Regionale Netzwerke gegen Schulversagen
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Regionale Netzwerke gegen Schulversagen
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Philosophische Fakultät III – Erziehungswissenschaften Institut für Pädagogik Prof. Dr. Thomas Olk Abschlussbericht zur wissenschaftlichen Begleitung für das Modellprojekt „Regionale Netzwerke gegen Schulversagen“ in den Altlandkreisen Schönebeck und Stendal Kontaktadresse: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Philosophische F akultät III – Erziehungswissenschaften Institut für Pädagogik Franckeplatz 1, Haus 6 06099 Halle (Saale) Tel.: 0345/552-3800 oder -3801 Fax.: 0345/552-7062 E-Mail: [email protected] Halle, im September 2008 INHALTSVERZEICHNIS 0 Einleitung ..................................................................................................... 7 1. Leistungsmodul I: Bestandsaufnahme der Gelingensbedingungen der Regionalen Netzwerke gegen Schulversagen ........................................ 8 1.1 Einleitung und Problemstellung ..................................................................... 8 1.2 Schulverweigerung und Schulversagen .......................................................... 9 1.2.1. Definitionen von Schulversagen .................................................................................. 9 1.2.2 Datenlage .................................................................................................................... 14 1.2.3 Überblick über die wissenschaftlichen Erklärungsansätze und Bedingungen für Schulversagen .................................................................................. 17 1.2.4 Fehlende Aspekte innerhalb der Schulversagensforschung .......................................... 21 1.2.5 Resümee ...................................................................................................................... 23 1.3 Möglichkeiten und Grenzen von Netzwerken ................................................ 27 1.3.1 Die gesetzlichem Rahmenbedingungen in Sachsen-Anhalt für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule ................................................................................ 27 1.3.2 Der Netzwerkbegriff in der derzeitigen Fachliteratur................................................... 33 1.3.3 Netzwerke im pädagogischen Feld............................................................................... 35 1.3.4 Charakteristika ............................................................................................................ 38 1.3.5 Leistungsstärken von Netzwerken ............................................................................... 39 1.3.6 Die Bedeutung der Kooperation innerhalb von Netzwerken ..................................................42 1.3.6.1 Verschiedene Zugänge zum Begriff Kooperation ...................................................................42 1.3.6.2 Ebenen und Phasen der interinstitutionellen Kooperation.....................................................47 1.3.7 Mögliche Gefahren und der Umgang mit diesen .......................................................... 50 1.3.7.1 Gefahren im Hinblick auf die mögliche Teilnahmemotive ............................................ 51 1.3.7.2 Gefahren im Hinblick auf subjektive und strukturelle Misserfolgsfaktoren .................. 53 1.3.7.3 Case Management – Eine Methode für die fallbezogene Netzwerkarbeit...................... 57 1.3.8 Gelingensbedingungen auf der Grundlage der Literaturbestände...........................................69 1.3.8.1 Gelingensbedingungen hinsichtlich der Bekämpfung von Schulversagen…..69 1.3.8.2 Gelingensbedingungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen...........................................73 1.3.8.3 Gelingensbedingungen, die sich aus der Analyse der Stärken und Schwächen von Netzwerken ergeben ......................................................................................74 2. Leistungsmodul II: Handlungsforschende Begleitung und Steuerung der Netzwerkarbeit in den regionalen Netzwerken .................................... 77 2.1 Einleitung .................................................................................................................. 77 2 2.2 Dokumentation des Prozessverlaufs der wissenschaftlichen Begleitung der Netzwerkarbeit in den beiden Modellregionen Schönebeck und Stendal .... 78 2.3 Schlussfolgerungen aus der wissenschaftlichen Begleitung der Netzwerkarbeit in den beiden Modellregionen für das ESF – Programm „Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs“ .................................................................................... 83 2.3.1 Strukturelle Rahmenbedingungen...........................................................................................83 2.3.2 Vorgehensweise bei der störungsbezogenen Netzwerkarbeit .................................................89 2.3.3 Zentrale Schlussfolgerungen und Empfehlungen ...................................................................90 3. Leistungsmodul III: Qualitative Befragung ausgewählter Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf Prozessverläufe des Schulversagens ........... 96 3.1 Theoretische und methodische Hintergründe des Projektes................................ 96 3.1.1 Übersicht über den Forschungsprozess und Bestimmung des Ausgangsmaterials.................96 3.1.2 Theoretische Grundlagen zur Analyse des Ausgangsmaterials ..............................................97 3.1.2.1 Die Qualitative Inhaltsanalyse nach Philipp Mayring ...........................................................97 3.1.2.2 Belastungs-Bewältigungs-Modell nach Richard Lazarus.......................................................99 3.1.2.3 Zum Karrieremodell und Lebenslagenkonzept .......................................................................100 3.1.3 Anwendung der theoretischen Grundlagen auf das Ausgangsmaterial...................................102 3.2 Exkurs: Fallvergleich: Vergleich der Prozessverläufe von Schulversagen anhand fünf ausgesuchter Fälle ...................................................................... 103 3.2.1 Grundlegende Erläuterung zur Rekonstruktion der Schulversagensverläufe................. 104 3.2.1.1 Prozessverlauf Thorsten .............................................................................................. 105 3.2.1.2 Prozessverlauf Karsten ................................................................................................ 108 3.2.1.3 Prozessverlauf Michaela ............................................................................................. 112 3.2.1.4 Prozessverlauf Diana .................................................................................................. 115 3.2.1.5 Prozessverlauf Jörg ..................................................................................................... 118 3.2.2 Kontrastierender Fallvergleich der verschiedenen Prozessverläufe .............................. 121 3.2.2.1 Fallvergleich Thorsten – Karsten ................................................................................ 121 3.2.2.2 Fallvergleich Thorsten – Karsten – Michaela.......................................................................125 3.2.2.3 Fallvergleich Thorsten – Karsten – Michaela – Diana ..........................................................127 3.2.2.4 Fallvergleich Thorsten – Karsten – Michaela – Diana – Jörg...............................................129 3.2.3 Gewonnene Erkenntnisse und Schlussfolgerungen aus dem kontrastierenden Fallvergleich.132 3.3 Typenbildung im Bezug auf Schulversagen anhand einer qualitativen Erhebung................................................................................................................... 134 3.3.1 Theorie und methodisches Vorgehen bei der Erstellung einer Typologie 3 von „Schulversagen“...............................................................................................................134 3.3.2 Die Typen ...............................................................................................................................136 3.3.2.1 Typ 1: Überforderung aufgrund des Schultyps.......................................................................136 3.3.2.1.1 Prototyp: Frank ......................................................................................................................136 3.3.2.1.2 Kennzeichen des Typ 1 ................................................................................................ 138 3.3.2.1.3 Unterschiedliche Ausprägungen des Typ 1 .................................................................. 139 3.3.2.2 Typ II: Durch das schulische Umfeld hervorgerufenes Schulversagen ......................... 141 3.3.2.2.1 Prototyp:Doreen.......................................................................................................... 141 3.3.2.2.2 Kennzeichen des Typ II................................................................................................ 145 3.3.2.2.3 Unterschiedliche Ausprägungen des Typ II.................................................................. 145 3.3.2.3 Typ III: Hohe Belastungen und fehlende Ressourcen in mehreren Bereichen............... 147 3.3.2.3.1 Prototyp: Thorsten ...................................................................................................... 147 3.3.2.3.2 Kennzeichen des Typ III .............................................................................................. 151 3.3.2.3.3. Unterschiedliche Ausprägungen des Typ III ................................................................ 151 3.3.2.4 Typ IV: Diskrepanz zwischen schulischen Anforderungen und persönlichen Fähigkeiten............................................................................................. 155 3.3.2.4.1 Prototyp: Mario........................................................................................................... 155 3.3.2.4.2 Kennzeichen des Typ IV............................................................................................... 159 3.3.2.4.3 Unterschiedliche Ausprägungen des Typ IV................................................................. 159 3.3.3 Vergleich der Typen des Phänomens Schulversagen.................................................... 160 3.4. Längsschnittstudie: Die Entwicklung bei vier ausgesuchten Fällen ............. 161 3.4.1 Jörg ............................................................................................................................. 162 3.4.1.1 Eckdaten und Lebenssituation ..................................................................................... 162 3.4.1.2 Veränderung der Lebenssituation ................................................................................ 164 3.4.2 Michaela...................................................................................................................... 167 3.4.2.1 Eckdaten und Lebenssituation ..................................................................................... 167 3.4.2.2. Veränderung der Lebenssituation ................................................................................ 169 3.4.3 Yvonne ........................................................................................................................ 173 3.4.3.1 Eckdaten und Lebenssituation ..................................................................................... 173 3.4.3.2 Veränderung der Lebenssituation ................................................................................ 175 3.4.4 Johanna ....................................................................................................................... 179 3.4.4.1 Eckdaten und Lebenssituation ..................................................................................... 179 3.4.4.2 Veränderung der Lebenssituation ................................................................................ 181 3.5 Gewonnene Erkenntnisse und Schlussfolgerungen........................................ 186 4. Leistungsmodul IV: Erarbeitung von Empfehlungen zur Einrichtung und Arbeit „Regionaler Netzwerke gegen Schulversagen“ in 4 Sachsen-Anhalt ............................................................................................... 192 4.1 4.2 Einleitung .................................................................................................................. 192 Ansatzpunkte und Vorgehensweisen zur Bekämpfung von Schulversagen und vorzeitigem Schulabbruch ................................................................................................................... 193 4.3 Empfehlungen zu regionalen Netzwerkstellen........................................................... 201 4.4 Empfehlungen zur bedarforientierten Schulsozialarbeit……………………… ........ 203 4.5 Empfehlungen zu bildungsbezogenen Angeboten………………………… ............. 208 4.6. Empfehlungen zur störungsbezogenen und funktionalen Netzwerkarbeit………..... 210 4.6.1 Funktionale Netzwerke ............................................................................................... 212 4.6.2 Störungsbezogene Netzwerke ..................................................................................... 214 Literaturverzeichnis................................................................................................................... 216 5 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Graphische Darstellung der Abhängigkeitsbeziehungen zwischen den Prozessen Kooperation, Vernetzung und Case Management Abb. 2: Übersicht über das Netzwerk gegen Schulversagen in Schönebeck Abb. 3: Zwei Formen von Netzwerken Anhangsverzeichnis Anhang 1:Best-Practice-Modelle (CD)..................................................................................... Anhang 2:Handreichungen der wissenschaftlichen Begleitung............................................. Anhang 3:Interviewleitfäden..................................................................................................... Anhang 4:Fallbeschreibungen zur qualitativen Erhebung (CD)........................................... 6 0 Einleitung Das Land Sachsen Anhalt hat es sich zum Ziel gesetzt, die Quote von Schülerinnen und Schülern, die die allgemeinbildende Schule ohne Abschluss verlassen, signifikant zu verringern. Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD vom April 2006 wurde dementsprechend vereinbart, ein qualifiziertes Programm zur Schulsozialarbeit aufzulegen und für dessen Finanzierung ESF – Mittel im Bereich von Programmen zur Vermeidung von Schulverweigerung zu beantragen. In diesem Kontext haben das Ministerium für Gesundheit und Soziales und das Kultusministerium in intensiver Zusammenarbeit das ESF – Programm „Vermeidung von Schulversagen und Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs“ für die neue EU –-Strukturfondsperiode 2007/2013 entwickelt. Mit einem Volumen von ca. 59 Millionen Euro soll ein komplexes Paket von Maßnahmen umgesetzt werden, um die Quote derjenigen Schülerinnen und Schüler, die an den Anforderungen der Schule scheitern bzw. keinen Abschluss der Sekundarstufe I (Hauptschulabschluss) erreichen, zu senken. Inzwischen wurde am 7. Juli 2008 in einem gemeinsamen Runderlass des MS und des MK die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das ESF – Programm „Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs“ veröffentlicht. Das Programm soll im Schuljahr 2008 / 2009 beginnen und bis 2013 fortgeführt werden. Zur Vorbereitung dieser Maßnahmen hat das Kultusministerium des Landes Sachsen Anhalt ein Modellprojekt zur Entwicklung regionaler Netzwerke gegen Schulversagen in den Regionen Schönebeck und Stendal gefördert, das von dem Verein Rückenwind e. V. durchgeführt worden ist. Dieses Projekt wurde durch eine wissenschaftliche Begleitung des Instituts für Pädagogik der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg unter der Leitung von Professor Dr. Thomas Olk im Auftrag des Kultusministeriums des Landes Sachsen Anhalt begleitet. In dem Vertrag zwischen dem Land Sachsen Anhalt, vertreten durch das Kultusministerium des Landes Sachsen Anhalt, Abt. 2 (Auftraggeber) und Professor Dr. Thomas Olk, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Auftragnehmer) ist festgelegt worden, dass der Auftragnehmer ein Gutachten mit dem Thema „Wissenschaftliche Begleitung der Modellregionen zum ESF – Programm: ‚Projekte zur Vermeidung von Schulverweigerung und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs’’ erstellt. Der Inhalt der zu erbringenden Leistungen wurde in vier Leistungsmodulen definiert. Der nun folgende Abschlussbericht stellt die Ergebnisse der Arbeiten in Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen dar. Die Gliederung des Abschlussberichtes ergibt sich aus 7 der Strukturierung der Leistungsmodule 1 bis 4, wie sie in dem Leistungsangebot zur wissenschaftlichen Begleitung für die „Regionalen Netzwerke gegen Schulversagen“ vom 20. Juli 2006 vom Auftragnehmer formuliert worden sind (siehe Seite 4). Wie mit dem Auftraggeber vereinbart, wurden Teile der Arbeiten im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung im Rückgriff auf Ressourcen des Instituts für Pädagogik der Martin-LutherUniversität Halle-Wittenberg erstellt. Dabei wurden Studentinnen des Studienganges Diplom „Erziehungswissenschaften mit dem Schwerpunkt Sozialarbeit/ Sozialpädagogik“ einbezogen, die im Rahmen dieses Projektes ein jeweils sechsmonatiges Forschungspraktikum abgeleistet haben. Es handelt sich hierbei um Franziska Käsmarker und Ivanka Somborski (von Februar 2007 bis August 2007), Christina Osburg und Constanze Woide (von September 2007 bis Februar 2008) sowie um Delia Hotzel und Josefa Kühne (vom März 2008 bis August 2008). Ohne die kompetente und engagierte Mitarbeit dieser Studierenden wäre die Erstellung eines solch umfassenden Gutachtens nicht möglich gewesen. Ihnen sei daher an dieser Stelle ausdrücklich für ihre produktive Mitwirkung, die z.T. weit über die Zeit des Praktikums hinaus reichte, gedankt. Ebenfalls gedankt sei Frau Mährlein, die den Verlauf des Projekts mit professioneller, logistischer und administrativer Begleitung abgesichert hat. 1. Leistungsmodul I: Bestandsaufnahme der Gelingensbedingungen der Regionalen Netzwerke gegen Schulversagen 1.1 Einleitung und Problemstellung Um die grundsätzlichen Leistungsmöglichkeiten und -grenzen von regionalen Netzwerken zur Bekämpfung des Phänomens des Schulversagens herausarbeiten zu können, ist im Leistungsangebot vom 20. Juli 2006 eine Bestandsaufnahme der Gelingensbedingungen regionaler Netzwerke auf der Grundlage der rechtlichen Vorgaben und des aktuellen Forschungsstandes vorgesehen. Es handelt sich bei diesem Leistungsmodul also um eine Literaturrecherche zu für das Thema des Projektes relevanten Literaturbeständen. Entsprechend der Aufgabenstellung und dem Forschungsstand sind die Ausführungen zu diesem Leistungsmodul in drei Abschnitte gegliedert: In einem ersten Abschnitt wird der Literatur- und Forschungsstand zum Themenbereich „Schulversagen“ (Kapitel 1.2), in einem zweiten Schritt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Etablierung Regionaler Netze gegen Schulversagen in Sachsen Anhalt (Kapitel 1.3) sowie in einem dritten Schritt der Kenntnis- und Diskussionstand zu den Leistungsstärken und -grenzen von Netzwerken 8 (Kapitel 1.4) behandelt. Das Kapitel wird durch eine knappe Zusammenfassung der Gelingensbedingungen regionaler Netze gegen Schulversagen, wie sie sich aus der Forschungslage herausfiltern lassen, abgeschlossen (Kapitel 1.5). 1.2 Schulversagen und Schulverweigerung 1.2.1 Definitionen von Schulversagen und Schulverweigerung Im Hinblick auf die Thematik „Schulversagen“ existiert eine Vielzahl an unterschiedlichen Definitionsversuchen, welche im Folgenden dargestellt werden sollen: Zunächst soll die in der Fachdebatte vorgenommene Unterscheidung zwischen administrativem und schülerspezifischem Schulversagen behandelt werden. Im Allgemeinen wird Schulversagen mit administrativem bzw. formalem Schulversagen gleichgestellt (vgl. TUPAIKA 2003, S. 13f). Nach HILDESCHMIDT (1988) liegt ein administratives Schulversagen vor, wenn eine „nicht (mehr) tolerierbare Diskrepanz zwischen schulisch gesetzten Entwicklungsnormen und den Lernvoraussetzungen bzw. den Leistungsstand von Schülern“ (HILDESCHMIDT 1988, S. 342, TUPAIKA 2003, S. 13; siehe auch HILDESCHMIDT 1998) erkennbar ist. Ein ähnliches Verständnis von Schulversagen schlagen HUBER & DREHER (1982) vor. Sie definieren Schulversagen als das „Abweichen der Leistungen eines Schülers von den Leistungserwartungen, mit denen Lehrer und Eltern diese aufgrund ihres Bezugsrahmens vergleichen“ (HUBER & DREHER 1982, S. 10, TUPAIKA 2003, S. 13). Bei NISIUS & SANDNER (1988) ist Schulversagen durch eine „Nichterfüllung der gesetzten Normen“ (NISIUS & SANDNER 1988, S. 337) gekennzeichnet. Auswirkungen administrativen Schulversagens stellen beispielsweise die Zurückstellung vom Schuleintritt, die Klassenwiederholung oder ein verfehlter Schulabschluss dar (vgl. TUPAIKA 2003, S. 17). Des Weiteren wird in der Literatur von einem schülerspezifischen Schulversagen ausgegangen, welches allgemein nach dem Kriterium der Erscheinungsform in Lern- und Verhaltensstörungen untergliedert wird (vgl. WEINERT & ZIELINSKI 1977, vgl. MYSCHKER 1999, vgl. TUPAIKA 2003, S. 13f). Als mögliche Formen der Lernstörungen werden in der entsprechenden Fachliteratur beispielsweise Legasthenie, Schulmüdigkeit (vgl. dazu BECKER 1995, S. 240ff.) sowie Gedächtnis- und Konzentrationsschwäche aufgeführt. Schüler mit derartigen Schwierigkeiten müssen nicht zwingend administrative Schulversager werden, können sich jedoch aufgrund des aufwendigeren Lernprozesses ebenso als Versager fühlen (vgl. TUPAIKA 2003, S. 14). Dem Bereich der Verhaltensstörungen werden beispielsweise 9 folgende Erscheinungsformen zugeordnet: Schulphobie (vgl. dazu SCHULUNG 1987), Schulschwänzen (vgl. dazu RICKING 1999/2000; vgl. SCHREIBER-KITTL/SCHRÖPFER 2002), Aggressivität sowie Kontaktstörungen (TUPAIKA 2003, S. 16). Die ökologisch-phänomenologische Erziehungswissenschaft definiert Schulversagen als eine „in [eine; d.V.] unerwünschte Richtung verlaufende Entwicklung im Leistungssektor eines konkreten Ökosystems“ (SANDER 1988, S. 335, TUPAIKA 2003, S. 15; siehe auch KLEBER 1985/87). ORTNER & ORTNER (2000) gehen von einer ähnlichen Betrachtungsweise aus, nach der Schulversagen dann vorliegt, wenn „ein Kind den Anforderungen der Schule vor allem psychisch und geistig nicht gewachsen ist, wobei es in zentralen Lern- und Verhaltensbereichen weitgehend negative Ergebnisse zeigt“ (ORTNER & ORTNER 2000, S. 328). Dabei führen sie auf, dass dieses „erwartungsdiskrepante Schulleistungsverhalten“ (WOCKEN 1980, S. 70, ORTNER & ORTNER 2000, S. 328) in Begabungsbeeinträchtigungen, umwelt- und persönlichkeitsbedingten Verhaltensabweichungen sowie in vorangegangen negativen Rahmenbedingungen, wie z.B. familiäre Situation oder soziale Diskriminierung in der Schule, begründet sein können (vgl. ORTNER & ORTNER 2000, S. 328). TUPAIKA (2003) definiert Schulversagen als eine „auffällige unterdurchschnittliche Lernleistung im Vergleich zum Leistungsdurchschnitt der jeweiligen Bezugsgruppe“ (TUPAIKA 2003, S. 15). Demnach spiegelt erst der Vergleich zwischen dem Schüler und seinen Mitschülern die unterschiedlichen Leistungsniveaus wider. Damit geht einher, so TUPAIKA, dass Schulversagen immer in Abhängigkeit vom Leistungsniveau der jeweiligen Bezugsgruppe betrachtet werden müsste und demnach Schwankungen und Entwicklungen unterworfen ist. Nicht nur innerhalb der deutschsprachigen Literatur liegen unterschiedliche Verständnisse von Schulversagen vor. Auch international gibt es eine Mehrzahl von Begriffsverständnissen. Länder wie Belgien, Portugal, Griechenland oder Spanien, die ebenso wie Deutschland ein stark leistungsorientiertes und selektionsbezogenes Bildungssystem aufweisen, definieren Schulversagen als „ein Nicht-Erreichen der Lehrplanziele in vorgegebener Zeit“ (TUPAIKA 2003, S. 32). Dagegen Versetzungsentscheidungen wird in den vorgenommen europäischen werden, das Staaten, in denen Hauptaugenmerk auf keine die Individualität des Schülers gelegt. Ein schulischer Misserfolg wird in diesen Ländern eher mit einem Mangel an der persönlichen Entfaltung in Verbindung gebracht. Beispielsweise wird in Irland anstatt von Schulversagen von „low achievers [und dem, d.V.] Nicht-Erreichen der eigenen Möglichkeiten“ (TUPAIKA 2003, S. 32) gesprochen. Die in 10 Dänemark vorherrschende Definition verzichtet ebenso auf eine den Schüler stigmatisierende Sichtweise. Dies zeigt folgende Formulierung auf: Die „Begabung des Schülers, seine natürlichen Fähigkeiten und der Gewinn, den er aus dem Unterricht zieht, [stehen, d.V.] in keinem sinnvollen Verhältnis“ (EURYDICE 1994, S. 41f, TUPAIKA 2003, S. 32) (vgl. TUPAIKA 2003, S. 15-32). Der Blick über die vorliegende deutsche Fachliteratur zum Phänomen Schulversagen zeigt auf, dass zum einen keine einheitliche Festlegung auf eine allgemeingültige Definition existiert. Zum anderen hatte sich in der Vergangenheit eine Entwicklung durchgesetzt, in der die Konzentration vorrangig auf Phänomene wie „Schulabsentismus“, „Schulverweigerung“ und „Schulmüdigkeit“ verlagert worden ist (vgl. hierzu auch THIMM 2000; RICKING 2000; 2003 2006; PUHR/ HERZ/ RICKING 2004; SIMON/UHLIG 2002, SCHREIBER-KITTL/SCHRÖPFER 2002; SCHULTZ/ JACOBS/ SCHULZE 2006; STAMM 2006; GENTNER/ MERTENS 2006; WAGNER 2005; BYLINSKI/ FALTERMEYER/ GLINKA 2005). Eine genauere Betrachtung dieser unterschiedlichen Begrifflichkeiten ist an dieser Stelle notwendig, da sie Analogien und Übereinstimmungen zu dem Phänomen des Schulversagens aufweisen. Darüber hinaus trägt der folgende, knappe Überblick zur Gesamtdarstellung des Forschungsfeldes bei, welches die Gesamtheit aller dieser Phänomene in den Blick zu nehmen sucht. Der Begriff Schulabsentismus wurde im Jahre 1999 als ein Oberbegriff von HEINRICH RICKING eingeführt und bezeichnet das „dauerhafte und wiederkehrende Versäumen des Unterrichts von Schülern ohne ausreichende Begründung“ (RICKING 1999, S. 2). Dem Schulabsentismus ordnet er die Begrifflichkeiten Schulschwänzen, Zurückhalten und Schulverweigerung unter. Er trifft eine Unterscheidung zwischen Schulschwänzen und Zurückhalten, die er darin begründet sieht, da ersteres auf eine Eigeninitiative des Schülers zurückgeht und das Zurückhalten durch Erziehungsberechtigte und/oder Ausbildungsbetriebe veranlasst wird. Die Schulverweigerung sieht er als eine Erscheinung, die ursächlich auf schulbezogene Ängste der Schüler zurückgeführt werden kann, wie z.B. Furcht vor Lehrkräften, Mitschülern und Schulversagen (vgl. RICKING 1999, S.2; vgl. hierzu auch SCHREIBER-KITTL/SCHRÖPFER 2002, S. 26; vgl. RICKING 2006, S. 23-65). Neben anderen problematischen Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Drogenkonsum, gewalttätige Konfliktregelung) bewertet RICKING fortwährendes Schulschwänzen als Risikoverhalten. Dieses Verhalten führt er sowohl auf eine Problemhäufung in den Lebensbereichen Familie und Schule, als auch auf eine prekäre Identitätsentwicklung zurück. Wenn sich diese Risikofaktoren unter entsprechenden Umständen, wie z. B. vor dem Hintergrund von 11 Gruppensituationen, wechselseitig verstärken und prozesshaft anhäufen, besteht tendenziell die Gefahr der verstärkten Devianz. Ebenso konstatiert RICKING, dass die Kumulation der Risikofaktoren nicht automatisch Schulabsentismus nach sich zieht, „die Beziehung ist probabilistisch, so dass der Schüler – unter Mithilfe geeigneter pädagogischer Maßnahmen – auch anders Handeln könnte“ (RICKING/NEUKÄTER 1997, S. 51, RICKING 2006, S. 164) (vgl. RICKING/NEUKÄTER 1997, vgl. RICKING 2006, S. 164). THIMM (1998) führte den Begriff Schulverweigerung in die Literatur ein und unterscheidet vier Formen schulaversiven Verhaltens (vgl. THIMM 1998/2000; vgl. dazu auch SCHÄFER 1998). Die erste Form betitelt er mit „Schulverdrossenheit“, welche durch einen Rückzug nach innen gekennzeichnet ist, wie Träumen im Unterricht und permanentes Verspäten zum Unterrichtsbeginn. Die „aktionistische Schulverweigerung“ beschreibt er als eine Form, die den Unterricht in massiver Weise stört und in „aggressiv-offensivem Verhalten“ (THIMM 2000a, FISCHER 2005, S. 83) gegenüber Lehrern 1 , Mitschülern und gegen formale Arbeitsanforderungen ihren Ausdruck finden kann. Die „vermeidende Schulverweigerung“ bezeichnet THIMM als ein ausgeprägtes Schulschwänzen, wobei der „Totalausstieg“ jedoch noch nicht erreicht ist. Die Erklärung für schulaversives Verhalten bis zum Abbruch des Schulbesuchs liegt seiner Meinung nach in sich gegenseitig beeinflussenden Konstellationen in Schule, Familie, Peer, Gesellschaft und individuellen Ressourcen (vgl. THIMM 2000, vgl. FISCHER 2005, S. 83; vgl. hierzu auch THIMM 2000, S. 337-345). SCHREIBER-KITTL und SCHRÖPFER (2002) lehnen sich an die Begriffsbestimmung von THIMM an und nehmen eine Unterscheidung in „aktive“ und „passive Schulverweigerung“ vor. Die aktive Schulverweigerung ist gekennzeichnet durch ein feindseliges und unterrichtshinderliches Verhalten gegenüber den Lehrern und den Mitschülern. Des Weiteren tritt dieses Verhalten häufig in Verbindung mit stundenweisem oder tageweisem Fernbleiben von der Schule auf. Die passive Verweigerung verläuft angepasst der schulischen Norm, allerdings sind die Schüler im Unterricht lediglich physisch anwesend und verweigern jegliche aktive Teilnahme am Unterricht. In der Regel wird die passive Schulverweigerung in der Literatur aufgeführt, jedoch beziehen sich die meisten empirischen Untersuchungen zum Phänomen der Schulverweigerung auf die aktive Verweigerungsform (vgl. SCHREIBERKITTL/SCHRÖPFER 2002, S. 38f). 1 Der einfachheitshalber wird in diesem Bericht die männliche Bezeichnung verwendet, welche jedoch nicht geschlechtsspezifisch zu sehen ist. Es werden beide Geschlechter eingeschlossen. 12 In Verbindung mit Schulverweigerung wird häufig der Begriff „Schulmüdigkeit“ verwendet. (vgl. hierzu auch GENTNER 2006; vgl. HOFMANN-LUN/MICHEL 2004; vgl. HOFMANNLUN/KRAHECK 2004). Dieser Begriff erfasst die Stufe vor der passiven oder aktiven Verweigerung sowie Klassenwiederholung und die Überweisung von einer höheren in eine niedrigere Schulform (vgl. HOFMANN-LUHN/ KRAHECK 2004, S. 12). EHMANN und RADEMACKER (2003) kritisieren die von THIMM eingeführte Begrifflichkeit Schulverweigerung, da diese der komplexen Problematik nur unzureichend gerecht wird. Beispielsweise geht der Begriff mit der Gefahr einer ungerechtfertigten Zuschreibung von Verantwortlichkeiten einher und kann überdies defizitäre Persönlichkeitsentwicklungen der betroffenen Schüler überdecken. Zudem weist der Begriff Schulverweigerung ihrer Ansicht nach Parallelen zu dem Begriff Wehrdienstverweigerung auf, wodurch der Schulpflichtverletzung eine gewisse „Legitimität [zugesprochen würde, d.V.], ohne dass dafür eine Begründung mit auch nur annähernd vergleichbarer moralischer Qualität benannt werden könnte“ (EHMANN/RADEMACKER 2003, S. 25ff, vgl. HOFMANN-LUHN/ KRAHECK 2004, S. 11f.). Die heterogenen Begrifflichkeiten und das daraus resultierende Analysieren unterschiedlicher Erscheinungsformen dieses Gegenstandes sowie die damit einhergehende vielschichtige Ursachenforschung dieses Verhaltens prägen die derzeitige Diskussion. Die unterschiedlichen Zugänge zu diesem Forschungsfeld führen zu einer beträchtlichen Fülle an konkurrierenden Konzepten und Ansätzen. Sowohl RICKING (2006) als auch RADEMACKER (2003) fordern daher neue Studien und eine Zusammenführung der vorliegenden Erkenntnisse (vgl. RICKING 2006, S. 12; vgl. EHMANN/RADEMACKER 2003, S. 13). Dieses würde zu einer Systematisierung der vorliegenden Forschung beitragen. Zum einen soll dadurch ermöglicht werden, Fragen innerhalb der Forschungslinie zu klären sowie neue aufzuwerfen, welche erneut angegangen werden können. Zum anderen würde eine Systematisierung dieser Thematik die Option für interdisziplinäre Forschung eröffnen, in der sich die unterschiedlichen Forschungsdisziplinen weitgehend unabhängig voneinander der Thematik nähern. Folglich würde dies einen wertvollen Beitrag „zum Forschungsstand und funktional betrachtet zur Lösung des praktischen Problems leisten“ (RICKING 2006, S. 12), woraus beispielsweise ein hoher Nutzen für und in der praktischen Netzwerkarbeit entstehen könnte (vgl. EHMANN/RADEMACKER 2003, S. 13). 13 1.2.2 Datenlage In Hinblick auf die Datenlage von Schulversagen ist zunächst anzumerken, dass in der Literatur nur ein marginaler Bestand an empirischen Studien vorliegt. SCHREIBER-KITTEL und SCHRÖPFER (2002) führen in ihrer Veröffentlichung „Abgeschrieben? Ergebnisse einer empirischen Untersuchung über Schulverweigerer“ auf, dass die umfangreichste Studie der letzten Jahre zu Schulversagen aus dem Jahre 1994 stammt. Dabei handelt es sich um die Studie „Die Bekämpfung des Schulversagens: eine Herausforderung für ein vereintes Europa“, welche aus der Veröffentlichung des EURYDICE-Netzes hervorging. Bei der Vorgehensweise der Datenerfassung wurden in der Regel Indikatoren, wie z. B. „die Quote der Schulabgänger ohne Abschluss oder die Anzahl der Wiederholer“ (SCHREIBERKITTEL/SCHRÖPFER 2002, S. 43) herangezogen. Die aus dieser Studie hervorgegangenen Erkenntnisse sollen in diesem Abschnitt referiert werden. Zuvor ist jedoch anzumerken, dass die derzeitige Datenlage vorrangig Studien entstammt, die über das Phänomen Schulversagen hinausgehen und diese Problematik im engeren Zusammenhang mit den Phänomenen Schulverweigerung, Schulabsentismus und Schulmüdigkeit untersuchen. Im Bezug auf die Datenlage zu Schulversagen ist damit erkennbar, dass analog zu der in der begrifflichen Explikation aufgeführten Tendenz ebenso in der empirischen Forschung eine Verlagerung auf die Bereiche Schulverweigerung, Schulabsentismus, Schulschwänzen und Schulmüdigkeit stattgefunden hat. Verwendete Indikatoren bezüglich der genannten Forschungsschwerpunkte, wie z.B. Anzahl der entschuldigten und unentschuldigten Fehlstunden sowie des unentschuldigten oder entschuldigten tagelangen Fernbleibens von der Schule, sind nicht deckungsgleich mit den oben genannten Indikatoren zu Schulversagen. Jedoch ist eine Nahtstelle zwischen den Phänomenen Schulverweigerung und Schulversagen zu vermuten, da einige Studien zum Thema Schulverweigerung von einer gewissen Korrelation von Schulversagen und – verweigerung (z.B. im Hinblick auf verursachende Faktoren) ausgehen (vgl. SCHREIBERKITTL/SCHRÖPFER 2002, S. 40). Demnach darf bei der Betrachtung des Forschungsstandes ein allgemeiner Überblick über Ergebnisse der Schulverweigerungsstudien nicht fehlen, wobei anzumerken ist, dass es keine bundesweite repräsentative Untersuchung gibt (vgl. hierzu HOFMANN-LUHN/ KRAHECK 2004, S. 13; vgl. hierzu auch FALTERMEIER 2006). Vielmehr herrscht eine Vielfalt an Erhebungen, die nur auf Länder- bzw. kommunaler Ebene durchgeführt wurden (vgl. hierzu z.B. STURZBECHER/DIETRICH 1993; OLK/BATHKE/SPECK 2000; WETZELS et al. 2000; WAGNER 2001; SIMON/UHLIG 2002; EHMANN/RADEMACKER 14 2003). Obwohl sich die Studien hinsichtlich ihres Designs, ihrer methodischen Vorgehensweise sowie ihrer Begriffsdefinitionen unterscheiden, lassen sich grundlegende Gemeinsamkeiten im Bezug auf die gewonnenen Ergebnisse feststellen: • Die EG-Studie EURYDICE fand heraus, dass in Ländern mit differenzierten Bildungssystemen, wie beispielsweise Frankreich, Deutschland, Großbritannien oder Spanien, jährlich ungefähr 70.000 bis 100.000 Jugendliche ohne jeglichen Schul-, Berufsschul- und/oder Hochschulabschluss das Bildungssystem verlassen. Aus Studien des deutschen Raumes zu Schulverweigerung entstammen folgende Ergebnisse: • Im Laufe der Schulzeit hat jeder zweite Schüler irgendwann einmal geschwänzt, wobei dies zumeist mit „Eckstundenschwänzen“ (erste oder letzte Stunde) und der Ablehnung bestimmter Schulfächer und bestimmter Lehrer beginnt. • Es wurde nachgewiesen, dass einige Vorboten von Schulverweigerung (Schwänzen und Schulmüdigkeit) teilweise bereits in der Grundschule beginnen. Durch ein Zusammenwirken unterschiedlicher Faktoren (wie Merkmale der Schüler oder schulische Bedingungen) folgt häufig eine Verfestigung der Schulverweigerung ab dem zwölften Lebensjahr. • Die aktive Schulverweigerung ist altersabhängig. Mit zunehmendem Alter nimmt die Schulerweigerungsquote zu, wobei das Einstiegsalter bei 13 Jahren und der Kulminationspunkt zwischen den 14. und 16. Lebensjahr liegt. • Des Weiteren ist Schulverweigerung abhängig vom jeweiligen Bildungsniveau. Es wurde gezeigt, dass es einen negativen statistischen Zusammenhang zwischen Fehlzeiten und Bildungsniveau gibt: je geringer die Fehlzeiten, desto höher das Bildungsniveau. Der höchste Anteil der aktiven Schulschwänzer waren Schüler von Hauptschulen, gefolgt von Sonderschulen, Realschulen und Gymnasien mit der geringsten Quote von Schulverweigerern. • Ferner wurde belegt, dass Kontrollen durch Eltern und Lehrer einen hohen Einfluss auf die Kontinuität der Schulbesuche der Schüler haben. Die Schulschwänzerquote war nachweislich geringer in Regionen, die durch eine höhere soziale Kontrolle der Familie und Lehrkräfte geprägt war. • In Hinsicht auf die Erscheinungsformen von aktiver Schulverweigerung bestehen geschlechtsspezifische Unterschiede. Während sich Mädchen ihrem Freundeskreis eher 15 entziehen, suchen Jungen nach Möglichkeiten der aktiven Betätigung innerhalb ihrer Peer-Beziehungen. • Der Prozentsatz der Mädchen unter den aktiven Schulverweigerern ist geringer als der der Jungen. • Der Anteil aller aktiven Schulschwänzer wird auf 5 v.H. im gesamten Bundesgebiet geschätzt. Die Dunkelfeldziffer wird dagegen auf 5 und 10 v.H. geschätzt. • Ein Anstieg an Schulverweigerung kann aufgrund mangelnder Vergleichsdaten nicht festgestellt werden (vgl. SCHREIBER-KITTL/SCHRÖPFER 2002, S. 103f). Im Rahmen der Pisa-Studie aus dem Jahre 2000 wurden für Deutschland Bedingungskonstellationen festgestellt, „die dem Risiko der beruflichen Ausgrenzung vorausgehen“ (SCHREIBER-KITTL/SCHRÖPFER 2002, S. 104). Die weitgehend mit den Befunden deutscher Studien übereinstimmenden Risikogruppen stellen dabei folgende Gruppen von Schülern dar: „Jugendliche aus sozial schwachen Familien Jugendliche aus unvollständigen Familien Jugendliche aus Familien mit Migrationshintergrund Jugendliche mit Behinderung Vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder, Klassenwiederholer, Schülerinnen und Schüler, die von einer höheren Schulform in eine niedrigere abgestiegen sind, Schülerinnen und Schüler aus Haupt- und Förderschule“ (SCHREIBERKITTL/SCHRÖPFER 2002, S. 104) Deutsche wie auch internationale Studien verdeutlichen, dass Schulverweigerung nicht allein durch schulbezogene Variablen begründet werden kann, denn auch dem sozialen und familiären Hintergrund kommt eine hohe Bedeutung zu. Im Hinblick auf die Bekämpfung von Schulverweigerung spielt die Institution Schule allerdings eine entscheidende Rolle, da Variablen wie z.B. die Schulqualität, das Klassen- und Schulklima, das Lehrer-SchülerVerhältnis oder die Schulleistungen die Problematik Schulverweigerung maßgeblich bedingen (vgl. ebenda, S. 104). Ausgehend von der Ansatzweise derjenigen Studien, die die beiden Themenfelder Schulversagen und Schulverweigerung in direkter Verbindung sehen, besteht eine hohe Relevanz die oben aufgeführten Variablen auch innerhalb der Schulversagensforschung mit einzubeziehen (vgl. ebenda, S. 42ff.; 102ff.). 16 1.2.3 Überblick über die wissenschaftlichen Erklärungsansätze und Bedingungen für Schulversagen In der Fachliteratur werden unterschiedliche Bedingungskonstellationen und wissenschaftliche Erklärungsansätze bezüglich des Phänomens Schulversagen aufgeführt. In der folgenden Darstellung der verschiedenen wissenschaftlichen Ansätze wird das Spektrum der Erklärungsmöglichkeiten für Schulversagen zu erfassen versucht, wobei kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird. Folgt man dem genetischen Ansatz, dann ist das Phänomen des Schulversagens ausschließlich auf die Person des Schülers zurückzuführen. Der ausschlaggebende Faktor für schulischen Erfolg oder schulisches Versagen, so argumentieren die Vertreter dieses Ansatzes, sei der Intelligenzquotient, welcher bereits durch das Erbgut festgelegt sei. Sie konstatieren weiterhin, dass Schüler, deren Intelligenzquotient unter 120 liegt, keine ausreichende Befähigung für eine höhere Sekundarbildung aufweisen. Diese Sichtweise führen sie zurück auf die ihrer Meinung nach naturgegebene Ungleichheit unter den Menschen und legitimieren damit ihre Ablehnung gegenüber allen Maßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit im Bildungssystem und jeglichen Überlegungen zum Bekämpfen von Schulversagen. Die Befürworter des psychologischen Ansatzes sehen die Identitätsentwicklung der Schüler in Abhängigkeit von dem Verlauf der Schulzeit. Sie nehmen eine Unterteilung der Schulzeit in vier Phasen vor, wobei sie mit jedem Wechsel der Schultypen (Vorschule, Grundschule, Sekundarschule, Hochschule) einen emotionalen Bruch verbinden. Solche emotionalen Brüche oder Irritationen können auch durch andere Tatbestände hervorgerufen werden, zum Beispiel Pubertät, Leistungs- und Selektionsdruck, Gewalterfahrungen oder Scheidung der Eltern. Ein derartiger Bruch, gepaart mit der an das jeweilige Alter geknüpften geistigen und körperlichen Entwicklung, kann zu nachhaltigen Anpassungsproblemen führen, weil das Individuum diese Brüche nicht ausreichend kompensiert und verarbeitet hat. Darüber hinaus betrachten die psychologischen Erklärungsansätze auch Prozesse der Selbstkonzeptveränderung. All diese Aspekte können eine Distanzierung von der Schule sowie Schulmisserfolge nach sich ziehen. Dagegen betrachtet der soziokulturelle Ansatz als den bedeutendsten Faktor für Schulerfolg die soziale Schichtzugehörigkeit. Entsprechend dieser Sichtweise werden die marginal vorhandenen „kulturellen Voraussetzungen" der benachteiligten Schüler hervorgehoben, welche ihrer Ansicht nach notwendigerweise für eine erfolgreiche Schulkarriere gegeben sein müssten. Sie schließen darauf, dass Schulversagen auf eine ungenügende Versorgung an 17 soziokulturellen Ressourcen zurückgeht und dies eine defizitäre Entwicklung der sprachlichen und kognitiven Fähigkeiten nach sich zieht. Die Vertreter dieses Ansatzes sehen also die Ursachen der kindlichen Entwicklungsverzögerung und die hieraus resultierenden Formen des Schulversagens in den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Familie begründet. Ein weiterer innerhalb der Fachliteratur vorherrschender Erklärungsansatz stellt die Reproduktionstheorie dar, auf die auch die Anhänger des soziokulturellen Ansatzes Bezug nehmen. Auch diese Theorie bezieht sich auf den grundlegenden „Zusammenhang zwischen Schulversagen und [sozialer, d.V.] Schichtzugehörigkeit“ (SCHREIBER-KITTL/SCHRÖPFER 2002, S. 44). Nach Auffassung der Vertreter dieses Ansatzes leistet das Bildungssystem einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der gesellschaftlichen Unterschiede. Indem die Schulinstitution an der Reproduktion dieser Unterschiede beteiligt ist, spiegele das Phänomen Schulversagen „nichts anderes [wider, d.V.], als die Übertragung der in der Gesellschaft herrschenden Ungleichheit und Ausgrenzung auf die Schule“ (EURYDICE 1994, S. 53, vgl. SCHREIBER-KITTL/SCHRÖPFER 2002, S. 44). Die mikrosoziologische Theorie der „Beziehung zum Wissen“ befasst sich mit der Erforschung der Ursachen von Schulversagen bei Schülern, die der gleichen sozialen Schicht angehören. Die Anhänger konstatieren, dass nicht allein die Schichtzugehörigkeit für schulischen Misserfolg verantwortlich ist, sondern jeder Einzelne auch eigene Sinngebungen besitzt, welche „die Beziehung […] zur Institution Schule, zur Arbeit in der Schule und zur Welt der Arbeit aufbau[en, d.V.]“ (ebenda, S. 54, ebenda, S. 45). Demnach resultiere Schulversagen – abgesehen vom Einfluss des sozialen Umfeldes – ebenso aus den eigenen Wertvorstellungen hinsichtlich der Bedeutsamkeit von Schule und Lernen. Die interaktionistische Theorierichtung baut in gewisser Weise auf diesem Ansatz auf. Ausgehend von dem Prozess der Sinngebung befassen sich die Vertreter dieses Ansatzes mit der Frage, wie es in der Schule zu Misserfolgs- und Versagenserlebnissen kommen kann. Im Fokus der Analysen stehen dabei die Interaktions- und Interpretationsprozesse der am Schulleben beteiligten Lehrkräfte und Schüler. Nach dieser Theorie basiert die Problematik Schulversagen auf den „ungleichen Rollen […], die in der Schule eingenommen werden und dazu führen, dass die einen es schaffen und die anderen nicht“ (SCHREIBER-KITTL/SCHRÖPFER 2002, S. 45). Demnach schreiben die Anhänger verschiedenen Faktoren, wie z.B. der Erwartungshaltung der Lehrer, der Interaktion zwischen den Mitschülern sowie den Modalitäten der Leistungsbeurteilung, eine große Bedeutung bei der Entstehung von Schulversagen zu (vgl. SCHREIBER-KITTL/SCHRÖPFER 2002, S. 43-45). 18 Im Modell von SEEGER & KAISER (1998) wird das schülerspezifische Versagen auf Defizite und Schwierigkeiten im kognitiven und nicht-kognitiven Kompetenzbereich des Schülers zurückgeführt. Danach liegen Schulprobleme zum einen dann vor, wenn Schüler kognitive Einschränkungen im Bereich der Auffassungsfähigkeit, der Wahrnehmung sowie der Abstraktions- und Transferfähigkeit aufweisen (z.B. Legasthenie und Dyskalkulie). Im Hinblick auf den nicht-kognitiven Bereich, welcher das Arbeits- und Sozialverhalten umfasst, führen Defizite im Bereich der „Selbstständigkeit, Konzentration, Motivation und Interaktion“ (SEEGER & KAISER 1998, TUPAIKA 2003, S. 14) zu Schulproblemen (Z.B. AD(H)S). In diesem Modell werden die bisher aufgeführten Erklärungsansätze, beispielsweise der psychologische, der biogenetische und soziokulturelle Ansatz, zusammengeführt. Eine differenzierte Betrachtungsweise über die Begründungszusammenhänge für das Phänomen Schulversagen liefert TUPAIKA (2003). Auf der Grundlage der Bedürfnistheorie von MASLOW (1999) und der Individualpsychologie ADLERs (1981) konstatiert sie einen engen Zusammenhang zwischen defizitären Umständen innerhalb der den Schüler umgebenden Sozialisationsinstanzen und den Grundbedürfnissen des Schülers, beispielsweise dem Bedürfnis nach Sicherheit, Geltung, Erkenntnis und Selbstverwirklichung. Die bei der Entwicklung der Persönlichkeit relevanten sechs Sozialisationsinstanzen umfassen den „Schüler (Individualsystem), die Familie, die Peers, die Lehrer (Mikrosystem), die Schule (Exosystem) sowie die Gesellschaft (Makrosystem)“ (TUPAIKA 2003, S. 295; vgl. hierzu PEKRUN & HELMKE 1991; HILDESCHMIDT 1998) und stellen ihrer Ansicht nach somit das Gesamtbild der Faktoren für Schulversagen dar. Bei Missachtung der Bedürfnisbefriedigung des Schülers kann es zur Entstehung von „Deprivationen und Inferioritäten [kommen, d.V.], die den Schüler im Vergleich zu seinen Mitschülern im Lernprozess benachteiligen“ (ebenda, S. 296) und ihn unter Umständen zu einem Schulversager machen (vgl. ebenda 2003, S. 295f). Um das Spektrum der an dem Phänomen des Schulversagens beteiligten Faktoren durch die Sichtweise der Betroffenen zu erweitern, soll abschließend näher auf die Ergebnisse der vom BMBF geförderten DJI-Studie „Bildungsverläufe, Misserfolge und Belastungen“ (2003-2005) (vgl. HÖSSL/VOSSLER 2004, S. 18-27) eingegangen werden. Es handelt sich um eine qualitative Längstschnittuntersuchung, aus der empirische Daten zu den individuellen Lernund Bildungsbiographien von Grundschulkindern gewonnen werden konnten. Diese Untersuchung ging dabei der Frage nach, welche Art von Erfolgs- und Misserfolgserlebnissen die Kinder selbst in ihren ersten Jahren des Grundschulbesuches wahrnehmen. 19 Während in den ersten beiden Grundschuljahren meist sozialer Stress die überwiegende Belastungsform darstellt, verschiebt sich der Fokus in den Jahrgangsstufen 3 bis 4 hin zu Formen der Belastung, die im Zusammenhang mit schulischen Leistungen und Anforderungen genannt werden. Besonders den zum Ende der Grundschulzeit stärker an Relevanz zunehmenden „Leistungs- und Selektionsdruck, den die Entscheidung über den Übergang auf eine weiterführende Schule mit sich bringt“ (HÖSSL/VOSSLER 2004, S. 20), nehmen die Kinder als einen Hauptfaktor für psychischen Ballast wahr (vgl. hierzu EV ELBEN et al. 2003, S. 331-341). Des Weiteren zeigt die Studie auf, dass viele Faktoren sowohl in schulischen als auch in häuslichen Situationen auf eine Manifestation von Misserfolgserlebnissen und Defiziten intensivierend einwirken können. So wird den Betroffenen das eigene Leistungsversagen vor allem über Rückmeldungen der Lehrer, über den zwangsläufig vorherrschenden Vergleich mit leistungsstärkeren Mitschülern sowie über einer, aus den schwachen Leistungen möglicherweise resultierenden Ausgrenzung und Stigmatisierung durch die Gleichaltrigengruppe widergespiegelt. Doch auch im außerschulischen Lebensalltag finden sich Situationen wieder, in denen das Schulversagen auf die Schüler zurückstrahlt, so z.B. wenn die Kinder trotz elterlicher Aufopferung und Hilfestellung den gestellten Erwartungen nicht gerecht werden können. Eine weitere Problemkonstellation sehen HÖSSL & VOSSLER (2004) in „dem grundsätzlichen Widerspruch, dass Kinder mit heterogenen Ausgangsbedingungen hinsichtlich ihres Leistungsvermögens von [Beginn der Grundschulzeit an, d.V.] mit den homogenen Leistungsanforderungen eines einheitlichen Lehrplans konfrontiert werden“ (HÖSSL/VOSSLER 2004, S. 26f). Die sich daraus bereits während der Grundschulphase ergebenden Belastungen können sich besonders auf die Gruppe der leistungsschwächeren Kinder negativ auswirken (vgl. HÖSSL/VOSSLER 2004, S. 18-27). Trotz der hier dargestellten, teilweise divergierenden Vorstellungen hinsichtlich der Bedingungsfaktoren von Schulversagen, ist vor allem in der aktuellen Fachdiskussion die Auffassung anzutreffen, dass Schulversagen, ähnlich wie die Phänomene Schulverweigerung, Schulabsentismus und Schulabbruch, aus einem mehrdimensionalen und „multifaktorielle[n, d.V.] Bedingungskomplex“ (STAMM 2006b, S. 326) hervorgeht. Neben der individuellen Perspektive, die von der traditionellen Dropout-Forschung eingenommen wird und welche die Ursache von Schulversagen in den Eigenschaften des jeweiligen Schülers begründet sieht, hat sich eine institutionelle Perspektive etabliert, die zwar der individuellen Sichtweise weiterhin verpflichtet geblieben ist, jedoch die Bedeutung der Institution Schule für das Schulversagen verstärkt in den Blick nimmt. (vgl. STAMM 2006b, S. 323f) 20 In das Betrachtungsfeld dieser Forschungsrichtung fallen vor allem die Strukturen, das Management, das Curriculum sowie die sozialen Beziehungen im Schulsystem. Aus den Untersuchungen von WEHLAGE/RUTTER (1986) geht beispielsweise hervor, dass in Schulen mit hohen Dropout-Raten gleichzeitig häufig ein ineffektives und von den Schülern als ungerecht erlebtes Disziplinsystem vorherrscht, was damit in einem Zusammenhang zu stehen scheint. Für den deutschsprachigen Raum konnte von HOLTAPPELS (1995) der negative Effekt von „problemförderlichen, wenig reglementierten Schulumwelten“ (STAMM 2006b, S. 238) auf den schulischen Erfolg nachgewiesen werden. Insgesamt führt die Betrachtung der institutionellen Rahmenbedingungen zu der Erkenntnis, dass Schule einen unbestreitbaren Einfluss auf den Schulabbruch hat. (vgl. STAMM 20006b, S. 327f.) 1.2.4 Fehlende Aspekte innerhalb der Schulversagensforschung In diesem Abschnitt sollen einige Dimensionen und Aspekte benannt werden, die in der Schulversagensforschung bislang nur unzureichend berücksichtigt worden sind. THIMM (2000) weist in seinen Ausführungen auf Bereiche hin, in denen er die Notwendigkeit einer Anschlussforschung sieht. Dabei führt er folgende Überlegungen auf: • „Qualitativen Feldstudien, die die Varianzen im Auftreten von Schulversagen an Schulen erklären und dabei inner– und außerschulische Variablen berücksichtigen. • Genauere Untersuchungen der Begünstigung durch familiäre und durch Peer – Faktoren. • Zusammenhänge von Schulverweigerung mit Geschlechterspezifik und ethnischer Zugehörigkeit. • Verknüpfungen unterschiedlicher Analyseebenen in einem Großprojekt, das Wechselbeziehungen zwischen Begünstigungsfeldern und zwischen Einzelfaktoren zu belegen versucht“ (THIMM 2000, S. 609) (vgl. ebd., S. 609). Weitere Dimensionen werden von RICKING (2006) benannt. Er sieht einen erheblichen Forschungsbedarf in Bezug auf Schulklima und Schulorganisation in Verbindung mit dem Schulbesuchsverhalten der Schulversager (vgl. RICKING 2006, S. 164). SCHREIBER-KITTL und SCHRÖPFER (2002) weisen auf das Fehlen von Studien zur passiven Schulverweigerung hin. Dabei wäre die Untersuchung des Zusammenhangs von Schulversagen und passiver Schulverweigerung von großer Relevanz (vgl. SCHREIBERKITTL/SCHRÖPFER 2002, S. 38ff). Zudem wurden bis auf wenige Ausnahmen Erkenntnisse aus der Hochbegabtenforschung von der internationalen Schulabsentismusforschung kaum berücksichtigt. (vgl. RENZULLI/ PARK 21 2002; vgl. SCHULZE 2003, vgl. STAMM 2006a, S. 295). Schulabsentismus wird bislang überwiegend in Verbindung mit schlechten Schulleistungen, Sitzenbleiben und Rückversetzungen von Schülern diskutiert. Allerdings besteht die Perspektive „des Zusammenhangs von Schulabsentismus und – überdurchschnittlicher Begabung – Unterforderung“ (STAMM 2006a, S. 295) (vgl. USZKURAT 1986; vgl. WIECZEROWSKI/PADRO 1993; vgl. STAPF 2003, vgl. STAMM 2006a, S. 295). Des Weiteren lassen sich auch Zusammenhänge von Schulverweigerung und Intelligenz sowie Intelligenz und Schulversagen vermuten (vgl. MANDEL/ MARCUS 1988; vgl. BUTLERPOR 1993; vgl. HANSES/ ROST 1998, vgl. STAMM 2006a, S. 295). Die Schulabsentismusforschung geht davon aus, dass ein hohes schulisches Potenzial unweigerlich eine schulkonforme Identitätsentwicklung des Schülers nach sich zieht (vgl. RICKING 2003, S. 150, vgl. STAMM 2006a, S. 295). Daraus folgt ihre Annahme, dass diese Schüler kaum schulabsente Verhaltensformen zeigen und beziehen Probleme überdurchschnittlich Begabter nicht mit ein. Die Annahme, dass hochbegabte Schüler der Schule fernbleiben, weil sie ein höheres Lerntempo haben und somit die dadurch frei werdende Zeit für eigene Zwecke nutzen, ist empirisch belegt (vgl. STAMM 2005, vgl. STAMM 2006a, S. 295). Allerdings belegen vorliegende Studien von SCHMEISER (2003) und SCHNEEBELI (2004), dass es aufgrund dieser Tatsache häufig zu einer größeren Schuldistanzierung kommt, sich daraus schlechtere Schulleistungen ergeben können und sich Entwicklungen bis hin zu einem Schulabbruch abzeichnen können (vgl. SCHMEISER 2003; vgl. SCHNEEBELI 2004, vgl. STAMM 2006a, S. 294ff). Auch im Bereich der Schulforschung werden Forschungsdesiderate aufgeführt, die in einem engen Zusammenhang mit der Problematik Schulversagen stehen. Für den Bereich der Forschung zu Schullaufbahn und Schülerbiographie hält HELSPER (2004) fest, dass bereits einige Studien zum Verhältnis von Jugendbiographie, Schulkarriere und Schule vorliegen, die vielfache Auskünfte und Hinweise, wie beispielsweise auf die biographische Bedeutsamkeit schulischer Erfolgs- und Versagenserlebnisse, liefern. Jedoch bemängelt er das bisher noch ausstehende „umfassende[…] Bild, das das Verhältnis[…] der Schule und der Schulkarriere zu den biographischen Verläufen Jugendlicher über die verschiedenen Milieus, Lebensformen und Schulformen hinweg“ (HELSPER 2004, S. 915) zeigt. Besonders der unzureichende Stand von Studien, die sich mit der Schullaufbahn- und biographischen Analyse von Schultypen und unterschiedlichen Schülergruppen, wie z.B. ethnische oder aufstiegsorientierte Schüler befassen, wird von ihm hervorgehoben. Hierunter fällt ebenso die Gruppe der Schulversager, für welche im Gegensatz zu Schulverweigerern 22 noch aufschlussreiche Erkenntnisse ausstehen. Des Weiteren ist vor allem noch ein Forschungsbedarf im Hinblick auf den Zusammenhang zwischen den institutionellen Rahmenbedingungen, der Schülerbiographie und der Schulkarriere festzustellen (vgl. HELSPER 2004, S. 915f; vgl. hierzu HELSPER u.a. 2001; KRAMER 2002). Ausgehend von der aus der Biographieforschung gewonnenen Erkenntnis, dass Schüler den Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe als einen problembehafteten Einschnitt erleben können, verlangt KOCH (2004) zukünftig mehr qualitative und exemplarische Einzelfallstudien. Diese Forderung resultiert aus der Tatsache, dass aus den bisherigen quantitativen Erhebungen komplexe Bedingungskonstellationen nur unzureichend erfasst werden können. Da schulische Übergänge mit „Schulunlust, Leistungsabfall und Selbstkonzeptveränderung“ (KOCH 2004, S. 561) verbunden sein können, würden derartige Untersuchungen sicherlich auch im Hinblick auf Schulversagen zu einem erhöhten Verständnis führen. Zwar gibt es bereits Bemühungen „vernetzte Kooperationsstrukturen über die Schulformgrenzen hinweg“ (KOCH 2004, S. 561) zu bilden, doch KOCH (2004) sieht dahingehend noch einen reichlichen Forschungsbedarf (vgl. KOCH 2004, S. 560ff). Im Bereich der Grundschulforschung mangelt es an empirischer Unterrichtsforschung, die den Fokus „weniger [auf, d.V.] die Schülerleistungen als vielmehr [auf, d.V.] die Selektionsentscheidungen des Personals“ (DIEHM 2004, S. 544) legt. Ausgehend von der durch die Erkenntnisse der DJI-Studie „Bildungsverläufe, Misserfolge und Belastungen in der Grundschulzeit“ gestützten Vermutung, dass bereits schulische Misserfolgserlebnisse in der Elementarstufe einen Schulversagensprozess in Gang setzten können, ist als weiteres Forschungsdesiderat die Selektionspraxis in der Elementarstufe aufzuführen (vgl. DIEHM 2004, S. 544). 1.2.5 Resümee Der Überblick über den aktuellen Forschungsstand zum Thema Schulversagen hat aufgezeigt, dass gegenwärtig noch ein erheblicher Klärungsbedarf vorhanden ist. Dies wird deutlich an der unzureichenden Datenlage und einem noch ausstehenden Modell hinsichtlich des Ursachen-Wirkungs-Gefüges von Schulversagen. Eine Überwindung dieses Defizits sowie die von RICKING (2006) eingeforderte Systematisierung der bisherigen Erkenntnisse, könnten gewiss einen wesentlichen Beitrag zur Erschließung und Beseitigung noch bestehender Forschungslücken leisten. Aus den Forschungsergebnissen der Studien sind sowohl eine hohe Anzahl an Schulverweigerern als auch hohe Abbruchquoten zu verzeichnen. Angesichts der 23 damit einhergehenden schwerwiegenden Konsequenzen für Bildungs-, Berufs- und Lebenschancen der Betroffenen besteht weiterhin ein dringender Bedarf an entsprechenden Lösungsstrategien. Die im Kapitel 1.2.1 referierten Definitionen von Schulversagen lassen sich bei aller Unterschiedlichkeit im Einzelnen auf zwei Grunddefinitionen zurückführen. Während ein Ansatz („Underachievement“) von einem Missverhältnis zwischen den individuellen Leistungspotentialen des Schülers und der Förderung dieser Potenziale durch die Schule ausgeht, setzt der andere bei der Diskrepanz zwischen den Anforderungen des Systems Schule und dem Leistungsniveau des Schülers an. Da es in dem hier geplanten ESF-Programm um die Bekämpfung des Schulversagens im Sinne des Nicht-Erreichens formaler Schulabschlüsse geht (administratives Schulversagen) wurde im Rahmen des Pilotprojektes „Regionale Netzwerke gegen Schulversagen“ ein eigener Definitionsansatz von Schulversagen entwickelt, der auf dem zweitgenannten Ansatz aufbaut. Demnach liegt Schulversagen dann vor, wenn ein Schüler oder eine Schülerin mit seinen oder ihren schulischen Leistungen deutlich hinter die durchschnittlichen Erwartungen an seine oder ihre jeweilige Klassenstufe und Schulform zurückfällt. Auf dieser Grundlage wurden in einem 2. Schritt folgende konzeptionelle Eckpunkte für das Projekt entwickelt. Schulversagen wird als eine Form abweichenden Verhaltens verstanden. Einer der Ansätze, die die Dynamik von abweichendem Verhalten modellieren, ist der Etikettierungsansatz. Dieser definiert abweichendes Verhalten als Zuschreibungsprozess des Attributes Devianz zu bestimmten Verhaltensweisen im Rahmen von Interaktionen. Abweichendes Verhalten ist demnach keine personale Eigenschaft oder eine Qualität, die im Verhalten selbst liegt, sondern sie wird erst in einer Interaktion zwischen Menschen, die eine Handlung begehen, und Menschen, die darauf reagieren, geschaffen. Weiterhin ist in dem Zusammenhang hervorzuheben, dass dem Etikettierungsansatz zufolge das Phänomen Schulversagen kein Zustand sondern ein Prozess ist, der sich dynamisch gestaltet und als eine Art Karrieremodell verstanden werden kann. Hierbei kann auf das von BECKER 1963 im Bezug auf abweichendes Verhalten eingeführte Modell der „Kriminellen Karriere“ zurückgegriffen werden. Zentraler Aspekt in Beckers Karrieremodell ist, dass als Reaktion auf abweichendes Verhalten Etikettierungs- und Stigmatisierungsprozesse einsetzen, die weit reichende Konsequenzen für die Verfestigung abweichenden Verhaltens haben. Die Erfahrung nämlich, sanktioniert und öffentlich als Mensch mit abweichendem Verhalten stigmatisiert worden zu sein, wirkt sich erheblich auf die weitere soziale Partizipation und das Selbstverständnis eines Menschen aus. In Folge solcher Prozesse findet u. U. ein Wandel in 24 der Identität eines Individuums statt. Dem Individuum wird ein neuer Status zugeschrieben, an dem sich die Wahrnehmung und das Verhalten der Umwelt hauptsächlich orientiert. Dadurch wird es immer schwieriger, sich konform zu verhalten, also konventionelle Handlungsspielräume werden eingeschränkt. Damit beginnen wechselseitige Aufschaukelungsprozesse, in deren Verlauf die Aktionen des Abweichenden und die Reaktionen der Umwelt sich wechselseitig verstärken: Auf erneute Abweichung folgen härtere Reaktionen der Umwelt, die Stigmatisierung wird stärker und schließlich wird vom „Abweichler“ auch erwartet, dass er sich abweichend verhält und er wird behandelt, als wäre er generell und nicht nur im Hinblick auf spezifisches Verhalten, abweichend. Auf diese Weise wird ein Prozess der „sich selbst erfüllenden Prophezeiung“ in Gang gesetzt, d.h. der „Abweichler“ beginnt den Erwartungen gemäß zu handeln, die in der Umwelt ihm gegenüber geäußert werden. denen man annimmt, dass die soziale Umwelt sie ohnehin an ihn hat. Der Etikettierte gerät unter einen immer stärker werdenden Rollendruck, der dazu beiträgt, dass er sich mehr und mehr selber so sieht, wie die anderen ihn definieren. Demnach ändert sich das Selbstkonzept und passt sich den Erwartungen von außen an (vgl. BECKER 1981, S.1-35, 109148; gl. HENNECKA 1997, S.95-97; vgl. LAMNEK 1996, S.216-236). Die dargestellten Ettikettierungs- und Stigmatisierungsprozesse, die im Prozess des Schulversagens, aber auch durch Leistungsrückmeldungen und –gruppierungen zum Tragen kommen können, haben einen großen Einfluss auf die Identität des Einzelnen, auf das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und die Selbstkonzeption einer Person. Das (Fähigkeits-)Selbstkonzept wird als Annahme von Personen hinsichtlich ihrer eigenen Eigenschaften und Fähigkeiten verstanden; weiterhin als Wissen einer Person über sich selbst oder als generalisierte Selbstwahrnehmung. Im schulischen Kontext spricht man oft vom schulischen Fähigkeitsselbstkonzept, welches das gesamte Wissen einer Person bezüglich der eigenen Leistungsfähigkeit in schulischen Prozessen umfasst. Die Quellen selbstbezogener Information, durch die der Mensch etwas über sich selbst erfährt und die für die Entwicklung der Selbstkonzeption maßgeblich sind, sind vor allem andere Menschen (z. B. Lehrer), durch deren Verhalten der Einzelne Rückschlüsse auf sich selbst zieht; weiterhin Gruppen (z. B. die Schulklasse), mit denen sich eine Person vergleicht; aber auch andere Wissensbestände wie Ideale, Normen (z. B. Leistungserwartungen) und Werte, zu denen sich die Person in Beziehung setzt. Nach entwicklungspsychologischen Erkenntnissen gibt es eine wechselseitige Beeinflussung zwischen und Bedingtheit von Selbstkonzeptionen und Schulleistungen. Das (geringe) Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit ist ausschlaggebend für tatsächliche 25 Schulleistungen. Leistungsrückmeldungen und Selektionsprozesse in der Schule haben aber wiederum Einfluss auf die Entwicklung des Selbstkonzeptes und damit ebenso auf weitere positive oder negative Leistungen. Wie bereits angedeutet ist die Entwicklung des Selbstkonzeptes abhängig von der Zuordnung zu einer Referenzgruppe. Je nach dem also, mit welcher Gruppe sich eine Person vergleicht, kann diese Person (mit denselben Fähigkeiten) unterschiedliche Selbstkonzepte ausbilden, was auch Einfluss auf die Motivation des Einzelnen hat. Durch Leistungsrückmeldungen und -gruppierungen können sich Selbstkonzeptveränderungen ergeben, die dazu führen, dass die Kinder und Jugendlichen positive als auch negative Zuschreibungen bzw. das wahrgenommene Fremdbild verinnerlichen und sich in einer bestimmten Rolle einrichten, etwa in der des „Versagers“ oder in der des „Klassenbesten“. Auch muss erwähnt werden, dass die Personen, die diese Zuschreibungen vornehmen (dürfen), unterschiedliche Erwartungen an die Betreffenden haben und sich gegenüber diesen somit auch unterschiedlich verhalten, was sich im Einzelfall sowohl positiv als auch negativ auf das Selbstbild des Schülers und auf sein Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten auswirken kann. In Bezug auf Schulversagen kann also festgestellt werden, dass die kontinuierlichen Zuschreibungen von Defiziten und das „Voraugenhalten“ des Scheiterns an gesetzten Normen Einfluss auf die Identität des Schülers und auf seine weitere Schullaufbahn haben können (vgl. hierzu z. B. OERTER/ MONTADA 2002, S. 216-220). HORST DOMKE (1983) hält dazu fest: „Es ist zu befürchten, daß allein schon die strukturellen Bedingungen der Institution Schule einen wichtigen Beitrag für den beschriebenen Prozeß liefern (z.B. muß zum Zwecke negativer Selektion die Zensurengebung an der Normalverteilung ausgerichtet und ein Teil der Schüler zwangsläufig als Versager definiert werden) und dass auch die unbeherrschte Sprache der Autorität Lehrer gefährliche Etikettierungen hervorbringt“ (DOMKE 1983, S.60). Mit der Zunahme der Verweildauer und der Wiederholung abweichenden Verhaltens steigt die Abweichungsintensität, während die Ausstiegswahrscheinlichkeit aus der Karriere sinkt. Entscheidend für das Projekt „Regionale Netzwerke gegen Schulversagen“ allerdings ist die Tatsache, dass Austritte aus der Karriere jederzeit möglich sind. Der dargestellte Prozessverlauf verweist auf einen Handlungsspielraum, der es prinzipiell ermöglicht, in jeder Stufe dieses Aufschaukelungsprozesses einzugreifen, um ihn aufzuhalten oder sogar umzukehren. In diesem Zusammenhang geht das Projekt „Regionale Netzwerke gegen Schulversagen“, von der Überlegung aus, dass Schulverweigerung als eine mögliche Bewältigungsform 26 interpretiert werden kann, mit der Schüler versuchen, schulische Misserfolgserlebnisse zu vermeiden. Dies würde bedeuten, dass Schulverweigerung in vielen Fällen eine Folge von Schulversagen darstellt und sich der Schüler bereits in einer Verlaufskarriere befindet. Wie bereits oben dargestellt, unterliegt Schulversagen auch einer Prozesshaftigkeit, weshalb das Hauptaugenmerk bei der Vermeidung und Bekämpfung von Schulversagen neben der Intervention ebenso stark auf Maßnahmen der Prävention beruhen müsste. Das wird daran ersichtlich, dass solche Misserfolgsprozesse, die mitunter die gesamte biographische Laufbahn beeinträchtigen können, bereits im Vorschulalter einsetzen können. Demnach wären geeignete Präventionsmaßnahmen bereits in der Phase der frühkindlichen Bildung und Erziehung bzw. der Grundschulzeit einzuleiten, um einem längerfristigen Prozessverlauf entgegenzuwirken. Ähnlich wie das Phänomen Schulverweigerung wird auch Schulversagen durch einen multifaktoriellen Bedingungskomplex verursacht, welcher durch einen dynamischen Prozessverlauf gekennzeichnet ist. Demnach gründet Schulversagen nicht auf einzelnen Bedingungsfaktoren, sondern ist das Resultat des Zusammenwirkens einer Mehrzahl von Faktoren. Im Rahmen des Projektes „Regionale Netzwerke gegen Schulversagen“ soll im Speziellen das Ursachen-Wirkungs-Gefüge mit Hilfe von qualitativen Interviews untersucht und unter dem Blickwinkel des genannten konzeptionellen Grundverständnisses ausgewertet werden. Die durch die wissenschaftliche Begleitung gewonnenen Erkenntnisse sollen den Aufbau von regionalen Netzwerken gegen Schulversagen in allen Landkreisen Sachsen-Anhalts unterstützen und damit ein koordiniertes Vorgehen aller zuständigen Institutionen und Akteure zur Bekämpfung des Schulversagens weiterentwickeln helfen. 