Verein zur Förderung des historischen Weinbaus Verein zur

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Verein zur Förderung des historischen Weinbaus Verein zur
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Verein zur Förderung des historischen Weinbaus
im Raum Werder(Havel) e.V.
e.V
Geschäftsstelle: Obstzüchterstr. 4 - 14542 Werder/Havel - Tel./ Fax 03327 731200
Vorsitzender: Rolf-Hermann Löhr, mobil 0170 78 70 722
e-mail: [email protected]
Beitrittserklärung
Präambel
Der Weinbau war neben der Fischerei der bedeutendste Wirtschaftszweig in Werder seit dem
Anfang des 14. Jahrhunderts.
Eingeführt, entwickelt und verbreitet wurde der Anbau von Wein in erster Linie durch die
Mönche des Zisterzienserordens des Klosters Lehnin.
In der Mark Brandenburg erfuhr der Weinbau bedeutende Förderung durch die Kurfürsten der
Hohenzollern.
1578 wurde die erste märkische Weinordnung erlassen, in der Bestimmungen über die
Behandlung des Weinstockes und der Weinkelterei verankert waren.
1782 wird in über 80 Orten in der Mark Brandenburg auf einer Fläche von 580 ha Weinbau
betrieben.
In und um Werder/H beträgt die Anbaufläche 380 Morgen mit 130 Weinbergbesitzern, 30
Weinmeistern und 36 Weinpressen.
Um 1790 führt Werder auch Wein in andere Regionen u.a. nach Berlin aus.
Zu Beginn des 19.Jahrhunderts ging der Weinbau aus ökonomischen Gründen zurück.
Gebietsprägend wurde der Weinbau durch die Entwicklung des Obstbaus abgelöst.
Erst 150 Jahre später wurde durch die GPG „Obstproduktion“ Werder(Havel) die
Weintradition wiederbelebt. Im Jahre 1985 wurden die Weinflächen auf dem „Werderaner
Wachtelberg“ auf 4,5 ha neu angelegt.
Nach 1990 tragen die Initiativen der Stadt Werder(Havel) wesentlich zur Erhaltung dieses
einmaligen Weinberges bei.
Mit der Wiederaufnahme und der Erhaltung des Weinbaus wird stellvertretend allen
ehemaligen Weinorten der Mark Brandenburg und den vielen Winzern und Streitern für den
märkischen Weinbau ein lebendes Denkmal gesetzt, dem Vergessen entgegengewirkt und
etwas Besonderes für die Region erhalten.
Die Weinbergslage „Werderaner Wachtelberg“ wurde 1991 in die deutsche Weinbergsrolle
im bestimmten Anbaugebiet Saale-Unstrut mit der Nr. 11.1.5-017 als großlagenfreie
Einzellage eingetragen und ist mit 52°23´ nördlicher Breite der nördlichste für den Anbau
von Qualitätswein registrierte Weinberg Europas.
Bankverbindung: Berliner Volksbank, BLZ 100 900 00 , Konto-Nr. 2073 21 6004
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Verein zur Förderung des historischen Weinbaus
im Raum
Raum Werder(Havel) e.V.
e.V
Geschäftsstelle: Obstzüchterstr. 4 - 14542 Werder/Havel - Tel./ Fax 03327 731200
Vorsitzender: Rolf-Hermann Löhr, mobil 0170 78 70 722
e-mail: [email protected]
Satzung
§1
(1)
Name, Sitz, Gerichtsstand, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen
„Verein zur Förderung des historischen Weinbaus im Raum Werder (Havel) .V.“
(2)
Der Verein hat seinen Sitz in Werder (Havel).
(3)
Der Gerichtsstand ist Potsdam.
(4)
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2
(1)
Zweck und Aufgaben
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„ Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung des Landschafts- und Denkmalschutzes und des Heimatgedankens
unter dem Gesichtspunkt der Landschaftspflege.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Erhaltung, Sicherung und Pflege des
Weinbaus auf der größten geschlossenen Weinbergsanlage im nördlichen Deutschland („ Werderaner
Wachtelberg“) in Werder (Havel).
Die über 700 jährige Geschichte des Weinbaus und der Weinkultur in der Mark Brandenburg vom
Mittelalter bis zur Neuzeit soll gewürdigt und neu belebt werden. Es soll damit ein Beitrag zur Pflege
und Wiederbelebung der märkischen Weinbautraditionen und Weinkultur im Raum Berlin-Brandenburg
geleistet werden.
