Betriebsfahrrad Arbeitssicherheit - a2011

Transcrição

Betriebsfahrrad Arbeitssicherheit - a2011
Betriebsfahrrad, Werksfahrrad, Industriefahrrad, Dienstfahrrad:
Fahrradfahren auf dem Betriebsgelände und im Außendienst
Stand: Januar 2013, alle Angaben ohne Gewähr. Keine Garantie auf Vollständigkeit.
Inhaltsverzeichnis
1
Ausgangslagen
1 a Fahrräder
1 b Gefährdungen
2
Rechtsgrundlagen
3
Wartung/Sicherheit
4
Technische Daten/Sicherheit
5
Fahrpraxis
5 a Straßenverkehr
5 b Lastentransporte
6
Empfehlungen
7
Spezialfall Elektrofahrräder/Segway
8
Ergänzungen/weitere Themengebiete
9
Vorteile von Betriebsfahrrädern
10 Unfallbeispiele
1 Ausgangslagen
1 a Fahrradarten/Einsatzgebiete
Private Fahrräder:
•
•
•
Nicht dienstliche Benutzung (Arbeitsweg; Abstellplatz innerhalb des
Geländes bzw. Fahrt direkt zum Arbeitsplatz).
Dienstliche Benutzung: Fortbewegungsmittel auf dem Werksgelände
während der Arbeit.
Dienstliche Benutzung auf öffentlichen Straßen (ggf. Mischform)
Vom Arbeitgeber bereitgestellte Fahrräder:
•
Benutzung nur auf dem Betriebsgrundstück
•
Als „Dienstfahrrad“ auch außerhalb des Geländes (analog zum
„Dienstwagen“), evtl. inklusive privater Benutzung.
Mischform: Fahrt von Betriebsteil zu Betriebsteil über öffentliche Straßen
•
Private Fahrräder, die in Betriebsmittel übergehen:
•
als Spende von Mitarbeitern
•
schleichend durch längere Nutzung ausschließlich im Betrieb.
Elektroantrieb-/unterstützung
Spezialfahrräder (Lastenfahrräder, evtl. 3 und 4 Räder)
Marktübersicht: www.nutzrad.de
betrifft mich
nicht bei mir
1 b Gefährdungen
Unfallgefahren
Maßnahmen
Sturz (ohne Fremdeinwirkung, ohne
technische Mängel) während der Fahrt:
a) Fahrfehler
Einweisung, Fahrsicherheitstraining
b) schlechter Zustand der Verkehrsfläche
(baulich/witterungsbedingt
a)
Sturz aufgrund defekter oder unzureichend
befestigter Teile (z.B. sich verdrehender
Lenker, sich verdrehende Griffgummis,
schlechte Bremsen, zu geringer
Reifenluftdruck)
Sturz durch Fehlverhalten (unerlaubte
Personenmitnahme, zu schnelles Fahren,
Überladung; nichtbeachten der
Straßenverkehrsordnung)
Kollission mit Gegenständen (Hindernisse wie
Regale, Poller usw.)
Kollission mit
Pflicht zur Funktionsprüfung vor
Benutzung; regelmäßige technische
Kontrollen
•
•
•
•
•
Fußgängern
anderen Fahrradfahrern
Kraftfahrzeugen
Flurförderzeugen
sonstigen beweglichen
Betriebseinrichtungen
baulich (dauerhaft/temporär z.B.
aufgrund von Baustellen): Sicherung
der Gefahrstellen, Sperrung oder
bauliche Nachbesserung
b) witterungsbedingt: Benutzungsregeln
mit Beschränkungen z.B. für nasse
oder vereiste Fahrbahnen
Betriebsanweisung zur sachgemäßen
Benutzung, Informationen
Kennzeichnung der Verkehrswege
a)
auf dem Betriebsgelände:
Verkehrswege kennzeichnen,
Gefahrstellen absichern, Schulung der
Mitarbeiter.
b) im Straßenverkehr:
Straßenverkehrsordnung beachten,
ggf. schulen.
