Bauwerksverzeichnis Planfeststellung
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Bauwerksverzeichnis Planfeststellung
Autobahndirektion Nordbayern Unterlage 7.2 T Bauwerksverzeichnis Verzeichnis der Wege, Bauwerke und sonstiger Anlagen zur Planfeststellung Bundesautobahn A 3 Frankfurt - Nürnberg 6-streifiger Ausbau Abschnitt: nördlich Tank- und Rastanlage Aurach bis AK Fürth / Erlangen Bau-km 373+700 bis Bau-km 383+067 in der Tektur vom 24.08.2012 geändert Aufgestellt und geprüft: Nürnberg, den 26.02.2010 Autobahndirektion Nordbayern Röthig, Baudirektor BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen INHALTSVERZEICHNIS VORBEMERKUNGEN ZUM BAUWERKSVERZEICHNIS 2 ALLGEMEINES 2T 1. KOSTENTRAGUNG 2 2. STRAßENBAULAST UND UNTERHALTUNGSPFLICHT 3 3. WIDMUNG, UMSTUFUNG, EINZIEHUNG 4 4. VORÜBERGEHENDE INANSPRUCHNAHME VON GELÄNDEFLÄCHEN FÜR BAUMAßNAHMEN 4 5. STRAßENSPERRUNGEN, UMLEITUNGEN, ZUFAHRTEN, SONDERNUTZUNGEN 5 6. WASSERRECHTLICHE TATBESTÄNDE 5 7. VER- UND ENTSORGUNGSLEITUNGEN, TELEKOMMUNIKATIONSLINIEN 5 8. AUSGLEICHS- UND ERSATZMAßNAHMEN ZUM SCHUTZ VON NATUR UND LANDSCHAFT 6 ABKÜRZUNGEN 7 BAUWERKSVERZEICHNIS 1. STRAßEN, WEGE, ZUFAHRTEN Blatt 1-24 2. BAUWERKE UND ANLAGEN Blatt 25-49 3. ENTWÄSSERUNG Blatt 50-55 4. LEITUNGEN (ANLAGEN DRITTER IN DER STRAßE) Blatt 56-82 5. GEWÄSSERBAU - 6. ANLAGEN FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE - 7. SONSTIGE MAßNAHMEN 8. LÄRMSCHUTZMAßNAHMEN Unterlage 7.2T: Bauwerksverzeichnis Blatt 83 Blatt 84-92 Seite 1 BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen VORBEMERKUNGEN ZUM BAUWERKSVERZEICHNIS ALLGEMEINES Das Bauwerksverzeichnis enthält die wesentlichen Angaben zur Straße, zu den Bauwerken und zu den betroffenen Anlagen, aber auch rechtliche Regelungen, die mit dem Planfeststellungsbeschluss verbindlich gemacht werden sollen. Die Nummerierung gliedert sich in 8 Kategorien. Innerhalb dieser Kategorien orientiert sie sich an der aufsteigenden Baukilometrierung (= Stationierung), beginnend vom Abschnittsbeginn im Westen. Bei den Lärmschutzanlagen ist zu beachten, dass zwischen Nachbarabschnitten ein stetiger Übergang der Lärmschutzhöhen erfolgt, um optisch und akustisch nachteilige Sprünge im Verlauf der Oberkante zu vermeiden. An freien Enden wird – soweit nichts anderes vermerkt ist – eine Absenkung der Elementhöhe unter einer Neigung von 1:8 auf eine Endhöhe von 2 m 1 m vorgesehen. Die Anpassungs- und Absenkbereiche sind in der jeweils angegeben Abschnittslänge enthalten und werden nicht gesondert ausgewiesen. Die Angabe der Höhe der Lärmschutzanlage bezieht sich auf den nächstliegenden Fahrbahnrand der Bundesautobahn. Die Höhe der Beugungskante gegenüber dem autobahnabgewandten Gelände kann je nach Topographie erheblich abweichen. Sofern bei den Lärmschutzanlagen nichts anderes beschrieben ist, wird von herkömmlichen Oberflächenstrukturen ohne besondere Anforderungen an die Absorptionseigenschaften (Beton / Glas, schallhart) ausgegangen. Die Bezeichnungen „links“ und „rechts“ beziehen sich jeweils auf die Blickrichtung in Stationierungsrichtung der Autobahn. In gleichem Sinne werden i. d. R. die Bezeichnungen „Nordseite“ und „Südseite“ verwendet, die Seitenangabe bezieht sich hier jeweils auf die überregionale Ost-West-Ausrichtung der A 3. 1. KOSTENTRAGUNG Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) führt die nachstehend aufgeführten Baumaßnahmen durch. Sie trägt die Kosten, soweit im Bauwerksverzeichnis keine andere Regelung getroffen ist. Grundsätzlich werden ersatzweise anzulegende bzw. den geänderten Verhältnissen anzugleichende Straßen und Wege seitens der Bundesrepublik Deutschland nur in der bisher bestehenden Breite (vorhandener Ausbauquerschnitt) und nur mit dem bisher vorhandenen Aufbau wiederhergestellt. Wird jedoch ein aufwendigerer Ausbau gewünscht, gehen die Mehrkosten zu Lasten des jeweiligen Straßenbaulastträgers. Die Herstellung oder Änderung von Kreuzungen und Einmündungen öffentlicher Straßen richtet sich nach § 12 FStrG bzw. Art. 32 BayStrWG, von Kreuzungen mit Gewässern nach § 12a FStrG bzw. Art. 32a BayStrWG. Unterlage 7.2T: Bauwerksverzeichnis Seite 2 BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen Soweit bei Durchführung der Baumaßnahme Eisenbahnanlagen der Deutschen Bahn AG zu ändern sind, werden das Eisenbahnkreuzungsgesetz und die 1. Eisenbahnkreuzungs-Verordnung zugrunde gelegt. 2. STRAßENBAULAST UND UNTERHALTUNGSPFLICHT Straßenbaulastträger für die Bundesautobahn einschließlich aller Nebenanlagen ist die Bundesrepublik Deutschland (§ 5 Abs. 1 i. V. mit § 3 Abs. 1 FStrG). Im Übrigen richtet sich die Baulast an den neuen oder geänderten öffentlichen Straßen und Wegen nach den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG). Straßenbaulastträger sind demnach, soweit im Bauwerksverzeichnis nichts anderes bestimmt ist, für • Staatsstraßen: der Freistaat Bayern (Art. 41 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG), soweit nicht Art. 42 BayStrWG gilt, • Kreisstraßen: die Landkreise und kreisfreien Gemeinden (Art. 41 Satz 1 Nr. 2 BayStrWG), soweit nicht Art. 42 BayStrWG gilt, • Gemeindestraßen: die Gemeinden (Art. 47 Abs. 1 BayStrWG), • öffentliche Feld- und Waldwege (Art. 54 Abs. 1 BayStrWG) - soweit ausgebaut: die Gemeinden, - soweit nicht ausgebaut: die Beteiligten, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden, • beschränkt-öffentliche Wege: die Gemeinden (Art. 54a Abs. 1 BayStrWG), • Eigentümerwege: die Grundstückseigentümer (Art. 55 Abs. 1 BayStrWG). Die Unterhaltung an Kreuzungen der Bundesautobahn mit neuen oder geänderten öffentlichen Straßen, Wegen und Gewässern regelt sich nach §§ 13, 13a, 13b FStrG in Verbindung mit der Verordnung über Kreuzungsanlagen im Zuge von Bundesfernstraßen (Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung - FStrKrV -), den Straßenkreuzungsrichtlinien (StraKR) und den Fernstraßen/GewässerKreuzungsrichtlinien (StraWAKR). Die Unterhaltung von Kreuzungen der Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen sowie öffentlichen Feld- und Waldwegen mit Gewässern richtet sich nach Art. 33 bzw. 33a BayStrWG. Die Unterhaltungslast kreuzender Straßen und Wege erstreckt sich auch auf die Deckschicht und Entwässerungseinrichtungen der Fahrbahn im Brückenbereich, auch wenn das Kreuzungsbauwerk selbst in der Bau- und Unterhaltungslast des Bundes steht. Die Unterhaltung der Gewässer richtet sich grundsätzlich nach dem jeweils geltenden Wasserrecht (Art. 43 BayWG). Unterlage 7.2T: Bauwerksverzeichnis Seite 3 BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen Für die Unterhaltung von Be- und Entwässerungsgräben mit wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung enthält das Wasserrecht keine Regelung (Art. 1 Abs. 1 Ziff. 2 BayWG). Sie sind von den jeweiligen Eigentümern zu unterhalten. 3. WIDMUNG, UMSTUFUNG, EINZIEHUNG Die im Bauwerksverzeichnis dargestellten Widmungen, Umstufungen und Einziehungen werden mit folgender Maßgabe verfügt: Die neu zu bauenden Straßen bzw. Straßenbestandteile werden entsprechend ihrer im Bauwerksverzeichnis angegebenen Verkehrsbedeutung gewidmet, wobei die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, sofern die Widmungsvoraussetzungen zu diesem Zeitpunkt vorliegen (§ 2 Abs. 2 und 6 FStrG bzw. Art. 6 Abs. 3 und 6 BayStrWG). Soweit sich die Verkehrsbedeutung von Straßen bzw. Straßenteilen ändert, werden sie umgestuft, wobei die Umstufung jeweils mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck wirksam wird (§ 2 Abs. 4 und 6 FStrG bzw. Art. 7 Abs. 5 i. V. mit Art. 6 Abs. 6 BayStrWG). Soweit öffentliche Verkehrsflächen jegliche Verkehrsbedeutung verlieren, werden sie eingezogen mit der Maßgabe, dass die Einziehung jeweils mit der Sperrung für den öffentlichen Verkehr wirksam wird (§ 2 Abs. 4 und 6 FStrG bzw. Art. 8 Abs. 5 i. V. mit Art. 6 Abs. 6 BayStrWG). Wird eine öffentliche Straße verbreitert, begradigt, unerheblich verlegt oder ergänzt, so gilt der neue Straßenteil durch die Verkehrsübergabe als gewidmet. Wird in diesem Zusammenhang der Teil einer Straße dem Verkehr auf Dauer entzogen, so gilt dieser Straßenteil durch die Sperrung als eingezogen (§ 2 Abs. 6a FStrG bzw. Art. 6 Abs. 8, Art 8 Abs. 6 BayStrWG). Wenn Teile einer Straße in eine andere Straße einbezogen werden, wird die Umstufung mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck wirksam. Die zur Einziehung vorgesehenen Teilstrecken sind kenntlich gemacht. 4. VORÜBERGEHENDE INANSPRUCHNAHME VON GELÄNDEFLÄCHEN FÜR BAUMAßNAHMEN Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) erhält mit dieser Planfeststellung auch das Recht, für die Bauzeit zusätzliche Flächen als Lager- und Arbeitsraum nach Maßgabe der Grunderwerbspläne vorübergehend in Anspruch zu nehmen (Besitzüberlassung oder Besitzeinweisung durch die Enteignungsbehörde). Unterlage 7.2T: Bauwerksverzeichnis Seite 4 BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen 5. STRAßENSPERRUNGEN, UMLEITUNGEN, ZUFAHRTEN, SONDERNUTZUNGEN Soweit während der Bauzeit öffentliche Straßen und Wege gesperrt werden müssen oder Umleitungen notwendig werden, gelten hierfür die Bestimmungen des § 14 FStrG bzw. Art. 34 BayStrWG. Private Grundstückszufahrten werden im Zuge der Bauarbeiten nach Maßgabe der Planunterlagen bzw. im Einvernehmen mit den Eigentümern wiederhergestellt. Es ist vorgesehen, das öffentliche Straßen- und Wegenetz im Bereich der Baustrecke durch Baufahrzeuge über den Gemeingebrauch hinaus zu benutzen. 6. WASSERRECHTLICHE TATBESTÄNDE Die Einleitung von Oberflächenwasser der Straße in oberirdische Gewässer und in den Untergrund bedarf der Erlaubnis gemäß §§ 2, 3, 7 und 14 Abs. 1 WHG und Art. 16 BayWG. Diese Erlaubnis wird mit dem Planfeststellungsbeschluss ausgesprochen. Der Ausbau von Gewässern im Sinne des § 31 WHG ist Gegenstand des straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens (Konzentrationswirkung). Dies gilt auch für Änderungen von Gewässern (Renaturierung), Anlage von Altwässern und Stillgewässern im Rahmen der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. 7. VER- UND ENTSORGUNGSLEITUNGEN, TELEKOMMUNIKATIONSLINIEN Notwendige Änderungen und Schutzmaßnahmen an Ver- und Entsorgungsleitungen werden im Planfeststellungsverfahren nur dem Grunde nach geregelt. Die Kostentragung wird gemäß Rechtslage außerhalb des Planfeststellungsverfahrens unter Zugrundelegung der “Hinweise zur Behandlung von Versorgungsleitungen bei Straßenbaumaßnahmen des Bundes” (Verkehrsblatt 2006, S. 899 ff.) geregelt. Im Übrigen richtet sich die Kostentragung nach den zwischen Straßenbauverwaltung und Versorgungsunternehmen bereits abgeschlossenen Vereinbarungen. Die Kostentragung für Verlegungs- oder Anpassungsmaßnahmen an Telekommunikationslinien richtet sich nach den §§ 68 ff. des Telekommunikationsgesetzes (TKG), soweit bereits Straßenbenutzungen vorliegen. Etwaige Vorteile für Versorgungsunternehmen sind auszugleichen entsprechend der „Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien)“ (ARS Nr. 572009 des BMVBS, VkBl. 2009 S 346). Soweit bei der Durchführung der Baumaßnahme Straßen und Wege in der Straßenbaulast Dritter mit Leitungen gekreuzt werden müssen, die zur Straße gehören (Entwässerungsleitungen, Daten-, Fernmelde-, Stromkabel usw.), werden zwischen den jeweiligen Straßenbaulastträgern Straßenbenutzungsverträge außerhalb der Unterlage 7.2T: Bauwerksverzeichnis Seite 5 BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen Planfeststellung abgeschlossen. Es handelt sich dabei um eine Sondernutzung nach bürgerlichem Recht, für die keine Sondernutzungsgebühr zu erheben ist. 8. AUSGLEICHS- UND ERSATZMAßNAHMEN ZUM SCHUTZ VON NATUR UND LANDSCHAFT Um bei Gestaltung und Pflege der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die naturschutzfachliche Zielsetzung auf Dauer zu gewährleisten, gilt für Eigentum und Unterhaltungslast, vorbehaltlich anderer Regelungen im Einzelfall, Folgendes: - Bei Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erwirbt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) das Eigentum und übernimmt die Unterhaltungslast, die auch die dem Ausgleichs- und Ersatzziel entsprechende Pflege der Flächen umfasst. Die Vergabe der Unterhaltung an Dritte wird durch Vereinbarung geregelt. In besonders gelagerten Fällen gehen die Flächen nicht in das Eigentum des Bundes über. Die dauerhafte Funktionserfüllung wird hier durch Grundbucheintrag (z.B. Auflagen zur Bewirtschaftung) gesichert. - Ersatzwege, -flächen und andere der Öffentlichkeit dienende Anlagen zur Erholungsnutzung werden durch die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) angelegt. Es wird angestrebt, die Unterhaltslast und die Verkehrssicherungspflicht in Verwaltungsvereinbarungen mit den Gebietskörperschaften an diese zu übertragen. - Sinngemäß Gleiches gilt für Flächen, die als Uferrandstreifen an Gewässer im Eigentum öffentlich-rechtlicher Träger angrenzen. - Bei Schutzmaßnahmen für angeschnittene Waldflächen (im Regelfall Vor- und Unterpflanzung) übernimmt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) im Einvernehmen mit dem Waldeigentümer die eventuell notwendigen Hiebsmaßnahmen, die Neupflanzung und eine dreijährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. Die Neupflanzung geht in das Eigentum des Waldeigentümers über. Unterlage 7.2T: Bauwerksverzeichnis Seite 6 BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen ABKÜRZUNGEN A Autobahn (z. B. A 3) Abb. Abbildung Abs. Absatz AD Autobahndreieck AH-RAL-K-2 Aktuelle Hinweise zur Gestaltung planfreier Knotenpunkte außerhalb bebauter Gebiete, Ergänzungen zu den RAL-K-2 AM Autobahnmeisterei Art. Artikel AK Autobahnkreuz AS Anschlussstelle ASB Absetzbecken ASB-Nr. Erfassungsnummer f. Brücken in der Baulast des Bundes gemäß Anweisung Straßenbank (ASB), Teil B II - Bauwerksdaten (BMV, Abteilung Straßenbau) B Bundesstraße (z. B. B 2) BAB Bundesautobahn Bau-km Bau-Kilometer Betr.-km Betriebskilometer BayImSchG Bayerisches Immissionsschutzgesetz BayNatSchG Bayerisches Naturschutzgesetz BayStrWG Bayerisches Straßen- und Wegegesetz BayVwfG Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz BayWG Bayerisches Wassergesetz BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz 16. BImSchV 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes - Verkehrslärmschutzverordnung 22. BImSchV 22. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes- Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung BW Bauwerk dB(A) Dezibel (A-bewertet) DA Außendurchmesser DN Nenndurchmesser DSchG Denkmalschutzgesetz Bayern Unterlage 7.2T: Bauwerksverzeichnis Seite 7 BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen D StrO (Lärm-)Korrekturfaktor für unterschiedliche Straßenoberflächen in dB(A) DTV Durchschnittlicher täglicher Verkehr in Kfz/24h DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. - A 117 - Arbeitsblatt “Bemessung von Regenrückhalteräumen” - M 153 - Merkblatt “Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser” E Europastraße (z. B. E 50) EKrG Eisenbahnkreuzungsgesetz EU Europäische Union e. V. eingetragener Verein FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V., Köln FR Fahrtrichtung FStrG Bundesfernstraßengesetz FStrKrV Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung Fl.-Nr. Flurstücknummer Gde. Gemeinde gebr. gebrochen(es) GRW Geh- und Radweg GVS Gemeindeverbindungsstraße GW Grundwasser i. V. m. in Verbindung mit HBS Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) HW Hochwasser JMW Jahresmittelwert Kfz/24h Kraftfahrzeuge pro 24 Stunden Kr.< Kreuzungswinkel kV Kilovolt KVP Kreisverkehrsplatz kW Kilowatt LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan (Unterlage 12) LfD Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege LfU Bayerisches Landesamt für Umwelt LH Lichte Höhe Lkr. Landkreis Unterlage 7.2T: Bauwerksverzeichnis Seite 8 BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen Lkw Lastkraftwagen LS Lärmschutz LW Lichte Weite MLuS 02 Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung MLC Militär-Last-Klassen MS Ministerielles Schreiben MÜ Mittelstreifenüberfahrt Nbg. Nürnberg NBr. Nutzbreite NOX, NO2 Stickoxide, Stickstoffdioxid NW Nennweite OD Ortsdurchfahrt ODR Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten öFW öffentlicher Feld- und Waldweg OK Oberkante OPA Offenporiger Asphalt Pkw Personenkraftwagen Plafe Planfeststellung PlafeR Richtlinien für die Planfeststellung von Straßenbauvorhaben PM10 Feinpartikel mit einem aerodynamischen Korndurchmesser bis 10 µm RAA Richtlinien für die Anlage von Autobahnen RAL-K-2 Richtlinie für die Anlage von Landstraßen, Teil III: Knotenpunkte, Abschnitt 2: Planfreie Knotenpunkte RAS Richtlinien für die Anlage von Straßen -L - Teil: Linienführung -Q - Teil: Querschnitte -K-1 - Teil: Plangleiche Knotenpunkte -K-2 - Teil: Planfreie Knotenpunkte RF Richtungsfahrbahn RHB Rückhaltebecken RiStWag Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten RiZaK Richtzeichnungen für Lärmschirme außerhalb von Kunstbauten RLS Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLW Richtlinien für den ländlichen Wegebau RPS Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen RQ Regelquerschnitt Unterlage 7.2T: Bauwerksverzeichnis Seite 9 BAB A 3 Frankfurt – Nürnberg 6-streifiger Ausbau, Abschnitt: nördl. TR Aurach - AK Fürth / Erlangen RStO Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen SBA Streckenbeeinflussungsanlage SM Straßenmeisterei SMA Splittmastixasphalt St Staatsstraße (z. B. St 2409) StBA Staatliches Bauamt (früher: Straßenbauamt SBA) Str. Straße StraKR Richtlinien über die Rechtsverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen von Bundesfernstraßen und anderen öffentlichen Straßen StraWaKR Fernstraßen/Gewässer-Kreuzungsrichtlinien SV Schwerverkehr SQ Straßenquerschnitt Tab. Tabelle TKG Telekommunikationsgesetz TR Tank- und Rastanlage ü. NN über Normal- Null (Meeresniveau) UL Unterlage VBA Verkehrsbeeinflussungsanlage VFB Verteilerfahrbahn VLärmSchR Richtlinien für d. Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes VLS Verkehrsleitsystem V-RL Vogelschutzrichtlinie WaStrG Bundeswasserstraßengesetz WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) WWA Wasserwirtschaftsamt Zufahrten-Richtlinien Richtlinien f. d. rechtliche Behandlung von Zufahrten und Zugängen an Bundesstraßen ZTVE-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau ZTV-Lsw Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen Unterlage 7.2T: Bauwerksverzeichnis Seite 10 Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 1. 1 a) [E] und [U] 373+700 BAB A 3, nördlich Bundesrepublik bis 383+067 TR Aurach Deutschland, AK BundesstraßenFürth/Erlangen, 6verwaltung streifiger Ausbau Blatt 1 vorgesehene Regelung 5 Der bestehende 4-streifige Autobahnabschnitt (mit durchgehendem Verflechtungsstreifen für beide Richtungsfahrbahnen zwischen der AS Erlangen-Frauenaurach und dem AK Fürth/Erlangen) im Streckenbereich nördlich TR Aurach bis AK Fürth/Erlangen wird für den 6-streifigen Querschnitt mit einer Mittelstreifenbreite von 4,0 m ausgebaut. Die befestigte Regelbreite der Richtungsfahrbahnen beträgt 14,50 m. Die Kronenbreite beträgt im Regelfall 36,00 m. Im Mittelstreifen werden Betonschutzwände als Fahrbahntrennung vorgesehen. Es wird ein Fahrbahnbelag eingebaut, der vom Bauanfang (Baukm 373+700) bis zum Bauende (Bau-km 383+067) einen Lärmkorrekturwert von -5 dB(A) erfüllt. Ausgenommen sind die Bauwerksbereiche der Aurachtalbrücke (Bau-km 377+960 bis 378+253), der Brücke über den Main-Donau-Kanal (Bau-km 379+604 bis 379+695,5) und die Regnitzbrücke mit den östlichen und westlichen Flutbrücken einschließlich der dazwischenliegenden Dammstrecken (Bau-km 380+249 bis 380+687). Hier wird ein Fahrbahnbelag mit einem Korrekturwert von -2 dB(A) eingebaut. Die Querschnittsaufteilung und der Fahrbahnaufbau sind in Unterlage 6.3 dargestellt. b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung Insgesamt werden 8 Mittelstreifenüberfahrten im Vorfeld der AS Erlangen-Frauenaurach, dem AK Fürth/Erlangen, der TR Aurach und zwischen Großbrücken vorgesehen. Diese befinden sich bei: Bau-km 374+750 bis 374+970 Bau-km 376+120 bis 376+255 Bau-km 376+930 bis 377+150 Bau-km 377+285 bis 377+420 Bau-km 377+680 bis 377+900 Bau-km 379+175 bis 379+935 Bau-km 380+705 bis 380+860 Bau-km 382+442 bis 382+662. Die technische Ausführung der Straßenbaumaßnahme einschließlich der straßenbegleitenden Bepflanzung erfolgt gemäß den festgestellten Unterlagen. Landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in der Unterlage 12 dargestellt. Soweit nicht im Bauwerksverzeichnis anders vorgesehen, wird das anfallende Oberflächenwasser, insbesondere von der Fahrbahnfläche, über Bordrinnen bzw. Einschnitts- und Dammfußmulden gefasst und vollständig den geplanten Absetz- und Rückhaltebecken zur mechanischen Reinigung und Rückhaltung zugeführt. Die neuen Straßenteile werden mit der Maßgabe gewidmet, dass die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, sofern die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 FStrG in diesem Zeitpunkt vorliegen. Die Kosten und Unterhaltung für die Baumaßnahme trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), soweit nachfolgend nichts anderes festgelegt ist. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 1. 2 373+700 3, 377+559 BAB A 3 a) [E] und [U] AS ErlangenBundesrepublik Frauenaurach (St Deutschland, 2244) Bundesstraßenverwaltung Blatt 2 vorgesehene Regelung 5 Der 4-streifige Autobahnabschnitt (mit(St 2244) wird Die bestehende Anschlussstelle Erlangen-Frauenaurach mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 ausgebaut. Die bestehenden Rampen werden an den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 angepasst. Im Nord-West-Quadranten wird die Ausfahrrampe der Fahrtrichtung Würzburg als zweistreifige Rampe ohne Standstreifen vom Typ Q 2 ausgebildet. Der Verzögerungsstreifen wird entgegen der Vorschrift (min. L = 500 m) nur mit einer Länge von 440 m ausgeführt, um eine Querschnittsverbreiterung auf der Aurachtalbrücke zu vermeiden. Die Einfahrrrampe erhält einen einstreifigen Querschnitt vom Typ Q 1. Im Süd-West-Quadranten wird die Ausfahrrampe der Fahrtrichtung Nürnberg als einstreifige Rampe vom Typ Q 1 ausgebildet. In der Zufahrt zum Anschluss an die St 2244 wird der Querschnitt auf 2 Fahrstreifen aufgeweitet. Die Einfahrrampe erhält einen einstreifigen Querschnitt vom Typ Q 1. Im Süd-Ost-Quadranten wird die Einfahrrampe in Fahrtrichtung Nürnberg als zweistreifige Rampe mit Standstreifen vom Typ Q 3 ausgebildet. Die Anbindungen der Rampen an die Staatsstraße St 2244 werden plangleich ausgebildet. Die Regelung der Verkehrsströme erfolgt mit einer bedarfsgerechten Lichtsignalanlage, mit Ausnahme der Einfahrrampen Herzogenaurach-Nürnberg, Erlangen-Würzburg und Erlangen-Nürnberg. Die Rampen werden gemäß RAL-K-2, AH-RAL-K-2 den neuen Straßenverhältnissen angepasst bzw. neu errichtet. Die Anbindungen an die St 2244 werden nach der RAL-K-1 ausgeführt. Die Kosten für den Ausbau tragen die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und der Freistaat Bayern gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG anteilig. Die anrechenbaren Fahrbahnbreiten nach Nr.5 (3) StraKR betragen: für die BAB A 3: 33,00 m + 33,00 m für die St 2244: 14,00 m + 8,50 m Somit ergibt sich folgende Kostenteilung: Bundesrepublik Deutschland (BAB A 3): 74,58% Freistaat Bayern (St 2244): 25,42% Die Kostenteilungsmasse erstreckt sich auf das Kreuzungsbauwerk, den 4-streifigen Ausbau der St 2244, die Verlegung der Kreisstraße ER 6 und der in diesem Bereich zu verlegenden Feld- und Radwege, die Lichtzeichenanlage sowie die Rampen der Anschlussstelle. