Beschlussentwurf fuer SportA 23.11.04

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Beschlussentwurf fuer SportA 23.11.04
Schul- und
Kultusreferat
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Telefax 16 - 32 190
Sportamt
SpA/V 11
SV Neuperlach e.V.;
Neubau eines Sportcenters an der
Staudingerstraße 20
1. Genehmigung eines zinslosen Darlehens
2. Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns
3. Änderung des Entwurfs des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2004-2008
Beschluss des Sportausschusses des Stadtrats vom 23.11.2004 (VB)
Öffentliche Sitzung
I.
Vortrag der Referentin
Der SV Neuperlach e.V. besitzt an der Staudingerstr. 20 eine Tennisanlage, bestehend
aus 21 Tennisplätzen und einem Sportgebäude mit Umkleiden, Vereinsgaststätte und
Nutzräumen. Hierfür hat der Verein in den Jahren 1987 und 1988 Zuschüsse in einer
Gesamthöhe von 386.537,00 € erhalten. Die bewilligten Darlehen sind zurückgezahlt.
Gemeinsam mit zwei weiteren Vereinen hat er ursprünglich die Anlage betrieben und
erhalten. Zwischenzeitlich ist der SV Neuperlach e.V. der alleinige Nutzer und Betreiber
der Anlage und hat einen Erbbaurechtsvertrag für das städt. Grundstück bis zum Jahre
2037.
Die jetzt geplante Baumaßnahme (Sportcenter mit 3-fach-Tennishalle, Mehrzweckhalle,
Gymnastikraum, Fitness- und Wellnessbereich) mit Brutto-Gesamtkosten von
2.570.622,00 € ist eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Sportanlage.
Diese Kosten sollen wie folgt aufgebracht werden:
Eigenleistung
Barmittel
Arbeitsleistung
Spenden bar
Vorsteuer-Erstattung
Zuwendungen
BLSV Staatsmittel - LABO Darlehen
LHSt. München - Darlehen (40,18 % aus
der förderungsfähigen Nettobausumme:
2.105.250,00 €)
Summe (Brutto)
€
400.000,00
15.000,00
100.000,00
88.125,00
1.121.700,00
845.797,00
2.570.622,00
Der Verein will diese neue Maßnahme in der Hauptsache mit dem Darlehen der
Landesbodenkreditanstalt von 1.121.700,00 € und einem Darlehen der Stadt in Höhe von
845.797,00 € finanzieren.
Nach den vom Stadtrat beschlossenen Richtlinien kann ein Verein einen Zuschuss von 30
% und ein zinsloses Darlehen von 10 % aus der förderungsfähigen Gesamtbausumme
erhalten. Die Baumaßnahme ist mit Ausnahme des Wellnessbereichs (5%)
förderungsfähig, die Kosten wurden geprüft und für angemessen erachtet und somit
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könnte der Verein einen Zuschuss von 631.575,00 € (30 % aus der förderungsfähigen
Nettobausumme) und ein Darlehen 210.525,00 € (10 % aus der förderungsfähigen
Nettobausumme) erhalten. Diese beiden Beträge entsprechen ziemlich genau dem
Darlehenswunsch des Vereins. Der Verein will auf die Zuschüsse verzichten und bittet
anstelle der Zuschüsse um ein höheres Darlehen.
Der Stadtrat hat am 28.07.2004 beschlossen, für den Verein eine Ausfallbürgschaft zur
Absicherung von Darlehen der Landesbodenkreditanstalt zu übernehmen unter der
Maßgabe, dass die kommunalrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die
eingereichten Unterlagen, die zur Bonitätsprüfung erforderlich waren, wurden an die
Stadtkämmerei weitergereicht, welche sich die letztendliche Prüfung und somit
Entscheidung vorbehalten hat.
Die Kreditkosten, die der Verein mit 131.500,00 € beziffert sollen über Mehreinnahmen
aus der neu geschaffenen Sportstätte gedeckt werden. Der Verein rechnet mit einem
Mitgliederzuwachs im Fitnessbereich von ca. 300 - 450 Personen und bei Tennis mit ca.
100 Mitgliedern. Aus der Sicht des Sportamtes ist gerade im Tennisbereich die Prognose
eines Mitgliederzuwachses mit einem Vorbehalt zu versehen. Wenn die Stadt das
Darlehen, wie in der Sportförderung üblich, zinslos bewilligt, könnte der Verein die
Kreditkosten jedoch auch ohne Mitgliederzuwachs im Tennisbereich decken.
Die bewilligten Förderbeträge haben eine Bindung von 25 Jahren. Aus der ursprünglichen
Baumaßnahme errechnet sich eine Rückzahlung, da 5 Tennisplätze mit Beginn der
Baumaßnahme aufgelassen werden. Es stehen somit noch 8 Jahre aus, bis die
Bindungsfrist für die Tennisplätze (1987-2012) ausläuft. Das ergibt einen
Rückzahlungsbetrag von 10.942,00 €.
