Sitzung des Gemeinderates Bürgermeisterwahl am 9

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Sitzung des Gemeinderates Bürgermeisterwahl am 9
44. Jahrgang
Donnerstag, den 16. Januar 2014
Woche 03
1. Herbstritt, Karl Josef, Landwirtschaftsmeister,
geb. 1965, wohnhaft Ahlenbachweg 4, 79286 Glottertal
Sitzung des Gemeinderates
Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates indet
statt am Donnerstag, 23. Januar 2014, um 19:30 Uhr, in der
Eichberghalle Tagungsraum.
Tagesordnung:
1. Bekanntgaben
2. Fragemöglichkeit für Bürger
3. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Gärtnerei Rombach“
- Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
4. Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr
(Feuerwehrentschädigungssatzung)
5. Erhöhung der Eintrittspreise für das Freibad Glottertal
6. Bausachen
a) Bauantrag für Flst.-Nr. 21, Talstr. 60, Gemarkung Unterglottertal – Nutzungsänderung von Gastronomiebetrieb (Eisdiele und Ladengeschäft, Solarium) zu einem
Cafébetrieb mit Alkoholausschank
b) Bauantrag für Flst.-Nr. 92, Föhrentalstr. 30, Gemarkung Föhrental – Abbruch eines bestehenden, baufälligen Wohnhaues und Ersatzbau mit Garage an gleicher Stelle in gleicher Größe
c) Kenntnisgabeverfahren für Flst.-Nr. 141, Winzerstr. 1,
Gemarkung Ohrensbach – Anbau an ein bestehendes
Wohnhaus; Antrag auf Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Dachneigung
7. Wünsche und Anträge
Bürgermeisterwahl am 9. Februar 2014
- Bekanntmachung der Bewerber Nachstehend werden die Bewerber für die Wahl des Bürgermeisters am 9. Februar 2014 bekannt gemacht, deren
Bewerbungen vom Gemeindewahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 14.01.2014 zugelassen wurden. Die
Bewerber sind in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen aufgeführt:
2. Witt, Bruno, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), geb. 1965,
wohnhaft Hauptstraße 48, 79365 Rheinhausen
3. Dr. Gemkow, Manfred, Dipl.-Betriebswirt, geb. 1958,
wohnhaft Am Krautgarten 10, 87647 Oberthingau
4. Nordmeyer, Hans-Jörg, Geschäftsführer, geb. 1963,
wohnhaft Bahnhofstraße 15, 73540 Heubach
5. Eisinger, Thomas Heinrich, Angestellter, geb. 1969,
wohnhaft Ibentalstraße 3, 79199 Kirchzarten
Auf den Anschlag an der Verkündungstafel des Rathauses
wird hingewiesen.
Öffentliche Vorstellung der Bewerber
Am Freitag, den 31. Januar 2014, 19.30 Uhr, indet in der
Eichberghalle die öffentliche Vorstellung der Bewerber um
das Amt des Bürgermeisters statt. Die Bewerber erhalten
dabei die Möglichkeit, sich den Bürgern vorzustellen. Anschließend besteht die Möglichkeit, Fragen an die Bewerber
zu richten.
Wir laden die Bevölkerung zu diesem Termin herzlich ein.
Für den Ablauf der Vorstellung gilt Folgendes:
Jeder Bewerber erhält eine Redezeit von 15 Minuten, um
sich vorzustellen.
Anschließend können die Wahlberechtigten an den jeweiligen Bewerber Fragen stellen. Hierfür sind ebenfalls 15 Minuten vorgesehen.
Die Reihenfolge der Vorstellung richtet sich nach der umgekehrten Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen. Um
die Gleichbehandlung der Bewerber zu gewährleisten, darf
der jeweilige Kandidat erst zu seiner eigenen Vorstellung den
Saal betreten und nach seiner Vorstellung bzw. nach dem
Zeitraum, in dem Fragen an ihn gerichtet werden können,
nicht wieder das Wort ergreifen.
Film- und Tonmitschnitte der Veranstaltung sind nicht gestattet.
