Abwägungen - Ratsinformationssystem Schwäbisch Hall
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Abwägungen - Ratsinformationssystem Schwäbisch Hall
ABWÄGUNGSVORSCHLAG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN „TEURERSHOF – ERWEITERUNG WALDORFSCHULE“ NR.: 0192-01/09 __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ ABWÄGUNGSVORSCHLAG zu den eingegangenen Äußerungen, Erörterungen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (nach § 3 (1) BauGB) und den eingegangenen Äußerungen, Erörterungen und Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (nach § 4 (1) BauGB) lfd. Nr. 1 NAME/Behörde/sonst. Träger öffentlicher Belange Regierungspräsidium Stuttgart 30.04.2015 Raumordnung Äußerung, Erörterung und Stellungnahme Behandlungs-/ Beschlussvorschlag Aus raumordnerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen den Bebauungsplan Kenntnisnahme. In der Raumnutzungskarte des Regionalplans HeilbronnFranken 2020 befindet sich das Plangebiet in bestehender „Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet“. Dabei handelt es sich um eine nachrichtliche Übernahme in die Karte, der kein Regelungsgehalt zukommt. Somit stehen der Planung regionalplanerische Belange nicht entgegen. Auch der LEP steht dem Bebauungsplan nicht entgegen. Kenntnisnahme. Wir bitten um nähere Angaben zum geplanten Hofladen im Entwurf. Insbesondere ist die vorgesehene Verkaufsfläche von Interesse. Da das Baufeld für den Hofladen jedoch nur 410 m² umfasst, gehen wir davon aus, dass es sich nicht um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb (§ 11 Abs. 3 BauNVO; Plansatz 2.4.3.2 Regionalplan HeilbronnFranken 2020) handeln wird. Dafür spricht auch die Bezeichnung „Hofladen“. Es handelt sich um eine max. Verkaufsfläche von 250 m². Angeboten werden sollen von der Schule und regionalen Erzeugern hergestellte Lebensmittel des täglichen Bedarfs. Darüber hinaus ist ein Stadtteil-Café mit Ausgabe von Getränken und Snacks geplant. __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ STAND: ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG 1 ABWÄGUNGSVORSCHLAG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN „TEURERSHOF – ERWEITERUNG WALDORFSCHULE“ NR.: 0192-01/09 __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ In geringerem Umfang sollen in der Elternschaft hergestellte v. a. kunsthandwerkliche Produkte und Geschenkartikel angeboten werden. Die Angaben werden im Textteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ergänzt Denkmalpflege Wir bitten um Angabe der Fläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans in ha. Die Gesamtflächefläche des Geltungsbereichs beträgt 1.37 ha. Die Angabe wird in die Begründung aufgenommen. Da der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird, ist der Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu ändern. Wir weisen darauf hin, dass der Bebauungsplan genehmigungspflichtig ist, wenn der Flächennutzungsplan nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplans noch nicht rechtskräftig ist. Direkt östlich an das Plangebiet anschließend befindet sich das Kulturdenkmal Teurershof (ehem. herrschaftlicher Gutshof, 17. Jahrhundert und ff.; Sachgesamtheit gem. § 2 DSchG; vgl. Kartierung unten). Kenntnisnahme. Der Teurershof stellt einen der ältesten und bedeutendsten Gutshöfe der Umgebung Halls dar: etwa 1250 im Besitz führender Haller Adelsgeschlechter /1290-1393 Berler von Tullau, dann bis 1428 die Teurer, bis 1479 die Bachenstein) von 1479 bis 1836 Haller Kenntnisnahme. Kenntnisnahme. __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ STAND: ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG 2 ABWÄGUNGSVORSCHLAG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN „TEURERSHOF – ERWEITERUNG WALDORFSCHULE“ NR.: 0192-01/09 __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Spitalbesitz, 1836-56 dem Stuttgarter Bankier Fr. Kaulla gehörig, 1856-1963 Erbhof der Freiherren von Palm aus der Meßbacher Linie bei Künzelsau. Aus der Zeit , als der Hof