Sitzung des Gemeinderates Bürgermeisterwahl am 9
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Sitzung des Gemeinderates Bürgermeisterwahl am 9
44. Jahrgang Donnerstag, den 16. Januar 2014 Woche 03 1. Herbstritt, Karl Josef, Landwirtschaftsmeister, geb. 1965, wohnhaft Ahlenbachweg 4, 79286 Glottertal Sitzung des Gemeinderates Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates indet statt am Donnerstag, 23. Januar 2014, um 19:30 Uhr, in der Eichberghalle Tagungsraum. Tagesordnung: 1. Bekanntgaben 2. Fragemöglichkeit für Bürger 3. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gärtnerei Rombach“ - Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB 4. Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehrentschädigungssatzung) 5. Erhöhung der Eintrittspreise für das Freibad Glottertal 6. Bausachen a) Bauantrag für Flst.-Nr. 21, Talstr. 60, Gemarkung Unterglottertal – Nutzungsänderung von Gastronomiebetrieb (Eisdiele und Ladengeschäft, Solarium) zu einem Cafébetrieb mit Alkoholausschank b) Bauantrag für Flst.-Nr. 92, Föhrentalstr. 30, Gemarkung Föhrental – Abbruch eines bestehenden, baufälligen Wohnhaues und Ersatzbau mit Garage an gleicher Stelle in gleicher Größe c) Kenntnisgabeverfahren für Flst.-Nr. 141, Winzerstr. 1, Gemarkung Ohrensbach – Anbau an ein bestehendes Wohnhaus; Antrag auf Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Dachneigung 7. Wünsche und Anträge Bürgermeisterwahl am 9. Februar 2014 - Bekanntmachung der Bewerber Nachstehend werden die Bewerber für die Wahl des Bürgermeisters am 9. Februar 2014 bekannt gemacht, deren Bewerbungen vom Gemeindewahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 14.01.2014 zugelassen wurden. Die Bewerber sind in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen aufgeführt: 2. Witt, Bruno, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), geb. 1965, wohnhaft Hauptstraße 48, 79365 Rheinhausen 3. Dr. Gemkow, Manfred, Dipl.-Betriebswirt, geb. 1958, wohnhaft Am Krautgarten 10, 87647 Oberthingau 4. Nordmeyer, Hans-Jörg, Geschäftsführer, geb. 1963, wohnhaft Bahnhofstraße 15, 73540 Heubach 5. Eisinger, Thomas Heinrich, Angestellter, geb. 1969, wohnhaft Ibentalstraße 3, 79199 Kirchzarten Auf den Anschlag an der Verkündungstafel des Rathauses wird hingewiesen. Öffentliche Vorstellung der Bewerber Am Freitag, den 31. Januar 2014, 19.30 Uhr, indet in der Eichberghalle die öffentliche Vorstellung der Bewerber um das Amt des Bürgermeisters statt. Die Bewerber erhalten dabei die Möglichkeit, sich den Bürgern vorzustellen. Anschließend besteht die Möglichkeit, Fragen an die Bewerber zu richten. Wir laden die Bevölkerung zu diesem Termin herzlich ein. Für den Ablauf der Vorstellung gilt Folgendes: Jeder Bewerber erhält eine Redezeit von 15 Minuten, um sich vorzustellen. Anschließend können die Wahlberechtigten an den jeweiligen Bewerber Fragen stellen. Hierfür sind ebenfalls 15 Minuten vorgesehen. Die Reihenfolge der Vorstellung richtet sich nach der umgekehrten Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen. Um die Gleichbehandlung der Bewerber zu gewährleisten, darf der jeweilige Kandidat erst zu seiner eigenen Vorstellung den Saal betreten und nach seiner Vorstellung bzw. nach dem Zeitraum, in dem Fragen an ihn gerichtet werden können, nicht wieder das Wort ergreifen. Film- und Tonmitschnitte der Veranstaltung sind nicht gestattet. Seite 2 Donnerstag, den 16. Januar 2014 Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin am 9. Februar 2014 Zur Durchführung der Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin am 9. Februar 2014 wird bekannt gemacht: 1. Die Wahlzeit dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinde bildet einen Wahlbezirk. Wahlraum: Eichberghalle Glottertal, Rathausweg 12, Tagungsraum. Die Gemeinde ist in einen Wahlbezirk eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 19.01.2014 zugegangen sind, ist der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. 