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 1. 2 373+700 BAB A 3, b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung Blatt 3 vorgesehene Regelung 5 Der 4-streifige Der bestehende Ausbau erfolgt nach Autobahnabschnitt Bauklasse I bzw. (mit II gemäß RStO 01. Soweit nicht im Bauwerksverzeichnis anders vorgesehen, wird das anfallende Oberflächenwasser, insbesondere von der Fahrbahnfläche über Bordrinnen bzw. Einschnitts- und Dammfußmulden gefasst und dem geplanten Absetz- und Rückhaltebecken ASB/RHB 377-1R zur mechanischen Reinigung und Rückhaltung zugeführt. Die technische Ausführung der Straßenbaumaßnahme einschließlich der straßenbegleitenden Bepflanzung erfolgt gemäß den festgestellten Unterlagen. Landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in der Unterlage 12 dargestellt. Die nicht mehr benötigten Straßenteile der bestehenden Rampen werden eingezogen. Die neuen Rampenabschnitte werden zur BAB gewidmet. Soweit nicht § 2 Abs. 6a FStrG gilt, wird die Widmung nach § 2 Abs. 6 Satz 2 mit der Maßgabe verfügt, dass sie mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 FStrG in diesem Zeitpunkt vorliegen. 1. 3 381+218 (A 3) 143+599 (A 73) BAB A 3 / BAB A 73 AK Fürth/Erlangen a) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung Das Autobahnkreuz Fürth/Erlangen wird mit dem 6streifigen Ausbau der BAB A 3 aus- und umgebaut. Die bestehenden Rampen werden an den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 angepasst bzw. verlegt. Die bisher einstreifige Schleifenrampe Rampe Bamberg Nürnberg im Süd-West Quadranten wird durch eine 2streifige Direktrampe (Overfly) mit Standstreifen vom Typ Q 3 ersetzt. Sie führt über die BAB A 3 und im weiteren Verlauf unter der BAB A 73 hindurch. Im Nord-West Quadranten werden die Tangentialrampe Bamberg - Würzburg und die Schleifenrampe Nürnberg Fürth als einstreifige Rampe vom Typ Q 1 ausgebildet. Im Nord-Ost-Quadranten wird die Tangentialrampe Nürnberg - Bamberg als zweistreifige Rampe mit Standstreifen vom Typ Q 3 ausgebildet. Die Schleifenrampe Fürth - Würzburg wird als einstreifige Rampe vom Typ Q 1 ausgebildet. Die Ausfahrt in die nördliche Verteilerfahrbahn wird als zweistreifige Rampe mit Standstreifen vom Typ Q 3 ausgebildet. Im Süd-West-Quadranten wird die Tangentialrampe Würzburg - Fürth als zweistreifige Rampe vom Typ Q 2 ausgebildet. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 1. 3 373+700 BAB A 3, b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung Blatt 4 vorgesehene Regelung 5 Der bestehende 4-streifige Autobahnabschnitt (mit Im Süd-Ost-Quadranten werden die Tangentialrampe Fürth - Nürnberg und die Schleifenrampe Würzburg Bamberg als einstreifige Rampen vom Typ Q 1 ausgebildet. Der hier vorgesehene Einfahrttyp EE 3 wird durch den Einfahrttyp ER 3 mit darauffolgenden Einfahrttyp E 4 ersetzt. Im Süd-West- und Nord-Ost-Quadranten werden für Betriebsdienste zusätzliche Schleifenrampen erhalten bzw. errichtet. Im Nord-West-Quadranten wird eine Betriebsfläche parallel zur A 73 für Polizeikontrollen errichtet. Der Ausbau erfolgt in Abhängigkeit der Verkehrsbelastung nach Bauklasse SV, I und II gemäß RStO 01. Soweit nicht im Bauwerksverzeichnis anders vorgesehen, wird das anfallende Oberflächenwasser, insbesondere von der Fahrbahnfläche über Bordrinnen bzw. Einschnitts- und Dammfußmulden gefasst und dem geplanten Absetzbecken ASB 380-2L zur mechanischen Reinigung zugeführt. Die technische Ausführung der Straßenbaumaßnahme einschließlich der straßenbegleitenden Bepflanzung erfolgt gemäß den festgestellten Unterlagen. Landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in der Unterlage 12 dargestellt. Die nicht mehr benötigten Straßenteile der bestehenden Rampen werden eingezogen. Die neuen Straßenabschnitte werden zur BAB gewidmet. Soweit nicht § 2 Abs. 6a FStrG gilt, wird die Widmung nach § 2 Abs. 6 Satz 2 mit der Maßgabe verfügt, dass sie mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 FStrG in diesem Zeitpunkt vorliegen. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 1. 4 373+700 BAB A 3, 374+656 unterführte Kreisstraße ER 1 a) [E] und [U] Stadt Erlangen Blatt 5 vorgesehene Regelung 5 Der Autobahnabschnitt (mit Die bestehende bestehende4-streifige Kreisstraße ER 1 wird im Zusammenhang mit dem Ausbau der BAB A 3 im Kreuzungsbereich ausgebaut. Die Fahrbahn wird im Kreuzungsbereich auf 6,50 m verbreitert. An der Südseite erhält die Kreisstraße einen Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,50 m. Der Fahrbahnaufbau und die Querschnittsaufteilung sind in Unterlage 6.3 dargestellt. b) [E] und [U] Stadt Erlangen Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Brückenneubaus BW 374a (vgl. BWV lfd. Nr. 2.1) angeglichen. Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A 3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird. Die Kosten für den Ausbau tragen die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und die Stadt Erlangen gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG anteilig. Die anrechenbaren Fahrbahnbreiten nach Nr.5 (3) StraKR betragen: für die BAB A 3: 33,00 m + 33,00 m für die ER 1: 10,75 m + 10,75 m Somit ergibt sich folgende Kostenteilung: Bundesrepublik Deutschland (BAB A 3): 75,43 % Stadt Erlangen (ER 1) : 24,57 % Zuzüglich zur Beteiligung an den Herstellungskosten der Kreuzungsänderung entfällt gemäß der Vollzugsbekanntmachung zum BayStrWG auf den Baulastträger der ER 1 eine Verwaltungskostenpauschale von 5%, bezogen auf die anteiligen kreuzungsbedingten Grunderwerbs- und Baukosten. Diese Kosten werden ebenfalls von der Stadt Erlangen getragen. Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 41 BayStrWG der Stadt Erlangen. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 1. 5 373+700 A 3, Feld- a) [E] und [U] 374+660 BAB Öffentlicher bis und Waldweg 375+200 (Nordseite) entspricht BWV lfd. Nr. 1.6 der Planfeststellung b) [E] und [U] "TR Aurach Stadt Erlangen Erweiterung" Blatt 6 vorgesehene Regelung 5 Der 4-streifige Autobahnabschnitt (mit und des Zur bestehende Erschließung und Unterhaltung des Absetz- Regenrückhaltebeckens ASB 374-2L bzw. RRB 374-2L durch die Autobahnmeisterei wird ein Unterhaltungsweg erforderlich. Er beginnt an der Kreisstraße ER 1 und endet am öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 645, Gemarkung Kosbach. Der neue Weg dient gleichzeitig auch der Erschließung der anliegenden landwirtschaftlichen Grundstücke. Ausführung des Weges: Baulänge: ca. 550 m Kronenbreite: 4,50 m Befestigungsbreite: 3,00 m wassergebundene Deckschicht Befestigungsart nach RLW 1999 Ziffer 8.8 Deckenaufbau ohne Bindemittel für Achslasten von mehr als 10 t. Die öffentlichen Feldwege Fl.Nr. 556, 558 und 560 Gemarkung Kosbach werden an den neuen Feldweg angeschlossen. Der Wirtschaftsweg auf Fl.-Nr. 645 wird auf einer Länge von rd. 25 m überbaut. Die nicht mehr benötigten Verkehrsflächen bis zum Bauende des neuen Unterhaltungsweges werden rückgebaut und renaturiert. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung. 1. 6 376+608 unterführte GVS Steudach Neuses a) [E] und [U] Stadt Erlangen Die bestehende Gemeindeverbindungsstraße SteudachNeuses bleibt unverändert. b) [E] und [U] Stadt Erlangen Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Brückenneubaus BW 376a (vgl. BWV lfd. Nr. 2.5) angeglichen. Während der Erneuerung des Bauwerks muss die GVS voll gesperrt werden. Über die Sperrung und die sonstigen Verkehrsbehinderungen, die während des 6-steifigen Ausbaus der BAB A 3 eintreten können, wird der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert. Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 47 BayStrWG der Stadt Erlangen. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 1. 7 373+700 BAB A 3, 377+560 unterführte a) [E] und [U] Staatsstraße St Freistaat Bayern 2244 Herzogenaurach Erlangen b) [E] und [U] Freistaat Bayern Blatt 7 vorgesehene Regelung 5 Der Autobahnabschnitt (mit Die bestehende bestehende4-streifige Staatsstraße 2244 wird teilweise von der Baumaßnahme berührt und den neuen Verhältnissen angepasst. Die St 2244 wird auf einer Streckenlänge von ca. 0,960 km auf 4 Fahrstreifen mit einer Breite von 14,00 m ausgebaut. Der Fahrbahnaufbau und die Querschnittsaufteilung sind in Unterlage 6.3 dargestellt. Die Entwässerung erfolgt wie im Bestand. Das Oberflächenwasser wird über die vorhandenen Mulden und der Ableitung dem geplanten Absetz- und Rückhaltebecken ASB/RHB 377-1R zur mechanischen Reinigung und Rückhaltung zugeführt. Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Ausbaus sowie des Brückenneubaus BW 377a (vgl. BWV lfd. Nr. 2.7) angeglichen. Während der Bauzeit können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird. Die Aufwendungen für die Um- und Ausbaumaßnahmen an der Staatsstraße zählen zu den kreuzungsbedingten Kosten der Anschlussstelle, deren Aufteilung sich nach dem unter BWV lfd. Nr. 1.2 erläuterten Teilungsschlüssel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern ergibt. Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 41 BayStrWG dem Freistaat Bayern. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 1. 8 373+700 Öffentlicher BAB A 3, Feld- a) [E] und [U] 377+500 (Südseite) und Waldweg Stadt Erlangen Fl. Nr. 587 u. 591, 0+400 Gemarkung St 2244 Frauenaurach (Westseite) b) [E] und [U] Stadt Erlangen Blatt 8 vorgesehene Regelung 5 Der Der bestehende öffentliche 4-streifige Feld- undAutobahnabschnitt Waldweg wird im(mit Zusammenhang mit dem Ausbau der St 2244 und der Verlegung des Knotenpunktes St 2244 / ER 6 den neuen Verhältnissen angepasst. Die Anbindung an die St 2244 wird um ca. 70 m nach Westen verschoben. Ausführung und Befestigung: Baulänge: 85 m Kronenbreite: 4,00 m befestigte Breite: 3,00 m bituminöse Deckschicht Die nicht mehr benötigten Flächen des Weges werden aufgelassen, die befestigten Flächen werden rückgebaut und renaturiert. Während der Bauzeit können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird. Die Aufwendungen für die Umbaumaßnahmen am Feldund Waldweg zählen zu den kreuzungsbedingten Kosten der Anschlussstelle, deren Aufteilung sich nach dem unter BWV lfd. Nr. 1.2 erläuterten Teilungsschlüssel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern ergibt. Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 54 BayStrWG der Stadt Erlangen. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 1. 9 373+700 Kreisstraße BAB A 3, 377+500 (Südseite) ER 6 Blatt 9 vorgesehene Regelung 5 a) [E] und [U] Stadt Erlangen Der Autobahnabschnitt (mit Die bestehende bestehende4-streifige Kreisstraße ER 6 wird im Zusammenhang b) [E] und [U] Stadt Erlangen Der Fahrbahnaufbau und die Querschnittsaufteilung sind in Unterlage 6.3 dargestellt. 0+400 St 2244 (Ostseite) mit dem Ausbau der St 2244 und der Verlegung des Knotenpunktes mit der St 2244 den neuen Verhältnissen angepasst. Die Anbindung an die St 2244 wird um ca. 70 m nach Westen verschoben. Die Kreisstraße und der straßenbegleitende Geh- und Radweg an der Südseite der Kreisstraße werden auf einer Länge ca. 350 m verlegt. Die nicht mehr benötigten Flächen der Kreisstraße werden aufgelassen, die befestigten Flächen werden rückgebaut und renaturiert sofern sie nicht anderweitig überbaut werden. Während der Bauzeit können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird. Die Aufwendungen für die Umbaumaßnahmen an der Kreisstraße zählen zu den kreuzungsbedingten Kosten der Anschlussstelle, deren Aufteilung sich nach dem unter BWV lfd. Nr. 1.2 erläuterten Teilungsschlüssel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern ergibt. Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 41 BayStrWG der Stadt Erlangen. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 1. 10 373+700 BAB A 3, Feld- a) [E] 377+500 Öffentlicher (Südseite) und Waldweg Stadt Erlangen Fl. Nr. 325, 0+500 Gemarkung [U] St 2244 Frauenaurach, die Beteiligten (Ostseite) mit Pendlerparkplatz Blatt 10 vorgesehene Regelung 5 Der Der bestehende öffentliche 4-streifige Feld- undAutobahnabschnitt Waldweg wird im(mit Zusammen- hang mit der Verlegung des Knotenpunktes St 2244 / ER 6 den neuen Verhältnissen angepasst. Die Anbindung erfolgt über die Zufahrt zum ASB/RHB 377-1R. Beidseitig des Weges wird ein Fläche je 30 x 5 m als Pendlerparkplatz ausgewiesen. Ausführung und Befestigung: Baulänge: 60 m Kronenbreite: 4,00 m befestigte Breite: 3,00 m wassergebundene Deckschicht b) [E] Stadt Erlangen Während der Bauzeit können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird. [U] die Beteiligten bzw. Die Aufwendungen für die Umbaumaßnahmen am FeldStadt und Waldweg zählen zu den kreuzungsbedingten Kosten Herzogenaurach der Anschlussstelle, deren Aufteilung sich nach dem unter BWV lfd. Nr. 1.2 erläuterten Teilungsschlüssel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern ergibt. Die Unterhaltung des öffentlichen Feld- und Waldweges obliegt wie bisher gemäß Art. 54 BayStrWG den Beteiligten, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden. Die Unterhaltung des Pendlerparkplatzes und der Anbindung des Parkplatzes an die ER 6 obliegt gemeinsam der Stadt Herzogenaurach und der Stadt Erlangen. Zur Regelung der Unterhaltungslast schließen die beiden Städte eine Vereinbarung. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 1. 11 373+700 BAB A 3, GVS, a) [E] und [U] 377+975 unterführte HerzogenStadt Erlangen auracher Straße Blatt 11 vorgesehene Regelung 5 Der Autobahnabschnitt (mit Die bestehende bestehende4-streifige Gemeindeverbindungsstraße Herzogenauracher Straße unterhalb der Aurachtalbrücke bleibt unverändert. Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Brückenneubaus BW 378a (vgl. BWV lfd. Nr. 2.9) angeglichen. b) [E] und [U] Stadt Erlangen Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A 3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird. Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 47 BayStrWG der Stadt Erlangen. 1. 12 378+225 Öffentlicher Feld- a) [E] und Waldweg Stadt Erlangen Bierweg Fl. Nr. 269, Gemarkung [U] Frauenaurach die Beteiligten bzw. Fl. Nr. 445 Gemarkung Kriegenbrunn b) [E] Stadt Erlangen Der bestehende öffentliche Feld- und Waldweg, Bierweg unterhalb der Aurachtalbrücke bleibt unverändert. Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Brückenneubaus BW 378a (vgl. BWV lfd. Nr. 2.9) angeglichen. Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A 3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird. Die Unterhaltung des öffentlichen Feld- und Waldweges obliegt wie bisher gemäß Art. 54 BayStrWG den Beteiligten, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden. a) [E] und [U] Die bestehende Bahnlinie Erlangen-Bruck Deutsche Bahn AG Herzogenaurach bleibt unverändert. [U] die Beteiligten 1. 13 378+800 unterführte Bahnlinie Erlangen-Bruck Herzogenaurach Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Brückenneubaus BW 378b (vgl. BWV lfd. Nr. 2.11) angeglichen. b) [E] und [U] Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A Deutsche Bahn AG 3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird. Die Unterhaltung obliegt der DB AG. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 1. 14 373+700 378+775 bis 379+065 (Südseite) BAB A 3, Feld- a) [E] Öffentlicher und Waldweg, Fl. Stadt Erlangen Nr. 243, Gemarkung [U] Frauenaurach die Beteiligten b) [E] Stadt Erlangen [U] die Beteiligten 1. 15 379+070 unterführte Kreisstraße ER 2 a) [E] und [U] Stadt Erlangen Blatt 12 vorgesehene Regelung 5 Der Autobahnabschnitt (mit Fl. Nr. Der bestehende bestehende4-streifige öffentliche Feld- und Waldweg, 243, Gemarkung Frauenaurach bleibt unverändert. Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A 3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird. Die Unterhaltung des öffentlichen Feld- und Waldweges obliegt wie bisher gemäß Art. 54 BayStrWG den Beteiligten, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden. Die bestehende Kreisstraße ER 2 wird im Zusammenhang mit dem Ausbau der BAB A 3 im Kreuzungsbereich auf eine Fahrbahnbreite von 7,50 m mit einem 3,00 m breiten Geh- und Radweg an der Westseite und einem 2,00 m breiten Gehweg an der Ostseite ausgebaut. Der Fahrbahnaufbau und die Querschnittsaufteilung sind in Unterlage 6.3 dargestellt. Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Brückenneubaus BW 379a (vgl. BWV lfd. Nr. 2.13) angeglichen. b) [E] und [U] Stadt Erlangen Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A 3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird. Die Kosten für den Ausbau tragen die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und die Stadt Erlangen gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG anteilig. Die anrechenbaren Fahrbahnbreiten nach Nr.5 (3) StraKR betragen: für die BAB A 3: 33,00 m + 33,00 m für die ER 2: 12,50 m + 13,75 m Somit ergibt sich folgende Kostenteilung: Bundesrepublik Deutschland (BAB A 3): 71,54% Stadt Erlangen (ER 2): 28,46% Zuzüglich zur Beteiligung an den Herstellungskosten der Kreuzungsänderung entfällt gemäß der Vollzugsbekanntmachung zum BayStrWG auf den Baulastträger der ER 2 eine Verwaltungskostenpauschale von 5%, bezogen auf die anteiligen kreuzungsbedingten Grunderwerbs- und Baukosten. Diese Kosten werden ebenfalls von der Stadt Erlangen getragen. Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 41 BayStrWG der Stadt Erlangen. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 1. 16 373+700 379+075 bis 379+600 (Südseite) BAB A 3, Feld- a) [E] Öffentlicher und Waldweg, Fl. Stadt Erlangen Nr. 217, Gemarkung [U] Frauenaurach die Beteiligten b) [E] Stadt Erlangen [U] die Beteiligten 1. 17 1. 18 379+610 westlicher a) [E] und [U] Betriebsweg MainBundesrepublik Donau-Kanal Deutschland, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung 379+700 Betriebsweg, Fl. Nr. 551/4 Gemarkung Kriegenbrunn a) [E] und [U] transpower stromübertragungs gmbh TenneT TSO GmbH Blatt 13 vorgesehene Regelung 5 Der Autobahnabschnitt (mit Fl. Nr. Der bestehende bestehende4-streifige öffentliche Feld- und Waldweg, 217, Gemarkung Frauenaurach bleibt unverändert. Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A 3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird. Die Unterhaltung des öffentlichen Feld- und Waldweges obliegt wie bisher gemäß Art. 54 BayStrWG den Beteiligten, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden. Der bestehende Betriebsweg am Main-Donau-Kanal unterhalb der Brücke über den Main-Donau-Kanal bleibt unverändert. Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A 3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird. Die Unterhaltung obliegt wie bisher der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Der Weg Fl. Nr. 551/4, Gemarkung Eltersdorf unterhalb der Brücke über den Main-Donau-Kanal bleibt unverändert. Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A 3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird. b) [E] und [U] transpower stromübertragungs gmbh TenneT TSO Die Unterhaltung obliegt wie bisher der transpower GmbH stromübertragungs Gmbh TenneT TSO GmbH. 1. 19 380+250 Öffentlicher Feld- a) [E] und [U] Stadt Erlangen und Waldweg, Fl. Nr. 289/13 Gemarkung Eltersdorf bzw. Fl. b) [E] und [U] Stadt Erlangen Nr. 561 Gemarkung Kriegenbrunn Der öffentliche Feld- und Waldweg unterhalb der westlichen Flutbrücke der Regnitz bleibt unverändert. Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A 3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird. Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 54 BayStrWG der Stadt Erlangen. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 1. 20 373+700 BAB A 3, 380+250 Betriebsweg bis 380+370 (Nordseite) a) [E] und [U] --- b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung Blatt 14 vorgesehene Regelung 5 Der 4-streifige (mit Vonbestehende Bau-km 380+250 bisAutobahnabschnitt 380+370 wird nördlich der BAB A 3 zur Erschließung des ASB 380-1L ein Weg angelegt. Der Anschluss erfolgt an den öffentlichen Feld- und Waldweg, Fl. Nr. 289/13 Gemarkung Eltersdorf (vgl. BWV lfd. Nr. 1.19). Ausführung und Befestigung: Baulänge: 120 m Kronenbreite: 4,00 m befestigte Breite: 3,00 m bituminöse Deckschicht Die Kosten für den Neubau trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. 1. 21 380+425 Privatweg, Fl. Nr. 295 Gemarkung Eltersdorf a) [E] und [U] E.ON Kraftwerke GmbH Der öffentliche Feld- und Waldweg, Fl. Nr. 295, Gemarkung Eltersdorf unterhalb der Regnitzbrücke bleibt unverändert. b) [E] und [U] E.ON Kraftwerke GmbH Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A 3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird. Die Unterhaltung obliegt wie bisher der E.ON Kraftwerke GmbH. 1. 22 380+485 bis 380+570 (Südseite) Öffentlicher Feld- a) und Waldweg, Fl. Nr. 295/2, 214/6 Gemarkung Eltersdorf, KonradHaußner-Straße b) [E] Stadt Erlangen [U] die Beteiligten [E] Stadt Erlangen [U] die Beteiligten Der bestehende öffentliche Feld- und Waldweg Fl. Nr. 295/2 Konrad-Haußner-Straße wird durch die Dammböschung der BAB A 3 teilweise überbaut und den neuen Verhältnissen angepasst. Unterhalb der Regnitzbrücke bleibt der Weg unverändert. Ausführung und Baulänge: Baulänge: 90 m Kronenbreite: 4,00 m befestigte Breite: 3,00 m Betondeckschicht Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A 3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird. Die Kosten für die Anpassung trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung des öffentlichen Feld- und Waldweges obliegt wie bisher gemäß Art. 54 BayStrWG den Beteiligten, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 1. 23 373+700 380+660 bis 380+810 (Nordseite) BAB 3,Nr. Weg,AFl. 214/5, Gemarkung Eltersdorf Blatt 15 vorgesehene Regelung 5 a) [E] und [U] Stadt Erlangen Der (mit Eltersdorf Der bestehende bestehende4-streifige Weg Fl.Autobahnabschnitt Nr. 214/5, Gemarkung b) [E] Stadt Erlangen Ausführung und Baulänge: Baulänge: 150 m Kronenbreite: 4,00 m befestigte Breite: 3,00 m Betondeckschicht [U] die Beteiligten wird durch den Abflussgraben des ASB 380-2L teilweise überbaut und wird um ca. 15 m nach Süden verlegt. Er bindet wie im Bestand an den Feld- und Waldweg Fl. Nr. 196/2, Gemarkung Eltersdorf an. Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A 3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird. Der Weg wird vom Anschluss an den Feld- und Waldweg Fl. Nr. 214/6 (vgl. BWV lfd. Nr. 1.22) bis zum Anschluss an den Feld- und Waldweg Fl. Nr. 196/2, Gemarkung Eltersdorf als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet. Die Kosten für die Anpassung trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung des öffentlichen Feld- und Waldweges obliegt zukünftig gemäß Art. 54 BayStrWG den Beteiligten, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden. 1. 