Älter werden heute

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Älter werden heute
Älter werden
heute
www.loerrach-landkreis.de/altenarbeit
Ein Ratgeber
Letzte Aktualisierung:20.04.2012
Impressum
10. überarbeitete Auflage 2011
Herausgeber:
Landratsamt Lörrach, Postfach 1860, 79537 Lörrach
Tel. 07621 / 410-0, Fax. 07621 / 410-5999
(Dienstgebäude: Palmstraße 3, 79539 Lörrach)
E-Mail: [email protected]
Internet: www.loerrach-landkreis.de
Redaktion:
Robert Müller,
V / Fachstelle für Planung & Steuerung in der Altenhilfe
Tel. 07621 / 410-5030, Fax. 07621 / 410-95030
E-Mail: [email protected]
Titelfoto:
Kornelia Jagiela
Auflage:
12.000
2
Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,
das Alter kann und soll ein Weg in
einen neuen und erfüllten Lebensabschnitt sein. Ältere Menschen
können dem Gemeinwesen viel
geben. Ihre Erfahrung, ihr Wissen,
ihre Kenntnisse und ihre Zeitressourcen in einer Gesellschaft des langen Lebens sind unschätzbare Werte einer intakten Bürgergesellschaft.
Diese Broschüre bietet eine Vielzahl an Informationen über
vorhandene Dienste und Einrichtungen für ältere Menschen,
ihre Angehörigen und die Beratungspraxis. Sie gibt gleichzeitig Anregungen für eine aktive und selbst bestimmte Lebensführung im Alter.
Der schwedische Regisseur Ingmar Bergman hat einmal gesagt: „Mit dem Altwerden ist es wie mit dem Auf-einen-BergSteigen: Je höher man steigt, desto mehr schwinden die
Kräfte - aber umso weiter sieht man.“ Ich würde mich freuen,
wenn diese Broschüre Ihnen bei beidem behilflich wäre, bei
der Bewältigung der Herausforderungen und beim Nutzen
der Chancen und Möglichkeiten, die das Alter bietet.
Lörrach, im November 2011
Ihr
Walter Schneider
Landrat
Der Ratgeber, den es schon seit 27 Jahren gibt, erscheint
nunmehr bereits in der 10. Auflage. Die große Nachfrage
und das positive Echo zeigen, dass die Broschüre gut ankommt. Das immer differenzierter werdende Hilfenetz hat
viele Änderungen und Ergänzungen erforderlich gemacht.
Nutzen Sie bei weitergehenden Fragen das umfangreiche
Beratungsangebot sowie die Hinweise auf weiterführende
Literatur.
Ich danke allen, die mit Anregungen und konstruktiver Kritik
zu dieser aktualisierten Neuauflage beigetragen haben. Mein
Dank gilt auch den Werbepartnern. Besonders danke ich allen in den Einrichtungen und Diensten Tätigen sowie den
vielen freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ohne
deren Engagement die hohe Qualität der Altenarbeit in unserem Landkreis nicht möglich wäre.
3
Inhaltsübersicht
Grusswort ......................................................... 3
1
Auf dem Weg in den "Ruhestand" ................. 6
2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
2.9
2.10
2.11
2.12
2.13
Freizeit und Kontakte ...................................... 6
Nebenbeschäftigungen ...................................... 6
Sie werden gebraucht ........................................ 7
Informations- und Kontaktbörse (IKB) ................ 8
Altennachmittag ................................................. 8
Treffpunkt für ältere Menschen .......................... 9
Offener Mittagstisch ......................................... 15
Unabhängig mit Bus und Bahn ........................ 17
Angebote der Deutschen Bahn AG .................. 17
Fahr- und Begleitdienst .................................... 18
Behinderten-Fahrdienst ................................... 19
Lies mal wieder! ............................................... 20
Bildung ............................................................. 20
Senioren-Universität ........................................ 21
3
3.1
3.2
3.2.1
3.2.2
3.3
3.4
3.5
Gesundheit und Erholung ............................. 22
Vorbeugung / Vorsorge .................................... 22
Spezielle Altersmedizin .................................... 22
Behandlung im Akutkrankenhaus .................... 22
Rehabilitation ................................................... 23
Altersgemäße Ernährung ................................. 23
Gesund und fit durch Bewegung ...................... 24
Erholung und Freizeiten ................................... 30
4
4
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
4.9
4.10
4.11
4.12
4.13
4.14
5
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
5.8
5.9
Ambulante Hilfen ............................................ 31
Beratung und Information ................................ 31
Allgemeine hauswirtschaftliche Hilfen .............. 32
Mobiler Wäschedienst ...................................... 36
Essen auf Rädern ............................................ 36
Ambulante Pflegedienste ................................. 40
Haus- und Familienpflege / Dorfhilfe ................ 49
individuelle Schwerstbehindertenassistent
(ISA).................................................................. 50
Hausnotrufdienst .............................................. 50
Kurzzeitpflege .................................................. 53
Tagespflege / Nachtpflege ............................... 55
Dementenbetreuung ........................................ 56
Begleitung von Schwerkranken und
Sterbenden ...................................................... 59
Hilfe bei der Pflege daheim .............................. 60
Gesprächs- und Betreuungsgruppen
für pflegende Angehörige ................................. 64
Wohnen ........................................................... 66
Altenwohnung (Awhg) ...................................... 66
Betreute Altenwohnung (bAwhg) /
betreutes Wohnen zuhause .............................. 67
Mehrgenerationenwohnen (MGW) ................... 67
Altenwohnheim (Awh) ...................................... 68
Altenheim (Ah) ................................................. 68
Altenpflegeheim (Aph) ..................................... 68
Selbst organisierte Wohn- oder
Hausgemeinschaft ........................................... 68
Rechte als Heimbewohner ............................... 86
Wohin mit überzähligen Möbeln und Inventar? 87
6.11
6.12
6.13
Das liebe Geld ................................................ 88
Gesetzliche Rentenversicherung ..................... 88
Wohngeld ......................................................... 91
Ermäßigungen für Senioren ............................. 92
Befreiung von Zuzahlungen im Rahmen der
gesetzlichen Krankenversicherung .................. 92
Fritz-Berger-Fonds ........................................... 93
Pflegeversicherung .......................................... 93
Vergünstigter Einkauf von Lebensmitteln ........ 97
Sozialhilfe ........................................................ 98
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung ... 101
Ermäßigung und Zuschuss beim
Telefonieren ................................................... 102
Landesblindenhilfe ......................................... 102
Kriegsopferversorgung / Kriegsopferfürsorge 103
Schwerbehindertenausweis ........................... 104
7
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.6
7.7
7.8
7.9
7.10
7.11
7.12
7.13
7.14
7.15
Beratung und persönliche Hilfe .................. 105
Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach ............... 105
Ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung ...................... 106
Sozialatlas ..................................................... 107
Verbände der freien Wohlfahrtspflege ........... 108
Seniorenberatung .......................................... 111
Beratung in sozialrechtlichen Fragen ............. 113
Demenzberatung ........................................... 114
Soziale Dienste (SD) ..................................... 115
Sozialberatung im Krankenhaus .................... 116
Beratung für behinderte Menschen ................ 117
Interessenvertretung ...................................... 118
Beratung in Mietangelegenheiten .................. 119
Telefonseelsorge ........................................... 119
Verbraucherberatung ..................................... 120
Schuldnerberatung ........................................ 121
6
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
6.7
6.8
6.9
6.10
7.16
7.17
7.22
Psychologische Beratung .............................. 121
Betreuung, Vorsorgevollmacht und
Betreuungsverfügung ..................................... 122
Suchtberatung / Suchttherapie ...................... 124
Hilfe in Rechtsfragen ...................................... 124
Besuchsdienst ............................................... 126
Sonstige Beratungsstellen, Helferkreise,
Selbsthilfe- und Interessengruppen ............... 126
Bürgertelefon des BMAS ............................... 130
8
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
8.6
8.7
8.8
8.9
8.10
8.11
8.12
8.13
8.14
8.15
Kurz und bündig - Tipps in Stichworten .... 131
Die richtige Geldanlage .................................. 131
Versicherungen .............................................. 132
Das so genannte "Kleingedruckte" ................ 132
Widerruf von Haustürgeschäften ................... 133
Zusendung unbestellter Waren ...................... 133
Kaffeefahrten ................................................. 134
Urkunden und ihre Aufbewahrung ................. 134
Vollmacht ....................................................... 134
Erbfolge und Testament ................................ 135
Patientenverfügung ........................................ 136
Organspende ................................................. 137
Was tun bei einem Todesfall? ........................ 137
Schutz an der Haustür ................................... 139
Autofahren im Alter ........................................ 139
Schwerhörigkeit ............................................. 140
9
Tätigkeitsfeld "Altenarbeit" ......................... 140
10
Bezugsadressen für weiterführende
Informationen ............................................... 141
7.18
7.19
7.20
7.21
Stichwortverzeichnis ................................................. 145
5
1. Auf dem Weg in den „Ruhestand“
2. Freizeit und Kontakte
Der Eintritt in die nachberufliche Lebensphase bringt viele
Veränderungen in der persönlichen Lebensgestaltung mit
sich, auf die man sich rechtzeitig - d. h. noch während des
Berufslebens - einstellen sollte.
Endlich ist er da, der lang ersehnte "Ruhestand"! Hetze und
Stress des Berufslebens sind zurückgelassen, man hat nun
endlich viel freie Zeit. - Wenn die hinzu gewonnene freie Zeit
nicht schon bald zur Plage werden soll, ist es wichtig, sie mit
Inhalten zu füllen. Möglichkeiten dazu gibt es genug. Martin
Buber sagte einmal: "Altsein ist ein herrlich Ding, wenn man
nicht verlernt hat, was anfangen heißt".
Mit der sog. Teilrente (§ 42 SGB VI) ist ein gleitender Übergang in den Ruhestand möglich. Sie kann in Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder von zwei Dritteln der zustehenden Vollrente bezogen werden. Ab dem 55. Lebensjahr kann
u.U. Altersteilzeit mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei den örtlichen
Rentenberatungsstellen.
Weitere Informationen (sh. S. 141ff):
"Ratgeber zur Rente", zu beziehen von B-04
"Betriebliche Altersvorsorge", zu beziehen von B-34
"Altersvorsorge richtig planen", zu beziehen von B-34
Bürgertelefon des BMAS, sh. Seite 130
Teilzeit-Rechner DVD, zu beziehen von B-04
„Vorzeitig in Rente gehen“, zu beziehen von B-34
2.1 Nebenbeschäftigung
Die Entwicklungen im Bereich der Rentengesetzgebung und
des Arbeitsmarkts haben in den letzten Jahren dazu geführt,
dass ältere Menschen immer früher aus dem Erwerbsleben
ausscheiden. Manche erleben den Übergang vom Berufsleben in den sog. "Ruhestand" als zu plötzlich; sie würden
gerne noch für einen kleinen Zuverdienst und in überschaubarem Rahmen eine Aufgabe übernehmen. Interessenten
können sich wenden an:
Bundesagentur für Arbeit - Jobvermittlung
Brombacher Straße 2, 79539 Lörrach
Tel. 01801 / 555111* , Internet: www.arbeitsagentur.de’
*3,9 ct / Min. im dt. Festnetz; Mobilfunkpreis höchstens
42 ct / Min.
Sprechstunden: Mo. - Fr.: 07.30 - 12.30 Uhr
Do.:
13.30 - 18.00 Uhr
6
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein Angebot an alle
Bürgerinnen und Bürger, sich außerhalb von Beruf und
Schule für einen Zeitraum zwischen sechs und 24 Monaten
in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren – sozialversichert und professionell begleitet. Nähere Informationen
bieten die Einsatzstellen sowie die:
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Hotline: Tel. 0221-36730
Internet: www.bundesfreiwilligendienst.de
penbezogen Helfer/-nnen oder Mitstreiter/-innen für ein konkretes Projekt oder interessante Betätigungsmöglichkeiten
gesucht werden können. Das Informationsangebot richtet
sich an alle,
2.2 Sie werden gebraucht
Viele ältere Menschen würden sich für ihr Gemeinwesen engagieren, wenn sie von der Sinnhaftigkeit ihres Tuns überzeugt sind, nicht über- oder unterfordert werden und nicht
das Gefühl haben, ausgenutzt zu werden. Sie wollen etwas
Nützliches für das Gemeinwesen tun, ihr Können und ihre
Fertigkeiten weitergeben, andere Menschen kennen lernen,
Selbstbestätigung, Erfolg und Anerkennung gewinnen, Spaß
an der Aufgabe haben und sich ohne Vorwürfe zurückziehen
können. Das setzt voraus, dass freiwillige Mitarbeiter/-innen
und Einsatzfeld zueinander passen und Rahmenbedingungen sowie gegenseitige Erwartungen geklärt sind. - Im
Landkreis Lörrach gibt es eine Vielzahl von Betätigungsmöglichkeiten, die die o.g. Anforderungen erfüllen. Wäre das
nicht auch eine Aufgabe für Sie?
Auf der Internetseite www.loerrach-landkreis.de/be können Sie sich über die Themen „Ehrenamt“ und "Bürgerengagement" informieren. Dort finden Sie auch eine Projektund Mitmach-Börse, mit der orts-, themen- und zielgrup-
die sich freiwillig engagieren wollen, aber nicht wissen
wo bzw. wohin sie sich wenden können,
die eine Projektidee haben und Helfer/-innen /
Mitstreiter/-innen suchen,
die als Organisation, Verein oder Selbsthilfegruppe die
Unterstützung durch freiwillige Helfer/-innen suchen,
die sich im Bereich des freiwilligen Engagements weiterbilden wollen.
Wenn Sie Näheres zum Thema "Bürger-Engagement" im
Landkreis Lörrach wissen wollen, wenden Sie sich bitte an:
Landratsamt Lörrach –
Projektteam Bürgerengagement
Palmstr. 3, 79539 Lörrach
eMail: [email protected]
Internet: www.loerrach-landkreis.de/be
Gerlinde Gunnemann
Tel. 07621 / 410-1213, Fax. 07621 / 410-91213
eMail: [email protected]
Robert Müller
Tel. 07621 / 410-5030, Fax. 07621 / 410-95030,
eMail: [email protected]
Maria Luise Stöckle-Jabs
Tel. 07621 / 410-2183, Fax. 07621 / 410-92183
eMail: [email protected]
Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. Seite 105)
7
ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung (sh. Seite 106)
2.3
Freiwilligenbörse Weil am Rhein
Rudolf-Virchow-Str. 8, 79576 Weil am Rhein
Tel. 07621 / 42239924
eMail: [email protected]
Freiwilligenbörse Rheinfelden
Treffpunkt Gambrinus, Friedrichstr. 6, 79618 Rheinfelden Tel. 07623 / 62535, Mo. 10 – 12 h, Mi. 17 – 19 h
In Lörrach findet zweimal im Jahr eine sog. "Informationsund Kontaktbörse" statt, bei der Sie sich über aktuelle Angebote im Freizeit- und Bildungsbereich informieren und Kontakt zu Gleichgesinnten knüpfen können. Aus der Informations- und Kontaktbörse sind schon eine ganze Reihe von
Neigungsgruppen hervorgegangen. Nähere Informationen
sowie Ort und Termin der nächsten Informations- und Kontaktbörse erfahren Sie bei:
In Steinen haben ältere Menschen eine Seniorengenossenschaft gegründet. Sie ist Mitglied im DPWV und verfolgt
das Ziel, dass ältere Menschen solange als möglich selbständig zu Hause leben können und sich bei Bedarf gegenseitig helfen. Zu den Angeboten zählen die stationäre Dauerpflege, Kurzzeitpflege, eine Tagespflegestätte, Interessengruppen (Töpfern, Gymnastik, Computerkurse), offener Mittagstisch, Nachbarschaftshilfe, aber auch Fahr - und Begleitdienste.
Initiative Seniorengenossenschaft Steinen e.V.
c/o Seniorenzentrum Mühlehof, Mühlenweg 3
79585 Steinen, Tel. 07627 / 9200-0
Fax. 07627 / 9200-29
eMail: [email protected]
Weitere Informationen (sh. S. 141ff):
8
Diverse Info-Materialien im Internet,
zu beziehen von B-28
„Ehrenamtliche Tätigkeit. Meine Rechte und Risiken“,
zu beziehen von B-34
Informations- und Kontaktbörse (IKB)
Seniorenarbeit der Stadt Lörrach
Untere Wallbrunnstr. 2 (Altes Rathaus), 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 95673-50, Fax. 07621 / 95673-45
eMail: [email protected]
Internet: www.loerrach.de/seniorenarbeit
Sprechstunden: Freitag, 8 - 12 Uhr
2.4
Altennachmittag
Bei einem Altennachmittag treffen sich ältere Menschen bei
Kaffee und Kuchen. Man findet sich ein zum geselligen Beisammensein, man redet miteinander, aber auch Unterhaltung
und
Information
kommen
nicht
zu
kurz.
Altennachmittage finden meist monatlich und fast überall im
Landkreis statt. Sie werden zumeist von den Kirchengemeinden, den freien Wohlfahrtsverbänden und den politischen Gemeinden organisiert. Wo und wann an Ihrem
Wohnort ein Altennachmittag stattfindet, können Sie der Tageszeitung entnehmen oder beim Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105), dem ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung (sh. S.106), bei Ihrer Kirchengemeinde, den freien
Wohlfahrtsverbänden (sh. S. 107ff) oder Ihrem Bürgermeisteramt erfragen.
2.5
Treffpunkte für ältere Menschen
Hier trifft man sich in regelmäßigen Abständen, um sich zu
unterhalten oder gemeinsam etwas zu unternehmen (Fahrten, Ausflüge und Wanderungen, Bastelkreise, Handarbeitskreise, Gymnastik, Tanzen, Schwimmen, Gedächtnistraining, Spieltreff, Literaturtreff, Computertreff und
vieles mehr). Unter Gleichgesinnten findet jeder Neuling
rasch Anschluss und jemanden, mit dem er seine Interessen
teilen kann. Erkundigen Sie sich danach, welche Angebote
die Seniorentreffs in Ihrer Nähe machen.
Viele Veranstaltungen finden nur einmal im Monat oder
seltener statt. Aus Platzgründen konnten nur die Angebote in der nachfolgenden Übersicht berücksichtigt werden, die in der Regel mindestens 2 mal monatlich
stattfinden.
AWO
DRK
EG
KG
Ökum
PG
PRIV
SOZ
VHS
=
=
=
=
=
=
=
=
=
Arbeiterwohlfahrt
Deutsches Rotes Kreuz
Evangelische Kirchengemeinde
Katholische Kirchengemeinde
Ökumenisch
Politische Gemeinde
Privatinitiative
Sozialstation
Volkshochschule
Bad Bellingen (79415)
Spieletreff ab 60 Jahren, Arche in Hertingen
Info: Tel. 07635 / 822037
Binzen (79589)
Seniorentreff (PG), Rathausstube
Mi.: 14.30 Uhr
Leitung: Frau Ernst, Tel. 07621 / 65083
Efringen-Kirchen (79588)
Plauderstündchen im Rathaus-Café (EG),
Di. :14.00 Uhr (14tägig)
Eimeldingen (79591)
Seniorenkreis (EG), Evangelisches Gemeindehaus
Di. :14.30 - 17.30 Uhr (14tägig)
Leitung : Frau Sabine Stubenvoll, Tel. 07621 / 65251
Grenzach-Wyhlen (79639)
Seniorentreff Grenzach (PG)
Seniorenzentrum Emilienpark
Emilienpark 2
Mo.:
13.30 - 17.00 Uhr
Di.:
14.00 - 16.00 Uhr (Kegeln), Wyhlen
Di.:
15.30 - 17.00 Uhr (Singen)
Do.:
13.30 - 17.00 Uhr
Fr.:
09.30 - 10.30 Uhr (Gedächtnistraining)
Leitung : Gerda Stolz, Tel. 07624 / 6497
9
Seniorentreff Wyhlen
Hebelschule (UG im Feuerwehrheim)
Mo.:
13.30 - 17.00 Uhr
Leitung: Monika Johner-Schlachter, Tel. 07624 / 4100
Hausen i.W. (79688)
AWO-Stübli / Begegnungsstätte (AWO), Hebelstr. 28 a
Mo.:
ab 14.00 Uhr
Leitung: Frau Woelffle, Tel. 07622 / 9474
Lörrach (795..)
Begegnungsstätte Brombach "Badhüsli" (AWO)
Badstr. 4, 79541 Lörrach
Auskunft: Jutta Krauel, Tel. 07621 / 53748
Seniorenkreis an der Stadtkirche (EG), Alte Feuerwache
Leitung: Barbara Steinbrunner, Tel. 07621 / 44155
Auskunft: Gemeindebüro der Evang.
Matthäusgemeinde, Tel. 07621 / 2838
Generation - Plus der evang. Gemeinde an der Christuskirche (EG)
Paul-Gebhardt-Haus, Nansenstraße 8, 79539 Lörrach
Auskunft: Gemeindebüro, Tel. 07621 / 45490
Seniorenkreis der Evangelischen Johannesgemeinde
Gemeindezentrum, Suttersmattstraße 1, 79540 Lörrach
Auskunft: Gemeindebüro, Tel. 07621 / 47071
Kath. Altenclub St. Fridolin (KG)
Rathausgasse 8, 79540 Lörrach
Auskunft: Gemeindebüro, Tel. 07621 / 2405
Nachmittag für ältere Menschen der Evang. Friedensgemeinde (EG), Bächlinweg 1, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 45568, Fax 07621 / 45513
Inzlingen (79594)
Gemeindetreff der evang. Lukaspfarrei (EG)
Evang. Kirche, Oberer Baselblick 3
Mo.:
15.00 - 17.00 Uhr (14-tägig)
Leitung: Frau Schröder, Tel. 07621 / 88118
Offener Kreis der Kath. Kirchengemeinde (Ökum.)
Kath. Pfarrheim, Pfarrgasse 5
Do.:
16.00 Uhr (14-tägig)
Info:
Herr Peter Weiß, Tel. 07621 / 84885
Frau Irmgard Miekisch, Tel. 07621 / 89368
Kandern (79400)
10
Altenbegegnungsstätte (AWO)
Ziegelstr. 3, Tel. 0175 / 8425102
Mi.:
15.00 - 21.00 Uhr
Leitung: Frau Schreiyäck, Tel. 07626 / 7923
Altenclub (DRK), Papierweg 4
Mi. :
14.30 bis 18.00 Uhr (14tägig)
Leitung : Frau Lepsien, Tel. 07626 / 7722
Alten- und Pflegeheim "Luise-Klaiber-Haus" (PG)
Papierweg 11
Mo. - Fr.: Aktivitäten für Senioren
Tel. 07626 / 9155-0, Fax. 07626 / 9155-42
eMail: [email protected]
Internet: www.luise-klaiber-haus.de
Ökumenischer Seniorentreff St. Peter (EG / KG)
Haagener Straße 95, 79539 Lörrach
Kath. Kirchengde. St. Peter, Tel. 07621 / 10971
Evang. Christuskirche, Tel. 07621 / 45490
Leitung: Frau Sieber, Tel. 07621 / 47416
"Treffpunkt ab 50"
Altes Rathaus, Untere Wallbrunnstr. 2, 79539 Lörrach
Mo.:
Offener Treffpunkt, Vorträge, Exkursionen *)
Mo. - Fr.: Interessengruppen *)
Fr.:
8.00 - 12.00 Uhr Sprechstunde
Leitung:
Kornelia Jagiela, Tel. 07621 / 95673-50,
Fax. 07621 / 95673-45
Mail: [email protected],
Internet: www.loerrach.de/seniorenarbeit
*) Zeiten im Programmheft, das im Treffpunkt ausliegt.
Seniorenkreis Hauingen der Evang. Kirchengemeinde
Steinenstraße 4, 79541 Lörrach
Auskunft: Gemeindebüro, Tel. 07621 / 949133
DRK-Kreisverband Lörrach e.V.
Weilerstr. 6, 79540 Lörrach, Tel. 07621 / 1515-0
Seniorenclub St. Bonifatius der Kath. Kirchengemeinde
Luisenstraße 7, 79539 Lörrach
Leitung: Walheide Lorenz, Tel. 07621 / 87027
Maulburg (79689 )
Begegnungsstätte (AWO), Schulstr. 5
Mehrmals monatl. Spiel- und Bastelnachmittage sowie
Seniorentreffs
Leitung: Frau Ina Pietschmann, Tel. 07622 / 5573
11
Evang. Gemeindehaus (EG + PG)
Karl-Friedrich-Str. 3
Di.:
14.30 - 17 Uhr (14tägig)
Leitung: Gerd Arzet, Tel. 07622 / 63211
Pfarrer Peter Widdes, Tel. 07622 / 669051
Frauenkreis für Seniorinnen (EG)
Evang. Gemeindehaus
Karl-Friedrich-Str. 3
Di.:
15 Uhr (14tägig)
Leitung: Ingrid Haas, Tel. 07622 / 64945
Rheinfelden (79618)
Seniorentreff Nollingen (KG)
Katholisches Gemeindehaus
Do.:
ab 15.00 Uhr (14tägig)
Leitung: Mella Klossner, Tel. 07623 / 6097
Seniorentreff Minseln (AWO)
Wiesentalstr. 48, Tel. 07623/50516
Mo.:
14.00 - 18.00 Uhr
Leitung: Frau Hinz, Tel. 07623 / 5205
Kath. Altenwerk Herten / Degerfelden (KG)
Mo. + Do.: 14.30 Uhr (monatl. geselliger Treff)
Info:
Margot Witzig (Herten), Tel. 07623 / 4964
Kath. Pfarramt St. Urban, Tel. 07623 / 4422
Seniorentreff Warmbach (KG)
Katholisches Gemeindehaus (St. Gallus-Haus)
Di.: 14.30 - 17.00 Uhr (14tägig)
Leitung: Kath. Pfarramt, Tel. 07623 / 2359
12
Treffpunkt Café Gambrinus (PG)
Friedrichstr. 6, Tel. 07623 / 62535
Büro Gambrinus, Tel. 07623 / 965280
Mo.:
14.00 - 17.30 Uhr Treffpunkt Café (PG)
Di.:
14.00 - 17.30 Uhr Treffpunkt Café (PG)
Do.:
14.00 - 17.30 Uhr Treffpunkt Café (PG)
Do.:
14.00 - 17.00 Uhr Internet-Café (VHS)
Gesamtleitung:
Frau Elisabeth Schade-Aniran, Tel. 07623 / 95-315
eMail: [email protected]
Sprechst. n. Vereinb.: Rathaus, Kirchplatz 2
Seniorennachmittag (AWO)
Friedrichstr.6, 79618 Rheinfelden,Tel 07623 62535
Mi:
14.00 - 17.00 uhr (jeden 1.und 3. Mi.)
Leitung: Ilsemie Dumont
Schopfheim (79650)
Mütterkreis für Frauen über 60 (EG)
Evang. Gemeindehaus, Wehrer Str. 5
Di.:
15.00 - 17.00 Uhr (monatlich)
Leitung: Marlies Sehringer, Tel. 07622 / 7544
Bastelgruppe (AWO)
Rathaus, Büro der AWO
Di.
14.00 – 17.00 Uhr
Leitung: Frau H. Wolf, Tel. 07622 / 667644
Frauenkreis Wiechs (EG), Evang. Gemeindehaus
Mo.:
20.00 - 22.00 Uhr
Leitung: Frau Litzelmann, Tel. 07622 / 9401
Ökum. Frauenkreis Langenau (EG)
Evang. Gemeindehaus, Fritz-Reimold-Str.
Mo.:
15.00 - 17.00 Uhr (Sept. - März, 14täg.)
Mo.:
20.00 - 22.00 Uhr (April - August, 14täg.)
Leitung: Frau Walther, Tel. 07622 / 9633
Frau Blank, Tel. 07622 / 5173
Café Augarten (DW), Hauptstr. 92, Tel. 07622 / 668670
Mo.:
16.30 Uhr Gesprächskreis (1x/Monat)
Di.:
14 – 17 Uhr Spiele und Begegnung
Di.:
10 Uhr Gedächtnistraining (14-tägig)
Do.:
14.00 - 17.00 Uhr sh. aktuelles Programm
Leitung: Frau Gretel Schmidt, Tel. 07622 / 668670
Handarbeitskreis (AWO), Rathaus, Büro der AWO
Di.:
14.00 - 17.00 Uhr
Leitung: Frau H. Wolf, Tel. 07622 / 667644
Steinen (79585)
Altenbegegnungsstätte der AWO (AWO)
Lörracher Str. 15 b, Tel. 07627 / 1082
Mi.:
14.00 - 18.00 Uhr
Leitung: Gerd Beck, Tel. 07627 / 971711
Bürgertreff "KaffeeMühle" im Seniorenzentrum Mühlehof , Mühlenweg 3
Mo. - Do.: 9.00 - 17.30 Uhr
Fr. + Sa.: 9.00 - 13.30 Uhr
Leitung: Fr. Berger, Tel. 07627 / 9200-40 oder 9200-0
eMail: [email protected]
13
Todtnau (79674)
Schwarzwaldverein Todtnau
Info:
José Lozano, Tel. 07671 / 8683
Kath. Altenwerk Todtnau
Info:
Ursula Dörr, Tel. 07671 / 1511
Treff ab 60 Todtnauberg
Leitung: Christa Burgath, Tel. 07671 / 8622
Rentnertreff Todtnauberg
Info:
Siegfried Schubnell, Tel. 07671 / 999140
Rentertreff Präg
Info:
Rudolf Strohmeier, Tel. 07671 / 276
Rentnertreff Brandenberg
Info:
Rosemarie Beckert, Tel. 07671 / 1349
Rentnertreff Geschwend
Info:
Johanna Böhler, Tel. 07671 / 441
Weil am Rhein (79576)
Seniorenkreis St. Peter und Paul (KG)
Leopoldstraße 30
Mo., Di.: ab 14.30 Uhr
Leitung: Frau Güthner, Tel. 07621 / 98116
Friedlingen, Seniorentreff (KG)
Katholisches Gemeindehaus, Begegnungsraum
Mo.:
ab 14.00 Uhr
Leitung: Pfarramt, Tel. 07621 / 71721
14
Friedlingen, Bastel- und Handarbeitskreis (KG)
Kath. Gemeindehaus, Begegnungsraum
Mo.:
ab 20.00 Uhr
Leitung: Frau Gamp, Tel. 07621 / 75137
Senioren-Begegnungsstätte (AWO)
Breslauerstr. 25
Mi.:
13.30 – 17.30 Uhr (Skat)
Do.:
ab 13.30 Uhr
Fr.:
13.00 - 14.00 Uhr (GT)
14.15 - 15.15 Uhr (GYM)
Leitung: Frau Grommelt, Tel. 07621 / 71192
Info:
Frau Ingeborg Glock, Tel. 07621 / 74583
Treffpunkt ab 50 (VHS), Hinterdorfstr. 39
Mi.:
ab 15 Uhr (14tägig)
Leitung: Frau Tippmann, Tel. 07621 / 72493
(zw. 11 u. 13 Uhr)
Offener Kreis aktiver Frauen und Männer ab 55 (KG)
Rudolf-Virchow-Str. 8 (Wechselndes Programm)
Kontakt: Herr Flensberg, Tel. 07621 / 72604
Lauftreff (flottes Gehen)
Treffpunkt beim „Knoke“ (Laguna, Wasserwerk)
Mi.:
9.30 – 11.00 Uhr (2x / Monat)
Info:
Herr Flensberg, Tel. 07621 / 72604
Europäischer Rentner- und Rentnerinnenverein 50 plus
e.V. (A.P.E.), Riedlistr. 16 (Mehrgenerationenhaus)
Di.:
14 - 17 Uhr
Leitung: Herr Luciano Scola, Tel. 07621 / 162051
Zell i. W. (79669)
Kath. Gemeindehaus "Mariä Himmelfahrt"
Di.:
14.15 - 18.00 Uhr (14-tägig)
Leitung: Frau Ilse Mehlin, Tel. 07625 / 636
Begegnungsstätte (AWO + Bürgerverein Zell im Wiesental e.V.)
Hans-Fräulin-Platz 2, Tel. 07625 / 9188770
Mo., Mi., Fr.: 14 - 17 Uhr (außer 1. Montag im Monat)
Materialien für den Einsatz in Senioreneinrichtungen bieten:
rem Angebot. Auch bei einigen Heimen können ältere Menschen als externe Gäste regelmäßig am Mittagstisch teilnehmen. In der Regel ist jedoch eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich. Wer von diesem Angebot Gebrauch
macht, erspart sich nicht nur das Schleppen schwerer Einkaufstaschen und das Brutzeln am eigenen Herd. Ihm bietet
sich auch Gelegenheit zu vielerlei Kontakten und Gesprächen.
Binzen (79589)
Rathausstube (PRIV),
Fr.:
12.00 Uhr,
Am Rathausplatz 6
Leitung:
Frau Aenis, Tel. 07621 / 65544
I-Kuh e.V. – Spieleverleih (Di.+Do.: 16 – 18 Uhr)
Bergstr. 24, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 166646
Kirchl. Bücherei und Medienstelle (Informationszentrum)
Bahnhofstr. 8, 79539 Lörrach, eMail: [email protected]
Tel. 07621 / 1621637, Fax. 07621 / 48244
Internet: www.ekima.info
Efringen-Kirchen (79588)
Katalog: www.ekima.info/religionsunterricht/medienstelle
Eimeldingen (79591)
Öffnungszeiten:
Di. + Do.: 12 – 17 Uhr, Fr.: 12 – 15 Uhr
2.6
Offener Mittagstisch
Manchen älteren Menschen fällt das Schleppen einer
schweren Einkaufstasche oder die tägliche Zubereitung einer warmen Mahlzeit schwer. Eine Reihe von Betrieben und
Behörden bieten ehemaligen Beschäftigten den Besuch ihrer
Werks- bzw. Behördenkantine an. Gaststätten und Restaurants haben nicht selten ein preiswertes Stammessen in ih-
Hermann-Burte-Halle (Pol.),
Di.:
12.00 Uhr,
Leitung:
Herr Eble, Tel. 07628 / 806-0
Reblandhalle (Pol.),
Mi.:
12.00 Uhr,
Anmeldung bis spätestens Montagabend erforderlich
Leitung:
Frau Rupp, Tel. 07621 / 69696
Kandern (79400)
Alten- und Pflegeheim Kandernerhof,
Karl-Berner-Str. 15, Tel. 07626 / 7741, Fax. 07626 /
971741, eMail: [email protected]
15
Alten- und Pflegeheim "Luise-Klaiber-Haus",
Papierweg 11, Tel. 07626 / 9155-0,
Fax. 07626 / 9155-42,
eMail:
[email protected]
Internet:
www.luise-klaiber-haus.de
Rheinfelden (Bd.) (79618)
GEVITA Residenz Lörrach - Senioren-Service-Zentrum
Friedrich-Hecker-Str. 30, 79539 Lörrach,
Tel. 07621 / 412-0, Fax. 07621 / 412-201
eMail:
[email protected]
Internet:
www.gevita.de, www.zuhauseumsorgt.de
Seniorenzentrum Bürgerheim Rheinfelden
Pestalozzistr. 1
Tel. 07623 / 967-0, Fax. 07623 / 967-199
eMail: [email protected]
Tägl.:
11.45 - 13.00 Uhr (Cafétéria)
auch Frühstück und Abendbrot möglich
An- und Abmeldung jew. bis 9 Uhr
Haus der Altenpflege der Evang. Stadtmission Freiburg
Mozartstr. 27, 79539 Lörrach,
Tel. 07621 / 428-00, Fax. 07621 / 428-162
St. Josefshaus Herten
Hauptstr. 1, Tel. 07623 / 4700
Mo. - Fr.:
11.00 - 13.15 Uhr (ohne Anmeldung)
Sa. + So.: 11.30 - 12.45 Uhr (ohne Anmeldung)
Treffpunkt Gambrinus,
Friedrichstr.6, 79618 Rheinfelden, Tel. 07623 62535
Mo.:
12.00 - 13.30 Uhr
(An- / Abmeldung ab 11 Uhr)
Lörrach (795..)
Seniorenzentrum St. Fridolin
Joseph-Rupp-Weg 9, 79540 Lörrach
Tel. 07621 / 9322-0, Fax. 07621 / 9322-33
eMail: [email protected], Internet: www.st-fridolin.de
Dreiländereck-Tafel Lörrach – Weil am Rhein e.V.
Essenstreff mit Cafétéria „Zum Spatz“
Hofmattstr. 12, 79541 Lörrach - Brombach
Tel. 07621 / 1611788, Fax. 07621 / 1611789
eMail:
[email protected]
Internet:
www.dreilaendereck-tafel.de
Mo. - Fr.
11.30 - 16.30 Uhr
Maulburg (79689)
16
Wiesentälerhof, Hauptstrasse,
Tel. 07622 / 63211 oder 3991-0
Mi.:
12 Uhr
Schopfheim (79650)
Haus Columban - Alten- und Pflegeheim,
Hebelstr. 32, Tel. 07622 / 3996-0, Fax. 07622 / 3996-50
eMail:
[email protected]
(vegetarischer Mittagstisch auf Anfrage)
ProCurand Pflegestift Dr. Max Picard,
Dr.-Max-Picard-Platz 5,
Tel. 07622 / 698-0, Fax. 07622 / 698-499
eMail:
[email protected]
Internet:
www.procurand.de
Steinen (79585)
Bürgertreff "KaffeeMühle"
im Seniorenzentrum Mühlehof, Mühlenweg 3
eMail: [email protected]
Mo. - Do.: 9.00 - 17.30 Uhr
Fr. + Sa.:
9.00 - 13.30 Uhr
Leitung:
Fr. Berger, Tel. 07627 / 9200-40 oder
9200-0
Todtnau (79674)
Gemeinsamer Mittagstisch in verschiedenen
Gaststätten (DRK)
Mi.:
12.00 – 14.00 Uhr
Leitung:
Sophia Bauer, Tel. 07671 / 468
2.7 Unabhängig mit Bus und Bahn
Im Landkreis Lörrach auch ohne Auto mobil? Kein Problem:
Mit den im RVL (Regio Verkehrsverbund Lörrach GmbH) zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen DB Regio,
Südbadenbus, SWEG, Will, Heizmann, Gersbacher, SBB
und Deiss erreichen Sie bequem und umweltbewusst Ihr
Ziel.
Durch den einheitlichen RVL-Tarif können Fahrgäste mit nur
einem Fahrschein sämtliche Verkehrsmittel nutzen. Der RVL
hat gemeinsam mit den im Landkreis verkehrenden Busund Bahnunternehmen ein umfangreiches Angebot zusammengestellt: vom Einzelfahrschein über die PunkteCard und
ViererCard für Gelegenheitsfahrer bis zur Monatskarte für
Vielfahrer ist für jeden Bedarf etwas dabei. Abgerundet wird
das Angebot durch Tages- und Gruppenkarten sowie Fahrscheine für den grenzüberschreitenden Verkehr.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der:
Weil am Rhein (79576)
Pflegeheim Markgräflerland, Mittagstisch in der
Cafétéria "Weiler Stuben",
Römerstr. 55, Tel. 07621 / 9777-0
RVL-Geschäftsstelle
Luisenstraße 16, 79539 Lörrach
Telefon 07621 / 415-460, eMail: [email protected]
Internet: www.rvl-online.de
Beachten Sie auch die Hinweise in Kapitel „6.13 Schwerbehindertenausweis“ (sh. S. 104).
2.8
Angebote der Deutschen Bahn AG
Wer häufig mit DB Regio, dem Nahverkehr der Deutschen
Bahn, seine Ausflüge in Baden-Württemberg plant, wird es
bereits kennen: Das Baden-Württemberg-Ticket bietet so17
wohl für Familien, als auch für kleine Gruppen und Einzelreisende eine attraktive Möglichkeit, das "Ländle" von all seinen schönen Seiten kennen zu lernen. Mit einer einzigen
Fahrkarte für 29,- € pro Tag können bis zu fünf Personen
ohne Stress und Stau bequem mit den Zügen des Nahverkehrs in die Herzen der Städte oder direkt in die Natur reisen. Das B.-W.-Ticket gibt es bei allen Fahrkartenausgaben
der DB im Land, in DB-lizensierten Reisebüros und teilweise
an den Fahrkartenautomaten. Eine Ergänzung zu dem unter
der Woche geltenden B.-W.-Ticket bietet am Wochenende
das Schöne-Wochenend-Ticket mit ähnlichen Bestimmungen. Der Mobilitätsservice der DB unter Tel. 0180 /
5512512 (14 ct aus dem dt. Festnetz) vermittelt in der Mobilität eingeschränkten Menschen Umsteigehilfen und gibt Informationen für die Reiseplanung. Nähere Auskünfte an allen Verkaufsstellen mit dem DB-Zeichen.
2.9
Fahr- und Begleitdienst
Zu einer Reihe von Seniorentreffs - insbesondere vielen Altennachmittagen - sind Fahrdienste für Gehbehinderte eingerichtet. Informieren Sie sich bei Bedarf bei der jeweiligen
Kontaktperson oder dem Veranstalter/Träger. Unter Umständen kann auch ein Behinderten-Fahrdienst (siehe unten) in Anspruch genommen werden.
Der DRK-Kreisverband Lörrach e.V. bietet betreute Seniorenreisen in Kleingruppen für ältere Menschen (auch mit
körperlichen Einschränkungen).
18
2.10
Behinderten-Fahrdienst
Für Behinderte aller Art (z. B. Gehbehinderte, Sehbehinderte, Rollstuhlfahrer usw.) bietet das Deutsche Rote Kreuz
einen besonderen Beförderungsdienst an. Um eine rechtzeitige Anmeldung wird gebeten. Anfragen können gerichtet
werden an:
Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Lörrach e.V.
Weiler Str. 6, 79539 Lörrach, Tel. 0800 / 1922201
eMail: [email protected]
Bereich: Landkreis Lörrach außer Bad Bellingen, Malsburg-Marzell, Schliengen, Schwörstadt, nur OTe
Wollbach und Holzen der Stadt Kandern, nur OTe
Adelhausen, Degerfelden, Eichsel und Herten der Stadt
Rheinfelden
Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Säckingen
Rot-Kreuz-Str. 4, 79713 Bad Säckingen
Tel. 07761 / 9201-0 (rund um die Uhr erreichbar!)
Fax. 07761 / 9201-40, eMail: [email protected]
Internet: www.drk-saeckingen.de
Bereich: Rhf.-Eichsel, Rhf.-Karsau, Rhf.-Minseln, Rhf.Nollingen, Rhf.-Nordschwaben, Rhf.-Stadt, Rhf.Warmbach, Schwörstadt
Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverb. Müllheim e.V.