Haller Spitalbesitz war, ist das Wohnhaus erhalten. Prägende Neugestaltung erfuhr der Hof unter dem Bankier und lateinischen „Ökonomen“ Kaulla, der auf wissenschaftlicher Grundlage Landwirtschaft betrieb und hier „eines der schönsten Hofgüter des Landes“ aufbaute Grundbesitz 600-700 Morgen). „ Es zeichnet sich durch rationellen Betrieb der Landwirtschaft sehr vorteilhaft aus“ – so die Oberamtsbeschreibung von Hall von 1847. Insbesondere durch neue Produktionsmethoden und Produkte (im ganzen Oberland damals nur drei Käsereien vorhanden) begründete Kaulla die überregionale Bedeutung des Hofes – seine Bestrebungen sind für die Zeit beispielhaft geworden. Das laut Nutzungsschablone in offener Bauweise angedachte Baufenster im Bereich des geplanten Hofladens schließt direkt westlich an einen Teil dieses Gutshofes, den alten Schafstall (Nr. 2/1; eingeschossiger Fachwerkbau, 1848 von Bareiß erneuert) an. Konservatorisches Ziel ist die Ablesbarkeit der historischen Anlage des Gutshofes innerhalb der modernen umgebenden Bebauung als eigenständiger historischer Bezirk. Auch eine Erweiterung bzw. ein Anbau an den Schafstall ist daraufhin abzustimmen. Zu einem direkten Anbau bestehen Bedenken. Es muss hier vielmehr eine deutliche bauliche Fuge zwischen Alt- und Neubau vorgesehen werden. Die Detailplanung ist in einem Denkmalrechtlichen Verfahren abzustimmen. Wir regen Kenntnisnahme. Der Textteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird um dem Hinweis ergänzt: „Das An- bzw. Weiterbauen im Bereich der denkmalgeschützten Sachgesamtheit Teurershof ist in einem denkmalrechtlichen Verfahren abzustimmen.“ __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ STAND: ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG 3 ABWÄGUNGSVORSCHLAG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN „TEURERSHOF – ERWEITERUNG WALDORFSCHULE“ NR.: 0192-01/09 __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ an, das Thema „An- bzw. Weiterbauen im Bereich der denkmalgeschützten Sachgesamtheit Teurershof“ im Bebauungsplan und im Umweltbericht aufzunehmen und auf die notwendigen Abstimmungen hinzuweisen. Mit der ehemals ummauerten Hofanlage Teurershof (Archäologische Verdachtsfläche/Prüffall 1M) werden hier auch Belange der Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit berührt. Auf die Kartierung des archäologischen Relevanzraums wird verwiesen. Nach Prüfung der Planunterlagen und aufgrund teilweise moderner Überprägungen des relevanten Bereichs kann davon ausgegangen werden, dass die mitgeteilten Belange nicht in erheblichem Maße betroffen sind. Vorsorglich weisen wir jedoch darauf hin, dass hinsichtlich der ursprünglichen Ausdehnung der Hofanlage, aufgrund der nachweislich ins Mittelalter und die frühe Neuzeit zurückreichenden Bau/Siedlungsgeschichte und Sachkultur bislang keine abschließenden Aussagen getroffen werden können. Grundsätzlich sind daher im gesamten Planungsbereich, insbesondere jedoch in bislang nicht tief greifend gestörten Arealen, archäologische Befunde und Funde nicht auszuschließen, welche gegebenenfalls auch Kulturdenkmaleigenschaften beanspruchen können. Ausdrücklich wird deshalb auf die Regelungen der §§ 20 und 27 DSchG hingewiesen, die auch in Baugenehmigungen Eingang finden sollen. Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, sind gemäß § 20 DSchG Denkmalbehörde(n) oder Gemeinde umgehend zu benachrichtigen. Kenntnisnahme. Der Textteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird um den Hinweis entsprechend ergänzt: „Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, sind gemäß § 20 DSchG Denkmalbehörde(n) oder Gemeinde umgehend zu benachrichtigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, bzw. auffällige Erdverfärbungen) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unveränderten Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalbehörde oder das Regierungspräsidium Stuttgart (Referat - Denkmalpflege) mit einer Verkürzung der Frist __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ STAND: ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG 4 ABWÄGUNGSVORSCHLAG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN „TEURERSHOF – ERWEITERUNG WALDORFSCHULE“ NR.: 0192-01/09 __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, bzw. auffällige Erdverfärbungen) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unveränderten Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalbehörde oder das Regierungspräsidium Stuttgart (Referat Denkmalpflege) mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Hinweis Um Berücksichtigung und nachrichtliche Übernahme auch dieser Information zur archäologischen Denkmalpflege bzw. Ergänzung des Textteils (Hinweise 7.1) und des Umweltberichts (Kultur- und Sachgüter 4.7 und 5.7) wird gebeten. Wir bitten künftig – soweit nicht bereits geschehen – um Beachtung des RVP-Erlasses vom 28.07.2008 mit jeweils aktuellem Formblatt zur „Beteiligung in Bauleitverfahren“ http://www.rp-stuttgart.de/servlet/PB/show/1251406/rpsref21-blpverf.pdf einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Kenntnisnahme. Formblatt wird beigefügt. In diesem Zusammenhang erlauben wir uns insbesondere darauf hinzuweisen, dass Referat 21 für die hausinterne Koordination bei Bauleitverfahren zuständig ist. Von einer direkten oder ausschließlichen Beteiligung einzelner Fachbereiche (Referate, Abteilungen) des Regierungspräsidiums Stuttgart durch die Gemeinden ist abzusehen. __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ STAND: ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG 5 ABWÄGUNGSVORSCHLAG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN „TEURERSHOF – ERWEITERUNG WALDORFSCHULE“ NR.: 0192-01/09 __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Ob eine Beteiligung der verschiedenen Fachbereiche (z. B. Straßenbauverwaltung) durch Referat 21 erfolgt, ist abhängig von dem Formblatt „Beteiligung in Bauleitplanverfahren), welches die Gemeinden mit den Planunterlagen an Referat 21 übersenden. Aus Gründen der Vollständigkeit weisen wir darauf hin, dass aber in jedem Fall – also unabhängig ob derartige Belange auf dem o. g. Formblatt angekreuzt wurden – eine Beteiligung der Denkmalpflege (Referat 83.2) durch Referat 21 erfolgt. Aufgrund der Angaben im Formblatt wurden im konkreten Fall – neben der Denkmalpflege – keine weiteren Fachbereiche am Verfahren beteiligt. 2 Landratsamt Schwäbisch Hall 24.04.2015 Untere Wasserbehörde Zur Aufnahme in das Raumordnungskataster wird gemäß § 26 Abs. 3 LplG gebeten, dem Regierungspräsidium nach Inkrafttreten des Planes eine Mehrfertigung davon – zusätzlich in digitalisierter Form – im Originalmaßstab zugehen zu lassen. Planunterlagen werden dem RP zur Verfügung gestellt. Entwässerung Laut Planunterlagen werden das anfallende Schmutzwasser und ein Teil des anfallenden Oberflächenwassers in die bestehenden Entwässerungsleitungen eingeleitet. Daher sollten im Vorfeld der Baumaßnahmen die bestehenden Schmutzund Regenwassergrundleitungen aus bautechnischen Gründen einer optischen TV-Inspektion unterzogen werden. Kenntnisnahme. Grundwasser Aufgrund der nahen Lage zum Teurersee wird Kenntnisnahme. Der Textteil des Vorhaben- __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ STAND: ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG 6 ABWÄGUNGSVORSCHLAG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN „TEURERSHOF – ERWEITERUNG WALDORFSCHULE“ NR.: 0192-01/09 __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ folgenden angeregt: Sofern die Erschließungs- bzw. Gründungsarbeiten der Gebäude tiefer als 0,8 m erfolgen sollen, ist vor Baubeginn ein hydrogeologisches Gutachten zu erstellen. Im Gutachten ist zu klären, ob und ggf. in welcher Tiefe Grundwasser angetroffen wird und ob durch das Bauvorhaben nachteilige Auswirkungen auf eine mögliche Grundwassereinspeisung aus dem Planbereich in den Teurersee erfolgen könnte. Untere Naturschutzbehörde 3 Untere Immissionsschutzbehörde Untere Vermessungsbehörde Amt für Straßenbau und Nahverkehr Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken 28.04.2015 Keine Bedenken oder Anregungen. Fragen wurden bei Ortstermin geklärt. Keine Bedenken oder Anregungen Keine Bedenken oder Anregungen Keine Bedenken oder Anregungen unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 25. März 2015 wird mitgeteilt. Dass seitens der IHK keine Anregungen oder Bedenken bestehen. 