Beschlussentwurf fuer SportA 23.11.04
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Beschlussentwurf fuer SportA 23.11.04
Schul- und Kultusreferat Telefon 16 - 32 112 Telefax 16 - 32 190 Sportamt SpA/V 11 SV Neuperlach e.V.; Neubau eines Sportcenters an der Staudingerstraße 20 1. Genehmigung eines zinslosen Darlehens 2. Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns 3. Änderung des Entwurfs des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2004-2008 Beschluss des Sportausschusses des Stadtrats vom 23.11.2004 (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Der SV Neuperlach e.V. besitzt an der Staudingerstr. 20 eine Tennisanlage, bestehend aus 21 Tennisplätzen und einem Sportgebäude mit Umkleiden, Vereinsgaststätte und Nutzräumen. Hierfür hat der Verein in den Jahren 1987 und 1988 Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 386.537,00 € erhalten. Die bewilligten Darlehen sind zurückgezahlt. Gemeinsam mit zwei weiteren Vereinen hat er ursprünglich die Anlage betrieben und erhalten. Zwischenzeitlich ist der SV Neuperlach e.V. der alleinige Nutzer und Betreiber der Anlage und hat einen Erbbaurechtsvertrag für das städt. Grundstück bis zum Jahre 2037. Die jetzt geplante Baumaßnahme (Sportcenter mit 3-fach-Tennishalle, Mehrzweckhalle, Gymnastikraum, Fitness- und Wellnessbereich) mit Brutto-Gesamtkosten von 2.570.622,00 € ist eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Sportanlage. Diese Kosten sollen wie folgt aufgebracht werden: Eigenleistung Barmittel Arbeitsleistung Spenden bar Vorsteuer-Erstattung Zuwendungen BLSV Staatsmittel - LABO Darlehen LHSt. München - Darlehen (40,18 % aus der förderungsfähigen Nettobausumme: 2.105.250,00 €) Summe (Brutto) € 400.000,00 15.000,00 100.000,00 88.125,00 1.121.700,00 845.797,00 2.570.622,00 Der Verein will diese neue Maßnahme in der Hauptsache mit dem Darlehen der Landesbodenkreditanstalt von 1.121.700,00 € und einem Darlehen der Stadt in Höhe von 845.797,00 € finanzieren. Nach den vom Stadtrat beschlossenen Richtlinien kann ein Verein einen Zuschuss von 30 % und ein zinsloses Darlehen von 10 % aus der förderungsfähigen Gesamtbausumme erhalten. Die Baumaßnahme ist mit Ausnahme des Wellnessbereichs (5%) förderungsfähig, die Kosten wurden geprüft und für angemessen erachtet und somit Seite 2 könnte der Verein einen Zuschuss von 631.575,00 € (30 % aus der förderungsfähigen Nettobausumme) und ein Darlehen 210.525,00 € (10 % aus der förderungsfähigen Nettobausumme) erhalten. Diese beiden Beträge entsprechen ziemlich genau dem Darlehenswunsch des Vereins. Der Verein will auf die Zuschüsse verzichten und bittet anstelle der Zuschüsse um ein höheres Darlehen. Der Stadtrat hat am 28.07.2004 beschlossen, für den Verein eine Ausfallbürgschaft zur Absicherung von Darlehen der Landesbodenkreditanstalt zu übernehmen unter der Maßgabe, dass die kommunalrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die eingereichten Unterlagen, die zur Bonitätsprüfung erforderlich waren, wurden an die Stadtkämmerei weitergereicht, welche sich die letztendliche Prüfung und somit Entscheidung vorbehalten hat. Die Kreditkosten, die der Verein mit 131.500,00 € beziffert sollen über Mehreinnahmen aus der neu geschaffenen Sportstätte gedeckt werden. Der Verein rechnet mit einem Mitgliederzuwachs im Fitnessbereich von ca. 300 - 450 Personen und bei Tennis mit ca. 100 Mitgliedern. Aus der Sicht des Sportamtes ist gerade im Tennisbereich die Prognose eines Mitgliederzuwachses mit einem Vorbehalt zu versehen. Wenn die Stadt das Darlehen, wie in der Sportförderung üblich, zinslos bewilligt, könnte der Verein die Kreditkosten jedoch auch ohne Mitgliederzuwachs im Tennisbereich decken. Die bewilligten Förderbeträge haben eine Bindung von 25 Jahren. Aus der ursprünglichen Baumaßnahme errechnet sich eine Rückzahlung, da 5 Tennisplätze mit Beginn der Baumaßnahme aufgelassen werden. Es stehen somit noch 8 Jahre aus, bis die Bindungsfrist für die Tennisplätze (1987-2012) ausläuft. Das ergibt einen Rückzahlungsbetrag von 10.942,00 €. Beim SV Neuperlach e.V. handelt es sich um einen gemeinnützigen, förderungswürdigen Münchner Stadtviertelverein, der 14 Sportabteilungen betreibt und 34,16 % Jugendliche betreut. Sowohl der Verein als auch die Baumaßnahme sind förderungswürdig. Der Verein hat (Stand 01.01.2004) folgende Mitgliederstruktur: Kinder - 5 Jahre Jugendliche. 