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Donnerstag, den 16. Januar 2014
Öffentliche Bekanntmachung
zur Durchführung der Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin am 9. Februar 2014
Zur Durchführung der Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin am 9. Februar 2014 wird bekannt gemacht:
1. Die Wahlzeit dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum: Eichberghalle Glottertal, Rathausweg 12, Tagungsraum.
Die Gemeinde ist in einen Wahlbezirk eingeteilt. In den
Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum
19.01.2014 zugegangen sind, ist der Wahlraum angegeben,
in dem der Wahlberechtigte wählen kann.
3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel enthält die Namen der Bewerber/innen, die öffentlich bekannt gemacht wurden. Der Wähler ist an diese Bewerber/
innen nicht gebunden, sondern kann auch andere wählbare
Personen wählen. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Staatsangehörige
eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der
Gemeinde Glottertal
Notrufe - Bereitschaften
Bürgermeisteramt - Gemeindeverwaltung
Telefon
07684 9102-0
Fax
07684 9102-33
Sprechzeiten:
Mo. - Fr.
08.00 bis 12.00 Uhr
Di.
15.00 bis 18.00 Uhr
Ärztliche Notfallpraxis für Erwachsene Tel. 0761/ 80 99 800
Über diese Rufnummer werden auch die medizinisch
notwendigen Hausbesuche koordiniert.
Ärztliche Notfallpraxis für Kinder Tel. 0761 / 80 99 80 99
Bauhof
Tourist-Information
Schurhammerschule
Tel. 1639
Tel. 9104-0
Tel. 9102-40/-41
Fax 9102-43
Borromä-Bücherei
Tel. 9102-48
Öffnungszeiten:
Mo. + Fr. 16.00 - 18.00 Uhr
Mi. von 18.00 - 20.00 Uhr,
Müll / Abfallwirtschaft
Abfalltermine (siehe Abfallkalender) im Rathaus erhältlich
Abfallberatung:
Tel. 01802 254648
Gemeindeverwaltung:
Tel. 9102-32 u. -14
Kompostpatin Frau Dr. Breitenfeldt: Tel. 07667 6346
Glas-Container Standorte:
In den Engematten / bei Sportplätzen
Kleider-Container Standorte:
unterer Schulhof / Parkplatz Kirchplatz, Severin
Grünschnitt - Öffnungszeiten Samelstelle Rankmatten Gundelingen
Mi., 16.00 - 18.00 Uhr, Fr., 15.00 - 17.00 Uhr
Sa., 11.00 - 14.00 Uhr
Forstrevier Glottertal
Gemarkung Unterglottertal, Föhrental,
Ohrensbach, Gemeindewald
Tel. 0761 53449
Gemarkung Oberglottertal
Tel. 07660 941838
Markt der Bauern
im oberen Pausenhof Freitag von 16.00 - 17.00 Uhr
DRK-Krankentransporte, Tel. 19222 (ohne Vorwahl)
Feuerwehr und Rettungsdienst, Notruf Tel. 112
Polizei Notruf Tel. 110
Polizei Gundelingen Tel. 0761 503659-0
Feuerwehr Tel. 1611
Strom EnBW Regional AG, Bezirkszentrum Bleibach,
Tel. 07685 91813-0. Bei Störungen in der Stromversorgung
Tel. 0800 3629477 rund um die Uhr.
Gas Badenova Entstörungsdienst Hotline: 08002 767767
Wasser/Abwasser Mobil 0172 7649782
Plege- und Sozialdienste
Kirchliche Sozialstation, Elz/Glotter e.V.
79211 Denzlingen, Eisenbahnstrasse 14
Plege zu Hause
Nachbarschaftshilfe
Betreuungsgruppe
für demenziell erkrankte Menschen
Tagesplege, 08.00 - 16.30 Uhr
07666 7311
07666 90098-10
07666 90098-30
07666 90098-30
07666 8846299
DRK Plegedienst
Informationen bei Margareta Disch,
Sprechstunde immer mittwochs 09.00 - 11.00 Uhr
Kirchstr. 1, Tel. 908103, Handy 0160 90723074
Förderverein für sozial-caritative Dienste
St. Elisabeth e.V. Glottertal
Kontakt: Frau Ingrid Löfler, Tel. 527
GenerationenGemeinschaft Glottertal e.V.
