157/074.06 checkliste RZ
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157/074.06 checkliste RZ
Schöne Aussicht: Eine neue Wohnung. Ihre Suche war erfolgreich, die neue Wohnung ist Ihnen sicher und Sie planen Ihren Umzug. Wir unterstützen Sie dabei – mit dieser Checkliste. Denn: Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete. Erste Begehung Das macht Spaß: Durch die neuen leeren Räume schlendern und träumen … Aber bitte die Realität nicht ganz ausblenden! Gerade bei der ersten Begehung mit dem neuen Vermieter ist es wichtig, den Zustand der Räume zu dokumentieren, am besten schriftlich per Übergabeprotokoll und zusätzlich per Foto. In das Protokoll gehören auch die aktuellen Zählerstände für Strom, Gas und Wasser. Kauf/Übernahme Die Küche in der neuen Wohnung ist optimal eingepasst. Die Rollos sind auch nützlich … Warum fragen Sie nicht einfach Ihren Vormieter, ob Sie Teile der Einrichtung zum angemessenen Preis übernehmen können? Die Kaufpreise sollten Sie beidseitig per Unterschrift bestätigen. Maklergebühren Der Eigentümer, Vermieter oder Verwalter der Immobilie darf von Ihnen keine Provision verlangen. Dazu ist nur der Makler berechtigt, der Ihnen mit Ihrer Zustimmung die Wohnung vermittelt hat. Laut Gesetz beträgt die Maklergebühr maximal die 2,3-fache Nettokaltmiete plus Mehrwertsteuer. www.corporate.de Achtung Lassen Sie sich bei dem Besuch der vielen Anlaufstellen entsprechend der umseitigen Checkliste keine neuen Versicherungen und Verträge aufdrängen. Seriöse Partner lassen Zeit zum Überlegen – also prüfen Sie erst alles in Ruhe in Ihrem neuen Zuhause. KundenCenter Am Borneplatz 48431 Rheine Tel. 05971/45-260 E-Mail: [email protected] Startklar. Checkliste für Ihren Umzug. Wen Sie von Ihrem Umzug informieren sollten: Das Einwohnermeldeamt Bis spätestens 14 Tage nach Ihrem Umzug sollten Sie Ihre neue Anschrift dem zuständigen Einwohnermeldeamt mitteilen – persönlich und mit dem neuen Mietvertrag und Ihrem Personalausweis in der Tasche. Ihre Versicherungen Alle Versicherungen sollten Sie frühzeitig auf Ihre neue Anschrift ändern lassen. Überprüfen Sie bitte auch, ob die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung noch den neuen Wohnbedingungen (Größe der Räume, Anzahl der Versicherten) entspricht. Die Stadtwerke für Rheine Damit wir Sie genau so lange mit Energie versorgen wie nötig, sollten Sie am Tag des Auszugs die Zählerstände ablesen und uns anschließend zusammen mit Ihrer neuen Adresse mitteilen. Telefonisch, schriftlich oder persönlich im KundenCenter am Borneplatz. Die Post Wenn Sie einen Nachsendeantrag stellen, werden alle Postsendungen, die an Ihre alte Adresse gerichtet sind, ein halbes Jahr lang automatisch an Ihre neue Anschrift weitergeleitet. Hinweis: Die Post wird nicht im Namen oder Auftrag der Stadtwerke für Rheine tätig. Das gilt für Ummeldungen ebenso wie für neue Verträge (Strom, Gas oder Wasser). Das Finanzamt Wenn Sie innerhalb eines Ortes umziehen, reicht die Angabe Ihrer neuen Anschrift mit der nächsten Steuererklärung. Wechseln Sie den Wohnort, sollten Sie Ihrem zuständigen Finanzamt schriftlich Mitteilung machen. Steuernummer nicht vergessen! Ihre Bank Daueraufträge für Ihr bisheriges Zuhause (Miete, Strom, Erdgas, Wasser) sollten Sie spätestens zum Übergabetermin kündigen. Das Arbeitsamt Hier brauchen Sie die Adressänderung nur bekannt zu geben, wenn Sie Leistungen beziehen. Ihren Rententräger Er benötigt die neue Anschrift auf jeden Fall, wenn Sie in ein neues Bundesland ziehen. Die Schule/den Kindergarten Wird Ihr Kind auch nach dem Umzug die bisherige Einrichtung besuchen können? Das sollten Sie frühzeitig mit dem Kindergarten bzw. der Schule klären. Bei einem Wohnortwechsel sollten Sie rechtzeitig Kontakt mit der neuen Einrichtung vor Ort aufnehmen. Die Kraftfahrzeugzulassungsstelle Als Autobesitzer brauchen Sie die Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes, den Personalausweis, Kfz-Schein und -Brief, um Ihr Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle auf die neue Adresse umzumelden. Ihre Telefongesellschaft Anträge auch für einen neuen Telefonanschluss gibt es bei vielen Telefongesellschaften als fertige Formulare. Ziehen Sie innerhalb einer Stadt um, ist es meist möglich, die Telefonnummer zu behalten. Aber auch dafür gilt es rechtzeitig einen Antrag zu stellen. Und sonst noch Natürlich will auch Ihr soziales Umfeld informiert sein. Für eine erste Kurzmitteilung der neuen Adresse an Freunde und Familie erhalten Sie von der Post als Gratis-Service Postkarten mit der Bestätigung Ihres Nachsendeantrags. Denken Sie bitte auch an Mitgliedschaften (z. B. in Vereinen, Fitness-Studios, Clubs, ADAC), an laufende Verträge und Abonnements (wie Theater, Zeitungen, Zeitschriften), die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) oder die Kirchengemeinde. Falls Sie nicht wegen Umzug Verträge kündigen, sollten Sie in jedem Fall Ihre neue Anschrift bekannt geben. Der Umzug rückt näher. Daran sollten Sie denken: Umzugshelfer organisieren. Sonderurlaub beantragen. Handwerker organisieren (z. B. für den Ausbau von Elektrogeräten oder die Renovierung der Wohnung für die Übergabe). Babysitter buchen. Entsorgung, gelber Sack, Sperrmüll. Sperrmüllanforderungskarte abschicken. Die gibt‘s im Rathaus in der Innenstadt oder bei den Technischen Betrieben, Am Bauhof 2–16. Der genaue Abfuhrtermin wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Inhalt der Gefriertruhe aufbrauchen. Verbleib von Heizöl- und Energievorräten regeln. Nachbarn informieren. Professionelle Hilfe für den Abbau z. B. von Elektrogeräten organisieren. Parkfläche reservieren (bei der Polizei oder dem Hausmeister). Treppenhaus- bzw. Fahrstuhlbenutzung sicherstellen. Umzugshilfsmittel organisieren (Kisten, Packdecken, Verpackungsmaterial, Tragegurte, Sackkarren, Papier zum Abdecken, Müllsäcke, Werkzeug). Notkoffer packen (für den 1. Tag in der neuen Wohnung mit Kleidung, Waschzeug, Babybedarf, Hausapotheke, Wertsachen etc.). Ihr Merkzettel: Auszug Adieu, alte Wohnung. Letzte Begehung Gehen Sie mit Ihrem derzeitigen Vermieter durch die alten Räume und halten Sie Besonderheiten wie erfolgte oder weitere, notwendige Renovierungsarbeiten sowie Zählerstände in einem Übergabeprotokoll fest.