Das Bayerische Rote Kreuz Struktur und Aufbau

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Das Bayerische Rote Kreuz Struktur und Aufbau
Das Bayerische Rote Kreuz
Struktur und Aufbau
Ergänzende Informationen zum DRK-Handbuch
„Das Rote Kreuz – Ein einführendes Handbuch“
Inhaltsverzeichnis
Das Bayerische Rote Kreuz.......................................................................................................... 3
Die fünf Rotkreuz-Gemeinschaften............................................................................................. 8
Bereitschaften......................................................................................................................... 8
Bergwacht............................................................................................................................. 10
Jugendrotkreuz..................................................................................................................... 11
Wasserwacht......................................................................................................................... 13
Wohlfahrts- und Sozialarbeit............................................................................................... 15
Der Katastrophenschutz in Bayern............................................................................................ 17
Der Suchdienst............................................................................................................................ 19
Der Rettungsdienst..................................................................................................................... 20
Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege........................................................................... 21
Soziale Arbeit........................................................................................................................ 21
Senioren & Pflege................................................................................................................. 23
Bildung und Personalentwicklung............................................................................................. 24
Fundraising und Unternehmenskooperationen ....................................................................... 25
BRK-Tochtergesellschaften ...................................................................................................... 25
Kontakte....................................................................................................................................... 26
Die Unterlage wurde in Zusammenarbeit mit den fünf Rotkreuz-Gemeinschaften und den
Verantwortlichen der verschiedenen Sachgebiete erstellt.
Herausgeber:
Bayerisches Rotes Kreuz (KöR)
Garmischer Straße 19-21, 81373 München
Redaktion: Stabsstelle Bildung & Personalentwicklung
www.bildung.brk.de
Layout und Druck: H+DG, Handels- und Dienstleistungs-Gesellschaft des Bayerischen
Roten Kreuzes mbH, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm
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V.i.S.d.P.:
Leonhard Stärk
Bildrechte:
BJRK, DRK, Wasserwacht, Bergwacht Bayern
Stand: 2015
BILDUNG
Das Bayerische Rote Kreuz
Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich Mitgliedsverband und Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes. Über das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist es
Teil der Internationalen Rotkreuzbewegung.
Wie das DRK erfüllt auch das Bayerische Rote Kreuz zwei zentrale Funktionen. Es übernimmt
• Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes
Stichwort Hilfsorganisation
• Aufgaben im Gesundheits- und Sozialwesen
Stichwort Wohlfahrtsverband
Die Broschüre soll interessierten Leserinnen und Lesern einen Überblick über die formalen Grundlagen,
die Strukturen, die Aufgaben und die Arbeit des Bayrischen Roten Kreuzes geben. Sie steht in Verbindung
mit dem Rotkreuz-Einführungsseminar und dem einführenden DRK-Handbuch „Das Rote Kreuz“ (Berlin
2015). Zugleich kann sie unabhängig davon als Einstiegsinformation für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genutzt werden. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden Personenbzw. Funktionsbezeichnungen überwiegend nur in der männlichen oder weiblichen Form verwendet. Das
jeweils andere Geschlecht ist darin eingeschlossen.
Rechtsgrundlagen des Bayerischen Roten Kreuzes
Das Bayerische Rote Kreuz wurde nach dem II. Weltkrieg bereits 1945 neu aufgebaut. Heute stellt das
• Gesetz über die Rechtsstellung des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK-Gesetz)
den Status und die Funktion des BRK im Freistaat Bayern sicher. Dort ist u. a. fixiert, dass das Bayerische
Rote Kreuz eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR) ist, die ihre Angelegenheiten im Rahmen der
gesetzlichen Vorgabe selbst regelt.
Wie dies im Einzelnen geschieht, ist in der
• Satzung des Bayerischen Roten Kreuzes und
• in einer Vielzahl von Ordnungen festgelegt.
In den §§ 1 und 2 der BRK-Satzung werden das Selbstverständnis und die Aufgaben des BRK differenziert beschrieben. Die beiden Paragraphen werden daher im Folgenden auszugsweise wiedergegeben. In
den weiteren Kapiteln der Broschüre erfahren Sie, wie und von wem die satzungsgemäßen Aufgaben im
Alltag wahrgenommen werden.
BILDUNG
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Selbstverständnis (§ 1)
(1) Das Bayerische Rote Kreuz ist die Gesamtheit seiner Gliederungen sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet des Freistaates Bayern. Die Mitgliedschaft im Bayerischen Roten Kreuz steht ohne
Unterschied der Nationalität, der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen
7 Rotkreuzgrundsätze
Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der
Aufgaben des Bayerischen Roten Kreuzes mitzuwirken.
Menschlichkeit
(2)…
Unparteilichkeit
(3)…
(4)…
Neutralität
(5) Das Bayerische Rote Kreuz ist ein anerkannter Spitzenverband
Unabhängigkeit
der freien Wohlfahrtspflege im Freistaat Bayern. Es nimmt die
Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung be
Freiwilligkeit
dürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwür
Einheit
dige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der
Universalität
individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.
(6)Das Jugendrotkreuz (JRK) ist der anerkannte Jugendverband
des Deutschen Roten Kreuzes und des Bayerischen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und
Bildungsarbeit führt das JRK im Bayerischen Roten Kreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das JRK des Bayerischen Roten
Kreuzes vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Bereich des
Bayerischen Roten Kreuzes.
(7) Das Deutsche Rote Kreuz bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der internationalen Rotkreuz- und
Rothalbmondbewegung … Diese Grundsätze sind auch für das Bayerische Rote Kreuz und seine
Gliederungen sowie die Mitglieder verbindlich.
Aufgaben (§ 2)
(1) Das Bayerische Rote Kreuz stellt sich auf Grund seines Selbstverständnisses und seiner Möglichkeiten folgende Aufgaben:
1. a) Verbreitung der Kenntnis des Humanitären Völkerrechts sowie der Grundsätze
und Ideale der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
b) Hilfe für Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen
c) Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften
2. a) Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung
oder Benachteiligung ergeben
b) Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Jugend
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BILDUNG
3. Seine Aufgaben sind insbesondere:
a) Mitwirkung beim Schutz der Zivilbevölkerung
b) Teilnahme an nationalen Hilfsaktionen und an internationalen Hilfsaktionen im Auftrag des DRK
c) Suchdienst, Tätigkeit als Amtliches Auskunftsbüro nach den Genfer Rotkreuz-Abkommen, Mitwirkung bei der Familienzusammenführung und bei den mit diesen Aufgaben zusammen- hängenden Hilfsaktionen
d) Notfallrettung und Krankentransport
e) Erste Hilfe bei Not- und Unglücksfällen
f)Sanitätsdienst
g)Betreuungsdienst
h) Alten- und Krankenpflege
i) Blutspendedienst, einschließlich der Betreuung von Blutspendern
j) Mitwirkung im friedensmäßigen und erweiterten Katastrophenschutz
k) Mitwirkung im Natur- und Umweltschutz
l) Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe, Schwimmen und Rettungsschwimmen sowie im Gesundheitsschutz
m)Sozialarbeit, vor allem Sorge für Kinder, Mütter, alte Menschen und Menschen mit Behinderungen
n) Gesundheitshilfe, Gesundheitsbildung und vorbeugende Gesundheitspflege
o)Jugendhilfe
p) Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz
q) Heranführung der Bevölkerung, insbesondere der Jugend, an die Grundsätze des Roten Kreuzes
und Förderung des Rotkreuz-Gedankens an den Schulen
r) Errichtung und Betrieb von Einrichtungen, die den Zielen des Bayerischen Roten Kreuzes dienen
s) Vertretung gemeinnütziger juristischer Personen und Personenvereinigungen, deren Aufgaben den Zielen des Roten Kreuzes entsprechen, als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
(2) Das Bayerische Rote Kreuz wirbt für seine Aufgaben und Ziele in der Bevölkerung. Es führt Sammlungen, Lotterien und sonstige Maßnahmen für die Mittelbeschaffung durch und nimmt Spenden entgegen. Dabei ist das Ansehen des Roten Kreuzes zu wahren.
