Kleine Anfrage Antwort LANDTAG RHEINLAND
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Kleine Anfrage Antwort LANDTAG RHEINLAND
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. W a h l p e r i o d e Drucksache 15/ 3412 14. 05. 2009 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Anklam-Trapp und Monika Fink (SPD) und Antwort des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft – aktueller Stand Die Kleine Anfrage 2139 vom 21. April 2009 hat folgenden Wortlaut: Medienberichten zufolge besteht derzeit ein ausreichendes Angebot an Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft, so wird etwa von einem entspannten Nachfrage-Angebot-Verhältnis anlässlich der Spargelernte berichtet. Auch sei die Zahl der Stornierungen von Seiten der Arbeitskräfte bzw. der stornierten Kräfteanforderungen gering. Etlichen Saisonarbeitskräften aus anderen europäischen Mitgliedstaaten habe hingegen von landwirtschaftlichen Betrieben schon abgesagt werden müssen. Als ein Grund für die gestiegene Nachfrage nach Saisonarbeit in der Landwirtschaft wird aus landwirtschaftlicher Sicht auch die derzeitige wirtschaftliche Situation in Deutschland genannt. Außerdem würden wieder ausreichend Saisonarbeitskräfte auch aus anderen europäischen Staaten in der deutschen Landwirtschaft arbeiten bzw. dies beabsichtigen und weniger zu landwirtschaftlichen Betrieben in Italien, Spanien oder Irland mit höherer Bezahlung ausweichen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie stellt sich nach Kenntnis der Landesregierung die aktuelle Saisonarbeitskräftesituation in der Landwirtschaft in RheinlandPfalz dar? 2. Finden nach Kenntnis der Landesregierung die landwirtschaftlichen Betriebe im Land derzeit ausreichend Saisonarbeitnehmerinnen und Saisonarbeitnehmer, etwa zur Spargelernte? 3. Aus welchen Regionen Deutschlands bzw. der Europäischen Union sind derzeit Saisonarbeitskräfte in den landwirtschaftlichen Betrieben in Rheinland-Pfalz überwiegend beschäftigt? 4. Wird nach Kenntnis der Landesregierung in der Regel Unterkunft und Verpflegung bei Saisonarbeitskräften zusätzlich zum tarifvertraglich vereinbarten Lohn durch den landwirtschaftlichen Arbeitgeber übernommen und welche gesetzlichen Mindeststandards gibt es? Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 13. Mai 2009 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Von Januar 2009 bis einschließlich April 2009 wurden 20 662 Einstellungszusagen oder Arbeitsverträge für ausländische Saisonarbeitskräfte bewilligt. Das sind sechs Prozent mehr als im Vorjahr. 3 495 der an die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung weitergeleiteten Einstellungszusagen oder Arbeitsverträge fallen unter die sogenannte Kleinbetriebsregelung mit bis zu vier Kräften und unterliegen damit überhaupt keinen Einschränkungen. 1 106 Fälle wurden für den Bereich der Betriebserweiterungen und zehn Fälle nach der Härtefallregelung registriert. Im April 2009 befanden sich für einen Einsatz in der Saisonarbeit 2 409 Bewerberinnen und Bewerber in den Bewerberpools der Agenturen für Arbeit. In den Bewerberpools werden Arbeitsuchende erfasst, die auf freiwilliger Basis als Saisonbeschäftigte arbeiten wollen. Die Zahl der Stornierungen ist im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Während im April 2008 rund 16 Prozent der Anforderungen storniert wurden, sind es im April 2009 etwa 13 Prozent. b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. Juni 2009 3412 Drucksache 15/ Landtag Rheinland-Pfalz – 15. Wahlperiode Zu 2.: Nach Informationen der Bauern- und Winzerverbände finden die landwirtschaftlichen Betriebe derzeit ausreichend Saisonarbeitnehmerinnen und Saisonarbeitnehmer. Gerade im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Situation deutlich entspannt. Das wird unter anderem auch auf den Wertverlust des Britischen Pfund Sterling und die hohen Lebenshaltungskosten in England zurückgeführt, die dafür sorgen, dass