Bauwerksverzeichnis Planfeststellung

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Bauwerksverzeichnis Planfeststellung
Autobahndirektion Nordbayern
Unterlage 7.2 T
Bauwerksverzeichnis
Verzeichnis der Wege, Bauwerke
und sonstiger Anlagen
zur
Planfeststellung
Bundesautobahn A 3 Frankfurt - Nürnberg
6-streifiger Ausbau
Abschnitt:
nördlich Tank- und Rastanlage Aurach
bis
AK Fürth / Erlangen
Bau-km 373+700 bis Bau-km 383+067
in der Tektur vom 24.08.2012 geändert
Aufgestellt und geprüft:
Nürnberg, den 26.02.2010
Autobahndirektion Nordbayern
Röthig, Baudirektor
BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg
6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
INHALTSVERZEICHNIS
VORBEMERKUNGEN ZUM BAUWERKSVERZEICHNIS
2
ALLGEMEINES
2T
1.
KOSTENTRAGUNG
2
2.
STRAßENBAULAST UND UNTERHALTUNGSPFLICHT
3
3.
WIDMUNG, UMSTUFUNG, EINZIEHUNG
4
4.
VORÜBERGEHENDE INANSPRUCHNAHME VON GELÄNDEFLÄCHEN FÜR
BAUMAßNAHMEN
4
5.
STRAßENSPERRUNGEN, UMLEITUNGEN, ZUFAHRTEN, SONDERNUTZUNGEN 5
6.
WASSERRECHTLICHE TATBESTÄNDE
5
7.
VER- UND ENTSORGUNGSLEITUNGEN, TELEKOMMUNIKATIONSLINIEN
5
8.
AUSGLEICHS- UND ERSATZMAßNAHMEN ZUM SCHUTZ VON NATUR UND
LANDSCHAFT
6
ABKÜRZUNGEN
7
BAUWERKSVERZEICHNIS
1.
STRAßEN, WEGE, ZUFAHRTEN
Blatt 1-24
2.
BAUWERKE UND ANLAGEN
Blatt 25-49
3.
ENTWÄSSERUNG
Blatt 50-55
4.
LEITUNGEN (ANLAGEN DRITTER IN DER STRAßE)
Blatt 56-82
5.
GEWÄSSERBAU
-
6.
ANLAGEN FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE
-
7.
SONSTIGE MAßNAHMEN
8.
LÄRMSCHUTZMAßNAHMEN
Unterlage 7.2T: Bauwerksverzeichnis
Blatt 83
Blatt 84-92
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BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg
6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
VORBEMERKUNGEN ZUM BAUWERKSVERZEICHNIS
ALLGEMEINES
Das Bauwerksverzeichnis enthält die wesentlichen Angaben zur Straße, zu den
Bauwerken und zu den betroffenen Anlagen, aber auch rechtliche Regelungen, die mit
dem Planfeststellungsbeschluss verbindlich gemacht werden sollen.
Die Nummerierung gliedert sich in 8 Kategorien. Innerhalb dieser Kategorien orientiert
sie sich an der aufsteigenden Baukilometrierung (= Stationierung), beginnend vom
Abschnittsbeginn im Westen.
Bei den Lärmschutzanlagen ist zu beachten, dass zwischen Nachbarabschnitten ein
stetiger Übergang der Lärmschutzhöhen erfolgt, um optisch und akustisch nachteilige
Sprünge im Verlauf der Oberkante zu vermeiden. An freien Enden wird – soweit nichts
anderes vermerkt ist – eine Absenkung der Elementhöhe unter einer Neigung von 1:8
auf eine Endhöhe von 2 m 1 m vorgesehen. Die Anpassungs- und Absenkbereiche
sind in der jeweils angegeben Abschnittslänge enthalten und werden nicht gesondert
ausgewiesen. Die Angabe der Höhe der Lärmschutzanlage bezieht sich auf den
nächstliegenden Fahrbahnrand der Bundesautobahn. Die Höhe der Beugungskante
gegenüber dem autobahnabgewandten Gelände kann je nach Topographie erheblich
abweichen. Sofern bei den Lärmschutzanlagen nichts anderes beschrieben ist, wird
von herkömmlichen Oberflächenstrukturen ohne besondere Anforderungen an die
Absorptionseigenschaften (Beton / Glas, schallhart) ausgegangen.
Die Bezeichnungen „links“ und „rechts“ beziehen sich jeweils auf die Blickrichtung in
Stationierungsrichtung der Autobahn. In gleichem Sinne werden i. d. R. die
Bezeichnungen „Nordseite“ und „Südseite“ verwendet, die Seitenangabe bezieht sich
hier jeweils auf die überregionale Ost-West-Ausrichtung der A 3.
1.
KOSTENTRAGUNG
Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) führt die nachstehend
aufgeführten Baumaßnahmen durch. Sie trägt die Kosten, soweit im
Bauwerksverzeichnis keine andere Regelung getroffen ist.
Grundsätzlich werden ersatzweise anzulegende bzw. den geänderten Verhältnissen
anzugleichende Straßen und Wege seitens der Bundesrepublik Deutschland nur in der
bisher bestehenden Breite (vorhandener Ausbauquerschnitt) und nur mit dem bisher
vorhandenen Aufbau wiederhergestellt. Wird jedoch ein aufwendigerer Ausbau
gewünscht, gehen die Mehrkosten zu Lasten des jeweiligen Straßenbaulastträgers.
Die Herstellung oder Änderung von Kreuzungen und Einmündungen öffentlicher
Straßen richtet sich nach § 12 FStrG bzw. Art. 32 BayStrWG, von Kreuzungen mit
Gewässern nach § 12a FStrG bzw. Art. 32a BayStrWG.
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Soweit bei Durchführung der Baumaßnahme Eisenbahnanlagen der Deutschen Bahn
AG zu ändern sind, werden das Eisenbahnkreuzungsgesetz und die 1.
Eisenbahnkreuzungs-Verordnung zugrunde gelegt.
2.
STRAßENBAULAST UND UNTERHALTUNGSPFLICHT
Straßenbaulastträger für die Bundesautobahn einschließlich aller Nebenanlagen ist die
Bundesrepublik Deutschland (§ 5 Abs. 1 i. V. mit § 3 Abs. 1 FStrG).
Im Übrigen richtet sich die Baulast an den neuen oder geänderten öffentlichen Straßen
und Wegen nach den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
(BayStrWG). Straßenbaulastträger sind demnach, soweit im Bauwerksverzeichnis
nichts anderes bestimmt ist, für
• Staatsstraßen: der Freistaat Bayern (Art. 41 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG),
soweit nicht Art. 42 BayStrWG gilt,
• Kreisstraßen: die Landkreise und kreisfreien Gemeinden (Art. 41 Satz 1 Nr. 2
BayStrWG), soweit nicht Art. 42 BayStrWG gilt,
• Gemeindestraßen: die Gemeinden (Art. 47 Abs. 1 BayStrWG),
• öffentliche Feld- und Waldwege (Art. 54 Abs. 1 BayStrWG)
- soweit ausgebaut: die Gemeinden,
- soweit nicht ausgebaut: die Beteiligten, deren Grundstücke über den Weg
bewirtschaftet werden,
• beschränkt-öffentliche Wege: die Gemeinden (Art. 54a Abs. 1 BayStrWG),
• Eigentümerwege: die Grundstückseigentümer (Art. 55 Abs. 1 BayStrWG).
Die Unterhaltung an Kreuzungen der Bundesautobahn mit neuen oder geänderten
öffentlichen Straßen, Wegen und Gewässern regelt sich nach §§ 13, 13a, 13b FStrG in
Verbindung mit der Verordnung über Kreuzungsanlagen im Zuge von
Bundesfernstraßen (Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung - FStrKrV -), den
Straßenkreuzungsrichtlinien (StraKR) und den Fernstraßen/GewässerKreuzungsrichtlinien (StraWAKR). Die Unterhaltung von Kreuzungen der Staats-,
Kreis- und Gemeindestraßen sowie öffentlichen Feld- und Waldwegen mit Gewässern
richtet sich nach Art. 33 bzw. 33a BayStrWG.
Die Unterhaltungslast kreuzender Straßen und Wege erstreckt sich auch auf die
Deckschicht und Entwässerungseinrichtungen der Fahrbahn im Brückenbereich, auch
wenn das Kreuzungsbauwerk selbst in der Bau- und Unterhaltungslast des Bundes
steht.
Die Unterhaltung der Gewässer richtet sich grundsätzlich nach dem jeweils geltenden
Wasserrecht (Art. 43 BayWG).
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Für die Unterhaltung von Be- und Entwässerungsgräben mit wasserwirtschaftlich
untergeordneter Bedeutung enthält das Wasserrecht keine Regelung (Art. 1 Abs. 1 Ziff.
2 BayWG). Sie sind von den jeweiligen Eigentümern zu unterhalten.
3.
WIDMUNG, UMSTUFUNG, EINZIEHUNG
Die im Bauwerksverzeichnis dargestellten Widmungen, Umstufungen und
Einziehungen werden mit folgender Maßgabe verfügt:
Die neu zu bauenden Straßen bzw. Straßenbestandteile werden entsprechend ihrer im
Bauwerksverzeichnis angegebenen Verkehrsbedeutung gewidmet, wobei die Widmung
mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, sofern die Widmungsvoraussetzungen zu
diesem Zeitpunkt vorliegen (§ 2 Abs. 2 und 6 FStrG bzw. Art. 6 Abs. 3 und 6
BayStrWG).
Soweit sich die Verkehrsbedeutung von Straßen bzw. Straßenteilen ändert, werden sie
umgestuft, wobei die Umstufung jeweils mit der Ingebrauchnahme für den neuen
Verkehrszweck wirksam wird (§ 2 Abs. 4 und 6 FStrG bzw. Art. 7 Abs. 5 i. V. mit Art. 6
Abs. 6 BayStrWG).
Soweit öffentliche Verkehrsflächen jegliche Verkehrsbedeutung verlieren, werden sie
eingezogen mit der Maßgabe, dass die Einziehung jeweils mit der Sperrung für den
öffentlichen Verkehr wirksam wird (§ 2 Abs. 4 und 6 FStrG bzw. Art. 8 Abs. 5 i. V. mit
Art. 6 Abs. 6 BayStrWG).
Wird eine öffentliche Straße verbreitert, begradigt, unerheblich verlegt oder ergänzt, so
gilt der neue Straßenteil durch die Verkehrsübergabe als gewidmet. Wird in diesem
Zusammenhang der Teil einer Straße dem Verkehr auf Dauer entzogen, so gilt dieser
Straßenteil durch die Sperrung als eingezogen (§ 2 Abs. 6a FStrG bzw. Art. 6 Abs. 8,
Art 8 Abs. 6 BayStrWG). Wenn Teile einer Straße in eine andere Straße einbezogen
werden, wird die Umstufung mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck
wirksam.
Die zur Einziehung vorgesehenen Teilstrecken sind kenntlich gemacht.
4.
VORÜBERGEHENDE INANSPRUCHNAHME VON
GELÄNDEFLÄCHEN FÜR BAUMAßNAHMEN
Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) erhält mit dieser
Planfeststellung auch das Recht, für die Bauzeit zusätzliche Flächen als Lager- und
Arbeitsraum nach Maßgabe der Grunderwerbspläne vorübergehend in Anspruch zu
nehmen (Besitzüberlassung oder Besitzeinweisung durch die Enteignungsbehörde).
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5.
STRAßENSPERRUNGEN, UMLEITUNGEN, ZUFAHRTEN,
SONDERNUTZUNGEN
Soweit während der Bauzeit öffentliche Straßen und Wege gesperrt werden müssen
oder Umleitungen notwendig werden, gelten hierfür die Bestimmungen des § 14 FStrG
bzw. Art. 34 BayStrWG. Private Grundstückszufahrten werden im Zuge der
Bauarbeiten nach Maßgabe der Planunterlagen bzw. im Einvernehmen mit den
Eigentümern wiederhergestellt.
Es ist vorgesehen, das öffentliche Straßen- und Wegenetz im Bereich der Baustrecke
durch Baufahrzeuge über den Gemeingebrauch hinaus zu benutzen.
6.
WASSERRECHTLICHE TATBESTÄNDE
Die Einleitung von Oberflächenwasser der Straße in oberirdische Gewässer und in den
Untergrund bedarf der Erlaubnis gemäß §§ 2, 3, 7 und 14 Abs. 1 WHG und Art. 16
BayWG. Diese Erlaubnis wird mit dem Planfeststellungsbeschluss ausgesprochen.
Der Ausbau von Gewässern im Sinne des § 31 WHG ist Gegenstand des
straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens (Konzentrationswirkung). Dies gilt auch
für Änderungen von Gewässern (Renaturierung), Anlage von Altwässern und
Stillgewässern im Rahmen der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen.
7.
VER- UND ENTSORGUNGSLEITUNGEN,
TELEKOMMUNIKATIONSLINIEN
Notwendige Änderungen und Schutzmaßnahmen an Ver- und Entsorgungsleitungen
werden im Planfeststellungsverfahren nur dem Grunde nach geregelt. Die
Kostentragung wird gemäß Rechtslage außerhalb des Planfeststellungsverfahrens
unter Zugrundelegung der “Hinweise zur Behandlung von Versorgungsleitungen bei
Straßenbaumaßnahmen des Bundes” (Verkehrsblatt 2006, S. 899 ff.) geregelt. Im
Übrigen richtet sich die Kostentragung nach den zwischen Straßenbauverwaltung und
Versorgungsunternehmen bereits abgeschlossenen Vereinbarungen.
Die Kostentragung für Verlegungs- oder Anpassungsmaßnahmen an
Telekommunikationslinien richtet sich nach den §§ 68 ff. des
Telekommunikationsgesetzes (TKG), soweit bereits Straßenbenutzungen vorliegen.
Etwaige Vorteile für Versorgungsunternehmen sind auszugleichen entsprechend der
„Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes
(Nutzungsrichtlinien)“ (ARS Nr. 572009 des BMVBS, VkBl. 2009 S 346).
Soweit bei der Durchführung der Baumaßnahme Straßen und Wege in der
Straßenbaulast Dritter mit Leitungen gekreuzt werden müssen, die zur Straße gehören
(Entwässerungsleitungen, Daten-, Fernmelde-, Stromkabel usw.), werden zwischen
den jeweiligen Straßenbaulastträgern Straßenbenutzungsverträge außerhalb der
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Planfeststellung abgeschlossen. Es handelt sich dabei um eine Sondernutzung nach
bürgerlichem Recht, für die keine Sondernutzungsgebühr zu erheben ist.
8.
AUSGLEICHS- UND ERSATZMAßNAHMEN ZUM SCHUTZ VON
NATUR UND LANDSCHAFT
Um bei Gestaltung und Pflege der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die
naturschutzfachliche Zielsetzung auf Dauer zu gewährleisten, gilt für Eigentum und
Unterhaltungslast, vorbehaltlich anderer Regelungen im Einzelfall, Folgendes:
- Bei Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erwirbt die Bundesrepublik
Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) das Eigentum und übernimmt die
Unterhaltungslast, die auch die dem Ausgleichs- und Ersatzziel entsprechende
Pflege der Flächen umfasst. Die Vergabe der Unterhaltung an Dritte wird durch
Vereinbarung geregelt. In besonders gelagerten Fällen gehen die Flächen nicht in
das Eigentum des Bundes über. Die dauerhafte Funktionserfüllung wird hier durch
Grundbucheintrag (z.B. Auflagen zur Bewirtschaftung) gesichert.
- Ersatzwege, -flächen und andere der Öffentlichkeit dienende Anlagen zur
Erholungsnutzung werden durch die Bundesrepublik Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung) angelegt. Es wird angestrebt, die Unterhaltslast und die
Verkehrssicherungspflicht in Verwaltungsvereinbarungen mit den
Gebietskörperschaften an diese zu übertragen.
- Sinngemäß Gleiches gilt für Flächen, die als Uferrandstreifen an Gewässer im
Eigentum öffentlich-rechtlicher Träger angrenzen.
- Bei Schutzmaßnahmen für angeschnittene Waldflächen (im Regelfall Vor- und
Unterpflanzung) übernimmt die Bundesrepublik Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung) im Einvernehmen mit dem Waldeigentümer die
eventuell notwendigen Hiebsmaßnahmen, die Neupflanzung und eine dreijährige
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. Die Neupflanzung geht in das Eigentum
des Waldeigentümers über.
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ABKÜRZUNGEN
A
Autobahn (z. B. A 3)
Abb.
Abbildung
Abs.
Absatz
AD
Autobahndreieck
AH-RAL-K-2
Aktuelle Hinweise zur Gestaltung planfreier Knotenpunkte außerhalb
bebauter Gebiete, Ergänzungen zu den RAL-K-2
AM
Autobahnmeisterei
Art.
Artikel
AK
Autobahnkreuz
AS
Anschlussstelle
ASB
Absetzbecken
ASB-Nr.
Erfassungsnummer f. Brücken in der Baulast des Bundes gemäß
Anweisung Straßenbank (ASB), Teil B II - Bauwerksdaten (BMV,
Abteilung Straßenbau)
B
Bundesstraße (z. B. B 2)
BAB
Bundesautobahn
Bau-km
Bau-Kilometer
Betr.-km
Betriebskilometer
BayImSchG
Bayerisches Immissionsschutzgesetz
BayNatSchG
Bayerisches Naturschutzgesetz
BayStrWG
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
BayVwfG
Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
BayWG
Bayerisches Wassergesetz
BImSchG
Bundesimmissionsschutzgesetz
16. BImSchV
16. Verordnung zur Durchführung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes - Verkehrslärmschutzverordnung
22. BImSchV
22. Verordnung zur Durchführung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes- Verordnung über
Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft
BMVBS
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung
BW
Bauwerk
dB(A)
Dezibel (A-bewertet)
DA
Außendurchmesser
DN
Nenndurchmesser
DSchG
Denkmalschutzgesetz Bayern
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6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
D StrO
(Lärm-)Korrekturfaktor für unterschiedliche Straßenoberflächen in
dB(A)
DTV
Durchschnittlicher täglicher Verkehr in Kfz/24h
DWA
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall
e. V.
- A 117
- Arbeitsblatt “Bemessung von Regenrückhalteräumen”
- M 153
- Merkblatt “Handlungsempfehlungen zum Umgang mit
Regenwasser”
E
Europastraße (z. B. E 50)
EKrG
Eisenbahnkreuzungsgesetz
EU
Europäische Union
e. V.
eingetragener Verein
FFH-RL
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
FGSV
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V., Köln
FR
Fahrtrichtung
FStrG
Bundesfernstraßengesetz
FStrKrV
Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung
Fl.-Nr.
Flurstücknummer
Gde.
Gemeinde
gebr.
gebrochen(es)
GRW
Geh- und Radweg
GVS
Gemeindeverbindungsstraße
GW
Grundwasser
i. V. m.
in Verbindung mit
HBS
Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen,
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
HW
Hochwasser
JMW
Jahresmittelwert
Kfz/24h
Kraftfahrzeuge pro 24 Stunden
Kr.<
Kreuzungswinkel
kV
Kilovolt
KVP
Kreisverkehrsplatz
kW
Kilowatt
LBP
Landschaftspflegerischer Begleitplan (Unterlage 12)
LfD
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
LfU
Bayerisches Landesamt für Umwelt
LH
Lichte Höhe
Lkr.
Landkreis
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6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
Lkw
Lastkraftwagen
LS
Lärmschutz
LW
Lichte Weite
MLuS 02
Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen ohne oder mit
lockerer Randbebauung
MLC
Militär-Last-Klassen
MS
Ministerielles Schreiben
MÜ
Mittelstreifenüberfahrt
Nbg.
Nürnberg
NBr.
Nutzbreite
NOX, NO2
Stickoxide, Stickstoffdioxid
NW
Nennweite
OD
Ortsdurchfahrt
ODR
Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten
öFW
öffentlicher Feld- und Waldweg
OK
Oberkante
OPA
Offenporiger Asphalt
Pkw
Personenkraftwagen
Plafe
Planfeststellung
PlafeR
Richtlinien für die Planfeststellung von Straßenbauvorhaben
PM10
Feinpartikel mit einem aerodynamischen Korndurchmesser bis 10 µm
RAA
Richtlinien für die Anlage von Autobahnen
RAL-K-2
Richtlinie für die Anlage von Landstraßen, Teil III: Knotenpunkte,
Abschnitt 2: Planfreie Knotenpunkte
RAS
Richtlinien für die Anlage von Straßen
-L
- Teil: Linienführung
-Q
- Teil: Querschnitte
-K-1
- Teil: Plangleiche Knotenpunkte
-K-2
- Teil: Planfreie Knotenpunkte
RF
Richtungsfahrbahn
RHB
Rückhaltebecken
RiStWag
Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in
Wassergewinnungsgebieten
RiZaK
Richtzeichnungen für Lärmschirme außerhalb von Kunstbauten
RLS
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen
RLW
Richtlinien für den ländlichen Wegebau
RPS
Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen
RQ
Regelquerschnitt
Unterlage 7.2T: Bauwerksverzeichnis
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BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg
6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen
RStO
Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von
Verkehrsflächen
SBA
Streckenbeeinflussungsanlage
SM
Straßenmeisterei
SMA
Splittmastixasphalt
St
Staatsstraße (z. B. St 2409)
StBA
Staatliches Bauamt (früher: Straßenbauamt SBA)
Str.
Straße
StraKR
Richtlinien über die Rechtsverhältnisse an Kreuzungen und
Einmündungen von Bundesfernstraßen und anderen öffentlichen
Straßen
StraWaKR
Fernstraßen/Gewässer-Kreuzungsrichtlinien
SV
Schwerverkehr
SQ
Straßenquerschnitt
Tab.
Tabelle
TKG
Telekommunikationsgesetz
TR
Tank- und Rastanlage
ü. NN
über Normal- Null (Meeresniveau)
UL
Unterlage
VBA
Verkehrsbeeinflussungsanlage
VFB
Verteilerfahrbahn
VLärmSchR
Richtlinien für d. Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der
Baulast des Bundes
VLS
Verkehrsleitsystem
V-RL
Vogelschutzrichtlinie
WaStrG
Bundeswasserstraßengesetz
WHG
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz)
WWA
Wasserwirtschaftsamt
Zufahrten-Richtlinien
Richtlinien f. d. rechtliche Behandlung von Zufahrten und Zugängen
an Bundesstraßen
ZTVE-StB
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für
Erdarbeiten im Straßenbau
ZTV-Lsw
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die
Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen
Unterlage 7.2T: Bauwerksverzeichnis
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Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
1. 1
a) [E] und [U]
373+700 BAB A 3,
nördlich
Bundesrepublik
bis
383+067 TR Aurach Deutschland,
AK
BundesstraßenFürth/Erlangen, 6verwaltung
streifiger Ausbau
Blatt 1
vorgesehene Regelung
5
Der bestehende 4-streifige Autobahnabschnitt (mit
durchgehendem Verflechtungsstreifen für beide
Richtungsfahrbahnen zwischen der AS Erlangen-Frauenaurach
und dem AK Fürth/Erlangen) im Streckenbereich nördlich TR
Aurach bis AK Fürth/Erlangen wird für den 6-streifigen
Querschnitt mit einer Mittelstreifenbreite von 4,0 m ausgebaut.
Die befestigte Regelbreite der Richtungsfahrbahnen beträgt
14,50 m. Die Kronenbreite beträgt im Regelfall 36,00 m. Im
Mittelstreifen werden Betonschutzwände als Fahrbahntrennung
vorgesehen.
Es wird ein Fahrbahnbelag eingebaut, der vom Bauanfang (Baukm 373+700) bis zum Bauende (Bau-km 383+067) einen
Lärmkorrekturwert von -5 dB(A) erfüllt. Ausgenommen sind die
Bauwerksbereiche der Aurachtalbrücke (Bau-km 377+960 bis
378+253), der Brücke über den Main-Donau-Kanal (Bau-km
379+604 bis 379+695,5) und die Regnitzbrücke mit den östlichen
und westlichen Flutbrücken einschließlich der
dazwischenliegenden Dammstrecken (Bau-km 380+249 bis
380+687). Hier wird ein Fahrbahnbelag mit einem Korrekturwert
von -2 dB(A) eingebaut.
Die Querschnittsaufteilung und der Fahrbahnaufbau sind in
Unterlage 6.3 dargestellt.
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung
Insgesamt werden 8 Mittelstreifenüberfahrten im Vorfeld der
AS Erlangen-Frauenaurach, dem AK Fürth/Erlangen, der
TR Aurach und zwischen Großbrücken vorgesehen.
Diese befinden sich bei:
Bau-km 374+750 bis 374+970
Bau-km 376+120 bis 376+255
Bau-km 376+930 bis 377+150
Bau-km 377+285 bis 377+420
Bau-km 377+680 bis 377+900
Bau-km 379+175 bis 379+935
Bau-km 380+705 bis 380+860
Bau-km 382+442 bis 382+662.
Die technische Ausführung der Straßenbaumaßnahme
einschließlich der straßenbegleitenden Bepflanzung erfolgt
gemäß den festgestellten Unterlagen. Landschaftspflegerische
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in der Unterlage 12
dargestellt.
Soweit nicht im Bauwerksverzeichnis anders vorgesehen, wird
das anfallende Oberflächenwasser, insbesondere von der
Fahrbahnfläche, über Bordrinnen bzw. Einschnitts- und
Dammfußmulden gefasst und vollständig den geplanten
Absetz- und Rückhaltebecken zur mechanischen Reinigung
und Rückhaltung zugeführt.
Die neuen Straßenteile werden mit der Maßgabe gewidmet,
dass die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird,
sofern die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 FStrG in diesem
Zeitpunkt vorliegen.
Die Kosten und Unterhaltung für die Baumaßnahme trägt die
Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), soweit
nachfolgend nichts anderes festgelegt ist.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
1. 2
373+700
3,
377+559 BAB A 3
a) [E] und [U]
AS ErlangenBundesrepublik
Frauenaurach (St
Deutschland,
2244)
Bundesstraßenverwaltung
Blatt 2
vorgesehene Regelung
5
Der
4-streifige
Autobahnabschnitt (mit(St 2244) wird
Die bestehende
Anschlussstelle
Erlangen-Frauenaurach
mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 ausgebaut.
Die bestehenden Rampen werden an den 6-streifigen
Ausbau der BAB A 3 angepasst.
