Bergbau, Chemie, Energie Industriegewerkschaft Widerspruch

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Bergbau, Chemie, Energie Industriegewerkschaft Widerspruch
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Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
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18.03.2015
IG BCE aktuell 04-15
Rente mit 63: Unverschuldete Arbeitslosigkeit darf kein Nachteil
sein
Wer in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn arbeitslos wird, hat unter Umständen keinen Anspruch
auf eine frühere abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren. Der DGB geht nun mit einer Musterklage gegen
diese Ungerechtigkeiten vor und rät den Betroffenen zu einem einheitlichen Verfahren.
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Wer 45 Jahre lang gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann seit dem 1. Juli 2014 mit
63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Dabei werden auch kurzfristige Unterbrechungen durch
Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld I berücksichtigt. Allerdings mit einer Ausnahme: Liegt
die Arbeitslosigkeit innerhalb in der letzten beiden Jahre vor Renteneintritt, wird die Zeit nur angerechnet,
wenn die Beschäftigten aufgrund einer Insolvenz oder einer vollständiger Geschäftsaufgabe des
Arbeitgebers arbeitslos werden. Mit dieser Ausnahme soll verhindert werden, dass die abschlagsfreie
Rente als Frühverrentungsmodell missbraucht wird.
Widerspruch gegen Rentenbescheid einlegen:
DGB-Vordruck nutzen
Allerdings gibt es viele Fälle, in denen Arbeitnehmer ohne eine Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des
Arbeitgebers unverschuldet arbeitslos werden – also keine Frühverrentungsabsichten hegen. Einfachstes
Beispiel: Betriebsbedingte Kündigungen von Beschäftigten in Kleinbetrieben, in denen kein
Kündigungsschutz greift. Diese Arbeitslosen werden dann so behandelt, als ob sie ihre Arbeitslosigkeit
gewollt herbeigeführt hätten. Sie werden also unter Generalverdacht gestellt – und klar benachteiligt.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften halten diese Ausnahme bei der abschlagsfreien Rente
deshalb für verfassungsrechtlich bedenklich und werden diese vom Bundesverfassungsgericht prüfen
lassen. Betroffene sollten grundsätzlich die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und die Rente
für langjährig Versicherte beantragen. Gegen den jeweiligen Rentenbescheid sollten sie anschließend mit
dem DGB-Vordruck Widerspruch einlegen und diesen bei ihrer Gewerkschaft melden. In Abstimmung
mit der Deutschen Rentenversicherung Bund wird der DGB geeignete Musterverfahren auswählen, um
die Regelung verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen. Die Widerspruchsverfahren sollen bis zu einer
abschließenden Entscheidung ruhen.
Rente mit 63 : DGB- Musterwiderspruch Unverschuldete Arbeitslosigkeit
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