ARD - Ratgeber Recht

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ARD - Ratgeber Recht
ARD-Ratgeber Recht
aus Karlsruhe
Sendung vom:
29. März 2014, 17.03 Uhr
im Ersten
SCHLÜSSEL WEG
Zur Beachtung!
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ARD-Ratgeber RECHT vom 29.03.2014
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Postfach 5520  76037 Karlsruhe
Moderation: Dr. Frank Bräutigam
Was machen Sie als erstes, wenn mal der Autoschlüssel plötzlich weg ist? Zum Beispiel im
Urlaub. Einfach den Ersatzschlüssel nehmen, das ist sicher am Leichtesten. Zur Polizei gehen? So viel Aufwand? Wirklich? Ja, besser ist das, denn sonst kann der Schlüsselverlust
auch lange Zeit später noch unangenehme Folgen haben.
Beitrag:
Autor:
Schlüssel weg
Peter Koppe
München bei Nacht. Vor der Wohnung von Johannes A. machen sich Diebe an seinem Auto
zu schaffen. Während der Eigentümer sanft schläft.
Johannes A.
„Ich hab‘ gedacht, das kann doch nicht wahr sein! Du denkst dass passiert irgendwem, aber du denkst nie, das passiert dir.“
Als am nächsten Morgen die Familie ihre Tochter zum Kindergarten fahren will, der Schock!
Der Familienwagen ist weg!
Johannes A.
„Dann bin ich zur Polizei und habe es dort zur Anzeige gebracht. Und
die wollten dann, das war für mich echt überraschend, aber die wollten
dann alle Schlüssel von mir haben. Da war ich nur in der Lage einen
Funkschlüssel abzugeben, weil circa ein Jahr vorher wurde uns ein
Schlüssel entwendet in einem Italienurlaub.“
Im Urlaub hatte aber niemand daran gedacht, den Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen, hätte
sowieso nichts gebracht, dachten sie. Ein schwerer Fehler, wie die Familie heute weiß: Weil
der Zweitschlüssel fehlt, lehnt die Versicherung nämlich eine Zahlung ab.
Johannes A.
„Da war ich wirklich total baff. Das sowas überhaupt passieren kann,
dass das überhaupt rechtens ist. Das Auto war Vollkasko versichert,
ich bin seit 11 Jahren Kunde bei der Allianz.“
Für Anwältin Antonia Herrmann ist das ein typischer Fall. Sie weiß: Die Schlüssel spielen für
die Versicherungen eine entscheidende Rolle.
Antonia Herrmann,
Anwältin
„Schlüssel sind natürlich der Anhaltspunkt für ein betrügerisches Verhalten, also dass der Versicherungsnehmer den Diebstahl möglicherweise vorgetäuscht hat. Immer wenn ein Schlüssel fehlt oder mehrere
Schlüssel fehlen, ist natürlich Erklärungsbedarf da.“
Die Erklärung von Familie A. mit dem Diebstahl des Schlüssels in Italien, findet die Versicherung aber „nicht überzeugend.“
Johannes A.
„Vollkommen fassungslos und sprachlos, dass die Versicherung sowas
einem unterstellt. Ich hab brav immer meine Beiträge gezahlt und hab
mir nichts zu Schulden kommen lassen, das Auto war abgeschlossen,
da ist ne Wegfahrsperre drin, und ich hab mich verarscht gefühlt."
Aber kann die Versicherung einfach die Zahlung verweigern?
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Die Gerichte sagen: Bei einem Autodiebstahl muss der Bestohlene ein „Mindestmaß an Tatsachen“ beweisen, die auf einen Diebstahl hindeuten. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel:
Kann der Bestohlene nachweisen, wo er das Auto abgestellt hat? Und kann er die Autoschlüssel vorlegen?
Kann er das nicht, bestehen möglicherweise schwerwiegende Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit und die Versicherung kann eine Zahlung verweigern.
Klar ist, die Familie hätte den Schlüsseldiebstahl anzeigen sollen. Aber reicht die fehlende
Anzeige für schwerwiegende Zweifel an der Glaubwürdigkeit?
Für sie spricht: Vier Autos wurden in derselben Nacht in Schwabing geklaut. Eines sogar in
derselben Straße, wie ihr Wagen. Ein klarer Hinweis auf eine Diebesbande.
Eindeutig ist der Fall trotzdem nicht, meint die Anwältin.