wieder vermehrt Saisonarbeitnehmerinnen und Saisonarbeitnehmer aus Polen in deutsche Betriebe vermittelt werden wollen. Darüber hinaus hat die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Auswahlgespräche in Bulgarien und in Ostpolen durchgeführt, die es ermöglichten, einen Pool von zirka 2 000 Bewerberinnen und Bewerbern einzurichten, die über die Arbeitsagenturen vor Ort vermittelt werden können. Auch die Auswirkungen der aktuellen Wirtschaftskrise auf die Arbeitsmärkte in den Herkunftsländern führen dazu, dass mehr Menschen eine Saisonbeschäftigung annehmen möchten. Die Verlängerung der Beschäftigungsdauer von vier auf sechs Monate und die Verwaltungsvereinfachung, mehrere Beschäftigungsabschnitte in einem Vorgang beantragen zu können, wirken sich positiv auf die Beschäftigungsmöglichkeiten aus. Aus diesen Gründen ist auch für den Weinbau damit zu rechnen, dass die erforderliche Zahl von Saisonarbeitskräften zur Verfügung stehen wird. Zu 3.: Die in landwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten ausländischen Saisonarbeitnehmerinnen und Saisonarbeitnehmer stammen zum größten Teil aus Polen und aus Rumänien. Bis April 2009 wurden in der Landwirtschaft 10 078 Einstellungszusagen oder Arbeitsverträge für polnische Saisonarbeitskräfte erteilt, ihr Anteil entspricht 50 Prozent an allen ausländischen Saisonarbeitskräften. Für rumänische Saisonarbeitskräfte wurden 9 556 Einstellungszusagen oder Arbeitsverträge erteilt, was einen Anteil von 47 Prozent an allen ausländischen Saisonarbeitskräften ausmacht. Weitere Saisonarbeitskräfte, die aber nur einen sehr geringen Anteil an allen Saisonarbeitskräften einnehmen, stammen vor allem aus Bulgarien, Kroatien und Ungarn. Zu den Regionen in Deutschland, aus denen in Rheinland-Pfalz beschäftigte Saisonarbeitskräfte stammen, liegen keine Zahlen vor. Zu 4.: Wie auch die Reaktion des Arbeitskräfteangebots auf geänderte Wechselkurse zeigt, sind für Saisonarbeitskräfte finanzielle Anreize von starker Bedeutung. Saisonarbeitskräfte werden nach den tarifvertraglich festgelegten Mindestlöhnen für Saisonarbeitskräfte bezahlt. In Rheinland-Pfalz liegt dieser auf Basis des neu geschlossenen Tarifvertrags 2009 bei 5,55 Euro pro Stunde in Lohngruppe 1 und wird 2010 auf 5,95 Euro und 2011 auf 6,40 Euro steigen. Die landwirtschaftlichen Arbeitgeber sind verpflichtet, den Saisonarbeitnehmerinnen und Saisonarbeitnehmern eine angemessene Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Die Ausstattung der Unterkünfte muss den Anforderungen der Richtlinien für die Unterkunft ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland vom 29. März 1971 des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Bundesanzeiger Nr. 63 vom 1. April 1971) entsprechen. Geregelt sind unter anderem Anforderungen an die bauliche Ausführung, Normen für Wohnflächen und Anforderungen an Sanitärräume und Küchen. Ob die landwirtschaftlichen Betriebe die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selbst tragen oder vom Lohn abziehen, ist ihnen überlassen. Die aktuelle Durchführungsanweisung der Bundesagentur für Arbeit vom April 2009 zur Beschäftigung von Saisonarbeitskräften legt allerdings fest, dass Abzüge nur in Höhe der gesetzlichen Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung gemäß dem Einkommensteuergesetz zulässig sind. Nach Einschätzung der Bauern- und Winzerverbände ist es in Rheinland-Pfalz von Betrieb zu Betrieb verschieden, ob Unterkunft und Verpflegung bei den Saisonarbeitskräften zusätzlich zum tarifvertraglich vereinbarten Lohn durch den landwirtschaftlichen Arbeitgeber gewährt werden oder nicht. Einige Betriebe nutzen diese Möglichkeit, um Saisonarbeitnehmerinnen und Saisonarbeitnehmern etwas zu bieten, was sie für die kommende Saison an den Betrieb bindet. Viele Saisonarbeitskräfte verpflegen sich selbst, während der Sachbezugswert für die Unterkunft öfter in Abzug gebracht wird. Malu Dreyer Staatsministerin