< Ende des Auszuges aus der Satzung des BRK, Stand 7.12.2013 >
BILDUNG
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Verwaltungsmäßige Gliederung
Das Bayerische Rote Kreuz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Es ist zugleich ein Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes. Die bayernweite Präsenz des BRK vor Ort wird von 73 Kreisverbänden sichergestellt, die ihrerseits in fünf Bezirksverbänden zusammengefasst sind. Die Kreis- und
Bezirksverbände sind Teil der Körperschaft.
Die Bayerischen Schwesternschaften vom Roten Kreuz in Amberg, Coburg, München und Nürnberg sind
eingetragene Vereine. Sie engagieren sich beruflich in der Pflege und Unterstützung kranker und alter
Menschen im Zeichen des Roten Kreuzes. Sie betreiben Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Berufsfachschulen für Pflegeausbildungen und sind in Einrichtungen von Vertragspartnern in der Pflege tätig.
Berufspolitisch setzen sie sich für die Weiterentwicklung und eine größere gesellschaftliche Anerkennung
der Pflegeberufe ein. Die bayerischen Rotkreuz-Schwesternschaften bilden einen eigenen Verband, der
wiederum Mitglied des Landesverbandes, aber nicht Teil der Körperschaft ist.
Verband der
Schwesternschaften vom
Roten Kreuz in Bayern e.V.
(München)
4 Schwesternschaften
Landesverband
Bayerisches Rotes Kreuz
Landesgeschäftsstelle
(München)
Bezirksverband
Oberbayern
Bezirksverband
Ober- und Mittelfranken
(Nürnberg)
Bezirksverband
Unterfranken
Bezirksverband
Schwaben
(München)
Bezirksverband
Niederbayern/
Oberpfalz
(Regensburg)
(Würzburg)
(Augsburg)
21
Kreisverbände
16
Kreisverbände
16
Kreisverbände
9
Kreisverbände
11
Kreisverbände
Tochtergesellschaften des Bayerischen Roten Kreuzes
Das Bayerische Rote Kreuz hat einzelne Aufgabenfelder in Tochtergesellschaften verlagert. Es sind dies
insbesondere:
• der Blutspendedienst des BRK gGmbH (www.blutspendedienst.com), kurz BSD
• die Sozialservice-Gesellschaft des BRK GmbH (www.seniorenwohnen.brk.de), kurz SSG
• die Handels- und Dienstleistungsgesellschaft des BRK mbH (www.h-dg.de), kurz H+DG
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BILDUNG
Internationale Einbindung
Das Bayerische Rote Kreuz ist über das Deutsche Rote Kreuz Teil der weltumspannenden Rotkreuz- und
Rothalbmondbewegung. Ihre formalen Grundlagen sind
• die vier Genfer Abkommen
• die drei Zusatzprotokolle
• die Statuten der Bewegung
• die Beschlüsse der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondkonferenz.
Zwei Beschlüsse dieser Konferenz seien hier beispielhaft erwähnt:
1965 wurden die Rotkreuzgrundsätze von der XX. Internationalen Konferenz in Wien verkündet.
2006 beschloss die XXIX. Internationale Konferenz in Wien die Einführung des Roten Kristalls als weiteres
Zeichen der Bewegung.
Verschiedene Organisationen wirken in der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zusammen:
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz ist historisch die Keimzelle der Rotkreuzbewegung. Es ist
eine unabhängige und neutrale Organisation mit Sitz in Genf. Es hat den Auftrag, weltweit die Opfer von bewaffneten Konflikten zu schützen und zu unterstützen.
Die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften ist der Zusammenschluss
und damit die Dachorganisation der nationalen Gesellschaften der Bewegung. Sie hat 189 Mitglieder. Ihre
Aufgabe ist die Hilfe für Opfer von Naturkatastrophen und anderen Notlagen einschließlich der Prävention. Sie
koordiniert die internationale Zusammenarbeit der nationalen Gesellschaften.
Die Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften erfüllen die Rotkreuzaufgaben in ihrem jeweiligen
Land. Es kann in jedem Staat nur eine nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaft geben. In der Bundesrepublik ist das das Deutsche Rote Kreuz. Es besteht aus dem Bundesverband mit 19 Landesverbänden,
darunter das Bayerische Rote Kreuz, und dem Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz.
Die Vertragsstaaten, also die Staaten, die den Genfer Abkommen beigetreten sind, sind nicht Teil der Bewegung, arbeiten aber eng mit ihr zusammen. Sie sind Mitglied der Internationalen Konferenz, dem obersten
Beschlussorgan der Bewegung.
Das Deutsche Rote Kreuz informiert in verschiedenen Faltblättern über die internationalen Zusammenhänge. Es sind dies insbesondere:
• Henry Dunant – Seine Idee verpflichtet
• Das Wahrzeichen
• Das Rote Kreuz, die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle
• Eines für alle – das Rote Kreuz
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Website: www.drk.de/ueber-uns/partner/rotes-kreuz-international.html
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BILDUNG
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Die fünf Rotkreuz-Gemeinschaften
Die ehrenamtliche Arbeit hat im Roten Kreuz traditionell eine elementare Bedeutung. Der Gründer des
Roten Kreuzes, Henry Dunant, setzte auf die selbstlose und uneigennützige Hilfe von Freiwilligen. Heute
arbeiten hauptamtliche und ehrenamtliche Kräfte eng zusammen.
Die ehrenamtliche Arbeit erfolgt überwiegend in den fünf Rotkreuz-Gemeinschaften.
Jede Gemeinschaft hat ihr spezifisches Logo.
Die Bereitschaften
… sind der eigentliche Ursprung des Roten Kreuzes. Sie sind aus den Frauenvereinen und den später gegründeten Sanitätskolonnen entstanden, die
sich – orientiert an der Idee Henry Dunant´s – seit
1870 an vielen Orten in Bayern bildeten.
Bis 1996 stellten die Sanitätskolonnen und Frauenbereitschaften separate Rotkreuz-Gemeinschaften
dar. Heute arbeiten Männer und Frauen in den Bereitschaften gemeinsam für in Not geratene Menschen. Sie gelten seit jeher als die „Grundorganisation“ zur Erfüllung der Rotkreuztätigkeit in den
Kreisverbänden. Als eigenständige Gemeinschaft
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BILDUNG
arbeiten die Bereitschaften ehrenamtlich, kompetent und auf hohem Qualitätsstandard.
