157/074.06 checkliste RZ

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157/074.06 checkliste RZ
Schöne Aussicht:
Eine neue Wohnung.
Ihre Suche war erfolgreich, die neue Wohnung ist Ihnen
sicher und Sie planen Ihren Umzug. Wir unterstützen
Sie dabei – mit dieser Checkliste. Denn: Eine gute
Vorbereitung ist die halbe Miete.
Erste Begehung
Das macht Spaß: Durch die neuen leeren
Räume schlendern und träumen …
Aber bitte die Realität nicht ganz ausblenden! Gerade bei der ersten Begehung mit
dem neuen Vermieter ist es wichtig, den
Zustand der Räume zu dokumentieren, am
besten schriftlich per Übergabeprotokoll
und zusätzlich per Foto. In das Protokoll
gehören auch die aktuellen Zählerstände für
Strom, Gas und Wasser.
Kauf/Übernahme
Die Küche in der neuen Wohnung ist optimal
eingepasst. Die Rollos sind auch nützlich …
Warum fragen Sie nicht einfach Ihren Vormieter, ob Sie
Teile der Einrichtung zum angemessenen Preis übernehmen können?
Die Kaufpreise sollten Sie beidseitig per Unterschrift bestätigen.
Maklergebühren
Der Eigentümer, Vermieter oder Verwalter der Immobilie darf von
Ihnen keine Provision verlangen. Dazu ist nur der Makler berechtigt,
der Ihnen mit Ihrer Zustimmung die Wohnung vermittelt hat. Laut
Gesetz beträgt die Maklergebühr maximal die 2,3-fache Nettokaltmiete
plus Mehrwertsteuer.
www.corporate.de
Achtung
Lassen Sie sich bei dem Besuch der vielen Anlaufstellen entsprechend
der umseitigen Checkliste keine neuen Versicherungen und Verträge
aufdrängen. Seriöse Partner lassen Zeit zum Überlegen – also prüfen
Sie erst alles in Ruhe in Ihrem neuen Zuhause.
KundenCenter
Am Borneplatz
48431 Rheine
Tel. 05971/45-260
E-Mail: [email protected]
Startklar.
Checkliste für Ihren Umzug.
Wen Sie von Ihrem Umzug informieren sollten:
Das Einwohnermeldeamt
Bis spätestens 14 Tage nach Ihrem Umzug sollten Sie Ihre neue Anschrift dem
zuständigen Einwohnermeldeamt mitteilen – persönlich und mit dem neuen
Mietvertrag und Ihrem Personalausweis in der Tasche.
Ihre Versicherungen
Alle Versicherungen sollten Sie frühzeitig auf Ihre neue Anschrift ändern
lassen. Überprüfen Sie bitte auch, ob die Versicherungssumme Ihrer
Hausratversicherung noch den neuen Wohnbedingungen (Größe der
Räume, Anzahl der Versicherten) entspricht.
Die Stadtwerke für Rheine
Damit wir Sie genau so lange mit Energie versorgen wie nötig, sollten Sie am
Tag des Auszugs die Zählerstände ablesen und uns anschließend zusammen
mit Ihrer neuen Adresse mitteilen. Telefonisch, schriftlich oder persönlich im
KundenCenter am Borneplatz.
Die Post
Wenn Sie einen Nachsendeantrag stellen, werden alle Postsendungen, die
an Ihre alte Adresse gerichtet sind, ein halbes Jahr lang automatisch an Ihre
neue Anschrift weitergeleitet. Hinweis: Die Post wird nicht im Namen oder
Auftrag der Stadtwerke für Rheine tätig. Das gilt für Ummeldungen ebenso
wie für neue Verträge (Strom, Gas oder Wasser).
Das Finanzamt
Wenn Sie innerhalb eines Ortes umziehen, reicht die Angabe Ihrer neuen
Anschrift mit der nächsten Steuererklärung. Wechseln Sie den Wohnort,
sollten Sie Ihrem zuständigen Finanzamt schriftlich Mitteilung machen.