Rathausweg 16, Feuerwehrhaus
BürgerBüro Öffnungszeiten:
dienstags 10-11 Uhr und freitags 17-18 Uhr
und nach Vereinbarung
Tel. 9081571
Sozial- und Familienservice des Maschinenrings
Hauptstraße 33, 79312 Emmendingen, Tel. 07641 920880
Impressum: Herausgeber Gemeindeverwaltung Glottertal • verantwortlich für den amtlichen Inhalt: Bürgermeister Jehle o.V.i.A.,
Tel. 07684 91020 • Fax 07684 910233 • E-Mail: [email protected] • Internet: www.glottertal.de,
für den übrigen Inhalt: Primo Verlag, Meßkircher Str. 45, 78333 Stockach, Tel. 07771 9317-11, Fax 07771 9317-40,
E-Mail: [email protected], Internet: www.primo-stockach.de
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Donnerstag, den 16. Januar 2014
Bundesrepublik Deutschland wohnen; die Bewerber müssen
am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten,
dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar ist:
- wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland als Bürger das Wahlrecht oder Stimmrecht, die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
nicht besitzt. Unionsbürger sind auch dann nicht wählbar,
wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung
oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht
besitzen;
- für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein
Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist;
dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in
§ 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches
bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst;
- wer aus dem Beamtenverhältnis entfernt, wem das Ruhegehalt aberkannt oder gegen wen in einem dem Disziplinarverfahren entsprechenden Verfahren durch die Europäische
Gemeinschaft, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in einem anderen Vertragsstaat
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
eine entsprechende Maßnahme verhängt worden ist in den
auf die Unanfechtbarkeit der Maßnahme oder Entscheidung
folgenden fünf Jahren oder
- wer wegen einer vorsätzlichen Tat durch ein deutsches Gericht oder durch die rechtsprechende Gewalt eines anderen
Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft oder eines
anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu einer Freiheitsstrafe verurteilt
worden ist, die bei einem Beamten den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hat, in den auf die Unanfechtbarkeit der
Maßnahme oder Entscheidung folgenden fünf Jahren.
4. Jeder Wähler hat eine Stimme. Er gibt seine Stimme in der
Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel
- den Namen eines/einer im Stimmzettel aufgeführten Bewerbers/Bewerberin ankreuzt oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet; das Streichen der
übrigen Namen allein genügt jedoch nicht,
oder den Namen einer anderen wählbaren Person unter unzweifelhafter Bezeichnung ihrer Person einträgt.
Beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende
Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte auf dem Stimmzettel oder wenn sich bei der
Briefwahl in dem Stimmzettelumschlag eine derartige Äußerung beindet sowie jede Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags der Briefwahl machen die Stimmabgabe ungültig.
5. Jeder Wähler kann - außer in den unter Nr. 6 genannten
Fällen - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in
dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum
ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums den amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom
Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise ge-
faltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
6. Wer einen Wahlschein hat, kann in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt/Gemeinde oder durch Briefwahl wählen.
Der Wahlschein enthält auf der Rückseite nähere Hinweise
darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird.
7. Der/Die Wahlberechtigte kann seine/ihre Stimme nur
persönlich abgeben. Ein/e Wahlberechtigte/r, der/die nicht
schreiben oder lesen kann oder der/die wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, seine/ihre Stimme allein
abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse
verplichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines
anderen erlangt hat.
8. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird nach
§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der
Versuch ist strafbar.
Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Im Übrigen verweisen wir auf den Anschlag an der Verkündungstafel des Rathauses.
- Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Heldhansenhof“
Der Gemeinderat der Gemeinde Glottertal hat am 08.11.2012
in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Heldhansenhof“ nach § 10 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als jeweils
selbstständige Satzung beschlossen.
Der Planbereich wird begrenzt
im Norden durch das Flst.-Nr. 19/14, Gemarkung Ohrensbach;
im Osten durch die Straße „Am Ohrensbächle“;
im Süden durch das Flst.-Nr. 18/15 und 18/16, Gemarkung
Ohrensbach;
im Westen durch das Ohrensbächle selbst.
Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplanes in der
Fassung vom 08.11.2012.