4 bezogenen Bebauungsplans wird um den Hinweis ergänzt: „Sofern die Erschließungs- bzw. Gründungsarbeiten der Gebäude tiefer als 0,8 m erfolgen sollen, ist vor Baubeginn ein hydrogeologisches Gutachten zu erstellen. Im Gutachten ist zu klären, ob und ggf. in welcher Tiefe Grundwasser angetroffen wird und ob durch das Bauvorhaben nachteilige Auswirkungen auf eine mögliche Grundwassereinspeisung aus dem Planbereich in den Teurersee erfolgen könnte.“ Kenntnisnahme. Kenntnisnahme. Kenntnisnahme. Kenntnisnahme. Kenntnisnahme. Bauernverband Schwäbisch Hall – Hohenlohe – Rems e. V. __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ STAND: ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG 7 ABWÄGUNGSVORSCHLAG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN „TEURERSHOF – ERWEITERUNG WALDORFSCHULE“ NR.: 0192-01/09 __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 27.04.2015 5 Gegen den Vorhaben- und Erschließungsplan bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht beim derzeitigen Planungsstand keine Bedenken. Kenntnisnahme. Von Seiten der ÖPNV-Haltestellen sind lt. den Planungen soweit ersichtlich keine Veränderungen geplant. Die Haltestelle auf der Seite der Schule muss wegen der geänderten Einfahrtssituation zum Schulparkplatz Richtung Süden, vor das Baufeld der Turnhalle verlegt werden. Wünschenswert wäre aus unserer Sicht ein schöneres Wartehäuschen für die Haltestelle „Waldorfschule“, aus Glas, und optimal auf beiden Straßenseiten. Kenntnisnahme. Derzeit ist auf der gegenüberliegenden Seite der Schule ein neues Wartehäuschen in Ausführung/Umsetzung. Was sich für uns aus den Planungsunterlagen nicht erschließt ist die Notwendigkeit, an dieser Stelle ca. 140 zusätzliche Pkw-Parkplätze zu bauen. Sollen in Zukunft die Schüler statt mit dem Bus mit dem Auto zur Schule kommen, oder gibt es so viele Lehrer an der Waldorfschule, die mit dem Auto kommen? Es werden keine zusätzlichen 140 Stellplätze hergestellt sondern der bestehende Schulparkplatz umgestaltet. Innerhalb des Geltungsbereichs des vorliegenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind auf dem Schulgelände derzeit 71 Stellplätze vorhanden. Da durch das Baufeld Circus Compostelli 15 Stellplätze entfallen verbleiben 56 Stellplätze, deren Kreisverkehr Schwäbisch Hall GmbH 22.04.2015 __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ STAND: ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG 8 ABWÄGUNGSVORSCHLAG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN „TEURERSHOF – ERWEITERUNG WALDORFSCHULE“ NR.: 0192-01/09 __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Anzahl durch eine 90°Anordnung und einige zusätzliche Stellplätze im Bereich der Ausfahrt auf 65 erhöht werden kann. Die restlichen für den Stellplatznachweis baurechtlich erforderlichen 20 Stellplätze werden auf einem anderen Teil des Schulgeländes nachgewiesen. Die Gesamtzahl der erforderlichen Stellplätze beträgt 85 Stellplätze. Im nord-westlichen Teil des Geltungsbereichs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind öffentliche Parkplätze dargestellt die bereits vorhanden sind. 6 Warum wurden keine Alternativen untersucht, und wo wird der Verlust von Grünfläche kompensiert? s. o. Die Überbauung von Grünfläche mit Parkplätzen wird sicher nicht dazu führen, dass der MIV abnimmt und der ÖPNV gefördert wird, sondern er wird weiteren MIV anziehen, verbunden mit allen negativen sozialen und ökologischen Folgen für Mensch und Natur. Vom Grundsatz her ist dies abzulehnen. s. o. Wir teilen Ihnen hierzu mit, dass wir in Schwäbisch Hall nicht der Stromnetzbetreiber sind. Ebenso befinden sich im Bereich des Planvorhabens Kenntnisnahme. Netze BW GmbH 14.04.2015 Kenntnisnahme. __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ STAND: ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG 9 ABWÄGUNGSVORSCHLAG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN „TEURERSHOF – ERWEITERUNG WALDORFSCHULE“ NR.: 0192-01/09 __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ keine Leitungsanlagen der Netze BW GmbH zur Durchleitung. 