Broschüre Zusatz-Beleuchtung am Truck

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Broschüre Zusatz-Beleuchtung am Truck
ZUSATZBELEUCHTUNG
AM TRUCK
Gesetzliche Vorschrien für Zusatz-Beleuchtung
gemäß ECE-Regelung 48
4–5
Was ist bei (Zusatz-)Fernscheinwerfer
gesetzlich erlaubt?
6–7
Was sagt die Referenzzahl – was zeigt das
Isolux-Diagramm?
8–9
Zusatz-Fernscheinwerfer:
Platzierungsvorschläge für Krafahrzeuge
unter 12 Tonnen
10 – 11
Zusatz-Fernscheinwerfer:
Platzierungsvorschläge für Krafahrzeuge
über 12 Tonnen
12 – 15
Frontbeleuchtung
Keine Verwirrungen bei Polizeikontrollen mit
dem HELLA Referenzzahl Pass
Lkw-Beleuchtung
BELEUCHTUNGS
VORSCHRIFTEN:
WAS IST ERLAUBT?
Um ein Fahrzeug optimal aus- bzw. nachzurüsten,
muss man die gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen. Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen
die gesetzlichen Vorschrien gemäß ECE-Regelung 48
für Montage von Front-, Seiten- und Heckbeleuchtung
vorstellen.
Es ist genau aufgeführt, welche Leuchten vom
Gesetzgeber gefordert werden und welche zulässig
sind. Die Anbauvorschrien zu den einzelnen Leuchten
sind genau erläutert.
Erfahrungsgemäß können sich die gesetzlichen
Bestimmungen leicht ändern. Deshalb übernehmen
wir keine dauerhae Gewähr für diese Ausrüstungsvorschrien.
Unzulässige Beleuchtungen, die während der Fahrt
nach Außen strahlen:
Lichterketten
Beleuchtete Namensschilder, Totenköpfe u. ä.
Beleuchtete Logos des Lkw-Herstellers vorne
Beleuchtete Reklame-Männchen
Beleuchtete Weihnachtsbäume
Schrizüge als Reklame
Umlaufende Lichterketten
02 | 03
„Unsere Kunden müssen die Zusammenhänge verstehen, wie viele ZusatzFernscheinwerfer angebracht werden
können. Außerdem darf dabei die maximal erlaubte Beleuchtungsstärke nicht
überschritten werden.“
Nico Fischer, Werkstattleiter, HaKaWe Krafahrzeugwerkstatt
GmbH, Hagen (Deutschland)
Referenzzahlen der Zusatz-Fernscheinwerfer und der
serienmäßigen Hauptscheinwerfer (links und rechts) sind
auf dem Abdeckglas in der Nähe des Zulassungszeichens
(z. B. für Deutschland) zu sehen.
Was ist bei (Zusatz-)Fernscheinwerfern
gesetzlich erlaubt?
Laut ECE-Regelung 48 sind maximal vier Fernscheinwerfer
für Nkws unter 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht erlaubt
(StVZO § 50). Ob leichtes Nutzfahrzeug oder schwerer Truck:
Jedes Krafahrzeug ist serienmäßig bereits mit zwei Fernscheinwerfern ausgerüstet. Zusätzlich dürfen also zwei weitere
Fernscheinwerfer am Fahrzeug betrieben werden. Mögliche
Anbauorte sind an der Fahrzeugfront oder auf dem Fahrzeugdach. Die Referenzzahl des Fernscheinwerfers liefert eine Aussage über die maximale Beleuchtungsstärke des Systems. Die
gängigsten Werte sind 12,5 / 17,5 / 37,5 / 50. Ihre Summe darf
die Zahl 100 bei allen Fernlichtern, die gleichzeitig eingeschaltet
werden können, nicht überschreiten.
Manche Trucks verfügen bereits serienmäßig über vier Fernscheinwerfer. Hier gilt: Wer weitere Zusatz-Fernscheinwerfer
anbaut, muss die serienmäßigen Fernlichter dauerha stilllegen,
sprich abklemmen oder über die Soware im Lichtschaltmodul
deaktivieren. Es dürfen nicht mehr als vier Fernscheinwerfer
gleichzeitig leuchten. Siehe Platzierungsvorschläge für unter 12
Tonnen auf Seite 8 – 9.
