Rahmen der Veranstaltungsreihe
BW Forum Medicum zu einer Informations- und
Diskussionsveranstaltung nach Stuttgart.
Veranstaltungstitel:
Die medizinische Versorgung wird chronisch und ambulant
Veranstaltungsinhalte:
Diskutieren Sie vor dem Hintergrund fortlaufender
gesundheitspolitischer Reformen die Zukunftsperspektiven
für Ärztinnen und Ärzte im deutschen Gesundheitssystem.
Informationen zum Referenten:
Prof. Dr. Gerd Glaeske von der Universität Bremen gilt als einer
der renommiertesten Systemexperten in Deutschland und
war von 2003 bis 2009 Mitglied im Sachverständigenrat
zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen.
Seine Publikationen sind in der Öffentlichkeit viel beachtet und
seine Thesen geben nicht selten Anlass zur breiten Diskussion.
Termin und Veranstaltungsort:
28. September 2011, Beginn 18.30 Uhr, Einlass 18.00 Uhr
BW-Bank Stuttgart, Kleiner Schlossplatz 11, 70173 Stuttgart
Information und Anmeldung:
Telefonisch über (07 11) 1 24-4 50 18 oder
unter www.bw-bank.de/forum-medicum
Bitte reservieren Sie sich rechtzeitig Ihren Platz für diese
Veranstaltung, es steht nur eine begrenzte Anzahl zur Verfügung.
Teilnahmegebühr: kostenfrei
462
ÄBW 09 • 2011
Die Präsidenten
der baden-württem­
bergischen Zahnärzte-,
Psychotherapeuten-,
Apotheker- und Ärztekammer im Gespräch
mit Sozialministerin
Katrin Altpeter:
Dr. Lenke, D. Munz,
Dr. G. Hanke,
Dr. U. Clever (v. l.)
zu erklären: „Wenn das Bundesgesundheitsministerium beispielsweise
nicht bereit ist, die seit Jahrzehnten
fällige Reform der GOÄ auch als eine
zwingende Verbesserung der Rahmenbedingungen für Ärzte in Stadt
und Land endlich in trockene Tücher
zu bringen, so muss schon aus purem
Eigeninteresse das Flächenland Baden-Württemberg im Bundesrat hier
Druck machen“, sagte der Kammerpräsident beispielsweise im Gespräch
mit Sozialministerin Katrin Altpeter.
Auch der Koalitionsvertrag der
grün-roten Landesregierung wird von
ihm immer wieder zitiert und durchaus gelobt, beispielsweise im Bereich
der Sucht- und Drogenpolitik sowie
der beabsichtigten Verbesserung bei
der Versorgung von Migrantinnen
und Migranten im Lande. Daneben
kritisiert Dr. Clever jedoch auch das im
Vertrag beschriebene Ziel einer Abtrennung bzw. Heraustrennung ärztlicher Aufgaben aus dem beruflichen
Aufgabengebiet der Ärzte. Im Gespräch mit Bärbl Mielich, der neuen
Vorsitzenden des Sozialausschusses
des Landtages Baden-Württemberg,
betonte der Präsident der Landes­
ärztekammer, dass zum Beispiel Haf-
Kammerchef
Dr. Clever
im Gespräch
mit B. Mielich
tungsfragen bei arztersetzenden Tätigkeiten durch Pflegekräfte bislang
völlig ungeklärt sind: „Wer selbstverantwortlich arbeiten will, muss – wie
Ärzte auch – für seine Tätigkeit auch
haftungsrechtlich einstehen“.
Weiteres wichtiges Thema – auch
im Gespräch mit Krankenkassen und
Verbänden – ist das geplante Versorgungsgesetz des Bundes. Oder auch
der Umgang mit sogenannten „herrenlosen Patientenakten“: Wohin sollen diese, wenn kein Praxisnachfolger
mehr gefunden wird oder das Krankenhaus schließen muss?
Auch die Menschenrechte im Gesundheitswesen, die schwierige ärztliche Versorgung von Flüchtlingen im
Lande, die miesen Rahmenbedingungen für Ärztinnen und Ärzten im
Südwesten, die Einrichtung einer Pflegekammer oder die Novellierung des
Heilberufekammergesetzes – die
Bandbreite der von Dr. Clever und
seinem Vorstand angesprochenen
Themen ist vielfältig. Und für die nächsten Wochen sind bereits zahlreiche
Gespräche terminiert – die Sommerpause wird nur kurz sein.
OE
Kammern und KV
Nachruf Bernhard Schmidbauer
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) trauert um ihren langjährigen Justiziar
und Leiter der Bezirksdirektion Stuttgart, Rechtsanwalt
Bernhard Schmidbauer. Bernhard Schmidbauer war
seit vielen Jahren erst für die KV Nordwürttemberg und
dann für die KVBW tätig. Nach seinem Rechtsreferendariat und einer Tätigkeit bei der KV Bayerns kam er
1993 nach Stuttgart als Rechtsreferent und wurde zum
Justiziar berufen. 1996 war er für ein halbes Jahr im
Bundesgesundheitsministerium in Bonn tätig, dort im
Referat für Kassenarztrecht und Vertragsarztrecht.
Nach der Fusion zur KVBW wurde Bernhard Schmidbauer zum Leiter des Geschäftsbereichs Recht ernannt,
im vergangenen Jahr übernahm er zusätzlich die Leitung der Bezirksdirektion Stuttgart.
Sein fundiertes Wissen im Bereich des Vertragsarztund Kassenarztrechtes spiegelte sich in zahlreichen juristischen Schriften wider, etwa im jährlich aktualisierten
Werk zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Bernhard
Schmidbauer war ein exzellenter Kenner der Materie und
versierter Jurist. Mit großer Umsicht und viel Geschick
war er den Vorständen der KV Nordwürttemberg und
der KVBW ein loyaler juristischer Ratgeber und hat sich
große Verdienste um die Ärzteschaft im Land erworben.
Bernhard Schmidbauer verstarb Anfang August nach
langer, schwerer Krankheit. Er wurde 52 Jahre alt.
Bernhard Schmidbauer
Verlängerung der Antragsfrist
Förderprogramm „Landärzte“
Z
ur Verbesserung der Versorgungssituation in ländlichen
Gebieten, in denen die Nachbesetzung von Arztpraxen problematisch werden kann, hatte das Sozialministerium das Förderprogramm
„Landärzte“ entwickelt (das ÄBW berichtete). Das mit zwei Millionen Euro
dotierte Programm dient der Förderung von „Landarztprojekten“, die vor
Ort entwickelt werden sollen. Voraussetzung sind innovative Ansätze zur
Versorgung der ländlichen Bevölkerung mit familienfreundlicher beruf-
licher Tätigkeit von Ärztinnen und
Ärzten.
Nach Information des Sozialministeriums wurden bereits Förderanträge gestellt, allerdings erfüllte bislang
keiner dieser Anträge die notwendigen Zuwendungsvoraussetzungen
bzw. die Anträge waren teilweise
noch nachbesserungsbedürftig. Die
AntragsteIler befanden sich noch
überwiegend in der konzeptionellen
Phase. Es zeigte sich, dass tragfähige,
den Zuwendungsvoraussetzungen
entsprechende Konzepte, erst zu
einem späteren Zeitpunkt entwickelt
werden können.
Aus diesem Grunde wurde die
Antragsfrist für das Förderprogramm
„Landärzte“ bis zum 30. 11. 2011 verlängert. Durch die Fristverlängerung
wird den Antragstellern von bislang
noch nicht bescheidungsreifen Vorhaben die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt, aber auch weiteren
Antragstellern ermöglicht, einen Projektantrag zu stellen.
Weitere Infos:
www.sm.baden-wuerttemberg.de
C
Bundesweite Befragung steht kurz vor dem Abschluss
Endspurt zur Evaluation
der Weiterbildung
Ä
rztinnen und Ärzte in Weiterbildung können sich noch bis zum
30. September an der bundesweiten Befragung „Evaluation
der Weiterbildung“ beteiligen:
Möglichkeit 1: Wenn Sie Ihren Zugangscode bereits erhalten
haben, ­loggen Sie sich direkt auf dem Portal (www.evaluationweiterbildung.de) ein und beantworten den Fragebogen.
Möglichkeit 2: Sie melden sich mit dem Online-Formular auf
der Homepage der Landesärztekammer Baden-Württemberg (www.
aerztekammer-bw.de) an. So erhalten Sie den Zugangscode unabhängig vom Weiterbildungsbefugten und können sich an der Umfrage
beteiligen.
Alle Fragen zum Projekt „Evalua­tion der Weiterbildung“ be­
antwortet weiterhin gerne die Hotline der Landesärztekammer:
Telefon (07 11) 7 69 89-4 28.
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70794 Filderstadt
79108 Freiburg
Fon +49 7158 9158000
Fon +49 761 4568760
Fax +49 7158 9158001
Fax +49 761 4568765
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ÄBW 09 • 2011
463
Wirtschaft
Informationen der Baden-Württembergischen Bank
Neues aus der Finanzwelt
Eine schöne Zukunft
für das Zuhause –
die BW ModernisierungsVorsorge
Filippo Scaglione
Diplom-Kaufmann/
Prokurist
Baden-Württem­bergische Bank
Zielgruppenmanagement
Heilberufe
Telefon
(07 11) 1 24-4 90 95
Telefax
(07 11) 1 27-6 64 90 95
E-Mail: filippo.scaglione@
bw-bank.de
www.bw-bank.de/
heilberufe
Alte Bodenbeläge, Fenster undicht, schlechte Gebäudeisolierung,
Wärmelücken an Rollläden, Türen
oder Dach, alte Heizungs- und Warmwasseranlage – ab einem bestimmten
Alter kommt jedes Gebäude in die
Jahre und verursacht mehr Kosten, als
es müsste.
Manche Alterserscheinungen bekommen Immobilienbesitzer zum
Beispiel mit der Stromrechnung
empfindlich zu spüren. Zwei Drittel
der Eigenheime in Baden-Württemberg sind älter als 30 Jahre. Das ergab eine Studie der Gesellschaft
für Konsumforschung (GfK). Rund
24 Prozent der Besitzer haben in
den letzten drei Jahren damit be­
gonnen, ihr Eigenheim zu modernisieren. Weitere 17 Prozent wollen in
den kommenden drei Jahren aktiv
werden.
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Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Freiburg
­veranstaltet ein Rechtsseminar für Mediziner.
Seminartitel:
Arzthaftung kompakt – wie minimiere ich
mein Haftungsrisiko?
Seminarinhalte:
• Risiken ärztlicher Tätigkeit und deren Vermeidungsstrategien
• Behandlungsfehlerhaftung, Schnittstellenproblematik
bei Zusammenarbeit mehrerer Ärzte
• Fehlerquellen bei Patientenaufklärung und Dokumentation
• Haftungsrisiken im Arbeitsvertrag, bei Datenschutz
oder im Berufsrecht
• Praxisbeispiele anhand aktueller Urteile
• Diskussion/Beantwortung von Fragen des Zuhörerkreises
Referentin:
Jutta Dillschneider, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinund Arbeitsrecht (Kanzlei Tiefenbacher, Heidelberg)
Termin und Veranstaltungsort:
22. September 2011 (19.00 Uhr)
BW-Bank Freiburg, Münsterplatz 3, 79098 Freiburg
Information und Anmeldung:
BW-Bank Freiburg, Frau Claudia Wolf,
Telefon (07 61) 2 18 05-73, E-Mail: [email protected]
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Mal stehen notwendige Reparaturen an. Mal erfordern neue gesetzliche Bestimmungen Handlungs­
bedarf. Vielleicht sollen auch die
Sparpotenziale umweltfreundlicher
Energien genutzt werden. Oder es
ist einfach die Lust auf ein neues
Bad mit allen Finessen. Die Gründe
für Modernisierungs- und Reno­
vierungsmaßnahmen sind vielfältig.
Die Tatsache selbst ist meist nur
eine Frage der Zeit und des Geldes.
Die Kosten werden im Vorfeld gerne
unterschätzt. Wer mehrere Gewerke parallel angeht, kommt hier
schnell auf einen fünf­stelligen Eurobetrag.
Gut, hier rechtzeitig vorzusorgen
und regelmäßig einen monatlichen
Vorsorgebeitrag für die Immobilie
beiseitezulegen – zum Beispiel in
die BW ModernisierungsVorsorge
der BW-Bank. Dank dem eingebauten Darlehensanspruch kann bei
­Bedarf zudem zinsgünstig auf zu­
sätzliches Investitionskapital zugegriffen werden. Konkret handelt es
sich um einen Vorfinanzierungskredit mit unterlegtem Bausparvertrag. Die Gesamtlaufzeit beträgt
rund zwölf Jahre. Zuerst wird fünf
Jahre und zwei Monate in einen
Bausparvertrag angespart. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, ein
Darlehen zu einem garantierten Zinssatz aufzunehmen. Dieses wird nach
ÄBW 09 • 2011
Euro stabiler als D-Mark –
Inflationsrate in Deutschland
Ungeachtet der jüngsten Finanzkrise, die im Frühjahr 2007 mit der
US-Immobilienkrise (Subprimekrise)
begann, sowie der gegenwärtigen
Staatsschuldenkrise einiger europäischer Staaten, ist der Euro seit seiner
Einführung deutlich stabiler als die
D-Mark. Die jährlichen Preissteigerungsraten variieren in Deutschland
zwar recht stark, dennoch lag die
durchschnittliche Inflationsrate seit
1999 unter zwei Prozent.
Während der 50-jährigen D-MarkZeit bewegten sich die durchschnittlichen Preissteigerungsraten demgegenüber mit rund 2,8 Prozent deutlich
darüber. Dabei hatte Deutschland
während dieses Zeitraums noch die
niedrigste Inflation aller Industriestaaten aufzuweisen.
Die Inflationsrate wird mithilfe
eines Warenkorbs berechnet, der in
Inflationsrate in Deutschland
2,4% (geschätzt)
13
2011
2010
12
1,1%
2009
11
0,4%
2008
10
2,6%
2007
9
2,3%
2006
8
1,6%
2005
7
1,6%
2004
6
1,7%
1,0%
5
2003
2002
4
1,4%
2,0%
3
2001
1,5%
2
2000
1
1999
0,6%
0,0%
0,5%
1,0%
Quelle: Statistisches Bundesamt
464
spätestens sechs Jahren und neun
Monaten getilgt. Sonder­tilgungen
sind jederzeit möglich. Die Bank
schafft so optimale Voraussetzungen, dass sich Immobilienbesitzer
mehr Wohnqualität leisten, Umweltschutz leben und den Wert ihrer
­Immobilie erhalten, sogar steigern
können.
1,5%
2,0%
2,5%
3,0%
Die kleinste BW-Bank Filiale –
per App auf dem Smartphone
Zwischendurch eine Überweisung tätigen oder Karten fürs Konzert
buchen: Apps fürs Smartphone machen es möglich – schnell, einfach,
ohne großen Aufwand. Die BW-Bank
bietet drei starke Apps, die das Leben
leichter machen.
Mit BW Mobilbanking können
Kunden der BW-Bank bequem und
schnell ohne PC oder Laptop die
­aktuellen Kontostände, Umsätze und
auch den Depotbestand mit Neartime-Kurswerten abfragen. Mit weni-
BW Mobilbanking (Apple und Android)
• Onlinebanking für das Smartphone
• Jederzeit Kontobewegungen und Depotbestand einsehen
• Umsätze abrufen und verwalten
• Umfangreiche Zahlungsverkehrsfunktionen nutzen
• Aufträge sicher mit dem BW-Bank TAN-Generator freigeben
J
et
zt mit
5
*
jAHREN
ar
i
ant
e
gen Fingertipps lässt sich etwa prüfen, ob eine bestimmte Überweisung
eingegangen ist – rund um die
Uhr und von überall aus. Die Ab­
wicklung des Zahlungsverkehrs per
Überweisung oder Dauerauftrag
macht keine Mühe mehr: Die Aufträge können zu jedem beliebigen
Zeitpunkt mit minimalem Aufwand
erteilt werden. So machen auch
Bankgeschäfte Spaß.
Mit der extend App profitieren die User vom umfangreichen
Leistungsangebot des Erlebniskontos BW extend. Per App können sie
die nächsten extend-Kooperationspartner finden, Karten für das Konzert am Wochenende bestellen, sich
direkt mit der extend-Hotline ver­
binden lassen – und noch vieles
mehr. Damit behält man immer die
Übersicht über die vielen Vorteile
von BW extend.
Der BW-Bank Filialfinder weist
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nächsten Geldautomaten, an dem
kostenlos Geld abgehoben werden
kann – an über 25 000 Automaten in
ganz Deutschland. Alle drei Apps der
BW-Bank sind intuitiv bedienbar und
können ohne Vorkenntnisse genutzt
werden. Die Anwendungen sind kostenlos: Einfach über den Apple App
Store bzw. Android Market herunterladen – und los geht’s.
Das können die kostenlosen BWBank Apps:
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5 Jahre Garantie
G
einem bestimmten Jahr (Basisjahr)
repräsentativ für einen durchschnittlichen Haushalt (in Deutschland
2,3 Personen) festgelegt wird. Dabei
ist zu beachten, dass die gemessene
Inflation durchaus von der gefühlten
Inflation abweichen kann. Dies liegt
unter anderem daran, dass die
­Wahrnehmung von Preiserhöhungen
für Waren des täglichen Bedarfs
­stärker ausgeprägt ist als für langlebige Konsumgüter. So lag nach der
Einführung des Euro die gefühlte
­Inflation deutlich höher als die gemessene. So verzeichneten alltägliche Ausgaben wie Lebensmittel,
Heizung und Verkehr einen wesentlich höheren Preisanstieg als teure
Konsumgüter wie Autos oder Pauschalreisen.
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ÄBW 09 • 2011
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Rechtsfragen
Arbeits-, Ruhe- und Bereitschaftsdienstzeiten
für angestellte Ärztinnen und Ärzte – Teil 2
5. TV-Ärzte VKA
Redaktion:
Rechtsanwalt
Prof. Dr. iur.
Hans Kamps
Jasminweg 15
72076 Tübingen
www.hanskamps.de
a. Arbeitszeiten
Die regelmäßige Arbeitszeit ohne
Pausen für Ärzte in kommunalen Krankenhäusern beträgt durchschnittlich
– berechnet auf einen Zeitraum von
1 Jahr – 40 h/Woche. Sie kann auf
5 Tage, aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf
6 Tage verteilt werden. Bei Ärzten, die
ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit zu leisten haben, kann für die
Durchschnittsberechnung ein längerer
Zeitraum als 1 Jahr zugrunde gelegt
werden. Im Schichtdienst kann die
Arbeitszeit auf bis zu 12 h/Tag ausgedehnt werden. In unmittelbarer Folge
dürfen dann aber nicht mehr als
4 12-h-Schichten und innerhalb von
2 Wochen nicht mehr als 8 12-hSchichten geleistet werden. Derartige
Schichten dürfen mit Bereitschaftsdiensten nicht kombiniert werden.
Für Sonn- und Feiertage gilt, dass
Ärzte, die an diesen Tagen regelmäßig
arbeiten müssen, innerhalb von 2 Wochen 2 arbeitsfreie Tage erhalten. Ein
freier Tag soll auf einen Sonntag fallen.
Feiertagsarbeit an einem Werktag
muss durch eine entsprechende Freistellung an einem anderen Werktag bis
zum Ende des 3. Kalendermonats –
möglichst aber schon bis zum Ende des
nächsten Kalendermonats – ausgeglichen werden, wenn es die betrieblichen Verhältnisse zulassen. Ansonsten erhält der Arzt je Stunde 100
Prozent des auf 1 h entfallenden Anteils des monatlichen Entgelts auf der
Basis seiner konkreten vergütungsrechtlichen Einstufung.
b. Pausen
Da der TV-Ärzte VKA keine Regelungen über Pausen enthält, gelten
insoweit die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (§ 4 ArbZG) – vgl. Darstellung im 1. Teil.
c. Bereitschaftsdienste
Jeder Arzt ist im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-, Schichtarbeit sowie – bei
Teilzeitbeschäftigung aufgrund ar-
466
ÄBW 09 • 2011
beitsvertraglicher Regelung oder mit
seiner Zustimmung – zu Bereitschaftsdienst,
Rufbereitschaft,
Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet (§ 7 VII ArbZG). Um Bereitschaftsdienst handelt es sich, wenn
sich der Arzt auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhalten
muss, um im Bedarfsfall die Arbeit
aufzunehmen. Der Krankenhausträger
darf Bereitschaftsdienst nur anordnen,
wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit
anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit
ohne Arbeitsleistung überwiegt. Da
der TV-Ärzte VKA drei Bereitschaftsdienststufen (I-III) kennt und bei der
Arbeitsleistung von mehr als 40 Prozent bis 49 Prozent innerhalb des Bereitschaftsdienstes zum Zweck der
Entgeltberechnung 90 Prozent der
Bereitschaftsdienstzeit als Arbeitszeit
zu bewerten sind, bedeutet das, dass
dann, wenn im Durchschnitt regelmäßig 50 Prozent und mehr an Arbeitsleistung während des Bereitschaftsdienstes anfallen, Arbeitszeit anzuordnen und auch als solche zu vergüten
ist. Ordnet der Arbeitgeber dennoch
weiterhin Bereitschaftsdienst an,
sollten betroffene Ärztinnen und Ärzte
unbedingt eine Änderung des Dienstplans – gegebenenfalls nach vorheriger Dokumentation der Belastung im
Bereitschaftsdienst – einfordern.
Wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienste der Stufe I (bis 25
Prozent Arbeitsleistung – Bewertung
als Arbeitszeit mit 60 Prozent) oder der
Stufe II (Arbeitsleistung von 25 Prozent bis 40 Prozent – Bewertung als
Arbeitszeit mit 75 Prozent) fallen, kann
dann, wenn der Krankenhausträger
alternative Arbeitszeitmodelle prüft,
eine Belastungsanalyse gemäß § 5
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durchführt und daraus resultierend gegebenenfalls Maßnahmen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes von
Ärzten ergreift, abweichend vom
ArbZG die Arbeitszeit über 8 h/Tag
hinaus auf bis zu 24 h/Tag verlängert
werden. Bedingung ist, dass mindestens die 8 h überschreitende Zeit als
Bereitschaftsdienst der Stufen I oder II
abgeleistet wird (§ 10 II). Unter denselben Voraussetzungen kann bei einem
Bereitschaftsdienst der Stufe III (40
Prozent bis 49 Prozent Arbeitsleistung) die Arbeitszeit über 8 h/Tag
hinaus auf bis zu 18 h/Tag und maximal bis zu 24 h/Tag verlängert werden
(§ 10 III). Bei einer Verlängerung auf
maximal 24 h/Tag bedarf es allerdings
einer Regelung in einer Betriebs-/
Dienstvereinbarung. Entgegen den
gesetzlichen Bestimmungen im ArbZG
haben die Tarifvertragsparteien für
Ärzte in kommunalen Krankenhäusern also von der Öffnungsklausel in §
7 II a ArbZG Gebrauch gemacht mit
der Folge, dass der Krankenhausträger
die tägliche Arbeitszeit über 8 h hinaus auch ohne Ausgleich verlängern
kann, wenn die zuvor genannten Voraussetzungen vorliegen (Prüfung alternativer Arbeitszeitmodelle, Durchführung einer Belastungsanalyse gemäß § 5 ArbSchG, ergreifen von gegebenenfalls daraus resultierenden
Maßnahmen zur Gewährleistung des
Gesundheitsschutzes). Die Arbeitszeit
darf dann durchschnittlich bis zu 60
h/Woche betragen. Der Ausgleichszeitraum beträgt ein Jahr. In begründeten Einzelfällen darf sie durch Tarifvertrag auf Landesebene sogar auf bis
zu 66 h/Woche verlängert werden (so
derzeit in Sachsen-Anhalt). Wichtig
ist allerdings, dass der Arzt über die
nach dem Arbeitszeitgesetz zulässige durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 h/Woche hinaus
nur dann arbeiten muss, wenn er
dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat (§ 7 VII ArbZG). Ohne
Zustimmung darf die Arbeitszeit
einschließlich
Bereitschaftsdiensten 48 h/Woche im Durchschnitt von 1 Jahr nicht überschreiten (§ 7 VIII ArbZG). Eine Über-
Rechtsfragen
schreitung der 48-Stunden-Grenze durch Überstunden oder Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft ist unzulässig – auch
wenn der Arzt dem ausdrücklich zustimmt.
Anders als bei Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht- und
Schichtarbeit darf der Krankenhausträger bei den Bereitschaftsdiensten
wählen, ob er sie entsprechend dem Tarifvertrag vergütet oder bis zum
Ende des dritten Kalendermonats in Freizeit abgilt. Bis dahin ist es
ausschließlich Sache des Krankenhausträgers, sein Wahlrecht in der
einen oder anderen Richtung auszuüben. Nach Ablauf der 3-Monatsfrist
verbleibt nur der Vergütungsanspruch. Darüber hinaus kann der Krankenhausträger den Bereitschaftsdienstausgleich auch während der
gesetzlichen Ruhezeit gewähren. Die Regelungen des TV-Ärzte VKA
stehen dem nicht entgegen. Stellt also ein Krankenhausträger einen
Arzt nach dessen Bereitschaftsdienst am Folgetag jeweils von seiner
Arbeitspflicht innerhalb seiner arbeitszeitgesetzlichen Ruhezeit frei und
wertet er dies vergütungsrechtlich als Freizeitausgleich, ist dagegen
nichts einzuwenden (BAG vom 22. 07. 2010 – 6 AZR 78/05).
6. TV-Ärzte
Die vorstehenden Regelungen des TV-Ärzte VKA gleichen denen des
TV-Ärzte für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken in vielen wesentlichen Punkten. Abweichend von der 40 h/Woche für Ärzte in kommunalen Krankenhäusern beträgt die regelmäßige Arbeitszeit für Ärzte
in Universitätskliniken allerdings 42 h/Woche (§ 6 I). Außerdem erwarten
die Tarifvertragsparteien, dass den Ärzten bei der Festlegung der Arbeitszeit ein angemessener zeitlicher Anteil für ihre wissenschaftliche Tätigkeit
in Forschung und Lehre zugestanden wird (Protokollerklärung zu § 6).
Bei den Bereitschaftsdiensten gibt es nur zwei Stufen (Stufe I bis
25 Prozent Arbeitsleistung – Anrechnung mit 60 Prozent als Arbeitszeit
–, Stufe II von 25 Prozent bis 49 Prozent Arbeitsleistung – Anrechnung
mit 95 Prozent als Arbeitszeit). Aufgrund der Öffnungsklausel in
§ 7 II a ArbZG darf die Höchstdauer der wöchentlichen Arbeitszeit in
der Stufe I durchschnittlich maximal 58 h/Woche und in der Stufe II
maximal 54 h/Woche betragen.
Der EuGH hat in seinem Vorel-Urteil im Jahr 2007 trotz der schon
lange diskutierten Überlegungen der EU, die Arbeits-, Sicherheits- und
Gesundheits-Richtlinie 2003/88 künftig zu lockern, zwingend daran
festgehalten, dass Bereitschaftsdienst Arbeitszeit ist und Ärztinnen und
Ärzte in Krankenhäusern und Reha-Kliniken bezogen auf 1 Jahr durchschnittlich nicht mehr als 48 h/Woche arbeiten dürfen. Daran sollten
alle Tarifvertragsparteien – trotz aller gesundheitspolitischen und
­finanziellen Überlegungen – zum Schutz jeder/s angestellten
Krankenhausärztin/-arztes in Deutschland zwingend festhalten.
Wie erst jetzt bekannt geworden ist, hat das Landesberufsgericht
Baden-Württemberg seit Anfang dieses Jahres, zuletzt am 07/08.
April 2011, eine Reihe von Berufungen von Ärzten gegen die Auferlegung von Geldbußen durch die bezirklichen Berufsgerichte verworfen, die in sogenannten Kick-Back-Verfahren „Honorare“ für die
Überweisung/Einsendung von Laboraufträgen für Privatpatienten
an Laborgemeinschaften entgegengenommen hatten. Mit der Annahme derartiger Zahlungen haben die Täter der jeweiligen Laborgemeinschaft unerlaubt Patientinnen und Patienten gegen Entgelt
zugewiesen und so gegen § 31 der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg verstoßen. Die von den bezirklichen
Berufsgerichten verhängten Geldbußen wurden rechtskräftig bestätigt. Auf die verurteilten Ärzte kommen dadurch neben dem Makel
der begangenen Berufspflichtverletzungen aufgrund der Geld­
bußen und der Verfahrenskosten sowie ihrer eigenen Anwalts­
kosten finanzielle Belastungen von mehreren tausend Euro zu.
Es ist zu erwarten, dass das Landesberufsberufsgericht auch
die weiteren, noch anhängigen Berufungen verwerfen wird.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Hans Kamps
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Landesberufsgericht verurteilt sog. Kick-Back-Verfahren
Vermischtes
Überreaktion gegenüber MRSA behindert rationalen Umgang
Multiresistente Erreger in Heimen
R
Bericht von
einer interaktiven
Veranstaltung
für Ärzte und
Heimleitungen
in Stuttgart
im Frühjahr 2011.
Ziel aller Beteiligten
war es, einen rationalen Zugang zum
Thema zu finden.
468
esistenzprobleme gibt es seit
Beginn der Antibiotikazeit und
weltweit. 60 bis 80 Prozent
­Resistenzen entstehen unter Krankenhausbedingungen. Die Resistenzmechanismen der Bakterien passen
sich permanent an. Ein Beispiel:
­Staphylococcus aureus bildet nach
Chinolon-Angriff sogenannte Small
Colony Variants (SCV) und entzieht
sich der mikrobiologischen Diagnostik – auch nach Sanierung. Multiresistenzen werden zunehmen, MRSA ist
zahlenmäßig konstant bis leicht rückläufig, ESBL nimmt zu. Ziel unseres
Handelns ist die Reduktion nosoko­
mialer Infektionen und weniger die
Vermeidung einer Exposition, die nur
möglicherweise zu einer Infektion
führen könnte [1].
Bakterien gibt es seit 3,5 Milliarden Jahren, es sind die stabilsten
ubiquitären Lebewesen. Auf einem
Quadratzentimeter Haut sind 2–106
Bakterien. Relevante Bakterien werden eingeteilt in die Gruppen „obligat pathogen“, „transient/fakultativ
pathogen“ und „residente Flora“.
Als Schutz vor Invasion fakultativ
pathogener Keime dient das Gleichgewicht der physiologischen Hautund Schleimhautflora. Antibiose –
auch topische – selektiert, stört
die Balance und vermindert die
schützende Hautflora.
MRE gehören oft zur transienten
Standortflora und sind nicht pathogen. Erst durch Invasion infolge Wirtsund Umgebungsfaktoren werden sie
pathogen. Circa 20 bis 30 Prozent der
Menschen sind physiologisch mit
Staphylococcus aureus besiedelt,
circa 1,4 Prozent der Menschen sind
bei Krankenhausaufnahme mit MRSA
besiedelt [3,4].
Prädisponierend für eine MRSAKolonisierung sind (jeweils in ab­
steigender Häufigkeit):
Beim Patienten: Krankenhausaufenthalt und Antibiose in den letzten
Monaten, Pflegebedürftigkeit, Katheter, Dialyse, Hautulcera, Wunden,
anamnestisch Kolonisierung, Kontakt
zu Landwirtschaft.
Beim Personal: Besiedelung von
Händen, Haaren, Nase, Kleidung;
­Angehörige vom Personal [3,6,7].
ÄBW 09 • 2011
Fazit für die Pflege im Heim:
• Händehygiene bei allen Patienten
ist führend. Desinfektionsmittelspender mit alkoholischen Desinfektionsmitteln an jedem Zimmer.
Hier praktische Lösungen bei
Patienten mit Demenz finden.
• B edingungen für gesunde Haut­flora
schaffen: Hautpflege, Mobilität, frische Luft, vollwertige Er­nährung.
Für Patienten mit MRSA-Besiedelung gilt:
• Normale Behandlung, Pflege,
Wundversorgung, Wäsche und
­Reinigung nach Standardhygieneplan (beinhaltet Schutzkittel bei
engen pflegerischen Kontakten).
• Keine Isolierung und keine Barrierepflege (Abbildung).
Die entscheidende Transmission
erfolgt über die Hände des Personals. Diese sind zu circa 5,8 Prozent
transient besiedelt [9]. Akzeptanzprobleme der Händehygiene bei
Ärzten und Pflegepersonal entstehen durch mangelnde Information,
Mangel an Feedback und Kommu­
nikation, schlechte Erreichbarkeit
von Desinfektionsmittelspendern,
Zeitdruck, Hautschäden, Zweifel am
Sinn [2].
Fazit für den Arzt:
• Sich des Problems Multiresistenz
im Alltag laufend bewusst sein.
• Antibiotika nur bei rationaler Begründung, Restriktion.
• Wenn, dann Antibiotika mit engem
Spektrum.
Umgang mit MRSA / MRE im Überblick
Händehygiene
Rationale Antibiotikatherapie
CHIIRURGIIE
INTENSIV
KRANKEN-
TRANSPORT
REHA
HAUS
Screening1
alle Pat.
Screening
Risikopat.
–
HEIM
HOME
–
–
Einzelzimmer Einzelzimmer Einzeltransport Einzelzimmer
–
Barrierepflege2
teilweise
* * *
–
–
3
Sanierung Sanierung
–
Sanierung
Sanierung
Isolierung Isolierung
Einzelfälle
–
–
–
Personal5
Personal evtl.
–
–
–
4
Screening = Abstriche auf MRSA bei Aufnahme
Barrierepflege = Kittel, Mundschutz, Haube, Handschuhe für alle
Sanierung = äußerlich Antiseptika, Nasensalbe, keine systemische Antibiose
4
Isolierung = Kontaktvermeidung zu anderen Patienten
5
Personal = Screening und Sanierung bei V.a. streuenden Focus bei einer Person
*** Kittel, Mundschutz, Handschuhe, keine speziellen Schutzanzüge / Overalls
1
2
3
Vermischtes
Patienten profitieren von besserer Versorgung
Dialyse-Qualitätssicherung
• K
eimsanierung im Heim: Im Krankenhaus begonnene Sanierung zu
Ende führen.
Inwieweit eine Sanierung im
Heim effektiv zur Minderung des
­Resistenzproblemes beiträgt, wird
von Fachkollegen unterschiedlich
beurteilt: Sanierung führt zur Störung
der schützenden gesunden Hautflora.
Die Vernichtung transienter, nicht
krankmachender Keime ohne konkrete Gefährdung ist biologisch nicht
sinnvoll und schwer möglich [1].
Praktischer Vorschlag: im Einzelfall nach Absprache mit dem Arzt
einmaliger Sanierungsversuch bei
Patienten mit allgemein erhöhtem
Risiko. Circa 50 Prozent dieser Versuche sind effektiv. Danach kein
weiterer Handlungsbedarf.
Patient, Pflegepersonal und
Angehörige können nicht krank
werden! Im Heim stehen Lebensalltag und Lebensqualität der Patienten
im Vordergrund. Juristisch sind freiheitsentziehende Maßnahmen nicht
vertretbar. Sie sind nur dann rechtlich
abgesichert und medizinisch vernünftig, wenn es sich um obligat
­pathogene Keime mit akuter Krankheitsgefährdung für Patient und andere handelt. Darum handelt es sich
hier nicht.
Ausnahmefälle sind schwerste
Krankheiten mit Immunschwäche, wo
eine Invasion in den Körper real möglich ist, beispielsweise bei Chemotherapie, Heimbeatmung oder HIV. Hier
Vorgehen wie im Krankenhaus, nach
Absprache mit dem Hausarzt. Bei
Verlegung Übermittlung des Trägerstatus.
Oberste Fachkompetenz für Ärzte
und Pflege bieten das Gesundheitsamt (www.gesundheitsamtsamt-bw.
de) und das Robert-Koch-Institut
(www.rki-de).
Dr. med. Beate Erlenbauer
Literatur beim Verfasser
Wir danken den Leitungen der ­Einrichtungen
für ihre Beteiligung: Dr. B. Erlenbauer, Fachärztin
für ­Allgemeinmedizin; Christoph Gulde, Apotheker;
Dr. P. Schäfer, Facharzt für Mikrobiologie;
Dr. T. Schaupp, Gesundheitsamt Stuttgart;
Prof. Dr. C. Termeer, Facharzt für Dermatologie.
D
ialyse-Patienten profitieren in
Deutschland in den letzten
Jahren von einer sich ständig
verbessernden Versorgungsqualität.
Zu diesem Ergebnis kommt der Jahresbericht 2010 zur Qualitätssicherung in der ambulanten Dialyse­
behandlung, der auf der Homepage
des Gemeinsamen Bundesausschuss
(G-BA) veröffentlicht ist.
Derzeit werden in Deutschland
rund 61 000 Patienten mit chronischer
Niereninsuffizienz in rund 750 ambulanten Dialyseeinrichtungen kontinuierlich mit einem Dialyseverfahren
behandelt. Basis für die Arbeit der
niedergelassenen Ärzte ist die G-BARichtlinie zur Sicherung der Qualität
von Dialysebehandlungen (QSD-RL),
die seit 2006 in Kraft ist. In der QSD-RL
werden vier Qualitätsparameter für
die Bewertung einer guten Dialysebehandlung zugrunde gelegt: die Dialysedauer, die Dialysefrequenz sowie
zwei Laborparameter (Kt/V- bzw.
wKt/V-Wert als Maß für die Entfernung
von Harnstoff und den Hämoglobingehalt des Blutes).
Der aktuelle Bericht zeigt erstmals über einen mehrjährigen Zeitraum, dass sich die für die Versorgung der Dialyse-Patienten zentralen
Parameter „Dialysefrequenz“ und
„Dialysedauer“ in den vergangenen
Jahren stetig verbessert haben. Häufige und lange Dialysen bedeuten
unter Umständen für Patienten Einschränkungen im Alltag. Belegt ist
aber: Je öfter und je länger das
Blut von Patienten mit chronischen
Nierenschäden gereinigt wird, desto
größer sind ihre Überlebenschancen
und desto höher ist ihre Lebens­
qualität.
Weitere Infos:
www.g-ba.de
C
Sektorenübergreifes Modellprojekt in der invasiven Kardiologie
Herzkatheter-Qualitätssicherung
Z
um 1. Dezember 2010 ist die
Richtlinie des Gemeinsamen
Bundesausschusses nach § 92
Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 i. V. m. § 137
Abs. 1 Nr. 1 SGB V über einrichtungsund sektorenübergreifende Maßnahmen in der Qualitätssicherung in Kraft
getreten. Vor diesem Hintergrund ist
in Baden-Württemberg vom Bundesverband niedergelassener Kardiologen, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenhausgesellschaft ein Modellprojekt Invasivkar­
diologie initiiert worden.
Im Jahr 2008 sind in BadenWürttemberg in insgesamt 19 Praxen
sowie 96 Kliniken Herzkatheter
durchgeführt worden. Bei vielen Parametern zeigten sich keine wesentlichen Unterschiede zwischen den
beiden Kollektiven, beispielsweise
war der Anteil der signifikanten
­koronaren Herzerkrankungen bei
den Diagnosen nach Herzkatheter
vergleichbar.
Die Gegenüberstellung bestätigt
allerdings, dass im stationären Bereich
die Patienten älter sind und stärker mit
Risikofaktoren belastet sind als im
ambulanten Bereich. Weiter waren im
stationären Bereich mehr Patienten
mit akuten Koronarsyndromen. Dies
erklärt die höhere Komplikationsrate
im stationären Bereich. Bei der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung wird daher eine angemessene
Risikoadjustierung eine entscheidende Rolle spielen.
W. Haerer, S. Dräger
ÄBW 09 • 2011
469
Vermischtes
Symposium „Vom Halbgott in Weiß zum Sklaven der Ökonomie“
Das Arztbild im Wandel der Zeit
D
er Beruf des Arztes unterliegt einem fortschreitenden
Wandel. Während Ärztinnen
und Ärzte in der Bevölkerung immer
noch höchstes Ansehen genießen,
entspricht dies kaum noch der
eigenen Wahrnehmung. Wachsender wirtschaftlicher Druck und die
Arbeit im Spannungsfeld zwischen
fachlichem Anspruch und wirtschaftlich „Machbaren“ bringt viele Kolleginnen und Kollegen dazu, an
ihrer Berufswahl zu (ver-) zweifeln.
Hinzu kommt eine von vielen Gesundheitsexperten geforderte Neuordnung der Gesundheitsberufe,
in der die bis­herige Rolle des
Arztes zunehmend in Frage gestellt wird.
Beherrschen bald nur noch ökonomische Entscheidungen die medizinische Behandlung? Bei einem
Symposium des Marburger Bundes
(MB) am 18. Oktober 2011 in Stutt-
gart wird die Zukunft des Arztberufes
unter dem Motto „Vom Halbgott in
Weiß zum Sklaven der Ökonomie“
diskutiert.
Anmeldung erbeten bis 4. Oktober 2011 an den MB Baden-Württemberg, Stuttgarter Straße 72, 73230
Kirchheim, Telefon (0 70 21) 9 23 90,
Fax 92 39 23. Die Teilnahme kostet
30 Euro inklusive Verpflegung.
Weitere Infos:
www.marburger-bund-bw.de
C
Ausstellungen in baden-württembergischen Museen
Kunst & Kultur
Cézanne, Renoir, Picasso & Co.