1.3 Möglichkeiten und Grenzen von Netzwerken 1.3.1 Die gesetzlichem Rahmenbedingungen in Sachsen-Anhalt für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII/ KJHG) Im KJHG/ SGB VIII finden sich in Bezug auf die Kooperation von Jugendhilfe und Schule zwei Paragraphen, die als grundsätzliche, allgemeine Bestimmungen zu verstehen sind. Im § 81 SGB VIII wird gesetzlich die Zusammenarbeit zwischen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und anderen Einrichtungen, die durch ihre Tätigkeit Einfluss auf die 27 Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie Familien nehmen, festgelegt.(vgl. KRÜGER/ STANGE 2008, S.17) Der Anspruch der Zusammenarbeit von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe mit anderen Einrichtungen hat ihren Ursprung im gesetzlichen Auftrag der Jugendhilfe (vgl. § 1 Abs. 3 SGB VIII), positive Lebensbedingungen zu schaffen. Die rechtliche Bestimmung stellt für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Verpflichtung dar, deren Ausführung angesichts der recht allgemein gehaltenen Formulierung im Gesetz einen großen Spielraum besitzt. Dies hat Vorteile und Grenzen. Durch die Unbestimmtheit des Gesetzes ergibt sich ein „klassisches Anwendungsdefizit“ (MÜNDER 2004, S.563), das darin besteht, dass nicht eindeutig bestimmt werden kann, was aus rechtlicher Perspektive unter Zusammenarbeit zu verstehen ist. Somit besitzt der Paragraph einen inhaltlichen Appellcharakter anstatt die Funktion einer die „Praxisanwendung steuernde[n] Rechtsnorm“ (MÜNDER 2004, S.563) zu übernehmen, mit deren Hilfe die Träger der öffentlichen Jugendhilfe effektiv und instrumentell gesteuert werden könnten (vgl. MÜNDER 2004, S. 561 ff). Neben dieser Einschränkung darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Bestimmung trotz des Bezugs auf die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule nur verpflichtend für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist. Die Schule und die Schulträger ebenso wie die Träger der freien Jugendhilfe unterliegen dieser Verpflichtung nicht. Hinsichtlich der Schulen befinden sich die Bestimmungen bezüglich einer Kooperation mit der Jugendhilfe, wenn sie denn vorhanden sind, in den jeweiligen Schulgesetzen der Länder. Die Träger der freien Jugendhilfe können dem Gebot der Zusammenarbeit nur dann unterliegen, wenn sie durch Förderbestimmungen zu einer Kooperation veranlasst worden sind. Eine weitere Beschränkung des Gesetzes liegt darin, dass es sich um eine „objektive Rechtsverpflichtung“ (MÜNDER 2004, S.562) handelt, wodurch es keinen subjektiven Rechtsanspruch für die anderen Einrichtungen, wie beispielsweise die Schulen, oder Jugendlichen gibt. (vgl. MÜNDER 2004, S.561 ff) Der § 10 SGB VIII befasst sich ebenfalls mit dem grundsätzlichen Kooperationsverhältnis von Jugendhilfe und Schule. In diesem wird die Nachrangigkeit der Jugendhilfe gegenüber anderen Leistungserbringern festgelegt, was sich aus dem allgemeinen Strukturprinzip von Fürsorgeleistungen ergibt. Somit sind die Leistungen der Schule gegenüber denen der Jugendhilfe vorrangig. Erst wenn die Schule die notwendigen Leistungen nicht erbringen kann, kommt der Vorrang der Schule gegenüber der Jugendhilfe nicht zur Geltung. (vgl. MÜNDER 2004, S.564) 28 Auch der § 13 SGB VIII beinhaltet Bestimmungen zur Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule. Danach soll den jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. Die Schulen können in diesen Fällen Unterstützung durch Institutionen und Einrichtungen der Jugendhilfe erhalten. Mit § 13 SGB VIII hat sich die rechtliche Absicherung für Projekte von Schule und Jugendhilfe sowie für die Schulsozialarbeit verbessert (vgl. SEGEL 1996, S. 484f.). Jedoch wird äußerst kontrovers diskutiert, ob dieser Paragraph tatsächlich als eine klare Grundlage für Schulsozialarbeit angesehen werden kann. Nach Abwägung der unterschiedlichen Positionen kommt SPECK (2006) zu dem Schluss, dass der § 13 SGB VIII „-zumindest keine hinreichende – fachlichkonzeptionell tragfähige Rechtsgrundlage für die Schulsozialarbeit bietet“ (SPECK 2006, S. 52). In diesem Zusammenhang kommt aus seiner Sicht den Ausführungsgesetzen zum SGB VIII/ KJHG eine wichtige Bedeutung zu. Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachen-Anhalt (KJHG-LSA) vom 5. Mai 2000 (Stand: 18. Nov. 2005) Im Ausführungsgesetz des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KJHG-LSA) befinden sich keine rechtlichen Regelungen oder Bestimmungen zur Kooperation von Schule und Kinder- und Jugendhilfe. Dagegen beinhaltet es gesetzliche Vorgaben zur Organisationsstruktur des Jugendhilfe- und Landesjugendhilfeausschusses sowie Bestimmungen im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe bei der Gewährung von Hilfen zur Erziehung nach den nach den §§ 27 bis 35 a sowie § 41 SGB VIII. Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der ab dem 1. August 2005 geltenden Fassung Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bildet die Grundlage für die inner- und außerschulische Kooperation. Im § 1 Abs. 4a SchulG LSA heißt es, „Schulen arbeiten im Rahmen ihrer Aufgaben mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich wesentlich auf die Lebenssituation junger Menschen auswirkt, [...]“ zusammen (Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt 2005, S. 11). Damit sind Schulen dazu berechtigt, mit außerschulischen 29 Organisatoren und Trägern in Einvernehmen mit dem Schulträger Vereinbarungen, deren Ziel die Kooperation ist, abzuschließen. Im Rahmen der Bildung von Ganztagsschulen sind Schulen, die sich diese Organisationsform geben wollen, dazu verpflichtet, ein pädagogisches Konzept zu erarbeiten, in dem unter anderem die Bildungs- und Freizeitangebote enthalten sind. Zur Einrichtung dieser kann die Schule Kooperationen eingehen (vgl. § 12 SchulG LSA). Diese Bestimmungen sind Vorgaben, die eine Kooperation zwischen Schulen und anderen Organisationen und Trägern ermöglichen, jedoch nicht zur Pflicht werden lassen. Eine entscheidende Rolle in Bezug auf die Umsetzung der Möglichkeit der Kooperation haben sowohl die (Schul-)Konferenzen als auch der/ die Schulleiter/-in (vgl. § 27 SchulG LSA). Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt eine Zusammenarbeit von Schule und außerschulischen Trägern und Organisationen ermöglicht und empfiehlt, sie jedoch nicht zur Pflicht macht. Die Entscheidung über die im Einzelfall zu realisierenden Formen der Kooperation obliegt der Schule. Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt (1998): Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule. RdErl. des MK vom 16.11.1998 – 44-81005. Im Runderlass des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ vom 16.11.1998 nimmt die Kooperation, die sowohl inner- als auch außerschulisch gemeint ist, eine wichtige Funktion ein. Mit ihrer Hilfe sollen die Aufgaben, welche in der Gestaltung des Unterrichts- und Freizeitangebotes liegen, bewältigt werden. Die „Öffnung von Schulen und Unterricht zum außerschulischen Bereich“ (Punkt 1.3, S. 1) ist eine Zielsetzung, die in diesem Runderlass explizit formuliert wurde und die in den pädagogischen Konzepten der Ganztagsschulen konkretisiert werden sollen, in dem die Zusammenarbeit auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmt wird (vgl. Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt 1998). Die Schule soll mit außerschulischen Trägern, Vereinen, Verbänden, Kirchen etc. sowie den Eltern zusammenarbeiten und deren Kompetenzen nutzbringend in die schulische Arbeit einbeziehen (vgl. Punkt 4.1, S. 7). Ebenso gilt es, die innerschulische Kooperation zwischen Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeitern/-innen im Kontext der Hausaufgabenbetreuung und der Implementation von Fördermaßnahmen zu koordinieren, so dass die individuellen Schwierigkeiten der Schülerinnen und Schüler bewältigt werden können (vgl. Punkt 4.2.4 und 4.2.5, S. 8) (innerschulische Kooperation). Die Freizeitangebote im Rahmen des Ganztagsbetriebs werden als Zeit der Erholung sowie der sinnvollen und kreativen Freizeitgestaltung angesehen, die einen wesentlichen Beitrag zur 30 Sozialprävention darstellen. Diese Angebote sollen in Kooperation von Lehrkräften, (sozial-) pädagogischem Personal, den Schülerinnen und Schülern, den Eltern sowie außerschulischen Trägern und Einrichtungen unterbreitet werden (inner- und außerschulische Kooperation). Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt (2007): Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule der Schulformen Sekundarschule, Gesamtschule und Gymnasium. RdErl. des MK vom 04.04.2007 – 24-81005. Im Runderlass des Kultusministeriums des Landes Sachsen Anhalt „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule der Schulformen Sekundarschule, Gesamtschule und Gymnasium“ vom 04.04.2007 wird erneut auf die Kooperation mit außerschulischen Partnern verwiesen, wozu auch der Einbezug von außerschulischen Angeboten und die Erschließung neuer Lernorte gehört. Unter Punkt 4 erfolgt bezüglich der Ausgestaltung eine Hierarchisierung, derzufolge das ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebot von den Lehrern realisiert wird und die Tätigkeiten von (sozial-)pädagogischem Personal, Schülerinnen und Schülern, Eltern und außerschulischen Kooperationspartnern als unterstützende Komponenten angesehen werden (vgl. Punkt 4.5, S. 3). Jedoch wird in diesem Runderlass explizit die Bedeutung und Aufgabe lokaler außerschulischer Kooperationspartner in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur hervorgehoben: Ihr Beitrag soll sowohl zu einer quantitativen als auch einer qualitativen Erweiterung des ganztägigen Angebotsspektrums führen. Die Ausgestaltung der Kooperation soll auf der Basis einer schriftlichen Vereinbarung erfolgen und das Angebot der Schule sinnvoll ergänzen (vgl. Punkt 4.7, S. 3). Kultusministerium/Ministerium für Gesundheit und Soziales/Kinder- und Jugendring des Landes Sachsen-Anhalt e.V. (2006): Vereinbarung und Empfehlungen zur Kooperation zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe gem. SGB VIII §§ 11-13 im Land SachsenAnhalt. Magdeburg. Neben diesen auf die Gestaltung der Ganztagsschulen bezogenen Bestimmungen haben das Kultusministerium, das Ministerium für Gesundheit und Soziales und der Kinder- und Jugendring des Landes Sachsen-Anhalt e. V. 2006 eine „Vereinbarung und Empfehlungen zur Kooperation zwischen Schul und Kinder- und Jugendhilfe gem. SGB VIII §§ 11-13 im Land Sachsen-Anhalt“ unterzeichnet. In diesem Kooperationsvertrag wird als Grundlage für eine Zusammenarbeit zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe die Übereinstimmung des Erziehungs- und Bildungsauftrages konstatiert. Neben der Stärkung der Persönlichkeit sowie der Befähigung zu eigenverantwortlichem Handeln sollen junge Menschen beruflich 31 qualifiziert und auf das Erwachsenendasein vorbereitet werden. Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe gehen übereinstimmend davon aus, dass bestmögliche Bedingungen für die erfolgreiche Bildung, Erziehung und Förderung junger Menschen durch die Schule bzw. durch die Kinder- und Jugendhilfe nur dann zu realisieren sind, wenn die Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen ganzheitlich als Bedingungsgefüge gesehen und in die pädagogischen Aktivitäten einbezogen werden. Es ergeht die Aufforderung an die Schule, die Kooperation mit der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen aufzunehmen bzw. zu verstärken (vgl. zur gesetzlichen Verpflichtung der Kinder- und Jugendhilfe § 81 SGB VIII/KJHG). Die hier explizierten Inhalte dieser Vereinbarung sollen der vertiefenden Kooperation zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe dienen. Als gemeinsames Ziel wird neben der Verstärkung sozialpädagogischer Kompetenzen in der Schule und alternativen Schulangeboten (z.B. Produktives Lernen) die Unterstützung außerschulischer Angebote zur sinnvollen Freizeitgestaltung propagiert. Der Schwerpunkt der Kooperation liegt dabei in präventiven, interventiven und alternativen Maßnahmen, deren Ziel es unter anderem ist, Schulverweigerung zu vermeiden bzw. zu reduzieren. In diesem Vertrag wird neben den möglichen Bereichen der Kooperation die Zielsetzung formuliert, dass Fachkräfte sowohl der Schule als auch der Kinder- und Jugendhilfe gemeinsame Fortbildungen wahrnehmen können. Des Weiteren wird eine Diskussion von Kooperationsmodellen zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen von alle zwei Jahre stattfindenden öffentlichen Veranstaltungen angestrebt, in denen jeweils aktuelle theoretische Grundlagen diskutiert und Best-Practise-Modelle vorgestellt werden sollen (vgl. Punkt 2.3, S. 3). (vgl. Kultusministerium / Ministerium für Gesundheit und Soziales/ Kinder- und Jugendring des Landes Sachsen-Anhalt e.V. 2006). Mit diesem Kooperationsvertrag erfährt die Kooperation eine weitere Stärkung und wird zu einer offiziellen Zielsetzung des Landes Sachsen-Anhalt, und zwar unabhängig von der Frage der pädagogischen Ausgestaltung ganztagsschulischer Angebote. Es wird aufgezeigt, in welchen Bereichen eine Kooperation zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe sinnvoll und möglich ist (vgl. Kultusministerium / Ministerium für Gesundheit und Soziales/ Kinderund Jugendring des Landes Sachsen-Anhalt e.V. 2006). 32 1.3.2 Der Netzwerkbegriff in der derzeitigen Fachliteratur In gegenwärtigen Zeitdiagnosen wird formuliert, dass eine Netzwerkgesellschaft neben einer Informations- und Wissensgesellschaft vorherrschend ist. Dementsprechend hält das Netzwerkkonzept derzeit Einzug in nahezu allen Wissenschaftsdisziplinen, worunter insbesondere Bereiche der Soziologie, Ethnologie, (Sozial-) Anthropologie, Kommunikationswissenschaften, Politikwissenschaften, Ökonomie und Psychologie fallen (vgl. RÖHRLE 1994, vgl. SCHWEIZER 2003, S. 153). Ein Anwendungsbereich des Netzwerkbegriffes findet sich bei der Analyse sozialer Beziehungen und Strukturen wieder. Hier kann allgemein zwischen „dem Forschungs- und Theorieansatz der >>sozialen Netzwerkanalyse<< und [dem; d.V.] Verständnis von sozialen Netzwerken als eine spezifische[] Form der Handlungskoordination“ (BLICKWEDE et. al 2006, S. 26) unterschieden werden. Beim Ansatz der sozialen Netzwerkanalyse liegt das Forschungsinteresse auf der Darstellung von sozialen Strukturen um die wesentlichen Merkmale sozialer Ordnungen zu identifizieren und theoretisch zu begründen. Dagegen werden soziale Netzwerke dahingehend auf ihren funktionalen Nutzen für die jeweiligen Mitglieder untersucht. Als eine der wichtigsten Funktionen sozialer Netzwerke gilt die soziale Unterstützungsleistung. In diesem Zusammenhang definiert RÖHRLE (1994) soziale Netzwerke als „die Gesamtheit an sozialen Beziehungen zwischen einer definierten Menge von Personen, Rollen oder Organisationen“ (RÖHRLE 1994, S. 1, BLICKWEDE 2006, S. 26). Des Weiteren wird der Netzwerkbegriff zur Erklärung moderner Gesellschaften genutzt. Dabei ermöglicht er es, wesentliche Funktionen und Dispositionen moderner Gesellschaften sinnbildlich zu erfassen. Diese sind gekennzeichnet durch eine zunehmende Entgrenzung und Ausdifferenzierung ihrer sozialen Gebilde, deren Grenzen einer stetigen „Ausfransung“ (JANSEN 2002, S. 88) unterliegen. Es wird in der Fachliteratur konstatiert, dass diese Entwicklung auf die „zunehmende Interaktion und Interdependenz zwischen überwiegend korporativen Akteuren in verschiedenen Politikfeldern, Sektoren, Branchen oder Regionen“ (JANSEN 2002, S. 88) zurückzuführen ist. Der Fokus liegt in diesem Kontext auf der Illustration wirtschaftlicher und politischer Steuerungsprozesse, in welchen Netzwerke als „spezifische[] Koordinationsmechanism[en, d.V.]“ (BLICKWEDE 2006, S. 27) begriffen werden, die eine Erweiterung der Handlungskoordination korporativer Akteure hervorbringen können (vgl. JANSEN 2002, S. 88). Da Netzwerke demzufolge als Lösungsstrategien möglicher Probleme in der Steuerung und Organisation angesehen werden, werden sie in 33 Verbindung mit Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Organisationen und Regionen [sowie der, d.V.] Verbesserung von Politikergebnissen“ (BLICKWEDE 2006, S. 27) genannt (BLICKWEDE 2006, S. 26f). STEFAN SCHWEIZER (2003) hält in seinen Ausführungen zu den interdisziplinären Anwendungsfeldern der Netzwerkanalyse fest, dass trotz unterschiedlicher disziplinärer Betrachtungsweisen alle Netzwerkkonzepte gemeinsame Merkmale teilen. Demnach ist ein Netzwerk gekennzeichnet durch „ein interaktiv-rekursives Verhältnis von Struktur und Strukturbestandteilen, ein Konglomerat von Knoten (aus Netzwerkmitgliedern) und die Beziehungen zwischen diesen Knoten, die als Verbindung, Brücke bezeichnet werden“ (SCHWEIZER 2003, S. 155). Diese von SCHWEIZER identifizierten Eigenschaften finden sich mehrheitlich in den in der Fachdiskussion anzutreffenden, zahlreichen Begriffsbestimmungen wieder. Im Folgenden werden einige der am meisten verbreiteten Definitionen vorgestellt. Sie wurden im Hinblick auf ihren spezifischen Anwendungs- und Aufgabenbereich hin formuliert, weshalb bislang kein einheitlicher Netzwerkbegriff vorliegt. In seinem Werk: „Die Netzwerkgesellschaft“ (2001) nimmt CASTELLS eine theoretische Definition des Netzwerbegriffes vor: „Ein Netzwerk besteht aus mehreren untereinander verbundenen Knoten. Ein Knoten ist ein Punkt, an dem eine Kurve sich mit sich selbst schneidet. Was ein Knoten (sic!) konkret ist, hängt von der Art von konkreten Netzwerken ab“ (CASTELLS 2001, S. 528). In Anlehnung an CASTELLS formuliert SCHWEIZER (2003), dass Netzwerke „aus durch bestimmte Beziehungen verbundenen Mengen von Akteuren, die soziale Einheiten wie Personen, Positionen, Organisationen darstellen können [, bestehen; d.V.]“ (SCHWEIZER 2001, S. 164). HÄUßLING (2005) definiert für den Bereich der Organisationsforschung Netzwerke als „mehrere in Relation stehende Knoten“ (HÄUßLING 2005). Dabei betont er, dass im sozialwissenschaftlichen Bereich unter der Begrifflichkeit Knoten Akteure verstanden werden, die ebenenspezifisch als Menschen, Gruppen oder Organisationen anzutreffen sind. Zwischen den in einem Netzwerk beteiligten Akteuren bestehen Relationen, welche er als Kanäle bezeichnet. Über diese finden Interaktionen statt, unter denen er beispielsweise Kommunikation und Tauschhandel fasst (vgl. HÄUßLING 2005, S. 269). ANSGAR KLEIN (2004) stellt mit seiner Begriffsbestimmung von Netzwerk den Innovationscharakter eines solchen heraus, indem er sie als „Zusammenschlüsse von Personen oder Organisationen, die sich zielgerichtet für Fortschritte in spezifischen Einzelfragen einsetzen“ (KLEIN 2004, S. 5), bezeichnet. ELKE SCHIMPF (2001) charakterisiert ein Netzwerk als ein System, dass aus Beziehungen zwischen weitestgehend autonomen Akteuren besteht, 34 die sich eher in informeller und horizontaler Art darstellen und weniger formell und hierarchisch geprägt sind. Auf der Grundlage meist divergierender, aber wechselseitiger Interessenlagen seitens der Beteiligten, erfolgt die gemeinsame Problembearbeitung auf dezentraler Ebene (vgl. BENZ 1995; vgl. HILD 1997, vgl. SCHIMPF 2001, S. 197f). BOSSONG (2003) skizziert den Prozess der Vernetzung näher. Vernetzung bedeutet für ihn „für einen längeren, ggf. dauerhaften Zeitraum zur Erreichung eines oder mehrerer definierter gemeinschaftlich interessierender leistungs-/wirksamkeitsverbessernder Ziele verbindlich erfolgende, i.d.R. vertraglich abgestützte Zusammenarbeit verschiedener rechtlich selbstständiger Unternehmen bzw. Unternehmenseinheiten, deren Aufgabenstellung relevante Schnittmengen mit anderen (zu beteiligten) Unternehmen/-einheiten aufweist“ (BOSSONG 2003, S. 470). 1.3.3 Netzwerke im pädagogischen Feld Vor dem Hintergrund der heutigen „Netzwerkgesellschaft“ erfreut sich das Thema „Netzwerk“ und Vernetzung ebenso im pädagogischen Feld einer zunehmenden Beliebtheit. Besonders im Hinblick auf die gegenwärtigen Finanzprobleme öffentlicher Kassen und zunehmender Ökonomisierung spielen Vernetzung und vernetzte Kooperationen eine zunehmend wichtige Rolle. Dabei hat die Netzwerkdebatte vor allem im Hinblick auf Vernetzung sozialer Hilfen und sozialer Dienstleistungen schon länger Tradition. Bereits Ende der 1990er Jahre wurde Vernetzung von Professionellen als eine „Strategie zur Verbesserung von Versorgungsstrukturen [diskutiert, welche, d.V.] die Effektivität der Versorgung im Interesse der Klienten“ (DAHME/WOHLFAHRT 2000, S. 10, siehe u.a. BERGOLD/FILSINGER 1993) steigern sollte. Inzwischen ist Vernetzung zu einem normativen Konzept innerhalb des Sozial- und Gesundheitssektors avanciert, wenn es um die Steuerung sozialer Versorgungssysteme und sozialpolitischer Entwicklungen geht. Im tertiären Sektor werden Netzwerke zu einer strategischen Aufgabe erhoben, durch welche soziale „Organisationen und Versorgungssysteme restrukturiert und effizienter [gestaltet, d.V.] werden [sollen, d.V.]“ (DAHME/ WOHLFAHRT 2000, S. 11). Sowohl auf Landes- und Bundesebene, als auch auf europäischer Ebene ist der Aufbau von Netzwerken zu einem „politische[n, d.V.] Programm“ (WEBER 2001, S. 13) geworden. So ist in Deutschland beispielsweise für die Bereiche der Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit Vernetzung bereits im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) sowie im Sozialgesetzbuch (SGB) als rechtliche Bestimmung verankert. Vor dem Hintergrund einer „verbesserten 35 Klientenorientierung“ (WEBER 2001, S. 13) sollen mittels Netzen die in den jeweiligen Räumen und Regionen befindlichen Angebotsstrukturen optimiert werden. Dazu bedarf es einer auf Wechselseitigkeit basierenden Verzahnung und Abstimmung der beteiligten Akteure, um „regionale angebotskoordinierte Trägerlandschaften“ (WEBER 2001, S. 13) bilden zu können. Neben der Steigerung der Fachlichkeit stehen Netzwerke aber auch im Zusammenhang mit anderen aktuellen Entwicklungen im Bereich der sozialen Arbeit, wie z.B. den Rationalisierungs-, Ökonomisierungs- und Dezentralisierungstendenzen. (vgl. WEBER 2001, S. 13f.; vgl. DAHME/WOHLFAHRT 2000, S. 10f.). Kooperative Zusammenschlüsse institutioneller Akteure zielen auf eine „Kombination sektorspezifischer Handlungslogiken“ (WEBER 2006, S. 253) ab, womit auf die Entwicklung hin zu einem „Wohlfahrtsmix“ (EVERS/OLK 1996, S. 33, WEBER 2006, S. 253) reagiert wird. Mit der institutionellen und handlungsübergreifenden Vernetzung wird angestrebt, Synergieeffekte zu erzeugen, um Versorgungslücken zu schließen und mittels Ressourcenbündelung die Leistungserstellung optimieren zu können (vgl. SCHILD 2001, vgl. WEBER 2006). Dahingehend beschränken sich „sozialräumliche Verbundsysteme“ (WEBER 2001, S.15) nicht nur auf die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, sondern kooperieren ebenso bereichs- (z.B. Zusammenarbeit zwischen Jugendarbeit und Schule) wie auch sektorübergreifend (z.B. Zusammenarbeit zwischen Ämtern, Schulen und Wirtschaftsunternehmen) (vgl. WENDT 2000, vgl. WEBER 2001, S.15). In diesem Zusammenhang wird in der Netzwerkdiskussion zwischen drei Vernetzungsarten unterschieden. Bei einer horizontalen Vernetzung schließen sich verschiedene Träger und Institutionen zusammen, welche innerhalb des gleichen Arbeitsfeldes in identischen Aufgabenbereichen wirken. Ein Beispiel hierfür wäre das vernetzte Zusammenarbeiten von Einrichtungen der Suchthilfe. Dagegen liegt eine vertikale Vernetzung dann vor, wenn sich institutionelle Akteure miteinander verbinden, die zwar im gleichen Arbeitsfeld tätig sind, aber divergierende Aufgabenbereiche wahrnehmen. Ein Beispiel hierfür ist die Vernetzung zwischen Einrichtungen der Suchthilfe, deren Schwerpunkt auf der Prävention liegt, und Institutionen, die komplementäre Hilfestellung bieten (z.B. Arbeitsvermittlung, Polizei). Dabei verfolgen alle Beteiligten das Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren. Die dritte Möglichkeit stellt die diagonale bzw. anorganische Vernetzung dar, bei der sich Institutionen aus „sozialpolitisch sachfremde[n; d.V.] Bereiche[n; d.V.]“ (BOSSONG 2003, S. 481) zu einem Netzwerk vereinigen. Bei der Verknüpfung branchenfremder Akteure (z.B. Suchthilfe, kulturelle Einrichtung und Wohnungsbauträger) spielen die fachlich thematischen Zielrichtungen eine zumeist geringfügigere Rolle. Im Mittelpunkt stehen hier vielmehr die 36 eigenen Trägerinteressen der jeweiligen Mitglieder sowie das Interesse an einer möglichst breiten Streuung der Geschäftsfelder (vgl. BOSSONG 2003, S. 480f). In pädagogischen Handlungsfeldern haben sich unterschiedliche konzeptionelle Verständnisse und Formen von Netzwerken herausgebildet. So wird er im Bereich der beruflichen Weiterbildung mit Regionalentwicklung in Verbindung gebracht. Hierbei wird durch vernetzte „Koordination der Aktivitäten von Weiterbildungsanbietern, Arbeitgebern und staatlichen Einrichtungen Qualifizierung zu einem Baustein für den Aufbau wirtschaftlicher Strukturen“ (KUPER 2006, S. 237) gemacht. Im Kontext sozialpädagogischer Arbeit verfolgt praktische Netzwerkarbeit das Ziel, die sozialen Bezüge nicht-professioneller Akteure zu aktivieren und die Handlungsressourcen über sozialpädagogische Einrichtungen hinaus zu erweitern. Im Bereich der Schulpädagogik wird unter Vernetzung ein „Konzept[] der sozialen Einbettung einzelner Schulen“ (KUPER 2006, S. 237) begriffen. Erwünschte Folgen stellen beispielsweise die „Öffnung einzelner Schulen gegenüber ihrem sozialen Umfeld (…), [dar, die Verbesserung des, d.V.] Informationsflusses zwischen Schulen [, sowie, d.V.] der Entwicklung schulübergreifender Initiativen der Qualitätssicherung“ (KUPER 2006, S. 238). Allgemein kann also gesagt werden, dass innerhalb pädagogischer Handlungsfelder die Netzwerkidee vornehmlich mit dem Gedanken einer kooperativen Verknüpfung zwischen den pädagogischen Institutionen und deren Adressaten, wie auch mit dem Austausch und der Weitergabe von Informationen gekoppelt ist (vgl. KUPER 2006, S. 237f). Die Attraktivität der Netzwerkidee innerhalb der Pädagogik lässt sich nach KUPER (2006) auf ein im Netzwerk vorzufindendes „hohes Maß an Adaptivität [und, d.V.] einem Mindestmaß an Verbindlichkeit“ (KUPER 2006, S. 239) zurückführen. Obwohl Netzwerke im Unterschied zu staatlichen und marktwirtschaftlichen Beziehungen auf einer sozialen Form basieren, die durch Diffusität gekennzeichnet ist, können sie zweifellos als funktional betrachtet werden. KUPER bezeichnet Netzwerke als „leere Form[en; d.V.]“ (KUPER 2006, S. 239), die entsprechend divergierender Zielsetzungen ausgestaltet, entwickelt und ausgebildet werden können. Hinsichtlich dieses Aspekts kommt Netzwerken eine zunehmende Bedeutung zu, da die Anlässe und Zwecke im pädagogischen Bereich sehr stark variieren. Des Weiteren geben sie „Raum für die Bearbeitung des unbestimmten Verhältnisses zwischen pädagogischen Handeln und seiner organisatorischen bzw. institutionellen Rahmung“ (KUPER 2006, S. 239). Pädagogisches Handeln ist vornehmlich durch Zweierlei gekennzeichnet. Auf der einen Seite ist pädagogische Interaktion fortwährend mit den komplexen Bedingungen gekoppelt, mit denen sich die Adressaten in sie hineinbegeben. Auf der anderen Seite ist sie dem permanenten Legitimationsdruck ausgesetzt die ihr von außen aufgestellten Erwartungen zu 37 erfüllen. Beidem wird der Netzwerkgedanke gerecht, da in diesem Konzept die mehr oder weniger losen Verknüpfungen und Beziehungen zwischen pädagogischer Interaktion und ihrer Umwelt hervorgehoben werden. Ferner steht die Netzwerkidee im Zusammenhang mit der seit einiger Zeit in der Erziehungswissenschaft diskutieren These der „Entgrenzung pädagogischen Handelns“ (KUPER 2006, S. 240; vgl. u.a. KADE/LÜDERS/HORNSTEIN 1991). Mit ihr wird der Prozess verbunden, dass sich pädagogisches Handeln und Wissen fortschreitend in außerpädagogische Kontexte ausdehnt. Hier werden Netzwerke als eine mögliche Form der Institutionalisierung pädagogischen Handelns betrachtet, in denen Akteure divergierender Funktionssysteme miteinander kooperieren (vgl. KUPER 2006, S. 239ff). Abschließend lässt sich festhalten, dass pädagogische Arbeitsfelder für die Bildung von Netzwerken günstige Entstehungsbedingungen bereithalten. Sie treten in Form von Austauschbeziehungen auf, die schwer zu bewertende Resultate hervorbringen, sowie in Form „zeitlich relativ stabile[r; d.V.] Beziehungen“ (KUPER 2006, S. 242) zwischen den Tauschpartnern, die jederzeit mobilisiert werden können (vgl. POWELL 1990, vgl. KUPER 2006, S. 242). 1.3.4 Charakteristika In der Fachliteratur aus dem Bereich des sozialen Dienstleistungssektors liegen Arbeiten vor, die Netzwerke folgendermaßen charakterisieren. Netzwerke werden als „soziale Innovationen“ (MESSNER 1995) verstanden, die zur Bewältigung komplexer Problemlagen genützt werden. Aufgrund ihrer eigenen Komplexität sollen Netzwerke die in der Umwelt bestehende Komplexität kompensieren. Indem sich Akteure und Organisationen in Netzwerkverbindungen begeben, erweitern sie ihren Handlungs- und Erfahrungsraum und reagieren dementsprechend auf Veränderungen in der Umwelt, die ebenfalls als komplex und veränderlich gesehen wird (vgl. WEBER 2006, S. 254f). Ein grundlegendes Merkmal von Netzwerken ist, dass sie mehrere rechtlich selbstständige Akteure umfassen. Zwischen diesen besteht „relative Autonomie“, welche die Freiwilligkeit an der Mitwirkung an Netzwerken ausdrückt. Damit wird formale Mitgliedschaft in einem Netzwerk selten. Somit erhält jedes Mitglied in diesem Rahmen die Möglichkeit, die von ihm geschlossene Verbindung jederzeit wieder zu lösen (vgl. OLK/ KLEIN 2006, S. 2f). Analytisch betrachtet bestehen in einem Netzwerk wechselseitige Interaktionsbeziehungen zwischen relativ autonomen Akteuren, die in einem interdependenten Verhältnis zueinander stehen. In 38 diesen Verbindungen sind weder Strukturmerkmale wie „Preise auf Märkten, noch Routinen oder Formalisierungen wie in Organisationen“ (KUPER 2006, S. 242) von Belang. Vielmehr bestehen Netzwerke aus horizontalen Aushandlungsbeziehungen, die durch die Abgleichung von Sichtweisen, dem Austausch von Informationen, die Setzung gemeinsamer Ziele und Vorgehensweisen sowie durch wechselseitige Unterstützung gekennzeichnet sind. Im Allgemeinen verfolgen Netzwerkpartner gemeinsame Anliegen, welche sie unabhängig voneinander nicht in dem Maße bewältigen könnten, wie es durch Netze ermöglicht wird (vgl. KUPER 2006, S. 242). Um sich den gemeinsam gesetzten Aufgaben stellen zu können, müssen sich die Beteiligten „als übergangsfähige, veränderliche Prozessgebilde koordinieren“ (WEBER 2006, S. 254f). Hierbei treten Charakteristika wie Kooperation und Konkurrenz zugleich auf. Dies Selbstverpflichtung impliziert, und dass Merkmale Verlässlichkeit“ wie (OLK/KLEIN „Vertrauen, Kooperation, 2006, 2f) S. durch Netzwerkbeziehungen gestiftet werden. Hier werden wechselseitige Interdependenzen deutlich, in denen Netzwerkpartner „einen Teil ihrer Autonomie“ (OLK/ KLEIN 2006, S. 2f). abgeben und damit ihre Eigeninteressen zurückstellen, welche ansonsten zum einen das Anliegen des Netzwerkes gefährden und zum anderen negative Folgen für ihre Partner nach sich ziehen könnten. Die Netzwerkpartner sind zumeist durch Heterogenität gekennzeichnet. Dadurch gehen mit der Entscheidung, sich an einem Netzwerk zu beteiligen, stets auch Gefahren sowie Chancen einher. Einerseits wird beispielsweise der Entscheidungsspielraum der weniger mächtigen Organisationen gegenüber „etablierten Großunternehmen, […] öffentlichen Verwaltungen und Wirtschaftsunternehmen“ (OLK/ KLEIN 2006, S. 2f) eingeschränkt. Andererseits kann z.B. mithilfe flacher Hierarchien zwischen diesen verschiedenartigen Partnern eine sich gegenseitig befruchtende Zusammenarbeit ermöglicht werden (vgl. ELIAS 1983, vgl. FILSINGER 1993, S. 55f). 1.3.5 Leistungsstärken von Netzwerken Auf die Frage, was ein Netzwerk leisten kann, wird in der Literatur ein breites Spektrum an Antworten gegeben. Im Folgenden werden die am häufigsten genannten vorgestellt: Netzwerke liefern die Möglichkeit der Bildung von Vertrauen zwischen den beteiligten Akteuren. Dies setzt zunächst voraus, dass Akteure mit der Entscheidung, sich an einem Netzwerk zu beteiligen, ihren potentiellen Partnern ein Anfangsvertrauen entgegenbringen müssen. Damit wird ein erster grundlegender Baustein für eine Vertrauensbasis geschaffen, die sich im weiteren Verlauf der Netzwerkarbeit ausweiten kann (vgl. MUTSCHLER 2000, S. 39 242). Bei Netzwerken hilft Vertrauen, Kontrolle zu ersetzen. Insbesondere bei vernetzten Kooperationsformen ist Vertrauen ein wichtiger Faktor, durch welchen eine Reduzierung sozialer Komplexität erreicht werden kann (vgl. LUHMANN 1973, vgl. BIENZLE u.a. 2007, S. 19). Mögliche Anzeichen dafür, dass sich Vertrauen entwickelt hat, sind beispielsweise das Zustandekommen beziehungsweise die Intensivierung von Arbeitsbeziehungen, die Erhöhung der gegenseitigen Wertschätzung sowie eine Vereinfachung der bürokratischen Abläufe innerhalb der Netzwerkstrukturen (vgl. MUTSCHLER 2000, S. 242). In vertrauengeprägten Netzwerkstrukturen entsteht ein gewisses Maß an Sicherheit gegenüber der Leistungsfähigkeit des Netzwerkes sowie gegenüber den beteiligten Teilnehmern. Damit wird Zuversicht in künftige Partnerschaften und deren Ergebnisse hergestellt. Darüber hinaus ermöglicht Vertrauen bei den Netzwerkpartnern die Bereitschaft, ihre Organisation gegenüber ihren potenziellen Kooperationspartnern stärker zu öffnen und ihre Handlungsweisen transparenter zu gestalten. So trägt Vertrauen unter anderem zu einem erheblichen Teil dazu bei, den Austausch- und Informationsfluss in einem Netzwerk zu gewährleisten (vgl. VAN SANTEN/SECKINGER 2003, S. 424f). Indem die Partner in ihrer gemeinsamen Netzwerkarbeit unterschiedliche Sichtweisen, Handlungslogiken und Erfahrungen mit einbringen, werden eingefahrene Ablaufmuster überprüft beziehungsweise überwunden und neue Handlungslogiken eingeführt (vgl. OLK/KLEIN 2006, S. 6f). Zudem führt die gemeinsame Arbeit an einem Gegenstand dazu, dass die Beteiligten hinsichtlich ihres Anliegens zunehmend zusammenwachsen. Unterschiedliche Zugänge zu den verschiedensten Informationsquellen eröffnen die Möglichkeit, dass in einer „Arbeitsgemeinschaft“ eine Plattform geschaffen werden kann, die eine Grundlage für einen koordinierten Erfahrungs- und Informationsaustausch bietet. Ein derartiger Austausch gewährleistet hohe Gegenwartsbezogenheit und eine Verbesserung der Fachlichkeit. Dies gilt sowohl im Bezug auf die Arbeitsweise des Netzwerks an sich, als auch für die Ebene der Mitarbeiter. Im Allgemeinen erweisen sich Netzwerke also als „Beziehungsstifter und Lernzentren“ (OLK/KLEIN 2006, S. 5). Aus der Sicht der kooperierenden Organisationen können die neu geknüpften Kontakte zu anderen Partnern eine Verbesserung des Know-Hows nach sich ziehen und damit die Kompetenzen der Mitarbeiter erweitern. Ein stetiger Austausch von Informationen und Erfahrungen führt innerhalb von Netzwerken dementsprechend nicht nur zu einer Stärkung des Vertrauens, sondern ebenso zu einer Erweiterung der Kontakte und zur Steigerung des „soziale[n; d.V.] Kapital[s; d.V.]“ (KLEIN 2004, S. 5) (vgl. MUTSCHLER 2000, S. 238f), 40 welches früher oder später „in ökonomisches Kapital umgewandelt [werden kann; d. V.]“ (BIENZLE u.a. 2007, S. 20) (vgl. BOURDIEU 1983, vgl. BIENZLE u.a. 2007, S. 20f). Mit den oben aufgeführten Optionen geht für potentielle Netzwerkpartner die Möglichkeit einher, die im Netzwerk befindlichen Ressourcen zu bündeln und sich damit zusätzliche Ressourcen zu erschließen. Dies wird ermöglicht, indem Organisationen ihre Ressourcen für das Netzwerk sichtbar bzw. verfügbar machen sowie in Austauschprozessen Nutzungsbarrieren abbauen und damit Kontakte schneller und unkomplizierter knüpfen können. Dabei werden, wenn von Ressourcen die Rede ist, nach MUTSCHLER (2000) vier Formen unterschieden: materielle, institutionelle, personelle und soziale Ressourcen. Die Zusammenlegung dieser Ressourcen führt im Wesentlichen zu einer Erweiterung der Handlungsoptionen und kann im Hinblick auf eine konkrete Zielstellung Synergieeffekte erzeugen (vgl. MUTSCHLER 2000, S. 237f). Darüber hinaus wird durch vernetzte Strukturen eine Kooperation möglich, welche zu schnelleren Reaktions- und Anpassungsmöglichkeiten bezüglich gesellschaftlicher Probleme (z.B.: Jugendarbeitslosigkeit, Schulversagen) führt. Im Einzelnen gestaltet sich dies, indem Probleme, die üblicherweise nur unter einzelnen Aspekten betrachtet werden, nun aus unterschiedlichen Perspektiven gleichzeitig betrachtet werden können, so dass komplexe Problemlösungen entwickelt werden können. Hierbei können einerseits fruchtbare Ergebnisse von Kooperationsbeziehungen durch Konsense entstehen. Andererseits wird Raum gegeben, Verhandlungen über Dissense zu führen, welche ohne Netzwerkarbeit nicht zustande kommen würden. An dieser Stelle entsteht die Gelegenheit unterschiedliche Meinungen auszuführen und diese „gegenseitig anschlussfähig“ (VAN SANTEN/SECKINGER 2003, S. 427) zu gestalten. Hierdurch können innovative Impulse von einem Netzwerk ausgehen, welche in der Literatur als eine wesentliche Stärke beschrieben werden (vgl. KUPER 2006, S. 247). Wie bereits im Abschnitt 2.1 erwähnt geben potentielle Partner mit der Teilnahme an einem Netzwerk einen Teil ihrer Autonomie auf. Diese Partnerschaft, welche als „ein System gegenseitiger Nutzen und Interessen“ (BIENZLE u. a. 2007, S. 37) verstanden werden kann, gehen sie ein, um einen „Zusatznutzen bzw. Mehrwert“ (OLK/KLEIN 2006, S. 11) zu erzielen. Dieser Zusatznutzen kann sich beispielsweise in Form von erschlossenen, zusätzlichen Ressourcen darstellen. Demzufolge kann ein Netzwerk „Mehrgewinnerspiele [hervorbringen; d.V.], bei dem alle profitieren.“ (OLK 2005, S. 11). Derartige Win-win-Situationen können nur dann entstehen, wenn die Investitionen, die die Akteure bereit sind zu tätigen, den Nutzenerwartungen entsprechen (vgl. OLK/KLEIN 2006, S 6f; vgl. BIENZLE u. a. 2007, S. 37). 41 Im Allgemeinen kann herausgestellt werden, dass die Leistungsstärken von Netzwerken auf der Veränderung institutioneller Felder, auf der Kopplung von Leistungen sowie auf der Bereitstellung eines zuverlässigen Informationsaustausches, beruhen (vgl. WEBER 2006, S.244). 1.3.6 Die Bedeutung der Kooperation innerhalb von Netzwerken 1.3.6.1 Verschiedene Zugänge zum Begriff Kooperation Die Folgeprobleme gesellschaftlicher Modernisierungsprozesse haben Debatten über die Thematik der Vernetzung sozialer Dienste verstärkt in Gang gesetzt. Diese Debatten reagieren auf die zunehmende Pluralisierung von Hilfsangeboten, die mit immenser Unübersichtlichkeit und oftmals großer Lebensweltferne einzelner Spezialdienste einhergeht. Der positive Effekt dieser Ausdifferenzierung ist, dass diese Dienste theoretisch angemessener auf spezifische Aspekte von Problemlagen reagieren können, negativ zu bemerken ist allerdings, dass es den sich differenzierenden Institutionen nicht mehr allein gelingt, den vielfältigen und komplexeren Bedürfnissen und Problemkonstellationen der Klienten Rechnung zu tragen. Durch die wachsende Individualisierung und Pluralisierung von Lebensentwürfen liegt es nahe, dass bestimmte Gruppen von Klienten so unterschiedliche und vielschichtige Aspekte sozialer Problemlagen aufweisen, dass sie nicht mehr in das Schema der sich ausdifferenzierten sozialen Angebote passen. Auch verbindet sich die Fülle von Wahlmöglichkeiten des Klienten in diesem Zusammenhang mit einem Verlust an Ganzheitlichkeit und neuen Nutzungs- und Zugangsbarrieren. Ein Ausweg aus diesen sich abzeichnenden Problemen wird zunehmend in der Vernetzung und Kooperation sozialer Dienste gesehen, weil diese Prozesse dazu führen, dass Angebote und Leistungen anschlussfähiger werden und sich gegenseitig vervollkommnen und ergänzen, sodass Versorgungslücken geschlossen werden können. Kooperation und Vernetzung stellen in Zukunft also mögliche Strategien dar, „um eine verbesserte Passung von Angebot und Nachfrage zu erzielen“. Damit Klienten das breitgefächerte Angebot sozialer Dienste also adäquat nutzen können, ist ein dialektisches Verhältnis zwischen Kooperation und Konkurrenz unter den verschiedenen Institutionen notwendig, weil der Konkurrenzdruck der einzelnen Institutionen untereinander zum einen eine Spezialisierung der jeweiligen Einrichtungen erfordert und schließlich dazu führt, dass auf spezielle Bedürfnisse eingegangen werden kann. Zum anderen wird wiederum durch kooperative Strukturen die Entwicklung einer ganzheitlichen Problemlösungsstrategie für den spezifischen Bedarf des 42 Klienten ermöglicht (vgl. VAN SANTEN/ SECKINGER 2003, S. 13-16; vgl. BERGOLD/ FILSINGER 1993, S. 67). „[Kooperative Strukturen, d. V.] leben von der Unterschiedlichkeit; sie sind Ausdruck von und zugleich Antwort auf Spezialisierung und Differenzierung, auf Arbeitsteilung und Abgrenzung. Deshalb müssen sich die Kooperationspartner über ihre Differenzen verständigen und zum Konsens über die Anerkennung der jeweiligen Grenzen und Zuständigkeiten gelangen“ (VON KARDORFF 1998, S. 220). Der Begriff Kooperation ist durch Mehrdimensionalität geprägt, was dazu führt, dass eine einheitliche Begriffsbestimmung nicht möglich ist. Auch die Nähe zu oftmals synonym verwendeten Begriffen wie Koordination und Vernetzung machen eine eindeutige Abgrenzung schwierig. Die meisten Definitionen stimmen in dem Punkt überein, dass mindestens zwei Partner ziel- und zweckorientiert aufeinander abgestimmt handeln und an einem gemeinsamen Gegenstand arbeiten. Vorab werden die Ziele unter Berücksichtigung der spezifischen Zielsetzungen und Motive der einzelnen Akteure gemeinsam definiert. Die Handlungen und Aktivitäten aller Akteure richten sich dabei nicht nur nach dem festgelegten Ziel, sondern auch nach den anderen Teilnehmern der kooperierenden Gruppe. Es erfolgt also eine Interessenintegration aller Beteiligten, wobei eine gemeinsame Arbeitsbasis gefunden werden muss (vgl. VAN SANTEN/ SECKINGER 2003, S. 28; vgl. BERGOLD/ FILSINGER 1993, S. 62f.). Im Folgenden werden einige Beispiele für unterschiedliche Definitionen von Kooperation und in der Literatur oftmals synonym verwendeten Begriffen gegeben, um die verschiedenen Akzentsetzungen der Ansätze zu verdeutlichen. Koordination ist nach von KARDORFF (1998) gekennzeichnet durch Aushandlungsprozesse, die die sachliche, fachliche, institutionelle sowie regionale Aufteilung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zwischen den beteiligten Handlungssystemen klären sollen. Entscheidend ist, dass diese Handlungssysteme nur lose miteinander verknüpft sind und im Wesentlichen autonom agieren. Die Koordination kann dadurch erfolgen, dass zum Beispiel Aufgaben aufgeteilt, verschiedene Versorgungsgebiete definiert oder Versorgungsketten organisiert werden. Nach LILGE (1981) richtet sich Koordination dann vorrangig auf einen sachlich und auch personellen möglichst reibungslosen Prozessablauf, wobei alle entsprechende Teile einer Organisation zu einem Ganzen harmonisiert werden sollen (vgl. LILGE 1981, S. 240). In Abgrenzung dazu definiert VON KARDORFF weiterhin die Begriffe Kooperation und Vernetzung. VON KARDORFF fasst den Begriff Kooperation folgendermaßen: „[Kooperation 43 ist eine, d. V.] problembezogene, zeitlich und sachlich abgegrenzte Form der gleichberechtigten arbeitsteilig organisierten Zusammenarbeit zu festgelegten Bedingungen an einem von allen Beteiligten in einem Aushandlungsprozess abgestimmten Ziel mit definierten Zielkriterien (…).“ (VON KARDORFF 1998, S. 220) Sowohl Koordination als auch Kooperation sind also durch Aushandlungsprozesse gekennzeichnet, jedoch betonen BERGOLD und FILSINGER (1993) in dem Zusammenhang, dass sich die Akteure im Rahmen von Koordinationsprozessen nicht unbedingt kennen müssen und die Zielbestimmung nicht zwangsläufig gemeinschaftlich unter gleichberechtigten Partnern erfolgt, ihre Tätigkeit dennoch auf ein gemeinsames Ziel hin koordiniert werden kann, da sie nach gemeinsamen Instruktionen handeln. Auch kommen Koordinationen nicht prinzipiell freiwillig zustande. Bei Kooperationsprozessen hingegen müssen Ziele stets gemeinsam definiert werden. In der Literatur wird demnach im Zusammenhang mit Koordinationsprozessen auch häufig ein Macht- oder Hierarchieaspekt betont, während dieser bei Kooperationsprozessen abgelehnt wird. Vernetzung ist zudem nach auf dem organisierten VON KARDORFF (1998) eine Form der Verknüpfung und basiert Zusammenwirken unterschiedlicher Angebote in einer Versorgungsregion binnen eines Versorgungssystems, wobei diese Angebote aufeinander abgestimmt sind. Im Idealfall erfolgt die Zusammenarbeit auf Grundlage eines gemeinsamen konzeptionellen Grundverständnisses. Man kann auch von der Entwicklung eines „ideellen Milieus“ oder eines gemeinsamen Bewertungs- und Wertesystems sprechen. Zu den angestrebten Zielen von Vernetzung gehören vor allem Synergieeffekte, die das Zusammenwirken verschiedener Faktoren und Kräfte beschreiben, bei dem die gemeinsam erzielte Wirkung größer ist als die Summe der Einzelwirkungen. (vgl. VON KARDORFF 1998, S. 210F., vgl. BERGOLD / FILSINGER 1993, S. 62, 67-69) Auch MÜLLER und NACHREINER gehen davon aus, dass Handlungen dann als kooperativ bezeichnet werden können, wenn sie „den gemeinsamen Nutzen der an der Zusammenarbeit [...] beteiligten Personen erhöhen und eine Maximierung der Summe materieller und / oder immaterieller Belohnungsgrößen der im Kooperationsforum vorhandenen Personen intendieren“ (MÜLLER/ NACHREINER 1981, S. 276f.). Für MERCHEL (1989) bedarf Vernetzung vielfältiger Kooperationsprozesse, präziser ausgedrückt: Kooperationsprozesse machen die Vernetzung erst aus und bestimmen diese maßgeblich. Seiner Ansicht nach bedeutet Vernetzung „ein Ineinandergreifen verschiedener Arbeitsformen, ein Herstellung gegenseitiger, auf gemeinsamen Problemverständnissen aufbauender Verbindlichkeiten. Ein solcher Anspruch weit gehender Kooperation erfordert 44 [...] gemeinsames Bemühen um eine Arbeitsbasis, eine Reduzierung des vordergründigen Beharrens auf Trägerautonomie, [...] die Bereitschaft zur Regelung bzw. zum Aushandeln von Konflikten und zwar in kooperativer, d. h. nicht hierarchisch gelenkter Weise [...]“ (MERCHEL 1989, S. 18). VAN SANTEN und SECKINGER (2003) definieren Kooperation als ein Verfahren bzw. Handlungsansatz der intendierten Zusammenarbeit, jedoch soll dieser Handlungsansatz nicht inhaltlich gefüllt sein, weil es herauszufinden gilt wie Kooperationen unabhängig von bestimmten inhaltlichen Fragestellung funktionieren. Jedoch ist beiden Autoren bewusst, dass Kooperationen in der Praxis nicht losgelöst von inhaltlichen Fragestellungen existieren können. Weiterhin halten sie fest, dass Kooperationen darauf gerichtet sind, in Hinblick auf geteilte oder sich überschneidende Zielsetzungen durch Abstimmung der beteiligten Akteure Handlungsabläufe zu optimieren oder die Handlungsfähigkeit und Problemlösungskompetenz zu erhöhen. Unter Vernetzung verstehen beide „die Herausbildung, Aufrechterhaltung und Unterstützung einer Struktur, die der Förderung von kooperativen Arrangements unterschiedlicher Personen oder Institutionen dienlich ist“ (VAN SANTEN/ SECKINGER 2003, S. 29). Vernetzung bildet demnach den strukturellen Rahmen für Kooperationsprozesse. In dem Zusammenhang sprechen BERGOLD und FILSINGER (1993) von „struktureller Kooperation“. Diese Form der Kooperation, wie sie sich zum Beispiel zwischen vernetzten Institutionen zeigt, zeichnet sich durch das Zusammenwirken von unterschiedlichen Diensten und Berufsgruppen aus. Beide unterscheiden auch zwei weitere Formen von Kooperation. Zum einen primäre Kooperation als Grundlage menschlichen Zusammenlebens und zum anderen als institutionelle Strategie zur Verminderung von Entscheidungsunsicherheit 2 , also als institutionelle Kooperation (vgl. BERGOLD/ FILSINGER 1993, S. 64-66). Auch KÖNIG (1991) nimmt eine ähnliche Unterscheidung vor und setzt den Begriff stärker in den Kontext pädagogischen Handelns in Jugendhilfe und Schule, wo Kooperation vor allem bei der Thematisierung der Erziehungsziele „Mündigkeit“ und „Autonomie“ in den Fokus rückt. In diesem Kontext kann Kooperation einerseits bezogen sein auf eine individuelle Verhaltensweise und andererseits auf die Struktur einer Organisation. Als individueller 2 Entscheidungsunsicherheit bedeutet hier, dass beispielsweise Mitarbeiter einer Institution oder Einrichtung oft unsicher sind einen Klienten aufzunehmen, weil z. B. das Angebotsprofil eventuell nicht dem Problemlagen des Klienten gerecht wird oder dieser nicht genau der Zielgruppe entspricht. Auf der Ebene der Institution ist es z. B. schwierig zu entscheiden welche Angebote ausbaubedürftig sind oder welche zugunsten der ausgebauten Leistung reduziert werden müssen (BERGOLD/FILSINGER 1992, S. 52). 45 Verhaltensbegriff wird Kooperation hauptsächlich als sozialintegratives Lehrer- oder demokratisches Führungsverhalten verstanden, wobei sich dieses einerseits durch eine hohe Ausprägung der emotionalen Dimension (z. B. Anerkennung, Zuneigung) und andererseits durch eine niedrige Ausprägung der Lenkungsdimension (z. B. Kontrolle, Autorität) auszeichnet. Demgegenüber bezieht sich Kooperation als organisationstheoretischer Begriff auf die Struktur einer Organisation und dabei vor allem auf die Frage, wie viel Entscheidungsspielraum diese Organisation ihren Mitgliedern lässt. Wie an dieser Stelle ersichtlich wird, kann Kooperation personale und organisatorischstrukturelle Aspekte umfassen. Weil immer beide Aspekte von Bedeutung sind, fasst KÖNIG Kooperation als Systembegriff. Ob eine Kooperation schlussendlich zustande kommt, hängt von der gesamten Struktur des jeweiligen sozialen Systems, in diesem Falle der Schule, ab. Demgemäß definiert KÖNIG Kooperation als eine Systemeigenschaft, die die Fähigkeit eines sozialen Systems beschreibt gemeinsame Problemlösungen zu finden, Entscheidungen übereinstimmend zu treffen und dabei regelgeleitet vorzugehen. Die Herausbildung der dafür nötigen individuellen Bereitschaft (z.B. Motivation, Einstellung) und Fähigkeiten (z.B. Problemlösekompetenz) aller Organisationsmitglieder ist abhängig von den strukturellen Kooperationsbedingungen und der Kooperationskultur (z.B. Kooperationsgelegenheiten, dezentrale Entscheidungsprozesse) der jeweiligen Einrichtung. (vgl. KÖNIG 1991). VAN SANTEN und SECKINGER (2003) beschreiben interinstitutionelle Kooperation als eine Zusammenarbeit zweier oder mehrerer Institutionen, wobei sie betonen, dass eine solche Kooperation erst durch die Interaktion individueller Vertreter der jeweiligen Institutionen sichtbar und erfahrbar wird, weil sie letztlich die Träger der interinstitutionellen Beziehungen sind. Aufgrund dessen ist es notwendig, dass die Kooperationsziele der Institution mit den individuellen und fachlichen Zielen der Institutionenvertreter weitestgehend kompatibel sind, bzw. müssen die Ziele beider Ebenen anschlussfähig sein. Diesen notwendigen Sachverhalt bezeichnen sie als „doppelte Zielkongruenz“. Darüber hinaus müssen beide Ebenen zur Kooperation bereit sein. Weiterhin ist es von Nöten, dass der Nutzen dieser Kooperationsprozesse für beide Ebenen erfahrbar ist und dass alle Beteiligten von diesem Nutzen überzeugt sind, damit die unerlässliche Kooperationsmotivation aufrechterhalten bleibt. Die Herstellung der doppelten Zielkongruenz erfordert intrainstitutionelle Abstimmungs- und Klärungsprozesse (vgl. VAN SANTEN/ SECKINGER 2003, S. 362 f.). 46 1.3.6.2 Ebenen und Phasen der interinstitutionellen Kooperation Ebene Phasen der Bedingungen und Erfordernisse Kooperation 1. Kooperations- a) Zu Beginn der zusammenhang Kooperation als solcher Æ • Erwartungen, Ziele und Arbeitsformen Normingphase bzw. Phase und Identitätsbildung, nie • der Selbstvergewisserung die sichtbar werdende Unterschiede im Kooperationsverständnis bearbeiten • Kooperation in rechtlicher und im Verhältnis zu anderen Akteuren im Feld einordnen vollständig abgeschlossen explizite Verständigung über gegenseitige sein • wird über Ressourcen, die dem Kooperationszusammenhang zur Verfügung stehen, verständigen (z.B. Arbeitszeitinformationen, Geldmittel) b) Während der • Kooperation vertrauensbildende 3 Aktivitäten ergreifen und fördern, um ein gewisses Maß an Sicherheit und Zuversicht zu gewähren (z.B. Rotation der Treffen durch die Einrichtungen aller beteiligten Organisationen, Eröffnung von Räumen für informelle Gesprächsphasen, systematische Einführung neuer Mitarbeiter etc.) • Herstellung personeller Kontinuität, welche die Berechenbarkeit der Kooperationspartner erhöht, die Transparenz der Entscheidungen und Handlungen fördert und zur Vertrauens- 3 Das Aufbauen von Vertrauen ist eine Form, Unsicherheit zu bewältigen und „ein Mechanismus zur Reduktion sozialer Komplexität“ (vgl. Luhmann 1973). 47 bildung beträgt • Klärung der zeitlichen Perspektive der Zusammenarbeit • Herstellung eines erkennbaren Profils für den Kooperationszusammenhang, um eine aktivere Außendarstellung der Kooperationsergebnisse und damit eine verstärkte Anerkennung dieser Ergebnisse zu fördern • Sammlung Informationen und über Weiterleitung Kooperationen von an Informationsknotenpunkten und Zurkenntnisnahme durch entsprechende Personen • Vermeidung von Überforderung durch überkomplexe und zu umfangreiche Aufgaben • Herstellung von Überschaubarkeit einzelner Arbeitsschritte und Überprüfbarkeit ihrer Erfolge c) Zum Ende der • Kooperation Entwicklung von Ergebnissicherungs- strategien um einer Entwertung geleisteter Arbeit zu entgegen • selbstkritische Qualitätsüberprüfung der Kooperationsarbeit 2. Individuum in • der Kooperation Bereitschaft und Fähigkeit zur Kooperation (z.B. Kommunikationskompetenz, Offenheit, Empathie) • Grundkenntnisse und - qualifikationen • gegenseitige Anschlussfähigkeit der Kooperationsziele und der individuellen und fachlichen Ziele muss gewährleistet sein 48 • Überzeugung vom Nutzen der Kooperation, welche erfahrbar sein muss • Motivation zur Kooperation • Weitertransport, Repräsentierung, Vertretung und Integration von Informationen, Wissen, Interessen, Ergebnissen und Erfahrungen • Wissen über die Arbeitsweisen, Handlungsmöglichkeiten, interne Organisations- und Ablaufstrukturen, Personalressourcen, Handlungslogiken und – grundlagen sowie Zuständigkeiten der Kooperationspartner 3. Herkunfts- • Kompatibilität der Kooperationsziele mit den organisation in Zielen der Individuen und der anderen der Kooperation beteiligten Organisationen • Überzeugung vom (erfahrbaren) Nutzen der Kooperation • intrainstitutionelle Abstimmungs- und Klärungsprozesse • institutionelle Verankerung der Kooperationsaktivitäten, um institutionelle Unabhängigkeit von kooperierenden Personen zu erreichen • Anerkennung des für die Kooperation notwendige Zeitaufwandes als Bestandteil der Arbeitszeit der kooperierenden Personen • Vermeidung der Individualisierung von interorganisationellen Kooperationsbeziehungen • Herstellung von systematischen Rück- kopplungsprozessen zwischen dem Kooperationszusammenhang, der kooperierenden 49 Personen und der Organisationen, um fachliche Weiterentwicklung, Verbindlichkeit und Kontinuität zu fördern • Akzeptanz der Kooperationsergebnisse und Berücksichtung bei zukünftigen Ent- scheidungen (vgl. VAN SANTEN/ SECKINGER 2003, S. 424-428) Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Kooperation die stetige Arbeit an Inhalten, Konzepten und Methoden der eigenen professionellen Fachlichkeit im konstruktiven Austausch mit anderen Meinungen und Standpunkten umfasst. (vgl. HEGE/ SCHWARZ 1992, S. 193) Es gilt eine Kooperationskultur zu schaffen, in der ein produktives Miteinander ermöglicht und eine gute Arbeitsatmosphäre bzw. eine angemessene Gesprächs- und Umgangskultur gefördert wird. Förderlich dafür ist zunächst eine Gleichwertigkeit und Anerkennung der Autonomie und des Profils des anderen in Bezug auf Interessen, Ziele, Aufgaben, Prinzipien und Methoden. Weiterhin ist eine gegenseitige Würdigung und Ermutigung anzustreben. Strategien in Richtung Zusammenarbeit können ferner das offensive Aufeinanderzugehen und das Ergreifen von Initiativen sein. Darüber hinaus sollten nicht nur ein Krisenkontakt bestehen sondern kontinuierliche Treffen stattfinden, um eine Reflexionskultur zu entwickeln, wo Konflikte angesprochen werden können. Nur ein offenes und ehrliches Umgehen mit Möglichkeiten und Grenzen schafft Vertrauen, Verlässlichkeit, Verbindlichkeit und eine realistische Umsetzung. Schließlich muss die Kooperationsbeziehung von allen Beteiligten als Arbeitsbündnis aufgefasst werden. (vgl. KANTAK 2002, S. 109 f.) 1.3.7 Mögliche Gefahren und der Umgang mit diesen Netzwerkarrangements sind als „polyzentrische regionale Gefüge“ (WEBER 2006, S. 258) durch strukturelle Spannungsverhältnisse geprägt. In Anlehnung an SYDOW (1992) wird innerhalb der Netzwerkforschung zwischen acht solcher Spannungsverhältnisse unterschieden: „Vielfalt – Einheit“ (Wie kann eine Balance geschaffen werden zwischen der Vielfalt der beteiligten Akteure und ihrer Integration zur Einheit?), „Flexibilität – Spezifität“ (Wie flexibel ist das Netzwerk hinsichtlich seiner Zielsetzungen und Selbstverständnisse? Wie 50 spezifisch ist es ausgerichtet?), „Autonomie – Abhängigkeit“ (Wie viel Autonomie ist möglich und worin besteht sie? Wie viel Abhängigkeit ist gegeben und worin besteht sie?), „Vertrauen – Kontrolle“ (Wie viel Vertrauen und welches Vertrauen ist gegeben? Was wird wie über Kontrollmechanismen reguliert?), „Kooperation – Wettbewerb“ (Welche Rolle spielen Kooperation und Wettbewerb? Wie wird das Verhältnis zwischen Kooperation und Wettbewerb angelegt?), „Stabilität – Fragilität“ (Welche Rolle spielen Stabilität und Fragilität? Wie werden sie erzeugt? Auf welche Weise und mit welchen Regulationsmechanismen?), „Formalität – Informalität“ (Wie wird das Verhältnis von Formalität und Informalität reguliert? Welches Verhältnis gehen sie miteinander ein?) sowie „Ökonomie – Herrschaft“(In welchem Verhältnis stehen funktionale und herrschaftliche Arrangements? Auf welche Weisen werden herrschaftliche Muster hergestellt?) (vgl. SYDOW 1992, BIENZLE u.a. 2007, S. 18f). Netzwerkformen sind dadurch gekennzeichnet, dass diese Spannungsverhältnisse nicht aufgelöst werden können, da sie strukturell verankert sind. Demnach muss Netzwerksteuerung „in […] ihren strukturellen Spannungsverhältnissen rekonstruiert werden“ (WEBER 2006, S. 258). Vor dem Hintergrund der Strukturdilemmata sind gewisse Gefahren und Misserfolgfaktoren im Netzwerkprozess zu erwarten. Diese müssen verarbeitet und reguliert werden, um die Spannungsverhältnisse in stetiger Balance zu halten. Bei insuffizienter Regulation können Netzwerke scheitern (vgl. WEBER 2006, S. 258; BIENZLE 2007, S. 19). In den folgenden Abschnitten sollen ausgewählte, mögliche Gefahren und Misserfolgsfaktoren aufgeführt werden. Gleichsam wird mittels der Fachliteratur aufzuzeigen versucht, wie man mit diesen umgehen und so einem möglichen Scheitern des Netzwerkes entgegenwirken kann. 1.3.7.1 Gefahren im Hinblick auf mögliche Teilnahmemotive Bereits in der Motivlage für die Netzwerkentstehung können Gefahren und Strukturprobleme identifiziert werden, die sich negativ für den gesamten Netzwerkprozess auswirken können. HORST BOSSONG (2003) unterscheidet dabei zwischen vier wesentlichen Anlässen eines Netzwerkaufbaus bzw. Teilnahmemotiven, die im Folgenden erläutert werden. Ein möglicher Anlass für die Implementierung eines Netzwerkes stellt die Ausübung von Macht bzw. Zwang dar. Dies ist immer dann der Fall, wenn Rechtsvorschriften oder Verordnungen eine vernetzte Kooperation zwischen mehreren sozialen Trägern vorschreiben, wie dies beispielsweise 2001 der Gesetzgeber für das Rehabilitationsgesetz (SGB IX) 51 festgelegt hatte. Dabei ist kritisch anzumerken, dass Netzwerkarbeit, die durch Machtausübung und Zwang zustande gekommen ist, nicht unmittelbar reibungslos verlaufen muss. Auf der formellen Ebene kann zwar ein Netzwerk initiiert wurden sein, jedoch besteht die Gefahr, dass es trotzdem inhaltslos und daher wenig wirkungsvoll bleibt. Des Weiteren können Netzwerke auf der Grundlage gemeinsamer Werteorientierungen aufgebaut sein bzw. werden. Zumeist halten die beteiligten Akteure das Thema als gesellschaftlich bedeutsam und wollen es vorantreiben. Jedoch gibt es auch hier gewisse Strukturprobleme, die die Netzwerkarbeit gefährden können. Als Beispiele sind hier „trägerbzw. einrichtungsspezifische Egoismen [oder; d.V.] Fraktionsbildungen“ (BOSSONG 2003, S. 471) anzuführen. Somit können gemeinsame Überzeugungen und Werte zwar motivierend auf die Kooperation wirken, dennoch ist dies nicht allein für eine fortwährende und erfolgreiche Netzwerkarbeit ausschlaggebend. Eine Netzwerkteilnahme kann ferner auf Bestrebungen der Einflusssicherung bzw. der Erhöhung des Images begründet sein. Die nach diesem Motiv handelnden Netzwerkpartner erhoffen sich, dass sie sich durch das Mitwirken Informationsvorsprünge, Mittelvergaben oder Zugewinne im Bezug auf ihr Image sichern können. Der Erfolg eines Netzwerkes, welches vornehmlich auf derartigen Motivlagen beruht, kann dabei durch Zweierlei gefährdet sein. Auf der einen Seite kann das Engagement seitens der Beteiligten auf das „Abgrasen von […] Informations- und Imagevorteilen“ (BOSSONG 2003, S. 472) beschränkt sein, so dass sie sich nicht bzw. nur sehr eingeschränkt für die Kollektivinteressen des Netzwerkes einsetzen. Auf der anderen Seite ist es durch eine mögliche „Aushöhlung“ (BOSSONG 2003 S. 472) gefährdet, wenn es für die Akteure einzig und allein als eine „Informations- und Selbstdarstellungsbörse“ (BOSSONG 2003, S. 427) fungiert. Schließlich können sich Organisationen aus wirtschaftlichem Interesse heraus in Netzwerke begeben, um sich damit einen Zugang zu neuen Aufträgen und Kunden zu verschaffen. Die individuellen Mitwirkungsmotive der Akteure beziehen sich somit auf die „Nutzenoptimierung [bzw.; d.V.] Verlustvermeidung“ (BOSSONG 2003, S. 472). An dieser Stelle muss kritisch angemerkt werden, dass sich Vernetzung nur in den Fällen als sinnvoll und dauerhaft nutzbringend erweist, in denen nicht nur Zugewinne für die einzelnen Mitglieder entstehen, sondern „gleichzeitig [auch; d.V.] Nutzeffekte und Zugewinne in Richtung Gesamtssystem gesteuert und dort realisiert werden“ (BOSSONG 2003, S. 472). Beides bedingt sich wechselseitig. Läge der Fokus der Akteure ausschließlich auf deren Individualinteressen, so würde das Netzwerk aufgrund möglicher Aushöhlungsprozesse als lukrative Quelle frühzeitig versiegen. Wäre der Kollektivnutzen innerhalb des Netzwerkes 52 vornehmlich maßgebend, bestände die Gefahr des Mitgliederschwundes, da die Mitglieder keinen Individualnutzen daraus schöpfen können. So konstatiert BOSSONG, dass es das Ziel eines jeden Netzwerkes sein muss, „eine Balance zwischen erzielbarem Individual- und Kollektivnutzen zu gewährleisten“ (BOSSONG 2003, S. 473, vgl. OLK 2005, S. 9f). 1.3.7.2 Gefahren im Hinblick auf subjektive und strukturelle Misserfolgsfaktoren „Arbeitszuwachs und Zeitknappheit“ Als ein wichtiger Faktor, der sich störend auf die Netzwerkentwicklung auswirken kann, muss der erhöhte Arbeitsaufwand benannt werden. Begeben sich Organisationen in ein Netzwerk, so bedeutet das immer zuerst einen Arbeitszuwachs und eine Zeitverknappung (vgl. SCHULENBURG 2002, S. 7). Das Knüpfen und Pflegen von Beziehungsstrukturen, die Teilnahme an Rundtreffen sowie das Mitwirken in Arbeitsgruppen, stellen nur einige Aspekte dar, die arbeits- und vor allem zeitintensiv sind. Vor dem Hintergrund der heutigen Anforderungen an Zeitrationalität und Zeitökonomie im Handeln stellt Zeit eine wichtige Ressource dar. Neben anderen Ressourcen ist sie eine Vorleistung, die die Organisationen und deren Mitarbeiter in das Netzwerk mit einbringen müssen. Da sich der Ressourceneinsatz zumeist erst zeitversetzt in Form eines erzielten Zugewinns amortisiert, kann die Zeitverknappung und Arbeitsbelastung auf Seiten der Kooperationspartner zu Demotivation und Überbürdung führen (vgl. BOSSONG 2003, S. 474). Diesen Gefahren gilt es durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken, da sie die Netzwerkentwicklung erschweren und verzögern können. Zum einen wird in der Fachliteratur empfohlen, dass der für den Vernetzungsprozess „notwendige Zeitaufwand und Arbeitseinsatz […] als originärer Bestandteil der Arbeitszeit und –aufgaben der kooperierenden Person[en; d.V.] anzuerkennen“ (, S. 428) ist. Dies kann beispielsweise durch die Aufnahme in die Tätigkeitsbeschreibungen erfolgen. Weiterhin ist es wichtig, dass die Arbeitsplanung durch das Netzwerkmanagement so festgelegt wird, dass es zu keiner Überbelastung durch zu umfangreiche und zu komplexe Aufgaben kommen kann. Daher wird empfohlen, zur Bearbeitung der einzelnen Arbeitsschritte entsprechende Arbeitsgruppen zu bilden. Dabei sollten die anstehenden Aufgaben, die Zielsetzungen sowie der zur Verfügung stehende Zeitrahmen realistisch und überschaubar gestaltet werden. Somit ist der Erfolg für die Beteiligten überprüfbar, was bei erfolgreicher Umsetzung von Teilschritten zu zusätzlicher Motivation führen kann (vgl. VAN SANTEN/SECKINGER 2003, S. 426; OLK 2005, S. 11f). 