Verletzungsarten
Weichteilverletzungen:
• Abschürfungen
o oberflächlich
o tief, ggf. verunreinigt (Infektionsgefahr)
• Riss- und Quetschwunden
Brüche:
•
•
•
•
Schlüsselbein und Schultereckgelenk
Oberschenkelhals (Sturz auf Hüfte)
Ellbogen-, Unterarm- und Handgelenk (Abstützreaktion)
Kopfverletzungen
Für mich relevant?
Sonstige Gefährdungen:
Maßnahmen
Kleidung gerät in die Speichen (vor allem
am Hinterrad;)
Am Lenker befestigte Tüten geraten in die
Vorderradspeichen (Überschlaggefahr)
Unerlaubte Mitnahme von Personen auf
dem Gepäckträger/auf Lastenfahrrädern:
Sturzgefahr; Gefahr, dass Hände oder Füße
in Speichen geraten, mangels geeigneter
Festhalte
Ladungssicherheit:
• Ladungsverlust,
• schlecht befestigte Zurrmittel, die in
die Speichen/den Antrieb geraten,
• Bruch von Fahrradteilen aufgrund
Überladung
Abgenutzte, rutschige Pedale:
Abrutschgefahr, Kontrollverlust über das
Fahrzeug
Scharfkantige Pedale (Metallspitzen)
können Fleischverletzungen z.B. an den
Waden verursachen.
Unterkühlung von Körperteilen aufgrund
nicht geeigneter Kleidung (vor allem durch
Kälte, Wind, Nässe)
Fehlender/beschädigter Kettenschutz:
Schnürsenkel können sich im Antrieb
verheddern
Kettenspannung zu niedrig: Kette kann
abspringen, Rücktrittbremse verliert damit
ihre Funktion
Bremszug-Ende nicht mit Endkappe
verquetscht: Der Draht spleist auf, die
einzelnen feinen Drähte verursachen
schmerzhafte „Piekser“.
Akku-Ladegerät ist defekt oder
Feuchtigkeit ausgesetzt: Kurzschluss und
Stromschlag möglich.
Falsches Ladekabel: Verwechslungsgefahr
mit „Kaltgerätestecker“ bei einigen
Akkumodellen (unterschiedliche
Spannungen). Mögliche Folgen:
• Sicherung löst aus.
• Feuer, Rauchbildung oder Explosion.
• Fahrrad unter Spannung
"Rockschutz" (Speichenschutz am Hinterrad)
installieren, Kleiderordnung
Betriebsanweisung für die Mitnahme für
Gepäck
Verbot der Mitnahme von Personen auf
Fahrrädern
Für mich relevant?
Schulung für die Ladungssicherung,
Bereitstellung von geeignetem
Befestigungsmaterial, Betriebsanweisung mit
Angabe der Gewichtsgrenzen und
maximalen Volumina
Pflicht zur Funktionsprüfung vor Benutzung;
regelmäßige technische Kontrollen
Pedaltyp wechseln
Geeignete Kleidung festlegen/bereitstellen
Sichtprüfung vor Fahrtantritt, Hosenschutz
(Klettband oder Spange), geschlossener
Kettenkasten
Regelmäßige technische Kontrolle
Regelmäßige technische Kontrolle
Regelmäßige technische Kontrolle, Schutz
gegen Feuchtigkeit
Nur geeignete Stecker verwenden,
entsprechende Betriebsanweisung
Passive Sichtbarkeit
Wichtig ist gute Erkennbarkeit des Fahrradfahrers bei schlechten Licht- und Sichtverhältnissen: Dämmerung,
Dunkelheit, Regen, Nebel.
Problemfelder
Die Dienstfahrräder sind schwarz lackiert. Die Arbeitskleidung ist dunkel
(Blaumann). Die Schicht beginnt bei Dunkelheit oder endet nach
Sonnenuntergang.
Ungleichmäßige Beleuchtung des Betriebsgeländes (dunkle Ecken, Schatten,
Blendungen durch Hallenbeleuchtung).
Ablenkung durch Geschehnisse im seitlichen Blickfeld (dies gilt für alle
Verkehrsteilnehmer auf dem Betriebsgelände).
betrifft mich
nicht bei mir
Lösungsmöglichkeiten
Technisch:
Fahrräder in Signalfarben lackieren.