Moltkestr. 14 a, 79379 Müllheim
Tel. 07631 / 1805-0, Fax. 07631 / 1805-50
eMail: [email protected]
Bereich: Bad Bellingen, Kandern, Schliengen
Behinderte mit Schwerbehindertenausweis, der das Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder "B"
(Begleitung) trägt und bei denen im zweiten Fall eine Einzelfallprüfung die Berechtigung bestätigt hat, können nachfolgende Behindertentransportdienst zu besonders günstigen Konditionen in Anspruch nehmen. Mit dem Behindertenfahrdienst sind Fahrten möglich zu Verwandten und Bekannten, zu Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten, zu Einkäufen und Besorgungen. Fahrten zu Ärzten und Therapien
sind Leistungen der Krankenkasse. Der Umfang der Leistung beträgt 100 km pro Monat. Nicht verbrauchte "Kilometer" können über 6 Monate angesammelt und für längere
Fahrten eingesetzt werden. Pro Fahrt wird eine Eigenbeteiligung von 2,- € erhoben.
Leben und Wohnen gGmbH
Teichmattenweg 21, 79539 Lörrach,
Tel. 0700 / 12 11 21 11
eMail: [email protected]
Internet: www.lebenwohnen.de
Bereich 1: Hasel, Hausen, Maulburg, Schopfheim, Steinen, Wieslet
Bereich 3: Binzen, Eimeldingen, Inzlingen, Rümmingen,
Wittlingen, Weil am Rhein, Lörrach
Bereich 4: Grenzach-Wyhlen, Rheinfelden, Schwörstadt
Bereich 5: Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Fischingen,
Kandern, Malsburg-Marzell, Schallbach, Schliengen
Bei anderen Anbietern müssen Sie nachfragen, ob eine Vereinbarung mit dem Landratsamt über die Kostenregelung
19
vorliegt und Sie mit dem Berechtigungsschein transportiert
werden.
cherlich auch ein schönes Geschenk für einen älteren Menschen.
Anträge für Berechtigungsscheine für den Behindertentransportdienst sind zu richten an:
Die Stadtbibliothek Lörrach (Tel. 07621 / 3044, eMail: [email protected]) bietet unter dem Motto
"Medien für alle" einen Mobilen Hol- und Bringdienst für
Menschen mit Handicap und für Senioren.
Landratsamt Lörrach - FB Soziales
Sachgebiet Eingliederung, Palmstr. 3, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 410-5176, Fax. 07621 / 410-95176
Sprechzeiten: Mo., Mi.:
Do.:
2.11
08.00 - 12.00 Uhr und
14.00 - 17.30 Uhr
Lies mal wieder!
Wenn Sie gerne lesen, stehen Ihnen im Landkreis eine ganze Anzahl von öffentlichen Büchereien zur Verfügung. Die
Entleihe ist häufig kostenlos, zum Teil wird eine geringe
Leihgebühr erhoben. Erkundigen Sie sich nach der nächstgelegenen Entleihstelle bei Ihrem Bürgermeisteramt.
In einigen Bibliotheken können "sprechende Bücher" ausgeliehen werden. Das sind literarische Werke auf Tonbandkassetten, die oft von den Autoren selbst besprochen sind
und die auf jedem handelsüblichen Kassettenrecorder abgespielt werden können.
Ältere Menschen klagen häufig darüber, dass ihnen trotz
Brille beim Lesen von längeren Texten die Augen brennen,
die Schrift vor den Augen verschwimmt oder sie Kopfschmerzen bekommen. Die Ursache liegt nicht selten in der
kleinen Schrift. Großdruckbücher, die sich durch eine vergrößerte, kontrastreiche, gut lesbare Schrift auszeichnen,
können hier eine große Hilfe sein. Großdruckbücher sind si20
Die Westdeutsche Blindenhörbücherei (A-27, S. 141ff)
verleiht auf Tonkassetten aufgesprochene Hörbücher und
Zeitschriften direkt an hochgradig Sehbehinderte oder Blinde
(nicht an Institutionen). Es werden keine Aufnahmegebühren
oder Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Hörbuchsendungen
werden als sog. "Blindensendungen" portofrei mit der Post
zugestellt. Die Sehbehinderung muss durch ein Attest nachgewiesen werden.
Weitere Info und Lesehilfen gibt der Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. (Tel. 0761 / 36122).
2.12
Bildung
Bildung im Alter hat nichts zu tun mit Prüfungen, Noten und
Leistungsdruck. Sich als älterer Mensch zu bilden heißt
vielmehr, seinen Interessen und Neigungen endlich mehr
Raum zu bieten, als dies während des Berufslebens oder
der Kindererziehung möglich war. Bildung heißt auch, mitreden zu können und das Tagesgeschehen besser zu verstehen. Niemand ist dazu zu alt. Wissenschaftler haben vielmehr festgestellt, dass das Sprichwort "Wer rastet, der rostet!" auch für die geistige Leistungsfähigkeit gilt.
Die Volkshochschulen, Volksbildungswerke und kirchlichen
Bildungswerke bieten ein reichhaltiges und breitgefächertes
Programm an. Es gibt Vorträge über "Wege zum neuen Europa", über die Pflege Ihrer Zimmerpflanzen oder die Kunst,
Teppiche zu knüpfen. Aber natürlich können Sie auch an einem Sprachkurs teilnehmen, um sich z. B. auf eine Urlaubsreise vorzubereiten. Auch spezielle Computerkurse für Ältere
werden angeboten. Nutzen Sie das Angebot, um sich den
Dingen zu widmen, die Sie immer schon interessiert haben.
Die Bildungseinrichtungen informieren Sie gerne und schicken Ihnen auf Wunsch ein Veranstaltungsprogramm zu. Die
Anschriften können Sie dem Telefonbuch entnehmen oder
bei ihrem Bürgermeisteramt erfragen. Über das Angebot der
kirchlichen Bildungswerke informieren die Pfarrämter.
Einkaufsberechtigte der Dreiländereck-Tafel erhalten beim
Besuch bestimmter kultureller Angebote in der Stadt Lörrach
Preisnachlässe. Nähere Informationen bei der Dreiländereck-Tafel Lörrach – Weil am Rhein e.V. (sh. S. 96).
2.13
Senioren-Universität
Volkshochschule beider Basel
Kornhausgasse 2, Postfach, CH-4003 Basel
Tel. 004161 / 2698666, Fax. 004161 / 2698676
eMail:
[email protected]
Internet:
www.vhsbb.ch/seniorenuni
An der Pädagogischen Hochschule Freiburg besteht die
Möglichkeit, nach der beruflichen oder familiären Tätigkeit im
Rahmen eines Seniorenstudiums Hochschulveranstaltungen
zu besuchen, entweder im Rahmen generationengleicher
Lehrveranstaltungen oder zusammen mit jungen Studenten.
Angesprochen ist jeder, der Zeit und Interesse zum gemeinsamen wissenschaftlichen Lernen hat. Beschränkungen hinsichtlich Alter oder Schulbildung gibt es nicht.
Pädagogische Hochschule Freiburg
Kollegiengebäude II, Kunzenweg 21, 79117 Freiburg
Tel. 0761 / 682-244, Fax. 0761 / 682-397
eMail:
[email protected]
Internet:
www.ph-freiburg.de/zwh/senioren
In Basel haben ältere Menschen die Möglichkeit, die sog.
"Senioren-Universität" zu besuchen. Zutritt haben Personen,
die das 58. Lebensjahr vollendet haben bzw. pensioniert
sind, sowie ihre Partner. Die Schulbildung spielt keine Rolle.
Es werden Vorlesungen aus allen Wissensgebieten der Universität angeboten. Sämtliche Veranstaltungen finden
nachmittags in der Aula des Kollegienhauses der Universität
(Petersplatz 1) statt. Der Veranstaltungsraum ist rollstuhlgerecht. Eine Schwerhörigenanlage ist vorhanden. Soweit
Plätze frei sind, können sie einzeln, ansonsten im Jahresabonnement besucht werden. Jahresprogramme sind jeweils
ab Anfang September erhältlich. Nähere Auskünfte erteilt:
21
3. Gesundheit und Erholung
3.1
Alter bedeutet nicht Krankheit. Der überwiegende Teil älterer
Menschen führt ein selbstständiges Leben, und selbst in der
Gruppe der 85jährigen und älteren ist fast die Hälfte weder
hilfe- noch pflegebedürftig. Zu Gesundheit und Zufriedenheit
kann man selbst sehr viel beitragen. Von Prof. Dr. Andreas
Kruse (Leiter des Instituts für Gerontologie an der Universität
Heidelberg) stammen die folgenden 15 Ratschläge:
Es ist schon etwas dran an dem Sprichwort "Vorbeugen ist
besser als heilen", denn durch rechtzeitiges Erkennen kann
gar manche Erkrankung vermieden oder deren Dauer erheblich abgekürzt werden. - Nutzen Sie daher die Gelegenheit
zur kostenlosen jährlichen Krebs-Vorsorgeuntersuchung
sowie alle zwei Jahre zu einem umfassenden Gesundheitscheck durch Ihren Hausarzt. Sprechen Sie ihn auch auf
mögliche Auffrischungsimpfungen an (Tetanus, Grippe
etc.). Die Kosten dafür trägt die Krankenkasse.
22
Stets körperlich, geistig und sozial aktiv sein.
Gesundheitsbewusst leben.
Vorsorgemaßnahmen nutzen.
Auch im Alter noch den Lebensstil positiv verändern.
Rechtzeitig auf das Alter vorbereiten (z.B. auf Veränderungen wie Berufsaustritt, Umzug etc.)
Freie Zeit nutzen, um Neues zu lernen.
Offen bleiben für positive Erlebnisse und neue Erfahrungen.
Das Alter als Chance begreifen ("Heute ist der erste Tag
vom Rest meines Lebens")
Kontakte zu anderen Menschen / Generationen pflegen.
Zärtlichkeit und Sexualität auch im Alter genießen.
Sport treiben und sich regelmäßig bewegen, ohne sich
dabei zu überfordern.
Gesundheit und Selbstständigkeit schätzen lernen und
fördern.
Krankheiten nicht einfach hinnehmen, sondern alle
möglichen Behandlungschancen nutzen.
Individuell abgestimmte Hilfe und Pflege suchen, die die
Selbstständigkeit erhält und fördert.
Mut haben zur Selbstständigkeit.
Vorbeugung / Vorsorge
3.2
Spezielle Altersmedizin
3.2.1
Behandlung im Akutkrankenhaus
In der Akutgeriatrie am Kreiskrankenhaus Lörrach steht
spezifisch geschultes Fachpersonal in Pflege und Therapie
zur Verfügung zur Versorgung von akut erkrankten hochbetagten mehrfach kranken Patienten mit einer neu aufgetretenen Erkrankung oder einer akut verschlimmerten chronischen Erkrankung. Es erfolgt hier die sog. Geriatrische
Frührehabilitation im Sinne der Komplexbehandlung, wobei
Aspekte der akutmedizinischen Behandlung und der rehabilitativen Therapie gleichermassen relevant sein müssen. Dies
führt zu einer qualitiativen Behandlungsverbesserung.
Der Geriatrische Schwerpunkt ist am Kreiskrankenhaus
Lörrach seit 1995 etabliert und Teil des Versorgungsnetzes
für ältere Menschen im Landkreis. Es besteht enge Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten, ambulanten Diensten, Pflegeeinrichtungen, Krankenkassen, Patientenselbsthil-
fegruppen, Rehakliniken für Geriatrie und
Rehaeinrichtungen. Zu den Aufgaben zählen:
anderen
Geriatrisches Konsil stationär (Mitbetreuung älterer und
mehrfach kranker Patienten im Krankenhaus)
Geriatrisches Assessment (umfangreiche Funktionsbeurteilungen unter Einbeziehung aller Disziplinen)
ärztliche Beratung zu geriatrischer Medizin, Diagnostik
und Therapiemöglichkeiten
Frührehabilitation im Akutkrankenhaus durch interdisziplinäre Zusammenarbeit
Auswahl von geeigneten Rehamaßnahmen
Beratung bei der Organisation der Versorgung und
Pflege im häuslichen Bereich
Unterstützung bei der Rückkehr in die gewohnte häusliche Umgebung
Vernetzung von stationären und ambulanten Diensten
und Therapieangeboten
Organisation von Fortbildungen auf dem Gebiet der Geriatrie
Der Geriatrische Schwerpunkt steht unter der ärztlichen Leitung von Fr. Dr. Sabina Kappos, Ärztin für Innere Medizin,
Klinische Geriatrie (Telefon 07621 / 416-8638). Zum interdisziplinären Team gehören die Bereiche Ergotherapie, Logopädie, Krankenpflege und Sekretariat.
Geriatrischer Schwerpunkt Kliniken des Landkreises
Lörrach, Fr. Dr. Kappos (ärztliche Leitung)
Spitalstr. 25, 79539 Lörrach
Tel. 07621/416 8699 (Sekretariat) od. 416-0
Fax 07621/416-8640, Internet: www.klinloe.de
3.2.2
Rehabilitation
Wie unter 3.2.1. dargestellt, ist bei gleichzeitig bestehender
akutmedizinischer Behandlungsnotwendigkeit auch im Akutkrankenhaus eine sehr gute geriatrisch frührehabilitative
Therapie möglich. Sie zielt auf die Beseitigung, Abwendung
oder Minderung von Pflegebedürftigkeit. In manchen Fällen
bedarf es nach einer Akuterkrankung einer speziellen Anschlussbehandlung, der geriatrischen Rehabilitation, um
die frühere Leistungsfähigkeit möglichst wieder herzustellen
Über leistungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Rehamassnahme (z.B. Höhe der Zuzahlungen bzw Befreiung davon, Verhalten bei Ablehnung eines Rehaantrages
etc)
berät
Sie
die
Zentrale
Servicestelle
Entlassmanagement im Krankenhaus, ihre Krankenkasse
oder der
3.3
Arbeitskreis Gesundheit e.V.
Gustav-Mahler-Str. 2, 04109 Leipzig
Tel. 0341 / 870 59 59-0, Fax. 0341 / 870 59 59-59
eMail:
[email protected]
Internet:
www.arbeitskreis-gesundheit.de
Altersgemäße Ernährung
Schon bei Menschen in jüngeren Jahren sind viele Krankheiten auf eine falsche, unausgewogene Ernährung zurückzuführen. Umso wichtiger ist es für den älteren Menschen,
dass er seine Essgewohnheiten kritisch überprüft und evtl.
korrigiert. Ratschläge bekommen Sie u. a. bei Ihrem Hausarzt, Ihrer Krankenkasse oder auch im Rahmen entspre-
23
chender Veranstaltungen von Bildungseinrichtungen, bei
Vorträgen in Kliniken und in den Seniorentreffs.
3.4
Gesund und fit durch Bewegung
"Wer rastet, der rostet", das ist die Devise vieler älterer Menschen, die erkannt haben, dass sie Aktivitäten wie Gymnastik, Schwimmen, Tanzen, Wandern, Spaziergänge an der
frischen Luft usw. einfach beweglicher und widerstandsfähiger machen. Dabei steht weniger die Leistung als vielmehr
die Ausdauer im Vordergrund. Auch Kontakte zu Gleichgesinnten ergeben sich oft wie von selbst.
Viele Veranstaltungen finden nur einmal im Monat oder in
größeren Abständen statt. Sie konnten aus Platzgründen
nicht abgedruckt werden. Informieren Sie sich daher über
weitere Angebote in der Tageszeitung, bei Ihrer Pfarrgemeinde, Ihrem Bürgermeisteramt, dem Pflegestützpunkt
Landkreis Lörrach (sh. S. 105) dem ipunkt der FritzBerger-Stiftung (sh. S. 106) oder den freien Wohlfahrtsverbänden (sh. S. 107).
Nachfolgend sind Angebote aufgeführt, die regelmäßig und
häufiger als einmal im Monat stattfinden.
AWO Arbeiterwohlfahrt
D
Damen
DRK Deutsches Rotes
Kreuz
EG
Evang. Kirchengem.
GT
Gedächtnistraining
GYM Seniorengymnastik
H
Herren
KG
Kath. Kirchengem.
PG
Politische Gemeinde
24
PRIV Privatinitiative
TANZ Seniorentanz
TV
Turnverein
SCHW Seniorenschwimmen
SOZ Sozialstation
VHS Volkshochschule
WGYM Wassergymnastik
YOGA Yoga
Bad Bellingen (79415)
Bamlach, Gemeindehalle
Do.:
16.00 - 17.00 Uhr (GYM)
Leitung:
Frau Hufschmidt, Tel. 07631 / 5777
Rheinweiler, Rheinhalle (TV Rheinweiler)
Di.:
19 - 20 Uhr (GYM)
Leitung:
Frau Wunderlin, Tel. 07635 / 3834
Bad Bellingen, Kurhaus, Badstr. 13 (Tanztreff)
Kontakt.:
Tel. 07635 / 1660
Binzen (79589)
Rathaussaal (PG)
Mi.:
9.00 Uhr (GYM)
Leitung :
Frau Resin, Tel. 07626 / 6916
Efringen-Kirchen (79588)
Hermann-Burte-Halle (DRK)
Di.:
17.00 - 18.00 Uhr (GYM / D+H)
Leitung:
Frau Schmidt, Tel. 07628 / 1579
Blansingen, K.-Turnhalle (EG)
Mi. (Som.): 17.30 - 18.30 Uhr (GYM)
Mi. (Wint.): 16.00 - 17.00 Uhr (GYM)
Leitung::
Frau Zettl, Tel. 07628 / 472
Istein, Dietrich-Bonhoeffer-Haus (DRK)
Di.:
14.15 - 15.15 Uhr (GYM / D)
Leitung:
Frau Schmidt, Tel. 07628 / 1579
Eimeldingen (79591)
Grenzach, Bärenfelsschule (DRK)
Jacob-Burckhardt-Str. 2
Di.:
09.00 - 10.00 Uhr (GYM / D)
Di.:
10.15 - 11.15 Uhr (GYM / D+H)
Leitung:
Edeltraud Reinauer (DRK),
Tel. 07624 / 6045
Mi.:
15.30 – 17.00 Uhr (Tanz, 14-tägig)
Leitung:
Frau Fiedler, Tel. 07624 / 6080
Wyhlen, Turnhalle Hebelschule (DRK)
Eisenbahnstrasse (Eingang vom Hof her)
Di.:
15.00 - 16.30 Uhr (Tanz)
Leitung:
Frau Fiedler, Tel. 07624 / 6080
Di.:
18.00 - 19.00 Uhr (Entspannungsgym.)
Leitung:
Renate Winkler, Tel. 07623 / 40392
Mi.:
15.30 - 17.00 Uhr (Tanz, Folklore, 14-tg)
Leitung:
Frau Fiedler, Tel. 07624 / 6080
Do.:
14.30 - 15.30 Uhr (GYM*)
* Allgem. Gymnastik für die Frau ab 50 mit AntiOsteoporose-Training, Beckenboden-Gymnastik sowie
Sturzprävention
Leitung:
Karin Timm, Tel. 07624 / 6333
Wyhlen, DRK-Vereinsheim, Abtsmatten
Mo.:
9.30 – 10.30 Uhr (GT)
Leitung:
Frau Renate Heid, Tel. 07624 / 7663
Evangelisches Gemeindehaus (EG)
Di.:
9.30 - 10.15 Uhr (GYM)
Leitung:
Gisela Halmazna, Tel. 07621 / 63034
Grenzach-Wyhlen (79639)
Hochrheinhalle (TV)
Di.:
19.00 - 20.00 Uhr (GYM / D)
Leitung:
Frau Zießow, Tel. 07624 / 7817
Grenzach, Seniorenzentrum Emilienpark
Emilienpark 2 – 8
eMail: [email protected]
Mi.:
16.30 - 18 Uhr Entspannungsgymnastik (VHS)
Leitung: VHS, Tel. 07624 / 1033
Fr.:
09.30 - 10.30 Uhr (Gedächtnistraining)
Leitung: Irmgard Malzacher, Tel. 07624 / 3847
Wyhlen, Himmelspforte (DRK), Klosterstr. 33
Mo.:
11.45 - 12.45 Uhr (GT)
Do.:
10.45 - 11.45 Uhr (GYM)
Leitung:
Renate Heid, Tel. 07624 / 7663
Evang. Gemeindehaus (DRK)
Do.:
8.30 – 9.30 Uhr (GYM*)
Do.:
9.45 – 10.45 Uhr (GYM*)
*Allgem. Gymnastik für die Frau ab 50 mit Schwerpunkt
Anti-Osteoporose-Training, Beckenboden-Gymnastik
sowie Sturzprävention
Leitung:
Karin Timm, Tel. 07624 / 6333
Hausen (79688)
Festhalle (TV)
Fr.:
15.45 - 17.00 Uhr (GYM / D + H)
Leitung:
Frau Dörflinger, Tel. 07622 / 8843
Mi.:
19.00 – 20.30 Uhr (Turnen für Ältere, D+H)
Leitung:
Herta Olschowka, Tel. 07622 / 8151
25
Rathausplatz (Schwarzwaldverein Hausen)
Mi.:
13.00 Uhr (Mittwochswanderung, D+H)
Leitung:
Sigrid Gessner, Tel. 07622 / 3198
Evangelischer Kindergarten Tumringen (EG)
Oskar-Grether-Str. 2, 79539 Lörrach
Mo.:
09.30 - 10.30 Uhr (GYM / D)
Mo.:
10.30 - 11.30 Uhr (GYM / H)
Leitung:
Frau Marianne Büche, Tel. 07621 / 53956
Altes Rathaus (PG)
Untere Wallbrunnstr. 2, 79539 Lörrach
Mo. - Do.: diverse Interessengruppen, wie Boule, Gymnastik, Tanz, Wandern, Gedächtnistraining
(Zeiten im Programmheft, das vor Ort ausliegt)
Auskunft:
Kornelia Jagiela, Tel. 07621 / 9567350
Inzlingen (79594)
Seniorenwohnanlage, Sonnhalde 1 a (DRK)
Di.:
15.00 - 16.00 Uhr (GYM / D + H)
Leitung:
Frau Hildebrand, Tel. 07621 / 47214
Erstelhalle, Waldstr. 15 (DRK)
Mi.:
14.00 - 15.00 Uhr (Entspannungsgym.)
Leitung:
Frau Schneidermeier, Tel. 07621 / 82044
Kandern (79400)
Malsburg-Marzell (79429)
Rotkreuzhaus, Papierweg 4
Di.:
10 – 11 Uhr (Gym, Tanz)
Leitung:
Frau Fleig, Tel. 0176 / 61158855
Ski-Club Malsburg-Marzell
Mo.:
19.00 - 20.00 Uhr (GYM)
Anfragen:
Tel. 07626 / 1798
Volkshochschule Kandern, Hauptstr. 18
(Eingang: Notariat), Kontakt: Frau Albrecht, Tel. 07626 /
973228, Fax. 07626 / 973229, eMail: [email protected]
Malsburg, Schule
Mo.:
16.30 - 17.30 Uhr (GYM)
Leitung:
Frau Stewin
Info:
DRK Kv. Müllheim, Tel. 07631 / 1805-0
Lörrach (79539, 79540, 79541)
DRK-Kreisverband Lörrach e.V. (DRK)
Weiler Straße 6, 79540 Lörrach
Div. Gymnastikgruppen, Tanz und Gedächtnistraining
Auskunft:
Tel. 07621 / 1515-0
Schlossberghalle (EG)
79541 Lörrach-Haagen
Di.:
10.15 - 11.00 Uhr (GYM)
Leitung:
Marianne Büche, Tel. 07621 / 53956
26
Maulburg (79689)
DRK-Haus, Belchenstr. 5 (DRK)
Do.:
15.15 - 16.15 Uhr (GYM / D + H)
Leitung:
Frau Erna Friess, Tel. 07624 / 4205
Rheinfelden (79618)
Karsau, Christian-Heinrich-Zeller-Schule (DRK)
Mo.:
15.00 - 16.00 Uhr (GYM)
Leitung:
Frau Lützelschwab, Tel. 07623 / 5455
Nollingen, Gemeindehaus (DRK)
Di.:
15.00 - 16.00 Uhr (GYM)
Leitung:
Frau Mergner, Tel. 07623 / 61145
Nollingen, Hebelhalle (DRK)
Mi.:
14.00 - 15.00 Uhr (GYM / F)
Mi.:
15.00 - 16.00 Uhr (GYM / H)
Leitung:
Frau Heidemann, Tel. 07623 / 4253
Warmbach, St. Gallus-Haus (KG)
Mo.:
15.00 – 16.00 Uhr (Gym)
Leitung:
Frau Adler, Tel. 07623 / 62455
Do.:
15.00 - 16.00 Uhr (TANZ)
Leitung:
Frau Spitz, Tel. 07623 / 6043
Eichsel, Gemeindehalle (DRK)
Di.:
14.00 - 15.00 Uhr (GYM / H)
Di.:
15.00 - 16.00 Uhr (GYM / D)
Leitung:
Frau Kühl, Tel. 07623 / 4546
Degerfelden, Fridolinhalle (TV Degerfelden)
Mi.:
14.30 - 15.30 Uhr Seniorenturnen
i.d.R. im Stuhlkreis
Leitung:
Silvia Cipolla (Info-Tel. 07623 / 4845)
Minseln, Turnhalle (DRK)
Mo.:
14.00 - 15.00 Uhr (GT),
Leitung:
Frau Linsin, Tel. 07623 / 5241
Mo.:
15.00 - 16.00 Uhr (GYM)
Leitung:
Frau Mergner, Tel. 07623 / 61145
Adelhausen, Dinkelberghalle (DRK)
Di.:
9.30 - 10.30 Uhr (GYM)
Leitung:
Frau Schmid, Tel. 07627 / 924545
Kath. Pfarreizentrum St. Josef
Mo.:
9.30 – 10.30 h (Sitz-GYM)
Leitung:
Frau Adler, Tel. 07623 / 62455
Seniorenwohnanlage (SOZ), Müssmattstr. 43
Mo.:
15.00 Uhr (GYM)
Leitung:
Kirchl. Sozialstation, Tel. 07623 / 1500
Öffentliches Schwimmbad (DRK)
Mai - September (WGYM)
Mi. + Do.:
9.15 - 9.45 u. 10.00 - 10.30 Uhr
Leitung:
Frau Schliephake, Tel. 07623 / 6826
Frau Heidemann, Tel. 07623 / 4253
Frau Adler, Tel. 07623 / 62455
Herten, Scheffelhalle (DRK)
Di.:
9.30 – 10.30 Uhr (GYM)
Leitung:
Erna Friess, Tel. 07624 / 4205
Goetheschule, Turnhalle (TV Rheinfelden)
Fr.:
16.00 - 17.00 Uhr (GYM)
Fr.:
17.00 - 18.00 Uhr (GYM)
Leitung:
Inge Hopfner, Tel. 07623 / 62708
Fécamphalle, Gymnastiksaal (DRK)
Do.:
09.30 - 10.30 Uhr (GYM)
Do.:
10.30 - 11.30 Uhr* (GYM)
*auch für Behinderte im Rollstuhl
Leitung :
Frau Schmökel, Tel. 07623 / 62667
Eichendorff-Sonderschule (DRK)
Mi.:
15.30 - 16.30 Uhr (GYM)
Leitung:
Frau Fuchs, Tel. 07623 / 50480
Eichendorfhalle (DRK)
Fr.:
15.00 - 16.00 Uhr (GYM)
Leitung:
Frau Schliephake, Tel. 07623 / 6826
27
Rümmingen (79595)
Gemeindehalle (DRK)
Mo.:
15.00 - 16.00 Uhr (GYM)
Leitung:
Frau Doris Groß, Tel. 07621 / 164029
Schopfheim (79650)
Wiechs, Evangelisches Gemeindehaus (DRK)
Silberrankstraße
Di.:
17.30 - 18.30 Uhr (GYM / D+H)
Leitung:
Frau Heinzelmann, Tel. 07622 / 8766
Dr.-Max-Metzger-Turnhalle (TSG Schopfheim)
Mo.:
17.00 - 18.00 Uhr (GYM)
Leitung:
Frau Kropf, Tel. 07622 / 62389
Fahrnau, Festhalle (TV Fahrnau), Turnstraße
Di.:
14.00 – 15.00 Uhr (GYM)
Do.:
17.30 - 19.30 Uhr (GYM 70+)
Do.:
19.30 - 21.00 Uhr (GYM)
Leitung:
Cornelia Jäckh, Tel. 07622 / 4576
Dr.-Max-Picard-Platz
tägl. Boulespiel (nachm. bei trockenem Wetter)
Auskunft:
Am Platz
Schliengen (79418)
Niedereggenen, Schule (DRK Kv. Müllheim)
Mo.:
16.30 - 17.30 Uhr (GYM), Sommer
Mo.:
16.00 - 17.00 Uhr (GYM), Winter
Leitung:
Frau R. Rosskopf, Tel. 07631 / 4351
Bürger- und Gästehaus
Mi.:
10 – 11 Uhr (Gym)
Leitung:
Fr. Lekschat, Tel. 07631 / 749099
Schönau (79677)
Katholischer Pfarrsaal (AW / DRK), Talstraße 24
Di.:
09.00 – 10.00 Uhr (GYM / D)
Di.:
10.00 – 11.00 Uhr (GYM / D)
Leitung:
Bärbel Kohler, Tel. 07673 / 7471 (DRK)
Schwörstadt (79739)
28
Turn- und Festhalle (TV)
Mo.:
16.00 – 17.00 Uhr (GYM / D)
Di.:
18.00 – 19.00 Uhr (GYM / D)
19.30 – 20.30 Uhr (GYM / D)
Leitung:
Edith Popp, Tel. 07762 / 8576
Di.:
20.30 –21.45 Uhr (GYM / D)
Leitung:
Beate Schneider, Tel. 07762 / 8945
Steinen (79585)
Sporthalle (DRK), Köchlinstrasse
Mi.:
14.00 - 15.00 Uhr (GYM / D)
Leitung:
Frau Mandau, Tel. 07627 / 474
Höllstein, Kindergarten (DRK), Gartenstrasse
Di.:
14.00 - 15.00 Uhr (GYM / D)
Leitung:
Frau Mandau, Tel. 07627 / 474
Hüsingen, Sporthalle (DRK), Adelhauser Straße
Di.:
18.00 - 19.00 Uhr (GYM / D)
Leitung:
Frau Mandau, Tel. 07627 / 474
Seniorenzentrum Mühlehof (PRIV)
Mühlenweg 3
Fr.:
08.45 - 09.45 Uhr (GYM)
Fr.:
09.45 - 10.30 Uhr (GYM)
Leitung:
Frau Suvaal, Tel. 07627 / 7711
eMail:
[email protected]
Höllstein, Alte Turnhalle (PRIV)
Seniorengymnastik
Mi.:
09.00 - 11.00 Uhr (GYM / H)
Leitung:
Herr Meier, Tel. 07627 / 8961
Schlächtenhaus, Mehrzweckhalle (DRK)
Mo.:
09.00 - 10.00 Uhr (GYM)
Leitung:
Frau Suvaal, Tel. 07627 / 7711
Todtnauberg, Grundschule
Di.:
19.00 - 20.00 Uhr (GYM)
Leitung:
Ursula Büche, Tel. 07671 / 8939
Muggenbrunn, Haus des Gastes
Mi.:
18.00 – 19.00 Uhr (YOGA)
Kontakt:
Irmgard Thoma, Tel. 07671 / 1224
Weil am Rhein (79576)
Seniorenheim St. Peter und Paul (KG),
Leopoldstr. 30
Di.:
14.30 - 15.30 Uhr (GYM / D+H)
Leitung:
Frau Eckerlin, Tel. 07621 / 798284
Friedlingen, Katholisches Pfarrhaus (KG)
Landskronstr.7 (Gruppenraum)
Do.:
10.15 - 11.15 Uhr (GYM / D)
Leitung:
Maria Scherer, Tel. 07621 / 74270
Erlenhof (Soz), Oberbaselweg 55
Mo.:
14.00 Uhr Bewegungstanz (2x / Monat)
Leitung:
Frau Lorenz
Do.:
09.00 - 10.00 Uhr (GYM D+H)
Fr.:
09.30 – 10.30 Uhr
Leitung:
Frau Lechleiter
Kontakt:
Diakoniestation Weil am Rhein – Vord.
Kandertal e.V., Frau Schell, Tel. 07621 /
790415
Friedlingen, DRK-Heim (DRK), Riedlistr. 20
Di.:
14.00 - 15.00 Uhr (GYM / D)
Di:
15.00 – 16.00 Uhr (GT, 14tägig)
Leitung:
Ruth Rinnert, Tel. 0033 389 / 403459
Todtnau (79674)
Brandenberg, Gemeindezentrum (DRK)
Mo.:
19.30 - 20.30 Uhr (GYM + YOGA)
Leitung:
Elisabeth Maier, Tel. 07671 / 499
Schlechtnau, Gemeindezentrum
Di.:
16.00 – 17.00 Uhr (GYM + YOGA)
Leitung:
Hannelore Kumpf, Tel. 07671 / 1694
Do.:
19.00 - 20.00 Uhr, im Sommer (GYM)
Do.:
19.30 – 20.30 Uhr, im Winter (GYM)
Leitung:
Monika Held, Tel. 07671 / 8686
Präg, Gemeindehaus (DRK)
Mi.:
19.00 - 20.00 Uhr (GYM + YOGA)
Fr.:
19.30 - 20.30 Uhr (GYM + YOGA)
Leitung:
Ingrid Bläsi, Tel. 07671 / 339
29
Altenbegegnungsstätte (AW), Breslauerstr. 25
Fr.:
13.00 – 14.00 Uhr (GT)
Leitung:
Ingeborg Glock (AW), Tel. 0 76 21 / 74583
Fr.:
14.15 - 15.30 Uhr (GYM)
Leitung:
Frau Grommelt, Tel. 07621 / 71192
Info:
Ingeborg Glock (AW), Tel. 0 76 21 / 74583
Kleinschwimmhalle (AW), Hirschenstr. 21
Mi.:
12.00 - 13.30 Uhr (SCHW)
Leitung:
Ingeborg Glock (AW), Tel. 0 76 21 / 74583
Läublinpark (KG)
Do.:
14.30 – 17.00 Uhr (Boule)
Leitung:
Rudolf Andris, Tel. 07621 / 71321
Pflegeheim Markgräflerland, Römerstr. 55
Mi.:
11.15 – 12.15 Uhr (Osteoporosegym.)
Do.:
18.30 – 19.30 Uhr (Osteoporosegym.)
Info:
Liddy Reisner, Tel. 07621 / 76456
Laguna – Badeland (PRIV)
Sportplatz 1
Do.:
10.30 – 11.00 Uhr (WGYM)
Info:
Tel. 07621 / 95674-0
Zell i. W. (79669)
30
DRK-Heim (DRK), Schopfheimer Str. 51
Mo.:
10.00 - 11.00 Uhr (GYM / D)
Mi.:
17.45 - 18.45 Uhr (GYM)
Leitung:
Elfriede Dietsche, Tel. 07625 / 592
Mambach, Rathaus (DRK)
Di.:
10.00 - 11.00 Uhr (GYM / D)
Di.:
19.00 - 20.00 Uhr (GYM / D+H)
Leitung:
Elfriede Dietsche, Tel. 07625 / 592
Gresgen, Turnhalle (DRK)
Mo.:
19.30 - 20.30 Uhr (GYM / D)
Do.:
19.30 - 20.30 Uhr (GYM / H)
Leitung:
Elfriede Dietsche, Tel. 07625 / 592
Atzenbach, Katholischer Pfarrsaal (KG)
Mo.:
14.00 Uhr (GYM)
Leitung:
Frau Mehlin, Tel. 07625 / 636
Gesund + fit (DRK)
Begegnungsstätte, Hans-Fräulin-Platz 2
Mi.:
10 - 11 Uhr (Senioren- / Stuhlgymnastik)
Leitung:
Ursula Kiefer
Informieren Sie sich über weitere Bewegungsangebote und
Finanzierungsmöglichkeiten bei Ihrer Krankenkasse.
3.5
Erholung und Freizeiten
Eine Erholungskur kann nicht nur einer drohenden Erkrankung vorbeugen, ihren Verlauf abkürzen sowie zur Genesung beitragen, sie bietet auch Gelegenheit, einmal auszuspannen, aus der gewohnten Umgebung herauszukommen,
Neues zu sehen und zu erleben und vielleicht um die eine
oder andere Erfahrung bereichert in den Alltag zurückzukehren. Freizeiten für Senioren veranstalten alljährlich das Diakonische Werk Lörrach, der Caritasverband für den Landkreis Lörrach e.V. und der Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt e.V.
Eine Besonderheit stellt der "Seniorensommer" des DRK
Müllheim und des DRK Kreisverband Säckingen dar. Ganzjährige Erholungen und Freizeiten bietet das Deutsche Rote
Kreuz - Kreisverband Lörrach e.V. (sh. S. 108).
An den Kosten für eine Erholungsmaßnahme beteiligen sich
evtl. neben den Krankenkassen auch die Freien Wohlfahrtsverbände und das Sozialamt. Wenn Sie an einer Erholungskur interessiert sind, dann wenden Sie sich an einen der
Freien Wohlfahrtsverbände. Dort wird man Sie gerne beraten und Ihnen ggf. bei der Vermittlung behilflich sein.
Neben den Freien Wohlfahrtsverbänden veranstaltet auch
die Richard-Grossmann-Stiftung für bedürftige Kreisbewohner, die zwischen Lörrach-Brombach und ZellAtzenbach wohnen, alljährlich Seniorenerholungen. Nähere
Informationen können Sie über die örtlichen Alten- und Sozialvereine oder kirchlichen Betreuungseinrichtungen erhalten
sowie schriftlich bei der:
Richard-Grossmann-Stiftung,
Stiftung des privaten Rechts
c/o Hans-Peter Meier
Keltenweg 3, 79541 Lörrach-Brombach
eMail: [email protected]
4. Ambulante Hilfen
Die meisten älteren Menschen wünschen sich, dass sie
auch im Alter möglichst unabhängig in ihrer Wohnung und
der vertrauten Umgebung leben können, wo sie Kontakte zu
Freunden und Bekannten haben, die ihnen in vielen Jahren
ans Herz gewachsen sind. Damit dies auch dann noch möglich ist, wenn ein Mensch in der Haushaltsführung behindert
oder pflegebedürftig ist, besteht im Landkreis Lörrach ein
Netz ambulanter Dienste. Ihr Ziel ist es, Menschen so lange wie möglich eine weitgehend selbst bestimmte und unabhängige Lebensführung zu ermöglichen. Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können die Kosten, die nicht
durch die Pflegeversicherung, vom Hilfebedürftigen bzw. anderen hierzu verpflichteten Stellen und Personen getragen
werden können, teilweise oder auch vollständig vom Sozialamt übernommen werden.
4.1
Beratung und Information
Bei Bedarf kann es u.U. recht schwierig sein, unter den vorhandenen Hilfsdiensten und Einrichtungen den- oder diejenige herauszufinden, der die benötigte Hilfeleistung anbietet,
für den jeweiligen Wohnort zuständig ist und gerade Kapazitäten frei hat. Wenden Sie sich bei Bedarf an:
das Bürgermeisteramt oder die Kirchengemeinde
den Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105)
den ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung (sh. S. 106)
eine der Pflegekassen (sh. S. 96)
eine Seniorenberatungsstelle (sh. S. 111)
31
Für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige ist unter Tel.
0800 – 1013538 landesweit täglich, auch samstags und
sonntags, von 8 bis 20 Uhr eine Telefon-Hotline "Pflegebedürftig - was nun?" erreichbar. Während den üblichen
Dienstzeiten können die Anrufer bei Bedarf auch mit den zuständigen Ansprechpartnern vor Ort verbunden werden. Die
Broschüre „Pflegebedürftig – was nun?“ ist beim Sozialministerium B.-W. (A-25, sh. S. 141ff) kostenlos erhältlich.
Informationen zu den ambulanten Diensten in Ihrer Nähe
finden Sie auch im Sozialatlas des Landkreises Lörrach
im Internet unter www.loerrach-landkreis.de/sozialatlas.
Auch alle ambulanten Pflegedienste (sh. S. 40 ff) erbringen
allgemeine hauswirtschaftliche Hilfeleistungen. Der Preis für
hauswirtschaftliche Hilfeleistungen kann je nach Hilfeanbieter und der Art der eingesetzten Kräfte stark differieren. Lassen Sie sich von mehreren Anbietern einen Kostenvoranschlag geben, aus dem alle Kosten hervorgehen (auch
Fahrtkosten und eventuelle Zuschläge).
4.2
Allgemeine hauswirtschaftliche Hilfen
Zuweilen fällt älteren Menschen die eine oder andere Tätigkeit im Haushalt schwer. Wenn die Hilfe durch Angehörige,
Freunde und Bekannte nicht möglich ist, kann ein entsprechender Hilfsdienst helfend zur Seite stehen.
Bei den allgemeinen hauswirtschaftlichen Hilfsdiensten vermittelt eine zentrale Anlaufstelle hauswirtschaftliche Fachkräfte sowie Helferinnen und Helfer, die sich stundenweise
für entsprechende Aufgaben zur Verfügung stellen. Allgemeine hauswirtschaftliche Hilfen sind möglich:
32
bei der Zubereitung von Mahlzeiten,
bei der Erledigung von Einkäufen, Besorgungen und
Behördengängen,
als Begleitung (z.B. bei Arztbesuchen, Behördengängen
etc.,)
bei der Kehrwoche und beim Schneeräumen,
als Vorlese- und Schreibhilfe,
bei der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger (keine
Pflege),
bei Reinigungsarbeiten, wie Fensterputzen, Gardinen
ab- und aufhängen, Teppichklopfen, Kehrwoche,
zum Teil auch Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Gartenarbeiten, kleinere Reparaturen im Haushalt,
Renovierungen, Umzüge, Auf- und Abbauarbeiten,
Müllentsorgung etc.
Ambulanter Dienst Schloß Rheinweiler
Schlossstr. 1, 79415 Bad Bellingen
Tel. Tel. 07635 / 3136-202, Fax. 07635 / 3136-205
eMail: [email protected]
Bereich: Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Kandern (nur
OTe Tannenkirch, Gupf), Schliengen
DRK Kreisverband Säckingen - Mobile Soziale Dienste
Rot-Kreuz-Str. 4, 79713 Bad Säckingen
Tel. 07761 /9201-0 (rund um die Uhr erreichbar!)
Fax: 07761/9201-40, eMail: [email protected]
Internet: www.drk-saeckingen.de
Bereich: Rheinfelden (außer: Adelhausen, Eichsel,
Degerfelden und Herten), Schwörstadt
DRK Grenzach
c/o Frau Edeltraud Reinauer
Vogesenstr. 5, 79639 Grenzach-Wyhlen
Tel. 07624 / 6045
Bereich: Grenzach-Wyhlen (nur OT Grenzach)
DRK Wyhlen
c/o Frau Anette Streit
Lettenweg 9, 79639 Grenzach-Wyhlen
Tel. 07624 / 80704
Bereich: Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Kandern,
Malsburg-Marzell, Schliengen
Bereich: Grenzach-Wyhlen (nur OT Wyhlen)
Kirchliche Sozialstation Grenzach-Wyhlen e.V.