Beim SV Neuperlach e.V. handelt es sich um einen gemeinnützigen, förderungswürdigen
Münchner Stadtviertelverein, der 14 Sportabteilungen betreibt und 34,16 % Jugendliche
betreut. Sowohl der Verein als auch die Baumaßnahme sind förderungswürdig.
Der Verein hat (Stand 01.01.2004) folgende Mitgliederstruktur:
Kinder - 5 Jahre
Jugendliche. 6 - 13 Jahre
Erwachsene 14 - 17 Jahre
Erwachsene 18 - 26 Jahre
Erwachsene 27 - 40 Jahre
männlich
60
447
182
201
252
weiblich
55
405
205
204
446
Gesamt
115
852
387
405
698
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KinderJugendliche
Erw achsene
Erwachsene 41 - 60 Jahre
ab 61 Jahre
passiv
gesamt
409
143
739
216
1148
359
0
3964
Bereits mit Schreiben vom 19.03.2003 hat der Verein um Genehmigung des vorzeitigen
Baubeginns nach Ziffer 2.3 (Buchstabe C2) der Sportförderrichtlinien gebeten.
Das Schulreferat-Sportamt nimmt zum Förderantrag des SV Neuperlach e.V. wie folgt
Stellung:
1. Nachdem der Verein auf die Bewilligung eines Zuschusses verzichtet, kann das
beantragte Darlehen in Höhe von 845.797,00 € außerhalb der Richtlinien gewährt
werden. Präzedenzfälle können nur dann entstehen, wenn der Zuschussverzicht
Grundlage für die Darlehensgewährung ist.
2. Im Rahmen der städt. Sportförderrichtlinien können Darlehen zinslos auf 15 Jahren
bewilligt werden. Im Fall des SV Neuperlach e.V. schlägt das Schulreferat vor, das
beantragte Darlehen ebenfalls zinslos zu bewilligen und die Laufzeit auf 15 Jahre
festzuschreiben.
3. Der Verein möchte sobald als möglich mit dem Bau beginnen. Die Genehmigung des
vorzeitigen Baubeginns nach Ziffer 2.3 (Buchstabe C2) der Sportförderrichtlinien wird
grundsätzlich befürwortet. Maßgeblich für diese Befürwortung ist die für die Grundlage
der Finanzierung notwendige kommunale Ausfallbürgschaft und die Ausreichung des
Darlehens der Landesbodenkreditanstalt.
4. Die hierfür benötigten Mittel werden im Mehrjahresinvestitionsprogramm 2004-2008
eingestellt. Eine Änderung des MIP wird erforderlich.
5. Die letztendliche Prüfung über die tatsächliche Bewilligung einer kommunalen
Ausfallbürgschaft liegt derzeit noch bei der Kämmerei, die Entscheidung steht noch
aus.
Die Stadtkämmerei erhebt gegen die Gewährung eines erhöhten städtischen Darlehen
keine Einwendungen.
Die Kommission für Zuschuss- und Belegungsfragen im Sportbereich wird noch gehört,
die Entscheidung wird in der Sitzung bekannt gegeben.
Ein Anhörungsrecht des Bezirksausschusses besteht nicht.
Die Korreferentin des Schulreferates, Frau Stadträtin Marianne Brunner, und die
Verwaltungsbeirätin des Schulreferat-Sportamtes, Frau Stadträtin Brigitte Meier, haben
Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.
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II.
Antrag der Referentin
Der Sportausschuss beschließt als Senat:
1. Dem SV Neuperlach e.V. wird zum Bau eines Sportcenters an der Staudingerstraße
20 ein zinsloses Darlehen in Höhe von 845.797,00 €, mit einer Laufzeit von 15 Jahren,
bewilligt. Die Bewilligung ist mit der Ausreichung des Darlehens der
Landesbodenkreditanstalt unmittelbar verbunden.
2. Die Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns nach Ziffer 2.3 (Buchstabe C2) wird
erteilt. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls die Ausreichung des Darlehens der
Landesbodenkreditanstalt.
Der Sportausschuss beschließt als vorberatender Ausschuss:
3. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2004-2008 wird bei UA 5500 in Investitionsliste
1 wie folgt geändert (Beträge in 1.000 €):
lfd.Nr. Verein
alt/neu
7780
7780
alt Liste 3
neu Liste 1
SV Neuperlach
SV Neuperlach
Summe
2004
2005
2006
2007
2008
1023
846
0
0
260
260
272
272
491
314
0
0
III. Beschluss
nach Antrag
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Die Vorsitzende
Die Referentin
Dr. Gertraud Burkert
2. Bürgermeisterin
Elisabeth Weiß-Söllner
Stadtschulrätin
IV. Abdruck von I mit III.
über den Stenographischen Sitzungsdienst
an das Direktorium - Dokumentationsstelle
an das Direktorium - HA II
an die Stadtkämmerei
an das Revisionsamt
an die Stadtkämmerei-Stadtkasse (2x)
an das Baureferat - H4
an den Bezirksausschuss 16
V. Wv Schulreferat
Schulreferat-Sportamt
1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird
bestätigt.
2. An SpA/V11
Am ................................
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