Rede anlässlich der Fertigstellung der neuen Arbeitshalle in der
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Rede anlässlich der Fertigstellung der neuen Arbeitshalle in der
Rede anlässlich der Fertigstellung der neuen Arbeitshalle in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne, Hafthaus Ummeln 10.02.2011 Es gilt das gesprochene Wort! Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir befinden uns hier im Hafthaus Ummeln der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne, vormals Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede II, in einer Einrichtung des offenen Vollzuges. Bevor ich mich dem eigentlichen Thema des heutigen Festaktes, nämlich der Fertigstellung der neuen Arbeitshalle zuwende, würde ich gerne ein paar grundlegende Worte über den offenen Vollzug verlieren. Der offene Strafvollzug stellt seit Jahrzehnten eine tragende Säule der nordrheinwestfälischen Resozialisierungsbemühungen dar und erfreut sich im Lande über alle Parteien hinweg größter Akzeptanz. Diese Vollzugsform bietet mit ihrer Öffnung nach außen beste Voraussetzungen für eine an den Lebensverhältnissen in Freiheit orientierte Vollzugsgestaltung. Vor diesem Hintergrund sind rund ein Viertel der nordrhein-westfälischen Haftplätze im offenen Vollzug eingerichtet. Nordrhein-Westfalen nimmt mit diesem Anteil an der Gesamthaftplatzkapazität bundesweit einen Spitzenplatz ein. Wir beabsichtigen, dort, wo es sinnvoll und bedarfsgerecht erscheint, diese Vollzugsform auch noch angemessen auszubauen. Nun zum eigentlichen Thema! Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich, heute mit Ihnen die Fertigstellung der neuen Arbeitshalle in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne, Hafthaus Ummeln zu feiern. Die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne, Hafthaus Ummeln, wurde 1969 nach nur einjähriger Bauzeit in Betrieb genommen. Die Gebäude bestanden aus Holzständerwerk mit einer Ausfachung aus Leichtbauplatten. Die Auswahl der Baumaterialien war mehr auf eine schnelle Realisierung der Baumaßnahme und weniger auf den dauerhaften Bestand der Gebäude ausgelegt. Insbesondere die Unterkünfte waren besonderer Belastung ausgesetzt. 2004 wurde deshalb eine Ersatzbaumaßnahme für die abgängigen Wohnbaracken in die Wege geleitet. Zwei Jahre später konnte das mehrgeschossiges Unterkunftsgebäude mit 310 Haftplätzen in Betrieb genommen werden. Im Bereich der Gefangenenbeschäftigung verfügte die Voll¬zugseinrichtung aber weiterhin nur über zwei barackenähnliche Werkgebäude, die ebenfalls in Leichtbauweise errichtet worden waren und neben den alters- und bauartbedingten Mängel ebenfalls nicht mehr den Anforderungen eines zeitgemäßen Arbeitsbetriebswesens entsprachen. Darüber hinaus reichte die vorhandene Arbeitsfläche nicht aus, um sämtliche für einen Arbeitseinsatz innerhalb der Anstalt in Betracht kommenden Gefangenen zu beschäftigen. Es war deshalb notwendig, für Unternehmerbetriebe, die Eigenbetriebe Schlosserei und Schreinerei, für arbeitstherapeutische Maßnahmen im Bereich Holz sowie für die Hauswerkstatt einen Neubau zu errichten. Ende April 2010 wurde mit den Bauarbeiten begonnen; schon Ende des vergangenen Jahres konnte die Halle bezogen werden. Dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb, unter dessen Verantwortung das Bauwerk errichtet worden ist, und den beteiligten Firmen sage ich für die schnelle Bauausführung Dank. Darin schließe ich auch die Bediensteten des Hafthauses Ummeln ein, die in wenigen Jahren zwei große Bauvorhaben und die damit zwangsläufig verbundenen Beeinträchtigungen des laufenden Anstaltsbetriebs ertragen haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade der heutige Festakt gibt mir die willkommene Gelegenheit, eine der wichtigsten Behandlungsmaßnahmen im modernen nordrheinwestfälischen Strafvollzug, nämlich die Beschäftigung der Inhaftierten, anzusprechen und den hohen Stellenwert der Gefangenenbeschäftigung auch im offenen Strafvollzug zu würdigen. Der hohe Stellenwert der Gefangenenbeschäftigung ist bei den Fachleuten des Strafvollzuges unumstritten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 24.03.2002 umfassend diesen hohen Stellenwert unter verfassungsrechtlichen Aspekten untermauert. Neben dem großen Interesse am Arbeitsbetriebswesen der Inhaftierten im politischen Raum stoßen die von den Inhaftierten hergestellten Produkte in der Öffentlichkeit auf ein breites Interesse. Auf diesem Weg gelingt es, die Gesellschaft auf den Vollzug aufmerksam zu machen und ein positives Ergebnis der Behandlungsarbeit zu vermitteln. Wie schon oft zitiert, betone ich gerne, dass wir Arbeit und Beschäftigung der Gefangenen in Nordrhein-Westfalen nicht unter rein fiskalischen Gesichtspunkten und schon gar nicht als Teil der Strafe sehen, sondern als wesentlichen Bestandteil der Resozialisierung. Der Vollzug hat das Ziel, durch Arbeit, arbeitstherapeutische Beschäftigung, Ausbildung und Weiterbildung die Fähigkeiten der Gefangenen für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu erhalten und zu fördern. Diese Maßnahmen bereiten den Gefangenen auf die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben nach der Entlassung vor und erhöhen somit seine Resozialisierungschancen. Ein Schwergewicht der Bemühungen der Vollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen liegt deshalb darin, die Beschäftigungsmöglichkeiten den Verhältnissen in der freien Wirtschaft weitestgehend anzugleichen. Hierzu zählen sowohl die betrieblichen Rahmenbedingungen selbst als auch die Anforderungen an die Leistungsbereitschaft und soziale Kompetenz. Bei der Zuweisung von Gefangenen in die unterschiedlichen Beschäftigungsbereiche und -formen, die wiederum unterschiedliche Anforderungsprofile aufweisen, werden die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen der Gefangenen berücksichtigt. Dabei tragen wir der Erkenntnis Rechnung, dass es sich aufgrund des hohen Anteils von Gefangenen, die über keinerlei Erfahrung im Arbeits- und Erwerbsleben verfügen, bei der Beschäftigung im Vollzug oft nur um ein Heranführen an ein beständiges Arbeitsleben handeln kann. Meine Damen und Herren, die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne wird den Anforderungen des modernen Behandlungsvollzuges im Bereich der Gefangenenbeschäftigung nicht zuletzt durch die Fertigstellung der in Rede stehenden Werkhalle in vollem Umfang gerecht. Mit gewissem Stolz kann ich verkünden, dass die Beschäftigungsquote hier in Bielefeld-Senne nahezu 96% beträgt und weit über dem Landesdurchschnitt liegt. Es herrscht hier somit Vollbeschäftigung. Meine Damen und Herren, diese positiven Ergebnisse können bei der permanent steigenden Zahl an schwierigen, beruflich und schulisch unqualifizierten Inhaftierten nur durch das Engagement hoch motivierter und gut ausgebildeter Mitarbeiter im Strafvollzug sowie eine enge Zusammenarbeit mit der freien Wirtschaft und den externen Arbeitsmarktakteuren erreicht werden. An dieser Stelle möchte ich mich daher noch einmal ausdrücklich bei allen an der Resozialisierung der Inhaftierten beteiligten Akteuren herzlich bedanken. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.