WDSL Vertrag

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WDSL Vertrag
WDSL Vertrag
Bitte das ganze Formular in Blockschrift ausfüllen.
Die Preise für die jeweiligen Tarifen entnehmen Sie bitte
unserer Preisliste oder den Fußnoten.
Unsere wDSL Tarife
Stand 21.07.2013
Vermittlernummer:
1) 2)
Optional
1) 2)
wDSL 1000 (9,99 € / Monat)
wDSL 500 (5,99 € / Monat)
5)
plus Telefonie (5,00 € / Monat)
plus Telefonie (5,00 € / Monat)
5)
Flatrate Deutschland Festnetz 4,95 €
Flatrate Deutschland Mobil 19,95 €
2)
wDSL 6000 (19,99 € / Monat)
3)
wDSL Flat (29,99 € / Monat)
6)
6)
inklusive Telefonnummer
Doppelter Upload
inklusive Telefonnummer
Doppelter Download
Anschlusspreis
4)
Einmalig auf erster Rechnung: 99 €
(Bei wDSL 6000 & wDSL Flat)
WLAN Router ohne Telefoniefunktion für 2 €/ Monat
wählen Sie Ihren Router
WLAN Router mit optionaler Telefoniefunktion für 5 €/ Monat
Ohne Vertragsbindung
1) Vertrag mit Sonderkündigungsrecht: 1 Monat zum Ende des Folgemonats
zusätzliche Kosten pro Monat: 15,00 Euro
Ich bin bereits Kunde, Kundennr.:
Frau
1)
24 Monate
Ihre persönlichen Daten
Herr
Vertragslaufzeit (Bereitstellung lt. Preisliste)
Vertragsbedingungen
Geburtsdatum:
Vorname:
Email:
Name:
Telefon:
Firma:
Straße/Nr:
Der Vertrag kommt rechtswirksam mit Datum der
Erstnutzung des Anschlusses zustande, unabhängig
vom Datum der getätigten Unterschrift auf dem Vertrag.
Sollte es aus empfangstechnischen Gründen nicht möglich sein
mich anzuschalten, bitte ich um Mitteilung, wann die Anschaltung
erfolgen kann.
Verkehrsdatenspeicherung:
PLZ/Ort
SEPA-Lastschriftmandat
Ich/Wir ermächtige(n) den Zahlungsempfänger „NetCommunity GmbH“, Zahlungen von meinem /unserem Konto mittels Lastschrift
einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir unser Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger „NetCommunity GmbH“ auf mein/unser
Konto gezogenen Lastschrift einzulösen. Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum,
die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Mandatsreferenz:
Gläubiger-Ident.-Nr.: DE13ZZZ00000574848
Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlungen
(wird durch NetCommunity
GmbH ausgefüllt)
Kontoinhaber:
Verkehrsdaten speichert NC nach den gesetzlichen Vorschriften.
Soweit Verkehrsdaten aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen
gelöscht werden, ist NC von der Nachweispflicht für die
erbrachten Verbindungsleistungen und die Auskunftspflicht
für die Einzelverbindungen zum Nachweis der Richtigkeit
der Rechnung befreit.
Mit Unterschrift des Auftrages werden die AGB’s
und die Widerrufsbelehrung der NetCommunity
akzeptiert und bestätigt alle Seiten des Vertrages
gelesen zu haben.
Ort/Datum:
IBAN: DE
BIC:
Unterschrift,StempelSEPA Lastschriftmandat
Ort /Datum:
Unterschrift,
Stempel des
Kunden:
X
Kreditinstitut:
NetCommunity GmbH:
Wenn mein Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist,
besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keinerlei
Verpflichtung, die Einzugsermächtigung einzulösen.
Ort /Datum:
Tag der Anschaltung / Erstnutzung:
X
Sonstiges
Rechnung per Post
(zzgl. 1€ Porto)
Bemerkung:
Rechnung per Email
Ort/Datum
Unterschrift, Stempel
1) Anschlussgebühr: 149 €, 2) Traffic über ein Freivolumen wird monatlich separat abgerechnet, Kosten: 0,02 Euro pro MB
3) zusätzliche Kosten pro Monat: 4,99 Euro, 4) Doppelte Downloadrate = Doppelte Monatsgebühr, 5) plus 500 MB Volumen als Bonus
6) Minutenpreis für Telefonie 1,99 ct./ Min. ins deutsche Festnetz, Mobilfunk 19 ct./ Min. ins deutsche Festnetz
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser
Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an: NetCommunity GmbH, James-von-Moltke-Straße 4, 02826 Görlitz.
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. Gezogene Nutzen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen im Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Bei
Fernabsatzverträgen haben wir die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenen Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem
höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Besondere Hinweise: Bei Fernabsatzverträge erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn NC mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst
haben.
Ende der Widerrufsbelehrung.
NetCommunity GmbH
James-von-Moltke-Straße 4
D- 02826 Görlitz
Deutschland / Germany
Tel.: +49 (3581) 87 47 0
Fax: +49 (3581) 87 47 17
eMail: [email protected]
www.nc-net.de
Geschäftsführer: Jens Wolf, Peter Himmstedt
Ust.-Id-Nr.: DE 211562396
Reg. No. Dresden HRB 19151
SPK Oberlausitz Niederschl. Konto: 31 000 20 609
BLZ: 850 50 100
De31850501003100020609
IBAN-Nr:
Bank-ID-Code/ SWIFT-Code: WELADED1GRL
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Vertragsgegenstand
(1) Zwischen den Vertragsparteien wird ein Nutzungsvertrag zur Bereitstellung einer breitbandigen Internetanbindung geschlossen. Die Verbindung zum Standort des
Kunden erfolgt funkbasiert.