Gemäß ihrem Selbstverständnis erbringen sie ihre
Leistungen überwiegend im Rahmen von Sanitätswachdiensten, bei Betreuungslagen wie z. B.
Evakuierungen, sowie bei den verschiedenen
Fachdiensten des BRK-Hilfeleistungssystems. Im
Rahmen der Verpflichtung des Roten Kreuzes zum
Katastrophenschutz stellen die Bereitschaften in
jedem Kreisverband die Fachdienste „Sanitätsdienst“ und „Betreuungsdienst“. Deren Schnelleinsatzgruppen finden ihren Einsatz bei Katastrophen
und größeren Schadensereignissen.
Die Aufgabengebiete der Bereitschaften ergeben sich aus der Ordnung der BRK-Bereitschaften. Dazu
gehören insbesondere:
Aufgaben:
• Betreuungsdienst
• Helfer vor Ort (HvO)
• Sanitätsdienst
• Motorradstreife
• Heranführung der Bereitschaftsjugend an die RK-Aufgaben
• Katastrophenschutz
• Psychosoziale Notfallversorgung, Krisenintervention, Stressbearbeitung für Einsatzkräfte
• Schutz vor chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren sowie Gefahren durch
Explosivstoffe (CBRN(E))
• Schnelleinsatzgruppen (SEG)
• Information und Kommunikation
• Rettungshundearbeit
• Mitarbeit im Rettungsdienst
• Unterstützung des Blutspendewesens
• Soziale Aufgaben
• Ausbildung der Bevölkerung in „Erster Hilfe“ und „Sanitätsdienst“ (in Teilen)
• Technik und Sicherheit
• Unterstützung des Suchdienstes / Kreisauskunftsbüro
Mitgliedschaft:
• Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres (Jungmitglied)
• Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres
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Website: www.bereitschaften.brk.de
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BILDUNG
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Die fünf Rotkreuz-Gemeinschaften
Die Bergwacht
Die Wurzeln der heutigen Bergwacht Bayern finden
sich Ende des 19. Jahrhunderts in den alpinen Einsatzstellen des Deutschen und Österreichischen
Alpenvereins und später dem Gebirgsunfalldienst
des Roten Kreuzes. Im Jahr 1920 wurde ergänzend
die Bergwacht gegründet. 1945 wurden alle in der
Bergrettung tätigen Organisationen in Bayern in
das Bayerische Rote Kreuz eingegliedert.
Besonders in den letzten Jahrzehnten hat der Bergsport auch in den Bayerischen Mittelgebirgen eine
deutliche Entwicklung erlebt. Durch die 3.200 Einsatzkräfte der Bergwacht Bayern werden jährlich
etwa 12.000 Einsätze und Vorfälle abgearbeitet,
etwa 1.400 davon mit Unterstützung von Einsatzhubschraubern. Auch bei Katastrophen- und Umwelteinsätzen, wie Bergwaldbränden und Schneelasten, sind die Einsatzkräfte der Bergwacht Bayern
eingebunden.
Rund 1.000 Auszubildende durchlaufen momentan
die etwa dreijährige Ausbildung. Diese umfasst die
Basisausbildungen Bergsteigen Sommer und Winter
und die Grundausbildungen Sommer- und Winterrettung, Notfallmedizin, Luftrettung und Naturschutz.
Aufbauend hierauf werden Spezialisten wie Lawinenhundeführer, Canyonretter, Höhlenretter und Fachberater Natur- und Umwelteinsatz geschult.
Aufgaben:
• Durchführung des alpinen Sanitäts- und Ret-
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BILDUNG
tungsdienstes in den bayerischen Alpen und
Mittelgebirgen
• Vermisstensuche und auf Ansuchen der Angehörigen die Totenbergung im Gebirge
• Mitwirkung im Natur-, Landschafts- und Umweltschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen
• Einsatz bei Unglücksfällen und Katastrophen
• Mitwirkung bei der Beseitigung besonderer Gefahrenquellen (z. B. Löschen von Waldbränden)
• Errichtung von Bergrettungswachen und -stützpunkten
• Aus- und Fortbildung geeigneter Männer und
Frauen für den Dienst in der Bergwacht
Mitgliedschaft: ab Vollendung des 16. Lebensjahres
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Website: www.bergwacht-bayern.org
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Die fünf Rotkreuz-Gemeinschaften
Das Jugendrotkreuz
Nach Vorbildern aus den USA und Kanada, wo
man nach dem 1. Weltkrieg begann, Schulkinder
für die gemeinnützige Arbeit des Roten Kreuzes zu
gewinnen, wurde 1925 in Deutschland das Jugendrotkreuz gegründet. Die Schularbeit ist bis heute
ein wichtiger Teil der Arbeit. Seit den 60er Jahren
steht allerdings die außerschulische Jugendarbeit
eindeutig im Vordergrund.
Jugendarbeit passiert im Bayerischen Roten Kreuz
nicht nur im Jugendrotkreuz. Auch die Wasserwacht, die Bergwacht und die Bereitschaften betreiben aktiv Jugendarbeit. Das Bayerische Jugendrotkreuz umfasst die gesamte Jugend innerhalb des
Bayerischen Roten Kreuzes. Als eigenständiger
Jugendverband und anerkannter freier Träger der
Jugendhilfe bietet es Kindern, Jugendlichen und
jungen Erwachsenen bis 27 Jahren eine Plattform
für soziales Engagement, Freizeitgestaltung, Austausch und Lernen.
Das Jugendrotkreuz steht auf „zwei Beinen“. Einerseits ist es eine der fünf Rotkreuz-Gemeinschaften
und versteht sich als Nachwuchsorganisation des
Gesamtverbandes. Es ist den anderen Gemeinschaften partnerschaftlich verbunden und arbeitet
eng mit ihnen zusammen. Andererseits ist das Jugendrotkreuz als eigenverantwortlicher Jugendver-
band organisiert, der selbstständig agiert.
Unter den sieben Grundsätzen des Roten Kreuzes (siehe S. 4) können Jugendrotkreuzler in ihrer
Gruppe Verantwortung übernehmen, selbstständig Aktionen planen und durchführen sowie ihre
Persönlichkeit entwickeln. Dabei kommen Spaß,
Freundschaft, Abwechslung und ein hoher Erlebniswert nicht zu kurz.
In den Jugendgruppen werden in Gruppenstunden
Maßnahmen der Ersten Hilfe, wichtige Grundlagen
der Rotkreuzarbeit und vieles andere mehr vermittelt. Es finden auch Tages- und Wochenendveranstaltungen statt. Es gibt Wettbewerbe, Kampagnen
werden zu unterschiedlichen Themen (z. B. Armut,
Klimawandel, Gewalt) durchgeführt, und es ist die
Teilnahme an internationalen Begegnungen möglich. Dabei ist das vorrangige Ziel des Jugendrotkreuzes, Kinder und Jugendliche an das Ideengut
des Roten Kreuzes heranzuführen und den Mitgliedern eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung zu bieten.