Antonia Herrmann,
Anwältin
„Das ist natürlich auch ein Indiz, dass ich nicht nur nicht zur Polizei gegangen bin, als mir der Schlüssel geklaut wurde, sondern dass ich insbesondere meinen Versicherer nicht angerufen habe, dass ich nicht
angezeigt habe beim Versicherer, mir ist einer von zwei Schlüsseln
abhanden gekommen. Das ist natürlich, je teurer das Fahrzeug sag ich
mal, umso einleuchtender für den Versicherungsnehmer, dass er diese
Pflicht schon hat, weil einfach, wenn ein Schlüssel nicht mehr da ist die
Gefahr steigt, dass das Auto entwendet wird.“
Konkret heißt das: Wird einem der Autoschlüssel geklaut, führt der erste Weg zur Polizei –
Anzeige erstatten! Als zweites sollte sobald wie möglich die Versicherung informiert werden,
damit der Versicherungsschutz nicht verloren geht. Schließlich kümmert sich die Werkstatt um
einen neuen Schlüssel. Oft muss gar nicht das ganze Schloss ausgetauscht werden, sondern
es reicht, den alten Schlüssel elektronisch zu deaktivieren.
Wird der Schlüssel nicht geklaut, sondern geht verloren, erübrigt sich der Gang zur Polizei.
Die Versicherung sollte aber immer unbedingt informiert werden und auch ein Gang zur Werkstatt lohnt sich.
Wer das berücksichtigt, hat vollen Versicherungsschutz!
Nach vielen Anwaltsschreiben hat die Versicherung nun doch 70 Prozent des Schadens übernommen – aus Kulanz. Die Leasingraten müssen aber weiter gezahlt werden. Die Familie
bleibt deshalb auf 6.000 Euro Schaden sitzen.
Ein neues Auto können sie sich erst mal nicht leisten. Die A.s müssen also wieder Fahrrad
fahren. Toll für die Kinder – aber die Eltern müssen sich jetzt ganz schön abstrampeln.
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Zusatzinformationen:
Es ist der Horror eines jeden Autobesitzers – die Autoschlüssel werden gestohlen oder gehen verloren. Ab
diesem Moment herrscht die Angst: Was, wenn sich der Schlüssel dem Wagen zuordnen lässt? Was, wenn
der Wagen gestohlen wird? Zahlt dann überhaupt noch die Versicherung?
Kürzung wegen grober Fahrlässigkeit
Auch, wenn die Versicherung von einem Versicherungsfall ausgeht (den Wagen also tatsächlich als gestohlen ansieht), kann es zu einer Kürzung des Anspruchs kommen. Dann nämlich, wenn der Versicherungsnehmer den Diebstahl grob fahrlässig herbeigeführt hat. So hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 9. Januar 2013 (Az: 42 O 397/11) entschieden, dass die Versicherungsleistung um 25 Prozent zu kürzen ist,
wenn der Versicherte seinen PKW vor dem Grundstück einer Schule geparkt hat, sich dann zu einem Sportkurs in die Sporthalle der Schule begeben hat und er die Fahrzeugschlüssel in der Umkleide der Sporthalle
zurück ließ. In einem anderen Fall entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 9. Juli 2012, Az: 10
U 1292/11) auf eine 50-prozentige Kürzung der Versicherungsleistung, weil die Versicherungsnehmerin ihren Schlüssel in einem Korb abgelegt hatte, den sie während ihrer Nachtschicht in einem Seniorenheim in
einem nicht abgeschlossenen Aufenthaltsraum aufbewahrte.
Es lohnt sich also, den Autoschlüssel immer im Blick zu haben oder zumindest für einen sicheren Aufbewahrungsort zu sorgen.
Und was ist eigentlich mit dem Haustürschlüssel?
Autoschlüssel weg, das ist unangenehm, aber was ist eigentlich, wenn der Haustürschlüssel weg ist? Das
kann besonders für Mieter teuer werden. Der Bundesgerichtshof hat nämlich vor kurzem dazu eine Grundsatzentscheidung getroffen: Wenn man als Mieter einen Haustürschlüssel verloren hat, dann kann der Vermieter die gesamte Schließanlage im Haus aus Sicherheitsgründen austauschen lassen und der Mieter
muss die neue Schließanlage bezahlen!
Also, auf seine Schlüssel sollte man schon gut aufpassen.
(Bundesgerichtshof, Urteil v. 15.03.2014 – VIII ZR 205/13)