18. Kabinettssitzung am 17. 12. 1946 Beginn: 15

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18. Kabinettssitzung am 17. 12. 1946 Beginn: 15
18. Kabinettssitzung am 17. 12. 1946
Beginn: 15 Uhr, Schluß: 18.50 Uhr
Anwesend: Dr. Amelunxen, Arnold, Dr. Menzel, Blücher, Dr. Stricker, Gockeln, Prof. Dr. Konen, Paul,
Dr. Sträter, Dr. Wandersleb; Protokoll: Dr. Wandersleb.
Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßte der Ministerpräsident den neu in das Kabinett eingetretenen
Kultusminister Prof. Dr. Konen und verpichtete ihn durch Handschlag.
1. Zu 1) Auswertung der Beschlüsse der letzten Landtagssitzung
wurde kurz überprü, zu welchen der am 12. und 13. November vom Landtag gefaßten Entschließungen
gegebenenfalls seitens der einzelnen Minister Antwort zu erteilen ist.
Über die Zuständigkeit für Rundfunkangelegenheiten wurde beschlossen, daß hinsichtlich der kulturellen
Seite das Kultusministerium, bezüglich der technischen Fragen und der Nachrichtenübertragung
im Rundfunk primär die Landespressestelle zuständig ist. In allen Rundfunkangelegenheiten von
Wichtigkeit wird die in erster Linie zuständige Stelle jeweils die andere beteiligen.
2. Zu 2) Entwurf eines vorläufigen Landesgrundgesetzes
berichtete Minister Dr. Menzel. Das Kabinett stimmte dem vorgelegten Entwurf grundsätzlich zu. Dieser
wird in einer dem Ergebnis der Beratung entsprechenden abgeänderten Form in der nächsten Sitzung
erneut vorgelegt werden1.
1
In den drei neu geschaenen Ländern der britischen Zone (Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen
und Niedersachsen) war schon bald nach deren Gründung der Wunsch nach einer wenigstens
provisorischen Verfassung aufgekommen. Schleswig-Holstein hatte sich am 12. 6. 1946 eine „Vorläuge
Verfassung“ gegeben, in Niedersachsen waren Beratungen im Gang, die am 11. 2. 1947 zur Verabschiedung
des „Gesetzes zur vorläugen Regelung der Niedersächsischen Landesgewalt“ führten. NordrheinWestfalen sollte nach dem Willen der Militärregierung und auch der Landesregierung nicht zurückstehen.
Innenminister Menzel und der für Verfassungsfragen zuständige Abteilungsleiter im Innenministerium,
Dr. Vogels, erarbeiteten im Herbst 1946 den Entwurf eines 28 Artikel umfassenden „Vorläugen
Landesgrundgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen“, der am 17. 12. 1946 dem Kabinett vorgelegt
und nach einigen Modizierungen (hierüber Kringe, Machtfragen, S. 181–184) am 23. 1. 1947 beim
Landtag eingebracht wurde (Landtagsdrucksache Nr. I–50). Gouverneur Asbury meldete im Februar
1947 eine Reihe zum Teil gravierender Änderungswünsche an. Der erste Landtag von NordrheinWestfalen kam nicht mehr dazu, die Regierungsvorlage abschließend zu beraten; der neue, am 20. 4.
1947 gewählte Landtag nahm sie nicht auf. Nachdem im Laufe des Jahres 1947, nicht zuletzt durch die
ersten Landtagswahlen, eine „Verfestigung des politischen Lebens“ eingetreten war, ging Menzel an die
Ausarbeitung eines neuen Verfassungsentwurfes, der keinen vorläugen, sondern endgültigen Charakter
haben sollte. Inzwischen bildeten die Verordnungen Nr. 46 und Nr. 57 der Militärregierung und die am
5. 11. 1946 verabschiedete „Geschäsordnung der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen“ in
ihrer Gesamtheit eine Quasi-Verfassung für das Land. Das Gesetz Nr. 46 des Alliierten Kontrollrats für
Deutschland vom 25. 2. 1947 über die „Auösung des Staates Preußen“ erkannte den Gebieten, „die ein
Teil des Staates Preußen waren und die gegenwärtig der Oberhoheit des Kontrollrates unterstehen“, und
die nicht anderen Ländern einverleibt werden sollten, die „Rechtsstellung von Ländern“ zu.
3. Zu 3) Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Auflösung der
Oberpräsidien der Nordrhein-Provinz und der Provinz Westfalen vom 20. 10. 1946
berichtete Minister Dr. Menzel. Die Bestimmungen werden nochmals kommissarisch beraten werden.
4. Zu 4) Reden von Kabinettsmitgliedern über die lebenswichtige Bedeutung der
deutschen Kohlenproduktion
wird der Anregung der Militärregierung2 nach Möglichkeit entsprochen werden.