24 380+790 Betriebsweg (Nordseite) a) [E] und [U] --- b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung Bei Bau-km 380+790 wird nördlich der BAB A 3 zur Erschließung des ASB 380-2L ein Weg angelegt. Der Anschluss erfolgt an den öffentlichen Feld- und Waldweg, Fl. Nr. 214/5 Gemarkung Eltersdorf (vgl. BWV lfd. Nr. 1.23). Ausführung und Befestigung: Baulänge: 20 m Kronenbreite: 4,00 m befestigte Breite: 3,00 m bituminöse Deckschicht Die Kosten für den Neubau trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 1. 25 373+700 BAB A 3, 380+870 überführte St 2242 a) [E] und [U] Stadt Erlangen b) [E] und [U] Stadt Erlangen Blatt 16 vorgesehene Regelung 5 Der Autobahnabschnitt Die bestehende bestehende4-streifige Staatsstraße 2242 wird im(mit Zusammenhang mit dem Ausbau der BAB A 3 im Kreuzungsbereich angehoben. Der Fahrbahnaufbau und die Querschnittsaufteilung sind in Unterlage 6.3 dargestellt. Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Brückenneubaus BW 380f (vgl. BWV lfd. Nr. 2.28) angeglichen. Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A 3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrsverbindung Fürth Erlangen, wird für die Zeit des Baus des neuen Überführungsbauwerks eine Behelfsbrücke (vgl. BWV lfd. Nr. 2.29) östlich des Bauwerks errichtet. Die Kosten für den Ausbau trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung, da kein Änderungsverlangen des Baulastträgers der St 2242 vorliegt. Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 42 BayStrWG der Stadt Erlangen. 1. 26 380+900 Betriebsweg (Nordseite) a) [E] und [U] --- b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung Bei Bau-km 380+900 wird nördlich der BAB A 3 zur Erschließung der rückwärtigen Dammböschung ein Weg angelegt. Der Anschluss erfolgt an den öffentlichen Weg Fl. Nr. 190/2, Gemarkung Eltersdorf und im weiteren Verlauf an die Stadtstraße Weidenweg. Ausführung und Befestigung: Baulänge: 100 m Kronenbreite: 4,00 m befestigte Breite: 3,00 m wassergebundene Deckschicht Die Kosten für den Neubau trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 1. 27 373+700 381+025 bis 381+125 (Südseite) BAB A 3, Feld- a) [E] und [U] Öffentlicher und Waldweg Fl. Stadt Erlangen Nr. 1050, Gemarkung Eltersdorf b) [E] und [U] Stadt Erlangen Blatt 17 vorgesehene Regelung 5 Der Autobahnabschnitt (mit Fl. Nr. Der bestehende bestehende4-streifige öffentliche Feld- und Waldweg 1050, Gemarkung Eltersdorf wird durch die Dammböschung der Rampe im Süd-West-Quadranten des AK Fürth/Erlangen teilweise überbaut und den neuen Verhältnissen angepasst. Ausführung und Baulänge: Baulänge: 125 m Kronenbreite: 4,00 m befestigte Breite: 3,00 m wassergebundene Deckschicht Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A 3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird. Die Kosten für die Anpassung trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 54 BayStrWG der Stadt Erlangen. 1. 28 381+300 bis 381+650 (Nordseite) Öffentlicher Feld- a) [E] und Waldweg, Stadt Erlangen Fl. Nr. 1080/1, Gemarkung [U] Eltersdorf die Beteiligten b) [E] Stadt Erlangen [U] die Beteiligten Der bestehende öffentliche Feld- und Waldweg Fl. Nr. 1080/1, Gemarkung Eltersdorf wird durch die Dammböschung der Rampe im Nord-Ost-Quadranten des AK Fürth/Erlangen teilweise überbaut und den neuen Verhältnissen angepasst. Die vorhandene Wegbreite von 3,00 m wird wiederhergestellt. Im Bereich von den östlichen Flügelwänden der Widerlager des BW 381b1 (BWV lfd. Nr. 2.37) bis zum östlichen Anpassungsende des öffentlichen Feld- und Waldweges wird dieser mit einer befestigten Breite von 3,50 m hergestellt. Ausführung und Baulänge: Baulänge: 550 m Kronenbreite: 4,00 m befestigte Breite: 3,00 m bzw. 3,50 m wassergebundene Deckschicht Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A 3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird. Die Kosten für die Anpassung trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung des öffentlichen Feld- und Waldweges obliegt wie bisher gemäß Art. 54 BayStrWG den Beteiligten, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) 1 2 1. 29 Blatt 18 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) vorgesehene Regelung 3 4 5 373+700 BAB A 3, 381+550 überführte Bahnlinie Bamberg Nürnberg Der 4-streifige Autobahnabschnitt (mit a) [E] und [U] Die bestehende Gleislage der bestehenden Bahnlinie Bamberg Deutsche Bahn AG Nürnberg muss, falls das Überführungsbauwerk (vgl. BWV lfd. Nr. 2.35) im Vorfeld des Ausbaues der A 3 errichtet wird, um ca 0,1 m angehoben werden. Die Erweiterung der Bahnlinie um zwei zusätzliche Gleise auf der Ostseite mit einem neuen Brückenüberbau (vgl. BWV lfd. Nr. 2.36) wurde in einem eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren behandelt. Die in diesem eisenbahnrechtlichen Verfahren zum Schutz vor Bahnlärm entlang der Westseite der Bahnlinie planfestgestellte Schallschutzwand, verkürzt sich aufgrund der Änderung des BW 381b alt (vgl. BWV-Nr. 2.35) auf Höhe des südlichen Widerlagers um ca. 30 m. Dies führt am Gebäude "In der Zeil 38, Eltersdorf" zu einer Erhöhung der Bahnschallimmissionen im EG um 0,1 dB(A) bzw. zu einer Erhöhung des Bahn-Beurteilungspegels von 49 dB(A) auf b) [E] und [U] Deutsche Bahn AG 50 dB(A). Da an diesem Gebäude bereits aufgrund des BAB-Lärms dem Grunde nach ein Anspruch auf passiven Schallschutz besteht, sind keine zusätzlichen Lärmvorsorgemaßnahmen erforderlich. Sollten die vorhandenen Umfassungsbauteile am Gebäude "In der Zeil 38, Eltersdorf" noch keinen ausreichendenSchallschutz bieten, werden mit Fertigstellung der Erweiterung der Bahnlinie Bamberg Nürnberg zu Lasten der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung passive Schallschutzmaßnahmen am Gebäude hergestellt. Die zum Schutz vor Bahnlärm entlang der Ostseite der Bahnlinie auf Höhe des nördlichen Widerlagers des BW 381b neu (vgl. BWV-Nr. 2.36) gleichfalls durch das eisenbahnrechtliche Verfahren planfestgestellte Schallschutzwand, wird zur Verbesserung ihrer Schutzwirkung bis zur BWV-Nr. 8.30 durch die DB AG verlängert. Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Brückenneubaus BW 381b (vgl. BWV lfd. Nr. 2.35) angeglichen. Die Kosten tragen gemäß § 12 Abs. 2 EKrG die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und die Deutsche Bahn AG anteilig. Die Festlegung des Kostenteilungsschlüssels bleibt einer noch abzuschließenden Vereinbarung vorbehalten. Die Unterhaltung obliegt der DB AG. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 1. 30 373+700 BAB A 3, Feld- a) [E] und [U] 381+724 überführter und Waldweg Stadt Erlangen Tennenlohe Eltersdorf, b) [E] und [U] Fl. Nr. 914/15, Stadt Erlangen Gemarkung Eltersdorf Blatt 19 vorgesehene Regelung 5 Der Autobahnabschnitt (mit Der bestehende bestehende4-streifige Feld- und Waldweg Tennenlohe - Eltersdorf bleibt unverändert. Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Brückenneubaus BW 381c (vgl. BWV lfd. Nr. 2.39) angeglichen. Während des Neubaus des Brückenbauwerks BW 381c muss die Feld- und Waldwegverbindung unterbrochen werden. Der Unterhaltspflichtige wird rechtzeitig vorab informiert. Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 54 BayStrWG der Stadt Erlangen. 1. 31 381+810 bis 381+930 (Nordseite) Öffentlicher Feld- a) [E] und Waldweg, Stadt Erlangen Fl. Nr. 1169/3, Gemarkung [U] Eltersdorf die Beteiligten Der bestehende öffentliche Feld- und Waldweg Fl. Nr. 1169/3, Gemarkung Eltersdorf wird durch die Dammböschung der BAB A 3 teilweise überbaut und den neuen Verhältnissen angepasst. Ausführung und Baulänge: Baulänge: 120 m Kronenbreite: 4,00 m befestigte Breite: 3,00 m wassergebundene Deckschicht b) [E] Stadt Erlangen [U] die Beteiligten Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A 3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird. Die Kosten für die Anpassung trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung des öffentlichen Feld- und Waldweges obliegt wie bisher gemäß Art. 54 BayStrWG den Beteiligten, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 1. 32 373+700 BAB A 3, 382+375 Flurweg bis 382+750 (Nordseite) a) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenver waltung b) [E] Stadt Erlangen [U] die Beteiligten Blatt 20 vorgesehene Regelung 5 Der 4-streifige Der bestehende Flurweg nördlich derAutobahnabschnitt BAB A 3 auf dem(mit Grundstück der BAB wird durch die Dammböschung teilweise überbaut. Zur Aufrechterhaltung der Wegeverbindung für den landwirtschaftlichen Verkehr wird der Weg als öffentlicher Feld- und Waldweg wieder hergestellt. Ausführung und Baulänge: Baulänge: 375 m Kronenbreite: 4,00 m befestigte Breite: 3,00 m wassergebundene Deckschicht Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A 3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird. Der Weg wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet. Die Kosten für die Anpassung trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung des öffentlichen Feld- und Waldweges obliegt gemäß Art. 54 BayStrWG den Beteiligten, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden. 1. 33 382+750 überführte ER 3, a) [E] und [U] Weinstraße über Stadt Erlangen die BAB A 3 Die bestehende Kreisstraße ER 3, Weinstraße wird im Zusammenhang mit dem Ausbau der BAB A 3 im Kreuzungsbereich ausgebaut. Die ER 3 wird um ca. 20 m nach Südosten verschoben. Die Kreisstraße erhält beidseitig 3,00 m breite Geh- und Radwege. Der Fahrbahnaufbau und die Querschnittsaufteilung sind in Unterlage 6.3 dargestellt. Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Brückenneubaus BW 382b (vgl. BWV lfd. Nr. 2.41) angeglichen. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 1. 33 373+700 BAB A 3, b) [E] und [U] Stadt Erlangen Blatt 21 vorgesehene Regelung 5 Der bestehende 4-streifige Autobahnabschnitt (mit Der Brückenneubau erfolgt südöstlich des bestehenden Bauwerks, damit der Verkehr während der Bauzeit aufrecht erhalten werden kann. Dennoch können während der Bauzeit der Kreisstraße ER 3 kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird. Die Kosten für den Ausbau tragen die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und die Stadt Erlangen gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG anteilig. Die anrechenbaren Fahrbahnbreiten nach Nr.5 (3) StraKR betragen: für die BAB A 3: 33,00 m + 33,00 m für die ER 3: 13,50 m + 13,50 m Somit ergibt sich folgende Kostenteilung: Bundesrepublik Deutschland (BAB A 3): 70,97% Stadt Erlangen (ER 3): 29,03% Zuzüglich zur Beteiligung an den Herstellungskosten der Kreuzungsänderung entfällt gemäß der Vollzugsbekanntmachung zum BayStrWG auf den Baulastträger der ER 3 eine Verwaltungskostenpauschale von 5%, bezogen auf die anteiligen kreuzungsbedingten Grunderwerbs- und Baukosten. Diese Kosten werden ebenfalls von der Stadt Erlangen getragen. Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 41 BayStrWG der Stadt Erlangen. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 1. 34 373+700 BAB A 3, Feld- a) [E] und [U] 382+705 Öffentlicher (West- und Waldweg Fl. Stadt Erlangen seite) Nr. 857/3, Gemarkung 0+320 Eltersdorf b) [E] und [U] bis Stadt Erlangen 0+378 (ER 3) Blatt 22 vorgesehene Regelung 5 Der Autobahnabschnitt (mit Fl. Nr. Der bestehende bestehende4-streifige öffentliche Feld- und Waldweg 857/3, Gemarkung Eltersdorf wird durch die Dammböschung der ER 3 teilweise überbaut und nach Norden verschoben. Ausführung und Baulänge: Baulänge: 60 m Kronenbreite: 4,00 m befestigte Breite: 3,00 m wassergebundene Deckschicht Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A 3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird. Die Aufwendungen für die Umbaumaßnahmen am Feldund Waldweg zählen zu den kreuzungsbedingten Kosten der Überführung der ER 3, deren Aufteilung sich nach dem unter BWV lfd. Nr. 1.33 erläuterten Teilungsschlüssel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Stadt Erlangen ergibt. 1. 35 382+775 Öffentlicher Feld- a) [E] (Ostseite) und Waldweg, Fl. Stadt Erlangen Nr. 857/4, 850/7, 0+100 Gemarkung [U] bis Eltersdorf die Beteiligten 0+185 (ER 3) b) [E] Stadt Erlangen [U] die Beteiligten Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 54 BayStrWG der Stadt Erlangen. Der bestehende öffentliche Feld- und Waldweg Fl. Nr. 857/4, 850/7 Gemarkung Eltersdorf wird durch die Dammböschung der ER 3 teilweise überbaut und nach Süden verschoben. Ausführung und Baulänge: Baulänge: 85 m Kronenbreite: 4,00 m befestigte Breite: 3,00 m wassergebundene Deckschicht Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A 3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird. Die Aufwendungen für die Umbaumaßnahmen am Feldund Waldweg zählen zu den kreuzungsbedingten Kosten der Überführung der ER 3, deren Aufteilung sich nach dem unter BWV lfd. Nr. 1.33 erläuterten Teilungsschlüssel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Stadt Erlangen ergibt. Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 54 BayStrWG der Stadt Erlangen. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 1. 36 373+700 BAB A 3, ER 3, a) [E] und [U] 144+358 unterführte (A 73) Weinstraße Stadt Erlangen unter der BAB A 73 b) [E] und [U] Stadt Erlangen Blatt 23 vorgesehene Regelung 5 Der Autobahnabschnitt (mit bleibt Die bestehende bestehende4-streifige Kreisstraße ER 3, Weinstraße unverändert. Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge der Bauwerksverlängerung BW 144,358 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.44) angeglichen. Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A 3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird. Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 41 BayStrWG der Stadt Erlangen. 1. 37 144+756 unterführter Geh- a) [E] und [U] (A 73) und Radweg Stadt Erlangen Der bestehende Geh- und Radweg wird im Zuge der Unterführung auf eine Breite von 6,00 m verbreitert. Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Brückenneubaus BW 144,756 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.46) angeglichen. Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A 3 wird der Weg zeitweise voll gesperrt. Der Unterhaltspflichtige wird darüber rechtzeitig vorab informiert. b) [E] und [U] Stadt Erlangen Die Kosten für den Ausbau tragen die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und die Stadt Erlangen gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG anteilig. Die anrechenbaren Fahrbahnbreiten nach Nr.5 (3) StraKR betragen: für die BAB A 73: 26,00 m + 26,00 m für den G+R: 2,50 m + 2,50 m Somit ergibt sich folgende Kostenteilung: Bundesrepublik Deutschland (BAB A 3): 91,23% Stadt Erlangen (G+R): 8,77% Zuzüglich zur Beteiligung an den Herstellungskosten der Kreuzungsänderung entfällt gemäß der Vollzugsbekanntmachung zum BayStrWG auf den Baulastträger des Geh- und Radweges eine Verwaltungskostenpauschale von 5%, bezogen auf die anteiligen kreuzungsbedingten Grunderwerbs- und Baukosten. Diese Kosten werden ebenfalls von der Stadt Erlangen getragen. Die Unterhaltung obliegt wie bisher gemäß Art. 54a BayStrWG der Stadt Erlangen. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 1. Straßen, Wege und Zufahrten siehe BWV lfd. Nr. 1.1 - 1.37 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 1. 38 373+700 BAB A 3, Fl. Nr. 378+225 Privatweg 445 Gemarkung Kriegenbrunn a) [E] Wasser- und Bodenverband Kriegenbrunn [U] Wasser- und Bodenverband Kriegenbrunn b) [E] Wasser- und Bodenverband Kriegenbrunn [U] Wasser- und Bodenverband Kriegenbrunn Blatt 24 vorgesehene Regelung 5 Der 4-streifige Autobahnabschnitt (mit bleibt Der bestehende Privatweg unterhalb der Aurachtalbrücke unverändert. Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Brückenneubaus BW 378a (vgl. BWV lfd. Nr. 2.9) angeglichen. Während der Bauzeit des 6-streifigen Ausbaus der BAB A 3 können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird. Für die Benutzung des Privatweges durch die Bundesstraßenverwaltung wird eine Vereinbarung zwischen dem Wasser- und Bodenverband Kriegenbrunn und der Bundesrepublik Deuschland, Bundesstraßenverwaltung geschlossen. Die Unterhaltung des Privatweges obliegt weiterhin dem Wasser- und Bodenverband Kriegenbrunn. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 2. 1 a) [E] und [U] 374+656 BAB A 3, Bundesrepublik nördlich Deutschland TR Aurach (BundesstraßenAK verwaltung) Fürth/Erlangen, 6-streifiger b) [E] und [U] Ausbau Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Blatt 25 vorgesehene Regelung 5 Die Kreisstraße ER 1 kreuzt die BAB A 3 und wird im Bestand mit einem Bauwerk unterführt. Es nimmt künftig eine zweistreifige Fahrbahn und auf der Südseite einen Geh- und Radweg auf. Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird ein neues Unterführungsbauwerk für die Kreisstraße ER 1 hergestellt. Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite 11,25 m (ER 1) Lichte Höhe ≥ 4,70 m Br. zw. Gel. 36,60 m (A 3) Kreuzungswinkel 105,409 gon Die Herstellungskosten tragen die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und die Stadt Erlangen gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG anteilig (vgl. BWV lfd. Nr. 1.4). Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung nach § 13 Abs. 2 FStrG. Die Unterhaltung der übrigen Teile der Kreuzungsanlage obliegt dem Träger der Straßenbaulast der Straße, zu der sie gehören. 2. 2 374+708 BW 374b Unterführung des Bimbachs a) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Der Bimbach kreuzt die BAB A 3 und wird im Bestand mit einem Bauwerk unterführt. Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 und dem Neubau eines öffentlichen Feld- und Waldweges (vgl. BWV lfd. Nr. 1.5) wird das vorhandene Unterführungsbauwerk für den Bimbach verlängert, so dass der neu angelegte öffentliche Feld- und Waldweg (vgl. BWV lfd. Nr. 1.5) mit überführt wird. Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite 3,50 m Lichte Höhe ≥ 1,80 m Länge des BW 84,00 m Kreuzungswinkel 100,000 gon Die Herstellungskosten trägt gemäß § 12a Abs. 1 FStrG die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung nach § 13a Abs. 1 FStrG. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 2. 3 2. 4 2. 5 375+645 BW 375a1 a) Bundesrepublik und VersorgungsDeutschland 375+710 kanal (Bundesstraßen(nachrichtlich verwaltung) aus Planfeststellung zur Erweiterung b) Bundesrepublik der TR Aurach Deutschland BWV lfd. Nr. (Bundesstraßen6.13) verwaltung) Blatt 26 vorgesehene Regelung 5 Der vorhandene Versorgungskanal DN 1200 bei Betr.-km 375+710 kann aufgrund seiner geringen Tiefenlage nicht für den zukünftigen Schmutzwasserkanal benutzt werden und wird deshalb aufgelassen und zurückgebaut. Bei Betr.-km 375+645 wird ein Ersatzneubau DN 800 für die Querung der neuen Ver- und Entsorgungsleitungen der Tank- und Rastanlage Südseite errichtet. Im Übrigen wird auf die Planfeststellung zur Erweiterung der TR Aurach verwiesen. 375+792 BW 375a a) [E] und [U] BetonrohrBundesrepublik durchlass Deutschland DN 800 (Bundesstraßen(nachrichtlich verwaltung) aus b) [E] und [U] Planfeststellung Bundesrepublik zur Erweiterung Deutschland der TR Aurach (BundesstraßenBWV lfd. Nr. verwaltung) 2.9) Der bestehende Durchlass DN 800 wird an die neue Verkehrsanlage angepasst und verlängert. 376+608 BW 376a Unterführung der GVS Steudach Neuses Die Gemeindeverbindungsstraße Steudach - Neuses kreuzt die BAB A 3 und wird im Bestand mit einem Bauwerk unterführt. a) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Im Übrigen wird auf die Planfeststellung zur Erweiterung der TR Aurach verwiesen. Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird ein neues Unterführungsbauwerk in den gleichen Querschnittsabmessungen für die GVS Steudach - Neuses hergestellt. Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite 6,00 m (GVS) Lichte Höhe ≥ 4,50 m Br. zw. Gel. 36,60 m (A 3) Kreuzungswinkel 73,367 gon Die Herstellungskosten trägt gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 FStrG die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung nach § 13 Abs. 2 FStrG. Die Unterhaltung der übrigen Teile der Kreuzungsanlage obliegt dem Träger der Straßenbaulast der Straße, zu der sie gehören. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 2. 6 376+798 BW 376b Betonrohrdurchlass DN 800 a) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Blatt 27 vorgesehene Regelung 5 Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird der bestehende Durchlass DN 800 im Zu- und Auslaufbereich der verbreiterten Verkehrsanlage angepasst und verlängert. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. 2. 7 b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Die Unterhaltung des Durchlasses obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. 377+560 BW 377a a) [E] und [U] Unterführung Bundesrepublik der Staatsstraße Deutschland St 2244 (Bundesstraßenverwaltung) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Die Staatsstraße St 2244 kreuzt die BAB A 3 und wird im Bestand mit einem Bauwerk unterführt. Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 und der Verbreiterung der St 2244 auf 4 Fahrstreifen wird ein neues Unterführungsbauwerk für die Staatsstraße hergestellt. Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite 25,50 m (St 2244) Lichte Höhe ≥ 4,70 m Br. zw. Gel. 42,85 m (A 3) Kreuzungswinkel 98,148 gon Die Herstellungskosten tragen die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und der Freistaat Bayern gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG anteilig (vgl. BWV lfd. Nr. 1.2). Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung nach § 13 Abs. 2 FStrG. Die Unterhaltung der übrigen Teile der Kreuzungsanlage obliegt dem Träger der Straßenbaulast der Straße, zu der sie gehören. 2. 8 377+942 BW 377b Betonrohrdurchlass DN 600 links a) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird der bestehende Durchlass DN 600 der Entwässerung der BAB A 3 auf Grund von Änderungen des Entwässerungssystems nicht mehr benötigt und rückgebaut. b) [E] und [U] --- Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 2. 9 378+097 BW 378a Aurachtalbrücke a) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Blatt 28 vorgesehene Regelung 5 Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird die vorhandene Aurachtalbrücke erneuert. Mit dem Aurachtal überspannt die Brücke die GVS Herzogenauracher Straße, Feld- und Waldwege, sowie den Mühlbach und die Aurach. Art des Bauwerks und Abmessungen: Stützweite 40,00 m + 4 x 45,00 m + 40,00 m + 33,00 m Lichte Höhe ≥ 4,70 m Br. zw. Gel. 37,30 m 38,30 m Kreuzungswinkel 100,00 gon Während des Rückbaus der bestehenden Talbrücke werden im Abbruchbereich Schutzvorkehrungen für die unterführenden Straßen und Wege getroffen. Die im Bauwerksbereich verlegten Leitungen werden während der Bauzeit gesichert und den neuen Verhältnissen angepasst. Auf der nördlichen und südlichen Bauwerkskappe werden 5,00 m hohe transparente Lärmschutzwände angeordnet. Die Herstellungskosten trägt gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 und § 12a Abs. 1 FStrG die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung nach § 13 Abs. 2 und § 13a Abs. 1 FStrG. Die Unterhaltung der übrigen Teile der Kreuzungsanlage obliegt dem Träger der Straßenbaulast der Straße, zu der sie gehören. 2. 