Fahrräder mit Reflektoren versehen.
.
Beleuchtungssituation des Geländes optimieren.
Organisatorisch:
Benutzungsbeschränkungen (z.B. Nachtfahrverbot)
Getrennte Verkehrswege für Fußgänger, Fahrradfahrer und motorisierte
Verkehrsteilnehmer
Geschwindigkeitsbeschränkungen für KFZ-Verkehr
Persönlich:
Warnwesten oder Reflex- Sicherheitsumhang zur Verfügung stellen.
betrifft mich
nicht bei mir
2 Rechtsgrundlagen
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3 Abs. 3 i. V. mit Anhang 2
Danach hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der
vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person
festzulegen. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des
Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel
untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden (§ 3 Absätze 1
und 3 BetrSichV). Hier ist insbesondere auf die betriebliche Verkehrswegsituation abzustellen.
Arbeitsstätten-Richtlinie ASR A1.8 Verkehrswege Ausgabe November 2012
Anforderungen an Verkehrswege, die für Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge benutzt werden.
(bis 2012 Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 17/1,2 "Verkehrswege" (aufgehoben))
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO § 67
Anforderungen an die Verkehrssicherheit. Bei rein innerbetrieblichem Verkehr können einzelne nach
Verkehrsrecht vorgeschriebene Regeln und Ausrüstungsgegenstände wie beispielsweise lichttechnische
Einrichtungen entbehrlich sein, wenn z.B. die Fahrräder nur tagsüber genutzt werden.
DIN EN 1078 "Helme für Radfahrer und für Benutzer von Skateboards und Rollschuhen"
Fahrradhelme sind keine klassische PSA. Für den Schutz der Mitarbeiter sind sie sinnvoll. Es besteht keine
verkehrsrechtliche Tragepflicht. Daraus können Akzeptanzprobleme entstehen.
3 Wartung/Sicherheit
Grundsätzlich gilt: der Mitarbeiter hat sich vor Benutzung durch Prüfung von der Verkehrssicherheit zu
überzeugen. Wichtige Prüfpunkte sind:
Prüfung vor Fahrtantritt
Sichtprüfung:
• Reifendruck (Plattfuss)
• offensichtlich fehlende, unzureichend befestigte, teilweise beschädigte
oder vollständig defekte Teile
Funktionsprüfung
• Bremsen
• Beleuchtung
Batterieladezustand bei E-Bikes
Fahrradhelm aufgesetzt?
i.O.
defekt
Reparaturen
durch eigene Mitarbeiter
sind das Fachkräfte?
durch externe Dienstleister
ja
nein
Regelmäßige Überprüfung
Die regelmäßige Überprüfung stellt den verkehrssicheren bzw. betriebssicheren Zustand fest.
Informationen zu Prüffristen und Prüfpunkten :
vorhanden
fehlt
Bedienungsanleitung des Fahrrades (Angaben zur Wartung und Pflege und die
zulässigen Drehmomente der Schraubbefestigungen)
Herstellerangaben: Checkliste für die Überprüfung (Prüfpunkte) sowie
Angaben für die Zeitabstände (z.B. „alle 1.000 km bzw. jährlich“).
Generelle ADFC-Empfehlung: regelmäßig – mindestens jährlich
Detaillierte Prüfpunkte liefert die Checkliste des ADFC:
http://www.fa-technik.adfc.de/Werkstatt/Checkliste/
Betriebliche Regelung
Sinnvoll ist eine betriebliche Regelung bzw. Betriebsanweisung:
erledigt
Regelung Zustandsüberwachung
Festlegung Sicherheitausstattung (Mindeststandard)
Zuständigkeiten (wer macht was, wann, wo) mit Kontaktdaten
Betrieblicher Ablauf im Pannen- und Reparaturfall
Betrieblicher Ablauf im Fall eines Unfalls/Sturzes
Evtl. Zusatz: Reparaturen dürfen nur von Fachpersonal ausgeführt werden.
nicht erledigt
Zusätzliche Sicherheitsregeln
betrifft mich*
hier nicht
Ggf. betriebsspezifische Sicherheitsregeln erforderlich (Fahren ohne Licht in
explosionsgefährdeten Bereichen, abweichende Vorfahrtsregelungen).