Die Palette der Aktivitäten reicht von klassischen
Zeltlagern bis hin zu Rollenspielwochenenden, von
Filmprojekten bis hin zur Sanitätsausbildung, von
Abenteuerspielen bis hin zum kreativen Gestalten
und zu vielen anderen Unternehmungen.
BILDUNG
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Um qualitativ hochwertige Arbeit zu leisten, erhalten angehende Gruppenleiter/innen verbandsintern
eine Grundausbildung mit vorgeschriebenen Inhalten. Im Weiteren können vielfältige Fortbildungen
(z. B. Rhetorik, Erlebnispädagogik, Projektmanagement, interkulturelles Lernen, Prävention sexueller
Gewalt) besucht werden. Im Kindergarten und in
der Schule wird das Wissen über Erste Hilfe verbreitet. Nach erfolgreicher Erste-Hilfe-Ausbildung
können Schulsanitätsdienste aufgebaut werden,
deren Mitglieder in Pausen, bei Sportfesten oder
anderen Schulveranstaltungen als junge Sanitäter
im Notfall helfen können.
Mitgliedschaft: bis 27 Jahre
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Website: www.jrk-bayern.de
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BILDUNG
Die fünf Rotkreuz-Gemeinschaften
Die Wasserwacht
In der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts bildeten sich
überall in Deutschland Helferorganisationen. So
bunt die organisatorischen Formen waren, so vielfältig waren auch ihre Tätigkeitsbereiche. Wo an
und in Gewässern Gefahren auftauchten, wie z. B.
bei Überschwemmungen, brauchte man die Wasserrettung.
Um gezielt helfen zu können, wurden in Regensburg bereits in den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts Wasserrettungstrupps aufgestellt, die ihren
ersten großen Einsatz 1883 leisteten. In der Stadt
Elbing in Ostpreußen entstand um die gleiche Zeit
ein „Freiwilliger Krankenträgerzug“, der eine „Wasserwehr-Patrouille“ aufstellte. Dem Beispiel von Regensburg und Elbing folgten Straßburg, Elberfeld,
München und Coburg. 1896 wurde in Verbindung
mit dem Roten Kreuz am Staffelsee, Ammersee,
Chiemsee und Bodensee ein Wasserrettungsdienst
eingerichtet. An den hochwassergefährdeten Flüssen Main, Saale, Isar, Lech und Inn bildeten sich
in der Folgezeit weitere Rotkreuz-Wasserrettungsgruppen. 1901 nahmen verschiedene Sanitätskolonnen die „Erste Hilfe bei Ertrunkenen“ in die Lehrpläne auf. Im Februar 1923 erließ das Bayerische
Rote Kreuz eine umfassende Dienstordnung für
den Wasserrettungsdienst.
Nach dem II. Weltkrieg erhielt schon im Mai 1945
der Münchner OB Dr. Scharnagel die Vollmacht der
Militärregierung, das Rote Kreuz für das Land Bayern neu zu bilden. Am 14. November 1945 wurde
die Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes
endgültig aus der Taufe gehoben.
Heute hat die Wasserwacht neben ihren klassischen
Aufgaben der Wasserrettung und der Ausbildung
der Bevölkerung im Schwimmen einen festen Platz
bei Hochwasserkatastrophen und Schadensereignissen, bei denen entsprechend ausgebildete Wasserretter in Wasserrettungszügen auf Bezirks- und
Kreisebene zum Einsatz kommen. Auch der Einsatz
von sogenannten Luftrettern unserer Wasserwacht
ist heute bei entsprechendem Meldebild möglich.
Aufgaben der Wasserwacht:
• Durchführung des Sanitäts- und Wasserrettungsdienstes, Suche und Bergung von Ertrunkenen
• Bekämpfung des Ertrinkungstodes und die
Durchführung der damit verbundenen vorbeugenden Maßnahmen
• Aus- und Fortbildung von Rettungsschwimmern
sowie die Verbreitung der Kenntnisse und
Fähigkeiten des Schwimmens und Rettungs-
BILDUNG
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•
•
•
•
•
•
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schwimmens in der Bevölkerung, insbesondere
der Jugend, in Schulen und Verbänden
Aufstellung, Ausbildung und Ausrüstung besonderer Bereitschaften für den Einsatz bei Katastrophen aller Art
Mitwirkung beim Gewässer-, Natur- und Umweltschutz nach den gesetzlichen Bestimmungen
Bergung von Gütern, von denen eine Gefährdung für Menschen und die Umwelt ausgehen
kann
Gesundheitshilfe, Gesundheitsbildung und vorbeugende Gesundheitspflege
Mitwirkung bei anderen Rotkreuz-Aufgaben und
bei der Verbreitung der Kenntnisse über die Genfer Abkommen, Mitwirkung bei der Werbung für
die Ziele des Roten Kreuzes und bei der Mittelbeschaffung
Durchführung von Aufgaben, die der Wasserwacht von staatlichen oder kommunalen Behörden, Polizei oder Staatsanwaltschaft übertragen
werden
BILDUNG
Ausbildungsbereiche:
•
•
•
•
•
•
•
Schwimmen
Rettungsschwimmen
Gewässer-, Natur- und Umweltschutz
Tauchen
Motorbootführen
Leitungs- und Führungskräfteausbildung
Wasserretter
Mitgliedschaft:
• ab Geburt möglich (Jungmitglied)
• aktive Mitgliedschaft ab Vollendung des 16. Lebensjahres
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Website: www.wasserwacht-online.de
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Die fünf Rotkreuz-Gemeinschaften
Fotograf: Andre Zelck
Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit
Mit der Satzungsänderung im Dezember 2012 beschloss das Bayerische Rote Kreuz die Gründung
der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit. Sie
steht gleichberechtigt neben den vier älteren Gemeinschaften, den Bereitschaften, der Bergwacht,
dem Jugendrotkreuz und der Wasserwacht. Die
fünfte Gemeinschaft fasst alle Ehrenamtlichen zusammen, die sich in den sozialen Tätigkeitsfeldern
des BRK engagieren.
Das ehrenamtliche Rotkreuz-Engagement in diesen Bereichen ist nicht neu. Seit vielen Jahrzehnten
werden ehrenamtliche Kräfte in den Einrichtungen
vor Ort aktiv in die Arbeit des BRK eingebunden. Mit
der Gründung der Gemeinschaft Wohlfahrts- und
Sozialarbeit werden neue Strukturen geschaffen,
die eine weitere Vernetzung und den gegenseitigen
Erfahrungsaustausch erleichtern. Der Zusammenschluss in einer eigenen Gemeinschaft stellt zudem
eine wichtige Anerkennung für das vielschichtige
Engagement dar, das im Feld der sozialen Arbeit
geleistet wird. Die neu geschaffenen Strukturen ermöglichen es, die Erwartungen der Freiwilligen an
ihr Ehrenamt noch stärker zu berücksichtigen.
Arbeitsfelder:
In vielfältiger Weise ist die Gemeinschaft tätig,
ihr Hauptaugenmerk richtet sie auf Menschen in
schwierigen Lebenssituationen. Wie bei allen Rotkreuzaufgaben geht es darum, „menschliches Leiden durch die Kraft der Menschlichkeit zu lindern“.
