„Staatlich anerkannter Erzieher“ „Staatlich anerkannte Erzieherin“

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„Staatlich anerkannter Erzieher“ „Staatlich anerkannte Erzieherin“
Ausbildungsformen zum/zur
Regelform
„Staatlich anerkannten Erzieher/in“
Praxisintegriert
Mindestvoraussetzung: Mittlere Reife
Berufskolleg für Vorpraktikanten
(3 Tage Schule + 2 Tage Praktikum)
Das Vorpraktikum kann unter
bestimmten Voraussetzungen
übersprungen werden.
(siehe Infoblatt 2BKSP)
Berufskolleg für Vorpraktikanten
(3 Tage Schule + 2 Tage Praktikum)
Das Vorpraktikum kann unter
bestimmten Voraussetzungen
übersprungen werden.
(siehe Infoblatt 3BKSPIT)
Zweijähriges Berufskolleg für
Sozialpädagogik
(1. Jahr: Schule und 7 Wo. Praktikum)
(2. Jahr: Schule und Tagespraktikum)
3-jähriges Berufskolleg für
Sozialpädagogik in Teilzeitform (PIA)
(3 Tage Schule + 2 Tage Praktikum)
Anerkennungsjahr/Berufspraktikum
(einjähriges Praktikum in einer
sozialpädagogischen Einrichtung mit
einzelnen Fortbildungstagen in der
Schule)
„Staatlich anerkannter Erzieher“
„Staatlich anerkannte Erzieherin“
Gehalt „Regelform“
Gehalt „Praxisintegrierte Form“
Die Auszubildenden erhalten im Anerkennungsjahr erstmals ein Ausbildungsgehalt.
Die Auszubildenden erhalten in den drei
Jahren des dreijährigen Berufskollegs für
Sozialpädagogik ein monatliches
Ausbildungsgehalt.
z.Zt:
1. Jahr: 793 € im Monat
2. Jahr: 843 € im Monat
3. Jahr: 889 € im Monat
Praktikantentarif: Dieser entspricht i.d.R.
70% des Regelgehalts