(2) Vor Abschluss dieses Vertrages wird bei einer Testmessung beim Kunden die funktechnische Erreichbarkeit des Kundenstandortes geprüft und die Realisierbarkeit ist
bestätigt.
(3) Bei unserem Wireless LAN - Produkt handelt es sich um ein so genanntes „Shared Medium“ in Form einer Funkzelle, in der sich alle Funkteilnehmer aufhalten und
gemeinsam auf die maximal funktechnisch mögliche Gesamtbandbreite von 54 Mbit/s zugreifen. Störungen durch weitere im Sendebereich betriebene Geräte im 2,4
GHz- und 5,4 GHz-Band können zur Beeinträchtigung der Übertragungsqualität führen, was eine Absenkung der real nutzbaren Bandbreite verursachen kann. Durch
äußere Einflüsse zustande kommender Bandbreitenverlust ist kein Mangel im Sinne des Vertragsgegenstandes.
- Kunden mit dem Tarif WDSL-Direkt 100Mbit/FD nutzen kein „Shared Medium“. In der monatlichen Nutzungsgebühr sind enthalten (so nicht anders schriftlich vereinbart):
- 1 dynamische IP-Adresse
- Freivolumen für die Datenübertragung von/zum Internet in der angegebenen Höhe (lt. Auftrag)
- Abrechnung
- garantierter Downstream 1MBit/s, Upstream 128KB/s
Zusätzlich abgerechnet werden (so nicht anders schriftlich vereinbart):
- Über das Freivolumen hinausgehender Traffic 1,95 € / 100 MB
(4) Sollte der Kunde Interesse haben an der Anbindung an das Wireless LAN Netz, gestattet er dem Monteur den Zugriff auf dieses, sowohl zum Zwecke der Einrichtung
und der Testung als auch zur Wiederherstellung der Verbindung bei Störungen (wird in Rechnung gestellt bei Kundenverursachen). Dieses erfolgt in der Regel über
Fernwartung.
(3) Die NetCommunity GmbH kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde gegen seine Pflichten gemäß §6 verstößt und nicht bereit ist, seinen Verpflichtungen
nachzukommen bzw. die vertragsgemäße Nutzung der Vertragsgegenstände wiederherzustellen.
(4) Die NetCommunity GmbH ist zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages insbesondere dann berechtigt, wenn die technischen Voraussetzungen für den Betrieb
der Funkverbindung nicht mehr gegeben sind (z.B. keine Sichtverbindung) oder wenn eine andere, nicht durch die NetCommunity GmbH verschuldete, Unmöglichkeit
eintritt. Hierbei entstehen keinerlei Ersatzpflichten für die NetCommunity GmbH oder Schadenersatzansprüche an die NetCommunity GmbH. Die Leistungspflicht der
NetCommunity GmbH endet auch in den Fällen, in denen der Betrieb der Funkverbindung und/oder die Erbringung der Telekommunikationsdienste Störungen in
anderen Netzen verursacht und die NetCommunity GmbH durch Dritte zur Einstellung der Dienstleistung gezwungen wird.
§5 Gewährleistung
Für die Vertragsgegenstände gemäß §1 wird für den gesamten Vertragszeitraum durch die NetCommunity GmbH ein Voll-Service übernommen. Der Voll-Service ist
im Nutzungspreis gemäß §1 enthalten. Ausgenommen sind Kunden mit dem Tarif WDSL-Direkt 100Mbit/FD. Für diesen muss für Voll-Service ein separater Vertrag
abgeschlossen werden.
(1) Die NetCommunity GmbH gewährt dem Kunden während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses die Benutzung der Hotline 03581/87470 für Fragen, die den
Vertragsgegenstand betreffen, während der Geschäftszeiten von 9:00 bis 16:00 Uhr.
Unsere Servicehotline ist für Sie 24 Stunden und 7 Tage in der Woche erreichbar, desweiteren steht Ihnen unsere Service eMail [email protected] 24h zur Verfügung.
(2) Im Fehlerfalle gilt die Bearbeitung von Störungsmeldungen im Standard-Service. Die NetCommunity GmbH wird bei Ausfall der Internetverbindung (Hardwaredefekt
ausgeschlossen) die Funktionsfähigkeit innerhalb von 24 Stunden am nächsten Werktag wiederherstellen, wenn die Störungsmeldung die NetCommunity GmbH an
einem Werktag von 9:00 bis 16:00 Uhr erreicht. Im Fall eines Hardwaredefektes beim Kunden besteht keine Gewährleistung. Die zugesicherte Verfügbarkeit der
Anbindung liegt im Jahr bei 97%. Für WDSL-Direkt 100Mbit/FD Kunden liegt die Verfügbarkeit bei 99,9%.
(5) Die Betriebskosten (Energie) für den Teil des Vertragsgegenstandes, die beim Kunden stehen, trägt der Kunde.
(3) Gehen die gerügten Mängel nicht zu Lasten der NetCommunity GmbH (z.B. Ausfall des Backbone oder Energieversorgung beim Kunden), so werden für die
Mängelfeststellung bzw. -beseitigung dem Kunden die Anfahrtskosten und Arbeitsleistungen mit einer Pauschale von 50,00 € und für die über eine Stunde
hinausgehende Zeit mit einem Stundensatz von 49,00 € (netto) / Stunde in Rechnung gestellt.
(6) Zusätzliche Anfahrten von NetCommunity GmbH oder eines von NetCommunity GmbH beauftragten Dritten, die notwendig werden, weil der Kunde im
Bereitstellungs- bzw. Entstörungsprozess trotz vereinbarten Termins nicht angetroffen wird, werden dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
(4) Informationen über notwendige technische Änderungen bzw. wartungsbedingte Ausfälle von Diensten werden dem Kunden an die von Ihm mitgeteilte Email
zugesendet.