5. Zu 5) Eingliederung des Baulenkungsamtes
beschloß das Kabinett, das Baulenkungsamt dem Wiederauauminister zu unterstellen3.
6. Zu 6) Gesetzentwurf zur Abänderung des Gesetzes betreffend Verbandsordnung für
den Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk vom 5. Mai 19204
berichtete Minister Dr. Menzel. Dem Entwurf wurde grundsätzlich zugestimmt. Er soll jedoch zunächst
nochmal kommissarisch beraten werden unter Hinzuziehung eines Vertreters des Verbandspräsidenten
und des Verbandsdirektors des Ruhrsiedlungsverbandes.
7. Zu 7) Gesetz über die Auflösung der Provinzialverbände
berichtete Minister Dr. Menzel5. Das Kabinett stimmte der Auösung der Provinzialverbände
grundsätzlich zu unter der Voraussetzung, daß die Maßnahme in einer Form durchgeführt wird, bei der
2
In einem Schreiben an Amelunxen vom 11. 11. 1946 hatte Gouverneur Asbury auf die Notwendigkeit einer
intensiveren Aulärung über die Wichtigkeit der Kohleförderung hingewiesen (HStAD NW 53–398 Vol.
I).
3
Die Zuordnung des Baulenkungsamtes war zwischen der Landesregierung und der
Militärregierung umstritten. Die Briten wollten den Bereich Baulenkung von den sog.
„Verbraucherministerien“ (Wirtschas- und Wiederauauministerium) getrennt und und unmittelbar
dem Ministerpräsidenten unterstellt wissen; diese Zuordnungslösung war auf Druck der Besatzungsmacht
in der Provinz Westfalen gewählt worden, wo am 1. 4. 1946 ein direkt dem Oberpräsidenten unterstelltes
Provinzial-Baulenkungsamt errichtet worden war. Dagegen trat das Kabinett einmütig für die
Eingliederung in das Wiederauauministerium ein. Nach dem entsprechenden Kabinettsbeschluß vom
17. 12., der dem Gouverneur durch den Ministerpräsidenten mit Schreiben vom 30. 12. mitgeteilt wurde,
gaben die Briten nach.
4
S. dazu Dok. 40–42. Zur Geschichte des Siedlungsverbandes Ruhrkohlenbezirk vor
1945: Horst Romeyk, Verwaltungs- und Behördengeschichte der Rheinprovinz 1914–1945,
Düsseldorf 1985, S. 349–360.
5
Der Gesetzentwurf Menzels ist im Kabinett, ungeachtet der Formulierung des Protokolls, gescheitert.
„Von diesem Zeitpunkt an scheinen die Gegner der Provinzialverbände (vor allem Menzel, der Leiter der
Abteilung „Verfassung und Verwaltung“ im Innenministerium, Dr. Vogels, Teile der SPD und die KPD,
M. K.) in der Defensive, wenn nicht gar auf dem Rückzug gewesen zu sein“ (Janbernd Oebbecke, Der
Landschasverband Westfalen-Lippe in der Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, in: Karl Teppe
(Hg.), Selbstverwaltungsprinzip und Herrschasordnung, Münster 1987, S. 72). Es blieb beim status quo,
die an Raum und Tradition gebundenen Aufgaben6 der früheren Provinzen in deren Gebiet verbleiben.
Der vorgelegte Entwurf wird eine erneute Durcharbeitung erfahren.
8. Zu 8) Übernahme der Kosten im Falle Dr. B. 7
berichtete Minister Dr. Stricker. Das Kabinett stimmte der Übernahme der Kosten in Höhe von8
schätzungsweise 1000 RM für die Arbeiten des vorgesehenen Ehrenausschusses zu mit der Maßgabe, daß
der verausgabte Betrag von Dr. B. zurückerstattet werden muß, wenn in dem Verfahren seine Schuld
festgestellt wird.
9. Zu 9) Anerkennung des Dreikönigstages als Feiertag
beschloß das Kabinett, Gouverneur Asbury zu bitten, den Dreikönigstag in den Teilen von NordrheinWestfalen als Feiertag anzuerkennen, in denen er vor der Nazizeit als Feiertag begangen wurde.
10. Zu 10) Arbeitsruhe zwischen Weihnachten und Neujahr
beschloß das Kabinett, die Büros der Landesregierung vom 23. 12. 1946 bis 1. 1. 1947 zu schließen,
vornehmlich zwecks Einsparung von Heizung. In jedem Ministerium muß ein gut unterrichteter
Bereitschasdienst während dieser Zeit zur Stelle sein.
11. Zu 11) Verschiedenes
schlug Minister Blücher vor, unter Voraussetzung der Zustimmung der Kontrollkommission jeder
Ostüchtlingsfamilie eine einmalige Zuwendung von 100 RM und für jedes Kind einen zusätzlichen
Betrag von 25 RM zu zahlen. Das Kabinett erklärte sich mit einer solchen Maßnahme einverstanden.