Baslerstr. 42, 79639 Grenzach-Wyhlen
Tel. 07624 / 5017, Fax. 07624 / 80285
eMail: [email protected]
Hauswirtschaftliche Dienste „Das Geschirrtuch“
Oberer Garten 14, 79400 Kandern
Tel.: 07626 / 977 219, Fax.: 07626 / 977 220
eMail: [email protected]
Bereich: Bad Bellingen, Binzen, Eimeldingen,
Fischingen, Efringen-Kirchen, Kandern, Lörrach, Malsburg-Marzell, Maulburg, Rümmingen, Schallbach,
Schliengen, Schopfheim, Steinen, Weil am Rhein, Wittlingen
Diakonisches Werk der evangelischen Kirchenbezirke
im Landkreis Lörrach (NHD)
Haagenerstr. 27, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 9263-14, Fax. 07621 / 9263-30
eMail: [email protected]
Bereich: Lörrach
Bereich: Grenzach-Wyhlen
Kirchliche Sozialstation Südliches Markgräflerland e.V.
(NHD)
Papierweg 18, 79400 Kandern
Tel. 07626 / 91412-12, Fax. 07626 / 91412-22
eMail: [email protected]
PVD Produktion, Vertrieb u. Dienstleistungen aus Betrieben für Arbeit und Qualifizierung der AGJ (MHD)
Schwarzwaldstr. 51, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 1528-0, Fax. 07621 / 1528-49
Bereich: Grenzach-Wyhlen, Lörrach, Maulburg, Schopfheim, Steinen, Weil am Rhein, Zell i.W.
Leben und Wohnen gGmbH (MHD)
Teichmattenweg 21, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 42229-0, Fax. 07621 / 42229-29
eMail: [email protected]
Internet: www.lebenwohnen.de
Bereich: Landkreis Lörrach
33
Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Lörrach e.V.
(NHD)
Weiler Str. 6, 79540 Lörrach, Tel. 07621 / 1515-0
Fax. 07621 / 1515-15, Internet: www.drk-loerrach.de
Bereich: Binzen, Efringen-Kirchen, Eimeldingen,
Fischingen, Grenzach-Wyhlen, Hasel, Hausen,
Inzlingen, Kandern (nur OTe Holzen und Wollbach),
Kleines Wiesental, Lörrach, Maulburg, Rheinfelden (nur
OTe Adelhausen, Degerfelden, Eichsel, Herten),
Rümmingen, Schallbach, Schopfheim, Steinen, Weil am
Rhein*, Wittlingen, Zell i.W.
GEVITA Zuhause
Hauswirtschaftl. Hilfen & Betreutes Wohnen Zuhause
Friedrich-Hecker-Str. 30, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 412-0, Fax. 07621 / 412-201
eMail: [email protected]
Internet: www.zuhauseumsorgt.de, www.gevita.de
Bereich: Aitern, Böllen, Fröhnd, Häg-Ehrsberg, Schönau, Schönenberg, Todtnau (ohne OT Herrenschwand),
Tunau, Utzenfeld, Wembach, Wieden, Zell i.W. (ohne
OT Gresgen)
DRK-Kreisverband Müllheim e.V. (MHD)
Moltkestr. 14a, 79379 Müllheim
Tel. 07631 / 1805-0, Fax. 07631 / 1805-50
eMail: [email protected]
Familienzentrum Rheinfelden e.V. (NHD)
Elsa-Brandström-Str. 18, 79618 Rheinfelden
Mobil: 0163 / 1528246, eMail: [email protected]
Bereich: Rheinfelden, Schwörstadt
Sozialstation - Diakoniestation - Schopfheim e.V.
(NHD), Friedrich-Hecker-Str. 13, 79650 Schopfheim
Tel. 07622 / 6691-30, Fax. 07622 / 6691-34
eMail: [email protected]
Internet: www.sozialstation-schopfheim.org
Bereich: Hasel, Hausen (über Kooperationspartner
Krankenpflegeverein hausen), Kleines Wiesental,
Maulburg, Schopfheim, Steinen (nur OTe Endenburg,
Schlächtenhaus, Weitenau), Zell i.W. (nur OT Gresgen)
Bereich: Bad Bellingen, Kandern, Schliengen
Diakonisches Werk der evangelischen Kirchenbezirke
im Landkreis Lörrach (NHD)
Hauptstrasse 94, 79650 Schopfheim,
Tel. 07622 / 697596-17, Fax. 07622 / 697596-19
eMail: [email protected]
Bereich: Hausen, Maulburg, Schopfheim, Steinen, Kleines Wiesental
Bereich: Lörrach
Kirchliche Sozialstation Oberes Wiesental e.V.
Luisenstr. 5, 79677 Schönau
Tel. 07673 / 7252, Fax,. 07673 / 1003
eMail: [email protected]
Seniorenzentrum Mühlehof (NHD)
Mühlenweg 3, 79585 Steinen
Tel. 07627 / 9200-0, Fax. 07627 / 9200-29
eMail: [email protected]
Bereich: Steinen, Maulburg und Umgebung
34
Alten- und Krankenpflegedienst Herbrich
Teichweg 6, 79585 Steinen-Höllstein
Tel. 07627 / 3454, Fax. 07627 / 3554
eMail: [email protected]
Internet: www.herbrich-pflegedienst.de
Bereich: Lörrach (nur OT Brombach, Haagen,
Hauingen, Tumringen), Maulburg, Schopfheim, Steinen,
Rheinfelden (nur OT Adelhausen)
Katholische Sozialstation Weil am Rhein e.V. (NHD)
Josefshaus, Leopoldstr. 30, 79576 Weil am Rhein
Tel. 07621 / 9811-1 oder -8, Fax. 07621 / 9811-4
eMail: [email protected]
Internet: www.katholische-sozialstation-weil.de
Bereich: Weil am Rhein
Sogenannte "Assistenten für schriftliche Tätigkeiten" helfen beim Ausfüllen von Formularen, Anträgen etc. Sie werden für den Bereich der Stadt Weil am Rhein vermittelt über:
Caritasverband f. d. Landkreis Lörrach e.V.
Beratungsstelle für Senioren und Menschen mit Behinderungen, Rathausplatz 1, 79576 Weil am Rhein
Tel. 07621 / 704-187, Fax. 07621 / 704-123
eMail: [email protected]
Organisation für Mütter in der Arbeitswelt
Riedlistraße 16, 79576 Weil am Rhein
Tel.: 07621 / 162051, Fax.: 07621 / 162053
eMail: [email protected]
Diakoniestation Weil a. Rh. – Vord. Kandertal e.V.
Danzigerstr. 17, 79576 Weil am Rhein
Tel. 07621 / 9796-0, Fax. 07621 / 9796-45
eMail: [email protected]
Bereich: Weil am Rhein und Umgebung
Katholische Sozialstation Weil am Rhein e.V.
Josefshaus, Leopoldstr. 30, 79576 Weil am Rhein
Tel. 07621 / 9811-1, Fax. 07621 / 9811-4
eMail: [email protected]
Internet: www.katholische-sozialstation-weil.de
Bereich: Weil am Rhein und Umgebung
Jugend - Weiterbildung - Wiedereingliederung (MHD),
Gemeinnütziger Förderverein zur Berufshilfe
Am Kesselhaus 5, 79576 Weil am Rhein
Tel. 07621 / 78861, Fax. 07621 / 793118
eMail: [email protected]
Diakoniestation Weil am Rhein - Vorderes Kandertal
e.V. (NHD), Danzigerstr. 17, 79576 Weil am Rhein
Tel. 07621 / 9796-30, Fax. 07621 / 9796-45
eMail: [email protected]
Bereich: Binzen, Eimeldingen, Fischingen, Rümmingen,
Schallbach, Weil am Rhein (inkl. Stadtteile Haltingen,
Märkt und Ötlingen), Wittlingen
Bei der Suche nach einem ambulanten Dienst in Ihrer Nähe beraten Sie der Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105), der ipunkt der FritzBerger-Stiftung.(sh. S. 106) sowie die Seniorenberatungsstellen (sh. S. 111). Informationen zu
den ambulanten Diensten in Ihrer Nähe finden Sie
35
auch im Sozialatlas des Landkreises Lörrach im
Internet unter www.loerrach-landkreis.de/sozialatlas.
4.3
Mobiler Wäschedienst
Im Rahmen dieses Angebotes, das sich an alte, kranke und
hilfebedürftige Menschen wendet, wird die Schmutzwäsche
im Wäschesack abgeholt und schrankfertig wieder bei Ihnen
zu Hause abgeliefert.
PVD Produktion, Vertrieb u. Dienstleistungen aus Betrieben für Arbeit und Qualifizierung der AGJ
Schwarzwaldstr. 51, 79539 Lörrach
Tel. 07621/1528-0, Fax. 07621 / 1528-49
4.4
Wem es schwer fällt, sich selbst täglich eine warme Mahlzeit
zuzubereiten, der hat neben dem Besuch eines offenen Mittagstisches auch die Möglichkeit, einen ambulanten Mahlzeitendienst (kurz "Essen auf Rädern"), in Anspruch zu
nehmen. Dabei werden die Mahlzeiten entweder täglich
warm oder einmal in der Woche tiefgekühlt und einzeln verpackt zu Ihnen nach Hause gebracht. "Essen auf Rädern"
kann auch nur vorübergehend bzw. für einzelne Wochentage bestellt werden. In der Regel werden Normalkost, Leber-,
Magen-, Gallediät (leichte Kost) und Diätkost für Diabetiker
angeboten.
A
à la carte (Wahlmenü)
Ch cholesterinarme Kost
D
Diätkost bzw. Schonkost auf Anfrage
möglich
F
fleischlose Kost
G Gewichskontrollierte
Kost
K
tiefgefrorenes Essen,
einzeln verpackt
Bereich: Grenzach-Wyhlen, Inzlingen, Lörrach, Schopfheim, Steinen, Weil am Rhein, Zell i.W.
Kath. Sozialstation Weil am Rhein e.V.
Josefshaus, Leopoldstr. 30, 79576 Weil am Rhein
Tel. 07621 / 9811-1, Fax. 07621 / 9811-4
eMail: [email protected]
Internet: www.katholische-sozialstation-weil.de
Bereich: Binzen, Eimeldingen, Fischingen, Rümmingen,
Schallbach, Weil am Rhein, Wittlingen
O.M.A. – Bügelservice, Riedlistr. 16, 79576 Weil am
Rhein, Tel. 07621 / 162051
Bereich: Weil am Rhein und Umgebung
Informationen zu den ambulanten Diensten in Ihrer Nähe
finden Sie auch im Sozialatlas des Landkreises Lörrach (sh. S. 107)
36
Essen auf Rädern
L
leichte Kost
Na Natriumverminderte
Kost
W warmes Essen
V
Vollkost
Veg Vegetarische Kost
x/7 Lieferung an x Tagen
der Woche
Essen auf Rädern warm auf den Tisch
Pflegeheim Schloß Rheinweiler
Schlossstr. 1, 79415 Bad Bellingen
Tel. 07635 / 3136-170, Fax. 07635 / 3136-200
eMail: [email protected]
Internet: www.pflegeheim-schloss-rheinweiler.de
Bereich: Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Kandern (nur
OTe Tannenkirch, Gupf), Schliengen
37
DRK Grenzach (W)
c/o Bärbel Rieser, Reifenberg 2, 79639 GrenzachWyhlen, Tel. 07624 / 5528
Bereich: Binzen*, Efringen-Kirchen, Eimeldingen,
Fischingen, Grenzach-Wyhlen, Hasel, Hausen,
Inzlingen, Kandern (nur OTe Holzen und Wollbach),
Kleines Wiesental, Lörrach*, Maulburg, Rheinfelden (nur
OTe Adelhausen, Degerfelden, Eichsel, Herten),
Rümmingen, Schallbach, Schopfheim, Steinen, Weil am
Rhein*, Wittlingen, Zell i.W.
Bereich: Grenzach-Wyhlen (nur OT Grenzach)
DRK Wyhlen (A / D / K / L / V / Veg / W)
c/o Frau Anneliese Wellinger, Lindweg 39
79639 Grenzach-Wyhlen, Tel. 07624 / 4264
Bereich: Grenzach-Wyhlen (nur OT Wyhlen)
Kirchl. Sozialstation Grenzach-Wyhlen e.V.
in Kooperation mit Familienzentrum Rheinfelden
Baslerstr. 42, 79639 Grenzach-Wyhlen
Tel. 07624 / 5017, Fax. 07624 / 80285
eMail: [email protected]
* Auf Wunsch tägl. Heißauslieferung (A, D, V)
Bereich: Grenzach-Wyhlen
Alten- und Pflegeheim "Luise-Klaiber-Haus" (V / D / W)
Papierweg 11, 79400 Kandern
Tel. 07626 / 9155-0, Fax. 07626 / 9155-42
eMail: [email protected]
Internet: www.luise-klaiber-haus.de
Arbeiterwohlfahrt - OV Kandern (A / CH / D / F / G / K)
c/o Frau Ilsen, Vogesenstr. 17, 79400 Kandern
Tel. 07626 / 1651
Bereich: Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Eimeldingen,
Kandern, Malsburg-Marzell, Schliengen
38
Menü-Mobil des Evang. Altenwerk e.V. (D, L, V, Veg,
W, 7/7), Basler Str. 139, 79540 Lörrach
Tel. 07621 / 418-0, Fax. 07621 / 418 - 114
eMail: [email protected]
Internet: www.evang-altenwerk.de
Bereich: Lörrach (einschl. aller Ortsteile)
Bereich: Kandern
Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Lörrach e.V.
(A, Ch, D, G, F, K, L, Na, V, Veg), Weiler Str. 6, 79540
Lörrach, Tel. 07621 / 1515-0 bzw. -49
Familienzentrum Rheinfelden e.V. in Kooperation mit
der Kirchlichen Sozialstation Rheinfelden
Elsa-Brandström-Str. 12, 79618 Rheinfelden
Tel. 07623 / 7416929 (Festnetz) oder 0176 / 18011172
(Mobil), eMail: [email protected]
(K/D)
Bereich: Rheinfelden, Schwörstadt
Kirchliche Sozialstation Oberes Wiesental e.V.
(A/D/K/L/N/V), Luisenstr. 5, 79677 Schönau
Tel. 07673 / 7252, Fax. 07673 / 1003
eMail: [email protected]
Bereich: Aitern, Böllen, Fröhnd, Häg-Ehrsberg, Schönau, Schönenberg, Todtnau, Tunau, Utzenfeld,
Wembach, Wieden, Zell i.W.
Arbeiterwohlfahrt - Ortsverein Schopfheim e.V. (W, 5/7)
c/o Frau Heidi Spiering, Am Wuhr 3, 79650 Schopfheim, Tel. 07622 / 1528
c/o Frau Ingeborg Ginzler, Bühlmattstr. 8, 79650
Schopfheim, Tel. 07622 / 3294
Bereich: Schopfheim (ohne OTe Gersbach und
Raitbach)
Bürgertreff KaffeeMühle (Ch, D, F, W, V)
Mühlenweg 3, 79585 Steinen, Tel. 07627 / 9200-40 &
Pflegedienst Herbrich (Ch, D, F, W, V)
Teichweg 6, 79585 Steinen, Tel. 07627 / 3454
Bereich: Steinen
Essen auf Rädern warm auf den Tisch
Pflegeheim Markgräflerland (V, W, D, 7/7, Veg)
Römerstrasse 55, 79576 Weil am Rhein
Tel. 07621 / 9777-0,
eMail: [email protected]
Internet: www.pflegeheim-markgraeflerland.de
Bereich: Weil am Rhein (einschl. aller Teilorte)
Bei der Suche nach einem ambulanten Dienst in Ihrer Nähe beraten Sie der Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105) und der ipunkt der FritzBerger-Stiftung.(sh. S. 106). Informationen finden
Sie auch im Sozialatlas des Landkreises Lörrach
im Sozialatlas des Landkreises (sh. S. 107).
39
4.5
Ambulante Pflegedienste
Bei der Suche nach einem geeigneten Pflegedienst können folgende Kriterien hilfreich für Sie
sein:
1. Ist der Pflegedienst qualitätsgeprüft (Zertifikat
oder Gütesiegel)?
2. Mit welchen Pflegediensten arbeitet der Hausarzt
des Patienten gerne und gut zusammen?
3. Ist der Pflegedienst rund um die Uhr erreichbar?
4. Wird der Patient möglichst von einer Person und
zu festen Zeiten versorgt?
5. Welche Ausbildung haben der Pfleger oder die
Pflegerin des Pflegedienstes?
6. Stellt der Pflegedienst einen mit dem Arzt abgestimmten Pflegeplan auf?
7. Dürfen der Pflegebedürftige, seine Familie oder
auch Freunde bei der Gestaltung der Pflege mitreden?
8. Ist die Pflegedokumentation verständlich?
9. Ist der Pflegevertrag klar und deutlich verständlich formuliert?
10. Welche Kosten kommen auf mich zu?
Zum Tätigkeitsfeld ambulanter Pflegedienste zählen:
die häusliche Pflegehilfe im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes (Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung),
die Behandlungspflege im Zusammenwirken mit dem
behandelnden Arzt,
die Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt,
Pflegekurse für Angehörige u. ehrenamtliche Pflegepersonen sowie die Anleitung in häuslicher Pflege vor
Ort,
der Verleih von Pflegehilfsmitteln,
die Beratung und Vermittlung im pflegerischen, seelsorgerlichen und sozialen Bereich,
die Versorgung der Familie bei Erkrankung oder Kuraufenthalt der Mutter im Rahmen der Haus- und Familienpflege / Dorfhilfe
Das Leistungsangebot der ambulanten Pflegedienste ist
nicht einheitlich. Erkundigen Sie sich bei dem nächstgelegenen Pflegedienst nach dem jeweiligen Leistungsangebot
sowie dem Vorliegen eines Versorgungsvertrages und einer Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen. Lassen Sie sich ein schriftliches Pflegeangebot (Kostenvoranschlag) unterbreiten.
Zugelassene Pflegedienste sind im Rahmen ihres Versorgungsauftrages zur pflegerischen Versorgung der Versicherten rund um die Uhr (auch an Sonn- und Feiertagen)
verpflichtet.
40
Ambulanter Pflegedienst Schloß Rheinweiler
Schlossstr. 1, 79415 Bad Bellingen,
Tel. 07635 / 3136-202, Fax. 07635 / 3136-205
eMail: [email protected]
Internet: www.ambulanter-dienst-schloss-rheinweiler.de
Bereich: Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Kandern (nur
OTe Tannenkirch, Gupf), Schliengen
Pflegedienst Rhein, Hauptstr. 32, 79589 Binzen,
Tel. 07621 / 1632732, Fax. 07621 / 1624003
eMail: [email protected]
Internet: www.pflegedienst-rhein.de
Bereich: Binzen, Eimeldingen, Fischingen, EfringenKirchen (nur OTe Efringen-Kirchen, Egringen, Mappach,
Maugenhard), Lörrach, Rümmingen, Schallbach, Weil
am Rhein, Wittlingen
Kirchliche Sozialstation Grenzach-Wyhlen e.V.
Basler Str. 42, 79639 Grenzach-Wyhlen
Tel. 07624 / 5017, Fax. 07624 / 80285
eMail: [email protected]
Bereich: Grenzach-Wyhlen
Kirchliche Sozialstation Südliches Markgräflerland e.V.
Papierweg 18, 79400 Kandern, Tel. 07626 / 91412-0,
Fax. 07626 / 91412-22, eMail: [email protected]
Bereich: Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Kandern,
Malsburg-Marzell, Schliengen
Pflegedienst Lebenszeit, Hauptstr. 17, 79400 Kandern,
Tel. 07626 / 9774270, Fax. 07626 / 97742711
eMail: [email protected]
Internet: www.pflegedienst-lebenszeit.de
Bereich: Auggen, Badenweiler, Kandern, MalsburgMarzell, Müllheim, Neuenburg, Schliengen
41
42
GEVITA Pflege Zuhause - Ambulanter Dienst der
GEVITA Residenz, Friedrich-Hecker-Str. 30
79539 Lörrach, Tel. 07621 / 412-0,
Fax. 07621 / 412-201, eMail: [email protected]
Internet: www.zuhauseumsorgt.de, www.gevita.de
Bereich: Lörrach
Katholische Sozialstation Lörrach e.V.
Haus Lioba, Luisenstraße 9, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 45301, Fax. 07621 / 2296
eMail: [email protected]
Bereich: Inzlingen, Lörrach
43
Evangelische Diakoniestation e.V., Baslerstr. 129,
79540 Lörrach, Tel. 07621 / 46226, Fax. 07621 /
10422, eMail: [email protected]
Bereich: Inzlingen, Lörrach
Häuslicher Pflegedienst des Evang. Altenwerk Lörrach
e.V., Karl-Herbster-Str. 5, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 424571 (Mobil-Tel. 0171 / 6200716)
Fax. 07621 / 418-114, eMail: [email protected]
Bereich: Lörrach
leben + Wohnen gGmbH
Ambulanter Dienst / Individuelle Schwerstbehindertenassistenz (ISA), Teichmattenweg 21, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 42229-0, eMail: [email protected]
Internet: www.lebenwohnen.de
Bereich: Landkreis Lörrach
Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Müllheim e.V.
Moltkestr. 14a, 79379 Müllheim, Tel. 07631 / 1805-0
Fax. 07631 / 1805-50, eMail: [email protected]
Bereich: Bad Bellingen, Kandern, Schliengen
Kirchliche Sozialstation Rheinfelden
Müssmattstraße 43, 79618 Rheinfelden
Tel. 07623 / 1500 (Pflegedienstleitung)
Tel. 07623 / 1770 (Verwaltung), Fax. 07623 / 799693
eMail: [email protected]
Internet: www.caritas-hochrhein.de
Bereich: Rheinfelden, Schwörstadt
44
Pflegemobil Friedrichs
Ambulanter Alten- und Krankenpflegedienst
Edmund-Schweizer-Str. 3, 79618 Rheinfelden
Tel. 07623 / 717603, Fax. 07623 / 717605
eMail: [email protected]
Internet: www.pflegemobil.friedrichs.de
Bereich: Grenzach-Wyhlen, Rheinfelden, Schwörstadt
Ambulanter Pflegedienst Monika Braun
Ochsenmattstr. 10, 79618 Rheinfelden
Tel. 07623 / 797949, Fax. 07623 / 797965
eMail: [email protected], Internet: www.apd-braun.de
Bereich: Rheinfelden, Schwörstadt
45
Kirchliche Sozialstation Oberes Wiesental e.V.
Luisenstraße 5, 79677 Schönau, Tel. 07673 / 7252,
Fax. 07673 / 1003, [email protected]
Bereich: Aitern, Böllen, Fröhnd, Häg-Ehrsberg, Schönau, Schönenberg, Todtnau (ohne OT Herrenschwand),
Tunau, Utzenfeld, Wembach, Wieden, Zell i.W. (ohne
OT Gresgen)
Sozialstation - Diakoniestation - Schopfheim e.V.
Friedrich-Hecker-Str. 13, 79650 Schopfheim
Tel. 07622 / 6691-30, Fax. 07622 / 6691-34
eMail: [email protected]
Internet: www.sozialstation-schopfheim.org
Bereich: Hasel, Hausen (über Kooperationspartner
Krankenpflegeverein Hausen), Kleines Wiesental,
Maulburg, Schopfheim, Steinen, Zell i.W. (nur OT
Gresgen)
Alten- und Krankenpflegedienst Herbrich
Teichweg 6, 79585 Steinen, Tel. 07627 / 3454,
Fax. 07627 / 3554, eMail: [email protected]
Internet: www.herbrich-pflegedienst.de
Bereich: Lörrach (nur OTe Brombach, Haagen,
Hauingen, Tumringen), Maulburg, Schopfheim, Steinen,
Rheinfelden (nur OT Adelhausen)
46
47
Diakoniestation Weil am Rhein – Vord. Kandertal e.V.
Danziger Str. 17, 79576 Weil am Rhein
Tel. 07621 / 9796-0, Fax. 07621 / 9796-45
eMail: [email protected]
Bereich: Binzen, Eimeldingen, Fischingen, Rümmingen,
Schallbach, Weil am Rhein (inkl. Stadtteile Haltingen,
Märkt und Ötlingen), Wittlingen
Katholische Sozialstation Weil am Rhein e.V.
Josefshaus, Leopoldstr. 30, 79576 Weil am Rhein
Tel. 07621 / 9811-1, Fax. 07621 / 9811-4
eMail: [email protected]
Internet: www.katholische-sozialstation-weil.de
Bereich: Binzen, Eimeldingen, Fischingen, Rümmingen,
Schallbach, Weil am Rhein, Wittlingen
Sozialstationen werden häufig von Krankenpflegevereinen
ideell und finanziell unterstützt. Wenn Sie Näheres dazu
wissen oder Mitglied werden möchten, wenden Sie sich an
eine der Sozialstationen.
Weiterführende Informationen (sh. S. 141ff):
„Gute Pflege im Heim und zu Hause. – Pflegequalität
erkennen und einfordern“, zu beziehen von B-34
„Ihr gutes Recht als Patient“, zu beziehen von B-34
„Pflegen zu Hause. – Ratgeber für die häusliche Pflege“, zu beziehen von B-07
Die Onkologische Brückenpflege ist Bestandteil des Onkologischen Schwerpunktes Lörrach-Rheinfelden, der aus
dem Kreiskrankenhaus Lörrach, dem St. Elisabethen Krankenhaus Lörrach und der Frauenklinik Rheinfelden besteht.
48
Anspruch auf Brückenpflege haben grundsätzlich alle Tumorpatienten, die im Onkologischen Schwerpunkt betreut
werden. Die Mitarbeiter der onkologischen Brückenpflege
verfügen über eine besondere Ausbildung und langjährige
Berufserfahrung. Sie betreuen und begleiten schwerkranke
Tumorpatienten, die ihre letzte Lebenszeit zu Hause verbringen möchten. Dazu findet im Krankenhaus ein erster beratender Kontakt statt. Von da aus bereiten die MitarbeiterInnen eine mögliche Verlegung nach Hause vor, d.h. sie
nehmen Kontakt mit Hausärzten und ambulanten Diensten
auf. Auch helfen sie bei der Beantragung nötiger Hilfsmittel,
wie Krankenbett, Toilettenstuhl usw. Sie beraten bei medizinisch - pflegerischen und psychosozialen Problemen, die bei
der häuslichen Pflege auftreten können. Durch die Betreuung und/oder Hilfestellung entstehen dem Tumorpatienten
und seinen Angehörigen keinerlei Kosten.
Brückenpflege - Kreiskrankenhaus Lörrach
Spitalstraße 25, 79539 Lörrach
Tel.: 07621 / 416-8111, Fax.: 07621 / 416-8137
eMail: [email protected]
Bei der Suche nach einem Pflegedienst in Ihrer Nähe beraten Sie der Pflegestützpunkt Landkreis
Lörrach (sh. S. 105) und der ipunkt der FritzBerger-Stiftung.(sh. S. 106). Informationen zu den
ambulanten Diensten in Ihrer Nähe finden Sie auch
im Sozialatlas des Landkreises Lörrach im Internet unter www.loerrach-landkreis.de/sozialatlas.
4.6
Haus- und Familienpflege / Dorfhilfe
Haus- und Familienpflege- bzw. Dorfhilfedienste bieten Leistungen zur Beratung, Anleitung und Aufrechterhaltung des
Familienverbandes, sowie in diesem Zusammenhang Pflegeleistungen für Personen, die krankheitsbedingt oder während der Rekonvaleszenz hilfebedürftig sind. Die Einrichtungen, die Haus- und Familienpflege / Dorfhilfe im Landkreis
Lörrach anbieten, unterhalten eine gemeinsame Einsatzleitung. Wenden Sie sich bei Bedarf an:
Caritasverband für den Landkreis Lörrach e.V.
Luisenstr. 9, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 9275-0,
Fax. 07621 / 9275-17, eMail: [email protected]
Internet: www.caritas-loerrach.de
Bereich: Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Hasel, Hausen, Inzlingen, Kandern, Kleines Wiesental, Lörrach,
Malsburg-Marzell, Maulburg, Schliengen, Schopfheim,
Steinen, Zell-OT Gresgen
Kirchl. Sozialstation Südl. Markgräflerland e.V.
(Kandern), Tel. 07626 / 91412-0
Caritasverband f. d. Landkreis Lörrach e.V. (Lörrach), Tel. 07621 / 9275-0
Evang. Diakoniestation Lörrach e.V. (Lörrach),
Tel. 07621 / 46226
Sozialstation – Diakoniestation Schopfheim e.V.
(Schopfheim), Tel. 07622 / 6691-30
Dorfhelferinnenwerk Sölden e.V.
Frau Raphaela Gunkel, Regionale Einsatzleiterin Hochrhein, Händelstr. 4, 79787 Lauchringen
Tel. 07741 / 966053, Fax. 07741 / 966060
eMail:
[email protected]
Internet:
www.dorfhelferinnenwerk.de
Bereich: Aitern, Binzen , Böllen, Eimeldingen,
Fischingen, Fröhnd, Grenzach-Wyhlen, Häg-Ehrsberg,
Rheinfelden, Rümmingen, Schallbach, Schönau,
Schönenberg, Schwörstadt, Todtnau (außer T.Herrenschwand), Tunau, Utzenfeld, Weil am Rhein,
Wembach, Wieden, Wittlingen, Zell i.W. (außer ZellGresgen)
Kirchliche Sozialstation Grenzach-Wyhlen e.V.
(Grenzach-Wyhlen), Tel. 07624 / 5017 oder
90285, eMail: [email protected]
Kirchliche Sozialstation Rheinfelden – (Rheinfelden), Tel. 07623 / 1500,
eMail: [email protected]
Kirchliche Sozialstation Oberes Wiesental e.V.
(Schönau), Tel. 07673 / 7252,
eMail: [email protected]
Diakoniestation Weil am Rhein – Vorderes
Kandertal e.V. (Weil am Rhein), Tel. 07621 / 97960. eMail: [email protected]
49
4.7
Individuelle Schwerstbehindertenassistenz (ISA)
Der Dienst der Individuellen Schwerstbehindertenassistenz
ermöglicht bzw. erleichtert es Menschen mit Behinderung, in
ihrer häuslichen Umgebung zu verbleiben und am gesellschaftlichen Leben (Schule, Beruf, Freizeit) teilzunehmen.
Die Unterstützung und Betreuung kann über mehrere Stunden, den ganzen Tag und bei Bedarf auch rund um die Uhr
durchgeführt werden. Der Umfang der Einsätze richtet sich
nach den individuellen Bedürfnissen der Klienten. Sofern eine zusätzliche Behandlungspflege erforderlich ist, erfolgt eine Kooperation mit einem Ambulanten Pflegedienst. Die
Mitarbeiter/innen der Individuellen Schwerstbehindertenassistenz (Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst,
Praktikanten, Helferinnen und Helfer) unterstützen die Menschen mit Behinderung beim Transfer vom Bett in den Rollstuhl, beim Waschen und Anziehen und beim Aufsuchen der
Toilette. Sie helfen im Haushalt, gehen Einkaufen, begleiten
bei Arztbesuchen und Behördengängen, bieten Hilfen beim
Schulbesuch bzw. der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit
und assistieren im Rahmen der Freizeitgestaltung.
4.8
Vor allem alleinlebende ältere Menschen fürchten sich häufig davor, in ihrer Wohnung plötzlich in eine Notlage zu geraten, in der sie keine Hilfe herbeirufen können. Die Teilnehmer am sog. Hausnotrufdienst (HND) tragen einen kleinen
Miniatursender (Funkfinger) bequem um den Hals oder am
Handgelenk. Überall in der Wohnung (und auch im beschränkten Umkreis außerhalb) kann durch einfaches Drücken oder Ziehen am Sender über die Teilnehmerstation und
das Telefonnetz Hilfe herbeigerufen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die Pflegekassen oder
das Sozialamt einen Teil der laufenden Kosten. Die Kreisverbände des Deutschen Roten Kreuzes Lörrach und Bad
Säckingen bieten einen so genannten Mobilruf an, der per
Handy und Satellitenortung zusätzliche Sicherheit bei Notfällen außerhalb der Wohnung und im Freien bietet.
Leben und Wohnen gGmbH
Teichmattenweg 21, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 42229-0, Fax. 07621 / 42229-29
eMail:
[email protected]
Internet:
www.lebenwohnen.de
Bereich: Landkreis Lörrach
Hausnotrufdienst
Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Säckingen e.V.
Hausnotruf / Mobilruf, Rot-Kreuz-Str. 4, 79713 Bad Säckingen, Tel. 07761 / 9201-0 (rund um die Uhr erreichbar!), Fax. 07761 / 9201-40
eMail: [email protected]
Internet: www.drk-saeckingen.de
Bereich: Rheinfelden (außer Adelhausen, Eichsel,
Degerfelden und Herten) und Schwörstadt
Hausnotrufdienst GmbH
Eisenbahnstr. 52, 79098 Freiburg i. Brsg.
Tel. 0761 / 29622-0, Fax. 0761 / 29622-19
eMail: [email protected]
Internet: www.hausnotrufdienst.de
Vermittlung über Kooperationspartner vor Ort:
50
Kirchliche Sozialstation Südl. Markgräflerland e.V.
Papierweg 18, 79400 Kandern
Tel. 07626 / 91412-0, Fax. 07626 / 91412-22
eMail: [email protected]
Bereich: Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Kandern,
Malsburg-Marzell, Schliengen
VdK Sozialrechtsschutz gGmbH - Servicestelle
Gretherstr. 17, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 939639-0,
Fax. 07621 / 939639-20, eMail: [email protected]
Internet: www.vdk-bawue.de
Bereich: Bad Bellingen, Kandern, Malsburg-Marzell,
Schliengen
Bereich: Landkreis Lörrach
Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Lörrach e.V.
Hausnotruf / Mobilruf, Weiler Str. 6, 79540 Lörrach
Tel. 07621 / 1515-0, Fax. 07621 / 1515-15
Internet: www.drk-loerrach.de
GEVITA Pflege Zuhause - Betreuungsdienst (Tag &
Nacht), Friedrich-Hecker-Str. 30, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 412-0, Fax. 07621 / 412-201
eMail: [email protected]
Internet: www.zuhauseumsorgt.de , www.gevita.de
Bereich: Lörrach, OTe Steinen und Höllstein der Gemeinde Steinen, Weil am Rhein, Binzen, Rümmingen,
Wittlingen
Familienzentrum Rheinfelden e.V. in Kooperation mit
der Kirchlichen Sozialstation Rheinfelden
Elsa-Brandström-Str. 12, 79618 Rheinfelden
Tel. 07623 / 7416929 (Festnetz) oder 0176 / 18011172
(Mobil)
Bereich: Rheinfelden, Schwörstadt
Bereich: Landkreis Lörrach außer Bad Bellingen,
Schliengen, Malsburg-Marzell, nur OTe Wollbach und
Holzen der Stadt Kandern
DRK Kreisverband Müllheim e.V.
Moltkestr. 14 a, 79379 Müllheim
Tel. 07631 / 1805-0, Fax. 07631 / 1805-50
eMail: [email protected]
Kirchliche Sozialstation Oberes Wiesental e.V.
Luisenstraße 5, 79677 Schönau
Tel. 07673 / 7252, Fax. 07673 / 1003
eMail: [email protected]
Bereich: Aitern, Böllen, Fröhnd, Häg-Ehrsberg, Schönau, Schönenberg, Todtnau (ohne OT Herrenschwand), Tunau, Utzenfeld, Wembach, Wieden, Zell
i.W. (ohne OT Gresgen)
Diakonisches Werk der evangelischen Kirchenbezirke
im Landkreis Lörrach, Dienststelle Schopfheim
Hauptstrasse 94, 79650 Schopfheim
Tel. 07622 / 697596-17, Fax. 07622 / 697596-19
eMail: [email protected]
Bereich: Hasel, Hausen, Kleines Wiesental, Maulburg,
Schopfheim
51
Alten- und Krankenpflegedienst Herbrich
Teichweg 6, 79585 Steinen-Höllstein
Tel. 07627 / 3454, Fax. 07627 / 3554
eMail: [email protected]
Internet: www.herbrich-pflegedienst.de
Bereich: Lörrach (nur OT Brombach, Haagen,
Hauingen, Tumringen), Maulburg, Schopfheim, Steinen, Rheinfelden (nur OT Adelhausen)
Diakoniestation Weil am Rhein – Vord. Kandertal e.V.
Danzigerstr. 17, 79576 Weil am Rhein
Tel. 07621 / 9796-0, Fax. 07621 / 9796-45
eMail: [email protected]
Bereich: Binzen, Eimeldingen, Fischingen,
Rümmingen, Schallbach, Weil am Rhein (inkl. Stadtteile Haltingen, Märkt und Ötlingen), Wittlingen
Kath. Sozialstation Weil am Rhein e.V. - Josefshaus
Leopoldstr. 30, 79576 Weil am Rhein
Tel. 07621 / 9811-8, Fax. 07621 / 9811-4
eMail: [email protected]
Internet: www.katholische-sozialstation-weil.de
Bereich: Binzen, Eimeldingen, Fischingen,
Rümmingen, Schallbach, Weil am Rhein, Wittlingen
Bei der Suche nach einem Hausnotrufdienst beraten
Sie der Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S.
105) und der ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung.(sh. S.
106). Informationen zu den Hausnotrufdiensten in Ihrer Nähe finden Sie ggf. auch im Sozialatlas des
Landkreises im Internet unter www.loerrachlandkreis.de/sozialatlas.
52
Das Sozialamt kann die Anschlusskosten und die Grundgebühr bei Bedürftigkeit auch aus Mitteln der Sozialhilfe finanzieren, wenn z.B. aufgrund einer Behinderung, Krankheit
oder Pflegebedürftigkeit jederzeit mit dem Eintreten einer
lebensbedrohlichen Situation oder großen Schmerzen gerechnet werden muss und zum rechtzeitigen Herbeirufen
von Hilfe ein eigenes Telefon erforderlich ist. Gleiches gilt
auch für die Teilnahme am Hausnotrufdienst. Nähere Auskünfte erhalten Sie auch hierzu beim:
Landratsamt Lörrach - Sozialhilfe, Pflege und
Grundsicherung
Palmstr. 3 (Zi. 3.08), 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 410-5150, Fax. 07621 / 410-95150
Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung:
Mo., Mi. + Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr, Do.: 14.00 - 17.30 Uhr
4.9
Kurzzeitpflege
Die Versorgung pflegebedürftiger älterer Menschen zu Hause ist für die pflegenden Angehörigen wegen der körperlichen und psychischen Belastungen sowie der zeitlichen Gebundenheit nicht einfach. Um sie zeitweise zu entlasten (Urlaub, Kur, Krankenhausaufenthalt) gibt es in einigen Pflegeheimen sowie anderen Einrichtungen sog. "Kurzzeitpflegeplätze" (Kupf). Sie stehen für die zeitlich befristete Aufnahme
von Pflegebedürftigen zur Verfügung. Besonders in der Urlaubszeit übersteigt die Nachfrage zuweilen das Angebot.
Termine sollten deshalb möglichst frühzeitig vereinbart werden.
Pflegeheim Schloß Rheinweiler
Schlossstr. 1, 79415 Bad Bellingen
Tel. 07635 / 3136-100, Fax. 07635 / 3136-200
eMail:
[email protected]
Internet:
www.pflegeheim-schloss-rheinweiler.de
Seniorenzentrum Emilienpark
Emilienpark 2-8, 79639 Grenzach-Wyhlen
Tel. 07624 / 3008-0, Fax. 07624 / 8302
eMail:
[email protected]
Internet:
www.seniorenzentrum-emilienpark.de
Alten- und Pflegeheim "Luise-Klaiber-Haus"
Papierweg 11, 79400 Kandern
Tel. 07626 / 9155-0, Fax. 07626 / 9155-42
eMail:
[email protected]
Internet:
www.luise-klaiber-haus.de
Seniorenpflegeheim im Wohnpark an der Kander
An der Kander 2, 79400 Kandern
Tel. 07626 / 9738-59 oder -60, Fax. 07626 / 973861
Martinshaus, Lörrach
Adlergässchen 8, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 418-0
eMail:
[email protected]
Internet:
www.evang-altenwerk.de
Seniorenzentrum St. Fridolin
Joseph-Rupp-Weg 9, 79540 Lörrach
Tel. 07621 / 9322-0, Fax. 07621 / 9322-33
eMail: [email protected], Internet: www.st-fridolin.de
GEVITA Residenz Lörrach - Senioren-Service-Zentrum
Friedrich-Hecker-Str. 30, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 412-0, Fax. 07621 / 412-201
eMail:
[email protected]
Internet:
www.gevita.de, www.zuhauseumsorgt.de
Seniorenzentrum Bürgerheim Rheinfelden
Pestalozzistr. 1, 79618 Rheinfelden
Tel. 07623 / 967-0, Fax. 07623 / 967-199
eMail:
[email protected]
Haus Columban Alten- und Pflegeheim
Hebelstr. 32, 79650 Schopfheim
Tel. 07622 / 3996-0, Fax. 07622 / 3996-50
eMail:
[email protected]
ProCurand Pflegestift Dr. Max Picard
Dr.-Max-Picard-Platz 5, 79650 Schopfheim
Tel. 07622 / 698-0, Fax. 07622 / 698-499
eMail:
[email protected]
Internet:
www.procurand-senioren.de
53
Markus-Pflüger-Heim
Kapellenstr. 1, 79650 Schopfheim
Tel. 07622 / 3904-0 und 3904-23, Fax. 07622 / 3904-24
eMail: [email protected]
Internet: www.markus-pflueger-heim.de
Georg-Reinhardt-Haus gemeinnützige GmbH
Luisenstr. 1, 79650 Schopfheim, Tel. 07622 / 3900-0
Fax. 07622 / 3900-795
eMail:
[email protected]
Internet:
www.grh-schopfheim.de
Seniorenzentrum Mühlehof
Mühlenweg 3, 79585 Steinen
Tel. 07627 / 9200-0, Fax. 07627 / 9200-29
eMail:
[email protected]
Alten- und Pflegeheim Todtnau
Feldbergstr. 8, 79674 Todtnau
Tel. 07671 / 9909-0, Fax. 07671 / 9909-18
eMail:
[email protected]
Internet:
www.altenundpflegeheim.com
Pflegeheim Markgräflerland
Römerstr. 55, 79576 Weil am Rhein
Tel. 07621 / 9777-0,
eMail:
[email protected]
Internet:
www.pflegeheim-markgraeflerland.de
Seniorenzentrum Zell im Wiesental
Hans-Fräulin-Platz 1, 79669 Zell im Wiesental
Tel: 07625 / 91866-0, Fax: 07625 / 918 66-19
eMail:
[email protected]
54
Kurzzeitpflegeplätze für geistig Behinderte bietet das:
St. Josefshaus Herten
Hauptstraße 1, 79618 Rheinfelden
Tel. 07623 / 470-226, Internet: www.sjh-herten.de
Bei der Suche nach einem Kurzzeitpflegeplatz beraten
Sie der Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S.
105) und der ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung.(sh. S.
106). Informationen zu den Kurzzeitpflegeplätzen im
Landkreis finden Sie auch im Sozialatlas des Landkreises Lörrach im Internet unter www.loerrachlandkreis.de/sozialatlas.
Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligen sich die Pflegekassen an den Kosten für die Kurzzeitpflege nach §§ 39
und 42 SGB XI. Wenn die verbleibenden Kosten vom
dem/der Pflegebedürftigen nicht (ganz) getragen werden
können, kann beim Sozialamt vor Vertragsabschluss mit
dem Kurzzeitpflegeanbieter ein Antrag auf Übernahme der
ungedeckten Kosten aus Mitteln der Sozialhilfe bzw. Kriegsopferfürsorge gestellt werden. Auf einen Vermögenseinsatz
(ausgenommen Barvermögen) soll i.d.R. verzichtet werden.
Von den unterhaltspflichtigen Kindern wird im Falle der
Kurzzeitpflege kein Kostenbeitrag verlangt. Das Kreissozialamt berät Sie gerne.
4.10
Tagespflege / Nachtpflege
Bei der Tagespflege (Tapf) werden (nicht dauernd bettlägerige, jedoch gruppenfähige) pflegebedürftige ältere Menschen an bis zu sieben Tagen in der Woche morgens von
zuhause abgeholt, tagsüber in der Tagespflegeeinrichtung
versorgt und betreut und am späten Nachmittag wieder nach
Hause zurückgebracht. Bei der Nachtpflege (Napf) werden
(insbes. nacht-aktive) pflegebedürftige ältere Menschen
nachtsüber in der Nachtpflegeeinrichtung betreut.
Das Therapieangebot zielt jeweils darauf ab, die Selbstständigkeit der Tages- bzw. Nachtgäste zu erhalten bzw. sie zurück zu gewinnen. Tagespflege / Nachtpflege will zum einen
die Lücke zwischen der ambulanten Pflege zuhause und der
stationären Versorgung im Heim schließen, zum anderen
aber auch eine Entlastung für die pflegenden Angehörigen
bringen. Sie stellt damit eine Ergänzung des ambulanten
und stationären Hilfeangebotes für ältere und kranke Menschen dar. An den Kosten beteiligen sich u.U. die Pflegeversicherung sowie unter bestimmten Voraussetzungen das
Sozialamt. Fragen Sie nach dem Vorliegen eines Versorgungsvertrages sowie einer Vergütungsvereinbarung mit
den Pflegekassen.
Pflegeheim Schloß Rheinweiler
Schlossstr. 1, 79415 Bad Bellingen
Tel. 07635 / 3136-100, Fax. 07635 / 3136-200
eMail:
[email protected]
Internet:
www.pflegeheim-schloss-rheinweiler.de
Seniorenzentrum Efringen-Kirchen
Isteiner Str. 6, 79588 Efringen-Kirchen
Tel.: 07628 / 80380-0,
Internet:
www.sankt-josefshaus.de
Alten- und Pflegeheim “Luise-Klaiber-Haus“
Papierweg 11, 79400 Kandern
Tel. 07626 / 9155-0, Fax. 07626 / 9155-42
eMail:
[email protected]
Internet:
www.luise-klaiber-haus.de
Tagespflege des Evang. Altenwerks Lörrach e.V.
Basler Str. 139, 79540 Lörrach
Tel. 07621 / 418-0, Fax. 07621 / 418-114
eMail:
[email protected]
Internet:
www.evang-altenwerk.de
GEVITA Residenz Lörrach - Senioren-Service-Zentrum
Friedrich-Hecker-Straße 30, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 412-0, Fax. 07621 / 412-201
eMail:
[email protected]
Internet:
www.gevita.de, www.zuhauseumsorgt.de
Caritas Tagespflege Rheinfelden
Adolf-Senger-Str. 2, 79618 Rheinfelden (Baden)
Tel.: 07623 / 71830911
eMail: [email protected]
Seniorenzentrum Mühlehof
Mühlenweg 3, 79585 Steinen
Tel. 07627 / 9200-0, Fax. 07627 / 9200-29
eMail:
[email protected]
55
Tagespflege im Bürgerheim Zell im Wiesental
Hans-Fräulin-Platz 1, 79669 Zell im Wiesental
Tel. 07625 / 918-701, Fax. 07625 / 918-703
eMail:
[email protected]
Caritasverband für den Landkreis Lörrach e.V.
Rheinstr. 54, 79639 Grenzach-Wyhlen
Tel. 07621 / 9275-21, Fax. 07621 / 9275-17
eMail:
[email protected]
Caritasverband für den Landkreis Lörrach e.V.
Franz-von-Sales-Weg (Kath. Pfarrsaal)
79400 Kandern
Tel. 07621 / 9275-21, Fax. 07621 / 9275-17
eMail:
[email protected]
Caritasverband für den Landkreis Lörrach e.V.
Haagenerstr. 95 (Kath. Gemeindehaus St. Peter)
79539 Lörrach
Tel. 07621 / 9275-21, Fax. 07621 / 9275-17
eMail:
[email protected]
DRK-Kreisverband Müllheim e.V.
Moltkestr. 14 a, 79379 Müllheim
Tel. 07631 / 1805-55, Fax. 07631 / 1805-50
eMail:
[email protected]
Caritasverband für den Landkreis Lörrach e.V.
Warmbacherstr. 39, 79618 Rheinfelden
Tel. 07621 / 9275-21, Fax. 07621 / 9275-17
eMail:
[email protected]
Seniorenzentrum Mühlehof
Mühlenweg 3, 79585 Steinen
Tel. 07627 / 9200-0, Fax. 07627 / 9200-29
eMail:
[email protected]
Speziell für ältere Menschen mit einer Behinderung bietet
die
Lebenshilfe
Kreisvereinigung
Lörrach
e.V.
(Wintersbuckstr. 7, 79539 Lörrach) eine:
56
Dementenbetreuung
Bei der Suche nach einem Tagespflegeplatz / Nachtpflegeplatz in Ihrer Nähe beraten Sie der Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105) und der
ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung.(sh. S. 106). Informationen zu den Tagespflegeeinrichtungen in Ihrer
Nähe finden Sie auch im Sozialatlas des Landkreises Lörrach im Internet (sh. S. 107).
4.11
Tagespflege Weil am Rhein
Hauptstr. 148, 79576 Weil am Rhein,
Tel. 07621 / 792211
eMail: [email protected]
Seniorengruppe für Menschen mit Behinderung
Industriestr. 2, 79541 Lörrach – Haagen
Tel. 07621 / 4011-0
Betreuungsgruppen für demenzkranke Menschen bieten:
Katholische Sozialstation Weil am Rhein e.V.
Josefshaus, Leopoldstr. 30, 79576 Weil am Rhein
Tel. 07621 / 9811-1, Fax. 07621 / 9811-4
eMail:
[email protected]
Internet:
www.katholische-sozialstation-weil.de
Katholische Sozialstation Weil am Rhein e.V.
"Villa Eckert", Albert-Schweitzer-Str. 1
79576 Weil am Rhein
Tel. 07621 / 9811-1, Fax. 07621 / 9811-4
eMail:
[email protected]
Internet:
www.katholische-sozialstation-weil.de
Einen häuslichen Betreuungsdienst für Menschen mit
Demenz bieten:
Betreuungsdienst Schell, Betreuungsdiernst für Menschen mit Demenz, Ob der Schule 2, 79588 EfringenKirchen, Tel. 07628 / 942771, eMail: [email protected],
Internet: www.betreuungsdienst-schell.de
Bereich: Binzen, Eimeldingen, Efringen-Kirchen,
Fischingen, Kandern, Rümmingen, Schallbach, Wittlingen
Diakoniestation Weil am Rhein – Vord. Kandertal e.V.
Seniorenzentrum, Stettinerstr. 12, 79576 Weil am
Rhein, Tel. 07621 / 9796-0, Fax. 07621 / 9796-45
eMail:
[email protected]
Kirchliche Sozialstation Südliches Markgräflerland e.V.
Papierweg 18, 79400 Kandern, Tel. 07626 / 91412-0
Fax. 07626 / 91412-22, eMail: [email protected]
Bereich: Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Kandern,
Malsburg-Marzell, Schliengen
Caritasverband Lörrach
Haagener Str. 15 a, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 9275-20, oder -0, Fax. 076212 / 9275-17
eMail: [email protected]
Bereich: Landkreis Lörrach (außer Stadt Weil am Rhein,
Gemeinden Binzen, Eimeldingen, Fischingen,
Rümmingen, Schallbach, Wittlingen)
GEVITA Pflege Zuhause
Betreuungsdienst (Tag & Nacht)
Friedrich-Hecker-Str. 30, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 412-0, Fax. 07621 / 412-201
eMail:
[email protected]
Internet:
www.zuhauseumsorgt.de, www.gevita.de
Bereich: Lörrach
57
DRK-Kreisverband Müllheim e.V.
Moltkestr. 14 a, 79379 Müllheim
Tel. 07631 / 1805-55, Fax. 07631 / 1805-50
eMail:
[email protected]
Bereich: Bad Bellingen, Kandern, Schliengen
Diakonisches Werk der evang. Kirchenbezirke im Landkreis Lörrach - Dienststelle Schopfheim
Geronto-psychiatrischer Betreuungsdienst in der Häuslichkeit / Familienentlastender Dienst
Hauptstraße 94, 79650 Schopfheim
Tel.: 07622 / 697596-17, Fax. 07622 / 697596-19
eMail:
[email protected]
Bereich: Schopfheim, Maulburg, Hausen, Steinen, Kleines Wiesental
Nachbarschaftshilfe Steinen - Maulburg
Seniorenzentrum Mühlehof, Mühlenweg 3,
79585 Steinen, Tel. 07627 / 9200-0,
Einsatzleitung: Frau Hild, Tel. 07627 / 7461
Bereich: Maulburg, Steinen
58
Bei der Suche nach einem Betreuungsangebot in Ihrer Nähe beraten Sie der Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105) und der ipunkt der FritzBerger-Stiftung.(sh. S. 106). Informationen zu den
Betreuungs- und Entlastungsangeboten für Demenzerkrankte und ihre Angehörigen finden Sie auch im
Sozialatlas des Landkreises Lörrach im Internet unter www.loerrach-landkreis.de/sozialatlas..
Kirchliche Sozialstation Oberes Wiesental e.V.
Einzelbetreuung durch anerkannte Helfer
Luisenstraße 5, 79677 Schönau
Tel. 07673 / 7252, Fax. 07673 / 1003
eMail:
[email protected]
Bereich: Aitern, Böllen, Fröhnd, Häg-Ehrsberg, Schönau, Schönenberg, Todtnau (ohne OT Herrenschwand),
Tunau, Utzenfeld, Wembach, Wieden, Zell i.W. (ohne
OT Gresgen)
Die Teilnahme an Entlastungsangeboten für verwirrte (demente) Menschen und ihre pflegenden Angehörigen kann
unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Fritz-BergerFonds der Stadt und des Landkreises Lörrach bezuschusst
werden.
Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff):
Broschüre "Wenn das Gedächtnis nachlässt", kostenlos
erhältlich bei B-07
"Demenz - Hilfe für Angehörige und Betroffene", zu beziehen von B-34
Internetportal http://www.wegweiser-demenz.de des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend mit Informationen zum Thema sowie Kontaktadressen vor Ort
Broschüre „Geistig fit im Alter durch Ernährung, Bewegung und geistige Aktivität“, kostenlos zu beziehen von
B-07
4.12
Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden
Ein zentrales Anliegen der Hospizbewegung ist es,
Schwerkranken und Sterbenden in diesem schwierigen Lebensabschnitt Begleitung anzubieten (ebenso deren Angehörigen). Daneben will die Hospizbewegung gegen aktive
Sterbehilfe eintreten und setzt sich für eine gute
pallitaivmedizinische Betreuung (insbesondere Schmerztherapie) ein. Die ehrenamtlich tätigen MitarbeiterInnen nehmen
sich für die Begleitung Zeit, versuchen auf Bedürfnisse einzugehen, kleine Wünsche zu erfüllen und stehen für Gespräche
bereit.
Angehörigen
helfen
sie
beim
Abschiednehmen und in ihrer Trauer. Die Hospizbewegung
will das Thema "Sterben und Tod" in der Bevölkerung enttabuisieren und betreuenden Beistand leisten gegenüber dem
Schwerkranken und Sterbenden, aber auch seinen Angehörigen sowie Trauernden.
Ambulante Hospizgruppe Grenzach-Wyhlen
Regionalgruppe der IGSL-Hospiz e.V. Bingen
c/o Christel Friedrich, Heideggerstr. 6,
79639 Grenzach-Wyhlen
Tel. 07624 / 2625, Mobil: 01520 / 1985963 (Christel
Friedrich, Leitung),
eMail: [email protected]
Tel. 07621 / 62052 (Dr. Häfner, Stellvertretung)
eMail: [email protected]
Tel. 07624 / 5573 (Christa Paeckelmann, Trauergruppen), eMail: [email protected]
Hospizgruppe der Kirchlichen Sozialstation Südl.
Markgräflerland e.V.
Papierweg 18, 79400 Kandern
Tel. 07626 / 8501 (Herr Brachmann) oder
Tel. 07626 / 91412-0, eMail: [email protected]
Bereich: Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Kandern,
Malsburg-Marzell, Schliengen
Hospizgruppe Schopfheim beim Diakonischen Werk
Hauptstr. 107, 79650 Schopfheim
Tel. 07622 / 697596-50
eMail: [email protected]
Bereich: Schopfheim
Ambulantes Hospiz Steinen, c/o Helmut Tribull
Am Hummelberg 2, 79585 Steinen
Tel. 07627 / 972462, Fax. 07627 / 972461
eMail: [email protected]
Bereich: Steinen
Sie müssen mal wieder durchschlafen, aber Ihr Angehöriger
braucht Begleitung während der Nacht? Die Kath. Sozialstation Weil am Rhein, die Brückenpflege, die Bereichsleitung
Pflegemanagement des Kreiskrankenhauses Lörrach und
der Förderkreis Stationäres Hospiz im Landkreis Lörrach
e.V. haben gemeinsam einen Nachtwachenpool organisiert.
Bereich: Grenzach-Wyhlen, Lörrach, Rheinfelden, Weil
am Rhein und angrenzende Gemeinden
59
Sein Ziel ist es, pflegende Angehörige schwerstkranker und
sterbender Familienmitglieder kurzfristig und vorübergehend
in der Nacht zu entlasten. Es wird keine Dauerbetreuung
angeboten. Nachtwachen bei schwerstkranken und sterbenden Menschen zu Hause vermittelt:
Brückenpflege - Kreiskrankenhaus Lörrach
Spitalstraße 25, 79539 Lörrach
Tel. / Fax: 07621 / 416-8111
eMail: [email protected]
Internet: http://www.osp-l-r.de
Bereich: Landkreis Lörrach (Aitern, Bad Bellingen,
Binzen, Böllen, Efringen-Kirchen, Eimeldingen,
Fischingen, Fröhnd, Grenzach-Wyhlen, Hasel, Hausen
im Wiesental, Häg-Ehrsberg, Inzlingen, Kandern, Kleines Wiesental, Lörrach, Malsburg-Marzell, Maulburg,
Rheinfelden, Rümmingen, Schallbach, Schliengen,
Schopfheim, Schönau i. Schw., Schönenberg,
Schwörstadt, Steinen, Todtnau, Tunau, Utzenfeld, Weil
am Rhein, Wembach, Wieden, Wittlingen, Zell im Wiesental)
Die Inanspruchnahme einer Nachtwache kann unter bestimmten Voraussetzuingen vom Fritz-Berger-Fonds für die
Stadt und den Landkreis Lörrach (sh. Seite 93) bezuschusst
werden.
Das Stationäre Hospiz nimmt ausschließlich Patienten mit
einer fortgeschrittenen, lebensbegrenzenden Erkrankung
auf, die das Krankenhaus nicht mehr behandelt und die zuhause ambulant nicht ausreichend betreut werden können.
60
Hospiz am Buck, Joseph-Rupp-Weg 7, 79540 Lörrach
Tel.: 07621 / 16986-0, eMail: [email protected]
Weiterführende Informationen zu Fragen der Schmerztherapie, Adressen von Hospizen, stationären Hospizen und
Schmerztherapeuten bietet die Deutsche Hospiz Stiftung unter www.deutsche-hospiz-stiftung.de bzw. über das:
Schmerz- und Hospiztelefon der Deutschen Hospiz
Stiftung: Tel. 0231 / 738073-0, Fax. 0231 / 738073-1
Weitergehende Informationen (sh. S. 141 ff):
„Ein Lebensende in Würde. – Ratgeber für Sterbebegleitung und Trauerfall“, zu beziehen von B-34
Bei der Suche nach einer Betreuung und Pflege für
Schwerkranke und Sterbende beraten Sie der Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105) und
der ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung.(sh. S. 106). Informationen finden Sie auch im Sozialatlas des
Landkreises Lörrach im Internet unter www.loerrachlandkreis.de/sozialatlas.
4.13
Hilfe bei der Pflege daheim
Nahezu 90% aller Pflegebedürftigen werden von Kindern
oder dem Ehegatten zu Hause versorgt, oftmals unter erheblichen körperlichen und seelischen Anstrengungen. Dabei
werden familienentlastende Dienste und Einrichtungen oft
nicht oder erst viel zu spät (wenn die Belastungen schon
Schäden bei Gesundheit oder dem familiären Zusammenhalt
verursacht haben) in Anspruch genommen. Nachfolgend
sind die wichtigsten Hilfs- und Entlastungsmöglichkeiten bei
der häuslichen Pflege genannt. Soweit an anderer Stelle in
diesem Heft näher erläutert, können Sie anhand der Quer-
verweise in Klammern dort gezielt nachlesen. Andernfalls
finden Sie in Klammern einen Hinweis auf die Stelle, bei der
Sie sich näher informieren bzw. die jeweilige Leistung beantragen können.
a)
Allgemeine Beratung und persönliche Hilfe
Soziale Dienste des Landkreises (sh. S. 115)
Seniorenberatungsstellen (sh. S. 111)
Beratung über alters- und behinderungsgerechtes Wohnen
Betreuung nach dem Betreuungsrecht (sh. S. 122)
Demenzberatungsstellen (sh. S. 114)
ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung (sh. S. 106)
Pflegekassen (sh. S. 96)
Pflegekurse für Angehörige u. ehrenamtliche Pflegepersonen nach § 45 SGB XI (Pflegeversicherung)
Pflegeschulungen zu Hause (§ 45 Abs. 1 Satz 3 SGB
XI)
Pflegestützpunkt (§ 92c SGB XI) (sh. S. 105) / Pflegeberater bei allen Pflegekassen (§ 7a SGB XI) (sh. S. 96)
Psychologische Beratung (sh. S. 121)
Sitzwachengruppen
Sonstige Beratungsstellen, Helferkreise, Selbsthilfe- und
Interessengruppen (sh. S. 126)
Sozialberatung im Krankenhaus (sh. S. 116)
Sterbebegleitung (sh. S. 59)
Verbände der freien Wohlfahrtspflege (sh. S. 108)
b)
Praktische Hilfe
Behinderten-Fahrdienste (sh. S. 19)
Besuchsdienste (sh. S. 126)
Begleitung von Schwerkranken u. Sterbenden (sh. S.
59)
Betreuungsgruppen für an Demenz Erkrankte (sh. S.
56)
Betreuungsdienste für an Demenz Erkrankte (sh. S. 56)
Essen auf Rädern (sh. S. 36)
Fahr- und Begleitdienste (sh. S. 18)
Grund- und Behandlungspflege sowie Nachsorge nach
einem Krankenhausaufenthalt durch ambulante Pflegedienste (sh. S. 40)
Private Haushaltshilfen (sh. S. 32)
Hausnotrufdienste (sh. S. 50)
Hilfe bei der Haushaltsführung durch allgemeine
hauswirtschaftliche Dienste (sh. S. 32)
Hospiz (sh. S. 59)
Individuelle Schwerstbehindertenassistenz (ISA) (sh. S.
50)
Kurse in häuslicher Pflege (sh. S. 40)
Kurzzeitpflege (sh. S. 53)
Nachtpflege (sh. S. 55)
Nachtwachen (sh. S. 60)
Tagespflege (sh. S. 55)
Verleih von Pflegehilfsmitteln (sh. S. 40)
c)
Materielle Hilfe
Altenhilfe nach § 71 SGB XII
Befreiung von Zuzahlungen im Rahmen der GKV
Übernahme der Beiträge einer Pflegeperson für eine
angemessene Alterssicherung nach § 65 SGB XII
(Sozialamt)
Eingliederungshilfe gem. §§ 53 ff SGB XII, um eine Behinderung oder ihre Folgen zu beseitigen und die betrof-
61
62
fene Person soweit wie möglich unabhängig von der
Pflege zu machen (Sozialamt);
Erstattung der angemessenen Aufwendungen einer
Pflegeperson, sowie Gewährung von Beihilfen n. § 65
SGB XII (Sozialamt)
Grundsicherung nach §§ 41 ff SGB XII
Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 1 SGB V (GKV)
Häusliche Krankenpflege gem. § 37 Abs. 1 SGB V
(GKV)
Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
nach § 39 SGB XI (Pflegeversicherung)
Hilfe zur Pflege gem. §§ 61 ff SGB XII
Hilfe zum Lebensunterhalt (sh. S. 98)
Hilfsmittel nach § 33 SGB V (GKV)
Kombinationsleistung (Sachleistung u. Geldleistung)
nach § 38 SGB XI (Pflegeversicherung)
Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI (Pflegeversicherung) /
bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Möglichkeit eines Zuschusses aus dem Fritz-Berger-Fonds
Landesblindenhilfe (sh. S. 93)
Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson
nach § 44 SGB XI (Pflegeversicherung)
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds des Pflegebedürftigen nach § 40 Abs. 4 SGB XI
(Pflegeversicherung)
Nachtpflege nach § 41 SGB XI (Pflegeversicherung) /
Möglichkeit eines Zuschusses aus dem Fritz-BergerFonds (sh. S. 93)
Niedrigschwellige Betreuungsangebote nach § 45c SGB
XI (Pflegeversicherung) / Möglichkeit eines Zuschusses
aus dem Fritz-Berger-Fonds (sh. S. 93)
Pflegegeld (Geldleistung) für selbstbeschaffte Pflegehilfen nach § 37 SGB XI (Pflegeversicherung)
Pflegegeld nach § 64 SGB XII (Sozialamt)
Pflegehilfsmittel u. technische Hilfen nach § 40 SGB XI
(Pflegeversicherung)
Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI (Pflegeversicherung)
Pflegezulage / Hilfe zur Pflege nach den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes BVG
(Landratsamt Lörrach - Soziale Entschädigung &
Schwerbehinderung)
Rehabilitationskur für die Pflegeperson nach § 40
Abs. 1 SGB V (GKV)
Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson
nach § 44 SGB XI i.V. mit §§ 3, 141, 166 u. 170 SGB VI
(Pflegeversicherung)
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
Schwerbehindertenausweis
Tagespflege nach § 41 SGB XI (Pflegeversicherung) / /
bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Möglichkeit eines Zuschusses aus dem Fritz-Berger-Fonds
(sh. S. 93)
Unfallversicherung der Pflegeperson nach § 44 SGB
XI i.V. mit §§ 539, 541, 637, 657 u. 750 RVO (Pflegeversicherung)
Unterhaltsgeld für die Pflegeperson bei Rückkehr
nach der Pflegetätigkeit ins Erwerbsleben nach § 44
SGB XI i.V. mit § 46 AFG (Pflegeversicherung)
Vergünstigungen im Zusammenhang mit dem Telefonanschluß
Vorsorgekur für die Pflegeperson nach § 23 Abs. 2
SGB V (GKV)
Zuschuss beim Besuch einer Gesprächsgruppe für
pflegende Angehörige Dementer aus dem FritzBerger-Fonds (sh. S. 93)
d. Sonstige Hilfen
Wer nicht erwerbsmäßig mindestens 14 Stunden pro Woche
für einen Pflegebedürftigen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes Hilfeleistungen erbringt und daneben nicht
mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist, kann eine
eigene Alterssicherung aufbauen. Die zuständige Pflegekasse zahlt auf Antrag die Rentenversicherungsbeiträge (§ 44
SGB XI).
Aufwendungen des Pflegebedürftigen für ambulante Pflegeund (auch hauswirtschaftliche) Betreuungsleistungen können in Höhe von bis zu 6000,- € / Jahr mit einem Steuerabzug von bis zu 1.200,- € / Jahr geltend gemacht werden
(Vorlage der Rechnung und des Zahlungsbeleges). Die
Steuerermäßigung steht auch den Angehörigen des Pflegebedürftigen zu, sofern diese für die Leistungen aufkommen.
Das Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen, das ein
Pflegebedürftiger von der Pflegeversicherung erhält, ist
steuerfrei, selbst dann, wenn er es an Familienangehörige
oder andere Personen weitergibt, die ihm gegenüber durch
die Pflege eine sittliche Verpflichtung erfüllen.
Beamte sollten sich über einen möglichen Beihilfeanspruch
wegen Pflegebedürftigkeit bei ihrer ehemaligen Dienststelle informieren. Das Finanzamt berücksichtigt einen steuerlichen Freibetrag für den Pflegebedürftigen in Höhe von
924,- € für Aufwendungen bei pflegebedingter Beschäftigung
einer Haushaltshilfe oder bei Heimunterbringung.
Wer plötzlich einen Pflegefall in der Familie hat kann nach
dem sog. Pflegezeitgesetz (PflegeZG) eine kurzfristige
Freistellung bei einer akut auftretenden Pflegesituation
für bis zu 10 Tage von seinem Arbeitgeber beanspruchen,
um sich um eine passende Lösung zu kümmern. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ist eine unbezahlte Pflegezeit von 6 Monaten mit Rückkehrgarantie zum Arbeitsplatz möglich.
Beamte (u.U. auch ArbeiterInnen oder Angestellte im öffentlichen Dienst) können bei der Pflege eines pflegebedürftigen
Angehörigen bei ihrem Dienstherren bzw. Arbeitgeber eine
Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit um die Hälfte
bzw. unbezahlten Urlaub bis zu 3 Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung beantragen. Das Finanzamt anerkennt
einen steuerlicher Freibetrag für Pflegepersonen in Höhe
von 924,- €. Höhere Aufwendungen können geltend gemacht werden, sind aber nachzuweisen.
Soweit eine private Haushaltshilfe mit monatlich bis insgesamt 400,- € eingestellt wird (sog. Minijobs), muss das Arbeitsverhältnis bei der
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft–Bahn–
See - Minijob-Zentrale, 45115 Essen
Tel. 01801 / 200504 (3,9 ct / Min. aus dem dt. Festnetz,
für Anrufe aus anderen Netzen können abweichende
Preise gelten), Internet: www.minijob-zentrale.de
angemeldet werden. Diese informiert über das sog. Haushaltscheck-Verfahren sowie die anfallenden Pauschalabgaben. Die Haushaltshilfe zahlt keine Sozialabgaben und erhält
ihr Gehalt brutto für netto. Nähere Informationen erhalten Sie
auch beim:
"Bürgertelefon" des BMAS
Mo. - Do., jeweils von 8.00 - 20.00 Uhr
Tel. 01805 / 676714 (0,14 € / Min. aus dem dt. Festnetz)
63
In allen Fragen rund um die Pflege eines Angehörigen
beraten Sie der Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105) und der ipunkt der Fritz-BergerStiftung.(sh. S. 106). Informationen finden Sie auch
im Sozialatlas des Landkreises Lörrach unter:
www.loerrach-landkreis.de/sozialatlas.
64
4.14
Gesprächs- und Betreuungsgruppen für
pflegende Angehörige
Für viele pflegende Angehörige ist es eine spürbare Entlastung, wenn sie mit anderen über ihre Situation reden, Erfahrungen austauschen und gemeinsam nach Problemlösungen
suchen können. Ihnen fällt es dadurch leichter, mit den Belastungen fertig zu werden. Wo es solche Gesprächs- und
Betreuungsgruppen für pflegende Angehörige gibt und wann
die regelmäßigen Treffen stattfinden, kann erfragt werden
bei:
Gruppe für pflegende Angehörige Bad Säckingen
Kirchliche Sozialstation St. Martin e.V.
Zähringer Str. 13, 79713 Bad Säckingen
Tel. 07761 / 50395, Fax. 07761 / 50359
eMail: [email protected]
Gruppe für pflegende Angehörige Kandern
Kirchliche Sozialstation Südl. Markgräflerland e.V.
Papierweg 18, 79400 Kandern
Tel. 07626 / 91412-0, Fax. 07626 / 91412-22
eMail: [email protected]
Alzheimer- / Demenz-Angehörigengruppe Lörrach
Haagener Str. 15 a, 79539 Lörrach
c/o Caritasverband Lörrach - Demenzberatungsstelle
Haagener Str. 15 a, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 9275-21 oder -0, Fax. 07621 / 9275-38
eMail: [email protected]
Gruppe für pflegende Angehörige Lörrach
Kath. Sozialstation Lörrach e.V., Luisenstr. 9,
79539 Lörrach, Tel. 07621 / 45301, Fax. 07621 / 2296
eMail: [email protected]
Gruppe für pflegende Angehörige an Parkinson Erkrankter Lörrach - Deutsche Parkinsonvereinigung Regionalgruppe Lörrach, Dieter Kramer
Palmstr. 6, 79539 Lörrach, Tel. 07627 / 972351
eMail: [email protected]
Internet: www.parkinson-loerrach.de
Gruppe für pflegende Angehörige Rheinfelden
Kirchliche Sozialstation Rheinfelden
Müssmattstr. 43, 79618 Rheinfelden (Bd.)
Tel. 07623 / 1500 (Pflegedienstleitung)
Tel. 07623 / 1770 (Verwaltung), Fax. 07623 / 799693
eMail: [email protected]
Internet: www.caritas-hochrhein.de
Alzheimer- / Demenz-Angehörigengruppe Rheinfelden
Caritasverband für den Landkreis Lörrach e.V.
Warmbacherstr. 39, 79618 Rheinfelden
Tel. 07621 / 9275-21 oder -0, Fax. 07621 / 9275-17
eMail: [email protected]
Gruppe für pflegende Angehörige Steinen
Seniorenzentrum Mühlehof, Mühlenweg 3, 79585 Steinen, Tel. 07627 / 9200-0, Fax. 07627 / 9200-29
eMail: [email protected]
Alzheimer- / Demenz-Angehörigengruppe Zell i.W.
Seniorenbegegnungsstätte, Hans-Fräulin-Platz 2,
79669 Zell i.W., c/o Caritasverband für den Landkreis
Lörrach e.V., Haagener Str. 15 a, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 9275-21 oder -0, Fax. 07621 / 9275-38
eMail: [email protected]
Über weitere Gruppen informieren der Pflegestützpunkt des Landkreises Lörrach (sh. S. 105) der
ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung (sh. S. 106) und die
Pflegekassen (sh. S. 96). In manchen Fällen ist unter
Berücksichtigung aller Beteiligten die dauernde Heimunterbringung die bessere Lösung. Lassen Sie sich
über die Vor- und Nachteile beraten. Bei der Suche
nach einem geeigneten Heimplatz sowie nach einem
Kurzzeitpflegeplatz sind Ihnen bei Bedarf der Pflegestützpunkt des Landkreises Lörrach und der
ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung (sh. oben) behilflich.
Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff):
"Pflegende Angehörige", zu beziehen von B-34
„Ambulante Pflegedienste“, zu beziehen von B-34
"Pflegefall - was tun?", zu beziehen von B-34
"Pflegebedürftig - was nun?", zu beziehen von B-28
"Hilfen im Alltag. - Haushaltsnahe Dienstleistungen
selbst organisieren", zu beziehen von B-34
65
5. Wohnen
Wenn man schon viele Jahre an einem Ort gelebt hat, dann
hängt man an der vertrauten Umgebung, den Nachbarn und
Freunden und an den "eigenen vier Wänden"; das geht sicherlich nicht nur älteren Menschen so. Was aber kann man
tun, wenn die Kinder aus dem Haus sind und die Wohnung
auf einmal zu groß ist, so dass man sie nicht mehr alleine
instand halten kann? - Was kann man tun, wenn die Wohnung renovierungsbedürftig ist und/oder dem Alter entsprechend zweckmäßig angepasst werden muss? - Was kann
man tun, wenn man darüber hinaus krank und pflegebedürftig ist, wobei die Pflege und Versorgung durch die sog. "ambulanten Dienste" nicht mehr ausreichen?
Nicht selten entsprechen die Wohnungen älterer Menschen
nicht (mehr) ihren altersbedingt veränderten Bedürfnissen.
Was früher wenig störte, kann im Alter hinderlich, ja sogar
gefährlich (weil unfallträchtig) sein: wacklige Möbel und Geräte, ausgetretene Treppen mit schlechten Geländern, kleine
Vorleger und ausgefranste Teppiche, schlechte Beleuchtung
und Installationen, niedrige Stühle, Betten und Toiletten etc.
Pflegebedürftige können sich im Hinblick auf mögliche
Wohnanpassungsmaßnahmen bei ihrer Pflegekasse, oder
einer Seniorenberatungsstelle (sh. S. 111) beraten lassen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Maßnahmen
zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes einer/eines Pflegebedürftigen im Rahmen der Pflegeversicherung bezuschusst werden.
Neben geeigneten Wohnungen auf dem frei finanzierten
Wohnungsmarkt gibt es im Landkreis Lörrach eine Reihe
66
von altersgerechten - d. h. dem jeweiligen Versorgungsbedarf entsprechenden - Wohnformen. Städte, Gemeinden,
der Landkreis und andere Investoren haben dafür erhebliche
Mittel aufgewandt. Die vier häufigsten Wohnformen für ältere
Menschen sind nachfolgend kurz beschrieben. Daran an
schließt sich ein Verzeichnis der im Landkreis Lörrach vorhandenen Einrichtungen (Platzangaben der Genehmigungsbehörde bzw. des Trägers).
Es gibt frei finanzierte und öffentlich geförderte Altenwohnungen (Sozialwohnungen). Öffentlich geförderte Altenwohnungen sind in der Regel "zweckgebunden", d. h. sie
dürfen nur an ältere Menschen (60 Jahre und älter) vergeben werden, die einen sog. Wohnberechtigungsschein
(Bürgermeisteramt) besitzen. Dieser wird erteilt, wenn Sie
außer Renteneinkünften kein weiteres Einkommen haben
oder wenn das jährliche Nettoeinkommen bei Alleinstehenden 12.000,- € (bei Ehepaaren 18.000,- €) nicht übersteigt.
Für Wohnraum, der vor 1966 bezugsfertig wurde, liegt die
Einkommensgrenze um 20 % niedriger. Für besondere Personengruppen (Schwerbehinderte mit einer MdE von mindestens 50 %) gelten höhere Einkommensgrenzen. Die
Wohnungsgröße ist für Einpersonenhaushalte auf 45 qm
(bei zwei Personen: 60 qm) begrenzt. Nähere Informationen
bei allen Bürgermeisterämtern.
5.1
Altenwohnung (Awhg)
Eine Altenwohnung (Awhg) ist eine abgeschlossene Wohneinheit, die in Ausstattung und Einrichtung auf die speziellen
Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten ist. Sie bietet
alle Voraussetzungen für eine weitgehend selbstbestimmte
und unabhängige Lebensführung. Der ältere Mensch versorgt seinen Haushalt selbstständig. Bei Bedarf ist auch eine
ambulante Versorgung und Betreuung möglich.
5.2
Betreute Altenwohnung (bAwhg) /
betreutes Wohnen zu Hause
In sog. betreuten Altenwohnungen (bAwhg) kann bei Bedarf
eine spezielle hauswirtschaftliche und leichtpflegerische Betreuung in Anspruch genommen werden. Diese Leistungen
werden von den Bewohnern zum Teil durch eine monatliche
Betreuungspauschale, zum Teil nach Inanspruchnahme finanziert.
Man sollte man auf das Qualitätssiegel "Betreutes Wohnen für Senioren B.-W." achten, das bei Erfüllung gewisser
Mindeststandards auf Antrag
für jeweils 2 Jahre an eine Einrichtung verliehen wird (Info bei
B-21).
Auch der Hinweis auf die
DIN 77800 gibt Aufschluss auf
die Qualität des Wohnangebotes.
Von Ausnahmen abgesehen (z.B. Pflegewohnen) kann eine
betreute Altenwohnung i.d.R. jedoch nicht in vollem Umfang
und auf Dauer die stationäre Pflege in einem Altenpflegeheim ersetzen.
Vor dem Kauf oder Abschluss des Mietvertrages sollte man
sich eingehend über das Leistungsangebot beim Anbieter
informieren. Hilfreich hierbei ist der kostenlose Fragenkatalog "Betreutes Wohnen" des Sozialministeriums B.-W. u.a.
(erhältlich bei B-28, sh. S. 141 ff)).
Beim "Betreuten Wohnen zuhause" werden Betreuungsleistungen (z.T. verbunden mit zusätzlichen Leistungen, wie
Hausnotruf, regelmäßige Hausbesuche, Teilnahme an geselligen Veranstaltungen etc.) in der häuslichen Umgebung
angeboten. Ziel ist der Erhalt, die Förderung oder Wiederherstellung der selbstständigen Lebensführung, das Bieten
von Sicherheit, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
sowie der Erhalt und die Verbesserung der Lebensqualität.
Art, Umfang und Preis der Leistungen werden vertraglich
vereinbart. Erkundigen Sie sich bei Interesse bei einem
Pflegedienst in Ihrer Nähe (z.B. GEVITA Pflege Zuhause
Lörrach bzw. Kirchliche Sozialstation Rheinfelden (sh. Kap.
4.5), dem Pflegestützpunkt des Landkreises (sh. S. 105)
oder dem ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung (sh. S. 106).
5.3
Mehrgenerationenwohnen (MGW)
Viele ältere Menschen wünschen sich in der Nähe ihrer Kinder und Enkelkinder zu leben, nicht jedoch in der gleichen
Wohnung ("innere Nähe bei äußerer Distanz"). Beim sog.
Mehrgenerationenwohnen (Mgw) handelt es sich um ein flexibles, den sich ändernden Wohnbedürfnissen entsprechen67
des Wohnungsangebot, das ein Zusammenleben mehrerer
Generationen in unterschiedlicher Weise ermöglicht.
5.4
Altenwohnheim (Awh)
Mehrere in sich abgeschlossene Altenwohnungen können
ein Altenwohnheim bilden. Bei Bedarf bestehen hier zusätzliche Möglichkeiten der Versorgung und Betreuung. Häufig
sind auch Gemeinschaftseinrichtungen (Fernsehraum, Lesezimmer etc.) vorhanden.
5.5
Altenheim (Ah)
Das Altenheim ist eine Einrichtung, in der ältere Menschen,
die ihren eigenen Haushalt nicht mehr führen können, versorgt und betreut werden. Die Selbstständigkeit der Bewohner soll nach Möglichkeit erhalten bzw. wiederhergestellt
werden. In der Praxis tritt die betreute Altenwohnung mit abrufbarem Zusatzservice zunehmend an die Stelle des klassischen Altenheimes.
5.6
Altenpflegeheim (Aph)
Hier erhalten chronisch kranke und pflegebedürftige ältere
Menschen umfassende Pflege und Betreuung. Nach Bau,
Ausstattung und Personal sind derartige Einrichtungen darauf ausgerichtet, die verbliebenen Kräfte zu üben und zu
erhalten sowie eine Besserung des Allgemeinzustandes zu
erreichen.
Um den Bewohnern einen Umgebungswechsel zu ersparen,
gibt es häufig Kombinationen bzw. Abwandlungen der vor68
gestellten Wohnformen, z. B. in der Form eines Alten- und
Pflegeheimes bzw. eines Altenheimes mit spezieller Pflegeabteilung.
In einigen Heimen werden auch sog. Kurzzeitpflegeplätze
(Kupf) für die zeitlich begrenzte Aufnahme von Pflegebedürftigen sowie Tagespflegeplätze (Tapf) bzw. Nachtpflegeplätze (Napf) angeboten.
5.7
Selbst organisierte Wohn- oder
Hausgemeinschaft (AWG)
Nur ältere oder auch ältere und jüngere Menschen (Mehrgenerationenwohnen, sh. Kap. 5.3) wohnen gemeinsam in einer Wohnung oder einem Haus. Es sind gemeinschaftliche
Wohnprojekte, in denen Gemeinschaft bewusst gesucht
wird. Jede/r BewohnerIn hat einen eigenen Wohnbereich,
ein Zimmer oder eine abgeschlossene Wohnung, einige
Räume werden gemeinschaftlich genutzt. Sie entstehen
häufig in privater Initiative von Personen oder Gruppen, auch
das Gemeinschaftsleben wird selbst organisiert und beginnt
bereits vor dem Einzug. Bei einem Hilfe- und Pflegebedarf,
der über eine gewisse nachbarschaftliche Hilfe hinausgeht,
werden ambulante Dienste in Anspruch genommen.
Bad Bellingen (79415)
Pflegeheim Schloß Rheinweiler
Schlossstr. 1
Tel. 07635 / 3136-100, Fax. 07635 / 3136-200
eMail:
[email protected]
Internet:
www.pflegeheim-schloss-rheinweiler.de
Aph :
Tapf:
70 Plätze (davon 1 eingestreuter
Kurzzeitpflegeplatz)
11 Plätze
Träger:
Eigenbetrieb Heime des Landkreises Lörrach
Schlossstr. 1, 79415 Bad Bellingen
Tel. 07635 / 3136-100, Fax. 07635 / 3136-200
Seniorenwohnanlage "Am Kurpark"
Rosenweg 1
Awhg:
44 Wohnungen
Vermietung im Auftrag der Eigentümer:
Rudolf Escher, Hermann- Burte- Str. 16, 79418
Schliengen, Tel. 0171/ 4905262, eMail: [email protected]
Betreuung:
Karlheinz Hiller, Lettenbuck 1, 79415 Bad Bellingen,
Tel. 0170 / 3250911
69
Wohnen und leben am Kurpark
Badstr. 1/1 – 1/3
bAwhg:
35 Wohnungen
Efringen-Kirchen (79588)
Träger:
Heuer & Heuer Concepthaus GmbH
Körnerstr. 1, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 95666-27,
Fax. 07621 / 95666-22
Aph:
Kupf:
Tapf:
Betreuung:
St. Josefshaus Herten, Hauptstr. 1, 79618 Rheinfelden,
Tel. 07623 / 470-0, Fax. 07623 / 470-200
Internet: www.sjh-herten.de
Seniorenwohnanlage "Sonne"
Hauptstrasse
bAwhg:
41 Wohnungen
Träger / Betreuung:
Evangelisches Altenwerk Lörrach
Basler Str. 139, 79540 Lörrach
Tel. 07621 / 418-0, Fax. 07621 / 418-114
eMail:
[email protected]
Internet:
www.evang-altenwerk.de
70
56 Plätze
2 Plätze (eingestreut)
9 Plätze
Träger:
St. Josefshaus Herten, Hauptstr. 1,
79618 Rheinfelden, Tel. 07623 / 470-0,
Fax. 07623 / 470-200, Internet: www.sjh-herten.de
Binzen (79589)
Seniorenzentrum Efringen-Kirchen
Isteiner Str. 6
Tel. 07628 / 80380-0, Fax. 07628 / 80380-29
Seniorenwohnanlage "Laube"
Basler Str. 5
bAwhg:
21 Wohnungen
Träger:
Heuer & Heuer Concepthaus GmbH
Körnerstr. 1, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 95666-27, Fax. 07621 / 95666-22
Betreuung: St. Josefshaus Herten, Hauptstr. 1,
79618 Rheinfelden, Tel. 07623 / 470-0,
Fax. 07623 / 470-200, Internet: www.sjh-herten.de
Grenzach-Wyhlen (79639)
Seniorenzentrum Emilienpark
Emilienpark 2-8, Tel. 07624 / 3008-0, Fax. 07624 / 8302
eMail: [email protected]
Internet: www.seniorenzentrum-emilienpark.de
bAwhg:
Aph :
Aph :
36 Wohnungen
100 Pl. (davon 2 eingestreute
Kurzzeitpflegeplätze)
Träger:
Arbeiterwohlfahrt - Bezirksverband Baden e.V.