* Meine betriebsspezifischen Besonderheiten sind:
Schulungen
Goldene Regeln des ADFC zur Verkehrssicherheit: http://www.adfc.de/goldeneregeln/seite-1verkehrssicherheit-fuer-radfahrer
Vortrag „Sicher Radfahren" des ADFC mit Tipps und Erklärungen in Wort und Bild als PDF-Datei:
http://www.adfc.de/misc/filePush.php?mimeType=application/pdf&fullPath=http://www.adfc.de/files/2/1
10/113/Sicher_Rad_fahren_-_komprimiert.pdf
Die 10 Gebote des sicheren Radfahrens: http://bernd.sluka.de/Radfahren/10Gebote.html
Tipps für sicheres Radfahren im Winter:
http://www.vcd.org/fileadmin/user_upload/redakteure_2010/service/mobilitaetstipps/VCDTipps_fuer_sicheres_Radfahren_im_Winter.pdf
Externe Dienstleister für Wartung und Reparaturen
Beispiele für die Übernahme der Arbeiten durch soziale Einrichtungen/Werkstätten:
•
•
•
•
http://www.alsterarbeit.de/aktuelles_8B1CED81224241F68F8908A72EBCEAA3.htm
http://www.lebeninhassel.de/fahrradwerkstatt.html
http://www.martinshof-bremen.de/martinshof-bremen/startseite/aktuelles/newsarchiv/preisverleihung-im-convention-center.html
http://www.die-junge-werkstatt.de/aktuelles/neue-abteilung-fahrrad-service.37.1.html
Beispiele für einen freien Anbieter, mit Ablaufschema für Reparaturen:
•
http://www.chempark.de/index.php?page_id=1963
Interner Fahrrad-TÜV
Beispiel Bayer in Leverkusen mit 8800 Betriebsfahrrädern: Für Pflege und Wartung sind die Beschäftigten
selbst verantwortlich. Da dies aber erfahrungsgemäß nicht immer funktioniert, gibt es seit 1979 einen
Fahrrad-TÜV von etwa 20 Mitarbeitern. Dieser TÜV ist einer der Gründe, daß in der Gesamtzahl der BayerArbeitsunfälle die Radunfälle eine geringe Rolle spielen. Ganze acht Unfälle wurden 1997 verzeichnet. Im
gleichen Zeitraum geschahen dagegen 55 Unfälle beim Gehen auf gerader Fläche durch Glatteis und
Schlaglöcher. http://www.leverkusen.com/guide/index.php?view=00026
4 Technische Daten/Sicherheit
Zuladung: Information, wieviele Kilogramm zugeladen werden dürfen (Personen/Ladung).
bekannt
unbekannt
Leergewicht des Fahrrads und zul. Gesamtgewicht inkl. Fahrer und Beladung.
Quelle: Herstellerangabe, Bedienungsanleitung, Garantiebedingungen.
Zuladung der einzelnen Lasteneinrichtungen (Gepäckträger), Ladeflächen
Sicherheit: Für die Betriebssicherheit bzw. die Verkehrssicherheit notwendige Sicherheitseinrichtungen.