§2 Leistungserbringung und Funktionsnachweis
§6 Pflichten des Kunden
(1) Notwendige Voraussetzung für den Anschluss des Kunden ist das Vorhandensein einer freien Sichtverbindung zu einem Access Point. Weiterhin ist der Kunde
verpflichtet, für die notwendigen Installationen am oder auf dem Gebäude (z.B. Balkon oder Fenster) die notwendigen Formalitäten (z.B. Genehmigung vom
Hauseigentümer) in eigener Regie zu erfüllen. Sollten die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, übernimmt die NetCommunity GmbH keine Gewähr für
eine fehlerfreie Funktionalität der Funkverbindung.
(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand (Zugangsdaten) vor dem Eingriff oder Zugriff Fremder bzw. Unbefugter zu schützen. Veränderungen am
Vertragsgegenstand dürfen nicht durchgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung kann die NetCommunity GmbH fristlos vom Nutzungsvertrag zurücktreten. Möchte der
Kunde eine Vertragsfortführung, wird ein durch den Zugriff verursachter Folgeaufwand gemäß §5 (4) berechnet.
(2) Die für den Zeitraum des Vertrages dem Kunden zur Verfügung gestellte Wireless Lan Technik, ist nach Vertragsende in fehlerfreiem Zustand an die NetCommunity GmbH
zurückzugeben. Nicht, oder nur teilweise funktionierende Technik, deren Defekte vom Kunden verursacht wurden, wird dem Kunden von NetCommunity in Rechnung gestellt. Die
Wireless Lan Technik ist für den Vertragszeitraum vom Kunden über seine Hausratversicherung bzw. Elektronikversicherung selbst zu
versichern.
(3) Veränderungen des Standortes der Wireless LAN-Verbindung bedürfen der schriftlichen Mitteilung an die NetCommunity GmbH. Wenn hierbei die Unterstützung der
NetCommunity GmbH erforderlich ist, so werden die Leistungen der NetCommunity GmbH gemäß §5 (4) berechnet.
(4) Eine Weitervermietung (Anbindung weiterer Wohneinheiten) sowie jegliche Form einer Weitergabe auch einer kostenlosen Weitergabe oder Verpfändung der
Vertragsgegenstände sowie eine Abtretung dieses Vertrages im Ganzen oder einzelner Teile an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der NetCommunity GmbH
rechtsunwirksam und führt gemäß §4 (3) zur sofortigen Kündigung des Vertrages und zu entsprechenden Schadensersatzansprüchen. Im Besonderen ist die Mitnutzung
des Internetanschlusses durch Dritte ausdrücklich untersagt.
(2) Der Kunde ist für die Installation der Empfangsseite selbst verantwortlich, es sei denn er beauftragt einen Monteur der NetCommunity GmbH, die Leistungen sind
jedoch nicht Gegenstand des Nutzungsvertrages.
(3) Die Verfügbarkeit der Bandbreite ist von Empfangsbedingungen und der Ausstattung des Access Points abhängig. Sollte es zu Bandbreitenproblemen kommen, wird
die NetCommunity GmbH diesem entgegenwirken. Eine Höchstbandbreite wird von der NetCommunity GmbH nicht zugesichert.
§3 Nutzungsgebühr und Zahlung
(1)
In Abhängigkeit von der Produktauswahl wird für den Vertragsgegenstand eine Gebühr gemäß §1 (3) vereinbart.
(2)
Es wird eine einmalige Anschlussgebühr für die Neueinrichtung einer Wireless LAN Verbindung berechnet (siehe Tarif).
(3)
Die Inbetriebnahme ist durch Prüfung eines Technikers vor Ort und der sofortigen Montage des Empfängers (keine zweite Anfahrt) an einer vorhandenen
Befestigungsmöglichkeit abgeschlossen. Diese Leistung ist mit maximal 1 Stunde Ersteinrichtung im Vertrag enthalten.. Sollte aus baulichen Gründen eine
sofortige Montage nicht möglich sein, ist eine zweite Anfahrt ebenfalls im Vertrag enthalten. Sämtliche Leistungen welche darüber hinausgehen, wie z.B.
Kabelverlegearbeiten im Haus, zusätzliche Anfahrten oder das befestigen von Halterungen, muss der Kunde selber erbringen, separat extern beauftragen
oder wird von uns für einen Stundensatz von 49€ (netto) erbracht.
§7 Haftung der NetCommunity GmbH
(4) Ein Tarifwechsel in einen Tarif mit mehr Leistung und höherer Monatsgebühr ist immer zum aktuellen Monat möglich. Ein Tarifwechsel in einen Tarif mit niedrigerer
Monatsgebühr ist zum nächsten Monat möglich. Hierfür wird eine Wechselgebühr in Höhe von 49,00€ fällig. Sollte die Anschaltgebühr für den neuen Tarif höher sein,
als für den ursprünglichen Tarif, ist die Differenz zusätzlich zu zahlen. Ausgenommen sind Kunden mit dem Tarif WDSL-Direkt 100Mbit/FD, hier ist kein
Tarifwechsel möglich.
(1) Die NetCommunity GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften sowie für leichte Fahrlässigkeit bezüglich
vertragswesentlicher Pflichten, auch hinsichtlich Erfüllungsgehilfen.
(2) Schlägt die Beseitigung von Fehlern und Mängeln auf dem Wege der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so kann der Kunde wahlweise
Herabsetzung der Vergütung oder Auflösung des Vertrages verlangen. Jegliche über die Inhalte von §7 (1) hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für
Datenverluste und für die sonstigen Folgeschäden.
(3) In keinem Fall haftet die NetCommunity GmbH für Schäden, die sich aus dem unvorhersehbaren und unverschuldeten Wegfall von Genehmigungen oder dem
unvorhersehbaren und unverschuldeten Ausfall von oder dem fehlenden oder verspäteten Zugang zu Einrichtungen von Carriern bzw. anderer in- oder ausländischer
Netzbetreiber ergeben.