Hohenzollernstr. 22, 76135 Karlsruhe
Tel. 0721 / 8207-0, Fax. 0721 / 8207-600
eMail: [email protected]
Seniorenpflegeheim Himmelspforte Wyhlen
Klosterstr. 33, Tel. 07624 / 4023, Fax. 07624 / 980033
eMail: [email protected]
Internet: www.himmelspforte-wyhlen.de
31 Plätze (incl. 2 eingestr. Kupf-Plätze)
Träger:
Himmelspforte Wyhlen GmbH
Gemeinnützige Gesellschaft (siehe oben)
Senioren-Wohnpark
Basler Str. 40 a, b, c, 42, 42 a + b, Schlossweg 16
Awhg:
84 Wohnungen
Verwaltung:
IMPLAN Immobilien Planungs- u. Vermittlungsges.
mbH, Basler Str. 40 a, 79639 Grenzach-Wyhlen, Tel.
07624 / 91444-0, Fax. 07624 / 91444-32
Inzlingen (79594)
Seniorenwohnanlage
Sonnhalde 1 a
Awhg:
16 Wohnungen für 1- oder
2-Personenhaushalte (45 oder 56 qm)
Träger:
Gemeinde Inzlingen, 79594 Inzlingen,
Tel. 07621 / 40550
71
Kandern (79400)
Alten- und Pflegeheim "Luise-Klaiber-Haus"
Papierweg 11, Tel. 07626 / 9155-0,
Fax. 07626 / 9155-42
eMail: [email protected]
Internet: www.luise-klaiber-haus.de
Aph :
Tapf:
84 Plätze (incl. 1 eingestreuter Kupf-Platz)
10 Plätze
Träger:
Spital- und Pfründefonds Kandern, Waldeckstr. 39,
79400 Kandern, Tel. 07626 / 899-0,
Fax. 07626 / 899-11
Alten- und Pflegeheim "Kanderner Hof"
Karl-Berner-Str. 15
Tel. 07626 / 7741, Fax. 07626 / 971741
eMail: [email protected]
Aph :
41 Plätze
Betreiber:
Harald Preinl (sh. Heimanschrift)
Seniorenpflegeheim im "Wohnpark an der Kander"
An der Kander 2, Tel. 07626 / 9738-59 oder -60,
Fax. 07626 / 973861
eMail: [email protected]
Aph:
78 Plätze (darunter 4 integrierte Kupf)
Betreiber:
Harald Preinl, Karl-Berner-Str. 15, 79400 Kandern,
Tel. 07626 / 7741, Fax. 07626 / 971741
eMail: [email protected]
Seniorenwohnanlage "Wohnpark an der Kander"
bAwhg:
25 Wohnungen
Träger:
Wohnpark Kandern GmbH und Heuer & Heuer GmbH
Betreuung:
Alten- und Pflegeheim Luise-Klaiber-Haus und Kirchl.
Sozialstation Südl. Markgräflerland e.V.
Information: Tel. 07626 / 9155-0
eMail: [email protected]
Internet: www.luise-klaiber-haus.de
72
Alten- und Pflegeheim "Landhaus im Schorner"
Im Schorner 22, K.-Riedlingen
Tel. 07626 / 8081, Fax. 07626 / 972399
eMail: [email protected]
Aph :
Awhg:
Aph :
20 Plätze
Träger: Gerlinde Weinz (siehe Heimanschrift)
Tapf:
Altenwohnpark Pestalozzistraße
Pestalozzistr. 11/13, 79540 Lörrach
Awhg:
Margaretenheim
Basler Str. 139, 79540 Lörrach
Tel. 07621 / 418-0, Fax. 07621 / 418-114
eMail: [email protected]
Internet: www.evang-altenwerk.de
Aph :
136 Plätze
Träger:
Evangelisches Altenwerk Lörrach (sh. Heimanschrift)
Seniorenresidenz am Burghof
Weinbrennerstr. 10 + 12, 79539 Lörrach
Awhg: 26 Wohnungen
32 Wohnungen
Träger:
Evangelisches Altenwerk Lörrach
Basler Str. 139, 79540 Lörrach
Tel. 07621 / 418-0, Fax. 07621 / 418-114
eMail:
[email protected]
Internet:
www.evang-altenwerk.de
10 Wohnungen
49 Plätze (davon 2 eingestreute
Kurzzeitpflegeplätze)
10 Plätze (4 weitere Plätze geplant)
Träger:
Evangelisches Altenwerk Lörrach (sh. Margaretenheim)
Lörrach (795..)
Martinshaus
Adlergäßchen 8/10, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 418-0, Fax. 07621 / 418-114
Träger:
Innovationszentrum Lörrach GmbH & Co. KG
Arend-Braye-Str. 33, 79540 Lörrach
Seniorenzentrum St. Fridolin
Joseph-Rupp-Weg 9, 79540 Lörrach
Tel. 07621 / 9322-0, Fax. 07621 / 9322-33
eMail: [email protected], Internet: www.st-fridolin.de
Aph :
bAwhg:
81 Plätze (inkl. 1 eingestreuter KUPF)
5 Wohnungen
Träger:
Pflegeheim St. Fridolin gGmbH
Joseph-Rupp-Weg 7-9, 79540 Lörrach
Tel. 07621 / 9322-0, Fax. 07621 / 9322-30
eMail:
[email protected]
Internet:
www.st-fridolin.de
73
74
Haus der Altenpflege der Evang. Stadtmission
Freiburg e.V.
Mozartstr. 27, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 428-00, Fax. 07621/428-162
eMail: [email protected]
Internet: www.stadtmission-freiburg.de
Aph :
56 Plätze
Träger:
Evangelische Stadtmission Freiburg e.V.
Adelhauserstr. 27, 79098 Freiburg
Tel. 0761 / 31917-00, Fax 0761 / 31917-24
eMail:
[email protected]
Internet:
www.stadtmission-freiburg.de
Wohnanlage am Engelplatz
Wallbrunnstr.36, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 424552
bAwhg :
42 Wohnungen
Verwaltung:
Heuer & Heuer GmbH
Tumringerstr. 233, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 95666-27, Fax. 07621 / 95666-22
Betreuung:
Evang. Altenwerk Lörrach e.V., Wallbrunnstr. 36, 79539
Lörrach, Tel. 07621 / 424552, Fax. 07621 / 418-114
eMail: [email protected]
75
GEVITA Residenz Lörrach - Senioren-ServiceZentrum
Friedrich-Hecker-Straße 30, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 412-0, Fax. 07621 / 412-201
eMail: [email protected]
Internet: www.gevita.de, www.zuhauseumsorgt.de
bAwhg:
101 Appartements Betreutes Wohnen /
Pflegewohnen *)
Kupf.:
9 Plätze
Tapf:
16 Plätze
Aph:
80 Plätze, davon 22 Plätze im Rahmen
einer beschützten Wohngruppe für
Menschen mit Demenz
bAwhg:
Seniorenwohnanlage "Karl-Herbster-Straße 5" (Pflegewohnen)
Karl-Herbster-Straße 5, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 422333
bAwhg:
60 Wohnungen (38 1-Z.- / 20 2-Z.Wohnungen, 2 3-Z.-Wohnungen)
Träger und Betreuung:
Evang. Altenwerk Lörrach
Basler Str. 139, 79540 Lörrach
Tel. 07621 / 418-0, Fax. 07621 / 418-114
eMail:
[email protected]
Internet:
www.evang-altenwerk.de
76
22 Mietwohnungen
Träger:
Baugenossenschaft Lörrach eG
Untere Hartmattenstr. 5, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 8508, Fax. 07621 / 49758
eMail:
[email protected]
Internet:
www.bg-loerrach.de
Betreuung:
Evang. Altenwerk Lörrach, Basler Str. 139, 79540 Lörrach, Tel. 07621 / 418-0, Fax. 07621 / 418-114,
eMail:
[email protected]
Internet:
www.evang-altenwerk.de
*) Außerdem: Betreutes Wohnen Zuhause
Träger:
GEVITA Residenz Lörrach - gemeinnützige
Seniorenheimbetriebsges. mbH (sh. Heimanschrift)
Wohnanlage "Martinshof"
Baslerstr. 148, 79539 Lörrach
Seniorenwohnanlage "Karl-Herbster-Straße 11"
Karl-Herbster-Str. 11, 79539 Lörrach
bAwhg:
25 Wohnungen
(2 1-Z.- / 23 2-Z.-Wohnungen)
Verwaltung:
Heuer & Heuer GmbH, Tumringerstr. 233, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 95666-27, Fax. 07621 / 95666-22
Betreuung:
Evang. Altenwerk Lörrach
Basler Str. 139, 79540 Lörrach
Tel. 07621 / 418-117, Fax. 07621 / 418-114
eMail:
[email protected]
Internet:
www.evang-altenwerk.de
Wohnanlage "Siegmeer"
Lebensräume für Jung und Alt
Siegmeer 1, 79541 Lörrach-Hauingen
Tel. 07621 / 576954
bAwhg:
Träger:
Baugenossenschaft Lörrach eG, Unt. Hartmattenstr. 5,
79539 Lörrach, Tel. 07621 / 8508, Fax. 07621 / 49758,
eMail:
[email protected]
Internet:
www.bg-loerrach.de
5 Wohnungen
Verwaltung:
Städtische Wohnbaugesellschaft Lörrach mbH, Schillerstr. 4, 79540 Lörrach, Tel. 07621 / 1519-0,
Fax. 07621 / 43236
eMail:
[email protected]
Internet:
www.wohnbau-loerrach.de
Maulburg (79689)
Awhg: 19 Wohnungen
Betreuung:
Stiftung Udo & Johanna Kunz, Siegmeer 1,
79541 Lörrach, Tel. 07621 / 576954
eMail:
[email protected]
Internet:
www.stiftung-kunz.de
Alten- und behindertengerechte Wohnungen
Kupfergasse 6 und Am Platz 1
Verwaltung:
Riesterer Hausverwaltung
Am Weiher 7/1, 79585 Steinen-Weitenau
Tel. 07627 / 970170, Fax. 07627 / 970171
Seniorenwohnanlage "Schwalbenäscht"
Untere Hartmattenstr. 1, 79539 Lörrach
Awhg : 7 2-Zimmer-Wohnungen
Untere Hartmattenstr. 3, 79539 Lörrach
Awhg : 7 2-Zimmer-Wohnungen
Untere Hartmattenstr. 5, 79539 Lörrach
Awhg : 4 1-Zimmer-Wohnungen
Untere Hartmattenstr. 7, 79539 Lörrach
Awhg : 14 2-Zimmer-Wohnungen
Untere Hartmattenstr. 9, 79539 Lörrach
Awhg : 18 2-Zimmer-Wohnungen
Rheinfelden (Baden) (79618)
Wohnanlage "Schweizerblick"
Am Hochgericht 2
Awhg :
3 Wohnungen
Verwaltung:
W.A. Maier, Warmbacherstr. 21, 79618 Rheinfelden,
Tel. 07623 / 8147, Fax. 07623 / 20969
77
Wohnpark Carl Fürstenberg
Karl-Fürstenberg-Str. 38
bAwhg:
43 Wohnungen
Träger:
Wohnbau Rheinfelden, Friedrichstraße 6
79618 Rheinfelden (Baden)
Tel. 07623 / 7206-0, Fax. 07623 / 7206-10
Internet:
www.wohnbau-rheinfelden.de
eMail:
[email protected]
Betreuung:
Kirchliche Sozialstation
Müßmattstr. 43, 79618 Rheinfelden (Baden)
Tel. 07623 / 966875, Fax. 07623 / 966874
eMail:
[email protected]
Haus am Park
Pestalozzistr. 12, Tel. 07623 / 9099-0,
Fax. 07623 / 9099-155
Aph:
40 Plätze
Träger: Service für Senioren GmbH, Pestalozzistr. 12
Tel. 07623 / 9099-0, Fax. 07623 / 9099-155
78
Bürgerheim Rheinfelden
Pestalozzistr. 1, Tel. 07623 / 967-0,
Fax. 07623 / 967-199,
eMail: [email protected]
bAwhg :
Aph :
Wohnanlage „Graffiti Hochhaus“
Fécampring 28
MGW:
56 Wohnungen
Verwaltung:
M.L. Weidenmüller GmbH, Fecampring 28, 79618
Rheinfelden (Baden), Tel. 07623 / 798716,
eMail: [email protected], Internet: www.graffiti-hh.com
74 Wohnungen
Träger:
Wohnbau Rheinfelden, Friedrichstraße 6
79618 Rheinfelden (Baden)
Tel. 07623 / 7206-0, Fax. 07623 / 7206-10
Internet:
www.wohnbau-rheinfelden.de
eMail:
[email protected]
Betreuung:
Kirchliche Sozialstation, Müßmattstr. 43
79618 Rheinfelden (Baden)
Tel. 07623 / 797361, Fax. 07623 / 799693
eMail:
[email protected]
30 Wohnungen
Träger:
Zum Seidenweber Wohnpark GmbH & Cie
Bahnhofsplatz 3, 79618 Rheinfelden
Tel. 07623 / 8807, Fax. 07623 / 30452
eMail:
[email protected]
Betreutes Wohnen Müßmattstraße
Müßmattstr.43
bAwhg:
Residenz Rheingold - Intelligentes Wohnen
bAwhg:
22 Wohnungen
146 Plätze incl. 4 eingestr. Kupf-Plätze
Träger:
Eigenbetrieb der Stadt Rheinfelden (Baden)
Kirchplatz 2, 79618 Rheinfelden, Tel. 07623 / 95-0
Betreuung:
Kirchliche Sozialstation, Müßmattstr. 43
79618 Rheinfelden (Baden)
Tel. 07623 / 797361, Fax. 07623 / 799693
eMail:
[email protected]
Schopfheim (79650)
Georg-Reinhardt-Haus gemeinnützige GmbH
Luisenstr. 1, Tel. 07622 / 3900-0
Fax. 07622 / 3900-795
eMail:
[email protected]
Internet:
www.grh-schopfheim.de
Aph :
150 Plätze (incl. 4 eingestr. Kupf-Plätze)
Träger: Evang. Sozialwerk e.V. (sh. Heimanschrift)
79
Senioren-Wohnanlage "Schärers Au"
Hauptstr. 92 und 94 a + b / Himmelreichstr. 2
bAwhg :
28 Wohnungen
Verwaltung:
Städtische Wohnbauges. Lörrach mbH
Schillerstr. 4, 79540 Lörrach
Tel. 07621 / 1519-0, Fax. 07621 / 43236
eMail:
[email protected]
Internet:
www.wohnbau-loerrach.de
Betreuung:
Diakonisches Werk der evangelischen Kirchenbezirke
im Landkreis Lörrach, Hauptstrasse 92, 79650 Schopfheim, Tel. 07622 / 668670, Fax. 07622 / 6977410
ProCurand Pflegestift Dr. Max Picard
Dr.-Max-Picard-Platz 5
Tel. 07622 / 698-0, Fax. 07622 / 698-499
eMail:
[email protected]
Internet:
www.procurand-senioren.de
Aph :
92 Plätze (incl. 5 eingestr. Kupf-Plätze)
Träger:
Gemeinnützige ProCurand GmbH & Co KGaA, Französische Str. 55, 10117 Berlin, Tel. 030 / 440152-400,
Fax. 030 / 440152-499
eMail:
[email protected]
80
Haus Columban - Alten- und Pflegeheim der AJG
Hebelstr. 32, Tel. 07622 / 3996-0, Fax. 07622 / 3996-50
eMail: [email protected]
Internet: http://nikodemuswerk.de
Aph:
43 Plätze (incl. 5 eingestr. Kupf-Plätze)
Träger:
AJG - Gemeinnützige Gesellschaft für Alten- und Jugendhilfe Schopfheim mbH, Hebelstr. 32,
79650 Schopfheim
Markus-Pflüger-Heim
Kapellenstraße 1, Tel. 07622 / 3904-0,
Fax. 07622 / 3904-24,
eMail: [email protected]
Internet: www.markus-pflueger-heim.de
Aph :
113 Plätze (zzgl. 132 Pl. mit anderer
Zweckbestimmung)
Träger: Eigenbetrieb Heime des Landkreises Lörrach
Betriebsleitung, Schloßstr. 1, 79415 Bad Bellingen
Tel. 07635 / 3136-100, Fax. 07635 / 3136-200
Schönau (79677)
Wohnungen für ältere Menschen
Lachenstraße 1 u. 3
Awhg:
12 Wohnungen
Träger: Baugenossenschaft Familienheim Lörrach eG
Brombacher Straße 68, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 2869 oder 8040, Fax. 07621 / 14745
Schwörstadt (79739)
Betreutes Wohnen Schwörstadt
Breslauer Str. 22 b
bAwhg:
6 Wohnungen
Steinen (79585)
Seniorenzentrum Mühlehof
Mühlenweg 3
Tel. 07627 / 9200-0, Fax. 07627 / 9200-29
eMail: [email protected]
bAwhg
46 Wohnungen
Träger:
Eigenbetrieb der Gemeinde Steinen
Eisenbahnstr. 31, 79585 Steinen, Tel. 07627 / 910044
Betreuung:
Seniorenzentrum Mühlehof gGmbH
Mühlenweg 3, 79585 Steinen
Tel. 07627 / 9200-0, Fax. 07627 / 9200-29
eMail: [email protected]
Kupf
Tapf
Aph
9 Plätze
25 Plätze
50 Plätze
Träger:
Seniorenzentrum Mühlehof (Gemeinnützige
BetriebsGmbH), Mühlenweg 3, 79585 Steinen
Tel. 07627 / 9200-0, Fax. 07627 / 9200-29
eMail: [email protected]
Träger: Frank GbR, Frankenhof 1, 79739 Schwörstadt
Tel. 07762 / 8564
Betreuung: Maria Frank, Frankenhof 1, 79739
Schwörstadt, Tel. 07762 / 8564
81
Todtnau (79674)
Betreutes Wohnen Todtnau
Schwarzwaldstr. 4
Awhg:
10 Wohnungen
Verwaltung:
Gerhard Kaiser, Silberbergstr. 12, 79674 Todtnau
Alten- und Pflegeheim Todtnau
Feldbergstr. 8
Tel. 07671 / 9909-0, Fax. 07671 / 9909-18
eMail: [email protected]
Internet: www.altenundpflegeheim.com
Aph :
71 Plätze
Träger: Stadt Todtnau, Postfach 62, 79674 Todtnau
Tel. 07671 / 996-0
Weil am Rhein (79576)
Seniorenwohnanlage "Erlenhof"
Oberbaselweg 55
bAwhg:
60 Wohnungen
Verwaltung:
Heuer & Heuer GmbH, Tumringerstr. 233
79539 Lörrach, Tel. 07621 / 95666-27,
Fax. 07621 / 95666-22
82
Wohnen mit Pflege an der Römerstraße
Römerstraße
bAwhg:
30 Wohnungen
Seniorenwohnanlage "Läublinpark"
Hauptstr. 148
bAwhg:
10 Wohnungen
Verwaltung:
Heuer & Heuer GmbH, Tumringerstr. 233
79539 Lörrach, Tel. 07621 / 95666-27,
Fax. 07621 / 95666-22
Verwaltung:
Heuer & Heuer GmbH, Tumringerstr. 233
79539 Lörrach, Tel. 07621 / 95666-27, Fax. 07621 /
95666-22
Betreuung:
Pflegeheim Markgräflerland, Römerstr. 55,
Tel. 07621 / 9777-0, Fax. 07621 / 78057
eMail: [email protected]
Internet: www.pflegeheim-markgraeflerland.de
Betreuung:
Diakoniestation Weil am Rhein - Vord. Kandertal e.V.,
Danzigerstr. 17, 79576 Weil am Rhein
Tel. 07621 / 9796-0, Fax. 07621 / 9796-45
eMail:
[email protected]
eMail:
[email protected]
Pflegeheim Markgräflerland
Römerstr. 55, Tel. 07621 / 9777-0, Fax. 07621 / 78057
eMail: [email protected]
Internet: www.pflegeheim-markgraeflerland.de
KUPF
Aph:
5 Plätze
212 Plätze, davon
111 Plätze für pflegebedürftige Senioren
60 Plätze für Demenzkranke einschl. 20 Pl. für mobile, schwerst verhaltensauffällige Demenzkranke
20 Pl. für Menschen mit Parkinson
16 Pl. für Menschen mit Multipler Sklerose (MS)
Träger:
Eigenbetrieb Heime des Landkreises Lörrach
Betriebsleitung, Schloßstr. 1, 79415 Bad Bellingen
Tel. 07635 / 3136-100, Fax. 07635 / 3136-200
Wohngemeinschaft Eckert
Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz
Albert-Schweitzer-Str. 1
AWG:
9 Plätze
Vermietung: Caritasverband für den Landkreis Lörrach
e.V., Luisenstraße 9, 79539 Lörrach
Telefon: 07621 / 9275-0, Fax. 07621 / 9275-17
eMail:
[email protected]
Internet:
www.caritas-loerrach.de
Info: Alzheimerinitiative Dreiländereck e.V.
Lörracher Str. 3, 79576 Weil am Rhein
Tel. 07621 / 668765, Mobil: 0152 / 01060723
Fax. 07621 / 668766
eMail:
[email protected]
Internet:
www.alzheimerinitiative.com
83
Wohnen für Senioren
Danziger Str. 17
Awhg: 43 Wohnungen
Stettiner Straße 12
Awhg: 50 Wohnungen
Seniorenzentrum Zell im Wiesental
Hans-Fräulin-Platz 1
Tel: 07625 / 91866-0, Fax: 07625 / 918 66-19
eMail: [email protected]
Internet: www.seniorenzentrum-zell.de
Breslauer Str. 25
Awhg: 50 Wohnungen
Aph:
Kupf:
Haupstr. 150
Awhg: 12 Wohnungen
Zell i. W. (79669)
Altenwohnanlage
Liebeckstr. 53 – 55
Awhg:
6 Wohnungen
Träger:
Baugenossenschaft Zell i.W.,
Im Sonnenland 3, 79669 Zell i.W., Tel. 07625 / 622
84
Bürgerheim am Hans-Fräulin-Platz
Träger:
Städtische Wohnbaugesellschaft Weil
Hauptstr. 400, 79576 Weil am Rhein
Tel. 07621 / 9795-0, Fax. 07621 / 72519
eMail:
[email protected]
Internet:
www.wohnbau-weil.de
36 Plätze
4 Plätze
Träger: St. Josefshaus Herten, Hauptstr. 1,
79618 Rheinfelden Baden, Tel. 07623 / 470-0
eMail:
[email protected]
Internet:
www.sjh-herten.de
Seniorenwohnanlage
Hans-Fräulin-Platz 1, 3 und 4
Tel. 07625 / 918322, Fax. 07625 / 918749
Sowohl als Eigentümer einer Wohnung, als Mieter,
aber auch als Bewohner eines Heimes haben Sie unter Umständen einen Anspruch auf Wohngeld.
bAwhg:
Die Heimkosten - vor allem in einem Pflegeheim sind erheblich. Bei Pflegebedürftigkeit beteiligt sich
die Pflegekasse an den Kosten einer vollstationären
Versorgung. Erkundigen Sie sich vor Vertragsabschluss nach dem Vorliegen eines Versorgungsvertrages und ggf. einer Vergütungsvereinbarung mit
den Pflegekassen. Vergleichen Sie sorgfältig Kosten
und Leistungen. Lassen Sie sich ein schriftliches
Pflegeangebot (Kostenvoranschlag) unterbreiten.
41 Wohnungen
Betreuung:
Stadt Zell i.W., Constanze-Weber-Gasse 4,
79669 Zell i.W., Tel. 07625 / 918322, Fax. 07625 /
918749, eMail: [email protected]
Wenn Sie sich für eine Altenwohnung oder einen Heimplatz
interessieren, sollten Sie sich möglichst frühzeitig bei der
Einrichtung bzw. ihrem Träger informieren und ggf. ihren
Namen auf eine Warteliste setzen lassen.
Über Einrichtungen und Wohnungen beraten Sie der
Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105)
und der ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung (sh. S.
106). Informationen über Einrichtungen und freie
Wohnungen und Plätze finden Sie auch im Internet
unter www.pflege-bw.de sowie im Sozialatlas des
Landkreises Lörrach unter:
www.loerrach-landkreis.de/sozialatlas.
Hilfestellung bei der Suche nach einem Pflegeheimplatz bietet auch die mit Patienten- und Verbrauchervertretern sowie Experten aus der Pflegeberatung
entwickelte „Weisse Liste“ unter
www.pflegeheim.weisse-liste.de
Das Sozialamt übernimmt beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die ungedeckten, anerkannten Kosten
für einen notwendigen Heimaufenthalt, wenn das vorhandene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen und die Ansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern (z.B. Pflegeversicherung) ausgeschöpft sind. Wenn Sie glauben, dass
Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zum Bestreiten der zu erwartenden Heimkosten nicht ausreichen, dann
wenden Sie sich an Ihr Bürgermeisteramt oder direkt an das:
Landratsamt Lörrach - Sozialhilfe, Pflege und Grundsicherung, Palmstr. 3, 79539 Lörrach (Zimmer 3.08)
Tel. 07621 / 410-5150, Fax. 07621 / 410-95150
Sprechzeiten:
Mo., Mi., Fr.:
Do:
08.00 - 12.00 Uhr und
14.00 - 17.30 Uhr
85
Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff):
"Auf der Suche nach einem Heim. Leitfaden zur Wahl
eines Pflegeplatzes", zu beziehen von B-06,
„Gute Pflege im Heim und zu Hause. – Pflegequalität
erkennen und einfordern“, zu beziehen von B-34
"Betreutes Wohnen – Was Sie über Leistungen, Kosten
und Verträge wissen müssen", zu beziehen von B-34.
"Der Wohnberechtigungsschein" zu beziehen von B-19
Betreiber sind in Bezug auf bauliche, personelle, konzeptionelle, vertragliche Anforderungen u.v.m. Darüber hinaus berät die Heimaufsicht die Betreiber über Möglichkeiten zur
Beseitigung von Mängeln. Sie führt ferner unangemeldete
oder angemeldete Heimbegehungen durch bei denen die
Qualität der Heime in Bezug auf Personalausstattung, bauliche Voraussetzungen, Hygiene, Pflege- und Betreuungsqualität, u.v.m. überprüft wird. Sie arbeitet mit den Kostenträgern, d.h. Pflegekassen und Sozialhilfeträgern zusammen.
5.8
Rechte als Heimbewohner
Wenn sich auch die Heimträger sowie deren Mitarbeiter um
gute Pflege und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner bemühen, sollte man doch wissen, an wen man sich mit
der Bitte um Beratung und Hilfe, aber auch mit einer Beschwerde wenden kann.
Der von den Heimbewohnern aus ihrer Mitte gewählte
Heimbeirat (ersatzweise der externe Heimbeirat bzw. der
behördlich bestellte Heimfürsprecher) ist Ansprechpartner
für Anregungen und Beschwerden. Heimbeirat bzw. Heimfürsprecher sollen die Rechte der Heimbewohner auf Mitsprache und Mitbestimmung sichern und sich in kooperativer
Zusammenarbeit mit der Heimleitung um Verbesserungen
im Heim bemühen.
Die Heimaufsichtsbehörde berät Bewohnerinnen und Bewohner, Heimbeiräte und Heimfürsprecher und Angehörige
und geht Beschwerden, beispielsweise über Mängel bei der
Qualität von Pflege und Betreuung oder bei heimvertraglichen Problemen, nach. Sie berät weiterhin auch Personen
und Träger, die neue Heime schaffen wollen oder bereits
86
Landratsamt Lörrach – FB Ordnung - Heimaufsicht
Palmstrasse 3 (Haus 2), 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 410-2320, Fax. 07621 / 410-92320
Sprechzeiten :
Mo., Di. ,Fr.: 8.00 - 12.30 Uhr
Do.:
8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Mi.:
nach Terminvereinbarung
Informationen zum Thema Heimgesetz bietet das bundesweite Beratungstelefon des:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, Tel. 0180 / 1907050 (3,9 ct aus dem dt. Festnetz)
Eine weitere Beschwerdestelle für Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörige und Betreuer ist die zuständige Pflegekasse (sh. S. 95).
Weiterführende Informationen (alle zu beziehen von B-06,
sh. S. 141 ff):
5.9
"Der Heimbeirat - Rechte und Pflichten von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern"
"Ihre Rechte als Heimbewohner - Informationen über
Rechte nach dem Heimgesetz"
„Leben und Wohnen für alle Lebensalter. – Bedarfsgerecht, barrierefrei, selbstbestimmt“
"Auf der Suche nach einem Heim. Leitfaden zur Wahl
eines Pflegeplatzes"
Wohin mit den überzähligen Möbeln und Inventar?
Beim Umzug in eine kleinere Wohnung oder ein Heim stellt
sich oft die Frage, wohin man überzählige Möbelstücke geben kann. Die
PVD Produktion, Vertrieb u. Dienstleistungen aus Betrieben für Arbeit und Qualifizierung der AGJ
Schwarzwaldstraße 51, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 1528-0, Fax. 07621 / 1528-49
eMail: [email protected]
unterhält ein Second-Hand-Kaufhaus, in dem gut erhaltene
Möbel für Bedürftige bereitgehalten bzw. für die Wiederverwertung repariert werden. Die Möbel werden - soweit Bedarf
und Lagerfläche vorhanden - auf telefonische Vereinbarung
abgeholt. Das Second-Hand-Kaufhaus ist geöffnet:
Mo. - Fr.:
Samstag:
Kleiderspenden nehmen entgegen:
Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Lörrach e.V.
Kleiderladen, Tel. 07621 / 1515-0, Fax. 07621 / 1515-15
Weiler Str. 6, 79540 Lörrach
Hinterdorfstr. 15, 79576 Weil am Rhein
Wiechserstr. 6, 79650 Schopfheim
„Klein aber fein“ – Hospizladen Lörrach-Stetten
Hauptstr. 47, 79540 Lörrach
(Mi. 9-13 h, Fr. 10 – 18 h, Sa. 10 – 14 h)
AWO-Schatzkästlein
Schusterstr. 3, 79618 Rheinfelden (Baden)
Tel. 07623 / 309370-3, eMail: [email protected]
(Mi.: + Fr.: 10 – 18 h, Sa.: 10 – 14 h)
DRK Kreisverband Säckingen e.V.
Kleiderladen des DRK Ortsvereins Rheinfelden
Güterstr. 4, 79618 Rheinfelden (Baden)
Tel. 07623 / 71919-40, eMail: [email protected]
Kleiderspenden sind auch bei allen DRK-Rettungswachen
und über den DRK-Kleidercontainer beim Rotkreuzhaus Lörrach und in vielen Gemeinden im Landkreis möglich.
08.00 - 17.00 Uhr (durchgehend)
09.00 - 14.00 Uhr
87
6. Das liebe Geld
Eine ausreichende materielle Absicherung gehört zu den Voraussetzungen für ein sorgenfreies Alter. Sie ist grundsätzlich - je nach Einzelfall - auf verschiedenem Wege möglich
(gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung, private Altersvorsorge wie Lebensversicherung usw.).
In der Regel werden Leistungen nicht automatisch gewährt;
vielmehr muss zuvor ein Antrag gestellt werden.
ze von 67 Jahren. Für Versicherte der Geburtsjahrgänge von
1947 bis 1963 wird die Altersgrenze schrittweise angehoben.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Ab dem Jahr 2012 können besonders langjährig Versicherte,
die mindestens 65 Jahre alt sind und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit und
Berücksichtigungszeiten zurückgelegt haben, weiterhin ab
Vollendung des 65. Lebensjahr eine abschlagsfreie Altersrente beanspruchen.
Altersrente für langjährig Versicherte
6.1
Gesetzliche Rentenversicherung
Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung
ist die häufigste Form der Altersvorsorge. Daneben gewinnen jedoch die betriebliche Altersversorgung sowie die private Altersvorsorge zunehmend an Bedeutung. Das Prinzip der
gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf dem sog. "Generationenvertrag", d.h. durch Beiträge während des Berufslebens wird ein Rentenanspruch erworben. Dabei kommt
der Versicherungszeit und den rentenrechtlichen Zeiten neben der Beitragshöhe entscheidende Bedeutung zu. Sowohl
die Zahl der rentenrechtlichen Zeiten, wie auch die Höhe der
gezahlten Beiträge bedingen die Höhe der späteren Rente.
Regelaltersrente
Anspruch auf Regelaltersrente besteht, wenn die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von fünf
Jahren erfüllt ist. Bei Versicherten, die vor dem 01. Januar
1947 geboren sind, liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt die Regelaltersgren88
Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte besteht,
wenn das 67. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35
Jahren erfüllt ist. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist ab Vollendung des 63. Lebensjahres möglich.
Versicherte, die vor 1949 geboren worden, können abschlagsfrei mit Vollendung des 65. Lebensjahres in Rente
gehen. Versicherte, die nach 1948 und vor 1964 geboren
sind, erfahren die stufenweise Anhebung der abschlagsfreien Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Altersrente erhält auf Antrag auch der Versicherte, der das
63. Lebensjahr vollendet hat, wenn in diesem Zeitpunkt bei
ihm die Schwerbehinderteneigenschaft im Sinne des § 2
SGB IX festgestellt und die Wartezeit erfüllt ist (§ 37 SGB
VI). Ab dem Jahr 2012 wird das reguläre Renteneintrittsalter
für schwerbehinderte Menschen schrittweise auf 65 Jahre
angehoben.
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
Diese Altersrente erhalten Versicherte, wenn Sie vor 1952
geboren wurden, das 63. Lebensjahr vollendet haben, die
Wartezeit von mindestens 15 Jahren erfüllen und entweder
bei Beginn der Rente arbeitslos sind und nach Vollendung
eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren oder mindestens 24
Kalendermonate Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz ausgeübt haben. Zusätzlich müssen Versicherte innerhalb der letzten zehn Jahre vor Beginn der Rente mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben.
Die vorzeitige Inanspruchnahme für Versicherte, die vor dem
1. Januar 1946 geboren sind, ist nach Vollendung des 60.
Lebensjahres möglich. Für Versicherte, die nach 1951 geborenen worden, gibt es diese Altersrente nicht mehr.
Altersrente für Frauen
Anspruch auf Altersrente für Frauen haben vor dem 1. Januar 1952 geborene weibliche Versicherte, die das 60. Lebensjahr vollendet, die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt und nach
Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre an
Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt haben.
Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist mit
Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Für Versicherte,
die nach 1951 geboren worden, gibt es diese Altersrente
nicht mehr.
Das sollten Sie beachten:
Achten Sie darauf, dass in Ihrem Versicherungsverlauf
möglichst keine Lücken entstehen (z.B. durch Krankheit
bzw. Arbeitslosigkeit). Wenden Sie sich im Zweifelsfall
an eine Rentenberatungsstelle.
Nach Vollendung des 55. Lebensjahres können Sie
beim zuständigen Rentenversicherungsträger kostenlos
Auskunft über Ihren Rentenversicherungsverlauf
und die zu erwartende Rente einholen. Nutzen Sie diese Möglichkeit vor allem, um zu entscheiden, ob Sie von
einer vorzeitigen Altersrente Gebrauch machen wollen.
Erkundigen Sie sich so früh wie möglich, welche Unterlagen dazu benötigt werden, und stellen Sie fest, was
Ihnen noch fehlt. 27jährige und ältere erhalten einmal im
Jahr von ihrem Rentenversicherungsträger eine Mitteilung über ihren Rentenkontostand.
Den Rentenantrag können Sie bei Ihrem Bürgermeisteramt oder direkt beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Dort ist man Ihnen gerne beim Ausfüllen des Antrages behilflich und sagt Ihnen ggf. auch,
welche Unterlagen noch fehlen.
Die Rente wird bargeldlos auf Ihr Bankkonto überwiesen
oder kostenlos am Postschalter an Sie ausbezahlt.
Wenn Sie über 75 Jahre alt und krank oder gebrechlich
sind, bringt Ihnen der Postbote auf Antrag die Rente
kostenlos nach Hause. Anträge hält jedes Postamt bereit.
89
Gleichzeitig zum Rentenantrag geht eine Anmeldung an
Ihre bisherige Kranken-/Pflegekasse. Ihr Kassenbeitrag
wird automatisch vom Rentenversicherungsträger von
der Rente einbehalten und an Ihre Kranken/Pflegekasse überwiesen.
Hat der verstorbene Ehegatte bereits eine Rente bezogen, so muss die Witwe/der Witwer beim Postamt (Rentenstelle) innerhalb von 20 Tagen das "Sterbevierteljahr" beantragen, in dem die volle Rente des/der Verstorbenen weitergezahlt wird; dieses kann auch dann
beansprucht werden, wenn eine Witwen/Witwerrente
wegen der Höhe des eigenen Einkommens später nicht
gewährt wird. Nach Ablauf dieser Frist zahlt nicht mehr
die Post, sondern auf Antrag der Rentenversicherungsträger das "Sterbevierteljahr" aus. Gleichzeitig muss
beim Bürgermeisteramt die Witwen- bzw. Witwerrente
beantragt werden.
Auskünfte in allen Rentenfragen erhalten Sie bei den Bürgermeisterämtern sowie beim:
"Bürgertelefon" des BMAS
Mo. - Do., jeweils von 8.00 - 20.00 Uhr
Tel. 01805 / 676710 (0,14 € / Min. aus dem dt. Festnetz)
Daneben bieten auch die Rentenberatungsstellen der
Rentenversicherungsträger Beratungen an. Sprechstunden in der Nähe Ihres Wohnorts können Sie der Tagespresse entnehmen oder telefonisch erfragen.
90
Deutsche Rentenversicherung - Örtliche Beratungsstelle
Feldbergstr. 16, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 42256-10, Fax. 07621 / 42256-60
eMail: [email protected]
Sprechstunden:
Mo., Di., Mi.: 8 – 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
Do.: 8 – 12 und 13 - 18 Uhr und Fr.: 8 – 12 Uhr
Altershilfe der Landwirte
Landwirtschaftliche Alterskasse Baden-Württemberg
Postfach 106029, 70049 Stuttgart el. 0711 / 966-0,
Fax. 0711 / 966-2140, Internet: www.lsv.de/bw
Badischer landwirtschaftlicher Hauptverband e.V.
Friedrichstr. 41, 79098 Freiburg, Tel. 0761 / 27133-0
Fax. 0761 / 27133-63, eMail: [email protected]
Internet: www.blhv.de
Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff):
"Ratgeber zur Rente", zu beziehen von B-04
"Rentenratgeber für Frauen“, zu beziehen von B-04
„Erwerbsminderungsrente“, zu beziehen von B-04
"Betriebliche Altersvorsorge", zu beziehen von B-34
"Was ich als Rentner wissen muss", zu beziehen von
B-34
"Gesetzliche Rente", zu beziehen von B-34
"Privatrenten und Lebensversicherungen", zu beziehen
von B-34
6.2
Wohngeld
Sowohl Mieter, Untermieter, Bewohner eines Heimes im
Sinne des Heimgesetzes (z. B. Altenwohnheim, Altenheim,
Altenpflegeheim), aber auch Eigentümer von Wohnraum (z.
B. einer Eigentumswohnung oder eines Hauses) können
dem Grunde nach Wohngeld beziehen. Ihnen soll damit ermöglicht werden, zu einem tragbaren Preis in einer angemessenen Wohnung zu leben.
Die Gewährung und Höhe des Wohngeldes hängen ab von:
der Familiengröße,
der Höhe des Familieneinkommens,
der Höhe der zuschussfähigen Wohnkosten.
Für die Wohngeldgewährung ist das Bruttoeinkommen maßgebend. Bei Kranken- oder Rentenversicherungs- bzw.
Steuerpflicht können Pauschalabschläge geltend gemacht
werden. Wenn Sie z.B. alleine leben und Ihr monatliches
Renteneinkommen 830,- € (bei zwei Personen 1.140,- €)
nicht übersteigt, sollten Sie auf jeden Fall bei der für Ihren
Wohnort zuständigen Wohngeldstelle überprüfen lassen, ob
Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Wer ein steuerpflichtiges Einkommen bezieht und/oder Pflichtbeiträge zur
gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen hat, kann einen
zusätzlichen Pauschalabzug geltend machen.
Stadt Rheinfelden
Sprechzeiten:
Mo. - Mi.:
9.00 - 12.00 Uhr
Do. :
9.00 - 12.30 Uhr u. 13.30 - 17.00 Uhr
Fr. :
9.00 - 13.00 Uhr
Stadt Weil am Rhein
Stadtverwaltung - Wohngeldstelle
Luisenstr. 16, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 415-318
Sprechzeiten:
Mo. - Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr, Do.: 15.00 - 17.30 Uhr
Stadtverwaltung - Bürgerbüro
Rathausplatz 1, 79576 Weil am Rhein
Tel. 07621 / 704-317 oder –318
eMail: [email protected]
Internet: www.weil-am-rhein.de
Sprechzeiten:
Mo. + Do.: 7.00 - 17.00 Uhr
Di. + Fr.:
7.00 - 13.00 Uhr
Mi.:
7.00 – 18.00 Uhr
Übrige Städte und Gemeinden des Landkreises
Stadt Lörrach
Stadtverwaltung – Wohngeldstelle
Kirchplatz 2, 79618 Rheinfelden
Tel. 07623 / 95-214 und -215
Landratsamt Lörrach - Ausbildungsförderung und
Wohngeld, Palmstr. 3, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 410-5120, Fax. 07621 / 410-95120
Sprechzeiten:
Termin nach Vereinbarung
Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff):
"Wohngeld 2011", zu beziehen von B-08
91
6.3
Ermäßigungen für Senioren
Beim Besuch vieler Veranstaltungen und Einrichtungen sowie bei der Benutzung von Nahverkehrsmitteln erhalten
Rentner manchmal Preisnachlässe. Als Berechtigungsnachweis sollten Sie die neueste Mitteilung Ihres Rentenversicherungsträgers über die Rentenanpassung sowie Ihren
Personalausweis mit sich führen.