Im Nord-West-Quadranten wird die Ausfahrrampe der
Fahrtrichtung Würzburg als zweistreifige Rampe ohne
Standstreifen vom Typ Q 2 ausgebildet. Der Verzögerungsstreifen wird entgegen der Vorschrift (min. L = 500 m) nur
mit einer Länge von 440 m ausgeführt, um eine
Querschnittsverbreiterung auf der Aurachtalbrücke zu
vermeiden. Die Einfahrrrampe erhält einen einstreifigen
Querschnitt vom Typ Q 1.
Im Süd-West-Quadranten wird die Ausfahrrampe der
Fahrtrichtung Nürnberg als einstreifige Rampe vom
Typ Q 1 ausgebildet. In der Zufahrt zum Anschluss an die
St 2244 wird der Querschnitt auf 2 Fahrstreifen
aufgeweitet. Die Einfahrrampe erhält einen einstreifigen
Querschnitt vom Typ Q 1.
Im Süd-Ost-Quadranten wird die Einfahrrampe in Fahrtrichtung Nürnberg als zweistreifige Rampe mit Standstreifen vom Typ Q 3 ausgebildet.
Die Anbindungen der Rampen an die Staatsstraße St 2244
werden plangleich ausgebildet. Die Regelung der Verkehrsströme erfolgt mit einer bedarfsgerechten
Lichtsignalanlage, mit Ausnahme der Einfahrrampen
Herzogenaurach-Nürnberg, Erlangen-Würzburg und
Erlangen-Nürnberg.
Die Rampen werden gemäß RAL-K-2, AH-RAL-K-2 den
neuen Straßenverhältnissen angepasst bzw. neu errichtet.
Die Anbindungen an die St 2244 werden nach der RAL-K-1
ausgeführt.
Die Kosten für den Ausbau tragen die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und der Freistaat
Bayern gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG anteilig.
Die anrechenbaren Fahrbahnbreiten nach Nr.5 (3) StraKR
betragen:
für die BAB A 3:
33,00 m + 33,00 m
für die St 2244:
14,00 m + 8,50 m
Somit ergibt sich folgende Kostenteilung:
Bundesrepublik Deutschland (BAB A 3): 74,58%
Freistaat Bayern (St 2244):
25,42%
Die Kostenteilungsmasse erstreckt sich auf das
Kreuzungsbauwerk, den 4-streifigen Ausbau der St 2244,
die Verlegung der Kreisstraße ER 6 und der in diesem
Bereich zu verlegenden Feld- und Radwege, die
Lichtzeichenanlage sowie die Rampen der
Anschlussstelle.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
1. 2
373+700 BAB A 3,
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung
Blatt 3
vorgesehene Regelung
5
Der
4-streifige
Der bestehende
Ausbau erfolgt
nach Autobahnabschnitt
Bauklasse I bzw. (mit
II gemäß
RStO 01.
Soweit nicht im Bauwerksverzeichnis anders vorgesehen,
wird das anfallende Oberflächenwasser, insbesondere von
der Fahrbahnfläche über Bordrinnen bzw. Einschnitts- und
Dammfußmulden gefasst und dem geplanten Absetz- und
Rückhaltebecken ASB/RHB 377-1R zur mechanischen
Reinigung und Rückhaltung zugeführt.
Die technische Ausführung der Straßenbaumaßnahme
einschließlich der straßenbegleitenden Bepflanzung erfolgt
gemäß den festgestellten Unterlagen.
Landschaftspflegerische Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen sind in der Unterlage 12 dargestellt.
Die nicht mehr benötigten Straßenteile der bestehenden
Rampen werden eingezogen.
Die neuen Rampenabschnitte werden zur BAB gewidmet.
Soweit nicht § 2 Abs. 6a FStrG gilt, wird die Widmung
nach § 2 Abs. 6 Satz 2 mit der Maßgabe verfügt, dass sie
mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, wenn die
Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 FStrG in diesem
Zeitpunkt vorliegen.
1. 3
381+218
(A 3)
143+599
(A 73)
BAB A 3 /
BAB A 73
AK
Fürth/Erlangen
a) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung
Das Autobahnkreuz Fürth/Erlangen wird mit dem 6streifigen Ausbau der BAB A 3 aus- und umgebaut.
Die bestehenden Rampen werden an den 6-streifigen
Ausbau der BAB A 3 angepasst bzw. verlegt.
Die bisher einstreifige Schleifenrampe Rampe Bamberg Nürnberg im Süd-West Quadranten wird durch eine 2streifige Direktrampe (Overfly) mit Standstreifen vom Typ
Q 3 ersetzt. Sie führt über die BAB A 3 und im weiteren
Verlauf unter der BAB A 73 hindurch.
Im Nord-West Quadranten werden die Tangentialrampe
Bamberg - Würzburg und die Schleifenrampe Nürnberg Fürth als einstreifige Rampe vom Typ Q 1 ausgebildet.
Im Nord-Ost-Quadranten wird die Tangentialrampe
Nürnberg - Bamberg als zweistreifige Rampe mit
Standstreifen vom Typ Q 3 ausgebildet. Die
Schleifenrampe Fürth - Würzburg wird als einstreifige
Rampe vom Typ Q 1 ausgebildet. Die Ausfahrt in die
nördliche Verteilerfahrbahn wird als zweistreifige Rampe
mit Standstreifen vom Typ Q 3 ausgebildet.
Im Süd-West-Quadranten wird die Tangentialrampe
Würzburg - Fürth als zweistreifige Rampe vom Typ Q 2
ausgebildet.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
1. 3
373+700 BAB A 3,
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung
Blatt 4
vorgesehene Regelung
5
Der
bestehende 4-streifige Autobahnabschnitt
(mit
Im Süd-Ost-Quadranten
werden die Tangentialrampe
Fürth - Nürnberg und die Schleifenrampe Würzburg Bamberg als einstreifige Rampen vom Typ Q 1
ausgebildet. Der hier vorgesehene Einfahrttyp EE 3 wird
durch den Einfahrttyp ER 3 mit darauffolgenden Einfahrttyp
E 4 ersetzt.
Im Süd-West- und Nord-Ost-Quadranten werden für
Betriebsdienste zusätzliche Schleifenrampen erhalten bzw.
errichtet. Im Nord-West-Quadranten wird eine
Betriebsfläche parallel zur A 73 für Polizeikontrollen
errichtet.
Der Ausbau erfolgt in Abhängigkeit der Verkehrsbelastung
nach Bauklasse SV, I und II gemäß RStO 01.
Soweit nicht im Bauwerksverzeichnis anders vorgesehen,
wird das anfallende Oberflächenwasser, insbesondere von
der Fahrbahnfläche über Bordrinnen bzw. Einschnitts- und
Dammfußmulden gefasst und dem geplanten
Absetzbecken ASB 380-2L zur mechanischen Reinigung
zugeführt.
Die technische Ausführung der Straßenbaumaßnahme
einschließlich der straßenbegleitenden Bepflanzung erfolgt
gemäß den festgestellten Unterlagen.
Landschaftspflegerische Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen sind in der Unterlage 12 dargestellt.
Die nicht mehr benötigten Straßenteile der bestehenden
Rampen werden eingezogen.
Die neuen Straßenabschnitte werden zur BAB gewidmet.
Soweit nicht § 2 Abs. 6a FStrG gilt, wird die Widmung
nach § 2 Abs. 6 Satz 2 mit der Maßgabe verfügt, dass sie
mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, wenn die
Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 FStrG in diesem
Zeitpunkt vorliegen.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
1. 4
373+700
BAB A 3,
374+656 unterführte
Kreisstraße
ER 1
a) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Blatt 5
vorgesehene Regelung
5
Der
Autobahnabschnitt
(mit
Die bestehende
bestehende4-streifige
Kreisstraße
ER 1 wird im Zusammenhang
mit dem Ausbau der BAB A 3 im Kreuzungsbereich
ausgebaut.
Die Fahrbahn wird im Kreuzungsbereich auf 6,50 m
verbreitert. An der Südseite erhält die Kreisstraße einen
Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,50 m.
Der Fahrbahnaufbau und die Querschnittsaufteilung sind in
Unterlage 6.3 dargestellt.
b) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den
neuen Verhältnissen im Zuge des Brückenneubaus
BW 374a (vgl. BWV lfd. Nr. 2.1) angeglichen.
Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der
BAB A 3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen
eintreten, über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab
informiert wird.
Die Kosten für den Ausbau tragen die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und die Stadt
Erlangen gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG anteilig.
Die anrechenbaren Fahrbahnbreiten nach Nr.5 (3) StraKR
betragen:
für die BAB A 3:
33,00 m + 33,00 m
für die ER 1:
10,75 m + 10,75 m
Somit ergibt sich folgende Kostenteilung:
Bundesrepublik Deutschland (BAB A 3): 75,43 %
Stadt Erlangen (ER 1)
: 24,57 %
Zuzüglich zur Beteiligung an den Herstellungskosten der
Kreuzungsänderung entfällt gemäß der
Vollzugsbekanntmachung zum BayStrWG auf den
Baulastträger der ER 1 eine Verwaltungskostenpauschale
von 5%, bezogen auf die anteiligen kreuzungsbedingten
Grunderwerbs- und Baukosten. Diese Kosten werden
ebenfalls von der Stadt Erlangen getragen.
Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 41
BayStrWG der Stadt Erlangen.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
1. 5
373+700
A 3, Feld- a) [E] und [U]
374+660 BAB
Öffentlicher
bis
und Waldweg
375+200
(Nordseite)
entspricht BWV
lfd. Nr. 1.6 der
Planfeststellung b) [E] und [U]
"TR Aurach Stadt Erlangen
Erweiterung"
Blatt 6
vorgesehene Regelung
5
Der
4-streifige
Autobahnabschnitt
(mit und des
Zur bestehende
Erschließung
und Unterhaltung
des Absetz-
Regenrückhaltebeckens ASB 374-2L bzw. RRB 374-2L
durch die Autobahnmeisterei wird ein Unterhaltungsweg
erforderlich. Er beginnt an der Kreisstraße ER 1 und endet
am öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 645, Gemarkung Kosbach.
Der neue Weg dient gleichzeitig auch der Erschließung der
anliegenden landwirtschaftlichen Grundstücke.
Ausführung des Weges:
Baulänge:
ca. 550 m
Kronenbreite:
4,50 m
Befestigungsbreite:
3,00 m
wassergebundene Deckschicht
Befestigungsart nach RLW 1999 Ziffer 8.8 Deckenaufbau
ohne Bindemittel für Achslasten von mehr als 10 t.
Die öffentlichen Feldwege Fl.Nr. 556, 558 und 560
Gemarkung Kosbach werden an den neuen Feldweg
angeschlossen.
Der Wirtschaftsweg auf Fl.-Nr. 645 wird auf einer Länge
von rd. 25 m überbaut. Die nicht mehr benötigten
Verkehrsflächen bis zum Bauende des neuen
Unterhaltungsweges werden rückgebaut und renaturiert.
Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland –
Bundesstraßenverwaltung.
1. 6
376+608 unterführte GVS
Steudach Neuses
a) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Die bestehende Gemeindeverbindungsstraße SteudachNeuses bleibt unverändert.
b) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den
neuen Verhältnissen im Zuge des Brückenneubaus BW
376a (vgl. BWV lfd. Nr. 2.5) angeglichen.
Während der Erneuerung des Bauwerks muss die GVS
voll gesperrt werden. Über die Sperrung und die sonstigen
Verkehrsbehinderungen, die während des 6-steifigen
Ausbaus der BAB A 3 eintreten können, wird der
Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert.
Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 47
BayStrWG der Stadt Erlangen.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
1. 7
373+700
BAB A 3,
377+560 unterführte
a) [E] und [U]
Staatsstraße St
Freistaat Bayern
2244
Herzogenaurach Erlangen
b) [E] und [U]
Freistaat Bayern
Blatt 7
vorgesehene Regelung
5
Der
Autobahnabschnitt
(mit
Die bestehende
bestehende4-streifige
Staatsstraße
2244 wird teilweise
von der
Baumaßnahme berührt und den neuen Verhältnissen
angepasst. Die St 2244 wird auf einer Streckenlänge von
ca. 0,960 km auf 4 Fahrstreifen mit einer Breite von
14,00 m ausgebaut.
Der Fahrbahnaufbau und die Querschnittsaufteilung sind in
Unterlage 6.3 dargestellt.
Die Entwässerung erfolgt wie im Bestand. Das
Oberflächenwasser wird über die vorhandenen Mulden und
der Ableitung dem geplanten Absetz- und
Rückhaltebecken ASB/RHB 377-1R zur mechanischen
Reinigung und Rückhaltung zugeführt.
Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den
neuen Verhältnissen im Zuge des Ausbaus sowie des
Brückenneubaus BW 377a (vgl. BWV lfd. Nr. 2.7)
angeglichen.
Während der Bauzeit können kurzzeitige
Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der
Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird.
Die Aufwendungen für die Um- und Ausbaumaßnahmen
an der Staatsstraße zählen zu den kreuzungsbedingten
Kosten der Anschlussstelle, deren Aufteilung sich nach
dem unter BWV lfd. Nr. 1.2 erläuterten Teilungsschlüssel
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem
Freistaat Bayern ergibt.
Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 41
BayStrWG dem Freistaat Bayern.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
1. 8
373+700 Öffentlicher
BAB A 3, Feld- a) [E] und [U]
377+500
(Südseite) und Waldweg
Stadt Erlangen
Fl. Nr. 587 u. 591,
0+400 Gemarkung
St 2244 Frauenaurach
(Westseite)
b) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Blatt 8
vorgesehene Regelung
5
Der
Der bestehende
öffentliche 4-streifige
Feld- undAutobahnabschnitt
Waldweg wird im(mit
Zusammenhang mit dem Ausbau der St 2244 und der
Verlegung des Knotenpunktes St 2244 / ER 6 den neuen
Verhältnissen angepasst. Die Anbindung an die St 2244
wird um ca. 70 m nach Westen verschoben.
Ausführung und Befestigung:
Baulänge:
85 m
Kronenbreite:
4,00 m
befestigte Breite: 3,00 m
bituminöse Deckschicht
Die nicht mehr benötigten Flächen des Weges werden
aufgelassen, die befestigten Flächen werden rückgebaut
und renaturiert.
Während der Bauzeit können kurzzeitige
Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der
Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird.
Die Aufwendungen für die Umbaumaßnahmen am Feldund Waldweg zählen zu den kreuzungsbedingten Kosten
der Anschlussstelle, deren Aufteilung sich nach dem unter
BWV lfd. Nr. 1.2 erläuterten Teilungsschlüssel zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und dem
Freistaat Bayern ergibt.
Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß
Art. 54 BayStrWG der Stadt Erlangen.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
1. 9
373+700 Kreisstraße
BAB A 3,
377+500
(Südseite) ER 6
Blatt 9
vorgesehene Regelung
5
a) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Der
Autobahnabschnitt
(mit
Die bestehende
bestehende4-streifige
Kreisstraße
ER 6 wird im Zusammenhang
b) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Der Fahrbahnaufbau und die Querschnittsaufteilung sind in
Unterlage 6.3 dargestellt.
0+400
St 2244
(Ostseite)
mit dem Ausbau der St 2244 und der Verlegung des
Knotenpunktes mit der St 2244 den neuen Verhältnissen
angepasst. Die Anbindung an die St 2244 wird um ca. 70
m nach Westen verschoben. Die Kreisstraße und der
straßenbegleitende Geh- und Radweg an der Südseite der
Kreisstraße werden auf einer Länge ca. 350 m verlegt.
Die nicht mehr benötigten Flächen der Kreisstraße werden
aufgelassen, die befestigten Flächen werden rückgebaut
und renaturiert sofern sie nicht anderweitig überbaut
werden.
Während der Bauzeit können kurzzeitige
Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der
Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird.
Die Aufwendungen für die Umbaumaßnahmen an der
Kreisstraße zählen zu den kreuzungsbedingten Kosten der
Anschlussstelle, deren Aufteilung sich nach dem unter
BWV lfd. Nr. 1.2 erläuterten Teilungsschlüssel zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und dem
Freistaat Bayern ergibt.
Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 41
BayStrWG der Stadt Erlangen.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
1. 10
373+700
BAB A 3, Feld- a) [E]
377+500 Öffentlicher
(Südseite) und Waldweg
Stadt Erlangen
Fl. Nr. 325,
0+500 Gemarkung
[U]
St 2244 Frauenaurach,
die Beteiligten
(Ostseite) mit Pendlerparkplatz
Blatt 10
vorgesehene Regelung
5
Der
Der bestehende
öffentliche 4-streifige
Feld- undAutobahnabschnitt
Waldweg wird im(mit
Zusammen-
hang mit der Verlegung des Knotenpunktes St 2244 / ER 6
den neuen Verhältnissen angepasst. Die Anbindung erfolgt
über die Zufahrt zum ASB/RHB 377-1R. Beidseitig des
Weges wird ein Fläche je 30 x 5 m als Pendlerparkplatz
ausgewiesen.
Ausführung und Befestigung:
Baulänge:
60 m
Kronenbreite:
4,00 m
befestigte Breite: 3,00 m
wassergebundene Deckschicht
b) [E]
Stadt Erlangen
Während der Bauzeit können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltspflichtige
rechtzeitig vorab informiert wird.
[U]
die Beteiligten bzw.
Die Aufwendungen für die Umbaumaßnahmen am FeldStadt
und Waldweg zählen zu den kreuzungsbedingten Kosten
Herzogenaurach
der Anschlussstelle, deren Aufteilung sich nach dem
unter BWV lfd. Nr. 1.2 erläuterten Teilungsschlüssel
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem
Freistaat Bayern ergibt.
Die Unterhaltung des öffentlichen Feld- und Waldweges
obliegt wie bisher gemäß Art. 54 BayStrWG
den Beteiligten, deren Grundstücke über den Weg
bewirtschaftet werden.
Die Unterhaltung des Pendlerparkplatzes und der
Anbindung des Parkplatzes an die ER 6 obliegt
gemeinsam der Stadt Herzogenaurach und der Stadt
Erlangen. Zur Regelung der Unterhaltungslast
schließen die beiden Städte eine Vereinbarung.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
1. 11
373+700
BAB A 3, GVS, a) [E] und [U]
377+975 unterführte
HerzogenStadt Erlangen
auracher Straße
Blatt 11
vorgesehene Regelung
5
Der
Autobahnabschnitt (mit
Die bestehende
bestehende4-streifige
Gemeindeverbindungsstraße
Herzogenauracher Straße unterhalb der Aurachtalbrücke
bleibt unverändert.
Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den
neuen Verhältnissen im Zuge des Brückenneubaus BW
378a (vgl. BWV lfd. Nr. 2.9) angeglichen.
b) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A
3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten,
über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert
wird.
Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 47
BayStrWG der Stadt Erlangen.
1. 12
378+225 Öffentlicher Feld- a) [E]
und Waldweg
Stadt Erlangen
Bierweg
Fl. Nr. 269,
Gemarkung
[U]
Frauenaurach
die Beteiligten
bzw. Fl. Nr. 445
Gemarkung
Kriegenbrunn
b) [E]
Stadt Erlangen
Der bestehende öffentliche Feld- und Waldweg, Bierweg
unterhalb der Aurachtalbrücke bleibt unverändert.
Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den
neuen Verhältnissen im Zuge des Brückenneubaus BW
378a (vgl. BWV lfd. Nr. 2.9) angeglichen.
Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A
3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten,
über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert
wird.
Die Unterhaltung des öffentlichen Feld- und Waldweges
obliegt wie bisher gemäß Art. 54 BayStrWG den
Beteiligten, deren Grundstücke über den Weg
bewirtschaftet werden.
a) [E] und [U]
Die bestehende Bahnlinie Erlangen-Bruck Deutsche Bahn AG Herzogenaurach bleibt unverändert.
[U]
die Beteiligten
1. 13
378+800 unterführte
Bahnlinie
Erlangen-Bruck Herzogenaurach
Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den
neuen Verhältnissen im Zuge des Brückenneubaus BW
378b (vgl. BWV lfd. Nr. 2.11) angeglichen.
b) [E] und [U]
Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A
Deutsche Bahn AG 3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten,
über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert
wird.
Die Unterhaltung obliegt der DB AG.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
1. 14
373+700
378+775
bis
379+065
(Südseite)
BAB A 3, Feld- a) [E]
Öffentlicher
und Waldweg, Fl.
Stadt Erlangen
Nr. 243,
Gemarkung
[U]
Frauenaurach
die Beteiligten
b) [E]
Stadt Erlangen
[U]
die Beteiligten
1. 15
379+070 unterführte
Kreisstraße
ER 2
a) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Blatt 12
vorgesehene Regelung
5
Der
Autobahnabschnitt
(mit Fl. Nr.
Der bestehende
bestehende4-streifige
öffentliche
Feld- und Waldweg,
243, Gemarkung Frauenaurach bleibt unverändert.
Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A
3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten,
über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert
wird.
Die Unterhaltung des öffentlichen Feld- und Waldweges
obliegt wie bisher gemäß Art. 54 BayStrWG den
Beteiligten, deren Grundstücke über den Weg
bewirtschaftet werden.
Die bestehende Kreisstraße ER 2 wird im Zusammenhang
mit dem Ausbau der BAB A 3 im Kreuzungsbereich auf
eine Fahrbahnbreite von 7,50 m mit einem 3,00 m breiten
Geh- und Radweg an der Westseite und einem 2,00 m
breiten Gehweg an der Ostseite ausgebaut.
Der Fahrbahnaufbau und die Querschnittsaufteilung sind in
Unterlage 6.3 dargestellt.
Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den
neuen Verhältnissen im Zuge des Brückenneubaus BW
379a (vgl. BWV lfd. Nr. 2.13) angeglichen.
b) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A
3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten,
über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert
wird.
Die Kosten für den Ausbau tragen die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und die Stadt
Erlangen gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG anteilig.
Die anrechenbaren Fahrbahnbreiten nach Nr.5 (3) StraKR
betragen:
für die BAB A 3:
33,00 m + 33,00 m
für die ER 2:
12,50 m + 13,75 m
Somit ergibt sich folgende Kostenteilung:
Bundesrepublik Deutschland (BAB A 3): 71,54%
Stadt Erlangen (ER 2):
28,46%
Zuzüglich zur Beteiligung an den Herstellungskosten der
Kreuzungsänderung entfällt gemäß der
Vollzugsbekanntmachung zum BayStrWG auf den
Baulastträger der ER 2 eine Verwaltungskostenpauschale
von 5%, bezogen auf die anteiligen kreuzungsbedingten
Grunderwerbs- und Baukosten. Diese Kosten werden
ebenfalls von der Stadt Erlangen getragen.
Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 41
BayStrWG der Stadt Erlangen.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
1. 16
373+700
379+075
bis
379+600
(Südseite)
BAB
A 3, Feld- a) [E]
Öffentlicher
und Waldweg, Fl.
Stadt Erlangen
Nr. 217,
Gemarkung
[U]
Frauenaurach
die Beteiligten
b) [E]
Stadt Erlangen
[U]
die Beteiligten
1. 17
1. 18
379+610 westlicher
a) [E] und [U]
Betriebsweg MainBundesrepublik
Donau-Kanal
Deutschland,
Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland,
Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung
379+700 Betriebsweg, Fl.
Nr. 551/4
Gemarkung
Kriegenbrunn
a) [E] und [U]
transpower
stromübertragungs
gmbh TenneT TSO
GmbH
Blatt 13
vorgesehene Regelung
5
Der
Autobahnabschnitt
(mit Fl. Nr.
Der bestehende
bestehende4-streifige
öffentliche
Feld- und Waldweg,
217, Gemarkung Frauenaurach bleibt unverändert.
Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A
3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten,
über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert
wird.
Die Unterhaltung des öffentlichen Feld- und Waldweges
obliegt wie bisher gemäß Art. 54 BayStrWG den
Beteiligten, deren Grundstücke über den Weg
bewirtschaftet werden.
Der bestehende Betriebsweg am Main-Donau-Kanal
unterhalb der Brücke über den Main-Donau-Kanal bleibt
unverändert.
Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A
3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten,
über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert
wird.
Die Unterhaltung obliegt wie bisher der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung.
Der Weg Fl. Nr. 551/4, Gemarkung Eltersdorf unterhalb
der Brücke über den Main-Donau-Kanal bleibt
unverändert.
Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A
3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten,
über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert
wird.
b) [E] und [U]
transpower
stromübertragungs
gmbh TenneT TSO Die Unterhaltung obliegt wie bisher der transpower
GmbH
stromübertragungs Gmbh TenneT TSO GmbH.
1. 19
380+250 Öffentlicher Feld- a) [E] und [U]
Stadt Erlangen
und Waldweg, Fl.
Nr. 289/13
Gemarkung
Eltersdorf bzw. Fl. b) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Nr. 561
Gemarkung
Kriegenbrunn
Der öffentliche Feld- und Waldweg unterhalb der
westlichen Flutbrücke der Regnitz bleibt unverändert.
Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A
3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten,
über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert
wird.
Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 54
BayStrWG der Stadt Erlangen.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
1. 20
373+700
BAB A 3,
380+250 Betriebsweg
bis
380+370
(Nordseite)
a) [E] und [U] ---
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung
Blatt 14
vorgesehene Regelung
5
Der
4-streifige
(mit
Vonbestehende
Bau-km 380+250
bisAutobahnabschnitt
380+370 wird nördlich
der BAB
A 3 zur Erschließung des ASB 380-1L ein Weg angelegt.
Der Anschluss erfolgt an den öffentlichen Feld- und
Waldweg, Fl. Nr. 289/13 Gemarkung Eltersdorf (vgl. BWV
lfd. Nr. 1.19).
Ausführung und Befestigung:
Baulänge:
120 m
Kronenbreite:
4,00 m
befestigte Breite:
3,00 m
bituminöse Deckschicht
Die Kosten für den Neubau trägt die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
1. 21
380+425 Privatweg,
Fl. Nr. 295
Gemarkung
Eltersdorf
a) [E] und [U]
E.ON Kraftwerke
GmbH
Der öffentliche Feld- und Waldweg, Fl. Nr. 295,
Gemarkung Eltersdorf unterhalb der Regnitzbrücke bleibt
unverändert.
b) [E] und [U]
E.ON Kraftwerke
GmbH
Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A
3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten,
über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert
wird.
Die Unterhaltung obliegt wie bisher der E.ON Kraftwerke
GmbH.
1. 22
380+485
bis
380+570
(Südseite)
Öffentlicher Feld- a)
und Waldweg, Fl.
Nr. 295/2, 214/6
Gemarkung
Eltersdorf, KonradHaußner-Straße
b)
[E]
Stadt Erlangen
[U]
die Beteiligten
[E]
Stadt Erlangen
[U]
die Beteiligten
Der bestehende öffentliche Feld- und Waldweg Fl. Nr.