Zu ihren Zielgruppen gehören Kinder, Jugendliche
und Familien, ältere Menschen, kranke Menschen,
Menschen mit Behinderung, Sterbende und ihre
Angehörigen, Menschen mit Migrationshintergrund, von Armut betroffene Menschen, von Ausgrenzung bedrohte Menschen sowie Menschen in
persönlichen und sozialen Notlagen.
So vielfältig wie die Zielgruppen sind die Möglichkeiten sich zu engagieren:
• In der offenen Altenhilfe können sich Interessierte in die Begleitung von Seniorenreisen und die
Organisation und Betreuung von Seniorentreffs
einbringen.
• Im Bereich der ambulanten und stationären Pflege unterstützen sie Seniorinnen und Senioren
bei der Bewältigung von Einkäufen, Arztbesuchen und anderen Erledigungen. Sie bieten ihnen regelmäßige Hausbesuche oder Ausfahrten
im Rollstuhl an.
BILDUNG
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• Im Bereich Menschen mit Behinderung engagieren sich Ehrenamtliche in der Begleitung von
Behindertenreisen, in der Alltagsbegleitung bei
Einkäufen und auch bei Fahrdiensten aller Art.
• Im Bereich Kinder und Familien beteiligen sich
Ehrenamtliche beispielsweise an der Betreuung
bei Kindererholungen oder an der Gestaltung
von Freizeitaktivitäten.
Neben diesen Bereichen gibt es noch zahlreiche
weitere Möglichkeiten zum Engagement, beispielsweise die Organisation von Flohmärkten, die Mithil-
fe in Rot-Kreuz-Läden und die Unterstützung von
Jugendlichen und Erwachsenen mit Migrationshintergrund.
Organisation:
Die Mitarbeit in der Wohlfahrts- und Sozialarbeit ist
sowohl für Angehörige der Gemeinschaft als auch
für frei Mitwirkende möglich. Das Engagement wird
vor Ort in der Einsatzstelle von ehrenamtlichen oder
hauptamtlichen Freiwilligenkoordinatoren betreut,
diese wiederum haben einen festen Ansprechpartner (Beauftragten) auf Kreisverbandsebene.
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Fotograf: Andre Zelck
Website: www.gemeinschaft-wus.brk.de
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BILDUNG
Der Katastrophenschutz in Bayern
Bild: Johann Schwepfinger
Der Katastrophenschutz ist eine staatliche Aufgabe. Die Maßnahmen zur Vorbeugung und Abwehr
von Gefahren und Schäden bei Katastrophen bzw.
Großschadensereignissen sind gesetzlich geregelt.
In Bayern sind die Katastrophenschutzbehörden
für den Katastrophenschutz zuständig. Dies sind:
• das Bayerische Staatsministerium des Innern
• die Bezirksregierungen
• die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter)
• die kreisfreien Städte
Sie haben die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren
und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.
Das Bayerische Rote Kreuz ist als Hilfsorganisation, als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege
und als Körperschaft des öffentlichen Rechts zur
Katastrophenhilfe verpflichtet. Diese Verpflichtung
beruht formal auf
• dem bayerischen Katastrophenschutzgestz
• der Satzung des BRK
Für das Deutsche Rote Kreuz sind weiter zu nennen:
• die Anerkennung als Nationale Hilfsgesellschaft
durch den Staat (DRK Gesetz)
• die Anerkennung durch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz
• das IV. Genfer Abkommen.
Das Rote Kreuz wird im Katastrophenfall aus eigener Initiative oder aufgrund von Aufträgen staatlicher Stellen tätig. Für alle Hilfsmaßnahmen, die das
Bayerische Rote Kreuz im Katastrophenfall durchführt, sind – abhängig von der Schadenslage und
den lokalen Ausmaßen – der BRK-Kreisverband,
der BRK-Bezirksverband oder der BRK-Landesverband zuständig. Für die zum Einsatz kommenden Einsatzkräfte trägt die jeweils zuständige Verbandsstufe die Verantwortung. Aktive Mitglieder
der Rotkreuz-Gemeinschaften verpflichten sich gemäß der Satzung des Bayerischen Roten Kreuzes
und den Ordnungen ihrer Gemeinschaft zur Mitarbeit im Katastrophenschutz.
BILDUNG
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Fachdienste des Katastrophenschutzes:
Die Hilfsorganisationen in Bayern arbeiten im Katastrophenschutz eng zusammen. Um effizient und wirkungsvoll Hilfe zu leisten, sind die Aufgaben der Hilfsorganisationen in Fachdienste gegliedert, für die
– mit einigen Ausnahmen – sogenannte „Schnell-Einsatz-Gruppen“ (SEG) mit entsprechender personeller und materieller Ausstattung einsatzbereit vorgehalten werden. So wird eine Gliederung in kleinste
fachliche Einheiten erreicht. Im Schadensfall werden diese Einheiten entsprechend den Bedarfslagen zu
Kontingenten zusammengefasst und unter die Leitung eines Kontingentführers gestellt.
Als Fachdienste stehen zur Verfügung:
• Sanitätsdienst
• Betreuungsdienst
• Technik und Sicherheit
• Information und Kommunikation
• Rettungshunde
• CBRN(E): Chemische, biologische, radioaktive, nukleare und explosive Stoffe
• Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)
• Suchdienst
• Krad-Staffeln der Hilfsorganisationen bzw. der BRK-Motorradstreife
Neben den Fachdiensten stellt die Wasserwacht-Bayern fünf Wasserrettungszüge für den Katastrophenschutz. Diese kommen vor allem bei Hochwasser zum Einsatz und bestehen in der Regel aus 28 Helfern
mit zwei Boots- und zwei Tauchtrupps. Daneben betreibt die Wasserwacht-Bayern 256 Schnell-EinsatzGruppen Wasserrettung, die bei Einsätzen an und in Gewässern auch außerhalb von Katastrophenlagen
alarmiert werden.
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Weitere Informationen zum Katastrophenschutz stehen auf der Website des
Bayerischen Staatsministeriums des Inneren: www.stmi.bayern.de/sus/katastrophenschutz/
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BILDUNG
Der Suchdienst
Der Suchdienst des Roten Kreuzes gehört seit 150
Jahren zu den Kernaufgaben der internationalen
Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Er unterstützt Menschen, die durch Kriege, bewaffnete
Konflikte, andere Ereignisse mit politischem Hintergrund, Flucht und Migration, aber auch in Folge von Natur- oder von Menschen verursachten
Katastrophen von ihren Nächsten getrennt wurden
und nicht wissen, wo sie sich befinden und was mit
ihnen geschehen ist. Der Suchdienst recherchiert
den Verbleib dieser Personen, stellt den Kontakt
wieder her und unterstützt bei der Zusammenführung von Familien.
Der Suchdienst ist in Bayern flächendeckend vertreten. Seit 2012 hat der Suchdienst in Bayern folgende Struktur:
• Neun Suchdienst-Beratungsstellen in den BRKKreisverbänden Aschaffenburg, Augsburg-Stadt,
Haßfurt, Ingolstadt, Mühldorf, München, Nürnberg-Stadt, Oberallgäu und Straubing-Bogen
bieten umfassende, qualifizierte Beratungen in
allen Bereichen des Suchdienstes an.