60jährige und ältere Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene
haben Anspruch auf einen Zuschuss für den Besuch von
jährlich bis zu fünf kostenpflichtigen Veranstaltungen,
die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Information, der
Bildung oder den sonstigen besonderen Bedürfnissen alter
Menschen dienen (z. B. Veranstaltungen der Kriegsopferverbände, der Freien Wohlfahrtsverbände oder der Kirchen).
Der Zuschuss beträgt höchstens 8,- € bei einer Halbtagsoder Abendveranstaltung und höchstens 15,- € bei ganztägigen Veranstaltungen. Vor der Teilnahme an einer Veranstaltung muss ein Antrag direkt oder durch Sammelantrag
des Veranstalters bei der Kriegsopferfürsorgestelle des
Landratsamts gestellt werden. Dort sind auch nähere Informationen erhältlich. Die Anspruchsvoraussetzungen sind
anhand eines Renten- oder Feststellungsbescheides des
Versorgungsamtes nachzuweisen. Der Zuschuss wird unabhängig von Einkommen und Vermögen des Berechtigten
gewährt.
bei chronischer Erkrankung) erreicht ist. Da die entstandenen Aufwendungen nachgewiesen werden müssen, sollten
die Belege gesammelt oder stets in ein sog. Nachweisheft
eingetragen werden, das bei allen Krankenkassen erhältlich
ist.
Als chronisch krank gilt, wer seit mindestens einem Jahr
einmal pro Quartal ärztlich behandelt wird (Dauerbehandlung) und für den eines der folgenden Merkmale zutrifft:
Es liegt Pflegestufe 2 oder 3 vor.
Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt mindestens
60.
Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung
notwendig, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine
lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der lebensqualität zu erwarten ist.
Die Befreiung von Zuzahlungen muss bei der Krankenkasse
beantragt werden. Nähere Informationen erteilen die gesetzlichen Krankenkassen.
Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff):
6.4
Befreiung von Zuzahlungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung
Eine Befreiung von Zuzahlungen ist möglich, wenn die Belastungsgrenze von 2% des Jahresbruttoeinkommens (1%
92
„Gesetzliche Krankenversicherung“, zu beziehen von B34
„Private Kranken- und Pflegezusatzversicherungen“, zu
beziehen von B-34
6.5
Fritz-Berger-Fonds
Nähere Informationen bei:
Aus Mitteln des „FritzBerger-Fonds – Sozialfonds der Stadt und des
Landkreises Lörrach“ können unter bestimmten Umständen Zuschüsse gewährt werden, so unter
anderem für:
1
Zielgruppe
Art der Hilfe
Menschen mit Demenz bzw. deren Angehörige
Zuschüsse bei der Inanspruchnahme von Entlastungsangeboten
(z.B. Betreuungsgruppen, Betreuungsdienste, Tagespflege, Kurzzeitpflege, Angehörigengruppen)
2
Menschen mit Behinderungen
Zuschüsse für Ferien- und Kurzzeitreisen sowie Einzelfallhilfen
3
Menschen in Not –
ohne Rechtsansprüche nach Leistungsgesetzen der sozialen
Sicherung
Hilfe im Einzelfall
4
Schuldner ohne Leistungsansprüche nach
dem SGB II
Übernahme der Kosten für die Beratung in anerkannten Schuldnerberatungsstellen
5
Bedürftige schwerstpflegebedürftige
Menschen
Zuschuss zur Inanspruchnahme
einer Nachtwache
6.6
Fritz-Berger-Fonds - Sozialfonds der Stadt und des
Landkreises Lörrach – Geschäftsstelle, Palmstr. 3,
79539 Lörrach, Internet: www.fritz-berger-stiftung.de
1, 2,
3, 4:
Tel. 07621 / 410-5201,
Fax. 07621 / 410-95201
eMail: [email protected]
5:
Tel. 07621 / 410-5030,
Fax. 07621 / 410-95030
eMail: [email protected]
Pflegeversicherung
Mitglieder und Familienversicherte haben bei Pflegebedürftigkeit der Stufe I, II oder III (Feststellung durch den sog.
Medizinischen Dienst der Krankenkassen) unter bestimmten
Voraussetzungen Anspruch auf:
Pflegesachleistung (Grundpflege u. hauswirtschaftliche Versorgung) nach § 36 SGB XI (Stufe I / II / III) monatlich 440,- € / 1.040,- € / 1.510,- € (1.918,- €), ab
01.01.2012: 450,- € / 1.100,- € / 1.550,- € (1.918,- €); es
kann zusätzlich der hälftige Anspruch auf Tages- bzw.
Nachtpflege (§ 41 SGB XI) in Anspruch genommen
werden;
Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen nach §
37 SGB XI (Stufe I / II / III) monatlich: 225,- € / 430,- € /
685,- €, ab 01.01.2012: 235,- € / 440,- € / 700,- €, zzgl.
Kosten des halb- bzw. vierteljährlichen Beratungsbesuchs eines Pflegedienstes nach Wahl des/der Pflege93
bedürftigen; es kann zusätzlich der hälftige Anspruch
auf Tages- bzw. Nachtpflege (§ 41 SGB XI) in Anspruch
genommen werden;
Kombinationsleistung (Pflegesachleistung und Pflegegeld) nach § 38 SGB XI;
vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI (Stufe I / II / III)
monatlich bis zu: 1.023,- € / 1.279,- € / 1.510,- € (1.825,€), ab 01.01.2012: 1.023,- € / 1.279,- € / 1.550,- €
(1.918,- €);
häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
nach § 39 SGB XI für längstens 4 Wochen im Jahr für
eine Ersatzpflegekraft (die pflegebedürftige Person
muss zuvor bereits mindestens 6 Monate von der Pflegeperson betreut worden sein):
bei Pflege durch nahe Angehörige (Stufe I / II / III):
225,- € / 430,- € / 685,- €; ab 01.01.2012 (Stufe I / II
/ III): 235,- € / 440,- € / 700,- €;
bei Pflege durch sonstige Personen (Stufe I / II / III):
1.510,- € / 1.510,- € / 1.510,- €; ab 01.01.2012 (Stufe I / II / III): 1.550,- € / 1.550,- € / 1.550,- €.
Auf Nachweis werden nahen Angehörigen notwendige
Aufwendungen (Verdienstausfall, Fahrtkosten, usw.) bis
zum Höchstbetrag für sonstige Personen ersetzt. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden und
werden nicht gegeneinander verrechnet.
94
Zuschuss für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 2 SGB XI) bis zu 31,- € / Monat und
Zuzahlung zu Pflegehilfsmitteln (§ 40 Abs. 3 SGB XI)
bis zu 25,- € / Monat, leihweise Überlassung von Hilfsmitteln bzw. Kostenübernahme mit Selbstbeteiligung,
für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen
Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen (§ 40 Abs. 4
SGB XI) bis zu 2.557,- € je Maßnahme unter Berücksichtigung einer angemessenen Eigenbeteiligung;
Tagespflege und Nachtpflege nach § 41 SGB XI (Stufe I / II / III) monatlich: 440,- € / 1.040,- € / 1.510,- €
(1.918,- €); ab 01.01.2012: 450,- € / 1.100,- € / 1.550,- €
(1.918,- €); es kann zusätzlich die hälftige Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) bzw. das Pflegegeld (§ 37 SGB
XI) in Anspruch genommen werden;
Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI (Stufe I / II / III) für
längstens 4 Wochen im Jahr: 1.510,- € / 1.510,- € /
1.510,- €, ab 01.01.2012: 1.550,- € / 1.550,- € / 1.550,€;
Leistungen bei Unterbringung in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe (§ 43a SGB XI): max.
256,- € / Monat;
Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson
nach § 44 SGB XI (Entrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen für die regelmäßig nicht mehr als 30
Stunden/Woche erwerbstätige Pflegeperson);
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche
Pflegepersonen nach § 45 SGB XI;
Zusätzliche Betreuungsleistungen für altersverwirrte, geistig behinderte und psychisch kranke Pflege-
bedürftige (§ 45 b SGB XI): monatlich 100,- € bzw.
200,- €.
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Ambulant
seit 01.01.2010
ab 01.01.2012
Stufe I
450 €
450 €
Stufe II
1.040 €
1.100 €
Stufe III
1.510 €
1.550 €
Härtefall
1.918 €
1.918 €
Stationär
Stufe I
Stufe II
Stufe III
Härtefall
seit 01.01.2010
1.023 €
1.279 €
1.510 €
1.825 €
ab 01.01.2012
1.023 €
1.279 €
1.550 €
1.918 €
Pflegegeld
Stufe I
Stufe II
Stufe III
seit 01.01.2010
225 €
430 €
685 €
ab 01.01.2012
235 €
440 €
700 €
Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit muss bei den
Verrichtungen der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme
oder der Mobilität (z.B. beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen,
An- und Auskleiden, Gehen und Stehen) voraussichtlich
mindestens für 6 Monate ein täglicher Hilfebedarf in folgendem Umfang bestehen:
bei Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit) einmal
tägl. für mindestens zwei Verrichtungen (mind. 90 Minuten),
bei Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftigkeit) dreimal
tägl. zu verschiedenen Tageszeiten (insgesamt mind. 3
Stunden),
bei Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit) rund
um die Uhr - auch nachts (mind. 5 Stunden).
Zusätzlich muss mehrfach wöchentlich Hilfebedarf bei der
hauswirtschaftlichen Versorgung bestehen. Der pflegerische
Aufwand muss gegenüber dem hauswirtschaftlichen jeweils
überwiegen (§ 15 SGB XI).
Vor Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung muss eine Vorversicherungszeit von 2
Jahren nachgewiesen werden.
Erkundigen Sie sich vor Inanspruchnahme eines Pflegedienstes oder einer Pflegeeinrichtung nach dem Vorliegen
eines Versorgungsvertrages und ggf. einer Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen. Liegt keine Vergütungsvereinbarung vor, so erstattet die Pflegekasse nur
höchstens 80 Prozent der Kosten, die beim Vorliegen einer
Vereinbarung übernommen würden (§91 Abs. 2 SGB XI).
Die Differenz zur beim Abschluss einer Vergütungsvereinbarung möglichen bzw. vom Pflegedienst verlangten Vergütung
wird auch nicht vom Sozialamt übernommen.
Investitionskosten werden von der Pflegeversicherung
nicht übernommen. Sie dürfen dem Pflegebedürftigen allerdings nur in Rechnung gestellt werden, wenn und soweit der
Dienst oder die Einrichtung hierfür keinen Kostenersatz von
dritter Seite (z.B. durch die öffentliche Hand) erhält.
Die Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung werden
in der Regel nur auf Antrag gewährt. Nähere Informationen
95
erteilen die Pflegekassen im Landkreis, der Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105), der ipunkt der
Fritz-Berger-Stiftung (sh. S. 106) sowie das kostenlose
Bürgertelefon des BMA (sh. S. 130).
BKK VerbundPlus
Rheinbrückstr. 3, 79618 Rheinfelden (Bd.)
Tel. 07623 / 797637-0, Fax. 07623 / 797673-5
[email protected]
Soweit zur Sicherung der notwendigen Pflege die Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung nicht ausreichen
und wenn ein Anspruch an die Pflegeversicherung (noch)
nicht besteht, kommen unter bestimmten Voraussetzungen
auch Leistungen im Rahmen des SGB XII in Betracht.
BKK Gesundheit
Markgrafenstr. 12, 79639 Grenzach-Wyhlen
Luisenstr. 16 (im Rathaus), 79539 Lörrach
Tel. 0180 / 200 9 200 (0,06 € pro Anruf aus dem dt.
Festnetz/Telekom 24-Std.-Service)
Fax. 07624 / 9191-15 oder 07621 / 4220859
DAK Lörrach
Tumringer Str. 205, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 57836-0, Fax. 07621 / 57836-7110
eMail: [email protected], Internet: www.dak.de
IKK classic – Regionaldirektion Lörrach
Palmstr. 6, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 4028-714, Fax. 07621 / 4028-777
eMail: [email protected], Internet: www.ikk-classic.de
mhplus Betriebskrankenkasse
Karlstr. 3, 79618 Rheinfelden (Bd.)
Tel. 07623 / 7234-00, Fax. 07623 / 70689-000
eMail: [email protected],
Internet: www.mhplus-krankenkasse.de
TKK Lörrach
Herrenstr. 1, 79539 Lörrach
Tel. 0761 / 27137-0, Fax. 0761 / 27137-929
eMail: [email protected]
Internet: www.tk-online.de
Pflegekassen
96
AOK - Die Gesundheitskasse Hochrhein - Bodensee
Kundencenter Lörrach
Baumgartnerstr. 7, 79540 Lörrach
Tel. 07621 / 5829254, Fax. 07621 / 5829255
Internet: www.aok.de/bawue/loerrach
eMail: [email protected]
BARMER GEK Lörrach
Chesterplatz 6, 79539 Lörrach
Tel. 0800 / 332060296550, Fax. 0800 / 332060296599
eMail: [email protected]
BARMER GEK Schopfheim
Hauptstr. 6, 79650 Schopfheim
Tel. 0800 / 332060296650, Fax. 0800 / 332060296699
eMail: [email protected]
BKK vor Ort - Kundenservice Rheinfelden
Friedrichstr. 36, 79618 Rheinfelden (Bd.)
Tel. 07623 / 7924-3053, Fax. 07623 / 7924-8053
eMail: [email protected]
Internet: www.bkkvorort.de
Versicherten, die Leistungen nach dem SGB XI beziehen
oder beantragt haben und bei denen erkennbar ein Hilfeund Betreuungsbedarf besteht, haben Anspruch auf eine
umfassende Pflegeberatung nach § 7a SGB XI im Sinne
eines individuellen Fallmanagements, die von der Feststellung und systematischen Erfassung des Hilfebedarfs über
die Erstellung eines individuellen Versorgungsplans mit allen
erforderlichen Leistungen bis hin zur Überwachung der
Durchführung des Versorgungsplans reicht. Versicherte
wenden Sie sich wegen einer individuellen Pflegeberatung
an Ihre Pflegekasse. Versicherte in der privaten Pflegeversicherung wenden sich an:
6.7
In einem Tafel-Laden können Alleinstehende mit einem monatlichen Gesamteinkommen unter 900,- € (zzgl. 400,- € für
jede weitere erwachsene Person und 250,- € je Kind in der
Haushaltsgemeinschaft) kostengünstig für rund 10-20% des
sonst üblichen Preises einkaufen. Nach Nachweis der Einkommensvoraussetzungen wird während der Öffnungszeiten
ein Kundenausweis ausgestellt, der zum Einkauf im TafelLaden berechtigt.
COMPASS Private Pflegeberatung GmbH
Zentrale: Gustav-Heinemann-Ufer 74c, 50968 Köln
Tel: 0800 / 101 88 00 (bundesweit gebührenfrei)
eMail: [email protected]
Internet: www.compass-pflegeberatung.de
"Das Pflegegutachten. Die Einstufung durch den medizinischen Dienst. Mit Pflegetagebuch-Muster", gegen
eine geringe Gebühr zu beziehen von B-34
"Pflegefall - was tun?", gegen eine geringe Gebühr zu
beziehen von B-34
"Pflegende Angehörige", gegen eine geringe Gebühr zu
beziehen von B-34
„Private Kranken- und Pflegezusatzversicherungen“, zu
beziehen von B-34
ABC Pflegeversicherung. – Praktische Tipps und Ratschläge zur „Pflegeversicherung“, zu beziehen von B-33
Dreiländereck – Tafel Lörrach – Weil am Rhein e.V.
Tafelladen Lörrach – Brombach
Hofmattstr. 12, 79541 Lörrach - Brombach
Tel. 07621 / 1611788, Fax. 07621 / 1611789
eMail: [email protected]
Internet: www.dreilaendereck-tafel.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.:
14 – 16.30 Uhr
Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff):
Vergünstigter Einkauf von Lebensmitteln
Rheinfelder Tafel - Rheinfelder Tafel e.V.
Nollinger Str. 7, 79618 Rheinfelden
Mobiler Tafelladen beim Bürger- und Gästehaus (Parkplatz), 79418 Schliengen
Öffnungszeiten:
Freitag:
14.45 bis 15.30 Uhr
Träger:
Markgräfler Tafel e.V., Moltkestr. 16, 79371 Müllheim,
Tel. 07631 / 740967
97
Tafel-Laden Schönau der Schopfheimer Tafel e.V.
Luisenstr. 5 (UG des kath. Kindergartens)
79699 Schönau, Tel. 07622 / 6847877
Öffnungszeiten:
Di.:
14 - 16 Uhr
Tafelladen Schopfheim - Schopfheimer Tafel e.V.
Hohe-Flum-Str. 5, 79650 Schopfheim
Tel. 07622 / 6847877
Öffnungszeiten: Mo.:
Mi. u. Fr.:
6.8
Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL; vgl. Kap. 3 SGB XII) erstreckt sich auf alle Aufwendungen des täglichen Bedarfs,
Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Heizung, Hausrat etc.
(Pauschalierung).
Hilfe zum Lebensunterhalt kann nur noch an Personen gewährt werden, die nicht mehr erwerbsfähig
sind. Dies ist der Fall, wenn am Tag nicht mehr länger
als 3 Stunden eine normale Arbeit ausgeübt werden
kann. Ferner ist wichtig, dass noch keine Grundsicherung (sh. unten) beansprucht werden kann. – Damit
steht die Hilfe zum Lebensunterhalt nur noch einem
sehr eingeschränkten Personenkreis offen. Möglich
wäre sie z.B. beim Bezug einer unzureichenden Altersrente vor dem Erreichen der Altersgrenze sowie
bei einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit. Alle erwerbsfähigen Personen müssen sich zur Sicherung
ihres Lebensunterhalts an die zuständige Arbeitsagentur wenden.
15 - 18 Uhr
11 - 14 Uhr
Sozialhilfe
Anspruch auf Sozialhilfe (SGB XII) hat, wer sich in einer Notlage befindet, die er selbst (unter Einsatz von Einkommen
und Vermögen) bzw. mit Hilfe von Angehörigen oder Trägern anderer Sozialleistungen nicht bewältigen kann. Auf
viele Leistungen nach diesem Gesetz besteht beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ein Rechtsanspruch.
98
Ziel der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger eine menschenwürdige Lebensführung zu ermöglichen und ihn nach Möglichkeit dazu zu befähigen, unabhängig von ihr zu leben. Es
wird vorausgesetzt, dass er dabei nach Kräften mitwirkt.
Die laufende HzL außerhalb von Einrichtungen bemisst
sich nach "Regelsätzen" (ab 01.01.2011 je nach Alter
zwischen 215,- € und 364,- € monatlich) sowie den angemessenen Kosten für die Unterkunft (KdU), d. h. in
der Regel Übernahme der Miete incl. Nebenkosten abzüglich ggf. gewährtem Wohngeld. Daneben sind Mehrbedarfszuschläge (z. B. 17 % des Regelsatzes bei Er-
werbsunfähigkeit bzw. ab Erreichen der Altersgrenze
und Merkmal "G" im Schwerbehindertenausweis) anzuerkennen und zu gewähren.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grusi; vgl. Kap. 4 SGB XII) können Personen, die
die Altersgrenze erreicht haben sowie aus medizinischen Gründen dauerhaft voll Erwerbsgeminderte 18jährige und ältere erhalten, soweit sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Leistung ist abhängig von der Bedürftigkeit. Eigenes Einkommen und Vermögen sind zu berücksichtigen. Allerdings findet gegenüber Kindern und Eltern mit
einem Jahreseinkommen unter 100 000 € kein Unterhaltsrückgriff statt, wenn ihre Angehörigen die Grundsicherung in Anspruch nehmen. Zugunsten der Antragsberechtigten wird hierbei widerlegbar vermutet, dass
das Einkommen ihrer Kinder und Eltern die genannte
Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Bewilligung
der Leistung erfolgt in der Regel für den Zeitraum von
einem Jahr und wird jeweils neu erteilt, wenn die Bedürftigkeitsvoraussetzungen auch weiterhin vorliegen.
Die Berechnung eines Grundsicherungsanspruchs und
eines Anspruchs auf Hilfe zum Lebensunterhalt (sh.
oben) erfolgen auf die gleiche Weise.
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII, Kap. 5) erhalten nur
noch wenige unversicherte Leistungsberechtigte. Die im
Rahmen der Sozialhilfe erbrachte Hilfe zur Gesundheit
entspricht dabei den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Zur Vermeidung einer Heimaufnahme ist bei Bedarf neben der pauschalierten Hilfe auch die vollständige oder
teilweise Übernahme der Kosten für den Bezug von
"Essen auf Rädern" bzw. den Einsatz einer Haushaltshilfe möglich.
Berechnungsbeispiel:
1. Bedarf von Frau M. (68 Jahre)
+
Regelsatz für Alleinstehende und
den Haushaltsvorstand
364,00 €
+
Kosten für die Unterkunft (Kaltmiete)
230,00 €
+
Mietnebenkosten
46,00 €
+
Heizkosten
40,00 €
+
Mehrbedarf von 17% wegen
Schwerbehinderung (Merkzechen
"G" im Schwerbehindertenausweis)
61,88 €
=
Bedarf insgesamt
741,88 €
2. Einkommen und Vermögen von Fr. M.
Rente (netto)
450,00 €
=
450,00 €
Einkommen und Vermögen
3. Monatliche Hilfe zum Lebensunterhalt
(Summe 1 – Summe 2)
291,88 €
Zum 1.4.2007 wurde mit dem Gesetz zur Stärkung des
Wettbewerbs der Krankenkassen (GKV-WSG) eine allgemeine Versicherungspflicht eingeführt. Personen, die
keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im
Krankheitsfall haben und zuletzt irgendwann einmal ge99
setzlich krankenversichert waren, werden von der Versicherungspflicht erfasst und sind beitragspflichtig.
Ehemals privat Versicherte haben heute ebenfalls wieder einen Zugang zu einer privaten Versicherung. Diese
Versicherungspflicht geht für alle neuen Fälle der Hilfe
zur Gesundheit vor. Näheres hierzu erfahren Sie bei Ihrer letzten Krankenkasse.
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB
XII, Kap. 6)
Hilfe zur Pflege (SGB XII, Kap. 7) können Leistungsberechtigte erhalten, die infolge von Krankheit oder Behinderung so hilflos sind, dass sie nicht ohne Wartung und
Pflege bleiben können. Dabei handelt es sich vor allem
um Personen, die (noch) keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten bzw. bei denen die Leistungen
der Pflegeversicherung zur Deckung ihres notwendigen
pflegebedingten Aufwands nicht ausreichen. Die Hilfe
reicht von der Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen bei einfacher Pflegebedürftigkeit bis hin zur
Gewährung eines pauschalierten Pflegegeldes (je nach
Grad der Pflegebedürftigkeit zwischen 215,- € und 675,€). Allerdings sind die Leistungen der Pflegeversicherung vorrangig und werden auf die Sozialhilfeleistungen
angerechnet. Die Einkommensgrenze beträgt bei Alleinstehenden 718,- € (bei Ehepaaren: 970,- €), jeweils
zzgl. den Kosten für die Unterkunft (Kaltmiete).
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (SGB XII, Kap. 8)
Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII, Kap. 9) können gewährt werden:
100
im Rahmen der Altenhilfe bei der Beschaffung und
zur Erhaltung einer altersgerechten Wohnung, bei
der Beschaffung eines Heimplatzes, in Fragen der
Inanspruchnahme altersgerechter Dienste, zum
Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen, die
der Geselligkeit, Unterhaltung, Bildung oder der Befriedigung der kulturellen Bedürfnisse älterer Menschen dienen, sowie im Hinblick auf eine Betätigung, sofern sie vom alten Menschen gewünscht
wird;
im Rahmen der Blindenhilfe;
für die Bestattungskosten, sofern man verpflichtet
ist, diese zu tragen;
für sonstige Bedarfslagen.
Bei Leistungen nach dem SGB XII sind Einkommen und
Vermögen zu berücksichtigen. Dabei bleiben kleinere Barbeträge (unter der Regelaltersgrenze: bei Alleinstehenden bis
1.600,- €, bei einem Ehepaar: 2.214,- €; über der Regelaltersgrenze: bei Alleinstehenden bis 2.600,- €, bei einem
Ehepaar bis 3.214,- €) und u. U. ein kleines Hausgrundstück
unberücksichtigt. Altenhilfe soll - soweit im Einzelfall persönliche Hilfe erforderlich ist - ohne Rücksicht auf vorhandenes
Einkommen und Vermögen gewährt werden.
Heimbewohner können bei einer notwendigen Heimunterbringung und beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen neben der teilweisen bzw. vollständigen Kostenübernahme einen monatlichen Barbetrag (ab 01.01.2011:
98,28 €) erhalten.
Die Kinder eines Hilfeempfängers (Söhne und Töchter) sind
zur Unterhaltsgewährung verpflichtet. Dies ist jedoch kein
Grund, auf einen Sozialhilfeanspruch zu verzichten. Wird
Sozialhilfe gewährt, so überprüft das Sozialamt, ob die Unterhaltspflichtigen auch einer Unterhaltsleistung fähig sind.
Dabei werden ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie auch ihre Belastungen angemessen berücksichtigt.
Wer dennoch Bedenken hat, kann sich beim Sozialamt beraten lassen. Dort kann festgestellt werden, ob und in welchem
Umfang die Kinder ggf. zum Unterhalt herangezogen würden.
Sozialhilfe muss in der Regel nicht zurückgezahlt
werden. Ausnahmen sind dann gegeben, wenn sie
aufgrund einer vorübergehenden Notlage als Darlehen gewährt oder eine Notlage vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführt wurde.
Nach dem Tode des Hilfeempfängers kann das Sozialamt
aus dem Nachlass seine Aufwendungen der letzten 10 Jahre
von den Erben zurückverlangen, jedoch nur bis zur Höhe
des Erbteils. Dies gilt jedoch nicht für Leistungen der Grundsicherung. Diese Aufwendungen hat auch ein Erbe nicht zu
ersetzen.
Dabei verschont bleibt der zweifache Grundbetrag nach §
102 Abs. 1 SGB XII bzw., wenn der Erbe der Ehegatte des
Hilfeempfängers oder mit diesem verwandt ist und nicht nur
vorübergehend bis zum Tode des Hilfeempfängers mit diesem in häuslicher Gemeinschaft gelebt und ihn gepflegt hat,
der den Betrag von 15.340,- € nicht übersteigende Nachlass.
Diese Forderung gehört zu den Nachlassverbindlichkeiten.
Erben haften deshalb nur mit dem Nachlass des Verstorbe-
nen. Ist kein Nachlass vorhanden, wird auch keine Forderung erhoben.
Anträge auf Sozialhilfe nehmen das jeweilige Bürgermeisteramt und das Kreissozialamt entgegen. Dort berät man Sie
auch gerne und gibt Ihnen weitere Auskünfte.
Landratsamt Lörrach - Sozialhilfe, Pflege und
Grundsicherung
Palmstr. 3 (Zi. 3.08), 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 410-5150, Fax. 07621 / 410-95150
Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung:
Mo., Mi. + Fr.:
08.00 - 12.00 Uhr
Do.:
14.00 - 17.30 Uhr
Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff):
6.9
"Sozialhilfe und Grundsicherung", zu beziehen von B-04
"Mein Anspruch auf Sozialleistungen. - Von ALG II bis
Wohngeld", zu beziehen von B-34
„Meine Rechte gegenüber Behörden“, zu beziehen von
B-04
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
Rundfunk und Fernsehen sind heute aus unserem Leben
nicht mehr wegzudenken. Sie stellen gerade für Menschen,
die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung am gesellschaftlichen Leben nicht mehr im gewohnten Umfang teilnehmen können, eine wichtige Informationsquelle dar. Unter
bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht befreit werden. Diese sind
u.a.:
101
gültiger Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF"
Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII
Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten
Kapitel des SGB XII oder nach den §§ 27a oder 27 d
des BVG
Bezug von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel
des SGB XII oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der
Kriegsopferfürsorge nach § 26 c des BVG.
Der Antrag auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung ist
direkt zu stellen bei (entsprechende Formulare sind bei der
GEZ oder den Bürgermeisterämtern erhältlich):
Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland
(GEZ), 50656 Köln, Service-Tel.: 0185 / 99950400*
eMail: [email protected], Internet: www.gez.de
6.10
Ermäßigung und Zuschuss beim Telefonieren
Ein eigenes Telefon ist heute kein Luxus mehr; das gilt gerade für den älteren Menschen. Man kann damit nicht nur im
Notfall schnell Hilfe herbeirufen. Es stellt auch eine Verbindung zum Nächsten dar, die hilft, Kontakt zu Freunden,
Verwandten und Bekannten zu halten.
Die Telekom bietet unter bestimmten Voraussetzungen eine
monatliche Ermäßigung auf die Verbindungsentgelte (Sozialtarif der Deutschen Telekom). Wenn Sie oder ein Haushaltsangehöriger von der Rundfunkgebührenpflicht befreit
sind oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ besitzen bzw. die Voraussetzungen dafür erfüllen, erhalten Sie eine Ermäßigung auf die Verbindungsentgelte im Netz der Deutschen Telekom von 6,94 € (netto), für
Blinde, Gehörlose oder Sprachbehinderte (MdE mindestens
90%) sogar um 8,72 € (netto). Nähere Informationen sowie
einen Antragsvordruck erhält man kostenlos unter:
Tel. 0800 / 33 01000, Internet: www.telekom.de
* 6,5 Cent aus dem dt. Festnetz
Auch Einrichtungen der Altenhilfe können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag von der Rundfunk- und
Fernsehgebührenpflicht befreit werden. Näheres hierzu teilt
die zuständige Rundfunkanstalt mit:
102
Südwestrundfunk - Abt. Rundfunkgebühren
70150 Stuttgart, Tel. 0711 / 929-46, Fax. 0711 / 9293878, eMail: [email protected],
Internet: www.swr.de
6.11
Landesblindenhilfe
Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in BadenWürttemberg, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge
nicht mehr als 1/50 beträgt, erhalten eine Blindenhilfe des
Landes Baden-Württemberg. Sie ist nicht vom Einkommen
und/oder Vermögen abhängig. Nähere Informationen und
Antragstellung bei:
Landratsamt Lörrach - Soziale Entschädigung &
Schwerbehinderung
Palmstr. 3, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 410-5136 und -5137
Fax. 07621 / 410-95136 und -95137
Auskünfte und Beratungen geben auch:
Sprechzeiten:
Mo. - Fr.:
08.00 - 12.00 Uhr und
Do.:
14.00 - 17.30 Uhr
6.12
Kriegsopferversorgung / Kriegsopferfürsorge
Nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten Personen, die durch eine militärische oder militärähnliche
Dienstverrichtung, Kriegsgefangenschaft oder durch ähnliche Tatbestände geschädigt wurden, sowie deren Hinterbliebenen eine entsprechende Entschädigung (z.B. Rentenleistungen, Heil- und Krankenbehandlung etc.). Die Leistungen gliedern sich in Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge.
Zuständig für alle Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge (z. B. Hilfe zur Pflege,
ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, Erholungshilfe etc.)
ist für den Landkreis Lörrach:
Landratsamt Lörrach - Soziale Entschädigung &
Schwerbehinderung
Palmstr. 3, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 410-5136 und -5137
Fax. 07621 / 410-95136 und -95137
Sozialverband VdK - Kreisverband Lörrach
Schwarzwaldstr. 1. 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 2842, Fax. 07621 / 2842
eMail: [email protected]
Internet: www.vdk.de/kv-loerrach
Sprechzeiten: Di. + Do.:
9.00 - 12.00 Uhr
VdK Sozialrechtsschutz gGmbH - Servicestelle
Gretherstr. 17, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 939639-0, Fax. 07621 / 939639-20
eMail: [email protected]
Internet: www.vdk-bawue.de
Sprechzeiten:
nach telefonischer Vereinbarung;
Sprechzeiten an anderen Orten sowie Adressen der
Ortsverbände erfahren Sie auf Anfrage.
Sozialverband Deutschland (SoVD) e.V.
Bezirk Südbaden
c/o Viktor te Kamp, Schwörstadter Str. 9
79664 Wehr, Tel. 07762 / 565108, Fax. 07762 / 565103
eMail: [email protected]
Vertretung in Antrags- und Widerspruchsverfahren gegenüber Behörden sowie vor den Sozialgerichten bis
zum Bundessozialgericht
Sprechzeiten:
nach Vereinbarung
Sprechzeiten:
Mo. - Fr.:
08.00 - 12.00 Uhr und
Do.:
14.00 - 17.30 Uhr
103
Bundesverband für Rehabilitation und Interessenvertretung Behinderter - Kreisverband Lörrach
c/o Volkmar Storl, Leibnitzweg 6, 79540 Lörrach
Tel. 07621 / 82580, eMail: [email protected]
Weitergehende Informationen (sh. S. 141 ff):
6.13
„Kriegsopferfürsorge“, zu beziehen von B-04
Schwerbehindertenausweis
Schwerbehinderte nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind Menschen, deren körperliche Funktion,
geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit von dem für
das Lebensalter typischen Zustand abweichen und diese
Funktionsbeeinträchtigungen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 bewertet sind. Sie erhalten
vom zuständigen Landratsamt auf Antrag einen Ausweis.
Dieser berechtigt - je nach Art und Schwere der Behinderung und ggf. der festgestellten Merkzeichen - z. B. zur Freifahrt im Personennahverkehr (Eigenbeteiligung: 60,- € im
Jahr) oder zur Ermäßigung der Kfz-Steuer, zu einem Freibetrag bei der Lohn- und Einkommensteuer und bei der Berechnung von Wohngeld.
104
Landratsamt Lörrach - Soziale Entschädigung &
Schwerbehinderung
Palmstr. 3, 79539 Lörrach (Büro 2.64)
Tel. 07621 / 410-5130, Fax. 07621 / 410 - 95130
Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff):
"Ratgeber für behinderte Menschen", zu beziehen von
B-04.
"Bürgertelefon" des BMAS: Mo. - Do., 8.00 - 20.00 Uhr
Tel. 01805 / 676715 (0,14 € / Min. aus dem dt. Festnetz)
„Behinderung. – Alle Leistungen und Rechte, die Ihnen
zustehen“, zu beziehen von B-34.
7. Beratung und persönliche Hilfe
Im Landkreis Lörrach gibt es eine ganze Reihe von Beratungsstellen, an die Sie sich wenden können, wenn Sie Rat
und Hilfe suchen. Auf die Bürgermeisterämter wurde an anderer Stelle bereits hingewiesen. Auch die Pfarrämter bieten
Ratsuchenden ihre Unterstützung an. Man wird immer versuchen, Ihnen direkt zu helfen, oder aber die Verbindung zu
der Stelle herstellen, von der Sie Rat und Hilfe erhalten.
7.1
Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach
Der Pflegestützpunkt Landkreises Lörrach informiert, berät und
vermittelt bei Bedarf kostenlos und
neutral in allen Fragen rund um
Pflegebedürftigkeit (auch im Vorund Umfeld). Er ist nicht mit einzelnen Pflegeanbietern oder Beratungsstellen von Leistungsanbietern zu verwechseln, die sich ebenfalls „Pflegestützpunkt“ nennen.
Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach
Chesterplatz 9, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 1611431,
Fax. 07621 / 99880, eMail: [email protected]
Internet: www.pflegestuetzpunkt-loerrach.de
Sprechzeiten:
Mo., Di., Mi.: 08.15 – 14.00 Uhr
Do.:
08.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr
Fr.:
08.15 – 13.00 Uhr
sowie nach vorheriger Vereinbarung
105
7.2
ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung
Die Fritz-Berger-Stiftung unterhält in
Lörrach sowie in Schliengen, EfringenKirchen, Rheinfelden und Zell im Wiesental Beratungsstellen für ältere Menschen und für Menschen mit Behinderungen sowie ihre Angehörigen: den ipunkt. Der ipunkt der
Fritz-Berger-Stiftung arbeitet eng mit dem Pflegestützpunkt
Landkreis Lörrach zusammen.
106
ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung
Chesterplatz 9, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 1611431, Fax. 07621 / 99880
E-Mail: [email protected]
Internet: www.fritz-berger-stiftung.de
Sprechzeiten in Lörrach, Chesterplatz 9, Tel. 07621
/ 1611431, Fax. 07621 / 99880
Mo., D., Mi.:
8.15 – 14 Uhr
Do.:
8 – 13 Uhr und 15 – 18 Uhr,
Fr.:
8.15 – 13 Uhr
sowie nach vorheriger Vereinbarung
Sprechzeiten im Rathaus Efringen-Kirchen,
Hauptstr. 26, Tel. 07628 / 806-56, Fax. 07621 /
99880
Fr.:
9 – 12 Uhr
Sprechzeiten im Treffpunkt Gambrinus Rheinfelden,
Friedrichstr. 6, Tel. 0174 / 4644938, Fax. 07621 /
99880
Do.:
9 – 12 Uhr
Sprechzeiten im Bürger- und Gästehaus
Schliengen,
Nidauer Platz 1, Tel. 07635 / 821518,
Fax. 07621 / 99880
Di.:
9 – 12 Uhr
Sprechzeiten im Bürgerheim Zell im Wiesental,
Hans-Fräulin-Platz 2, Tel. 07625 / 9188775,
Fax. 07621 / 99880
Mi.:
9 – 12 Uhr
7.3
Sozialatlas
Der sozialatlas des Landkreises Lörrach ist ein kostenloses
und einfach zu bedienendes Online-Informationssystem über
soziale Dienste und Einrichtungen im und für den Landkreis.
Er steht unter
http://www.loerrach-landkreis.de/sozialatlas oder
http://www.manetec-10.de/sozialatlas
jedem zur Verfügung, der ein soziales Angebot sucht oder
ein solches bekannt machen möchte.
7.4
Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Die freien Wohlfahrtsverbände bieten älteren Menschen
Rat und Hilfe in vielen Bereichen an, so zum Beispiel:
Beratung und Hilfe bei persönlichen Problemen,
Vermittlung bzw. Organisation von ambulanten Hilfsdiensten,
Vermittlung von Kur- und Erholungsmaßnahmen,
Freizeiten für ältere Menschen usw.
Die Kreisverbände stellen bei Bedarf auch Kontakte vor Ort
her.
AWO Kreisverband Lörrach
Schusterstr. 3, 79618 Rheinfelden
Tel.: 07623-309370-3
eMail: [email protected]
Internet: www.awo-loerrach.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 9.00 - 12.30 Uhr
Bereich: Landkreis Lörrach
107
Caritasverband
für den Landkreis Lörrach e.V.
Luisenstraße 9, 79539 Lörrach
Telefon: 07621 / 9275-0, Fax. 07621 / 9275-17
eMail: [email protected]
Internet: www.caritas-loerrach.de
Deutscher Paritätischer
Wohlfahrtsverband Lörrach
Wintersbuckstr. 7, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 4010-0
Fax. 07621 / 140194
eMail: [email protected]
Sprechzeiten:
Mo. - Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Bereich: Landkreis Lörrach
Bereich: Landkreis Lörrach ohne Stadt Rheinfelden u. Gemeinde Schwörstadt
Caritasverband Hochrhein e.V.
Bezirksstelle Bad Säckingen
Caritas-Sozialdienst
Rathausplatz 17, 79713 Bad Säckingen, Tel.
07761 / 5698-0, Fax. 07761 / 5698-49
eMail: [email protected]
Internet: www.caritas-hochrhein.de
Öffnungszeiten Caritasverband:
Mo. – Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. – Do.: 14.00 - 17.00 Uhr
Außenstelle Rheinfelden
Hebelstr. 21, 79618 Rheinfelden
Tel. und Fax: 07623/305 53
Sprechzeiten:
Mo. und Di. (nach Vereinbarung)
Bereich: Stadt Rheinfelden und Gemeinde
Schwörstadt
108
Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Lörrach e.V.
Weiler Str. 6, 79540 Lörrach
Tel. 07621 / 1515-0
Fax. 07621 / 1515-15
Internet: www.drk-loerrach.de
Sprechzeiten:
Mo. - Fr.: 09.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Do.: 14.00 - 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Bereich: Landkreis Lörrach außer
Bad Bellingen, Malsburg-Marzell,
Schliengen, Schwörstadt, nur OTe
Wollbach und Holzen der Stadt
Kandern, nur OTe Adelhausen,
Degerfelden, Eichsel und Herten
der Stadt Rheinfelden
Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Müllheim e.V.
Moltkestraße 14 a, 79379 Müllheim
Telefon: 07631 / 1805-0
Fax. 07631 / 1805-50
eMail: [email protected]
Internet: www.kv-muellheim.drk.de
Sprechzeiten:
Mo. - Fr.: 08.00 – 16.00 Uhr
Bereich: Bad Bellingen, Kandern,
Malsburg-Marzell und Schliengen
Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Säckingen e.V.
Rot-Kreuz-Straße 4
79713 Bad Säckingen
Telefon: 07761 / 9201-0 (rund um
die Uhr erreichbar!)
Fax. 07761 / 9201-40
eMail: [email protected]
Internet: www.drk-saeckingen.de
Bereich: Rheinfelden (außer:
Adelhausen, Eichsel, Degerfelden
und Herten), Schwörstadt
109
Diakonisches Werk der evangelischen Kirchenbezirke im Landkreis Lörrach
Dienststelle Lörrach:
Haagenerstr. 27, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 9263-0, Fax. 07621 / 9263-30
eMail: [email protected]
Internet: www.diakonie-loerrach.de
Sprechzeiten:
Mo. - Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr (außer Mittw.)
14.00 - 16.00 Uhr
Dienststelle Weil am Rhein
Goethestr. 4, 79576 Weil a. Rh.
Tel. 07621 / 974210, Fax. 07621 / 974218
Dienstelle Rheinfelden:
Karl-Fürstenberg-Str. 35, 79618 Rheinfelden,
Tel. u. Fax. 07623 / 799932
Sprechzeiten:
Di.: 11.00 - 12.00 Uhr
Do.: 17.00 - 18.00 Uhr u.n.V
Dienststelle Schopfheim:
Hauptstrasse 94, 79650 Schopfheim
Tel. 07622 / 697596-0,
Fax. 07622 / 697596-19
eMail: [email protected]
Sprechzeiten:
Mo. - Do.: 09.00 - 12.00 Uhr
Do.:
14.00 - 17.00 Uhr
110
7.5
Seniorenberatung
Die Fachstelle für Planung und Steuerung in der Altenhilfe beim Landratsamt Lörrach bietet allen auf dem Gebiet der Altenarbeit Tätigen ihre Hilfe und Unterstützung an.
Sie wirkt hin auf den bedarfsgerechten Auf- und Ausbau der
Einrichtungen und Dienste für ältere Menschen im Landkreis.
Landratsamt Lörrach – Fachstelle für Planung & Steuerung in der Altenhilfe
Palmstraße 3, 79539 Lörrach, Zimmer: 2.17
Tel. 07621 / 410-5030, Fax. 07621 / 410-95030
eMail: [email protected]
Sprechzeiten:
Mo., Di. u. Fr.: 08.00 - 12.30 Uhr
Do.:
08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Mi.:
nach Terminvereinbarung
Zu ihren Aufgaben zählen u. a.:
die Beratung und Unterstützung von Gruppen und Institutionen,
die Beratung und Unterstützung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern im Bereich der Altenarbeit,
Öffentlichkeitsarbeit (Konzeption von Informationsschriften etc.)