Do X und der Transatlantikverkehr
Uwe Kowski
Kunsthalle Tübingen
17. 09. 2011 bis 29. 01. 2012
Dornier Museum, Friedrichshafen
bis 24. 05. 2012
Städtische Galerie, Tuttlingen
16. 09. bis 16. 10. 2011
Anlässlich des 40-jährigen Bestehens der
Kunsthalle Tübingen wird ein Extrakt vergangener Ausstellungsereignisse präsentiert.
Den Schwerpunkt bilden Hauptwerke von Paul
Cézanne, der als Impulsgeber der Moderne zu
gelten hat. Zudem ist Edgar Degas vertreten,
dessen Tänzerinnen-, Dirnen- und Landschaftsbilder ebenfalls am Anfang der postimpressionistischen Entwicklung stehen. Überdies sind Auguste Renoirs Bilder mondäner
Lebensfreude ebenso wie Henri de ToulouseLautrecs malerische Porträts der Belle Époque
präsent. Der Postimpressionist Henri Rousseau
ergänzt die umfangreiche Epochenschau, die
ihren Abschluss in einer bedeutenden Gruppe
von Arbeiten Picassos findet.
Vor genau 80 Jahren flog die Do X als erstes
Großraumflugschiff über den Atlantik. Gebaut
von Claude Dornier, mit Platz für 66 Passagiere,
sollte sie eine neue Epoche im internationalen
Luftverkehr einleiten. In der Sonderausstellung wird die Geschichte des zivilen Luftverkehrs am Beispiel der Transatlantikflüge
nacherzählt. Neben dem Rückblick in die 30er
Jahre des vergangenen Jahrhunderts geht die
Ausstellung auch auf die Technik der aktuellen
modernen Großraumflugzeuge und die heute
als alltäglich wahrgenommene Form des Reisens ein. Dabei übernimmt der Großraumjet
Airbus A 380, als derzeit größtes Verkehrsflugzeug der Welt, die Rolle für den Blick in die
Zukunft.
In seinen Leinwänden und Aquarellen verbindet der gelernte Schriftmaler zeichnerische
Struktur und Flächigkeit. Dabei lässt er
­Linienstrukturen mit biomorphen Farbflächen und in vielen Bildern auch mit Buch­
staben und Schriftzügen zusammenwachsen.
Die ungemein dichten Gemälde und Aquarelle
bewegen sich auf einem schmalen Grat
­zwischen Abstraktion und Gegenständlichkeit: feingliedrige, komplexe Kompositionen,
in deren Farbschichtungen sich Wörter ebenso verstecken können wie Verweise auf
die Kunstgeschichte von den Impressionisten
bis zu Jasper Johns. Kowski versteht Malerei
als Option der Veränderung und Mehrdeutigkeit.
Weitere Infos:
www.kunsthalle-tuebingen.de
470
ÄBW 09 • 2011
C
Weitere Infos:
www.dorniermuseum.de
C
Weitere Infos:
www.galerie-tuttlingen.de
C
Vermischtes
Alte BAföG-Rückzahlungsregelung teilweise verfassungswidrig
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde
M
edizinstudierende sind über
Jahre beim Teilerlass der
BAföG-Rückzahlung benachteiligt worden. Nun können einige
von ihnen auf einen nachträglichen
Teilerlass hoffen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine alte
Regelung der Rückzahlung für teilweise verfassungswidrig erklärt (Az.:
1 BvR 2035/07).
Die Karlsruher Richter gaben der
Verfassungsbeschwerde von Dr. Frank
J. Reuther, Mitglied im Vorstand der
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg, Recht. Er hatte in den 1990er
Jahren BAföG erhalten und sein Stu­
dium in Leipzig und später in Erfurt
zügig beendet. Einen Teilerlass der
BAföG-Rückzahlung wurde dem gebürtigen Sachsen im Gegensatz zu
ähnlich schnellen Absolventen in den
alten Bundesländern verwehrt. Dies
sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar, hieß es in dem
­Beschluss.
Zu Dr. Reuthers Studienzeit galt
folgende Regelung: Wer sein Studium
vier Monate vor Ende der maximalen
BAföG-Dauer, der Höchstförderungsdauer, beendete, bekam bis zu 5000
Mark erlassen – den sogenannten
großen Teilerlass. Wer nur zwei Mo-
nate vor Ende der Förderung fertig
wurde, bekam den kleinen Teilerlass
von 2000 Mark. Die Höchstförderungsdauer orientiert sich wiederum
an der Regelstudienzeit.
Nun hatte Dr. Reuther, wie seine
ostdeutschen Kommilitonen, keine
Chance auf den großen Teilerlass. Denn
ab dem 1. Januar 1991 betrug einerseits die Höchstförderungsdauer in
den neuen Bundesländern im Fach
Medizin sechs Jahre und drei Monate,
andererseits musste man mindestens
zwölf Semester studiert haben, um
Arzt zu werden. Insofern konnte Dr.
Reuther gar nicht vier Monate vor Ende
der Förderdauer fertig werden, sonst
hätte er die Mindeststudienzeit unterschritten. In den alten Bundesländern
galt dagegen noch bis 1993 eine
Höchstförderungsdauer in Medizin von
13 Semestern. Ergo: Eine Zeit lang
konnten West-Studenten den großen
Teilerlass von 5000 Mark bekommen,
Ost-Studenten jedoch nicht.
Dr. Reuther klagte zunächst erfolglos in allen Instanzen. Nun bekam er schließlich in Karlsruhe Recht.
Zum einen sei er gegenüber Medizinstudenten im Westen benachteiligt,
zum anderen gegenüber Studenten,
in deren Fächern es keine Mindest­
studienzeit gebe, hieß es in der Urteilsbegründung.
Der Gesetzgeber hat nun bis zum
Jahresende Zeit, für alle betroffenen
Studenten eine Neuregelung vorzulegen. Voraussetzung ist, dass sie Einspruch erhoben haben und deren
Verwaltungs- und Gerichtsverfahren
gegen die Vorschrift noch nicht abgeschlossen sind. Auf welchem Weg das
Problem beseitigt werden muss, gaben die Richter nicht vor. Ein nachträglicher Teilerlass wäre aber denkbar.
Dr. Reuther zeigt sich erleichtert
über den Ausgang des Rechtsstreits.
„Ich freue mich sehr über das Urteil,
weil es eine Ungleichbehandlung
beseitigt, von der über lange Zeit
viele Medizinstudierende betroffen
waren. Jetzt haben diese Kolleginnen
und Kollegen die Chance, den großen
Teilerlass der BAföG-Leistungen zu
erwirken, sofern noch keine rechtskräftig gewordenen Bescheide ergangen sind“, so Dr. Reuther, dessen
Fall jetzt auch neu entschieden
werden muss.
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde von
Dr. Frank J. Reuther
aus Südwürttemberg
Jörg Ziegler
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Veranstaltungshinweis
Nachschulung von DMP- und Qualitätszirkelanforderungen
Neues Fortbildungsinstitut
M
EDI Baden-Württemberg hat
eines neues „Institut für
fachübergreifende Fortbildung und Versorgungsforschung der
MEDI Verbünde e. V.“ (IFFM) gegründet. Zu den ersten Projekten gehört
die Nachschulung von DMP- und
Qualitätszirkelanforderungen. Zudem sollen die Schnittstellen zwischen Facharzt- und Hausarztverträgen ein wesentliches Arbeitsfeld des
Instituts sein. Wichtig sei dabei die
Kompatibilität der Fortbildungsinhalte im Selektivvertrags- und Kollektivvertragssystem; die Gründung des
Institutes wurde notwendig, weil die
Selektivverträge durch zertifizierte
und qualitätsgesicherte Fortbildungsinhalte begleitet werden müssen. Die Versorgungsforschung ist ein
weiteres wichtiges Thema für das
neue Institut, genauso wie die Verzahnung von Hausarzt- und FacharztVollversorgungsverträgen. Das IFFM
besteht aus einem sechsköpfigen
Vorstand, dessen Vorsitzender der
Stuttgarter Allgemeinmediziner Dr.
Markus Klett ist.
Weitere Infos:
www.medi-deutschland.de
C
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Heidelberg
lädt gemeinsam mit der Kanzlei VHP Dr. Vogt, Held & Partner
zu einer Fachveranstaltung für Mediziner ein.
Veranstaltungstitel:
Wertobjekt Praxis – erfolgreich kaufen & verkaufen:
Klarheit auf dem Praxismarkt –
Ermittlung des fairen Wertes
Referent:
Tim Kirchner, Steuerberater/Diplom-Betriebswirt (FH),
Kanzlei VHP Dr. Vogt, Held & Partner
Termin und Veranstaltungsort:
16. November 2011 (18.30 Uhr)
BW Bank Heidelberg oder Mannheim
(wird kurzfristig bekannt gegeben)
Information und Anmeldung:
BW-Bank Heidelberg, Frau Carmen Schmitt,
Telefon (0 62 21) 9 18-2 10, E-Mail: [email protected]
BW-Bank Heidelberg, Frau Antonia Lindner,
Telefon (0 62 21) 9 18-2 21, E-Mail: [email protected]
Teilnahmegebühr: kostenfrei
ÄBW 09 • 2011
471
Vermischtes
Bundesärztekammer kritisiert
Arztbewertungsportal
Neue Bücher
Nur noch das nackte Leben
Bilharziose oder Schistosomiasis?
U. Blatter, 330 Seiten, KBV-Verlag,
ISBN 978-3942446129, 9,90 Euro
A. Newill, 196 Seiten, Basilisken-Presse,
ISBN 978-3941365025, 24,00 Euro
Die Kostanzer Ärztin legt bereits den
dritten Krimi mit Kommissar Bloch
vor. Der Eigenbrötler kann sein Glück
kaum fassen, als ihn eine attraktive,
slowenische Journalistin anspricht,
die eine Todesserie unter Drogenabhängigen in ihrer Heimat recherchiert. Kurz darauf kommt die Frau
unter mysteriösen Umständen ums
Leben. Der Ermittler verfolgt ihre
Story rund um Biowissenschaften und
Sucht und wird dabei selbst vom
­Jäger zum Gejagten.
Entdeckt wurde der Verursacher der
Bilharziose 1851 vom Sigmaringer
Arzt Theodor Bilharz, der erstmals
einen Wurm beschrieb, dessen Eier er
im Urin von Patienten und dessen
Larven im Nilwasser nachwies. Das
Buch stellt die spannende Entdeckungsgeschichte der Erkrankung
dar. Ferner berichtet die Autorin von
ihren eigenen Erfahrungen mit der
Krankheit, der sie als Ärztin während
Einsätzen für Kinder auf den philippinischen Inseln begegnete.
Im Schatten von Tet
Schlangensaat
S. Reuter, 234 Seiten, Peter Lang,
ISBN 978-3631610060, 42,80 Euro
R. Klöppel, Piper, 256 Seiten,
ISBN 978-3492264518. 8,95 Euro
Die Freiburger Medizinische Fakultät
erhielt Anfang der 1960er Jahre den
Auftrag, im Namen der BRD eine
medizinische Fakultät in Südvietnam
aufzubauen. Die Mission war trotz
Eskalation des Vietnamkriegs zunächst erfolgreich, endete jedoch
nach sieben Jahren tragisch mit der
Entführung und Ermordung der Freiburger Ärzte. Dennoch haben sie den
Grundstein für die bis heute existierende Medizinische Fakultät von Hué
gelegt und damit nachhaltig Hilfe
geleistet.
Auch dieser spannende Krimi aus der
Feder der Freiburger Kinderärztin
spielt in der südbadischen Metropole.
Im Mittelpunkt steht wieder Professor
Kilian, der in seinem Institut eine
seiner Studentinnen tot auffindet. Im
Gegensatz zur Polizei ist er sicher, dass
sie umgebracht wurde. Auf eigene
Faust jagt er den Mörder. Dabei zieht
sich das Netz aus Lügen und Intrigen,
in das er sich verstrickt, immer weiter
zu, bis auch sein eigenes Leben auf
dem Spiel steht.
Frau Doktor hat einen Vogel
Jahrbuch für Wissenschaft
und Ethik
S. Mottl-Link, 116 Seiten, Bildungs­
verlag Eins, ISBN 978-3427505358,
19,90 Euro
L. Honnefelder, D. Sturma, 496 Seiten,
de Gruyter, ISBN 978-3110222890,
59,95 Euro
Die Heidelberger Kinderärztin stellt
die gesundheitliche Bildung von Kindern ab vier Jahren in den Mittelpunkt des Vorlesebuches. Dazu kombiniert die zweifache Mutter spannende und humorvolle Geschichten
mit einfach umzusetzenden, medizinisch bewährten Handlungsempfehlungen für die häufigsten Beschwerden im Kindesalter. Die Kinder erfahren, wie sie Krankheiten selbst erkennen, was ihnen gut tut und wann sie
zum Arzt gehen sollten.
Das Jahrbuch erscheint seit 1996 und
versteht sich als wissenschaftliches
Forum zur Förderung des interdisziplinären Gesprächs über ethische
Fragen. Der 15. Band versammelt
Beiträge zu den Themen Würdeschutz, Neuroenhancement, Ambient Assisted Living sowie einen Themenschwerpunkt zur rechtlichen, medizinischen und ethischen Beurteilung
des neuen Patientenverfügungsgesetzes. Der umfangreiche Band ist
auch als online-Ausgabe erhältlich.
472
ÄBW 09 • 2011
Schulnote: 6
P
atienten, die sich dem sogenannten Arzt-Lotsen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek)
anvertrauen, droht nach den Worten
des Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. Frank-Ulrich Montgomery,
ein Schiffbruch: „Das Angebot verspricht den Patienten Orientierung
bei der Suche nach einem geeigneten
Arzt, gleichzeitig aber muss der Verband schon bei der Vorstellung seines
Portals einräumen, dass er nicht in der
Lage ist, einen Missbrauch der Seite
auszuschließen.“
Dem vdek sei offenbar mehr
­daran gelegen, seinen Mitgliedskassen ein hastig zusammengeschustertes Marketinginstrument an die
Hand zu geben, als daran, den Ver­
sicherten ein seriöses Informationsangebot zur Verfügung zu stellen,
so der Ärztepräsident. Dabei hätten
die Bundesärztekammer und die
Kassenärztliche Bundesvereinigung
durch das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) Standards
für gute Arztbewertungsportale entwickeln lassen, die in insgesamt
40 Qualitätskriterien zusammengefasst wurden. Anders als die AOK,
die sich bei der Entwicklung ihres
Arztnavigators zumindest partiell an
den Vorgaben der ÄZQ orientiert
habe, sei dem vdek aber nicht an
einer Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft gelegen.
So sei keine Registrierung der
Nutzer erforderlich, was Mehrfach­
einträge und damit verfälschte
Bewertungen ermöglicht. Hinzu
komme, dass keine Mindestbewertungsanzahl notwendig sei, bevor
eine Note online geschaltet werde.
Anders als der AOK-Navigator biete
der vdek zudem Freitextfelder an.
Diese brächten den Patienten kaum
etwas, ermöglichten aber Schmäh­
kritik und Diffamierungen, gegen
die sich die betroffenen Ärzte kaum
wehren könnten. „Dem vdek sollte
es zu denken geben, dass sich die
größte Ersatzkasse, die Barmer, am
Konkurrenzportal der AOK beteiligt.
Kein Wunder, auch unsere Bewertung des Bewertungsportals ist
eindeutig – Kopfnote: Avanti deletanti, Schulnote: sechs“, sagte Dr.
Montgomery.
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Kurs 2: 21. – 23. 10. 2011
Kurs 3: 25. – 27. 11. 2011
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­zwischen Tiefenpsychologie
und Systemischer Therapie
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Dr. med. Andrea Kuhnert
Psychosomatische
Grundversorgung
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30 Std. Verbale Intervention)
Sexualmedizin:
Sexualanamnese – Sexualberatung –
Sexualtherapie, Modul II (70 Std.)
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mit 17 Punkten von der ÄK B-W
zertifiziert
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Assc. Prof. Dr. Dr. C. Muss,
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Tel. (0 72 34) 94 93 22 und
Dr. J. Jakob
Tel. (06 21) 33 23 22
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AK PSM e. V.
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AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg
(siehe oben )
Freiburg i. Brsg.
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Anmeldung / Auskunft:
AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg
(siehe oben )
Anmeldung / Auskunft:
AK PSM e. V.
[email protected]
www.psysomgv.de
Tel. (07 61) 27 06 51 50
Anmeldung / Auskunft:
AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg
[email protected]
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Tel. (07 61) 27 06 51 50
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Tel. (07 61) 7 07 73 21
Fax (0761) 7 07 73 22
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79098 Freiburg
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79098 Freiburg
Praxis PD Dr. Ross
Luisenstr. 6
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Tel. (07 61) 7 07 73 21
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Praxis für Ernährungsberatung
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Alt Heiligensee 51 D
13503 Berlin
Tel. (0 30) 4 05 34-1 38
Fax (0 30) 4 05 34-1 39
Ostalb-Klinikum Aalen, Landratsamt Ostalbkreis
Kontakt: Sekretariat Frauenklinik Aalen,
Frau Fischer, Tel. (0 73 61) 55-14 01
Landratsamt, Sekretariat,
Frau Glanert, Tel. (0 73 61) 5 03-14 73
Programm und Anmeldeformular über
www.ostalb-klinikum.de (Veranstaltungskalender)
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TERMIN
Start
15. / 16. 10. 2011
THEMA
Curriculum Fachgebundene
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Psychotherapie / Schwerpunkt
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(nach WBO der LÄK Ba-Wü)
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Tel. (06 21) 41 53 64
Info-Download: www.ivt-kurpfalz.de
Prof. Dr. M. R. Nowrousian
77770 Durbach
19. 10. 2011
Aktueller Stand der Therapie
Innere Medizin, Hämatologie / Onkologie
Auskunft / Anmeldung:
17.00 – 20.45 Uhr
des Brustkrebses, Sport und
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Brustkrebs-Symposium – Krebs, Prophylaxe und Therapie
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von Lymphödem, „Fatigue“,
[email protected] 77770 Durbach
nach Brustkrebs
klimakterischen Beschwerden
[email protected]
und Osteoporose nach Brustkrebs www.mediclin.de/
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Anmeldung an:
21. / 22. 10. 2011
14. Südwestdeutsche
Stadthalle Göppingen
Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e. V.
Schmerztage
Konferenzräume
Dr. med. Gerhard H. H. Müller-Schwefe
Blumenstr. 41 / Schillerplatz 8/1, 73033 Göppingen
Eingang Lutherstr.
Tel. +49-71 61- 97 64 76
73033 Göppingen
Fax +49-71 61- 97 64 77
www.goeppingen.de
E-Mail: [email protected]
www.schmerztag.org
Workshop Palliativmedizin – 14. Südwestdeutsche Schmerztage
21. 10. 2011
14.00 – 17.00 Uhr
Entscheidungen in Grenzsituationen: Irrwege und Auswege
in Onkologie, Hospizarbeit und Palliativversorgung
Referenten: Professor Dr. med. Gerd Becker, Göppingen
Thomas Sitte, Fulda
u. a.
Plenarsitzung – 14. Südwestdeutsche Schmerztage
gebührenfrei – Anmeldung erforderlich
Schmerzmedizin heute: alte Fragen – neue Antworten
Referenten: Professor Dr. med. Wolfgang Koppert, Hannover
Dr. med. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, Göppingen
Professor Dr. med. Dr. phil. Manfred Spitzer, Ulm
Professor Dr. rer. soc. Dipl.-Psych. Kati Thieme, Marburg
PD Dr. med. Michael A. Überall, Nürnberg
Dr. med. Axel Heinze, Kiel
Interaktive Workshops – 14. Südwestdeutsche Schmerztage
gebührenfrei – Anmeldung erforderlich
22. 10. 2011
9.00 – 15.30 Uhr
22. 10. 2011
15.30 – 17.00 Uhr
22. 10. 2011
15.30 – 17.00 Uhr
Samstag,
22. 10. 2011
Zeit: 9.45 – 16.30 Uhr
(Einlass 9.00 Uhr)
22. 10. 2011
Lörrach
9.00 Uhr
Turbodiagnostik bei Schmerzpatienten:
das neuroorthopädische Mindestprogramm
Referent: MR Dr. med. Wolfgang Bartel, Halberstadt
Die Bedeutung des Internets für Praxen und Ambulanzen:
Was wissen, was glauben Ihre Patienten von Ihnen?
