Öffentliche Bekanntmachung

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Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
Auslegung der Hochwassergefahrenkarten für das Bearbeitungsgebiet
Elz für die Gemeinden Biederbach, Denzlingen, Elzach, Emmendingen, Forchheim,
Freiamt, Gutach i.Br., Herbolzheim, Kenzingen, Malterdingen, Reute, Rheinhausen,
Riegel, Sexau, Simonswald, Teningen, Vörstetten Waldkirch, Weisweil, Winden und
Wyhl
Nach § 65 Abs. 1 und 2 Wassergesetz - WG werden Überschwemmungsgebiete in Karten
eingetragen, die in den Wasserbehörden und Gemeinden eingesehen werden können.
Als Überschwemmungsgebiete sind kraft Gesetzes insbesondere die Flächen festgesetzt,
die bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis (HQ 100) überschwemmt oder
durchflossen werden.
Die Hochwassergefahrenkarten mit den Überschwemmungsgebieten für das
Bearbeitungsgebiet Elz mit weiteren Gewässern (Teilbearbeitungsgebiet 311) sind nunmehr
fertig gestellt.
Die Karten liegen beim Landratsamt Emmendingen - Untere Wasserbehörde, Bahnhofstraße
2 - 4, 79312 Emmendingen sowie bei den nachfolgenden, betroffenen Gemeinden für das
jeweilige Gemeindegebiet aus und können dort von jedermann während der allgemeinen
Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden:
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Gemeinde Biederbach, Dorfstr. 18, 79215 Biederbach
Gemeinde Denzlingen, Hauptstr. 110, 79211 Denzlingen
Stadt Elzach, Hauptstr. 69, 79215 Elzach
Stadt Emmendingen, Landvogtei 10, 79312 Emmendingen
Gemeinde Forchheim, Herrenstr. 35, 79362 Forchheim
Gemeinde Freiamt, Sägplatz1, 79348 Freiamt
Gemeinde Gutach i. Br., Dorfstr. 33, 79261 Gutach
Stadt Herbolzheim, Hauptstr. 26, 79336 Herbolzheim
Stadt Kenzingen, Hauptstr. 15, 79341 Kenzingen
Gemeinde Malterdingen, Hauptstr. 18, 79364 Malterdingen
Gemeinde Reute, Hinter den Eichen 2, 79276 Reute
Gemeinde Rheinhausen, Hauptstraße 95, 79365 Rheinhausen
Gemeinde Riegel, Hauptstr. 31, 79359 Riegel
Gemeinde Sexau, Dorfstraße 61, 79350 Sexau
Gemeinde Simonswald, Talstraße 12, 79263 Simonswald
Gemeinde Teningen, Riegeler Straße 12, 79331 Teningen
Gemeinde Vörstetten, Kirchstr. 2, 79279 Vörstetten
Stadt Waldkirch, Marktplatz 1- 5, 79183 Waldkirch
Gemeinde Weisweil, Hinterdorfstraße 14, 79367 Weisweil
Gemeinde Winden, Bahnhofstraße 1, 79297 Winden im Elztal
Gemeinde Wyhl a. K., Hauptstraße 10, 79369 Wyhl a. K.
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Grundstücksnutzung nach § 78 Abs. 1
Wasserhaushaltsgesetz - WHG eingeschränkt. Unter anderem ist untersagt:
Das Errichten und Erweitern baulicher Anlagen; Erhöhungen oder Vertiefungen der
Erdoberfläche; die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den
Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können; die Umwandlung von
Grünland in Ackerland.
Ausnahmen können im Einzelfall nur dann zugelassen werden, wenn die in § 78 WHG
genannten gesetzlichen Voraussetzungen hierzu vorliegen.
Für die Lagerung wassergefährdender Stoffe gelten zusätzlich die jeweiligen Anforderungen
nach der Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe (VAwS, künftig AwSV).
Die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) sowie viele weitere Informationen zum Thema
Hochwasser sind der Öffentlichkeit auch im Internet unter www.hochwasserbw.de
zugänglich.
Emmendingen, 08.06.2016
Landratsamt Emmendingen - Untere Wasserbehörde