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften
zum Bebauungsplan „Heldhansenhof“ treten mit dieser
Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung
(mit Umweltbericht) sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB beim Bürgermeisteramt Glottertal, Talstr. 45, Zimmer 9, 79286 Glottertal, während der
Öffnungszeiten eingesehen werden. Jede Person kann den
Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft
verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB
über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im
Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungsplichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB
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über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn
der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt
ist, wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im §
214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des
§ 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über
das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB
beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend
gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung
von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg
(GemO) gilt der Bebauungsplan - sofern er unter der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder
aufgrund der GemO
ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist - ein
Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig
zustande gekommen.
Donnerstag, den 16. Januar 2014
klaven Broggingen, Hecklingen, Herbolzheim und Kenzingen der Gemeinde Kenzingen;
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
- die gesamte Fläche der Gemeinde Au,
- die Gemarkung Ehrenstetten und Gemarkungsexklaven
Kirchhofen der Gemeinde Ehrenkirchen;
Landkreis Lörrach
- die gesamte Fläche der Gemeinden Grenzach-Wyhlen, Inzlingen, Rheinfelden, Rümmingen und Schwörstadt;
Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis
- die Gemarkung Dürrheim der Stadt Bad Dürrheim,
- die Gemarkung Überauchen der Gemeinde Brigachtal,
- die Gemarkung Schwenningen der Stadt Villingen-Schwenningen.
Außerdem soll eine inhaltliche Ergänzung in § 2 Abs. 5 der
Verordnung erfolgen.
Der Entwurf der Naturparkverordnung sowie die dazugehörende Karte liegen gemäß § 74 Absatz 2 Naturschutzgesetz
in der Zeit vom 12.02.2014 bis einschl. 11.03.2014
Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung
des Bebauungsplanes verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber
der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die
Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht worden ist.
Auf den Anschlag an der Verkündungstafel des Rathauses in
der Zeit vom 16.01.-24.01.2014 wird hingewiesen.
Öffentliche Bekanntmachung
Erweiterung und Neufassung der Verordnung über den Naturpark „Südschwarzwald“
auf den Gebieten der Landkreise Emmendingen, BreisgauHochschwarzwald, Lörrach, Schwarzwald-Baar-Kreis und
Waldshut und der Stadt Freiburg
Das Regierungspräsidium Freiburg - Höhere Naturschutzbehörde - beabsichtigt den räumlichen Geltungsbereich der
Naturparkverordnung in den Landkreisen Emmendingen,
Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach und SchwarzwaldBaar-Kreis zu erweitern und die Verordnung neu zu fassen.
Das Gebiet des Naturparks hat nach der Erweiterung eine
Größe von rd. 393.500 ha.
In das Naturparkgebiet sollen folgende Flächen neu aufgenommen werden:
Landkreis Emmendingen
- die gesamte Fläche der Gemeinde Denzlingen,
die Gemarkungen Broggingen, Bleichheim und Gemarkungs-Exklaven Tutschfelden und Herbolzheim der Gemeinde Herbolzheim,
- die Gemarkungen Bombach, Nordweil und Gemarkungsex-
beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, untere Naturschutzbehörde, Stadtstraße 3, 79104 Freiburg, Zimmer
004, während der Dienststunden öffentlich aus.
Vorgenannte Unterlagen können in vorgenanntem Zeitraum
zudem auf der Internetseite des Landratsamtes BreisgauHochschwarzwald unter www.breisgau-hochschwarzwald.
de (Dezernat 4, Schutzgebietsverordnungen) eingesehen
werden.
Anregungen und Bedenken zur geplanten Erweiterung des
Naturparkgebietes und Neufassung der Verordnung können bei der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtstraße 3, Zimmer 004,
79104 Freiburg während der Auslegungsfrist schriftlich oder
mündlich zur Niederschrift oder elektronisch unter [email protected] vorgebracht werden.
Freiburg im Breisgau, 03.01.2014
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
- Untere Naturschutzbehörde Die Bekanntmachung ist vom 17.01. bis 27.01.2014 an der
Verkündungstafel des Rathauses Glottertal angeschlagen.
Fundbüro
Verloren wurde ein braunes Brillenetui am 31.12.2014.