Referent: Hans-Jörg Andonovic-Wagner, Eislingen
Tagungs- und
4. Radolfzeller Wundtag
Kulturzentrum Milchwerk
– aus der Praxis –
78315 Radolfzell
Vorträge, Workshops zum Thema
am Bodensee
„chronische Wunden“
Werner-Messmer-Str. 14
mit Industrieausstellung
Fortbildungspunkte der LÄK-BW
Fortbildungsreihe Onkologie:
State of the Art
Gastrointestinale Tumoren
Vorsitz/Wissenschaftliche Leitung:
Priv.-Doz. Dr. med. Richard Fischer / Dr. med. Jan Knoblich,
Onkologische Schwerpunktpraxis
Lörrach in Kooperation mit dem OSP
Lörrach-Rheinfelden
Referenten: Priv.-Doz. Dr. med.
Richard Fischer, Prof. Dr. med.
Markus von Flüe, Priv.-Doz. Dr. med.
Christian Hamel, Prof. Dr. Dr. h. c.
Ulrich T. Hopt, Dr. med. Jan Knoblich,
Prof. Dr. med. Frank Zimmermann
Burghof Lörrach
Herrenstr. 5
79539 Lörrach
Tel. (0 76 21) 94 08 90
gebührenfrei – Anmeldung erforderlich
begrenzte Teilnehmerzahl
gebührenfrei – Anmeldung erforderlich
begrenzte Teilnehmerzahl
Deutsches Institut für Wundheilung
Fritz-Reichle-Ring 8, 78315 Radolfzell
Leitung:
Dr. med. Stephan Eder und Dr. med. Wolf-Rüdiger Klare
Tel. (0 77 32) 9 39-15 25, Fax (0 77 32) 9 39-25 25
E-Mail: [email protected]
www.deutsches-wundinstitut.de
Veranstalter / Organisation:
Konzept Pharma Service GmbH
Am Berge 2
31084 Freden (Leine)
Tel. (0 51 84) 95 71 75 oder 95 71 76
Fax (0 51 84) 95 71 77
E-Mail: [email protected]
Fortbildung, Seminare & Kongresse
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TERMIN
Mittwoch, 09. 11. 2011
Mittwoch, 16. 11. 2011
Mittwoch, 23. 11. 2011
Mittwoch, 30. 11. 2011
(jeweils
14.00 – 18.00 Uhr)
11. / 12. 11. 2011
27. / 28. 01. 2012
09. / 10. 03. 2012
26. / 27. 05. 2012
30. 11. 2011
18.00 Uhr
Teil 1:
09. – 11. 12. 2011
Teil 2:
09. – 11. 03. 2012
Teil 1:
18. – 20. 11. 2011
Teil 2:
13. – 15. 01. 2012
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Transfusionsverantwortliche/-r
und Transfusionsbeauftragte/-r
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Westfalen-Lippe
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(ELACTA . VELB)
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Dr. med. Waltraud Zimmermann,
Weinsberg
Dr.-medic/IMF Klausenburg
Basil Schumm, Bietigheim-Bissingen Heinrich Wolny, Ruda Slaska, Polen
Dr. med. Hans-Oscar Gais, Esslingen
Dr. med. Annemarie Becher,
Ostfildern
Dr. med. Hermann Einkörn,
Ingersheim
Prof. Dr. med. Hans Hofer, Konstanz
Dr. med. Peter Marks, Schopfheim
Brunhilde Krauß, Freudenstadt
Dr. med. Ulrike Gewelke,
Heidelberg
Dr. med. Götz Grambihler,
Heidelberg
Dr. med. Ursula Winnewisser,
Mannheim
Prof. Dr. med. Wilhelm Künzer,
Freiburg
Dr. med. Kurt Boosen,
Schwäbisch Gmünd
Dr. med. Lydia Saave, Binzen
Dr. med. Wilhelm Robert,
Ravensburg
Dr. med. Volker von den Driesch,
Weingarten
Dr. med. Jürgen Leitmeyer,
Mutlangen
Dr. med. Heinz Löver, Hirschberg
Dr. med. Reiner Todt, Simmozheim
Dr. med. Hans-Manfred Kuhn,
Heidelberg
Dr. med. Heidrun Arnold-Schmiebusch,
Freiburg
Dr. med. Christa Kappes-Ehrhardt,
Seelbach
Dr. med. Wilhelm Langes,
Schwäbisch Gmünd
Josef Ksiondz,
Eggenstein-Leopoldshafen
Prof. Dr. med. Jürgen Seifert,
Kirchheim
Dr. med. Hanns Bumiller, Crailsheim
Dr. med. Wolfgang Günther,
Grenzach-Wyhlen
Dr. med. Gerhard Schneider,
Gerlingen
Dr. med. Werner Zimmermann,
Stuttgart
Dr. med. Norbert Hartleib, Bruchsal
Dr. med. Issa Chami,
Kirchentellinsfurt
Dr. med. Liselotte Moser,
Uhldingen-Mühlhofen
Dr. med. Emma Moersch, Schwanau
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
* 28. 04. 1933
† 14. 09. 2007
* 29. 11. 1925
* 06. 11. 1948
* 21. 03. 1922
† 10. 02. 2011
† 21. 04. 2011
† 10. 06. 2011
* 01. 06. 1927
† 15. 06. 2011
*
*
*
*
†
†
†
†
25. 01. 1976
05. 08. 1941
14. 01. 1957
10. 11. 1931
15. 06. 2011
18. 05. 2011
26. 06. 2011
27. 06. 2011
* 18. 11. 1964
† 28. 06. 2011
* 10. 10. 1944
† 29. 06. 2011
* 27. 02. 1942
† 29. 06. 2011
* 03. 11. 1919
† 30. 06. 2011
* 09. 04. 1922
* 23. 06. 1922
† 01. 07. 2011
† 03. 07. 2011
* 17. 04. 1929
† 10. 07. 2011
* 23. 07. 1962
† 11. 07. 2011
* 08. 07. 1931
* 04. 02. 1928
* 21. 08. 1938
† 11. 07. 2011
† 13. 07. 2011
† 14. 07. 2011
* 15. 04. 1929
† 16. 07. 2011
* 23. 01. 1941
† 17. 07. 2011
* 17. 05. 1941
† 17. 07. 2011
* 09. 05. 1917
† 17. 07. 2011
* 12. 10. 1933
† 21. 07. 2011
* 06. 01. 1941
* 02. 05. 1927
† 21. 07. 2011
† 25. 07. 2011
* 30. 09. 1918
† 26. 07. 2011
* 10. 09. 1941
† 26. 07. 2011
* 04. 02. 1920
* 21. 04. 1940
† 27. 07. 2011
† 31. 07. 2011
* 06. 01. 1938
† 01. 08. 2011
* 30. 03. 1917
* 18. 09. 1923
† 01. 08. 2011
† 02. 08. 2011
Bekanntmachungen
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Öffentliche Ausschreibung
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg:
Vergabe eines Versorgungs­
auftrages an eine(n) zweite(n)
Programmverantwortliche(n)
­Vertragsärztin oder Vertragsarzt
für die Screening-Einheit 8
in Baden-Württemberg im Rahmen
des Programms zur Früherkennung
von Brustkrebs durch Mammo­
graphie-Screening
Einer der beiden Programmverantwortlichen Ärzte, die gemeinsam den Versorgungsauftrag für
die Screening-Einheit 8 in BadenWürttemberg erhalten haben,
wird zum 31. Dezember 2011
­seinen Versorgungsauftrag
­zurückgeben.
Daher schreibt die Kassen­
ärztliche Vereinigung BadenWürttemberg gemäß den Richt­
linien des Bundesausschusses der
Ärzte und Krankenkassen über
die Früherkennung von Krebs­
erkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinien – KFU-RL)
vom 15. November 2008 und der
Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge (BMV-Ä/EKV) vom 1. Januar
2009 den Versorgungsauftrag
für folgende Screening-Einheit
erneut aus:
Screening-Einheit 8
Landkreis Emmendingen
Landkreis
Breisgau/Hochschwarzwald
Stadtkreis Freiburg
Landkreis Lörrach
Landkreis Waldshut
Für die Ausschreibung ist der
­jeweils aktuelle Stand der Krebsfrüherkennungsrichtlinien, der
Anlage 9.2 der Bundesmantel­
verträge und des Einheitlichen
Bewertungsmaßstabes (EBM)
maßgebend.
Gemäß § 3 Abs. 2 der Anlage 9.2
BMV-Ä/EKV kann ein Versorgungsauftrag auch von zwei Programmverantwortlichen Ärzten,
die in einer Berufsausübungs­
gemeinschaft tätig sind, übernommen werden.
Der Versorgungsauftrag für die
Screening-Einheit 8 wurde erstmals im Januar 2007 an zwei
Programmverantwortliche Ärzte
vergeben.
Für die Screening-Einheit 8
wird zum nächstmöglichen
Zeitpunkt ein(e) Nachfolger(in)
für einen der beiden Programmverantwortlichen Ärzte
gesucht. Die Berufsausübungsgemeinschaft wird zwischen
dem (der) Bewerber(in) und
dem in der Einheit weiterhin
verbleibendem Programm­
verantwortlichen Arzt
­geschlossen.
Präambel
Der Bundesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen hat zum
1. Januar 2004 in dem Abschnitt B
Nr. 4 der Richtlinien über die
Früherkennung von Krebserkrankungen (KFU-RL) ein Programm
zur Früherkennung von Brustkrebs durch MammographieScreening eingeführt. Die weitere
Ausgestaltung wurde in der Anlage 9.2 BMVÄ/EKV festgelegt.
Beide Dokumente wurden im
Deutschen Ärzteblatt, Heft 4 vom
23. Januar 2004 veröffentlicht.
Rechtliche Grundlagen und Leit­
linien zum MammographieScreening können unter www.
mammoprogramm.de/service/
infomaterial-fachservice.php im
Internet abgerufen werden.
Ziel des Programms zur Früh­
erkennung von Brustkrebs durch
Mammographie Screening ist die
deutliche Senkung der Brustkrebssterblichkeit in der anspruchsberechtigten Bevölkerungsgruppe (Frauen ab dem
­Alter von 50 Jahren bis zum Ende
des 70. Lebensjahres). Gleich­
zeitig sollen die Belastungen,
die mit einem MammographieScreening verbunden sein können, minimiert werden. Das Programm ist in regionale Versorgungsprogramme gegliedert, das
für Baden-Württemberg die
Grenzen des Bundeslandes und
ÄBW 09 • 2011
477
Bekanntmachungen
damit das Gebiet der Kassen­
ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg umfasst. Ein regionales Versorgungsprogramm
ist wiederum in regionale
Screening-Einheiten untergliedert,
für die sogenannte Programmverantwortliche Ärzte Versorgungsaufträge erhalten können.
1. Verfahren
der Ausschreibung
Die KV Baden-Württemberg führt
ein öffentliches Ausschreibungsverfahren des Versorgungsauftrages für die Screening-Einheit 8
durch. Das Verfahren verläuft
zweistufig (§ 4 der Anlage 9.2
BMV-Ä/EKV):
1. Bei Erfüllung der Voraussetzungen für eine Bewerbung nach
§ 5 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/
EKV erhält der Bewerber Ausschreibungsunterlagen zugesandt, die er zusammen mit seinem Konzept zur Organisation
des Versorgungsauftrages bis
28. Oktober 2011, bei der KV
Baden-Württemberg in Karlsruhe
einreicht.
2. Gemäß § 4 Abs. 2 c der An­
lage 9.2 BMV-Ä/EKV kann die KV
Baden-Württemberg im Einvernehmen mit den Verbänden der
baden-württembergischen Krankenkassen nach pflichtgemäßem
Ermessen innerhalb von zwei
Monaten nach Eingang der Bewerbungen eine Genehmigung
(gegebenenfalls unter Auflagen)
zur Übernahme des Versorgungsauftrages erteilen.
Ein Konzept zur Organisation des
Versorgungsauftrages nach § 4
Abs. 2 b) i. V. m. § 5 Abs. 2 b)
und c) Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV ist
entbehrlich, sofern die Voraussetzungen an die Verfügbarkeit und
Qualifikation der im Rahmen des
Versorgungsauftrages kooperierenden Ärzte und radiologischen
Fachkräfte in der jeweiligen
Screening-Einheit sowie die sachlichen Voraussetzungen zur Praxisausstattung und apparativer
Ausstattung bereits durch die in
der jeweiligen Screening-Einheit
tätigen Programmverantwortlichen Ärzte erfüllt und nachgewiesen wurden. Der Bewerber
muss detaillierte Angaben zu
den persönlichen Vorausset-
478
zungen gemäß § 5 Abs. 2a)
­Anlage 9.2 BMVÄ/EKV machen.
Im Fall der Nachfolge eines(r)
Programmverantwortlichen
Arztes (Ärztin) ist Entscheidungsgrundlage die persönliche Qualifikation der Bewerber und deren
zeitliche Verfügbarkeit zur Erfüllung des Versorgungsauftrages.
Bei mehreren gleich geeigneten
Bewerbern, die einen Versorgungsauftrag übernehmen wollen, ist ausschlaggebend, ob und
wie sich der Bewerber in den
schon vorhandenen Versorgungsauftrag mit dem jetzigen Programmverantwortlichen in einer
Berufsausübungsgemeinschaft
einbinden lässt.
Die Übernahme des Versorgungsauftrages wird gegebenenfalls
unter Auflagen genehmigt, die
von dem zukünftigen Programmverantwortlichen Arzt innerhalb
von neun Monaten nach Erteilung der Genehmigung und vor
Übernahme des Versorgungsauftrages zu erfüllen sind. In Fällen,
die der Arzt oder die radiologische Fachkraft nicht selber zu
vertreten haben, kann von der
genannten Frist, nach Zustimmung der Kassenärztlichen Ver­
einigung Baden-Württemberg,
abgewichen werden. Zu den
­Auflagen zählen insbesondere
die Erfüllung der fachlichen,
­personellen und sachlichen
­Voraussetzungen zur Erfüllung
des Versorgungsauftrages.
2. Inhalt
der Versorgungsaufträge
Der Versorgungsauftrag umfasst
die notwendige ärztliche Behandlung und Betreuung der
Frauen einschließlich Aufklärung
und Information sowie die übergreifende Versorgungsorganisation und -steuerung. Er ist umfassend und vollständig zu erfüllen.
Einzelheiten des Versorgungs­
auftrages ergeben sich aus Abschnitt B Nr. 4 i der KFU-RL bzw.
§ 3 Absatz 3 der Anlage 9.2 zum
BMV-Ä/EKV (die folgenden §
­Angaben beziehen sich auf die
Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV):
1. Kooperation mit der Zentralen
Stelle, der Kooperationsgemeinschaft Mammographie und dem
Referenzzentrum (§ 7)
ÄBW 09 • 2011
2. Überprüfung des Anspruchs
der Frau auf Teilnahme am Früherkennungsprogramm vor Erstellung der Screening-Mammo­
graphieaufnahmen (§ 8)
3. Erstellung der ScreeningMammographieaufnahmen (§ 9)
4. Organisation und Durch­
führung der Befundung der
Screening-Mammographie­
aufnahmen (§ 10)
5. Durchführung der Konsensuskonferenz (§ 11)
6. Durchführung der Abklärungsdiagnostik (§ 12)
7. Durchführung der multidisziplinären Fallkonferenzen (§ 13)
8. Ergänzende ärztliche
­Aufklärung (§ 14)
9. Organisation und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen (§ 15)
3. Ablauf
der Versorgungsschritte
Zu Inhalt und Ablauf der einzelnen Versorgungsschritte ist
aus Sicht des Programmverantwortlichen Arztes Folgendes
festzuhalten:
Über die Zentrale Stelle erhalten
die anspruchsberechtigten
Frauen einen Termin in einer bestimmten Mammographie-Einheit. Grundsätzlich soll die in der
Einladung genannte Mammo­
graphie-Einheit aufgesucht
­werden. Abweichungen hiervon
sind nur in Abstimmung mit der
Zentralen Stelle möglich. In der
Mammographie-Einheit ist zunächst zu klären, ob die Frau das
Merkblatt zum Früherkennungsprogramm (siehe Anlage IV der
KFU-RL) über die Zentrale Stelle
erhalten hat und ob aufgrund
des standardisierten Fragebogens zur Anamnese (Anlage V
der KFU-RL) ein Leistungsanspruch der Frau besteht. Auf Verlangen wird die Frau zusätzlich
über Strahlen- und Datenschutz
im Rahmen des Screening-Programms informiert. Die Mammographie-Aufnahme wird unter
verantwortlicher Leitung des Programmverantwortlichen Arztes
von einer radiologischen Fachkraft erstellt. Der Programmverantwortliche Arzt organisiert die
Doppelbefundung der Aufnahmen gemäß § 10 der Anlage 9.2
zum BMV-Ä/EKV, führt die Ergebnisse der Doppelbefundung zu-
sammen und leitet gegebenenfalls eine zusätzliche Befundung
im Rahmen der Konsensuskonferenz nach § 11 der Anlage 9.2
zum BMVÄ/EKV ein. Diese Konsensuskonferenzen sollen in der
Regel mindestens einmal pro
Woche zusammen mit den beiden Ärzten, von denen die Doppelbefundung vorgenommen
wurde, stattfinden. Frauen mit
weiterhin auffälligen Befunden
werden zur Abklärungsdiagnostik
nach § 12 der Anlage 9.2 zum
BMV-Ä/EKV eingeladen. Der Programmverantwortliche Arzt ist
verpflichtet, in der Regel mindestens einmal in der Woche eine
Sprechstunde zur Abklärungs­
diagnostik durchzuführen. Falls
erforderlich, veranlasst der Programmverantwortliche Arzt zum
Beispiel die Durchführung einer
Stanzbiopsie unter Röntgenkontrolle sowie die histopathologische Untersuchung der durch
Biopsie gewonnenen Präparate.
Bleibt der Verdacht auf eine
­maligne Erkrankung der Brust
bestehen, ruft der Programmverantwortliche Arzt in der Regel
mindestens einmal in der Woche
eine prä- und eine postoperative
Fallkonferenz nach § 13 der An­
lage 9.2 zum BMV-Ä/EKV ein.
Die Qualitätssicherung bezieht
sich auf die gesamte Versorgungskette des Programms und
betrifft die fachliche Qualifikation
aller beteiligten Ärzte und radiologischen Fachkräfte, die organisatorischen und technischen
­Aspekte sowie die Evaluierung
des gesamten Programms. Zu
den Aufgaben der Programmverantwortlichen Ärzte im Bereich
der Qualitätssicherung gehören
unter anderen:
– Pflicht zur Übermittlung der
Daten (§ 7 i. V. mit Anhang 9 der
Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV) und
zwar im Rahmen des Einladungswesens, der ärztlichen Unter­
suchung, der Qualitätssicherung
(diagnostische Bildqualität, Kontrolle der Abklärungsdiagnostik,
Beurteilung der Fallsammlung,
Selbstüberprüfung) und der
­Evaluation.
– Dokumentation gemäß Anlage
VI der KFU-RL (Erstellung und
­Befundung der MammographieAufnahmen und Teilschritte der
Abklärungsdiagnostik).
Bekanntmachungen
– Dokumentation der Konferenzen (gemäß Anhang 1 der
­Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV).
– Nachweise der fachlichen
­Befähigung gemäß Abschnitt E
der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV,
soweit von den Programmverantwortlichen Ärzten selbst gegen­
über der KV Baden-Württemberg
vorzulegen (Kooperierende Ärzte
müssen den Nachweis selbst
­führen).
– Nachweise der Voraussetzungen der technischen Qualitätssicherung gemäß Abschnitt H
der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV.
– Teilnahme an den Verfahren
zur Selbstüberprüfung gemäß
§ 15 Abs. 2 der Anlage 9.2 zum
BMV-Ä/EKV.
4. Kooperation
Die Leistungen des Versorgungsauftrages können nach dem
Stand der medizinischen Erkenntnisse nur in Kooperation
mit anderen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten erbracht werden.
Hierzu zählen:
– Befundende Ärzte mit einer
Genehmigung nach § 25 der
­Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, die
eine konsiliarische Befundung
der Mammographie-Aufnahmen
vornehmen und gegebenenfalls
an den gemeinsamen Konsensuskonferenzen teilnehmen.
– Ärzte nach § 27 Abs. 3 der
­Anlage 9.2 zum BMVÄ/EKV, die
auf Veranlassung des Programmverantwortlichen Arztes im Rahmen der Abklärungsdiagnostik
die Stanzbiopsie(n) unter Röntgenkontrolle durchführen.
– Pathologen nach § 28 der
­Anlage 9.2 zum BMVÄ/EKV, die
die Beurteilung der histopathologischen Präparate im Rahmen
der Abklärungsdiagnostik durchführen.
– Der Programmverantwortliche
Arzt sollte auch mit angestellten
Krankenhausärzten kooperieren,
die nach § 13 der Anlage 9.2
zum BMV-Ä/EKV an den prä- und
postoperativen multidisziplinären
Fallkonferenzen teilnehmen und
dafür eine Ermächtigung nach
§ 29 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/
EKV erhalten.