Steuernummer nicht vergessen!
Ihre Bank
Daueraufträge für Ihr bisheriges Zuhause (Miete, Strom, Erdgas, Wasser)
sollten Sie spätestens zum Übergabetermin kündigen.
Das Arbeitsamt
Hier brauchen Sie die Adressänderung nur bekannt zu geben,
wenn Sie Leistungen beziehen.
Ihren Rententräger
Er benötigt die neue Anschrift auf jeden Fall, wenn Sie in
ein neues Bundesland ziehen.
Die Schule/den Kindergarten
Wird Ihr Kind auch nach dem Umzug die bisherige Einrichtung besuchen
können? Das sollten Sie frühzeitig mit dem Kindergarten bzw. der Schule
klären. Bei einem Wohnortwechsel sollten Sie rechtzeitig Kontakt mit der
neuen Einrichtung vor Ort aufnehmen.
Die Kraftfahrzeugzulassungsstelle
Als Autobesitzer brauchen Sie die Anmeldebestätigung des
Einwohnermeldeamtes, den Personalausweis, Kfz-Schein und -Brief, um Ihr
Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle auf die neue Adresse umzumelden.
Ihre Telefongesellschaft
Anträge auch für einen neuen Telefonanschluss gibt es bei vielen
Telefongesellschaften als fertige Formulare. Ziehen Sie innerhalb einer Stadt
um, ist es meist möglich, die Telefonnummer zu behalten. Aber auch dafür gilt
es rechtzeitig einen Antrag zu stellen.
Und sonst noch
Natürlich will auch Ihr soziales Umfeld informiert sein. Für eine erste Kurzmitteilung der neuen Adresse an Freunde und Familie erhalten
Sie von der Post als Gratis-Service Postkarten mit der Bestätigung Ihres
Nachsendeantrags.
Denken Sie bitte auch an Mitgliedschaften (z. B. in Vereinen, Fitness-Studios,
Clubs, ADAC), an laufende Verträge und Abonnements (wie Theater, Zeitungen,
Zeitschriften), die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) oder die Kirchengemeinde.
Falls Sie nicht wegen Umzug Verträge kündigen, sollten Sie in jedem Fall Ihre
neue Anschrift bekannt geben.
Der Umzug rückt näher. Daran sollten Sie denken:
Umzugshelfer organisieren.
Sonderurlaub beantragen.
Handwerker organisieren (z. B. für den Ausbau von Elektrogeräten
oder die Renovierung der Wohnung für die Übergabe).
Babysitter buchen.
Entsorgung, gelber Sack, Sperrmüll.
Sperrmüllanforderungskarte abschicken. Die gibt‘s im Rathaus
in der Innenstadt oder bei den Technischen Betrieben, Am Bauhof 2–16.
Der genaue Abfuhrtermin wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Inhalt der Gefriertruhe aufbrauchen.
Verbleib von Heizöl- und Energievorräten regeln.
Nachbarn informieren.
Professionelle Hilfe für den Abbau z. B. von Elektrogeräten organisieren.
Parkfläche reservieren (bei der Polizei oder dem Hausmeister).
Treppenhaus- bzw. Fahrstuhlbenutzung sicherstellen.
Umzugshilfsmittel organisieren (Kisten, Packdecken, Verpackungsmaterial,
Tragegurte, Sackkarren, Papier zum Abdecken, Müllsäcke, Werkzeug).
Notkoffer packen (für den 1. Tag in der neuen Wohnung mit Kleidung,
Waschzeug, Babybedarf, Hausapotheke, Wertsachen etc.).
Ihr Merkzettel:
Auszug
Adieu, alte Wohnung.
Letzte Begehung
Gehen Sie mit Ihrem derzeitigen Vermieter durch die alten Räume
und halten Sie Besonderheiten wie erfolgte oder weitere, notwendige
Renovierungsarbeiten sowie Zählerstände in einem Übergabeprotokoll fest.