295/2 Konrad-Haußner-Straße wird durch die
Dammböschung der BAB A 3 teilweise überbaut und den
neuen Verhältnissen angepasst. Unterhalb der
Regnitzbrücke bleibt der Weg unverändert.
Ausführung und Baulänge:
Baulänge:
90 m
Kronenbreite:
4,00 m
befestigte Breite: 3,00 m
Betondeckschicht
Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A
3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten,
über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert
wird.
Die Kosten für die Anpassung trägt die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung des öffentlichen Feld- und Waldweges
obliegt wie bisher gemäß Art. 54 BayStrWG den
Beteiligten, deren Grundstücke über den Weg
bewirtschaftet werden.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
1. 23
373+700
380+660
bis
380+810
(Nordseite)
BAB
3,Nr.
Weg,AFl.
214/5,
Gemarkung
Eltersdorf
Blatt 15
vorgesehene Regelung
5
a) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Der
(mit Eltersdorf
Der bestehende
bestehende4-streifige
Weg Fl.Autobahnabschnitt
Nr. 214/5, Gemarkung
b) [E]
Stadt Erlangen
Ausführung und Baulänge:
Baulänge:
150 m
Kronenbreite:
4,00 m
befestigte Breite: 3,00 m
Betondeckschicht
[U]
die Beteiligten
wird durch den Abflussgraben des ASB 380-2L teilweise
überbaut und wird um ca. 15 m nach Süden verlegt. Er
bindet wie im Bestand an den Feld- und Waldweg Fl. Nr.
196/2, Gemarkung Eltersdorf an.
Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A
3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten,
über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert
wird.
Der Weg wird vom Anschluss an den Feld- und Waldweg
Fl. Nr. 214/6 (vgl. BWV lfd. Nr. 1.22) bis zum Anschluss an
den Feld- und Waldweg Fl. Nr. 196/2, Gemarkung
Eltersdorf als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet.
Die Kosten für die Anpassung trägt die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung des öffentlichen Feld- und Waldweges
obliegt zukünftig gemäß Art. 54 BayStrWG den Beteiligten,
deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden.
1. 24
380+790 Betriebsweg
(Nordseite)
a) [E] und [U] ---
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung
Bei Bau-km 380+790 wird nördlich der BAB A 3 zur
Erschließung des ASB 380-2L ein Weg angelegt. Der
Anschluss erfolgt an den öffentlichen Feld- und Waldweg,
Fl. Nr. 214/5 Gemarkung Eltersdorf (vgl. BWV lfd. Nr.
1.23).
Ausführung und Befestigung:
Baulänge:
20 m
Kronenbreite:
4,00 m
befestigte Breite:
3,00 m
bituminöse Deckschicht
Die Kosten für den Neubau trägt die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
1. 25
373+700
BAB A 3,
380+870 überführte
St 2242
a) [E] und [U]
Stadt Erlangen
b) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Blatt 16
vorgesehene Regelung
5
Der
Autobahnabschnitt
Die bestehende
bestehende4-streifige
Staatsstraße
2242 wird im(mit
Zusammenhang mit dem Ausbau der BAB A 3 im
Kreuzungsbereich angehoben.
Der Fahrbahnaufbau und die Querschnittsaufteilung sind in
Unterlage 6.3 dargestellt.
Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den
neuen Verhältnissen im Zuge des Brückenneubaus BW
380f (vgl. BWV lfd. Nr. 2.28) angeglichen.
Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A
3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten,
über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert
wird.
Zur Aufrechterhaltung der Verkehrsverbindung Fürth Erlangen, wird für die Zeit des Baus des neuen
Überführungsbauwerks eine Behelfsbrücke (vgl. BWV lfd.
Nr. 2.29) östlich des Bauwerks errichtet.
Die Kosten für den Ausbau trägt die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung, da kein
Änderungsverlangen des Baulastträgers der St 2242
vorliegt.
Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 42
BayStrWG der Stadt Erlangen.
1. 26
380+900 Betriebsweg
(Nordseite)
a) [E] und [U] ---
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung
Bei Bau-km 380+900 wird nördlich der BAB A 3 zur
Erschließung der rückwärtigen Dammböschung ein Weg
angelegt. Der Anschluss erfolgt an den öffentlichen Weg
Fl. Nr. 190/2, Gemarkung Eltersdorf und im weiteren
Verlauf an die Stadtstraße Weidenweg.
Ausführung und Befestigung:
Baulänge:
100 m
Kronenbreite:
4,00 m
befestigte Breite:
3,00 m
wassergebundene Deckschicht
Die Kosten für den Neubau trägt die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
1. 27
373+700
381+025
bis
381+125
(Südseite)
BAB
A 3, Feld- a) [E] und [U]
Öffentlicher
und Waldweg Fl.
Stadt Erlangen
Nr. 1050,
Gemarkung
Eltersdorf
b) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Blatt 17
vorgesehene Regelung
5
Der
Autobahnabschnitt
(mit Fl. Nr.
Der bestehende
bestehende4-streifige
öffentliche
Feld- und Waldweg
1050, Gemarkung Eltersdorf wird durch die
Dammböschung der Rampe im Süd-West-Quadranten des
AK Fürth/Erlangen teilweise überbaut und den neuen
Verhältnissen angepasst.
Ausführung und Baulänge:
Baulänge:
125 m
Kronenbreite:
4,00 m
befestigte Breite: 3,00 m
wassergebundene Deckschicht
Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A
3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten,
über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert
wird.
Die Kosten für die Anpassung trägt die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 54
BayStrWG der Stadt Erlangen.
1. 28
381+300
bis
381+650
(Nordseite)
Öffentlicher Feld- a) [E]
und Waldweg,
Stadt Erlangen
Fl. Nr. 1080/1,
Gemarkung
[U]
Eltersdorf
die Beteiligten
b) [E]
Stadt Erlangen
[U]
die Beteiligten
Der bestehende öffentliche Feld- und Waldweg Fl. Nr.
1080/1, Gemarkung Eltersdorf wird durch die
Dammböschung der Rampe im Nord-Ost-Quadranten des
AK Fürth/Erlangen teilweise überbaut und den neuen
Verhältnissen angepasst. Die vorhandene Wegbreite von
3,00 m wird wiederhergestellt. Im Bereich von den
östlichen Flügelwänden der Widerlager des BW 381b1
(BWV lfd. Nr. 2.37) bis zum östlichen Anpassungsende
des öffentlichen Feld- und Waldweges wird dieser mit
einer befestigten Breite von 3,50 m hergestellt.
Ausführung und Baulänge:
Baulänge:
550 m
Kronenbreite:
4,00 m
befestigte Breite: 3,00 m bzw. 3,50 m
wassergebundene Deckschicht
Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A
3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten,
über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert
wird.
Die Kosten für die Anpassung trägt die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung des öffentlichen Feld- und Waldweges
obliegt wie bisher gemäß Art. 54 BayStrWG den
Beteiligten, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
1
2
1. 29
Blatt 18
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
vorgesehene Regelung
3
4
5
373+700
BAB A 3,
381+550 überführte
Bahnlinie
Bamberg Nürnberg
Der
4-streifige
Autobahnabschnitt
(mit
a) [E] und [U]
Die bestehende
Gleislage der
bestehenden
Bahnlinie Bamberg
Deutsche Bahn AG Nürnberg muss, falls das Überführungsbauwerk (vgl. BWV
lfd. Nr. 2.35) im Vorfeld des Ausbaues der A 3 errichtet
wird, um ca 0,1 m angehoben werden. Die Erweiterung der
Bahnlinie um zwei zusätzliche Gleise auf der Ostseite mit
einem neuen Brückenüberbau (vgl. BWV lfd. Nr. 2.36)
wurde in einem eisenbahnrechtlichen
Planfeststellungsverfahren behandelt. Die in diesem
eisenbahnrechtlichen Verfahren zum Schutz vor Bahnlärm
entlang der Westseite der Bahnlinie planfestgestellte
Schallschutzwand, verkürzt sich aufgrund der Änderung
des BW 381b alt (vgl. BWV-Nr. 2.35) auf Höhe des
südlichen Widerlagers um ca. 30 m. Dies führt am
Gebäude "In der Zeil 38, Eltersdorf" zu einer Erhöhung der
Bahnschallimmissionen im EG um 0,1 dB(A) bzw. zu einer
Erhöhung des Bahn-Beurteilungspegels von 49 dB(A) auf
b) [E] und [U]
Deutsche Bahn AG 50 dB(A). Da an diesem Gebäude bereits aufgrund des
BAB-Lärms dem Grunde nach ein Anspruch auf passiven
Schallschutz besteht, sind keine zusätzlichen
Lärmvorsorgemaßnahmen erforderlich. Sollten die
vorhandenen Umfassungsbauteile am Gebäude
"In der Zeil 38, Eltersdorf" noch keinen
ausreichendenSchallschutz bieten, werden mit
Fertigstellung der Erweiterung der Bahnlinie Bamberg Nürnberg zu Lasten der Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung passive Schallschutzmaßnahmen am Gebäude hergestellt.
Die zum Schutz vor Bahnlärm entlang der Ostseite der
Bahnlinie auf Höhe des nördlichen Widerlagers des
BW 381b neu (vgl. BWV-Nr. 2.36) gleichfalls durch das
eisenbahnrechtliche Verfahren planfestgestellte Schallschutzwand, wird zur Verbesserung ihrer Schutzwirkung
bis zur BWV-Nr. 8.30 durch die DB AG verlängert.
Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich,
den neuen Verhältnissen im Zuge des Brückenneubaus
BW 381b (vgl. BWV lfd. Nr. 2.35) angeglichen.
Die Kosten tragen gemäß § 12 Abs. 2 EKrG die
Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung
und die Deutsche Bahn AG anteilig. Die Festlegung des
Kostenteilungsschlüssels bleibt einer noch abzuschließenden Vereinbarung vorbehalten.
Die Unterhaltung obliegt der DB AG.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
1. 30
373+700
BAB A 3, Feld- a) [E] und [U]
381+724 überführter
und Waldweg
Stadt Erlangen
Tennenlohe Eltersdorf,
b) [E] und [U]
Fl. Nr. 914/15,
Stadt Erlangen
Gemarkung
Eltersdorf
Blatt 19
vorgesehene Regelung
5
Der
Autobahnabschnitt
(mit
Der bestehende
bestehende4-streifige
Feld- und
Waldweg Tennenlohe
-
Eltersdorf bleibt unverändert.
Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den
neuen Verhältnissen im Zuge des Brückenneubaus BW
381c (vgl. BWV lfd. Nr. 2.39) angeglichen.
Während des Neubaus des Brückenbauwerks BW 381c
muss die Feld- und Waldwegverbindung unterbrochen
werden. Der Unterhaltspflichtige wird rechtzeitig vorab
informiert.
Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 54
BayStrWG der Stadt Erlangen.
1. 31
381+810
bis
381+930
(Nordseite)
Öffentlicher Feld- a) [E]
und Waldweg,
Stadt Erlangen
Fl. Nr. 1169/3,
Gemarkung
[U]
Eltersdorf
die Beteiligten
Der bestehende öffentliche Feld- und Waldweg Fl. Nr.
1169/3, Gemarkung Eltersdorf wird durch die
Dammböschung der BAB A 3 teilweise überbaut und den
neuen Verhältnissen angepasst.
Ausführung und Baulänge:
Baulänge:
120 m
Kronenbreite:
4,00 m
befestigte Breite: 3,00 m
wassergebundene Deckschicht
b) [E]
Stadt Erlangen
[U]
die Beteiligten
Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A
3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten,
über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert
wird.
Die Kosten für die Anpassung trägt die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung des öffentlichen Feld- und Waldweges
obliegt wie bisher gemäß Art. 54 BayStrWG den
Beteiligten, deren Grundstücke über den Weg
bewirtschaftet werden.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
1. 32
373+700
BAB A 3,
382+375 Flurweg
bis
382+750
(Nordseite)
a) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland,
Bundesstraßenver
waltung
b) [E]
Stadt Erlangen
[U]
die Beteiligten
Blatt 20
vorgesehene Regelung
5
Der
4-streifige
Der bestehende
Flurweg nördlich
derAutobahnabschnitt
BAB A 3 auf dem(mit
Grundstück der
BAB wird durch die Dammböschung teilweise überbaut.
Zur Aufrechterhaltung der Wegeverbindung für den
landwirtschaftlichen Verkehr wird der Weg als öffentlicher
Feld- und Waldweg wieder hergestellt.
Ausführung und Baulänge:
Baulänge:
375 m
Kronenbreite:
4,00 m
befestigte Breite: 3,00 m
wassergebundene Deckschicht
Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A
3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten,
über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert
wird.
Der Weg wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg
gewidmet.
Die Kosten für die Anpassung trägt die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung des öffentlichen Feld- und Waldweges
obliegt gemäß Art. 54 BayStrWG den Beteiligten, deren
Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden.
1. 33
382+750 überführte ER 3, a) [E] und [U]
Weinstraße über
Stadt Erlangen
die BAB A 3
Die bestehende Kreisstraße ER 3, Weinstraße wird im
Zusammenhang mit dem Ausbau der BAB A 3 im
Kreuzungsbereich ausgebaut. Die ER 3 wird um ca. 20 m
nach Südosten verschoben. Die Kreisstraße erhält
beidseitig 3,00 m breite Geh- und Radwege.
Der Fahrbahnaufbau und die Querschnittsaufteilung sind in
Unterlage 6.3 dargestellt.
Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den
neuen Verhältnissen im Zuge des Brückenneubaus
BW 382b (vgl. BWV lfd. Nr. 2.41) angeglichen.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
1.
33 373+700 BAB A 3,
b) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Blatt 21
vorgesehene Regelung
5
Der bestehende 4-streifige Autobahnabschnitt (mit
Der Brückenneubau erfolgt südöstlich des bestehenden
Bauwerks, damit der Verkehr während der Bauzeit
aufrecht erhalten werden kann. Dennoch können während
der Bauzeit der Kreisstraße ER 3 kurzzeitige
Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der
Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird.
Die Kosten für den Ausbau tragen die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und die Stadt
Erlangen gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG anteilig.
Die anrechenbaren Fahrbahnbreiten nach Nr.5 (3) StraKR
betragen:
für die BAB A 3:
33,00 m + 33,00 m
für die ER 3:
13,50 m + 13,50 m
Somit ergibt sich folgende Kostenteilung:
Bundesrepublik Deutschland (BAB A 3): 70,97%
Stadt Erlangen (ER 3):
29,03%
Zuzüglich zur Beteiligung an den Herstellungskosten der
Kreuzungsänderung entfällt gemäß der
Vollzugsbekanntmachung zum BayStrWG auf den
Baulastträger der ER 3 eine Verwaltungskostenpauschale
von 5%, bezogen auf die anteiligen kreuzungsbedingten
Grunderwerbs- und Baukosten. Diese Kosten werden
ebenfalls von der Stadt Erlangen getragen.
Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 41
BayStrWG der Stadt Erlangen.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
1. 34
373+700
BAB A 3, Feld- a) [E] und [U]
382+705 Öffentlicher
(West- und Waldweg Fl.
Stadt Erlangen
seite)
Nr. 857/3,
Gemarkung
0+320 Eltersdorf
b) [E] und [U]
bis
Stadt Erlangen
0+378
(ER 3)
Blatt 22
vorgesehene Regelung
5
Der
Autobahnabschnitt
(mit Fl. Nr.
Der bestehende
bestehende4-streifige
öffentliche
Feld- und Waldweg
857/3, Gemarkung Eltersdorf wird durch die
Dammböschung der ER 3 teilweise überbaut und nach
Norden verschoben.
Ausführung und Baulänge:
Baulänge:
60 m
Kronenbreite:
4,00 m
befestigte Breite: 3,00 m
wassergebundene Deckschicht
Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A
3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten,
über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert
wird.
Die Aufwendungen für die Umbaumaßnahmen am Feldund Waldweg zählen zu den kreuzungsbedingten Kosten
der Überführung der ER 3, deren Aufteilung sich nach dem
unter BWV lfd. Nr. 1.33 erläuterten Teilungsschlüssel
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Stadt
Erlangen ergibt.
1. 35
382+775 Öffentlicher Feld- a) [E]
(Ostseite) und Waldweg, Fl.
Stadt Erlangen
Nr. 857/4, 850/7,
0+100 Gemarkung
[U]
bis
Eltersdorf
die Beteiligten
0+185
(ER 3)
b) [E]
Stadt Erlangen
[U]
die Beteiligten
Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 54
BayStrWG der Stadt Erlangen.
Der bestehende öffentliche Feld- und Waldweg Fl. Nr.
857/4, 850/7 Gemarkung Eltersdorf wird durch die
Dammböschung der ER 3 teilweise überbaut und nach
Süden verschoben.
Ausführung und Baulänge:
Baulänge:
85 m
Kronenbreite:
4,00 m
befestigte Breite: 3,00 m
wassergebundene Deckschicht
Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A
3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten,
über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert
wird.
Die Aufwendungen für die Umbaumaßnahmen am Feldund Waldweg zählen zu den kreuzungsbedingten Kosten
der Überführung der ER 3, deren Aufteilung sich nach dem
unter BWV lfd. Nr. 1.33 erläuterten Teilungsschlüssel
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Stadt
Erlangen ergibt.
Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 54
BayStrWG der Stadt Erlangen.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
1. 36
373+700
BAB A 3, ER 3, a) [E] und [U]
144+358 unterführte
(A 73) Weinstraße
Stadt Erlangen
unter der
BAB A 73
b) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Blatt 23
vorgesehene Regelung
5
Der
Autobahnabschnitt
(mit bleibt
Die bestehende
bestehende4-streifige
Kreisstraße
ER 3, Weinstraße
unverändert.
Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den
neuen Verhältnissen im Zuge der Bauwerksverlängerung
BW 144,358 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.44) angeglichen.
Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A
3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten,
über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert
wird.
Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 41
BayStrWG der Stadt Erlangen.
1. 37
144+756 unterführter Geh- a) [E] und [U]
(A 73) und Radweg
Stadt Erlangen
Der bestehende Geh- und Radweg wird im Zuge der
Unterführung auf eine Breite von 6,00 m verbreitert.
Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den
neuen Verhältnissen im Zuge des Brückenneubaus BW
144,756 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.46) angeglichen.
Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A
3 wird der Weg zeitweise voll gesperrt. Der
Unterhaltspflichtige wird darüber rechtzeitig vorab
informiert.
b) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Die Kosten für den Ausbau tragen die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und die Stadt
Erlangen gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG anteilig.
Die anrechenbaren Fahrbahnbreiten nach Nr.5 (3) StraKR
betragen:
für die BAB A 73:
26,00 m + 26,00 m
für den G+R:
2,50 m + 2,50 m
Somit ergibt sich folgende Kostenteilung:
Bundesrepublik Deutschland (BAB A 3): 91,23%
Stadt Erlangen (G+R):
8,77%
Zuzüglich zur Beteiligung an den Herstellungskosten der
Kreuzungsänderung entfällt gemäß der
Vollzugsbekanntmachung zum BayStrWG auf den
Baulastträger des Geh- und Radweges eine
Verwaltungskostenpauschale
von 5%, bezogen auf die anteiligen kreuzungsbedingten
Grunderwerbs- und Baukosten. Diese Kosten werden
ebenfalls von der Stadt Erlangen getragen.
Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 54a
BayStrWG der Stadt Erlangen.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
1. 38
373+700
BAB A 3, Fl. Nr.
378+225 Privatweg
445 Gemarkung
Kriegenbrunn
a) [E]
Wasser- und
Bodenverband
Kriegenbrunn
[U]
Wasser- und
Bodenverband
Kriegenbrunn
b) [E]
Wasser- und
Bodenverband
Kriegenbrunn
[U]
Wasser- und
Bodenverband
Kriegenbrunn
Blatt 24
vorgesehene Regelung
5
Der
4-streifige Autobahnabschnitt
(mit bleibt
Der bestehende
Privatweg unterhalb
der Aurachtalbrücke
unverändert.
Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den
neuen Verhältnissen im Zuge des Brückenneubaus BW
378a (vgl. BWV lfd. Nr. 2.9) angeglichen.
Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A
3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten,
über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert
wird.
Für die Benutzung des Privatweges durch die
Bundesstraßenverwaltung wird eine Vereinbarung
zwischen dem Wasser- und Bodenverband Kriegenbrunn
und der Bundesrepublik Deuschland,
Bundesstraßenverwaltung geschlossen.
Die Unterhaltung des Privatweges obliegt weiterhin dem
Wasser- und Bodenverband Kriegenbrunn.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
2. 1
a) [E] und [U]
374+656 BAB A 3,
Bundesrepublik
nördlich
Deutschland
TR Aurach (BundesstraßenAK
verwaltung)
Fürth/Erlangen,
6-streifiger
b) [E] und [U]
Ausbau
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Blatt 25
vorgesehene Regelung
5
Die Kreisstraße ER 1 kreuzt die BAB A 3 und wird im
Bestand mit einem Bauwerk unterführt. Es nimmt künftig
eine zweistreifige Fahrbahn und auf der Südseite einen
Geh- und Radweg auf.
Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird ein neues
Unterführungsbauwerk für die Kreisstraße ER 1
hergestellt.
Art des Bauwerks und Abmessungen:
Lichte Weite
11,25 m (ER 1)
Lichte Höhe
≥ 4,70 m
Br. zw. Gel.
36,60 m (A 3)
Kreuzungswinkel 105,409 gon
Die Herstellungskosten tragen die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und die Stadt
Erlangen gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG anteilig (vgl.
BWV lfd. Nr. 1.4).
Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung
nach § 13 Abs. 2 FStrG.
Die Unterhaltung der übrigen Teile der Kreuzungsanlage
obliegt dem Träger der Straßenbaulast der Straße, zu der
sie gehören.
2. 2
374+708 BW 374b
Unterführung
des Bimbachs
a) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Der Bimbach kreuzt die BAB A 3 und wird im Bestand mit
einem Bauwerk unterführt.
Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 und dem Neubau
eines öffentlichen Feld- und Waldweges (vgl. BWV lfd. Nr.
1.5) wird das vorhandene Unterführungsbauwerk für den
Bimbach verlängert, so dass der neu angelegte öffentliche
Feld- und Waldweg (vgl. BWV lfd. Nr. 1.5) mit überführt
wird.
Art des Bauwerks und Abmessungen:
Lichte Weite
3,50 m
Lichte Höhe
≥ 1,80 m
Länge des BW
84,00 m
Kreuzungswinkel 100,000 gon
Die Herstellungskosten trägt gemäß § 12a Abs. 1 FStrG
die Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung
nach § 13a Abs. 1 FStrG.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
2. 3
2. 4
2. 5
375+645 BW 375a1
a) Bundesrepublik
und
VersorgungsDeutschland
375+710 kanal
(Bundesstraßen(nachrichtlich
verwaltung)
aus
Planfeststellung
zur Erweiterung b) Bundesrepublik
der TR Aurach
Deutschland
BWV lfd. Nr.
(Bundesstraßen6.13)
verwaltung)
Blatt 26
vorgesehene Regelung
5
Der vorhandene Versorgungskanal DN 1200 bei Betr.-km
375+710 kann aufgrund seiner geringen Tiefenlage nicht
für den zukünftigen Schmutzwasserkanal benutzt werden
und wird deshalb aufgelassen und zurückgebaut.
Bei Betr.-km 375+645 wird ein Ersatzneubau DN 800 für
die Querung der neuen Ver- und Entsorgungsleitungen der
Tank- und Rastanlage Südseite errichtet.
Im Übrigen wird auf die Planfeststellung zur Erweiterung
der TR Aurach verwiesen.
375+792 BW 375a
a) [E] und [U]
BetonrohrBundesrepublik
durchlass
Deutschland
DN 800
(Bundesstraßen(nachrichtlich
verwaltung)
aus
b) [E] und [U]
Planfeststellung
Bundesrepublik
zur Erweiterung
Deutschland
der TR Aurach
(BundesstraßenBWV lfd. Nr.
verwaltung)
2.9)
Der bestehende Durchlass DN 800 wird an die neue
Verkehrsanlage angepasst und verlängert.
376+608 BW 376a
Unterführung
der GVS
Steudach Neuses
Die Gemeindeverbindungsstraße Steudach - Neuses
kreuzt die BAB A 3 und wird im Bestand mit einem
Bauwerk unterführt.
a) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Im Übrigen wird auf die Planfeststellung zur Erweiterung
der TR Aurach verwiesen.
Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird ein neues
Unterführungsbauwerk in den gleichen
Querschnittsabmessungen für die GVS Steudach - Neuses
hergestellt.
Art des Bauwerks und Abmessungen:
Lichte Weite
6,00 m (GVS)
Lichte Höhe
≥ 4,50 m
Br. zw. Gel.
36,60 m (A 3)
Kreuzungswinkel 73,367 gon
Die Herstellungskosten trägt gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1
FStrG die Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung
nach § 13 Abs. 2 FStrG.
Die Unterhaltung der übrigen Teile der Kreuzungsanlage
obliegt dem Träger der Straßenbaulast der Straße, zu der
sie gehören.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
2. 6
376+798 BW 376b
Betonrohrdurchlass
DN 800
a) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Blatt 27
vorgesehene Regelung
5
Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird der
bestehende Durchlass DN 800 im Zu- und Auslaufbereich
der verbreiterten Verkehrsanlage angepasst und
verlängert.
Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
2. 7
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Die Unterhaltung des Durchlasses obliegt der
Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
377+560 BW 377a
a) [E] und [U]
Unterführung
Bundesrepublik
der Staatsstraße
Deutschland
St 2244
(Bundesstraßenverwaltung)
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Die Staatsstraße St 2244 kreuzt die BAB A 3 und wird im
Bestand mit einem Bauwerk unterführt.
Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 und der
Verbreiterung der St 2244 auf 4 Fahrstreifen wird ein
neues Unterführungsbauwerk für die Staatsstraße
hergestellt.
Art des Bauwerks und Abmessungen:
Lichte Weite
25,50 m (St 2244)
Lichte Höhe
≥ 4,70 m
Br. zw. Gel.
42,85 m (A 3)
Kreuzungswinkel 98,148 gon
Die Herstellungskosten tragen die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und der Freistaat
Bayern gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG anteilig (vgl. BWV
lfd. Nr. 1.2).
Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung
nach § 13 Abs. 2 FStrG.
Die Unterhaltung der übrigen Teile der Kreuzungsanlage
obliegt dem Träger der Straßenbaulast der Straße, zu der
sie gehören.