Tel. 9102-0
Öffnungszeiten der Tourist-Information
Montag – Freitag:
9.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr
Freitag, 17. Januar
nachmittags geschlossen!
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Donnerstag, den 16. Januar 2014
Musikschule im Breisgau e. V.
Musikmachen mit Kindern ist einfach und bereitet Freude!
Das geht sogar schon in der Schwangerschaft: Singen Sie
mit Ihrem Kind, tanzen Sie mit Ihrem Kind. Denn Singen und
Musizieren schaffen Bindung zwischen Eltern und Kindern,
und Sie unterstützen damit das Sprechen und die Motorik
Ihres Kindes.
Die Musikschule im Breisgau möchte Sie dabei unterstützen.
Besuchen Sie das Internetportal: GanzOhr – Ein Protal für
junge Eltern:www.ganzohr.org
Kontakt der Musikschule:
Musikschule im Breisgau
Geschäftsstelle - Vörstetter Str. 3 - 79194 Gundelingen
eMail: [email protected]
Tel: 0761 589891
Herzlich Willkommen am Urlaubshof
40 Sekunden für den besten Eindruck
Die Buchung hat geklappt. Die Gäste und Gastgeber freuen
sich auf ein Wiedersehen oder das erste Kennenlernen. Zu
einer erfolgreichen Kundenbindung gehört es, die Urlaubsgäste souverän zu empfangen und etwas zu bieten, was nicht
unbedingt erwartet wird. Kommunikation ist der Schlüssel zur
erfolgreichen Kundenbindung. Wie kann Gastfreundschaft
und professionelles Auftreten die Auslastung von Urlaubsquartieren auf Bauern- und Winzerhöfen verbessern? Susanne Kaufmann, Unternehmensberaterin und Coach, gibt
im Rahmen eines Seminars des Beratungskreises Urlaub
auf Bauern- und Winzerhöfen des Landratsamtes BreisgauHochschwarzwald wertvolle Tipps. Termin ist am Mittwoch,
22. Januar von 14:00-17:00 Uhr im Staatlichen Weinbauinstitut in der Merzhauserstraße 119 in Freiburg. Die Teilnahmegebühr beträgt fünf Euro. Anmeldungen sind bis zum bis 21.
Januar telefonisch unter 0761 2187-5922 oder per E-Mail an
[email protected] möglich.
Evangelische Kirche
Sonntag, 19.01., 9.00 Uhr, Pfn. König
Katholische Kirche
Samstag, 18.01.
17.45 Uhr Beichtgelegenheit, auch als Beichtgespräch
18.00 Uhr Rosenkranzgebet
18.30 Uhr Sonntag-Vorabendgottesdienst (B)
Sonntag, 19.01.
8.45 Uhr Eucharistiefeier (C)
Sternsingeraktion 2014
Unter dem Motto: Segen bringen, Segen sein – „Hoffnung
für Flüchtlingskinder in Malawi und weltweit“ waren insgesamt elf Sternsingergruppen im Tal unterwegs und sammelten für die Aktion über 8.900 €. Herzlichen Dank allen, die
zu diesem tollen Spendenergebnis beigetragen haben: den
Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die als Sternsinger
und GruppenbegleiterInnen von Haus zu Haus zogen, dem
Organisationsteam mit Elvira Würzburger, Brigitte Birkle und
Regina Döhring, den Eltern, die Fahrdienste übernommen
haben, den Gaststätten und Familien, welche die Gruppen in
großzügiger Weise verplegten und allen Spenderinnen und
Spendern, die die Sternsinger unterstützt und wohlwollend
empfangen haben.
Für das Seelsorgeteam: Veronika Scherzinger, Gemeindereferentin
Seniorenwerk
Wir laden zum Jahresempfang am Donnerstag, den 16. Januar um 14:30 Uhr im Severin ein.
Mit Neujahrsbrezel und Musikalischer Unterhaltung stimmen
wir das neue Jahr ein.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
GenerationenGemeinschaftGlottertal e.V.
Einladung zur ersten ordentlichen
Mitgliederversammlung am Freitag, den 17.01.2014
um 20.00 Uhr im Sitzungszimmer in der
Eichberghalle Glottertal.
