Die Überwachung des Arbeitsnehmers

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Die Überwachung des Arbeitsnehmers
Herzlich willkommen zur Weiterbildung Arbeitsrecht
Die Überwachung des
A b it h
Arbeitnehmers
Referat vom 16. September 2010
Müller Eckstein Rechtsanwälte
Hauptstrasse 17
CH-9422 Staad
Stephan Mullis
[email protected]
+41 71 855 77 66
Ricardo Schlatter
[email protected]
+41 71 858 22 27
Gli d
Gliederung
d
des R
Referats
f t
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Gesetzliche Grundlagen
Zulässigkeit der Überwachung
Telefonüberwachung
g
Videoüberwachung
Überwachung der E-Mail- und Internetnutzung
Üb
Überwachung
h
iim F
Falle
ll einer
i
St
Straftat
ft t
Aufbewahrung und Bearbeitung der Daten
Sanktionen bei Missbrauch
Folgen unzulässiger Überwachung
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2
G
Gesetzliche
t li h G
Grundlagen
dl
• Art. 27 & 28 ZGB
Art 321a
321a, 321d
321d, 321e
321e, 328 & 328b OR
• Art.
• Art. 4 & 13 DSG
• Art. 8ff. VDSG
• Art.
A t 6 & 48 A
ArG
G
• Art. 5, 6, & 26 ArGV 3
• Richtlinien der Internationalen Arbeitsorganisation
IAO ((nicht bindend))
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3
A t 26 A
Art.
ArGV
GV 3
1Überwachungs-
und Kontrollsysteme, die das
Verhalten der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz
üb
überwachen
h sollen,
ll
dü f nicht
dürfen
i ht eingesetzt
i
t t werden.
d
2Sind Überwachungs- oder Kontrollsysteme aus
andern Gründen erforderlich,, sind sie insbesondere
so zu gestalten und anzuordnen, dass die
Gesundheit und die Bewegungsfreiheit der
Arbeitnehmer dadurch nicht beeinträchtigt
g werden.
¾ Zwingende Vorschrift, auch mit dem Einverständnis des AN
kann nicht davon abgewichen werden
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Üb
Überwachungsh
und
dK
Kontrollsysteme
t ll
t
• „Technische
Technische Systeme
Systeme, durch welche einzelne oder
mehrere Tätigkeiten oder Verhaltensweisen der AN
erfasst werden können“
• Überwachungs- und Kontrollsysteme dürfen nicht
g
werden um das Verhalten des AN am
eingesetzt
Arbeitplatz zu überwachen
• Ausnahmen:
¾ Leistungs- und Produktionssteuerung
¾ Sicherheitsgründe (z
(z.B.
B in einer Bank)
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Z lä i k it d
Zulässigkeit
der Üb
Überwachung
h
Dreistufiges Verfahren:
• Präventive Massnahmen
• Anonyme
A
Üb
Überwachungsmassnahmen
h
h
• Personenbezogene Überwachungsmassnahmen
¾ Rechtmässigkeit der Datenbeschaffung: LeistungsLeistungs und
Sicherheitsüberwachung zulässig / Verhaltens- und
Bewegungsüberwachung unzulässig
¾ Treu und Glauben: Interessenabwägung / AN vorgängig
informieren
¾ Verhältnismässigkeit: Mildestes Mittel / Grundsätzlich nur
Stichproben
¾ Zweckbindungsgebot: Daten dürfen nur für den ursprünglich
vorgesehenen
h
Z
Zweck
k verwendet
d werden
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T l f üb
Telefonüberwachung
h
• Ohne Verbot darf der AN davon ausgehen
ausgehen, dass
private Telefonate im Rahmen der
Verhältnismässigkeit zulässig sind
• Randdaten
¾ Überwachung
g darf regelmässig
g
g erfolgen
g
• Private Gesprächsinhalte
¾ Abhören und Aufnehmen ist verboten
• Geschäftliche Gesprächsinhalte
¾ Nur zur Beweissicherung und Leistungskontrolle
¾ Nur bei vorgängiger Information beider
Gesprächsteilnehmer (z.B. Call-Center)
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Vid üb
Videoüberwachung
h
• Heutzutage oft mit Webcams
¾ Negative Gefühle, Gefährdung psychischer Gesundheit
¾ Art.
Art 26 ArGV
• Privacy Filters
¾ Verschlüsseln g
gefilmte Gesichter in Echtzeit,,
anschliessende Entschlüsselung möglich
• Grundsätzlich zulässig:
¾ Ausserhalb Gebäude, Eingänge, Durchgänge
¾ Tresorräume, bei gefährlichen Maschinen und Anlagen etc.
• Ansonsten
A
t nur stichprobenartig
ti h b
ti
¾ Aufnahmeperiode von 3 Tagen grundsätzlich zulässig
• Gilt auch für Audio
Audio-Aufnahmen
Aufnahmen mit Mikrophonen
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Üb
Überwachung
h
d
der E
E-MailM il / Internetnutzung
I t
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„Technische
Technische Prävention statt Überwachung“
• Technische Schutzmassnahmen
¾ Firewall,
Firewall Anti-Virenprogramm,
Anti Virenprogramm Sperren best.
best Websites etc
etc.