Verkehrssicherheit (Straßenverkehr)
Das verkehrssichere Fahrrad (ADFC): http://www.adfc.de/verkehr--recht/recht/regeln-fuerradfahrer/richtige-ausstattung/technische-ausstattung
Vorgeschriebene Ausstattung
eine helltönende Klingel
zwei voneinander unabhängige Bremsen
zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei nach vorn und hinten
wirkenden, gelben Rückstrahlern ausgestattet sind
ein weißer Frontscheinwerfer, ein rotes Rücklicht und ein Dynamo als Stromquelle
Reflektorstreifen auf dem Reifen oder gelbe Speichenreflektoren (zwei pro Rad) oder
weiße Speichenstrips („3M Speichenreflektoren“)
ein weißer Reflektor vorne, ein roter Großrückstrahler sowie ein kleinerer
Rückstrahler hinten. Die erforderlichen Reflektoren können in die Beleuchtungskörper
integriert sein
ja
nein
Empfohlene Zusatzausstattung
hochwertige Schlösser
ja
Standlichtanlage
Kettenschutz
ein stabiler Gepäckträger
Schutzbleche für die Laufräder
Evtl. pannensichere Bereifung
(Zusammenfassung aus mehreren Quellen (ADFC, Polizeiwebsites) für Fahrräder im Straßenverkehr)
Betriebssicherheit, 3 Optionen:
nein
Kreuzchen
Identisch mit Anforderungen an Verkehrssicherheit
Geringere Anforderungen (keine Lichtanlage nötig, wenn nur bei Tageslicht oder in
Hallen gefahren wird)
Höhere Anforderungen (Ex-Schutz, zusätzliche Signaleinrichtungen, schnittsichere
Hallenbereifung, ggf. Vollgummibereifung)
Verschleißteile, Betriebsdaten:
Empfohlener Reifendruck
Reifenprofil (Reifen regelmäßig auf Risse/Beschädigungen kontrollieren). Reifenflanken
haben oft schneller Risse als das Profil selbst.
ja
Fahrradhelme:
Merkmale eines guten Fahrradhelms: http://www.karlsruhe.de/b3/verkehr/radverkehr/stvo/helm
Es gibt in Deutschland im Straßenverkehr keine Helmpflicht für Fahrradfahrer.
nein
5 Fahrpraxis
5 a Straßenverkehr
Die wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrradfahrer: http://www.karlsruhe.de/b3/verkehr/radverkehr/stvo.de
Verkehrszeichen für Fahrradfahrer: http://www.karlsruhe.de/b3/verkehr/radverkehr/stvo/verkehrszeichen
Was ist überhaupt ein Fahrrad?
Auszug aus einem Forumsbeitrag bei http://www.verkehrsportal.de:
„Eine Legaldefinition für das Fahrrad existiert in der deutschen Gesetzgebung nicht. Deshalb lehnt man sich
hilfsweise an Art 1 Buchstabe l des Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 an, nach dem
ein "Fahrrad jedes Fahrzeug mit wenigstens zwei Rädern ist, das ausschliesslich durch die Muskelkraft auf ihm
befindlicher Personen, insbesondere mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln, angetrieben wird."
Folgt man dieser Auslegung, sind also auch 3-Räder der beschriebenen Art, mehrspurige Lastenfahrräder wie
Rikschas oder Fahrräder mit Anhängern Fahrräder im Sinn der StVO, wenn sie die übrigen Kriterien eines
Fahrrads erfüllen.
Radwegebenutzungspflicht
Grundsätzlich haben die Führer dieser Fahrräder angelegte Radwege zu benutzen, wenn eine Benutzungspflicht
besteht (runde blaue Schilder Nr. 237, 240 oder 241).
Nach Rz 23 der VwV-StVO (Verwaltungsvorschrift zur StvO) zu § 2 sollen jedoch die Führer nicht-einspuriger
Fahrräder (wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger) in der Regel dann, wenn die
Benutzung des Radwegs nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar ist (z.B. Radwege zu schmal für die
Breite des Fahrrads) nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen.
Straßenbenutzungspflicht
Die Benutzung der Straße ist die Regel, sofern kein benutzungspflichtiger Radweg ausgewiesen ist. Ausnahmen:
zum Beispiel benutzen Postzusteller den Fußweg, um von einem zum nächsten Gebäude zu fahren, auch wenn
die Distanz größer ist.
(Anmerkung des Verfassers: Gesetzliche Regelung bzw. Ausnahmegenehmigung dazu konnte ich nicht finden.
Vielleicht gibt es keine besondere Regelung, sondern nur Duldung).
5 b Lastentransporte
Lastenfahrräder können bis zu 500 Kilogramm Zuladung transportieren.
Lastentransport
auf Gepäckträgern
mit speziellen Lastenfahrräder
ja
nein
Technisches/Ladungssicherung
Eignung des Fahrrads für die Transportaufgabe (Gepäckträger,
Tasche(n), sicher befestigter Korb, ggf. Lastenfahrrad)
Zuladungsgrenzen (siehe technische Daten).