§8 Haftung des Kunden
(1)
Selbsthaftung
(4.1) Ein Tarifwechsel für Bestandskunden in die neuen Tarife ist mit einer Frist von 30 Tagen zum nächsten 1. des Monats möglich.
§9 Vertraulichkeit
(5) Die Abrechnung der Nutzungsgebühr erfolgt monatlich. Ein Abrechnungsmonat entspricht dem Kalendermonat.
Für die Abrechnung der Nutzungsgebühr wird das Bankeinzugsverfahren vereinbart. Der Bankeinzug erfolgt 7 Tage nach Versand der entsprechenden Rechnungen
bzw. am Tag der Fälligkeit bei Jahresrechnungen und monatlichem Einzug.
(6) Nach Unterzeichnung des Vertrages werden dem Kunden die Zugangsdaten zugesendet oder übergeben. Für den ersten Monat wird für jeden Nutzungstag 1/30 der
monatlichen Nutzungsgebühr angerechnet. Mit dem Erhalt der Zugangsdaten wird die erste anteilige monatliche Nutzungsgebühr fällig.
(7) Gerät der Kunde mit der Zahlung über 14 Tage in Verzug und kommt der Kunde nach schriftlicher Mahnung der Zahlungsaufforderung nicht nach, so kann die
NetCommunity GmbH den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Sollte es durch Nichtzahlung zu einer Zwangsabschaltung kommen, so wird eine Gebühr in Höhe
von 49 € zzgl. MwSt. für die Wiederanschaltung fällig.
§4 Nutzungszeit und Kündigung
(1) Das Nutzungsverhältnis beginnt am Tage der Freischaltung des Anschlusses und wird mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten abgeschlossen, solange nicht anders
Vereinbart.
(2) Der Vertrag ist zum Vertragsende mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich (per Post oder Fax) zu kündigen. Anderenfalls verlängert sich das Vertragsverhältnis
automatisch erneut um die im Vertrag vereinbarte Vertragslaufzeit.
(1) Innerbetriebliche oder vertrauliche Informationen, die die NetCommunity GmbH im Rahmen seiner Tätigkeit beim Kunden zur Kenntnis gelangen, dürfen Dritten
gegenüber nicht offenbart werden. Es gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
§10 Allgemeine Bestimmungen
(1) In diesem Vertrag sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt.
(2) Änderungen bedürfen der Schriftform und sind beiderseitig zu unterzeichnen.
(3) Der ausschließliche Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen ist Görlitz.
(4) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der NetCommunity GmbH, es gilt deutsches Recht.
(5) Ergänzend zu diesem Vertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Internet-Dienstleistungen der NetCommunity GmbH.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, oder sollte sich in
diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen
Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien
gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
AGB WLAN NetCommunity GmbH 01.05.2012
AGB für NetCommunity Telefonie
Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der NetCommunity GmbH -Telefonie (VOIP) (im Folgenden: NetCommunity) sind
– neben den folgenden Regelungen – die Voraussetzungen für die Nutzung – Internetzugang (Verweis auf AGB von NetCommunity). Kunden haben die
Möglichkeit, von diesen Informationen unter www.saxnetcom.de/agb Kenntnis zu nehmen.
Im Falle des Abschlusses des Vertrages mit NetCommunity werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von NetCommunity (im
Folgenden: NetComTel AGB) dem Kunden vor Vertragsschluss in Papierform ausgehändigt.
Der Kunde bestätigt den Erhalt der AGB in diesem Fall durch seine Unterschrift in einem separierten und mit deutlichen Hinweisen versehenen
Unterschriftenfeld auf dem Vertragsformular.
3. Verbindungsentgelte
3.1. Der Kunde ist verpflichtet, jede Nutzung seines Anschlusses zu vergüten, die er zu vertreten hat. Dies gilt auch für die unbefugte oder befugte
Nutzung durch Dritte, es sei denn, der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu
vertreten hat. Die Vergütungsverpflichtung entfällt auch, soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Dritte durch unbefugte Veränderungen an
öffentlichen Telekommunikationsnetzen das in Rechnung gestellte Verbindungsentgelt beeinflusst haben.
3.2. Die Entgelte für den VoIP-Dienst ergeben sich aus der jeweils bei jedem einzelnen Verbindungsbeginn gültigen Preisliste für das vom Kunden
gewählte Produkt laut Leistungsbeschreibung. Die aktuelle Preisliste ist jederzeit online unter www.nc-net.de/telefonie /tarife einsehbar.
4. Abrechnung und Zahlung
1.
Vertragsschluss und –beendigung
1.1
Vertragsschluss
4.1. Zahlverfahren
4.1.1. NetCommunity bietet - je nach Produkt - neben Überweisungen auch Lastschriftzahlungen an, soweit der Kunde hierzu seine Einwilligung erteilt.
1.1.1. Der Vertrag über die Nutzung von VoIP-Leistungen kommt zu Stande, wenn NetCommunity den Auftrag des Kunden zur Erbringung der
Dienstleistungen annimmt. Die Annahme gilt zehn Kalendertage nach Zugang des Kundenauftrages als durch NetCommunity erklärt, soweit der
NetCommunity Anschluss und der NetCommunity Account zu diesem Zeitpunkt freigeschaltet und aktiviert worden sind. Der Kunde ist 30
Kalendertage an seinen Auftrag gebunden.
1.1.2. Die Einzelheiten bezüglich der Vertragslaufzeit ergeben sich vorrangig aus den Leistungsbeschreibungen von NetCommunity . Ist dort nichts
anderes bestimmt, hat der Vertrag keine Mindestlaufzeit.