Bereits verabschiedet ist eine Ergänzung der ECE-Regelung
48 für Trucks ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht: Diese
dürfen maximal sechs Fernscheinwerfer angebaut haben
(inklusive des serienmäßigen Fernlichts), von denen aber per
Schaltung nur maximal vier Scheinwerfer gleichzeitig leuchten
dürfen. Siehe Platzierungsvorschläge für über 12 Tonnen auf
Seite 10 – 11.
Quickinfo
Was muss ich wissen?
1. Die gesamte Beleuchtungsstärke des Fernlichtes darf
nicht über der Referenzzahl 100 liegen (siehe Seite 6 – 7).
2. Die Referenzzahl ist auf der Streuscheibe der serienmäßigen Hauptscheinwerfer und Zusatz-Fernscheinwerfer
eingetragen.
3. Es dürfen nicht mehr als 4 Fernscheinwerfer gleichzeitig
leuchten (gilt für Nkws über und unter 12 Tonnen).
4. Anbau nur paarweise (siehe Seite 7).
Was muss ich tun?
1. Die gewünschte Ausleuchtungsart aussuchen, z. B.
niedrige Referenzzahlen für kurvige Strecken, hohe
Referenzzahlen für lange, gerade Strecken.
2. Die zusammenhängenden Referenzzahlen der serienmäßigen Hauptscheinwerfer (links und rechts) und der
Zusatz-Fernscheinwerfer als Gesamtzahl ermitteln. Diese
Werte dürfen die maximale Summe von Ref. 100 nicht
überschreiten, da ansonsten Bußgelder drohen.
04 | 05
Was sagt die Referenzzahl – was zeigt das
Isolux-Diagramm?
[m]
Ref. 17,5
40
30
20
10
0
-10
-20
-30
-40
[m]
0
100
200
300
400
500
600
Niedrige Referenzzahl – ideal für kurvige Strecken.
Die Referenzzahl (Ref.) sagt, welche maximale Lichtstärke
ein Scheinwerfer liefert.
Mit Hilfe der Referenzzahl weiß man schnell und einfach, wie
leistungsstark ein Scheinwerfer ist. Die Referenzzahl entsteht
aus der Umrechnung der maximalen Lichtstärke Candela. Sie
ist dimensionslos – hat also keine Maßeinheit. Bei jedem Fernscheinwerfer wird neben dem ECE-Typprüfzeichen die Referenzzahl des Fernlichts angegeben. Zwei Fernscheinwerfer mit
jeweils Ref. 17,5 ergeben am Fahrzeug zusammen Ref. 35.
Niedrige oder hohe Referenzzahl – was ist besser?
Fernlicht mit einer niedrigen Referenzzahl strahlt breit, aber
nicht so weit wie Fernlicht mit hoher Referenzzahl. Für lange,
gerade Strecken ist deshalb Fernlicht mit einer hohen Referenzzahl ideal – kurvige Gebiete, beispielsweise in den Bergen, werden mit einer niedrigen Referenzzahl besser ausgeleuchtet.
[m]
40
30
20
10
0
-10
-20
-30
-40
[m]
0
100
200
300
400
500
Beispiel für ein Isolux-Diagramm. Alle Entfernungsangaben in Meter.
Das Isolux-Diagramm erläutert die Lichtverteilung des
Scheinwerfers.
Ein Scheinwerfer spendet im Nahbereich intensiveres Licht als
auf Entfernung. Die Lichtwirkung nimmt ab – in der Länge wie
in der Breite. Das Isolux-Diagramm verdeutlicht vier wichtige
Eigenschaen des Scheinwerferlichts:
1. welche Form hat der Lichtkegel,
2. wie weit leuchtet er,
3. wie breit ist die Ausleuchtung,
4. welche Intensität hat das Licht in welchem Bereich?
600
[m]
Ref. 50
40
30
20
10
0
-10
-20
-30
-40
[m]
0
100
200
300
400
500
600
Hohe Referenzzahl – ideal für lange, gerade Strecken.
[m]
Die unterschiedlichen Farben des Isolux-Diagramms
informieren über die Lichtintensität.
Beachten Sie bitte die gesetzlichen Vorschrien Ihres
Landes. Alle eingeschalteten Fernscheinwerfer (immer nur
paarweise) dürfen zusammen maximal eine Referenzzahl
von 100 aufweisen. Es dürfen nicht mehr als 4 Fernscheinwerfer gleichzeitig leuchten.