7 8 Handwerkskammer HeilbronnFranken 13.04.2015 In o.g. Angelegenheit werden von Seiten der Handwerkskammer keine Bedenken erhoben. Kenntnisnahme. Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind. Kenntnisnahme. Gem. Lageplan der Telekom vom 08.04.2015 befinden sich im Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Telekommunikationslinien, jedoch nicht im Bereich der Baufenster. Der Bestand und der Betrieb der TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Im Planteil zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein Leitungsrecht aufgenommen. Deutsche Telekom Technik GmbH 08.04.2015 Wir bitten die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch zugunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, mit folgendem Wortlaut zu bewirken: „Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Telekom Deutschland GmbH, Bonn, bestehend in dem Recht auf Errichtung, Betrieb, Änderung und Unterhaltung von Telekommunikationslinien, verbunden mit einer Nutzungsbeschränkung.“ Die im Planbereich vorhandenen __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ STAND: ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG 10 ABWÄGUNGSVORSCHLAG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN „TEURERSHOF – ERWEITERUNG WALDORFSCHULE“ NR.: 0192-01/09 __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Telekommunikationslinien der Telekom können nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen Kostenund Zeitaufwand verlegt werden. Wir fordern daher, die Baumaßnahme so mit uns abzustimmen, dass Veränderungen oder Verlegungen der Telekommunikationslinien vermieden werden. Die Aufwendungen der Telekom müssen bei der Verwirklichung des Bebauungsplans so gering wie möglich gehalten werden. 9 Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der vorhandenen Telekommunikationslinien vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z. B. im Falle von Störungen) der ungehinderte Zugang zu den Telekommunikationslinien jederzeit möglich ist. Insbesondere müssen Abdeckungen von Abzweigkästen und Kabelschächten sowie oberirdische Gehäuse soweit frei gehalten werden, dass sie gefahrlos geöffnet und ggf. mit Kabeleinziehfahrzeugen angefahren werden können. Es ist deshalb erforderlich, dass sich die Bauausführenden vor Beginn der Arbeiten über die Lage der zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen Telekommunikationslinien der Telekom zu informieren. Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten. Kenntnisnahme. Gegen den o.g. Vorhabens- und Erschließungsplan bestehen von Seiten des Fachbereichs Bürgerdienste Kenntnisnahme. FB Bürgerdienste und Ordnung Gewerbe- und Polizeibehörde 22.04.2015 __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ STAND: ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG 11 ABWÄGUNGSVORSCHLAG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN „TEURERSHOF – ERWEITERUNG WALDORFSCHULE“ NR.: 0192-01/09 __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ und Ordnung keine Einwände. 10 11 12 13 Regionalverband HeilbronnFranken 20.04.2015 Gegen die Planungsabsicht einer Erweiterung einer Waldorfschule im Norden der Siedlungsflächen von Schwäbisch Hall-Teurershof werden aus regionalplanerischer Sicht keine Bedenken erhoben. Kenntnisnahme. Im Ausübungsbereich der geplanten Erweiterung unterhalten und planen wir keine Höchstspannungsleitung. Auf eine weitere Beteiligung beim Verfahren kann verzichtet werden. Kenntnisnahme. der Landesbetrieb Vermögen und Bau BadenWürttemberg – Amt Heilbronn – hat den im Bezug genannten Vorhaben- und Erschließungsplan geprüft und äußert zu der Aufstellung keine Bedenken oder Anregungen. Planungen des Landesbetriebes und landeseigene Grundstücke des Landes Baden-Württemberg (Liegenschaftsverwaltung) sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Kenntnisnahme. In dem bezeichneten Gebiet liegen keine Anlagen der Kenntnisnahme. Transnet BW 02.04.2015 Kenntnisnahme. Vermögen und Bau BadenWürttemberg Amt Heilbronn 02.04.2015 Kenntnisnahme. Terranets bw GmbH 31.