Zuladungsmaße
Beladungsregeln nötig/vorhanden? (z.B. Lastverteilung)
Auswirkungen auf das Fahrverhalten (Beladung über der
relevant?
Mitarbeiter informiert?
Vorderachse, Bremsweg etc.)
Geeignete Transportbehältnisse bereitgestellt: Fahrradtasche,
Rucksack, Kisten usw.?
Beschränkungen (Gefahrstoffe; leichte aber voluminöse Ladung)
Anhängerbetrieb, besondere Anforderungen (Kupplungssysteme,
Fahrverhalten, Beladungstechnik)
Sicherung der Ladung vor unbefugtem Zugriff
Zurrmittel
Auf herkömmliche Fahrradspanner verzichten, diese können
„zurückschnalzen“
Klemmschlossgurte
Spanngurte
Netz mit Gummizug.
Aufbewahrung der Zurrmittel am Fahrrad sinnvoll
relevant?
vorhanden?
Informationen zum Gepäcktransport mit dem Fahrrad:
http://www.wikipedalia.com/index.php?title=Gep%C3%A4cktransport
6 Empfehlungen
Betrifft mich
Nicht bei uns
Kennzeichnung der Verkehrswege auf dem Gelände.
Funktionsprüfung vor jedem Fahrantritt vorschreiben: Bremsen,
Reifenzustand, Reifendruck, Schaltung, Licht
Pflicht, bei Rückgabe Mängel anzuzeigen (ggf. Formular zur Verfügung
stellen: Rückgabeformular/Fehlermeldung)
Strikte Trennung privater Fahrräder und Betriebsfahrräder oder
Einbeziehung dienstlich genutzter Privatfahrräder in betriebliche
Regelungen.
Klare Benutzungsregeln, z.B.: wer darf welche Räder wann und wo
benutzen; wo sind Schlösser und Schlüssel verwahrt.
Besondere Einweisung bei Spezialfahrrädern (Lastendreiräder, E-Antrieb)
aufgrund der besonderen Fahreigenschaften.
Bereitstellung von Luftpumpen mit passenden Köpfen (zwei Varianten:
Dunlop/französisch und Autoventil).
Einbeziehung des Betriebsrats bei betrieblicher Regelung.
Information für die Fahrradbenutzer mit der Vorgehensweise bei einem
Unfall/Sturz. (z.B. außerordentliche Technische Prüfung des Rades im
Anschluss)
7 Spezialfall Elektrofahrräder/Segway
Pedelec: Elektrofahrräder mit limitierter Tretunterstützung (Pedelec, bis 25 km/h)
E-Bike: Unlimitierte Tretunterstüzung bzw. Zweiräder mit Elektroantrieb (E-Bike, bis 45 km/h, mit
Versicherungskennzeichen). Fahrerlaubnispflicht, Versicherungspflicht, Helmpflicht beachten.
Informationsquelle für Pedelecs und E-Bikes:
1.
E-Bike oder Pedelec - worin liegt eigentlich der Unterschied? Wie viel kostet eine Akku-Ladung?
http://www.elektrobike-online.com/know-how/kauftipps/was-sie-ueber-das-thema-e-bike-unbedingtwissen-sollten.602607.410636.htm
2. http://www.adfc.de/pedelecs/uebersicht---pedelecs:
•
•
•
•
•
•
3.
Elektrorad-Typen
Tipps zu Auswahl, Kauf und Akku-Pflege
Technik
Recht
Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum.
Akkus für Elektrofahrräder
10 Tipps für sicheres Fahren (http://www.elektrobike-online.com/know-how/pedelec-und-fahrradwissen/sicher-unterwegs-auf-pedelec-und-e-bike.621517.410636.htm).