1.1.
ordentliche Kündigung
1.2.1. Die Einzelheiten bezüglich der Kündigungsfrist ergeben sich vorrangig aus den Leistungsbeschreibungen von NetCommunity . Ist dort nichts
anderes bestimmt, kann der Vertrag von jeder Partei mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Vertragsmonatsende gekündigt werden.
4.1.2. Für zurückgegebene Lastschriften oder Einzüge hat der Kunde die angefallenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, in dem er die Zurückweisung
zu vertreten hat. Im Falle einer zurückgegebenen Lastschrift gilt zunächst die Annahme, dass der Kunde die Zurückweisung zu vertreten hat. Aus diesem
Grunde ist NetCommunity berechtigt, dem Kunden die für die Bearbeitung entstehenden Kosten z.B. für Bankentgelte (in Höhe von € 9,80 inkl. MwSt.)
pauschal in Rechnung zu stellen. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, derartige Kosten seien NetCommunity überhaupt nicht entstanden oder
wesentlich niedriger als die angesetzte Pauschale.
4.1.3 Falls der Kunde im Ausnahmefall, etwa bei verspäteter Zahlung aufgrund einer zurückgegebenen Lastschrift oder fehlenden Kontodeckung, auf
andere Weise zahlt, tritt die Tilgung nur dann ein, wenn der Kunde in ausreichender Weise den Verwendungszweck (insbesondere die
Rechnungsnummer oder einen vergleichbaren, eindeutigen Buchungscode von NetCommunity) bei der Zahlung angegeben hat. Dies gilt entsprechend
für Zahlungen Dritter.
4.3. Form der Rechnung
1.2.2. Kündigungen müssen in Schriftform (Brief oder Fax) erfolgen.
1.3. außerordentliche Kündigung
4.3.1. NetCommunity erteilt Rechnungen in der Regel als PDF-Datei per E-Mail oder zum Download. Die Erteilung einer „Papierrechnung“ ist gegen
einen Aufpreis von 1 € möglich.
1.3.1. NetCommunity behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund vor. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
der Kunde schuldhaft gegen seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt und es NetCommunity nicht zugemutet werden kann, den Ablauf der
Kündigungsfrist abzuwarten. Ein solcher Fall liegt unter anderem vor, wenn der Kunde:
4.3.2. Der Kunde erklärt sich mit der Beauftragung von NetCommunity mit der Übermittlung seiner Rechnung per E-Mail einverstanden und wird
darauf hingewiesen, dass eine vertrauliche Datenübertragung im Internet nicht gewährleistet werden kann. NetCommunity Rechnungen enthalten aus
diesem Grund keinen Einzelverbindungsnachweis.
unter falschem Namen oder falscher Identität einen NetCommunity Account anlegt und/oder
den NetCommunity Account bzw. VoIP-Anschluss, die Verbindung oder die ihm zugewiesene Rufnummer missbräuchlich einsetzt und/oder
wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Kunde einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellt.
4.4. Fälligkeit, Einwendungen und Verzug
1.3.2. Darüber hinaus steht NetCommunity ein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle der Änderung der gesetzlichen Grundlagen dieses
Vertrages, der den Vertrag betreffenden Anordnungen und/oder Verfügungen durch Behörden, Gerichte oder andere Träger öffentlicher Gewalt zu,
sofern diese dazu führen, dass NetCommunity ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wäre.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde muss über einen für die Nutzung mit NetCommunity geeigneten Internetzugang verfügen (siehe Voraussetzungen für die Nutzung –
Internetzugang (Verweis auf AGB von Saxnetcom)). Ist dies nicht der Fall, bleiben die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis unberührt. Der Wirksamkeit eines Vertragschlusses steht das Vorliegen eines Internetanschlusses nicht entgegen.
2.2. Der Kunde hat die erforderlichen und üblichen Sicherungsmaßnahmen gegen die ungewollte und missbräuchliche Nutzung seines NetCommunity
Anschlusses durch Dritte zu treffen.
2.3. NetCommunity wickelt wesentliche (auch vertragsrelevante) Kommunikationsprozesse via E-Mail ab. Der Kunde verpflichtet sich, bei der
NetCommunity Anmeldung eine eigene gültige E-Mail-Adresse anzugeben und diese regelmäßig abzurufen sowie NetCommunity über etwaige
Änderungen seiner E-Mail-Adresse unverzüglich zu informieren.
2.4. Sollten sich Änderungen ergeben, die den Kommunikationsfluss oder das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und NetCommunity betreffen,
so ist NetCommunity hierüber unverzüglich zu informieren. Diese Meldepflicht erstreckt sich insbesondere auf folgende Punkte:
Wechsel des Wohnsitzes des Kunden
Wechsel der E-Mail-Adresse des Kunden
2.5. Der Kunde darf die Verbindungen zu NetCommunity nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der (Telekommunikations-) Gesetze und
Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung benutzen. Der Kunde ist verpflichtet, die von NetCommunity angebotenen
Telekommunikationsdienstleistungen nicht zu Zwecken zu missbrauchen, die den gesetzlichen Bestimmungen oder den vorliegenden Bestimmungen
widersprechen.
2.6. Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder
logischen Struktur des von NetCommunity zur Verfügung gestellten Netzes führen können.
2.7. Der Kunde verpflichtet sich, Zugangsdaten zu seinem NetCommunity Account und Zugangsdaten zum VoIP-Service von NetCommunity ("ID",
"Passwort") vertraulich und sicher zu verwahren und nicht Dritten mitzuteilen.
4.4.1. Forderungen für laufende Verträge, die in monatlichen Abständen (oder in sonstigen regelmäßigen Abständen) entstehen, sind jeweils am 1. Tag
eines jeden Monat (bzw. der Periode) fällig, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung etwas Abweichendes geregelt wird. Soweit Forderungen nicht in
regelmäßigen Abständen entstehen, werden diese mit Zugang der Rechnung beim Kunden fällig.