Minister Paul berichtete über die Zwangsevakuierungen aus dem Regierungsbezirk Arnsberg
in den Regierungsbezirk Minden. Diese in Verbindung mit neuer belgischer Einquartierung
angeordnete Maßnahme ist zunächst bis zum 4. Januar 1947 ausgesetzt, soll danach auf Anordnung
der Militärregierung aber trotz aller deutschen Gegenvorstellungen weiter durchgeführt werden. Das
Kabinett nahm den Bericht zur Kenntnis, billigte die bisher von Minister Paul in dieser Angelegenheit
eingenommene Haltung und stimmte ihm darin zu, daß von deutscher Seite keine Zwangsmaßnahmen
gegen die zu Evakuierenden möglich sind.
Minister Gockeln schlug zu dem in der Kabinettssitzung am 2. Dezember verabschiedeten
Gesetzentwurf über die Gewährung von Unfall- und Hinterbliebenenrenten an die
Opfer der Naziunterdrückung folgende Änderungen vor:
d. h. der westfälische Provinzialverband arbeitete unter der Leitung von Landeshauptmann Bernhard
Salzmann weiter, während der nordrheinische Provinzialverband nur auf dem Papier fortbestand.
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In der ursprünglichen Protokollfassung heißt es: „… Aufgaben und Institutionen der früheren Provinzen
…“ Die Streichung der hervorgehobenen Worte erfolgte durch den Ministerpräsidenten.
7
Der Name wurde vom Bearbeiter unkenntlich gemacht. Material zu dieser
Angelegenheit in NW 30/18 S. d. StS. (Schreiben des Verkehrsministers an den Chef der
Landeskanzlei vom 11. 12. 1946).
8
Die Worte „Höhe von“ fehlen in der ursprünglichen Protokollfassung. Handschriliche Korrektur
durch den Ministerpräsidenten.
In § 3, Abs. 1, vorletzte Zeile zu setzen: statt „Leib und Leben“ „Leib oder Leben“, in § 4, Zeile 1 statt
„gilt jeder, der“ „gilt nur, wer“, in § 5, Zier 2 statt „nach dem Inkratreten dieses Gesetzes“ „nach dem
8. 5. 1945“, § 6 wird gestrichen. Danach ändern sich die Ziern der folgenden §§: § 7 wird 6, § 8 wird 7,
§ 9 wird 8, § 10 wird 9, § 11 wird 10. § 10 (bisher 11) Abs. 2 wird gestrichen. Das Kabinett stimmte den
vorgeschlagenen Änderungen zu.
Zur Frage der Entnazifizierung beschloß das Kabinett, daß dieses Arbeitsgebiet vom Innenminister
auf den Justizminister übergeht. Das Kabinett wird darauf hinwirken, daß die politische Säuberung
sobald wie möglich in deutsche Hände gelegt wird. Nach Auassung des Kabinetts muß ein öentliches
Verfahren mit rechtsstaatlicher Garantie eingesetzt werden, wobei das Ziel ist, die ganze Angelegenheit zu
einem nahen Zeitpunkt zum endgültigen Abschluß zu bringen.
Der Justizminister Dr. Sträter wird beauragt, ein Memorandum in dieser Frage auszuarbeiten9.
Hinsichtlich der Rückführung der Kriegsgefangenen beschloß das Kabinett, Gouverneur
Asbury zu bitten, sich für baldige Entlassung aller deutschen Kriegsgefangenen einzusetzen, vor
allem auch dafür Sorge zu tragen, daß die einwandfreien, demokratischen Gefangenen, an deren
antinationalsozialistischer Gesinnung kein Zweifel besteht, wie z. B. die Verfolgten des Naziregimes, die in
hitlerischen Straompanien hinter die Stacheldrähte der ägyptischen Kriegsgefangenenläger geraten sind,
bevorzugt in die Heimat zurückgeschickt werden.
In der nächsten Sitzung am Montag, dem 6. Januar 1947, sollen insbesondere die bisher zurückgestellten
Personalangelegenheiten beraten werden. Soweit es sich um Stellen von Abteilungs- und
Gruppenleitern handelt, sollen deren Namen auf einem vorläugen Geschäsordnungsplan eingetragen
und der betreende Umdruck allen Ministern zugeleitet werden, damit diesen ein Überblick über die
Bedeutung der betreenden Stellenbesetzungen ermöglicht wird. Soweit es sich um die Anstellung und
Beförderung von Referenten handelt, soll den Einzelblättern der Vorschläge ein Sammelblatt vorgeheet
werden, auf dem die Namen lediglich in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe der Besoldungs- bzw.
Tarifgruppe und des Arbeitsgebietes zusammengefaßt angegeben sind.
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Dok. 43–45.