Altenhilfe- und Pflegeplanung des Landkreises,
Planung und Durchführung eigener Veranstaltungen.
111
In einigen Städten und Gemeinden gibt es besondere Seniorenberatungsstellen:
DRK Kreisverband Säckingen - Servicestelle SeniorInnen, Rot-Kreuz-Str. 4, 79713 Bad Säckingen
Tel: 07761/9201-0, Fax: 07761/9201-40 (rund um die
Uhr erreichbar!)
eMail:
[email protected]
Internet:
www.drk-saeckingen.de
und
ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung
Chesterplatz 9, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 1611431, Fax. 07621 / 99880
eMail: [email protected]
Internet: www.fritz-berger-stiftung.de
Ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung
Rathaus, Hauptstr. 26, 79588 Efringen-Kirchen
Tel. 07628 / 806-56, Fax. 07621 / 99880
eMail:
[email protected]
Sprechzeiten:
Mo., D., Mi.: 08.15 – 14.00 Uhr
Do.:
08.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr
Fr.:
08.15 – 13.00 Uhr
Sprechzeiten: Fr.: 9 – 12 Uhr
Gemeinde Eimeldingen - Seniorenbeauftragte
Frau Bettina Bürglin
Rathaus, 79591 Eimeldingen
Tel. 07621 / 688238
eMail: [email protected]
Gemeinde Grenzach-Wyhlen - Seniorenarbeit
Hauptstraße 10, 79639 Grenzach-Wyhlen
Tel. 07624 / 32-209, Fax. 07624 / 32-211
Stadt Lörrach - Seniorenarbeit
Untere Wallbrunnstr. 2, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 95673-50, Fax. 07621 / 95673-45
eMail: [email protected]
Internet: www.loerrach.de/seniorenarbeit
Sprechzeiten: Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr u. n. Vereinb.
112
Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach
Chesterplatz 9, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 1611431, Fax. 07621 / 99880
eMail: [email protected]
Internet: www.pflegestuetzpunkt-loerrach.de
Stadt Rheinfelden - Amt für Familie, Jugend, Senioren
und Soziales - Seniorenarbeit
Kirchplatz 2, 79618 Rheinfelden
Tel. 07623 / 95-315, Fax. 07623 / 95-11315
eMail: [email protected]
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Weiterführende Informationen:
Wegweiser für ein aktives Alter in Rheinfelden (Baden), zu bezihen von der Stadt Rheinfelden
Ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung
Treffpunkt Gambrinus, Friedrichstr. 6,
79618 Rheinfelden, Tel. 0174 / 4644938,
Fax. 07621 / 99880 ,
eMail: [email protected]
Sprechzeiten: Do.: 09.00 – 12.00 Uhr
Ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung
Bürger- und Gästehaus, Nidauer Platz 1, 79418
Schliengen, Tel. 07635 / 821518, Fax. 07621 / 99880
eMail: [email protected]
7.6
Beratung in allen sozialrechtlichen Fragen (z.B. Schwerbehindertenrecht, gesetzl. Unfall-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) sowie im sozialen Entschädigungsrecht
(Kriegsopferversorgung, Opferentschädigungsgesetz etc.)
und Vertretung vor den Sozialgerichten durch alle Instanzen
bietet:
Sprechzeiten: Di.: 09.00 – 12.00 Uhr
Caritasverband f. d. Landkreis Lörrach e.V.
Beratungsstelle für Senioren
Humboldtstr. 2, 79576 Weil am Rhein
Tel. 07621 / 704-187, Fax. 07621 / 704-123
eMail: [email protected]
Sprechzeiten:
Di.:
10.30 – 12.00 Uhr und
Mi.:
12.00 – 13.00 Uhr und nach Vereinbarung
Ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung
Bürgerheim Zell im Wiesental, Hans-Fräulin-Platz 2,
79669 Zell im Wiesental
Tel. 07625 / 9188775, Fax. 07621 / 99880
eMail: [email protected]
Sprechzeiten: Mi.: 09.00 – 12.00 Uhr
Beratung in sozialrechtlichen Fragen
VdK Sozialrechtsschutz gGmbH - Servicestelle
Gretherstr. 17, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 939639-0, Fax. 07621 / 939639-20
eMail: [email protected]
Internet: www.vdk-bawue.de
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Beratung in sozialrechtlichen Fragen bieten auch der Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach, der ipunkt der Fritz-bergerStiftung sowie die Verbände der freien Wohlfahrtspflege (vgl.
Kap. 7.1).
Weitergehende Informationen (sh. S. 141 ff):
„Ihr gutes Recht als Patient“, zu beziehen von B-34
„Mein Anspruch auf Sozialleistungen“, zu beziehen von
B-34
„Meine Rechte gegenüber Behörden“, zu beziehen von
B-34
„Immer Ärger mit Sozialleistungen. – Erfolgreich Widerspruch einlegen“, zu beziehen von B-34
113
7.7
Demenzberatung
Beratung von Betroffenen und ihren Angehörigen bei Demenz bietet:
114
AWO Seniorenzentrum Emilienpark
Emilienpark 2, 79639 Grenzach-Wyhlen
Tel. 07624 / 3008-0, Fax. 07624 / 8302
eMail:
[email protected]
Internet:
www.seniorenzentrum-emilienpark.de
Caritasverband für den Landkreis Lörrach e.V.
Demenzberatungsstelle
Haagener Str. 15 a, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 9275-21 oder –0
Fax. 07621 / 9275-38
eMail:
[email protected]
Internet:
www.caritas-loerrach.de
GEVITA Residenz Lörrach
Senioren-Service-Zentrum - Demenzberatung
Friedrich-Hecker-Straße 30, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 412-0, Fax. 07621 / 412-201
eMail:
[email protected]
Internet:
www.gevita.de , www.zuhauseumsorgt.de
Seniorenzentrum St. Fridolin
Joseph-Rupp-Weg 9, 79540 Lörrach
Tel. 07621 / 9322-0, Fax. 07621 / 9322-33
eMail:
[email protected]
Internet:
www.st-fridolin.de
Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Müllheim e.V.
Demenzberatungsstelle
Moltkestraße 14 a, 79379 Müllheim
Telefon: 07631 / 1805-0, Fax. 07631 / 1805-50
eMail:
[email protected]
Internet:
www.kv-muellheim.drk.de
Sprechzeiten: Di. - Do.: 8.30 – 12.30 Uhr
Angehörige, Betroffene und Helfer können sich auch an den
Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105), den
ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung (sh. S. 106) wenden oder
an das
Alzheimertelefon der Deutschen Alzheimergesellschaf
Tel.: 01803 / 171017 (0,09 € / Min.)
(Mo. - Do.: 9 - 18 Uhr, Fr.: 9 - 15 Uhr)
Weiterführende Informationen:
„Wenn das Gedächtnis nachlässt. Ratgeber für die
häusliche Betreuung demenzkranker älterer Menschen“,
zu beziehen von B-07
„Demenz – Hilfe für Angehörige und Betroffene“, zu beziehen von B-34
Serviceportal „Wegweiser Demenz“ www.wegweiserdemenz.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (B-06)
„DVD-Box: Demenz – Filmratgeber für Angehörige“, zu
beziehen von B-23
7.8
Soziale Dienste (SD)
Die Sozialen Dienste (SD) des Landkreises Lörrach beraten
und unterstützen
in Fragen des Zusammenlebens in der Familie,
in Erziehungsfragen,
in Trennungs- und Scheidungssituationen,
in Fragen zu Personensorge- und Umgangsregelungen,
in Not-, Krisen- und Konfliktsituationen,
bei Gewalt in der Familie,
in persönlichen, familiären und sozialen Lebensfragen,
in besonderen Lebenslagen und -situationen, in welchen Sie sich auf sich alleine gestellt fühlen und sich einen Ansprechpartner bzw. Gesprächspartner wünschen.
Sprechstunden am Dienstort:
Mo., Di., Do., Fr. :
08:00 - 12.30 Uhr
Do.:
13.30 - 17.30 Uhr
Bereich: Lörrach (Stadt und Ortsteile)
Die Sozialen Dienste arbeiten in 4 Teams. Jeder Ansprechpartner ist für bestimmte Stadtteile bzw. Gemeinden zuständig. Wenn Sie Rat und Hilfe brauchen, können Sie sich entsprechend Ihrem Wohnort an einen der 4 Sozialen Dienste
wenden:
Soziale Dienste beim Landratsamt Lörrach - Team 2
Palmstraße 3, 79539 Lörrach
Tel. 07621/410-0, Fax. 07621 / 410-5099
Sprechstunden am Dienstort:
Mo., Di., Do., Fr. :
08:00 - 12.30 Uhr
Do.:
13.30 - 17.30 Uhr
Die Sozialen Dienste arbeiten lebensweltorientiert, orientieren sich an Ihrem Alltag sowie Ihrer persönlichen Lebenssituation und nehmen bei Bedarf auch Kontakt vor Ort, d.h. in
Ihrer häuslichen Umgebung auf.
Die Ansprechpartner/-innen der Sozialen Dienste sind Sozialarbeiter/-innen und Sozialpädagogen / -innen. Sie nehmen
Ihre Fragen auf und überlegen mit, ob und welche Hilfen und
Unterstützungsmöglichkeiten sich für Sie vor Ort anbieten.
Auf Wunsch sind sie bei der Kontaktherstellung und Vermittlung zu anderen Diensten und Fachstellen behilflich.
Soziale Dienste beim Landratsamt Lörrach - Team 1
Palmstraße 3, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 410-1246, Fax. 07621 / 410-5099
Außensprechstunde im Rathaus Weil am Rhein:
Mi.:
10.00 - 12.00 u. 16.00 - 18.00 Uhr
Bereich: Bad Bellingen, Binzen, Efringen-Kirchen,
Eimeldingen, Fischingen, Kandern, Malsburg-Marzell,
Rümmingen, Schallbach, Schliengen, Weil am Rhein,
Wittlingen
Soziale Dienste beim Landratsamt Lörrach - Team 3
Außenstelle Rheinfelden
Hebelstr. 2, 79618 Rheinfelden (Baden)
Tel. 07623 / 7201-0
Sprechstunden am Dienstort:
Mo., Di., Do., Fr. :
08:00 - 12.30 Uhr
Do.:
13.30 - 17.30 Uhr
115
Bereich: Grenzach-Wyhlen, Inzlingen, Rheinfelden,
Schwörstadt
Soziale Dienste beim Landratsamt Lörrach - Team 4
Karl-Fürstenberg-Str. 17, 79650 Schopfheim
Tel.: 0 76 21 / 410-1237, Fax.: 0 76 21 / 410 – 5299
Sprechstunden am Dienstort:
Mo., Di., Do., Fr. :
08:00 - 12.30 Uhr
Do.:
13.30 - 17.30 Uhr
Bereich: Aitern, Böllen, Fröhnd, Häg-Ehrsberg, Hasel,
Hausen i. W., Kleines Wiesental, Maulburg, Schönau,
Schönenberg, Schopfheim, Steinen, Todtnau, Tunau,
Utzenfeld, Wembach, Wieden, Zell i. W.
7.9
Sozialberatung im Krankenhaus
Die Sozialberatung in den unten genannten Krankenhäusern
versucht die persönlichen Belastungen des Patienten, die
aus seiner Krankheit und ihrer Behandlung resultieren, durch
soziale Hilfen abzubauen. Sie bietet dafür u.a. an:
Psychosoziale Beratung und Begleitung bei Krankheit,
Behinderung und Alter
Beratung über und Organisation von Leistungen zur
medizinischen Rehabilitation
Beratung über und Organisation von Aufenthalten in
Tagespflege-, Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie in
Pflegeheimen und in Hospizeinrichtungen
Beratung über und Organisation von Angeboten der
ambulanten Hilfen zu Hause
Informationen zu ausgewählten rechtlichen und sozialrechtlichen Fragen
Informationen über Beratungsstellen, Institutionen, Interessenvertretungen und Selbsthilfegruppen im Landkreis
Entlastungsangebote für Angehörige und andere Bezugspersonen des Patienten.
In folgenden Krankenhäusern im Landkreis Lörrach gibt es
eine Sozialberatung:
116
Kliniken des Landkreises Lörrach GmbH
Zentrale Servicestelle Entlassmanagement Lörrach Rheinfelden - Schopfheim (ZSE)
Klinische Sozialarbeit und Pflegeüberleitung
Tel. 07621 / 416-8429 und -8641
Spitalstr. 25, 79539 Lörrach
eMail:
Internet:
[email protected]
www.klinloe.de
Kreiskrankenhaus Lörrach ZSE
Spitalstr. 25, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 416-8641 (Jürgen Pohse)
eMail: [email protected]
Tel. 07621 / 416-8429 (Elena Walter)
eMail: [email protected]
Kreiskrankenhaus Rheinfelden ZSE
Am Vogelsang. 4, 79618 Rheinfelden (Bd.)
Tel. 07623 / 94 -1163 (Friederike Geib)
eMail: [email protected]
Tel. 07623 / 94 -1300 (Michael Nickel)
eMail: [email protected]
Kreiskrankenhaus Schopfheim ZSE
Schwarzwaldstr. 40, 79650 Schopfheim
Tel. 07622 / 395-1416 (Renate Weber)
eMail: [email protected]
St. Elisabethen-Krankenhaus Lörrach
Sozialberatung (Frau Hall)
Feldbergstr. 15, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 171-5400, Fax. 07621 / 171-5498
eMail:
[email protected]
Internet:
www.elikh.de
7.10
Beratung für behinderte Menschen
Die Fritz-Berger-Stiftung unterhält in Lörrach sowie in
Schliengen, Efringen-Kirchen, Rheinfelden und Zell im Wiesental eine Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle
(ipunkt) für ältere Menschen und für Menschen mit Behinderungen sowie ihre Angehörigen. Zu ihren Aufgaben
zählt die neutrale Information über das vorhandene Hilfeangebot, die hilfeerschließende Beratung sowie (falls gewünscht) die Vermittlung von Hilfen (sh. Kap. 7.2).
Die gemeinsame Servicestelle der Rehabilitationsträger
bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg
ist ein Angebot an alle, die Beratung zu Leistungen der Rehabilitation benötigen. Grundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch IX. Als zentrale Anlaufstelle berät die Servicestelle behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen. Zuständig für den Landkreis Lörrach ist:
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Regionalzentrum Freiburg - Außenstelle Lörrach
Regionale Servicestelle (§ 23 SGB IX)
Feldbergstr. 16, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 42256-30, Fax. 07621 / 42256-35
eMail: [email protected]
eMail: [email protected]
Sprechzeiten:
Mo. - Mi.:
08 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
Do.:
08 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Fr.:
08 - 12 Uhr
Wohnberatung trägt dazu bei, dass Menschen im Alter und
bei Behinderungen möglichst lange selbständig in der eigenen Wohnung bleiben können. Manchmal ermöglichen
117
technische Hilfsmittel oder kleinere Anpassungsmaßnahmen den Alltag zu erleichtern und Gefahrenquellen abzubauen. Bei Pflegebedürftigen sind zum Teil Umbaumaßnahmen erforderlich. Wenden Sie sich bei Bedarf an
die Servicestelle der Deutschen Rentenversicherung
(sh. oben)
Ihre Pflegekasse (sh. S. 96)
den Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105),
den ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung (sh. S. 106),
das Deutsche Rotes Kreuz - Kreisverband Säckingen
e.V. (sh. S. 109)
Weiterführende Literatur (sh. S. 141 ff):
7.11
"Informationen für behinderte Menschen" (CD-ROM), zu
beziehen von B-04
"Ratgeber für Menschen mit Behinderung", zu beziehen
von B-04
Übersicht über Nachteilsausgleiche für Menschen mit
Behinderungen, erhältlich bei B-26
„Behinderung. - Alle Leistungen und Rechte, die Ihnen
zustehen“, zu beziehen von B-34
„Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen“, zu beziehen von B-18
Online-Portal: www.online-wohn-beratung.de
Online-Portal: www.nullbarriere.de
Interessenvertretung
Die auf Initiative des Landesseniorenrates in mittlerweile
42 Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs - darunter
auch im Landkreis Lörrach – gebildeten Kreisseniorenräte
haben die Aufgabe, die Probleme und Anliegen der älteren
118
Generation in den Stadt- und Landkreisen aufzugreifen und
im Zusammenwirken mit den kommunalen und staatlichen
Stellen an ihrer Lösung mitzuarbeiten. Der Kreisseniorenrat
setzt sich zusammen aus Vertretern der Altenclubs und Altenbegegnungsstätten sowie sonstiger Vereinigungen älterer
Menschen, aus Vertretern der Heimbeiräte und der im Stadtund Landkreis auf dem Gebiet der offenen Altenhilfe tätigen
Organisationen. Der Kreisseniorenrat wirkt z.B. mit an der
Aufstellung und Fortschreibung des Kreisaltenhilfeplanes
bzw. Kreispflegeplanes, an der alten- und behindertengerechten Gestaltung öffentlicher Einrichtungen etc. Im Sozialausschuss des Kreistages wird er zu allen altenpolitischen
Fragen gehört. Darüber hinaus hat er als Mitglied des Landesseniorenrates die Möglichkeit, die im Landkreis interessierenden Angelegenheiten landesweit vorzutragen, sie mit
anderen Kreisseniorenräten zu diskutieren und in Initiativen
umzusetzen.
Für den Erfolg der Arbeit der Seniorenräte ist es wichtig,
dass sich ältere Menschen zunehmend bereit finden, sich an
ihrer Arbeit aktiv zu beteiligen und sie so zu unterstützen.
Wenn Sie mehr über die Seniorenräte und ihre Arbeit wissen
wollen oder ein konkretes Anliegen haben, können Sie sich
wenden an:
Kreisseniorenrat für den Landkreis Lörrach
c/o Herr Martin Strittmatter
Basler Str. 139, 79540 Lörrach, Tel. 07621 / 418-0
Stadtseniorenrat Rheinfelden
1. Vors. Herbert Rietschle, Friedrichstr. 6 (Gambrinus),
79618 Rheinfelden (Baden), Tel. 07623 / 965280,
eMail: [email protected],
Internet: www.stadtseniorenrat-rheinfelden-baden.de
Sprechzeiten für Mitglieder:
Di.:
15 - 18 Uhr
Auch einige politische Parteien haben Untergliederungen für
Senioren. Auf Kreisebene sind tätig (weitere Gruppen auf
Anfrage bei der jeweiligen Partei):
SPD – Kreisverband, Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Seniorinnen und Senioren
Bahnhofstr. 1, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 10524
CDU-Seniorenunion f. d. Lkrs. Lörrach
Luisenstr. 6, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 3810
7.12
Mieterbund Kreis Lörrach e.V., Tumringer Str. 214,
79539 Lörrach, Tel.: 07621 / 167410,
eMail:
[email protected]
Internet:
www.mieterbund-loerrach.de
Bürozeiten: Mo. - Fr.: 14 - 17 Uhr
(Rechtsberatung nach Vereinbarung)
Haus- und Wohnungseigentümer erhalten als Mitglieder Beratung bei:
Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff):
"Mietnebenkosten", zu beziehen von B-34
„Was ich als Mieter wissen muss. Rechte und Pflichten
im laufenden Mietverhältnis“, zu beziehen von B-34
Beratung in Mietangelegenheiten
Mitglieder in einem Mieterschutzbund erhalten Beratung in
allen Fragen des Mietrechts und sind automatisch mietrechtsschutzversichert.. Es besteht für die Mitglieder somit
kein prozessuales Risiko. Zuständig für den Landkreis Lörrach ist:
Sonstige Bürozeiten:
Di. u. Mi.: 09 – 12 Uhr
Di.:
15 – 18 Uhr
7.13
Telefonseelsorge
Die Mitarbeiter/innen am Telefon sind für all jene da, die in
einer Notlage einen Gesprächspartner suchen. Dabei wird
versucht, jeden Anrufer vorurteilsfrei anzunehmen und ihm
im Gespräch Lösungsmöglichkeiten für seine Probleme aufzuzeigen. Was immer ein Anrufer sagt, der Mitarbeiter / die
Mitarbeiterin hört ihm aufmerksam zu, denkt mit, antwortet
ihm und schweigt über alles.
Die Telefonseelsorge Lörrach - Waldshut ist rund um die Uhr
kostenlos zu erreichen unter den bundeseinheitlichen Rufnummern:
Tel. 0800 / 111 0 111 oder 0800 / 111 0 222
Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein
Lörrach – Bad Säckingen e.V., Feldbergstr. 18,
79539 Lörrach, Tel. 07621 / 46180,
eMail: [email protected]
119
7.14
Verbraucherberatung der Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg e.V.
Immer wieder kommt es zu Problemen zwischen privaten
Endverbrauchern und gewerblichen Anbietern. Ob einem
beim Surfen im Internet ein Vertrag untergeschoben wird,
die Handwerkerrechnung viel höher ausfällt, als bei der Auftragsvergabe besprochen, die Bank Gebühren errechnet, die
fragwürdig erscheinen oder es Probleme mit der Abrechung
von Arzt oder Pflegedienst gibt: Die Fach- und Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
hilft hier weiter.
Doch nicht nur bei der Klärung rechtlicher Fragen finden
Verbraucher Unterstützung: In den Beratungsstellen Freiburg und Waldshut-Tiengen hält die Verbraucherzentrale ein
umfangreiches Informationsangebot beispielsweise zu Warentests bereit, berät zu Fragen der „passenden“ Geldanlage
und Altersvorsorge und gibt Tipps zum Energie einsparen.
Persönliche Beratungstermine für die Beratungsstellen in
Freiburg und Waldshut-Tiengen können montags bis donnerstags zwischen 10 und 18, freitags bis 14 Uhr unter der
Nummer 01805 – 50 59 99 (0,14 Euro pro Minute aus dem
deutschen Festnetz – aus Mobilfunknetzen höhere Preise
möglich) oder während der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Beratungsstellen:
120
Verbraucherzentrale Freiburg
Kaiser-Joseph-Straße 271, 79098 Freiburg
Di.: 10-13 Uhr, Do.: 15-18 Uhr
Verbraucherzentrale Waldshut-Tiengen
Parkhaus Kornhaus, 79761 Waldshut-Tiengen
Di.: 15-17 Uhr
Weitere Informationen bietet die Verbraucherzentrale auf
ihrer Homepage unter www.vz-bw.de an. Die individuelle telefonische Beratung wird landesweit über Fachberatungstelefone unter folgenden Nummern angeboten:
Telekommunikation, Freizeit, Haushalt
(Mo-Do 10-18 Uhr) ......................................... 0900-1-77 444-1
Ernährung, Kosmetik, Hygiene
(Mo-Do 15-18 Uhr) ......................................... 0900-1-77 444-2
Versicherungen (Mo-Do 10-18 Uhr) ................ 0900-1-77 444-3
Altersvorsorge, Banken, Kredite
(Mo-Do 10-18 Uhr) ......................................... 0900-1-77 444-4
Bauen und Wohnen (Mo-Do 10-18 Uhr) .......... 0900-1-77 444-5
Energie (Mo-Do 15-18 Uhr) ............................. 0900-1-77 444-6
Die Telefonberatung kostet 1,75 Euro pro Minute aus dem
deutschen Festnetz, aus den Mobilfunknetzen abweichende
Preise.
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. in
Karlsruhe bietet montags und donnerstags zwischen 16 und
18 sowie dienstags und mittwochs von 10 bis 14 Uhr eine
telefonische Patientenberatung unter der Nummer 0721 / 98
45 121 an.
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Paulinenstraße 47, 70178 Stuttgart
Tel. 0711 66 91 10, Fax. 0711 66 91 50
eMail: [email protected], Internet: www.vz-bw.de
7.15 Schuldnerberatung
Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff):
An die Schuldnerberatung kann man sich wenden, wenn einem seine Schulden über den Kopf gewachsen sind oder zu
wachsen drohen, und man sich nicht mehr in der Lage sieht,
seine finanziellen Probleme selbst zu lösen.
Im Rahmen der Insolvenzordnung können unter gewissen
Umständen auch "Privatpersonen" ein Insolvenzverfahren
beantragen, mit dem Ziel, nach einer Wohlverhaltensperiode
von insgesamt 6 Jahren Restschuldbefreiung zu erreichen.
Voraussetzung hierfür ist die Bescheinigung einer geeigneten Stelle über das Scheitern von außergerichtlichen Verhandlungen. Geeignete Stellen in diesem Sinne sind z.B.
Anwälte, Steuerberater und Schuldnerberatungsstellen mit
entsprechender Qualifikation.
Bezieher von Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
wenden sich an:
Jobcenter Landkreis Lörrach - Schuldnerberatung
Brombacher Str. 2 (Büro 1.46 bzw. 1.47), 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 410-5118 bzw. 5119
7.16
Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familienund Lebensfragen
Kath. Gesamtkirchengemeinde Lö.
Schwarzwaldstr. 1 (3. OG im Eckhaus gegenüber Rathaus und Busbahnhof), 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 3087
eMail:
[email protected]
Internet:
www.efl-loerrach.de
Psychologische Paar- und Lebensberatungsstelle
Haagener Strasse 27, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 88128
eMail:
[email protected]
Schuldnerberatung außerhalb SGB II bieten:
Caritasverband für den Landkreis Lörrach e.V. (sh. S.
108)
Diakonisches Werk der evang. Kirchenbezirke im Landkreis Lörrach ( sh. S. 110)
Psychologische Beratung
Bei Krisen und Konflikten in Ehe und Partnerschaft, Schwierigkeiten in der Familie bzw. Problemen mit der eigenen Lebensbewältigung kann ein Beratungsgespräch mit einem
psychologisch geschulten Mitmenschen sehr hilfreich sein.
In einem solchen Fall können Sie sich an eine der folgenden
Beratungsstellen wenden:
Sprechzeiten : nach telefonischer Vereinbarung.
"Was mache ich mit meinen Schulden?", zu beziehen
von B-06
„Geschafft: Schuldenfrei“, zu beziehen von B-34
"Restschuldbefreiung – Eine Chance für redliche
Schuldner“, zu beziehen von B-03
„Die Kostentreiber in den Griff bekommen“, zu beziehen
von B-34
121
7.17 Betreuung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Wer seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann,
kann einen rechtlichen vertreter bekommen. Dies sind nicht
automatisch Ehepartner oder Kinder. Vertretungsberechtigt
ist nur, wer eine rechtsgüpltige Vollmacht besitzt oder vom
gericht zum rechtlichen Betreuer bestellt wurde.
Eine Vollmacht kann als Vorsorgevollmacht erteilt werden,
solange jemand noch geschäftsfähig ist. Sie kann für Einzelbereiche oder aber auch für alle Lebensbereiche erteilt werden. Sie gilt auch noch, wenn Geschäftsunfähigkeit eingetreten ist und kann, wenn dies ausdrücklich geregelt ist, auch
über den Tod hinaus erteilt werden. Die Vorsorgevollmacht
muss schriftlich abgefasst sein und alle Bereiche ausdrücklich nennen, die der Bevollmächtigte regeln soll (z.B.
Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, finanzielle
Transaktionen). Der Bevollmächtigte unterliegt keiner staatlichen Kontrolle.
Eine Betreuungsverfügung ist sinnvoll, wenn jemand nicht
mehr geschäftsfähig ist, jedoch noch in der Lage ist, seinen
Willen kundzutun. Hiermit kann festgelegt werden, wer Betreuer werden soll und wie dieser seine Aufgaben wahrnehmen soll. Die Betreuungsverfügung ist dann für Betreuer und
Betreuungsgericht bindend, wenn die Wünsche zumutbar
zu erfüllen sind. Wird jemand, nachdem er eine Betreuungsverfügung abgefasst hat, betreuungsbedürftig, muss das Betreuungsgericht dann den gewünschten Betreuer einsetzen.
Die Betreuungsverfügung sollte bei den wichtigen Dokumenten aufbewahrt oder an die Person weitergegeben werden,
die dann BetreuerIn werden soll.
122
Weitergehende Informationen und Beratung erhalten Sie im
Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105), im
ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung (sh. S. 106) sowie bei:
Betreuungsverein des Landkreises Lörrach
Palmstr. 3 (Büro 2.93), 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 410-5175 oder -5176
Fax. 07621 / 410-95175 oder -95176
Landratsamt Lörrach - Behindertenhilfe & Betreuungsbehörde
Palmstr. 3, 79539 Lörrach,
Zi. 2.88: Tel. 07621 / 410-5170, Fax. 07621 / 410-95170
Zi. 2.87: Tel. 07621 / 410-5171, Fax. 07621 / 410-95171
Sprechstunden :
Mo.- Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr Do.: 14.00 - 17.30 Uhr
SKM - Kath. Verein für soziale Dienste im Landkreis
Lörrach e.V.
Hebelstr. 5, 79650 Schopfheim
Tel. 07622 / 671717-0, Fax. 07622 / 671717-9
eMail: [email protected]
Internet: www.skm-loerrach.de
Betreuungsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 408-0
eMail: [email protected]
Betreuungsgericht Schopfheim
Hauptstr. 16, 79650 Schopfheim
Tel. 07622 / 67770, Fax. 07622 / 6777-67
eMail: [email protected]
Notariat Schönau
Friedrichstr. 24, 79677 Schönau im Schwarzwald
Tel.: 07673 / 911317
[email protected]
Notariat Schopfheim
Hauptstraße 16, 79650 Schopfheim
Tel.: 07622/6777-12
[email protected]
Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen (sh. Kap. 8.10) können gegen Gebühr hinterlegt werden bei:
Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister
Postfach 080151, 10001 Berlin
Tel. 0800 / 3550500 (gebührenfrei)
Internet: www.vorsorgeregister.de
Betreuungsgericht Schönau
Friedrichstr. 24, 79677 Schönau
Tel. 07673 / 9113-0, Fax. 07673 / 9113-20
eMail: [email protected]
Weiterführende Informationen (sh.S. 141 ff):
Notariat Kandern
Hauptstr. 18, 79400 Kandern
Tel.: 07626 / 97294-0
[email protected]
"Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung", zu beziehen von B-03
„Betreuung. – Rechtliche Sicherheit für Betreuer, betreute und Angehörige“, zu beziehen von B-34
Notariat Lörrach
Tumringer Str. 186, 79539 Lörrach
Tel.: 07621 / 98 677-0
[email protected]
123
7.18
Suchtberatung / Suchttherapie
Die Suchtgefährdung älterer Menschen (vor allem durch Alkohol bzw. Medikamente) wird oft unterschätzt, verharmlost
oder verleugnet. Bei Alkohol- oder Medikamentenproblemen
sowie anderen Suchtformen können sich Betroffene sowie
deren Angehörige beraten lassen und erhalten Informationen über Hilfemöglichkeiten (Vorbeugung, Erkennen einer
Suchtgefährdung, Therapie, Rehabilitation, Selbsthilfegruppen etc.) (a) im Alter bis unter 60 Jahren und (b) im Alter von
60 und mehr Jahren bei:
a) Fachstelle Sucht – Baden-Württembergischer Lan-
desverband für Prävention und Rehabilitation (bwlv)
Tumringer Str. 229, 79539 Lörrach,
Tel. 07621 / 162349-0, Fax. 07621 / 162349-99
eMail: [email protected]
b) Regio PSB - Psychosoziale Beratungsstelle
Blaues Kreuz
Spitalstr. 60, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 44612
eMail: [email protected]
Sprechstunden im Kreiskrankenhaus Lörrach:
Mi.: 10 - 12 Uhr
Hilfe für abhängigkeitskranke Männer und Frauen ab 55 Jahren bietet auch die Rehabilitationsklinik Birkenbuck. Das Angebot "K-55" will Frauen und Männern mit Missbrauchs- und
Abhängigkeitsproblemen, die nicht mehr im bzw. unmittelbar
vor ihrem Ausstieg aus dem Erwerbsleben stehen, eine gezielte, qualifizierte, therapeutische Hilfe anbieten. Im Mittelpunkt stehen dabei neben konkreten Hilfestellungen zur
Suchtabstinenz (incl. Fragen der körperlichen Entgiftung)
auch die therapeutische Unterstützung zur Gestaltung der 3.
124
Lebensphase (nach Beruf und Kindererziehung). Die Behandlungsdauer beträgt in der Regel 6-8 Wochen und kann
individuell variiert werden.
Rehabilitationsklink Birkenbuck
Bereich Aufnahme und Diagnostik
79429 Malsburg-Marzell
Tel. 07626 / 902-100 oder -373, Fax. 07626 / 902-402
Weitere Informationen für Suchtgefährdete und Suchtkranke
und deren Angehörige im Landkreis bietet:
Landratsamt Lörrach Kommunale Suchtbeauftragte
Palmstr. 3 (Büro 2.13), 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 410-5020
Fax. 07621 / 410-95020 bzw. -5099
eMail: [email protected]
Internet: www.sucht-loerrach.de
7.19
Hilfe in Rechtsfragen
Auskünfte und Ratschläge in Rechtsfragen zu erteilen setzt
großes Fachwissen und Verantwortungsbewusstsein voraus.
Die Rechtsberatung ist deshalb Personen mit abgeschlossener juristischer Fachausbildung vorbehalten, die hierfür in
der Regel eine Gebühr erheben. Wenn Sie aufgrund Ihres
geringen Einkommens nicht in der Lage sind, die Kosten für
einen Anwalt selbst zu tragen, brauchen Sie dennoch nicht
auf fachkundige Beratung verzichten.
Der Lörrach AnwaltsVerein e.V. bietet jeweils mittwochs von
16 - 18 Uhr in den Räumen des Amtsgerichts Lörrach (Zimmer 0.62) einen Beratungsdienst der Rechtsanwälte an.
Hierbei können einkommensschwache Bürgerinnen und
Bürger, die im Amtsgerichtsbezirk Lörrach wohnen und die
Voraussetzungen zur Gewährung des Armenrechts erfüllen
(Prozesskostenhilfe gem. §§ 114 ff ZPO), kostenlos mündlichen Rat einholen. Die Voraussetzungen sind vor Inanspruchnahme durch Einkommensnachweise nachzuweisen.
Lörracher AnwaltsVerein e.V.
Hauptstr. 333, 79576 Weil am Rhein
Tel. 07621 / 4223555
Weitergehende Hilfe in fast allen Rechtsfragen ist nach dem
Beratungshilfegesetz möglich. Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, können Sie sich entweder mit der Bitte um Beratungshilfe direkt an einen Anwalt Ihrer Wahl wenden oder
zuvor beim zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für die Beratungshilfe besorgen. In beiden Fällen benötigen Sie einen Einkommensnachweis (z. B. Rentenbescheid etc.). Beim Rechtsanwalt müssen Sie dann nur noch
eine geringe Schutzgebühr (z.Z. 10,- €) entrichten, die in begründeten Fällen auch erlassen werden kann.
Auch bei einem evtl. notwendigen Gerichtsverfahren brauchen Sie aus Angst vor den Gerichtskosten nicht auf Ihr
Recht zu verzichten. Wenn Sie anspruchsberechtigt sind,
der Rechtsstreit hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet und
nicht mutwillig erscheint, haben Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Weitere Auskünfte erteilt das zuständige Amtsgericht oder
der örtliche Anwaltsverein:
Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstraße 4 + 4a, 79539 Lörrach
Tel.: 07621 / 408-0, Fax. 07621 / 408-180
125
Amtsgericht Schopfheim
Hauptstraße 16, 79650 Schopfheim
Tel.: 07622 / 6777-0, Fax. 07622 / 6777-67
Amtsgericht Schönau
Friedrichstraße 24, 79677 Schönau
Telefon: 07673 / 9113-0, Fax. 07673 / 9113-20
Weiterführende Informationen:
7.20
"Beratungs- und Prozesskostenhilfe", zu beziehen von
B-03
Besuchsdienst
7.21
Neben den bereits genannten gibt es im Landkreis Lörrach
eine Vielzahl weiterer Beratungsstellen sowie Selbsthilfeund Interessengruppen, die aber aus Platzgründen hier nicht
alle aufgeführt werden können. Sie werden Ihnen jedoch auf
Anfrage von den Freien Wohlfahrtsverbänden, den Krankenund Pflegekassen sowie der Fachstelle für Planung und
Steuerung in der Altenhilfe des Landratsamts genannt.
Eine Adressenliste "Selbsthilfegruppen im Landkreis Lörrach" ist erhältlich bei:
Wenn man krank oder pflegebedürftig ist und die eigene
Wohnung nicht oder nur selten verlassen kann, dann freut
man sich ganz besonders über einen Besuch.
In vielen Städten und Gemeinden des Landkreises gibt es zumeist von den Kirchen oder Freien Wohlfahrtsverbänden
organisierte - Besuchsdienste. Ihnen gehören häufig sozial
engagierte Männer und Frauen an, die sich viel Zeit für ein
Gespräch nehmen. Sie haben ein offenes Ohr für alles, was
man ihnen anvertraut, und bewahren Stillschweigen gegenüber anderen.
Ob es auch in Ihrer Nähe einen solchen Besuchsdienst gibt,
können Sie bei Ihrer Pfarrgemeinde, dem Bürgermeisteramt,
dem Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach (sh. S. 105) dem
ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung (sh. S. 106) oder einem der
freien Wohlfahrtsverbände (sh. S. 106 ff) erfahren.
126
Sonstige Beratungsstellen, Helferkreise,
Selbsthilfe- und Interessengruppen
Landratsamt Lörrach - Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen
Palmstr. 3, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 410-2183, Fax. 07621 / 410-92183
eMail: [email protected]
Über die nächstgelegene Selbsthilfegruppe bzw. deren
Dachverband informiert gegen Übersendung eines frankierten und an sich selbst adressierten Rückumschlages (DIN A
4) bundesweit:
NAKOS, Wilmersdorfer Str. 39, 10627 Berlin
Tel. 030 / 31018960, Fax. 030 / 31018970
eMail: [email protected]
Termine und Sprechzeiten der nachfolgend genannten Einrichtungen und Gruppen erfahren Sie auf telefonische Anfrage:
AIDS - anonyme Tests / Beratung
Landratsamt Lörrach – FB Gesundheit, Palmstr. 3
(Haus II), 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 410 -2181
Aktion Multiple Sklerose Erkrankter (AMSEL)
c/o Hannelore Flum
Telefon: 07624 / 2240
Angehörige psychisch Kranker - Selbsthilfegruppe
Steinen, Entegast 4, 79650 Schopfheim, Tel. / Fax.
07627 / 1604, eMail: [email protected]
Arbeitskreis Soziale Dienste der kath. Pfarrgemeinde St. Peter und Paul Weil
Rudolf-Virchow-Str. 8, 79576 Weil am Rhein
Tel. 07621 / 422399-0
Bad Bellinger Selbsthilfe e.V. zur Vorbeugung u.
Behandlung von Osteoporose, Rheuma, MorbusBechterew, Arthrose u. Muskelerkrankungen
c/o Sigurd Jaks, Von-Andlaw-Str. 9, 79415 Bad Bellingen, Tel. 07635 / 81080
Begleitetes Wohnen in Familien / Psychiatrische
Familienpflege
Caritasverband für den Landkreis Lörrach e.V.
Haagener Str. 15 a, Tel. 07621 / 927530
Fax. 07621 / 927538
Behinderten.- und Rehabilitationssportverein Lörrach (BRSV) e.V. , Margit Müller, Gottfried-Keller-Str. 5
79585 Steinen, Tel. 07627 / 2184, Fax. 07627 / 970941
eMail: [email protected]
Internet: www.brsv-loerrach.de
Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V.
Lörrach, c/o Herr Knebel, Tel. 0761 / 36122
eMail: [email protected],
Internet: www.bsv-suedbaden.org
Bundesverband der Organtransplantierten
e.V. (BDO), Kontakt Südbaden: Burkhard Tapp
Hauptstr. 237, 79650 Schopfheim, Tel. / Fax. 07622 /
6844156, eMail: [email protected]
Internet: www.bdo-ev.de
bwlv Suchthilfezentrum für Suchtkranke
Tumringerstr. 229, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 162349-0
Caritasgruppe der kath. Pfarrgemeinde Kandern
Tel. 07626 / 970033
Caritaskonferenz der kath. Pfarrgemeinde St. Peter
(Lörrach)
Besuchsdienst für ältere Menschen, Tel. 07621 / 10971
CFS / MCS (Chronisches Erschöpfungssyndrom)
Selbsthilfegruppe, c/o Maria Wuchner
Tel.: 07621-86443
Coronarsportgruppen (Herz und Kreislauf)
in Lörrach, Weil am Rhein und Kandern (sh. Behinderten.- und Rehabilitationssportverein Lörrach (BRSV)
e.V.)
Depressiv erkrankte Menschen - Selbsthilfegruppe
Tel. 07762 / 7150 oder 07621 / 9275-30
127
Deutsche Parkinsonvereinigung e.V. - Regionalgruppe Lörrach
Regionalleiter Dieter Kramer, Neuteichstr. 20
79585 Steinen, Tel. 07627 / 972351
eMail: [email protected]
Internet: www.parkinson-loerrach.de
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPWV)
- Vertretung im Landkreis Lörrach
Wintersbuckstr. 7, 79539 Lörrach
Telefon: 07621 / 4010-0, Fax. 07621 / 140194
Diabetes Selbsthilfegruppe Rheinfelden
Tel. 07623 / 1410 (Praxis Dr. Schulte-Kemna)
Diabetes Selbsthilfegruppe Schopfheim
Tel. 07622 / 3951381 oder 3950 (Krankenhaus Schopfheim)
Diabetiker Stammtisch Lörrach
Tel. 07621 / 3131 (Bahnhof-Apotheke)
eMail: [email protected]
Internet: www.bahnhof-apo.de
Diabetikersportgruppen
in Kandern und Lörrach (sh. Behinderten.- und Rehabilitationssportverein Lörrach (BRSV) e.V.)
DSCM e.V. - Deutsche Syringomyelie und Chiari
Malformation e.V. - Ortsgruppe Rheinfelden,
c/o Monika Lützelschwab, Tel.: 07623 / 8734,
Internet: www.dscm-ev.de,
eMail: [email protected]
128
DVMB Deutsche Vereinigung MORBUS
BECHTEREW e.V.
Treffpunkt: Evangelische Friedensgemeinde Lörrach
c/o Karsten Lange, Tel. 07621 / 5702575
Internet: www.dvmb-bw.de; www.bechterew.de
EA-Gruppe Lörrach (Selbsthilfe für seelische Gesundheit), Tel. 07622 / 9501
Erich-Reisch-Haus, Anlaufstelle u. Übernachtungsmöglichkeit f. wohnungslose Männer und Frauen
(sep. Frauenbereich), Wallbrunnstr. 77, 79539 Lörrach,
Tel. 07621 / 93040 (Tag u. Nacht)
Förderverein für Krankenpflege und soziale Aufgaben e.V. - Besuchsdienst
Ansprechperson: Frau Thamm, Tel. 07673 / 349
Frauen helfen Frauen e.V., Frauenhaus, Postfach 14
64, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 49325
Frauenberatungsstelle e.V. (psychosoziale Beratung
für Frauen sowie gegen sexuellen Missbrauch)
Humboldtstr. 14, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 87105
Frauenselbsthilfe nach Krebs
Gruppe Lörrach: Tel. 07627 / 9729966
Haus Sonnenschein - Tages- und Begegnungsstätte
des DW der evangelischen Kirchenbezirke im Landkreis Lörrach für psychisch kranke Menschen
Haagener Str. 27, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 926319
Herztreff - Selbsthilfegruppe für Herzpatienten und
Angehörige –Lörrach, Christa und Gerd Kürmann, Tel.