3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel enthält die Namen der Bewerber/innen, die öffentlich bekannt gemacht wurden. Der Wähler ist an diese Bewerber/ innen nicht gebunden, sondern kann auch andere wählbare Personen wählen. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Gemeinde Glottertal Notrufe - Bereitschaften Bürgermeisteramt - Gemeindeverwaltung Telefon 07684 9102-0 Fax 07684 9102-33 Sprechzeiten: Mo. - Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr Di. 15.00 bis 18.00 Uhr Ärztliche Notfallpraxis für Erwachsene Tel. 0761/ 80 99 800 Über diese Rufnummer werden auch die medizinisch notwendigen Hausbesuche koordiniert. Ärztliche Notfallpraxis für Kinder Tel. 0761 / 80 99 80 99 Bauhof Tourist-Information Schurhammerschule Tel. 1639 Tel. 9104-0 Tel. 9102-40/-41 Fax 9102-43 Borromä-Bücherei Tel. 9102-48 Öffnungszeiten: Mo. + Fr. 16.00 - 18.00 Uhr Mi. von 18.00 - 20.00 Uhr, Müll / Abfallwirtschaft Abfalltermine (siehe Abfallkalender) im Rathaus erhältlich Abfallberatung: Tel. 01802 254648 Gemeindeverwaltung: Tel. 9102-32 u. -14 Kompostpatin Frau Dr. Breitenfeldt: Tel. 07667 6346 Glas-Container Standorte: In den Engematten / bei Sportplätzen Kleider-Container Standorte: unterer Schulhof / Parkplatz Kirchplatz, Severin Grünschnitt - Öffnungszeiten Samelstelle Rankmatten Gundelingen Mi., 16.00 - 18.00 Uhr, Fr., 15.00 - 17.00 Uhr Sa., 11.00 - 14.00 Uhr Forstrevier Glottertal Gemarkung Unterglottertal, Föhrental, Ohrensbach, Gemeindewald Tel. 0761 53449 Gemarkung Oberglottertal Tel. 07660 941838 Markt der Bauern im oberen Pausenhof Freitag von 16.00 - 17.00 Uhr DRK-Krankentransporte, Tel. 19222 (ohne Vorwahl) Feuerwehr und Rettungsdienst, Notruf Tel. 112 Polizei Notruf Tel. 110 Polizei Gundelingen Tel. 0761 503659-0 Feuerwehr Tel. 1611 Strom EnBW Regional AG, Bezirkszentrum Bleibach, Tel. 07685 91813-0. Bei Störungen in der Stromversorgung Tel. 0800 3629477 rund um die Uhr. Gas Badenova Entstörungsdienst Hotline: 08002 767767 Wasser/Abwasser Mobil 0172 7649782 Plege- und Sozialdienste Kirchliche Sozialstation, Elz/Glotter e.V. 79211 Denzlingen, Eisenbahnstrasse 14 Plege zu Hause Nachbarschaftshilfe Betreuungsgruppe für demenziell erkrankte Menschen Tagesplege, 08.00 - 16.30 Uhr 07666 7311 07666 90098-10 07666 90098-30 07666 90098-30 07666 8846299 DRK Plegedienst Informationen bei Margareta Disch, Sprechstunde immer mittwochs 09.00 - 11.00 Uhr Kirchstr. 1, Tel. 908103, Handy 0160 90723074 Förderverein für sozial-caritative Dienste St. Elisabeth e.V. Glottertal Kontakt: Frau Ingrid Löfler, Tel. 527 GenerationenGemeinschaft Glottertal e.V. Rathausweg 16, Feuerwehrhaus BürgerBüro Öffnungszeiten: dienstags 10-11 Uhr und freitags 17-18 Uhr und nach Vereinbarung Tel. 9081571 Sozial- und Familienservice des Maschinenrings Hauptstraße 33, 79312 Emmendingen, Tel. 07641 920880 Impressum: Herausgeber Gemeindeverwaltung Glottertal • verantwortlich für den amtlichen Inhalt: Bürgermeister Jehle o.V.i.A., Tel. 07684 91020 • Fax 07684 910233 • E-Mail: [email protected] • Internet: www.glottertal.de, für den übrigen Inhalt: Primo Verlag, Meßkircher Str. 45, 78333 Stockach, Tel. 07771 9317-11, Fax 07771 9317-40, E-Mail: [email protected], Internet: www.primo-stockach.de Seite 3 Donnerstag, den 16. Januar 2014 Bundesrepublik Deutschland wohnen; die Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar ist: - wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland als Bürger das Wahlrecht oder Stimmrecht, die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Unionsbürger sind auch dann nicht wählbar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen; - für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst; - wer aus dem Beamtenverhältnis entfernt, wem das Ruhegehalt aberkannt oder gegen wen in einem dem Disziplinarverfahren entsprechenden Verfahren durch die Europäische Gemeinschaft, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine entsprechende Maßnahme verhängt worden ist in den auf die Unanfechtbarkeit der Maßnahme oder Entscheidung folgenden fünf Jahren oder - wer wegen einer vorsätzlichen Tat durch ein deutsches Gericht oder durch die rechtsprechende Gewalt eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, die bei einem Beamten den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hat, in den auf die Unanfechtbarkeit der Maßnahme oder Entscheidung folgenden fünf Jahren. 4. Jeder Wähler hat eine Stimme. Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel - den Namen eines/einer im Stimmzettel aufgeführten Bewerbers/Bewerberin ankreuzt oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet; das Streichen der übrigen Namen allein genügt jedoch nicht, oder den Namen einer anderen wählbaren Person unter unzweifelhafter Bezeichnung ihrer Person einträgt. Beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte auf dem Stimmzettel oder wenn sich bei der Briefwahl in dem Stimmzettelumschlag eine derartige Äußerung beindet sowie jede Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags der Briefwahl machen die Stimmabgabe ungültig. 5. Jeder Wähler kann - außer in den unter Nr. 6 genannten Fällen - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums den amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise ge- faltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 6. Wer einen Wahlschein hat, kann in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt/Gemeinde oder durch Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird. 7. Der/Die Wahlberechtigte kann seine/ihre Stimme nur persönlich abgeben. Ein/e Wahlberechtigte/r, der/die nicht schreiben oder lesen kann oder der/die wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, seine/ihre Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verplichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt hat. 8. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird nach § 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Im Übrigen verweisen wir auf den Anschlag an der Verkündungstafel des Rathauses. - Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Heldhansenhof“ Der Gemeinderat der Gemeinde Glottertal hat am 08.11.2012 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Heldhansenhof“ nach § 10 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbstständige Satzung beschlossen. Der Planbereich wird begrenzt im Norden durch das Flst.-Nr. 19/14, Gemarkung Ohrensbach; im Osten durch die Straße „Am Ohrensbächle“; im Süden durch das Flst.-Nr. 18/15 und 18/16, Gemarkung Ohrensbach; im Westen durch das Ohrensbächle selbst. Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplanes in der Fassung vom 08.11.2012. Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Heldhansenhof“ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung (mit Umweltbericht) sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB beim Bürgermeisteramt Glottertal, Talstr. 45, Zimmer 9, 79286 Glottertal, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Jede Person kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungsplichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB Seite 4 über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) gilt der Bebauungsplan - sofern er unter der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Donnerstag, den 16. Januar 2014 klaven Broggingen, Hecklingen, Herbolzheim und Kenzingen der Gemeinde Kenzingen; Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald - die gesamte Fläche der Gemeinde Au, - die Gemarkung Ehrenstetten und Gemarkungsexklaven Kirchhofen der Gemeinde Ehrenkirchen; Landkreis Lörrach - die gesamte Fläche der Gemeinden Grenzach-Wyhlen, Inzlingen, Rheinfelden, Rümmingen und Schwörstadt; Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis - die Gemarkung Dürrheim der Stadt Bad Dürrheim, - die Gemarkung Überauchen der Gemeinde Brigachtal, - die Gemarkung Schwenningen der Stadt Villingen-Schwenningen. Außerdem soll eine inhaltliche Ergänzung in § 2 Abs. 5 der Verordnung erfolgen. Der Entwurf der Naturparkverordnung sowie die dazugehörende Karte liegen gemäß § 74 Absatz 2 Naturschutzgesetz in der Zeit vom 12.02.2014 bis einschl. 11.03.2014 Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplanes verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Auf den Anschlag an der Verkündungstafel des Rathauses in der Zeit vom 16.01.-24.01.2014 wird hingewiesen. Öffentliche Bekanntmachung Erweiterung und Neufassung der Verordnung über den Naturpark „Südschwarzwald“ auf den Gebieten der Landkreise Emmendingen, BreisgauHochschwarzwald, Lörrach, Schwarzwald-Baar-Kreis und Waldshut und der Stadt Freiburg Das Regierungspräsidium Freiburg - Höhere Naturschutzbehörde - beabsichtigt den räumlichen Geltungsbereich der Naturparkverordnung in den Landkreisen Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach und SchwarzwaldBaar-Kreis zu erweitern und die Verordnung neu zu fassen. Das Gebiet des Naturparks hat nach der Erweiterung eine Größe von rd. 393.500 ha. In das Naturparkgebiet sollen folgende Flächen neu aufgenommen werden: Landkreis Emmendingen - die gesamte Fläche der Gemeinde Denzlingen, die Gemarkungen Broggingen, Bleichheim und Gemarkungs-Exklaven Tutschfelden und Herbolzheim der Gemeinde Herbolzheim, - die Gemarkungen Bombach, Nordweil und Gemarkungsex- beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, untere Naturschutzbehörde, Stadtstraße 3, 79104 Freiburg, Zimmer 004, während der Dienststunden öffentlich aus. Vorgenannte Unterlagen können in vorgenanntem Zeitraum zudem auf der Internetseite des Landratsamtes BreisgauHochschwarzwald unter www.breisgau-hochschwarzwald. de (Dezernat 4, Schutzgebietsverordnungen) eingesehen werden. Anregungen und Bedenken zur geplanten Erweiterung des Naturparkgebietes und Neufassung der Verordnung können bei der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtstraße 3, Zimmer 004, 79104 Freiburg während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift oder elektronisch unter [email protected] vorgebracht werden. Freiburg im Breisgau, 03.01.2014 Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Untere Naturschutzbehörde Die Bekanntmachung ist vom 17.01. bis 27.01.2014 an der Verkündungstafel des Rathauses Glottertal angeschlagen. Fundbüro Verloren wurde ein braunes Brillenetui am 31.12.2014. Tel. 9102-0 Öffnungszeiten der Tourist-Information Montag – Freitag: 9.