414-InfoflyerSenioren-Wohnen

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414-InfoflyerSenioren-Wohnen
Kurzinformation
“Senioren-Wohnen” eingetragene Genossenschaft mit Sitz in Neukirchen b.Hl.Blut
Bereits seit längerem gibt es den Arbeitskreis “Alt werden in Neukirchen b.Hl.Blut”, der es sich unter
anderem zum Ziel gesetzt hat, eine geeignete Wohn- und Betreuungsform für ältere und pflegebedürftige Mitbürger zu finden.
Mit der Zulassung von ambulant betreuten Senioren-Wohngemeinschaften mit bis zu 12 Plätzen hat
der Freistaat Bayern diesbezüglich eine gute Möglichkeit eröffnet.
Vorteil ist ein möglichst selbständiges Wohnen mit einer Rundumversorgung von hauswirtschaftlicher Betreuung und ambulanter Pflege. Die künftigen Bewohner des sog. Torschmiedhauses (“Baierhaus”) in der Ortsmitte sollen Einzel- oder Doppelzimmer und dazu einen Anteil an den Gemeinschaftsräumen wie Küche, Aufenthaltsraum, Pflegebad und großer Dachterrasse mieten können.
Damit die Einrichtung überhaupt realisiert werden kann und langfristig günstige Mietpreise angeboten werden können, ist eine deutliche finanzielle Unterstützung notwendig. Deshalb wurde am
01.02.2011 eine Genossenschaft gegründet, deren Ziel es ist, 250.000 Euro Eigenkapital zu gewinnen.
Die Genossenschaft hat die Aufgabe, Mitglieder zu gewinnen, die durch den Kauf von Genossenschaftsanteilen den Bau der Einrichtung unterstützen und als Bindeglied zwischen dem Hauseigentümer (Investor), den Bewohnern und dem Betreuungsdienstleister zu wirken. Mit dem Abschluß des
Mietvertrages akzeptieren die Bewohner den Vertragspartner der Genossenschaft für die Betreuungsdienstleistung. In der Wahl des Pflegedienstes sind die Bewohner frei.
In der Gründungsversammlung wurden folgende Organe gewählt:
a) Vorstand
Johann Sperl, Bankdirektor der Raiffeisenbank Neukirchen b.Hl.Blut (Vorsitzender)
Markus Müller, Touristikfachwirt, 2. Bürgermeister
b) Aufsichtsrat
Josef Berlinger, 1. Bürgermeister (Vorsitzender)
Petra Pongratz, Bilanzbuchhalterin
Franz Wellisch, Bankkaufmann, Lohberg
Wichtige Inhalte der Genossenschaftssatzung:
a) Erwerb der Mitgliedschaft (§ 3)
1. Die Mitgliedschaft können erwerben:
I.
Natürliche Personen,
II.
Personengesellschaften,
III.
juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.
2. Die Mitgliedschaft wird erworben durch:
I.
eine von dem Beitretenden zu unterzeichnende unbedingte Erklärung des Beitritts, die
den Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes entsprechen muss,
II.
Zulassung durch die Genossenschaft.
3. Das Mitglied ist unverzüglich in die Mitgliederliste (§ 16 Abs. 2 Buchst. e) einzutragen und
hiervon unverzüglich zu unterrichten.
b) Beendigung der Mitgliedschaft (§ 4)
Die Mitgliedschaft endet durch:
1. Kündigung (§ 5 Abs. 1),
2. Übertragung des Geschäftsguthabens (§ 6 Abs. 1),
3. Tod eines Mitglieds (§ 7),
4. Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft (§ 8),
5. Ausschluss (§ 9)
c) Geschäftsanteil (Auszug § 37)
Der Geschäftsanteil beträgt 1.000 €.
Ein Mitglied kann sich mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen.
Beispiel: Der Mindestanteil beträgt 1.000 €. Man kann sich aber auch mit 10.000 € beteiligen.
Dies entspricht dann insgesamt zehn Geschäftsanteilen.
d) Nachschusspflicht (§ 40)
Eine Nachschußpflicht besteht nicht.
Als Nachschußpflicht bezeichnet man z. B. die Verpflichtung eines Gesellschafters für entstandene Verluste zu haften. Dies wurde in der Satzung ausdrücklich ausgeschlossen.
Der vollständige Satzungstext ist einsehbar im Internet unter www.neukirchen-online.de (Rubrik
Bürgerinfo), im Rathaus oder in der Raiffeisenbank Neukirchen b.Hl.Blut.
Bei weiteren Fragen können Sie sich an die Vorstände und Aufsichtsräte der Genossenschaft oder an
Anton Breu und Peter Staudacher im Rathaus unter Tel. 09947/9408-17 oder -12 wenden.