Lesekreis trifft sich
Im Rahmen des Arbeitskreises Kultur des Projektes „Lebensqualität durch Nähe“ laden wir interessierte Leser und
Leserinnen herzlich zum gemeinsamen Austausch über lesenswerte Literatur ein. Wir treffen uns das nächste Mal am
Montag, den 20.01.2014 um 20:00 Uhr im Gasthaus „Zum
Kreuz“ im Glottertal. Auf unserer Leseliste für diesen Termin
steht das Buch „1913 – Der Sommer des Jahrhunderts“ von
Florian Illies. Wer Interesse hat, kann unverbindlich teilnehmen, auch wenn er das Buch noch nicht gelesen hat. Nähere
Auskünfte erteilt Ingrid Löfler unter Tel 07684 / 527
29.01.2014 - Treffen der kirchlichen
Gruppierungen
Wir laden alle Vertreterinnen und Vertreter der kirchlichen
Gruppierungen zum jährlichen Treffen und Informationsaustausch ein. Beginn ist um 19.00 Uhr mit einem gemeinsamen
Gottesdienst und anschließender Zusammenkunft im Severin.
Auf Ihr Kommen freuen wir uns.
Ihre Pfarrgemeinde St. Blasius
Mit dem Bildungswerk Glottertal unterwegs.....
PORTUGAL – Land der Seefahrer und Entdecker
Vortrag von Klaus Zimmermann, Denzlingen
Donnerstag, 30. Januar 2014, 20:00 Uhr, Glottertal Im Severin
Kennen Sie Portugal? Wer zum Südwestzipfel Europas reist,
wird mit einer unglaublichen Vielfalt an Landschaften und
Sehenswürdigkeiten belohnt. Portugal ist nicht groß, aber
es hat Großartiges zu bieten. Das Land im Westen der ibe-
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rischen Halbinsel, das von der Sehnsucht nach der Ferne
geprägt wurde und dessen Kraft sich auf den Weltmeeren
und in fernen Kolonien verströmt hat, kennen immer noch nur
wenige. Es waren hauptsächlich portugiesische Seefahrer,
die sich im 15. Jh. aufmachten, den Erdball zu erkunden und
damit für ein halbes Jahrtausend Europas Weltherrschaft
begründeten. Wir möchten einen Blick werfen auf das erste
Kolonialreich der Neuzeit, auf dessen Kultur, das Leben der
Menschen, auf das Land am Meer und natürlich auch auf die
„Perle Portugals“- die Hauptstadt Lissabon.
Der Referent zeigt anhand von Bildern den Reiseverlauf
Portugal-Rundreise die das Bildungswerk Glottertal im April
durchführt.
Donnerstag, den 16. Januar 2014
unserem „Triibl-Obend“ am Samstag, 01. Februar 2014 ab
20.11 Uhr in der Eichberghalle einladen.
Wir haben ein buntes Programm einstudiert – seien Sie gespannt. Außerdem spielt die Band Nico&Friends. Natürlich
ist auch unsere „Triibl-Bar“ geöffnet, wir freuen uns auf Ihren
Besuch !
Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung ihrer Eltern bzw. eines legitimierten Erziehungsberechtigen Zugang
(Ausweiskontrolle). Bitte lasst Eure Rucksäcke zu Hause, bei
Mitnahme müsst Ihr mit einer Rucksackkontrolle rechnen.
Wir freuen uns auf einen lustigen und schönen Abend mit
unseren auswärtigen Gästen und vor allem mit vielen Glottertälern, die gerne mit uns feiern.