• In den anderen 64 Kreisverbänden erfüllen
Suchdienst-Mitarbeiter Basisaufgaben. Sie sind
die ersten Ansprechpartner für Suchdienstangelegenheiten. Sie unterstützen Familien dabei,
Suchdienstanträge auszufüllen. Und sie sind die
Lotsen zu weiterführender Beratung und Unterstützung durch eine unserer BRK-SuchdienstBeratungsstellen.
• Rund 700 ehrenamtliche Rotkreuzmitarbeiter, engagieren sich in 54 Kreisauskunftsbüros (Stand
Ende 2013), um im Großschadensfall oder einer
Katastrophe eine gemeinsame Auskunftsstelle
der Hilfsorganisationen (GAST) einzurichten und
Verwandte und Freunde der Opfer über den Verbleib ihrer Angehörigen zu informieren.
Für die Arbeit des Suchdienstes sind unter den
sieben Rotkreuzgrundsätzen die Neutralität, die
Freiwilligkeit, die Unparteilichkeit und die politische
und staatliche Unabhängigkeit besonders wichtige
Grundlagen. Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch
der Antragsteller nehmen die Mitarbeiter des Suchdienstes Kontakt zu Behörden auf. Zugleich sind die
langjährige Erfahrung und die weltweite Rotkreuzvernetzung des Suchdienstes wichtige Ressourcen
für erfolgreiche Recherchen. Denn jeder Mensch
hat das Recht zu erfahren, wo seine Angehörigen
verblieben sind und was mit ihnen geschehen ist.
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Website: www.suchdienst.brk.de
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BILDUNG
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Der Rettungsdienst
Die Rettung gehört seit der Gründung zu den Kernaufgaben der Rotkreuzbewegung. Die Bereitschaften, die Bergwacht und die Wasserwacht sind aus
dem Bestreben entstanden, Menschen aus spezifischen Gefahrenlagen zu retten und Verletzte
zu bergen und zu versorgen. Das differenzierte,
flächendeckende Netz der Landrettung (Notfallrettung, arztbegleiteter Patiententransport und
Krankentransport) wird heute überwiegend von
hauptamtlichen Kräften sichergestellt, ist aber nach
wie vor auf die Unterstützung der Ehrenamtlichen
angewiesen.
Die Durchführung des Rettungsdienstes wird in
Bayern durch das Bayerische Rettungsdienstgesetz (BayRDG) in der jeweils gültigen Fassung geregelt. Zur Organisation des Rettungsdienstes ist
Bayern in 26 Rettungsdienstbereiche unterteilt, die
in der Regel drei bis vier Landkreise bzw. kreisfreie
Städte umfassen. Die hierbei beteiligten Kommunen bilden einen Zweckverband für Rettungsdienst
und Feuerwehralarmierung, der die Durchführung
des Rettungsdienstes im Rahmen öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen vorrangig auf die Hilfsorganisationen überträgt.
In jedem Rettungsdienstbereich ist eine Integrierte
Leitstelle (ILS) installiert. Sie koordiniert den Einsatz
aller Rettungsmittel der mit der Durchführung des
Rettungsdienstes beauftragten Hilfsorganisationen und Privatunternehmen, sowie den Brand- und
Katastrophenschutz. Acht der 26 bayerischen Rettungsleitstellen werden durch das Bayerische Rote
Kreuz betrieben. Jeder ILS stehen für ihre Aufga-
20
BILDUNG
ben Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeuge, Verlegungsarztfahrzeuge und Krankentransportwagen
sowie Sondergerät des Katastrophenschutzes, der
Berg- und Höhlen- sowie der Wasserrettung zur
Verfügung. Ergänzend sind überregional Rettungshubschrauber und für die Verlegung von Intensivpatienten im Bedarfsfall Intensivtransport-Wagen
und -Hubschrauber verfügbar. Diese Rettungsmittel sind flächendeckend über den Rettungsdienstbereich auf Rettungswachen verteilt.
Gut 80 % des Rettungsdienstes in Bayern werden
durch Mitarbeiter/-innen des Bayerischen Roten
Kreuzes sichergestellt. Die Beschäftigten im Rettungsdienst sind durch die Ausbildung zum Rettungssanitäter, zum Rettungsassistenten (bis Ende
2014) und zum Notfallsanitäter (ab 2014) bestens
auf ihre Aufgaben vorbereitet. Die Disponenten in
den Integrierten Leitstellen haben zusätzlich eine
Feuerwehrausbildung.
Das Bayerische Rote Kreuz bietet in seinen Berufsfachschulen und Lehrrettungswachen und auf Ebene der Bezirksverbände die Aus- und Fortbildungen an, die für den Rettungsdienst notwendig sind.
Die Angebote sind gezielt auf die Erfordernisse der
Praxis abgestimmt. So ist sichergestellt, dass Verletzte und Erkrankte qualifizierte und kompetente
Hilfe bekommen. Seminare und Termine finden Sie
unter www.veranstaltungen.brk.de.
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Website: www.rettungsdienst.brk.de
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Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege
Das Bayerische Rote Kreuz ist als Spitzenverband Mitglied der Freien Wohlfahrtpflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern. Es versteht sich als Anwalt oder Lobbyist der sozial Schwachen und Hilfebedürftigen
in unserer Gesellschaft. Zugleich ist es Träger von Initiativen, Einrichtungen und Diensten der Kreis- und
Bezirksverbände vor Ort. Politische Einflussnahme und konkrete Unterstützungsangebote sind stets darauf gerichtet, bedarfsorientiert und praxisnah die individuellen und sozialen Lebensbedingungen zu verbessern und den Einzelnen zu fördern.
Soziale Arbeit
Die soziale Arbeit des BRK zielt darauf, Menschen
in körperlicher, seelischer und materieller Not zu
beraten, zu begleiten und zu unterstützen, stets
nach dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe. Vorsorgende Maßnahmen (z. B. Gesundheitsprogramme) sollen dazu beitragen, das Entstehen von Notlagen zu verhindern.
Die soziale Arbeit wird von den hauptamtlich Beschäftigten ebenso geleistet wie von Ehrenamtlichen (siehe auch Gemeinschaft Wohlfahrts- und
Sozialarbeit) und Freiwilligen im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder des Bundesfrei-
BILDUNG
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willigendienstes (BFD). Einrichtungen, Dienste und
Angebote sind vor allem auf folgende Zielgruppen
und Geschäftsfelder ausgerichtet:
Kinder, Jugendliche, Frauen und Familien
•
•
•
•
•
Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
Offene Jugendarbeit
Jugendsozialarbeit
Familienbildung
Mehrgenerationenhäuser
Menschen mit körperlicher / geistiger / psychischer Behinderung
•
•
•
•
Offene Behindertenarbeit
Sozialpsychiatrische Dienste
Tages-/ Förderstätten
Betreute Reisen
Menschen mit Migrationshintergrund
• Migrantenberatung
• Asylsozialberatung
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BILDUNG
Menschen in besonderen Lebenslagen
• Fachberatungsstellen
• Betreuungsverein
• Selbsthilfegruppen
Zielgruppen übergreifende Angebote
•
•
•
•
•
Gesundheitsförderung & Gesundheitsprogramme
Menü-Service
Fahrdienste
Hausnotruf
Rotkreuzläden
Senioren & Pflege
Mit den Leistungen und Angeboten seiner rund
120 ambulanten Pflegedienste trägt das BRK dazu
bei, die Selbständigkeit sowie das Leben und Verbleiben in gewohnter Umgebung und häuslichem
Umfeld so lange wie möglich zu erhalten und zu
gewährleisten. Ambulante Pflegedienste des BRK
geben Hilfestellungen und Unterstützung, wo es
notwendig ist, um Kunden und deren Angehörigen
das Leben zu erleichtern, egal ob akut oder chronisch erkrankt, hilfe- oder pflegebedürftig, auf Zeit
oder Dauer.