5. Radiologische Fachkräfte
Gemäß den Änderungen der
­Anlage 9.2, veröffentlicht im
Deutschen Ärzteblatt, Heft 47,
vom 25. November 2005, kann
der Programmverantwortliche
Arzt radiologische Fachkräfte im
Screening-Programm einsetzen,
sofern diese die Anforderungen
nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 RöV
erfüllen (z. B. MTRA).
In der Neufassung ist ferner
­geregelt, dass auch radiologische
Fachkräfte nach § 24 Abs. 2 Nr. 3
oder 4 RöV die Erstellung von
Mammographie-Aufnahmen
durchführen können (z. B. Arzthelferin), sofern die radiologische
Fachkraft unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer
Person nach § 24 Abs. 1 Nr. 1
oder 2 RöV tätig ist.
6. Abrechnung/Vergütung
Gemäß § 3 Abs. 4 der Anlage 9.2
BMV-Ä/EKV müssen die Voraussetzungen zur Ausführung und
Abrechnung der Leistungen des
Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM), die dem Versorgungsauftrag jeweils zugeordnet
sind (EBM-Nrn. 01750, 01752,
01753, 01754), von den Programmverantwortlichen Ärzten
erfüllt und die Leistungen bei
entsprechender Indikationsstellung persönlich durchgeführt
werden. Davon ausgenommen
sind Leistungen, die nach diesem
Vertrag von den Programmverantwortlichen Ärzten veranlasst
werden können beziehungsweise
veranlasst werden müssen. Der
Programmverantwortliche Arzt
kann die Befundung von Screening-Mammographieaufnahmen
(§ 18) sowie die Durchführung
von Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle (§ 19) und muss die
Durchführung von histopathologischen Untersuchungen (§ 20)
an andere am Screening-Programm teilnehmende Ärzte, denen eine entsprechende Genehmigung (§ 16 der Anlage 9.2
BMV-Ä/EKV) erteilt worden ist,
übertragen. Die Vergütung
der relevanten EBM-Positionen
erfolgt extrabudgetär.
Die Screening Mammographieaufnahmen werden durch eine
radiologische Fachkraft unter verantwortlicher Leitung des Pro-
grammverantwortlichen Arztes
erstellt (§ 9 Abs. 1 der Anlage 9.2
BMV-Ä/EKV). Der Programmverantwortliche Arzt muss jederzeit
erreichbar und gegebenenfalls in
angemessener Zeit vor Ort sein.
Der Programmverantwortliche
Arzt kann an der Doppelbefundung teilnehmen. In diesem Fall
übernimmt gegebenenfalls sein
Partner in der Berufsausübungsgemeinschaft gemäß § 3 Abs. 2
den Versorgungsauftrag (§ 10
Abs. 2 c der Anlage 9.2 zum
BMV-Ä/EKV).
Unter Berücksichtigung der EBMAnpassungsfaktoren errechnen
sich ab 1. Januar 2009 folgende
Punktwerte:
Leistungsbereich
Punktwert
Abschnitt 1.7.3 EBM 3,57 Cent
(ohne GOP 01759)
GOP 01759 4,02 Cent
Die Honorare des Mammo­
graphie-Screenings unterliegen
nicht dem „Regelleistungs­
volumen“.
Die Punktwerte werden um
1,5 Prozent gemindert, um die
­Finanzierung der sogenannten
Overhead-Kosten im Rahmen der
KFU-RL (unter anderem für die
Kooperationsgemeinschaft
­Mammographie und die Referenzzentren) zu sichern. Von
­diesem Abzug werden die Sachkostenpauschalen nicht betroffen
sein.
Auf die abgerechneten
Leistungen werden die satzungsgemäßen Beiträge und Ver­
waltungskosten der KV BadenWürttemberg erhoben.
7. Bewerber
Um die Übernahme eines Ver­
sorgungsauftrages können sich
an der vertragsärztlichen Ver­
sorgung teilnehmende Fachärzte
für Diagnostische Radiologie
bzw. Radiologische Diagnostik
bzw. Radiologie sowie Fachärzte
für Frauenheilkunde und
­Geburtshilfe bewerben.
Für die Übernahme des Ver­
sorgungsauftrages kann sich ein
Arzt/eine Ärztin bewerben, der/
die mit dem jetzigen Programmverantwortlichen in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig
sein wird.
Dabei ist zu beachten, dass
der Arzt/die Ärztin die Voraus­
setzungen für die Übernahme
des Versorgungsauftrages als
Programmverantwortliche Arzt/
Ärztin zu erfüllen hat und dafür
eine Genehmigung benötigt.
Hinweis: Für die Berufsaus­
übungsgemeinschaft ist die
­jeweils aktuelle Berufsordnung
für die Ärztinnen und Ärzte in
Baden-Württemberg sowie
die Zulassungsverordnung für
Vertragsärzte maßgeblich.
8. Bewerbungs­
voraussetzungen
Wenn Sie sich als Programm­
verantwortlicher Arzt/Ärztin um
einen Versorgungsauftrag in
der hiermit ausgeschriebenen
Screening-Einheit bewerben wollen, so erhalten Sie von uns die
Bewerbungsunterlagen, wenn Sie
die folgenden Voraussetzungen
gemäß § 5 Abs. 1 der Anlage 9.2
BMV-Ä/EKV erfüllen und bis
zum 7. Oktober 2011 gegen­
über der KV Baden-Württemberg
vollständig nachweisen:
– Berechtigung zum Führen der
Gebietsbezeichnung Diagnostische Radiologie bzw. Radiologische Diagnostik bzw. Radiologie oder Frauenheilkunde und
Geburtshilfe.
– Die für den Strahlenschutz
­erforderliche Fachkunde nach
§ 18 a Abs. 1 und 2 Röntgen­
verordnung.
– Erfüllung der fachlichen
­Voraussetzungen zur Ausführung
und Abrechnung von Leistungen
der kurativen Mammographie
gemäß der Vereinbarung zur
Strahlendiagnostik und -therapie
nach § 135 Abs. 2 SGB V.
– Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen zur Ausführung
und Abrechnung von Leistungen
der Ultraschalldiagnostik der
Mamma gemäß der UltraschallVereinbarung nach § 135 Abs. 2
SGB V.
Sollten Sie diese Voraussetzungen bereits gegenüber der
KV Baden-Württemberg nachgewiesen haben, so ist ein erneuter
Nachweis nicht erforderlich.
Die Bewerbungsunterlagen
werden Ihnen dennoch nur auf
Ihren Antrag hin zugeschickt.
ÄBW 09 • 2011
479
Bekanntmachungen
9. Wahlmöglichkeit
­zwischen analogem oder
digitalem Bildempfänger
In der ausgeschriebenen Ver­
sorgungsregion werden digitale
Bildempfänger verwendet.
10. Genehmigungs­
verfahren:
10.1 Bewerbung
und Konzept
Sie haben bis zum 28. Oktober
2011 Zeit, Ihre Bewerbungs­
unterlagen und das Konzept zur
Organisation des Versorgungsauftrages für die ausgeschriebene Screening-Einheit bei der
KV Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe einzureichen.
Ihr Konzept muss nach § 5 Abs. 2
der Anlage 9.2 BMVÄ/EKV detaillierte Angaben enthalten zu:
a.) persönlichen
­Voraussetzungen
– Angabe zur Teilnahme an dem
multidisziplinären Kurs zur Einführung in das Früherkennungsprogramm gemäß Anhang 2
Nr. 1.
– Gegebenenfalls Tätigkeit
im Rahmen des Früherkennungsprogramms.
b.) Verfügbarkeit und Qualifika­
tionen der im Rahmen des
­Versorgungsauftrages kooperierenden Ärzte und radiologischen
Fachkräfte in der ScreeningEinheit
– Gegebenenfalls Mitbewerber
auf Übernahme des Versorgungsauftrages im Rahmen einer
­Berufsausübungsgemeinschaft
(§ 3 Abs. 2),
– Vertreter (§ 32 Abs. 3),
– Ärzte, die veranlasste
Leistungen übernehmen
(Abschnitt C),
– Radiologische Fachkräfte
(§ 24 Abs. 2).
c.) sachliche Voraussetzungen,
das heißt Planung und Stand
der Praxisausstattung (§ 31),
­nsbesondere
– bauliche Maßnahmen, mobile
Mammographieeinrichtungen
– apparative Ausstattung
(Röntgengeräte(e) für ScreeningMammographieaufnahmen,
­Geräte für die Abklärungs­
diagnostik) (§§ 33 und 34).
Ein Verweis auf den bereits
­bestehenden Versorgungs­
auftrag ist möglich.
480
10.2 Genehmigung
unter Auflagen
Nach Prüfung der eingereichten
Konzepte kann die KV BadenWürttemberg im Einvernehmen
mit den Krankenkassenverbänden in Baden-Württemberg eine
Genehmigung zur Durchführung
des Versorgungsauftrages erteilen, die mit Auflagen verbunden
sein kann. Diese Auflagen sind
innerhalb von neun Monaten
nach Erteilung der Genehmigung
und vor dem Beginn der Übernahme des Versorgungsauftrages
zu erfüllen und nachzuweisen.
In Fällen, die der Arzt oder die
radiologische Fachkraft nicht
selber zu vertreten haben, kann
von der genannten Frist, nach
Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, abgewichen
werden. Zu den Auflagen zählen
gemäß § 5 Abs. 5 der Anlage 9.2
BMV-Ä/EKV:
1) Zulassung gemäß § 25 RöV
zur Durchführung der Röntgenuntersuchungen.
2) Fachliche Befähigung zur
­Erstellung und Befundung von
Screening-Mammographie­
aufnahmen (§ 24 Abs. 1 und 2).
3) Fachliche Befähigung zur
­Ultraschalldiagnostik (§ 26 Abs. 1).
4) Fachliche Befähigung zur
­Biopsie unter Ultraschallkontrolle
(§ 27 Abs. 1).
5) Teilnahme an dem Fortbildungskurs für Programmverantwortliche Ärzte gemäß Anhang 2
Nr. 2. Dieser Kurs muss zusammen mit den vorgeschriebenen
Kursen nach Ziffern 2 bis 4 innerhalb von sechs Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit in dem Referenzzentrum nach Ziffer 8 absolviert sein. In Fällen, die der Arzt
oder die radiologische Fachkraft
nicht selber zu vertreten haben,
kann von den genannten Fristen
und der vorgesehenen Reihen­
folge der Kurse, nach Zustimmung der Kassenärztlichen
­Vereinigung Baden-Württemberg,
abgewichen werden.
6) Praxisausstattung und
-organisation (Abschnitt G).
7) Apparative Ausstattung der
Röntgendiagnostikeinrichtungen
(§ 33 Nr. 1 sowie Anhang 6) und
Ultraschalldiagnostikeinrichtungen (§ 34 sowie Anhang 8).
ÄBW 09 • 2011
8) Tätigkeit über mindestens
160 Stunden an 20 Arbeitstagen
in einem Referenzzentrum (§ 6
Abs. 2). Die Tätigkeit kann in zwei
Blöcke aufgeteilt werden und
muss insbesondere umfassen:
– Teilnahme an den Konsensuskonferenzen
– Teilnahme an den Sprechstunden zur Abklärungsdiagnostik
– Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen
– Selbstständige Beurteilung der
Screening-Mammographie­
aufnahmen von mindestens
3000 Frauen unter Anleitung
durch den Leiter eines Referenzzentrums.
9) Zertifizierung durch die
Kooperationsgemeinschaft
(Abschnitt J).
Zusätzlich wird der Programmverantwortliche Arzt in den
ersten drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit durch den
Leiter des Referenzzentrums
spezifisch betreut (§ 5 Abs. 5 i
der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV).
Erfüllt der Bewerber die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 5 nicht
innerhalb eines Zeitraums von
neun Monaten nach Erteilung
der Genehmigung und vor dem
Beginn der Übernahme des
Versorgungsauftrages, so wird
die Genehmigung widerrufen.
In Fällen, die der Arzt nicht selber
zu vertreten hat, kann von der
genannten Frist, nach Zustimmung der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
abgewichen werden. Die Genehmigung für die Übernahme eines
Versorgungsauftrages wird
­unbefristet erteilt.
11. Bewerbungsfristen
und Anschrift
Die Bewerbung für den Erhalt
einer vorläufigen, oder bei Vor­
liegen aller Voraussetzungen,
endgültigen Genehmigung zur
Übernahme des Versorgungsauftrages für eine Screening-Einheit
erfolgt in zwei Stufen:
1. Bis spätestens 7. Oktober
2011 muss der Bewerber nachweisen, dass von ihm die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 der
Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV erfüllt
sind (für Einzelheiten siehe Punkt
8 „Bewerbungsvoraussetzungen“)
und der Bewerber muss schriftlich den Antrag auf Zusendung
der Bewerbungsunterlagen bei
der KV Baden-Württemberg gestellt haben. Dieser Antrag soll
formlos mit einem entsprechenden Brief erfolgen.
2. Bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen versendet
die KV Baden-Württemberg die
vollständigen Bewerbungsunterlagen. Anhand der Vorgaben dieser Bewerbungsunterlagen ist
der vollständige Versorgungsplan
bis spätestens 28. Oktober
2011 bei der KV Baden-Württemberg, schriftlich in einem
­verschlossenen Umschlag, bei
folgender Anschrift einzureichen:
Kassenärztliche Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Qualitätssicherung/
Verordnungsmanagement,
Stichwort: Ausschreibung
Mammographie-Screening,
Bezirksdirektion Karlsruhe,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe
Nach diesem Zeitpunkt können keine Bewerbungen mehr
angenommen werden.
12. Kontaktadresse
Für Rückfragen steht Ihnen
als Ansprechpartner
Herr Dr. med. Michael Dierich,
Geschäftsbereich Qualitäts­
sicherung/Verordnungsmanagement, Bezirksdirektion Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-11 05,
Fax (07 21) 59 61-11 88,
E-Mail: [email protected]
oder Frau Sorge,
Telefon (07 11) 78 75-34 67,
zur Verfügung.
Bekanntmachungen
Symposium „Suchtmedizin
in der Hausarztpraxis:
Erkennen, motivieren, begleiten“
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 40
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 89-0
Fax (07 11) 7 69 89-50
Weitere Infos unter www.laek-bw.de
Eine Veranstaltung
des Ausschusses „Suchtmedizin“
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg.
Termin:
Mittwoch, 16. November 2011
14.30 Uhr–18.00 Uhr
Programm:
Einsichtnahme in
die Jahresrechnung 2010
Begrüßung und Moderation
Dr. Christoph von Ascheraden
Matthias Felsenstein
Nach § 25 Abs. 3 des HeilberufeKammergesetzes in der Fassung
vom 16. März 1995 (GBl. BW
S. 314) zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Landespflegegesetzes
und anderer berufsrechtlicher
Vorschriften vom 15. Juni 2010
(GBl. BW S. 427, S. 431) und § 11
Abs. 3 der Satzung der Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg vom 23. Januar 1980 (Ärzteblatt Baden-Württemberg, S. 89),
zuletzt geändert durch Satzung
vom 21. 01. 2004 (Ärzteblatt
­Baden-Württemberg, 2004, S. 63)
hat jeder Beitragspflichtige
­Gelegenheit, Einsicht in die Jahresrechnung der Landesärztekammer zu nehmen. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme über
Einnahmen (Erträge) und Aus­
gaben (Aufwendungen) des
Rechnungsjahres 2010 besteht in
der Zeit vom 04. bis 18. Oktober
2011 in der Geschäftsstelle
der Landesärztekammer BadenWürttemberg, Jahnstraße 40,
70597 Stuttgart (Degerloch),
während der Geschäftszeit,
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr
bis 16:30 Uhr.
Diagnostik und Management
von alkoholbezogenen Störungen in der Hausarztpraxis
PD Dr. Michael Berner, Freiburg
Tabakentwöhnung –
Qualifikation und Therapie­
angebot in der Hausarztpraxis
Prof. Dr. Anil Batra, Tübingen
Pause
Die Technik der motivierenden
Gesprächsführung
Dr. Dipl. Psych. Peter Peukert,
Tübingen
Der lange Atem in
der Betreuung Suchtkranker
Langzeitmotivation
für Arzt und Patient
Prof. Dr. Gernot Lorenz,
Pfullingen
Diskussion und Resümee
Dr. Christoph von Ascheraden
Veranstaltungsort:
In den Räumen des CVJM,
Büchsenstraße 37,
70174 Stuttgart-Mitte
Die Teilnahme ist kostenfrei –
Anmeldung erwünscht.
Bitte abtrennen
Anmeldung und Programmanforderung bitte an:
Online:
Landesärztekammer
www.aerztekammer-bw.de
Baden-Württemberg
Fortbildung und
Faxantwort:
Qualitätssicherung
(07 11) 7 69 89-82
z. Hd. Frau Mangold
Jahnstraße 40
Tel.: (07 11) 7 69 89-24
70597 Stuttgart
E-Mail: [email protected]
Anmeldung
Ich nehme verbindlich teil am Symposium
„Suchtmedizin in der Hausarztpraxis:
Erkennen, motivieren, begleiten“
Termin:
Mittwoch, 16. November 2011, 14.30 Uhr–18.00 Uhr
Veranstaltungsort: In den Räumen des CVJM,
Büchsenstraße 37, 70174 Stuttgart-Mitte
Name/Vorname/Titel
Facharztbezeichnung
Geburtsdatum
Anschrift
Telefon
Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)
Die Veranstaltung ist mit 4 Punkten auf das Fortbildungszertifikat
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt.
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In 5 Minuten
› Intuitive Bearbeitung
› Online Bildbearbeitung
› YouTube Integration
› RSS-Feeds
› Domain Integration
zur Arzthomepage !
› Dashboard
› Tagesgenaue Zugriffsstatistiken
› Widget Funktion
› Geschützter Patientenbereich
› QM-Checklisten-Center
Felix-Dahn-Str. 43
70597 Stuttgart
Telefon: 07 11 / 97 63 90
www.rationelle-arztpraxis.de
ÄBW 09 • 2011
481
Bekanntmachungen
Kurs Ernährungsmedizin nach
dem 100-Stunden-Curriculum
der Bundesärztekammer
tik, der künstlichen Ernäh­rung
und der Ernährungs­medizin in
der Präven­tion.
Die Landes­ärztekammer BadenWürttemberg veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Institut
für Biologische Chemie und
Ernährungs­wissen­schaft der
­Universität Hohen­heim (Prof. Dr.
med. H. K. Biesalski) und dem
­Institut für Ernährung und
­Prävention (Dr. med. Ute Gola,
Berlin) den 100-Stunden-Kurs
­Ernährungsmedizin.
Der Kurs vermittelt Kennt­nisse in
den Grundlagen und Methoden
der Ernährungs­medizin, der
speziellen Ernäh­rungs­lehre der
ernährungs­assoziierten Erkran­
kungen, der all­gemeinen Diäte-
Termin:
23.11.–03.12.2011 (Mi–Sa)
ganztags (Sonntag, 27. 11. 2011
ausgenommen)
Veranstaltungsort: In den
Räumen der Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg, Jahnstraße 5,
70597 Stuttgart-Degerloch
Gebühr: 1500,–Euro
Fortbildungspunkte: Die Ver­
anstaltung ist mit 100 Punkten
auf das Fortbildungszertifi­kat
der Landesärztekammer BadenWürttemberg anerkannt.
Bitte abtrennen
Anmeldung und Programmanforderung bitte an:
Online:
Landesärztekammer
www.aerztekammer-bw.de
Baden-Württemberg
Fortbildung und
Faxantwort:
Qualitätssicherung
(07 11) 7 69 89-82
z. Hd. Frau Schmuderer
Jahnstraße 40
Tel.: (07 11) 7 69 89-56
70597 Stuttgart
E-Mail: [email protected]
Anmeldung
Ich nehme verbindlich am 100-Stunden-Kurs
Ernährungsmedizin teil.
Termin: 23. 11.–03. 12. 2011 (Mi–Sa)
(Sonntag, 27. 11. 2011 frei)
Gebühr: 1500,– Euro
Überweisung nach Anmeldung auf das Konto
Nr. 7477 503 731 bei der Landesbank Baden-Württemberg,
BLZ 600 501 01
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 5
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 81-0
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
Bezirksberufsgericht
für Ärzte in Stuttgart
Herr Wolfgang Vögele
Vorsitzender Richter
am LG Stuttgart
Urbanstr. 20
70182 Stuttgart
zum Vorsitzenden
Frau Sina Rieberg
Vorsitzende Richterin
am Landgericht Stuttgart
Urbanstr. 20
70182 Stuttgart
zur stellvertretenden
Vorsitzenden
Durch Verfügung des Ministe­
riums für Arbeit und SozialordFrau Dr. med.
nung, Familie, Frauen und SeniKirsten Buttkereit-Renz
oren Baden-Württemberg vom
Städtische Kliniken
20. 07. 2011 – Az. 55-5415.2-1.2
Hirschlandstr. 97
– wurden im Einvernehmen mit
73730 Esslingen
dem
Justizministerium
BadenUNICEF-Nothilfe
Württemberg gemäß § 21 Abs. 4
zur 2. ärztlichen Beisitzerin
i. V. m. § 8 Abs. 2 des HeilberufeKammergesetzes i. d. F. vom
und
16. März 1995 (GBl. S. 314),
Frau Dr. med.
zuletzt geändert durch Artikel 2
Sybille Feiertag-Tittl
des Gesetzes zur Änderung des
Mylauerstr. 8
Landespflegegesetzes und ande71111 Waldenbuch
rer Spendenkonto
berufsrechtlicher Vorschriften
300 000
vom
15.fürJuni
2010 (GBl.Köln,
BWBLZ
v. 370 205 00zur stellvertretenden
Bank
Sozialwirtschaft
22.Online
06. 2010
S. 427,
S. 431) mit
2. ärztlichen Beisitzerin
spenden:
www.unicef.de
Wirkung vom 6. August 2011
des Bezirksberufsgerichts
für die Dauer von 5 Jahren
für Ärzte in Stuttgart
Hunger in Ostafrika:
Helfen Sie den Kindern!