4.4.2. Für den Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
4.4.3. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlt. Hierauf weist
NetCommunity auf jeder Rechnung hin.
4.4.4. Kommt der Kunde in Verzug, ist NetCommunity nach Maßgabe des § 45k TKG berechtigt, die Leistung zu sperren.
4.4.5. Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und kommt er in Verzug, so werden Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, werden acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
berechnet. NetCommunity behält sich vor, weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzugs (z.B. Mahnkosten) geltend zu machen.
4.4.6. NetCommunity ist nach Ablauf von acht Wochen nach Rechnungszugang berechtigt, die der Rechnung zu Grunde liegenden Verbindungsdaten zu
löschen, weshalb anschließende Einwendungen gemäß Ziffer 4.4.2. dieser AGB nicht mehr berücksichtigt werden können. Dies gilt entsprechend auch,
wenn der Kunde die vorzeitige Löschung der Verbindungsdaten gegenüber NetCommunity verlangt. Eine vollständige Überprüfung der Rechnung ist
deshalb nur möglich, wenn die Verbindungsdaten des Kunden vollständig gespeichert werden.
Unabhängig von dieser Regelung erfolgt die Löschung von Verbindungsdaten vorrangig nach geltenden gesetzlichen Vorschriften.
4.4.7. Gegen Forderungen von NetCommunity kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
5. Datenschutz
5.1. Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden sind u. a. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das
Telekommunikationsgesetz (TKG). Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder
das TKG oder eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
5.2. Eine Datenverarbeitung ist hiernach insbesondere zulässig, soweit dies erforderlich ist. Erforderlich ist dies zur Begründung und Gestaltung des
Vertragsverhältnisses (Bestandsdaten), zur Erbringung der Telekommunikations-Dienstleistungen (Verbindungsdaten), sowie deren Abrechnung
(Abrechnungsdaten).
5.3. NetCommunity wahrt das Fernmeldegeheimnis nach den gesetzlichen Vorgaben.
5.4. Ausführliche Informationen zum Umgang mit persönlichen Daten durch NetCommunity entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
2.8. Sofern ein Missbrauch durch den Kunden gegeben ist und der Kunde den Missbrauch trotz Aufforderung durch NetCommunity nicht innerhalb
angemessener Frist einstellt, ist NetCommunity berechtigt, eine Sperrung seines NetCommunity Anschlusses vorzunehmen.
6 Haftung der NetCommunity
9. Widerrufsrecht bei Online-Abschluss des Vertrages
6.1. NetCommunity haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften sowie für leichte Fahrlässigkeit bezüglich
vertragswesentlicher Pflichten, auch hinsichtlich Erfüllungsgehilfen.
Wenn der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, gelten die folgenden Bestimmungen und Hinweise:
6.2 Schlägt die Beseitigung von Fehlern und Mängeln auf dem Wege der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so kann der
Kunde wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder Auflösung des Vertrages verlangen. Jegliche über die Inhalte von §7 (1) hinausgehende Haftung ist
ausgeschlossen. Dies gilt auch für Datenverluste und für die sonstigen Folgeschäden.
9.1. Der Kunde kann seinen Auftrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen in Textform (z.B. per Fax, E-Mail, Brief) widerrufen. Die Frist
beginnt frühestens mit Zugang dieser Widerrufsbelehrung in Textform (z.B. per Fax, Brief). Der Widerruf ist zu richten an die NetCommunity GmbH,
James-von-Moltke-Str. 4, 02826 Görlitz per Fax an +49 (0) 3581-87 47 17.
9.2. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes.
6.3 In keinem Fall haftet NetCommunity für Schäden, die sich aus dem unvorhersehbaren und unverschuldeten Wegfall von Genehmigungen oder dem
unvorhersehbaren und unverschuldeten Ausfall von oder dem fehlenden oder verspäteten Zugang zu Einrichtungen von Carriern bzw. anderer in- oder
ausländischer Netzbetreiber ergeben.
7. Bonitätsprüfungen
NetCommunity behält sich vor, unter folgenden Voraussetzungen Bonitätsprüfungen durchzuführen.
9.3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogene Nutzungen
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Waren gar nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgegeben, müssen Sie
uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen seitens des Kunden innerhalb von 30 Kalendertagen nach
Absendung der Widerrufserklärung erfüllt werden.
9.4. Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt
ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
7.1. Verbraucher
10. Schlichtungsverfahren
Ist ein Kunde von NetCommunity Verbraucher (§ 13 BGB) und mindestens 18 Jahre alt, gilt folgendes:
7.1.1. Willigt der Kunde ein, so kann NetCommunity der SCHUFA Holding AG („SCHUFA“), Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die
Beantragung, die Aufnahme und Beendigung dieser Vertragsbeziehung übermitteln.
10.1. Kunden im Streit mit NetCommunity über die Erfüllung einer in den § 43a, 45 bis 46 Abs. 2 und § 84 TKG vorgesehenen Verpflichtungen ihm
gegenüber, können bei der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten.
10.2. Die Einzelheiten über das Schlichtungsverfahren regelt die Bundesnetzagentur in einer Schlichtungsordnung, die sie veröffentlicht.
7.1.2. Unabhängig davon wird NetCommunity der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Forderungsbetrag nach
Kündigung, Kartenmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung
aller betroffenen Interessen zulässig ist.
7.1.3. Die SCHUFA speichert Daten und übermittelt diese an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der
Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und
Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und
Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im
Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die
SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos
mitteilen (Score-Verfahren).
7.1.4. Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFAAuskunftsund Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Das Merkblatt ist bei der SCHUFA Holding AG,
Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover zu beziehen.