2. 8
377+942 BW 377b
Betonrohrdurchlass
DN 600 links
a) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird der
bestehende Durchlass DN 600 der Entwässerung der BAB
A 3 auf Grund von Änderungen des
Entwässerungssystems nicht mehr benötigt und
rückgebaut.
b) [E] und [U] ---
Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
2. 9
378+097 BW 378a
Aurachtalbrücke
a) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Blatt 28
vorgesehene Regelung
5
Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird die
vorhandene Aurachtalbrücke erneuert. Mit dem Aurachtal
überspannt die Brücke die GVS Herzogenauracher Straße,
Feld- und Waldwege, sowie den Mühlbach und die Aurach.
Art des Bauwerks und Abmessungen:
Stützweite
40,00 m + 4 x 45,00 m +
40,00 m + 33,00 m
Lichte Höhe
≥ 4,70 m
Br. zw. Gel.
37,30 m 38,30 m
Kreuzungswinkel 100,00 gon
Während des Rückbaus der bestehenden Talbrücke
werden im Abbruchbereich Schutzvorkehrungen für die
unterführenden Straßen und Wege getroffen.
Die im Bauwerksbereich verlegten Leitungen werden
während der Bauzeit gesichert und den neuen
Verhältnissen angepasst.
Auf der nördlichen und südlichen Bauwerkskappe werden
5,00 m hohe transparente Lärmschutzwände angeordnet.
Die Herstellungskosten trägt gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 und
§ 12a Abs. 1 FStrG die Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung
nach § 13 Abs. 2 und § 13a Abs. 1 FStrG.
Die Unterhaltung der übrigen Teile der
Kreuzungsanlage obliegt dem Träger der
Straßenbaulast der Straße, zu der sie gehören.
2. 10
378+267 BW 378a1
Betonrohrdurchlass
DN 600 links
a) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
b) [E] und [U] ---
Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird der
bestehende Durchlass DN 600 der Entwässerung der BAB
A 3 auf Grund von Änderungen des
Entwässerungssystems nicht mehr benötigt und
rückgebaut.
Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
2. 11
a) [E] und [U]
378+801 BW 378b
Bundesrepublik
Unterführung
Deutschland
der Bahnlinie
(BundesstraßenErlangen-Bruck verwaltung)
Herzogenaurach
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Blatt 29
vorgesehene Regelung
5
Die Bahnlinie Erlangen-Bruck - Herzogenaurach kreuzt die
BAB A 3 und wird im Bestand mit einem Bauwerk
unterführt.
Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird das
Bauwerk beidseitig entsprechend dem verbreiterten
Autobahnquerschnitt verlängert.
Art des Bauwerks und Abmessungen:
Lichte Weite
6,70 m (DB AG)
Lichte Höhe
≥ 5,92 m
Br. zw. Gel.
36,60 m 38,00 m ( A 3)
Kreuzungswinkel 151,821 gon
Die Herstellungskosten trägt gemäß § 12 Abs. 1 EKrG die
Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung
nach § 14 Abs. 3 EKrG.
2. 12
378+811 BW 378c
Betonrohrdurchlass
DN 800 rechts
a) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
b) [E] und [U] ---
Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird der
bestehende Durchlass DN 800 der Entwässerung der BAB
A 3 auf Grund von Änderungen des
Entwässerungssystems nicht mehr benötigt und
rückgebaut.
Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
2. 13
379+070 BW 379a
a) [E] und [U]
Unterführung
Bundesrepublik
der Kreisstraße
Deutschland
ER 2,
(BundesstraßenHüttendorfer
verwaltung)
Straße
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Blatt 30
vorgesehene Regelung
5
Die Kreisstraße ER 2 kreuzt die BAB A 3 und wird im
Bestand mit einem Bauwerk unterführt.
Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird ein neues
verbreitertes Unterführungsbauwerk für die Kreisstraße ER
2 hergestellt.
Art des Bauwerks und Abmessungen:
Lichte Weite
12,75 m 13,00 m
Lichte Höhe
≥ 4,70 m
Br. zw. Gel.
36,60 m 38,00 m
Kreuzungswinkel 97,686 gon
Die Herstellungskosten tragen die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und die Stadt
Erlangen gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG anteilig (vgl.
BWV lfd. Nr. 1.15).
Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung
nach § 13 Abs. 2 FStrG.
Die Unterhaltung der übrigen Teile der Kreuzungsanlage
obliegt dem Träger der Straßenbaulast der Straße, zu der
sie gehören.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
2. 14
a)
379+648,5 BW 379b
Unterführung
des Main-DonauKanals
(Großschifffahrtsstraße)
b)
[E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
[E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Blatt 31
vorgesehene Regelung
5
Der Main-Donau-Kanal kreuzt die BAB A 3 und wird im
Bestand mit einem Bauwerk unterführt.
Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird ein neues
Unterführungsbauwerk für den Main-Donau-Kanal
erforderlich, wobei die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
eine Anhebung der Überbauunterkante verlangt.
Art des Bauwerks und Abmessungen:
Lichte Weite
91,50 m
Lichte Höhe
≥ 6,40 m über OK Wasserspiegel
Br. zw. Gel.
2 x 17,56 m 2 x 18,85 m
Kreuzungswinkel 98,554 gon
Die Herstellungskosten tragen gemäß Schreiben des
BMVBS vom 17.02.2009 (AZ: WS 15/S 16/526.5/5) die
Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung
und die Bundesrepublik Deutschland, Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung im Verhältnis 50% / 50%.
Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung nach § 13a Abs. 1
FStrG.
Die Unterhaltung der übrigen Teile der Kreuzungsanlage
obliegt dem Träger der Straßenbaulast der Straße, zu der
sie gehören.
Auf der westlichen Uferseite, wird im Bauwerksbereich der
Einsprung der Uferwand im Zuge des Brückenneubaus beseitigt. Dies ist Bestandteil der Herstellungskosten.
2. 15
379+850 BW 379e
a) [E] und [U]
E.ON Netz GmbH
Energie
Ableitungskanal
Sonderprofil
3000/3000
b) [E] und [U] ---
2. 16
379+891 BW 379c
Stahlrohrdurchlass
DN 1200
a) [E] und [U]
E.ON Netz GmbH
b) [E] und [U] ---
Durch den Rückbau des Großkraftwerkes Franken II wird
der bestehende Energie Ableitungskanal nicht mehr
benötigt und rückgebaut.
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Gestattungsvertrag vom 13.03.1981 / 30.03.1981.
Durch den Rückbau des Großkraftwerkes Franken II wird
der bestehende Stahlrohrdurchlass nicht mehr benötigt
und rückgebaut.
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Gestattungsvertrag vom 12.10.1965 / 18.10.1965.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
2. 17
379+910 BW 379f
Stahlrohrdurchlass
DN 800
a) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
2. 18
379+978 BW 379d
Stahlrohrdurchlass
DN 1000
a) [E] und [U]
E.ON Netz GmbH
b) [E] und [U] ---
2. 19
380+077 BW 380a
Betonrohrdurchlass
DN 1000
a) [E] und [U]
E.ON Netz GmbH
b) [E] und [U]
E.ON Netz GmbH
Blatt 32
vorgesehene Regelung
5
Der bestehende Durchlass DN 800 wird im Zuge der
Verbreiterung der Verkehrsanlage erneuert.
Bestehende Leitungen werden während der
Baumaßnahme gesichert und den neuen Verhältnissen
angeglichen.
Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung des Durchlasses obliegt der
Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Durch den Rückbau des Großkraftwerkes Franken II wird
der bestehende Stahlrohrdurchlass nicht mehr benötigt
und rückgebaut.
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Gestattungsvertrag vom 12.10.1965 / 18.10.1965.
Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird der
bestehende Durchlass DN 1000 im Zu- und Auslaufbereich
der verbreiterten Verkehrsanlage angepasst und
verlängert.
Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich,
während der Baumaßnahme gesichert und den neuen
Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung richtet sich nach
Sondernnutzungsrecht.
Die Unterhaltung des Durchlasses obliegt der E.ON Netz
GmbH.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
2. 20
2. 21
380+234 BW 380a1
Betonrohrdurchlass
DN 600 links
380+269 BW 380b
westliche
Flutbrücke
Blatt 33
vorgesehene Regelung
5
a) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird der
bestehende Durchlass DN 600 der Entwässerung der BAB
A 3 auf Grund von Änderungen des
Entwässerungssystems nicht mehr benötigt und
rückgebaut.
b) [E] und [U] ---
Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
a) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Die BAB A 3 durchquert das Überschwemmungsgebiet der
Regnitz.
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Art des Bauwerks und Abmessungen:
Lichte Weite
2 x 20,15 m
Lichte Höhe
≥ 4,20 m
Br. zw. Gel.
36,60 m 38,00 m
Kreuzungswinkel 100,000 gon
Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird die
westliche Flutbrücke neu hergestellt.
Auf der nördlichen und südlichen Bauwerkskappe werden
6,00 m hohe transparente Lärmschutzwände angeordnet.
Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
2. 22
380+446 BW 380c
Regnitzbrücke
a) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Blatt 34
vorgesehene Regelung
5
Die Regnitz kreuzt die BAB A 3 und wird im Bestand mit
einer Brücke überquert.
Die bestehende Brücke über die Regnitz und ein Feldweg
wurden im Jahr 2007 nach einem eigenen
Plangenehmigungsverfahren in den Abmessungen für den
6-streifigen Ausbau der BAB A 3 errichtet.
Auf der nördlichen und südlichen Bauwerkskappe werden
6,00 m hohe transparente Lärmschutzwände angeordnet.
Art des Bauwerks und Abmessungen:
Lichte Weite
92,00 m
Lichte Höhe
≥ 4,16 m
Br. zw. Gel.
39,40 m
Kreuzungswinkel 100,000 gon
Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
2. 23
380+665 BW 380d
östliche
Flutbrücke
a) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Die BAB A 3 durchquert das Überschwemmungsgebiet der
Regnitz.
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Art des Bauwerks und Abmessungen:
Lichte Weite
2 x 22,00 m
Lichte Höhe
≥ 3,80 m
Br. zw. Gel.
54,10 m
Kreuzungswinkel 100,000 gon
Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird die östliche
Flutbrücke neu hergestellt.
Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
2. 24
380+676 BW 380d1
Betonrohrdurchlass
DN 1200
a) [E] und [U]
Stadt Erlangen
b) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Blatt 35
vorgesehene Regelung
5
Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird der
bestehende Durchlass DN 1200 voraussichtlich nicht
berührt und bleibt unverändert erhalten.
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Gestattungsvertrag von 18.06.1985 / 28.06.1985.
Die Unterhaltung des Bauwerkes obliegt wie bisher der
Stadt Erlangen.
2. 25
380+680 BW 380d2
Betonrohrdurchlass
DN 1400
a) [E] und [U]
Stadt Erlangen
b) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird der
bestehende Durchlass DN 1400 voraussichtlich nicht
berührt und bleibt unverändert erhalten.
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Gestattungsvertrag von 18.06.1985 / 28.06.1985.
Die Unterhaltung des Bauwerkes obliegt wie bisher der
Stadt Erlangen.
2. 26
380+789 BW 380d3
Stahlrohrdurchlass
DN 1000
a) [E] und [U]
ESTW AG
Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 und den
Umbau des AK Fürth/Erlangen wird der bestehende
Durchlass DN 1000 im Zu- und Auslaufbereich der
verbreiterten Verkehrsanlage angepasst und verlängert.
b) [E] und [U]
ESTW AG
Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich,
während der Baumaßnahme gesichert und den neuen
Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Gestattungsvertrag vom 05.12.1989.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
2. 27
380+847 BW 380e
Stahlrohrdurchlass
DN 600
a) [E] und [U]
Zweckverband zur
Wasserversorgung
der Eltersdorfer
Gruppe
(ESTW AG)
b) [E] und [U]
Zweckverband zur
Wasserversorgung
der Eltersdorfer
Gruppe
(ESTW AG)
2. 28
a) [E] und [U]
380+870 BW 380f
Bundesrepublik
Überführung der
St 2242
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Blatt 36
vorgesehene Regelung
5
Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 und den
Umbau des AK Fürth/Erlangen wird der bestehende
Durchlass DN 600 im Zu- und Auslaufbereich der
verbreiterten Verkehrsanlage angepasst und verlängert.
Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich,
während der Baumaßnahme gesichert und den neuen
Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Gestattungsvertrag vom 31.07.1964 / 10.08.1964.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Die Staatsstraße St 2242 kreuzt die BAB A 3 und wird im
Bestand mit einem Bauwerk überführt.
Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 und dem Umbau
des AK Fürth/Erlangen wird ein neues verlängertes
Überführungsbauwerk mit veränderter
Querschnittsaufteilung hergestellt.
Art des Bauwerks und Abmessungen:
Lichte Weite
34,25 m + 35,50 m (A 3)
Lichte Höhe
≥ 4,70 m
Br. zw. Gel.
11,50 m (St 2242)
Kreuzungswinkel 85,72 gon
Die Herstellungskosten trägt gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1
FStrG die Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung
nach § 13 Abs. 2 FStrG.
Die Unterhaltung der übrigen Teile der Kreuzungsanlage
obliegt dem Träger der Straßenbaulast der Straße, zu der
sie gehören.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
2. 29
a) [E] und [U]
380+892 BW 380f
--Behelfsbrücke
Überführung der
St 2242
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Blatt 37
vorgesehene Regelung
5
Die Staatsstraße St 2242 kreuzt die BAB A 3 und wird im
Bestand mit einem Bauwerk überführt. Mit dem 6-streifigen
Ausbau der BAB A 3 wird ein neues Überführungsbauwerk
für die Staatsstraße hergestellt.
Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Bauzeit
der Überführung der St 2242 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.28) wird
ein Behelfsbauwerk errichtet.
Art des Bauwerks und Abmessungen:
Lichte Weite
27,60 m + 31,50 m (A 3)
Lichte Höhe
≥ 4,70 m
Br. zw. Gel.
10,50 m
Kreuzungswinkel 85,080 gon
Die Herstellungskosten trägt gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1
FStrG die Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung
nach § 13 Abs. 2 FStrG.
Nach Fertigstellung der Überführung der St 2242 (vgl.
BWV lfd. Nr. 2.28) wird das Behelfsbauwerk ersatzlos
rückgebaut.
2. 30
381+002 BW 381a
Betonrohrdurchlass
DN 1000
a) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 und den
Umbau des AK Fürth/Erlangen wird der bestehende
Durchlass DN 1000 auf Grund von Änderungen des
Entwässerungssystems im Querungsbereich mit der BAB
A 3 nicht mehr benötigt und rückgebaut.
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Im Kreuzungsbereich mit der Rampe Bamberg-Würzburg
wird der Durchlass an die neuen Verhältnisse angepasst.
Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
2. 31
381+040 BW 143,563
a) [E] und [U]
Überführung der
--Verbindungsrampe BambergNürnberg
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Blatt 38
vorgesehene Regelung
5
Die Verbindungsrampe Bamberg - Nürnberg (Overfly)
kreuzt die BAB A 3 und wird mit einem Bauwerk überführt.
Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 und dem Umbau
des AK Fürth/Erlangen wird ein neues
Überführungsbauwerk für die Verbindungsrampe
hergestellt.
Art des Bauwerks und Abmessungen:
Lichte Weite
35,00 m + 27,00 m + 22,00 m (A 3)
Lichte Höhe
≥ 4,70 m
Br. zw. Gel.
13,00 m (Overfly)
Kreuzungswinkel 89,660 gon
Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
2. 32
a) [E] und [U]
381+217 BW 143,777
--Unterführung
der Verbindungsrampe BambergNürnberg
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Die Verbindungsrampe Bamberg - Nürnberg (Overfly)
kreuzt die BAB A 73 und wird mit einem Bauwerk
unterführt.
Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 und dem Umbau
des AK Fürth/Erlangen wird ein neues
Unterführungsbauwerk für die Verbindungsrampe
hergestellt.
Art des Bauwerks und Abmessungen:
Lichte Weite
20,00 m (Overfly)
Lichte Höhe
≥ 4,70 m
Br. zw. Gel.
44,10 m (A 73)
Kreuzungswinkel 114,940 gon
Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
2. 33
381+217 BW 143,599
a) [E] und [U]
Überführung der
Bundesrepublik
143+599 BAB A 73
Deutschland
(A 73) Bamberg - Fürth
(Bundesstraßenverwaltung)
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Blatt 39
vorgesehene Regelung
5
Die BAB A 73 Bamberg - Nürnberg kreuzt die BAB A 3 und
wird mit einem Bauwerk überführt.
Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird ein neues
Überführungsbauwerk für die BAB A 73 hergestellt.
Art des Bauwerks und Abmessungen:
Lichte Weite
35,34 m + 31,43 m (A 3)
Lichte Höhe
≥ 4,70 m
Br. zw. Gel.
50,60 m (A 73)
Kreuzungswinkel 116,030 gon
Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
2. 34
381+400 BW 143,775
Betonrohr143+775 durchlass
(A 73) DN 800
a) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
b) [E] und [U] ---
Durch den Umbau des AK Fürth/Erlangen wird der
bestehende Durchlass DN 800 auf Grund von Änderungen
des Entwässerungssystems nicht mehr benötigt und
rückgebaut.
Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
2. 35
381+552 BW 381b alt
a) [E] und [U]
Überführung der
Deutsche Bahn AG
19+354 Bahnlinie
(DB AG) Bamberg Nürnberg
b) [E] und [U]
Deutsche Bahn AG
Blatt 40
vorgesehene Regelung
5
Die Bahnlinie Bamberg - Nürnberg kreuzt die BAB A 3 und
wird mit einem Bauwerk überführt.
Mit dem Umbau des AK Fürth/Erlangen und dem 6streifigen Ausbau der BAB A 3 wird das
Überführungsbauwerk mit größerer lichten Weite erneuert.
Art des Bauwerks und Abmessungen:
Lichte Weite
97,26 m 102,96 m (Überbau West)
≥ 4,70 m
Lichte Höhe
Br. zw. Gel.
11,60 m Überbaubreite 12,30 m
Kreuzungswinkel 78,50 gon 77,74 gon
Die Kosten tragen gemäß § 12 Abs. 2 EKrG die
Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung
und die Deutsche Bahn AG anteilig. Die Festlegung des
Kostenteilungsschlüssels bleibt einer noch
abzuschließenden Vereinbarung vorbehalten.
Um die lichte Höhe gegenüber der bestehenden BAB A 3
nicht zu verringern, wird eine Gleisanhebung der
bestehenden Bahnlinie um ca. 0,1 m für den Fall
notwendig, dass das Bauwerk im Vorfeld des Ausbaues
der A 3 errichtet wird.
Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Deutschen
Bahn AG nach § 14 Abs. 3 EKrG.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
2. 36
381+566 BW 381b neu
a) [E] und [U]
Überführung der
Deutsche Bahn AG
19+349 Bahnlinie
(DB AG) Bamberg Nürnberg
Blatt 41
vorgesehene Regelung
5
Die Bahnlinie Bamberg - Nürnberg kreuzt die BAB A 3 und
wird mit einem Bauwerk überführt.
Für die Erweiterung der Bahnlinie um 2 Gleise wird ein
neues Überführungsbauwerk hergestellt. Dieses Bauwerk
wurde im Planfeststellungsverfahren "Ausbaustrecke
b) [E] und [U]
Deutsche Bahn AG Nürnberg - Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt 17"
behandelt und durch den Beschluss vom 30.10.2009 durch
das Eisenbahn-Bundesamt genehmigt. Die Darstellung
dieses Bauwerks erfolgt hier deshalb nur nachrichtlich.
Art des Bauwerks und Abmessungen:
Lichte Weite
91,88 m 102,96 m (Überbau Ost)
≥ 4,70 m
Lichte Höhe
Br. zw. Gel.
11,60 m Überbaubreite 12,30 m
Kreuzungswinkel 78,50 gon 77,77 gon
Die Kosten tragen gemäß § 12 Abs. 2 EKrG die
Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung
und die Deutsche Bahn AG anteilig. Die Festlegung des
Kostenteilungsschlüssels bleibt einer noch
abzuschließenden Vereinbarung vorbehalten.
Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Deutschen
Bahn AG nach § 14 Abs. 3 EKrG.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
2. 37
a) [E] und [U]
381+552 BW 381b1
Deutsche Bahn AG
Unterführung
19+430 eines Feld- und
b) [E] und [U]
(DB AG) Waldweges
Deutsche Bahn AG
Blatt 42
vorgesehene Regelung
5
Der Feld- und Waldweg Tennenlohe - Eltersdorf kreuzt die
Bahnlinie Bamberg - Nürnberg und wird mit einem
Bauwerk unterführt.
Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird ein neues
Unterführungsbauwerk unter der bestehenden und der
neuen Eisenbahnstrecke für den Feld- und Waldweg
hergestellt. Das neue Bauwerk wird um ca. 55 m nach
Norden verschoben.
Art des Bauwerks und Abmessungen:
Lichte Weite
5,50 m
Lichte Höhe
≥ 4,50 m
Br. zw. Gel.
25,00 m
Kreuzungswinkel 100,000 gon
Die Kosten tragen gemäß § 12 Abs. 2 EKrG die
Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung
und die Deutsche Bahn AG anteilig. Die Festlegung des
Kostenteilungsschlüssels bleibt einer noch
abzuschließenden Vereinbarung vorbehalten.
Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Deutschen
Bahn AG nach § 14 Abs. 3 EKrG.
2. 38
381+565 BW 381b2
Stahlrohrdurchlass
DN 600
a) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Der bestehende Durchlass DN 600 bleibt unverändert
erhalten.
Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich,
während der Baumaßnahme gesichert und den neuen
Verhältnissen angeglichen.
Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung des Durchlasses obliegt der
Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
2. 39
a) [E] und [U]
381+724 BW 381c
Bundesrepublik
Überführung des
Feld- und
Deutschland
Waldweges
(Bundesstraßenverwaltung)
Tennenlohe Eltersdorf
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Blatt 43
vorgesehene Regelung
5
Der Feld- und Waldweg Tennenlohe - Eltersdorf kreuzt die
BAB A 3 und wird im Bestand mit einem Bauwerk
überführt.
Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird ein neues
verlängertes Überführungsbauwerk für den Feld- und
Waldweg an gleicher Stelle hergestellt.
Art des Bauwerks und Abmessungen:
Lichte Weite
34,50 m + 36,50 m (A 3)
Lichte Höhe
≥ 4,70 m
Br. zw. Gel.
6,00 m
Kreuzungswinkel 100,000 gon
Die Herstellungskosten trägt gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1
FStrG die Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung
nach § 13 Abs. 2 FStrG.
Die Unterhaltung der übrigen Teile der Kreuzungsanlage
obliegt dem Träger der Straßenbaulast der Straße, zu der
sie gehören.
Zur Aufrechterhaltung einer Querungsmöglichkeit für den
Fußgänger- und Radfahrerverkehr, errichtet die
Bundesstraßenverwaltung in seitlich versetzter Lage
während der Bauzeit eine gemeinsame Behelfsbrücke für
Fußgänger und Radfahrer. Die Kosten hierfür übernimmt
die Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
2. 40
381+183 BW 382a
Betonrohrdurchlass
DN 800
a) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird der
bestehende Durchlass DN 800 der Entwässerung der BAB
A 3 auf Grund von Änderungen des
Entwässerungssystems nicht mehr benötigt und
rückgebaut.
Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
b) [E] und [U] ---
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
2. 41
382+744
(alt)
382+763
(neu)
a) [E] und [U]
BW 382b
Bundesrepublik
Überführung der
Deutschland
Kreisstraße
(BundesstraßenER 3,
verwaltung)
Weinstraße
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Blatt 44
vorgesehene Regelung
5
Die Kreisstraße ER 3, Weinstraße kreuzt die BAB A 3 und
wird im Bestand mit einem Bauwerk überführt.
Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird ein neues
Überführungsbauwerk für die Kreisstraße in seitlich
versetzter Lage mit einer größeren Breite zwischen den
Geländern hergestellt.
Art des Bauwerks und Abmessungen:
Lichte Weite
24,50 m + 28,50 m (A 3)
Lichte Höhe
≥ 4,70 m
Br. zw. Gel.
14,50 m
Kreuzungswinkel 126,880 gon
Die Herstellungskosten tragen die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und die Stadt
Erlangen gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG anteilig (vgl.
BWV lfd. Nr. 1.33).
Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung
nach § 13 Abs. 2 FStrG.
Die Unterhaltung der übrigen Teile der Kreuzungsanlage
obliegt dem Träger der Straßenbaulast der Straße, zu der
sie gehören.
2. 42
383+040 BW 383a
Stahlrohrdurchlass
DN 600
a) [E] und [U]
Zweckverband
Wasserversorgung
der Eltersdorfer
Gruppe
(ESTW AG)
b) [E] und [U]
Zweckverband
Wasserversorgung
der Eltersdorfer
Gruppe
(ESTW AG)
Der bestehende Durchlass DN 600 bleibt unverändert
erhalten.
Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich,
während der Baumaßnahme gesichert und den neuen
Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Gestattungsvertrag vom März 1964, sowie dem
Gestattungsvertag vom 05.08.1976 / 07.09.1976.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
2. 43
144+053 BW 144,053
(A 73) Betonrohrdurchlass
DN 1200
a) [E] und [U]
Stadt Erlangen
b) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Blatt 45
vorgesehene Regelung
5
Durch den Ausbau des AK Fürth/Erlangen wird der
bestehende Durchlass DN 1200 im Zu- und Auslaufbereich
der verbreiterten Verkehrsanlage angepasst und
verlängert.
Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich,
während der Baumaßnahme gesichert und den neuen
Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Gestattungsvertrag vom 12.08.1970 / 31.08.1970.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
2. 44
144+358 BW 144,358
a) [E] und [U]
(A 73) Unterführung
Bundesrepublik
Deutschland
der Kreisstraße
(BundesstraßenER 3,
Weinstraße
verwaltung)
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Die Kreisstraße ER 3, Weinstraße kreuzt die BAB A 73
und wird im Bestand mit einem Bauwerk unterführt.
Mit dem Umbau des AK Fürth/Erlangen wird das
Unterführungsbauwerk für die Kreisstraße einseitig nach
Westen verlängert.
Art des Bauwerks und Abmessungen:
Lichte Weite
12,00 m
Lichte Höhe
≥ 4,70 m
Br. zw. Gel.
35,35 m (A 73)
Kreuzungswinkel 106,650 gon
Die Herstellungskosten trägt gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1
FStrG die Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung
nach § 13 Abs. 2 FStrG.