53 „Mangelndes Vertrauen und fehlende Akzeptanz“ Wie bereits aufgezeigt wurde, ist Vertrauen ein „Regulationsmedium“ (KUPER 2006, S. 242) von Netzwerken und damit äußerst bedeutsam, wenn diese erfolgreich sein und vor allem dauerhaft Bestand haben wollen. Insbesondere die Aufbauphase setzt eine gewisse Vertrauensbasis zwischen den potenziellen Kooperationspartnern voraus. Doch gerade der Beginn von Vernetzungsprozessen kann durch mangelndes Vertrauen in den Willen und die Fähigkeit zur Zusammenarbeit eingeschränkt sein (vgl. LÜSSI 1991, vgl. MUTSCHLER 2000, S. 241). Misstrauen und fehlende Akzeptanz basieren dabei z.B. oftmals auf Vorurteilen und falschen Vorstellungen von potenziellen Netzwerkpartnern. Damit können auch Schuldzuweisungen verbunden sein, die zu Konflikten führen können. Diese Bedingungen stellen Unsicherheitsfaktoren dar, die überaus kooperationshinderlich wirken und die Entfaltung anderer Netzwerkstärken (z.B. Informationsaustausch, Ressourcenbündelung, Innovationsfähigkeit) erschweren können (vgl. SCHIMPF 2001, S. 205). Dies bedarf der Bearbeitung und Regulation durch geeignete Verfahren. In der Fachliteratur wird eine Vielzahl vertrauensbildender Maßnahme für Netzwerkprozesse aufgeführt. So bieten beispielsweise der Austausch in Plenumssitzungen oder Rotationstreffen durch die Einrichtungen aller beteiligten Netzwerkorganisationen, den Partnern die Möglichkeit, die Institutionen der anderen näher kennen zu lernen. Gleichsam erhalten sie dadurch Aufschluss über die Arbeitsweisen und Handlungsmöglichkeiten, die interne Organisations- und Ablaufstruktur sowie mögliche Personalressourcen der Netzpartner. Dies fördert den Abbau falscher Erwartungen und Vorurteile. Des Weiteren müssen die Netzwerkkoordinatoren Räume schaffen, in denen informelle Gesprächsphasen erfolgen können, da sich in diesen Kontakte eröffnen bzw. gefestigt werden können. Ferner spielt „personelle Kontinuität“ (VAN SANTEN/SECKINGER 2003, S. 426) bei der Herausbildung von Vertrauen eine wichtige Rolle. Eine gewisse Kontinuität trägt zur Steigerung der Berechenbarkeit der Partner und somit auch zur Reduzierung von Entscheidungsunsicherheit bei (vgl. ebd., S. 426). Durch die Bildung eines solchen Milieus kann das Vertrauen in die Netzwerkpartner sowie in das Netzwerk gesteigert werden (vgl. VAN SANTEN/SECKINGER 2003, S. 426f; vgl. MUTSCHLER 2000, S. 241). „Konkurrenzdenken“ In der Fachliteratur wird darauf verwiesen, dass „Kooperation und Wettbewerb“ (VAN SANTEN/SECKINGER 2003, S. 49) in Netzwerken zwei Variablen sind, die in Koexistenz vorliegen. Es bedarf zum einen der Kooperation zwischen den verschiedenen Institutionen, 54 um einen größtmöglichen Erfolg hinsichtlich der Erreichung des Hauptanliegens zu gewährleisten. Und zum anderen wird die Konkurrenz benötigt, um die Qualität der zu erbringenden Leistung sicherzustellen. Damit ergibt sich ein Spannungsfeld, „Kooperation und Wettbewerb“ (VAN SANTEN/SECKINGER 2003, S. 49), aus welchem die Gefahr des Konkurrenzdenkens hervorgeht. Die Gefahr der Instrumentalisierung der schwachen durch die starken Organisationen schwingt immer mit, da in einem Netzwerk verschiedene rechtlich selbstständige Partner agieren, welche stets auch Individualinteressen verfolgen. Um dem Konkurrenzdenken in der Netzwerkarbeit entgegenzuwirken, muss ein neuer Kommunikationsstil kultiviert werden. Elementare Voraussetzungen zur Entwicklung eines solchen Stils sind vor allem die Fähigkeit und der Wille zur Kooperation. Wenn diese Aspekte durch die beteiligten Mitglieder eingebracht werden, können Verhandlungsprozesse entstehen, in welchen Kompromissbereitschaft und Offenheit vorherrschen und Kommunikationskompetenzen erlangt bzw. gesteigert werden können. Erst in solch einem Milieu kann durch das darstellen und entgegensetzen von unterschiedlichen Positionen eine Konfliktbereitschaft entwickelt werden, die essentiell für die Erlangung gemeinsamer tragfähiger Kompromisse ist. Auf der Grundlage dieser Vorgänge können dann schließlich verbindliche Vereinbarungen geschlossen werden (vgl. BERGOLD/FILSINGER 1993, S. 64f; vgl. OLK/KLEIN 2006, S. 5f). „Fehlende Transparenz“ Unzureichende Informationen über Netzwerkpartner sowie unterschiedliche oder unklare Zielvorstellungen führen im Allgemeinen zu Konflikten, die eine Verständigung über Arbeitsbzw. Handlungsweisen erschweren. Speziell kann dadurch beispielsweise eine Störung im Informationsfluss entstehen und somit eine Weiterleitung von wesentlichen Inhalten über Informationsknotenpunkte behindern. Dies kann zur Folge haben, dass nutzbringende Ressourcen brachliegen, anstatt für potentielle Mitglieder bereitgestellt zu werden. An dieser Stelle wird in der Literatur darauf verwiesen, dass eine Offenlegung und explizite Verständigung über gegenseitige Interessen, Erwartungen, Vorstellungen, Ziele und Arbeitsformen hinsichtlich des gemeinsamen Vorhabens erfolgen sollte. Damit kann zum einen ein unterschiedliches Verständnis von Vernetzung und Netzwerkarbeit aufgedeckt und bearbeitet werden und zum anderen eine Ressourcenerschließung und Ressourcenerweiterung innerhalb des Netzwerks gewährleistet werden. Vornehmlich erfolgt dies in Arbeitskreisen, welche von einem Netzwerkkoordinator initiiert werden. Dabei stellen Mitglieder, die an 55 diesen Kreisen teilnehmen, „Informationsknoten“ (VAN SANTEN/SECKINGER 2003, S. 426) dar, die erarbeitete Ergebnisse aus dem Netz in ihre Herkunftsorganisation weiterleiten sowie Informationen aus ihren Herkunftsorganisationen in das Netzwerk hineintragen. In den oben angesprochenen Arbeitskreisen finden intensive Arbeitsphasen statt, in denen ein Austausch über gegenstandsrelevante Begrifflichkeiten erfolgen kann. Hierbei soll eine einheitliche Perspektive auf ein bestimmtes Phänomen erlangt werden. Des Weiteren können Probleme betrachtet und mögliche Problemlösungsstrategien in gemeinsamen Verhandlungen entwickelt werden. Diesbezüglich können entsprechend der gemeinsamen Einigung, Ziele gesteckt und zu bewältigende Aufgaben verteilt werden. Im Verlauf dieser gemeinsamen Zusammenarbeit im Netz kann sich ein gemeinsames Leitbild bzw. Profil herauskristallisieren, welches das Anliegen des Netzwerkes in transparenterweise sowohl nach innen als auch nach außen erkennen lässt (vgl. VAN SANTEN/SECKINGER 2003, S. 424f; vgl. SCHULENBURG 2002, S. 7). „Nullsummenspiel“ Solange es den Teilnehmern gelingt, sich innerhalb des Netzwerks Zugewinne zu erschließen, gestaltet sich die Arbeit im Netz für alle profitabel und so genannte Mehrgewinnerspiele entstehen. Eine mögliche Gefahr besteht dann, wenn sich die Teilnehmer aus der Netzwerkarbeit keine messbaren Nutzeffekte und Vorteile sichern können. An dem Punkt werden Nullsummenspiele verzeichnet, die sich hinderlich für die Netzwerkarbeit auswirken. Eine denkbare Folge wäre die Abwanderung der Mitglieder aus dem Netzwerk, was zu einem allgemeinen Mitgliederschwund führt. Dementsprechend gehen beispielsweise Ressourcen verloren, Beziehungsstrukturen zerbrechen und das Vertrauen der sich noch im Netzwerk befindlichen Mitglieder in die gemeinsame Zusammenarbeit kann schwinden. Des Weiteren können sich aus Nullsummenspielen Interessenkonflikte ergeben, wenn beispielsweise „der Zugewinn des einen Mitglieds durch Verluste bei den anderen Mitgliedern erkauft werden“ (OLK/KLEIN 2006, S. 12) muss. Daraus können Interessendivergenzen resultieren, die die Leistungsfähigkeit des Netzwerks stark einschränken (vgl. OLK/KLEIN 2006, S. 12f; vgl. BOSSONG 2003, S. 472f). In der Fachliteratur wird konstatiert, dass Nullsummenspielen durch eine präzise Zielsetzung entgegengewirkt werden kann. Dies bedeutet, dass es für eine gelingende Netzwerkarbeit unerlässlich ist, einen deutlich erkennbaren Zusatznutzen sowohl für das Gesamtsystem, als auch die einzelnen Teilnehmer zu gewährleisten (vgl. BOSSONG 2003, S. 475). Im Speziellen müssen die Netzwerkziele im Hinblick auf die Individualinteressen und Erwartungen der 56 einzelnen Beteiligten abgestimmt werden um Anschlussfähigkeit zu erreichen (vgl. VAN SANTEN/SECKINGER 2003, S. 427). Ferner muss das Netzwerkmanagement dafür Sorge tragen, dass den potenziellen Kooperationspartnern der Nutzen in erfahrbarer Weise verdeutlicht wird, der sich für sie aus der Netzwerkteilnahme ergeben kann. Dies kann in reflektierenden Debatten in Form von einem bewussten Er- und Befassen mit den Zielrichtungen erfolgen. Im Verlaufe des Netzwerkprozesses müssen aufgrund der stets vorhandenen Gefahr der Nullsummenspiele regelmäßige Reflexionen durch die Netzwerkkoordinatoren initiiert werden. Dadurch kann zum einen Interessenkonflikten präventiv vorgebeugt werden und zum anderen der Netzwerkgedanke bei allen Beteiligten gestärkt werden (vgl. OLK/KLEIN 2006, S. 12f; vgl. BOSSONG 2003, S. 474f). Abschließend ist festzuhalten, dass Gefahren in einem Netzwerk auftreten können, welche durch eine adäquate Netzwerksteuerung behoben werden können. Dies impliziert einen bewussten Umgang mit dem Vorhandensein von Spannungsfeldern und den daraus resultierenden Dilemmata (vgl. WEBER 2006, S. 258). Netzwerke geraten dann an ihre Grenzen, wenn den Dilemmata mit Hilfe von Aufklärung nicht entgegengewirkt werden kann. Daraus können Interessendivergenzen erwachsen, die sich verhärten können und damit zur Überforderung des Netzes führen. In der Netzwerkarbeit stellen demzufolge Interessendivergenzen eine unüberwindbare Hürde dar, denn gelingende Netzwerkarbeit fußt auf „freiwilliger Einigung“ (SCHIMANK 2002, S. 31) und auf gemeinsam getroffenen Entscheidungen, die auf ein gemeinsames Anliegen ausgerichtet sein müssen. Wenn dies nicht gegeben ist, wird das Netzwerk handlungsunfähig und kann scheitern (vgl. BOSSONG 2003, S. 472f; vgl. SCHIMANK 2002, S. 31). 1.3.7.3 Case Management – Eine Methode für die fallbezogene Netzwerkarbeit Da es sich bei den Phänomenen Schulversagen bzw. Schulverweigerung um individuelle Problemlagen von Schülern handelt, die multifaktoriell bedingt sind, bedarf es einzelfallbezogener Netzwerkarbeit, durch die ein optimales Paket an Unterstützungsleistungen auf den jeweiligen Einzelfall und unter Beachtung des sozialen Kontextes zugeschnitten werden kann. Ein solches bedarfs- bzw. störungsbezogenes Netzwerk benötigt eine entsprechende Stelle sowie der Akteure, die die Aufgaben und Funktionen eines „Case-Managers“ übernehmen. In dem hier geplanten ESF-Programm wird diese Funktion an den Schulen, die eine bedarfsorientierte Schulsozialarbeit erhalten, durch den Schulsozialarbeiter oder durch die Schulsozialarbeiterin wahrgenommen werden. In den 57 anderen Schulen muss sichergestellt werden, dass ein solcher „Case-Manager“ bzw. ein entsprechendes Gremium (z.B. eine Steuergruppe „Schulversagen“) mit dieser Aufgabe betraut werden. Das Case Management (CM) ist als Methode der Individualhilfe in den 70er Jahren in den USA entwickelt worden und in Deutschland in den 80er Jahren durch W. R. WENDT bekannt gemacht worden. In den 1970er Jahren ist CM als Antwort auf die Zersplitterung sozialer Dienstleistungsangebote, die zu erheblichen Orientierungsproblemen seitens des Klientel bzw. zu Koordinierungsproblemen seitens der Leistungsanbieter geführt haben, entstanden. In diesem Sinne kann man CM auch als ein Vernetzungskonzept auffassen. CM, worin eine systemische und ökosoziale Perspektive zum Ausdruck kommt, ist ein Hilfeverfahren, dessen Besonderheit darin besteht, dass nicht nur ein Professioneller, sondern mehrere Fachkräfte mit verschiedenen Spezialisierungen am Gesamtprozess der Beratung, Begleitung und Betreuung des Klienten miteinander, nebeneinander und nacheinander beteiligt sind (vgl. http://www.sign-lang.uni-hamburg.de/projekte/slex/SeitenDVD/Konzepte/L50/L5080.htm). Es handelt sich bei CM also um eine erweiterte ressourcen- und sozialräumlich orientierte Einzelfallhilfe, in deren Mittelpunkt die Mobilisierung eines Netzwerkes und das Herstellen eines Pakets von Unterstützungsleistungen steht. Mit dieser Methode soll schließlich die Störung bzw. das Problem der fraglichen Person bewältigt werden. Case Management findet seine theoretische Grundlegung in Theorien der sozialen Unterstützung, in Netzwerkkonzepten sowie in den Theorien, die sich mit der berufspraktischen Dimension der Optimierung von Dienstleistungs- und Klientensystem beschäftigen. Die Funktion fallbezogener Netzwerke, wie sie bereits beschrieben worden sind, besteht in der Mobilisierung „sozialer Unterstützung“. Sie reagieren auf die Notwendigkeit der Integration interdisziplinärer Hilfeleistungen in ein Gesamtkonzept. Ein wichtiger Bestandteil dieses Gesamtkonzeptes besteht in der Vernetzung unterschiedlicher Unterstützungssysteme und damit in der Kombination verschiedenartiger Ressourcen. WENDT (2005) unterscheidet zwischen CM als methodischem Konzept auf der personalen Handlungsebene und CM als Organisations- bzw. Systemkonzept auf institutioneller Ebene. Beide Ebenen stehen in unmittelbaren Zusammenhang. Beim CM als Methode bzw. Arbeitsweise geht es in erster Linie um das nutzer- und ressourcenorientierte Vorgehen bei der Unterstützung im Einzelfall und um die systematische Organisation ihres Ablaufs. Betrachtet man CM als personenbezogene Methode muss bedacht werden, dass sie nur dann erfolgreich einsetzbar ist, wenn sie mit einer Organisationsentwicklung in Verbindung steht, „welche die Strukturen der humandienstlichen Versorgung auf die prozessualen 58 Anforderungen des Case Management abstimmt und ihm das Netzwerk zur Koordination und Kooperation der beteiligten Stellen und Fachkräfte schafft“. (WENDT 2005, S.15) Dem einzelnen Sozialarbeiter ist es also in einer Institution nicht möglich, sich der Methode des Case Management zu bedienen, ohne das die Organisationsstruktur der Einrichtung dies auch zulässt. Die Netzwerk- oder Vernetzungsarbeit, die der Case-Manager leistet, trägt als „qualitätssichernde Aufgabe“ zum Funktionieren, zur Weiterentwicklung und zur Optimierung dieser Unterstützungsnetzwerke bei. Für das methodische Handeln des CaseManagers ist zwischen (a) der personenbezogenen sozialen Unterstützungsarbeit zur Verbesserung des persönlichen Netzwerkes, zur Veränderung des Selbstmanagements und zur Stärkung individueller professionellen Handlungskompetenzen angrenzenden Hilfesystemen, und (b) dem der Netzwerkarbeit Sozialmanagement mit im Dienstleistungssystem zur Bildung von Organisationsprozessen, zur Netzwerkförderung und – optimierung und zur Verbesserung der „Strukturqualität“ in gemeindebezogenen Systemen und in Regionen zu unterscheiden. Diese Aspekte kann man auch unter die Begriffe (a) Fallund (b) Systemmanagement fassen. Der Sozialarbeiter übernimmt in der Funktion des CaseManagers die Funktion eines „Systemagenten“. Er handelt mit doppelter Orientierung als Vermittler, der dem Klienten einerseits hilft die Ressourcen des Dienstleistungssystems optimal zu nutzen, und der andererseits die Dienste in die Lage versetzt, dem Klienten in seiner komplexen Situation gerecht zu werden. Case-Manager nehmen dabei eine Systemperspektive ein, da sie den Klienten und seine Probleme in einem ganzheitlichen Bezugsrahmen betrachten. Der Handlungsrahmen des Case-Managers ist durch Kontextualität gekennzeichnet, d. h. er verlangt die Integration von Lebens- und Systemzusammenhängen, damit sich der Case-Manager in diesen Kontexten arrangieren kann. Im ganzen Verlauf wird versucht, die subjektive Fallauffassung der Betroffenen mit der professionellen Fallauffassung der Fachkräfte aufeinander abzustimmen. Soziale Arbeit erfolgt nach dem ökosozialen Aufgaben- und Handlungsverständnis (WENDT 1976; 1990) in einem gesellschaftlichen Aktionsfeld, das sowohl einzelne Menschen als auch das Gemeinwesen vor komplexe Bewältigungsanforderungen stellt. Das Unterstützungsmanagement „bearbeitet“ nach diesem Verständnis nicht vorrangig eine Person oder ihre Beziehungen zu anderen Menschen oder zur Umwelt, sondern das gesamte Feld des systematisch regulierten Miteinanderlebens im sozialen Nahraum des Klienten, wobei innerhalb dieses Sozialraumes mit den vorhandenen Mitteln gehaushaltet werden muss. Sozialarbeit, und in diesem Zusammenhang das Unterstützungsmanagement, soll die 59 betreffenden Menschen dazu befähigen sich diese Ressourcen zu erschließen. Case Management soll gemeinwesenorientiert erfolgen, also im Feld des Miteinanderlebens und innerhalb der sozialen Infrastruktur vor Ort. Unter dieser Perspektive wird die Lebenssituation von Menschen ganzheitlich betrachtet und die Hilfen werden auf diese Situation und untereinander abgestimmt. Der Case-Manager geht immer von einer aktuellen Lebenslage aus und berücksichtigt das individuelle Bewältigungsverhalten des Klienten während er die vorhandenen sozialen Dienstleistungen integriert, sodass sie komplementär zu den Bewältigungsmöglichkeiten des Klienten zum Zuge kommen können. Grundsätzlich zielt CM in seiner Systematik „auf eine integrierte Versorgung bei Nutzung formeller und informeller Ressourcen“ (WENDT 2005, S.14). Ziel ist es, eine bruchstückhafte Versorgung zu vermeiden und stattdessen eine rationale wie auch integrierte Leistungserbringung zu gewährleisten. Das geknüpfte Netz ist dabei nicht nur für den Klienten von Bedeutung, sondern auch für seine Helfer und andere potentielle Betroffene. Der Case-Manager wirkt somit beeinflussend auf die Substruktur des Gemeinwesens bzw. die Dienstleistungskultur und soziale Infrastruktur eines Sozialraumes oder einer Region ein, während er klientenspezifisch Ressourcen aufbereitet und Hilfenetzwerke konstruktiv verändert. Im dienstlichen Rahmen geht Case Management über in Sozialmanagement, da der Case-Manager Verwaltungsprozesse und – kompetenzen nutzt. Weil der Case-Manager fallweise Anforderungen an das System stellt und es beansprucht, sorgt er für die soziale Produktivität des Gemeinwesens bzw. seines Dienstleistungssystems und begünstigt Kreativität und Innovation. Die so verstandene Netzwerkarbeit des Case-Managers, die die Effektivität und Effizienz der Dienstleistungs- bzw. Hilfesysteme steigert, wird zum Qualitätsmanagement, denn Netzwerkarbeit, ob als Unterstützungsmanagement im Einzelfall oder Vernetzungsarbeit in einem Versorgungsfeld, führt zur Ressourcenoptimierung, erschließt neue Ressourcen und verhindert Über-, Unter- oder Fehlversorgung; es integriert Hilfeleistungen in ein Gesamtkonzept statt diese zu separieren und es trägt darüber hinaus zur Ermunterung des Klienten zu selbständigen Handeln bei statt eine Bevormundung anzustreben. Case Management, das also die individuellen Stärken des Klienten als Ressourcen einbeziehen und fördern soll, erfolgt nach einem (Unterstützungs-)Plan, der mit dem Klienten in einem kommunikativen Diskurs, unter besonderer Berücksichtigung seiner spezifischen Potentiale, ausgearbeitet wird. (vgl. WENDT 1991, S.11-55; vgl. LÖCHERBACH 1988, S. 104122, vgl. WENDT 2005, S.14-39) Den Prozess des Case Managements kann man nach DAVID MOXLEY (1989) in fünf Phasen einteilen, die an dieser Stelle inhaltlich zusammengefasst werden sollen. Die Phasen sind 60 zirkulär angeordnet, wobei die einzelnen Phasen nie vollständig abgeschlossen sind. Die Phasen beschreiben gleichzeitig die Funktionen von Case Management. Bei einer Sozialraum- bzw. Gemeinwesenorientierung ist es von Nöten, zum Einstieg, diejenigen Mangellagen, denen aktuell abgeholfen werden soll sowie die Personen, die für das Unterstützungsprogramm in Frage kommen, herauszufinden („Screening“). 1. Phase: „Assessment“ (Einschätzung, Abschätzung) In der ersten Phase erfolgt die Einschätzung der einzelfallspezifischen Lebenslage und die Abschätzung der den Umständen entsprechend erforderlichen und angebrachten Hilfemöglichkeiten unter aktiver Beteiligung des Klienten. Aus ökosozialer Perspektive geht es beim sozialen Assessment nicht einfach nur um die Feststellung bestimmter personenbezogener „Mängel“, „Störungen“ oder „Behinderungen“ im Sinne einer (medizinischen) Diagnose, sondern es beinhaltet eine Sondierung der Stärken und der Schwächen, der aktiven und passiven Seiten eines Menschen sowie seines gesamten Lebenszusammenhangs. Gemeinsam mit dem Klienten soll herausgefunden werden, welche Probleme bestehen, wie sie in der spezifischen Lebenslage zu werten sind und welche Interventionen zur Lösung erforderlich und möglich sind. Dabei wird auf die Eigenaktivität und die Selbstbestimmung des Klienten Wert gelegt. Seine individuelle Bewältigungs- und Lebensweise soll gemeinsam erörtert werden, damit sie bei der Lage- und Situationsbewältigung in Beziehung zu anderen Strategien gesetzt werden kann. All dies kann man als soziale Einschätzung bezeichnen, bei der sich der Sozialarbeiter in die Lebenswelt des Klienten begibt. Am Ende dieser Einschätzung und Erörterung, bei der die Sichtweisen des Klienten und des Sozialarbeiters gleichberechtigt eingebracht werden sollen, um im individuellen Lebenskontext Ansätze für die Verbindung von Bewältigung und Unterstützung herauszuarbeiten, steht ein Übereinkommen zwischen Klient und Sozialarbeiter. Im sozialen Assessment soll demnach die gesamte Lebenslage des Klienten eingeschätzt werden. Dazu gehören die Dimension der Lebensgeschichte, die Dimension der äußeren Lebensbedingungen, die Dimension der Lebensperspektiven (Ambitionen) und die Dimension der inneren Lebensbedingungen (gesundheitlich und psychisch). Weiterhin sind im Bereich der Person-Umwelt-Bezüge auch unter anderen die Erwerbsarbeit bzw. die finanzielle Situation, die Wohnverhältnisse, die zwischenmenschlichen Beziehungen, die Freizeitgestaltung und die Kultur- und Bildungsbezüge (Lebensstil) des Klienten wichtig. Zur gesamten Lebenslage gehören darüber hinaus aber auch überindividuelle Aspekte wie beispielsweise der Wohnungs- und Arbeitsmarkt im sozialen Nahraum des Klienten. 61 Aus ökosozialer Sicht ist besonders die Betrachtung der gegenseitigen Durchdringung der genannten Bereiche von Bedeutung, die gerade für Personen oder Familien nicht nur förderlich, sondern auch belastend und problematisch sein kann. Weil die individuelle Lage von der überindividuellen sozialen Lage bestimmt wird, beeinflussen wirtschaftliche und andere Rahmenbedingungen auch das potentielle professionelle und informelle Hilfeangebot. Deshalb ist im Assessment auch zu klären welche Hilfen erreichbar sind, was diese Hilfesysteme leisten können und ob eventuell Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder Freiwillige zur Situationsbewältigung beitragen können oder nicht. Es geht also nicht nur um eine Einschätzung des Klienten, sondern auch um die Einschätzung des gesamten Kontextes seiner Lebensumstände. Praktisch werden in dieser ersten Phase eine Reihe von Gesprächen geführt mit dem Klienten und wenn möglich auch mit seinen Angehörigen; der Fall wird darüber hinaus im Team besprochen; andere Dienstellen können miteinbezogen werden. In diesem Klärungsprozess sollen alle Mitwirkenden ausreichend über den Ist-Zustand des Falls und über die Frage was getan werden soll und kann, aufgeklärt und informiert werden. Es darf nicht vergessen werden, dass die Einschätzungen des Betroffenen (Hilfesuchenden) und die Einschätzungen des Dienstleistenden (Hilfeerbringenden) in Beziehung gesetzt und aufeinander abgestimmt werden müssen, damit die Leistungen erfolgreich erbracht werden können. Unterschiedliche Erfahrungs- und Sichtweisen bzw. Wertvorstellungen machen schematische Hilfen ungeeignet da sie den komplexen Bedingungen nicht mehr gerecht werden. Zeitlich darf die Phase des Assessments auf keinen Fall verkürzt werden, es liegt sogar nahe zu sagen, dass diese Phase nie vollständig abgeschlossen sein kann, da sich die Lebensverhältnisse des Klienten im ständigen Wandel befinden. 2. Phase: „Planning“ (Planung) In der zweiten Phase des Unterstützungsmanagements soll das Neben- und Nacheinander von Bewältigungs- und Unterstützungsaktivitäten gemäß den vereinbarten Zielen in Bezug auf die Situation des Klienten geordnet werden, da die Hilfeleistungen komplementär zur Lebensplanung und –gestaltung des Klienten erfolgen sollen. Damit die Hilfen beim Klienten „ankommen“, müssen sie an dessen Lebensgestaltung anschließen. Sorgfältige strategische Überlegungen und Abstimmungen bezüglich des Einsatzes des Zeit- und Kräftebudgets und der finanziellen Mittel sind dafür erforderlich. Die Hilfestellungen müssen, zugunsten einer funktionierenden Zusammenarbeit, operativ geplant werden, damit deutlich wird wie sich diese Hilfestellung Schritt für Schritt im Einzelnen vollziehen soll. Während der Planung 62 sollen also Dienstleistungen entwickelt werden, die zu den identifizierten Zielen hinführen können. Weil die operative, systematische Planung über die Zieldefinition mit der individuellen Lebensgestaltung und –planung verbunden ist, kann dann auch die Hilfestellung am individuellen Lebenskontext anknüpfen. Strategische Überlegungen sind auch hier mehr als angebracht, weil stets in Ungewissheit gehandelt wird. „Strategisch handeln bedeutet hier, in einer komplexen, sich ständig verändernden Umwelt gewählte Ziele schrittweise anzustreben. Es gilt sich aktiv der Varietät der Bedingungen anzupassen.“ (WENDT 1991, S. 31) Die Planung ist daher ein Prozess, der niemals abgeschlossen sein kann, da kurzfristige Vereinbarungen immer mit mittel- und langfristige Zielen und Veränderungen abzugleichen sind. Der Case-Manager vollzieht die operative Detailplanung der individuellen Unterstützung, bei welcher den beteiligten Diensten und informellen Helfern Aufgaben zeitlich gerahmt, zugeteilt werden. Die Zusammenarbeit mit mehreren Fachkräften ist bei vielen Entscheidungen erforderlich. Weil meistens viele Akteure und Dienste an der Hilfeerbringung beteiligt sind, hat der Case-Manager als Verantwortlicher und ständiger Ansprechpartner für alle Seiten eine Anker- und Schlüsselfunktion ohne dass er unbedingt bei der konkreten Durchführung der Hilfen beteiligt sein muss. Das Produkt der Planung ist der Unterstützungsplan, welcher für alle Beteiligten verbindlich wird, indem er in einen Kontrakt oder in eine vorläufige Unterstützungsvereinbarung mündet. Nach der Entscheidung für eine spezifische Dienstleistung, kann und soll der Maßnahmenträger gegebenenfalls weitere Einzelvereinbarungen der Durchführung mit dem Klienten treffen. Case Management kann auf dieser Grundlage Abmachungen und Leistungsanforderungen konkretisieren. 3. Phase: „Intervention“ (auch Durchführung) In der Phase der Durchführung arbeitet der Case-Manager an der Steuerung der Unterstützung in der Umwelt des Klienten und innerhalb administrativer Strukturen. Die Managementaufgabe als Solche und seine methodische Ausrichtung hat dabei eine andere Dimension als die des „Heilers“. Der Case-Manager erfüllt zunächst „direkte Dienstleistungsfunktionen“. Er kann dabei in verschiedenen Rollen auftreten, die den Managementprozess effektiver gestalten und den Klienten fördern sollen. MOXLEY (1989) beschreibt diese so: • Der Case–Manger als „implementer“ 63 In dieser Rolle nimmt der Case-Manager die Sache „in die Hand“ und versucht den Klienten aus seiner Krise heraus zu geleiten, unter Nutzung seiner Sachkenntnisse. • Der Case–Manager als „Lehrmeister und Instrukteur“ In dieser Rolle hilft und zeigt der Case-Manager dem Klienten, wie er bestimmte Fähigkeiten und Kompetenzen zur Lebensbewältigung entwickeln kann. • Der Case–Manager als „guide“ In dieser Rolle fungiert der Case-Manager als beratender Begleiter bei der Erschließung von Ressourcen und bei der Nutzung der Dienstleistungen im Verlauf der Hilfeerbringung. • Der Case–Manager als „processor“ Der Case-Manager leistet in dieser Rolle eine Art „technische Assistenz“, da er dem Klienten hilft die erforderlichen und geeigneten Hilfen auszuwählen und in seinem Problemlösungsprozess weiter zu kommen. Dabei kommt sein Expertenwissen instrumentell zum Einsatz. • Der Case–Manager als „Spezialist für Informationen über das Sozialleistungssystem“ In dieser Rolle macht der Case-Manager den Klienten zugänglich für das Dienstleitungssystem und andersherum. Er stattet den Klienten mit nützlichen Informationen aus. • Der Case–Manager als „supporter“ In dieser Rolle legt der Case-Manager besonders großen Wert darauf, dass sich der Klient nachhaltige Strategien zur Situations- und Problembewältigung aneignet und diese fördert und aufrechterhält. Über diese Funktionen hinaus, erfüllt der Case-Manager aber auch „indirekte Dienstleistungsfunktionen“ im sozialen Umfeld des Klienten, um die Beziehung der Umgebung zum Klienten zu verändern und ein Netzwerk an Unterstützung zu mobilisieren. Weiterhin erfüllt er „indirekte Dienstleistungsfunktionen“ auch im administrativen System, um die Ausführung der Hilfeerbringung dem Einzelfall anzupassen. Für diese komplexen Funktionen nennt MOXLEY (1989) verschiedene Strategien wie das Vermitteln von Diensten und anderen Ressourcen; die Überweisung der Klienten an Dienste und Einrichtungen; das Koordinieren der Dienstleistungen im Einzelfall über die Grenzen einer Organisation; das anwaltliche Handeln beim Korrigieren mangelhafter und unpassender Dienstleistungen; das 64 Knüpfen sozialer Netze, welche Unterstützung leisten können und die Bereitstellung von technischen Beistand und Rat. Die einzelfallspezifische Unterstützung ist immer in ein Dienstleistungssystem bzw. in einen Stadtteil einbezogen. Dies macht natürlich Managementaufgaben auf der Meso- und Makroebene von Sozialarbeit notwendig. Im Case Management werden verschieden Aufgaben auf unterschiedlichen Systemebenen verteilt und effektiv aufeinander abgestimmt. Das heißt zum Beispiel, dass die Programmdurchführung auf einzelfallspezifische Erfordernisse, auf die Leistungsfähigkeit der Dienste und auf die Politik der Sozialarbeit (welche darauf angelegt ist, den Rahmen der Sozialgesetze und ihre Hilfen eine Ausführungsbestimmungen auszuschöpfen) abgestimmt werden muss. 4. Phase: „Monitoring“ (Kontrolle, Überwachung) Der Unterstützungsmanager nimmt während der Durchführung der Kontrollfunktion gegenüber dem Klienten, gegenüber den formellen und informellen Hilfenetzwerken sowie gegenüber dem System ihres Zusammenwirkens ein. An dieser Stelle könnte man auch von „Obacht“ sprechen. Der Klient wird ständig zu aktiver Mitwirkung und selbständiger Bewältigung angehalten. Die Erbringung der Hilfen seitens der Leistungsanbieter wird unterstützt, überwacht und vorangetrieben. Dies kann man auch als Ausführungskontrolle bezeichnen, welche sichern soll, dass Hilfeleistungen erfolgen und Bewältigungsprozesse einsetzen. Der Prozess des „Monitoring“ schließt Prüfung, Revision, Informationsverarbeitung und Berichterstattung ein, wobei das Zusammenspiel von Unterstützung und Bewältigung zu reflektieren ist. Dazu werden Daten und (Erfahrungs-) Berichte herangezogen, mit denen die Richtung und der Verlauf der Unterstützung nachvollzogen werden können. Eventuell müssen Korrekturen vorgenommen werden. Praktisch geschieht dies in informellen Gesprächen unter den Beteiligten und kann sich in formellen Protokollen und Berichten niederschlagen. Die Kontrolle muss jedoch als Voraussetzung von allen Beteiligten als notwendiger Schritt akzeptiert werden. Die „Obacht“ drückt sich aber nicht nur in der Kontrollfunktion des Case-Managers aus, sondern auch in seiner Funktion, die auf die Durchsetzung von Ansprüchen des Klienten gegenüber dem Gemeinwesen gerichtet ist. In diesem Sinne fungiert der Case-Manager als Anwalt und Sachverwalter, der „advocacy“ betreibt. Das bedeutet dass der Unterstützungsmanager die Interessen des Klienten für das Dienstleistungssystem, für politische Parteien und Entscheidungsgremien übersetzt und dort auch vertritt. Öffentlichkeitsarbeit gehört zu dieser Interessenvertretung. 65 5. Phase: „Evaluation“ (Bewertung, Auswertung) In dieser Phase erfolgt der Prozess der Beurteilung der Wirkungen des fallspezifischen Handelns und des Wertens. Zu werten ist in diesem Zusammenhang, ob sich das Unterstützungsmanagement bewährt hat und in welchem Verhältnis Ertrag, Aufwand und Qualität stehen. Die Evaluation beinhaltet die Erfassung der qualitativen und quantitativen Differenz vor und nach der Unterstützung oder mit und ohne Hilfestellung. Dabei können Vorteile und Mängel bzw. Nachteile des Handelns aufgedeckt werden, was zur Korrektur und Optimierung der Hilfeleistungen bei Fortführung der Unterstützung sowie bei anderen Fällen beitragen kann. Die Evaluation ist eine Voraussetzung für die weitere Entscheidungsfindung im Case-Management-Prozess. WENDT (2005) überträgt drei Qualitätsdimensionen auf das CM, die verdeutlichen sollen, aus welchen Perspektiven und welche Aspekte in den Qualitätssicherungsmaßnahmen analysiert und reflektiert werden müssen. Dies soll im Folgenden dargestellt werden. Qualitätsdimension 1) Strukturqualität 2) Prozessqualität 3) Ergebnisqualität Qualitätsmerkmale • • • • • Organisation der sozialen und gesundheitlichen Versorgung Personaleinsatz und –ausbildung Zugangsbedingungen Räumliche Situation Informations- und Kommunikationsabläufe • • • • • Art und Weise der Leistungserbringung (Methode) Ressourceneinsatz (Effizienz der Abläufe) Qualität der Kooperation Vorhandene oder erforderliche Standards Güteklasse des Hilfeplans • • • • • Zielerreichung Soll-Ist-Vergleich Grad der Ressourcenaktivierung Zufriedenheit der Nutzer Niveau der erreichten Kooperation (vgl. REMMEL-FAßBENDER 2005, S.77) Die Schwerpunkte der Evaluation beziehen sich auf Reflexion, Dokumentation sowie Begleitund Nachforschung. Es stellt sich die Frage, ob sich die verschiedenen Beiträge zur Situationsbewältigung und Lageverbesserung „gelohnt“ haben und ob sich die subjektiven 66 Erfahrungen des Klienten verändert bzw. inwieweit die genutzten Ressourcen dazu beigetragen haben. Die individuelle Lebenslage der Klienten kann aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden und macht unterschiedliche Bewertungsprozesse erforderlich: • eine vergangenheitsorientierte curriculare Bewertung, die der Frage nachgeht was erreicht wurde • eine umweltorientierte Bewertung, die der Frage nachgeht welche soziale Akzeptanz das gewählte Bewältigungs- und Unterstützungsverfahren sowie sein Ergebnis findet • eine subjektinterne Bewertung gemäß der persönlichen Befriedigung, der physischen und psychischen Stabilisierung des Klienten einschließlich der Verbesserung seiner Lebenslage • eine perspektivische Bewertung, die der Frage nachgeht, welche Chancen ergriffen oder auch verpasst wurden und welche neuen Perspektiven sich in der Zwischenzeit eröffnet haben Zu all diesen Aspekten sollten möglichst alle Beteiligten Stellung nehmen und einbezogen werden. Für die Helfer ist auch die Selbstevaluation von Bedeutung, die durch das Case Management organisiert wird, wobei der Case-Manager für die Mitwirkung der Beteiligten und für die Form der Auswertung sorgen muss. Des Weiteren sind Formen der Evaluation von Nöten, die den Einsatz oder den Aufwand (z. B. Personalmittel, finanzieller Aufwand, Zeitaufwand) in Beziehung zum Ertrag (z. B. Anzahl der betreuten Klienten und erfolgreich erbrachten Hilfeleistungen) setzten können. Dies wird auch als „input evaluation“ bezeichnet. Hingegen wird bei der Prozessevaluation überprüft inwieweit sich das Unterstützungsverfahren in seinen Phasen und Details bewährt hat, wobei besonders die Zusammenarbeit der verschiedenen Dienste und die koordinierende Netzwerkarbeit des Unterstützungsmanagers („linking function evaluation“) betrachtet werden. Auf die Überprüfung der Erreichung der Ziele sowohl personen- als auch gruppen- und gemeinwesenbezogen konzentriert man sich in der „outcome evaluation“. Der Vorgang der Beendigung der Unterstützung, der Ablösungsprozess („Disengagment“) zwischen Unterstützter und Klient ist nicht plötzlich durchführbar und muss gut geplant werden. Beim Umgang mit mündigen Menschen sollte er jedoch vorprogrammiert sein. Wenn 67 die vereinbarten Ziele erreicht wurden oder die Evaluation ergeben hat, dass eine Fortführung der Unterstützung nicht sinnvoll ist, sollte die Ablösung angestrebt werden. Um all diese beschriebenen, komplexen Funktionen erfüllen zu können, muss der CaseManager eine kooperative Kompetenz aufweisen, die ihn als Schlüsselqualifikation befähigen soll, mit unterschiedlichsten Adressaten und Institutionen in Kontakt zu treten und dabei effizient zu arbeiten. Es bedarf auch einer besonderen Handlungskompetenz, welche die Fähigkeit der Ressourcenmobilisierung und die Fähigkeit zur Anregung von Vernetzungsprozessen einschließt. Hier kann man auch von einer konkret kooperativen Kompetenz zur interdisziplinären und interinstitutionellen Zusammenarbeit sprechen, wobei es im Wesentlichen um die Vorbereitung und Aufbereitung möglicher Kooperationsformen geht. Dies soll wiederum dazu beitragen eine „Kooperationskultur“ zu fördern. Die durch eine individuelle Problemlage induzierte und durch den Case-Manager initiierte einzelfallspezifische Kooperation verschiedener hilfeleistender Akteure in einem so genannten störungsbezogenen Netzwerk kann also als Case Management bezeichnet werden. Graphisch lassen sich die wechselseitigen Beziehungen zwischen den Begriffen bzw. Prozessen Kooperation, Vernetzung und Case Management folgendermaßen veranschaulichen: Drogen- Jugend- beratung gerichtshilfe Bundesagentur logischer ASD für Arbeit Schulpsycho- Dienst CaseManager Schüler/in (Abb. 1: Graphische Darstellung der Abhängigkeitsbeziehungen zwischen den Prozessen Kooperation, Vernetzung und Case Management) 68 Wie in der Abbildung 1 deutlich wird, liegen dem Case Management zwei Mechanismen zugrunde. Zum einen der der Kooperation, welcher sich durch eine punktuelle oder zeitlich begrenzte Zusammenarbeit zweier oder mehrerer Akteure auszeichnet. Zum anderen der der Vernetzung, welcher durch längerfristige und kontinuierliche Kooperationsbeziehungen verschiedener Institutionen oder Organisationen gekennzeichnet ist. (vgl. WISSERT 2006, S.25) Die durch eine individuelle Problemlage induzierte und durch den Case Manager initiierte einzelfallspezifische Kooperation verschiedener hilfeleistender Akteure in einem so genannten störungsbezogenen Netzwerk kann also als Case Management bezeichnet werden. Das Zurückgreifen auf und die Erzeugung von Kooperationsbeziehungen und Vernetzungsstrukturen machen dabei das Case Management aus. Eine Kooperationskultur, die sich durch eine koordinierte Zusammenarbeit auf Grundlage gemeinsamer oder sich überschneidender Ziele auszeichnet, ist der Grundstein für Netzwerkarbeit. Innerhalb solcher Netzwerke ist man wiederum auf diese intensiven Formen der Zusammenarbeit angewiesen. Auf dieser Grundlage werden Kooperationsbeziehungen verfestigt und im Zuge dessen vernetzte Strukturen engmaschiger. Aus langfristigen Kooperationsstrukturen können so genannte funktionale Netzwerke erwachsen, die sich durch kontinuierliche und verfestigte Kooperationsbeziehungen auszeichnen. Diese funktionalen Netzwerke bilden schließlich die Grundlage für störungsbezogene Interventionen, wie sie im Case Management einzelfallspezifisch und bedarfsorientiert stattfinden (vgl. WENDT 1991, S. 25-43; vgl. REMMEL-FAßBENDER 2005, S.77; vgl. WISSERT 2006, S.25). 1.3.8 Gelingensbedingungen auf der Grundlage der Literaturbestände 1.3.8.1 Gelingensbedingungen hinsichtlich der Bekämpfung von Schulversagen Im Folgenden sollen zentrale Gelingensbedingungen für die Bekämpfung von Schulversagen benannt werden, die sich aus der Durchsicht vorhandener empirischer Studien und der Fachdiskussion ableiten lassen. Dabei werden zunächst Gelingensbedingungen vorgestellt, die sich aus der Perspektive der Person des Schülers/ der Schülerin formulieren lassen. Danach werden Gelingensbedingungen präsentiert, die sich auf das System „Schule“ beziehen. Gelingensbedingungen aus der Perspektive der Person des Schülers: Grundsätzlich arbeitet die Fachliteratur bei der Abgrenzung des Phänomens des Schulversagens mit unterschiedlichen Formen von Diskrepanzen bzw. 69 Spannungsverhältnissen. Die meisten Definitionsansätze von Schulversagen beziehen sich auf das Missverhältnis/ die Diskrepanz zwischen den Schulleistungen eines fraglichen Schülers einerseits und den schulischen Anforderungen, wie sie sich aus der jeweiligen Schulklasse bzw. Schulform ergibt. Der Vergleichsmaßstab für die Untererfüllung von Erwartungsnormen sind also hier die faktischen Schulleistungsanforderungen, wie sie sich aus der jeweiligen Schulklasse und dem jeweils gewählten Bildungsgang ergeben. Ansätze zur Reduzierung bzw. Bekämpfung von solchermaßen verstandenen Phänomenen des Schulversagens heben entsprechend darauf ab, die festgestellte Diskrepanz zwischen diesen beiden Seiten zu reduzieren, in der Regel, indem die schulbezogenen Leistungen der Person des Schülers durch entsprechende Maßnahmen und Interventionen verbessert werden (sollen). Diesem Definitionsansatz und den hieraus abgeleiteten Maßnahmen liegt also eine Tendenz zur Zurechnung der Ursachen für die Diskrepanz zwischen Schulleistungen und Schulleistungsanforderungen zur Person des Schülers und seines sozialen Umfeldes nahe. Die Schule als formale Organisation, die durch bestimmte Regeln und Abläufe sowie bestimmte Rückmeldungssysteme gekennzeichnet ist, kommt dabei weniger in den Blick. Demgegenüber hebt der Underachievement-Ansatz auf die Diskrepanz zwischen den Potenzialen und Möglichkeiten des Schülers einerseits und der Förderung dieser Potenziale durch die Schule ab. Diese Sichtweise macht deutlich, dass in gewisser Hinsicht beide Seiten versagen: Sowohl die Schule (bzw. der Schulunterricht in der jeweiligen Schulklasse) also auch die Person des Schülers schaffen es nicht, die durchaus vorhandenen Leistungspotenziale zu aktivieren und entsprechende Schulleistungen zu ermöglichen. Dieser Ansatz hat also im Hinblick auf die Verursachungsbedingungen beide Seiten im Blick und erlaubt daher eine erweiterte Perspektive auf die Entwicklung von Interventionsansätzen. Bei der Entwicklung einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung des Schulversagens wird es also darauf ankommen, den Underachievement-Ansatz und seine theoretischen wie handlungspraktischen Implikationen stärker zu berücksichtigen. Dies bedeutet insbesondere, bei der Entwicklung von Maßnahmen, Handlungsprogrammen und Interventionen sowohl die Person des Schülers und sein soziales Umfeld (Familie, Peers, soziokultureller Hintergrund, Persönlichkeitsstörungen etc.) als auch das System Schule mit seinen Schulversagen generierenden Bedingungen (Qualität des Schulunterrichts, Lehrer-Schüler-Beziehung, Klassenklima, Schulklima, Leistungsrückmeldesystem, Benotungspraxis etc.) einzubeziehen. Darüber hinaus legt es die einschlägige Fachliteratur nahe, von der Vorstellung abzurücken, Schulversagen sei in der Person begründet und vor allem eine invariante persönliche 70 Eigenschaft des Schülers/ der Schülerin. Vielmehr ist davon auszugehen, dass „Schulversagen“ in den angesprochenen Begriffsverständnissen das Ergebnis komplexer Interaktionen zwischen einem Subjekt (dem Schüler/ der Schülerin) und seiner Umwelt (schulische und außerschulische Erfahrungsbereiche) darstellt und in der Regel einen dynamischen Entwicklungsverlauf impliziert. Bei der Entwicklung von Handlungsansätzen und Maßnahmen wird es also darauf ankommen, solche möglicherweise negativen Interaktionen zwischen Merkmalen der Person des Schülers und seiner Umwelt und Merkmalen des Systems Schule zu unterbrechen und durch geeignete Eingriffe und Gestaltungsleistungen in positive Interaktionen zu verwandeln (Ermutigung, Förderung, gezielte und passgenaue Unterstützung etc.). Darüber hinaus müssen solche Ansätze und Handlungsprogramme die Multifaktorialität des Phänomens Schulversagen berücksichtigen und daher an beiden Seiten, also sowohl am System Schule als auch an der Person des Schülers ansetzen. Aus dem interaktiven Charakter des Phänomens Schulversagen ergibt sich außerdem, dass Schulversagen ein verzeitlichtes Phänomen ist, das eine bestimmte Dauer und einen dynamischen Verlauf aufweist. Schulversagen ist – um einen Ansatz aus der Devianzsoziologie aufzugreifen – eine Karriere, die stets einen bestimmten Anfangspunkt, einen Verlauf und eventuell einen Endpunkt aufweist. Hieraus resultiert wiederum, dass Maßnahmen und Programme gegen Schulversagen an unterschiedlichen Punkten der Schul(versagens)karriere einsetzen können und dass in einigen Fällen von Schulversagen ein präventives Vorgehen die besten Resultate hervorbringt. Dies bedeutet, dass eine komplexe und umfassende Strategie gegen Phänomene des Schulversagens sowohl primär-, sekundär- als auch tertiärpräventive Angebote enthalten und sowohl an außerschulischen als auch an schulischen Bedingungen ansetzen muss. Die Identifizierung von Problemgruppen hinsichtlich des Phänomens des Schulversagens legt es nahe, Maßnahmen und Interventionen zielgruppenspezifisch auszugestalten. In Regionen und Stadtteilen bzw. Schulen, die durch bestimmte soziale Indikatoren eine hohe Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Phänomenen des Schulversagens indizieren, muss intensiver investiert werden als in Regionen und Schulen, die im Hinblick auf solche Risikofaktoren eine unterdurchschnittliche Betroffenheit aufweisen. Dies bedeutet vor allem, dass sowohl die bedarfsorientierte Schulsozialarbeit als auch die Bereitstellung unterstützender Ressourcen und Hilfsmittel sowie der Einsatz präventiver Maßnahmen vor allem auf solche Schulen und Regionen fokussiert werden sollte, die im Hinblick auf 71 solche Problemindikatoren überdurchschnittliche Werte aufweisen (Stadtteile bzw. schulische Einzugsgebiete mit hoher Problembelastung, Schülerpopulationen mit hohem Migrantenanteil etc.). Gelingensbedingungen aus der Perspektive des Systems „Schule“: Aus der Perspektive des Systems „Schule“ ergeben sich die folgenden Hinweise für Gelingensbedingungen: Als eine besondere Risikophase in der Schullaufbahn erweisen sich die Übergänge z.B. zwischen der Kindertagesstätte und der Grundschule, zwischen der Grundschule und den weiterführenden Schulen sowie zwischen der allgemeinbildenden Schule und der beruflichen Ausbildung. Hieraus lässt sich folgern, dass dem „Übergangsmanagement“ verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte. So wäre etwa bereits in der Kindertagesstätte der Prozess der Dokumentation von Bildungsverläufen weiterzuentwickeln und auszubauen, um präventiv möglichen Fehlentwicklungen bzw. Entwicklungsverzögerungen entgegen wirken zu können. Auch der Einsatz von Assessment-Verfahren zur Feststellung bestimmter kritischer Teilleistungen (Sprachstandstest etc.) kann zur Diagnose möglicher Problementwicklungen beitragen. Allerdings ist bei der Nutzung dieses Instruments sehr genau darauf zu achten, dass sich hieraus keine unbeabsichtigten Stigmatisierungen und Selektionen ergeben. Negative Ergebnisse von Tests können sowohl als Grundlage für fördernde und unterstützende Maßnahmen als auch als Anlass für die Zuschreibung von Leistungsschwächen und die Zuweisung in niedrigere Bildungsgänge genutzt werden. Generell müssen die für das schulische Lernen und für das Zusammenleben in der Schule Verantwortlichen (Schulleitung, Lehrerkollegium, Steuergruppen etc.) die Wechselwirkungen zwischen bestimmten Merkmalen an der gegebenen Einzelschule und schulleistungsrelevanten Reaktionen der Schülerschaft beobachten und reflektieren. Sowohl ein gegebenes Disziplinarsystem, als auch eine bestimmte Praxis der Benotung und Bewertung schulischer Leistungen, aber auch das Klassen- und Schulklima haben nachweislich erhebliche Auswirkungen auf das Leistungsniveau der Schülerinnen und Schüler. Die Bekämpfung von Schulversagen ist daher immer auch ein Prozess der Schulentwicklung und damit ein Vorgang, in dem alle an Schule beteiligten Gruppierungen einbezogen werden müssen. Maßnahmen, wie das Überdenken und Überarbeiten der Modalitäten der Leistungsbeurteilung und der Leistungsrückmeldung, Schaffung eines angemessenen Klassen- und Schulklimas, Minderung eines unproduktiven Leistungs- und Selektionsdrucks sowie eine stärkere Einbindung der Eltern in das Schulleben 72 durch systematische Elternarbeit gehören in das Repertoire der Maßnahmen gegen Schulversagen. Darüber hinaus geht es um eine organisatorische und prozessuale Ausgestaltung von Übergangsphasen (von der Kindertagesstätte in die Grundschule, von der Grundschule in weiterbildende Schulen und bei einem Wechsel des Schultyps etc.) sowie um die systematische Beobachtung von Phänomenen des erstmaligen Auftretens von Schulversagen, um frühzeitig entsprechende unterstützende Maßnahmen einleiten zu können. 1.3.8.2 Gelingensbedingungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen Grundsätzlich haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kooperation von Schule und Jugendhilfe sowie weiteren schulexternen Kooperationspartnern in den letzten Jahren durchaus verbessert. Es bleibt aber nach wie vor festzuhalten, dass die Verpflichtung zur Kooperation im SGB VIII/ KJHG nach § 81 und § 13 einen viel höheren Verpflichtungsgrad aufweist als die entsprechenden Kooperationsparagraphen im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Hier wäre es auf mittlere Sicht wünschenswert, den Verpflichtungscharakter von Kooperation auch für die Schulen des Landes Sachsen-Anhalt ebenso verpflichtend zu regulieren, wie die Kooperation von Trägern und Einrichtungen der Jugendhilfe mit Institutionen des Bildungssystems. Dahinter steht die Auffassung (z.B. des KJHG/ SGB VIII), dass es zur Schaffung positiver Lebensbedingungen und zur optimalen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen der Kooperation unterschiedlicher Akteure und Institutionen (also auch von Schule, Jugendhilfe und weiteren Kooperationspartnern) notwendig bedarf. Die konkretesten Ausführungen über die Ausgestaltung solcher Kooperationen macht zweifellos die Kooperationsvereinbarung zwischen Kultusministerium/Ministerium für Gesundheit und Soziales sowie dem Kinder- und Jugendring des Landes Sachsen-Anhalt von 2006. In dieser Kooperationsvereinbarung wird nicht nur das engere Zusammenwirken von Schule und Jugendhilfe im Hinblick auf die Unterstützung und Förderung schulischen Lernens hervorgehoben, sondern auch erste Maßnahmen zur Vertiefung dieser Kooperation formuliert (z.B. gemeinsame Fortbildungen zwischen Fachkräften der Schule und der Kinderund Jugendhilfe, öffentliche Veranstaltungen zur Überprüfung der Kooperationsfortschritte etc.). Diese Kooperationsvereinbarung sollte während der Laufzeit des ESF-Programms genutzt werden, um ganz allgemein alle Anstrengungen zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe zu intensivieren, um damit Kooperation alltäglicher zu machen und die mitunter feststellbaren Unsicherheiten hinsichtlich der Ziele und Möglichkeiten dieser Kooperation durch konkrete Erfahrungen und deren Reflektion zu überwinden. Dabei 73 sollten die jeweils im Vordergrund stehenden Ziele für einzelne Kooperationsvorhaben klar benannt, entsprechende Kooperationsformen umrissen sowie Zeitpläne definiert werden. Auch eine regelmäßige Überprüfung der Zielerreichung ist dringend erforderlich, um aus Kooperationserfahrungen lernen und gegebenenfalls Korrekturen vornehmen zu können. 1.3.8.3 Gelingensbedingungen, die sich aus der Analyse der Stärken und Schwächen von Netzwerken ergeben Die empirische und theoretische Literatur zu Netzwerken sowohl allgemein als auch in pädagogischen Handlungsfeldern belegt eindrucksvoll, dass Netzwerke über erhebliche Leistungsstärken und –potenziale verfügen. Diese können allerdings nur dann zur Entfaltung kommen, wenn bestimmten Schwächen und Defiziten von netzwerkartigen Kooperations- und Handlungsformen vorgebeugt wird. Generell gilt, dass in Netzwerken autonome und prinzipiell gleichberechtigte Partner (Organisationen, Personen etc.) freiwillig hinsichtlich eines komplexen Problems mit anderen Partnern eine Kooperationsbeziehung aufbauen, um bestimmte Resultate/ Produkte erbringen zu können, die auf anderen Wegen nicht bzw. nicht so gut hergestellt werden könnten. Das Sich-Vernetzen, also das Eingehen von Netzwerkbeziehungen erzeugt allerdings nicht lediglich Nutzen, sondern auch Kosten und jeder potenzielle Netzwerkteilnehmer kalkuliert Kosten und Nutzen und verbleibt nur so lange in einem freiwillig gewählten Netzwerk, wie der Nutzen die Kosten übersteigt. Hieraus folgt, dass im Hinblick auf das Gelingen von Netzwerkbeziehungen sichergestellt werden muss, dass der zu erwartende Nutzen allen potenziellen Teilnehmern transparent gemacht und die möglicherweise entstehenden Kosten so gering wie möglich gehalten werden. (1) Transparent-machen des Nutzens: Bei der Initiierung und Begleitung von regionalen Netzen gegen Schulversagen in den Gebietskörperschaften des Landes Sachsen-Anhalt ist durch die regionalen Netzwerkstellen sicherzustellen, dass der mögliche Nutzen einer Mitwirkung an (funktionalen) Netzwerken ersichtlich wird. Dabei reicht es nicht aus, auf den möglichen Nutzen dieser Netzwerkarbeit für die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu verweisen, sondern es ist an der jeweiligen Interessenlage der fraglichen Institution bzw. Organisation anzusetzen (Warum sollen sich Schulen, schulpsychologischer Dienst, Jugendamt, ASD, freier Träger der Jugendhilfe etc. an einem solchen regionalen Netzwerk gegen Schulversagen beteiligen? Was ist der organisationsbezogene Mehrwert?). (2) Reduktion möglicher Kosten aus der Netzwerkarbeit: Um die zeitlichen, personellen, finanziellen etc. Kosten, die sich aus jeder Netzwerkarbeit ergeben, so gering wie möglich zu 74 halten, sollte ein Netzwerk strikt zielbezogen organisiert sein und entsprechende Aktionspläne entwickeln. Hierfür bedarf es eines entsprechenden Netzwerkmanagements/ Netzwerksteuerung. Jedes funktionale regionale Netzwerk gegen Schulversagen sollte die in der jeweiligen Region für die Zielerreichung zentralen Akteure bzw. Organisationen umfassen und – unterstützt durch die regionalen Netzwerkstellen – ein effizientes und effektives System der Netzwerksteuerung entwickeln. Dazu sollten konkrete und überschaubare Handlungsziele formuliert, Maßnahmen- und Zeitpläne vereinbart sowie entsprechende Controllingverfahren definiert werden. Die Netzwerksitzungen sollten entsprechend geleitet und moderiert und die Ergebnisse in schriftlichen Protokollen festgehalten werden. Arbeitsaufträge an einzelne Netzwerkmitglieder sollten in leistbarer Form formuliert und deren Umsetzung gemeinsam überprüft und die Ergebnisse diskutiert werden. Jedes funktionale Netzwerk sollte zu Beginn seiner Arbeit die übergreifenden und die Teilziele für die Arbeit der nächsten Monate definieren, eine Bedarfsanalyse erstellen sowie Maßnahmenpläne entwickeln. Mögliche Lücken im Versorgungssystem sollten identifiziert und entsprechende Schritte zur Schließung eingeleitet werden (Rückmeldung an die verantwortlichen Stellen). (3) Gelingensbedingungen für störungsbezogene Netzwerke: Störungsbezogene Netzwerke werden in Einzelschulen um einen Einzelfall herum (Schüler/Schülerin, Schulklasse etc.) aufgebaut und lösen sich wieder auf, wenn das Einzelfallproblem gelöst ist. Die entscheidenden Gelingensbedingungen für störungsbezogene Netzwerke liegen zunächst in der Einzelschule. Zum einen muss es durch geeignete Informations- und Rückmeldesysteme möglich werden, dass Fälle des Schulversagens bzw. problematischer Störungen in Schulklassen überhaupt innerschulisch wahrgenommen und an die in der jeweiligen Einzelschule zuständige Stelle (Schulsozialarbeiter als Case-Manager, eine andere Person als Case-Manager, Steuergruppe „Schulversagen“ etc.) gemeldet wird. Sodann muss die verantwortliche Stelle über routinisierte Verfahren und Netzwerkkontakte in der Region verfügen, um die entsprechenden Arbeitsschritte zur Konstituierung eines störungsbezogenen Netzwerkes einleiten und umsetzen zu können. Auch hier müssen die Arbeitsschritte Problemdiagnose, Zieldefinition, Maßnahmenplanung und Ergebnisüberprüfung eingehalten werden. Auch für das störungsbezogene Netzwerk in einer Einzelschule gilt, dass bestimmte zeitliche, personelle und finanzielle Kosten auftreten, die möglichst gering gehalten werden sollten. Ein kompetentes Management des störungsbezogenes Netzwerkes durch den „Case-Manager“ gewährleistet Effektivität und Effizienz und damit sowohl Erfolg als auch einen sparenden Ressourceneinsatz. Die hierfür notwendigen Kompetenzen und Erfahrungen müssen sowohl durch Fort- und Weiterbildungen (insbesondere zu Beginn des 75 Projekts) als auch durch das Einüben entsprechender Vorgehensweisen im Verlaufe des Projekts erworben werden. Wichtig ist, dass die Verantwortlichkeiten an der Einzelschule klar geregelt und allen Beteiligten bekannt sind. Insbesondere in Fällen, in denen die Schule über keinen Schulsozialarbeiter verfügt, ist sicherzustellen, dass die zuständige Stelle oder Person mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet und bei allem beteiligten Gruppen innerhalb der Schule bekannt gemacht wird. 76 2. Leistungsmodul II: Handlungsforschende Begleitung und Steuerung der Netzwerkarbeit in den regionalen Netzwerken 2.1 Einleitung Im Leistungsangebot für die wissenschaftliche Begleitung der „Regionalen Netzwerke gegen Schulversagen“ vom 20. Juli 2006 war ursprünglich vorgesehen, in diesem Leistungsmodul eine unmittelbare Begleitung (formative und summative Evaluation) der Netzwerkarbeit in den Modellregionen Schönebeck und Stendal umzusetzen und zu dokumentieren. Ein solches Vorgehen hätte eine Teilnahme an Besprechungen eventuell vorhandener regionaler Steuerungsgruppen in den Modellregionen impliziert sowie eine Evaluation der Prozesse der Netzwerkbildung im Hinblick auf die Umsetzung von verabredeten Zielen, aber auch die Identifikation von Schwierigkeiten und entsprechenden Problemlösungen. Auch hätte in diesem Zusammenhang mit den Mitteln einer quantitativen Ergebnisevaluation möglicherweise überprüft werden können, ob sich entsprechende Veränderungen in den Zahlen zum Schulversagen abzeichnen würden. Allerdings wurde bereits nach ersten Vorgesprächen und dem ersten Treffen mit dem Verein Rückenwind e. V. in Schönebeck am 22.11.2006 deutlich, dass es im Verlaufe der Modellphase angesichts der konkreten Arbeitsbedingungen und der Ressourcenausstattung des Vereins Rückenwind e. V. keineswegs darum gehen konnte, in den beiden Modellregionen ein umfassendes Netzwerk gegen Schulversagen (funktionales Netzwerk) aufzubauen, sondern dass vielmehr die modellhafte Erprobung von „induktiven“ Netzwerkbildungsprozessen („störungsbezogenes“ Netzwerk) im Mittelpunkt der Arbeit stehen würde. Die Entwicklung von funktionalen Netzwerken in beiden Regionen hätte vorausgesetzt, dass in beiden Gebietskörperschaften jeweils eine eigenständige regionale Netzwerkstelle mit entsprechender Personalausstattung eingerichtet worden wäre. Insofern konzentrierte sich die Arbeit in diesem Leistungsmodul auf die Beratung und Begleitung des Vereins Rückenwind e. V. bei dem Aufbau störungsbezogener Netzwerke und der Entwicklung von Handreichungen und Materialien mittels der Durchführung regelmäßig stattfindender mehrstündiger Projektsitzungen, die jeweils in den Räumlichkeiten des Vereins Rückenwind e. V. in Schönebeck stattfanden. Auf diesen Projektsitzungen wurden die anstehenden Arbeitsaufgaben und Planungen abgestimmt, Erfahrungen ausgetauscht, Probleme, die sich bei der Realisierung störungsbezogener Netzwerke ergeben hatten, 77 besprochen, Lösungswege entwickelt und Handreichungen, Arbeitsmaterialien und Fragebogen besprochen. Auch hat das Team der wissenschaftlichen Begleitung seinerseits eigene Ergebnisse in die Sitzungen eingebracht, um Kommentare, Stellungnahmen und Verbesserungsvorschläge aus der Sicht der Praxis durch den Verein Rückenwind e. V. einzuholen. Die folgende Argumentation gliedert sich in zwei Teile: In einem ersten Schritt wird der Prozess der Beratung und Begleitung der Arbeit des Vereins Rückenwind e. V. in den Modellregionen durch die wissenschaftliche Begleitung auf der Grundlage der Protokolle der Projektsitzungen dokumentiert (Kapitel 3.2). In einem zweiten Schritt werden die zentralen Schlussfolgerungen und Empfehlungen zusammenfassend dargestellt, wie sie sich aus der wissenschaftlichen Begleitung der praktischen Arbeit in den beiden Modellregionen im Hinblick auf das ESF – Programm „Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs“ ableiten lassen (Kapitel 3.3). 2.2 Dokumentation des Prozessverlaufs der wissenschaftlichen Begleitung der Netzwerkarbeit in den beiden Modellregionen Schönebeck und Stendal Die im Folgenden aufgeführten Protokolle beinhalten die Themenschwerpunkte, die Verläufe sowie die Ergebnisse aus den einzelnen Sitzungen mit dem Verein Rückenwind e.V.: 1. Sitzung (22. November 2006) Themenschwerpunkte: - wechselseitige Vorstellung des Teams des Vereins Rückenwind (Herr Dr. Uhlig und Frau Hinne) einerseits und des Auftragnehmers, Prof. Dr. Thomas Olk andererseits - ausführliche Berichterstattung des Vereins „Rückenwind e. V.“ über die bisherigen Arbeiten und Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Aufbau regionaler Netzwerke gegen Schulversagen in den Modellregionen Stendal und Schönebeck. - Intensive Erörterung der konkreten Erfahrungen bei der Kontaktaufnahme mit den einzelnen Akteuren in den beiden Modellregionen - Erste Runde der Diskussion unterschiedlicher Netzwerktypen und ihrer relativen Leistungsstärken und –schwächen im Zusammenhang mit dem Thema Schulversagen - Arbeitsplanung 78 2. Sitzung (20. Dezember 2006) Themenschwerpunkte: - erster Informations- und Positionsaustausch zur begrifflichen Konzipierung des Phänomens „Schulversagen“ - intensive Diskussion und Reflexion der Erfahrungen des Teams des Vereins Rückenwind bei dem Aufbau und der Unterstützung von regionalen Netzen gegen Schulversagen in den beiden Modellregionen Stendal und Schönebeck - Erörterung der unterschiedlichen Bedingungsfaktoren (sowohl auf individueller und schulexterner als auch auf schulischer Seite für Prozesse des (vorläufigen) Schulversagens - Erste Runde eines Erfahrungsaustausches und einer Diskussion möglicher Maßnahmen und Angebote zur Bekämpfung des Phänomens Schulversagens auf der Grundlage der Erfahrungen in den Modellregionen - Reflexion des bisherigen Projektverlaufs und Überprüfung der bisherigen Vorgehensweisen 3. Sitzung (14.02.2007) Themenschwerpunkte: - Vorstellung der Forschungspraktikantinnen Frau Käsmarker und Frau Somborski - Fortsetzung und Intensivierung der Diskussion über Möglichkeiten und Grenzen der regionalen Netzwerke (inklusive der vom Verein „Rückenwind e. V.“ entwickelten Typologie unterschiedlicher Formen von Netzwerken und ihrer praktischen Handhabung in den Modellregionen) - intensive fachliche Diskussion der Literaturstudie über den wissenschaftlichen Diskussionsstand zum Phänomen Schulversagen unter Einschluss von Verbesserungsvorschlägen, Hinweisen zur Weiterarbeit etc. - Diskussion der Definition und der Indikatoren zum Phänomen Schulversagen gemäß Definition Olk und Indikatorenliste des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt Gemäß Definition des Auftragsnehmers liegt Schulversagen dann vor, „wenn ein Schüler/eine Schülerin mit seinen/ihren schulischen Leistungen deutlich hinter den durchschnittlichen Erwartungen der jeweiligen Klassenstufe bzw. Schulform zurück fällt. - Diskussion der Vorgehensweise der qualitativen Erhebung ( Rückenwind fungiert als Vermittler zwischen wissenschaftlicher Begleitung und Forschungsfeld) 79 4. Sitzung (16.05.2007) - Reflexion des bisherigen Projektverlaufs und Überprüfung der bisherigen Vorgehensweisen - Intensive Diskussion und Abstimmung zwischen der wissenschaftlichen Begleitung und Rückenwind e.V. zu den Indikatoren „Schulversagen“ sowie die Erarbeitung und Erstellung einer Indikatorenliste zur Vorlage beim Kultusministerium - Diskussion über Erfassung der Indikatoren, zuständige Stelle für statistische Datenerhebung, Datenschutzregelungen etc. - Diskussion über bisherigen Stand und erste Ergebnisse der qualitativen Erhebung in den Modellregionen 5. Sitzung (02.07.2007) Themenschwerpunkte: - intensive fachliche Diskussion und Analyse der Literaturstudie über den wissenschaftlichen Diskussionstand zum Thema „Netzwerke“ - Vorstellung der von der wissenschaftlichen Begleitung angefertigten Handreichungen zum Thema „Netzwerke – Überblick anhand von Fachliteratur der Sozialen Arbeit“ - Vorstellung des Programms „social-map“ durch Herrn Dr. Uhlig und Frau Hinne und anschließende intensive Diskussion über Möglichkeiten (z.B. prozesserfassende IstAnalyse durch Statistikprogramm) und Grenzen (z.B. Datenschutz) von „social map“ - Vorstellung und Austausch weiterer Materialien und Handreichungen (Beobachtungsbögen, Fragebögen, Bedarfsanalyse für Modellregion Schönebeck) - intensive Diskussion über Ablaufentwurf „Aufgabenverteilung im EU-Programm“ sowie über potentielle Kooperationspartner und Aufgabenbereiche 6. Sitzung (27.08.2007) Themenschwerpunkte: - Vorstellung der beiden Forschungspraktikantinnen Frau Osburg und Frau Woide - Reflexion des bisherigen Projektverlaufs und Überprüfung der bisherigen Vorgehensweisen - Vorstellung und intensive Diskussion zu den bisherigen Ergebnissen aus der qualitativen Erhebung in den Modellregionen 80 - Diskussion über anstehende Fachtagung und „Promotiontour“ zum ESF-Programm „Vermeidung von Schulversagen und Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs“ im Herbst 2007 - Diskussion über Einsatz und Gestaltung eines Pflichtenheftes als Evaluationsinstrument und daraus resultierende Bedingungen (z.B. Ermöglichung der Dokumentation von Veränderungsprozessen, Notwendigkeit entsprechender Schulungen und Abminderungsstunden für Lehrer, Einrichtung einer zuständigen Stelle in jeder Schule (z.B. Schulsozialarbeiter, Lehrer) - Erstellung von ASS-Handreichungen und Empfehlungen anhand von Best-PracticeProjekten gegen Schulversagen bzw. Schulverweigerung auf nationaler und internationaler Ebene und unter Einbringung der Ergebnisse von Rückenwind e.V. für Interessenten am ESF-Programm - Planung einer Dokumentation über bisherigen Vernetzungsprozess, nutzbare Ressourcen (z.B. bereits bestehende regionale Netzwerke), Veranstaltungen und Tagungen, Hemmnisse für funktionale Netzwerke in den Modellregionen) 7. Sitzung (18.02.2008) Themenschwerpunkte: - Klärung und Diskussion über den bisherigen Prozessverlauf und der Situation in den Modellregionen (Steuerung durch freier Träger (Schönebeck) und öffentlichen Träger (Stendal) - Diskussion über Vorbereitungen der Kommunen und Landkreise auf bevorstehendes EUProgramm (Veröffentlichungen, Fristen, Richtlinien) - Diskussion über Vorbereitung der Schulsozialarbeitsprojekte, aber Betrachtung der Schulsozialarbeit als „Medium“ und nicht als „Lösung“ - intensive und fachliche Diskussion über Notwendigkeit der Berücksichtigung der frühkindlichen Bildung und Erziehung und der Übergangsphase KITA – Grundschule in EU-Programm - Diskussion über Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Schulen (inner- und außerschulische Kooperation, Management und Führung der Schule, „Schlüssel“ in Unterricht und Lehrerausbildung) und Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule (zielorientierte und bedarfsgerechte Projekte notwendig) 81 - Diskussion über Implementierung funktionaler Netzwerke in den Kommunen und Landkreise (gemeinsame Handlungsbasis notwendig, Formulierung regionsspezifischer Ziele, Ressourcenorientierung) 8. Sitzung (17.04.2008) Themenschwerpunkte: - Vorstellung der beiden Forschungspraktikantinnen Frau Hotzel und Frau Kühne - Vorstellung und Diskussion der bereits durchgeführten Projekte des Vereins „Rückenwind e.V.