Format: 105 x 146 mm
bestellt.
Anzeige
Name/Vorname/Titel
Facharztbezeichnung
Anschrift
Telefon
UNICEF-Nothilfe
Fax
Spendenkonto 300 000
Bank für Sozialwirtschaft Köln, BLZ 370 205 00
Online spenden: www.unicef.de
E-Mail
Datum
Hunger in Ostafrika:
Helfen Sie den Kindern!
Unterschrift
(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)
Format: 92 x 92 mm
© UNICEF/NYH
Geburtsdatum
Bekanntmachungen
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Stuttgart
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart ­(Möhringen)
Telefon (07 11) 78 75-0
Fax (07 11) 78 75-32 74
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
­werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: S-01091
Hausärztliche Praxis
Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-02091
Hausärztliche Praxis
Heidenheim
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: S-03091
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-04091
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-05091
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Ludwigsburg
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: S-06091
Chirurgie
SP Unfallchirurgie
Heilbronn, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: S-07091
Chirurgie
Plastische Chirurgie
hälftiger Versorgungsauftrag
Stuttgart, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-08091
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Heilbronn, Land
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-09091
HNO-Heilkunde
Heilbronn-Land
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-14091
HNO-Heilkunde
Stuttgart, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 02. 01. 2012
Chiffre: S-15091
HNO-Heilkunde
Stuttgart, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: S-16091
Innere Medizin
(fachärztlich)
hälftiger Versorgungsauftrag
Böblingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-17091
Haut- und
Geschlechtskrankheiten
Böblingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-10091
Innere Medizin
(fachärztlich)
SP Endokrinologie
Main-Tauber-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: sofort
Chiffre: S-18091
Haut- und
Geschlechtskrankheiten
Böblingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-11091
Innere Medizin
(fachärztlich)
Stuttgart, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-19091
Haut- und
Geschlechtskrankheiten
Ludwigsburg
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-12091
Innere Medizin
(fachärztlich)
SP Gastroenterologie
Stuttgart, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: S-20091
Haut- und
Geschlechtskrankheiten
Stuttgart, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-13091
Innere Medizin
(fachärztlich)
SP Nephrologie
hälftiger Versorgungsauftrag
Stuttgart, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-21091
Kinder- und Jugendmedizin
Main-Tauber-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-22091
Orthopädie
Rems-Murr-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-23091
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Heilbronn, Land
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-24091
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Ostalbkreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-25091
Psychologische
Psychotherapie
Stuttgart, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-26091
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-11 97.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 10. 2011 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
ÄBW 09 • 2011
483
Bekanntmachungen
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Baden-Baden, Stadt/Rastatt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: K-05091
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: sofort
Chiffre: K-06091
Bezirksdirektion Karlsruhe
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0
Fax (07 21) 59 61-13 50
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
­werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
hälftiger Versorgungsauftrag
Mannheim, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: K-01091
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
hälftiger Versorgungsauftrag
Mannheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-02091
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Karlsruhe, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: K-03091
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Karlsruhe, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: K-04091
484
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Mannheim, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: K-07091
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Pforzheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: K-08091
Innere Medizin
(fachärztlich)
SP Kardiologie
hälftiger Versorgungsauftrag
Baden-Baden, Stadt/Rastatt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: K-14091
Innere Medizin
(fachärztlich)
SP Gastroenterologie
Karlsruhe, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 09. 01. 2012
Chiffre: K-15091
Kinder- und Jugendmedizin
Baden-Baden, Stadt / Rastatt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-16091
Kinder- und Jugendmedizin
Mannheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 02. 01. 2012
Chiffre: K-17091
Augenheilkunde
Pforzheim, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: K-09091
Kinder- und Jugendmedizin
Mannheim, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: K-18091
Augenheilkunde
Karlsruhe, Land
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-10091
Orthopädie
Karlsruhe, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: K-19091
Augenheilkunde
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 06. 2012
Chiffre: K-11091
Orthopädie
SP Rheumatologie
Heidelberg, Stadt
Jobsharing-Berufsausübungs­
gemeinschaft
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: K-20091
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Pforzheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 03. 01. 2012
Chiffre: K-12091
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Mannheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: K-13091
ÄBW 09 • 2011
Radiologie
Baden-Baden, Stadt/Rastatt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 02. 01. 2012
Chiffre: K-21091
Psychologische
Psychotherapie
Mannheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 02. 01. 2012
Chiffre: K-22091
Psychologische
Psychotherapie
Pforzheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: K-23091
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Pforzheim, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: K-24091
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-12 30.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 10. 2011 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Bekanntmachungen
Akademie für ärztliche Fort- und
Weiterbildung Südbaden
Bezirksärztekammer
Südbaden
Geschäftsstelle:
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 6 00 47-0
Fax (07 61) 89 28 68
Bezirksberufsgericht
für Ärzte in Freiburg
Durch Verfügung des Ministe­
riums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg vom
18. 07. 2011 – Az. 55-5415.2-1.2
– wurde im Einvernehmen mit
dem Justizministerium BadenWürttemberg gemäß § 21 Abs. 4
i. V. m. § 8 Abs. 2 des HeilberufeKammergesetzes i. d. F. vom
16. März 1995 (GBl. S. 314),
zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes zur Änderung des
Landespflegegesetzes und anderer berufsrechtlicher Vorschriften
vom 15. Juni 2010 (GBl. BW v.
22. 06. 2010 S. 427, S. 431)
mit Wirkung vom 25. 07. 2011
für die Dauer von fünf Jahren
Wolfgang Oswald
Vorsitzender Richter
am LG Freiburg
Gaylingstr. 1
79117 Freiburg
zum Vorsitzenden
des Bezirksberufsgerichts
für Ärzte in Freiburg
bestellt.
2. Vertreterversammlung der
Bezirksärztekammer Südbaden
in der 15. Legislaturperiode
Die nächste Vertreter­
versammlung der Bezirks­
ärztekammer Südbaden
findet statt am Samstag,
den 12. November 2011
(Beginn 9.30 Uhr),
im Haus der Ärzte, Freiburg,
Sundgauallee 27.
Ausführliche Informationen/
Anmeldeformulare finden Sie
auf unserer Homepage
www.baek-sb.de/akademie
Alle Veranstaltungen sind
von der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt
und auf das Fortbildungs­
zertifikat anrechenbar.
Burnout-Prophylaxe
Achtsamkeitsbasierte Stress­
bewältigung für Ärztinnen
und Ärzte – Tagesworkshop
Leitung: Frau Dr. Hendrikje Posch,
Freiburg
Die achtsamkeitsbasierte Stressbewältigung (mbsr = mindfullness based stress reduction)
wurde in den 70er Jahren von
Prof. Jon Kabat-Zinn (USA) zur
Bewältigung von Stress im Alltag
und zum Einsatz bei chronischen
Erkrankungen und Schmerzen in
Ergänzung zur Schulmedizin entwickelt. Ihre Wirksamkeit konnte
mittlerweile in zahlreichen wissenschaftlichen Studien nachgewiesen werden und die Methode
findet in USA und Europa breite
Anerkennung im Gesundheits­
wesen, wie auch in Wirtschaft
und Gesellschaft.
Dieser Tagesworkshop gibt Gelegenheit, die Methode kennenzulernen und erste Erfahrungen damit zu machen. Sie hilft in Zeiten
zunehmender Beschleunigung
und Arbeitsverdichtung zu entschleunigen, innezuhalten und
wieder zu sich zu kommen, kurz
der eigenen Burnout-­Prophylaxe.
Der Workshop ermöglicht auch,
die Methode zur Indikations­
stellung für Patientinnen und
­Patienten kennenzulernen.
Workshop-Bausteine sind:
– Atem- und Gehmeditation
– achtsames Yoga
– Informationen zum Thema
Stress und Burnout
– Übungen zur Stressbewältigung und Alltagsachtsamkeit
– achtsames Im-Gespräch-sein
miteinander
– eine angeleitete Körper­
meditation (body-scan)
Der Workshop wendet sich an
ÄrztInnen, TherapeutInnen und
MitarbeiterInnen, die einem
Burnout vorbeugen wollen oder
bereits eigene Erfahrungen
gemacht haben. Ein respektvoller
Umgang und Diskretion gegen­
über den ausgetauschten
­Erfahrungen versteht sich.
Wir empfehlen bequeme
­Kleidung und warme Socken
­mitzubringen.
Termin:
Samstag, 15. Oktober 2011
Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Margarete Ruckmich Haus,
Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Teilnehmerzahl begrenzt!
Medizinische Hypnose für Ärzte –
Einführungskurs
Leitung: PD Dr. Uwe H. Ross,
Freiburg
In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis
aktueller neurophysiologischer
Erkenntnisse wirkungsvolle
Ad-hoc-Interventionen der
modernen Hypnose bei akuten
und chronischen Schmerzen, s
omatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen,
nichtorganischen Schwindelbeschwerden und Tinnitus praktisch
erfahrbar vermittelt. In der täglichen Praxis angewendet, können die Beschwerden für den
Patienten durch Hypnose-Techniken unmittelbar erlebbar redu-
ziert werden. Wesentlicher Vorteil
hypnotherapeutischer Ansätze in
der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie –
konsequent ressourcen- und
lösungsorientiert eingesetzt –
vermehrt die unwillkürlichunbewusste Erlebnisebene des
Patienten einbeziehen und
unter anderem bei Schmerz
objektivierbare psychobiologische Wirkungen entfalten.
Sie erwerben methodische
Fertigkeiten in der Anwendung
spezieller Hypnose-Techniken
zur Beschwerdeminderung und
zur Aktivierung innerer Ressourcen bei psychosomatischen
Störungen sowie bei Spannungszuständen, zum Beispiel vor
medizinischen Eingriffen.
Termin:
Samstag, 8. Oktober 2011
Zeit: 9.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Fortbildung „Impfen“
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg; Dr. Hans-Jürgen Schrörs,
Berlin
Die Impfprophylaxe zählt zu den
wichtigsten Errungenschaften
der modernen Medizin, und
ohne Zweifel gibt es nationale
und internationale Impferfolge –
die Ausrottung der Pocken und
die Rückdrängung der Kinderlähmung in ganz Europa sind die
beiden prominentesten Beispiele.
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KORTE
RECHTSANWÄLTE
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485
Bekanntmachungen
Es gibt in Deutschland aber auch
Impfdefizite! Unzureichende
Impfraten und in deren Folge
Masern-Epidemien sowie jedes
Jahr aufs Neue vermeidbare
­Todesfälle durch Influenza. International kann Deutschland beim
Impfen kaum mithalten. So sind
beispielsweise Nord- und Süd­
amerika, aber auch einige
Staaten in Afrika masernfrei.
Demgegenüber ist wissenschaftlich gut dokumentiert, dass
die Deutschen Weltmeister im
Export von Masern sind. Auch
im europäischen Vergleich steht
Deutschland weit hinten, was
die Impfvorsorge betrifft.
Die Gründe sind vielfältig.
Wesentlich ist sicherlich auch
ein defizitärer Wissensstand der
Ärzteschaft, wie Statistiken be­
legen. Trotz des schon bestehenden Fortbildungsangebots finden
wir in Hausarztpraxen Impflücken
zwischen 35 und 55 Prozent, bei
den Frauenärzten mögen sich die
Zahlen in einem ähnlichen Rahmen bewegen. Selbst bei Pädiatern gibt es mancherorts Impflücken zwischen 5 und 20 Prozent.
In der Mehrzahl Routineleistungen, die einfach nur vergessen werden und das, obwohl
Impfleistungen budgetneutral
sind.
Inhalt des Seminars:
– Grundlagen des Impfens,
Epidemiologie-Impfstofftypen
– Impfsystem in Deutschland
– Impfpräventable Erkrankungen
– Risiken, Nebenwirkungen
– Impfen von Risikopatienten
– Vorgehen in der Praxis
– Test
Termin:
Samstag, 3. Dezember 2011
Zeit: 9.00 s.t.–ca. 14.00 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: kostenfrei –
Anmeldung erforderlich!
Notarztseminar zum Erwerb
der Zusatzbezeichnung
„Notfallmedizin“ gemäß Curriculum
der Bundesärztekammer
Die Teilnehmer erhalten eine
qualitativ hochwertige Aus­
bildung im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller
internationaler Richtlinien wie
ERC und ATLS Algorithmen.
486
S­ ichergestellt wird ein hoher
­Anteil an praktischen Übungen
und Simulationen in Klein­
gruppen. Einbezogen werden
­zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen
wie Feuerwehr und Polizei.
Termin:
21.–29. November 2011
(ohne Sonntag)
Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr
Ort: Margarete Ruckmich Haus,
Freiburg
Entgelt: 800,– Euro
Refresher-Kurs
Notfalltraining für Notärzte
Leitung: Dr. Stefan Leisinger,
Emmendingen
Diese modulare Seminarreihe
wendet sich an Ärztinnen
und Ärzte, die vor längerer Zeit
die Zusatzqualifikation Notfallmedizin/Fachkundenachweis
Rettungsdienst erworben haben,
jedoch aufgrund ihrer beruflichen und/oder privaten Situa­
tion nicht wirklich in diesem Einsatzbereich tätig sein konnten.
Die schnelle, gezielte und effektive Intervention und die sich
ständig verändernden TherapieLeitlinien erfordern es, für eine
optimale und sichere Patientenversorgung auf dem neuesten
Stand zu sein.
Mit diesem viertägigen praxis­
orientierten Refresher-Seminar
bringen wir Sie auf den Leistungsstand, der heute nach
Meinung aller Fachgesellschaften
erwartet werden muss. Nach diesem Training sind Sie in der Lage,
mit den notwendigen Fertigkeiten selbstsicher die geläufigen
Notfallsituationen zu beherrschen.
Vorträge und Diskussionen sowie
Erfahrungssammlung, Praxis­
training und Fallbesprechungen
sorgen für die Einbindung aller
Anwesenden.
Termine:
Teil 1: 14./15. Oktober 2011
Teil 2: 11./12. November 2011
Zeit: Freitag/Samstag,
9.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr
Ort: Margarete Ruckmich Haus,
Freiburg
Entgelt: 400,– Euro
(Teil 1 und Teil 2)
ÄBW 09 • 2011
Notfalltraining für Ärzte
Leitung: Dr. Stefan Leisinger,
Emmendingen
Grundkurs
Der plötzliche Herztod ist eine
der häufigsten Todesursachen in
der Bundesrepublik Deutschland.
Die sofortige effiziente und gut
strukturierte erweiterte Reanimation mithilfe eines guten Atemwegsmanagements unterstützt
durch Defibrillation und Notfallmedikation, ist dann der Über­
lebensfaktor Nr. 1 für diese
Patienten.
Neben einer Einführung in die
medizinischen Grundlagen erhalten Sie in diesem Seminar auch
die Möglichkeit eines Intensivtrainings zur erweiterten cardiopulmonalen Reanimation gemäß
den gültigen Standards des
European Resuscitation Council
und der Bundesärztekammer.
Programm:
Medizinische Grundlagen –
Basistherapie – CPR –
Venenzugänge – Beatmung –
Elektrotherapie
Termin:
Samstag, 22. Oktober 2011
Ort: Margarete Ruckmich Haus,
Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Kardiozirkulatorische Notfälle
Herzrhythmusstörungen gehören
neben den Krebserkrankungen
zu den häufigsten Todesursachen. In Deutschland sterben
nach Schätzungen jährlich zwischen 70 000 und 80 000 Menschen den rhythmogen bedingten plötzlichen Herztod.
Nur wenige Patienten überleben
dank rechtzeitig eingeleiteter
Reanimationsmaßnahmen.
Dieses Seminar vermittelt den
teilnehmenden Ärztinnen und
Ärzten die sichere Fähigkeit,
lebensbedrohliche Rhythmus­
störungen rasch zu erkennen
und geeignete Sofortmaßnahmen einzuleiten.
Programm:
Rhythmusstörungen – Elektrotherapie – Notfallmedikamente –
EKG-Simulation – Fallbesprechung Kreislauf – Mega-CodeTraing Erw. gemäß ERC – AirwayManagement (Larynxmaske;
Combitube, etc.)
Termin:
Samstag, 5. November 2011
Ort: Margarete Ruckmich Haus,
Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Traumatologische Notfälle
Erleiden Personen akute Gewalteinwirkungen, zum Beispiel aufgrund von Verkehrsunfällen oder
im Rahmen einer Schlägerei,
werden häufig Verletzungsmuster
zu spät erkannt. Es verstreicht
wertvolle Zeit, in der der Patient
nicht die benötigte Behandlung
erhält.
Dieses Seminar soll teilnehmende Ärztinnen und Ärzte
in die Lage versetzen, akute
Lebensgefahr bei durch Trauma
verletzte Notfallpatienten ab­
zuwenden sowie die Vitalfunk­
tionen zu sichern. Durch rasches
Erfassen der traumatischen
Gesamtbelastung und geeignete
therapeutische Maßnahmen
ist es möglich, den Patienten zu
stabilisieren.
Programm:
Unfallmechanismen – Primary/
Secondary Survey – SchädelHirn-Trauma – Wirbelsäulen­
trauma – Extremitätentrauma –
Thoraxtrauma – Abdominal­
trauma – Bodycheck – Immobilisation – Fallbesprechung Trauma
– Primary & Secondary survey –
Mega-Code-Training Erw. gemäß
ERC
Termin:
Samstag, 10. Dezember 2011
Ort: Margarete Ruckmich Haus,
Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: jeweils 100,– Euro
Bekanntmachungen
Notfalltraining Arztpraxis
für Arzt und Helferin
Leitung: Dr. Stefan Leisinger,
Emmendingen
Immer wieder kommt es in
Arztpraxen zu Notfallsituationen.
Das Praxisteam wird dann vor
eine sehr schwierige Aufgabe
gestellt.
Dieses Seminar vermittelt allen
in diesem Bereich Tätigen die
erforderliche Routine und das
nötige Hintergrundwissen, um in
Zukunft in solchen Situationen
richtig reagieren zu können.
Programm:
Vermittlung gültiger Standards
der Herz-Lungen-Wiederbelebung/Algorithmen der Patientenversorgung, Übung invasiver
Maßnahmen
Termin:
Mittwoch, 19. Oktober 2011
Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr
Ort: Margarete Ruckmich Haus,
Freiburg
Entgelt: 75,– Euro pro Person
Update für Ärztinnen und Ärzte
im Notfalldienst
Leitung: Dr. C. von Ascheraden,
Präsident der
Bezirksärztekammer
Programm:
– Begrüßung und Einführung
– Neurologische Notfälle
– Psychiatrische Notfälle
– Leichenschau/
Todesbescheinigung
– Notfallmanagement
– Thorax-/Bauch-Schmerzen
– Pädiatrische Notfälle
– Arzttasche/Abrechnung
– Zusammenfassung und
Schlusswort
Termine:
Samstag, 19. November 2011
Zeit: 9.00 s.t.–ca. 16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Samstag, 10. Dezember 2011
Zeit: 9.00 s.t.–ca. 16.00 Uhr
Ort: Milchwerk, Radolfzell
Entgelt: jeweils kostenfrei –
Anmeldungen erforderlich!
Basiskurs Palliativmedizin
Leitung: Dr. Tobias Reiber,
Freiburg, (11. Kurs)
Seit 2003 treffen sich im Rahmen
der vom Arbeitskreis Palliativ­
medizin Freiburg durchgeführten
und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der
Bezirksärztekammer Südbaden
getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und
Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis
und Klinik, zur gemeinsamen
Fortbildung. Schwerpunkte des
Seminars sind die von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin gegliederten Inhalte,
nämlich Schmerztherapie und
Symptomkontrolle, Kommuni­
kation und Ethik in gut ausge­
wogenen Verhältnissen. Ob der
Basiskurs als Ausgangspunkt
einer intensivierten Ausbildung
zum Palliativmediziner, einer
Orientierung oder einer Rekapitulation bereits gekannter Fakten
dient, ist dabei nebensächlich –
der Kurs soll allen Interessierten
eine Hilfe im beruflichen (und
vielleicht auch persönlichen)
Alltag sein.
