Job-Seeker-Visum - Deutsche Botschaft Bern

Transcrição

Job-Seeker-Visum - Deutsche Botschaft Bern
„Job-Seeker-Visum“
Visa für einen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland können in der Schweiz ausschließlich
bei der Deutschen Botschaft in Bern beantragt werden. Persönliche Vorsprache nach
Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich.
Dieses Visum ermöglicht es interessierten Fachkräften aus Drittstaaten, die einen
Hochschulabschluss besitzen, für max. sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu
kommen, um vor Ort eine ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit zu finden. Sollten Sie während
der Gültigkeit Ihres Visums einen Arbeitsvertrag in Deutschland unterschreiben, können Sie die
Aufenthaltserlaubnis direkt bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Eine Ausreise
aus Deutschland ist für das Visumverfahren dann nicht mehr erforderlich.
Allgemeine Informationen:
Das Merkblatt (2. Seite) wird regelmäßig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Das Visum kostet 60,- Euro. Die Gebühren müssen bei Antragstellung bar in Schweizer Franken
entrichtet werden. Es können Auslagen in Höhe von 5,- Euro, (bar in Schweizer Franken zu
entrichten) z.B. für Telekommunikationskosten, verlangt werden
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin zur Antragstellung:
www.bern.diplo.de/termine
Bitte beachten Sie das Merkblatt auf der folgenden Seite
WICHTIGER HINWEIS
Unvollständige Anträge können nicht angenommen werden.
Alle Unterlagen müssen im Original und zweifacher Kopie vorgelegt werden.
Durch die vollständige Vorlage der unten genannten Unterlagen entsteht kein Anspruch auf Visumserteilung.
Zur Beantragung eines Visums müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

Gültiger Reisepass
2 vollständig ausgefüllte Antragsformulare im Original
Schweizer Aufenthaltserlaubnis
2 eigenhändig unterschriebene Belehrung und Befragung nach
§ 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
2 aktuelle, biometriefähige Passfotos
Deutscher Hochschulabschluss oder anerkannter ausländischer, einem deutschen
vergleichbarer Hochschulabschluss
Für die Vergleichbarkeit bitte screenshot aus der ANABIN Datenbank vorlegen
(www.anabin.kmk.org), Bewertung „entspricht“ oder „gleichwertig“ muss angegeben sein.
Falls der Abschluss und/oder die Hochschule nicht im ANABIN zu finden sind, ist ein
Zeugnisbewertungverfahren bei der Zentrale für ausländischen Bildungswesen (ZAB) zu
beantragen.
Lebenslauf deutsch oder englisch über den beruflichen Werdegang, mit Zeugnissen,
Diplomen o.ä.
Motivationsschreiben mit Angaben zur geplanten Arbeitsplatzsuche (Branche, Region,
geplanter Aufenthaltsort/Unterkunft etc.)
Bestätigung über die Sicherung des Lebensunterhaltes während des Aufenthalts in Deutschland
Nachweis über die Krankenversicherung für den geplanten Aufenthalt in Deutschland
(erst nach positiver Entscheidung)

Documentos relacionados