Eure Triibl
Schwarzwaldverein
Sa. 18.01 Skifahren Grindelwald
Abfahrt: 5.30 Uhr Betriebshof
Sa. 25.01 Skifahren Adelboden
Abfahrt: 5.30 Uhr Betriebshof
Skifahrten Info
Omnibus Rieder Glottertal
Anmeldung Tel. 0 76 84 / 3 53
Abfahrtsort Glottertal Betriebshof-Omnibus Rieder
In den Engematten 4
Tischtennis
Dienstag, 21.01., 20.15 Uhr, TTC Glottertal II – TTC Elzach III
in der Eichberghalle
Jagdgenossenschaft und Wegbauverband
Föhrental
Einladung zur Jahreshauptversammlung am Mittwoch,
29.01.2014 um 20 Uhr im Gashaus Kreuz mit folgender Tagesordnung:
1.Begrüßung
2.Rechenschafts- und Kassenberichte
3. Kassenprüfberichte, Entlastung der Kassierer und Vorstandschaft
4.Verschiedenes Wegbauverband
5. Verschiedenes Jagdgenossenschaft
Aufruf für alle Wagenbauer und Fußgruppen:
Für die Umzüge am Fasnetfreitag, 28.02.2014 und am Fasnetsonntag, 02.03.2014 warten wir auf eure Anmeldungen.
Wir bitten um telefonische Information bis spätestens
Samstag, 22. Feburar 2014 bei Peter Beck Tel.: 724, oder
Stefan+Evelyn Hoch Tel: 9339, alle sind täglich erreichbar
ab 16.00 Uhr.
Wir sind gespannt auf viele bunte und ideenreiche Wagen
und Gruppen.
Deshalb ruft an, damit wir planen können. Danke.
Triibl-Tröple
Theaterabende des SV RW Glottertal
Am letzten Samstag hat die Theatergruppe des SV RW Glottertal mit dem Lustspiel „ Wer glaubt schon an Geister“ Ihre
alljährlichen Theateraufführungen gestartet. Die hervorragend aufgelegten Akteure begeisterten die Zuschauer in der
fast ausverkauften Eichberghalle. Erstmalig ist es Regisseurin Susi Rieder gelungen eine polnische Schauspielerin zu
verplichten. Lassen Sie sich dieses Highlight nicht entgehen!
Am kommenden Samstag den 18.01.2014 indet die zweite Aufführung statt. Beginn ist um 19:30 Uhr. Eintrittskarten
können bei der Tourist Information Glottertal oder an der
Abendkasse erworben werden. Die Abendkasse ist ab 18:00
Uhr geöffnet. Im Vorverkauf kostet die Karte € 8,00. An der
Abendkasse € 9,00.
Winterpause im Clubheim:
Unser Clubheim ist bis einschließlich 21.01.2014 geschlossen.
Am 22.01.2014 ist ab 19:00 Uhr wieder geöffnet.
Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.
Die Vorstandschaft
Narrenzunft Glottertäler Triibl
„Triibl-Obend“ im Glottertal
Triibl-Tröple – jetzt geht’s los !!!
Zuerst einmal möchten wir allen Glottertälern und unseren
Freunden und Familien ein gutes und erfolgreiches neues Jahr wünschen. Kaum ist der Jahreswechsel vollzogen
geht’s au schon wieder dagege; deshalb hier folgende Informationen:
Wir, die Narrenzunft Glottertäler Triibl möchten Sie heute zu
Rehaklinik Glotterbad
Öffnungszeiten für Schwimmbad und Sauna: Montag, Mittwoch und Freitag jeweils 16.30 bis 21.30 Uhr. Keine Zeitbegrenzung. Preise: Eintritt Schwimmbad für Kinder/Jugendliche 6 - 16 Jahre 2,20 € für Erwachsene 2,80 €.
Eintritt Saunalandschaft (Finnische Sauna, Dampfsauna,
Biosauna) mit Schwimmbad für Erwachsene 9,00 €.
Saunanutzung erst ab 16 Jahren. Saunatücher sind mitzubringen.
Montags und freitags gemischte Sauna; mittwochs nur Damen.
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Donnerstag, den 16. Januar 2014
Tag der offenen Tür in der Freien Schule
Dreisamtal
Am Samstag, den 18.01.2014 von 14-18 Uhr öffnet die Freie
Schule Dreisamtal wieder ihre Pforten für alle interessierten
Eltern und Kinder. Zwei Vorträge befassen sich speziell mit
den Belangen der Klassen 1-6 (14:45) und 7-10 (15:45). Weitere Infos gibt es außerdem im Rahmen einer Abendveranstaltung am 20.01.2014, 20 Uhr.
Info: www.dreisamtalschule.de. Tel.: 07661 908348; Adresse: Am Fischerrain 9, 79199 Kirchzarten.