Die Unterhaltung der übrigen Teile der Kreuzungsanlage
obliegt dem Träger der Straßenbaulast der Straße, zu der
sie gehören.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
2. 45
144+502 BW 144,502
a) [E] und [U]
(A 73) Unterführung
Bundesrepublik
des Eltersdorfer
Deutschland
Baches
(Bundesstraßenverwaltung)
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Blatt 46
vorgesehene Regelung
5
Der Eltersdorfer Bach kreuzt die BAB A 73 und wird im
Bestand mit einem Bauwerk unterführt.
Mit dem Umbau des AK Fürth/Erlangen wird das
Unterführungsbauwerk für den Bach einseitig nach Westen
verlängert.
Art des Bauwerks und Abmessungen:
Lichte Weite
3,20 m
Lichte Höhe
≥ 2,20 m
Kreuzungswinkel 115,000 gon
Die Herstellungskosten trägt gemäß § 12a Abs. 1 FStrG
die Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung
nach § 13a Abs. 1 FStrG.
Die Unterhaltung der übrigen Teile der Kreuzungsanlage
obliegt dem Träger der Straßenbaulast der Straße, zu der
sie gehören.
2. 46
a) [E] und [U]
144+756 BW 144,756
Bundesrepublik
(A 73) Unterführung
Deutschland
eines Geh- und
(BundesstraßenRadweges
verwaltung)
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Der Geh- und Radweg kreuzt die BAB A 73 und wird im
Bestand mit einem Bauwerk unterführt.
Mit dem Umbau des AK Fürth/Erlangen wird ein neues
Unterführungsbauwerk in größeren Abmessungen für den
Geh- und Radweg hergestellt.
Art des Bauwerks und Abmessungen:
Lichte Weite
6,00 m
Lichte Höhe
≥ 2,50 m
Kreuzungswinkel 100,00 gon
Die Herstellungskosten tragen die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und die Stadt
Erlangen gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG anteilig (vgl.
BWV lfd. Nr. 1.37).
Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung
nach § 13 Abs. 2 FStrG.
Die Unterhaltung der übrigen Teile der Kreuzungsanlage
obliegt dem Träger der Straßenbaulast der Straße, zu der
sie gehören.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
2. 47
143+140 Böschungsbis
Stützkonstruk143+320 tion
(A 73)
a) [E] und [U]
---
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Blatt 47
vorgesehene Regelung
5
Der Straßenbaulastträger errichtet an der
Verbindungsrampe Bamberg - Würzburg des AK
Fürth/Erlangen eine Stützkonstruktion zur Abfangung der
Böschung der Rampe.
Länge
Höhe
ca. 180,00 m
0,50 - 2,50 m
Die Baukosten trägt die Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
2. 48
143+780 Böschungsbis
Stützkonstruk144+170 tion
(A 73)
a) [E] und [U]
---
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
2. 49
144+280 Böschungsbis
Stützkonstruk144+340 tion
(A 73)
a) [E] und [U]
--b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Der Straßenbaulastträger errichtet an der
Verbindungsrampe Würzburg - Fürth des AK
Fürth/Erlangen eine Stützkonstruktion zur Abfangung der
Böschung der Rampe.
Länge
Höhe
ca. 430,00 m
1,00 - 6,00 m
Die Baukosten trägt die Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Der Straßenbaulastträger errichtet an der
Verbindungsrampe Würzburg - Fürth des AK
Fürth/Erlangen eine Stützkonstruktion zur Abfangung der
Böschung der Rampe.
Länge
Höhe
ca. 60,00 m
1,00 - 2,00 m
Die Baukosten trägt die Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
2. 50
144+500 BöschungsStützkonstrukbis
144+750 tion
(A 73)
a) [E] und [U]
---
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Der Straßenbaulastträger errichtet an der
Verbindungsrampe Würzburg - Fürth des AK
Fürth/Erlangen eine Stützkonstruktion zur Abfangung der
Böschung der Rampe.
Länge
Höhe
ca. 250,00 m
1,00 - 4,00 m
Die Baukosten trägt die Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
2. 51
144+760
bis
144+830
(A 73)
bestehende
BöschungsStützkonstruktion
a) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
2. 52
381+850 Böschungsbis
Stützkonstruk382+100 tion
a) [E] und [U]
---
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Blatt 48
vorgesehene Regelung
5
Am Böschungsfuß der Verbindungsrampe Würzburg Fürth des AK Fürth/Erlangen befindet sich eine
bestehende Stützkonstruktion zur Abfangung der
Böschung.
Die Anlage wird von der Baumaßnahme nicht betroffen.
Der Straßenbaulastträger errichtet an der
Verbindungsrampe Fürth - Nürnberg des AK
Fürth/Erlangen eine Stützkonstruktion zur Abfangung der
Böschung der Rampe.
Länge
Höhe
ca. 250,00 m
2,00 - 5,00 m
Die Baukosten trägt die Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
2. 53
375+100 Tank- und
bis
Rastanlage
376+000 Aurach-Nord
(Nordseite)
a) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
2. 54
375+240 Tank- und
bis
Rastanlage
376+000 Aurach-Süd
(Südseite)
a) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
2. 55
381+650 Bunker der
a) [E] und [U]
(Nord- Deutschen Bahn
Deutsche Bahn AG
AG
seite)
b) [E] und [U]
---
Die bestehenden Ein- und Ausfahrrampen werden den
neuen Straßenverhältnissen angepasst.
Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Im Übrigen wird auf die Planfeststellung zur Erweiterung
der TR Aurach verwiesen (siehe nachrichtliche
Darstellung).
Die bestehenden Ein- und Ausfahrrampen werden den
neuen Straßenverhältnissen angepasst.
Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Im Übrigen wird auf die Planfeststellung zur Erweiterung
der TR Aurach verwiesen (siehe nachrichtliche
Darstellung).
Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 und dem Ausbau
des AK Fürth/Erlangen muss bei Bau-km 381+650 der
bestehende Bunker rückgebaut werden.
Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55
lfd. Nr.
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnittpunkt)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
1
2
3
4
2. 56
382+719 Stahlrohrdurchlass
DN 1100
a) [E] und [U]
ESTW AG
b) [E] und [U]
ESTW AG
Blatt 49
vorgesehene Regelung
5
Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 und den
Umbau des AK Fürth/Erlangen wird der bestehende
Durchlass DN 1100 im Zu- und Auslaufbereich der
verbreiterten Verkehrsanlage angepasst und verlängert.
Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich,
während der Baumaßnahme gesichert und den neuen
Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung richtet sich nach
Sondernnutzungsrecht.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
3. Entwässerung siehe BWV lfd. Nr. 3.1 - 3.12
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnitt
punkt)
lfd. Nr.
1
3. 1
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
a) --373+700 BAB A 3,
bis
nördlich
374+700 TR Aurach AK
Fürth/Erlangen, 6-b) [E] und [U]
Bundesrepublik
streifiger Ausbau
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Blatt 50
vorgesehene Regelung
5
Im Bereich der Fahrbahnfläche sowie im
Einschnittsbereich der BAB A 3 und im Bereich von
fahrbahnseitigen Lärmschutzwällen wird das anfallende
Oberflächenwasser in Bordrinnen bzw. in Rasenmulden
gesammelt und über Einlaufschächte und Verrohrungen
über das Absetz- und Regenrückhaltebecken ASB / RHB
374-1L und über eine Verohrung sowie einen neuen
Graben in den vorhandenen Vorflutgraben “Bimbach“
geleitet.
Die Entwässerungsmulden werden gemäß RAS-Ew
befestigt.
Bestehende Drainagen werden, soweit sie von der
Maßnahme betroffen sind, den neuen Verhältnissen
angepasst.
Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
3. 2
374+600 Absetz- und
a) --(Nord- Rückhalteseite)
becken ASB /
RHB 374-1L
(Entwässerungsabschnitt 1)
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Die Unterhaltung der Anlagen (mit Ausnahme der
Drainagen) obliegt der Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Zur schadlosen Ableitung und Vorreinigung des
Straßenoberflächenwassers aus dem
Entwässerungsabschnitt 1 wird bei Bau-km 374+600 ein
Absetz- und Regenrückhaltebecken errichtet.
Das Rückhaltevolumen beträgt mind. 1.803 m³.
Das Absetzbecken weist eine Wasseroberfläche von mind.
180 m² und ein Ölauffangvolumen von mind. 30,0 m³ auf.
Zur Vermeidung einer Überlastung des anschließenden
Vorfluters und zur Sicherstellung eines gleichmäßigen
Wasserabschlages wird der Abfluss aus dem
Rückhaltebecken mit Qdr max = 30 l/s gedrosselt. Die
Drosseleinrichtung wird im Auslaufbauwerk des RHB
untergebracht.
Die Zufahrt zum ASB / RHB 374-1L wird über die TR
Aurach und den öffentlichen Feld- und Waldweg (vgl. BWV
lfd. Nr. 1.5) gewährleistet.
Der Ablauf erfolgt über eine Ablaufleitung DN 700 und
einen neuen Graben in den vorhandenen Vorflutgraben
“Bimbach“.
Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung bis zum Bimbach obliegt der
Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Im Übrigen wird auf Unterlage 13 verwiesen.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
3. Entwässerung siehe BWV lfd. Nr. 3.1 - 3.12
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnitt
punkt)
lfd. Nr.
1
3. 3
3. 4
3. 5
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
Blatt 51
vorgesehene Regelung
5
374+710 Entwässerungs- a) [E] und [U]
bis
abschnitt 2
Bundesrepublik
376+034 (nachrichtlich
Deutschland
aus
(BundesstraßenPlanfeststellung
verwaltung)
zur Erweiterung
der TR Aurach)
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Das im Bereich der BAB A 3 anfallende
Oberflächenwasser und das anfallende
Oberflächenwasser aus den Flächen der Tank- und
Rastanlage Aurach wird über zwei
Entwässerungsabschnitte zu den Becken ASB / RHB 3742L und ASB / RHB 375-1L geleitet.
a) --Absetz- und
Rückhaltebecken ASB /
RHB 374-2L und
ASB / RHB 3751L
(Entwässerungs- b) [E] und [U]
Bundesrepublik
abschnitt 2)
Deutschland
(nachrichtlich
(Bundesstraßenaus
verwaltung)
Planfeststellung
zur Erweiterung
der TR Aurach
BWV lfd. Nr.
2.20 und 2.21)
Zur schadlosen Ableitung und Vorreinigung des
Straßenoberflächenwassers aus dem
Entwässerungsabschnitt 2 werden mit der Erweiterung der
TR Aurach zwei Absetz- und Regenrückhaltebecken
errichtet.
374+800
375+800
(Nordseite)
376+034 Entwässerungs- a) [E] und [U]
abschnitt 3
bis
Bundesrepublik
377+940
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Als Vorfluter werden der Bimbach und der Straßengraben
Fl.Nr. 762/1 Gmkg. Kosbach genutzt.
Im Übrigen wird auf die Planfeststellung zur Erweiterung
der TR Aurach verwiesen.
Als Vorfluter werden der Bimbach und der Straßengraben
Fl.Nr. 762/1 Gmkg. Kosbach genutzt.
Im Übrigen wird auf das Planfeststellungsverfahren zur
Erweiterung der TR Aurach verwiesen.
Das im Bereich der BAB A 3, der Anschlussstelle ErlangenFrauenaurach, der St 2244 und des Außengebietes
anfallende Oberflächenwasser wird in Bordrinnen bzw. in
Rasenmulden gesammelt und über Einlaufschächte und
Verrohrungen über das Absetz- und
Regenrückhaltebecken ASB / RHB 377-1R in den
vorhandenen Vorfluter “Aurach“ geleitet.
Die Entwässerungsmulden werden gemäß RAS-Ew
befestigt.
Bestehende Drainagen werden, soweit sie von der
Maßnahme betroffen sind, den neuen Verhältnissen
angepasst.
Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung der Anlagen (mit Ausnahme der
Drainagen) obliegt der Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
3. Entwässerung siehe BWV lfd. Nr. 3.1 - 3.12
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnitt
punkt)
lfd. Nr.
1
3. 6
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
a) [E] und [U]
377+550 Absetz- und
--(Südseite) Rückhaltebecken ASB /
RHB 377-1R
(Entwässerungsabschnitt 3)
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Blatt 52
vorgesehene Regelung
5
Zur schadlosen Ableitung und Vorreinigung des
Straßenoberflächenwassers aus dem
Entwässerungsabschnitt 3 wird bei Bau-km 377+750 ein
Absetz- und Regenrückhaltebecken angelegt.
Das Rückhaltevolumen beträgt mind. 1.254 m³.
Das Absetzbecken weist eine Wasseroberfläche von mind.
498 m² und ein Ölauffangvolumen von mind. 30,0 m³ auf.
Zur Vermeidung einer Überlastung der nachfolgenden BAB
A 3-Entwässerung und zur Sicherstellung eines
gleichmäßigen Wasserabschlages wird der Abfluss aus
dem Becken mit Qdr max = 1.000 l/s gedrosselt. Die
Drosseleinrichtung wird im Auslaufbauwerk des RHB
untergebracht.
Der Ablauf erfolgt über eine Ablaufleitung DN 1000 unter
dem Mühlbach hindurch in den vorhandenen Vorfluter
“Aurach“.
Die Zufahrt zum ASB / RHB 377-1R wird über die
Anschlussstelle Erlangen-Frauenaurach und die
Kreisstraße ER 6 gewährleistet.
Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Im Übrigen wird auf Unterlage 13 verwiesen.
3. 7
377+940 Entwässerungs- a) [E] und [U]
bis
abschnitt 4
Bundesrepublik
379+600
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Das im Bereich der BAB A 3, der Aurachtalbrücke und in
Teilen des Außengebietes anfallende Oberflächenwasser
wird in Bordrinnen bzw. in Rasenmulden gesammelt und
über Einlaufschächte und Verrohrungen über das Absetzund Regenrückhaltebecken ASB / RHB 378-1R in den
vorhandenen Vorfluter “Aurach“ geleitet.
Die Entwässerungsmulden werden gemäß RAS-Ew
befestigt.
Bestehende Drainagen werden, soweit sie von der
Maßnahme betroffen sind, den neuen Verhältnissen
angepasst.
Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung der Anlagen (mit Ausnahme der
Drainagen) obliegt der Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
3. Entwässerung siehe BWV lfd. Nr. 3.1 - 3.12
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnitt
punkt)
lfd. Nr.
1
3. 8
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
a) [E] und [U]
378+300 Absetz- und
--(Südseite) Rückhaltebecken ASB /
RHB 378-1R
(Entwässerungsabschnitt 4)
Blatt 53
vorgesehene Regelung
5
Zur schadlosen Ableitung und Vorreinigung des
Straßenoberflächenwassers aus dem
Entwässerungsabschnitt 4 wird bei Bau-km 378+300 ein
Absetz- und Regenrückhaltebecken angelegt.
Das Rückhaltevolumen beträgt mind. 778 m³.
Das Absetzbecken weist eine Wasseroberfläche von mind.
269 m² und ein Ölauffangvolumen von mind. 30,0 m³ auf.
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Zur Vermeidung einer Überlastung der nachfolgenden BAB
A 3-Entwässerung und zur Sicherstellung eines
gleichmäßigen Wasserabschlages wird der Abfluss aus
dem Becken mit Qdr max = 450 l/s gedrosselt. Die
Drosseleinrichtung wird im Auslaufbauwerk des RHB
untergebracht.
Der Ablauf erfolgt über eine Ablaufleitung DN 800 in den
vorhandenen Vorfluter “Aurach“.
Die Zufahrt zum ASB / RHB 378-1R wird über die
Anschlussstelle Erlangen-Frauenaurach, die Kreisstraße
ER 6 und den öffentlichen Feld- und Waldweg Privatweg
Fl. Nr. 445, Gemarkung Kriegenbrunn gewährleistet.
Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Im Übrigen wird auf Unterlage 13 verwiesen.
3. 9
379+600 Entwässerungs- a) [E] und [U]
bis
abschnitt 5
Bundesrepublik
380+390
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Das im Bereich der BAB A 3 anfallende
Oberflächenwasser wird in Bordrinnen bzw. in
Rasenmulden gesammelt und über Einlaufschächte und
Verrohrungen über das Absetzbecken ASB 380-1L in den
vorhandenen Vorfluter “Regnitz“ geleitet. Eine Rückhaltung
ist auf Grund der Leistungsfähigkeit der Regnitz nicht
erforderlich.
Die Entwässerungsmulden werden gemäß RAS-Ew
befestigt.
Bestehende Drainagen werden, soweit sie von der
Maßnahme betroffen sind, den neuen Verhältnissen
angepasst.
Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung der Anlagen (mit Ausnahme der
Drainagen) obliegt der Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
3. Entwässerung siehe BWV lfd. Nr. 3.1 - 3.12
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnitt
punkt)
lfd. Nr.
1
3. 10
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
a) [E] und [U]
380+350 Absetzbecken
--(Nord- ASB 380-1L
seite)
(Entwässerungsabschnitt 5)
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Blatt 54
vorgesehene Regelung
5
Zur schadlosen Ableitung und Vorreinigung des
Straßenoberflächenwassers aus dem
Entwässerungsabschnitt 5 wird bei Bau-km 380+350 ein
Absetzbecken angelegt.
Das Absetzbecken weist eine Wasseroberfläche von mind.
110 m² und ein Ölauffangvolumen von mind. 30,0 m³ auf.
Eine Rückhaltung ist auf Grund der Leistungsfähigkeit der
Regnitz nicht erforderlich.
Der Ablauf erfolgt über eine Ablaufleitung DN 500 in den
vorhandenen Vorfluter “Regnitz“.
Die Zufahrt zum ASB 380-1L wird über einen neu zu
bauenden Betriebsweg (vgl. BWV lfd. Nr. 1.20)
gewährleistet, der an den öffentlichen Feld- und Waldweg
Fl. Nr. 289/13, Gemarkung Eltersdorf anschließt.
Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Im Übrigen wird auf Unterlage 13 verwiesen.
3. 11
380+390 Entwässerungs- a) [E] und [U]
bis
abschnitt 6
Bundesrepublik
383+067
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Das im Bereich der BAB A 3, der BAB A 73, des AK
Fürth/Erlangen und den fahrbahnzugewandten LärmschutzBöschungsflächen anfallende Oberflächenwasser wird in
Bordrinnen bzw. in Rasenmulden gesammelt und über
Einlaufschächte und Verrohrungen über das Absetzbecken
ASB 380-2L in den vorhandenen Vorfluter “Regnitz“
geleitet. Eine Rückhaltung ist auf Grund der
Leistungsfähigkeit der Regnitz nicht erforderlich.
Die Entwässerungsmulden werden gemäß RAS-Ew
befestigt.
Bestehende Drainagen werden, soweit sie von der
Maßnahme betroffen sind, den neuen Verhältnissen
angepasst.
Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung der Anlagen (mit Ausnahme der
Drainagen) obliegt der Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
3. Entwässerung siehe BWV lfd. Nr. 3.1 - 3.12
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnitt
punkt)
lfd. Nr.
1
3. 12
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
380+750 Absetzbecken
a) [E] und [U]
(Nord- ASB 380-2L
--seite)
(Entwässerungsabschnitt 6)
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Blatt 55
vorgesehene Regelung
5
Zur schadlosen Ableitung und Vorreinigung des
Straßenoberflächenwassers aus dem
Entwässerungsabschnitt 6 wird bei Bau-km 380+750 ein
Absetzbecken angelegt.
Das Absetzbecken weist eine Wasseroberfläche von mind.
959 m² und ein Ölauffangvolumen von mind. 30,0 m³ auf.
Eine Rückhaltung ist auf Grund der Leistungsfähigkeit der
Regnitz nicht erforderlich.
Der Ablauf erfolgt über eine Ablaufleitung DN 1200 in den
vorhandenen Vorfluter “Regnitz“.
Die Zufahrt zum ASB 380-2L wird über einen neu zu
bauenden Betriebsweg (vgl. BWV lfd. Nr. 1.24)
gewährleistet, der an den öffentlichen Feld- und Waldweg
Fl. Nr. 214/5, Gemarkung Eltersdorf anschließt.
Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Im Übrigen wird auf Unterlage 13 verwiesen.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94
Bau-km
(Strecke
oder
Achsenschni
ttpunkt)
lfd. Nr.
1
4. 1
2
Bezeichnung
3
374+653 Telekommunikationslinie
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
Blatt 56
vorgesehene Regelung
5
a) [E] und [U]
Bei Bau-km 374+653 kreuzt im Zuge der Unterführung
Deutsche Telekom der ER 1 eine bestehende Telekommunikationslinie der
AG, T-Com
Deutschen Telekom AG, T-Com die Trasse der BAB A 3.
4
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
b) [E] und [U]
Deutsche Telekom
Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG.
AG, T-Com
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 2
374+657 20 kV-Leitung
a) [E] und [U]
E.ON Bayern AG
Bei Bau-km 374+657 kreuzt im Zuge der Unterführung
der ER 1 eine bestehende 20 kV-Leitung der E.ON
Bayern AG die BAB A 3.
b) [E] und [U]
E.ON Bayern AG
Die Anlage wird gesichert und den neuen Verhältnissen
angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach Vertrag vom
10.05.1993 / 26.06.93 sowie dem Rahmenvertrag vom
02.11.1988 / 06.02.1989.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 3
375+645 Entsorgung
a) [E] und [U]
Tank und
und
Autobahn Tank375+710 Rastanlage
und Rast GmbH
Aurach
Rasthaus und
Tankstelle
(nachrichtlich
b) [E] und [U]
aus
Autobahn TankPlanfeststellung
und Rast GmbH
zur Erweiterung
der TR Aurach
BWV lfd. Nr.
6.6)
Die bestehenden Abwasserkanäle der vorhandenen
Tankstelle Südseite mit Anschluss über den
Versorgungstunnel bei Betr.-km 375+710 (vgl. BWV lfd.
Nr. 2.3) zur Abwasserentsorgung der Nordseite werden
aufgelassen.
Von Betr.-km 375+480 bis 375+710 wird eine neue
Abwasserleitung zur geplanten neuen Tankstelle mit
Rasthaus gebaut, die die A 3 in einem neuen
Versorgungskanal DN 800 bei Betr.-km 375+645 (vgl.
BWV lfd. Nr. 2.3) kreuzt.
Im Übrigen wird auf die Planfeststellung zur Erweiterung
der TR Aurach verwiesen.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94
Bau-km
(Strecke
oder
Achsenschni
ttpunkt)
lfd. Nr.
1
4. 4
2
374+653
375+645
und
375+710
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
Telekommuni- a) [E] und [U]
Versorgung
Autobahn TankTank- und
und Rast GmbH
Rastanlage
Aurach
Rasthaus und
Tankstelle
(nachrichtlich
aus
Planfeststellung
zur Erweiterung
der TR Aurach
BWV lfd. Nr. 6.2
und 6.9 )
b) [E] und [U]
Autobahn Tankund Rast GmbH
Blatt 57
vorgesehene Regelung
5
Bei
Bau-km
374+653
kreuzt
im Zugeder
dervorhandenen
Unterführung
Die bestehende Wasserversorgung
Tankstelle Südseite mit Anschluss über den vorhandenen
Versorgungstunnel bei Betr.-km 375+710 zur
Wasserversorgung der Nordseite wird aufgelassen.
Von Betr.-km 375+480 bis 375+710 wird eine neue
Wasserleitung zur geplanten neuen Tankstelle mit
Rasthaus gebaut, die die A 3 in einem neuen
Versorgungskanal DN 800 bei Betr.-km 375+645 (vgl.
BWV lfd. Nr. 2.3) kreuzt.
Das Stromkabel im Versorgungskanal bei Betr.-km
375+710 und von dort zur bestehenden Tankstelle Süd
wird außer Betrieb genommen und ausgebaut.
Von Betr.-km 375+480 bis 375+710 wird zur
Stromversorgung der neuen Tankstelle mit Rasthaus
Südseite ein neues Kabel verlegt, das die A3 im neuen
Versorgungskanal DN 800 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.3) kreuzt.
Im Übrigen wird auf die Planfeststellung zur Erweiterung
der TR Aurach verwiesen.
4. 5
375+480 Telekommunika a) [E] und [U]
tionsleitungen
Deutsche Telekom
bis
AG, T-Com
375+750 (nachrichtlich
aus
Planfeststellung
zur Erweiterung
der TR Aurach
BWV lfd. Nr.
b) [E] und [U]
8.2)
Deutsche Telekom
AG, T-Com
Die bestehenden Telekommunikationsleitungen werden
im bestehenden Versorgungskanal und im Bereich der
vorhandenen Tankstelle außer Betrieb genommen und
ausgebaut.
Von Betr.-km 375+480 bis 375+710 wird ein neuer
Telekommunikationsanschluss zur neuen Tankstelle mit
Rasthaus Südseite geschaffen, der die A 3 im neuen
Versorgungkskanal DN 800 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.3) kreuzt.
Technische Einzelheiten werden in einer gesondert zu
schließenden Vereinbarung zwischen der
Bundesstraßenverwaltung bzw. der Tank und Rast
GmbH und der Deutschen Telekom AG geregelt.
Die Kostentragung für Verlegungs- oder
Anpassungsmaßnahmen richtet sich nach § 72 des
Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Die Unterhaltung der Fernmeldeanlage obliegt weiterhin
der Deutschen Telekom AG.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94
Bau-km
(Strecke
oder
Achsenschni
ttpunkt)
lfd. Nr.
1
4. 6
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
374+653
376+605 Telekommuni20 kV-Leitung
a) [E] und [U]
E.ON Bayern AG
Blatt 58
vorgesehene Regelung
5
Bei Bau-km 374+653
kreuzt
im Zuge der Unterführung
376+605
der GVS Steudach-Neuses (vgl. BWV lfd. Nr. 2.5) eine
bestehende 20 kV-Leitung der E.ON Bayern AG die BAB
A 3.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
b) [E] und [U]
E.ON Bayern AG
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Gestattungsvertrag vom 14.12.1993 / 17.12.1993 mit der
Stadt Erlangen (Baulastträger der GVS).
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 7
377+004 110 kVFreileitung
a) [E] und [U]
E.ON Netz GmbH
Bei Bau-km 377+004 kreuzt eine bestehende 110 kVFreileitung der E.ON Netz GmbH die BAB A 3.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
b) [E] und [U]
E.ON Netz GmbH
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Gestattungsvertrag vom 15.02.1973 / 18.04.1973.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 8
377+048 380 kVFreileitung
a) [E] und [U]
transpower
stromübertragungs
gmbh TenneT
TSO GmbH
Bei Bau-km 377+048 kreuzt eine bestehende 380 kVFreileitung der transpower stromübertragungs gmbh
TenneT TSO GmbH die BAB A 3.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
b) [E] und [U]
transpower
Die Kostentragung regelt sich nach dem
stromübertragungs
Gestattungsvertrag vom 17.03.1964 / 30.04.1964.
gmbh TenneT
TSO GmbH
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 9
377+553 Fernmeldeleitung
a) [E] und [U]
Bei Bau-km 377+553 kreuzt im Zuge der Unterführung
Deutsche Telekom der St 2244 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.7) eine bestehende
AG, T-Com
Telekommunikationslinie der Deutschen Telekom AG, TCom die Trasse der BAB A 3.
b) [E] und [U]
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
Deutsche Telekom neuen Verhältnissen angeglichen.