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr Freitag, 17. Januar nachmittags geschlossen! Seite 5 Donnerstag, den 16. Januar 2014 Musikschule im Breisgau e. V. Musikmachen mit Kindern ist einfach und bereitet Freude! Das geht sogar schon in der Schwangerschaft: Singen Sie mit Ihrem Kind, tanzen Sie mit Ihrem Kind. Denn Singen und Musizieren schaffen Bindung zwischen Eltern und Kindern, und Sie unterstützen damit das Sprechen und die Motorik Ihres Kindes. Die Musikschule im Breisgau möchte Sie dabei unterstützen. Besuchen Sie das Internetportal: GanzOhr – Ein Protal für junge Eltern:www.ganzohr.org Kontakt der Musikschule: Musikschule im Breisgau Geschäftsstelle - Vörstetter Str. 3 - 79194 Gundelingen eMail: [email protected] Tel: 0761 589891 Herzlich Willkommen am Urlaubshof 40 Sekunden für den besten Eindruck Die Buchung hat geklappt. Die Gäste und Gastgeber freuen sich auf ein Wiedersehen oder das erste Kennenlernen. Zu einer erfolgreichen Kundenbindung gehört es, die Urlaubsgäste souverän zu empfangen und etwas zu bieten, was nicht unbedingt erwartet wird. Kommunikation ist der Schlüssel zur erfolgreichen Kundenbindung. Wie kann Gastfreundschaft und professionelles Auftreten die Auslastung von Urlaubsquartieren auf Bauern- und Winzerhöfen verbessern? Susanne Kaufmann, Unternehmensberaterin und Coach, gibt im Rahmen eines Seminars des Beratungskreises Urlaub auf Bauern- und Winzerhöfen des Landratsamtes BreisgauHochschwarzwald wertvolle Tipps. Termin ist am Mittwoch, 22. Januar von 14:00-17:00 Uhr im Staatlichen Weinbauinstitut in der Merzhauserstraße 119 in Freiburg. Die Teilnahmegebühr beträgt fünf Euro. Anmeldungen sind bis zum bis 21. Januar telefonisch unter 0761 2187-5922 oder per E-Mail an [email protected] möglich. Evangelische Kirche Sonntag, 19.01., 9.00 Uhr, Pfn. König Katholische Kirche Samstag, 18.01. 17.45 Uhr Beichtgelegenheit, auch als Beichtgespräch 18.00 Uhr Rosenkranzgebet 18.30 Uhr Sonntag-Vorabendgottesdienst (B) Sonntag, 19.01. 8.45 Uhr Eucharistiefeier (C) Sternsingeraktion 2014 Unter dem Motto: Segen bringen, Segen sein – „Hoffnung für Flüchtlingskinder in Malawi und weltweit“ waren insgesamt elf Sternsingergruppen im Tal unterwegs und sammelten für die Aktion über 8.900 €. Herzlichen Dank allen, die zu diesem tollen Spendenergebnis beigetragen haben: den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die als Sternsinger und GruppenbegleiterInnen von Haus zu Haus zogen, dem Organisationsteam mit Elvira Würzburger, Brigitte Birkle und Regina Döhring, den Eltern, die Fahrdienste übernommen haben, den Gaststätten und Familien, welche die Gruppen in großzügiger Weise verplegten und allen Spenderinnen und Spendern, die die Sternsinger unterstützt und wohlwollend empfangen haben. Für das Seelsorgeteam: Veronika Scherzinger, Gemeindereferentin Seniorenwerk Wir laden zum Jahresempfang am Donnerstag, den 16. Januar um 14:30 Uhr im Severin ein. Mit Neujahrsbrezel und Musikalischer Unterhaltung stimmen wir das neue Jahr ein. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. GenerationenGemeinschaftGlottertal e.V. Einladung zur ersten ordentlichen Mitgliederversammlung am Freitag, den 17.01.2014 um 20.00 Uhr im Sitzungszimmer in der Eichberghalle Glottertal. Lesekreis trifft sich Im Rahmen des Arbeitskreises Kultur des Projektes „Lebensqualität durch Nähe“ laden wir interessierte Leser und Leserinnen herzlich zum gemeinsamen Austausch über lesenswerte Literatur ein. Wir treffen uns das nächste Mal am Montag, den 20.01.2014 um 20:00 Uhr im Gasthaus „Zum Kreuz“ im Glottertal. Auf unserer Leseliste für diesen Termin steht das Buch „1913 – Der Sommer des Jahrhunderts“ von Florian Illies. Wer Interesse hat, kann unverbindlich teilnehmen, auch wenn er das Buch noch nicht gelesen hat. Nähere Auskünfte erteilt Ingrid Löfler unter Tel 07684 / 527 29.01.2014 - Treffen der kirchlichen Gruppierungen Wir laden alle Vertreterinnen und Vertreter der kirchlichen Gruppierungen zum jährlichen Treffen und Informationsaustausch ein. Beginn ist um 19.00 Uhr mit einem gemeinsamen Gottesdienst und anschließender Zusammenkunft im Severin. Auf Ihr Kommen freuen wir uns. Ihre Pfarrgemeinde St. Blasius Mit dem Bildungswerk Glottertal unterwegs..... PORTUGAL – Land der Seefahrer und Entdecker Vortrag von Klaus Zimmermann, Denzlingen Donnerstag, 30. Januar 2014, 20:00 Uhr, Glottertal Im Severin Kennen Sie Portugal? Wer zum Südwestzipfel Europas reist, wird mit einer unglaublichen Vielfalt an Landschaften und Sehenswürdigkeiten belohnt. Portugal ist nicht groß, aber es hat Großartiges zu bieten. Das Land im Westen der ibe- Seite 6 rischen Halbinsel, das von der Sehnsucht nach der Ferne geprägt wurde und dessen Kraft sich auf den Weltmeeren und in fernen Kolonien verströmt hat, kennen immer noch nur wenige. Es waren hauptsächlich portugiesische Seefahrer, die sich im 15. Jh. aufmachten, den Erdball zu erkunden und damit für ein halbes Jahrtausend Europas Weltherrschaft begründeten. Wir möchten einen Blick werfen auf das erste Kolonialreich der Neuzeit, auf dessen Kultur, das Leben der Menschen, auf das Land am Meer und natürlich auch auf die „Perle Portugals“- die Hauptstadt Lissabon. Der Referent zeigt anhand von Bildern den Reiseverlauf Portugal-Rundreise die das Bildungswerk Glottertal im April durchführt. Donnerstag, den 16. Januar 2014 unserem „Triibl-Obend“ am Samstag, 01. Februar 2014 ab 20.11 Uhr in der Eichberghalle einladen. Wir haben ein buntes Programm einstudiert – seien Sie gespannt. Außerdem spielt die Band Nico&Friends. Natürlich ist auch unsere „Triibl-Bar“ geöffnet, wir freuen uns auf Ihren Besuch ! Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung ihrer Eltern bzw. eines legitimierten Erziehungsberechtigen Zugang (Ausweiskontrolle). Bitte lasst Eure Rucksäcke zu Hause, bei Mitnahme müsst Ihr mit einer Rucksackkontrolle rechnen. Wir freuen uns auf einen lustigen und schönen Abend mit unseren auswärtigen Gästen und vor allem mit vielen Glottertälern, die gerne mit uns feiern. Eure Triibl Schwarzwaldverein Sa. 18.01 Skifahren Grindelwald Abfahrt: 5.30 Uhr Betriebshof Sa. 25.01 Skifahren Adelboden Abfahrt: 5.30 Uhr Betriebshof Skifahrten Info Omnibus Rieder Glottertal Anmeldung Tel. 0 76 84 / 3 53 Abfahrtsort Glottertal Betriebshof-Omnibus Rieder In den Engematten 4 Tischtennis Dienstag, 21.01., 20.15 Uhr, TTC Glottertal II – TTC Elzach III in der Eichberghalle Jagdgenossenschaft und Wegbauverband Föhrental Einladung zur Jahreshauptversammlung am Mittwoch, 29.01.2014 um 20 Uhr im Gashaus Kreuz mit folgender Tagesordnung: 1.Begrüßung 2.Rechenschafts- und Kassenberichte 3. Kassenprüfberichte, Entlastung der Kassierer