Termine:
21./22. Oktober,
11./12. November und
09./10. Dezember 2011
Zeit: Freitags, 14.00 s.t.–18.30
Uhr, Samstags 9.00 s.t.–18.30 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
Fallseminar Palliativmedizin
Leitung: PD Dr. Gerhild Becker,
Univ.-Klinik, Freiburg
Das Kursangebot wendet sich an
Ärztinnen und Ärzte in Klinik und
Praxis, die bereits den Basiskurs
Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert
haben und sich in der Betreuung
Schwerkranker und Sterbender
besonders engagieren möchten.
Das Fallseminar ist multidiszi­
plinär konzipiert und beachtet
die Empfehlungen der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin
e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit
anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet wurden.
Weiterhin werden Kursinhalte
des German Programm in Palliative Care Education genutzt
(Verbundprojekt der durch die
Deutsche Krebshilfe geförderten
Akademien für Palliativmedizin in
Zusammenarbeit mit der Harvard
Medical School, Center for
Palliative Care, Boston, USA und
der Christopherus Akademie,
Interdisziplinäres Zentrum für
Palliativmedizin der Universität
München). Die wissenschaftliche
Leitung erfolgt durch PD Dr.
med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. G. Becker, Master of Science
in Palliative Care (King’s College
London) und Oberärztin der
Palliativstation der Universitätsklinik Freiburg.
Das Fallseminar besteht aus
3 Modulen à 40 Kurseinheiten,
die sich über jeweils fünf Tage
erstrecken.
Modul 1
Der schwerkranke, sterbende
Patient, sein soziales Umfeld und
das behandelnde Team
Modul 2
Der individuelle Prozess des
Sterbens im gesellschaftlichen
Kontext
Modul 3
Professionelles Handeln
in der Palliativmedizin
Termine:
Modul II:
17.–21. Oktober. 2011
Modul III:
5.–9. Dezember 2011
Modul I:
23.–27. Januar 2012
Zeit: Montag bis Freitag,
9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: 550,– Euro pro Modul
Termin:
Freitag, 2. Dezember 2011
Zeit: 15.00 s.t.–18.15 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: kostenfrei –
Anmeldung erforderlich!
Seminar
Psychosomatische Grundversorgung
Die Inhalte orientieren sich
an den Anforderungen der KBV
und der aktuellen
Weiterbildungsordnung.
Samstagsveranstaltungen
(8 Stunden)
29. Oktober 2011
Depressionen
19. November 2011
Frauenspezifische
seelische Störungen
03. Dezember 2011
Männerspezifische Aspekte
bei psychischen Störungen
Anzeige
Online-Anmeldung unter
www.aerzte-seminare-karlsruhe.de
N E Udizin
Notfall
Die führende medizinische
Fachveranstaltung im Südwesten
Deutschlands.
Intensivkurse für
Diabetologie/
Endokrinologie
16 Fortbildungspunkte
Palliative Care Update – Was gibt
es Neues in der Palliativmedizin?
Leitung: PD Dr. Gerhild Becker,
Univ.-Klinik, Freiburg
Das Palliative Care Update richtet
sich an interessierte Ärztinnen
und Ärzte, die sich gerne über
die aktuellen Entwicklungen in
der Palliativmedizin informieren
bzw. ihre Kenntnisse auffrischen
möchten.
me
Pneumologie
14 Fortbildungspunkte
Neurologie
16 Fortbildungspunkte
Spezialkurse für Notfallmedizin
1. Notfallmedizin Update
2. Notfall-Training
Die Veranstaltungen werden mit
jeweils 3 Fortbildungspunkten
zertifiziert. Ideal für das gesamte
e Praxisteam!
rs
u
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S p e z ia
½ Tag
jeweils
25. – 26. November 2011
Kongresszentrum Karlsruhe | Stadthalle
ÄBW 09 • 2011
487
Bekanntmachungen
28. Januar 2012
Psychische Aspekte
des Metabolischen Syndroms
und des Diabetes
25. Februar 2012
Angsterkrankungen
Zeit: 9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Freiburg
Gebühr: 90,– Euro pro Samstag
Kompaktkurs (40 Stunden)
Termin:
17.–21. Oktober 2011 (Mo–Fr)
– Warteliste!
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Rehaklinik Glotterbad,
Glottertal
Entgelt: 400,– Euro
Refresher-Seminar Reisemedizin
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Alles ändert sich ständig, so auch
die Präsenz der Infektionserreger
und die Empfehlungen in der
Reisemedizin.
Bereits vorhandene Erreger breiten sich aus, neue Infektionen
treten auf: Die reisemedizinischen Empfehlungen werden
angepasst und neue Impfstoffe
auf den Markt gebracht.
Für alle Kolleginnen und Kollegen, welche das Basisseminar
„Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ besucht haben
oder vergleichbare Kenntnisse
besitzen, bieten wir daher ein
Refresher-Seminar an.
Besucher dieses Kurses erhalten
einen Überblick über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der
Reisemedizin. So wird die aktuelle Weltseuchenlage vorgestellt
und auf Änderungen bei den
Empfehlungen zur Malariaprophylaxe und zur Impfprävention
hingewiesen. Die Dozenten
besprechen, auch anhand von
Kasuistiken, interessante reiseund tropenmedizinische Themen.
Darüber hinaus haben die Teilnehmer die Möglichkeit, eigene
Fallbeispiele einzubringen und
mit den Referenten und Kollegen
zu diskutieren.
488
Das Basiszertifikat Reisemedizin
des Deutschen Fachverbands
Reisemedizin (DFR) und das DTGZertifikat Reisemedizin der Deutschen Gesellschaft für Tropen­
medizin und Internationale Gesundheit sind drei Jahre gültig
und können durch den Besuch
eines Refresher-Seminars für weitere drei Jahre erneuert werden.
Dieses Refresher-Seminar wird
für die Verlängerung des Basiszertifikats anerkannt.
Programm:
Aktuelle Weltseuchenlage –
Aktuelle Malariasituation und
-empfehlungen – Malariaberatung – Folgen der Klimaveränderung – Aktuelle Impfempfehlungen – Neue Impfstoffe –
Labordiagnostik bei Tropenrückkehrern, Kasuistiken – Diskussion
– Flugmedizin
Termin:
Samstag, 29. Oktober 2011
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Aufbauseminar
„Internationale Arbeitseinsätze und
Rückkehrermedizin“ (14 Stunden)
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Auch für Arbeits- und Betriebsmediziner:
Nicht nur im privaten Sektor
zeigen Reisen in tropische und
subtropische Länder eine stetig
steigende Tendenz. Auch auf beruflicher Ebene haben Aktivitäten
der Firmen im Ausland und
damit erforderliche berufliche
Reisen in Länder mit – nach
ArbMedVV – besonderen klimatischen Belastungen und
Infektionsgefährdungen eine
zunehmende Bedeutung.
Mit Inkrafttreten der Verordnung
zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
(ArbMedVV) am 24. 08. 2008 ist
die bis dahin vorgeschriebene
Ermächtigung durch die Landesverbände der Berufsgenossenschaften entfallen. Der Arbeit­
geber muss zur Durchführung
­arbeitsmedizinischer Vorsorge­
untersuchungen eine Ärztin
oder einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“,
mit der Zusatzbezeichnung
„Betriebsmedizin“ oder mit
ÄBW 09 • 2011
der Zusatzbezeichnung „Tropenmedizin“ beauftragen. Nun kann
ein wesentlich größerer Kreis an
Arbeits- und Betriebs­medizinern
diese Vorsorgeuntersuchung
durchführen.
Dies erfordert eine hohe Eigenverantwortlichkeit zur ausreichenden und qualitätsgesicherten reisemedizinischen Fortbildung. Nach der ArbMedVV §7 (1)
gilt der Grundsatz, dass ein
Arzt oder Ärztin, der oder die
nicht über die erforderlichen
Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen verfügt, Ärztinnen
oder Ärzte hinzuziehen soll, die
diese Anforderungen erfüllen.
Für diejenigen Arbeits- und Betriebsmediziner, die sich in dieser
Richtung weiter qualifizieren und
reisemedizinische Fachkenntnisse
erwerben wollen, bietet die
Ärztekammer zusätzlich zum
Basisseminar Reisemedizin ein
2-tägiges Wochenendseminar an,
das sich mit den Themen „Internationale Arbeitseinsätze und
Langzeitaufenthalte“ sowie
„Gesundheitsstörungen bei
Reise-Rückkehrern oder bei
Einreise aus außereuropäischen
Ländern“ befasst.
Diese beiden Themenblöcke
entsprechen zudem dem Aufbaumodul 6 und 12 des Fachzertifikats Reisemedizin des DFR und
sind somit auch für alle anderen
Ärztinnen und Ärzte interessant,
die sich verstärkt der Reisemedizin in ihrer Praxis widmen und
das Fachzertifikat Reisemedizin
des DFR (Deutschen Fachverbands Reisemedizin) erwerben
möchten.
Die Fortbildung schließt mit
einem multiple choice-Test.
Termine:
9./10. Dezember 2011
Zeit: Freitag/Samstag, ganztägig
Ort: Freiburg
Entgelt: 190,– Euro
Bitte Programme und
Anmeldeformulare anfordern!
Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden,
Sundgauallee 27, 79114 Freiburg,
Telefon (07 61) 6 00-47 36/47 37/
47 38, Fax (07 61) 6 00-47 44,
E-Mail: [email protected];
www.baek-sb.de/akademie
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Freiburg
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 88 40
Fax (07 61) 8 84-41 45
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Waldshut
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: F-01091
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Breisgau-Hochschwarzwald
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 02. 01. 2012
Chiffre: F-02091
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Breisgau-Hochschwarzwald
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 02. 01. 2012
Chiffre: F-03091
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Emmendingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: F-04091
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Emmendingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-05091
Bekanntmachungen
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
hälftiger Versorgungsauftrag
Emmendingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: F-06091
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ortenaukreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-07091
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ortenaukreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: F-08091
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ortenaukreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: F-09091
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ortenaukreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-10091
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Ortenaukreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-11091
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
hälftiger Versorgungsauftrag
Ortenaukreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-12091
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Schwarzwald-Baar-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: F-13091
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Waldshut
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-14091
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
hälftiger Versorgungsauftrag
Konstanz
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: F-22091
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-15091
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
hälftiger Versorgungsauftrag
Lörrach
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: F-23091
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
hälftiger Versorgungsauftrag
Emmendingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: F-16091
Anästhesiologie
hälftiger Versorgungsauftrag
Breisgau-Hochschwarzwald
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-17091
Augenheilkunde
Schwarzwald-Baar-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: F-18091
Augenheilkunde
Tuttlingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: F-19091
Chirurgie
hälftiger Versorgungsauftrag
Freiburg, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-20091
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Konstanz
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 02. 01. 2012
Chiffre: F-21091
Psychologische
Psychotherapie
Rottweil
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: F-30091
HNO-Heilkunde
Breisgau-Hochschwarzwald
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: F-24091
Kinder- und Jugendmedizin
Ortenaukreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: F-25091
Kinder- und Jugendmedizin
hälftiger Versorgungsauftrag
Konstanz
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: F-26091
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Breisgau-Hochschwarzwald
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: F-27091
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: F-28091
Radiologie
Waldshut
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-29091
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Konstanz
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: F-31091
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Konstanz
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: F-32091
Psychologische
Psychotherapie
Kinder- und Jugendlichen­
psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: F-33091
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: F-34091
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: F-35091
Psychologische Psychothera­
pie
hälftiger Versorgungsauftrag
Freiburg, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-36091
ÄBW 09 • 2011
489
Bekanntmachungen
Kinder- und Jugendlichen­
psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: F-37091
Kinder- und Jugendlichen­
psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Breisgau-Hochschwarzwald
Jobsharing-Berufsausübungsgemeinschaft
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: F-38091
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-12 30.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 10. 2011 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
490
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 9 17-24 00
Kurse der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Ärztinnen und Ärzte dürfen
frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CMEPunkte sammeln möchten.
Mithilfe der von der Bezirks­
ärztekammer Südwürttemberg
entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können
10 Fortbildungspunkte erworben
werden.
Der Preis pro CD-ROM beträgt
39,– Euro.
Fortbildungs-Doppel-DVD
„Internet- und PC-Spielsucht –
Risiko ohne Altersbeschränkung?“
Am 29. 09. 2010 hat die Bezirks­
ärztekammer Südwürttemberg
in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fort­
bildungsveranstaltung mit dem
Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt.
In den Beiträgen wurde ein Spiel
exemplarisch beschrieben, Spielsucht aus der Sicht betroffener
Eltern und des Kinder- und
Jugendpsychiaters dargestellt,
Aspekte von PC-Spiel und Gewalt
aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht erläutert
und die Möglichkeiten der Suchtprävention benannt.
ÄBW 09 • 2011
Diese Veranstaltung wurde in
Bild und Ton aufgezeichnet und
in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger
Beantwortung von 70 Prozent
der beiliegenden Fragen, die
sich auf die Beiträge beziehen,
können fünf Fortbildungspunkte
erworben werden.
Der Preis pro Doppel-DVD
beträgt 34,50 Euro.
Tabakentwöhnung – mit strukturiertem Therapieprogramm
nach dem Curriculum
„Qualifikation
Tabakentwöhnung“
er Bundesärztekammer
In diesem Aufbaumodul werden
Kenntnisse über verhaltenstherapeutische Techniken im Gruppensetting vermittelt. Durch Absolvieren dieses Kurses erfüllen teilnehmende Ärzte die Anforderungen zum Anbieten von
Tabakentwöhnungskursen nach
§ 20 SGB V.
Voraussetzung für die Teilnahme
an diesem Aufbaumodul ist
die erfolgreiche Teilnahme am
20-stündigen Curriculum
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
der Bundesärztekammer.
Termine:
Samstag, 17. September 2011
9.00–16.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 23/2011)
Samstag, 3. Dezember 2011
9.00–16.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 24/2011)
Leitung: Frau Dipl.-Psych.
Martina Schröter, Arbeitskreis
Raucherentwöhnung, Herren­
berger Str. 23, 72070 Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 15
Gebühr: jeweils 90,– Euro
Punkte: jeweils 8
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Impfseminar gemäß dem Curriculum
der Bundesärztekammer
Der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg
hat auf seinen Sitzungen am
21. 07. 1999 und am 26. 11. 1999
entschieden, dass Ärzte über die
jeweiligen Gebietsgrenzen hinaus
impfen dürfen. Der Besuch eines
anerkannten Kurses über richtiges Impfen wird empfohlen,
ist jedoch nicht verpflichtend.
Die Bundesärztekammer hat ein
10-stündiges Curriculum für die
Auffrischung der Impfkenntnisse
entwickelt. Der Vorstand der
Bezirksärztekammer Süd­
württemberg hat beschlossen,
den Kammermitgliedern einen
Kurs anzubieten, der sich
inhaltlich und zeitlich an dem
Curriculum der Bundesärzte­
kammer ausrichtet.
Die Teilnehmer sollen Gelegenheit erhalten sich über den
neuesten Stand von Grundlagen,
Impfempfehlungen und Durchführung sowie über Abrechnung
von Impfleistungen und rechtliche Aspekte zu informieren.
Es soll auch genügend Raum
zum fachlichen Austausch und
zur Beantwortung von Fragen
durch die Referenten geben.
Termin:
Samstag, 24. September 2011
9.00–17.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 16/2011)
Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med.
Manfred Eissler, Vizepräsident
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg, Reutlingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 8
Arzt und Pflegeheim
Die Problematik der Versorgung
von Patienten in Pflegeheimen
bei den allseits bekannten
finanziellen und personellen
Engpässen ist ein Dauerthema
in der Ärzteschaft.
In dieser Fortbildungsveranstaltung werden alle Berufsgruppen
zu Wort kommen, die in die
Betreuung älterer Menschen im
Pflegeheim eingebunden sind.
Bekanntmachungen
Zu Beginn erläutert ein Hausarzt
die ihn betreffenden Aspekte
häufiger Probleme und Konfliktsituationen. Im Anschluss stellt
eine Referentin der Pflegedienstleitung dar, wie die Pflege zwischen Ökonomie und Aufsicht
steht und wie sich dies für die
Patienten auswirkt. Danach wird
ein Arzt des MDK beschreiben,
welche verschiedenen Aufgaben
der MDK dabei hat und in welcher Art und Weise sie durchgeführt werden. Auch ein Facharzt
wird die Patientenbesuche im
Pflegeheim aus seiner Sicht
schildern und der abschließende
Beitrag beschäftigt sich mit der
Rolle der Heimaufsicht, die als
Anwalt der Patienten gilt.
Termin:
Mittwoch, 5. Oktober 2011
19.30–21.45 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 26/2011)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 3
Power Point-Seminar
Rhetorik und Präsentation
Der § 20 des Bestattungsgesetzes
schreibt vor, dass in jedem Todesfall eine ärztliche Leichenschau
stattfinden muss. Bei Todesfällen
im Krankenhaus ist jeder Arzt,
der dort tätig ist, zur Vornahme
verpflichtet, bei Todesfällen an
allen anderen Orten, jeder niedergelassene Arzt. Dies bedeutet,
dass Ärzte immer damit rechnen
müssen, zu einer Leichenschau
hinzugezogen zu werden, was
schon im Falle fremder Personen
und unsicherer Informationsmöglichkeiten schwierig wird. Noch
problematischer ist es aber, wenn
sich Anhaltspunkte ergeben für
einen nicht natürlichen Tod oder
bei Todesart ungeklärt oder bei
der Leiche einer nicht identifizierten Person. In dieser Fort­
bildungsveranstaltung werden
ein Arzt mit entsprechender Erfahrung, ein Polizeibeamter, ein
Vertreter der Staatsanwaltschaft
sowie ein Rechtsmediziner das
Vorgehen in solchen Fällen aus
jeweils ihrer Sicht beschreiben
und benennen, was im Einzelnen
dabei beachtet werden muss.
Termin:
Samstag, 22. Oktober 2011
9.00–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 28/2011)
Leitung: Ursel Bachmann,
Managementtraining und
Coaching, Ulm
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 120,– Euro
Punkte: 11
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Termin:
Samstag, 22. Oktober 2011
9.00–12.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 11/2011)
Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med.
Manfred Eissler, Vizepräsident
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg, Reutlingen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 50,– Euro
Punkte: 5
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Leichenschau bei Todesart
ungeklärt
Termin:
Mittwoch, 9. November 2011
18.30–21.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 30/2011)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 4
Homepage für Ärzte – Grundkurs
Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und
Ärzte ihre eigene Homepage
selbst erstellen sowie pflegen
und aktualisieren können.
Grundkenntnisse in Windows XP
oder Windows Vista sind Voraussetzung.
Termin:
Samstag, 26. November 2011
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 14/2011)
Leitung: Dr. Oleg Subkov,
Dettenhausen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 99,– Euro
Punkte: 10
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
als Blended-Learning-Maßnahme
Die Veranstaltung zur „Qualifika­
tion Tabakentwöhnung“ in der
neuen Lernform des „Blended
Learning“ verbindet elektronisches Lernen und einen Präsenzteil und vereint damit die
Vorteile beider Fortbildungsmethoden. Das Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ wurde
von der Bundesärztekammer
eigens für diese Lernform ent­
wickelt. Es besteht aus 20 Unterrichtseinheiten. 4 Stunden
entfallen auf eine einführende
Präsenzveranstaltung, ein 8-Stunden-Block auf ein online gestütztes Selbststudium in einem
Zeitraum von circa 6 Wochen
und weitere 8 Stunden auf eine
ganztägige abschließende
Präsenzveranstaltung.
Ziel dieser Qualifikationsmaßnahme zur Tabakentwöhnung ist
es, Ärzten detaillierte Informa­
tionen zu den gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen und den
gesundheitlichen Aspekten des
Tabakkonsums zu vermitteln, ihre
Kenntnisse für eine erfolgreiche
Anzeige
Erfolgreiches Telefoninkasso
im Medizinbereich
SFG-Seminar »Telefoninkasso im Medizinbereich«
6. Okt. 2011
■ Workshop zur erfolgreichen Kommunikation mit Patienten / Tierhaltern
zur Beitreibung offener Forderungen
■ Gesprächsleitfaden für Mitarbeiter von Tierärzten, Ärzten, Tierkliniken,
Krankenhäuser, Heilberufen
■ Trainer: Heinz-Jochen Hewicker BDVt, Trainer für Gesprächsverhalten
www.sfg-akademie.de
■ SFG-Akademie · 6. Okt. 2011 · 10-17 Uhr
Düsseldorf, im Hause der LESIA AG
■ Seminar Telefoninkasso · Stuttgart. 11.10.