Rot-Orange: Hohe Ausleuchtungsintensität. Von Gelb über Grün
bis Blau nimmt die Beleuchtungsstärke in Abhängigkeit von der
Entfernung ab.
Bitte beachten: Anbau nur
paarweise erlaubt!
06 | 07
Zusatz-Fernscheinwerfer:
Platzierungsvorschläge für Krafahrzeuge
unter 12 Tonnen
Die Beispiele zeigen einige der zahlreichen Kombinationsmöglichkeiten.
Beachten Sie bitte die geltenden Landesvorschrien.
Bestückung:
/
2 x SF Ref. 17,5 + 2 x ZF Ref. 17,5
Gesamtsumme = Ref. 70 (erlaubt)
Bestückung:
/
2 x SF Ref. 17,5 (2 abgeklemmt) + 2 x ZF Ref. 50
Gesamtsumme = Ref. 100 (Max. erlaubt)
SF = serienmäßiges Fernlicht
Bestückung:
/
2 x SF Ref. 25 + 2 x ZF Ref. 17,5
Gesamtsumme = Ref. 85 (erlaubt)
Bestückung:
/
2 x SF Ref. 17,5 + 4 x ZF Ref. 25 (2 abgeklemmt)
Gesamtsumme = Ref. 85 (erlaubt)
ZF = Zusatz-Fernscheinwerfer
Scheinwerfer an
Scheinwerfer an
Scheinwerfer abgeklemmt
Scheinwerfer abgeklemmt
Maximale Beleuchtungsstärke: Ref. 100
Krafahrzeuge zwischen 3,5 und 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht,
dürfen maximal vier Zusatz-Fernscheinwerfer anbringen. Laut ECE-Regelung Nr. 48
dürfen in Europa maximal vier Fernscheinwerfer (inklusive serienmäßigem
Fernlicht) gleichzeitig leuchten.
Bestückung:
/
/
2 x SF Ref. 17,5 + 4 x ZF Ref. 17,5 (2 abgeklemmt)
Gesamtsumme = Ref. 70 (erlaubt)
Bestückung:
/
2 x SF Ref. 17,5 (2 abgeklemmt) + 4 x ZF Ref. 17,5
Gesamtsumme = Ref. 70 (erlaubt)
Bestückung:
/
/
2 x SF Ref. 37,5 (2 abgeklemmt) + 4 x ZF Ref. 25
Gesamtsumme = Ref. 100 (Max. erlaubt)
Bestückung:
/
2 x SF Ref. 37,5 (2 abgeklemmt) + 4 x ZF Ref. 25
Gesamtsumme = Ref. 100 (Max. erlaubt)
08 | 09
Zusatz-Fernscheinwerfer:
Platzierungsvorschläge für Krafahrzeuge
über 12 Tonnen
Die Beispiele zeigen einige der zahlreichen Kombinationsmöglichkeiten.
Beachten Sie bitte die geltenden Landesvorschrien.
Bestückung:
/
2 x SF Ref. 17,5 + 4 x ZF Ref. 25 (2 abgeklemmt)
Gesamtsumme = Ref. 85 (erlaubt)
Bestückung:
/
2 x SF Ref. 37,5 (2 abgeklemmt) + 4 x ZF Ref. 25
Gesamtsumme = Ref. 100 (Max. erlaubt)
SF = serienmäßiges Fernlicht
Bestückung:
/
2 x SF Ref. 37,5 (2 abgeklemmt) + 4 x ZF Ref. 25
Gesamtsumme = Ref. 100 (Max. erlaubt)
Bestückung:
/
4 x SF Ref. 17,5 (4 abgeklemmt) + 2 x ZF Ref. 50
Gesamtsumme = Ref. 100 (Max. erlaubt)
ZF = Zusatz-Fernscheinwerfer
Scheinwerfer an
Scheinwerfer an
Scheinwerfer abgeklemmt
Scheinwerfer abgeklemmt
Maximale Beleuchtungsstärke: Ref. 100
Krafahrzeuge über 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, dürfen maximal
sechs Zusatz-Fernscheinwerfer anbringen. Laut ECE-Regelung Nr. 48 dürfen
in Europa maximal vier Fernscheinwerfer (inklusive serienmäßigem Fernlicht)
gleichzeitig leuchten.