und Vorstandschaft 4.Verschiedenes Wegbauverband 5. Verschiedenes Jagdgenossenschaft Aufruf für alle Wagenbauer und Fußgruppen: Für die Umzüge am Fasnetfreitag, 28.02.2014 und am Fasnetsonntag, 02.03.2014 warten wir auf eure Anmeldungen. Wir bitten um telefonische Information bis spätestens Samstag, 22. Feburar 2014 bei Peter Beck Tel.: 724, oder Stefan+Evelyn Hoch Tel: 9339, alle sind täglich erreichbar ab 16.00 Uhr. Wir sind gespannt auf viele bunte und ideenreiche Wagen und Gruppen. Deshalb ruft an, damit wir planen können. Danke. Triibl-Tröple Theaterabende des SV RW Glottertal Am letzten Samstag hat die Theatergruppe des SV RW Glottertal mit dem Lustspiel „ Wer glaubt schon an Geister“ Ihre alljährlichen Theateraufführungen gestartet. Die hervorragend aufgelegten Akteure begeisterten die Zuschauer in der fast ausverkauften Eichberghalle. Erstmalig ist es Regisseurin Susi Rieder gelungen eine polnische Schauspielerin zu verplichten. Lassen Sie sich dieses Highlight nicht entgehen! Am kommenden Samstag den 18.01.2014 indet die zweite Aufführung statt. Beginn ist um 19:30 Uhr. Eintrittskarten können bei der Tourist Information Glottertal oder an der Abendkasse erworben werden. Die Abendkasse ist ab 18:00 Uhr geöffnet. Im Vorverkauf kostet die Karte € 8,00. An der Abendkasse € 9,00. Winterpause im Clubheim: Unser Clubheim ist bis einschließlich 21.01.2014 geschlossen. Am 22.01.2014 ist ab 19:00 Uhr wieder geöffnet. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. Die Vorstandschaft Narrenzunft Glottertäler Triibl „Triibl-Obend“ im Glottertal Triibl-Tröple – jetzt geht’s los !!! Zuerst einmal möchten wir allen Glottertälern und unseren Freunden und Familien ein gutes und erfolgreiches neues Jahr wünschen. Kaum ist der Jahreswechsel vollzogen geht’s au schon wieder dagege; deshalb hier folgende Informationen: Wir, die Narrenzunft Glottertäler Triibl möchten Sie heute zu Rehaklinik Glotterbad Öffnungszeiten für Schwimmbad und Sauna: Montag, Mittwoch und Freitag jeweils 16.30 bis 21.30 Uhr. Keine Zeitbegrenzung. Preise: Eintritt Schwimmbad für Kinder/Jugendliche 6 - 16 Jahre 2,20 € für Erwachsene 2,80 €. Eintritt Saunalandschaft (Finnische Sauna, Dampfsauna, Biosauna) mit Schwimmbad für Erwachsene 9,00 €. Saunanutzung erst ab 16 Jahren. Saunatücher sind mitzubringen. Montags und freitags gemischte Sauna; mittwochs nur Damen. Seite 7 Donnerstag, den 16. Januar 2014 Tag der offenen Tür in der Freien Schule Dreisamtal Am Samstag, den 18.01.2014 von 14-18 Uhr öffnet die Freie Schule Dreisamtal wieder ihre Pforten für alle interessierten Eltern und Kinder. Zwei Vorträge befassen sich speziell mit den Belangen der Klassen 1-6 (14:45) und 7-10 (15:45). Weitere Infos gibt es außerdem im Rahmen einer Abendveranstaltung am 20.01.2014, 20 Uhr. Info: www.dreisamtalschule.de. Tel.: 07661 908348; Adresse: Am Fischerrain 9, 79199 Kirchzarten. Markt der sozialen Berufe 2014 Am Mittwoch, 19. Februar 2014 indet von 13:30 bis 17:30 Uhr der Markt der sozialenBerufe 2014 auf dem Gelände der Katholischen Hochschule Freiburg statt (Karlstraße 63 in Freiburg).Näheres zum Markt erfahren Sie auf der Website: www.markt-soziale-berufe.de oder neu auch auf Facebook: http://www.facebook.com/marktdersozialenberufe . Informationstag am Kolping-Kolleg Am Samstag, 25. Januar 2014 indet am Kolping-Kolleg in Freiburg, Hildastraße 39, ein Infotag zu den schulischen Angeboten statt. Das Kolping-Kolleg ist eine staatlich anerkannte Privatschule des 2. Bildungswegs. Es