Auszug/Zusammenfassung:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Bedienungsanleitung der E-Bikes/Pedelecs lesen
Funktionsprüfung (Bremsen, Reifendruck) vor Fahrtantritt verpflichtend
Sitzposition und andere Variablen individuell einstellen (z.B. Lenkerhöhe)
An Schubeffekt gewöhnen, mit niedriger Unterstützungsstufe beginnen
in technisch schwierigen Situationen besser im Stehen fahren
Gleichgewicht für langsames Fahren trainieren
Vorausschauendes Fahren
Kurvenfahren üben
Vollbremsung üben
Hindernisse überwinden übven
Segway
Der Segway Personal Transporter ist ein elektrisch angetriebenes Einpersonen-Transportmittel, das sich durch
eine elektronische Antriebsregelung selbst in Balance hält. Informationen zu Verkehrssicherheit, Unfallrisiken
und Rechts- und Zulassungsfragen liefert de.wikipedia.org/wiki/Segway_Personal_Transporter.
Wichtig: Fahrtraining für Anfänger
Akku-Aufladung
Hersteller-(Sicherheits-)hinweise beachten, Mitarbeiter unterweisen
Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum.
8 Ergänzungen/weitere Themengebiete
Zusatzausstattung
Betrifft mich
Spritzschutzkleidung/Regenschutzkleidung
Winterkleidung/Regenschutzkleidung
Überschuhe, Schutzbrille, Handschuhe, Kälteschutz fürs Gesicht (z.B.
Sturmhaube)
Pannenhilfe-Austattung (Werkzeugtasche)
Schnellspanner zur einfachen Sitzhöhenverstellung.
Am Fahrrad befindlicher, allgemein genutzter Fahrradhelm (z.B. in einem
Lenkerkorb aufbewahrt)
Nicht bei uns
Organisatorisches
Betrifft mich
Nicht bei uns
Betrifft mich
Nicht bei uns
Betrifft mich
Nicht bei uns
Einheitliches Erscheinungsbild (Corporate Design, Corporate Identity)
Transport-/Benutzungsbeschränkungen z.B. für Chemikalien
Transport-/Benutzungsbeschränkungen z.B. im Winter (Eisglätte)
Alkoholverbot für den Betrieb von Fahrrädern
Diebstahlsicherheit
Flottenmanagement (softwaregestützt, mit Ortungsmöglichkeit, für
größere Fuhrparks)
Fahrradleasing, z.B. http://www.leaserad.de/
Geeignete Abstellanlagen, evlt. überdacht, abschließbar
Transport der Fahrräder zu externen Fachfirmen (Fahrradwerkstatt, bei
Reparaturen). Ggf. Abholservice nutzen.
Betriebliche Zusatzleistungen
Fahrsicherheitstraining.
Beispiele und weiterführende Links: http://www.adfcbw.de/tuebingen/presse/fahrsicherheitstraining/
Fahrsicherheitstraining der Deutschen Post in Zusammenarbeit mit der
Abteilung Arbeitsschutz und der zuständigen Berufsgenossenschaft für ihre
Zusteller: http://www.teckbote.de/nachrichten/stadt-kreis_artikel,Postzusteller-ueben-ihr-%E2%80%9Etaegliches-Brot%E2%80%9C_arid,43822.html
Pannenhilfe-Kurs (Technikkurs)
Sonstiges
Aufstellen von Fahrrädern zu Werbezwecken bzw. Werbung am dienstlich
genutzen Fahrrad. Infos:
• http://a2011.wordpress.com/2012/01/20/werbefahrrader-ab-bzwaufstellen-darf-man-das/
• http://www.leezenreklame.de/werbefahrrad.html
Best Practice: Zustelldienste (Post) setzen seit langer Zeit Fahrräder ein. In
größeren Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sind ebenfalls
Betriebsfahrräder verbreitet. Mit etwas Glück oder Beziehungen können
von dort betriebliche Regelungen/Vorlagen übernommen werden.
Umweltschutz/Entsorgung
Die von einem Fahrrad ausgehenden Umweltgefahren sind eher gering. Dennoch sind einige Punkte zu
beachten:
Betrifft mich
Wartungsarbeiten:
Kettenöl nicht auf den Boden tropfen lassen.
Den Boden nicht mit Fett (Kugellager) verunreinigen.
Defekte Fahrradschläuche und Fahrradmäntel fachgerecht entsorgen.
Defekte Akkus (E-Bikes) fachgerecht entsorgen (Rücknahmepflicht des
Fahrradhändlers).