Hamburg. 18.10. · Berlin 9.11.2011
Forderungsmanagement
S/F/G
ÄBW 09 • 2011
491
Bekanntmachungen
Ansprache, Motivierung und Therapie ihrer rauchenden Patienten
zu vertiefen und praktische
Hilfestellung bei der Einführung
von Raucherberatungen und E
ntwöhnungsbehandlungen in
der ärztlichen Praxis oder Klinik
zu bieten.
Die Teilnahme an diesem Kurs
befähigt zur Einzeltherapie.
Die Präsenzteile werden im Ärztehaus Reutlingen durchgeführt.
Termine:
4. Veranstaltung
Mittwoch, 30. November 2011
14.00–17.30 Uhr
Einführung
Samstag, 28. Januar 2012
9.00–16.00 Uhr
Abschlussveranstaltung
(Anmeldungs-Nr. 29/2011)
Leitung: Prof. Dr. med. Batra,
stellv. Ärztlicher Direktor,
Universitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 25
Gebühr: 190,– Euro
Punkte: 20
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Demenz aktuell 2011:
Delir und/oder Demenz
Angesichts von Demenzerkrankungen, die progredient und
­irreversibel sind, ist es auch wichtig, an die Differentialdiagnosen
zu denken, die reversibel sind
oder bei welchen durch Behandlung der Grunderkrankung eine
Besserung erreicht werden kann.
Nachdem Demenz aktuell 2010
sich mit der Differenzierung von
der Depression beschäftigt hat,
steht bei Demenz aktuell 2011
die Abgrenzung zwischen Delir
und Demenz im Mittelpunkt.
492
Termin:
Mittwoch, 14. Dezember 2011
20.00–22.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 25/2011)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 3
Weiterbildung Psychotherapie
In Zusammenarbeit mit der
Universitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie Tübingen
bietet die Bezirksärztekammer
Südwürttemberg folgende
Blockseminare an:
Erwerb theoretische Grundkenntnisse der verhaltenstherapeutischen Psychotherapie
Kurs 2 – Behandlung
von Störungen I
Termine:
2.–8. Oktober 2011 (So–Sa)
Leitung: Herr Prof. Dr. Anil Batra,
stellv. Ärztlicher Direktor,
Universitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie Tübingen
Ort: Hotel Schloss Hornberg,
Auf dem Schlossberg 1,
78132 Hornberg
Gebühr: 600,– Euro
Punkte: 55
Voraussetzung für die Teilnahme
ist die Absolvierung von Kurs 1.
Psychologische Psychotherapie
Block I: Grundlagen
der Psychodynamischen
Psychotherapie
Termine:
9.–14. Oktober 2011 (So–Fr)
Leitung: Prof. Dr. med. Michael
Günter, komm. Leiter,
Universitätsklinik für Kinderund Jugendpsychiatrie und
-psychotherapie Tübingen
Ort: Waldhotel Zollernblick,
Am Zollernblick 1,
72250 Freudenstadt-Lauterbad
Gebühr: 600,– Euro
Punkte: 52
Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Kursgebühr
nicht enthalten.
ÄBW 09 • 2011
Grundlagen der Medizinischen
Begutachtung
40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“
nach der Weiterbildungsordnung
Die Erstellung von medizinischen
Gutachten gehört zur ärztlichen
Berufsausübung. Ärztliche Gutachten werden von privaten und
gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten beantragt. Bereits im Rahmen ihrer
Weiterbildung müssen Ärztinnen
und Ärzte Gutachten anfertigen.
Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in
der Weiterbildung vermittelt.
Auch im Rahmen der Fortbildung
gibt es nur vereinzelt und zum
Teil sehr verschiedene Angebote,
die sich dieses Themas annehmen.
Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges
Curriculum ausgearbeitet,
das die Bezirksärztekammer Südwürttemberg überarbeitet hat
und mit 32 Stunden anbietet.
Termine:
Freitag, 16. März 2012
9.00–17.45 Uhr
Samstag, 17. März 2012
9.00–17.30 Uhr
Freitag, 23. März 2012
9.00–16.05 Uhr
Samstag, 24. März 2012
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 1/2012)
Leitung: Prof. Dr. iur. Kamps,
ehem. Geschäftsführer
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 40
Gebühr: 385,– Euro
(inkl. Kursunterlagen
und Verpflegung)
Punkte: 32
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
In der neuen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, die am
1. Mai 2006 in Kraft getreten ist,
wurde die Zusatzbezeichnung
„Palliativmedizin“ eingeführt.
Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist unter anderem die
Absolvierung eines 40-stündigen
Kurses erforderlich, für welchen
die Bundesärztekammer ein
Curriculum festgelegt hat.
Termine:
Freitag, 9. März 2012
14.00–17.30 Uhr
Samstag, 10. März 2012
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 11. März 2012
9.00–15.00 Uhr
Freitag, 11. Mai 2012
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 12. Mai 2012
9.00–17.00/18.00 Uhr
Sonntag, 13. Mai 2012
9.00–14.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 2/2012)
Leitung: Dr. med. Rolf Segiet,
Facharzt für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin
Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
35 Personen
Gebühr: 440,– Euro
Punkte: 40
Fallseminare „Palliativmedizin“
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter
anderem der Nachweis einer
12-monatigen Tätigkeit bei
einem Weiterbildungsbefugten
erforderlich oder 120 Stunden
Fallseminare einschließlich
Supervision.
Für diejenigen Ärztinnen und
Ärzte, die diese Möglichkeit
in Betracht ziehen, werden
Fallseminare, Module I bis III,
angeboten.
Impressum
Termine:
Modul I: 23.–26. Juni 2012
(Sa–Di)
Modul II: 27.–30. Juni 2012
(Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 3/2012)
Modul I: 13.–16. Oktober 2012
(Sa–Di)
Modul II: 17.–20. Oktober 2012
(Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 5/2012)
Gebühr Module I und II:
890,– Euro
Termine:
Modul III: 26.–29. September
2012 (Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 4/2012)
Modul III: 23.–26. Januar 2013
(Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 1/2013)
Gebühr Modul III: 440,– Euro
Teilnehmerzahl:
jeweils 20 Personen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Punkte: 40 Euro je Modul
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Karl-Otto Walz,
Frauenstr. 51, 89073 Ulm
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche
Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen,
Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder
-24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00,
E-Mail: [email protected]
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 9 17-21 00
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Alb-Donau-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: R-01091
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Tübingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: R-02091
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Tübingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: R-03091
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Sigmaringen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: R-04091
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Alb-Donau-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: R-05091
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Zollernalbkreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: R-06091
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Tübingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: R-07091
Psychologische
Psychotherapie
Sigmaringen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: R-08091
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-11 97.
Die formlose Bewerbung ist bis
zum 15. 10. 2011 unter dem
Stichwort „Ausschreibung“ und
unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Hinweis:
Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist
bitte ­ausschließlich an die zuständige Bezirks­ärztekammer
zu melden.
Herausgeber:
Landesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke
(stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer),
Dr. med. Christoph von Ascheraden, PD Dr. med. Christian
­B enninger, Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes
Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum
Verantwortlicher Chefredakteur:
Dr. med. Oliver Erens (OE)
Anschrift Redaktion:
Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart
Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart
Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45
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Verlag und Auftragsmanagement:
Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG
Forststraße 131, 70193 Stuttgart
Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart,
Anzeigenleitung:
Angela Grüssner
Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 27
Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 27
[email protected]
Auftrags-Management:
Angela Grüssner (Leitung)
Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 27
[email protected]
Rudolf Beck
Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61
Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60
[email protected]
Gesamt-Anzeigenleitung:
Walter Karl Eder (verantwortlich)
Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 36
Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 36
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Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 54 vom 1. 1. 2011 gültig.
Layout und Gestaltung:
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Internet:
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Inland: jährlich 112,80 € zzgl. Versand­kosten 19,80 €
(inkl. der ­j eweils gül­t igen MwSt.).
EU-Länder-­E mpfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland:
jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 27,60 €
EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 112,80 €
zzgl. Versandkosten 27,60 € zzgl. MwSt.
(Export- oder Importland).
Einzelheft: 13,80 € zzgl. Versandkosten.
Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestell­
eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag
ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer
Baden-Württemberg abgegolten.
Bezugsbedingungen:
Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements ver­längern sich
um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei
Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt
werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung
gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den
­Kreditinstituten abgebucht.
Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der
15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und ­S ignum des
Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der
Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung.
Bei Ein­s endungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis
zur vollen oder auszugsweisen Veröffent­l ichung vor­a usgesetzt.
Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor.
Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr
enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur
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benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich
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& Kurorte
Heilbäder
Allgemeine Indikationsangaben
Kurort Anschrift der
Kurverwaltung
Heilanzeigen nach Erkrankungen
folgender Organsysteme
Klima, Höhenlage,
Mittlere Jahrestemperatur
Kurmittel
Zusätzliche Behandlungsmöglichkeiten
Kureinrichtungen
Die wichtigsten weiteren
Heilanzeigen
Bad Bayersoien /
Bad Kohlgrub
Degenerative u. deformierende
Gelenkerkrankungen,
Wirbelsäulenerkrankungen,
Chronischer Gelenkrheumatismus,
Muskelrheumatismus, Arthrosen,
Gicht, Osteoporose, Frauenleiden,
Gutartige Prostataleiden
Subalpines Reizklima,
zw. 812 und 950 m
Alpines Bergkiefernhochmoor
Unerfüllter Kinderwunsch,
Erschöpfungszustände,
Hormonelle Störungen,
Nachbehandlung nach Unfällen
26 Moorkurbetriebe,
3 Sanatorien, Kneippanlagen,
Klima-Liege-Pavillon,
Barfußparcours,
Nordic-Walking-Parcours,
Nervenschäden, Störungen
des vegetativen Nervensystems,
Stressabbau,
Rheumatische und degenerative
Erkrankungen der Haltungsund Bewegungsorgane
Erkrankungen der Atemwege
Erkrankungen des Herzens,
Störungen der Herz- / Kreislaufregulation und Stoffwechselerkrankungen
Erkrankungen der Haut
Verzögerte Rekonvaleszenz
Mittelgebirgsklima
mittlere Stufe,
reizmildes,
voralpines
Höhenklima,
700–940 m
Sole-Inhalationen
Sole-Torfpackungen (Fango)
Atem-Entspannungstherapie
Krankengymnastik
im Solebewegungsbad
Physiotherapie/Manuelle
Therapie
Medizinische Massagen
Lymphdrainage, med. Vorträge,
Präventionskurse
Stationäre Kur
Ambulante Kur
Gesundheitsurlaub
Ambulante Rehabilitation
Stationäre Rehabilitation
Präventionswochen
für versch. Gesetzliche
Krankenkassen,
z. B. Aktivwochen
Heilmittel auf Rezept
Wellness- und Gesundheitszentrum
Solemar, Heilbad mit 13 Becken
mit unterschiedlichem Solegehalt
(3 %–7 %) und unterschiedlichen
Temperaturen von 28 °C–37 °C,
Sole-Geysir (Dampfbad), Saunalandschaft („Schwarzwaldsauna“),
VitalCenter (Wellnesscenter),
Totes-Meer-Salzgrotte, therapeutisches
Fitnesstraining mit medizinischer
Trainingstherapie, Therapie- und
Rehazentrum, vielseitiges Club- u.
Freizeitprogramm, 7 Kliniken
Allgemeine Leistungsschwäche
und psychovegetative Syndrome
mit funktionellen Störungen,
wie z. B. durch Bewegungsmangel
bedingte Krankheiten, Hautkrankheiten
Erkrankungen der Haltungsund Bewegungsorgane
Rheumatische Erkrankungen
Frauenkrankheiten
Stoffwechselstörungen
Erkrankungen der Nieren
und ableitenden Harnwege
Psychosomatische Erschöpfungszustände, allg. Schwächezustände,
Rekonvaleszenz
Mildes Klima
Höhenlage:
500–700 m
mittlere
Jahrestemperatur:
8,8 °C
voralpines Naturhochmoor
voralpines Reizklima
Stationäre und Ambulante Kur
Stationäre und ambulante
Rehabilitation
Gesundheitskur
Symbiontic Kur
Tinnitus Behandlung
Born-Out und Erschöpfungszustände
Unerfüllter Kinderwunsch
Hormonelle Störungen
Homöopathische Behandlungen
Naturheilkunde
Nordic-Walking-Parcours
Terrainkurwege
Moorerlebnis „Sterntaler Filze“
Wassererlebniszentrum Jenbachtal
Kneippanlage im Naturpark
Rad- und Wanderwegenetz
im flachen Rosenheimer Voralpenland
Naturpark Jenbach
Boulderanlage, Haus des Gastes
Ambulantes Kurmittelhaus
Musikpavillon im Kurpark
Umfangreiches Veranstaltungsprogramm
und Kurkonzerte
Nervenschäden
Allgemeine Leistungsschwäche
Stressabbau
Entschleunigung
Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems und der Blutgefäße
Erkrankungen des Bewegungssystems
Erkrankungen des Nervensystems
Stoffwechselerkrankungen
Hauterkrankungen
Magen-, Darm- und
Lebererkrankungen
Allgemeine Schwächezustände,
Rekonvaleszenz
Mildes
Vorgebirgsklima
Sonnenreich
Nähe Schwarzwald
und Vogesen
233 m (Lage
in der Rheinebene)
9,5 °C
Calcium-Natrium-SulfatHydrogenkarbonatThermalsäuerling (39,5 °C,
stark übersättigt mit Kohlensäure 2200 mg/l);
Bäderformen: Wannenbäder
(auch als Gasbäder);
Teilbäder; Krankengymnastik
(Gruppe und Einzeln)
und Aquatraining
(Aqua-Cycling/Aqua-Fitness)
im Mineral-Thermalwasser
Alle Formen der
Physikalischen Therapie:
Krankengymnastik,
manuelle Therapie, Massagen,
Lymphdrainage und
Bewegungstherapie;
Gesundheitsbildung;
Präventionskurse (Ernährung,
Entspannung); ambulante
Badekuren; Gesundheitsurlaub;
Präventionsreisen
(Zuschuss Krankenkasse)
Vita Classica-Therme mit Saunaparadies, 5 Innen- und 2 Außenbecken
mit unterschiedlichen Temperaturen,
Vita Classica-Wohlfühlhaus
(Kurmittelhaus und Wellnesscenter
mit medizinischer Fitnesstherapie),
Veranstaltungszentrum Kurhaus,
Vita Classica Sportpark mit Finnbahn
und Nordic-Walking-Parcours, Kurpark
(40 ha groß), gut erschlossenes Radund Wanderwegnetz, Spezialkliniken:
kardiologische Maximalversorgung
(Herz- und Gefäßchirurgie), psychosomatische Klinik, 8 kardiologische,
orthopädische und neurologische
Reha-Kliniken (AHB), Balneologie
Adipositas, Bluthochdruckerkrankungen, Kreislaufregulationsstörungen mit
niedrigem Blutdruck,
Rheumatische Erkrankungen,
Wirbelsäulenerkrankungen,
Arthrosen, Osteoporose, Rehabilitation
nach Unfällen, Verletzungen
und Operationen
Bad Krozinger Kompaktkuren:
Gefäßkur (Arterien/Venen),
Stoffwechselkur, Gelenkkur,
Rückenkur
Magen-, Darm, Leber- und
Gallenwegserkrankungen,
Stoffwechsel-Erkrankungen (Diabetes),
Adipositas, Erkrankungen des
Stütz- und Bewegungsapparates
(Orthopädische Erkrankungen) und
Unfallfolgeschäden
Mildes Klima,
sonnenreich,
210 m ü. d. M.
Trinkquellen: Karlsquelle
(Natrium-Chlorid-SulfatWasser), Wilhelmsquelle
(Calcium-Natrium-SulfatChlorid-Wasser) Albertquelle
(Natrium-Chlorid-SulfatSäuerling)
Badequelle: Paulsquelle
(eisenhaltiger Natrium-ChloridSäuerling)
Behandlung von chronischer
Obstipation. AHB nach
operativen Eingriffen.
In klinisch geleiteten
Sanatorien auch Behandlung
von akuten und schweren
chronischen Erkrankungen der
Verdauungsorgane möglich.
Abwechslungsreicher Kurpark,
Kurhaus, Wandelhalle, Trinktempel,
Café Amadeus, Vitalzentrum
im Kurpark, Institut für Bad Mergentheimer Kurmedizin, Gesundheitsbildung
und med. Wellness, Haus des Kurgastes, Diätlehrküche, zahlreiche gut
ausgestattete Sanatorien, Kurhotels
und Kurheime mit ärztlicher Betreuung
i. H. oder freier Arztwahl u. teilweise
Abgabe der ortsspezifischen Kurmittel.
Bade- und Wellnesspark Solymar
mit Wellen- und Sportbad, vielfältiger
Saunaanlage und Thermal-Mineralbecken 34 Grad C. (nicht rezeptierfähig), gut erschlossenes Rad- und
Wanderwegenetz
Rheumatische Erkrankungen,
Hauterkrankungen (Behandlung
der Psoriasis und Neurodermitis),
Bewegungstherapie im Heilwasser,
Schmerztherapie, psychosomatische
Erkrankungen, Krebsnachsorge –
in Spezialkliniken.
Degen. u. chronisch entzündl. Erkrankungen der Bewegungsorgane, Verletzungsfolgen, Osteoporose, Fibromyalgie, auch in Verbindung mit internist. Erkrankungen. AHB nach OP an
den Bew.-organen, gyn. Erkrankungen
u. AHB n. kompliz. Gyn.-OP, Krebserkrankungen d. Brustdrüse u. d. weibl.
Genitalorgane
495 bis 754 m
ü. d. M.,
Nähe Bodensee
und Allgäuer
Alpen,
voralpines
Reizklima
Kneippsche Therapie, Naturmoorbäder und -kontaktpackungen, Krankengymnastik
und Aquatraining im Thermalwasser:
Fluorid- und schwefelhaltiges
Thermalwasser mit 28–37 °C,
fluoridhaltiges Thermalwasser
30–32 °C
Ergo-, Sport-, Physikalische
Therapie, Lymphdrainage,
kompl. Entstauungstherapie,
Reflexzonen-, Elektro-, Kryound Hydrotherapie, Psychol.
Beratung u. Therapie, Gesundheitstraining, Ernährungstherapie, Sozialdienst, Akupunktur,
Neuraltherapie, Chirotherapie,
manuelle Therapie
Klinik Maximilianbad mit eigenem
Kurmittelhaus und Thermalhallenbad,
Rehazentrum bei der Therme mit Klinik
Elisabethenbad und Mayenbad
(insgesamt 500 Betten)
Gesundheitszentr. Waldsee-Therme
Kur- und Tourist-Information
Dorfstraße 45
82435 Bad Bayersoien
Tel. 0 88 45 / 70 30 62-0
Fax 0 88 45 / 70 30 62-9
www.bad-bayersoien.de
[email protected]
Kur- und Tourist-Information
Hauptstraße 27
82433 Bad Kohlgrub
Tel. 0 88 45 / 74 22-0
Fax 0 88 45 / 74 22-44
www.bad-kohlgrub.de
[email protected]
Bad Dürrheim
Kur- und Bäder GmbH Bad Dürrheim
Luisenstraße 4, 78073 Bad Dürrheim
Tel. 0 77 26 / 66 62-66
www.badduerrheim.de
[email protected]
Bad Feilnbach
Kur- und Gästeinfo
Bahnhofstraße 5, 83075 Bad Feilnbach
Tel. 0 80 66 / 14 44
Fax 0 80 66 / 90 68 44
www.bad-feilnbach.de
[email protected]
Kur und Bäder GmbH
Bad Krozingen
Herbert-Hellmann-Allee 12
79189 Bad Krozingen
Postfach 1 20, 79184 Bad Krozingen
Tel. 0 76 33 / 40 08-63, -65
Fax 0 76 33 / 40 08-22
www.vita-classica.de
www.bad-krozingen.info
[email protected]
Kurverwaltung Bad Mergentheim GmbH
Lothar-Daiker-Straße 4, 97980 Bad Mergentheim
Postfach 14 45, 97964 Bad Mergentheim
Tel. 0 79 31 / 9 65-0, Fax 0 79 31 / 9 65-2 28
[email protected]
www.bad-mergentheim.de
Städtische Kurbetriebe Bad Waldsee
Klinik Maximilianbad
Rehazentrum bei der Therme
Maximilianstraße 13, 88339 Bad Waldsee
Tel. 0 75 24 / 94 11-05, -06
Fax 0 75 24 / 94 11-29
www.waldsee-therme.de
Hotline – Kurberatung:
Tel. 0 76 33 / 40 08-23, -20
Naturmoorbäder
Moorkneten
Bewegungstherapie
Massagen
Kneippsche Therapie
Kontraindikationen
Dekompensierte
Erkrankungen
von Leber und Herz
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