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ STAND: ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG 12 ABWÄGUNGSVORSCHLAG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN „TEURERSHOF – ERWEITERUNG WALDORFSCHULE“ NR.: 0192-01/09 __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ terranets bw GmbH, so dass wir von dieser Maßnahme nicht betroffen werden. Eine Beteiligung am weiteren Verfahren ist nicht erforderlich. 14 15 Kenntnisnahme. FB Wirtschaftsförderung und Liegenschaften 28.04.2015 FB Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ist mit der Bestellung des Erbbaurechts für die Freie Waldorfschule befasst. Gegen die mir zugesandten Planunterlagen habe ich aus liegenschaftlicher Sicht keine Einwände. Kenntnisnahme. bezüglich des Bebauungsplanentwurfs bestehen seitens der Stadtwerke Schwäbisch Hall keine Bedenken. Kenntnisnahme. Derzeit befinden sich noch Medienleitungen der Stadtwerke Schwäbisch Hall im Baufeld, diese müssen zwingend vor Baubeginn umverlegt werden. Die Stadtwerke Schwäbisch Hall haben für den Planbereich eine Erschließung mit Strom, Wasser und Fernwärme vorgesehen. Leitungen für Strom liegen im Bereich des Baufensters für Kinderkrippe und Kindergarten und müssen für das Projekt Kindergarten verlegt werden. Wir gehen davon aus, dass die Ausschreibung und Vergabe der für die Leitungsverlegung erforderlichen Tiefbauleistungen gemeinsam mit dieser Baumaßnahme erfolgt und bitten um entsprechende Berücksichtigung. Als Ansprechpartner von Seiten der Stadtwerke Schwäbisch Hall benennen wir Herrn Fink, Telefon 0791/401-313. Kenntnisnahme. Kenntnisnahme. Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH 27.04.2015 __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ STAND: ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG 13 ABWÄGUNGSVORSCHLAG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN „TEURERSHOF – ERWEITERUNG WALDORFSCHULE“ NR.: 0192-01/09 __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Keine Stellungnahmen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Teurershof – Erweiterung Waldorfschule“ gingen von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ein: - Katholisches Dekanatsamt - Feuerwehr - Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ( ehem. zuständig: Wehrbereichsverwaltung V) - csg GmbH (ehem. zuständig: Deutsche Post Bauen GmbH) - Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG - Evangelisches Dekanatsamt - Eigenbetrieb Abwasserbeseitung Von Seiten der Öffentlichkeit sind im Zuge der frühzeitigen öffentlichen Auslegung gem. § 3 (1) keine Äußerungen. Erörterungen und sonstigen Stellungnahmen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Teurershof – Erweiterung Waldorfschule“ eingegangen. __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ STAND: ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG 14 ABWÄGUNGSVORSCHLAG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN „TEURERSHOF – ERWEITERUNG WALDORFSCHULE“ NR.: 0192-01/09 __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Aufstellung: Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e. V. Teurerweg 2 74523 Schwäbisch Hall Schwäbisch Hall, den 03.06.2015 Unterschrift ………………………………………………………………………………………… ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bearbeitung: Kuhn Architekten Weilertor 6 74523 Schwäbisch Hall Schwäbisch Hall, den 03.06.2015 Unterschrift ………………………………………………………………………………………… __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ STAND: ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG 15