Nicht bei uns
Beispiele/Links:
Publikation der DGUV:
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Zustellen von Sendungen - BGI/GUV-I 8637 Dezember 2008;
Handlungshilfe für Führungskräfte in Betrieben mit Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8637.pdf
Beispiel für eine Bedienungsanleitung (Firma Diamant):
http://www.diamantrad.com/fileadmin/down…_print_0403.pdf
9
Vorteile von Betriebsfahrrädern
Beispiel BASF Ludwigshafen (größter BASF-Standort): 14.000 Fahrräder für den Werksverkehr sowie für den
Arbeitsweg. Etwa 5.000 Mitarbeiter nutzen die Fahrräder für Ihren Weg zur Arbeit.
Unternehmen profitieren von der Fahrradnutzung. Werksfahrräder sind ein effizientes Transport- und
Verkehrsmittel. Sie sind unkompliziert, kostengünstig, emissionsfrei und flexibel einsetzbar. Sie eignen sich für
dienstliche oder auch für private Fahrten (Arbeitsweg). Wenn viele Mitarbeiter mit dem Rad zur Arbeit
kommen, sind weniger Parkplätze nötig. Fahrradfahren dient der Gesundheitsförderung.
Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig:
•
•
•
auf dem Betriebsgelände und in großen Werkhallen mobil sein.
dabei Werkzeuge, Ersatzteile, Pakete oder Waren transportieren.
im innerstädtischen Außendienst schnell, günstig und ohne Parkplatzproblem vorankommen.
Der Nutzen ist einfach erweiterbar:
•
•
höhere Lasten durch spezielle Lastenfahrräder
größere Reichweite durch Elektrounterstützung
Das Fahrrad kann sinnvoll in das betriebliche Mobilitätskonzept integriert werden.
Beispiel BASF Ludwigshafen (größter Standort): 14.000 Fahrräder für den Werksverkehr sowie für den
Arbeitsweg. Etwa 5.000 Mitarbeiter nutzen die Fahrräder für Ihren Weg zur Arbeit.
Bayer in Leverkusen: ca. 8800 rote Werks-Fahrräder:
http://www.leverkusen.com/guide/index.php?view=00026
10 Unfallbeispiele
07. Juni 2012
35-Jähriger stirbt nach Fahrradsturz
In Penzberg (Landkreis Weilheim-Schongau) ist am Mittwoch ein 35-jähriger Mann an den Folgen eines
Fahrradsturzes gestorben. Nach Polizeiangaben ereignete sich der Unfall am vergangenen Freitagvormittag auf
dem Betriebsgelände einer Firma. Der Mitarbeiter war mit dem Fahrrad zwischen zwei Betriebsgebäuden
unterwegs, als er plötzlich stürzte und sich dabei schwerste Kopfverletzungen zuzog. Anschließend wurde der
Mann mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen, wo er seinen Verletzungen erlag.
Das Fahrrad, mit dem der 35-Jährige gestürzt war, wurde noch am Tag des Unfalls von der Kripo Weilheim
sichergestellt. Es wird nun auf technische Mängel untersucht.
http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/35-Jaehriger-stirbt-nach-Fahrradsturz-id20469751.html
12.02.10
Tausende Postzusteller in Deutschland fahren auf vereisten Wegen Fahrrad – für viele endet die Tour im
Krankenhaus: Gesplitterte Knochen und schwere Kopfverletzungen nehmen im Winter-Chaos drastisch zu.
….
"Wir verzeichnen derzeit dreimal mehr Knochenbrüche und schwere Prellungen unserer Zusteller", sagt Jörg
Koens, Sprecher der Deutschen Post AG in Hamburg, einem Bereich mit 1500 Zustellern.
…..
http://www.welt.de/wirtschaft/article6352835/Der-Knochen-Job-der-Brieftraeger-im-Eis-Chaos.html
09.01.2007
Radfahrer auf Werksgelände von Gabelstapler erfasst und mitgeschleift worden. Diagnose: Bruch des linken
Schienbeinkopfes. Psychische Beschwerden: Seit dem Unfall sei er nicht mehr Fahrrad gefahren aus Angst vor
erneuten Unfällen.