6 - 13 Jahre Erwachsene 14 - 17 Jahre Erwachsene 18 - 26 Jahre Erwachsene 27 - 40 Jahre männlich 60 447 182 201 252 weiblich 55 405 205 204 446 Gesamt 115 852 387 405 698 Seite 3 KinderJugendliche Erw achsene Erwachsene 41 - 60 Jahre ab 61 Jahre passiv gesamt 409 143 739 216 1148 359 0 3964 Bereits mit Schreiben vom 19.03.2003 hat der Verein um Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns nach Ziffer 2.3 (Buchstabe C2) der Sportförderrichtlinien gebeten. Das Schulreferat-Sportamt nimmt zum Förderantrag des SV Neuperlach e.V. wie folgt Stellung: 1. Nachdem der Verein auf die Bewilligung eines Zuschusses verzichtet, kann das beantragte Darlehen in Höhe von 845.797,00 € außerhalb der Richtlinien gewährt werden. Präzedenzfälle können nur dann entstehen, wenn der Zuschussverzicht Grundlage für die Darlehensgewährung ist. 2. Im Rahmen der städt. Sportförderrichtlinien können Darlehen zinslos auf 15 Jahren bewilligt werden. Im Fall des SV Neuperlach e.V. schlägt das Schulreferat vor, das beantragte Darlehen ebenfalls zinslos zu bewilligen und die Laufzeit auf 15 Jahre festzuschreiben. 3. Der Verein möchte sobald als möglich mit dem Bau beginnen. Die Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns nach Ziffer 2.3 (Buchstabe C2) der Sportförderrichtlinien wird grundsätzlich befürwortet. Maßgeblich für diese Befürwortung ist die für die Grundlage der Finanzierung notwendige kommunale Ausfallbürgschaft und die Ausreichung des Darlehens der Landesbodenkreditanstalt. 4. Die hierfür benötigten Mittel werden im Mehrjahresinvestitionsprogramm 2004-2008 eingestellt. Eine Änderung des MIP wird erforderlich. 5. Die letztendliche Prüfung über die tatsächliche Bewilligung einer kommunalen Ausfallbürgschaft liegt derzeit noch bei der Kämmerei, die Entscheidung steht noch aus. Die Stadtkämmerei erhebt gegen die Gewährung eines erhöhten städtischen Darlehen keine Einwendungen. Die Kommission für Zuschuss- und Belegungsfragen im Sportbereich wird noch gehört, die Entscheidung wird in der Sitzung bekannt gegeben. Ein Anhörungsrecht des Bezirksausschusses besteht nicht. Die Korreferentin des Schulreferates, Frau Stadträtin Marianne Brunner, und die Verwaltungsbeirätin des Schulreferat-Sportamtes, Frau Stadträtin Brigitte Meier, haben Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. Seite 4 II. Antrag der Referentin Der Sportausschuss beschließt als Senat: 1. Dem SV Neuperlach e.V. wird zum Bau eines Sportcenters an der Staudingerstraße 20 ein zinsloses Darlehen in Höhe von 845.797,00 €, mit einer Laufzeit von 15 Jahren, bewilligt. Die Bewilligung ist mit der Ausreichung des Darlehens der Landesbodenkreditanstalt unmittelbar verbunden. 2. Die Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns nach Ziffer 2.3 (Buchstabe C2) wird erteilt. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls die Ausreichung des Darlehens der Landesbodenkreditanstalt. Der Sportausschuss beschließt als vorberatender Ausschuss: 3. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2004-2008 wird bei UA 5500 in Investitionsliste 1 wie folgt geändert (Beträge in 1.000 €): lfd.Nr. Verein alt/neu 7780 7780 alt Liste 3 neu Liste 1 SV Neuperlach SV Neuperlach Summe 2004 2005 2006 2007 2008 1023 846 0 0 260 260 272 272 491 314 0 0 III. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Dr. Gertraud Burkert 2. Bürgermeisterin Elisabeth Weiß-Söllner Stadtschulrätin IV. Abdruck von I mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Direktorium - HA II an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei-Stadtkasse (2x) an das Baureferat - H4 an den Bezirksausschuss 16 V. Wv Schulreferat Schulreferat-Sportamt 1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An SpA/V11 Am ................................ Seite 5 ......................................