Die ambulanten Pflegedienste im BRK bieten:
• Grundpflege (z. B. Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme)
• Behandlungspflege (z. B. Verbände, Medikamentengabe, Blutzuckertests, Blutdruck-Kontrollen,
Einreibungen, Katheterpflege)
• weitere krankheitsspezifische Leistungen
• prophylaktische Maßnahmen
• Beratung über ergänzende Hilfen, wie z. B. Hausnotruf, Menüdienst etc.
Manchmal zwingen Krankheit oder Alter dazu,
die gewohnte Umgebung zu verlassen. In diesem
Fall ist es wichtig, dass man sich darauf verlassen
kann, in den richtigen Händen zu sein. In rund 150
stationären und teilstationären BRK-Einrichtungen
mit ca. 11.600 Plätzen werden Bewohnerinnen
und Bewohner von qualifizierten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern des BRK gepflegt und bestmöglich medizinisch betreut. Angebote der stationären
Einrichtungen richten sich an Menschen ab dem
60. Lebensjahr, die
• aufgrund ihres Alters der Begleitung bedürfen,
• pflegebedürftig sind,
• altersbedingte Erkrankungen aufweisen,
• einer beschützenden Wohnlichkeit bedürfen,
• desorientiert sind,
• aufgrund psychischer Veränderungen der Hilfe
bedürfen.
Die angebotenen Leistungen in der Pflege erfordern entsprechende Qualität, welche auf subjek-
tiven, unterschiedlichen Vorstellungen und Erwartungen von Kunden und Angehörigen einerseits
sowie allgemeingültigen, rechtlichen Anforderungen andererseits basiert. Die Leistungserbringer in
der Praxis der ambulanten, der teilstationären und
der stationären Pflege müssen sich diesen Anforderungen mit einem entsprechenden Qualitätsmanagement kontinuierlich und systematisch stellen
und ggf. erforderliche Anpassungen zeitnah und
regelkonform vornehmen.
Weitere Informationen geben die zuständigen
Kreisverbände.
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Website:
www.brk.de/was-wir-tun/ps/pflege-und-soziales
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BILDUNG
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Bildung und Personalentwicklung
Die vielfältigen Aufgaben des Bayerischen Roten
Kreuzes werden durch die engagierte Arbeit von
rund 175.000 ehrenamtlichen Einsatzkräften und
23.000 Angestellten realisiert. 770.000 Fördermitglieder unterstützen diese Arbeit durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Effiziente Hilfeleistung setzt
im Ehren- wie im Hauptamt eine fundierte Ausbildung voraus. Deshalb haben Bildung und Personalentwicklung im BRK eine lange Tradition und
große strategische Bedeutung.
Ziele der Bildungsarbeit im Bayerischen Roten
Kreuz sind
• die (Weiter-)Qualifizierung aller, die im Ehrenoder im Hauptamt im Auftrag des BRK Hilfe leisten und Unterstützungsangebote realisieren
• die Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe, im
Schwimmen und Rettungsschwimmen, im Gesundheitsschutz und in der Pflege Angehöriger
• die Verbreitung des Völkerrechts und der Grundsätze und Ideale der internationalen Rotkreuzund Rothalbmondbewegung
Bildung ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Bereiche im Bayerischen Roten Kreuz betrifft. Ihre Organisation ist in einem eigenen Konzept beschrieben. Die Durchführung obliegt den Bezirks- und
Kreisverbänden.
Die Vielfalt der Bildung im BRK ist so groß, dass
sie sich hier nur verkürzt darstellen lässt. Ein paar
Schlaglichter sollen genügen:
• Die Gemeinschaften verfügen über systematische Ausbildungsordnungen. Sogenannte „Landeslehrgruppen“ arbeiten die einzelnen Themen
und Lehrunterlagen aus.
• In mehr als 20 Berufen bilden das BRK, die Tochtergesellschaften und die Schwesternschaften
aus: betrieblich und in BRK-Berufsfachschulen
für Pflege, Rettungsdienst und Physiotherapie.
• Für hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es diverse Möglichkeiten zur innerund extrabetrieblichen Fortbildung.
• Die Erste-Hilfe-Ausbildungsprogramme (Breitenausbildung) werden wesentlich auf Bundes-
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BILDUNG
ebene entwickelt. Die Umsetzung dieser Vorgaben wird von Landeslehrgruppen geplant und
in enger Abstimmung zwischen Bezirks- und
Kreisverbänden realisiert. Mit den Ausbildungsprogrammen der Ersten Hilfe erreicht das BRK
jährlich ca. 230.000 Menschen.
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Websites:
• www.bildung.brk.de
(Allgemeines)
• www.rk-bildung.de
(E-Learning Plattform zur Einführung in das Rote
Kreuz)
• www.veranstaltungen.brk.de
(Veranstaltungskalender und Anmeldung)
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Leitbild der Bildung im BRK
Bildung im BRK steht in langer Tradition
und im engen Kontext mit den verbandlichen Grundsätzen und humanitären Gedanken des Roten Kreuzes.
Bildung versteht sich dabei als eine individuell nachhaltige und zentrale Funktion der
Unterstützung, Entwicklung und Begleitung
aller aktuellen sowie zukünftigen Aufgaben
und Prozesse im BRK.
Bildung betrifft alle Bereiche, Gliederungen und Verbandsebenen im BRK und zielt
auf die Stärkung sowohl der kognitiven als
auch der fachlich funktionellen Anlagen aller Menschen im BRK ab.
Bildung unterstützt das Bedürfnis nach
lebenslangem Lernen gerade im Hinblick
auf die neuen Herausforderungen von
Wissensgesellschaft und demografischem
Wandel.
Fundraising und Unternehmenskooperation
Fundraising ist der moderne Begriff für die Beschaffung der Ressourcen, die das Bayerische
Rote Kreuz zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.
Jede Form der Unterstützung ist willkommen: die
ehrenamtliche Hilfe ebenso wie die Mitgliedsbeiträge und Geldzuwendungen der Fördermitglieder
und die Spenden von Privatpersonen oder Firmen.
Das Bayerische Rote Kreuz bietet sozial engagierten Unternehmen und deren Mitarbeitern
die Zusammenarbeit an: in allen bayerischen
Landkreisen, in regionalen und überregionalen
Projekten, zu den verschiedensten Themen- und
Leistungsbereichen. Diese Kooperationen dienen
allen Beteiligten. Die Unternehmen gewinnen einen
Imagefaktor, das Bayerische Rote Kreuz findet Unterstützung und neue Ressourcen.