7.2. Unternehmer
Ist ein Kunde von NetCommunity Unternehmer (§ 14 BGB), gilt folgendes:
7.2.1. NetCommunity arbeitet mit Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften zusammen. Willigt der Kunde ein, so kann
NetCommunity bei diesen Unternehmen Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung dieser Vertragsbeziehung übermitteln und es
können Auskünfte über den Kunden eingeholt werden. NetCommunity kann den Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften
darüber hinaus auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung melden.
7.2.2. Diese Unternehmen speichern diese Daten, um den ihnen angeschlossenen Gesellschaften Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit
von Kunden oder zur Anschrift des Kunden zum Zwecke der Schuldnerermittlung geben zu können.
7.2.3. Auf Anfrage benennt NetCommunity dem Kunden die Anschriften der Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften, die dem
Kunden auch Auskunft über die Daten erteilen, die über ihn gespeichert sind.
8. Änderungen von Entgelten und AGB
8.1. NetCommunity ist berechtigt, Entgelte unter der Bedingung zu erhöhen, dass NetCommunity dies dem Kunden mindestens sechs Wochen vor
Inkrafttreten der Änderung mitteilt. In diesem Fall steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, welches zum Zeitpunkt der
betreffende Entgeltänderung wirksam wird. Macht der Kunde von diesem Kündigungsrecht nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der
Mitteilung Gebrauch, so gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf weist NetCommunity in der Mitteilung nochmals ausdrücklich hin.
8.2. Sofern es sich jedoch um anderweitige Entgeltänderungen handelt, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang
dieser Mitteilung zu widersprechen. Ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf weist NetCommunity in der Mitteilung nochmals ausdrücklich
hin.
8.3. Ist der Kunde Unternehmer (i.S.d. §14 BGB), ist NetCommunity nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der allgemeinen Marktentwicklung
(insbesondere auch der internen Vorleistungspreise) berechtigt, die Preise jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Dies gilt insbesondere,
soweit sich die Einkaufspreise von NetCommunity ändern.
8.4. NetCommunity ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Sofern die Änderung zu einer Schlechterstellung des Kunden führt, ist eine Änderung nur unter
der Bedingung zulässig, dass NetCommunity dies dem Kunden spätestens sechs Kalenderwochen vor Inkrafttreten mitteilt. Der Kunde kann der
Änderung mit einer Frist von vier Kalenderwochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf
weist NetCommunity in der Mitteilung nochmals ausdrücklich hin.
8.5. Bei Änderungen der Umsatzsteuer ist NetCommunity berechtigt, die Entgelte entsprechend der Veränderung anzupassen, ohne dass sich daraus
ein Kündigungsrecht des Kunden ergibt.
11. Wartungs- und Entstördienst
NetCommunity bietet seinen Kunden 7 Tage in der Woche, 24 Stunden am Tag die Möglichkeit über sein Kundenzentrum unter E-Mail-Adresse
voip_alert@nc-net .de Störungen zu melden.
Sofern nichts anderes vereinbart, wird spätestens nach 48 Stunden mit der Störungsbeseitigung begonnen.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn NetCommunity ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
12.2. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von NetCommunity auf einen Dritten
übertragen.
12.3. Die Nutzung von NetCommunity ist in denjenigen Ländern ausgeschlossen, in denen die Nutzung der Leistung von NetCommunity nicht gestattet
ist.
12.4. Zwischen dem Kunden und NetCommunity kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung, wie es zwischen
inländischen Personen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt, sofern nicht zwingendes Recht die Anwendbarkeit einer anderen Rechtsordnung
vorschreibt.
12.6. Der Gerichtsstand ist Görlitz.
NetCommunity GmbH, Görlitz, den 01. Mai 2012
Leistungsbeschreibungen NetCommunity Telefonie
Die folgenden Leistungsbeschreibungen regeln die Bedingungen zur Nutzung der beschriebenen NetCommunity Leistungen.
Sofern und soweit der Kunde für die nachfolgenden Leistungen ein Entgelt zu entrichten hat, ist dieses in der jeweils aktuellen
Fassung der Tarifliste (www.saxnetcom.de/tarife.html) geregelt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Nutzung von NetCommunity (im Folgenden: NetCommunity AGB).
2.3.3. Die Anwahl einer Rufnummer ist nicht zulässig, wenn die Verbindung vom Angerufenen nicht gewünscht ist oder bekannt
ist, dass die Verbindung vom Angerufenen durch technische Vorkehrungen oder auf seine Veranlassung von Dritten verhindert
wird.
3. Besondere Leistungsmerkmale / Leistungsmerkmale NetCommunity Produkte
Inhaltsverzeichnis
3.1. VoIP-Anschluss NetCommunity VOIP only
1. NetCommunity Account
2. Allgemeine Leistungsmerkmale
2.1. Allgemeine Leistungsmerkmale für VoIP-Anschlüsse von NetCommunity
2.2. Rufnummern
2.3. Verbindungsleistungen
2.4. Basis Dienste
2.5. Onlinezugang
3. Besondere Leistungsmerkmale / Leistungsmerkmale NetCommunity Produkte
3.1. VoIP-Anschluss NetCommunity VOIP inklusive
3.2. VoIP-Anschluss NetCommunity VOIP only
3.3. Tarifoption NetCommunity FaiFlat (nur für Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland)
3.1.1. Ein NetCommunity VOIP only-Vertrag sieht ein Basisentgelt vor. Es gelten die Preise unter
http://www.saxnetcom.de/tarife.html. Der Kunde kann den NetCommunity VOIP only-Vertrag sowie seinen NetCommunity
Account mit einer Frist von einem 30 Tagen zum Vertragsmonatsende kündigen.
3.1.2. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate.
3.1.3. Es gelten die NetCommunity AGB und die Allgemeinen Leistungsmerkmale der Leistungsbeschreibung NetCommunity
(Ziffer 2.).