Bestückung:
/
Bestückung:
2 x SF Ref. 37,5 (2 abgeklemmt) + 6 x ZF Ref. 17,5 (2 abgeklemmt)
Gesamtsumme = Ref. 70 (erlaubt)
Bestückung:
/
/
4 x SF Ref. 17,5 (4 abgeklemmt) + 6 x ZF Ref. 25 (2 abgeklemmt)
Gesamtsumme = Ref. 100 (Max. erlaubt)
/
/
2 x SF Ref. 37,5 (2 abgeklemmt) + 2 x ZF Ref. 17,5 + 4 x ZF Ref. 25
(2 abgeklemmt)
Gesamtsumme = Ref. 85 (erlaubt)
Bestückung:
/
/
2 x SF Ref. 17,5 + 6 x ZF Ref. 25 (4 abgeklemmt)
Gesamtsumme = Ref. 85 (erlaubt)
10 | 11
Weißes Licht vorne
Fahrzeugvorderseite
Zwei deutlich auseinander
liegende Scheinwerfer:
Mehrspurige Fahrzeuge.
Frontbeleuchtung
Um ein Fahrzeug optimal aus- bzw. nachzurüsten,
muss man die gesetzlichen Bestimmungen
berücksichtigen. Auf den folgenden Seiten möchten
wir Ihnen auszugsweise die gesetzlichen Vorschrien
gemäß ECE-Regelung 48 für die Montage von
Frontbeleuchtungen vorstellen. Erfahrungsgemäß
können sich die gesetzlichen Bestimmungen leicht
ändern. Deshalb übernehmen wir keine dauerhae
Gewähr für diese Ausrüstungsvorschrien.
Max. 400 mm
Scheinwerfer für Abblendlicht
Scheinwerfer für Fernlicht
Nebelscheinwerfer
Vorderer Fahrtrichtungsanzeiger (Blinkleuchte)
Tagfahrleuchten
Begrenzungsleuchte
Vordere Umrissleuchte
Min. 600 mm
Min. 500 mm
Max. 1.200 mm
Scheinwerfer für Abblendlicht
Anbringung
Vorgeschrieben für alle Kfz.-Klassen.
Anzahl
2 Stück
Anbauhöhe
Min. 500 mm, max. 1.200 mm.
Anbaubreite
Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite. Min. 600 mm zwischen beiden Abblendscheinwerfern.
Elektrische Schaltung
Paarweise Zuschaltung von zusätzlichen Scheinwerfern zum Abblend- und / oder Fernlicht ist zulässig. Beim
Übergang zum Abblendlicht müssen alle Fernscheinwerfer gleichzeitig abschalten.
Kfz-Klassen: *N2: Krafahrzeuge zur Güterbeförderung über 3,5 t bis 12 t. / **N3: Krafahrzeuge zur Güterbeförderung über 12 t.
Scheinwerfer für Fernlicht
Anbringung
Vorgeschrieben für alle Kfz.-Klassen
Anzahl
2 oder 4 Stück, bei N3-Fz. = 6 Stück
Fernlicht (im Hauptscheinwerfer integriert) nur einschalten, wenn keine Blendung des Gegenverkehrs.
Anbauhöhe
Keine besonderen Vorschrien.
Anbaubreite
Keine besonderen Vorschrien, aber so angebracht, dass der Fahrer nicht von Reflektionen gestört wird.
Elektrische Schaltung
Die Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur entweder gleichzeitig oder paarweise einschaltbar sein. Sind zwei
zusätzliche Scheinwerfer für Fernlicht angebaut, dann dürfen nicht mehr als 2 Paare gleichzeitig leuchten. Beim
Übergang vom Abblendlicht zum Fernlicht muss mindestens 1 Paar für Fernlicht eingeschaltet werden. Beim
Abblenden müssen alle Fernscheinwerfer gleichzeitig erlöschen.
Max. 400 mm
Min. 250 mm
Max. 800 mm
Nebelscheinwerfer
Anbringung
Zulässig für alle Kfz.-Klassen. Verboten an Anhängern.
Anzahl
2 Stück
Farbe
Weiß oder Hellgelb
Anbauhöhe
Nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht.
Elektrische Schaltung
Sie müssen unabhängig von Fern- und Abblendlicht geschaltet werden können.
12 | 13
Frontbeleuchtung
Max. 400 mm
Min. 600 mm
Min. 350 mm
Max. 1.500 mm
Vorderer Fahrtrichtungsanzeiger (Blinkleuchte)
Anbringung
Vorgeschrieben für alle Kfz.-Klassen.
Anzahl
2 Stück
Farbe
Gelb
Anbauhöhe
Min. 350 mm, max. 1.500 mm.