Markt der sozialen Berufe 2014
Am Mittwoch, 19. Februar 2014 indet von 13:30 bis 17:30
Uhr der Markt der sozialenBerufe 2014 auf dem Gelände
der Katholischen Hochschule Freiburg statt (Karlstraße 63 in
Freiburg).Näheres zum Markt erfahren Sie auf der Website:
www.markt-soziale-berufe.de oder neu auch auf Facebook:
http://www.facebook.com/marktdersozialenberufe .
Informationstag am Kolping-Kolleg
Am Samstag, 25. Januar 2014 indet am Kolping-Kolleg in
Freiburg, Hildastraße 39, ein Infotag zu den schulischen Angeboten statt. Das Kolping-Kolleg ist eine staatlich anerkannte Privatschule des 2. Bildungswegs. Es führt in 3 Jahren
zum Abitur und wendet sich an junge Erwachsene, die schon
im Berufsleben stehen.
Parallel dazu führt das Berufskolleg Freiburg (BKFH) in einem Jahr zur Fachhochschulreife. Nähere Informationen gibt
es um 10:00 Uhr (Fachhochschulreife) und um 11:30 Uhr
(Abitur). Weitere Auskünfte unter 0761 / 70 67 35 und unter
www.kolping-kolleg.de
Neuer Fortbildungskurs Plegebegleitung
für bürgerschaliches Engagement.
Der Caritasverband für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald e.V. bietet ab 3. Februar 2014 erneut eine Fortbildung für bürgerschaftliches Engagement an. Teilnehmen
können alle Personen aus dem Landkreis Breisgau-Hoch-
schwarzwald, die sich mit Themen des Älterwerdens und
des sozialen Miteinanders in Familien, Wahlverwandtschaften und Nachbarschaften beschäftigen wollen und an einem
bürgerschaftlichen Engagement interessiert sind.
Den Auftakt für die Fortbildung bildet am 28. Januar 2014
ein Vortrag von Prof. Dr. Cornelia Kricheldorff von der Katholischen Hochschule in Freiburg um 18:30 Uhr im Bürgersaal
Umkirch.
Information oder Anmeldung:
Renate Brender, Telefon: 0761-8965-433. [email protected]
Anmeldungen zum Schuljahr 2014/15 beim
Berufsschulzentrum Waldkirch
In der Zeit vom 1. Februar – 1. März 2014 (Mo.-Fr. 8 - 12
Uhr, Mo. - Do. 14 - 16 Uhr) nimmt das Berufsschulzentrum Waldkirch Anmeldungen für das nächste Schuljahr (ab
15.09.2014) für folgende Schularten entgegen:
1. Wirtschaftsgymnasium (Abitur)
2. Sozialwissenschaftliches Gymnasium (Abitur)
3 Wirtschaftsoberschule (Abitur/2. Bildungsweg)
4. Kaufmännisches Berufskolleg I und II (Fachhochschulreife)
5. Technische Berufskolleg I und II (Fachhochschulreife)
6. Kfm. Berufskolleg Wirtschaftsinformatik (Fachhochschulreife)
7. Wirtschaftsschule (Mittlere Reife)
8. Berufseinstiegsjahr (BEJ)
9. Einjährige Berufsfachschule Metall
Anmeldeunterlagen: letztes Zeugnis + Lebenslauf + Lichtbild.
weitere Auskünfte: T. 07681 47932-0 oder www.bsz-waldkirch.de
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Verehrte Glottertäler,
wegen unvorhersehbaren gesundheitlichen Gründen muss ich meine
Bürgermeister-Kandidatur in Glottertal aufgeben. Diese Entscheidung
ist mir nicht leicht gefallen. Ich möchte mich bei den Bürgerinnen und
Bürgern, die ich während meinen Hausbesuchen kennenlernen durfte,
für ihre Freundlichkeit herzlich bedanken. Ich wünsche Ihnen und der
Gemeinde Glottertal für die Zukunft alles erdenklich Gute.
Viele Grüße Gervas Dufner
Café Glotterstüble
Talstraße 109 • 79286 Glottertal
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Wo: Im Severin
Info: Fr. Bogmann, Tel. 07645 / 91 66 27 AB
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