1. NetCommunity Account
3.2. Tarifoption NetCommunity FairFlat (nur für Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland)
NetCommunity FairFlat ist als Option zu einem NetCommunity VOIP Only Tarif erhältlich. Es gelten die Bestimmungen der
Besonderen Leistungsmerkmale NetCommunity, des vom Kunden gewählten NetCommunity-Tarifs (Ziffer 3), die
NetCommunity AGB sowie die folgenden ergänzenden Bestimmungen:
NetCommunity weist dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen einen so genannten
NetCommunity Account zu. Dieser enthält die Gesamtheit der für
das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und NetCommunity relevanten Daten.
3.2.1. NetCommunity FairFlat ermöglicht dem Kunden, bei Zahlung eines monatlichen Grundentgelts, das unter
saxnetcom.de/tarife.html aufgeführt ist, kostenlose Sprachtelefonate in die Festnetze europäischer Länder zu führen. Diese
Länder sind ebenfalls unter http://www.saxnetcom.de/tarife.html abrufbar.
2. Allgemeine Leistungsmerkmale
3.2.2. Im Falle der berechtigten Annahme seitens NetCommunity, dass eine vertragswidrige Nutzung durch den Kunden
vorliegt, steht NetCommunity ein außerordentliches Kündigungsrecht der Tarifoption oder des gesamten Vertrages zu. Im Falle
einer außerordentlichen Kündigung der Tarifoption NetCommunity FairFlat berechnet NetCommunity die
zukünftigen Leistungen des Kunden auf der Grundlage des gewählten Grundtarifs (z.B. VOIP only). NetCommunity behält sich
ausdrücklich vor, den durch die vertragswidrige Nutzung des NetCommunity Anschlusses entstandenen Schaden beim Kunden
geltend zu machen.
2.1. Allgemeine Leistungsmerkmale für VoIP-Anschlüsse von NetCommunity
2.1.1. NetCommunity stellt dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen VoIP-Anschluss zur
Verfügung. Der Anschluss ermöglicht dem Kunden, sich über einen geeigneten Internetzugang per SIP in Anlehnung an RFC
3261 mit einem SIP-Server zu verbinden.
2.1.2. SIP-Server weisen eine über 365 Tage im Jahr gemittelte Mindestverfügbarkeit von 98% auf. Der SIP-Server gilt als
verfügbar, wenn der Kunde eine Verbindung zum Server aufbauen kann. Wartungs-, Installations- und Umbauzeiten sind
explizit von der Berechnung der SIP-Serververfügbarkeit ausgeschlossen. Durch die technischen Gegebenheiten anderer
Telekommunikationsnetze, der vom Kunden eingesetzten Internetanbindung sowie seiner sonstigen Hard- und Software
können Übertragungsqualität und Verfügbarkeit eingeschränkt
sein. Diese können möglicherweise zu Einschränkungen führen, die nicht im Einflussbereich von NetCommunity liegen. Diese
Einschränkungen hat NetCommunity nicht zu vertreten.
2.1.3. Die jeweils gültige Preisliste für Verbindungsentgelte steht im Internet unter www.saxnetcom.de/tarife.html zum Abruf
bereit.
3.2.3. Verbindungen zu Sonderrufnummern oder geographischen (Festnetz-)Rufnummern mit Sonderdiensten (insbesondere
automatisierte Ansagen und Services; Chat- oder Konferenzdienste; Services, die eine Vergütung für den Anruf an den
NetCommunity Kunden oder Dritte ausschütten, insbesondere Werbehotlines oder Aufladedienste; Daten-, Online und
Internetverbindungen; Rufumleitungen oder Weitervermittlungen sowie vergleichbare Dienste) sowie zu Mobilfunknummern
sind von NetCommunity FairFlat ausgeschlossen.
Vertragswidrig hergestellte o.a. Verbindungen werden zu den Bedingungen des vom Kunden gewählten NetCommunity
Grundtarifs abgerechnet (z.B. VOIP only). Ebenfalls zu den Bedingungen des vom Kunden gewählten NetCommunity Tarifs
und nicht zu den Bedingungen von NetCommunity FairFlat abgerechnet werden Verbindungen, die der Kunde herstellt,
um sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen oder die er an Dritte weitergibt sowie Verbindungen, die
mittels der Funktionen Rufweiterleitung, Rückfragen oder Konferenz hergestellt werden.
3.2.4. Die Mindestvertragslaufzeit von NetCommunity FairFlat beträgt 24 Monate.
2.2. Rufnummern
2.2.1. NetCommunity teilt Kunden kostenlos eine so genannte „VOIP Rufnummer“ zu.
2.2.2. Kunden mit Wohn- oder Firmensitz auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wird auf Wunsch eine einzelne dem
Wohn- oder Firmensitz entsprechende, geografische VOIP Rufnummer zugeteilt, soweit diese für NetCommunity verfügbar ist.
Diese VOIP Rufnummern sind aus dem öffentlichen Telefonnetz erreichbar.
2.2.2 a. Die Übernahme Ihrer bestehenden Festnetznummer ist möglich. Die Rufnummernportierung wird einmalig mit 24,95 €
in Rechnung gestellt.
2.2.3. Nach Beendigung seines Vertrages mit NetCommunity kann der Kunde gegen ein Entgelt von € 40,00 seine Rufnummer
bei einem anderen Dienstanbieter aktivieren lassen (Rufnummernportierung).
2.3. Verbindungsleistungen
2.3.1. An einem NetCommunity VOIP Anschluss können Telekommunikationsverbindungen entgegengenommen und
Verbindungen zu anderen NetCommunity VOIP Anschlüssen sowie in das öffentliche Telefonnetz hergestellt werden. Die
Durchlasswahrscheinlichkeit für diese Verbindungen liegt bei 97% im Jahresmittel.
2.3.2. Notrufe über die Rufnummern 110 und 112 sind möglich.
NetCommunity GmbH, Görlitz, den 01. Mai 2012