führt in 3 Jahren zum Abitur und wendet sich an junge Erwachsene, die schon im Berufsleben stehen. Parallel dazu führt das Berufskolleg Freiburg (BKFH) in einem Jahr zur Fachhochschulreife. Nähere Informationen gibt es um 10:00 Uhr (Fachhochschulreife) und um 11:30 Uhr (Abitur). Weitere Auskünfte unter 0761 / 70 67 35 und unter www.kolping-kolleg.de Neuer Fortbildungskurs Plegebegleitung für bürgerschaliches Engagement. Der Caritasverband für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald e.V. bietet ab 3. Februar 2014 erneut eine Fortbildung für bürgerschaftliches Engagement an. Teilnehmen können alle Personen aus dem Landkreis Breisgau-Hoch- schwarzwald, die sich mit Themen des Älterwerdens und des sozialen Miteinanders in Familien, Wahlverwandtschaften und Nachbarschaften beschäftigen wollen und an einem bürgerschaftlichen Engagement interessiert sind. Den Auftakt für die Fortbildung bildet am 28. Januar 2014 ein Vortrag von Prof. Dr. Cornelia Kricheldorff von der Katholischen Hochschule in Freiburg um 18:30 Uhr im Bürgersaal Umkirch. Information oder Anmeldung: Renate Brender, Telefon: 0761-8965-433. [email protected] Anmeldungen zum Schuljahr 2014/15 beim Berufsschulzentrum Waldkirch In der Zeit vom 1. Februar – 1. März 2014 (Mo.-Fr. 8 - 12 Uhr, Mo. - Do. 14 - 16 Uhr) nimmt das Berufsschulzentrum Waldkirch Anmeldungen für das nächste Schuljahr (ab 15.09.2014) für folgende Schularten entgegen: 1. Wirtschaftsgymnasium (Abitur) 2. Sozialwissenschaftliches Gymnasium (Abitur) 3 Wirtschaftsoberschule (Abitur/2. Bildungsweg) 4. Kaufmännisches Berufskolleg I und II (Fachhochschulreife) 5. Technische Berufskolleg I und II (Fachhochschulreife) 6. Kfm. Berufskolleg Wirtschaftsinformatik (Fachhochschulreife) 7. Wirtschaftsschule (Mittlere Reife) 8. Berufseinstiegsjahr (BEJ) 9. Einjährige Berufsfachschule Metall Anmeldeunterlagen: letztes Zeugnis + Lebenslauf + Lichtbild. weitere Auskünfte: T. 07681 47932-0 oder www.bsz-waldkirch.de Die Schulleitung Pssst! Schon getestet? Online in wenigen Schritten Anzeige buchen und gleich den Preis berechnen! Übersichtlich und kinderleicht Einfach und in wenigen Schritten Ihre Anzeige buchen, Anzeigenformat sowie Verbreitungsgebiet auswählen und Ihr Anzeigenpreis wird direkt online berechnet. Alle Ausgaben, Nachbarorte und Kombinationsmöglichkeiten werden sofort angezeigt. en Kombination e Nachbarort s- Mehrfachschaltung Gestaltung Service Anzeige n– direkt buche ! t berechnen Preis direk Reinklicken lohnt sich! 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Viele Grüße Gervas Dufner Café Glotterstüble Talstraße 109 • 79286 Glottertal Wir suchen SIE oder IHN zur Mithilfe in der Küche 14-tägig • sonntags • von 12 bis 19 Uhr Telefon 07684 268 Angestellte im Öffentlichen Dienst, 50 J., sucht 1,5 - 2,5 - Zimmer-Wohnung Neue Kurse im Glottertal mit Balkon oder Garten, evtl. Garage, Zuschriften erbeten unter Chiffre-Nr. 3729786 an Primo-Verlag, Postfach 12 54, 78329 Stockach Rückenschule für Damen und Herren Die sanfte Alternative für Ihre Wirbelsäule Mo., 18.00 bis 19.00 Uhr und Di., 9.45 bis 10.45 Uhr Damengymnastik Mo., 19.00 bis 20.00 Uhr und Di., 8.45 bis 9.45 Uhr Wo: Im Severin Info: Fr. Bogmann, Tel. 07645 / 91 66 27 AB Jeden Montag: frische Leberle. Vom 07. bis 09. Februar Badischer Sauerbraten auf Vorbestellung Unser beliebtes Winzerbrot backen wir für Sie auch außer Haus. Auf Ihren Besuch freut sich Familie Matthis. Gaststätte Buschstüble Talstraße 89 • 79286 Glottertal • Tel. 07684 243