AG, T-Com
Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94
Bau-km
(Strecke
oder
Achsenschni
ttpunkt)
lfd. Nr.
1
4. 10
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
374+653 LichtwellenTelekommuni377+565
leiter
a) [E] und [U]
ESTW AG
b) [E] und [U]
ESTW AG
Blatt 59
vorgesehene Regelung
5
Bei Bau-km 377+565
374+653 kreuzt im Zuge der Unterführung
der St 2244 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.7) eine vorhandene
Lichtwellenleiterleitung der ESTW AG die BAB A 3.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Gestattungsvertrag vom 18.05.1999 / 25.05.1999.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 11
377+564 20 kV-Leitung
a) [E] und [U]
ESTW AG
b) [E] und [U]
ESTW AG
Bei Bau-km 377+564 kreuzt im Zuge der Unterführung
der St 2244 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.7) eine vorhandene 20
kV-Leitung der ESTW AG die BAB A 3.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Straßenbenutzungsvertrag vom 18.05.1999 / 25.05.1999.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 12
377+968 Fernmeldeleitung
Bei Bau-km 377+968 kreuzt unterhalb der
a) [E] und [U]
Deutsche Telekom Aurachtalbrücke (vgl. BWV lfd. Nr. 2.9) eine bestehende
Telekommunikationsleitung der Deutschen Telekom, TAG, T-Com
Com die Trasse der BAB A 3. Im weiteren Verlauf nach
Süden quert die Leitung die ER 6 und wird an die neuen
Verhältnisse angepasst.
b) [E] und [U]
Deutsche Telekom
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
AG, T-Com
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 13
378+009 Wasserleitung
DN 300
a) [E] und [U]
Zweckverband zur
Wasserversorgung
der Eltersdorfer
Gruppe (ESTW
AG)
Bei Bau-km 378+009 kreuzt unterhalb der
Aurachtalbrücke (vgl. BWV lfd. Nr. 2.9) eine bestehende
Wasserleitung des Zweckverbandes zur
Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe die Trasse
der BAB A 3. Im weiteren Verlauf nach Süden quert die
Leitung die verlegte ER 6 und wird an die neuen
Verhältnisse angepasst.
b) [E] und [U]
Zweckverband zur
Wasserversorgung Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
der Eltersdorfer
Gruppe (ESTW
Die Kostentragung regelt sich nach
AG)
Sondernutzungsrecht.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94
Bau-km
(Strecke
oder
Achsenschni
ttpunkt)
lfd. Nr.
1
4. 14
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
374+653 Wasserleitung
Telekommuni- a) [E] und [U]
378+071
DN 600 mit
FernwasserSteuerkabel PN
versorgung
25
Oberfranken
b) [E] und [U]
Fernwasserversorgung
Oberfranken
Blatt 60
vorgesehene Regelung
5
Bei Bau-km 378+071
374+653 kreuzt unterhalb
im Zuge der
derUnterführung
Aurachtalbrücke (vgl. BWV lfd. Nr. 2.9) eine bestehende
Wasserleitung mit Steuerkabel der
Fernwasserversorgung Oberfranken die Trasse der BAB
A 3.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Gestattungsvertrag vom 30.01.1995 / 07.02.1995.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 15
378+106 Wasserleitung
DN 700 mit
Steuerkabel
a) [E] und [U]
Zweckverband der
Wasserversorgung
fränkischer
Wirtschaftsraum
Bei Bau-km 378+106 kreuzt unterhalb der
Aurachtalbrücke (vgl. BWV lfd. Nr. 2.9) eine bestehende
Wasserleitung mit Steuerkabel des Zweckverbandes
Wasserversorgung fränkischer Wirtschaftsraum die
Trasse der BAB A 3.
b) [E] und [U]
Zweckverband der Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
Wasserversorgung neuen Verhältnissen angeglichen.
fränkischer
Die Kostentragung regelt sich nach der Vereinbarung
Wirtschaftsraum
vom 16.01.1987 / 10.03.1987 sowie dem Rahmenvertrag
vom 20.11.1986 / 15.12.1986.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 16
378+107 Gasleitung
DN 200 ND 25
a) [E] und [U]
ESTW AG
b) [E] und [U]
ESTW AG
Bei Bau-km 378+107 kreuzt unterhalb der
Aurachtalbrücke (vgl. BWV lfd. Nr. 2.9) eine bestehende
Gashochdruckleitung DN 200 der ESTW AG die Trasse
der BAB A 3.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Gestattungsvertrag vom 10.05.1976 / 26.05.1976.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 17
378+113 Fernmeldeleitung
a) [E] und [U]
ESTW AG
Bei Bau-km 378+113 kreuzt unterhalb der
Aurachtalbrücke (vgl. BWV lfd. Nr. 2.9) eine
Fernmeldeleitung der ESTW AG die Trasse der BAB A 3.
b) [E] und [U]
ESTW AG
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach
Sondernutzungsrecht.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94
Bau-km
(Strecke
oder
Achsenschni
ttpunkt)
lfd. Nr.
1
4. 18
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
374+653
378+115 TelekommuniFernmeldeleitung
a) [E] und [U]
N-ERGIE AG
b) [E] und [U]
N-ERGIE AG
Blatt 61
vorgesehene Regelung
5
Bei Bau-km 374+653
kreuzt
im
Zuge der
378+115
unterhalb
derUnterführung
Aurachtalbrücke (vgl. BWV lfd. Nr. 2.9) eine
Fernmeldeleitung der N-ERGIE AG die Trasse der BAB A
3.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach dem Rahmenvertrag
vom 20.07.2006 / 05.10.2006.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 19
378+190 Abwasserleitung DN 400
a) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Bei Bau-km 378+190 kreuzt unterhalb der
Aurachtalbrücke (vgl. BWV lfd. Nr. 2.9) eine bestehende
Abwasserleitung DN 400 Stz der Stadt Erlangen die
Trasse der BAB A 3.
b) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Gestattungsvertrag vom 21.01.1985 / 31.01.1985.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 20
378+191 Fernmeldeleitung
a) [E] und [U]
ESTW AG
Stadt Erlangen
Bei Bau-km 378+191 kreuzt unterhalb der
Aurachtalbrücke (vgl. BWV lfd. Nr. 2.9) eine
Fernmeldeleitung der ESTW AG Stadt Erlangen die
Trasse der BAB A 3.
b) [E] und [U]
ESTW AG
Stadt Erlangen
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach
Sondernutzungsrecht.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 21
378+225 Fernmeldeleitung
a) [E] und [U]
Bei Bau-km 378+225 kreuzt unterhalb der
Deutsche Telekom Aurachtalbrücke im Zuge des öffentlichen Feld- und
AG, T-Com
Waldweges, Bierweg (vlg. BWV lfd. Nr. 1.12) eine
Fernmeldeleitung der Deutschen Telekom AG, T-Com
die Trasse der BAB A 3.
b) [E] und [U]
Deutsche Telekom
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
AG, T-Com
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94
Bau-km
(Strecke
oder
Achsenschni
ttpunkt)
lfd. Nr.
1
4. 22
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
374+653 FernmeldeTelekommuni- a) [E] und [U]
378+575
bis
leitung (DB AG)
DB AG
378+755
Blatt 62
vorgesehene Regelung
5
Bei
Bau-km
374+653
kreuzt
im Zuge
der Unterführung
Von Bau-km 378+575 bis 378+755
verläuft
südlich der
BAB A 3 eine Fernmeldeleitung der DB AG.
Die Anlage wird im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 durch
den geplanten Lärmschutzwall überbaut und muss
deshalb nach Süden verlegt werden.
b) [E] und [U]
DB AG
Die Kostentragung regelt sich nach
Sondernutzungsrecht.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 23
378+799 Fernmeldea) [E] und [U]
leitung (DB AG)
DB AG
b) [E] und [U]
DB AG
Bei Bau-km 378+799 kreuzt im Zuge der Unterführung
der Bahnlinie Erlangen-Bruck - Herzogenaurach (vgl.
BWV lfd. Nr. 2.11) eine Fernmeldeleitung der DB AG die
Trasse der BAB A 3.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach Entschädigungsrecht.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 24
377+700 110 kVbis
Freileitung
379+700
a) E] und [U]
N-ERGIE AG
b) [E] und [U]
N-ERGIE AG
4. 25
377+700 110 / 380 kVbis
Freileitung
379+700
a) E] und [U]
transpower
stromübertragungs
gmbh TenneT TSO
GmbH
Von Bau-km 377+700 bis 379+700 verläuft südlich der
BAB A 3 eine 110 kV Freileitung der N-ERGIE AG.
Die Anlage wird von den Ausbaumaßnahmen nicht
berührt.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Von Bau-km 377+700 bis 379+700 verläuft südlich der
BAB A 3 eine 110 / 380 kV Freileitung der transpower
stromübertragungs gmbh. TenneT TSO GmbH
Die Anlage wird von den Ausbaumaßnahmen nicht
berührt.
b) E] und [U]
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
transpower
Leitungsträger.
stromübertragungs
gmbh TenneT TSO
GmbH
4. 26
379+049 Abwassera) [E] und [U]
leitung DN 1400
Stadt Erlangen
Bei Bau-km 379+049 kreuzt westlich der Unterführung
der ER 2 eine Abwasserleitung DN 1400 der Stadt
Erlangen, die als Eiprofil DN 900/1350 fortgeführt wird,
die BAB A 3.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94
Bau-km
(Strecke
oder
Achsenschni
ttpunkt)
lfd. Nr.
1
4. 26
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
374+653 Telekommuni-
b) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Blatt 63
vorgesehene Regelung
5
Bei
Bau-km
374+653
kreuzt
im Zugegesichert
der Unterführung
Die Anlage wird, soweit erforderlich,
und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Gestattungsvertrag vom 12.11.1981 / 10.12.1981.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 27
379+065 Fernmeldeleitung T-Com
Bei Bau-km 379+065 kreuzt im Zuge der Unterführung
a) [E] und [U]
Deutsche Telekom der ER 2 eine Fernmeldeleitung der Deutschen Telekom,
T-Com AG die BAB A 3.
AG, T-Com
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG.
b) [E] und [U]
Deutsche Telekom
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
AG, T-Com
Leitungsträger.
4. 28
379+069 Wasserleitung
DN 450 300
a) [E] und [U]
Zweckverband zur
Wasserversorgung
der Eltersdorfer
Gruppe
(ESTW AG)
b) [E] und [U]
Zweckverband zur
Wasserversorgung
der Eltersdorfer
Gruppe
(ESTW AG)
4. 29
379+072 2 x 20 kVLeitung und
Elektroleitung
a) [E] und [U]
ESTW AG
b) ESTW AG
Bei Bau-km 379+069 kreuzt im Zuge der Unterführung
der ER 2 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.13) eine Wasserleitung DN
450 300 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung
der Eltersdorfer Gruppe die BAB A 3.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Gestattungsvertrag vom 21.03.1962 / 26.03.1962.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Bei Bau-km 379+072 kreuzt im Zuge der Unterführung
der ER 2 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.13) eine 2 x 20 kV Leitung
und eine Stromleitung für die Straßenbeleuchtung
(zusammen mit einem Informationskabel) der ESTW AG
die BAB A 3.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. dem Konzessionsvertrag mit der Stadt Erlangen.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 30
379+072 Lichtwellenleiter
a) [E] und [U]
ESTW AG
Bei Bau-km 379+072 kreuzt im Zuge der Unterführung
der ER 2 eine Lichtwellenleiterleitung (in einem 4-fach
Leerrohr, welches sich in einem Schutzrohr PVC DN 100
befindet) der ESTW AG die BAB A 3.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94
Bau-km
(Strecke
oder
Achsenschni
ttpunkt)
lfd. Nr.
1
4. 30
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
374+653 Telekommuni-
b) [E] und [U]
ESTW AG
Blatt 64
vorgesehene Regelung
5
Bei
Bau-km
374+653
kreuzt
im Zugegesichert
der Unterführung
Die Anlage wird, soweit erforderlich,
und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach
Sondernutzungsrecht. dem Konzessionsvertrag mit der
Stadt Erlangen.
4. 31
379+073 Fernmeldeleitung Kabel
Deutschland
GmbH
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Bei
Bau-km 379+073 kreuzt im Zuge der Unterführung
a) [E] und [U]
Kabel Deutschland der ER 2 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.13) eine Fernmeldeleitung
der Kabel Deutschland GmbH die BAB A 3.
GmbH
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
b) [E] und [U]
Kabel Deutschland
Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG.
GmbH
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 32
379+073 Fernmeldeleitung T-Com
Bei Bau-km 379+073 kreuzt im Zuge der Unterführung
a) [E] und [U]
Deutsche Telekom der ER 2 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.13) eine Fernmeldeleitung
der Deutschen Telekom, T-Com AG die BAB A 3.
AG, T-Com
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG.
b) [E] und [U]
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Deutsche Telekom
Leitungsträger.
AG, T-Com
4. 33
379+070 Wasserleitung
bis
DN 300
379+600
a) [E] und [U]
Zweckverband zur
Wasserversorgung
der Eltersdorfer
Gruppe
(ESTW AG)
Von Bau-km 379+070 bis 379+600 verläuft südlich der
BAB A 3 eine Wasserleitung DN 300 des
Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eltersdorfer
Gruppe. Zwischen Bau-km 379+070 und Bau-km
379+300 ist die Wasserleitung stillgelegt.
Die Anlage wird von den Ausbaumaßnahmen nicht
b) [E] und [U]
berührt.
Zweckverband zur
Wasserversorgung
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
der Eltersdorfer
Leitungsträger.
Gruppe
(ESTW AG)
4. 34
379+410 20 kV Leitung
bis
379+600
a) [E] und [U]
ESTW AG
Von Bau-km 379+410 bis 379+600 verläuft südlich der
BAB A 3 eine 20 kV Leitung der ESTW AG.
Die Anlage wird von den Ausbaumaßnahmen nicht
berührt.
b) [E] und [U]
ESTW AG
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94
Bau-km
(Strecke
oder
Achsenschni
ttpunkt)
lfd. Nr.
1
4. 35
2
374+653
379+350
bis
379+600
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
Telekommuniprivate
Wasserleitung
DN 150
a) [E] und [U]
privat
Blatt 65
vorgesehene Regelung
5
Bei
Bau-km
374+653
kreuzt
im Zuge
der Unterführung
Von Bau-km 379+350 bis 379+600
verläuft
nördlich der
BAB A 3 eine private Wasserleitung DN 150.
Die Anlage wird von den Ausbaumaßnahmen nicht
berührt.
b) [E] und [U]
privat
4. 36
379+606 2 x 20 kV
Leitung
a) [E] und [U]
ESTW AG
b) [E] und [U]
ESTW AG
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Bei Bau-km 379+606 kreuzt im Zuge der Brücke über
den Main-Donau-Kanal (vgl. BWV lfd. Nr. 2.14) eine 2 x
20 kV Leitung (zusammen mit einem Infromationskabel)
in jeweils einem Schutzrohr DN 100 der ESTW AG die
BAB A 3.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Gestattungsvertrag vom 19.10.1965 / 14.10.1964.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 37
379+603 Fernmeldeleitung
a) [E] und [U]
Bei Bau-km 379+603 kreuzt im Zuge der Brücke über
Deutsche Telekom den Main-Donau-Kanal eine Fernmeldeleitung der
AG, T-Com
Deutschen Telekom AG, T-Com die BAB A 3.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
b) [E] und [U]
Deutsche Telekom neuen Verhältnissen angeglichen.
AG, T-Com
Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 38
379+891 Mess- und
Steuerkabel
a) [E] und [U]
E.ON Netz GmbH
b) [E] und [U]
---
Bei Bau-km 379+891 wird durch die Baumaßnahme ein
bestehendes Mess- und Steuerkabel des ehemaligen
Großkraftwerkes Franken 2 berührt, das in einem
Stahlrohrdurchlass (vgl. BWV lfd. Nr. 2.16) die BAB A 3
kreuzt.
Die Anlage ist bereits stillgelegt und wird ersatzlos
rückgebaut.
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Gestattungsvertrag vom 12.10.1965 / 18.10.1965.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94
Bau-km
(Strecke
oder
Achsenschni
ttpunkt)
lfd. Nr.
1
4. 39
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
374+653
379+870 TelekommuniBAB-Starkbis
stromkabel
379+910
Blatt 66
vorgesehene Regelung
5
Bei
Bau-km
374+653
kreuzt
im Zuge
derdurch
Unterführung
Von Bau-km 379+870 bis 379+910
wird
die
Baumaßnahme ein bestehendes BAB Starkstromkabel
berührt.
a) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland,
Bundesstraßenver
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
waltung
neuen Verhältnissen angeglichen.
b) [E] und [U]
Die Kostentragung richtet sich nach dem
Bundesrepublik
Gestattungsvertrag vom 26.07.1994 / 10.08.1994 mit der
Deutschland,
Bundesstraßenver E.ON Kraftwerke GmbH.
waltung
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin der
Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
4. 40
379+978 110 kV Leitung a) [E] und [U]
E.ON Netz GmbH
b) [E] und [U]
---
Bei Bau-km 379+978 wird durch die Baumaßnahme eine
bestehende 110 kV Leitung des ehemaligen
Großkraftwerkes Franken 2 berührt, die in einem
Stahlrohrdurchlass (vgl. BWV lfd. Nr. 2.18) die BAB A 3
kreuzt.
Die Anlage ist bereits stillgelegt und wird ersatzlos
rückgebaut.
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Gestattungsvertrag vom 12.10.1965 / 18.10.1965.
4. 41
380+077 Abwasserkanal a) [E] und [U]
E.ON Netz GmbH
b) [E] und [U]
E.ON Netz GmbH
Bei Bau-km 380+077 quert ein bestehender
Abwasserkanal des ehemaligen Großkraftwerkes
Franken 2 die BAB A 3 in einem Betonrohrdurchlass DN
1000 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.19).
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung richtet sich nach
Sondernutzungsrecht.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 42
379+925 110 kVbis
Freileitung
383+067
a) [E] und [U]
N-ERGIE AG
b) [E] und [U]
N-ERGIE AG
Von Bau-km 379+925 bis 383+067 verläuft eine 110 kV
Freileitung der N-ERGIE AG und quert die BAB A 73 und
die südlichen Rampen des AK Fürth/Erlangen zwischen
Bau-km 381+050 und 381+425. Im weiteren Verlauf quert
die Leitung die BAB A 3 ca. bei Bau-km 381+800.
Die Freileitung wird angehoben und den neuen
Verhältnissen im Zuge des Umbaus des AK
Fürth/Erlangen und der BAB A 3 angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach der Vereinbarung
vom 10.05.1988 / 24.05.1988 sowie dem Rahmenvertrag
vom 20.07.06 / 05.10.06.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94
Bau-km
(Strecke
oder
Achsenschni
ttpunkt)
lfd. Nr.
1
4. 43
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
374+653
380+352 Telekommuni220 kV- 110 kV- a) [E] und [U]
E.ON Netz GmbH
Freileitung
b) [E] und [U]
E.ON Netz GmbH
Blatt 67
vorgesehene Regelung
5
Bei Bau-km 380+352
374+653 quert
kreuzteine
im Zuge
der kV
Unterführung
220 110
Freileitung
der E.ON Netz GmbH die BAB A 3.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen
Verhältnissen im Zuge des Ausbaus des AK
Fürth/Erlangen und der BAB A 3 angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach Gestattungsvertrag
vom 10.05.1973 / 04.05.1973.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 44
4. 45
380+476 380/220 V
Niederspannungsleitung
380+474 Wasserleitung
DN 400
a) [E] und [U]
Wiesenbewässerungsgenossenschaft
Eltersdorf
Bei Bau-km 380+476 quert im Zuge der Brücke über die
Regnitz eine 380/220 V Niederspannungsleitung der
Wiesenbewässerungsgenossenschaft Eltersdorf die BAB
A 3.
b) [E] und [U]
Wiesenbewässerungsgenossenschaft
Eltersdorf
Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen
Verhältnissen im Zuge des Ausbaus des AK
Fürth/Erlangen und der BAB A 3 angeglichen.
a) [E] und [U]
Wiesenbewässerungsgenossenschaft
Eltersdorf
Die Kostentragung regelt sich nach Gestattungsvertrag
vom 14.02.1961 / 10.04.1961.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Bei Bau-km 380+474 quert im Zuge der Brücke über die
Regnitz (vgl. BWV lfd. Nr. 2.22) eine Wasserleitung DN
400 der Wiesenbewässerungsgenossenschaft Eltersdorf
die BAB A 3.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen
Verhältnissen im Zuge des Ausbaus des AK
Fürth/Erlangen und der BAB A 3 angeglichen.
4. 46
380+676 Abwasser
DN 1200
b) [E] und [U]
Wiesenbewässerungsgenossenschaft
Eltersdorf
Die Kostentragung regelt sich nach
Sondernutzungsrecht.
a) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Bei Bau-km 380+676 quert im Zuge der östlichen
Flutbrücke der Regnitz eine Abwasserleitung DN 1200
der Stadt Erlangen die BAB A 3 mit einem
Betonrohrdurchlass (vgl. BWV lfd. Nr. 2.24).
b) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Gestattungsvertrag vom 18.06.1985 / 28.06.1985.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94
Bau-km
(Strecke
oder
Achsenschni
ttpunkt)
lfd. Nr.
1
4. 47
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
374+653 Abwasser
Telekommuni380+680
DN 1400
a) [E] und [U]
Stadt Erlangen
b) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Blatt 68
vorgesehene Regelung
5
Bei Bau-km 380+680
374+653 quert
kreuztim
imZuge
Zugeder
deröstlichen
Unterführung
Flutbrücke der Regnitz eine Abwasserleitung DN 1400
der Stadt Erlangen die BAB A 3 mit einem
Betonrohrdurchlass (vgl. BWV lfd. Nr. 2.25).
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Gestattungsvertrag vom 18.06.1985 / 28.06.1985.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 48
380+683 Abwasserdruckleitung
DN 300
a) [E] und [U]
Stadt Erlangen
b) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Bei Bau-km 380+683 quert im Zuge der östlichen
Flutbrücke der Regnitz (vgl. BWV lfd. Nr. 2.23) eine
Abwasserdruckleitung der Stadt Erlangen die BAB A 3.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Gestattungsvertrag vom 18.06.1985 / 28.06.1985.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 49
380+686 Abwasserdruckleitung
DN 150
a) [E] und [U]
Stadt Erlangen
b) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Bei Bau-km 380+686 quert im Zuge der östlichen
Flutbrücke der Regnitz (vgl. BWV lfd. Nr. 2.23) eine
Abwasserdruckleitung der Stadt Erlangen die BAB A 3.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Gestattungsvertrag vom 18.06.1985 / 28.06.1985.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 50
380+789 Lichtwellenleiter
a) [E] und [U]
ESTW AG
b) [E] und [U]
ESTW AG
Bei Bau-km 380+789 quert ein Lichtwellenleiterkabel der
ESTW AG in einem Stahlrohrdurchlass DN 1000 der
ESTW AG (vgl. BWV lfd. Nr. 2.26) die BAB A 3.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Gestattungsvertrag vom 05.12.1989.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94
Bau-km
(Strecke
oder
Achsenschni
ttpunkt)
lfd. Nr.
1
4. 51
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
374+653
380+789 Telekommuni2 x 20 kV
Leitung
a) [E] und [U]
ESTW AG
b) [E] und [U]
ESTW AG
Blatt 69
vorgesehene Regelung
5
Bei Bau-km 380+789
374+653 quert
kreuzteine
im Zuge
der
2 x 20
kVUnterführung
Elektroleitung
(zusammen mit einem Informationskabel) der ESTW AG
in einem Stahlrohrdurchlass DN 1000 (vgl. BWV lfd. Nr.
2.26) die BAB A 3.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Gestattungsvertrag vom 05.12.1989.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 52
380+789 Fernmeldeleitung
a) [E] und [U]
Bei Bau-km 380+789 quert eine Fernmeldeleitung der
Deutsche Telekom Deutschen Telekom AG, T-Com in einem
AG, T-Com
Stahlrohrdurchlass DN 1000 der ESTW AG (vgl. BWV
lfd. Nr. 2.26) die BAB A 3.
b) [E] und [U]
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
Deutsche Telekom neuen Verhältnissen angeglichen.
AG, T-Com
Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 53
380+789 Fernmeldeleitung
a) [E] und [U]
Bei Bau-km 380+789 quert eine Fernmeldeleitung der
Kabel Deutschland Kabel Deutschland GmbH in einem Stahlrohrdurchlass
GmbH
DN 1000 der ESTW AG (vgl. BWV lfd. Nr. 2.26) die BAB
A 3.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
b) [E] und [U]
neuen Verhältnissen angeglichen.
Kabel Deutschland
GmbH
Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 54
380+847 Wasserleitung
DN 200
a) [E] und [U]
Zweckverband zur
Wasserversorgung
der Eltersdorfer
Gruppe
(ESTW AG)
b) [E] und [U]
Zweckverband zur
Wasserversorgung
der Eltersdorfer
Gruppe
(ESTW AG)
Bei Bau-km 380+847 quert eine Wasserleitung DN 200
des Zweckverbands zur Wasserversorgung der
Eltersdorfer Gruppe in einem Stahlrohrdurchlass DN 600
(vgl. BWV lfd. Nr. 2.27) die BAB A 3. Im weiteren Velauf
kreuzt die Wasserleitung die BAB A 73 bei Bau-km
144+353 im Zuge der Unterführung der ER 3 (vgl. BWV
lfd. Nr. 2.44).
Die Anlage wird im Bereich der A 3 verlängert und
während der Baumaßnahme gesichert. Im Bereich der A
73 wird die Anlage gesichert und, soweit erforderlich, den
neuen Verhältnissen angepasst.
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Gestattungsvertrag vom 31.07.1964 / 10.08.1964.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94
Bau-km
(Strecke
oder
Achsenschni
ttpunkt)
lfd. Nr.
