Pferdehalter- haftpflichtversicherung
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Pferdehalter- haftpflichtversicherung
Ihre Produktinformationen zur Pferdehalterhaftpflichtversicherung Hintergrund Das finden Sie in dieser Information Aus der Unberechenbarkeit von Tieren und den daraus resultierenden Gefahren für die Allgemeinheit ergab sich für den Gesetzgeber die Notwendigkeit, eine besondere Form der Haftung, die Gefährdungshaftung, festzulegen. Mit dieser Form der Haftung bezeichnet man eine Schadenersatzhaftpflicht, die nicht auf Verschulden beruht, sondern allein darauf abstellt, dass der Verantwortliche bei bestimmten Handlungen (in diesem Fall durch das Halten eines Tieres) seine Umgebung außergewöhnlich gefährdet. Die Gefährdungshaftung besagt, dass der Halter eines Tieres für jegliche Schäden haftet, die einem Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen entstehen, sofern Sie durch das Tier verursacht werden. Im Schadensfall haftet der Besitzer des Tieres in unbegrenzter Höhe, mit seinem gegenwärtigen und künftigen Vermögen (bis zu 30 Jahren) und unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden. Mit der von uns angebotenen Pferdehalterhaftpflichtversicherung können Sie sich ganz leicht und preiswert vor einem der größten Risiken schützen, denen Sie als Pferdehalter ausgesetzt sind: dem finanziellen Bankrott durch Haftpflichtansprüche gegen Sie. Sorgen Sie vor! Zu Ihrer eigenen Sicherheit. © GutGünstigVersichert GmbH n Hintergrund n Wer ist versichert? n Was ist versichert? n Vertragsbeginn und Laufzeit n Versicherer und Versicherungsbedingungen Das kann passieren... Ein Flurschaden.... Ihr Pferd büchst aus der Koppel aus und frisst sich munter durch das Weizenfeld des Nachbarbauern. Ein Sachschaden mit Fremdreiter... Sie erlauben Ihrer Nichte, mit Ihrem Pferd auszureiten. Unterwegs kommt plötzlich ein bellender Hund aus dem Wald. Das Pferd scheut, trifft den Hund mit seinen Hufen und verletzt ihn (in diesem Beispiel würde allerdings auch eine Teilschuld des Hundehalters geprüft). Ein „gemischter“ Schaden... Ein aus der Freikoppel entlaufenes Pferd läuft auf die Fahrbahn einer Autobahn. Es kommt zu einem Verkehrsunfall (Sachschaden) mit verletzten Personen (Personenschaden). Die Polizei muss das Pferd einfangen (Vermögensschaden). Stand November 2006 PFERDEHALTERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG Seite 2 Wer ist versichert? Versichert sind der Versicherungsnehmer und dessen Familie in ihrer Eigenschaft als Pferdehalter. Ebenso versichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Fremdreitern, also Personen, die das Tier nur gelegentlich reiten. Darüber hinaus können so genannte Reitbeteiligungen kostenlos mit in den Ver- sicherungsschutz einbezogen werden. Was ist versichert? Versichert ist das gesetzliche Haftpflichtrisiko aus dem Halten von Pferden zu privaten Zwecken. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht n aus der Teilnahme an Turnieren sowie den Vorbereitungen hierzu n aus Flurschäden n aus Schäden durch ungewollten Deckakt n aus im Ausland vorkommenden Schäden n von Reitbeteiligten Für Mietsachschäden gilt: Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht, wegen Schäden an oder gepachteten Stallungen, Reithallen und Weiden, bis zu 10.000 EUR Im Versicherungsfall prüft der Versicherer zunächst, ob und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer zum Schadenersatz verpflichtet ist. Wird ein Verschulden des Tieres festgestellt, so sorgt der Versicherer für die Wiedergutmachung des Schadens. Unberechtigte Schadenersatzansprüche werden abgewehrt. Falls erforderlich werden in diesem Zusammenhang auch notwendige Gerichtsverfahren vom Versicherer geführt und finanziell getragen. Alle hier genannten Leistungen verstehen sich ohne Selbstbeteiligung. Ausgenommen davon sind Mietsachschäden und Schäden an Pferdeanhängern. Hier gilt jeweils eine Selbstbeteiligung von 20 %, mindestens jedoch 250 EUR pro Schaden. Die Versicherungssumme beträgt fünf Millionen EUR pauschal für Personen- und Sachschäden. Die gleiche Versicherungssumme gilt auch für Vermögensschäden. Für Mietsachschäden zahlt der Versicherer 10.000 EUR und für Mietsachschäden speziell an Pferdeanhängern 5.000 EUR. n gemieteten n Pferdetransportanhängern, sofern diese nicht über einen anderen Vertrag versichert sind, bis zu 5.000 EUR © GutGünstigVersichert GmbH Die Versicherungssummen sind zweifach maximiert, d.h. innerhalb eines Versicherungsjahres ist die Versicherungsleistung auf das zweifache der Versicherungssumme begrenzt. Stand November 2006 PFERDEHALTERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG Seite 3 Vertragsbeginn und Laufzeit Der Vertrag beginnt mit dem Datum des Eingangsstempels beim Versicherer, frühestens jedoch zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Der Vertrag wird zunächst für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, sofern Sie oder der Versicherer ihn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres schriftlich kündigen. Selbstverständlich endet der Vertrag vorzeitig, wenn das Tier verstirbt oder Sie es verkaufen. Versicherer und Versicherungsbedingungen Risikoträger ist eine der größten Sachversicherungsgesellschaften Deutschlands. Aussteller der Police und Verwaltungsstelle des Vertrages ist die Degenia Versicherungsdienst AG. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und die besonderen Bedingungen zur privaten Tierhalterhaftpflicht. Die Versicherungsbedingungen werden Ihnen zusammen mit der Versicherungspolice ausgehändigt. Sie können diese jedoch auch vorab im Internet auf unserer Homepage (www.gutguenstigversichert.de) einsehen, ausdrucken oder auf Ihren PC herunterladen. Für die Betreuung Ihres Vertrages sind wir, die GutGuenstigVersichert GmbH, zuständig. Das heißt, wir sind Ihr erster Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Versicherung. Auch und gerade in Schadens- fällen sollten Sie uns mit einbeziehen. Wir können Ihnen z.B. beim Ausfüllen der Schadensmeldung behilflich sein und bewahren sämtliche relevanten Dokumente in Kopie für Sie auf. Ihre wichtigsten Vorteile auf einen Blick: n Versicherer übernimmt Prüfung der Schadenersatzpflicht und führt gegebenenfalls erforderliche Gerichtsverfahren n Kostenlose Mitversicherung der Haftpflicht von Fremdreitern und Reitbeteiligungen n Mitversicherung von Auslandsaufenthalten auf der ganzen Welt n © GutGünstigVersichert GmbH Teilnahme an Reitturnieren mitversichert Stand November 2006