“ (z.B. „Vielfalt tut gut“, „Alternative Beschulung“, „Navigator“, „2. Chance“) - Klärung des Projektsstatus und Einschätzung des derzeitigen Standes durch Herrn Uhlig und Frau Hinne (geringe finanzielle Unterstützung und zeitliche Ressourcen, aufgrund der strukturellen Bedingungen lediglich Aufbau eines störungsbezogenes Netzwerk möglich) - Austausch über qualitative Erhebung zur Erfassung der Erfahrungen unterschiedlicher Akteure mit dem Modellprojekt (potentielle Interviewpartner: z.B. Jugendamtsleiter, Herr Uhlig und Frau Hinne) - Austausch über Aufbau und Inhalte des Endberichtes (Gliederung, Anhänge, Handreichungen) Sitzungen der interministeriellen Arbeitsgruppe im Ministerium: 09.11.2006 15.03.2007 16.05.2007 04.07.2007 29.08.2007 11.10.2007 17.01.2008 17.04.2008 Interviewführung am 18.06.2008 - Interviews durchgeführt mit der Schulsozialarbeiterin und dem Schulsozialarbeiter der Diesterwegschule in Stendal, der Schulleiterin der Diesterwegschule sowie der zuständigen Sachbearbeiterin des Jugendamtes für den Altlandkreis Stendal 82 2.3 Schlussfolgerungen aus der wissenschaftlichen Begleitung der Netzwerkarbeit in den beiden Modellregionen für das ESF – Programm „Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs“ Im Folgenden sollen die wichtigsten Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus der Netzwerkarbeit in den Modellregionen Schönebeck und Stendal für das ESF – Programm „Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs“ dargestellt werden. Zu diesem Zweck sollen in einem ersten Schritt die strukturellen Rahmenbedingungen für die Durchführung der modellhaften Netzwerkarbeit für den Verein Rückenwind e. V. skizziert sowie in einem zweiten Schritt die hieraus resultierenden Vorgehensweisen und Tätigkeiten beschrieben werden. Auf dieser Grundlage ergeben sich in einem dritten Schritt einige zentrale Schlussfolgerungen und Empfehlungen. 2.3.1 Strukturelle Rahmenbedingungen Um ein möglichst ökonomisches und Ressourcen sparendes Verfahren zu gewährleisten, wurde mit dem Verein Rückenwind e. V. Schönebeck ein Partner für die praktische Netzwerkarbeit in den Modellregionen Schönebeck und Stendal ausgesucht, der bereits über langjährige Erfahrungen in diesem Feld und als freier Träger der Jugendhilfe bereits über intensive Kontakte zu Schulen insbesondere in der Stadt Schönebeck und damit über einen exzellenten Zugang zum Feld verfügte. Der Verein Rückenwind e. V. konnte daher bei seiner Arbeit im Rahmen des Modellprojektes im Wesentlichen auf die bereits vorhandenen Kooperationsbeziehungen zu ausgewählten Schulen in der Stadt Schönebeck zurückgreifen und durch die zusätzliche Ressourcenausstattung für das Projekt einige dieser Aktivitäten intensivieren sowie zusätzliche Aktivitäten in der Modellregion Stendal aufbauen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass aufgrund der begrenzten zusätzlichen Mittelausstattung und der lokalen Verankerung in Schönebeck keineswegs die Funktion einer voll arbeitsfähigen regionalen Netzwerkstelle sowohl im Altlandkreis Schönebeck als auch im Altlandkreis Stendal ausgefüllt werden konnte. Es ging vielmehr darum, in kleinen Schritten sowie primär „von unten nach oben“ störungsbezogene Vernetzungen zu initiieren bzw. zu verstärken und die hierbei gemachten Erfahrungen zu dokumentieren und damit für das geplante ESF – Programm nutzbar zu machen. Auf der Grundlage einer langjährigen Arbeit in Schönebeck und der Durchführung von einschlägigen Projekten (ASS, Schulverweigerung – Die 2. Chance, Zentrum für Alternatives Lernen, Navigator etc.) konnte der Verein Rückenwind e. 83 V. im Rahmen des Modellprojektes insbesondere auf zum Teil langjährige Kooperationsbeziehungen zu verschiedenen Schulen in Schönebeck zurückgreifen (Abb.2). Hierbei sind zu nennen die Partnerschulen im regionalen Förderzentrum (Grundschule „Karl Liebknecht“, Sekundarschule „Maxim Gorki“, Basisförderschule „J. H. Pestalozzi“), sowie die Sekundarschule „Pablo Neruda“ und die Sekundarschule „Am Lerchenfeld“. In einer Sekundarschule arbeitet seit ca. 2 ½ Schuljahren eine Steuergruppe „Schulversagen“, die sich mindestens monatlich trifft. Hier wurden Fallbesprechungen, Elterngespräche und Fachgespräche geführt z.B. mit Sozialarbeiterinnen aus dem Jugendamt, und in dieser Gruppe wurde das Konzept für ein Schulsozialarbeitsprojekt entwickelt. In einer großen Befragungsaktion wurden alle an der Schule Beteiligten mit Fragebögen befragt. Es entstand eine Übersicht über Bedarfe konkret für diese Schule. In einer anderen Sekundarschule arbeitete zu Beginn der Kooperation mit ASS eine Steuergruppe, bestehend aus 5 Kolleginnen, die durch personelle Veränderungen an der Schule am Ende nur noch aus der Schulleiterin und einer Lehrerin bestand. Es schien allein dem Engagement dieser Lehrerinnen zu obliegen, am Konzept für ein Schulsozialarbeitsprojekt zu arbeiten. Fachliche Aufgaben, wie Fallbesprechung und „Sammlung“ von Bedarfen, wurden nicht mehr verfolgt. Durch den Kontakt der einzelnen Lehrerinnen und Lehrer der Schule mit dem Rückenwind e.V. wandten sich diese direkt an die „Hilfeinstanz“, ohne die Beteiligung der Steuergruppe. (u.a. Kommunikationsprobleme) Der Verein Rückenwind vermutet, dass niemand in der Schule weiß, wozu die Steuergruppe da ist, welche Aufgaben sie hat und was darin für alle hilfreich sein kann. Andererseits wären die beiden Kolleginnen auch überfordert, wenn sie mehr Aufgaben bekämen und diese allein lösen müssten. Die Erfahrung belegt, dass eine Steuergruppe Schulversagen an einer Einzelschule, die ohne zusätzliche zeitliche und fachliche Ressourcen arbeiten muss (z.B. Abminderungsstunden, fachliche Unterstützung durch Coaching, Fortbildung und Weiterbildung etc.) bald im Alltag des schulischen Lebens an ihre Grenzen stößt und an Wert und Funktionalität verliert. Dieses Beispiel zeigt natürlich auch, dass die Kommunikation zwischen Steuergruppe und Kollegium sowie weiteren innerschulischen Akteuren systematisch organisiert werden muss. Ein intensiver wechselseitiger Informationsfluss kann dazu beitragen, dass die Aufgabenstellung der Steuergruppe nicht in Vergessenheit gerät und dass Fälle von Schulversagen bzw. sonstige Störungen tatsächlich bei der Steuergruppe gemeldet werden. 84 Netzwerk gegen Schulversagen in Schönebeck Schulen Jugenda Grundschulen: - Karl Liebknecht - Käthe Kollwitz - Ludwig Schneider - Salvador Allende - J.W. Goethe (Calbe) - Förderstedt - Großmühlingen Sekundarschulen: Miteinander e.V. LISA KOBA Pablo Neruda Herder (Calbe) Förderzentrum Berufsbildende Schulen AWO Kinder- und Erziehungsberatung / SPFH / Suchtberatung/ Jugendlichen SPFH Kinderheim Psychotherapie Polizei / LKA Anne-Franck- MD und SBK Zentrum Berlin Kommunikationszentrum Integration von Migranten Rückenwind e.V.: Angebote zum Thema ZAL - Zentrum für EU- Modellprojekt Navigator alternatives Tagesgruppe / Internat Schulverweigerung - die 2. Diakonie Familienberatung ASS- Agentur für schulische und soziale Integration Betreutes Wohnen Kindertagesstätten Kita Am Streckenweg BQI Nestwärme Schönebeck Kita Regenbogen KJR Schulversagen - Am Lerchenfeld - Maxim Gorki (Produktives Lernen) - PIN e.V. Familien und SOGAR: soziale Tagesgruppe / Gruppenarbeit Kinderheim FZ „Future“ KVHS TOA / Erlebnispädagogik Mediation Werkstatt / Fahrradwerkstatt Abb.2: Übersicht über das Netzwerk gegen Schulversagen in Schönebeck z.B. Elternkurse 85 Die Zusammenarbeit mit der Basisförderschule gestaltet sich aus der Sicht von Rückenwind e.V. zunehmend kooperativer. Nach einer von ASS durchgeführten SCHILF gibt es regelmäßigen Kontakt und Austausch mit der Schulleiterin. Die Kollegen wenden sich meist gleich an die einzelnen Hilfeinstanzen (Navigator etc.). Ebenso wie in der Region Stendal hat die Bekanntmachung des geplanten ESF–Programms auch in der Region Schönebeck (bzw. Salzlandkreis) seit dem vierten Quartal 2007 zu intensiven Aktivitäten der Vorbereitung geführt. So wurde das Thema Schulversagen und das geplante ESF-Programm in den Jugendhilfeausschuss eingebracht und nach der Informationsveranstaltung zum ESF-Programm wurde auch das Jugendamt aktiv. Es wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Jugendamt, Stiftung evangelische Jugendhilfe und ASS zur Sondierung der Interessenten am ESF-Programm gebildet. In dieser Arbeitsgruppe sollten zugleich die fachlichen Voten des Jugendamtes bzw. des Jugendhilfeausschusses bezogen auf die Projektinteressenten vorbereitet werden. Im Salzlandkreis wurde entschieden, dass die regionale Netzwerkstelle von einem freien Träger der Jugendhilfe übernommen werden soll. Im Altlandkreis Stendal wurde insbesondere eine enge Kooperation zur Diesterwegschule in Stendal (Sekundarschule), der dort tätigen Schulsozialarbeit seit Ende 2007 sowie dem Jugendamt aufgebaut. Wegen der räumlichen Entfernung, der begrenzten Ressourcen und dem Fehlen eingespielter Kooperationskontakte zu Schulen musste sich die Arbeit im Altlandkreis Stendal auf einige Schwerpunktaktivitäten konzentrieren. Ein Anknüpfungspunkt für die Arbeit des Vereins Rückenwind e.V. im Landkreis Stendal war der Arbeitskreis Schulsozialarbeit. In diesem Arbeitskreis waren die SchulsozialarbeiterInnen der Komarow-Schule, der Berufsbildenden Schulen in Stendal und Salzwedel, der Sekundarschulen in Klötze und Tangermünde, eine Mitarbeiterin der Jugendberatungsstelle der Polizei (JUBP) sowie ein Mitarbeiter der Polizeidirektion Stendal tätig. Dieser Arbeitskreis traf sich alle zwei Monate und behandelte neben dem fachlichen Austausch unterschiedliche Arbeitsansätze und Entwicklungen im Feld der Schul- und Schulsozialarbeit. Dieser Arbeitskreis wurde durch Frau Hinne vom Verein Rückenwind e.V. fachlich unterstützt und beraten. Darüber hinaus hat Frau Hinne darauf hingewirkt, einige wichtige Akteure für eine Mitarbeit in dem geplanten regionalen Netzwerk gegen Schulversagen (z.B. Jugendamt, Förderzentrum, Polizei Stendal, Netzwerk für die Integration von Migranten, Ganztagsschule Stadtsee VII etc.) anzuwerben. Bei dieser aufwendigen Vernetzungsarbeit hat sie die Erfahrung machen müssen, dass die Mitwirkungsbereitschaft und Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme bei den meisten Akteuren noch relativ begrenzt ausfällt. Diese Erfahrung macht unmissverständlich deutlich, dass der Aufbau eines funktionalen Netzwerkes – etwa im Landkreis Stendal – keineswegs einen Selbstläufer darstellt. Die fachliche Einsicht, dass es eines solchen Netzwerkes bedarf, um effektiv und effizient gegen Schulversagen vorzugehen, ist bei den einzelnen Organisationen bzw. Akteuren nicht einfach vorauszusetzen, sondern muss in der Regel erst geschaffen werden. Hier wird erneut deutlich, dass insbesondere die einzurichtenden regionalen Netzwerkstellen über überzeugende Begründungen verfügen müssen, die den einzelnen Akteuren und potentiellen Netzwerkpartnern darlegen, warum sich auch für sie eine Mitwirkung an einem solchen Netzwerk „lohnt“. Auf der Grundlage der fachlichen Einsicht, dass für die Bekämpfung von Schulversagen präventive Vorgehensweisen zu einem frühen Zeitpunkt der Entwicklung ausgebaut werden sollten, unternahm der Verein Rückenwind e.V. eine Bedarfsbefragung bei den Kitas im Landkreis Stendal. Die Bereitschaft, sich an einer Bestimmung des Bedarfes durch Befragungen und Zusammenkünfte zu beteiligen, war bei den Kitas des Landkreises allerdings sehr gering ausgeprägt Davon abgesehen von einem generellen Bedarf nach Austausch und einer durchaus vorhandenen Offenheit für neue Formen der Kommunikation, konnten die Kindertageseinrichtungen keine konkreten Bedarfslagen für präventive Strategien benennen. Zu vermuten ist, dass in den Kindertagesstätten befürchtet wird, dass eine Benennung von organisationsexternen Unterstützungsbedarfen als Offenlegung eigener Funktionsdefizite verstanden werden könnte. Unterstellt werden könnte, dass diese Einrichtungen selbst nicht in der Lage seien, angemessene Hilfestellungen und Unterstützungen für Kinder mit Hilfebedarfen zu leisten. Es sind also intensive Vorgespräche und der Aufbau von Vertrauen erforderlich, um Partnerorganisationen wie etwa die Kindertagesstätten in gemeinsame, vernetzte Handlungsprogramme einbeziehen zu können. Auch fehlt es an geeigneten Verfahren der Bedarfsfeststellung für den Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung, so dass zur Zeit nicht auf Instrumente zurückgegriffen werden konnte, mit denen in diesem Bereich vor Ort gearbeitet werden könnte. Dies dürfte in Grundschulen etwas einfacher sein, da hier Phänomene des Schulversagens zumindest in Einzelfällen bereits erkennbar sind und damit Bedarfe offener zu Tage treten. Von den vier Schulen, die sich im Rahmen dieser Bedarfserhebung überhaupt gemeldet hatten, hat eine Schule keine besonderen Bedarfe angegeben, während zwei Schulen vor allem Wünsche nach Einrichtungen einer Schulsozialarbeit sowie nach Kooperation mit Jugendamt, Schulpsychologen und dem Bildungsausschuss benannt haben. Eine Schule hat vor allem eine verstärkte Befähigung von Lehrern im Umgang mit Schulversagen als Bedarf 87 benannt. Allen Schulen ist es allerdings schwer gefallen, konkrete Unterstützungsbedarfe für ihre Schülerinnen und Schüler zu definieren. Für die regionalen Netzwerkstellen und die einzurichtenden bedarfsbezogenen Schulsozialarbeiterstellen bedeutet dies, dass vor solchen Befragungen zunächst Vertrauen aufgebaut und eine Sensibilisierung für das Phänomen Schulversagen und dessen Erfassung durch Indikatoren vorgeschaltet werden müsste. Auch müsste über Sinn und Zweck von kooperativen Vorgehensweisen in Abstimmung zwischen Schule und weiteren inner- und außerschulischen Partnern informiert werden. Die Benennung von schulexternen Unterstützungsbedarfen dürfte den schulischen Akteuren umso leichter fallen, je intensiver sie sich mit der Rolle und Verantwortung von Schule bei der Bekämpfung von Schulversagen vergewissert haben und über das regionale Angebot an Unterstützungssystemen und Hilfeinstanzen in Kenntnis gesetzt worden sind. Die bislang vorherrschende Orientierung an der eigenen Zuständigkeit, an der Einhaltung von Zuständigkeitsgrenzen und Ressortzuständigkeiten und die Fixierung auf die Binnenperspektive der eigenen Organisation (z.B. an den Schulen), aber auch die gering ausgeprägten Erfahrungen mit Kooperation führen möglicherweise zu Barrieren und Widerständen gegen vernetzte Arbeitskonzepte und Vorgehensweisen. So wurde z. B. aus einer Schule, die eine Schulsozialarbeiterstelle bekam, kolportiert, dass die schulischen Akteure nun keine Notwendigkeit mehr zur Mitwirkung in irgendwelchen Netzwerken sahen, da sie ja nun über die Ressource Schulsozialarbeit verfügten. Dass also die Schule selbst sich als Institution nach außen öffnen und vielfältige Kooperationsbeziehungen eingehen muss, um vernetzte Vorgehensweisen zu ermöglichen, ist also keineswegs eine verbreitete Denkweise. Zudem führt die Fixierung der Schulsozialarbeit auf die so genannte Trainingsraummethode dazu, dass die Schülerinnen und Schüler die Schulsozialarbeit als Disziplinierungsinstanz erfahren, was deren Bereitschaft, sich mit ihren Problemen und Schwierigkeiten gegenüber den Schulsozialarbeitern zu äußern, herabsetzen dürfte. Obwohl solche Erfahrungen nicht grundsätzlich gegen den Einsatz der Trainingsraummethode sprechen, machen sie dennoch deutlich, dass der Einsatz dieses Instrumentes nur eine kleine Facette neben vielen anderen Handlungsmethoden und Vorgehensweisen der Schulsozialarbeit sein kann und auf keinen Fall das Angebotsprofil der Schulsozialarbeit dominieren sollte. Nach der Informationsveranstaltung zum ESF-Programm im vierten Quartal 2007 durch ASS wurde auch das Jugendamt im Altlandkreis Stendal im Hinblick auf die Vorbereitung der Vernetzungsaktivitäten aktiv. Das Jugendamt übernahm die regionale Koordination und stellte den Kontakt zwischen interessierten Schulen und freien Trägern der Jugendhilfe durch mehrere Veranstaltungen her. Auch beabsichtigt das Jugendamt, selbst als Träger der 88 regionalen Netzwerkstelle für diesen Landkreis zu fungieren. Aus den Interviews sowohl mit der Schulsozialarbeiterin und dem Schulsozialarbeiter der Diesterwegschule als auch den zuständigen Mitarbeiterinnen im Jugendamt des Landkreises Stendal ging übereinstimmend hervor, dass insbesondere die Schulen im Landkreis das neue ESF-Programm im Wesentlichen als eine neue Auflage eines Schularbeitsprogramms betrachten. Dies kann nur bedingt überraschen, da die Schulen in dem Schulsozialarbeits-Programm von 1998-2003 konkrete Erfahrungen mit der Handlungsform Schulsozialarbeit machen konnten, während sie bislang noch über keinerlei Erfahrungen in der Mitwirkung in Netzwerken der geplanten Arbeit verfügen. Diese Erwartungshaltung kann sich allerdings als ein Problem bei der Durchführung des ESF-Programms herausstellen. Viele Schulen erhoffen sich nämlich von dem neuen Programm eine Unterstützung bei innerschulischen Prozessen der Problembewältigung durch Schulsozialarbeit. Konkrete Erwartungen an die regionalen Netzwerke werden daher kaum artikuliert. Hieraus folgt, dass diejenigen Schulen, die eventuell keine Schulsozialarbeiterstelle erhalten, möglicherweise ihre Motivation an einer aktiven Mitwirkung am ESF-Programm verlieren. Da ihnen die erhoffte Ressource Schulsozialarbeit nicht zugewiesen wurde, fehlt nun der Anreiz zur Mitwirkung an vernetzten Strategien gegen Schulversagen, da diese mehr Arbeitsaufwand und eine zusätzliche Belastung zu implizieren scheinen, während der mögliche Nutzen für die Schule selbst zunächst schwer zu erkennen ist. Es wird daher zu Beginn des Programms darauf ankommen diesen Schulen zu verdeutlichen, welcher mögliche Vorteil sich aus einer Mitwirkung an dem ESF-Programm für sie erwachsen könnte. Hier könnte die Aussicht auf Erhalt von bildungsbezogenen Maßnahmen eine wichtige Rolle spielen. 2.3.2 Vorgehensweise bei der störungsbezogenen Netzwerkarbeit Bei der Kooperation mit konkreten Einzelschulen wurden einige Prinzipien und Vorgehensweisen entwickelt, die inzwischen als „bewährte Praxis“ verstanden und immer wieder neu genutzt werden können. Demgemäß wird die Kooperation mit einzelnen Schulen auf der Basis von Kooperationsvereinbarungen durchgeführt, in denen die Auftragslage klar umrissen und die gemeinsam zu erreichenden Ziele beschrieben werden. Der konzeptionelle Ansatz bei der Netzwerkarbeit gründet in der Einsicht, dass gegebene Phänomene des Schulversagens bzw. der Schulverweigerung nur unter Beachtung des sozialen Kontextes (Familie, Schule, Schulklasse, Peer Group) erklärbar sind. Hilfen, die sich ausschließlich an die betreffenden jungen Menschen richten, greifen zu kurz. Durch die fallbezogene Netzwerkarbeit müssen daher unterschiedliche Akteure sowie Angebotsformen einbezogen 89 werden. Arbeitsformen im Rahmen der Netzwerkarbeit sind daher typischerweise Einzelfallhilfe, Case Management, Elternarbeit, Arbeit mit Lehrerinnen und Lehrern, Fortbildungen, Coaching etc. Die Arbeit in den Schulen erfolgt regelmäßig auf der Grundlage von Situationsanalysen bezüglich des Phänomens des Schulversagens bzw. Schulabbruchs. Durch die Abfrage entsprechender statistischer Angaben werden sowohl die schülerbezogenen als auch die schulbezogenen Indikatoren herausgefiltert und die Problemlage der jeweiligen Schulen (soziales Umfeld, Merkmale der Schülerpopulation, Personal- und Sachausstattung etc.) beschrieben. Auf dieser Grundlage wird das pädagogische Profil der Schule (Leitbild der Schule, Schulprogramme, besondere Schwerpunkte etc.) abgefragt sowie die innerschulischen Maßnahmen und Initiativen zur Vermeidung von Schulversagen und Schulabbruch dokumentiert. Darüber hinaus wird nach weitergehenden Maßnahmen und Methoden gefragt, die dazu beitragen könnten, Schulversagen zu minimieren sowie darüber hinaus der schulexterne Unterstützungsbedarf eruiert. Auf dieser Grundlage werden dann die eigenen Schwerpunkte und Maßnahmen für die störungsbezogene Netzwerkarbeit entwickelt und innerhalb der Schule abgestimmt. Dabei wird gleichzeitig geklärt, welche innerschulischen und außerschulischen Kooperationspartner bzw. Ressourcen und Angebote für die Bewältigung der schulspezifischen Herausforderungen und Probleme einbezogen bzw. benötigt werden. Dabei kann sich die störungsbezogene Netzwerkarbeit sowohl auf eine Einzelperson (ein Schüler, eine Schülerin) als auch auf eine ganze Schulklasse, in der massive Störungen im Lern- und Unterrichtsklima auftreten, beziehen. Entscheidend dafür ist allerdings, dass es an der jeweiligen Einzelschule konkrete Vereinbarungen und routinisierte Abläufe hinsichtlich des Informationsflusses gibt. Nur auf diesem Wege kann gesichert werden, dass Störungen, die an einer konkreten Stelle innerhalb der Schule auftreten (bei einem Schüler oder einer Schulklasse etc.) tatsächlich an die Stelle gelangen, an der der Bedarf ermittelt und die Netzwerkarbeit initiiert wird. Dies setzt eine entsprechende Vertrauenskultur und Offenheit sowohl im Schüler – Lehrer als vor allem auch im Kollegialverhältnis zwischen den Lehrerinnen und Lehrern an einer Schule voraus (das Eingestehen von Problemen, das Eingestehen, dass man auftretende Störungen und Probleme nicht alleine lösen kann etc.). 2.3.3 Zentrale Schlussfolgerungen und Empfehlungen Die Wirksamkeit von störungs- bzw. bedarfsbezogenen Netzwerken hängt daher von zwei zentralen Elementen ab: Zum einen müssen die relevanten Akteure in der Einzelschule (Lehrer, Schulleitung, ggf. pädagogische Mitarbeiter, Schulsozialarbeiter sowie Schüler) 90 bereit und motiviert sein, „Störungen“ bzw. schulbezogene Schwierigkeiten tatsächlich zu erkennen und an die zuständige Stelle innerhalb der Einzelschule zu melden. Das zweite Element ist das Vorhandensein einer entsprechenden Stelle innerhalb des Systems Einzelschule, bei der diese Informationen landen und in ein entsprechendes Fallmanagement (Case Management) überführt werden können. In den Fällen, in denen an der jeweiligen Einzelschule eine Schulsozialarbeit installiert ist, kann diese Funktion von der Schulsozialarbeit übernommen werden. In den Fällen aber, wo dies nicht der Fall ist, muss eindeutig geklärt sein, welcher Akteur (ein oder mehrere Lehrer, pädagogische Mitarbeiter, Steuergruppe Schulversagen etc.) die Verantwortung für ein effektives Case Management übernimmt. Nur wenn diese beiden Bedingungen gegeben sind, ist sicher gestellt, dass in einer konkreten Einzelschule im Bedarfsfalle tatsächlich störungsbezogene Netzwerkarbeit initiiert und damit das Problem von Störungen bzw. von Versagensprozessen bei einzelnen Schülerinnen und Schülern bzw. einzelnen Schulklassen einer Bearbeitung zugeführt wird. Wie aus den bisherigen Ausführungen bereits hervorgegangen ist, wurde in dem Modellprojekt zwischen störungsbezogenen und funktionalen Netzwerken unterschieden, um unterschiedliche Formen der Netzwerkarbeit strategisch und inhaltlich voneinander abgrenzen zu können. Dabei handelt es sich bei funktionalen Netzwerken um themenbezogene Netzwerke in einem Versorgungsgebiet (hier also eine Gebietskörperschaft), die alle für das jeweilige Thema (hier also Schulversagen) relevanten institutionellen Akteure vernetzt. Funktionale Netze arbeiten nicht aus einem konkreten einzelfallbezogenen Anlass heraus sondern haben die Aufgabe: • eine generelle Bedarfsanalyse in dem jeweiligen Versorgungsgebiet zu entwickeln, • die vorhandenen Ressourcen und Angebotsformen zu dokumentieren, • Versorgungslücken zu identifizieren, • einen Aktionsplan zur Verbesserung der Versorgungssituation und zur besseren Erreichung der Ziele zu formulieren und • dessen Umsetzung in einem vorgegebenen Zeitraum voranzutreiben, Ergebnisse zu überprüfen sowie ggf. Nachbesserungen und Ergebniskorrekturen in einer neuen Phase einzuleiten. Demgegenüber entstehen störungsbezogene Netzwerke aus einem konkreten Anlass heraus. Auf Initiative eines Case-Managers werden diejenigen Akteure und Angebotsformen passförmig vernetzt, die für die Bewältigung einer Störung bzw. die Lösung eines Problems benötigt werden. Störungsbezogene Netzwerke agieren zeitlich begrenzt und beenden ihre 91 Arbeit, wenn das einzelfallbezogene Ziel erreicht worden ist. In der Abbildung 1 sind die Merkmale der beiden Formen noch einmal schematisch zusammengefasst (Abb. 3). Funktionales Netzwerk pro Region Beteiligung aller relevanten Partner im Jugendhilfe- und Bildungsbereich Regelmäßige Treffen in AGs o.ä. Bedarfsermittlung: Erhebung der regionalen Daten Statistisches Datenmaterial/ pro Schule/ pro Stadt/ pro Landkreis etc. Zahlenmaterial über Schüler/innen ohne Schulabschluss, Nicht-Versetzungen etc. Erhebung auch auf institutioneller und infrastruktureller Ebene (wie ist die Lage der strukturellen Versorgung an Einrichtungen / Institutionen / Angeboten auf die Problemsituation der Region bezogen) Zielvereinbarungen beziehen sich auf die Tätigkeit des funktionalen Netzwerkes selbst (z.B. „Wir wollen noch folgende Schulen, Träger, Einrichtungen erreichen“) Informationsaustausch in Form von best-practice-Modellen und fachlichem Austausch Transfer der Ideen in eigene Trägerangebote Störungs- bzw. bedarfsbezogene Netzwerke Beteiligung relevanter Partner auf den Bedarf / die Störung bezogen Fall- und Situationsbesprechung und Entwicklung von Case-Management Strukturen Bedarfsermittlung: Befragung in Schulen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Elternmeldung, etc. Konkrete aktuelle Fallgeschichten, Einzelfälle, Störungen in Schulklassen, Schulen Zielvereinbarungen bezogen auf ganz konkrete Schüler/innen-, Schul-Bedarfe etc. zwischen sowohl Hilfeleistenden und Klienten als auch zwischen den Helfenden in Form von Kooperationsverträgen Koordinierung der Hilfeangebote über z.B. Steuergruppe oder Ansprechpartner/innen in Schulen oder Kindertagesstätten u.a. Evaluation der Bedarfe und Ziele sowie Festhalten der Ergebnisse Abb. 3: Zwei Formen von Netzwerken (vgl. Arbeitspapier 2007, S. 16) 92 Aus den bisherigen Ausführungen lassen sich einige Mindeststandards für die störungsbezogene Netzwerkarbeit in den Einzelschulen ableiten: In jeder Schule muss demnach ein „Kümmerer“, also ein Case-Manager (dies kann eine Person oder eine Steuergruppe sein) installiert werden, der für die Steuerung der einzelfallbezogenen Prozesse verantwortlich ist. Diese Verantwortlichkeit bleibt bestehen, bis die Störung bzw. das Phänomen des Schulversagens reduziert bzw. beendet werden konnte. Die Verantwortlichkeit der entsprechenden Person oder Stelle innerhalb der Schule muss allen Akteuren innerhalb der Schule bekannt gemacht und die erforderlichen Abläufe mitgeteilt werden. An jeder Einzelschule muss fortlaufend in regelmäßigen Abständen der Bedarf an inner- und außerschulische Unterstützungsformen erhoben werden. Die hierfür erforderlichen Befragungsbögen und Indikatoren sind durch die regionale Netzwerkstelle bereitzustellen. Darüber hinaus ist die Einführung entsprechender Handlungsroutinen (Erkennen von Störungen bzw. Phänomenen des Schulversagens, Informationen an die zuständige Stelle innerhalb der Einzelschule, Auslösung eines Handlungsplanes, der das Erstgespräch, die Bedarfsanalyse und die Aufstellung des Maßnahmenplanes sowie dessen Überprüfung umfasst [informeller Hilfeplan]) nötig. Da es sich bei störungsbezogenen Netzwerken um Netzwerkzusammenhänge handelt, die über die Einzelschule hinaus gehen und schulexterne Partner einbeziehen, müssen die entsprechenden Kooperationsregelungen und Vereinbarungen mit den Partnern geklärt und fortlaufende Rückmeldungen über die Funktionsweise von Kooperationsprozessen geleistet werden. Werden Versorgungslücken im regionalen Angebot von Unterstützungsleistungen festgestellt, müssen diese an die regionale Netzwerkstelle bzw. an ein möglicherweise vorhandenes funktionales Netzwerk weitergeleitet werden. Eine gegebenenfalls eingerichtete bedarfsorientierte Schulsozialarbeit darf nicht als „Breitbandtherapeutikum“ angelegt sein, sondern muss sich auf das Ziel der Bekämpfung des Schulversagens fokussieren. Dies bedeutet, dass auch die Schulsozialarbeit entsprechende Zielbeschreibungen und Aktionspläne sowie Controllingverfahren entwickeln muss, die sämtlich darauf ausgerichtet sind, Phänomene des Schulversagens an der jeweiligen Einzelschule zu reduzieren. Sinn und Zweck jeder einzelnen Maßnahme und Methode sind im Hinblick auf den jeweiligen Stellenwert für die Erreichung des übergreifenden Zieles auszuweisen. Die störungsbezogene Netzwerkarbeit geht zwar von der Person des Einzelschülers bzw. der Schulklasse aus, in der Störungen massiv auftreten, aber sie bleibt bei der Entwicklung von 93 Handlungsplänen nicht bei personenbezogenen Maßnahmen stehen, sondern bezieht auch die Schule als Organisation mit ein. Die Durchführung einer störungsbezogenen Netzwerkarbeit mit Schülerinnen und Schülern sowie Schulklassen reicht nicht aus, wenn die Störungen darauf hinweisen, dass die Organisationseinheit Schule bzw. die strukturellen Rahmenbedingungen der Arbeit in den Schulklassen Defizite aufweisen. Auch das System Schule muss dafür qualifiziert werden, mit Phänomenen des Schulversagens bzw. mit Störungen kompetent und produktiv umzugehen. Entsprechende Indikatoren, die auf Defizite in schulstrukturellen Komponenten hinweisen, wären ebenfalls zu entwickeln. Die Bekämpfung des Phänomens Schulversagen kann also nur gelingen, wenn sich die schulischen Akteure selbst darüber klar werden, inwieweit diese Phänomene des Schulversagens bzw. Störungen auch als Hinweis auf Veränderungsbedarfe im Gesamtsystem Schule zu verstehen sind. Dies erfordert ein reflexives und selbstkritisches Umgehen mit schulischen Routinen, Strukturen und Interaktionsbeziehungen. Darüber hinaus bedarf nicht lediglich der Case-Manager sondern auch die Schule als Ganzes einer kooperativen Grundhaltung bzw. Offenheit gegenüber außerschulischen Hilfeinstanzen und Netzwerkpartnern. Hieraus folgt, dass bildungsbezogene Angebote sowie die Schulsozialarbeit nicht nur für die unmittelbare Arbeit mit Schülerinnen und Schülern sondern auch für die Durchführung von Organisationsentwicklung genutzt werden sollten. Der Umgang mit Diversität in der Schulklasse, mit Störungen bzw. mit auffälligen Verhaltensweisen von Schülern im Unterricht sowie die Kooperation mit Partnern bei der Bearbeitung solcher Störungen sollten zum selbstverständlichen Handlungsrepertoire von Lehrerinnen und Lehrern gehören. Generell betrachtet wäre die Instanz Schulsozialarbeit (die zumeist von einer einzigen Fachkraft im Gesamtsystem Schule vertreten wird) viel zu schwach aufgestellt, um das Phänomen Schulversagen isoliert und allein zu bekämpfen. Schulsozialarbeiter sind eher in ihrer Rolle als Vernetzer und Ermöglicher, als „Brückenbauer“ wichtig. Sie ermöglichen, dass die Schule sich selbst weiterentwickelt und sich nach außen zu anderen Akteuren im Umfeld öffnet und netzwerkartige Formen der Kooperation herausbildet. Hierfür bedarf es bei den schulischen Akteuren der Fähigkeit und Bereitschaft, Hilfebedarfe zu erkennen, fachlich kompetent im Hinblick auf mögliche Ursachen zu bewerten und damit auch den Unterstützungsbedarf zu definieren. Dabei ist hervorzuheben, dass die Letztverantwortung für die Reduzierung von Schulversagen im System Schule selbst liegt. Nur wenn die innerschulischen Akteure eine Verantwortung für die Bekämpfung von Schulversagen übernehmen, können weitere Akteure 94 wie Schulsozialarbeit und schulexterne Partner maßgeblich zu diesem Prozess beitragen. Hierbei dürfen allerdings die Belastungen des Schulalltags und die Anforderungen des Unterrichtens nicht aus dem Auge verloren werden. 95 3. Leistungsmodul III: Qualitative Befragung ausgewählter Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf Prozessverläufe des Schulversagens 3.1 Theoretische und methodische Hintergründe des Projektes 3.1.1 Übersicht über den Forschungsprozess und Bestimmung des Ausgangsmaterials Im Leistungsmodul III wird auf der Grundlage einer qualitativen Befragung von Schülerinnen und Schülern eine Analyse der subjektiven Bedingungsfaktoren für Schulversagen unter besonderer Berücksichtigung des Prozessverlaufs der jeweiligen Schulkarrieren vorgenommen. Ziel dieser qualitativen Studie war es, unterschiedliche „Typen“ von Problemkonstellationen und Prozessverläufen des Schulversagens zu erfassen, um damit den Variationsspielraum im Untersuchungsfeld zumindest ansatzweise abbilden zu können. Die derart geplante qualitative Forschung wurde von den genannten studentischen Forschungspraktikantinnen durchgeführt und einige Auswertungsschritte im Rahmen studentischer Seminare durchgeführt, die im Sommersemester 2007 sowie im Wintersemester 2007 / 2008 für Diplomstudierende im Fach Erziehungswissenschaften mit dem Schwerpunkt Sozialarbeit/ Sozialpädagogik als Projektseminar angeboten worden sind. Die Forschungspraktikantinnen wurden intensiv auf ihre Arbeit vorbereitet, haben jeweils an Seminaren zur Methode der Inhaltsanalyse teilgenommen und in Auswertungsgruppen erste Erfahrungen mit dem Instrument der Inhaltsanalyse machen können. Zudem wurden alle 6 Forschungsstudentinnen für die Durchführung der qualitativen Interviews geschult. Der Zugang zum Untersuchungsfeld wurde durch den Verein „Rückenwind e. V.“ sichergestellt. Die Grundlage des Leistungsmoduls III bilden offene, leitfadenbasierte biografische Interviews mit Schülerinnen und Schülern im Alter von 12 bis 21 Jahren, die hinter den durchschnittlichen Leistungserwartungen ihrer Schulklasse bzw. der von ihnen besuchten Schulform zurückgeblieben sind. Ein Teil der Probanden unserer Stichprobe ist bereits aus dem regulären Schulprozess ausgeschieden und versucht, den Hauptschulabschluss im Rahmen einer außerschulischen Maßnahme nachzuholen. Dementsprechend liegen auch Interviews vor, bei denen eine retrospektive Perspektive auf den eigenen „Schulversagensprozess“ vorgenommen werden kann. Um den Entwicklungsprozess von einzelnen Schülerinnen und Schülern abbilden zu können, wurden Wiederholungsinterviews durchgeführt, die den schulischen und familiären Verlauf seit dem Erstinterview in den Blick nehmen. 96 Auf Basis der Grundannahme von SCHÜTZE, dass der Erzähler seine Lebensgeschichte so reproduziert, wie er sie erfahren oder erlebt hat, wurden für die Interviews Leitfaden (siehe Anhang) erstellt. Diese beinhalten Fragen bezogen auf die Bereiche Familie, Schule sowie soziale Eingebundenheit und fordern den Befragten dazu auf, seine Lebensgeschichte vom frühesten erinnerten Zeitpunkt an zu erzählen. Die Kontaktaufnahme mit den Kindern und Jugendlichen erfolgte durch „Dritte“ bzw. „Vermittler“, die in den Schulen tätig sind (Schuldirektor/in, Schulsozialarbeiter/in). Die Interviewtermine wurden durch die „Vermittler“ mit den Jugendlichen vereinbart. Die Interviews wurden in Räumen der jeweiligen Schulen durchgeführt. Im Anschluss an die ersten Interviews folgten Wiederholungsinterviews mit vier ausgewählten Schülerinnen und Schülern. Diese fanden ebenfalls im Rahmen der Schule statt, lediglich bei einer Schülerin war dies nicht möglich, so dass das Interview im häuslichen Umfeld geführt werden musste. Mithilfe von Tonbandgeräten wurden die Interviews aufgezeichnet und im Anschluss daran transkribiert. Für die Auswertung der Interviews wurde auf die qualitative Inhaltsanalyse nach PHILIPP MAYRING zurückgegriffen sowie als theoretische Basis das Belastungs-Bewältigungs-Modell von RICHARD S. LAZARUS gewählt. In den folgenden Kapiteln wird auf die hiermit verbundenen Inhalte und auf die praktische Anwendung für die Auswertung des vorliegenden Materials eingegangen. Zu den vorliegenden Fällen wurden Fallbeschreibungen (siehe Anhang) auf dieser theoretischen Grundlage angefertigt. Die Fallbeschreibungen wiederum dienten als Ausgangsmaterial für die Erstellung eines Fallvergleichs sowie einer Typologie und einer Längsschnittsstudie, die in den darauffolgenden Kapiteln vorgestellt werden. Den Abschluss bildet ein Kapitel, in dem die aus dem qualitativen Material gewonnenen Erkenntnisse zusammengefasst werden. 3.1.2 Theoretische Grundlagen zur Analyse des Ausgangsmaterials 3.1.2.1 Die Qualitative Inhaltsanalyse nach Philipp Mayring Die von PHILIPP MAYRING entwickelte qualitative Inhaltsanalyse hat ihren Ursprung in der quantitativen Forschung und stellt eine Verbindung sowohl quantitativer als auch qualitativer Verfahrensweisen dar. MAYRINGs Ziel war es, die Vorteile der quantitativen Inhaltsanalyse zu bewahren und auf qualitativ-interpretative Auswertungsschritte zu übertragen und weiter zu entwickeln (vgl. MAYRING 2000, S. 42). Für die Analyse formulierte MAYRING explizite Regeln, die den Ablauf der Analyse strukturieren und eine Überprüfung der Ergebnisse durch andere gewährleisten. Das sich so ergebende Ablaufmodell bildet das Grundgerüst, welches 97 stets an den konkreten Gegenstand der Forschung und das vorliegende Material anzupassen ist (vgl. MAYRING 2000, S. 43). Die konkrete Gestaltung des Ablaufmodells erfolgt durch ein Kategoriensystem, nach welchem bestimmte Stellen aus den Interviews kodiert und extrahiert werden können. Das Kategoriensystem muss aus der Fragestellung abgeleitet und theoretisch begründet werden. Anhand dessen wird deutlich, dass die Inhaltsanalyse theoriegeleitet vorgeht. „Mit Theoriegeleitetheit ist gemeint, dass der Stand der Forschung zum Gegenstand und vergleichbaren Gegenstandsbereichen bei allen Verfahrensentscheidungen herangezogen wird“ (MAYRING 2000, S. 45). Die Fragestellung muss demnach theoretisch an die bisherige Forschung über den konkreten Gegenstand anknüpfen. Die Entwicklung eines solchen Kategoriensystems ist nach MAYRING der entscheidende Punkt in der Inhaltsanalyse, da in diesen Kategorien die Ziele der Analyse konkretisiert werden. Besondere Aufmerksamkeit wird in der qualitativen Inhaltsanalyse auf die Konstruktion der Kategorien und auf deren Begründung gelegt. Außerdem werden diese Kategorien am konkreten Material überprüft, wodurch eine Überarbeitung des Systems möglich wird und die Analyse an Flexibilität gewinnt. Das heißt, es sind Prozesse der Rücküberprüfung möglich, um die Kategorien und damit den ganzen Ablaufplan zu verändern. Entscheidend ist also, dass „diese Kategorien […] in einem Wechselspiel zwischen der Theorie (der Fragestellung) und dem konkreten Material entwickelt, durch Konstruktions- und Zuordnungsregeln definiert und während der Analyse überarbeitet und rücküberprüft [werden; d.V.]“ (MAYRING 2000, S. 53). Mit Hilfe des erstellten Kategoriensystems wird das Material strukturiert. Das heißt „alle Textbestandteile, die durch Kategorien angesprochen werden, werden dann aus dem Material systematisch extrahiert“ (MAYRING 2000, S. 83). Für diesen entscheidenden Schritt ist eine Bestimmung von Strukturierungsdimensionen notwendig. In einem ersten Schritt erfolgt eine klare Definition der Kategorien, bevor Ankerbeispiele formuliert werden, welche eine prototypische Funktion einnehmen. Den Abschluss der Bestimmung des Kategoriensystems bildet die Aufstellung eines Kodierleitfadens, in welchem die entwickelten Kodierregeln zusammengefasst werden. Im Laufe der Arbeit an dem Material mit Hilfe des Kodierleitfadens kann es immer wieder zu Überarbeitungen desselben kommen, wenn deutlich wird, dass die bisherigen Regeln noch Lücken aufweisen (vgl. MAYRING 2000, S. 83 f.). 98 3.1.2.2 Belastungs-Bewältigungs-Modell nach Richard Lazarus Das transaktionale Belastungs-Bewältigungs-Modell von RICHARD LAZARUS stammt aus dem Bereich der psychologischen Stressforschung, in deren Zentrum allgemein psychische Stresssymptome stehen. Erkenntnisziel sind die Gesetzmäßigkeiten der psychischen Stressentstehung (vgl. NITSCH 1981, S. 86). Das Belastungs-Bewältigungs-Modell bildet für die qualitative Inhaltsanalyse von Schulversagen bei Schülerinnen und Schülern die theoretischen Grundlage, auf welcher die erstellten Kategorien basieren. Der Grundgedanke des Belastungs-Bewältigungs-Modells ist, dass es sich bei Stress um eine besondere Beziehung zwischen einer Person und der jeweiligen Umwelt handelt. „Die Ursache von Stress ist nicht isolierten Person- und/oder Umweltmerkmalen zuzuschreiben, sondern einer mangelnden Übereinstimmung zwischen individuellen Bedürfnissen, Wünschen und Kompetenzen auf der einen Seite und Anforderungen, Gegebenheiten und Möglichkeiten der Situation auf der anderen Seite“ (EPPEL 2007, S.16). Es ist davon auszugehen, dass Stress dann entsteht, wenn in der subjektiven Bewertung der Person die eigenen Bewältigungskapazitäten durch interne oder externe Anforderungen gefordert oder überfordert werden und damit eine Gefährdung für das subjektive Wohlbefinden entsteht. Dabei spielen kognitive Prozesse in Form von Wahrnehmungen, Annahmen und Schlussfolgerungen eine entscheidende Rolle. Stress wird also hauptsächlich in Abhängigkeit von der Art und Weise, wie Umweltereignisse individuell wahrgenommen und kognitiv bewertet werden sowie in Abhängigkeit von verfügbaren Bewältigungsmöglichkeiten gesehen. Daher wird dieser Ansatz auch als transaktionaler Ansatz bezeichnet. Das bedeutet, dass die kognitive Bewertung einer Situation und letztlich auch deren Bewältigung nicht allein aus der Person oder der Situation abzuleiten sind, sondern sie stellen das Resultat eines Zusammenwirkens dieser beiden Komponenten dar, die sich wechselseitig beeinflussen (vgl. EPPEL 2007, S.32). Weiterhin ist für das Modell von LAZARUS bedeutsam, dass Stress als ein Prozess zu verstehen ist. „Stress ist ein Erleben, das permanent im Fluss ist; es verändert sich über die Zeit in Abhängigkeit von unterschiedlichen Situationen“ (LAZARUS zit. n. FILIPP 1995, S.205) So spielen die Ressourcen und damit die subjektive Einschätzung der Bewältigungsmöglichkeiten der jeweiligen Person bei der Bewertung einer Situation eine entscheidende Rolle und das wiederum wirkt sich auf die Bewältigung der Situation aus (vgl. EPPEL 2007, S. 17). LAZARUS unterscheidet zwei Formen der Bewertung, die primäre und die sekundäre. Bei der primären Bewertung wird im Rahmen einer Person-Umwelt-Auseinandersetzung überprüft, 99 wie bedeutsam ein Ereignis für das Wohlbefinden einer Person ist. Ergebnis dieser Überprüfung kann sein, dass eine Situation als irrelevant, günstig/positiv oder stressend beurteilt wird. (vgl. LAZARUS/LAUNIER 1981, S. 234; vgl. JERUSALEM 1990, S. 8) Erst wenn eine Situation, mit der ein Mensch konfrontiert ist, als stressend, also als belastend, beurteilt wird, gerät dieser in Stress. Einerseits wird dann eine solche Situation als persönlich bedeutsam und als Gefährdung für das eigene Wohlbefinden bewertet, andererseits wird ermessen, dass die gestellten Anforderungen die eigenen Kompetenzen beanspruchen oder gar übersteigen. (vgl. LAZARUS/LAUNIER 1982, S. 234 f.; vgl. EPPEL 2007, S. 17) Bei der sekundären Bewertung handelt es sich um eine handlungsbezogene Beurteilung darüber, was in einer belastenden Situation getan werden kann. Die sekundäre Bewertung bezieht sich demnach auf die individuellen Bewältigungsmöglichkeiten und –fähigkeiten unter Berücksichtigung der dem Individuum zugänglichen Ressourcen, zu denen beispielsweise finanzielle Mittel oder soziale Unterstützungssysteme gehören. (vgl. JERUSALEM 1990, S. 11). Primäre und sekundäre Bewertungen einer Situation beeinflussen sich gegenseitig. „Das Wissen, dass man eine potentielle Gefahr überwinden kann, kann diese Gefahr zweifelhaft erscheinen lassen; und das Wissen, dass man in Gefahr ist, führt in der Regel zur Suche nach Informationen darüber oder zur Einschätzung dessen, was getan und was nicht getan werden kann“ (LAZARUS/LAUNIER 1981, S. 238). Nach LAZARUS ist es durch fortwährende Neubewertungen der Situation durch das Individuum möglich, das Bewältigungsverhalten zu verändern und den neuen Interpretationen anzupassen. Dadurch erhält das Bewältigungsverhalten einen prozesshaften Charakter und ist nicht als statisch zu begreifen (vgl. LAZARUS/LAUNIER 1982, S. 41; vgl. EPPEL 2007, S. 40 ff). Die Bewältigungsprozesse können sich auf die Umwelt beziehen, indem das Individuum eine für sie günstige Veränderung der Situation anstrebt, oder auf das eigene Selbst, indem versucht wird, etwas an seiner eigenen Person oder an der eigenen Bewertung der Situation zu verändern (vgl. LAZARUS/LAUNIER 1982, S. 247 f.; vgl. LAZARUS 1990, S. 216 f.). 3.1.2.3 Zum Karrieremodell und Lebenslagenkonzept Für die Analyse des vorliegenden Datenmaterials schaffen die theoretischen Ansätze des Karrieremodells und des Lebenslagenkonzepts eine wichtige Grundlage, welche den Betrachtungsrahmen bildet, in dem die Analyse von Schulversagen vorgenommen wird. Mit Hilfe des kontingenten Karrieremodells wird Schulversagen zu einem Prozess, der in unterschiedlicher Weise verlaufen kann und zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit des Abbruchs des Schulversagens beinhaltet. Das Lebenslagenkonzept ermöglicht die 100 Betrachtung der Umweltbedingungen des Individuums, was ebenso Eingang in die Analyse der Interviews findet. Das kontingente Karrieremodell bildet eine bedeutende Grundlage für die Analyse der vorliegenden Fälle in Bezug auf den Prozess des Schulversagens. Nach diesem ist der Verlauf der Karriere offen. Es ist möglich, dass der Prozess jederzeit unterbrochen werden kann, was dieses Verständnis der Karriere grundsätzlich von einem deterministischen Konzept abgrenzt. Gemäß des kontingenten Karrieremodells wird die Art des Verlaufs zwar informell durch Werte und Normen nahegelegt, es besteht jedoch kein Zwang für das Individuum diesen Vorgaben zu entsprechen. Durch die erfolgreiche Bewältigung von sich dem Individuum stellenden Problemen kann die Karriere beeinflusst werden. Das Wort kontingent zeigt an, dass mögliche Zufälle die Entwicklung und den Verlauf der Karriere unvorhersehbar machen (vgl. LUDWIG 1996, S. 24). Nach LUDWIG und BEST kommt dem sozialen Coping eine wichtige Funktion in Bezug auf den Karriereverlauf zu. Dieser Begriff umfasst die Handlungen, die darauf zielen, praktische Alltagsaufgaben zu bewältigen. Durch die Integration des Individuums, welches sich in einer abweichenden Karriere befindet, in soziale konventionelle Beziehungen und Rollen wird eine Veränderung der Lebenspraxis und die Unterbrechung des devianten Karriereverlaufs begünstigt (vgl. LUDWIG 1996, S. 37f.). Die entscheidende Erkenntnis, welche durch das kontingente Karrieremodell unserer Betrachtung der Karriere des Schulversagers zugrunde liegt, besteht darin, dass es „vielfältige Wege in und durch die Devianz“ (LUDWIG 1996, S. 48) und es auch Wege aus ihr heraus gibt. (vgl. LUDWIG 1996, S. 48) Der Analyse der Fälle liegt weiterhin das Lebenslagekonzept zugrunde, mit welchem das „Wechselwirkungsgefüge zwischen strukturellen Vorgaben und individuell realisierbaren Handlungskonzepten und Bewältigungsstrategien“ (CHASSÉ/ ZANDER/ RASCH 2003, S. 51) in den Blick genommen werden kann. Nach NAHNSEN wird „die individuelle Interessenentfaltung und –realisierung [...] durch die quantitative und qualitative Beschaffenheit und Ausgestaltung verschiedener Lebenslagebereiche – wie Versorgung, soziale Kontakte, Bildung, Regeneration und Partizipation – abgesteckt“ (CHASSÉ/ ZANDER/ RASCH 2003, S. 53). Durch die Erfassung der Lebenslage einer Person in ihrer Gesamtheit, werden alle Aspekte, die sich darin niederschlagen, in Bezug auf die Handlungsmöglichkeiten des Individuums berücksichtigt. Es wird die „Lebensgesamtchance“ (CHASSÉ/ ZANDER/ RASCH 2003, S. 53) des Individuums betrachtet, die sich aus den Möglichkeiten in den unterschiedlichen Spielräumen ergibt. Diese Spielräume umfassen beispielsweise, wie oben erwähnt, die finanziellen Möglichkeiten und die soziale Eingebundenheit. (vgl. CHASSÉ/ 101 ZANDER/ RASCH 2003, S. 51 ff.). Nach CHASSÉ, ZANDER und RAUSCH ist das Konzept der Lebenslage, welches ursprünglich nicht für die Spielräume von Kindern gedacht war, auch auf diese übertragbar, da alle für Erwachsene bedeutenden Lebenslagen auch für Kinder von Bedeutung sind. (vgl. CHASSÉ/ ZANDER/ RASCH 2003, S. 58 f.) 3.1.3 Anwendung der theoretischen Grundlagen auf das Ausgangsmaterial Mit Hilfe des Belastungs-Bewältigungs-Modells von LAZARUS wurden Kategorien gebildet, die die Basis der durchgeführten qualitativen Inhaltsanalyse bilden. Aus dem BelastungsBewältigungs-Modell ergeben sich zunächst die Kategorien Belastung, Bewältigung und Ressourcen. Diese Kategorien werden jeweils definiert, bevor Subkategorien gebildet werden, auf Grundlage derer Textstellen kodiert werden können. Eine Kodiereinheit besteht bei der vorliegenden Studie aus einer vollständigen Aussage eines Jugendlichen, die unter eine Kategorie fällt. Zur Definition von Belastung wurde das Begriffsverständnis von SABINE WALPER (1999) zu Grunde gelegt, welches Parallelen zu LAZARUS` Vorstellungen aufweist, die er in seinem Belastungs-Bewältigungs-Modell formuliert. Im Sinne von WALPER werden Belastungen wie folgt gefasst: „Es ist davon auszugehen, dass sozioökonomische Härten Stressoren darstellen. Eine ´reale` Belastung besteht aber nur dann, wenn ein Ereignis, eine Situation, ein Phänomen oder eine soziale Beziehung, die im Zusammenhang mit der sozioökonomischen Härte steht, als Bedrohung, Schädigung oder Verlust wahrgenommen wird“ (WALPER 1999, S. 292). Die subjektiven Wahrnehmungen und Bewertungen spielen, wie bereits erwähnt, eine entscheidende Rolle. Da eine Situation in Bezug auf Belastung unterschiedlich definiert werden kann, ergaben sich für die qualitative Inhaltsanalyse die Subkategorien „keine Belastungen“, „direkte Belastungen“ und „indirekt angesprochene Belastungen“. Die letztgenannte Subkategorie wurde zudem nochmals untergliedert in „verschleierte Belastungen“ und „(noch) nicht erfüllte Zukunftspläne“. Werden in einzelnen Lebenslagen keinerlei Belastungen formuliert, angedeutet oder relativiert, werden in diesen Abschnitten keine Kodierungen vorgenommen. Bewältigungen stellen laut LAZARUS Bemühungen dar, mit den umweltbedingten und internen Anforderungen fertig zu werden, die die Fähigkeiten der Person beanspruchen oder übersteigen. Solche Bewältigungsbemühungen können sowohl auf die Umwelt als auch auf das Selbst gerichtet sein. Beim Bezug zur Umwelt versucht der Mensch bestimmte Bedingungen der Umwelt zu verändern. Bewältigung auf das Selbst bezogen bedeutet hingegen, dass man versucht, etwas an seiner eigenen Person oder an der eigenen Bewertung 102 zu verändern. Genau diesen Ausführungen entsprechend sieht die Ausdifferenzierung der Dimension Bewältigung die Subkategorien „nach innen gerichtete Bewältigung“, „nach außen gerichtete Bewältigung“ und „Relativierung der Belastung“ vor. Da Bewältigungsformen stets nur im Zusammenhang mit direkt oder indirekt angesprochenen Belastungen stehen, werden auch nur solche Stellen im Text kodiert, die sich auf Textstellen beziehen, welche bereits als Belastungen herausgearbeitet wurden. Ressourcen sind Mittel, die bei der Bewältigung von Problemen hilfreich sein können. Zu den Ressourcen zählen beispielsweise soziale Unterstützungssysteme, körperliche Gesundheit, Geld, aber auch eigene Fähigkeiten und das Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit. Entscheidend ist, dass es sowohl um die Erschließung verschiedenster Ressourcen (personaler, materieller/finanzieller, sozialer, kultureller), als auch um die Nutzung dieser geht. Erschließen von Ressourcen bedeutet, dass, sich, in unserem Fall der Jugendliche, eigenständig Optionen und Handlungsmöglichkeiten eröffnet, diese also aufspürt und in Anspruch nimmt. Beim Nutzen von Ressourcen geht es darum, dass bestimmte Ressourcen vorhanden sind und der Jugendliche diese eigenständig und in einer bestimmten Weise anwendet bzw. gebraucht. Durch das Erschließen und Nutzen von Ressourcen ist es möglich, Wünsche oder Bedürfnisse zu befriedigen und auf diese Weise das Wohlbefinden wiederherzustellen, zu erhalten bzw. zu steigern. Es ergeben sich die Subkategorien „Erschließung/Nutzung Ressourcen“, personeller „Erschließung/Nutzung Ressourcen“, „Erschließung/Nutzung finanzieller/materieller Ressourcen“ sozialer und „Erschließung/Nutzung kultureller Ressourcen“. 3.2 Exkurs: Fallvergleich: Vergleich der Prozessverläufe von Schulversagen anhand fünf ausgesuchter Fälle Der Exkurs verfolgt das Ziel, durch einen kontrastierenden Fallvergleich die Varianz der im Untersuchungsfeld vorgefundenen Prozessverläufe des Schulversagens abzubilden sowie Ähnlichkeiten und Gemeinsamkeiten hinsichtlich des Phänomens Schulversagen abzuleiten. Der erste Abschnitt befasst sich mit der Rekonstruktion von Schulversagensverläufen. Dazu werden die Prozessverläufe fünf ausgewählter Schüler dargestellt, deren Schulbiographie durch Schulversagen markiert ist. Im zweiten Abschnitt folgt der kontrastierende Fallvergleich der fünf Prozessverläufe, der zur Ermittlung von Analogien und Unterschieden zwischen den Prozessverläufen dienen soll (vgl. GERHARDT 1986, S. 90 f., vgl. T 103 KELLE/KLUGE 1999, S. 76). Abschließend werden die aus dem Fallvergleich gewonnenen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen im Bezug auf das Phänomen Schulversagen aufgeführt. 3.2.1 Grundlegende Erläuterung zur Rekonstruktion der Schulversagensverläufe Um Prozessverläufe des Schulversagens abbilden zu können, mussten zunächst die Schulversagenskarrieren der Interviewten rekonstruiert werden. Als Datenmaterial dienten die Erstinterviews. Es wurden fünf Fallbeispiele ausgewählt, die miteinander kontrastieren und die Varianz der im Untersuchungsfeld vorgefundenen Prozessverläufe des Schulversagens abbilden. Die Auswahl der Fälle erfolgte mittels vordefinierter Auswahlkriterien. Als erstes Auswahlkriterium dienten die subjektiv erfahrenen Problemkonstellationen, welche durch die Auswertung herausgefiltert werden konnten. Ein zweites Kriterium stellten die CopingStrategien dar, die die Interviewten zur Bewältigung ihrer jeweiligen Belastungskomplexe angewandt hatten. Das letzte Kriterium bildete die Mobilität der Prozessverläufe, welche anhand der administrativen Schulversagensindikatoren nachvollzogen werden konnte. Als Indikatoren wurden sowohl schlechte Noten, Versetzungsgefährdungen als auch Wiederholungen von Klassenstufen angesehen. Zum anderen bildet der Wechsel von einem Schultyp in einen anderen Schultyp mit geringeren Leistungsanforderungen einen Indikator für Schulversagen. In diesem Zusammenhang bildet der Besuch der Lernbehindertenschule an sich einen Indikator für Schulversagen, da dieser Schultyp per Definition Schulversagen konstatiert und diese durch pädagogisches Eingreifen zu bewältigen versucht. Ausgehend von der Überlegung, dass Schulversagen aus der institutionellen Sichtweise betrachtet einen Karriereverlauf darstellt, dienten die während der Schulbiographie eingetretenen formalen Versagensindikatoren zur Abbildung des Prozessverlaufs. So kann die Mobilität der jeweiligen Schulversagensverläufe aufgezeigt werden. Da es sich beim Schulversagensprozess aus der individuellen Perspektive um ein biographisches Verlaufsmodell handelt, ist es darüber hinaus notwendig aufzuführen, wie die Forschungssubjekte ihre Biographie während der Schulzeit entwickelt hatten. Da sie ihre Biographie in bestimmten Kontexten und unter bestimmten sozialstrukturellen Bedingungen entwickelt hatten, ist es notwendig diese in der Darstellung der Prozessverläufe abzubilden (vgl. BYNNER 2005; WALTHER ET AL. 2006, DU BOIS-REYMOND 2007, S. 87f.). Zur Abbildung der sozialstrukturellen Bedingungen fungieren die aus den jeweiligen Interviews kodierten Belastungen sowie schulbezogene, familiale und außerschulische Variablen, die die Herausbildung des Schulversagensprozesses bedingt hatten. Wie die Kinder 104 versucht haben diese Bedingungen „mit [ihrer; d.V.] Biografie in Einklang zu bringen“ (vgl. ALHEIT 1995, DU BOIS-REYMOND 2007, S. 76) zeigt sich anhand ihrer genutzten Bewältigungs- bzw. Coping-Strategien. Bei der Rekonstruktion der Schulversagensprozesse wird demzufolge das dynamische Zusammenspiel zwischen den jeweiligen sozialstrukturellen Bedingungen und den individuellen Coping-Strategien der Kinder abgebildet. Im Folgenden werden die Prozessverläufe der einzelnen Kinder aufgeführt. 3.2.1.1 Prozessverlauf Thorsten Aufgrund mehrmaliger Wohnungswechsel besucht Thorsten verschiedene Kindertagesstätten. Über die Häufigkeit der Umzüge äußert er sich nicht. Mit jedem Wechsel der Einrichtung findet ein Wechsel der sozialen Kontakte statt. Dem stetigen Kennen lernen neuer Menschen scheint er jedoch nicht gewachsen zu sein, da er in dieser Zeit ein Einzelgängerdasein führt. Anstatt neue Freundschaften zu schließen, verhält er sich Gleichaltrigen gegenüber aggressiv. Thorstens Schulversagensprozess beginnt bereits in der 1. Klasse. Aufgrund der Nichtversetzung muss er das 1. Schuljahr wiederholen. Die Umstände, die dazu geführt haben, sieht er sowohl in sich als auch im familiären und schulischen Kontext begründet. Von Beginn der Schullaufbahn an ist seine Einstellung zur Schule vom Gefühl der Lustlosigkeit geprägt. Ferner kann er die schulischen Leistungsanforderungen nicht erfüllen. Zu vermuten ist, dass diese Schwierigkeiten mit der Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) und der Hyperaktivität in Verbindung stehen, welche erst in der 4. Klasse diagnostiziert werden. Hinzu kommt, dass Thorsten im familiären Raum keine hilfreiche Unterstützung erhält, die zu einer Leistungssteigerung führen könnte. Besonders von seiner Mutter fühlt er sich vernachlässigt. Seinem Bitten, ihm beim Schreibenlernen zu helfen, kommt sie aufgrund von Zeitmangel, nicht nach. Dies entmutigt ihn und er resigniert. Im Bezug auf die schulischen Anforderungen gelangt er zu der Einstellung, dass er, wenn seine Mutter ihm nicht hilft, nicht lernen braucht. Auch von seinem Vater fühlt er sich vernachlässigt, da er Thorsten sowohl im Bezug auf Schule als auch im privaten Raum nicht genügend Aufmerksamkeit schenkt. Die Zurückstellung seiner Person erfährt er auch in der Schule. Thorsten macht die Erfahrung, dass die Lehrer eine Zweiteilung der Klasse vollziehen. Dies findet seinen Ausdruck zum einen darin, dass die „schlaueren Kinder“ (Interview 15, Z. 57) in die vorderen Bankreihen gesetzt werden, während er als leistungsschwächerer Schüler hinten sitzt. Zum anderen wird ihm von Seiten der Lehrer nur eine unzureichende Förderung zuteil, da sie die leistungsstarken Schüler bevorzugen und ihn „in Ruhe [lassen; d. V.]“ (ebd., Z. 58). Diese 105 Ungleichheit lässt bei ihm bereits zu Beginn der Primarstufe das Gefühl aufkommen, dass er von seinen Lehrern stigmatisiert wird. All dies fördert seine Schulunlust. Seine CopingStrategien erstrecken sich vom Ignorieren von Hausaufgaben über aggressive Verhaltensweise gegenüber Mitschülern und Lehrern bis hin zum Schulschwänzen. Der Schulversagensprozess setzt sich in der Grundschulzeit weiter fort. Sowohl die 3., als auch die 4. Klasse muss er wiederholen. Eine grundlegende Verbesserung seiner familialen sowie schulischen Lage in der zweiten Phase der Primarstufe bleibt aus. Vielmehr verschlimmert sich seine schulische Situation durch das Zurücksetzen in das 3. Schuljahr. In der neuen Klasse wird er von den Mitschülern verbal gemobbt. Er wird als „Sitzenbleiber“ (ebd., Z. 208) bezeichnet. Auf diese Formen der Stigmatisierung reagiert er mit aggressiven Verhalten, körperlicher Gewalt und Schulschwänzen. Durch seinen Sitzenbleiberstatus ist er alleine und nimmt, wie bereits im Kindergarten, eine Außenseiterposition in der Klasse ein. Da er sich weiterhin durch Lehrer ungerecht behandelt und ignoriert fühlt, weil sie sein Melden übergehen, verstärkt sich seine Schulunlust. Für einen gewissen Zeitraum verfügt Thorsten in der Schule über eine soziale Ressource in Gestalt einer Lehrerin. Sie stellt für ihn eine Ausnahmelehrerin dar, da sie sich für ihn und seine Probleme interessiert und die Beweggründe für seine Aggressivität erfragt. Mit dem Weggang der Lehrerin von der Schule verliert Thorsten diese Vertrauensperson. Den sich konstituierten Problemkomplex bewältigt er durch „Torpedierung“ (THIMM 2000, S. 164) der Unterrichtsabläufe und „aktionistische Schulverweigerung“ (ebd., S. 164). Er stört den Unterricht, schreit Lehrer an und wirft Gegenstände nach ihnen. Darüber hinaus wählt er den Rückzug in Form von „vermeidender Schulverweigerung“ (ebd., S. 164). Zwar geht er morgens für ein bis zwei Stunden zur Schule, bleibt dieser dann aber den Rest des Tages fern. Auch die nachmittägliche „[Hort; d. V.]Gruppe“ (Interview 15, Z. 98) schwänzt er. Stattdessen verbringt er die dadurch entstehende freie Zeit sowie seine Nachmittage mit Freunden. Innerhalb dieser Gruppe verhält er sich delinquent. Er begeht Diebstähle und ist anderen gegenüber gewalttätig. Im Laufe der wiederholten 4. Klasse wird bei ihm eine LRS und Hyperaktivität diagnostiziert. Daher muss Thorsten Ritalin und andere Beruhigungsmittel einnehmen, die seine Überaktivität mindern sollen. Aufgrund der Aggressivität nimmt er zusätzlich an einem „[Anti; d. V.]Aggressionstraining“ (ebd., 142) teil, welches seine Mutter veranlasst. Die Therapie sieht er als eine Form der Disziplinierung an. Dies belastet ihn, da er nicht sich selbst, sondern die familiale Vernachlässigung als ursächlich für seine Aggressionen sieht. Die Belastung durch die Therapie und die Medikamenteneinnahme versucht er wie folgt zu 106 bewältigen: Zum einen gleicht er die Wirkung des Medikaments mit verstärktem Kaffeekonsum aus, wodurch er der Verringerung seiner Hyperaktivität entgegenwirkt. Er muss aber daraufhin ein Gel einnehmen, das ebenfalls beruhigend wirkt. Zum anderen wirkt er am Training mit und „[beweist; d. V.], dass (…) [er; d. V.] das alles kann“ (ebd., Z. 156157). In Thorstens Retrospektive schlägt die gesamte Therapie aber fehl, da sich seine Aggressivität verstärkt. Mit dem Übergang in die 5. Klasse muss er auf eine Lernbehindertenschule wechseln. Ein weiterer Versagensindikator tritt damit in Erscheinung. Thorsten fühlt sich dort nicht wohl, da er sich im Vergleich zu seinen Mitschülern nicht als lernbehindert, sondern „normal“ (ebd., Z. 398) fühlt. In dieser Zeit wird er vom Hausmeister der Schule auf dem Hin- und Rückweg begleitet, um Schulverweigerung entgegenzuwirken. Der Hausmeister stellt in diesem Zeitraum eine soziale Ressource für Thorsten dar, da er durch ihn positiven Zuspruch erfährt. Seine schulischen Leistungen während der anderthalbjährigen Therapie wertet er als positiv, was er aber auf sein Engagement und nicht auf die Therapie zurückführt. Am Ende des 1. Halbjahres darf er an die Hauptschule überwechseln, da er die Testungen besteht. Zwar schafft er die Versetzung in die 6. Klasse, bleibt dann aber am Ende des 6. Schuljahres erneut sitzen. Zu vermuten ist, dass sich das im zeitlichen Zusammenhang stehende Therapieende negativ auf seine Schulleistungen auswirken. Da Thorsten in seinen Schilderungen keine Verbesserung seiner schulischen und familialen Situation beschreibt, kann angenommen werden, dass sich seine Lebenslage nach der Therapie nicht sonderlich verbessert hat. Die Hauptbelastungen im 6. und 7. Schuljahr liegen fortwährend in der Qualität und Quantität der schulischen Leistungsanforderungen sowie der familialen Vernachlässigung. Sein Bewältigungsverhalten in diesem Zeitraum gleicht dem vor Therapiebeginn. Zum einen zeigt er während des Schulalltags typische Anzeichen von Schulverdrossenheit. Er zerstört mutwillig Schuleigentum, randaliert und verübt Lehrerstreiche. Die Schulleitung reagiert auf diese Vorkommnisse durch die schriftliche Inkenntnissetzung seiner Eltern. Zum anderen bewältigt Thorsten vermeidungsmotiviert durch Schulverweigerung. Wie bereits zur Grundschulzeit schwänzt er die letzten Unterrichtsstunden, um sich mit seinen Freunden zu treffen. Aus dem Interview geht hervor, dass Thorsten sich bei seinem Freundeskreis aufgehoben, verstanden und unterstützt fühlt. Er bezeichnet sie als „Familie“ (ebd., Z. 551), die aus „Sorgenkinder[n; d. V.]“ (ebd., Z. 564) besteht, da sie alle schulische Misserfolge und familiale Vernachlässigung aufweisen. Die Peeraktivitäten sind überwiegend durch delinquentes Verhalten markiert. Als ein Gewaltopfer 107 von ihm ins Koma fällt, wird er vom Jugendstrafgericht zu 20 Arbeitsstunden verurteilt, die er den Sommer über ableistet. Während seiner Zeit auf der Hauptschule muss Thorsten des Öfteren ins Direktorat zu klärenden Gesprächen. Bei einer Unterredung am Schuljahresende der 8. Klasse kommt es zu Handgreiflichkeiten zwischen ihm und dem Schulleiter, bei denen Thorsten diesen schlägt. Daraufhin wird er der Schule verwiesen. Ab seinem 9. Schuljahr besucht er demnach eine neue Hauptschule, was zu einer allgemeinen Verbesserung seiner schulischen Situation führt. Das Schul- und Klassenklima empfindet er zwar als „nicht so berauschend“ (ebd., Z. 215216), aber dafür gehen einige seiner Freunde auf die gleiche Schule. Er scheint daher, dort besser sozial integriert zu sein, als auf der vorherigen Schule. In seinem letzten Schuljahr konzentriert er sich darauf seinen Abschluss zu machen. Ihm ist bewusst, dass er gute Noten benötigt, um eine Chance auf dem Ausbildungsmarkt zu haben. Seine schulischen Leistungen schätzt er als „jut“ (ebd., Z. 232) ein. Trotz dieser Zielstellung hat er weiterhin wenig Lust auf Schule. Die Hausaufgabenerledigung sowie die Teilnahme am Unterricht stellen daher eher Ausnahmen dar. Das Schwänzen der Schule scheint er jedoch nicht mehr so exzessiv zu betreiben. Aufgrund dessen, dass Thorsten zum Zeitpunkt des Interviews noch kein Abschlusszeugnis hat, kann nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, dass er den Ausstieg aus dem Schulversagensprozess geschafft hat. Es kann einzig festgehalten werden, dass er seine derzeitige Lage im Bezug auf schulische Angelegenheiten positiver als vorher einschätzt. 