„Staatlich anerkannter Erzieher“ „Staatlich anerkannte Erzieherin“
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„Staatlich anerkannter Erzieher“ „Staatlich anerkannte Erzieherin“
Ausbildungsformen zum/zur Regelform „Staatlich anerkannten Erzieher/in“ Praxisintegriert Mindestvoraussetzung: Mittlere Reife Berufskolleg für Vorpraktikanten (3 Tage Schule + 2 Tage Praktikum) Das Vorpraktikum kann unter bestimmten Voraussetzungen übersprungen werden. (siehe Infoblatt 2BKSP) Berufskolleg für Vorpraktikanten (3 Tage Schule + 2 Tage Praktikum) Das Vorpraktikum kann unter bestimmten Voraussetzungen übersprungen werden. (siehe Infoblatt 3BKSPIT) Zweijähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik (1. Jahr: Schule und 7 Wo. Praktikum) (2. Jahr: Schule und Tagespraktikum) 3-jähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik in Teilzeitform (PIA) (3 Tage Schule + 2 Tage Praktikum) Anerkennungsjahr/Berufspraktikum (einjähriges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung mit einzelnen Fortbildungstagen in der Schule) „Staatlich anerkannter Erzieher“ „Staatlich anerkannte Erzieherin“ Gehalt „Regelform“ Gehalt „Praxisintegrierte Form“ Die Auszubildenden erhalten im Anerkennungsjahr erstmals ein Ausbildungsgehalt. Die Auszubildenden erhalten in den drei Jahren des dreijährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik ein monatliches Ausbildungsgehalt. z.Zt: 1. Jahr: 793 € im Monat 2. Jahr: 843 € im Monat 3. Jahr: 889 € im Monat Praktikantentarif: Dieser entspricht i.d.R. 70% des Regelgehalts