1
4. 55
2
Bezeichnung
3
374+653
380+865 TelekommuniFernmeldeleitung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
Blatt 70
vorgesehene Regelung
5
Bei
Bau-km
374+653
kreuzt
imZuge
Zugeder
derÜberführung
Unterführungder
380+865 quert im
a) [E] und [U]
Deutsche Telekom St 2242 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.28) eine Fernmeldeleitung
der Deutschen Telekom AG, T-Com die BAB A 3.
AG, T-Com
4
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
b) [E] und [U]
neuen Verhältnissen angeglichen.
Deutsche Telekom
AG, T-Com
Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 56
380+865 Fernmeldeleitung
Bei Bau-km 380+865 quert im Zuge der Überführung der
a) [E] und [U]
Kabel Deutschland St 2242 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.28) eine Fernmeldeleitung
der Kabel Deutschland GmbH die BAB A 3.
GmbH
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
b) [E] und [U]
neuen Verhältnissen angeglichen.
Kabel Deutschland
GmbH
Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 57
380+865 Elektroleitung
a) [E] und [U]
ESTW AG
Stadt Erlangen
Bei Bau-km 380+865 quert im Zuge der Überführung der
St 2242 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.28) eine Elektroleitung der
ESTW AG Stadt Erlangen die BAB A 3.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
b) [E] und [U]
ESTW AG
Stadt Erlangen
4. 58
380+878 Elektroleitung
a) [E] und [U]
ESTW AG
Stadt Erlangen
Die Kostentragung regelt sich nach
Sondernutzungsrecht.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Bei Bau-km 380+878 quert im Zuge der Überführung der
St 2242 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.28) eine Elektroleitung der
ESTW AG Stadt Erlangen die BAB A 3.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
b) [E] und [U]
ESTW AG
Stadt Erlangen
Die Kostentragung regelt sich nach
Sondernutzungsrecht.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94
Bau-km
(Strecke
oder
Achsenschni
ttpunkt)
lfd. Nr.
1
4. 59
2
374+653
380+700
bis
381+150
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
TelekommuniAbwasserleitung
DN 1600
a) [E] und [U]
Stadt Erlangen
b) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Blatt 71
vorgesehene Regelung
5
Bei
Bau-km
374+653
kreuzt
im Zuge
der Unterführung
Von Bau-km 380+700 bis 381+150
verläuft
südlich der
BAB A 3 eine Abwasserleitung DN 1600 der ESTW AG.
Die Anlage wird im Zuge des Ausbaus des AK
Fürth/Erlangen und der BAB A 3 durch die geplanten
Lärmschutzwälle überbaut und muss deshalb nach
Süden verlegt werden. Der neue Verlauf der Anlage führt
durch folgende Grundstücke der Gemarkung Eltersdorf:
Fl.-Nr. 300/4, 309, 459/34, 308/5, 1051/2, 1051/3,
1051/1, 1050, 1075/2 und 1044.
Die Kostentragung regelt sich nach
Sondernutzungsrecht.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 60
381+054 20 kV Leitung
a) [E] und [U]
ESTW AG
b) [E] und [U]
ESTW AG
Bei Bau-km 381+054 quert eine 20 kV-Leitung der ESTW
AG die BAB A 3.
Die Anlage wird gesichert und den neuen Verhältnissen
angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach dem Nutzungsvertrag
vom 16.04.1969 / 05.05.1969.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 61
381+050 Elektroleitung
a) [E] und [U]
ESTW AG
Bei Bau-km 381+050 quert eine Elektroleitung der ESTW
AG die nördlichen Rampen des AK Fürth/Erlangen.
b) [E] und [U]
-
Die Anlage wird stillgelegt und ersatzlos rückgebaut.
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Stromlieferungsvertrag vom 28.02.1990 / 16.03.1990.
4. 62
381+000 Regenwasserbis
leitung
382+250
a) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Von Bau-km 381+000 bis 382+250 wird nördlich der BAB
A 3 eine Regenwasserleitung zur Ableitung des
Langenaugrabens errichtet.
Die Anlage wird neu gebaut.
Die Kostentragung trägt die Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt der Bundesrepublik
Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94
Bau-km
(Strecke
oder
Achsenschni
ttpunkt)
lfd. Nr.
1
4. 63
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
374+653 Elektroleitung
Telekommuni381+150
bis
381+350
a) [E] und [U]
ESTW AG
b) [E] und [U]
ESTW AG
Blatt 72
vorgesehene Regelung
5
Bei
Bau-km
374+653
kreuzt
im Zuge
der Unterführung
Von Bau-km 381+150 bis 381+350
verläuft
nördlich der
BAB A 3 eine Elektroleitung. Diese quert die nördlichen
Rampen des AK Fürth/Erlangen und die BAB A 73.
Die Anlage wird gesichert und den neuen Verhältnissen
angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach Nutzungsvertrag vom
16.04.1969 / 05.05.1969.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 64
381+550 Gasleitung
DN 200
bis
382+700
a) [E] und [U]
Von Bau-km 381+550 bis 382+700 verläuft nördlich der
Frankengas GmbH BAB A 3 eine Gasleitung DN 200 der Frankengas GmbH.
Die Anlage wird den neuen Verhältnissen im Zuge des
Ausbaus der BAB A 3 angeglichen und verläuft nördlich
der Autobahnböschung in Öffentlichen Feld- und
b) [E] und [U]
Frankengas GmbH Waldwegen (vgl. BWV lfd. Nr. 1.28 und 1.32) und durch
folgende Flurstücke der Gemarkung Eltersdorf: 1140,
1164/2, 1169/3, 1173, 905, 904, 903, 1187/2, 896/17 und
896.
Die Kostentragung regelt sich nach
Sondernutzungsrecht.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 65
381+730 Lichtwellenleiter
a) [E] und [U]
Versatel AG
b) [E] und [U]
Versatel AG
Bei Bau-km 381+730 verläuft nördlich der BAB A 3 ein
Lichtwellenleiterkabel der Versatel AG und quert die
Autobahn östlich des BW 381c bei Bau-km 381+730.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen
Verhältnissen im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 und
des AK Fürth/Erlangen angeglichen.
Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 66
381+600 Fernmeldebis
leitung
382+850
Von Bau-km 381+600 bis 382+850 verläuft nördlich der
a) [E] und [U]
Deutsche Bahn AG BAB A 3 eine Fernmeldeleitung der Deutschen Bahn AG.
b) [E] und [U]
Deutsche Bahn AG
Die Anlage wird im Zuge des Ausbaus BAB A 3 und des
Umbaus des AK Fürth/Erlangen überbaut und muss
deshalb nach Norden verlegt werden.
Die Kostentragung richtet sich nach
Sondernutzungsrecht.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94
Bau-km
(Strecke
oder
Achsenschni
ttpunkt)
lfd. Nr.
1
4. 67
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
374+653 Elektroleitung
Telekommuni381+723
a) [E] und [U]
ESTW AG
Stadt Erlangen
b) [E] und [U]
ESTW AG
Stadt Erlangen
Blatt 73
vorgesehene Regelung
5
Bei Bau-km 381+723
374+653 verläuft
kreuzt imnördlich
Zuge der
derUnterführung
Überführung
BW 381c (vgl. BWV lfd. Nr. 2.39) ein Elektrokabel der
ESTW AG Stadt Erlangen.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen
Verhältnissen im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 und
des AK Fürth/Erlangen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach
Sondernutzungsrecht. dem Konzessionsvertrag mit der
Stadt Erlangen.
4. 68
381+723 Elektroleitung
a) [E] und [U]
ESTW AG
Stadt Erlangen
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Bei Bau-km 381+723 verläuft südlich der Überführung
BW 381c (vgl. BWV lfd. Nr. 2.39) ein Elektrokabel der
ESTW AG Stadt Erlangen.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen
Verhältnissen im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 und
des AK Fürth/Erlangen angeglichen.
b) [E] und [U]
ESTW AG
Stadt Erlangen
Die Kostentragung regelt sich nach
Sondernutzungsrecht. dem Konzessionsvertrag mit der
Stadt Erlangen.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 69
381+740 Überlaufkanal
DN 100
a) [E] und [U]
Stadt Erlangen
b) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Bei Bau-km 381+740 verläuft ein Überlaufkanal der Stadt
Erlangen und schließt an die Entwässerung der BAB A 3
an.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen
Verhältnissen im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 und
des AK Fürth/Erlangen angeglichen. Der Anschluss an
die Entwässerungsanlagen der BAB A 3 wird
wiederhergestellt. Die maximale Einleitmenge bleibt auf
10 l/s beschränkt.
Die Kostentragung regelt sich nach dem Nutzungsvertag
vom 04.12.1990 / 05.12.1990 mit der Stadt Erlangen.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94
Bau-km
(Strecke
oder
Achsenschni
ttpunkt)
lfd. Nr.
1
4. 70
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
374+653
382+100 Telekommuni20 kV Leitung
bis
382+200
Blatt 74
vorgesehene Regelung
a) [E] und [U]
ESTW AG
5
Bei
Bau-km
374+653
kreuzt
im Zuge
der Unterführung
Von Bau-km 382+100 bis 382+200
verläuft
südlich der
BAB A 3 eine 20 kV Hochspannungsleitung der ESTW
AG.
b) [E] und [U]
ESTW AG
Die Anlage wird den neuen Verhältnissen im Zuge des
Ausbaus der BAB A 3 und des AK Fürth/Erlangen
angeglichen und nach Süden verlegt.
Die Kostentragung regelt sich nach
Sondernutzungsrecht.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 71
382+152 110 kV Leitung a) [E] und [U]
Bei Bau-km 382+152 quert eine 110 kV Freileitung der
DB Energie GmbH DB Energie GmbH die Autobahn.
b) [E] und [U]
DB Energie GmbH
Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen
Verhältnissen im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 und
des AK Fürth/Erlangen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach
Sondernutzungsrecht.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 72
382+180 Abwasserkanal a) [E] und [U]
DN 1000
Stadt Erlangen
b) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Bei Bau-km 382+180 verläuft südlich der BAB A 3 ein
Abwasserkanal DN 1000 Stz der Stadt Erlangen.
Die Anlage diente der Ableitung des Langenaugrabens in
das Kanalnetz der Stadt und wird nicht mehr benötigt.
Die Anlage wird, so weit für den Ausbau der BAB A 3
erforderlich, rückgebaut. Der weiter nach Süden
verlaufende Teil des Abwasserkanals bleibt erhalten.
Die Kostentragung regelt sich nach
Sondernutzungsrecht.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 73
382+650 Niederspanbis
nungsleitung
382+719
a) [E] und [U]
ESTW AG
Von Bau-km 382+650 bis 382+719 verläuft südlich der
BAB A 3 eine Niederspannungsleitung der ESTW AG
und kreuzt die BAB A 3 bei Bau-km 382+719 in einem
Schutzrohr.
b) [E] und [U]
ESTW AG
Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen
Verhältnissen im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 und
des AK Fürth/Erlangen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach der Vereinbarung
vom 31.10.1994 / 10.11.1994.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94
Bau-km
(Strecke
oder
Achsenschni
ttpunkt)
lfd. Nr.
1
4. 74
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
374+653
382+719 TelekommuniGasleitung
DN 150
a) [E] und [U]
ESTW AG
b) [E] und [U]
ESTW AG
Blatt 75
vorgesehene Regelung
5
Bei Bau-km 374+653
kreuzt
ZugeSchutzrohr
der Unterführung
382+719 quert inimeinem
eine
Gasleitung DN 150 der ESTW AG die BAB A 3.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen
Verhältnissen im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 und
des AK Fürth/Erlangen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach dem Nutzungsvertrag
vom 17.03.1989 / 31.03.1989.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 75
382+719 Wasserleitung
DN 300
a) [E] und [U]
Zweckverband
Wasserversorgung
der Eltersdorfer
Gruppe
(ESTW AG)
b) [E] und [U]
Zweckverband
Wasserversorgung
der Eltersdorfer
Gruppe
(ESTW AG)
4. 76
382+719 Fernmeldea) [E] und [U]
leitung und
ESTW AG
Lichtwellenleiter
Bei Bau-km 382+719 quert in einem Schutzrohr eine
Wasserleitung des Zweckverbandes Wasserversorgung
der Eltersdorfer Gruppe die BAB A 3.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen
Verhältnissen im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 und
des AK Fürth/Erlangen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach dem Nutzungsvertrag
vom 17.03.1989 / 31.03.1989.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Bei Bau-km 382+719 quert eine Fernmeldeleitung sowie
ein LWL-Kabel der ESTW AG in einem Schutzrohr die
BAB A 3.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen
Verhältnissen im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 und
des AK Fürth/Erlangen angeglichen.
b) [E] und [U]
ESTW AG
Die Kostentragung regelt sich nach
Sondernutzungsrecht.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 77
382+730 Fernmeldeleitung
Bei Bau-km 382+730 quert nördlich der Überführung der
a) [E] und [U]
Deutsche Telekom ER 3, Weinstraße, (vgl. BWV lfd. Nr. 2.41) eine
Fernmeldeleitung der Deutschen Telekom AG, T-Com in
AG, T-Com
einem Schutzrohr die BAB A 3.
b) [E] und [U]
Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen
Deutsche Telekom Verhältnissen im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 und
AG, T-Com
des AK Fürth/Erlangen angeglichen.
Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94
Bau-km
(Strecke
oder
Achsenschni
ttpunkt)
lfd. Nr.
1
4. 78
2
Bezeichnung
3
374+653 Wasserleitung
Telekommuni382+775
bis
DN 300 St
383+067
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
Blatt 76
vorgesehene Regelung
5
Bei
Bau-km
374+653
kreuzt
im Zuge
der Unterführung
a) [E] und [U]
Von Bau-km 382+775 bis 383+040
verläuft
nördlich der
Zweckverband
BAB A 3 eine Wasserleitung DN 300 St der ESTW AG
Wasserversorgung und quert die Autobahn im Zuge des BW 383a (vgl. BWV
der Eltersdorfer
lfd. Nr. 2.42) um anschließend südlich der A 3 zu
Gruppe
verlaufen.
(ESTW AG)
Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen
b) [E] und [U]
Verhältnissen im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 und
Zweckverband
des AK Fürth/Erlangen angeglichen.
Wasserversorgung
der Eltersdorfer
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Gruppe
Gestattungsvertrag vom März 1964, sowie dem
(ESTW AG)
Gestattungsvertag vom 05.08.1976 / 07.09.1976.
4
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 79
382+740 Wasserleitung
bis
DN 300
383+067
a) [E] und [U]
ESTW AG
Von Bau-km 382+740 bis 383+067 verläuft südlich der
BAB A 3 eine Wasserleitung DN 300 der ESTW AG.
b) [E] und [U]
ESTW AG
Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen
Verhältnissen im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 und
des AK Fürth/Erlangen angeglichen.
Im Bereich der Überführung der ER 3 regelt sich die
Kostentragung nach dem Konzessionsvertrag mit der
Stadt Erlangen.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 80
142+655 Gasleitung
(A 73) DN 150
a) [E] und [U]
ESTW AG
Bei Bau-km 142+655 der BAB A 73 quert in einem
Schutzrohr DN 300 eine Gasleitung DN 150 der ESTW
AG die BAB A 73.
b) [E] und [U]
ESTW AG
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Straßenbenutzungsvertrag vom 19.04.1992 / 10.06.1992.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 81
142+655 Wasserleitung
(A 73) DN 150
a) [E] und [U]
ESTW AG
Bei Bau-km 142+657 der BAB A 73 quert in einem
Schutzrohr DN 300 eine Wasserleitung DN 150 der
ESTW AG die BAB A 73.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
b) [E] und [U]
ESTW AG
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Straßenbenutzungsvertrag vom 19.04.1992 / 10.06.1992.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94
Bau-km
(Strecke
oder
Achsenschni
ttpunkt)
lfd. Nr.
1
4. 82
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
374+653 EntwässerungsTelekommuni- a) [E] und [U]
143+775
(A 73) leitung
SC Eltersdorf
DN 150
Blatt 77
vorgesehene Regelung
5
Bei Bau-km 143+775
374+653 der
kreuzt
imAZuge
der Unterführung
BAB
73 quert
in einem
Betonrohrdurchlass DN 800 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.34) eine
Entwässerungsleitung DN 150 des SC Eltersdorf die
Tangential- und Schleifenrampe des AK Fürth/Erlangen.
Die Anlage wird nicht mehr benötigt und rückgebaut.
b) [E] und [U]
-
4. 83
144+053 Abwassera) [E] und [U]
(A 73) leitung DN 1200
Stadt Erlangen
Die Kostentragung regelt sich nach dem Nutzungsvertrag
vom 06.09.1979 /18.08.1979.
Bei Bau-km 144+053 der BAB A 73 quert eine
Abwasserleitung DN 1200 der Stadt Erlangen die BAB A
73 in einem Betonrohrdurchlass (vgl. BWV lfd. Nr. 2.43).
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
b) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Gestattungsvertrag vom 12.08.1970 / 31.08.1970.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 84
4. 85
144+110 Elektroleitung
a) [E] und [U]
(A 73) 15 kV
Bundesrepublik
Wasser- und
Deutschland
Schifffahrtsamt
(Wasser- und
Nürnberg
Schifffahrtsverwaltung)
144+110 20 kV Leitung
(A 73)
Bei Bau-km 144+110 (A 73) quert eine Elektroleitung des
Wasser- und Schifffahrtsamtes Nürnberg die BAB A 73.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen
Verhältnissen im Zuge des Ausbaus des AK
Fürth/Erlangen angeglichen.
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung)
Die Kostentragung regelt sich nach der
Verwaltungsvereinbarung vom 01.09.1978 / 11.09.1978.
a) [E] und [U]
ESTW AG
Bei Bau-km 144+110 (A 73) quert eine 20 kV Leitung
(zusammen mit einem Informationskabel) der ESTW AG
die BAB A 73.
b) [E] und [U]
ESTW AG
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen
Verhältnissen im Zuge des Ausbaus des AK
Fürth/Erlangen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach
Sondernutzungsrecht.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94
Bau-km
(Strecke
oder
Achsenschni
ttpunkt)
lfd. Nr.
1
4. 86
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
374+653
Telekommuni144+354 Elektroleitung
(A 73)
Blatt 78
vorgesehene Regelung
a) [E] und [U]
ESTW AG
5
Bei Bau-km 144+354
374+653 (A
kreuzt
Zuge
der
Unterführungder
73) im
quert
eine
Elektroleitung
ESTW AG die BAB A 73 im Zuge der Unterführung der
ER 3, Weinstraße (vgl. BWV lfd. Nr. 2.44).
b) [E] und [U]
ESTW AG
Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen
Verhältnissen im Zuge des Ausbaus des AK
Fürth/Erlangen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach
Sondernutzungsrecht.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 87
144+355 Gasleitung DN
(A 73) 200 St SwKa
a) [E] und [U]
ESTW AG
b) [E] und [U]
ESTW AG
Bei Bau-km 144+355 (A 73) quert eine Gasleitung der
ESTW AG die BAB A 73 im Zuge der Unterführung der
ER 3, Weinstraße (vgl. BWV lfd. Nr. 2.44).
Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen
Verhältnissen im Zuge des Ausbaus des AK
Fürth/Erlangen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach dem
Straßenbenutzungsvertrag vom 30.01.1991 / 12.02.1991.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
DIe Leitung ist zum derzeitigen Stand noch nicht realisiert
worden.
4. 88
144+358 Abwasser(A 73) leitung
DN 800/1200
a) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Bei Bau-km 144+358 (A 73) quert eine Abwasserleitung
der Stadt Erlangen die BAB A 73 im Zuge der
Unterführung der ER 3, Weinstraße (vgl. BWV lfd. Nr.
2.44).
b) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen
Verhältnissen im Zuge des Ausbaus des AK
Fürth/Erlangen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach dem Vertrag vom
03.06.1986 / 13.06.1986.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 89
144+360 Elektroleitung
(A 73)
a) [E] und [U]
ESTW AG
Bei Bau-km 144+360 (A 73) quert eine Elektroleitung
(zusammen mit einem Informationskabel) der ESTW AG
die BAB A 73 im Zuge der Unterführung der ER 3,
Weinstraße (vgl. BWV lfd. Nr. 2.44).
b) [E] und [U]
ESTW AG
Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen
Verhältnissen im Zuge des Ausbaus des AK
Fürth/Erlangen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach
Sondernutzungsrecht.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94
Bau-km
(Strecke
oder
Achsenschni
ttpunkt)
lfd. Nr.
1
4. 90
2
Bezeichnung
3
374+653 FernmeldeTelekommuni144+360
(A 73) leitung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
Blatt 79
vorgesehene Regelung
5
Bei
Bau-km
374+653
kreuzt
Zuge
der
Unterführung
a) [E] und [U]
144+360 (A 73) im
quert
eine
Fernmeldeleitung
Deutsche Telekom der Deutschen Telekom AG, T-Com die BAB A 73 im
AG, T-Com
Zuge der Unterführung der ER 3, Weinstraße (vgl. BWV
lfd. Nr. 2.44).
4
b) [E] und [U]
Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen
Deutsche Telekom Verhältnissen im Zuge des Ausbaus des AK
AG, T-Com
Fürth/Erlangen angeglichen.
Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 91
143+880 Fernmeldebis
leitung
144+530
(A 73)
Von Bau-km 143+880 bis 144+530 (A 73) verläuft
a) [E] und [U]
Deutsche Telekom westlich der BAB A 73 eine Fernmeldeleitung der
Deutschen Telekom AG, T-Com.
AG, T-Com
Die Anlage wird im Zuge des Umbaus des AK
b) [E] und [U]
Fürth/Erlangen überbaut und muss deshalb nach Westen
Deutsche Telekom verlegt werden.
AG, T-Com
Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 92
144+750 Fernmelde(A 73) leitung
a) [E] und [U]
Bei Bau-km 144+750 (A 73) quert eine Fernmeldeleitung
Deutsche Telekom der Deutschen Telekom AG, T-Com die BAB A 73.
AG, T-Com
Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen
Verhältnissen im Zuge des Ausbaus des AK
b) [E] und [U]
Fürth/Erlangen angeglichen.
Deutsche Telekom
AG, T-Com
Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 93
373+700 BAB a) [E] und [U]
bis
Bundesrepublik
Fernmeldekabel
383+067
Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung
Von Bau-km 373+700 bis 383+067 werden durch die
Baumaßnahme die bestehenden BAB - Fernmeldekabel
berührt.
Die Kabel werden im Bauzustand provisorisch gesichert
und die endgültige Verlegung erfolgt entlang der A 3 in
frostsicherer Tiefe am Dammfuß bzw. an der
Einschnittsoberkante der Autobahntrasse. Vorhandene
Kabelquerungen werden genutzt oder im Zuge der
Baumaßnahme erneuert.
Die Notrufsäulen und Telematikanlagen werden an die
Kabeltrasse angeschlossen.
Die Leitungen werden entsprechend den Planunterlagen
an die neue Lage der A 3 angeglichen bzw. umverlegt.
Die Kostentragung und Unterhaltung obliegen der
Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94
Bau-km
(Strecke
oder
Achsenschni
ttpunkt)
lfd. Nr.
1
4. 94
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
374+653 Elektrokabel
Telekommuni379+072
Blatt 80
vorgesehene Regelung
a) [E] und [U]
Stadt Erlangen
5
Bei Bau-km 379+072
374+653 kreuzt im Zuge der Unterführung
der ER 2 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.13) ein Elektrokabel für die
Straßenbeleuchtung der Stadt Erlangen die BAB A 3.
b) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 95
379+685 Lichtwellenleiter
a) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland,
Wasser- und
Schifffahrtsverwalt
ung
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland,
Wasser- und
Schifffahrtsverwalt
ung
Bei Bau-km 379+685 kreuzt unterhalb der Main-Donau
Kanalbrücke (BWVB lfd. Nr. 2.14) ein bestehender
Lichtwellenleiter der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
die Trasse der BAB A 3.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kosten tragen gemäß Schreiben des BMVBS vom
17.02.2009 (AZ: WS 15/S 16/526.5/5) die
Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung
und die Bundesrepublik Deutschland, Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung im Verhältniss 50%/50% (vgl.
2.14).
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 96
142+655 2 x 20 kV
(A 73) Leitung
a) [E] und [U]
ESTW AG
b) [E] und [U]
ESTW AG
Bei Bau-km 142+655 (A 73) quert eine 2 x 20 kV Leitung
(zusammen mit einem Informationskabel) in einem
Schutzrohr DN 300 der ESTW AG die
BAB A 73.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach
Sondernutzungsrecht.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94
Bau-km
(Strecke
oder
Achsenschni
ttpunkt)
lfd. Nr.
1
4. 97
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
374+653
142+655 Telekommuni3 x 0,4 kV
(A 73) Leitung
Blatt 81
vorgesehene Regelung
a) [E] und [U]
ESTW AG
5
Bei Bau-km 142+655
374+653 (A
kreuzt
Zuge3der
73) im
queren
x Unterführung
Niederspannungskabel in einem Schutzrohr DN 300 der
ESTW AG die BAB A 73.
b) [E] und [U]
ESTW AG
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach
Sondernutzungsrecht.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 98
142+790 Leerrohre
(A 73)
a) [E] und [U]
ESTW AG
b) [E] und [U]
ESTW AG
Bei Bau-km 142+790 (A 73) queren Leerrohre der ESTW
AG die BAB A 73.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach
Sondernutzungsrecht.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 99
144+110 4-fach Leerrohr a) [E] und [U]
(A 73)
ESTW AG
b) [E] und [U]
ESTW AG
Bei Bau-km 144+110 (A 73) quert in einem Zugstein ein
4-fach Leerrohr und ein Informationskabel der ESTW AG
die BAB A 73.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach
Sondernutzungsrecht.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
4. 100 144+354 0,4 kV Leitung
(A 73)
a) [E] und [U]
ESTW AG
Bei Bau-km 144+354 (A 73) quert eine 0,4 kV Leitung
der ESTW AG die BAB A 73.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach
Sondernutzungsrecht.
b) [E] und [U]
ESTW AG
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94
Bau-km
(Strecke
oder
Achsenschni
ttpunkt)
lfd. Nr.
1
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
374+653 4-fach
Telekommuni4. 101 144+360
Leerrohr a) [E] und [U]
(A 73)
ESTW AG
b) [E] und [U]
ESTW AG
Blatt 82
vorgesehene Regelung
5
Bei Bau-km 374+653
kreuzt
Zuge
Unterführung
144+360 (A 73) im
quert
einder
4-fach
Leerrohr der
ESTW AG die BAB A 73.
Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den
neuen Verhältnissen angeglichen.
Die Kostentragung regelt sich nach
Sondernutzungsrecht.
Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem
Leitungsträger.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
7. Sonstige Maßnahmen siehe BWV lfd. Nr. 7.1 - 7.3
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnit
tpunkt)
lfd. Nr.
1
7. 1
7. 2
2
374+900
bis
375+160
(Nordseite)
375+600
bis
375+800
(Nordseite)
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
a) [E] und [U]
BAB A 3,
Bundesrepublik
nördlich
TR Aurach Deutschland,
BundesstraßenAK
verwaltung
Fürth/Erlangen,
6-streifiger
Ausbau
b) [E] und [U]
--Seitenentnahme,
Rückbau
Erddeponie
a) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung
7. 3
382+100 RHB privat
bis
382+200
(Südseite)
a) [E] und [U]
Eigentümer Flr. Nr.
914/38,
Gemarkung
Eltersdorf
Blatt 83
Vorgesehene Regelung
5
Von Bau-km 374+900 bis 375+160 wird östlich der
Autobahn im Bereich nördlich der TR Aurach, Fl. Nr. 594,
Gemarkung Kosbach eine Erddeponie rückgebaut. Die
abgetragenen Massen werden für den Bau der BAB A 3
genutzt.
Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Von Bau-km 375+600 bis 375+800 wird östlich der
Autobahn im Bereich der TR Aurach eine Erddeponie
rückgebaut. Nach dem Rückbau bleibt eine Einwallung der
TR Aurach mit einer Höhe von 5 m erhalten, die an die
bereits vorhandene Einwallung anschliesst. Der Umfang
der abgetragenen Massen richtet sich danach, wieviel
Erdmassen für den Bau der BAB A 3 benötigt werden.
Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland,
Bundesstraßenverwaltung.
Von Bau-km 382+100 bis 382+200 wird durch die
Baumaßnahme ein privates Regenrückhaltebecken
teilweise überbaut.
Das Becken wird nach Süden verschoben und in der
erforderlichen Größe errichtet.
b) [E] und [U]
Eigentümer Flr. Nr. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland,
914/38,
Bundesstraßenverwaltung.
Gemarkung
Eltersdorf
Die Unterhaltung obliegt wie bisher dem Eigentümer des
Flurstückes 914/38, Gemarkung Eltersdorf.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
8. Lärmschutzmaßnahmen siehe BWV lfd. Nr. 8.1 - 8.38
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnit
tpunkt)
lfd. Nr.
1
8. 1
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
373+700 Lärmschutzwall a) [E] und [U]
bis
Stadt Erlangen
373+850
(Nordseite)
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
8. 2
8. 3
8. 4
Blatt 84
vorgesehene Regelung
5
Der im Bereich des Baubeginns bereits bestehende
Lärmschutzwall bleibt in seiner Höhe erhalten und wird
entsprechend der Verbreiterung der BAB A 3 nach Osten
verschoben.
Walllänge
Wallhöhe
280 m, davon 130 m vor dem Baubeginn
> 3,00 m
Die Lärmschutzanlage ist Bestandteil der BAB A 3.
a) [E] und [U]
374+125 Verziehung
Einschnitt in den
bis
--374+150 Lärmschutzwall
b) [E] und [U]
(NordBundesrepublik
seite)
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Der Straßenbaulastträger errichtet von Bau-km 374+125
bis 374+150 eine Verziehung des Einschnittes auf einen
5,00 m hohen Lärmschutzwall.
374+150 Lärmschutzwall a) [E] und [U]
bis
--374+450
b) [E] und [U]
(NordBundesrepublik
seite)
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Der Straßenbaulastträger errichtet von Bau-km 374+150
bis 374+450 einen 5,00 m hohen Lärmschutzwall.
374+450 Lärmschutzbis
wand
374+775
(Nordseite)
Der Straßenbaulastträger errichtet von Bau-km 374+450
bis 374+775 eine 5,00 m hohe Lärmschutzwand mit einer
hochabsorbierenden Oberfläche.
a) [E] und [U]
--b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Länge
ca. 25 m
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3.
Länge
ca. 300 m
Wallhöhe
5,00 m (ü. Gradiente)
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3.
Länge
ca. 325 m
Wandhöhe
5,00 m (ü. Gradiente)
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3.
8. 5
374+775 Lärmschutzwall a) [E] und [U]
bis
--375+200
b) [E] und [U]
(NordBundesrepublik
seite)
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Der Straßenbaulastträger errichtet von Bau-km 374+775
bis 375+200 einen 5,00 m hohen Lärmschutzwall, sofern
dieser nicht bereits mit der Erweiterung der TR Aurach
errichtet wurde.
Länge
ca. 425 m
Wallhöhe
5,00 m (ü. Gradiente)
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3.
8. 6
377+955 Lärmschutzwand
bis
378+260
(Nordseite)
a) [E] und [U]
--b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Der Straßenbaulastträger errichtet auf der
Aurachtalbrücke (vgl. BWV lfd. Nr. 2.9) von Bau-km
377+955 bis 378+260 eine 5,00 m hohe transparente
Lärmschutzwand mit einer reflektierenden Oberfläche.
Länge
ca. 305 m
Wandhöhe
5,00 m (ü. Gradiente)
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
8. Lärmschutzmaßnahmen siehe BWV lfd. Nr. 8.1 - 8.38
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnit
tpunkt)
lfd. Nr.
1
8. 7
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
373+700 LärmschutzLärmschutzwall a) [E] und [U]
378+260
bis
wand
--379+565
b) [E] und [U]
(NordBundesrepublik
seite)
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Blatt 85
vorgesehene Regelung
5
im Bereich des Baubeginns
bereits
bestehende
Der Straßenbaulastträger
errichtet
von Bau-km
378+260
bis 379+565 eine 7,00 m hohe Lärmschutzwand mit einer
hochabsorbierenden Oberfläche.
Länge
ca. 1305 m
Wandhöhe
7,00 m (ü. Gradiente)
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3.
8. 8
380+200 Lärmschutzbis
wand
380+700
(Nordseite)
a) [E] und [U]
--b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Der Straßenbaulastträger errichtet von Bau-km 380+200
bis 380+700 eine 5,00 m hohe Lärmschutzwand mit einer
reflektierenden Oberfläche.
Länge
ca. 500 m
Wandhöhe
6,00 m (ü. Gradiente)
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3.
8. 9
381+900 Lärmschutzwand
bis
382+485
(Nordseite)
a) [E] und [U]
--b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Der Straßenbaulastträger errichtet von Bau-km 381+900
bis 382+485 eine 6,00 m hohe Lärmschutzwand mit einer
hochabsorbierenden Oberfläche.
Länge
ca. 585 m
Wandhöhe
6,00 m (ü. Gradiente)
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3.
8. 10
382+980 Lärmschutzwall a) [E] und [U]
Bundesrepublik
bis
Deutschland
383+054
(Bundesstraßen(Nordverwaltung)
seite)
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
8. 11
383+054 Lärmschutzbis
wand
383+067
(Nordseite)
a) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Der im Bereich des Bauendes bereits bestehende
Lärmschutzwall bleibt erhalten.
Walllänge
Wallhöhe
Die Lärmschutzanlage ist Bestandteil der BAB A 3.
Die im Bereich des Bauendes bereits bestehende
Lärmschutzwand bleibt erhalten.
Länge
Wandhöhe
b) [E] und [U]
Stadt Erlangen
74 m
> 2,50 m
13 m, weiterführend nach dem Bauende
> 2,50 m
Die Unterhaltung der Lärmschutzwand obliegt wie bisher
der Stadt Erlangen.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
8. Lärmschutzmaßnahmen siehe BWV lfd. Nr. 8.1 - 8.38
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnit
tpunkt)
lfd. Nr.
1
8. 12
8. 13
8. 14
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
373+700 Verziehung
Lärmschutzwall a) [E] und [U]
374+065
--bis
Einschnitt in den
374+150 Lärmschutzwall b) [E] und [U]
(Südseite)
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
374+150 Lärmschutzwall a) [E] und [U]
--bis
b) [E] und [U]
374+450
Bundesrepublik
(Südseite)
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
374+450 Lärmschutzbis
wand
374+775
(Südseite)
a) [E] und [U]
--b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Blatt 86
vorgesehene Regelung
5
im Bereich des Baubeginns
bereits
bestehende
Der Straßenbaulastträger
errichtet
von Bau-km
374+065
bis 374+150 eine Verziehung des Einschnittes auf einen
5,00 m hohen Lärmschutzwall.
Länge
ca. 85 m
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3.
Der Straßenbaulastträger errichtet von Bau-km 374+150
bis 374+450 einen 5,00 m hohen Lärmschutzwall.
Länge
ca. 300 m
Wallhöhe
5,00 m (ü. Gradiente)
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3.
Der Straßenbaulastträger errichtet von Bau-km 374+450
bis 374+775 eine 5,00 m hohe Lärmschutzwand mit einer
hochabsorbierenden Oberfläche.
Länge
ca. 325 m
Wandhöhe
7,00 m (ü. Gradiente)
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3.
8. 15
374+775 Lärmschutzbis
anlage
375+300
(Südseite)
a) [E] und [U]
--b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Der Straßenbaulastträger errichtet von Bau-km 374+775
bis 375+300 einen 5,00 m hohen Lärmschutzwall, sofern
dieser nicht bereits mit der Erweiterung der TR Aurach
errichtet wurde. Auf dem Wall wird eine 3,00 m hohe
Lärmschutzwand mit einer hochabsorbierenden
Oberfläche errichtet.
Länge
ca. 525 m
Wallhöhe
5,00 m (ü. Gradiente)
Wandhöhe
3,00 m
Gesamthöhe 8,00 m (ü. Gradiente)
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3.
8. 16
377+955 Lärmschutzbis
wand
378+260
(Südseite)
a) [E] und [U]
--b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Der Straßenbaulastträger errichtet auf der
Aurachtalbrücke (vgl. BWV lfd. Nr. 2.9) von Bau-km
377+955 bis 378+260 eine 5,00 m hohe transparente
Lärmschutzwand mit einer reflektierenden Oberfläche.
Länge
ca. 305 m
Wandhöhe
5,00 m (ü. Gradiente)
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
8. Lärmschutzmaßnahmen siehe BWV lfd. Nr. 8.1 - 8.38
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnit
tpunkt)
lfd. Nr.
1
8. 17
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
373+700
Lärmschutzwall a) [E] und [U]
378+260 Lärmschutzbis
anlage
--378+755
b) [E] und [U]
(Südseite)
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Blatt 87
vorgesehene Regelung
5
Der im
Bereich des Baubeginns
bereits
bestehende
Straßenbaulastträger
errichtet
von Bau-km
378+260
bis 378+755 eine Lärmschutzanlage, bestehend aus
einem 5,00 m hohen Lärmschutzwall mit darauf
aufgesetzter 3,00 m hohen Lärmschutzwand, mit
hochabsorbierender Oberfläche.
Länge
ca. 495 m
Wallhöhe
5,00 m (ü. Gradiente)
Wandhöhe
3,00 m
Gesamthöhe 8,00 m (ü. Gradiente)
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3.
8. 18
378+755 Lärmschutzbis
wand
379+055
(Südseite)
a) [E] und [U]
--b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Der Straßenbaulastträger errichtet von Bau-km 378+755
bis 379+065 eine 7,00 m hohe Lärmschutzwand mit einer
hochabsorbierenden Oberfläche.
Länge
ca. 300 m
Wandhöhe
7,00 m (ü. Gradiente)
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3.
8. 19
379+055 Lärmschutzbis
wand
379+565
(Südseite)
a) [E] und [U]
--b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Der Straßenbaulastträger errichtet von Bau-km 379+065
bis 379+565 eine 5,00 m hohe Lärmschutzwand mit einer
hochabsorbierenden Oberfläche.
Länge
ca. 510 m
Wandhöhe
5,00 m (ü. Gradiente)
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3.
8. 20
380+000 Lärmschutzbis
wand
380+700
(Südseite)
a) [E] und [U]
--b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Der Straßenbaulastträger errichtet von Bau-km 380+000
bis 380+700 eine 6,00 m hohe Lärmschutzwand mit einer
hochabsorbierenden Oberfläche bis Bau-km 380+200 und
einer reflektierenden Oberfläche bis Bau-km 380+700.
Länge
ca. 700 m
Wandhöhe
6,00 m (ü. Gradiente)
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3.
8. 21
1+920 Lärmschutzbis
anlage
2+071
(Rampe
WürzburgFürth)
a) [E] und [U]
--b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Der Straßenbaulastträger errichtet an der Rampe
Würzburg-Fürth des AK Fürth/Erlangen von Bau-km
1+920 bis 2+071 eine Lärmschutzanlage, bestehend aus
einem 6,00 m hohen Gabionen-Steilwall mit darauf
aufgesetzter 4,00 m hohen Lärmschutzwand, mit
hochabsorbierender Oberfläche.
Länge
ca. 150 m
Gabione
6,00 m (ü. Gradiente)
Wandhöhe
4,00 m
Gesamthöhe 10,00 m (ü. Gradiente)
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
8. Lärmschutzmaßnahmen siehe BWV lfd. Nr. 8.1 - 8.38
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnit
tpunkt)
lfd. Nr.
1
8. 22
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
373+700
Lärmschutzwall a) [E] und [U]
2+090 Lärmschutz--bis
anlage
b) [E] und [U]
2+365
Bundesrepublik
(Rampe
Deutschland
Würzburg(BundesstraßenFürth)
verwaltung)
Blatt 88
vorgesehene Regelung
5
im Bereich des Baubeginns
bereits
bestehende
Der Straßenbaulastträger
errichtet
an der
Rampe
Würzburg-Fürth des AK Fürth/Erlangen von Bau-km
2+090 bis 2+365 eine Lärmschutzanlage, bestehend aus
einem 3,00 m hohen Wall mit darauf aufgesetztem 6,00
m hohen Gabionen-Steilwall und darauf aufgesetzter 4,00
m hohen Lärmschutzwand, mit einer hochabsorbierenden
Oberfläche.
Länge
ca. 275 m
Wallhöhe
3,00 m (ü. Gradiente)
Gabione
6,00 m
Wandhöhe
4,00 m
Gesamthöhe 13,00 m (ü. Gradiente)
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3.
8. 23
2+365 Lärmschutzanlage
bis
2+650
(Rampe
WürzburgFürth)
a) [E] und [U]
--b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Der Straßenbaulastträger errichtet an der Rampe
Würzburg-Fürth des AK Fürth/Erlangen von Bau-km
2+365 bis 2+650 eine Lärmschutzanlage, bestehend aus
einem 6,00 m hohen Gabionen-Steilwall mit darauf
aufgesetzter 4,00 m hohen Lärmschutzwand, mit
hochabsorbierender Oberfläche.
Länge
ca. 285 m
Gabione
6,00 m (ü. Gradiente)
Wandhöhe
4,00 m
Gesamthöhe 10,00 m (ü. Gradiente)
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3.
8. 24
8. 25
2+650 Lärmschutzbis
wand
2+910
(Rampe
WürzburgFürth)
144+263 Lärmschutzbis
wand
144+341
(A 73
Westseite)
a) [E] und [U]
---
Der Straßenbaulastträger errichtet an der Rampe
Würzburg-Fürth des AK Fürth/Erlangen von Bau-km
2+650 bis 2+910 eine 8,00 m hohe Lärmschutzwand mit
einer hochabsorbierenden Oberfläche.
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Länge
ca. 260 m
Wandhöhe
8,00 m (ü. Gradiente)
a) [E] und [U]
--b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Der Straßenbaulastträger errichtet an der BAB A 73 von
Bau-km 144+263 bis 144+341 eine 6,00 m hohe
Lärmschutzwand.
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3.
Länge
Wandhöhe
ca. 78 m
6,00 m (ü. Gradiente)
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 73.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
8. Lärmschutzmaßnahmen siehe BWV lfd. Nr. 8.1 - 8.38
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnit
tpunkt)
lfd. Nr.
1
8. 26
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
373+700
144+341 Lärmschutzwall
Lärmschutza) [E] und [U]
bis
wand
--144+767
b) [E] und [U]
(A 73
Bundesrepublik
WestDeutschland
seite)
(Bundesstraßenverwaltung)
Blatt 89
vorgesehene Regelung
5
Der im
Bereich des Baubeginns
bereits
bestehende
Straßenbaulastträger
errichtet
an der
BAB A 73 von
Bau-km 144+341 bis 144+767 eine 3,00 m hohe
Lärmschutzwand.
Länge
Wandhöhe
ca. 426 m
3,00 m 4,00 m (ü. Gradiente)
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 73.
8. 27
8. 28
8. 29
144+767 Lärmschutzbis
wall
145+100
(A 73
Westseite)
145+100 Lärmschutzbis
wand
145+220 anlage
(A 73
Westseite)
6+000 Lärmschutzbis
anlage
6+177
(Verteilerfahrbahn
NürnbergWürzburg)
a) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
a) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
a) [E] und [U]
--b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Der an der BAB A 73 von Bau-km 144+767 bis 145+100
bereits bestehende 3,00 m bis 3,50 m hohe
Lärmschutzwall bleibt in seiner Höhe erhalten.
Walllänge
Wallhöhe
333 m
> 3,00 m
Die Lärmschutzanlage ist Bestandteil der BAB A 73.
Die an der BAB A 73 von Bau-km 144+767 bis 145+100
bereits bestehende 3,00 m 4,00 m
Lärmschutzwandanlage bleibt erhalten.
Wandlänge
Wandhöhe
120 m
> 3,00 m 4,00 m
Die Lärmschutzanlage ist Bestandteil der BAB A 73.
Der Straßenbaulastträger errichtet an der
Verteilerfahrbahn Nürnberg-Würzburg des AK
Fürth/Erlangen von Bau-km 6+000 bis 6+177 eine
Lärmschutzanlage, bestehend aus einem 6,00 m hohen
Gabionen-Steilwall mit darauf aufgesetzter 4,00 m hohen
Lärmschutzwand, mit hochabsorbierender Oberfläche.
Länge
ca. 177 m
Gabione
6,00 m (ü. Gradiente)
Wandhöhe
4,00 m
Gesamthöhe 10,00 m (ü. Gradiente)
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
8. Lärmschutzmaßnahmen siehe BWV lfd. Nr. 8.1 - 8.38
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnit
tpunkt)
lfd. Nr.
1
8. 30
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
373+700
a) [E] und [U]
6+185 Lärmschutzwall
Lärmschutz--bis
anlage
b) [E] und [U]
6+340
Bundesrepublik
(VerteilerDeutschland
fahrbahn
(BundesstraßenNürnbergverwaltung)
Würzburg)
Blatt 90
vorgesehene Regelung
5
im Bereich des Baubeginns
bereits
bestehende
Der Straßenbaulastträger
errichtet
an der
Verteilerfahrbahn Nürnberg-Würzburg des AK
Fürth/Erlangen von Bau-km 6+185 bis 6+340 eine
Lärmschutzanlage, bestehend aus einem 6,00 m hohen
Gabionen-Steilwall mit darauf aufgesetzter 4,00 m hohen
Lärmschutzwand, mit hochabsorbierender Oberfläche.
Aufgrund der geänderten Abmessungen des BW 381b
neu (sh. BWV lfd. Nr. 2.36) muss die Lärmschutzanlage
an die neue Widerlagerposition angepasst werden.
Länge
ca. 155 158 m
Gabione
6,00 m (ü. Gradiente)
Wandhöhe
4,00 m
Gesamthöhe 10,00 m (ü. Gradiente)
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3.
8. 31
8+052 Lärmschutzbis
anlage
8+805
(Rampe
NürnbergBamberg)
a) [E] und [U]
--b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Der Straßenbaulastträger errichtet an der Rampe
Nürnberg-Bamberg des AK Fürth/Erlangen von Bau-km
8+052 bis 8+805 eine Lärmschutzanlage, bestehend aus
einem 6,00 m hohen Gabionen-Steilwall mit darauf
aufgesetzter 4,00 m hohen Lärmschutzwand, mit
hochabsorbierender Oberfläche.
Länge
ca. 753 m
Gabione
6,00 m (ü. Gradiente)
Wandhöhe
4,00 m
Gesamthöhe 10,00 m (ü. Gradiente)
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3.
8. 32
8+805 Lärmschutzbis
anlage
8+865
(Rampe
NürnbergBamberg)
a) [E] und [U]
--b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Der Straßenbaulastträger errichtet an der Rampe
Nürnberg-Bamberg des AK Fürth/Erlangen von Bau-km
8+805 bis 8+865 eine 3,50 m hohe Stützwand mit darauf
aufgesetzter 4,50 m hohen Lärmschutzwand.
Länge
ca. 60 m
Stützwand
3,50 m (ü. Gradiente)
Wandhöhe
4,50 m
Gesamthöhe 8,00 m (ü. Gradiente)
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
8. Lärmschutzmaßnahmen siehe BWV lfd. Nr. 8.1 - 8.38
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnit
tpunkt)
lfd. Nr.
1
8. 33
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
373+700 LärmschutzLärmschutzwall a) [E] und [U]
142+704
bis
Bundesrepublik
wand
142+948
Deutschland
(Bundesstraßen(BAB A 73
verwaltung)
Ostseite)
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
8. 34
142+656 Lärmschutzanlage
bis
142+906
(BAB A 73
Westseite)
a) [E] und [U]
---
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Blatt 91
vorgesehene Regelung
5
Der an
im der
Bereich
bereits
bestehende
Die
BABdes
A 73Baubeginns
von Bau-km
142+704
bis 142+948
bereits bestehende Lärmschutzwand auf einer
Einschnittsböschung bleibt im Bestand erhalten.
Wandlänge
244 m
Wandhöhe
> 3,70 m (ü. Gradiente)
Gesamthöhe > 6,50 m (ü. Gradiente)
Die Lärmschutzanlage ist Bestandteil der BAB A 73.
Der Straßenbaulastträger errichtet an der BAB A 73 von
Bau-km 142+656 bis 142+906 eine Lärmschutzanlage,
bestehend aus einer 5,00 m - 6,75 m hohen Stützwand
mit darauf aufgesetzter Lärmschutzwand von 3 m Höhe,
entsprechend der Höhe des bestehenden Lärmschutzes.
Wandlänge
Stützwand
Wandhöhe
Gesamthöhe
250 m
5,00 - 6,75 m (ü. Gradiente)
3,00 m
8,00 - 9,75 m (ü. Gradiente)
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 73.
8. 35
2+965 Lärmschutzanlage
bis
3+205
(Rampe
BambergNürnberg)
a) [E] und [U]
--b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Der Straßenbaulastträger errichtet an der Rampe
Bamberg-Nürnberg des AK Fürth/Erlangen von Bau-km
2+965 bis 3+205 eine Lärmschutzanlage, bestehend aus
einer 2,50 m hohen Stützwand mit darauf aufgesetzter
5,50 m hohen Lärmschutzwand.
Länge
ca. 240 m
Stützwand
2,50 m (ü. Gradiente)
Wandhöhe
5,50 m
Gesamthöhe 8,00 m (ü. Gradiente)
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3.
8. 36
3+205 Lärmschutzbis
anlage
3+380
(Rampe
BambergNürnberg)
a) [E] und [U]
---
b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Der Straßenbaulastträger errichtet an der Rampe
Bamberg-Nürnberg des AK Fürth/Erlangen von Bau-km
3+205 bis 3+380 eine Lärmschutzanlage, bestehend aus
einem 6,00 m hohen Gabionen-Steilwall mit darauf
aufgesetzter 4,00 m hohen Lärmschutzwand, mit
hochabsorbierender Oberfläche.
Länge
ca. 175 m
Gabione
6,00 m (ü. Gradiente)
Wandhöhe
4,00 m
Gesamthöhe 10,00 m (ü. Gradiente)
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3.
Verzeichnis
der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeichnis)
8. Lärmschutzmaßnahmen siehe BWV lfd. Nr. 8.1 - 8.38
Bau-km
(Strecke oder
Achsenschnit
tpunkt)
lfd. Nr.
1
8. 37
2
Bezeichnung
a) bisheriger
b) künftiger
Eigentümer (E) oder
Unterhaltspflichtiger (U)
3
4
373+700
Lärmschutzwall a) [E] und [U]
9+900 Lärmschutzbis
anlage
--10+265
b) [E] und [U]
(Rampe
Bundesrepublik
BambergDeutschland
Würzburg)
(Bundesstraßenverwaltung)
Blatt 92
vorgesehene Regelung
5
im Bereich des Baubeginns
bereits
bestehende
Der Straßenbaulastträger
errichtet
an der
Rampe
Bamberg-Würzburg des AK Fürth/Erlangen von Bau-km
9+900 bis 10+265 eine Lärmschutzanlage, bestehend aus
einem 3,00 m hohen Wall mit einem darauf aufgesetztem
1,50 bis 6,00 m hohen Gabionen-Steilwall und darauf
aufgesetzter 4,00 m hohen Lärmschutzwand, mit
hochabsorbierender Oberfläche.
Länge
ca. 365 m
Wallhöhe
3,00 m (ü. Gradiente)
Gabione
1,50 - 6,00 m
Wandhöhe
4,00 m
Gesamthöhe
8,50 - 13,00 m (ü. Gradiente)
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3.
8. 38
10+280 Lärmschutzanlage
bis
10+430
(Rampe
BambergWürzburg)
a) [E] und [U]
--b) [E] und [U]
Bundesrepublik
Deutschland
(Bundesstraßenverwaltung)
Der Straßenbaulastträger errichtet an der Rampe
Bamberg-Würzburg des AK Fürth/Erlangen von Bau-km
10+280 bis 10+430 eine Lärmschutzanlage, bestehend
aus einem 6,00 hohen Gabionen-Steilwall mit darauf
aufgesetzter 4,00 m hohen Lärmschutzwand, mit
hochabsorbierender Oberfläche.
Länge
ca. 150 m
Gabione
6,00 m (ü. Gradiente)
Wandhöhe
4,00 m
Gesamthöhe 10,00 m (ü. Gradiente)
Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3.
8. 39
382+350 Lärmschutzbis
wall
382+700
a) [E] und [U]
Stadt Erlangen
b) [E] und [U]
Stadt Erlangen
Der an der BAB A 3 von Bau-km 382+350 bis 382+600
bereits bestehende Lärmschutzwall wird durch die
Baumaßnahme berührt und muss teilweise nach Süden
verschoben werden.
Walllänge
Wallhöhe
244 m
variabel
Die Kostentragung richtet sich nach dem Nutzungsvertrag
vom 11.09.1990 / 17.09.90.
Die Unterhaltung des Lärmschutzwalls obliegt wie bisher
der Stadt Erlangen.

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