3.2.1.2 Prozessverlauf Karsten Karsten kommt mit fünf Jahren in den Kindergarten, in welchem er negative Erfahrungen mit einer unfreundlichen Erzieherin sammelt. Aufgrund dessen besucht er gemeinsam mit seinem Zwillingsbruder und einem weiteren Kind diese Einrichtung nur noch unregelmäßig und nutzt dementsprechend die Form der aktiven Verweigerung. Zudem setzen sich Karsten und sein Bruder mit ihren Eltern über diese Erzieherin auseinander, wobei Karsten in seinen Schilderungen allerdings kein Ergebnis dieses Gespräches offenbart. So liegen bereits im Kindergarten Probleme vor, welche er versucht durch die Familie und die Peer zu bewältigen. Karsten wird mit sieben Jahren eingeschult. Nachdem er die 1. Klasse absolviert, wird in der 2. Klasse bei ihm eine LRS diagnostiziert. Daher muss er mit der 2. Klasse in eine LRSKlasse wechseln, die Schüler aufnimmt, welche dieses Leistungsdefizit aufweisen. Somit tritt im 2. Schuljahr der erste Indikator für Schulversagen auf. Der Aufenthalt in der LRS- Klasse stellt sich für Karsten als eine belastende Situation heraus. Seiner Wahrnehmung zur Folge stigmatisiert die dort zuständige Lehrerin die Schüler und fördert sie nicht entsprechend ihrer 108 Fähigkeiten. Vielmehr fühlt er sich überfordert und verbaler Gewalt ausgesetzt. Karstens Reaktionen auf diese Bedingungen sind zum einen aktive Schulverweigerung im Sinne von Vortäuschen von Kopf- und Bauchschmerzen, um zu Hause bleiben zu können, und das Aufsuchen von Schon- und Schutzräumen, die er sich gemeinsam mit seinem Bruder erschließt. Zum anderen entgegnet Karsten der Lehrerin ebenfalls mit verbaler Gewalt. Diese Umstände führen insgesamt zu einem Schwinden von Karstens Interesse an einem regelmäßigen Schulbesuch bis hin zu einer Steigerung des Schwänzens. Hier zeigt sich, dass Karsten die Strategien nutzt, die er bereits im Kindergarten anwandte. Dass die Strategien, welche Karsten für die ihn belastenden Bedingungen wählt, sowie die Reaktionen seines Umfeldes bezüglich seiner Handlungen zu einer Verfestigung seines Versagensprozess führen, zeigt sich durch das Auftreten des nächsten Indikators, welcher das Sitzenbleiben in der 5. Klasse darstellt. Bevor Karsten zum zweiten Mal die 5. Klasse antritt, wechselt seine Mutter die Arbeitsstelle. Damit verbunden ist ein Umzug nach Bayern, welches bei Karsten eine problematische, schulische Konstellation hervorruft. Hier werden Schwierigkeiten deutlich, wobei er zum einen sein ungenügendes Verständnis von Unterrichtsinhalten in Verbindung mit dem bayrischen Dialekt bringt. Zum anderen wird für ihn die fehlende Integration in der neuen Schule ein Thema. Die unzureichende Integration hat zur Folge, dass er Anschlussprobleme mit den Kindern und Jugendlichen seiner neuen Schule hat, welche in Mobbing übergehen. In diesem Zusammenhang kommt sein Bedauern über den Verlust seiner Freunde aus der ehemaligen Schule und Umgebung zum Ausdruck. Dieses Problemgefüge bewältigt er ausschließlich mit Hilfe von verbaler und non-verbaler Gewalt gegenüber seinen Mitschülern. Diese Schule besucht Karsten für ein Jahr, da sich nach diesem ein weiterer Umzug in das Heimatdorf seiner Großmutter vollzieht. Dementsprechend wechselt Karsten wiederum die Schule. Hier tritt ein weiterer Versagensindikator zum Vorschein, denn er besucht ab der 6. Klasse eine Lernbehindertenschule. Da Karsten seine Großmutter öfter in den Ferien besucht hatte, konnte er bereits im Vorfeld Kontakte schließen und kennt demnach bereits einige Jugendliche in seiner neuen Schule. In diesem Zusammenhang hebt er in seinen Schilderungen seine Kontaktfreudigkeit und seine Fähigkeit Freundschaften zu pflegen hervor, denn diese ermöglichen ihm einen guten Einstieg in die neue Schule. Jedoch ist dieser eine erfolgreiche Absolvierung der 6. Klasse nicht ausreichend. Karsten scheitert an den schulischen Anforderungen, so dass hier ein weiterer Schulversagensindikator eintritt. Die Umstände, die dazu führen, sind komplex und stellen sich wie folgt dar: Er pflegt Beziehungen zu 109 Mitschülern, die aktionistische Schulverweigerung betreiben. Diese Verhaltensweisen übernimmt Karsten, welches zur Folge hat, dass er dem Unterrichtsgeschehen nicht mehr ausreichend folgen kann. Seinen Höhepunkt findet Karstens Verhalten in einer handgreiflichen Auseinandersetzung mit einem Lehrer, woraufhin er zeitweilig der Schule verwiesen wird. Der Schulverweis stellt für ihn eine ungerechte Behandlung dar, welche er innerhalb seiner Peer zum Thema macht. Allerdings stellt ihm seine Peer keine produktiven Strategien zur Verfügung, um die schulischen Probleme zu lösen. Jedoch erfährt er hier mittels gemeinsamer Aktivitäten Ablenkung. In Karstens Fall lässt sich vermuten, dass die gemeinsamen Hobbys zum Aggressionsabbau beitragen und weitere Probleme verhindern. Die angewandten Strategien und erschlossenen Ressourcen tragen nicht zu einer Normalisierung der Schulkarriere bei, sondern erzeugen Folgeprobleme, die er im Peerbereich bewältigt. Nicht nur die oben aufgeführten Interaktionen mit Mitschülern und Lehrern beeinträchtigen seine schulischen Leistungen negativ. Auch seine LRS sowie das im 6. Schuljahr diagnostizierte Hyperaktivitätssyndrom führen zu einer nicht ausreichenden Aufnahme der Unterrichtsinhalte. Karsten bekommt daraufhin sowohl eine Therapie, als auch eine regelmäßige Tabletteneinnahme verordnet, woraufhin zwei Jahre kein Indikator eintritt. Nach zwei Jahren verweigert er diese Form der Intervention, was er mit seiner Familie im Vorfeld bespricht. Damit bewältigt er die, für ihn aus den Interventionsmaßnahmen erwachsenen, Belastungen mit Hilfe von familiären Ressourcen, die nicht zur Bewältigung schulischer Probleme beitragen. Innerhalb der 6. Klasse wechselt Karsten auf eine andere Schule, in welcher er wiederum in eine Klasse mit aktionistischen Schulverweigerern kommt. Zudem vollzieht sich in der 8. Klasse ein Lehrerwechsel, der sich für ihn als problematisch herausstellt. Die neue Lehrerin vermittelt Karsten das Gefühl von Minderwertigkeit, indem sie leistungsstärkere Schüler hervorhebt. Zunächst steht er diesen Etikettierungen gleichgültig gegenüber, jedoch nimmt sich Karsten ihnen im Laufe der Zeit mehr und mehr an. Letztendlich erfährt er durch die Lehrerin erneut eine Stigmatisierung und greift auf die bereits abgelegte Strategie des Schwänzens zurück. Innerhalb der Unterrichtszeit verbringt er seine neu gewonnene Freizeit mit seinen Freunden oder nutzt den Fernseher, um sich abzulenken. Möglichkeiten sich innerhalb der Schule einen Ansprechpartner zu suchen, um über diese Bedingungen zu sprechen, sieht Karsten nicht. Anhand dessen wird deutlich, dass Karsten im Lebensbereich Schule weder Strategien noch Ressourcen besitzt, um mit dort auftretenden Problemen produktiv umzugehen. 110 Es treten andere Interessen in den Vordergrund, welche von Karstens Mutter gefördert werden. Sie schenkt Karsten eine Garage, um ihn und seinen Freunden Entfaltungsmöglichkeiten für ihre gemeinsamen Hobbys zu geben. Somit hat Karsten die Möglichkeit mit Hilfe seiner Mutter schulische Probleme durch Ablenkung zu bewältigen. In dieser Hinsicht stellt seine Mutter eine soziale Ressource dar, welche allerdings im Hinblick auf seine Versagenskarriere keine Unterstützungsleistungen einbringt. Dieses zeigt sich auch anhand von anderen Aspekten, wie z.B. das fehlende Verständnis Karstens Mutter gegenüber seine negativen Lehrererfahrungen, den ungenügenden Kontakten zwischen ihr und seinen Lehrern und der nicht ausreichenden Unterstützung hinsichtlich seiner Hausaufgaben. Karsten hat die aktive Auseinandersetzung mit seiner Mutter bezüglich der Probleme mit seiner Erzieherin im Kindergarten gesucht. Hierbei waren keine Ergebnisse nachvollziehbar. Dies lässt vermuten, dass diese Strategie fehlgeschlagen ist und damit diese Form der Bewältigung in den Hintergrund getreten ist oder in anderen Zusammenhängen, wie den schulischen, ganz aufgegeben wurde. Hingegen wird deutlich, dass er die Coping-Strategie Verweigerung nach und nach in seinem Handlungsrepertoire verankert hat. Mit dem Zeitverlauf zeichnet sich ab, dass Karsten einen großen Teil seiner Zeit vermehrt in Peeraktivitäten investiert. Mit der weiteren Verfolgung dieser Coping-Strategien, vernachlässigt er seine schulischen Aufgaben massiv und kann diesen nicht mehr gerecht werden. Somit wird deutlich, dass die gemeinsame Zeit mit der Peer einerseits sein Wohlbefinden steigert, andererseits keine produktiven Lösungsansätze bezüglich seiner schulischen Probleme bereitstellt. Dementsprechend tritt ein nächster Indikator für den Schulversagensprozess hervor, welches für Karsten die Wiederholung der 8. Klasse bedeutet. Durch zusätzliche Informationen nach dem Interview wurde in Erfahrung gebracht, dass Karsten aufgrund eines außerschulischen Vorfalls, innerhalb der 8. Klasse, einen Schulverweis erhielt. Dementsprechend tritt er aus dem regulären Schulsystem aus. Die Beziehungen, die er im außerschulischen Bereich pflegt und für ihn im Laufe der Zeit immer wichtiger werden, haben nun einen großen Teil seines Lebensraumes eingenommen. Er übernimmt, wie im schulischen Bereich, das Verhalten seiner Freunde und wird kriminell. Durch die Reaktionen seines Umfeldes wird er auch als solches etikettiert. Dieses hat in seinem Fall zur Folge, dass er die Schule verlassen muss. Eine Belastung stellt dies für Karsten allerdings nicht dar, da er nun sein gesamtes Leben auf den Bereich Peer konzentrieren kann. Daran wird ersichtlich, dass diese Coping-Strategien weder für seine Schullaufbahn noch für seine Biographie im Gesamten produktiv sind. Zum einen ist er nun vorbestraft und in eine kriminelle Karriere hinein geglitten. Zum anderen verlässt er das 111 Schulsystem ohne Schulabschluss, welches den letztmöglichen Indikator für Schulversagen darstellt. Hier wird deutlich wie sich seine Probleme beginnen zu überlagern und dies über die Lebensbereiche hinweg. Aufgrund fehlender Ressourcen in den Bereichen Schule und Familie wird ein Bereich gewählt, welcher durch unproduktive Strategien in den Vordergrund tritt. Im Anschluss an den Schulverweis besucht Karsten ein halbes Jahr eine Klasse die ihn auf das Berufsleben vorbereiten soll. Dass Karsten zunächst seine bereits internalisierten CopingStrategien in dieser Klasse weiterführt, ist durch das Verhalten der Lehrer begründet. Diese zeigen weder Interesse an den Schülern, noch sind pädagogische Arbeitsweisen mit den Schülern nachvollziehbar. Auf den Vorschlag einer Lehrkraft hin absolviert Karsten ein 6wöchiges Praktikum. Innerhalb dieser Praktikumszeit erfährt er Annerkennung und Freude durch seine geleistete Arbeit. Nach der Absolvierung dieses Praktikums bleibt er noch zwei Monate zu Hause. Danach wird ihm von der ARGE ein Angebot unterbreitet, welches ihm die Möglichkeit eröffnet, seinen Hauptschulabschluss innerhalb einer Maßnahme nachzuholen. Diese geht nach dem Prinzip von alternativen Unterrichts- und Lernformen vor und knüpft dementsprechend an Karstens Vorstellungen von Schule an. Die im Praktikum gesammelten Erfahrungen von Annerkennung und Freude an der Arbeit ermöglichen ihm wieder einen Zugang zum schulischen Bereich und damit eine Chance seine Schulkarriere wieder aufzunehmen. 3.2.1.3 Prozessverlauf Michaela Michaela führt in ihren Schilderungen keine Erfahrungen aus ihrer Kindergartenzeit an. Zeitlich gesehen beginnt sie mit Erlebnissen aus ihrer Grundschulzeit. In der Primarstufe macht sie keine Negativerfahrungen, sondern pflegt viele Freundschaften und erhält für ihre schulischen Leistungen gute Noten. Mit dem Wechsel in die Sekundarstufe erfährt sie eine Wendung. Ihr Notenspiegel verschlechtert sich rapide. Zum einen ist dies auf die erhöhten Leistungsanforderungen zurückzuführen, denen sie nicht nachkommen kann. Zum anderen beginnt für sie mit der 5. Klasse ein Leidensweg, welcher sich von da an durch ihre gesamte Schulbiographie zieht. Sie ist wiederholt Übergriffen seitens ihrer Mitschüler ausgesetzt, welche sie in Form von verbaler und körperlicher Gewalt erfährt. Diesen Mobbingübergriffen entgegnet sie zunächst, indem sie sich verbal mit ihren Mitschülern auseinandersetzt. Als es trotz dessen zu Gewaltübergriffen auf ihre Person kommt, versucht sie sich soziale Unterstützung zu holen, indem sie Lehrer aufsucht und ihnen von den Übergriffen berichtet. Durch das Verhalten der Lehrer verschlimmert sich Michaelas Situation, denn entweder reagieren sie zu ihrem Nachteil oder gar nicht. Durch die Übergriffe 112 seitens ihrer Mitschüler und das unproduktive Lehrerverhalten entwickelt Michaela Ängste gegenüber ihren Mitschülern. Diesen Belastungskontext beginnt Michaela mit Verweigerung zu bewältigen. Um die Angst und dem damit verbundenen permanenten Stress zu verringern, sucht sie zunächst mit ihrer Schulfreundin Schon- und Schutzräume innerhalb der Schule auf. Da sie diese aufgrund von Schulregeln nicht immer in Anspruch nehmen kann, beginnt sie sich auch außerhalb der Schule Räume des Rückzuges zu suchen. Sowohl das Nichtnachkommen hinsichtlich der schulischen Leistungsanforderungen, als auch der Belastungskontext bezüglich ihrer Mitschüler veranlassen Michaela ihre Coping-Strategie Verweigerung nach und nach verstärkt durchzusetzen. Dass diese Strategie sich unproduktiv auf ihre Schulkarriere auswirkt, zeigt sich am Auftreten eines Indikators für Schulversagen. Dieser stellt die Verschlechterung ihrer Zensuren ab der 5. Klasse dar. Von der 5. bis zur 7. Kasse fühlt sich Michaela nicht nur innerhalb der Schule allein, sondern ihr fehlt es auch außerhalb der Schule an produktiven Ansprechpartnern. Damit hat sie niemanden der ihr Lösungsstrategien für die schulischen Probleme aufzeigen könnte. Innerhalb ihrer Familie findet sie weder die nötige Ruhe noch die nötige Unterstützung, um ihre schulischen Leistungen zu verbessern. Insgesamt fühlt sie sich von ihrer Mutter vernachlässigt und hinter ihren Geschwistern zurückgesetzt. Lediglich die neue Freundin von ihrem Vater kommt für Gespräche in Frage. Mit ihr kann sich Michaela über Probleme mit ihrer Mutter und ihren Mobbingerfahrungen austauschen. Diese Form der Bewältigung hilft ihr, ihr Wohlbefinden wiederherzustellen. Für andere familiäre Belastungen konnten keine Coping-Strategien identifiziert werden, welches darauf schließen lässt, dass sich Probleme beginnen zu überlagern und für Michaela mit der Zeit immer schwerer zu fassen und dementsprechend auch schwerer zu bewältigen sind. Deutlich wird, dass Michaela ihre Belastungen im familiären Alltag dadurch nicht ausreichend bewältigen kann und somit Konsequenzen in anderen Lebensbereichen entstehen bzw. Belastungen in anderen Bereichen nähren. Beispielsweise wirkt sich die nicht gegebene, nötige Ruhe für die Hausaufgabenerledigung negative auf den schulischen Bereich aus. In ihrer Schulfreundin findet sie eine Ressource, die sie in schwierigen Situationen ablenkt. Allerdings wenden sie beide Ablenkung und Vermeidung in Form von Schulverweigerung an und verstärken damit das Problem, den schulischen Anforderungen gerecht zu werden. Ebenso fungieren ihre Freunde außerhalb der Schule als soziale Ressourcen, da sie Michaela bezüglich ihrer Probleme in anderen Lebensbereichen (Familie, Schule) mit Hilfe von gemeinsamen Aktivitäten ablenken. Im Allgemeinen geht sie aber damit weder schulische noch familiäre Probleme produktiv an. In diesem Sinne bleiben die ursprünglichen 113 Belastungen bestehen und werden durch weitere Belastungen ergänzt, die aus den unproduktiven Coping-Strategien hervorgehen. Aus diesem Zusammenhang heraus tritt in der 7. Klasse ein weiterer Indikator von Schulversagen zum Vorschein - das Sitzenbleiben. Damit wird die Verfestigung des Schulversagensprozesses deutlich. Mit der Wiederholung der 7. Klasse erfährt Michaela im familiären und im schulischen Kontext keine positiven Veränderungen. Im innerschulischen Bereich bleibt sowohl die Mobbingproblematik als auch das darauf bezogene Verhalten der Lehrer bestehen. Ab der 7. Klasse tritt eine Schulsozialarbeiterin in diesen Lebensbereich ein, welche sich Michaela jedoch nicht als Ressource erschließen kann. Allgemein wird innerhalb der Schule kommuniziert, dass Kinder und Jugendliche die Schulsozialarbeiterin nur aufsuchen, wenn diese den Unterricht stören. Da sich Michaela nicht zu den störenden Kindern zählt, bleibt ihr diese Ressource verschlossen. Zudem tritt der Umstand hinzu, dass ihre einzige Schulfreundin die Schule verlässt, woraufhin Michaela das Schwänzen allerdings nicht aufgibt. Aus der stetigen Schulverweigerung erfolgen Unterrichtsversäumnisse, die sie nicht ausreichend aufarbeiten kann. Damit kommt sie den für sie ohnehin zu hohen Leistungsanforderungen weiterhin nicht nach. In diesem Zusammenhang üben Michaelas Lehrer ihr gegenüber einen so hohen Druck aus, dass sie sich immer mehr zurückzieht. Die daraus erwachsene Lernunlust zeichnet sich zum einen durch passive Schulverweigerung aus. Zum anderen wird anhand der Steigerung des Schwänzens deutlich, dass sie die Schulverweigerung als ein Bewältigungsmuster internalisiert hat und sie sich vermehrt dem schulischen Bereich entzieht. Den Zeitverlauf betrachtend wird deutlich, dass im Hinblick auf Belastungen, die sich mit anderen Belastungen überlagern, von Michaela mit immer weniger Bewältigungsstrategien begegnet werden. Im Allgemeinen tritt für die Gesamtsituation an der Schule die Bewältigungsstrategie „Vermeidung“ hervor. Diese Form der Bewältigung scheitert, da sie ihre Probleme nicht mit Hilfe dieser Strategie kompensieren kann und sich nach den überstandenen Situationen wieder gleichen oder ähnlichen Belastungen gegenüberstehen sieht. Am Ende der 7. Klasse ist anhand ihres Notenspiegels nachzuvollziehen, dass sie mit ihren schulischen Leistungen weiterhin hinter den durchschnittlichen Erwartungen ihrer Klassenstufe zurückbleibt. Trotz der sich abzeichnenden Verfestigung des Schulversagensprozesses wird Michaela in die 8. Klasse versetzt. Die schwindende allgemeine Handlungsfähigkeit Michaelas veranlasst ihre Mutter sie in einer Tagesklinik anzumelden. Hier erschließt sie sich eine Ressource in Form einer Psychologin. Der therapeutischen Maßnahme stimmt Michaela zu und nimmt regelmäßig an den Sitzungen teil. 114 Durch diese Interventionsmaßnahme werden ihr Handlungsstrategien bereitgestellt, welche sich auf familiäre und schulische Belastungen beziehen. Innerhalb der Therapie sucht Michaela gemeinsam mit der Ärztin und ihrer Familie nach Bewältigungsstrategien die nachhaltig ihre belastende Situation positiv verändern können. Ein Umzug zu ihren Vater und die vermehrte Investition in die Beziehung zu ihrer Mutter, in Form von gemeinsamen Aktivitäten, stellen sich hierbei als mögliche Coping-Strategien heraus. Dadurch erhofft sich Michaela die Ruhe und Aufmerksamkeit zu erhalten, die sie sowohl für die Steigerung ihres Wohlbefindens, als auch für die Steigerung ihrer Schulleistungen benötigt. Die für Michaela einschneidendste Bewältigungsstrategie im Bezug auf die schulischen Belastungen stellt der zum Zeitpunkt des Interviews geplante Wechsel der Schulform dar. In diesem Zusammenhang spricht sie sogar von einem „Neustart“ (Interview 9, Z. 467). Einerseits impliziert diese Strategie Meidung. Andererseits versucht sie aktiv den schulischen Belastungen entgegenzuwirken. Sie möchte eine Veränderung bzw. Verbesserung ihrer Situation hervorrufen, um die angestrebte Absolvierung des Haupt- und Realschulabschlusses zu erreichen. Vermutlich kann ihr geplanter Schulwechsel diesen gewachsenen Belastungskomplex nur teilweise lösen. Demnach wird ihr durch die Therapie ein Angebot zu Teil, welches es ihr ermöglicht, aus der problembehafteten Gesamtsituation auszusteigen und wieder eine aktive Rolle, im Sinne einer Bewältigung, anzunehmen. Deutlich wird, dass die Intervention an beiden Problembereichen ansetzt, in denen für sie Schwierigkeiten erwachsen sind – Familie und Schule. Bislang kann hier lediglich von einer ihr eröffneten Perspektive gesprochen werden, die sie für sich umsetzen muss. 3.2.1.4 Prozessverlauf Diana Diana schildert keine Erfahrungen aus dem Kindergarten. Sie beginnt erst ab ihrer Grundschulzeit zu berichten. Hier schildert sie allerdings keine schulbezogenen Erlebnisse, sondern Erfahrungen, die sie mit ihrem Stiefvater gesammelt hat. Durch diesen erfährt sie verbale und körperliche Gewalt. Aufgrund dessen sucht sie mehrfach die Flucht und bleibt ihrem zu Hause über die Nacht fern. In diesen Zeiträumen verbringt sie ihre Zeit mit Freunden, die sich überwiegend im jungen Erwachsenenalter befinden. Diana sucht sich außerhalb des familiären Lebensbereiches Menschen, die ihr Wohlbefinden wiederherstellen und bei denen sie Schutz erfährt. Mit dem zwölften Lebensjahr beginnt sie vermehrt dem Elternhaus fernzubleiben, welches oftmals mit nächtlichen Polizeiaufgriffen endet. Nachdem 115 ihre Eltern erklären, dass sie sie nicht mehr aufnehmen, wird sie von der Polizei ins Heim überwiesen. Diana fühlt sich sowohl durch die Erfahrungen mit ihrem Stiefvater, als auch durch die Entscheidung der Mutter für ihren Stiefvater belastet. Trotz der Vernachlässigung seitens ihrer Mutter versucht sie, den Kontakt zu dieser aufrecht zu erhalten. Deutlich wird, dass Diana im familiären Bereich keine Ressourcen hat, die ihr Strategien bereitstellen, welche sich positiv auf ihre Lebensumstände auswirken könnten. Der Umzug ins Heim geht mit einem Orts- und Schulwechsel einher. Zum einen verliert Diana hierdurch ihre Freunde im außerschulischen Bereich und dementsprechend Personen, die sie sich erschlossen hat, um ihr Wohlbefinden wiederherzustellen. Zum anderen stellt sich der Schulwechsel für Diana ebenfalls als schwierig heraus, da sie ein halbes Jahr braucht, um sich in die Klasse zu integrieren. Hinzu treten Probleme mit den schulischen Anforderungen, welchen sie nicht nachkommt. Innerhalb des Unterrichts beginnt sie mit aktionistischer Schulverweigerung, da sie die geschlossenen Sozialkontakte aufrechterhalten will und nicht als „Streber“ (Interview 3, Z. 619) bezeichnet werden möchte. Aus dem gleichen Grund beginnt sie mit ihren Schulfreunden zu schwänzen. Aufgrund der erfahrenen Ablehnung durch ihre Mutter ist das Aufrechterhalten sozialer Beziehungen für Diana besonders wichtig. Dass diese Coping-Strategien ihr Wohlbefinden nur in der Situation wieder herstellen und für ihre schulischen Erfolge kontraproduktiv sind, zeigt sich am Auftreten des ersten Indikators für Schulversagen, der Verschlechterung ihrer Noten. Die Hauptbewältigungsmuster dieses Problemkomplexes, welche hier Resignation und vermeidende Schulverweigerung darstellen, werden auch in den folgenden zwei Jahren nicht aufgebrochen. Im weiteren Verlauf kann sich Diana innerhalb des Heims eine Betreuerin als soziale Ressource erschließen. Dieser kann sie sich anvertrauen. Ferner erhält sie durch sie schulische Unterstützung, wie beispielsweise bei der Hausaufgabenerledigung. Phasenweise versucht sie mit Hilfe dieser Unterstützung ihre schulischen Leistungen zu verbessern, scheitert allerdings wieder an ihrer Angst vor Ablehnung. Wenn Probleme und Fragen auftauchen, traut sich Diana nicht, die Lehrer um Unterstützung zu bitten, da sie sich weder vor ihnen noch vor ihren Mitschülern blamieren möchte. Hieran wird deutlich, dass sie ihre Lehrer nicht als Ansprechpartner sieht und sich diese dementsprechend nicht als Ressourcen erschließen kann. Hinzu treten wiederum außerschulische Probleme, welche durch den Heimaufenthalt verursacht werden. Zum einen fühlt sich Diana durch die Regeln des Heims ungerecht behandelt. Zum anderen hat sie mit Mobbingübergriffen von Kindern und Jugendlichen aus der Nachbarschaft zu kämpfen, welche sich direkt an ihrem Heim treffen und dort ihre 116 Freizeit miteinander verbringen. Damit hat sie auch im Peer-Bereich keine Ressourcen, die sie nutzen könnte, um ihr Wohlbefinden wiederherzustellen und eine Normalisierung ihrer schulischen Situation herbeizuführen. Ihre Konzentration liegt hauptsächlich auf der Bewältigung der Angst vor Ablehnung im schulischen sowie im außerschulischen Bereich, so dass sie die neu erschlossene Ressource in Form der Heimbetreuerin nicht ausreichend produktiv auf die schulischen Probleme anwendet. Die Auswirkungen dieser Gesamtsituation auf ihre Schulkarriere zeigen sich wiederum in Dianas störendem Verhalten und ihrer unentschuldigten Abwesenheit vom Unterricht, welches die nächsten Indikatoren von Schulversagen nach sich zieht. Sie bleibt in der Sekundarstufe mehrmals sitzen, wobei aus dem Interview die genaue Anzahl der Klassenwiederholungen nicht hervorgeht. Mit der 7. Klasse verlässt sie die Schule ohne Abschluss. Anschließend besucht sie ein Vorbereitungsjahr auf einer Berufsschule, welches sie aufgrund eines Kuraufenthaltes allerdings nicht beendet. Daraufhin beginnt sie eine Lehre als Köchin, welche sie abermals nicht abschließt. Innerhalb ihrer Lehrzeit erreicht sie das 18. Lebensjahr und hat somit die Möglichkeit ihren eigenen Haushalt zu führen. Mit ihrer eigenen Wohnung kommen auch neue Probleme. Sie gerät in einen unproduktiven Freundeskreis und wird drogenabhängig. Dies zieht wiederum finanzielle Schwierigkeiten nach sich. Diana ist mit der Situation, eigenständig zu leben, überfordert und kann daher die Arbeit, welche die Berufsschule mit sich bringt, nicht bewältigen. Zudem entwickelt sie eine Unlust bezüglich dieser Aufgaben und greift auf die Coping-Strategie Schwänzen zurück, welche bei ihr bereits in der Schulzeit zur Anwendung kam. Mit dem Abbruch ihrer Lehre tritt sie aus dem Erwerbsleben aus. Ohne eine schulische und berufliche Qualifikation und ohne soziale Unterstützungsressourcen, wie z.B. Eltern, Freunde oder andere Ansprechpartner, zieht sie sich immer mehr nach innen zurück. Dieser Rückzug ist gekennzeichnet durch Drogen-, Zigaretten- und Telefonkartenabhängigkeit, Esssucht und einem 2-jährigen Austritt aus dem Erwerbsleben. Am Ende dieses Zeitraumes steht eine Phase, die stark durch Geldnöte geprägt ist, die Diana glaubt mit Prostitution lösen zu können. Mit diesen Erfahrungen lernt sie sich durchzusetzen sowie ihre eigene Person zu akzeptieren und schließt aufgrund dieser Erlebnisse mit ihrer alten Lebensweise ab. Indem sie sich selbst als personelle Ressource erschließt, schafft sie es ihre Schulden abzubezahlen und kümmert sich selbständig erfolgreich um eine Interventionsmaßnahme, welche es ihr ermöglicht ihren Hauptschulabschluss nachzuholen. Des Weiteren sucht sie in problematischen Situationen mit 117 Menschen, die für sie von Bedeutung sind, die aktive Auseinandersetzung mit diesen. Hierbei kann sie sich Freunde als Ressource erschließen und auch wieder einen besseren Kontakt zu ihrer Mutter herstellen. Diana entfaltet aufgrund ihrer problematischen Lage personelle Ressourcen aus und verfolgt ihren Lebensweg sowohl in privater, als auch in schulischer bzw. beruflicher Hinsicht stringent. Mit Hilfe ihrer Zielstrebigkeit gelingt es ihr, den schulischen Bereich wieder für sich zu erschließen und regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Auf ihrer neuen Schule, die nach dem Konzept des produktiven Lernens vorgeht, kann sie sich nun ihre Lehrerinnen im Bezug auf Probleme erschließen. So schafft sie es den schulischen Anforderungen gerecht zu werden. Mit dieser neuen Situation bildet sie neue Bewältigungsmuster aus, welche Bewältigungen, die nach innen gerichtet sind, nahezu vernachlässigen, und eher Formen der aktiven Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt implizieren. Der starke Wille, ein „geregeltes Leben“ (ebd., Z. 1000) zu führen, welches für sie bedeutet, einen Beruf auszuüben und eine Familie zu gründen, verhilft ihr dazu ihren Weg weiter zu verfolgen. 3.2.1.5 Prozessverlauf Jörg Mit der erhaltenen Grundschulempfehlung für den Besuch des Gymnasiums wechselt Jörg mit dem Übergang von der Primar- in die Sekundarschule auf ein solches über. Den Übergang wertet er als positiv, da der Klassenverband aus der Grundschule größtenteils zusammenbleibt. Jedoch zeichnen sich ab der 6. Klasse bei ihm Belastungen im Leistungsbereich ab, die vor allem mit der hohen Qualität und Quantität der gymnasialen Leistungsanforderungen verbunden sind. Insbesondere die an ihn gestellten Leistungserwartungen sowie die Fülle der Hausaufgaben und Leistungskontrollen empfindet er als umfangreich. Dadurch fühlt er sich in seiner Freizeit stark eingeschränkt. Zwar bemüht er sich anfangs noch mitzuhalten, reagiert aber auf die zunehmende Überforderung bald mit Unlust. Dies hat zur Folge, dass er Hausaufgaben ignoriert und das Lernen einstellt. Durch diese Coping-Strategien resigniert er im häuslichen Bereich vor den schulischen Leistungsanforderungen. Dies wirkt sich auf den Problemkomplex im schulischen Bereich aus, da er dadurch z.B. keine Hausaufgaben vorweisen kann. Im Gegensatz zum familiären resigniert er im schulischen jedoch nicht gänzlich, sondern artikuliert seine schulischen Schwierigkeiten den Lehrern gegenüber. Er teilt ihnen mit, dass er den Lernstoff nicht beherrscht und daher den Leistungsanforderungen nicht nachkommt. Zu vermuten ist, dass er damit eine Intervention bei seinen Lehrern erzielen will, um an den Ursachen der Belastung 118 zu arbeiten. Über eine erhaltene Hilfestellung durch Lehrer berichtet Jörg nicht, weshalb angenommen werden kann, dass derartige Unterstützungsleistungen ausbleiben. Demzufolge mangelt es ihm an sozialen Ressourcen im Schulalltag. Zudem fühlt er sich ab der 7. Klasse durch das Verhalten seiner Deutschlehrerin belastet. Ihr Auftreten zeichnet sich durch Inkonsequenz aus, die sich im wiederholten Zurücknehmen bereits gefällter Entscheidungen und Sanktionierungen zeigt. Auf die Widersprüchlichkeit reagieren Jörg und einige Mitschüler mit aktionistischer Schulverweigerung sowie verbaler Gewalt gegenüber der Lehrerin. Zu vermuten ist, dass es sich bei der Torpedierung des Unterrichts um Formen der „Grenzerprobung“ (THIMM 2000, S. 164) handelt. Somit bewältigt Jörg die Belastungen, die sich aus dem schulischen Kontext ergeben auch innerhalb des schulischen Lebensbereiches. Die oben genannten Coping-Strategien wirken aber dem fortschreitenden Versagen Jörgs nicht entgegen, sondern stellen unproduktive Bewältigungsformen dar, da es in der 7. Klasse zum Eintritt eines Schulversagensindikators kommt - ein schlechter Notenspiegel. Als sich zum Ende der 7. Klasse abzeichnet, dass er aufgrund dessen das Schuljahr wiederholen müsste, reagieren seine Eltern. Sie unterbreiten ihm den Vorschlag, auf die Realschule zu wechseln, um dem Sitzenbleiben zu entgehen. Jörg stimmt diesem Plan zu. In dieser Situation erhält Jörg demnach familiale Unterstützung durch seine Eltern. Da Jörg in seinen Schilderungen nichts über eine zuvor erhaltene familiale Unterstützung erzählt, kann vermutet werden, dass seine Eltern durch die Schule über Jörgs mögliche Nichtversetzung unterrichtet wurden und daraufhin einschreiten. Hieran wird deutlich, dass die Intervention durch die Eltern in der Abwendung der Klassenwiederholung lag und präventive Unterstützung in Bezug auf seine Schulschwierigkeiten von ihrer Seite her wahrscheinlich ausblieben. Jörg wechselt mit dem Ende der 7. Klasse auf die Realschule. Der Problemkomplex, der im Zurückbleiben hinter den durchschnittlichen Leistungserwartungen und dem angespannten Verhältnis zu seiner Deutschlehrerin begründet liegt, löst sich damit erst durch das Verlassen der Schule. Mit dem Übergang auf die Sekundarschule verliert Jörg seine bisherigen schulischen Sozialkontakte. Der Schulwechsel stellt für ihn eine unsichere Situation dar, da er noch nicht abschätzen kann, ob er auf der neuen Schule wieder Freunde finden wird. Diese Angst beeinflusst er, indem er sich einredet, dass er aufgrund seiner Kontaktfähigkeit wieder schnell Freunde finden wird. Indem er also auf sich selbst vertraut, erschließt er sich selbst als Ressource. Diese Einstellung hatte ihm bereits bei einem Schulwechsel im 1. Schuljahr geholfen, der in einem Umzug begründet lag. Wie schon damals, kann sich Jörg auch jetzt gut 119 in die neue Klasse integrieren. Einige Schüler kennt er aus der Grundschulzeit, weswegen er an diese Sozialkontakte anknüpft. Er erschließt sich damit soziale Ressourcen, die ihm das Einleben in die neue Schule erleichtern. Hieran wird ersichtlich, dass Jörg den Verlust oder Mangel an sozialen Ressourcen zu kompensieren versucht, indem er soziale Ersatzressourcen nutzt. Diese Coping-Strategie nutzt er aber nicht nur im schulischen Kontext, sondern auch im Bezug auf familialen Ressourcenmangel. Nach der Scheidung seiner Eltern, die noch vor seiner Einschulung lag, fühlte er sich von seinem Vater vernachlässigt, da dieser wenig Zeit für ihn hatte. Damals war er sehr wütend und wusste nicht, wie er dies bewältigen sollte. Im Laufe der Zeit hat er dies durch das Erschließen von Ersatzressourcen, gelernt zu bewältigen. Heute verabredet er sich daher mit Freunden, wenn sein Vater keine Zeit hat. Deutlich wird, dass er damit die familiale Vernachlässigung durch das Erschließen von Ersatzressourcen im Peerbereich bewältigt. Innerhalb seiner Peergroup befinden sich auch einige Mitschüler aus der neuen Schule. Mit drei Kindern aus seiner Klasse ist sehr eng befreundet. Diese stellen nicht nur Gesprächspartner für ihn dar, sondern unterstützen ihn auch im Bezug auf Hausaufgaben und Lernen. Damit erschließt sich Jörg auch soziale Ressourcen aus seiner Peergroup, die ihn bei der Bewältigung schulischer Lerninhalte unterstützen. Weitere Unterstützung erhält er aber auch durch seine Mutter. Als er in der 8. Klasse freiwillig eine Collage anfertigt, hilft diese ihm. Über ihre Mitwirkung ist er erleichtert, da er dadurch die Aufgabe nicht alleine bewältigen muss. Zu vermuten ist, dass der Wechsel des Schultyps nicht nur zu einer Veränderung von Jörgs Lernverhalten geführt, sondern auch den Eltern die Augen geöffnet hat ihren Sohn im Bezug auf Schule stärker zu unterstützen. Im Allgemeinen hat das Überwechseln auf die Sekundarschule zu einer Besserung seiner Situation geführt. Er erhält sowohl von Freunden als auch von Seiten der Familie Unterstützung und nimmt diese auch an. Innerhalb des schulischen Kontexts treten aber wieder Konflikte mit Lehrern auf. Er hat sowohl Probleme mit Lehrern, die sich nicht durchsetzen können und widersprüchlich sind, als auch mit Lehrern, die pedantisch sind und ungerechtfertigt sanktionieren. Auf dieses Lehrerverhalten reagiert er, wie bereits im Gymnasium, mit der Torpedierung des Unterrichtsablaufs, woraus folgt, dass er aktiv den Unterricht verweigert und sich lieber mit anderen Dingen beschäftigt. Zu vermuten ist, dass er dadurch schulische Lerninhalte und Unterrichtsstoff verpasst, was sich negativ auf seine Leistungen auswirken kann. Inwieweit dies in seinem Fall auch zutrifft, bleibt aber zum jetzigen Zeitpunkt noch offen. 120 3.2.2 Kontrastierender Fallvergleich der verschiedenen Prozessverläufe Nach der Rekonstruktion der jeweiligen Schulversagensprozesse wurden diese im weiteren Verlauf miteinander kontrastiert. Dabei war es wichtig sowohl die Prozessverläufe, als auch die an der Konstituierung der Versagensprozesse beteiligten sozialstrukturellen Bedingungen sowie die von den Kindern angewandten Coping-Strategien zu vergleichen. Durch dieses Vorgehen sollte zum einen herausgefiltert werden, welche Unterschiede die verschiedenen Schulversagensprozesse aufweisen. Zum anderen sollte diese Form der Kontrastierung Ähnlichkeiten und Gemeinsamkeiten aufführen, um Aussagen über Prozessbesonderheiten und Merkmale der Herausbildung von Schulversagen treffen zu können. Um die Übersichtlichkeit beim Vergleich der fünf Fälle zu wahren, wurde folgende Darstellungsform gewählt: Zunächst werden die Fälle miteinander verglichen, die die höchste Homogenität aufweisen. Die darauf folgenden Fallvergleiche erweitern sich jeweils um ein Fallbeispiel, welches kontrastierend zu den vorherigen dargestellt wird. Vor den jeweiligen Fallvergleichen werden zusammenfassende Darstellungen des für das jeweilige Kind spezifischen Schulversagensprozesses aufgeführt. Abschließend erfolgt die Aufführung der aus dem Fallvergleich gewonnenen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen im Bezug auf den Prozessverlauf des Phänomens Schulversagen. 3.2.2.1 Fallvergleich Thorsten - Karsten Thorstens frühzeitig aufgetretene Schulschwierigkeiten verfestigten sich durch einen sich aufschaukelnden Belastungskomplex aus familialer Vernachlässigung, Mobbing und Etikettierung im Schulkontext. Fehlende soziale Ressourcen im schulischen und familiären Lebensbereich sowie das Zurückgreifen auf unproduktive Coping-Strategien (aktionistische und vermeidende Schulverweigerung, Resignation) und seine passive Haltung führten zum Rückzug in den Peer-Bereich. Durch die dort angewandten unproduktiven Bewältigungsstrategien (delinquentes Verhalten) und die dabei erschlossenen sozialen Ressourcen blieb zum einen der Problemkomplex bestehen und wurde zum anderen durch neue Problemlagen verstärkt, welches zur Manifestierung schulischer und außerschulischer Belastungen führte. Diese konnten selbst durch Interventionsmaßnahmen nicht aufgebrochen werden. Im Verlauf seines Versagensprozesses wurde deutlich, dass die Aufschauklung der ungelösten Probleme in den Bereichen Schule und Familie zu einer Ausweitung der Probleme im Bereich 121 der Peer-Beziehungen führten, die auf die Schulversagenskarriere zurückstrahlten und die Kontinuität des Versagens unterstützten. Karstens Schulversagensprozess verfestigte sich durch einen sich bedingenden BelastungsBewältigungs-Komplex. Hierbei wirkten familiale Vernachlässigung und Etikettierung im Schulkontext sowie das Fehlen produktiver schulischer und familiärer Ressourcen und das Zurückgreifen auf unproduktive Coping-Strategien (aktionistische und vermeidende Schulverweigerung) zusammen. Sein resignierendes Verhalten bezüglich schulischer Kontexte führte zum Hauptbewältigungsmuster Meidung, womit sich der Peer-Bereich im Zeitverlauf als favorisierter Lebensbereich durchsetzte. Die zumindest schulbezogene Unproduktivität der dort angewandten Strategien und Ressourcen bedingten das Fortbestehen des Problemkomplexes sowie das Hervorrufen neuer Problemlagen, welches das stetige Versagen kennzeichnet. Trotz Interventionsmaßnahmen konnte dieser Bedingungskomplex nicht bewältigt werden, sondern endete im Dropout. Die Rückkehr ins Bildungssystem erfolgte aus pragmatischen Gründen. Den veränderten strukturellen Bedingungen wurden nunmehr gelassenere Coping-Strategien gegenübergesetzt. Im Verlauf seines Schulversagensprozesses wurde deutlich, dass die Aufschauklung der Belastungen in den Bereichen Schule und Familie zu einer Ausweitung der Probleme in die Peer-Beziehungen führten, die auf die Schulversagenskarriere zurückwirkten und die Kontinuität des Versagens unterstützten. Hinsichtlich der bisherigen Bildungsbiographie wurde im Zeitverlauf eine Wendung deutlich, wodurch die Kontinuität seiner Versagenskarriere durchbrochen wurde. Thorsten und Karsten wurden bereits im Kindergartenalter mit Problemen konfrontiert. Hierdurch bildeten beide Handlungsstrategien zur Bewältigung aus. Während sich Thorsten gegenüber anderen aggressiv verhielt, suchte Karsten die aktive Auseinandersetzung mit seiner Mutter. Letzteres blieb vermutlich erfolglos, da er im Folgenden den Kindergarten mied. Beide entwickelten ein Bewältigungsmuster, welches vermeidungsorientierte Handlungsweisen implizierten und jeweils in anderen Lebensbereichen zum Tragen kamen. Wie anhand der dargestellten Schulbiographien ersichtlich wurde, verankerten sie diese Muster nach und nach in ihrem Handlungsrepertoire und griffen auf diese in belastenden Problemkonstellationen zurück. In ihrer Grundschulzeit waren beide mit einer ähnlichen sozialstrukturellen Problemkonstellation konfrontiert, welche vorwiegend durch familiale Vernachlässigung, dem Nichtnachkommen schulischer Leistungsanforderungen, Schulunlust und LRS geprägt war. Den Verlauf der Primarstufe vergleichend, zeigt sich, dass Karsten und Thorsten bereits 122 in dieser ihre ersten Misserfolgserlebnisse in Form von Auftreten von Schulversagensindikatoren erfuhren. Wie zuvor Karsten im Kindergarten, versuchte Thorsten seine Schulschwierigkeiten durch seine Mutter auszugleichen. Doch auch er wurde zurückgewiesen, woraufhin er diese Coping-Strategie ebenfalls verwarf. Somit haben sowohl Thorsten als auch Karsten die Erfahrung von Zurückweisung gemacht, weswegen sie das Erschließen familialer Ressourcen im Bezug auf schulische Probleme aufgaben. Beide resignierten vor der Bewältigung schulischer Anforderungen und begannen, die Schule aktionistisch und vermeidend zu verweigern, wobei Thorsten gegenüber seinen Mitschülern und Karsten gegenüber seinen Lehrern aggressives Verhalten hervorbrachte. Diese Strategien verschlechterten ihre schulischen Leistungen. Vor dem Hintergrund ihres frühen schulischen Versagens erfuhren beide Stigmatisierungserlebnisse seitens ihrer Lehrer und Mitschüler. So wurde beispielsweise Thorsten von leistungsstarken Mitschülern abgegrenzt und Karsten exkludiert, indem er in eine spezielle LRS-Klasse versetzt wurde. Der sozialstrukturelle Hintergrund war demnach bei allen zwei durch ungenügende Aufmerksamkeit, Stigmatisierung und Ressourcenmangel im familialen und schulischen Kontext geprägt. Der sich herausgebildete Belastungskomplex führte zu einer deutlichen Verfestigung des vermeidenden Verhaltens, welches beide immer mehr aus dem problembehafteten Lebensbereich in den Peerbereich trieb. In diesem konnten sie sich ablenken und ihre Aggressionen abbauen. Das Bedingungsgefüge von sich überlagernden Belastungen und unproduktiven Strategien führte zu einer Verfestigung der Schulversagensprozesse, welches bei beiden durch das Eintreten weiterer Indikatoren ersichtlich wurde. Mit dem Übergang in die Sekundarstufe erfuhren die beiden Kinder keine Veränderung der bestehenden Problemlagen, sondern waren zudem erneut Etikettierungen, sowohl durch Lehrer und Mitschüler, als auch durch das Überwechseln in Schulformen mit geringerem Leistungsniveau, ausgesetzt. Ihr Bewältigungsverhalten war erneut durch aktionistische sowie vermeidende Schulverweigerung gekennzeichnet, wobei das Maß an Aggressivität wuchs. Die Peer, welche in beiden Fällen immer größeren Raum einnahm, stellte zudem vermehrt Strategien bereit, die nicht zu einer Normalisierung der Versagenskarriere beitrugen. Aus diesem Kontext erwuchsen neue Problemlagen, welche wiederum die nächsten Schulversagensindikatoren nach sich zogen. Im Hinblick auf den Wechsel des Schultyps besteht eine weitere Analogie hinsichtlich der sozialstrukturellen Bedingungen. Hyperaktivitätssyndrom eine Beide besuchten aufgrund Lernbehindertenschule und der LRS wurden und in des eine 123 Interventionsmaßnahme in Form einer Therapie eingegliedert, was in Thorstens Fall ein kurzzeitig verändertes Bewältigungsverhalten zur Folge hatte. Er bemühte sich und mobilisierte personelle Ressourcen, woraufhin er wieder auf die Hauptschule wechselte. Damit konnte er einen Versagensindikator beseitigen und die kontinuierliche Karriere unterbrechen, wohingegen Karsten die Lernbehindertenschule bis zu seinem Dropout besuchte. Während der Interventionsmaßnahme traten bei beiden Jugendlichen keine weiteren negativen Phänomene zu Tage. Jedoch stellte sich bei beiden sowohl die verordnete Therapie, als auch die damit verbundene Tabletteneinnahme als Belastung heraus. Nach Beendigung der Therapie vollzog sich erneut eine Leistungsverschlechterung, da sie sich wiederum den bereits aufgeführten Problemlagen gegenübersahen. Daraufhin verfielen alle zwei wieder in ihre internalisierten Coping-Strategien und bedingten damit die Verstärkung des Problemkomplexes, wodurch ein weiterer Versagensindikator zum Vorschein kam. Die verwendete Coping-Strategie Schulverweigerung führte dazu, dass die daraus gewonnene freie Zeit vermehrt in den Peer-Bereich investiert wurde. Die Ablenkung sowie der Aggressionsabbau durch die Peer trugen vermutlich zunächst zu einer Verhinderung weiterer Probleme im außerschulischen Bereich bei. Den Zeitverlauf betrachtend stellte die Peer jedoch zum einen keine Strategien für das Entgegenwirken des Schulversagensprozesses bereit. Zum anderen wurden delinquente Handlungsweisen in den Bewältigungsstrategien beider Jugendlichen sichtbar, welche Einfluss auf ihre Schulkarriere nahmen. Beide gerieten in eine kriminelle Karriere. Sie verhielten sich aggressiv, wobei dies in Karstens Fall zum Dropout führte. Bei Thorsten hatte dies einen Schulwechsel zur Folge, durch welchen er Coping-Strategien ablegte die sich bislang kontraproduktiv ausgewirkt hatten. Er gestaltete seine schulische Karriere nunmehr aktiver auf das Ziel hingerichtet den Schulabschluss zu absolvieren. Mit der Vorausgabe, dass er sich an der neuen Schule soziale Ressourcen erschließen konnte, mobilisierte er seine personellen Ressourcen noch innerhalb des regulären Schulsystems und verhinderte damit bislang ein weiteres Auftreten von Indikatoren. Für Karsten brach mit dem Totalausstieg der schulische Lebensbereich gänzlich weg, womit gleichsam der Schulversagensprozess endete. Seine Bildungsbiographie gestaltete er pragmatisch durch die Nutzung des Angebotes, welches ihm durch die ARGE eröffnet wurde. Mit Hilfe dieser Interventionsmaßnahme, Hauptschulabschlusses, mobilisierte auch in er seinem unter Fall den das Nachholen veränderten des alternativen Lernbedingungen personelle Ressourcen. 124 3.2.2.2 Fallvergleich Thorsten – Karsten - Michaela Im Verlauf von Michaelas Schulbiographie konstituierte sich eine Problemkonstellation, die durch schulbezogene Leistungsdefizite und Mobbingprobleme sowie familiale Vernachlässigung und Überforderung markiert war. Das Zusammenwirken dieser Problemlagen und das Erschließen unproduktiver Ressourcen (Stiefmutter, Schulfreundin, Lehrer) führten zum zunehmenden Schwinden der allgemeinen Handlungsfähigkeit, wodurch sich anfängliches aktiv-suchendes Coping (aktive Auseinandersetzung, Suche nach Unterstützung) in resignierendes Vermeiden (passive und vermeidende Schulverweigerung, Resignation) umkehrte. Die damit einhergehende Verfestigung des Versagensprozesses scheint mit Hilfe der Therapie eine Wendung erfahren zu können. Familiäre und schulische Problemkonstellationen und das damit aufkommende resignierende Coping bedingten das Erwachsen von Schulversagen. Die therapeutische Intervention eröffnete die Perspektive auf das Auflösen des Problemkomplexes, welches eine mögliche positive Wendung der Versagenskarriere herbeiführen kann. Der Verlauf des Schulversagensprozesses stellte sich beim Fall Michaela ähnlich dar, wie die der Fälle Thorsten und Karsten. Zwar wies Michaelas bisherige Schulbiographie eine geringe Anzahl an Schulversagensindikatoren auf, jedoch bestanden mehrere Analogien bezüglich der sozialstrukturellen Faktoren, die die Verfestigung der Versagenskarrieren bedingten. Im Hinblick auf die angewandten Coping-Strategien bestanden in den Anfängen des Schulversagens wesentliche Unterschiede, die sich aber mit dem weiteren Voranschreiten des Prozesses allmählich aufhoben. Während Karsten und Thorsten bereits in der Grundschule schlechte Noten aufwiesen, trat dieser Versagensindikator bei Michaela erst in der 5. Klasse, also mit dem Übergang in die Sekundarstufe, ein. Michaela war aber ab dieser Zeit mit ähnlichen sozialstrukturellen Problemkonstellationen konfrontiert, wie die Jungs. Auch sie kam im schulischen Bereich den an sie gestellten Leistungsanforderungen nicht ausreichend nach, fiel Mobbingübergriffen zum Opfer und erfuhr familiale Vernachlässigung und Zurückweisung. Darüber hinaus war sie durch häusliche Pflichten und Verantwortungsübernahme überfordert. Diesen Belastungskomplex versuchte sie in allen drei Lebensbereichen aktiv zu bewältigen. Im Bezug auf ihre Mobbingproblematik wandte sie sich, im Gegensatz zu Thorsten und Karsten, an potenzielle familiale Ressourcen. Hierbei konnte sie sich eine Ressource erschließen, die ihr über den Weg des kommunikativen Austauschs zu einer Steigerung des Wohlbefindens verhalf, doch erwuchsen daraus keine praktischen Lösungsstrategien. Analog zu Thorsten und Karsten blieb bezüglich der schulbezogenen Leistungsdefizite trotz aktiver 125 Suche nach Unterstützung, eine familiäre Hilfestellung aus. Darüber hinaus bemühte sie sich durch selbständiges Üben eine Leistungssteigerung herbeizuführen, welches an der Wohnsituation scheiterte. All dies wirkte sich negativ auf ihre schulischen Leistungen aus. Wie den beiden Jungs gelang es ihr auch nicht, die familiären Probleme produktiv zu bewältigen, obwohl sie im Gegensatz zu diesen eine familiäre Ansprechpartnerin hatte. Demzufolge stellten sich sowohl die familialen Ressourcen, als auch deren bereitgestellten Coping-Strategien als unproduktiv heraus, welches zur Aufschaukelung des Schulversagensprozesses beitrug. Michaelas Bemühungen die Mobbingproblematik im schulischen Lebensbereich zu bewältigen, wiesen eine prozesshafte Dynamik auf, die bei Thorstens und Karstens Bewältigungsverhalten nicht ersichtlich wurde. Während die beiden Jungs körperliche und verbale Gewalt als Lösungsstrategie wählten, versuchte Michaela den Konflikt zunächst verbal zu lösen. Sie antwortete also nicht, wie Thorsten und Karsten, ihren Peinigern gegenüber mit gleichem aggressiven Verhalten, sondern wählte einen gewaltfreien Weg. Als dies scheiterte, suchte sie sich Hilfe bei ihren Lehrern. Anders als Thorsten und Karsten, suchte sie also aktiv weiter nach Hilfestellungen. Durch die Reaktionen der Lehrer manifestierte sich ihre Mobbingproblematik jedoch, da Michaela sowohl durch unterlassene Hilfe als auch durch stigmatisierende Interventionsversuche in ihrer Opferrolle bestätigt wurde. Dies ließ sie passiv werden, weshalb sie die Versuche, sich aktiv um eine Verbesserung ihrer Situation zu bemühen, einstellte und vermeidungsorientiert die Schule verweigerte. Im Gegensatz zu Thorsten, der bereits von Anfang an auf diese Form der Bewältigung zurückgriff, stellte sich das Schwänzen bei Michaela also als letzten Ausweg dar. Im Bezug auf die Coping-Strategie vermeidende Schulverweigerung wird ersichtlich, dass Michaelas Zurückgreifen auf diese Form der Bewältigung stark durch eine unproduktive und mangelhafte Ressourcenlage begründet war. Konträr zu Karstens und Thorstens Verweigerungsverhalten, zog sich Michaela aber nicht direkt in ihren Peer-Bereich zurück, sondern schwänzte mit einer Mitschülerin. Auch für Michaela stellte sich das Schwänzen als ein produktiver Weg heraus, um sich wohler zu fühlen. Die Konsequenz war aber, dass der Problemkomplex bestehen blieb und sich durch weitere Belastungen, wie z.B. Schulschwierigkeiten und Schulunlust, überlagerte. Aus diesem Kontext wurde ersichtlich, dass die im schulischen Bereich verfestigte Mobbingproblematik eine Herabsenkung ihres Leistungsniveaus mit sich brachte, welches den Versagensprozess mit bedingte. Ebenso wie die beiden Jungs verfügte Michaela über Peer-Ressourcen, die für ihr Wohlbefinden wichtig waren, aber ebenso für kein Entgegenwirken des Versagensprozesses 126 sorgten, da keine Bewältigungsstrategien diesbezüglich bereitgestellt wurden. Im Unterschied zu Thorsten und Karsten führten die freizeitlichen Aktivitäten in diesem Bereich aber nicht zu einer Verstärkung ihres Problemkomplexes. Resümierend blieben, analog zu Thorsten und Karsten, familiäre und schulische Belastungen daher weitestgehend unbewältigt und führten zur Herausbildung eines Problemkomplexes, dem Michaela nur mit Lösungsstrategien entgegnen konnte, die sich negativ auf den voranschreitenden Versagensprozess auswirkten und zur Verfestigung beitrugen. Dies bildete sich durch die Wiederholung der 7. Klasse ab. Erst durch den Eintritt dieses formalen Versagensindikators wurde dem entstandenen Belastungs-Bewältigungs-Komplex eine Therapie entgegengesetzt, wobei die Initiierung von der familiären Seite erfolgte. Dies war allen drei Kindern gemein, wobei Michaela freiwillig an der Ausgestaltung der Therapie mitwirkte. Im Gegensatz zu den anderen stärkte diese Michaela in allen belastenden Lebensbereichen. Die Erarbeitung gemeinsamer Lösungsstrategien mit ihrer Familie und ihrer Ärztin führten zu einem Perspektivwechsel, der einen Schulwechsel (produktives Lernen) und den Umzug zum Vater beinhaltete. Während Thorsten und Karsten mit dem Schulwechsel sanktioniert wurden, stellte der geplante Wechsel der Schule für Michaela einen Neustart dar, der den Schulversagensprozess abwenden sollte. 3.2.2.3 Fallvergleich Thorsten – Karsten – Michaela – Diana In Dianas Fall führte der im Kindesalter erfahrene Belastungs-Bewältigungs-Komplex aus familialer Gewalt und Zurückweisung zu einem Wechsel des sozialen Umfelds. Dies zog das Wegbrechen familialer und Peer-Ressourcen, die Herausbildung neuer Problemkonstellationen (Mobbing, schulischen Anforderungen, Angst vor Ablehnung) sowie einen Ressourcenmangel in jeglichen Lebensbereichen nach sich. Die stetige Suche nach Anerkennung hatte zur Folge, dass Coping-Strategien und soziale Ressourcen vornehmlich auf die Wohlbefindenssteigerung und nicht auf den Ausgleich schulischer Leistungsdefizite zielten, woraus kontinuierliches Schulversagen erwuchs, welches mit dem Dropout endete. Das Ausschöpfen der aus einer kritischen Lebenslage erwachsenen personellen Ressourcen führte zur Rückkehr ins Bildungssystem und zur aktiveren Gestaltung der weiteren (Bildungs)Biographie. Der sich auf familiären Problemen gründende Belastungskomplex weitete sich im weiteren Verlauf der Schulbiographie durch unproduktive Coping-Strategien und fehlende Ressourcen auf alle Lebensbereiche aus. Damit ging eine Marginalisierung von Schule einher. Mit der 127 Ausbildung von Resilienz konnten Strategien entwickelt werden, die eine Bearbeitung des Problemkomplexes, ermöglichten. Im Gegensatz zu Thorsten, Karsten und Michaela erfuhr Diana familiäre Gewalt. Auf diese sozialstrukturelle Bedingung reagierte sie mit Meidung und mit Flucht in ihren Peer-Bereich. Aus ihren erfolglosen Bewältigungsversuchen sowie den weiterhin bestehenden familiären Problemen erwuchs im familiären Bereich ein Belastungs-Bewältigungs-Komplex. Mit einer Heimüberweisung fanden einerseits die familiären Gewaltübergriffe ein Ende. Andererseits ergaben sich daraus bereits im frühen Jugendalter Probleme in allen Lebensbereichen, welches im Gegensatz zu den anderen Fallbeispielen steht. Ihr sozialstruktureller Kontext war durch familiäre Vernachlässigung, dem Verlust sozialer Ressourcen in Form von Freunden, Angst vor Ablehnung, Mobbing durch Heimmitbewohner und deren Freunde sowie schulischen Problemen geprägt. Der familialen Vernachlässigung, welche allen vier Kindern gemein war, versuchte Diana, mit der Suche nach sozialer Annerkennung zu begegnen. Diese Coping-Strategie nahm innerhalb ihrer (Schul-)Biographie eine überragende Rolle ein. Im familiären Bereich hatte Diana eine Ressource zur Verfügung, ihre Heimbetreuerin. Im Gegensatz zu allen anderen Kindern stand diese Diana nicht nur zum kommunikativen Austausch bezüglich unterschiedlicher Probleme zur Verfügung, sondern stellte auch Strategien für die Bewältigung schulischer Aufgaben bereit. Allerdings konnte Diana diese Strategien innerhalb des schulischen Bereiches aus Angst vor sozialer Ablehnung nicht umsetzen. Somit kann im Gegensatz zu allen anderen drei Kindern im familiären Bereich kein Mangel an Unterstützungsressourcen festgehalten werden, sondern die Erfahrungen bezüglich der Ursprungsfamilie bedingten hier die Aufschauklung des Versagensprozesses. Im Gegensatz zu allen anderen Jugendlichen hatte Diana keinen Peer-Bereich, in den sie sich zurückziehen konnte. Daher fehlten ihr auch soziale Ressourcen, welche sie hätte nutzen können, um Belastungen in anderen Lebensbereichen zu kompensieren und damit ihr Wohlbefinden wieder herzustellen. Die Tatsache, dass sie keine Freunde hatte und darüber hinaus tätlichen Übergriffen anderer Jugendlicher ausgesetzt war, führte zudem zu Belastungen, welches die Suche nach sozialer Anerkennung noch verstärkte. Dieser Kontext stützte weiterhin den Belastungs-Bewältigungs-Komplex, welcher das Schulversagen zunehmend verfestigte. Auch im schulischen Bereich stieß Diana, ebenso wie die anderen drei Fälle, auf das Problem der für sie zu hohen Leistungsanforderungen. Wie bei Michaela trat bei Diana der erste Indikator, schlechte Noten, in der Sekundarstufe auf. Während Michaela zu diesem Zeitpunkt 128 noch um Aufmerksamkeit und Hilfe kämpfte und nicht auf die erhoffte Resonanz stieß, passte sich Diana ihren Mitschülern an und wählte dieselben unproduktiven Bewältigungsstrategien wie Thorsten und Karsten. Ihr resignierend-vermeidendes Verhalten, welches seinen Ausdruck in der Nichtauseinandersetzung mit Unterrichtsinhalten und der unterlassenen Erschließung schulischer Ressourcen fand, führte zu einer weiteren Aufschaukelung des Versagensprozesses. Die zunehmende Verfestigung wurde, wie in den vorherigen Fällen, am Eintreten weiterer Indikatoren deutlich und endete, wie bei Karsten, im Dropout. Sowohl Karsten, als auch Diana erfuhren zunächst in ihrer weiteren Bildungsbiographie keine Veränderungen ihrer sozialstrukturellen Bedingungen und griffen somit auf ihre internalisierten Bewältigungsmuster zurück, welches bei beiden zu weiterem Versagen führte. Durch diesen Umstand erfuhren beide eine Wendung. Karstens sozialstrukturelle Bedingungen wurden durch ein Angebot der ARGE positiv verändert, wodurch er sein Verhalten pragmatisch anpasste und seine Bildungsbiographie erstmals auf ein Ziel hin ausrichtete. Diana hingegen, welche zu diesem Zeitpunkt keine Ressourcen zur Verfügung hatte, reagierte mit einem Rückzug nach innen, welcher in allen Lebensbereichen zum Ausdruck kam. Dieses Bewältigungsmuster verfestigte die erfolglose Erwerbsbiographie. Aus diesem durchlebten Kontext bildete Diana Resilienz aus, wodurch sie, konträr zu Karsten, ihre personellen Ressourcen nun in allen Lebensbereichen anwandte und mithin ihre (Bildungs-) Biographie aktiv-produktiv gestaltete. 3.2.2.4 Fallvergleich Thorsten – Karsten – Michaela – Diana – Jörg Für den Fall Jörg kann zusammenfassend festgehalten werden, dass seine schulbezogenen Leistungsdefizite, die mit dem Übergang auf das Gymnasium auftraten, durch das Zusammenspiel zwischen unproduktiven Coping-Strategien (aktionistische Schulverweigerung, Resignation) und dem Ausbleiben familiärer sowie schulischer Ressourcen im Bezug auf schulischen Misserfolg kumulierten und sich verfestigten. Der Übergang auf die Realschule führte zur Abstufung der Leistungserwartungen, welches den Versuch der Abwehr weiteren Schulversagens darstellte. Damit ging sowohl eine Erweiterung der Ressourcen im familiären (Mutter) und schulischen (Mitschüler) Bereich, als auch eine Umwandlung bisher unproduktiver Coping-Strategien in produktive (kollektives Lernen) einher. Dies weist auf ein aktives Bewältigen von Schulschwierigkeiten hin. Dennoch wurden unproduktive Strategien (aktionistischer Schulverweigerung) beibehalten. Schulbezogene Leistungsdefizite wurden durch die Abstufung in eine untere Schulform abgefedert, welches eine Ressourcenerweiterung sowie produktivere Bewältigungsformen im 129 Bezug auf den Schulkontext nach sich zog. Trotzdem wurden bereits internalisierte unproduktive Coping-Strategien im schulischen Bereich fortgeführt. Die Konstituierung von Schulversagen im Fall Jörg ist ähnlich wie bei den anderen vier Fällen durch einen schleichenden Prozess markiert. Ebenso wie Michaela, aber konträr zu den anderen drei, wies seine bisherige Schulkarriere eine geringe Anzahl an Versagensindikatoren auf. Im Unterschied zu den anderen Kindern erwuchs sein Belastungs-Bewältigungs-Komplex größtenteils aufgrund sozialstruktureller Bedingungen im schulischen Lebensbereich, die analog zu den Fällen Thorsten und Karsten, durch resignierendes Coping und fehlende familiären und schulischen Ressourcen unbewältigt blieben. Wie alle anderen Kinder hat auch Jörg im Verlauf seiner Schulbiographie mit schulbezogenen Leistungsschwierigkeiten zu kämpfen. Analog zu Michaela und Diana, aber konträr zu Thorsten und Karsten, traten diese erst mit dem Übergang in die Sekundarstufe ein. Zudem wirkte sich die Bewältigung von Belastungen durch Lehrer negativ auf sein Schulversagen aus. Gegensätzlich zu Michaela und den anderen beiden Jungs, suchte Jörg vor diesem sozialstrukturellen Hintergrund nicht aktiv nach familialer Unterstützung. Jedoch erfuhr auch er wie alle anderen keine familiale Hilfestellung, weshalb von einem Ressourcenmangel in diesem Bereich gesprochen werden kann. Zudem griff er innerhalb des familiären bzw. häuslichen Lebensbereiches auf ähnliche Bewältigungsstrategien zurück, wie es Thorsten und Karsten taten. Auch er reagierte auf die zunehmende Überforderung mit resignierenden Coping, welches zur Kumulation von Misserfolgserlebnissen im Lebensbereich Schule führte. Wie alle anderen Prozessverläufe ist demnach auch Jörgs Versagensprozess durch unproduktives Coping im familiären Bereich markiert, welches zur Verfestigung der schulischen Versagenskarriere führte. Der Peer-Bereich stellte in dieser Phase weder produktive Coping-Strategien noch Ressourcen zur Verfügung, die dem Versagensprozess hätten entgegenwirken können. Der entscheidende Unterschied zu Thorsten, Diana und Karsten war aber, dass aus den Peeraktivitäten keine weiteren Problemkomplexe erwuchsen. Im Schulkontext stellt sich Jörgs Copingverhalten bezüglich der schulischen Misserfolge heterogen zu den anderen vier Kindern dar. Durch die direkte Artikulation seiner Schwierigkeiten versuchte er sich schulische Unterstützungsressourcen in Form von Lehrern zu erschließen. Da von diesen keine Resonanz erfolgte, blieben diese auch ihm unerschlossen. So kann festgehalten werden, dass es jedem der fünf Kinder an schulischen Ressourcen mangelte. Parallel zu den beiden Jungs hatte auch Jörg belastende Lehrererfahrungen 130 gemacht. Während er aber keinen Stigmatisierungen ausgesetzt war, sondern Missfallen am inkonsequenten Verhalten hatte, bewältigten alle drei diese Umstände durch aktionistische Schulverweigerung. Diese unproduktive Coping-Strategie wirkte sich, wie bei den anderen Kindern, nachteilig aus, da die daraus resultierenden Unterrichtsversäumnisse den Versagensprozess intensivierten. Gegensätzlich zu den anderen vier Fallbeispielen bewältigte Jörg seinen schulischen Belastungskomplex jedoch nicht durch vermeidende Schulverweigerung. Dennoch kann festgehalten werden, dass seine Versagenskarriere, wie die der anderen, durch das Wechselspiel unproduktiver Bewältigungsstrategien und fehlender Ressourcen im schulischen Bereich erwuchs. Das sich so verfestigte Schulversagen bildete sich bei Jörg in der Zurückstufung auf eine niedere Schulform ab. Im Gegensatz zu den anderen wurde diese Option von außen an ihn herangetragen, woraufhin er sich aus pragmatischen Gründen für den Schulformwechsel entschied. Im Hinblick auf den Versagensindikator unterscheidet er sich von den anderen Kindern, da diese im Verlauf ihrer Schulbiographie mindestens einmal sitzenblieben. Gleichsam mit dem Wechsel der Schule kam es bei Jörg zu einer positiven Veränderung der sozialstrukturellen Bedingungen und Coping-Strategien. Auch vor diesem Hintergrund unterscheidet er sich von den anderen vier, da sich bei denen nach dem Eintreten des erstmaligen Indikators das Schulversagen weiter verfestigte. Indem er auf sich selbst vertraute und sich damit als personelle Ressource erschloss, gestaltete sich das Einleben in die neue Schule positiv. Neu erschlossene schulische Ressourcen nutzte er nunmehr nicht nur zur Steigerung seines Wohlbefindens, sondern mobilisierte sie auch aktiv im Bezug auf Lernen. Diese Form des aktiven Copings von Leistungsdefiziten wandten die anderen Vier nicht an. Mit dem Wechsel kam es auch im familiären Lebensbereich zu einer Ressourcenerweiterung, auf die er hinsichtlich schulischer Leistungsanforderungen zurückgreifen konnte. Dennoch blieb er im Hinblick auf neu entstandene Belastungen mit Lehrern an der aktionistischen Schulverweigerung haften. Wie bei Thorsten und Karsten, die nach der Therapie auf dieses Bewältigungsmuster zurückgriffen und damit die Verfestigung des Versagensprozess weiter vorantrieben, könnte die Beibehaltung dieses Copings auch in Jörgs Fall wieder in eine kontinuierliche Versagenskarriere umschwenken. 131 3.2.3 Gewonnene Erkenntnisse und Schlussfolgerungen aus dem kontrastierenden Fallvergleich Bei der vergleichenden Betrachtung der jeweiligen Prozessverläufe, kann als eine wichtige Erkenntnis festgehalten werden, dass alle Verläufe bestimmte Muster aufweisen, die man als Prozessdynamik bezeichnen kann. Diese werden im Weiteren dargestellt: Zum einen stellten sich ungünstige sozialstrukturelle Bedingungen, wie das Fehlen von Ressourcen oder das Nutzen unproduktiver Ressourcen, d.h. Ressourcen, die keine oder unproduktive Coping-Strategien bereitstellen, als Belastungen in den verschiedenen Lebensbereichen dar. Zum anderen führten darauf bezogene unproduktive Coping-Strategien (resignierend-vermeidendes und abweichendes Verhalten) in den problembehafteten oder den anderen Lebensbereichen zu einer Verstärkung der Probleme, welche sich oftmals mit einer Ausweitung auf andere Lebensbereiche zu einem Belastungs-Bewältigungs-Komplex aufschaukelten. In den vorliegenden Prozessverläufen führten diese Entwicklungen zum Hervortreten von Versagensindikatoren und bedingten die Kontinuität von Schulversagen. Mit Veränderungen der sozialstrukturellen Bedingungen sowie der Coping-Strategien bildete sich eine Wendung innerhalb des Versagensprozesses ab, die auf jeder Prozessstufe möglich wäre. Der Versagensprozess kann sich sowohl zum negativen als auch zum positiven hinwenden, womit er eine entsprechende Kontingenz aufweist. Negative Entwicklungen führten zur Verfestigung des Versagensprozesses. In diesem Zusammenhang wurden Überlagerungen von Belastungen innerhalb mehrerer Lebensbereiche identifiziert, was zu einem Rückgang produktiver Coping-Strategien führte. Mit der Abnahme der Handlungsfähigkeit ging zunehmend Resignation einher. In den Fallbeispielen war diese Wendung oftmals damit verbunden, dass der Peer-Bereich in den Vordergrund trat. Dies ging oftmals sowohl mit einer Marginalisierung von Schule als auch mit dem Einstieg in eine kriminelle Karriere einher. Jedoch impliziert kontinuierliches Versagen keineswegs eine durchgängig passivverweigernde oder gesellschaftlich unerwünschte Haltung. Vier der fünf Fälle zeigten Innerhalb aller Lebensbereiche persönliches Engagement in Form von aktivem Handeln bezüglich der Belastungen. Allerdings wurde hier deutlich, dass die sozialstrukturellen Bedingungen diesen entgegenstanden. Dieses Scheitern an sozialstrukturellen Bedingungen wurde oftmals zum einen hervorgerufen durch Ressourcen, die sich entweder nicht erschließen ließen oder unangepasste Strategien bereitstellten. Zumeist wurde hierbei das Wohlbefinden des jeweiligen Kindes wiederhergestellt, aber keine Problembearbeitung im Sinne eines Entgegenwirkens von Schulversagen vorgenommen. Zum anderen war das 132 Scheitern durch unangepasste Reaktionen von außen, wie z.B. unterlassene Hilfeleistung, Stigmatisierung und Gewalt, gekennzeichnet. All dies wirkte sich kontraproduktiv auf die Schulkarrieren aus. Darüber hinaus waren in einigen Fällen produktive sozialstrukturelle Bedingungen gegeben, welche aber die Komplexität des Prozesses nicht aufbrechen konnten. An dieser Stelle hatte der sich in einem Lebensbereich aufgeschaukelte Problemkomplex Probleme in anderen Lebensbereichen hervorgerufen, die nur durch das Zusammenwirken unterschiedlicher Akteure (Familie, Schule, Peer) hätten bewältigt werden können. Positive Entwicklungen trugen zur Milderung des Schulversagens bei, welches sich durch einen Aufstieg im Prozessverlauf auszeichnete. Durch diese Wendungen ergaben sich Diskontinuitäten im Schulversagensverlauf. Im Datenmaterial konnten derartige Aufstiege in Form des Wiedereintritts ins Bildungssystem sowie dem Wechsel von einem Schultyp mit geringeren Leistungserwartungen in einen mit höheren aufgefunden werden. Allerdings konnte nur in einem Fallbeispiel (Thorsten) eine positive Entwicklung innerhalb der Schulbiographie verzeichnet werden, während zwei weitere (Diana, Karsten) dies lediglich innerhalb ihrer Bildungsbiographie erkennen ließen. Die Bedingungen, die zum Aufstieg führten, wiesen in diesen Fällen Analogien und Unterschiede auf, die im Folgenden aufgeführt werden: Bei allen Dreien führte persönliches Engagement in Form von aktivem Coping sowie das Erschließen personeller Ressourcen zu einem diskontinuierlichen Verlauf. In diesem Zusammenhang kann vermutet werden, dass sie aufgrund von zuvor gesammelten Negativerfahrungen oder mit Hilfe einer Verbesserung der sozialstrukturellen Bedingungen Resilienz ausgebildet hatten. Unterschiede bestanden hierbei jedoch sowohl in der Art des persönlichen Engagements, als auch in der Nutzung sich als produktiv erweisender sozialstruktureller Bedingungen. Während zwei Fälle (Diana, Thorsten) ohne produktive äußere Bedingungen durch aktiv-gestalterisches Engagement ihren Belastungs-Bewältigungs-Komplex aufbrachen, bearbeitete der Dritte (Karsten) diesen aktiv-pragmatisch erfolgreich mit Hilfe von produktiven sozialstrukturellen Bedingungen. Zumeist zog dies eine Ressourcenerweiterung nach sich, die mit der weiteren Übernahme von produktiven Bewältigungsformen einherging und seinen Ausdruck in allen Lebensbereichen fand. Nur in einem Fall (Thorsten), in dem sich die sozialstrukturellen Bedingungen nicht änderten, erfolgte ein Rückgriff auf die unproduktiven internalisierten Muster, welches einen weiteren Abstieg nach sich zog. 133 Anhand des Fallvergleichs wurde ersichtlich, dass sich Schulversagen durch das dynamische Zusammenspiel zwischen den jeweiligen sozialstrukturellen Bedingungen und den individuellen Coping-Strategien der Kinder konstituiert. Sowohl negativ wirkende äußere Bedingungen als auch unproduktive Coping-Strategien führen zur Entstehung von Schulversagen. Bei einer sich bereits herausgebildeten Schulversagenskarriere ist es demnach notwendig, an beiden Faktoren intervenierend anzusetzen, d.h. sowohl die Verbesserung der sozialstrukturellen Bedingungen als auch die Förderung personeller Ressourcen bzw. des persönlichen Engagements sind zur Abwehr einer weiteren Verfestigung essentiell. Nur so kann Schulversagen aufgehalten werden. 