07621 / 2633, Dr. Walter Taeschner, Tel. 07621 /
919310, eMail: [email protected]
IG Miteinander für Behinderte und Nichtbehinderte
c/o Jörg Nörenberg, Tel. 07621 / 43069 (p.) oder 07621
/ 178339 (d.), eMail: [email protected]
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung - Kreisvereinigung Lörrach e.V., Wintersbuckstr.
7, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 4010-0, Fax. 07621 /
140194, Internet: www.lebenshilfe-loerrach.de
eMail: [email protected]
Menschen nach Krebs
Selbsthilfegruppe Kandern, Tel. 07626 / 8450
ILCO - Stomaträger Selbsthilfegruppe - RheinfeldenAdelhausen, Tel. 07627 / 2648
Kontaktclub für psychisch Kranke des DW der
evangelischen Kirchenbezirke im Landkreis Lörrach
- Dienststelle Lörrach
Haagener Str. 27, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 9263-0
Netzwerk der Rollstuhlfahrer e.V.
Gruppen in Lörrach, Schopfheim, Weil am Rhein,
Rheinfelden, c/o Irena Rietz, Tel. 07621 / 1301059
eMail: [email protected]
Internet: www.rollinetzwerk.de
Offene Mobbing-Selbsthilfegruppe
Arbeitnehmerseelsorge Region Hochrhein
c/o Michael Herzog, Tel. 07751 / 8314-408
Osteoporose - Selbsthilfegruppe Schopfheim
Renate de Benedictis, Tel. 07624 / 6828
Prostatakrebs
Selbsthilfegruppe Lörrach, Tel.: 07627 7451
Psoriasis - Selbsthilfegruppe Hochrhein Markgräflerland e.V., c/o Karl-Heinz Schmidt
Silcherweg 26, 79591 Eimeldingen
Tel.: 07621 / 1607311
Rheuma-Liga - Arbeitsgemeinschaft Lörrach
c/o Liddy Reisner, Wallstraße 2, 79576 Weil am Rhein
Tel.: 07621 / 5108570
Kontaktclub für psychisch Kranke des DW der
evangelischen Kirchenbezirke im Landkreis Lörrach
- Dienststelle Schopfheim
Hauptstr. 94, 79650 Schopfheim, Tel. 07622 / 697596-0
Kontaktclubs für psychisch Kranke des Sozialpsychiatrischen Dienstes (Angebot in Herten und Weil)
Haagener Str. 15 a, 79539 Lörrach, Tel. 07621 / 927530
Fax. 07621 / 927538
Kopfschmerzen & Migräne - Selbsthilfegruppe
Deutsche Schmerzhilfe Südbaden e.V.
Gisela & Heinz Postleb, Tel. / Fax. 07622 / 3270
eMail: [email protected]
129
Schlaganfall Selbsthilfegruppe Lörrach und SteinenMühlehof, c/o Herbert Bach, Carl-Keller-Weg 2,
79539 Lörrach, Tel.: 07621 / 89289
eMail: [email protected]
Selbsthilfegruppe "Grüner Star / Glaukom"
Sabine Weber, Tel. 07622 / 64803
eMail: [email protected]
Sozialpsychiatrischer Dienst für den Landkreis Lörrach - Beratung für psychisch Kranke und ihre Angehörigen
Haagener Str. 15a, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 927530, Fax. 07621 / 927538
Selbsthilfegruppe CFS / MCS (Chronisches Erschöpfungssyndrom), c/o Maria Wuchner
Tel.: 07621-86443
Sportgruppe für Wirbelsäuleschäden
in Lörrach (sh. Behinderten.- und Rehabilitationssportverein Lörrach (BRSV) e.V.)
Selbsthilfegruppe Kopfschmerzen & Migräne
Deutsche Schmerzhilfe Südbaden e.V.
Gisela & Heinz Postleb, Tel. / Fax. 07622 / 3270
eMail: [email protected]
Stotterer Selbsthilfe Lörrach, c/o Arno Markmann
Tel. 07622 / 6843210, eMail: [email protected]
Internet: http://www.stottern-loerrach.de
Tinitus - Selbsthilfe Lörrach
c/o Katharina Schilling, Tel. 07621 / 949554
Selbsthilfegruppe Lungenemphysem-COPD - Südbaden Region Weil am Rhein
c/o Ilona Büchele, Tel. 07621 / 74312
mit Lungensportgruppen in Lörrach, Weil am Rhein und
Rheinfelden (sh. Behinderten.- und Rehabilitationssportverein Lörrach (BRSV) e.V.)
Trauernde Eltern - Selbsthilfegruppe
79639 Grenzach-Wyhlen, c/o Christa Paeckelmann
Tel. 07624 / 5573, eMail: [email protected]
Weißer Ring – Rat und Hilfe für Kriminalitätsopfer
Kontakttelefon: 07621 / 705214 oder 0151 / 55164630
eMail: [email protected]
Internet: www.weisser-ring.de
Selbsthilfegruppe Menschen nach Krebs
Rheinfelden & Grenzach-Wyhlen
Tel. 07624 / 2646
Seniorenunion Schopfheim (Kummerkasten)
Tel. 07622 / 8931
130
7.22
Bürgertelefon des BMAS
Jede Woche, Montag bis Donnerstag, von 8.00 bis 20.00
Uhr, ist für 0,14 € / Min. aus dem dt. Festnetz (Mobilfunk
max. 0,42 € / Min.) das bundesweite "Bürgertelefon" des
Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMAS)
zu erreichen und zwar zu den Themen:
Rente ..........................................
Unfallversicherung / Ehrenamt ....
Arbeitsrecht .................................
Teilzeit / Altersteilzeit / Minijobs ..
Behinderung ...............................
Schreibtelefon für Gehörlose ......
und Hörgeschädigte
Internet:
eMail:
www.bmas.de
[email protected]
Tel. 01805 / 676710
Fax. 01805 / 676717
Tel. 01805 / 676711
Fax. 01805 / 676717
Tel. 01805 / 676713
Fax. 01805 / 676717
Tel. 01805 / 676714
Fax. 01805 / 676717
Tel: 01805 / 676715
Fax. 01805 / 676717
Tel. 01805 / 676716
Fax. 01805 / 676717
8. Kurz und bündig –
Tipps in Stichworten
8.1
Die richtige Geldanlage
Viele ältere Menschen legen Geld auf die Seite, um im Notfall darauf zurückgreifen zu können. Gänzlich abzuraten ist
davor, Geld über den aktuellen Bedarf hinaus zu Hause aufzubewahren (Diebstahlgefahr, Zinsverlust, etc.). Ersparnisse
sollten vielmehr bei einer Bank oder Sparkasse angelegt
werden.
Die unter älteren Menschen verbreiteteste (leider jedoch relativ schlecht verzinste) Anlageform ist sicherlich neben dem
Girokonto das "normale Sparbuch" mit gesetzlicher Kündigungsfrist. Hier kann man ohne Nachteile monatlich bis zu
2.000,- € abheben; größere Beträge sollte man aber 3 Monate vorher kündigen, um Zinsverluste zu vermeiden. Neben
dem "normalen Sparbuch" sollte man unbedingt auch ertragsreichere Anlageformen in Erwägung ziehen, die grundsätzlich nach Sicherheit, Anlagedauer, Verfügbarkeit, Kursrisiko, Ertrag und Verwaltung der Geldanlage unterschieden
werden können (z.B. Spareinlagen mit ein- bis fünfjähriger
Kündigungsfrist, Bonussparen, Sparbriefe, Vorsorge- oder
Versicherungssparen, Kauf von festverzinslichen Wertpapieren, Tagesgeld etc.).
Über die für Ihre persönlichen Verhältnisse günstigste Anlageform bzw. Anlagenkombination sollten Sie sich bei Bedarf
unverbindlich von einem Fachmann bei Ihrer Bank oder
Sparkasse beraten lassen.
131
Von Kapitalerträgen (Zinsen) oberhalb der Freibeträge von
z.Z. 750,- € für Ledige und 1.500,- € für Verheiratete (zzgl.
Werbungskostenpauschale von 51,- bzw. 102,- €) wird eine
30%ige Zinsabschlagsteuer erhoben.
Entgegen einer weit verbreiteten Annahme werden jedoch
auch Kapitalerträge unterhalb der genannten Freibeträge
besteuert, wenn nicht eine sog. Zinsfreistellung beim kontoführenden Kreditinstitut beantragt wurde. Ein solcher Zinsfreistellungsauftrag ist somit auch bei kleinen Sparguthaben immer anzuraten. Zuviel bzw. zu Unrecht abgeführte
Zinsabschlagsteuer kann andernfalls nur durch die Abgabe
einer Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt wieder
zurückverlangt werden.
Nähere Informationen erteilen die Kreditinstitute oder das
zuständige Finanzamt.
Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff):
8.2
"ABC der Geldanlage", zu beziehen von B-34
„Finanzen im Ruhestand“, zu beziehen von B-34
Versicherungen
Mit einer Versicherung lässt sich manches Risiko im Leben
abdecken. Doch nicht jede Versicherung ist für jeden sinnvoll. Aufgrund einer veränderten Lebenssituation im Alter
sind manche Versicherungen, die man in jüngeren Jahren
abgeschlossen hat, überflüssig.
132
Beratung dazu, welche Versicherungen in Ihrem konkreten
Fall sinnvoll sind und welche Sie getrost kündigen können,
erhalten Sie bei der nächstgelegenen Verbraucherzentrale.
Weiterführende Informationen:
8.3
"Richtig versichert – Wer braucht welche Versicherungen?", zu beziehen von B-34
"Kündigung von Versicherungsverträgen", zu beziehen
von B-34
Das so genannte "Kleingedruckte"
Die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer müssen
bei Verträgen genau geregelt sein, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen. Man sollte sie unbedingt kennen, um keine
unliebsamen Überraschungen zu erleben. Das sog. "Kleingedruckte" in vielen Verträgen - häufig gespickt mit schwer
verständlichen juristischen Fachbegriffen - macht das jedoch
nicht einfach.
Lesen Sie die Vertragsbedingungen dennoch in jedem Fall
aufmerksam durch oder bitten Sie einen Bekannten darum.
Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Eiligen Vertretern kann man einen Vertrag auch mit der Post zusenden.
Unterschreiben Sie nie etwas, was Sie nicht genau verstanden haben. Bei Unklarheiten sollten Sie sich immer Bedenkzeit einräumen und fachkundig beraten lassen. Wenn Sie
der Meinung sind, dass man Sie betrogen hat, scheuen Sie
sich nicht davor, die nächstgelegene Polizeidienststelle zu
informieren.
8.4
Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen
Nicht selten bereut man schon bald den Kauf an der Haustür, weil man den Artikel oder die Leistung gar nicht braucht,
der Kaufpreis sich als überhöht erweist oder man gar regelrecht zum Kauf gedrängt wurde.
Man kann solche Haustürgeschäfte, aber auch Geschäfte in
der Wohnung, auf der Straße oder auch bei sog. "Kaffeefahrten" widerrufen (d. h. rückgängig machen). Zu beachten
ist dabei:
Die Frist beträgt eine Woche ab Kaufdatum.
Der Widerruf muss schriftlich an den Vertragspartner
gerichtet werden (am besten per Einschreiben mit
Rückschein).
Gründe müssen nicht angegeben werden.
Lassen Sie sich unbedingt eine Vertragsdurchschrift
geben, damit Sie für einen späteren Widerruf die notwendigen Unterlagen haben.
Achten Sie bei Vertragsabschluss auf das Datum, den
manchmal wird versucht, durch eine Rückdatierung das
Widerrufsrecht praktisch auszuschließen. Gewöhnen
Sie sich an, bei jeder Unterschrift handschriftlich das
Datum hinzuzufügen.
Fehlt eine Belehrung über das Widerrufsrecht auf dem
Vertragsformular, ist auch nach einer Woche noch ein
Widerruf möglich.
Das Widerrufsrecht entfällt jedoch:
wenn man einen Vertreter selbst bestellt hat,
bei Beträgen bis zu 40,- €, wenn man an Ort und Stelle
bezahlt hat,
wenn man von "Privat" kauft,
bei Versicherungsverträgen (z. B. Hausrat- und Unfallversicherung).
Die Lebensversicherungen räumen ihren Kunden freiwillig
ein Widerrufsrecht von 10 Tagen ein. Für Zeitschriften- und
Buchbestellungen gibt es schon seit längerem ein
Widerrufsrecht von einer Woche (Abzahlungsgesetz).
Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff):
8.5
"Vorsicht Abzocke! Das sind Ihre Rechte“, zu beziehen
von B-34
Zusendung unbestellter Waren
Es gibt Betrüger, die davon leben, Sendungen mit wertlosem
Inhalt per Nachnahme oder Boten an Sie zu schicken. Werden diese unbestellten Sendungen angenommen und gleich
bezahlt, ist es bereits zu spät. Prüfen Sie daher genau, ob
Sie Sendungen auch wirklich bestellt haben und nehmen Sie
für Nachbarn nur Sendungen entgegen, wenn Sie ausdrücklich darum gebeten worden sind. Bitten Sie Ihre Nachbarn,
bei Sendungen für Sie ebenso zu verfahren.
Wenn einer unbestellten Sendung eine Rechnung beiliegt,
braucht diese selbstverständlich nicht bezahlt werden. Auch
müssen Sie die Sendung nicht zurücksenden. Allerdings
sollten Sie die unbestellte Ware eine Zeitlang aufbewahren
für den Fall, dass sie der Absender wieder abholen will. Die
Dauer der Aufbewahrungsfrist hängt von Art und Wert der
Ware ab. Auch muss der Absender Ihnen nachweisen, dass
Sie die Sendung überhaupt erhalten haben.
133
Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff):
"Vorsicht Abzocke! Das sind Ihre Rechte“, zu beziehen
von B-34
Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff):
8.6
Kaffeefahrten
Sog. "Kaffeefahrten" sind oft sehr preisgünstig und daher
gerade bei älteren Menschen beliebt. Eine Fahrt ins Grüne
ist dabei häufig kombiniert mit einer Werbeverkaufsveranstaltung.
Prüfen Sie die angebotenen Waren sorgfältig. Seien Sie sich
klar darüber, dass vergleichbare Artikel im Handel oft viel
billiger zu haben sind. Eine großzügige Bewirtung und kleinere Geschenke begründen keine moralische Verpflichtung
zum Kauf. Eine Teilnahmepflicht an der Werbeschau besteht
nicht. Scheuen Sie sich nicht, einen Kaufvertrag binnen einer Woche zu widerrufen (sh Kap. 8.4 Widerruf von Haustürgeschäften u.ä.).
Kaffeefahrten gelten als Pauschalreisen und unterliegen
dem Reisevertragsrecht, wenn sie mit einer Mahlzeit verbunden sind. Dies bedeutet, dass der Veranstalter für Mängel haftet und belangt werden kann. Beschwerde müssen
Sie zunächst beim Reiseleiter oder Busfahrer führen und innerhalb eines Monats nach der Reise schriftlich (möglichst
per Einschreiben + Rückschein) einreichen.
134
"Vorsicht Abzocke! Das sind Ihre Rechte“, zu beziehen
von B-34
„Rate mal, wer dran ist“, zu beziehen von B-06
8.7
Urkunden und ihre Aufbewahrung
Wichtige Urkunden und Unterlagen sollten gesammelt und in
einer Mappe aufbewahrt werden. Den Aufbewahrungsort
sollten Sie einer Person Ihres Vertrauens mitteilen, damit sie
im Notfall schnell greifbar sind. Die Mappe sollte enthalten
(ggf. Hinweise auf die Hinterlegung):
8.8
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familienstammbuch,
Sparkassenbücher, Wertpapiere,
Anstellungsverträge, Zeugnisse,
Testament
Renten- und Krankenversicherungsunterlagen sowie
sonstige Versicherungspolicen,
Verzeichnis der nächsten Angehörigen,
ggf. Patientenverfügung.
Vollmacht
Wenn Sie Ihr Geld nicht selbst von der Bank oder dem Postamt abholen können, kann dies eine Person Ihres Vertrauens mit einer schriftlichen Vollmacht für Sie tun.
8.9
Muster:
Vollmacht
Herr / Frau: ...................................... ist berechtigt,
am ................... oder jeweils zum .................... ….
von meinem Konto (Sparbuch) –Nr .......................
bei der Bank / Sparkasse: ....................................
€ ................ abzuheben.
Ort, Datum, Unterschrift
Eine Vollmacht kann auch als Vorsorgevollmacht und sowohl für Einzelbereiche, als auch alle Lebensbereiche erteilt
werden. Sie gilt auch noch, wenn Geschäftsunfähigkeit eingetreten ist und kann auch über den Tod hinaus erteilt werden. Die Vollmacht muss schriftlich abgefasst sein und alle
Bereiche ausdrücklich benennen, die der Bevollmächtigte
regeln soll.
Eine Vollmacht können Sie jederzeit bei Ihrer Bank, Sparkasse oder dem Postamt widerrufen. Bedenken Sie aber
gut, wem Sie Ihr Vertrauen schenken, denn eine Vollmacht
kann auch missbraucht werden. Der Bevollmächtigte unterliegt im Gegensatz zu einem gesetzlichen Betreuer keiner
staatlichen Kontrolle. Bedenken Sie auch, dass Ihr Postbote
Ihnen Ihre Rente auch unter bestimmten Voraussetzungen
nach Hause bringt.
Erbfolge und Testament
Beim Tode tritt die gesetzliche Erbfolge ein, wenn diese
nicht durch ein Testament oder Erbvertrag geändert oder
ausgeschlossen worden ist. Die gesetzliche Erbfolge hängt
bei Verheirateten vom Güterstand, also davon ab, ob durch
Ehevertrag Gütergemeinschaft oder Gütertrennung begründet wurde oder ob kein Ehevertrag geschlossen wurde, die
Ehegatten also im gesetzlichen Güterstand lebten und bei
Gütertrennung von der Anzahl der Kinder.
Normalerweise, d. h. wenn der gesetzliche Güterstand nicht
durch Ehevertrag ausgeschlossen oder geändert worden ist,
erbt der überlebende Ehegatte die Hälfte des Vermögens
(ggf. auch Schulden) und die Kinder - wenn diese verstorben
sind - die Enkel, die andere Hälfte. Ist kein Ehegatte (mehr)
vorhanden, so erben die Kinder zu gleichen Teilen. An die
Stelle von verstorbenen Kindern treten deren Kinder in den
Anteil des Verstorbenen zu gleichen Teilen ein. Sind keine
Abkömmlinge vorhanden, so erbt der überlebende Ehegatte
neben Eltern, wenn diese nicht mehr leben neben Geschwistern, und wenn auch solche nicht mehr vorhanden sind, neben Großeltern des Verstorbenen 3/4 der Hinterlassenschaft. Sind weder Kinder noch Eltern und Geschwister oder
Großeltern vorhanden, so erbt der überlebende Ehegatte
allein.
Falls Ihnen die gesetzliche Erbfolge nicht zusagt, können
Sie diese abändern oder ganz übergehen, allerdings mit
Einschränkungen, welche sich aus dem Pflichtteilsrecht
von Kindern, Eltern und Ehegatten ergeben. Die Pflichtteilsberechtigten haben gegen den oder die testamentarisch eingesetzten Erben einen Anspruch auf Geldzahlung in Höhe
der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
135
Die gebräuchlichste Art, selbst zu bestimmen, an wen das
Vermögen gehen soll, ist neben dem Erbvertrag das Testament. Man unterscheidet drei Hauptformen:
das sogenannte öffentliche Testament, bei dem der
Notar aufgrund der Angaben des Testierenden die Testamentsurkunde abfasst und anschließend aufbewahrt;
das sogenannte eigenhändige Testament; es muss
mit der eigenen Hand (nicht mit der eigenen Schreibmaschine) geschrieben sein und die Angaben über den
Ort und das Datum der Niederschrift und die volle Unterschrift enthalten;
das gemeinschaftliche Testament, welches nur Ehegatten errichten können. Es kann sowohl vor einem Notar als auch eigenhändig errichtet werden. Hierzu ist erforderlich und genügend, dass ein Ehegatte den ganzen
Testamentstext schreibt, Ort und Datum und seine Unterschrift darunter setzt und der andere Ehegatte hinzufügt, dass dies auch sein letzter Wille sei und ebenfalls
Ort und Datum und Unterschrift hinzufügt.
Gemeinschaftliche Testamente erzeugen meist eine Bindungswirkung und können vom Überlebenden unter Umständen nicht ohne weiteres widerrufen werden, während ein
von einer Einzelperson errichtetes Testament jederzeit frei
widerruflich ist.
Eigenhändige Einzel- oder gemeinschaftliche Testamente
sollten Sie dem Notar Ihres Wohnortes zur Überprüfung vorlegen und ihm gegen eine geringe Gebühr in amtliche Verwahrung geben, damit es nach dem Tode auch aufgefunden
und eröffnet werden kann.
136
Muster:
Testament
Ich, Maria Freibach, geborene Mai,
setze meinen Ehemann, Franz
Freibach, zu meinem Alleinerben
ein.
Lörrach, den 12.12.2011
Maria Freibach
Sachkundigen Rat in allen Testaments- und Erbrechtsfragen
erteilen die Notariate (sh. S. 123).
Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff):
8.10
"Erben und vererben", zu beziehen von B-03
Patientenverfügung
Viele Menschen sehen in den Möglichkeiten der modernen
Medizin nicht nur Überlebenschancen, sondern auch eine
Bedrohung. Besonders Älteren macht eine scheinbar perfekte Apparatemedizin Angst. Sie fürchten, dass medizinische
Maßnahmen statt einer Wiederherstellung von Lebensqualität nur eine Verlängerung des Leidens bewirken. Der Einsatz
moderner Medizin scheint ihnen dann sinnlos, wenn eine
Rückkehr zu einem als menschenwürdig erfahrbaren Leben
nicht mehr möglich ist oder ein Sterben in Würde verhindert
wird.
Eine Patientenverfügung (ggf. in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung) dient dazu,
seine Wünsche hinsichtlich der medizinischen Behandlung
für den Fall schriftlich zu formulieren, dass man sie dem behandelnden Arzt nicht mehr selbst mitteilen kann.
Beratung zum Thema Patientenverfügung bieten der Pflegestützpunkt des Landkreises Lörrach (sh. S. 105), der
ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung (sh. S. 106), der SKM (sh.
S. 123), der Betreuungsverein des Landkreises (sh. S.
122) sowie die Seniorenberatungsstellen (sh. S. 111).
sprechen. Näheres Informationen hierzu sowie ein kostenloser Vordruck "Erklärung zur Organspende" sind erhältlich
beim:
Infoservice Organspende
Tel. 0800 / 904040-0 (bundesweit kostenlos)
eMail: [email protected], Internet: www.dso.de
Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff):
"Organspende schenkt Leben! - Antworten auf Fragen",
zu beziehen vom Arbeitskreis Organspende (sh. oben)
"Organspenderausweis", zu beziehen von AK Organspende (sh. oben),
Internet: www.dso.de/pdf/ausweis.pdf
Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff):
Patiententelefon, sh. B-32
"Patientenverfügung. Leiden - Krankheit - Sterben. - Wie
bestimme ich, was medizinisch unternommen werden
soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?", zu beziehen
von B-03 (-> Ansicht / Download)
"Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung", zu beziehen von B-34
8.11
8.12
Bei einem Todesfall müssen von den Angehörigen eine Reihe von Formalitäten erledigt werden:
Organspende
Obwohl in Deutschland in jedem Jahr mehr als 3000 Organtransplantationen vorgenommen werden, ist die Versorgung
aller darauf angewiesenen Patienten mangels einer ausreichenden Zahl von Spendern nicht möglich. Durch eine Erklärung zur Organspende (Organspenderausweis) kann man
seine Einwilligung zur Entnahme (einzelner) Organe bzw.
von Gewebe nach seinem Tode erklären bzw. dieser wider-
Was tun bei einem Todesfall?
Wenn der Tod zu Hause eintritt, muss sofort ein Arzt
benachrichtigt werden, der den Tod feststellt und einen
Todesschein ausstellt. Wenn der Tod in einer Einrichtung (z.B. Krankenhaus oder Heim) eintritt, muss der
Totenschein (Todesbescheinigung) bei der Verwaltung
abgeholt werden.
Mit dem Totenschein ist der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung des Sterbeortes (Standesamt) der Tod mitzuteilen. Dort kann auch die Sterbeurkunde ausgestellt
werden, von der Sie mehrere Ausfertigungen benötigen
(u.a. für die Rentenversicherung, für Kontoauflösungen,
für Kündigungen von Versicherungen).
137
138
Innerhalb von 24 bis 36 Stunden muss der / die Verstorbene in eine Leichenhalle überführt werden. Die Bestattung und die Abwicklung der organisatorischen Aufgaben kann auch einem Bestattungsinstitut übertragen
werden.
Als nächstes muss eine Grabstätte besorgt und die Beerdigung beim Friedhofs- oder Pfarramt unter Vorlage
der Sterbeurkunde angemeldet werden.
Abmeldung bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
Hat der verstorbene Ehegatte bereits eine Rente bezogen, so muss beim Postamt (Rentenstelle) das sog.
Sterbevierteljahr beantragt werden, in dem die volle
Rente des/der Verstorbenen weiter gezahlt wird.
Die Lebensversicherung muss unverzüglich, d.h. in der
Regel binnen 48 Stunden informiert werden.
Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, sollten sich die
Hinterbliebenen sofort um die Umschreibung der Verfügungsberechtigung für Bankkonten kümmern.
Die Hinterbliebenenrente (Witwer-/Witwenrente) muss
beim Bürgermeisteramt des Wohnortes oder direkt beim
zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden.
Ein eventuell vorgefundenes Testament ist unverzüglich
dem zuständigen Nachlassgericht zu übergeben. Beim
Notar sollte man zuvor eine beglaubigte Kopie anfertigen lassen.
Wenn Sie Erbe geworden sind, sollten Sie prüfen, ob
Sie die Erbschaft annehmen wollen, denn auch Schulden können vererbt werden. Wenn Sie die Erbschaft
ausschlagen wollen, müssen Sie dies innerhalb einer
Frist von 6 Wochen tun. Einen Erbschein können Sie
beim für den Wohnort des/der Verstorbenen zuständigen Notariat beantragen.
Das Mietverhältnis, das der Verstorbene zu Lebzeiten
unterhalten hat, endet nicht automatisch mit seinem
Tod. In der Wohnung weiterlebende Angehörige können
in das Mietverhältnis eintreten. Sie haben aber auch das
Recht der vorzeitigen Kündigung (unbedingt mit dem
Vermieter sprechen).
Laufende Verträge (z.B. Heimvertrag, Mitgliedschaften,
Telefon, Strom etc.) müssen ggf. gekündigt bzw. umgeschrieben werden (Vorsicht bei Geldforderungen aufgrund nicht zweifelsfrei belegter Verbindlichkeiten
des/der Verstorbenen!).
Um sich unnötige Wege zu ersparen, sollten Sie die erforderlichen Unterlagen (vor allem den Ausweis des/der Verstorbenen wie auch den eigenen, den Totenschein, die Sterbeurkunde, die Geburtsurkunde und das Stammbuch) bei
den verschiedenen Erledigungen stets mit sich führen. Bestattungsinstitute bieten oft gegen Gebühr die Erledigung der
anfallenden Formalitäten an. Lassen Sie sich in jedem Fall
einen Kostenvoranschlag geben.
Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff):
"Was tun, wenn jemand stirbt?", zu beziehen von B-34.
„Ein Lebensende in Würde. – Ratgeber für Sterbebegleitung und Trauerfall“, zu beziehen von B-34
8.13
Schutz an der Haustür
Durch eine wirksame Sicherung der Wohnung vor ungebetenen oder aufdringlichen Gästen können Sie sich vor Schaden schützen und manchen Ärger ersparen. Zur Standardausrüstung gehört eine Schließkette und ein sog. "Türspion".
Lassen Sie Fremde grundsätzlich nicht in Ihre Wohnung,
wenn Sie alleine sind. Verlangen Sie ggf. den Dienstausweis
und versichern Sie sich telefonisch bei der Dienststelle der
Rechtmäßigkeit des Besuches. Ein Besucher, der es gut mit
Ihnen meint, wird Ihnen diese Vorsicht niemals übel nehmen.
Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff):
theker danach fragen, ob die Fahrtüchtigkeit durch die Einnahme beeinträchtigt werden kann. Sie sollten sich selbstkritisch fragen:
"Hilfe für Opfer von Gewalttaten", zu beziehen von B-04
8.14
Autofahren im Alter
Für das Führen eines Kraftfahrzeuges gibt es keine Altersbegrenzung. Ältere Autofahrer spielen in der Unfallstatistik
auch keine herausragende Rolle. Dennoch gilt auch für sie,
dass jeder Autofahrer die Pflicht hat, die eigene Fahrtüchtigkeit zu prüfen und zu erhalten. Wird dies unterlassen und
kommt es zum Unfall, drohen Strafe und Schadensersatzansprüche. Da man die Verminderung seiner Seh- und Hörfähigkeit häufig nicht bemerkt, sollte man Augen und Ohren
mindestens einmal im Jahr beim Arzt untersuchen lassen.
Da es praktisch jedes Jahr Änderungen im Verkehrsrecht
gibt, ist ein freiwilliger Auffrischungskurs bei einer Fahrschule von Zeit zu Zeit ebenfalls sinnvoll. Insbesondere bei der
regelmäßigen Einnahme von Medikamenten sollte man aufmerksam den Beipackzettel lesen bzw. den Arzt oder Apo-
Passiert es Ihnen häufiger, dass Sie nur mit Glück (dank
der Aufmerksamkeit anderer) einem Unfall entgehen?
Regen Sie sich öfter als früher über unfaires, riskantes
Verhalten anderer auf?
Meinen Sie, dass andere mehr als früher abrupt bremsen, aus der Seitenstraße preschen, Ihnen die Vorfahrt
nehmen, zu spät blinken?
Glauben Sie, dass die Fahrmoral abgenommen hat, Sie
deshalb mehr zu Notmanövern gezwungen sind?
Werden Sie häufiger auf der Autobahn überholt und
stellen danach fest, dass Sie den Wagen im Rückspiegel gar nicht gesehen haben?
Zwingen Sie beim Einbiegen in eine Vorfahrtstraße
manchmal andere zum Bremsen, weil Sie sie nicht bemerkt haben?
Werden Sie auf langen Strecken schneller müde?
Wenn Ihnen nachts bei regennasser Straße ein "Blender" entgegenkommt, haben Sie das Gefühl in ein
schwarzes Loch hinein zu fahren?
Haben Sie beim Fahren unter erschwerten Bedingungen (bei Dunkelheit, Regen, Eis, Schnee) gelegentlich
Beklemmungsgefühle?
Wenn Sie erkennen, dass Sie den Anforderungen des Straßenverkehrs nicht mehr gewachsen sind, sollten Sie auf das
Autofahren verzichten, um sich und andere Verkehrsteilnehmer keinem unnötigen Risiko auszusetzen.
139
8.15
Schwerhörigkeit
Mit zunehmendem Alter wächst das Risiko der Schwerhörigkeit rapide an. Durch die Altersschwerhörigkeit ist vor allem
die Wahrnehmung hoher Frequenzen eingeschränkt, wie sie
z.B. bei Worten mit den Buchstaben 'f', und 's' oder 'd' und 't'
auftreten. Typisch für die Altersschwerhörigkeit ist auch,
dass beide Ohren in etwa gleich stark betroffen sind, d.h. der
Hörverlust kann nur durch den Einsatz von zwei Hörgeräten
ausgeglichen werden.
Fachleute schätzen, dass unter den über 60-jährigen mindestens jeder Dritte ein Hörgerät benötigt, jedoch nur jeder
fünfte ein solches besitzt. Doch selbst viele ältere Menschen, die ein Hörgerät besitzen tragen es nicht, weil sie
nicht damit zurecht kommen.
Häufig fehlt es an der Einweisung in die Technik, mit der alleine jedoch nach Ansicht von Fachleuten noch kein befriedigendes Ergebnis erzielt werden kann. Darüber hinaus sollte man auch lernen, dem Gesprächspartner ansatzweise
das Gesprochene von den Lippen abzulesen, sich in einer
Gesprächsrunde stets richtig zu positionieren und gezielt
nachzufragen bzw. um deutliche Aussprache zu bitten. Altersschwerhörige, die ihre Hörgeräte regelmäßig und gezielt
nutzen, erleben ihre Kommunikationsbehinderung zunehmend weniger stark, sind zufriedener und fühlen sich wohler.
140
9. Tätigkeitsfeld „Altenarbeit“
Ein Blick auf die demographische Entwicklung zeigt, dass
die Zahl der älteren Menschen in Zukunft ständig ansteigen
wird. Auf diese große soziale Aufgabe muss sich die Gesellschaft schon heute einstellen. So wird der Beruf der Altenpflegerin / des Altenpflegers bzw. der Altenpflegehelferin /
des Altenpflegehelfers in Zukunft mehr und mehr an Bedeutung gewinnen. Informationen über das Berufsfeld, über Berufschancen wie auch über Umschulungsmöglichkeiten bietet das:
Berufsinformationszentrum (BIZ) der Bundesagentur für
Arbeit Lörrach
Brombacher Str. 2, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 178-516, Fax. 07621 / 178-580
Öffnungszeiten :
Mo. - Mi.: 7.30 - 15.30 Uhr, Do. : 7.30 - 18.00 Uhr
Fr. : 7.30 - 12.30 Uhr
Im Landkreis Lörrach gibt es folgende Altenpflegeschulen,
bei denen die Ausbildung zum Teil auch berufsbegleitend
möglich ist:
Altenpflegeschule "Manoah" des DiakonissenMutterhauses St. Chrischona
Gretherstr. 42, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 428 – 350, Fax. 07621 / 428-162
eMail: [email protected]
Mathilde-Planck-Schule Lörrach
Außenstelle Schopfheim
Schwarzwaldstr. 33, 79650 Schopfheim
Tel. 07622 / 682250, Fax. 07622 / 682260
eMail: [email protected]
Doch nicht nur hauptamtliche Mitarbeiter/innen sind in der
Altenarbeit sehr gefragt. Auch ehrenamtliche und freiwillige
Helfer sind in den verschiedensten Bereichen dringend gesucht, z.B. für Besuchsdienste, in der Nachbarschaftshilfe,
als Seniorentanz- oder Seniorengymnastikleiter, als Gruppenleiter im Bereich Gedächtnistraining oder als Mitarbeiter
bei einem Seniorentreffpunkt.
Wenn Sie sich für eine Tätigkeit im Bereich der Altenarbeit
interessieren bzw. sich auch nur unverbindlich informieren
wollen, dann wenden Sie sich an die Fachstelle für Planung und Steuerung in der Altenhilfe des Landratsamts
oder besuchen Sie die Projekt- und Mitmach-Börse unter
www.loerrach-landkreis.de/be im Internet.
Weiterführende Informationen (sh. S. 141 ff):
„Altenpflegeausbildung“, zu beziehen von B-07
10. Bezugsadressen für
weiterführende Informationen
Die in diesem Ratgeber genannten weiterführenden Informationen sind in Einzelexemplaren und solange der Vorrat
reicht bei der Fachstelle für Planung & Steuerung in der
Altenhilfe des Landratsamts erhältlich oder können in gewünschter Zahl angefordert werden bei:
B-01
Aktion Gemeinsinn e.V.
Am Hofgarten 10, 53113 Bonn
Tel. 0228 / 222306, Fax. 0228 / 219409
eMail: [email protected], Internet: www.gemeinsinn.de
B-02
Alzheimer-Gesellschaft Baden Württemberg e.V.
Friedrichstr. 10, 70174 Stuttgart
Tel. 0711 / 24 84 96-60, Fax 0711 / 24 84 96-66
eMail: [email protected]
Internet: www.alzheimer-bw.de
B-03
Bundesministerium der Justiz
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Tel. 030 / 18580-0, Fax. 030 / 18580-9525
Internet: www.bmj.bund.de
B-04
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin
Tel. 03018 / 527-0, Fax. 03018 / 527-1830
eMail: [email protected], Internet: www.bmas.de
141
B-05
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Hannoversche Str. 28-30, 10115 Berlin
Tel. 030 / 1857-0, Internet: www.bmbf.de
B-10
Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V.
Alois-Eckert-Str. 6, 79111 Freiburg, Tel. 0761 / 8974-0
eMail: [email protected]
Internet: www.dicvfreiburg.caritas.de
B-06
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ)
11018 Berlin, eMail: [email protected]
Internet: www.bmfsfj.de
B-11
Der Paritätische Gesamtverband e.V.
Oranienburgerstr. 13 – 14, 10178 Berlin
Tel. 030 / 24636-0, Fax. 030 / 24636-110
Internet: www.paritaet.org
B-07
Bundesministerium für Gesundheit
Rochusstr. 1, 53123 Bonn
Tel. 030 / 18441-0 (bundesweit im Ortstarif)
Fax. 030 / 18441-4900 (bundesweit im Ortstarif)
eMail: [email protected]
Internet: www.bmg.bund.de
B-12
Deutscher Caritasverband e.V.
Karlstr. 40, 79104 Freiburg,
Tel. 0761 / 200-0, Fax. 0761 / 200-572
eMail: [email protected], Internet: www.caritas.de
B-08
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung, Invalidenstr. 44, 10115 Berlin, Tel. 030 / 183003060
eMail: [email protected]
Internet: www.bmvbs.de
B-09
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Scharnhorststr. 34 – 37, 10115 Berlin
Tel.: (030) 18615 – 0, Fax: (030) 18615 - 7010
Internet: www.bmwi.de
142
B-13
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge
e.V., Michaelkirchstr. 17 / 18, 10179 Berlin-Mitte
Tel. 030 / 62980-0, Fax. 030 / 62980-150
eMail: [email protected]
Internet: www.deutscher-verein.de
B-14
Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V.
Auguststr. 29, 53222 Bonn
Tel. 0228 / 40001-0, Fax. 0228 / 40001-67
eMail: [email protected], Internet: www.dvr.de
B-15
Deutsches Rotes Kreuz, Generalsekretariat,
Carstennstr. 58, 12205 Berlin, Tel. 030 / 85404-0,
Fax. 030 / 85404-450, eMail: [email protected],
Internet: www.drk.de
B-20
Justizministerium Baden-Württemberg
Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart, Tel. 0711 / 279-0,
Fax. 0711 / 279-2264, eMail: [email protected]
Internet: www.justiz.baden-wuerttemberg.de
B-16
Deutsches Zentrum für Altersfragen e.V.
Manfred-von-Richthofen-Str. 2, 12101 Berlin
Tel. 030 / 260740-0, Fax. 030 / 7854350
Internet: www.dza.de
B-21
Kommunalverband für Jugend und Soziales B.-W.
Postfach 106022, 70049 Stuttgart, Tel. 0711 / 6375-0
eMail: [email protected], Internet: www.kvjs.de
B-17
Diakonisches Werk der EKD
Bundesverband, Stafflenbergstr. 76, 70010 Stuttgart
Tel. 0711 / 2159-0, Fax. 0711 / 2159-288
eMail: [email protected], Internet: www.diakonie.de
B-18
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe e.V.
Kirchfeldstr. 149, 40215 Düsseldorf, Tel. 0211 / 310060,
Fax. 0211 / 3100648, eMail: [email protected], Internet: www.bag-selbsthilfe.de
B-19
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft BadenWürttemberg
Neues Schloss, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart
Telefon (07 11) 2 79 – 0, Telefax (07 11) 2 79 - 38 93
eMail: [email protected]
Internet: www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.de
B-22
Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen, Friedrichstraße 33,
35392 Gießen, Tel. 0641 / 9945612, Fax. 0641 / 9945619
eMail: [email protected]
B-23
Kuratorium Deutsche Altershilfe
An der Pauluskirche 3, 50677 Köln
Tel. 0221 / 931847 -0, Fax. 0221 / 931847-6
eMail: [email protected], Internet: www.kda.de,
B-24
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Taubenheimstr. 85, 70372 Stuttgart
Tel. 0711 / 5401-0, Fax. 0711 / 5401-3355
Internet: www.lka-bw.de
B-25
Landesseniorenrat Baden-Württemberg e.V.
Rotebühlstr. 131, 70197 Stuttgart
Tel. 0711 / 613824, Fax. 0711 / 617965
eMail: [email protected]
Internet: www.landesseniorenrat-bw.de
143
B-26
Landesversorgungsamt Baden-Württemberg
Rappmannstr. 21, 70565 Stuttgart, Tel. 0711 / 904-0
eMail: [email protected]
Internet: www.rp.baden-wuerttemberg.de
B-27
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung B.-W.
Ahornweg 2, 77933 Lahr, Tel. 07821 / 938-0,
Fax. 07821 / 938-1200
eMail: [email protected], Internet: www.mdkbw.de
B-28
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie,
Frauen und Senioren B.-W.
Schellingstr. 15, 70174 Stuttgart
Tel. 0711 / 123-0, Fax. 0711 / 123-3999
Internet: www.sozialministerium-bw.de
eMail: [email protected]
B-29
Paritätischer Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg
e.V.
Haußmannstr. 6, 70188 Stuttgart
Tel. 0711 / 2155-0, Fax. 0711 / 2155-215
eMail: [email protected]
Internet: www.paritaet-bw.de
B-30
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
11044 Berlin, Tel. 01802 / 720000, Fax. 01888 / 272-2555
eMail: [email protected]
Internet: www.bundesregierung.de
144
B-31
Senior-Experten-Service
Stiftung der deutschen Wirtschaft für internationale Zusammenarbeit GmbH
Postfach 2262, 53012 Bonn, Tel. 0228 / 26090-0
Fax. 0228 / 26090-77
eMail: [email protected], Internet: www.ses-bonn.de
B-32
Theodor-Springmann-Stiftung
Patienten-Informationsstelle
Reuchlinstr. 10-11, 10553 Berlin, Tel. 030 / 44024079
eMail: [email protected]
Internet: www.patiententelefon.de
B-33
Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
Postfach 20, 74236 Krautheim
Tel. 06294 / 4281-0, Fax. 06294 / 4281-79
eMail: [email protected], Internet: www.bsk-ev.org
B-34
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Paulinenstr. 47, 70178 Stuttgart
Tel. 0711 / 669110, Fax. 0711 / 669150
Internet: www.verbraucherzentrale.de
B-35
Westdeutsche Blindenhörbücherei e.V.
Harkortstraße 9, 48163 Münster
Tel. 0251 / 719901, Fax. 0251 / 712846
eMail: [email protected]
Internet: www.wbh-online.de

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