Für den Erfolg des Fundraisings spielt die Marke
Rotes Kreuz eine wichtige Rolle. Hans Magnus
Enzensberger schreibt über die Geburtsstunde des
berühmten Schutzzeichens: „Das Rote Kreuz ist
eines der ältesten Abzeichen der Welt, vermutlich
bekannter als Coca Cola, und man wird keinem
Durstigen mit der Behauptung zu nahe treten, dass
seine Wirkung segensreicher war als die aller Erfrischungsgetränke. Kein Marketingexperte hat das
Emblem erfunden. Niemand hätte sich vor eineinhalb Jahrhunderten träumen lassen, dass aus dem
Treffen einiger Genfer Honoratioren eine Institution hervorgehen wird, wie sie die Geschichte der
Menschheit nie zuvor gekannt hat.“
Laut dem IHRES-Faszinationsatlas steht das
Rote Kreuz neben Google und Porsche ganz
oben im Ranking der Faszinationswerte (Düsseldorf 2008). Dies ist der Verdienst von Millionen Menschen, die sich in Bayern, Deutschland und der Welt seit 150 Jahren selbstlos im
Roten Kreuz engagieren.
BRK-Tochtergesellschaften
Die Tochtergesellschaften erfüllen wichtige Aufgaben im Rahmen der vielfältigen Hilfeleistungen des Bayerischen Roten Kreuzes:
Der Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes arbeitet mit dem gesetzlichen Auftrag, die Versorgung mit Blutprodukten in Bayern sicherzustellen. Sein
Marktanteil beträgt rund 80%. Die Leistungskette reicht von der Abnahme der Blutspenden über die
Verarbeitung des Blutes bis zur Auslieferung der Blutprodukte an Ärzte und Kliniken. Er ist uneigennützig
tätig und verfolgt keine kommerziellen Ziele.
www.blutspendedienst.com
Die Sozialservice-Gesellschaft des Bayerischen Roten Kreuzes arbeitet mit
der Mission, Menschen im Alter ein sicheres, gutes Leben und eine individuelle
Lebensgestaltung zu ermöglichen. Sie führt derzeit 26 Einrichtungen in Bayern unter dem gemeinsamen
Dachnamen „Seniorenwohnen BRK“.
www.seniorenwohnen.brk.de
Die Handels- und Dienstleistungsgesellschaft ist einer der führenden Anbieter von Bekleidung, Ausrüstung und ergänzenden Dienstleistungen für das Rote Kreuz, für andere Hilfsorganisationen und private Rettungsdienste. Sie ist in Deutschland und im benachbarten Ausland tätig. Als
anerkannte zentrale Beschaffungsstelle bietet die H+DG für den landgebundenen Rettungsdienst des Roten
Kreuzes die Versorgung mit Arzneimitteln und medizinischen Verbrauchsmaterialien an. www.h-dg.de
BILDUNG
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Verband der Schwesternschaften
vom Roten Kreuz in Bayern e.V.
Einrichtungen von Vertragspartnern in Form von
Gestellungsverträgen – eine hervorragende Grundlage für die kommende, generalistisch angelegte
Ausbildung in den Pflegefachberufen.
Die Aus-, Fort- und Weiterbildung von professionell
in der Pflege tätigen Mitgliedern ist seit nahezu 150
Jahren Aufgabe der Schwesternschaften vom Roten Kreuz. Als starker Partner des BRK-Landesverbands engagieren sich rund 5.000 Mitglieder der
Schwesternschaften München, Nürnberg, Amberg
und Coburg beruflich in der Pflege und Unterstützung von kranken und alten Menschen. Unter dem
Vorsitz von Generaloberin Edith Dürr sind diese in
ganz Bayern in der Alten-, Gesundheits- und Kranken-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie
im Hebammenwesen tätig. Die Mitgliedschaft umfasst alle Generationen von der Schülerin in Ausbildung bis hin zur pensionierten Schwester und
eröffnet aktive Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten in den demokratisch organisierten
Schwesternschaften. Die an die sieben RotkreuzGrundsätze angelehnten Berufsethischen Grundsätze, die in Grenzsituationen eine ethische Orientierungshilfe für professionelles Handeln bieten,
gelten als weiteres besonderes Markenzeichen der
Rotkreuzschwestern.
Mit über 900 Ausbildungsplätzen an 17 Berufsfachschulen kommen die vier bayerischen
Schwesternschaften ihrer Verantwortung für die
Zukunft der Pflegeberufe nach. Die fundierte theoretische und praktische Ausbildung erfahren die
Auszubildenden in eigenen Berufsfachschulen und
Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie in
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BILDUNG
Der Verband der Schwesternschaften vom Roten
Kreuz in Bayern e.V. beteiligt sich darüber hinaus
aktiv in der Berufspolitik auf Länder- und auf Bundesebene. Er bringt die starke berufspolitische
Stimme der Pflegenden zur Geltung und verleiht
ihrer fachlichen Expertise in gesellschaftlichen und
politischen Diskussionen Gewicht.
In Zusammenarbeit mit dem Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. sind bayerische Rotkreuzschwestern bei Auslands- und Inlandseinsätzen tätig. Sie unterstützen betroffene Menschen
in Krisengebieten, bei Naturkatastrophen und in
der Flüchtlingshilfe. Dies geschieht im Auftrag und
unter dem Schutz des Deutschen Roten Kreuzes,
des Internationalen Komitees des RK und der Internationalen Föderation der RK- u. Rothalbmondbewegung.
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Website: www.schwesternschaften-bayern.de
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Kontakte
Ansprechpartner zu den Sachgebieten der Rotkreuzarbeit finden Sie
• bayernweit in den 73 Kreisverbänden des BRK
www.brk.de/brk-vor-ort
• bei den vier Schwesternschaften
www.schwesternschaften-bayern.de
• in den fünf Bezirksverbänden des BRK
BV Oberbayern
Schumacherring 26, 81737 München
Telefon 089/627138-0
www.bvobb.brk.de
BV Niederbayern / Oberpfalz
Dr. Leo-Ritter-Straße 5, 93049 Regensburg
Telefon 0941/79603-0
www.bvndb.brk.de
BV Ober- und Mittelfranken
Volbehrstraße 24, 90491 Nürnberg
Telefon 0911/5868-0
www.bvomf.brk.de
BV Unterfranken
Greisingstr. 10 a, 97074 Würzburg
Telefon 0931/79611-0
www.brk.de/Unterfranken
BV Schwaben
Fabrikstraße 2, 86199 Augsburg
Telefon 0821/90606-0
www. bvschwaben.brk.de
• in der Landesgeschäftsstelle des BRK
Garmischer Straße 19, 81373 München
Telefon 089/9241-0 | www.brk.de
Aus Gründen der Aktualität wird an dieser Stelle auf die namentliche Nennung
von Ansprechpartnern verzichtet.
BILDUNG
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www.brk.de
www.bildung.brk.de
Bayerisches Rotes Kreuz (KöR)
Landesgeschäftsstelle
Stabsstelle Bildung & Personalentwicklung
Garmischer Straße 19-21
81373 München
Telefon 089/9241-1428
Email: [email protected]

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