(2)
Zu diesem Zweck setzt sich der Verein dafür ein,
a) die Geschichte des Weinbaus im Raum Werder (Havel) zu erforschen und die Ergebnisse daraus den
Brandenburgern und ihren Gästen durch Mitwirkung im Obstbaumuseum Werder(H), durch
Ausstellungen und Vorträge, auf Messen, durch Beteiligung an LAGA u. BUGA, durch Publikationen
und auf andere geeignete Weise zu vermitteln.
b) in der Bevölkerung den Gedanken an den seit dem 13. Jahrhundert in Werder (Havel) betriebenen
Weinbau wach zuhalten und somit die Verbundenheit der Bevölkerung mit der Heimat und den
historischen Traditionen zu stärken und zu pflegen.
c) in Verbindung mit dem Bekanntmachen der märkischen Weinbautradition im Raum Werder(Havel)
die Weinkultur neu zu beleben und Werder (Havel) durch Veranstaltungen, wie Weinbergsführungen,
Weinverkostungen und Osterfeuer auf dem Weinberg zu einem weinkulturellen Zentrum zu entwickeln.
d) einen Weinlehrpfad auf dem Werderaner Wachtelberg anzulegen und den Weinberg als lebendes
Naturdenkmal publikumsoffen zu betreiben.
Bankverbindung: Berliner Volksbank, BLZ 100 900 00 , Konto-Nr. 2073 21 6004
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e) die Zusammenarbeit mit anderen Trägern des historischen Weinbaus in Berlin und Brandenburg, wie
dem Verein zur Förderung des historischen Weinbaus Schlieben e.V., dem Verein Kloster Chorin e.V.
zu pflegen, sowie die weinkulturellen Arbeiten in die Aktivitäten des Obstbauvereines, der
Schützengilde Werder(H), des Ziegeleimuseums Glindow und anderer Vereine, wie z.B. dem
Landschaftspflegeverein Potsdamer Kulturlandschaft e.V., einzubinden.
f) die jeweiligen Weinbergsbetreiber in die Arbeit des Vereins einzubeziehen.
g) daraufhin zu wirken, dass im Rahmen der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und
Flurneuordnungsbeschlüssen den Anforderungen der Wiederbelebung des Weinbaus Rechnung
getragen wird.
h) die notwendigen finanziellen Mittel aufzubringen, damit die vorgenannten Aufgaben realisiert
werden können.
(3)
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4)
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(5)
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§3
Finanzierung
Der Verein finanziert seine Tätigkeit durch Erhebung eines jährlichen Mitgliedsbeitrages sowie durch
vereinbarte Leistungen fördernder Mitglieder, Spenden, Kredite und Zuwendungen aus öffentlicher
Hand. Spender von Sachleistungen haben Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen.
§4
Mitgliedschaft
(1)
Mitglied des Vereins kann jede voll geschäftsfähige, natürliche und juristische Person werden. Der
Antrag auf Aufnahme in den Verein ist an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme beschließt.
(2)
Förderndes Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die die Zwecke
des Vereins unterstützen, ohne ein Stimmrecht zu erwerben. Sie erbringen die mit dem Vorstand
vereinbarten Leistungen.
(3)
Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen.
(4)
Die Mitgliedschaft endet durch schriftlich erklärten Austritt durch Tod oder Ausschluss.
(5)
Der Ausschluss kann erfolgen:
a) bei grobem oder Wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder gegen die Zielsetzung und Interessen
des Vereins,
b) wenn das Mitglied trotz erfolgter Mahnung mit der Bezahlung des letzten Jahresbeitrages mehr als
drei
Monate im Rückstand ist.
§5
Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand
3. die Kassenprüfer
Bankverbindung: Berliner Volksbank, BLZ 100 900 00 , Konto-Nr. 2073 21 6004
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§6
Die Mitgliederversammlung
(1)
Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.
(2)
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie ist mit den
anwesenden Mitgliedern beschlussfähig.
(3)
Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von
mindestens zwei Wochen schriftlich einzuladen.
(4)
der
Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand oder wenn es mehr als die Hälfte
Mitglieder verlangt, einberufen werden. Die Einladungsfrist beträgt zwei Wochen.
