Öffentliche Bekanntmachung
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Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung Auslegung der Hochwassergefahrenkarten für das Bearbeitungsgebiet Elz für die Gemeinden Biederbach, Denzlingen, Elzach, Emmendingen, Forchheim, Freiamt, Gutach i.Br., Herbolzheim, Kenzingen, Malterdingen, Reute, Rheinhausen, Riegel, Sexau, Simonswald, Teningen, Vörstetten Waldkirch, Weisweil, Winden und Wyhl Nach § 65 Abs. 1 und 2 Wassergesetz - WG werden Überschwemmungsgebiete in Karten eingetragen, die in den Wasserbehörden und Gemeinden eingesehen werden können. Als Überschwemmungsgebiete sind kraft Gesetzes insbesondere die Flächen festgesetzt, die bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis (HQ 100) überschwemmt oder durchflossen werden. Die Hochwassergefahrenkarten mit den Überschwemmungsgebieten für das Bearbeitungsgebiet Elz mit weiteren Gewässern (Teilbearbeitungsgebiet 311) sind nunmehr fertig gestellt. Die Karten liegen beim Landratsamt Emmendingen - Untere Wasserbehörde, Bahnhofstraße 2 - 4, 79312 Emmendingen sowie bei den nachfolgenden, betroffenen Gemeinden für das jeweilige Gemeindegebiet aus und können dort von jedermann während der allgemeinen Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden: Gemeinde Biederbach, Dorfstr. 18, 79215 Biederbach Gemeinde Denzlingen, Hauptstr. 110, 79211 Denzlingen Stadt Elzach, Hauptstr. 69, 79215 Elzach Stadt Emmendingen, Landvogtei 10, 79312 Emmendingen Gemeinde Forchheim, Herrenstr. 35, 79362 Forchheim Gemeinde Freiamt, Sägplatz1, 79348 Freiamt Gemeinde Gutach i. Br., Dorfstr. 33, 79261 Gutach Stadt Herbolzheim, Hauptstr. 26, 79336 Herbolzheim Stadt Kenzingen, Hauptstr. 15, 79341 Kenzingen Gemeinde Malterdingen, Hauptstr. 18, 79364 Malterdingen Gemeinde Reute, Hinter den Eichen 2, 79276 Reute Gemeinde Rheinhausen, Hauptstraße 95, 79365 Rheinhausen Gemeinde Riegel, Hauptstr. 31, 79359 Riegel Gemeinde Sexau, Dorfstraße 61, 79350 Sexau Gemeinde Simonswald, Talstraße 12, 79263 Simonswald Gemeinde Teningen, Riegeler Straße 12, 79331 Teningen Gemeinde Vörstetten, Kirchstr. 2, 79279 Vörstetten Stadt Waldkirch, Marktplatz 1- 5, 79183 Waldkirch Gemeinde Weisweil, Hinterdorfstraße 14, 79367 Weisweil Gemeinde Winden, Bahnhofstraße 1, 79297 Winden im Elztal Gemeinde Wyhl a. K., Hauptstraße 10, 79369 Wyhl a. K. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Grundstücksnutzung nach § 78 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz - WHG eingeschränkt. Unter anderem ist untersagt: Das Errichten und Erweitern baulicher Anlagen; Erhöhungen oder Vertiefungen der Erdoberfläche; die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können; die Umwandlung von Grünland in Ackerland. Ausnahmen können im Einzelfall nur dann zugelassen werden, wenn die in § 78 WHG genannten gesetzlichen Voraussetzungen hierzu vorliegen. Für die Lagerung wassergefährdender Stoffe gelten zusätzlich die jeweiligen Anforderungen nach der Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe (VAwS, künftig AwSV). Die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) sowie viele weitere Informationen zum Thema Hochwasser sind der Öffentlichkeit auch im Internet unter www.hochwasserbw.de zugänglich. Emmendingen, 08.06.2016 Landratsamt Emmendingen - Untere Wasserbehörde