10 378+267 BW 378a1 Betonrohrdurchlass DN 600 links a) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) [E] und [U] --- Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird der bestehende Durchlass DN 600 der Entwässerung der BAB A 3 auf Grund von Änderungen des Entwässerungssystems nicht mehr benötigt und rückgebaut. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 2. 11 a) [E] und [U] 378+801 BW 378b Bundesrepublik Unterführung Deutschland der Bahnlinie (BundesstraßenErlangen-Bruck verwaltung) Herzogenaurach b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Blatt 29 vorgesehene Regelung 5 Die Bahnlinie Erlangen-Bruck - Herzogenaurach kreuzt die BAB A 3 und wird im Bestand mit einem Bauwerk unterführt. Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird das Bauwerk beidseitig entsprechend dem verbreiterten Autobahnquerschnitt verlängert. Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite 6,70 m (DB AG) Lichte Höhe ≥ 5,92 m Br. zw. Gel. 36,60 m 38,00 m ( A 3) Kreuzungswinkel 151,821 gon Die Herstellungskosten trägt gemäß § 12 Abs. 1 EKrG die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung nach § 14 Abs. 3 EKrG. 2. 12 378+811 BW 378c Betonrohrdurchlass DN 800 rechts a) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) [E] und [U] --- Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird der bestehende Durchlass DN 800 der Entwässerung der BAB A 3 auf Grund von Änderungen des Entwässerungssystems nicht mehr benötigt und rückgebaut. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 2. 13 379+070 BW 379a a) [E] und [U] Unterführung Bundesrepublik der Kreisstraße Deutschland ER 2, (BundesstraßenHüttendorfer verwaltung) Straße b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Blatt 30 vorgesehene Regelung 5 Die Kreisstraße ER 2 kreuzt die BAB A 3 und wird im Bestand mit einem Bauwerk unterführt. Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird ein neues verbreitertes Unterführungsbauwerk für die Kreisstraße ER 2 hergestellt. Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite 12,75 m 13,00 m Lichte Höhe ≥ 4,70 m Br. zw. Gel. 36,60 m 38,00 m Kreuzungswinkel 97,686 gon Die Herstellungskosten tragen die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und die Stadt Erlangen gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG anteilig (vgl. BWV lfd. Nr. 1.15). Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung nach § 13 Abs. 2 FStrG. Die Unterhaltung der übrigen Teile der Kreuzungsanlage obliegt dem Träger der Straßenbaulast der Straße, zu der sie gehören. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 2. 14 a) 379+648,5 BW 379b Unterführung des Main-DonauKanals (Großschifffahrtsstraße) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Blatt 31 vorgesehene Regelung 5 Der Main-Donau-Kanal kreuzt die BAB A 3 und wird im Bestand mit einem Bauwerk unterführt. Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird ein neues Unterführungsbauwerk für den Main-Donau-Kanal erforderlich, wobei die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung eine Anhebung der Überbauunterkante verlangt. Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite 91,50 m Lichte Höhe ≥ 6,40 m über OK Wasserspiegel Br. zw. Gel. 2 x 17,56 m 2 x 18,85 m Kreuzungswinkel 98,554 gon Die Herstellungskosten tragen gemäß Schreiben des BMVBS vom 17.02.2009 (AZ: WS 15/S 16/526.5/5) die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und die Bundesrepublik Deutschland, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung im Verhältnis 50% / 50%. Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung nach § 13a Abs. 1 FStrG. Die Unterhaltung der übrigen Teile der Kreuzungsanlage obliegt dem Träger der Straßenbaulast der Straße, zu der sie gehören. Auf der westlichen Uferseite, wird im Bauwerksbereich der Einsprung der Uferwand im Zuge des Brückenneubaus beseitigt. Dies ist Bestandteil der Herstellungskosten. 2. 15 379+850 BW 379e a) [E] und [U] E.ON Netz GmbH Energie Ableitungskanal Sonderprofil 3000/3000 b) [E] und [U] --- 2. 16 379+891 BW 379c Stahlrohrdurchlass DN 1200 a) [E] und [U] E.ON Netz GmbH b) [E] und [U] --- Durch den Rückbau des Großkraftwerkes Franken II wird der bestehende Energie Ableitungskanal nicht mehr benötigt und rückgebaut. Die Kostentragung regelt sich nach dem Gestattungsvertrag vom 13.03.1981 / 30.03.1981. Durch den Rückbau des Großkraftwerkes Franken II wird der bestehende Stahlrohrdurchlass nicht mehr benötigt und rückgebaut. Die Kostentragung regelt sich nach dem Gestattungsvertrag vom 12.10.1965 / 18.10.1965. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 2. 17 379+910 BW 379f Stahlrohrdurchlass DN 800 a) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) 2. 18 379+978 BW 379d Stahlrohrdurchlass DN 1000 a) [E] und [U] E.ON Netz GmbH b) [E] und [U] --- 2. 19 380+077 BW 380a Betonrohrdurchlass DN 1000 a) [E] und [U] E.ON Netz GmbH b) [E] und [U] E.ON Netz GmbH Blatt 32 vorgesehene Regelung 5 Der bestehende Durchlass DN 800 wird im Zuge der Verbreiterung der Verkehrsanlage erneuert. Bestehende Leitungen werden während der Baumaßnahme gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung des Durchlasses obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Durch den Rückbau des Großkraftwerkes Franken II wird der bestehende Stahlrohrdurchlass nicht mehr benötigt und rückgebaut. Die Kostentragung regelt sich nach dem Gestattungsvertrag vom 12.10.1965 / 18.10.1965. Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird der bestehende Durchlass DN 1000 im Zu- und Auslaufbereich der verbreiterten Verkehrsanlage angepasst und verlängert. Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, während der Baumaßnahme gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung richtet sich nach Sondernnutzungsrecht. Die Unterhaltung des Durchlasses obliegt der E.ON Netz GmbH. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 2. 20 2. 21 380+234 BW 380a1 Betonrohrdurchlass DN 600 links 380+269 BW 380b westliche Flutbrücke Blatt 33 vorgesehene Regelung 5 a) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird der bestehende Durchlass DN 600 der Entwässerung der BAB A 3 auf Grund von Änderungen des Entwässerungssystems nicht mehr benötigt und rückgebaut. b) [E] und [U] --- Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. a) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Die BAB A 3 durchquert das Überschwemmungsgebiet der Regnitz. b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite 2 x 20,15 m Lichte Höhe ≥ 4,20 m Br. zw. Gel. 36,60 m 38,00 m Kreuzungswinkel 100,000 gon Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird die westliche Flutbrücke neu hergestellt. Auf der nördlichen und südlichen Bauwerkskappe werden 6,00 m hohe transparente Lärmschutzwände angeordnet. Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 2. 22 380+446 BW 380c Regnitzbrücke a) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Blatt 34 vorgesehene Regelung 5 Die Regnitz kreuzt die BAB A 3 und wird im Bestand mit einer Brücke überquert. Die bestehende Brücke über die Regnitz und ein Feldweg wurden im Jahr 2007 nach einem eigenen Plangenehmigungsverfahren in den Abmessungen für den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 errichtet. Auf der nördlichen und südlichen Bauwerkskappe werden 6,00 m hohe transparente Lärmschutzwände angeordnet. Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite 92,00 m Lichte Höhe ≥ 4,16 m Br. zw. Gel. 39,40 m Kreuzungswinkel 100,000 gon Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. 2. 23 380+665 BW 380d östliche Flutbrücke a) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Die BAB A 3 durchquert das Überschwemmungsgebiet der Regnitz. b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite 2 x 22,00 m Lichte Höhe ≥ 3,80 m Br. zw. Gel. 54,10 m Kreuzungswinkel 100,000 gon Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird die östliche Flutbrücke neu hergestellt. Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 2. 24 380+676 BW 380d1 Betonrohrdurchlass DN 1200 a) [E] und [U] Stadt Erlangen b) [E] und [U] Stadt Erlangen Blatt 35 vorgesehene Regelung 5 Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird der bestehende Durchlass DN 1200 voraussichtlich nicht berührt und bleibt unverändert erhalten. Die Kostentragung regelt sich nach dem Gestattungsvertrag von 18.06.1985 / 28.06.1985. Die Unterhaltung des Bauwerkes obliegt wie bisher der Stadt Erlangen. 2. 25 380+680 BW 380d2 Betonrohrdurchlass DN 1400 a) [E] und [U] Stadt Erlangen b) [E] und [U] Stadt Erlangen Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird der bestehende Durchlass DN 1400 voraussichtlich nicht berührt und bleibt unverändert erhalten. Die Kostentragung regelt sich nach dem Gestattungsvertrag von 18.06.1985 / 28.06.1985. Die Unterhaltung des Bauwerkes obliegt wie bisher der Stadt Erlangen. 2. 26 380+789 BW 380d3 Stahlrohrdurchlass DN 1000 a) [E] und [U] ESTW AG Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 und den Umbau des AK Fürth/Erlangen wird der bestehende Durchlass DN 1000 im Zu- und Auslaufbereich der verbreiterten Verkehrsanlage angepasst und verlängert. b) [E] und [U] ESTW AG Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, während der Baumaßnahme gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach dem Gestattungsvertrag vom 05.12.1989. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 2. 27 380+847 BW 380e Stahlrohrdurchlass DN 600 a) [E] und [U] Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe (ESTW AG) b) [E] und [U] Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe (ESTW AG) 2. 28 a) [E] und [U] 380+870 BW 380f Bundesrepublik Überführung der St 2242 Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Blatt 36 vorgesehene Regelung 5 Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 und den Umbau des AK Fürth/Erlangen wird der bestehende Durchlass DN 600 im Zu- und Auslaufbereich der verbreiterten Verkehrsanlage angepasst und verlängert. Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, während der Baumaßnahme gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach dem Gestattungsvertrag vom 31.07.1964 / 10.08.1964. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Die Staatsstraße St 2242 kreuzt die BAB A 3 und wird im Bestand mit einem Bauwerk überführt. Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 und dem Umbau des AK Fürth/Erlangen wird ein neues verlängertes Überführungsbauwerk mit veränderter Querschnittsaufteilung hergestellt. Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite 34,25 m + 35,50 m (A 3) Lichte Höhe ≥ 4,70 m Br. zw. Gel. 11,50 m (St 2242) Kreuzungswinkel 85,72 gon Die Herstellungskosten trägt gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 FStrG die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung nach § 13 Abs. 2 FStrG. Die Unterhaltung der übrigen Teile der Kreuzungsanlage obliegt dem Träger der Straßenbaulast der Straße, zu der sie gehören. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 2. 29 a) [E] und [U] 380+892 BW 380f --Behelfsbrücke Überführung der St 2242 b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Blatt 37 vorgesehene Regelung 5 Die Staatsstraße St 2242 kreuzt die BAB A 3 und wird im Bestand mit einem Bauwerk überführt. Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird ein neues Überführungsbauwerk für die Staatsstraße hergestellt. Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Bauzeit der Überführung der St 2242 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.28) wird ein Behelfsbauwerk errichtet. Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite 27,60 m + 31,50 m (A 3) Lichte Höhe ≥ 4,70 m Br. zw. Gel. 10,50 m Kreuzungswinkel 85,080 gon Die Herstellungskosten trägt gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 FStrG die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung nach § 13 Abs. 2 FStrG. Nach Fertigstellung der Überführung der St 2242 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.28) wird das Behelfsbauwerk ersatzlos rückgebaut. 2. 30 381+002 BW 381a Betonrohrdurchlass DN 1000 a) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 und den Umbau des AK Fürth/Erlangen wird der bestehende Durchlass DN 1000 auf Grund von Änderungen des Entwässerungssystems im Querungsbereich mit der BAB A 3 nicht mehr benötigt und rückgebaut. b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Im Kreuzungsbereich mit der Rampe Bamberg-Würzburg wird der Durchlass an die neuen Verhältnisse angepasst. Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 2. 31 381+040 BW 143,563 a) [E] und [U] Überführung der --Verbindungsrampe BambergNürnberg b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Blatt 38 vorgesehene Regelung 5 Die Verbindungsrampe Bamberg - Nürnberg (Overfly) kreuzt die BAB A 3 und wird mit einem Bauwerk überführt. Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 und dem Umbau des AK Fürth/Erlangen wird ein neues Überführungsbauwerk für die Verbindungsrampe hergestellt. Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite 35,00 m + 27,00 m + 22,00 m (A 3) Lichte Höhe ≥ 4,70 m Br. zw. Gel. 13,00 m (Overfly) Kreuzungswinkel 89,660 gon Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. 2. 32 a) [E] und [U] 381+217 BW 143,777 --Unterführung der Verbindungsrampe BambergNürnberg b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Die Verbindungsrampe Bamberg - Nürnberg (Overfly) kreuzt die BAB A 73 und wird mit einem Bauwerk unterführt. Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 und dem Umbau des AK Fürth/Erlangen wird ein neues Unterführungsbauwerk für die Verbindungsrampe hergestellt. Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite 20,00 m (Overfly) Lichte Höhe ≥ 4,70 m Br. zw. Gel. 44,10 m (A 73) Kreuzungswinkel 114,940 gon Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 2. 33 381+217 BW 143,599 a) [E] und [U] Überführung der Bundesrepublik 143+599 BAB A 73 Deutschland (A 73) Bamberg - Fürth (Bundesstraßenverwaltung) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Blatt 39 vorgesehene Regelung 5 Die BAB A 73 Bamberg - Nürnberg kreuzt die BAB A 3 und wird mit einem Bauwerk überführt. Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird ein neues Überführungsbauwerk für die BAB A 73 hergestellt. Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite 35,34 m + 31,43 m (A 3) Lichte Höhe ≥ 4,70 m Br. zw. Gel. 50,60 m (A 73) Kreuzungswinkel 116,030 gon Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. 2. 34 381+400 BW 143,775 Betonrohr143+775 durchlass (A 73) DN 800 a) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) [E] und [U] --- Durch den Umbau des AK Fürth/Erlangen wird der bestehende Durchlass DN 800 auf Grund von Änderungen des Entwässerungssystems nicht mehr benötigt und rückgebaut. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 2. 35 381+552 BW 381b alt a) [E] und [U] Überführung der Deutsche Bahn AG 19+354 Bahnlinie (DB AG) Bamberg Nürnberg b) [E] und [U] Deutsche Bahn AG Blatt 40 vorgesehene Regelung 5 Die Bahnlinie Bamberg - Nürnberg kreuzt die BAB A 3 und wird mit einem Bauwerk überführt. Mit dem Umbau des AK Fürth/Erlangen und dem 6streifigen Ausbau der BAB A 3 wird das Überführungsbauwerk mit größerer lichten Weite erneuert. Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite 97,26 m 102,96 m (Überbau West) ≥ 4,70 m Lichte Höhe Br. zw. Gel. 11,60 m Überbaubreite 12,30 m Kreuzungswinkel 78,50 gon 77,74 gon Die Kosten tragen gemäß § 12 Abs. 2 EKrG die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und die Deutsche Bahn AG anteilig. Die Festlegung des Kostenteilungsschlüssels bleibt einer noch abzuschließenden Vereinbarung vorbehalten. Um die lichte Höhe gegenüber der bestehenden BAB A 3 nicht zu verringern, wird eine Gleisanhebung der bestehenden Bahnlinie um ca. 0,1 m für den Fall notwendig, dass das Bauwerk im Vorfeld des Ausbaues der A 3 errichtet wird. Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Deutschen Bahn AG nach § 14 Abs. 3 EKrG. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 2. 36 381+566 BW 381b neu a) [E] und [U] Überführung der Deutsche Bahn AG 19+349 Bahnlinie (DB AG) Bamberg Nürnberg Blatt 41 vorgesehene Regelung 5 Die Bahnlinie Bamberg - Nürnberg kreuzt die BAB A 3 und wird mit einem Bauwerk überführt. Für die Erweiterung der Bahnlinie um 2 Gleise wird ein neues Überführungsbauwerk hergestellt. Dieses Bauwerk wurde im Planfeststellungsverfahren "Ausbaustrecke b) [E] und [U] Deutsche Bahn AG Nürnberg - Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt 17" behandelt und durch den Beschluss vom 30.10.2009 durch das Eisenbahn-Bundesamt genehmigt. Die Darstellung dieses Bauwerks erfolgt hier deshalb nur nachrichtlich. Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite 91,88 m 102,96 m (Überbau Ost) ≥ 4,70 m Lichte Höhe Br. zw. Gel. 11,60 m Überbaubreite 12,30 m Kreuzungswinkel 78,50 gon 77,77 gon Die Kosten tragen gemäß § 12 Abs. 2 EKrG die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und die Deutsche Bahn AG anteilig. Die Festlegung des Kostenteilungsschlüssels bleibt einer noch abzuschließenden Vereinbarung vorbehalten. Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Deutschen Bahn AG nach § 14 Abs. 3 EKrG. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 2. 37 a) [E] und [U] 381+552 BW 381b1 Deutsche Bahn AG Unterführung 19+430 eines Feld- und b) [E] und [U] (DB AG) Waldweges Deutsche Bahn AG Blatt 42 vorgesehene Regelung 5 Der Feld- und Waldweg Tennenlohe - Eltersdorf kreuzt die Bahnlinie Bamberg - Nürnberg und wird mit einem Bauwerk unterführt. Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird ein neues Unterführungsbauwerk unter der bestehenden und der neuen Eisenbahnstrecke für den Feld- und Waldweg hergestellt. Das neue Bauwerk wird um ca. 55 m nach Norden verschoben. Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite 5,50 m Lichte Höhe ≥ 4,50 m Br. zw. Gel. 25,00 m Kreuzungswinkel 100,000 gon Die Kosten tragen gemäß § 12 Abs. 2 EKrG die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und die Deutsche Bahn AG anteilig. Die Festlegung des Kostenteilungsschlüssels bleibt einer noch abzuschließenden Vereinbarung vorbehalten. Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Deutschen Bahn AG nach § 14 Abs. 3 EKrG. 2. 38 381+565 BW 381b2 Stahlrohrdurchlass DN 600 a) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Der bestehende Durchlass DN 600 bleibt unverändert erhalten. Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, während der Baumaßnahme gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung des Durchlasses obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 2. 39 a) [E] und [U] 381+724 BW 381c Bundesrepublik Überführung des Feld- und Deutschland Waldweges (Bundesstraßenverwaltung) Tennenlohe Eltersdorf b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Blatt 43 vorgesehene Regelung 5 Der Feld- und Waldweg Tennenlohe - Eltersdorf kreuzt die BAB A 3 und wird im Bestand mit einem Bauwerk überführt. Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird ein neues verlängertes Überführungsbauwerk für den Feld- und Waldweg an gleicher Stelle hergestellt. Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite 34,50 m + 36,50 m (A 3) Lichte Höhe ≥ 4,70 m Br. zw. Gel. 6,00 m Kreuzungswinkel 100,000 gon Die Herstellungskosten trägt gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 FStrG die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung nach § 13 Abs. 2 FStrG. Die Unterhaltung der übrigen Teile der Kreuzungsanlage obliegt dem Träger der Straßenbaulast der Straße, zu der sie gehören. Zur Aufrechterhaltung einer Querungsmöglichkeit für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr, errichtet die Bundesstraßenverwaltung in seitlich versetzter Lage während der Bauzeit eine gemeinsame Behelfsbrücke für Fußgänger und Radfahrer. Die Kosten hierfür übernimmt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. 2. 40 381+183 BW 382a Betonrohrdurchlass DN 800 a) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird der bestehende Durchlass DN 800 der Entwässerung der BAB A 3 auf Grund von Änderungen des Entwässerungssystems nicht mehr benötigt und rückgebaut. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. b) [E] und [U] --- Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 2. 41 382+744 (alt) 382+763 (neu) a) [E] und [U] BW 382b Bundesrepublik Überführung der Deutschland Kreisstraße (BundesstraßenER 3, verwaltung) Weinstraße b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Blatt 44 vorgesehene Regelung 5 Die Kreisstraße ER 3, Weinstraße kreuzt die BAB A 3 und wird im Bestand mit einem Bauwerk überführt. Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 wird ein neues Überführungsbauwerk für die Kreisstraße in seitlich versetzter Lage mit einer größeren Breite zwischen den Geländern hergestellt. Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite 24,50 m + 28,50 m (A 3) Lichte Höhe ≥ 4,70 m Br. zw. Gel. 14,50 m Kreuzungswinkel 126,880 gon Die Herstellungskosten tragen die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und die Stadt Erlangen gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG anteilig (vgl. BWV lfd. Nr. 1.33). Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung nach § 13 Abs. 2 FStrG. Die Unterhaltung der übrigen Teile der Kreuzungsanlage obliegt dem Träger der Straßenbaulast der Straße, zu der sie gehören. 2. 42 383+040 BW 383a Stahlrohrdurchlass DN 600 a) [E] und [U] Zweckverband Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe (ESTW AG) b) [E] und [U] Zweckverband Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe (ESTW AG) Der bestehende Durchlass DN 600 bleibt unverändert erhalten. Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, während der Baumaßnahme gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach dem Gestattungsvertrag vom März 1964, sowie dem Gestattungsvertag vom 05.08.1976 / 07.09.1976. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 2. 43 144+053 BW 144,053 (A 73) Betonrohrdurchlass DN 1200 a) [E] und [U] Stadt Erlangen b) [E] und [U] Stadt Erlangen Blatt 45 vorgesehene Regelung 5 Durch den Ausbau des AK Fürth/Erlangen wird der bestehende Durchlass DN 1200 im Zu- und Auslaufbereich der verbreiterten Verkehrsanlage angepasst und verlängert. Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, während der Baumaßnahme gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach dem Gestattungsvertrag vom 12.08.1970 / 31.08.1970. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 2. 44 144+358 BW 144,358 a) [E] und [U] (A 73) Unterführung Bundesrepublik Deutschland der Kreisstraße (BundesstraßenER 3, Weinstraße verwaltung) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Die Kreisstraße ER 3, Weinstraße kreuzt die BAB A 73 und wird im Bestand mit einem Bauwerk unterführt. Mit dem Umbau des AK Fürth/Erlangen wird das Unterführungsbauwerk für die Kreisstraße einseitig nach Westen verlängert. Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite 12,00 m Lichte Höhe ≥ 4,70 m Br. zw. Gel. 35,35 m (A 73) Kreuzungswinkel 106,650 gon Die Herstellungskosten trägt gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 FStrG die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung nach § 13 Abs. 2 FStrG. Die Unterhaltung der übrigen Teile der Kreuzungsanlage obliegt dem Träger der Straßenbaulast der Straße, zu der sie gehören. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 2. 45 144+502 BW 144,502 a) [E] und [U] (A 73) Unterführung Bundesrepublik des Eltersdorfer Deutschland Baches (Bundesstraßenverwaltung) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Blatt 46 vorgesehene Regelung 5 Der Eltersdorfer Bach kreuzt die BAB A 73 und wird im Bestand mit einem Bauwerk unterführt. Mit dem Umbau des AK Fürth/Erlangen wird das Unterführungsbauwerk für den Bach einseitig nach Westen verlängert. Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite 3,20 m Lichte Höhe ≥ 2,20 m Kreuzungswinkel 115,000 gon Die Herstellungskosten trägt gemäß § 12a Abs. 1 FStrG die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung nach § 13a Abs. 1 FStrG. Die Unterhaltung der übrigen Teile der Kreuzungsanlage obliegt dem Träger der Straßenbaulast der Straße, zu der sie gehören. 2. 46 a) [E] und [U] 144+756 BW 144,756 Bundesrepublik (A 73) Unterführung Deutschland eines Geh- und (BundesstraßenRadweges verwaltung) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Der Geh- und Radweg kreuzt die BAB A 73 und wird im Bestand mit einem Bauwerk unterführt. Mit dem Umbau des AK Fürth/Erlangen wird ein neues Unterführungsbauwerk in größeren Abmessungen für den Geh- und Radweg hergestellt. Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite 6,00 m Lichte Höhe ≥ 2,50 m Kreuzungswinkel 100,00 gon Die Herstellungskosten tragen die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und die Stadt Erlangen gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG anteilig (vgl. BWV lfd. Nr. 1.37). Die Unterhaltung des Bauwerks obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung nach § 13 Abs. 2 FStrG. Die Unterhaltung der übrigen Teile der Kreuzungsanlage obliegt dem Träger der Straßenbaulast der Straße, zu der sie gehören. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 2. 47 143+140 Böschungsbis Stützkonstruk143+320 tion (A 73) a) [E] und [U] --- b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Blatt 47 vorgesehene Regelung 5 Der Straßenbaulastträger errichtet an der Verbindungsrampe Bamberg - Würzburg des AK Fürth/Erlangen eine Stützkonstruktion zur Abfangung der Böschung der Rampe. Länge Höhe ca. 180,00 m 0,50 - 2,50 m Die Baukosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. 2. 48 143+780 Böschungsbis Stützkonstruk144+170 tion (A 73) a) [E] und [U] --- b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) 2. 49 144+280 Böschungsbis Stützkonstruk144+340 tion (A 73) a) [E] und [U] --b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Der Straßenbaulastträger errichtet an der Verbindungsrampe Würzburg - Fürth des AK Fürth/Erlangen eine Stützkonstruktion zur Abfangung der Böschung der Rampe. Länge Höhe ca. 430,00 m 1,00 - 6,00 m Die Baukosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Der Straßenbaulastträger errichtet an der Verbindungsrampe Würzburg - Fürth des AK Fürth/Erlangen eine Stützkonstruktion zur Abfangung der Böschung der Rampe. Länge Höhe ca. 60,00 m 1,00 - 2,00 m Die Baukosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. 2. 50 144+500 BöschungsStützkonstrukbis 144+750 tion (A 73) a) [E] und [U] --- b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Der Straßenbaulastträger errichtet an der Verbindungsrampe Würzburg - Fürth des AK Fürth/Erlangen eine Stützkonstruktion zur Abfangung der Böschung der Rampe. Länge Höhe ca. 250,00 m 1,00 - 4,00 m Die Baukosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 2. 51 144+760 bis 144+830 (A 73) bestehende BöschungsStützkonstruktion a) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) 2. 52 381+850 Böschungsbis Stützkonstruk382+100 tion a) [E] und [U] --- b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Blatt 48 vorgesehene Regelung 5 Am Böschungsfuß der Verbindungsrampe Würzburg Fürth des AK Fürth/Erlangen befindet sich eine bestehende Stützkonstruktion zur Abfangung der Böschung. Die Anlage wird von der Baumaßnahme nicht betroffen. Der Straßenbaulastträger errichtet an der Verbindungsrampe Fürth - Nürnberg des AK Fürth/Erlangen eine Stützkonstruktion zur Abfangung der Böschung der Rampe. Länge Höhe ca. 250,00 m 2,00 - 5,00 m Die Baukosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. 2. 53 375+100 Tank- und bis Rastanlage 376+000 Aurach-Nord (Nordseite) a) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) 2. 54 375+240 Tank- und bis Rastanlage 376+000 Aurach-Süd (Südseite) a) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) 2. 55 381+650 Bunker der a) [E] und [U] (Nord- Deutschen Bahn Deutsche Bahn AG AG seite) b) [E] und [U] --- Die bestehenden Ein- und Ausfahrrampen werden den neuen Straßenverhältnissen angepasst. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Im Übrigen wird auf die Planfeststellung zur Erweiterung der TR Aurach verwiesen (siehe nachrichtliche Darstellung). Die bestehenden Ein- und Ausfahrrampen werden den neuen Straßenverhältnissen angepasst. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Im Übrigen wird auf die Planfeststellung zur Erweiterung der TR Aurach verwiesen (siehe nachrichtliche Darstellung). Mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 und dem Ausbau des AK Fürth/Erlangen muss bei Bau-km 381+650 der bestehende Bunker rückgebaut werden. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 2. Bauwerke und Anlagen siehe BWV lfd. Nr. 2.1 - 2.55 lfd. Nr. Bau-km (Strecke oder Achsenschnittpunkt) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 1 2 3 4 2. 56 382+719 Stahlrohrdurchlass DN 1100 a) [E] und [U] ESTW AG b) [E] und [U] ESTW AG Blatt 49 vorgesehene Regelung 5 Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 und den Umbau des AK Fürth/Erlangen wird der bestehende Durchlass DN 1100 im Zu- und Auslaufbereich der verbreiterten Verkehrsanlage angepasst und verlängert. Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, während der Baumaßnahme gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung richtet sich nach Sondernnutzungsrecht. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 3. Entwässerung siehe BWV lfd. Nr. 3.1 - 3.12 Bau-km (Strecke oder Achsenschnitt punkt) lfd. Nr. 1 3. 1 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 a) --373+700 BAB A 3, bis nördlich 374+700 TR Aurach AK Fürth/Erlangen, 6-b) [E] und [U] Bundesrepublik streifiger Ausbau Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Blatt 50 vorgesehene Regelung 5 Im Bereich der Fahrbahnfläche sowie im Einschnittsbereich der BAB A 3 und im Bereich von fahrbahnseitigen Lärmschutzwällen wird das anfallende Oberflächenwasser in Bordrinnen bzw. in Rasenmulden gesammelt und über Einlaufschächte und Verrohrungen über das Absetz- und Regenrückhaltebecken ASB / RHB 374-1L und über eine Verohrung sowie einen neuen Graben in den vorhandenen Vorflutgraben “Bimbach“ geleitet. Die Entwässerungsmulden werden gemäß RAS-Ew befestigt. Bestehende Drainagen werden, soweit sie von der Maßnahme betroffen sind, den neuen Verhältnissen angepasst. Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. 3. 2 374+600 Absetz- und a) --(Nord- Rückhalteseite) becken ASB / RHB 374-1L (Entwässerungsabschnitt 1) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Die Unterhaltung der Anlagen (mit Ausnahme der Drainagen) obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Zur schadlosen Ableitung und Vorreinigung des Straßenoberflächenwassers aus dem Entwässerungsabschnitt 1 wird bei Bau-km 374+600 ein Absetz- und Regenrückhaltebecken errichtet. Das Rückhaltevolumen beträgt mind. 1.803 m³. Das Absetzbecken weist eine Wasseroberfläche von mind. 180 m² und ein Ölauffangvolumen von mind. 30,0 m³ auf. Zur Vermeidung einer Überlastung des anschließenden Vorfluters und zur Sicherstellung eines gleichmäßigen Wasserabschlages wird der Abfluss aus dem Rückhaltebecken mit Qdr max = 30 l/s gedrosselt. Die Drosseleinrichtung wird im Auslaufbauwerk des RHB untergebracht. Die Zufahrt zum ASB / RHB 374-1L wird über die TR Aurach und den öffentlichen Feld- und Waldweg (vgl. BWV lfd. Nr. 1.5) gewährleistet. Der Ablauf erfolgt über eine Ablaufleitung DN 700 und einen neuen Graben in den vorhandenen Vorflutgraben “Bimbach“. Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung bis zum Bimbach obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Im Übrigen wird auf Unterlage 13 verwiesen. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 3. Entwässerung siehe BWV lfd. Nr. 3.1 - 3.12 Bau-km (Strecke oder Achsenschnitt punkt) lfd. Nr. 1 3. 3 3. 4 3. 5 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 Blatt 51 vorgesehene Regelung 5 374+710 Entwässerungs- a) [E] und [U] bis abschnitt 2 Bundesrepublik 376+034 (nachrichtlich Deutschland aus (BundesstraßenPlanfeststellung verwaltung) zur Erweiterung der TR Aurach) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Das im Bereich der BAB A 3 anfallende Oberflächenwasser und das anfallende Oberflächenwasser aus den Flächen der Tank- und Rastanlage Aurach wird über zwei Entwässerungsabschnitte zu den Becken ASB / RHB 3742L und ASB / RHB 375-1L geleitet. a) --Absetz- und Rückhaltebecken ASB / RHB 374-2L und ASB / RHB 3751L (Entwässerungs- b) [E] und [U] Bundesrepublik abschnitt 2) Deutschland (nachrichtlich (Bundesstraßenaus verwaltung) Planfeststellung zur Erweiterung der TR Aurach BWV lfd. Nr. 2.20 und 2.21) Zur schadlosen Ableitung und Vorreinigung des Straßenoberflächenwassers aus dem Entwässerungsabschnitt 2 werden mit der Erweiterung der TR Aurach zwei Absetz- und Regenrückhaltebecken errichtet. 374+800 375+800 (Nordseite) 376+034 Entwässerungs- a) [E] und [U] abschnitt 3 bis Bundesrepublik 377+940 Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Als Vorfluter werden der Bimbach und der Straßengraben Fl.Nr. 762/1 Gmkg. Kosbach genutzt. Im Übrigen wird auf die Planfeststellung zur Erweiterung der TR Aurach verwiesen. Als Vorfluter werden der Bimbach und der Straßengraben Fl.Nr. 762/1 Gmkg. Kosbach genutzt. Im Übrigen wird auf das Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung der TR Aurach verwiesen. Das im Bereich der BAB A 3, der Anschlussstelle ErlangenFrauenaurach, der St 2244 und des Außengebietes anfallende Oberflächenwasser wird in Bordrinnen bzw. in Rasenmulden gesammelt und über Einlaufschächte und Verrohrungen über das Absetz- und Regenrückhaltebecken ASB / RHB 377-1R in den vorhandenen Vorfluter “Aurach“ geleitet. Die Entwässerungsmulden werden gemäß RAS-Ew befestigt. Bestehende Drainagen werden, soweit sie von der Maßnahme betroffen sind, den neuen Verhältnissen angepasst. Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung der Anlagen (mit Ausnahme der Drainagen) obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 3. Entwässerung siehe BWV lfd. Nr. 3.1 - 3.12 Bau-km (Strecke oder Achsenschnitt punkt) lfd. Nr. 1 3. 6 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 a) [E] und [U] 377+550 Absetz- und --(Südseite) Rückhaltebecken ASB / RHB 377-1R (Entwässerungsabschnitt 3) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Blatt 52 vorgesehene Regelung 5 Zur schadlosen Ableitung und Vorreinigung des Straßenoberflächenwassers aus dem Entwässerungsabschnitt 3 wird bei Bau-km 377+750 ein Absetz- und Regenrückhaltebecken angelegt. Das Rückhaltevolumen beträgt mind. 1.254 m³. Das Absetzbecken weist eine Wasseroberfläche von mind. 498 m² und ein Ölauffangvolumen von mind. 30,0 m³ auf. Zur Vermeidung einer Überlastung der nachfolgenden BAB A 3-Entwässerung und zur Sicherstellung eines gleichmäßigen Wasserabschlages wird der Abfluss aus dem Becken mit Qdr max = 1.000 l/s gedrosselt. Die Drosseleinrichtung wird im Auslaufbauwerk des RHB untergebracht. Der Ablauf erfolgt über eine Ablaufleitung DN 1000 unter dem Mühlbach hindurch in den vorhandenen Vorfluter “Aurach“. Die Zufahrt zum ASB / RHB 377-1R wird über die Anschlussstelle Erlangen-Frauenaurach und die Kreisstraße ER 6 gewährleistet. Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Im Übrigen wird auf Unterlage 13 verwiesen. 3. 7 377+940 Entwässerungs- a) [E] und [U] bis abschnitt 4 Bundesrepublik 379+600 Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Das im Bereich der BAB A 3, der Aurachtalbrücke und in Teilen des Außengebietes anfallende Oberflächenwasser wird in Bordrinnen bzw. in Rasenmulden gesammelt und über Einlaufschächte und Verrohrungen über das Absetzund Regenrückhaltebecken ASB / RHB 378-1R in den vorhandenen Vorfluter “Aurach“ geleitet. Die Entwässerungsmulden werden gemäß RAS-Ew befestigt. Bestehende Drainagen werden, soweit sie von der Maßnahme betroffen sind, den neuen Verhältnissen angepasst. Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung der Anlagen (mit Ausnahme der Drainagen) obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 3. Entwässerung siehe BWV lfd. Nr. 3.1 - 3.12 Bau-km (Strecke oder Achsenschnitt punkt) lfd. Nr. 1 3. 8 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 a) [E] und [U] 378+300 Absetz- und --(Südseite) Rückhaltebecken ASB / RHB 378-1R (Entwässerungsabschnitt 4) Blatt 53 vorgesehene Regelung 5 Zur schadlosen Ableitung und Vorreinigung des Straßenoberflächenwassers aus dem Entwässerungsabschnitt 4 wird bei Bau-km 378+300 ein Absetz- und Regenrückhaltebecken angelegt. Das Rückhaltevolumen beträgt mind. 778 m³. Das Absetzbecken weist eine Wasseroberfläche von mind. 269 m² und ein Ölauffangvolumen von mind. 30,0 m³ auf. b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Zur Vermeidung einer Überlastung der nachfolgenden BAB A 3-Entwässerung und zur Sicherstellung eines gleichmäßigen Wasserabschlages wird der Abfluss aus dem Becken mit Qdr max = 450 l/s gedrosselt. Die Drosseleinrichtung wird im Auslaufbauwerk des RHB untergebracht. Der Ablauf erfolgt über eine Ablaufleitung DN 800 in den vorhandenen Vorfluter “Aurach“. Die Zufahrt zum ASB / RHB 378-1R wird über die Anschlussstelle Erlangen-Frauenaurach, die Kreisstraße ER 6 und den öffentlichen Feld- und Waldweg Privatweg Fl. Nr. 445, Gemarkung Kriegenbrunn gewährleistet. Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Im Übrigen wird auf Unterlage 13 verwiesen. 3. 9 379+600 Entwässerungs- a) [E] und [U] bis abschnitt 5 Bundesrepublik 380+390 Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Das im Bereich der BAB A 3 anfallende Oberflächenwasser wird in Bordrinnen bzw. in Rasenmulden gesammelt und über Einlaufschächte und Verrohrungen über das Absetzbecken ASB 380-1L in den vorhandenen Vorfluter “Regnitz“ geleitet. Eine Rückhaltung ist auf Grund der Leistungsfähigkeit der Regnitz nicht erforderlich. Die Entwässerungsmulden werden gemäß RAS-Ew befestigt. Bestehende Drainagen werden, soweit sie von der Maßnahme betroffen sind, den neuen Verhältnissen angepasst. Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung der Anlagen (mit Ausnahme der Drainagen) obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 3. Entwässerung siehe BWV lfd. Nr. 3.1 - 3.12 Bau-km (Strecke oder Achsenschnitt punkt) lfd. Nr. 1 3. 10 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 a) [E] und [U] 380+350 Absetzbecken --(Nord- ASB 380-1L seite) (Entwässerungsabschnitt 5) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Blatt 54 vorgesehene Regelung 5 Zur schadlosen Ableitung und Vorreinigung des Straßenoberflächenwassers aus dem Entwässerungsabschnitt 5 wird bei Bau-km 380+350 ein Absetzbecken angelegt. Das Absetzbecken weist eine Wasseroberfläche von mind. 110 m² und ein Ölauffangvolumen von mind. 30,0 m³ auf. Eine Rückhaltung ist auf Grund der Leistungsfähigkeit der Regnitz nicht erforderlich. Der Ablauf erfolgt über eine Ablaufleitung DN 500 in den vorhandenen Vorfluter “Regnitz“. Die Zufahrt zum ASB 380-1L wird über einen neu zu bauenden Betriebsweg (vgl. BWV lfd. Nr. 1.20) gewährleistet, der an den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl. Nr. 289/13, Gemarkung Eltersdorf anschließt. Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Im Übrigen wird auf Unterlage 13 verwiesen. 3. 11 380+390 Entwässerungs- a) [E] und [U] bis abschnitt 6 Bundesrepublik 383+067 Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Das im Bereich der BAB A 3, der BAB A 73, des AK Fürth/Erlangen und den fahrbahnzugewandten LärmschutzBöschungsflächen anfallende Oberflächenwasser wird in Bordrinnen bzw. in Rasenmulden gesammelt und über Einlaufschächte und Verrohrungen über das Absetzbecken ASB 380-2L in den vorhandenen Vorfluter “Regnitz“ geleitet. Eine Rückhaltung ist auf Grund der Leistungsfähigkeit der Regnitz nicht erforderlich. Die Entwässerungsmulden werden gemäß RAS-Ew befestigt. Bestehende Drainagen werden, soweit sie von der Maßnahme betroffen sind, den neuen Verhältnissen angepasst. Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung der Anlagen (mit Ausnahme der Drainagen) obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 3. Entwässerung siehe BWV lfd. Nr. 3.1 - 3.12 Bau-km (Strecke oder Achsenschnitt punkt) lfd. Nr. 1 3. 12 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 380+750 Absetzbecken a) [E] und [U] (Nord- ASB 380-2L --seite) (Entwässerungsabschnitt 6) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Blatt 55 vorgesehene Regelung 5 Zur schadlosen Ableitung und Vorreinigung des Straßenoberflächenwassers aus dem Entwässerungsabschnitt 6 wird bei Bau-km 380+750 ein Absetzbecken angelegt. Das Absetzbecken weist eine Wasseroberfläche von mind. 959 m² und ein Ölauffangvolumen von mind. 30,0 m³ auf. Eine Rückhaltung ist auf Grund der Leistungsfähigkeit der Regnitz nicht erforderlich. Der Ablauf erfolgt über eine Ablaufleitung DN 1200 in den vorhandenen Vorfluter “Regnitz“. Die Zufahrt zum ASB 380-2L wird über einen neu zu bauenden Betriebsweg (vgl. BWV lfd. Nr. 1.24) gewährleistet, der an den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl. Nr. 214/5, Gemarkung Eltersdorf anschließt. Die Herstellungskosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Im Übrigen wird auf Unterlage 13 verwiesen. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94 Bau-km (Strecke oder Achsenschni ttpunkt) lfd. Nr. 1 4. 1 2 Bezeichnung 3 374+653 Telekommunikationslinie a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) Blatt 56 vorgesehene Regelung 5 a) [E] und [U] Bei Bau-km 374+653 kreuzt im Zuge der Unterführung Deutsche Telekom der ER 1 eine bestehende Telekommunikationslinie der AG, T-Com Deutschen Telekom AG, T-Com die Trasse der BAB A 3. 4 Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. b) [E] und [U] Deutsche Telekom Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG. AG, T-Com Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 2 374+657 20 kV-Leitung a) [E] und [U] E.ON Bayern AG Bei Bau-km 374+657 kreuzt im Zuge der Unterführung der ER 1 eine bestehende 20 kV-Leitung der E.ON Bayern AG die BAB A 3. b) [E] und [U] E.ON Bayern AG Die Anlage wird gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach Vertrag vom 10.05.1993 / 26.06.93 sowie dem Rahmenvertrag vom 02.11.1988 / 06.02.1989. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 3 375+645 Entsorgung a) [E] und [U] Tank und und Autobahn Tank375+710 Rastanlage und Rast GmbH Aurach Rasthaus und Tankstelle (nachrichtlich b) [E] und [U] aus Autobahn TankPlanfeststellung und Rast GmbH zur Erweiterung der TR Aurach BWV lfd. Nr. 6.6) Die bestehenden Abwasserkanäle der vorhandenen Tankstelle Südseite mit Anschluss über den Versorgungstunnel bei Betr.-km 375+710 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.3) zur Abwasserentsorgung der Nordseite werden aufgelassen. Von Betr.-km 375+480 bis 375+710 wird eine neue Abwasserleitung zur geplanten neuen Tankstelle mit Rasthaus gebaut, die die A 3 in einem neuen Versorgungskanal DN 800 bei Betr.-km 375+645 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.3) kreuzt. Im Übrigen wird auf die Planfeststellung zur Erweiterung der TR Aurach verwiesen. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94 Bau-km (Strecke oder Achsenschni ttpunkt) lfd. Nr. 1 4. 4 2 374+653 375+645 und 375+710 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 Telekommuni- a) [E] und [U] Versorgung Autobahn TankTank- und und Rast GmbH Rastanlage Aurach Rasthaus und Tankstelle (nachrichtlich aus Planfeststellung zur Erweiterung der TR Aurach BWV lfd. Nr. 6.2 und 6.9 ) b) [E] und [U] Autobahn Tankund Rast GmbH Blatt 57 vorgesehene Regelung 5 Bei Bau-km 374+653 kreuzt im Zugeder dervorhandenen Unterführung Die bestehende Wasserversorgung Tankstelle Südseite mit Anschluss über den vorhandenen Versorgungstunnel bei Betr.-km 375+710 zur Wasserversorgung der Nordseite wird aufgelassen. Von Betr.-km 375+480 bis 375+710 wird eine neue Wasserleitung zur geplanten neuen Tankstelle mit Rasthaus gebaut, die die A 3 in einem neuen Versorgungskanal DN 800 bei Betr.-km 375+645 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.3) kreuzt. Das Stromkabel im Versorgungskanal bei Betr.-km 375+710 und von dort zur bestehenden Tankstelle Süd wird außer Betrieb genommen und ausgebaut. Von Betr.-km 375+480 bis 375+710 wird zur Stromversorgung der neuen Tankstelle mit Rasthaus Südseite ein neues Kabel verlegt, das die A3 im neuen Versorgungskanal DN 800 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.3) kreuzt. Im Übrigen wird auf die Planfeststellung zur Erweiterung der TR Aurach verwiesen. 4. 5 375+480 Telekommunika a) [E] und [U] tionsleitungen Deutsche Telekom bis AG, T-Com 375+750 (nachrichtlich aus Planfeststellung zur Erweiterung der TR Aurach BWV lfd. Nr. b) [E] und [U] 8.2) Deutsche Telekom AG, T-Com Die bestehenden Telekommunikationsleitungen werden im bestehenden Versorgungskanal und im Bereich der vorhandenen Tankstelle außer Betrieb genommen und ausgebaut. Von Betr.-km 375+480 bis 375+710 wird ein neuer Telekommunikationsanschluss zur neuen Tankstelle mit Rasthaus Südseite geschaffen, der die A 3 im neuen Versorgungkskanal DN 800 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.3) kreuzt. Technische Einzelheiten werden in einer gesondert zu schließenden Vereinbarung zwischen der Bundesstraßenverwaltung bzw. der Tank und Rast GmbH und der Deutschen Telekom AG geregelt. Die Kostentragung für Verlegungs- oder Anpassungsmaßnahmen richtet sich nach § 72 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die Unterhaltung der Fernmeldeanlage obliegt weiterhin der Deutschen Telekom AG. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94 Bau-km (Strecke oder Achsenschni ttpunkt) lfd. Nr. 1 4. 6 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 374+653 376+605 Telekommuni20 kV-Leitung a) [E] und [U] E.ON Bayern AG Blatt 58 vorgesehene Regelung 5 Bei Bau-km 374+653 kreuzt im Zuge der Unterführung 376+605 der GVS Steudach-Neuses (vgl. BWV lfd. Nr. 2.5) eine bestehende 20 kV-Leitung der E.ON Bayern AG die BAB A 3. Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. b) [E] und [U] E.ON Bayern AG Die Kostentragung regelt sich nach dem Gestattungsvertrag vom 14.12.1993 / 17.12.1993 mit der Stadt Erlangen (Baulastträger der GVS). Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 7 377+004 110 kVFreileitung a) [E] und [U] E.ON Netz GmbH Bei Bau-km 377+004 kreuzt eine bestehende 110 kVFreileitung der E.ON Netz GmbH die BAB A 3. Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. b) [E] und [U] E.ON Netz GmbH Die Kostentragung regelt sich nach dem Gestattungsvertrag vom 15.02.1973 / 18.04.1973. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 8 377+048 380 kVFreileitung a) [E] und [U] transpower stromübertragungs gmbh TenneT TSO GmbH Bei Bau-km 377+048 kreuzt eine bestehende 380 kVFreileitung der transpower stromübertragungs gmbh TenneT TSO GmbH die BAB A 3. Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. b) [E] und [U] transpower Die Kostentragung regelt sich nach dem stromübertragungs Gestattungsvertrag vom 17.03.1964 / 30.04.1964. gmbh TenneT TSO GmbH Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 9 377+553 Fernmeldeleitung a) [E] und [U] Bei Bau-km 377+553 kreuzt im Zuge der Unterführung Deutsche Telekom der St 2244 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.7) eine bestehende AG, T-Com Telekommunikationslinie der Deutschen Telekom AG, TCom die Trasse der BAB A 3. b) [E] und [U] Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den Deutsche Telekom neuen Verhältnissen angeglichen. AG, T-Com Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94 Bau-km (Strecke oder Achsenschni ttpunkt) lfd. Nr. 1 4. 10 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 374+653 LichtwellenTelekommuni377+565 leiter a) [E] und [U] ESTW AG b) [E] und [U] ESTW AG Blatt 59 vorgesehene Regelung 5 Bei Bau-km 377+565 374+653 kreuzt im Zuge der Unterführung der St 2244 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.7) eine vorhandene Lichtwellenleiterleitung der ESTW AG die BAB A 3. Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach dem Gestattungsvertrag vom 18.05.1999 / 25.05.1999. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 11 377+564 20 kV-Leitung a) [E] und [U] ESTW AG b) [E] und [U] ESTW AG Bei Bau-km 377+564 kreuzt im Zuge der Unterführung der St 2244 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.7) eine vorhandene 20 kV-Leitung der ESTW AG die BAB A 3. Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach dem Straßenbenutzungsvertrag vom 18.05.1999 / 25.05.1999. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 12 377+968 Fernmeldeleitung Bei Bau-km 377+968 kreuzt unterhalb der a) [E] und [U] Deutsche Telekom Aurachtalbrücke (vgl. BWV lfd. Nr. 2.9) eine bestehende Telekommunikationsleitung der Deutschen Telekom, TAG, T-Com Com die Trasse der BAB A 3. Im weiteren Verlauf nach Süden quert die Leitung die ER 6 und wird an die neuen Verhältnisse angepasst. b) [E] und [U] Deutsche Telekom Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den AG, T-Com neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 13 378+009 Wasserleitung DN 300 a) [E] und [U] Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe (ESTW AG) Bei Bau-km 378+009 kreuzt unterhalb der Aurachtalbrücke (vgl. BWV lfd. Nr. 2.9) eine bestehende Wasserleitung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe die Trasse der BAB A 3. Im weiteren Verlauf nach Süden quert die Leitung die verlegte ER 6 und wird an die neuen Verhältnisse angepasst. b) [E] und [U] Zweckverband zur Wasserversorgung Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. der Eltersdorfer Gruppe (ESTW Die Kostentragung regelt sich nach AG) Sondernutzungsrecht. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94 Bau-km (Strecke oder Achsenschni ttpunkt) lfd. Nr. 1 4. 14 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 374+653 Wasserleitung Telekommuni- a) [E] und [U] 378+071 DN 600 mit FernwasserSteuerkabel PN versorgung 25 Oberfranken b) [E] und [U] Fernwasserversorgung Oberfranken Blatt 60 vorgesehene Regelung 5 Bei Bau-km 378+071 374+653 kreuzt unterhalb im Zuge der derUnterführung Aurachtalbrücke (vgl. BWV lfd. Nr. 2.9) eine bestehende Wasserleitung mit Steuerkabel der Fernwasserversorgung Oberfranken die Trasse der BAB A 3. Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach dem Gestattungsvertrag vom 30.01.1995 / 07.02.1995. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 15 378+106 Wasserleitung DN 700 mit Steuerkabel a) [E] und [U] Zweckverband der Wasserversorgung fränkischer Wirtschaftsraum Bei Bau-km 378+106 kreuzt unterhalb der Aurachtalbrücke (vgl. BWV lfd. Nr. 2.9) eine bestehende Wasserleitung mit Steuerkabel des Zweckverbandes Wasserversorgung fränkischer Wirtschaftsraum die Trasse der BAB A 3. b) [E] und [U] Zweckverband der Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den Wasserversorgung neuen Verhältnissen angeglichen. fränkischer Die Kostentragung regelt sich nach der Vereinbarung Wirtschaftsraum vom 16.01.1987 / 10.03.1987 sowie dem Rahmenvertrag vom 20.11.1986 / 15.12.1986. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 16 378+107 Gasleitung DN 200 ND 25 a) [E] und [U] ESTW AG b) [E] und [U] ESTW AG Bei Bau-km 378+107 kreuzt unterhalb der Aurachtalbrücke (vgl. BWV lfd. Nr. 2.9) eine bestehende Gashochdruckleitung DN 200 der ESTW AG die Trasse der BAB A 3. Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach dem Gestattungsvertrag vom 10.05.1976 / 26.05.1976. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 17 378+113 Fernmeldeleitung a) [E] und [U] ESTW AG Bei Bau-km 378+113 kreuzt unterhalb der Aurachtalbrücke (vgl. BWV lfd. Nr. 2.9) eine Fernmeldeleitung der ESTW AG die Trasse der BAB A 3. b) [E] und [U] ESTW AG Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94 Bau-km (Strecke oder Achsenschni ttpunkt) lfd. Nr. 1 4. 18 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 374+653 378+115 TelekommuniFernmeldeleitung a) [E] und [U] N-ERGIE AG b) [E] und [U] N-ERGIE AG Blatt 61 vorgesehene Regelung 5 Bei Bau-km 374+653 kreuzt im Zuge der 378+115 unterhalb derUnterführung Aurachtalbrücke (vgl. BWV lfd. Nr. 2.9) eine Fernmeldeleitung der N-ERGIE AG die Trasse der BAB A 3. Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach dem Rahmenvertrag vom 20.07.2006 / 05.10.2006. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 19 378+190 Abwasserleitung DN 400 a) [E] und [U] Stadt Erlangen Bei Bau-km 378+190 kreuzt unterhalb der Aurachtalbrücke (vgl. BWV lfd. Nr. 2.9) eine bestehende Abwasserleitung DN 400 Stz der Stadt Erlangen die Trasse der BAB A 3. b) [E] und [U] Stadt Erlangen Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach dem Gestattungsvertrag vom 21.01.1985 / 31.01.1985. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 20 378+191 Fernmeldeleitung a) [E] und [U] ESTW AG Stadt Erlangen Bei Bau-km 378+191 kreuzt unterhalb der Aurachtalbrücke (vgl. BWV lfd. Nr. 2.9) eine Fernmeldeleitung der ESTW AG Stadt Erlangen die Trasse der BAB A 3. b) [E] und [U] ESTW AG Stadt Erlangen Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 21 378+225 Fernmeldeleitung a) [E] und [U] Bei Bau-km 378+225 kreuzt unterhalb der Deutsche Telekom Aurachtalbrücke im Zuge des öffentlichen Feld- und AG, T-Com Waldweges, Bierweg (vlg. BWV lfd. Nr. 1.12) eine Fernmeldeleitung der Deutschen Telekom AG, T-Com die Trasse der BAB A 3. b) [E] und [U] Deutsche Telekom Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den AG, T-Com neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94 Bau-km (Strecke oder Achsenschni ttpunkt) lfd. Nr. 1 4. 22 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 374+653 FernmeldeTelekommuni- a) [E] und [U] 378+575 bis leitung (DB AG) DB AG 378+755 Blatt 62 vorgesehene Regelung 5 Bei Bau-km 374+653 kreuzt im Zuge der Unterführung Von Bau-km 378+575 bis 378+755 verläuft südlich der BAB A 3 eine Fernmeldeleitung der DB AG. Die Anlage wird im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 durch den geplanten Lärmschutzwall überbaut und muss deshalb nach Süden verlegt werden. b) [E] und [U] DB AG Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 23 378+799 Fernmeldea) [E] und [U] leitung (DB AG) DB AG b) [E] und [U] DB AG Bei Bau-km 378+799 kreuzt im Zuge der Unterführung der Bahnlinie Erlangen-Bruck - Herzogenaurach (vgl. BWV lfd. Nr. 2.11) eine Fernmeldeleitung der DB AG die Trasse der BAB A 3. Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach Entschädigungsrecht. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 24 377+700 110 kVbis Freileitung 379+700 a) E] und [U] N-ERGIE AG b) [E] und [U] N-ERGIE AG 4. 25 377+700 110 / 380 kVbis Freileitung 379+700 a) E] und [U] transpower stromübertragungs gmbh TenneT TSO GmbH Von Bau-km 377+700 bis 379+700 verläuft südlich der BAB A 3 eine 110 kV Freileitung der N-ERGIE AG. Die Anlage wird von den Ausbaumaßnahmen nicht berührt. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Von Bau-km 377+700 bis 379+700 verläuft südlich der BAB A 3 eine 110 / 380 kV Freileitung der transpower stromübertragungs gmbh. TenneT TSO GmbH Die Anlage wird von den Ausbaumaßnahmen nicht berührt. b) E] und [U] Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem transpower Leitungsträger. stromübertragungs gmbh TenneT TSO GmbH 4. 26 379+049 Abwassera) [E] und [U] leitung DN 1400 Stadt Erlangen Bei Bau-km 379+049 kreuzt westlich der Unterführung der ER 2 eine Abwasserleitung DN 1400 der Stadt Erlangen, die als Eiprofil DN 900/1350 fortgeführt wird, die BAB A 3. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94 Bau-km (Strecke oder Achsenschni ttpunkt) lfd. Nr. 1 4. 26 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 374+653 Telekommuni- b) [E] und [U] Stadt Erlangen Blatt 63 vorgesehene Regelung 5 Bei Bau-km 374+653 kreuzt im Zugegesichert der Unterführung Die Anlage wird, soweit erforderlich, und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach dem Gestattungsvertrag vom 12.11.1981 / 10.12.1981. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 27 379+065 Fernmeldeleitung T-Com Bei Bau-km 379+065 kreuzt im Zuge der Unterführung a) [E] und [U] Deutsche Telekom der ER 2 eine Fernmeldeleitung der Deutschen Telekom, T-Com AG die BAB A 3. AG, T-Com Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG. b) [E] und [U] Deutsche Telekom Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem AG, T-Com Leitungsträger. 4. 28 379+069 Wasserleitung DN 450 300 a) [E] und [U] Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe (ESTW AG) b) [E] und [U] Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe (ESTW AG) 4. 29 379+072 2 x 20 kVLeitung und Elektroleitung a) [E] und [U] ESTW AG b) ESTW AG Bei Bau-km 379+069 kreuzt im Zuge der Unterführung der ER 2 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.13) eine Wasserleitung DN 450 300 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe die BAB A 3. Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach dem Gestattungsvertrag vom 21.03.1962 / 26.03.1962. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Bei Bau-km 379+072 kreuzt im Zuge der Unterführung der ER 2 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.13) eine 2 x 20 kV Leitung und eine Stromleitung für die Straßenbeleuchtung (zusammen mit einem Informationskabel) der ESTW AG die BAB A 3. Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. dem Konzessionsvertrag mit der Stadt Erlangen. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 30 379+072 Lichtwellenleiter a) [E] und [U] ESTW AG Bei Bau-km 379+072 kreuzt im Zuge der Unterführung der ER 2 eine Lichtwellenleiterleitung (in einem 4-fach Leerrohr, welches sich in einem Schutzrohr PVC DN 100 befindet) der ESTW AG die BAB A 3. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94 Bau-km (Strecke oder Achsenschni ttpunkt) lfd. Nr. 1 4. 30 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 374+653 Telekommuni- b) [E] und [U] ESTW AG Blatt 64 vorgesehene Regelung 5 Bei Bau-km 374+653 kreuzt im Zugegesichert der Unterführung Die Anlage wird, soweit erforderlich, und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. dem Konzessionsvertrag mit der Stadt Erlangen. 4. 31 379+073 Fernmeldeleitung Kabel Deutschland GmbH Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Bei Bau-km 379+073 kreuzt im Zuge der Unterführung a) [E] und [U] Kabel Deutschland der ER 2 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.13) eine Fernmeldeleitung der Kabel Deutschland GmbH die BAB A 3. GmbH Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. b) [E] und [U] Kabel Deutschland Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG. GmbH Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 32 379+073 Fernmeldeleitung T-Com Bei Bau-km 379+073 kreuzt im Zuge der Unterführung a) [E] und [U] Deutsche Telekom der ER 2 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.13) eine Fernmeldeleitung der Deutschen Telekom, T-Com AG die BAB A 3. AG, T-Com Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG. b) [E] und [U] Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Deutsche Telekom Leitungsträger. AG, T-Com 4. 33 379+070 Wasserleitung bis DN 300 379+600 a) [E] und [U] Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe (ESTW AG) Von Bau-km 379+070 bis 379+600 verläuft südlich der BAB A 3 eine Wasserleitung DN 300 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe. Zwischen Bau-km 379+070 und Bau-km 379+300 ist die Wasserleitung stillgelegt. Die Anlage wird von den Ausbaumaßnahmen nicht b) [E] und [U] berührt. Zweckverband zur Wasserversorgung Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem der Eltersdorfer Leitungsträger. Gruppe (ESTW AG) 4. 34 379+410 20 kV Leitung bis 379+600 a) [E] und [U] ESTW AG Von Bau-km 379+410 bis 379+600 verläuft südlich der BAB A 3 eine 20 kV Leitung der ESTW AG. Die Anlage wird von den Ausbaumaßnahmen nicht berührt. b) [E] und [U] ESTW AG Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94 Bau-km (Strecke oder Achsenschni ttpunkt) lfd. Nr. 1 4. 35 2 374+653 379+350 bis 379+600 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 Telekommuniprivate Wasserleitung DN 150 a) [E] und [U] privat Blatt 65 vorgesehene Regelung 5 Bei Bau-km 374+653 kreuzt im Zuge der Unterführung Von Bau-km 379+350 bis 379+600 verläuft nördlich der BAB A 3 eine private Wasserleitung DN 150. Die Anlage wird von den Ausbaumaßnahmen nicht berührt. b) [E] und [U] privat 4. 36 379+606 2 x 20 kV Leitung a) [E] und [U] ESTW AG b) [E] und [U] ESTW AG Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Bei Bau-km 379+606 kreuzt im Zuge der Brücke über den Main-Donau-Kanal (vgl. BWV lfd. Nr. 2.14) eine 2 x 20 kV Leitung (zusammen mit einem Infromationskabel) in jeweils einem Schutzrohr DN 100 der ESTW AG die BAB A 3. Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach dem Gestattungsvertrag vom 19.10.1965 / 14.10.1964. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 37 379+603 Fernmeldeleitung a) [E] und [U] Bei Bau-km 379+603 kreuzt im Zuge der Brücke über Deutsche Telekom den Main-Donau-Kanal eine Fernmeldeleitung der AG, T-Com Deutschen Telekom AG, T-Com die BAB A 3. Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den b) [E] und [U] Deutsche Telekom neuen Verhältnissen angeglichen. AG, T-Com Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 38 379+891 Mess- und Steuerkabel a) [E] und [U] E.ON Netz GmbH b) [E] und [U] --- Bei Bau-km 379+891 wird durch die Baumaßnahme ein bestehendes Mess- und Steuerkabel des ehemaligen Großkraftwerkes Franken 2 berührt, das in einem Stahlrohrdurchlass (vgl. BWV lfd. Nr. 2.16) die BAB A 3 kreuzt. Die Anlage ist bereits stillgelegt und wird ersatzlos rückgebaut. Die Kostentragung regelt sich nach dem Gestattungsvertrag vom 12.10.1965 / 18.10.1965. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94 Bau-km (Strecke oder Achsenschni ttpunkt) lfd. Nr. 1 4. 39 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 374+653 379+870 TelekommuniBAB-Starkbis stromkabel 379+910 Blatt 66 vorgesehene Regelung 5 Bei Bau-km 374+653 kreuzt im Zuge derdurch Unterführung Von Bau-km 379+870 bis 379+910 wird die Baumaßnahme ein bestehendes BAB Starkstromkabel berührt. a) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenver Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den waltung neuen Verhältnissen angeglichen. b) [E] und [U] Die Kostentragung richtet sich nach dem Bundesrepublik Gestattungsvertrag vom 26.07.1994 / 10.08.1994 mit der Deutschland, Bundesstraßenver E.ON Kraftwerke GmbH. waltung Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. 4. 40 379+978 110 kV Leitung a) [E] und [U] E.ON Netz GmbH b) [E] und [U] --- Bei Bau-km 379+978 wird durch die Baumaßnahme eine bestehende 110 kV Leitung des ehemaligen Großkraftwerkes Franken 2 berührt, die in einem Stahlrohrdurchlass (vgl. BWV lfd. Nr. 2.18) die BAB A 3 kreuzt. Die Anlage ist bereits stillgelegt und wird ersatzlos rückgebaut. Die Kostentragung regelt sich nach dem Gestattungsvertrag vom 12.10.1965 / 18.10.1965. 4. 41 380+077 Abwasserkanal a) [E] und [U] E.ON Netz GmbH b) [E] und [U] E.ON Netz GmbH Bei Bau-km 380+077 quert ein bestehender Abwasserkanal des ehemaligen Großkraftwerkes Franken 2 die BAB A 3 in einem Betonrohrdurchlass DN 1000 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.19). Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung richtet sich nach Sondernutzungsrecht. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 42 379+925 110 kVbis Freileitung 383+067 a) [E] und [U] N-ERGIE AG b) [E] und [U] N-ERGIE AG Von Bau-km 379+925 bis 383+067 verläuft eine 110 kV Freileitung der N-ERGIE AG und quert die BAB A 73 und die südlichen Rampen des AK Fürth/Erlangen zwischen Bau-km 381+050 und 381+425. Im weiteren Verlauf quert die Leitung die BAB A 3 ca. bei Bau-km 381+800. Die Freileitung wird angehoben und den neuen Verhältnissen im Zuge des Umbaus des AK Fürth/Erlangen und der BAB A 3 angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach der Vereinbarung vom 10.05.1988 / 24.05.1988 sowie dem Rahmenvertrag vom 20.07.06 / 05.10.06. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94 Bau-km (Strecke oder Achsenschni ttpunkt) lfd. Nr. 1 4. 43 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 374+653 380+352 Telekommuni220 kV- 110 kV- a) [E] und [U] E.ON Netz GmbH Freileitung b) [E] und [U] E.ON Netz GmbH Blatt 67 vorgesehene Regelung 5 Bei Bau-km 380+352 374+653 quert kreuzteine im Zuge der kV Unterführung 220 110 Freileitung der E.ON Netz GmbH die BAB A 3. Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Ausbaus des AK Fürth/Erlangen und der BAB A 3 angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach Gestattungsvertrag vom 10.05.1973 / 04.05.1973. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 44 4. 45 380+476 380/220 V Niederspannungsleitung 380+474 Wasserleitung DN 400 a) [E] und [U] Wiesenbewässerungsgenossenschaft Eltersdorf Bei Bau-km 380+476 quert im Zuge der Brücke über die Regnitz eine 380/220 V Niederspannungsleitung der Wiesenbewässerungsgenossenschaft Eltersdorf die BAB A 3. b) [E] und [U] Wiesenbewässerungsgenossenschaft Eltersdorf Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Ausbaus des AK Fürth/Erlangen und der BAB A 3 angeglichen. a) [E] und [U] Wiesenbewässerungsgenossenschaft Eltersdorf Die Kostentragung regelt sich nach Gestattungsvertrag vom 14.02.1961 / 10.04.1961. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Bei Bau-km 380+474 quert im Zuge der Brücke über die Regnitz (vgl. BWV lfd. Nr. 2.22) eine Wasserleitung DN 400 der Wiesenbewässerungsgenossenschaft Eltersdorf die BAB A 3. Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Ausbaus des AK Fürth/Erlangen und der BAB A 3 angeglichen. 4. 46 380+676 Abwasser DN 1200 b) [E] und [U] Wiesenbewässerungsgenossenschaft Eltersdorf Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. a) [E] und [U] Stadt Erlangen Bei Bau-km 380+676 quert im Zuge der östlichen Flutbrücke der Regnitz eine Abwasserleitung DN 1200 der Stadt Erlangen die BAB A 3 mit einem Betonrohrdurchlass (vgl. BWV lfd. Nr. 2.24). b) [E] und [U] Stadt Erlangen Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Die Kostentragung regelt sich nach dem Gestattungsvertrag vom 18.06.1985 / 28.06.1985. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94 Bau-km (Strecke oder Achsenschni ttpunkt) lfd. Nr. 1 4. 47 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 374+653 Abwasser Telekommuni380+680 DN 1400 a) [E] und [U] Stadt Erlangen b) [E] und [U] Stadt Erlangen Blatt 68 vorgesehene Regelung 5 Bei Bau-km 380+680 374+653 quert kreuztim imZuge Zugeder deröstlichen Unterführung Flutbrücke der Regnitz eine Abwasserleitung DN 1400 der Stadt Erlangen die BAB A 3 mit einem Betonrohrdurchlass (vgl. BWV lfd. Nr. 2.25). Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach dem Gestattungsvertrag vom 18.06.1985 / 28.06.1985. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 48 380+683 Abwasserdruckleitung DN 300 a) [E] und [U] Stadt Erlangen b) [E] und [U] Stadt Erlangen Bei Bau-km 380+683 quert im Zuge der östlichen Flutbrücke der Regnitz (vgl. BWV lfd. Nr. 2.23) eine Abwasserdruckleitung der Stadt Erlangen die BAB A 3. Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach dem Gestattungsvertrag vom 18.06.1985 / 28.06.1985. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 49 380+686 Abwasserdruckleitung DN 150 a) [E] und [U] Stadt Erlangen b) [E] und [U] Stadt Erlangen Bei Bau-km 380+686 quert im Zuge der östlichen Flutbrücke der Regnitz (vgl. BWV lfd. Nr. 2.23) eine Abwasserdruckleitung der Stadt Erlangen die BAB A 3. Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach dem Gestattungsvertrag vom 18.06.1985 / 28.06.1985. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 50 380+789 Lichtwellenleiter a) [E] und [U] ESTW AG b) [E] und [U] ESTW AG Bei Bau-km 380+789 quert ein Lichtwellenleiterkabel der ESTW AG in einem Stahlrohrdurchlass DN 1000 der ESTW AG (vgl. BWV lfd. Nr. 2.26) die BAB A 3. Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach dem Gestattungsvertrag vom 05.12.1989. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94 Bau-km (Strecke oder Achsenschni ttpunkt) lfd. Nr. 1 4. 51 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 374+653 380+789 Telekommuni2 x 20 kV Leitung a) [E] und [U] ESTW AG b) [E] und [U] ESTW AG Blatt 69 vorgesehene Regelung 5 Bei Bau-km 380+789 374+653 quert kreuzteine im Zuge der 2 x 20 kVUnterführung Elektroleitung (zusammen mit einem Informationskabel) der ESTW AG in einem Stahlrohrdurchlass DN 1000 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.26) die BAB A 3. Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach dem Gestattungsvertrag vom 05.12.1989. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 52 380+789 Fernmeldeleitung a) [E] und [U] Bei Bau-km 380+789 quert eine Fernmeldeleitung der Deutsche Telekom Deutschen Telekom AG, T-Com in einem AG, T-Com Stahlrohrdurchlass DN 1000 der ESTW AG (vgl. BWV lfd. Nr. 2.26) die BAB A 3. b) [E] und [U] Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den Deutsche Telekom neuen Verhältnissen angeglichen. AG, T-Com Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 53 380+789 Fernmeldeleitung a) [E] und [U] Bei Bau-km 380+789 quert eine Fernmeldeleitung der Kabel Deutschland Kabel Deutschland GmbH in einem Stahlrohrdurchlass GmbH DN 1000 der ESTW AG (vgl. BWV lfd. Nr. 2.26) die BAB A 3. Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den b) [E] und [U] neuen Verhältnissen angeglichen. Kabel Deutschland GmbH Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 54 380+847 Wasserleitung DN 200 a) [E] und [U] Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe (ESTW AG) b) [E] und [U] Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe (ESTW AG) Bei Bau-km 380+847 quert eine Wasserleitung DN 200 des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe in einem Stahlrohrdurchlass DN 600 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.27) die BAB A 3. Im weiteren Velauf kreuzt die Wasserleitung die BAB A 73 bei Bau-km 144+353 im Zuge der Unterführung der ER 3 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.44). Die Anlage wird im Bereich der A 3 verlängert und während der Baumaßnahme gesichert. Im Bereich der A 73 wird die Anlage gesichert und, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen angepasst. Die Kostentragung regelt sich nach dem Gestattungsvertrag vom 31.07.1964 / 10.08.1964. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94 Bau-km (Strecke oder Achsenschni ttpunkt) lfd. Nr. 1 4. 55 2 Bezeichnung 3 374+653 380+865 TelekommuniFernmeldeleitung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) Blatt 70 vorgesehene Regelung 5 Bei Bau-km 374+653 kreuzt imZuge Zugeder derÜberführung Unterführungder 380+865 quert im a) [E] und [U] Deutsche Telekom St 2242 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.28) eine Fernmeldeleitung der Deutschen Telekom AG, T-Com die BAB A 3. AG, T-Com 4 Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den b) [E] und [U] neuen Verhältnissen angeglichen. Deutsche Telekom AG, T-Com Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 56 380+865 Fernmeldeleitung Bei Bau-km 380+865 quert im Zuge der Überführung der a) [E] und [U] Kabel Deutschland St 2242 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.28) eine Fernmeldeleitung der Kabel Deutschland GmbH die BAB A 3. GmbH Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den b) [E] und [U] neuen Verhältnissen angeglichen. Kabel Deutschland GmbH Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 57 380+865 Elektroleitung a) [E] und [U] ESTW AG Stadt Erlangen Bei Bau-km 380+865 quert im Zuge der Überführung der St 2242 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.28) eine Elektroleitung der ESTW AG Stadt Erlangen die BAB A 3. Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. b) [E] und [U] ESTW AG Stadt Erlangen 4. 58 380+878 Elektroleitung a) [E] und [U] ESTW AG Stadt Erlangen Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Bei Bau-km 380+878 quert im Zuge der Überführung der St 2242 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.28) eine Elektroleitung der ESTW AG Stadt Erlangen die BAB A 3. Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. b) [E] und [U] ESTW AG Stadt Erlangen Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94 Bau-km (Strecke oder Achsenschni ttpunkt) lfd. Nr. 1 4. 59 2 374+653 380+700 bis 381+150 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 TelekommuniAbwasserleitung DN 1600 a) [E] und [U] Stadt Erlangen b) [E] und [U] Stadt Erlangen Blatt 71 vorgesehene Regelung 5 Bei Bau-km 374+653 kreuzt im Zuge der Unterführung Von Bau-km 380+700 bis 381+150 verläuft südlich der BAB A 3 eine Abwasserleitung DN 1600 der ESTW AG. Die Anlage wird im Zuge des Ausbaus des AK Fürth/Erlangen und der BAB A 3 durch die geplanten Lärmschutzwälle überbaut und muss deshalb nach Süden verlegt werden. Der neue Verlauf der Anlage führt durch folgende Grundstücke der Gemarkung Eltersdorf: Fl.-Nr. 300/4, 309, 459/34, 308/5, 1051/2, 1051/3, 1051/1, 1050, 1075/2 und 1044. Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 60 381+054 20 kV Leitung a) [E] und [U] ESTW AG b) [E] und [U] ESTW AG Bei Bau-km 381+054 quert eine 20 kV-Leitung der ESTW AG die BAB A 3. Die Anlage wird gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach dem Nutzungsvertrag vom 16.04.1969 / 05.05.1969. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 61 381+050 Elektroleitung a) [E] und [U] ESTW AG Bei Bau-km 381+050 quert eine Elektroleitung der ESTW AG die nördlichen Rampen des AK Fürth/Erlangen. b) [E] und [U] - Die Anlage wird stillgelegt und ersatzlos rückgebaut. Die Kostentragung regelt sich nach dem Stromlieferungsvertrag vom 28.02.1990 / 16.03.1990. 4. 62 381+000 Regenwasserbis leitung 382+250 a) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Von Bau-km 381+000 bis 382+250 wird nördlich der BAB A 3 eine Regenwasserleitung zur Ableitung des Langenaugrabens errichtet. Die Anlage wird neu gebaut. Die Kostentragung trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung der Anlage obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94 Bau-km (Strecke oder Achsenschni ttpunkt) lfd. Nr. 1 4. 63 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 374+653 Elektroleitung Telekommuni381+150 bis 381+350 a) [E] und [U] ESTW AG b) [E] und [U] ESTW AG Blatt 72 vorgesehene Regelung 5 Bei Bau-km 374+653 kreuzt im Zuge der Unterführung Von Bau-km 381+150 bis 381+350 verläuft nördlich der BAB A 3 eine Elektroleitung. Diese quert die nördlichen Rampen des AK Fürth/Erlangen und die BAB A 73. Die Anlage wird gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach Nutzungsvertrag vom 16.04.1969 / 05.05.1969. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 64 381+550 Gasleitung DN 200 bis 382+700 a) [E] und [U] Von Bau-km 381+550 bis 382+700 verläuft nördlich der Frankengas GmbH BAB A 3 eine Gasleitung DN 200 der Frankengas GmbH. Die Anlage wird den neuen Verhältnissen im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 angeglichen und verläuft nördlich der Autobahnböschung in Öffentlichen Feld- und b) [E] und [U] Frankengas GmbH Waldwegen (vgl. BWV lfd. Nr. 1.28 und 1.32) und durch folgende Flurstücke der Gemarkung Eltersdorf: 1140, 1164/2, 1169/3, 1173, 905, 904, 903, 1187/2, 896/17 und 896. Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 65 381+730 Lichtwellenleiter a) [E] und [U] Versatel AG b) [E] und [U] Versatel AG Bei Bau-km 381+730 verläuft nördlich der BAB A 3 ein Lichtwellenleiterkabel der Versatel AG und quert die Autobahn östlich des BW 381c bei Bau-km 381+730. Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 und des AK Fürth/Erlangen angeglichen. Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 66 381+600 Fernmeldebis leitung 382+850 Von Bau-km 381+600 bis 382+850 verläuft nördlich der a) [E] und [U] Deutsche Bahn AG BAB A 3 eine Fernmeldeleitung der Deutschen Bahn AG. b) [E] und [U] Deutsche Bahn AG Die Anlage wird im Zuge des Ausbaus BAB A 3 und des Umbaus des AK Fürth/Erlangen überbaut und muss deshalb nach Norden verlegt werden. Die Kostentragung richtet sich nach Sondernutzungsrecht. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94 Bau-km (Strecke oder Achsenschni ttpunkt) lfd. Nr. 1 4. 67 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 374+653 Elektroleitung Telekommuni381+723 a) [E] und [U] ESTW AG Stadt Erlangen b) [E] und [U] ESTW AG Stadt Erlangen Blatt 73 vorgesehene Regelung 5 Bei Bau-km 381+723 374+653 verläuft kreuzt imnördlich Zuge der derUnterführung Überführung BW 381c (vgl. BWV lfd. Nr. 2.39) ein Elektrokabel der ESTW AG Stadt Erlangen. Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 und des AK Fürth/Erlangen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. dem Konzessionsvertrag mit der Stadt Erlangen. 4. 68 381+723 Elektroleitung a) [E] und [U] ESTW AG Stadt Erlangen Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Bei Bau-km 381+723 verläuft südlich der Überführung BW 381c (vgl. BWV lfd. Nr. 2.39) ein Elektrokabel der ESTW AG Stadt Erlangen. Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 und des AK Fürth/Erlangen angeglichen. b) [E] und [U] ESTW AG Stadt Erlangen Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. dem Konzessionsvertrag mit der Stadt Erlangen. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 69 381+740 Überlaufkanal DN 100 a) [E] und [U] Stadt Erlangen b) [E] und [U] Stadt Erlangen Bei Bau-km 381+740 verläuft ein Überlaufkanal der Stadt Erlangen und schließt an die Entwässerung der BAB A 3 an. Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 und des AK Fürth/Erlangen angeglichen. Der Anschluss an die Entwässerungsanlagen der BAB A 3 wird wiederhergestellt. Die maximale Einleitmenge bleibt auf 10 l/s beschränkt. Die Kostentragung regelt sich nach dem Nutzungsvertag vom 04.12.1990 / 05.12.1990 mit der Stadt Erlangen. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94 Bau-km (Strecke oder Achsenschni ttpunkt) lfd. Nr. 1 4. 70 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 374+653 382+100 Telekommuni20 kV Leitung bis 382+200 Blatt 74 vorgesehene Regelung a) [E] und [U] ESTW AG 5 Bei Bau-km 374+653 kreuzt im Zuge der Unterführung Von Bau-km 382+100 bis 382+200 verläuft südlich der BAB A 3 eine 20 kV Hochspannungsleitung der ESTW AG. b) [E] und [U] ESTW AG Die Anlage wird den neuen Verhältnissen im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 und des AK Fürth/Erlangen angeglichen und nach Süden verlegt. Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 71 382+152 110 kV Leitung a) [E] und [U] Bei Bau-km 382+152 quert eine 110 kV Freileitung der DB Energie GmbH DB Energie GmbH die Autobahn. b) [E] und [U] DB Energie GmbH Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 und des AK Fürth/Erlangen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 72 382+180 Abwasserkanal a) [E] und [U] DN 1000 Stadt Erlangen b) [E] und [U] Stadt Erlangen Bei Bau-km 382+180 verläuft südlich der BAB A 3 ein Abwasserkanal DN 1000 Stz der Stadt Erlangen. Die Anlage diente der Ableitung des Langenaugrabens in das Kanalnetz der Stadt und wird nicht mehr benötigt. Die Anlage wird, so weit für den Ausbau der BAB A 3 erforderlich, rückgebaut. Der weiter nach Süden verlaufende Teil des Abwasserkanals bleibt erhalten. Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 73 382+650 Niederspanbis nungsleitung 382+719 a) [E] und [U] ESTW AG Von Bau-km 382+650 bis 382+719 verläuft südlich der BAB A 3 eine Niederspannungsleitung der ESTW AG und kreuzt die BAB A 3 bei Bau-km 382+719 in einem Schutzrohr. b) [E] und [U] ESTW AG Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 und des AK Fürth/Erlangen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach der Vereinbarung vom 31.10.1994 / 10.11.1994. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94 Bau-km (Strecke oder Achsenschni ttpunkt) lfd. Nr. 1 4. 74 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 374+653 382+719 TelekommuniGasleitung DN 150 a) [E] und [U] ESTW AG b) [E] und [U] ESTW AG Blatt 75 vorgesehene Regelung 5 Bei Bau-km 374+653 kreuzt ZugeSchutzrohr der Unterführung 382+719 quert inimeinem eine Gasleitung DN 150 der ESTW AG die BAB A 3. Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 und des AK Fürth/Erlangen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach dem Nutzungsvertrag vom 17.03.1989 / 31.03.1989. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 75 382+719 Wasserleitung DN 300 a) [E] und [U] Zweckverband Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe (ESTW AG) b) [E] und [U] Zweckverband Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe (ESTW AG) 4. 76 382+719 Fernmeldea) [E] und [U] leitung und ESTW AG Lichtwellenleiter Bei Bau-km 382+719 quert in einem Schutzrohr eine Wasserleitung des Zweckverbandes Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe die BAB A 3. Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 und des AK Fürth/Erlangen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach dem Nutzungsvertrag vom 17.03.1989 / 31.03.1989. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Bei Bau-km 382+719 quert eine Fernmeldeleitung sowie ein LWL-Kabel der ESTW AG in einem Schutzrohr die BAB A 3. Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 und des AK Fürth/Erlangen angeglichen. b) [E] und [U] ESTW AG Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 77 382+730 Fernmeldeleitung Bei Bau-km 382+730 quert nördlich der Überführung der a) [E] und [U] Deutsche Telekom ER 3, Weinstraße, (vgl. BWV lfd. Nr. 2.41) eine Fernmeldeleitung der Deutschen Telekom AG, T-Com in AG, T-Com einem Schutzrohr die BAB A 3. b) [E] und [U] Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen Deutsche Telekom Verhältnissen im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 und AG, T-Com des AK Fürth/Erlangen angeglichen. Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94 Bau-km (Strecke oder Achsenschni ttpunkt) lfd. Nr. 1 4. 78 2 Bezeichnung 3 374+653 Wasserleitung Telekommuni382+775 bis DN 300 St 383+067 a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) Blatt 76 vorgesehene Regelung 5 Bei Bau-km 374+653 kreuzt im Zuge der Unterführung a) [E] und [U] Von Bau-km 382+775 bis 383+040 verläuft nördlich der Zweckverband BAB A 3 eine Wasserleitung DN 300 St der ESTW AG Wasserversorgung und quert die Autobahn im Zuge des BW 383a (vgl. BWV der Eltersdorfer lfd. Nr. 2.42) um anschließend südlich der A 3 zu Gruppe verlaufen. (ESTW AG) Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen b) [E] und [U] Verhältnissen im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 und Zweckverband des AK Fürth/Erlangen angeglichen. Wasserversorgung der Eltersdorfer Die Kostentragung regelt sich nach dem Gruppe Gestattungsvertrag vom März 1964, sowie dem (ESTW AG) Gestattungsvertag vom 05.08.1976 / 07.09.1976. 4 Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 79 382+740 Wasserleitung bis DN 300 383+067 a) [E] und [U] ESTW AG Von Bau-km 382+740 bis 383+067 verläuft südlich der BAB A 3 eine Wasserleitung DN 300 der ESTW AG. b) [E] und [U] ESTW AG Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 und des AK Fürth/Erlangen angeglichen. Im Bereich der Überführung der ER 3 regelt sich die Kostentragung nach dem Konzessionsvertrag mit der Stadt Erlangen. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 80 142+655 Gasleitung (A 73) DN 150 a) [E] und [U] ESTW AG Bei Bau-km 142+655 der BAB A 73 quert in einem Schutzrohr DN 300 eine Gasleitung DN 150 der ESTW AG die BAB A 73. b) [E] und [U] ESTW AG Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach dem Straßenbenutzungsvertrag vom 19.04.1992 / 10.06.1992. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 81 142+655 Wasserleitung (A 73) DN 150 a) [E] und [U] ESTW AG Bei Bau-km 142+657 der BAB A 73 quert in einem Schutzrohr DN 300 eine Wasserleitung DN 150 der ESTW AG die BAB A 73. Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. b) [E] und [U] ESTW AG Die Kostentragung regelt sich nach dem Straßenbenutzungsvertrag vom 19.04.1992 / 10.06.1992. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94 Bau-km (Strecke oder Achsenschni ttpunkt) lfd. Nr. 1 4. 82 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 374+653 EntwässerungsTelekommuni- a) [E] und [U] 143+775 (A 73) leitung SC Eltersdorf DN 150 Blatt 77 vorgesehene Regelung 5 Bei Bau-km 143+775 374+653 der kreuzt imAZuge der Unterführung BAB 73 quert in einem Betonrohrdurchlass DN 800 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.34) eine Entwässerungsleitung DN 150 des SC Eltersdorf die Tangential- und Schleifenrampe des AK Fürth/Erlangen. Die Anlage wird nicht mehr benötigt und rückgebaut. b) [E] und [U] - 4. 83 144+053 Abwassera) [E] und [U] (A 73) leitung DN 1200 Stadt Erlangen Die Kostentragung regelt sich nach dem Nutzungsvertrag vom 06.09.1979 /18.08.1979. Bei Bau-km 144+053 der BAB A 73 quert eine Abwasserleitung DN 1200 der Stadt Erlangen die BAB A 73 in einem Betonrohrdurchlass (vgl. BWV lfd. Nr. 2.43). Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. b) [E] und [U] Stadt Erlangen Die Kostentragung regelt sich nach dem Gestattungsvertrag vom 12.08.1970 / 31.08.1970. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 84 4. 85 144+110 Elektroleitung a) [E] und [U] (A 73) 15 kV Bundesrepublik Wasser- und Deutschland Schifffahrtsamt (Wasser- und Nürnberg Schifffahrtsverwaltung) 144+110 20 kV Leitung (A 73) Bei Bau-km 144+110 (A 73) quert eine Elektroleitung des Wasser- und Schifffahrtsamtes Nürnberg die BAB A 73. Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Ausbaus des AK Fürth/Erlangen angeglichen. b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung) Die Kostentragung regelt sich nach der Verwaltungsvereinbarung vom 01.09.1978 / 11.09.1978. a) [E] und [U] ESTW AG Bei Bau-km 144+110 (A 73) quert eine 20 kV Leitung (zusammen mit einem Informationskabel) der ESTW AG die BAB A 73. b) [E] und [U] ESTW AG Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Ausbaus des AK Fürth/Erlangen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94 Bau-km (Strecke oder Achsenschni ttpunkt) lfd. Nr. 1 4. 86 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 374+653 Telekommuni144+354 Elektroleitung (A 73) Blatt 78 vorgesehene Regelung a) [E] und [U] ESTW AG 5 Bei Bau-km 144+354 374+653 (A kreuzt Zuge der Unterführungder 73) im quert eine Elektroleitung ESTW AG die BAB A 73 im Zuge der Unterführung der ER 3, Weinstraße (vgl. BWV lfd. Nr. 2.44). b) [E] und [U] ESTW AG Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Ausbaus des AK Fürth/Erlangen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 87 144+355 Gasleitung DN (A 73) 200 St SwKa a) [E] und [U] ESTW AG b) [E] und [U] ESTW AG Bei Bau-km 144+355 (A 73) quert eine Gasleitung der ESTW AG die BAB A 73 im Zuge der Unterführung der ER 3, Weinstraße (vgl. BWV lfd. Nr. 2.44). Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Ausbaus des AK Fürth/Erlangen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach dem Straßenbenutzungsvertrag vom 30.01.1991 / 12.02.1991. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. DIe Leitung ist zum derzeitigen Stand noch nicht realisiert worden. 4. 88 144+358 Abwasser(A 73) leitung DN 800/1200 a) [E] und [U] Stadt Erlangen Bei Bau-km 144+358 (A 73) quert eine Abwasserleitung der Stadt Erlangen die BAB A 73 im Zuge der Unterführung der ER 3, Weinstraße (vgl. BWV lfd. Nr. 2.44). b) [E] und [U] Stadt Erlangen Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Ausbaus des AK Fürth/Erlangen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach dem Vertrag vom 03.06.1986 / 13.06.1986. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 89 144+360 Elektroleitung (A 73) a) [E] und [U] ESTW AG Bei Bau-km 144+360 (A 73) quert eine Elektroleitung (zusammen mit einem Informationskabel) der ESTW AG die BAB A 73 im Zuge der Unterführung der ER 3, Weinstraße (vgl. BWV lfd. Nr. 2.44). b) [E] und [U] ESTW AG Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Ausbaus des AK Fürth/Erlangen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94 Bau-km (Strecke oder Achsenschni ttpunkt) lfd. Nr. 1 4. 90 2 Bezeichnung 3 374+653 FernmeldeTelekommuni144+360 (A 73) leitung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) Blatt 79 vorgesehene Regelung 5 Bei Bau-km 374+653 kreuzt Zuge der Unterführung a) [E] und [U] 144+360 (A 73) im quert eine Fernmeldeleitung Deutsche Telekom der Deutschen Telekom AG, T-Com die BAB A 73 im AG, T-Com Zuge der Unterführung der ER 3, Weinstraße (vgl. BWV lfd. Nr. 2.44). 4 b) [E] und [U] Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen Deutsche Telekom Verhältnissen im Zuge des Ausbaus des AK AG, T-Com Fürth/Erlangen angeglichen. Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 91 143+880 Fernmeldebis leitung 144+530 (A 73) Von Bau-km 143+880 bis 144+530 (A 73) verläuft a) [E] und [U] Deutsche Telekom westlich der BAB A 73 eine Fernmeldeleitung der Deutschen Telekom AG, T-Com. AG, T-Com Die Anlage wird im Zuge des Umbaus des AK b) [E] und [U] Fürth/Erlangen überbaut und muss deshalb nach Westen Deutsche Telekom verlegt werden. AG, T-Com Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 92 144+750 Fernmelde(A 73) leitung a) [E] und [U] Bei Bau-km 144+750 (A 73) quert eine Fernmeldeleitung Deutsche Telekom der Deutschen Telekom AG, T-Com die BAB A 73. AG, T-Com Die Anlage wird, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen im Zuge des Ausbaus des AK b) [E] und [U] Fürth/Erlangen angeglichen. Deutsche Telekom AG, T-Com Die Kostentragung richtet sich nach § 68 ff. TKG. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 93 373+700 BAB a) [E] und [U] bis Bundesrepublik Fernmeldekabel 383+067 Deutschland, Bundesstraßenverwaltung b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung Von Bau-km 373+700 bis 383+067 werden durch die Baumaßnahme die bestehenden BAB - Fernmeldekabel berührt. Die Kabel werden im Bauzustand provisorisch gesichert und die endgültige Verlegung erfolgt entlang der A 3 in frostsicherer Tiefe am Dammfuß bzw. an der Einschnittsoberkante der Autobahntrasse. Vorhandene Kabelquerungen werden genutzt oder im Zuge der Baumaßnahme erneuert. Die Notrufsäulen und Telematikanlagen werden an die Kabeltrasse angeschlossen. Die Leitungen werden entsprechend den Planunterlagen an die neue Lage der A 3 angeglichen bzw. umverlegt. Die Kostentragung und Unterhaltung obliegen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94 Bau-km (Strecke oder Achsenschni ttpunkt) lfd. Nr. 1 4. 94 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 374+653 Elektrokabel Telekommuni379+072 Blatt 80 vorgesehene Regelung a) [E] und [U] Stadt Erlangen 5 Bei Bau-km 379+072 374+653 kreuzt im Zuge der Unterführung der ER 2 (vgl. BWV lfd. Nr. 2.13) ein Elektrokabel für die Straßenbeleuchtung der Stadt Erlangen die BAB A 3. b) [E] und [U] Stadt Erlangen Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 95 379+685 Lichtwellenleiter a) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland, Wasser- und Schifffahrtsverwalt ung b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland, Wasser- und Schifffahrtsverwalt ung Bei Bau-km 379+685 kreuzt unterhalb der Main-Donau Kanalbrücke (BWVB lfd. Nr. 2.14) ein bestehender Lichtwellenleiter der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung die Trasse der BAB A 3. Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kosten tragen gemäß Schreiben des BMVBS vom 17.02.2009 (AZ: WS 15/S 16/526.5/5) die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und die Bundesrepublik Deutschland, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung im Verhältniss 50%/50% (vgl. 2.14). Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 96 142+655 2 x 20 kV (A 73) Leitung a) [E] und [U] ESTW AG b) [E] und [U] ESTW AG Bei Bau-km 142+655 (A 73) quert eine 2 x 20 kV Leitung (zusammen mit einem Informationskabel) in einem Schutzrohr DN 300 der ESTW AG die BAB A 73. Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94 Bau-km (Strecke oder Achsenschni ttpunkt) lfd. Nr. 1 4. 97 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 374+653 142+655 Telekommuni3 x 0,4 kV (A 73) Leitung Blatt 81 vorgesehene Regelung a) [E] und [U] ESTW AG 5 Bei Bau-km 142+655 374+653 (A kreuzt Zuge3der 73) im queren x Unterführung Niederspannungskabel in einem Schutzrohr DN 300 der ESTW AG die BAB A 73. b) [E] und [U] ESTW AG Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 98 142+790 Leerrohre (A 73) a) [E] und [U] ESTW AG b) [E] und [U] ESTW AG Bei Bau-km 142+790 (A 73) queren Leerrohre der ESTW AG die BAB A 73. Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 99 144+110 4-fach Leerrohr a) [E] und [U] (A 73) ESTW AG b) [E] und [U] ESTW AG Bei Bau-km 144+110 (A 73) quert in einem Zugstein ein 4-fach Leerrohr und ein Informationskabel der ESTW AG die BAB A 73. Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. 4. 100 144+354 0,4 kV Leitung (A 73) a) [E] und [U] ESTW AG Bei Bau-km 144+354 (A 73) quert eine 0,4 kV Leitung der ESTW AG die BAB A 73. Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. b) [E] und [U] ESTW AG Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 4. Leitungen (Anlagen Dritter in der Straße) siehe BWV lfd. Nr. 4.1 - 4.94 Bau-km (Strecke oder Achsenschni ttpunkt) lfd. Nr. 1 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 374+653 4-fach Telekommuni4. 101 144+360 Leerrohr a) [E] und [U] (A 73) ESTW AG b) [E] und [U] ESTW AG Blatt 82 vorgesehene Regelung 5 Bei Bau-km 374+653 kreuzt Zuge Unterführung 144+360 (A 73) im quert einder 4-fach Leerrohr der ESTW AG die BAB A 73. Die Anlage wird, soweit erforderlich, gesichert und den neuen Verhältnissen angeglichen. Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin dem Leitungsträger. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 7. Sonstige Maßnahmen siehe BWV lfd. Nr. 7.1 - 7.3 Bau-km (Strecke oder Achsenschnit tpunkt) lfd. Nr. 1 7. 1 7. 2 2 374+900 bis 375+160 (Nordseite) 375+600 bis 375+800 (Nordseite) Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 a) [E] und [U] BAB A 3, Bundesrepublik nördlich TR Aurach Deutschland, BundesstraßenAK verwaltung Fürth/Erlangen, 6-streifiger Ausbau b) [E] und [U] --Seitenentnahme, Rückbau Erddeponie a) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung 7. 3 382+100 RHB privat bis 382+200 (Südseite) a) [E] und [U] Eigentümer Flr. Nr. 914/38, Gemarkung Eltersdorf Blatt 83 Vorgesehene Regelung 5 Von Bau-km 374+900 bis 375+160 wird östlich der Autobahn im Bereich nördlich der TR Aurach, Fl. Nr. 594, Gemarkung Kosbach eine Erddeponie rückgebaut. Die abgetragenen Massen werden für den Bau der BAB A 3 genutzt. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Von Bau-km 375+600 bis 375+800 wird östlich der Autobahn im Bereich der TR Aurach eine Erddeponie rückgebaut. Nach dem Rückbau bleibt eine Einwallung der TR Aurach mit einer Höhe von 5 m erhalten, die an die bereits vorhandene Einwallung anschliesst. Der Umfang der abgetragenen Massen richtet sich danach, wieviel Erdmassen für den Bau der BAB A 3 benötigt werden. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung. Von Bau-km 382+100 bis 382+200 wird durch die Baumaßnahme ein privates Regenrückhaltebecken teilweise überbaut. Das Becken wird nach Süden verschoben und in der erforderlichen Größe errichtet. b) [E] und [U] Eigentümer Flr. Nr. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland, 914/38, Bundesstraßenverwaltung. Gemarkung Eltersdorf Die Unterhaltung obliegt wie bisher dem Eigentümer des Flurstückes 914/38, Gemarkung Eltersdorf. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 8. Lärmschutzmaßnahmen siehe BWV lfd. Nr. 8.1 - 8.38 Bau-km (Strecke oder Achsenschnit tpunkt) lfd. Nr. 1 8. 1 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 373+700 Lärmschutzwall a) [E] und [U] bis Stadt Erlangen 373+850 (Nordseite) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) 8. 2 8. 3 8. 4 Blatt 84 vorgesehene Regelung 5 Der im Bereich des Baubeginns bereits bestehende Lärmschutzwall bleibt in seiner Höhe erhalten und wird entsprechend der Verbreiterung der BAB A 3 nach Osten verschoben. Walllänge Wallhöhe 280 m, davon 130 m vor dem Baubeginn > 3,00 m Die Lärmschutzanlage ist Bestandteil der BAB A 3. a) [E] und [U] 374+125 Verziehung Einschnitt in den bis --374+150 Lärmschutzwall b) [E] und [U] (NordBundesrepublik seite) Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Der Straßenbaulastträger errichtet von Bau-km 374+125 bis 374+150 eine Verziehung des Einschnittes auf einen 5,00 m hohen Lärmschutzwall. 374+150 Lärmschutzwall a) [E] und [U] bis --374+450 b) [E] und [U] (NordBundesrepublik seite) Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Der Straßenbaulastträger errichtet von Bau-km 374+150 bis 374+450 einen 5,00 m hohen Lärmschutzwall. 374+450 Lärmschutzbis wand 374+775 (Nordseite) Der Straßenbaulastträger errichtet von Bau-km 374+450 bis 374+775 eine 5,00 m hohe Lärmschutzwand mit einer hochabsorbierenden Oberfläche. a) [E] und [U] --b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Länge ca. 25 m Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3. Länge ca. 300 m Wallhöhe 5,00 m (ü. Gradiente) Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3. Länge ca. 325 m Wandhöhe 5,00 m (ü. Gradiente) Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3. 8. 5 374+775 Lärmschutzwall a) [E] und [U] bis --375+200 b) [E] und [U] (NordBundesrepublik seite) Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Der Straßenbaulastträger errichtet von Bau-km 374+775 bis 375+200 einen 5,00 m hohen Lärmschutzwall, sofern dieser nicht bereits mit der Erweiterung der TR Aurach errichtet wurde. Länge ca. 425 m Wallhöhe 5,00 m (ü. Gradiente) Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3. 8. 6 377+955 Lärmschutzwand bis 378+260 (Nordseite) a) [E] und [U] --b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Der Straßenbaulastträger errichtet auf der Aurachtalbrücke (vgl. BWV lfd. Nr. 2.9) von Bau-km 377+955 bis 378+260 eine 5,00 m hohe transparente Lärmschutzwand mit einer reflektierenden Oberfläche. Länge ca. 305 m Wandhöhe 5,00 m (ü. Gradiente) Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 8. Lärmschutzmaßnahmen siehe BWV lfd. Nr. 8.1 - 8.38 Bau-km (Strecke oder Achsenschnit tpunkt) lfd. Nr. 1 8. 7 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 373+700 LärmschutzLärmschutzwall a) [E] und [U] 378+260 bis wand --379+565 b) [E] und [U] (NordBundesrepublik seite) Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Blatt 85 vorgesehene Regelung 5 im Bereich des Baubeginns bereits bestehende Der Straßenbaulastträger errichtet von Bau-km 378+260 bis 379+565 eine 7,00 m hohe Lärmschutzwand mit einer hochabsorbierenden Oberfläche. Länge ca. 1305 m Wandhöhe 7,00 m (ü. Gradiente) Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3. 8. 8 380+200 Lärmschutzbis wand 380+700 (Nordseite) a) [E] und [U] --b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Der Straßenbaulastträger errichtet von Bau-km 380+200 bis 380+700 eine 5,00 m hohe Lärmschutzwand mit einer reflektierenden Oberfläche. Länge ca. 500 m Wandhöhe 6,00 m (ü. Gradiente) Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3. 8. 9 381+900 Lärmschutzwand bis 382+485 (Nordseite) a) [E] und [U] --b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Der Straßenbaulastträger errichtet von Bau-km 381+900 bis 382+485 eine 6,00 m hohe Lärmschutzwand mit einer hochabsorbierenden Oberfläche. Länge ca. 585 m Wandhöhe 6,00 m (ü. Gradiente) Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3. 8. 10 382+980 Lärmschutzwall a) [E] und [U] Bundesrepublik bis Deutschland 383+054 (Bundesstraßen(Nordverwaltung) seite) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) 8. 11 383+054 Lärmschutzbis wand 383+067 (Nordseite) a) [E] und [U] Stadt Erlangen Der im Bereich des Bauendes bereits bestehende Lärmschutzwall bleibt erhalten. Walllänge Wallhöhe Die Lärmschutzanlage ist Bestandteil der BAB A 3. Die im Bereich des Bauendes bereits bestehende Lärmschutzwand bleibt erhalten. Länge Wandhöhe b) [E] und [U] Stadt Erlangen 74 m > 2,50 m 13 m, weiterführend nach dem Bauende > 2,50 m Die Unterhaltung der Lärmschutzwand obliegt wie bisher der Stadt Erlangen. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 8. Lärmschutzmaßnahmen siehe BWV lfd. Nr. 8.1 - 8.38 Bau-km (Strecke oder Achsenschnit tpunkt) lfd. Nr. 1 8. 12 8. 13 8. 14 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 373+700 Verziehung Lärmschutzwall a) [E] und [U] 374+065 --bis Einschnitt in den 374+150 Lärmschutzwall b) [E] und [U] (Südseite) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) 374+150 Lärmschutzwall a) [E] und [U] --bis b) [E] und [U] 374+450 Bundesrepublik (Südseite) Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) 374+450 Lärmschutzbis wand 374+775 (Südseite) a) [E] und [U] --b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Blatt 86 vorgesehene Regelung 5 im Bereich des Baubeginns bereits bestehende Der Straßenbaulastträger errichtet von Bau-km 374+065 bis 374+150 eine Verziehung des Einschnittes auf einen 5,00 m hohen Lärmschutzwall. Länge ca. 85 m Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3. Der Straßenbaulastträger errichtet von Bau-km 374+150 bis 374+450 einen 5,00 m hohen Lärmschutzwall. Länge ca. 300 m Wallhöhe 5,00 m (ü. Gradiente) Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3. Der Straßenbaulastträger errichtet von Bau-km 374+450 bis 374+775 eine 5,00 m hohe Lärmschutzwand mit einer hochabsorbierenden Oberfläche. Länge ca. 325 m Wandhöhe 7,00 m (ü. Gradiente) Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3. 8. 15 374+775 Lärmschutzbis anlage 375+300 (Südseite) a) [E] und [U] --b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Der Straßenbaulastträger errichtet von Bau-km 374+775 bis 375+300 einen 5,00 m hohen Lärmschutzwall, sofern dieser nicht bereits mit der Erweiterung der TR Aurach errichtet wurde. Auf dem Wall wird eine 3,00 m hohe Lärmschutzwand mit einer hochabsorbierenden Oberfläche errichtet. Länge ca. 525 m Wallhöhe 5,00 m (ü. Gradiente) Wandhöhe 3,00 m Gesamthöhe 8,00 m (ü. Gradiente) Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3. 8. 16 377+955 Lärmschutzbis wand 378+260 (Südseite) a) [E] und [U] --b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Der Straßenbaulastträger errichtet auf der Aurachtalbrücke (vgl. BWV lfd. Nr. 2.9) von Bau-km 377+955 bis 378+260 eine 5,00 m hohe transparente Lärmschutzwand mit einer reflektierenden Oberfläche. Länge ca. 305 m Wandhöhe 5,00 m (ü. Gradiente) Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 8. Lärmschutzmaßnahmen siehe BWV lfd. Nr. 8.1 - 8.38 Bau-km (Strecke oder Achsenschnit tpunkt) lfd. Nr. 1 8. 17 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 373+700 Lärmschutzwall a) [E] und [U] 378+260 Lärmschutzbis anlage --378+755 b) [E] und [U] (Südseite) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Blatt 87 vorgesehene Regelung 5 Der im Bereich des Baubeginns bereits bestehende Straßenbaulastträger errichtet von Bau-km 378+260 bis 378+755 eine Lärmschutzanlage, bestehend aus einem 5,00 m hohen Lärmschutzwall mit darauf aufgesetzter 3,00 m hohen Lärmschutzwand, mit hochabsorbierender Oberfläche. Länge ca. 495 m Wallhöhe 5,00 m (ü. Gradiente) Wandhöhe 3,00 m Gesamthöhe 8,00 m (ü. Gradiente) Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3. 8. 18 378+755 Lärmschutzbis wand 379+055 (Südseite) a) [E] und [U] --b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Der Straßenbaulastträger errichtet von Bau-km 378+755 bis 379+065 eine 7,00 m hohe Lärmschutzwand mit einer hochabsorbierenden Oberfläche. Länge ca. 300 m Wandhöhe 7,00 m (ü. Gradiente) Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3. 8. 19 379+055 Lärmschutzbis wand 379+565 (Südseite) a) [E] und [U] --b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Der Straßenbaulastträger errichtet von Bau-km 379+065 bis 379+565 eine 5,00 m hohe Lärmschutzwand mit einer hochabsorbierenden Oberfläche. Länge ca. 510 m Wandhöhe 5,00 m (ü. Gradiente) Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3. 8. 20 380+000 Lärmschutzbis wand 380+700 (Südseite) a) [E] und [U] --b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Der Straßenbaulastträger errichtet von Bau-km 380+000 bis 380+700 eine 6,00 m hohe Lärmschutzwand mit einer hochabsorbierenden Oberfläche bis Bau-km 380+200 und einer reflektierenden Oberfläche bis Bau-km 380+700. Länge ca. 700 m Wandhöhe 6,00 m (ü. Gradiente) Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3. 8. 21 1+920 Lärmschutzbis anlage 2+071 (Rampe WürzburgFürth) a) [E] und [U] --b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Der Straßenbaulastträger errichtet an der Rampe Würzburg-Fürth des AK Fürth/Erlangen von Bau-km 1+920 bis 2+071 eine Lärmschutzanlage, bestehend aus einem 6,00 m hohen Gabionen-Steilwall mit darauf aufgesetzter 4,00 m hohen Lärmschutzwand, mit hochabsorbierender Oberfläche. Länge ca. 150 m Gabione 6,00 m (ü. Gradiente) Wandhöhe 4,00 m Gesamthöhe 10,00 m (ü. Gradiente) Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 8. Lärmschutzmaßnahmen siehe BWV lfd. Nr. 8.1 - 8.38 Bau-km (Strecke oder Achsenschnit tpunkt) lfd. Nr. 1 8. 22 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 373+700 Lärmschutzwall a) [E] und [U] 2+090 Lärmschutz--bis anlage b) [E] und [U] 2+365 Bundesrepublik (Rampe Deutschland Würzburg(BundesstraßenFürth) verwaltung) Blatt 88 vorgesehene Regelung 5 im Bereich des Baubeginns bereits bestehende Der Straßenbaulastträger errichtet an der Rampe Würzburg-Fürth des AK Fürth/Erlangen von Bau-km 2+090 bis 2+365 eine Lärmschutzanlage, bestehend aus einem 3,00 m hohen Wall mit darauf aufgesetztem 6,00 m hohen Gabionen-Steilwall und darauf aufgesetzter 4,00 m hohen Lärmschutzwand, mit einer hochabsorbierenden Oberfläche. Länge ca. 275 m Wallhöhe 3,00 m (ü. Gradiente) Gabione 6,00 m Wandhöhe 4,00 m Gesamthöhe 13,00 m (ü. Gradiente) Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3. 8. 23 2+365 Lärmschutzanlage bis 2+650 (Rampe WürzburgFürth) a) [E] und [U] --b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Der Straßenbaulastträger errichtet an der Rampe Würzburg-Fürth des AK Fürth/Erlangen von Bau-km 2+365 bis 2+650 eine Lärmschutzanlage, bestehend aus einem 6,00 m hohen Gabionen-Steilwall mit darauf aufgesetzter 4,00 m hohen Lärmschutzwand, mit hochabsorbierender Oberfläche. Länge ca. 285 m Gabione 6,00 m (ü. Gradiente) Wandhöhe 4,00 m Gesamthöhe 10,00 m (ü. Gradiente) Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3. 8. 24 8. 25 2+650 Lärmschutzbis wand 2+910 (Rampe WürzburgFürth) 144+263 Lärmschutzbis wand 144+341 (A 73 Westseite) a) [E] und [U] --- Der Straßenbaulastträger errichtet an der Rampe Würzburg-Fürth des AK Fürth/Erlangen von Bau-km 2+650 bis 2+910 eine 8,00 m hohe Lärmschutzwand mit einer hochabsorbierenden Oberfläche. b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Länge ca. 260 m Wandhöhe 8,00 m (ü. Gradiente) a) [E] und [U] --b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Der Straßenbaulastträger errichtet an der BAB A 73 von Bau-km 144+263 bis 144+341 eine 6,00 m hohe Lärmschutzwand. Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3. Länge Wandhöhe ca. 78 m 6,00 m (ü. Gradiente) Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 73. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 8. Lärmschutzmaßnahmen siehe BWV lfd. Nr. 8.1 - 8.38 Bau-km (Strecke oder Achsenschnit tpunkt) lfd. Nr. 1 8. 26 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 373+700 144+341 Lärmschutzwall Lärmschutza) [E] und [U] bis wand --144+767 b) [E] und [U] (A 73 Bundesrepublik WestDeutschland seite) (Bundesstraßenverwaltung) Blatt 89 vorgesehene Regelung 5 Der im Bereich des Baubeginns bereits bestehende Straßenbaulastträger errichtet an der BAB A 73 von Bau-km 144+341 bis 144+767 eine 3,00 m hohe Lärmschutzwand. Länge Wandhöhe ca. 426 m 3,00 m 4,00 m (ü. Gradiente) Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 73. 8. 27 8. 28 8. 29 144+767 Lärmschutzbis wall 145+100 (A 73 Westseite) 145+100 Lärmschutzbis wand 145+220 anlage (A 73 Westseite) 6+000 Lärmschutzbis anlage 6+177 (Verteilerfahrbahn NürnbergWürzburg) a) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) a) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) a) [E] und [U] --b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Der an der BAB A 73 von Bau-km 144+767 bis 145+100 bereits bestehende 3,00 m bis 3,50 m hohe Lärmschutzwall bleibt in seiner Höhe erhalten. Walllänge Wallhöhe 333 m > 3,00 m Die Lärmschutzanlage ist Bestandteil der BAB A 73. Die an der BAB A 73 von Bau-km 144+767 bis 145+100 bereits bestehende 3,00 m 4,00 m Lärmschutzwandanlage bleibt erhalten. Wandlänge Wandhöhe 120 m > 3,00 m 4,00 m Die Lärmschutzanlage ist Bestandteil der BAB A 73. Der Straßenbaulastträger errichtet an der Verteilerfahrbahn Nürnberg-Würzburg des AK Fürth/Erlangen von Bau-km 6+000 bis 6+177 eine Lärmschutzanlage, bestehend aus einem 6,00 m hohen Gabionen-Steilwall mit darauf aufgesetzter 4,00 m hohen Lärmschutzwand, mit hochabsorbierender Oberfläche. Länge ca. 177 m Gabione 6,00 m (ü. Gradiente) Wandhöhe 4,00 m Gesamthöhe 10,00 m (ü. Gradiente) Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 8. Lärmschutzmaßnahmen siehe BWV lfd. Nr. 8.1 - 8.38 Bau-km (Strecke oder Achsenschnit tpunkt) lfd. Nr. 1 8. 30 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 373+700 a) [E] und [U] 6+185 Lärmschutzwall Lärmschutz--bis anlage b) [E] und [U] 6+340 Bundesrepublik (VerteilerDeutschland fahrbahn (BundesstraßenNürnbergverwaltung) Würzburg) Blatt 90 vorgesehene Regelung 5 im Bereich des Baubeginns bereits bestehende Der Straßenbaulastträger errichtet an der Verteilerfahrbahn Nürnberg-Würzburg des AK Fürth/Erlangen von Bau-km 6+185 bis 6+340 eine Lärmschutzanlage, bestehend aus einem 6,00 m hohen Gabionen-Steilwall mit darauf aufgesetzter 4,00 m hohen Lärmschutzwand, mit hochabsorbierender Oberfläche. Aufgrund der geänderten Abmessungen des BW 381b neu (sh. BWV lfd. Nr. 2.36) muss die Lärmschutzanlage an die neue Widerlagerposition angepasst werden. Länge ca. 155 158 m Gabione 6,00 m (ü. Gradiente) Wandhöhe 4,00 m Gesamthöhe 10,00 m (ü. Gradiente) Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3. 8. 31 8+052 Lärmschutzbis anlage 8+805 (Rampe NürnbergBamberg) a) [E] und [U] --b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Der Straßenbaulastträger errichtet an der Rampe Nürnberg-Bamberg des AK Fürth/Erlangen von Bau-km 8+052 bis 8+805 eine Lärmschutzanlage, bestehend aus einem 6,00 m hohen Gabionen-Steilwall mit darauf aufgesetzter 4,00 m hohen Lärmschutzwand, mit hochabsorbierender Oberfläche. Länge ca. 753 m Gabione 6,00 m (ü. Gradiente) Wandhöhe 4,00 m Gesamthöhe 10,00 m (ü. Gradiente) Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3. 8. 32 8+805 Lärmschutzbis anlage 8+865 (Rampe NürnbergBamberg) a) [E] und [U] --b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Der Straßenbaulastträger errichtet an der Rampe Nürnberg-Bamberg des AK Fürth/Erlangen von Bau-km 8+805 bis 8+865 eine 3,50 m hohe Stützwand mit darauf aufgesetzter 4,50 m hohen Lärmschutzwand. Länge ca. 60 m Stützwand 3,50 m (ü. Gradiente) Wandhöhe 4,50 m Gesamthöhe 8,00 m (ü. Gradiente) Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 8. Lärmschutzmaßnahmen siehe BWV lfd. Nr. 8.1 - 8.38 Bau-km (Strecke oder Achsenschnit tpunkt) lfd. Nr. 1 8. 33 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 373+700 LärmschutzLärmschutzwall a) [E] und [U] 142+704 bis Bundesrepublik wand 142+948 Deutschland (Bundesstraßen(BAB A 73 verwaltung) Ostseite) b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) 8. 34 142+656 Lärmschutzanlage bis 142+906 (BAB A 73 Westseite) a) [E] und [U] --- b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Blatt 91 vorgesehene Regelung 5 Der an im der Bereich bereits bestehende Die BABdes A 73Baubeginns von Bau-km 142+704 bis 142+948 bereits bestehende Lärmschutzwand auf einer Einschnittsböschung bleibt im Bestand erhalten. Wandlänge 244 m Wandhöhe > 3,70 m (ü. Gradiente) Gesamthöhe > 6,50 m (ü. Gradiente) Die Lärmschutzanlage ist Bestandteil der BAB A 73. Der Straßenbaulastträger errichtet an der BAB A 73 von Bau-km 142+656 bis 142+906 eine Lärmschutzanlage, bestehend aus einer 5,00 m - 6,75 m hohen Stützwand mit darauf aufgesetzter Lärmschutzwand von 3 m Höhe, entsprechend der Höhe des bestehenden Lärmschutzes. Wandlänge Stützwand Wandhöhe Gesamthöhe 250 m 5,00 - 6,75 m (ü. Gradiente) 3,00 m 8,00 - 9,75 m (ü. Gradiente) Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 73. 8. 35 2+965 Lärmschutzanlage bis 3+205 (Rampe BambergNürnberg) a) [E] und [U] --b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Der Straßenbaulastträger errichtet an der Rampe Bamberg-Nürnberg des AK Fürth/Erlangen von Bau-km 2+965 bis 3+205 eine Lärmschutzanlage, bestehend aus einer 2,50 m hohen Stützwand mit darauf aufgesetzter 5,50 m hohen Lärmschutzwand. Länge ca. 240 m Stützwand 2,50 m (ü. Gradiente) Wandhöhe 5,50 m Gesamthöhe 8,00 m (ü. Gradiente) Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3. 8. 36 3+205 Lärmschutzbis anlage 3+380 (Rampe BambergNürnberg) a) [E] und [U] --- b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Der Straßenbaulastträger errichtet an der Rampe Bamberg-Nürnberg des AK Fürth/Erlangen von Bau-km 3+205 bis 3+380 eine Lärmschutzanlage, bestehend aus einem 6,00 m hohen Gabionen-Steilwall mit darauf aufgesetzter 4,00 m hohen Lärmschutzwand, mit hochabsorbierender Oberfläche. Länge ca. 175 m Gabione 6,00 m (ü. Gradiente) Wandhöhe 4,00 m Gesamthöhe 10,00 m (ü. Gradiente) Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3. Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis) 8. Lärmschutzmaßnahmen siehe BWV lfd. Nr. 8.1 - 8.38 Bau-km (Strecke oder Achsenschnit tpunkt) lfd. Nr. 1 8. 37 2 Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltspflichtiger (U) 3 4 373+700 Lärmschutzwall a) [E] und [U] 9+900 Lärmschutzbis anlage --10+265 b) [E] und [U] (Rampe Bundesrepublik BambergDeutschland Würzburg) (Bundesstraßenverwaltung) Blatt 92 vorgesehene Regelung 5 im Bereich des Baubeginns bereits bestehende Der Straßenbaulastträger errichtet an der Rampe Bamberg-Würzburg des AK Fürth/Erlangen von Bau-km 9+900 bis 10+265 eine Lärmschutzanlage, bestehend aus einem 3,00 m hohen Wall mit einem darauf aufgesetztem 1,50 bis 6,00 m hohen Gabionen-Steilwall und darauf aufgesetzter 4,00 m hohen Lärmschutzwand, mit hochabsorbierender Oberfläche. Länge ca. 365 m Wallhöhe 3,00 m (ü. Gradiente) Gabione 1,50 - 6,00 m Wandhöhe 4,00 m Gesamthöhe 8,50 - 13,00 m (ü. Gradiente) Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3. 8. 38 10+280 Lärmschutzanlage bis 10+430 (Rampe BambergWürzburg) a) [E] und [U] --b) [E] und [U] Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Der Straßenbaulastträger errichtet an der Rampe Bamberg-Würzburg des AK Fürth/Erlangen von Bau-km 10+280 bis 10+430 eine Lärmschutzanlage, bestehend aus einem 6,00 hohen Gabionen-Steilwall mit darauf aufgesetzter 4,00 m hohen Lärmschutzwand, mit hochabsorbierender Oberfläche. Länge ca. 150 m Gabione 6,00 m (ü. Gradiente) Wandhöhe 4,00 m Gesamthöhe 10,00 m (ü. Gradiente) Die Lärmschutzanlage wird Bestandteil der BAB A 3. 8. 39 382+350 Lärmschutzbis wall 382+700 a) [E] und [U] Stadt Erlangen b) [E] und [U] Stadt Erlangen Der an der BAB A 3 von Bau-km 382+350 bis 382+600 bereits bestehende Lärmschutzwall wird durch die Baumaßnahme berührt und muss teilweise nach Süden verschoben werden. Walllänge Wallhöhe 244 m variabel Die Kostentragung richtet sich nach dem Nutzungsvertrag vom 11.09.1990 / 17.09.90. Die Unterhaltung des Lärmschutzwalls obliegt wie bisher der Stadt Erlangen.