(5)
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für die Dauer von drei Jahren.
(6)
Nach dem Vorstand werden zwei Kassenprüfer für die Dauer von drei Jahren gewählt.
(7)
Die Mitgliederversammlung beschließt den Jahreshaushaltsplan und den finanziellen Kompetenzrahmen
für die Tätigkeit des Vorstandes, dessen Umfang jährlich neu festgelegt wird. Sie nimmt den Jahresund Kassenbericht des Vorstandes entgegen sowie den Prüfbericht der Kassenprüfer. Sie entlastet den
Vorstand und die Kassenprüfer.
(8)
Die Mitgliederversammlung entscheidet über Satzungsänderungen und alle ihr vom Vorstand zur
Entscheidung vorgelegten Anträge. Satzungsänderungen bedürfen einer Dreiviertelstimmenmehrheit.
§7
(1)
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus
- dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern
- dem Kassenwart
- dem Schriftführer
(2)
Sowohl der Vorsitzende als auch beide Stellvertreter vertreten den Verein gerichtlich und
außergerichtlich allein im Sinne des § 26 BGB. Im Innenverhältnis sollen die beiden Stellvertreter von
ihrem Vertretungsrecht nur Gebrauch machen, wenn der Vorsitzende verhindert ist.
(3)
Der Vorsitzende führt die laufenden Geschäfte auf der Grundlage der Beschlüsse des Vorstandes.
(4)
Dem Vorstand obliegt die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Beschlüsse der
Mitgliederversammlung. Er entscheidet über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern.
(5)
Sitzungen des Vorstandes finden statt, wenn es der Vorsitzende im Interesse des Vereins für notwendig
hält, mindestens jedoch 4 x jährlich.
(6)
Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Er ist beschlussfähig, wenn mehr
als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.
(7)
Die Geschäftsstelle des Vereins wird in der Geschäftsordnung festgelegt.
§9
Formvorschrift
Alle Beschlüsse des Vereins sind schriftlich abzufassen und vom Schriftführer und dem Vorsitzenden bzw.
einem Stellvertreter zu unterschreiben. Die Beschlüsse werden beim Vorstand hinterlegt.
§ 10
Auflösung
(1)
Die Auflösung des Vereins kann nur durch
Dreiviertelstimmenmehrheit beschlossen werden.
(2)
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen an die Stadt
Werder (Havel), die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 11
die
Mitgliederversammlung
mit
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung am 09. April 2001 in Kraft.
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einer
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Verein zur Förderung des historischen Weinbaus
im Raum Werder(Havel)
Werder(Havel) e.V.
Geschäftsstelle: Obstzüchterstr. 4 - 14542 Werder/Havel - Tel./ Fax 03327 731200
Vorsitzender: Rolf-Hermann Löhr, mobil 0170 78 70 722
e-mail: [email protected]
Beitragsordnu
Beitragsordnung
1.
Der Monatsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 5,00 €
Von Schülern, Studenten und Rentnern wird ein Beitrag von 3,50 € monatlich
erhoben.
Die Kassierung erfolgt nach Rechnungslegung als Jahresbetrages bis zum 15.03.
des laufenden Wirtschaftsjahres.
Mitgliederaufnahmen im laufenden Jahr zahlen die verbleibenden Restmonate.
2.
Als minimales Limit für fördernde Mitglieder wird der doppelte Jahresbeitrag eines
ordentlichen Mitgliedes festgesetzt.
3.
Veränderungen der Beitragsordnung beschließt ausschließlich die
Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit.
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im Raum Werder(Havel)
Werder(Havel) e.V.
e.V
Geschäftsstelle: Obstzüchterstr. 4 - 14542 Werder/Havel - Tel./ Fax 03327 731200
Vorsitzender: Rolf-Hermann Löhr, mobil 0170 78 70 722
[email protected]
Beitrittserklärung
Beitrittserklärung
Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum
„Verein zur Förderung des historischen Weinbaus im Raum Werder
(Havel) e.V.“
als ordentliches / förderndes* Mitglied
Name:
Vorname:
Geb.-Datum:
Straße:
PLZ:
Ort:
Tel:
Fax:
e-mail:
Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Satzung des Vereins und seine Gebührenordnung an.
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Ort, Datum
Unterschrift
*) unzutreffendes bitte streichen
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