3.3 Typenbildung im Bezug auf Schulversagen anhand einer qualitativen Erhebung 3.3.1 Theorie und methodisches Vorgehen bei der Erstellung einer Typologie von „Schulversagen“ Nach der Analyse der Interviews anhand der beschriebenen Methode nach Mayring galt das Interesse der Herausfilterung von Typen, durch welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den einzelnen Befragten kategorisiert werden können und insbesondere der Blick auf die Bedingungen für Schulversagen gerichtet werden kann. Darüber hinaus ist es durch ein Sampling der Interviewten möglich, die Bedingungsfaktoren für Schulversagen in eine anschauliche Form zu bringen, so dass mit Hilfe der Ergebnisse mögliche sinnvolle Maßnahmen zur Vermeidung von Schulversagen identifiziert und zukünftig angewendet werden können. Unter den Begriff der Bedingungsfaktoren fallen sowohl die Grundbedingungen der Schüler, die in den Bereichen Familie, Schule und Freizeit die Möglichkeiten des Handelns mitbestimmen, sowie der Prozessverlauf, anhand dessen die Dynamik und das individuelle Verhalten der Betroffenen ersichtlich wird. Die Forschungsfrage, auf welcher die Typologie beruht, lautet demnach: Welche Faktoren bedingen die Entstehung und den Aufschaukelungsprozess des Phänomens Schulversagen? Die folgende Typenbildung beruht auf dem „Stufenmodell empirisch begründeter Typenbildung“ (KLUGE 1999, S. 260). Auf die Erarbeitung relevanter Vergleichsdimensionen folgt eine Gruppierung der Fälle, die in einem dritten Schritt auf ihre inhaltlichen Sinnzusammenhänge untersucht werden, woraus sich die Typen ergeben. In einem letzten Schritt werden die entwickelten Typen charakterisiert (vgl. KLUGE 1999, S. 260). Für die Bildung von Typen wurden drei Kriterien berücksichtigt, die den Merkmalsraum bilden, der jeder Typologie zugrunde liegt (vgl. KLUGE 1999, S. 258). Die Kriterien sind die Indikatoren 134 von Schulversagen, die Bedingungsfaktoren für schulische Schwierigkeiten und die Bewältigungsstrategien bezogen auf ihre Produktivität für den Schulerfolg. Zur Vorstrukturierung des vorliegenden Samples diente die Gliederung in Gruppen gemäß der Art und Weise des Schulversagens. Die betrachteten Schulversagensindikatoren stimmen mit den im Fallvergleich aufgeführten Indikatoren überein. Die Indikatoren, welche in diesem Zusammenhang ausschlaggebend waren, sind zum einen die erkennbaren Schwierigkeiten, den schulischen Anforderungen gerecht zu werden. Dazu gehören sowohl schlechte Noten, wie auch Versetzungsgefährdungen und Wiederholungen von Klassenstufen. Zum anderen bildet der Wechsel von einem Schultyp in einen anderen Schultyp mit geringeren Leistungsanforderungen einen Indikator für Schulversagen. In diesem Zusammenhang bildet der Besuch der Lernbehindertenschule an sich ein Indikator für Schulversagen, da dieser Schultyp per Definition Schulversagen konstatiert und diese durch pädagogisches Eingreifen zu bewältigen versucht. Des Weiteren war für die Gruppenbildung der Zeitpunkt des Einsetzens des Phänomens Schulversagen in der Schulkarriere, die Dauer der Schulschwierigkeiten und die Anzahl der Indikatoren von Bedeutung. Aus diesen Überlegungen heraus entstanden drei Hauptgruppen. Das nächste betrachtete Kriterium waren die Bedingungen, die zum Scheitern in der Schule führten. Als Hauptbedingung wurde, soweit es möglich war, der Grund aus den Interviews herausgefiltert, der nach Meinung der Interviewten für das Schulversagen verantwortlich ist. In dem vorliegenden Spektrum der Interviews lagen die Bedingungsfaktoren in unterschiedlichen Bereichen, wie schulische Anforderungen, Verhalten von Lehrern und Mitschülern sowie familiäre Probleme oder fehlende Unterstützung. Um dieses zweite Kriterium zu erhalten, wurden die Grundbedingungen der Interviewten einbezogen. In einem letzten Schritt wurde für das dritte Kriterium der Prozessverlauf der Schulkarriere untersucht, um so die Bewältigungsstrategien der Betroffenen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den schulischen Erfolg einzuschätzen. Bei der Bewertung der Bewältigungsstrategien gab es zwei Alternativen. Entweder bewirkten die Bewältigungsstrategien eine Aufhebung der schulischen Schwierigkeiten oder hatten keine Auswirkung beziehungsweise wurden selbst zu einer Ursache von Schulversagen. In die Bewertung der Bewältigung gingen nur Strategien ein, die auf den schulischen Erfolg bzw. Misserfolg eine Auswirkung hatten. Durch diese Perspektive kommt es zu einer Bewertung, die den Strategien entweder positive oder negative Bedeutung beimisst. An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Bewältigung von Belastungen für die Person stets das Ziel der Wiederherstellung von Wohlbefinden hat. Anhand des 2. und 3. Kriteriums wurden die 3 Hauptgruppen zu 4 Typen zusammengefasst, die sich über die 135 genannten Kriterien hinaus in verschiedenen Bereichen gleichen, jedoch auch Unterschiede in ihrer Ausprägung aufweisen. Zur genaueren Betrachtung erfolgt im Weiteren die Beschreibung der einzelnen Typen. Unter Typen sind Idealtypen zu verstehen, die eine Abstrahierung der Realität darstellen. Je ein Prototyp aus dem Sample der Interviewten dient jeweils als Veranschaulichung, da „man [...] an ihnen das Typische aufzeigen und die individuellen Besonderheiten dagegen abgrenzen [kann]“ (KUCKARTZ 1988, S. 223). Da das Ziel einer Typologie darin besteht, die inhaltlichen Sinnzusammenhänge, die sowohl innerhalb des gebildeten Typus wie auch zwischen diesen bestehen, aufzuzeigen (vgl. KLUGE 1999, S. 258), werden die Gemeinsamkeiten sowie die unterschiedlichen Ausprägungen bei jedem Typus hervorgehoben und die Unterschiede zwischen den gebildeten Typen benannt sowie auf die inhaltlichen Sinnzusammenhänge zwischen den Typen eingegangen. 3.3.2 Die Typen 3.3.2.1 Typ I: Überforderung aufgrund des Schultyps Dem Typ I gehören aus dem Sample Frank, Marcel, Kurt, Jörg, Yvonne und Henry an. Die Ursache von Schulversagen, welches in der Sekundarstufe in Erscheinung tritt und durch die Schulabstufung (zeitweise) überwunden wird, liegt hauptsächlich in der Überforderung des Schülers und wird nur geringfügig durch zusätzliche Belastungen bedingt. Die Bewältigung ist gemessen an der Überwindung des Schulversagens überwiegend positiv. 3.3.2.1.1. Prototyp: Frank Familie Frank lebt zum Zeitpunkt des Interviews zusammen mit seinem jüngeren Halbbruder und seiner Stiefschwester bei seiner Mutter und seinem Stiefvater. Franks Stiefvater arbeitet als Wirtschaftsdirektor in einem Hotel. Seine Stiefschwester lebt seit kurzem ebenfalls in Franks Familie. Anfänglich ergeben sich daraus einige Schwierigkeiten dahingehend, dass man sich plötzlich an eine „neue Person“ im Haus gewöhnen muss. Darüber hinaus besitzt Frank einen weiteren älteren Halbbruder, der jedoch in C-Stadt wohnt. Allgemein hat Frank ein sehr gutes Verhältnis zu allen Familienmitgliedern. Vor allem seine Eltern und der ältere Halbbruder stellen wichtige Bezugspersonen für Frank dar. Neben der als gering zu betrachtenden Belastung durch den Zuzug der Stiefschwester berichtet Frank im Interview davon, dass sein kleiner Bruder ihn manchmal nervt, was wiederum eine geringe Belastung darstellt. Insgesamt 136 stellt die Familie einen Bereich dar, in dem Frank wenig Belastung erfährt und er Ressourcen besitzt. Schule Frank besucht zunächst vier Jahre die Grundschule. Aufgrund eines Umzuges nach der dritten Klasse, muss er die Schule wechseln. Seine Grundschulzeit beschreibt Frank rückblickend als lustig und spaßig. Ab der fünften Klasse besucht Frank das Gymnasium. Dort zeichnen sich im Verlaufe der Schulzeit zunehmend Probleme mit Lehrern ab, die jedoch anscheinend in den Klassen 5 und 6 keine Auswirkungen auf die schulischen Leistungen von Frank haben. Ab der siebenten Klasse kann Frank die schulischen Leistungsanforderungen, vor allem im Fach Mathematik, nicht mehr erfüllen. Schließlich muss Frank die siebente Klasse wiederholen. Doch auch danach setzen sich besagte Schwierigkeiten fort, in dessen Folge sich Frank dazu entschließt, das Gymnasium zu verlassen und auf die Realschule zu wechseln, welche er derzeit besucht. Seitdem kommt er in der Schule sehr gut zurecht und fühlt sich wohl. Im Fall von Frank beziehen sich alle Belastungen, von denen er in Bezug auf den schulischen Kontext berichtet, auf die Zeit am Gymnasium. Die Hauptursache für den Leistungsabfall liegt im Bereich der Leistungsanforderungen. Daneben stellt die Zeit am Gymnasium für Frank eine Belastung dar, da er die Lehrer und die von ihnen aufgestellten Regeln und Sanktionen als zu streng und unbegründet empfindet. Außerdem fehlt ihm die Unterstützung bei einigen Lehrern, die ihm trotz Nachfrage nicht erneut die Aufgaben erklären. Dadurch werden die Lehrer neben den Leistungsanforderungen zu einer Ursache von Schulversagen für Frank, die jedoch nicht denselben Stellenwert einnimmt wie die Schwierigkeiten durch die schulischen Anforderungen. Das Verhalten der Lehrer unterstützt das Schulversagen, anstatt diesem entgegenzuwirken. Insgesamt stellt die Zeit am Gymnasium für Frank eine Belastung dar. Freunde/soziale Eingebundenheit Aus dem Interview wird deutlich, dass Frank in- und außerhalb der Schule sozial gut eingebunden ist. Er hat sich immer schnell in neue Schulklassen integrieren können und hatte stets freundschaftliche Kontakte zu seinen Mitschülern. Unter seinen Schulkameraden befindet sich auch sein bester Freund, der auch im gleichen Wohngebiet lebt. Frank berichtet in diesem Bereich von keinen Belastungssituationen. 137 Bewältigungsstrategien Die Bewältigungen der Belastungen im schulischen Kontext bieten ein breites Spektrum an Varianten. Im Hinblick auf die Belastung durch die schulischen Anforderungen bedient sich Frank insgesamt fünf verschiedener Bewältigungsstrategien. Dazu gehört zum einen die Aktivierung von sozialen Ressourcen. Er nimmt mit Hilfe der Vermittlung von seiner Lehrerin Nachhilfeunterricht, er fragt einen Freund, ob er ihm bei den Hausaufgaben hilft und geht auf den Lehrer nach Beendigung des Unterrichts zu, um ihn nach einer erneuten Erklärung für bestimmte Aufgaben zu bitten. Diese Formen der Bewältigung sind als positive Strategien zu bewerten. Hinzukommen jedoch auch für den Schulerfolg negative Formen der Bewältigung. Aus Angst vor Einträgen im Klassenbuch oder vermehrtem Aufrufen im Unterricht verzichtet Frank im Verlauf der Zeit darauf, bestimmten Lehrern gegenüber seine Meinung zu sagen oder vermehrt Fragen zu stellen. Er richtet sich in der Belastung ein und macht seine Hausaufgaben so weit es ihm möglich ist, um einen Eintrag zu verhindern. Die als positiv bewerteten Bewältigungsstrategien führen alle zu einer Verbesserung der schulischen Situation von Frank, jedoch ist die Verbesserung nicht ausreichend und nur von begrenzter Dauer, so dass die erfolgreichste Bewältigung seiner schulischen Schwierigkeiten der Wechsel vom Gymnasium auf die Realschule darstellt. Mit dieser Bewältigungsform begegnet Frank gleichzeitig erfolgreich seinen Belastungen durch die Regeln und Sanktionen wie auch dem zum Teil beleidigendem Verhalten der Lehrer. Im Kontext ungerechtfertigter Sanktionen berichtet Frank davon, von einem Lehrer auf den Hinterkopf geschlagen worden zu sein, woraufhin er sich an seine Eltern wendet, die dafür sorgen, dass es zu einer Aussprache mit dem Lehrer kommt, in dessen Verlauf sich dieser bei Frank entschuldigt. Zusammenfassend kann für Frank herausgestellt werden, dass er eine Vielzahl von Bewältigungsstrategien anwendet, bei denen er häufig auf die ihm zur Verfügung stehenden sozialen Ressourcen zurückgreift. Außerdem steht zum großen Teil das Ziel der Aufhebung der Belastung im Zentrum seiner Bewältigungsbemühungen, so dass es lediglich in Bezug auf die schulischen Herausforderungen zu einer zeitweiligen Einrichtung in der Belastung kommt, als die anderen Bewältigungsstrategien hierfür keine Lösung darstellen. Die Bewältigungsstrategien an sich bilden keine Ursache für das Schulversagen. 3.3.2.1.2 Kennzeichen des Typ I Der Typ I zeichnet sich dadurch aus, dass es sich um ein zeitlich begrenztes Versagen im schulischen Kontext handelt, das erst zur Zeit des Besuchs der Sekundarstufe in Erscheinung tritt. Die Hauptursache für das schulische Versagen, welches sich bei dieser Gruppe bei einem 138 Teil in einem einmaligen Wiederholen einer Klassenstufe und bei allen mit dem Wechsel des Schultyps zeigt, liegt im Bereich der schulischen Anforderungen. Neben diesen kann außerdem auf das Verhalten von Lehrern bzw. Mitschülern verwiesen werden, dass zudem zum Schulversagen beigetragen hat. Die (zeitweilige) positive Wende in der schulischen Karriere tritt durch den Wechsel des Schultyps und dem damit einhergehenden Nachlassen der schulischen Anforderungen ein, wodurch sie diesen wieder gerecht werden können. Bei dem Typ I ist davon auszugehen, dass es sich um einen freiwilligen Wechsel handelt, weshalb dieser als positive Form der Bewältigung gewertet werden kann. Die Bewältigung erstreckt sich sowohl auf die Belastungen, die durch die schulischen Anforderungen entstehen, als auch auf andere Quellen von für das Schulversagen ursächlichen Belastungen. Die Belastungen im schulischen wie im privaten Bereich zeichnen sich beim Typ I dadurch aus, dass sie in ihrer Ausprägung gering sind. Die dem Typ I zugeordneten SchülerInnen verfügen des Weiteren über Ressourcen, durch die sie sozial eingebunden sind und die ihren für die Bewältigung ihrer Belastungen zur Verfügung stehen. Die Bewältigungen des Typ I sind geprägt von der positiven Einbeziehung von Ressourcen und der Anwendung unterschiedlicher Strategien mit dem Ziel, die Belastung durch die schulischen Anforderungen zu überwinden. 3.3.2.1.3 Unterschiedliche Ausprägungen des Typ I Neben den Gemeinsamkeiten, die den Typ I auszeichnen, ergeben sich auch Unterschiede zwischen den einzelnen Fällen. Der größte Unterschied, der bei Typ I in Erscheinung tritt, ist die Unterscheidung des Erlebens der Schulabstufung sowie der Aufhebung des Phänomens Schulversagen. Wie bei den Kennzeichen des Typ I beschrieben, zeigen die interviewten Schüler kurz nach dem Wechsel keine Anzeichen von Schulversagen mehr. Jedoch hat sich bei Wiederholungsinterviews gezeigt, dass es Tendenzen gibt, die darauf schließen lassen, dass die geführten Erstinterviews zu zeitnah an der Schulabstufung waren, um Aussagen über den Erfolg der Überwindung des Schulversagens durch die Schulabstufung zu treffen. Es scheint vielmehr so, dass sich im Laufe der Zeit, die auch noch nach dem Wiederholungsinterview liegt, erst herauskristallisiert, ob es sich tatsächlich um eine positive Entwicklung handelt. Aus diesen Beobachtungen heraus müssen die Fälle, welche unter den Typ I gefasst wurden, als vorläufige Zuordnungen betrachtet werden. Das Erleben der Schulabstufung unterscheidet sich insofern, dass das Zurückgehen der schulischen Anforderungen zwar von allen positiv erlebt wird, jedoch die mit der 139 Schulabstufung einhergehenden Veränderungen nicht von allen gleichfalls positiv beschreiben werden. Es gibt demnach eine Gruppe des Typ I, die mit der Entwicklung zufrieden sind und eine andere Gruppe, die die Abstufung als negativ erlebt. Bei Yvonne liegt der Grund hierfür in der veränderten Alltagskultur an der Hauptschule, während Henry auf einen Verlust von Ansehen hinweist und die Abstufung für ihn eher demotivierend ist. Der Umgang mit der negativen Erfahrung der Abstufung unterscheidet sich dahingehend, dass Yvonne alle Anstrengung daran setzt, durch ihre schulischen Leistungen wieder auf die Realschule zurückkehren zu können. Henry dagegen richtet sich in den Bedingungen ein und fällt mit seinen Leistungen ins Mittelfeld seiner Klasse ab. Er selbst bemerkt, dass seine Leistungen am Gymnasium besser waren als an der Realschule. Neben diesen markanten Unterschieden ergeben sich geringfügige Differenzen bezogen auf die Belastungen und die Bewältigungsstrategien. So sind die Belastungen im schulischen und familiären Bereich, in dem durchschnittlich eine geringe Belastung vorliegt, bei zwei Schülern abweichend. Eine Ausnahme bildet Yvonne, die eine stärkere Belastung im familiären Bereich erfährt. Dies führt jedoch nicht dazu, dass sie einem anderen Typ zugeordnet wird, da die familiären Belastungen sich vor allem bis zu ihrem fünften Lebensjahr ereignet und die daraus entstandenen Belastungen durch die soziale Ressource der Pflegefamilie erfolgreich bewältigt werden konnten. Bezüglich des schulischen Bereichs erfahren drei der Interviewten eine mittlere Belastung, die bei Yvonne und Marcel dadurch zustande kommt, dass neben den schulischen Anforderungen auch das Verhalten von Lehrern bzw. Mitschülern ausschlaggebend ist für das Schulversagen. Etwas anders gelagert ist der Fall bei Kurt. Dieser erfährt am Gymnasium Belastungen durch die schulischen Anforderungen, die er durch den Wechsel auf die Realschule bewältigt. An der Realschule ist er dann mit Ausgrenzung und Mobbing durch Mitschüler konfrontiert. Erneut bewältigt er diese Belastung erfolgreich durch den Wechsel der Schule, wobei es sich dabei um den selben Schultyp handelt und es damit durch die Belastung durch die Mitschüler zu keinen Erscheinungsformen von Schulversagen kommt. Aus dieser zeitlichen Abgrenzung der beiden Belastungen ergibt sich eine punktuell geringe Belastungsstärke, wodurch Kurt keine Ausnahme in diesem Zusammenhang darstellt. Bezüglich der Ressourcen besitzt jeder von ihnen ein familiäres Unterstützungsnetz und ist sozial gut eingebunden. Vier Befragte berichten des Weiteren von Aktivitäten in Vereinen und Schularbeitsgruppen. Im Hinblick auf den Prozessverlauf und damit der Bewältigung der Belastungen ergeben sich außerdem geringfügige Unterschiede zwischen den Befragten. Ein Großteil bewältigt bevor es 140 zum Wechsel des Schultyps kommt, durch die Nutzbarmachung von vorhandenen sozialen bzw. materiellen Ressourcen. So wird von Gesprächen mit Eltern, Lehrern und Mitschülern berichtet sowie Nachhilfestunden und Hilfe von Klassenkameraden in Anspruch genommen. Ferner greifen Einzelne auf personelle Ressourcen zurück und investieren größere Energie und Zeit in die Bewältigung des Lernstoffs. Diese Form der positiven Bewältigung ist beim Typ I vorherrschend. Allerdings zeigen sich auch negative Bewältigungsstrategien, die bei den im Folgenden beschriebenen Typen zu einer Verstärkung des Schulversagens führt. Dazu gehört, die Einrichtung in der Belastung, wodurch keine Anstrengungen mehr unternommen werden, die Belastung aufzuheben sowie das Stören des Unterrichts. Das diese Strategien nicht den selben negativen Effekt wie bei den anderen Typen haben, ist darauf zurück zu führen, dass zum einen die Möglichkeit des Wechsels des Schultyps besteht und genutzt wird und zum anderen die soziale Eingebundenheit und die geringe Belastung für eine Überwindung der Belastungen sprechen. 3.3.2.2 Typ II: Durch das schulische Umfeld hervorgerufenes Schulversagen Dem Typ II gehören aus dem Sample Doreen und Michaela an. Das in der Sekundarstufe einsetzende Schulversagen ist bedingt durch Belastungen aufgrund von Mitschülern und Lehrern. Es kommt aus Ermangelung anderer Möglichkeiten zur Wahl von Bewältigungsstrategien, die für den Schulerfolg negativ sind. Die Aufhebung des Schulversagens ist aus diesem Grund verzögert. 3.3.2.2.1 Prototyp: Doreen Familie Doreen lebt zum Zeitpunkt des Interviews zusammen mit ihrer Mutter und ihrer Zwillingsschwester Louise. Sie ist dabei, ihren Hauptschulabschluss nachzuholen. Doreens Mutter hat ihre Schwester und sie alleine großgezogen, da sie bereits vor der Geburt der Kinder von ihrem Mann verlassen wurde. Doreen hat ihren Vater aus diesem Grund nicht kennen gelernt. Ihre Mutter beschreibt Doreen als eine wichtige Bezugsperson und Freundin, die ihr in ihrer Kindheit viele Freiheiten gelassen hat und es Doreen überlässt, sich selbstständig um die Schule zu kümmern. Über die Mutter geht aus dem Interview außerdem hervor, dass sie seit längerer Zeit arbeitslos ist und die finanzielle Situation es nicht zulässt, dass Doreen wie ihre Klassenkameraden „Markenklamotten“ besitzt oder mit ihrer besten Freundin Sandra größere 141 Unternehmungen machen kann. Über die Zwillingsschwester macht Doreen keine expliziten Angaben. Obwohl es nicht direkt von Doreen gesagt wird, ist anzunehmen, dass sie immer gemeinsam die Schule besuchen. Auch ihre Schwester versucht zur Zeit des Interviews ihren Hauptschulabschluss an derselben Schule nachzuholen. Doreen ist innerhalb der Familie geringen Belastungen ausgesetzt. Dazu gehört auf der einen Seite die Abwesenheit des Vaters und auf der anderen Seite die Beeinflussung bei der Schulwahl durch ihre Mutter und ihre Schwester. Diese wollen das Doreen eine Schule zum Nachholen ihres Hauptschulabschlusses wählt, an die auch Louise gehen kann. Doreen gibt der Bitte nach und hat dies nach eigenen Angaben nicht bereut. Schule In der Grundschule kommt es in der 3. Klasse zu ersten Anzeichen von Schulversagen in Form von schlechten Noten in Mathematik, die sich durch ihre gesamte folgende Schulkarriere ziehen. In der 8. Klasse bleibt Doreen sitzen und geht nach Wiederholen dieser Klassenstufe von der Schule ab. Der Ursprung des Schulversagens liegt trotz den Schwierigkeiten, den schulischen Anforderungen in Mathematik zu genügen, nicht primär an diesen, sondern hat seinen Ursprung in den Belastungen, die sich für Doreen durch ihre Mitschüler ergeben und den von ihr gewählten Bewältigungsstrategien. Als weiterer negativer Faktor wirkt sich auf die Leistungen von Doreen außerdem das Verhalten von Lehrern aus, wobei vor allem ihre Mathelehrerin in der 8. Klasse in dieser Hinsicht eine wichtige Rolle spielt. Aufgrund des Ursachenkomplexes, welches verantwortlich für Doreens Schulversagen ist, erfolgt im Folgenden eine gemeinsame Betrachtung von Belastungen und Bewältigungsstrategien. Das Mobbing durch Mitschüler, welches die Hauptursache für das Schulversagen darstellt, setzt in der 7. Klasse ein. Doreen reagiert darauf, in dem sie zunächst ihre sozialen Ressourcen aktiviert und beispielsweise mit ihrem damaligen Freund spricht und sich von diesem von der Schule abholen lässt. Zum anderen spricht sie gegenüber ihren Mitschülern ihre Belastung aus und weist darauf hin, dass sie die Schule verlassen wird, wenn das Mobbing nicht zum Erliegen kommt. Diese Strategie führt zum Erfolg und beendet das Mobbing, welches aufgrund eines Gerüchts begonnen hatte. Das Mobbing und die Ausgrenzung aufgrund der fehlenden Markenkleidung und ihre Stellung als Außenseiterin bleibt jedoch bestehen. Daraufhin wählt Doreen als Bewältigungsstrategie die Einrichtung in der Belastung. Sie hat keine Lust mehr auf die Schule und bemüht sich nicht, dem Unterricht zu folgen. Im Unterricht traut sie sich keine Fragen zu stellen, da sie Angst hat, von ihren 142 Mitschülern ausgelacht zu werden. Zudem macht sie im Interview deutlich, dass sie das Sitzenbleiben in der achten Klasse aktiv gewählt hat, da sie sich davon eine Bewältigung der Belastung verspricht. In der neuen Klasse wird Doreen jedoch erneut zur Außenseiterin, hinzu kommen Schwierigkeiten mit ihrer Mathematiklehrerin, die sie wiederholt aufgrund von Doreens Verhalten des Unterrichts verweist, so dass Doreen vollständig den Anschluss an den Unterrichtsstoff verliert. In Bezug auf die Situation im Mathematikunterricht setzt Doreen verschiedene Bewältigungsstrategien ein. Sie diskutiert zum einen mit der Lehrerin, mit dem Ziel, dass sie diese nicht des Unterrichts verweist. Sie wendet sich außerdem an den Direktor, um zu erreichen, dass sich dieser mit der Mathematiklehrerin auseinandersetzt. Beide Strategien zeitigen keinen Erfolg. Daraufhin nimmt Doreen eine innere Bewältigungshaltung ein, in dem sie sich weigert, den versäumten Unterrichtsstoff nachzuholen. Sie richtet sich außerdem in der Belastung ein und beginnt des Weiteren den Unterrichtsstunden fernzubleiben. Das Schwänzen stellt in der 8. Klasse eine Bewältigungsstrategie in Bezug auf die Belastungen durch die Mitschüler und Lehrer dar. Ferner wendet Doreen innere Bewältigungsstrategien an, indem Lehrer für sie den Status von Respektpersonen verlieren und sie selbst nicht mehr versucht, dem Unterricht zu folgen. Belastend ist für Doreen außerdem, dass die Lehrer nicht daran glauben, dass sie es schaffen kann. Dies ist für Doreen eine große Belastung, die dazu führt, dass sie kein schulisches Ziel mehr verfolgt und sich dadurch auch nicht mehr im schulischen Kontext engagiert. Stigmatisierung, neben direkten Äußerungen durch Lehrer, empfindet Doreen überdies durch die Gliederung der Klasse in einen A- und einen B-Kurs. Doreen fühlt sich im B-Kurs abgestempelt als schlechte Schülerin, die durch das Verhalten der Lehrerin vermittelt bekommt, dass dieser Kurs es nicht schaffen wird. Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Mitschüler, die Lehrer, die schulischen Anforderungen ebenso wie das Schwänzen, die Einrichtung in der Belastung und die eigene Ziellosigkeit den Ursachenkomplex für das Versagen in der 8. Klasse darstellen. Doreens Abgang von der Schule stellt für sie selbst eine Erleichterung dar. Doreen besucht im Anschluss die Berufsschule, um ihren Hauptschulabschluss nachzuholen. Erneut kommt es zu einer Form von Schulversagen, da Doreen es nicht schafft, für die Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Diesmal liegt für Doreen die Ursache hierfür in ihrem eigenen Verhalten und darin, dass sie sich von ihren Mitschülern beeinflussen lässt, so dass sie sich nicht aktiv am Unterricht beteiligt. Dieses Verhalten ist als eine Form der Bewältigung zu betrachten, mit der Doreen die vergangenen negativen Erfahrungen bezüglich 143 des Verhaltens ihrer Mitschüler verarbeitet. Außerdem hebt Doreen eine für sie ungerechte Notengebung in dem Fach Handarbeit hervor, durch die sie ihrer Auffassung nach hauptsächlich nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen kann. Die Belastungen in der Berufsschule sind auf einen Konflikt mit ihrem Deutschlehrer begrenzt, der sie ihrem Empfinden nach ungerechtfertigt zurecht weist. Durch die Vermittlung ihrer Klassenlehrerin, die Doreen als eine wichtige soziale Ressource in dieser Zeit empfindet, kann der Konflikt beigelegt werden. Der Deutschlehrer selbst wird daraufhin zu einer sozialen Ressource. Insgesamt beschreibt Doreen die Zeit an der Berufsschule durch den guten Kontakt zu ihren Mitschülern und dem Verhalten der Lehrer positiv. Nach der erfolglosen Beendigung des Berufsvorbereitenden Jahres meldet sich Doreen arbeitslos und nimmt an einer 8-monatigen Maßnahme teil. In dieser Zeit belastet Doreen weiterhin ihr fehlender Schulabschluss. Durch eigene Initiative und damit der Aktivierung personeller Ressourcen ermöglicht sich Doreen die Teilnahme an einer tertiären Präventionsmaßnahme, in welcher sie zum Zeitpunkt des Interviews ihren Hauptschulabschluss nachholt. Doreen beschreibt ihre Situation als positiv. Sie ist mit der Lernsituation ebenso wie mit ihren Lehrerinnen Kerstin und Steffi zufrieden. Als besonders positiv hebt Doreen hervor, dass sich die Schüler in der Klasse gegenseitig unterstützen, indem sie sich in Lerngruppen zusammenfinden. In diesem Zusammenhang betont Doreen die Unterschiede zu ihrer früheren Schule, wo ein Hilfesuchen beim Nachbarn als Abschreiben deklariert wurde. In der jetzigen Schule ist Doreen eine der Besten und bekommt für ihre Leistungen Anerkennung, was ihr sehr wichtig ist, da sie früher unter dem Mangel an Bestätigung durch die Lehrer gelitten hat. Die Einstellung zur Schule hat sich entscheidend verändert. Doreen macht Schule nun Spaß. Freunde/ soziale Eingebundenheit Über ihren Freundeskreis macht Doreen wenige Angaben. Insgesamt sind ihr ihre Freunde wichtig. Die einzige konkrete Aussage über ihren Freundeskreis macht Doreen in Bezug auf deren Unterstützung hinsichtlich ihrer schulischen Leistungen. Zwei Freunde hebt Doreen besonders hervor. Zum einen ihre beste Freundin Sandra und ihren ehemaligen Freund. Sandra kennt sie seit der Kindergartenzeit. Sie verbringt mit ihr ihre Freizeit. Sie reden über alles miteinander und Sandra ist für Doreen die erste Ansprechperson, wenn sie Probleme hat. Ihre Beziehung zeichnet sich dadurch aus, dass sie einander „in- und auswendig“ kennen. Neben Sandra beschreibt Doreen ihren ehemaligen Freund, mit dem sie lange zusammen war 144 und der ihr vor 2 Jahren noch sehr wichtig war. Für sie hatte er einen ähnlichen Stellenwert wie Sandra. In diesem Bereich berichtet Doreen von keinen Belastungssituationen. 3.3.2.2.2 Kennzeichen des Typ II Bei dem Typ II tritt wiederum erst ab der Sekundarstufe das Phänomen von Schulversagen in Erscheinung. Als Merkmale von Schulversagen stehen für diesen Typ schlechte Zensuren und Wiederholen von Klassenstufen. Die Überwindung des Phänomens Schulversagen tritt verzögert auf, da die Belastung durch Mitschüler und Lehrer dazu führt, dass diese Belastungen zunächst relativ konstant sind und eben diese Mitschüler und Lehrer nicht als Ressourcen zur Bewältigung der schulischen Anforderungen genutzt werden können. Insgesamt ist beim Typ II von einer starken Belastung im schulischen Kontext zu sprechen. Die Ursachen für die Erscheinungsform des Schulversagens sind neben den schulischen Anforderungen hauptsächlich durch das Verhalten der Mitschüler und Lehrer bedingt. Dieses Verhalten äußert sich in Form von Ausgrenzung, Mobbing und Stigmatisierung, welches sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und gezielt gegen die Schüler, die dem Typ II zugeordnet wurden, gerichtet ist. Neben den bereits erwähnten Ursachen von Schulversagen wird beim Typ II die Bewältigung zu einer weiteren Ursache für das Versagen in der Schule. Dem Typ II ist gemein, dass zunächst Bewältigungsstrategien verwendet werden, die darauf zielen, soziale Ressourcen zu aktivieren, um die Belastung aufzuheben. Erst nach dem Scheitern dieser Bemühungen wird auf Bewältigungsstrategien zurückgegriffen, die sich darauf konzentrieren, die Belastung durch Mitschüler und Lehrer aufzuheben. Die eigenen schulischen Leistungen werden nicht mehr als entscheidender Faktor für die Form der Bewältigung berücksichtigt. Die Belastung durch Mitschüler und Lehrer wird als primär erlebt und dadurch der Überwindung der Belastung durch die schulischen Anforderungen vorgezogen. Trotz der mangelhaften Ressourcen im schulischen Kontext ist der Typ II sozial in einen Freundeskreis und eine Familienstruktur eingebunden, der ihn positiv in Bezug auf den Schulerfolg zu beeinflussen versucht. 3.3.2.2.3 Unterschiedliche Ausprägungen des Typ II Obwohl nach der vorliegenden qualitativen Erhebung lediglich zwei Fälle unter den Typ II fallen, ergeben sich Unterschiede in der Ausprägung, die sich sowohl auf die Indikatoren, den Verlauf, die Art der Belastungen und die Bewältigungsstrategien beziehen. 145 Ein erster Bereich des Vergleichs bilden die Erscheinung von Schulversagen und die derzeitige schulische Situation bei den Interviewten. Bezogen auf das Phänomen Schulversagen kommt bei Doreen neben schlechten Noten und einer Wiederholung einer Klassenstufe hinzu, dass sie in der 8. Klasse von der Schule abgeht und sie im Berufsvorbereitenden Jahr nicht für die Abschlussprüfung zugelassen wird. Zum Zeitpunkt des Interviews hat Doreen mit einer Maßnahme begonnen, in der es ihr möglich ist, ihren Hauptschulabschluss nachzuholen. Die Belastung durch Mobbing von Mitschülern besteht nicht mehr, auch berichtet sie von keinen Erscheinungsformen von Schulversagen, was auf eine positive Wende in ihrer Schullaufbahn schließen lässt. Bei Michaela besteht die Belastung durch das Mobbing von Mitschülern noch zum Zeitpunkt des Interviews, was sich in ihren schlechten Noten widerspiegelt. Sie berichtet im Interview allerdings davon, einen Schulwechsel zu planen, um der anhaltenden Belastung durch ihre Mitschüler zu entkommen. Die Ursachen von Schulversagen liegen bei Michaela hauptsächlich bei den Mitschülern, während die Lehrer dadurch negativ in Erscheinung treten, dass sie keine Ressourcen darstellen, mit denen es Michaela möglich ist, die Belastungen zu bewältigen. Bei Doreen liegen die Ursachen für Schulversagen neben den Mitschülern in der 8. Klasse im Bereich des Verhaltens der Lehrer, die sie stigmatisieren und dadurch ebenfalls eine Belastung und eine Ursache von Schulversagen darstellen. Im Hinblick auf die Bewältigung wählen beide negative Formen, jedoch sticht Doreen hervor, da sie neben Schwänzen und Einrichten in der Belastung, was auch Michaela der Fall ist, aktiv Schulversagen als Form der Bewältigung wählt. Sie bleibt in der 8. Klasse mit dem Ziel sitzen, dass sie dadurch die Belastung durch Mitschüler beenden kann. Die negative Bewältigungsform wird erst, nach den erfolglosen Bemühungen für den Schulerfolg positive Bewältigungsstrategien einzusetzen, gewählt. Im Fall von Michaela versucht sie zunächst soziale Ressourcen zu aktivieren, in dem sie mit Lehrern, Mitschülern und Familienmitgliedern über die Belastungen spricht. Dies führt jedoch zu keiner Aufhebung der Belastung. Doreen wendet sich im Fall des Mobbings zunächst direkt an ihre Mitschüler, was zu einem begrenzten Erfolg führt. Die weiter bestehen bleibende Belastung durch diese bewältigt sie negativ. Auffällig ist bei Doreen, dass die Bewältigung der Belastung durch die Ausgrenzung auch später, nach Beendigung der Belastung, auftritt. So schließt sich Doreen ihren Mitschülern in der Berufsschule an und vernachlässigt in der Folge den Unterricht. Es ist ihr jedoch ein Anliegen dazu zu gehören, da die Belastung durch die erlebte Ausgrenzung primär für sie ist und aus diesem Grund einen wichtigeren Stellenwert als der schulische Erfolg einnimmt. Im Nachhinein bezeichnet sie sich selbst als Mitläuferin. In Bezug auf die 146 Lehrer versucht sie durch Sprechen mit der Lehrerin und dem Direktor die Situation für sich zu verbessern. Bei ausbleibendem Erfolg kommt es wiederum zu einer Wahl der für den Schulerfolg negativen Bewältigungsstrategien. Es bleibt zu bemerken, dass Doreen Gemeinsamkeiten mit dem im Folgenden zu beschreibenden Typ III aufweist. Durch ihre im familiären Bereich vorhandenen Ressourcen und die Art der Bedingung für das Schulversagen gehört sie jedoch dem Typ II an. 3.3.2.3 Typ III: Hohe Belastungen und fehlende Ressourcen in mehreren Bereichen Dem Typ III gehören aus dem Sample Thorsten, Diana, Sören, Johanna und Ralf an. Das früh einsetzende Phänomen des Schulversagens hat seinen Ursprung neben den schulischen Anforderungen und den hohen Belastungen im schulischen und familiären Bereich in den in hohem Maße fehlenden Ressourcen, die zu einer für den Schulerfolg negativen Wahl von Bewältigungsstrategien führen. 3.3.2.3.1 Prototyp: Thorsten Familie Thorsten ist zum Zeitpunkt des Interviews 17 Jahre alt. Er besucht die 9. Klasse einer Hauptschule in B-Stadt. Seine Familie besteht aus seinen Eltern, seinen zwei Schwestern, Oma und Opa und seinen Cousins. Seine Eltern leben getrennt. Die jüngere Schwester ist zwei Jahre alt und wird im Verlauf des Interviews von Thorsten nicht weiter erwähnt. Seine ältere Schwester ist zum Zeitpunkt des Interviews 25 Jahre alt und lebt zusammen mit ihrem Freund in einer eigenen Wohnung. Sein Verhältnis zu ihr beschreibt er als gut. Ebenso ist ihm sein Opa wichtig, da er ihm Verschiedenes beigebracht hat. Die in der Familie für Thorsten auftretenden Belastungen sind alle der Kategorie „fehlende Unterstützung“ zu zuordnen. Besonders auf seine Mutter bezieht Thorsten diese Belastung. Entweder hat sie aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit keine Zeit für ihn oder sie kümmert sich primär um Thorstens ältere Schwester. Dadurch erfährt Thorsten keine Unterstützung aus der Familie, die ihm helfen könnte, seine Belastungen in der Schule zu bewältigen. Thorsten wendet Bewältigungsstrategien an, die sich auf die Belastung der Vernachlässigung beziehen. Auch in Bezug auf seinen Vater und seine Oma konstatiert Thorsten eine fehlende Unterstützung. Während seine Oma aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, diese zu leisten, scheint sein Vater nur sporadisch da zu sein und Thorsten empfindet sein Interesse als Strategie des Vaters, um seine eigenen Schuldgefühle zu bewältigen. 147 Insgesamt empfindet Thorsten seine Familie so, als würde jeder für sich leben, obwohl ihm seine Familie „schon was“ (Interview 15, 540) bedeutet. Ein Verknüpfungspunkt zwischen seiner Clique und seiner Familie stellen seine Cousins dar, die alle älter sind als er und zu deren Clique er bereits in der Grundschulzeit gehört. Sie spielen auch im Kontext der Bewältigung eine wichtige Rolle. Schule Die Indikatoren von Schulversagen erscheinen bei Thorsten bereits in der Grundschule in Form von Klassenwiederholungen in der 1., 2. und 4. Klasse. In der Sekundarstufe besucht Thorsten in der 5. Klasse für ein halbes Jahr eine Lernbehindertenschule und wiederholt die 6. Klasse an der Hauptschule. Die Hauptbedingung für das Schulversagen ist zu Beginn der Schule in den schulischen Anforderungen zu sehen, die Thorsten nach eigenen Angaben durch seine Lese-Rechtschreib-Schwäche und seiner Hyperaktivität nicht gerecht werden kann. Außerdem empfindet Thorsten seine Aggressivität und die fehlende familiäre Unterstützung als ursächlich für sein Schulversagen. Hinzu kommen bereits in der Grundschulzeit seine Bewältigungsstrategien als weiterer Faktor für das Versagen in der Schule. Belastungen ergeben sich für Thorsten schon in der Kindergartenzeit, als er aufgrund von Umzügen mehrere Kindergärten besucht, in denen er sich als Einzelgänger empfindet und mit Aggressivität reagiert. Die nach seinem Empfinden in dieser Lebensphase beginnende Aggressivität bleibt auch in der Grundschulzeit bestehen. Die Belastungen während der Schulzeit werden zum einen durch die schulischen Anforderungen, sowohl bezogen auf ihre Qualität als auch die Quantität, erzeugt und zum anderen durch das Verhalten von Lehrern und Mitschülern. Die Belastung durch die schulischen Anforderungen ist die gesamte Schulzeit für Thorsten vorhanden. In Bezug auf die Lehrer belastet es Thorsten, dass sie ihn nicht fördern. Er hat das Gefühl, dass er als ein schlechter Schüler von ihnen eingestuft wird und dadurch weniger Unterstützung erhält als bessere Schüler. Hier zeigt sich eine Parallele zu seiner Familie. Thorsten empfindet in beiden Bereichen mangelnde Unterstützung, was darauf verweist, dass ihm die vorhandenen sozialen Ressourcen nicht ausreichen, um die Belastungen, die sich aus den schulischen Anforderungen ergeben, zu bewältigen. Bei einer als ungerechtfertigt empfundenen Handgreiflichkeit durch den Direktor schlägt Thorsten diesen, was dazu führt, dass er in der 8. Klasse kurz vor den Sommerferien der Schule verwiesen wird. Belastend ist für Thorsten dabei, dass er die Schule verlassen musste, 148 während der Direktor nicht sanktioniert wurde, was Thorsten als ungerecht empfindet. Thorsten wechselt im darauffolgenden Schuljahr auf eine andere Schule. Hinsichtlich seiner Mitschüler berichtet Thorsten von einer Mobbingerfahrung in der 4. Klasse, als er diese wiederholte und somit auffallend älter war als seine Mitschüler. Des Weiteren äußert er bezüglich seiner gegenwärtigen Klasse, dass diese nicht berauschend sei. Insgesamt sind die Mitschüler für Thorsten keine Ressource, die er für sich nutzbar macht. Außerschulischer Bereich Neben den Belastungen in Familie und Schule erfährt Thorsten weitere Belastungen durch Interventionsmaßnahmen. Zum einen sind dies Interventionsmaßnahmen, die darauf gerichtet sind, seine Aggressivität und Hyperaktivität einzudämmen. Thorsten besucht dafür eineinhalb Jahre eine Therapie, die jedoch für ihn zu einer Belastung wird. Zum einen verstärkt sie seine Aggressivität und zum anderen sieht Thorsten die Verantwortung für seine Aggressivität bei seiner Mutter, weshalb seiner Auffassung nach mit ihr therapeutische Gespräche hätten geführt werden müssen. Während der Therapie beschreibt Thorsten seine schulischen Leistungen allerdings als positiv. Dies führt er jedoch nicht auf die Therapie zurück, sondern auf seine eigenen Leistungen. Als Maßnahme zur Kontrolle seiner Hyperaktivität erhält Thorsten Tabletten, die jedoch nicht zu dem gewünschten Erfolg führen, da Thorsten die Wirkung durch den Konsum von Kaffee ausgleicht, so dass seine Hyperaktivität im Endeffekt verstärkt wird. Zum anderen handelt es sich um Interventionsmaßnahmen, die gerichtlich festgesetzt wurden. Es handelt sich dabei auf der einen Seite um Sozialstunden, die er für den Diebstahl eines Autos und das anschließende Fahren ohne Führerschein bekommen hat. Auf der anderen Seite handelt es sich um Arbeitsstunden, die die Strafe dafür sind, dass er einen Mann niedergeschlagen hat, so dass dieser ins Koma fiel. Belastend ist für Thorsten bei beiden Erfahrungen jedoch lediglich der Verlust seiner Freizeit durch die Interventionsmaßnahme. Freunde/ soziale Eingebundenheit Seine Clique nimmt für Thorsten einen wichtigen Stellenwert ein. Er beschreibt sie als eine Familie, in der alle zusammengehören, sich über Eltern austauschen und über Probleme sprechen. Seit der Grundschulzeit gehört er dieser Clique an, in die er durch seine Cousins, die ebenfalls der Clique angehören, hineingekommen ist. Für die Bewältigung von Belastungen nimmt die Clique eine wichtige Funktion ein. Auch zählt er im Interview 149 folgende Aktivitäten auf, die er derzeit mit seinen Kumpels unternimmt: Am Wochenende fahren sie auf Partys und feiern, sie trinken zusammen und gehen auch mal ins Kino. Bewältigung Die gewählten Strategien zur Bewältigung der Belastungen in den Bereichen Schule und Familie ergänzen sich. Auf die schulischen Anforderungen reagiert Thorsten seit der Grundschulzeit zum einen damit, dass er sich in der Belastung einrichtet und keine Lust mehr auf Schule hat. Zum anderen nutzt er die ihm zur Verfügung stehende soziale Ressource, nämlich seine Cousins, die ihn in die Clique einführen. Diese Ressource nutzt er dafür, um die entstandenen negativen Gefühle durch die Belastungen in Familie und Schule abzubauen, indem er der Schule fernbleibt und stattdessen zusammen mit der Clique seine Aggressionen an Dritten auslässt oder mit diesen die Zeit anderweitig verbringt. Die Belastung durch die fehlende Unterstützung in der Familie wird in der Clique auch dadurch bewältigt, dass über Probleme gesprochen wird. Auf andere Ressourcen greift Thorsten nicht zurück. In der Sekundarstufe reagiert Thorsten auf die Belastungen außerdem damit, dass er in der Schule randaliert und weiterhin regelmäßig den Unterricht schwänzt. Als eine andere Form der Bewältigung richtet sich Thorsten direkt an seine Mutter und macht ihr Vorwürfe, dass sie ihn nicht ausreichend unterstützt. Inwieweit dieser Versuch, die Belastungen aufzuheben erfolgreich war, kann aus den Aussagen von Thorsten im Interview nicht erschlossen werden. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass sich die Situation auf lange Sicht nicht verbessert hat. In Bezug auf die Belastungen durch die Lehrer reagiert Thorsten mit Aggressivität gegenüber diesen, was sich beispielsweise darin äußert, dass er Stühle nach ihnen wirft. Sie verlieren ferner für ihn den Status einer Respektperson. Ein Resultat dessen und als weitere Bewältigungsform ist die bewusste Schädigung von Lehrern zu sehen. Thorsten berichtet davon, zusammen mit Freunden den Lehrern Haschkekse und Trompetenblütentee gegeben zu haben. Hinsichtlich der Belastung durch die Mitschüler in der 4. Klasse reagiert Thorsten darauf mit körperlicher Gewalt. Insgesamt nutzt Thorsten als Ressource für die Bewältigung lediglich seine Clique und sich selbst. In Bezug auf Lehrer und Familie kommt es zu keiner Nutzbarmachung von Ressourcen, was zum großen Teil daran liegt, dass Thorsten das Verhalten der Personen als Weigerung wahrnimmt, ihn unterstützen zu wollen. Die verwendeten Ressourcen werden in einer Weise genutzt, die dem Schulerfolg entgegenwirken, wodurch die Bewältigung zu einer Ursache von Schulversagen wird. Auch erzeugen die Bewältigungen selbst neue Belastungen. 150 3.3.2.3.2 Kennzeichen des Typ III Das Phänomen von Schulversagen tritt beim Typ III überwiegend bereits im Kontext der Grundschule auf. Besonders kennzeichnend ist für diese Gruppe aus diesem Grund die lange Dauer der schulischen Schwierigkeiten, deren Aufhebung aufgrund der dazu führenden Bedingungen äußerst erschwert ist. Neben dem Kriterium der Indikatoren für Schulversagen weist der Typ III die schulischen Anforderungen als Bedingungsfaktor für die schulischen Schwierigkeiten auf. Neben diesem Faktor besteht ein bedeutsames Kennzeichen für den Typ III darin, dass das Schulversagen außerdem in hohem Maße durch fehlende Ressourcen bedingt wird, die für die Bewältigung der Belastungen durch die schulischen Anforderungen bedeutsam wären. Dieser Ressourcenmangel erstreckt sich sowohl auf den schulischen als auch auf den familiären Bereich. Es kann davon gesprochen werden, dass der Typ III aufgrund der fehlenden Ressourcen in seinen Möglichkeiten zur Bewältigung der schulischen Anforderungen stark eingeschränkt ist und der Mangel selbst eine Belastung darstellt, deren Behebung primär wird, so dass die Bemühungen des Typs III Belastungen aufzuheben, sich vor allem auf die Belastungen durch den Ressourcenmangel beziehen. Die Ressourcen sind aus diesem Grund für den Schulerfolg größtenteils als kontraproduktiv zu bewerten. Die Bewältigung eben dieses Mangels wird selbst zu einem Faktor für das Schulversagen. Die Gemeinsamkeit und das Bezeichnende für den Typ III liegt außerdem darin, dass die Ressource des Freundeskreises entweder nicht gegeben ist oder die vorhandenen Ressourcen nicht positiv für den Schulerfolg nutzbar gemacht werden. So ist insgesamt beim Typ III die Belastung besonders im schulischen Bereich hoch, die zu aktivierenden Ressourcen gering und die verwendeten Bewältigungsstrategien dem Schulerfolg nicht zuträglich. 3.3.2.3.3 Unterschiedliche Ausprägungen des Typ III Die Anzahl der Klassenwiederholungen bewegt sich zwischen ein bis vier Mal. Thorsten wiederholte vier Mal die Klasse, ebenso wie Ralf, der in drei weiteren Klassen versetzungsgefährdet war. Bei Diana ist der Beginn der schulischen Schwierigkeiten nicht aus dem Interview erkennbar. Sie äußert zwar, dass für sie mit Beginn der Division in der fünften Klasse die Schwierigkeiten in der Schule begannen, allerdings wird die Division bereits in der Grundschule eingeführt. Des Weiteren erwähnt Diana nicht, ob sie Klassenstufen wiederholt hat oder nicht. Jedoch verlässt sie die Schule in der siebenten Klasse im Alter von 15 Jahren, was darauf schließen lässt, dass sie zumindest einmal, wahrscheinlich zweimal, eine 151 Klassenstufe wiederholt hat. Kennzeichnend für das Schulversagen ist bei Ralf und Diana ihre mehrmaligen erfolglosen Versuche den Hauptschulabschluss nachzuholen oder eine Ausbildung, im Falle von Diana, zu beenden. Johanna weist lediglich ein einmaliges Sitzenbleiben in der 9. Klasse auf. Sie stellt insgesamt eine Sonderform des Typ III dar, da bei ihr fehlende Ressourcen erst zu einem späteren Zeitpunkt in ihrer Schullaufbahn auftreten. Das Wegfallen mehrerer Ressourcen und zunehmende Belastungen, wie Auseinandersetzungen mit der Mutter und Beendigung der Psychotherapie, tragen zum schulischen Misserfolg bei. Ralf und Diana versuchen zum Zeitpunkt des Interviews innerhalb einer Maßnahme ihren Hauptschulabschluss erneut nachzuholen und bewerten ihre derzeitige Situation in der Schule als positiv. Thorsten ist dagegen noch in der Schule und befindet sich in der 9. Klasse, in der er versucht seinen Hauptschulabschluss zu machen, wobei aus dem Interview nicht hervorgeht, ob ihm dies gelingen wird. Bei Sören zeigen sich Formen von Schulversagen ab der 5. Klasse, in der er versetzungsgefährdet war. Die folgenden Klassen hat er schlechte Zensuren, bevor es in der 8. Klasse zur ersten Wiederholung einer Klassenstufe kommt. Die 8. Klasse schafft er beim zweiten Versuch. Allerdings gelingt es Sören zweimal nicht die 9. Klasse erfolgreich zu beenden, so dass er ohne Abschluss von der Schule abgeht. Zum Zeitpunkt des Interviews befindet sich Sören ebenfalls in einer Maßnahme, in der er versucht, seinen Hauptschulabschluss nachzuholen. Die Zeit zwischen seinem Schulabgang und der jetzigen Maßnahme ist von Arbeitslosigkeit und verschiedenen kleineren Maßnahmen durch die Agentur für Arbeit gekennzeichnet. Bei den für diesen Typ zugrundeliegenden Fällen wird von allen fünf Befragten auf den Umstand des Mangels an Ressourcen verwiesen. Dies gilt vor allem für den familiären Bereich, in dem die Ressourcen aus unterschiedlichen Gründen nicht nutzbar gemacht werden können. Thorsten weist mehrmals im Interview daraufhin, dass die Verantwortung für sein Versagen bei seiner Mutter liegt, die keine Zeit für ihn hat und ihn im schulischen Kontext nicht ausreichend unterstützt. Bei Diana fehlt das familiäre Unterstützungsnetz zunächst aufgrund der Konflikte mit ihrem Stiefvater und den daraus für sie entstehenden Belastungen, die dazu führen, dass sie sich von ihrem Zuhause größtmöglich fernhält. Im Alter von 12 kommt Diana ins Heim, wo die Situation für sie besser wird, da eine Kontrolle durch die Erzieher gegeben ist. Jedoch gelingt es ihr, nur eine Erzieherin für sich als Ressource zu nutzen. Mit dem Enden des Heimbesuchs mit 18 Jahren fällt diese Unterstützung weg, was dazu führt, dass Diana ihre Lehre abbricht, bei der sie kurz vor dem Abschluss stand. Im Fall von Ralf verweist er ebenfalls auf fehlende familiäre Unterstützung, die dadurch bedingt ist, dass zum einen Familienmitglieder versterben und zum anderen Konflikte zu Trennungen 152 innerhalb der Familie führen. Bei Johanna kommt es am Anfang der 9. Klasse zu dem Verlust zweier wichtiger Ressourcen. Ihre Mutter ist wieder berufstätig und hat aus diesem Grund sehr wenig Zeit für Johanna. Außerdem endet die Psychotherapie, die Johanna seit ihrem 12. Lebensjahr besucht. Der Wegfall dieser Ressourcen führt zu einer Überforderung bei Johanna. Im Fall von Sören fehlen die Familienressourcen nicht vollständig, jedoch stellen sie keine erfolgreiche Unterstützung für den schulischen Bereich dar. Die Unterstützung durch seine Mutter und seinen zweiten Stiefvater fällt durch die Alkoholabhängigkeit der Mutter, die daraufhin die Familie verlässt, und die Überforderung des Stiefvaters weg. Sören kommt zu seinen Großeltern, denen er nichts von seinen Schulschwierigkeiten erzählt. Erst als er in der 8. Klasse nicht versetzt wird, erfahren sie es. Sein leiblicher Vater gibt ihm daraufhin Nachhilfe, die er als negativ empfindet. Innerhalb der Familie kommt es zu regelmäßigen Vorwürfen gegenüber ihm und Auseinandersetzungen. Dies führt dazu, dass sich Sören größtmöglich von Zuhause fernhält. Der Mangel an Ressourcen erstreckt sich des Weiteren auf den schulischen Bereich, in dem von allen vieren außer Sören die mangelnde bzw. fehlende Unterstützung durch die Lehrer hervorgehoben wird und bei allen vieren eine mangelnde Integration in die Klassengemeinschaft vorliegt. In Bezug auf die Einbezogenheit in einen Freundeskreis gibt es unterschiedliche Entwicklungen bei den vorliegenden Fällen. Ralf verliert durch die Klassenwiederholungen und Schulwechsel seinen Freundeskreis, wodurch er belastet ist und ihm ein soziales Unterstützungsnetz fehlt. Diana berichtet davon, dass sie seit dem Beginn des Heimaufenthalts keine richtigen Freunde mehr hatte, obwohl sie sich verschiedenen Cliquen anschließt. Johanna berichtet von einer guten Freundin. Außerdem gehört sie einer Clique an, in der sie jedoch das Opfer von mehrmaligen körperlichen Übergriffen ist. Dadurch ist der Freundeskreis eine Belastung und bezogen auf den schulischen Erfolg keine Ressource. Thorsten dagegen besitzt eine Clique, der er seit der Grundschulzeit kontinuierlich angehört. Sören stellt hier in gewisser Hinsicht eine Ausnahme dar. Die Integration in die Klassengemeinschaft verschlechtert sich bei ihm durch eine Schulzusammenlegung in der 7. Klasse, wodurch ihm ebenfalls wie bei den anderen Befragten Ressourcen in diesem Bereich fehlen. In Bezug auf die Lehrer wird von Sören jedoch keine Aussage gemacht. Er berichtet von zwei bestimmten Lehrerinnen, mit denen er Konflikte hatte, aber über stattfindende oder fehlende Unterstützung macht Sören keine Aussage. Überhaupt berichtet Sören nur sehr begrenzt über seine Schwierigkeiten in der Schule, da sich seine Erzählung stark auf den familiären und Freizeitbereich konzentriert. Eine wichtige Ressource stellt für Sören sein Freundeskreis dar, die eine ähnliche Rolle für ihn einnimmt wie bei Thorsten. 153 Die Bewältigungsstrategien zur Behebung der Belastungen durch fehlende Ressourcen sind unterschiedlich. Johanna denkt im Unterricht über die veränderte Situation zu Hause durch die Berufstätigkeit der Mutter nach, weshalb sie dem Unterricht nicht mehr folgt. Ferner beginnt sie Drogen zu nehmen und sich in einen neuen Freundeskreis stärker einzubinden. Diana passt sich ihren Mitschülern im Unterricht an, indem sie sich schminkt, aus dem Fenster schaut und nicht am Unterricht teilnimmt, um nicht als Streberin ausgegrenzt zu werden. Ralf, für den die Klassenwechsel eine starke Belastung darstellen, findet Anschluss, indem er zusammen mit Mitschülern den Unterricht stört. Thorsten dagegen aktiviert soziale Ressourcen mit Hilfe seiner Cousins, die ihn in die Clique einführen. Durch die Nutzbarmachung bewältigt Thorsten Belastungen, gleichzeitig schwänzt er im steigenden Maße die Schule, um die Ressource nutzen zu können. Im Hinblick auf die Vermeidung der Belastung durch schulische Anforderungen tritt in unterschiedlichem Maße die Bewältigungsstrategie der passiven und aktiven Schulverweigerung in Erscheinung. Darunter fällt Verhalten, wie fehlende Aufmerksamkeit im Unterricht, Stören des Unterrichts, Schwänzen des Unterrichts und Fernbleiben von Zuhause. Sören weist Bewältigungsstrategien auf, die sich sowohl nach innen als auch nach außen richten. Bei seiner Ethiklehrerin stört er aktiv den Unterricht, was ihm die Note 6 in diesem Fach einbringt. Durch den Verlust des Klassenzusammenhalts entwickelt Sören Schulunlust und distanziert sich von dem Problem. Seine Clique, mit der er nach der Schule immer mehr Zeit verbringt, bietet ihm ebenfalls eine Möglichkeit der Bewältigung, die sowohl die Belastungen in der Familie als auch in der Schule auffangen. Sein Onkel bildet für Sören eine der wenigen Ressourcen in seiner Familie, mit dem er Zeit verbringt. Insgesamt sind die Bewältigungsstrategien in Bezug auf den schulischen Erfolg negativ. Es bleibt darauf zu verweisen, dass Diana mit ihren hohen familiären Belastungen eine besondere Form des Typ III verkörpert, die in allen Lebensbereichen hohe Belastungen aufweist. Auch Sören nimmt eine besondere Rolle ein, da es an Informationen im Interview fehlt, die klar darauf verweisen, worin die Ursachen für sein Schulversagen liegen. Er führt dies nicht auf. Vor allem ist die Stärke der Bewältigungsstrategien auffällig, die er anwendet, ohne dass er die Belastungen näher ausführt. Sören besucht aufgrund seines Verhaltens im Unterricht für einige Zeit eine Schulpsychologin, die für ihn jedoch ebenfalls zu einer Belastung wird, da die von ihr angeregte Unterstützung durch den leiblichen Vater eine große Belastung für Sören darstellt. Hinsichtlich des Falles Johanna kommt es neben den erwähnten Kennzeichen, die sie dem Typ III zuordnen, auch zu Gemeinsamkeiten mit dem Typ II. In der 5. und 6. Klassenstufe ist Johanna Mobbing durch ihre Mitschüler ausgesetzt. Dies führt dazu, 154 dass Johanna in großem Maße schwänzt. Dies ist ein Grund dafür, dass Johanna von ihrer Mutter in eine Psychotherapie geschickt wird. Mit Hilfe dieser geht Johanna wieder regelmäßig zur Schule. Das Mobbing an sich führt zu keinen Erscheinungsformen von Schulversagen. 3.3.2.4 Typ IV: Diskrepanz zwischen schulischen Anforderungen und persönlichen Fähigkeiten Dem Typ IV gehören Mario und Karsten an. Den Typ IV kennzeichnet eine grundlegende Diskrepanz zwischen den schulischen Anforderungen und den persönlichen Fähigkeiten, die aus unterschiedlichen Gründen und Belastungen, die bereits im Kleinkindalter auftreten, den Anforderungen nicht gerecht werden können. Prinzipiell sind Ressourcen vorhanden. Es ergeben sich jedoch aus der schulischen Überforderung Folgebelastungen. Die Bewältigungsstrategien wirken sich aufgrund der fortwährend bestehenden Belastung für den Schulerfolg negativ aus. 3.3.2.4.1 Prototyp: Mario Familie Mario ist zum Zeitpunkt des Interviews 17 oder 18 Jahre alt und lebt mit seiner Mutter, seinem Stiefvater und seinem Zwillingsbruder in A-Dorf. Sein leiblicher Vater verlässt die Familie, als Mario sich noch im Kleinkindalter befindet. Das Leben von Mario ist von drei Umzügen geprägt, die zu Schulwechseln ebenso wie zu der Suche nach neuen Freunden führen. Besonders der erste Umzug von A-Stadt nach Bayern im Alter von 13 Jahren stellt für Mario eine Belastung dar, da er unter dem Verlust seiner Freunde leidet. Bereits nach einem halben Jahr kommt es zu einem erneuten Umzug in das Dorf, in dem die Großeltern leben, wo Mario bereits durch frühere Besuche und seinen Cousin Freunde hat. Ein weiterer Umzug erfolgt als die Familie mit dem Stiefvater und dessen Sohn zusammen zieht. In seiner Familie besitzt Mario mehrere für ihn wichtige Bezugspersonen. Zu diesen gehören seine Mutter, die ihm „ziemlich wichtig“ (Interview 6, 498) ist und die ihn im schulischen Bereich unterstützt, sein Zwillingsbruder, mit dem er viel gemeinsam unternimmt, wobei sie zum Zeitpunkt des Interviews weniger Zeit als früher miteinander verbringen und seine Großeltern. Besonders seine Oma ist ihm wichtig, da er zu ihr ein sehr gutes Verhältnis hat und mit ihr über Probleme sprechen kann. Neben diesen vier primären Bezugspersonen haben 155 auch der Stiefvater und sein Stiefbruder ebenso wie sein Cousin eine positive Funktion in Marios Leben. Belastungen ergeben sich für Mario im familiären Bereich durch die Berufstätigkeit der Mutter, die dadurch oft nicht da ist. Dieser Umstand scheint sich auf die Zeit in A-Stadt zu begrenzen. Eine weitere Belastung ergibt sich durch den leiblichen Vater. Mario belastet, zum einen seine Abwesenheit und zum anderen, dass dieser die Mutter geschlagen hat und er ihr nicht helfen konnte. In der näheren Vergangenheit fühlt sich Mario durch Interventionsmaßnahmen seitens verschiedener Familienmitglieder belastet. Sei es das Verbot auf einem Motorrad zu fahren durch Onkel und Bruder oder die Aufforderung sein Zimmer aufzuräumen. Mario erfährt durch seine Tante eine Belastung, da diese ihn als negatives Beispiel bezüglich seiner Schullaufbahn darstellt. Im aktuellen Leben belastet ihn außerdem, dass er sich das Zimmer mit seinem Bruder teilen muss. Insgesamt kann von einer mittleren Belastung im familiären Bereich gesprochen werden. Die Familie stellt für Mario eine wichtige Ressource dar, die er nutzt, um Belastungen in anderen Bereichen, wie beispielsweise der Schule, zu bewältigen. Schule Die Schulzeit ist von fünf Schulwechseln geprägt. Insgesamt ist Mario in der Schule dreimal sitzengeblieben, und zwar in den Klassen 2, 4 und 5, und ist gerade dabei seinen Hauptschulabschluss nachzuholen, nachdem er in der 8. Klasse der Schule verwiesen wurde. Neben diesen Indikatoren von Schulversagen kommt Mario nach seinem Sitzenbleiben in der 2. Klasse in eine spezielle Klasse, die nur 7 Schüler umfasst, die alle Schwierigkeiten aufweisen, den schulischen Anforderungen gerecht zu werden. Seine Schwierigkeiten in der Schule führt Mario auf seine Intelligenz, seine Faulheit, die LRS und seine Prüfungsangst zurück. Im Anschluss an die Grundschule besucht Mario in Bayern die 5. Klasse, wobei nicht bekannt ist, um welchen Schultyp es sich dabei handelt. In A-Dorf geht er zunächst auf die Sekundarschule und als er die 5. Klasse wiederholt, für einige Zeit aufs Gymnasium bevor er auf eine Lernbehindertenschule kommt. Dort verbessern sich seine Zensuren aufgrund der geringeren schulischen Anforderungen. Der Schulbesuch endet in der 8. Klasse. Für kurze Zeit sind sein Bruder und er arbeitslos, bevor sie im folgenden Schuljahr beim Projekt Produktives Lernen einen Platz erhalten. Die Maßnahme bewertet Mario als positiv. Belastungen erfährt Mario in der Grundschulzeit neben seinen Misserfolgen im schulischen Kontext durch die Lehrer, die sich aus seiner Sicht nicht für schlechte Schüler einsetzen. 156 Abgesehen davon, kommt es auch zu zwei Konflikten mit Lehrern, die Mario im Besonderen erwähnt. Die Lehrer bleiben auch im weiteren schulischen Verlauf der Grund für Belastungen, da Mario immer wieder davon spricht, dass die Lehrer nicht motiviert waren und wie er es formuliert, im Unterricht „wilde Sau“ gespielt haben. Er beschreibt das Verhalten der Lehrer als gleichgültig gegenüber den Leistungen der Schüler und stellt des Weiteren heraus, dass einige Lehrer nicht fähig waren, ihm den Unterrichtsstoff zu erklären. Ferner belastet Mario die Ungleichbehandlung der Schüler durch die Lehrer. Neben diesen Belastungen, die allein auf die Lehrer von Mario zurückgeführt werden, belastet ihn sein eigener Misserfolg im Rückblick, wobei er sich auf das Sitzenbleiben, seine schlechten Noten in der 8. Klasse und den Schulverweis bezieht. Als weitere Quelle von Belastungen treten Mitschüler in Erscheinung, die Mario aufgrund seiner mangelnden schulischen Leistungen oder seiner Herkunft aus den neuen Bundesländern mobben. Diese Erlebnisse sind allerdings auf die Zeit in Bayern und das Gymnasium begrenzt. Trotz der Belastungen weist Mario im schulischen Kontext auch Ressourcen auf, die er für sich nutzt. So hebt er eine Erzieherin im Kindergarten hervor, zu der er auch zu Besuch kommen darf. In der Grundschulzeit besucht Mario nach der Schule den Hort. Dort hat er viele Freunde und findet Unterstützung für die Bewältigung der schulischen Anforderungen. Des Weiteren hat Mario in der 5. und 6. Klasse an der Schiller-Schule eine Klassenlehrerin, die ihn und die anderen Mitschüler sehr unterstützt. Neben diesen positiven Ressourcen ist Mario in A-Stadt und A-Dorf gut in die Klassengemeinschaft integriert und hat ein positives Verhältnis zu seinen Mitschülern. Soziale Eingebundenheit Durch die Umzüge ändert sich Marios Freundeskreis und seine damit verbundene soziale Eingebundenheit. In A-Stadt berichtet Mario von einem guten Freundeskreis, den er ungern verlassen hat. Mit seinem Bruder und seinem besten Freund zusammen haben sie viel unternommen. Seinen besten Freund bezeichnet Mario als „de[n] wichtigste[n] Menschen in [s]einem Leben“ (Interview 6, 329). Über die Zeit in Bayern ist nicht bekannt, wie sein Freundeskreis aussieht. In A-Dorf dagegen ist Mario wieder in einen breiteren Freundeskreis integriert, den er sich bereits durch die Ferienaufenthalte bei seinen Großeltern geschaffen hat und der sich durch die Hilfe seines Cousins erweitert. In den letzten vier Jahren ist es ein Hobby von Mario, zusammen mit seinem Bruder und Kumpels an Mopeds zu basteln. Ansonsten berichtet Mario, dass er mit Freunden in die AWO geht, um dort das Internet zu 157 nutzen. Somit kann zu dem Schluss gekommen werden, dass Mario sozial die meiste Zeit seines Lebens gut eingebunden ist. Bewältigung Im familiären Bereich finden sich vorwiegend innere Bewältigungsstrategien. Die Belastungen in Bezug auf den leiblichen Vater werden durch Erklärungsmodelle bewältigt. Die durch die berufliche Tätigkeit bedingte Abwesenheit der Mutter wird relativiert durch das Erklärungsmodell, dass die Mutter wieder kommt. Außerdem richtet sich Mario in der Belastung ein. In Bezug auf die Interventionsmaßnahmen seitens einiger Familienmitglieder wählt Mario die Möglichkeit diesen entweder aus dem Weg zu gehen oder er hält sich an die Vorgaben. Der Stigmatisierung durch seine Tante begegnet Mario erneut durch eine innere Bewältigungsstrategie. In Bezug auf den schulischen Kontext sind die Bewältigungen vielschichtiger. Bei Problemen spricht Mario entweder mit seiner Mutter oder seiner Oma. Er findet für die Bewältigung der schulischen Belastung Unterstützung im Hort und ebenso Unterstützung bei seiner Mutter. Die Konflikte mit den Lehrern geht er zum einen dadurch an, dass er sich bei dem Schuldirektor darüber beschwert, dass er von einem Lehrer geschlagen wurde. Dies führt jedoch zu keinem Erfolg, da der Direktor ihn ebenfalls schlägt und ihn fragt, ob das für ihn bereits schlagen sei. In Bezug auf die Belastung durch die Lehrer können weitere Bewältigungen gefunden werden, die darin bestehen, den Unterricht zu stören und sich in der Belastung einzurichten. Diese Form der Bewältigung ist direkt mit der Belastung durch die schulischen Anforderungen verknüpft. Dass das Schwänzen nicht als Form der Bewältigung von Mario eingesetzt wird, liegt nach Angaben von Mario daran, dass er seiner Mutter Ärger ersparen möchte. Um die Belastung durch die schulischen Anforderungen und seinen damit verbundenen Misserfolgen zu bewältigen, besitzt Mario Erklärungsmodelle, die darin bestehen, dass das jedem passieren kann. Hinsichtlich der Mitschüler relativiert er die Belastung damit, dass er darauf verweist, dass er andere Freunde hat oder es nicht so schlimm ist. Als Fazit bleibt zu sagen, dass sich Mario in der Grundschulzeit sozialer Ressourcen bedient, was im Laufe der Sekundarstufe nicht mehr der Fall zu sein scheint. Er bewältigt in soweit negativ, dass es bei ihm in der Sekundarstufe zu einer passiven Schulverweigerung kommt. 