Elektrische Schaltung
Das Aufleuchten muss unabhängig von anderen Leuchten erfolgen. Alle Blinkleuchten zum Fahrzeug müssen
synchron blinken.
Min. 600 mm
Min. 250 mm
Max. 1.500 mm
Tagfahrleuchten
Anbringung
Vorgeschrieben für alle Kfz.-Klassen. Verboten an Anhängern.
Anzahl
2 Stück
Farbe
Weiß
Anbauhöhe
Min. 250 mm, max. 1.500 mm.
Anbaubreite
Min. 600 mm zwischen beiden Tagfahrleuchten.
Elektrische Schaltung
Automatische Einschaltung beim Starten des Motors. Die Tagfahrleuchten müssen sich automatisch ausschalten,
wenn die Scheinwerfer oder Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden.
Hinweis: Neue Fahrzeuge sind mit Tagfahrleuchten ausgerüstet. Keine Nachrüstungspflicht für ältere Fahrzeuge.
Kfz-Klassen: *N2: Krafahrzeuge zur Güterbeförderung über 3,5 t bis 12 t. / **N3: Krafahrzeuge zur Güterbeförderung über 12 t.
Max. 400 mm
Min. 600 mm
Min. 350 mm
Max. 1.500 mm
Begrenzungsleuchte
Anbringung
Vorgeschrieben für alle Kfz.-Klassen
Anzahl
2 Stück
Farbe
Weiß
Anbauhöhe
Min. 350 mm, max. 1.500 mm (Ausnahme: 2.100 mm).
Elektrische Schaltung
Muss so ausgelegt sein, dass die Begrenzungs-, Schluss-, Seitenmarkierungs- und die Kennzeichenleuchten nur
gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können.
Hinweis: Begrenzungsleuchten können auch in Zusatzscheinwerfern integriert sein. Die am Fahrzeug serienmäßig vorhandenen Begrenzungsleuchten können stillgelegt werden,
wenn Zusatzscheinwerfer mit integrierten Begrenzungsleuchten integriert sind. Bitte beachten: Zusätzliche Anbaubedingungen (s. Abb.)!
so weit außen wie möglich
Max. 400 mm
so hoch wie möglich
Vordere Umrissleuchte
Anbringung
Vorgeschrieben für Krafahrzeuge > 2,1 m Breite. Zulässig für Krafahrzeuge > 1,8 m bis ≤ 2,1 m Breite.
Anzahl
2 Stück
Farbe
Weiß
Anbauhöhe
Oberhalb des durchsichtigen Bereiches der Windschutzscheibe.
Anbaubreite
So weit wie möglich außen, max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite.
Elektrische Schaltung
Muss so ausgeführt sein, dass die Begrenzungs-, Schluss-, Seitenmarkierungen- und die Kennzeichenleuchten nur
gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können.
Sonstige Vorschrien
Zusätzliche rückstrahlende Mittel sind erlaubt. Anbau von 2 zusätzlichen Umrißleuchen erlaubt. Anbauhöhe und
Anbaubreite wie oben beschrieben.
Hinweis: Umrissleuchten können auch in Zusatzscheinwerfern integriert sein. Die am Fahrzeug serienmäßig vorhandenen Umrissleuchten können stillgelegt werden, wenn
Zusatzscheinwerfer mit integrierten Umrissleuchten integriert sind. Bitte beachten: Zusätzliche Anbaubedingungen (s. Abb.)! Insgesamt sind 4 Umrissleuchten erlaubt. Wenn
Zusatzscheinwerfer unten angebaut werden = Begrenzungslicht. Sind diese Zusatzscheinwerfer oben angebaut = Umrissleuchten.
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Muster: Und so füllen Sie den
HELLA Referenzzahl-Pass aus
Keine Verwirrungen bei Polizeikontrollen
mit dem HELLA Referenzzahl-Pass
Weitere HELLA Referenzzahl-Pässe zum Download auf www.hella.com/truck
HELLA KGaA Hueck & Co.
Rixbecker Straße 75
59552 Lippstadt /Germany
Tel. + 49 2941 38 - 0
Fax + 49 2941 38 - 71 33
[email protected]
www.hella.com
© HELLA KGaA Hueck & Co., Lippstadt
9Z3 999 034 - 000 J00711/AA/08.13/0.5
Printed in Germany
Sachliche Änderungen vorbehalten.
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