¾ Informationspflicht des AG über tech. Schutzmassnahmen
• Weisungsrecht des AG (Art
(Art. 321d OR)
¾ Erlass eines Nutzungsreglement empfohlen
¾ Grundsätzliches Verbot zur privaten Nutzung möglich
¾ Aber kein Verbot zum Empfang von privaten E-Mails
• Kein Einsatz von Spionprogrammen
• Keine Einsichtnahme in den Inhalt privater E-Mails
¾ Insb. bei Kennzeichnung als „privat“ / „persönlich“
¾ Der Absender genügt i.d.R
i d R für den Missbrauchsnachweis
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Abl f der
Ablauf
d Internetüberwachung
I t
tüb
h
Ausdrückliches Verbot Ausdrückliches
Verbot
der privaten Internetnutzung in einem Nutzungsreglement
Private Nutzung des Internets ist erlaubt resp es wurde kein Nutzungsreglement erlassen
Private Nutzung des Internets ist erlaubt resp. es wurde kein Nutzungsreglement erlassen
Vorliegen eines Missbrauchs ist nicht erforderlich Kein Missbrauch, aber technische Störung
E‐Mail: Personenbezogene Überwachung ist nur erlaubt wenn
erlaubt, wenn gewährleistet ist, dass ausschliesslich in geschäftliche E‐Mails Einblick genommen wird Abruf von Websites: Personenbezogene Überwachung der Internetzugriffe ist grundsätzlich kaum
grundsätzlich kaum erlaubt Personenbezogene Auswertung ist immer verboten, da kein Missbrauch vorliegt. Es ist nur eine Anpassung der organisatorischen und rechtlichen sowie
organisatorischen und rechtlichen sowie technischen Schutzmassnahmen möglich
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Weder Missbrauch noch technische Missbrauch ohne technische Störung
Missbrauch mit technischer Störung
Informationen über aufgetretenen Missbrauch und
Missbrauch und Ankündigung personenbezoge‐
ner Überwachung und Auswertung der Daten an alle AN des Betriebes
Personenbezoge‐
ne Überwachung ist ohne nachmalige
nachmalige Information aller AN erlaubt, da die technischen Ressourcen des AG betroffen sind
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Üb
Überwachung
h
iim F
Falle
ll einer
i
St
Straftat
ft t
• Bei einem konkreten Verdacht auf eine Straftat des
AN ist Überwachung grundsätzlich zulässig
• Strafanzeige machen, die Strafverfolgungsbehörden
sind
i d zuständig
tä di fü
für di
die Üb
Überwachung
h
• Ausnahmsweise Überwachung zulässig bei
Notstand ((Art. 17 StGB))
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A fb
Aufbewahrung
h
und
d Bearbeitung
B b it
d
der D
Daten
t
• Insb
Insb. Art.
Art 4 & 13 DSG
• Information der betroffenen Person über Art und Ziel
der Behandlung der Daten
• Nur sachdienliche und nützliche Daten dürfen
aufbewahrt und bearbeitet werden
• Daten nur für eine möglichst kurze Zeitdauer
aufbewahren
• Daten nach der Bearbeitung vollständig löschen
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S kti
Sanktionen
bei
b i Mi
Missbrauch
b
h
• Haftung des fehlbaren AN
AN, wenn
¾ AG den Missbrauch nachweist
¾ Regeln für die Überwachung eingehalten wurden
• Konsequenzen
¾ Arbeitsrechtliche Sanktionen: z.B. Verwarnung
g / Sperrung
p
g
Internetzugriff / In extremen Fällen fristlose Entlassung
¾ Schadenersatzforderungen (für absichtlich und fahrlässig
verursachten Schaden)
¾ Strafrechtliche Verfolgung falls Straftatbestand erfüllt ist (z.B
Rufschädigung, Betriebsspionage, sexuelle Belästigung)
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F l
Folgen
unzulässiger
lä i
Üb
Überwachung
h
Ansprüche des AN:
• Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche wegen
Persönlichkeitsverletzung (Art
(Art. 15 & 25 DSG
DSG, Art
Art. 27
& 28 ZGB)
• Strafanzeige wegen strafbarer Handlungen gegen
den Geheim- oder Privatbereich (Art. 179ff. StGB)
g von arbeitsrechtlichen Sanktionen die
• Anfechtung
der AG missbräuchlich ausgesprochen hat (z.B. Art.
336 OR)
• Unzulässigkeit der durch die Überwachung erlangten
Beweismittel im Gerichtsverfahren („fruit of the
poisson
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ttree“)
“)
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Z
Zusammenfassung
f
Dient die Überwachungsanlage primär der Überwachung des Verhaltens der Abreitnehmer? Nein
Ist die Anlage aus anderen Gründen nötig? (Sicherheit, Funktions‐, Leistungskontrolle) Ist die Anlage so ausgelegt und wird sie so betrieben, dass Gesundheit und Bewegungsfreiheit des Personals beeinträchtigt wird? Ja
Ja
Ja Nein
Die Überwachungsanlage muss geändert und den gesetzlichen A f d
Anforderungen angepasst werden. Unzulässige Überwachung
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Nein
Zulässige Überwachung Stephan Mullis - Müller Eckstein Rechtsanwälte, Staad
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E f hl
Empfehlungen
• Erlass eines Nutzungsreglement für die private
Nutzung von Telefon / Internet / E-Mail
¾ Schafft Transparenz und Rechtssicherheit
• Vorsicht im Umgang mit persönlichen Daten der AN
¾ Keine Archivierung
g der Daten
¾ Keine Einsicht in den Inhalt privater Korrespondenz
¾ Zivil- und strafrechtliche Konsequenzen möglich
• Erst Prävention, dann anonyme Überwachung, als
ultmia ratio und nur im Einzelfall personenbezogene
Über ach ng
Überwachung
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H li h D
Herzlichen
Dank
k fü
für Ih
Ihre A
Aufmerksamkeit!
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k
k it!
Fragen?
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