158 3.3.2.4.2 Kennzeichen des Typ IV Der Typ IV ist dadurch gekennzeichnet, dass sich das Phänomen Schulversagen schon früh in Erscheinung tritt und sich über die gesamte Schulzeit erstreckt. Der primäre Bedingungsfaktor für das Schulversagen liegt in der Diskrepanz zwischen den schulischen Anforderungen und den persönlichen Fähigkeiten des Typ IV. Ein weiterer Faktor stellt die fehlende Unterstützung im schulischen Kontext durch die Lehrer dar, was eng mit den schulischen Anforderungen verbunden und als Folgebelastung einzuschätzen ist. Obwohl durch die Lehrer und deren Verhalten ein Fehlen von sozialen Ressourcen in diesem Bereich zu verzeichnen ist, weist der Typ IV im familiären und außerfamiliären Bereich Ressourcen auf, die für die Bewältigung von Belastungen nutzbar gemacht werden können. Auch in der Schule findet sich in Form der Integration in die Klassengemeinschaft eine soziale Ressource. Dank der Ressourcen und der Abstufung wird die Belastung im schulischen Kontext vermindert, jedoch bleibt sie bestehen und führt zu weiteren Bewältigungsstrategien. Diese sind ihrer Art nach hauptsächlich negativ, da sie dem Bereich passiver oder aktiver Schulverweigerung zuzuordnen sind. 3.3.2.4.3 Unterschiedliche Ausprägungen des Typ IV Da es sich bei den beiden vorliegenden Fällen, die dem Typus IV zugeordnet werden können, um Zwillingsbrüder handelt, finden sich beim direkten Vergleich viele Gemeinsamkeiten, was die Familiensituation und Belastungen betrifft. Lange Zeit gehörten sie außerdem einem gemeinsamen Freundeskreis an. Beide besuchten in der Grundschule eine LRS-Klasse und gingen ab der 6. Klasse auf eine Lernbehindertenschule. Die Belastungen sind bei Mario und Karsten ähnlich. Beide erleben eine Vernachlässigung durch die Mutter und sind belastet durch das Verhalten ihres leiblichen Vaters. Genauso belastet beide, dass sie sich ein Zimmer teilen müssen und Interventionen durch Familienangehörige ihren Handlungsspielraum einschränken. Unterschiede finden sich in Bezug auf die Belastungen darin, dass Mario die Stigmatisierung durch seine Tante als besondere Belastung erfährt und von Sanktionen berichtet, die bei Karsten nicht in Erscheinung treten. Weitere Unterschiede ergeben sich im Bereich der Bewältigungsstrategien. Karsten berichtet davon, bereits im Kindergarten das Schwänzen für sich als Form der Bewältigung gewählt zu haben, um einer von ihm nicht gemochten Erzieherin aus dem Weg zu gehen. Problematisch wird dieser Unterschied jedoch dahingehend, da Karsten davon berichtet, gemeinsam mit seinem Bruder nicht zum Kindergarten gegangen zu sein, während Mario nichts diesbezüglich 159 erwähnt. Bei Mario zeichnet sich vielmehr der Versuch ab, die im schulischen Bereich entstehenden Belastungen durch zunächst produktive Formen der Bewältigung aufzuheben. Erst im Kontext der Sekundarstufe berichtet Mario von Verhaltensformen wie Stören im Unterricht und Schwänzen der Schule. 3.3.3 Vergleich der Typen des Phänomens Schulversagen Nach der Darstellung der vier Typen, die sich aus der qualitativen Studie ergeben haben, erfolgt in diesem Kapitel die Abgrenzung der vier Typen voneinander, um aufzuzeigen, dass es sich bei diesen um eigenständige Formen von Schulversagen handelt. Der hervorstechendste Unterschied liegt in der Bedingung für das Entstehen von Schulversagen und den Faktoren, die den Prozess des Schulversagens aufrechterhalten. Die Erscheinungsform von Schulversagen teilt die vier gebildeten Typen zunächst in zwei Gruppen. Die eine Gruppe weist Phänomene von Schulversagen erst in der Sekundarstufe auf (Typ I, Typ II), während bei der anderen bereits harte Indikatoren von Schulversagen im Kontext der Grundschule in Erscheinung treten (Typ III, Typ IV). Der Typ I hebt sich von den anderen Typen dadurch ab, dass es sich bei ihm um ein Schulversagen handelt, welches durch die schulische Überforderung in der Sekundarstufe auftritt, was auf die Diskrepanz von persönlichem Leistungsvermögen des Schülers und dem ihm zugeordneten Schultyp zurückgeführt werden kann. Eine Besonderheit bildet der Typ I ferner, weil die weitere Entwicklung der Schüler nach der Schulabstufung nicht einheitlich erfolgt. Alle sind mit der Abstufung in einen anderen Schultyp konfrontiert, jedoch ist der Umgang mit dieser Veränderung sehr unterschiedlich ausgeprägt. Es kommt entweder zur Stabilisierung der Leistungen oder zu fortgesetzten Abstufungen. Der Typ I weist Ressourcen und geringe Belastungen im familiären wie schulischen Kontext auf, die jedoch durch die Schulabstufung zunehmen können. Der Typ II grenzt sich klar von diesem Typ ab, da der Grund des Schulversagens in der Belastung im schulischen Kontext liegt und gleichzeitig die Ressourcen zur Bewältigung in diesem Bereich aus eben diesem Grund eingeschränkt sind. Durch eingeschränkte Ressourcen und ein Bewältigungsverhalten, das sich primär an der Belastungssituation in der Schule und nicht den schulischen Anforderungen ausrichtet, wird der Prozess des Schulversagens aufrechterhalten. Beim Typ III umfasst der Ressourcenmangel den schulischen als auch den familiären Bereich und wird neben den schulischen Anforderungen zur Ursache von Schulversagen. Gleichzeitig wird dadurch auch der Prozess des Schulversagens verstärkt, da keine Ressourcen zur Bewältigung der schulischen Anforderungen aktiviert werden können. Bei Typ IV ist der zentrale 160 Bedingungszusammenhang für Schulversagen eine unüberbrückbare Diskrepanz zwischen schulischen Anforderungen und den persönlichen Fähigkeiten der Schüler. Es zeigt sich, dass die Bedingungen für Schulversagen in schulischen Überforderungen, zusätzlichen Belastungen aus dem außerschulischen Bereich (Familie, Peer) und fehlenden Ressourcen liegen. Der Prozess des Schulversagens wird dann aufrecht erhalten, wenn keine hilfreichen Ressourcen für die schulischen Anforderungen aktiviert werden, die Bewältigung anderer Belastungen präferiert wird, den schulischen Anforderungen mit den persönlichen Fähigkeiten nicht beizukommen ist oder für den Schulerfolg kontraproduktive Bewältigungsstrategien gewählt werden. 3.4. Längsschnittstudie: Die Entwicklung bei vier ausgesuchten Fällen Für die qualitative Erhebung zur Untersuchung „regionaler Netzwerke gegen Schulversagen“ wurden erneut vier Schüler im Abstand eines halben und eines Jahres interviewt. Es ergab sich, dass vor allem Schüler des Typs I und II an einem Folgeinterview teilnahmen. Grund dafür ist der bei diesen Schülern/Schülerinnen noch fortwährende Besuch der Schule. Aufgrund des bereits beendeten Schulaufenthalts konnten keine Wiederholungsinterviews mit den Schülern des Typs III und IV durchgeführt werden. Grundlage der Interviews bildet wiederum das offene, leitfadenbasierte biographische Interview. Zudem dienten die Erstinterviews als Grundlage der individuellen Erstellung des Leitfadens der Wiederholungsinterviews. Wie auch bei dem ersten Interviewdurchlauf sind zwei der vier befragten Schülerinnen bereits aus dem regulären Schulprozess ausgeschieden und versuchen, den Hauptschulabschluss in einer außerschulischen Maßnahme nachzuholen. Zum Zeitpunkt des ersten Interviews befand sich eine der Schülerinnen, Michaela, jedoch noch an der Realschule. Die Auswertung der Interviews erfolgte wie auch bei den Erstinterviews auf der Grundlage der qualitativen Inhaltsanalyse nach PHILIPP MAYRING und dem Belastungs-BewältigungsModell von RICHARD S. LAZARUS. Es wurden erneut Fallbeschreibungen angefertigt, welche als Vergleichsmaterial für die Veränderungen dienten. Im Folgenden werden die vier Fälle von Jörg, Michaela, Yvonne und Johanna dargestellt. Als erstes erfolgt eine kurze Darstellung der Lebenssituation wie auch der Belastungen, um im Anschluss daran die Entwicklungen, welche sich durch den Vergleich mit dem ersten Interview beobachten lassen, darzulegen. Die beiden Interviews unterscheiden sich im Wesentlichen darin, dass im Mittelpunkt des ersten Interviews der gesamte Lebensverlauf der 161 Schüler und Schülerinnen stand, während im Folgeinterview vor allem die Entwicklung innerhalb des vergangenen (halben) Jahres von Bedeutung war. Aus dieser Differenz der Schwerpunktsetzung ergeben sich Unterschiede in der Quantität und Qualität der Interviews, vor allem hinsichtlich der beschriebenen Belastungen. 3.4.1 Jörg 3.4.1.1 Eckdaten und Lebenssituation Familie Jörg lebt zum Zeitpunkt des Interviews mit seiner Mutter und seinem Stiefvater zusammen in E-Stadt. Dort besucht er die Realschule und geht in die 8. Klasse. Seine Eltern haben sich bereits scheiden lassen, als Jörg noch klein war. Jörg entschied sich, bei seiner Mutter zu leben, welche in Folge der Scheidung von G-Dorf nach E-Stadt zog. Sein Vater blieb in G-Dorf. Zunächst hatte Jörg ein großes Problem mit der Scheidung seiner Eltern, genauer gesagt damit, dass er seinen Vater nicht so oft sah, wie er es sich wünschte. Inzwischen hat er jedoch regelmäßig ca. alle zwei Wochen Kontakt zu seinem Vater. In EStadt wohnt Jörg anfangs mit seiner Mutter allein, bis sie mit dem Stiefvater zusammenziehen. Dort haben sie anfangs Katzen gezüchtet. Derzeit besitzt die Familie jedoch nur noch eine Katze, dafür aber mehrere Schlangen, Hamster und Kaninchen. Seine Mutter lernt ihren neuen Mann in dem Kindergarten kennen, den Jörg besucht. Einer seiner drei Söhne ging in denselben Kindergarten und ist jünger als Jörg. Jörg gibt im Interview an, dass er sich mit seinem Stiefvater gut versteht. Er kann mit ihm gut sprechen, hat viele Freiheiten bei ihm und beide sind technikbegeistert. Mit seinem Stiefbruder versteht sich Jörg anfangs gut. Inzwischen besteht allerdings kein Kontakt mehr, da Jörg ihn nicht mehr leiden kann. Darüber hinaus gibt Jörg an, dass er noch zwei ältere Stiefbrüder besitzt, die er jedoch nicht kennt. Weitere Äußerungen zu Jörgs Familie beziehen sich auf seine Großeltern, genauer gesagt, auf die Eltern seines Vaters und seines Stiefvaters. Er gibt an, seine Großeltern väterlicherseits nicht zu mögen, da diese seine Mutter nicht leiden können und spießig sind. Auch die Eltern seines Stiefvaters sind ihm unsympathisch, da sie sich am Telefon immer „gekünstelt“ anhören oder ihm und seinem Stiefbruder stets das Gleiche schenken. 162 Kindergarten/Schule Wie bereits erwähnt, besucht Jörg nach der Trennung seiner Eltern in E-Stadt einen Kindergarten. An diese Zeit kann sich Jörg jedoch nicht mehr erinnern, weshalb er keine weiteren Angaben diesbezüglich machen kann. Nach seiner Kindergartenzeit wird Jörg in E-Stadt zunächst in die Willy-Brandt-Schule eingeschult. Aufgrund des Zusammenzugs seiner Mutter mit seinem Stiefvater wechselt er allerdings bereits im zweiten Halbjahr der ersten Klasse auf die Helene-Lange-Schule. Wenngleich Jörg den Wechsel zuerst einmal fürchtet, stellt dieser im Nachhinein kein Problem dar, da Jörg sich gut in die neue Klasse integrieren kann. Weiterhin erzählt Jörg, dass er während seiner Grundschulzeit keinerlei Schwierigkeiten hat, weshalb er nach der vierten Klasse die Empfehlung für das Gymnasium erhält. Laut seinen Angaben darf er sich aussuchen, an welches Gymnasium er gehen möchte. Ab der siebenten Klasse deuteten sich immer mehr Probleme im schulischen Kontext an. Jörg berichtet, dass die Anforderungen für ihn zu hoch werden. Genauere Angaben in Bezug auf seine Schulleistungen oder in welchen Bereichen er Probleme hat, macht er nicht. Schließlich entscheidet er zusammen mit seinen Eltern, das Gymnasium nach der siebenten Klasse zu verlassen, noch bevor er eine Klasse wiederholen muss, und auf die Realschule zu wechseln, welche er zum Zeitpunkt des Interviews besucht. Aus dem Interview wurde deutlich, dass Jörg bis zum Besuch des Gymnasiums gut mit seinen Lehrern zurechtgekommen ist. Danach häufen sich die Schwierigkeiten im Umgang mit diesen. Freunde/soziale Eingebundenheit Aus dem Interview wurde deutlich, dass Jörg sozial gut eingebunden ist. Er hat sich immer schnell und gut in neue Schulklassen integrieren können und hat stets freundschaftliche Kontakte zu seinen Mitschülern. Jörg hebt besonders drei Schulkameraden (Klaus, Chrissy und Tim) hervor, mit denen er auch privat eng befreundet ist. Chrissy, mit der er sich auch privat trifft, ist seine beste Freundin. An ihr schätzt er besonders ihre Natürlichkeit. Darüber hinaus berichtet er, dass er zusammen mit Tim regelmäßig zum Volleyballtraining in einem Verein geht. Auch helfen sich die Freunde gegenseitig bei den Hausaufgaben und sind füreinander Gesprächspartner. Weiterhin thematisiert Jörg, dass er mit seiner Familie und später mit einigen seiner Freunde zusammen Jugendweihe gefeiert hat, was für ihn ein schönes Erlebnis darstellt. 163 3.4.1.2 Veränderung der Lebenssituation Jörg wurde für die qualitative Erhebung zur Untersuchung „regionaler Netzwerke gegen Schulversagen“ im Abstand eines Jahres interviewt. Das erste Interview fand im Mai 2007 statt, als Jörg bereits ein halbes Jahr an der Realschule ist, nachdem er zuvor vom Gymnasium dorthin gewechselt hatte. Im April 2008 wurde Jörg erneut befragt. Allgemein lässt sich feststellen, dass Jörg durch die Abstufung auf die Realschule keine Besserung im schulischen Kontext erfahren konnte. Familie Im familiären Bereich weist Jörg im Wiederholungsinterview keine Verluste auf. Er beschreibt auch im zweiten Interview ein gutes Verhältnis zu seinen Eltern 4 , wobei sein Stiefvater, welchen er zuvor als stark genutzte soziale Ressource beschreibt, im Wiederholungsinterview keine weitere Bedeutung zukommt. Er erwähnt lediglich, dass das Verhältnis zu seinem Stiefvater wie zu einem richtigen Vater ist. Seinen leiblichen Vater erwähnt er im ersten Interview nur und geht nicht weiter auf sein Verhältnis zu ihm ein. Im Wiederholungsinterview jedoch ist deutlich erkennbar, dass sein Vater für ihn als soziale Ressource von besonderer Bedeutung ist. Mit ihm kann er über all die Dinge sprechen, über die er nicht mit seinen Eltern sprechen kann. So zum Beispiel wenn er die Schule geschwänzt oder jemanden geschlagen hat. Sein Vater ist für Jörg zu einer wichtigen sozialen Ressource geworden, welche er sich im ersten Interview vor einem Jahr anscheinend noch nicht in diesem Maße erschließen konnte. Die Belastung aufgrund der Scheidung seiner Eltern, welche im ersten Interview noch eine wichtige Rolle für Jörg spielt wird im Wiederholungsinterview von Jörg nicht mehr erwähnt. In beiden Interviews kommt zudem zum Ausdruck, dass Jörg sich seinen Eltern zwar bei schulischen Problemen anvertrauen kann, außerschulische Probleme jedoch lediglich mit seinen Freunden oder jetzt auch mit seinem Vater bespricht. Auch bekommt man im Wiederholungsinterview eine andere Sichtweise auf die Großeltern. Stellen sie im ersten Interview noch eine Belastung dar, da sie seine Mutter ablehnen, so beschreibt er im Wiederholungsinterview vor allem seinen Großvater als Ressource, da er ihn bei schulischen Problemen unterstützt, mit ihm Hausaufgaben macht, ihm Sachverhalte erklären kann und er auch Internetzugang bei ihm hat, um selbstständig Sachverhalte lösen zu 4 Als Eltern bezeichnet er seine Mutter und seinen Stiefvater 164 können. Seinen Stiefbruder erwähnt Jörg im Wiederholungsinterview nicht mehr, so dass man darauf schließen kann, dass er keine große Belastung mehr für ihn darstellt. Kindergarten/Schule Nachdem Jörg das Gymnasium verlassen hat und auf die Realschule wechselt, scheinen sich seine Leistungen zunächst zu verbessern. Er beschreibt im Interview gutes Zurechtkommen an der neuen Schule und auch die Angst vor dem Schulwechsel begründet sich nicht. Jörg findet schnell Anschluss zu seinen Mitschülern und fühlt sich wohl an der Schule wie auch in der neuen Klasse. Erst im Wiederholungsinterview wird deutlich, dass für Jörg die Abstufung zu keiner Verbesserung seiner schulischen Leistungen führt. Seine Leistungen verschlechtern sich zunehmend an der Realschule. Sein Zeugnis in der achten Klasse beinhaltet zwei Fünfen in den Fachbereichen Sozialkunde und Musik, vier Zweien, überwiegend Dreien und ein paar Vieren. Aus dem Interview geht jedoch nicht hervor, ob seine Zensuren zu einer weiteren Abstufung führen. Im ersten Interview beschreibt Jörg das Gymnasium als sehr stressig, anstrengend und schwer. Die Realschule hingegen kommentiert er nicht in diesem Zusammenhang. Erst im zweiten Interview wird deutlich, dass er die Realschule ebenfalls als sehr stressig wahrnimmt. Er erlebt den Stress vor allem aufgrund des schnellen Diktierens der Lehrer, den vielen Leistungskontrollen und Hausaufgaben. Infolge dessen beginnt Jörg in der Schule zu resignieren. Differenzen bezüglich seiner Lehrer beschreibt Jörg lediglich im ersten Interview. Hier sind es seine Hortnerin, welche ihn aufgrund ihres strengen Verhaltens belastet, seine Deutschlehrerin in der siebenten Klasse am Gymnasium, welche sich in Jörgs Augen durch ihr inkonsequentes Verhalten auszeichnet wie auch drei Lehrerinnen an der Realschule, welche er aufgrund ihres Verhaltens als belastend empfindet. Jörg reagiert auf die Belastungen zum einen mit Resignation, erläutert jedoch den Lehrern auch warum er resigniert und versucht durch Stören des Unterrichts der Belastung zu entgehen. Im Wiederholungsinterview beschreibt Jörg ein vollständig distanziertes Verhalten zu seinen Lehrern. Er beschreibt diese als Personen, mit denen er nichts weiter zu tun haben möchte, wobei er keine Ausnahme macht. Es gibt nicht einen Lehrer an der Realschule, welchen Jörg als Ressource für sich nutzt bzw. überhaupt positiv bewertet. Jörg ignoriert die Lehrer und spricht nicht mit ihnen, jedoch schildert er, dass er sich am Unterricht beteiligt. Er schreibt mit, hört zu, passt auf und arbeitet mit. Stören des Unterrichts oder Resignation scheint keine 165 adäquate Bewältigung der Belastungssituation aufgrund der Lehrer mehr für ihn zu sein, wie noch vor einem Jahr. Die einzige Lehrerin, welche Jörg im ersten wie auch im Wiederholungsinterview positiv konnotiert ist seine Grundschullehrerin. Sie war nett, konnte den Unterrichtsstoff gut erklären und hat sich Zeit für ihre Schüler genommen. Eine weitere Ressource im schulischen Bereich stellt zudem die Sozialarbeiterin an der Realschule für Jörg dar. Sie vermittelt ihm die Möglichkeit an der Fahrt ins Zukunftscamp teilzunehmen. Das Verhältnis zu seinen Mitschülern hat sich nicht verändert. Er konnotiert dies auch im Wiederholungsinterview sehr positiv. Zudem hat er eine neue Freundin gefunden, welche er nun mit zu seinen besten Freunden zählt. Er kann sich ihr ebenfalls bei Problemen anvertrauen. Zudem erfährt er Unterstützung bei den Hausaufgaben von seinen Mitschülern. Freunde/soziale Eingebundenheit Jörg schildert im Wiederholungsinterview eine weitere Freundin gefunden zu haben. Zu seinen besten Freunden, welche er im ersten Interview beschreibt Klaus, Chrissy und Tim scheint er immer noch ein sehr enges freundschaftliches Verhältnis zu pflegen. Mit ihnen verbringt er seine Freizeit, spricht mit ihnen über seine Probleme und kann sich auch in Bezug auf schulische Schwierigkeiten auf sie verlassen. Er kann seinen Freunden vertrauen und ihnen aus diesem Grund auch sehr persönliche Dinge erzählen. Diese Begebenheit betont er sowohl im ersten wie auch im Wiederholungsinterview. Die Wichtigkeit seiner Freundschaften stellt sich bei Jörg kontinuierlich dar. Im Wiederholungsinterview schildert Jörg, dass er seine Aktivität im Volleyballverein im Verlaufe des Jahres aufgegeben hat, da er keine Lust hat, weiterhin daran teilzunehmen. Seine Freizeit verbringt er, indem er mit Freunden zusammen beieinander sitzt und Alkohol konsumiert. Gelegentlich suchen sie einen Club bzw. eine Diskothek in ihrer Umgebung auf. Eine weitere Veränderung im Freizeitbereich ergibt sich aufgrund seiner Feriengestaltung. In den Sommerferien besucht Jörg für drei Wochen das Zukunftscamp. In diesem sollen die Kinder die Möglichkeit haben, über ihre weitere Zukunft nachdenken zu können. Jörg besucht eine Kochgruppe und beschreibt großes Gefallen daran. Darüber hinaus lernt er neue Freunde kennen, zu welchen er immer noch Kontakt pflegt. Auch seine Berufsplanung, welche sich in Richtung Koch oder KFZ-Mechaniker bewegt, wird durch die Teilnahme am Zukunftscamp beeinflusst. 166 3.4.2 Michaela 3.4.2.1 Eckdaten und Lebenssituation Familie Michaela lebt zum Zeitpunkt des Interviews bei ihrer Mutter in E-Stadt. Sie besucht in EStadt die Realschule „Hagendamm“ und geht in die 8. Klasse. Ihre Eltern haben sich scheiden lassen als Michaela noch ein Kleinkind war. Nach der Trennung ihrer Eltern wuchs sie mit ihren zwei Brüdern bei ihrer Mutter auf. Zum Zeitpunkt des Interviews sind ihr großer Bruder 19 und ihr kleiner Bruder 12 Jahre alt. Als sich Michaelas Stiefvater von ihrer Mutter trennte, wurde die Mutter alkoholabhängig und begab sich freiwillig in eine Therapie. Für diese Zeit brachte Michaelas leiblicher Vater sie und ihre zwei Brüder in einem Heim unter. Sie war damals neun oder zehn Jahre alt. Der Heimaufenthalt dauerte ca. drei bis vier Monate und war für Michaela belastend. Danach lebte sie wieder bei ihrer Mutter. Das Verhältnis zu ihrer Mutter ist angespannt, da sich beide oft streiten. Michaela hat sich früher von ihrer Mutter vernachlässigt gefühlt, da sich diese mehr um Michaelas kleinen Bruder gekümmert hat. Sie war für die Mutter, wie sie selbst sagt, kein Sorgenkind, was dazu führte, dass ihre Mutter ihr wenig geholfen und Michaela sich oft alleine zu Hause gefühlt hat. Ihre Familie bezeichnet Michaela allgemein als stressig. Es stört sie besonders, dass sie sich ein Zimmer mit ihrem kleinen Bruder teilen muss, weshalb sie nie richtig ihre Ruhe hat. Daher möchte sie gern zu ihrem Vater ziehen, weil sie bei diesem ein eigenes Zimmer haben kann. Zuspruch dafür findet sie neben ihrem Vater auch bei ihrer Ärztin in der Tagesklinik. Bei dieser hat ihre Mutter sie angemeldet, weil Michaela schulische Probleme hat. Ihre Ärztin ist der Ansicht, dass Mutter und Tochter wieder ein besseres Verhältnis zueinander aufbauen sollten. Gleichwohl Michaela sich dies erhofft, möchte sie dennoch gern bei ihrem Vater wohnen. Michaela gibt im Interview an, dass sie mit der derzeitigen Freundin ihres Vaters ein besseres Verhältnis hat als zu ihrer Mutter. Die jetzige Freundin wäre wie eine Mutter für sie, da diese ihr zuhört und sie tröstet, wenn Michaela Probleme hat. Michaela hat neben ihren zwei Brüdern noch drei Halbgeschwister. Davon stammen zwei aus einer früheren Beziehung des Vaters und das dritte aus der Beziehung mit seiner derzeitigen Freundin. Kindergarten / Schule Ihre Ausführungen zu diesem Lebensbereich beginnen zeitlich gesehen mit Erzählungen aus ihrer Grundschulzeit. Aus diesen geht hervor, dass sie in der Grundschule viele Freunde und 167 gute Noten hatte. Darüber hinaus beschreibt sie sich selbst retrospektiv als „Klassenclown“ (Interview 9, Z. 29), als eine Person, die mit ihren Mitschüler und ihrer Lehrerin guten Kontakt hatte. Mit dem Wechsel von der Grundschule auf die Sekundarschule, beschreibt Michaela eine Wendung. Zum einen war diese mit erhöhten Leistungsanforderungen, wobei sie hier Mathematik hervorhebt, und einer dramatischen Verschlechterung ihres Zensurenspiegels verbunden. Zum anderen gibt sie an, dass für sie mit der fünften Klasse ein Leidensweg begann, welcher auch zum Zeitpunkt des Interviews noch ein beherrschendes Thema darstellt. Sie greift dieses Thema, das Mobbing, im Interview durchgängig immer wieder auf. Sie berichtet von wiederholten Übergriffen in Form von verbaler und non-verbaler Gewalt seitens ihrer Mitschüler, welche durch die zuständigen Lehrer nicht unterbunden wurden. Als Ursache für ihre Rolle als Mobbingopfer sieht sie ihr Aussehen, dass für ihre Mitschüler, mit Einsetzen der Pubertät, eine höhere Relevanz gewonnen hat. Aus dieser problembehafteten Situation heraus begann Michaela zu schwänzen und kam dementsprechend den schulischen Anforderungen nicht mehr hinterher. Dies hatte zur Folge, dass sie die siebente Klasse wiederholen musste. Nach diesem Klassenwechsel gestaltete sich die Situation für Michaela nicht besser. Michaela wurde weiterhin gemobbt und gab daher das Schwänzen nicht auf. Michaela gibt an, dass sie zum Zeitpunkt des Interviews fast durchweg schlechte Noten hat und in sieben Fächern versetzungsgefährdet ist. Ferner thematisiert sie an mehreren Stellen im Interview, dass sie innerhalb des Schulkontextes niemanden hat mit dem sie über ihre Probleme reden kann. In diesem Zusammenhang erwähnt sie zwar die Schulsozialarbeiterin, weist allerdings gleich darauf hin, dass sie diese nur aufsuchen könnte, wenn sie den Unterricht stören würde. Michaelas schulisches Ziel ist es zunächst ihren Hauptschulabschluss und anschließend ihren Realschulabschluss zu absolvieren. Freunde/ soziale Eingebundenheit Aus dem Interview wird deutlich, dass eine Divergenz zwischen der sozialen Eingebundenheit Michaelas im schulischen und im außerschulischen Lebensbereich besteht. Innerhalb ihres Schulalltags ist sie sozial nicht gut eingebunden. Das wird daran ersichtlich, dass sie den Großteil des Interviews das schlechte Verhältnis zu ihren Mitschüler thematisiert. Ab der 5. Klasse wurde sie von diesen geärgert. Als in der 7. Klasse neue Mitschüler in ihre Klasse hinzukamen, verstand sie sich mit diesen anfangs noch gut. Das Verhältnis änderte 168 sich aber dann, nachdem es Streitigkeiten in einer Sportstunde gab. Von diesem Tag an wurde sie auch von den neuen Mitschüler geärgert und gemobbt. Michaela bezeichnet sich selbst als unbeliebt an der Schule und sagt, dass sie keinerlei Freunde auf ihrer Schule hat. Im Zusammenhang mit Schulfreunden erwähnt sie Sindy. Diese war bis zur 7. Klassenstufe in Michaelas Klasse und kam dann in eine andere, so dass sie sich nur noch in den Pausen sehen konnten. Sindy wurde ebenso wie Michaela von Mitschüler geärgert und gehänselt, weshalb sie bereits zum Zeitpunkt des Interviews nicht mehr auf die Hagendammschule ging. Des Weiteren erwähnt sie zwei Mädchen, mit denen sie näheren Kontakt hat. Zum einen ist sie mit dem Mädchen befreundet, welches neben ihr in der Klasse sitzt, wobei sie aber nicht gemeinsam die Pausen verbringen. Zum anderen handelt es sich um eine Zehntklässlerin, mit der sich Michaela eine Zeitlang in den Schulpausen getroffen hat. Im außerschulischen Bereich hingegen ist Michaela sozial gut eingebunden. Nachmittags besucht sie oft einen Jugendclub in E-Stadt, wo auch ihre Freunde hingehen. Sie erwähnt in diesem Zusammenhang zwei Freundinnen, die sie aber weder beim Namen nennt noch näher beschreibt. Im Bezug auf ihre Freunde ist es Michaela wichtig, dass sie denen vertrauen kann und sie keine anvertrauten Geheimnisse weitererzählen. Während ihres Heimaufenthaltes hatte sie auch Freunde, zu denen sie aber heute keinen Kontakt mehr hat. Dies bedauert sie sehr. 3.4.2.2. Veränderung der Lebenssituation Michaela wurde für die qualitative Erhebung zur Untersuchung „regionaler Netzwerke gegen Schulversagen“ im Abstand eines Jahres interviewt. Das erste Interview fand im April 2007 statt an der Realschule, welche sie seit Beginn der fünften Klasse besucht. Im April 2008 wurde Michaela erneut befragt. Zum Zeitpunkt des Folgeinterviews hat Michaela die Schule bereits gewechselt und nimmt am Produktiven Lernen teil. Durch den Schulwechsel erlebt Michaela einschneidende Veränderungen im schulischen wie auch im außerschulischen Bereich. Familie Zum Zeitpunkt des Wiederholungsinterviews lebt Michaela wie zuvor zusammen mit ihrer Mutter und ihrem kleinen Bruder. Den Umzug zu ihrem Vater hat sie in dem Jahr zwischen den Interviews nicht realisiert. Zudem beschreibt sie im Wiederholungsinterview ein eher distanziertes Verhältnis zu ihrem Vater. Stellte dieser vor einem Jahr noch eine wichtige Bezugsperson für Michaela dar, so meidet sie ihn indessen. Nicht aufgrund ihres Vaters, 169 sondern aufgrund ihrer kleinen Schwester, welche nun bei ihm lebt und welche Michaela als sehr nervig empfindet. Sie verbringt ihre Freizeit lieber mit ihren Freunden. Auch benennt sie im Wiederholungsinterview nicht einmal die Freundin ihres Vaters, welche noch vor einem Jahr eine der wichtigsten Bezugspersonen für Michaela darstellte. Das Verhältnis zu ihrer Mutter scheint sich im Laufe des Jahres jedoch verbessert zu haben. Sie beschreibt keine Belastungen diesbezüglich und schildert ein gutes Verhältnis. Jedoch stellt diese Aussage lediglich eine Vermutung dar, da zum Zeitpunkt des Wiederholungsinterviews ihre Mutter anwesend war. Zwar war sie in einem benachbarten Raum und hatte somit wenig Gelegenheit dem Interview direkt zu folgen, jedoch scheint Michaela während des Interviews durch diese Begebenheit gehemmt zu sein. Ihr kleiner Bruder stellt auch im Wiederholungsinterview eine Belastung dar, da sie durch ihn keine Ruhe zu Hause findet. Zu ihrem älteren Bruder hat sich das Verhältnis jedoch verbessert. Dieser ist ausgezogen und kommt die Familie nur noch am Wochenende besuchen. Auffallend ist, dass auch im Wiederholungsinterview dem Vater mehr Bedeutung im Bereich soziale Ressourcen als der Mutter zukommt. Sie schildert sich bei Problemen an ihn wenden zu können, wohingegen ihre Mutter im Wiederholungsinterview von Michaela an keiner Stelle als Ressource kodiert werden konnte. Schule Nachdem Michaela die achte Klasse an der Hagendammschule beendet hat, wechselt sie die Schule und nimmt am Produktiven Lernen teil. Schon bevor sie die Schule besucht, beschreibt sie bereits im ersten Interview, Freunde an der Schule zu haben. Diese Kontakte nutzt sie aktiv, um sich auf die Leistungsanforderungen und Unterrichtsinhalte vor dem eigentlichen Wechsel vorbereiten zu können. Zu Beginn des Schuljahres begegnet sie der Art des Unterrichts zunächst noch skeptisch. Die Stadtrallye, welche sie gleich zu Beginn machen, findet sie doof, da sie ihre Mitschüler noch nicht kennt. Im Nachhinein jedoch beschreibt sie, dass diese Art des Einstiegs in den Unterricht sehr gelungen ist, da man die Möglichkeit hat, sich kennen zu lernen und zudem neue Orte wie beispielsweise die Kirche entdeckt. Allgemein gefällt es ihr sehr gut an der Schule. Die Möglichkeit vor allem in den Fachbereichen zu arbeiten, welche ihr auch Spaß machen, konnotiert sie sehr positiv. Auch die praktische Arbeit in verschiedenen Betrieben bereitet ihr Freude. Sie hat bereits ein Praktikum in einer Kindertagesstätte, einem Altenheim und einem Blumenladen absolviert. Ihre Leistungen haben sich ebenfalls gebessert, so dass sie jetzt mit eine der Besten in der 170 Klasse ist. Lediglich wenn sie schlechte Laune hat, müde ist oder ähnliches kann sie sich im Unterricht nicht richtig konzentrieren. Die bedeutendste Veränderung liegt für Michaela wohl darin, dass sie sich jetzt auf die Schule freut, anstatt mit Angst zur Schule zu gehen. Infolgedessen nimmt sie in der neuen Schule regelmäßig am Unterricht teil und äußert, seitdem nicht mehr geschwänzt zu haben. Sie beschreibt, keine Angst mehr zu haben, da sie nun ein freundschaftliches Verhältnis zu ihren Mitschülern pflegt und weiß, dass ihre Mitschüler zu ihr halten. Zudem akzeptieren sie die Schüler wie auch die Lehrer so wie sie ist. Sie kommt gut mit ihnen klar und kann mit ihnen über Probleme jeglicher Art sprechen. Auch hat ihre Mutter zur Schule Kontakt. Sie ist als Elternvertreterin tätig, konnte allerdings an Elternsprechstunden/ -abenden aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit noch nicht teilnehmen. Belastend am Produktiven Lernen sieht Michaela jedoch, dass sie sich die Aufgaben selbst raussuchen müssen. In ihren Augen wäre es besser, wenn sie Aufgaben gestellt bekommen würden. Auch thematisiert sie anhaltende Probleme im Fachbereich Mathematik. Da sie vor allem in diesem Fach geschwänzt hat, beherrscht sie lediglich die Grundrechenarten. Die anderen Fächer bereiten ihr dagegen keine Probleme mehr. Des Weiteren beschreibt sie ein positives Verhältnis zu ihren Lehrern. Nachdem sie an der Hagendammschule überwiegend negative Erlebnisse mit Lehrern hat, da sie bei Mobbingübergriffen wegsehen, anstatt ihr zu helfen. Beim Produktiven Lernen erfährt sie vor allem ihre Lehrerin als sehr freundlich und hilfsbereit. Mit ihr kann man lachen und auch mal einen Spaß machen, was für Michaela sehr wichtig ist. Zudem setzen sich ihre Lehrer bei schulischen Problemen intensiv mit ihr auseinander. Gemeinsam versuchen sie das Problem zu lösen und lassen Michaela erst alleine, wenn sie den Aufgabenkomplex verstanden hat und selbstständig weiterarbeiten kann. Bei außerschulischen Problemen kann sich Michaela ebenfalls an ihre Lehrerin wenden. Ihren Lehrer beschreibt Michaela hingegen als etwas nervig. Zwar erfährt sie ebenso schulische Unterstützung von ihm, jedoch sind seine Ausführungen für Michaela zu detailliert und lang. Mit ihren Mitschülern kommt Michaela sehr gut zurecht. Erfährt sie noch Mobbing an der alten Schule, so beschreibt sie ein freundschaftliches Verhältnis zu ihren Mitschülern beim Produktiven Lernen. Sie wird nicht mehr gemobbt. Jedoch beschreibt sie ihre neue Klasse als ziemlich chaotisch und benennt zwei bis drei Mitschüler, welche sie nicht leiden kann, da sie rassistisch sind. Eine gute Lernatmosphäre besteht vor allem dadurch, dass jeder gewillt ist, seinen Schulabschluss zu schaffen. Michaela möchte ihren Hauptschulabschluss mit einer Erweiterung schaffen, so dass für sie die Möglichkeit besteht, den Realschulabschluss nachzuholen. Problematisch beschreibt sie jedoch die Beschaffung der Materialien. Dieses 171 Problem gedenkt sie vor allem durch die Aktivierung ihrer sozialen Ressourcen anzugehen. Zum einen überlegt sie in diesem Zusammenhang, sich an ihre Freunde zu wenden, zum andern zieht sie die Hilfe ihrer Eltern in Betracht. Eine weitere Möglichkeit ihr Ziel zu erreichen, sieht sie darin, an einer Abendschule den Unterrichtsstoff nachzuholen. Michaela beschreibt im Wiederholungsinterview eine deutliche Verbesserung im schulischen Bereich. Sie hat keine Angst mehr zur Schule zu gehen, sondern beschreibt Spaß am schulischen Alltag. Die Belastungen welche im ersten Interview quantitativ 25 betragen, verringern sich auf vier Belastungen, welche sie beim Produktiven Lernen in den Bereichen Mitschülern (eine Belastung), Lehrern (eine Belastung) und schulischen Anforderungen (zwei Belastungen) erlebt. Die Probleme, welche Michaela vor einem knappen Jahr noch durch Mobbing, in Form von körperlichen und verbalen Übergriffen, durch die schulischen Anforderungen, welchen sie an der Hagendammschule vor allem im Fachbereich Mathematik nicht standhalten kann, und die dadurch steigende Anzahl der Fehlstunden aufgrund ihrer Angst vor den Mitschülern wie auch den Lehrern, welche die Problematik eher verschlimmern, erfährt, kann sie durch den Wechsel ins Produktive Lernen aufheben. Ebenso stellen ihre Mitschüler wie auch ihre Lehrer an der neuen Schule eine wichtige Ressource für Michaela dar, welche sie in dieser Form an der Hagendammschule nicht erleben konnte. Eine konstante Ressource stellt ihre Freundin Sindy dar, sie unterstützt sie sowohl an der Hagendammschule und mit ihr gemeinsam wechselt Michaela auch ins Produktive Lernen. Freunde/ soziale Eingebundenheit Eine eindeutige Differenz zwischen der schulischen und außerschulischen sozialen Eingebundenheit lässt sich im Anschluss an den Schulwechsel vor einem knappen Jahr nicht mehr feststellen. Michaela beschreibt im Wiederholungsinterview ein ebenfalls positives Verhältnis zu ihren Mitschülern und fühlt sich in ihrer neuen Klasse sehr wohl. Sie kann sich auf ihre Mitschüler verlassen, ihnen vertrauen und zudem Hilfe bei schulischen Problemen erwarten. Außerdem reicht die schulische Freundschaft über das Umfeld der Schule hinaus, so dass sie auch außerhalb Zeit mit ihren Mitschülern verbringt. Im außerschulischen Bereich beschreibt sie auch im Wiederholungsinterview, dass sie viel Zeit mit ihrer Freundin verbringt. Sie gehen gemeinsam in den Jugendclub oder auf den Spielplatz und tauschen sich über alles Bedeutende aus. Veränderungen lassen sich somit vor allem im schulischen Bereich feststellen. 172 3.4.3 Yvonne 3.4.3.1 Eckdaten und Lebenssituation Familie Yvonne lebt zum Zeitpunkt des Interviews bei ihren Pflegeeltern in E-Stadt, zu denen sie im Alter von 5 Jahren kommt. Auslöser dafür ist die Ermordung ihres Vaters durch ihre Mutter, wofür diese sich noch zum Zeitpunkt des Interviews im Gefängnis befindet. Bis zu ihrem 5. Lebensjahr wächst Yvonne in schwierigen Familienverhältnissen auf. Ihr Stiefvater hat sie als kleines Kind geschlagen, da sie noch genässt hatte und ihre leibliche Mutter verspielte das Geld der Familie in einer Spielothek, so dass sie und ihre Geschwister unterernährt ins Heim kamen. Nachdem Yvonne und ihr großer Bruder Karsten das zweite Mal ins Heim kommen, werden sie von Pflegeeltern aufgenommen. Yvonne beschreibt Karsten als ihre zweite Mutter. Da beide Elternteile, wie auch ihr Stiefvater nicht in der Lage waren sich um ihre Kinder zu kümmern, hat sich Karsten um seine kleine Schwester gekümmert. An die erste Heimunterbringung kann sich Yvonne nicht mehr erinnern. Als sie das zweite Mal im Heim ist, besuchen sie ihre Tante und ihre Großmutter. Die Zeit im Heim beschreibt sie als „doof“ (Interview 12, Z. 359). Das einzig Positive, was sie mit dem Heimaufenthalt in Verbindung bringt, sind die Veranstaltungen in der Kunstpalette. Hier spielten sie ein wenig Theater und lernten Tanzen, was bis heute ihre große Leidenschaft ist. Yvonne hat neben Karsten weitere drei Geschwister. Ihre kleineren Geschwister, Jessica und Robert leben in H-Stadt und Felix wohnt in De-Stadt. Mit ihrem großen Bruder Karsten lebt sie bis zu seinem Auszug gemeinsam bei ihren Pflegeltern. Mittlerweile hat er eine Lehrstelle gefunden und wohnt zusammen mit seiner Freundin in einer „ganz schöne[n]“ (Interview 12, Z. 153) Wohnung. Seit seinem Auszug besucht er regelmäßig seine Pflegeeltern und Yvonne. Neben den beiden Geschwistern leben noch zwei weitere Kinder in der Pflegefamilie, welche die Pflegeeltern ebenfalls adoptiert haben. Zum einen Manuel, welcher zum Zeitpunkt des Interviews bereits ausgezogen ist und Sonja. Manuels Auszug ist durch sein Verhalten bedingt, das beispielsweise im Entwenden von Geld und dem Schwänzen der Schule besteht. Auch für Yvonne stellt Manuel eine Belastung dar. Zu Sonja, welche bereits 17 Jahre alt ist, beschreibt Yvonne ein gutes Verhältnis. Zwar haben sie sich früher oft sehr gestritten, aber jetzt verstehen sie sich gut. Bezüglich ihrer Pflegeeltern äußert sich Yvonne im ersten Interview nicht weiter. Sie beschreibt ihre Pflegemutter als wichtige Ressource, mit welcher sie über jegliche Dinge in ihrem Leben sprechen kann. Zudem schafft ihre Pflegemutter eine wichtige Erinnerung für 173 Yvonne, da sie ein Fotobuch für sie erstellt, mit Fotos, Zeitungsausschnitten und wichtigen Notizen, welche die Entwicklung Yvonnes beschreiben. Im zweiten Interview wird deutlich, wie wichtig ihre Eltern für den schulischen Erfolg und das Wohlbefinden von Yvonne sind. In den Sommerferien fährt Yvonne noch immer zu ihrer Großmutter, der Mutter ihres Vaters und verbringt dort einen Teil ihrer Ferien. Ihre leibliche Mutter besucht Yvonne regelmäßig aber ungern im Gefängnis. Ansonsten beschreibt sie keinen weiteren Kontakt zu Familienangehörigen. Am Ende des Interviews thematisiert sie jedoch, dass sie ihre leiblichen Geschwister, welche sie zum letzten Mal vor fünf Jahren gesehen hat, gern wieder besuchen würde. Kindergarten/Schule Yvonne besucht den Kindergarten, beschreibt jedoch die Zeit in der Einrichtung im Interview nicht weiter. Während der Grundschulzeit schildert Yvonne bis zur dritten Klasse gutes Zurechtkommen. Schwierigkeiten treten erst mit der Einführung des Faches HeimatSachkunde auf. Nach der Grundschule besucht Yvonne die Hagendammschule bis zur sechsten Klasse auf dem Realschulzweig. Aufgrund der Verschlechterung ihrer schulischen Leistungen wechselt sie anschließend auf den Hauptschulzweig derselben Schule. Bezüglich der Leistungsanforderungen ist Yvonne zufrieden mit dem Wechsel und erzählt im Interview, dass sie nun die Beste in ihrer Klasse sei. Ihre schulischen Leistungen bewegen sich in diesem Jahr zwischen zwei und drei. Das schlechteste Zeugnis in ihrer Schullaufbahn erhält sie in der sechsten Klasse. Das Verhältnis zu ihren Mitschülern beschreibt Yvonne als anstrengend, da überwiegend die Jungen den Unterricht stören und sie dadurch am Lernen hindern. Doch Yvonne berichtet auch von Freundinnen, die sie unterstützen, sowohl im schulischen Lernprozess als auch gegenüber den Jungen. Im Besonderen erwähnt sie in diesem Zusammenhang Tina, Michaela und ihre beste Freundin Katja. Die Darstellung des Verhältnisses zu Lehrern ist ambivalent, da sie zum einen schildert, dass sie mit den Lehren der Hagendammschule „zumindestens gut klar“ (Interview 12, Z. 690) kommt, anderseits jedoch mehrere Lehrerinnen aufzählt, welche sie negativ konnotiert. In beiden Interviews ist es Yvonnes schulisches Ziel einen Realschulabschluss zu erreichen, um anschließend eine Ausbildung als Kindergärtnerin, Friseuse oder Kosmetikerin zu absolvieren. 174 Freunde/soziale Eingebundenheit Freunde beschreibt Yvonne im ersten Interview vor allem im Zusammenhang mit der Schule. Am Nachmittag geht sie manchmal zu ihren Freunden, jedoch nur für eine halbe Stunde. Des Weiteren erwähnt sie Tina und Michaela wie auch ihre beste Freundin Katja, mit denen sie gemeinsam den Geburtstag von Michaela bei ihr zu Hause feiern. Seit dem 16. April 2007 hat Yvonne einen festen Freund. Sie hat ihn auf der Klassenfahrt kennen gelernt und sie sehen sich überwiegend am Wochenende. Yvonne berichtet zudem im ersten Interview davon, dass sie in einer Tanz-AG ist, was ihr Freude bereitet. Zusammen mit ihrer Freundin plant sie einen gemeinsamen Auftritt in der Schule. Ihre Freizeit verbringt sie außerdem damit, Inliner oder Fahrrad zu fahren und dabei ihre Hunde auszuführen. Gesellschaft leistet ihr dabei teilweise ihr Freund Thorsten. Mit ihrer Freundin Katja verbringt sie die Zeit mit erzählen und hält sich mit ihr auf dem Spielplatz auf. 3.4.3.2 Veränderung der Lebenssituation Yvonne wurde für die qualitative Erhebung zur Untersuchung „regionaler Netzwerke gegen Schulversagen“ im Abstand eines halben Jahres interviewt. Das erste Interview fand im Oktober 2007 statt, als Yvonne seit wenigen Monaten eine Hauptschulklasse besuchte, nachdem sie zuvor von der Realschule dorthin gewechselt hatte. Im April 2008 wurde Yvonne erneut befragt. In der folgenden Ausführung wird die Entwicklung von Yvonne seit dem Besuch der Hauptschule auf Veränderungen zwischen dem ersten und zweiten Interview untersucht, so dass die Diskrepanzen von Bedeutung für das aktuelle Leben für Yvonne sind und Erkenntnisse für die Studie liefern. Familie An der Konstellation innerhalb der Pflegefamilie, in welcher Yvonne lebt, hat sich zwischen den Interviews nichts verändert. Yvonne wohnt zusammen mit ihrer Pflegemutter, ihrem Pflegevater und ihrer Pflegeschwester Sonja. Ihr leiblicher Bruder Karsten und der Pflegebruder Manuel, die nicht mehr in der Familie leben, werden von Yvonne im Folgeinterview nicht erwähnt und treten deshalb nicht als soziale Ressource in Erscheinung. Auch spricht Yvonne nicht von ihren anderen leiblichen Geschwistern, die sie seit längerer Zeit nicht mehr gesehen hat und im ersten Interview den Wunsch äußerte, sie wiedersehen zu wollen. 175 Bei der Betrachtung der Familie als Ressource für Yvonne bilden die Pflegeeltern eine wichtige soziale Ressource. Vor allem die Pflegemutter, die in beiden Interviews als wichtige soziale Ressource hervorgehoben wird, ist für Yvonne eine Ansprechperson bei schulischen und persönlichen Problemen, die sie bei deren Lösung unterstützt. Gleichfalls übernimmt der Vater bei der Bewältigung von schulischen Problemen eine Unterstützungsfunktion. Eine neue soziale Ressource, die von Yvonne im ersten Interview nicht benannt wird, stellt ihr Halbbruder Toni dar. Es ist anzunehmen, dass es sich bei ihm um einen weiteren Pflegebruder handelt, der die Familie bereits verlassen hat und zum Zeitpunkt des Interviews studiert. Bei schulischen Problemen, die Pflegevater und –mutter nicht beantworten können, wird von Yvonne der ältere Pflegebruder angerufen. Auch wenn er zu Besuch ist, wendet sich Yvonne mit ihren schulischen Fragen an ihn. Die Pflegeschwester Sonja schildert Yvonne ebenfalls als eine Ansprechperson bei der Bewältigung von Hausaufgaben, was im ersten Interview nicht der Fall gewesen ist. Neben diesen sozialen Ressourcen besitzt Yvonne in der Familie auch materielle Ressourcen. Eine wichtige Funktion nimmt ihr eigenes Zimmer ein, welches sie kurze Zeit vor dem ersten Interview bekommen hat. Dessen Bedeutung für das erfolgreiche Erledigen der Hausaufgaben und das Lernen für Leistungskontrollen hat sich auch im zweiten Interview bestätigt. Bei der Betrachtung der Belastungen geht Yvonne im Folgeinterview verstärkt auf ihre Pflegefamilie ein und in dieser für sie entstehenden Belastungen, die insgesamt als gering zu bewerten sind. Im ersten Interview berichtet Yvonne hauptsächlich von familiären Belastungen, die in der Vergangenheit liegen, so dass es zu wenigen Übereinstimmungen im Bereich der Belastungen kommt. Eine Konstante im Bereich der Belastungen bilden die Besuche der leiblichen Mutter im Gefängnis. Die Gründe für die Belastungen haben sich allerdings innerhalb des halben Jahres gewandelt. Im ersten Interview gibt Yvonne an, dass sie der körperliche Kontakt mit ihrer Mutter und deren Bisexualität belastet, wovon im Folgeinterview nicht mehr die Rede ist. Stattdessen berichtet Yvonne von Belastungen, die durch die allgemeine Situation im Gefängnis und die Angst vor der Mutter auftreten. Differenzen ergeben sich auch in Bezug auf die Bewältigung dieser Belastungen. Yvonne plant die Einstellung der Besuche bei ihrer Mutter, wie es auch ihr leiblicher Bruder Karsten getan hat. Im zweiten Interview berichtet Yvonne jedoch, dass sie durch eine gerichtliche Verfügung dazu gezwungen werden könnte, ihre Mutter häufiger als sie es jetzt tut zu besuchen. Infolgedessen bewältigt Yvonne die Belastung, indem sie ihrer Mutter keine Briefe schreibt und bei den Besuchen nicht mit der Mutter ins Gespräch kommt. Ihr Ziel ist es den Kontakt zur Mutter so gering wie möglich zu halten. 176 Schule Yvonne schätzt ihre schulische Entwicklung zwischen den beiden Interviews positiv ein. Sie äußert im Folgeinterview, dass sie sich in der Schule gemessen an ihren Leistungen verbessert hat. Hinsichtlich der Belastungen innerhalb des schulischen Bereichs zeigen sich zwischen den Interviews geringfügige Veränderungen. In Bezug auf die Lehrer an der Hauptschule behält Frau Schulz, bei der Yvonne in zwei Fächern Unterricht hat, die Rolle einer Belastung durch ihr Verhalten. Dafür heben sich im Folgeinterview zwei Belastungen durch Lehrer auf. Eine Lehrerin, die im ersten Interview als Belastung kodiert wurde, tritt im zweiten Interview nicht mehr in Erscheinung, während die Englischlehrerin von einer Belastung zu einer sozialen Ressource geworden ist. Diese Bewertung von Lehrern als Ressource zeigt sich auch bei ihrer Klassenlehrerin, „die beste Lehrerin die wir dieses Jahr haben“ (Interview 12, Z. 675 f.). Als weitere Ressource nutzt Yvonne die Schulsozialarbeiterin, indem sie in den Pausen mit ihr das Gespräch sucht. Belastungen, welche Yvonne durch Lehrer und Lehrerinnen erfährt bewältigt sie überwiegend, indem sie die Lehrer anschreit und ihnen von ihren Familienverhältnissen erzählt. Diese Bewältigungsstrategie erfährt Yvonne jedoch als erneute Belastung, da dieses Verhalten ihre Beziehung zu den Lehrern beeinträchtigt. Sie bewältigt diesen Umstand, indem sie diese Form der Bewältigung einschränkt und schließlich vollständig einstellt. Weitere Veränderungen zeigen sich in der Zeitspanne zwischen den beiden mit Yvonne geführten Interviews. Yvonne empfindet zwar weiterhin eine Antipathie gegenüber Lehrerinnen, die für sie eine Belastung darstellen, sie setzt diese jedoch im Wiederholungsinterview nicht mehr anhand ihres Aussehens herab. Belastungen macht Yvonne im Folgeinterview vielmehr an bestimmten Situationen im Unterricht fest. Eine weitere Veränderung ergibt sich dadurch, dass Yvonne nicht mehr wie im ersten Interview die Lehrerinnen für ihre Noten verantwortlich macht. Durch die Entdeckung und Nutzung der personellen Ressourcen des Lernens und Mitarbeitens scheint Yvonne ihre eigene Leistung als wichtige Einflussgröße für die Notengebung zu erkennen. Es ist nicht möglich, die Veränderungen der Belastungen innerhalb der Hauptschulklasse, die Yvonne besucht, zu bewerten, da Yvonne im ersten Interview nicht darauf eingeht. Sie beschreibt stattdessen ihre alte Klasse. Im Vergleich dazu hat sich die Lernatmosphäre für Yvonne verbessert. Lagen die Belastungen in der Realschulklasse in der schlechten Lernatmosphäre innerhalb des Unterrichts, die durch das Verhalten der Mitschüler erzeugt wurde, so bestehen die Belastungen nun für Yvonne in den Beziehungen zwischen den Mitschülern. Auf die verbesserte Lernatmosphäre verweist außerdem, dass die Schüler sich 177 innerhalb der Klasse unterstützen und es Yvonne bedauert, dass sie nicht auch gemeinsam Hausaufgaben machen können. Neue Belastungen entstehen in der Klasse durch Streitigkeiten zwischen den Mitschülerinnen im Allgemeinen und Beleidigungen der Mädchen durch die Jungen. Insgesamt belastet es Yvonne, dass es sich bei ihrer neuen Klasse um eine Hauptschulklasse handelt, da nach ihrer eigenen Meinung und der ihrer Mutter nur sehr leistungsschwache Schüler in eine solche Klasse gehen. Im Umgang mit Belastungen, die sich durch Mitschüler ergeben, zeigt sich eine Veränderung dahingehend, dass Yvonne im ersten Interview Freundschaften aufhebt, wenn es zu Auseinandersetzungen mit Mitschülern kommt. In ihrer neuen Klasse berichtet Yvonne nur von nach innen gerichteten Bewältigungsstrategien, die das Verhalten der anderen rechtfertigen. Hinsichtlich der schulischen Anforderungen thematisiert Yvonne im Folgeinterview Belastungen in den Fächern Englisch und Mathematik, was im ersten Interview nicht der Fall gewesen ist. Misserfolge im schulischen Kontext führt Yvonne dort nicht auf ihre eigenen Leistungen, sondern auf die Lehrer und Mitschüler zurück. Bezogen auf die Realschule bleibt dies allerdings auch im Folgeinterview bestehen. Hinsichtlich der Belastungen durch die schulischen Anforderungen bewältigt Yvonne umfassend für den schulischen Erfolg positiv. Bereits im ersten Interview schildert Yvonne, dass sie sich ihren Tagesablauf so strukturiert, dass sie genug Zeit für die Hausaufgaben hat. Im Folgeinterview wird deutlich, dass sie alle ihr zur Verfügung stehenden sozialen Ressourcen im familiären Bereich aktiviert und auf sich selbst als personelle Ressource zurückgreift, um eine Verbesserung der schulischen Leistungen zu erreichen. Ihr Ziel ist es am Ende des Schuljahres den Notendurchschnitt zu erreichen, welchen man benötigt, um in die Realschulklasse zu kommen. Freunde/ soziale Eingebundenheit In diesem Bereich treten zwischen den beiden Interviews verschiedene Veränderungen auf. Im ersten Interview berichtet Yvonne von ihrem ersten festen Freund, von dem sie sich vor dem Wiederholungsinterview getrennt hat. Auch Freundinnen, die sie im ersten Interview noch namentlich erwähnt, treten im Wiederholungsinterview nicht mehr in Erscheinung. Als neuer Freund, mit dem sie zusammen Sport treibt, kommt im Folgeinterview hinzu. Eine konstante Freundschaft besitzt Yvonne mit ihrer besten Freundin Katja, die in beiden Interviews als solche betitelt wird und mit der sie ihre Freizeit gestaltet. Katja ist eine Vertraute für Yvonne, mit der sie Geheimnisse teilt und über Probleme schulischer und privater Art sprechen kann. Eine weitere Konstante besteht darin, dass es im Bereich Freunde/ soziale Eingebundenheit zu keinen Belastungen kommt. Eine Ausnahme bildet die Tanz-AG, 178 die im ersten Interview noch einen bedeutenden Stellenwert einnimmt und nun von Yvonne verlassen wurde. Bezüglich der Belastung durch ihren Körperbau äußert sich Yvonne nicht mehr explizit. Die Bewältigungsstrategie des Sporttreibens, welche Yvonne im ersten Interview aufführt, verfolgt sie auch zur Zeit des Folgeinterviews weiterhin. 3.4.4 Johanna 3.4.4.1 Eckdaten und Lebenssituation Familie Johanna lebt zusammen mit ihrer Mutter in B-Stadt. Sie ist zum Zeitpunkt des Interviews sechzehn Jahre alt. Ihr Vater stirbt, als sie vier Monate alt ist. Ihr Vater kam aus Kuba, wo auch noch zwei Halbgeschwister von ihr leben. Johannas Mutter lebt anschließend zehn Jahre mit einem Mann zusammen, welchen Johanna im Interview als unberechenbar beschreibt. Lediglich drei Jahre leben ihre Mutter und ihr Stiefvater glücklich zusammen, die darauf folgenden sieben Jahre sind geprägt von Streit, bis sich ihre Mutter durch Zureden von Johanna von ihm trennt. Die 7 Jahre der Partnerschaft, die durch Konflikte gekennzeichnet sind, beschreibt Johanna im Interview als starke Belastung. Das Verhältnis zu ihrer Mutter stellt Johanna als problematisch dar, da sie seit drei beziehungsweise vier Jahren nicht mehr viel miteinander sprechen, welches zum einen durch den zeitlichen Aspekt bedingt ist, zum anderen jedoch an den häufigen Streitigkeiten zwischen Mutter und Tochter liegt. Johanna kann mit ihrer Mutter weder über die Schule noch über Probleme reden. Auch thematisiert Johanna den Umstand, dass sie bis zu ihrem achten Lebensjahr das Haus nicht verlassen durfte, da die Mutter Angst hatte, dass ihr etwas zustößt. Johanna verbringt viel Zeit mit ihrer Cousine, wobei es Phasen gibt, in denen sie sich fast täglich sehen und welche, in denen sie wenig Kontakt zueinander haben. Zu weiteren Familienmitgliedern beschreibt Johanna keinen engen Bezug. Johanna berichtet lediglich im Interview, dass sie „Oma, Tante, fünfhunderttausend Cousinen Cousins also ich weiß nich wie viele ich habe“ (Interview 11, Z. 517 f.). Johanna beschreibt im Interview, dass sie seit dem zwölften Lebensjahr macht, was sie möchte und auf keinen hört. Aus diesem Grund schickt ihre Mutter sie zu einer Psychotherapie, welche Johanna im Interview als belastend beschreibt. 179 Kindergarten/Schule Johanna besucht zum Zeitpunkt des Interviews die Anne-Frank Schule in B-Stadt. Seit zwei Jahren nimmt sie am Produktiven Lernen teil, um ihren Hauptschulabschluss nachzuholen. Johanna besucht zwei verschiedene Kindergärten und ist mit ihrer Kindergartenzeit sehr zufrieden. Es hat ihr „super“ (Interview 11, Z. 50), gefallen und sie „würd gern zurück“ (Interview 11, Z. 50), da sie in der Einrichtung noch geregelten Schlaf hatte und auch weniger Pflichten nachkommen musste. Die anschließende Grundschulzeit beschreibt Johanna als „schrecklich“ (Interview 11, Z. 57), aufgrund der Regeln wie auch der Hausaufgaben. Andererseits schildert Johanna die Grundschulzeit zu Beginn des Interviews „von ner Ersten bis zur Vierten ging eigentlich alles super toll“ (Interview 11, Z. 16). Probleme treten bei Johanna in der fünften und sechsten Klasse auf, da sie von ihren Mitschülern gemobbt wird. Die anschließende Trennung in den Real- und Hauptschulzweig konnotiert Johanna positiv, da sie im Hauptschulzweig dem Mobbing entgeht. Erst ab der neunten Klasse thematisiert sie erneut schulische Probleme in Zusammenhang damit, „dass [sie] keinen Bock auf Schule hatte“ (Interview 11, Z. 23). Darauf folgend entscheidet sich Johanna am Produktiven Lernen teilzunehmen, um ihren Hauptschulabschluss nachholen zu können. In diesem Zusammenhang besucht sie im Praktikum zum Zeitpunkt des ersten Interviews einen integrativen Kindergarten, wo sie sowohl mit den älteren Kindergruppen als auch mit Kleinkindern arbeitet, welches ihr besonders gut gefällt. Anschließend absolviert sie in einem Altersheim ein dreimonatiges Praktikum. Aufgrund der Erfahrungen, welche sie in ihren Praktika sammeln konnte, kommt sie zu dem Schluss, dass sie Schule viel besser findet als Arbeit und sich mittlerweile „jeden Tag auf Schule“ (Interview 11, Z. 123) freut. Auch möchte sie anschließend an das Jahr die zehnte Klasse nachholen. Um dann im sozialen Zweig eine Anstellung finden zu können. Ebenfalls thematisiert Johanna in beiden Interviews, dass sie zur Klassensprecherin ernannt wurde, welches sie im ersten Interview noch negativ konnotiert, im Wiederholungsinterview jedoch Gefallen daran gefunden hat, Verantwortung für die Klasse zu übernehmen. Ihre Leistungen beschreibt sie als „nich gut nich schlecht sondern mittel“ (Interview 11, Z. 386). Sie schreibt im Unterricht mit und macht auch Hausaufgaben, wenn es notwendig ist, was sie seit der sechsten Klasse nicht gemacht hat. Dennoch würde sie diesem Schuljahr auf einer Skala von eins bis zehn eine fünf geben. Das Produktive Lernen beschreibt Johanna als neue Erfahrung, da sie neue Mitschüler kennen lernt und auch der Unterricht so strukturiert ist, dass sie daran Gefallen findet. Für sie hat sich das Produktive Lernen gelohnt und sie denkt, dass es viel besser als die Berufsschule ist. Das 180 Verhältnis zu ihren Mitschülern beschreibt Johanna positiv. Die Schüler im Kurs helfen sich gegenseitig. Da Johanna gut in Englisch ist, unterstützt sie andere Mitschüler in diesem Fachbereich, welche ihr wiederum in Mathe helfen, wenn sie Schwierigkeiten hat. Lediglich mit einer Mitschülerin beschreibt sie Probleme. Auch mit den Lehrern kommt sie sehr gut zurecht und erhält Unterstützung von deren Seite. Freunde/soziale Eingebundenheit Johanna berichtet in beiden Interviews von ihrer besten Freundin Cordula, mit welcher sie neben ihrer Cousine über Probleme sprechen kann. Zudem beschreibt sie ihren Freundeskreis, in dem sie sich „sau=sau=sauwohl“ (Interview 11, Z. 324) fühlt, jedoch wie auch in der Schule gemobbt wird. Ihre Freunde sind ihr trotzdem sehr wichtig, da sie mit ihnen ihre Freizeit verbringt. Sie sind gemeinsam unterwegs oder sitzen nachmittags an der Bank auf der Schule oder an der Pipe. Auch verübt sie mit Freunden einen Garteneinbruch, bei welchem sie Sachen im Wert von dreitausend Euro pro Person entwenden. Als sie die Schule schwänzt, findet sie Zuflucht bei einer Freundin, welche bereits fünf eigene Kinder hat und mit ihr gemeinsam Fernsehen schaut und raucht. Eine Belastung stellt für Johanna der Drogenkonsum dar, wodurch es zum Streit mit ihrer Cousine und ihrer Mutter kommt, so dass sie nach kurzer Zeit aufhört Drogen zu nehmen. Johanna besuchte außerdem einen Volleyballverein und einen Inlinerkurs, was sie jedoch nach kurzer Zeit beides beendet. Sie geht mit ihrem Hund spazieren und telefoniert mit ihrem Freund. Auch hat sie telefonischen Kontakt zu einigen Mitschülern. Ein besonderes Erlebnis stellt für Johanna der Besuch der Loveparade in Berlin dar. Dieses Erlebnis schildert sie an zwei Stellen im Interview. 3.4.4.2 Veränderung der Lebenssituation Johanna wurde für die qualitative Erhebung zur Untersuchung „regionaler Netzwerke gegen Schulversagen“ im Abstand eines halben Jahres interviewt. Das erste Interview fand im Oktober 2007 statt. Zu diesem Zeitpunkt besucht Johanna bereits das Produktive Lernen. Im April 2008 wurde Johanna erneut befragt. Vom besonderen Interesse ist ihr Erleben des Produktiven Lernens wie auch die bevorstehenden Abschlussprüfungen und der weitere Bildungsweg. 181 Familie Johanna berichtet im ersten wie auch im zweiten Interview von der problematischen Beziehung zwischen ihr und ihrer Mutter. Zum einen sind diese Streitigkeiten durch die knappe Zeit auf Seiten der Mutter bedingt. Jedoch thematisiert Johanna seit Beginn des Produktiven Lernens ebenfalls nicht mehr so viel Zeit zu haben, da sie auch in Schichten arbeiten muss. Andererseits beschreibt Johanna, dass ihre Mutter genervt ist, wenn sie mal zu Hause ist und aus diesem Grund Streitigkeiten entstehen. Diese Situation scheint sich im zweiten Interview noch verstärkt zu haben. Aufgrund dessen, dass Johanna ihren Praktikumsplatz für einen Tag schwänzt, setzt ihre Mutter sie für einen Tag vor die Tür. Erst am nächsten Tag informiert ihre Mutter sie, dass sie wieder nach Hause kommen kann. Zugleich setzt sie ihr jedoch ein zeitliches Ultimatum, an welches sich Johanna hält. Seit diesem Tag beschreibt Johanna, sich als geduldeter Gast zu fühlen. Zwar sprechen Mutter und Tochter wieder miteinander, dennoch kann Johanna diese Tatsache nicht vergessen und muss noch sehr oft daran denken. Ein weiterer Diskussionspunkt entsteht innerhalb des halben Jahres aufgrund ihres neuen Freundes. Ihre Mutter möchte nicht, dass Johanna einen Drogenabhängigen als Freund hat. Johanna dagegen ist sehr erbost über die Reaktion ihrer Mutter, da die Mutter bevor sie ihn kennen gelernt hat, bereits ihre Meinung gebildet hat. Erst ein direktes Kennenlernen kann den Streit zwischen Johanna und ihrer Mutter beenden. Auffallend ist, dass Johanna trotz der Aufführung vieler Streitpunkte zwischen ihr und ihrer Mutter im ersten wie auch im zweiten Interview, erst im Folgeinterview zum Ausdruck bringt, dass sie sich wünscht, ein besseres Verhältnis zu ihrer Mutter zu haben. Sie wünscht sich, mit ihrer Mutter wieder mehr Zeit zu verbringen und auch wieder mehr mit ihr Lachen zu können. Andererseits betont sie im selben Interview schnellstmöglich von zu Hause ausziehen zu wollen. Des Weiteren beschreibt sie im ersten Interview, dass ihr ihre Mutter zwar wichtig ist, sie jedoch weder über schulische Belange noch über Probleme mit ihr sprechen kann. Im Wiederholungsinterview dagegen schildert sie, mit ihrer Mutter über ihren Tag in der Schule und vor allem ihren Erlebnissen in der Praxisstelle sprechen zu können. Die beiden letzten Aussagen lassen darauf schließen, dass sich die Situation nicht wie vorerst angenommen, verschlechtert, sondern eher verbessert hat. Allgemein kann man jedoch sagen, dass ihre Darstellungen bezüglich des Verhältnisses zu ihrer Mutter in beiden Interviews sehr ambivalent sind. Belastungssituationen aufgrund ihrer Mutter überwiegen in beiden Interviews. Eine Veränderung im familiären Bereich lässt sich bezüglich des Verhältnisses zu ihrer Cousine feststellen. Im ersten Interview beschreibt sie Sarah als wichtige Bezugsperson, 182 welche sie vor allem im schulischen Bereich bei den Hausaufgaben, andererseits aber auch bei Problemen unterstützt. Sie gehen beide auf dieselbe Schule und lösen schulische Probleme gemeinsam. Diese Ressource ist für Johanna sehr wichtig, da ihre Cousine die einzige Person ist, mit der sie über Probleme sprechen kann. Im Folgeinterview wird jedoch deutlich, dass die Intensität der Beziehung nachgelassen hat. Zwar beschreibt sie Sarah noch als Ressource, jedoch kann sie diese zur Zeit nicht nutzen. Sie haben sich gestritten und verstehen sich im Moment nicht. Kindergarten/ Schule Johanna beschreibt, seit anderthalb Jahren beim Produktiven Lernen teilzunehmen. In dem letzten Jahr haben sich ihre Leistungen um 0,5 Punkte verbessert. Sie hatte bereits ein Praktikum in einer Kindertagesstätte sowie einem Altersheim absolviert und ist jetzt in einem Hort tätig. Anstrengend findet sie den Wechsel zwischen Früh- und Spätschichten. Die Arbeit im Altersheim empfindet sie sehr beschwerlich, da sie von einer Etage zur nächsten geschickt wird und überwiegend Putztätigkeiten nachgeht. Der Umgang mit älteren Menschen wird ihr in dieser Praktikumsstelle anfänglich verwehrt. Auf diese Tatsache reagiert sie, indem sie einen Tag die Praktikumsstelle schwänzt. Anschließend kommt es zu einer Gegenüberstellung. Johanna nutzt die Möglichkeit zu schildern, was ihr an der Praktikumsstelle nicht gefällt. Ihre Wünsche, mit den älteren Menschen direkt zusammenzuarbeiten, werden aufgegriffen, so dass sie nun auch Klienten waschen und Essen zuführen darf. Johanna bedient sich in diesem Zusammenhang einer Bewältigungsstrategie, welche sie vor allem in der fünften und sechsten Klasse bereits anwandte, aufgrund des Mobbings. Johanna schwänzt in dieser Zeit die Schule, da sie Angst hat von ihren Mitschülern gemobbt zu werden. Neben Hämatomen an Armen und Beinen schildert Johanna im ersten Interview gebrochene Hände, Füße, Beine und Nasenbein davongetragen zu haben. In Johannas Fall führt dies soweit, dass, wie sie im ersten Interview beschreibt, das Schwänzen zu einer Sucht wird. Mit dem Wechsel von der Realschule auf die Hauptschule entgeht Johanna weiteren Übergriffen ihrer Mitschüler. Sie beschreibt gelernt zu haben, sich durchzusetzen. Seit dem Wechsel und der darauffolgenden Besserung findet Johanna die Schule auch besser und traut sich etwas im Unterricht zu sagen und mitzuarbeiten. Unterstützung findet sie vor allem bei ihrer Cousine. Beide besuchen gemeinsam das Produktive Lernen und können sich im Unterricht austauschen und gemeinsam die Hausaufgaben in den kleinen Pausen erledigen. Im Wiederholungsinterview beschreibt Johanna zudem, dass sich in der Klasse auch alle Mitschüler gegenseitig unterstützen. Da ihre 183 Stärke im Fachbereich Englisch liegt, unterstützt sie ihre Mitschüler in diesem Bereich und bekommt im Gegenzug Unterstützung im Fachbereich Mathematik. Das Verhältnis zu ihren Mitschülern beschreibt sie als super. Da Johanna bereits ihre ganze Schulzeit auf der derselben Schule war, kannte sie einen großen Teil der Schüler. Die Klasse beim Produktiven Lernen dagegen, unterrichtet Schüler aus verschiedenen Landkreisen. Die Erfahrung mit Mitschülern eine Klasse zu besuchen, welche sie nicht bereits kennt, schildert Johanna als sehr angenehm. Auch hat sie telefonischen Kontakt zu einigen Mitschülern. Das einzige Problem, welches sie im Wiederholungsinterview bezüglich ihrer Mitschüler äußert, besteht in dem Umgang mit drei Spätaussiedlern in ihrer Klasse. Johanna thematisiert die Unruhe, welche die drei Mitschüler in die Klasse brachten und die Sonderbehandlung, welche sie erhielten. Dieser Umstand stellt für sie zum einen eine Belastung dar, zum anderen jedoch sieht sie sich gezwungen, sich den Verhaltensweisen dieser Mitschüler anzupassen und ebenfalls den Unterricht zu stören. Ihre eigenen störenden Verhaltensweisen schreibt sie den drei Mitschülern zu. Allerdings schildert sie ebenfalls, dass sich das Verhältnis bereits gebessert hat. Eine weitere Belastung artikuliert sie im Zusammenhang mit einer türkischen Schülerin, welche sie und ihre Cousine beleidigt. Infolgedessen beginnt Johanna sie verbal anzugreifen und auch mit körperlicher Gewalt zu reagieren, in dem sie die Schülerin beispielsweise mit dem Kopf in den Mülleimer steckt. An diesem Beispiel wird deutlich, dass Johanna nicht mehr das Opfer von Gewalttaten ist, wie sie es noch im Zusammenhang mit der fünften und sechsten Klasse beschreibt, sondern selbst zum Täter wird. Auch das Verhältnis zu ihren Lehrern beschreibt Johanna im Folgeinterview überwiegend positiv. Sie kommt mit den Lehrern sehr gut zu Recht, auch besser als andere Schüler und kann sich gegenüber den Lehrern durchsetzen. Im ersten Interview dagegen thematisiert sie noch stark die Vergangenheit und beschreibt von den Lehrern beleidigt und diskriminiert worden zu sein. Da sie es sich bereits in der fünften Klasse nicht gefallen lassen hat, wenn sie beleidigt wurde, bekommt sie von ihrer Lehrerin eine Anzeige. Diese bezeichnete Johanna als Assibraut, woraufhin Johanna mit Stühlen und Tischen warf. Auch empfindet Johanna es als ungerecht, dass man mit dem Beginn der Schule bei Regelverstößen, bspw. Unpünktlichkeit mit Ausschluss aus dem Unterricht bestraft wurde. Für Johanna stellt das Produktive Lernen eine Chance dar, ihren Hauptschulabschluss nachzuholen. Am Anfang bereitet ihr die Unterrichtsgestaltung noch Probleme. Auch im Folgeinterview beschreibt Johanna lieber am normalen Unterricht teilzunehmen, da man von den anderen Schülern der Schule stigmatisiert wird. Jedoch beschreibt sie ebenfalls, dass der Unterricht kommunikativer und intensiver ist als an der Hauptschule. Auch konnotiert sie das 184 Lehrer-Schüler-Verhältnis sehr positiv. Sie beschreibt ihre Lehrer als liebevoll. Dies ist für sie auch ein Grund den Unterricht nicht mehr zu schwänzen, welches sie nach eigenen Angaben an der Hauptschule machen würde. Jedoch schildert sie zudem im Folgeinterview ihre Angst vor den anstehenden Prüfungen. Diese Angst resultiert vor allem daraus, dass sie noch nie lernen musste und nicht weiß, ob sie es schafft. Eine weitere Belastung artikuliert sie im Zusammenhang mit der Berufsschule, welche sie voraussichtlich noch besuchen muss. Beim Produktiven Lernen macht sie zudem die Erfahrung, dass Arbeiten für sie anstrengender ist als Schule und sie sich mittlerweile schon auf die Schule freut. Eine weitere Veränderung erfährt Johanna im Zusammenhang mit ihrer neuen Aufgabe als Klassensprecherin. Beschreibt sie im ersten Interview diese Tätigkeit als sehr anstrengend und nervig, so thematisiert sie im Wiederholungsinterview ihre Freude daran. Durch diese hat sie die Möglichkeit an Schülerratssitzungen teilzunehmen, den Landtag kennenzulernen und den letzten Schultag mit zu organisieren. Zudem beschreibt sie, dass sie sich bereits für ihre Mitschüler eingesetzt hat. Freunde/ Soziale Eingebundenheit Im Folgeinterview thematisiert Johanna vorrangig ihren Freund als soziale Ressource. Sie kennt ihn bereits seit dreieinhalb Jahren, jedoch sind sie erst vor einem Monat eine feste Partnerschaft eingegangen. Johanna kann mit ihrem Freund über wichtige Dinge sprechen und vertraut ihm. Jedoch ergibt sich aufgrund der Partnerschaft ebenfalls ein Streit mit ihrer besten Freundin. Diese hat ein eher negatives Bild von Johannas neuem Freund und erzählt es Johanna auch. Der Streit konnte zum Zeitpunkt des Interviews noch nicht gelöst werden, so dass Johanna ihre beste Freundin nicht mehr als Ressource nutzen kann. Aufgrund des Drogenkonsums ihres Freundes kommt es zudem zum Streit mit ihrer Mutter. Eine weitere Belastung, welche für Johanna mit der Partnerschaft einhergeht, ist die Entfernung. Ihr Freund wohnt in Kö-Stadt, so dass sie 66 Kilometer fahren muss, wenn sie ihn sehen möchte. Auch fährt sie lediglich für einen Tag oder für das Wochenende zu ihm, da seine Mutter ihr Angebot, Johanna könnte für länger bei ihnen wohnen bzw. einziehen, ohne Begründung wieder zurückgenommen hat. Mit dem Gewinn einer neuen Ressource erfährt Johanna zugleich starke Belastungssituationen. Zudem verliert sie eine zuvor sehr wichtige Ressource für sie, ihre beste Freundin, aufgrund der Diskrepanzen zwischen ihr und ihrem Freund. Über ihren Freundeskreis, in dem es zunehmend zum Mobbing kommt und Johanna Hämatome an Armen und Beinen davonträgt, macht sie im Folgeinterview keine weiteren Angaben. Sie beschreibt lediglich mit ihren Freunden an der Schule, auf einer Bank oder an 185 der Pipe Zeit zu verbringen. Auch kann sie sich beim Rauswurf von ihrer Mutter an eine Freundin wenden, mit welcher sie zusammen zu McDonalds geht. Inwieweit sie eine Ansprechperson für ihre Probleme ist, ist im Interview nicht erkennbar. Des Weiteren geht sie mit ihrem Hund spazieren und telefoniert vor allem mit ihrem Freund aber auch mit ihren Freunden in ihrer Freizeit. 3.5 Gewonnene Erkenntnisse und Schlussfolgerungen Die Analyse der Interviews ergab die vorliegenden vier Typen, die erneut bestätigen, dass die Faktoren, die zu Schulversagen führen, einem multifaktoriellen Bedingungskomplex entsprechen und daher Schulversagen nicht durch die Einführung einer einzelnen Maßnahme behoben werden kann. Vielmehr muss ein breites Spektrum von Interventionsformen geschaffen werden, mit dessen Hilfe auf die individuellen Bedingungszusammenhänge reagiert werden kann. In den vorliegenden Fällen wurde Schulversagen abgesehen von Problemen mit der Erfüllung schulischer Anforderungen durch fehlende Ressourcen bedingt. Dieses Unterstützungsdefizit hatte seinen Ursprung sowohl im familiären Bereich als auch im schulischen, wobei hier besonders auf die Lehrer zu verweisen ist, von denen sich einige der interviewten Schüler im Stich gelassen fühlten. Des Weiteren bildeten Belastungen im Umfeld der Schüler einen Faktor für die Entstehung von Schulversagen. Diese Belastungen traten, wie beispielsweise bei Diana und Michaela, im familiären Bereich auf oder konnten ihren Ursprung in dem Verhalten der Mitschüler haben, die durch Mobbing und Ausgrenzung ein Wohlbefinden in der Klasse und dem Lernumfeld unmöglich machten. Die Maßnahmen müssen sich daher sowohl auf den privaten als auch auf den schulischen Bereich richten. Durch diese unterschiedliche Zielsetzung kommt es gleichzeitig zur Erfordernis von Einzelfallhilfe und gruppenspezifischen Angeboten. Die Erbringung dieser Leistung kann nicht allein durch die Schule geleistet werden, da es deren Auftrag und deren Kompetenzen übersteigt, so dass die Kooperation mit öffentlichen und freien Jugendhilfeträgern und anderen Organisationen unumgänglich ist, wenn das Phänomen des Schulversagens erfolgreich verhindert werden soll. Bezogen auf die vorliegenden Fälle hat sich jedoch des Weiteren gezeigt, dass die Bedingungen, die zu Formen von Schulversagen führen können, nicht zwangsläufig Schulversagen zur Folge haben müssen. Abhängig ist dies auf der einen Seite von den personellen Ressourcen, die für die Bewältigung der schulischen Anforderungen aktiviert werden können. Auf der anderen Seite ist der Umgang des Einzelnen mit Misserfolgen 186 bedeutsam. Dies steht in Verbindung mit den gewählten Bewältigungsstrategien. Entweder es werden Bewältigungsstrategien gewählt, die trotz zuvor erlebten Misserfolgs weiterhin im Sinne des Ziels des schulischen Erfolgs wirken oder es kommt zu einem sich einrichten in der Belastung und damit einer Akzeptanz weiterer Misserfolge. Beide Formen zeigen sich in den vorliegenden Fällen. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass die gleichen Bedingungen nicht die gleichen Folgen haben müssen und neben den äußeren Bedingungen auf die individuellen Eigenschaften und Ressourcen der Schüler zu achten ist. Somit ist nicht eine Maßnahme für einen bestimmten Bedingungskomplex für jeden Schüler sinnvoll und in Bezug auf die schulischen Leistungen erfolgreich. In den unterschiedlichen Typen sind neben den Differenzen bezüglich der Bedingungen für Schulversagen auch Unterschiede in den Verläufen ersichtlich. So kann bezogen auf das Einsetzen von Schulversagen von keinem bestimmten Zeitpunkt ausgegangen werden. Schulversagen kann in der Laufbahn eines Schülers bei gegebenen Bedingungsfaktoren zu jedem beliebigen Zeitpunkt einsetzen. Dies kann bereits in der Grundschule der Fall sein oder erst in der 8. Klasse in Erscheinung treten. Am Beispiel des Falls Karsten wird ersichtlich, dass die Bildungskarriere bereits im Kindergarten beginnt. Bei ihm wird das daran deutlich, dass er die Bewältigungsstrategie des Schwänzens als Reaktion auf die Belastung durch die Erzieherin im Kindergarten anwendet. Der Beginn von Schulversagen ist abhängig von den Faktoren, die zu diesem führen. Allgemein kann aus dieser Beobachtung geschlossen werden, dass die Angebote zur Vermeidung von Schulversagen sich nicht auf eine Altersgruppe beschränken lassen, sondern sich auf die gesamte Schullaufbahn beziehen müssen. An dieser Stelle sei gleichsam erwähnt, dass sich Schulversagen nicht auf einen Schultyp beschränken lässt. Es tritt sowohl an Gymnasien als auch an Gesamt-, Real- und Hauptschulen sowie Grundschulen auf. Abgesehen vom Zeitpunkt des Einsetzens gestaltet sich auch der Prozessverlauf von Schulversagen unterschiedlich, wie sich an der qualitativen Untersuchung zeigen lässt. So kann Schulversagen zum Beispiel ein früh einsetzender und lang anhaltender Prozess sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn sich die Verursachungsbedingungen von Schulversagen nicht beheben lassen. Schulversagen kann aber auch erfolgreich bewältigt und damit überwunden werden, wenn entweder die individuelle Ursache (zum Beispiel eine Familienkrise) wegfällt oder es gelingt, diese erfolgreich zu kompensieren. Aus den untersuchten Fällen lässt sich schließen, dass der Prozess von Schulversagen zu jedem Zeitpunkt beendbar ist. Dies ist bei den meisten der untersuchten Verlaufsformen der Fall. Begünstigende Einflüsse für die Aufhebung von Schulversagen lagen in dem Wechsel 187 des Schultyps, dem Wechsel der Schule, dem Besuch einer Maßnahme, die sich von den allgemeinen Schulen durch den Praxisbezug unterscheidet, und in der Aktivierung von Ressourcen. Ressourcen und Bewältigungsstrategien werden in diesem Zusammenhang nach LAZARUS und FOLKMAN als für die Bewältigung von Belastungen aktivierte soziale, materielle und kulturelle Möglichkeiten verstanden (ANDREß 1999, S. 65). Wie anhand der im Fallvergleich aufgeführten Prozessverläufe deutlich wurde, konstituiert sich Schulversagen durch das dynamische Zusammenspiel zwischen den jeweiligen sozialstrukturellen Bedingungen und den individuellen Coping-Strategien der SchülerInnen. Sowohl negativ wirkende äußere Bedingungen als auch unproduktive Coping-Strategien führen zur Verfestigung von Schulversagen. Bei einer sich bereits herausgebildeten Schulversagenskarriere ist es demnach notwendig, an beiden Faktoren intervenierend anzusetzen, d.h. sowohl die Verbesserung der sozialstrukturellen Bedingungen als auch die Förderung personeller Ressourcen bzw. des persönlichen Engagements sind zur Abwehr einer weiteren Verfestigung essentiell. Nur so kann Schulversagen aufgehalten werden. Damit es innerhalb der Schulbiographie nicht zu einer Verfestigung von Phänomenen des Schulversagens kommt, bedarf es demzufolge der ausgeglichenen Förderung beider Faktoren. Die Aufnahme einer tertiären Präventionsmaßnahme, wie es beispielsweise bei Diana der Fall ist, führt zu einer Verzögerung des Übergangs von der Jugend zum Erwachsenenstatus, zu dem unter anderem ein abgeschlossener Schulbesuch gehört. Das Übergangstrajekt erweist sich hiermit als reversibel. Insgesamt zeigt sich, dass durch das Auftreten von Schulversagen es zu einer Verlängerung des Übergangstrajekts kommt. (DU BOIS-REYMOND 2007, S. 76 f.) Ferner hat sich gezeigt, dass die Übergänge zwischen den Bildungsinstitutionen eine wichtige Rolle für den Verlauf der Bildungskarriere des Einzelnen einnehmen. Die Gestaltung des Übergangs, der geprägt ist von der Konfrontation mit einem neuen Umfeld und neuen Anforderungen, sollte den Schüler die Möglichkeit des Einlebens und der Übernahme einer Rolle im Klassengefüge ermöglichen. Anhand des Falls Ralf zeigen sich die Herausforderungen besonders gut, die von Schülern bearbeitet werden müssen. Die Eingliederung in das Klassengefüge bekam bei Ralf einen primären Stellenwert, der negative Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im Unterricht hatte. Neben diesem Faktor liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Übergang von der Grund- zur Sekundarschule, da bei diesem neben dem Übergang die Zuordnung der Schüler zu den jeweiligen Schultypen entscheidend ist. In der qualitativen Untersuchung hat sich gezeigt, dass bei einer Zuordnung der Schüler in einen Schultyp der nicht ihren Möglichkeiten entspricht, es zu Phänomenen des Schulversagens kommen kann. In den vorliegenden Fällen 188 war dies dann der Fall, wenn die Schüler eine Überforderung erlebten, die mit den vorhandenen Ressourcen nicht auszugleichen war. An dieser Stelle sei zu bemerken, dass die Schwierigkeiten, den schulischen Anforderungen zu genügen, nicht grundsätzlich auf eine fälschliche Zuordnung zurückzuführen ist, sondern auch durch auftretende Belastungen im privaten wie schulischen Bereich hervorgerufen werden kann. Die Abstufung von Schülern hat letztendlich sowohl positive als auch negative Folgen. Auf der einen Seite kann es Schülern möglich sein, durch die verringerten Anforderungen diesen wieder gerecht zu werden, während auf der anderen Seite mit der geringeren Forderung auch die Förderung vermindert wird. Es kommt in einigen Fällen zu einer Angleichung der Leistungen, so dass, wie es beispielsweise bei Henry der Fall ist, dieser nicht zu den Besten in seiner Klasse gehört, sondern sich im Mittelfeld von schulischen Leistungen her befindet. Auch hat sich bei Jörg gezeigt, dass es zu weiteren Schulabstufungen kommen kann, da die Bewältigung der Veränderungen negative Auswirkungen auf die schulischen Leistungen haben kann. Neben den in der Erhebung auffindbaren Fällen der Schulabstufung, die teilweise ihren Ursprung in einer inadäquaten Zuordnung der Schüler zu einem Schultyp hat, ist es auch denkbar, dass Schüler einem Schultyp zugeordnet werden, der sie unterfordert. Sie sind gemessen an den schulischen Anforderungen zu leistungsstark. Diese Zuordnung kann ebenfalls zum Phänomen von Schulversagen führen, da es zu einer Unterforderung kommt, die ebenso wie Überforderung zu einer Lustlosigkeit des Schülers beitragen kann. Bezüglich der konkret einzuleitenden Maßnahmen können auf der Grundlage einer qualitativen Studie nur erste vorläufige Aussagen gemacht werden, die durch weitere Untersuchungen zu ergänzen sind. Durch die qualitative Erhebung kann allerdings über positiv wirkende Maßnahmen, die innerhalb der vorliegenden Schulkarrieren zum Einsatz kamen, Aussagen gemacht werden. So wird von der Mehrheit der Befragten das Produktive Lernen als Maßnahme zur Erlangung des Schulabschlusses positiv gewertet. Dieses zeichnet sich durch den stattfindenden Bezug von Praxis und Theorie aus, und stellt einen Kontrast zur allgemeinen Schulform dar. Weiterhin wurde von den Befragten auf das veränderte Verhältnis von Lehrern und Schülern verwiesen, dass von einem geringeren Autoritätsgefälle geprägt ist. Auch die Ersetzung von Noten durch Punkte und die häufig stattfindende Gruppenarbeit finden innerhalb der Interviews eine positive Erwähnung. Gleichzeitig werden aber auch negative Äußerungen bezüglich des Produktiven Lernens gemacht. So wird das geringere Ansehen der Klassen, was durch andere Schüler vermittelt wird, negativ empfunden. Genauso stört es Johanna, dass das Verhalten der Lehrer sich verändert, wenn diese mit anderen Erwachsenen kommunizieren. Für Michaela stellt die Selbständigkeit in der Setzung und 189 Bewältigung von Aufgaben eine Belastung dar. Insgesamt verweisen die Ergebnisse der Erhebung darauf, dass Schulversagen auch zu einem späten Zeitpunkt noch beendet werden kann. Es ist zu vermuten, dass gerade die Pause zwischen dem Schulbesuch und dem Beginn der tertiärpräventiven Maßnahme einen positiven Effekt auf die Motivation und die Bedingungsfaktoren hat. Allgemein überwiegen die positiven Aspekte des Produktiven Lernens. Trotz der in den geführten Interviews aufscheinenden Verbesserungen bei allen Interviewten bildet das Produktive Lernen allerdings auch kein Allheilmittel. Im Folgeinterview von Johanna wurde deutlich, dass es trotz der Maßnahme erneut zu Schulunlust und damit verbundenem Schulschwänzen gekommen ist. Ebenso ambivalent wie das Produktive Lernen stellt sich im Interview die Rolle von Schulsozialarbeitern dar. Während es von Yvonne zur Nutzung dieser Unterstützungsressource kommt, wird bei anderen die Schulsozialarbeiterin erwähnt, aber zugleich darauf verwiesen, dass die in Anspruchnahme der Unterstützung nicht stattfindet. Ein Grund dafür liegt darin, dass Schüler durch die Lehrer dann an die Schulsozialarbeiter verwiesen werden, wenn es zu Regelverstößen aufseiten der Schüler gekommen ist, wie es etwa in der Trainingsraummethode der Fall ist. Somit findet durch die Nutzung der Schulsozialarbeiter eine Stigmatisierung der Schüler statt, der sich die Interviewten nicht aussetzen wollen. Die Rolle der Schulsozialarbeiter scheint nach Aussagen der befragten Schüler eher in einer Sanktionsinstanz zu bestehen als eine Unterstützung für die Schüler darzustellen. Jedoch kam es bei Inanspruchnahme der Schulsozialarbeiter und deren Unterstützungsleistungen zu einer Neudefinition dieser Rolle. Aus diesen Beobachtungen lässt sich schließen, dass die Hemmschwelle zur Inanspruchnahme der Schulsozialarbeiter durch deren Rolle in der Schule erzeugt wird und nur durch positive Erfahrungen, die zumeist entweder durch ein direktes Angebot oder die Notwendigkeit der Inanspruchnahme bedingt ist, überwunden werden kann. Mit Hilfe der qualitativen Studie konnte ein großer Variationsspielraum im Untersuchungsfeld im Bezug auf das Phänomen Schulversagen nachgewiesen werden. Es wurden unterschiedliche „Typen“ von Prozessverläufen und Problemkonstellationen von Schulversagen identifiziert und versucht ansatzweise abzubilden. Die „Typen“ der Problemkonstellationen zeigen explizit die unterschiedlichen BelastungsBewältigungs-Komplexe auf, die aus den verschiedenen Lebensbereichen (Schule, Familie, Peer) der Schüler hervorgehen. Hierbei kann entnommen werden, dass bestimmte Problemkonstellationen entweder aus einem oder aus mehreren Lebensbereichen hervorgehen 190 und sich mit einer Verfestigung des Schulversagensprozesses auf andere Lebensbereiche ausweiten können. Anhand der „Verlaufstypen“ von Schulversagen konnten Unterschiede bezüglich der Zeitpunkte des Einsetzens sowie die Vielfalt der Verlaufsmöglichkeiten im Hinblick auf Ausstiege, vorübergehende positive Entwicklungen und Verstärkungen der schulischen Problematiken aufgezeigt werden. Es kann festgehalten werden, dass es keinen generellen Zeitpunkt für das Einsetzen von Schulversagen gibt. Zum einen wurden bereits in der frühen Kindheitsphase Probleme identifiziert, die schulische Misserfolgsprozesse bedingten. Zumeist standen diese mit Verhaltensstörungen (z.B. ADS oder ADHS) oder Lernbeeinträchtigungen (Dyskalkulie, Legasthenie) in Verbindung. Je später Unterstützungsmaßnahmen eingeleitet werden, desto eher können sich Phänomene wie Leistungsrückstände und Verhaltensmuster wie Unterrichtsstörung verfestigen, so dass Prozesse des Scheiterns immer aufwändigere Gegenmaßnahmen erfordern. Im Hinblick auf das ESF-Programm kann konstatiert werden, dass es in diesen Fällen präventiver Maßnahmen bedarf, die einzelfallbezogene Unterstützungsmaßnahmen bereitstellen und die Kinder bzw. Schüler in der Phase der Problemlösung ressourcengebend begleiten. Zum anderen hat die Fallstudie aufgezeigt, dass Versagensprozesse ebenso relativ spät einsetzen können. Beispielsweise können Krisen (Verlust eines Elternteils, Pubertätskrise, Scheidung der Eltern) oder andere weiterreichende Probleme schulische Misserfolgserlebnisse bedingen. Derartige Veränderungen der Lebenslage sind in den wenigsten Fällen vorhersehbar, weshalb präventive Maßnahmen nicht ausreichen. Vor diesem Hintergrund kommt störungsbezogener Netzwerkarbeit, die den Betroffenen durch das Angebot einzelfallbezogener Interventionsmaßnahmen bei der Problemlösung unterstützt, eine wichtige Bedeutung zu. Für die Bekämpfung von Schulversagen und der Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs erscheinen daher sowohl frühzeitige Prävention als auch einzelfallbezogene Interventionsmaßnahmen als notwendig. 191 4. Leistungsmodul IV: Empfehlungen zur Errichtung und Arbeit regionaler Netzwerke gegen Schulversagen in Sachsen-Anhalt 4.1 Einleitung Im Folgenden geht es darum, auf der Grundlage des Berichts über die wissenschaftliche Begleitung für das Modellprojekt „Regionale Netzwerke gegen Schulversagen“ in den Altlandkreisen Schönebeck und Stendal Empfehlungen für die Errichtung und Arbeit regionaler Netzwerke gegen Schulversagen in Sachsen-Anhalt zu formulieren. Die folgenden Empfehlungen verstehen sich als eine handlungsbezogene Zusammenfassung der drei vorhergehenden Abschnitte des vorliegenden Projektbereichtes. Sie basieren also sowohl auf der Auswertung der einschlägigen wissenschaftlichen Literatur als auch auf der Evaluation des Prozesses der Netzwerkarbeit in den Modellregionen Stendal und Schönebeck sowie den Ergebnissen der qualitativen Studie mit Schülerinnen und Schülern, die im Verlaufe ihrer Schulkarriere mit bestimmten Phänomen des Schulversagens und der Notwendigkeit ihrer Bewältigung konfrontiert waren. Die Empfehlungen beziehen sich auf alle drei Grundelemente des geplanten ESF-Programms „Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs“. Dies bedeutet, dass sie sich sowohl auf die geplanten regionalen Netzwerkstellen, auf die bedarfsorientierte Schulsozialarbeit als auch auf die bildungsbezogenen Angebote zur Vermeidung von Schulversagen beziehen. Inhaltlich-konzeptionell orientieren sich die Empfehlungen im Abschnitt I am Forschungsstand zu den Ursachen von Schulversagen und vorzeitigem Schulabbruch. Danach lassen sich Schulversagen und vorzeitiger Schulabbruch als multifaktoriell bedingte Phänomene verstehen. Personenbezogene Merkmale des Schülers, wie etwa bestimmte kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten, psychische Defizite, milieuspezifische Lebensweisen und Handlungsformen, soziales und ökonomisches Kapital, gehören ebenso zu den Bedingungsfaktoren wie institutionelle (schulbezogene) Merkmale, wie z.B. Schul- und Klassenklima, Disziplinarsystem, Leistungsrückmeldungssystem etc. Auch der SchülerLehrer-Interaktion kommt eine gewichtige Rolle zu. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass Schulversagen kein punktuelles Phänomen darstellt, sondern vielmehr als ein dynamischer Prozess zu verstehen ist, der im Sinne eines Aufschaukelungsprozesses auf einer Abfolge von Verhaltensweisen und den institutionellen bzw. personengebundenen Reaktionen auf diese Verhaltensweisen beruht. Dieser Prozess des Schulversagens bzw. des SchulDropouts kann prinzipiell zu jeder Phase seiner Entwicklung verlassen werden. Allerdings darf die Wirkung negativer Abwärtsspiralen und sich selbst verstärkender Prozessdynamiken 192 nicht unterschätzt werden, weshalb präventiven Vorgehensweisen eine besondere Bedeutung zuzumessen ist. Darüber hinaus gehen die im Folgenden entwickelten Empfehlungen von der geplanten Struktur des ESF-Programmes „Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs“ aus. Dies bedeutet, dass insbesondere drei Grundelemente dieses Programms als gegeben vorausgesetzt werden, nämlich zum einen die Einrichtung von Netzwerkstellen in allen kreisfreien Städten und Landkreisen des Landes sowie darüber hinaus die Einrichtung bedarfsorientierter Schulsozialarbeit, um umfassende und vielfältige Hilfen für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie anderen Akteuren in und um die Schule herum, organisieren zu können. Ferner wird mit bildungsbezogenen Angeboten und Projekten eine Ressource bereitgestellt, die den beteiligten Schulen die Möglichkeit eröffnen soll, positive Veränderungen einleiten und neue Vorgehensweisen erproben zu können (Kapitel 4.3 bis 4.6). 4.2 Ansatzpunkte und Vorgehensweisen zur Bekämpfung von Schulversagen und vorzeitigem Schulabbruch Bevor auf die Empfehlungen zu den drei Grundelementen des ESF-Programms eingegangen wird, soll zunächst ein Überblick über die Ansatzpunkte und Handlungsprogramme zur Bekämpfung von Schulversagen, wie sie sich in Deutschland herausgebildet haben, skizziert werden. Diese Auflistung erfolgt hier aus zwei Gründen. Zum einen soll auf diese Weise verdeutlicht werden, dass das ESF-Programm „Maßnahmen zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs“ nicht vorrausetzungslos ist, sondern vielmehr auf den vielfältigen Erfahrungen mit anderen Projekten und Programmen aufbaut. Hieraus ergibt sich zugleich der zweite Grund für die Benennung der Projekte. Das ESF- Programm ist bewusst so angelegt, dass es nicht „das Rad neu erfindet“ und einen völlig neuen Ansatz zur Bekämpfung des Schulversagens propagiert und verfolgt, sondern es zielt vielmehr darauf ab, vorhandene Herangehensweisen, Projekte und Ressourcen in neuer Form zu vernetzen und die Übertragbarkeit von bereits erprobten Ansätzen zu überprüfen und gegebenenfalls zu unterstützen. Hierfür ist es aber wiederum erforderlich, die bestehenden Arbeitsansätze zu kennen, um die Anatzpunkte für neue Formen der Vernetzung identifizieren zu können. 193 4.2.1 Primär-, sekundär- und tertiärpräventive Strategien gegen Schulversagen Angebote gegen Schulversagen lassen sich nach dem Zeitpunkt ihres Einsetzens unterscheiden. Hier spielt das bereits erwähnte „Karrieremodell“ eine entscheidende Rolle. Davon kann abgeleitet werden, dass Unterstützungsmaßnahmen möglichst frühzeitig ergriffen werden sollten, um einer Verfestigung von „Schulversagensprozessen“ bzw. von Verhaltensmustern, wie Schulabsentismus, vorzubeugen. Interventionen sind jedoch jederzeit, auch zu einem späteren Zeitpunkt, möglich. Je später Unterstützungsmaßnahmen eingeleitet werden, desto eher können sich Phänomene wie Leistungsrückstände, Verhaltensmuster wie Unterrichtsstörung oder Schulabsentismus verfestigen, so dass Prozesse des Scheiterns immer aufwändigere Gegenmaßnahmen erfordern. Interventionen sind dennoch auf jeder Stufe dieses „Aufschaukelungsprozesses“ möglich. Dementsprechend gibt es primär-, sekundärund tertiärpräventive Interventions- und Unterstützungsangebote. Primäre Prävention hat das Ziel, das erstmalige Auftreten des Phänomens Schulversagen zu verhindern. Dies würde z.B. bedeuten, Kinder bereits im Kindergarten bzw. zu Beginn der Grundschulzeit zu erfassen. So sind z.B. in einigen Projekten in den USA entwicklungsbezogene Indikatoren entwickelt worden, mit denen bereits Kindergartenkinder im Hinblick auf Entwicklungsrückstände diagnostiziert werden können. Im Falle des Nachweises entsprechender Rückstände werden gezielte Trainings- und Fördermaßnamen implementiert. Bei der Umsetzung solcher Maßnahmen wäre allerdings darauf zu achten, mögliche negative Effekte von Etikettierungen (wie z.B. das Herausstellen schulbezogener Leistungsdefizite) zu vermeiden. Dies könnte z.B. dadurch geschehen, dass nicht ausschließlich Defizite identifiziert, sondern personenbezogene Kompetenzprofile erstellt werden, die auch die Stärken der Kinder erfassen und dokumentieren. Neben den amerikanischen Projekten lassen sich hier auch deutsche Projekte benennen. So beschreiben HOFMANN-LUN u.a. (2007) konkrete Beispiele in deutschen Schulen, in denen in Zusammenarbeit mit der schulpsychologischen Beratungsstelle Fragebögen ausgearbeitet worden sind, mit deren Hilfe die Lehrkräfte in die Lage versetzt werden sollen, bestimmte Lebenssituationen und Problembelastungen von Schülerinnen und Schülern bereits im mittleren Schulalter detailliert zu erfassen. Projektbeschreibungen und konkrete Arbeitsmaterialien finden sich bei MICHEL (2007). Sekundäre Prävention zielt darauf ab, erste Anzeichen von Schulversagen und Schulmüdigkeit frühzeitig zu erkennen, diese zu beheben und einer Verfestigung dieser Phänomene und damit verbundener Verhaltensweisen vorzubeugen. 194 Tertiäre Prävention, häufig bereits als Intervention bezeichnet, bearbeitet bereits entstandene Manifestationen von Problemlagen und versucht, weitere Probleme und Folgeschäden zu verhindern. Während primäre- und sekundärpräventive Angebote sich vor allem an Schülerinnen und Schüler richten, die noch der Vollschulzeitpflicht unterliegen, zielen tertiärpräventive Angebote überwiegend auf Jugendliche ab, die bereits aus der Vollschulzeitpflicht herausgefallen sind. Um primärpräventiv ansetzen zu können, müssen bestimmte Problem begünstigende Faktoren berücksichtigt werden. Faktoren seitens der Schule könnten sein: z.B. problematische Klassen- und Schulatmosphäre, Unterrichtsausfälle und häufiger Lehrerwechsel. Regionalspezifische Faktoren könnten eine hohe Arbeitslosenquote oder ein Mangel an kulturellen Angeboten, Unterstützungsangeboten und anderen Ressourcen in der Region sein. Um sekundär- und tertiärpräventiv zu arbeiten, müssen eindeutige und handhabbare Indikatoren entwickelt werden, die es ermöglichen, „Risikofälle“ und „betroffene“ Schülerinnen und Schüler zu erkennen. Solche Indikatoren können sein: • Leistungsveränderungen (z.B. Abfall um eine Schulnote pro Halbjahr); • Fehlzeiten (z.B. häufiges Fehlen in bestimmten Fächern, gehäufte Verspätungen); • abweichende Verhaltensweisen (z.B. Störungen im Unterricht, passives Verhalten); • Veränderungen im Sozialverhalten (z.B. aggressiver Umgang mit Lehrkräften oder Mitschülern); • mangelnde Integration (äußert sich z.B. durch „Mobbing“ oder Angst vor Mitschülern). Neben den schülerbezogenen Indikatoren gibt es jedoch auch schulbezogene oder regionsspezifische Indikatoren. Schulbezogene Indikatoren können sein: • Anteil der versetzungsgefährdeten Schülerinnen und Schüler; • Anzahl der Fehltage pro Klasse bzw. Schule; • Anteil der Jahrgangswiederholer an der Gesamtschülerzahl; • Anteil der Schüler, die die Schule ohne Abschluss zu verlassen drohen oder bereits verlassen haben. Regionalspezifische Indikatoren sind: • Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss im Landkreis; • Anteil der Schülerinnen und Schüler, die eine Förderschule im Landkreis besuchen. 195 Primärpräventive Projekte • • • • • • ‚Brückenjahr’ im Übergang vom Kindergarten in die Grundschule (D) (Projekt 5) Kooperation von Jugendhilfe und Schule (D) (Projekt 20) Sekundärpräventive Projekte Tertiärpräventive Projekte • ‚Auf Kurs’ (D) (Projekt 2) • ‚A.B.I.’ – Arbeit – Bildung – Integration (D) (Projekt 1) • AUSZEIT (D) (Projekt 3) • Beratungsteam Schulvermeider (D) (Projekt 4) • ‚Come Back’ (D) (Projekt 7) Laborschule Bielefeld (D) • Coole Schule: Lust statt Frust am Lernen (D) (Projekt 21) (Projekt 8) Netzwerk innovativer • ‚Netzwerk Prävention von Schulen in Deutschland Schulmüdigkeit und (D) (Projekt 27) Schulverweigerung’ (DJI) ‚Selbstständige Schule’ (Projekt 13) (D) (Projekt 40) • Jugendwerkeinrichtung Übergangsmanagement (D) (Projekt 14) Kindergarten – Grundschule (D) (Projekt • KOMM – Beratung in Schule und Stadtteil (D) 44) (Projekt 17) • AUSZEIT (D) (Projekt 3) • BUS – Betrieb und Schule (D) (Projekt 6) • Hauptschulintegrationsprojekte ‚w.hip Spitzenklasse’ (D) (Projekt 11) • ‚MOVE’ (D) (Projekt 26) • Schulverweigerung – Die 2. Chance (D) (Projekt 38) 5 • ‚KompAs’ – Kompetenzagentur (D) (Projekt 18) • Kontakt- und Beratungsstelle ‚keinen Bock auf’s Lernen??!’ (D) (Projekt 19) • Mädchenprojekt Zukunft – ‚Kneifzange’ (D) (Projekt 22) • Mädchenprojekt Zukunft – ‚Pfiffigunde’ (D) (Projekt 23) • ‚Mit Aktion aus der Passivität’ (D) (Projekt 25) • Produktives Lernen (D) 5 Im Anhang I können mit Hilfe der hier angegebenen Projektnummern die jeweils zugehörigen ausführlichen Projektbeschreibungen nachvollzogen werden. 196 (Projekt 30) • ‚RidZ’ – Reintegration in die Zukunft (D) (Projekt 32) • Schule XXL (D) (Projekt 34) • Schulprojekt BASA – Prävention von Schulmüdigkeit (D) (Projekt 36) • Schulschwänzergruppen und -schulberatung REBUS (D) (Projekt 37) • ‚SPRUNGTUCH’ (D) (Projekt 41) • ‚Stadt – als – Schule’ (D) (Projekt 42) • ‚Take Off’ Jugendwerkstatt für Schulverweigerer (D) (Projekt 43) • Unternehmen Zündfunke (Schulverweigerung – Die 2. Chance (D) (Projekt 45) • WERK-STATT-SCHULE (D) (Projekt 46) 197 4.2.2 Settings von Maßnahmen und Strategien gegen Schulversagen Die Unterscheidung nach dem „Setting“ (Lernort) unterscheidet Maßnahmen gegen Schulversagen im Hinblick auf ihre institutionellen Anknüpfungspunkte. So zielt ein Teil der Projekte darauf ab, Jugendliche außerhalb der Schule zu fördern. Diese Projekte haben eher einen spätpräventiven bzw. interventiven Charakter. Hinsichtlich der Zielsetzungen dieser Projekte lässt sich feststellen, dass entweder eine Reintegration nach vorherigem Herausfallen oder die Vorbereitung und Ermöglichung eines Schulabschlusses angestrebt werden. Außerdem wird versucht, den Übergang in eine Berufsausbildung zu unterstützen. In einem zweiten Angebotstyp wird versucht, am Lernort Schule selbst entweder durch präventive Angebote dem potentiellen Herausfallen von schulmüden Jugendlichen bereits frühzeitig zu begegnen oder bereits schulaversive Jugendliche für schulisches Lernen wiederzugewinnen. Hier wird vorrangig versucht, die „Schulfähigkeit“ der Schülerinnen und Schüler wieder herzustellen. Die meisten Ansätze zielen darauf ab, spezielle Lerngruppen in der Schule zu installieren. Eine dritte Art der Angebote begegnet dem Phänomen mit einer Kombination von schulischen und außerschulischen Lernorten. Bei diesen Angeboten steht wiederum die Reintegration im Vordergrund. Projekte mit außerschulischen Lernorten (außerschulische Beschulung und Förderung) • ‚ABI’- Arbeit – Bildung – Integration (D) (Projekt 1) • ‚Auf Kurs’(D) (Projekt 2) • AUSZEIT (D) (Projekt 3) • Hauptschulintegrations-projekt ‚w.hip Spitzen-klasse’ (D) (Projekt 11) • Mädchenprojekt Zukunft – ‚Kneifzange’ (D) (Projekt 22) • Mädchenprojekt Zukunft – ‚Pfiffigunde’ (D) (Projekt 23) • ‚MOVE’ (D) (Projekt 26) • P.I.K.A.S.S.I.O. (D) (Projekt 29) Projekte am Lernort Schule Projekte mit einer Kombination aus schulischen und außerschulischen Lernorten • Coole Schule: Lust statt Frust am Lernen (D) (Projekt 8) • BUS – Betrieb und Schule (D) (Projekt 6) • ‚Netzwerk Prävention von Schulmüdigkeit und Schulverweigerung’ (DJI) (Projekt 13) • ‚Come Back‘ (D) (Projekt 7) • Laborschule Bielefeld (D) (Projekt 21) • Rather Modell – „GrafRecke-Straße“ (D) (Projekt 31) • ‚KidZ 1 Kreativ in die Zukunft‘ (D) (Projekt 15) • Schulprojekt BASA – Prävention von Schulmüdigkeit (D) (Projekt 36) • Jugendwerkeinrichtun g (D) (Projekt 14) • ‚KidZ 3 Kreativ in die Zukunft‘ (D) (Projetk 16) • Kooperation von Jugendhilfe und Schule (D) (Projekt 198 • Rather Modell – ‚Graf-ReckeStraße’ (D) (Projekt 31) • ‚Schule des Lebens’ (D) (Projekt 33) • Schulschwänzergruppen und Schulberatung REBUS (D) (Projekt 37) • ‚SPRUNGTUCH’ (D) (Projekt 41) • „Schulwerkstatt“ Poseritz (D) (Projekt 39) • Unternehmen Zündfunke (D) (Projekt 45) • WERK-STATT-SCHULE (D) (Projekt 46) • Z.A.L. – Zentrum für Alternatives Lernen (D) (Projekt 47) • Coole Schule: Lust statt Frust am Lernen (D) (Projekt 8) 20) • „Mit Aktion aus der Passivität“ (D) (Projekt 25) • Produktives Lernen (D) (Projekt 30) • Schule XXL (D) (Projekt 34) • ‚Stadt – als – Schule’ (D) (Projekt 42) • „Take Off“ Jugendwerkstatt für Schulverweigerer (D) (Projekt 43) 199 4.2.3 Übergangsmanagement als Strategie gegen Schulversagen Viele Angebote und Projekte beziehen sich auf das „Übergangsmanagement“ an den Schwellen zwischen unterschiedlichen Bildungsinstitutionen. Sie lassen sich nach den folgenden zwei Übergängen differenzieren: (a) Kindergarten – Grundschule und (b) Schule – Ausbildung/Beruf. Übergangsmanagement – Kindergarten/Grundschule • Übergangsmanagement – Schule/Ausbildung bzw. Beruf ‚Brückenjahr’ im Übergang vom Kindergarten in die Grundschule (D) (Projekt 5) • BUS – Betrieb und Schule (D) (Projekt 6) • • Hauptschulintegrationsprojekt ‚w.hip Spitzenklasse’ (D) (Projekt 11) Übergangsmanagement Kindergarten – Grundschule (D) (Projekt 44) • Jugendwerkeinrichtung (D) (Projekt 14) • Extended School (GB) • • ‚KompAS’ - Kompetenzagentur (D) (Projekt 18) Brede School (NL) • • Produktives Lernen (D) (Projekt 30) Projekt PRODEP II (USA) • ‚RidZ’ - Reintegration in die Zukunft (D) (Projekt 32) • Schule XXL (D) (Projekt 34) • ‚Stadt – als – Schule’ (D) (Projekt 42) • ‚Take Off’ Jugendwerkstatt für Schulverweigerer (D) (Projekt 43) • ‚WERK-STATT-SCHULE’ (D) (Projekt 46) • Projekt EIS (P) • TIP – Truancy Intervention Project (USA) • Truancy Mediation (USA) 200 4.3 Empfehlungen: Regionale Netzwerkstellen Eine zentrale strategische Bedeutung kommt den Netzwerkstellen in den kreisfreien Städten und Landkreisen des Landes Sachsen-Anhalt zu. Die in diesen Stellen zu beschäftigenden Netzwerkkoordinatoren haben nicht nur ein breites Spektrum von Aufgaben zu erfüllen, sondern von ihrer Vorgehensweise, ihrem strategischen Geschick und ihrer Kompetenz wird es entscheidend abhängen, ob in den Städten und Landkreisen tatsächlich eine Aufbruchstimmung erzeugt und sowohl koordinierte als auch effiziente Vorgehensweisen gegen Schulversagen und vorzeitigen Schulabbruch bei unterschiedlichen Institutionen ausgelöst werden können. • Um sicherzustellen, dass alle Netzwerkkoordinatoren über die Ziele und Absichten des ESF-Programms informiert und über das erforderliche Handwerkszeug verfügen, um zielgerichtete und effiziente Netzwerkarbeit leisten zu können, sollten alle Projektkoordinatoren zu Beginn ihrer Arbeit durch eine berufsbegleitende Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahme auf ihre Tätigkeit vorbereitet werden. In dieser Fortbildung muss über die Erfolgskriterien und Ziele, erforderlichen Vorgehensweisen, Projekte und Programme zur Bekämpfung von Schulversagen und die Aufgaben und Pflichten der Arbeit der Netzwerkkoordinatoren informiert werden. • Neben allgemeinen Informationen sollten vor allem die Grundkenntnisse und Fähigkeiten zur Entwicklung und Pflege von unterschiedlichen Formen von Netzwerken Gegenstand der berufsbegleitenden Fortbildung sein. • Die Entwicklung des Curriculums für die Eingangsschulung und die Auswahl des Umsetzungsträgers sollten vor Beginn der eigentlichen Maßnahme erfolgen. • Regelmäßige Fort- und Weiterbildungsangebote während der Laufzeit des Programms sollen Erfahrungsaustausch unter den Netzwerkkoordinatoren sowie das Erlernen zusätzlicher Vorgehensweisen und Handlungsmethoden ermöglichen. • Die Netzwerkkoordinatoren sollen regelmäßig über ihre Arbeit berichten und anhand von nachprüfbaren Indikatoren den Erfolg ihrer Arbeit kontrollieren. • Gegebenfalls ist – nach dem Vorbild des Modellprogramms Schulsozialarbeit von 1998 – 2003 – ein Qualitätszirkel einzurichten, in dem die Netzwerkkoordinatoren ihre Arbeit reflektieren, ihre Ziele schärfen und ihre Leistungen genauer profilieren und aufeinander abstimmen können. Auf der Grundlage lässt sich auch das Aufgabenprofil der Netzwerkkoordinatoren präzisieren. Generell formuliert haben sie die Aufgabe, eine Kooperationskultur in der Region zu schaffen und sowohl die funktionale als auch die störungsbezogene Netzwerkarbeit zu initiieren und 201 abzusichern. In den Netzwerkstellen muss es Mitarbeiter geben, die als Ansprechpartner für alle beteiligten Akteure fungieren und insbesondere die Schulen dabei unterstützen, Formen des Schulversagens zu reduzieren. Hierbei kann auf Materialien, die sich im Anhang (Anlage I) befinden, zurückgegriffen werden. Im Wesentlichen geht es um folgende Aufgaben: • Unterstützung der Schulen bei der Bedarfserhebung; • Erstellung von Bedarfsanalysen für die Region; • (Weiter-)Entwicklung regionalspezifischer Handlungskonzepte gegen Schulversagen; • Unterstützung der Schulen bei der Erstellung von Aktionsplänen; • Ermittlung des Fort- und Weiterbildungsbedarfs für die Netzwerkpartner; • Unterstützung der Zusammenarbeit an den Schulen und Hilfe bei der Suche nach geeigneten außerschulischen Partnern in der Region; • in Abstimmung mit Schule, Schülern und Eltern Unterstützung bei der Erstellung individueller Bildungs- und Entwicklungspläne; • Unterstützung, Anleitung und Begleitung der Netzwerkpartner in der Region; • Schulen, Schulamt, Jugendamt und weiteren Netzwerkpartnern sollen verbindliche und regelmäßige Kooperation eingehen und aufrechterhalten; • Analyse bereits bestehender Netzwerkbeziehungen (Wer arbeitet mit welchen Partnern gut zusammen? Wo bestehen nützliche Netze? Wer kann (nicht) mit wem?); Herstellung von Kontakten zu vorhandenen institutionellen Netzwerken bzw. Mitarbeit in örtlichen Arbeitsgruppen sowie Entwicklung eines Kommunikationskonzepts (Öffentlichkeitsarbeit); • Initiierung und störungsbezogener Begleitung Netzwerke von und funktionalen etwaiger Netzwerken, sektoraler Unterstützung Netzwerke (z.B. Zusammenschlüsse von Schulen, von Schulsozialarbeitern etc.); • Organisation und Durchführung von Workshops und Fachtagen mit dem Ziel des Erfahrungsaustauschs, „Best-Practice“-Austausch, Gewinnung weiterer Kooperationspartner und Interessenten; • Mitwirkung bei der Gewinnung von Freiwilligen (Mentoren, Paten etc.); • ggf. Erstellung eines Einrichtungswegweisers; • (Weiter-)Entwicklung regionalspezifischer Konzepte; • Aufbau eines „Archivs“ von guten Beispielen, Instrumenten und Vorgehensweisen zum Problembereich Schulversagen; • Bereitstellung einer „Toolbox“ für Projektteilnehmer und Interessenten; 202 • Erfolgscontrolling; • Erstellung von Sachberichten; • Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Begleitung. 4.4 Empfehlungen zur bedarfsorientierten Schulsozialarbeit In dem ESF-Programm wird auf die guten Erfahrungen des Landesprogramms 1998 – 2003 zur Schulsozialarbeit aufgebaut. Es ist geplant, in mehreren Stufen bis zu 140 Schulsozialarbeiterstellen an Schulen zu installieren, die im Hinblick auf das Problem des Schulversagens einen entsprechenden Bedarf nachweisen können. Im Rahmen des ESF- Programm sollen die Schulsozialpädagogen wichtige Funktionen vor allem im Kontext der störungsbezogenen Netzwerkarbeit übernehmen. Dabei soll im Folgenden unter Schulsozialarbeit ein Angebot der Jugendhilfe verstanden werden, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte kontinuierlich am Ort der Schule tätig sind und mit den Lehrkräften auf einer gleichberechtigten Basis zusammenarbeiten, um junge Menschen in ihrer individuellen sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern, sowie dazu beizutragen Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, Erziehungsberechtigte und Lehrerinnen bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen sowie zu einer schülerfreundlichen Umwelt beizutragen. Zu den sozialpädagogischen Angeboten und Hilfen der Schulsozialarbeit gehören insbesondere die Beratung und Begleitung von einzelnen Schülern, die sozialpädagogische Gruppenarbeit, die Zusammenarbeit mit und die Beratung von Lehrkräften und Eltern, offene Gesprächs-, Kontakt- und Freizeitangebote, im außerunterrichtlichen Bereich der Schule, die Mitwirkung in Unterrichtsprojekten und in schulischen Gremien sowie die Kooperation und Vernetzung mit dem Gemeinwesen. Im Rahmen des Landesmodellprogramms zur Schulsozialarbeit ist ein „integrierter“ Ansatz der Schulsozialarbeit entwickelt worden, der sowohl präventive und offene Formen der Arbeit im außerunterrichtlichen Bereich und im Gemeinwesen als auch die einzelfallbezogene Arbeit mit sozial benachteiligten bzw. individuell beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen umfasst. Dieser Ansatz sollte grundsätzlich auch im Kontext des ESF-Programms beibehalten werden. Allerdings bekommt dieser integrierte Ansatz im Rahmen des neuen ESF-Programms eine ganz spezifische inhaltliche Profilierung: alle Maßnahmen und Handlungen der Schulsozialarbeiter müssen sich an dem Ziel der Vermeidung von Schulversagen und von vorzeitigen Schulabbruch orientieren. Das zentrale Ziel aller Leistungen der Schulsozialarbeit muss es also sein, die Schulerfolgschancen der Schülerinnen und Schüler einer jeweiligen 203 Schule zu verbessern, um deren Chancen zur sozialen Integration in die heutige Gesellschaft zu sichern. Dies bedeutet keineswegs, dass etwa präventive und offene Arbeitformen wie die Mitwirkung bei einem Schülercafe oder offene Freizeitangebote hierzu keinen Beitrag leisten könnten. Ganz im Gegenteil: oftmals geht es gerade darum, das Vertrauen auch derjenigen Schülerinnen und Schüler zu gewinnen, die im Unterricht wenig Erfolgserlebnisse haben und die eventuell insgesamt eine negative Einstellung gegenüber der Schule entwickeln. Auch hat das Schulsozialarbeitsprogramm des Landes Sachsen-Anhalts klar belegt, dass erst auf der Grundlage eines intensiven persönlichen Kontaktes zwischen Schülerinnen und Schülern und Schulsozialarbeitern eine Vertrauensbasis entstehen kann, auf deren Grundlage auch persönliche und familiäre Schwierigkeiten und Konflikte offenbart werden. Neu ist allenfalls, dass sich sämtliche Maßnahmen und Vorgehensweisen gegenüber dem Oberziel, der Verbesserung der Schulerfolgschancen, legitimieren können müssen. Die Schulsozialpädagogen erfüllen daher im Regelfall eine wichtige Funktion bei der Initiierung und Weiterentwicklung störungsbezogener Netzwerke in der jeweiligen Schule, können aber auch Mitwirkende im regionalen (funktionalen) Netzwerk sein. In diesem Falle sind sie es, die die Verbindung zur regionalen Koordinierungsstelle aufrecht erhalten und die Ergebnisse und Erfahrungen aus der funktionalen Netzwerkarbeit in die Einzelschule zurückmelden. Die Zusammenarbeit mit der Schulleitung, dem Kollegium, den regionalen Netzwerkstellen und der wissenschaftlichen Begleitung sind zentrale Voraussetzungen für ihre Arbeit. Trotz der möglicherweise an einer jeweiligen Einzelschule vereinbarten Letztzuständigkeit des Schulsozialarbeiters für die Initiierung und Begleitung störungsbezogener Netzwerke, müssen alle unterschiedlichen Akteursgruppen an der Schule im Bedarfsfalle zur Kooperation bereit und in der Lage sein, da der Erfolg der Netzwerkarbeit von der Mitwirkung aller Beteiligten (also der Schüler, Lehrkräfte, pädagogischen Mitarbeiter, Schulleitungen etc.) abhängt. Netzwerkarbeit ist also im Kern Kooperationsarbeit und ist insofern kooperationsorientiert zu betreiben und zugleich auch auf die Kooperation der Partner angewiesen. Hieraus ergeben sich folgende Empfehlungen: • Durch geeignete Informations- und Rückmeldesysteme muss ermöglicht werden, dass Fälle des Schulversagens bzw. problematischer Störungen in Schulklassen innerschulisch wahrgenommen und an den Schulsozialarbeiter als Case-Manager bzw. an die in der jeweiligen Schule bestimmten Stellen gemeldet werden. • Die verantwortliche Stelle (der Schulsozialarbeiter) muss über routinisierte Verfahren und Netzwerkkontakte in der Region verfügen, um die entsprechenden Arbeitsschritte 204 zu Konstituierung eines störungsbezogenen Netzwerkes einleiten und erfolgreich umsetzen zu können. • Die Arbeitsschritte Problemdiagnose, Zieldefinition, Maßnahmenplanung und Ergebnisüberprüfung müssen eingehalten werden, unabhängig davon, ob die Störung von einer Einzelperson oder einer Schulklasse ausgeht. • Auch im störungsbezogenen Netzwerk einer Einzelschule treten bestimmte zeitliche, personelle und finanzielle Kosten auf, die möglichst gering gehalten werden sollten. Ein kompetentes Management des störungsbezogenen Netzwerkes durch den Schulsozialpädagogen gewährleistet Effektivität und Effizienz und damit sowohl Erfolg als auch einen sparenden Ressourceneinsatz. • Die hierfür notwendigen Kompetenzen und Erfahrungen müssen sowohl durch Fortund Weiterbildungen (insbesondere zu Beginn des Projekts) als auch durch das Einüben entsprechender Vorgehensweisen im Verlaufe des ESF-Programms erworben werden. • Die Verantwortlichkeiten an der jeweiligen Einzelschule müssen klar geregelt, allen Beteiligten bekannt und gegebenenfalls durch Bereitschaftserklärungen schriftlich fixiert sein. In denen Fällen, in denen die Schulen über keinen Schulsozialarbeiter verfügt, ist sicherzustellen, dass die zuständige Stelle oder Person mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet und bei allen beteiligten Gruppen innerhalb der Schule bekannt gemacht wird. Drogen- Jugend- beratung gerichtshilfe Bundesagentur logischer ASD für Arbeit Schulpsycho- Dienst CaseManager Schüler/in 205 Oder Schaubild 6 „bedarfsbezogene Schulsozialarbeit“ aus Arbeitspapier von Rückenwind (S. 20) 206 4.4.1 Methodische Herangehensweise Die dem Netzwerkansatz entsprechende konzeptionell-methodische Grundorientierung lässt sich in der systemischen Herangehensweise identifizieren. Der Einzelne (Schüler etc.) wird als Teil unterschiedlicher Systeme (Familie, Schule etc.) betrachtet, die sich wechselseitig beeinflussen. Von dieser Erkenntnis ausgehend werden Hilfen in verschieden Bereichen angeboten und individuell abgestimmt. Die komplexen Problemlagen betroffener Schülerinnen und Schüler können so ganzheitlich betrachtet werden. In diesem Zusammenhang spielen auch soziobiographische und soziokulturelle Ansätze sowie Ansätze wie Lebenswelt-, Sozialraum- oder Gemeinwesenorientierung eine entscheidende Rolle. Hinzu kommt die Orientierung an Ressourcen und Stärken, anstelle einer Orientierung an Defiziten. Die spezifischen Stärken, Talente und Potentiale des einzelnen Schülers werden erkannt, aufgegriffen und gezielt gefördert (Kompetenzansatz). Es wird an den Bedürfnissen und lebensweltlichen Orientierungen der Schülerinnen und Schüler angesetzt und darüber hinaus, durch das Schaffen von Erfolgserlebnissen, eine Bestärkung (personales Empowerment) und eine Motivierung des Einzelnen sowie eine Persönlichkeitsstabilisierung erreicht. Hierbei spielen die personellen, kulturellen, sozialen und materiellen Ressourcen der Schülerinnen und Schüler eine entscheidende Rolle (Ressourcenansatz). Soweit möglich wird versucht, eine Verbesserung der Schulerfolsgchancen durch eine Kombination von formalem, informellem und non-formalen Lernen zu erreichen (Schulleistungsbezogene Trainings, außerunterrichtliche Angebote, Freizeitmaßnahmen, Sport- und Kulturangebote, individuelle Beratung etc.). Solche systemischen und an den Stärken und Potentialen der Schülerinnen und Schülern ansetzenden Herangehensweisen an das Phänomen Schulversagen lassen sich auch zielgruppenspezifisch fokussieren (z.B. mit Bezug auf Migrationshintergrund, Gender, Lernund Verhaltensstörung etc.). Beispiel für solche methodischen Herangehensweisen sind: • Individuelle Bildungsplanung und Entwicklungsförderung; • Mentoren- Patenschafts- Lotsen und Tutorenprogramme; • Ansätze aktiver Elterarbeit; • Mediation; • Skill-Trainings; • Summerschools; • Sozialtrainings; • Werk- Kreativ- und Erlebnispädagogische Angebote; 207 • Gemeinwesenarbeit bzw. Sozialraumorientierte Ansätze. 4.5 Bildungsbezogene Angebote zur Vermeidung von Schulversagen Ein weiteres Grundelement im ESF-Programm sind die bildungsbezogenen Angebote zur Vermeidung von Schulversagen. Mit diesem Programmelement wird das Ziel verfolgt, die Schulen mit zusätzlichen Ressourcen und Handlungsmöglichkeiten zu versorgen, um über das auf der Einzelschule vorhandene Handlungsrepertoire hinausgehend Möglichkeiten zur Bekämpfung von Schulversagen und vorzeitigen Schulabbruch zu eröffnen. Bildungsbezogene Angebote dieser Art zielen im Prinzip auf alle in der Schule agierenden Akteursgruppen und setzen daher auf unterschiedlichen Ebenen schulischen Handelns an. • Ein Ansatzpunkt für bildungsbezogene Angebote ist die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler selbst bei der Bewältigung schulischer Anforderungen. Hierzu gehört ein breites Spektrum an zusätzlichen Förderangeboten für potentiell versetzungsgefährdete bzw. an schulischen Anforderungen scheiternde Schülerinnen und Schüler. Hierbei kann es sich um spezifische Skill-Trainings handeln, in denen es darum geht, versäumten Unterrichtstoff nachzuholen bzw. Lernstoff zusätzlich zu bearbeiten und einzuüben. Sozialtrainings zielen auf das Einüben von Verhaltensweisen wie Kooperationsfähigkeit, friedliche Lösung von Konflikten, Umgang mit aggressiven Impulsen, Kontrolle der Motorik etc. Solche Angebote können sich auch auf besondere Maßnahmen während der Ferien beziehen. So droht z.B. ein relevanter Anteil von Schülerinnen und Schülern nur deshalb an den Anforderungen der Schule zu scheitern, weil sich Probleme in einem oder zwei Schulfächern ergeben haben. Auf solche Probleme zielen Sommerschools ab, in denen bestimmte Unterrichtstoffe während der (Sommer-)Ferien noch einmal intensiv bearbeitet und trainiert werden. Weitere Maßnahmen und Programme zielen darauf ab, Schülerinnen und Schülern die massive Schwierigkeiten mit schulischen Anforderungen haben, durch außercurriculare Angebote und non-formales Lernen in ihren Kompetenzen und in ihrer Selbstwahrnehmung und Selbstwirksamkeit zu stärken und ihre verborgenen Talente und Fähigkeiten zu entdecken. Solche außercurricularen Angebote können sich auf künstlerische, kulturelle oder wirtschaftliche Inhalte ebenso beziehen wie auf Bewegung, Sport und Freizeitangebote. Hier geht es in der Regel darum, durch Erfolgserlebnisse in außerunterrichtlichen Bereichen auch die Motivation für schulisches Lernen wiederzubeleben und Schülerinnen und Schüler mit massiven Misserfolgserlebnissen mit dem Ort und der Institution Schule zu versöhnen. 208 • Um die Lehrer bzw. das schulische Personal mit seinen Möglichkeiten und Ressourcen zu ergänzen und zu entlasten, kann der Einsatz von Mentoren, Paten, Lotzen oder Tutoren äußerst hilfreich wirken. In Mentoren- bzw. Patenprogrammen unterstützen ältere Schülerinnen und Schüler bzw. erfahrene Erwachsene einzelne Schülerinnen und Schüler dabei, bestimmte individuelle Probleme zu bewältigen und den Prozess des Übergangs in Ausbildung und Beruf erfolgreich zu meistern. So werden Schülerinnen und Schüler der Abgangsklassen darin unterstützt, erforderliche extrafunktionale Kompetenzen zu trainieren, sich zusammenzustellen. auf Bei Bewerbungen jüngeren vorzubereiten Schülerinnen und und Bewerbungsunterlagen Schüler erweisen sich Tutorenmodelle als effektiv, bei denen der im Unterricht erlernte Stoff gemeinsam mit älteren Schülerinnen und Schülern vertieft und bestimmte Unterrichtstoffe wiederholt und eingeübt werden. • Ein weiterer Ansatzpunkt bildungsbezogener Angebote besteht darin, zusätzliches Personal (Experten) für die Diagnostik einzusetzen. Hierbei geht es vornehmlich darum, durch spezielle Tests und Screening-Verfahren bestimmte Leistungsprobleme, aber auch Stärken einzelner Schülerinnen und Schüler genauer zu diagnostizieren, um gezielt Unterstützungsprogramme entwickeln zu können. • Eine zentrale Adressatengruppe für bildungsbezogene Angebote sind die Lehrerinnen und Lehrer. Hierbei geht es zunächst einmal darum, die Beratungskompetenzen der Lehrkräfte zu erweitern und sie für Phänomene des Schulversagens und des vorzeitigen Schulabbruchs zu sensibilisieren. Auch müssen geeignete Formen der Unterstützung und Ermutigung potentiell versagender Schülerinnen und Schüler erlernt und eingeübt werden. • Ein weiterer zentraler Arbeitspunkt bildungsbezogener Angebote sind gruppenbezogene Moderations- und Arbeitsverfahren die auf die Bearbeitung von Störungen und Konflikten in Schulklassen abzielen. Darüber hinaus zielen solche gruppenbezogenen Angebote auch darauf ab, die Beziehung zwischen Lehrkräften und Schülern im Klassenverband zu verbessern und insgesamt das Klassenklima positiv zu beeinflussen, um ein lernförderliches Klima zu schaffen. • Ein weiterer Ansatzpunkt für bildungsbezogene Angebote sind Schulentwicklungsprozesse mit deren Hilfe insgesamt die Schulkultur und das Lehr- und Lernklima verbessert werden können. Das System Schule insgesamt muss dafür qualifiziert werden, mit Phänomenen des Schulversagens bzw. mit Störungen kompetent 209 und produktiv umzugehen. Dies schließt auch ein reflexives und selbstkritisches Umgehen mit schulischen Routinen, Strukturen, Interaktionsbeziehungen etc. ein. Damit Schule als Akteur sowohl in störungsbezogenen als auch funktionalen Netzwerken agieren kann, bedarf sie als Ganzes der Entwicklung einer kooperativen Grundhaltung bzw. Offenheit sowohl zwischen den unterschiedlichen Akteursgruppen innerhalb der Schule als auch gegenüber außerschulischen Hilfeinstanzen und Netzwerkpartnern. Bildungsbezogene Angebote können sich hier z.B. auf Tandemfortbildungen für Lehrkräfte und Schulsozialpädagogen beziehen, sie können aber auch weitere Netzwerkpartner einbeziehen bzw. Inhalte und Themen wie Vernetzung der Schule mit dem Gemeinwesen, Gewinnung von Mentoren, aktive und systematische Elternarbeit etc einschließen. Solche Maßnahmen und Fortbildungen bereiten die Lehrerschaft sowie weitere innerschulische Akteursgruppen auf systematische Kooperation- und Vernetzungsaktivitäten zwischen Schule und schulischem Umfeld vor. Ergänzt und unterstützt werden diese Bemühungen durch Themenmuliplikatoren, die in Fortbildungskursen auf ihre besondere Arbeit vorbereitet wurden sind. Diese Lehrkräfte sollen in regionalen und schulinternen Fortbildungen andere Lehrkräfte qualifizieren und in ihrer Beratungstätigkeit unterstützen. Darüber hinaus sollen Lehrkräfte zur Ergänzung der Beratung in der Schule von ihren Unterrichtverpflichtungen vollständig freigestellt um mit der Wahrnehmung der Funktion einer Beratungslehrkraft beauftragt werden. Diese Beratungslehrer werden Funktionen und Aufgaben mit übernehmen die bislang ausschließlich vom schulpsychologischen Dienst übernommen worden sind. 4.6 Empfehlungen zur störungsbezogenen und funktionalen Netzwerkarbeit Aufgrund unterschiedlicher Voraussetzungen und Bedarfslagen müssen auf kommunaler Ebene voraussichtlich unterschiedliche Typen von Netzwerken entwickelt werden, insbesondere funktionale und störungsbezogene Netzwerke gegen Schulversagen spielen eine zentrale Rolle. Es handelt sich bei funktionalen Netzwerken um themenbezogene Netzwerke in einem Versorgungsgebiet (hier also eine Gebietskörperschaft), die alle für das jeweilige Thema (hier also Schulversagen) relevanten institutionellen Akteure vernetzt. Funktionale Netze arbeiten nicht aus einem konkreten einzelfallbezogenen Anlass heraus sondern haben die Aufgabe: • eine generelle Bedarfsanalyse in dem jeweiligen Versorgungsgebiet zu entwickeln, • die vorhandenen Ressourcen und Angebotsformen zu dokumentieren, 210 • Versorgungslücken zu identifizieren, • einen Aktionsplan zur Verbesserung der Versorgungssituation und zur besseren Erreichung der Ziele zu formulieren und • dessen Umsetzung in einem vorgegebenen Zeitraum voranzutreiben, Ergebnisse zu überprüfen sowie ggf. Nachbesserungen und Ergebniskorrekturen in einer neuen Phase einzuleiten. Demgegenüber entstehen störungsbezogene Netzwerke aus einem konkreten Anlass heraus. Auf Initiative eines Case-Managers werden diejenigen Akteure und Angebotsformen passförmig vernetzt, die für die Bewältigung einer Störung bzw. die Lösung eines Problems benötigt werden. Störungsbezogene Netzwerke agieren zeitlich begrenzt und beenden ihre Arbeit, wenn das einzelfallbezogene Ziel erreicht worden ist. In der Abbildung 1 sind die Merkmale der beiden Formen noch einmal schematisch zusammengefasst (Abb. 3). 211 Abb. 3: Zwei Formen von Netzwerken (vgl. Arbeitspapier 2007, S. 16) Funktionales Netzwerk pro Region Beteiligung aller relevanten Partner im Jugendhilfe- und Bildungsbereich Regelmäßige Treffen in AGs o.ä. Bedarfsermittlung: Erhebung der regionalen Daten Statistisches Datenmaterial/ pro Schule/ pro Stadt/ pro Landkreis etc. Zahlenmaterial über Schüler/innen ohne Schulabschluss, Nicht-Versetzungen etc. Erhebung auch auf institutioneller und infrastruktureller Ebene (wie ist die Lage der strukturellen Versorgung an Einrichtungen / Institutionen / Angeboten auf die Problemsituation der Region bezogen) Zielvereinbarungen beziehen sich auf die Tätigkeit des funktionalen Netzwerkes selbst (z.B. „Wir wollen noch folgende Schulen, Träger, Einrichtungen erreichen“) Informationsaustausch in Form von best-practice-Modellen und fachlichem Austausch Transfer der Ideen in eigene Trägerangebote Störungs- bzw. bedarfsbezogene Netzwerke Beteiligung relevanter Partner auf den Bedarf / die Störung bezogen Fall- und Situationsbesprechung und Entwicklung von Case-Management Strukturen Bedarfsermittlung: Befragung in Schulen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Elternmeldung, etc. Konkrete aktuelle Fallgeschichten, Einzelfälle, Störungen in Schulklassen, Schulen Zielvereinbarungen bezogen auf ganz konkrete Schüler/innen-, Schul-Bedarfe etc. zwischen sowohl Hilfeleistenden und Klienten als auch zwischen den Helfenden in Form von Kooperationsverträgen Koordinierung der Hilfeangebote über z.B. Steuergruppe oder Ansprechpartner/innen in Schulen oder Kindertagesstätten u.a. Evaluation der Bedarfe und Ziele sowie Festhalten der Ergebnisse 4.6.1 Funktionale Netzwerke Die empirische und theoretische Literatur zu Netzwerken sowohl allgemein als auch in pädagogischen Handlungsfeldern belegt, dass Netzwerke über erhebliche Leistungsstärken und –potenziale verfügen. Diese können allerdings nur dann zur Entfaltung kommen, wenn 212 bestimmten Schwächen und Defiziten von netzwerkartigen Kooperations- und Handlungsformen vorgebeugt wird. Generell gilt, dass in Netzwerken autonome und prinzipiell gleichberechtigte Partner (Organisationen, Personen etc.) freiwillig hinsichtlich eines komplexen Problems mit anderen Partnern eine Kooperationsbeziehung eingehen, um bestimmte Resultate/ Produkte erbringen zu können, die auf anderen Wegen nicht bzw. nicht so gut hergestellt werden könnten. Das Sich-Vernetzen, also das Eingehen von Netzwerkbeziehungen erzeugt allerdings nicht lediglich Nutzen, sondern auch Kosten und jeder potenzielle Netzwerkteilnehmer kalkuliert Kosten und Nutzen und verbleibt nur so lange in einem freiwillig gewählten Netzwerk, wie der Nutzen die Kosten übersteigt. Hieraus folgt, dass im Hinblick auf das Gelingen von Netzwerkbeziehungen sichergestellt werden muss, dass der zu erwartende Nutzen allen potenziellen Teilnehmern transparent gemacht und die möglicherweise entstehenden Kosten so gering wie möglich gehalten werden. Empfehlungen: • Bei der Initiierung und Pflege (regionalen und funktionalen) Netzen gegen Schulversagen ist sicherzustellen, dass für alle beteiligten Akteure der mögliche Nutzen einer Mitwirkung an diesem Netzwerk ersichtlich wird. Dabei kann auch darauf hingewiesen werden, dass eine erfolgreiche Netzwerkarbeit dazu beiträgt, den Arbeitsauftrag bzw. die Ziele so unterschiedlicher Organisationen wie schulpsychologischer Dienst, Einzelschulen aber auch Jugendämter etc. besser zu erreichen. Es ist eine wichtige Aufgabe für die Netzwerkkoordinatoren, jeder einzelnen Partnerorganisation den Mehrwert ihrer Mitwirkung an einem funktionalen Netzwerk zu verdeutlichen. • Um die zeitlichen, personellen und finanziellen Kosten aus der Netzwerkarbeit so gering wie möglich zu halten, sollte ein Netzwerk strikt zielbezogen organisiert sein und effizient arbeiten. • Jedes regionale Netzwerk solle über ein effektives Netzwerkmanagement/ Netzwerksteuerung verfügen. Dies schließt die Klärung von Verantwortlichkeiten und die Sicherung von Ressourcen ein. Dabei kann der regionale Netzwerkkoordinator – falls gewünscht – dieses Netzwerkmanagement übernehmen. • Um die Legitimation des regionalen Netzwerkes und seine öffentliche Sichtbarkeit zu erhöhen ist es erstrebenswert, die Schirmherrschaft der politischen Spitze auf der Ebene der Gebietskörperschaft zu gewinnen (Landrat, Oberbürgermeister, Dezernent etc). Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 213 der öffentlichen Verwaltung auf verschiedenen Hierarchieebenen zur Mitarbeit motiviert werden. • Jedes funktionale Netzwerk gegen Schulversagen sollte die in der jeweiligen Region für die Zielerreichung zentralen Akteure und Organisationen umfassen (Schulen, Schulämter, schulpsychologische Beratung, Jugendhilfeinstanzen, medizinische Dienste, Psychotherapeuten, (Früh-) Fördereinrichtungen, Kindertagesstätten, alternative Lernorte, Nachhilfeangebote, Polizei- und Ordnungsbehörden, Beratungsstellen etc). • Jedes funktionale Netzwerk sollte eine Bedarfsanalyse durchführen, Aktionsziele definieren, Maßnahmen und Zeitpläne vereinbaren, sowie entsprechende Controllingverfahren durchführen. • Die Netzwerksitzungen sollten professionell geleitet und moderiert und die Ergebnisse in schriftlichen Protokollen festgehalten werden. Arbeitsaufträge an einzelne Netzwerkmitglieder sollten in leistbarer Form formuliert und deren Umsetzung gemeinsam überprüft sowie die Ergebnisse diskutiert werden. • Mögliche Lücken im regionalen Versorgungssystem sollten identifiziert und entsprechende Schritte zu ihrer Schließung eingeleitet werden (Rückmeldung an die verantwortlichen Stellen etc). 4.6.2 Störungsbezogene Netzwerke Am Beginn der störungsbezogenen Netzwerkarbeit steht die Identifizierung einer Störung (bei einer Einzelperson oder einer Schulklasse etc) und die Meldung an der jeweiligen Schule zuständigen Stelle. Empfehlungen: • Entwicklung und Implementierung eines Standardverfahrens im Falle des Auftretens von Schulversagen. Eine solche Standardprozedur (die durch Checklisten und geeignete Materialien ergänzt werden kann) unterstützt die beteiligten Akteure (Lehrkräfte, Schulleiter etc.) dabei, das Problem frühzeitig zu erkennen, geeignete Schritte einzuleiten und die entsprechenden Partner zu finden. Das Grundprinzip solcher Standardverfahren sollte darin bestehen, das jeweilige ‚Problem’ bzw. den jeweiligen Fall möglichst integrativ zu behandeln, also das Problem bzw. die Störung in und mit der Schulklasse sowie in und mit der Schule zu bewältigen und etwaige Auslagerungen von Problemlösungen möglichst zeitlich zu befristen mit dem Ziel, eine möglichst baldige Integration in den Unterricht bzw. in die Schule herbeizuführen. Ein Element dieses 214 Standardverfahrens ist die Durchführung einer Fallkonferenz unter Beteiligung aller relevanten inner- und außerschulischen Partner. • Der an der jeweiligen Schule zuständige Case-Manager führt gemeinsam mit den beteiligten Partnern eine Situations- und Bedarfsanalyse durch und definiert die Ziele der störungsbezogenen Netzwerkarbeit. • Die für die Erreichung der Ziele notwendigen Akteure sowie Angebotsformen werden ermittelt und durch Kontaktaufnahme in das Netzwerk involviert. Dabei können sowohl schulinterne als auch schulexterne Unterstützungsbedarfe und Akteure einbezogen werden. • Die Netzwerkarbeit wird so lange durchgeführt bis das einzelfallbezogene Problem bzw. die Störung bewältigt bzw. beseitigt ist. Der Erfolg wird an entsprechenden Indikatoren überprüft und die Ergebnisse an alle Netzwerkpartner zurückgemeldet. • Bei Beendigung der störungsbezogenen Netzwerkarbeit wird das Netzwerk faktisch aufgelöst. • Ausgangspunkt, Verlauf und Ergebnis der störungsbezogenen Netzwerkarbeit werden schriftlich dokumentiert und dieses Material im Sinne einer Kumulation von Erfahrungen bei der Initiierung und Durchführung nachfolgenden Netzwerkaktivitäten genutzt. 215 Literaturliste Adler, A. (1981): Individualpsychologie in der Schule. Vorlesungen für Lehrer und Erzieher. Frankfurt a. M. (Erstveröffentlichung 1912). Alheit, P. (1995): „Biographizität“ als Lernpotential. In: Krüger, H.-H./ Marotzki, W. (Hrsg.): Erziehungswissenschaftliche Biographieforschung. 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